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Vorschläge für eine Novelle der Klärschlammverordnung

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Vorbemerkung:

Das Bundesumweltministerium hat in einem Eckpunktepapier und anlässlich einer Expertentagung am 6. und 7.12.2006 Vorschläge unterbreitet, mit denen einerseits die Weichen für eine langfristig angelegte Klärschlammverwertung gestellt, andererseits aber auch die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes berücksichtigt werden sollen. Um sowohl den Belangen der Kreislaufwirtschaft als auch den Bodenschutzbelangen zu entsprechen, schlägt das Bundesumweltministerium eine deutliche Absenkung von  Schadstoffgrenzwerten vor. Die Vorschläge des „Eckpunktepapieres“ orientieren sich daher eng an dem, was in qualitativer Hinsicht bei den Klärschlammbelastungen derzeit realisierbar ist. Durch die beabsichtigten Grenzwerte soll auch der Anreiz zur weiteren Schadstoffminderung bestehen bleiben. Daneben soll die Eigenverantwortung der Klärschlammabgeber durch vertrauensbildende Massnahmen (Anreize für Entsorgungsfachbetriebe und Güte-/Qualitätssicherung) gestärkt werden.

Ursprünglich sollte die Neufassung der Klärschlammverordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Novelle der EG-Klärschlammrichtlinie erfolgen; bedauerlicherweise wurde die Richtliniennovelle mehrfach verschoben. Grund war zunächst die vorgezogene Bearbeitung der „Thematischen Strategie Bodenschutz“, deren Ziele konsequenterweise auch mit den Regelungen einer novellierten Klärschlammrichtlinie (und einer eventuellen Bioabfallrichtlinie) abzugleichen sind.

Im Rahmen der Beratungen zur Novelle der Abfallrahmenrichtlinie wurde von der Kommission erneut angekündigt, nunmehr alsbald einen Vorschlag für die Neufassung der Klärschlammrichtlinie vorzustellen.  

I. Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung

In Deutschland fielen in 2004 rd. 2,2 Mio. Tonnen (Trockensubstanz) Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen an. Hiervon wurden rd. 60 %  in der Landwirtschaft (ca 30%) und im Landschaftsbau zu Düngezwecken eingesetzt und damit stofflich verwertet. Grund für den Klärschlammeinsatz in der Landwirtschaft und dem Landschaftsbau sind insbesondere die Phosphorgehalte des Klärschlammes. Die insgesamt in kommunalen Klärschlämmen enthaltenen Phosphate könnten rechnerisch 15-20 % des Phosphatbedarfs der Landwirtschaft abdecken.

Bild FW-SCHLA-Klaerschlammverordnung-A.jpg

Quelle: Bericht des BMU an die EG-Kommission gem. Richtlinie 86/278/EWG  vom 29.10.2004

Bild FW-SCHLA-Klaerschlammverordnung-B.jpg

Die Schwermetallgehalte der Klärschlämme sind seit Anfang der 80er Jahre z. T um über 90 % gesunken; ebenso konnten die Gehalte bei relevanten organischen Schadstoffen deutlich reduziert werden.

Bild FW-SCHLA-Klaerschlammverordnung-C.jpg

II. Aktuelle Überlegungen zur Neufassung der Klärschlammverordnung

Seit dem 1. Juli 1992 gilt die derzeitige Fassung der Klärschlammverordnung – also seit mittlerweile fast 15 Jahren. Bei verschiedenen Bestimmungen der Verordnung hat sich Änderungsbedarf aufgestaut, dem nunmehr entsprochen werden soll.

Bundesumweltminister Gabriel hat entschieden, dass die Anforderungen zu überprüfen und zu verschärfen sind.

Mit der beabsichtigten Novelle der Verordnung soll eine sowohl den aktuellen Belangen des Bodenschutzes als auch den Belangen der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung entsprechende Regelung  in Kraft gesetzt werden.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit den Preiskapriolen bei verschiedenen Rohstoffen lehren, dass wir auch mit der Ressource Phosphor sparsam umgehen sollten – Verknappungen sind kurzfristig nicht zu erwarten, längerfristig aber auch nicht auszuschließen. Gerade die  Phosphate mit geringen Schadstoffgehalten (Cadmium) dürften in vergleichsweise kurzer Zeit zur Neige gehen.

Klärschlämme kommunaler Herkunft stellen daher eine Phosphorreserve dar, auf die wir nicht leichtfertig verzichten sollten.

Die bislang vorliegenden Ergebnisse der gemeinsamen Förderinitiative des Bundesforschungs- und des Bundesumweltministeriums zur Phosphorrückgewinnung zeigen, dass dieser Weg gegenwärtig noch keine ökonomisch sinnvolle Alternative zum Einsatz von Rohphosphat ist. Die direkte Nutzung der Klärschlämme als Phosphorreserve stellt demnach den wirtschaftlicheren Weg zur Nutzung der Nährstoffressource Phosphor dar. Andererseits geben die Schadstoffgehalte im Klärschlamm nach wie vor Anlass für eine kritische und permanente Überwachung.

 Die nachfolgenden Vorschläge für eine grundlegende Überarbeitung der Klärschlammverordnung liegen auf der Linie des Bundesratsbeschlusses 313/02 vom 26.4.2002 über die „Zukunft der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm“. Die Länder forderten darin die Bundesregierung u.a. auf, die Schadstoffgrenzwerte angemessen zu senken, aber auch Technologien zur Rückgewinnung schadstoffarmer Phosphate aus Abwasser/Klärschlamm zu fördern. Das Bundesumweltministerium hat die wesentlichen Vorschläge für eine Änderung der Klärschlammverordnung in einem „Eckpunktepapier“ (Neufassung der Klärschlammverordnung – Ressourcen nutzen, Böden schonen) mit Datum vom 21.11.2006 veröffentlicht und u.a. auf der BMU-Homepage eingestellt (www.bmu.de). Die Eckpunkte wurden u.a. im Rahmen einer Expertenanhörung am 6. und 7.12. zur Diskussion gestellt.

Das BMU hält eine Klärschlammverwertung demnach unter den folgenden Rahmenbedingungen für vertretbar;

1. Grundsätzliches Festhalten an dem umweltpolitischen Ziel, dass es längerfristig zu keiner (wesentlichen)  Schadstoffanreicherung in Böden u.a. durch Düngemaßnahmen, also auch durch Klärschlammdüngung, kommt. Die Durchsetzung dieses Ziels bei der Klärschlammverwertung sollte schrittweise in Anpassung an den Stand der Technik erfolgen. Mit den vorgeschlagenen Grenzwerten erfolgt bereits der entscheidende Schritt in Richtung des langfristig angestrebten Zieles.

Grenzwertvorschläge –  Schwermetalle  (in mg/kg TS)

 Parameter

Blei

Cadm.

Chrom

Kupfer

Nickel

Quecks.

Zink

 Vorschlag

 Novelle 2007

100

2

80

(600)

60

1,4

(1.500)

 Geltende AbfKlärV

900

10

900

800

200

8

2500

„  „Gute Qualität und sichere Erträge“, Juni 2002, Bodenart „Lehm“

 

60

 

0,9

 

45

 

70

 

45

 

0,5

 

390

                 

2. Die Parameter Kupfer und Zink, die gleichzeitig auch essentielle Spurennährstoffe für Pflanzen sind, wären gesondert zu bewerten, sofern es keine Anhaltspunkte für ein Übermaß und damit erhebliche Bodenanreicherungen sowie toxische Wirkungen auf Mikroorganismen gibt.

3. Einführung eines (Schlamm-)Grenzwertes für Benz-a-Pyren von 1mg/kg TS. Prüfung der Einführung eines (Schlamm-)Grenzwertes für die polyzyklischen Moschusverbindungen „Tonalid“, „Galaxolid“ (HHCB, AHTN ) und für Organozinnverbindungen ( MBT , DBT; nicht TBT) sowie DEHP. (Hinweis: Analysevorschriften für Moschusverbindungen und für zinnorganische Verbindungen werden derzeit durch CEN erarbeitet.)

Grenzwertvorschläge – organische Schadstoffe ( in mg/kg TS; Dioxine = ng/kg TS) 

 Parameter

PCB

Dioxine

 AOX

 B(a)P

 DEHP

 Moschus

MBT +
OBT

 Vorschlag Novelle 

 

 0,1 je Kongener

30ng

400

1

100?

15?

10?

0,6?

 AbfKlärV

0,2 je K.

100ng

500

 

 

                 

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse bei sog. „Bioabfallgemischen“ und bei aus dem Ausland importierten Klärschlämmen wird zudem geprüft, ob für PFT ein Grenzwert festzulegen ist oder ergänzende Nachweispflichten erforderlich sind.

4. Schaffung von Vereinfachungsmöglichkeiten (u.a. vereinheitlichte Datenerhebung über Umweltstatistikgesetz (UStatG) und AbfKlärV).

5. Schaffung der Möglichkeit zur Teilnahme der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlagen an einer anerkannten Gütesicherung
(Maßstab für die Anerkennung von Güte-/Qualitätssicherungsinstitutionen wären die entsprechenden Anforderungen, die in dem Bund/Länder-Papier „Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung“ niedergelegt sind).
Bei Teilnahme an Systemen der Güte/Qualitätssicherung könnte auf regelmässige Dioxin- und PCB- Untersuchungen verzichtet werden. Voraussetzung: Besonders niedrige Belastungen in den vergangenen 10 Jahren.
Zudem: Befreiung von Voranzeige der Klärschlammaufbringung und Verzicht auf (Wiederholungs-) Bodenuntersuchungen.

6. Prüfung der Einführung von Anforderungen an die Material“hygiene“ (Salmonellen) oder erweiterte Auflagen an Einarbeitung /Anbaueinschränkungen.    

7. Harmonisierung der Boden(grenz)werte für Schwermetalle mit der Bundesbodenschutzverordnung und der Bioabfallverordnung.

8. Redaktionelle Klarstellungen
(u.a. Definition Klärschlammkompost, Gartenbau; Einbeziehung der Kalkgehalte bei der Ermittlung der Schadstoffbelastungen);

9. Erweiterung des Anwendungsbereiches der qualitativen Anforderungen der Klärschlammverordnung auch auf Flächen ausserhalb von Landwirtschaft und Gartenbau.

Grenzwertregelungen für Nonylphenol und Lineare Alkylbenzolsulfonate [LAS] werden aus fachlicher Sicht nicht für zwingend gehalten, da diese Verbindungen entweder im Boden sehr schnell abgebaut werden oder sich die bereits erreichten  Reduzierungen der Klärschlammbelastungen aufgrund von Anwendungsbeschränkungen dieser Stoffe  weiter fortsetzen werden. Zu prüfen ist die Eignung von Biotestverfahren, um die Relevanz von Klärschlammzufuhr auf Mikroorganismen zu bewerten.

Parallel zur Fortführung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung von Klärschlämmen guter Qualität wird auch weiterhin die gemeinsam von BMBF, BMU und BMELV getragene „Förderinitiative Kreislaufwirtschaft für Pflanzennährstoffe, insbesondere Phosphor“ unterstützt. Ziel der Initiative ist es, Impulse für die Nutzbarmachung der in organischen Materialien (Klärschlämme, aber auch tierische Nebenprodukte, wie Knochen und Tiermehle) enthaltenen Pflanzennährstoffe als Ausgangsstoff für Düngemittel und für innovative Verfahren zu geben.

III     Klärschlammentschädigungsfonds

Rechtsklarheit besteht mittlerweile hinsichtlich der Frage, ob die Regelungen der Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung verfassungsgemäss sind. Mit seinem am 10.08.2004 bekannt gegebenen Beschluss vom 18.Mai 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden von zwei Abwasseranlagenbetreibern und vier Kommunen, die sich gegen die Einrichtung eines abgabenfinanzierten Entschädigungsfonds für Schäden, die durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehen könnten, als unbegründet zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds nicht in verfassungswidriger Weise in Grundrechte eingreift. § 9 Düngemittelgesetz und die Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung verstoßen auch nicht gegen die Gewährleistung der gemeindlichen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs.2 Grundgesetz. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Position des Bundes  bestätigt, der immer von der Verfassungsmäßigkeit des Klärschlamm-Entschädigungsfonds ausgegangen ist.

Ein Beleg dafür, dass die Klärschlammverwertung zu keinen akuten Schäden führt, ist die Tatsache, dass weder der lange bestehende freiwillige Entschädigungsfonds noch der seit 1999 existierende gesetzliche Entschädigungsfonds bisher Schadenersatzleistungen leisten musste.

IV. Grenzwertüberlegungen auf der EU-Ebene

Von Verzögerungen geprägt sind  die Arbeiten an der Novellierung der aus dem Jahr 1986 stammenden EU-Klärschlammrichtlinie. Bereits 1999 wurden erste Arbeitsentwürfe besprochen, es soll 2007 nunmehr der erste Richtlinienvorschlag vorgelegt werden. Dieser war zwischenzeitlich  als Bestandteil der „Thematischen Strategie Bodenschutz“ vorgesehen.

Die wesentlichen Eckpunkte in einem nach wie vor aktuellen Arbeitspapier aus dem Jahr 2000  sind folgende:

–     Zunächst soll der Anwendungsbereich der Richtlinie künftig auch auf sonstige Flächen (Landschaftsbau, Parkflächen etc.) ausgeweitet werden.

–     Für Klärschlämme sieht das EU-Papier ein zeitlich gestaffeltes Stufenkonzept für die zulässigen Schadstoffgehalte vor (vgl. Anhangtabelle 1). Dabei waren bereits für 2005 Höchstgehalte vorgesehen, die deutlich unter den derzeit noch  zulässigen Werten  der 1986-er Richtlinie liegen. Die auf lange Sicht (ca. 2025) vorgesehenen Werte werden in der Bundesrepublik Deutschland schon jetzt weitgehend eingehalten.

–     Die EU-Vorstellungen für die Richtlinien-Novelle beinhalten auch Überlegungen für Grenzwerte für organische Schadstoffe. Neben den in Deutschland geregelten Dioxinen/Furanen, PCB und AOX sollen ggf. auch zusätzlich LAS, DEHP, Nonylphenol und PAKs geregelt werden. Dies würde – auch für Deutschland – eine deutliche Verschärfung der Bestimmungen für die Klärschlammverwertung bedeuten (vgl. Anhangtabelle  2).

–     Daneben soll die Häufigkeit der Schadstoffuntersuchungen in Abhängigkeit von den seitens der jeweiligen Kläranlage zur Aufbringung vorgesehenen Menge gestaffelt werden.

Zusätzlich hierzu hat die EG-Kommission in einer Ende 2003 veröffentlichten Unterlage die Erwartung geäußert, dass die Qualität der Klärschlämme künftig so verbessert wird, dass prinzipiell 75% der Schlämme für eine Verwertung in Frage kommen.

Die Beratungen über eine aktualisierte  EG-Klärschlammricht­linie sollen nunmehr 2007 auf der Grundlage eines Richtlinienentwurfes wieder aufgenommen und die novellierte Richtlinie könnte im Jahr 2008 oder 2009  in Kraft gesetzt werden.

V. Ausblick

Hinsichtlich der Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung kann derzeit die Aussage getroffen werden, dass sich die Anforderungen künftig erheblich verschärfen werden – aktuell insbesondere auf Grund nationaler Vorgaben. Akute Gefährdungen von Böden durch Klärschlämme bestehen nicht, so dass die rechtlichen Neuregelungen ohne zeitlichen Druck erarbeitet werden können.

Offensichtlich hat es auch die EG-Kommission mit der Novelle der Klärschlammrichtlinie nicht besonders eilig, obwohl die bisherigen Grenzwerte noch erheblich über den in Deutschland gültigen Werten liegen und diese –  zumindest nach dem aktuellen Stand der Abwassertechnik – auf längere Sicht  als nicht vertretbar anzusehen sind.

 

Anhangtabelle 1:

Grenzwertvorschläge (EG)

für Schwermetalle im Klärschlamm zur landwirtschaftlichen Verwertunga) 

(Grenzwerte können alternativ auf Trockenrückstand oder auf Phosphorgehalt

bezogen werden) 

Schwermetall

Grenzwerte

(mg/kg TS)

Zielwerte1)

 

Richtlinie

86/278/EWG

Vorschlag

Mittelfristig

(ca.2015)

Langfristig

(ca.2025)

Kadmium

20-40

10(250)

5

2

Kupfer

1000-1750

1000(25000)

800

600

Quecksilber

16-25

10(250)

5

2

Nickel

300-400

300(7500)

200

100

Blei

750-1200

750(18750)

500

200

Zink

2500-4000

2500(62500)

2000

1500

Chrom

1000(25000)

800

600

 

 a) Stand: Arbeitspapier der EU vom 27.04.2000

1) 90% der Schlämme, die landwirtschaftlich verwertet werden, sollen mittel- bzw. langfristig die  „Ziel-werte“  unterschreiten.

In Klammern: Auf den Phosphorgehalt bezogene Grenzwerte

 

Anhangtabelle 2:

EU-Diskussionswerte

für organische Schadstoffe im Klärschlamm

bei landwirtschaftlicher Verwertunga)

 

Schadstoff

(mg/kg TS)

AOX

500

AS

2600

DEHP

100

Nonylphenol1)

50

PAK (9)

6

PCB (7)2)

0,8

PCDD/-F (TE)

100 ng

 

a) Stand: Arbeitspapier der EU vom 27.04.2000

1) Nonylphenol und Nonylphenoletoxylat

2) Summe der PCB-Kongenere 28, 52, 101, 118, 138, 153 und 180. 

 

Autor: vom BMU 

Diamantring im Kanal

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Bild Nuet-Welt-Ring-F.JPG Aus der Kanalisation der Stadt Olympia im Bundesstaat Washington haben die Arbeiter den Ring einer 98-jährigen Frau geborgen. Den mit einem 1,6 Karat großen Diamanten besetzte Ring, hatte die Besitzerin versehentlich die Toilette hinunter gespült. Mit ihrem  Hilferuf an die Stadt hatte die alte Dame Erfolg. Die Suche in den Kanälen mit einer Kamera blieb erfolglos, deshalb wurde der Hauptkanal geflutet und alle festen Gegenstände über ein Feinkiesfilter geführt. Mit Erfolg, in der stinkenden Masse fand sich auch der Ring.

Pilotprojekt zur Klärschlammmineralisierung

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Bild FW-Schla-Klaerschlammmineralisierung-F.JPG Das Bundesumweltministerium stellt € 2,5 Millionen für ein Pilotprojekt in Dinkelsbühl zur Verfügung, dessen Ziel es ist Klärschlamm durch thermische  Zersetzung zu mineralisieren und damit verwertbar zu machen. Das entstehende Schwelgas wird zur Trocknung von Holz für das Blockheizkraftwerk verwendet. Die Abwärme aus dem Kraftwerk wird zur Trocknung des Klärschlamms genutzt. Geplant ist, bis zu 22.000 t Klärschlamm aus 27 baden -württembergischen und bayerischen Gemeinden zu behandeln.
Weitere Informationen unter

www.bmu.de/foerderprogramme/pilotprojekte_inland/doc/39259.php

Wohin mit der Klärschlammasche?

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Bild FW-Schla-Klaerschlammasche-F.JPG Auf der Fachtagung “ thermische Abfallbehandlung „, berichtete Prof. Martin Faulstich vom ATZ-Entwicklungszentrum Sulzbach, dass in Deutschland etwa 242.000 t Rückstände aus der Klärschlammverbrennung anfallen. Als Dünger ist diese Asche in der Regel nicht zu verwenden, da die Grenzwerte für mit Schwermetalle meist überschritten werden. Deshalb werden sie in der Regel im Bergversatz oder als Bergbaumörtel im Untertagebau verwendet. Der Rückgewinnungsmöglichkeit von Phosphor aus dem Klärschlamm gibt der Referent jedoch eine Zukunft, bis jedoch ein ökonomisches Verfahren entwickelt sein wird, bedarf es weiterer Forschung.

Wasserstoff von der Kläranlage

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Bild FW-GAS-Wasserstoff-F.jpg Aus Klärgas will die Kläranlage Bottrop  zukünftig Wasserstoff produzieren. Ziel ist es, die Entwicklung der Wasserstoffinfrastruktur voranzutreiben, sagte die nordrhein- westfälische Wirtschaftsministerin zu Baubeginn. “ Dies ist ein weiterer Meilenstein beim Aufbau einer dezentralen Wasserstoffinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen von der Erzeugung des Wasserstoffs bis zu seiner energetischen Nutzung “ und weiter “ der Standort Kläranlage kann als wichtiger Wegbereiter zur Einführung einer regenerativen Wasserstoffinfrastruktur
fungieren „.

Weitere Informationen unter www.emschergenossenschaft.de

Info-Papier zur Sicherheit bei Biogasanlagen

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Der tödliche Unfall in einer niedersächsischen Biogasanlage im November 2005 hatte vielerorts Diskussionen über die Sicherheit in Biogasanlagen ausgelöst. Unter der Leitung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und des Umweltbundesamtes haben zwei Arbeitsgruppen Maßnahmen diskutiert, um derartige Unfälle zukünftig zu verhindern. Das unter Leitung der Arbeitsgruppen entwickelte “ Informationspapier zur Sicherheit bei Biogasanlagen “ steht jetzt allen Interessierten unter www. umweltbundesamt.de  in der Rubrik Technik-Verfahren-Sicherheit zur Verfügung.

Erste Mikrogasturbine in Betrieb

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Seit Anfang Februar 2007 erzeugt die neue Turbine Strom und Wärme auf der Kläranlage Darmstadt- Süd. Laut Auskunft des Betreibers, der HSE Abwasserreinigung GmbH und Co KG, hat die Turbine eine elektrische Leistung von 65 kW und eine thermische Leistung von 115 kW, die Investitionskosten betrugen € 125.000,-. Es handelt sich um ein Gerät der US- Firma Capstone, das von der österreichischen VTA Technologie GmbH für den Kläranlagenbetrieb angepasst wurde.

Bild FW-Masch-Microturbine-K-2.jpg Die Mikrogasturbine ersetzt ein veraltetes Block-Heizkraftwerk, auf Grund des Vorteils bei Wartung und Instandhaltung hat man sich für diese Technik entschieden. Während man für ein BHKW etwa € 1,50 pro Betriebsstunde für die Wartung veranschlagen müsse, seien es bei den Mikrogasturbinen nur 30 bis 40 Cent. Zwar liege der elektrische Wirkungsgrad der Mikrogasturbinen mit ca. 30 Prozent leicht unter dem des BHKW, dafür kann die entstehende Verbrennungswärme mittels Wärmetauscher ebenfalls genutzt werden. Auf der Kläranlage mit 50.000 EW und einer täglichen Gasproduktion von 500 bis 850 Kubikmeter, ist die Turbine ganzjährig ausgelastet. Mit den erzeugten 550.000 kWh elektrischer Energien kann so die Hälfte des Kläranlagenbedarfs gedeckt werden.

Mikrogasturbinen sind bislang hauptsächlich in landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu finden, auf Kläranlagen sind sie eher in der Schweiz und Österreich zu finden, jedoch mittlerweile gibt es in Deutschland 7 laufende MicroTurbinenanlagen und 2 in Bau befindliche Anlagen. Seit 2006 setzt aber auch die Abwasserreinigungsanlage Barcelona zwei Turbinen für die Klärgasnutzung ein.

Weitere Informationen findet man unter www.hse.ag
oder unter www.vta.cc  

Aktive Nachbarschaftshilfe für eine bessere Umwelt

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Die DWA stellt ihr wasserwirtschaftliches Nachbarschaftskonzept auf der Woche der Umwelt in Berlin vor

 
Unter dem Motto „Auf gute Nach­barschaft – Von der Kläranlage zum Gewässer“ beteiligt sich die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) an der von Bundespräsident Horst Köhler und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) ausgerichteten Woche der Umwelt am 5. und 6. Juni 2007 in Berlin. Die DWA gehört damit zu den etwa 190 Unternehmen und Institutionen, die für die Gestaltung dieser zwei Veranstaltungstage ausgewählt wurden. Sie wird in Berlin ihr Konzept der Nachbarschaften vorstellen, ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrument des Erfahrungsaustauschs zwischen Mitarbeitern wasserwirtschaftlicher Anlagen. Nach der Gründung der ersten Kläranlagen-Nachbarschaft im Jahr 1968 hat sich das Konzept der Nachbarschaften inzwischen auch ins Ausland ausgeweitet. Zudem veranstaltet die DWA am 6. Juni im Park von Schloss Bellevue ein einstündiges Fachforum „Berufschancen in der Wasserwirtschaft“, auf der hochkarätige Teilnehmer die Zukunftschancen der umwelttechnischen Berufe diskutieren werden.

Rat und Tat von den Kollegen als Nachbarn  

Nachbarschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen oder von Gewässer-Unterhaltungs­pflichtigen einer Region und werden von den Landesverbänden der DWA organisiert. Sie dienen der Förderung des Gewässerschutzes, der Gewässerentwicklung sowie dem fachgerechten und sicheren Anlagenbetrieb. In regelmäßigen Treffen vor Ort werden die Teilnehmer über aktuelle Entwicklungen informiert. Im Mittelpunkt steht der Erfahrungsaustausch, daneben sollen sich die Teilnehmer kennenlernen, um über den Nachbarschaftstag hinaus Kontakt zu halten. Ein wichtiges Ziel ist die Hilfe mit Rat und Tat vor Ort, wann immer der Kollege „den Nachbarn“ braucht.
 
Die Nachbarschaften: Seit fast vier Jahrzehnten ein Erfolgsmodell
 
Nach der Gründung der ersten Kläranlagen-Nachbarschaft im Jahr 1968 hat sich das Konzept der Nachbarschaften inzwischen auch auf die Kanal-, Gewässer, Deponie-, Abfallwirtschafts-Nachbarschaften sowie auf Sonder-Nachbarschaften – zum Beispiel für Schlammbehandlung und chemisch ausgebildetes Fachpersonal der Abfallwirtschaft – ausgeweitet. Allein an den Veranstaltungen der Kläranlagen-Nachbarschaften nehmen jährlich mehr als 20 000 Teilnehmer teil. Auch in Österreich sowie im italienischen Südtirol gibt es Kläranlagen- und Kanal-Nachbarschaften. Eine Besonderheit ist die Bodensee-Nachbarschaft unter Beteiligung von Deutschland, Österreich und der Schweiz. In Polen befinden sich die ersten Nachbarschaftsprojekte in der Versuchsphase. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 500 Nachbarschaften, im deutschsprachigen Ausland sind es mehr als 60.
 
Kompetente und aktuelle Helfer der Nachbarschaftsarbeit: KA-Betriebs-Info und Gewässer-Info
 
Wichtige Plattform für die Kommunikation innerhalb der Kläranlagen-Nachbarschaften ist das seit 1971 erscheinende KA-Betriebs-Info. Mit einer Auflage von mehr als 24 000 Exemplaren wird das Betriebs­personal von Abwasseranlagen mit Informationen, Kommentaren, Da­ten und Fakten versorgt. Hier werden unter anderem praktische Erfahrungen ausgetauscht und eigene technische Entwicklungen vorgestellt. Ein besonderer Schwerpunkt ist hier das Thema Arbeitsschutz.
 
Aktuelle Informationen, Praxisberichte und rechtliche Aspekte zur Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung werden im gewässer-info publiziert. Neben Beiträgen über fachgerechte Arbeiten am Gewässer wird über die Ergebnisse der örtlichen Begehungen und Aussprachen (Ortstermine) sowie über die laufenden Arbeiten und Veröffentlichungen der Gewässer-Nachbarschaften berichtet.
 
Fachforum „Berufschancen in der Wasserwirtschaft“
 
Am 6. Juni 2007 veranstaltet die DWA von 15.00 bis 16.00 Uhr im Zelt 5 ein einstündiges Fachforum „Berufschancen in der Wasserwirt­schaft“. Hintergrund ist ein sich abzeichnender Mangel an Fachkräften der Entsorgungswirtschaft auf allen Qualifikationsstufen. Auf betrieblicher Ebene werden in vier Fachrichtungen UT-Fachkräfte ausgebildet, ein Berufsbild, das sich in den letzten Jahren stark gewandelt hat; der „Klärwärter“ von heute steuert, überwacht und bedient komplexe Anlagen und setzt dabei voll auf Informations- und Elektrotechnik. Bei den Führungskräften, die sich wesentlich aus Bauingenieuren der Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft rekrutieren, gibt es ein Paradoxon: Die Studentenzahlen in den Ingenieurwissenschaften sind rückläufig, wegen vermeintlich schlechter Berufsaussichten insbesondere für Bauingenieure. Absolventen mit Spezialisierung in Siedlungs­wasserwirtschaft oder verwandten Vertiefungsrichtungen finden aber einen guten Arbeitsmarkt vor – doch müssen sie erst bereit sein, sich für Ingenieurwissenschaften einzuschreiben. Hier will das Fachforum der DWA Mut machen, berufliche Chancen in der Entsorgungswirtschaft zu suchen und entsprechende Ausbildungswege zu beschreiten, die im Übrigen auch exzellente Chancen auf Karrieren im Ausland, etwa in Entwicklungsländern, bieten.
 
Weitere Informationen im Internet
 
DWA-Nachbarschaften: www.dwa.de , Auswahl „Nachbarschaften“
Woche der Umwelt: www.woche-der-umwelt.de

Stoffwechselaktivität überwachen

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Bild Akt-Dimatec-F.jpg Die Firma Dimatec stellt einen Online-Analysator, den DIMA-CENOTOX vor. Er misst die Stoffwechselaktivitäten von Belebtschlammorganismen in biologischen Kläranlagen.Er kann dabei zwischen wichtigen biologischen Prozessen wie C- Abbau und  Nitrifikation unterscheiden. Darüber hinaus kann er als Toximeter eingesetzt werden, da er rasche Informationen über das toxische Verhalten von Abwasser  gegenüber den Belebtschlammorganismen liefert.

Weitere Informationen unter www.dimatec.de

Umweltschadensgesetz – vom Bundesrat gebilligt

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Das neue Gesetz, das die Umwelthaftungsrichtlinie der EU umsetzt, beinhaltet auch eine Liste mit beruflichen Tätigkeiten, durch die Umweltschäden entstehen können. Dazu gehören

– die Einleitung von Schadstoffen in Oberflächengewässer

– Entnahmen aus Gewässern

-Aufstauungen von oberirdischen Gewässern sowie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Außerdem eine wichtige Definition von Schäden an Gewässern, die ins Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen werden soll:

Schädigung der Gewässer sind solche Schäden , die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers ausüben, das ökologische Potenzial oder den chemischen Zustand eines künstlichen oder erheblich veränderten oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers oder den chemischen oder mengenmäßigen Zustand des Grundwassers haben.

Die Wirtschaft haftet also zukünftig für von ihr verursachte Schäden nach bundeseinheitlichen Maßstäben. Bei erheblichen Schädigungen von Gewässern und Böden müssen die Verursacher in Zukunft die zuständigen Behörden informieren, Gefahren abwehren und Schäden sanieren. Schäden durch Naturereignisse oder landwirtschaftliche Bodenbearbeitung fallen nicht unter das Gesetz.