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Informationen aus Niedersachsen

Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.

2025


2024


2023


Niedersachsen fördert Klimaschutz und Energieeffizienz: Fast 100 Millionen Euro Zuschüsse für Unternehmen und Kommunen

Niedersachsen stellt insgesamt rund 91 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Landeshaushalt bereit, um Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz zu fördern. Mit der Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“ als gemeinsames Förderinstrument vom Umwelt- und Kulturministerium unterstützt das Land gezielt kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Träger, gemeinnützige Organisationen sowie Kultureinrichtungen.

„Unser Ziel ist es, den CO2-Ausstoß zu senken und gleichzeitig die Wirtschaft in herausfordernden Zeiten zu stärken“, erklärte Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer. „Mit dieser Förderung treiben wir die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft aktiv voran. Ich freue mich sehr, dass so viele Unternehmen, Kommunen und Kultureinrichtungen in Klimaschutz investieren.“

mehr: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/niedersachsen-fordert-klimaschutz-und-energieeffizienz-fast-100-millionen-euro-zuschusse-fur-unternehmen-und-kommunen-239082.html

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Förderung für vierte Reinigungsstufe

In Niedersachsen wurden Fördermittel für Vorhaben zur Spurenstoffelimination auf drei Kläranlagen bewilligt. Beim Abwasserverband Braunschweig wie bei den Wolfsburger Stadtentwässerungsbetrieben wird jeweils die Integration einer vierten Reinigungsstufe gefördert, bei den Stadtwerken Delmenhorst Planung und Neubau einer vierten Reinigungsstufe. Die drei Betreiber bekommen vom Land insgesamt 14,5 Millionen Euro, davon 9,5 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und 5,03 Millionen Euro aus Landesmitteln. Der maximale Fördersatz beträgt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wobei die Zuwendung je Vorhaben bei maximal 5 Millionen Euro liegt.

mehr: https://www.gfa-news.de/news/niedersachsen-foerderung-fuer-vierte-reinigungsstufe

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46 Prozent Klärschlamm stofflich verwertet

In Niedersachsen wurden im Jahr 2023 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung rund 156 600 Tonnen Klärschlammtrockenmasse aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen direkt und ohne Zwischenlagerung entsorgt. Das ist laut Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Rückgang um 5,0 % im Vergleich zu 2022. Wie das LSN weiter mitteilt, wurde mit einem Aufkommen von 72 200 Tonnen Klärschlammtrockenmasse knapp die Hälfte (46,1 %) stofflich verwertet. Davon wurden in der Landwirtschaft rund 48 400 Tonnen, für Zwecke der Vererdung und Kompostierung rund 23 100 Tonnen genutzt. Die auf landwirtschaftlichen Flächen auf- und eingebrachte Menge Klärschlammtrockenmasse lag um 22,9 % niedriger als im Vorjahr.

Weitere 75 100 Tonnen Klärschlammtrockenmasse, die 48,0 % des Gesamtaufkommens entsprachen, wurden thermisch entsorgt. Die Menge lag 1,1 % höher als im Vorjahr. Im Jahr 2023 ging mit rund 22 000 Tonnen deutlich mehr Klärschlammtrockenmasse an spezielle Klärschlammverbrennungsanlagen als 2022 (8100 Tonnen). Auf der anderen Seite nahmen Abfallwirtschaft, Kraftwerke, Zementwerke und andere Anlagen mit rund 51 600 Tonnen weniger Klärschlammtrockenmasse zur Mitverbrennung an als im Vorjahr (– 20,6 %). Davon ging die größte Menge an Abfallverbrennungsanlagen (55,0 %), gefolgt von Kohlekraftwerken (16,3 %), Zementwerken (15,4 %) und anderen Anbietern von Mitverbrennungskapazitäten wie zum Beispiel Papierfabriken und Holzkraftwerke (13,2 %).

Von 9300 Tonnen Klärschlammtrockenmasse (5,9 %) war die weitere Entsorgung nicht bekannt.

mehr: https://www.gfa-news.de/news/niedersachsen-46-prozent-klaerschlamm-stofflich-verwertet

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Umweltministerkonferenz fordert verstärkten Hochwasserschutz und Schutz vor „russischen Schattentankern“

Die Umweltministerinnen und Umweltminister von Bund und Ländern fordern angesichts der Häufung schwerer Hochwasser- und Starkregenereignisse verstärkte Anstrengungen beim Hochwasserschutz. „Die Umweltministerkonferenz (UMK) sieht es angesichts des Klimawandels als dringend geboten an, den Hochwasserschutz weiter zu stärken und seine Umsetzung konsequent voranzutreiben“, heißt es im Abschlusspapier der heute zu Ende gehenden UMK in Bad Neuenahr. Die verheerende Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hatte 2021 zu insgesamt 135 Todesopfern und Schäden in Höhe von rund knapp 9 Milliarden Euro geführt.

Zwar hätten Bund und Länder in der Folge auf Grundlage der Nationalen Wasserstrategie und dem bundesweiten Klimaanpassungsgesetz eine Reihe von Maßnahmen unternommen, etwa durch Stärkung der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Veröffentlichung von Starkregengefahrenhinweiskarten und diversen Förderprogrammen. Dennoch müssten insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Hochwasserschutz beschleunigt werden und es fehlten Regelungen zur Finanzierung der verpflichtenden Starkregenvorsorgekonzepte in den Kommunen. „Hochwasserschutzmaßnahmen sollten als Projekte von überragendem öffentlichen Interesse eingestuft werden“, heißt es im Abschlussdukument.

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer begrüßte die Beschlüsse: „Die Klimakrise ist real. Wir haben in Niedersachsen durch das Weihnachtshochwasser im vergangenen Jahr erlebt, auf welche Entwicklungen wir uns einzustellen haben. Wir müssen den natürlichen und technischen Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge stärken, aber gleichzeitig den Flüssen auch wieder mehr Raum geben, durch Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume und Deichrückverlegungen. Das geplante Hochwasserschutzgesetz des Bundes mit strikten Bauverboten in Überschwemmungsgebieten, Beschleunigung und Vorrang für Klimaanpassung muss nach der Bundestagswahl ebenso kommen, wie die neue Gemeinschaftaufgabe Klimaanpassung für Kommunen. Das Bekämpfen der realen Klimakrise muss genauso Vorrang haben – auch bei den Investitionen. Wir in Niedersachsen machen beides. Wir investieren in Klimaschutz, insbesondere durch Ausbau der Erneuerbaren Energien und haben den Hochwasserschutz bereits erheblich gestärkt – finanziell, personell und organisatorisch.“

mehr: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltministerkonferenz-fordert-verstarkten-hochwasserschutz-und-schutz-vor-russischen-schattentankern-237624.html

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Vierter Jahresbericht Niedersächsischer Weg

Maßnahmen wirken zunehmend in der Breite
Der „Niedersächsische Weg“ zeigt Erfolge; die Maßnahmen für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz kommen zunehmend in der Fläche an. Das zeigt der vierte Jahresbericht, den die Partner*innen des Niedersächsischen Weges am 4. September vorstellten. 4. September 2024- Der Rückgang der biologischen Vielfalt und die Klimakrise gehören zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Eine Lösung, um Natur, Arten und Gewässer flächendeckend zu schützen, liegt unter anderem in einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Die Landwirtinnen arbeiten mit und in der Natur; der „Niedersächsische Weg“ zeigt Perspektiven samt finanziellem Unterbau für landwirtschaftliche Betriebe auf. Ebenso werden 28 Ökologische Stationen und eine Vernetzungsstelle gefördert, um die Vor-Ort-Betreuung in Natura 2000-Gebieten zu stärken und gemeinsam mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Partnerinnen des „Niedersächsischen Weges“ sind die Niedersächsischen Landesregierung, das Landvolk, die Landwirtschaftskammer und die Natur- und Umweltschutzverbände BUND und NABU. Der „Niedersächsische Weg“ soll auch bundesweit bekannt gemacht werden und als positives Beispiel für einen erfolgreichen Dialog dienen.Mehr:
https://niedersachsen.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/umweltpolitik/35356.html

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Niedersachsen ist Klimaschutzvorreiter – auch in der Wirtschaft“

Statistik: Produzierendes Gewerbe investiert mehr in Umwelt- und Klimaschutz
Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen haben die landesweit insgesamt 1486 Betriebe des produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) im Jahr 2022 mehr Geld in den Umweltschutz investiert. Demnach flossen 947 Millionen Euro beispielsweise in technische Anlagen und Maschinen – und damit 32,6 Prozent mehr als im Jahr davor.
Mit 388 Millionen Euro wurde fast die Hälfte der Summe (41 Prozent) für den Klimaschutz ausgegeben, ein Plus von 46,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021. Dabei ging es vor allem um Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, zur Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung. Investitionen für den Umweltschutz sind Investitionen, die der Verringerung, Vermeidung oder Beseitigung von Emissionen in die Umwelt dienen oder eine schonendere Nutzung der Ressourcen ermöglichen.
Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer freut sich über die hohen Zuwächse bei den Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz: „Niedersachsen ist Klimaschutzvorreiter – auch bei den Investitionen in der Wirtschaft – und das Land mit dem höchsten Anteil und Wachstum Erneuerbarer Energien. Die Steigerung der Investitionen in den Umwelt- und Ressourcenschutz um ein Drittel und mehr als 46 Prozent in den Klimaschutz sowie die Energiewende freuen mich sehr und unterstreichen die Anstrengungen der Wirtschaft, auch in ihrem Bereich die Klimaziele zu erreichen. Das Land Niedersachsen selbst wird in den nächsten Jahren mehr als eine Milliarde zusätzlich in den Klimaschutz investieren und schafft mit der Akzeptanzabgabe im neuen Windgesetz einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien – mit mehr Wertschöpfung für Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen.“
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/meyer-niedersachsen-ist-klimaschutzvorreiter-auch-in-der-wirtschaft-234025.html

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Umweltminister Meyer: „Müssen das Wasser als wichtigste Lebensgrundlage schützen und die Ressourcen nachhaltig sichern“

Auftaktveranstaltung für den „Masterplan Wasser“ / Land will Folgen der Klimakrise begegnen – durch Wassermanagement in den Kommunen, Entsiegelung von Flächen, Anreize zum Wassersparen und mehr Investitionen in den Hochwasserschutz
Mal ist es zu viel, mal zu wenig. Zunehmende Hochwasser- und Starkregenereignisse auf der einen, immer wieder Niedrigwasser in den Flüssen und längere Dürrephasen auf der anderen Seite: Die Auswirkungen der Klimakrise beim Thema Wasser scheinen widersprüchlich, und doch droht am Ende, dass immer weniger Wasser zur Verfügung steht. Um unsere wichtigste Lebensgrundlage zu schützen und die Ressource Wasser langfristig zu sichern, entwickelt das Land Niedersachsen daher einen detaillierten Masterplan. Nach der Auftaktveranstaltung am (heutigen) Donnerstag geht der Entwurf jetzt in die Abstimmung mit Wasserversorgern und Kommunen, aber auch Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden.
„Um den Folgen der Klimaerhitzung beim Wasserhaushalt zu begegnen, benötigen wir einen ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz“, sagte Umweltminister Christian Meyer. „Mit dem Masterplan Wasser werden die Grundlagen geschaffen, etwa um die Grundwasser-neubildung zu fördern und mehr Wasser in der Fläche zu halten. Dafür brauchen wir intelligente Wassermanagementsysteme in den Kommunen, aber auch die Entsiegelung von Flächen und Anreize fürs Wassersparen.“
Städte, Gemeinden und ganze Regionen müssten sich an die Klimakrise anpassen, um den Auswirkungen von Wassermangel genauso vorzubeugen wie möglichen Überschwemmungen, so der Minister. „Das Ziel muss es also sein, die ´Wasser-Schere´ zwischen steigendem Bedarf und den verfügbaren Mengen für Mensch und Natur zu verringern. Es gilt daher, den Wasserbedarf zu verringern und die Verfügbarkeit zu erhöhen, damit Wasser auch zukünftig in ausreichender Menge und guter Qualität vorhanden ist.“
Der Masterplan Wasser wird für Niedersachsen die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder und deren Ziele kompakt darstellen und konkrete Lösungswege aufzeigen. Die wichtigsten Schwerpunkte und Ziele des Masterplan-Entwurfs sind:
· Wasser-Nutzungen optimieren (u.a. Wassersparende Technik in Industrie, Landwirtschaft und Haushalten, Grundwassermengen-Management, Kreislaufnutzung)
· Schadstoffe reduzieren (u.a. Grundwasserschutz, Gewässerökologie, Meeresschutz)
· Wasserrückhalt in der Fläche/ Hochwasserschutz (u.a. Entwässerung reduzieren, Wasserrückhalt stärken, Natürliche Fließgewässer- und Auenentwicklung)
· Wasserressourcen nachhaltig sichern (u.a. regionale Wassermengen- sowie Niedrigwasser-Management, natürlicher Klima- und Wasserschutz durch Begrünung, Moore, Wälder, Auen)

Grundwasserressourcen sichern
Durch die klimabedingten, häufigeren Trockenperioden werden zunehmend Jahre mit unterdurchschnittlicher Grundwasserneubildung prognostiziert. Um dem Problem sinkender Grundwasserstände zu begegnen, hat das Land im Mai 2024 per Erlass erstmals einen landesweiten Bewirtschaftungsrahmen vorgegeben. Dabei werden die Grundwassermengen, die regional jeweils für eine nachhaltige Nutzung zur Verfügung stehen, bekannt gegeben. Maßgeblich dafür, in welchem Umfang noch neue Wasserentnahmen genehmigt werden können, ist ein Klimafaktor durch die jeweilige Grundwasser-Neubildungsrate der letzten zehn Jahre. Das Land verfolgt damit bei der Grundwasserbewirtschaftung erstmals einen Klimavorsorgeansatz. Für elf von insgesamt 123 Grundwasserkörpern, die ganz oder teilweise in Niedersachsen liegen, wird schon jetzt kein Spielraum für zusätzliche Entnahmen mehr gesehen. Sie befinden sich im äußersten Nordosten, an der Unterweser und in einem Bereich, der sich vom Landkreis Helmstedt bis zur Region Hannover erstreckt.
„Wir können immer nur so viel Grundwasser entnehmen wie neu gebildet wird. Daher brauchen wir in vielen Regionen Anreize zur Entsiegelung, Wasserrückhalt und Versickerung zur Grundwasserneubildung“, sagt Umweltminister Meyer.

Technischer und natürlicher Hochwasserschutz
Das Weihnachtshochwasser hat gezeigt, wie wichtig der technische Hochwasserschutz ist, etwa durch Deiche und Hochwasserrückhaltebecken. Der natürliche Hochwasserschutz kann diesen technischen Hochwasserschutz sehr gut ergänzen, indem der Wasserrückhalt in der Fläche verbessert wird. So kann durch die Entsiegelung von Flächen die Versickerung gestärkt werden. Auch Renaturierungsmaßnahmen und Deichrückverlegungen tragen dazu bei, dass sich Hochwasserwellen abschwächen und verzögert auftreten. Minister Meyer: „Zukünftig gilt das Motto: Statt Entwässerung mehr Rückhalt in der Fläche. Dadurch werden nicht nur Hochwasserspitzen abgesenkt, sondern es wird gleichzeitig durch mehr Versickerung auch mehr Grundwasser neu gebildet. Ein weiterer Gewinn ist die Verbesserung der Biodiversität in Fließgewässern und Auen. Dazu wird das Land verstärkt Bundesmittel für natürlichen Klimaschutz nutzen und stellt jährlich 10,6 Mio. Euro dauerhaft zusätzlich über das Sondervermögen Hochwasserschutz bereit.“

Klimafolgen-Anpassungstrategien
Laut Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG) sind von den Ländern Klimaanpassungsstrategien und Maßnahmenpläne vorzulegen und umzusetzen.
· Die Klimaanpassung wurde daher als eigenes Ziel in Niedersächsischen Klimagesetz NKlimaG) aufgenommen. Zudem wurde der Aufbau eines Entsiegelungskatasters auf kommunaler Ebene beschlossen. Das Land stellt den Kommunen dafür jährlich ca. 2,1 Millionen Euro zur Verfügung.
· Im Niedersächsischen Wassergesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, die Kosten für Maßnahmen der Starkregenvorsorgen in die Gebührenordnung der Gemeinden aufzunehmen.
· Die Kommunen werden zudem durch den kürzlich herausgegebenen Leitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge“ unterstützt.
· Durch die Förderrichtlinie „Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft“ unterstützt das Land u.a. Vorhaben wie ein integriertes und nachhaltiges Wassermengen-Management in den Kommunen, regionale Konzepte zur Nutzung von Grund- oder Oberflächengewässer und flexible Klimaanpassungsmaßnahmen. Die Richtlinie hat ein Gesamtvolumen von knapp 32 Mio. Euro bis Ende 2026.
· Für 2026 ist auch die Fortschreibung der Klimafolgen-Anpassungsstrategie des Landes vorgesehen.

Finanzielle und personelle Stärkung des Hochwasserschutzes
Der Hochwasserschutz in Niedersachsen bleibt eine Daueraufgabe. Dafür sollen die vorhandenen Strukturen im NLWKN dauerhaft verstärkt werden. So ist es für eine beschleunigte Umsetzung von Maßnahmen zwingend erforderlich, den Planungs- und Genehmigungsbereich sowie die Hochwasservorhersagezentrale zu verstärken. 2024 wurden dazu bereits 200 vorhandene Stellen im Hochwasser- und Küstenschutz dauerhaft entfristet. Im Haushaltsplanentwurf 2025 sind insgesamt 34 zusätzliche Personalstellen auf verschiedenen Ebenen für den Hochwasserschutz vorgesehen, davon 29 Stellen beim NLWKN.
Laut dem Entwurf werden für 2025 auch zusätzlich 15 Millionen Euro für investive Maßnahmen des Hochwasserschutzes zur Verfügung gestellt. Um den Schutz mit Deichen, Hochwasserrückhaltebecken, Überschwemmungsflächen und anderen technischen und natürlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zu finanzieren, wird das Land den Hochwasserschutz ab 2026 dauerhaft mit ca. 250 Mio. Euro stärken. Schon ab 2025 soll es jährlich eine Zuführung in Höhe von 10,6 Mio. Euro zum Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds (ökologischer Teil) geben. Diese Mittel sollen der langfristigen Sicherung von Investitionen in den Hochwasserschutz dienen.
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-meyer-mussen-das-wasser-als-wichtigste-lebensgrundlage-schutzen-und-die-ressourcen-nachhaltig-sichern-233384.html

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Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen

Kommunale Umwelt-Aktion (UAN) und Niedersächsisches Umweltministerium veröffentlichen Leitfaden
Die Kommunale Umwelt-Aktion (UAN) und das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz haben gemeinsam einen Praxisleitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ veröffentlicht. Ziel des Leitfadens ist es, die Städte und Gemeinden bei der kommunalen Starkregenvorsorge zu unterstützen. Dazu enthält der Leitfaden Hilfestellungen und Empfehlungen zur Erarbeitung eines kommunalen Handlungskonzepts zur Starkregenvorsorge und ist als Arbeitshilfe für kommunale Fachplaner:innen und Entscheidungsträger:innen konzipiert.
Dazu Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Die Klimakrise ist real und verursacht verstärkt bedrohliche Lagen durch zunehmende Starkregenereignisse. Das aktuelle Hochwasser im Süden Deutschlands und das maßgeblich durch Starkregenereignisse verursachte Weihnachtshochwasser in großen Teilen Niedersachsens, mahnen uns den Schutz vor Extremwetterlagen zu verbessern“, so Meyer. „Der Leitfaden zur Starkregenvorsorge stellt für Kommunen und Planer ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um kommunale Handlungskonzepte zu erstellen. Mit Hilfe von Starkregengefahrenkarten können Kommunen gefährdete Bereiche identifizieren und daraus adäquate Maßnahmen ableiten, sowohl präventiv als auch im konkreten Notfall, um mögliche Schäden zu verringern“, so Umweltminister Meyer.
Die kommunale Starkregenvorsorge sei vor dem Hintergrund des Klimawandels ein Gebot der Stunde. Auf die zunehmende Gefährdung durch Starkregenereignisse müssten sich alle einstellen: Städte und Gemeinden, Bürger:innen, Unternehmen, Grundeigentümer:innen und weitere Akteure.
Erarbeitet wurde der Leitfaden als ein wesentlicher Baustein des mit finanzieller Unterstützung des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz durchgeführten Pilotprojektes „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ (2020-2023) insbesondere durch die UAN und die beteiligten Ingenieurbüros.
Geplant ist, dass Städte, Gemeinden und Verbände, die sich bei ihrer Starkregenvorsorge auf den nun vorliegenden Leitfaden stützten, vom Land einen Zuschuss auf die Kosten beantragen könnten. Mit kommunalen Starkregengefahrenkarten und nachfolgender Risikoanalyse sowie darauf aufbauendem Handlungskonzept und Risikokommunikation kann eine effektive Vorsorge betrieben werden.
„Die Gefahren, potenziellen Schäden und Risiken, die die zunehmenden Starkregenereignisse insbesondere in besiedelten Gebieten verursachen, müssen hierzu von allen erkannt und verstanden werden. Die Erarbeitung eines kommunalen Handlungskonzepts der Starkregenvorsorge bietet eine gute Grundlage, um systematisch handeln zu können“, unterstreicht Dr. Marco Trips als Sprecher der UAN die Bedeutung einer strategischen Vorgehensweise in der Klimafolgenanpassung.
Der Leitfaden wird zum Download unter https://www.uan.de/service/publikationen-downloads/leitfaden-starkregenvorsorge angeboten und kann als Printversion bei der UAN per Mail an starkregen@uan.de angefordert werden. Weitere digitale Anlagen werden fortwährend zur Verfügung gestellt, die die Inhalte des Leitfadens zukünftig weiter ergänzen und vertiefen werden. Für den Herbst sind zusätzlich Seminare zu den Inhalten des Leitfadens bei der Kommunalen Umwelt-AktioN UAN vorgesehen.
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/starkregenvorsorge-232814.html

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Hochwasserschutz hat höchste Priorität

Deich- und Klimaschutzminister stellt aktuelles Bau- und Finanzierungsprogramm vor / 43 Millionen Euro für mehr als 100 Maßnahmen
Die Bilder vom Weihnachtshochwasser in Niedersachsen sind kaum verblasst – da zeigen die aktuellen Überflutungen im Saarland die Dramatik zunehmender Hochwasserlagen durch klimabedingte Starkregenereignisse. „Niedersachsen muss sich stärker auf veränderte Katastrophenlagen einstellen“, so Niedersachsens Deich- und Klimaschutzminister Christian Meyer. „Mit bislang 1,7 Grad Erderwärmung ist die Klimakrise auch bei uns angekommen. Beim damaligen Weihnachtshochwasser wie heute wird uns schonungslos vor Augen geführt, dass wir noch viel mehr tun müssen für den Klimaschutz und nicht nachlassen dürfen, um uns bestmöglich auf die Folgen der dramatischen Klimaveränderungen einzustellen – und die Menschen sowie deren Hab und Gut bestmöglich vor den Wassermassen zu schützen. Den Hochwasserschutz gemeinsam mit allen Beteiligten weiter zu entwickeln, massiv zu verstärken und auszubauen, hat für diese Landesregierung höchste Priorität.“
Im aktuellen Bau- und Finanzierungsprogramm für den Hochwasserschutz, das der Minister am (heutigen) Montag in Hannover vorgestellt hat, stehen daher 43 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden in diesem Jahr mehr als 100 Hochwasserschutzvorhaben von Verbänden, Kommunen und dem Land fortgeführt oder neu begonnen. „Dabei wurden die jüngsten Hochwasserereignisse berücksichtigt sowie die prioritären und umsetzbaren Vorhaben für dieses Jahr und die Folgejahre festgelegt“, so Meyer. Schwerpunkte im Programm sind unter anderem der klassische Deichbau oder Deichverstärkung mit Einzelbauvorhaben im Millionenbereich in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Lüneburg sowie Friesland oder Witt¬mund. Aber auch für Rückdeichungen (etwa bei Bleckede und Gorleben), Hochwasserrückhaltebecken, Schöpfwerke und Hochwasserschutzmaßnahmen sind Mittel vorgesehen. Meyer: „Hochwasserschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe. Wir müssen uns hier besser für die fortdauernde Klimakrise wappnen und zusätzliche Maßnahmen ergreifen.“
Ein großer Teil der Einzelvorhaben ist daher dem Bereich konzeptioneller Vorarbeiten oder auch konkreter Planungen von Einzelmaßnahmen zuzuordnen, die dann wiederum die Grundlage für größere bauliche Projekte in den Folgejahren bilden. Größere Planungen können zum Beispiel in den Landkreisen Verden (Weserdeichverstärkung Groß Hutbergen), Heidekreis (Ringdeich Kirchwahlingen), Lüneburg (Deichverstärkung unterhalb von Wehningen) oder bei Delmenhorst (Erneuerung der Delmeverwallungen) angeschoben beziehungsweise fortgeführt werden. Die Finanzierung des Hochwasserschutzes im Binnenland erfolgt zurzeit aus verschiedenen Töpfen wie dem EU-Programm ELER, den Bundesprogrammen GAK, NHWSP und der Kofinanzierung und zusätzlicher Mittel aus dem Landeshaushalt sowie dem Sondervermögen Hochwasserschutz. „Das Winterhochwasser hat aber auch neue Anforderungen an den Hochwasserschutz aufgedeckt“, ergänzt die Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Anne Rickmeyer. „Das ist eine komplexe Aufgabe, die nur im Zusammenspiel aller Akteure gemeistert werden kann. Wir möchten uns sowohl bei der Hochwasservorhersage als auch bei der Hochwasserwarnung optimal aufstellen. Denn das nächste Hochwasser kommt bestimmt!“
Grundsätzlich sind die Bedarfe zur Anpassung an die Klimakrise groß, so Deich- und Klimaschutzminister Meyer: „Starkregenereignisse mit Rekordwassermengen können fast jede Region treffen. Wir werden daher den NLWKN in den Regionen weiter personell, finanziell und organisatorisch stärken. Und wir werden die so wichtige Hochwasservorsorge und Klimaprognosen weiter ausbauen. Für mich hat der Hochwasserschutz neben dem Klimaschutz bei den anstehenden Haushaltsberatungen oberste Priorität.“
Die dauerhafte Finanzierung spielt eine zentrale Rolle beim Thema Hochwasserschutz, „wir müssen uns aber auch Gedanken darüber machen, wie die Vorhaben schnellst- und bestmöglich umgesetzt werden können“, so Deich- und Klimaschutzminister Meyer. „Die operativen Einheiten des NLWKN, bei den Vorhabensträgern, die Ingenieurdienstleister und die Zulassungsbehörden müssten personell entsprechend ausgestattet sein bzw. werden“, ergänzt NLWKN-Direktorin Rickmeyer. Mit dem Haushaltsplan 2024 wurde für den NLWKN schon ein wichtiger Schritt geschafft: Das Personal konnte aufgestockt und der Deckel der Dauerstellen von 200 auf 400 insbesondere im Bereich des Küsten- und Hochwasserschutzes angehoben werden.
Und schon jetzt unterstützt der NLWKN regionale Hochwasserpartnerschaften, das Land übernimmt dabei eine übergeordnete, konzeptionelle und koordinierende Rolle. „Dieses Instrument sollten wir unbedingt weiter stärken“, so Meyer, „denn gemeinsam können starke Partner vor Ort viel mehr erreichen.“
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/meyer-hochwasserschutz-hat-hochste-prioritat-232413.html

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Förderung für lokale Projekte für zukunftsweisendes Wassermanagement und Anpassung an die Klimakrise

Das niedersächsische Umweltministerium stellt etwa 3,4 Millionen Euro für Projekte zur Klimafolgenanpassung beim Wassermanagement bereit. In der zweiten Antragsrunde wurden 21 nachhaltige Vorhaben ausgewählt, die dazu beitragen sollen, die Herausforderungen der Klimakrise bei der Wasserversorgung und nutzung zu bewältigen. Die Antragsteller waren zumeist Landkreise oder einzelne Gemeinden, aber auch Wasserverbände. Die Maßnahmen umfassen etwa die Erstellung von Wasserbewirtschaftungskonzepten von Landkreisen, die auf zukünftigen Klimaprognosen basieren. Im Landkreis Cloppenburg wird ein Projekt gefördert, wo ein Konzept zur Nutzung von Klarwasser aus einer Kläranlage erarbeitet wird, um die Grundwasseranreicherung zu unterstützen. Die nächste Antragsfrist ist der 31. Juli 2024.
https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Wassermengenmanagement.html #hinweis

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Millionensumme für Wassernutzungsprojekte bereitgestellt

Hannover:
Projekte für eine nachhaltigere Wassernutzung werden in Niedersachsen mit einer Millionensumme gefördert. Dafür stellt das Umweltministerium rund 3,4 Millionen Euro bereit, wie es in einer Mitteilung von Mittwoch hieß. In der zweiten Antragsrunde wurden demnach 21 nachhaltige Vorhaben ausgewählt, die dazu beitragen sollen, die Herausforderungen der Klimakrise bei der Wasserversorgung und -nutzung zu bewältigen.
«Die Klimakrise stellt uns vor enorme Herausforderungen in der Wasserwirtschaft, weil es mal große Rekordregenereignisse und Hochwasser, dann aber wieder längerer Phasen der Wasserknappheit geben wird», sagte Umweltminister Christian Meyer (Grüne) laut Mitteilung. Mehr:
https://www.sat1regional.de/newsticker/millionensumme-fuer-wassernutzungsprojekte-bereitgestellt/

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Niedersachsen: Amtliche Lagepläne für Bauverfahren zukünftig mit elektronischer Signatur

Seit dem 1. Januar 2024 sind in Niedersachsen Bauanträge mit den notwendigen Bauvorlagen auf elektronischem Wege den Bauaufsichtsbehörden zu übermitteln. Um die Authentizität dieser Dokumente zu gewährleisten, sind die Bauvorlagen hierzu mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu versehen. Diese Änderungen resultieren in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Neufassung der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO), die die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen vorgeben. Informationen gibt es über die örtlichen Katasterämter.

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Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung in Niedersachsen

Der Anteil der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung liegt laut Klärschlammbericht in Niedersachsen für das Jahr 2022 bei 34 Prozent des Gesamtaufkommens von Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen. Gegenüber den bisher konstant hohen Verwertungsquoten in Niedersachsen weist der Bundesdurchschnitt in den letzten Jahren eine rückläufige Tendenz auf; der Anteil liegt aktuell bei nur etwa 20 Prozent.
Im Vergleich zu den vergangenen Jahren gibt es keine nennenswerten Veränderungen bei den Schadstoff- und Nährstoffgehalten niedersächsischer Klärschlämme. Die aktuellen Werte sind den nachfolgenden Berichten zu entnehmen.
Mit der Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 hat der Bund die Anforderungen für eine Neuausrichtung der Klärschlammverwertung verabschiedet. Unter anderem wird je nach Anlagengröße ab 2029 bzw. ab 2032 eine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung eingeführt verbunden mit einer deutlichen Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung für Abwasserbehandlungsanlagen größer 50.000 Einwohnerwerte (EW). Eine unbefristete Verwertung von Klärschlämmen auf Böden ist nur noch für kleine Abwasserbehandlungsanlagen vorgesehen. Die aktuelle Klärschlammverordnung finden Sie hier.
Durch die langjährig hohen Verwertungsquoten von Klärschlamm in der Landwirtschaft ist Niedersachsen in besonderem Maße von der geplanten Neuordnung der Klärschlammverwertung betroffen. Vor diesem Hintergrund ist u.a. 2014 bis 2015 ein fachlicher Diskurs mit beteiligten Kommunen, Anlagenbetreibern und Verbänden durchgeführt worden.
Darüber hinaus hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz eine Studie zum Potenzial und Grenzen der Phosphorrückgewinnung für Kläranlagen mit biologischer Phosphorelimination in Niedersachsen erstellen lassen. Grundlage der Studie sind sowohl die vom Bund vorgesehene Phosphorrückgewinnung als auch der hohe Anteil von Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischer Phosphorelimination in Niedersachsen.
Die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Klärschlammverwertung werden in Niedersachsen begleitet von einem mehrjährigen Projekt „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“ unter Beteiligung der Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen. Das Projekt dient unter anderem dazu, Verfahrenstechniken zu bewerten, Kooperationen zu fördern und Entsorgungskonzepte zu erstellen. Auch weisen Abwasserbehandlungsanlagen im kommunalen Bereich einen hohen Energieverbrauch auf; durch Optimierung sind insbesondere bei der Klärschlammbehandlung Einsparungen und damit ein maßgebender Beitrag zum Klimaschutz möglich.
Niedersachsen wird die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen entsprechend der bundesrechtlichen Vorgaben reduzieren und die Neuausrichtung der Klärschlammverwertung aktiv begleiten. Auch wenn gute Qualitäten in kleinen Abwasserbehandlungsanlagen (≤ 50.000 EW) im Rahmen der Kreislaufwirtschaft zukünftig bodenbezogen verwertet werden können, gewinnt in diesem Zusammenhang die differenzierte Bewertung einzelner Schadstoffe zunehmend an Bedeutung für den vorsorgenden Boden- und Gewässerschutz. So können Klärschlämme u.a. per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten, die einen nicht zu vernachlässigenden Eintragspfad darstellen. Auch der Eintrag von Mikroplastik durch den Waschabrieb von Textilien ist beachtlich, aber noch unzureichend untersucht. Infolgedessen sollte die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung mit dem Ziel einer nachhaltigen Bodennutzung vorzeitig weiter eingeschränkt werden.

EG-Klärschlammbericht 2022
EG-Klärschlammbericht 2021
EG-Klärschlammbericht 2020
Klärschlammbericht 2022
Klärschlammbericht Niedersachsen 2021
Klärschlammbericht Niedersachsen 2020
Studie zum Potential und Grenzen der Phosphorrückgewinnung für Kläranlagen mit biologischer Phosphorelimination in Niedersachsen (PDF, Januar 2016)
Netzwerk Klärschlamm
Perfluorierte Tenside in Böden, Gewässern, Abwässern und Klärschlämmen in Niedersachsen – Anlass, allgemeine Stoffeigenschaften und Bewertungskriterien, Untersuchungsergebnisse und Maßnahmen – (Stand 28.8.09)
Ergänzende Hinweise zum Vollzug von § 15 Absatz 4 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 27.09.2017
Erlass: Abwässer aus der industriellen Kartoffelverarbeitung
Vollzugshilfe AbfKlärV BMU

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/boden/acker–und-grunlandboden/landwirtschaftliche-klaerschlammverwertung-in-niedersachsen-149726.html

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Lenkungskreis bringt Planfeststellungsverfahren für Tidesteuerung der Ems auf den Weg – Wasserqualität soll sich verbessern

Die Vertragspartner des Masterplans Ems 2050 haben einstimmig beschlossen: Das Land Niedersachsen soll das Planfeststellungsverfahren für die Tidesteuerung mit dem Emssperrwerk auf den Weg bringen. In einer Sitzung des Lenkungskreises, dem höchsten Gremium des Masterplan Ems, votierten die Partner am (heutigen) Freitag, einhellig dafür, mit der Variante „Tideniedrigwasseranhebung“ ins Verfahren zu gehen. Auf dieser Grundlage soll das Genehmigungsverfahren für die Tidesteuerung 2025 starten. Dem Lenkungskreis gehören Spitzenvertreter des Landes Niedersachsen, der Bundeswasserstraßenverwaltung, der Umweltverbände BUND, NABU und WWF, der Landkreise Emsland und Leer und der Stadt Emden sowie der Papenburger Meyer Werft an.
Die Sitzung im Niedersächsischen Umweltministerium wurde geleitet von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer, dessen Ministerium den Masterplan Ems federführend verantwortet; auch Wirtschaftsminister Olaf Lies nahm an der Sitzung teil. „Ich freue mich, dass wir jetzt zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen sind“, so Umweltminister Meyer, „Mit der Tidesteuerung können wir die Gewässerqualität der Ems deutlich verbessern. Sie sorgt für weniger Schlick, erhöht den Sauerstoffgehalt deutlich und senkt den Salzgehalt. Für die Ökologie ist das ein großer Schritt und Erfolg. Für den Emder Hafen haben wir als Land mit dem neuen Großschiffliegeplatz eine Lösung gefunden. Ich danke alle Beteiligten für diesen gemeinsamen Weg zur Verbesserung der Umweltsituation an der Ems und ich bedanke mich insbesondere bei den Umweltverbänden, die sehr konstruktiv an der jetzt vorliegenden Marschroute mitgearbeitet haben.“

Der auch für die niedersächsischen Häfen zuständige Wirtschaftsminister Olaf Lies betonte: „Der Weg zur heutigen Entscheidung für die Tideniedrigwasseranhebung war lang und zuweilen schwierig, aber er lohnt sich. Möglich wurde diese nur, weil alle Akteure und Masterplanpartner immer wieder das gemeinsame Gespräch gesucht, über Lösungen diskutiert und gerungen und sich letztendlich aufeinander zubewegt haben. Als lohnendes Ergebnis erhalten wir nun einen gangbaren Weg, der nicht nur zur Verbesserung des Gesamtzustandes der Ems beitragen wird, sondern auch den dort bestehenden wirtschaftlichen Interessen von Schifffahrt, Hafen und Werft Rechnung trägt. Mein Dank geht an alle Beteiligten für ihr Engagement, ihre Geduld und Gesprächsbereitschaft. Wie beim niedersächsischen Weg zeigen wir einmal mehr, dass es gelingen kann im Dialog die Interessen von Ökologie und Ökonomie zu einem guten Ausgleich zu bringen. Das macht nun den Weg frei für die notwendigen Lösungen für die Meyer Werft genauso wie für den Emder Hafen.“
Dem Beschluss vorausgegangen waren intensive Diskussionen der Vertragspartner im Laufe dieses Jahres über die Variantenwahl. Zur Debatte stand auch eine zweite Variante, die Flutstromsteuerung. Gutachten der Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) über die Langzeitwirkung der Varianten auf die Wasserqualität der Ems hatten bestätigt, was der Test der Tidesteuerung im Sommer 2020 im Naturversuch bereits gezeigt hatte: Beide Techniken sind geeignet, die problematische Schlickbelastung des Flusses deutlich zu reduzieren, damit den Sauerstoffgehalt deutlich anzuheben sowie die Salzgehalte zu senken. Mit beiden Techniken ist es daher möglich, das Hauptziel des Masterplan-Vertrags nachhaltig zu erfüllen: die Ems in einen Zustand zu versetzen, der aquatisches Leben im Fluss und Artenvielfalt im Tidebereich wieder dauerhaft möglich macht.
Um den Vertragspartnern im Masterplan-Kontext eine fundierte Entscheidung über eine Vorzugsvariante zu ermöglichen, beleuchteten Gutachten die Auswirkungen der Variantenwahl auf die weiteren Ziele des Masterplans Ems: Erhalt der Leistungsfähigkeit der Bundeswasserstraße und Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung der Region. Ein Gutachten im Auftrag des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ems-Nordsee war in diesem Zusammenhang nach der Analyse der Verkehrsströme und dem Abgleich mit den zu erwartenden Sperrzeiten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Auswirkungen der Flutstromsteuerung auf den Schiffsverkehr deutlich negativer sind als jene der Tideniedrigwasseranhebung – und auch für die Schifffahrt kaum auszugleichen.
Der Test 2020 hatte mit Blick auf den Wirtschaftsaspekt allerdings auch aufgezeigt, dass die Tideniedrigwasseranhebung sich negativ auf die Autoverladung im Emder Hafen auswirkt, weil dort nach dem Schließen des Sperrwerks der Wasserstand schnell und deutlich sinkt. Hierfür gibt es aber Lösungen. Das Land Niedersachsen stellt vorbehaltlich des noch ausstehenden Haushaltsbeschlusses im Landtag 70 Millionen Euro zur Verfügung, um einen Großschiffsliegeplatz im Emder Hafen zu bauen. Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF merkten an, dass sie die Flutstromsteuerung nach wie vor für die ökologisch bessere Variante halten. Die Flutstromsteuerung bildet aus ihrer Sicht die Tidedynamik näher ab und erlaube ein freieres ästuartypisches Ein- und Ausschwingen der Tide.
Das Niedersächsische Umweltministerium stellte dazu klar, dass die Auswirkungen der Tideniedrigwasseranhebung auf die Planungen von Naturschutzprojekten des Masterplans Ems geprüft und diese ggf. angepasst werden müssen, um alle Lebensraumtypen in ausreichendem Umfang und Vernetzung zu entwickeln – so wie es mit der EU-Kommission vereinbart sei. Dazu müssten ggf. weitere Maßnahmen ergriffen werden, möglicherweise auch Maßnahmen zur Gewässerstruktur, um Voraussetzungen für das Emsästuar als Reproduktionsgebiet für Fische zu schaffen. „Für Umwelt, Wirtschaft und die Menschen an der Ems ist der heutige Beschluss ein guter Tag“, so Meyer und Lies.

Hintergrund: Wie funktioniert die Tideniedrigwasseranhebung?
Die Tore des Sperrwerks schließen während des ablaufenden Wassers komplett, und das rund zwei Stunden vor Niedrigwasser. Der Niedrigwasserpegel fällt dadurch oberhalb des Emssperrwerks nicht „normal“ ab, sondern bleibt rund einen bis eineinhalb Meter über dem heutigen Niedrigwasserstehen. Stromab vom Sperrwerk läuft das Wasser im normalen Tideverlauf weiter ab und steigt mit der danach einsetzenden Flut wieder an. Bei gleichem Wasserstand auf beiden Seiten des Sperrwerks werden die Tore wieder geöffnet.
Während der Schließzeit geht die Strömungsintensität zwischen Sperrwerk und TidewehrHerbrum stark zurück. Die im Wasser gelösten Feinsedimente setzen sich ab. Sehr schnell wird dadurch die Trübung in der oberen Wassersäule reduziert. Sobald der Schlickanteil deutlich fällt, steigt der Sauerstoffgehalt ebenso deutlich. In der für die Ems typischen, aber nicht gewollten, Flüssigschlickschicht sinken die Schwebstoffe zu Boden und nehmen nicht mehr am Transportgeschehen teil.
Wenn die Tore nach dieser rund zweieinhalbstündigen Ruhephase wieder geöffnet werden, entwickelt sich der Flutstrom in geringerem Umfang, weil ein Teil des sonst bei Flut einströmenden Wasservolumens sich bereits in der Unterems befindet und ihn bremst. Das Ergebnis: Der Schwebstoffgehalt sinkt deutlich, der Sauerstoffgehalt steigt deutlich, Salzgehalte gehen zurück. Die Schwebstoffe sinken zu Boden oder werden zu einem geringen Teil auch stromab transportiert und aus dem System geräumt. Die Unterhaltungsbaggerungen können effektiver erfolgen, weil die Sedimente am Boden kompakter sind. Langfristig nehmen Baggerdauer und Baggermenge ab.
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Stephan Weil eröffnet Klärschlamm-Verwertungsanlage

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) eröffnet am Freitag (12.00 Uhr) im Helmstedter Revier offiziell eine Klärschlamm-Verwertungsanlage. Die Anlage ging schon im vergangenen Jahr in Betrieb, es ist eine der ersten in Niedersachsen. Auch in Hannover wurde in der vergangenen Woche eine sogenannte Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Betrieb genommen.
In einer solchen Anlage wird ausschließlich der in Kläranlagen anfallende Schlamm thermisch…mehr:
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