Ehrenamtliches Engagement zum Erhalt der Artenvielfalt in der Nister wird mit DWA-Gewässerentwicklungspreis gewürdigt
Die SGD Nord betreut im nördlichen Rheinland-Pfalz Gewässer von insgesamt rund 11.000 Kilometern Länge. Eines davon ist die Nister – ein Fluss, der sich durch seine außergewöhnliche Artenvielfalt auszeichnet. Damit das so bleibt und sich der Zustand der Nister langfristig weiter verbessert, fördert das Land Rheinland-Pfalz zahlreiche Maßnahmen. Initiiert, koordiniert und durchgeführt wurden die Projekte durch den Verein ARGE Nister. Um das ehrenamtliche Engagement und die Ergebnisse der Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten sowie die Integration von Habitatentwicklung und Nachzuchtprogrammen zu würdigen, hat die SGD Nord die ARGE Nister für den Gewässerentwicklungspreis der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall vorgeschlagen – mit Erfolg!
Zur Habitatentwicklung wurden Solsubstratumlagerungen durchgeführt.
Die ARGE Nister ist seit über 35 Jahren aktiv. In dieser Zeit wurden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen 42,6 von insgesamt 63,9 Flusskilometern der Nister renaturiert. Ein entscheidender Schritt bei der Wiederherstellung des natürlichen Fließgewässers ist die Schaffung von naturnahen Strukturen, wie beispielsweise Flachwasserzonen sowie Bereichen mit Totholz und Ufergehölzen. Diese bieten Lebensräume für Fische sowie seltene Wasserlebewesen und fördern die natürliche Dynamik des Gewässers. Durch die gezielte Förderung der Ansiedlung seltener Arten wie der Bachmuschel wird zudem die Artenvielfalt in der Nister gesteigert.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässers. Durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen, den Rückbau von Wehren und die Schaffung von Umgehungsgewässern können Wanderfische wie der Lachs wieder in die Nister zurückkehren und ihre Laichplätze erreichen. Dadurch wird nicht nur die Artenvielfalt in der Nister gestärkt, sondern auch das Ökosystem in ihrer Umgebung positiv beeinflusst.
Die ehrenamtliche Arbeit der ARGE Nister ist von unschätzbarem Wert, denn ohne den Verein wäre die Umsetzung der zahlreichen Teilmaßnahmen nicht möglich gewesen. „Der Einsatz der ARGE Nister für die Renaturierung des Flusses und den Schutz seltener Wasserlebewesen ist ein vorbildliches Beispiel für ehrenamtliches Engagement im Umweltschutz. Wir gratulieren herzlich zum Gewinn des Gewässerentwicklungspreises und danken für die wertvolle Arbeit zum Erhalt unserer Gewässer“, so Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord.
Jobs an der Schnittstelle zwischen Technik, Naturwissenschaft und Recht
Der diesjährige Girls’Day findet am 27. April 2023 statt. Bei der SGD Nord können interessierte Mädchen zwei Berufsbilder kennenlernen.
Junge Frauen entscheiden sich seltener für naturwissenschaftlich-technische Berufe als männliche Berufs- und Studienanfänger. Hinzukommt, dass sich Frauen häufig weniger zutrauen und ihnen daher oft der Mut fehlt, entscheidende Karriereschritte zu gehen. So sind weibliche Führungskräfte noch immer deutlich unterrepräsentiert.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord fördert die Gleichstellung der Geschlechter und möchte künftig noch mehr Frauen eine attraktive Arbeitsgeberin sein. Um dieses Ziel zu erreichen, nimmt die Obere Landesbehörde unter anderem seit vielen Jahren am Girls‘Day teil. An diesem deutschlandweiten Aktionstag öffnet die SGD Nord ihre Türen für junge Mädchen, die gerne in eins der zahlreichen Berufsfelder an der Schnittstelle zwischen Technik, Naturwissenschaft und Recht schnuppern möchten.
Der diesjährige Girls’Day findet am 27. April 2023 statt. Bei der SGD Nord können interessierte Mädchen drei Berufsbilder kennenlernen:
Am Standort Koblenz steht der Berufsorientierungstag unter dem Motto „Dem Ingenör ist nix zu schwör“. Die Mädchen erleben einen Arbeitstag mit Joachim Gerke, dem Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz. Mehr Infos und Anmeldung: https://s.rlp.de/uvBan
Die Mitarbeitenden der Regionalstelle in Idar-Oberstein gestalten ein Angebot im Bereich der Gewerbeaufsicht, um diese näher kennenzulernen. Mehr Infos und Anmeldung: https://s.rlp.de/QGR8E
Im Bereich Raumordnung und Landesplanung gibt es spannende Einblicke in die Berufspraxis eines Geomatikers bzw. einer Geomatikerin bei einer Behörde. Mehr Infos und Anmeldung: https://s.rlp.de/y6gGr
Zum Hintergrund
Der Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag ist ein Projekt des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie zahlreichen Aktionspartnern gefördert. Weitere Infos unter: www.girls-day.de/
Eder: Wiederherstellungskonzepte sind Fundament einer ökologischen und hochwasserangepassten Gewässerentwicklung
Klimaschutzministerin überreicht Förderbescheide über rund 4,3 Millionen Euro für Gewässerwiederherstellung in der VG Ahrweiler und besucht potentielle Retentionsfläche für die Ahr
„Rund eineinhalb Jahre sind seit der verheerenden Flutkatastrophe vergangen. Seitdem ist der Wiederaufbau Schritt für Schritt vorangekommen. Gleichwohl bleibt noch viel zu tun. Daher ist der Wunsch vieler Menschen in der Region verständlich, eigentlich schon weiter sein zu müssen. Dabei sind gerade im Bereich der kommunalen Infrastrukturen viele grundlegende Entscheidungen bereits getroffen und zumindest konzeptionelle oder planerische Aufträge erteilt worden. Mit den Gewässerwiederherstellungskonzepten für die Ahr und den schon beauftragten Konzepten für die Nebengewässer wird nun das Fundament für eine naturnahe Gewässerentwicklung geschaffen, die den ökologischen Anforderungen wie auch einem vorbeugenden Hochwasserschutz Rechnung trägt. Auf diese Weise kann das Klima geschützt und können die Folgen des Klimawandels besser bewältigt werden“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder in Altenahr.
Dort überreichte sie Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, neun Förderbescheide über insgesamt rund 4,3 Millionen Euro aus dem Wiederaufbaufonds für die Maßnahmen zur Gewässerwiederherstellung. Dabei handelt es sich um erste Abschlagszahlungen im Vorfeld der gutachterlich zu ermittelnden genauen Schadenskosten. Damit, so die Ministerin, werde die nötige Liquidität geschaffen, um die Projekte weiter vorantreiben zu können.
Im Einzelnen unterstützt wird die Wiederherstellung der Nebengewässer Kesselinger Bach, Staffeler Bach, Effelsberger Bach, Vischelbach, Liersbach, Sahrbach, Weidenbach, Zippelsbach sowie kleinerer Gewässer in der Ortsgemeinde Ahrbrück. Mit den Fördermitteln soll korrigiert werden, was im Rahmen der unmittelbaren Katastrophenbewältigung zerstört worden war. So werden Uferbereiche, die ohne fachliche Beratung aufgeschüttet wurden, naturnah umgestaltet, abgeschnittene Retentionsräume wieder geöffnet oder Lebensräume von Tieren und Pflanzen, die durch massive Erdbewegungen beeinträchtigt worden waren, wiederhergestellt.
Davor besuchte Eder gemeinsam mit SGD Nord-Präsident Wolfgang Treis, der Vorsitzenden des NABU Rheinland-Pfalz, Cosima Lindemann, sowie dem Bürgermeister von Sinzig, Andreas Geron, die Ahraue zwischen Lohrsdorf und Bad Bodendorf. In dem rund 45 Hektar großen Gebiet hatten sich durch das Hochwasser vom Juli 2021 natürliche Gewässer- und Auenstrukturen gebildet, die noch nicht wieder zurückgebaut wurden.
Derzeit wird geprüft, ob sich die Auen oder Teile davon als Hochwasser-Polderfläche eignen. „Dieser große und zusammenhängende Flussabschnitt mit einer selten gewordenen dynamischen Gewässer- und Auenstruktur dient nicht nur dem Wasserrückhalt in der Fläche und ist ein wichtiger Baustein des Hochwasservorsorgekonzeptes der Ahr. Hier leben auch viele Arten, die temporär überflutete Flächen als Lebensraum brauchen: Sandbienen und Gelbbauchunken sind auf solche Flächen angewiesen, die heute sehr selten geworden sind. Das Zusammenspiel zwischen Hochwasser und Trockenfallen kreiert ihren Lebensraum, mit offene Flächen im Wechsel mit Gebüsch und Rasenflächen“ betonte die Ministerin.
Dies ergänzend sagte SGD-Nord-Präsident Treis: „Natürliche Fließgewässer zählen zu den wertvollsten Ökosystemen, sie sind die Lebensadern einer Landschaft und bieten unzähligen Tier- und Pflanzenarten Heimat. Abschnitte dieser Größe, die einem Wildfluss gleichen, sind in Deutschland sonst nur in den Alpen zu finden. In Rheinland-Pfalz sind die Ahrauen bei Bad Bodendorf in der jetzigen Form einmalig und bieten eine besondere Chance für die Vereinbarkeit von Hochwasserrückhalt und Naturschutz.“
Cosima Lindemann, Vorsitzende des NABU Rheinland-Pfalz, betonte: „Der NABU begrüßt es sehr, wenn dieser Flussabschnitt als Vorbild entwickelt wird und man so zeigen kann, wie Naturschutz und Hochwasserschutz zusammenwirken und gegenseitig profitieren können. Allerdings müssen dann auch geplante Eingriffe, wie die Ortsumgehung Lohrsdorf, kritisch betrachtet werden, damit die Bemühungen für den Naturschutz nicht in Bedrängnis kommen.“
Abwassermonitoring in der Pfalz überwacht Coronalage
Im Frühjahr 2022 startete ein bundesweites Pilotprojekt mit dem Ziel, die Verbreitung von Coronaviren im Abwasser zu überwachen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte kürzlich, die Untersuchungen des Abwassers zeigten, dass sich die Lage der Pandemie stabilisiert habe. Doch wie zuverlässig sind die Analysen? Die Neustadter Kläranlage bei Lachen-Speyerdorf ist eine der 20 Kläranlagen, die bei dem bundesweiten Piloprojekt mitmachen.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/abwassermonitoring-100.html
Katrin Eder: „Erneuerte Nahedeiche verbessern den Hochwasserschutz“ Sanierte Anlagen in Hochstetten-Dhaun fertig gestellt – Klimaschutzministerium investierte 10,6 Millionen Euro
„Der fortschreitende Klimawandel wird immer häufiger Extremwetterereignisse nach sich ziehen. Wir alle erinnern uns an die verheerenden Sturzfluten an der Ahr, aber auch an frühere Nahe-Hochwasser wie 1993 und 1995. Um Extremwetterereignisse zu verhindern oder abzumildern, muss alles getan werden, um die Erderwärmung zu begrenzen. Zugleich müssen die Folgen des Klimawandels bewältigt werden. Hier spielt die Hochwasservorsorge eine wichtige Rolle – und dazu gehört der technische Hochwasserschutz. Daher freue ich mich besonders, dass wir nach den abgeschlossenen Bauarbeiten hier an der Nahe die sanierten Deiche in Hochstetten-Dhaun freigeben können. Zudem wurde wichtiger Retentionsraum geschaffen und die Renaturierung des Nahevorlandes vorangebracht. Das Umweltministerium hat insgesamt rund 10,6 Millionen Euro investiert“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder in Hochstetten-Dhaun (Kreis Bad Kreuznach).
Ministerin Eder übergab die neuen Deichanlagen ihrer Bestimmung – gemeinsam mit Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord, Thomas Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land, und Hans Helmut Döbell, Ortsbürgermeister von Hochstetten-Dhaun.
„Ich freue mich, dass die Ertüchtigung der Nahedeiche in Hochstetten-Dhaun erfolgreich abgeschlossen ist. Die Deiche und der Bau von Hochwasserrückhaltungen sind als technische Schutzmaßnahme ein integraler Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements an der Nahe“, so SGD Nord-Präsident Wolfgang Treis.
Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen 25 Jahren insgesamt fast 1,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. „Das ist sehr viel für ein Bundesland wie Rheinland-Pfalz“, so Umweltministerin Eder. „Die größten Investitionen haben wir für technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Polder, Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken getätigt – insbesondere am Oberrhein. Dort haben wir acht von den zehn vertraglich vereinbarten Poldern bereits fertiggestellt und die Rheinhauptdeiche weitgehend saniert. Aber auch an der Nahe wird seit Jahren viel für den Hochwasserschutz getan. So wurde nach den verheerenden Hochwasserereignissen im Dezember 1993 und Januar 1995 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Nahe aufgelegt“, erläuterte die Ministerin weiter.
Fertiggestellt ist der Hochwasserschutz in Bad Kreuznach und der Polder in Planig. An der Unteren Nahe sind die Hochwasserschutzwand der Stadt Bingen, die Deichertüchtigungen zwischen Bingen-Büdesheim und Bingen-Dietersheim, im Bereich der Ortslagen Dietersheim, Langenlonsheim und Grolsheim sowie die Deichrückverlegung Bretzenheim umgesetzt worden. Die Deichertüchtigung im Bereich der Ortslagen Ippesheim/Planig ist derzeit im Bau.
Die alten Deiche am Gewerbegebiet der Gemeinde Hochstetten-Dhaun sowie in der Ortslage Hochstädten entsprachen nicht mehr dem Stand der Technik. Daher wurde die Anlage am Gewerbegebiet mit 820 Metern Länge sowie die Deichanlage in Hochstädten mit einer Länge von 200 Metern ertüchtigt. Um der Nahe bei Hochwasser mehr Platz und damit Retentionsraum zu geben, wurde in einem rund 400 Meter langen Abschnitt ein Teil der alten Deichanlage zwischen Hochstädten und dem Sportplatz zurückgebaut. Die offenen Flanken des Hochwasserschutzes wurden durch neue Riegeldeiche mit jeweils rund 250 und 200 Metern Länge bis zum Hochufer geschaffen. Durch den landseitigen Rückbau des Deiches konnte eine 5,25 Hektar große Fläche für den Hochwasserrückhalt wieder geschaffen werden.
Im Nahevorland wurden zusätzlich ein neuer Seitenarm erschlossen und neue naturnahe Uferstrukturen gestaltet. Zudem dient künftig ein neuer, naturnaher „Erlebnisbereich Wasser“ der Naherholung.
Die Bauarbeiten wurden im April 2020 begonnen und im Herbst 2022 abgeschlossen. Die Gesamtkosten für Planung, Bau und Grunderwerb belaufen sich auf besagte rund 10,6 Millionen Euro.
11,7 Prozent weniger Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht
Die kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz gaben im Jahr 2021 knapp 80 800 Tonnen Klärschlamm (gemessen als Trockenmasse) zur Entsorgung ab.Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes knapp zwei Prozent weniger als im Jahr 2020.Der Rückgang hing unter anderem mit der Flutkatastrophe im Juli zusammen.Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 wurden 84 600 Tonnen entsorgt.2021 wurden knapp 50 Prozent der entsorgten Klärschlammmenge einer stofflichen Verwertung zugeführt.
Knapp 51 Prozent oder 40 900 Tonnen der Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt, also beispielsweise zur Energieerzeugung verbrannt.Gegenüber dem Vorjahr stieg die thermisch entsorgte Menge um elf Prozent.Seit 2011 erhöhte sie sich um knapp 83 Prozent und erreichte somit einen neuen anteiligen sowie absoluten Höchststand.
Die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen ging gegenüber 2020 um 11,7 Prozent auf 35 500 Tonnen zurück.Verglichen mit 2011 entspricht dies einem Minus von 41 Prozent.Trotzdem umfasste die Entsorgung von Klärschlamm durch die landwirtschaftliche Aufbringung 2021 nach der thermischen Entsorgung den mengenmäßig größten Anteil.Die übrige stofflich verwertete Menge von 4285 Tonnen wurde zum Beispiel im Landschaftsbau oder in Vererdungsanlagen eingesetzt.
Bundesweit fielen im Jahr 2020 – das Bundesergebnis für 2021 liegt noch nicht vor – gut 1,7 Millionen Tonnen Klärschlamm in öffentlichen Kläranlagen an.Deutschlandweit wurde 2020 mit knapp 77 Prozent (plus 2,4 Prozentpunkte im Vergleich zu 2019) der größte Anteil des Klärschlamms thermisch entsorgt, während der Anteil für die Verwendung in der Landwirtschaft mit knapp 15 Prozent weiter rückläufig war (minus 1,6 Prozentpunkte).In absoluten Werten entsprach das rund 1,3 Millionen Tonnen, die thermisch entsorgt und knapp 260 000 Tonnen, die in der Landwirtschaft genutzt wurden.
Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar.Die kreisfreien Städte mit Ausnahme von Kaiserslautern, Koblenz und Trier setzen allein auf die thermische Verwertung.Eine ausschließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft findet im Donnersbergkreis statt.In den übrigen Landkreisen bemessen sich die genannten Verwertungsformen in unterschiedlichem Umfang. Für Ludwigshafen und Frankenthal liegen keine Angaben vor.Hier wird das kommunale Abwasser in den Anlagen eines Industriebetriebes, der BASF SE, behandelt.
11,7 Prozent weniger Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht
Die kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz gaben im Jahr 2021 knapp 80 800 Tonnen Klärschlamm (gemessen als Trockenmasse) zur Entsorgung ab. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes knapp zwei Prozent weniger als im Jahr 2020. Der Rückgang hing unter anderem mit der Flutkatastrophe im Juli zusammen. Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 wurden 84 600 Tonnen entsorgt. 2021 wurden knapp 50 Prozent der entsorgten Klärschlammmenge einer stofflichen Verwertung zugeführt. Knapp 51 Prozent oder 40 900 Tonnen der Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt, also beispielsweise zur Energieerzeugung verbrannt. Gegenüber dem Vorjahr stieg die thermisch entsorgte Menge um elf Prozent. Seit 2011 erhöhte sie sich um knapp 83 Prozent und erreichte somit einen neuen anteiligen sowie absoluten Höchststand. Die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen ging gegenüber 2020 um 11,7 Prozent auf 35 500 Tonnen zurück. Verglichen mit 2011 entspricht dies einem Minus von 41 Prozent. Trotzdem umfasste die Entsorgung von Klärschlamm durch die landwirtschaftliche Aufbringung 2021 nach der thermischen Entsorgung den mengenmäßig größten Anteil. Die übrige stofflich verwertete Menge von 4285 Tonnen wurde zum Beispiel im Landschaftsbau oder in Vererdungsanlagen eingesetzt. Bundesweit fielen im Jahr 2020 – das Bundesergebnis für 2021 liegt noch nicht vor – gut 1,7 Millionen Tonnen Klärschlamm in öffentlichen Kläranlagen an. Deutschlandweit wurde 2020 mit knapp 77 Prozent (plus 2,4 Prozentpunkte im Vergleich zu 2019) der größte Anteil des Klärschlamms thermisch entsorgt, während der Anteil für die Verwendung in der Landwirtschaft mit knapp 15 Prozent weiter rückläufig war (minus 1,6 Prozentpunkte). In absoluten Werten entsprach das rund 1,3 Millionen Tonnen, die thermisch entsorgt und knapp 260 000 Tonnen, die in der Landwirtschaft genutzt wurden. Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar. Die kreisfreien Städte mit Ausnahme von Kaiserslautern, Koblenz und Trier setzen allein auf die thermische Verwertung. Eine ausschließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft findet im Donnersbergkreis statt. In den übrigen Landkreisen bemessen sich die genannten Verwertungsformen in unterschiedlichem Umfang. Für Ludwigshafen und Frankenthal liegen keine Angaben vor. Hier wird das kommunale Abwasser in den Anlagen eines Industriebetriebes, der BASF SE, behandelt.
Eder pocht auf länderübergreifende Hochwasser-Vorsorge
Sinzig Die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) pocht angesichts der Ahr-Flutkatastrophe auf eine länderübergreifende Hochwasser-Vorsorge. „Die Ahr entspringt in Nordrhein-Westfalen, ihr Wassereinzugsgebiet reicht nach NRW hinein und sie mündet in Rheinland-Pfalz in den Rhein, der wiederum nach NRW fließt“, sagte sie am Donnerstag in Sinzig nahe der Mündung.
„Das ist wie ein Kreislauf.“ Hochwasservorsorge müsse im größeren Maßstab gesehen werden: „Sie kann nicht …mehr:
Rheinland-Pfalz stellt Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung der Hochwasservorsorge vor
Rheinland Pfalz hat Mitte September einen Sieben Punkte Plan zur Hochwasservorsorge vorgestellt. Der Plan basiert auf den Erfahrungen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2022 und entwickelt bisherige Konzepte weiter Nachdem schon in den 1990er Jahren ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept für das Land erarbeitet wurde, sind seitdem rund 1,2 Milliarden Euro in den Bau und die Ertüchtigung von technischen Hochwasserschutzanlagen (Deiche, Polder, örtlicher Hochwasserschutz) sowie in Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes in den Gewässern und der Fläche im Rahmen der Aktion Blau Plus geflossen. Der neue Sieben Punkte Plan ist eine Weichenstellung, die festlegt, in welche Richtung Rheinland Pfalz in den kommenden Jahren arbeiten wird. Der Sieben Punkte Plan umfasst die Weiterentwicklung der Hochwassergefahren und Risikokarten sowie die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, das Modellsystem VISDOM zur Verbesserung der Risikokommunikation sowie des Hochwassermelde und Hochwasserfrühwarndienstes und die Ausweitung der Hochwasserpartnerschaften. Weitere Themen sind die Fachberatung Wasserwehr und die Schulung der Katastrophenschutzstäbe sowie der Ausbau des Pegelmessnetzes des Landes, insbesondere im Bereich kommunale Warnpegel. Wichtig ist auch die Aufnahme der Starkregen und Hochwassergefährdung in Verfahren der kommunalen Bauleitplanung und Baugenehmigung sowie konkrete Bewertung des Hochwasserrisikos.
SGD Nord startet Öffentlichkeitsbeteiligung für Wasserschutzgebiete in Birgel
Der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord. Denn trinkbares Wasser gilt als kostbarster Rohstoff der Welt – es ist überlebenswichtig. In Birgel, VG Gerolstein, ist diese wertvolle Ressource durch Nitrateinträge aus der landwirtschaftlichen Düngung im Bereich der Trinkwasserbrunnen gefährdet. Um der Verunreinigung des Wassers langfristig einen Riegel vorzuschieben und damit die Trinkwasserqualität sicherzustellen, leitete die SGD Nord im Jahr 2020 ein Verfahren zur Festsetzung von zwei Wasserschutzgebieten im Bereich der Brunnen ein. Nun steht die Öffentlichkeitsbeteiligung bevor. Ab dem 17. Oktober 2022 besteht die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Einwendungen zu erheben.
„Um die rund 3.900 Menschen in der Region bis zur endgültigen Festsetzung der Wasserschutzgebiete weiterhin mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgen zu können, hat die SGD Nord bereits im März 2020 zwei vorläufige Anordnungen in Form von Rechtsverordnungen erlassen. Sie traten im April 2020 in Kraft. Seither ist insbesondere die Düngung mit Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Stallmist eingeschränkt“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis zur Vorgeschichte.
Eines der geplanten Wasserschutzgebiete dient dem Schutz des durch die beiden Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ erschlossenen Grundwassers, das andere schützt den Brunnen „Im Suhr“. Die Entwürfe der Rechtsverordnungen sowie die zugehörigen Karten und Pläne, aus denen entnommen werden kann, welche Grundstücke von den Wasserschutzgebieten betroffen sind und in welcher Schutzzone diese liegen, werden nach vorhergehender Bekanntmachung im örtlichen Amtsblatt in der Zeit vom 17. Oktober 2022 bis zum 16. November 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein zur Einsichtnahme ausgelegt. Alle von den Wasserschutzgebieten betroffenen Personen können ab dem 17. Oktober 2022 bis einschließlich 30. November 2022 Einwendungen erheben. Details zu den Einsichtnahmemöglichkeiten und zur Erhebung von Einwendungen liefert die Bekanntmachung der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein. Die SGD Nord bietet den Bekanntmachungstext sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen zusätzlich auch auf ihrer Internetseite zum Download an: https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/schutzgebiete/wasserschutzgebiete/laufende-verfahren/
Die eingehenden Einwendungen werden zunächst fachlich geprüft und in einem späteren Erörterungstermin mit den Einwenderinnen und Einwendern, dem Begünstigten des Wasserschutzgebietes und den Fachbehörden erörtert.
Hintergrund
Die drei Birgeler Brunnen „Im Suhr“, „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ sind essentieller Bestandteil der ortsnahen Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Gerolstein. Jährlich werden durchschnittlich 380.000 Kubikmeter Wasser aus den Brunnen gewonnen, was einem Beitrag von etwa 65 Prozent zum gesamten Trinkwasserbedarf des Versorgungsgebiets entspricht.
Über die letzten Jahre ist die Nitratkonzentration im Rohwasser der Brunnen kontinuierlich angestiegen. Der nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geltende Grenzwert von 50 mg/l konnte daher nur noch durch das Mischen der Rohwässer aus den drei Brunnen eingehalten werden. Eine in den letzten Jahren neu gebaute Verbindungsleitung zum Hochbehälter Hillesheim erhöht nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern ermöglicht auch das Zumischen geringer mit Nitrat belasteten Wassers.
Kläranlagen produzierten 2021 weniger Gas
Kläranlagen in Rheinland-Pfalz haben im Jahr 2021 weniger Klärgas als im Vorjahr gewonnen. Dies liege unter anderem an der Flutkatastrophe von 2021, teilte das Statistische Landesamt in Bad Ems am Mittwoch mit. Insgesamt gewannen 91 Kläranlagen im Land 32 Millionen Kubikmeter Klärgas. Das waren vier Prozent weniger als im Vorjahr. 82 Prozent des gewonnenen Gases wurde…mehr:
Neue Corona-Strategie
Das Land Rheinland-Pfalz wappnet sich für Herbst und Winter
Das Land Rheinland-Pfalz wird am kommendem Herbst seine Corona-Strategie ändern. Das hat Gesundheitsminister Clemens Hoch in Mainz mitgeteilt. Das Land will in Zukunft mehr auf das sogenannte Abwassermonitoring als Teil eines besseren Frühwarnsystems setzen. „Für Rheinland-Pfalz heißt das, dass wir dafür bis zum Herbst rund 14 Kläranlagen einbinden möchten“, so Minister Hoch. Auch die Mainzer Kläranlage soll dazugehören.
Außerdem sollen sogenannten Sentinel-Kohorte getetstet werden, als eine repräsentativer Ausschnitt der Bevölkerung. Damit möchte…
Unsere Gewässer im Blick: BfG weiht neue Leitwarte Umweltradioaktivität und zukunftsweisende Messstation ein
Dominik Rösch Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Am 5. August gab es gleich mehrfach Grund zum Feiern: Die Leiterin der BfG, Dr. Birgit Esser, weihte gemeinsam mit Dr. Frank Wissmann, dem Präsidenten des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), offiziell eine neue Leitwarte zur Umweltradioaktivität und gleichzeitig eine zukunftsweisende Messstation am Rhein ein.
Zur Überwachung der Radioaktivität in den Bundeswasserstraßen betreibt die BfG zusammen mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ein spezielles Messnetz. 40 Messstationen verteilen sich auf die Bundeswasserstraßen in ganz Deutschland. Die Leitwarte befindet sich in der BfG. Dort laufen die online erhobenen Daten – unter anderem die Gammastrahlung – zusammen. Zusätzlich werden von hier zentral Gewässerparameter wie die Temperatur oder der Sauerstoffgehalt von den Stationen des Messnetzes abgerufen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Mit den Daten können Fachleute z. B. die Auswirkungen möglicher Störfälle frühzeitig erkennen und den sich ändernden Gewässerzustand stets zeitnah beurteilen.
Dr. Birgit Esser, Leiterin der BfG: „Die neue Leitwarte ermöglicht es uns, ungewöhnliche radiologische Belastungen zu registrieren und unmittelbar die verantwortlichen Stellen zu informieren. Dadurch gewinnen wir im Störfall wertvolle Zeit und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung.“
Neue Monitoring-Station nimmt ihren Dienst auf
Neben der Eröffnung der neuen Leitwarte gab die Einweihung einer BfG-eigenen Messplattform Grund zum Feiern. Die BfG betreibt seit 1963 eine Messstation an ihrem ehemaligen Hauptsitz (1952-2003) am Rhein. Sie wurde zunächst als Messstation zur Überwachung der Umweltradioaktivität ins Leben gerufen. Sie erfüllt darüber hinaus schon seit langem ihre Aufgabe als integraler Bestandteil des Messnetzes der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins und der Flussgebietsgemeinschaft Rhein, einem Verbund der Länder im Einzugsgebiet. Um dem steigenden Bedarf nach verlässlichen, bestenfalls in Echtzeit gewonnen Daten gerecht zu werden, war es notwendig eine weitere Messstation mit innovativen online-Verfahren zu schaffen. In dem Forschungsprojekt „MONDE 1 – Die chemische Monitoring-Station der Zukunft“ bauten die beteiligten Forscher/-innen der BfG in den vergangenen drei Jahren eine neue Station auf und begannen innovative Methoden und Verfahren zu testen. Ergebnis der Forschungsarbeit ist eine zukunftsweisende Station am Koblenzer Rheinufer. Sie wird nun ein zeitlich hochaufgelöstes Monitoring zur zeitnahen Beschreibung des Gewässerzustandes ermöglichen, welches deutlich über die gängige Leistungsfähigkeit von Messstationen im Bereich der Gewässerchemie hinausgeht.
Dr. Frank Wissmann, Präsident des LfU: „Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz arbeitet mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde seit vielen Jahren auf unterschiedlichen Ebenen eng und erfolgreich zusammen. Von der Entwicklung der „Monitoring-Station der Zukunft“ werden auch wir im Landesamt bei der Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben profitieren.“
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Lars Düster, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz,
Tel.: 0261/1306-5275, E-Mail: duester@bafg.de
Bürgerdialog: Was bei der Hochwasservorsorge wichtig ist
Experten beraten in Städten und Gemeinden an der Ahr
Für Flutbetroffene im Ahrtal gibt es ein neues Informationsformat: den Bürgerdialog. Joachim Gerke, Leiter Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz bei der SGD Nord, und Anja Toenneßen, Geschäftsbereichsleiterin bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, beantworten Fragen zur Hochwasservorsorge, zur Gewässerwiederherstellung der Ahr und zum Bauen innerhalb des neuen Überschwemmungsgebietes Ahr.
Moderiert werden die Anwohnergespräche von Thomas Weimer, Leiter des Verbindungsbüros der Landesregierung für den Wiederaufbau. Start der Bürgerdialoge in lockerer Runde mit insgesamt zwölf geplanten Etappen waren Ende Juli Kreuzberg, Dernau und Altenahr.
Der Präsident der SGD Nord, Wolfgang Treis, begleitete die Auftaktveranstaltung in Kreuzberg. „Ich freue mich, dass wir mit den Bürgerdialogen eine weitere und wichtige Möglichkeit zum unmittelbaren Austausch vor Ort geschaffen haben und bedanke mich bei allen Beteiligten für Ihr Engagement in der Sache“, so Treis. Rund 50 Bürgerinnen und Bürger kamen unter anderem zum Bürgerdialog auf den provisorischen Dorfplatz in Kreuzberg. Denn immer noch ist die Sorge vor einer erneuten Naturkatastrophe groß. Zumal auch der Sahrbach durch den Ort fließt und an jenem Juliabend 2021 zerstörerische Kräfte entwickelt hatte.
Sorgen, die bei Gerke und Toenneßen auf viel Verständnis stoßen. Sie wiesen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern aber auch daraufhin, dass es einer gründlichen Planung bedürfe und man nicht untätig sei. So kommt für Joachim Gerke, Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz bei der SGD Nord, der in Planung befindlichen Gewässerwiederherstellung eine entscheidende Rolle bei der Hochwasservorsorge zu. Die Gewässerinstandsetzung sei kein Wiederaufbau „Eins zu Eins“, sondern mit Maßnahmen zur Hochwasservorsorge versehen. Dieses sei letztlich effektiver und schneller, „weil technische Baumaßnahmen, etwa der von Rückhaltebecken, immer aufwändige Genehmigungsverfahren voraussetzen“, erläuterte Gerke.
Fünf Ingenieursbüros sind mit der Planung der Wiederherstellung beauftragt, erklärte Anja Toenneßen von der Kreisverwaltung. Erste Zwischenergebnisse erhofft sie sich schon im Frühherbst: „Vielleicht können wir dann schon erste Maßnahmen einleiten.“ Mit der Fertigstellung des Gesamtkonzeptes rechnet sie Anfang 2023.
Das Ziel des Kreises sei weiterhin ein überörtliches Hochwasservorsorgekonzept, das das komplette Gebiet erfasse: Auf Kreisebene stünde man vor dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit allen acht Gebietskörperschaften mit dem Ziel, die entwickelten lokalen Hochwasserschutzkonzepte in die Gesamtbetrachtung miteinfließen zu lassen. Und: Auf überregionaler Ebene sei man dabei, die Gespräche und Kontakte mit Nordrhein-Westfalen verbindlicher auszubauen, beispielsweise über die Hochwasserpartnerschaft Ahr.
Auch die Planung der neuen Brücken für die Ahr ist für Gerke und Toenneßen ein entscheidender Bestandteil der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes. Die alten Brücken mit ihren mächtigen Pfeilern in der Ahr hätten für einen massiven Rückstau gesorgt, die unter anderem für die hohen Flutwellen verantwortlich gewesen seien. Neue Brücken, die für einen besseren Durchlauf des Wassers sorgen sollen, seien in der Planung. Neben Statik und Hydraulik spiele auch die Baukultur dabei eine wichtige Rolle. Schließlich wisse man um die identitätsstiftende Bedeutung der alten Rundbogenbrücken im Ahrtal. Die neuen Brücken sollten ebenfalls identitätsstiftend sein, müssten aber anders gebaut werden.
Kritik gab es aus der Bevölkerung an der Abgrenzung des vorläufigen Überschwemmungsgebietes. „Die Grenzen erscheinen mitunter willkürlich gewählt“, so ein Bürger. „Die Abgrenzung eines Überschwemmungsgebietes ist ein aufwändiger Prozess, der mit der Vermessung des Talraumes aus der Luft beginne und mit der händischen Übertragung von errechneten Linien auf die Grundstückgrenzen ende“, erklärte Gerke das System. „Die Daten und die erforderliche Zeit hatten wir nicht.“ Und er räumte ein: Da man mit dem Datenmaterial vor der Flut rechnen müsse, „gibt es Ecken, wo es nicht passt“. Er forderte die Bürgerinnen und Bürger auf, über Bürgermeister und Ortsvorsteher Einwände einzureichen: „Jeder Einzelfall wird geprüft und gegebenenfalls bei Entscheidungen berücksichtigt.“
Gerke machte aber auch klar, dass dieses vorläufige Überschwemmungsgebiet kein provisorisches ist. Man dürfe nicht damit rechnen, dass es in absehbarer Zeit ein neues gäbe. Er forderte die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Bautätigkeiten an den Vorgaben des vorläufigen Überschwemmungsgebietes zu orientieren, dann wären sie auf der sicheren Seite. „Sollte es eine neue Ausweisung des Überschwemmungsgebietes geben, besteht Bestandsschutz für das Gebäude.“
Gerke, Toenneßen und Weimer gingen auch auf Fragen der Gewässergüte und des Naturschutzes ein. Etwa die Tatsache, dass die Ahr an vielen Stellen im Sommer versandet. „Weil Hitzeperioden und Niedrigwasserphasen immer häufiger und früher eintreten, müssen wir den Niedrigwasserabfluss ebenfalls bei allen Planungen berücksichtigen. Eine wichtige Bedeutung kommt dem Geschiebemanagement und der Beschattung des Gewässer bei der Wiederherstellung zu.“ Gerke ist überzeugt: „Immer mehr kleine Gewässer werden als Folge des Klimawandels zeitweise trockenfallen.“
Auch die Campingplätze wurden von den Bürgerinnen und Bürger in Kreuzberg, Dernau und Altenahr angesprochen. Dauercamping sei fortan tabu im Ahrtal, machte das Expertentrio klar. Für den Betrieb (etwa Evakuierungspläne) und Wiederaufbau (Nähe zur Ahr und feste Aufbauten) gäbe es klare Richtlinien. Zu entscheiden, ob ein Betrieb bei Einhaltung der Auflagen noch lohne, sei Sache der Eigentümer und Pächter. Deutlich wurden Gerke, Toenneßen und Weimer auch beim Hinweis auf Aufschüttungen innerhalb der Hochwasserlinie während der vergangenen Monate. „Wir werden alles prüfen, was den Hochwasserabfluss negativ beeinflussen kann.“
Am 15. August, 17 Uhr, findet die nächste Etappe der Bürgerdialoge in Antweiler statt, am 17. August um 18 Uhr in Schuld. Von September bis Oktober sind weitere Termine für die jeweiligen Bürgerinnen und Bürger vor Ort geplant.
Gemeinsame Pressemeldung der SGD Nord, der Kreisverwaltung Ahrweiler und des Verbindungsbüros der Landesregierung für den Wiederaufbau im Ahrtal.
Pilotprojekt: Mit Abwasseranalysen Corona-Wellen vorhersagen
Mainz Mit Hilfe von Abwasser den Verlauf der Corona-Pandemie frühzeitig erkennen – noch nicht viele Kommunen haben sich auf diesen Weg gemacht. Drei Vorreiter-Städte liegen in Rheinland-Pfalz.
Mehrere Städte in Rheinland-Pfalz haben bereits Erfahrungen mit dem Nachweis des Coronavirus im Abwasser gesammelt. So gehört Neustadt an der Weinstraße zu einem von der EU geförderten Pilotprojekt, bei dem 20 Städte in Deutschland daran arbeiten, ein dauerhaftes Überwachungssystem…mehr:
8. Sitzung der Hochwasserpartnerschaft „Ahr“ stellte das Thema Brücken in den Mittelpunkt
Im Zentrum der achten Sitzung der Hochwasserpartnerschaft Ahr stand das Thema Brücken. In drei Vorträgen informierten die Referentinnen und Referenten rund 40 kommunale Teilnehmende aus dem Ahreinzugsgebiet, die an der Sitzung am 07.06.2022 in Dümpelfeld teilnahmen. Die Landrätin des Kreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und wurde einstimmig zur Vorsitzenden und Moderatorin der Hochwasserpartnerschaft Ahr ernannt.
„Brücken sind aufgrund ihrer Rolle bei der Flutkatastrophe ein besonders wichtiges Thema für die Hochwasserpartnerschaft. Deshalb ist der gemeinsame Informationsaustausch zu diesem Themenkomplex von außerordentlicher Bedeutung“, betont Weigand.
Frau Lisa Burghardt von der Rheinisch-Westfälisch Technischen Hochschule Aachen (RWTH) stellte erste Ergebnisse einer wissenschaftlichen Beschreibung der Entstehung und Ausprägung von Schäden an Brücken im Rahmen des KAHR-Projektes vor und präsentierte zusammenfassend Ideen für hochwasserangepasste Brücken. Zudem verwies sie für Bereiche an der Ahr mit sehr hohen Brückendichten auf einen möglichen Brückenverzicht.
Herr Stefan Gleißner von der Deutschen Bahn Netz AG informierte über den Stand des Wiederaufbaus der Bahnbrücken. Er stellte einen Überblick der Schäden an der Ahrtalbahnstrecke sowie die Aufräumarbeiten und erneute Inbetriebnahme von Teilstrecken vor. Neben den rechtlichen Vorgaben und Erleichterungen im Zuge des Wiederaufbaus betonte er die Zusammenarbeit mit allen öffentlichen Institutionen und privaten Anliegern. Anschließend präsentierte er die neue hochwasserresiliente Brücken- & Bahndammplanung der Deutschen Bahn Netz AG.
Auch der Landesbetrieb für Mobilität (LBM), vertreten durch Herrn Andreas Jackmuth, stellte den Stand der Planungen für den Brückenwiederaufbau dar. Herr Jackmuth berichtete von einer Schadenserfassung des LBM und unterschied zwischen sofort umgesetzten Notmaßnahmen durch die Bundeswehr unmittelbar nach der Flutkatastrophe und schnellen Provisorien mit gewissen Vorplanungen. Für zerstörte Brücken mit für den Abflussquerschnitt hydraulisch ausreichender Leistungsfähigkeit stellte er am Beispiel der B9-Ahrbrücke in Sinzig den Wiederaufbau „alt wie neu“ dar. Ebenso erläuterte er Ideen für einen optimierten Wiederaufbau mit hochwasserresilienten Konstruktionen und der Bemessung eines außergewöhnlichen Lastfalls „Flut“. Im Anschluss präsentierte er Möglichkeiten für Brückenträger am Beispiel der L 84 – Ahrtorbrücke Ahrweiler und zum Wiederaufbau im Bestand.
Nach den Vorträgen der Referenten informierte Frau Anja Toenneßen, Geschäftsbereichsleiterin bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, zum Stand des Gewässerwiederherstellungskonzeptes sowie über die zukünftige Struktur der Hochwasservorsorge im Einzugsgebiet der Hochwasserpartnerschaft Ahr durch den mit den Kommunen abzuschließenden Kooperationsvertrag.
Joachim Gerke, Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, fasste die Ergebnisse der Veranstaltung in einem Schlusswort zusammen. Durch die Veranstaltung führte Frau Dr. Barbara Manthe-Romberg, Mitarbeiterin beim Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) und Referentin beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.
Zum Hintergrund:
Hochwasserpartnerschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden, Städten, Verbandsgemeinden und Kreisen, die an einem von Hochwasser betroffenen Gewässer liegen und die Hochwasservorsorge gemeinsam voranbringen möchten. Die Hochwasserpartnerschaft „Ahr“ ist seit 2014 aktiv. Zum Workshop waren alle Verbands- Stadt- und Ortsbürgermeister eingeladen, um sich mit den Fachexperten auszutauschen. Das Informations- und Beratungszentrum Hochwasser (IBH) unterstützt die Hochwasserpartnerschaften bei der Organisation und Durchführung von Workshops zu allen Themen und Aspekten der Hochwasservorsorge.
KI im Wassersektor – Umweltministerin unterzeichnet Kooperationsvertrag „DZW – Digitaler Zwilling Wasserwirtschaft“
Tanja Loch-Horn Referat für Öffentlichkeitsarbeit Umwelt-Campus
Hochschule Trier
Am 4. Juli 2022 unterzeichnete die rheinlandpfälzische Umweltministerin Katrin Eder an der Außenstelle des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) in Trier den Kooperationsvertrag für das Vorhaben „DZW – Digitaler Zwilling Wasserwirtschaft“. Die Hochschule Trier (Umwelt-Campus Birkenfeld) und das DFKI erforschen damit den Einsatz von KI-Methoden für Simulations- und Prognosemodelle in der Wasserwirtschaft.
Uneingeschränkten Zugang zu Frischwasser in Deutschland garantieren zu können, wird allgemein als Selbstverständlichkeit angesehen. Der Schein des glanzvollen Wassers trügt jedoch – insbesondere der Klimawandel und die Urbanisierung stellen für natürliche Ressourcen eine enorme Belastung dar. Auch die demographischen und gesellschaftlichen Veränderungen, politische Zielvorgaben in Bezug auf die Abwasserreinigung oder die energiebedingten CO2-Emissionen der Wasserversorgung gehören zu den vielen neuen Herausforderungen in der Wasserwirtschaft. Wasserwerke in der ganzen Nation stehen vor ähnlichen Fragestellungen. Variablen wie Größe, Besiedlungsdichte, Nutzungsarten, Topologie des Versorgungsgebiets und unterschiedliche Strukturen des Wasser- und Abwassernetzwerkes beeinflussen die Problematik. Neue und resiliente Lösungen müssen gefunden werden. Mit ingenieurstechnischem Höchstmaß und KI gelingt es, den intelligenten Umgang mit Wasser zu gewährleisten.
„Der effiziente und verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist eine gesellschaftliche Verantwortung und ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung. Deshalb unterstützen wir die zukunftsweisende Forschung des DFKI und der Hochschule Trier in diesem Vorhaben. Der Erkenntnisgewinn und Wissenstransfer über digitale Zwillinge sind wegweisend für das Wasser 4.0“, betonte Umweltministerin Katrin Eder. „Die vehemente Fortführung der Digitalisierung der Wasserwirtschaft kann einen großen Beitrag dazu leisten, den neuen Herausforderungen gewachsen zu sein. Das Land Rheinland-Pfalz setzt entschieden auf das Thema KI für Umwelt und Nachhaltigkeit und unterstützt das DFKI deshalb seit mehr als 30 Jahren.“
Prof. Dr. Andreas Dengel, Geschäftsführender Direktor des DFKI in Kaiserslautern und KI-Botschafter des Landes Rheinland-Pfalz: „Die Nutzung von digitalen Zwillingen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz wird industrielle Prozesse, so auch die Wasserwirtschaft, in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen. Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier einen weiteren essenziellen Forschungsbeitrag für eine nachhaltige und umweltfreundliche KI zu leisten. Wir sehen den Einsatz von KI für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen als Teil der DFKI-Mission. Mit dem Kompetenzzentrum „DFKI4planet“ und verschiedenen Projekten aus dem breiten Spektrum der KI haben wir uns zum Ziel gesetzt, das große Potenzial intelligenter Technologien effektiv für Umweltschutz und Nachhaltigkeit einzusetzen.“
Die Präsidentin der Hochschule Trier, Prof. Dr. Dorit Schumann, ergänzt: „Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind Schwerpunktthemen der Hochschule Trier und ich freue mich besonders, dass das ‚Lebenselixier Wasser‘ im Mittelpunkt der Kooperation steht.“
Projektleiter Prof. Dr. Ralph Bergmann erklärt: „Wir sehen eine große Entwicklungsmöglichkeit, mit Hilfe von erfahrungsbasierten Methoden auf Herausforderungen in der Wasserwirtschaft zu reagieren und mithilfe von Prognose- und Simulationsmodellen beweglich handlungsfähig zu sein. Als Ergebnis erhoffen wir uns, die Prozesse im Wassersektor zukünftig ressourcenschonender und resilient gegen Störungen gestalten zu können. Auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Umwelt-Campus freuen wir uns, da wir besonders den Wissenstransfer der Forschenden schätzen.“ Prof. Dr. Stefan Naumann, der seitens des Instituts für Softwaresysteme am Umwelt-Campus das Projekt leitet, sieht in dieser Kooperation erhebliche Chancen, „sowohl im informationstechnischen Bereich als auch im Anwendungsfeld der Wasser- und Energieeinsparung wissenschaftliche Fortschritte zu erzielen und diese auch in die Praxis zu überführen.“
In Anlehnung an der Initiative „Industrie 4.0“, prägt die „German Water Partnership“ den Begriff „Wasser 4.0“ zur Transformation bestehender industrieller Produktionsanlagen zu Cyber-Physical-Systems. Die optimale Vernetzung virtueller und realer Wassersysteme soll in Zukunft in der Wasserwirtschaft Anwendung finden und dabei Planung, Bau und Betrieb berücksichtigt werden. Die Kooperation zwischen der Hochschule Trier (Umwelt-Campus Birkenfeld) und dem DFKI hat unter anderem zum Ziel, gemeinsame Modellprojekte zu entwickeln. Für kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger können die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse als guter Ansatzpunkt für die Entwicklung von Maßnahmen dienen. Weiter soll das Potenzial der Entwicklung eines digitalen Zwillings in der Wasserwirtschaft exemplarisch konkretisiert werden.
Grundsätzlich wird Gegenstand dieser Kooperation sein:
Die Referenzmodellentwicklung und Validierung „Digitaler Zwilling Wasserwirtschaft“.
Anwendungsfälle für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Wasserwirtschaft.
Wissenschaftliche Begleitung von Projekten und Wissenstransfer.
GOOD TO KNOW | DIGITALE ZWILLINGE IN DER WASSERWIRTSCHAFT
Ein digitaler Zwilling ist ein virtuelles Abbild eines Produkts oder Prozesses, welches mit realen Daten versorgt wird. Bevor Ressourcen in der realen Welt eingesetzt werden, sind digitale Zwillinge von großem Nutzen. Mit ihnen kann das Unternehmen eine realistische Modellierung vornehmen und Produktionsprozesse optimieren und planen. Beispielsweise können Prognose- oder auch Simulationsmodelle mit digitalen Zwillingen angefertigt werden. So können Fehler bei der Verwaltung der Systeme gelöst oder auch verhindert werden. Beispiele hierfür sind die Ortung eines Lecks, die Energieeffizienz, die Wasserqualität, die Planung der Wartungsarbeiten und die frühzeitige Reaktion auf Notfälle. Häufige Fehler können finanzielle Verluste zur Folge haben und vielzählige Gefahren für das Unternehmen mit sich bringen. Umso sinnvoller ist die Anwendung der digitalen Zwillinge in der Wasserwirtschaft. Auf Basis von Echtzeitmodellierung und Wertschöpfung von Wasser- und Umweltdaten wird ein erfolgreicher Grundbaustein der Industrie 4.0 in den Wassersektor implementiert.
https://idw-online.de/de/news798033
Urban Thinkers Campus 2022: Urban Lab zu kommunalen Partnerschaften im Wasserbereich
Die Stadt Mannheim pflegt vielfältige internationale kommunale Kooperationen zur Erreichung der globalen Nachhaltigeitsziele. Beim diesjährigen Urban Thinkers Campus stellt inter 3 am 20. Mai 2022 in einem Urban Lab Kommunale Betreiberpartnerschaften als ein erfolgversprechendes Format vor, wie die kommunale Wasserwirtschaft im globalen Maßstab dazu einen Beitrag leisten kann. Denn viele Länder des globalen Südens könnten vom Know-how der Wasserwirtschaft „made in Germany“ profitieren.
Digitales Capacity Building für Fach- und Führungskräfte
Welche Relevanz haben internationale Betreiberpartnerschaften im Wassersektor für deutsche Unternehmen? Und wie groß ist ihre Bereitschaft, sich in diesem Bereich zu engagieren?
Das vierstündige Urban Lab richtet sich an Vertreter:innen interessierter Städte und Unternehmen der kommunalen Wasserwirtschaft. Shahrooz Mohajeri wird die Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen zu ihren Potenzialen und Interessen zur Diskussion stellen. Heiko Heidemann von der GIZ stellt die digitale Plattform für Betreiberpartnerschaften vor und Christian Güse vom VKU berichtet über Erfahrungen aus der Entwicklungszusammenarbeit. Mit ihren Aktivitäten in Sambia und Jordanien geben Gelsenwasser und Hamburg Wasser anschließend Einblicke darin, wie eine Betreiberpartnerschaft sich konkret gestalten kann.
Das Urban Lab findet hybrid statt: im Stadthaus in Mannheim, N1 sowie online. Bitte melden Sie sich an.
Landkreis Meyen-Koblenz will Vorwarnzeiten bei Hochwasser verbessern
Nach dem Hochwasser im Juli 2021 will der Landkreis Mayen-Koblenz die Vorwarnzeiten an den Gewässern im Kreisgebiet bei künftigen Starkregenereignissen verlängern. Einen entsprechenden Beschluss hat der Kreistag im vergangenen Jahr gefasst, teilte der Landkreis mit.
Durch zusätzliche Pegel-Messstellen sollen frühzeitige Hilfs- und Schutzmaßnahmen früher eingeleitet und dadurch Menschenleben und materielle Schäden verhindert werden. Bisher gebe es im gesamten Kreisgebiet außer den Pegeln an Rhein und Mosel aber nur drei lokale Messpegel, zwei an der Nette in den Bereichen Nettegut und Burg Wernerseck sowie eine am Baybach in Burgen.
In der Hochwasserpartnerschaft Mayen-Koblenz wude die Arbeitsgruppe „Pegel“ eingerichtet, der neben Vertretern des Kreises und aller Städte und Verbandsgemeinden Feuerwehr, Katastrophenschutz, Wasserwirtschaftsverwaltung und die Hochschule Koblenz angehören. Alle Kommunen waren aufgefordert, Vorschläge für …mehr:.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
Klimabonus beschert Wasserwirtschaft kräftigen Förderschub
Rheinland-Pfalz will die Förderung von wasserwirtschaftlichen Projekten noch stärker an Klimaschutz und Klimafolgen auszurichten. Die Kommunen sollen jährlich mit 100 bis 110 Millionen Euro bei ihren Vorhaben unterstützt werden. Die entsprechenden Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft wurden Anfang Februar im Umweltausschuss vorgestellt. Mit der Neufassung der Richtlinien werden verbesserte Förderungen in den Bereichen Kritische Infrastruktur, Bau von Trinkwasserverbundleitungen, Rückhalt von Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasseranlagen oder auch der Wasserrückhalt in den Außenbereichen der Gemeinden möglich. Zudem wird die Förderung von Hochwasserrückhaltemaßnahmen ausgeweitet und bedarfsgerechter ausgestaltet. Außerdem gibt es finanzielle Unterstützungen etwa bei der Schaffung von Gewässerverbänden, für die Projektsteuerung von Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie oder auch für kommunale Umweltbildungsmaßnahmen. Für besonders effiziente Maßnahmen der Energieeinsparung oder Eigenstromerzeugung wurde die entgeltunabhängige Bonusförderung genauso angepasst wie beispielsweise für den Bau einer 4. Reinigungsstufe.
Download der Förderrichtlinien und der aktuellen Broschüre zu den Förderrichtlinien:
https://wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/1198
Lebendige Gewässer in Rheinland-Pfalz sind das Ziel: SGD Nord veröffentlicht Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme
Seit 2000 arbeitet die SGD Nord an der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Ziel der Richtlinie ist es, bis 2027 den Gewässerzustand in Europa flächendeckend zu verbessern und den guten Zustand zu erreichen. Wie dies erreicht werden soll, wird im Bewirtschaftungsplan und in den Maßnahmenprogrammen dargelegt, die vor kurzem überprüft und aktualisiert wurden. Ab Ende Dezember können die Dokumente eingesehen werden.
„Mithilfe der Programme konnten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer und zum Schutz unserer Natur angestoßen und umgesetzt werden“, sagt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. Dazu gehören zum Beispiel die Renaturierung von Gewässern, der Rückbau kleinster Wanderhindernisse oder aber die Modernisierung von Kläranlagen.
Ein Beispiel für eine gelungene Maßnahme ist der Seibersbach in der Ortsgemeinde Waldböckelheim im Landkreis Bad Kreuznach. Damit sich dieser naturnah entwickeln kann, wurde er oberhalb der Ortslage über eine Länge von rund 300 Metern in den natürlichen Verlauf am Geländetiefpunkt verlegt. Die im Jahre 2019 durchgeführte Renaturierung soll somit die bestehenden Defizite im Bereich der Gewässermorphologie beseitigen und zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Seibersbaches beitragen. Die Maßnahme am Seibersbach wurde durch das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ gefördert.
Am 22. Dezember 2021 wird der aktualisierte rheinland-pfälzische Bewirtschaftungsplan veröffentlicht. Des Weiteren erfolgt auch die Veröffentlichung des Überblicksberichts der Flussgebietsgemeinschaft Rhein, der aktualisierten Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mosel-Saar, Mittelrhein und Niederrhein sowie der zusammenfassenden Umwelterklärung. Die Dokumente und weitere Informationen sind auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord abrufbar unter: https://s.rlp.de/iIFAJ sowie im Downloadbereich unter dem jeweiligen passenden Reiter: https://s.rlp.de/u1tjp.
Mehr zur „Aktion Blau Plus“ erfahren Sie unter https://aktion-blau-plus.rlp-umwelt.de/servlet/is/8380/.
Ab aufs Wasser!
Schwimmende Photovoltaik-Anlagen können zum erforderlichen schnellen Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien beitragen.
Beim massiven und schnellen Ausbau der Solarenergie ist Kreativität gefragt. Wo überall lassen sich die blau- oder schwarz-glänzenden Module energieeffizient installieren und wirtschaftlich betreiben? Unsere Nachbarn in den Niederlanden gehen neue Wege: Sie nutzen ihre Wasserflächen, um darauf Photovoltaik (PV)-Anlagen schwimmen zu lassen. „Floating-PV“ nennen das die Fachleute. In Rheinland-Pfalz gibt es bisher ein Beispiel dafür, auf einem Baggersee bei Leimersheim (Landkreis Germersheim). Und im Hunsrück wird über ein solches Projekt in kommunaler Trägerschaft diskutiert, auf der Steinbach-Talsperre.
Schwimmende Photovoltaik sei keineswegs auf die an Wasserflächen so reichen Niederlande beschränkt, sagt Dr. Henrik te Heesen: „Das ist auch hier möglich!“ Te Heesen ist Professor für Technologien der Erneuerbaren Energien und Direktor des Instituts für Betriebs- und Technologiemanagement (IBT) am Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt er, ob und wie das in rheinland-pfälzischen Kommunen funktionieren könnte.
Frage: Herr Professor te Heesen, Offshore-Windkraftanlagen draußen auf dem Meer sind allgemein bekannt. Mit der Idee der schwimmenden Fotovoltaik-Anlagen geht jetzt auch die Solarenergie aufs Wasser. Was steckt dahinter?
Prof. Henrik te Heesen: Die Idee wird in den Niederlanden vielfach umgesetzt. Dort sind große Landflächen für Photovoltaik-Anlagen knapp und damit teuer. Deshalb hat man sich dort überlegt, auf großen Seen PV-Module auf Schwimmkörper auf Kunststoff zu montieren, aufs Wasser zu setzen und zu einem Solarkraftwerk zusammenzuschalten. Eigentlich ganz trivial. Die bislang größte Anlage auf dem Bomhofsplas, einem See in der Nähe von Zwolle, erreicht eine Leistung von 27,4 Megawatt. Zurzeit entsteht am Uivermeertje nahe Nijmegen die größte Floating-PV-Anlage in Europa mit einer Leistung von 29,8 Megawatt.
Frage: Welche Gewässer eignen sich am besten dazu?
Antwort: Eigentlich jede größere Wasserfläche, die nicht als Freizeit- und oder Badesee ausgewiesen ist. Sehr gut eigenen sich Baggerseen und Kiesgruben, aber auch Stauseen, die zur reinen Trinkwassergewinnung genutzt werden. Ebenso könnte man solche Anlagen auf gefluteten ehemaligen Tagebauen installieren.
Frage: Welche Vorteile haben solche schwimmenden Solarkraftwerke?
Antwort: Die Stromausbeute ist wesentlich höher als zum Beispiel bei PV-Anlagen, die auf Dächern montiert sind. Gerade im Sommer, wenn bei großer Hitze kein Lüftchen weht, können die Solarzellen nicht optimal arbeiten und verlieren an Wirkungsgrad. Das ist auf dem Wasser anders: Die Wasseroberfläche kühlt die Module gleichzeitig von unten und sorgt so für optimale Funktionsbedingungen. Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg geht von einer um zehn Prozent höheren Stromausbeute einer Floating-PV- gegenüber einer auf festem Grund montierten Anlage aus.
Frage: Und die Nachteile?
Antwort: Ein Nachteil kann der Abtransport der erzeugten Energie sein. Meist gibt es in der Nähe der Gewässer keine Möglichkeit, den Solarstrom in ein öffentliches Stromnetz einzuspeisen. Also müsste zugleich eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut werden. Das ist natürlich grundsätzlich möglich, erhöht aber die Investitionskosten mitunter enorm. Deshalb wäre ein Verbrauch des Stroms vor Ort wesentlich effizienter, beispielsweise für den Betrieb der Maschinen eines Kieswerks oder die Pumpen einer Trinkwasseraufbereitung. Aber das ist letztendlich eine betriebswirtschaftliche Rechnung.
Frage: Wirkt es sich auf Fauna und Flora aus, wenn eine Wasserfläche mit Solarmodulen belegt wird? Ändert sich die Wasserqualität durch die schwimmenden Kunststoffkörper?
Antwort: Den bisherigen Erfahrungen zufolge gibt es keine negativen Auswirkungen auf die Ökologie. Im Gegenteil: Durch die Abschattung durch die Solarmodule erwärmt sich die Oberfläche des Sees weniger. Dadurch bilden sich weniger Algen und das „Umkippen“ des Sees wird verhindert, was gerade bei stehenden Gewässern ein Problem sein kann. So eine schwimmende PV-Anlage kann auch den Nährstoffhaushalt eines Gewässers positiv beeinflussen, was wiederum Fischen, aber auch Wasserpflanzen zugutekommt. Hinzu kommt: Es verdunstet weniger Wasser, der Wasserspiegel verändert sich nicht wesentlich, was bei Trinkwasserspeichern vorteilhaft sein kann.
Frage: Wie verhalten sich schwimmende PV-Anlagen bei schwerem Wetter wie zum Beispiel Starkregen oder Sturm? Was gibt es dabei zu beachten?
Antwort: Floating PV-Anlagen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen im Vergleich zu Freiflächenanlagen. Auf Seen gibt es in der Regel auch keine kritische Wellenentwicklung wie auf dem Meer.
Frage: Können Floating-PV-Anlagen auch modellhaft für rheinland-pfälzische Kommunen oder kommunale Träger sein?
Antwort: Zweifelsfrei ja. Es gibt Überlegungen, die Steinbachtalsperre im Kreis Birkenfeld mit einer Floating-PV zu belegen. Das Trinkwasserreservoir wird zurzeit saniert. Der Kreiswasserweckverband hat bei unserer Hochschule angefragt, wie das gehen könnte. Eine weitere Anlage ist auf einem Baggersee im Kreis Germersheim installiert. Betreiber ist ein regionaler Energieversorger, die Erdgas Südwest GmbH. Der erzeugte Strom wird vorwiegend im benachbarten Kieswerk eingesetzt, der Rest ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Es sind also verschiedene Modelle und Konstellation vorstellbar, wie kommunale Partner zusammenarbeiten und mit Floating-PV die Energiewende vorantreiben können.
Frage: Wie viel Geld für Investition und Betrieb müsste eine Kommune für so ein Projekt in die Hand nehmen? Und welche Erlöse ließen sie erzielen?
Antwort: Die Kosten hängen natürlich stark von der Größe der Photovoltaikanlage ab. Die Investitionskosten für Floating-Photovoltaikanlagen sind zehn bis fünfzehn Prozent höher als bei Freiflächenphotovoltaik. Dennoch ergeben sich Kosteneinsparungen insbesondere beim Eigenverbrauch des Stroms aus der schwimmenden Photovoltaikanlage, da die Kosten für den Strombezug über das Energieversorgungsunternehmen in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden.
Herr Professor te Heesen, haben Sie vielen Dank für dieses Gespräch.
Jannik Scheer Kontakt:
Prof. Dr. Henrik te Heesen
Technologien der Erneuerbaren Energien
Direktor des Instituts für Betriebs- und Technologiemanagement (IBT)
Prodekan Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik
Studiengangsleitung Erneuerbare Energien (B. Sc.) und Umweltorientierte Energietechnik (M. Sc.)
Telefon +49 6782 17-1908
E-Mail h.teheesen@umwelt-campus.de
https://www.gstb-rlp.de/gstbrp/Publikationen/Aktuelles/2021/Ab%20aufs%20Wasser!/
4,7 Prozent weniger Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht
Die kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz gaben im Jahr 2020 rund 82 300 Tonnen Klärschlamm (gemessen als Trockenmasse) zur Entsorgung ab. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes knapp ein Prozent weniger als im Jahr 2019. Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019 wurden 84 900 Tonnen entsorgt. 2020 wurden 55 Prozent der entsorgten Klärschlammmenge einer stofflichen Verwertung zugeführt. Knapp 45 Prozent oder 36.900 Tonnen der Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt. Das stellt anteilig als auch absolut einen neuen Höchststand dar. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die thermisch entsorgte Menge um zwei Prozent, seit 2010 um 73 Prozent. Die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen ging gegenüber 2019 um 4,7 Prozent auf 40 200 Tonnen zurück. Verglichen mit 2010 entspricht dies einem Minus von 31 Prozent. Die landwirtschaftliche Aufbringung stellt jedoch nach wie vor den mengenmäßig bedeutendsten Entsorgungsweg für Klärschlamm dar. Die übrige stofflich verwertete Menge von 4600 Tonnen wurde zum Beispiel im Landschaftsbau oder in Vererdungsanlagen eingesetzt.
https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20211110_014
Spiegel: „Keine gravierende langfristige Belastung“
Klimaschutzministerin stellt Zwischenergebnisse des Sondermessprogramms an der Ahr vor.
„Die Flutkatastrophe im Ahrtal vom 14./15.07.2021 hat erwartungsgemäß zu höheren Schadstoffwerten in Wasser, Boden und Luft geführt. Allerdings sind diese Werte derzeit nicht beunruhigend und lassen auch keine längerfristigen gravierenden Belastungen befürchten,“ zog Klimaschutzministerin Anne Spiegel ein Zwischenfazit des Sondermessprogramms an der Ahr. Seit 4. August untersucht das Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit der SGD Nord im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Umweltfolgen des verheerenden Hochwassers.
Für die Gewässeruntersuchung wurden an 14 Messpunkten entlang der Ahr in bislang vier Durchgängen sowie durch das Messschiff MS Burgund an der Ahrmündung in den Rhein Proben entnommen und analysiert. Als größte Quelle der Belastungen haben sich dabei zerstörte Kanäle und nur eingeschränkt funktionsfähige Kläranlagen ergeben. Dabei nehmen die Belastungen vom Oberlauf zum Unterlauf zu. Insbesondere unterhalb der Siedlungsgebiete von Bad Neuenahr und Sinzig steigen die gemessenen Nährstoffeinträge stark an.
Bis Jahresende sollen alle Bürgerinnen und Bürger wieder an die Kläranlagen Adenauer Bach im Dümpelfeld, Untere Ahr in Sinzig und an mehrere provisorische Kläranlagen im Bereich der mittleren Ahr angeschlossen sein. Die Sanierung und Erneuerung aller defekten Kanäle und die Neuausrichtung der Abwasserentsorgung insgesamt wird hingegen einige Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin lässt sich nicht vermeiden, dass Abwasser zum Teil unzureichend behandelt oder sogar unbehandelt in die Ahr gelangt und das Gewässer belastet.
Nach Regenfällen wurden zudem höhere Konzentrationen von Mineralölen und Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gemessen. „Das spricht dafür, dass diese Schadstoffe aus Kanälen und von zerstörten Straßen oder Parkplätzen eingeschwemmt werden“, sagte Ministerin Spiegel.
Das Hochwasser hat im Verlauf der Ahr auch die Besiedlung mit Kleinlebewesen beeinträchtigt. „Die Wirkung dieser Hochwasserwelle ist mit einem Sandstrahlgebläse zu vergleichen“, veranschaulichte Spiegel. Die natürliche Wiederbesiedlung im Unterlauf könne viele Jahre dauern. Bei den Fischen ist nach erster Einschätzung noch etwa die Hälfte des Bestandes vorhanden. „Wir werden die Entwicklung an der Ahr mit weiteren Untersuchungen begleiten“, gab Ministerin Spiegel bekannt. Das chemische Monitoring findet momentan alle zwei Wochen statt, weitere biologische Untersuchungen laufen aktuell und sind für das kommende Frühjahr geplant.
Relativ gering ist demgegenüber der Einfluss der Flutkatastrophe auf die Gewässerchemie des Rheins. Aufgrund der großen Verdünnungseffekte sind erhöhte Werte lediglich im Nahbereich der Ahrmündung messbar.
Boden- und Staubuntersuchungen haben keine gesundheitsgefährdenden Verschmutzungen ergeben. Lediglich der Messpunkt am „Ahrtor“ zeigte bei den Staubniederschlägen leicht erhöhte Schwermetallwerte (mit fallender Tendenz), die vermutlich auf Abbrucharbeiten und erhöhtes Lkw-Aufkommen zurückzuführen sind. Teilweise sind die gemessenen Werte sogar unterhalb der Nachweisgrenze.
„Bei den Böden haben wir uns auf besonders sensible Bereiche wie Kinderspielflächen und auf Flächen konzentriert, an denen sich viele Sedimente abgelagert haben“, erläuterte Ministerin Spiegel. Insgesamt wurden rund 120 Flächen in der Westeifel und im Ahrtal beprobt. Leicht erhöhte Messwerte bei Schwermetallen oder PCB sind vermutlich gar nicht auf das Hochwasser zurückzuführen. Bei einzelnen Flächen wurden schon vor der Flutkatastrophe bestehende „Alt“-Bodenbelastungen entdeckt. „Selbstverständlich werden die an wenigen Stellen notwendigen Maßnahmen wie etwa Bodenaustausch durch die zuständigen Behörden auf den Weg gebracht und zusätzliche Untersuchungen im Umfeld von auffälligen Bereichen fortgesetzt“, versicherte Ministerin Spiegel abschließend.
Die aktuellen Messergebnisse sind auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar: www.sgdnord.rlp.de
Wiederaufbau: SGD Nord erlaubt Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz
Um nach der Flutkatastrophe den zügigen Wiederaufbau im Ahrtal sowie in der Großregion Trier und die dort lebenden Menschen zu unterstützen, hat die Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen, die Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlaubt.
Diese ist bis zum 23. Dezember 2021 befristet und gilt für Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und mit der Folgenbeseitigung der Unwetterschäden in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel sowie in der kreisfreien Stadt Trier stehen.
So dürfen Personen an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 Abs. 1 ArbZG mit Tätigkeiten beispielsweise zur Wiederherstellung der Infrastruktur, der Entsorgung des auf Parkplätzen oder ähnlichen Flächen zwischengelagerten Abfalls oder der Restaurierung und Sanierung von Gebäuden beschäftigt werden. Im Rahmen der Ausnahmebewilligung muss ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Dabei müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.
Die Regelungen gelten für Beschäftigte über 18 Jahre. Ausgenommen davon sind Minderjährige, die weiterhin unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Für Schwangere und stillende Frauen gilt das Mutterschutzgesetz. Gerade mit Blick auf die schweren physischen und psychischen starken Belastungen durch die Arbeit in der Bewältigung der Hochwasserschäden, sollten die Arbeitsbedingungen auch bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen so gestaltet werden, dass den Beschäftigten situationsabhängig möglichst lange Erholungszeiten zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen:
Den Link zur Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite der SGD Nord unter:
Arbeitszeit in Betrieben und im Straßenverkehr SGD Nord (rlp.de)
Bitte nutzen Sie bei Fragen zum Wiederaufbau Ahrtal folgende zentralen Kontakte:
elefonnummer: 0261 – 120 – 8005 oder Email: ahrtal@sgdnord.rlp.de
Die Hotline ist in folgenden Zeiträumen erreichbar: Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr sowie am Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr.
Über die SGD Nord:
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist eine Obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Als moderne Bündelungsbehörde vereint sie Gewerbeaufsicht, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Raumordnung, Landesplanung, Naturschutz und Bauwesen sowie eine Servicestelle für Unternehmer und Existenzgründer unter einem Dach. Die SGD Nord steht für Kompetenz und sorgt für eine zügige, rechtssichere Bearbeitung von Genehmigungsverfahren. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität von Rheinland-Pfalz als Wirtschaftsstandort und gesundem Lebensraum. Die SGD Nord hat ihren Sitz in Koblenz und ist in Montabaur, Idar-Oberstein und Trier vertreten. Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de
Rheinland-Pfalz richtet Wiederaufbauorganisation ein
Die Landesregierung von Rheinland- Pfalz hat eine Wiederaufbauorganisation eingerichtet, um die kommunale Infrastruktur im von der Hochwasserkatastrophe heftig getroffenen Ahrtal voranzutreiben. Die Wiederaufbauorganisation wird unter Leitung von Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß arbeiten. Zudem gehören der Wiederaufbauorganisation die neu geschaffene Abteilung „Wiederaufbau 2021“ im Innenministerium, die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz und der Vor-Ort-Beauftragte der Landesregierung an. Für die Aufgabe des Vor-Ort-Beauftragten wurde der ehemalige Landrat und Innenstaatssekretär a. D. Günter Kern vom Ministerrat berufen. Er wird in Sachen Wiederaufbau den engen Kontakt zu den Kommunen halten.
Rheinland-Pfalz fördert Wiederaufbau der Wasserver- und Abwasserentsorgung mit 20 Millionen Euro
Das Klimaschutzministerium Rheinland- Pfalz hat Ende Juli ein für Sonderförderprogramm für Starkregen- und Hochwasserschäden gestartet. Das Programm erweitert bisherige Förderrichtlinie und unterstützt die Instandsetzung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsinfrastruktur mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent. Das Sonderförderprogramm ist vorerst mit 20 Millionen Euro ausgestattet. Anträge für Förderung aus dem Sonderförderprogramm können Kommunale Wasserversorger und Kommunen ab sofort über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen. Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (zum Beispiel abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden.
Link zur Förder-Website:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210723_003
Rheinland-Pfalz: THW-Kräfte setzen Abwassersysteme instand
Seit Mitte Juli sind täglich rund 2700 Helferinnen und Helfer des THW in den Regionen im Süden und Westen Deutschlands im Einsatz, die durch den Starkregen nach Tief „Bernd” verwüstet wurden. Die Spezialistinnen und Spezialisten des THW unterstützen dabei in verschiedensten Bereichen: „Unsere Einsatzkräfte versorgen nicht nur die Bevölkerung mit Trinkwasser und stellen die Stromversorgung sicher, sondern setzen aktuell auch die Abwasserentsorgung instand”, sagte THW-Präsident Gerd Friedsam. Die öffentliche Infrastruktur wurde in Folge des Starkregens großflächig stark beschädigt oder vollständig zerstört. Stellenweise fließt verunreinigtes Abwasser durch den Ausfall von Kläranlagen oder defekte Abwasserrohre in die umliegenden Bäche und Flüsse. Um betroffene Kläranlagen wieder instand zu setzen, müssen Klär- und Belebungsbecken zunächst leergepumpt werden. THW-Helferinnen und -Helfer setzen hierzu spezielle Schmutzwasserpumpen ein. Im Anschluss kann mit den anstehenden Reparaturen begonnen und ein normaler Betrieb wieder gewährleistet werden. Besonders schwer betroffen ist die Kläranlage Sinzig, auch aufgrund ihrer Lage direkt an der Ahr. Sie reinigt im Normalfall das Abwasser von rund 115 000 Bewohnerinnen und Bewohner in sechs Kommunen. Wie in vielen Orten sind in Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Altenahr zahlreiche Abwasserrohre gebrochen. „Aktuell prüfen Einheiten des THW, inwieweit sich oberirdisch provisorische Rohrverbindungen schaffen lassen, damit das Abwasser wieder aufbereitet werden kann”, teilte THW-Präsident Gerd Friedsam mit. Erste Verbindungen hat das THW schon geschaffen. In Sinzig überquert die erste provisorische Abwasserleitung bereits die Ahr. Wo die Leitungen noch intakt sind, sind sie durch angespülten Unrat häufig verstopft. Dies führt zu Rückstau im Abwassersystem. Dadurch fließt das Abwasser in die Keller der Anwohnerinnen und Anwohner zurück. THW-Helferinnen und -Helfer beräumen großflächig Leitungen und ermöglichen so einen geregelten Abfluss des Abwassers.
https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20210818_001
Sondermessprogramm bringt wichtige Informationen
Bei Ihrem Besuch der Kläranlage Adenauer Bach in Dümpelfeld verschaffte sich Klimaschutzministerin Spiegel heute ein Bild über die aktuellen Arbeiten an der Kläranlage. Diese war durch die Extremwetterkatastrophe sehr stark beschädigt worden. Seitdem laufen die Arbeiten zur Wiederherstellung auf Hochtouren. „Ich danke allen Beteiligten für ihren unbeschreiblichen Einsatz in den letzten Tagen und Wochen. Die Extremwetterkatastrophe hat unermessliches Leid verursacht und große Schäden angerichtet. Sauberes Trinkwasser und die Wiederherstellung der Abwasserentsorgung sind elementar für die Daseinsvorsorge, die Gesundheit der Menschen und den Schutz von Natur und Umwelt in den betroffenen Regionen. Es freut mich sehr, dass es gelungen ist, die Anlage hier wie auch in Sinzig mittlerweile wieder so weit herzustellen, dass die mechanische Reinigung wieder funktioniert“, erklärte Umweltministerin Anne Spiegel.
Bei der mechanischen Reinigung können über Grob- und Feinrechen Teile aus dem Abwasser geholt werden, die größer als fünf Millimeter sind. Auch der Sand- und Fettfang, in dem sich zum Beispiel Öle absetzen, ist wieder in Betrieb. Allerdings können wegen defekter Kanäle aktuell noch nicht wieder alle Haushalte an die Kläranlagen in Dümpelfeld und Sinzig angeschlossen werden, provisorische Lösungen sind allerdings in Arbeit. Alle Kläranlagen im Bereich des Ahrtals – konkret die Kläranlagen „Untere Ahr“ in Sinzig, „Mittlere Ahr“ in Altenahr sowie die Kläranlagen in Mayschoss und Dümpelfeld – sind bei der Extremwetterkatastrophe beschädigt worden. Die Räumarbeiten und die Grundreinigung der Anlagenteile laufen aktuell auf Hochtouren. Außerdem wird geprüft, wo der Aufbau von mobilen Abwasserreinigungsanlagen möglich und sinnvoll ist.
Nach der verheerenden Extremwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz hat das Land zudem ein Sondermessprogramm unter anderem an der Ahr gestartet. Mit diesem soll Klarheit geschaffen werden, in welchem Zustand die Flüsse sich befinden, da durch die Überschwemmungen von Gewerbebetrieben und Kläranlagen auch die Umwelt und Gewässer belastet wurden. Klimaschutzministerin Anne Spiegel informierte sich heute bei einer Probenentnahme an der Ahr in Fuchshofen über das Programm. „Wie stark die negativen Umwelteinflüsse nach der Extremwetterkatastrophe tatsächlich sind, können nur Messungen zeigen, deswegen haben wir das Sondermessprogramm aufgelegt. Es ist wichtig, dass wir prüfen, inwieweit unsere Gewässer zum Beispiel mit Chemikalien belastet wurden. Wir müssen jetzt Vermutung durch Wissen ersetzen, denn die Menschen sollen wissen, ob, wo und wie lange Gefährdungen in der Ahr bestehen“, erklärte Klimaschutzministerin Anne Spiegel.
„Während anfangs die Gefahrenabwehr im Vordergrund unserer Arbeit stand, haben wir aktuell mit der Gewässerüberwachung begonnen. Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord das Sondermessprogramm an der Ahr gestartet, um die Entwicklung der Schadstoffbelastung im Fluss zu erfassen und zu bewerten. An 13 Probenahmestellen an der Ahr werden vorerst im 2-Wochen-Rhythmus Proben gezogen und untersucht. In der Analytik wird die SGD Nord in enger Zusammenarbeit durch das Landesamt für Umwelt und die Bundesanstalt für Gewässerkunde unterstützt“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.
Hochwasservorhersage: Pegel im Bereich des Einzugsgebiets von Ahr und Mosel wiederhergestellt
Bei der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 wurden insgesamt 20 hochwasserrelevante Pegel im Bereich des Einzugsgebiets von Ahr und Mosel beschädigt oder zerstört. 18 dieser Pegel sind nun durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord wiederhergestellt worden. Somit kann das Landesamt für Umwelt an der Ahr wieder ausreichend aktuelle Wasserstandsdaten für seinen Hochwasservorhersagedienst verwenden. Bürgerinnen und Bürger können über die App „Meine Pegel“ wieder aktuelle Informationen zu den Pegelständen erhalten und sich gegebenenfalls individuell warnen lassen.
Einzig die beiden Pegel Kreuzberg und Müsch konnten bisher nicht wieder in Betrieb genommen werden. Allerdings hat das Technische Hilfswerk (THW) in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt und der SGD Nord an der Ahr in Dümpelfeld, Neuhof, Hönningen und Schuld mobile Wasserstandpegel eingerichtet und dem Land zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung gestellt. Diese Pegel sind ebenfalls online über die App „Meine Pegel“ abrufbar. Das Landesamt für Umwelt zieht die vom THW eingerichteten Pegel auch zur Plausibilisierung der Hochwasserfrühwarnung heran.
Klimaschutzstaatssekretärin Eder übergibt Ersthilfe in Höhe von 360.000 Euro an die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Fördermaßnahme aus dem Sofortprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden des Ministeriums, um Trinkwasserverbindungsleitungen zwischen den Stadtteilen Heppingen und Lohrsdorf herzustellen.
Die Extremwetterkatastrophe hat die Trinkwasserleitungen zur Wasserversorgung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stark beschädigt. Klimaschutzstaatssekretärin Katrin Eder informierte sich heute über die Situation vor Ort. „Diese schreckliche Katastrophe hat unglaubliches Leid und große Zerstörungen gebracht. Die Auswirkungen der Wassermassen auf unsere Infrastruktur sind enorm. Hier in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde die Wasserleitung zwischen den Stadtteilen Heppingen und Lohrsdorf vollständig zerstört. Die heutige Bescheidübergabe in Höhe von insgesamt 360.000 Euro ist daher eine Starthilfe, damit unverzüglich mit dem Bau einer neuen Trinkwasserleitung begonnen werden kann“, sagte Staatssekretärin Eder bei der Übergabe des Bescheids an Bürgermeister Guido Orthen.
Die Förderung aus dem Sonderförderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 126.000 Euro und einem zinslosen Darlehen über 234.000 Euro. Mit dem Geld soll das zwischenzeitlich hergestellte Schlauchprovisorium zwischen den beiden Stadtteilen durch eine feste und frostsichere Leitung ersetzt werden. Hierfür wird eine 1,7 Kilometer lange Verbindungsleitung verlegt, mit der Wasser nach Lorsdorf gefördert werden soll. Um die Maßnahmen noch vor dem Wintereinbruch abschließen zu können, soll unverzüglich mit dem Bau begonnen werden.
„Die provisorische Wasserleitung ist nicht winterfest und anfällig für Beschädigungen, deswegen ist es wichtig, dass hier schnell mit dem Bau begonnen werden kann, um die Trinkwasserversorgung auch in den Wintermonaten sicherzustellen“, erklärte Eder. „Das Ausmaß der Zerstörung durch die Katastrophe ist unbeschreiblich. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort, die mit großem Einsatz an der Beseitigung der Schäden arbeiten.“
Die verheerende Flutkatastrophe, von der rund 25.000 der insgesamt fast 30.000 Einwohner zählenden Stadt betroffen sind, hat massive Auswirkungen auf die gesamte technische Infrastruktur samt der Wasserversorgung. „Auch wenn das Abkochgebot im Stadtgebiet weiterhin gilt, können derzeit rund 95 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger wieder Brauchwasser nutzen“, sagte Bürgermeister Guido Orthen. „Die Wiederherstellung funktionsfähiger Wasserleitungen sind Teil der Mammutaufgabe, die wir jetzt vor uns haben. Der Leitungsbau zwischen Lohrsdorf und Heppingen ist dabei ein erster wichtiger Schritt.“
Hintergrund
Das Klimaschutzministerium hat nach der Extremwetterkatastrophe das Sonderförderprogramm Hochwasser- und Starkregenschäden gestartet. Insgesamt stellt das Ministerium 20 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um die Instandsetzung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsinfrastruktur zu unterstützen. Anträge für die Förderung aus dem Sonderprogramm können Kommunale Wasserversorger und Kommunen über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen.
Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31.12.2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Des Weiteren ist für die Aufbaumaßnahmen in den betroffenen Regionen eine Beteiligung der Kommunalaufsichtsbehörden aus den gegebenen dringenden Gründe des Gemeinwohls entbehrlich.
Die Förderung kann über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung beantragt werden unter: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8300/
Abwässer fließen weiter ungeklärt in die Ahr: Wie ist die Lage aktuell?
Die Wucht der Flutwelle des 14./15. Juli hat in den betroffenen Orten nicht nur die Strom-, Gas-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung zusammenbrechen lassen, sondern auch das Abwassersystem schwer beschädigt. Alle vier Kläranlagen …mehr:
Landkreis Ahrweiler wurde präzise vor Hochwasser gewarnt
Umweltbehörde informierte über Pegel-Prognosen
Über zwei Wochen nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz verdichten sich die Hinweise, dass der am stärksten betroffene Kreis Ahrweiler vor dem Hochwasser präzise gewarnt wurde. Der Landrat weist Vorwürfe gegen ihn zurück.
Auf eine Anfrage des SWR erläuterte das Landesamt für Umwelt, dass die Kreisverwaltung im Vorfeld mehrmals über steigende Pegelstände informiert worden sei. Demnach hat die Behörde nach eigenen Angaben bereits am Nachmittag vor der Katastrophe Prognosen veröffentlicht, wonach der bisherige Pegelhöchststand von 3,7 Meter deutlich überschritten
…mehr: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ahrweiler-gewarnt-umweltbehoerde-100.html
Untersuchung der Schäden an Wasserinfrastruktur in der Katastrophenregion von Rheinland-Pfalz startet
Spiegel: „Mit umfassender Bestandsaufnahme die Basis für den Wiederaufbau schaffen“ / Umweltministerin verschafft sich Überblick über die Schäden an der Kläranlage Sinzig.
Nach den verheerenden Starkregenereignissen und Überschwemmungen beginnen Fachleute am Donnerstag mit der Schadenserhebung an den wasserwirtschaftlichen Einrichtungen in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Trier-Saarburg. Im Auftrag des Landes verschaffen sich die Expertinnen und Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einen Überblick über die Zerstörungen und Schäden an Kläranlagen, Abwasserkanälen, Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung sowie an Hochbehältern.
Ein eigenes Team der SGD Nord erhebt derzeit schon das Schadensausmaß an den Pegelanlagen des Landes, die durch die Flut beschädigt oder zerstört wurden.
„Die Extremwetterkatastrophe hat unfassbares Leid bei den Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten hinterlassen. Auch haben die Wassermassen vor Ort dramatische Zerstörungen und Schäden auch an der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur verursacht, deren genaues Ausmaß wir bislang noch nicht kennen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns sobald als möglich ein klares Bild über die Lage verschaffen. Schon allein deshalb, damit wir den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen schnell und effektiv beim Wiederaufbau helfen können. Auch brauchen wir die Schadenserhebung, um die dringend notwendige finanzielle Unterstützung des Bundes abrufen zu können. Gleichzeitig dienen uns diese Erkenntnisse der Verbesserung der Vorsorge in der Zukunft: Welche Vorsorgemaßnahmen haben gewirkt, und wo müssen wir noch besser werden“, sagte Klimaschutzministerin Anne Spiegel. Sie wird sich am morgigen Donnerstag einen Überblick über die Schäden an der Kläranlage in Sinzig verschaffen.
Für die Erhebung werden unter anderem Satellitenaufnahmen und Luftbilder genutzt, die Anlagen vor Ort besichtigt. Die Erfassung der Daten erfolgt in enger Kooperation mit den Kommunen vor Ort. Auf Grundlage der Datenerhebung können die Kommunen mit der Beseitigung oder Reparatur der Schäden beginnen und schnellstmöglich Anträge zur finanziellen Förderung beim Klimaschutzministerium stellen.
Klimaschutzministerium unterstützt Kommunen mit 20 Millionen Euro Sonderförderprogramm bei der Schadensbeseitigung
Klimaschutzministerin Anne Spiegel gibt Startschuss für Sonderförderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden / Programm erweitert bisherige Förderrichtlinie und unterstützt die Instandsetzung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsinfrastruktur mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent.
„Die Extremwetterkatastrophe hat neben unermesslichem Leid bei den Betroffenen, die geliebte Menschen verloren haben und vor Trümmern stehen, große Schäden an der zentralen Infrastruktur der Daseinsvorsorge angerichtet. Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitungen wurden von der immensen Kraft der Wassermassen weggerissen, Kläranlagen überflutet und zerstört. Damit die Kommunen in den betroffenen Regionen schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau beginnen können, stellen wir ab sofort in einem Sonderförderprogramm 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen schnell und unbürokratisch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Deshalb gilt bis Ende des Jahres ein vereinfachtes Antragsverfahren: Die Kommunen können die Mittel ohne förmliches Vergabeverfahren verausgaben“, gab Klimaschutzministerin Spiegel heute in Mainz bekannt.
„Mein ausdrücklicher Dank gilt allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort, die schon jetzt mit großer Anstrengung an der Beseitigung der Schäden arbeiten. Auch wenn das gesamte Ausmaß der Zerstörung noch nicht erfasst werden konnte: Wir arbeiten mit Hochdruck an einer systematischen Bestandsaufnahme der Schäden an der Wasserver- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur und stehen in engem Kontakt mit den Versorgungsunternehmen in den betroffenen Gebieten. Fest steht schon jetzt: Wir werden einen langen Atem für den Wiederaufbau brauchen. Mit dem Sofortprogramm stehen wir als Land den Kommunen dabei zur Seite“, so Spiegel weiter. Sehr wichtig seien zudem die gestern in Berlin beschlossenen Hilfen des Bundes, die nun schnell und unbürokratisch in der betroffenen Region ankommen müssten. Sie würden aufgrund des immensen Schadensausmaßes dringend benötigt, erklärte Spiegel abschließend.
Hintergrund:
Anträge für Förderung aus dem Sonderförderprogramm können Kommunale Wasserversorger und Kommunen ab sofort über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen. Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31.12.2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden.
Die Förderung kann über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung beantragt werden unter: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8300/
Spiegel übergibt Ersthilfe in Höhe von einer Million Euro zum Wiederaufbau der Kläranlage Sinzig
Klimaschutzministerin verschafft sich beim Besuch der Kläranlage Sinzig Überblick über entstandenen Schäden/ Erster Bescheid aus neuem Sonderförderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden übergeben.
Bei ihrem heutigen Besuch der Kläranlage Sinzig verschaffte sich Klimaschutzministerin Anne Spiegel gemeinsam mit Bürgermeister und Verbandsvorsteher Andreas Geron einen Überblick über die entstandenen Schäden. Sie übergab als erste Förderung aus dem neuen Sonderförderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden einen Bescheid bestehend aus einem Zuschuss in Höhe von 500.000 Euro und einem zinslosen Darlehen über weitere 500.000 Euro.
„Mein aufrichtiges Beileid und mein tiefstes Mitgefühl gilt allen, die Angehörige und Freunde aufgrund der schrecklichen Katastrophe verloren haben. In den letzten Tagen hat mich, neben dem unfassbaren Leid, das Menschen widerfahren ist, zutiefst erschüttert mit welch unfassbarer Kraft die Wassermassen auf unsere Infrastruktur eingewirkt haben. In den betroffenen Regionen sind Leitungen, Kanäle, Bauwerke und eben auch Kläranlagen teilweise komplett überflutet und zerstört. Die heutige Bescheidübergabe in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro ist daher vor allem eine Starthilfe, um schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau der momentan komplett außer Betrieb genommenen Kläranlage beginnen zu können“, sagte Ministerin Spiegel heute in Sinzig.
Fachleute der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beginnen heute mit der systematischen Bestandsaufnahme der Schäden an wasserwirtschaftlichen Einrichtungen in der gesamten Krisenregion.
„Auch hier an der Kläranlage Sinzig wird es noch einige Zeit in Anspruch nehmen, um ein umfassendes Bild der entstandenen Schäden zu erhalten. Fest steht aber schon jetzt, es wird Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern, um alle Schäden zu beseitigen. Außerdem wird die Schadenssumme die Höhe der heute bereitgestellten Starthilfe um ein Vielfaches übersteigen. Wir sind daher auch auf eine schnelle und unbürokratische Aufbauhilfe von Seiten des Bundes angewiesen. Unser Fokus liegt jetzt auf der Wiederherstellung der zentralen Daseinsvorsorgeinfrastruktur. Sauberes Trinkwasser und eine funktionierende Abwasserentsorgung sind elementar für die Gesundheit der Menschen und den Schutz von Umwelt und Natur. Mein besonderer Dank gilt den Verantwortlichen sowie den Helferinnen und Helfern hier vor Ort: Sie haben direkt nach der Katastrophe mit den Aufräumarbeiten begonnen und beispielsweise eine Behelfszufahrt eingerichtet. Sie leisten mit ihrer Arbeit einen unschätzbaren Beitrag, um Schäden für Gesundheit und Umwelt möglichst gering zu halten“, beschrieb Klimaschutzministerin Spiegel die Lage in Sinzig.
„Der aktuelle Zustand der Kläranlage ist wirklich besorgniserregend. Wir müssen alles daransetzen, die Anlage möglichst zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen und die Funktion der Abwasserreinigung schnellstmöglich wiederherzustellen. Beim Wiederaufbau der Anlage müssen wir den Blick in die Zukunft richten und möglichst Vorkehrungen treffen, um zukünftige Schadensereignisse besser abfedern zu können“, ergänzte Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Stadt Sinzig, Andreas Geron.
Hintergrund
Die Kläranlage Sinzig ist die fünftgrößte Kläranlage in Rheinland-Pfalz. Sie hat aktuell eine Ausbaugröße von 115.000 EW. Die Kläranlage ist auf Grund der Unwetterschäden momentan außer Betrieb. Das ankommende Abwasser wird in den Rhein gleitet.
Weitere Anträge für Förderung aus dem Sonderförderprogramm Hochwasser- und Starkregenschäden können Kommunale Wasserversorger und Kommunen ab sofort über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen. Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31.12.2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Des Weiteren ist für die Aufbaumaßnahmen in den betroffenen Regionen eine Beteiligung der Kommunalaufsichtsbehörden aus den gegebenen dringenden Gründe des Gemeinwohls entbehrlich.
Die Förderung kann über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung beantragt werden unter: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8300/
https://mkuem.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/spiegel-uebergibt-ersthilfe-in-hoehe-von-einer-million-euro-zum-wiederaufbau-der-klaeranlage-sinzig/?no_cache=1&cHash=42d138915a019da2b7021cf9e8b4a011
Umweltministerin Spiegel: Versiegelung muss begrenzt werden
Hochwasserschutz wird schwieriger, je mehr Boden überbaut wird – auf asphaltierten Flächen kann Wasser nicht versickern und fließt schnell ab. Deswegen müsse mehr als bisher die zunehmende Versiegelung von Flächen begrenzt werden, sagte die rheinland-pfälzische Umweltschutzministerin Anne Spiegel (Grüne) nach der Flutkatastrophe im Ahrtal. Täglich werden nach Angaben des Ministeriums bundesweit 56 Hektar überbaut. „Ziel muss es sein, die Neuinanspruchnahme von Flächen in Rheinland-Pfalz auf einen Hektar am Tag zu reduzieren“, forderte Spiegel…
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Rheinland-Pfalz startet Corona-Monitoring über den Abwasserpfad
Rheinland-Pfalz hat Mitte Juni mit der Durchführung von SARS-CoV-2-Analysen im Zu- und Ablauf der Kläranlage Mainz und dem Hauptklärwerk Trier begonnen. Das Monitoring soll mithilfe der über einen längeren Zeitraum durchgeführten Abwasseranalysen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Früh- und Entwarnsystems des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung auch zur Nutzung bei neuen, zukünftigen Pandemien zu leisten. Das Pilotprojekt soll bis Ende des Jahres laufen. Die Proben werden von einem beauftragten Analyselabor zunächst dahingehend getestet, ob sie positiv oder negativ auf SARS-CoV-2 sind. Falls eine Probe ein positives Ergebnis zeigt, wird zusätzlich die Viruskonzentration ermittelt. Es wird dabei mit der PCR-Technologie gearbeitet. Mithilfe von Langzeit-Daten sollen so Erkenntnisse erlangt werden, die zur Entwicklung eines Warnsystems verwendet werden können.
Machbarkeitsstudie zu Klärschlammverwertung und Phosphorrecycling in Nord- und Osthessen abgeschlossen
Die rechtlich vorgegebene Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors ist technologisch und wirtschaftlich auch in Nord- und Osthessen machbar. Damit stehen Alternativen zur bislang vielfach praktizierten Klärschlammverwertung in der Landwirt-schaft zur Verfügung. Dies ist die Kern-aussage einer durch das hessische Umweltministerium, durch Kasselwasser und weitere 38 Partner aus Nord- und Osthessen finanzierten Machbarkeitsstudie. Mit der Studie beauftragt wurde nach öffentlicher Ausschreibung die TransMIT GmbH, Gießen, eine Transfergesellschaft der mittelhessischen Hochschulen. Projektleiter waren Profes. Ulf Theilen und Harald Weigand von der Technischen Hochschule Mittelhessen sowie Prof. Diedrich Steffens von der Justus-Liebig-Universität in Gießen. In Kassel wird seit 2018 Klärschlamm in einem Fernwärmekraftwerk mitverbrannt. Die Verbrennung von Klärschlamm im Fernwärmekraftwerk Kassel sei ein entscheidender Baustein zur Decarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und zum Ausstieg aus der Kohleverbrennung in Kassel, so die Stadt einer Pressemitteilung. Aktuell würden in dem Kraftwerk jährlich 100000 Tonnen Kohle in ressourcenschonender Kraft-Wärme-Kopplung verbrannt. Bis zum Jahr 2025 soll allerdings vollständig auf Altholz und vor allem auch Klärschlamm umgestellt werden.
SGD Nord: Wasserwirtschaftliche Maßnahmen in der Stadt Koblenz wurden mit rund 384.000 Euro gefördert
Für Mensch und Natur ist Wasser lebenswichtig. Um diese kostbare Ressource zu schützen, unterstützt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft finanziell. Für das nördliche Rheinland-Pfalz werden die Fördermittel durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt.
„Rund 384.000 Euro flossen im letzten Jahr in Projekte im Stadtgebiet Koblenz. Diese haben wir als obere Wasserbehörde fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung“, so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser.
Gefördert wurden unter anderem die Erstellung und Fortschreibung der Hochwasservorsorgekonzepte, sowie der naturnahe Ausbau des Schleiderbachs sowie des Bubenheimer Baches.
Die Fördermittel helfen den Kommunen in der Umsetzung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung. Gleichzeitig werden somit Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit gesetzt sowie die Kosten für die Bürger bezahlbar gehalten. Zudem unterstützt das Land die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Konzepten für Hochwasser und Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe der Gelder durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“. Diese ist ein Erfolgsprogramm beispielsweise zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und umfasst zahlreiche Projekte zur Entwicklung von Gewässern wie Renaturierungen, Maßnahmen zur Erhöhung des Fischbestandes, Rückbauten von Wehr- und Modernisierung von Kläranlagen. Auch der „Wassercent“ trägt zum Schutz des wertvollen Guts bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Die Fördermittel werden als Zuschuss oder als Darlehen gewährt. Je nach Art des Vorhabens kann der Zuschuss bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Darlehenshöhe wird nach dem jährlichen Entgeltbedarf mit bis zu 70 Prozent bewilligt.
Weitere Informationen unter http://www.sgdnord.rlp.de
Rheinland-Pfalz startet Corona-Messungen auf Kläranlagen
Rheinland-Pfalz plant die Durchführung von SARS-CoV-2-Analysen im Zu- und Ablauf von zwei Kläranlagen. Welche Kläranlagen konkret beprobt werden sollen, gibt das zuständige Umweltministerium noch nicht bekannt. Die Messungen im Abwasser sollen begleitend zu den Infektionszahlen der Gesundheitsämter durchgeführt werden und so weitere Aufschlüsse über das Infektionsgeschehen liefern. Langfristig hält das Umweltministerium die Weiterentwicklung zu einem Frühwarnsystem auch für andere Krankheitserregern für denkbar.
https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20210311_002
„Noch mehr Engagement für Gewässerschutz nötig“
Umweltministerin stellt Kabinett Entwurf der Wasserbewirtschaftungsplanung für die Jahre 2022 bis 2027 vor / Bereits rund 800 Millionen in Gewässerschutz investiert.
Bis 2027 sollen alle Seen, Flüsse und Bäche in Rheinland-Pfalz einen guten Zustand erreichen – das ist die Vorgabe der EU-weit gültigen Wasserrahmenrichtlinie. „Wir sind im Bundesvergleich auf einem guten Weg: Rund 22 Prozent unserer rheinland-pfälzischen Bäche und Flüsse weisen eine gute Wasserqualität auf. Zuletzt ist dieser Wert aufgrund methodischer Anpassungen und der Hitzesommer in den Jahren 2018 und 2019 gesunken. Als Erfolg der großen Anstrengungen bei der Gewässerreinhaltung und der Gewässerentwicklung hat die Zahl der Gewässer, die sich in einem unbefriedigenden und schlechten Zustand befinden, deutlich abgenommen. Auch wenn bei vielen Maßnahmen der Gewässerreinhaltung und der Gewässerentwicklung davon auszugehen ist, dass diese erst mittel- oder sogar langfristig ihre Wirkung entfalten, wird deutlich: Unsere Anstrengungen reichen noch nicht aus. Daher gilt es im nächsten Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 ambitioniert Maßnahmen und Projekte umzusetzen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute im Ministerrat.
Das Kabinett hat der Veröffentlichung des Entwurfs des Bewirtschaftungsplanes zugestimmt. Die Maßnahmen kosten viel Geld und brauchen eine verlässliche Finanzierung. Das Land stellt daher weiterhin eine finanzielle Unterstützung für die vielfältigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben von voraussichtlich rund 500 Millionen Euro bereit. „Mit den Maßnahmenprogrammen haben wir einen Grundstein gelegt. Wir müssen die darin enthaltenen Projekte bis 2027 dringend umsetzen oder zumindest damit starten. Bei der Umsetzung sind alle Akteure von der Landwirtschaft über Kommunen bis hin zu Unternehmen gefragt. Denn Wasser ist die Quelle unseres Lebens und unser Lebensmittel Nummer 1“, führte Höfken an.
Trotz einer ambitionierten Umsetzung der Projekte bis Ende 2027 wird es voraussichtlich nicht gelingen, überall die ehrgeizigen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Das liege nicht nur an dem Zeitraum, bis eine Wirkung eintrete, sondern auch an weiteren Faktoren wie dem Klimawandel, so Höfken weiter. Die Folgen des Klimawandels wurden daher auch in der Flussgebietsgemeinschaft Rhein als eine gemeinsame, wichtige Frage der Gewässerbewirtschaftung definiert und in den Planungen berücksichtigt.
Gewässerschutzprogramm „Aktion Blau Plus“ wirkt
Das Gewässerschutzprogramm „Aktion Blau Plus“ hat erheblich dazu beigetragen, dass die Wasserqualität in Bächen und Flüssen steigt. Rund 450 „Aktion Blau Plus“- Maßnahmen haben rheinland-pfälzische Kommunen mit Unterstützung des Landes umgesetzt. Auch rund 600 Maßnahmen der Abwasserreinigung, etwa durch die Optimierung von Kläranlagen, haben zu entscheidenden Verbesserungen geführt. „Insgesamt hat Rheinland-Pfalz von 2009 bis heute rund 800 Millionen Euro für den Gewässerschutz investiert, rund 80 Millionen sind noch bis Ende 2021 veranschlagt“, erläuterte die Ministerin.
Hintergrund
Die Oberen Wasserbehörden – die Struktur- und Genehmigungsdirektionen – veröffentlichen den Entwurf des rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplans mit den zugehörigen Maßnahmenprogrammen ab dem 22. Dezember 2020. So erhalten alle Interessierten die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Während dieser Anhörung der Öffentlichkeit führen die zuständigen Oberen Wasserbehörden voraussichtlich regionale Veranstaltungen in einem virtuellen Format durch.
Mehr als 71 Millionen Euro für zukunftssichere Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz
Mit dem Förderprogramm der Wasserwirtschaft hat das Umweltministerium 2020 mehr als 350 wasserwirtschaftliche Maßnahmen von Kommunen unterstützt.
Eine nachhaltige und zukunftsfähige Wasserinfrastruktur ist für Kommunen entscheidend. Gerade durch die Klimakrise stehen Projekte gegen Wasserknappheit wie etwa Verbundleitungen oder Vorsorgemaßnahmen beim Hochwasserschutz im Fokus. „Bei dieser Aufgabe lassen wir die Kommunen nicht allein: Insgesamt 71,3 Millionen Euro hat das Land 2020 an Zuwendungen für Städte und Gemeinden gewährt. Von den damit geförderten Investitionen von mehr als 135 Millionen Euro profitieren die regionale Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger in Dörfern und Städten als auch die Umwelt gleichermaßen“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.
Mit rund 26 Millionen Euro hat Rheinland-Pfalz die Kommunen vor allem bei Maßnahmen für eine zukunftssichere Wasserversorgung unterstützt – gefolgt von 22 Millionen Euro zur nachhaltigen Abwasserbeseitigung. Mehr als 18 Millionen Euro hat das Umweltministerium in die Renaturierung von Flüssen und Bächen investiert, etwa 3,14 Millionen gingen in den Hochwasserschutz. Im Jahr 2020 hat das Umweltministerium zum Beispiel rund 50 Förderbescheide in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro für die Erstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten ausgestellt. Insgesamt sind nun für 1.045 Städte und Gemeinden Konzepte erstellt, in Bearbeitung oder bereits in der Umsetzung. „Das ist ein großer Erfolg. Denn Hochwasser können wir nicht verhindern, jedoch gemeinsam Vorsorgemaßnahmen treffen“, sagte die Ministerin abschließend.
Höfken: „Verbesserung der Abwasserbeseitigung ist Herkulesaufgabe im Ländlichen Raum“
Umweltministerin übergibt ersten Förderbescheid des Landes über rund 3,5 Millionen Euro für den Neubau der Kläranlage Oberes Baybachtal.
„Der Neubau der Kläranlage Oberes Baybachtal ist eines der wichtigen wasserwirtschaftlichen Großprojekte in unserem Land. Es trägt maßgeblich zur Sicherstellung einer geordneten und modernen Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik bei“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute am Standort der bisherigen Anlage nahe Emmelshausen. Dort überreichte sie einen Förderbescheid über rund 3,5 Millionen Euro. Mit diesen Geldern unterstützt das Land in einem ersten Schritt das rund 13,7 Millionen Euro teure Bauprojekt in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Im Rahmen der Arbeiten, die bis 2023 abgeschlossen werden sollen, wird die seit fast 40 Jahren betriebene und mittlerweile technisch veraltete und sanierungsbedürftige Kläranlage während des laufenden Betriebs durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt. Ausgelegt für 14.000 Einwohnerinnen und Einwohner wird die künftige Anlage mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet und das bei der vorgesehenen Klärschlammfaulung anfallende Klärgas verstromt.
„Hier am oberen Rand eines der schönsten und touristisch wertvollsten Täler des Landes entsteht eine der modernsten Kläranlagen in Rheinland-Pfalz, die in hohem Maße energieeffizient die Abwässer reinigen und damit einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten wird“, betonte die Ministerin.
Investition in die Zukunft des Baybachs
Wie in vielen andere Kommunen hätten auch in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein die immensen Investitionen in die Abwasserbeseitigung entscheidend zu den Erfolgen im Gewässerschutz beigetragen. Doch noch immer erreichten rund 79 Prozent der rheinland-pfälzischen Gewässer nicht den ‚guten Zustand‘, der von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für alle Mitgliedstaaten gefordert werde. Dies gelte aktuell auch noch für den Baybach, machte die Ministerin deutlich. „Durch den Einsatz einer neuen Reinigungstechnik können nach Inbetriebnahme der neuen Anlage die Belastungen für den Bach aber so gesenkt werden, dass ein guter ökologischer Zustand wieder erreicht werden kann. Insofern leistet die neue Kläranlage einen großen Beitrag für den Klima- wie für den Gewässerschutz“, unterstrich Höfken.
Abschließend verwies die Ministerin auf die große Bedeutung, die dem 2013 eingeführten Wassercent zukomme. „Durch diese Einnahmen, die zu 100 Prozent zweckgebunden zum Schutz der Ressource Wasser verwendet werden, können viele Bauvorhaben wie dieses besondere hier im Oberen Baybachtal erst in die Tat umgesetzt werden. Zum Schutz unserer lebensnotwendigen Ressource Wasser und damit auch zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger.“
Wussten Sie schon, dass die SGD Nord etwa 500 kommunale Kläranlagen überwacht?
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord überwacht regelmäßig circa 500 kommunale Kläranlagen. Sie kontrolliert somit, ob das geklärte Abwasser auch so sauber ist, dass es dem Wasserkreislauf unbedenklich zugeführt werden kann.
Die Abwasserentsorgung ist in der Wasserwirtschaft unverzichtbar. Nur, wenn das Abwasser hinreichend behandelt und sauber in die Oberflächengewässer eingeleitet wird, verhindert man, dass die ökologische Funktion von Bächen, Flüssen und Seen negativ beeinträchtigt wird. Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Beseitigung des anfallenden Abwassers ist nach dem Landeswassergesetz von Rheinlad-Pfalz (LWG) eine Pflichtaufgabe der kreisfreien Städte, der verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden.
Es werden hohe Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke gestellt. Die Größe der Klärwerke richtet sich nach der Zahl der Einwohner, deren Abwasser gereinigt werden muss. Beispielsweise ist das Hauptklärwerk in Koblenz eine der größten Anlagen im Land. Es ist für 320.000 Einwohner ausgelegt. In dem im Vergleich zur Einwohnerzahl der Stadt (rund 114.000) deutlich höheren Wert ist berücksichtigt, dass neben dem Abwasser aus Privathaushalten auch noch das Abwasser aus Industrie und Gewerbe geklärt werden muss. Die kleinsten Anlagen befinden sich in der Westeifel. Zum Vergleich: Diese klären zum Teil das Abwasser von weniger als 50 Einwohnern.
„Sauberes Wasser ist für uns unverzichtbar. Es ist daher unerlässlich, dass wir dafür Sorge tragen, dass unser Abwasser ordnungsgemäß gereinigt wird und unsere Gewässer somit geschützt werden“, erklärt Dr. Ulrich Kleemann, der Präsident der SGD Nord.
Für das Einleiten von geklärtem Abwasser in oberirdische Gewässer benötigt jeder Betreiber einer Kläranlage eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die SGD Nord setzt die ökologischen Anforderungen für eine solche Genehmigung nach dem Stand der Technik fest und erteilt die Erlaubnis nur dann, wenn unter anderem die Menge und die Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten werden. Außerdem überprüfen erfahrene Ingenieure, ob die Art der Abwasserreinigung mit den Gewässereigenschaften vereinbar ist. Mitarbeitende der SGD Nord kontrollieren daher in den Laboren in Koblenz und Trier, ob diese und weitere Anforderungen der Erlaubnis eingehalten werden.
Durch das Klären werden im nördlichen Rheinland-Pfalz jährlich rund 120.000 Tonnen sauerstoffzehrende Substanzen, 9100 Tonnen Stickstoff und 1425 Tonnen Phosphor aus dem Abwasser entfernt und gelangen somit nicht in die Gewässer. Phosphor wird unter anderem zur Herstellung von Düngemitteln verwendet. Die 1425 in den Kläranlagen entzogenen Tonnen entsprechen ungefähr der Hälfte der Menge dieses Stoffes, die in Rheinland-Pfalz pro Jahr zu Düngezwecken abgesetzt wird.
Die SGD Nord ist außerdem für die regelmäßige Überwachung der Kläranlagen zuständig. Im Fokus steht dabei die Beprobung. So wird das Abwasser während des Klärprozesses an verschiedenen Punkten untersucht, um zu gewährleisten, dass die Anlage einwandfrei funktioniert.
Auch das Genehmigungsverfahren für den Bau oder die Erweiterung von Kläranlagen gehört zu dem vielfältigen Aufgabenbereich der SGD Nord.
Thermische Entsorgung von Klärschlamm gewinnt an Bedeutung
Die kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz gaben im Jahr 2019 rund 83 100 Tonnen Klärschlamm zur Entsorgung ab (gemessen als Trockenmasse). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes knapp vier Prozent mehr als im Jahr 2018 (80 200 Tonnen). Im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2018 wurden 85 500 Tonnen entsorgt. 2019 wurden 56 Prozent der entsorgten Klärschlammmenge einer stofflichen Verwertung zugeführt.
Gut 43 Prozent oder 36 100 Tonnen der Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt. Das stellt erneut einen neuen Höchststand dar. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die thermisch entsorgte Menge um 5,5 Prozent (1900 Tonnen), seit 2009 um 73 Prozent erhöht (15 300 Tonnen). Die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen blieb mit 42 200 Tonnen nahezu unverändert. Sie stellt in dem Bundesland nach wie vor den wichtigsten Entsorgungsweg dar.
Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar. Alle kreisfreien Städte mit Ausnahme von Kaiserslautern, Koblenz und Trier setzen allein auf die thermische Verwertung. Eine ausschließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft wurde für den Donnersbergkreis registriert. In den übrigen Landkreisen kommen die genannten Verwertungsformen in unterschiedlichem Umfang vor. Für Ludwigshafen und Frankenthal liegen keine Angaben vor. Hier wird das kommunale Abwasser in den Anlagen eines Industriebetriebs behandelt.
SGD Nord: Land unterstützte den Naturschutz im Rhein-Hunsrück-Kreis 2019 mit rund 331.000 Euro
Der Klimawandel, die Umweltverschmutzung, die Ausweitung der menschlichen Lebensräume und das Wegfallen landwirtschaftlicher Nutzflächen haben ihre Folgen: Viele Tier- und Pflanzenarten sind bedroht. Ohne die Mithilfe des Menschen könnten sie nicht überleben. Der Landesregierung ist dies bewusst. Daher versucht sie, dieser ungünstigen Entwicklung entgegenzuwirken und die Natur zu schützen. „Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat dabei als Obere Naturschutzbehörde eine wichtige Rolle, denn sie begleitet viele Projekte nicht nur fachlich, sie hilft auch dabei, diese finanziell umzusetzen“, erklärt Dr. Ulrich Kleemann, der Präsident der SGD Nord. So auch im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Im vergangenen Jahr 2019 sind durch die SGD Nord und im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 331.000 Euro für Naturschutzmaßnahmen im Landkreis Rhein-Hunsrück ausgezahlt worden. „Durch die vielseitigen Maßnahmen tragen wir zum Erhalt von Ökosystemen bei und stellen sogar einzelne Lebensräume wieder her“, so Kleemann.
So wurden in Naturschutzgebiet „Hintere Dick-Eisenbolz“ zum Beispiel Ziegen eingesetzt, die entbuschte Streuobstflächen freihalten. Bei den Flächen, die noch bis in den angrenzenden Bereich „Vordere Dick“ sowie bis nach Weiler und Hausbay reichen, handelt es sich um das größte zusammenhängende Streuobstgebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises. „Hier sind für den Lebensraum typische Vogelarten wie Wendehals und Neuntöter zu finden“, erklärt SGD-Nord-Vizepräsidentin Nicole Morsblech, die auch der Abteilung Raumordnung, Naturschutz und Bauwesen vorsteht. „Durch den Einsatz der Ziegen können wir die Lebensräume der dort lebenden Arten sichern.“ Diese Maßnahme stellt daher schon seit vielen Jahren einen Schwerpunkt der Biotopbetreuung und der „Aktion Grün“ dar.
Ein weiteres Beispiel sind die Schutzmaßnahmen für den gewöhnlichen Diptam (Dictamnus albus). Das wegen seiner entzündlichen ätherischen Öle auch „Brennender Busch“ genannte Rautengewächs steht schon seit Jahrzehnten unter Naturschutz und kommt im Rhein-Hunsrück-Kreis nur noch in einem „Natura 2000″-Gebiet bei Oberwesel vor. Die bedrohte Art hat in Rheinland-Pfalz ihre nordwestliche Verbreitungsgrenze. Im Rahmen der Biotopbetreuung wurde der Lebensraum bei Oberwesel soweit von Gestrüpp und Büschen befreit, dass der Diptam weiter die nötigten Bedingungen vorfindet, um zu wachsen.
Zusätzlich zu den erwähnten 331.000 Euro flossen auch noch Fördergelder in den Naturpark Soonwald-Nahe, der auch auf dem Gebiet des Landkreises liegt. 2019 waren es etwa 113.000 Euro.
Weiter Infos unter: www.sgdnord.rlp.de
SGD Nord: Land unterstützte wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Cochem-Zell mit rund 680.000 Euro
Im vergangenen Jahr 2019 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 680.000 Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Cochem-Zell durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.
Gefördert wurden unter anderem die Erneuerung des Rechen sowie des Sand- und Fettfangs der Kläranlage Brohlbachtal, die Erneuerung des Regenüberlaufs in der Kerwerstraße in Cochem-Cond sowie die Sanierung des Hauptpumpwerkes Treis.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Cochem-Zell fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung der Renaturierung des Pommerbaches in Kaisersesch“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen unter:
www.sgdnord.rlp.de
SGD Nord: Land unterstützte wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Ahrweiler mit rund 1,6 Millionen Euro
Im vergangenen Jahr 2019 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Ahrweiler durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.
Gefördert wurden unter anderem die Sanierung von Kanälen in der Verbandsgemeinde Adenau, die Reaktivierung des Bocksseifen in der Ortsgemeinde Spessart sowie die Erneuerung des Durchlasses „Brückenstraße“ und Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Leimersdorfer Baches in Grafschaft-Nierendorf.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Ahrweiler fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung der Renaturierung und Offenlegung des Bächelsbaches in der Ortslage Niederzissen“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen unter:
www.sgdnord.rlp.de
SGD Nord: Land unterstützte wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Mayen-Koblenz mit rund 2 Millionen Euro
Im vergangenen Jahr 2019 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 2 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Mayen-Koblenz durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden. Gefördert wurden unter anderem der Anschluss der Kläranlage Kürrenberg an die Kläranlage Mayen sowie die Optimierung und die Ertüchtigung der Mischwasserpumpwerke in den Ortsgemeinden Acht und Büchel.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Mayen-Koblenz fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung der Wehrumgestaltung Schäfersmühle an der Nette in Miesenheim“ so SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Zudem unterstützte das Land Rheinland-Pfalz in den Jahren 2018 und 2019 die Kosten zur Erstellung eines Hochwasservorsorgekonzepts für die Nette und deren Nebenflüsse zu 90 Prozent. Die SGD Nord zahlte hierfür Fördermittel in Höhe von insgesamt 113.000 Euro aus.
Nach den Schäden, die das Hochwasser im Sommer 2016 verursacht hatte, reagierten die betroffenen Gebietskörperschaften, um sich zukünftig besser vor den Wassermassen schützen zu können. Gemeinsam ließen die Stadt Mayen, der Kreis-Mayen Koblenz sowie die Verbandsgemeinden Adenau, Brohltal, Kelberg, Mendig und Vordereifel ein Konzept erstellen, welches mittlerweile bei einem Workshop der Hochwasserpartnerschaft Mayen-Koblenz vorgestellt wurde und viel Zuspruch erhielt. Beispielhaft für das Konzept ist die Betrachtung eines kompletten Gewässersystems über die politischen Grenzen hinaus sowie eine vorbildliche Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent. Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Rheinland-Pfalz startet öffentliches Meldeportal zu Nitratmessungen
Um konkreten Hinweisen zu Nitratmessstellen eine Plattform zu geben, hat Rheinland-Pfalz ein Nitrat-Meldeportal eingerichtet.Landwirte können hier Fragen zu Messstellen in den sogenannten nitratgefährdeten Gebieten im Grundwassermessnetz stellen und Anmerkungen machen.Die Informationen werden im Online-Portal veröffentlicht und damit Standortfragen zu Messstellen transparent erläutert.Das Portal fragen-zu-nitratmessungen.rlp.de wurde mit Unterstützung des Landesamts für Umwelt und des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück errichtet und wird vom Umweltministerium betrieben.Eine Karte mit allen Messpunkten gibt die Möglichkeit, sich auf eine konkrete Messstelle im Messstellennetz zu beziehen.Alle Informationen werden auf dem Portal online zur Verfügung gestellt.Zusätzlich werden die Daten zu den Nitratgehalten der Messstellen bis zurück ins Jahr 2007 in grafischer und tabellarischer Form präsentiert.Die Daten sind für jeden öffentlich einsehbar.
www.fragen-zu-nitratmessungen.rlp.de
Corona-Krise: Regelmäßige Videokonferenzen in Rheinland-Pfalz
Eine regelmäßige Videokonferenz für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit allen betroffenen Verbänden, darunter der DWA-Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, hat die Abteilung Wasserwirtschaft des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums eingerichtet.Dabei soll gemeinsam über Vorkommnisse, aktuelle Entwicklungen sowie möglicherweise erforderliche Maßnahmen gesprochen werden.Eventuelle Probleme sollen dadurch noch schneller erkannt werden, um frühzeitig reagieren zu können.So konnten bereits Informationen zum Einsatz von Schlüsselpersonal in den systemrelevanten Berufen in der Corona-Krise und zur Sicherstellung der Betriebssicherheit der wasserwirtschaftlichen Anlagen vermittelt werden.
SGD Nord: Land steckte 2019 rund 8,5 Millionen Euro in wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Die Versorgung mit frischem Wasser, die Beseitigung des Abwassers, der Schutz und die Unterhaltung von Gewässern sowie der Schutz vor Hochwasser sind ungemein wichtige, aber auch aufwendige und teure Aufgaben. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten lässt die Kommunen mit diesen Aufgaben aber nicht allein, sondern unterstützt sie. So wurden im Jahr 2019 durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und im Auftrag des Ministeriums Fördermittel in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm ausgezahlt.
Gefördert wurden unter anderem die Stilllegung der Kläranlage Irrel und der daraus resultierende Anschluss der Ortsgemeinde Irrel an die Gruppenkläranlage „Unteres Prümtal“ in Minden sowie deren Erweiterung. Mit dem Bau der Verbindungsleitung vom Standort der alten Kläranlage Irrel nach Minden wurde 2019 begonnen. Der erforderliche Bau von zwei Gewässerkreuzungen der Prüm erfolgte im sogenannten Horizontalspülbohrverfahren – im Vergleich zu einer konventionellen Verlegung eine deutlich kostengünstigere und zugleich gewässerökologisch verträglichere Variante. Zusammen mit der Abwasserdruckleitung wurden auch Versorgungskabel und Wasserleitungen verlegt, um Synergieeffekte zu erreichen.
Für die Umsetzung der ersten Phase des Projekts wurden bereits Fördermittel des Landes in Höhe von rund 460.000 Euro bereitgestellt. „Die Maßnahme dient insbesondere der angestrebten Verbesserung der zentralen Abwasserreinigung, damit die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden können“, erklärt Dr. Ulrich Kleemann, der Präsident der SGD Nord. „Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Eifelkreis fachlich begleitet“, so Dr. Kleemann. Dazu zähle sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Fördermaßnahmen.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz. Die Fördermittel tragen dazu bei, dass die Kommunen entlastet werden und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar bleiben. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten – auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.
Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
SGD Nord: Land förderte wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg 2019 mit rund 5,8 Millionen Euro
Wasser ist lebenswichtig. Daher unterstützt das Land Maßnahmen, die der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung oder dem Schutz der Gewässer dienen, auch finanziell. Im vergangenen Jahr 2019 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten allein im Landkreis Trier-Saarburg Fördermittel in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen ausgezahlt.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung“, erklärt der Präsident der SGD Nord, Dr. Ulrich Kleemann. Als beispielhaftes Projekt nennt Dr. Kleemann die Förderung des im Jahr 2018 begonnenen Neubaus des Wasserwerkes Zemmer-Mülchen. Der Bau eines Tiefsammelbehälters und einer modernen Wasseraufbereitungsanlage sind ein wichtiger Baustein für die sichere Trinkwasserversorgung in der Verbandsgemeinde Trier-Land. „Zudem hat die SGD Nord die Erneuerung beziehungsweise Ertüchtigung von Wasserversorgungsanlagen (außerhalb der Ortsnetze) im Bereich der VG Ruwer mit unterstützt“, so der SGD-Präsident.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz. Die Fördermittel tragen dazu bei, dass die Kommunen entlastet werden und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar bleiben. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten – auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.
Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Absage der Gewässerschauen
Aufgrund der derzeitigen Lage in unserem Land (Corona – Covid 19/SARS-CoV-2) werden ALLE Gewässerschauen im Bereich der SGD Nord vorerst nicht stattfinden.
Die Maßnahme gilt vorwiegend dem Schutz der teilnehmenden Personen und deren Umfeld. Wann diese nachgeholt werden, steht noch nicht fest. Dies wird aber frühestens im Herbst der Fall sein. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord wird so bald wie möglich über die Ersatztermine informieren. Mehr:
Thermische Entsorgung von Klärschlamm auf Rekordniveau
In Rheinland-Pfalz hat die thermische Entsorgung von Klärschlamm Rekordniveau erreicht, während die landwirtschaftliche Verwertung weiter rückläufig ist. Nach Angaben des Statistischen Landesamts gaben die kommunalen Kläranlagen gaben im Jahr 2018 rund 80 200 Tonnen Klärschlamm zur Entsorgung ab (gemessen als Trockenmasse). Das waren rund fünf Prozent mehr als im Jahr 2017 (76 400 Tonnen). Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2017 waren 87 000 Tonnen entsorgt worden. Die in Zwischenlager eingelagerte Menge betrug im Jahr 2018 rund 1700 Tonnen. Knapp 43 Prozent oder 34 300 Tonnen der Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt. Das stellt einen neuen Höchststand dar. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil um vier Prozentpunkte oder 4800 Tonnen erhöht. Mit 42 200 Tonnen stellt die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen nach wie vor den wichtigsten Entsorgungsweg dar. Die übrige Menge (3800 Tonnen) wurde zum Beispiel im Landschaftsbau oder in Vererdungsanlagen genutzt. Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar. Alle kreisfreien Städte mit Ausnahme von Kaiserslautern, Koblenz und Trier setzen allein auf die thermische Verwertung. Eine ausschließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft wurde für den Donnersbergkreis registriert. In den übrigen Landkreisen kommen die genannten Verwertungsformen in unterschiedlichem Umfang vor.
50 Millionen Kilowattstunden Stromerzeugung in rheinland-pfälzischen Kläranlagen
Die Stromerzeugung in den rheinland-pfälzischen Kläranlagen belief sich 2018 auf 50 Millionen Kilowattstunden. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, ist damit seit 2010 ein Plus von 14 Millionen Kilowattstunden zu verzeichnen. Klärgas spielt mit einem Anteil von rund 0,3 Prozent für die gesamte Stromerzeugung im Land nur eine untergeordnete Rolle. Bezogen auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern liegt der Anteil des aus Klärgas erzeugten Stroms im Mittel bei etwa 0,6 Prozent. Der in den Kläranlagen erzeugte Strom wird zudem nahezu vollständig (2018 zu 96 Prozent) selbst verbraucht und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist. In Rheinland-Pfalz gibt es etwa 720 Kläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe in denen potenziell Klärgas anfällt, darunter 91 Anlagen mit Klärgasgewinnung. Rund 81 Prozent des im Land gewonnenen Klärgases kommt in den eigenen Stromerzeugungsanlagen der Klärwerke zum Einsatz. Bei diesen Anlagen handelt es sich insbesondere um Blockheizkraftwerke, in denen zugleich Strom und Wärme für den Eigenverbrauch der Kläranlagen produziert wird. Klärgas wird zudem auch direkt für Heiz- bzw. Antriebszwecke genutzt. Im Jahr 2018 wurden auf diese Art gut 9 Prozent der gesamten Gewinnungsmenge an Klärgas verbraucht. Die Klärgasgewinnung belief sich 2018 auf 32,2 Millionen Kubikmeter.
SGD Nord: 2018 rund 4 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Neuwied
Im vergangenen Jahr 2018 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 4 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Neuwied durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ausgezahlt worden.
Gefördert wurden unter anderem die weitere Sanierung der Wasserversorgung durch das Kreiswasserwerk Neuwied sowie der Umbau der Wehranlagen im Aubach im Bereich der Stadt Neuwied.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Neuwied fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Hervorzuheben sind hier die weitergehenden Anstrengungen der Verbandsgemeinden zur Sicherstellung und Optimierung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen unter:
www.sgdnord.rlp.de
SGD Nord: 2018 rund 3 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rhein-Lahn-Kreis
Im vergangenen Jahr 2018 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 3 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rhein-Lahn-Kreis durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ausgezahlt worden.
Gefördert wurden unter anderem die Schadensbeseitigung von Unwetterschäden in den Verbandsgemeinden Loreley sowie die Sanierung von Abwasserkanälen auf Grundlage der erstellten Kanalsanierungskonzepte.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rhein-Lahn-Kreis fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Hervorzuheben ist die Erstellung von örtlichen Hochwasserschutzkonzepten für die einzelnen Verbandsgemeinden, um die Hochwasser- und Starkregenvorsorge zu verbessern und dadurch mögliche Schäden zu vermeiden. Die Unwetter in den Jahren 2016 und 2018 haben gezeigt, wie wichtig es ist, jetzt Vorsorge vor den Folgen des Klimawandels zu treffen“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen unter:
www.sgdnord.rlp.de
Keine multiresistenten Keime in rheinland-pfälzischen Badegewässern
Die Badegewässer in Rheinland-Pfalz sind anscheinend frei von multiresistenten Keimen. Dies geht zumindest aus einer Studie der Universitätsmedizin Mainz hervor. Untersucht haben die Wissenschaftler alle 69 rheinland-pfälzischen Badegewässer sowie ausgewählte Fließgewässer durch einmalige Stichproben im Zeitraum von Juni bis Oktober 2018. In keinem der untersuchten Badegewässer konnten multiresistente Keime gefunden werden. Dies gilt jedoch nicht für die Fließgewässer. In zwei Fließgewässern konnte die Universitätsmedizin Mainz multiresistente Keime nachweisen. Dies hatten die Forscher aber auch erwartet, da gereinigte Abwässer der Kläranlagen sowie bei Regen auch Abschläge aus der Kanalisation in die Fließgewässer gelangen können.
„Mehr Gewässerschutz mit Bonus für Phosphor-Reduktion“
Bis zu 20 Prozent mehr Förderung erhalten Kommunen, wenn sie zeitnah weitergehende Zielwerte für Phosphor einhalten.
Um Phosphoreinträge in rheinland-pfälzische Bäche, Flüsse und Seen weiter zu minimieren, hat das Umweltministerium seine Fördermöglichkeiten für kommunale Kläranlagen erweitert: Bis 2020 können Städte und Gemeinden zu der bestehenden Förderung einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent für Maßnahmen einer weiteren Reduktion der Phosphoreinträge aus kommunalen Kläranlagen erhalten. Voraussetzungen sind: Die Maßnahmen müssen schnell umgesetzt werden, der Nährstoffgehalt muss um mindestens 20 Prozent im Vergleich zu bisher gesenkt werden und die Anlagen müssen auf die Einhaltung von Mindestzielwerten ausgelegt sein. Von 2021 an bis Ende 2022 beträgt dieser zusätzlicher Bonus zehn Prozent.
„Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Reinigungsleistung von Kläranlagen beim Nährstoff Phosphor sind dringend erforderlich: Denn Phosphate düngen unsere Gewässer. Die Konsequenz: unkontrolliertes Algen- oder Blaualgenwachstum mit negativen Folgen auf unsere Gewässerqualität und den darin lebenden Tiere und Pflanzen. Mit dem zusätzlichen Bonus setzen wir Anreize, unsere Bäche, Flüsse und Seen zeitnah stärker vor Phosphor-Einträge zu schützen“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz. Dies sei auch dringend erforderlich, um bis 2027 einen guten Zustand unserer Gewässer nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, so Höfken weiter.
„Rund 30 Prozent unserer Bäche und Flüsse weisen eine gute Wasserqualität auf – mit diesem Wert steht Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich an der Spitze. Gleichzeitig zeigt der Ist-Zustand jedoch auch: Unsere Anstrengungen reichen noch nicht aus. Wir müssen daher unsere Kräfte bündeln und uns gemeinsam stärker für die Qualität unserer Gewässer einsetzen. Hier kann und muss jeder einen Beitrag leisten: Ob Landwirtschaft, Kommunen oder Unternehmen. Denn Wasser ist die Quelle unseres Lebens“, erklärte die Umweltministerin.
Höfken betonte abschließend: „Wir lassen die Akteure bei diesem wichtigen Thema nicht allein. Wir stehen etwa den Kommunen beratend zur Seite und unterstützen sie nun mit einer befristeten zusätzlichen Förderung aus Mitteln der Wasserwirtschaftsverwaltung bei der weiteren Reduzierung von Phosphor im gereinigten Abwasser. Ich begrüße es sehr, dass die Initiative auch vom Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen Rheinland-Pfalz als wichtiges Fachgremium der Kommunen Unterstützung findet.“
Hintergrund:
Die Reinigungsleistung der rheinland-pfälzischen Kläranlagen für den Parameter Phosphor ist häufig schon gut, reicht aber aufgrund von örtlichen Gegebenheiten in vielen Fällen noch nicht aus. Ursachen für noch bestehende Defizite sind oftmals ein zu hoher Siedlungsdruck einhergehend mit einer zu hohen Abwasserlast für die Gewässer sowie Einträgen aus der Landwirtschaft.
Maßnahmen zur weiteren Phosphor-Reduktion können aus Mitteln der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz gefördert werden. Neben der entgeltabhängigen Förderung wird zur Umsetzung von Maßnahmen der Fällung und Fällungsoptimierung ein Bonus als Zuschuss gewährt. Voraussetzung: Es wird eine Phosphor-Reduktion um mindestens 20 Prozent erreicht. Zur beschleunigten Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird diese Förderung um bis zu weitere 20 Prozent Bonus in Abhängigkeit vom Maßnahmenbeginn erhöht: Bis 2020 um 20 Prozent, von 2021 bis 2022 um 10 Prozent. Somit steigt der Gesamtbonus, der als Zuschuss gewährt wird, in den Jahren 2019 und 2020 auf 40 Prozent und in den Jahren 2021 und 2022 auf 30 Prozent an.
Weitere Informationen sind online abrufbar unter: wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/1300/
https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/detail/News/hoefken-mehr-gewaesserschutz-mit-bonus-fuer-phosphor-reduktion/?no_cache=1&cHash=82476234cf819e5e577de539cc3d671c
Rheinland-Pfalz: immer weniger Klärschlamm wird landwirtschaftlich verwertet
Die kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz gaben im Jahr 2017 rund 76 400 Tonnen Klärschlamm zur Entsorgung ab (gemessen als Trockenmasse). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamts rund elf Prozent weniger als im Jahr 2016 (86 200 Tonnen). Im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2016 waren 88 800 Tonnen entsorgt worden. Die in Zwischenlager eingelagerte Menge erhöhte sich im Jahr 2017 um rund 4900 Tonnen. Knapp 39 Prozent oder 29 500 Tonnen der Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt. Das stellt einen neuen Höchststand dar. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil um acht Prozentpunkte oder 3300 Tonnen erhöht. Diese Entwicklung ..mehr:
http://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20181127_004
SGD Nord: 2017 rund 170.000 Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Bad Kreuznach
Im vergangenen Jahr 2017 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 170.000 Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Bad Kreuznach durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ausgezahlt worden. Gefördert wurden unter anderem der Umbau eines Wehres im Ellerbach in Rüdesheim, das örtliche Hochwasserschutzkonzept der Verbandsgemeinde Rüdesheim sowie die Anschaffung mobiler Notstromaggregate zur Sicherstellung der Wasserversorgung.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Bad Kreuznach fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung der Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden am Welschbach“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de
„Halbierung des Stromverbrauchs trotz höherer Leistung – Energieeffiziente Kläranlage ist Gewinn für den Klima- und Gewässerschutz“
Umweltministerin Ulrike Höfken weiht die ausgebaute Kläranlage Simmern ein / Förderung mit rund 876.000 Euro Landesmitteln
„Kläranlagen sind oftmals Stromfresser: Sie gehören zu den größten kommunalen Energieverbrauchern. So auch die ehemalige Kläranlage in Simmern, die mit 2.100.000 Kilowattstunden pro Jahr der zweitgrößte Stromschlucker der Verbandsgemeinde war. Auch mit einer deutlichen Kapazitätserhöhung der Kläranlage können dank der energetischen Optimierung künftig rund die Hälfte der Stromkosten eingespart werden“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute bei der Einweihung der umgebauten Kläranlage. Das sei nicht nur ein Gewinn für das Klima, sondern durch die Verbesserung der Reinigungsleistung auch für den Gewässerschutz, führte Höfken an.
Die Landesregierung hat die Erweiterung und energetische Optimierung der Kläranlage mit rund 876.000 Euro aus dem Förderprogramm Wasserwirtschaft unterstützt: Aus dem Klärschlamm wird nun mittels Faulturmtechnik Gas erzeugt, das wiederum für die Eigenstromerzeugung der Anlage flexibel genutzt werden kann. Außerdem hat der Abwasserzweckverband die Zulaufpumpen und Belüftung erneuert, wodurch alleine 33 Prozent des Energieverbrauchs eingespart werden konnte.
„Um unsere klimapolitischen Ziele zu erreichen, sollte auch die für die Abwasserentsorgung erforderliche Energie aus erneuerbaren Energien stammen. Die Kläranlage Simmern ist mit der erweiterten, energieeffizienten Reinigungstechnik auf einem guten Weg dahin“, erklärte Höfken und bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde und des Abwasserzweckverbands für ihr Klimaschutz-Engagement.
Die Landesregierung hat frühzeitig die Weichen für die Steigerung der Reinigungsleistung von Kläranlagen bei gleichzeitiger Senkung des Energieverbrauchs gestellt. „Seit 2007 haben wir durch Optimierungen den Energieverbrauch der kommunalen Kläranlagen im Land von 260.000 MWh auf 185.000 MWh pro Jahr reduziert. Auch die Produktion von Klärgas aus Klärschlamm hat zu dieser Entwicklung beigetragen. Diese aus Klärgas kommunaler Kläranlagen erzeugte Strommenge in Höhe von 48.000 MWh im Jahr würde ausreichen, 16.000 Haushalte mit Strom zu versorgen“, so die Umweltministerin. Um dieses Potenzial weiter zu nutzen, müsse der Bund die richtigen Rahmenbedingungen setzen. So sei es dringend erforderlich, dass die EEG-Umlage für die Eigenstromerzeugung entfalle, forderte Höfken abschließend.
Versorgung mit Trinkwasser und Beseitigung von Abwässern in Rheinland-Pfalz sehr zuverlässig
Umweltstaatssekretär stellt neues „Benchmarking Wasserwirtschaft“ vor
„Die Versorgung mit Trinkwasser in Rheinland-Pfalz funktioniert sehr zuverlässig und die Versorgungsqualität in Rheinland-Pfalz befindet sich auf einem hohen Niveau. Dasselbe gilt auch für die Abwasserbeseitigung. Unterm Strich können wir also mit der wasserwirtschaftlichen Versorgung und Entsorgung in Rheinland-Pfalz sehr zufrieden sein“, sagte Staatssekretär Dr. Thomas Griese zum aktuell erschienenen „Benchmarking Wasserwirtschaft“. Bereits zum fünften Mal haben die Projektpartner der wasserwirtschaftlichen Fachverbände und der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem Umweltministerium einen Leistungsvergleich konzipiert und den Unternehmen der Wasserwirtschaft zur Teilnahme angeboten.
Insgesamt beteiligen sich seit Beginn des Projekts 23 Unternehmen der Abwasserbeseitigung und 18 Unternehmen der Wasserversorgung in Rheinland-Pfalz. Neu war bei dem nun vorliegenden Benchmarking, dass sich die teilnehmenden Unternehmen auch in Bezug auf Aspekte der Nachhaltigkeit vergleichen lassen konnten. „Die rheinland-pfälzischen Unternehmen nehmen ihre Verantwortung ernst: 87 Prozent der Rohwasservorkommen weisen einen mindestens guten Zustand aus. Ähnlich gut ist auch der Wert für die Wasserdargebotssituation mit 76 Prozent“, so Griese.
Das Benchmarking zeigt, dass die überwiegende Anzahl der Netze eine niedrige Schadensrate aufweist. Jeder Endverbraucher ist durchschnittlich gesehen nur sieben Minuten im Jahr ohne Trinkwasser. Selbst in Zeiträumen höherer Nachfrage ist die technische Versorgungssicherheit uneingeschränkt gewährleistet, auch Spitzenverbrauchstage in den Sommermonaten bereiten keine Probleme. Zweidrittel aller betrachteten Netze weisen zudem eine geringe Wasserverlustrate auf. Der Qualitätsüberwachung des Trinkwassers wird eine sehr hohe Bedeutung beigemessen – dies zeigt etwa die Anzahl von 186.000 Parameteruntersuchungen nach amtlich anerkannten Methoden.
Trinkwasser: das preiswerteste Getränk
Die durchschnittlichen Ausgaben des Kunden für Trinkwasser liegen im Schnitt bei 115 Euro/Einwohner. Im Mittel erhält man in Rheinland-Pfalz für einen Cent vier Liter Trinkwasser frei Haus geliefert. „Damit ist Trinkwasser das wohl mit Abstand preiswerteste Getränk“, so Griese. Die Jahresbelastung der im Rahmen der Preis-und Tarifinformationsblätter zugrunde gelegten Musterhaushalte hat sich in den letzten drei Jahren im Durchschnitt deutlich unterhalb der Inflationsrate (Verbraucherpreisindex) bewegt.
Auch die Entsorgung des Abwassers in Rheinland- Pfalz wird sehr zuverlässig durchgeführt. Im Mittel sind die Kanalnetze 15 Prozent „jünger“ als im Bundesdurchschnitt. Nicht nur deswegen weisen sie mit 7,1 Prozent im Vergleich zum bundesweiten Zustand eine geringere kurzfristig sanierungsbedürftige Kanallängenrate auf. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Sanierungsbedarf künftig ansteigt. Das Förderangebot des Landes hierzu wird bereits umfangreich in Anspruch genommen. „Die Qualität der Abwasserreinigung ist, wie auch bundesweit, ausgezeichnet. Im Schnitt werden Abbauraten von 95 Prozent für den Chemischen Sauerstoffbedarf, 82 Prozent für Gesamtstickstoff und 87 Prozent für Gesamtphosphor erreicht“, sagte der Staatssekretär.
Das Benchmarking wirft auch einen Blick auf den Energieverbrauch: Bei mindestens der Hälfte der Abwasserwerke können Energieeinsparpotenziale vermutet werden, die allerdings einer Einzelanalyse bedürfen. Diesbezügliche Untersuchungen werden dabei vom Umweltministerium gefördert. 52 Prozent der teilnehmenden Abwasserwerke erzeugen bereits elektrische Energie, die überwiegend durch Biogas aus Klärschlamm gewonnen wird. So konnten von den teilnehmenden Unternehmen etwa 19 Millionen Kilowattstunden elektrische Energie erzeugt werden.
Die durchschnittlichen Ausgaben des Kunden für die zentrale Abwasserbeseitigung betragen im Schnitt 143 Euro/Einwohner und liegen damit erwartungsgemäß über den Werten der Wasserversorgung.
„Die Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Versorgung und Entsorgung sowie die gesundheitsbezogenen Ziele im Trinkwasser und die gewässerschutzbezogenen Ziele im Abwasser stellen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen“, sagte Griese. Das Land unterstützt daher auch finanziell: Allein 2018 sind mehr als 65 Millionen Euro an Zuwendungen für Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vorgesehen. So haben zum Beispiel die Landwerke Eifel für das Verbundprojekt Westeifel 7 Millionen Euro erhalten, an den Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel gingen 1,6 Millionen Euro und an die Verbandsgemeinde Edenkoben für den Neubau des Wasserwerks Venningen 0,76 Millionen Euro. „In Rheinland-Pfalz kann man nun, nach einem weiteren Leistungsvergleich sagen: Den Unternehmen gelingt dieser Spagat.“
Hintergrund:
Durch einen regelmäßigen und landeseinheitlichen Leistungsvergleich sollen den kommunalen Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch eine übersichtliche Standortbestimmung im Vergleich mit den anderen Unternehmen erste Hinweise auf Verbesserungspotenziale gegeben werden. Darüber hinaus kann die breite Öffentlichkeit über die Leistungsdaten der Branche informiert werden.
Der Kennzahlenvergleich wird in einem dreijährigen Abstand seit 2005 wiederholt. Insgesamt haben rund 80 Prozent der rheinland-pfälzischen Unternehmen der Daseinsvorsorge Wasser/Abwasser mindestens an einer Erhebungsrunde teilgenommen. Rund 30 Unternehmen haben sogar an allen bisherigen fünf Runden mitgemacht.
Das Land finanziert die Durchführung des Leistungsvergleichs. Die Teilnahme ist freiwillig, wird jedoch bei der finanziellen Förderung von Baumaßnahmen auch belohnt (Benchmarking-Bonus plus fünf Prozent).
Eine feste Säule des rheinland-pfälzischen Benchmarking ist auch die Erstellung einer transparenten Preis- und Tarifinformation für die Öffentlichkeit. Für etwa 190 Tarifgebiete wurden Preisblätter erstellt, die im Internet abrufbar sind (https://wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/1221/) und auch jedes Jahr aktualisiert werden.
Das aktuell erschienene „Benchmarking Wasserwirtschaft“ ist online abrufbar unter: https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Publikationen/Benchmarking_Wasserwirtschaft_Erhebungsjahr_2016.pdf
https://mueef.rlp.de/de/suche/?q=abwasser&id=705&L=0
Algenblühte bzw. Eutrophierung kann zu Sauerstoffmangel in einem Gewässer und damit zum Tod zahlreicher Lebewesen führen
Zu viel Phosphor in rheinland-pfälzischen Gewässern
Eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels hat ergeben, dass der Phosphorgehalt in der Mehrzahl der rheinland-pfälzischen Flüsse und Gewässer die vorgegebenen Werte überschreitet. Zwar verringern sich die Phosphorgehälter stetig seit dem Jahr 2000. Im Jahr 2016 waren aber bei immerhin noch 76,6 Prozent aller Fließgewässer die Orientierungswerte für den Phosphorgehalt teils deutlich überschritten. Dazu Andreas Hartenfels, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion:
„Phosphor ist ein essentieller Bestandteil für das Pflanzenwachstum. Bei übermäßigem Vorkommen in aquatischen Lebensräumen führt er aber zur sogenannten Algenblühte, schadet dem ökologischen Gleichgewicht und lässt ein Gewässer schlussendlich „umkippen“. Die Phosphorwerte in unseren Gewässern sind nach wie vor deutlich zu hoch. Wenn 76,6 Prozent aller Fließgewässer einen zu hohen Wert aufzeigen, haben wir noch viel Arbeit vor uns. Wir haben aber in Rheinland-Pfalz schon zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Phosphorgehalt in unseren Gewässern zu senken. So wurden zahlreiche Kläranlagen unterstützt durch das Umweltministerium modernisiert. Heute werden etwa 95 Prozent der gesamten Abwässer in Rheinland-Pfalz gezielt von Phosphor gereinigt. Zwar sind wir in Rheinland-Pfalz dank der Aktion Blau Plus Spitzenreiter bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, doch die Antwort des Ministeriums zeigt noch viel Handlungsbedarf bei der Ursachenbehebung, unter anderem beim Eintrag durch Düngemittel.“
Jutta Blatzheim-Roegler, landwirtschaftspolitische Sprecherin, ergänzt: „Gut ist, dass wir nun mit der neuen Düngemittelverordnung eine Möglichkeit haben, den Phosphoreintrag durch die Landwirtschaft in Zukunft zu verringern. Die Düngebedarfsplanung, nach der auch der Bedarf der Pflanzen und die Bodenbedingungen eine Rolle spielen, und die Abstände zu Fließgewässern bei Düngemaßnahmen, werden aller Voraussicht nach zu Verbesserungen bei unseren Gewässern führen. Bei der Umsetzung unterstützt die Landesregierung unsere Landwirtinnen und Landwirte. Wir müssen aber beobachten, ob die Regelungen der neuen Düngeverordnung genügen. Denn die Phosphoreinträge durch die Landwirtschaft sind zum Teil immer noch viel zu hoch.“
Zum Hintergrund:
Algenblühte bzw. Eutrophierung kann zu Sauerstoffmangel in einem Gewässer und damit zum Tod zahlreicher Lebewesen führen.
53 Prozent aller Einträge von Phosphor in Fließgewässer stammen laut dem bundesweiten Stoffeintragsmodellierungsprogramm aus der kommunalen und industriellen Abwasserbehandlung und Siedlungsentwässerung. 46 Prozent des Eintrages sind der landwirtschaftlichen Flächennutzung zuzuschreiben und sind somit durch den Einsatz von phosphorhaltigen Düngemitteln bedingt. Bei Seen spielt insbesondere diese Quelle eine größere Rolle. Die Rückgänge des Phosphoreintrags in die Gewässer gehen in erster Linie auf um 85 Prozent gesunkene Einleitungen aus Kläranlagen zurück. Der Phosphoreintrag aus der Landwirtschaft wurde hingegen bundesweit zwischen 1985 und 2014 nur um 15 Prozent verringert.
Die Pflanzengesellschaften in 13 der 16 Seen über 50 ha Wasserfläche sind in einem nur mäßigen oder schlechten Zustand, was insbesondere auf eine zu hohe Phosphorkonzentration zurückzuführen ist. Auch Badeseen sind betroffen: In 13 von 69 Badeseen besteht die Gefahr von Cyanobakterien und Phytoplankton-Massenentwicklung, was ebenso auf zu hohe Phosphorwerte zurückzuführen ist. Mehr als die Hälfte der 44 untersuchten sonstigen Gewässer liegt über dem Orientierungswert für einen Phosphorgehalt, der auf einen guten ökologischen Zustand hinweist.
https://www.deutsche-phosphor-plattform.de/phosphorgehalt-rp-gewaesser/
SGD Nord: 2017 rund 4 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Neuwied
Im vergangenen Jahr 2017 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 4 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Neuwied durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden. Gefördert wurden unter anderem der Um- und Ausbau der Gruppenkläranlage „Hölzches Mühle“ in der Verbandsgemeinde Puderbach sowie die weitere Sanierung der Wasserversorgung durch das Kreiswasserwerk Neuwied.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Neuwied fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Hervorzuheben sind hier die weitergehenden Anstrengungen der Verbandsgemeinden zur Sicherstellung und Optimierung der Abwasserbeseitigung“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de
„Energie- und Ressourcenschutz auch bei wasserwirtschaftlichen Investitionen“ – 80 Millionen Euro Fördermittel 2011
Das Land fördert die kommunalen Maßnahmeträger im Bereich der Wasserversorgung in diesem Jahr mit rund 80 Millionen Euro, um eine optimale Wasserversor¬gung und -entsorgung zu gewährleisten.
Das Land fördert die kommunalen Maßnahmeträger in diesem Jahr mit rund 80 Millionen Euro, um eine optimale Wasserversorgung und -entsorgung zu gewährleisten. Umweltministerin Margit Conrad zum Förderprogramm Wasserwirtschaft 2011: „Wir unterstützen damit Investitionen von rund 110 Millionen Euro für eine sichere Wasserversorgung, für eine hochwertige Abwasserbeseitigung und für saubere Bäche und Flüsse“. Das Förderprogramm 2011 umfasst über 320 Maßnahmen. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Förderprogramms sind die Maßnahmen zum Abschluss der Erstausstattung in der Abwasserbeseitigung in den ländlichen Räumen.
Das Land setzt jahrzehntelange erfolgreiche wasserwirtschaftliche fort. Seit 1965 wurden bereits mehr als 4,7 Milliarden Euro an Fördermitteln in den Bereichen Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Hochwasserschutz und Gewässerausbau und -entwicklung an die Kommunen vergeben.
„99,3 Prozent der Bürgerinnen und Bürgern Rheinland-Pfalz sind bereits an mechanisch-biologische Kläranlagen angeschlossen. Mit unserer hohen finanziellen Unterstützung wollen wir erreichen, dass auch die restlichen Aufgaben zu vertretbaren Gebühren zum Abschluss gebracht werden können.“, so Umweltministerin Conrad. Rheinland-Pfalz hat im bundesweiten Vergleich die drittgünstigsten Abwassergebühren. „Der erreichte hohe Stand im Gewässerschutz kann nur dauerhaft gehalten und finanziert werden, wenn wir bezahlbare, innovative Lösungen zum Einsatz bringen und den Energie- und Ressourcenschutz weiter voran bringen“.
Nur noch rund 26.000 Einwohner in den ländlichen Regionen werden über Kleinkläranlagen oder Abwassersammelgruben entsorgt. Das Land hat diesen Kommunen angeboten mit einem 90-prozentigen Zuschuss wirtschaftliche, zukunftsfähige Lösungen zu untersuchen, mit denen eine leistungsfähige Abwasserbeseitigung zu vertretbaren Entgelten möglich ist. So sind im Förderprogramm 155.000 Euro berücksichtigt für die Verbandsgemeinden Neuerburg, Arzfeld und Prüm vorgesehen, die entsprechende Konzepte erarbeiten lassen wollen.
Schließlich wird mit dem Förderprogramm 2011 auch die erfolgreiche „Aktion Blau“ des Landes zum Erhalt und Schaffung naturnahe Gewässer weitergeführt.
Rund 155 Millionen Euro wurden seit 1995 in die Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens, zur Gewässerrenaturierung und zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer investiert. Mit einem Fördervolumen von rund 30 Millionen Euro sollen in 2011 mehr als 160 Einzelmaßnahmen mit einer Förderung von bis zu 90 Prozent Zuschuss unterstützt werden. Conrad verwies auf die Vorteile und sagte: „Die Wiederherstellung naturnaher Strukturen an Gewässern und Auen hat neben der Verbesserung der Gewässergüte, der Förderung der biologischen Vielfalt auch vielfältige Auswirkungen in andere Bereiche wie Dorferneuerung, Tourismus oder auch Denkmalpflege.“
Umweltpreis 2018 in Rheinland-Pfalz: Startschuss für Bewerbungsphase
Auch in diesem Jahr lädt Umweltministerin Ulrike Höfken Vereine, Einzelpersonen, Initiativen, Firmen, Institutionen, Kommunen und Verbände ein, sich für den Umweltpreis Rheinland-Pfalz zu bewerben. Der diesjährige Umweltpreis Rheinland-Pfalz steht unter dem Motto „Wasser ist Leben“.
„Wir suchen die besten Ideen und herausragende Leistungen aus dem Bereich der Wasserwirtschaft in ihrer ganzen Vielfältigkeit“, sagte Ministerin Höfken heute in Mainz und gab damit den Startschuss für die offizielle Bewerbungsphase.
„Wir freuen uns über Bewerbungen oder auch Vorschläge, die einen engen Bezug zum Schutz der Ressource Wasser haben“, sagte Höfken. Die Vorschläge sollten aus den Bereichen Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung kommen, der nachhaltigen Wirtschaftsweise wie etwa der Gewässerschonende Landwirtschaft, aus dem Bereich Wasser, dem Gewässererlebnis oder der Umweltbildung. „Ich bin sicher, dass hier viel Potenzial schlummert und freue mich auf viele spannende Bewerbungen, die Vorbildcharakter haben und zum Nachahmen anregen“, sagte Höfken.
Die Auszeichnung ist mit insgesamt 9000 Euro dotiert. Sie geht zu gleichen Teilen an die drei besten Bewerbungen. Eine unabhängige Jury wählt die Projekte aus. Entscheidend für die Auszeichnung sind neben dem praktischen Nutzen für die Umwelt auch die Originalität, Kreativität und Vorbildhaftigkeit der eingereichten Arbeit oder Maßnahme. Neben eigenen Bewerbungen sind auch Vorschläge für den Umweltpreis möglich.
Einsendeschluss ist der 18. Mai 2018. Mehr Information zur den Teilnahmebedingungen sowie den Flyer zur Ausschreibung finden Sie hier.
Rheinland-Pfalz: neue Förderrichtlinie Wasserwirtschaft vorgestellt
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken hat kommunalen Vertretern der Wasserwirtschaft die neue Förderrichtlinie Wasserwirtschaft vorgestellt. Ziel sei, die Versorgung mit Trinkwasser und die Reinigung der Abwässer für Bürgerinnen und Bürger bezahlbar zu halten und gleichzeitig den ökologischen Zustand der Flüsse und Bäche im Land weiter zu verbessern. Als wichtige Themenfelder und neue Förderschwerpunkte wurden beispielsweise festgelegt: die Verbesserung der Energieeffizienz und Eigenenergieerzeugung in der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung, Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur Wasser bzw. Abwasser, Maßnahmen zur gezielten Schadstoffverminderung Gewässermaßnahmen zum Schutz des Lebensraums für Pflanzen und Tiere sowie die Vermeidung hochwasserbedingter Risiken.
Die neugefasste Förderrichtlinie trat am 22. Januar 2018 in Kraft. In diesem Jahr stehen rund 100 Millionen Euro für Maßnahmen bereit. Die Informations broschüre zur Neuauflage der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft ist online abrufbar:
http://s.rlp.de/FoerderrichtlinienWWV
Mit neuer Förderrichtlinie Wasserwirtschaft machen wir Kommunen fit für Zukunftsaufgaben
Umweltministerin Ulrike Höfken hat kommunalen Vertretern der Wasserwirtschaft heute in Mainz die neue Förderrichtlinie Wasserwirtschaft vorgestellt. „Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Für sauberes Trinkwasser aus dem Wasserhahn und eine leistungsfähige Reinigung von Abwässern setzen sich täglich viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den kommunalen Unternehmen unseres Landes ein“, sagte die Ministerin.
„Unser Ziel: Die Versorgung mit Trinkwasser und die Reinigung der Abwässer für Bürgerinnen und Bürger bezahlbar zu halten und gleichzeitig den ökologischen Zustand der Flüsse und Bäche im Land weiter zu verbessern. Dabei unterstützen wir Kommunen mit unserem neugefassten Förderprogramm und machen sie fit für Zukunftsaufgaben“, so Höfken weiter. Klimawandel, Energiewende, Schadstoffvermeidung, Artensterben, demografischer Wandel und Digitalisierung seien nur einige Stichworte, die das Arbeitsfeld der Wasserwirtschaft in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen würden, führte die Ministerin an.
„Mit unserer neugefassten Förderrichtlinie liefern wir Lösungen für diese Herausforderungen und setzen gezielt finanzielle Anreize für innovative Vorhaben“, erläuterte Höfken. So werden wichtige Themenfelder gestärkt und auch neue Förderschwerpunkte festgelegt, wie zum Beispiel
• die Verbesserung der Energieeffizienz und Eigenenergieerzeugung in der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung,
• Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur Wasser bzw. Abwasser,
• Maßnahmen zur gezielten Schadstoffverminderung,
• Gewässermaßnahmen zum Schutz des Lebensraums für Pflanzen und Tiere und
• Vermeidung hochwasserbedingter Risiken.
Die neugefasste Förderrichtlinie trat am 22. Januar 2018 in Kraft. In diesem Jahr stehen rund 100 Millionen Euro für Maßnahmen bereit.
„Durch das Förderprogramm Wasserwirtschaft konnten wir in Rheinland-Pfalz bereits große Erfolge erzielen: Der kontinuierliche Ausbau von kommunalen und industriellen Kläranlagen und die Aktion Blau Plus mit mehr als 1300 Gewässerrenaturierungs-Projekten haben dafür gesorgt, dass sich 30 Prozent unserer Flüsse und Bäche in einem guten ökologischen Zustand befinden. Damit steht Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich an der Spitze“, so Höfken. Die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft sei ein wichtiges Instrument, um den Gewässerzustand im Land weiter zu verbessern, die Tier- und Pflanzenarten in unseren Seen, Bächen und Flüssen zu erhalten und den Bürgerinnen und Bürgern sauberes Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. „Mit der Einführung des Wassercent haben wir dafür 2012 eine wichtige finanzielle Grundlage geschaffen“, betonte die Umweltministerin.
Zum Hintergrund:
Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft sind im Land seit vielen Jahrzehnten etabliert. Allein seit dem Jahr 2000 hat das Land Kommunen mit rund 1,6 Milliarden Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen unterstützt.
Die Informations-Broschüre zur Neuauflage der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft ist online abrufbar unter http://s.rlp.de/FoerderrichtlinienWWV
Rheinland-Pfalz: Klärschlamm wird überwiegend in der Landwirtschaft verwertet
Der wichtigste Entsorgungsweg für Klärschlamm in Rheinland-Pfalz ist nach wie vor die Aufbringung auf landwirtschaftliche Flächen. Knapp zwei Drittel des im Jahr 2016 angefallenen Klärschlamms (rund 55 300 Tonnen) wurden auf diese Weise verwertet. Rund 30 Prozent oder 26 100 Tonnen der gesamten Klärschlammmenge wurde thermisch verwertet, die übrige Menge wurde zum Beispiel im Landschaftsbau oder in Vererdungsanlagen genutzt.
Bei der Abwasserreinigung in kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz fielen im Jahr 2016 rund 86 200 Tonnen Klärschlamm an (gemessen als Trockenmasse). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes knapp fünf Prozent weniger als im Jahr 2015 (90 400 Tonnen). Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2015 waren 87 600 Tonnen angefallen.
Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar. Die kreisfreien Städte Mainz, Speyer und Zweibrücken setzen allein auf die thermische Verwertung. Eine ausschließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft wurde für die Landkreise Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie die kreisfreie Stadt Pirmasens registriert. In den übrigen kreisfreien Städten und Landkreisen kommen die genannten Verwertungsformen in unterschiedlichem Umfang vor.
Effiziente Kläranlagen leisten wichtigen Beitrag zur Energiewende und effektiven Abwasserreinigung
„Gerade Kläranlagen gehören zu den größten kommunalen Energieverbrauchern und gelten als regelrechte Stromfresser. Bei der Abwasserentsorgung werden allein über 2,5 Millionen Tonnen CO2 jährlich in Deutschland produziert“, erklärte Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute auf der Fachtagung „Kläranlagen in der Energiewende: Faulung optimieren & Flexibilität wagen“ des Fachgebiets Siedlungswasserwirtschaft an der TU Kaiserslautern.
„Um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen, muss die für die Abwasserentsorgung erforderliche Energie auf Dauer zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen. Wichtig ist uns dabei, eine sichere und zugleich effiziente Entsorgung zu betreiben“, so Griese.
Die Landesregierung habe bei diesem wichtigen Thema frühzeitig die Initiative ergriffen und Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie Griese betonte: „Mit Erfolg: So konnte die Reinigungsleistung der Kläranlagen im Land weiter gesteigert werden, während gleichzeitig deren Energieverbrauch seit 2007 von 260.000 MWh auf 185.000 MWh pro Jahr reduziert wurde. Zudem haben die Umstellungen und Optimierungen vorhandener Vergärungsanlagen dazu beigetragen, dass in Rheinland-Pfalz bereits so viel Biogas auf Kläranlagen produziert wird wie noch nie. Die aus Biogas erzeugte Strommenge in Höhe von 48.000 MWh im Jahr würde ausreichen, 16.000 Haushalte mit Strom zu versorgen.“
Umweltstaatssekretär Griese wies dabei auf die gute Zusammenarbeit mit der TU Kaiserslautern hin. Beispielsweise untersuche das Projekt ZEBRAS im Auftrag des Umweltministeriums verschiedene Optimierungspotentiale bei der Klärschlammbehandlung auf Kläranlagen mit Faultürmen und Biogasverwertung. Dieses Projekt unterstütze Kommunen bei der Biogasgewinnung und -nutzung und trage so zu einer Steigerung der Energieerzeugung bei. Zudem führe es zu Verbesserungen bei der Klärschlammbehandlung und damit der Entwässerbarkeit des Schlamms.
„Daneben haben wir die Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung so ausgerichtet, dass für Investitionen in Baumaßnahmen der Abwasserentsorgung ein 20-prozentiger Energieeffizienzzuschuss möglich ist. Mit dem Kooperationsprojekt „Regionale Klärschlammstrategien“, dem Benchmarking der Wasserwirtschaft und dem Projekt NAwaS zur „Umstellung von Kläranlagen auf Schlammfaulung“ haben wir weitere bedeutende Initiativen gestartet, die maßgeblich zu einer effizienten Kopplung der Sektoren Wasser und Energie beitragen. So stützen wir die öffentlichen Stromnetze und stellen gleichzeitig die Abwasserreinigung auf einem hohen Niveau sicher“, erklärte Griese.
Es gehe nun darum, die sehr positive Entwicklung voranzutreiben und wo möglich weiter zu intensivieren. Konkretes Ziel sei es, für alle 670 Kläranlagen in Rheinland-Pfalz eine hohe Energieeffizienz zu erreichen. „Hierzu müssen auf Bundesebene noch Hemmnisse abgebaut werden: Die EEG-Umlage auf Eigenstrom muss fallen und die Netzentgelte müssen so gestaltet werden, dass sie die tatsächliche Nutzung der Netze widerspiegeln“, forderte Griese abschließend in Richtung Bundesregierung.
86 162 Tonnen Klärschlamm aus Abwässern in Rheinland-Pfalz
86 162 Tonnen Klärschlamm sind bei der Abwasserreinigung in kommunalen Kläranlagen im vergangenen Jahr angefallen. Das geht aus Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems hervor. Im Vergleich zum Vorjahr waren das rund fünf Prozent weniger, damals kamen 90 417 Tonnen zusammen. Die Angaben beziehen sich auf die Schlamm-Mengen, die kein Wasser mehr enthalten. Der Schlamm wird in Rheinland-Pfalz zumeist in der Landwirtschaft genutzt. Die enthaltenen Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphate dienen als Dünger. An zweiter Stelle steht die Verbrennung, mehr:
Neue Vorgaben zum Umgang mit Klärschlamm. Höfken: Schadstoffe vom Acker nehmen und Klärschlamm als Energierohstoff nutzen
„Wir wollen Klärschlamm als sicheren Rohstoff für Energie und Phosphor nutzen, weniger Schadstoffe auf dem Acker und zugleich stabile Gebühren für Bürgerinnen und Bürger. Die neuen Bundesvorgaben zum Umgang mit Klärschlamm nutzt Rheinland-Pfalz daher als Chance“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz.
„Gemeinsam mit Peter Lubenau, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und mit Bürgermeister Karl-Heinz Frieden, als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, informierte Höfken zur neuen Bundesklärschlammverordnung. Damit wird ab Herbst 2017 das Ausbringen von Klärschlamm auf dem Acker nach und nach reduziert und stattdessen vorgegeben, den Phosphor als Düngestoff rückzugewinnen. „Die notwendigen Anpassungen sind für die Kommunen eine große Herausforderung. Wir unterstützen sie bei zukunftsfähigen, umweltverträglichen und bezahlbaren Lösungen und haben schon vor zwei Jahren mit Gemeinde- und Städtebund, Städtetag und DWA eine bundesweit einmalige Kooperation geschlossen“, so Höfken.
„Mit der Unterstützung des Umweltministeriums bereits vor Inkrafttreten der Verordnung, durch Maßnahmen, Studien oder Beratung, sind die Kommunen für die Neuausrichtung gut aufgestellt“, erklärte Lubenau. In der Kooperation „Regionale Klärschlamm-Strategien“ bilden sich regionale Initiativen, die sich abstimmen und Maßnahmen entwickeln. „Die Region Trier zeigt, wie selbst kleinste Eifelgemeinden Synergien nutzen können und hat mit 26 Verbandsgemeinden und der Stadt Trier eine Studie in Auftrag gegeben. Ein Ergebnis ist, Partner bei der Entwässerung des Klärschlamms und der Biogasgewinnung zu finden. Gerade im ländlichen Raum können so lange Transportwege vermieden und die Energie genutzt werden“, erklärte Frieden.
Gemäß der neuen Bundesklärschlammverordnung dürfen nach Ablauf von zwölf Jahren Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnern ihren Klärschlamm nicht mehr auf den Boden bringen. Nach 15 Jahren soll dies auch für Kläranlagen für mehr als 50.000 EW gelten. Das betrifft die 22 größten der 670 rheinland-pfälzischen Kläranlagen. In diesen fällt 40 Prozent des kommunalen Klärschlamms an. Für alle Kläranlagen gelten zudem schärfere Grenzwerte und weitere Einschränkungen. Damit werde nur die Ausbringung kleinerer Klärschlammmengen mit hoher Qualität weiter möglich bleiben. Die Kooperation soll dazu beitragen, dass regionale Initiativen weitere Maßnahmen der Entwässerung sowie der Biogaserzeugung entwickeln oder Lösungen für die thermische Klärschlammbehandlung finden und zudem die Gebühren stabil halten, so Höfken.
„Von den Investitionen und regionalen Initiativen profitieren Umwelt, Kommune sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Die Qualität der Gewässer wird verbessert, weniger Nitrat und Schadstoffe gelangen ins Grundwasser und gleichzeitig wird ein Beitrag zur Energiewende im Land geleistet. Denn mit Klärschlamm steht uns ein günstiger Rohstoff für die Biogas- und damit Energieerzeugung ständig zur Verfügung“, so Höfken. Eine hohe Priorität habe auch die Rückgewinnung des wertvollen Nährstoffs Phosphor. Das schone ebenfalls die Ressourcen, denn die natürlichen Phosphor-Vorkommen auf der Erde sind begrenzt. Mit Unterstützung des Landes laufen dazu bereits Projekte mit der Chemischen Fabrik Budenheim bei Mainz sowie in Pirmasens. Und nicht zuletzt sorgen die energieeffiziente moderne Klärschlammverwertung auch für Entsorgungssicherheit und Gebührenstabilität, führte Höfken aus.
Wussten Sie schon, dass die SGD Nord insgesamt 269 Industrie- und Abfallentsorgungsanlagen, Deponien und Klärwerke nach der Industrieemissionsrichtlinie (IED) überwacht?
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, „Industrial Emissions Directive (IED)“, ist eine EU-Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung unter Beachtung aller Ausbreitungspfade (Luft, Boden, Wasser, Abfall) zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern. Dafür müssen Industrieanlagen mit der besten verfügbaren Technik (BVT) arbeiten, die in den BVT-Merkblättern der EU-Kommission beschrieben sind.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kontrolliert die Einhaltung dieser Umweltstandards bei Anlagen, die der IED unterliegen. Dazu zählen u.a. Anlagen aus den Bereichen der Chemischen Industrie, der Oberflächenbehandlung, der Futtermittel- und Landwirtschaft, der Metallbearbeitung oder der Entsorgung von Abfällen sowie Abwasserbehandlungsanlagen. Die Vor-Ort-Inspektionen finden in regelmäßigen Abständen statt. Durch qualifiziertes Fachpersonal der SGD Nord, der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) und der Kreisverwaltung werden neben der Anlagenkonformität auch die Maßnahmen zur sicheren Einhaltung und Überwachung von Emissionsgrenzwerten kontrolliert. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung wird zudem die sichere Umschließung von Stoffen, die den Boden und das Grundwasser schädigen könnten, überprüft. Die Inspektionsergebnisse werden in sogenannten Umweltinspektionsberichten festgehalten und auf der Homepage der SGD Nord veröffentlicht.
Die SGD Nord arbeitet eng mit den Unternehmen zusammen und unterstützt diese mit kompetenter Beratung und zügigen Kontrollen. So leistet sie einen wichtigen Beitrag, damit die Menschen in Rheinland-Pfalz in einer gesunden Umwelt leben können
Wussten Sie schon, dass die SGD Nord rund 500 kommunale Kläranlagen regelmäßig überwacht?
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord überwacht als Obere Wasserbehörde regelmäßig 500 kommunale Kläranlagen.
Die Ausbaugröße dieser Anlagen summiert sich auf rund 3,7 Mio. Einwohnerwerte (EW). Das Hauptklärwerk in Koblenz ist mit 320.000 EW die größte Anlage, die Kleinsten befinden sich in der Westeifel mit teilweise unter 50 EW.
Durch diese Abwasserreinigungsanlagen werden unsere Gewässer jährlich um 130.000 Tonnen sauerstoffzehrende Substanzen (chemischer Sauerstoffbedarf), 10.000 t Stickstoff und 1.700 t Phosphor entlastet.
Jede Kläranlage benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten in ein Gewässer. Diese Erlaubnis erteilt die SGD Nord. Erfahrene Ingenieure der SGD Nord prüfen, ob die Art der Abwasserreinigung geeignet ist, das Abwasser für das Gewässer verträglich zu reinigen und einzuleiten. Erst wenn die Experten ihr Einverständnis geben, wird eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Labore in Koblenz und Trier überprüfen dann die Einhaltung der Anforderungen.
Weitere Informationen unter: www. sgdnord.rlp.de
Wussten Sie schon, dass die SGD Nord jährlich rund 13.000 Wasserproben untersucht?
Gewässer sowie Einleitungen aus kommunalen und industriellen Kläranlagen werden von der SGD Nord überwacht und in eigenen Laboren in Koblenz und Trier untersucht. Durch Abwassereinleitungen verursachte Belastungen der Gewässer sowie die Einhaltung vorgegebenen Einleitungskriterien für die jeweilige Kläranlage können dadurch festgestellt und überprüft werden.
Um die Qualität der Gewässer zu erhalten, ist eine fachlich fundierte und aktuelle Gewässerüberwachung notwendig.
Die Broschüre „Gewässerüberwachung – Messen – Beobachten – Dokumentieren“ bietet weitere Informationen zu Aktivitäten der wasserwirtschaftlichen Behörden zum Schutz und zur Überwachung der rheinland-pfälzischen Gewässer. Die Broschüre kann unter www.sgdnord.rlp.de kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.
Klärschlamm ist sicherer und kostengünstiger Rohstoff für Erneuerbare Energie
„Mit Klärschlamm steht uns ein kostengünstiger Rohstoff zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie ständig zur Verfügung“, erklärte Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute und übergab der Verbandsgemeinde Puderbach einen Zuschuss für Energiesparmaßnahmen an der Kläranlage „Hölzches Mühle“.
Der laufende Umbau der Kläranlage gehört zu den großen abwassertechnischen Projekten des Landes. Von 2010 bis 2019 wird die Anlage mit Investitionen über 18 Millionen Euro saniert. Damit werde die Qualität der Gewässer verbessert und zugleich ein Beitrag zur Energiewende im Land geleistet, erklärte der Staatssekretär. Unter anderem wird zukünftig Biogas erzeugt, mit dem der gesamte Wärmebedarf sowie ein Großteil des Strombedarfs abgedeckt werden kann. „Die Nutzung von Biogas ist ein Schlüssel unserer zukünftigen, erneuerbaren Energieversorgung vor Ort. Denn Biogas kann gespeichert werden und bei Bedarf schwankenden Strom aus Wind und Sonne ausgleichen“, betonte Griese.
Die Anlage erhält für bereits geleistete Energiesparmaßnahmen einen Zuschuss über 131.570 Euro. Kläranlagen gehören zu den größten Energieverbrauchern der Kommunen. Von der Steigerung der Energieeffizienz an Kläranlagen profitiere also nicht nur Umwelt und Klima, die modernisierte Kläranlage trage auch zur Kostensenkung in der Kommune bei, so Griese. Das Umweltministerium habe daher eine Vielzahl von Initiativen im Bereich der Energieeinsparung und Energieerzeugung bei Kläranlagen gestartet. Das sei ökonomisch und ökologisch in mehrfacher Hinsicht sinnvoll. „Dass die Flüsse und Bäche in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren wieder sauberer geworden sind, ist vor allem auf den kontinuierlichen Ausbau von Kläranlagen zurückzuführen. Aber noch immer erreichen 70 Prozent unserer Fließgewässer nicht den von der EU vorgeschriebenen guten Zustand. Daher gibt es noch viel zu tun“, so Griese. Gerade im ländlichen Raum brauchen Kommunen hierbei finanzielle Unterstützung. Der 2013 in Rheinland-Pfalz eingeführte Wassercent schaffe dafür die Grundlage.
SGD Nord: 2016 rund 2 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rhein-Lahn-Kreis ausgezahlt
Im vergangenen Jahr 2016 hat das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 2 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rhein-Lahn-Kreis ausgezahlt.
Gefördert wurden im Bereich der Wasserversorgung unter anderen die Verbandsgemeinde Bad Ems, die Verbandsgemeinde Loreley und die Verbandsgemeinde Nastätten.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rhein-Lahn-Kreis fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Zudem hat die SGD Nord die Schadensbeseitigung der Unwetterereignisse in der Verbandsgemeinde Loreley sowie das nachfolgende Hochwasserschutzkonzept unterstützt. Im Abwasserbereich wurden insbesondere Maßnahmen zur Kanalsanierung gefördert,“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen unter:
www.sgdnord.rlp.de
SGD Nord: 2016 rund 7,8 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
Im vergangenen Jahr 2016 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 7,8 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.
Gefördert wurden unter anderem der Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen, sowie weitere Wasserversorgungsanlagen in den Verbandsgemeinden Wissen, Altenkirchen, Betzdorf und Kirchen.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Zudem hat die SGD Nord die Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung in der Verbandsgemeinde Altenkirchen, insbesondere die Sanierung der Gruppenkläranlage Altenkirchen unterstützt“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen unter:
www.sgdnord.rlp.de
Wussten Sie schon, dass die SGD Nord 2 Hochwassermeldezentren betreibt?
Sobald ein festgelegter Wasserstand an den jeweiligen Gewässern überschritten wird, nehmen die Hochwassermeldezentren „Mosel“ in Trier und „Nahe, Lahn, Sieg“ in Koblenz ihren Dienst auf. Ganzjährig wird das Wetter und die Abflusssituation des Wassers beobachtet, so dass vor kritischen Situationen rechtzeitig reagiert werden kann.
Vorausberechnungen der Wasserstände werden aus Niederschlagsvorhersagen und Abflussdaten aus Deutschland, Luxemburg und Frankreich vorgenommen. Neben den Katastrophenschutzstäben wird auch die Öffentlichkeit über Fernsehen, Rundfunk, Presse und Internet informiert. Unter http://www.hochwasser-rlp.de/ können im Internet Hochwasservorhersagen für die genannten Flüsse, sowie auch Frühwarnungen für kleinere Gewässereinzugsgebiete abgerufen werden.
Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de
Rheinland-Pfalz: Umweltministerium und Wetterdienst erstellen Starkregen-Karten
Das Umweltministerium von Rheinland- Pfalz und der Deutsche Wetterdienst wollen Starkregen-Karten mit besonders gefährdeten Gebieten in Rheinland-Pfalz erstellen. Das ist eine der Konsequenzen aus den Starkregenereignissen im Frühsommer des Jahres 2016. Umweltministerin Ulrike Höfken und der Vizepräsident des Deutschen Wetterdienstes Paul Becker unterzeichneten dazu am 22. November 2016 in Mainz eine Kooperationsvereinbarung. Die Ergebnisse der Kooperation sollen eine gezieltere Vorbereitung ermöglichen. Um Niederschläge und auch Starkregen gezielt zu erfassen, betreibt der Deutsche Wetterdienst ein Messnetz aus 17 Radargeräten, die das Wettergeschehen in Deutschland flächendeckend aufzeichnen. Die Daten werden für den Zeitraum von 2001 bis heute aufbereitet und ausgewertet. Hinzu kommen die Werte aus dem Bodenmessnetz des Deutschen Wetterdienstes. Rheinland-Pfalz unterstützt diese Arbeit durch die Bereitstellung von Niederschlagsdaten aus den Messnetzen des Landes. Diese Daten bilden die Grundlage für die Starkregenkarten. Dazu werden hydrologische Analysen des Landes hinzugezogen, also Untersuchungen der Auswirkungen von Niederschlägen zum Beispiel auf den Wasserstand in Flüssen oder die Aufnahmefähigkeit des Bodens. So wird es mög Weiterentwicklich, Regionen in Rheinland-Pfalz zu erfassen, die als gefährdet angesehen werden.
Rheinland-Pfalz: Land stützt Kommunen bei 600 wasserwirtschaftlichen Projekten
Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen im Land in diesem Jahr bei rund 600 wasserwirtschaftlichen Projekten. Mit 115 Millionen werden die Projekte gefördert. Das Geld fließt unter anderem in die Sanierung von Kanälen, in neue Verbundleitungen der Wasserversorgung, Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder Projekte zur Gewässerrenaturierung im Rahmen der „Aktion Blau Plus“. Anspruchsvolle und wichtige Ziele setzt auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie. In Rheinland- Pfalz sind deren Ziele nach den Worten von Umweltministerin Ulrike Höfken erst bei 30 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht.
Rheinland-Pfalz: Thermische Verwertung von Klärschlamm gewinnt an Bedeutung
Bei der Abwasserreinigung in kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz fielen im Jahr 2015 rund 90 400 Tonnen Klärschlamm an (gemessen als Trockenmasse). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund zwei Prozent mehr als im Jahr 2014 (88 600 Tonnen). Rund 29 Prozent oder 26 200 Tonnen der gesamten Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt. Eine größere Menge, die thermisch entsorgt wurde, war bisher noch nicht registriert worden. Der wichtigste Entsorgungsweg ist nach wie vor die Aufbringung auf landwirtschaftliche Flächen. Gut zwei Drittel des angefallenen Klärschlamms (rund 60 000 Tonnen) wurde landwirtschaftlich verwertet. Die übrige Menge wurde zum Beispiel im Landschaftsbau oder in Vererdungsanlagen genutzt. Bundesweit wurden im Jahr 2014 – das Bundesergebnis für 2015 liegt noch nicht vor – rund 60 Prozent des angefallenen Klärschlamms verbrannt und 26 Prozent in der Landwirtschaft verwendet.
Griese: Bioenergie hat trotz EEG 2017 eine Zukunftsperspektive – Expertengruppe für Zukunftsmodell eingesetzt
„Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bietet den Betreibern von Biogasanlagen bei aller Kritik eine Zukunftsperspektive“, das machte Energiestaatssekretär Thomas Griese heute in Reinsfeld vor Vertretern aus Politik, Naturschutz, Landwirtschaft und betroffenen Anlagenbetreibern deutlich. „Wie sieht die Biogasanlage 2020+ aus?“, lautete die Frage der Veranstaltung.
„Sie muss ökonomisch wie auch ökologisch nachhaltig betrieben werden und ihre Leistung muss flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden“, ist der Staatssekretär überzeugt. „Wir haben eine Expertengruppe gegründet, die Beispielanlagen beleuchtet und Zukunftsmodelle erarbeitet, um die Biogas-Anlagenbetreiber im Land ganz konkret zu unterstützen“, erläuterte Griese und versprach, dass sich Rheinland-Pfalz auch auf Bundesebene weiter für die Belange der Bioenergie-Branche einsetzen werde. Die Anlagen könnten durch den Verkauf von Wärme und Regelenergie ins öffentliche Netz zusätzlich Einnahmen erzielen und sich insbesondere der Verwertung von Rest- und Abfallstoffen zuwenden.
Als Positivbeispiele nannte Griese den Energiepark der Stadtwerke Pirmasens sowie die energieneutralen Kläranlagen in Kaiserslautern und Trier. Die mögliche Vernetzung von Biogasanlagen mit Wind- und Solaranlagen in der Region Trier im „Regionalen Verbundsystem Westeifel“ zeige den Weg auf zu einer energieautarken Region.
„Der Stellenwert von Biomasseanlagen für die Energiewende kann nicht überschätzt werden“, betonte Griese. Biogas könne problemlos gespeichert und bei Bedarf schnell zur Verfügung gestellt werden. „Wir brauchen einen dezentralen Ausbau, bei dem Energie in zeitlicher und räumlicher Nähe zu den Verbrauchern erzeugt wird. Dies leisten Biogasanlagen und das entlastet auch die Netze.“ Zudem verringert die Bioenergie milliardenteure „Kapazitätsreserven“ in Form alter Kohlekraftwerke.
Der Staatssekretär lobte die gute Zusammenarbeit der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen und Bayern während der EEG-Novelle. Gemeinsam war es möglich, wichtige Verbesserungen für die Bioenergie am EEG-Entwurf der Bundesregierung zu erwirken, erklärte er. Die Kernforderungen des Antrags waren verbindliche Regelungen für Biomasse, ein ausreichender Zubaukorridor für Biomasse und eine faire Vergütung für alle effizienten Biomasseanlagen. „Das Ausschreibungsmodell des EEG 2017 für Biomasse ist nicht das Optimum. Dennoch konnten wir erreichen, dass der Vergütungssatz angehoben wurde und bestehende effiziente Biogasanlagen auch nach dem 20 jährigen EEG-Vergütungszeitraum weitergefördert werden können“, so Griese.
„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde ursprünglich verabschiedet, um den Aus-bau der Erneuerbaren zu fördern und zu unterstützen. Das neue EEG 2017 tut jedoch das Gegenteil, indem es den Ausbau mit Ausbaukorridoren begrenzt“, betonte der Energiestaatssekretär. Das EEG 2017 sei damit nicht dazu geeignet, das 1,5-Grad-Ziel der Klimaschutzkonferenz zu erreichen. Mehr:
Land will Schadstoffe in Gewässern reduzieren – Höfken lädt zur Diskussion
„Wir müssen unsere heimischen Gewässer und unser Wasser besser vor Schadstoffen schützen. Wasser bildet die Grundlage für unser Leben. Daher werden wir die Strategie zur Verringerung der Schadstoffbelastung in Gewässern fortentwickeln“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute bei der Veranstaltung ‚Gewässer schützen – Schadstoffe minimieren‘.
Im Rahmen der Reihe MITTWOCHS IM MUEEF hat Ministerin Höfken Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Politik und Wissenschaft zum fachlichen Austausch eingeladen.
Nach wie vor sind Belastungen mit verschiedenen Substanzen wie etwa Pflanzenschutzmitteln, Plastik, Arzneimitteln oder Industriechemikalien ein Problem in rheinland-pfälzischen Gewässern. Gerade der vorsorgende Schutz des Grundwassers spiele eine zentrale Rolle, da Grundwasser mit 95 Prozent in Rheinland-Pfalz die wichtigste Ressource für unser Trinkwasser bilde. Entscheidend sei vor allem die Nitratverringerung im Grundwasser: „42 unserer 117 Grundwasserkörper sind aufgrund der Nitratbelastung in keinem guten Zustand. Hier besteht dringend weiterer Handlungsbedarf“, erläuterte die Umweltministerin. Erste Maßnahmen existieren schon: Zum Beispiel werden Landwirte im Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ beraten, wie sie gewässerschonend arbeiten können.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, ihre Gewässer bis 2027 in einen guten Zustand zu überführen. „Für rund 30 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen in Rheinland-Pfalz trifft dies bereits heute zu“, sagte Höfken. Mit diesem Wert stehe Rheinland-Pfalz im Bundesschnitt an der Spitze. Um weitere deutliche Verbesserungen, auch vor dem Hintergrund der neuen Oberflächengewässer-Verordnung, zu erreichen, bedürfe es noch großer Anstrengungen. „Dazu müssen wir den Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer möglichst an der Quelle reduzieren. Hier sind Hersteller und Anwender von Schadstoffen sowie Landwirtschaft, Politik und Kommunen gleichermaßen gefordert. Maßnahmen an Kläranlagen sind zu prüfen, wenn trotz dieser Vermeidungsansätze maßgebliche Zielwerte nicht erreicht werden“, erklärte die Umweltministerin.
„Durch die Aktion Blau Plus sind wir in Rheinland-Pfalz in Sachen Gewässerschutz gut aufgestellt“, stellte Höfken fest. Das Umweltministerium unterstütze mit dem Programm die Kommunen in diesem Jahr bei rund 600 wasserwirtschaftlichen Projekten in der Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung und bei Renaturierungen von Bächen und Flüssen oder Hochwasservorsorge. Mit 115 Millionen Euro werden die Projekte des vorgesehenen Förderprogramms finanziert.
Umweltministerium kooperiert in der Wasserwirtschaft mit Universitäten in Kaiserslautern und Koblenz-Landau
Das Umweltministerium will in Fragen der Wasserwirtschaft künftig noch stärker auf wissenschaftlichen Sachverstand zurückgreifen können. Dazu hat das Umweltministerium Kooperationsverträge mit der Technischen Universität Kaiserslautern und der Universität Koblenz-Landau geschlossen.
„Die Wasserwirtschaft steht mit Themen wie der Minimierung von Schadstoffen in den Gewässern oder einer zukunftsfähigen Klärschlammentsorgung vor großen Herausforderungen. Ich freue mich, dass wir mit den abgeschlossenen Kooperationsverträgen die gute und in vielen Projekten bewährte Zusammenarbeit mit der Wissenschaft nun auf eine noch bessere Grundlage gestellt haben“, sagt Umweltministerin Ulrike Höfken. Die Forschungskooperationen sind zunächst auf eine Dauer von fünf Jahren ausgelegt.
Mit der Technischen Universität Kaiserslautern soll zunächst die Forschung zur Reduktion von Mikroschadstoffeinträgen, wie beispielsweise Plastikpartikeln in Gewässern, vertieft werden. Auch die Entwicklung zukunftsorientierter Klärschlammkonzepte und die wissenschaftliche Betrachtung der betrieblichen und energetischen Optimierung des Kanalnetzes und der Kläranlagen sind im Kooperationsvertrag vereinbart. Die Kooperation steht unter der Projektleitung von Professor Theo Schmitt und Professor Heidrun Steinmetz.
Im Rahmen der Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau wird als erstes Forschungsprojekt ein „Citizen Science Projekt“ ins Leben gerufen. Das Projekt will zur Stärkung der naturwissenschaftlichen Kenntnisse beitragen. Dabei werden Schülerinnen und Schüler in einem Schulnetzwerk Messungen zur Gewässerqualität durchführen. Darüber hinaus sollen Forschungsarbeiten zum Artenschutz an Gewässern entstehen. Die Kopplung von Lebensräumen in und um Gewässer sowie die Rolle von Gewässern und ihren Randbereichen für die Wasser- und Stoffdynamik und die Ökologie sollen dabei näher untersucht werden. Der Kooperationsvertrag mit der Universität Koblenz-Landau steht unter er der Projektleitung von Professor Ralf Schulz.
Energiesparende Wasserversorgung und Gewässerschutz: Land stützt Kommunen bei 600 wasserwirtschaftlichen Projekten
Das Umweltministerium unterstützt die rheinland-pfälzischen Kommunen in diesem Jahr bei rund 600 wasserwirtschaftlichen Projekten. „Energieeffizienz, Belastung unserer Bäche und Flüsse, Klärschlammverwertung oder der Umgang mit Mikroverunreinigungen – die Anforderungen beim Gewässerschutz sind gestiegen. Dafür brauchen wir dringend diese Maßnahmen. Nur so können wir die gesetzlichen Vorgaben erreichen“, erklärte heute Umweltministerin Ulrike Höfken.
Mit 115 Millionen werden die Projekte gefördert. „Damit schaffen wir mehr naturnahe Gewässer und machen die Kläranlagen, Kanäle und Wasserleitungen im Land fit für die Zukunft“, so die Ministerin. Ab Ende dieses Monats werden den Kommunen nach und nach die Zuwendungsbescheide zu den einzelnen beantragten Maßnahmen zugestellt, kündigte Höfken an.
Die Kommunen haben mit der Daseinsvorsorge in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Gewässerunterhaltung sowie dem Hochwasserschutz enorme Aufgaben zu tragen, machte die Ministerin deutlich. Gerade die Kommunen in ländlichen Räumen können dies ohne die finanzielle Unterstützung des Landes nicht bewältigen. Mit dem Wassercent habe die Landesregierung die Grundlage dafür geschaffen. Das Geld fließe unter anderem in die Sanierung von Kanälen, in neue Verbundleitungen der Wasserversorgung, Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder Projekte zur Gewässerrenaturierung im Rahmen der „Aktion Blau Plus“.
„Mit diesem Förderprogramm setzen wir zum Beispiel Anreize, um die Energieeffizienz der Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen zu verbessern und ermuntern die Kommunen, die Potentiale zur Energiegewinnung in der Wasserwirtschaft zu nutzen. Von mehr regenerativ erzeugter Eigenenergie – zum Beispiel aus Klärschlamm – und geringeren Energiekosten profitieren sowohl das Klima als auch die Bürgerinnen und Bürgern. Denn Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen auch in Zukunft bezahlbar bleiben“, so Höfken.
Anspruchsvolle und wichtige Ziele setze auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Damit werden die Länder verpflichte, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Das sei in Rheinland-Pfalz erst bei 30 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht. Das neue Förderprogramm soll dazu beitragen, auch den Rest zu schaffen, so die Ministerin. Insbesondere die Zuwendungen zur Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlagen seien hier wesentlich.
19 Millionen Euro für Energie und Ressourceneffizienz
Das Wirtschaftsministerium Rheinland- Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Unternehmen mit einem neuen Förderprogramm bei Investitionen in die Energie- und Ressourceneffizienz. 19 Millionen Euro stehen in dem neuen, mit EFRE- Mitteln unterlegten Zuschussprogramm bis zum Jahr 2020 bereit. Unternehmen können Anträge über das Kundenportal der ISB stellen. Das neue Programm ergänzt die bereits erfolgreich laufenden einzelbetrieblichen Programme in den Bereichen Regionalförderung und Technologieförderung und soll ebenfalls möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Der Förderhöchstsatz wird einheitlich bei 25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal bei 200 000 Euro gerechnet gerechnet auf drei Jahre liegen. Unternehmen aus nahezu jeder Branche und aus ganz Rheinland-Pfalz können Zuschüsse erhalten. Das Ministerium erwartet, dass jährlich bis zu 40 Unternehmen gefördert werden können. www.isb.rlp.de
Rheinland-Pfalz schreibt Umweltpreis 2016 aus
Das Umweltministerium von Rheinland- Pfalz hat Anfang März den „Umweltpreis Rheinland-Pfalz 2016“ ausgeschrieben. Ausgezeichnet werden Know-how und innovative Techniken beim Umweltschutz, aber auch effiziente Verfahren und moderne Dienstleistungen zum Beispiel beim sparsamen Umgang mit Ressourcen. Preiswürdig sind auch Projekte zum nachhaltigen Konsum oder zur nachhaltigen Ernährung. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 9000 Euro dotiert. Sie geht zu gleichen Teilen an die sechs besten Bewerbungen, die von einer unabhängigen Jury ausgewählt werden. Einsendeschluss ist der 1. Juli 2016. Mehr Information im Internet unter
http://mulewf.rlp.de/de/themen/naturschutz/aktuelles/umweltpreis-des-landesrheinland- pfalz-2016/
Kooperation zu Zukunftsstrategien für Klärschlamm vereinbart
Bislang wird der Klärschlamm rheinland-pfälzischer Kläranlagen überwiegend als Dünger in der Landwirtschaft verwertet. Mit der bundesweit geplanten Verschärfung der rechtlichen Anforderungen wird diese Praxis künftig nur noch eingeschränkt möglich sein. Bei der Entwicklung von Zukunftsstrategien zur Verwertung von Klärschlamm wollen Land und Kommunen künftig verstärkt zusammen arbeiten. Dazu haben Umweltministerin Ulrike Höfken und Wirtschaftsministerin Eveline Lemke am Dienstag mit Bürgermeister Ralph Spiegler vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Wolfgang Neutz vom Städtetag Rheinland-Pfalz und Peter Lubenau von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) einen Kooperationsvertrag unterzeichnet.
„Die notwendige Umrüstung der Kläranlagen ist insbesondere für kleine und mittelgroße Kommunen eine Herausforderung. Wir wollen sie dabei unterstützen, zukunftsfähige, umweltverträgliche und bezahlbare Lösungen für die Entsorgung von Klärschlamm zu finden“, erklärte Ministerin Höfken. Die rheinland-pfälzische Initiative sei bundesweit einmalig. „Wir wollen die Klärschlammentsorgung verantwortungsbewusst und wirtschaftlich gestalten, also Rohstoffe wie vor allem das Phosphat erhalten und
Schadstoffe sachgerecht entsorgen“, ergänzte Ministerin Lemke.
Mit den geplanten Änderungen des Bundesrechts werden innerhalb der nächsten zehn Jahre nur noch die Betreiber von Kläranlagen mit geringen Schadstoffgehalten im Klärschlamm diesen landwirtschaftlich verwerten können. Das sind besonders kleinere Kläranlagen in ländlichen Regionen. Der Anteil des thermisch zu verwertenden Klärschlamms wird deshalb voraussichtlich deutlich ansteigen. Neben großen Lösungen wie etwa die geplante Verbrennungsanlage in Mainz kommen für den ländlichen Raum auch alternative Lösungen im kleineren Umfang in Frage. Die Ministerinnen verwiesen auf die vom Land geförderten Pilotversuche zur Klärschlammvergasung und zur so genannten Klärschlammpyrolyse in Linz-Unkel und Grünstadt. Nötig sind auch Anstrengungen zur deutlichen Verringerung der Abwasserbelastung, wenn Klärschlamm weiter landwirtschaftlich genutzt wird.
Das neue Kooperationsprojekt umfasst zur Unterstützung der Kommunen für die kommenden drei Jahre folgende Kernaufgaben: Zunächst soll eine landesweite Bestandsaufnahme der bestehenden Anlagen zur Abwasser- und Klärschlammbehandlung sowie der anfallenden Klärschlammmengen erfolgen. Die Ergebnisse und Zukunftsoptionen sollen dann in regionalen Fachforen von Werksleitern, Bürgermeistern und anderen Akteuren beraten werden und als Grundlage zum Start regionaler und überregionaler Planungsinitiativen dienen. Zur Koordination dieses Prozesses werden die Kooperationspartner eine Anlaufstelle einrichten. Die Umsetzung des Kooperationsprojekts erfolgt gemeinsam durch die kommunalen Projektpartner und die DWA. Die Gesamtkosten des Projekts in Höhe von 400.000 Euro trägt das Land zu 85 Prozent, den Rest übernehmen die kommunalen Spitzenverbände und die DWA.
„Uns liegt sehr daran, in interkommunaler Solidarität zukunftsfeste Lösungen für alle unsere kommunalen Abwasserbetriebe zu finden. Mit dieser Kooperation wird uns das auch gelingen“, erklärten Ralph Spiegler, stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz und Städtetag-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Neutz. Peter Lubenau, der Vorsitzende des DWA-Landesverband Rheinland-Pfalz ergänzte: „Ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösungen müssen die Zielvorgabe künftiger Klärschlammentsorgungsstrategien sein. Die Entwicklung solcher Lösungen wird unter der Voraussetzung entsprechender Planungssicherheit im Verbund der Kooperationspartner landesweit möglich sein.“
Land und Kommunen vereinbaren Kooperation zu Zukunftsstrategien für Klärschlamm
Das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen wollen bei der Entwicklung von Zukunftsstrategien zur Klärschlammentsorgung künftig verstärkt zusammenarbeiten. Umweltministerin Ulrike Höfken und Wirtschaftsministerin Eveline Lemke haben am 22. September 2015 mit Bürgermeister Ralph Spiegler vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Wolfgang Neutz vom Städtetag Rheinland- Pfalz und Peter Lubenau, DWA-Landesverbandsvorsitzender, einen entsprechenden Kooperationsvertrag unterzeichnet. „Die notwendige Umrüstung der Kläranlagen ist insbesondere für kleine und mittelgroße Kommunen eine Herausforderung. Wir wollen sie dabei unterstützen, zukunftsfähige, umweltverträgliche und bezahlbare Lösungen für die Entsorgung von Klärschlamm zu finden“, erklärte Ministerin Höfken. Die rheinlandpfälzische Initiative sei bundesweit einmalig. „Wir wollen die Klärschlammentsorgung verantwortungsbewusst und wirtschaftlich gestalten, also Rohstoffe wie vor allem das Phosphat erhalten und Schadstoffe sachgerecht entsorgen“, ergänzte Ministerin Lemke. Das neue Kooperationsprojekt umfasst zur Unterstützung der Kommunen für die kommenden drei Jahre folgende Kernaufgaben: Zunächst soll eine landesweite Bestandsaufnahme der bestehenden Anlagen zur Abwasser- und Klärschlammbehandlung sowie der anfallenden Klärschlammmengen erfolgen. Die Ergebnisse und Zukunftsoptionen sollen dann in regionalen Fachforen von Werksleitern, Bürgermeistern und anderen Akteuren beraten werden und als Grundlage zum Start regionaler und überregionaler Planungsinitiativen dienen. Zur Koordination dieses Prozesses werden die Kooperationspartner eine Anlaufstelle einrichten. Die Umsetzung des Kooperationsprojekts erfolgt gemeinsam durch die kommunalen Projektpartner und die DWA.
Höfken in Bitburg: Land unterstützt Wasserwirtschaft in der Region mit 2,5 Millionen Euro
Das Land fördert fünf wasserwirtschaftliche Projekte im Landkreis Bitburg-Prüm mit insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. Umweltministerin Ulrike Höfken hat die Förderbescheide heute in Bitburg an Landrat Joachim Streit, Bürgermeister Josef Junk (VG Bitburg-Land), Peter Feinen, Beigeordnete der VG Prüm, Gerhard Kauth, Beigeordneter der VG Arzfeld sowie Arndt Müller, Vorstand der Kommunalen Netze Eifel (KNE) überreicht. „Eine moderne Infrastruktur ist entscheidend für die Zukunft im ländlichen Raum. Deshalb unterstützen wir die Kommunen bei ihren Maßnahmen zur Wasserversorgung und zur Abwasserbeseitigung. Gleichzeitig tragen diese Investitionen zu stabilen Gebühren in der Eifelregion bei“, erklärte Höfken.
Mit 1,86 Millionen Euro fördert das Land den Ausbau der Wasseraufbereitungsanlage in Balesfeld und damit einen wichtigen Baustein des Regionalen Verbundsystems Westeifel. Mit 186.000 Euro werden darüber hinaus die Planungskosten für die neue, 80 Kilometer lange Wassertrasse des Verbundsystems unterstützt. Mit rund 159.000 Euro fördert das Land den Bau dezentraler Kleinkläranlagen in der VG Arzfeld. Zudem fördert das Land im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ die Renaturierung des Kannenbachs in Biersdorf mit 270.000 Euro sowie die Renaturierung des Alfbachs in der VG Prüm mit 63.000 Euro.
„Mit dem 2013 eingeführten Wassercent hat die Landesregierung eine solide Grundlage für die Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen geschaffen“, erklärte Ministerin Höfken. Der Wassercent sei zweckgebunden, das heißt, die Einnahmen müssen ausschließlich zum Gewässerschutz verwendet werden. „Damit erfüllen wir die Aufgaben der Daseinsvorsorge und schützen gleichzeitig das Trinkwasser, unser wichtigstes Lebensmittel“, sagte Höfken und verwies auf die europäische Wasserrahmenrichtlinie, wonach die Länder alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand überführen müssen. Dazu umfasse das rheinland-pfälzische Förderprogramm der Wasserwirtschaft allein in diesem Jahr 520 Maßnahmen der Kommunen, die das Land mit 110 Millionen Euro bezuschusse.
Neues Landeswassergesetz verschärft Fracking-Regeln
Rheinland-Pfalz hat Anfang Juli ein neues Landeswassergesetz verabschiedet. Mit dem neuen Landeswassergesetz will Rheinland-Pfalz vor allem die Fracking-Regeln verschärfen. Das neue Landeswassergesetz untersagt Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und bei Entnahmen für Mineralwasser, Getränken und Lebensmitteln. Außerdem muss grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Die Bundesregierung wolle das flächendeckende Vorsorgeprinzip im Grundwasserschutz aufgeben, entgegen ihrem Koalitionsvertrag. Jetzt könne sich die Koalition nicht einigen und habe die Entscheidung auf den Herbst verschoben. Rheinland-Pfalz müsse daher die landesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um das Grundwasser vor den Fracking-Risiken zu schützen, betonte Landesumweltministerin Ulrike Höfken bei der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament.
Neben Bestimmungen zum Fracking enthält die Novelle auch neue Festlegungen zu Gewässerrandstreifen. Das Gesetz schreibt Schutzstreifen an Gewässern vor, wenn durch Einträge aus angrenzenden Flächen Schadstoffe in das Wasser gelangen. Allerdings setzt Rheinland-Pfalz auf Freiwilligkeit. Eine Vereinbarung in Kooperation mit den Landwirten habe Vorrang vor der rechtlichen Festlegung. Das sei jetzt erstmals im Landeswassergesetz festgeschrieben, so Höfken. Weitere Bestimmungen betreffen den Hochwasserschutz. Wenn für Deiche oder Hochwasserschutzmauern kein
Platz ist oder der Bau unverhältnismäßig teuer ist, können zukünftig auch vorhandene Bebauungen in eine Hochwasserschutzlinie einbezogen werden.
Höfken in Ramstein: Programm zur PFT-Überwachung gestartet/ Fische werden untersucht
Bei der Ministerratssitzung am Freitag anlässlich des Rheinland-Pfalz-Tages in Ramstein-Miesenbach hat Umweltministerin Ulrike Höfken das Kabinett über den Umgang mit Grund- und Oberflächenwasserverunreinigungen auf dem US-Militärflugplatz in Ramstein informiert. „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, deshalb steht Gewässerschutz ganz oben auf der Agenda der Landesregierung“, betonte Höfken und verwies auf die aktuelle Novellierung des Landeswassergesetzes zum Schutz des Trinkwassers unter anderem vor Fracking und Einträgen aus der Landwirtschaft.
Auf dem Flugplatz in Ramstein wie auch auf anderen Militärflughäfen in Rheinland-Pfalz stelle der Nachweis so genannter Perfluorierter Tenside (PFT) im Grundwasser sowie in Bächen ein Umweltproblem dar, das nicht schnell zu lösen sei, so Höfken. Sie stellte klar, dass das Trinkwasser nicht gefährdet sei. Um dies auch für die Zukunft auszuschließen, werden seit 2011 Grundwasser sowie Flüsse und Bäche in Rheinland-Pfalz verstärkt und regelmäßig auf PFT untersucht. „In Ramstein arbeiten wir dabei eng mit dem US-Militär zusammen“, betonte Höfken. Sie kündigte an, dass dieses Jahr zudem an den größeren Flüssen in Rheinland-Pfalz Fische auf PFT untersucht werden. „Darüber hinaus habe ich 2014 eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die das Monitoring überwacht, Belastungsquellen ermittelt und erforderliche Schutz- und Sanierungsmaßnahmen erarbeitet“, erklärte die Umweltministerin.
Die PFT stammen unter anderem aus Feuerlöschschäumen, die jahrzehntelang auch auf den Flugplätzen eingesetzt wurden. Der Einsatz des möglicherweise krebserregenden Stoffes Perfluoroktansulfonat (PFOS) ist seit 2006 in der Europäischen Union verboten, Restbestände dieser PFT-haltigen Löschmittel durften allerdings noch bis 2011 verwendet werden. Die Air Base Ramstein habe 2012 mitgeteilt, dass nur noch „PFT-freie“ Löschmittel verwendet werden. „Vorsorglich wird das Grundwasser im Bereich des Flugplatzes gezielt überwacht“, so Höfken. An zwei Grundwassermessstellen seien deutlich erhöhte PFT-Werte festgestellt worden. „Dort haben wir die Überwachung und die Sanierungsplanung intensiviert“, erklärte die Umweltministerin.
Dieses Jahr 520 Maßnahmen für Gewässerschutz und wasserwirtschaftliche Infrastruktur
Die Landesregierung wird in diesem Jahr rund 520 wasserwirtschaftliche Maßnahmen rheinland-pfälzischer Kommunen mit insgesamt 110 Millionen Euro fördern. Das hat Umweltministerin Ulrike Höfken am Freitag mitgeteilt: „Mit diesem Förderprogramm setzen wir den Schutz unserer Gewässer konsequent fort und sorgen gemeinsam mit den Kommunen dafür, dass die Infrastruktur auch für die nachfolgenden Generationen gesichert und weiterentwickelt wird“, erklärte Höfken. Neben der bundesweit erhobenen Abwasserabgabe schaffe der in Rheinland-Pfalz eingeführte Wassercent die finanzielle Grundlage, um die Kommunen auch weiterhin bei der Umsetzung ihren wasserwirtschaftlichen Projekten zu unterstützen. Das Geld fließe unter anderem in die Sanierung schadhafter Kanäle und Wasserleitungen, in den Bau und die Optimierung von Kläranlagen, in Projekte zum Hochwasserschutz sowie zur Renaturierung von Gewässern im Rahmen der „Aktion Blau Plus“.
„Die Anforderungen an die Infrastruktur der Wasserwirtschaft sind gestiegen, deshalb unterstützen wir die Kommunen weiterhin im notwendigen Umfang“, erklärte Höfken. Neben dem Klimawandel seien die Klärschlammverwertung, der Umgang mit Spurenstoffen und die Energieeffizienz aktuelle Herausforderungen. „Insbesondere werden wir durch die Förderung von Kleinkläranlagen bis zum Jahresende auch in den ländlichen Regionen die geordnete Abwasserbeseitigung abschließen können“, kündigte die Ministerin an. Die neue Landesförderung für privat errichtete Kleinkläranlagen sichere bezahlbare Entgelte für die Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus seien beim Gewässer- und Naturschutz rund 180 Projekte vorgesehen, die zur Umsetzung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie beitragen.
Höfken wies darauf hin, dass aus den vorgesehenen Zuwendungen des Landes kommunale Investitionen in Höhe von rund 161 Millionen Euro resultierten. Als besonders gelungenes Beispiel zur nachhaltigen Entwicklung einer ganzen Region verwies sie auf das „Verbundprojekt Westeifel“, bei dem ausgehend von einer zukunftsfähigen Wasserversorgung auch die Energie- und Breitbandversorgung für rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger fit gemacht und damit die Region langfristig energieautark werde.
Schwerpunkte des Förderprogramms:
Abwasserbeseitigung:
Vorgesehen sind dieses Jahr rund 215 Maßnahmen der Abwasserbeseitigung mit Fördermitteln in Höhe von 55 Millionen Euro für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Umbau und zur Ertüchtigung von Klär- und Mischwasserbehandlungsanlagen sowie zur Sanierung schadhafter Kanäle.
Davon sind rund 26 Millionen Euro für den erstmaligen Anschluss von Dörfern und Gehöften an zentrale Kläranlagen oder dezentrale kommunale Anlagen eingeplant. Diese Aufgabe soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Die Errichtung von privaten Kleinkläranlagen soll in diesem Jahr mit rund 2,7 Millionen Euro unterstützt werden.
Wasserversorgung
Mit rund 23,8 Millionen Euro unterstützt das Land die Kommunen bei der Verbesserung ihrer Infrastruktur zur Wasserversorgung. Gefördert werden insbesondere Maß-nahmen zur Schaffung von Versorgungsverbünden aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der Wasseraufbereitung und Wasserspeicherung
Aktion Blau Plus
In 181 Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und damit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen 23,3 Millionen Euro fließen. Große Einzelprojekte der „Aktion Blau Plus“ sind beispielsweise die Offenlegung des Erlenbachs in Bad Bergzabern (Förderung 470.000 Euro), die „Stadt am Fluss“ Gerolstein (Förderung 855.000 Euro) oder die Renaturierung des Mörschbachs in der Verbandsgemeinde Birkenfeld (Förderung 284.000 Euro). Weitere 30 Projekte mit rund 5,3 Millionen Euro sollen den Rückhalt bei Hochwasser verbessern. Besonders große Maßnahmen stehen in diesem Bereich am Appelbach bei Badenheim sowie in Hettenleidelheim an. Hier errichten die Kommunen für rund 1,6 Millionen bzw. 1,52 Millionen Euro überörtlich wirkendende Hochwasserrückhaltebecken und werden dabei vom Land mit 50 Prozent gefördert.
Umweltstaatssekretär Griese: Mehr Hochwasserschutz durch Zusammenarbeit am Rhein
„Hochwasser macht nicht vor Gemeindegrenzen halt. Die Hochwasserpartnerschaft Nördliche Vorderpfalz zeigt, wie eine Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden für mehr Hochwasserschutz sorgt“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese bei einer Informationsveranstaltung der Hochwasserpartnerschaft heute in Frankenthal. Griese dankte den Mitgliedern für die beispielgebende Arbeit in der ersten der insgesamt 25 Hochwasserpartnerschaften in Rheinland-Pfalz. Vor fünf Jahren haben sich die Städte Ludwigshafen und Frankenthal, die BASF, die Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie der Rhein-Pfalz-Kreis, mit weiteren Verbandsgemeinden an Isenach und Eckbach zum Schutz vor Hochwasser zusammengeschlossen. „Wir können Hochwasser nicht verhindern, aber wir können durch Vorsorge und angepasste Planung die möglichen Schäden vermindern“, sagte Griese. Deshalb gehören zum Konzept der Landesregierung neben dem Bau von Deichen oder Poldern auch Vorsorgemaßnahmen, die in Hochwasserpartnerschaften erarbeitet werden.
Der Vorsitzende der Hochwasserpartnerschaft, der Frankenthaler Bürgermeister Martin Hebich, erläuterte: „Wir rüsten uns auch für den bis jetzt noch nicht dagewesenen Fall, dass bei einem extremen Rheinhochwasser die Deiche überfluten werden.“ So wird in der Gemeinde Bobenheim-Roxheim ein beispielhaftes Hochwasserschutzkonzept erstellt. Mit Unterstützung des Landes und unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung werden Maßnahmen der öffentlichen und privaten Vorsorge entwickelt. Dazu zählt eine vorausschauende Evakuierungsplanung ebenso wie die private finanzielle Risikovorsorge durch Elementarschadensversicherungen. Ein weiteres Beispiel ist das Konzept zur gemeinsamen Gefahrenabwehr bei einem Bruch des Rheinhauptdeiches. Durch die Schaffung von Querriegeln soll die Überschwemmungsfläche hinter dem Rheindeich eingedämmt werden.
Insbesondere in Folge des Klimawandels sei zukünftig auch am Rhein häufiger mit Hochwasser zu rechnen. „Der Hochwasserschutz ist und bleibt daher ein Schwer-punkt der Politik der Landesregierung“, so Griese. Das Land habe in den vergangenen 25 Jahren hier rund 900 Millionen Euro investiert und die Kommunen bei der Vorsorge unterstützt. Zudem stünden die Landesbehörden den Kommunen der Hochwasserpartnerschaften auch künftig mit fachlicher Beratung bei. „Darüber hinaus tragen die Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen der Aktion Blau Plus dazu bei, dass unsere Flüsse und Bäche wieder mehr Raum gewinnen“, so Griese.
Neues Landeswassergesetz schützt vor Risiken des Frackings – Höfken verbessert Gewässer- und Trinkwasserschutz
„Wir wollen mit dem neuen Landeswassergesetz den Wasser- und Gewässerschutz in Rheinland-Pfalz verbessern. Damit die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden, sind noch große Anstrengungen nötig. Über 70 Prozent unserer Flüsse und Bäche haben den geforderten guten ökologischen Zustand noch nicht erreicht. Wasser ist unsere wichtigste Ressource und es liegt in unserer Verantwortung, das auch für die Zukunft zu sichern“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute zur Verabschiedung des Landeswassergesetzes im Plenum.
Eine wichtige Neuregelung betreffe das Fracking. Die Bundesregierung habe ein Gesetz vorgelegt, das Fracking unter bestimmten Bedingungen ermögliche. „Das flächendeckende Vorsorgeprinzip im Grundwasserschutz will die Bundesregierung aufgeben, entgegen ihrem Koalitionsvertrag. Jetzt kann sich die Koalition nicht einigen und hat die Entscheidung auf den Herbst verschoben. Wir müssen daher unsere landesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um unser Grundwasser vor den Fracking-Risiken zu schützen“, so Höfken.
Mit dem Landeswassergesetz will die Landesregierung Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und bei Entnahmen für Mineralwasser, Getränken und Lebensmitteln untersagen. Außerdem muss grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. „Der Vorsorgegrundsatz gilt damit bei uns flächendeckend. Das heißt: Wer fracken will, muss nachweisen, dass keine Gefahr für das Grundwasser besteht“, erklärte Höfken. Weil Risiken für Mensch, Wasser und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht angewendet werden, so die Auffassung der Ministerin.
Eine weitere Neuregelung im Gesetz betrifft die Festlegung von Gewässerrandstreifen. Das Gesetz schreibt Schutzstreifen an Gewässern vor, wenn durch Einträge aus angrenzenden Flächen Schadstoffe in das Wasser gelangen. Das können zum Beispiel landwirtschaftliche Nutzflächen sein. „Wir setzen dabei auf Freiwilligkeit. Eine Vereinbarung in Kooperation mit den Landwirten hat Vorrang vor der rechtlichen Festlegung. Das ist jetzt erstmals im Landeswassergesetz festgeschrieben“, sagte Höfken. Gemeinsam mit der Landwirtschaft werden die Ziele und Maßnahmen diskutiert.
Das Landeswassergesetz verbessert auch die Regelungen zum Hochwasserschutz. Wenn für Deiche oder Hochwasserschutzmauern kein Platz ist oder der Bau unverhältnismäßig teuer ist, können zukünftig zum Beispiel auch vorhandene Bebauungen in eine Hochwasserschutzlinie einbezogen werden.
Das neue Landeswassergesetz bildet das rechtliche Fundament für den Gewässerschutz in Rheinland-Pfalz. „Darauf bauen unsere Gewässerschutzprogramme auf, wie „gewässerschonende Landwirtschaft“ oder die „Aktion Blau Plus“, erläuterte Höfken. Zum Fundament gehöre auch die finanzielle Ausstattung. „Mit dem zweckgebundenen Wassercent haben wir dazu ein wichtiges Instrument geschaffen“, so die Ministerin.
Rheinland-Pfalz: neues Landeswassergesetz im Kabinett beraten
Fracking ist ein wichtiges Thema im geplanten neuen Landeswassergesetz für Rheinland-Pfalz. Der Gesetzesentwurf wurde am 3. Februar 2015 im Kabinett beraten. Das Land will mit dem neuen Gesetz Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Mineralwassergewinnungsgebieten generell untersagen. Das Gesetz räumt außerdem der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen ein. Durch Gewässerrandstreifen sollen Schadstoffeinträge vermindert werden. „Solange die mit der Fracking-Technologie einhergehenden Gefahren für Mensch und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht erlaubt werden. Wir nutzen daher die landesrechtlichen Möglichkeiten, um das Grundwasser vor den Risiken des Frackings zu schützen“, sagte Landesumweltministerin Ulrike Höfken (Grüne). Die Bundesregierung sei jahrelang nicht aktiv geworden und die erst vor kurzem vorgestellten Pläne der Bundesregierung gäben Anlass zur Sorge. Unter anderem wolle die Bundesregierung Fracking außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich erlauben. Geplant sei auch eine Aufweichung des vorsorgeorientierten Gewässerschutzes zugunsten von Fracking. „Das bedeutet eine im Wasserrecht bisher nie dagewesene Aufspaltung des Grundwasserschutzes in Schutz- und Schmutzgebiete“, so Höfken. Neben Schadstoffeinträgen aus den Abwassereinleitungen der Kläranlagen rücken zunehmend flächenhafte Einträge in den Fokus des Gewässerschutzes – zum Beispiel aus der Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Mit der neuen Regelung werden Schutzstreifen entlang ei nes Gewässers vorgeschrieben, wenn durch wesentliche Einträge der gute Gewässerzustand, wie ihn die EU vorschreibt, nicht erreicht wird. „Wir setzen jedoch vorrangig auf die Kooperation mit unseren Landwirten“, so Höfken.
Förderung dezentraler Kleinkläranlagen spart in Rheinland¬Pfalz 20 Millionen Euro ein
Das rheinland-pfälzische Umweltminis-terium sieht in der neu geschaffenen För-derung von Kleinkläranlagen deutliche finanzielle Vorteile für die Abwasserent-sorgung im ländlichen Raum. Rheinland-Pfalz spare durch dezentrale statt zentrale Lösungen rund 20 Millionen Euro ein, berichtete Anfang des Jahres 2015 Lan-desumweltministerin Ulrike Höfken. Die im Juli 2013 eingeführte Förderrichtlinie ermöglicht es Kommunen, den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen auf Private zu übertragen. Für die Investitionskosten gewährt das Land einen Zuschuss. Mit der Förderung will das Umweltministeri-um erreichen, dass bis zum 31. Dezem-ber 2015 für alle Haushalte in Rhein-land-Pfalz die geordnete Abwasserent-sorgung sichergestellt ist.
Verschwenderischem Umgang mit „Lebensquell Phosphor“ deutlich Riegel vorschieben
DBU und Land Rheinland-Pfalz fördern wegweisendes Projekt der Chemischen Fabrik Budenheim zum
Phosphorrecycling aus Klärschlamm
Phosphor ist für alle Lebewesen unersetzlich, neben Stickstoff die wichtigste Grundlage für Pflanzenwachstum und Hauptbestandteil von Pflanzendünger: ein wertvoller Mineralstoff. Doch während die Weltbevölkerung stetig wächst, schwinden die Phosphatvorkommen und können zudem nur unter großen Umweltbelastungen und hohem Energieaufwand gewonnen werden. „Die Lösung heißt Kreislaufwirtschaft: Menschen und Tiere nehmen nicht nur Phosphor auf, sondern scheiden ihn auch wieder aus. Nach der Abwasserreinigung bleibt der größte Teil im Klärschlamm zurück. Von den in Deutschland jährlich anfallenden zwei Millionen Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse, die etwa 60.000 Tonnen Phosphor enthalten, werden aber nur 45 Prozent als Dünger oder anderweitig stofflich verwendet. Der Rest wird verbrannt und der Phosphor geht verloren. Das können wir uns nicht mehr leisten“, sagt Dr. Heinrich Bottermann, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Mit fachlicher und finanzieller Unterstützung der DBU von 390.000 Euro entwickelt die Chemische Fabrik Budenheim (Rheinland-Pfalz) ein umweltfreundliches Verfahren, das mit Kohlensäure Phosphor aus Klärschlamm zurückgewinnt.
Weltweit wurden 2012 etwa 210 Millionen Tonnen Rohphosphat zum Herstellen von Phosphor für die chemische Industrie gefördert. Der größte Anteil wird mit 82 Prozent für die Produktion von Düngemitteln verwendet. Die mineralischen Phosphorvorkommen seien jedoch eine endliche Ressource und die riesigen Tagebaue würden gravierende ökologische Schäden am Boden und bleibende ökologische Einschnitte in den Ländern verursa-chen. Zudem werde in den Tagebauen von Marokko, China, Jordanien oder Südafrika zunehmend mit den Schadstoffen Cadmium und Uran belastetes Rohphosphat abgebaut. Europa importiere Phosphorerze mangels eigener Vorkommen und produziere daraus Düngemittel, mit denen diese Schadstoffe in die Böden gelangten. „Auch deshalb ist ein nachhaltigerer Umgang mit der endlichen Ressource, etwa durch eine gezieltere Düngung, und
deren Rückgewinnung dringend notwendig“, fordert Dr. Hans-Christian Schaefer, DBU-Referent für Biotechnologie.
Um ein Umlenken in diese Richtung anzustoßen, fördere die DBU seit zehn Jahren Phosphorrecycling. So gebe es bereits unterschiedliche Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm und aus der Asche der Klärschlammverbrennung. Doch nur wenige Verfahren gelangten bisher zur technischen Umsetzung, weil die ökologischen und ökonomischen Nachteile aufgrund der benötigten Mengen an Chemikalien und Energie zu hoch seien.
Die Laborentwicklung des neuen Verfahrens der Chemischen Fabrik Budenheim unterstützte zuvor die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz mit 416.000 Euro. „Die Förderung innovativer Ideen und kreativer Unternehmer ist eines unserer zentralen Themen“, sagt die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke. „Das aussichtsreiche Verfahren hat das Potenzial zur signifikanten Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe und zur Vermeidung von Abfällen.“ Darauf aufbauend sollen jetzt umfangreiche Versuche mit einer Pilotanlage an der Kläranlage Mainz-Mombach durchgeführt werden, um Klarheit über die Wirtschaftlichkeit und die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Verfahrens zu bekommen. Die neu entwickelte Versuchsanlage ist verfahrenstechnisch so kompakt und einfach aufgebaut, dass nicht nur weniger Chemikalien, sondern auch deutlich weniger Wärme, also Energie, für die Verfahrensschritte benötigt wird, sagt Franz-Peter Heidenreich, DBU-Referent für Wasserwirtschaft und Bodenschutz.
Die gewonnenen Produkte sollen dann untersucht werden, ob sie sich für die Weiterverarbeitung zu Phosphordünger eignen. Denn das recycelte Phosphat müsse bestimmte Bedingungen erfüllen, damit es für Düngemittel verwendet werden könne: „Es muss löslich sein, damit es die Pflanzenwurzeln aufnehmen können. Außerdem sollte der Gehalt an Schadstoffen wie Schwermetallen und organischen Schadstoffen die gesetzlichen Vorgaben möglichst deutlich unterschreiten, um ein Anreichern von Schadstoffen im Boden zu verhindern“, erklärt Heidenreich.
Unter erhöhtem Druck werde Kohlenstoffdioxid in das Klärschlamm-Wasser-Gemisch geleitet, wandele sich zu Kohlensäure um, bringe den pH-Wert zum Sinken und löse die im Klärschlamm enthaltenen Phosphate heraus, die nun die Form von Kristallen leichter wiedergewonnen werden könn-ten, erklärt Projektleiterin Eva Stössel von der Chemischen Fabrik Budenheim. „Im Prozess kann im Gegensatz zu bisherigen Verfahren auf Chemikalien wie Salz- oder Schwefelsäure und Natronlauge vollständig verzichtet werden.“ Beim sogenannten Budenheim-Verfahren sollen keine umweltschädlichen Abwasser oder Abluftströme mehr entstehen. Die nach dem Trocknen übrigbleibenden Phosphate können dann zu Düngemittel weiterverarbeitet werden. Das bei diesem Prozess entweichende Kohlendioxid
werde aufgefangen und im Kreislauf erneut für den Reaktionsbehälter genutzt.
„Ziel dieses Verfahrens ist es, je nach Herkunft des kommunalen oder industriellen Klärschlamms bis zu 50 Prozent des Phosphats zurückzugewinnen“, sagt Stössel. Dieses energiesparende Kreislaufverfahren gehe „weit über den bisherigen technischen Kenntnisstand hinaus, weil der gewonnene Dünger keine organischen und anorganischen Schadstoffe und Schwermetalle mehr enthält, die im Prozess weitgehend entfernt werden und im Klärschlamm-Rückstand zurückbleiben.“ Der phosphatarme Rückstand bzw. Restschlamm soll auf seine wertvollen Inhaltsstoffe analysiert werden, um die Reststoffe ebenfalls in den Kreislauf zurückzuführen und ressourcen-schonend verwenden zu können.
Außerdem könnten die Verfahrenskosten mit geschätzten 60 bis 70 Cent pro Kilogramm gewonnenem Phosphor deutlich geringer sein als bei den bisherigen Verfahren, die zwischen zwei und 25 Euro pro Kilogramm Phos-phor liegen. Heidenreich: „Durch die um ein Vielfaches günstigeren Verfahrenskosten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, den Phosphordünger auch am Markt verkaufen zu können. Das Budenheimer Verfahren hat somit gegen-über den bislang bekannten Verfahren deutliche verfahrenstechnische, öko-logische, energetische und damit auch ökonomische Vorteile.“
Klärschlamm umweltfreundlich und wirtschaftlich verwerten
Wie kann der Klärschlamm in Rheinland-Pfalz in Zukunft wirtschaftlich und umweltfreundlich verwertet werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Fachtagung, die das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium am Mittwoch gemeinsam in Mainz ausrichteten. „Klärschlämme sind oftmals mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen belastet, die sich in Böden und Gewässern langfristig anreichern und die Lebensmittelerzeugung belasten können. Vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung der Klärschlammverordnung des Bundes wollen wir für Rheinland-Pfalz die Strategie für eine umweltverträgliche und wirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm fortentwickeln“, erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken. Eine zentrale Frage dabei sei, welche Klärschlämme künftig noch in der Landwirtschaft ausgebracht werden sollen.
Derzeit werden 70 Prozent der in Rheinland-Pfalz anfallenden Klärschlämme in der Landwirtschaft als Dünger ausgebracht. Schlämme, welche die zulässigen Schad-stoffgrenzwerte nicht einhalten, müssen thermisch verwertet werden. „Mit der vom Bund geplanten Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung wird der Anteil des thermisch zu verwertenden Klärschlamms voraussichtlich deutlich ansteigen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser. Er gehe aber davon aus, dass es zum Beispiel für kleinere Kläranlagen im ländlichen Raum Ausnahmen geben werde.
Höfken und Hüser betonten, dass künftig dem Recycling des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors eine besondere Rolle zukomme. „Die weltweiten Phosphorvorräte werden knapp, dabei ist eine ertragreiche Landwirtschaft auf hochwertige Phosphatdünger angewiesen“, so Höfken. Technische Möglichkeiten für die Rückgewinnung des wertvollen Stoffes aus Klärschlamm gebe es bereits. „Um für die unterschiedlichen städtischen und ländlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz auch wirtschaftliche Lösungen zu finden, besteht allerdings noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf“, so Höfken und Hüser. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf die vom Land geförderten Pilotversuche zur Klärschlammvergasung in Linz-Unkel und Grünstadt. Darüber hinaus unterstütze die Landesregierung die Kommunen jährlich mit rund zwei Millionen Euro beim Bau von Klärschlamm-Faulungsanlagen sowie bei Maßnahmen zur Entwässerung des Schlamms.
Thaleischweiler-Fröschen: Zweite KSV Anlage in Rheinland-Pfalz
Symbolisch setzten Vertreter der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben am 16. September 2014 den ersten Spatenstich für die neue Klärschlammvererdungsanlage oberhalb der Gruppen-Kläranlage Schwarzbachtal. Seitdem entstehen auf einer Fläche von knapp 1,7 ha drei mit Schilf bepflanzte Beete, die ab Inbetriebnahme der Anlage kontinuierlich den anfallenden Klärschlamm von bis zu 16.700 m³ pro Jahr aufnehmen und vererden werden. Für die Verbandsgemeinde ist diese Anlage die optimale Lösung zur Klärschlammentwässerung. Nach der KSV Newel der Verbandsgemeindewerke Trier- Land ist dies die zweite Anlage von EKO-PLANT in Rheinland-Pfalz. Bundesweit werden bereits über 80 solcher Anlagen erfolgreich betrieben. Auf Norderney wurde vor 23 Jahren die erste großtechnische Klärschlammvererdungsanlage in Betrieb genommen. Sie arbeitet seitdem effizient und wirtschaftlich.
Klärschlamm umweltfreundlich und wirtschaftlich verwerten
Wie kann der Klärschlamm in Rheinland-Pfalz in Zukunft wirtschaftlich und umweltfreundlich verwertet werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Fachtagung, die das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium am Mittwoch gemeinsam in Mainz ausrichteten. „Klärschlämme sind oftmals mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen belastet, die sich in Böden und Gewässern langfristig anreichern und die Lebensmittelerzeugung belasten können. Vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung der Klärschlammverordnung des Bundes wollen wir für Rheinland-Pfalz die Strategie für eine umweltverträgliche und wirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm fortentwickeln“, erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken. Eine zentrale Frage dabei sei, welche Klärschlämme künftig noch in der Landwirtschaft ausgebracht werden sollen.
Derzeit werden 70 Prozent der in Rheinland-Pfalz anfallenden Klärschlämme in der Landwirtschaft als Dünger ausgebracht. Schlämme, welche die zulässigen Schad-stoffgrenzwerte nicht einhalten, müssen thermisch verwertet werden. „Mit der vom Bund geplanten Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung wird der Anteil des thermisch zu verwertenden Klärschlamms voraussichtlich deutlich ansteigen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser. Er gehe aber davon aus, dass es zum Beispiel für kleinere Kläranlagen im ländlichen Raum Ausnahmen geben werde.
Höfken und Hüser betonten, dass künftig dem Recycling des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors eine besondere Rolle zukomme. „Die weltweiten Phosphorvorräte werden knapp, dabei ist eine ertragreiche Landwirtschaft auf hochwertige Phosphatdünger angewiesen“, so Höfken. Technische Möglichkeiten für die Rückgewinnung des wertvollen Stoffes aus Klärschlamm gebe es bereits. „Um für die unterschiedlichen städtischen und ländlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz auch wirtschaftliche Lösungen zu finden, besteht allerdings noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf“, so Höfken und Hüser. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf die vom Land geförderten Pilotversuche zur Klärschlammvergasung in Linz-Unkel und Grünstadt. Darüber hinaus unterstütze die Landesregierung die Kommunen jährlich mit rund zwei Millionen Euro beim Bau von Klärschlamm-Faulungsanlagen sowie bei Maßnahmen zur Entwässerung des Schlamms.
Rheinland-Pfalz testet Nano- Keramik-Membranen auf einer Kläranlage
Auf der Kläranlage Petersberg in Rheinland- Pfalz werden Nano-Keramik-Membranen getestet. Die größte Membrankläranlage in Rheinland-Pfalz filtere kleinste Teilchen und erprobe die neue Technik unter wissenschaftlicher Begleitung, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken Mitte Oktober 2014 bei der Einweihung des Neubaus der Anlage in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben. Das Land fördert das Pilotprojekt mit 1,58 Millionen Euro. Die Keramikfilter der Kläranlage haben Poren im Nanobereich. Sie sind 2000mal kleiner als ein Haar und sollen den Eintrag von gefährlichen Keimen und Bakterien in die Gewässer reduzieren. Das Zentrum für innovative Abwassertechnologien der TU Kaiserslautern prüft über 18 Monate den Nährstoffabbau und die Energieeffizienz der Anlage und untersucht außerdem, ob auch Mikroschadstoffe wie Arzneimittelreste oder Pflanzenschutzmittel zurückgehalten werden können.
LAWA soll sich mit Mikroplastik in Wasser befassen
Rheinland-Pfalz will darauf hinwirken, dass in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser das Thema „Mikroplastik“ koordiniert und gezielt behandelt wird. Das erklärte Landesumweltministerin Ulrike Höfken am 15. September 2014 bei den 12. Mainzer Arbeitstagen des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, die als Thema „Mikroplastik in der Umwelt“ hatten. Bereits im Mai hätten die Umweltminister die Bundesregierung aufgefordert, auf die Hersteller einzuwirken, damit diese auf die Verwendung von Mikroplastikteilchen in der Kosmetikbrache verzichten. „Eine direkte und bewusste Einbringung der Plastikteilchen über solche Produkte soll gestoppt werden, da es genügend Alternativen gibt“, sagte Höfken. Auch weitere ordnungspolitische Maßnahmen müssten diskutiert werden. „Wir wollen zudem die Industrie bei ihrem ‚Null-Pelletverlust‘-Projekt unterstützen und auf weitere Verluste von Mikroplastik bei der Kunststoffproduktion hinwirken“, ergänzte die Ministerin. Dazu sei auch eine geregelte Entsorgung notwendig, wie sie in Rheinland-Pfalz und Deutschland weitestgehend vorhanden sei, aber nicht in allen EU-Staaten. Die Produkte, die Kunststoffe enthalten, müssen einfacher gekennzeichnet werden, forderte Höfken weiter. Das Bundesinstitut für Risikoforschung hingegen hatte im Januar 2014 festgestellt, ein Gesundheitsrisiko durch polyethylenhaltige Mikrokunststoffpartikel bei der Verwendung von Hautreinigungs- und Zahnpflegemitteln sei unwahrscheinlich.
Toilettenabwasser gehört nicht in die Mosel
Auf Fahrgastschiffen fallen Abfälle an, insbesondere häusliche Abwässer und Hausmüll. Für die häuslichen Abwässer sieht das Abfallübereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft Sonderregelungen vor. Es handelt sich um das internationale Abkommen zur Abfallbehandlung in der Binnenschifffahrt (CDNI). Ab dem 1. Januar 2012 ist für Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen sind, die Entsorgung in die Oberflächengewässer untersagt.
Da einige Fahrgastschiffe die erforderliche Umrüstungsmaßnahme nicht rechtzeitig umgesetzt hatten, hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord die Entsorgung der Abwässer an den dafür vorgesehenen Anlagestellen bis spätestens zum 21.06.2012 angeordnet. Nach Auskunft der Schiffseigener waren bis zu diesem Zeitpunkt alle Schiffe entsprechend umgerüstet.
Um nun sicher zu gehen, dass alle Fahrgastschiffe der erforderlichen Umrüstung auch tatsächlich nachgekommen sind, hat aktuell im Interesse des Umweltschutzes eine Schwerpunktkontrolle von Fahrgastschiffen durch die Wasserschutzpolizei Bernkastel und Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, stattgefunden. Bei der Kontrollaktion wurde nur ein Fahrgastschiff angetroffen, das keinen Fäkaltank eingebaut hatte.
Nun wird im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Anhörung durchgeführt, um die illegale Einleitung zu ahnden.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Klärschlammtrocknungsanlage Sludge Drying Südwest GmbH in Pirmasens
Neustadt an der Weinstraße/Pirmasens – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) in Neustadt hat Bau und Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage in Pirmasens-Fehrbach genehmigt. Im November 2013 hatte die Firma Sludge Drying Südwest GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Standort unmittelbar neben dem Müllheizkraftwerk Pirmasens beantragt. Mit der thermischen Trocknung mittels überhitzten Dampfs aus dem Müllheizkraftwerk (MHKW) will SD Südwest maximal 56.000 Tonnen jährlich überwiegend kommunale, nicht gefährliche Klärschlämme zu Brennstoff aufbereiten.
Wie Vizepräsident Willi Tatge mitteilt, wurden im Verfahren etliche Fachbehörden mit Stellungnahmen eingebunden. Nachdem nach öffentlicher Auslegung der Unterlagen eine Einwendung gegen das Vorhaben erhoben wurde, wurde im Mai 2014 eine öffentliche Erörterung in der Grundschule Pirmasens-Fehrbach durchgeführt. Diskutiert wurden dabei insbesondere die Themen Notwendigkeit, Immissionsprognose, Toxikologie der Klärschlämme, Standortauswahl, Kaminhöhe, Einhaltung der Grenzwerte mit geplanter Technik (Photooxidation), Rückgewinnung Phosphor und Arbeitsschutz. Die Ergebnisse dieser Diskussion sowie die fachlichen Stellungnahmen wurden in der Entscheidung berücksichtigt. Die Prüfung der Unterlagen durch die SGD hat ergeben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren bei ordnungsgemäßem Betrieb zu erwarten sind.
Es konnte nachgewiesen werden, dass die sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ergebenden Pflichten erfüllt werden und auch andere Vorschriften der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen; daher war die Genehmigung von der zuständigen Behörde in Neustadt zu erteilen.
Die Genehmigung listet jedoch zahlreiche fachliche Bestimmungen zum Baurecht, zur Abfallwirtschaft, zum Immissions-, Brand-, Natur-, Gewässer- und Arbeitsschutz auf, die der Antragsteller einzuhalten hat. Dazu gehören auch die Verwendung von schadlosem Verfüllmaterial zur Baureifmachung des Geländes, Auflagen zur Luftemissionsbegrenzung, Nachreichen einer vom Ortbeirat Fehrbach geforderten Geräuschemissionsprognose vor Inbetriebnahme sowie die zugelassenen Abfallarten.
http://www.sgdsued.rlp.de/icc/Internet/nav/f3c/broker.jsp?uMen=f3c705e6-8f8d-a811-6d16-9bb102700266&uCon=a7350f37-8a67-e741-6c26-7b35c5826846&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Rheinland-Pfalz: Bundesregierung bremst Stromerzeugung von Kläranlagen
Mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) drohe manchen zukunftsweisenden Innovationen, wie dem Bau neuer Schlammfaulungsanlagen auf Kläranlagen, das Aus, kritisierte Thomas Griese, Umweltstaatssekretär in Rheinland- Pfalz. Die Bundesregierung wolle, dass Betriebe die ihre Verfahren künftig umstellen, für den selbst erzeugten, sauberen Strom aus erneuerbarer Energie EEG-Umlage zahlen. „Damit werden Betriebe für ihre Investitionen in Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz bestraft und der Ausbau der Erneuerbaren Energien abgewürgt. Das ist eine Kehrtwende statt eine Energiewende“, so der Staatssekretär am 20. Mai 2014 bei der Einweihung einer Klärschlammfaulungsanlage in Saulheim. Das Ziel, 60 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland bis zum Jahr 2050 durch erneuerbare Energien zu decken, könne so kaum erreicht werden. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Umstellung von Kläranlagen auf Schlammfaulung. Griese stellte in Saulheim zugleich eine neue Broschüre des Landes vor, welche die umfangreichen Möglichkeiten und Potenziale der Umstellung von Kläranlagen auf die Faulungstechnik in Rheinland-Pfalz aufzeigt. Die geplante Steigerung der in Rheinland- Pfalz aus Klärgas erzeugten Strommenge von 40 000 auf 60 000 Megawattstunden im Jahr würde durch die „rückwärtsgerichtete Eigenstromregelung der Bundesregierung“ in Frage gestellt. Er forderte die Bundesregierung dringend auf, die EEG-Novelle nachzubessern.
Höfken: „Land unterstützt Kommunen im Jahr 2014 mit 95 Millionen Euro für Gewässerschutz und Infrastruktur“
Die Landesregierung wird in diesem Jahr rund 530 wasserwirtschaftliche Maßnahmen rheinland-pfälzischer Kommunen mit insgesamt 95 Millionen Euro fördern. Das hat Umweltministerin Ulrike Höfken am Freitag mitgeteilt: „Damit tragen wir zum Schutz unserer Gewässer bei und machen die Kläranlagen, Kanäle und Wasserleitungen im Land fit für die Zukunft“, so Höfken. Mit dem Wassercent habe das Land die finanzielle Grundlage geschaffen, um die Kommunen auch weiterhin umfangreich bei ihren wasserwirtschaftlichen Projekten zu unterstützen. Etwa ein Drittel der Fördermittel stamme aus den zweckgebundenen Einnahmen des Wassercents. Das Geld fließe unter anderem in die Sanierung von Kanälen und Wasserleitungen, in den Bau von Kläranlagen, in Projekte zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung von Gewässern im Rahmen der „Aktion Blau Plus“.
„Der Schutz der wertvollen Ressource Wasser und die Verbesserung der Infrastruktur der Wasserwirtschaft bleiben herausragende Aufgaben der Daseinsvorsorge in Rheinland-Pfalz“, sagte Höfken. Insbesondere das Engagement beim Gewässer- und Naturschutz sei seit 2011 deutlich gesteigert worden: Hier habe man Anzahl und Umfang der Projekte nahezu verdoppelt.
Insgesamt betragen die förderfähigen Investitionen der Kommunen in Rheinland-Pfalz in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur im Jahr 2014 rund 134,5 Millionen Euro. „Etwa zwei Drittel der Kosten trägt das Land. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sorgen wir gemeinsam mit den Kommunen dafür, dass die Infrastruktur auch für die nachfolgenden Generationen gesichert und weiterentwickelt wird“, erklärte Höfken.
Schwerpunkte des Förderprogramms:
Abwasserbeseitigung:
Rund 24,2 Millionen Euro sind für die erstmalige Herstellung einer geordneten Abwasserbeseitigung durch Kommunen (Anschluss an zentrale Kläranlagen, dezentrale kommunale Anlagen) eingeplant. Diese Aufgabe soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden. „Die neu geschaffene Möglichkeit für Kommunen, auch für privat errichtete Kleinkläranlagen eine Zuwendung auszusprechen, wird sehr intensiv genutzt. Damit entlasten wird die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger, deren Abwasserentgelte in einem vertretbaren Rahmen bleiben“, so Höfken. Rund 2,3 Millionen Euro seien für die Errichtung von 1485 privaten Kleinkläranlagen vorgesehen. Allein die Verbandsgemeinde Neuerburg erhalte für diesen Bereich 6,6 Millionen Euro.
Darüber hinaus fördere das Land rund 60 Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Umbau und zur Ertüchtigung von Kläranlagen und Mischwasserbehandlungsanlagen. In 25 weiteren Projekten werden schadhafte Kanäle saniert.
Wasserversorgung
Mit rund 21,9 Millionen Euro unterstützt das Land die Kommunen bei der Verbesserung ihrer Infrastruktur zur Wasserversorgung. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Bausubstanz sowie zur Schaffung von Versorgungsverbünden. Die größte Einzelmaßnahme ist der Bau des neuen Wasserwerks Venningen in der Verbandsgemeinde Edenkoben: Hier unterstützt das Land die Baukosten in Höhe von 1,9 Millionen Euro mit 1,52 Millionen Euro.
Aktion Blau Plus
In 192 Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und damit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie fließen 21,2 Millionen Euro des Landes. Große Einzelprojekte der „Aktion Blau Plus“ in diesem Jahr sind die Renaturierung des Oggersheimer Altrheingrabens (Förderung 940.000 Euro) und die Renaturierung des Reidenbachs in Idar-Oberstein (Förderung 530.000 Euro).
Für örtliche Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung sind weitere 26 Projekte vorgesehen, die vom Land mit rund 5,6 Millionen Euro gefördert werden. Größtes Einzelprojekt ist in diesem Bereich das Hochwasserrückhaltebecken am Appelbach im Landkreis Bad Kreuznach (Förderung 860.000 Euro).
Nahezu 50 innovative Projekte von Kommunen und Wasserversorgern wie Hochwasserschutzkonzepte, Energieeffizienzanalysen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kanalsanierungskonzepte, die Teilnahme am Benchmarking oder die Erstellung eines Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) unterstützt das Land mit rund 800.000 Euro.
Rheinland-Pfalz investiert 2014 95 Millionen Euro in Gewässerschutz
Rheinland-Pfalz fördert im laufenden Jahr wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit 95 Millionen Euro. Insgesamt betragen die förderfähigen Investitionen der Kommunen in Rheinland-Pfalz in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur im Jahr 2014 rund 134,5 Millionen Euro. Das Förderpaket umfasst laut dem zuständigen Umweltministerium 530 Maßnahmen aus den verschiedensten Gebieten der Wasserwirtschaft. Etwa ein Drittel der Fördermittel stamme aus den zweckgebundenen Einnahmen des Wassercents. Rund 24,2 Millionen Euro sind für die erstmalige Herstellung einer geordneten Abwasserbeseitigung durch Kommunen (Anschluss an zentrale Kläranlagen, dezentrale kommunale Anlagen) eingeplant. Diese Aufgabe soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Rund 2,3 Millionen Euro sind für die Errichtung von 1485 privaten Kleinkläranlagen vorgesehen. Darüber hinaus fördert das Land rund 60 Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Umbau und zur Ertüchtigung von Kläranlagen und Mischwasserbehandlungsanlagen. In 25 weiteren Projekten werden schadhafte Kanäle saniert. Mit rund 21,9 Millionen Euro unterstützt das Land die Kommunen bei der Verbesserung ihrer Infrastruktur zur Wasserversorgung. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Bausubstanz sowie zur Schaffung von Versorgungsverbünden. In 192 Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und damit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie fließen 21,2 Millionen Euro des Landes. Große Einzelprojekte der „Aktion Blau Plus“ in diesem Jahr sind die Renaturierung des Oggersheimer Altrheingrabens (Förderung 940 000 Euro) und die Renaturierung des Reidenbachs in Idar-Oberstein (Förderung 530 000 Euro). Für örtliche Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung sind weitere 26 Projekte vorgesehen, die vom Land mit rund 5,6 Millionen Euro gefördert werden. Größtes Einzelprojekt ist in diesem Bereich das Hochwasserrückhaltebecken am Appelbach im Landkreis Bad Kreuznach (Förderung 860 000 Euro).
Prozessbenchmarking Kläranlagen Basismodul Rheinland-Pfalz
Am 20.11.2013 startet das Projekt Prozessbenchmarking Kläranlagen Basismodul mit der Auftakt – / Schulungsveranstaltung bei den Stadtwerke Idar-Oberstein.
Die Datenerhebung erfolgt aus dem Jahresabschluss auf Gesamtebene der Kläranlage. Dabei werden kaufmännische und technische Kenngrößen, der Personaleinsatz, der Energieverbrauch und die Reststoffentsorgung näher betrachtet.
Kontakt:
Christian Roosen
c.roosen@aquabench.de
Glyphosat-Einsatz reduzieren
Anlässlich der Vorstellung einer neuen BUND-Studie zu Glyphosat-Rückständen im menschlichen Körper hat Umweltministerin Ulrike Höfken auf die Risiken des Wirkstoffs hingewiesen: „Glyphosat ist das bei uns am weitesten verbreitete Unkrautvernichtungsmittel, das zum Beispiel unter dem Namen ‚Roundup‘ in jedem Baumarkt erhältlich ist.
Gerade in Kleingärten und auf öffentlichen Flächen werden diese Mittel oft viel zu sorglos eingesetzt und landen dann im Abwasser.“ Deshalb setze sich Rheinland-Pfalz auf Bundesebene für eine Reduzierung des Glyphosat-Einsatzes ein.
Bei der jüngsten Umweltministerkonferenz haben die Länder auf Initiative von Rheinland-Pfalz die Bundesregierung aufgefordert, über die anstehende Neubewertung von Glyphosat auf europäischer Ebene zu berichten. Zusammen mit sieben weiteren Bundesländern hat Rheinland Pfalz seine Sorge über die bereits vorliegenden Erkenntnisse über das Gefahrenpotenzial des Wirkstoffs zum Ausdruck gebracht. Die acht Länder fordern die Bundesregierung auf, die Anwendung von Glyphosat in Haus- und Kleingärten zu verbieten.
Höfken wies darauf hin, dass sich bei Untersuchungen von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz herausgestellt habe, dass der gesundheitsschädliche Wirkstoff und seine Abbauprodukte in einem Großteil der Proben (57 Prozent) nachweisbar seien. Glyphosat-Mittel sind als schädigend für Wasserorganismen eingestuft. In Deutschland werden jährlich 15.000 Tonnen davon eingesetzt, Tendenz steigend.
„Mit unserer Initiative auf der Umweltministerkonferenz haben wir die notwendige Diskussion über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln auf politischer Ebene angestoßen“, so Höfken. Der Einsatz der für Mensch und Umwelt schädlichen Pestizide könnte in vielen Bereichen reduziert werden. Gerade in Kleingärten könne man Unkraut auch mit umweltverträglichen Maßnahmen wie Hacken oder Mulchen und auf befestigten Flächen mechanisch oder durch Abflammen bekämpfen. Höfken: „Neben der neuen BUND-Untersuchung haben bereits verschiedene unabhängige Studien die Risiken des Glyphosat-Einsatzes dargestellt, deshalb ist es dringend notwendig, den Wirkstoff weiter zu erforschen und korrekt zu bewerten.“
http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/archive/2013/june/article/glyphosat-einsatz-reduzieren/
Land und BASF schließen Vertrag zum Schutz des Rheins
Das Land Rheinland-Pfalz schließt heute mit dem Unternehmen BASF eine Vereinbarung zum vorsorgenden Schutz des Rheins ab. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichtet sich die BASF, ihre Produktion zu drosseln, wenn der Rhein bestimmte Temperaturwerte überschreitet. So wird die Einleitung von aufgewärmtem Kühlwasser in den Rhein reduziert.
„Die Vereinbarung macht es möglich, schnell und abgestimmt zu handeln, bevor es zu kritischen Situationen für Flora und Fauna im Rhein kommt. Das ist ein gutes Beispiel für das konstruktive Zusammenarbeiten von Land und Industrie zum Schutz unserer Gewässer“, erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken zum Abschluss des Vertrages. Stellvertretend für das Land unterzeichnete heute Hans-Jürgen Seimetz, Präsident der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd die Vereinbarung.
Bei lang andauernden sommerlichen Hitzephasen oder Niedrigwasser kann es möglich sein, dass die Rheinwassertemperatur den kritischen Temperaturgrenzwert von 28 Grad Celsius überschreitet. Aufgrund des Klimawandels sei nicht auszuschließen, dass dies zukünftig häufiger auftreten werde, so Höfken.
Der Vertrag regelt Maßnahmen der BASF ab 25 Grad Celsius und eine stufenweise Drosselung der Produktion ab 27,5 Grad Wassertemperatur im Rhein. „Mit der Selbstverpflichtung der BASF ist ein wichtiger Schritt zum vorsorgenden Gewässerschutz getan“, so Höfken. Wie bereits bei der öffentlich-rechtlichen Stickstoffvereinbarung, die aufgrund von Selbstverpflichtungen der BASF zu enormen, über den Stand der Technik hinausgehenden Stickstoffreduzierungen im Rhein geführt hat, setzt das Land auch mit dieser Vereinbarung auf frühzeitige Zielvereinbarungen mit den Beteiligten.
Anlass für den Vertrag ist die aktuelle Planung der BASF für ein weiteres Wasser-werk, um einen erhöhten Kühlwasserbedarf am Standort Ludwigshafen zu decken.
TRIER: Land fördert Energieerzeugung in Kläranlagen – Blockheizkraftwerk der Kläranlage Trier geht in Betrieb
Umweltministerin Ulrike Höfken hat heute das neue Blockheizkraftwerk der Kläranlage Trier in Betrieb genommen. „Indem die Stadtwerke Trier ihren Strom im Klärwerk selbst erzeugen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Region sowie der Energiewende. Kläranlagen gehören zu den größten Energieverbrauchern der Kommunen, erklärte die Ministerin.“ In Trier werde das neue Blockheizkraftwerk jährlich 2800 Megawattstunden Strom aus dem anfallenden Klärgas produzieren. Dazu kommen Maßnahmen zur Energieeinsparung, so dass die energieneutrale Kläranlage bald Wirklichkeit werden könne, ist sich Höfken sicher. Für das Projekt in Trier habe das Land Fördermittel in Höhe von 60.500 Euro für das Maßnahmenbündel eingeplant. „Unser Ziel ist es, für alle 670 Kläranlagen in Rheinland-Pfalz eine hohe Energieeffizienz zu erreichen“, so Höfken.
Die Kommunen haben mit den Aufgaben der Daseinsvorsorge im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung enorme Aufgaben zu tragen. Dabei müsse das Lebensmittel Nummer Eins und die Abwasserentsorgung bezahlbar bleiben, sagte Höfken. Deshalb unterstütze das Land die Kommunen.
Ministerin Höfken stellte in Trier auch das Zukunfts-Projekt „Regionales Verbundprojekt Westeifel“ heraus. Die Stadtwerke Trier haben mit den Gemeinden des Landkreises Bitburg-Prüm ein Pilotprojekt für eine zukunftsfähige Trinkwasserversorgung entwickelt, das landesweit Vorbild sein könne. Hierbei gehe es darum, die erforderliche Wasserleitungstrasse unter anderem auch für die Verlegung von Strom- und Gasleitungen zu nutzen. Dadurch könnten Synergien erzeugt werden, von denen die gesamte Eifel profitieren könne. Damit verbunden sei auch die Verwertung von Klärschlämmen zu Strom und Wärme und die Energiegewinnung in Biogasanlagen. Aufgrund des Vorbildcharakters fördere das Umweltministerium die dazu gehörige Machbarbeitsstudie mit 55.000 Euro.
Gleichzeitig wurden heute in Trier den Stadtwerkesparten Abwasser und Strom Zertifizierungsurkunden für Technisches Sicherheitsmanagement (TSM-Zertifikate) überreicht. „Das Technische Sicherheitsmanagement ist eine Auszeichnung dafür, dass die Stadtwerke ihre Aufgaben auf hohem organisatorischen und technischen Niveau erfüllen – im Interesse der Umwelt sowie der Bürgerinnen und Bürger, würdigte die Ministerin die Leistung der Trierer Werke.
Rheinland-Pfalz: Förderung für Kleinkläranlagen
In Rheinland-Pfalz wird nun erstmals die finanzielle Förderung von neuen Kleinkläranlagen ermöglicht. Damit soll erreicht werden, dass bis zum 31. Dezember 2015 die Abwasserentsorgung in ganz Rheinland Pfalz sichergestellt ist. Mehr als 99 Prozent der Haushalte in Rheinland- Pfalz sind nach Angaben des Landesumweltministeriums derzeit an zentrale Kläranlagen angeschlossen. Damit diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die in den vergangenen Jahren bereits eine Kleinkläranlage in Abstimmung mit der Kommune errichtet haben, nicht leer ausgehen, habe das Umweltministerium jetzt auch eine rückwirkende Förderung ermöglicht. Mit der im Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Förderrichtlinie können die Kommunen den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen auf Private übertragen.
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130812_001
Ulrike Höfken legt Richtlinien zum Wasserschutz vor
Höfken setzt neue Anreize im Gewässerschutz – Bürgernahe Lösungen zum Schutz unseres Wassers
Mehr Raum für naturnahe Bäche, dezentrale Kläranlagen, gewässerschonende Landwirtschaft oder örtlich angepasste Hochwasservorsorge – mit den heute veröffentlichten Förderrichtlinien für die Wasserwirtschaft setzt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken neue Anreize für bürgernahe Lösungen im Gewässerschutz. Die Kommunen haben mit der Daseinsvorsorge in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes enorme Aufgaben zu tragen. Mit dem Wassercent habe die Landesregierung die richtigen Weichen gestellt, um diese Aufgaben auch bei schwieriger Finanzlage stützen zu können. „Der Gewässerschutz gehört zu den wichtigsten Programmen der Landesregierung. Im Jahr 2013 unterstützen wir mit rund 82 Millionen Euro über 370 Maßnahmen. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Planungen einbezogen werden. Deshalb fördern wir erstmals auch Bürgerdialoge“, so Höfken. Erst 61 Prozent des Grundwassers und nur 27 Prozent der Oberflächengewässer in Rheinland-Pfalz halten die europäischen Ziele ein. „Es gibt noch viel zu tun zum Schutz der Gewässer und des Lebensmittels Nummer Eins“, sagte Höfken. Die neu ausgerichtete „Aktion-Blau-Plus“ sei dabei wichtigstes Förderinstrument – für den Gewässer- wie auch den Hochwasserschutz. Naturnahe Bach- und Flussläufe oder Aufforstung stärken den natürlichen Rückhalt und die Artenvielfalt zugleich. Auf etwa 4600 km Länge Bächen und Flüssen wurden bereits 1200 solcher Projekte gefördert. Zum Erreichen der ökologischen Ziele gehöre es auch, die letzten 0,8 Prozent der Bevölkerung in ländlichen Bereichen mit einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung auszustatten. Bis Ende 2015 soll nach den Förderrichtlinien die Abwasserentsorgung landesweit abgeschlossen sein. Neu sei vor allem, dass die Förderung auch Flexibilität für dezentrale, örtlich angepasste Lösungen wie Kleinkläranlagen schaffe. Die Förderung konzentriere sich jetzt stärker auf Kommunen, die zum Beispiel durch abnehmende Bevölkerungszahlen besonderes belastet seien. Das sei ein wichtiger Beitrag, um die Folgen des demografischen Wandels abzumildern. Neu seien auch finanzielle Anreize bei der Abwasserkanalsanierung. So können die Kommunen die dringendsten Schäden schnell sanieren und damit eine Grundwasserverunreinigung vermeiden. Um die aufwändige Infrastruktur der rund 440 kommunalen Werke zu erhalten und anzupassen seien regelmäßige Investitionen nötig. Die neuen Richtlinien sehen zum Beispiel Förderungen für Modellvorhaben vor, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Mit einer bundesweit einmaligen Bonusförderung werde die Teilnahme an einem großen Leistungsvergleich (Benchmarking) gefördert und so Anstoß gegeben, vorhandene Potentiale zu nutzen. Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen bezahlbar bleiben“, so Höfken. Aus diesem Grund spreche sich die Landesregierung nachdrücklich gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung aus, fügt die Ministerin mit Blick auf die aktuellen EU-Vorgaben an. Bei privater Bereitstellung des Trinkwassers bestehe die Gefahr, dass notwendige Investitionen zur Instandhaltung der Anlagen unterbleiben und damit die Qualität des Wassers leide.
http://www.landeszeitung-rlp.de/2013/06/20/ulrike-hofken-legt-richtlinien-zum-wasserschutz-vor/
Höfken setzt neue Anreize im Gewässerschutz – Bürgernahe Lösungen zum Schutz unseres Wassers
Mehr Raum für naturnahe Bäche, dezentrale Kläranlagen, gewässerschonende Landwirtschaft oder örtlich angepasste Hochwasservorsorge – mit den heute veröffentlichten Förderrichtlinien für die Wasserwirtschaft setzt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken neue Anreize für bürgernahe Lösungen im Gewässerschutz. Die Kommunen haben mit der Daseinsvorsorge in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes enorme Aufgaben zu tragen. Mit dem Wassercent habe die Landesregierung die richtigen Weichen gestellt, um diese Aufgaben auch bei schwieriger Finanzlage stützen zu können. „Der Gewässerschutz gehört zu den wichtigsten Programmen der Landesregierung. Im Jahr 2013 unterstützen wir mit rund 82 Millionen Euro über 370 Maßnahmen. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Planungen einbezogen werden. Deshalb fördern wir erstmals auch Bürgerdialoge“, so Höfken.
Erst 61 Prozent des Grundwassers und nur 27 Prozent der Oberflächengewässer in Rheinland-Pfalz halten die europäischen Ziele ein. „Es gibt noch viel zu tun zum Schutz der Gewässer und des Lebensmittels Nummer Eins“, sagte Höfken. Die neu ausgerichtete „Aktion-Blau-Plus“ sei dabei wichtigstes Förderinstrument – für den Gewässer- wie auch den Hochwasserschutz. Naturnahe Bach- und Flussläufe oder Aufforstung stärken den natürlichen Rückhalt und die Artenvielfalt zugleich. Auf etwa 4600 km Länge Bächen und Flüssen wurden bereits 1200 solcher Projekte gefördert.
Zum Erreichen der ökologischen Ziele gehöre es auch, die letzten 0,8 Prozent der Bevölkerung in ländlichen Bereichen mit einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung auszustatten. Bis Ende 2015 soll nach den Förderrichtlinien die Abwasserentsorgung landesweit abgeschlossen sein. Neu sei vor allem, dass die Förderung auch Flexibilität für dezentrale, örtlich angepasste Lösungen wie Kleinkläranlagen schaffe. Die Förderung konzentriere sich jetzt stärker auf Kommunen, die zum Beispiel durch abnehmende Bevölkerungszahlen besonderes belastet seien. Das sei ein wichtiger Beitrag, um die Folgen des demografischen Wandels abzumildern. Neu seien auch finanzielle Anreize bei der Abwasserkanalsanierung. So können die Kommunen die dringendsten Schäden schnell sanieren und damit eine Grundwasserverunreinigung vermeiden.
Um die aufwändige Infrastruktur der rund 440 kommunalen Werke zu erhalten und anzupassen seien regelmäßige Investitionen nötig. Die neuen Richtlinien sehen zum Beispiel Förderungen für Modellvorhaben vor, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Mit einer bundesweit einmaligen Bonusförderung werde die Teilnahme an einem großen Leistungsvergleich (Benchmarking) gefördert und so Anstoß gegeben, vorhandene Potentiale zu nutzen. Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen bezahlbar bleiben“, so Höfken. Aus diesem Grund spreche sich die Landesregierung nachdrücklich gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung aus, fügt die Ministerin mit Blick auf die aktuellen EU-Vorgaben an. Bei privater Bereitstellung des Trinkwassers bestehe die Gefahr, dass notwendige Investitionen zur Instandhaltung der Anlagen unterbleiben und damit die Qualität des Wassers leide.
Rheinland-Pfalz: Kläranlagen tragen zur Energiewende bei
Die Energiebilanz der Kläranlagen in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Das geht aus dem neuen Energiebericht für Kläranlagen des Landes hervor. Umweltministerin Ulrike Höfken: „Unsere Kläranlagen tragen zur Energiewende bei, indem sie sich von Großverbrauchern zu Niedrigenergiebetrieben entwickeln und selbst Energie produzieren.“ Ausgewertet wurden die Daten von 313 Kläranlagen im Land, dies entspricht einem Abwasseranteil von 82 Prozent. Höfken kündigte an, dass die Landesregierung ihre wasserwirtschaftliche Förderung aktuell verstärkt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ausrichten und die finanzielle Förderung von Energieanalysen deutlich intensivieren wolle. Aus dem Energiebericht geht hervor, dass der durchschnittliche Stromverbrauch der Kläranlagen im Jahr 2011 bei 36 Kilowattstunden pro Einwohner lag. Durch die energetische Verwertung von Klärgas sowie den Einsatz von Fotovoltaik konnten die Anlagen ihre Stromerzeugung im Zeitraum von 2005 bis 2011 um etwa 30 Prozent steigern. Das noch vorhandene landesweite Einsparpotenzial beträgt nach Angaben des Landesumweltministeriums etwa 50 Millionen Kilowattstunden im Jahr, was etwa dem Stromverbrauch von 14 000 Einfamilienhaushalten entspreche. – Download des Berichts:
www.gfa-news.de
Webcode: 20130124_002
Neubewertung von Abwasserreinigungsanlagen mit anaerober Schlammbehandlung vor dem Hintergrund der energetischen Rahmenbedingungen und der abwassertechnischen Situation in Rheinland-Pfalz (NAwaS)
Projektbeschreibung
Abwasser und der bei der Abwasserbehandlung anfallende Klärschlamm stellen in vielen Fällen ein noch ungenutztes Energiepotenzial dar. Die Wirtschaftlichkeit abwassertechnischer Anlagen wird wesentlich von der Energieeffizienz und den Klärschlammverwertungs- bzw. -entsorgungskosten beeinflusst. Ein wirksames Stoffstrommanagement auf der Kläranlage ist daher gefordert, um die energetischen Res-sourcen des Abwassers bzw. des Klärschlammes zu nutzen und die zu entsorgenden Klärschlammmen-gen zu reduzieren, ohne jedoch die Ablaufqualität des behandelten Abwassers negativ zu beeinflussen. Der hierfür entscheidende Verfahrensschritt in kommunalen Abwasserreinigungsanlagen ist die Stabilisierung des Klärschlamms. Hier unterscheidet man im Wesentlichen zwei grundsätzliche Möglichkeiten: Bei der simultanen aeroben Schlammstabilisierung erfolgt die Stabilisierung im Verlauf der Abwas-serreinigung. Den Belebtschlammorganismen wird durch die Bemessung der Belebungsbecken auf ein hohes Schlammalter (t = 25 d) sowie eine geringe Schlammbelastung (<=0,05 kg BSB5/kg TS/d) nur wenig Nahrung in Form von BSB zur Verfügung gestellt. Die Belebtschlammorganismen veratmen zum Überleben ihre eigene Zellsubstanz. Die organische Substanz im Klärschlamm wird aufgezehrt und der resultierende Schlamm weist nach der Stabilisierung eine organische Trockensubstanz oTS von ca. 50 bis 55 % auf. Bei Bemessung der Anla-gen auf eine gemeinsame aerobe Stabilisierung sind große spezifische Beckenvolumina (i. d. R. 300 l/E) erforderlich. Das Verfahren der anaeroben Schlammstabilisierung (Faulung) beruht hingegen darauf, dass den Belebtschlammorganismen durch die Bemessung der Anlagen auf ein Schlammalter von ca. 10 bis 12 d resp. eine Schlammbelastung von 0,15 kg BSB5/kg TS/d relativ viel organische Substanz als Nahrung zugeführt wird. Hierdurch enthält der abgezogene Überschussschlamm noch einen hohen Anteil an organischer Substanz; in der Regel ca. 70 %. Der abgezogene Überschussschlamm wird dann (meist nach einer Voreindickung) zusammen mit dem Schlamm aus der Vorklärung (Primärschlamm) einem Faulbe-hälter zugeführt. Hier entsteht in einem 4-stufigen Prozess Biogas (Faulgas). Dieses kann dann z. B. über ein Blockheizkraftwerk mit einem elektrischen Wirkungsgrad von 30 bis 35 % verstromt werden. Die hie-raus resultierende Wärme kann z. B. zur Aufheizung des Schlammes und des Faulturms genutzt werden. In der Ingenieurpraxis gab es in der Vergangenheit relativ klare Grenzen, wann das Verfahren der aeroben Schlammstabilisierung und wann eine Schlammfaulung zu realisieren ist. Diese Grenzen ergaben sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wobei hierbei aufgrund der in der Vergangenheit niedrigen Energiekosten vorwiegend die Investitionskosten, sowie verfahrenstechnische Aspekten betrachtet wur-den. Der Einsatzbereich der anaeroben Schlammstabilisierung in Abhängigkeit von der Anschlussgröße kann Bild 1 entnommen werden. Die Abbildung verdeutlicht, dass bei Anlagengrößen von < 20 000 EW in der Vergangenheit fast aus-schließlich Anlagen mit simultaner aerober Schlammstabilisierung konzipiert wurden, während der Einsatzbereich für Faulungsanlagen erst bei Ausbaugrößen von mehr als 30 000 EW begann. Die in den vergangenen Jahren eingetretenen Entwicklungen – insbesondere die steigenden Energiepreise, veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie technische Neuentwicklungen im Zusammenhang mit Biogasanlagen – haben zu einer Verschiebung dieser vorge-nannten Grenzen geführt und machen somit eine Neubewertung der Einsatzbereiche für die Schlamm-faulung erforderlich. Dies gilt insbesondere für Rheinland-Pfalz, wo ca. 681 Kläranlagen mit Anschluss-größen < 30 000 EW betrieben werden, davon liegen 440 Anlagen bei einer Anschlussgröße von mehr als 1 000 EW. Hierbei ist auch die Fragestellung zu behandeln, wie Anlagen mit Klärschlammfaulung inkl. der erforderlichen Infrastruktur wie Faulbehälter, Gasspeicher, gegebenenfalls Prozesswasserbehandlung usw. im Bereich einer Ausbaugröße von 10 000 bis 30 000 EW kostengünstig, aber dennoch betriebssicher, um-gesetzt werden können. Ziel dieser Studie ist es, das in Rheinland-Pfalz tatsächlich vorhandene und nutzbare Optimierungspotenzial bei Umstellung von Kläranlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung auf Anlagen mit anaerober Schlammfaulung im Sinne eines integrativen Ansatzes betreffend Energieeffizienz, Wasser-wirtschaft / Gewässerschutz (Ablaufqualität), Abfallwirtschaft (Klärschlammmenge) und Wirtschaftlichkeit aufzuzeigen. Das Projekt besteht aus zwei Modulen. Der vorliegende Bericht umfasst Modul 1, das grundlegende Untersuchungen beinhaltet. Modul 2 widmet sich anschließend weitergehenden Untersuchungen, die u. a. eine Analyse und Beschreibung unterschiedlicher Bau- und Betriebsformen, eine Konzeptentwicklung zur Umstellung auf Faulungsbetrieb, eine Prüfungsmethodik zur Umstellung sowie die Untersuchung einer Modellanlage umfassen.
Finanzierende Institution(en): Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz
Partner-Institution(en):
Universität Luxemburg, Siedlungswasserwirtschaft und Wasserbau, Prof. Dr.-Ing. Jo Hansen,
Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann & Partner GmbH
Literaturliste:
Schriftenreihe Nr. 30 siwawi, Schlammfaulung statt aerober Stabilisierung – Trend der Zukunft?
vgl. Rubrik Publikationen
Mehr unter:
http://gandalf.arubi.uni-kl.de/index2.php?link=projekte&parea=2&pid=0156
Rheinland-Pfalz: Daten zur Abwasserentsorgung erschienen
In Rheinland-Pfalz ist der Statistische Bericht „Öffentliche Abwasserentsorgung 2010“ erschienen. Download:
www.gfa-news.de
Webcode: 20121120_003
Wasserentnahmeentgeltgesetz Rheinland-Pfalz veröffentlicht
Das „Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntG)“ wurde im Gesetzund Verordnungsblatt für das Land Rheinland- Pfalz Nr. 10 vom 13. Juli 2012 veröffentlicht.
www.gfa-news.de
Webcode: 20120814_002
Gründung der Hochwasserpartnerschaft „Mittlere Vorderpfalz“
Der Startschuss für die Hochwasserpartnerschaft „Mittlere Vorderpfalz“ erfolgte am 12. September 2012 in Ludwigshafen
Gemeinden, Städte und Landkreise an Rhein, Rehbach und Speyerbach haben sich zur Hochwasserpartnerschaft „Mittlere Vorderpfalz“ zusammengeschlossen. In der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen unterzeichneten die Vertreter der Kommunen in Anwesenheit von Umweltstaatssekretär Dr. Thomas Griese die Gründungsurkunde.
Der Staatssekretär unterstrich in seiner Begrüßung die Bedeutung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Allein in den letzten 20 Jahren seien dafür 800 Millionen Euro investiert worden. „Hochwasserschutz ist und bleibt ein Schwerpunkt der Landesregierung“, erklärte Staatssekretär Griese. Wie die bereits im Juni 2012 gegründete Hochwasserpartnerschaft „Südpfalz“ wird auch die neue Hochwasserpartnerschaft in den nächsten drei Jahren in Bereichen wie Katastrophenschutz, natürlicher Wasserrückhalt, Technischer Hochwasserschutz oder hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren Maßnahmen entwickeln und umsetzen.
Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz, betonte bei der Gründungsveranstaltung, dass „Bürger und Behörden auch auf seltene, extreme Hochwasser vorbereitet sein müssen. Ergänzend zu den klassischen Schutzmaßnahmen bedeute dies auch hochwasserangepasstes Bauen und die Sicherstellung einer effektiven Frühwarnung“.
In der Hochwasserpartnerschaft „Mittlere Vorderpfalz“ haben sich folgende Kommunen zusammengeschlossen: Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bad Dürkheim, Stadt Speyer, Stadt Ludwigshafen, Stadt Schifferstadt, Stadt Neustadt, Gemeinde Haßloch, Gemeinde Limburgerhof, Gemeinde Neuhofen, Gemeinde Böhl-Iggelheim, Vebandsgemeinde Dudenhofen, Gemeinde Altrip, Gemeinde Römerberg, Verbandsgemeinde Waldsee, Verbandsgemeinde Lambrecht.
23. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis: Wasserentnahmeentgeltgesetz Rheinland-Pfalz
8. November 2012, Mainz
Zum 1. Januar 2013 wird in Rheinland-Pfalz das Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern in Kraft treten. Damit verringert sich nicht nur die Zahl der Länder ohne eine solche Abgabe weiter, sondern es wird zugleich die allgemeine Diskussion um die Zukunft wasserrechtlicher Abgaben auch im Hinblick auf die einschlägigen europarechtlichen Implikationen neu beleben.
Im Gesprächskreis wird die neue Regelung vorgestellt und ihre praktische Bedeutung für das Land und bundesweite Impulse diskutiert.
Programm und Anmeldung:
http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF003/Institut/GK/Flyer_GK23_Mainz.pdf
Rheinland-Pfalz: „Wassercent“ verabschiedet
Mit großer Mehrheit hat der rheinlandpfälzische Landtag am 20. Juni 2012 den Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Wassercent“ verabschiedet (korrekt: Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntgG). „Wer Wasser nutzt, bezahlt – mit diesem Verursacherprinzip erfüllen wir den Auftrag der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und unterstützen den ressourcenschonenden Umgang mit unseren Gewässern“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese bei der Debatte im Landtag. Er betonte, dass die Einnahmen aus dem Wassercent dem Schutz der Gewässer unmittelbar zugutekommen. Rheinland-Pfalz ist das dreizehnte Bundesland, in dem zukünftig für die Entnahme von Grundwasser und von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt erhoben werde. Das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Vorgesehen sind vier verschiedene Entgeltsätze zwischen 0,5 und 6 Cent pro Kubikmeter Wasser. Auf jede Bürgerin und jeden Bürger in Rheinland-Pfalz kommen nach Angaben des Landesumweltministeriums durchschnittlich drei Euro im Jahr zu, die sie über ihre Wasserrechnung bezahlen werden.
www.gfa-news.de Webcode: 20120621_001
Wasserentnahmeentgelt für Rheinland-Pfalz auf dem Prüfstand
Leipzig. Das neue Wasserentnahmeentgelt in Rheinland-Pfalz fügt sich sinnvoll in die Nachhaltigkeits- und Klimaanpassungsstrategie des Landes ein und ist auch finanzpolitisch ein richtiger Schritt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), die das neue Instrument auf den Prüfstand gestellt hat. Kritisch sehen die Wissen-schaftler dagegen, dass bei der Abgabe nach Verwendungszweck unterschieden wird und umfangreiche Ausnahmen gelten.
Da Wasserentnahmeabgaben in die Kompetenz der Länder fallen, existieren in der Mehrzahl der Bundesländer sehr unterschiedliche Regelungen. Künftig sei es jedoch wichtig, diese bundesweit anzugleichen. Die UFZ-Forscher hatten bereits 2011 im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Studie über die Chancen und Grenzen von Was-sernutzungsabgaben in Deutschland vorgelegt. Die aktuelle Untersuchung zu Rheinland-Pfalz wird im August 2012 in der „Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht“ erscheinen.
Der Landtag von Rheinland-Pfalz beschließt heute über die Einführung einer Abgabe auf das Entnehmen von Wasser aus dem natürlichen Wasserhaushalt zum Jahresbeginn 2013. Zwölf andere Länder verfügen bereits über ein solches Wasserentnahmeentgelt. Neben der Erzielung von Einnahmen, die zweckgebunden für wasserwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, verfolgen diese Entgelte auch das Ziel, Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften: Nach dem Vorsorgeprinzip soll auf effiziente Weise verhindert werden, dass Wasserkörper übernutzt werden. „Vorsorgend sparsam und effizient mit unseren Wasserressourcen umzugehen, ist nicht zuletzt wegen des bereits offensichtlichen Klimawandels ein ressourcen- und klimapolitisches Gebot der Vernunft“, erläutert Prof. Erik Gawel, Umweltökonom an der Universität Leipzig und Wasserexperte am UFZ.
Wasserentnahmeentgelte signalisieren den Entnehmern von Wasser aus dem natürlichen Wasserkreislauf – sowie den Käufern wasserintensiver Produkte -, dass Rohwasser ein ökonomisch knappes Gut ist. Diese Knappheit drückt sich etwa in sogenanntem Wasserstress der Ökosysteme aus und darf nicht mit „Wassermangel“ verwechselt werden. „Auch an Mobiltelefonen oder Brot herrscht in Deutschland gewiss kein Mangel“, erläutert Gawel. „Diese Güter tragen aber zu Recht ihren jeweiligen Knappheitspreis.“ Nichts anderes müsse auch für das wertvolle Gut Wasser gelten.
Für das immerhin größte westdeutsche Flächen-Nehmerland im Länderfinanzausgleich, das durch verbindliche Maßnahmenprogramme zum Gewässerschutz und die anstehende verfassungsrechtliche „Schuldenbremse“ finanzpolitisch stark gefordert ist, bedeutet die Einführung einer Verursacherabgabe jedoch auch finanzpolitisch einen richtigen Schritt. „Für diese Zwecke Mittel gerade aus einer Verursacherabgabe bereitzustellen, ist legitim und richtig“, stellt Gawel klar. „Lenkung und Finanzierung sind kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille: Gerade auch das Zahlenmüssen der Entnehmer hat sinnvolle Lenkungseffekte.“
Rheinland-Pfalz hat insgesamt eine Wasserentnahmeabgabe geschaffen, die sich eng an die bisherigen Länderregelungen anlehnt. Damit dürften kritische Hinweise auf angeblich gefährdete Wettbewerbsfähigkeit von gewerblichen Wasserentnehmern oder mangelnde Tragbarkeit der Belastungen für private Haushalte kaum durchgreifen. „Die Belastungen sind tragbar und bewegen sich im üblichen Rahmen“, betont Gawel. Für private Verbraucher wird von bis zu drei Euro im Jahr für die Trinkwasserversorgung ausgegangen. Das Umweltministerium des Landes rechnet pro Jahr mit etwa zwanzig Millionen Euro Einnahmen aus der neuen Abgabe. Damit könnte jährlich je nach Verwendung des Aufkommens zusätzlich ein Mehrfaches an EU- oder Bundesmitteln für das Land akquiriert werden.
Positiv hervorzuheben sei die Tatsache, dass die Abgabe nur wenige unterschiedliche Abgabesätze, z. B. für Grund- und Oberflächenwasser, vorsehe. Ferner gebe es beachtliche Mengen-Freigrenzen, die „Kleinentnehmer“ von der Abgabepflicht ausnehmen und zugleich bürokratische und ressourcenpolitisch zweifelhafte Härtefallregime anderer Länder vermieden. Ähnlich wie Nordrhein-Westfalen begünstige Rheinland-Pfalz ausdrücklich nicht die gewässerschutzpolitisch problematische bergbauliche Wasserhaltung, die mit Ableitungen von Grundwasser verbunden ist; privilegiert sind allein „Freilegungen“ von Grundwasser. Allerdings wurden in Rheinland-Pfalz auch einige Schwachstellen der bisherigen Länder-Regelungen reproduziert: Dies betreffe etwa die ressourcenpolitisch fragwürdige Vermischung von Wasserentnahme und Wasserverwendung bei der Abgabenerhebung. Ebenso ins Auge fallen die umfangreichen Ausnahmen, etwa der Land- und Forstwirtschaft, die das Verursacherprinzip durchbrechen.
Die Einführung der Abgabe in Rheinland-Pfalz ist ein Schritt in die richtige Richtung, resümiert die Studie. „Eine konsequente Weiterentwicklung des Instruments, insbesondere eine Harmonisierung zwischen den Bundesländern und eine klare Ausrichtung auf den verursacherbezogenen Ressourcenschutz müssen aber auf der rechtspolitischen Agenda bleiben“, fordert Gawel.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen:
http://www.ufz.de/index.php?de=30593
Rheinland-Pfalz: Landesprojekt „Leitbetriebe Wasserwirtschaft“ vorgestellt
Die rheinland-pfälzische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hat am 19. März 2012 in Mainz das Landesprojekt „Leitbetriebe Wasserwirtschaft“ vorgestellt. An diesem Programm nehmen 20 landwirtschaftliche Betriebe teil, um gewässerschonende Produktionsweisen weiter zu entwickeln und langfristig zu etablieren. Dies sei die Basis für eine erweiterte Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, so Höfken. Die Pilotphase dieses Landesprojekts starteten das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen- Nahe-Hunsrück und das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht bereits 2009. In den vergangenen zwei Jahren haben die 20 teilnehmenden Leitbetriebe unter anderem getestet, wie sich verschiedene Düngungsmethoden beim Anbau von Mais, Weizen, Raps oder Kartoffeln auswirken.
Rheinland-Pfalz: „Wassercent“ ab 2013 geplant
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken hat am 7. Dezember 2011 den Gesetzentwurf zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts vorgestellt, den sie am Vortag ins Kabinett eingebracht hatte. Der „Wassercent“ soll in Rheinland-Pfalz ab 2013 für alle Entnahmen aus dem Grundwasser sowie aus Oberflächengewässern erhoben werden. Höfken betonte, dass die jährlichen Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 20 Millionen Euro ausschließlich dem Schutz der Gewässer zugutekommen. In Deutschland erheben bereits elf Bundesländer ein Wasserentnahmeentgelt. Den Wassercent für Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Der Gesetzentwurf zum Wasserentnahmeentgelt sieht drei unterschiedliche Entgeltsätze vor:
6 Cent je m3 für Entnahmen aus dem Grundwasser,
2,4 Cent je m³ für Entnahmen aus Oberflächenwasser,
1 Cent je m³ für Entnahmen zu Kühlwassernutzung (Durchlaufkühlung) und zur Aufbereitung von Bodenschätzen (zum Beispiel Kieswäsche).
Entgeltspflichtig werden etwa 230 Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung sowie 300 bis 400 gewerblich-industrielle Unternehmen. Jede Rheinland-Pfälzerin und jeder Rheinland-Pfälzer wird für den Wassercent jährlich etwa drei Euro aufbringen müssen, die auf der Wasserrechnung ausgewiesen werden. Aus der Entgeltpflicht ausgenommen werden unter anderem Wasserentnahmen zur Fischerei, zu Löschzwecken, aus staatlich anerkannten Heilquellen sowie zur Bewässerung in der Land- und Forstwirtschaft. „Vorgesehen sind zudem Bagatellgrenzen, die bei 10 000 m3 pro Jahr für Grundwasser und 20 000 m3 pro Jahr für Oberflächenwasser liegen.
Wasserwirtschaft macht Spaß
Unter diesem Motto stand die Vortragsveranstaltung mit Joachim Gerke, Leiter der Abteilung Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, der SGD Nord in Koblenz. Er informierte anschaulich über das Berufsfeld „Ingenieur für Wasserbau“.
Trotz guter beruflicher Rahmenbedingungen, wie z.B. die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, werde es immer schwieriger, geeigneten Nachwuchs für den abwechslungsreichen und attraktiven Beruf zu finden. Mit großem Interesse lauschten die Zuhörer seinen langjährigen Beobachtungen aus ganz unterschiedlichen beruflichen Perspektiven. Zahlreiche anschauliche Beispiele aus den Bereichen Städtebau, Automobil- und Computertechnik, Alltagstechniken, dem technischen Hochwasserbau und dem Gewässerschutz zeigten die großen Herausforderungen der Zukunft. Gerke hat Freude daran, jungen Menschen die Vorzüge des Ingenieurberufs näher zu bringen. Das bewies er bei diesem Vortrag, insbesondere jedoch beim „Bunten Klassenzimmer“ auf der Bundesgartenschau im Gespräch mit den jungen Schülern.
Er beendete seinen Vortrag mit einer Folie seines Lieblingsvogels, dem Eisvogel, denn Technik in der Wasserwirtschaft bedeutet auch Bewahrung des Naturschutzes.
Mit dieser und weiteren interessanten Veranstaltungen ergänzt die SGD Nord im Jahr 2011 das Programm der Bundesgartenschau. Alle sind kostenlos und finden außerhalb der BUGA-Kernbereiche statt. In der Broschüre „Veranstaltungen 2011″ sind die Termine konkret dargestellt. Weitere Infos unter www.sgdnord.rlp.de.
Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2011 bis 2016 spielt Wasser fast nur als „Hochwasser“ eine Rolle: „Wir wollen unser integriertes Hochwasserschutzkonzept durch Förderung des natürlichen Rückhalts in der Fläche (zum Beispiel Renaturierung/Aktion Blau), sichere Deiche, Rückhalteräume, örtliche Schutzmaßnahmen sowie Stärkung der Eigenvorsorge zügig weiter umsetzen. Am Oberrhein sollen alle Maßnahmen auf rheinland-pfälzischer Seite für einen 200-jährlichen Hochwasserschutz realisiert werden. 2012 sollen die Rückhalteräume – soweit nicht beklagt – einsatzbereit und die Deichertüchtigung abgeschlossen sein. … Örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein und den Einzugsgebieten seiner Nebenflüsse wollen wir realisieren, auch in Kombination mit Renaturierung und ökologischer Gewässerentwicklung. Wir werden uns im Rahmen des Hochwasserschutzes insbesondere für Deichrückverlegungen und für die Entwicklung von Auen einsetzen. … Die Entwicklung der Hochwasserrisikomanagementpläne und die Bildung von Hochwasserpartnerschaften werden weiter gefördert (Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie). … Wir werden die nächsten Schritte der Wasserrahmenrichtlinie konsequent umsetzen … Mit der Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir das neue bundesweite Wasserrecht umsetzen und dabei landesrechtliche Handlungsspielräume zur Verbesserung der Gewässerqualität nutzen. Insbesondere wollen wir, wo erforderlich, ausreichend breite Gewässerrandstreifen ausweisen, um eine positive Gewässerentwicklung zu ermöglichen und um Nährstoff- und Pestizideinträge zu verringern.“ Und an anderer Stelle im Koalitionsvertrag: „Darüber hinaus werden wir ein Wasserentnahmeentgelt für Grund- und Oberflächenwasserentnahmen einführen (Wassercent). Wir wollen eine Ressourcennutzungsabgabe (Kieseuro) mit dem Ziel der zeitnahen Einführung prüfen, auch unter dem Aspekt ökologischer Steuerungswirkungen.“
http://spdnet.sozi.info/rlp/dl/Koalitionsvertrag.pdf
http://gruene-rlp.de/userspace/RP/lv_rlp/pdfs/gruene_dokumente/Koalitionsvertrag.pdf
Rheinland-Pfalz: Drittes Benchmarking für Wasserbetriebe startet
Für das landesweite Benchmarking der rheinland-pfälzischen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird im III. Quartal 2011 die dritte Runde mit den Daten für das Wirtschaftsjahr 2010 durchgeführt. Die Datenerhebung ist ab dem 15. August 2011 für einen Zeitraum von drei Monaten möglich. Gleichzeitig können auch die Daten für die Transparenzinitiative der Wasser- und Abwasserpreise miterhoben werden. Am 15. Juni 2011 findet in Boppard eine Informationsveranstaltung statt.
www.wasserbenchmarking-rp.de
Landesweiter Beirat unterstützt Hochwasservorsorge
Am 17. Januar 2011 hat unter Leitung der rheinland-pfälzischen Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege die konstituierende Sitzung des landesweiten Beirats zur Begleitung der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Rheinland-Pfalz stattgefunden. Rheinland-Pfalz ist nach Angaben des Landesumweltministeriums eines der ersten Länder, das alle betroffenen Institutionen über einen landesweiten Beirat in die Hochwasservorsorge mit einbezieht. Der DWA-Landesverband Rheinland-Pfalz/Hessen/Saarland ist in dem Beirat vertreten. Wichtigste Vorgabe der EU-Kommission ist es, bis 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne für alle hochwassergefährlichen Flussgebiete zu erarbeiten.
Klärschlammtrocknungsanlage Platten: Betreibergesellschaft hält an Planung für den Bau eines ca. 60 m hohen Kamins fest
Die Betreiberin der Plattener Klärschlammtrocknungsanlage (WVE GmbH) wurde schriftlich darüber informiert, dass die SGD Nord als Genehmigungsbehörde eine Rücknahme der Genehmigung für die Anlage prüft. Der WVE GmbH wurde Gelegenheit gegeben, sich dazu bis zum 11.06.2010 zu äußern.
Von dieser Möglichkeit hat die sie nun Gebrauch gemacht und mitgeteilt, dass sie unverzüglich einen Genehmigungsantrag für eine technische Änderung der Anlage stellen werde. Die WVE GmbH hat mitgeteilt, dass sie die bereits im April angedachte Lösung in Betracht ziehen werde, nämlich den Bau eines 60 Meter hohen Kamins. Der Antrag selbst liegt zurzeit noch nicht vor.
Sobald dieser vorliegt wird die SGD Nord ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren einleiten. Dabei wird die Genehmigungsfähigkeit des Kamins sorgfältig geprüft. Ein auf dem Gebiet des Immissionsschutzes und der Meteorologie erfahrenes Ingenieurbüro begutachtet die Geruchsimmissionen. Die Ortsgemeinde Platten wird als Trägerin der Bauleitplanung an dem Genehmigungsverfahren beteiligt.
Umweltministerin Conrad begrüßt Neugründung des Zweckverbands Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR)
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz wirkt seit vielen Jahren darauf hin, das die Kommunen alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung ausschöpfen. Dazu gehört auch die interkommunale Zusammenarbeit in der Abwasserbeseitigung.
Der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) wird zu diesem Zweck heute in Guntersblum durch die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Guntersblum und Nierstein-Oppenheim sowie die Stadt Alzey gegründet. Durch die Zusammenarbeit können erhebliche Synergiepotenziale in der Abwasserentsorgung erschlossen und die Leistungsfähigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Dies trägt auch zur Qualitätssicherung und Verbesserung der Abwasserentsorgung bei.
Durch den Zusammenschluss werden für die nächsten 20 Jahre Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe erwartet. Sie entstehen durch effizienteren Einsatz des Personals, gemeinsamen Einkauf und wirtschaftliche Betriebsoptimierung. Davon profitieren im Einzugsgebiet des Zweckverbandes rund 85.000 Menschen in Rheinhessen.
Umweltministerin Margit Conrad unterstützt die Gründung des Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen: „Die Kommunen als Träger vieler wasserwirtschaftlicher Maßnahmen können auf die Unterstützung des Landes zurückgreifen, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belastet und die Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht überfordert werden. Alle Formen einer interkommunalen Zusammenarbeit unterstützen diese Zielsetzung.“
Von der Landesregierung werden Gutachten zur Realisierung interkommunaler Kooperationen von Maßnahmeträgern der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Umsetzung der hierzu erforderlichen Maßnahmen finanziell gefördert. Hierfür wurden in den letzten Jahrzehnten 4,5 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt.
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Hohes Niveau der rheinland-pfälzischen Abwasser-Reinigung bei günstigen Abwassergebühren
Die Abwasserreinigung in Rheinland-Pfalz konnte wieder verbessert werden: Dies zeigt der neue Bericht zum Stand der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2008.
99 Prozent der Bevölkerung sind in Rheinland-Pfalz an die Kanalisation und an biologische Kläranlagen angeschlossen. Die Reinigungsleistung liegt bei allen Kläranlagen ab 2.000 Einwohnerwerten hinsichtlich der organischen Belastung bei 98 Prozent, hinsichtlich der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor bei 83 Prozent bzw. 89 Prozent. Gegenüber dem Stand 2006 beim Nährstoffparameter Stickstoff ist eine leichte Steigerung zu verzeichnen. Der Bericht, der alle 2 Jahre erstellt wird, wertet die Messdaten aller 736 rheinland-pfälzischen Kläranlagen für das Jahr 2008 aus.
Umweltministerin Conrad: „Das hohe Niveau der Abwasserreinigung in Rheinland-Pfalz verbessert die Gewässergüte und wirkt sich positiv auf unsere Gewässerlandschaften aus. Die Abwasserbeseitigung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Daseins- und Zukunftsvorsorge“.
Die kommunalen Gebietskörperschaften leisten gute Arbeit ohne die Haushalte über Gebühr zu belasten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Erhebung des statistischen Bundesamtes. Trotz der verhältnismäßig dünnen Besiedlung und der besonderen topografischen Verhältnisse müssen die rheinland-pfälzischen Haushalte für die Abwasserentsorgung im Durchschnitt einen vergleichsweise niedrigen Preis zahlen. Die jährliche Belastung eines Modellhaushaltes mit zwei Personen lag 2007 bei 192 Euro; nur 2 Bundesländer weisen günstigere Werte auf. Dazu trägt auch die Förderpolitik des Landes bei.
„Zur Wirtschaftlichkeit der Kläranlagen hat sicherlich auch das Benchmarking-Projekt der Landesregierung beigetragen, an dem sich zahlreiche Abwasserunternehmen beteiligt haben“, so Conrad.
Künftige Schwerpunkte der Abwasserbeseitigung werden im Lagebericht unter dem Kapitel „Ausblick“ angesprochen, so z.B. die Sanierung und Verbesserung bestehender Abwasseranlagen, die Optimierung der Entwässerungsverfahren und -strukturen sowie die Einsparung und Gewinnung von Energie (u.a. über Biogas- und Abwärmenutzung).
Der Bericht kann unter http://www.mufv.rlp.de/wasser.html unter der Rubrik „Wasser schützen nutzen“ und dann „Abwasser“ oder unter http://www.wasser.rlp.de/servlet/is/486/ heruntergeladen werden.
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Umweltministerin Margit Conrad bewilligt 116.000 Euro für Kläranlage Alsenz
Die Erneuerung der Betriebssteuerungssysteme der Kläranlagen in Alsenz und Niedernhausen wird vom Umweltministerium mit einem zinslosen Darlehen in Höhe von 116.000 Euro gefördert.
Im Zuge der Erneuerung sollen in den beiden Kläranlagen auch die Dosierstationen für die Phosphatfällung einschließlich moderner Messtechnik erneuert und an das Steuerungssystem angeschlossen werden. Hierdurch wird die Reinigungsleistung der Kläranlagen erheblich verbessert und insoweit die Belastung der Alsenz durch Phosphor verringert.
Aufgrund der Erneuerung der Steuerung- und Messtechnik wird eine verbesserte Betriebsstabilität der Abwasserbehandlung erreicht. Weiterhin werden durch die Erneuerung der modernisierten Steuerungstechnik die Energiekosten deutlich reduziert werden. Die Fertigstellung ist für Ende des Jahres geplant.
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Speyer: Aus Abwasser Heizwärme gewinnen – Beispielhaftes Projekt am Yachthafen
Am Speyerer Yachthafen wird Wärme aus Abwasser gewonnen und für Heizzwecke genutzt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen knapp 480.000 Euro. Umweltministerin Margit Conrad fördert mit einem Zuschuss von 136.000 Euro dieses innovative Projekt für Energieeffizienz und Klimaschutz. Conrad: „Die Energienutzung aus Abwasser wird einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung kommunaler Zielsetzungen beim Klimaschutz leisten. Da mehr als 99 Prozent der Einwohner von Rheinland-Pfalz an öffentliche Kläranlagen angeschlossen sind, besitzt die Nutzung der im Abwasser gespeicherten Wärmeenergie großes Potenzial zur Verminderung unserer Energieimporte.“
Die Voraussetzungen für eine Abwasserwärmenutzung am Speyerer Yachthafen sind gut. Dort entsteht für 5 Hafenvillen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 5.700 Quadratmeter eine aufeinander abgestimmte Kombination von energiesparender Gebäudeausführung, Nutzwärmeerzeugung durch Wärmepumpen und Solarthermie. Damit werden Energieeinsparpotenziale konsequent erschlossen. Für die Wärmeversorgung kommt pro Gebäude eine Wärmepumpe zum Einsatz. Diese bezieht ihre Nutzwärme aus einem nahe gelegenen Abwasserkanal der Entsorgungsbetriebe Speyer. Dabei wird über einen Wärmetauscher dem Abwasser Wärme entzogen und zu Heizzwecken nutzbar gemacht. Die Warmwasserbereitung und die Wohnraumbeheizung werden zusätzlich durch solarthermische Anlagen auf den Dächern der Häuser unterstützt.
Die Anlage hat deshalb einen hohen Demonstrationswert. Denn viele Standorte in Rheinland-Pfalz eignen sich für die Energierückgewinnung aus Abwasser.
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Polder bei Altrip erlaubt
Der Polder Altrip/Waldsee/Neuhofen, der bis zu neun Millionen Kubikmeter Wasser fassen soll, ist Teil des rheinland-pfälzischen Hochwasserschutzkonzeptes am Rhein und darf jetzt gebaut werden. Die Gemeinde Altrip (Rhein-Pfalz-Kreis), ein landwirtschaftlicher Betrieb und ein Hauseigentümer fürchten, dass Altrip bei einem Vollaufen des rund 300 Hektar großen Polders vom Hochwasser eingeschlossen werden könnte. Es könne dadurch zu Schäden an Gebäuden und Straßen kommen. Aber das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klagen abgewiesen.
Quelle: http://www.swr.de/landesschau-rp/-/id=122144/nid=122144/did=4506830/wdq244/index.html
„Energiereserven aus Abwassersystem für Klimaschutz nutzen“ – Beispielhaftes Projekt in Speyer
Ein Projekt mit Demonstrationscharakter für Energieeffizienz und Klimaschutz wird heute am Speyrer Yachthafen auf den Weg gebracht: In den dort entstehenden Gebäuden wird Abwärme aus Abwasser gewonnen und für Heizzwecke genutzt. Umweltministerin Margit Conrad stellte anlässlich des ersten Spatenstich fest: „Dieses Vorhaben steht für ein Energiekonzept, das Energieeinsparpotentiale konsequent erschließt und vorhandene Ressourcen und regenerative Energien miteinander verbindet. Es stellt ein Highlight in der Vielfalt örtlicher Energiekonzepte dar. Da mehr als 99 Prozent der Einwohner von Rheinland-Pfalz an öffentliche Kläranlagen angeschlossen sind, besitzt die Nutzung der im Abwasser gespeicherten Wärmeenergie großes Potenzial zur Verminderung unserer Energieimporte. Die Kommunen können damit einen großen Beitrag zu Klimaschutz und Technologieentwicklung leisten.“
Die Firma Steber Partner Wohnbau GmbH und die Stadtwerke Speyer als Contractor haben für 5 Hafenvillen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 5.700 Quadratmeter ein innovatives Konzept entwickelt: durch eine aufeinander abgestimmte Kombination von energiesparender Gebäudeausführung, Nutzwärmeerzeugung durch Wärmepumpen, Solarthermie und individuell angepasster Heizungstechnik werden Energieeinsparpotenziale konsequent erschlossen. Für die Wärmeversorgung kommt jeweils eine Wärmepumpe mit je 40 kW zum Einsatz. Diese beziehen ihre Nutzwärme aus einem nahe gelegenen Abwasserkanal der Entsorgungsbetriebe Speyer. Dabei wird über einen Wärmetauscher dem Abwasser Wärme entzogen und zu Heizzwecken nutzbar gemacht. Die Warmwasserbereitung und die Wohnraumbeheizung werden zusätzlich durch solarthermische Anlagen auf den Dächern der Häuser unterstützt.
Unter Zugrundelegung des derzeitigen deutschen Strommixes kann die Nutzung von Abwärme aus dem kommunalen Abwassernetz durch Wärmepumpen in Kombination mit einer solaren Wärmeunterstützung zu einer Absenkung der CO2- Emission um 40 Prozent im Vergleich zu konventionellen Heizungsanlagen führen.
Im gesamten Abwassersystem gebe es noch große ungenutzte Energiereserven, sei es in der Industrie, im Gewerbe oder bei den Kommunen, so die Umweltministerin. Conrad: „In dem Maße wie wir uns auf diese und andere heimische Ressourcen stützen, vermeiden wir Energieimporte und schützen uns vor Preissteigerungen in der Zukunft.“
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Informationen über Wasser- und Abwasserentgelte in Rheinland-Pfalz für alle Gemeinden im Internet abrufbar
Für einen Kubikmeter Trinkwasser mussten rheinland-pfälzische Haushalte im Jahr 2007 durchschnittlich 1,55 Euro bezahlen. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems fünf Cent mehr als zwei Jahre zuvor (plus 3,3 Prozent). Die monatliche Grundgebühr, die beispielsweise für Wartung, Netzbetreibung, Einbau und Wechsel von Wasserzählern erhoben wird, belief sich im Landesdurchschnitt auf 4,99 Euro, das waren 22 Cent mehr als im Jahr 2005 (plus 4,4 Prozent). Auch Informationen über die Abwasserentgelte sind im Internet zu finden. Da die Verbandsgemeinden für die Abwasserentsorgung zuständig sind, werden die Preise auf Verbandsgemeindeebene dargestellt. Eine vergleichende Betrachtung ist bei den Abwasserpreisen jedoch nicht sinnvoll, so das Statistische Landesamt. Hier gibt es eine Fülle von Berechnungsgrundlagen, die es unmöglich macht, die Gebühren einander gegenüberzustellen.
www.statistik.rlp.de
Quelle: http://www.dwa.de/
Queidersbach: Ausbau der Abwasserbeseitigung
Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt, teilt mit, dass das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd ein Darlehen in Höhe von einer Million Euro bewilligt hat. Das Darlehen beträgt 80 Prozent der förderungsfähigen Kosten und wird von der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd für den Bau einer Abwasserpumpstation „Queidersbach“ verwendet. Die Mittel sind für das Haushaltsjahr 2009 veranschlagt.
Die Kläranlage Queidersbach wurde Mitte der neunziger Jahre teilsaniert. Im alten Tropfkörper aus dem Jahre 1966 wurde das Tropfkörpermaterial ausgetauscht und es wurde ein neues Nachklärbecken gebaut. Trotzdem konnte die erforderliche Reinigungsleistung nicht erbracht werden; die Gewässergüte des Queidersbaches ist schlecht, was insbesondere auf die mangelnde Nährstoffelimination zurückzuführen ist.
Alternativ zum Bau einer neuen Kläranlage für 4.400 Einwohnerwerten (EW) mit weitergehender Reinigung wurde der Anschluss der Ortsgemeinde Queidersbach über eine Druckleitung an die Zentralkläranlage der Stadt Kaiserslautern untersucht. Die Studie ergab, dass beide Alternativen in etwa gleiche Investkosten verursachen, die zu erwartenden Betriebskosten jedoch für einen Anschluss an die Zentralkläranlage Kaiserslautern sprechen.
Die geplante Maßnahme beinhaltet den Bau einer Pumpstation am Standort des netzabschließenden Regenüberlaufbeckens der Ortsgemeinde Queidersbach sowie die Verlegung eines circa 5,7 Kilometer langen Verbindungssammlers bis zur vorhandenen Pumpstation am Gelterswoog. Von dort wird das Abwasser über eine rund 1,6 Kilometer lange Freispiegelleitung in die städtische Kanalisation im Stadtteil Hohenecken gepumpt.
Nach Fertigstellung der Maßnahme wird die alte Kläranlage Queidersbach aufgelassen und rückgebaut, der Standort wird renaturiert.
Quelle: http://www.sgdsued.rlp.de
Niederkirchen: Ausbau der Abwasserbeseitigung
Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt, teilt mit, dass das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz der Verbandsgemeinde Otterberg ein Darlehen in Höhe von 700.000 Euro bewilligt hat. Das Darlehen beträgt 80 Prozent der förderungsfähigen Kosten und wird von der Verbandsgemeinde zum Ausbau der Abwasserbeseitigung verwendet. Für das Haushaltsjahr 2008 wurde ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro gewährt. Für das Haushaltsjahr 2009 sind 500.000 Euro veranschlagt.
Die Verbandsgemeinde Otterberg wird den Abwasseranschluss der Ortsgemeinden Schneckenhausen und Schallodenbach an die Gruppenkläranlage in Niederkirchen anbinden. Im Zuge des Anschlusses der beiden Ortsgemeinden sind Verbindungssammler sowie zwei Pumpstationen zu errichten. Die beiden alten Kläranlagen in Schneckenhausen und Schallodenbach werden zurückgebaut.
Quelle: http://www.sgdsued.rlp.de
Abwasserbeseitigung in Mehlingen
Neustadt an der Weinstraße/Mehlingen – Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt, teilt mit, dass das Land Rheinland-Pfalz der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn ein Darlehen in Höhe von 500.000 Euro bewilligt hat. Das Darlehen beträgt 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten und wird von der Verbandsgemeinde für den Bau einer Regenentlastungsanlage in der Ortsgemeinde Mehlingen verwendet. Die Mittel sind für das Haushaltsjahr 2009 veranschlagt.
Die Ortsgemeinde Mehlingen wird überwiegend im Mischsystem entwässert und ist seit einigen Jahren an die Gruppenkläranlage Enkenbach-Alsenborn angeschlossen. Am Standort der alten Kläranlage Mehlingen soll nun durch den Bau eines Regenüberlaufbeckens mit einem Volumen von 554 Kubikmeter die ordnungsgemäße und den Regeln der Technik entsprechende Mischwasserbehandlung sichergestellt werden. Zur weitergehenden Reinigung des Überlaufwassers wird der alte Nachklärteich zu einem Regenrückhaltebecken umgebaut. Weiter wird die Entlastungsleitung des bereits sanierten Regenüberlaufes 2 in der Hauptstraße verlängert, so dass auch dessen Überlaufwasser über das Regenrückhaltebecken geleitet wird.
Mit diesen Maßnahmen wird der Schmutzfrachteintrag in den Mehlinger Bach verringert, was dem Fließgewässer und den circa zwei Kilometer unterhalb liegenden Schwarzweihern zugute kommt.
Quelle: http://www.sgdsued.rlp.de
Klärschlammverwertung in Ingelheim
Neustadt an der Weinstraße/Ingelheim – Wie der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt, Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz, mitteilte, bewilligt das Land Rheinland-Pfalz dem Abwasserzweckverband „Untere Selz“ Ingelheim als Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro. Der Abwasserzweckverband wird die Mittel für Forschungsvorhaben zur dezentralen thermischen Klärschlammverwertung verwenden.
Auf dem Gelände der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz“(AVUS) wird zur Zeit eine Versuchsanlage zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen betrieben. Das von der Arbeitsgemeinschaft Klärschlammpyrolyse entwickelte innovative Verfahren ermöglicht die thermische Verwertung von Klärschlämmen ohne den Einsatz fossiler Energieträger.
Die Anlage ist dafür ausgelegt, den Klärschlamm von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße bis circa 20.000 Einwohnerwerten (EW) vollständig thermisch zu verwerten. Die Konzeption der Anlage ermöglicht einen einfachen und sicheren Dauerbetrieb mit geringstem Personalaufwand. Mit der anstehenden Novellierung der Klärschlammverordnung insbesondere hinsichtlich des Hygienisierungsgebotes, stellt diese Anlagetechnik eine Lösung für die steigenden Anforderungen an die Klärschlammentsorgung für einen Großteil der Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz dar. Die Verwertung der Klärschlämme wird mit der Anlage in der Hand der Anlagenbetreiber belassen und führt zu einer Entlastung der Entsorgungskosten und damit der Abwasserbeseitigungsgebühren.
Im Zuge der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wurde die Einordnung einer derartigen Anlage in das bestehende Genehmigungsrecht mit den zuständigen Genehmigungsbehörden diskutiert. Für die weitergehende Fortführung des Genehmigungsverfahrens bis zu einer Dauergenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist die umfassende Bilanzierung der in dem Prozess vorhandenen Massenströme erforderlich. Dazu gehört die Analyse der in dem Ausgangsstoff „Klärschlamm“ im Rauchgas sowie im Reststoff der Asche enthaltenen Parameter.
Ziel ist insbesondere, die weitere Verwertung des durch das Pyrolyseverfahren hygienisierten Klärschlamms, das heißt den Pyrolysereststoff zu prüfen. Dazu gehört der Einsatz als Dünger, die Rückgewinnung es enthaltenen Phosphors oder auch im ungünstigen Fall die Möglichkeit der Ablagerungen auf Deponien. Mit der erfolgsversprechenden Weiterentwicklung des Verfahrens und der Klärung der Frage nach dem Einsatz beziehungsweise Verbleib der Reststoffe aus der Pyrolyse könnten in Zukunft derartige Anlagen durch eine langfristige Stabilisierung der Entsorgungskosten den Gebührenhaushalt entlasten.
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Quelle: http://www.sgdsued.rlp.de
Neubau der Kläranlage Drehenthalerhof genehmigt
Wie Ralf Neumann, Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd mitteilt, wurde der Verbandsgemeinde Otterberg die wasserrechtliche Erlaubnis zum Neubau der Kläranlage im Otterberger Ortsteil Drehenthalerhof erteilt. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verschiedener Sanierungsvarianten hatte ergeben, dass der Neubau einer Kläranlage am alten Kläranlagenstandort die günstigste Variante darstellt. Die Kläranlage wurde auf eine Ausbaugröße von 430 Einwohnerwerten bemessen. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen, inklusive Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagenteile, werden mit circa 1,745 Millionen Euro veranschlagt.
Für die biologische Abwasserreinigung sowie die Schlammbehandlung wurde ein Verfahren mit Kombinationsbecken und simultan aerober Schlammstabilisierung gewählt, welches in dieser Größenordnung die kostengünstigste Variante darstellt. Im Anschluss an die biologische Reinigung im äußeren Ring des Kombinationsbeckens läuft das noch mit Feststoffen verunreinigte Abwasser in die innen liegende Nachklärung des Kombibeckens, wo sich die Feststoffe absetzen können. Der so gereinigte Ablauf der Nachklärung wird in den Glasbach abgeleitet, der dem Lanzenbach zufließt. Aufgrund des sensiblen Lanzenbaches wurden für die Einleitung des gereinigten Abwassers Überwachungswerte weit unter den Mindestanforderungen für Anlagen dieser Größenordnung festgesetzt.
Die geplanten Bauarbeiten werden im laufenden Betrieb der alten Kläranlage durchgeführt. Hierzu werden nach und nach alte nicht mehr benötigte Anlagenteile zurückgebaut und durch Neubauten ersetzt.
Die Maßnahme dient der weiteren Verbesserung der Wasserqualität sowie der Erreichung der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Diese hat zum Ziel, bis zum Jahr 2015 alle Oberflächengewässer der EU in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu überführen.
Die bestehende Kläranlage aus den 60er Jahren ist aufgrund ihres Alters und den geänderten Anforderungen an die Reinigungsleistung nicht mehr in der Lage, die Abwässer entsprechend den behördlichen
Quelle: http://www.sgdsued.rlp.de
Internet-Seite www.messdaten-wasser.rlp.de frei geschaltet – Messdaten der Gewässer und des Grundwassers online abrufbar
www.messdaten-wasser.rlp.de ist die Adresse einer neuen Internetplattform des Landes, auf der aktuelle Informationen über Niederschlagsmengen, Wasserstandsdaten und Grundwasserständen in Rheinland-Pfalz online abgerufen werden können.
Die auf der Seite auch für Laien verständlich aufbereiteten Basisdaten ermöglichen dem Besucher unter anderem die Tagesmittel- und Monatswerte einzelner Niederschlagsmessstationen abzurufen. Daneben bietet die Seite aktuelle Informationen zu den Pegelständen der Gewässer und Detailinformationen der rheinland-pfälzischen Grundwassermessstellen.
„Mit unserem neuen Internetangebot“, so Umweltministerin Margit Conrad“, bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine weitere Datenquelle mit Umweltinformationen aus Rheinland-Pfalz.“
Der Zugang zu den Informationen erfolgt nutzerfreundlich über eine interaktive Kartendarstellung, in der neben verschiedenen Basisdaten thematische Karten zu Niederschlagsverteilung oder Pegeleinzugsgebieten und die Standorte der jeweiligen Messstellen angezeigt werden. Dabei kann der Besucher entweder über eine grafische Navigation in den für ihn interessanten Bereich „hineinzoomen“, oder über eine komfortable Suchfunktion direkt nach Verwaltungseinheiten, Gewässern oder Messstellen recherchieren und diese darstellen lassen.
Auch können entsprechend dem jeweiligen Messnetz die aktuellen Messwerte sowohl in tabellarischer Form als auch als Zeitreihen abgefragt, und als komplette Datensätze heruntergeladen werden. Dazu besteht die Möglichkeit, mehrere Messstellen gleichzeitig anzuwählen und die Daten auf einmal herunterzuladen.
In den nächsten Monaten soll das Angebot noch weiter ausgebaut werden. So ist in einem nächsten Schritt geplant, neben weiteren Funktionalitäten vor allem die Daten der Messnetze zur Überwachung der physikalischen, chemischen und biologischen Wasserbeschaffenheit der oberirdischen Gewässer zu integrieren.
Die auf der Seite abrufbereiten Daten werden vom Gewässerkundlichen Dienst des Landes gesammelt und ausgewertet. Zur Erfassung betreibt die Wasserwirtschaftsverwaltung mehrere flächendeckend repräsentative Messnetze in Rheinland-Pfalz. So wird zum Beispiel durch Niederschlagsmessstationen die zentrale Eingangsgröße für den Wasserhaushalt bestimmt, die Pegelmessstationen liefern Informationen zu Wasserstand und Wassermenge der oberirdischen Fließgewässer. Daten über Grundwasserstand, Quellschüttung und die chemische Beschaffenheit werden über ein flächendeckendes Netz von Grundwassermessstellen gewonnen. Weiterhin sind Messnetze zur Überwachung der physikalischen, chemischen und biologischen Wasserbeschaffenheit der Fließ- und Stehgewässer eingerichtet, so dass insgesamt über 30.000 Messstellen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen.
Hierbei arbeiten in Rheinland-Pfalz die sechs Regionalstellen für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen als Betreiber der quantitativen Messnetze mit dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), das für die landesweite Leitung und Koordination der Messnetze verantwortlich ist, eng zusammen.
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„Kommunale Unternehmen der Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen“
Der von Umweltministerin Margit Conrad 2005 initiierte und vom Land finanzierte Leistungsvergleich für die Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Rheinland-Pfalz geht in die zweite Runde.
Conrad: „Ich möchte alle kommunalen Gebietskörperschaften ermutigen, bei dieser zweiten Runde des Kennzahlenvergleichs mitzumachen. Das Benchmarking-Verfahren unterstützt die Unternehmen der Wasserwirtschaft bei der Verbesserung ihrer Leistungen. Diese müssen auch in Zukunft weiterhin qualitativ hochwertig, flächendeckend und zu kostengünstigen Preisen angeboten werden.“
Den Kommunen soll damit eine fundierte Standortbestimmung ermöglicht werden. Der Vergleich der Unternehmensergebnisse sowie das „Lernen von den Besten“ sind Anstoß für weitergehende Maßnahmen zum Effizienzgewinn. Dies ist nicht zuletzt auch im Hinblick auf die prognostizierten Folgen des demographischen Wandels und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Aufgaben der Daseinsvorsorge von besonderer Bedeutung.
Interessierte Kommunen haben die Möglichkeit, sich auf einer regionalen Informationsveranstaltung am 16. Juni, um 10 Uhr, im Zentrum am Park, in 56281 Emmelshausen, über das Projekt zu informieren.
Die Erhebung der Daten erfolgt im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November 2008 für das Bezugsjahr 2007. Teilnehmer können das Angebot bis zum Ende der Dateneingabe jederzeit wahrnehmen. Ein vertraulicher Umgang mit den unternehmensbezogenen Daten ist garantiert. Ein Vertiefungsmodul wird den Kommunen angeboten, die ihre Standortbestimmung auf der Basis von zahlreicheren Kennzahlen vornehmen möchten.
Zugleich wird angestrebt, aus den Ergebnissen des Kennzahlenvergleichs einen zweiten anonymisierten Abschlussbericht der Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz zu veröffentlichen.
Im Jahr 2006 hat der erste Kennzahlenvergleich der Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz stattgefunden. Mit über 200 Teilnehmern hat dieser Benchmarking-Prozess bundesweit erhebliche Beachtung hervorgerufen. Viele weitere Bundesländer haben zwischenzeitlich gleichfalls Benchmarking-Initiativen gestartet. Die Konzeption des Landes Rheinland-Pfalz hat dabei Pate gestanden.
Informationen zu der ersten Runde des Kennzahlenvergleichs sowie Informationen zum aktuellen Projekt gibt es auf der Seite www.wasserbenchmarking-rp.de.
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Umweltministerium Rheinland-Pfalz und Potsdam-Institut kooperieren
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz sind Kooperationspartner. Umweltministerin Margit Conrad und der Direktor des Potsdam-Instituts, Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber, haben am 3. April 2008 eine Vereinbarung zur unbefristeten Zusammenarbeit unterzeichnet. Erstes gemeinsames Vorhaben ist ein Forschungsprojekt zum Klima- und Landschaftswandel in Rheinland-Pfalz – kurz: „KlimLandRP“. Das interdisziplinäre Projekt untersucht die regionalen Auswirkungen des Klimawandels und soll bis Ende 2011 abgeschlossen werden. Das Forschungsprojekt wird vom Umweltministerium getragen und hat ein Gesamtvolumen von ca. 1,8 Millionen Euro für dreieinhalb Jahre. „KlimLandRP“ betrachtet die Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaft, die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschlossen. Repräsentative Standorte, aber auch Extreme werden untersucht. Mögliche Veränderungen werden zunächst für einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren projiziert, je nach Fragestellung auch bis zum Jahr 2100. Die Studie baut auf dem 2007 veröffentlichten Klimabericht des Landes auf und bezieht Programme wie KLIWA ein, das sich länderübergreifend mit den Auswirkungen von Klimaveränderungen auf die Wasserwirtschaft befasst.
Fünf Module werden in enger Zusammenarbeit unterschiedlicher Wissenschaftsbereiche interdisziplinär bearbeitet. „Klimawandel und Wasserhaushalt“ wird durch das Modul Wasser abgebildet; Prof. Dr. Markus Casper vom Fachbereich Geografie/Geowissenschaften (Physische Geographie) der Universität Trier ist der wissenschaftliche Leiter. Zu erwartende klimabedingte Veränderungen des Bodens/Standorts werden im Modul Boden unter Leitung von Geologiedirektor Dr. Ernst-Dieter Spies vom Landesamt für Geologie und Bergbau bearbeitet.
Klima-Studie Rheinland-Pfalz mit Potsdam-Institut – Conrad und Schellnhuber werden Kooperationsvereinbarung in Mainz unterzeichnen
Rheinland-Pfalz startet in diesem Frühjahr ein mehrjähriges Forschungsprojekt zum Klima- und Landschaftswandel in Rheinland-Pfalz. Ein Projektpartner ist das renommierte Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK). Umweltministerin Margit Conrad und dessen Direktor, Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber werden bei einer Pressekonferenz die Kooperationsvereinbarung über die zukünftige gemeinsame Zusammenarbeit unterzeichnen. Anschließend wird das Vorhaben insgesamt vorgestellt und erläutert.
Donnerstag, 3. April, 10.30 Uhr
im
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz,
Raum 102 c (Untergeschoss)
Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz
Die wissenschaftlichen Untersuchungen sind interdisziplinär ausgerichtet. Partner in Rheinland-Pfalz sind neben dem Wirtschaftsministerium, die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz, das Landesamt für Geologie und Bergbau sowie das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht.
Beteiligt sind außerdem das Institut für Zoologie der Universität Mainz, der Fachbereich Geographie/Geowissenschaften der Universität Trier, das Institut für Landespflege der Universität Freiburg sowie das Institut für Agrarökologie/AgroScience in Neustadt – deren Vertreter sind bei der Pressekonferenz ebenfalls anwesend.
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen.
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Hochwasserschutz – Margit Conrad: „Die Menschen in Mainz-Süd bekommen wieder Sicherheit vor 200-jährlichem Hochwasser“
Die Erneuerung des Hochwasserschutzes für die Stadt Mainz hat mit dem Bau einer 1,8 Kilometer langen Stahlspundwand begonnen. Die Abgrenzung wird Mainz-Weisenau und Mainz-Laubenheim nach Fertigstellung der Rückhalteräume vor einem Hochwasser schützen wie es alle 200 Jahre erwartet werden muss. Bis April soll dieser Bauabschnitt fertig gestellt sein. Insgesamt dauert der Bau des Hochwasserschutzes für die Landeshauptstadt zwei Jahre und kostet 7 Millionen Euro, die das Land zu 90 Prozent fördert.
„Die neue Stahlwand ist Teil der Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein“, sagte Umweltministerin Conrad bei der Besichtigung der laufenden Baumaßnahmen in Mainz. Mit dem Ausbau des Oberrheins habe sich der Ablauf der Hochwasserwelle von Basel nach Karlsruhe um 1,5 Tage beschleunigt. Die Folge seien erhöhte Wasserstände von bis zu 80 Zentimetern. Während die Deiche 1955 noch vor 200-jährlichen Hochwasserereignissen schützten, können die Deiche seit 1977 nur noch 50- bis 60-jährliche Hochwasserereignisse abwehren. Conrad: „Die Landesregierung verfolgt mit hoher Priorität das Ziel, wieder ein hohes Schutzniveau für die Rheinanlieger und auch für Mainz zu erreichen.“
Die Mainzer Stahlspundwand beginnt bei Rheinkilometer 494,484 (Heidelberger Zementwerke), verläuft entlang der Bahngleise und endet kurz vor der Eisenbahnbrücke Mainz-Süd. Die Kosten für diesen Abschnitt betragen 3,4 Millionen Euro und werden vom Land zu 90 Prozent bezuschusst. Darin enthalten ist auch der Leinpfad, der eine neue Asphaltdecke bekommt sowie eine Bepflanzung mit Sträuchern und Kletterpflanzen. Ministerin Conrad dankte der Stadt Mainz, die den Bau durchführt, sowie den Planern und Arbeitern für die Umsetzung.
Der Klimawandel, so Conrad, könne mit einer Zunahme der Hochwassergefahr ein-hergehen. Conrad: „Das Land beabsichtigt nicht nur deswegen die Ausweisung von zusätzlichen, durch eine zweite Deichlinie begrenzte Reserveräume für Extremhochwasser und weitere Deichrückverlegungen in der Rheinniederung zwischen der französischen Grenze und Bingen.“
„Hochwasserschutz bedeutet Investitionen für Sicherheit, Lebensqualität und Entwicklung“, machte Conrad deutlich. Der gesamte Fluss müsse einbezogen werden und Ober- sowie Unterlieger müssten in einer Solidargemeinschaft eng zusammenarbeiten. Rund eine Million Menschen lebten an den großen und kleineren Flüssen des Landes. Conrad: „Es geht um deren Sicherheit und Lebensqualität. Die Investitionen in den Hochwasserschutz ermutigen und schaffen Perspektiven für attraktive städtebauliche Entwicklungen. Der Standard unseres Hochwasserschutzes ist ein Standortfaktor für viele Betriebe, auch für große Arbeitgeber, gerade am Rhein.“
Das rheinland-pfälzische Hochwasserschutzkonzept wird von drei Säulen getragen: Förderung des natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche, technischer Hochwasserschutz durch Deiche, Rückhalteräume und örtliche Hochwasserschutzanlagen sowie konsequente Hochwasservorsorge, vor allem Stärkung der Eigenvorsorge. Für den Hochwasserschutz der Stadt Mainz haben die technischen Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein die größte Bedeutung.
Gemeinsam mit Frankreich, dem Bund, Hessen und Baden-Württemberg setzt Rheinland-Pfalz seit mehr als zwei Jahrzehnten ein vertraglich vereinbartes Konzept zum Bau der Hochwasserrückhaltungen um und seit 1998 den internationalen Aktionsplan für den Rhein. Dieser sieht vor, gemeinsam 288 Millionen Kubikmeter maximal nutzbaren Rückhalteraum für Hochwasser zu schaffen. 62 Millionen Kubikmeter wird Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellen. Dies ist mehr als ursprünglich vereinbart und notwendig, um die Wirkung der vereinbarten 44 Millionen Kubikmeter zu erreichen. Auch alle Deiche werden ertüchtigt. 110 Kilometer von insgesamt rund 160 Kilometern Deiche in Rheinland-Pfalz wurden schon erneuert. Bisher hat das Land Rheinland-Pfalz für Deiche, Schöpfwerke und den örtlichen Hochwasserschutz in kommunaler Abwicklung am Oberrhein rund 118 Millionen Euro investiert. Dazu kommen noch die Kosten in Höhe von rund 97 Millionen Euro für die bisher durchgeführten Hochwasserrückhaltemaßnahmen in Rheinland-Pfalz, die vom Bund mit 40 Prozent und von Hessen mit 20 Prozent kofinanziert werden. Die Summe also von über 215 Millionen Euro wurde bisher umgesetzt.
In Rheinland-Pfalz bereits fertig gestellt sind die Hochwasserrückhaltungen Daxlanderau, Flotzgrün, Kollerinsel, Ingelheim und Worms-Mittlerer Busch. Im Bau befinden sich die Polder Bodenheim/Laubenheim und Wörth/Jockgrim mit einem Gesamtvolumen von 23 Millionen Kubikmeter. Zusammen mit den Hochwasser-Retentionsräumen in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist schon jetzt eine über 100-jährliche Hochwassersicherheit am Oberrhein wiederhergestellt. Ziel ist ein Schutz vor Hochwasser, wie es alle 200 Jahre vorkommt.
Das Land, so Conrad, beabsichtige darüber hinaus und nicht zuletzt als Antwort auf den Klimawandel die Ausweisung von zusätzlichen, durch eine zweite Deichlinie begrenzte Reserveräume für Extremhochwasser und weitere Deichrückverlegungen in der Rheinniederung zwischen der französischen Grenze und Bingen. Diese Reserveräume sollen genutzt werden wenn das Bemessungshochwasser für die Deiche überschritten wird. Nicht nur bei Hördt sondern auch im Raum Worms- Oppenheim ist zur deutlichen Verbesserung der Hochwassersicherheit zusätzliches Rückhaltevolumen geplant. Nach diesen Überlegungen wird nach Worten der Ministerin im südlichen Bereich der Bau eines Reserveraumes mit zweiter Deichlinie zwischen Eich und Guntersblum in Erwägung gezogen. Nördlich bei Guntersblum soll eine Deichrückverlegung erfolgen.
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Benchmarking – Projekt Rheinland Pfalz
In der Korrespondenz Abwasser Heft 12/2007 ab Seite 1251 ff beschreibt Winfried Schreiber vom Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland- Pfalz das gemeinsame Handeln von Landesregierung, Kommunen, kommunalen Spitzenverbänden und wasserwirtschaftlichen Fachverbänden an dem Leistungsvergleich der kommunalen Unternehmen aus Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Diese Zusammenarbeit hat zu aussagekräftigen Ergebnissen geführt, insgesamt 109 Unternehmen der Sparte Abwasserbeseitigung haben teilgenommen. Dies zeigt das große Interesse an dem Projekt und ist ein Beleg dafür, das Benchmarking als wichtiger Bestandteil der bundesdeutschen Modernisierungsstrategien von den kommunalen Unternehmen akzeptiert wird, wenn geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Klimabericht Rheinland-Pfalz – Ministerin Margit Conrad: „Der Klimawandel findet statt – auch in Rheinland-Pfalz“
Umweltministerin Margit Conrad hat heute in Mainz den Klimabericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz vorgelegt.
Der Klimawandel findet statt – dies wird mittlerweile nicht mehr ernsthaft bestritten. Auch in Rheinland-Pfalz zeigen sich bereits Auswirkungen auf die belebte und unbelebte Natur. Der Klimabericht fasst erstmals klimarelevante Daten und Zusammenhänge auf der Ebene des Landes Rheinland-Pfalz zusammen. Außerdem beschreibt er die im Lande bis jetzt festgestellten Klimaveränderungen und ihre Folgen und stellt mögliche Anpassungsstrategien dar.
In Rheinland-Pfalz hat sich im Flächenmittel in den letzten 100 Jahren die Jahresdurchschnittstemperatur um 0,8° Celsius erhöht. Es lassen sich allgemeine Phänomene wie früherer Beginn und längere Vegetationszeiten evtl. trockenere Sommer aber auch regenreichere Winter beschreiben. Zudem treten immer häufiger extreme Witterungsereignisse auf. Diese klimatischen Veränderungen und die Auswirkungen auf die Wetterverhältnisse sind jedoch räumlich unterschiedlich ausgeprägt.
Der 4. Bericht des Intergovernmental Panel of Climate Change (IPCC) sieht es als gesicherte Erkenntnis an, dass der Klimawandel auf menschliches Handeln zurückzuführen ist. In dem Bericht werden sowohl die Dimensionen des Klimawandels hervorgehoben, als auch die Tatsache, dass die Veränderungen schneller voranschreiten. Umweltministerin Conrad: „Das integrierte Klimaschutz- und Ener-gieprogramm wurde in der Regierungserklärung vom 28. Juni 2007 ausführlich dargelegt und beschreibt unsere Ziele. Wir müssen die Emissionen klimaschädlicher Gase verringern – drastisch und schnell. Dies hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir befassen uns aber auch mit Anpassungsstrategien an den stattfindenden und nicht mehr aufhaltbaren Klimawandel. Dazu gehören auch die wissen-schaftliche Analyse der regionalen Veränderungen und die Entwicklung von belastbaren Prognosen, um darauf aufbauend adäquate Anpassungskonzepte zu entwickeln. Dabei haben wir insbesondere die Auswirkungen auf die Natur, die Land- und Forstwirtschaft, die Böden, die Wasserwirtschaft – aber auch auf die Gesundheit der Menschen im Auge.“
1. Klimawandel in Rheinland-Pfalz: Ausgewählte Aussagen zu beobachteten bzw. möglichen Folgen
1.1 Temperatur
In Rheinland-Pfalz betrug die mittlere Erwärmung 0,8°C und entspricht damit dem bundesweiten Trend. Am größten ist die Erwärmung im Winter mit einer Temperaturerhöhung von 1°C bis 2°C. Mit 0,5°C bis 1,5°C ist die Erwärmung im Frühjahr und Sommer etwas geringer. Der Herbst ist im nordöstlichen Rheinland-Pfalz (Westerwald) in den letzten 50 Jahren im mittleren Trend (-0,5°C) sogar etwas kühler geworden. In den übrigen Regionen ist das Temperaturmittel im Herbst nahezu gleich geblieben oder geringfügig angestiegen (+0,5°C).
Für Deutschland wurde bis 2100, je nach Treibhausgasemissionen, eine Erwär-mung zwischen 2,5°C und 3,5°C prognostiziert. Ein Rahmen, in den sich auch Rheinland-Pfalz einfügen wird. Der beobachtete Trend der winterlichen Erwär-mung wird sich nach heutigen Erkenntnissen fortsetzen.
1.2 Niederschläge
• Im Niederschlagstrend der letzten 50 Jahre sind Frühling, Herbst und Winter nahezu in ganz Rheinland-Pfalz feuchter geworden. Die Sommermonate zei-gen hingegen eine deutlich fallende Tendenz der Niederschlagshöhen. Eine Fortsetzung dieses Trends wird erwartet.
• Winterliche Starkniederschläge nehmen an Heftigkeit und Häufigkeit zu.
1.3 Wasser
• Eine Zunahme der Westwetterlagen bedeutet höhere Niederschläge.
• Aufgrund höherer Winterniederschläge ist abzusehen, dass die Hochwassergefahr im Winterhalbjahr steigt. Die Anzahl der Hochwasserereignisse hat sich in den letzten 30 Jahren um ca. 25 Prozent erhöht.
• In einigen Regionen von Rheinland-Pfalz kann auf Grund höherer Winternie-derschläge mit steigenden Grundwasserständen gerechnet werden. In anderen Regionen kann es aufgrund der langen Trockenperioden im Sommer durchaus zur lokal begrenzten Absenkung des Grundwasserspiegels kom-men.
1.4 Vegetation und Landwirtschaft
• Die Vegetationsperiode beginnt früher und dauert länger.
• Es kann möglicherweise räumlich und zeitlich begrenzt zu Ertragseinbußen in der Landwirtschaft kommen, bedingt durch höhere Temperaturen, eingeschränkte Wasserversorgung oder extreme Wetterereignisse (z.B. Hagel, Starkniederschläge). Die verlängerten Vegetationszeiten in Verbindung mit moderatem Temperaturanstieg und ausreichender Wasserversorgung können hingegen zur Erhöhung des Ertragspotentials führen.
• Indirekte Ertragseinbußen ergeben sich aufgrund von steigendem bzw. sich veränderndem Schädlingsbefall und zunehmenden Krankheiten von Anbau-pflanzen.
1.5 Forstwirtschaft
• Sturmschäden und Trockenstress verstärken sich gegenseitig. Hinweise darauf gibt es bereits in den letzten Waldzustandsberichten.
• Schadinsekten, die in Südeuropa relevant waren (Beispiel: Eichenprozessionsspinner), kommen verstärkt auch im Norden vor.
• Der Wald in Rheinland-Pfalz wird sich tendenziell und regional in seiner Zusammensetzung zu wärme- und trockenliebenderen Baumarten verändern.
1.6 Fauna
• Es gibt Hinweise, dass sich Verbreitungsareale von Tier- und Pflanzenarten nach Norden verschieben oder in den Mittelgebirgen aufwärts ziehen.
• Wärmeliebende Arten wandern von Süden her ein (z.B. Libellenarten).
• Vogelzug und Brutverhalten (z.B. frühere Eiablage der Kohlmeise) verändern sich.
2. Klimawandel – ausgewählte Aussagen zu möglichen Maßnahmen und An-passungsoptionen
2.1 Wasserwirtschaft
Grundsätzlich ist unser Hochwasserschutz „klimatauglich“. Unsere Strategie der Versickerung und Rückhaltung in der Fläche, die Aktion Blau sowie die Ausweitung des Hochwassermeldedienstes auch auf die kleineren Flüsse bewähren sich vor dem Hintergrund zunehmender extremer, auch kleinräumiger Regenereignisse.
Folgende Maßnahmen müssen jedoch auch in Zukunft fortgesetzt werden:
• Weitere Umsetzung des Drei-Säulen-Hochwasserschutzkonzeptes. Errei-chung einer 200-jährigen Hochwassersicherheit für den Oberrhein / konkrete Planung von Reserveräumen für Extremhochwasser (Vorsorgeansatz).
• Weiterführung der „Aktion Blau“ zur Renaturierung / Revitalisierung der Flüs-se und Bäche für dezentralen Hochwasserrückhalt auf der Fläche (Vermei-dungsansatz).
• Die Versorgungsverbünde zum überregionalen Mengenausgleich in der Trinkwasserversorgung, die wir zurzeit fördern, sind beispielhafte Maßnahmen der Anpassung (Vorsorgeansatz). Diese und die Gewässerbewirtschaftung in der Vorderpfalz durch Schaffung großräumiger Verbundsysteme müssen weiter ausgebaut werden.
Es gibt noch weiteren Forschungsbedarf. Deswegen führen wir z.B. das Projekt „Klimaveränderungen und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft (KLIWA)“ zu-sammen mit Baden-Württemberg und Bayern durch (bereits begonnen):
o Ermittlung bisheriger Veränderungen des Klimas und des Wasserhaushal-tes.
o Abschätzung der Auswirkungen möglicher Klimaveränderungen auf den Wasserhaushalt.
o Messprogramm zur Erfassung künftiger Veränderungen des Klimas und des Wasserhaushaltes.
2.2 Forstwirtschaft
Landesforsten setzt nicht erst seit heute auf die Vielfalt von Baumarten.
Anpassungsstrategien sind hier die Fortführung von:
• Risikostreuung durch Vielfalt und rechtzeitige Waldumbaumaßnahmen.
• Förderung der genetischen Vielfalt.
• Naturnahem Waldbau und die kontinuierliche Erhaltung einer Vegetationsbe-deckung.
• Förderung und Erhaltung der Bodenporenstruktur durch Schutzkalkung und durch Förderung von ökologisch stabilen Mischwäldern.
2.3 Landwirtschaft
• Anbau angepasster Arten und Sorten (wärmeliebend, hitzetolerant, mit hoher Wassernutzungseffizienz).
• Anpassung von Anbau- und Fruchtfolgesystemen.
• Differenziertes Bewässerungs- und Düngemanagement.
• Konservierende Bodenbearbeitung.
2.4 Natur- und Artenschutz
• Der Biotopverbund erhält eine Bedeutung als Wanderungsachse.
• Veränderung des Naturschutzes im Sinne eines dynamischen Artenschutzes und Zielartensysteme.
• Vernetzung und Dynamik innerhalb der naturschutzrelevanten Flächen zur Erhaltung der Biodiversität.
• Vielfalt ist ein Schlüsselbegriff für die Natur und ihre Anpassungsstrategie an klimatische Veränderungen.
Umweltministerin Margit Conrad: „Wir haben erstmals einen Klimabericht für Rheinland-Pfalz vorgelegt. Dieser umfasst eine Bestandsaufnahme über die festgestellten Klimaveränderungen und deren Folgen sowie über mögliche Maßnahmen und An-passungsstrategien. Dies sind jedoch nur erste Erkenntnisse. Wir werden ressort-übergreifend die Erkenntnisse bündeln und mit weiteren wissenschaftlichen Unter-suchungen, länderübergreifenden und internationalen Programmen und Projekten den fachlichen Austausch pflegen, um tatsächlich belastbare Prognosen herleiten zu können und die Tragfähigkeit unserer Anpassungsstrategien weiter zu verbessern.“
Klimabericht Rheinland-Pfalz
http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/inhalte/klima/KlimaberichtRLP2007.pdf
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Bericht über Bleigehalt von Anwohnern des Industriegebiets Trierer Hafen
Eine umfangreiche Untersuchung findet man unter:
http://www.mufv.rlp.de/uploads/tx_RBDownloadSystem/63-1338_v5_01.pdf
Entwicklung und Erprobung eines Phosphor- Tools für die Kläranlage der BASF in Ludwigshafen
Unter http://tectraa.arubi.uni-kl.de/projekte.php3?lang=&parea=2&pid=0143
wird ein Projekt beschrieben, das die Kläranlage der BASF mit ihren stark schwankenden Phosphorfrachten – von Mangel- bis Überschusssituationen – zu einer stabilen und wirtschaftlicheren Fahrweise befähigen soll.
Das Projekt steht unter der Leitung von Diplom- Ingenieur Jürgen Wölle und Dr. Ing. Jo Hansen
Stiftung Natur und Umwelt unterzeichnet grenzüberschreitendes Abkommen in der Großregion Saar-Lor-Lux-Belgien-Rheinland-Pfalz
Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland – Pfalz arbeitet bereits seit vielen Jahren im Rahmen unterschiedlicher Projekte mit Umweltstiftungen der angrenzenden Länder zusammen. Um diese fruchtbare Zusammenarbeit in Zukunft weiter zu intensivieren, werden das Conservatoire des Sites Lorrains (Frankreich), die Naturlandstiftung Saar, die Fondation Hëllef fir d‘ Natur (Luxemburg), die Réserves Naturelles RNOB (NATAGORA) aus Belgien sowie die Stiftung Umwelt und Natur RLP ein gemeinsames Abkommen unterzeichnen.
„Durch die Konvention wird also z. T. bereits bestehende Praxis zwischen den Stiftungen institutionalisiert und der europäische Gedanke in der Region gefördert. Eine solche Konvention soll unter anderem die Durchführung europaweit angelegter Umweltschutzprojekte, etwa im Rahmen von EU – Förderprogrammen, noch effektiver als bisher, ermöglichen.“, so die Vorstandsvorsitzende der Stiftung Frau Umweltministerin Margit Conrad. Als vorbildlich ist hier bereits das EU LIFE-Projekt zu nennen, das die Stiftung seit 2006 gemeinsam mit Kollegen aus dem Saarland, Luxemburg und Belgien zum Erhalt von Arnikawiesen durchführt.
Die feierliche Unterzeichnung des Abkommens wird am 29. November 2007 in Schengen / Luxemburg erfolgen. Die rheinland-pfälzische Stiftung wird hierbei von Herrn Vorstandsmitglied Paul K. Schminke vertreten. Für die saarländische Stiftung „Naturlandstiftung Saar“ wird Herr Minister Stefan Mörsdorf unterzeichnen; für die Fondation „Hëllef fir d´Natur“ (Luxemburg) Herr Präsident Frantz Charles Muller; für die belgische Stiftung NATAGORA Herr Präsident Harry Mardulyn und für das Conservatoire des Sites Lorrains Herr Präsident Alain Salvi.
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Abwasserwirtschaft und Gewässerschutz – Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege weiht Gruppenkläranlage Ruppertsweiler und Lemberg ein
Die neue Gruppenkläranlage der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ist mit einem Kostenaufwand von rund 3,7 Millionen Euro das bisher größte Einzelprojekt der Verbandsgemeinde. Nach einer Bauzeit von 14 Monaten wurde jetzt die neue Gruppenkläranlage für Ruppertsweiler und Lemberg offiziell übergeben. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Maßnahme mit zinslosen Darlehen in Höhe 2,93 Millionen Euro. Gegenüber der Anfangsschätzung konnten durch Ausschreibung und Beauftragung zugelassner Sondervorschläge 500.000 Euro eingespart werden.
Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege dankte allen Verantwortlichen, die eine zeitgemäße Abwasserbeseitigung ermöglicht haben: „In der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land wurden Infrastrukturen für zukunftsorientierte Ortsentwicklungen mit guter Lebens- und Wohnqualität geschaffen.“ Die Gruppenkläranlage ist für über 7000 Einwohner ausgelegt; die alten Kläranlagen Ruppertsweiler und Lemberg werden abgerissen und renaturiert.
Umweltstaatssekretärin Kraege stellte besonders heraus, inwieweit die Gruppenkläranlage Ruppertsweiler/Lemberg Grundsätze der Nachhaltigkeit vorbildlich berücksichtige. So sei die neue Kläranlage gut in das Landschaftsbild eingebunden. Durch die gewählte Bauweise wurde ein geringer Flächenverbrauch gewährleistet und darüber hinaus wurden erhebliche Kosten eingespart. Die zeitgemäße programmierbare Steuerung aus der Ferne erspart Wege.
Erwartet werde, so Kraege, eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte der Rotalbe. „Die beiden alten Kläranlagen werden durch die neue biologische Kläranlage mit Nährstoffelimination, die sehr gute Ablaufwerte liefert, ersetzt. Der Oberlauf der Rodalbe bis Ruppertsweiler ist frei von Abwassereinleitungen.“
Die Flüsse und Bäche in Rheinland-Pfalz sind wieder sauber geworden. Über 90 Prozent der Gewässer im Land haben inzwischen wieder Güteklasse II oder besser erreicht; das heißt sie sind nur mäßig, gering oder unbelastet. Diese positive Entwicklung ist vor allem auf den kontinuierlichen Ausbau von kommunalen und industriellen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz zurückzuführen. „Knapp 99 Prozent der Einwohner im Land sind an die Kanalisation und öffentliche Kläranlagen angeschlossen. Dies und die Reinigungsleistung der ca. 750 kommunalen Kläranlagen bedeuten im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz“, so die Bilanz von Staatssekretärin Kraege. In den letzten Jahrzehnten wurden von den Kommunen Investitionen für die Abwasserentsorgung in Höhe von acht Milliarden Euro getätigt. Im gewerblich-industriellen Bereich erfolgten Investitionen in gleicher Größenordnung.
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„Die besten Ideen rund ums Wasser“
So lautet der Titel eines Buches, das der BUND und das Rheinland-pfälzische Umweltministerium für die Arbeit in Schulen und Vereinen geschrieben haben. Es ist für den Unterricht von 8-12jähige Schüler gedacht und soll auch im Rahmen des Generationenprojekts “ Wassertrainer in Rheinland Pfalz “ genutzt werden.
So sollen Senioren mit Hilfe des Buches fortgebildet werden und können ihre Kenntnisse dann an Jüngere weitergeben. Darüber hinaus bietet das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem BUND und dem NABU auch Fortbildungsveranstaltungen an, deren Teilnahme kostenlos ist.
Das Handbuch kann gegen eine Schutzgebühr von 5€ beim Umweltministerium Rheinland- Pfalz Telefon 06131- 164468 bestellt werden.
BR 11-07
Bundesumweltministerium engagiert sich für den Schutz der „Oberen Ahr“ in Rheinland-Pfalz
Bundesumweltminister Gabriel hat grünes Licht für die Sicherung und naturnahe Entwicklung der
Oberen Ahr in Rheinland-Pfalz gegeben. Im Rahmen eines auf zehn Jahre angelegten Naturschutzgroßprojekts soll das Gewässersystem mit den angrenzenden Niederungen gesichert und naturnah entwickelt werden. Dafür stehen insgesamt knapp 10 Millionen Euro zur Verfügung, wovon der Bund rund 6,5 Millionen Euro aus seinem Förderprogramm zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlicher Bedeutung“ übernimmt. An der Finanzierung beteiligen sich auch das Land Rheinland-Pfalz und der Kreis Ahrweiler, der Träger des Vorhabens ist. Die reich strukturierte Landschaft Obere Ahr ist Teil einer Mittelgebirgsregion mit geringer Bevölkerungsdichte und hohem Waldanteil. Ein besonderes Merkmal der darin eingebetteten offenen Wiesentäler ist ihre Abgeschiedenheit auf mehreren Kilometern Länge – heute eine Seltenheit. Charakteristisch für die Mäandertalbereiche im Gebiet der Verbandsgemeinde Adenau sind die Talhänge aus anstehendem Fels mit Vorkommen der in Deutschland stark gefährdeten Mauereidechse und einer speziellen wärmeliebenden Vegetation. Als weitere charakteristische Arten für naturnahe Gewässer und Auen kommen unter anderem Eisvogel, Wasseramsel und Schwarzstorch vor. Eine Reihe von gefährdeten Fledermausarten wie zum Beispiel die Bechsteinfledermaus, das Große Mausohr und die Bartfledermaus haben dort ihre Nahrungshabitate. Bemerkenswert sind auch die Vorkommen des bundesweit gefährdeten Uhus sowie der stark gefährdeten Wildkatze und des Luchses. Das 2.930 Hektar große Kerngebiet ist durch eine herausragende Arten- und Biotopausstattung gekennzeichnet. Als Fließgewässer der Äschen- und Forellenregion beheimatet das Gewässersystem der Oberen Ahr nahezu alle gewässertypischen heimischen Fischarten, von denen ein großer Teil stark gefährdet ist (z.B. Barbe, Schneider und Groppe). Aktuell noch fehlende Arten wie der vom Aussterben bedrohte Lachs oder die Meerforelle sollen auch mit Hilfe des Bundesprojektes den Weg zurück in die Ahr finden.
Das Projekt „Obere Ahr-Hocheifel“ ergänzt die bisherigen Bemühungen des Bundes zum Schutz der Ahr in hervorragender Weise. Das Gebiet grenzt unmittelbar an das gesamtstaatlich repräsentative Projekt „Ahr 2000“ in Nordrhein-Westfalen, welches im Jahr 2005 erfolgreich abgeschlossen wurde. Bereits 1979 wurde das Mündungsgebiet der Ahr im Rahmen des oben genannten Bundesprogramms gefördert.
Mit dem Förderprogramm „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlicher Bedeutung“ trägt der Bund seit nunmehr 28 Jahren wesentlich zum Erhalt großflächiger, national bedeutsamer Lebensräume des Nationalen Naturerbes bei. Insgesamt wurden seit 1979 mehr als 350 Millionen Euro Bundesmittel für die Sicherung und Entwicklung bundesweit bedeutsamer Landschaftsausschnitte bereitgestellt. Das bundesweit größte Naturschutzförderprogramm wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich und administrativ betreut.
Weitere Informationen:
– Pressemitteilung vom 25.10.2007: Das Naturschutzgroßprojekt „Uckermärkische Seen“ wird fortgeführt – www.bfn.de: Bundesförderprogramm „Naturschutzgroßprojekte“
– www.bmu.de/naturschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Verschärfung beim Klärschlamm gefordert
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin forderte schärfere Grenzwerte für schädliche Stoffe im Klärschlamm und fordert die Bundesregierung auf, die 15 Jahre alten Anforderungen der Verordnung zu überarbeiten. Die Landesregierung Rheinland -Pfalz verfolgt eine dualen Strategie, das besagt dass qualitativ hochwertige Schlämme direkt zur Nutzung der enthaltenen Nährstoffe auch weiterhin bedarfsgerecht in die Landwirtschaft gehen können. Die energetische Verwertung sollte allerdings an Bedeutung gewinnen, was besonders bei höher belasteten Schlämmen sinnvoll ist.
Deshalb wurde die TU Kaiserslautern beauftragt den Status quo der Verwertung in Rheinland Pfalz darzustellen und Alternativen zu prüfen.
Die Studie der TU Kaiserslautern kam man im Internet abrufen unter
www.mufv.rlp.de unter Abfall-Infomaterial
Br 10-07
Erfolgreiche Wasserwirtschaft in Rheinland Pfalz
In ihrem Vortrag bei der Tagung „Innovationen in der Siedlungswasserwirtschaft „, berichtete die Landesumweltministerin Margit Conrad über den aktuellen Zustand der Flüsse und Bäche in Rheinland Pfalz. Inzwischen könne man über 90 Prozent der Gewässer wieder in die die Güteklasse zwei Einstufungen, das heißt, dass sie nur mäßig, gering oder unbelastet sind. Einem Anschlussgrad von über 98 Prozent der Einwohner und einer hervorragenden Reinigungsleistung der 777 kommunalen Kläranlagen, sowie Verbesserungen bei den industriellen Kläranlagen führten zu diesem guten Ergebnis. Für die Zukunft gilt es, auch weiterhin die Anlagen bei Bedarf zu sanieren oder zu erneuern. Dabei wird der Blick auf abnehmende Bevölkerungszahlen die Planungen beeinflussen. Grundsätzlich muss für jeden Einzelfall die beste Lösung erarbeitet werden. Optimierungen beim Energieverbrauch der Kläranlagen könnten schätzungsweise bis zu 30 Prozent Einsparungen generieren,eine grosse Aufgabe. Wichtig ist auch die intensive Blick auf den Klimawandel, deshalb ist Rheinland Pfalz auch Mitglied in der Kooperation der Länder Rheinland Pfalz, Bayern und Baden Württemberg zusammen mit dem Deutschen Wetterdienstes. Sie haben das Klima Projekt „Klimaveränderungen und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“ ins Leben gerufen.
Tariftreuegesetz für Rheinland Pfalz
Das geplante Gesetz soll öffentliche Auftraggeber verpflichten, dass Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die als Mindestverdienst wenigstens die am Ort der Leistungserfüllung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarife zahlen. Fehlt zukünftig die Tariftreueerklärung bei der Angebotsabgabe, wird das Angebot nicht angenommen. Die anzuwenden Lohn- und Gehaltstarife werden von den öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen angegeben.
Im geplanten Gesetz sollen neben Baubereich, Gebäudereinigung- und Bewachungsgewerbe auch die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung in den Katalog aufgenommen werden.
Der BDE-Geschäftsführer Rainer Cossen erläutert in einem Schreiben an das Ministerium, dass bei der Benennung der Branchen, die einem allgemein verbindlich zu erklärenden Mindestlohntarifvertrag unterzogen werden müssen, immer auch die Entsorgungswirtschaft genannt wird. Dies beruhe auf der Erfahrung, dass in weiten Bereichen keine ausreichenden Löhne bezahlt würden. Allerdings bezweifelt auch er, dass in der Entsorgungswirtschaft rasch eine Mindestlohnregelung eingeführt würde. Deshalb hält er ein Tariftreuegesetz für wichtig, denn dadurch könnte wenigstens für den Bereich der kommunalen Entsorgungsdienstleistungen der Einsatz von Niedriglohnkräften begrenzt werden, was Hoffnung auf fairere Wettbewerbsbedingungen führen sollte.