Viele Überschwemmungsschäden wären vermeidbar gewesen
Stuttgart. Die starken Regenfälle der letzten Tage haben in Baden-Württemberg zu teils heftigen lokalen Überschwemmungen geführt. Die Folge waren Schäden in Millionenhöhe für Hausbesitzer und Gemeinden. Dabei wären nach Auffassung der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg zahlreiche Überschwemmungsschäden vermeidbar gewesen, wenn das Kanalnetz ausreichend dimensioniert wäre. „Das Abwassersystem vieler Kommunen hat oft nur eine beschränkte Leistungskapazität. Dadurch können die gewaltigen Wassermassen nicht immer gefasst und sicher abgeleitet werden“, kritisiert der Geschäftsführer der Landesvereinigung Dieter Diener. „Wir fordern deshalb von den Gemeinden eine umgehende Überprüfung ihrer Kanalnetze, um festzustellen, ob die Leistungskapazitäten noch den heutigen Erfordernissen entsprechen.“
Das Kanalnetz hierzulande ist historisch gewachsen und teilweise bereits über 80 Jahre alt. Neben dem oft maroden Zustand der Rohre, 17 % der Kanäle in Baden-Württemberg sind als schadhaft ausgewiesen, wird vor allem das zu geringe Fassungsvermögen des Abwassersystems zum immer größeren Problem. Grund hierfür sind zum einen die zahlreichen Neubaugebiete, die ab Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts in den Gemeinden entstanden sind und die man vielfach einfach nur an das bestehende Kanalnetz angeschlossen hat, ohne es zu erweitern. Hinzu kommt die allgemeine Klimaveränderung. Klimaforscher gehen davon aus, dass die häufigen Starkregenfälle der letzten Jahre in Zukunft sogar noch zunehmen werden. Mit dieser Entwicklung aber hält der Ausbau der Entwässerungssysteme im Land schon lange nicht mehr Schritt.
Die Landesvereinigung Bauwirtschaft appelliert daher an alle Kommunen in Baden-Württemberg, ihre Kanalpläne auf die aktuellen Notwendigkeiten hin zu überprüfen und den Investitionsbedarf für die nächsten Jahre festzulegen. Zu klären sei insbesondere, ob die Auslegung der Kanäle den zu erwartenden Niederschlagsmengen entspricht und ob es mögliche Schwachstellen im Falle eines so genannten Katastrophenregens gibt. Überprüft werden müssten aber auch andere Maßnahmen wie z.B. die ausreichende Dimensionierung von Regenrückhaltebecken und Talsperren oder die Leistungskapazität von natürlichen Gewässern, die große Wassermengen aufnehmen sollen.
Dieter Diener sieht die Kommunen zudem noch aus einem anderen Grund in der Pflicht: „Seit einigen Jahren erheben Gemeinden eine spezielle Niederschlagswassergebühr mit der Begründung, dass auch dieses Wasser abgeführt werden muss und die Kanalisation zusätzlich belastet. Wenn also schon dafür Gebühren erhoben werden, dann ist die Kommune auch in der Pflicht…mehr:
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