Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Nordrhein-Westfalen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#nord
Laborschiff MAX PRÜSS – Gewässerüberwachung zwischen Rhein und Weser
MAX PRÜSS im Dienste des Umweltschutzes
Der Zustand der Fließgewässer wird weitgehend durch die Einwirkung menschlicher Aktivität geprägt. Industrie und Kommunen, Landwirtschaft und Schifffahrt tragen zu ihrer Verschmutzung bei. Schadstoffe gelangen dabei auf vielerlei Wegen in die Gewässer.
Die staatlichen Dienststellen überwachen daher nicht nur die bekannten Abwassereinleitungen, sondern auch die Gewässer. Nur so können die vielfältigen Auswirkungen von Schadstoffeinträgen im Gewässer verfolgt und die Notwendigkeit weitergehender Gewässerschutzmaßnahmen beurteilt werden.
Die Überwachung der Fließgewässer und die Ermittlung der Gewässergüte sind eine wichtige Aufgabe des LANUV NRW. Auf der Grundlage der Landeswassergesetze liegen die Arbeitsschwerpunkte des Gewässerschutzes im LANUV in der Überwachung des Rheins und seiner wichtigsten Nebenflüsse, der Untersuchung der westdeutschen Schifffahrtskanäle sowie landesweit von Flusssedimenten und Bioindikatoren.
Die Überwachung des Zustandes der größeren Fließgewässer und die Bearbeitung von Messprogrammen mit spezifischen Fragestellungen ist allein durch ein Netz landseitiger Messstationen nicht durchführbar. Deshalb setzt das LANUV seit über 34 Jahren das Laborschiff MAX PRÜSS auf den schiffbaren Gewässern des Landes ein. Es trägt den Namen des verstorbenen, international anerkannten Wasserwirtschaftlers Dr.-Ing. MAX PRÜSS, dem ehemaligen Direktor des Ruhrverbandes und des Ruhrtalsperrenvereins.
Die MAX PRÜSS ist im Durchschnitt an 220 Tagen jährlich im Einsatz; sie hat in ihren ersten 34 Dienstjahren von 1964 bis 1999 über 550.000 km zurückgelegt, diese Kilometerleistung entspricht einer vierzehnmaligen Erdumrundung.
Vom Schiff aus wurden in dieser Zeit ca. 50.000 Wasser- und 5.000 Sedimentproben aus den nordrhein-westfälischen Gewässern entnommen. Seit der Installation einer Schwebstoffzentrifuge an Bord konnten seit 1996 zusätzlich 100 Schwebstoffproben entnommen werden.
1999 wird die MAX PRÜSS nach über 34 Einsatzjahren durch ein neues Schiff mit identischer Namensgebung und Aufgabenstellung ersetzt.
Die neue MAX PRÜSS entspricht dem Stand der Technik bezüglich Probenahme und Labor und erfüllt alle gültigen Vorschriften aus schiffbaulicher Sicht.
Daher ist das neue Schiff 4,7 m länger und 2,5 m breiter. An Laborfläche stehen auf dem Schiff 27 m 2 zur Verfügung, der Multifunktionsraum ist 19 m 2 groß, die vier Kabinen haben jeweils eine Größe von 6 m 2 und die Küche ist mit 9 m 2 deutlich größer als bisher. Darüber hinaus verfügt das neue Schiff über eine Messe sowie 2 separate Bäder mit Dusche und WC für die Besatzung und das Probenahmepersonal. Der Bug der MAX PRÜSS ist als überragendes Deck („Flugzeugträgerdeck“) ausgestaltet, um ausreichend Arbeitsfläche zu bieten. Das Schiff ist so ausgelegt, dass es die Zonen 2, 3, Rhein und 4 gemäß Rheinschifffahrtsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) und Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung (BinSchUO) befahren kann.
Laborseitig verfügt das neue Schiff über Probenahmegeräte für Wasser, Schwebstoff und Sediment. Eine moderne Messstrecke mit Sensoren zur kontinuierlichen Bestimmung verschiedener Messgrössen befindet sich ebenso an Bord wie ein Photometer zur Bestimmung von Nährstoffen und ein Gaschromatograph zur Bestimmung leichtflüchtiger Kohlenwasserstoffe.
Ferner verfügt die MAX PRÜSS für biologische Untersuchungen über ein Mikroskop mit Videokamera und einen Leuchtbakterientest zur ersten Abschätzung evtl. vorhandener toxischer Wasserinhaltsstoffe.
Wie schon die alte MAX PRÜSS wird auch das neue Schiff bei Schadensfällen auf dem Rhein zur wasserseitigen Probenahme eingesetzt. Anhand der im nachfolgenden beschriebenen Analytik erfolgt eine erste Beurteilung des Schadensausmaßes.
Die MAX PRÜSS ist Teil der staatlichen Gewässerüberwachung in Nordrhein-Westfalen. Sie sorgt auf den Bundeswasserstrassen bereits durch ihre Präsenz dafür, dass die Gewässerbenutzer sich regelgerecht verhalten.
Die MAX PRÜSS überwacht nordrhein-westfälische Gewässer
Die MAX PRÜSS ist auf dem Rhein und seinen schiffbaren Nebengewässern sowie auf der Weser und den westdeutschen Kanälen im Einsatz. Sie ist für die erforderlichen Probenahmen von Wasser, Schwebstoff und Sediment und einfache Laboruntersuchungen eingerichtet. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen lassen sich in drei Gruppen aufteilen:
Kontroll- und Ermittlungsfahrten,
Probenahmefahrten und
Messfahrten.
Die Kombination dieser Aufgaben richtet sich nach der Fragestellung im Einzelfall.
Die MAX PRÜSS verfügt über eine kontinuierlich registrierende Messstation für die Messgrößen Wassertemperatur, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt und Trübung. Sie ist labormäßig für einfache physikalische, chemische und biologische Untersuchungen an Bord ausgerüstet. Für spezielle Messungen können zeitweise auch zusätzliche Geräte auf dem Schiff eingesetzt werden.
Dennoch ist es nicht zweckdienlich, alle erforderlichen Wasser-, Schwebstoff und Sedimentuntersuchungen direkt an Bord vorzunehmen. Daher erfolgt vom Schiff aus die fachgerechte Probenahme und Probenvorbereitung für die späteren Laboruntersuchungen. Einfache Untersuchungen, insbesondere wenn Veränderungen beim Probentransport zu befürchten sind, werden sofort an Bord durchgeführt.
Regelmäßige physikalische und chemische Untersuchungen des Rheins
Im Rahmen des nordrhein-westfälischen Gewässergüteüberwachungssystems (GÜS) werden im 4-Wochen-Rhythmus im Rhein bzw. an den Mündungen der großen Nebengewässer Proben entnommen. Die aus diesen Proben gewonnenen physikalischen und chemischen Daten geben Aufschluss über mittel- und langfristige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit. Sie werden u. a. in den Gewässergüteberichten des LANUV veröffentlicht.
Untersuchung der westdeutschen Schifffahrtskanäle in Nordrhein-Westfalen
Seit 1966 wird die Wasserqualität der westdeutschen Kanäle mit Hilfe der MAX PRÜSS untersucht. Nachdem anfänglich die Untersuchung der chemisch-physikalischen Messgrössen im Vordergrund stand, wird seit 1984 routinemässig auch der biologische Gewässerzustand beurteilt und der Schwermetallgehalt der Sedimente bestimmt. Dazu befährt das Schiff im Sommerhalbjahr den Rhein-Herne-Kanal, den Datteln-Hamm-Kanal, den Wesel-Datteln-Kanal, den Dortmund-Ems-Kanal, den Mittellandkanal und den Osnabrücker Zufahrtskanal. Die Ergebnisse der Kanalfahrten werden im Gewässergütebericht des LANUV veröffentlicht und der Bundeswasserstraßenverwaltung zur Verfügung gestellt.
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/gewaesserueberwachung/max-pruess-laborschiff/
Minister Oliver Krischer: „Hochwasserschutz beginnt schon bei der Vorhersage“
Umweltminister informiert sich in Gemünd/Eifel über Umsetzung des Hochwasser-Arbeitsplans und Sanierung zerstörter Messpegel
Umweltminister Oliver Krischer sieht die Landesregierung beim Ausbau der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes im Plan. Insbesondere bei der Umsetzung des 10 Punkte-Arbeitsplans konnten mit dem Nachtragshaushalt 2022 weitere konkrete Maßnahmen finanziell unterfüttert werden. So seien mit dem Haushalt 31 weitere Stellen allein für das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingerichtet worden. Diese Stellen würden vor allem für die Hochwasservorhersage und dem Hochwasserinformationsdienst eingesetzt. „Hochwasserschutz beginnt schon bei der Vorhersage. Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat uns dies eindrücklich vor Augen geführt“, sagte Umweltminister Oliver Krischer bei seinem Informationsbesuch in Gemünd/Eifel. „Unser Ziel ist es, das bestehende Pegelmessnetz auszubauen und zu optimieren. Ein modernes, ausfallsicheres Pegelmessnetz mit einer ausreichenden Anzahl von Messstellen auch an den mittleren und kleineren Gewässern Nordrhein-Westfalens ist dabei einer der wichtigsten Bausteine für eine frühzeitige Hochwasserinformation und verbesserte Hochwasservorhersage. Hierdurch soll die Bevölkerung zusammen mit anderen Maßnahmen besser und frühzeitiger vor Hochwasserereignissen geschützt und informiert werden.“ Daher sei auch die schnelle Instandsetzung der zerstörten Pegel nach dem Hochwasser im Juli 2021, wie beim Hochwassermesspegel in Gemünd, ein wichtiger Schritt gewesen.
Größte Naturkatastrophe in der Landesgeschichte
Die extremen Dauerniederschläge im Sommer 2021 durchsetzt mit örtlichen Starkregenereignissen führten seinerzeit zu massiven Hochwassern und stellten die bis dato größte Naturkatastrophe in der Geschichte unseres Landes dar. In Folge dieser Hochwasserkatastrophe starben 49 Menschen allein in Nordrhein-Westfalen. Das Hochwasser verwüstete große Bereiche in den südlichen Landesteilen, besonders in der Eifel, dem Sauerland und im Bergischen Land. An den Gewässern Ruhr, Wupper, Sieg, Agger, Erft und Rur sowie deren Nebengewässern lagen die Scheitelwasserstände teils deutlich über den bisher aufgezeichneten Höchstständen. Die materiellen Schäden an Infrastruktur und Gebäuden durch die massiven Überschwemmungen aufgrund der extremen Wasserstände der über die Ufer getretenen Gewässer gehen in die Milliarden. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden nach Ermittlungen des Landesbetriebs Straßenbau (Straßen.NRW) rund 116 Bauwerke – also beispielsweise Brücken, Lärmschutzwände oder Stützwände – und zwei Tunnel erheblich beschädigt. „Das menschliche Leid und die enormen materiellen Schäden, die die Sturzfluten und massiven Überschwemmungen im Juli 2021 angerichtet haben, müssen uns Mahnung und Auftrag zugleich sein“, sagte Minister Krischer. Die Landesregierung hat sich deshalb darauf verständigt, den Hochwasserschutz auf der Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans weiter zu stärken. „Wir müssen beim Hochwasserschutz den ganzheitlichen Betrachtungsansatz stärken. Wir stehen als Land vor großen Herausforderungen, unter anderem im Bereich der technischen Hochwasserschutzeinrichtungen sowie der Vorhersage- und Warnmeldesysteme. Zugleich gilt: Hochwasserschutz beginnt bereits in der Fläche. Daher werden wir den ganzheitlichen Ansatz nun ausbauen, ausreichend finanzieren und personell besser ausstatten“, sagte Minister Oliver Krischer. Als Teil des Hochwasserrisikomanagements soll auch der ökologische Hochwasserschutz fortgesetzt und ausgebaut werden.
Hochwasserrisiko an 438 Gewässern in Nordrhein-Westfalen
Nach der Umsetzung des ersten Zyklus‘ der EU-Hochwassermanagement-Richtlinie wurden 2013 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die so genannten Risikogewässer in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Im Dezember 2019 erfolgte eine Aktualisierung. Demnach wurde in Nordrhein-Westfalen auf einer Länge von rund 6000 Kilometern an 438 Gewässern ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt. „Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe im vorigen Jahr werden wir uns aber alle Aspekte des Hochwasserschutzes noch einmal vornehmen. Dazu gehört auch die Frage, ob die Kulisse der Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko erweitert werden muss, aber auch ob und in welcher räumlichen Ausdehnung Überschwemmungsgebiete neu festgelegt werden müssen“, kündigte Minister Krischer an. Das LANUV betreibt insgesamt 293 Pegel an den Gewässern in Nordrhein-Westfalen, von denen 84 mit den Bezirksregierungen abgestimmte Hochwassermeldepegel sind. Diese werden um 15 weitere Hochwassermeldepegel ergänzt, die etwa von Wasserverbänden oder dem Bund betrieben werden. Während der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen auch 21 gewässerkundliche Pegel und 16 Hochwassermeldepegel zerstört. Alle Hochwassermeldepegel sind wieder in einen für die Hochwasserwarnung geeigneten Zustand versetzt worden. Mittelfristig sollen diese Pegelstandorte hochwasser- und klimaresilient ausgebaut werden. Zudem soll das Pegelnetz insgesamt quantitativ ausgebaut werden. Hierzu wird ein Konzept mit weiteren konkreten Pegelstandorten unter dem Aspekt der Hochwasserwarnung erstellt werden. Dieses Konzept wird die Grundlage für den weiteren schrittweisen Ausbau des Pegelmessnetzes und die Erhöhung der Messstellenzahl sein, kündigte Minister Krischer an.
Weitere Informationen
www.umweltportal.nrw.de
Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW
Bezirksregierung weist Schuld von sich: Wird illegal Grubenwasser in die Ruhr geleitet?
Der Vorwurf kommt vom Landesverband Bergbaubetroffener. Er geht gegen die RAG und die Bezirksregierung Arnsberg vor. Letztere hat sich inzwischen zu den Vorwürfen geäußert.
Grundsätzlich darf die RAG noch bis Ende 2023 bis zu 38 Millionen Kubikmeter Grubenwasser jährlich in Flüsse wie Lippe, Rhein, Emscher und Ruhr einleiten. Unter bestimmten Bedingungen wird diese Genehmigung jedoch ausgesetzt. Beispielsweise, wenn die Wassermenge der Ruhr an der Einleitstelle Heinrich in Essen zu niedrig ist. Das gilt schon seit 1959. Und genau da will der Landesverband Bergbaubetroffener in eigener Recherche einen Verstoß entdeckt haben.
Geringe Wassermenge der Ruhr
Es geht allein zwischen 2018 und 2020 um 115 Tage. Mehr:
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/illegale-einleitung-von-grubenwasser-in-die-ruhr–100.html
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünungen
Das Umweltministerium Nordrhein- Westfalen stellt weitere fünf Millionen Euro zur Förderung der Klimawandel- Vorsorge in Kommunen bereit. Jetzt können Kommunen sowohl für Dach- und Fassadenbegrünungen als auch für die Entsiegelung und Bepflanzung von Schul- und Kitageländen eine Förderung beantragen. Dabei können Kommunen die Mittel auch nutzen, um über eigene Programme die Dach- und Fassadenbegrünung an privaten Gebäuden zu unterstützen. Förderfähige Maßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie der Wasserversickerung, -speicherung oder Abmilderung von Hitze dienen.
https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/klimawandelvorsorge
Hydrologischer Status-Bericht vorgestellt
Nordrhein Westfalens Umwelt und Verkehrsminister Oliver Krischer hat vor weitreichenden Folgen eines ungebremsten Klimawandels in Nordrhein Westfalen für die Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft gewarnt, als er den aktuellen Hydrologischen Status Bericht des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorstellte.
Schon jetzt sei das Jahr 2022 gemessen an der durchschnittlichen Temperatur von Januar bis Juli bereits das drittwärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ab 1881. Das Jahr 2022 setzt somit den bereits beobachteten massiven Erwärmungstrend der vergangenen Jahre fort. Neben den seit Aufzeichnungsbeginn gestiegenen Lufttemperaturen und den Änderungen der Niederschlagsmuster haben die heißen und trockenen Sommer 2018 und 2019, die Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und 2021 sowie die 2019 in Nordrhein Westfalen gemessenen Hitzerekorde den Klimawandel stärker ins öffentliche Bewusstsein gebracht. Im Jahr 2018 wurde mit 76 Sommertagen in Nordrhein Westfalen ein neues Maximum erreicht Im darauffolgenden Jahr wurden am 25 Juli 2019 in Duisburg Baerl und Tönisvorst mit Höchsttemperaturen von 41,2 Grad Celsius neue Höchstwerte in Deutschland aufgestellt. Laut Klimabericht 2021 NRW war das Jahr 2020 das wärmste in Nordrhein Westfalen seit Messbeginn 13 der vergangenen 20 Jahre zählten zu den wärmsten Jahren seit Aufzeichnungsbeginn.
Insgesamt fielen bis zum 25 August 2022 in der Vegetationsperiode 2022 seit April rund 263 mm Niederschlag Das Gesamtdefizit der bisherigen fünf Vegetationsmonate beträgt minus 135 mm im Vergleich zu den langjährigen Mittelwer ten der Jahre 1881 bis 2017.
Mitte August sind an 73 Prozent der Grundwassermessstellen niedrige bis sehr niedrige Stände zu beobachten (Vormonat: 49 Prozent) 21 Prozent zeigen ein absolutes Minimum (Juli: 10 Prozent). Der Anteil der niedrigen bis sehr niedrigen Messstände ist damit im August 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher. Die Fließgewässer zeigen in fast ganz Nordrhein Westfalen eine deutlich ausgeprägte, teilweise extreme Niedrigwassersituation Die Situation hat sich im August weiter verschärft und ist mit der Situation im August 2018 vergleichbar.
An knapp 20 Prozent der Pegel des LANUV wurden im aktuellen Jahr 2022 bereits niedrigere Wasserstände gemessen als in der gesamten Trockenperiode 2018–2020. Der Füllstand der nordrhein westfälischen Talsperren profitiert noch geringfügig von den Niederschlägen im Winter und Frühjahr Seit Juni sinken die Füllstände kontinuierlich Derzeit geben die meisten Talsperren auch aufgrund von Zuschusspflichten deutlich mehr Wasser ab, als zufließt – dies ist grundsätzlich jahreszeitlich typisch.
Höhere Strafen für Gewässerverunreinigung
Für die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen einen neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt erarbeitet und veröffentlicht.Auf fast 250 Seiten sind über 1280 Empfehlungen zur Bemessung von Verwarnungs-und Bußgeldern enthalten.Der Katalog ist eine Arbeitshilfe für die zuständigen Bußgeldbehörden in Nordrhein-Westfalen.Er soll bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen und eine landesweit einheitliche Anwendung der Bußgeldnormen sicherstellen.Für die Wasserwirtschaft interessant: Wer bereits geringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt (zum Beispiel Picknickabfälle, Flaschen, Asche), muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2000 Euro rechnen.Für die rechtswidrige Entsorgung von Hausmüll wie Zigarettenstummeln wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen.
Veröffentlichung des neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt für das Land Nordrein-Westfalen:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220519_002
Kompetenznetzwerk NRW: Innovationsradar zur Klimawende
Die neue Publikation des Kompetenznetzwerks präsentiert innovative Technologien der Green Economy NRWs innerhalb von acht Wachstumskernen der Klimawende und -anpassung.
Die neue Publikation zeigt innovative Technologien aus Nordrhein-Westfalen (NRW), mit denen NRW einen essenziellen Beitrag zu einer Transformation in Klimaschutz und Klimaanpassung leisten kann. Die nordrhein-westfälische Umweltwirtschaft ist damit ein wichtiger Treiber hin zu einem nachhaltigen Leben und Wirtschaften.
Im neuen Innovationsradar betrachten wir ausführlich die Klimawende. Ziel der Klimawende ist es, die anthropogenen Treibhausgasemissionen auf allen Ebenen zu verringern bzw. zu vermeiden. Die Klimawende als ganzheitliches Konzept der Transformation berücksichtigt auch die Klimaanpassung. Wie dringend hier Lösungen etabliert werden müssen, haben die verheerende Flutkatastrophe 2021 sowie Dürren und Waldbrände der vorangegangenen Jahre schmerzlich verdeutlicht.
Die zwei zentralen Themen des Innovationsradars sind Innovationen für Klimaschutz und Klimaanpassung. Dazu werden verschiedene Unternehmen und ihre spannenden Innovationen vorgestellt und im Kontext von acht Wachstumskernen mit besonderer Innovationskraft betrachtet. Dabei reichen die Themenbereiche von neuen Energien, Mobilität, Industrietransformation über Feuerwehrforschung, klimafreundliches Bauen bis hin zur Land- und Forstwirtschaft.
Download: Innovationsradar zur Klimawende
Bitte beachten Sie auch die separaten Dokumente der Wachstumskerne in der rechten Spalte.
Pressemitteilung des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen : weiterlesen
Der Innovationsradar ist eine Dialogplattform, die Akteure verschiedener Disziplinen zusammenbringt, um den Green Economy-Standort NRW zu stärken und als solcher den Weg der Klimawende zu gehen. Der 2021 erschienene Innovationsradar zur Ressourcenwende wird dank seiner hohen Nachfrage in aktualisierter Fassung neuaufgelegt. Auch der dritte Innovationsradar zur Raumwende ist bereits in Planung. Wenn Sie Teil der kommenden Veröffentlichungen werden möchten, melden Sie sich gerne bei uns!
Redaktion des Innovationsradars:
Katharina Wilkskamp
Marieke Eckhardt
Romy Kölmel
https://www.knuw.nrw/aktuelles/nachrichten/artikel/innovationsradar-klimawende.html
Neue Pumpen zur Qualitätsüberwachung des Rheinwassers in Bad Honnef installiert
Das Pumpenhaus ist unscheinbar, schön ist es auf den ersten Blick nicht für jedes Auge mit seinen zahlreichen Graffitis. Beim Spaziergang am Rhein hinter den Gebäuden an der Lohfelder Straße haben sich sicher einige schon gefragt: „Ist das Kunst, oder kann das weg?“ Nein, weg kann das nicht, denn es ist tatsächlich Kunst im Sinne von Ingenieurskunst. Im Inneren befinden sich die Pumpen der Wasserkontrollstation für den Rhein des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Gewässerüberwachung am Rhein
Bei Kilometer 640 beginnt der nordrhein-westfälische Abschnitt des Rheins. Die Wasserkontrollstation an der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen am rechten Rheinufer besteht seit März 1981. Sie spielt eine besondere Rolle im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gewässerüberwachung Als Überwachungsstation und Vor-Ort-Labor nimmt sie vielfältige landesweite, nationale und internationale Aufgaben in den Messnetzen zur Trend- und Alarmüberwachung wahr.
In der Station werden die Wassertemperatur, der Sauerstoffgehalt, der pH-Wert und die Leitfähigkeit des Rheinwassers laufend gemessen und dokumentiert.
Zur Detektion von Verunreinigungen passiert Rheinwasser kontinuierlich unterschiedliche Laborgeräte, die in der Lage sind, kleinste Spuren von Schadstoffen im Wasser nachzuweisen. Wird eine Verunreinigung gefunden, setzt automatisch der Warn- und Alarmplan ein, mit dem die Bezirksregierungen und die Wasserversorger am Rhein informiert werden. Dort können dann sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgung mit sauberem Trinkwasser nicht zu gefährden. Um das alles lückenlos sicherzustellen, braucht es leistungsfähige Pumpen, die das Rheinwasser laufend hoch zu den Laboren der Wasserkontrollstation fördern.
Neue Pumpen für lückenlosen Betrieb
Nach fast 40 Jahren Betriebszeit hatten die bestehenden Pumpen ausgedient. Es hatte mehrfach Störungen gegeben. Dazu kamen Schäden an den Rohrleitungen, die durch Schwingungen im Pumpenhaus über die lange Betriebszeit hinweg entstanden waren. Deshalb mussten die Pumpen, Armaturen und Leitungen erneuert werden. Anfang März begannen die Arbeiten in dem etwa 10 Meter tiefen Schacht mit dem Ausbau der alten Pumpen und Rohrleitungen. Der Einbau der neuen Pumpen wurde räumlich neu geplant, so dass die Schwingungen, die zu Brüchen der alten Rohre geführt hatten, im neuen System deutlich geringer ausfallen.
Während der Bauarbeiten mussten die LANUV-Beschäftigten regelmäßig wieder „von Hand“ Proben des Rheinwassers nehmen. Das heißt: Gummistiefel an, Eimer fassen und raus auf´s Wasser. Die neuen Pumpen können nun wieder 20.000 Liter Rheinwasser pro Stunde vom Fluss hinauf zu den Laboren in der Kontrollstation fördern. In den Schacht muss im laufenden Betrieb niemand mehr hinuntersteigen, nur noch zu Wartungsarbeiten wird das alle sechs Monate einmal nötig sein.
Als nächstes ist die Erneuerung der Elektroinstallationen in der Wasserkontrollstation geplant. Die besondere Herausforderung wird dabei die Taktung der Arbeitsschritte sein, denn parallel dazu muss auch während dieser Arbeiten die Überwachung des Rheinwassers so engmaschig wie möglich weiterlaufen.
Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen befürworten Maßnahmen zur Erhöhung der Klimaresilienz der Talsperren
Die Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen arbeiten seit vielen Jahren daran, die Klimaresilienz ihrer wasserwirtschaftlichen Anlagen zu erhöhen, die gilt in besonderem Maße auch für die Talsperren! Betreiber benennen konkrete Maßnahmen!
Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) verdeutlicht in ihrem jüngst veröffentlichtem Positionspapier, welchen Beitrag Talsperren jetzt schon zur Erhöhung der Klimaresilienz leisten und welche Anstrengungen in Zukunft noch erforderlich sind, um die Talsperrensysteme anpassungsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen. Die Positionierung reiht sich ein in die konsequente Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.
„Häufig werden Talsperren multifunktional bewirtschaftet, sie dienen dann mehreren Zwecken gleichzeitig. Die multifunktionale Nutzung von Talsperren bedeutet aber auch, immer einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zu erreichen und damit Zielkonflikte in der Nutzung gering zu halten“ sagt Prof. Dr. Norbert Jardin, Vorsitzender der agw und Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands.
Aus Sicht der agw werden sich die Nutzungskonkurrenzen in Zukunft verschärfen. Um die zunehmende Häufung von Trockenperioden aber auch Hochwasserereignissen abzufedern, ist eine möglichst flexible Steuerung der Talsperren und weitere Verbesserung der Prognosewerkzeuge zwingend nötig. In folgenden vier Handlungsfeldern sind Anstrengungen erforderlich, um die Klimaresilienz zu erhöhen.
1. Mehr Flexibilität in der Steuerung notwendig
Mittels moderner Mess- und Modellierungstechnik soll die Klimaresilienz in Betrieb und Anlagensicherheit verbessert werden unter Beibehaltung des Nutzungsumfangs der Talsperren. Die Talsperrenbetriebspläne müssen fortgeschrieben und in kürzeren Abständen angepasst werden. Bestehende Talsperrenverbundsysteme müssen weiterentwickelt und an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst werden. Auch untersucht werden soll die Bereitstellung von sommerlichem Hochwasserschutzraum durch flexiblere Steuerung der Talsperren.
2. Benennung von Schnittstellen und Verantwortlichkeiten
Die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zwischen den Talsperrenbetreibern und den Aufsichtsbehörden müssen klar formuliert und umgesetzt werden. Insbesondere die Kommunikation zwischen dem Hochwassermelde- und -warndienst sowie den Krisenstäben muss verbessert werden.
3. Verbesserung der Datenlage
Die Entwicklung NRW-weit geeigneter Meldeprodukte sowie die öffentliche Bereitstellung ist wichtig, um eine sichere, abgestimmte und landesweit homogene Datengrundlage für die Steuerung der Talsperren zu erhalten. Die Talsperrenbetreiber unterstützen ausdrücklich die landesweiten Bestrebungen, Hochwasserprognosemodelle aufzubauen und werden das Land mit ihren wasserwirtschaftlichen Kenntnissen und den bei den Talsperrenbetreibern erhobenen Daten umfassend unterstützen.
4. Rechtliche Rahmenbedingungen anpassen
Der gesetzlich formulierte Vorrang der Trinkwasserversorgung muss durch die Aufsichtsbehörden in betriebliche Regelungen zur Talsperrensteuerung umgesetzt werden. Außerdem sind landesseitige Konzepte zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren der Talsperrenbewirtschaftung zu entwickeln um umzusetzen. Darüber hinaus ist ein konsensuales Vorgehen mit den Aufsichtsbehörden abzustimmen, wie in Zukunft die Abweichung von den Bewirtschaftungsplänen für die Talsperrensteuerung im Ausnahmefall geregelt werden soll.
Die Talsperrenbetreiber wünschen sich die Initiierung eines intensiven, strukturierten Dialogs zwischen Wasserverbänden, Ministerium und Wasserbehörden, um gemeinsam die richtigen Weichen für eine dauerhaft sichere und resilientere Talsperrenbewirtschaftung für die Zukunft NRWs zu stellen.
Die Langfassung des Positionspapiers finden Sie hier:
https://www.agw-nw.de/home
Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet – mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt
In Nordrhein-Westfalen ist im Februar ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz ersetzt das bisherige Landesabfallgesetz. Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen nun Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden, generell soll der Einsatz von Rezyklaten deutlich erhöht werden. Einige konkrete Änderungen: Im Tiefbau sind mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden, sofern diese Ersatzbaustoffe nach der Ersatzbaustoffverordnung verwendet werden können. Zusätzlich werden Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen für alle am Bau Beteiligten im Landesabfallgesetz verankert. Bei größeren Vorhaben müssen zudem für anfallende Bau-und Abbruchabfälle Rückbau- und Entsorgungspläne erstellt werden.
Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vorgestellt
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat Mitte Januar den Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vorgestellt. Er umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder für den Hochwasserschutz und das Management von Starkregenereignissen. Der Arbeitsplan definiert die Aufgaben und Herausforderungen, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen so gut wie möglich vor Hochwasser- und Starkregenereignissen zu schützen. Der Arbeitsplan fokussiert auf zentrale Themenfelder für eine Anpassung an den Klimawandel. Ein zentraler Punkt ist die Einführung und stetige Verbesserung von Hochwasservorhersagesystemen für so viele Gewässer wie möglich. Weitere Punkte sind die Vereinheitlichung des Hochwasserinformationsdiensts durch eine Landesverordnung sowie Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementplanung unter Einbeziehung auch der kleineren Gewässer. Den Aspekt des Klimawandels berücksichtigt vor allem der Punkt „Überprüfung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete und Prüfung eines ‚Klimazuschlags‘“. Gleiches gilt für die vorgesehene Überprüfung und Weiterentwicklung des Talsperren-Managements und der Sicherheit von Talsperren. Kommunen sollen nach dem Arbeitsplan zukünftig resilienter gegenüber lokalen Starkregenereignissen und Hochwasser werden. Hierfür ist eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Raumplanung, Stadtentwicklung und Wasserwirtschaft vorgesehen.
Zur Begleitung der Umsetzung des Arbeitsplans wird das Umweltministerium einen Experten-Beirat einberufen, der den weiteren Prozess fachlich betreuen und beraten soll. Er wird unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Wetterdienstes, der Wasserverbände aus Nordrhein-Westfalen, der Kommunalen Spitzenverbände, der Deichverbände, der wasserwirtschaftlichen Verbände, der Naturschutzverbände, der Landtagsfraktionen und sachkundigen Einzelpersonen bestehen. Erforderlich zur Umsetzung des Arbeitsplans ist eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung.
Um Hochwasservorhersagesysteme auch an kleineren Flüssen zu etablieren, arbeitet der Deutsche Wetterdienst an einer Präzisierung der Wettervorhersagemodelle. Beim Landesumweltamt ist bereits ein Tool im Testbetrieb, das verbesserte Prognosen an Flüssen ermöglichen soll. Auf dieser Grundlage wird im April/ Mai dieses Jahres eine modellbasierte Hochwasservorhersage im Testbetrieb für die Hochwassermeldepegel der Gewässer Rur, Ruhr, Sieg, Erft, Lippe, Ems, Werre, Nethe und Emmer sowie Issel, Dinkel und Berkel eingeführt. Grundlegend evaluiert werden derzeit zudem die Organisation des Hochwasserinformations- und -meldewesens, die Meldeketten und ihre Inhalte. Bisher existieren, historisch gewachsen teils für einzelne Einzugsgebiete, unterschiedliche Meldewesen. Das Ereignis unterstützt die Absicht des Ministeriums, die Organisation des Meldewesens in den Regierungsbezirken einheitlich durch eine Landesverordnung zu regeln. Eine solche Landesverordnung ist in Vorbereitung.
Darüber hinaus müssen auch die Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten vor dem Hintergrund des Juli-Hochwassers angepasst und konsequent zur Planungsgrundlage werden. Als Überschwemmungsgebiete sind – bisher – mindestens die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, im Juli waren es vielerorts 10 000-jährige Ereignisse. Kommunen sind aufgerufen, landesweit das Förderangebot des Landes für Starkregengefahrenkarten und -handlungskonzepte anzunehmen.
Download des „Arbeitsplans ‚Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels‘“:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220121_002
Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe in NRW: MULNV stellt Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vor
Während in den von den Ereignissen vom 14. und 15. Juli 2021 betroffenen Regionen nach und nach der Wiederaufbau beginnt, hat das MULNV in der vergangenen Woche den Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vorgestellt, in dem in zehn Punkten die aus Sicht des Ministeriums notwendigen Schritte für eine verbesserte Vorsorge und zum Schutz vor Hochwasser dargestellt werden. Wir begrüßen diesen Fahrplan und werden uns aktiv an dem weiteren Diskussionsprozess einbringen. Den Wortlaut des Arbeitsplans können Sie hier entnehmen.
Derweil hat die politische Aufarbeitung der Katastrophe im nordrhein-westfälischen Landtag mit der Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Hochwasserkatastrophe begonnen. Dieser tagt bis Ende März 2022 in wöchentlichem Rhythmus mit dem Auftrag, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung, der Staatskanzlei, des Ministeriums sowie der nachgeordneten Behörden, Wasserverbände und Talsperrenbetreiber bei der Abwehr von Gefahren für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld, während und nach dem hohen Niederschlag zu untersuchen.
Der Landtag hat sich bereits früh nach den Ereignissen im vergangenen Juli mit der Aufarbeitung befasst. Bereits am 09.08.2021 ist der Umweltausschuss zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um über die Hochwasserkatastrophe zu beraten. In dieser Sitzung wurde ein erster Bericht (externer Link) zu den Ereignissen vorgestellt. In einer Ausschusssitzung des Umweltausschusses am 25.08.2021 wurde der zweite fortgeschriebene Bericht zu den Hochwasserereignissen vorgestellt. Diesen können Sie hier (externer Link) einsehen.
Weitere Informationen:
Arbeitsplan Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels (externer Link)
Zweiter fortgeschriebener Bericht zu Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021, Vorlage 17/5548 für die Sitzung des AULNV am 25.08.2021 (externer Link)
Bericht zu den Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021, Vorlage 17/5485 für die Sondersitzung des AULNV am 09.08.2021 (externer Link)
Ministerium veröffentlicht 3. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Flussgebiete
Das MULNV hat Ende vergangenen Jahres fristgerecht den 3. Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm 2022-2027 für NRW veröffentlicht. Alle Dokumente können Sie hier einsehen.
Vorausgegangen ist der Veröffentlichung eine Verbändeanhörung, die im Sommer des vergangenen Jahres abgeschlossen wurde. Die agw hat fristgemäß zum Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplans sowie der Maßnahmenprogramme und Planungseinheitensteckbriefe Stellung genommen. Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
Mit dem Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms (BWP-E) setzt die Landesregierung die wasserwirtschaftlichen Weichen für die kommenden 20 Jahre. Dies geschieht unter derzeit für alle Beteiligten herausfordernden Rahmenbedingungen.
Seit vielen Jahren sind die Wasserwirtschaftsverbände mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet der nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein und Maas betraut. Im Rahmen ihres gesetzlich festgelegten Aufgabenspektrums sind die Wasserwirtschaftsverbände in NRW auf allen Ebenen aktiv beteiligt und tragen in großen Teilen zu einer erfolgreichen Umsetzung der WRRL in NRW bei. Für die weitere nachhaltige und ausgewogene Verbesserung des objektiv vielfach noch nicht zufriedenstellenden Gewässerzustands ist uns der weitere intensive fachliche Diskurs mit den Fachbehörden und dem Ministerium wichtig.
Aus Sicht der agw sind Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Verbesserung der Gewässerstruktur und der Hydraulik im und am Gewässer der wesentliche Faktor für die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials. Hierbei handelt es sich vor allen Dingen um Maßnahmen zur Herstellung der longitudinalen Durchgängigkeit, der Neutrassierung von Gewässerabschnitten im Rahmen des naturnahen Gewässerausbaus, der Wiederanbindung der Auen, der Initiierung einer eigendynamischen Entwicklung durch Beseitigung des Ufer- und Sohlverbaus und der Entwicklung einer standort-gerechten Ufervegetation.
In der Langfassung der Stellungnahme werden die Aspekte der Finanzierung nach 2027, die Auswirkungen der erschwerten Öffentlichkeitsbeteiligung, die fehlende Transparenz bei der Ableitung von zielgerichteten Maßnahmen (u.a. zu Spurenstoffen), die mangelnde Abstimmung zwischen den verschiedenen Maßnahmenträgern und der Umgang mit Fristen und Verlängerungen sowie die Fokussierung auf Punktquellen im Bereich der Stoffeinträge in die Gewässer weiter ausgeführt.
Im Zusammenhang mit dem zu erwartenden erhöhten Ausstoß von CO2 durch eine weitergehende Abwasserbehandlung verweisen wir auf unsere separate Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung.
Bereits im vergangenen Jahr hat die agw sich mit einer Stellungnahme in die Anhörung zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in NRW eingebracht, die als Grundlage für die Erstellung des 3. Bewirtschaftungsplans herangezogen werden.
Weitere Informationen:
Link zum 3. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm NRW (externer Link)
Stellungnahme der agw zum Entwurf des „Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas“ vom 22.12.2020
Stellungnahme der agw zur Strategischen Umweltprüfung für das im Zuge des Bewirtschaftungsplans aufgestellte Maßnahmenprogramm 2022-2027
Stellungnahme der agw zum Überblick über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen
Beirat Klimaanpassung eingesetzt
Unter Federführung des Umweltministeriums hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Expertengremium zur Begleitung und Abstimmung der Klimawandel-Vorsorge in den verschiedenen Sektoren einberufen. Der interdisziplinäre „Beirat Klimaanpassung“ besteht aus 22 Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen. Die erste Sitzung fand am 19. November 2021 statt. Der neu eingerichtete Beirat wird die verschiedenen Maßnahmen und Initiativen begleiten und mit seinen Empfehlungen die Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Er tagt mindestens zweimal jährlich.
Expertenwissen für den Wiederaufbau gesucht
Für den Wiederaufbau der Hochwasser-Gebiete in Nordrhein-Westfalen braucht es dringend Know-how. Land, Kommunen und Fachverbände aus den Bereichen Planen und Bauen rufen daher alle Expertinnen und Experten mit verfügbaren Kapazitäten dazu auf, ihr Wissen in den betroffenen Städten und Gemeinden einzubringen. Gesucht wird Expertise für Klimaresilienz, für Stadtentwicklung, für Baurecht, Prozessmanagement und technische Infrastruktur. Für die Vermittlung von Senior-Experten hat das Land eine Online-Plattform eingerichtet.
https://senior-expertise-hilft.nrw
Prof. Dr. Martin Faulstich im Interview zur Ressourcenwende
Für die Jubliäumsausgabe des Westfalenspiegel-Magazins (Heftnummer: 06/2021) wurde unser Kollege Prof. Dr. Martin Faulstich zum Thema Ressourcenwende interviewt. Im Gespräch geht es unter anderem um die Stadt als Rohstofflager sowie die Themen Recycling, Kreislaufwirtschaft und Rezyklateinsatz.
Das komplette Interview zum Download finden Sie hier. Weitere Informationen und Inhalte des Magazins finden Sie hier. https://www.knuw.nrw/fileadmin/public/Redaktion/Dokumente/News/Westfalenspiegel_06_2021_Interview-Faulstich.pdf
Viel Spaß beim Lesen!
https://www.knuw.nrw/aktuelles/nachrichten/artikel/interview-zur-ressourcenwende.html
Gewinner des KUER.NRW Businessplan Wettbewerbs 2021 stehen fest
Der KUER.NRW Businessplanwettbewerb 2021 fand am 30. November 2021 im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW statt. Die KUER Gutachter haben aus den 32 Bewerberteams, mit denen der Wettbewerb im Juni gestartet war, die drei Gewinner ausgewählt. Diese wurden durch Ministerin Ursula Heinen-Esser geehrt und mit einem Preisgeld ausgezeichnet. Die drei Gewinner sind:
1. Platz: PhycoSystems (Dortmund)
2. Platz: BIORoxx GmbH (Essen)
3. Platz: NUNOS (Köln)
Kurze Videopoträts aller Top Ten Teams des diesjährigen Wettbewerbs finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.knuw.nrw/aktuelles/nachrichten/artikel/preisverleihung-kuer-businessplan2021.html
Zehn Millionen Euro für Klimawandelvorsorge in Kommunen
Das Umweltministerium Nordrhein- Westfalen hat ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Klimawandelvorsorge in Kommunen veröffentlicht. Für den Aufruf „Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene“ stehen rund zehn Millionen Euro aus dem EU-Programm zur Bewältigung der COVID- 19-Pandemie zur Verfügung (REACT-EU).
Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der Ausgaben und richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie die Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen zum Rückhalt, zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser, aber auch das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden. Anträge sind bis zum 31. Oktober 2021 möglich.
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/react-eu
Unternehmensdialog – Auftaktveranstaltung am 3. März 2021 – Schwerpunkt Ressourcenwende
Am 3. März 2021 fand der erste Unternehmensdialog des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft.NRW in virtueller Form statt. Die Veranstaltung startete mit dem Ziel möglichst viele Unternehmerinnen und Unternehmer aus unterschiedlichen Bereichen und mit verschiedenen Kompetenzen an einen Tisch mit Vertretern aus der Wissenschaft und Landespolitik zu bringen. Prof. Dr. Martin Faulstich, Leiter des Unternehmensnetzwerk des Kompetenznetzwerks, sagte „Mit dem Unternehmensdialog haben wir eine wichtige Austauschplattform geschaffen, mit dem Unternehmen in NRW und das Umweltministerium intensiv Themen der Nachhaltigkeit erörtern können.“
Schwerpunkt Ressourcenwende
Die Ressourcenwende ist eines der großen gesellschaftlichen Zukunftsthemen, das wir dieses Jahr intensiv begleiten wollen. Hier sind nahezu alle Teilbereiche der Umweltwirtschaft involviert, sei es beim hochwertigen Recycling von Abfallstoffen oder bei der Ressourcenschonung durch Effizienzmaßnahmen. Wir wollen die Akteure aller relevanten Teilmärkte dabei unterstützen, ihre Themen zu transportieren und sich untereinander zu verknüpfen. „Im Dialog mit den Unternehmen werden wir diejenigen Themen identifizieren und gemeinsam daran arbeiten, die die NRW-Umweltwirtschaft weiter voranbringen. Sekundärrohstoffe und die weitere Vernetzung mit Wissenschaft und Forschung gehören zu diesen Themen dazu“ so Hartmut Schug, Leiter des Kompetenznetzwerkes Umweltwirtschaft.NRW.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert die Kreislaufwirtschaft und die Ressourceneffizienz unter anderem mit einem 10 Millionen schweren Sonderprogramm im Rahmen des Corona Konjunkturprogramms ( mehr Infos hier). Hierdurch sollen Wettbewerbsvorteile weiter ausgebaut werden und weitere Arbeitsplätze in der Umweltwirtschaft entstehen.
Diskussion zwischen Unternehmen und Landespolitik in NRW
Im Vorfeld der Veranstaltung wurden Interviews mit ausgewählten Unternehmerinnen und Unternehmern durchgeführt, deren Ergebnisse in gebündelter Form als Diskussionsgrundlage der virtuellen Veranstaltung dienten. Insbesondere wurde dabei z.B. nach den zentralen Hindernissen und Herausforderungen sowie nach Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung von Umweltstrategien gefragt.
Die Diskussionen zwischen allen Teilnehmenden wurden als sehr fruchtbar angesehen. Von allen Seiten besteht der Wunsch, die Diskussionsthemen in einem regelmäßigen Austausch fortzuführen und zu intensivieren. Den Unternehmen ist es besonders wichtig, zukünftig noch besser über Förderungen, Strategien, Veranstaltungs- und Vernetzungsangebote informiert zu werden. Viktor Haase, Abteilungsleiter für Nachhaltige Entwicklung, Klimawandel und Umweltwirtschaft stellte fest, dass es bemerkenswert sei, dass viele Unternehmen den Nachhaltigkeitsgedanken schon verinnerlicht hätten und hier aktiv weiterarbeiten. Ein Dialog wie dieser verdeutlicht, wie wichtig die Ansätze sind, über die einzelnen Teilmärkte hinaus zu denken und sich zu vernetzen, um neue Lösungen zu schaffen. Diese Aufgabe der Netzwerkverstetigung wird vom Kompetenznetzwerk übernommen und beispielsweise auch in den Regionaldialogen weitergeführt.
Das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW versteht sich als Netzwerkakteur für einen Austausch zwischen Unternehmen, Verbänden und der Politik und wird auch in diesem Jahr noch weitere Vernetzungsmöglichkeiten für Akteure der Umweltwirtschaft in NRW anbieten.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für den vielfältigen und inspirierenden Austausch und freuen uns auf die kommenden Veranstaltungen!
Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
Offener Briefan Herrn Ministerpräsident Laschetzur Impfpriorisierungin NRW –Ver-und Entsorgungsbranche fordert Rückkehr zu bundesweit einheitlicher Impfreihenfolge Sehr geehrter Herr MinisterpräsidentLaschet,erst am heutigen Donnerstag, deutlich später als andere Bundesländer, hat die NRW-Landesregierung auch Teilen der Priorisierungsgruppe 3 die Möglichkeit zur Vereinbarung von Impfterminen gegen das Coronavirus eingeräumt. Die Beschäftigten aus systemrelevanten Branchen haben allerdings nichts davon, denn Sie haben sichkurzerhand über die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Reihenfolge hinweggesetzt.Gerade für die Ver-und Entsorgungsbranche ist diese Entscheidung ein herber Schlag, denn die MitarbeiterInnen und Mitarbeiter auf den Kläranlagen, bei der Müllabfuhr, in den Wasserwerken und in den Kraftwerken sorgen dafür, dass unser Gemeinwesen funktioniert. Ohne sie käme kein Wasser aus dem Hahn und kein Strom aus der Steckdose, ohne sie wären ungereinigte Abwässer und überquellende Müllberge eine Brutstätte für Krankheiten.Genau aus diesem Grund hat die Ständige Impfkommission (STIKO) auf wissenschaftliche Empfehlung die Beschäftigten der Ver-und Entsorgungsbetriebe in die Priorisierungsgruppe 3 eingestuft. Die von der NRW-Landesregierung gewählteImpfreihenfolge offenbart einen eklatanten Mangel an Wertschätzung gegenüber den An Herrn Ministerpräsident Armin LaschetPlatz des Landtages 140221 Düsseldorf Per Email: armin.laschet@landtag.nrw.de-nachrichtlich an Frau Ministerin Heinen-Esser und Herrn Minister Laumann -Bergheim
Seite 2von 2systemrelevanten Beschäftigten der so genannten kritischen Infrastruktur. Auf den Kläranlagen sind die Kolleginnen und Kollegen täglich den Hinterlassenschaften unserer Gesellschaft und den daraus resultierenden Aerosolbelastungen ausgesetzt. Diese Menschen leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt unseres Gemeinwesens und ihre Arbeit kann nichtim Homeoffice erledigt werden. Die Wasserwirtschaftsverbände in NRWfordern Sieund Ihre Landesregierung daher auf, umgehend zu der wissenschaftlich begründeten und von der STIKO vorgegebenen Impfpriorisierung zurückzukehren. Damit schützen Sie nicht nur die Beschäftigten in den Ver-und Entsorgungsbetrieben, sondern sichern auch das weitere reibungslose Funktionieren unseres Gemeinwesens.Mit freundlichen GrüßenProf. Dr. Norbert Jardin(Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW)
Nordrhein-Westfalen fördert Ressourceneffizienz und Circular Economy mit Sonderprogramm
Mit dem Sonderprogramm Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz ermutigt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MULNV) private, gewerbliche Unternehmen, gerade jetzt in innovative ressourceneffiziente Technologien bzw. Recyclingtechnologien zu investieren.
Das Land NRW stellt bis zu zehn Millionen Euro für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft im Sinne einer Circular Economy und zur Steigerung der Ressourceneffizienz in produzierenden Unternehmen zur Verfügung. Mit einer Förderquote von bis zu 60 Prozent ist Nordrhein-Westfalen damit Vorreiter bei der Unterstützung klimaschonender Verfahrenslösungen. Die maximale Bezuschussung pro Projekt beträgt 500.000 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.knuw.nrw/nrw-umweltministerium-startet-sonderprogramm-fuer-kreislaufwirtschaft-und-ressourceneffizienz/
Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswasserrechts in Nordrhein-Westfalen – Aktueller Sachstand
Die Anhörung zur Kabinettfassung des Gesetzentwurfs zum neuen Landeswassergesetzes hat am 09.11.2020 im Umweltausschuss stattgefunden. Die agw war als Experte geladen und hat sich auch schriftlich erneut eingebracht. Einen Link zur Stellungnahme im Rahmen der Expertenanhörung finden Sie hier
Derzeit wird in Vorbereitung der 2. Lesung über einen Änderungsantrag von CDU und FDP beraten, bei dem es um den Wegfall des Bodenschatzgewinnungsverbotes in § 35, II und einer damit verbundenen Sonderregelung für ein Inkrafttreten geht. Dazu hat die agw gemeinsam mit den nordrhein-westfälischen Landesgruppen von BDEW, VKU und DVGW einen Vorschlag für eine Formulierung im Gesetz erarbeitet. Die Ausarbeitung finden Sie hier.
Mit der Novelle des Landeswasserrechts im Jahr 2016 (LWG) ist eine Gesamtkonzeption zum Schutz der Gewässer verabschiedet worden, die aus Sicht der Wasserwirtschaft nicht ohne Folgen für die Gewässerqualität aufgegeben werden kann. Aus diesem Grund hält die agw die in der jetzigen Novelle (LWG-E) vorgesehene ersatzlose Streichung des Vorkaufsrechts in § 73 LWG-E, den Wegfall des Bodenschatzgewinnungsverbotes in § 35 Abs. 2 LWG-E sowie die Beschneidung der Gewässerrandstreifenregelung in § 31 Abs. 1-4 LWG-E aus wasserwirtschaftlicher Sicht für nicht zielführend. Vor dem Hintergrund der europa- und bundesweiten Diskussionen um Insektensterben, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und Klimawandel sollte die Gelegenheit ergriffen werden, den Nutzen von Gewässerrandstreifen über den Nährstoffrückhalt hinaus zu berücksichtigen. NRW sollte hier seiner Vorreiterrolle gerecht werden und Regelungen ähnlich denen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, im Landeswassergesetz implementieren. Das Bestreben, Vorschriften zu deregulieren führt an einigen Stellen des Gesetzentwurfes dazu, weitere wichtige Regelungsinhalte zum Schutz der Gewässer zu beeinträchtigen. Dies gilt etwa für das Streichen von Befristungsregelungen im Bereich der gehobenen Erlaubnis (§ 14 LWG-E) sowie der Anlagengenehmigungen (§ 22 Abs. 3 LWG-E).
Aus Sicht der agw stellt die Klarstellung zum Vorrang Trinkwasser in § 37 Abs. 2 LWG-E einen sinnvollen Baustein dar, der auch in dem Gesamtkontext „Klimafolgenanpassung“ in Zukunft weitere Diskussionen und Regelungen erfordern wird. Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden stellen die Regionen in NRW vor besondere Herausforderungen und werden sich voraussichtlich in Zukunft weiter verstärken. Um den Folgen des Klimawandels in NRW zu begegnen und entgegenzuwirken, bieten sich in der Wasserwirtschaft vielfältige Handlungsmöglichkeiten an. Bei der Bewältigung der jetzt schon bestehenden und künftig zu erwartenden Folgen des Klimawandels können die Wasserwirtschaftsverbände in NRW mit ihren organisationsrechtlichen Strukturen und ihrer städteübergreifenden, flusseinzugsgebietsbezogenen Aufgabenwahrnehmung einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist wünschenswert, diesen Tätigkeitsbereich für die Wasserwirtschaftsverbände im Landeswassergesetz verankern.
Bund der Steuerzahler NRW ruft zu Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheide 2021 auf
Der Bund der Steuerzahlen NRW ruft alle Gebührenzahler in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich gegen ihren Abwassergebührenbescheid 2021 zu wehren. Der Bund der Steuerzahler kritisiert zweierlei: Bei der Kalkulation der Abwassergebühren werde von den meisten Kommunen ein zu hoher Zinssatz zugrunde gelegt. Und bei der Abschreibung werde nach Wiederbeschaffungszeitwerten statt nach den niedrigeren Anschaffungswerten gerechnet. Ein diesbezüglicher Musterprozess sei beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig (Az. 9 A 1019/20). Der Steuerzahlerbund erwartet eine Entscheidung noch im Jahr 2021. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen weist die Kritik zurück: „Die Entsorgung des Abwassers zählt zu den zentralen Elementen der kommunalen Daseinsvorsorge. Vorwürfe, die Städte und Gemeinden würden bei der Berechnung der Gebühren auf Gewinne aus sein, entbehren jeder Grundlage. Bau und Betrieb von Kanalnetzen sind aufwendig. Ihre Finanzierung muss verlässlich und mit langem Horizont geplant sein. Darum orientieren sich Städte und Gemeinden bei der Kalkulation von Abwassergebühren an gemittelten Zinswerten, die den Durchschnitt der vorangegangenen 50 Jahre abbilden. Dieses Verfahren vermeidet kurzfristige Schwankungen und ermöglicht Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Städte und Gemeinden. Die Rechtsprechung hat durchgehend bestätigt, dass die Berechnungsmethoden der Kommunen mit den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im Einklang stehen, wonach das Gebührenaufkommen die Kosten für Betrieb und Bau der Anlage nicht überschreiten darf.”
Weiterführende Links
http://www.steuerzahler.de/nrw/abwasser
Neues Sonderprogramm Umweltwirtschaft gestartet
Mit einem 5 Mio. € umfassenden Sonderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen jetzt seine Umweltwirtschaft. Ziel des Sonderprogramms ist es, Unternehmen der Umweltwirtschaft angesichts der Corona-Krise zu unterstützen. Das Sonderprogramm Umweltwirtschaft fördert die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die energieeinsparender und ressourcenschonender sind. Weiterhin werden Aktivitäten im Bereich von Unternehmensneugründungen in der Umweltwirtschaft unterstützt. Insbesondere können Gründerinnen und Gründer bei der Entwicklung von Prototypen sowie bei der Gewinnung von Investoren, potentiellen Geschäftspartnern und neuen Kunden gefördert werden. Projektanträge können ab sofort beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: https://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm_umweltwirtschaft
NRW-Ministerin Heinen-Esser: Stockender Gewässerumbau gefährdet Firmenansiedlung im Revier
Düsseldorf (ots) – Der vorzeitige Ausstieg aus der Braunkohle setzt Behörden und Wasserwirtschaft in NRW unter Zugzwang. Sie müssen 15 Jahre schneller mit dem Umbau von Flüssen und Kläranlagen in der Region fertig werden. „Wir stehen unter Zeitdruck, denn wenn wir den Gewässerumbau nicht rechtzeitig umsetzen, würde…mehr:
https://news.feed-reader.net/ots/4713120/nrw-ministerin-heinen-esser-stockender/
NRW startet Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft
Nordrhein-Westfalen hat Ende August gemeinsam mit mehreren Wasserwirtschaftsunternehmen das Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft ins Leben gerufen. „Die Digitalisierung ist für die Wasserwirtschaft kein Selbstzweck. Es geht darum, sinnvolle Innovationen und konkrete Lösungen zu erkennen und in die Praxis zu bringen. Und zwar überall da, wo es passt und gebraucht wird. Um die Chancen der Digitalisierung in der Wasserwirtschaft optimal zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle innovativen Kräfte der Branche zusammenwirken“, sagte Dr.-Ing. Emanuel Grün, Aufsichtsratsvorsitzender des Kompetenzzentrums. Angesiedelt ist das Kompetenzzentrum auf dem Digitalcampus Zollverein in Essen. Geleitet wird es von Dr. Ulrike Düwel, die alle Akteurinnen und Akteure der Wasserwirtschaft zur aktiven Mitgestaltung aufruft. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen ist Hauptanteilseigner des Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft und unterstützt dieses Projekt für zunächst drei Jahre mit jährlich 450 000 Euro. Die weiteren Gesellschafter sind die Emschergenossenschaft, der Lippeverband sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR und die großen Wasserversorgungsunternehmen Gelsenwasser AG und Rheinisch-Westfälisch Wasserwerksgesellschaft mbH.
Neue Landesdüngeverordnung
Statt Gießkannenprinzip definierte Gebiete, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden können, so fasste Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) die Anpassung der Landesdüngeverordnung zusammen, die am 31.März 2020 in Kraft getreten ist.Damit wird eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen umgesetzt, so das Umweltministerium.
Ausgangspunkt für die differenzierte Betrachtung der nitratbelasteten Gebiete waren die zwischenzeitlich vorgelegten neuen Monitoring-Ergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper.Danach ist der Anteil der nitratbelasteten sogenannten „roten“ Grundwasserkörper in Bezug auf die Fläche Nordrhein-Westfalens von knapp 42 Prozent im Monitoringzyklus der Jahre 2007-2012 auf aktuell knapp 26 Prozent im aktuellen dritten Monitoringzyklus der Jahre 2013-2018 zurückgegangen.
Auf Basis dieser Ergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert.Konkret wurden Flächen identifiziert, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte besteht oder zu erwarten ist und daher zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.Die Bewertung und Differenzierung erfolgt auf Feldblockebene.Dadurch werden etwa 90 Prozent aller nitratbelasteten Messstellen abgedeckt.
Kabinett billigt Entwurf zur Dichtheitsprüfung
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 3. März 2020 den Entwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ verabschiedet. Im Kern geht es dabei um die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser. „Die Abschaffung starrer Fristen führt zu einer Entlastung der Haushalte. Sie entbindet die Hausbesitzer aber nicht von ihrer Verantwortung, die Kanäle in Ordnung zu halten. Der Grundwasserschutz und der Erhalt einer funktionsfähigen Kanalisation stehen nicht in Frage“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Anschluss an die Kabinettsitzung. Der Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Landtags. Das Umweltministerium erwartet, dass die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
Neue Beratungsstelle für Kommunen zur Klimafolgenanpassung
Eine zentrale Anlaufstelle unterstützt nordrhein-westfälische Kommunen ge¬zielt in Belangen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Die Kommu¬nalberatung Klimafolgenanpassung NRW bietet Beratung zur Umsetzung und För¬derung von Maßnahmen, Info-Vorträge für Stadträte und gibt laufende Informa¬tionen zum Thema Klimavorsorge. Das vom Ministerium für Umwelt, Landwirt¬schaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragte Beratungsteam des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) in Köln informiert telefonisch, per E-Mail und vor Ort.
www.kommunalberatung-klimaanpassung
Dichtheitsprüfung in NRW: Kabinett will starre Fristen abschaffen
Die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser ist der zentrale Inhalt des Entwurfs für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“, den das nordrhein-westfälische Landeskabinett in der vergangenen Woche verabschiedet hat.
Die Abschaffung starrer Fristen führe zu einer Entlastung der Haushalte; sie entbinde die Hausbesitzer aber nicht von ihrer Verantwortung, die Kanäle in Ordnung zu halten, sagte Landes-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) im Anschluss an die Kabinettsitzung.
Der Grundwasserschutz und der Erhalt einer funktionsfähigen Kanalisation
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Nitrat: Klage gegen Landesregierungen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 20. November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingereicht. Die DUH will damit die Aufstellung eines Nationalen Maßnahmenprogramms für die Flussgebietseinheit Ems zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers erreichen. Aus Sicht der Klägerin haben die zuständigen Behörden über Jahre dabei versagt, Grund- und Oberflächengewässer ausreichend vor zu hohen Nitrat-Belastungen zu schützen, die Landwirtschaft mit einer Agrarwende neu auszurichten und gesetzliche Vorgaben umzusetzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unterstützt das Vorhaben der DUH.
Die WRRL gibt vor, dass sich alle Gewässer in der EU in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden müssen. Doch der zulässige Nitrat- Grenzwert von 50 mg/l im Grundwasser wird an vielen Messstellen in der Region überschritten. 21 der insgesamt 40 Grundwasserkörper, beziehungsweise zwei Drittel der Gesamtfläche der Flussgebietseinheit Ems auf deutschem Gebiet befinden sich nach Angabe der DUH in einem schlechten chemischen Zustand. Hauptgrund dafür sei die Überdüngung, die zu hohe Stickstoffeinträge zur Folge hat. In der Weser-Ems-Region liegt das Zentrum der niedersächsischen Fleischproduktion. Hier werden die meisten der fast 65 Millionen Masthühner und neun Millionen Schweine gehalten. Gleichzeitig werden in Niedersachsen rund 85 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hält die Klage für nicht zielführend und kontraproduktiv und hat die Sorge, dass ein Klageverfahren in der aktuellen Phase die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Senkung der Nitratwerte im Grundwasser ausbremsen könnte. „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe stößt bei mir auf absolutes Unverständnis. Es besteht kein Zweifel daran, dass die in einigen Regionen bestehenden Grundwasserbelastungen zurückzuführen sind. Aber wir arbeiten seit Monaten mit dem Bund und der Europäischen Kommission an Maßnahmen, die zu einer Einhaltung der Nitratwerte in den besonders belasteten roten Gebieten führen. Uns ist der Ernst der Lage bewusst. Dafür benötigen wir keine zusätzliche Klage“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Download der Klageschrift:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20191120_001
Abwasserleitungen müssen dicht sein – Nordrhein-westfälische Regierung weicht technische und Umweltstandards auf
„Abwasserleitungen müssen dicht sein. Dies kann nur durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet werden, wie sie bei vielen anderen technischen Anlagen routinemäßig durchgeführt werden. Autos werden ganz selbstverständlich alle zwei Jahre überprüft und nicht erst, wenn Lenkung oder Bremsen kaputt sind.“ So kommentiert der Präsident der Deutschen Vereinigung für ‚Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Prof. Dr. Uli Paetzel, die Absicht der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, schon ab Anfang 2020 die Prüfpflichten für private Abwasserleitungen weiter einzuschränken. Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen, Geschäftsführer des Güteschutz Grundstücksentwässerung, ergänzt: „Die Gebäude- und Grundstücksentwässerung und die öffentliche Kanalisation sind technisch gesehen eins. Nur wenn alle Anlagenteile zusammenwirken, kann das Gesamtsystem störungsfrei funktionieren.“ Abgelehnt wird das Vorhaben auch beim Güteschutz Kanalbau, der sich für die gütegesicherte Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen einsetzt: „Aus technischer Sicht müsste die Prüfung des privaten Teils des Abwassernetzes auf vergleichbarem Niveau stattfinden wie die Prüfung des öffentlichen Teils. Anderenfalls fällt es schwer, den Sinn der Prüfung zu erklären. Aus Sicht des Umweltschutzes wäre eine bundesweite Regelung für die Prüfung von Grund-stücksentwässerungen und öffentlichen Kanälen anzustreben“, sagt dessen Geschäftsführer, Dr.-Ing. Marco Künster. Wesentliche Akteure aus der Fachwelt sehen das Vorhaben der Landesregierung somit kritisch. Die nordrhein-westfälischen Regierungsparteien CDU und FDP haben am 19. Dezember 2019 im Landtag beschlossen, dass die Gesetzeslage so geändert werden soll, dass die von der Vorgängerregierung eingeführte Prüfpflicht für private Abwasserleitungen, also solche, die vom Haus über private Grundstücke zur Kanalisation in der Straße führen, weitgehend abgeschafft wird. Die beiden Parteien hatten dies im geltenden Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP im Jahr 2017 so vereinbart. Mit ihrer Initiative zur Umsetzung dieser Abmachung aus dem Koalitionsvertrag setzen sich die Koalitionäre allerdings über Studien hinweg, denen zufolge die Schadensrate bei privaten Abwasserleitungen mit schätzungsweise 50 bis 70 Prozent deutlich höher ist als bei öffentlichen. Dies kann das Grundwasser gefährden.
NRW will Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen weitgehend abschaffen
Dichtheitsprüfungen für private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen in Nordrhein-Westfalen weitgehend abgeschafft werden. Die NRW-Regierungskoalition CDU und FDP haben für das Dezember-Plenum des Landtags beantragt, die Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten nur noch bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und …mehr:
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Eigenbetriebsverordnung NRW
Wirtschaftliche Unternehmen und Einrichtungen der Kommunen werden wegen der größeren Flexibilität und Wirtschaftlichkeit ausgegliedert und als Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder als Kommunalunternehmen in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts geführt. Jürgen Müller stellt in dem Buch „Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen“ das Recht der Eigenbetriebe kompetent und praxisnah dar. Die Vorteile von Eigenbetrieben werden anschaulich erläutert. Die Aufgaben der Beteiligten – Betriebsleitung und Betriebsausschuss bzw. Vorstand und Verwaltungsrat sowie Rat und Bürgermeister – sind klar aufgezeigt und gegeneinander abgegrenzt. Die Vorschriften über Wirtschaftsplan, Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung sowie Jahresabschluss und Prüfung werden leicht verständlich und nachvollziehbar erläutert. Die damit befassten Personen in der Verwaltung bekommen damit eine Hilfe an die Hand, wie mit den kommunalen Unternehmensformen der Eigenbetriebsverordnung umzugehen ist.
Jürgen Müller: Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen, 7. Auflage 258 Seiten, 34,90 €, Komunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden www.kommunalpraxis.de ISBN 978-3-8293-1394-0
Fachkräftesicherung und -qualifizierung für die Wasserwirtschaft in Nordrhein- Westfalen
Das Umweltministerium Nordrhein- Westfalen hat mit verschiedenen Fachverbänden und Sozialpartnern eine gemeinsame Initiative zur Fachkräftesicherung und -qualifizierung für die Wasser-wirtschaft in Nordrhein-Westfalen vereinbart und die Leistungen der Wasserwirtschaftsbranche gewürdigt, die zugleich ein attraktiver Arbeitgeber ist. „Mehr als 30 000 Frauen und Männer arbeiten Tag für Tag dafür, dass alle Menschen in Nordrhein-Westfalen ausreichend mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden, dass das Abwasser schnell und sicher abfließt und wieder zu sauberem Wasser aufbereitet wird. Die Leistungsfähigkeit der Wasserwirtschaft, an die wir in Nordrhein-Westfalen gewöhnt sind, ist nicht selbstverständlich und auch kein Selbstläufer“, sagte Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser im Juli 2019 auf der DWALandesverbandstagung Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen. Damit das so bleibt, ist die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen. Die Branche bietet sichere Arbeitsplätze in den unterschiedlichsten Fachbereichen. Arbeiten in der Wasserwirtschaft bedeutet Arbeiten für Land und Leute an vielen Standorten in Nordrhein-Westfalen. Sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum bieten Unternehmen und Verwaltungen sichere Zukunftsperspektiven und ermöglichen einen Einsatz für Natur und Umwelt.
Download der Vereinbarung: www.gfa-news.de/gfa/
Medikamentenreste im Wasser: Kampagne in Essen erhöht Problembewusstsein
Die vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium geförderte Essener Initiative zur Reduzierung von Medikamentenresten im Wasser wird fortgesetzt. Mit „Essen macht’s klar 2019+“ folge eine Verstetigung des Projektes in der Emscher-Ruhr-Metropole und mit „Nordkirchen macht’s klar“ ziehe eine Gemeinde aus dem Lippe-Gebiet nach, teilte das Landesumweltministerium Ende vergangener Woche anlässlich der Abschlussveranstaltung für das Projekt mit.
Die Kampagne habe in der Bevölkerung zu einem höheren Problembewusstsein geführt und bewirkte dadurch auch Verhaltensänderungen. So sei beispielsweise das Wissen in der Bevölkerung um Medikamentenrückstände im Wasser um 20,7 Prozent und über die korrekten Entsorgungswege über die Restmülltonne um 12,9 Prozent gestiegen, so das nordrhein-Westfälische Umweltministerium.
Medikamente nicht über Abwassersystem entsorgen
Das vorrangige Ziel des Projekts sei es gewesen es, aktiv Gewässerschutz zu betreiben und Bevölkerung und Akteure in Essen, insbesondere im Gesundheits- und Bildungswesen, darauf aufmerksam zu machen, dass abgelaufene und nicht mehr benötigte Medikamente nicht über das Abwassersystem in den Wasserkreislauf gelangen sollen, sagte Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen. Lehrmodule für die Ausbildung…meeehr:
Mehr zum Thema Düngeverordnung und Nitratbelastung lesen Sie in unserem wöchentlichen Brancheninformationsdienst EUWID Wasser und Abwasser, der in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheint. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
Nordrhein-Westfalen überprüft Grundwassermessnetz
Die Kontrolle der Grundwasserqualität erfolgt in Nordrhein-Westfalen über ein Netz von rund 1500 Messstellen. In Zusammenarbeit mit einem externen Gutachter führt das Landesumweltamt (LANUV) derzeit eine Qualitätskontrolle des Messnetzes durch. In einem ersten Schritt der Evaluation hatte das nordrhein-westfälische Umweltministerium rund 300 Messstellen überprüfen lassen, insbesondere jene, zu denen es Hinweise auf mögliche Mängel gab. Nach den bisherigen Untersuchungen ist festzuhalten, dass das Messnetz in Nordrhein-Westfalen belastbare und repräsentative Messergebnisse für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Grundwasserverordnung (GrwV) liefert. Eine modellgestützte Ermittlung der Stickstoffeinträge in das Grundwasser bestätigt dies. Dennoch gab beziehungsweise gibt es an etwa zehn Prozent der Messstellen Defizite. Diese reichen von nicht vollständigen Messstellenunterlagen oder fehlender Absicherung gegen Beschädigung, bis zu Einschränkungen der Beprobbarkeit. Diese Mängel wurden und werden behoben. Zudem wurden fehlerhafte Messstellen ausgesondert, sukzessive ersetzt oder saniert, um eine Fehlinterpretation zum Beispiel der Nitratwerte auszuschließen. Derzeit werden vor allem die Messstellen mit erster Priorität überprüft, die folgende Kriterien erfüllen: Nitratkonzentrationen über dem Grenzwert von 50 mg/L, Lage in einem mit Nitrat belasteten Grundwasserkörper, beeinflusst durch landwirtschaftliche Nutzung (Acker, Grünland). Insgesamt handelt es sich dabei im nächsten Schritt um rund 280 weitere Messstellen, die in Zusammenarbeit des LANUV mit einem externen Gutachter noch vor Inkrafttreten neuer düngerechtlicher Regelungen zu prüfen sind. Bei relevanten Mängeln werden betroffene Messstellen auch hier entweder ausgesondert oder sukzessive ersetzt und saniert.
Neues Gewässerzentrum NRW: LANUV eröffnet Labor- und Bürostandort in Duisburg
66 Millionen Euro wurden in die neuen Labore zur Gewässerüberwachung und Büros für über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den neuen Standort des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Duisburg investiert. Nach zweijähriger Bauzeit konnten im Dezember letzten Jahres die Umzüge der Laborgerätschaften und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Düsseldorf nach Duisburg beginnen. Mit der offiziellen Eröffnung am heutigen Donnerstag (14. März 2019) durch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen, dem Duisburger Oberbürgermeister Sören Link und dem Leiter des Immobilienentwicklers Aurelis der Region West Olaf Geist, wird nun die Überwachung und die Bewertung der nordrhein-westfälischen Gewässer von Duisburg aus organisiert und durchgeführt.
„Ich freue mich, heute das neue LANUV-Gebäude mit dem Gewässerzentrum in Duisburg eröffnen zu dürfen. Die Überwachung unserer Gewässer auf Mikroschadstoffe wie Antibiotikarückstände oder Mikroplastik ist eine zentrale Aufgabe des Umweltschutzes. Daher war es auch so wichtig, Labore und Büroräume aufzubauen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LANUV in die Lage versetzen, die Überwachung unserer Gewässer nach höchsten Standards für die nächsten Jahre sicherzustellen“, betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Mit dem Gewässerzentrum erweitert die größte Umweltbehörde eines deutschen Bundeslandes ihre professionellen Arbeitsbedingungen. Heinen-Esser dankte allen Beteiligten, die dieses innovative Neubauprojekt in dem vorgesehenen Zeitplan und Kostenrahmen realisiert haben. „Den Beschäftigen wünsche ich viel Freude und Erfolg in ihrem neuen, modernen und nachhaltigen Arbeitsumfeld“, so die Ministerin.
Für den Präsidenten des LANUV Dr. Thomas Delschen war wichtig, nicht nur zukunftsfähige Laboratorien auf dem neusten technischen Stand zu erhalten, sondern auch eine nachhaltige Arbeitsumgebung für den neuen Standort zu schaffen: „Das Heizen mit Fernwärme, Stromerzeugung durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine energieeffiziente Dämmung, die zentrale Lage am Bahnhof oder die Nutzung von Regenwasser sind Beispiele für nachhaltiges Bauen und Arbeiten. Mit unseren neuen Gebäuden zeigen wir damit einen Weg auf in Richtung klimaneutrale und nachhaltige Landesverwaltung.“
Neben über 600 unterschiedlichen chemischen Wasserinhaltsstoffen einschließlich der Mikroschadstoffe können in den Duisburger LANUV-Laboren auch wassergetragene Krankheitserreger, wie zum Beispiel Legionellen oder antibiotikaresistene Bakterien analysiert werden. Das Labor der Gewässerökologie befasst sich mit der (taxonomischen) Bestimmung der Kleinstlebewesen, die die biologische Qualität eines Gewässer anzeigen. Aus allen Gewässerinformationen leiten dann LANUV-Fachleute den Gewässerzustand ab, identifizieren nachteilige Einflussfaktoren und überprüfen Wirkungen von Maßnahmen.
In Duisburg ist zudem die mit modernster Technik ausgestattete Hochwasserzentrale angesiedelt, die die Wasserstände der rund 300 nordrhein-westfälischen Gewässerpegel- und 240 LANUV-Messstationen zu Niederschlagsmengen online erfasst, im Internet bereitstellt und Lageberichte bei Hochwassersituationen veröffentlicht.
„Für Duisburg ist die Ansiedlung von über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenstadtbereich eine deutliche wirtschaftliche Stärkung“, freute sich der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link. „Der Duisburger Hafen Homberg ist bereits Heimathafen des LANUV-Laborschiffs Max Prüß, das die NRW-Wasserstraßen überwacht. Mit den im Gewässerzentrum NRW vorhandenen Laborkapazitäten und gebündelten Fachkompetenzen ist Duisburg damit ein Schwerpunktstandort des Gewässerschutzes in NRW.“
Der Immobilienentwickler Aurelis hat den Neubau in Duisburg projektiert, gemeinsam mit der Firma Hochtief im gesetzten Kostenrahmen umgesetzt und pünktlich an den neuen Mieter LANUV übergeben. „Wir wünschen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Erfolg am neuen Standort in Duisburg“, erklärte Olaf Geist, Leiter der Aurelis Region West. „Wir werden jetzt weiter daran arbeiten, weitere Interessenten von der hervorragenden Qualität und Lagegunst der noch freien Baufelder im Quartier I zu überzeugen.“
Zahlen und Daten LANUV-Neubau Duisburg:
• 66 Millionen Euro Investitionssumme : Anmietung durch das LANUV für 20 Jahre
• Grundsteinlegung am 7. April 2017
• 10.000 Quadratmeter Grundstücksfläche
• 6944 Quadratmeter Bürofläche
• Maße Bürogebäude: 52 Meter lang, 31-45 Meter breit, 5 Geschosse
• 9619 Quadratmeter Laborfläche
• Maße Laborgebäude: 90 Meter lang, 16 Meter breit, 7 Geschosse
• Etwa 3,5 Kilometer lange Gasleitungen für zehn Gastypen
• 28,5 Kilometer Rohrleitungen
• 11.000 Quadratmeter Lüftungskanäle,
Lüftungsleistung: 135.000 Kubikmeter pro Stunde
• 7.200 Kubikmeter Stahlbeton, 900 Tonnen Bewehrungsstahl, 1.850 Quadratmeter Naturstein, 26.400 Quadratmeter Trockenbau-Wand- und Deckenflächen
• 2.950 Beleuchtungskörper
• Etwa 255 Kilometer Kabel wurden verlegt
• 850 Fensterelemente und 860 Türen wurden verbaut
• Rund 400 Handwerker aus 85 Gewerken waren am Bau beteiligt
• Strombedarf der Büro- und Laborgebäude wird zum Teil durch die Photovoltaikanlage auf dem Dach gedeckt
• Auf eine gute Wärmedämmung wurde besonderen Wert gelegt, sodass der Primärenergiebedarf die Anforderungen der EnEV 2016 im Bürogebäude um 70 Prozent und im Laborgebäude um 50 Prozent unterschreitet
• Barrierefreies Gebäude für Menschen mit Behinderung
• Regenwassernutzung für Toilettenanlage im Bürogebäude
• Perfekte Anbindung an den Duisburger Bahnhof (und die BAB)
• Nachhaltige Kantinenbewirtschaftung
• Abfalltrennung
• Modernste Präsentationstechnik in den Konferenzräumen
• Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt
Junge Unternehmer: Gründungswettbewerb KUER.NRW startet
Als neuer Baustein der Umweltwirt¬schaftsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen startet jetzt der KUER.NRW Gründungswettbewerb. KUER.NRW (Klima, Umwelt, Energie und Ressour¬censchonung) ist nach Angaben des Landesumweltministeriums der einzige branchenspezifische Gründungswettbe¬werb für die Umweltwirtschaft in Deutschland. Gegliedert ist KUER.NRW in vier Module: KUER Scouting spürt in¬novative Gründungsideen auf, animiert potenzielle Gründerinnen und Gründer zu einer ersten intensiven Auseinander¬setzung mit ihrer Geschäftsidee und gibt qualifizierte Rückmeldung. KUER Scouting erfolgt während der gesamten Projektlaufzeit im engen Kontakt mit Hochschulen. Im KUER Businessplan Wettbewerb wird die Erstellung eines aussagekräftigen Businessplans durch individuelle Coaching-Angebote, geziel¬te Qualifizierungseinheiten und einen differenzierten Begutachtungsprozess unterstützt. Der Wettbewerb startet am 1. Juni 2019 und endet mit der Prämie¬rung im Rahmen des Summits Umwelt-wirtschaft.NRW am 10. Dezember 2019. KUER Success: Sobald sich die konkrete Gründung des Unternehmens abzeich¬net, startet dieses Modul in Form von in¬dividualisierten Coaching-Angeboten durch branchenbezogene Spezialisten und Kapitalgeber. KUER Best Practice stellt innovative Gründungen ins Ram¬penlicht, verhilft jungen Unternehmen der Umweltwirtschaft zu mehr öffentli¬cher Wahrnehmung und unterstützt sie somit dabei, sich Investoren gegenüber zu präsentieren und von ihnen gefun¬den zu werden.
Durchgeführt wird der Gründerwett¬bewerb KUER.NRW im Auftrag des Mi¬nisteriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Lan¬des Nordrhein-Westfalen zusammen mit Pro Ruhrgebiet e. V. und der Startbahn Ruhr GmbH.
Start des Förderaufrufs „Ressource.NRW“
Die Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit von Unternehmen steht im Mittelpunkt eines neuen Förderaufrufs des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Gesucht werden die besten Ideen für innovative ressourceneffiziente Investitionen in Nordrhein-Westfalen. Dabei richtet sich der Aufruf „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 22 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro aus EU-Fördermitteln aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie weitere 2 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens ab und beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Januar 2019 sind Informationsveranstaltungen in den Regionen Nordrhein-Westfalens zum Förderaufruf geplant.
Nordrhein-Westfalen: Entwurf der Landesdüngeverordnung vorgelegt
Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat am 30.Oktober 2018 den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung verabschiedet und in die Verbändeanhörung gegeben. Die Landesdüngeverordnung ergänzt die im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung. Damit werden für Gebiete, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge besonders belastet ist, zusätzliche Anforderungen gestellt. Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine längere Sperrfrist für Grünland, in der keine Düngung zulässig ist und die Pflicht zur schnelleren Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. Ziel des Umwelt-und Landwirtschaftsministeriums ist es, dass die Landesverordnung Anfang 2019 in Kraft tritt.
NRW startet Veranstaltungsreihe zur Gewinnung von Nachwuchskräften
Nordrhein-Westfalen hat Ende September eine Veranstaltungsreihe zur Gewinnung von Nachwuchskräften für die Wasserwirtschaft gestartet. Die Arbeitgeberkonferenzen werden mit dem vom Umweltministerium beauftragten Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft. NRW als zentralen Ansprechpartner und Netzwerkmanager für Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Forschung, Verbänden und Wirtschaftsförderung im Bereich der Umweltwirtschaft durchgeführt. Zum Auftakt in Wermelskirchen nahmen wasserwirtschaftliche Betriebe, sondergesetzliche Wasserverbände und Stadtverwaltungen aus dem Bergischen Land, der Eifel und dem Rheinland teil. Mit der Agentur für Arbeit, der IHK, den Fachverbänden und Arbeitsmarktexperten wurden Strategien diskutiert, um Potenziale der Wasserwirtschaft am Arbeitsmarkt erfolgreicher zu entfalten und gemeinsame Lösungen für eine zukunftssichere Wasserwirtschaft zu entwickeln. Weitere Informationen zu der Veranstaltungsreihe bieten die Umweltwirtschaft NRW, das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.
NRW sowie das Berufswelten- Portal:
www.umweltwirtschaft.nrw.de
www.knuw.nrw
www.berufswelten-energie-wasser.de
Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern in Nordrhein-Westfalen unbedenklich
Das Vorkommen antibiotikaresistenter Bakterien in Nordrhein-Westfalen scheint unbedenklich. Dies geht aus ersten Voruntersuchungen des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums hervor. Von den in zehn EG-Badegewässern bisher entnommenen 30 Proben wiesen lediglich zwei Proben sehr geringe Mengen antibiotikaresistenter Bakterien auf. Nur in einer Juni-Probe aus dem Elfrather See in Krefeld und einer Probe von Ende Juli aus dem Baldeneysee wurden sehr geringe Mengen eines Darmbakteriums mit Resistenzen gegen drei Antibiotika- Wirkstoffgruppen nachgewiesen. Die gefundenen Mengen waren aber so niedrig, dass gesunde Menschen keiner Gefahr ausgesetzt waren. Alle anderen untersuchten Badegewässer wiesen keine klinisch relevanten Resistenzen auf. Ab dem kommenden Jahr plant das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Sonder-Untersuchungen von Gewässern in Nordrhein-Westfalen auf relevante Antibiotika-resistente Bakterien sowie Antibiotika-Rückstände. Die Untersuchungen werden vom LANUV mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn durchgeführt. Die bisherigen Zwischenergebnisse nach drei von vier in diesem Jahr vorgesehenen Probenahmen beziehen sich auf Proben von Anfang Juni sowie Anfang und Ende Juli 2018 in zehn ausgewählten EG-Badegewässern in Nordrhein-Westfalen.
BdSt NRW: Straßenbaulastträger sollen Niederschlagswassergebühren entrichten
Alle Kommunen Nordrhein-Westfalens sollten in ihren Abwassergebührensatzungen differenzierte Niederschlagswasser-Gebührensätze festlegen und Straßenbaulastträger zu Niederschlagswassergebühren heranziehen. Diese Forderungen hat der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) heute erhoben.
Die Kommunen könnten die Straßenbaulastträger wie Bund, Land oder Kreise, die die öffentliche Kanalisation einer ..mehr:
UDE: FutureWaterCampus – Neuer Forschungsbau in Sicht
Acht Projekte wurden jetzt zum Auf- und Ausbau von Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ausgewählt. Erfolgreich war dabei auch das Konzept des FutureWaterCampus (FWC) der Universität Duisburg-Essen (UDE), das zur Antragstellung aufgefordert wurde. Demnächst kann also ein neuer Forschungsbau auf dem Thurmfeld am Essener Uni-Campus entstehen, der die Aktivitäten im Bereich der Wasserforschung bündeln wird.
„Dies ist ein hervorragendes Signal für unsere breit aufgestellte Wasserforschung, die bislang hauptsächlich virtuell zusammengearbeitet hat. Ein eigenes Gebäude bietet natürlich weitaus mehr Möglichkeiten zur disziplinübergreifenden Zusammenarbeit“, berichtete die neue Forschungs-Prorektorin, Prof. Dr. Dagmar Führer-Sakel, kürzlich dem UDE-Senat.
Rektor Prof. Ulrich Radtke ergänzte: „Unsere Vision ist, ein Kompetenzzentrum für Wissenschaft und Praxis mit europäischer Strahlkraft zu entwickeln. Der FutureWaterCampus wird die NRW-Wasserexperten der verschiedensten Forschungseinrichtungen unter einem Dach mit Praxispartnern zusammenbringen.“
Knapp 8,8 Mio. Euro Fördermittel
Mit dem Wettbewerb „Forschungsinfrastrukturen NRW“ will die Landesregierung die Innovationskraft der Wirtschaft stärken und fördert dazu Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und Kompetenzzentren mit bis zu 200 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). An die UDE werden knapp 8,8 Mio. Euro fließen.
Überzeugt hat die Jury die gute Vorarbeit des Zentrums für Wasser- und Umweltforschung (ZWU) an der UDE. Dank seiner Vernetzungsaktivität wurden bereits mehrere Forschungsverbünde und anwendungsnahe Projekte mit Partnern aus Unternehmen, Verbänden und Zivilgesellschaft durchgeführt, etwa das Fortschrittskolleg FUTURE WATER, in dem derzeit zwölf Promovierende forschen. Hier arbeiten Partner aus sechs Forschungsinstitutionen an Fragen der nachhaltigen Wassernutzung im urbanen Raum zusammen. Solche Aktivitäten können künftig im neuen Forschungsgebäude intensiviert werden.
Sauberes Wasser für alle
Der FWC greift eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit auf: Wie kann der Umgang mit Wasser und Abwasser nachhaltig gestaltet werden? Im Fokus steht hier vor allem die effizientere Wassernutzung; dazu leistet der FWC mit seinem inter- und transdisziplinären Forschungsumfeld einen essentiellen Beitrag, etwa durch die Entwicklung gekoppelter Verfahren, Prozesse und Technologien. Dazu zählt auch die geplante Verwendung innovativer technischer Membranen in der Wasserwirtschaft mit weitreichenden Einsatzgebieten.
Bereits jetzt bündelt das ZWU die Wasserkompetenz über sechs UDE-Fakultäten hinweg sowie zu den Partneruniversitäten der Universitätsallianz Ruhr und mehreren Fachhochschulen (aktuell 130 Mitglieder). Die gelebte Interdisziplinarität mit Partnern aus den Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften erlaubt die Entwicklung innovativer Systemkomplettlösungen. Deutschlandweit einmalig ist auch die Einbindung wirtschaftlicher und kommunaler Vertreter, der sondergesetzlichen Wasserverbände, der Wasserversorger sowie der Fachbehörden des Landes NRW.
Weitere Informationen:
Dr. Michael Eisinger, ZWU-Geschäftsführer, Tel. 0201/183-3890, michael.eisinger@uni-due.de
Redaktion: Beate Kostka, Tel. 0203/379-2430, beate.kostka@uni-due.de
Weitere Informationen:
https://www.uni-due.de/zwu/
https://www.uni-due.de/unikate/051/unikate_051.html
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/acht-projekte-zum-auf-und-ausbau-von…
Land fördert Innovationen aus Energie- und Umweltwirtschaft mit zusätzlich 14 Millionen Euro
Für den „Leitmarktwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW“ stehen insgesamt mindestens 4 dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Zusätzlich werden zur Kofinanzierung Landesmittel des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Wissenschaftsministeriums bereitgestellt. So haben seit Beginn der Förderperiode bereits 45 Projekte Zuwendungen in einer Höhe von insgesamt 46,6 Millionen Euro erhalten, nunmehr werden zwölf weitere Verbundprojekte mit zusätzlich 14 Millionen Euro gefördert. Das teilte das nordrhein-westfälische Umweltministerium mit.
Mit den Leitmarktwettbewerben sollen der Transfer wissenschaftlichen Know-hows in die wirtschaftliche Nutzung, die Erschließung neuer Märkte, der Abbau von Innovationshemmnissen sowie das Schließen bestehender Lücken in den Wertschöpfungsketten befördert werden. Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Der Wettbewerb wird in vier Einreichrunden durchgeführt. Die nächste und zugleich letzte Einreichungsfrist endet am 17. Mai 2018.
www.leitmarktagentur.nrw
Selbstüberwachungsverordnung kommunal geändert
Mit der Änderungs-Verordnung vom 29.12.2017 (GV NRW 2018, S. 37) ist die Selbstüberwachungsverordnung kommunal vom 25.04 2004 (GV NRW 2004, S. 322) geändert worden. Die Selbstüberwachungsverordnung kommunal war zuletzt durch Art. 20 des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV NRW 2016, S. 559 ff.) an das geänderte Landeswassergesetz NRW angepasst worden, welches am 16.07.2016 in Kraft getreten ist.
Die Selbstüberwachungsverordnung kommunal regelt die Selbstüberwachung des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Einleitungen in Gewässer mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 Einwohnerwerten (EW), sofern sie unter den Anhang 1 der Bundes-Abwasserverordnung fallen und nach § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 57 Abs. 2 LWG NRW genehmigungsbedürftig sind.
Kernpunkt der Anpassung der Selbstüberwachungsverordnung Kommunal ist, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bereits mit Datum vom 23.10.2017 (Ministerialblatt NRW 2017, S. 977) eine neue Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge im Zusammenhang mit der Erhebung der Abwasserabgabe herausgegeben hat. Diese Verwaltungsvorschrift dient der Durchführung des § 5 Abs. 2 des Abwasserabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2016 (GV.NRW, 2016, S. 559).
Die Jahresschmutzwassermenge ist neben den Überwachungswerten für die nach § 3 Abs. 1 AbwAG des Bundes festgelegten Parameter die entscheidende Größe zur Ermittlung der Schädlichkeit des Abwassers im Sinne des Abwasserabgabengesetzes des Bundes.
Die neue Verwaltungsvorschrift vom 23.10.2017 legt nunmehr fest, wie die Jahresschmutzwassermenge zu ermitteln ist. Die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift erfolgte, weil das OVG NRW mit Urteil vom 24.06.2015 (Az.: 20 A 1707/12) entschieden hatte, dass die „Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser vom 04.02.1991 (MBl. NRW, 1991, S. 181) methodische Defizite beinhaltete. Die neue Verwaltungsvorschrift ist unter www.mik.nrw/Gesetze/Verordnungen/Erlasse/Ministerialblatt /Ausgabe 2017 Nr. 33 vom 28.11.2017 abrufbar.
Az.: 24.1.1 qu
Förderwettbewerb „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ gestartet
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium fordert kleine und mittlere produzierende Unternehmen auf, sich um Fördermittel zu bewerben, wenn sie mit innovativen Maßnahmen im Ressourcenschutz Vorreiter sein wollen. Im Rahmen des Aufrufs „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ können neue Ideen in diesem Themenfeld mithilfe von EU-Fördermitteln bei der praktischen Umsetzung unterstützt werden. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens ab und beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Fragen zur fördertechnischen Seite des Aufrufs: www.lanuv.nrw.de
E-Mail: ressource.nrw@lanuv.nrw.de
Fachliche Fragen: ressource@efanrw.de Tel. 02 03 / 3 78 79-35
Informationen zum EFRE-Programm: www.efre.nrw.de Informationen und Unterlagen zum Aufruf Ressource.NRW: www.ressourceneffizienz.de
NRW sieht Programm „Reine Ruhr“ auf gutem Weg
Das Programm „Reine Ruhr“ befindet sich nach Einschätzung des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. Rund 150 Millionen Euro von insgesamt veranschlagten 300 Millionen Euro haben die Wasserversorger in der Region bereits investiert. Das Land hatte das Programm 2008 ins Leben gerufen. „Reine Ruhr“ beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Vermeidung von Mikroschadstoffen und zur Verminderung von Einträgen an der Quelle der Industrieeinleitung als auch die Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen. Obwohl die Vermeidung von Schadstoffeinträgen an der Quelle vorrangiges Ziel des Programms ist, müssen in einer dichtbesiedelten Region wie dem Ruhrgebiet aber auch immer wieder Restbelastungen behandelt werden. Daher ist bei dem Programm die Ertüchtigung der Wasseraufbereitungsanlagen in den Wasserwerken an der Ruhr ebenfalls von großer Bedeutung. Zurzeit werden zwölf Wasserwerke an der Ruhr mit weitergehender Aufbereitungstechnik betrieben – sie erfüllen bereits die Anforderungen an eine nachhaltige und langfristig zuverlässige Wasserversorgung. Bei sieben verbleibenden, noch zu ertüchtigenden Wasserwerken wird die vorsorglich geforderte Aufbereitungstechnik voraussichtlich bis spätestens Ende 2020 in Betrieb gehen. Durch effizienzsteigernde Maßnahmen und das Ausnutzen von Synergieeffekten wurden zudem weitere sieben Wasserwerke, für die sich eine Ertüchtigung aus wirtschaftlichen Gründen nicht gerechnet hätte, stillgelegt. So kann entlang der Ruhr auch langfristig eine sichere und gleichzeitig bezahlbare Trinkwasserversorgungssituation geschaffen werden.
Kabinett hat Starkregenkonzept beschlossen
Das Kabinett des Landes Nordrhein- Westfalen hat im Dezember 2016 ein „Konzept Starkregen“ verabschiedet. In dem neuen Konzept werden alle Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von Starkregenereignissen gebündelt. Es soll unter anderem Regionen und Kommunen helfen, einen Überblick über die rechtlichen Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten zu bekommen, um sich gezielt mit dem Thema Klimawandel und Starkregen auseinanderzusetzen und präventive Maßnahmen ergreifen zu können. So sollen Kommunen widerstandfähiger gegen Extremwetterereignisse werden. Aktuell betreibt das Land gemeinsam mit der Verbraucherzentrale und der Versicherungswirtschaft eine Kampagne, um Bevölkerung, Unternehmen und Landwirtinnen und Landwirte für das Thema Versicherung gegen Elementarschäden Elementarschäden zu sensibilisieren und zu informieren. Laut Auswertungen des LANUV im Rahmen des Klimafolgenmonitorings haben sich die Jahresdurchschnittstemperaturen seit 1881 in Nordrhein-Westfalen bereits um 1,4 °C erhöht – besonders stark in den letzten 60 Jahren. Die jährliche Niederschlagsmenge ist im gleichen Zeitraum um fast 14 % gestiegen, mit einer deutlichen saisonalen Ausprägung im Winter. In den vergangenen zehn Jahren haben größere Starkregenereignisse, wie etwa während des Orkans Kyrill im Januar 2007 oder im Zuge des Tiefdruckgebiets Ela im Juni 2014, Menschenleben gekostet und Schäden in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro allein in Nordrhein-Westfalen verursacht.
Umfrage: Akzeptanz von Renaturierung in NRW
Zur Umsetzung der EU-WRRL wurden in den vergangenen Jahren bereits viele Fließgewässerabschnitte in Deutschland und den einzelnen Bundesländern renaturiert. Dabei ist die Akzeptanz verschiedenster Akteure mittlerweile Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg solcher Maßnahmen. Doch wie werden unsere Flüsse und ihre Renaturierung überhaupt wahrgenommen? Welche Kriterien beeinflussen die Akzeptanz von Renaturierungsmaßnahmen? Genau das wollen zwei Doktoranden der Universität Duisburg-Essen für ihr Bundesland NRW herausfinden. Sonja Heldt und Daniel Teschlade promovieren im NRW Fortschrittskolleg FUTURE WATER und haben eine Umfrage entwickelt, die sich insbesondere auf Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in NRW bezieht. Neben beruflichen Expertengruppen ist auch die Öffentlichkeit gefragt, noch bis Ende des Jahres ihre Meinung zu äußern. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2017 erwartet.
Siedlungs- und Verkehrsfläche stieg 2014 um neun Hektar pro Tag
Im Jahr 2014 erhöhte sich die Siedlungsund Verkehrsfläche in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich um 9,0 Hektar pro Tag; zehn Jahre zuvor hatte der tägliche Anstieg noch bei 19,7 Hektar pro Tag gelegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des Tages des Wohn- und Siedlungswesens (5. Oktober 2016) mitteilt, lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der gesamten Landesfläche Ende 2014 mit 7794 Quadratkilometern bei knapp 23 Prozent. Seit 2004 wurde die Siedlungsund Verkehrsfläche im Land um 5,8 Prozent bzw. 424 Quadratkilometer ausgedehnt. Rheinland-Pfalz und Hessen wiesen mit einem Anstieg der Siedlungsund Verkehrsfläche um 3,6 bzw. 3,7 Prozent die geringsten Steigerungsraten aller Flächenländer auf. Im Bundesdurchschnitt lag der Anstieg bei 7,2 Prozent.
Neues Landeswassergesetz verkündet
Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz wurde geändert („Gesetz zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften“ vom 8. Juli 2016, Gesetz- und Verordnungsblatt 2016, Nr. 22 vom 15. Juli 2016, S. 559). Das Änderungsgesetz besteht aus 30 Artikeln. Art. 1 beinhaltet die grundlegende Anpassung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Art. 2 bezieht sich auf das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Bundes. Es wird die bislang im Landeswassergesetz enthaltenen Regelungen zur Erhebung der Abwasserabgabe in einem eigenständigen Gesetz fortführen. Die Art. 3 bis Art. 11 beinhalten Änderungen der sondergesetzlichen Wasserverbandsgesetze. Die Art. 12 bis 29 beinhalten Folgeänderungen in Landesgesetzen und Landes-Rechtsverordnungen, weil sich die Paragraphen im künftigen Landeswassergesetz ändern. Das neue Landeswassergesetz für Nordrhein- Westfalen ist am 16. Juli 2016 in Kraft getreten (Artikel 30).
Verschwörung gegen den Verbraucher
Auch beim 25. Gebührenvergleich bleiben Verbrennungsentgelte zu oft geheime Kommandosache
Der 25. Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW zeigt, dass viele Kreise und kreisfreie Städte die Verbrennungsentgelte, die sie an die Müllverbrennunganlagen zahlen müssen, immer noch als geheime Kommandosache behandeln. Für den BdSt NRW ist das ein unhaltbarer Zustand.
Düsseldorf. Die Verbrennungsentgelte sind erheblicher Bestandteil der Müllgebühren, die die Verbraucher zahlen müssen, und damit steht ihnen das Recht zu, über die Höhe dieses Gebührenbestandteils informiert zu werden. Außerdem zeigt der Gebührenvergleich, wo die Städte und Gemeinden im interkommunalen Vergleich bei den Abwasser- und Abfallgebühren stehen, wie sich die Gebühren seit dem vergangenen Jahr entwickelt haben und welches die Gründe für besonders auffällige Steigerungen oder auch Senkungen sind.
2016 stehen die Verbrennungs- bzw. Behandlungsentgelte im Fokus des 25. Abfall- und Abwassergebührenvergleichs. Damit knüpft der Vergleich an den des Vorjahres an. Zur Erinnerung: Diese Entgelte zahlen die kreisfreien Städte und die Kreise an die Betreiber von Müllverbrennungs- und Mechanisch-biologischen Anlagen, und sie haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gebühren. Deshalb müssen sie nach Auffassung des BdSt NRW klar aus der Kalkulation der Abfallgebühren hervorgehen. Nur so können die Verbraucher nachvollziehen, wie sich die Gebühren zusammensetzen.
Der Gebührenvergleich zeigt, dass die Entgelte für die Entsorgung von Hausmüll in den MVAs stark differieren. Das höchste Verbrennungsentgelt zahlt der Kreis Wesel mit 207 Euro. Darin enthalten sind Gebühren für die Problemstoffentsorgung und den Verwaltungsaufwand. Das geringste Entgelt in Höhe von 54 Euro zahlt die Stadt Mülheim an der Ruhr. Allerdings gibt es eine Mindestanlieferungsmenge von 40.000 t/Jahr.
Auffällig ist, dass einigen Kreisen angeblich weder bekannt ist, in welchen Anlagen ihre Abfälle entsorgt werden, noch wie hoch der Entsorgungspreis ist. Keine Angaben zu den Entgelten machen die Kreise Heinsberg, Hochsauerland, Siegen-Wittgenstein und Steinfurt sowie die kreisfreien Städte Bottrop, Essen und Gelsenkirchen.
Geheimniskrämerei ist inaktzeptabel
Doch der Bund der Steuerzahler NRW hat bereits im vorigen Jahr gezeigt, dass er eine solche Geheimniskrämerei nicht akzeptiert. Der Verband hat verwaltungsgerichtliche Eilverfahren gegen die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST AöR) sowie den Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn angestrebt und einzelne Bezirksregierungen in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht angeschrieben. In der Folge wurde das Verbrennungsentgelt für den Kreis Paderborn für das Jahr 2015 noch mitgeteilt. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in dieser Angelegenheit hat sich damit erledigt. Auch der Kreis Höxter beantwortete die diesjährige Umfrage innerhalb weniger Tage, während er die Auskunft im vorigen Jahr verweigerte. Das zeigt, dass es in Einzelfällen nützt, Druck auszuüben.
Leider muss der BdSt NRW aber auch feststellen, dass Druck nicht immer im ersten Anlauf ausreicht. Die Bezirksregierung Arnsberg teilt die Auffassung des Hochsauerlandkreises, „dass entsprechend der Angabe des Kreises die Restabfälle aus dem Hochsauerlandkreis in einer Behandlungsanlage der Firma Restabfalltransport & -behandlung HSK GbR entsorgt werden. Somit ist gem. Landesabfallgesetz §§ 5a bzw. 5 c der Verbleib der anfallenden Abfälle dargelegt worden. Die weiteren Entsorgungswege werden privatwirtschaftlich wahrgenommen und sind somit vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht mehr darzulegen.“
Die Bezirksregierung Münster, die auf den Kreis Steinfurt einwirken sollte, das dort nachweislich bekannte Verbrennungsentgelt bekanntzugeben, hat bis heute keine Entscheidung in der Sache mitgeteilt. Die unterschiedlichen Kommunalaufsichtsbehörden behandeln die Auskunftspflichten nicht einheitlich. Im Einstweiligen Rechtsschutz konnte der BdSt innerhalb eines Kalenderjahres keine Entscheidung erreichen. Das ist absolut unverständlich.
Für den BdSt NRW drängt sich der Verdacht auf, dass in Sachen Müllverbrennung eine regelrechte Verschwörung gegen den Verbraucher im Gange ist. Wie soll der Verbraucher seine Abfallgebühren prüfen, wenn ihm kein Informationszugang ermöglicht wird? Es ist ja wohl absolut unzumutbar, dass der Verbraucher sich durch langjährige Klageverfahren oder unendliche Korrespondenz mit den Kommunalaufsichtsbehörden Informationen beschaffen muss! Der BdSt bleibt am Ball. Er wird weiter daran arbeiten, die Verbrennungs- und Behandlungsentgelte für die Verbraucher transparent zu machen.
Der Abfallgebührenvergleich
Im Landesdurchschnitt sind die Abfallgebühren leicht gestiegen. Der BdSt-Musterhaushalt (vier Personen, 120-l-Restmüllgefäß mit vierwöchentlicher und 120-l-Bioabfalltonne mit 14-täglicher Leerung, Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen) zahlt statt 205,59 Euro in diesem Jahr 207,07 Euro. Auch die 14-tägliche Leerung der Restmülltonne (ansonsten identische Konstellation wie oben) ist im Schnitt etwas teurer geworden: 267 Euro statt 263,04 Euro. Lediglich bei den wenigen Städten in Nordrhein-Westfalen, die den Müll regelmäßig noch wöchentlich abfahren, gibt es 2016 einen Gebührenrückgang: Der Musterhaushalt zahlt in diesem Jahr 351,29 Euro statt 391,20 Euro.
Teuerste Stadt in NRW bei der 14-täglichen Leerung der Restmülltonne ist die Stadt Münster. Hier zahlt der Musterhaushalt 564 Euro inklusive Grundgebühr. Zum Vergleich direkt die günstigste Kommune: 128 Euro zahlt der BdSt-Musterhaushalt für dieselbe Leistung in Emsdetten. Auch im Kreis Wesel zahlen die Verbraucher hohe Abfallgebühren, beispielsweise in Alpen (497,28 Euro) und Schermbeck (475,20 Euro) bei 14-täglicher Leerung, in Neukirchen-Vluyn (362,80 Euro) und Moers (348,90 Euro) bei vierwöchentlicher Leerung. Das liegt einmal an dem hohen Verbrennungsentgelt, das diese Kommunen an die Müllverbrennungsanlage Asdonkshof in Kamp-Lintfort entrichten müssen. Das Verbrennungsentgelt ist mit weit über 200 Euro pro Gewichtstonne Abfall eines der höchsten in NRW. Dies ist auch ein Grund, wenn auch nicht der einzige, warum beispielsweise ein 1.100 Liter Restmüllcontainer in Neukirchen-Vluyn 15.478,80 Euro im Jahr kostet.
Abfallzweckverbände gelten gemeinhin als besondere Form der interkommunalen Zusammenarbeit als erstrebenswert. Man unterstellt dabei Kostenvorteile, damit verbunden Abfallgebührensatzsenkungen und geringere Abfallgebühren. Dass dies keineswegs immer der Fall sein muss, zeigen die beiden folgenden Beispiele. Der Abfallsammel- und Transportverband (Asto) ist ein öffentlich-rechtlicher kommunaler Zweckverband, der von den Städten Bergneustadt, Gummersbach, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth und der Gemeinde Marienheide gegründet wurde. Der BdSt-Abfallgebührenvergleich 2016 zeigt, dass die Abfallgebühren für den BdSt-Musterhaushalt in den genannten Kommunen deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen.
Es gibt auch erfolgreiche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit. So haben die meisten Städte und Gemeinden im Kreis Höxter die Abfallentsorgung auf den Kreis übertragen. Dadurch ergeben sich für die Gebührenzahler in den beteiligten Kommunen Abfallgebühren, die deutlich unter dem NRW-Landesdurchschnitt liegen. Davon profitieren die Gebührenzahler in Bad Driburg, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebadessen. Der BdSt NRW wird die Entwicklung im Auge behalten und verfolgen, ob Abfallzweckverbände positive oder negative Auswirkungen auf die Gebührenzahler haben.
Der Abwassergebührenvergleich
Zuem jährlichen Gebührenvergleich zählen auch die Abwassergebühren. Im Landesdurchschnitt zahlt der BdSt-Musterhaushalt (vier Personen, die 200 cbm Frischwasser verbrauchen und als Schmutzwasser in die städtische Kanalisation einleiten, 130 qm befestigte Fläche auf dem Grundstück) in diesem Jahr 722,07 Euro. Das ist im Vergleich zum Vorjahr (713,49 Euro) ein Anstieg um 1,2 Prozent und scheint unproblematisch.
Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die Abwassergebühren in einzelnen NRW-Kommunen drastisch gestiegen sind. So zahlt der Musterhaushalt in Bad Honnef in diesem Jahr 23 Prozent mehr als 2015. In Rhede und Tecklenburg betrug der Anstieg jeweils mehr als 21 Prozent, in Kürten knapp 18 Prozent.
Der Bund der Steuerzahler NRW fordert die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf, bei der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebührensätze
1. als Abschreibungsbasis die niedrigeren Anschaffungswerte und nicht die höheren Wiederbeschaffungszeitwerte zu wählen,
2. den kalkulatorischen Nominalmischzinssatz zu senken und auf eine Eigenkapitalverzinsung gänzlich zu verzichten,
3. aus der Abschreibungsbasis erhaltene Zuschüsse und auch Beiträge herauszunehmen (gekürztes Anlagevermögen).
Eigenkapitalverzinsung deutlich senken
Was die Eigenkapitalverzinsung in der Abwasserentsorgung angeht: Die Rechtsprechung gestattet den Kommunen, bei der Kalkulation der Abwassergebühren einen kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen. So hat zuletzt beispielsweise das Verwaltungsgericht Aachen einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 Prozent bezogen auf das Kalkulationsjahr 2015 als zulässig angesehen. Der BdSt NRW fordert die Städte und Gemeinden dringend auf, hier nicht über das Ziel hinauszuschießen.
In Zeiten, in denen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Deutschland auf einem neuen Rekordwert von rund 11,2 Milliarden Euro gestiegen sind und in denen die Grundsteuer B nur den Trend nach oben kennt, so dass das Wohnen ohnehin zu einem teuren Luxus wird, sollten die Kommunen nicht durch überzogene kalkulatorische Zinssätze weiter an der Gebührenschraube drehen.
In Zeiten, in denen die Verbraucher für ihr Erspartes kaum noch Zinsen bekommen – die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen ist erstmals unter null gesunken -, müssen sie sich regelrecht verschaukelt fühlen, wenn eine Kommune astronomische Zinssätze in ihre Gebührenkalkulation einrechnet. Der BdSt NRW fordert, den kalkulatorischen Nominalmischzinssatz ganz erheblich zu senken. Dies würde zu einer Reduzierung der Abwassergebührensätze führen.
Bei Vorstellung des Grundstücksmarktberichts 2015 durch den NRW Innenminister Ende vorigen Jahres wurde deutlich, dass die Immobilienpreise in NRW weiter gestiegen sind und in vielen Regionen NRWs auch weiter steigen werden. Deshalb hält es der BdSt NRW für unabdingbar, dass die Städte und Gemeinden bei der Kalkulation der kommunalen Benutzungsgebühren moderat vorgehen, um die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe zu treiben. Der Bund der Steuerzahler NRW fordert deshalb auch die NRW-Landesregierung auf, durch entsprechende Änderungen des Kommunalabgabengesetzes darauf hinzuwirken, dass die Abfall- und Abwassergebührensätze in einem vertretbaren Rahmen bleiben.
Statement von Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/Statement_2016.pdf
Anlage 1: Verbrennungsentgelte
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/1_Verbrennungsentgelte.pdf
Anlage 1a: Verbrennungsentgelte nach Anlagen
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/1a_Verbrennungsentgelte.pdf
Anlage 2: Abfallgebühren bei 14-täglicher Leerung
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/2_Abfall_14-taeglich.pdf
Anlage 3: Abfallgebühren bei vierwöchentlicher Leerung
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/3_Abfall_4-woechentlich.pdf
Anlage 4: Abfallgebühren bei wöchentlicher Leerung
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/4_Abfall_woechentlich.pdf
Anlage 5: Kommunen mit anderen Gebührenmaßstäben
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/5_Abfall_andere_Massstaebe.pdf
Anlage 6: Abfallgebühren teuerste/preiswerteste Kommunen
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/6_Abfall_Spitzenreiter.pdf
Anlage 7: Abfallgebühren (Kreisvergleich)
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/7_Abfall_Spitzenreiter_kreisvergleich.pdf
Anlage 8: Abwassergebühren (Gesamttabelle)
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8_Abwasser_Gesamttabelle.pdf
Anlage 8a: Abwassergebühren teuerste/preiswerteste Kommunen
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8a_Abwasser_teuerste_Kommunen.pdf
Anlage 8b: Abwassergebühren teuerste/preiswerteste Kommune je Kreis
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8b_Abwasser_preiswerteste_Kommunen.pdf
Anlage 8c: Abwassergebühren (Kreisvergleich)
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8c_Abwasser_Kreisvergleich.pdf
Anlage 8d: Abwassergebühren (Vergleich nach Regierungsbezirken)
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8d_Abwasser_Vergleich_nach_Regierungsbezirk.pdf
Anlage 8e: Diagramm Abschreibung
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8e_Diagramm_Abschreibung.pdf
Anlage 8f: Diagramm kalk. Nominalmischzinssatz
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8f_Diagramm_Kalk_Nominalmischzinssatz.pdf
Anlage 9: Kalkulationsgrundlagen 2016
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/9_Kalkulationsgrundlagen_2016.pdf
Quelle: http://www.steuerzahler-nrw.de/wcsite.php?wc_c=75595&wc_id=86778
Abfall- und Abwassergebühren stabil
„Es ist erfreulich, dass die Abfall- und Abwassergebühren kaum gestiegen sind,“ stellte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, anlässlich der Veröffentlichung des 25. Gebühren-Vergleichs des Bundes der Steuerzahler NRW am 09.08.2016 in Düsseldorf fest. Zu dem Vergleich gab Schneider zu bedenken, dass ein tragfähiger Gebührenvergleich nur bei Gemeinden mit gleichen Rahmenbedingungen möglich sei, diese gebe es aber in Nordrhein-Westfalen nicht.
„Entscheidend für die Höhe der Gebühren ist in erster Linie die jeweilige Ausgangslage in den Städten und Gemeinden“, so Schneider. Bei den Abfallgebühren ergeben sich bereits aus dem unterschiedlichen Leistungsspektrum in den einzelnen Kommunen voneinander abweichende Gebührengrundlagen. So werden die Restmüllgefäße in den Städten und Gemeinden wöchentlich, vierzehntäglich und vierwöchentlich abgefahren. Auch sei es ein Unterschied, ob Sperrmüll jederzeit zur Abholung bei der Gemeinde angemeldet werden könne oder nur einmal im halben Jahr abgefahren wird. Des Weiteren wies Schneider darauf hin, dass auch die seit dem 01.01.2015 bundesgesetzlich vorgegebene, getrennte Bioabfallerfassung (z. B. über die Biotonne) zusätzliche Kosten verursache. Schließlich sei die Abfallgebühr dort niedriger, wo Müllverbrennungsanlagen bereits über die Abfallgebühr refinanziert worden seien. Bei einem durchschnittlichen Tagespreis von 0,73 € für den vierköpfigen Musterhaushalt (bei vierzehn täglicher Leerung des Restmüllgefäßes) und 1,07 pro Tag € (bei einer wöchentlichen Leerung des Restmüllgefäßes) sei die kommunale Abfallentsorgung für Restmüll, Sperrmüll, Bioabfall, Altpapier, Elektro-Altgeräte, schadstoffbelasteten Abfälle usw. im Vergleich zum Preis eines Körner-Brötchens (ca. 0,60 €) nach wie vor günstig.
Schneider: „Gleiches gilt für die Abwassergebühren. Auch hier hinken Gebühren-Vergleiche. “ Bereits die geographische Ausgangslage in den Städten und Gemeinden sei stets unterschiedlich. Zahlreiche, weit auseinander liegende Ortsteile oder Berg- und Talregionen verursachten bei dem Bau und Betrieb eines öffentlichen Kanalnetzes andere Kosten als bei einer Gemeinde mit einem kompakten Gemeindegebiet. Die Höhe der Abwassergebühren hänge maßgeblich etwa davon ab, welche Länge das öffentliche Kanalnetz habe und wie viel Abwasser-Pumpen in diesem Netz betrieben werden müssen. Weiterhin sei auch hier entscheidend, ob eine Kläranlage bereits über Abwassergebühren refinanziert sei oder ob diese ertüchtigt werden müsse. „Dieses zeigt“, so Schneider, „dass jeder Gebührenvergleich bei ungleicher Ausgangslage keine vergleichbaren Ergebnisse liefert.“
Anlagen
V.i.S.d.P.: HGF Dr. Bernd Jürgen Schneider, Pressesprecher Martin Lehrer M.A., Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -292, -211, E-Mail: presse@kommunen-in-nrw.de, Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Nordrhein-Westfalen fördert kreative Ideen rund um das Thema Wasser
Kreative Ideen rund um das Thema Wasser stehen im Mittelpunkt eines neuen Förderprojektes des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen und der Emschergenossenschaft. Hintergrund ist die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“. Bereits im Mai 2014 hatten die Emscherkommunen, die Emschergenossenschaft und das Umweltministerium NRW eine gemeinsame Absichtserklärung zur Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ unterzeichnet. Ziel: Alle Themen rund um den Wasserkreislauf im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft zusammenzuführen. Mit dem aktuellen Projektaufruf werden die Partnerkommunen jetzt gebeten, entsprechende Ideen einzureichen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Zukunftsinitiative finanziell. Die besten Ideen können sich bis zu 80 Prozent Landesförderung sichern. Projektanträge können im Rahmen eines jährlichen Projektaufrufs mit zwei Einreichungsfristen, jeweils im Frühjahr und im Herbst, von den Kommunen gestellt werden. Ziele sind die Verbesserung der Gewässer, des Grundwassers bzw. die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Anpassung an den Klimawandel.
Kabinett beschließt neues Landeswassergesetz
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 19. Januar 2016 den Entwurf des neuen Landeswassergesetzes beschlossen und ihn zur Beratung an den Landtag geleitet. Mit der Novelle will die Landesregierung die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die Qualität des Grundwassers verbessern. Im Juni 2015 hatte das Kabinett Eckpunkte des neuen Gesetzes beschlossen und eine umfangreiche Verbändeanhörung gestartet. Das heute noch gültige Landeswassergesetz geht im Wesentlichen auf eine Regelung aus dem Jahr 1977 zurück. Seit dieser Zeit wurde das Landeswassergesetz immer nur in Teilen verändert. Einige der Änderungen und Verbesserungen im neuen Landeswassergesetz sind: Die Landesregierung will den Schutz der Wasservorkommen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung verbessern und strebt deshalb landesweit einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete an. Darüber hinaus wird zum Schutz der Trinkwasserversorgung die Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten geregelt. Die Gewässer werden durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt. Um die Flüsse vor weiteren Belastungen zu schützen, wird im Ackerbau ein Fünf-Meter-Schutzstreifen mit einer Übergangszeit ab 2022 eingeführt. Die Kommunen und andere Träger wasserwirtschaftlicher Pflichten werden ihre koordinierten Maßnahmen, die ökologische Qualität ihrer Gewässer ent scheidend zu verbessern, in Zukunft dokumentieren und mit den Landesbehörden abstimmen, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung. Damit steige die Chance, das Ziel zu erreichen, die nordrhein-westfälischen Gewässer wieder in einen natürlichen oder naturnahen Zustand zu versetzen. Um den Betrieb der Abwasserkanalisation und deren Erhalt zu verbessern, wird die Landesregierung den Kommunen mehrere interkommunale Kooperationen ermöglichen. So sollen etwa benachbarte Gemeinden eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts errichten und dieser bestimmte Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen können.
Arbeitsentwurf zur Änderung der Klärschlammverordnung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im September 2015 einen ersten Entwurf zur Änderung der Klärschlammverordnung des Bundes vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz des StGB NRW hat in seiner 120. Sitzung am 04.11.2015 in Düsseldorf einstimmig folgenden Beschluss zu diesem Arbeitsentwurf gefasst:
„Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz fordert die Bundesregierung auf zunächst zu klären, ob das aus einer monoverbrannten Klärschlammasche zurückgewonnene Phosphat für die Pflanzen verfügbar ist. Ohne diese Klärung darf der Weg einer Phosphatrückgewinnung nicht beschritten werden.“
Dieser Beschluss ist vor folgendem Hintergrund ergangen:
Der Arbeitsentwurf des BMUB wird dazu führen, dass die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung noch weiter zurückgedrängt wird, weil nach einer Übergangszeit von 10 Jahren ab dem 01.01.2025 ein weitreichendes Verbot der bodenbezogenen Klärschlammverwertung bestehen wird. Parallel dazu wird die Pflicht zur Phosphat-Rückgewinnung aus Klärschlämmen oder Klärschlammverbrennungsaschen vorgesehen.
Der StGB NRW hat mit Schreiben vom 23.09.2015 an den DStGB darauf hingewiesen, dass die Europäische Union vorstehenden Vorgaben nicht vorgibt und auch eine Verschärfung der EU-Vorgaben nicht zu erwarten ist. Innerhalb der Europäischen Union mit ihren 28 Mitgliedsstaaten findet somit ein Alleingang bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland statt.
Hinzu kommt, dass nach der Düngemittelverordnung ab dem 01.01.2017 synthetische Polymere zur Trocknung von Klärschlämmen nur noch dann eingesetzt werden dürfen, wenn diese sich um mindestens 20 % in zwei Jahren abbauen. Diese geforderte Abbaurate kann zurzeit nicht erreicht werden, so dass Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2017 – sofern nicht eine Verlängerung der Frist in der Düngemittelverordnung erfolgt – ebenfalls vermehrt Klärschlämme verbrennen müssen, soweit sie eine Klärschlammtrocknung nicht unter erhöhten Kosten etwa durch den Einsatz von Kalk durchführen. Eine solche Verbrennung wird nicht nur in Mono-Verbrennungsanlagen erfolgen, sondern Klärschlämme werden auch in sonstigen Verbrennungsanlagen (z. B. Kohlekraftwerken) einer Verbrennung zugeführt werden. Bei einer Nicht-Änderung der Düngemittelverordnung im Hinblick auf die Polymer-Problematik werden bereits ab dem 01.01.2017 große Mengen an Klärschlamm durch eine Mitverbrennung entsorgt werden, die dann für eine Phosphat-Rückgewinnung nicht mehr zur Verfügung stehen. Insoweit ist eine Änderung der Düngemittelverordnung und eine Verlängerung der Frist zur Anwendung der Trocknungs-Polymere eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung im Grundsatz angegangen werden kann. Bleibt demnach die Düngemittel-Verordnung bezogen auf die Polymer-Vorgabe unverändert, so macht eine Änderung bzw. Fortschreibung der Klärschlamm-Verordnung keinen erkennbaren Sinn.
Es ist zurzeit nicht nachvollziehbar, weshalb – auch mit einer 10jährigen Übergangsfrist – in eine pflichtige Phosphatrückgewinnung aus dem Klärschlamm eingestiegen werden soll.
Zwar soll dieses nur diejenigen Kläranlagen betreffen, die der Größenklasse 4 und 5 zuzuordnen sind. Dieses sind Anlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 10.000 Einwohnerwerten. Tatsache ist, dass zurzeit nicht abschließend und definitiv feststeht, dass das aus Klärschlamm-Aschen zurückgewonnene Phosphat eine uneingeschränkte Pflanzverfügbarkeit (Düngewirksamkeit) aufweist. Insoweit schreibt der Verordnungsentwurf bislang auch keine technischen Verfahren zur Phosphat-Rückgewinnung vor (S. 6 der Begründung des Entwurfs). Es könnte sich daher in der Zukunft ergeben, dass für das Phosphat, welches aus einem mono-verbrannten Klärschlamm zurückgewonnen worden ist, keine Pflanzenverfügbarkeit (Düngewirksamkeit) besteht, mit der Folge, dass unter erhöhten Kostenaufwand und entsprechenden Auswirkungen auf die Höhe der Schmutzwassergebühren eine Phosphat-Rückgewinnung vorgegeben wird, die letztlich keinen Sinn macht. Bei dieser Ausgangslage kann den Abwasser-Gebührenzahlern nicht zugemutet werden, dass weitere Kosten in der Klärschlammentsorgung entstehen, die im Endergebnis keinen Effekt erbringen, weil das zurückgewonnene Phosphat nicht pflanzenverfügbar ist. Insoweit steht bereits der gebührenrechtliche Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten entgegen, wonach der Betreiber einer öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung gehalten ist, überflüssige oder unnötige Kosten zu Lasten der Schmutzwassergebührenzahler zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund stellt auch eine 10jährige Übergangszeit keinen sachgerechten Weg dar. Vielmehr muss zunächst im Rahmen von Pilotprojekten die Pflanzenverfügbarkeit von monoverbrannten Klärschlämmen inklusive der Rückgewinnung des Phosphats aus diesen Klärschlämmen wissenschaftlich tragfähig und belastbar verifiziert werden. Jedenfalls kann es ab dem 01.01.2025 keine Pflicht für die abwasserbeseitigungspflichtigen Städte und Gemeinden zur Phosphatrückgewinnung geben, wenn sich im Laufe der 10 Jahre durch entsprechende Pilotversuche herausstellt, dass die Phosphatrückgewinnung kein Phosphat erbringt, welches eine Pflanzenverfügbarkeit aufweist.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) haben am 22.10.2015 gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stellung genommen. Die Stellungnahme kann im Intranet des StGB NRW unter Fachinfo & Service > Fachgebiete/Umwelt, Abfall und Abwasser/BV-Stellungnahme Änderung KlärschlammVO abgerufen werden. Gleichzeitig ist dort auch der Arbeits-Entwurf nebst Begründung abrufbar gestellt.
Az.: II/2 31_02 qu-ko
http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/arbeitsentwurf-zur-aenderung-der-klaerschlammverordnung.html?cHash=0d1889c7521b97a3dfc438311c6564f3
NRW Umweltminister Remmel verspricht 70-prozentige Förderung für Kläranlagen
Gewässerschutz und Schutz des Trinkwasser geniessen absolute Priorität. Den Eintrag von Schadstoffen an der Quelle zu verhindern, sollte als gesellschaftliches Ziel verstanden werden. Andernfalls sind teure Kläranlagen-Erweiterungen unabwendbar. Das ist das Fazit eines mit 450 Expertinnen und Experten besetzten Fachkongresses auf Einladung des NRW-Umweltministeriums zum Thema „Arzneimittel – Mikroschadstoffe: Welche Maßnahmen sind zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes deutscher Gewässer notwendig?“ am 11.11.2015 in Düsseldorf.
Im Durchschnitt sind in jedem einzelnen Haushalt bis zu 5.000 unterschiedliche Chemikalien vorhanden. Deren Rückstände werden mit dem Haushaltsabwasser entsorgt. Darunter befinden sich laut europäischer Chemikalienagentur mehr als 400 gesundheitsgefährdende, zum Teil krebserregende Chemikalien in vielen verschiedenen Produkten. Dies führt zu Belastungen der Gewässer mit Mikroschadstoffen durch Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika, synthetischen Duftstoffen, Süßstoffen, Pestiziden, Farben und Lacken sowie Arzneimittelrückständen. „Um unsere Gewässer aktiv zu schützen, bedarf es eines Multibarrierenschutzes, angefangen bei den Quellen, über die Kläranlagen bis hin zu den Wasserwerken“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel. „Mikroschadstoffe, insbesondere Arzneimittel, schaden nachweislich dem Ökosystem Wasser. Unser Ziel muss deshalb sein, den Eintrag schon an der Quelle soweit wie möglich vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, müssen wir die Kläranlagen ertüchtigen, so dass sie den neuen Herausforderungen gerecht werden“, betonte Remmel.
Der Eintrag von Mikroschadstoffen, insbesondere von Arzneimittelrückständen, kann zu weitreichenden Schäden im Ökosystem Wasser führen. Jedes Jahr werden zum Beispiel über 40.000 Tonnen Arzneimittel in Deutschland verkauft. Der Mensch scheidet die Wirkstoffe der Arzneimittel großenteils wieder aus. Konventionelle Kläranlagen halten Arzneimittel und andere Mikroschadstoffe bisher aber nur unzureichend zurück. In der Folge findet man Arzneimittel nicht nur in allen Gewässern sondern zum Teil auch im Meer, im Grundwasser und im Trinkwasser. Bestimmte Betablocker, Anti-Epileptika und Empfängnisverhütungsmittel führen zum Beispiel in Flüssen und Seen zu Schädigungen und Veränderungen von Organen, Geschlechtsmerkmalen und Verhalten bei Fischen und anderen Gewässerlebewesen. „Die Gesellschaft wird immer älter und der medizinische Fortschritt schreitet voran, immer mehr Rückstände von Arzneimitteln gelangen über unsere Kanalisation in unsere Gewässer“, erläuterte Remmel.
Die Lösungen scheinen in der erweiterten Kläranlagen zu liegen
Aber auch andere Haushaltchemikalien, wie das in Geschirrspülmitteln eingesetzte Benzotriazol ist zwischenzeitlich in fast allen Gewässern nachzuweisen. Alleine in den Rhein fließen davon jährlich über vierzig Tonnen. Der Minister sieht daher die Modernisierung der Kläranlagentechnologie als eine der wichtigsten Herausforderungen an, zum Großteil sind die derzeit im Einsatz befindlichen Klärmethoden und Klärtechniken über 30 Jahre alt: „Wir müssen unsere Kläranlagen an die neuen Erkenntnisse und damit Herausforderungen anpassen. Für entsprechende Maßnahmen stellen wir einen Zuschuss für die Investitionskosten von 70 Prozent zur Verfügung. In der Pflicht ist aber nicht nur das Land NRW, sondern vor allem die Bundesregierung. Wir benötigen dringend gesetzliche Vorgaben, um den Eintrag von Arzneimitteln und Mikroschadstoffen in die Gewässer zu vermindern. Gleichzeitig brauchen wir noch stärkere Anreize für die Modernisierung unserer Kläranlagen.“
Neben der Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer, dient die Ertüchtigung von Kläranlagen in NRW auch dem Trinkwasserschutz. Gerade der Wasserqualität entlang der Ruhr kommt unter dem Aspekt „Trinkwasser“ eine besondere Bedeutung zu. Denn die Ruhr ist Grundlage der Wasserversorgung für etwa 5 Millionen Menschen in NRW. „Wir haben bereits vor über fünf Jahren mit dem Programm Reine Ruhr eine Strategie für eine nachhaltige Verbesserung der Gewässer- und Trinkwasserqualität vorgelegt und eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt“, schilderte Remmel. „Das Filtern von Mikroschadstoffen und Arzneimittelrückständen bereits an Kläranlagen dient also auch direkt unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser.“
Für die überwiegende Mehrzahl von Mikroschadstoffen gilt, dass sie einer allgegenwärtigen Verwendung unterliegen und damit insbesondere auch über kommunale Kläranlagen in die Gewässer eingetragen werden. Inzwischen liegen sowohl vielfältige Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch aus Machbarkeitsstudien vor; mehr als 100 Machbarkeitsstudien an kommunalen Kläranlagen sind durchgeführt bzw. aktuell in der Ausführung. Hinzu kommen Erfahrungen aus der Praxis: 14 Kläranlagen in NRW haben bereits Technologien zur Eliminierung von Mikroschadstoffen wie Aktivkohlefilter und Ozonung auf freiwilliger Basis gebaut oder planen derzeit die Umsetzung.
Im Auftrag des Umweltbundesamtes hatte Prof. Dr. Erik Gawel vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) untersucht, welche Kosten durch die Kläranlagenerweiterung entstehen können und wie sich diese gegenfinanzieren lassen sowie welchen Beitrag bundesdeutsche Abwasserabgabe für eine Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 leisten kann (ab 100.000 Einwohner). „Wir gehen davon aus, dass eine Bezuschussung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten für die vierte Reinigungsstufe auf allen Kläranlagen der Größenklasse 5 rund 100 bis 130 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 15 Jahren erfordert“, erläutert Robert Holländer von der Universität Leipzig.
Damit dürften die Kosten je Kubikmeter Abwasser trotz Förderung in einem nennenswerten Umfang ansteigen und auch vom Gebührenzahler mitzutragen sein. Auf die Gebührenzahler in NRW dürften trotz Förderung noch 10 bis 15 Millionen Euro zukommen (wobei die kleineren Kläranlagen unberücksichtigt bleiben). Dass auch zunächst andere Wege zu prüfen sind, hat der Ruhrverband, selber Betreiber von Kläranlagen und „Vorlieferant“ der Trinkwasserversorger an der Ruhr, vorgemacht. Der Ruhrverband hat sich zu einer zwingenden Einführung aufgrund der damit verbundenen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger kritisch positioniert, sieht gleichzeitig aber die Notwendigkeit, eigene Erfahrungen mit solchen Verfahren unter praktischen Betriebsbedingungen zu gewinnen. Dazu diente das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Elimination von Arzneimittelrückständen in kommunalen Kläranlagen“, das der Ruhrverband als Projektleiter im Auftrag des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums (MKULNV) mit mehreren Projektpartnern durchgeführt hat.
Die Wupper – Vom Industriefluss zum „Amazonas des Bergischen Landes“
Kaum ein anderer Fluss in NRW hat eine so wechselvolle Geschichte hinter sich wie die Wupper. Noch 1973 gab es in Leichlingen an den direkt an der Wupper gelegenen Schulen im Sommer „Stinkefrei“. Heute, rund 40 Jahre später wandern wieder erste Lachse die Wupper hinauf.
Die Wupper entspringt als Wipper nahe der Ortschaft Börlinghausen im Bergischen Land. Nach 400 Metern Höhendifferenz und rund 116 Kilometern Fließstrecke mündet sie bei Leverkusen mit durchschnittlich 17 Kubikmetern Wasser pro Sekunde in den Rhein. Auf ihrem Weg durchs Bergische Land durchfließt sie ein Einzugsgebiet von 827 km2. Hohe Niederschläge, das große Einzugsgebiet und die 400 Meter Höhendifferenz bewirkten immer wieder starke Hochwässer. Inzwischen sorgen 16 Stauseen bzw. Talsperren für einen gleichmäßigeren Hochwasserabfluss. Die Dynamik des Flusses und sein klares, kaltes und sauerstoffreiches Wasser ermöglichte die Entwicklung guter Fischestände. Arten wie Forelle, Lachs oder Aal waren bis zur Industrialisierung Grundlage der Wupper-Fischerei. Von dieser Zeit zeugen heute noch Ortsbezeichnungen wie „Lachsfang“ im Solinger Stadtteil Burg.
1527 verlieh der Herzog von Berg den Gemeinden Barmen und Elberfeld das Exklusivrecht für die Garnbleiche. Damit setzte eine Entwicklung der Wupper zum späteren sog. „Industriefluss“ ein. In der Folge entwickelte sich die Textilfabrikation mit Färbereien, Webereien und später auch der Maschinenbau und die Metall verarbeitende Industrie. So kam es wie es kommen musste: Die Wupper wurde zum „schwarzen Fluss“. Die Fischerei erlosch komplett, der letzte Lachs wurde 1830 gefangen. Im 19. Jahrhundert wuchs die Bevölkerung entlang der Wupper stark an, die Abwässer flossen ohne Kanalisation und ungeklärt in die Wupper. Die Folge: Zwischen 1849 und 1867 kam es zu mehreren Typhus- und Cholera- Epidemien. Ab dem beginnenden 20. Jahrhundert verbesserte sich die Wasserqualität langsam und schrittweise mit dem Bau der ersten Kanalisationen und einfachen Kläranlagen. Aufgrund stofflicher Belastungen durch Haushaltsabwässer und viele andere Gewerbe- und Industriechemikalien blieb die Situation aber noch bis weit in das 21. Jahrhundert kritisch.
Ab etwa 1990 ging es dann mit der Wasserqualität endlich weiter bergauf: Denn immer modernere Produktionsverfahren in der Industrie, effizientere Kläranlagen und behördliche Überwachung der Wasserqualität nach europäischen Standards führten z.B. dazu, dass die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins die Wupper und ihr Seitengewässer Dhünn in das Programm „Lachs 2000″ aufnahm. So wurden ab 1993 Meerforellen und Lachse in den Oberläufen von Wupper und Dhünn ausgewildert. Und der Erfolg blieb nicht aus: 1998 kehrten nach mehrjährigem Aufenthalt im Meer die ersten Wanderfische durch die Wupper zurück in die Dhünn.
Im Sinne der Europäischen Wasser-Rahmenrichtlinie erfüllt die Wupper noch an keinem Abschnitt alle Kriterien für den guten ökologischen Zustand. Doch die Zeichen allmählicher Verbesserung mehren sich. Immerhin ist die Wupper heute schon über weite Strecken so sauber und ihre Ufer so naturnah, dass sie von landesweit eher selteneren und anspruchsvollen Fischarten wie Elritze, Groppe, Bachneunauge oder Bachschmerlen besiedelt wird. Streckenweise in Naturschutzgebiete eingebettet, ist die Wupper längst von örtlichen Tourismusveranstaltern entdeckt und entsprechend vermarktet worden, Fernsehberichte titeln bisweilen von der Wupper als dem „Amazonas des Bergischen Landes“.
Mehr zur Wupper:
• www.lanuv.nrw.de
Mehr zu Gewässern in NRW:
• http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/Hauptseite
Prüfung privater Abwasserleitungen
Mit der rechtlichen Neuregelung zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen in NRW wurde auch die Zuständigkeit für die diesbezügliche Beratung geändert: Zuständig ist nun die Verbraucherberatung NRW, welche bereits ein landesweites Verbrauchertelefon eingerichtet hat. Darüber hinaus wurde ein Informationsflyer erstellt, welcher auch durch die Städte und Gemeinden bezogen werden kann.Mehr:
http://www.fischer-teamplan.de/unternehmen/aktuelles/nachrichten/details/beratung-in-nrw/
Martin Weyand zur NRW-Initiative zu Nitrat im Bundesrat
Nordrhein-Westfalen hat heute einen Antrag zur Dünge-Verordnung in den Bundesrat eingebracht. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die Dünge-Verordnung zügig zu reformieren, um die Belastung der Gewässer mit Nitrat aus landwirtschaftlicher Düngung wirksam zu reduzieren.
Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
„Die Wasserwirtschaft unterstützt die Forderungen Nordrhein-Westfalens ausdrücklich. Die Fakten liegen auf dem Tisch: In vielen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren die Nitratbelastung im Grundwasser deutlich angestiegen. Der Grundwassergrenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wird zunehmend überschritten. Dies betrifft zunehmend auch Grundwasser, das für die Trinkwassergewinnung genutzt wird. Ursache des Anstiegs ist in der Regel die Überdüngung in der Landwirtschaft, die endlich wirksam gestoppt werden muss. Dreh- und Angelpunkt ist die von der EU-Kommission angemahnte Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in die Düngeverordnung. Ziel muss sein, auch in Deutschland den Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser einzuhalten. Wird der Grenzwert überschritten, darf es keine Karenz geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp im Rahmen eines Nitrataktionsprogrammes lokal folgen. Erforderlich ist es dabei, nach der EU-Richtlinie an der Verschmutzungsquelle Landwirtschaft anzusetzen, statt aus den Wasserwerken Reparaturbetriebe zum Ausgleich von Verunreinigungen durch Dritte zu machen.
Die EU-Nitratrichtlinie muss endlich vollständig in der Düngeverordnung umgesetzt werden – das gilt gleichermaßen für die zur Vermeidung der Gewässerbelastungen mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln notwendigen Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien. Die maximal zulässige Stickstoffabgabe von allen organischen Düngern (einschliesslich der Gärreste und Mineraldünger) ist analog zur EU-Vorgabe auf die Obergrenze von 170 kg N/ha und Jahr auf Ackerland und Grünland zu begrenzen. Die in der Düngeverordnung vorgesehenen Ausnahmen und Verrechnungsmöglichkeiten sind zu streichen, mit denen diese Obergrenze unterlaufen werden kann. Die Einhaltung dieser Vorgaben muss streng kontrolliert werden, ein Verstoß sollte ordnungsrechtlich sanktioniert werden können. Notwendig ist auch die Festlegung einer Nährstoffbilanzierung aller stickstoffhaltigen Dünger und deren Überwachung.
Der Bundesrat kritisiert zu Recht den derzeitigen Stillstand bei der geplanten Novellierung der Düngeverordnung, obwohl bereits seit Oktober 2012 ein umfassender Evaluierungs-Bericht einer Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Düngeverordnung vorliege, der konkrete Regelungsvorschläge enthalte. Der BDEW fordert die Bundesregierung angesichts des Bundesrats-Votums auf, jetzt zügig eine Dünge-Verordnung zu verabschieden, die den Interessen des Gewässer- und Trinkwasserschutzes gerecht wird.“
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen startet „Projekt Kanaldichtheit“
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will Hausbesitzern den Einstieg in die Materie „Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen“ erleichtern und sie mit dem nötigen Rüstzeug für eine Kontrolle und eventuelle Sanierung wappnen. Dazu startete die Verbraucherzentrale am 18. August 2014 das Projekt Kanaldichtheit, das bis Ende 2016 mit einem speziellen Informations- und Beratungsangebot laufen soll. Finanziert wird das Projekt mit Mitteln des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Auf den Weg gebracht wird es auch in enger Abstimmung mit den Kommunen. Aufgabe des fünfköpfigen Teams ist es, Ratsuchenden nicht nur den Weg durch Paragrafen und Bestimmungen rund um eine Zustands- und Funktionsprüfung ihres Kanalanschlusses zu ebnen, sondern ihnen auch mit rechtlichem Rat bei der Wahl eines geeigneten Prüfunternehmens oder bei Unstimmigkeiten mit einem Handwerksbetrieb zur Seite zu stehen. Das passiert anschaulich und kostenlos an vier Tagen in der Woche am Telefon sowie über E-Mail-Beratung und Informationen im Internet.
Hendricks will klimafreundlichere Kläranlagen
Die Bundesregierung sieht klimafreundlichere Kläranlagen als Möglichkeit, um das Ziel von 40 Prozent weniger Treibhausgasen bis 2020 noch zu schaffen.
Bisher läuft es nur auf 33 Prozent weniger hinaus. «Die Lücke von sieben Prozent macht 85 Millionen Tonnen CO2 aus», sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) am Donnerstag beim Besuch einer Kläranlage im nordrhein-westfälischen Isselburg.
Siegen: Beratung rund um Kanalprüfungen
Das neue „Projekt Kanaldichtheit“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will Hausbesitzern fundierte Hilfe rund ums Thema gewähren. Auch im Siegerland gibt es …mehr:
Starkregen in Nordrhein-Westfalen: mehr als 100-jährliches Regenereignis in Münster
292 mm Regen fielen im Raum Münster (Nordrhein-Westfalen) am Abend des 28. Juli 2014 innerhalb von nur sieben Stunden. Das ist nach Angaben des Landesumweltamts LANUV einer der höchsten in Deutschland jemals gemessenen Werte. Der Hauptanteil, nämlich 220 mm, ging in der sehr kurzen Zeit zwischen 19.45 Uhr und 21.20 Uhr nieder. Die gemessene Niederschlagsmenge ist damit mehr als viermal so hoch, wie der langjährige Mittelwert für den gesamten Monat Juli. In der Folge stiegen auch die Pegel im Gewässereinzugsgebiet der Ems stark an, am Pegel Greven etwa erhöhte sich der Abfluss von rund 9 auf 130 m3/s. Die durch Vergleich mit KOSTRA DWD 2000 ermittelten Jährlichkeiten der einzelnen Dauerstufen lagen in allen Fällen sehr weit jenseits einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren, so das LANUV. Die bislang in Deutschland höchste gemessene Niederschlagsmenge seit Aufzeichnungsbeginn wurde am 12./13. August 2002 an der Station Zinnwald/Erzgebirge mit 312 mm ermittelt – allerdings über einen Zeitraum von 24 Stunden. Damals führte der Regen zu dem verheerenden Hochwasser im Elbegebiet.
Position der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) zu den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP)
Bergheim, den 03.07.2014: „Die Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen nehmen als öffentliche Körperschaften gesetzliche Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung, wahr. Die agw begrüßt grundsätzlich die mit einem transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union verfolgten Ziele. Allerdings ist aus Sicht der agw der Verhandlungsumfang zu hinterfragen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, die als Bestandteil der Daseinsvorsorge in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt sind. Da diese öffentlichen Dienstleistungen neben der produzierenden Industrie wesentliche Bestandteile des Verhandlungsmandats sein sollen, fordert die agw, Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere, wenn sie die Bereiche der Wasserver- und Abwasserentsorgung betreffen, aus den Verhandlungen auszunehmen….“
NRW setzt Expertenkommission zur Verhinderung von Legionellen- Epidemien ein
Als Konsequenz aus der Legionellen-Epidemie in Warstein im vorigen Jahr hat Nordrhein-Westfalen eine Expertenkommission aus Fachleuten der Bereiche Mikrobiologie, Hygiene und Abwasser eingesetzt. Die Expertenkommission soll wissenschaftliche und technische Vorsorgemaßnahmen entwickeln, damit eine Legionellen-Epidemie wie die in Warstein künftig verhindert werden kann. Des Weiteren soll die Kommission prüfen, welche Anforderungen an die Überwachung von Gewässern, Rückkühlwerken, Wasser- und Abwasseranlagen sowie an deren technische Nachrüstung gestellt werden müssen. Im August 2013 kam es in Warstein zu einer der größten Legionellen-Massenerkrankung, die es in Deutschland jemals gegeben hat. 159 Menschen erkrankten dabei, zwei Menschen starben. Als Quellen für die Legionellenverbreitung wurden Rückkühlwerke identifiziert. Rückkühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude, wie Krankenhäuser oder Hotels, zum Einsatz. In solchen Anlagen hat die Umgebungsluft direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Da das Kühlwasser in einem Kreislauf bleibt, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden. Der vom Land NRW eingesetzten Experten-Kommission gehören
Dr. Christian Lück (TU Dresden),
Prof. Dr. Martin Exner (Universität Bonn),
Dr. Regine Szewzyk (Umweltbundesamt),
Prof. Dr. Caroline Herr (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit),
Prof. Dr. Philippe Hartemann (Université de Lorraine, Nancy) und
Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel (Universität Hannover) an.
NRW: Info-Veranstaltung SüwV -hier die Vorträge und Präsentationen
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – Alles neu? Wie müssen Anlagenbetreiber tätig werden?
Gemeinsame Informationsveranstaltung von KommunalAgenturNRW GmbH, DWA und Städte- und Gemeindebund NRW zur Selbstüberwachungsverordnung Abwasser . Die Vorträge vom Dezember finden Sie hier.
http://www.dwa-nrw.de/SüwVO-Abwasser.html
Die Vorträge im Einzelnen
Rechtsrahmen der neuen SüwVO Abw
Dr. Peter Queitsch, Städte- und Gemeindebund NRW e.V. KommunalAgenturNRW GmbH
Anforderungen aus Sicht des Umweltministeriums
Dr. Viktor Mertsch, MKULNV NRW
Wer sind die anerkannten Sachkundigen?
Claudia Koll-Sarfeld, KommunalAgenturNRW
Praxisbericht zu geforderten Messungen an Becken
Michael Becker, Emschergenossenschaft/ Lippe-verband, Essen
Messeinrichtungen – eine Herausforderung für Planer und Betreiber
Stefan Koenen, Tuttahs & Meyer Ingenieur-gesellschaft, Bochum
Die neue SüwVO Abw und ihre Auswirkungen für Kommunen
Michael Grimm, Stadt Münster
Technische Anforderungen bei der Grundstücksentwässerung
Dagmar Carina Schaaf,
KommunalAgenturNRW
Private Abwasserleitungen: neue Verordnung in Nordrhein-Westfalen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 17. Oktober 2013 einer Verordnung der Landesregierung zugestimmt, mit der die Anforderungen an die Zustandsund Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Mit dieser Verordnung ist nach Angaben der Landesregierung die „Neuregelung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen abgeschlossen und Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen.“ Folgende Punkte werden durch die Verordnung neu geregelt: 1. Die Verordnung stellt klar, dass nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet ist, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Das WHG gilt uneingeschränkt für alle Bundesländer. Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986 Teil 30 und der DIN EN 1610. 2. In Wasserschutzgebieten werden für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden die erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. 3. Wird ein Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen, so muss die Erstprüfung innerhalb von sieben Jahren nachgeholt werden. 4. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 solche bestehenden Abwasserleitungen zu prüfen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen. 5. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Die Kommunen können allerdings ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist. 6. Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, so sind große Schäden kurzfristig sanieren zu lassen. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) ist eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchzuführen. Geringe Schäden müssen nicht saniert werden. 7. Mit der Rechtsverordnung werden auch die Qualifikationsanforderungen an die Prüfenden festgeschrieben. Die Anerkennung dieser Sachkundigen kann widerrufen werden, wenn die Sachkunde nicht mehr vorliegt oder der Sachkundige die für seine Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. 8. Die Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten sowie durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.
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Bildungsscheck in Nordrhein- Westfalen – auch DWA-Angebote werden gefördert
Ab sofort fördert das Land Nordrhein- Westfalen Fortbildungen für Fachkräfte nicht mehr mit maximal 500 Euro, sondern mit maximal 2000 Euro pro Jahr. Fachkräfte, die sich beruflich qualifizieren, ihre fachlichen Kompetenzen ausbauen oder Schlüsselqualifikationen erwerben wollen, können sich über den sogenannten Bildungsscheck die Hälfte ihrer Fortbildungskosten, maximal 2000 Euro, erstatten lassen. Betriebe haben die Möglichkeit, bis zu 20 Bildungsschecks im Jahr zu beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich Wohnort oder Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen befinden. Das Sonderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gilt bis Ende 2015. Förderungen können auch für Bildungsveranstaltungen der DWA beantragt werden.
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Nordrhein-Westfalen erhöht Wasserentnahmeentgelt um gut zehn Prozent
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das 2004 eingeführte Wasserentnahmeentgelt Anfang April 2013 um rund zehn Prozent erhöht. Statt wie bisher 4,5 Cent pro Kubikmeter werden jetzt 5,0 Cent/m³ für die Wasserentnahme fällig [Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Nr. 9 vom 2. April 2013, S. 147–154]. Die Erhöhung gilt nicht für Sonderbereiche. So beträgt das Wasserentnahmeentgelt für die Kühlwassernutzung weiterhin 3,5 Cent/m³. Für Entnahmen, die ausschließlich der Kühlwassernutzung dienen, bei denen das Wasser dem Gewässer unmittelbar wieder zugeführt wird (Durchlaufkühlung), beträgt das Wasserentnahmeentgelt weiterhin 0,35 Cent/m³. Durch die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes verspricht sich die Landesregierung Mehreinnahmen von rund 9,4 Millionen Euro jährlich, für 2013 hat die Landesregierung aus dem Wasserentnahmeentgelt Einnahmen von 109 Millionen Euro eingeplant.
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80 000 Flächen in Nordrhein-Westfalen unter Altlastenverdacht
In Nordrhein-Westfalen stehen derzeit rund 80 000 Flächen aufgrund einer früheren industriellen Nutzung oder als alte Bergbaustandorte unter Altlasten-Verdacht. Sanierungsmaßnahmen mussten bisher bei gut 6200 Flächen durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob eine Sanierung durchgeführt werden muss, trifft das Land auf Basis der Erfassung der Flächen und aufgrund von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung. Diese wurden in 18 000 Fällen abgeschlossen. Etwa 30 Prozent der altlastenverdächtigen Flächen sind noch nicht ausreichend bewertet, bei den restlichen Flächen besteht kein akuter Handlungsbedarf. Diese Zahlen und Fakten nannte Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) Ende Januar 2013 in Düsseldorf im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung von Umweltund Wirtschaftsministerium zu den Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im Altlastensanie rungsverband NRW (AAV), der in NRW für die Altlastensanierung zuständig ist.
Dichtheitsprüfung: Härtefallfonds für private Kanalsanierung
DÜSSELDORF Die rot-grüne Koalition in NRW hat sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren geeinigt. Für Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten solle es keine Prüffristen geben. Für Härtefälle …mehr:
Dichtheitsprüfung wird in Nordrhein-Westfalen nicht ausgesetzt
Die Dichtheitsprüfung für private Grundstücksentwässerungsanlagen wird in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht ausgesetzt. Das Umweltministerium will an der Pflicht zur Überprüfung festhalten. Es widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, Gesetze auf der Vollzugsebene auszusetzen, teilte das Umweltministerium Ende September in seiner Antwort (Landtags- Drucksache 16/982) auf eine Kleine Anfrage der FDP im nordrhein-westfälischen Landtag mit. In der Anfrage hatte die FDP angeregt, die Dichtheitsprüfung bis zur Bundestagswahl 2013 auszusetzen.
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Vorerst kein Fracking in Nordrhein-Westfalen
Fracking bleibt in Nordrhein-Westfalen untersagt. In NRW wird es bis auf Weiteres keine Genehmigungen für die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas- Lagerstätten unter Einsatz von Chemikalien (Fracking) geben. Darauf haben sich die zuständigen Landesministerien für Wirtschaft und Umwelt Anfang September 2012 nach Auswertung einer Risikostudie zur Bohrtechnologie geeinigt. Die Ministerien folgen mit dem Beschluss den Empfehlungen der Gutachter. Diese hatten aufgrund der unsicheren Datenlage und der nicht auszuschließenden Umweltrisiken von Fracking-Aktivitäten in Wasserschutzgebieten, in Wassergewinnungsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung, in Heilquellenschutzgebieten sowie im Bereich von Mineralvorkommen abgeraten. Die Entscheidung der Landesregierung bedeutet allerdings kein endgültiges Aus für Fracking in NRW. Stattdessen soll der vorläufige Stopp für die Gewinnung weiterer Erkenntnisse genutzt werden. Politik, Umweltverbände, Unternehmen und Wissenschaft sollen gemeinsam überlegen, welche konkreten Erkenntnisse neue Erkundungen liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen. Liegt dieses Anforderungsprofil für Erkundungsbohrungen vor, sollen die zuständigen Behörden die Genehmigung von Erkundungsbohrungen ohne Fracking im Einzelfall prüfen.
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Dichtheitsprüfung in NRW bis 2026?
In Nordrhein-Westfalen scheint wieder Bewegung in die Diskussion um die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu kommen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat sich die rot-grüne Landesregierung auf die wesentlichen Eckpunkte verständigt. Danach sollen auch weiterhin alle Hausbesitzer in NRW zur regelmäßigen Überprüfung der Abwasserrohre verpflichtet werden. Die in der jüngeren Vergangenheit diskutierte Befreiung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200 m³ pro Jahr wird nicht kommen. Die Frist für die erstmalige Überprüfung wird aber wohl bis 2026 verlängert, ursprünglich war einmal 2015 vorgesehen. Für einkommensschwache Haushalte werden zudem Förderprogramme diskutiert. Von Seiten der Regierungsparteien ist derzeit keine Bestätigung der Medienberichte zu erhalten. Sie verweisen auf die noch laufenden Expertengespräche und darauf, dass noch kein Gesetzentwurf vorliegt.
Verwirrung um geplante Pflicht zu Kanalprüfung
Viele Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen sind verunsichert: Müssen sie ihre privaten Abwasserkanäle auf undichte Stellen überprüfen lassen? Nach geltendem Recht sind sie dazu verpflichtet: Eine Dichtheitsprüfung muss in der Regel bis Ende 2015 vorgenommen worden sein. Für einen solchen „Kanal-TÜV“ sind mehrere Hundert Euro fällig; eine Reparatur kann je nach Höhe des Schadens leicht ein Vielfaches kosten.
Zu Jahresbeginn wollte die rot-grüne Landesregierung die Vorschriften zur Dichtheitsprüfung „vereinfachen“, wie Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) betonte. Doch die Änderungen, die auf heftigen Widerstand insbesondere des Handwerks stießen, kamen …mehr:
http://nachrichten.rp-online.de/politik/verwirrung-um-geplante-pflicht-zu-kanalpruefung-1.2939736
Landesregierung: Kanäle müssen funktionsfähig und dicht sein
Leitungen in Wasserschutzgebieten und bei gewerblicher Nutzung müssen bis 2015/2020 geprüft werden – Keine zusätzlichen landesgesetzlichen Vorgaben außerhalb von Schutzgebieten für Privathaushalte
Die nordrhein-westfälische Landesregierung schlägt vor, das Landeswassergesetz bürgerfreundlich zu novellieren und damit Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. „Die bundesgesetzliche Vorgabe, dass Kanäle funktionsfähig und dicht sein müssen, gilt für alle und somit auch in NRW“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Allerdings hat sich die Regelung der früheren CDU/FDP-Landesregierung mit starren Fristen für eine Prüfung auf Dichtheit als bürgerunfreundlich und nicht praktikabel erwiesen. „Wir schaffen jetzt mit der Novellierung Erleichterungen, ohne den Anspruch an einen umfassenden Boden- und Gewässerschutz zu schwächen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.
Wasser ist nach Aussagen des Ministers eine elementare Ressource und eine unverzichtbare Grundlage für das Leben von Mensch, Flora und Fauna. „Es ist daher erforderlich, Grund- und Oberflächengewässer nachhaltig zu schützen“, betonte der Minister. Das Land NRW wird deshalb zeitgleich zur Novellierung des Landeswassergesetzes ein Monitoring-Programm auflegen, das mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers durch undichte private Abwasserleitungen über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht. Dies kündigte Remmel nach Beratungen an. „Gegenüber der bisherigen Regelung aus Zeiten der CDU und FDP soll die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen im Verfahren und vom Umfang her vereinfacht und die Umwelt trotzdem geschützt werden“, sagte Minister Remmel.
Die Landesregierung schlägt vor, folgende Eckpunkte zur Grundlage einer neuen Regelung zu machen:
1. Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ist derjenige, der eine Abwasseranlage (Kanal) betreibt, verpflichtet ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Das WHG gilt uneingeschränkt für alle Bundesländer, auch für Nordrhein-Westfalen. Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986 Teil 30 und der DIN EN 1610. Danach ist alle 30 Jahre eine Überprüfung der Kanäle, egal ob privat oder öffentlich, durchzuführen.
2. In Wasserschutzgebieten sollen die geltenden erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten werden für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden, alle anderen Abwasserleitungen müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.
3. Außerhalb der Wasserschutzgebiete sollen weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen.
4. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Die Kommunen können allerdings ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist.
5. Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, sollte lediglich bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen (Schadensklasse A) eine kurzfristige Sanierungsfrist vorgegeben werden. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) soll eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden. Durch einheitliche Anforderungen im Wege einer Rechtsverordnung sollen die Qualifikationsanforderungen an die Prüfenden sowie die Qualitätsanforderungen an die Prüfungsmethoden konkretisiert und festgeschrieben werden.
6. Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten sowie durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.
7. Die Landesregierung stellt bis zu zehn Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Ressourcenschonende Abwasserbeseitigung“ für die Sanierung privater Kanäle zur Verfügung. Eine Unterstützung in Härtefällen ist vorgesehen.
8. Das Land NRW wird sich wegen der unzureichenden Vorgaben des Bundesrechts und der unterschiedlichen Auslegungsvarianten in den Ländern bei der Bundesregierung für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen. Die Landesregierung schlägt diesen Weg vor und würde dann im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eine Verordnung zur Umsetzung mit diesen Inhalten vorlegen.
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse121024.php
Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW eingerichtet
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen hat das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW ins Leben gerufen. Ziele sind, den nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch zu fördern, Kompetenzen sowie vorhandenes Wissen zu bündeln und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Arbeiten erfolgen in Kooperation mit dem DWA-Landesverband Nordrhein- Westfalen und dem Cluster Umwelttechnologien. NRW. Das Kompetenzzentrum soll zudem beratend als Gesprächspartner für Kommunen sowie für Trinkwasserver- und Abwasserentsorger zur Verfügung stehen und den internationalen Erfahrungsaustausch – insbesondere mit der Schweiz und den Niederlanden – fördern.
www.gfa-news.de
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Gesetzentwurf der NRW-Opposition zur Grundstücksentwässerung stößt auf breite Ablehnung
Der Mitte Juni von den nordrhein-westfälischen Oppositionsparteien CDU und FDP vorgelegte Entwurf zur Änderung des Wassergesetzes stößt auf breiten Widerstand in der Abwasserwirtschaft. So geht der CDU/FDP-Gesetzentwurf von einer grundsätzlichen Dichtheit aller in NRW liegenden Grundstücksentwässerungsanlagen aus. Eine Überprüfung dieser Systeme soll nur bei einem konkreten Verdacht erforderlich sein. Des Weiteren impliziert der Gesetzentwurf, dass durch den Einsatz von Hochdruckreinigung und anderer Spezialmaschinen Schäden an den Leitungen verursacht werden. In einer gemeinsamen Erklärung widersprechen die DWA, der Güteschutz Grundstücksentwässerung, der Güteschutz Kanalbau sowie der VDRK Verband der Rohr- und Kanaltechdiesen Annahmen der NRW-Oppositionsparteien. Zur Behauptung der grundsätzlichen Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen heißt es in der Gemeinsamen Erklärung: „Dies widerspricht deutlich den seit Jahren bekannten Tatsachen, wonach rund zwei Drittel aller Grundstücksentwässerungsanlagen Undichtheiten aufweisen.“ Und auch bezüglich der im Gesetzentwurf behaupteten Schäden durch die Hochdruckreinigung nehmen die Kanalexperten eine deutlich andere Position ein. Sie verweisen darauf, dass die Hochdruckreinigung seit Mitte des letzten Jahrhunderts praktiziert wird und keinerlei Erfahrungswerte bekannt seien, die eine „vielfache Beschädigung“ von Leitungen durch den Einsatz dieser Geräte aufweisen. Bei Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik seien Schäden durch die Hochdruckreinigung so gut wie ausgeschlossen, so die Verbände in der Gemeinsamen Erklärung.
www.gfa-news.de Webcode: 20120731_001
Neue NRW-Landesregierung setzt bei Wasser auf Ökologie und Nachhaltigkeit
Die Kriterien Ökologie und Nachhaltigkeit ziehen sich als roter Faden durch die zukünftige Wasserpolitik in Nordrhein- Westfalen. Die Koalitionspartner SPD und Grüne haben sich in ihrem Mitte Juni vereinbarten Koalitionsvertrag auf ein entsprechendes Vorgehen in allen Teilbereichen der Wasserwirtschaft verständigt. So soll bei der Bekämpfung von Gewässerbelastungen verstärkt an der Quelle angesetzt werden. Kern hierbei ist die Weiterentwicklung des Programms Reine Ruhr zum „Masterplan Wasser NRW“. Dieser soll ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe, eine Verbesserung der Gewässerqualität und des Lebensraumes Fließgewässer, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Ver- und Entsorgung, der Wasserforschung sowie der Förderung der Chancen der Wasserwirtschaft enthalten. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wollen die Koalitionspartner zum nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umsetzen. Dies erfordert nach Ansicht der neuen Landesregierung auch eine Überarbeitung der bisherigen Planungen – in Kooperation mit allen Akteuren – sowie eine sichere Finanzierung. In erster Linie sollen hierfür die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt verwendet werden. Stärken will die neue Landesregierung zudem die Position der öffentlichen Hand. So will NRW das bundesweite Wasserrecht mit einer Novelle des Landeswassergesetzes umsetzen und dabei die landesrechtlichen Handlungsspielräume in Richtung öffentliche Verantwortung nutzen. Vorgesehen ist, die Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen, zum Beispiel durch eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, zu erleichtern und auch die Kooperation zwischen Kommunen und Wasserwirtschaftsverbänden, Stichwort Übertragung der Kanalnetze, zu verbessern. Das Vorsorgeprinzip steht für die Landesregierung beim Streitthema Funktionsprüfung von Abwasserkanälen im Vordergrund. NRW werde bei der Regelung der Funktionsprüfung von Abwasserkanälen eine dem Gewässerschutz verpflichtete Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fortsetzen, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Konkret strebt die Landesregierung kürzere Fristen in Wasserschutzgebieten sowie längere Fristen (20 bis 30 Jahre) in Siedlungsgebieten mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern an. Fördermöglichkeiten sollen dabei soziale Härten abfedern. Parallel zum eigenen Vorgehen will die Landesregierung eine bundeseinheitliche Regelung – Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz – schnellstmöglich auf den Weg bringen. Ebenfalls zum Schutz der Gewässer setzt NRW auf eine Ausweitung der Altlastenerkundung und -sanierung. Vorgesehen ist hier vor allem der Aufbau einer langfristigen aufgabenadäquaten Finanzierung. Die Finanzierung der Altlastensanierung und –aufbereitung aus Mitteln des Wasserentnahmeentgeltes sei hierbei ein wichtiger Schritt gewesen, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Der Schutz des Wassers steht auch beim Thema Fracking im Vordergrund. Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, hält die neue Landesregierung für nicht verantwortbar. SPD und Grüne wollen aus diesem Grund keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und Fracking-Maßnahmen zulassen. Dies könne erst erfolgen, wenn die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung vorhanden seien und zweifelsfrei geklärt sei, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sei, so der Koalitionsvertrag. Der vollständige Koalitionsvertrag steht im Internet zum Download bereit:
www.gfa-news.de Webcode: 20120613_001
Nordrhein-Westfalen: Novellierung von § 61a Landeswassergesetz abgebrochen
Mit der Selbstauflösung des nordrheinwestfälischen Landtags enden die parlamentarischen Vorgänge, mit denen die Pflicht zur Prüfung privater Abwasseranlagen gelockert werden sollte. Die Gesetzesvorlagen zur Novellierung von § 61a Landeswassergesetz, die CDU und FDP sowie SPD und Grüne um den Jahreswechsel 2011/2012 eingebracht haben, sind hinfällig geworden. Dies folgt aus § 109 der Geschäftsordnung des Landtags: „Am Ende der Wahlperiode oder im Falle der Auflösung des Landtags gelten alle Vorlagen … als erledigt. Dies gilt nicht für Petitionen.“ Das Landeswassergesetz, und damit die Prüfpflicht für private Abwasseranlagen, gelten also unverändert weiter.
DIE LINKE: Zur Dichtheitsprüfung: Landesregierung handelt verfassungswidrig
Auswertung der Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Landeswassergesetz, insbesondere §61a Landeswassergesetz
Der juristische Dienst des Landtags von NRW hat eine Begutachtung der Dichtheitsprüfung im Auftrag der Fraktion DIE LINKE durchgeführt. Insbesondere sollte die Frage beantwortet werden, ob § 61a Landeswassergesetz (LWG) in Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes steht und ob das Land überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für die Dichtheitsprüfung hat. Kernaussagen des Gutachtens werden im Folgenden wiedergegeben
Die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen ist 1995 in § 45 Abs. 6 und 7 der Landesbauordnung eingeführt worden. 2007 sind die Vorschriften nahezu wortgleich in § 61a LWG überführt worden.Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2009/2010 das WHG vom Rahmengesetz in ein Vollregelgesetz überführt.
Der Bund hat gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz für die Materie „Wasserhaushalt“, von der er mit Verabschiedung des WHG 2009/2010 Gebrauch gemacht hat.§ 61 WHG regelt die Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen. Die Länder haben zwar gem. Art. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Grundgesetz die Möglichkeit, vom WHG abweichende Regelungen zu verabschieden (so genannte Abweichungsgesetzgebung).
Allerdings hat das Land NRW im Hinblick auf Dichtheitsprüfungen keine neuen Regelungen verabschiedet, sondern § 61a LWG besteht …mehr:
Nordrhein-Westfalen: Verordnungsentwurf zur Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 24. Januar 2012 den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. „Es ist offensichtlich, dass die ursprüngliche gesetzliche Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen ist. Die Landesregierung hat deshalb Konsequenzen daraus gezogen und schlägt eine bürgerfreundliche Regelung vor, die gleichzeitig dem Schutz der Umwelt gerecht wird“, sagte Landesumweltminister Johannes Remmel nach der Kabinettssitzung. Die grundsätzliche Pflicht, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen, solle auch in Nordrhein-Westfalen weiter gelten. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung nach ihrer Auffassung Bundesrecht (das Wasserhaushaltsgesetz) um. Der Entwurf sei an Regelungen angelehnt, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt wurden. Als wichtigste Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechtsverordnung nennt das Umweltministerium unter anderem: In einer Verordnung wird die Prüfung auf Zustand und Funktionsfähigkeit der öffentlichen wie der privaten Abwasserleitungen einheitlich geregelt. Beim Neubau von Abwasserleitungen ist stets eine Prüfung erforderlich. Ob und wann bestehende Abwasserleitungen geprüft werden müssen, soll von der Abwassermenge in pauschalierter Form abhängig sein. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten schlägt die Landesregierung zwei Varianten vor – entweder eine Prüfung bis Ende 2023, danach alle 30 Jahre, oder eine Prüfung wird nur notwendig, wenn Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen. Die Landesregierung wird bei der Wahl einer Variante die parlamentarischen Beratungen mit den Bürgerinitiativen, den Kommunen und der Wirtschaft abwarten. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten wird die Frist für die erste Prüfung auf 2020 verlängert. Wiederholungsprüfungen alle 20 Jahre. Wer vor dem Fristende (2020/bei Variante 1 auch 2023) eine Prüfung durchführt oder bereits durchgeführt hat, erhält eine Fristverlängerung für die Wiederholungsprüfung. In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut sind oder bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, die vor 1990 gebaut sind, die Frist 2015 bestehen. Es wird sichergestellt, dass die Wahl der Untersuchungsmethode gegeben ist. Eine Sanierungsfrist für schadhafte Abwasserleitungen soll von der Größe des Schadens und zusätzlich von der Wassermenge abhängen. Neben der neuen Rechtsverordnung will sich die nordrhein-westfälische Landesregierung auch auf Bundesebene füreine Klärung der offenen Fragen bei diesem Thema einsetzen. Des Weiteren bekräftigte Remmel noch einmal die Bereitschaft des Landes, durch zinsgünstige Kredite die Sanierung von Abwasserleitungen zu unterstützen. Die NRW-Bank werde zinsgünstige Kredite mit einem vorgesehenen Zinssatz von 3,03 Prozent anbieten, die durch Förderung des Landes um 2 Prozent auf 1,03 Prozent gesenkt werden.
www.gfa-news.de, Webcode: 20120125_005
Kanal-TÜV sozial- und umweltverträglich weiterentwickeln
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW fordern alle im Landtag vertretenen Parteien auf, eine gemeinsame Lösung zu suchen, um die Funktionsprüfung bei privaten Abwasseranlagen (Kanal-TÜV) sozial- und umweltverträglich weiterzuentwickeln. Dabei darf es nicht zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen kommen.
Die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus, Städtetag NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, Städte- und Gemeindebund NRW, und Dr. Martin Klein, Landkreistag NRW, erklärten heute: „Viele Kommunen haben aus Verantwortung für den Trinkwasserschutz die Funktionsprüfung bei privaten Abwasseranlagen (Kanal-TÜV) nach den Vorgaben der Bundes- und Landesgesetze in kommunalen Satzungen verankert. Hunderttausende Haus- und Grundstückseigentümer haben in den vergangenen Jahren aus ökologischer Verantwortung und in Kooperation mit den Städten und Gemeinden die Abwasserleitungen ihrer Häuser überprüfen und – soweit erforderlich – auch sanieren lassen. Die jetzt im Landtag diskutierte Weiterentwicklung des so genannten Kanal-TÜV sollte Engagement und Verantwortungsbewusstsein nicht bestrafen, sondern angemessen berücksichtigen.“
Bei den kommunalen Satzungen und Sanierungsbescheiden wurde vielfach auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Haus- und Grundstückseigentümer bei der Funktionsprüfung und Sanierung der Abwasserleitungen Rücksicht genommen, sodass häufig einzelfallbezogene Härtefallregelungen praktiziert wurden.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen stellt daher aus kommunaler Sicht folgende Bedingungen für die Zustimmung zu der Weiterentwicklung des Kanal-TÜV:
• Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsetzungskompetenz der gewählten Volksvertreter müssen gewahrt bleiben. Haus- und Grundstückseigentümer einer Kommune dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden.
• Ein kommunales Wahlrecht für die Funktionsprüfung, das jetzt diskutiert wird, darf nicht zu einer Benachteiligung der Kommunen führen, die sich seit Jahren für die Anlagensicherheit in Wasserschutzgebieten und sauberes Trinkwasser engagieren. Auch wird eine generelle Pflicht der Kommunen, die Funktionsprüfung analog der hessischen Regelung durchzuführen, abgelehnt. Denn diese hätte für das Land Konnexitätszahlungen (Wer bestellt, zahlt!) zur Folge.
• An der Verpflichtung der Haus- und Grundstückseigentümer zur Zustandserfassung und Funktionsprüfung auf privaten Grundstücken in Wasserschutzgebieten und vergleichbaren Flächen bis zum 31.12.2015 sollte grundsätzlich festgehalten werden. Bei Funktionsprüfungen auf allen weiteren Flächen kann die Frist verlängert werden, beispielsweise bis zum 31.12.2023. Für die Wiederholungsprüfung sollte ein Zeitintervall von 20 Jahren bei gewerblich genutzten Grundstücken und 30 Jahren bei Wohngebäuden eingeführt werden.
• Die Sanierungspflicht bei privaten Abwasserleitungen sollte – wie bisher – von der Schwere des Schadens und den lokalen Erfordernissen abhängen. Um eine Überforderung der Haus- und Grundstückseigentümer zu verhindern, sollte die derzeitige Praxis der Härtefallregelung in Verbindung mit Fördermöglichkeiten seitens der NRW.Bank klarer geregelt und ausgeweitet werden.
• Die Überlegungen im politischen Raum, für die Bestimmung der Prüffrist bzw. der Sanierungsfrist an etwaige Schwellenwerte anzuknüpfen, werden abgelehnt. Schwellenwerte, wie z.B. 200 Kubikmeter Schmutzwasseranfall pro Grundstück und Jahr, bei deren Unterschreiten auf die Vorgabe einer Prüfpflicht oder einer Sanierungsfrist verzichtet wird, sind weder vollzugsfähig noch mit dem wasserrechtlichen Vorsorgegrundsatz vereinbar.
Nordrhein-Westfalen: Landtagsausschuss fordert Aussetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasserrohre
Mit den Stimmen von CDU, FDP und Linken nahm der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des nordrhein-westfälischen Landtags am 14. Dezember 2011 einen Antrag der FDP an, der die Landesregierung auffordert, den Vollzug der Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle auszusetzen. Zur Begründung wurde insbesondere angeführt, der entsprechende Erlass des Landesumweltministeriums ermögliche keine bürgerfreundliche Umsetzung des zugrundeliegenden Gesetzes aus dem Jahr 2007, insbesondere würden Bürgerinnen und Bürger anders behandelt als die öffentliche Hand. SPD und Grüne werteten den Antrag als Aufruf zu rechtswidrigem Handeln und bezweifelten daher dessen Rechtmäßigkeit. Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte zu Beginn der Ausschusssitzung angekündigt, im Januar 2012 einen Vorschlag zur Änderung des Landeswasserrechts vorzulegen. Zu Beginn der Aussprache hatte der Ausschussvorsitzende Friedhelm Ortgies auf das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen, sich aber gegen persönliche Angriffe gegen die Mitglieder des Umweltausschusses insbesondere über das Internet verwahrt.
Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW
Im vergangenen Jahr haben wir im Rahmen einer Projektgruppe
eine Broschüre mit konkreten Beispielen einer rationellen
(Ab-)Wärmenutzung erstellt. Diese Broschüre gibt anhand konkre-
ter Beispiele aus NRW einen ersten Überblick über die Möglichkei-
ten der Abwärmenutzung und weckt auf diese Weise das Interesse
der Akteure.
Weiter haben wir eine Tagung zum Thema mit der IHK Niederrhein
unter dem Titel „Energieeffizienz im Produktionsprozess mittels
Wärmerückgewinnung“ am 29. September 2011in der Hauptver-
waltung der Stadtwerke Dinslaken in Dinslaken durchgeführt.
Eine konkrete Idee zur Förderung einer effizienten Abwärmenut-
zung in NRW ist der Aufbau eines elektronischen Wärme-
Katasters mit einer kartografischen Übersicht über Quellen von
Abwärme in NRW. Damit soll die klimafreundliche Nutzung von
(Ab)wärme nutzbar werden, denn in vielen Fällen sind Erzeuger
und Nutzer sich nicht bekannt und Ressourcen werden daher
mangels Nachfrage nicht genutzt. Mit einem landesweiten Wärme-
katasters könnten konkrete Angebote zur Wärmenutzung gemacht,
alle anderen Energieformen dargestellt werden und Klimaschutz-
ziele öffentlichkeitswirksam verfolgt werden. Vorbild könnte der
Energieatlas Bayern sein. In zwei noch auszuwählenden Pilotre-
gionen könnte eine entsprechende Homepage mit aggregierten
vorhandenen Daten unter Einbindung von Landesdiensten (z.B.
IT.NRW) dargestellt werden. Derzeit laufen dazu Gespräche zwi-
schen dem Clustermanagement und dem MKULNV NRW. Es ist
geplant dieses Projekt in Kooperation mit dem Cluster EnergieRe-
gion.NRW durchzuführen…mehr:
http://www.umweltcluster-nrw.de/de/News/Newsletter/NL_2011_03.html#6
Hohes Interesse an praktischen Beispielen und Wunsch nach Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW
Im vergangenen Jahr haben wir im Rahmen einer Projektgruppe
eine Borschüre mit konkreten Beispielen einer rationellen
(Ab-)Wärmenutzung erstellt. Diese Broschüre gibt anhand konkre-
ter Beispiele aus NRW einen ersten Überblick über die Möglichkei-
ten der Abwärmenutzung und möchte auf diese Weise das Interes-
se der Akteure wecken. Aufgrund der großen Nachfrage haben wir
diese Broschüre mittlerweile in der 2. Auflage drucken lassen. Inte-
ressenten können bei Bedarf weitere Exemplare in kleinen Mengen
bei unserem Clustermanagement (Mail mit dem Stichwort ÑAbwär-
mebroschüreì an info@umweltcluster-nrw.de) bestellen.
Eine konkrete Idee zur Förderung einer effizienten Abwärmenut-
zung in NRW ist der Aufbau eines elektronischen Wärme-Katasters
mit einer kartografischen Übersicht über Quellen von Abwärme in
NRW. Derzeit laufen dazu Gespräche zwischen dem Clusterma-
nagement und dem MKULNV NRW.
Weiter planen wir eine gemeinsame Tagung zum Thema Abwärme
mit der IHK Niederrhein. Die Veranstaltung wird unter dem Titel
„Energieeffizienz im Produktionsprozess mittels Wärmerückgewin-
nung“ von 13 bis 17.15 Uhr in der Hauptverwaltung der Stadtwerke
Dinslaken GmbH / Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH
in Dinslaken stattfinden. Der Veranstaltungsort ermöglicht die Kombi-
nation von 2 Workshops mit Impulsvorträgen und eine Besichtigung
von Abwärme-Lösungen vor Ort. Die Impulsvorträge werden zu
großen Teilen von Teilnehmern des laufenden Kooperationspro-
jekts des Umweltclusters gehalten. Zielgruppe der auf 50 Teilneh-
mer ausgelegten Veranstaltung sind Abwärmenutzer (produzieren-
des Gewerbe, Ingenieurbüros) sowie Technologiehersteller.
http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_02.html#5
Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen – Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden
– Remmel: „Trinkwasser und Umwelt schützen, Akzeptanz erhöhen, Kommunen unterstützen“
– Neues Internetportal unterstützt Kommunen und Hausbesitzer bei allen Fragen zur Dichtheit von Kanälen
Das Ministerium hat heute einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. „Wir wollen gesundes Trinkwasser für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wir möchten die Kommunen besser unterstützen und die Umwelt schützen. Dafür brauchen wir auch eine breitere Akzeptanz dafür, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen“, so Remmel. Deswegen wird das Umweltministerium in einem Erlass unter anderem klarstellen, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.
Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986 30 hilfreich sein. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren Jahren.
„Die Dichtheitsprüfungen sind notwendig um die Umwelt und unser gesundes Trinkwasser zu schützen. Aber der Aufwand muss für die Grundstückseigentümer überschaubar bleiben. Nicht jeder kleine Schaden hat schlimme Folgen und muss repariert werden“, sagt Johannes Remmel.
Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.
„Wir unterstützen die Kommunen sowohl bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfungen als auch beim Thema Satzung. Es ist wichtig, dass sie auf die besonderen Begebenheiten vor Ort eingehen und dass sie die Hauseigentümer beraten und unterstützen. Damit soll auch unseriösen Anbietern von Dichtheitsprüfungen das Leben schwer gemacht werden“, so Remmel.
In Deutschland ist durch Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen – das gilt für alle Hauseigentümer. „Das bedeutet auch eine Pflicht zur Prüfung. Es ist daher konsequent, dass eine Frist gesetzt wird, innerhalb derer die Dichtheit nachgewiesen wird“, sagt Minister Remmel. Das Landeswassergesetz mit § 61a, der die Prüfung vorschreibt, wurde im Jahr 2007 von der Vorgängerregierung erlassen. „Es gibt Kritik an der Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Berechtigte Einwände wie die zu den Bagatellschäden haben wir aufgenommen. Wir hoffen jetzt, mit unserem Erlass eine Mehrheit im Landtag und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erreichen. Denn wir wollen alle sauberes und gesundes Trinkwasser haben und wir haben auch eine Verantwortung für unsere Mitmenschen“, sagte Minister Remmel.
Neue Internetseite zur Dichtheitsprüfung
Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung. Neben den rechtlichen Grundlagen gibt die Seite unter anderem Antworten auf häufige Fragen, stellt Hintergründe zur Prüfung und Sanierung dar und enthält Informationen für Bauherren: www.buergerinfo-abwasser.de.
Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gibt es eine Liste mit Sachverständigen, die die Dichtheitsprüfungen durchführen können: www.lanuv.nrw.de
Urban Mining + Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung
Im auf der Jahresveranstaltung des Umweltclusters angestoßenen
Kooperationsprojekt Urban Mining, also der Rückgewinnung von
Rohstoffen aus Abfallaufkommen (z.B. Rückgewinnung von Kupfer
aus Elektroschrott), wird die Suche nach einem konkreten Projekt-
ansatz vorangetrieben. Hierfür wurde die derzeit relativ unüber-
sichtliche Konstellation an bereits bestehenden Aktivitäten im The-
menbereich analysiert. Zudem wurden wichtige relevante Akteure
aus Wirtschaft und Forschung identifiziert. Diese werden im Verlauf
der nächsten Wochen zu einer ersten Abstimmungsrunde eingela-
den. Ziel der Abstimmung ist die Verpflichtung der Akteure auf ei-
nen konkreten Projektansatz.
Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung
Bei diesem Kooperationsprojekt wurde ein in Gründung befindli-
ches Spin-Off der RWTH Aachen mit einem potentiellen Kunden,
der großes Interesse an diesem Verfahren hat, zusammengeführt
und weiterhin vom Cluster betreut. Sollten hier Aufträge zur Ab-
wasserreinigung oder Pilotversuche zu Stande kommen, ist dies
ein Thema z.B. für einen Workshop zu neuen Verfahren der Ab-
wasserbehandlung. Hier würde auch das Thema Plus-Plasma und
Ozon diskutiert werden.
http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_02.html#5
Mitmachen – Umfrage: Notwendigkeit der Elimination von Spurenstoffen in der Abwasserreinigung
Das Cluster Umwelttechnologien.NRW bietet auf seinen Internet-
seiten www.umweltcluster-nrw.de ein Mini-Umfragetool an. Damit
werden Einstellungen und Haltungen zu aktuellen Themen mit Be-
zug zum Umweltcluster abgefragt.
Dieses Mal wurde die Notwendigkeit einer weitergehenden Abwas-
serreinigung in Kläranlagen für Medikamente und Spurenstoffe ab-
gefragt. Nebenstehend sehen Sie das Ergebnis Abfrage. Das Clus-
termanagement Umwelttechnologien.NRW wird dieses Thema in
2011 weiter in Kooperation mit niederländischen Partnern bearbei-
ten.
Zu der aktuellen Umfrage gelangen Sie hier.
http://www.umweltcluster-nrw.de/
Planung eines hochkarätigen Workshops zur Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS)
Die in Deutschland übliche Siedlungsentwässerung mit zentralen
Entwässerungssystemen auf Grundlage der Schwemmkanalisation
und gemeinsamer zentraler Behandlung des häuslichen Schmutz-
wassers, des gewerblich-industriellen Abwassers und des Nieder-
schlagswassers vor Einleitung in Gewässer steht vor dem Hinter-
grund der demografischen Entwicklung, des Klimawandels, stei-
gender Rohstoff- und Energiepreise, Wassermangel und Hunger in
vielen Teilen der Welt auf dem Prüfstand.
Die Neuartigen Sanitärsysteme (NASS) versuchen diesen Heraus-
forderungen durch die getrennte Erfassung und gezielte Behand-
lung von Teilströmen des Abwassers aus Wohngebäuden oder
ähnlichen Herkunftsbereichen und daraus resultierender höherer
Effizienz und Flexibilität Rechnung zu tragen. Je nach Grad der
Stoffstromtrennung werden unterschiedliche Systeme definiert.
Neuartige Sanitärsysteme sind bei Siedlungen mit mehr als 1.000
Einwohnern, bei Neubau oder Sanierung von Wohn- und Gewer-
bequartieren oder bei notwendigen Kanalsanierungen (Schäden,
Fremdwasser) einsetzbar.
Zu diesem Thema planen wir unter Beteiligung hochrangiger Ver- treter des MKULNV für die zweite Jahreshälfte einen Workshop mit Vertretern von
• Ministerien (Bauen, Wohnen und Verkehr auf Bundes- und Landesebene),
• Planungsverwaltung auf kommunaler Ebene,
• Wissenschaft und Forschung der Raumplanung,
• Immobilienwirtschaft,
• Bauwirtschaft, und
• Hersteller von Neuartigen Sanitärsystemen.
Ziel ist es, die Akteure aus dem Technikbereich mit Akteuren der
Raumplanung (Wissenschaft und Planungsverwaltung auf Ebene
des Bundes, der Länder und der Kommunen) für die Entwicklung
und Umsetzung von neuartigen Konzepten zusammenzubringens
und Möglichkeiten der Pilotierung auszuloten. Wir planen bei der
Durchführung des Workshops eine Kooperation mit dem Modellpro-
jekt Innovation City Ruhr in Bottrop.
In Kürze erhalten Sie unter www.umweltcluster-nrw.de dazu weite-
re Informationen.
Oberverwaltungsgericht Münster zur Gebührenerhebung durch Dritte
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hat in einem Beschluss vom 15. April 2011 (Az. 9 A 2260/09) die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil zugelassen und die Gebührenerhebung durch Dritte grundsätzlich in Frage gestellt. Das Gericht führt in dem Zulassungsbeschluss aus, dass ungeachtet der Frage, ob einem Schreiben (im betrachteten Fall einer Stadtwerke GmbH) aus Empfängersicht hinreichend deutlich zu entnehmen war, dass es auch einen Abwassergebührenbescheid des Bürgermeisters der beklagten Stadt enthält, die Festsetzung der Gebühr jedenfalls deshalb überwiegend rechtlichen Bedenken begegnet, weil der Erlass eines Abgabenbescheides durch eine Person des Privatrechts (hier: der Stadtwerke GmbH) nur auf der Grundlage eines Gesetzes im formellen Sinne zulässig sein dürfte. Die Regelung allein kraft einer Regelung in der kommunalen Gebührensatzung reiche nicht aus. Nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebunds würde sich im Hinblick auf die Gebührenerhebung für das Jahr 2012 nur dann kein Prozessrisiko ergeben, wenn die Stadt/Gemeinde die Gebühren wieder komplett selbst erhebt.
www.nrwe.de
www.kommunen-in-nrw.de
Nordrhein-Westfalen: Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat am 17. Juni 2011 einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. Das Umweltministerium stellt unter anderem klar, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.
Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986-30 hilfreich sein, so das Ministerium. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren.
Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, so das Umweltministerium, „dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen.“ Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.
Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung:
www.buergerinfo-abwasser.de
Liste mit Sachverständigen, die die Dichtheitsprüfungen durchführen können:
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Weitere Informationen:
www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/priv_abwasserbehandlungsanlagen/index.php
Quelle: dwa
Gülle: Minister Remmel, NRW, stinksauer über Import-Gülle aus Holland
Am Niederrhein. NRW-Umweltminister Remmel (Grüne) befürchtet unkontrollierte Gülle-Transporte aus den Niederlanden. Denn die EU plant eine Aufweichung der Regeln. Remmel sieht die Qualität des Grundwassers in Gefahr.
Die Fracht kommt braun und stinkend per Lkw – Gülle. Die Bauern in den Niederlanden haben reichlich davon. Massiv betreiben sie Viehmast und Milchwirtschaft, eher wenig Ackerbau. Allein im letzten Jahr haben sie daher 750 000 Tonnen Gülle nach NRW exportiert.
Mehr:
http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/NRW-Minister-Remmel-stinksauer-ueber-Import-Guelle-aus-Holland-id4685749.html
Neues Kooperationsprojekt: Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS)
Die in Deutschland übliche Siedlungsentwässerung mit zentralen Entwässerungssystemen auf Grundlage der Schwemmkanalisation und gemeinsamer zentraler Behandlung des häuslichen Schmutzwassers, des gewerblich-industriellen Abwassers und des Niederschlagswassers vor Einleitung in Gewässer steht vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des Klimawandels, steigender Rohstoff- und Energiepreise, Wassermangel und Hunger in vielen Teilen der Welt auf dem Prüfstand.
Die Neuartigen Sanitärsysteme (NASS) versuchen diesen Herausforderungen durch die getrennte Erfassung und gezielte Behandlung von Teilströmen des Abwassers aus Wohngebäuden oder ähnlichen Herkunftsbereichen und daraus resultierender höherer Effizienz und Flexibilität Rechnung zu tragen. Je nach Grad der Stoffstromtrennung werden unterschiedliche Systeme definiert.
So sieht das Schwarzwassersystem den Einbau von Vakuumtoiletten vor. Das Schwarzwasser wird durch ein zentrales Vakuumsystem abgeleitet. Darüber hinaus wird eine Biogasanlage gebaut mit der Zugabemöglichkeit für häuslichen und gewerblichen Biomüll und Fett. Das erzeugte Biogas wird in einem Block-Heizkraftwerk (BHKW) verstromt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Im Rahmen einer Kraft-Wärme-Kopplung wird die im BHKW entstehende Abwärme zur Wärmeversorgung der Häuser in der näheren Umgebung des BHKW genutzt. Die separate Erfassung von Urin über wasserlos zu betreibende Urinale reduziert die Stickstoffbelastung des Schwarzwassers. Der gesammelte Urin kann entweder zur Aufbereitung als P-Dünger verwendet oder gezielt in vorhandenen Kläranlagen behandelt werden.
Eine Wärmerückgewinnung ist nahe am Warmwasseranfall durch Nutzung des thermischen Energiepotenzials im Grauwasser machbar (aus Duschabläufen, Waschmaschinen, …). Dies wird durch die Trennung vom Schwarzwasser möglich.
Die Grauwasser-Wärmerückgewinnungsanlage ist ein Wärmetauscher, dem ein selbstreinigender Filter vorgeschaltet ist. Dieser hat die Aufgabe, grobe Schmutzpartikel abzufangen und in regelmäßigen Abständen der Kanalisation zuzuführen. Im Wärmetauscher gibt das Grauwasser bis zu 60% seiner Energie an das gegenströmende Kaltwasser ab, das sich bei diesem Vorgang erwärmt und einem Pufferspeicher zugeführt werden kann.
Neuartige Sanitärsysteme sind bei Siedlungen mit mehr als 1.000 Einwohnern, bei Neubau oder Sanierung von Wohn- und Gewerbequartieren oder bei notwendigen Kanalsanierungen (Schäden, Fremdwasser) einsetzbar. Interessant ist die Grauwasser-Wärmerückgewinnung vor allem in Mehrfamilienhäusern oder bei Zusammenschluss in einem Quartier, da sich …mehr:
http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_01.html#Niederlande
Rot-grüner Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen enthält auch für die Wasser- und Abfallwirtschaft wichtige Passagen. Etwa: „Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten. … Wir werden daher die Fesseln, die der Kommunalwirtschaft getreu der Ideologie ‚Privat vor Staat‘ angelegt wurden, durch eine Neufassung des Kommunalwirtschaftsrechts wieder lösen. … Den Erhalt der Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechnender kommunaler Betriebe sowie des steuerlichen Querverbundes werden wir darüber hinaus auf Bundesebene verteidigen.“ In Richtung der Landwirtschaft: „Eine intensiv betriebene Landwirtschaft belastet vielerorts die Wasserqualität.“ Kritisiert wird der „naturferne Ausbau von Gewässern“. Und folglich: „Wir verfolgen ein Konzept der nachhaltigen und ökologischen Wasserwirtschaft. Flüsse, Bäche und ihre Auen sollen wieder zu zentralen Lebensadern werden. Wir treten für einen vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz ein. … Bei der Bekämpfung der Gewässerbelastung muss an der Schadstoffquelle angesetzt werden. Die Landesregierung wird die Chancen nutzen und einen ‚Masterplan Wasser NRW‘ entwickeln, der ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe, eine Verbesserung der Gewässerqualität und des Lebensraums Fließgewässer, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Ver- und Entsorgung, der Wasserforschung und der Förderung der Chancen der Wasserwirtschaft enthält. Wir unterstützen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und wollen diese zum nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umsetzen. Dies erfordert eine Überarbeitung der bisherigen Planungen … und eine sichere Finanzierung. Deshalb wollen wir das Wasserentnahmeentgelt beibehalten und anpassen. Mit einer Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir das neue bundesweite Wasserrecht umsetzen und dabei landesrechtliche Handlungsspielräume zur Verbesserung nutzen. Wasser ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört in öffentliche Verantwortung.“
www.nrwspd.de
www.gruene-nrw.de
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen legt Gebührenumfrage vor
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hat zum 19. Mal die Abfall- und Abwassergebührensätze aller 396 Kommunen in dem Bundesland vorgelegt. Danach hat sich bei den Abfallgebühren viel zu Gunsten der Gebührenzahler getan. Beim Abwasser, meint der BdSt, gebe es „noch viel im Sinne der Bürger zu tun“. Seiner Umfrage legt der BdSt immer einen Musterhaushalt mit vier Personen zu Grunde, der 200 Kubikmeter Frischwasser im Jahr verbraucht und 130 Quadratmeter versiegelte Fläche auf seinem Grundstück vorhält. Im Landesdurchschnitt zahle dieser Haushalt 2010 gut 669 Euro und damit 16 Euro mehr als im Vorjahr. Die Gebühr sei also im Schnitt um 2,4 Prozent angestiegen. Der BdSt kritisiert besonders, dass 146 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit dem Wiederbeschaffungszeitwert kalkulieren, anstatt die jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis der Anschaffungswerte zu ermitteln. Kritisch sieht der BdSt auch die Haltung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, die regelmäßig bei ihren überörtlichen Prüfungen – zum Beispiel in Herford – empfehle, die Abschreibungen auf Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwerts zu ermitteln.
www.steuerzahler-nrw.de/Die-Abfall-und-Abwassergebuehren-2010/33116c39886i1p65/index.html
Für klare Verhältnisse – Abwasserleitungen prüfen
Recklinghausen / Essen. Durch rund 200.000 km private Abwasserleitungen gelangt Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation und damit in die Kläranlagen. Ist dieses System undicht, dann versickert das Abwasser, oder Grundwasser kann in das Kanalsystem eindringen. Diese Verunreinigungen belastet Kanäle und Kläranlagen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) weist darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer spätestens bis zum 31.12.2015 seine Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen muss. Grundlage ist § 61a Abs. 3 des Landeswassergesetzes. Über gültige Fristen informiert und berät die jeweilige Gemeinde. Zugelassene sachkundige Dichtheitsprüfer sind über die Internetseite des LANUV zu ermitteln: www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Die Broschüre „Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen“ gibt viele Tipps, wie unzugängliche Rohre untersucht werden können, welche Kosten entstehen und was bei defekten Rohren zu tun ist. Sie ist über den Infoservice des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – auch online unter: www.umwelt.nrw.de – zu beziehen.
http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/presse/2010/Abwasserleitungpruefung.html
Kooperationsprojekt: Potenziale einer rationellen Wärmenutzung
Am 02.02.2010 lud das Clustermanagement Vertreter aus Forschung und Wirtschaft zu einem ersten Kooperationstreffen ein. Nach thematischen Einführungen durch zwei Teilnehmer zu Potenzialen einer rationellen Wärmenutzung und Möglichkeiten der Wärmegewinnung, lotete die Gruppe unter Leitung des Clustermanagements Möglichkeiten und Grenzen der rationellen Wärmenutzung aus.
Insbesondere wurde auf das bisher wenig genutzte Potenzial der Nutzung industriell-gewerblicher Prozesswärme und die Möglichkeiten einer unterirdischen Wärmespeicherung eingegangen. Zur Ausschöpfung vorhandener Potenziale sind aber eine Reihe von rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen nötig, die derzeit noch nicht gegeben und auch noch nicht hinreichend definiert sind.
Die Beschreibung dieser Hemmnisse und Potenziale sowie das Aufzeigen erster Lösungswege wurden in einem internen Strategiepapier im Nachgang des ersten Treffens von den Teilnehmern aufgearbeitet und in einem zweiten Treffen am 12. März 2010 im Clusterbüro diskutiert. Hier wurde als nächster Schritt die Zusammenstellg von „guten Beispielen“ einer rationelleren Wärmenutzung und eine (räumliche) Konkretisierung der Potenziale vereinbart.Mehr:
http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2010_02.html#Kooperationsprojekte
Projekt „Unterstützung der Unteren Wasserbehörden bei der
Erfassung und Integration von Daten in D-E-A (Indirekteinleiter und Kleinkläranlagen)“
Zielsetzung
Ziel des Projektes war die Ausweitung der Erfassung von Indirekteinleiter- und Kleinkläranlagen- Daten bei weiteren Unteren Wasserbehörden (UWB) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Daten werden an die landesweite Datendrehschreibe D-E-A (Datendrehscheibe Einleiterüberwachung Abwasser) des Landes NRW übertragen, um dort die Verfahren KleiKa (Kleinkläranlagen-Kataster) und InKa (Indirekteinleiter-Kataster) zu bedienen. Die Datenerfassung wurde von den wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW, Düsseldorf, durchgeführt. Neben der Datenerfassung zählte auch die Gewährleistung und Koordination des Transfers der eingegebenen Daten von den UWB zu D-E-A. Außerdem sollte die Hochschule Ostwestfalen-Lippe (HS OWL) ein „First Level Support“ den Unteren Wasserbehörden bieten. Weitere Ziele dieses Projektes waren:
• Überprüfen der an D-E-A übertragenen KleiKa- und InKa-Daten auf Qualität.
• Abnahme der InKa-Schnittstellen der Softwareprodukte K3 Umwelt und KomVor Umwelt aus fachlicher Sicht
• Anbindung der bisher nicht am Projekt beteiligten UWB.
Datenerfassung bei den UWB
Wie im Vorgängerprojekt wurden Daten von Kleinkläranlagen und Indirekteinleitern bei einigen Unteren Wasserbehörden des Landes NRW erfasst. So konnte gegenüber dem Vorgängerprojekt ein Zuwachs von etwa 6.000 KleiKa- und rund 10.000 InKa-Daten verbucht werden. Somit stehen insgesamt 78.900 Kleinkläranlagen-Daten und 27.500 Indirekteinleiter-Daten im Land Nordrhein- Westfalen für die zentrale Datendrehscheibe D-E-A zur Verfügung. Des Weiteren wurden aufgrund veränderter Zuständigkeiten, bedingt durch die Verwaltungsstrukturreform des Landes NRW, auch die Bezirksregierungen des Landes mit der Software AkoPro für die Verwaltung der Indirekteinleitungen ausgestattet. So konnten im Rahmen des Projektes auch die Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold von der HS OWL unterstützt werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte der HS OWL einen direkten Auftrag, so dass insgesamt ein Datenbestand von 741 Indirekteinleitern der Bezirksregierungen aufgebaut werden konnte. Die Integration der InKa-Schnittstelle zu D-E-A wurde in allen Softwareprodukten realisiert. Die fachliche Abnahme der INKA-Schnittstelle erfolgte durch HS OWL.
Datenqualität auf D-E-A
Seit Projektanfang sind auf dem zentralen Produktionsserver 51.592 Kleinkläranlagen und
18.732 Indirekteinleitungen eingepflegt worden.
Bei Auswertungen mit dem Verfahren ELWAS-IMS wurden unplausible KleiKa- und Inka-Daten
festgestellt. Durch die Zusammenarbeit von IT.NRW und HS OWL wurden die Datensätze
ausgefiltert, analysiert und zur Korrektur den jeweiligen Sachbearbeitern der UWB geschickt.
Wegen des Mangels an fachlichem Personal bei den UWB waren die Mitarbeiter der HS OWL bei
einigen UWB bei der Lösung der fachlichen und technischen Probleme vor Ort tätig. So konnten
die Kleika- und Inka-Datensätze schneller bereinigt und an das Land übertragen werden..
Anbindung weiterer UWB
Ein weiteres Ziel des Projekts war die Ausweitung der Unterstützung der Unteren Wasserbehörden
bei der Dateneingabe der Kleinkläranlagen- und Indirekteinleiter-Daten auf weitere
UWB des Landes NRW. Mittlerweile sind 45 Untere Wasserbehörden an den Projekten InKa und
KleiKa beteiligt. Es fehlen daher noch 9 UWB, die aber in absehbarer Zeit ebenso beteiligt sein
werden.
So haben sich zum Beispiel die Kreise Wesel, Kleve, Viersen und die kreisfreie Stadt Krefeld
Ende Oktober 2009 entschieden, das vorhandene Kleikläranlagen-Modul (UWK Prowasser) in
Zusammenarbeit mit dem kommunalen Rechenzentrum Niederrhein an die landesweiten
Vorgaben anzupassen. Danach werden die Kleika-Daten über die AkoPro-Schnittstelle an das
Land übertragen.
Detmold, im November 2009
(Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun)
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/forschung/pdf/Kurzbericht_DEA.pdf
Gefördert durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)
Vergabe-Nr. 07/089 (IV-7-042 067)
Werkvertrag vom 23.08.2007 mit Änderungen vom 30.04.2008, 15.12.2008 und 11.06.2009
Fachbereich Bauingenieurwesen
Labor für Siedlungswasserwirtschaft
Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun
Nordrhein-Westfalen passt Konzept zum Hochwasserschutz an
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 19. Januar 2010 das Hochwasserschutz-Konzept für das Land an neue Herausforderungen und internationale Anforderungen angepasst. Damit schafft das Kabinett die Voraussetzungen, die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken umzusetzen. Dazu gehören eine Liste der Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete ermittelt und ausgewiesen werden müssen, sowie eine systematische Bestandsaufnahme und Bewertung von Hochwasserrisiken auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten an allen Gewässern. Für die so ermittelten Gebiete mit einem besonders hohen Hochwasserrisiko sind verbindliche Managementpläne mit konkreten Zielen und Maßnahmen aufzustellen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Zu den Aufgaben gehören auch die Flächenvorsorge bei der Regional- und Bauleitplanung, die Bauvorsorge durch angepasstes Bauen einschließlich der Gebäudenutzung und die Gefahrenabwehr, wobei die Information der Bürger über Gefahren und Verhaltensregeln besondere Bedeutung hat. Für die aktuell verabschiedeten Maßnahmen stellt die Landesregierung bis 2015 zusätzlich 1,3 Millionen Euro bereit.
http://www.dwa.de
Runderlass zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen
Am 15. Mai 2009 wurde der Runderlass zu den „Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. In diesem Runderlass wird festgeschrieben, dass nur geschulte Sachkundige Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen vornehmen dürfen. Ebenso ist klar geregelt, welche technische Ausrüstung die Sachkundigen zur Verfügung haben müssen und dass die betreffenden berechtigten Personen, nachdem ihre Sachkunde theoretisch wie praktisch geprüft worden ist, in einer landesweiten Liste geführt werden. Der Runderlass wurde veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 13 vom 15. Mai 2009, Seite 217 und steht im Internet zum Download bereit. Er ist sofort in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2014. Kurse zu den vom Runderlass jetzt verbindlich geforderten Qualifikationen bietet die DWA schon seit über zehn Jahren an; Informationen hierzu enthält die Bildungsdatenbank der Vereinigung.
http://sgv.im.nrw.de
Quelle: www.dwa.de (dort: Veranstaltungen)
Benchmarking Abwasser Nordrhein-Westfalen: erste Projektrunde abgeschlossen
Eine große Repräsentanz besitzt der öffentliche Abschlussbericht des Projekts Benchmarking Abwasser NRW. Insgesamt haben sich 107 Unternehmen/Kommunen am landesweiten, auf freiwilliger Basis organisierten Unternehmens-Benchmarking für die Abwasserbeseitigung beteiligt. Damit liegen erstmals flächendeckend belastbare Daten aus einem Abwasser-Benchmarkingprojekt vor. 70 Prozent der Einwohner, bezogen auf die Abwasserbehandlung, und 37 Prozent, bezogen auf das Kanalnetz, in Nordrhein-Westfalen werden durch das Projekt repräsentiert; mehr als jedes vierte Unternehmen der Abwasserbeseitigung hat sich an der ersten Projektrunde (Erhebungsjahr 2006) beteiligt. Im Rahmen einer zentralen Abschlussveranstaltung am 6. März 2009 in Düsseldorf wurden der Öffentlichkeit und Politik die wichtigsten Ergebnisse in anonymisierter Form präsentiert. Das Projekt, das von der aquabench GmbH und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH auf Initiative des Städtetag NRW, des Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW (agw) sowie der DWA (Landesverband Nordrhein-Westfalen) durchgeführt wurde, zeigt transparent die Stärken und noch vorhandenen Optimierungsmöglichkeiten der Abwassereinrichtungen.
Darüber hinaus konnten die Unternehmen beim Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen während der Projektsitzungen die erhobenen Daten und daraus errechnete Kennzahlen intensiv diskutieren und analysieren. Dabei wurde das Augenmerk beispielsweise auf die Besonderheiten der einzelnen Prozesse der Abwasserbeseitigung gelegt. Zusammen mit den individuellen Abschlußberichten bilden diese Erkenntnisse die Grundlage zur Identifizierung von spezifischen Optimierungspotenzialen der Prozesse innerhalb der Unternehmen. Die erste Standortanalyse im Vergleich zur Branche kann nun in weitergehenden Analysen online oder durch die Unternehmen in optional angebotenen Workshops vertieft werden.
Für eine kontinuierliche Fortführung des Modernisierungsprozesses wird eine zweite Erhebungsrunde ab dem IV. Quartal 2009 auf Basis der Daten des Kalenderjahrs 2008 angeboten.
Ein öffentlicher Abschlussbericht mit anonymisierten Daten wurde auf Grundlage der eingegebenen Daten erstellt. Dabei wurden einzelne Leistungsmerkmale der Abwasserbeseitigung im Hinblick auf strukturelle Unterschiede und Einflussfaktoren ausgewertet und für die nordrhein-westfälische Abwasserbeseitigung dargestellt. Weitere Informationen zum Projekt und dessen Fortführung sowie eine Kurzfassung stehen im Internet zum Download bereit:
www.abwasserbenchmarking-nrw.de
Umweltministerium veröffentlicht aktuelle PFT-Werte im Abwasser von Kläranlagen
Das Umweltministerium hat heute erneute eine aktualisierte Tabelle mit Werten zu Perfluorierten Tensiden (PFT) in Kläranlagenabläufen im Ruhreinzugsgebiet veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Konzentrationswerte im Abwasser von Kläranlagen. Zudem sind auch (errechnete) Frachtwerte dargestellt, die lediglich zur Plausibilisierung von Daten dienen, für eine Belastungseinschätzung des Abwassers aber nicht geeignet sind.
Die Daten umfassen einen Zeitraum bis Juli dieses Jahres und belegen weiterhin die Erfolge der Maßnahmen zur Reduzierung von PFT in der Ruhr. Diese Verringerung ist das Ergebnis vielfältiger Maßnahmen, die gemeinsam mit der Industrie begonnen wurden und konsequent fortgesetzt werden. Trotz der Schwankungen in den Ablaufwerten der Kläranlagen und der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen zur Verringerung bleibt festzuhalten, dass die Konzentrationen in der mittleren und unteren Ruhr bereits im Gewässer in der Regel unter dem langfristig für Trinkwasser aus Vorsorgegründen geforderten Zielwert von 100 Nanogramm pro Liter liegen. Auch die Trinkwasserdaten belegen, dass die Konzentrationen stabil unter diesem von der Trinkwasserkommission vorgegeben Zielwert liegen. Trinkwasser aus der Ruhr kann ohne Risiko für die Gesundheit getrunken werden.
Pressemitteilung
Düsseldorf, 04.09.2008
PFT-Belastung der Kläranlagenabläufe im Ruhr-Einzugsgebiet: Alle Werte (Stand 02.09.08) unter:
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse080904a.php
„Masterplan Wasser NRW“ der SPD
Einen „Masterplan Wasser NRW“ hat die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag am 7. August 2008 in Düsseldorf vorgestellt. Darin verlangt die SPD unter dem Schlagwort „Wasserforschung und Energiegewinnung“, die Kompetenzen in der Forschung auszubauen und eine engere Verzahnung der Einrichtungen untereinander sowie mit der Wirtschaft zu fördern. Eine auskömmliche, dauerhafte Finanzierung müsse gewährleistet werden. Gleichzeitig müsse jede Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien im Wasserbereich geprüft werden. Die Erforschung vielfältiger Technologien zur Energiegewinnung, etwa im Umfeld von Kläranlagen, aber auch zur gewässerverträglichen Nutzung der Wasserkraft, soll forciert werden.
Weiter müsse der Eintrag von schädlichen Spurenstoffen minimiert werden. Die bestehende Infrastruktur müsse daher instand gehalten bzw. an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. In diesem Zusammenhang erwähnt die SPD den Einsatz von Aktivkohlefiltern sowie Kombinationen aus der Verwendung von Ozon, Wasserstoffperoxid und UV-Strahlung, weist allerdings auch auf die hohen Kosten dieser Verfahren hin.
Zu Privatisierungen meint die SPD, diese müssten verhindert werden, das funktionierende System vor allem im Bereich der Abwasserentsorgung soll beibehalten werden. Die Rendite der Betreiber dürfe nicht im Fokus stehen. Die bestehenden Strukturen der Daseinsvorsorge in der nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaft hätten sich bewährt. Die Landesregierung solle diese nicht durch eine aggressive Privatisierungspolitik gefährden.
Zum Thema „Gewässerökologie und Freizeit“ schwebt der SPD ein Masterplan vor, mit dem die ökonomischen Chancen des Wassersektors genutzt werden können, die ökologischen Erfordernisse gewährleistet sind, der Verbraucherschutz gestärkt und das Land den Anforderungen des Klimawandels gewachsen ist.
Der detaillierte Masterplan steht auf der Website des Landtagsabgeordneten Gero Karthaus, der den Plan öffentlich vorgestellt hat, zum Download bereit:
www.gero-karthaus.de/db/docs/doc_19633_2008813101418.pdf
Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung gegründet
Der neue § 61a „Private Abwasseranlagen“ des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes betrifft Bürger und Kommunen gleichermaßen. Jetzt gründete eine Gruppe von Abwasserbetrieben das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“. Ziel ist es, die komplexen Anforderungen der Gesetzeslage gemeinsam besser zu lösen. Das Netzwerk steht ab sofort zur Verfügung und bietet allen Netzbetreibern die Möglichkeit sich zu beteiligen.Teilnehmer des „Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“ nutzen den Vorteil des Rückhalts in der Gruppe. Im Netzwerk mit anderen Entwässerungsbetrieben können notwendige Entscheidungen für Vorgehensweisen und Strategien bestmöglich abgesichert werden.
Einladung zur Info-Veranstaltung
Vertreter von Kommunen und Entwässerungsbetrieben sind herzlich eingeladen, sich über das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“ zu informieren. Das IKT richtet hierzu eine kostenlose Info-Veranstaltung aus:
Info-Veranstaltung zu § 61a LWG NRW
„Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“
Dienstag, 26. August von 10 – 13 Uhr
im IKT, Gelsenkirchen
Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen findet die Veranstaltung auch statt am Mittwoch, 27. August von 10 – 13 Uhr
Studie zu Spurenstoffen in der Ruhr bestätigt Vorgehen des Umweltministeriums
In einer umfangreichen Studie haben das IWW Rheinisch-Westfälische Institut für Wasser in Mülheim an der Ruhr und das Institut für Siedlungswasserwirtschaft der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen im Auftrag des Umweltministeriums die Belastungen in der Ruhr durch Spurenstoffe und die Möglichkeiten zur Senkung des Eintrags von Spurenstoffen in die Ruhr durch Maßnahmen auf Kläranlagen untersucht. Die Studie bestätigt, dass ein akuter Handlungsbedarf an den Kläranlagen im Ruhreinzugsgebiet selbst nicht besteht. Zugleich kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass mittel- bis langfristig Handlungsbedarf an einzelnen Kläranlagen nicht ausgeschlossen werden kann; die genaue Festlegung bedarf jedoch weiterer Untersuchungen. Im Rahmen des Programms „Reine Ruhr“ wird das Umweltministerium dennoch das Ziel weiterverfolgen, auch die langfristigen Zielwerte des Umweltbundesamtes im Trinkwasser einzuhalten.
Der Ruhrverband beabsichtigt vor diesem Hintergrund, zusätzliche Verfahrenstechniken zur Reinigung von Abwasser wie Ozonung und Aktivkohleadsorption im großtechnischen Maßstab zu untersuchen. Dazu soll großtechnisch die gezielte Behandlung von Spurenstoffen erprobt werden.
Das Umweltministerium wird die Studie, so wie im Programm „Reine Ruhr“ angekündigt, der von Minister Eckhard Uhlenberg einberufenen Expertenkommission zur Bewertung zuleiten. Die Ergebnisse der Bewertung sollen noch in diesem Jahr vorliegen.
Die Studie hat sich mit vier zentralen Fragen befasst:
- Wie werden die heutigen Belastungen der Ruhr mit Spurenstoffen wissenschaftlich eingeschätzt?
- Gibt es geeignete Behandlungsverfahren, deren zusätzlicher Einsatz auf kommunalen Kläranlagen denkbar wäre?
- Wie würde sich der Einsatz dieser Verfahren für die Spurenstoff-Konzentrationen in der Ruhr auswirken?
- Welche zusätzlichen Kosten würden entstehen?
Als trinkwasserrelevante Stoffe wurden u.a. Arzneistoffe, Röntgenkontrastmittel und Flammschutzmittel näher untersucht. Beispielhaft für diese Stoffgruppen sind hier Carbamazepin, Amidotrizoesäure und Tris(1-chlorisopropyl)phosphat (TCPP) zu nennen. Die über die Kläranlagenabläufe vorliegenden Kenntnisse wurden mit Messwerten von Ruhrwasser verglichen und Modelle für unterschiedliche Abflusskonstellationen aufgestellt.
Die ermittelten Konzentrationen im Gewässer bewegen sich durchgängig – auch bei ungünstigen Verhältnissen – unterhalb der für Trinkwasser geltenden aus Vorsorge festgelegten gesundheitlichen Orientierungswerte. Lediglich für die humantoxikologisch unbedenklichen Röntgenkontrastmittel und Komplexbildner kommt es in Teilbereichen des Gewässers zeitweise zu einer Überschreitung bestimmter Zielvorgaben.
http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/ruhrstudie/index.php
Aktualisierte PFT-Werte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat am 16. Mai 2008 aktualisierte Werte zu Perfluorierten Tensiden (PFT) in Kläranlagenabläufen und im Trinkwasser im Ruhreinzugsgebiet veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Konzentrationswerte im Abwasser von Kläranlagen und im Trinkwasser. Zudem sind auch (errechnete) Frachtwerte dargestellt, die lediglich zur Plausibilisierung von Daten dienen, für eine Belastungseinschätzung des Abwassers, des Ruhrwassers und des Trinkwassers ungeeignet sind. Insbesondere für das Trinkwasser sind ausschließlich Konzentrationswerte von Bedeutung, so das Ministerium.
Die Daten umfassen einen Zeitraum bis April dieses Jahres und belegen die Erfolge der Maßnahmen zur Reduzierung von PFT in der Ruhr. Diese Verringerung ist das Ergebnis vielfältiger Maßnahmen, die gemeinsam mit der Industrie begonnen wurden. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel der Einsatz von Ersatzstoffen oder eine bessere Dosierung. Von den ehemals auffälligen Kläranlagen sind mittlerweile nur noch wenige mit Konzentrationen von mehr als 300 Nanogramm pro Liter übrig geblieben (also dem Wert, der eigentlich für das Trinkwasser maßgeblich ist).
Trotz der noch nicht abgeschlossenen Reduzierungsmaßnahmen bleibt festzuhalten, dass die Konzentrationen in der mittleren und unteren Ruhr bereits im Gewässer in der Regel unter dem für Trinkwasser aus Vorsorgegründen geforderten Zielwert von 100 Nanogramm pro Liter liegen. Die Trinkwasserdaten selbst belegen erst recht, dass die Konzentrationen hier stabil unter diesem von der Trinkwasserkommission vorgegeben Zielwert liegen.
www.umwelt.nrw.de/umwelt/pft/index.php
Hohe Beteiligung am Benchmarking Projekt Abwasser in NRW
Anmeldefrist zur Teilnahme auf Wunsch vieler Unternehmen verlängert
Das landesweite Projekt Abwasser Benchmarking NRW, das Ende 2007 gestartet ist, stößt bei den Betreibern von Abwasseranlagen auf sehr großes Interesse. Bisher haben sich bereits über 100 Betreiber von Abwasseranlagen angemeldet.
Kontakt
DWA-Landesverband Nordrhein-Westfalen
Kronprinzenstr. 24
45128 Essen
Tel.: 0201 104-2141
Fax: 0201 104-2142
E-Mail: info@dwa-nrw.de
PFT – Uhlenberg bei Anglern am Möhnesee: Blutuntersuchungen angekündigt
-Der Umweltminister von Nordrhein-Westfalen, Eckhard Uhlenberg, hat sich heute gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden des Ruhrverbands, Professor Harro Bode, bei einem Besuch von Anglern am Möhnesee über die Auswirkungen der Verzehrempfehlungen informiert, die im Zusammenhang mit der PFT-Belastung von Ruhr und Möhne ausgesprochen worden waren. „Während Vereinsvorsitzende, Fischereigenossenschaften, Verbände und Behörden die Empfehlungen als hilfreich empfanden, sind viele Angler an Ruhr und Möhne doch ziemlich verunsichert„, sagte Uhlenberg im Anschluss an das Treffen.
BDEW gründet einheitliche Landesgruppe für NRW
Mitglieder sind über 230 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft / BDEW-Landesgruppe wählt Markus F. Schmidt zum neuen Vorsitzenden
Bochum, 5. März 2008 – Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden ab sofort von einem einheitlichen Verband vertreten: Mit der Fusion der bislang getrennten Bereiche für Strom und Wärme auf der einen – sowie für Erdgas, Wasser und Abwasser auf der anderen Seite entstand am Dienstag, 4. März 2008, in Bochum die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Sitz in Bonn.
Nach zweistündigen Beratungen, so die BDEW-Landesgruppe, stimmten die Vertreter der mehr als 230 Mitgliedsunternehmen einstimmig der neuen Organisation zu. Zum Landesgruppenvorsitzenden wurde Markus F. Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Düsseldorf AG, gewählt. Seine Stellvertreter sind Volker Staufert, Netzvorstand der RheinEnergie AG Köln, und Eduard Hunker, Geschäftsführer der Stadtwerke Lübbecke GmbH.
„In unserer neuen Landesgruppe sind jetzt die Bereiche Energie, Wasser und Abwasser unter einem Dach. Wir werden dadurch schneller und beweglicher – und das wird allen Mitgliedsunternehmen zu Gute kommen, den kleinen ebenso wie den großen“, kommentiert Schmidt den Zusammenschluss. Als „hervorragende Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit“ bewertet er den Verlauf der Gründungsversammlung: „Die Beratungen und die Wahlen zur Fusion haben in einer sehr professionellen und kollegialen Atmosphäre stattgefunden. Deshalb bin ich sehr guter Dinge, dass wir im Energieland Nr. 1 gemeinsam einiges bewegen können. Ich freue mich auf die Arbeit in der Landesgruppe“.
Ein reprofähiges Portrait von Markus F. Schmidt kann unter der Rubrik „Presseservice“ auf der Website der Stadtwerke Düsseldorf AG herunter geladen werden (www.swd-ag.de). Direkter Link: http://www.swd-ag.de/unternehmen/presse/foto_download.php
Weitere Informationen
Dr. Wolfgang van Rienen
Geschäftsführer Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Telefon 02 28 / 25 98-450
E-Mail info@bgw-dvgw-nrw.de
Energie-Forschungszentrum Niedersachsen erhält Auftrag, energieautarke Kläranlage zu planen
Goslar/Clausthal-Zellerfeld. Mithilfe von Clausthaler Forschern soll im Landkreis Goslar die erste energieautarke Kläranlage der Region entstehen. Um diesen Beitrag zum Klimaschutz zu verwirklichen, hat die Goslarer Niederlassung der Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft eine Studie beim Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (EFZN) in Auftrag gegeben. Ziel ist es, die Kläranlage so auszubauen, dass sie sich selbst komplett mit Strom und Wärme versorgen kann. „Ein solches Zukunftskonzept zu erstellen, ist eine überaus reizvolle Aufgabe. Es kann beispielgebend für andere Objekte sein“, sagt EFZN-Chef Professor Hans-Peter Beck. Zusammen mit dem Clausthaler Umwelttechnik-Institut (Cutec) und der Firma Inensus könne sehr viel Know-how eingebracht werden.
Diplom-Ingenieur Axel Krause, Geschäftsführer der Eurawasser-Niederlassung in Goslar, will die Energieversorgung der Kläranlage aus zwei Gründen umstellen. „Einerseits gewinnen durch die steigenden Energiepreise und den zu beobachtenden Klimawandel Fragen der Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung.“ Zum anderen macht eine neue Verordnung die landwirtschaftliche Verwertung von Goslarer Klärschlamm künftig schwieriger. Deshalb wird Klärschlamm als Energieträger interessanter.
Aber nicht nur das Verfahren zur dezentralen thermischen Verwertung von Klärschlamm soll wissenschaftlich betrachtet werden. Die Forscher werden gemeinsam mit der Betriebsführungsgesellschaft den Einsatz verschiedenster regenerativer Energien ausloten, zum Beispiel von Wasser- und Windkraft, Photovoltaik sowie Biogaserzeugung aus organischen Rest- oder nachwachsenden Rohstoffen. „Es gilt, eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Kombination der unterschiedlichen Möglichkeiten zu entwickeln und wirtschaftlich zu bewerten“, sagt Krause. Denn jedes Energieerzeugungsverfahren für sich genommen sei zwar schon in Kläranlagen umgesetzt worden, aber eine komplexe Systemlösung bedeute hierzulande mit großer Wahrscheinlichkeit ein Novum.
„Deshalb freuen wir uns, dass mit dem Energie-Forschungszentrum ein Partner gefunden worden ist, der dieses bedeutsame Projekt wissenschaftlich begleitet“, betont Krause. Bei der Stadtentwässerung Goslar GmbH, die als kommunaler Partner an der Kläranlage beteiligt ist, stieß die Idee ebenso auf Zustimmung wie beim Mutterkonzern von Eurawasser, der französischen Suez-Gruppe. „Unser Projekt besitzt innerhalb der Gruppe Pilotcharakter und wird aus Paris gefördert“, sagt Krause. Die Ergebnisse der Studie könnten bereits am 23. und 24. September, wenn in Goslar das dritte Eurawasser-Forum „Innovation und Technik“ stattfindet, vorliegen.
Christian Ernst, Pressestelle
Technische Universität Clausthal
18.03.2008
Weitere Informationen:
http://www.efzn.de/
http://goslar.eurawasser.de/
Benchmarking-Projekt Abwasser in Nordrhein-Westfalen – Anmeldefrist verlängert
Bis Mitte Februar 2008 haben sich rund 100 Betreiber von Abwasseranlagen angemeldet zum landesweiten Projekt Abwasser-Benchmarking Nordrhein-Westfalen, das Ende 2007 gestartet ist. Da die Forderung nach Einführung des gesplitteten Gebührenmaßstabs für Abwasser (KA 2/2008, Seite 103) bei den Kommunen derzeit große Personalressourcen bindet, wurden die Fristen zur Anmeldung und Datenerhebung für das Projekt bis Ende April 2008 verlängert. Aktuelle Informationen zum Projektstand und zur Beteiligung sind im Internet veröffentlicht:
www.abwasserbenchmarking-nrw.de
Die neue Gemeindeordnung in Nordrhein- Westfalen
Am 20. September 2007 wurde in dritter Lesung das Gesetz zur Reform der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen.
Vergaberechtsleitfaden der PPP-Task-Force veröffentlicht
Einen gemeinsamen Leitfaden zum Vergaberecht haben die PPP-Task-Forces des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen am 28. September 2007 veröffentlicht. Der anwenderorientierte Leitfaden bildet den gesamten Verfahrensablauf eines PPP-Projektes ab. Die im Leitfaden enthaltenen Musterformulare dienen als Empfehlung für die inhaltliche Ausgestaltung der maßgeblichen Unterlagen eines PPP-Vergabeverfahrens.
www.bmvbs.de, dort: Bauwesen, Bauwirtschaft, Public Private Partnership
Br 11-07
CDU und FDP beschließen neue NRW-Gemeindeordnung und Entschließungsantrag
Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen arg beschnitten
Anstatt die Einschränkungen der Selbstverwaltung der Kommunen durch das neue Gemeindegesetz aufzuheben, haben CDU und FDP im Landtag die neue Gemeindeordnung beschlossen. Die Opposition hatte zuvor eine dritte Lesung des Gesetzes durchgesetzt, womit die Abstimmung einen Tag verschoben wurde.
Die Regierungsfraktionen haben gleichzeitig einen Entschließungsantrag beschlossen, nach dem „Kommunen auch weiterhin berechtigt sein (sollen), für den Heimatmarkt Energie zu erzeugen und energienahe Dienstleistungen anzubieten. Zu diesen Dienstleistungen gehören auch das Energiemanagement, die Energieberatung und sonstige energienahe Dienstleistungen, soweit nicht in den Bereich des Handwerks übergegriffen wird.“ Damit reagierten die Fraktionen auf die massive Kritik an dem Gesetzentwurf auf der Anhörung des Landtages. In der Anhörung wurden vor allem von den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände starke Bedenken geäußert, dass auch der nach geltendem Recht aus dem Anwendungsbereich der Subsidiaritätsklausel ausgenommene Bereich des § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (Energieversorgung, Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr, Betrieb von Telekommunikationsnetzen) den aus dem Merkmal „dringend“ abgeleiteten Einschränkungen unterliegen könnte und damit ausschreibungspflichtig wäre. Der Antrag der SPD, das kommunale Wirtschaftsrecht nicht zu verschärfen, wurde gleichzeitig abgelehnt. Nach Einschätzung von Experten wird die Novelle die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich verschlechtern.
„Das neue Gemeindegesetz bleibt eine massive Einschränkung der Kommunen zulasten der Bürger. Der Entschließungsantrag reicht lange nicht aus, wir brauchen eine Änderung des Gesetzentwurfes. Wasser als Lebensgrundlage ist und bleibt ein schützenswertes Gut, das man nicht einfach verkaufenn kann“, erklärt der Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Dr. Hans Estermann anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag von Nordrhein-Westfalen.
An dieser Einschätzung wird auch der geplante Bestandsschutz, der den Status quo der wirtschaftlichen Betätigung der Städte, Kreise und Gemeinden garantiert, nichts ändern. Der Deutsche Städtetag hatte bereits auf der Anhörung des Landtages ausgeführt: „Das europäische Recht ist ebenso wie das Grundgesetz wettbewerbspolitisch neutral. Der geplante Vorrang der Privatwirtschaft vor der Kommunalwirtschaft steht deswegen im Widerspruch zu den im europäischen Recht grundlegenden Prinzipien der Nichtdiskriminierung und damit der Gleichbehandlung aller in einem Markt tätigen Unternehmen, unabhängig davon, wem sie gehören.“ Eine Verfassungsklage gegen das Gesetz kann wohl nicht ausgeschlossen werden.
Hilfreiche Adresse für NRW
Der Nordrhein westfälische Städte- und Gemeindebund berichtet, dass 330 der 396 Städte und Gemeinden von NRW einen Beratungsvertrag mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH abgeschlossen haben. Die KuA NRW ist im Bereich der Abwasserbeseitigung tätig. Sie bietet aber auch Kommunales Risikomanagement für Kommunale Abwasserbetriebe, und die Übernahme von Beauftragtenfunktionen und Personalbedarfs-Prüfungen an. Hinzu kommt das Angebot, Kommunen bei der Regenwassergebühren -Einführung zu begleiten. Im Aufbau befindet sich ein “ Warenkorb Recht „, in dem die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Abwasserbereich zu finden sind
Weitere Informationen unter http://www.kua-nrw.de
Br 10-07
Benchmarkingprojekt jetzt auch in NRW
Der Geschäftsführer der Landesgruppe Nordrhein- Westfalen, Wolfgang von Rienen des BGW berichtet, dass ein entsprechendes Projekt für die Trinkwasserversorgung in Planung ist. Durchgeführt wird es von der Unternehmensberatung und Kanzlei Rödl & Partner. Aus den gewonnenen Daten erhofft man sich auch bessere Informationen zur Preisgestaltung des Trinkwasserpreises und Hinweise auf Betriebsoptimierungen.
Ruhrgütebericht 2006 vorgelegt
Der Ruhrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr haben aktuell den 34.Bericht vorgestellt. Er basiert auf 13.400 Wasser- und Feststoffproben aus der Ruhr, den Kläranlagenabläufen und den Klärschlämmen. Deutlich zeigt sich, , dass die Qualität des Ruhrwassers deutlich gestiegen ist. Dazu beigetragen hat vor allem das Kläranlagenausbauprogramm das 1,6 Milliarden € gekostet hat. Der Ruhrverband beurteilt die Wasserqualität in Bezug auf die Schadstoffkonzentration am Auslauf der Kläranlagen als überdurchschnittlich ein, im Landes- oder Bundesvergleich betrachtet. Beispielsweise lagen die Ablaufmittelwerte der Kläranlagen an der Ruhr 2006 in Bezug auf die organische Verschmutzung bei 6,7 Milligramm pro Liter und der Gesamt- Phosphor bei 0,51 Milligramm pro Liter. Hier werden die vom Gesetzgeber festgelegten Überwachungswerte zum Teil deutlich unterschritten. So unterschreitet beispielsweise der anorganische Stickstoff der Ablaufmittelwerte den Überwachungswert um 53 Prozent. Und
Den gesamten Bericht, der auf knapp 200 Seiten ausführlich informiert, kann man über den Ruhrverband oder den AWWR beziehen.
www.ruhrverband.de
www.awwr.de
Kein kostenloses Mineralwasser
Weil Ende August Hochwasser der Ruhr zu einer Überflutung der Trinkwasserbrunnen geführt hat, mussten die Stadtwerke ein Abkochgebot des Trinkwassers erlassen. Da die Versorgungspflicht in Fällen von höherer Gewalt nicht gelte, wurde die von einzelnen Bürgern angefragte Übernahme der Kosten für Mineralwasser abgelehnt. So der Geschäftsführer der Stadtwerke Werl GmbH.
Inzwischen kann das Wasser wieder uneingeschränkt getrunken werden, da die Gesundheitsbehörden die Auflagen aufgehoben haben.
FLUGGS informiert
Auf der Internet-Seite des Wupperverbandes findet man viele Umweltinformationen über sein Einzugsgebiet. Es gibt viele Karten, Luftbilder und interessante Informationen, beispielsweise auch über die Bäche und Flüsse aus dem Verbandsgebiet. Der Namen FLUGGS ist eine Abkürzung für “ FlussGebietsGeooinformationsSystem „. Die Informationen sind auch ideal geeignet zum Einsatz im Schulunterricht, deshalb wird ein Faltblatt in den Schulen verteilt.
Wupperverband verbrennt 120.000t Klärschlamm im Jahr
Auf der Kläranlage Buchenhofen betreibt der Verband eine Monoverbrennungsanlage, die im vergangenen Jahr 120.000 t entwässerten Klärschlamm verbrannt hat. Damit ist die 30 Jahre alte Anlage fast zu 100 Prozent ausgelastet, sie verbrennt eigene und externe Schlämme.
Emschergenossenschaft plant Beitragserhöhung
Der Umbau der Emscher soll vorangetrieben werden, dazu werden die Umlagen der Mitglieder in den nächsten Jahren schätzungsweise um jährlich vier bis fünf Prozent steigen. Grundsätzlich besteht bei den 150 Mitgliedern/ Kommunen Zustimmung, im November wird auf der Genossenschaftsversammlung darüber entschieden. Falls die Versammlung der Umlageerhöhung zustimmt, kann das Großprojekt bereits 2020 bis 2022 abgeschlossen sein. Bis zum Kulturhauptstadtjahr 2010 sollen ca. 20 km der insgesamt 80 km der Emscher dann abwasserfrei sein. Die Kommunen könnten dann die Planung zur Nutzung des neu entstandenen Raumes beginnen.
Die Möglichkeiten soll das „Emscherschaufenster Dortmund“ demnächst vorstellen.
Weitere Informationen unter www.emschergenossenschaft.de
Gelsenwasser steigt in Herne ein
Seit Mitte August ist das Unternehmen in der Stadt Herne nicht nur für die Wasserversorgung zuständig, sondern auch für die Abwasserableitung. Die Behandlung des Abwassers bleibt aber bei der Emschergenossenschaft.
Deshalb wird die Wasserversorgung Herne eine neue Gesellschaft, die Stadtentwässerung Herne GmbH gründen. Die Stadt arbeitet mit Gelsenwasser schon seit vielen Jahren zusammen, an dem neuen Unternehmen ist jeder zu 50 Prozent beteiligt. Nachdem die Genehmigungen vom Bundeskartellamt, der Finanzverwaltung und der Bezirksregierung vorliegen, wird das Gemeinschaftsunternehmen die nächsten 25 Jahre für die Abwasserentsorgung zuständig sein. Der Stadt sollen angeblich für die Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung rund 140 Millionen € zufließen. Damit ist in Nordrhein- Westfalen die erste Teilprivatisierung im Bereich Abwasser durchgeführt worden.
Bevölkerungsschwund führt zu steigenden Gebühren
Nach Aussage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes kommen auf Verbraucher im Ruhrgebiet steigende Kosten zu. „In diesen Regionen wird es zum unvermeidlichen Gebührenerhöhungen kommen „, sagte Bernd Düsterdiek , Umwelt- und Städtebauexperte beim Städtetag zur “ Westdeutschen Allgemeinen Zeitung „. Der verbrauchsunabhängige Kostenanteil muss von immer weniger Haushalten erwirtschaftet werden. Er vertritt die Ansicht, dass bis zum Jahr 2010 etwa 60 Milliarden € in die Wasser Ver- und Entsorgung fließen müssten, in 2006 waren es nur etwa 5 Milliarden €.
Information zur Umsetzung WRRL in NRW
Vier Informations- Broschüren zur Umsetzung der EU-Wasser- Rahmen- Richtlinie stehen zum Download im Internet bereit. Die Broschüren informieren über den Zeitplan und das Arbeitsprogramm, über die Unterschiede zwischen natürlichen, erheblich veränderten und künstlichen Gewässer sowie über das Gewässer Monitoring.
Sie können unter http://www.munlv.nrw.de heruntergeladen
oder unter Telefon 0211 – 4566666 angefordert werden.
“ Gesetzentwurf mit politischem Ziel eines Abwasser -Marktes „
Die geplante Novellierung des Verbandsgesetzes in Nordrhein Westfalen stößt bei den betroffenen Wasserverbänden auf äußerste Ablehnung. Die Verbände kritisieren scharf die inhaltliche Ausrichtung, aber auch das formale Vorgehen der Parteien. “ Die Novelle solle wohl im Galopp durch alle Gremien getragen werden. CDU und FDP wollten mit dem Gesetzentwurf profitorientierten Privatunternehmen den Weg bereiten, um neue Märkte für ihre Wassergeschäfte in NRW zu erschließen “ so steht es in einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW. Die Verbände weisen in ihrer Mitteilung auch auf konkrete Nachteile für die Bürger hin.
Initiative gegen Privatisierung
Das von der Landesregierung NRW gesetzte Ziel “ Privat geht vor Staat „ bedrohe die Wasserwirtschaft, postuliert die Initiative “ Unser Wasser „. Sie wird von Arbeitnehmern der Wasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband getragen, die durch verschiedene Aktionen die Öffentlichkeit auf die Folgen der Privatisierung hinweisen will. Sie sind der Meinung, dass höhere Kosten bei schlechterer Versorgung und Qualität für den Bürger entstehen.
Weitere Informationen unter www.unserwasser.net
Clearing-Stelle hilft
Konflikte zwischen Firmen und Behörden bei Genehmigungsverfahren sollen mit Hilfe einer Clearing-Stelle zukünftig in Nordrhein Westfalen schneller gelöst werden. Als Kommunikationsplattform zwischen Landesregierung und Wirtschaft, bezeichnete der NRW-Umweltminister das neue Projekt. Die Stelle nimmt jeden Streitfall entgegen, Schwerpunkt liegt in den Bereichen Wasserentnahmeentgelt, Abwasserabgabe, Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz. Die Geschäftsstelle des Altlastenanierungs- und Altlasten Aufbereitungsverbandes NRW nimmt die Fälle entgegen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit aller Institutionen im Umweltschutz zu verbessern.
Kontakt und weitere Informationen über www.aav-nrw.de
Wuppertaler Rat: Wasserwirtschaft ist öffentliche Aufgabe
Mit einem Ratsbeschluss zum Thema „Wasserwirtschaft ist eine öffentliche Aufgabe – Änderung der Verbandsgesetze ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ hat der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am 11. Juni 2007 Stellung bezogen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung der Verbandsgesetze für die nordrhein-westfälischen Wasserverbände. Dieser Gesetzentwurf war von CDU und FDP am 8. März 2007 „ohne vorherige Beteiligung oder Information der Wasserverbände“, so der Wupperverband in einer Pressemitteilung, in den Landtag eingebracht worden mit dem Ziel, den Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung für private Unternehmen zu öffnen. Den Wasserverbänden soll es – falls der Gesetzentwurf verabschiedet wird – zukünftig nicht mehr möglich sein, auf Wunsch der Kommunen den Betrieb von kommunalen Kanalnetzen zu übernehmen.
In dem von den Ratsmitgliedern fraktionsübergreifend, gegen die Stimmen der FDP, angenommenen Beschluss heißt es: „Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung wasserverbandsrechtlicher Vorschriften gefährdet den weltweit herausragenden Standard der Wasserwirtschaft im Rheinland, in Westfalen und Deutschland. … Die Landesregierung wird aufgefordert, ihren Gesetzentwurf entsprechend zu modifizieren und die Wasserwirtschaft als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu garantieren.“
Nicht nur der Gesetzentwurf zur Änderung der Wasserverbandsgesetze, sondern auch die Diskussion um die Änderung des § 107 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die eine Einschränkung der Tätigkeitsfelder öffentlicher Unternehmen vorsieht, sind Ausdruck der von der Regierungskoalition im Land gestarteten Initiative „Privat vor Staat“.
Die Ansicht der Privatisierungsbefürworter, dass ein Einstieg der Privaten in die Abwasserentsorgung zu Wettbewerb und letztlich zu einer Kostensenkung führen würde, teilt Bernd Wille, Vorstand des Wupperverbands, nicht. „Wird die Abwasserbeseitigung von privaten Unternehmen übernommen, so kann das für den Gebührenzahler eine Mehrbelastung von 20 Prozent aus Umsatz-, Ertrags- und Gewerbesteuer bedeuten. Neben den steuerlichen Auswirkungen werden die Profitorientierung der Privaten und der Verlust günstiger Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu einer Mehrbelastung führen.“
Auch die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (agw) sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung der Verbandsgesetze. Über den Gesetzentwurf zur Änderung der Wasserverbandsgesetze soll nach der Sommerpause im Landtag entschieden werden.
Gegen die Privatisierung der Wasserversorgung hat sich auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einer Pressemitteilung vom 7. Juni 2007 ausgesprochen: „Die geforderte Privatisierung der Trinkwasserversorgung geht in die falsche Richtung. Die Kommunen müssen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und Abwasserentsorgung entscheiden können.“ Und weiter: „Die Preisunterschiede rechtfertigen keine pauschalen Vorwürfe.“
www.agw-nw.de
Projekt Entwässerungspass für Lünen
In Lünen leben knapp 90.000 Einwohner, nach einer Erhebung der Stadtentwässerung gibt es etwa 16200 private Kanalnetze, davon werden etwa 70 Prozent als zu Risiko für Umwelt oder auch für den Grundstückseigentümer selbst eingestuft. Deshalb startet die Stadt mit einem Projekt, das Grundstückseigentümer zur Prüfung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage bewegen soll. Sie bietet ihren Bürgern den „Entwässerungspass Lünen “ an, der als Gütesiegel für einen risikofreies Kanalnetz darstellt. Ausgestellt wird der Entwässerungspass kostenlos von der Stadt, beantragen kann man ihn sowohl für Neubauten als auch für bestehende Grundstücke. In dem vorangehenden Verfahren beraten Mitarbeiter der Stadt die Grundstückseigentümer und wollen sie überzeugen, dass die Inspektion der privaten Kanalnetze, die in NRW von jedem Grundstückseigentümer durchgeführt werden muss, auch im eigenen Interesse liegt.
Das Projekt soll Ende Oktober auf der REHATEC in Duisburg vorgestellt werden.
Getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser
Die Stadt Haltern am See in Nordrhein Westfalen erhebt ab Januar 2008 getrennte Gebühren. Dazu werden die im März erstellten Luftbilder ausgewertet und Flächenveranlagungen vorbereitet. Die Grundstückseigentümer können hiermit die befestigten Flächen überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen lassen.