Montag, Oktober 27, 2025
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Probenannahme- und Analyseverfahren zur kostengünstigen Überwachung von Arzneimittelwirkstoffen im Abwasser

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Die Überwachung von Arzneimittelwirkstoffen und anderen Spurenkomponenten gewinnt nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Vollzuges der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Grundwasserschutzes eine immer größere Bedeutung. Im Rahmen eines vom BMWi geförderten F+E-Projektes wurden von der GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH (Standort Pinneberg/ Bereich Umweltanalytik) daher Probenahme- und Analyseverfahren entwickelt und erprobt, die es im Abwassernetz ermöglichen, Arzneimittelwirkstoffe, Röntgenkontrastmittel sowie Moschusverbindungen effizient nachzuweisen und durch die Abbildung des Abflussgeschehens einem Eintragspfad zuzuordnen. Ein entscheidender Vorteil des erprobten Verfahrens ist dabei der im Vergleich zu „klassischen“ Abwasseruntersuchungen deutlich geringere Aufwand für die Probenahme. In einer norddeutschen Großstadt wurde das Verfahren, das auf der Ausbildung von Biofilmen an speziellen Aufwuchskörpern basiert, bereits erfolgreich im full-scale Maßstab eingesetzt. Dabei waren u. a. Erythromycin, Carbamazepin und Ibuprofen in z.T. deutlichen Konzentrationen nachweisbar. Für das Röntgenkontrastmittel Iopamidol konnte neben dem quantitativen Nachweis sogar ein klarer Wochengang gezeigt werden. Sowohl die Anreicherungstechnik als auch die mittlerweile marktfähigen Analysemethoden werden nun als kostengünstige Dienstleistung z.B. für die behördliche Überwachung oder für Entwässerungsbetriebe angeboten. Eine Ausweitung des Analysespektrums auf weitere Substanzen ist dabei möglich.

Kontakt:
GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH,
Bereich Umweltanalytik,
Standort Pinneberg,
Flensburger Straße 15,
25421 Pinneberg

oder Messe IFAT/ Entsorga 2010, 13.09. – 17.09.2010
Neue Messe München, Halle A3, Stand 527

Betriebsbeauftragte

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Betriebe müssen je nach Tätigkeit verschiedene Beauftragte benennen. Wer welche Beauftragte benennen muss ist in den jeweiligen Rechtsgebieten festgelegt.

Die unten stehende pdf-Datei stellt Ihnen die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Beauftragten zusammen und beantwortet folgende Fragen:
• Welche Beauftragten gibt es?
• Wo ist die Benennung von Beauftragten geregelt?
• Wer muss welche Beauftragten benennen?
• Welche Aufgaben hat der Beauftragte?
• Welche Qualifikation muss der Beauftragte besitzen?
Sie finden Informationen zu folgenden Beauftragten:
• Abfallbeauftragte
• Immissionsschutzbeauftragte
• Gewässerschutzbeauftragte
• Gefahrgutbeauftragte
• Störfallbeauftragte
• Strahlenschutzbeauftragte
• Umweltmanagementbeauftragte
• wichtigste Beauftragte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Weiterführende Informationen
Dokumente zum Download/Bestellen:

http://www.izu.bayern.de/praxis/detail_praxis.php?pid=0213010100196&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=nl1062

Anlage zur Algenzucht in Betrieb genommen

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Forschungsprojekt von Vattenfall und GMB soll Wachstum von Mikroalgen mit Braunkohlerauchgas untersuchen
Seit heute filtern Mikroalgen klimaschädliches Kohlendioxid CO2 aus dem Rauchgas des Heizkraftwerks Senftenberg im Süden Brandenburgs. Ziel des Forschungsprojekts ist es, zu ermitteln, welche Algenarten sich für die Zucht mit CO2 aus der Verbrennung von Braunkohlestaub am besten eignen – und wie sich Energieverbrauch und Klimanutzen darstellen. Zunächst kommt ein einzelner Anlagentyp zum Einsatz, später soll das Verfahren mit einem weiteren direkt verglichen werden. Das Vorhaben ist ein Forschungsprojekt von Vattenfall und dem zum Konzern gehörenden Ingenieur- und Servicedienstleister GMB. „Die Mikroalgen nutzen das klimaschädliche CO2, um daraus wertvolle, vielfältig einsetzbare Biomasse aufzubauen. Damit ist die neue Anlage ein wichtiger Baustein für die Entwicklung neuer Perspektiven zur Nutzung von CO2. Darüber hinaus bringt die neue Technik wertvolles Know-how in die Lausitz und stärkt den Standort als wichtige deutsche Energieregion“, bewertet der Vorstandsvorsitzende von Vattenfall Europe Mining & Generation, Dr. Hartmuth Zeiß, das Vorhaben.

Brandenburgs Aktivitäten im Klimaschutz ausbauen
Das Projekt mit dem Titel „green MiSSiON“ (Microalgae Supported CO2 Sequestration in Organic Chemicals and New Energy) hat ein Volumen von rund zwei Millionen Euro, wovon Vattenfall rund eine Million Euro finanziert. Eine weitere Million Euro stammt aus Fördermitteln des Landes Brandenburg und der Europäischen Union. „Mit der Unterstützung des Projekts fördert die Landesregierung Brandenburg die Entwicklung neuer Technologien zur Minderung der CO2-Emissionen. Entsprechend den Zielstellungen aus der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg kann das Verfahren im Mix mit anderen Maßnahmen zu mehr Klimaschutz beitragen. Unsere Ambition ist, den Standort Brandenburg weiter zu stärken“, sagt der Staatssekretär im Brandenburger Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Henning Heidemanns.

Umweltnutzen der Algenzucht mit Rauchgas ermitteln
Im ersten, heute in Betrieb genommenen Projektabschnitt kommen so genannte Flachplatten-Airlift-Reaktoren der Subitec GmbH, einer Ausgründung des Stuttgarter Fraunhofer Instituts, zum Einsatz. Hierbei vermehren sich die Algen in insgesamt zwölf mit Nährlösung gefüllten flachen Tanks aus lichtdurchlässigem Kunststoff. Für den zweiten Schritt ist mit „hanging gardens“ der österreichischen ecoduna OG die Installation eines weiteren Anlagentyps geplant. Diese „Hängenden Gärten“ lassen sich mit der Sonne drehen und erlauben eine kontinuierliche Ernte der Biomasse. „Wir als GMB freuen uns, für Vattenfall die komplette Vorbereitung, Projektierung, Ausführung und Auswertung des Forschungsvorhabens zu übernehmen. Als Ingenieurdienstleister in der Vattenfall-Gruppe und als Betreiber des Heizkraftwerks Senftenberg, aus dem das Rauchgas kommt, sind wir hierfür bestens gerüstet. Gut für uns und die Region: Wertvolles Know-how für die Algenzucht haben wir mit einer aus der Region stammenden, jungen Biotechnologin ins Haus geholt, die das Projekt für uns betreut“, beschreibt der Geschäftsführer der GMB GmbH, Werner Fahle, das Vorhaben.

Zahlreiche Anwendungen für die Algenbiomasse denkbar
Das Senftenberger Forschungsprojekt läuft bis Ende Oktober 2011. So lange stehen praktische Erkenntnisse über die Erzeugung der Algen im Vordergrund. Eine Herausforderung für die weitere Forschung ist der Einsatz von Biomasse aus Mikroalgen über die bekannten Nutzungsmöglichkeiten hinaus. Die Verwendung der in der Senftenberger Anlage produzierten Biomasse ist abhängig von ihren Eigenschaften. Im Vordergrund steht eine stoffliche Verwertung von feuchter Biomasse. Hierzu zählen die Hydrothermale Carbonisierung zur Herstellung von Biodiesel, der Einsatz in einer Biogasanlage oder die Nutzung als proteinreicher Zusatz im Fischfutter.

http://www.vattenfall.de/www/vf/vf_de/225583xberx/232127press/232157press/232443press/index.jsp?pmid=191665

Saarbrücker Chemiker bescheren Seehunden sauberes Wasser

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Die Seehunde sind eine der Hauptattraktionen im Saarbrücker Zoo. Oft ist allerdings das Wasser so trüb, dass die eleganten Tiere unter Wasser überhaupt nicht zu sehen sind. Nun entsteht ein neues, dreimal größeres Seehundbecken. Chemiker der Saar-Uni um den emeritierten Professor Horst Chmiel und Professor Wilhelm Maier entwerfen dafür ein neuartiges Filtersystem, das für klares Wasser und einen niedrigeren Energieverbrauch sorgen soll. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt unterstützt das Vorhaben mit knapp 85.000 Euro. Das Geld fließt in Mitarbeiterstellen, die in das Projekt eingebunden werden.
 
Die neuen Membranfilter sind ähnlich aufgebaut wie ein Katalysator im Automobilbau. Membranen aus Keramik werden zu Modulen zusammengefasst. Mit diesen neuartigen Trennschichten wird das verunreinigte Wasser des Seehundbeckens gereinigt. Die Verschmutzung des Wassers wird vor und hinter den Membranen gemessen. So kann entschieden werden, ob das Beckenwasser weiter hindurchfließen kann oder ob sie gespült werden müssen. Die Messreihen, auf deren Grundlage die routinemäßige Steuerung der Reinigungsanlage durch den Zoo eingerichtet werden soll, werden in den kommenden zwei Jahren vervollständigt. Erste Proben aus dem alten Becken liegen bereits vor.
 
„Dadurch wird die Lebensdauer der Filtermembranen deutlich erhöht. Außerdem kann Energie und Wasser gespart werden“, erklärt Wilhelm Maier, Professor für Technische Chemie an der Saar-Uni. In der alten Seehundanlage musste das Wasser viel häufiger komplett ausgetauscht werden. Mit der neuen Filtertechnik, die in zwei Jahren so weit erprobt sein soll, dass sie ganzjährig einen günstigen Betrieb zulässt, ist ein kompletter Wasserwechsel deutlich seltener nötig.
 
Weitere Informationen:
 
Wilhelm Maier, Professor für Technische Chemie
Tel.: (0681) 3022422
E-Mail: w.f.maier@mx.uni-saarland.de
 
http://www.uni-saarland.de/nc/aktuelles/presse/news-lesen/datum/2010/07/19/saarbruecker-chemiker-bescheren-seehunden-sauberes-wasser.html

Bauwirtschaft kritisiert zu geringe Dimensionierung des Kanalnetzes

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Viele Überschwemmungsschäden wären vermeidbar gewesen

Stuttgart. Die starken Regenfälle der letzten Tage haben in Baden-Württemberg zu teils heftigen lokalen Überschwemmungen geführt. Die Folge waren Schäden in Millionenhöhe für Hausbesitzer und Gemeinden. Dabei wären nach Auffassung der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg zahlreiche Überschwemmungsschäden vermeidbar gewesen, wenn das Kanalnetz ausreichend dimensioniert wäre. „Das Abwassersystem vieler Kommunen hat oft nur eine beschränkte Leistungskapazität. Dadurch können die gewaltigen Wassermassen nicht immer gefasst und sicher abgeleitet werden“, kritisiert der Geschäftsführer der Landesvereinigung Dieter Diener. „Wir fordern deshalb von den Gemeinden eine umgehende Überprüfung ihrer Kanalnetze, um festzustellen, ob die Leistungskapazitäten noch den heutigen Erfordernissen entsprechen.“
Das Kanalnetz hierzulande ist historisch gewachsen und teilweise bereits über 80 Jahre alt. Neben dem oft maroden Zustand der Rohre, 17 % der Kanäle in Baden-Württemberg sind als schadhaft ausgewiesen, wird vor allem das zu geringe Fassungsvermögen des Abwassersystems zum immer größeren Problem. Grund hierfür sind zum einen die zahlreichen Neubaugebiete, die ab Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts in den Gemeinden entstanden sind und die man vielfach einfach nur an das bestehende Kanalnetz angeschlossen hat, ohne es zu erweitern. Hinzu kommt die allgemeine Klimaveränderung. Klimaforscher gehen davon aus, dass die häufigen Starkregenfälle der letzten Jahre in Zukunft sogar noch zunehmen werden. Mit dieser Entwicklung aber hält der Ausbau der Entwässerungssysteme im Land schon lange nicht mehr Schritt.
Die Landesvereinigung Bauwirtschaft appelliert daher an alle Kommunen in Baden-Württemberg, ihre Kanalpläne auf die aktuellen Notwendigkeiten hin zu überprüfen und den Investitionsbedarf für die nächsten Jahre festzulegen. Zu klären sei insbesondere, ob die Auslegung der Kanäle den zu erwartenden Niederschlagsmengen entspricht und ob es mögliche Schwachstellen im Falle eines so genannten Katastrophenregens gibt. Überprüft werden müssten aber auch andere Maßnahmen wie z.B. die ausreichende Dimensionierung von Regenrückhaltebecken und Talsperren oder die Leistungskapazität von natürlichen Gewässern, die große Wassermengen aufnehmen sollen.
Dieter Diener sieht die Kommunen zudem noch aus einem anderen Grund in der Pflicht: „Seit einigen Jahren erheben Gemeinden eine spezielle Niederschlagswassergebühr mit der Begründung, dass auch dieses Wasser abgeführt werden muss und die Kanalisation zusätzlich belastet. Wenn also schon dafür Gebühren erhoben werden, dann ist die Kommune auch in der Pflicht…mehr:

http://www.landesvereinigung-bauwirtschaft.de/presse/p_index.html 

Per Anhalter durch die Wassersäule

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Bakterien, so klein sie auch sind, bilden die Hauptlebensform biologischer Vielfalt. In Gewässern nehmen sie wichtige Funktionen ein und tragen wesentlich zum Stoffumsatz und daher zur Selbstreinigung von Seen bei. Doch wie bewegen sich die Winzlinge zwischen Wasserschichten, die für sie alleine unüberwindbar sind? Forscher des Leibniz-Institutes für Gewässerökologie und Binnenfischerei haben in Kooperation mit Kollegen vom Virginia Institute of Marine Science eine Studie in der Ausgabe vom 29. Juni in PNAS (Vol. 107: 26: 11959-11964) veröffentlicht, in der sie ihre „Förderband-Hypothese“ belegen: Bakterien benutzen kleine Wassertiere (Zooplankton) aktiv als Transportgelegenheit, um in Wasserschichten zu gelangen, die für sie alleine unerreichbar sind.
Tiefe Seen weisen meist Zonen mit unterschiedlichen Lebensbedingungen auf. So finden sich nahe der Wasseroberfläche Bereiche mit erhöhten Konzentrationen von Sauerstoff und organischem Material (beispielsweise von Algen), während in der Tiefe anorganische Nährstoffe in höherer Konzentration vorliegen. Die meisten größeren Lebewesen im Gewässer können sich je nach ihren Bedürfnissen in der Wassersäule bewegen, nicht so Kleinlebewesen, z.B. Bakterien. Für Mikroorganismen sind viele Grenzschichten im Gewässer, die sich beispielsweise entlang von Temperatur- oder Salzgradienten bzw. von chemischen Gradienten ausbilden, ohne fremde Hilfe unüberwindbar.
Forscher der Arbeitsgruppe von Hans-Peter Grossart vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei haben in so genannten Migrationssäulen untersucht, wie Gewässerbakterien durch -für sie alleine unüberwindbare Grenzschichten- gelangen können, indem sie Wasserflohkrebse (Daphnia magna) aktiv als Transportmittel nutzen.
Die Forscher isolierten drei unterschiedliche Bakterienarten …mehr:

http://www.fv-berlin.de/pm_archiv/2010/34-Per_Anhalter.html

„Ressource Wasser: Klimaanpassung und Energieeffizienz“

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Die Dokumentation zeigt, dass durch eine Transformation der
siedlungswasserwirtschaftlichen Infrastruktur ein wichtiger Beitrag zur
Anpassung an den Klimawandel geleistet werden kann.

Berlin, Frankfurt/Main und Hamburg. Das Thema der Zukunft der
Siedlungswasserwirtschaft stand lange Zeit im Schatten der
Energiediskussion. Dabei ist Abwasser eine wertvolle Ressource, die
erhebliche Möglichkeiten der Energierückgewinnung bietet. Durch
entsprechende Infrastrukturplanung unter Nutzung neuartiger
Sanitärsysteme lassen sich erhebliche Effizienz- und
Klimaschutzpotenziale heben. Das zeigt eine soeben gemeinsam von IBA
Hamburg und Forschungsverbund netWORKS veröffentlichte Dokumentation des
gleichnamigen IBA-Labors. Am Beispiel des geplanten Stadtquartiers
„Klimahäuser Haulander Weg“ werden innovative Wege des künftigen Umgangs
mit Wasser diskutiert.

Ein Download der Dokumentation steht auf den Internetauftritten des
Forschungsverbundes netWORKS

http://www.networks-group.de/veroeffentlichungen

„Ressource Wasser: Klimaanpassung und Energieeffizienz“

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Die Dokumentation zeigt, dass durch eine Transformation der
siedlungswasserwirtschaftlichen Infrastruktur ein wichtiger Beitrag zur
Anpassung an den Klimawandel geleistet werden kann.

Berlin, Frankfurt/Main und Hamburg. Das Thema der Zukunft der
Siedlungswasserwirtschaft stand lange Zeit im Schatten der
Energiediskussion. Dabei ist Abwasser eine wertvolle Ressource, die
erhebliche Möglichkeiten der Energierückgewinnung bietet. Durch
entsprechende Infrastrukturplanung unter Nutzung neuartiger
Sanitärsysteme lassen sich erhebliche Effizienz- und
Klimaschutzpotenziale heben. Das zeigt eine soeben gemeinsam von IBA
Hamburg und Forschungsverbund netWORKS veröffentlichte Dokumentation des
gleichnamigen IBA-Labors. Am Beispiel des geplanten Stadtquartiers
„Klimahäuser Haulander Weg“ werden innovative Wege des künftigen Umgangs
mit Wasser diskutiert.

Ein Download der Dokumentation steht auf den Internetauftritten des
Forschungsverbundes netWORKS

http://www.networks-group.de/veroeffentlichungen

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Weser: großer Handlungsbedarf

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Landwirtschaft im Einzugsgebiet der Weser müsste 25 000 t Stickstoff jährlich reduzieren
Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die Europäische Union ein Instrument geschaffen, um die Qualität von Grund- und Oberflächenwasser im Einzugsbereich von Flüssen europaweit zu verbessern. Welche Anstrengungen seitens der Landwirtschaft nötig sind, damit die Wasserqualität der Weser den Vorgaben der EU-Richtlinie genügt, zeigt eine aktuelle Studie des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI) in Braunschweig.

Um die Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der Weser zu erfüllen, sind erhebliche Anstrengungen nötig, vor allem im Bereich der Landwirtschaft, auch wenn diese ihre Stickstoffüberschüsse in den letzten Jahren deutlich reduzieren konnte. Unter anderem müsste der Stickstoffeintrag in die Weser um jährlich rund 25 000 t reduziert werden. „Dies würde jährliche Kosten von über 100 Millionen Euro zusätzlich zu bisherigen Agrarumweltmaßnahmen verursachen, wenn die Beratungskosten hinzugerechnet werden“, erklärt Peter Kreins, Projektleiter am vTI. Diese Ergebnisse basieren auf Berechnungen des Projektes „AGRUM Weser“, die jetzt vom vTI veröffentlicht worden sind.

„Das Pilotprojekt AGRUM Weser bietet erstmals einen übergreifenden Ansatz, um Wirkungen und Kosten von der Landwirtschaft bis hin zu Einträgen in die Gewässer bis 2015 für die Weser zu quantifizieren“, bestätigt Dr. Werner Ambros aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das länderübergreifende Forschungsprojekt AGRUM Weser (Analyse von Agrar- und Umweltmaßnahmen im Bereich des landwirtschaftlichen Gewässerschutzes vor dem Hintergrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie) untersuchte das gesamte Einzugsgebiet der Weser mithilfe eines Modellverbundes aus einem agrarökonomischen und zwei hydrologischen Modellen. Dadurch ist es erstmals möglich geworden, die Wechselbeziehungen zwischen landwirtschaftlichen Einträgen in die Gewässer und ihren Pfadabhängigkeiten sowie die Wirkung und Kosten von möglichen Maßnahmen im landwirtschaftlichen Gewässerschutz umfassend abzubilden und eine verbesserte Berechnung zu Umsetzungsmöglichkeiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorzunehmen.

Um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 zu erfüllen, schlagen die vTI-Wissenschaftler in der Studie eine erste Maßnahmenkombination für die Landwirtschaft vor, die sich auf rund 1,3 Millionen Hektar bezieht und insgesamt über 100 Millionen Euro pro Jahr kosten würde. Dabei wurden die Maßnahmen Zwischenfruchtanbau, keine Ausbringung von Wirtschaftsdünger nach der Ernte, grundwasserschonende Ausbringungstechnik von Gülle und Festmist, Extensivierung von Grünland, Förderung von Extensivkulturen, Reduzierung der Mineraldüngung bei Getreide sowie der Anbau von Winterrübsen in Betracht gezogen. In rund 7 Prozent der Regionen konnte jedoch auch mit diesen Maßnahmen die Zielsetzung nicht erreicht werden, sodass weitere landwirtschaftliche oder wasserwirtschaftliche Maßnahmen notwendig sind.

Die Ergebnisse basieren auf einer dreijährigen Zusammenarbeit der Wissenschaftler des vTI, des Forschungszentrums Jülich (FZJ) und des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) sowie Diskussionen mit Experten aus den Landesministerien der beteiligten Bundesländer und der Flussgebietsgemeinschaft Weser. Der Abschlussbericht des AGRUM Weser Projekts wurde als Sonderheft 336 der Fachzeitschrift Landbauforschung veröffentlicht und kann ab sofort von den Internetseiten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts als PDF heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
http://www.vti.bund.de/de/institute/lr/publikationen/lbf/lbf_sh336_de.pdf – Sonderheft 336 der „Landbauforschung“

Dr. Michael Welling, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Die Bedeutung des Schwellenwerts für die Verrechnung der Abwasserabgabe mit Investitionskosten

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Ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Betreiber von Kläranlagen ist die Verrechnung der Abwasserabgabe. Nach den Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 AbwAG ist eine Verrechnung von Investitionskosten für Kläranlagen möglich, wenn die dort geforderten Voraussetzungen, insbesondere die 20-%ige Minderung der Schadstofffracht durch den Betrieb der neu errichteten Anlage oder Anlageteile erwartet werden kann. Die Verrechnung der Abwasserabgabe ist aber nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG ausgeschlossen, wenn die Abgabe nach § 4 Abs. 4 AbwAG erhöht wurde. In einem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall stellte sich die grundsätzliche Rechtsfrage zur Auslegung der Vorschrift der Erhöhung der Abwasserabgabe (§ 4 Abs. 4 AbwAG). Nach dieser Bestimmung erhöht sich die Zahl der Schadeinheiten und damit die Abwasserabgabe, sofern der Überwachungswert gemäß Bescheid nicht eingehalten wird. In dem Rechtsstreit stellte sich die Frage, ob die Verrechnung der Abgabe, hier für den Parameter Nickel, jedenfalls in Höhe des Schwellenwerts gemäß Anlage zu § 3 AbwAG zulässig ist, wenn der Überwachungswert gemäß Einleitungsbescheid identisch ist mit dem Schwellenwert gemäß Anlage zu § 3 AbwAG. Der Betreiber der Kläranlage vertrat die Auffassung, die Abgabe sei jedenfalls in Höhe dieses „Sockelbetrages“ verrechenbar. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, das Oberverwaltungsgericht gab ihr statt, weil der erhöhte Teil der Abgabe i. S. § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG nicht den so genannten Sockelbetrag erfasse, der sich aus dem mit dem Schwellenwert identischen Überwachungswert ergebe. Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Februar 2010 – Az. 7 C 11.09) wies die Klage in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Verwaltungsgericht ab, und zwar aus folgenden Gründen: „Die Beteiligten streiten über die Verrechnung einer für das Jahr 2001 geschuldeten Abwasserabgabe mit Aufwendungen für die Erweiterung einer Abwasserbehandlungsanlage nach § 10 Abs. 3 AbwAG. Der Kläger betreibt u. a. die Kläranlage I. Aus dieser wird behandeltes Schmutzwasser in einen Bach einge leitet. Der diese Einleitung erlaubende Bescheid der Wasserrechtsbehörde setzt u. a. den Überwachungswert für Nickel auf 50 μg/l fest. Die Beklagte setzte für das Veranlagungsjahr 2001 mit Bescheid vom 23. Oktober 2003 eine Abwasserabgabe in Höhe von insgesamt 288 262,26 € fest. Dabei errechnete sie für Nickel wegen Überschreitung des Überwachungswerts eine Abgabe von insgesamt 17 947,24 €. Ohne diese Überschreitung hätte sie für Nickel nach § 3 Abs. 1 Satz 2 AbwAG keine Abgabe festgesetzt, weil der Überwachungswert von 50 μg/l den in der Anlage zu § 3 AbwAG Nr. 5.4 angegebenen Schwellenwert von ebenfalls 50 μg/l nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Abgabe ermittelte sie zunächst die Zahl der Schadeinheiten, die sich ausgehend von dem Schwellenwert ergibt. Die daraus resultierenden 456 Schadeinheiten und der darauf beruhende Teil der Abgabe werden von den Beteiligten als ‚Sockelbetrag’ bezeichnet. Die 456 Schadeinheiten erhöhte die Beklagte gemäß § 4 Abs. 4 Satz 3 AbwAG wegen Überschreitung des festgesetzten Überwachungswerts um 120 % und damit um 547,2 Schadeinheiten. Für Nickel setzte sie deshalb insgesamt 1003,2 Schadeinheiten…

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 8-2010 ab Seite 800

Autor:
Rechtsanwalt
Reinhart Piens (Essen)