Freitag, November 7, 2025
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Ansprechpartner und Informationsadressen bezüglich Aus- und Weiterbildung

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Deutsche Vereinigung
für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Fon: 0 22 42 / 8 72-0
Fax: 0 22 42 / 8 72-1 35
E-Mail: info@dwa.de
Internet: www.dwa.de

Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Brohler Straße 13
50968 Köln
Fon: 02 21 / 37 70-0
Fax: 02 21 / 37 70-2 66
E-Mail: info@vku.de
Internet: www.vku.de

Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.(BDE)

Behrenstraße 29
10117 Berlin
Fon: 0 30 / 5 90 03 35-0
Fax: 0 30 / 5 90 03 35-99
E-Mail: info@bde-berlin.de
Internet: www.bde.org

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)

Postfach
60423 Frankfurt
Fon: 0 69 / 9 57 37-0
Fax: 0 69 / 9 57 37-8 00
E-Mail: service-center@igbau.de
Internet: www.igbau.de/

 

WEB-Links:
– www.dwa.de

Kontakt

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Bioserve GmbH
Biotechnologie + Beratung für Kläranlagen
Siemensstr. 17

40789 Monheim am Rhein

Tel. Zentrale: 0049 2173-9990025
Fax: 0049 2173-9996148

info@klaerwerk.info

Sitz: Monheim am Rhein; Handelsregister Düsseldorf HRB Nr. 101184
Geschäftsführer: Kirsten Sölter, Martin Wurzel
Ust-IdNr.: DE221960288

Penicillin – Der vergessene Pilz

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Bild Nuet-Wissen-Penicillin-F.JPGAlbert Alexander hat sich wahrscheinlich zunächst nur kurz geärgert, als er sich vor über 60 Jahren beim Rasieren schnitt. Wenig später liegt er jedoch halbtot in einer Londoner Klinik: Diagnose Blutvergiftung. Doch er bekommt vor 66 Jahren als erster Mensch eine Chance. Sie heißt Penicillin.

Großen Anteil an der vorübergehenden Rettung des Polizisten hat der Bakteriologe Alexander Fleming. Der züchtet 1928 in London Eiter-Bakterien. Als sich Schimmel in eine Kultur ein schleicht, beobachtete er, dass ich rund um den Penicillin-Pilz der Bakterien -Rasern auflöst. Zwar ahnt er, dass er etwas Wichtiges gefunden hat, doch er kommt nicht auf die Idee, es auch einzusetzen.

Es ist ein junger Biochemiker aus Berlin, der das Penicillin ein zweites Mal entdeckt. Der talentierte jüdischstämmige Wissenschaftler Ernst Chain ist aus Deutschland geflohen. In London findet er Arbeit im Labor von Howard Florey. Zehn Jahre nach Flemings Entdeckung liest er im Frühjahr 1938 dessen Artikel über das Penicillin. Ein Satz lässt ihn aufhorchen: “ Es wird angenommen, dass Penicillin ein wirksames antiseptisches Mittel sein könnte.“

Ihm gelingt die Gewinnung von beinahe reinem Penicillin. Und er erkennt, dass er ein Mittel in den Händen hält, das Lungenentzündungen und Eiter- Infektionen ihren Schrecken nimmt. Chain bekniet seinen Professor, das neue Mittel an Mäusen zu probieren. Doch Florey sagt bloß abfällig zu einer Kollegin: da kommt er wieder und belästigt mich.

Als der Professor nicht da ist, behandelt Chain zwei Mäuse— mit Erfolg. Florey ist beeindruckt. Nach weiteren Versuchen entschließen sich die beiden zum Test am Menschen. Am 12. Februar 1941 wird der Patient Alexander eingeliefert. Sein Gesicht ist geschwollen, er hat Fieber. Der Tod scheint nur noch Momente entfernt. Nach der Behandlung fällt das Fieber. Doch das Wundermittel ist aufgebraucht. Zehn Tage später stirbt der erste Penicillin-Patient an einem kleinen Schnitt seiner Rasierklinge.

Neuer Modellstandort für Altlastensanierung

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Auf dem Gelände des ehemaligen Hydrierwerks in Zeitz in Sachsen-Anhalt ist eine Pilotanlage zur Grundwassersanierung in Betrieb gegangen. Mit Hilfe von heißem Dampf werden Schadstoffe aus dem Boden gelöst. Wie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung/Magdeburg berichtet, soll Zeitz neuer Modellstandort für den internationalen Forschungs- und Technologietransfer auf dem Gebiet der Altlastenforschung werden.

Das neue Verfahren mit dem Kürzel MOSAM wird erstmalig auf einem ehemaligen Industriestandort getestet. Im Rahmen des Verfahrens werde Dampf erzeugt, der auf einer Fläche von 400 Quadratmetern bis zu 12 m tief in den Boden vordringen.“Die nur gering und sehr langsam löslichen Schadstoffe werden durch das Erhitzen mit Dampf schneller aus dem Untergrund gelöst „, erläutert der Abteilungsleiter Grundwassersanierung das Verfahren. Anschließend werde die Luft über dem Boden abgesaugt und durch einen Katalysator geleitet. Im Vergleich zu anderen Verfahren könnten die Schadstoffe so viel schneller beseitigt werden. Statt mehrer Jahre würde es nur noch wenige Wochen dauern, um eine derartige Fläche zu reinigen. Auch die Universitäten Kiel und Stuttgart sind an dem Projekt beteiligt. Die übergelagerte Plattform des Projekts bildet das internationale Projekt Trans-IT. Das “ Transfer Projekt zur Verwertung von Technologie und Wissen aus nationalen Verbundvorhaben zur Grundwasser- und Bodensanierung in Deutschland und Italien “ wurde 2005 von den Universitäten Kiel und Rom ins Leben gerufen und wird vom Bundesforschungsministerium gefördert.

Weitere Informationen unter www.ufz.de

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Informationen aus Schleswig-Holstein

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Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.

2024


Kabinett verabschiedet Entwurf zu Änderungen des Landeswassergesetzes

Das schleswig holsteinische Kabinett hat den Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) verabschiedet. Mit der Gesetzesnovelle reagiert die Landesregierung insbesondere auf die Zunahme von Extremwetterereignissen im Zuge der Klimakrise und nimmt notwendige gesetzliche Anpassungen nach der schweren Ostseesturmflut vor einem Jahr vor.
Im novellierten LWG lassen sich die Ziele der Klimaanpassung im Wesentlichen auf zwei Säulen aufteilen:
● Regelungen im Bereich Küsten und Hochwasserschutz
● Regelungen zur Klimaanpassung in der Wasserwirtschaft.
Zum Thema „Klimaanpassung im Küsten und Hochwasserschutz“ ist unter an derem Folgendes vorgesehen: Bauten des Küstenschutzes wie Deiche liegen künftig im überragenden öffentlichen Interesse (§ 63) und genießen somit einen entsprechenden Vorrang bei der Abwägung entgegenstehender Belange. Für andere Maßnahmen des Hochwasserschutzes wird das öffentliche Interesse des Hochwasserschutzes gesetzlich verankert. Das schließt vorsorgenden Hochwasserschutz mit ein, etwa die Anlage von Flussauen oder von benötigten Retentionsflächen. Damit zusammenhängend fordert § 57 die Kommunen und Wasser und Bodenverbände auf, kommunale Hochwasserschutzkonzepte zu erstellen. In den Plan und Genehmigungsverfahren von Hochwasserschutzanlagen können künftig Projektmanager eingesetzt werden (§ 84a). Die Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen wird gesetzlich verankert, sodass Menschen in Schleswig Holstein das Überschwemmungsrisiko für ihre Wohnungen und Häuser genau kennen und entsprechend Vorsorgetreffen können (§ 77).
Die Regelungen zur Klimaanpassung in der Wasserwirtschaft betreffen zum Beispiel den Wasserrückhalt in der Fläche als Element der Gewässerunterhaltung (§ 25). In neu bebauten Gebieten – zum Beispiel Wohn oder Industriegebieten – soll Regenwasser nicht abgeleitet werden, sondern vorrangig versickern. Kommunen bekommen die Möglichkeit, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Abwassergebühren einfließen zu lassen. Das können zum Beispiel Kosten für eine Niederschlagswasserversickerung vor Ort sein, die Schaffung von Notwasserwegen oder Kosten für Retentionsflächen. Angesichts künftig zunehmender Dürren sieht § 41 vor, dass Gemeinden verpflichtet werden können, Konzepte zur Sicherstellung der künftigen Wasserversorgung aufzustellen. Ein dritter Bereich des Gesetzes be trifft Verfahrensvereinfachungen. Im Bereich der Abwasserbeseitigung beispielsweise erfolgen in § 45 Erleichterungen für die Gemeinden, die flexibler die Abwasserbeseitigung auf willige Private übertragen können. Nach über zehn Jahren soll im Landeswasserabgabengesetz ein Inflationsausgleich erfolgen. Insgesamt wird ein zusätzliches Abgabenaufkommen von rund sieben Millionen Euro pro Jahr erwartet.
Der Gesetzentwurf wird nun, Stand Anfang November 2024, an den Landtag zur weiteren Befassung übersandt. Das Inkrafttreten wird zum Jahresbeginn 2025 angestrebt.

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Kabinett verabschiedet ersten Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes

Umweltminister Goldschmidt: „Wir machen Schleswig-Holstein klimakrisenfester und ziehen die Lehren aus der Oktobersturmflut“
KIEL. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das Kabinett gestern (23. Juli) den ersten Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) verabschiedet. Mit der Gesetzesnovelle reagiert die Landesregierung auf die Zunahme von Extremwetterereignissen im Zuge der Klimakrise und nimmt notwendige gesetzliche Anpassungen nach der schweren Sturmflut im vergangenen Oktober vor. Außerdem werden verschiedene wasserverkehrsrechtliche Bestimmungen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) überarbeitet.
„Hitze, Dürre, Starkregen: Die Klimakrise stellt Schleswig-Holsteins Wasserwirtschaft vor immer größere Herausforderungen. Das hat die Oktobersturmflut im letzten Jahr schonungslos gezeigt. Mit der Gesetzesnovelle werden wichtige Stellschrauben nachjustiert, damit unsere Küsten besser geschützt und unsere Wasserressourcen besser gemanagt werden können. Wir machen Schleswig-Holstein klimakrisenfester und ziehen die Lehren aus der Oktobersturmflut“, erklärte Umweltminister Tobias Goldschmidt. Gleichzeitig sorge man dafür, dass Schleswig-Holsteins Häfen ihre Bedeutung als wichtige Umschlagplätze für das klimaneutrale Industrieland weiter steigern können.
Der Gesetzentwurf sei eine ausgewogene Novelle. „Wir tun, was im Zuge eines steigenden Meeresspiegelanstiegs getan werden muss, tragen aber auch dem enormen Anpassungsdruck, der auf Wasserwirtschaft, Kommunen und den Küstenregionen lastet, Rechnung“, so Goldschmidt. „Bei allen gesetzlichen Anpassungen war für uns der Schutz von Leib und Leben sowie eine funktionierende Daseinsvorsorge leitend. Wir haben ein paar echte Planungs- und Baubeschleuniger für den Küstenschutz in das Gesetz aufgenommen und versetzen die Kommunen in die Lage, sich besser auf Hochwassersituationen vorzubereiten. Außerdem ermöglichen wir es den Unterhaltungsverbänden, den lokalen Wasserhaushalt so zu organisieren, dass genügend Wasser in Trockenphasen vorhanden ist und Regenwasser zur Grundwasserneubildung genutzt werden kann“, erklärte Goldschmidt. Die Lehren aus der Sturmflut ziehe man, indem Betreiber von Campingplätzen und Sportboothäfen künftig vor den spezifischen Sturmflutgefahren warnen müssen.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und wird danach vom Umweltministerium überarbeitet und erneut im Kabinett behandelt. Anschließend erfolgt die Befassung des Landtags. Das Inkrafttreten wird zum Jahresbeginn 2025 angestrebt.
Wichtige Neuregelungen der LWG-Novelle sind
• die Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses für Bauten des Küstenschutzes sowie das öffentliche Interesse für den Hochwasserschutz, einschließlich des vorsorgenden Hochwasserschutzes; (§ 63);
• die Möglichkeit, zur Verfahrensbeschleunigung Projektmanager in Planfeststellungsverfahre einzusetzen, um beschleunigte Verfahrensabläufe beim Bau von Deichen und Küstenschutzanlagen zu erreichen (§ 84a);

• eine Hinweispflicht für die Betreiber von Campingplätzen und Sportboothäfen. Damit sollen Menschen frühzeitig vor Gefahren gewarnt und Schäden minimiert werden (§ 82a);

• die gesetzliche Verankerung zur Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen, sodass Menschen in Schleswig-Holstein das Überschwemmungsrisiko für ihre Wohnungen und Häuser genau kennen und entsprechend Vorsorge treffen können (§ 77);

• die Möglichkeit für Kommunen, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Abwassergebühren einfließen zu lassen. Dies unterstützt die handelnden Kommunen bei der Finanzierung (§ 44);

• die Nennung des Wasserrückhalts als Element der Gewässerunterhaltung, um sich besser auf die Herausforderungen des Klimawandels für die Wasserwirtschaft einstellen zu können (§ 25);

• der gesetzlich festgeschriebene Vorrang der Niederschlagswasserversickerung. In bebauten Gebieten – z.B. Wohn- oder Industriegebieten – soll Regenwasser nicht abgeleitet werden, sondern versickern. Das bewirkt, dass das Wasser vor Ort bleibt und zur Grundwasserneubildung beiträgt (§ 44);

• eine Verordnungsermächtigung, um von Gemeinden kommunale Wasserversorgungskonzepte zur Sicherstellung der künftigen Wasserversorgung fordern zu können (§ 41);

• eine gesetzliche Verankerung von Hochwasser- und Küstenschutzkonzepten in den Kommunen (§ 57);

• die gesetzliche Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses für Versorgungshäfen für die Inseln und Halligen (§ 94);
eine moderate Nachjustierung des Landeswasserabgabengesetzes zum Zwecke des Inflationsausgleiches.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/Presse/PI/2024/07/240715_Fl%C3%A4chenrecycling_kopie

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Schleswig will sich besser vor Hochwasser schützen

Rückstauklappen und Pumpen sollen dafür sorgen, dass Regenwasser ablaufen kann, wenn die Schlei hoch steht. Bei Extremlagen hilft das aber nur begrenzt.
von Peer-Axel Kroeske
Bei 1,50 Meter läuft das Wasser der Schlei am Schleswiger Hafen (Kreis Schleswig-Flensburg) über die Kante. Das passiert selten. Verheerend war die Sturmflut von 1872. Danach sind nur leichtere Übertritte für 1941, 1954, 1978, 1979 notiert. Nur im Herbst 2023 lag der Pegel wieder deutlich über der Marke – bei 2,30 Meter. Inzwischen haben die Verantwortlichen vor Ort reagiert und erste Maßnahmen ergriffen. Welche das sind und was sie noch planen für einen wirksameren Hochwasserschutz, das hat wurde jetzt vorgestellt.

Wasser drückt aus dem Hinterland
Fast jährlich registriert die Stadt nämlich Situationen, in denen die 1,50 Meter knapp erreicht werden. Die Schlei schwappt dann zwar nur leicht über die Ufer. Doch Regenwasser von Land kann nicht mehr abfließen. Selbst, wenn es nicht regnet,…mehr:
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schleswig-will-sich-besser-vor-Hochwasser-schuetzen,hochwasser6040.html

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Machbarkeitsstudien zur Spurenstoffelimination förderfähig

Machbarkeitsstudien für die vierte Reinigungsstufe von Kläranlagen werden in Schleswig-Holstein jetzt förderfähig. Das Land hat seine „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein“ entsprechend überarbeitet. Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein sechs Millionen Euro zur Verfügung, die aus dem EU Strategieplan der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) stammen. Die neue Förderperiode läuft bis 2027, die Fördermaßnahmen sind bis Ende 2029 umzusetzen. In Schleswig-Holstein gibt es bereits zwei vom Land geförderte Projekte zur Spurenstoffelimination – in Rendsburg und Reinfeld. Die Erkenntnisse daraus können für andere Klärwerksbetreiber und auch Kommunen als Erfahrungsberichte und abwandelbare Blaupause dienen. Zukünftig sind Förderungen von kommunalen Kläranlagen zur Nährstoffeliminierung bis zu einer Ausbaugröße von 500w0 Einwohnern in ganz Schleswig-Holstein möglich. Es wird unter anderem angestrebt, die Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und die Belastung durch Abwassereinleitungen zu reduzieren, so das Landesumweltministerium in einer Pressemitteilung.

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Sechs Millionen Euro für kommunale Kläranlagen

Um die Belastung der Gewässer durch Abwassereinleitungen zu verringern, will die schleswig-holsteinische Landesregierung kommunale Kläranlagen mit sechs Millionen Euro fördern. Die Fördermittel dafür stammen aus dem EU-Strategieplan zur gemeinsamen Agrarpolitik, wie das Umweltministerium in Kiel am Mittwoch mitteilte. Die Gelder sollen genutzt werden, um die Betreiber bei der Planung des zukünftigen Ausbaus von kommunalen Kläranlagen bei der gezielten Beseitigung von Spurenstoffen zu unterstützen.
«Gesunde Gewässer sind die Grundlage für ein gutes Leben», sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Mit der angepassten Förderrichtlinie arbeite die Landesregierung der Gewässerbelastung durch Spurenstoffe und Nährstoffeinträge entgegen. Untersuchungen des Landes hätten gezeigt, dass mit den Abwassereinleitungen neben Nährstoffen auch immer häufiger Rückstände etwa von Medikamente oder Bioziden in die Gewässer gelange. Diese Stoffe sollen zukünftig gezielt aus dem Abwasser entfernt werden können.
«Wir können in Schleswig-Holstein Betreiber von vor allem kleinen Kläranlagen dabei unterstützen, ihre Anlagen im Bereich der Nährstoffeliminierung zu ertüchtigen», so Goldschmidt. Zudem würden Verbesserungen im Bereich der Klärtechnik auch zum Meeresschutz beitragen. «Mit der Fortschreibung der Förderrichtlinie…mehr:
https://www.sat1regional.de/newsticker/sechs-millionen-euro-fuer-kommunale-klaeranlagen/

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Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Wärmeversorgung für 60.000 Haushalte durch Trinkwassernutzung

  • Einsatz von Wärmetauschern im Trinkwassernetz ermöglicht klimafreundliche Erzeugung von Heizenergie
  • Trinkwasserverordnung verhindert jedoch Einsatz der nachhaltigen Technologien
  • VSHEW fordert Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen

    Der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) setzt sich für den Einsatz von Wärmetauschern im Trinkwassernetz zur nachhaltigen Erzeugung von Heizenergie ein und fordert eine Anpassung der Trinkwasserverordnung. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass die Wärmeauskopplung aus Trinkwasser einen signifikanten Beitrag zu einer klimaneutralen und kostengünstigen Wärmeversorgung leisten kann. Derzeit verhindert jedoch die Trinkwasserverordnung den Einsatz dieser klimafreundlichen und sicheren Technologie. Das Prinzip ist einfach: Trinkwasser wird im Leitungsnetz durch den Einsatz von Wärmetauschern abgekühlt und die dabei freiwerdende Wärme in Heizenergie umgewandelt. Bei besonders langen Trinkwasserleitungen kann dieses Prinzip mehrfach wiederholt werden, da sich das Wasser im Leitungsnetz durch die Erdwärme immer wieder erhitzt. Die Wärmetauscher-Technologie ist durch die Nutzung anderer natürlicher Wärmequellen wie Oberflächengewässer, Grundwasser, Untergrund (Geothermie) oder Außenluft hinreichend bekannt und erprobt. Die 47 größten Wasserversorgungsunternehmen in Schleswig-Holstein liefern jährlich 163 Millionen Kubikmeter Wasser, woraus sich eine nutzbare Wärmemenge von knapp einer Terrawattstunde (TWh) pro Jahr ergibt. Damit könnten 60.000 Haushalte im Land beheizt werden.
    Das entspricht in etwa der Zahl der Haushalte im gesamten Kreis Rendsburg-Eckernförde. „In Zeiten der Energieknappheit müssen wir uns von unsinnigen Tabus verabschieden und die gesetzlichen Rahmenbedingungen so anpassen, dass sie den heutigen Gegebenheiten entsprechen und mehr Klimaschutz ermöglichen“, sagt Andreas Wulff, Vorstandsvorsitzender des VSHEW und Geschäftsführer der Stadtwerke Brunsbüttel sowie der Stadtwerke Steinburg. Der VSHEW fordert daher die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Novellierung der Trinkwasserverordnung einzusetzen oder eine entsprechende eigene Landes-Trinkwasserverordnung zu erlassen. „Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie ausgerechnet im Klimaschutzland Schleswig Holstein in großem Stil nachhaltige Energie verschwendet wird“, so Wulff weiter.
    „Trinkwasser bietet ein großes ungenutztes Potenzial für die Wärmeversorgung“, bestätigt Professor Oliver Opel von der Fachhochschule Westküste. „Es wird ohnehin gefördert und eine Wärmeentnahme stellt keine negative Beeinträchtigung dar. Im Gegenteil, die technische Abkühlung des Trinkwassers würde sogar zu einer hygienischen Verbesserung führen“, so Opel weiter.

    Kontakt:
    Verband der Schleswig-Holsteinischen
    Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VSHEW
    Roman Kaak, Geschäftsführer
    Tel.: (040) 727 373-92
    Mobil: (0170) 288 945 8
    E-Mail: kaak@vshew.de

    Zum VSHEW: Der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von rund 50 kommunalen Stadt- und Gemeindewerken sowie Versorgungsbetrieben mit einem Gesamtumsatz von zusammen über einer Milliarde Euro. Die VSHEW-Mitgliedsunternehmen versorgen knapp eine Millionen Schleswig-Holsteiner mit Strom, Gas, Wasser und Kommunikationstechnik und beschäftigen mehr als 2.500 Mensche

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Meldungen Arbeitsicherheit April 2008

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Die Themen im Überblick:

April 2008 
30.04.2008  Wenn Unternehmen den Leistungsstand ihrer Mitarbeiter veröffentlichen, leidet die Qualität der Arbeit 
29.04.2008 Arbeitgeber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten 
16.04.2008 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Bei Änderung Mail 
16.04.2008 Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle 2007 gesunken 
15.04.2008 Ratgeber Unterweisung in der betrieblichen Praxis 
15.04.2008 Bestimmung der Lärmexposition an Arbeitsplätzen 
15.04.2008 Informationen der DGUV zur Umsetzung von REACH 
15.04.2008 Notsignal-Anlagen können bei Alleinarbeit Rettung sicherstellen
15.04.2008  Seminar zur Erkennung und Vermeidung des Burnouts 
15.04.2008  Tag gegen Lärm am 16. April 
11.04.2008  Online-Befragung: Demografischer Wandel in Unternehmen 
09.04.2008 Gehörschäden sind nicht heilbar 
09.04.2008 8. Medienworkshop der BAuA 
08.04.2008 Produktsicherheit steht vor Preis und Funktionalität 
03.04.2008  Sicherheit komplexer Maschinensteuerungen einfach bewerten  

 


Wenn Unternehmen den Leistungsstand ihrer Mitarbeiter veröffentlichen, leidet die Qualität der Arbeit

Leistungsvergleiche zwischen verschiedenen Unternehmenszweigen, aber auch unter Mitarbeitern einer Abteilung sind in der heutigen Wirtschaftswelt an der Tagesordnung. Bei Vertriebsmitarbeitern etwa hängt die Entlohnung oft vom Vergleich ihrer Verkaufszahlen mit denen der Kollegen ab. Auch in anderen Bereichen gibt es „Mitarbeiterrankings“, die regelmäßig betriebsintern veröffentlicht werden, um die Leistungsbereitschaft der Belegschaft anzukurbeln. Dass eine solche Strategie für die Firmen zum Bumerang werden kann, geht aus einer vom Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlichten Studie hervor.
http://ftp.iza.org/dp3440.pdf

Ein wichtiger Bestandteil erfolgreichen Managements ist die Setzung effektiver Leistungsanreize. Zu den gängigen Methoden zählt neben Stück- oder Akkordlöhnen auch die Vergütung im Rahmen so genannter Leistungsturniere, bei denen die Lohnhöhe davon abhängt, wie der Arbeitnehmer im Vergleich zu seinen Kollegen abschneidet.

Gerade bei solchen Leistungsturnieren ist das Wissen der Beschäftigten darüber, wo sie im Vergleich zu ihren Kollegen stehen, unmittelbar verhaltensrelevant. Aus Unternehmenssicht ist dabei entscheidend, ob diese Information zu mehr Leistung anspornt – oder gar das Gegenteil bewirkt. Sieht beispielsweise der „Spitzenkandidat“ während des Turniers, dass er nahezu uneinholbar vor dem übrigen Feld liegt, so wäre es aus seiner Sicht rational, die Leistung auf ein notwendiges Maß zurückzuschrauben. Andere Kandidaten wiederum, die erfahren, dass sie ihre relative Position durch einen moderaten Leistungsschub deutlich verbessern könnten, werden dies in aller Regel als zusätzlichen Ansporn begreifen. Plausibel scheint aber ebenso, dass aussichtslos zurückliegende Mitarbeiter ihren Arbeitseinsatz aus Frustration noch weiter reduzieren.

Welcher dieser möglichen Verhaltenseffekte überwiegt nun in der Praxis? Dieser Frage ist eine Forschergruppe um IZA-Fellow Marie-Claire Villeval (Universität Lyon) nachgegangen. Zusammen mit ihren Kollegen Tor Eriksson (Universität Aarhus) und Anders Poulsen (University of East Anglia) untersuchte sie in einem ökonomischen Experiment, wie sich ein höherer Informationsstand auf das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auswirkt. Dazu wurden die Probanden in einzelne „Abteilungen“ aufgeteilt und mussten innerhalb einer vorgegebenen Zeit möglichst viele Rechenaufgaben lösen. Bezahlt wurden sie in der einen Variante des Experiments mit einem Stücklohn pro richtig gelöster Rechenaufgabe. In der anderen Variante ging der Gesamtgewinn an den produktiveren Mitarbeiter, während sein unterlegener Kollege leer ausging. Über ihren eigenen Punktestand wurden die Teilnehmer während des Experiments laufend informiert. Zur Leistung des Kollegen erhielten sie je nach Spielvariante entweder keinerlei Rückmeldung, einen „Halbzeitstand“ oder kontinuierliche Informationen.

Das Resultat: Entgegen der Theorie hat der Informationsstand über die Produktivität des Kollegen offenbar keinen Einfluss auf den durchschnittlichen Arbeitseinsatz der Probanden. Allerdings sinkt die Qualität der geleisteten Arbeit signifikant, wenn ein Zwischenstand durchgegeben oder der Punktestand des Kollegen laufend aktualisiert wird. Gerade bei den leistungsschwächeren Mitarbeitern ist ein Anstieg der Fehlerhäufigkeit zu beobachten, den die Forscher auf Stress und Unsicherheit zurückführen. Vereinzelt zeigt sich zwar zumindest in der Turniervariante, dass die Veröffentlichung des Leistungsvergleichs den „sportlichen Ehrgeiz“ anregt. Insgesamt reichen diese positiven Effekte aber nicht dazu aus, das Minus an Arbeitsqualität auszugleichen. Die Gesamtproduktivität des Unternehmens wird demnach durch die Bekanntmachung des Leistungsrankings potenziell verringert. Auch wenn sich die unter „Laborbedingungen“ erzielten Ergebnisse nicht unmittelbar in die betriebliche Praxis übertragen lassen, liefern sie doch klare Hinweise darauf, dass offene Leistungsvergleiche innerhalb von Unternehmen als Anreizstrategie nur bedingt geeignet sind.

Der Volltext der englischsprachigen Studie ist kostenlos über die IZA-Homepage abrufbar.

Tor Eriksson/Anders Poulsen/Marie-Claire Villeval: Feedback and Incentives: Experimental Evidence. IZA Discussion Paper No. 3440.
Holger Hinte, Öffentlichkeitsarbeit
Institut zur Zukunft der Arbeit

21.04.2008

Weitere Informationen:

http://ftp.iza.org/dp3440.pdf

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Arbeitgeber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen Bundesrats-Stellungnahme

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen die Stellungnahme, die der Bundesrat am vergangenen Freitag zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) beschlossen hat. Darin lehnt der Bundesrat die Einführung neuer Informationspflichten in der Unfallversicherung ab. Der Grund: Das im Gesetzentwurf vorgesehene Meldeverfahren verursache erhebliche Kosten und bürokratische Lasten für Arbeitgeber, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Eine Mehrheit der Länder sprach sich zudem dagegen aus, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht zu stellen.

„Wir freuen uns, dass der Bundesrat und die Selbstverwaltung der Unfallversicherung an einem Strang ziehen“, sagt Dr. Joachim Breuer, DGUV-Hauptgeschäftsführer. Bereits im Februar hatte die DGUV gewarnt, dass die Neuregelung des Meldeverfahrens enorme Bürokratiekosten zu Lasten der Arbeitgeber zur Folge hätte. Hintergrund ist eine Regelung im Entwurf zum UVMG, die vorsieht, dass Arbeitgeber zukünftig nicht mehr eine Meldung für ihr gesamtes Unternehmen, den Lohnnachweis, abgeben müssen, sondern eine Meldung pro Arbeitnehmer.

„Den Lohnnachweis einfach abzuschaffen und durch arbeitnehmerbezogene Meldungen zu ersetzen, ist ein bürokratischer Schildbürgerstreich“, so Breuer. Die Änderung erzeuge millionenfachen Mehraufwand, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen erzielt werde. „Wir befürworten daher sehr den Vorschlag des Bundesrates, die Selbstverwaltung zu verpflichten, ein effizientes und unbürokratisches Verfahren zu finden, das den Bedürfnissen der Arbeitgeber und der Unfallversicherung gleichermaßen gerecht wird.“

Der DGUV-Hauptgeschäftsführer hofft, dass der Bundestag sich in diesem Punkt der Auffassung des Bundesrats anschließen wird. Das gilt auch für die im UVMG vorgesehene Fachaufsicht des Bundesarbeitsministeriums über die DGUV: „Mit der Fachaufsicht will der Staat seinen Einfluss auf die DGUV ausweiten. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung würden damit massiv an Handlungsfreiheit verlieren.“ Das könne letztlich dem Engagement der Sozialpartner in der Prävention empfindlich schaden.
Das UVMG soll Mitte Mai dem Bundestag zur Beratung zugeleitet werden und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe: Bei Änderung Mail

Neuer BAuA-Service zum Gefahrstoffrecht

Auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden an aktuelle Erkenntnisse angepasst. So trat beispielsweise im März die neue TRGS 400 in Kraft. Für Anwender des Technischen Regelwerkes für Gefahrstoffe hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt einen neuen Service eingerichtet. Ein Newsletter informiert aktuell über die Veröffentlichung neuer TRGS.

Abonnenten des neuen BAuA-Services erhalten eine E-Mail unmittelbar nach der offiziellen Veröffentlichung neuer TRGS. Die aktualisierten Technischen Regeln lassen sich dann kostenfrei auf der BAuA-Homepage einsehen.

Die Aufnahme in den Newsletter ist kostenlos und erfolgt per E-Mail an newsletter_tr@baua.bund.de.

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Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle 2007 gesunken

Vorläufige Zahlen zu Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten

16.04.2008

Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ist 2007 gesunken. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen hervor, die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. Danach ereigneten sich im vergangenen Jahr 630 tödliche Arbeitsunfälle (2006: 711) und 496 tödliche Wegeunfälle (2006: 535). Auch die Zahl der neuen Unfallrenten ging zurück. Insgesamt gab es allerdings mehr meldepflichtige Arbeits- und Schulunfälle sowie mehr bestätigte Berufskrankheiten als 2006.

„Die vorläufigen Ergebnisse für 2007 deuten darauf hin, dass Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die richtigen Angebote in der Prävention machen“, erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. In absoluten Zahlen gesunken ist die Zahl der schweren Arbeitsunfälle. Darauf lässt die Entwicklung bei den neuen Arbeitsunfallrenten schließen. Hier ging die Fallzahl gegenüber 2006 um 7,9 Prozent auf 17.158 zurück. Die Zahl der Unfallrenten, die durch Wegeunfälle verursacht wurden, fiel sogar um 13,6 Prozent auf 6.168.

„Es ist erfreulich, dass diese Rückgänge trotz eines Anstiegs bei der absoluten Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle erreicht wurden“, so Breuer weiter. Insgesamt lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr bei 977.297 und damit um drei Prozent höher als noch 2006. Die Zahl der Wegeunfälle lag bei 167.054, was einem Rückgang von 12,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Der Anstieg der absoluten Zahlen sagt aber nichts darüber aus, ob auch das Risiko gestiegen ist, Opfer eines Arbeitsunfalls zu werden. Bereits 2006 zeigte sich, dass die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle zwar gestiegen war, die Zahl der Unfälle gemessen an den geleisteten Arbeitsstunden jedoch sank. „Das mag paradox erscheinen, erklärt sich allerdings durch den allgemeinen Beschäftigungszuwachs“, sagt Breuer. Mehr Menschen seien in Beschäftigung und arbeiteten durchschnittlich länger, dadurch gebe es absolut gesehen auch mehr Unfälle. „Wir vermuten, dass auch hinter dem Anstieg der aktuellen Unfallzahlen der wirtschaftliche Aufschwung steht“, so der DGUV-Hauptgeschäftsführer. „Sicher können wir allerdings erst im Sommer sagen, ob sich die Sicherheit bei der Arbeit wie auch in den Jahren davor verbessert hat.“ Dann sollen die endgültigen Ergebnisse für das vergangene Jahr vorliegen.

Weniger Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit
Insgesamt erhielten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im vergangenen Jahr 3,3 Prozent mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (63.284). Die Zahl der entschiedenen Fälle belief sich im Jahr 2007 insgesamt auf 60.610. Davon bestätigte sich in 23.817 Fällen der Verdacht auf eine Berufskrankheit, was einem Anteil von 39,3 Prozent an den entschiedenen Fällen entspricht (2006: 37,7 Prozent).

Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ging zurück. Sie fiel um 3,4 Prozent auf 13.666 Fälle. Auch die Zahl der neuen Renten infolge einer Berufskrankheit ist gesunken: um 13,6 Prozent auf 4.126 Fälle. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegt mit 2.296 um 247 Fälle unter dem Wert des Vorjahres.

Mehr Schulunfälle, weniger Schulwegunfälle
Den vorläufigen Zahlen für 2007 zufolge verzeichneten die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, weniger schwere Schulunfälle – also Unfälle an Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen sowie Hochschulen. Die Zahl der neuen Unfallrenten sank hier um 16,5 Prozent auf 853. Die absolute Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle nahm allerdings um 4,7 Prozent auf 1.340.094 zu. „Nach den genauen Gründen hierfür müssen wir suchen“, sagt Breuer. „Wir vermuten allerdings, dass dies mit der Entwicklung der Ganztagsbetreuung zusammenhängt. Hier wird nachmittags beispielsweise häufig Sport angeboten. Und dabei besteht natürlich eine höhere Verletzungsgefahr.“

Meldepflichtige Schulwegunfälle ereigneten sich dagegen seltener als im Vorjahr (119.462 Fälle, Rückgang um 4,3 Prozent). Die Zahl der Wegeunfallrenten sank um 27 auf 363. Beinahe unverändert blieb die Zahl der tödlichen Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung. Im Jahr 2007 gab es 66, einer mehr als 2006. Davon geschahen alleine 59 auf dem Weg zur Schule und nach Hause.

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Ratgeber Unterweisung in der betrieblichen Praxis

Die Broschüre „Unterweisen in der betrieblichen Praxis“ der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) informiert über Gründe und Ziele einer Unterweisung
und wie sie sinnvoll vorbereitet, durchgeführt, dokumentiert und
ausgewertet werden kann.
Zur Broschüre: http://www.bgw-online.de/internet/preview?id=1074

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Bestimmung der Lärmexposition an Arbeitsplätzen

Über Messstrategien und Messunsicherheiten, wie sie die
überarbeitete Internationale Norm ISO 9612 für die Ermittlung
der Lärmexposition an Arbeitsplätzen beschreibt, informiert das BGIA
in einer neuen Publikation. Da aus dem Normentwurf möglicherweise
eine Europäische Norm entsteht, wird ihr Inhalt kurz skizziert
und mit den Festlegungen der heute noch maßgebenden deutschen
Norm DIN 45645-2 verglichen. Der Beitrag „Akustik – Bestimmung der
Lärmexposition am Arbeitsplatz“ kann über bgia-info@dguv.de
kostenlos bestellt werden.

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Informationen der DGUV zur Umsetzung von REACH

Zum Schutz der Beschäftigten bei der beruflichen Verwendung von
Chemikalien verlangt die EU-Chemikalienverordnung REACH vom
Hersteller, für jede Anwendung seines Stoffes Expositionsabschätzungen
und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen anzugeben. Als
Hilfestellung für die Umsetzung von REACH hat das Institut für
Arbeitsschutz (BGIA) die folgenden Publikationen veröffentlicht:
Download der „Hilfestellungen der Unfallversicherungsträger zur
Umsetzung von REACH im Arbeitsschutz“:
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2008_019.pdf
Download der „Expositionsbeschreibungen für REACH-Stoffsicherheitsberichte“:
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2008_018.pdf

REACH und Arbeitsschutz sind auch Thema der aktuellen Ausgabe
der Zeitschrift „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“:
http://www.gefahrstoffe.de/gest/order.php?data[category_id]=221

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Notsignal-Anlagen können bei Alleinarbeit Rettung sicherstellen

Mit einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA) kann sichergestellt
werden, dass alleinarbeitende Mitarbeiter bei Notfällen rechtzeitig
Erste Hilfe erhalten. Bewegt sich ein Alleinarbeitender wegen einer
Verletzung plötzlich nicht mehr, liegt er auf dem Boden oder vergisst er
eine Quittierung, löst ein Signalgeber Alarm aus. Vor dem Einsatz
einer solchen Anlage muss eine Gefährdungsbeurteilung klären,
ob Alleinarbeit überhaupt erlaubt ist.
Informationen der BG Nahrungsmittel:
http://www.bgn.de/webcom/show_facharticle.php/_c-6291/_nr-11/i.html

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Seminar zur Erkennung und Vermeidung des Burnouts

Wer im Beruf eigentlich überlastet ist, seinen Einsatz aber
trotzdem immer weiter erhöht, fühlt sich früher oder später
wie „ausgebrannt“ und wird krank. Vom 07. bis 9. Mai findet im
Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) ein Seminar zu Ursachen
und Symptomen des Burnouts statt. Burnout ist ein schleichender
Prozess, an dessen Ende häufig die Diagnose psychosomatischer
Erkrankungen steht. Lange Fehlzeiten sind die Folge.
Weitere Informationen: http://www.bgag-seminare.de/seminar_details_2007.php?sindex=1523

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Tag gegen Lärm am 16. April

Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist
die DGUV anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Mehr
als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem
Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist
Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland.
Zur Pressemitteilung der DGUV:
http://www.dguv.de/inhalt/presse/2008/Q2/tag_gegen_laerm/index.html
Fachinformationen des BGIA zum Thema Lärm:
http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html
Internetportal zum Tag gegen Lärm:
http://www.tag-gegen-laerm.de

Die BG BAU führt im April und Mai bundesweite Aktionen zum
Thema Lärm durch.
Übersicht der Aktionsorte und Informationen zur Lärmprävention:
http://www.bgbau.de/d/pages/praev/kampagnen/10_tag_gegen_laerm/index.html

Nach Angaben der Unfallkasse Hessen sind auch schon Kinder
lärmgeschädigt. Schätzungsweise jedes dritte Kind habe bei
der Einschulung keine altersgemäße Hörwahrnehmung. Die Geräuschkulisse
durch Spielplatz- oder Kindergartenlärm mache Kinder aggressiv
und nervös. Lärmgestresste Kinder blieben in ihrer Sprachentwicklung und
Konzentrationsfähigkeit häufig hinter denen zurück, die ihre Ruhe
haben dürften. Der Appell an die Eltern: Ruhe-Inseln zu Hause zu
schaffen.
Zur Meldung: http://www.ukh.de/ukh/presse/pressemitteilungen/2008-07/

Zu Hör-Spielen, einem Vorlesebuch und einer Hörspiel-CD zum Thema
sowie zum Ausleihen einer Lärmampel informieren folgende Unfallkassen:
Unfallkasse Nord: http://www.uk-nord.de/index.php?id=43
Unfallkasse Rheinland-Pfalz:
http://www.ukrlp.de/index.php?tblnr=praevention&category=17&artid=2603
Unfallkasse Berlin: http://www.unfallkasse-berlin.de/content/artikel/862.html

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Online-Befragung: Demografischer Wandel in Unternehmen

Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen

In Deutschland stellt der demografische Wandel Unternehmen vor neue Herausforderungen. Zukünftig werden sie ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit mit durchschnittlich älteren Belegschaften erhalten müssen. Doch während bereits viele wissenschaftliche Erkenntnisse zum demografischen Wandel vorliegen, mangelt es an Informationen über die Aktivitäten in Unternehmen. Diese Lücke will die Online-Befragung „Demografischer Wandel – Stand der Auseinandersetzung in deutschen Unternehmen“ schließen.

Die Befragung findet im Rahmen des Modellprojekts „Menschen in altersgerechter Arbeitskultur – Arbeiten dürfen, können und wollen! Bedarfsgerechte Konzeptionen zur Qualifizierung, Motivation und altersgerechten Gestaltung von Arbeit“ (MiaA) statt, das vom Institut für gesundheitliche Prävention, IFGP, durchgeführt wird. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen geförderte Projekt wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich begleitet.

Aus der Umfrage erhoffen sich das IFGP Erkenntnisse über die aktuelle Situation in Unternehmen, um zielgerichtet Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote entwickeln zu können. Die in Kooperation mit der Management Circle AG durchgeführte bundesweite Befragung befindet sich auf der Homepage des IFGP www.ifgp.de.

Bei der Online-Befragung werden die Daten nur zum Zwecke der Gesamtauswertung gespeichert. Zudem erhebt die Befragung unternehmensbezogene Daten nur in groben Kategorien. Weitere Fragen rund um den Datenschutz beantwortet die Datenschutzerklärung.

Teilnehmende Unternehmen erhalten auf Wunsch die Ergebnisse der Gesamtbefragung. Zudem wird auch der aktuelle Stand der Auswertung auf der Projekthomepage veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Projekt MiaA und zu dieser Befragung befinden sich auf der Projekthomepage www.miaa.de im Netz. Fragen beantwortet das IFGP telefonisch unter der Rufnummer 02506 30028-0 oder per E-Mail info@ifgp.de.

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Gehörschäden sind nicht heilbar

Unfallversicherung zum Tag gegen Lärm

9.04.2008
Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Langjährige, hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr zerstören, die sich nicht neu bilden. Auch ein Hörgerät ist bei Lärmschwerhörigkeit kein Allheilmittel, denn es korrigiert den Hörschaden nicht so wie beispielsweise eine Brille eine verminderte Sehleistung. Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit ist deshalb die beste Prävention.

Mehr als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland. Aus diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein strenger Grenzwert von 85 Dezibel (dB(A)) für die zulässige Tagesbelastung. Gefahr für das Gehör ergibt sich allerdings nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus Freizeitlärm. „Und in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm ständig zu“, beklagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der DGUV. Der Experte verweist dabei auf die technische Entwicklung und ihren Einfluss auf das Freizeitverhalten: „Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der Discobesuch, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die Schlagbohrmaschine.“ In allen Fällen kann der Lärm die zulässige Tagesbelastung überschreiten; dies macht Schutzmaßnahmen notwendig.

Dass trotzdem so wenige Menschen darauf achten, erklärt sich der Arbeitsschützer mit zwei Irrtümern: „Zum einen wird schädlicher Freizeitlärm subjektiv oft als weniger laut empfunden, da wir uns dem Geräuschpegel freiwillig aussetzen und ihn mit eher angenehmen Tätigkeiten verbinden.“ Zum anderen glaubten immer noch viele, ein Hörschaden „würde schon wieder“. Ein geschädigtes Hörorgan erholt sich allerdings nicht mehr. Und auch die akustische Wahrnehmung mit einem Hörgerät lässt sich nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen. Deshalb gilt: Das Gehör schützen! Am Arbeitsplatz muss der Unternehmer für Lärm- und Gehörschutz sorgen. Dabei helfen die Unfallversicherungen und das BGIA mit praktischen Informationen und Beratung. Liedtke: „Was dort hilft, kann auch in der Freizeit helfen. Das Ohr macht bei Lärm zwischen Freizeit und Arbeit keinen Unterschied!“

Informationen rund ums Thema Lärm einschließlich Hörbeispielen gibt es auf den Seiten des BGIA.
http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html

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8. Medienworkshop der BAuA

Kommunikation von Prävention

Am 27. Oktober 2008 dreht sich in der DASA in Dortmund alles um den Medieneinsatz für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltet zum achten Mal ihren Medienworkshop.

Sicheres, gesundheitsgerechtes Verhalten bei der Arbeit gehört nicht zu den angeborenen Fähigkeiten des Menschen, es muss erlernt werden. Doch einseitig ausgerichtete Unterweisungen, die sich in der Verlesung von Unfallverhütungsvorschriften erschöpfen, greifen im modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu kurz. Vielmehr sind Dialog und Erfahrungsaustausch gefragt, um das Thema Sicherheit nachhaltig ins Handeln integrieren zu können.

Dabei lässt sich der Prozess des Dialogs durch zahlreiche Medien unterstützen und in Gang setzen. Die Wahl des geeigneten Mediums hängt von Zielgruppe und Botschaft ab. Darüber hinaus ermöglicht es die Schulung der eigenen Kommunikations- und Gesprächsfähigkeit, auch aus weniger guten Medien das Beste herauszuholen. Dazu gehört auch die Souveränität im Umgang mit der Flut von Medien und Informationen, um das für die eigene Arbeit Wichtige herauszufiltern.

Der 8. Medienworkshop, der vom Institut für Schulung und Medienentwicklung Input im Auftrag der BAuA organisiert wird, bietet Vorträge und Workshops zum Umgang mit modernen Medien an. Zudem gibt er Anregungen, wie anhand der eigenen Persönlichkeit und selbst entwickelter Ideen Medien zum Leben erweckt werden können. Unter dem Aspekt einer dauerhaft wirksamen Sicherheitskultur spannt der Workshop einen Bogen vom Redetraining über die Wiederentdeckung altbekannter Mittel wie Flipchart oder Tafel hin zu den multimedialen Anwendungen. Dabei wird auch auf die Entwicklung und Produktion eigener Medien eingegangen. Begleitend findet eine Fachausstellung statt.

Bis zum 30.Mai 2008 können noch Beiträge zum Thema Kommunikation von Sicherheit und Gesundheitsschutz eingereicht werden. Gesucht werden Akteure, die sich mit einem Vortrag oder Workshop beteiligen möchten sowie Unternehmen und Organisationen, die sich auf der Fachausstellung präsentieren möchten. Kontakt unter der Rufnummer 0231 584492-0 oder per E-Mail info@institut-input.de.

Die Teilnahmegebühr für den 8. Medienworkshop beträgt 125 Euro, bei Buchungen bis zum 30. Juli 2008 gibt es einen Frühbucherrabatt von 10 Prozent. Die Teilnahmegebühr schließt Tagungsunterlagen, Verpflegung und Pausengetränke ein. Das Programm befindet sich im Internet unter der Adresse http://www.institut-input.de/medienworkshop08.html. Hier ist auch eine Anmeldung möglich. Weitere Informationen unter der Rufnummer 0231 9071-2325 oder per E-Mail grulke.horst@baua.bund.de.

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Produktsicherheit steht vor Preis und Funktionalität

II. Symposium Ergonomische Produktgestaltung in Remscheid

Billig will ich, dieses Motto stimmt nicht, wenn es um den Kauf von Handmaschinen und Heimwerkergeräten geht. Hier rangiert die Produktsicherheit deutlich vor dem Preis und der Funktionalität. Das ergab eine Befragung von über 1.000 Baumarktkunden im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung, die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführt wurde.

Die Bedeutung der Produktsicherheit lässt sich bei allen Altersgruppen und weitgehend unabhängig von der Berufsausbildung feststellen. Dabei ist die Produktsicherheit für ältere Kundengruppen besonders wichtig. Zudem achten Kunden insbesondere bei konkreten Kaufentscheidungen neben der Sicherheit immer stärker auf einfache Handhabung der Geräte.

Diese und weitere Ergebnisse der Studie „Käuferverhalten von Baumarktkunden unterschiedlichen Alters“ stehen im Mittelpunkt des II. Symposiums Ergonomische Produktgestaltung. Es findet am 16. April 2008 zwischen 13.00 und 16.00 Uhr im Deutschen Werkzeugmuseum in Remscheid statt. Unter der Moderation von Manfred Zöllmer, MdB, beleuchtet das Symposium zudem Qualitätssicherung und Produktsicherheit von Verbraucherprodukten. Dabei kommen auch die Erfahrungen der zentralen Meldestelle für gefährliche Verbraucherprodukte, die sich in der BAuA befindet, zur Sprache.

Das detaillierte Programm mit Anmeldeformular, Anfahrtsbeschreibung sowie weitergehenden Informationen befindet sich unter der Adresse www.institut-aser.de im Internet. Die Teilnahme am Symposium ist kostenfrei, aus organisatorischen Gründen ist jedoch eine Anmeldung bis zum 15. April 2008 erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung unter der Rufnummer 0202 731000 oder per E-Mail info@institut-aser.de.

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Sicherheit komplexer Maschinensteuerungen einfach bewerten

Neuer Report des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) erschienen

Ob eine Maschinensteuerung sicher ist, lässt sich anhand eines neuen Reports des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zukünftig leichter bewerten. Der Report „Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen – Anwendung der DIN EN ISO 13849“ (BGIA-Report 2/2008) dient als praktische Hilfe und richtet sich an Maschinenkonstrukteure, Hersteller von Steuerungen, aber auch Verantwortliche im Betrieb. Er hilft dabei zu entscheiden, wie die Steuerung einer Maschine aufgebaut sein muss, um in der praktischen Anwendung Unfälle an und mit der Maschine zu vermeiden. Am Beispiel von Schaltbildern verschiedener Steuerungsarten wird die Bewertung Schritt für Schritt beschrieben.

Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist mit rund 6.000 Unternehmen und 870.000 Beschäftigten eine der größten Branchen Deutschlands. Ein Welthandelsanteil von fast 19 Prozent macht ihn zum führenden Anbieter von Maschinen weltweit. „Deutsche Maschinenbauer sind vor allem sehr innovativ“, erklärt Dr. Michael Schaefer, Steuerungsexperte im BGIA. „So haben Elektronik, Software und andere neue Technologien in den letzten zehn Jahren auch in die Sicherheitstechnik Einzug gehalten.“ Ein Ergebnis dieser Entwicklung: DIN EN 954-1, die Norm, die regelt, wie Steuerungen sicherheitstechnisch auszulegen und zu beurteilen sind, wurde grundlegend überarbeitet. Die Nachfolgenorm DIN EN ISO 13849-1:2007 führt unter anderem den so genannten Performance Level (PL) als Maß für die Sicherheit einer Steuerung ein. Um ihn festzustellen, sind Berechnungen nötig.

Schaefer: „Mit unserem Report wollen wir die Anwender Schritt für Schritt in die Geheimnisse der neuen Norm einführen und sicherstellen, dass ihre Inhalte verstanden und vor allem auch umgesetzt werden!“ Weitere praktische Hilfen rund um die Norm sind außerdem über ein neues Internetportal unter www.dguv.de/bgia/13849 kostenlos verfügbar. Dazu zählt die Software SISTEMA, die das BGIA auf Initiative des Fachausschusses Druck und Papierverarbeitung entwickelt hat. Eine praktisch handhabbare Drehscheibe, mit der sich der Performance Level bestimmen lässt, ist ebenfalls kostenlos über das Portal zu bestellen.

Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de

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Neue Flyer zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit

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Die DWA hat einige neue Flyer entwi­ckelt, die Abwasserentsorger zur Unter­stützung ihrer Öffentlichkeitsarbeit und zur Information der Bürger und Kunden einsetzen können. Ein individueller An­schriften- und Logoeindruck des Unter­nehmens, das die Flyer verteilt, ist mög­lich.

Flyer „Weg damit! Aber richtig.“
Was in die Toilette kommt, muss auch wieder raus. Kein Problem, wenn es sich dabei um Urin, Fäkalien und Toilettenpa­pier handelt. Was ist aber mit all den Dingen, die dennoch oft in Toiletten lan­den, obwohl sie darin nichts zu suchen haben? Der Flyer stellt drei No-Gos vor und zeigt, wie es richtig geht. Dieser Fly­er ist auch auf Türkisch erhältlich.

Flyer „Hilfe, Feuchttücher & Co.! – Problem für (Ab)Wasser und Kläranlagen“
Feste und zugleich elastische Baby-, Kos­metik- und Reinigungstücher aus Vlies, kurz: Feuchttücher, sind praktisch. Die meisten sind jedoch nicht für die Entsor­gung über die Toilette geeignet, da sie im Abwasser lange feste Klumpen bilden, die Pumpen blockieren. Der Flyer schil­dert kompakt die Problematik der Feuchttücher für die Abwasserentsor­gung und zeigt alternative Beispiele.

Flyer „Kosten sparen. Umwelt schützen! Kleinkläranlagen richtig nutzen“
Benutzer einer Kleinkläranlage wissen es: Mikroorganismen und Kleinlebewe­sen sind ihre wichtigsten „Mitarbeiter“. Doch die sind sehr empfindlich, wenn sie mit den falschen Stoffen in Kontakt kom­men. Die Folgen: Störungen, Reparatu­ren oder sogar eine drohende Stillle­gung. Mit anderen Worten: erhöhte Kos­ten und Schaden für die Umwelt. Der Flyer stellt vor, was keinesfalls in die Kleinkläranlage darf und erklärt, wie es richtig gemacht wird.

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop

https://de.dwa.de/de/oeffentlichkeitsarbeit.html

Beiträge zum DWA-A 704/IQK/Qualitätssicherung

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Analytische Qualitätssicherung leicht gemacht 
Analytische Qualitätssicherung leicht gemacht -Automatische Erstellung einer IQK-Karte 4  
•  Qualitätssicherung in der Prozessmesstechnik 
•  Neue Entwicklungen in der Qualitätssicherung für die Betriebsanalytik 
DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“ – Prüfmittelüberwachung 
•  Handbuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen 
Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik 
•  Durch Vergleiche die Qualität steigern 

 


Analytische Qualitätssicherung leicht gemacht

Automatische Trübungskontrolle
Die Kläranlage Bergen auf Rügen gehört dem
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Rügen (ZWAR) an, der im Juni 1992 gegründet wurde. Dieser
Verband ist verantwortlich für 41 Gemeinden der Inseln Rügen,
Ummanz und Hiddensee mit insgesamt 182 500 EW.
Nach den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung in
Mecklenburg-Vorpommern (SÜVO-M-V) werden auf der Kläranlage
Bergen, an die mehrere einleitende Gebiete angeschlossen
sind, seit 1986 regelmäßig fotometrische Messungen durchgeführt.
Zur Absicherung der Ergebnisse führen wir auch alle erforderlichen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß Arbeitsblatt
DWA-A 704 durch und dokumentieren diese (Abbildung 2).
Eine trotz sorgfältiger Arbeitsweise und Qualitätskontrollen oft
unterschätzte Fehlerquelle in der fotometrischen Wasseranalytik
sind Trübungen. Da feinste Trübungen mit dem Auge nur
schlecht zu erkennen sind, können diese unbemerkt zu erheblichen
Messwertabweichungen von bis zu 30 % führen. Um Anwendern
der fotometrischen Wasseranalytik eine höhere Messwertsicherheit
zu bieten, hat Macherey-Nagel eine automatische
Trübungskontrolle (NTU Check) für Messungen mit Rundküvetten
in die Spektralfotometer integriert.
Diese Trübungskontrolle basiert auf einer 90°-Streulichtmessung
bei 860 nm, nach deren Prinzip auch handelsübliche
Trübungsmessgeräte arbeiten. Bei jeder Messung …mehr unter
http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={42c2b8f2-f058-483f-a8e1-4ca29c31774d}

Autorin
Beate Knorr, Laborantin
ZV Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Rügen
Putbuser Chaussee 1
Kläranlage Bergen
18528 Bergen, Deutschland
E-Mail: labor@zwar.de

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Analytische Qualitätssicherung leicht gemacht -Automatische Erstellung einer IQK-Karte 4

Die Kläranlage Passau-Haibach wurde 1986für eine Belastung von 100 000 EW als einstufige mechanische und biologische Abwasserreinigungsanlage ( Belebungsanlage mit Reinsauerstoffbegasung) ausgebaut. Inder Anlage wird das Abwasser der Stadt Passau gereinigt, aber auch nennenswerte industrielle Betriebe der Lebensmittelindustrie und die ortsansässigen Brauereien sind angeschlossen. Die Bemessung der Kläranlage Passau wurde seit dem Jahre 2001 in einem stufenweisen Ausbau den Anforderungen der weitergehenden Stickstoff- und Phosphor-Eliminationan gepasst. Mit der letzten Baumaßnahme gingen 2008 als Erweiterung der Belebung zwei Denitrifikationsbecken in Betrieb…
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011

Autor
Wolfgang Hanschke Klärwerk Passau-Haibach

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Qualitätssicherung in der Prozessmesstechnik

Prozessmesstechnik Arbeitsblatt DWA-A 704 soll ausgeweitet werden.

Liebe Leser, unsere Erfahrungsberichte zum aktuellen Arbeitsblatt DWA-A 704 „Qualitätssicherung in der Betriebsanalytik“ im KA-Betriebs-Info sind eigentlich abgeschlossen. Trotzdem können wir Ihnen heute einen neuen Beitrag präsentieren, denn die analytische Qualitätssicherung (IQK) macht auch vor der Prozessmesstechnik nicht Halt. Im Kontakt mit den Anwendern kam in der Vergangenheit immer wieder die Frage auf, warum es keine Maßnahmen zur AQS von Prozessmessgeräten gibt. Dieses Thema hat die DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1 aufgegriffen und ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Ziel dabei war es, die IQK-Maßnahmen für die Prozessmessgeräte in die vorhandene Struktur des vorhandenen DWA-A 704 zu integrieren und entweder die vorhandenen Kontrollkarten zu erweitern oderzusätzliche Kontrollkarten zu definieren. In diesem Jahrhaben wir begonnen, Konzept und Kontrollkarten mit An-wendern aus der Praxis auf verschiedenen Veranstaltungender DWA-Landesverbände zu diskutieren, um schon im Vor-feld der Überarbeitung des Arbeitsblatts im Jahr 2012möglichst viele Rückmeldungen zu erhalten. Dazu dient auch dieser …

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2011

Autor
Andreas Fritz Mitglied der DWA-Arbeitsgruppe KA-12.

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Neue Entwicklungen in der Qualitätssicherung für die Betriebsanalytik

Liebe Leserinnen und Leser, Sie kennen das vielleicht von spannenden Fernsehserien:
Sie wünschen sich, dass es immer neue Folgen gibt, weil Sie sich mit den Darstellern identifizieren oder weil Sie deren Schicksal brennend interessiert. So ähnlich ist es Ihnen sicher mit unserer Serie über die IQK-Karten zur Qualitätssicherung in der Betriebsanalytik gegangen. Leider endet heute die Staffel mit meinem Beitrag zur Karte 11. Die Arbeitsgruppe, die für das Arbeitsblatt DWA- A 704 verantwortlich ist (DWA- Arbeitsgruppe KA-12.1) hat aber inzwischen beschlossen, den Bereich der kontinuierlichen Messverfahren (Prozessanalysatoren) in die nächste Version des DWA-A 704 aufzunehmen, sodass ich Ihnen schon jetzt versprechen kann: Nach einer kleinen Pause wird es eine zweite Staffel geben. Ich bin sicher, dass Sie der Qualitätssicherung bis dahin in jedem Fall die Treue halten werden. Bevor ich Ihnen jetzt verrate, wie es in der zweiten Staffel weitergeht, möch- te ich Ihnen gern abschließend die Kar- te 11 ans Herz legen. Die Karte heißt „Abweichungen und Maßnahmen“ und ist ein wenig unser Sorgenkind. Diese Karte dient dazu, alle Auffälligkeiten der anderen Karten zu bündeln. Das heißt, wenn zum Beispiel in Karte 4 ein Qualitätsziel nicht erreicht wurde, dann füllen Sie in Karte 11 ebenfalls eine Zeile aus. Wenn Sie die Ursache identifiziert haben (zum Beispiel defekte Pipette), dann notieren Sie die Ursache und die resultierende Maßnahme (zum Beispiel Reparatur/Austausch der Pipette). Sie sehen schon, worauf das hinaus- läuft: Mit der Karte 11 haben Sie immer den Überblick darüber, wo Probleme auftreten oder sich gar häufen. Wenn sich also – um bei dem Beispiel zu bleiben – Pipettenfehler häufen, dann wäre das der Anlass, den Pipettensatz gegebenenfalls auszutauschen. Die Karte 11 hilft also, Muster zu erkennen und gezielt Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus können Sie anhand der Karte auch jederzeit nachweisen, dass Sie Ihr Labor im Griff haben. Sie können dar- stellen, welche Abweichungen von Qualitätszielen aufgetreten sind und dass Sie in jedem Fall Maßnahmen er- griffen haben. Dennoch ist die Karte als „Spitzelkarte“ verschrien, da der Vorgesetze die Kar- te dazu benutzen kann, Mitarbeiter zu identifizieren, bei denen es häufiger zu Abweichungen kommt als bei anderen. Mit Verlaub gesagt, liegt das Problem in dem Fall eher beim Vorgesetzten als bei der Karte. Also: wenn Sie die Karte 11 wegen verschiedener Vorbehalte bisher nicht genutzt haben, dann fassen Sie sich ein Herz und probieren es einmal. Wenn sie nach einem Jahr nicht einmal halb voll ist, dann freuen Sie sich, dass alles so gut läuft. Wenn Sie nach einem Jahr bereits mehrere Blätter gefüllt haben, dann tun Sie gut daran, die Karte aus- zuwerten, Ursachen zu ermitteln und gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe KA-12.1 haben in den vergangenen Jahren viele positive Rückmeldungen zum DWA-A 704 und zu den IQK-Karten erhalten. Uns sind zahlreiche Beispiele bekannt, wo Tüftler die Vorgaben des DWA-A 704 aufgegriffen und für ihren Betrieb ganz tolle Dokumentationssysteme entwickelt haben. Im April 2010 ist sogar ein Handbuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen erschienen, das die IQK-Karten des DWA-A 704 einbezieht (Hirthammer- Verlag, ISBN-978-3-921288-24-5). Die Qualitätssicherung ist und bleibt die Grundlage für gute Betriebs- analytik. Es ist längst keine Frage mehr, ob, sondern nur noch wie man die ein- zelnen Maßnahmen umsetzt. In diesem Sinne hat die Arbeitsgruppe KA-12.1, wie oben schon angedeutet, sich wieder an die Arbeit gemacht, um auch für die auf Anlagen inzwischen weit verbreteten kontinuierlich messenden Geräte die Grundlagen der Qualitätssicherung zu schaffen.

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2011
Autor Dr. Klaus Furtmann Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 64 – Labor Düsseldorf
Auf dem Draap 25
40221 Düsseldorf
Tel. ++ 49 (0)211/15 90-23 21
E-Mail: klaus.furtmann@lanuv.nrw.de

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DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“ – Prüfmittelüberwachung

Liebe Leserinnen und Leser, nachdem Sie in den vorausgegangenen Ausgaben schon Einiges über das Arbeitsblatt DWA-A 704 und einzelne IQK-Karten lesen konnten, möchte ich heute die Serie fortführen und mit Ihnen eine weitere IQK-Karte besprechen. Es handelt sich um die IQK-Karte 9 mit dem etwas sperrigen Namen „Prüfmittelüberwachung“. Was sind Prüfmittel? Wozu müssen diese überwacht werden?
Unter Prüfmittel im Sinne von DWA-A 704 sind alle Geräte und Reagenzien zu verstehen, die in der Betriebsanalytik zum Einsatz kommen, beispielsweise Fotometer, Waagen, Kolbenhubpipetten, pH-Meter, Heizgeräte, Kühlschränke oder Küvetten. Alle diese Prüfmittel können auf den ersten Blick zwar „funktionieren“, aber trotzdem – wenn sie nicht regelmäßig überprüft werden – den geforderten oder spezifizierten „Arbeitsbereich“ nicht erfüllen und somit direkt oder indirekt falsche Messwerte erzeugen. Dass nicht ordentlich überprüfte Fotometer und Waagen, nicht regelmäßig kalibrierte pH-Meter oder mit Haltbarkeitsdatum abge-aufene Küvetten das Messergebnis verfälschen können, ist ein leuchtend. Aber auch ein Thermoblock mit zu niedriger Aufschlusstemperatur, ein nicht ausreichend kühlender Kühlschrank oder eine Kolbenhubpipette mit Volumenfehler können zu einem fehlerhaften Messergebnis führen Wie groß dieser Fehler speziell für Kolbenhubpipettensein kann, wurde in einem Beitrag in der Folge 3/2005der KA-Betriebs-Info (J. Singer: „Warum ein geringer Pipettierfehler zu einem großen Messfehler führen kann“)erläutert. Hier wird am Beispiel des kleinen CSB-Küvettentests (Hach-Lange LCK 314, 15-150 mg/l CSB) beschrieben: Ein Pipettenfehler von -5 % (1,9 statt 2,0 ml Probenvolumen) führt zu einem Messfehler von -14,8 %im CSB-Endergebnis. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig eine regelmäßi-ge Prüfmittelüberwachung für die Qualität und Zuverlässigkeit der gemessenen Werte ist. Somit stellt sich die Frage: Wie genau und wie oft sollte ich meine Prüfmittel über-prüfen? Genau da setzt die IQK-Karte 9 an. Sie gibt Empfehlungen und Hinweise zur Häufigkeit der Überprüfung von einzelnen Prüfmitteln sowie zur konkreten Durchfüh-rung. Außerdem werden Hilfen und Vorlagen zur Dokumentation gegeben. Denn die von behördlichen Prüfern gern geäußerte Weisheit „Was nicht dokumentiert wurde, hat auch nicht stattgefunden“ gilt natürlich auch und gerade für diesen Bereich. Den ganzen Artikel lesen Sie in:

Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2010

Autor
Ivan Golubic Mitglied der DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1„Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“Aggerverband Zentrallabor Sonnenstraße 40D-51645 Gummersbach
E-Mail: ivan.golubic@aggerverband.de

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Handbuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen

Das Handbuch unterstützt das Betriebspersonal bei einer qualitätsgesicherten analytischen Überwachung gemäß Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“. Neu- und Quereinsteigern soll ein schneller Zugang zu den gebräuchlichsten Messmethoden bei der Überwachung der Abwasserreinigung und der Schlammbehandlung ermöglicht werden. Eine richtige, gewissenhafte und nachvollziehbare Arbeitsweise ist eine zentrale Voraussetzung, um qualitätsgesicherte Messergebnisse zu erhalten, die auch von übergeordneten Stellen anerkannt werden. Die verschiedenen Mess- und Bestimmungsmethoden wurden in den vergangenen Jahren soweit perfektioniert, dass das Betriebspersonal der Kläranlagen bei der richtigen Durchführung und Anwendung der einschlägigen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Vergleich mit den Referenzlaboren nicht zu scheuen braucht. Das Buch soll das Betriebspersonal von Kläranlagen motivieren, eine sachkundige und selbstbewusste Eigenkontrolle durchzuführen. Diese ist einerseits für den Betrieb der Abwasser- und Schlammbehandlungsanlagen unabdingbar, andererseits werden damit aber auch die großen Anstrengungen und Erfolge der Abwasserreinigung für den Gewässerschutz nach außen, gegenüber Aufsichtsbehörden und Bürgern, gleichermaßen dokumentiert.

Autoren:
B. Cybulski, G. Schwentner: Handbuch
zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen
1. Aufl., 2010, 105 Seiten, DIN A5
Spiralbindung
ISBN 978-3-921288-24-5
Einzelpreis 39,80 Euro

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Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik

IQK-Karte 7 – Parallelmessungen zum Referenzverfahren

Liebe Leserinnen und Leser, aus der Serie der Beiträge über die Qualitätssicherung ist jetzt die IQKKarte 7 „Parallelmessungen zum Referenzverfahren“ an der Reihe. In meinem Beitrag möchte ich weniger auf eine Bewertung der Ergebnisse eingehen. Ich möchte vielmehr Ihr Urteilsvermögen schärfen, wie Abweichungen bei den Parallelmessungen minimiert und besser beurteilt werden können. Seit eh und je hat man sich mit den „Titanen der Analytik“ (damit sind Referenzlabore gemeint) verglichen. Wenn die Ergebnisse der Parallelmessungen zusammengepasst haben, hat das Betriebspersonal der Kläranlagen mit Stolz aufgeatmet – Qualitätsziel erfüllt. Dokumentiert wurde in der Vergangenheit leider nicht viel. Meistens wurden auf den Protokollen der Referenzlabore kommentarlos eigene Werte ohne Bewertung eingetragen. Bis zur Einführung des Arbeitsblatts DWA-A 704 bzw. der IQK-Karte 7 wurden die Abweichungen bei den Parallelmessungen vom Betriebspersonal in zwei Gruppen klassifiziert: 1. harmlose Abweichungen (auch bei 100 oder 200 % Abweichung) – wobei die Werte des Referenzlaborstrotz Abweichungen unter den Überwachungswerten der Kläranlage lagen. Den Abweichungen wurde keine Beachtung geschenkt, und meistens wurden sie kommentarlos akzeptiert. 2. konsequenztragende Abweichungen – Befunde des Referenzlabors lagen über den Überwachungswerten der Kläranlage, Werte des Eigenlabors jedoch darunter. Solche Fälle führten meistens, schon wegen der finanziellen Folgen (Erhöhung der Abwasserabgabe), zur Auseinandersetzungen, die nicht selten vor Gericht endeten. In beiden Fällen führte die Vorgehensweise nicht zur Verbesserung der Qualität der Messergebnisse und somit Minimierung der Abweichungen bei den Parallelmessungen zum Referenzverfahren. Erst das DWA-A 704 hat für Systematik, Vergleichbarkeit und bessere Darstellung der Ergebnisse der Parallelmessungen gesorgt. Die IQKKarte 7 gehört zu den Vorzeigekarten, wenn es um die Qualität der Eigenmessungen des Betriebslabors geht. Denn die Parallelmessungen zum Referenzverfahren ermöglichen den parameterbezogenen Vergleich von Messergebnissen an realen Proben. Bei der Durchführung der Parallelmessung…mehr:

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info2-2010.pdf

Autorin
Dipl.-Ing. Chemie Barbara Cybulski
Mitglied der DWA-Arbeitsgruppe IG-4.3 „Betriebsmethoden
für die Abwasseranalytik“
DWA-Lehrerin für chemisch ausgebildetes Fachpersonal
(BW-EA Nord-Ost)
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim
75175 Pforzheim

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Durch Vergleiche die Qualität steigern

IQK-Karte 6 – Vergleichsmessungen

Liebe Leserinnen und Leser, diesen inzwischen siebten Beitrag zum Arbeitsblatt DWA-A 704 haben wir als Autorenpärchen (B. Cybulski, A. Fritz) verfasst. Wir haben dabei den Wunsch, mit Ihnen die Vorteile der Vergleichsmessungen zu beleuchten. Einerseits möchten wir Ihnen unsere Erfahrungen bei der Durchführung und Auswertung der Qualitätssicherungsmaßnahme aus dem Blickwinkel einer Lehrerin der Kläranlagen- Nachbarschaften weitergeben. Andererseits sollen Sie Einblick in den seit 20 Jahren andauernden Kundenringversuch eines Herstellers von Betriebsmethoden erhalten. Die Vergleichsmessungen mit Betriebsmethoden sind ein wesentlicher Teil der internen Qualitätskontrolle (IQK) (Abschnitt 4.4 des DWA-A 704). Der Vergleich der Messergebnisse aus der Betriebsanalytik mit denen anderer Abwasseranlagen macht es möglich, Fehler bei der Handhabung, in den verwendeten Reagenzien und bei den Messgeräten zu erkennen. Die Vergleichsmessungen werden mit geteilten Proben von _ Standardlösungen oder _ realen Abwasserproben durchgeführt. Es gibt viele Formen der Durchführung von Vergleichsmessungen, zum Beispiel _ im Rahmen eines DWA-Nachbarschaftstags, _ Teilnahme an den Ringversuchen der Hersteller von Betriebsmethoden, _ Vergleichsmessungen nach Terminabsprache mit benachbarten…mehr:

Autoren
Dipl.-Ing. Chemie Barbara Cybulski
DWA-Lehrerin für chemisch ausgebildetes
Fachpersonal
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Pforzheim

Andreas Fritz
Vertriebsleiter Laboranalytik
Hach Lange GmbH

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