Start Blog Seite 207

Verwaltungsgericht Oldenburg ruft im Fall der Ems den Europäischen Gerichtshof an

0

Bundesumweltministerium begrüßt Entscheidung im Interesse der Rechtssicherheit

In dem Verfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Erteilung des Einvernehmens zur Aufnahme des Gebietes „Unterems und Außenems“ in die so genannte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung hat das Verwaltungsgericht Oldenburg heute beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens soll geklärt werden, ob es die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestattet, bei ihrer abschließenden Entscheidung über die Einbeziehung naturschutzfachlich wertvoller Flächen in das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ auch kommunale oder wirtschaftliche Belange zu berücksichtigen.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums begrüßte diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Eine höchstrichterliche Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten nicht nur an der Ems. Das Bundesumweltministerium ist zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof die bislang von Bund und Ländern vertretene Rechtsauffassung bestätigen wird, wonach bei der Erstellung des Netzes ‚Natura 2000‘ allein naturschutzfachliche Kriterien maßgebend sind. Bis zur endgültigen Entscheidung des Rechtsstreits wird das Bundesumweltministerium selbstverständlich keine weiteren Schritte zur Erteilung des Einvernehmens unternehmen.“
Das Gebiet „Unterems und Außenems“ war vom Land Niedersachsen als mögliches Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt und der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden. Der Bundesrat hatte mit den Stimmen Niedersachsens im Juni 2007 seiner Aufnahme in den von der Kommission vorgelegten Entwurf einer Gemeinschaftsliste zugestimmt.
Die FFH-Richtlinie dient nicht der Verhinderung wirtschaftlicher Aktivitäten. Sie verlangt aber eine sorgfältige Abwägung der jeweiligen Nutzungsinteressen mit den Belangen des Naturschutzes. Es gibt eine Reihe von Beispielen dafür, dass die Schutzanforderungen der FFH-Richtlinie sehr wohl auch mit einer erheblichen wirtschaftlichen Nutzung in Einklang zu bringen sind. Auch für die weitere Nutzung des Hafens der Stadt Papenburg und die Überführung der fertig gestellten Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft bedeutet die Unterschutzstellung von stromabwärts gelegenen Teilabschnitten der Ems keineswegs eine wesentliche Einschränkung des bestehenden Zustands oder gar das Ende jeder künftigen Entwicklung.

Aufbau der Demonstrationsanlage am Fraunhoferinstitut UMSICHT

0

Im Frühsommer 2008 wird die KOMPLETT-Anlage beim Fraunhoferinstitut UMSICHT in Oberhausen als Demonstrationsanlage aufgebaut.

Dort werden die modulare Anlage zum Wasserrecycling von EnviroChemie, die neuartigen Sanitärtechnologien von Villeroy & Boch, die Kompostierungsanlage mittels Vermikultur der Universität Bonn, die Automatisierungs-Technologien von ap system engineering sowie die Visualisierungstechnologien der Universität Kaiserslautern zu einem Gesamtsystem zusammengeführt. Aus den hauseigenen Abwässern vom Fraunhoferinstitut UMSICHT und Wässern aus dem Einkaufscenter CENTRO wird dann Trink-, Brauch- und Nutzwasser hergestellt.
Pressemitteilung vom 02-06-08 17:04

Quelle: http://www.komplett-projekt.de/index.php?id=2236&tx_ttnews[tt_news]=181&tx_ttnews[backPid]=2235&cHash=7b9bca4f50

Weitere Informationen zum Aufbau der Hightech-Anlage finden Sie hier:
http://www.envirochemie.de/Detail.41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=575
http://www.umsicht.fhg.de/presse/bericht.php?titel=080521_komplett_lieferung

 

Energie aus Abwasser

0

Abwasser kann zum Heizen oder zum Kühlen von Gebäuden genutzt werden. Das kommt daher, dass Abwasser im Winter deutlich wärmer ist als die Aussenluft und im Sommer kälter. In der Schweiz sind über 100 Abwasserenergieanlagen in Betrieb. Gemäss Berechnungen der DWA könnten in Deutschland theoretisch 10 Prozent aller Gebäude mit Abwasserwärme versorgt werden. Voraussetzung für eine wirtschaftliche Nutzung der Abwasserenergie ist die Nähe des Energieverbrauchers zu einem grossen Abwasserkanal oder einer Kläranlage sowie ein grösserer Wärmebedarf des Gebäudes über rund 300 kW (entspricht rund 50 Wohneinheiten).
Eine Sammlung von Publikationen aus der Schweiz und Deutschland finden Sie unter:

 

http://www.bfe.admin.ch/infrastrukturanlagen/01076/01077/index.html?lang=de&dossier_id=01693

Kommunale Abwasserbehandlung: Nachgeschaltete Pulveraktivkohlestufe im Klärwerk bindet Arzneimittelwirkstoffe

0

Dipl.-Ing.(FH) Steffen Metzger

Seit Mitte 2003 untersucht die Hochschule Biberach in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Klärwerk Steinhäule, Ulm, in einem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten FuE-Vorhaben, wie und in welchem Umfang die organische Restverschmutzung im Ablauf kommunaler Kläranlagen mit Hilfe von Pulveraktivkohle weiter verringert werden kann. Ziel des Vorhabens ist es, eine dauerhafte Unterschreitung der CSB-Ablaufwerte von 20 mg/L sicherzustellen. Gleichzeitig wird geprüft, ob mit diesem Verfahren organische Mikroschadstoffe, zu denen u.a. Rückstände aus Arzneimitteln und endokrin wirksame Substanzen zählen, aus dem Abwasser quantitativ entfernt werden können.

Vorhabensbeschreibung und Zielsetzung
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über das Vorkommen von Arzneimittelwirkstoffen in Gewässern. Kommunale Kläranlagen werden als einer der Hauptemittenten für diese Substanzen in die aquatische Umwelt angesehen. Untersuchungen zeigen, dass ein Großteil der im Abwasser vorhandenen Arzneimittelwirkstoffe kommunale Kläranlagen, die primär auf die Elimination organischer Abwasserinhaltsstoffe, summarisch erfasst als Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) oder Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) und auf die Nährstoffentnahme (Phosphor und Stickstoff) ausgelegt sind, ungehindert passieren können.

Der Zweckverband Klärwerk Steinhäule, Ulm, dessen Verbandsklärwerk täglich die Abwassermengen von derzeit 360.000 Einwohnerwerten hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen reinigt und der Donau zuführt, beabsichtigt die organische Restverschmutzung des Abwassers weiter zu verringern und damit die Gewässerqualität der Donau zu verbessern.

Das Kriterium der Entnahme von organischer Restverschmutzung wird bei diesem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten FuE-Vorhaben am Parameter CSB festgemacht: Ziel ist es, durch Entnahme von partikulären und gelösten Stoffen im Kläranlagenablauf eine dauerhafte Unterschreitung der CSB-Werte < 20 mg/l sicherzustellen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit untersucht, ob und in welchem Umfang organische Mikroschadstoffe, zu denen u.a. Rückstände von Arzneimitteln und endokrin wirksame Substanzen zählen, mit der angewandten Verfahrensweise aus dem Abwasser entnommen werden können.
Neben dem ökologischen Aspekt ist für den Verband ein betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkt für die Entwicklung einer geeigneten Verfahrensweise mit maßgebend: Bei dauerhafter Unterschreitung des sog. „Schwellenwertes“ für den CSB von 20 mg/l im gereinigten Abwasser entfällt die Zahlung der Abwasserabgabe auf diesen Parameter.

Verfahrensweise
Für die Untersuchungen zum Einsatz der Pulveraktivkohle im Durchlaufbetrieb wurde Ende 2003 im Klärwerk Steinhäule eine Versuchsanlage gemäß dem in Bild 1 dargestellten Verfahrensschema aufgebaut. Die Konzepterarbeitung sowie Dimensionierung der in Bild 2 gezeigten Anlage haben Bauingenieure des Instituts für GEO und UMWELT der Hochschule Biberach vorgenommen.

Bild 1: Verfahrensschema der halbtechnischen Versuchsanlage
Bild Metzger-2.JPG

Die Anlage unterteilt sich in Straße A und Straße B. Straße A, in der die Aktivkohle eingesetzt wird, gliedert sich in eine biologische Stufe und eine nachgeschaltete Adsorptionsstufe, Straße B besteht aus einer biologischen Reinigungsstufe und dient als Vergleichsanlage.
Die Straßen werden mengenproportional zum Zufluss des Klärwerks Steinhäule über eine Exzenterschneckenpumpe (2) und eine Wasserweiche mit Rohabwasser aus dem Vorlagebehälter beschickt. Der Vorlagebehälter wird kontinuierlich mit Abwasser, welches zuvor in Sand- / Fettfang und Feinrechen gereinigt wurde, befüllt (1).
Die biologische Reinigungsstufe besteht aus einem Belebungsbecken und einem Nachklärbecken. Das Belebungsbecken gliedert sich in eine vorgeschaltete Denitrifikationszone (DN) und eine belüftete Nitrifikationszone (N). Zur Denitrifikation wird der im Nachklärbecken abgesetzte Schlamm kontinuierlich in die Denitrifikationszone des Belebungsbeckens zurückgeführt (3; 9).
Die nachgeschaltete Adsorptionsstufe besteht aus einem Kontaktreaktor und einem Sedimentationsbecken. Der Kontaktreaktor gliedert sich in drei gleich große Kaskaden. Um im nachgeschalteten Sedimentationsbecken die Pulveraktivkohle besser absetzen zu können, wird dem biologisch gereinigten Abwasser vor dem Kontaktreaktor Fällmittel zum Aufbau einer abtrennbaren Flocke zudosiert (4). Die frische Pulveraktivkohle wird in den Einlaufbereich der ersten Kaskade des Kontaktreaktors über eine Schlauchpumpe zugegeben (5). Um eine verbesserte Abtrennung des feinen Kohlestaubs zu erreichen, wird dem „Kohle-Schlamm-Gemisch“ nach dem Kontaktreaktor Flockungshilfsmittel zudosiert (6). Der im Sedimentationsbecken abgesetzte „Kohle-Schlamm“ wird zur Mehrfachbeladung als „Rücklaufkohle“ wieder in die erste Kaskade des Kontaktreaktors zurückgeführt (7). Die Entnahme des „Kohle-Schlamm-Gemischs“ aus der Adsorptionsstufe erfolgt als „Überschusskohle“. Zur Ausnutzung der möglichen Restadsorptionskapazität der Kohle wird die mehrfach beladene „Überschusskohle“ in die Nitrifikationszone des Belebungsbeckens zurückgeführt (8). Die Entsorgung der Kohle wird durch die Entnahme des Überschussschlammes aus dem Belebungsbecken sichergestellt.

Bild 2: Versuchsanlage im Klärwerk Steinhäule, im Vordergrund die Belebungsbecken der beiden Straßen A und B
Bild Metzger-3.JPG

Zur Bilanzierung der Reinigungsleistung der Adsorptionsstufe sowie der Rückführung von „Überschusskohle“ in die Biologie werden in den Abläufen der Nachklärbecken (PN II; IV) sowie des Sedimentationsbeckens (PN III) mengenproportionale Proben gezogen.

Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die Beckendimensionen und Volumenströme der halbtechnischen Versuchsanlage. Der Maßstab zwischen der Versuchsanlage und dem Klärwerk Steinhäule beträgt
1 : 12.000.

Tabelle 1: Beckendimensionen und Volumenströme der Versuchsanlage

Becken Volumen
Belebungsbecken 2.700 L
Verhältnis DN:N 1:3
Nachklärbecken 2.000 L
Kontaktreaktor 255 L
Sedimentationsbecken 1.100 L
Bild 2pxmal5px.JPG
Pumpe Fördermenge
Zulauf pro Straße
(mengenproportional)
bis 500 L/h
Rücklaufschlamm
(kontinuierlich)
400 L/h
Rücklaufkohle
(kontinuierlich)
200 L/h

Ergebnisse
Um die Entnahme der gelösten Verschmutzung feststellen zu können, wurden alle Proben vor der Bestimmung membranfiltriert (Ø 0,45 µm).

Bezugspunkt für die zusätzliche Entnahme aufgrund des Einsatzes von Pulveraktivkohle bei der kommunalen Abwasserbehandlung stellt der Auslauf der biologischen Reinigungsstufe, Nachklärbecken B, dar. Somit lässt sich die zusätzliche Entnahme gegenüber der konventionellen biologischen Reinigung wie folgt berechnen: Zusätzliche Entnahme = Ablaufwert Nachklärbecken B – Ablaufwert Sedimentationsbecken A.

Die Untersuchungen aus dem Jahre 2004 zeigen, dass mit einer Dosierung von 10 mg/l Pulveraktivkohle im Mittel ca. 45 % der nach biologischer Reinigung im Abwasser verbleibenden gelösten organischen Restverschmutzung entnommen werden können. Damit können heutige CSB-Werte im Kläranlagenablauf bis zu 35 mg/l (gelöst) mit einer Aktivkohledosierung von 10 mg/l soweit verringert werden, dass eine Unterschreitung des CSB-Schwellenwertes von 20 mg/l gegeben ist. Bei einer Verdoppelung der Dosierung auf 20 mg/l Aktivkohle können im Mittel 65 % der verbleibenden organischen Restverschmutzung zurückgehalten werden. Darüber hinaus zeigt sich, dass ca. ein Drittel der Verringerung auf die zusätzliche Entnahme in der Biologie aufgrund der Rückführung von Überschusskohle zurückzuführen ist [1].

Messungen in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Landeswassersorgung haben ergeben, dass nicht-ionische Röntgenkontrastmittel (RKM) mit der angewandten Verfahrensweise bei einer Dosierung von 10 mg/l Pulveraktivkohle zwischen 50 und 75 % aus der Wasserphase eliminiert werden können (Bild 3). Lediglich die ionische Substanz Amidotrizoesäure kann nur unwesentlich entfernt werden. Die Verdoppelung der Aktivkohledosierung hat eine Verringerung der nicht-ionischen RKM von 90 % zur Folge, gleichzeitig zeigt sich, dass die Amidotrizoesäure um durchschnittlich 40 % eliminiert wird. Berechnungen haben ergeben, dass bei einem 100 prozentigem Rückhalt der RKM im Klärwerk Steinhäule, ca. 30 % weniger RKM an der Donau-Rohwasserentnahmestelle der Landeswasserversorgung in Leipheim anfallen würden [2].

Bild 3: Mittlere prozentuale Gesamtentnahme an Röntgenkontrastmitteln bei Aktivkohledosierungen von 10 und 20 mg/L
Bild Metzger-5.JPG

Untersuchungen des Jahres 2006 hinsichtlich der Entnahme von Arzneimittelwirkstoffen aus dem Abwasser zeigen, dass die nach der biologischen Behandlung gefundenen Arzneimittelwirkstoffe (u.a. Analgetika, Lipidsenker, Antiepileptika, β-Blocker, Antibiotika) mit einer Dosierung von 10 mg/l Aktivkohle durchschnittlich zu 80 % entfernt werden können [3]. Die Analysen wurden beim Technologiezentrum Wasser (TZW), Karlsruhe, durchgeführt. Von den insgesamt über 60 untersuchten Einzelwirkstoffen konnten im Kläranlagenzulauf 17 Wirkstoffe oberhalb der Bestimmungsgrenze gefunden werden. Zu den nachgewiesenen Substanzen mit den höchsten Konzentrationen (> 1 µg/l) im Zulauf zählt der Wirkstoff Diclofenac. Die Messungen zeigen, dass mit der Behandlung von 10 mg/l Aktivkohle eine Entnahme von knapp 90 % des Wirkstoffes gegenüber der konventionellen biologischen Reinigung, die keinen nennenswerten Rückhalt für diese Substanz aufweist, gegeben ist.

Die Dosierung von 10 mg/l Pulveraktivkohle hat darüber hinaus einen Rückgang der estrogenen Gesamtaktivität, festgemacht an der 17ß-Estradiol-Äquivalentkonzentration (EEQ), von ca. 80 % gegenüber alleiniger biologischer Behandlung zur Folge [4]. Die Bestimmung der EEQ wurde am Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft, Abteilung Hydrochemie der Universität Stuttgart durchgeführt.

 

Weitere Untersuchungen
In jüngster Vergangenheit wurden im Klärwerk Steinhäule abschließende Untersuchungen durchgeführt, die es mittlerweile erlauben, das Verfahren in einer großtechnischen Anlage umzusetzen. U.a. wurde untersucht, unter welchen Randbedingungen mit einer Sandfiltration nach der Adsorptionsstufe die weitestgehende Feststoffabtrennung sichergestellt werden kann. Darüber hinaus werden derzeit verschiedene Modifikationen der Verfahrensweise untersucht: So wird z.B. getestet, ob eine Dosierung von Pulveraktivkohle direkt in das Belebungsbecken die gleichen Ergebnisse hinsichtlich der Entnahme von CSB und Spurenstoffen erbringt, wie eine nachgeschaltete Adsorptionsstufe.

Teile des Berichtes stammen aus dem Artikel „Pulver gegen Arzneimittel im Wasserkreislauf“, erschienen Umweltmagazin im September 2006, Springer VDI Verlag; www.umweltmagazin.de

Im Rahmen der DWA-Bundestagung am 17./18.09.08 in Mannheim wird der Autor zur Thematik „Aktivkohle zur besseren Abwasserreinigung – vom Versuch zum technischen Maßstab“ vortragen.

Link zum Tagungsprogramm  DWA-Bundestagung am 17./18.09.08 in Mannheim:
http://bundestagung.dwa.de/portale/buta/buta.nsf/home?readform&treeid=_1_1&submenu=_1_1&objectid=C5CA63CBC756A8FAC125724A0048FF2B 

Autor:
Dipl.-Ing.(FH) Steffen Metzger
Hochschule Biberach
Institut für GEO und UMWELT
Karlstr. 11
88400 Biberach
metzger@fh-biberach.de

Literatur:

[1] Kapp, H.: Einsatz der Pulveraktivkohle bei der kommunalen Abwasserbehandlung. Vortrag beim 4. Hydrochemischen und Hydrobiologischen Kolloquium des Instituts für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart am 07. April 2005 in Stuttgart. Veröffentlicht in: Stuttgarter Berichte zur Siedlungswasserwirtschaft Band 182 (2005), Oldenbourg Industrieverlag, München, S 53-72. 
[2] Metzger, S., Kapp, H., Seitz, W., Weber, W.H., Hiller, G., Süßmuth, W.:
Entfernung von iodierten Röntgenkontrastmitteln bei der kommunalen Abwasserbehandlung durch den Einsatz von Pulveraktivkohle; GWF Wasser Abwasser, Heft 9 (2005), Oldenbourg Industrieverlag GmbH, München, S. 638-645. 
[3] Neifer, H.: Technische Möglichkeiten bei der Abwasserbeseitigung. Vortrag beim Kongress „Arzneimittel-Spurenschadstoffe im Wasserkreislauf und Boden“ veranstaltet vom Umweltministerium Baden-Württemberg am 17. Mai 2006 in Stuttgart, http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/11149/, Dokumentation Arzneimittelkongreß 
[4] Metzger, S.:
Aktivkohlebehandlung von biologisch gereinigtem Abwasser – Erste Ergebnisse eines FuE-Vorhabens im Klärwerk Steinhäule, Ulm/Neu-Ulm. Vortrag beim 10. Abwasserseminar der Bauakademie Biberach am 21. Oktober 2004. Veröffentlicht in den Tagungsunterlagen. 

 

Statistisches Phänomen auf dem Rasen: Häufig doppelte Geburtstagskinder bei der WM

0

Der deutsche Abwehrspieler Philipp Lahm und der portugiesische Mittelfeldstar Maniche haben am 11. November Geburtstag – und standen beim Spiel um Platz 3 der WM 2006 beide auf dem Platz. Überhaupt spielten bei mehr als der Hälfte aller Fußballspiele während der WM 2006 mindestens zwei Personen, die den gleichen Geburtstag haben. Das hat Yanina Lyesnyak jetzt im Rahmen ihrer Bachelor-Arbeit bei Prof. Walter Krämer herausgefunden. Und auch für die anstehende EM 2008 prognostiziert die Absolventin des Studiengangs „Datenanalyse und Datenmanagement“ ein ähnliches Ergebnis. Grund dafür ist das so genannte Geburtstags-Paradoxon.
Dieses besagt, dass unter 23 zufällig ausgewählten Personen, die Wahrscheinlichkeit, zwei Menschen mit dem gleichen Geburtstag dabeizuhaben, bei über 50 Prozent liegt. Ihr Interesse für dieses Phänomen entdecke Yanina Lyesnyak eher zufällig: „Zwei Freundinnen von mir heißen beide Katharina und haben am gleichen Tag Geburtstag – das fand ich schon immer spannend“, erzählt die Absolventin. Während des Studiums hat sie sich dann mit dem Thema auseinander gesetzt und geplant, darüber ihre Abschlussarbeit zu schreiben. Alles, was sie dann noch brauchte, war ein Untersuchungsgegenstand. „Ich habe also Ereignisse mit 23 Personen gesucht, um das Geburtstags-Paradoxon zu überprüfen. Bei einem Fußballspiel sind es ja schon mal 22 Spieler – dann habe ich einfach noch den Schiedsrichter dazu genommen“, erzählt sie.

Dann hat sie alle 64 Spiele der Fußball-WM 2006 unter die Lupe genommen und auf das Geburtstags-Paradoxon hin untersucht. Mit dem Ergebnis: Tatsächlich waren in 53 Prozent der Spiele mindestens zwei Menschen mit dem gleichen Geburtstag auf dem Platz. Manchmal sogar auch drei; zum Beispiel beim Spiel Argentinien gegen Serbien-Montenegro. Besonders auffällig war das Spiel Niederlande gegen Argentinien, dort gab es insgesamt drei Paare mit jeweils den gleichen Geburtstagen. Bei ihrer Analyse hat Yanina Lyesnyak die Anfangsaufstellung untersucht, die Auswechselspieler wurden also nicht berücksichtigt. „Aber das Ergebnis wäre das gleiche, denn dann wäre ja erneut 23 zufällige Personen zusammen“, erläutert sie.

Um ihre Ergebnisse weiter zu untermauern, hat sie außerdem noch die Frauen-WM 2007 untersucht; und auch hier bestätigte sich das Geburtstagsparadoxon. „Um hier eine nahezu 100 prozentige Trefferquote zu erhalten, muss man 66 Personen untersuchen. Bei 66 zufälligen Personen ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei am gleichen Tag geboren sind bei fast 100 Prozent“, so Lyesnyak. Die Ursache für dieses Phänomen sieht sie in den Saisonmustern bei Geburten. „Die meisten Kinder werden Ende Sommer oder Anfang Herbst geboren. Und die wenigstens im Dezember und im Februar.“ Das gelte zumindest für Europa – und mit 14 Mannschaften stellte Europa die meisten Teams bei der WM. Bleibt also abzuwarten, ob das Geburtstags-Paradoxon während der Europa-Meisterschaft in Österreich und der Schweiz bei mehr als 53 Prozent aller Spiele auftaucht.
Pressemitteilung von:
Ole Lünnemann, Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Technische Universität Dortmund

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news264238

 

Energy Globe Award für ein DLR-Projekt zur solaren Wasserreinigung

0

Im Rahmen des Kooperationsprojekts SOWARLA (Solare Wasser-Reinigungsanlage Lampoldshausen) ist es Wissenschaftlern des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und den beteiligten Unternehmen gelungen, einen neuen, effizienteren Strahlungsempfänger (Solarreceiver) zu entwickeln, der die Praxistauglichkeit von Anlagen zur solaren Wasserreinigung entscheidend vorantreiben wird. Für diese Arbeiten am DLR-Standort Lampoldshausen wurden die Wissenschaftler und die beteiligten Industriepartner am 26. Mai 2008 in Brüssel als nationales Siegerprojekt mit dem dem Energy Globe Award 2007 ausgezeichnet. Der Award gilt als weltweit bedeutender und sehr renommierter Umweltpreis. Insgesamt wurden 853 Projekte aus 109 Staaten eingereicht.
Bei der solaren Wasserreinigung werden toxische oder biologisch nur schwer abbaubare, organische Verunreinigungen unter Einsatz von Licht und eines Photokatalysators zerstört. Der neuartige Solarreceiver als Kernstück der SOWARLA-Anlage besteht aus transparenten Glasröhren. Im Gegensatz zu den bisherigen solaren Reaktorkonzepten ist dieser Strahlungsempfänger einfacher zur installieren und sehr flexibel, was den Aufbau beliebig großer Anlagen unter unterschiedlichen Randbedingungen ermöglicht. Die aktuelle Anlage kann mit einer Länge von 20 Metern und 160 Zentimetern Breite bereits rund 500 Liter (Industrie-) Abwasser pro Stunde von allen organischen und bestimmten anorganischen Verunreinigungen reinigen.
Die Finanzierung des vom DLR geleiteten Projekts SOWARLA wird vom DLR-Technologietransfer-Fonds, dem DLR-Standort Lampoldshausen, den Firmen KACO Gerätetechnik GmbH und Hirschmann Laborgeräte GmbH & Co. KG sowie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt übernommen.
Pressemitteilung vom 26. Mai 2008

Kontakt
Hans-Leo Richter
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 2203 601-2425
Fax: +49 2203 601-3249

Dr.rer.nat. Christian Jung
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Institut für Technische Thermodynamik, Solarforschung
Tel.: +49 2203 601-2940
Fax: +49 2203 601-4141

Jochen Krampe
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
DLR Technologiemarketing
Tel.: +49 2203 601-3665
Fax: +49 2203 695689

http://www.dlr.de/DesktopDefault.aspx/tabid-1/86_read-12569/

 

In der Hauptstadt sind nur wirklich neue Kunden Neukunden

0

Altanschlüsse: Unterschiedliche Rechtslagen in Berlin und Brandenburg

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am 12. Dezember 2007 die Frage geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen Grundstücke zu einem Beitrag für Wasser- und Abwasseranschlüsse herangezogen werden können, die vor Inkrafttreten des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes am 9. Juli 1991 und damit auch zu DDR-Zeiten hergestellt worden sind. In der Konsequenz des Urteils erhalten viele Brandenburger Hausbesitzer jetzt Zahlungsbescheide für solche „Altanschlüsse“. Dies führte zu Protesten, über die in den vergangenen Wochen in der Presse häufig berichtet worden ist.

Die OVG-Entscheidung basiert ausschließlich auf der Rechtslage des Landes Brandenburg, Eigentümer von Grundstücken in Berlin sind davon nicht betroffen.
In Brandenburg sind die Leistungsbeziehungen der Wasser- und Abwasserverbände zu den Kunden öffentlich-rechtlich organisiert. Die Refinanzierung der Investitionen erfolgt überwiegend über Beiträge nach dem Vorteilsprinzip. Nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg und dem OVGUrteil sind alle Grundstückseigentümer „Neukunden“; auch diejenigen, die bereits vor der Wende angeschlossen wurden.

In Berlin sind die Leistungsbeziehungen der Berliner Wasserbetriebe zu den Kunden privatrechtlich organisiert. Neukunden sind nur diejenigen, die tatsächlich erstmalig (neu) angeschlossen werden. Die Refinanzierung der Investitionen erfolgt nur zu einem geringen Anteil über Baukostenzuschüsse nach dem Verursacherprinzip.
Pressemitteilung vom 29.05.2008

Kein Kompromiss Sachen Zwangsanschluss

0

Im Abwasserstreit in Briesensee bei Lübben (Dahme-Spreewald) um eine Nutzwasser-Rückgewinnungsanlage wird die Polizei dem Amt Lieberose/Oberspreewald Hilfe leisten. Ein Versuch einer einvernehmlichen Lösung schlug fehl.
Die Polizei hatte zunächst ihr Einschreiten abgelehnt und stattdessen zwischen den Parteien ein Schlichtungsgespräch vermittelt. Den angebotenen Kompromiss, die Öko-Kläranlage der Grundstückseigentümer in Betrieb zu lassen und einen Blindschacht zu installieren, lehnten die Grundstückseigentümer ab. Stattdessen wollen sie vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Zwangsanschluss klagen.

Den ganzen Bericht vom 20.05.2008 lesen
Sie unter:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11210782/62249/Kompromiss_in_Briesensee_abgelehnt_Zwangsanschluss_mit_Polizeieinsatz_ABWASSER.html

Schädigung der Umwelt wird unter Strafe gestellt

0

Das Europäische Parlament hat am 21. Mai 2008 die Richtlinie „über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ verabschiedet. Erstmals werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu betrachten und unter Strafe zu stellen. Die strafrechtlichen Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Ziel der Richtlinie ist ein wirksamerer Schutz der Umwelt.
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Hartmut Nassauer (CDU), sprach in der Debatte von einem „weit reichenden und bemerkenswerten Schritt“, denn namens der Europäischen Union sollen künftig auch Strafen ausgesprochen werden, und zwar „zunächst“ wegen Verstößen gegen das Umweltrecht. Eigentlich, so Nassauer, sei das Strafrecht der Europäischen Union entzogen. Um sicherzustellen, dass die Umweltschutzvorschriften ihre volle Wirkung entfalten, werden in der Richtlinie zahlreiche Handlungen aufgelistet, die als Straftaten zu werten sind, „wenn sie vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig begangen werden“. Dazu zählen etwa die Tötung, Zerstörung, Besitz und Entnahme von Exemplaren geschützter wildlebender Tier- oder Pflanzenarten. Ebenso fallen darunter Herstellung, Bearbeitung, Verwendung, Besitz, Ein- und Ausfuhr sowie Beseitigung von Kernmaterial oder anderen gefährlichen radioaktiven Stoffen.
Darüber hinaus sind gemäß der Richtlinie die Einleitung, Abgabe oder Einbringung einer Menge von Stoffen oder ionisierender Strahlung in die Luft, den Boden oder das Wasser strafbar, wenn dadurch der Tod oder eine schwere Körperverletzung von Personen oder erhebliche Schäden hinsichtlich der Luft-, Boden- oder Wasserqualität bzw. an Tieren oder Pflanzen verursacht werden.
Der vom Parlament angenommene Text steht im Internet zum Download bereit (zum Redaktionsschluss noch die vorläufige Version). Am einfachsten scheint es, in eine Suchmaschine „P6_TA-PROV (2008)0215″ einzugeben.
www.europarl.europa.eu

Neues mathematisches Modell der Abwasserreinigung

0

Die Kosten der Reinigung von stickstoffbelasteten Abwässern könnten in Zukunft gesenkt werden. Bodenforscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) haben ein neues mathematisches Modell entwickelt, das helfen kann, die optimalen Bedingungen für eine mikrobiologische Reinigung zu finden. Mithilfe des stabilen natürlichen Stickstoff-Isotops 15N ist dieses bisher genaueste mathematische Modell, so das UFZ in einer Pressemitteilung, erstmals in der Lage, die Mengen an Distickstoff (N2) aus den Reinigungsprozessen Anammox und Denitrifikation sowie des atmosphärischen Hintergrunds exakt zuzuordnen. Dadurch könne der Wirkungsgrad solcher Abwasserreinigungsanlagen zukünftig deutlich verbessert und die Freisetzung des Treibhausgases N2O (Lachgas) vermieden werden. Veröffentlicht wurde dies in einer Zeitschrift, die bei Bauingenieuren kaum bekannt ist: O. Spott, C. F. Stange, Rapid Communications in Mass Spectrometry, 2007, 21 (14), 2398-2406
http://dx.doi.org/10.1002/rcm.3098