StartAblageMeldungen zur Arbeitssicherheit 2022

Meldungen zur Arbeitssicherheit 2022


Oktober 2022
Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz
Mehr als 1,3 Millionen Ersthelfende im vergangenen Jahr ausgebildet
Wie die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe beim Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit unterstützt
Stress bei der Arbeit vorbeugen
Hybrides Arbeiten
Standardwerk für die Arbeitsmedizin erschienen
Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten
Beschäftigte im Freien vor UV-Strahlung schützen
Juni 2022
BAuA fasst Daten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz kompakt zusammen
Januar 2022
Statistik: Nachholbedarf bei Radonmessungen am Arbeitsplatz
Online-Meetings: Erschöpfung vorbeugen, aber wie?
Omikron-Variante: Pandemie-Management in Betrieben gefordert
Gute Arbeit im Homeoffice. Arbeitsbedingungen mit dem DGB-Index verbessern
Wenn Online-Meetings zur Strapaze werden
Infektionsschutzgesetz: Das sollten Betriebe und Verwaltungen wissen
Verbandskasten

 


Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz

Brandschutzbeauftragte und -helfer garantieren kontinuierliches Fachwissen

Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, müssen Beschäftigte, Führungskräfte und Fachleute gut vorbereitet sein und zusammenwirken. Welche Rolle Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer bei der Organisation des Brandschutzes im Betrieb übernehmen, darüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Brandschutzstages am 9. Oktober 2022.

Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, den Brandschutz in ihren Betrieben zu organisieren. Mögliche Risiken und Gegenmaßnahmen müssen in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden. Zu ihren Pflichten gehört auch, dass sie ihre Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und dann mindestens einmal im Jahr über die vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen informieren.

Welche Brandschutzmaßnahmen darüber hinaus für den jeweiligen Betrieb zu treffen sind, das hängt von der Art der jeweiligen Betriebsstätte ab. Bürogebäude, Einkaufszentren oder Industriegebäude zum Beispiel weisen ganz unterschiedliche Brandrisiken auf. Diese müssen in der Organisation des Brandschutzes berücksichtigt werden. Hierzu beraten Brandschutzbeauftragte. Ihre Stellung im Betrieb sollte vergleichbar sein mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie werden von der Unternehmerin oder dem Unternehmer schriftlich bestellt und sind zentrale Ansprechpersonen. Sie beraten die Führungskräfte zu allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes: von der Brand-Vorbeugung bis zum betrieblichen Notfallmanagement.

BrandschutzhelferUnterstützt wird die Arbeit der Brandschutzbeauftragten durch die Brandschutzhelfer. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch eine Ausbildung und praktische Übungen den sicheren Umgang mit und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen erlernt haben. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall.

Brandschutzhelfer müssen in jedem Unternehmen in „ausreichender Zahl“ zur Verfügung stehen. Ihre Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung wie zum Beispiel in einem Büro in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der anwesenden Personen kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. Des Weiteren müssen auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden.

Weitere Informationen des Sachgebietes Betrieblicher Brandschutz der DGUV finden Sie hier:
DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung
DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
Weitere Informationen zum Brandschutz finden Sie hier .

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Mehr als 1,3 Millionen Ersthelfende im vergangenen Jahr ausgebildet

Gesetzliche Unfallversicherung: Betriebliche Ersthelfende spielen wichtige Rolle für Erste Hilfe in Deutschland

Auch am Arbeitsplatz muss die Erste Hilfe sichergestellt sein. (Foto inszeniert) (Foto: Dominik Buschardt / DGUV)
Mehr als 1,3 Millionen Menschen im Jahr haben sich 2021 über ihren Betrieb oder ihre Einrichtung in Erster Hilfe unterweisen lassen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum Internationalen Tag der Ersten Hilfe am 10. September 2022 hin. Die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung spielt damit eine wichtige Rolle für die Erste Hilfe in Deutschland insgesamt.

Hintergrund
In Deutschland sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, die Erste Hilfe am Arbeitsplatz sicherzustellen. Dazu müssen sie Mittel und Einrichtungen bereithalten und entsprechend unterwiesene Personen benennen. „Die meisten Unternehmen und Einrichtungen lassen hierzu eigene Beschäftigte zu Ersthelfenden ausbilden“, sagt Dr. Isabella Marx, Fachbereichsleiterin Erste Hilfe bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Die gesetzliche Unfallversicherung fördert dies, indem sie die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs übernimmt.“

In Betrieben und Einrichtungen muss bei 2 bis 20 anwesenden Arbeitnehmenden mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Auch für andere gesetzlich unfallversicherte Personen – zum Beispiel Schülerinnen und Schüler – muss dies gewährleistet sein. In größeren Unternehmen oder Einrichtungen muss ein fester Prozentsatz an Ersthelfenden vorhanden sein. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Branche.

„Seit in vielen Unternehmen zunehmend hybrid gearbeitet wird – im Büro oder im Homeoffice – erhalten wir Anfragen, wie sich das auf die betriebliche Erste Hilfe auswirkt“, so Marx. Die Antwort sei im Grunde einfach. „Die Zahl der nötigen Ersthelfenden richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten, nicht nach der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. An Tagen, an denen viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen daher auch weniger Ersthelfende im Betrieb sein als an Tagen, an denen viele Mitarbeitende in die Firma kommen.“ Die Expertin empfiehlt Unternehmen dennoch, etwas über Bedarf ausbilden zu lassen. „Ein bisschen Netz und doppelten Boden zu haben, war schon vor der Pandemie eine gute Idee. Schließlich können auch Ersthelfende krank werden oder in Urlaub sein. Mit einer kleinen Reserve ist immer sichergestellt, dass genug Ersthelfende da sind, wenn etwas passiert.“

Weitere Informationen:
Grundsätze der Prävention
Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer
Zahlen zur Aus- und Weiterbildung zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

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Wie die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe beim Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit unterstützt

Der Mangel an Fachkräften macht sich in Deutschland inzwischen in vielen Branchen bemerkbar. Für 2021 hat die Bundesagentur für Arbeit personelle Engpässe in 148 Berufen festgestellt. Betroffen waren vor allem medizinische und Pflege-Berufe, der Bau, das Handwerk und die IT-Branche. Dieses Problem wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. Die Babyboomer gehen in den Ruhestand und parallel schrumpft der Anteil der Menschen im Alter zwischen 20 und 67 Jahren.

„Wie können Betriebe auf den demografischen Wandel und Fachkräftemangel reagieren? Ein wichtiger Baustein: Sie sollten die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten bestmöglich unterstützen“, sagt Präventionsexperte Tobias Belz, Leiter des Sachgebietes Beschäftigungsfähigkeit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Dies wirkt sich zumeist positiv auf die Motivation und Leistungsfähigkeit der vorhandenen Beschäftigten aus und erhöht gleichzeitig die Attraktivität als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber. Die Prävention bietet hier einen großen Werkzeugkasten.“

Mit welchen Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe unterstützt, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, fasst die DGUV Information 206-032 zusammen.

Gute Arbeitsbedingungen, die es Menschen erlauben, lange beruflich aktiv zu sein, haben verschiedene Voraussetzungen:

Sicherheit. Eine Gefährdungsbeurteilung hilft Betrieben dabei, Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu treffen. Überwachung und Beratung durch die Unfallversicherungsträger leisten hier einen wichtigen Beitrag.

Gesundheit. Die Arbeitsbedingungen haben entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit der Beschäftigten und sollten möglichst gesundheitsförderlich gestaltet sein. Dabei helfen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung oder ein Betriebliches Gesundheitsmanagement.

Organisationsentwicklung. Die Arbeitswelt ist in einem ständigen Wandel. Der muss gestaltet werden. Dabei sollten sich möglichst keine neuen Belastungen ergeben. Weiterhin gilt es, die Ressourcen der Beschäftigten zu stärken. Nur so werden Motivation und Arbeitszufriedenheit erhalten.

Personalentwicklung. Die kontinuierliche Qualifizierung aller Beschäftigten ist eine notwendige Investition in die Zukunft. Sie ist essentiell, um die sich stetig wandelnden Arbeits- und Kompetenzanforderungen bewerkstelligen zu können. Eine Personalpolitik, die sich an den Lebensphasen orientiert, berücksichtigt individuelle Berufs- und Lebensplanungen.

Unternehmenskultur. Wenn Sicherheit und Gesundheit in allen Arbeitsprozessen mitgedacht werden, entsteht eine Kultur der Prävention. Dafür setzt sich die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen die Betriebe bei der Umsetzung dieser Voraussetzungen für den Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit. Sie beraten, qualifizieren und stellen Informationen zur Verfügung.

DGUV Information 206-032 herunterladen

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Stress bei der Arbeit vorbeugen

Arbeitsverdichtung, Multitasking oder Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen – Stress am Arbeitsplatz kennt viele Ursachen. Sind Menschen dauerhaft erschöpft, ist Vorsicht geboten. Denn ein Arbeitsleben am Limit kann auf Dauer krank machen. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) gibt wertvolle Tipps um Belastungen zu erkennen und gegenzusteuern.

Weitere Informationen der INQA

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Hybrides Arbeiten

In einer hybriden Arbeitswelt treffen immer häufiger Teams zusammen, die einzeln oder in Gruppen und von ganz unterschiedlichen Standorten zugeschaltet sind. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gibt Tipps, wie hybride Meetings produktiv und motivierend gestaltet werden können.

Zum Artikel im Certo-Magazin der VBG

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Standardwerk für die Arbeitsmedizin erschienen

Das DGUV-Standardwerk für die Arbeitsmedizin wurde in einer Neuauflage veröffentlicht. „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ heißt das konzeptionell und strukturell aktualisierte Werk. Es löst die bisherigen „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ ab, die seit 1971 fortlaufend weiterentwickelt wurden.

Die DGUV Empfehlungen richten sich in erster Linie an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Das praxisnahe Werk soll sie bei der inhaltlichen Gestaltung von arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen unterstützen.

Neu im Vergleich zum Vorgängerwerk ist die getrennte Darstellung von Vorsorge und Eignung. Während erstere der Verhütung und frühzeitigen Erkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen dient, sollen Eignungsbeurteilungen die Frage beantworten, ob Beschäftigte mit ihren physischen und psychischen Fähigkeiten die zu erledigenden Tätigkeiten ausüben können. Die Empfehlungen im Vorsorgeteil der Neuauflage sind nach Vorsorgeanlässen gegliedert und können von Medizinerinnen und Medizinern für die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge herangezogen werden.

Die Empfehlungen wurden in interdisziplinären Teams aus Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern aus Praxis und Wissenschaft, Fachleuten anderer medizinischer und auch technischer Sachgebiete sowie Sachverständigen der Unfallversicherungsträger in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erarbeitet. Sie basieren auf dem allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin, besitzen jedoch keine Rechtsverbindlichkeit.

Die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ sind kostenpflichtig sowohl als gedruckte Version als auch als E-Book erhältlich.

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Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten

Am 25.Mai 2022 ist die SARS-CoV-2-Ar­beitsschutzverordnung außer Kraft ge­treten.Mit ihr endete ebenfalls der An­wendungsbereich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.Auch nach diesem Datum bleibt es wichtig, Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und zu veranlassen.Berufsgenos­senschaften und Unfallkassen werden Unternehmen und Einrichtungen weiter­hin darin unterstützen.Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.

Seit Beginn der Pandemie müssen Be­triebe den Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz in ih­rer Gefährdungsbeurteilung beachten.Den rechtlichen Rahmen hierfür fanden sie bisher in der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung und in der SARS-CoV- 2-Arbeitsschutzregel.Der Wegfall von Verordnung und Regel eröffnet den Ar­beitgebern nun deutlich mehr Entschei­dungsspielraum.Er entbindet sie jedoch nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Ansteckungsrisiken im Arbeitsschutz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.Darüber hinaus kann sich die Notwendigkeit von Infektions­schutzmaßnahmen aus landes- oder bun­desrechtlichen Regelungen für bestimm­te Tätigkeiten oder Branchen ergeben.

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Beschäftigte im Freien vor UV-Strahlung schützen

Folgen des Klimawandels fordern den Arbeitsschutz

Dortmund – Mit dem Schwerpunkt „Fortschritt für eine gerechte Welt“ hat Deutschland für das Jahr 2022 die G7-Präsidentschaft übernommen. Ein Schwerpunkt der deutschen Agenda ist dabei der Schutz des Klimas. Denn die Folgen des Klimawandels sind bereits spürbar, weshalb auch der Arbeitsschutz gefordert ist. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Rahmen einer Fachgesprächsreihe mit Expertinnen und Experten über Gefährdungen durch Hitze, solare UV-Strahlung und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten als Folge des Klimawandels diskutiert, um Handlungs- und Forschungsbedarfe abzuleiten.

Vor allem Beschäftigte im Freien sind von den Folgen des Klimawandels betroffen. Im Frühjahr als angenehm empfundene, höhere Temperaturen führen verhaltensbedingt zu einer Zunahme der Gefährdung durch solare UV-Strahlung. Das Auftreten sogenannter Niedrig-Ozon-Ereignisse in der Atmosphäre und eine klimawandelbedingt veränderte Bewölkungssituation erhöhen das Gesundheitsrisiko zusätzlich. Hier ist der Arbeitsschutz gefordert, auf die veränderten Arbeitsumgebungsbedingungen zu reagieren.

Daher sollte bereits rechtzeitig im Frühjahr über mögliche gesundheitliche Risiken durch UV-Strahlung aufgeklärt werden. Zur Aufklärung über Schäden und Schutzmaßnahmen schlagen die Expertinnen und Experten eine bundesweite Informationskampagne vor, um eine Bewusstseins- und damit Verhaltensänderung herbeizuführen. Zudem stellten die Expertinnen und Experten fest, dass die Diskussion über ein mögliches Expositionsgrenzwertkonzept für solare UV-Strahlung im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels auf internationaler Ebene aufgenommen werden müssen. 

Dem Arbeitsschutz kommt eine wichtige Rolle zu, um die Sicherheit und Gesundheit sowie die Attraktivität von Außenarbeitsplätzen für Beschäftigte im Klimawandel zu erhalten.

Das Fachgespräch basierte auf Leitfragen zum Forschungsbedarf, zu Schutzmaßnahmen und zur Regelsetzung. Die Ergebnisse des Austausches sind im baua: Fokus „Arbeitsschutz im Klimawandel – Solare UV-Belastung bei Arbeit im Freien“ zusammengefasst. Dieser kann als PDF auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden www.baua.de/publikationen

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden arbeiten rund 800 Beschäftigte.

https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2022/06/pm016-22.html

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BAuA fasst Daten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz kompakt zusammen

Dortmund – Einmal im Jahr gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit der „Arbeitswelt im Wandel“ einen Überblick über die wichtigsten Daten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Basierend auf dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2020“ (SuGA 2020) informiert die kompakte Broschüre mit anschaulichen Grafiken Praktiker des Arbeitsschutzes und die interessierte Öffentlichkeit gleichermaßen. Dabei bildet sie Themen, wie Erwerbstätigkeit, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitszeit oder demografischer Wandel ab.

So ist etwa die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland leicht gesunken. Im Jahr 2020 waren 41,6 Millionen Menschen erwerbstätig, die meisten in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (91 Prozent). Gleichzeitig ist die Unfallquote mit 19,4 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter auf den bisher niedrigsten Stand gesunken. Die Zahlen spiegeln dabei zum Teil die Auswirkungen der Pandemie wider.

Der aktuelle Schwerpunkt der „Arbeitswelt im Wandel“ befasst sich mit der Arbeitsgestaltung in der Corona-Pandemie. Die in der Broschüre dargestellten Daten beziehen sich auf die Studie „Betriebe in der Covid-19-Pandemie“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, bei der sich die BAuA mit folgenden Themenschwerpunkten beteiligte: betriebliche Umsetzung des Infektionsschutzes, betrieblicher Umgang mit psychischen Belastungen, Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen während und nach der Pandemie und Homeoffice.

Vor allem das Thema Homeoffice war während der Pandemiezeit sehr präsent. Viele Betriebe gaben an, das Arbeiten im Homeoffice zukünftig beibehalten oder sogar ausbauen zu wollen. Als Hauptgründe für den Ausbau werden Flexibilität für Beschäftigte, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Arbeitgeberattraktivität genannt.

Daneben enthält die Broschüre aktuelle Zahlen zu Berufskrankheiten, Arbeitsbedingungen und Arbeitsunfähigkeit. Zudem stellt sie das Rentenzugangsalter und den demografischen Wandel in Deutschland dar. Auch in diesem Jahr schließt die „Arbeitswelt im Wandel“ mit Informationen zur Gefährdungsbeurteilung ab.

Die Broschüre „Arbeitswelt im Wandel – Ausgabe 2022“ kann im PDF-Format unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden arbeiten rund 800 Beschäftigte.

https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2022/05/pm014-22.html

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Statistik: Nachholbedarf bei Radonmessungen am Arbeitsplatz

Zu Beginn letzten Jahres haben einige Betriebe mit der gesetzlich vorgeschriebenen Radonmessung am Arbeitsplatz begonnen. Eine Statistik zeigt jedoch, dass viele Unternehmen mit Standort in einem Radon-Vorsorgegebiet noch keine Messungen veranlasst haben.

Bis zum Jahresende 2020 sollten die Bundesländer die Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Das schreibt das neue Strahlenschutzgesetz vor. Es ist in diesen Gebieten davon auszugehen, dass in Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überdurchschnittlich häufig überschritten wird. Stand Mitte November 2021 haben sechs Bundesländer diese Risikogebiete identifiziert. Dazu zählen Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort ansässige Unternehmen haben die Pflicht, Radonmessungen an Arbeitsplätzen durchzuführen.
mehr: https://www.arbeitssicherheit.de/themen/gefahrstoffe/detail/statistik-nachholbedarf-bei-radonmessungen-am-arbeitsplatz.html

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Online-Meetings: Erschöpfung vorbeugen, aber wie?

Videokonferenzen und Online-Meetings gehören spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie zum Alltag. Auf Dauer können sie ermüdend sein. Wie sich Erschöpfung vermeiden lässt, dazu gibt eine Praxishilfe Tipps.

Die sogenannte »Zoom-Fatigue« beschreibt die Müdigkeit und Erschöpfung, die durch häufige oder lange Videokonferenzen entsteht. Vor allem seit der Corona-Pandemie sind Online-Meetings oftmals das Mittel der Wahl. Dabei wirken das ständige Schauen auf den Bildschirm, der Bewegungsmangel und das Gefühl, unter Beobachtung zu sein, belastend. Folgen sind nicht selten Konzentrationsstörungen, Ungeduld und erhöhte Reizbarkeit. Auch fehlender Smalltalk bei durchgetakteten Meetings und Einblicke in die eigene Privatsphäre sind Belastungsfaktoren. Streikt dann noch die Technik, lässt sich eine Erschöpfung kaum vermeiden.

Was Vorgesetzte und Mitarbeiter dagegen unternehmen können, zeigt …
mehr: https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/online-meetings-erschoepfung-vorbeugen-aber-wie.html

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Omikron-Variante: Pandemie-Management in Betrieben gefordert

Die Omikron-Variante breitet sich weiter aus. Teile der Belegschaft können durch Erkrankung oder Quarantäne ausfallen. Betriebe sollten sich auf Personalausfälle vorbereiten. 

Aufgrund der als hochansteckend geltenden Omikron-Variante des Corona-Virus könnte es nicht nur bei Betrieben der kritischen Infrastruktur zu Personalausfällen kommen, sondern ebenso bei allen anderen Unternehmen. Experten der TÜV Nord Akademie befürchten einen zunehmenden Personalausfall und warnen Betriebe davor, sich nicht von der Omikron-Variante überrumpeln zu lassen. »Vor allem in Unternehmen, die sich bisher mit Hilfe von Improvisation durch die Pandemie hangeln, könnte die fatale Ansicht bestehen, dass man einfach so weitermachen kann«, sagt Olaf Jastrob, Akademie-Referent bei TÜV Nord. Dabei würden Prognosen gravierender Ausmaße häufig nicht ernst genommen. 

Betrieben ist zu empfehlen, spätestens jetzt einen Pandemie-Manager zu ernennen. Dafür spricht…
mehr: https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/omikron-variante-pandemie-management-in-betrieben-gefordert.html

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Gute Arbeit im Homeoffice. Arbeitsbedingungen mit dem DGB-Index verbessern

Ob Ausnahmesituation oder ›Normalzeit‹. Wie die Arbeitsbedingungen beschaffen sind, ist eine Frage, die nicht über die Köpfe der Beschäftigten hinweg entschieden werden darf. Seit dem Beginn der Corona-Pandemie haben sie ganz unterschiedliche Erfahrungen gesammelt. Für die einen bedeutet die neue Situation Arbeit mit erheblichen Mehrbelastungen im Frontbereich, für die anderen Kurzarbeit, für viele Arbeit im Homeoffice. Entscheidend ist, dass die Beschäftigten ihre Erkenntnisse und Ansprüche an gute Arbeitsgestaltung einbringen können.

Die neue Publikation bietet Leitideen zur Arbeitsgestaltung im Homeoffice und einen Pool an Zusatzfragen zum Thema, die in Kombination mit einer betrieblichen Befragung mit dem DGB-Index Gute Arbeit eingesetzt werden können.

Die Veröffentlichung richtet sich vor allem an Betriebsrats- und Personalratsgremien sowie Mitarbeiter*innenvertretungen etc., die das Thema Homeoffice im Betrieb strategisch weiterentwickeln möchten.

Mehr: https://innovation-gute-arbeit.verdi.de/themen/mobile-arbeit/++co++cefaaab8-5751-11ec-9f3b-001a4a160111

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Wenn Online-Meetings zur Strapaze werden

Neue Praxishilfe zur „Zoom-Fatigue“ gibt Tipps, um der Erschöpfung durch Videokonferenzen vorzubeugen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind Präsenzveranstaltungen kaum mehr möglich und Videokonferenzen das Mittel der Wahl. Doch das ständige Starren auf den Bildschirm, Bewegungsmangel und das Gefühl, beobachtet zu werden, fordern ihren Tribut. Konzentrationsstörungen, Ungeduld und erhöhte Reizbarkeit können die Folge sein. Fühlen sich Beschäftigte durch die Teilnahme an Videokonferenzen stark beansprucht, müde und erschöpft, spricht man von Zoom-Fatigue. Der Begriff leitet sich ab von der bekannten Software für Videokonferenzen und dem französischen Wort für Müdigkeit und Erschöpfung („Fatigue“). Eine neue Praxishilfe des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) zeigt auf, was Führungskräfte und Beschäftigte dagegen tun können.

Mehr: https://publikationen.dguv.de/forschung/iag/praxishilfe/4428/praxishilfe-zoom-fatigue

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Infektionsschutzgesetz: Das sollten Betriebe und Verwaltungen wissen

Maskenpflicht, Homeoffice und 3G-Regel: Welche Vorschriften laut Infektionsschutzgesetz aktuell an Arbeitsplätzen gelten.

Bundesrat und Bundestag haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten unter anderem arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen, um das Infektionsrisiko von COVID-19 einzudämmen. Das geänderte Gesetz gilt ab dem 24. November.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes will der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage für Auflagen schaffen, die auch nach Ende der „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November für den erforderlichen Infektionsschutz sorgen. Das angepasste Gesetz enthält viele bereits geltende Maßnahmen sowie zusätzliche Regelungen, von denen einige für Arbeitsplätze gelten. Sie gelten voraussichtlich bis zum 19. März 2022.

Mehr: https://topeins.dguv.de/update-recht/infektionsschutzgesetz/

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Verbandskasten

Geänderte Normen DIN 13157:2021 und DIN 13169:2021

Einführung:
Es sind in den meisten Fällen die unspektakulären Verletzungen, wie z. B. Schnitt-, Schürf- und Gelenkverletzungen, die das Unfallgeschehen in den Unternehme beherrschen. Eine sichere und schnelle Hilfe durch Ersthelferinnen und Ersthelfer, ausgestattet mit dem richtigen Handwerkszeug, kann Folgeerkrankungen und damit Ausfälle durch Krankheit vermeiden.

Mehr: https://www.ukrlp.de/fileadmin/ukrlp/daten/pdf/Informationsblaetter/Infoblatt_Verbandkasten_DIN_Normen_geaendert.pdf

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