Dienstag, Mai 30, 2023
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Informationen aus Niedersachsen

Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Niedersachsen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#nieder

2023
Schadens-Aufarbeitung nach der Lühe-Flut geht weiter
2022
37 Millionen kWh Strom 2021 in niedersächsischen Kläranlagen produziert
Knapp 50 Prozent des Klärschlamms stofflich verwertet
2021
Bach im Fluss – der Niedersächsische Gewässerwettbewerb startet zum 7. Mal
131 Millionen kWh Strom aus niedersächsischen Kläranlagen im Jahr 2020
Sonder-UMK zum Hochwasserschutz – Lies fordert Klimafolgengesetz und bessere Mittelausstattung
Rezepte gegen Wassermangel: Koalition will Abwasser nutzen
Wassermangel in Norddeutschland: Abwasser, marsch!
Niedersachsen will Einsatz von gereinigtem Abwasser zur Feldberegnung prüfen
Olaf Lies zu einem Pilotprojekt zur Abwasseruntersuchung auf Coronaviren in Hannover
24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens mit Nitrat belastet
Mehr Klärschlamm als Dünger verwertet
2020
Wasser ist wichtigstes Gut  
Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft gesunken 
Düngeregeln werden verschärft  
2019
Nitrat-Messwerte sind fehlerhaft  
129 Millionen kWh Strom aus Kläranlagen 
Niedersachsen gründet BIM-Cluster für digitales Bauen 
Niedersachsens Energieminister Olaf Lies zur CO2-Bepreisung 
Masterplan Ems 2050: Bund und Land teilen sich die Kosten der Baumaßnahmen zur „Flexiblen Tidesteuerung“
Niedersachsen fördert Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen 
Nährstoffbericht 2018 vorgestellt – mehr Anstrengungen für den Wasserschutz nötig 
Umweltministerium bewilligt 4,8 Millionen Euro für Naturschutz  
Weniger Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft 
2018
Umweltminister Lies und Präsident Trips zeichnen Preisträger des Niedersächsischen Gewässerwettbewerbs 2018 „Bach im Fluss“ aus 
Förderung für kommunale Hochwasserpartnerschaften  
Stromerzeugung aus Klärgas um zwei Prozent gestiegen  
Klärschlamm macht den Kommunen zunehmend Schwierigkeiten 
Hinweise zur Zwischenlagerung von Klärschlamm herausgegeben  
Entsorgungsengpass beim Klärschlamm  
Klärschlamm bereitet Kommunen vermehrt Probleme 
Umweltministerium lässt Gewässer nach multiresistenten Keimen untersuchen  
2017
Antwort auf die mündliche Anfrage: Waren die Millionenschäden beim Hochwasser teilweise zu vermeiden?
18,5 Millionen Euro für Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen 
Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasser und Naturschutzrechts  
Niedersachsen verstärkt Kontrolle der Düngung mit neuer Behörde  
Niedersachsen novelliert Wassergesetz  
2016
Niedersachsen startet Projekt für nachhaltige Nährstoffkreislaufwirtschaft  
Niedersachsen fördert Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen 
EU-Förderung für öffentliche Abwasseranlagen bis November  
Überdüngung belastet weiter Böden und Wasser  
EU-Förderung für öffentliche Abwasseranlagen bis November  
2015
Mehr Kartoffeln durch Beregnung  
68,1 Millionen Euro für Projekte zur Energieeinsparung und Energieeffizienz  
Auf die mündliche Anfrage: Was tut die Landesregierung für ein Verbot von Mikroplastik?  
Antwort auf die mündliche Anfrage: Wer profitiert von der Erhöhung der Wasserentnahmegebühr?  
Kennzahlenvergleich 2015 – Umweltministerium und Verbände der Wasserwirtschaft informieren Wasserversorger in Niedersachsen 
Niedersachsen startet „Gewässerallianz“ 
2014
Umweltministerium und Kommunale Umwelt-Aktion U.A.N. stellen Fachplaner für ökologische Gewässerentwicklung vor 
Grenzänderung wegen Regenrückhaltebecken  
Niedersachsen sieht wenig Potenzial für Abwasserwärmenutzung 
Der Niedersächsische Gewässerwettbewerb 2014 „Bach im Fluss“ 
2013
Niedersachsen kündigt Ausstieg aus landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung an
Ausstellung im Umweltministerium eröffnet: Frauen im Einsatz für den Umwelt- und Naturschutz
Niedersachsen schränkt die Herbstdüngung ein  
Rundverfügung zum Fracking 
2012
Abschlussbericht der Landeskartellbehörde zum Trinkwassermarkt erschienen  
Niedersächsisches Wassergesetz geändert 
2011
Sander: 16,6 Millionen Euro für besten Gewässerschutz
2010
Gewässerforum in Hildesheim eröffnet 
Hochwasserschutz hat in Niedersachsen hohe Priorität 
Neues vom NLWKN – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz 
Infos über Oberflächengewässer mit Kartendienst jetzt auch im Internet 
Informationen über Oberflächengewässer in Niedersachsen 
Wasserrahmenrichtlinie: Niedersachsens Gewässer auf einen Klick 
Jährlich 18 Millionen für Trinkwasserschutz – 10.000 Landwirte in 83 Kooperationen machen mit 
Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen 
Kennzahlenvergleich der Trink- und Abwasserverbände in Niedersachsen 
Wattenmeer soll Weltnaturerbe werden  
Wulff, Beck und Binnewies legen Grundstein für Energie-Forschungszentrum Niedersachsen
Deichlinie in Cuxhaven wird verkürzt – Arbeiten voll im Zeitplan
4 Millionen Euro für neue Technologie zur Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm- weltweit erste Anlage in Gifhorn 
Einrichtung Emsfonds 
EU-Verfahren gegen Deutschland eingestellt
Die Max-Planck-Gesellschaft und das Land Niedersachsen stärken die Meeresforschung in Nordwestdeutschland
Neuer Internetauftritt der Stadtentwässerung Hannover
Niedersachsen legt Umweltbericht 2006 vor
Niedersachsen saniert 16 Seen
Holzminden standhaft gegen Privatisierung
Injektionen von Flüssigdünge

Schadens-Aufarbeitung nach der Lühe-Flut geht weiter

Umweltminister Meyer: „Wir wollen die Betroffenen bei der Bewältigung der Schäden nicht alleine lassen“

Das niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzen sich weiter für eine unbürokratische Entschädigung der von den Überschwemmungen an der Lühe (Landkreis Stade) im Mai betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ein. Derzeit werde dafür in Zusammenarbeit des Ministeriums mit dem Landesbetrieb eine sogenannte „Billigkeitsrichtlinie“ erarbeitet, berichtete NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer heute dem Stader Kreistag. Die erforderlichen Mittel der Schadensbewältigung sollen in einem regulären Nachtragshaushalt in 2023 vom Landtag abgesichert werden.

Grund für die Überschwemmungen am 28. Mai war die verspätete Schließung eines Sperrwerks, das im Normalfall die angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser schützt. Nach bisherigen Erkenntnissen waren dafür technische Fehler im Meldesystem des Sperrwerks verantwortlich. Somit ergeben sich zwar keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Land. „Wir stehen aber weiter zu der Ankündigung von Ex-Umweltminister Olaf Lies, die Betroffenen bei der Bewältigung der Schäden nicht alleine zu lassen“, sagte der jetzige Umweltminister Christian Meyer. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten – vor dem Hintergrund von bis zu 190 erfolgreichen Schließvorgängen im Jahr – verständlicherweise darauf vertraut, dass sie auch diesmal durch das Sperrwerk geschützt sind, so Meyer. „Das hat leider an diesem Tag nicht funktioniert. Alle Geschädigten, die nicht versichert waren, sollen daher im Rahmen von Billigkeitsleistungen entlastet werden.“

„Eine wichtige und notwendige Grundlage für solche freiwilligen Entschädigungszahlungen ist eine Billigkeitsrichtlinie, die wir derzeit in Abstimmung mit dem Umweltministerium erarbeiten“, erläuterte NLWKN-Direktorin Rickmeyer heute in einer Sitzung des Kreistages in Stade. Voraussetzung für die Fertigstellung der Richtlinie und einen entsprechenden Landtagsbeschluss sei unter anderem die konkrete Höhe der gesamten Schäden. Diese müssten jetzt durch einen Gutachter ermittelt werden.

Minister Meyer: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die erforderlichen Finanzmittel im geplanten Nachtragshaushalt für 2023 eingestellt werden.“ Der kürzlich verabschiedete Nachtrag zum Doppelhaushalt 2022/23 war dagegen ein reiner Sonder-Nachtrag, um schnelle Hilfen für Betriebe, Kommunen und Haushalte im Rahmen der Energiekrise zu ermöglichen. „Wir bitten alle vom Mai-Hochwasser Betroffenen noch um etwas Geduld, denn wir benötigen jetzt eine rechtskonforme und haushaltsrechtlich abgesicherte Lösung im Interesse der Geschädigten“, so der Minister.

Auch wurden umfangreiche Konsequenzen aus der Lühe-Flut gezogen. Rein vorsorglich wurden nun zusätzliche Sicherungsstufen in das bisher einwandfrei funktionierende Alarmierungssystem des Lühe- Sperrwerks eingebaut. Die Maßnahmen zielen u.a. darauf ab, Auswirkungen von möglichen Störungen im Telekommunikationsnetz auf das Alarmsystem abzustellen.

Hintergrund:
Am 28. Mai dieses Jahres kam es im Bereich des Flusses Lühe (Landkreis Stade) zu Überschwemmungen, davon waren Anwohnerinnen und Anwohner in den Ortschaften Mittelnkirchen, Guderhandviertel und Horneburg betroffen. Insgesamt wurden dem NLWKN 71 Schadensmeldungen zugeleitet. So wurden Keller überflutet, diverse Gegenstände und auch Autos beschädigt. Das Lühe-Sperrwerk, das die angrenzenden Grundstücke eigentlich vor Hochwasser schützt, wurde an diesem Tag zu spät geschlossen.

Derzeit läuft noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren zu den genauen Ursachen des Vorfalls. Ein Teil der Betroffenen war gegen Hochwasserschäden versichert und konnte daher schon entschädigt werden.

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/schadens-aufarbeitung-nach-der-luhe-flut-geht-weiter-217921.html

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37 Millionen kWh Strom 2021 in niedersächsischen Kläranlagen produziert

Im  Jahr 2021 wurden in niedersächsischen Kläranlagen knapp 137 Millionen kWh Strom aus dem bei der Abwasserreinigung entstehenden Klärgas erzeugt. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen wurde der Strom in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie in Unternehmen und Betrieben, die im Rahmen der Klärschlammfaulung Klärgas gewinnen, erzeugt. 90% des selbsterzeugten Stroms (rund 123 Millionen kWh) wurde 2021 in den Klär-anlagen selbst verbraucht. Die restliche Strommenge von rund 13 Millionen kWh wurde an das öffentliche Stromnetz abgegeben.Gemessen an der Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien ist die Bedeu-tung der Stromerzeugung aus Klärgas als erneuerbare Ressource allerdings klein: Der Anteil lag im Jahr 2020 bei 0,3%. Daten zu der Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien für das Berichtsjahr 2021 liegen noch nicht vor. Neben Strom produzierten die niedersächsischen Kläranlagen 2021 auch rund 172 Millionen kWh Wärme. Die Wärme wird vor allem für die Faulanlage und die Beheizung von Büro- und Betriebsgebäuden auf dem Gelände der Kläranlagen genutzt.

Weiterführende Informationen: https://www.statistik.niedersachsen.de/download/188251

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Knapp 50 Prozent des Klärschlamms stofflich verwertet

In Niedersachsen wurden im Jahr 2020 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung knapp 174 100 Tonnen Tro­ckenmasse Klärschlamm aus kommuna­len Abwasserbehandlungsanlagen direkt und ohne Zwischenlagerung entsorgt. Das waren 8,3 % mehr als im Jahr 2019. Wie das Landesamt für Statistik Nieder­sachsen (LSN) mitteilt, ging davon knapp die Hälfte (rund 83 500 Tonnen) in die stoffliche Verwertung. Dort war die Landwirtschaft der größte Abnehmer und brachte etwa 61 500 Tonnen Klär­schlamm-Trockenmasse als Dünger aus, 2,0 % weniger als im Vorjahr. Weitere rund 22 000 Tonnen wurden in den Be­reichen sonstige stoffliche Verwertung (zum Beispiel Vererdung, Kompostie­rung) und landschaftsbauliche Maßnah­men (Rekultivierung) genutzt. Zudem wurden weitere rund 77 800 Tonnen (44,7 %) des im Jahr 2020 ange­fallenen Klärschlamms thermisch ver­wertet. Das durch Verbrennung entsorg­te Aufkommen stieg gegenüber 2019 deutlich um 20,7 %. Der Klärschlamm wurde überwiegend in Abfallverbren­nungsanlagen und in Energieversor­gungsunternehmen mitverbrannt (knapp 62 600 Tonnen). Dieses Aufkommen er­höhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,0 %. In Monoverbrennungsanlagen wurden knapp 6400 Tonnen Klär­schlammtrockenmasse entsorgt, dies ent­spricht im Vergleich zu 2019 einer Zu­nahme um 27,4 %. Sonstige direkte Ent­sorgungswege, zum Beispiel die Abgabe an Trocknungsanlagen, wurden 2020 in einem Umfang von knapp 12 800 Tonnen (7,3 %) genutzt.

https://www.statistik.niedersachsen.de/download/179285

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Bach im Fluss – der Niedersächsische Gewässerwettbewerb startet zum 7. Mal

– Der diesjährige Gewässerwettbewerb ist eröffnet – Teilnahmeunterlagen können ab sofort bei der Kommunalen Umwelt-AktioN UAN angefordert werden –

Olaf Lies, der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, eröffnet am (heutigen) Montag offiziell „Bach im Fluss – den Niedersächsischen Gewässerwettbewerb 2022“. Teilnahmeschluss ist der 15. April 2022. Der Gewässerwettbewerb findet dieses Jahr zum siebten Mal statt. Er würdigt die vielen kleinen und großen Maßnahmen, die zum Schutz und der Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer in Niedersachsen beitragen und rückt diese in das Licht der Öffentlichkeit.

Unsere Bäche und Flüsse in Niedersachsen sind nicht nur ein wertvoller Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, sondern übernehmen durch ihre Auen auch eine wichtige Funktion im Hochwasserschutz. Das dürfen wir nicht nur wertschätzen, sondern müssen wir auch schützen. Der Einsatz und das Engagement, mit dem sich unterschiedliche Akteurinnen und Akteure in Niedersachsen für Schutz und Entwicklung von Gewässern einsetzen, ist bemerkenswert. Mit dem Wettbewerb „Bach im Fluss“ möchten wir dieses Engagement auszeichnen.“, erklärt Umweltminister Olaf Lies heute zur Eröffnung.

„Der Wettbewerb trägt auch dazu bei, gelungene Projekte und gute Ideen zu verbreiten“, ergänzt Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und aktueller Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenbände. „Darum hoffe ich, dass auch in diesem Jahr wieder viele Teilnehmende mit ihren kreativen Beiträgen und innovativen Lösungsansätzen am Wettbewerb teilnehmen.“

Die Sieger der zwei Kategorien Haupt- und Ehrenamt werden mit der „Niedersächsischen Bachperle“ ausgezeichnet. Des Weiteren wird ein Sonderpreis der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung vergeben. Besonders gelungene Wettbewerbsbeiträge erhalten zudem Preisgelder. Nach der feierlichen Preisverleihung wird eine Wettbewerbsbroschüre erstellt, die gelungene Projekte einer breiten Öffentlichkeit präsentiert.

„Ich wünsche allen Akteuren viel Spaß und Erfolg bei der Teilnahme und hoffe dieses Jahr im Herbst, die Gewinner des Wettbewerbs bei der Preisverleihung persönlich begrüßen zu können!“ so Karsten Behr von der Niedersächsischen Bingo Umweltstiftung.

Träger des Wettbewerbs sind das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunale Umwelt-AktioN UAN betreut als Geschäftsstelle den Wettbewerb.

Die Teilnahmeunterlagen können ab sofort angefordert werden bei:
Kommunale Umwelt-AktioN UAN
E-Mail-Adresse: flasche@uan.de
Tel.: 0511 / 30285 58

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Broschüren der vergangenen Wettbewerbe finden Sie unter www.uan.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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131 Millionen kWh Strom aus niedersächsischen Kläranlagen im Jahr 2020

Im Jahr 2020 wurden in niedersächsischen Kläranlagen 131 Millionen kWh Strom aus dem bei der Abwasserreinigung entstehenden Klärgas erzeugt. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) wurden 91 Prozent des selbsterzeugten Stroms im Jahr 2020 in den Kläranlagen selbst verbraucht, die restliche Strommenge (11 Millionen kWh) wurde an Energieversorgungsunternehmen abgegeben. Gemessen an der aus erneuerbaren Energien erzeugten Gesamtstrommenge ist die Bedeutung der Stromerzeugung aus Klärgas allerdings gering: Der Erzeugungsanteil lag im Jahr 2019 bei 0,3 Prozent. Daten zu der Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien für 2020 liegen noch nicht vor. Neben der Stromerzeugung wurden im Jahr 2020 aus niedersächsischen Kläranlagen 157 Millioneno kWh Wärme erzeugt. Die erzeugte Wärme wird vor allem für die Faulanlage und die Beheizung von Büro- und Betriebsgebäuden auf dem Gelände der Kläranlagen genutzt.

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Sonder-UMK zum Hochwasserschutz – Lies fordert Klimafolgengesetz und bessere Mittelausstattung

„Umgang mit Hochwasser und Dürre muss oben auf der politischen Agenda bleiben“

Das Ergebnis der gestrigen Sondersitzung der Umweltministerkonferenz kommentiert Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies als Vertreter für die SPD-geführten Länder wie folgt:
„Am konsequenten Klimaschutz führt kein Weg vorbei, damit die Folgen des Klimawandels in den nächsten Jahrzehnten nicht immer schlimmer werden. Ausbau von Windenergie und Photovoltaik werden damit zum Schlüssel, um den Klimawandel zu bremsen. Und gleichzeitig muss der Umgang mit den Klimafolgen und hier insbesondere der Hochwasserschutz oben bleiben auf der politischen Agenda. Das haben die schlimmen Ereignisse in NRW und Rheinland-Pfalz gezeigt und die mindestens ebenso dramatischen Bilder ganz aktuell aus Genua mit noch deutlich größeren Niederschlagsmengen erneut in Erinnerung gerufen.

Vergessen dürfen wir aber auch nicht die Auswirkungen der anderen Wetterextreme, wie die große Trockenheit zuletzt in den Jahren 2018, 2019 und 2020. Der Streit ums Wasser hat unseren Blick auf diese lebenswichtige Ressource verändert. Entscheidend wird es daher sein, dass wir auch Lösungen finden, die sowohl den Schutz vor Hochwasser und Starkregen gewährleisten und Wasser in den drohenden trockenen Jahren speichern. Ein echtes Wassermanagement ist gefragt.

Gleichzeitig neigt unser politisches System manchmal zu einer gewissen Vergesslichkeit, wenn die großen Überschriften vorübergezogen sind. Einige sprechen dabei zurecht von Hochwasser- oder Dürredemenz. Das darf beim Klimaschutz und in diesem Fall vor allem auch beim Schutz für den Klimafolgen nicht passieren.

Dafür brauchen wir auf Bundesebene ein Klimafolgenanpassungsgesetz sowie eine bessere und verstetigte finanzielle Ausstattung für die Anpassung der Klimafolgen. Entsprechende Beschlüsse haben wir auf unserer gestrigen Sitzung gefasst. Und klar ist auch, dass der Umgang mit den Klimafolgen viel Geld kosten wird. Wir brauchen daher eine solide Mittelausstattung von jährlich mindestens 1 Milliarde Euro zusätzlich durch den Bund um eine Finanzierung der Klimafolgenanpassung wie Hochwasser, Starkregen und großer Trockenheit sicherzustellen. Darüber hinaus muss die bereits existierende Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) weiter erhöht werden. Allein in Niedersachsen werden wir mindestens 100 Millionen jährlich für die Erhöhung unserer Deiche benötigen.

Gemeinsam mit der neuen Bundesregierung wollen wir dafür sorgen, dass der Klimaschutz, aber auch Maßnahmen zu Klimafolgenanpassung konsequent umgesetzt werden. Dafür liegen Milliardeninvestitionen vor uns, etwa im Küstenschutz, aber auch im Bereich des Städtebaus. Hierfür brauchen wir eine breite und gesicherte Finanzierung.“

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/sonder-umk-zum-hochwasserschutz-lies-fordert-klimafolgengesetz-und-bessere-mittelausstattung-204975.html

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Rezepte gegen Wassermangel: Koalition will Abwasser nutzen

Wasser wird knapper, die Trockenheit nimmt zu: Um die Folgen zu begrenzen, schlägt die Regierungskoalition in Niedersachsen nun vor, das Brauchwasser wiederzuverwenden – in der Landwirtschaft. Auch das birgt jedoch Gefahren. Mehr:

https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Wassermangel-in-Niedersachsen-Koalition-will-Abwasser-nutzen

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Wassermangel in Norddeutschland: Abwasser, marsch!

Niedersachsen will die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen erproben. Damit könnte Abwasser zur Feldberegnung eingesetzt werden.

Die ausgedehnten Dürreperioden der vergangenen drei Sommer haben in Niedersachsen viele aufgeschreckt. Landwirte verzeichneten massive Ernteausfälle, in den Talsperren sanken die Pegel…mehr:

https://taz.de/Wassermangel-in-Norddeutschland/!5781044/

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Niedersachsen will Einsatz von gereinigtem Abwasser zur Feldberegnung prüfen

Niedersachsens Landesregierung will den Einsatz von gereinigtem Abwasser zur Feldberegnung in Pilotprojekten prüfen. Einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD hat der niedersächsische Landtag am Donnerstag vergangener Woche angenommen.

Um eine Entlastung in angespannten Grundwasserkörpern zu erreichen, könne die Nutzung der Abwasserressourcen einen Beitrag leisten, heißt es in dem Antrag. Auch würden die Auswirkungen weiterer Dürreperioden auf die landwirtschaftlichen Flächen abgeschwächt.

Dabei könnten die Kläranlagenbetreiber…

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/niedersachsen-will-einsatz-von-gereinigtem-abwasser-zur-feldberegnung-pruefen.html

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Olaf Lies zu einem Pilotprojekt zur Abwasseruntersuchung auf Coronaviren in Hannover

„Wertvolle Erkenntnisse für die mittelfristige Pandemiebekämpfung – Frühwarnsystem kann möglich werden“

Die Stadtentwässerung Hannover plant mit Unterstützung des niedersächsischen Umweltministeriums ein Pilotprojekt zur Abwasseruntersuchung auf Coronaviren kombiniert mit einer Abbildung in einem Monitoringsystem zur Pandemiebekämpfung. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch Prof. Thomas Schulz, Institutsdirektor für Virologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Das kommentiert der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies wie folgt:

„Das ist ein sehr interessantes Projekt und wir beabsichtigen kurzfristig die Förderung durch das Land zu ermöglichen. Klar ist: Dieses Projekt löst nicht die tagesaktuellen Probleme. Wir erhoffen uns vielmehr Erkenntnisse, die bei der mittelfristigen Pandemiebekämpfung von großem Nutzen sein können. Die Untersuchungen sollen kurzfristig beginnen, damit in der akuten Pandemie die Zusammenhänge zwischen den Abwasserdaten und den Zahlen des RKI hergestellt und analysiert werden können. Die Ergebnisse aus diesem Pilotprojekt sollen dabei einen wertvollen Beitrag zur Forschung leisten. Sollte die Analyse von Abwasser tatsächlich wesentlich früher als die RKI-Zahlen Hinweise auf Hotspots und lokale Ausbrüche liefern, ist der Schritt zu einem intelligenten Frühwarnsystem nicht mehr weit. Wir als Land unterstützen solche Forschung ausdrücklich.“

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/olaf-lies-zu-einem-pilotprojekt-zur-abwasseruntersuchung-auf-coronaviren-in-hannover-wertvolle-erkenntnisse-fur-die-mittelfristige-pandemiebekampfung-fruhwarnsystem-kann-moglich-werden-200071.html

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24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens mit Nitrat belastet

Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete in Niedersachen umfasst 645.000 Hektar und damit rund 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF).

Das hat  die Niedersächsische Staatskanzlei anlässlich des Beschlusses der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung …mehr:

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https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/245-prozent-der-landwirtschaftlich-genutzten-flaeche-niedersachsen-mit-nitrat-belastet.html

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Mehr Klärschlamm als Dünger verwertet

In Niedersachsen wurden im Jahr 2019 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung rund 161 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm aus kommu­nalen Abwasserbehandlungsanlagen di­rekt und ohne Zwischenlagerung ent­sorgt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ging da­von mehr als die Hälfte (rund 86 600 Tonnen) in die stoffliche Verwertung. Da­bei war die Landwirtschaft der größte Abnehmer und brachte etwa 62 800 Ton­nen als Dünger aus, rund 1,5 % mehr als im Vorjahr. Davon wurden rund 48 100 Tonnen in Niedersachsen aufgebracht und knapp 14 700 Tonnen in anderen Ländern in Deutschland. Der Rest (rund 23 800 Tonnen) diente anderen stofflichen Verwendungen wie Kompostie­rung, Vererdung oder Verregnung.

Weitere 64 400 Tonnen des im Jahr 2019 angefallenen Klärschlamms wur­den thermisch verwertet. Das durch Ver­brennung entsorgte Aufkommen fiel im Vergleich zu 2018 um 7,0 % geringer aus. Der Klärschlamm wurde überwie­gend in Abfallverbrennungsanlagen und in Energieversorgungsunternehmen mit­verbrannt (knapp 58 000 Tonnen).Die­ses Aufkommen ging um 9,6 % zurück. In Monoverbrennungsanlagen wurden mit knapp 5000 Tonnen dagegen 8,6 % mehr Klärschlammtrockenmasse als 2018 verwertet.

Sonstige direkte Entsorgungswege, zum Beispiel die Abgabe an Trocknungs­anlagen, wurden 2019 in einem Umfang von knapp 9800 Tonnen genutzt.

Tabellarische Übersicht:
http://www.statistik.niedersachsen.de/download/165092

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Wasser ist wichtigstes Gut

Nds. Ministerium für Umwelt: – „Brauchen dringend Wassermanagement“ –

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies warnt vor tiefgreifenden Entwicklungen beim Thema Wasser. „Dürreperioden mit Trockenheit, Starkregen, immer härtere Unwetter und jedes Jahr Rekordtemperaturen – auf unsere Wasserwirtschaft kommen noch nie gekannte Herausforderungen zu“, prophezeite Lies am Dienstag bei einer Veranstaltung in Uelzen mit mehreren Hundert Wasser-Experten angesichts des Klimawandels in Niedersachsen. „Bei uns sind die Durchschnitttemperaturen um 1,6 Grad gestiegen, während der globale Anstieg „nur“ bei 1,2 Grad liegt. Das zeigt unsere hohe Betroffenheit“, erläuterte der Umweltminister den Fachleuten für Feldberegnung. „Die Niederschlagsmenge wird bei uns bis zu 20 Prozent steigen, besonders an der Küste sowie im Berg- und Hügelland“, sagte Lies: „Die Menge selbst ist deshalb kein Problem, aber die Intensität mit immer öfteren Starkregenereignissen. In anderen Regionen geht dagegen die Grundwasserneubildung zurück. Dagegen müssen wir uns in Niedersachsen mit einem intelligenten Wasser-Management wappnen“, warb der Umweltminister bei der Veranstaltung in Uelzen für ein umfassendes Konzept.

Denn Klimaprojektionen zeigen längst den Wandel für Niedersachsen: Wolkenbruchartige Wassermassen wie im Sommer 2017 gehen mit Dürren wie 2018 und 2019 sowie massiven Ernteausfällen einher, mit Schäden in den Wäldern und sinkenden Grundwasserpegeln. „Das führt dazu, dass die Bodenwasservorräte früher im Jahr aufgezehrt werden. Die Niederschläge werden sich zunehmend vom Sommer in den Winter verlagern und nicht mehr als mehrtägiger Landregen daherkommen, sondern als regelrechte Sturzfluten“, schildert Lies die Vorhersagen von Experten. „Wir müssen uns klarmachen“, so der Umweltminister: „Deutschland war im Jahr 2018 weltweit mit Japan und den Philippinen am stärksten von Extremwetterereignissen betroffen“. Für die Wasserwirtschaft lägen die Herausforderungen auf der Hand: Eine intelligente Beregnungstechnik zur Bewässerung der Kulturen, eine verlässliche Nutzung von Wasserkontingenten, sparsamer Umgang mit der Ressource in Trockenjahren und höchst sorgsamer Umgang mit den Trinkwasservorräten. In der Landwirtschaft müssten alternative Wasserquellen – Brauchwasser und Wasserrückhaltebecken – stärker zum Einsatz kommen, bei gleichzeitigem Rückbau von Drainagen. „Wir werden alle Anstrengungen darauf richten müssen, unser Lebensmittel Nummer 1, das Wasser, in der bisherigen Qualität zu sichern und zu erhalten. Es wird eine Kraftanstrengung“, sagt Lies voraus.

Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-wasser-ist-wichtigstes-gut-184815.html

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Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft gesunken

In Niedersachsen wurden im Jahr 2018 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung rund 165 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen direkt und ohne Zwischenlagerung entsorgt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, gingen davon rund 88 900 Tonnen in die stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft war hier der größte Abnehmer und brachte rund 61 800 Tonnen als Dünger aus. 2018 setzte die Landwirtschaft damit etwa 16 % weniger Trockenmasse Klärschlamm ein als noch im Vorjahr (rund 73 400 Tonnen). Die restlichen 27 100 Tonnen wurden einerseits für Rekultivierung und Kompostierung zugunsten landschaftsbaulicher Maßnahmen (rund 17 600 Tonnen) verwendet. Andererseits diente der Klärschlamm (rund 9500 Tonnen) als Ausgangsstoff für „Klärschlammerde“.
Weitere 69 200 Tonnen des 2018 angefallenen Klärschlamms konnten thermisch entsorgt werden. Dieses durch Verbrennung entsorgte Aufkommen lag um 42 % über dem Wert des Jahres 2017 (rund 48 900 Tonnen) und entsprach annähernd der dreifachen Menge des Jahres 2010. Der Klärschlamm wurde weit überwiegend in Abfallverbrennungsanlagen und in Energieversorgungsunternehmen mitverbrannt (rund 64 100 Tonnen).
Nach den vorliegenden Daten lagen der Anteil der stofflichen Verwertung des Klärschlamms in Niedersachsen bei rund 54 % und der Verbrennungsanteil bei rund 42 %. Deutschlandweit wurde der Klärschlamm im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung im Schwerpunkt verbrannt (Anteil: gut 74 %), nur etwa 25 % des Aufkommens wurden stofflich verwertet und rund ein Prozent in sonstigen Prozessen direkt entsorgt. Die Monoverbrennung in Klärschlammverbrennungsanlagen hatte in Niedersachsen einen Anteil an der Gesamtverbrennung von knapp 7 %; bundesweit lag dieser Anteil bei gut 38 %.

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Düngeregeln werden verschärft

Die niedersächsische Landesregierung hat am 18. November 2019 die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) beschlossen. Mithilfe dieser Länderverordnung sollen die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft verringert und damit die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Weiteren Verfahren der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der EG-Nitratrichtlinie soll so wirksam entgegengewirkt, Strafzahlungen sollen verhindert werden.

Die Gebietskulisse Grundwasser („Nitrat-Kulisse“) umfasst rund 39 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche – also rund eine Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Gebietskulisse Oberflächengewässer („Phosphat-Kulisse“) umfasst etwa ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das entspricht etwa 35 000 Hektar. In der Gebietskulisse Oberflächengewässer (phosphatsensible Gebiete) werden folgende Auflagen verhängt:
Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser zu gestalten.

Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste von sechs auf sieben Monate.
Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist nur eine reduzierte Phosphat-Düngung möglich, um eine P-Abreicherung im Boden zu erzielen.

Zur Umsetzung zweier Maßnahmen (Erhöhung der Lagerkapazität und reduzierte Phosphat-Düngung) sind Übergangsfristen bis ins Jahr 2021 vorgesehen. Ergänzende Hinweise zur Umsetzung der NDüngGewNPVO werden aktuell erstellt.

Karte der Gebietskulissen:
https://sla.niedersachsen.de/ landentwicklung/LEA

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Nitrat-Messwerte sind fehlerhaft

Dort müssen die Bauern die Düngung um 20 Prozent reduzieren: Mit fatalen Folgen für Ertrag und Einkommen. Massive Kritik an den Messergebnissen hatte es schon im April gegeben. Untersuchungen von Wasserproben aus Beregnungsanlagen von Landwirten aus Nordostniedersachsen hatten eine deutlich geringere Belastung ausgewiesen.
Nun hat die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag in einer Presseerklärung die Überprüfung der Messstellen zur Ausweisung der roten Gebiete gefordert. Auch mit dem Hinweis auf die laufende Überprüfung der Messstellen in Nordrhein-Westfalen – und dies sollte möglichst erfolgen, bevor die schärferen Düngeregeln in Kraft treten.
Gefordert wird von der CDU eine Binnendifferenzierung der Grundwasserkörper. Diese würde möglicherweise ein ganz anderes Bild ergeben – wie bereits die Unterschungen des Bauernverbandes aus Nordostniedersachen zeigten. Bisher hat das niedersächsische Umweltministerium eine solche differenzierte Untersuchung allerdings abgelehnt.

Messwerte werden stark angezweifelt
Martin Bäumer, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen sagte dazu: „In einigen Regionen werden die Messwerte der Messstellen stark angezweifelt. Selbst Wasserschutzkooperationen, welche seit Jahrzehnten vorbildlich arbeiten und den Nitrateintrag deutlich verringert haben, wiesen belastete Messstellen auf. Dies gilt es zu hinterfragen“.

Hintergrund war die aktuelle Unterrichtung des Umweltausschusses durch das Umweltministerium über die Bestimmung der „Roten Gebiete“. Dazu sagt Bäumer: „Ob die Zweifel berechtigt sind, muss dringend geklärt werde. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum nicht auch in Niedersachsen, so wie in NRW, das Messstellennetz überprüft wird“.

Um die Akzeptanz bei der Ausweisung der betroffenen Gebiete zu steigern, bedürfe es aus Sicht des CDU-Politikers zudem eines offenen und transparenten Verfahrens. „Daher halte ich den Schritt der Überprüfung der Messstellen für sinnvoll“, so der Umweltpolitiker.

Überprüfung bestätigt Messergebnisse nicht
Bereits im April hatte der Bauernverband im Nordosten Niedersachsens 130 Wasserproben aus der Region untersuchen lassen. Landwirte hatten Proben aus ihren Beregnungsbrunnen zur Verfügung gestellt. Mit erstaunlichen Ergebnissen: „Mindestens 95 Prozent der Proben seien deutlich unter dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat gewesen“, heißt es.
Von Hysterie sprach deshalb auch der Vorsitzende des Bauernverbandes Nordostniedersachsen Thorsten Riggert. Hintergrund war, dass der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter nach den offiziellen Messergebnissen an mehreren Messstellen deutlich überschritten wurde – die Messergebnisse des Bauernverbandes dies jedoch nicht bestätigten.

Für die Bauern in der westlichen Hälfte des Landkreises Uelzen hätten die offizellen Messergebnisse aber katastrophale Folgen: Aufgrund der neuen Düngeverordnung dürfen sie künftig 20 Prozent weniger düngen. „Das sind 1.000 Familien in Nordostniedersachsen, die komplett betroffen sind“, sagt Thorsten Riggert. „Es geht hier um die Existenz. Da bleibt keiner übrig – und das obwohl fast alle Messstellen einwandfreie Ergebnisse geliefert hätten“.
Ursache für die Abweichungen von den offiziellen Messwerten könnte sein: Offiziell wird der gesamte Grundwasserkörper betrachtet und zur Beurteilung herangezogen, und der geht durch die drei Landkreise Lüneburg, Uelzen und Celle.

Überprüfung in Nordrhein-Westfalen
Bereits im April hatte CDU-Landeschef Bernd Althusmann deshalb gefordert: „Neben verbesserten Düngemaßnahmen müssen wir die Messstellen einer kritischen Prüfung unterziehen“. Weiter sagte er: „Einzelprüfungen in Nordrhein-Westfalen hätten gezeigt, dass Messverfahren fehleranfällig seien oder es neben der Düngung auch andere Ursachen für hohe Nitratwerte im Grundwasser gebe“.

„Ich empfehle dem niedersächsischen Umweltminister, es seiner Kollegin aus Nordrhein-Westfalen gleichzutun und auch hierzulande eine kritische Überprüfung der besonders belasteten Messstellen vorzunehmen“, sagte Althusmann.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte zuvor Probleme mit Grundwasser-Messstellen eingeräumt. Nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung hatten Fachleute bei einer ersten Kontrolle von 300 Messstellen in rund 10 Prozent der Fälle Mängel festgestellt.

Das Umweltministerium in NRW wollte daraufhin weitere 280 Messstellen mit zu hohen Nitratwerten überprüfen. Dies scheint angesichts der konkreten Proben-Ergebnisse auch in Niedersachsen dringend geboten.

Verursacher – nicht Landwirtschaft allein
Vor diesem Hintergrund fordert der CDU-Umweltpolitiker Martin Bäumer: „Es ist nach meiner Auffassung äußerst wichtig, das Verursacherprinzip in Gänze zu beachten, daher darf im Hinblick auf die Ausweisung von nitratsensiblen Gebieten der Fokus nicht ausschließlich auf der Landwirtschaft liegen“.

„Der Eintrag von Nitrat und Phosphat von Kläranlagen muss in diesem Zusammenhang eine stärkere Berücksichtigung finden“, sagt Bäumer weiter. Die zu treffenden Maßnahmen zur Verringerung der Einträge dürften sich daher nicht allein auf die Landwirtschaft beschränken.

„Auch andere Teile der Gesellschaft müssten zu einer Verbesserung der Einträge beitragen“, heißt es weiter. Man darf gespannt sein wie das Umweltministerium in Niedersachen auf diese Forderungen und die Messergebnisse der Bauern reagiert.

https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/niedersachsen-nitrat-messwerte-fehlerhaft-561317?utm_campaign=ah-mo-fr-nl&utm_source=ah-nl&utm_medium=newsletter-link&utm_term=2019-11-12

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129 Millionen kWh Strom aus Kläranlagen

Im Jahr 2018 wurden in niedersächsischen Kläranlagen nach ersten Ergebnissen rund 129 Millionen kWh Strom aus Klärgas erzeugt, knapp 2 Prozent mehr als im Jahr 2017. Nach Mitteilung des Landesamts für Statistik Niedersachsen erfolgte die Erzeugung in Kläranlagen von Unternehmen, Betrieben oder sonstigen Einrichtungen wie zum Beispiel kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die im Rahmen der Klärschlammfaulung Klärgas gewinnen. Allerdings wurden 86 Prozent des daraus selbsterzeugten Stroms (117 Millionen kWh) direkt im Betrieb der Anlagen verbraucht, die restliche Strommenge von12 Millionen kWh konnte an Elektrizitätsversorgungsunternehmen abgegeben werden. Gemessen an der aus erneuerbaren Energien erzeugten Gesamtstrommenge ist die Bedeutung der Stromerzeugung aus Klärgas gering. Der Erzeugungsanteil lag im Jahr 2017 lediglich bei 0,3 Prozent. Damit hatte Niedersachsen 2017 einen Anteil von knapp 9 Prozent an der bundesweit aus Klärgas erzeugten Strommenge. Die in Niedersachsen erzeugte Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien liegt für 2018 noch nicht vor. Zudem wurden im Jahr 2018 fast 181 Millionen kWh Wärme aus dem Klärgas gewonnen. Davon verbrauchten die Anlagen selbst 171 Millionen kWh (94 Prozent), rund 10 Millionen kWh Wärme konnten an Energieversorgungsunternehmen abgegeben werden.

Weiterführende Links
Zeitreihen zu Klärgas in Niedersachsen
http://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20190912_002

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Niedersachsen gründet BIM-Cluster für digitales Bauen

Das Land Niedersachsen hat Mitte Juni 2019 das BIM-Cluster Niedersachsen gegründet (BIM: Building Information Modeling). Dies ist eine Initiative 26 unabhängiger niedersächsischer Interessensvertretungen wie Kammern und Verbände öffentlicher Einrichtungen sowie der Landesregierung Niedersachsen zur Förderung der BIM-Anwendung in dem Bundesland. Durch das BIM-Cluster sollen die regionale Zusammenarbeit auf übergeordneter Ebene gefördert sowie die Chancen der Methodik stärker in das Bewusstsein der (Fach-)Öffentlichkeit gebracht werden. Hierzu wurde ein gemeinsames „Memorandum of Understanding“ unterzeichnet. Mit diesem bekunden die Gründungsmitglieder und die Landesregierung ihr gemeinsame Engagement und perspektivische Ziele.

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Niedersachsens Energieminister Olaf Lies zur CO2-Bepreisung

Zur CO2-Bepreisung sagt Niedersachsens Energieminister Olaf Lies:
Für eine gelingende Energiewende und mehr Klimaschutz wird es unerlässlich sein, eine CO2-Bepreisung einzuführen.
Auch die Bürgerinnen und Bürger sollen dazu angehalten werden, klimafreundlicher zu leben. Dazu muss es einen Ausgleich für soziale Härten geben. Die Einnahmen sollten aber nicht im Gießkannenprinzip wieder ausgeschüttet werden, sondern lieber in Förderprogramme für energetische Gebäudesanierung oder in ein Programm für klimafreundliche Heizungen fließen.

Es darf keine Verlierer einer solchen Regelung geben. Zum Beispiel muss es für einkommensschwache Pendler auf dem Land, deren Haus oder Wohnung nicht den modernsten Energieeinsparungen entspricht, einen sozialen Ausgleich geben.

Außerdem muss ein Klimafonds eingerichtet werden, aus dem Maßnahmen zur Klimaanpassung finanziert werden.
Gleichzeitig muss die EEG-Umlage schrittweise abgeschafft und die Stromsteuer auf ein europäisches Mindestmaß reduziert werden, um die Stromkunden zu entlasten. Damit setzen wir Anreize, um erneuerbare Energien zu nutzen und auf grünen Strom und grünen Wasserstoff umzusteigen – das wird zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Eine wichtige Rahmenbedingung ist, die Deckelungen bei Wind- und Solarstrom endlich zu beenden, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben.

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Masterplan Ems 2050: Bund und Land teilen sich die Kosten der Baumaßnahmen zur „Flexiblen Tidesteuerung“

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz haben sich in einer Vereinbarung darauf verständigt, dass die Kosten der Baumaßnahmen am Emssperrwerk für die Maßnahme „Flexible Tidesteuerung“ je zur Hälfte getragen werden.
„Die Besonderheit am Masterplan Ems ist, dass ökologische und wirtschaftliche Interessen gemeinschaftlich verfolgt werden, und alle Akteure vor Ort an einem Strang ziehen“, sagte Umweltminister Olaf Lies. „Die flexible Tidesteuerung ist das Kernprojekt des Masterplans Ems für die Lösung des Schlickproblems und die Verbesserung der Gewässerqualität.“

Nach Durchführung der Baumaßnahmen, die derzeit geplant werden, soll der Flutstrom so beeinflusst werden, dass die Verschlickung der Ems verringert wird. Über die Verteilung der voraussichtlichen Kosten von rund 30-40 Millionen Euro haben sich Bund und Land nun geeinigt. Die Vereinbarung wurde von Umweltminister Olaf Lies und von dem Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Herrn Professor Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, unterschrieben.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte: „Bei der Flexiblen Tidesteuerung geht es darum, gemeinsam eine Lösung zu finden, die der Schifffahrt und der Umwelt dient.“
Genauere Hintergrundinformationen zu den Planungen können der Internetseite der Geschäftsstelle für den Masterplan Ems 2050 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems entnommen werden ( http://www.masterplan-ems.info/massnahmen/flexible-tidesteuerung/ ).

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Niedersachsen fördert Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen

Niedersachsen wird im laufenden Jahr etwa 6,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stellen. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Mitte August mit. Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in den Landkreisen Heidekreis, Celle, Cuxhaven, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Hildesheim, Nienburg (Weser), Northeim und Emsland gefördert.

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Nährstoffbericht 2018 vorgestellt – mehr Anstrengungen für den Wasserschutz nötig

„Es sind kleine Schritte, die wir erreicht haben. Wir bewegen uns aber in die richtige Richtung.“ So kommentierte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Ergebnisse des Nährstoffberichts 2018. Die Bilanz: Der Nährstoffanfall aus Tierhaltung und Biogasanlagen ist leicht gesunken. Um eine Trendwende zu erreichen, soll volle Transparenz bei den Nährstoffströmen erzielt werden. Sieben Landkreise überschreiten im aktuellen Nährstoffbericht die Obergrenze für Stickstoff, sechs für Phosphat (voriger Bericht sieben). „Wir müssen alle Anstrengungen für den Wasserschutz verstärken“, betonte Otte-Kinast. Deshalb gelte es jetzt, ganz genau hinzuschauen und Problemfälle zu lokalisieren, um dort gezielt anzusetzen. Zur Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete erklärt die Landwirtschaftsministerin: „Wir haben die Teilwasserkörper bewertet, wo konsequenter Handlungsbedarf besteht. Zwischen den Ressorts Umwelt und Landwirtschaft wurde bereits eine erste Binnendifferenzierung für eine Kulisse von rund 38 Prozent der Landesfläche entwickelt“. Außerdem soll die vorgesehene Datenbank „ENNI“ (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen) ans Netz gehen, die die Düngebedarfsermittlungen und Nährstoffvergleiche flächendeckend erfasst. Zudem können die in ganz Niedersachsen bereits vorhandenen Daten der landwirtschaftlichen Betriebe bei ENNI zusammenfließen.

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Umweltministerium bewilligt 4,8 Millionen Euro für Naturschutz

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat heute (Donnerstag) darüber informiert, dass auch in diesem Jahr Naturschutzprojekte aus der Fördermaßnahme „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) mit insgesamt 4,8 Millionen Euro gefördert werden. Die Mittel werden im Rahmen des „Investiven Naturschutzes“ für Biotopentwicklungsmaßnahmen in der Agrarlandschaft, die Lebensräume und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten schaffen, wiederherstellen und entwickeln, verwendet. „Auch angesichts des Klimawandels in Niedersachsen müssen wir dem Verlust von Arten dringend entgegensteuern“, sagte Umweltminister Lies. „Mit der Fördermaßnahme werden Biotope und deren Vernetzung unterstützt, so erhalten wir die natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen und bauen diese aus.“ Die Mittel werden zum Beispiel für die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Fließgewässern, die Entwicklung von Nassgrünland und für den Wiesenvogelschutz eingesetzt. Förderempfänger sind Kommunen, Verbände und Stiftungen. Die Mittel setzen sich zusammen aus 2,88 Millionen Euro des Bundes und weitere 1,92 Millionen Euro des Landes Niedersachsen. Die „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ enthält eine Bandbreite von Agrar- und Infrastrukturmaßnahmen. Somit ist es das wichtigste nationale Förderinstrument für eine auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie ländliche Räume.

Regionale Verteilung der Fördermittel:
Zuwendungsbetrag ca.
Landkreis Aurich 40.000 €
Landkreis Celle 63.000 €
Landkreis Cloppenburg 360.000 €
Landkreis Cuxhaven 1,4 Mio. €
Landkreis Diepholz 704.000 €
Landkreis Grafschaft Bentheim 1,8 Mio. €
Landkreis Holzminden 141.000 € Landkreis
Lüneburg 36.000 € Landkreis Stade 75.000 €
Stadt Emden 48.000 €
Summe: 4,7 Mio. €

Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen: http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=176936&_psmand=10  

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Weniger Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft

In Niedersachsen wurden im Jahr 2017 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung rund 147 300 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen direkt und ohne Zwischenlagerung entsorgt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, gingen davon rund 96 400 Tonnen in die stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft war hier der größte Abnehmer und brachte rund 73 400 Tonnen als Dünger aus. 2017 setzte die Landwirtschaft damit 9,4 % weniger Trockenmasse Klärschlamm ein als noch im Vorjahr. Die restlichen etwa 23 000 Tonnen wurden einerseits für landschaftsbauliche Maßnahmen verwendet, zum Beispiel für Rekultivierung und Kompostierung, andererseits diente der Klärschlamm als Ausgangsstoff für die Schaffung von Klärschlammerde (Vererdung).
Weitere über 48 900 Tonnen des 2017 angefallenen Klärschlamms konnten unmittelbar thermisch entsorgt werden. Das durch Verbrennung entsorgte Aufkommen lag 18,1 % über dem Wert des Jahres 2016 und entsprach fast der doppelten Menge des Jahres 2010. Der Klärschlamm wurde 2017 hauptsächlich in Abfallverbrennungsanlagen und in Energieversorgungsunternehmen mitverbrannt (über 42 200 Tonnen). Nach den vorliegenden Daten lagen der Anteil der Klärschlammverwertung in Niedersachsen bei rund 65 % und der Verbrennungsanteil bei rund 33 %. Auf Bundesebene war das Verhältnis mit 30 % Verwertung und 70 % Verbrennung 2017 nahezu umgekehrt.

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Umweltminister Lies und Präsident Trips zeichnen Preisträger des Niedersächsischen Gewässerwettbewerbs 2018 „Bach im Fluss“ aus

Die Sieger des diesjährigen Niedersächsischen Gewässerwettbewerbs „Bach im Fluss“ stehen fest: Gewinner der „Bachperle 2018″ in der Kategorie „Hauptamt“ ist die Gemeinde Hilter a.T.W. für die Renaturierung des Borgloher Bachs, bei der ein verrohrtes Gewässer wieder an die Oberfläche geholt wurde und nun einen vielfältigen Lebensraum bietet.

In der Kategorie „Ehrenamt“ ging die Bachperle an den Fischereiverein Colnrade e. V. für die Renaturierung des Beckstedter Bachs mit neuem Gewässerlauf und Flächen für eigendynamische Gewässerentwicklung und Wasserrückhalt in der Aue.

Zusätzlich wurde auch in diesem Jahr der Sonderpreis der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung verliehen. Der Verein RegioKult-Regionale Kulturlandschaft wurde für das Projekt „LAUF-LOPAU-LAUF“ ausgezeichnet. Ausschlaggebendes Alleinstellungsmerkmal dieses fachlich sehr gelungenen Beitrages war die intensive Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren in diesem großen Verbundprojekt.

„Die große Vielfalt der Maßnahmen, die an Niedersachsens Fließgewässern umgesetzt werden, beeindruckt mich!“, sagte Umweltminister Olaf Lies angesichts der Wettbewerbsbeitrage. „Den haupt- und ehrenamtlich Tätigen möchte ich Danke sagen. Danke für Ihr Engagement und Ihre gelebte Freude, mit denen Sie die naturnahe Gewässerentwicklung Schritt für Schritt umsetzen und unsere Bäche und Flüsse Stück für Stück wieder zu dem machen, was sie einmal waren: Lebensraum für unzählige Arten und ein Ort, an dem Menschen gerne verweilen“, so der Umweltminister.
Dr. Marco Trips, Präsident des Städte- und Gemeindebundes und amtierender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, ergänzte: „Die Projekte des diesjährigen Wettbewerbes zeigen wieder einmal das sehr hohe Niveau bei der Umsetzung der Fließgewässerentwicklung in Niedersachen. Besonders beeindruckend sind die Tatkraft und der kooperative Einsatz vieler Menschen vor Ort und, was mich besonders freut, der Anteil beteiligter Kommunen an diesem Wettbewerb. Insgesamt sind alle Beiträge gute Beispiele, die zur Nachahmung anregen können und, wie es die vergangenen Wettbewerbe gezeigt haben, dieses auch tun.“

„Die gute Zusammenarbeit vieler Akteure und die dabei vorbildliche Einbeziehung von Umweltbildung in ein großes Gewässerentwicklungsprojekt der Heidelandschaft ist uns einen Sonderpreis wert. Wir hoffen, dass es Andere zur Nachahmung anregt“, ergänzt Karsten Behr, Geschäftsführer der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung.
Der Gewässerwettbewerb wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens 2010 ins Leben gerufen und findet alle zwei Jahre statt. Ziel des Wettbewerbs ist es, im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie die Gewässerentwicklung in Niedersachsen zu fördern, gelungene Projekte der Fließgewässerentwicklung öffentlich zu präsentieren und die Vorbildfunktion guter Projekte zu nutzen. Verschiedene haupt- und ehrenamtliche Teilnehmer aus Kommunen, Verbänden oder Vereinen reichten insgesamt 22 Beiträge für den diesjährigen Wettbewerb ein.

Im August bereiste eine siebenköpfige Expertenjury zwölf ausgewählte Projekte in ganz Niedersachsen. Die Bewertung der Beiträge erfolgte anhand der ökologischen Wirksamkeit zur Verbesserung der Situation am Gewässer, der durchgeführten Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung sowie den realisierten Kooperationen und weiterer Faktoren.
Auch beim 5. Gewässerwettbewerb war die Jury wieder sehr beeindruckt vom hohen fachlichen Niveau, mit der die Wettbewerbsteilnehmer die Ökologie in unseren Gewässern verbessern.

Die Beiträge des Wettbewerbs werden im nächsten Jahr von der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. in einer Broschüre veröffentlicht. Als Auszeichnung für die engagierte und vorbildhafte Arbeit der Teilnehmer und als Inspirationsquelle für zukünftige Akteure im Bereich der Gewässerentwicklung und für die Teilnehmer des dann 6. Niedersächsischen Gewässerwettbewerb im Jahr 2020.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle sieben Preisträger in einer Übersicht sowie Beschreibungen der ausgezeichneten Projekte. ( PDF-Datei )
http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-lies-und-praesident-trips-zeichnen-preistraeger-des-niedersaechsischen-gewaesserwettbewerbs-2018-bach-im-fluss-aus-169919.html

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Förderung für kommunale Hochwasserpartnerschaften

Niedersachsen möchte kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen schneller und effektiver auf den Weg bringen. Dazu plant das Land, kommunale Hochwasserpartnerschaften stärker zu fördern. Zusätz Finanzierungsprogramm mit dem Haushaltsjahr 2019 soll ein Sondervermögen eingerichtet werden, das mit 27 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Mit dem Sondervermögen wird es möglich, bei der Finanzierung von kommunal getragenen Hochwasserschutz-Projekten neue Wege einzuschlagen. Im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verträge soll Maßnahmenträgern eine bestimmte Fördersumme mehrjährig zur Verfügung gestellt werden. Als Pilotprojekt soll die „Gebietskooperation Hochwasserschutz Innerste“ unterstützt werden. Die Kooperation wurde kurz nach dem Hochwasser in 2017 gegründet. Ihr gehören die Landkreise Hildesheim und Goslar sowie die Städte Hildesheim und Salzgitter an. Vertreter stellten jetzt erste Planungen dem Umweltministerium vor. Insbesondere sollen zum Schutz vor Hochwasser mehrere Rückhaltebecken und Polder unterschiedlicher Größe geschaffen werden. Die beteiligten Kommunen wollen die Maßnahmen koordiniert umsetzten.

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Stromerzeugung aus Klärgas um zwei Prozent gestiegen

Im Jahr 2017 wurden in Niedersachsen in Kläranlagen 127 Millionen kWh Strom aus Klärgas erzeugt. Gegenüber 2016 entsprach dies einer Zunahme um gut 2 %. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen weiter mitteilt, hatte Niedersachsen damit einen Anteil von rund 9 % an der gesamtdeutschen Strommenge aus dieser Erzeugungsart (1491 Millionen kWh).
Rein rechnerisch könnte mit dieser Strommenge eine Stadt wie Celle ein Jahr lang mit Strom versorgt werden, wenn ein durchschnittlicher Jahresstromverbrauch von 1900 kWh pro Kopf in den Haushalten zugrunde gelegt wird.
Das Ergebnis geht auf Anlagen von Unternehmen, Betrieben oder sonstigen Einrichtungen (zum Beispiel Kommunen) zurück, die im Rahmen der Klärschlammfaulung Klärgas gewinnen. Allerdings wurden 86 % des erzeugten Stroms (109 Millionen kWh) direkt im Betrieb der Kläranlagen selbst verbraucht. Nur 14 % des erzeugten Stroms (18 Millionen kWh) wurden an Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Netz der allgemeinen Versorgung) abgegeben.

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Klärschlamm macht den Kommunen zunehmend Schwierigkeiten

Lies: „Möglichkeiten zur Zwischenlagerung können Abhilfe schaffen“ Vor dem Hintergrund zunehmender Schwierigkeiten, Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten und den damit verbundenen Herausforderungen der Lagerung, hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben. Darin zeigt das Ministerium Kläranlagenbetreibern Wege und Lösungen auf, anfallenden Klärschlamm zwischenzulagern. Minister Olaf Lies: „In den letzten Monaten hat sich die Situation für unsere Kommunen und die Kläranlagenbetreiber zunehmend verschärft. Die neue Düngeverordnung hat dazu geführt, dass Klärschlamm in der Landwirtschaft nicht mehr in den Mengen eingesetzt werden kann wie bisher. Die neue Klärschlammverordnung sieht zukünftig nur noch für Anlagen bis 50.000 Einwohner die Möglichkeiten der Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen vor. Zusätzlich wird der Einsatz der Kohlekraftwerke immer weiter zurückgefahren und das führt zu Engpässen bei der Mitverbrennung des Klärschlamms. Diese drei wesentlichen Veränderungen führen zu großen Problemen für unsere Kommunen. Klar ist nämlich, dass der zukünftige große Bedarf der Monoverbrennung in Niedersachsen bisher kaum eine Rolle spielte. Die ersten Monoverbrennungsanlagen werden erst in drei bis vier Jahren in Betrieb gehen. Diesen Konflikt müssen wir auflösen. Wir brauchen bis dahin zur Überbrückung Zwischenlagermöglichkeiten in unterschiedlicher Form. Mit unseren Hinweisen geben wir den Kläranlagenbetreibern die Möglichkeiten, anfallenden Klärschlamm zwischenlagern zu können. Wir zeigen auf, welche unterschiedlichen Verfahren für die Zwischenlagerung von Klärschlamm in Frage kommen und welche rechtlichen und technischen Anforderungen dabei zu beachten sind. Für die Umsetzung stehen wir natürlich als Ansprechpartner den Kommunen zur Seite. Mit Blick auf die Monoverbrennung werden die Verfahren vorangebracht werden müssen. In vielen anderen Ländern ist dies der gängige Verwertungsweg. In Niedersachsen – als Agrarland Nr. 1 – stand bisher die Nutzung als Dünger im Vordergrund.“ In den Hinweisen listet das Umweltministerium rechtliche und technische Voraussetzungen einer Zwischenlagerung von Klärschlamm auf. Favorisiert wird eine Zwischenlagerung auf den Flächen der Abwasserbehandlungsanlagen. Wenn aber dort alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Zwischenlagerung von bis zu drei Jahren außerhalb des Klärwerksgeländes oder mit Einverständnis des Betreibers auf geeigneten Deponien erfolgen. In jedem Fall ist eine behördliche Prüfung und Genehmigung der Zwischenlagerung erforderlich. Unterstützung erhalten die Kläranlagenbetreiber weiterhin durch das Projekt „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“, das vom Land Niedersachsen gefördert und von der DWA Landesverband Nord durchgeführt wird. Es dient unter anderem dazu, Verfahrenstechniken zu bewerten, Kooperationen zu fördern und Entsorgungskonzepte zu erstellen.

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klaerschlamm-macht-den-kommunen-zunehmend-schwierigkeiten-166750.html

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Hinweise zur Zwischenlagerung von Klärschlamm herausgegeben

Vor dem Hintergrund zunehmender Schwierigkeiten, Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten, und den damit verbundenen Herausforderungen der Lagerung hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt Hinweise zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung von Klärschlamm an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben.Favorisiert wird darin eine Zwischenlagerung auf den Flächen der Abwasserbehandlungsanlagen.Wenn aber dort alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Zwischenlagerung von bis zu drei Jahren außerhalb des Klärwerksgeländes oder mit Einverständnis des Betreibers auf geeigneten Deponien erfolgen.In jedem Fall ist eine behördliche Prüfung und Genehmigung der Zwischenlagerung erforderlich.Unterstützung erhalten die Kläranlagenbetreiber weiterhin durch das Projekt „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“, das vom Land Niedersachsen gefördert und vom DWA-Landesverband Nord durchgeführt wird.Es dient unter anderem dazu, Verfahrenstechniken zu bewerten, Kooperationen zu fördern und Entsorgungskonzepte zu erstellen.Bisher hat im Agrarland Niedersachsen die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm dominiert.Monoverbrennung hat kaum eine Rolle gespielt.Die ersten Monoverbrennungsanlagen im Land werden nach Angaben von Umweltminister Olaf Lies erst in drei bis vier Jahren in Betrieb gehen.

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Entsorgungsengpass beim Klärschlamm

Infolge der gesetzlichen Änderungen bei der Klärschlamm- und Düngeverordnung stehen zunehmend mehr niedersächsische Kläranlagen vor dem Problem, wie sie den bei sich anfallenden Klärschlamm noch landwirtschaftlich verwerten können.Eine durch den DWA-Landesverband Nord ausgewertete Umfrage im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) bei den Betreibern von Kläranlagen zeigt, dass bereits jetzt die Entsorgung des Klärschlamms bei fast 40 Betrieben nicht mehr gesichert ist.Bis Ende 2018 könnten 60 weitere hinzukommen: Bei ihnen enden bestehende Entsorgungsverträge im Laufe des Jahres.Insgesamt entstehen in diesen 100 Anlagen über 250 000 Tonnen entwässerter Schlamm, umgerechnet in Trockenrückstand bedeutet dies eine Menge von etwa 60 000 Tonnen.Das entspricht beinahe einem Drittel der jährlich in Niedersachsen anfallenden Schlammmenge.
Die Zahlen verdeutlichen, was die Mitglieder einer im MU eingerichteten Arbeitsgruppe, die sich mit der Sicherstellung der Klärschlammentsorgung beschäftigt, aus den Gesprächen mit Kläranlagenbetreibern hören.Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter von Interessen-und Fachverbänden sowie die kommunalen Spitzenverbände an.Sie will nun die Kommunen bei der Suche nach Zwischenlagermöglichkeiten unterstützen.

Die Auswertung der Umfrage ist auf der Webseite des DWA-Landesverbands Nord abrufbar:
https://www.dwa-nord.de/de/ aktuelles.html

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Klärschlamm bereitet Kommunen vermehrt Probleme

Kläranlagen reinigen unser Abwasser, zurück bleibt brauner Schlamm oder getrocknetes Granulat. Jahrzehntelang haben die Kommunen diese Abfallprodukte an die Landwirte abgegeben. Doch viele Bauern wissen inzwischen selbst nicht mehr, wohin mit ihrer eigenen Gülle. Außerdem bremsen strengere Vorschriften den Klärschlamm-Einsatz auf dem Acker aus. Die Situation für die Städte und Gemeinden ist nach Informationen…mehr:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Klaerschlamm-bereitet-Kommunen-vermehrt-Probleme,klaerschlamm114.html

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Niedersachsen: Umweltministerium lässt Gewässer nach multiresistenten Keimen untersuchen

Um die Verbreitung von antibiotikaresistenten Erregern in der Umwelt zu untersuchen, hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies eine Beprobung von Gewässern in Niedersachsen angekündigt. Insgesamt sollen an die 200 Proben an verschiedenen Stellen genommen werden, darunter Standorte an Kläranlagen, in Regionen mit einer hohen Viehdichte sowie an Stellen, an denen bereits die Gewässergüte beprobt wird. Untersucht werden sollen ebenfalls Stellen im Küs tenbereich sowie vermeintlich unbelastete Standorte. Die Ergebnisse sollen bis zum Sommer vorliegen.
Das Land selbst beschäftigt sich bereits seit 2016 intensiv mit diesem Thema. Damals hat der Interministerielle Arbeitskreis der Niedersächsischen Landesregierung eine Strategie gegen Antibiotikaresistenz beschlossen und 2017 den Abschlussbericht für eine Antibiotikastrategie vorgelegt. Die Strategie verfolgt den „One-Health-Ansatz“, nach dem die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt in Beziehung stehen und somit auch gemeinsam betrachtet werden müssen.

Für die Verunreinigung von Gewässern durch antibiotikaresistente Keime interessiert sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag in einer Kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 19/815). Die Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, aus wie vielen Oberflächengewässern in Deutschland Trinkwasser gewonnen wird. Zudem fragen die Grünen unter anderem, ob diese Gewässer auf eine Belastung mit diesen Keimen untersucht werden.

www.antibiotikastrategie.niedersachsen.de

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Antwort auf die mündliche Anfrage: Waren die Millionenschäden beim Hochwasser teilweise zu vermeiden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Krumfuß (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten
Im Juli kam es in Niedersachsen zu erheblichen Unwettern und Starkregenereignissen. Hiervon war insbesondere Südniedersachsen mit den Landkreisen Hildesheim, Goslar und Wolfenbüttel betroffen. In einem Nachtragshaushalt wurden inzwischen 50 Millionen Euro zur Beseitigung der Schäden vom Land zur Verfügung gestellt.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 5. August 2017 („Millionenschäden nach Hochwasser“), dass die Niedersächsischen Kommunen nun eine Zwischenbilanz gezogen hätten. Allein im Landkreis Goslar soll es nach derzeitigem Stand zu einem Schaden von 13,8 Millionen Euro nur an öffentlichen Gebäuden, Schulen und Brücken gekommen sein. Für die privaten Haushalte gibt es gegenwärtig noch keine belegbaren Zahlen. Der Städte und Gemeindebund bezweifelte laut HAZ, dass die 50 Millionen Euro, die das Land kurzfristig als Fluthilfe bereitgestellt habe, ausreichten.

Als besonderes Beispiel wird weiterhin das vom Hochwasser stark beschädigte Solebad in Bad Salzdetfurth genannt. Der Geschäftsbetrieb soll dort wahrscheinlich bis zum Jahresende geschlossen bleiben. Sämtliche technischen Anlagen sollen im Solebad 1,8 Meter unter Wasser gestanden haben. Es wird allein dort ein Schaden von etwa 2,5 Millionen Euro erwartet. Hinzu kommen Umsatzausfälle. Die Versicherungsgesellschaft des Solebads soll laut HAZ eine Regulierung abgelehnt haben.

1.Wie hoch sind gegenwärtig nach Kenntnis des Landes die Schäden durch das Juli-Hochwasser?
Im Bereich der öffentlichen Infrastruktur auf kommunaler Ebene wird derzeit mit Gesamtschäden von rund 56 Mio. Euro, in der Land- und Fortwirtschaft mit rund 11 Mio. und bei Unternehmen ebenfalls mit Schäden in Millionenhöhe gerechnet. Neben der vorgesehenen Unterstützung durch das Land wird ein Teil von den Betroffenen selbst zu tragen sein.

2.Ist es zutreffend, dass beim Solebad in Bad Salzdetfurth eingesetzte Kräfte der Feuerwehr in der Nacht zum 26. Juli 2017 Sandsäcke zur Sicherung des Kellers des Solebades anforderten, aber nicht erhielten, und im Keller des Solebads eingesetzte Pumpen abgezogen wurden?
Sandsäcke zur Sicherung von Infrastruktureinrichtungen wären im Hochwassereinsatz zu jeder Zeit verfügbar gewesen. Die Durchführung dieser Einsatzmaßnahme erfolgt in der Regel dann, wenn sie auch zielversprechend eingesetzt werden kann. Bei Bedarf hätten die Sandsäcke bei der Einsatzorganisation des MI, „dem Kompetenzzentrum Großschadenslagen“, das in der Hochwasserlage rund um die Uhr besetzt war, angefordert werden können. Dafür hält das Land die Landessandsackreserve im Geschäftsbereich des MU vor. Der angesprochene Einsatzbereich unterlag nicht der Feststellung eines Katastrophenfalles nach § 20 NKatSG und eine Anforderung von Sandsäcken ist nicht an das Land gerichtet worden. Nach hiesiger Kenntnis waren zudem im Landkreis Hildesheim in der Einsatzsituation ausreichend Sandsäcke und Sand für die jeweiligen Schutzmaßnahmen vorrätig. In der konkreten örtlichen Einsatzsituation der Kommune Bad Salzdetfurth entschied der örtliche Einsatzleiter über den Abzug der Einsatzkräfte der Feuerwehr, da nach örtlicher Auskunft für sie Gefahr für Leib und Leben bestand und ein weiterer Einsatz nicht mehr zu verantworten war. Im Zuge dessen wurden auch Geräte wie beispielsweise Pumpen abgebaut.

3.Wie wird das Land Niedersachsen dem Solebad in Bad Salzdetfurth helfen?
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der vom Hochwasser im Juli/August 2017 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen die Beseitigung von Schäden an Sachvermögen, das der kommunalen Aufgabenerledigung dient, mit bis zu 80 Prozent bzw. bei finanzschwachen Kommunen bis zu 95 Prozent zu fördern. Da sich die Richtlinie noch in der Endabstimmung befindet und den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung vorliegt, kann derzeit zu Einzelvorhaben noch keine verbindliche Auskunft gegeben werden. Ob und in welcher Höhe das Solebad in Bad Salzdetfurth Zuwendungen erhalten kann, bleibt somit einer Prüfung im Rahmen des späteren Antragsverfahrens vorbehalten.

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/antwort-auf-die-muendliche-anfrage-waren-die-millionenschaeden-beim-hochwasser-teilweise-zu-vermeiden-157960.html

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18,5 Millionen Euro für Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen

Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in Niedersachsen im Jahr 2017 mit etwa 18,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Das teilte das niedersächsische Umweltministerium mit. Gegenstand der Förderung sind zum Beispiel energetische Optimierungsmaßnahmen, wie die Umstellung auf energieeffizientere Aggregate, oder die Umrüstung auf Schlammfaulung. Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in den Landkreisen Harburg, Cuxhaven, Stade, Rotenburg (Wümme), Osterholz, Uelzen, Cloppenburg, Aurich, Osnabrück, Nienburg/Weser, Leer, Schaumburg, Hildesheim, Diepholz, Emsland, Northeim, in den Städten Wilhelmshaven, Hildesheim und Barsinghausen sowie in der Region Hannover gefördert. Für eine Förderung kommen nur Maßnahmen in Betracht, die dem eigentlichen Zweck der Abwasserreinigung – dem Gewässerschutz – nicht entgegenstehen.

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Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasser und Naturschutzrechts

Die niedersächsische Landesregierung hat in am 9. Mai 2017 beschlossen, die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und zur Änderung und Aufhebung anderer Gesetze und Verordnungen in den Landtag einzubringen. Ziel der Gesetzentwürfe ist die Verbesserung der Wasserqualität von Grundwasser und Oberflächengewässern und der Erhalt der Artenvielfalt. Die beiden Novellen bilden Bausteine für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtliland Instnie und der Naturschutzstrategie des Landes. An allen Gewässern soll es künftig einen Gewässerschutzstreifen in einer Breite von fünf Metern geben. Für Nährstoffe soll künftig allein das kürzlich auf Bundesebene novellierte Fachrecht gelten. Hier sind vier Meter Abstand vorgeschrieben, auf hängigem Gelände fünf Meter. Bei Verwendung von Geräten, die über eine Grenzstreueinrichtung verfügen, können die Abstände reduziert werden. Auf mindestens einem Meter Abstand zum Gewässer soll ein Grünstreifen vorgehalten werden, der in jedem Fall unbehandelt bleibt. Auf den ursprünglich verfolgten Ansatz, die Ausbringung von Nährstoffen auf dem Schutzstreifen generell zu verbieten wurde zugunsten der Anwendung des neuen Fachrechts verzichtet. Die Wasserbehörde kann im Gewässerrandstreifen zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verminderung von Stoffeinträgen anordnen oder Ausnahmen zulassen. Für den Grundwasserschutz sollen die wasserrechtlichen Instrumentarien verbessert werden. Die Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr sollen zielgerichteter eingesetzt werden, um die Trinkwasserquellen nachhaltiger schützen zu können. Die Anforderungen an die Zwischenlagerung von Silage und Mist auf landwirtschaftlichen Flächen sollen zukünftig per Verordnung festgeschrieben werden. Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerstruktur werden ebenfalls verbessert. Durch Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) werden die Vorschriften zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes gestärkt. Als Beitrag zur Verbesserung des Naturschutzes sei namentlich die Stärkung der Eingriffsregelung hervorzuheben, sagte Minister Stefan Wenzel. Für die Verwaltungspraxis der Wasserbehörden sind eine Reihe von Erleichterungen vorgesehen. Kontrollen erfolgen im Rahmen der Gewässerschauen oder im Rahmen der Aufgaben zum Schutz von Überschwemmungsgebieten. Zudem ist zur Überprüfung eine stichprobenartige Nutzung von Geoinformationssystemen vorgesehen. Die Auflagen zum Dünge- und Pflanzenschutzrecht werden durch die neu strukturierte Düngebehörde kontrolliert. Verstöße können nach dem neuen Fachrecht zudem deutlich teurer werden als bislang. Betriebskontrollen in Gebieten mit hohen Nitratwerten werden fortgesetzt. Auf Anpassungen an das geplante neue Hochwasserrecht des Bundes wurde verzichtet, weil die Novellierung noch nicht abgeschlossen ist. Unklar bleibt, ob mit dem neuen Düngerecht das laufende Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden kann. Gegebenenfalls müssen weitere gesetzliche Maßnahmen vorgesehen werden.

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Niedersachsen verstärkt Kontrolle der Düngung mit neuer Behörde

Um dem anhaltenden Problem der Nährstoffüberschüsse zu begegnen, weitet das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die düngerechtliche Überwachung erheblich aus. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen richtet dazu ab Januar 2017 eine neue eigenständige Düngebehörde unter Aufsicht des Ministeriums ein, teilte das Landwirtschaftsministerium am Donnerstag vor Weihnachten mit. Dafür stelle das Land im Haushaltsjahr 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 2,34 Millionen Euro zur Verfügung.

Für die Kontrollen im Rahmen des geltenden Düngerechts …mehr unter: http://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/niedersachsen-verstaerkt-kontrolle-der-duengung-mit-neuer-behoerde.html  

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Niedersachsen novelliert Wassergesetz

Niedersachsen will die Systemdienstleistungen der Natur besser schützen und für nachfolgende Generationen bewahren. Aus diesem Grund will das Land das Naturschutzrecht und das Wassergesetz entsprechend ändern. Der Schwerpunkt der geplanten Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes liegt auf Änderungen der Regelungen zur Reinhaltung und Entwicklung der Gewässer. So sollen die Rahmenbedingungen für eine eigendynamische Entwicklung der Gewässer verbessert und auch an kleineren Gewässern künftig die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung sollen künftig stärker ökologisch ausgerichtet werden. Außerdem soll der Grundwasserschutz verbessert werden. Schließlich werden das Niedersächsische Wassergesetz sowie weitere Gesetze und Verordnungen an Änderungen im Bundesrecht angepasst. Die Entwürfe für die Novellierungen hat das federführende niedersächsische Umweltministerium Ende November 2016 zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

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Niedersachsen startet Projekt für nachhaltige Nährstoffkreislaufwirtschaft

Angesichts anhaltend hoher Nährstoffüberschüsse in vielen Regionen Niedersachsens verstärken Landesregierung und Landwirtschaftskammer ihre Anstrengungen, das Problem der Überdüngung und Nitratbelastung von Böden und Grundwasser zu minimieren. Mit dem Projekt „Wirtschaftsdüngermanagement Niedersachsen“ von Landwirtschafts- und Umweltministerium sowie Landwirtschaftskammer sollen geschlossene Nährstoffkreisläufe in der Landwirtschaft gefördert und die Abgabe von Wirtschaftsdünger aus den Überschussregionen im Westen Niedersachsens an vieharme Gebiete besser kontrolliert werden. Ziel ist es, künstlichen Mineraldünger einzusparen und die Nitratbelastung zu reduzieren. Das Land fördert das dreijährige Projekt mit rund 900 000 Euro. Zum Projekt gehört auch der Aufbau eines Zertifizierungssystems für die gesamte Logistikschiene im Bereich Wirtschaftsdünger – also insbesondere für Gülle-Transporte und Gülle-Börsen – durch die NährstoffManagement Niedersachsen eG (NMN eG) unter Mitwirkung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV). Auf diese Weise sollen künftig zugelassene Transporteure nach einheitlichen Standards arbeiten und die Überwachung transparenter werden. Dazu beitragen soll die Dokumentation von Nährstoffgehalten, um dem ausbringenden Landwirt einen effizienten Einsatz und die Verminderung von Mineraldünger zu ermöglichen. Der offizielle Projektstart war am 6. Oktober 2016. Bislang werden in Niedersachsen laut den Nährstoffberichten des Landes rund 80 000 Tonnen Stickstoff und bis zu 40 000 Tonnen Phosphor über den Bedarf der Pflanzen hinaus gedüngt.

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Niedersachsen fördert Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen

Niedersachsen wird im laufenden Jahr etwa 6,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stellen. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Mitte August mit. Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in den Landkreisen Heidekreis, Celle, Cuxhaven, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Hildesheim, Nienburg (Weser), Northeim und Emsland gefördert.

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EU-Förderung für öffentliche Abwasseranlagen bis November

Der nächste und zugleich letzte Stichtag für Anträge auf Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen in Niedersachsen ist der 30. November 2016. Der Stichtag 30. April 2016 entfällt. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit. Für die Förderung von Energieeffizienzmaßnah men bei öffentlichen Abwasseranlagen stellt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von 14,4 Millionen Euro bereit. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ fördert Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen sowie in Kultureinrichtungen.

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Überdüngung belastet weiter Böden und Wasser

In Niedersachsen landet noch immer zu viel Dünger auf den Feldern. Obwohl die Tierzahlen in der Schweine- und Geflügelhaltung leicht gesunken sind und mehr Dünger aus den Überschussregionen in viehärmere Landesteile transportiert wurde, werden die zulässigen Nährstoffgrenzwerte in mehreren Landkreisen überschritten. „Das Mengenproblem bei Gülle und Gärresten ist noch nicht gelöst, wir haben die Trendwende noch nicht erreicht“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer bei der Vorstellung des aktuellen Nährstoffberichts am 13. Januar 2016. „Die Überdüngung der Felder belastet unsere Böden, das Wasser und das Klima“, so Meyer. Der Nährstoffbericht wird seit 2013 jährlich von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums erstellt. Von Juli 2014 bis Juni 2015 sind in Niedersachsen rund 59,6 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger angefallen, also Gülle, Festmist und Gärreste aus Biogasanlagen. Damit ist die Düngermenge nur noch leicht um 0,4 Millionen Tonnen angestiegen, im zweiten Nährstoffbericht hatte die Steigerung noch 2,6 Millionen Tonnen betragen. Der anfallende Stickstoff aus Biogasanlagen erhöhte sich um mehr rund 3000 auf jetzt fast 58 000 Tonnen, während der Stickstoffanteil der Tierhaltung leicht sank, auf jetzt 265 500 Tonnen. Der neue Nährstoffbericht zeigt auch: Immer mehr Gülle wird aus den Überschussgebieten in Ackerbauregionen transportiert. Insgesamt wurden rund 34 Millionen Tonnen Dünger an andere Betriebe abgegeben, davon rund 3,1 Millionen Tonnen in andere Regionen, der größte Teil davon stammt aus dem Weser- Ems-Gebiet (2,6 Millionen Tonnen). Dennoch führt das hohe Gesamtaufkommen zu erheblichen Nährstoffüberschüssen. Denn zusätzlich werden von den Landwirten bis zu 300 000 Tonnen Stickstoff aus Mineraldünger ausgebracht. Nimmt man den tatsächlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen, beträgt der Stickstoffüberschuss im Land rund 81 000 Tonnen oder 30 Kilo pro Hektar und hat sich damit noch einmal um 14 000 Tonnen erhöht. In Anbetracht der Nitratbelastung des Grundwassers müsse „die Düngermenge aber maßgeblich reduziert werden“, sagte Minister Meyer. Der Anteil an Grundwassermessstellen in Niedersachsen mit Nitratgehalten über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter betrage rund 50 Prozent. Wegen der Verletzung der EUNitratrichtlinie und des Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie hat die EUKommission bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht. Niedersachsen fördert aktiv ein Zukunftsprojekt, um das Problem der Überdüngung von Böden und Wasser zu minimieren. Für das dreijährige „Verbundprojekt Wirtschaftsdüngermanagement“ werden rund 900 000 Euro zur Verfügung gestellt. Zum einen soll unter Federführung der Landwirtschaftskammer die Abgabe von Wirtschaftsdünger in die Ackerbauregionen und dortige Verwendung unterstützt werden. Zum anderen wird durch den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) ein Zertifizierungssystem für die gesamte Logistikschiene von Wirtschaftsdünger aufgebaut. Der komplette Nährstoffbericht steht im Internet zum Download bereit.

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EU-Förderung für öffentliche Abwasseranlagen bis November

Der nächste und zugleich letzte Stichtag für Anträge auf Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen in Niedersachsen ist der 30. November 2016. Der Stichtag 30. April 2016 entfällt. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit. Für die Förderung von Energieeffizienzmaßnah men bei öffentlichen Abwasseranlagen stellt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von 14,4 Millionen Euro bereit. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ fördert Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen sowie in Kultureinrichtungen.

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Mehr Kartoffeln durch Beregnung

Auf beregneten Flächen werden im Durchschnitt 38 dt/ha mehr Kartoffeln geerntet als auf nicht beregneten Flächen. Das teilt das Landesamt für Statistik Niedersachsen mit. Den etwa 4400 niedersächsischen Betrieben mit Kartoffelanbau komme zugute, dass etwa die Hälfte der Anbaufläche bewässert werden könne. Die Beregnung sei insbesondere auf den trockenen Sandstandorten in der Heide die Regel. Rund 50 Prozent der in Deutschland geernteten Kartoffeln kommen aus Niedersachsen.

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68,1 Millionen Euro für Projekte zur Energieeinsparung und Energieeffizienz

Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, in die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien und in Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen werden im Zeitraum 2014 bis 2020 in Niedersachsen mit insgesamt 68,1 Millionen Euro gefördert. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde am 26. August 2015 im Niedersächsischen Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. September 2015 in Kraft. Die Mittel stehen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle öffentlichen Träger in Niedersachsen antra antragsberechtigt. Die Förderung aus EFRE- Mitteln beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder bis zu maximal 1 000 000 Euro. Anträge können bei der NBank jeweils zum 30. November und 30. April jeden Jahres gestellt werden. Die erste Antragsfrist ist der 30. November 2015.

http://bit.ly/1PvZIJa

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Auf die mündliche Anfrage: Was tut die Landesregierung für ein Verbot von Mikroplastik?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten André Bock und Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten
Der Weser-Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 26. August 2015 in dem Artikel „Hannover enttäuscht über Brüsseler Entscheidung“, dass die EU-Kommission keinen Anlass für ein Mikroplastikverbot sehe. Dazu wird Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz wie folgt zitiert: „Für einen effektiven Schutz muss es europaweite Lösungen geben.“ Dort steht weiter: „Die Niedersächsische Landesregierung setze sich weiter dafür ein, dass die Verwendung ungebundener Mikroplasitkpartikel etwa in Scheuermilch, Zahnpasta und Peeling-Cremes verboten werde.“

Vorbemerkung der Landesregierung
Bei einer Befassung mit Mikroplastik müssen zunächst die unterschiedlichen Quellen betrachtet werden: Da ist zunächst das primäre Mikroplastik, z.B. als Granulat in Kosmetik und Hygieneprodukten wie Peelings oder Zahnpasta. Daneben wird es aber auch in Wasch- und Reinigungsmitteln, Polituren und Reinigungsstrahlern genutzt.‘ Das primäre Mikroplastik gelangt zumeist über die Abwässer in die Umwelt. Mikroplastik ist aber auch in Form von Basispellets ein wesentlicher Grundstoff der kunststoffverarbeitenden Industrie, der aber in der Regel nicht in die Umwelt gelangt.
Eine weitere Quelle ist das sekundäre Mikroplastik. Hier zerfallen große Kunststoffprodukte (Makroplastik) durch unterschiedliche Fragmentierungsprozesse in immer kleinere Fragmente, was sich in einer kontinuierlichen Zunahme von Mikroplastik niederschlägt. Somit wird jeglicher Plastikmüll mit der Zeit zu Mikroplastik.
Weil die vorliegende Anfrage eine Äußerung der Landesregierung zur Verwendung von ungebundenen Mikroplastikpartikeln in Kosmetikprodukten zitiert, werden die Fragen insbesondere hinsichtlich dieser Nutzung beantworten.

1. Wie genau setzt sich die Landesregierung für ein Verbot von Mikroplastik ein?
Die Küstenländer einschließlich Niedersachsen haben im Rahmen der Umsetzung der Meerestrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ein Maßnahmenprogramm aufgestellt, dessen Entwurf sich zurzeit bis Ende September 2015 in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindet. Die im Maßnahmenprogramm enthaltenen Maßnahmen werden im weiteren Verfahren bis Ende 2016 im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts des Bundes und der Küstenländer sowie unter Einbeziehung internationaler Abkommen zu vollzugsfähigen Maßnahmen konkretisiert.
Eine dieser Maßnahmen ist die Vermeidung des Einsatzes von primären Mikroplastikpartikeln und betrifft in Produkten und Anwendungen eingesetzte primäre Mikroplastikpartikel, wie sie z. B. in kosmetischen Mitteln und Strahlmitteln zur Reinigung sowie zum Entgraten vorkommen. Die Maßnahme zielt auf die Vermeidung des Eintrags von primären Mikroplastikpartikeln in die Umwelt durch Auflagen bei der Anwendung, Prüfung von Verboten in umweltoffenen Anwendungen sowie Etablierung von Alternativprodukten. Durch Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten über die Umweltwirkungen von Kunststoffpartikeln in Produkten für den privaten Endverbraucher soll die Verwendung umweltfreundlicher Alternativen, die kein Mikroplastik enthalten, gefördert werden. Daher ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit bis in die Schulen ein wichtiges Kommunikationsinstrument.

2. Wie steht die Landesregierung zu einer Forderung nach einer Bundesratsinitiative für ein Verbot von Mikroplastik?
Neben den in der Antwort zu 1. genannten Aktivitäten hat sich die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf der 84. Umweltministerkonferenz am 22.05.2015 im Kloster Banz unter anderem folgende Beschlüsse zum Thema Mikroplastik gefasst:
• Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen den Dialog des BMUB mit der Kosmetikindustrie zum schnellstmöglichen, freiwilligen Ausstieg aus der Nutzung von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten und bitten den Bund, den Dialog fortzusetzen, um den Komplettausstieg aus der Verwendung von Microbeads zu beschleunigen.
• Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, hinsichtlich produktbezogener Regelungen als weitergehendere Maßnahmen zur Vermeidung des Einsatzes von Mikroplastik – sofern nicht zeitnah ein freiwilliger Ausstieg der Industrie erfolgt – sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Verwendung ungebundener Mikroplastikpartikel zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Kosmetika und Körperpflegemitteln verboten wird.
Weitere Initiativen sollten aus Sicht der Landesregierung erst in Kenntnis der endgültigen Fassung des unter 1) genannten Maßnahmenprogramms zur MSRL gestartet werden, falls dann noch Ergänzungen in anderen Regelungsbereichen verbleiben.
Im Übrigen verweise ich auf eine Anfrage des MdEP McAllister an die EU-Kommission zur Mikroplastikbelastung im Meer. Die Antwort der Kommission vom 12.08.2015 zeigt, dass sie sich mit diesem Thema auseinandersetzt, aber über mögliche Maßnahmen noch nicht entschieden hat:
„Der Kommission sind die Gefahren bekannt, denen die Artenvielfalt der Meere, die Umwelt und unter Umständen die menschliche Gesundheit durch die Verbreitung von Kunststoff-Mikropartikeln und deren steigende Präsenz in den Meeren ausgesetzt sind.
Für mit Wasser abspülbare Kosmetikprodukte, beispielsweise Haarwaschmittel und Duschgel, die Kunststoff-Mikropartikel enthalten, wird das EU-Umweltzeichen nicht vergeben.
Die Kommission prüft derzeit die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen zur Einschränkung der Verwendung von Kunststoff-Mikropartikeln in Kosmetika sowie weiterer möglicher Schritte zur Lösung dieses Problems. Anhand der Ergebnisse dieser Prüfung wird die Kommission über eventuelle künftige Maßnahmen entscheiden.“

3. In welchem Umfang könnte ein landes- bzw. bundesweites Verbot den Eintrag von Mikroplastik in die Gewässer verringern?
Die exakte Bestimmung von Mikroplastik ist technisch sehr aufwändig und es gibt bis heute nur wenige Untersuchungen und noch keine etablierte Standardmethode zum Nachweis von Mikroplastik. Es gibt keine hinreichende Kenntnis von Transportpfaden und Senken, zur Bilanzierung von Mengen (Massenangeben), auch gestaltet sich die Trennung nach primärem und sekundärem Mikroplastik als sehr schwierig. Eine quantitative Beantwortung dieser Frage ist deshalb leider noch nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund hat die Umweltministerkonferenz am 22.05.2015 festgestellt, dass die Datenlage insbesondere zu Wirkungen von Mikroplastik in Organismen und Ökosystemen sowie zu Ursachen und Pfaden des Eintrags und zu Mengenanteilen weiter verbessert werden muss. Es wurde von der Umweltministerkonferenz nachdrücklich unterstützt, dass verschiedene Forschungseinrichtungen vermehrt einschlägige Untersuchungsverfahren entwickeln sowie Erkenntnisse zu den genannten Fragestellungen erarbeiten. Deshalb begrüßt die Niedersächsische Landesregierung den Projektantrag zu Vorkommen und Auswirkungen von Mikroplastik im niedersächsischen Küstenmeer, der unter Federführung der Uni Oldenburg beim MWK eingereicht worden ist. Insbesondere der integrative Ansatz von der Quelle bis zur Senke und der Vergleich verschiedener Analyse-Methoden erscheinen erfolgversprechend.

Die vorliegenden Erkenntnisse reichen allerdings aus, um bereits jetzt entsprechend dem Vorsorgeprinzip eine Verhinderung des Eintrags von Mikroplastikpartikeln in Gewässer aktiv anzustreben. Auch dies ist übrigens ein Beschluss der Umweltministerkonferenz.

Herausgeber: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2147&article_id=136926&_psmand=

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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wer profitiert von der Erhöhung der Wasserentnahmegebühr?

DerNiedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten
Auf Initiative der rot-grünen Landesregierung ist zum 1. Januar 2015 die Wasserentnahmegebühr in Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Niedersachsen erhöht worden, obwohl die im Rahmen des Verfahrens im Umweltausschuss durchgeführte Anhörung den Widerstand der Betroffenen deutlich gemacht hat. Schon damals wurde der Verdacht geäußert, dass die Erhöhung nicht den Wasserversorgern zugutekomme, sondern „im Landeshaushalt versickert.“ Im Mai 2015 hat sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) an Umweltminister Wenzel gewandt, um zu erfahren, in welchem Umfang die Mittel aus der Erhöhung der Wasserentnahmegebühr wieder an die Trinkwasserversorger zurückfließen.

Vorbemerkung der Landesregierung
Das Land Niedersachsen erhebt eine Abgabe für das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser (§ 21 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)). Diese Umweltabgabe hat den Charakter einer Vorteilsabschöpfungsabgabe und stellt eine Gegenleistung für die Teilhabe an der Nutzung des Allgemeingutes Wasser dar. Sie soll zum einen den Gewässernutzern die Knappheit des öffentlichen Gutes besonders deutlich machen; zum anderen werden die Mittel gemäß dem NWG zweckgebunden verwendet, um unter anderem gemäß der staatlichen Aufgabe der Gewässerbewirtschaftung geeignete Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu finanzieren (§ 28 NWG).

Nach Abzug des Verwaltungsaufwands ist das verbleibende Aufkommen aus der Wasserentnahmegebühr (WEG) nach § 28 Abs. 3 NWG für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushalts, für Maßnahmen der Wasserwirtschaft und für Maßnahmen des Naturschutzes zu verwenden. Mindestens 40 % des Gesamtaufkommens sind für die in § 28 Abs. 3 Satz 2 NWG definierten Zweckbestimmungen (sog. privilegierter Bereich) einzusetzen. Zu den Maßnahmen des privilegierten Bereichs zählen im Wesentlichen der Trinkwasserschutz, der Erschwernisausgleich, der Vertragsnaturschutz (Teilbereich Grünland), die Umsetzung gewässerbezogener Naturschutzprogramme sowie seit dem 01.01.2015 der Grundwasserschutz. Im Rahmen dieser Regelungen entscheidet der Gesetzgeber jährlich bei der Beschlussfassung über den Haushaltsplan, für welche Zwecke die WEG-Mittel eingesetzt werden. Darüber hinausgehende Vorgaben, etwa dergestalt, dass die Mittelverwendung an die Herkunft der Mittel gebunden ist, sind nicht zu berücksichtigen. Soweit WEG-Mittel für den Trinkwasserschutz vorgesehen sind, werden die Mittel nach Maßgabe der landesweiten Prioritäten eingeplant.

Während die Anforderungen an den Gewässerschutz in den letzten 20 Jahren gestiegen sind, insbesondere durch das Hinzutreten europarechtlicher Vorgaben seit dem Jahr 2000, wurde in der Vergangenheit weitgehend darauf verzichtet, die Gebühren nach Anlage 2 des NWG an die Kaufkraftminderung des Geldes anzupassen. Dies ist nunmehr mit der Anpassung der Gebührensätze auf Basis des Inflationsausgleichs vollzogen worden.
Daneben ist eine weitere überfällige Anpassung der Regelungen zur WEG durchgeführt worden, die die Verwendungszwecke nach § 28 Abs. 3 NWG betrifft. Angesichts der seit dem Jahr 2000 geltenden EG-Wasserrahmen¬richtlinie (EG-WRRL) sind nunmehr auch Maßnahmen des Grundwasserschutzes, die auf dieser Richtlinie basieren, als privilegierter Verwendungszweck nach § 28 Abs. 3 Satz 2 NWG ausdrücklich anerkannt. Auf diese Weise ist das Maßnahmenprogramm auch außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten langfristig gesichert. Die Maßnahmen sind dringend und dauerhaft erforderlich, da in den Bewirtschaftungsplänen nach Art. 13 EG-WRRL festgestellt wird, dass für ca. 60 % der Landesfläche Niedersachsens die Umweltziele der EG-WRRL bezüglich des chemischen Zustands des Grundwassers ohne ergänzende Maßnahmen nicht erreicht werden.

1. Warum ist das Schreiben des VKU seit vier Monaten nicht beantwortet worden?
Die mit dem Schreiben vom 29.01.2015 vorgetragenen Argumente hat der VKU bereits im Rahmen der Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2015 im letzten Jahr vorgetragen. Das Schreiben wurde daher als erneuter Appell verstanden, die Verbändeforderungen zum Grundwasserschutz und die Interessen der Wasserversorgungsunternehmen bei weiteren Rechtsänderungen zu berücksichtigen. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, hat der Gesetzgeber bereits Maßnahmen des Grundwasserschutzes gemäß WRRL in die Verwendungszwecke des § 28 Abs. 3 Satz 2 NWG aufgenommen. Darüber hinaus bilden die Äußerungen aus der Verbändebeteiligung – wie vom VKU angestrebt – eine Grundlage für die Prüfung, inwieweit mit der vorgesehenen NWG-Novelle inhaltliche Korrekturen im Bereich der Mittelverwendung vorgenommen werden sollten. Die hierfür nötigen Abstimmungen waren im Januar 2015 noch nicht erfolgt und benötigen auch aus heutiger Sicht noch etwas Zeit.

2. In welchem Umfang fließen die Mittel aus der Erhöhung der Wasserentnahmegebühr wieder an die Trinkwasserversorger zurück?
Entsprechend der Darstellung in der Vorbemerkung ist der Trinkwasserschutz ein Bestandteil der privilegierten Maßnahmen zur Verwendung der WEG. Mit den NWG-Änderungen des Jahres 2009 und der Übertragung der Durchführung der Kooperationsaufgaben auf die Wasserversorgungsunternehmen wurde eine tragfähige Organisationsform für die Mittelverwendung im Bereich des Trinkwasserschutzes geschaffen, die maßgeblich auf fünfjährigen Verträgen zwischen dem Land und den Wasserversorgungsunternehmen basiert. Seither liegt der Umfang der für den Trinkwasserschutz vorgesehenen Landesmittel in der Größenordnung von 16 Mio. € jährlich. Dies galt und gilt weiter unabhängig von den jeweiligen Einnahmen. Für das Jahr 2015 ist für den Trinkwasserschutz im Haushaltsplan ein Ansatz von 19,173 Mo. € ausgewiesen. Wieviel hiervon verausgabt wird, lässt sich erst nach Abschluss des Haushaltsjahres feststellen. Für den Grundwasserschutz sind neue Projekte, insbesondere zum Vorkommen von Arzneimitteln im Grundwasser, begonnen worden, die noch bis ins Jahr 2016 fortgesetzt werden. Auch für die Nährstoffproblematik sind weitere Aktivitäten und Projekte beabsichtigt.

3. Welche finanziellen Mittel sind in den Jahren 2013 und 2014 über die Wasserentnahmegebühr vereinnahmt worden, und in welchem Umfang sind davon Mittel an die Trinkwasserversorger zurückgeflossen?
Die WEG-Einnahmen und die Verwendung der WEG für den Trinkwasserschutz in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr WEG-Einnahme Ausgaben Trinkwasserschutz
Landesmittel
2013 47,700 Mio. € 15,630 Mio. €
2014 49,280 Mio. € 16,197 Mio. €

Herausgeber: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2147&article_id=136927&_psmand=10

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Kennzahlenvergleich 2015 – Umweltministerium und Verbände der Wasserwirtschaft informieren Wasserversorger in Niedersachsen

Stellvertretend für die Initiatoren der dritten Runde des landesweiten Kennzahlenvergleichs zur Wasserversorgung in Niedersachsen hat die Umwelt-Staatsekretärin Almut Kottwitz am (heutigen) Freitag rund 60 Vertreterinnen und Vertreter von Wasserversorgungs-unternehmen zur Auftaktveranstaltung im Geozentrum Hannover begrüßt. Nach dem letzten Kennzahlenvergleich im Jahr 2012 sei die Branche erneut gefordert, durch die Teilnahme an dem freiwilligen Projekt ihre Bereitschaft zur Modernisierung und Effizienzsteigerung in der Wasserversorgung unter Beweis zu stellen. „Unser Ziel ist es, den erreichten hohen Standard in der Trinkwasserversorgung zu halten und auszubauen“, sagte Kottwitz. „Der Kennzahlenvergleich bietet die Chance, Optimierungspotenziale zu ermitteln und daraus Ideen und Maßnahmen abzuleiten.“
Im Projekt 2015 geht es neben den Punkten Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Qualität und Kundenservice insbesondere auch um die Aspekte Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz. Den Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, über die Erhebung allgemeiner übergeordneter Hauptkennzahlen und ökologischer Kennzahlen hinaus auch an einem differenzierten Unternehmensbenchmarking teilzunehmen. Dank der Erhebung von Hauptkennzahlen sind mittlerweile auch bundesweite Vergleiche zur Wasserversorgung möglich. In diesem Zusammenhang war auch der jüngst vom Bundesumweltministerium veröffentlichte Katalog vorsorgender Leistungen der Wasserversorger ein wichtiges Thema der Veranstaltung.

Die Veranstaltung in Hannover wirbt für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich. Wasserversorger können noch bis Ende Mai zusagen. Das Projekt wird im Spätsommer abgeschlossen, sodass die Ergebnisse voraussichtlich im Herbst vorliegen werden.
Neben dem Umweltministerium sind an dem Projekt der Wasserverbandstag, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kennzahlen-h2o.de .

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Niedersachsen startet „Gewässerallianz“

Das Niedersächsische Umweltministerium konnte insgesamt neun Kooperationspartner für ein Partnerschaftsprojekt zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern gewinnen. Das Ziel dieser so genannten „Gewässerallianz“ ist es, entsprechend den Vorgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie die ökologische Qualität der ausgewählten Gewässer zu verbessern. Zuvor wurden die dafür am besten geeigneten Gewässer nach den Kriterien Artenvielfalt und Gewässerstruktur ausgewählt.
Die Gewässerallianzprojekte werden zu 80 Prozent vom Land finanziert. Eigens dafür eingestellte Gewässerkoordinatoren sollen geeignete Maßnahmen für „ihre“ Schwerpunktgewässer entwickeln, für die nötige Akzeptanz vor Ort werben, sich um Flächenerwerb kümmern, Finanzmittel einwerben und die Maßnahmen im Idealfall von der ersten Idee bis zur Bauabnahme begleiten, so in der Mitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums.
Quelle und weitere Informationen:
Niedersächsisches Umweltministerium, Meldung vom 17.02.2015, Gewässerallianz Niedersachsen Start für landesweites Projekt zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer,

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/gewaesserallianz-niedersachsen-start-fuer-landesweites-projekt-zur-naturnahen-entwicklung-der-fliegewaesser-131314.html

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Umweltministerium und Kommunale Umwelt-Aktion U.A.N. stellen Fachplaner für ökologische Gewässerentwicklung vor

Zu einer Erörterung kommunaler Umweltthemen hat der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel heute (Donnerstag) in Hannover an einer gemeinsamen Sitzung des Präsidiums des Niedersächsischen Städte- und Gemeinbundes (NSGB) und der Mitgliederversammlung der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. in Hannover teilgenommen. Dabei ging es unter anderem um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). „Die Europäische Kommission formuliert ehrgeizige Aufgabenstellungen für die Erhaltung und Wiederherstellung intakter und naturnaher Gewässer bis zum Jahr 2015. Wenn alle Beteiligten zusammen und mit der Natur arbeiten und nicht gegen sie, werden wir auch zusammen erfolgreich sein“, sagte der Minister.

Die U.A.N. wirbt gemeinsam mit dem Umweltministerium um Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Dafür hat die U.A.N. jetzt einen Fachplaner für die Unterhaltung kleiner Gewässer herausgegeben. Das Kalendarium stellt sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung als auch Wissenswertes über Flora und Fauna im und am Gewässer zu den verschiedenen Jahreszeiten vor.

Der Fachplaner soll zum genauen Beobachten motivieren und die Unterhaltungspflichtigen von Gewässern dritter Ordnung in Städten und Gemeinden ermutigen, neue Wege zu erproben. In dieser Kategorie sind kleinere Flüsse, Bäche und Gräben erfasst, die in Niedersachsen mit insgesamt 130.000 km rund 80 Prozent des niedersächsischen Gewässernetzes ausmachen. „Es ist von großer Bedeutung, die ökologische Entwicklung unserer Gewässer zu unterstützen. Dort, wo es Spielräume dafür gibt, sollten wir mit einseitiger Böschungsmahd oder dem Belassen eines Pflanzensaums im Bereich des Gewässerfußes arbeiten. Dafür wollen wir alle Beteiligten gewinnen“, sagte Umweltminister Wenzel. Dr. Marco Trips, Sprecher der U.A.N. ergänzte: „Neben der fachlichen Information ist insbesondere auch die Kommunikation mit den Anliegern über die veränderte Unterhaltung bedeutsam, damit Verständnis und Akzeptanz wachsen können.“

Die U.A.N gibt den Fachplaner gemeinsam mit dem Wasserverbandstag e.V. jetzt für das Jahr 2015 heraus. Die kostenlose Zusammenstellung enthält fachliche Tipps für Unterhaltungspflichtige, zeigt auf, welche Unterhaltungsarbeiten wann gesetzlich zugelassen sind und informiert zum Beispiel über Laichzeiten, Röhrrichtschutz, besondere anzutreffende Tierarten, Blütezeiten invasiver Pflanzen und vieles andere mehr.
Die U.A.N. befasst sich seit 2014 auch mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Sie ist somit auch bei der Umsetzung der dafür geltenden europäischen Richtlinie („Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie“) Partner des Landes.
Der jetzt vorgelegte Fachplaner ist im Zusammenhang mit der EG-WRRL auf die konkrete fachliche Unterstützung bei der Gewässerunterhaltung hin ausgerichtet, er reiht sich ein in weitere Aufgabenbereiche wie Hochwasserrisikovorsorge, NATURA 2000 und das von der Landesregierung vorbereitete Auenprogramm. Diese europarechtlichen Themenfelder wirken sich unmittelbar auch auf die kommunalen Aktivitäten aus. Die U.A.N. dient dabei als Bindeglied zwischen der Landesebene und den zahlreichen Kommunen in Niedersachsen und unterstützt diese bei deren Aufgaben.

Der Fachplaner ist bei der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N. (info@uan.de) kostenlos erhältlich solange der Vorrat reicht.

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Niedersachsen/Hessen: Grenzänderung wegen Regenrückhaltebecken

Die Länder Hessen und Niedersachsen beabsichtigen, die gemeinsame Landesgrenze im Bereich der Gemeinde Nieste (Landkreis Kassel) und der Gemeinde Staufenberg (Landkreis Göttingen) zu verlegen. Begründet wird dies mit der einheitlichen Wahrnehmung der wasserrechtlichen Zuständigkeit für das Regenrückhaltebecken der Gemeinde Nieste (Hessen). Die Änderung soll durch einen Staatsvertrag erfolgen.

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Niedersachsen sieht wenig Potenzial für Abwasserwärmenutzung

Niedersachsen sieht nur wenig Potenzial für die Abwasserwärmenutzung. Die derzeit verfügbare Technologie werde aus Rentabilitätsgründen weder im kommunalen noch im privaten Bereich flächendeckend eingesetzt. Der Wärmenutzungsgrad sei durch die nachführende Technologie aus Abwasserreinigungsanlagen zudem eingeschränkt, heißt es in einer Antwort des niedersächsischen Umweltministeriums auf eine mündliche Anfrage. Aus diesem Grund führt Niedersachsen derzeit auch keine Initiative zur Nutzung von Wärme im Abwasser zur Energieerzeugung durch. Auch Fördermöglichkeiten bestehen derzeit in Niedersachsen nicht, weder für die Abwasserwärmenutzung noch für andere energetische Maßnahmen im Abwasserbereich. Dies dürfte sich aber mittelfristig ändern. Das Umweltministerium hat für das neue EFRE-Förderprogramm 2014 bis 2020 die Aufnahme von Belangen der Energienutzung im Abwasserbereich beantragt. Bei der Aufstellung des EFRE/ ESF-Multifonds in Niedersachsen sei in spezifische Ziel „Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in öffentlichen Infrastrukturen“ auch die Abwasserwirtschaft aufgenommen worden. Der entsprechende Entwurf soll im März durch die Bundesregierung bei der EU-Kommission eingereicht werden.

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Der Niedersächsische Gewässerwettbewerb 2014 „Bach im Fluss“

Unser Wettbewerb geht bald in eine neue Runde und auf dieser Seite finden Sie dazu ein paar Informationen:
Wer kann teilnehmen?
Zielgruppe des Wettbewerbs sind Kommunen, Verbände, Vereine, Zusammenschlüsse und Initiativen in Niedersachsen.
Womit können Sie teilnehmen?

Wettbewerbsbeiträge sind Maßnahmen, Projekte, Aktionen und Initiativen zur Entwicklung niedersächsischer Fließgewässer im besiedelten und unbesiedelten Bereich, die seit dem Jahr 2004 umgesetzt wurden oder zurzeit umgesetzt werden.
Der Schwerpunkt des Wettbewerbs liegt auf Maßnahmen, die die Lebensraumsituation an kleineren Fließgewässern verbessern.
Mögliche Wettbewerbsbeiträge sind beispielsweise:
• Umgestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen am Gewässerlauf und im Gewässerumfeld, die einen wirksamen Beitrag z. B. zur Verbesserung der Struktur, der Durchgängigkeit oder der Gewässergüte – und damit zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie – leisten
Die möglichen Wettbewerbsbeiträge können zusätzlich beinhalten:
• Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, die zur Verbesserung des Gewässerzustands beitragen
• Maßnahmen zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildungsmaßnahmen mit Bezug zu Fließgewässern
• Maßnahmen, die die Erlebbarkeit und Wahrnehmung von Fließgewässern und ihren Auenlandschaften fördern
• Maßnahmen einer naturverträglichen und nachhaltigen Erholungsnutzung an Fließgewässern
• Maßnahmen mit Bezug zu Fließgewässern, die sich durch besondere Kooperationen auszeichnen
Warum sollten Sie teilnehmen?
Vorab ausgewählte Beiträge werden von einer landesweiten Expertenjury bereist und öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Neben der Auszeichnung der besten Beiträge und der Vergabe der „Niedersächsischen Bachperle 2014″ werden zur Anerkennung Preisgelder vergeben. Gelungene Beiträge werden in einer Broschüre veröffentlicht (siehe Broschüren zum Wettbewerb von 2010 und 2012).

Die Unterlagen können ab sofort angefordert werden!
Per Mail unter: nicolaus@uan.de

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Niedersachsen kündigt Ausstieg aus landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung an

Das Land Niedersachsen will mittelfristig aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung aussteigen. Eine entsprechende Äußerung der Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz (Grüne) bestätigte die Pressestelle des Ministeriums gegenüber der KA. Mittelfristig bedeutet danach einen Zeitraum von etwa fünf Jahren. Ein Ausstieg über landesrechtliche Verbotsregeln ist nicht vorgesehen, Niedersachsen will aber im Bundesrat aktiv werden und dort die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein- Westfalen unterstützen. Hintergrund ist die Rückgewinnung des im Klärschlamm gebundenen Phosphors. Das Land strebt aus diesem Grund auch keine Mitverbrennung von Klärschlamm, sondern Monoverbrennungsanlagen an. Der Phosphor soll aus der Klärschlammasche rückgewonnen werden, sobald dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist. In Niedersachsen fallen jährlich rund 200 000 Tonnen Klärschlamm an.

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Ausstellung im Umweltministerium eröffnet: Frauen im Einsatz für den Umwelt- und Naturschutz

HANNOVER. Ab heute (Donnerstag) ist im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Hannover die Ausstellung „Ihrer Zeit voraus – Visionäre Frauen im Einsatz für den Umwelt- und Naturschutz 1899 bis heute“ zu sehen. Gezeigt werden 21 ausgewählte Frauenbiografien mit unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und politischer Ausrichtung. Das Spektrum reicht von Lisa Hähnle, die 1899 den Bund für Naturschutz gründete, bis zur Nobelpreisträgerin Wangari Maathai und ihrem „Green Belt Movement“, in deren Kampagne in Afrika seit 1977 über 75 Millionen Bäume gepflanzt wurden. „Es gibt eine große Zahl sowohl prominenter als auch der breiten Öffentlichkeit weniger bekannte Wissenschaftlerinnen, Unternehmerinnen und Aktivistinnen, die wichtige Beiträge für den Erhalt der Natur und die Entwicklung des ökologischen Denkens und Handelns geleistet haben“, sagte die Umwelt-Staatssekretärin Almut Kottwitz zur Eröffnung.

Die Frage, ob Frauen eine spezifische Nähe zur Natur haben, werde sicher weiterhin kontrovers diskutiert werden. Unzweifelhaft sei aber, dass die Zahl der kompetenten, waghalsigen, klugen und risikobereiten Frauen im Dienste der Umweltbewegung größer sei, als gemeinhin angenommen wird. „Die Ausstellung will diese Arbeit würdigen; dem schließen wir uns an“, sagte Kottwitz. „Zugleich wollen wir hervorheben, dass auch wir hier im Haus und überall in den Einrichtungen, Nationalparken, in Projekten, in der Umweltbildung und in der Zusammenarbeit mit den Verbänden uns dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen!“
Die vom Bundesumweltministerium initiierte und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt mitfinanzierte Ausstellung informiert über das Leben und Wirken unter anderem von Jane Godall, Bianca Jagger, Elisabeth Mann Borges und Loki Schmidt sowie Politikerinnen wie Gro Harlem Brundtland und Petra Kelly; auch Angela Merkel, die als erste Frau auf Bundesebene ein Umweltministerium leitete, wird porträtiert.

Mehr dazu beim Bundesumweltministerium unter www.bmu.de/service/veranstaltungen/ausstellungen/visionaere-frauen/

Die Ausstellung ist bis Anfang November im Eingangsbereich des Ministeriums zu den normalen Öffnungszeiten des Hauses werktags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr zu besichtigen.

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Niedersachsen schränkt die Herbstdüngung ein

Niedersachsen zieht Konsequenzen aus den Warnungen in jüngster Zeit vor einem teilweisen Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser: Die Herbstdüngung mit organischen Düngern wird in diesem Jahr per Erlass eingeschränkt. In letzter Zeit hatten sich Meldungen aus der Wasserwirtschaft gehäuft, dass nach langem Rückgang der Nitratwerte im Grundwasser plötzlich an vielen Messstellen in Niedersachsen eine Stagnation oder sogar ein Anstieg der Belastung eingetreten ist. Als eine Ursache hierfür wird von Fachleuten in vielen Fällen eine unsachgemäße Düngung mit organischen Düngemitteln im Herbst gesehen. Bei einem Stickstoffbedarf im Herbst sei aber weiter organischer Dünger erlaubt, wie es die gültige Düngeverordnung in Deutschland vorgebe. Für Folgekulturen und Zwischenfrüchte, die im gleichen Jahr angebaut werden, greift indes folgende Regelung: Es darf nur die Menge gedüngt werden, die dem aktuellen Stickstoff-Düngebedarf einer Kultur entspricht. Dabei gilt jedoch eine Grenze von maximal 40 Kilogramm pro Hektar Ammoniumstickstoff und 80 Kilogramm pro Hektar Gesamtstickstoff.

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Niedersachsen: Rundverfügung zum Fracking

Das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat am 31. Oktober 2012 eine Rundverfügung herausgegeben, in der „Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsablauf für hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten in Niedersachsen (Fracking)“ dargestellt sind. Die Rundverfügung enthält unter anderem folgende Punkte: Fracking wird in Wasserschutzgebieten, in Trink- und Mineralwassergewinnungsgebieten, in Heilquellenschutzgebieten und in erdbebengefährdeten Gebieten nicht gestattet. Es dürfen nur Behandlungsflüssigkeiten verwendet werden, die als „schwach wassergefährdend“ (Wassergefährdungsklasse I) oder als „nicht wassergefährdend“ einzustufen sind. Der Mindestabstand zwischen der Obergrenze des hydraulischen erzeugten Risses und der Untergrenze von nutzbaren Grundwassermuss mindestens 1000 m betragen. Die Erdgasförderung in Niedersachsen hat im vergangenen Jahr ein Niveau von annähernd 13 Milliarden Kubikmetern Erdgas erreicht und mit rund zwölf Prozent zur Deckung des bundesweiten Erdgasverbrauchs beigetragen. Download der Rundverfügung:

www.gfa-news.de
Webcode: 20121120_005

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Niedersachsen: Abschlussbericht der Landeskartellbehörde zum Trinkwassermarkt erschienen

In Niedersachsen führt die Landeskartellbehörde derzeit Gespräche mit vier Wasserversorgern (E.ON Avacon, WAGV Vienenburg, BS Energy, Wasserzweckverband Peine), „um auch in diesen Fällen die Möglichkeit einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bei Zusage einer Preissenkung zu erörtern“, wie die Kartellbehörde in einer Pressemitteilung schreibt. Die Landeskartellbehörde hat am 6. August 2012 den Abschlussbericht zur Marktuntersuchung des niedersächsischen Trinkwassermarktes zum Stichtag 31. Dezember 2009 veröffentlicht. Vier Wasserversorger [EVI Hildesheim, Versorgungsbetriebe Hann. Münden, Wasserwerk Fredden (Leine), WEVG Salzgitter] hätten sich bereits zu einer Senkung ihrer Trinkwasserpreise um ca. zehn Prozent verpflichtet. Weitere zwei Verfahren hat die Landeskartellbehörde wegen fehlender Kostendeckung der Wasserversorgungsunternehmen eingestellt.

www.gfa-news.de
Webcode: 20120814_003

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Niedersächsisches Wassergesetz geändert

Zum 1. Januar 2012 wurde das Niedersächsische
Wassergesetz geändert (Nds.
GVBl., Nr. 31/2011 vom 28. Dezember
2011, Seite 507-513).

www.gfa-news.de, Webcode
20120120_003

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Sander: 16,6 Millionen Euro für besten Gewässerschutz

HANNOVER. „Eine effektive Abwasserreinigung hat höchste Bedeutung für den Gewässerschutz in Niedersachsen. Daher unterstützen wir mit Mitteln aus dem EU-Förderprogramm EFRE auch in diesem Jahr unter anderem Maßnahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung, die über den Stand der Technik hinausgehen“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Donnerstag. Insgesamt werden die in 2011 zur Verfügung stehenden Fördermittel auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von rund 16,636 Millionen Euro verteilt.
So können beispielsweise im Landkreis Harburg die Kläranlage Marschacht, im Landkreis Vechta die Zentralkläranlage Visbeck, im Landkreis Osnabrück die Kläranlage Nortrup und im Landkreis Lüchow-Dannenberg die Kläranlage Lüchow erweitert sowie im Landkreis Hildesheim die Kläranlage Algermissen neu gebaut werden.
Weiterhin werden in den Landkreisen Harburg, Rotenburg und Stade Kanalbaumaßnahmen gefördert. In den Landkreisen Leer, Helmstedt, Göttingen und in der Region Hannover unterstützt das Land Maßnahmen zur Umstellung von Misch- auf Trennkanalisation.
„All diese Investitionen dienen dem Zweck, den Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer nachhaltig zu verringern“, so der Umweltminister. „Und gleichzeitig leisten wir damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.“

http://www.umwelt.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=2147&article_id=94488&_psmand=10

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Gewässerforum in Hildesheim eröffnet

„Wenn es um den vorbeugenden Hochwasserschutz vor der Haustür geht, dürfen die Kommunen nicht länger mit dem Finger auf das Land Niedersachsen zeigen. Die Kommunen müssen selbst aktiv werden“, betonte der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander in Hildesheim. „Wie notwendig der vorsorgende Hochwasserschutz ist, zeigen einmal mehr die jüngsten Hochwasserereignisse in Westniedersachsen und in Sachsen sowie die derzeit weiter steigenden Pegel an der Elbe“. Sander stellte klar: „Für den örtlichen Hochwasserschutz sind in der Regel die Kommune und der Landkreis zuständig. Fest steht aber auch: Alle müssen die Hochwasservorsorge als Gemeinschaftsaufgabe verstehen, das Land, die Kommunen, die Verbände und die Bürger.“
Anlass für die klaren Worte des Ministers war das vierte „Niedersächsische Gewässerforum“ in Hildesheim, wo seit Montag mehr als 150 Experten aus dem gesamten Bundesgebiet über das aktuelle Thema Hochwassermanagement und die neuen Herausforderungen an die Wasserwirtschaft und die Kommunen diskutieren. Veranstalter ist der NLWKN.
„Die Kommunen sind Träger der Bauleitplanung, sie sind auch die erste Anlaufstelle zur Beratung der Bürger, die sich über Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln informieren wollen“, ergänzte Prof. Dr. Josef Hölscher vom NLWKN in Hildesheim. Außerordentliche Hochwasser werden für den Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind. Die aktuellen Hochwässer in der Lausitz, in Brandenburg und im Osnabrücker Raum machen dies allzu deutlich“. Aus diesem Grund sei aktives Risikomanagement gefragt: Seit März 2010 gilt die in nationales Recht umgesetzte EG-Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie auch in Niedersachsen und stellt den vorläufigen Schlusspunkt eines Paradigmenwechsels im Umgang mit Hochwassergefahren dar: „Bis vor wenigen Jahrzehnten verstand man unter Hochwasserschutz vorwiegend den Schutz von überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen durch technische Bauwerke. Mit der Häufung von extremen Hochwasserereignissen an Elbe, Oder und Rhein wuchs das Bewusstsein, dass ein absoluter Schutz vor Hochwasser nicht möglich ist“, erläuterte Sander. In Niedersachsen werden in diesem Jahr mehr als 48 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. Doch der technische Hochwasserschutz alleine werde aber auf Dauer nicht helfen, betonte der Minister.
Aktives Risiko-Management – das bedeutet: Bürger und Kommunen sensibilisieren und informieren. Die EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sieht eine schrittweise Umsetzung vor. Bis Ende 2011 wird es darum gehen, jene Bereiche zu identifizieren, die besonders gefährdet sind. Diese Aufgabe hat der NLWKN übernommen. Die EG-Richtlinie verlangt für die festgelegten Risikogebiete die Erstellung von so genannten „Risikomanagementplänen“ bis Ende 2015. Bestandteil dieser Pläne sind wiederum Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Vorschläge zum Schutz vor Hochwasser. Diese Karten müssen bis Ende 2013 vorliegen. Der NLWKN baut dabei auf seiner bisherigen Arbeit auf: Die begonnenen Hochwasserschutzpläne bilden eine gute Grundlage für die Risikomanagementpläne. Das erspart Doppelarbeit und damit Zeit und Kosten.
„Hochwasserschutzplan oder Risikomanagementplan – beide Pläne haben ein Ziel: Das Bewusstsein für Hochwassergefahren zu wecken, die Hochwasserinformation der Bevölkerung und der Behörden zu verbessern und damit nicht zuletzt die Eigenvorsorge jedes einzelnen Bürgers zu ermöglichen“, sagte Hölscher. Der NLWKN plant die Hochwasserrisikomanagementpläne nicht am grünen Tisch, sondern bezieht die Betroffenen vor Ort aktiv mit ein. Die Gemeinden, Landkreise sowie die Unterhaltungs- und Deichverbände, die Landwirtschaft und der Naturschutz setzen die Projekte später um.
„Trotz dieser neuen und sehr anspruchsvollen Aufgabe werden wir uns weiterhin um die zahlreichen Projekte des Hochwasserschutzes kümmern und diese – soweit möglich – finanziell unterstützen“, betonte Minister Sander abschließend. „Wir werden die formalen Anforderungen der Richtlinie erfüllen, die laufenden Hochwasserschutzaktivitäten dadurch aber auf keinen Fall verzögern.“
Weitere Informationen zum Hochwasserschutz im Internet:
Startseite Hochwasserschutz in Niedersachsen
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=7936&article_id=45196&_psmand=26
Allgemeine Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie der Hochwasserbroschüre des NLWKN
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=8117&article_id=44328&_psmand=26
Weitere Informationen finden Sie in den Jahresberichten des NLWKN (Jahresbericht 2008: Seiten 40 ff; Jahresbericht 2009: Seiten 10 ff):
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=7906&article_id=46059&_psmand=26

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Hochwasserschutz hat in Niedersachsen hohe Priorität

Staatssekretär Stefan Birkner stellt NLWKN-Jahresbericht vor

„Niedersachsen ist zwar seit Januar 2008 von größeren Überflutungen verschont geblieben, doch die jüngsten Hochwassermeldungen von Oder und Weichsel haben wieder deutlich gemacht, wie dringlich der vorbeugende Hochwasserschutz ist“, erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Stefan Birkner anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts des NLWKN.
In Niedersachsen werden in diesem Jahr mehr als 48 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. „Erst vor wenigen Wochen hat sich die Landesregierung entschlossen, trotz der knappen Haushaltslage den Ansatz von ursprünglich 41,7 Millionen auf über 48 Millionen Euro zu erhöhen“, sagte der Staatssekretär. „Insgesamt können nun über 50 Hochwasserschutzprojekte im Binnenland und 22 Projekte an der Elbe fortgeführt oder auch neu begonnen werden.“ Fortgesetzt werden beispielsweise die Hochwasserschutzmaßnahmen an der unteren Hase, der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Delmenhorst sowie die Verstärkung und Erhöhung der Deiche an der Unteraller und an der Mittelweser.
Im Amt Neuhaus liegt der Schwerpunkt im Deichbau an Sude, Krainke und Rögnitz. Darüber hinaus wird der Hochwasserschutz im Bereich von Bleckede und Celle und an der Weser vorangebracht. Als landeseigene Maßnahmen wird unter anderem die Erhöhung und Verstärkung der Dämme am Ems-Jade-Kanal fortgesetzt. Neu begonnen wird unter anderem die Hochwasserschutzmaßnahme an der Unteren Leine im Bereich Norddrebber bis Gilten.
2009 hat der NLWKN fast 39 Millionen Euro für den Hochwasserschutz bewilligt; 80 Projekte wurden realisiert. Besonders bemerkenswert: „Die seit vielen Jahren laufende Verstärkung des rechtsseitigen Elbedeiches im Amt Neuhaus auf einer Länge von 46 Kilometern ist abgeschlossen und unter Federführung des NLWKN Lüneburg wurde Mitte Dezember 2009 im Bereich der Rosenstraße in Hitzacker die letzte Lücke im technischen Hochwasserschutz geschlossen“, sagte Birkner.
Weil sich außerordentliche Überschwemmungen wie das Elbehochwasser in Hitzacker 2006 jederzeit wiederholen können, sei aktives Risikomanagement gefragt. Seit März 2010 gilt die in nationales Recht umgesetzte EG-Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie auch in Niedersachsen und stellt den vorläufigen Schlusspunkt eines Paradigmenwechsels im Umgang mit Hochwassergefahren dar: „Bis vor wenigen Jahrzehnten verstand man unter Hochwasserschutz vorwiegend den Schutz von überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen durch technische Bauwerke. Mit der Häufung von extremen Hochwasserereignissen an Elbe, Oder und Rhein wuchs das Bewusstsein, dass ein absoluter Schutz vor Hochwasser nicht möglich ist“.
Daher wurde der vorbeugende Hochwasserschutz gesetzlich gestärkt. Das Ziel: Schadenspotenziale in überflutungsgefährdeten Bereichen gar nicht erst zuzulassen. Eine wichtige Rolle spielt auch die Eigenvorsorge des Einzelnen. „Alle sind im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen“, betonte Birkner. „Die vom NLWKN bereits aufgestellten oder zurzeit in Bearbeitung befindlichen Hochwasserschutzpläne stellen die dafür erforderlichen Informationen bereit.“
Die EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sieht eine schrittweise Umsetzung vor. Bis Ende 2011 wird es darum gehen, jene Bereiche zu identifizieren, die besonders gefährdet sind. Diese Aufgabe hat der NLWKN übernommen. Die EG-Richtlinie verlangt für die festgelegten Risikogebiete die Erstellung von so genannten „Risikomanagementplänen“ bis Ende 2015. Bestandteil dieser Pläne sind wiederum Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Vorschläge zum Schutz vor Hochwasser. Diese Karten müssen bis Ende 2013 vorliegen. Der NLWKN baut dabei auf seiner bisherigen Arbeit auf: Die begonnenen Hochwasserschutzpläne und bilden eine gute Grundlage für die Risikomanagementpläne. Das erspart Doppelarbeit und damit Zeit und Kosten.
„Hochwasserschutzplan oder Risikomanagementplan – beide Pläne haben ein Ziel: Das Bewusstsein für Hochwassergefahren zu wecken, die Hochwasserinformation der Bevölkerung und der Behörden zu verbessern und damit nicht zuletzt die Eigenvorsorge jedes einzelnen Bürgers zu ermöglichen“, sagte der Staatssekretär. Der NLWKN plant die Hochwasserrisikomanagementpläne nicht am grünen Tisch, sondern bezieht die Betroffenen vor Ort aktiv mit ein. Die Gemeinden, Landkreise sowie die Unterhaltungs- und Deichverbände, die Landwirtschaft und der Naturschutz setzen die Projekte später um.
Um die Menschen in Niedersachsen darüber hinaus frühzeitig und gezielt vor Hochwasser warnen zu können, wurde beim NLWKN in Hildesheim im Oktober des vergangenen Jahres eine Hochwasser-Vorhersagezentrale eingerichtet: „Damit hält Niedersachsen für die kommende hochwasserträchtige Zeit ab Herbst 2010 einen weiteren Baustein der Hochwasservorsorge bereit.“

Internet: www.umwelt.niedersachsen.de

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Neues vom NLWKN – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Jahresbericht 2009: 38 interessante Aufsätze
Er liegt druckfrisch vor – der Jahresbericht 2009 des NLWKN. Die 50seitige Broschüre hält 38 interessante Aufsätze aus den Themenbereichen Küsten- und Hochwasserschutz, Wasserwirtschaft, Naturschutz und Strahlenschutz bereit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihn im Web-Shop des NLWKN bestellen.

Internet: www.umwelt.niedersachsen.de

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Infos über Oberflächengewässer mit Kartendienst jetzt auch im Internet

Zahlreiche neue Informationen über niedersächsische Oberflächengewässer stehen bereits seit April im Internet des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Nun ist der Auftritt um den neuen Kartendienst zur Übersicht der Grundwasserkörper komplettiert worden. Beide Angebote entstanden in enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).
Per Mausklick können sich alle Interessierten über Lage und Abgrenzung der Grundwasserkörper, ihren chemischen Zustand sowie etliche andere interessante Aspekte informieren. Das neue Internetangebot steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Es ermöglicht einen Blick auf die umfangreichen Arbeitsergebnisse, die aus den Bestandsaufnahmen und den daraus resultierenden Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen stammen.
www.umwelt.niedersachsen.de > Themen > Umweltkarten > Wasser > EG-Wasserrahmenrichtlinie-Grundwasser .

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Informationen über Oberflächengewässer in Niedersachsen

Neu im Internet

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz bietet jetzt einen weiteren, umfangreichen Service im Internet: In enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) stehen Interessierten im Rahmen eines Internetkartendienstes zahlreiche Informationen über niedersächsische Oberflächengewässer online zur Verfügung. „Wir möchten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger per Mausklick informieren können über Lage und Verlauf der Gewässer, über den ökologischen oder chemischen Zustand, eventuelle Querbauwerke und etliche andere interessante Dinge“, erklärte Minister Sander.
Der Internetkartendienst steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ermöglicht einen Blick auf die umfangreichen Arbeitsergebnisse, die aus den Bestandsaufnahmen und den daraus resultierenden Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen stammen. Die Daten werden nicht nur dauerhaft vorgehalten, sondern in den Jahren 2013 bzw. 2015 auf den neuesten Stand gebracht. Erreichbar ist die Seite bei den Umweltkarten auf www.umwelt.niedersachsen.de

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Wasserrahmenrichtlinie: Niedersachsens Gewässer auf einen Klick

Informationen zu Lage und Zustand der Oberflächengewässer im Internet

Hannover – Seit Kurzem bietet das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz einen weiteren, umfangreichen Service im Internet: In enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) stehen Interessierten im Rahmen eines Internetkartendienstes zahlreiche Informationen über niedersächsische Oberflächengewässer online zur Verfügung. „Wir möchten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger per Mausklick informieren können über Lage und Verlauf der Gewässer, über den ökologischen oder chemischen Zustand, eventuelle Querbauwerke und etliche andere interessante Dinge“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am Montag in Hannover.
Der Internetkartendienst steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ermöglicht einen Blick auf die umfangreichen Arbeitsergebnisse, die aus den Bestandsaufnahmen und den daraus resultierenden Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen stammen. Die Daten werden nicht nur dauerhaft vorgehalten, sondern in den Jahren 2013 bzw. 2015 auf den neuesten Stand gebracht. Erreichbar ist die Seite unter www.umwelt.niedersachsen.de Rubrik „Themen“, Unterpunkt „Umweltkarten“, Teilabschnitt „Wasser“ und Unterpunkt „EG-Wasserrahmenrichtlinie“.
„Neben dem Dienst für Oberflächengewässer, ist für dieses Frühjahr auch der Start eines ähnlich gelagerten Angebots für die niedersächsischen Grundwasserkörper vorgesehen“, erklärte der zuständige NLWKN-Geschäftsbereichsleiter Stephan-Robert Heinrich.
Mit der im Dezember 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie verpflichten sich die Mitgliedsstaaten der EU Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie das Grundwasser zu schützen.

Quelle: http://www.umwelt.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=2147&article_id=19469&_psmand=10

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Jährlich 18 Millionen für Trinkwasserschutz – 10.000 Landwirte in 83 Kooperationen machen mit

HANNOVER. „Mit dem Ziel, die hohe Qualität unseres Grundwassers zu erhalten, stellen wir den Niedersächsischen Kooperationen jährlich 18 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander (heute) in Hannover. „Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte in den Trinkwassergewinnungsgebieten arbeiten in 83 Kooperationen partnerschaftlich zusammen. Das ist ein Erfolgsmodell, dies strahlt auch auf andere Bundesländer und EU-Staaten aus.“

Zur Deckung der mit Landwirten vereinbarten Leistungen gewährt das Land für die Umsetzung von Schutzkonzepten und den Abschluss von Wasserschutzmaßnahmen Finanzhilfe. Fünfjährige Verträge bieten dabei einen verlässlichen Rahmen. Aktuell haben über 10.000 landwirtschaftliche Betriebe freiwillige Vereinbarungen zum Schutz des Trinkwassers auf einer Vertragsfläche von mehr als 200.000 Hektar abgeschlossen. Für die Trinkwasserschutzkooperationen stellt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz jährlich rund 18 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wurden den Wasserversorgungsunternehmen bereits gut 70 Prozent als langjährige Finanzhilfen zur Umsetzung ihrer Wasserschutzkonzepte zugesagt.

„Hier zeigt sich, dass die Menschen vor Ort Eigenverantwortung übernehmen, wenn vernünftige Rahmenbedingungen geschaffen werden“, erklärte der Minister. Nachdem von 1992 bis 2007 allein das Land die Umsetzung der Trinkwasserschutzmaßnahmen organisiert hat, übernehmen seit 2008 die Wasserversorgungsunternehmen vor Ort die Verantwortung. „Fakt ist, für den Erhalt unserer Grundwasserqualität ist das hohe Engagement von Wasserversorgern und Landwirten eine wichtige Voraussetzung.“.

HINWEIS

Mehr zu den Trinkwasserschutz-Kooperation in Niedersachsen finden Sie hier: http://www.umwelt.niedersachsen.de

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Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen

Sander: Private Betreiber nicht gesetzlich zur Prüfung verpflichtet

HANNOVER. „Anders als in NRW sind die niedersächsischen Betreiber von privaten Abwasseranschlussleitungen gesetzlich nicht verpflichtet, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen“, stellte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Mittwoch klar, nachdem er die Rechtslage noch einmal hat prüfen lassen.

„Ziel der Eigenüberwachungsregelung im niedersächsischen Wasserrecht sind ausschließlich die Kanalisationen“, betonte der Minister. „Und hierfür sind die Städte und Gemeinden zuständig, als Betreiber ihrer Abwasseranlage haben sie deren Zustand und Betrieb zu überwachen.“

HINTERGRUND:

Möglich ist es allerdings, dass die Verpflichtungen zur Dichtheitsprüfung in einer kommunalen Abwassersatzung begründet werden. Die Kommunen können eine derartige Regelung zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung im Rahmen der kommunalen Satzungsautonomie treffen.

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Kennzahlenvergleich der Trink- und Abwasserverbände in Niedersachsen

Zu finden unter: http://www.wasserverbandstag.de/main/pdfs/Broschuere_WVT_Endfassung.pdf

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Wattenmeer soll Weltnaturerbe werden

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat heute der Anmeldung des Gebiets des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ als Weltnaturerbe bei der UNESCO als Teil des deutsch-niederländischen Welterbes Wattenmeer zugestimmt. Umweltminister Hans-Heinrich Sander zeigte sich sehr zufrieden, dass nun die gemeinsam von den Küstenländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen sowie den Niederlanden erarbeitete Bewerbung bei der UNESCO in Paris auf den Weg gebracht werden kann: „Das Wattenmeer ist eine weltweit einzigartige Naturlandschaft, es gehört in die Welterbeliste.“
Der Anmeldeschluss für die Bewerbung bei der UNESCO in Paris ist der 01.02.2008. Die Anmeldung soll nach dem Wunsch des Kabinetts noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. „Wenn die letzten Abstimmungen mit den Wattenmeerpartner abgeschlossen sind, wird der Antrag Mitte Januar 2008 an das Auswärtige Amt geschickt“, sagte Sander.
Der Niedersächsische Landtag hatte sich bereits 2002 einstimmig für eine Anmeldung des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ als Weltnaturerbe ausgesprochen und die Landesregierung gebeten, gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung die Anmeldung vorzubereiten und diese abzugeben. Ende 2005 haben Deutschland und die Niederlande sich darauf geeinigt, für ihre Teilflächen des Wattenmeeres das Nominierungsverfahren einzuleiten.
Die Bevölkerung in den Wattenmeerregionen ist in den vergangen Jahren umfassend in die Vorbereitungen für die Anmeldung einbezogen und beteiligt worden. Die Bewerbung basiert auf die bereits bestehenden Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen für das Großschutzgebiet Wattenmeer. Minister Sander betonte hierzu: „Es besteht Einvernehmen, dass mit einer Ausweisung durch die UNESCO keine zusätzlichen Einschränkungen verbunden sein dürfen.“ Von der Auszeichnung werden Vorteile für die Entwicklung der Wattenmeerregion erwartet.
Weitere Hintergrundinformationen sind auf der Internetseite des Wattenmeersekretariats zu finden. www.waddensea-secretariat.org/management/whs/whs.html

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Wulff, Beck und Binnewies legen Grundstein für Energie-Forschungszentrum Niedersachsen

Goslar/Clausthal. Niedersachsens Ministerpräsident Wulff, Professor Hans-Peter Beck, Vizepräsident der Technischen Universität Clausthal (TUC) und Goslars Oberbürgermeister Henning Binnewies haben am Freitag symbolisch den Grundstein für das Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (EFZN) in Goslar gelegt: „Nachhaltige Energiepolitik und Energieforschung sind topaktuell. Niedersachsen als Energiestandort spielt hier eine herausragende Rolle. Mit dem EFZN wollen wir unsere Stärken weiterentwickeln“, sagte Wulff vor rund 200 Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.

Fünf Universitäten werden unter Federführung der TU Clausthal fachübergreifend zu allen Fragen auf dem Energiesektor forschen. „Ziel ist es, effizientere und nachhaltigere Lösungen zu finden. Langfristig soll der Bedarf in Deutschland zu mehr als der Hälfte aus heimischen, möglichst regenerativen Energieträgern gedeckt werden“, meinte Beck, der als künftiger Leiter der Forschungseinrichtung gilt.

Insbesondere das Land, aber auch die Universität Clausthal und die Stadt Goslar investieren rund zwölf Millionen Euro in das Energie-Forschungszentrum. Die Summe fließt zu gleichen Teilen in den Umbau des Gebäudes der ehemaligen Rammelsberg-Kaserne sowie in die Ersteinrichtung und Forschungsgeräte der geplanten 14 Labore. „Investitionen in dieses Forschungsfeld sind Investitionen in die Zukunft“, betonte Wulff.

Von 2009 an sollen in Goslar rund 80 Wissenschaftler der Universitäten aus Braunschweig, Clausthal, Göttingen, Hannover sowie Oldenburg die niedersächsische Energieforschung als Ganzes vorantreiben. Die fachübergreifende Forschungskooperation erarbeitet Lösungen zu Problemen entlang der gesamten „Energiekette“ – das heißt von der Rohstoffgewinnung über die Energieerzeugung und den -transport bis hin zu Energieverbrauch und Lagerung von Reststoffen. „Hier geht es nicht um Konkurrenz, sondern um Kooperation und Zusammenwirken“, betonte Dr. Josef Lange, Staatssekretär im Landeswissenschaftsministerium.

Den Teamwork-Aspekt griff auch Oberbürgermeister Binnewies auf: „Mit der Grundsteinlegung des EFZN ist eine Entwicklung auf den Weg gebracht worden, die in ihrer Dimension noch gar nicht abzusehen ist.“ Die Stadt Goslar betrachte das Energie-Forschungszentrum nicht als Wettbewerb mit der TU Clausthal, sondern als Bündelung von gemeinsamen Ressourcen. „Die Grundsteinlegung ist ein großer Tag für die Stadt Goslar und ein Meilenstein für die TU Clausthal“, sagte Professor Thomas Hanschke, Vizepräsident für Studium und Lehre der Universität aus dem Oberharz. Die TUC spüre die Verantwortung, die Energieforschung voranzutreiben und das EFZN zu einem Erfolg zu führen.

Der Ministerpräsident stellte die Rahmenbedingungen in Niedersachsen heraus: „Wir sind ein Energieland, die Nummer eins in Deutschland auf diesem Gebiet.“ So werden 90 Prozent des deutschen Erdgases und rund ein Drittel des deutschen Erdöls in Niedersachsen gefördert. Als küstennahes Flächenland werden zwischen Harz und Nordsee zudem erhebliche Anteile regenerativ erzeugter Energien gefördert, die vornehmlich aus Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse entwickelt werden. Darüber hinaus hat sich Niedersachsen, das ein Viertel seiner Agrarflächen für den Anbau von Energiepflanzen nutzt, einen Spitzenplatz bei der Erzeugung von Energie aus nachwachsenden Rohstoffen gesichert.

„Der Klimaschutz verlangt eine deutliche Reduktion des Kohlendioxidausstoßes. Zudem müssen wir die Abhängigkeit von fossiler Energie mindern“, forderte Wulff. Deutschland importiert derzeit 97 Prozent seines Bedarfs an Erdöl und 83 Prozent des benötigten Erdgases. Vor diesem Hintergrund werde Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltgerechtheit im Energiebereich nur durch einen ausgewogenen Energiemix und eine intelligente Kombination konventioneller und alternativer Erzeugungstechnologien erreichbar sein. „Vom Energie-Forschungszentrum Niedersachsen verspreche ich mir zu diesem Thema wichtige Impulse“, sagte der Ministerpräsident.

Weitere Informationen:

http://www.efzn.de

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news239468

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Deichlinie in Cuxhaven wird verkürzt – Arbeiten voll im Zeitplan

Den Startschuss hatte er im August gegeben, nun veranlasste er auch den ersten Rammschlag: Umweltminister Hans-Heinrich Sander war am Montag in Cuxhaven und informierte sich über den Fortgang der Bauarbeiten für das Küstenschutzprojekt „Verkürzung der Deichlinie Cuxhaven“, die derzeit voll im Zeitplan liegen. Zunächst geht es um die Erhöhung und Verstärkung der Sperrwerke „Schleusenpriel“ und „Alter Fischereihafen“. „Künftig wird die Deichlinie 1,5 Kilometer kürzer sein als heute. Das reduziert den Unterhaltungsaufwand und schafft mehr Sicherheit, denn 14 Deichscharte werden überflüssig“, betonte der Minister während der Veranstaltung in Cuxhaven.
Die Arbeiten an den Sperrwerken sollen bis 2009 abgeschlossen sein, die anderen Teilprojekte wie Schutzmauer und Schöpfwerk folgen bis 2012. Die Kosten werden auf rund 25 Millionen Euro geschätzt; 19 Millionen kosten allein die beiden Sperrwerke. 70 Prozent zahlt der Bund, 30 Prozent das Land Niedersachsen.
Gemeinsam mit dem Cuxhavener Deichverband plant und baut die Betriebsstelle Stade des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) das Gesamtprojekt. In einem ersten Schritt werden hierfür die beide Sperrwerke „Schleusenpriel“ und „Alter Fischereihafen“ auf sieben Meter über Normal Null ausgebaut und mit jeweils einem zusätzlichen Stemmtorpaar versehen.
„Die so erweiterten Sperrwerke werden dann Bestandteil der neuen, verkürzten Deichlinie sein. Bislang verläuft die gewidmete Deichlinie entlang der Hafenbecken unter anderem auch durch verschiedene Fischhallen, deren Tore im Sturmflutfall zu schließen sind“, erläuterte Heinrich Pudimat vom NLWKN in Stade. Die bestehende Schutzmauer wird ebenfalls erhöht und verstärkt – sie verbindet die Sperrwerke untereinander und bildet auf beiden Seiten den Anschluss an die vorhandene Deichlinie.
Im Abschnitt zwischen dem Sperrwerk „Schleusenpriel“ und der vorhandenen Deichlinie wird die Schutzmauer so verlegt, dass das Gelände des Wasser- und Schifffahrtsamtes künftig vollständig eingedeicht ist. Des Weiteren werden im Laufe der Bauarbeiten sechs Deichscharte erhöht und mit doppelter Deichsicherheit ausgestattet sowie ein neues Schöpfwerk errichtet, das die Wasserstände im Schleusenpriel bei Sturmflut und geschlossenen Sperrwerkstoren reguliert.
Neben dem Sicherheitsgewinn bilden die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt ein zusätzliches Argument zu Gunsten des Vorhabens: Im Stadtzentrum und im Bereich des alten Fischereihafens war die Vorverlegung der Deichlinie eine Grundvoraussetzung für die Aufwertung dieser wirtschaftlich wie touristisch attraktiven Flächen.

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4 Millionen Euro für neue Technologie zur Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm- weltweit erste Anlage in Gifhorn

Pressemitteilung Nr. 121/2007
HANNOVER/GIFHORN. Der weltweit erste großtechnischen Einsatz einer neuen innovativen Technologie zur Klärschlammbehandlung nimmt heute (Mittwoch) in Gifhorn den Betrieb auf, erklärte Umweltstaatssekretär Christian Eberl heute (Mittwoch) bei der Einweihung der neuen Klärschlammbehandlungsanlage des Abwasser- und Straßenreinigungsbetriebs.
Bislang gab es nur eine kleine Pilotanlage in Schleswig-Holstein, deren Erfahrungswerte nun in Gifhorn für den großtechnischen Bereich umgesetzt wurden. Die umweltgerechte Entsorgung von Klärschlamm nach dem sogenannten Seaborne- Verfahren wurde vom Niedersächsischen Umweltministerium seit 2003 mit fast vier Millionen Euro gefördert. Das Verfahren dient vorrangig der Rückgewinnung der endlichen Ressource Phosphor. Gegenwärtig können bis zu 140 Kubikmeter Klärschlamm pro Tag behandelt werden. „Niedersachsen hat in Anbetracht der absehbaren Verknappung von Phosphor sehr großes Interesse an der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms“, so Eberl. Durch gezielte chemische Reaktionen werden die Inhaltsstoffe getrennt. In Niedersachsen liegt der Entsorgungsgrad von Klärschlamm mit 70 Prozent fast doppelt so hoch, wie im Bundesdurchschnitt mit nur 40 Prozent. Die Schwermetalle werden ausgesondert und der Wertstoff Phosphor kann in der Landwirtschaft wieder als Düngemittel verwendet werden. „Diesen ressourcenschonenden Umgang befürworten wir und freuen uns über neue Entsorgungstechnik“, lobte der Umweltstaatssekretär. Das Projekt wurde wissenschaftlich von den Universitäten Hannover und Braunschweig begleitet

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Einrichtung Emsfonds

Land gibt neun Millionen für Emsfonds

Kabinettspressemitteilung Nr. 181/2007
HANNOVER. Das Landeskabinett hat heute die Einrichtung des Emsfonds mit insgesamt neun Millionen Euro zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation an der Ems beschlossen. Dieser Fonds beruht auf einem Vergleich und sieht nach der Neufassung der Satzung der Niedersächsischen Umweltstiftung den Fonds als zweckgebundenes Sondervermögen vor. Das bedeutet, dass der Fonds ausschließlich zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation in der Ems-Dollart Region verwendet werden soll.
Ein erster Betrag von 500.000 Euro soll noch dieses Jahr fließen. „Damit stellen wir wichtige Weichen in diesem Naturraum“, sagte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Die für die Aufnahme des Emsfonds erforderliche Satzungsänderung wurde heute vom Kabinett genehmigt. Die Neufassung der Satzung wurde gemeinsam mit den Umweltverbänden unter Beteiligung des Innenministeriums und des Finanzministeriums erarbeitet.

Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de/cda/pages/printpage.jsp?C=42710518&N=11281&L=20&D=0&I=598

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EU-Verfahren gegen Deutschland eingestellt

Zwei von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleitete Verfahren, bei denen es um die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig und um die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Bockhorn ging, werden eingestellt. Der Europäische Gerichtshof hatte am 10. April 2003 festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verstoßen hat, indem kommunale Behörden Dienstleistungsaufträge ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens vergeben haben. Da die deutschen Behörden den Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht nicht abgestellt haben, beschloss die Kommission im Oktober 2004, den Gerichtshof erneut mit der Angelegenheit zu befassen.Der Gerichtshof hat am 18. Juli 2007 entschieden, dass Deutschland nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003 nachzukommen, und dass das Land damit seine Verpflichtungen nach Artikel 228 EG-Vertrag nicht erfüllt hat. Da die in Frage stehenden Verträge vor der Urteilsverkündung beendet wurden, wurden jedoch keine Zwangsgelder verhängt und die Verfahren eingestellt.

http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=F14979096A2CC605C125722D0051CABC&editor=no&&submenu=_1_3_3&&treeid=_1_3_3&#Spektrum

11-07

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Die Max-Planck-Gesellschaft und das Land Niedersachsen stärken die Meeresforschung in Nordwestdeutschland

Durch eine gemeinsame Initiative des Bremer Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie (MPI) und der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg soll das meereswissenschaftliche Potenzial und die Ausstrahlung der Europäischen Metropolregion Nordwestdeutschland durch die Einrichtung von zwei selbständigen Nachwuchsgruppen weiter gestärkt werden. Unterstützt wird das auf 9 Jahre angelegte Projekt von der niedersächsischen Landesregierung, die wesentlich zur Finanzierung beiträgt. Organisatorisch gehören beide Gruppen dem Bremer Max-Planck-Institut an. Als Arbeitsort der Gruppen wurde aber bewusst das ICBM am Standort Oldenburg gewählt, an dem somit eine Außenstelle des Bremer MPIs entsteht. Oldenburg erhält so eine Forschungsstelle der Max-Planck-Gesellschaft (MPG).
Es war unter anderem die in den beiden Universitätsstädten Oldenburg und Bremen vorhandene wissenschaftliche Infrastruktur, die dazu führte, den Großraum Bremen als europäische Metropolregion am 28.04.2005 durch die Ministerkonferenz für Raumordnung anzuerkennen. Besonders enge Kontakte pflegen traditionell die in dieser Region ansässigen meereswissenschaftlichen Institutionen, wobei sich diese zunächst entlang von Süd-Nord-Achsen zwischen Bremen und Bremerhaven sowie Oldenburg und Wilhelmshaven entwickelten. In den zurückliegenden zehn Jahren sind fruchtbare Verbindungen auch länderübergreifend in Ost-West-Richtung gewachsen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Forschergruppe „Watt“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in der seit 7 Jahren Wissenschaftler des Instituts für die Chemie und Biologie des Meeres (ICBM) der Universität Oldenburg , des Max-Planck-Institut für marine Mikrobiologie (MPI) in Bremen sowie des Senckenberg-Instituts in Wilhelmshaven gemeinsam die Bedeutung von biologischen, chemischen und physikalischen Wechselwirkungen für die Entwicklung und Strukturierung des Lebensraums Wattenmeer erforschen.

Entsprechend dem Wunsch von ICBM Oldenburg und MPI Bremen wird die fachliche Ausrichtung der beiden selbständigen Nachwuchsgruppen komplementär zu den schon etablierten Fachrichtungen sein. Geplant ist, in der Meereschemie – konkret in den Bereichen „Organische Geochemie des Meeres“ und in „Anorganische Geochemie des Meeres“ – zwei jungen Forscherpersönlichkeiten im Rahmen des in der MPG bewährten Instrumentariums der selbständigen Nachwuchsgruppe beste Forschungsmöglichkeit zu eröffnen, so Max-Planck-Direktor Prof. Dr. Rudolf Amann. Die Unabhängigkeit und sehr gute Ausstattung der beiden Gruppen wird es ihren Leitern ermöglichen, bei voller wissenschaftlicher Freiheit Profilentwicklung auf höchstem Niveau zu betreiben.

Der Kandidatenauswahl soll noch im Dezember auf einem internationalen Symposium in Oldenburg erfolgen. Der Sicherstellung des wissenschaftlichen Erfolgs der Gruppen dient die regelmäßige Evaluierung durch den Fachbeirat des Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie in Bremen. Dieses verwaltet die Gruppen und stellt seine wissenschaftlichen Einrichtungen zur Verfügung. Eine Einbindung in die Lehre ist über die Universität Oldenburg und die internationale Max-Planck-Forschungsschule für marine Mikrobiologie möglich.

Rückfragen bitte an den geschäftsführenden Direktor Prof. Dr. Rudolf Amann
MPI für Marine Mikrobiologie, Celsiusstr. 1, D-28359 Bremen
Telefon: 0421 2028 – 930; Fax: 0421 2028 – 790; E-Mail: ramann@mpi-bremen.de
oder an den Pressesprecher
Dr. Manfred Schlösser, Telefon: 0421- 2028704, E-Mail: mschloes@mpi-bremen.de

Weitere Informationen:
http://www.mpi-bremen.de Homepage des Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news230520

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Neuer Internetauftritt der Stadtentwässerung Hannover

Aktuelle Informationen findet man auf der neu gestalteten Seite unter
http://www.hannover.de/stadtentwaesserung/
Hier ein tagesaktueller Auszug:

Sie besuchen gerade die neuen Internetseiten der Stadtentwässerung Hannover, die zum 10. Oktober 2007 komplett überarbeitet wurden. Bitte informieren Sie sich über die vielfältigen Aufgaben und Serviceleistungen unseres Betriebes.

Für Kindergarten- und Grundschulkinder bietet die Stadtentwässerung Hannover ab Ende November ein Kindermalbuch an. Darin jagt das neue Maskottchen der Stadtentwässerung „Paul Pümpel“ gemeinsam mit seiner Freundin Klothilde Klobürste den Bösewicht Kuno Kanista durch seine Heimatstadt Hannover und deren Kanalisation. Ein spannender Umwelt-Krimi zum Lesen, Ausmalen und Rätseln, an dem auch Eltern ihre Freude haben werden.
Schauen Sie bitte hierzu weiter unter „Broschüren“.

Die Stadtentwässerung Hannover bietet Studenten eine Praktikumsstelle für den Bereich „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ ab 01.01.2008 oder später für mindestens drei Monate an. Voraussetzungen und Einzelheiten siehe unter Berufsausbildung und Praktika.

V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover

Br 10-07

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Niedersachsen legt Umweltbericht 2006 vor

Das niedersächsische Umweltministerium, Referat für Presse-und Öffentlichkeitsarbeit (Archivstraße 2 / 30169 Hannover)  hat den Umweltbericht vorgelegt, der unter www.umwelt.niedersachsen.de eingesehen werden kann. Bei Interesse kann auch eine CD-ROM angefordert werden.

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Niedersachsen saniert 16 Seen

Von 2007 bis 2009 werden 1,5 Millionen € vom niedersächsischen Umweltministerium in die Restaurierung und Sanierung der Seen investiert. Das verfolgte Ziel besteht darin, die Gewässer in einen stabilen Zustand zurückzuführen und die Gewässergüte nachhaltig zu verbessern. Darüberhinaus dienen die Maßnahmen dazu, eine erneute Verschlammung und Eutrophierung nachhaltig zu verhindern. Zu dem Projekt gehört beispielsweise der Sternberger Teich im Landkreis Helmstedt und der Grundmühlenteich im Landkreis Holzminden.

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Holzminden standhaft gegen Privatisierung

In Holzminden/ Niedersachsen nimmt der Widerstand gegen eine Teilprivatisierung der Stadtwerke wieder stark zu. In einem Bürgerentscheid war der Verkauf bereits 2004 abgelehnt worden. Inzwischen werden wieder Unterschriften gesammelt.

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Injektionen von Flüssigdünger

Gemeinsam mit den niedersächsischen Landwirten wird der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz im Rahmen eines EU-Projekts den Einsatz von Düngerinjektionsgeräten im Getreideanbau testen. Durch diese Technik gelangen deutlich weniger Nitrate ins Grundwasser als bei herkömmlicher Düngung, darüber hinaus besteht keine Abhängigkeit von Niederschlägen für das Auflösen und den Transport der Nährstoffe. Beim Einsatz dieser Technologie (Cultan Verfahren) lassen sich die Düngergaben um 20 bis 30 Prozent reduzieren. “ Die Technik wurde bisher nur in Wasserschutzgebieten erprobt, jetzt wollen wir Sie auch in größeren Kulissen ausprobieren „, sagte Hubertus Schültgen vom NLWKN.

Die 360 Injektionsspritzen werden mit einer 12 m breiten Maschine über den Acker geführt. Wenn eine Spritze den Boden berührt, wird eine in Injektion ins Erdreich abgegeben, so verbleibt der Nährstoff als Depot an der Wurzel der Feldfrucht.

Im Rahmen eines EU-Projektes werden zusammen mit niedersächsischen und britischen Landwirten Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität entwickelt. Eine abschließende Studie wird klären, welche Maßnahmen von 2010 an umzusetzen und zu finanzieren sind.

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