Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.
2024
- Um Rohrbrüche zu verhindern: Betreiber investieren ins Wassernetz
- Klärgasstrom bleibt in Sachsen-Anhalt auf Vorjahresniveau
- Sofortförderprogramm NaturWasserMensch aufgelegt
- 16,5 Millionen Euro für modernes Wassermanagement
- Minister Meyer: „Land unterstützt Kommunen bei Klimaschutz und kommunaler Wärmeplanung“
- Meyer: „Mit dem neuen Klimagesetz steigern wir das Tempo beim Hochwasser- und Klimaschutz“
- BUND fordert eine wirksame Strategie für vorsorgenden Hochwasserschutz
2023
- Fällmittelbestände aufstocken
- Bessere Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Echtzeit-Überwachung der Wasserqualität für die Rappbodetalsperre
- Städtebaufördermittel für Naumburg
Um Rohrbrüche zu verhindern: Betreiber investieren ins Wassernetz
Gibt es einen Wasserrohrbruch, sind schnell Tausende Anwohner betroffen. Zuletzt war das in Wittenberg passiert. Insgesamt sind die Netze in Sachsen-Anhalt den Betreibern zufolge aber in einem guten Zustand.
• Die Trinkwassernetze in Sachsen-Anhalt sind insgesamt in einem guten Zustand.
• Investitionen sind dennoch nötig, um Rohrbrüche zu verhindern.
• Die Halberstadtwerke rechnen damit, dass die Preise langfristig steigen, weil der Transport und das Anbieten von Trinkwasser immer aufwendiger werden.
In vielen Regionen Sachsen-Anhalts ist die Zahl der Wasserrohrbrüche im Trinkwassernetz in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Wie die Betreiber mitteilten, liegt das an Modernisierungen und Investitionen aus den vergangenen Jahren.
So haben etwa die Städtischen Werke Magdeburg (SWM) im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 67 Wasserrohrbrüche verzeichnet. Vor zwanzig Jahren seien es 132 Fälle gewesen. In anderen Gebieten wie Wernigerode, der Börde oder Salzwedel ist die Entwicklung ähnlich.
Laut einem Bericht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft aus dem März meldeten die Wasserversorger…mehr:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/wassernetz-trinkwasser-rohrbruch-investitionen-100.html
Klärgasstrom bleibt in Sachsen-Anhalt auf Vorjahresniveau
Die Stromproduktion der Klärwerke bleibt stabil. Nur ein kleiner Teil des Stroms fließt ins öffentliche Netz.
Kläranlagen in Sachsen-Anhalt haben vergangenes Jahr ähnlich viel Strom aus Klärgas erzeugt wie im Vorjahr. Der so produzierte Strom summierte sich auf 32,7 Millionen Kilowattstunden, wie das Statistische Landesamt mitteilte. Im Jahr zuvor waren es 32,5 Millionen Kilowattstunden. Demnach wurden 31,5 Millionen Kilowattstunden der erzeugten Menge in den Klärwerksbetrieben selbst genutzt. Rund 1,1 Millionen Kilowattstunden wurden in das öffentliche Netz eingespeist. Die Klärwerke hatten für die Stromerzeugung insgesamt …mehr:
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/sachsen-anhalt/energie–klaergasstrom-bleibt-in-sachsen-anhalt-auf-vorjahresniveau-34926106.html?utm_campaign=alle-nachrichten&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard
Sofortförderprogramm NaturWasserMensch aufgelegt
Das Umweltministerium richtet die Förderung von Naturschutzprojekten in Sachsen-Anhalt neu aus. Mit dem neuen Sofortförderprogramm NaturWasserMensch sollen künftig vor allem Vorhaben zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz unterstützt werden, die im Bezug zum Menschen stehen und kurzfristig umgesetzt werden können. Anträge für die erste Auswahlrunde können bis zum 15. März 2024 gestellt werden. Die Bandbreite förderfähiger Projekte ist groß – sie reicht von Vorhaben in den Bereichen Landschaftspflege, Gewässerökologie und Artenschutz bis hin zur Schaffung von Ökogärten und praktischer Umweltbildung für Kinder und Jugendliche. Förderfähig sind darüber hinaus unter anderem die Sanierung von Klein- und Kleinstgewässern, naturnahe Uferumgestaltung, kommunale Vorhaben zu Wasserrückhalt und Regenversickerung mit innovativem ökologischem Charakter oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wissens und Bewusstseins für das Themengebiet Wasser. Antragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Vereine, Wasser- und Bodenverbände oder Zweckverbände. Für das laufende Jahr stehen insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung.
16,5 Millionen Euro für modernes Wassermanagement
Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt stellt mit einem Förderaufruf die Weichen für ein modernes Wassermanagement im Land. Mithilfe von Stauanlagen, Wasserspeichern und weiteren Maßnahmen soll Wasser in kleineren Gewässern verstärkt zurückgehalten werden, um die Gebietswasserhaushalte in trockenen Sommermonaten zu stabilisieren. Damit die 28 landesweit zuständigen Unterhaltungsverbände entsprechende Investitionen tragen können, stellt das Umweltministerium über das Förderprogramm „Wassermanagement“ 16,5 Millionen Euro bis 2028 aus Landesmitteln bereit. Den landesweiten Gesamtinvestitionsbedarf für den Wasserrückhalt in der Fläche beziffert das Umweltministerium auf 68,8 Millionen Euro. Antragsschluss für die erste Tranche der laufenden Ausschreibung ist der 2. April 2024. Neben der Planung, dem Bau und der grundhaften Sanierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen werden auch Vorhaben gefördert, mit denen der natürliche Wasserhaushalt gestärkt oder das Wasser in der Fläche zurückgehalten werden kann. Zudem unterstützt das Ministerium Maßnahmen zur Nutzung von Regenwasser oder von Abwasser sowie die Reaktivierung kleinerer Stausysteme.
Weiterführende Links
https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/foerderung
https://www.gfa-news.de/news/sachsen-anhalt-16-5-millionen-euro-fuer-modernes-wassermanagement
Minister Meyer: „Land unterstützt Kommunen bei Klimaschutz und kommunaler Wärmeplanung“
Niedersachsen fördert Klimaschutzkonzepte und Wärmepläne mit mehr als 11 Millionen Euro jährlich. Schon mehr als 260 niedersächsische Kommunen nutzen Daten der Wärmebedarfskarten.
Für eine umfassende Energiewende gilt es, auch die Wärmeversorgung zunehmend von fossile auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Der rechtliche Rahmen für die Wärmewende in Bund und Land ist jetzt geschaffen. Zum einen durch das Gebäudeenergiegesetz des Bundes mit der von Niedersachsen eingeforderten gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Zum anderen durch das niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG). Zur Umsetzung der Wärmeplanung erhalten zahlreiche niedersächsische Städte und Gemeinden vom Land finanzielle und organisatorische Unterstützung. Energieminister Christian Meyer: „Das Geld für die Wärmewende ist vorhanden. Seit Beginn dieses Jahres finanziert das Land mit insgesamt 11,7 Millionen Euro pro Jahr das Erstellen von Klimaschutzkonzepten und die Wärmeplanung in den Kommunen.“
Danach sind durch das NKlimaG alle Mittel- oder Oberzentren in Niedersachsen verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Ziel einer Wärmeplanung ist es, vor Ort die beste und effizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermitteln. „In unseren 95 Mittel- und Oberzentren leben mit ca. 4,3 Mio. Menschen mehr als die Hälfte aller Niedersächsinnen und Niedersachsen. Sie bekommen nun Planungssicherheit für ihre künftige Wärmeversorgung. Das Land Niedersachsen stellt für die Erstaufstellung der kommunalen Wärmepläne jährlich 2,63 Mio. Euro zur Verfügung“, so Klimaschutzminister Meyer.
Neben der finanziellen Unterstützung bei der Kommunalen Wärmeplanung erhalten Kommunen zudem vereinfachten und kostenfreien Zugang zu den Daten der örtlichen Energieversorger für eine fachgerechte Planung der Wärmenetze. Ab 2024 unterstützt das Land erstmalig alle Landkreise und kreisfreien Städte, damit sie Klimaschutzkonzepte erstellen und ab 2026 umsetzen können. Jede verpflichtete Kommune erhält für diese Aufgaben Mittel für insgesamt 1,5 Personalstellen bis 2026 bzw. zwei Personalstellen ab 2026, für die das Land in diesem und im nächsten Jahr jeweils 7,48 Mio. Euro und ab 2026 dann 9,5 Mio. Euro zur Verfügung stellt.
Die Landkreise haben zudem den gesetzlichen Auftrag, ihre jeweiligen kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Klimaschutzfragen und Fördermitteln zu beraten. Dafür bekommen sie dauerhaft Mittel für eine halbe Personalstelle vom Land (insgesamt 1,59 Mio. Euro jährlich).
Klimaschutzminister Christian Meyer: „Für eine klimafreundliche Energieversorgung muss es gelingen, auch den Wärmesektor zügig umzustellen. Wir sind hier auf einem guten Weg durch Nutzung von Nah- und Fernwärme, Wärmepumpen oder Geothermie. Die Rahmenbedingungen sind nun klar. Fossile Energien werden Schritt für Schritt durch klimaneutrale Heizungen ersetzt. Die Wärmeplanung macht klar, wo welches System räumlich nutzbar ist, wo etwa Abwärme einer Industrieanlage genutzt werden kann oder die Wärme einer Biogasanlage. Und wo machen Quartierskonzepte mit Wärmepumpen Sinn. Statt weiterer theoretischer Debatten geht es jetzt darum, Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft der Wärmeversorgung in den Kommunen zu schaffen. Manche niedersächsischen Kommunen sind bei ihrer Wärmeplanung schon sehr weit. Die Landeshauptstadt Hannover hat diese Woche seine kommunale Wärmeplanung beim Umweltministerium eingereicht. „Das zeigt Niedersachsen und insbesondere Hannover, aber auch viele weitere Kommunen sind bei der klimaschonenden Wärmeplanung vorn. Damit können viele Menschen schneller zu sauberer, erneuerbarer und kostengünstiger Wärme kommen und wir insgesamt die Klimaziele erreichen“, freute sich Meyer.
Umfassende Hilfsangebote gibt es auch durch die Klima- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN). Die KEAN unterstützt die Kommunen im Auftrag des Umweltministeriums bei der Wärmeplanung mit einem breiten Angebot. Dieses umfasst regelmäßige digitale Fragestunden, die in 2023 von mehr als 200 Teilnehmenden genutzt wurden, begleitende Informationen auf der Website, Fachveranstaltungen sowohl vor Ort als auch digital, Vernetzungsangebote von Akteuren sowie einen Leitfaden zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung.
Im Auftrag des Ministeriums hat die KEAN in 2023 eine digitale Wärmebedarfskarte für ganz Niedersachsen erstellen lassen. In dem Geodatensatz sind u. a. eine gebäudescharfe Auflösung des Wärmebedarfs und potenzielle Versorgungsgebiete enthalten. Sie bekommen damit eine erste Einschätzung des Status-Quo und eine räumlich aufgelöste Grundlage für die Wärmeplanung. Bislang wurden die Wärmebedarfskarten schon von mehr als 260 Kommunen angefordert. In Kürze erfolgt zudem die Fertigstellung eines Muster-Leistungsverzeichnisses als Hilfestellung zur Ausschreibung und Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung an Dienstleistungsunternehmen.
Meyer: „Mit dem neuen Klimagesetz steigern wir das Tempo beim Hochwasser- und Klimaschutz“
Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Klimavorrang zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten
Mit der jetzt in Kraft getretenen Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes wird das Tempo beim Klimaschutz erheblich gesteigert: Die Vorranggebiete für die Windenergie werden von einem auf 2,2 Prozent der Landesfläche mehr als verdoppelt und auch für die Solarenergie wurden weitere Erleichterungen auf den Weg gebracht. Seit Anfang dieses Jahres ist es verpflichtend, dass alle neu gebauten öffentlichen Gebäude mit elektrischen oder thermischen Solaranlagen ausgestattet werden. Für Gewerbebauten gilt diese Pflicht schon seit Anfang 2023. Ab dem kommenden Jahr folgen dann auch alle neuen Wohngebäude sowie Parkplätze mit mehr als 25 Einstellplätzen. Bei grundlegenden Dachsanierungen gibt es dann ebenfalls eine Solar-Pflicht.
Klimaschutzminister Christian Meyer: „Niedersachsen ist damit bei der Solarenergie einer der Vorreiter in Deutschland und trägt verstärkt zum Erreichen der Klimaziele bei. Mit dem neu im Gesetz verankerten Klimavorrang und dem Klimacheck haben alle Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, grundsätzlich Vorrang vor anderen Interessen. Dazu zählen auch der Deichbau und der Hochwasserschutz.“
Neu in Kraft getreten ist daher auch ein Passus im Denkmalschutzgesetz des Landes, wonach die Erhöhung der Deiche und die Klimaanpassung grundsätzlich Vorrang vor den Interessen des Denkmalschutzes haben. „Wie bei erneuerbaren Energien kann dann eine Deicherhöhung nicht mehr wegen Sichtbeeinträchtigung eines Denkmals verhindert werden. Klimaschutz und Klimaanpassung haben jetzt Vorrang vor allen anderen Interessen. Auch in allen Landesbehörden müssen diese Maßnahmen in Genehmigungsverfahren priorisiert werden. Im Bereich des Umweltministeriums und seiner nachgeordneten Behörden ist dieser Turbo schon umgesetzt. So wie bei Windkraftanlagen die Genehmigungsdauer – bei vollständigen Unterlagen – in Niedersachsen schon unter einem Jahr liegt, müssen wir auch beim Deich- und Hochwasserschutz sowie der Transformation der Wirtschaft schneller werden“, erklärte Minister Meyer. Dazu gibt es über die Task-Force Energiewende ab 2024 auch zusätzliche Stellen in den Genehmigungsbehörden und 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem im Hochwasser- und Küstenschutz bekommen im NLWKN endlich entfristete Dauerarbeitsplätze.
Mit dem neuen Klimacheck werden in Zukunft wesentliche Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme des Landes auf ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz überprüft. Minister Meyer: „Wir sehen gerade beim Hochwasser und den Sturmfluten auf den Inseln, was unterlassener Klimaschutz und Klimafolgenanpassung kosten. Zusammen mit der neuen Beschaffungsrichtlinie des Landes können jetzt auch CO2-Schattenpreise bei Ausschreibungen besser berücksichtigt werden.“
Auch für die Kommunen wurde die Möglichkeit geschaffen, externe Effekte wie Vermeidung von Treibhausgasemissionen, aber auch ein besseres Wassermanagement, Hochwasser- und Brandschutz bei Wirtschaftlichkeitsentscheidungen zu berücksichtigen.
Umweltminister Meyer: „Durch die Klimakrise werden Starkregenereignisse, Sturmfluten und Hochwasser in Niedersachsen deutlich zunehmen. Deswegen müssen die kommunalen Hochwasserkarten überarbeitet und die Kommunen beim nachhaltigen Wassermanagement unterstützt werden. Allein der steigende Meeresspiegel erfordert für 610 Kilometer Küstendeich eine Erhöhung um mindestens einen Meter, dem sogenannten Klimavorsorgemaß. Auch im Binnenland müssen wir die Kommunen auf sich verändernde Gefährdungslagen einstellen. Daher ist es gut, dass mit dem neuen Gesetz die Klimaanpassung etwa beim Hochwasserschutz jetzt zum Klimavorrang gehört und von allen Landesbehörden zu priorisieren ist. Dass wir es bei den Haushaltsberatungen geschafft haben, geplante Kürzungen des Bundes im Küstenschutz zu vermeiden und leicht aufzustocken, zeigt die Bedeutung dieses Bereichs für die Zukunft. Auch mit Hilfe des geplanten Klimaanpassungsgesetzes des Bundes müssen wir unsere Städte und Dörfer an die Klimakrise anpassen und hier in Deich- und Hochwasserschutz mehr investieren.“
BUND fordert eine wirksame Strategie für vorsorgenden Hochwasserschutz
Dank des engagierten Einsatzes zahlreicher Rettungskräfte und Freiwilliger konnten die Auswirkungen des aktuellen Hochwassers in Niedersachsen weitgehend unter Kontrolle gehalten werden. Extreme Witterungsverhältnisse wie heftige Starkregen-Ereignisse im Winterhalbjahr und lange Trockenheitsphasen im Sommer werden sich infolge der Klimakrise mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft häufen. Um die Risiken für Mensch und Umwelt sowie die wirtschaftlichen Folgen einzudämmen, fordert der BUND ein wirksames Maßnahmenbündel für…
https://www.bund-niedersachsen.de/service/presse/detail/news/bund-fordert-eine-wirksame-strategie-fuer-vorsorgenden-hochwasserschutz/
Fällmittelbestände aufstocken
Kläranlagenbetreiber sollten rechtzeitig ihre Lager für Fällmittel auffüllen. Das empfiehlt Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann: „Aktuell können die Betreiber von Kläranlagen wieder genügend Fällmittel am Markt beschaffen. Die Gelegenheit ist insoweit günstig, Lagerbestände…mehr:
https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20230825_001