Sonntag, Oktober 5, 2025
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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2011

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September 2011
22.09.2011 Zusatzversorgung: Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung 
22.09.2011 Arbeitgeberrichtlinie zur Entgeltumwandlung 
März 2011
13.03.2011 „Passgenaue Besetzung offener Stellen ist die größte Herausforderung“ 
13.03.2011 Bildungspaket und Regelsatz beschlossen 
Februar 2011
06.02.2011 Tarifrunde Länder: Auftakt in Berlin – Arbeitgeber legen kein Angebot vor 
06.02.2011 Nach mehr als neun Monaten Verhandlungen konnte eine längere Streikphase abgewendet werden 
Januar 2011
28.01.2011 2010 war Erfolgsjahr am Arbeitsmarkt 
28.01.2011 Tarifrunde Länder 2011 
28.01.2011 Zusatzversorgung: Verhandlungen wieder aufgenommen
28.01.2011 Kommunale Arbeitgeber fordern zügige Verhandlungen der Entgeltordnung 

Zusatzversorgung: Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung

Am 4. August 2011 hat die Bundestarifkommission der am 30. Mai 2011 erreichten Einigung mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu Veränderungen bei der Zusatzversorgung zugestimmt. Sie beinhalten Nachbesserungen zu den Themen Startgutschriften, Lebenspartnerschaften, Mutterschutzzeiten sowie beitragsfrei Versicherte.

Quelle: ver.di

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Arbeitgeberrichtlinie zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag entbindet nicht von der Pflicht zur Ausschreibung

Die Durchführung der Entgeltumwandlung unterliegt nach dem Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 – C-271/08 – dem europäischen Vergaberecht. Die Europäische Kommission hat daraufhin die Anpassung des § 6 des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 gefordert. Der darin vorgesehene Durchführungsweg sieht eine europaweite Ausschreibung in den Fällen, in denen durch öffentliche Auftraggeber der maßgebliche Schwellenwert erreicht oder überschritten wird, bislang nicht vor. Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften zur Änderung des § 6 TV-EUmw/VKA waren erfolglos geblieben. Zur Vermeidung des von der Euro-päischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angedrohten Zwangsgeldverfahrens vor dem EuGH setzt die VKA diese Forderung nun durch folgenden Beschluss ihrer Mitgliederversammlung in einer Arbeitgeberrichtlinie um:

„§ 6 des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 findet keine Anwendung, wenn aus europarechtlichen Gründen ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss.“

Die Arbeitgeberrichtlinie hat für die Mitglieder der Mitgliedverbände der VKA bindende Wirkung.

>> Link zum Tarifvertrag
http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/betriebliche_altersversorgung/

Quelle: VKA

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„Passgenaue Besetzung offener Stellen ist die größte Herausforderung“

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen kommentiert die Arbeitsmarktzahlen für Februar 2011

„Der Arbeitsmarkt im Februar ist weiter im Aufschwung. Vor allem die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger ist zurückgegangen. Hier zeigen sich Nachholeffekte aus der Krise. Alle Indikatoren am Arbeitsmarkt weisen in die richtige Richtung. Besonders erfreulich ist der deutliche Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit, die nunmehr auf dem niedrigsten Stand in einem Februar seit der Wiedervereinigung liegt. Die größte Herausforderung liegt zunehmend in der stetig wachsenden Zahl offener Stellen. Jetzt gilt es rasch Menschen zu finden und zu qualifizieren, die diese Stellen passgenau besetzen können.

Die Auswirkungen des jetzt mit Begründung vorliegenden Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeit werden zur Zeit eingehend geprüft. Grundsätzlich gilt, dass die Unternehmen Schulden bei der Solidargemeinschaft begleichen müssen. Hier gibt es für niemanden eine Carte Blanche. Sollten Unternehmen im Einzelfall durch notwendige Rückzahlungen in ihrer Existenz bedroht sein, können auf Antrag fällige Beiträge nach bestehenden gesetzlichen Regeln gestundet oder in Raten gezahlt werden.“

Infos und Materialien zum Thema:

* Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Februar 2011
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27030/zentraler-Content/Pressemeldungen/2011/Presse-11-013.html

Quelle: bmas

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Bildungspaket und Regelsatz beschlossen

Der Bundesrat hat der Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der
Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zugestimmt. Die
Neuregelungen werden erst nach der Verkündung des Gesetzes wirksam.
Die neuen Regelsätze gelten dann rückwirkend zum 1. Januar 2011 und
werden erstmals Anfang April ausgezahlt. Das Bildungspaket für
bedürftige Kinder wird ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt.
Die praktischen Fragen, die sich für die Kinder und ihre Eltern – aber
auch für Vereine, Kitas und Schulen – damit eröffnen, werden auf der
Internetseite www.bildungspaket.bmas.de beantwortet.

Quelle: bmas

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Tarifrunde Länder: Auftakt in Berlin – Arbeitgeber legen kein Angebot vor

Das war zu erwarten: In der ersten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder gab es keine Ergebnisse.

https://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/tarifrunde-laender-2011/materialien/data/Tarifinfo-extra-1-2011.pdf

Quelle: verdi

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Nach mehr als neun Monaten Verhandlungen konnte eine längere Streikphase abgewendet werden

BDE und ver.di einigen sich auf neuen Entgelttarifvertrag für Entsorgungsbranche

Nach intensiven Verhandlungen haben sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. in seiner Funktion als Arbeitgeberverband der privaten Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Dienstag (01.02.2011) auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der bis zum 31.12.2011 gelten soll. Am 8. Februar beginnen die erneuten Verhandlungen zwischen ver.di, BDE und der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) zur Fortsetzung des Mindestlohns für die Abfallwirtschaft über August 2011 hinaus.

Die rund 20.000 Beschäftigten der Privaten Abfallwirtschaft erhalten rückwirkend für die Monate Mai bis Dezember 2010 eine Einmalzahlung von 350 Euro. Ab Januar 2011 erhalten sie eine lineare Erhöhung von zwei Prozent bezogen auf die Ecklohngruppe 5. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011. Die Einstiegsentgelte werden dahingehend verändert, dass für neu Einzustellende ab 1. Februar 2011 eine Stufensteigerung über zehn Jahre erfolgt, statt wie bisher über sieben Jahre. Die Auszubildenden erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro, die Ausbildungsvergütung steigt ebenfalls um zwei Prozent.

Außerdem sind sich die Tarifvertragsparteien darüber einig geworden, dass trotz der erfolgten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Altersteilzeit eine Inanspruchnahme nach dem Tarifvertrag möglich bleiben muss.

Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, die so genannte Tarifautomatik zeitlich zu strecken. Während die Löhne neuer Arbeitnehmer bislang innerhalb von sieben Jahren automatisch von 80 Prozent des Tarifentgelts (Einstiegsentgelt) auf 100 Prozent des Tarifentgeltes anstiegen, wird dieser Prozess ab sofort 10 Jahre dauern.

Die Arbeitgeber hatten ursprünglich eine zweite Lohnebene und Absenkungen in Höhe von 20 Prozent gefordert. Dies konnte erfolgreich abgewendet werden. „Es ist gelungen, die Lohndumpingspirale aufzuhalten und das Einziehen einer zweiten Lohnebene mit erheblichen Absenkungen für die Beschäftigten zu verhindern“, so Erhard Ott, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „Die Warnstreiks im letzten Jahr und die Ankündigung, den Arbeitskampf auszuweiten, haben den Arbeitgebern deutlich gemacht, dass die Beschäftigten nicht bereit sind, den bestehenden harten Wettbewerb in der Branche auf ihrem Rücken austragen zu lassen“, betonte Ott.

Der Verhandlungsführer des BDE, Dr. Thorsten Grenz (Veolia Umweltservice GmbH), bezeichnete das Ergebnis als „mit Bedenken vertretbar“. Es entspreche der wirtschaftlichen Situation, sei aber ungeeignet, die Tarifbindung grundsätzlich zu stärken. Gleichwohl empfehle er den Verbandsgremien die Annahme der erzielten Einigung.

„Im Sinne der Beschäftigten und tarifgebundenen Unternehmen der Branche muss es nunmehr gelingen, differenzierte Löhne nach Tätigkeiten festzulegen, damit dem Kampf um die Aufträge endlich Einhalt geboten werden kann und der Wettbewerb nicht mehr zu Lasten der Beschäftigten ausgetragen wird“, forderte Ott.

Die Parteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. Februar 2011 vereinbart.

Quelle: europaticker

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2010 war Erfolgsjahr am Arbeitsmarkt

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen kommentiert die Arbeitsmarktzahlen für Dezember 2010

„Trotz des sehr harten Winterwetters hat sich der Arbeitsmarkt im Dezember als robust erwiesen: Die Zahl der Arbeitslosen ist im Dezember 2010 wieder knapp über die Marke von drei Millionen gestiegen. Sie lag im Dezember bei 3.016.000.

Saisonbereinigt bedeutet das einen moderaten Zuwachs um rund 3.000 Arbeitslose. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,2 %.

Die wirtschaftliche Entwicklung ist ungebrochen gut. Die Dezemberflaute beim Abbau der Arbeitslosigkeit hat vor allem zwei Sonderfaktoren:

* Schnee und Frost machten vor allem den grünen Berufen und der Bauwirtschaft zu schaffen.
* Zum anderen ist ein auffällig starker Rückgang bei den 1-Euro-Jobs zu nennen. Viele Jobcenter reduzierten im Dezember diese Maßnahme.

Unterm Strich ist die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt aber positiv:

* Die Zahl der Erwerbstätigen ist im November gegenüber Oktober saisonbereinigt gestiegen (+28.000).
* Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist nach den aktuellsten vorliegenden Daten (Oktober) gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt gestiegen (+18.000)
* Im jeweiligen Vorjahresvergleich haben beide Größen ebenfalls deutlich zugenommen – die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sogar stärker als die Erwerbstätigkeit insgesamt.
* Beide Indikatoren haben inzwischen das Vorkrisenniveau von 2008 überschritten.

Im Vergleich zum Oktober 2008 hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stark zugelegt (+264.000). Das zeigt, wir reden hier nicht über Billigjobs, sondern über gute Arbeit.

Mit den Zahlen für Dezember endet ein Jahr, das die kühnsten Erwartungen aller Arbeitsmarktexperten übertroffen hat. Fast alle Prognosen zu Jahresbeginn gingen von einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit aus.

Für 2010 zeigen sich vier große positive Tendenzen:

* Junge Menschen unter 25 Jahren waren besonders stark von der Krise betroffen. Doch mittlerweile liegt die Arbeitslosigkeit bei ihnen sogar unter dem Wert von 2008. Seit dem Frühjahr 2010 werden hier Rückgänge der Arbeitslosenzahlen im zweistelligen Prozentbereich verzeichnet.
* Ebenfalls erfreulich ist der Rückgang der Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern. 2010 gelang ein deutlicher Abbau der Arbeitslosigkeit, der relativ betrachtet sogar stärker ausfiel als in Westdeutschland.
* Die Zahl der konjunkturellen Kurzarbeiter hat sich seit ihrem Höchststand im Mai 2009 (1,44 Mio.) deutlich verringert und liegt nach Hochrechnungen für Oktober 2010 bei nur noch rund 220.000. Dass gleichzeitig die Arbeitslosigkeit zurückging und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kontinuierlich steigt, zeigt deutlich, dass die Kurzarbeit ihre Brückenfunktion über die Krise erfüllt hat.
* Nicht nur die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Auch die Unterbeschäftigung hat sich 2010 gegenüber 2009 merklich verringert. Zusammen mit dem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist dies ein Beleg, dass der Arbeitsmarkt 2010 tatsächlich und rasch von der wirtschaftlichen Erholung profitiert hat.

Heute können wir feststellen: Im Jahresschnitt 2010 gab es mit 3.244.000 Arbeitslosen rund 180.000 oder 5 % weniger als 2009. Auch wenn die Dynamik im letzten Quartal 2010 abgenommen hat, dürfen wir mit Zuversicht ins neue Jahr schauen.

Nach den jüngsten Angaben des IAB lag das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot für den ersten Arbeitsmarkt im dritten Quartal 2010 bei 824.000 offenen Stellen. Das waren 177.000 oder satte 27 % mehr als noch vor einem Jahr.

Wir stehen Ende 2010 auch bei Arbeitslosigkeit und Beschäftigung besser da als vor der Krise.“

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Tarifrunde Länder 2011

ver.di beschließt Tarifforderung für öffentlichen Dienst der Länder

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geht mit einer Forderung nach einem Sockelbetrag von 50 Euro plus drei Prozent mehr Gehalt in die Tarifrunde für die rund 585.000 Tarifbeschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen und Berlin). Für Auszubildende soll es zusätzlich eine Übernahmegarantie geben. Das hat die Bundestarifkommission am Dienstag auf ihrer Sitzung in Berlin beschlossen.

„Kostensteigerungen bei Energie, Lebenshaltung und Gesundheit treffen alle Beschäftigten – dafür dient der Sockelbetrag als sozialer Ausgleich“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Bei den Gehältern der Länderbeschäftigten habe sich ein erheblicher Nachholbedarf im Vergleich zum öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aufgebaut. „Diese Gerechtigkeitslücke muss endlich geschlossen werden“, forderte Bsirske. Eine bessere Bezahlung für den öffentlichen Dienst der Länder helfe zudem, dem bislang vor allem vom Export getriebenen Wirtschaftswachstum eine Basis auf dem Binnenmarkt zu verschaffen. „Was wir jetzt brauchen, ist ein Schutzschirm für den Aufschwung“, sagte Bsirske.

Zudem gelte es, Tausenden von Auszubildenden nachhaltige Chancen zu geben. „Ein fester Arbeitsplatz nach der Ausbildung eröffnet nicht nur individuelle Lebensperspektiven, sondern macht den öffentlichen Dienst langfristig zukunftsfest“, erklärte Bsirske. Gleichzeitig setzt sich die Bundestarifkommission für eine Öffnung zugunsten regionaler Tarifverträge zur Altersteilzeit ein.

ver.di strebt eine Laufzeit des Tarifvertrags von 14 Monaten an. Das Tarifergebnis soll zeit- und inhaltsgleich auf die rund 1,07 Millionen Beamtinnen und Beamten der Länder (ohne Hessen und Berlin) übertragen werden.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW und der dbb-tarifunion im Deutschen Beamtenbund. Die erste Runde findet am 4. Februar 2011 in Berlin statt.

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Zusatzversorgung: Verhandlungen wieder aufgenommen

Am 9. Dezember 2010 wurden mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA) die seit Frühjahr 2009 unterbrochenen Gespräche zur Zusatzversorgung wieder aufgenommen. Es wurde vereinbart, zunächst erste Gespräche zur Anpassung des Tarifrechts aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidungen der letzten Jahre zu führen.

Info zur Zusatzversorgung: Gespräche am 9.12.2010 wieder aufgenommen
https://tarif-oed.verdi.de/bund_laender_gemeinden/altersversorgung/data/Info-zur-Zusatzversorgung-Gespraeche-am-9.12.2010-wieder-aufgenommen.pdf

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Kommunale Arbeitgeber fordern zügige Verhandlungen der Entgeltordnung

Kommunale Arbeitgeber haben sich zu ihren Herbstsitzungen vom 10. bis 12. November 2010 in Wolfsburg getroffen.

Wolfsburg. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände hat sich zu ihren Herbstsitzungen vom 10. bis 12. November 2010 in Wolfsburg getroffen. Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Beratungen über die Verhandlungen der Entgeltordnung zum TVöD. Weitere Themen der Sitzungen waren unter anderem die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft und Entwicklungen in den Sparten Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe und Nahverkehr.

In einen Beschluss verurteilt die Mitgliederversammlung der VKA die fehlende Bereitschaft der Gewerkschaften zu einer zukunftsorientierten Neuregelung des Eingruppierungsrechts. Um in den Verhandlungen dennoch weiterzukommen unterstützt sie daher einen pragmatischen Zugang im Sinne eines Relaunch des jetzigen Eingruppierungsrechts. Dieser soll sich an den bisherigen Regelungen orientieren, muss aber notwendige Modernisierungen im Eingruppierungsrecht ermöglichen. Die VKA fordert die Gewerkschaften auf, die Entgeltordnungsverhandlungen zügig und ergebnisorientiert zu führen.

Die Mitgliederversammlung unterstützt außerdem in einem Beschluss Maßnahmen zur Wiederherstellung der Tarifeinheit. „Während der Laufzeit eines Tarifvertrages muss Verlässlichkeit und Arbeitsfrieden gelten. Die kommunalen Arbeitgeber sehen die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht und die dadurch gegeben Gefahr ständiger Tarifauseinandersetzungen und Streiks mit großer Sorge“, heißt es in dem Beschluss.

Die Mitgliederversammlung wählte außerdem Manfred Hoffmann erneut zum Hauptgeschäftsführer der VKA.

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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2012

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Juni 2012
07.06.2012 Redaktionsverhandlungen
April 2012
01.04.2012 Stöhr: Tragfähiger Kompromiss erreicht – Tarifergebnis jetzt auf Beamte übertragen
01.04.2012 Tarifabschluss in der Gesamtabwägung für die Arbeitgeber vertretbar 
01.04.2012 Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Gehaltserhöhung von insgesamt 6,3 Prozent – deutlich verbesserte Übernahme von Auszubildenden 
März 2012
29.03.2012 Öffentlicher Dienst: Jetzt laufen die Verhandlungen 
24.03.2012 Kommunale Arbeitgeber wollen Einigung in der kommenden Woche 
24.03.2012 Urteil zum Urlaubsanspruch: Teure Auswirkungen befürchtet 
24.03.2012 Warnstreiks im öffentlichen Dienst im Saarland am 27. März 2012 
24.03.2012 2.000 Streikende in Freiburg 
20.03.2012 „Für die Warnstreiks kann es kein Verständnis geben“ 
20.03.2012 Mehr als 20.000 Beschäftigte beteiligen sich am Ausstand zu Beginn der zweiten Warnstreikwelle 
19.03.2012 Öffentlicher Dienst: Zweite Warnstreikwelle beginnt am Montag
14.03.2012 Arbeitgeber rufen zu Kompromissbereitschaft auf
14.03.2012 Zweite Warnstreikwelle steht bevor 
12.03.2012 Arbeitgeber bieten 3,3 Prozent mehr
12.03.2012 Arbeitgeber legen Angebot vor
11.03.2012 Rund 130.000 Teilnehmer bei Warnstreiks: ver.di erwartet verhandlungsfähiges Angebot der öffentlichen Arbeitgeber 
08.03.2012 10.000 beteiligen sich am Warnstreik 
07.03.2012 Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst erreicht Baden-Württemberg 
06.03.2012 Scharfe Kritik an den Warnstreiks 
06.03.2012 Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst angelaufen 
03.03.2012 Ab Dienstag Warnstreik
02.03.2012 „Abwegige Forderungen bieten keine Grundlage für ein Angebot“ 
02.03.2012 Öffentlicher Dienst: Kein Arbeitgeberangebot – ver.di ruft zu Warnstreiks auf 
01.03.2012 „Unser Ziel ist ein Abschluss mit Augenmaß“ 
Februar 2012
28.02.2012 Kommunale Arbeitgeber: Forderungen sind illusorisch 
28.02.2012 Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst – Forderungen werden an die Verhandlungspartner im Arbeitgeberverband überbracht
28.02.2012 Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2012 
Januar 2012
26.01.2012 Tarifrunde 2012 Bund und Kommunen 
26.01.2012 Zulage für IT-Fachkräfte bei kommunalen Arbeitgebern 

Redaktionsverhandlungen

Die Redaktionsverhandlungen am 30. und 31.05. brachten noch kein abschließendes Ergebnis. Derzeit ist nach Angaben des kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland Pfalz die Ausgestaltung der folgenden Punkte offen:

– Neuregelung des Urlaubsanspruchs
– Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden
– einmalige Pauschalzahlung

Quelle: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2012/

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Stöhr: Tragfähiger Kompromiss erreicht – Tarifergebnis jetzt auf Beamte übertragen

Die Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist vom dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr als „Sieg der Vernunft und Gewinn für den öffentlichen Dienst“ bezeichnet worden. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam auf tabellenwirksame Einkommenssteigerungen von insgesamt 6,4 Prozent, bei einer Laufzeit von 24 Monaten, geeinigt.

„Mit diesem Tarifabschluss ist ein echter Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen ebenso Rechnung trägt wie der schwierigen Finanzlage vor allem der Kommunen“, so Stöhr. „Die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen halten damit Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung. Alles andere wäre nicht nur ungerecht und unsozial gewesen, sondern mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes auch vollkommen unvertretbar. Schließlich sorgt der öffentliche Dienst tagtäglich für ein starkes Land, in dem Gesundheit, Bildung und Sicherheit keine Luxusgüter sind. Dafür sind faire Löhne nur angemessen“, sagte Stöhr.

Zudem berücksichtige die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung. Stöhr: „Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, sind die deutlich verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die Nachwuchsgewinnung.“

Stöhr, Zweiter Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, forderte, nun, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die rund 360.000 Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen: „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten kommt diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss“, machte Stöhr deutlich.

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern (Stand: 31.03.2012, 7.00 Uhr)
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2012/120331_tarifabschluss.pdf

Quelle: komba Gewerkschaft

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Tarifabschluss in der Gesamtabwägung für die Arbeitgeber vertretbar

VKA-Präsident: „Kommunen gehen an ihre Schmerzgrenze“ / Pluspunkte: Stufenweise Lohnerhöhungen über 24 Monate, kein Mindestbetrag, keine Streiks und erfolgreiche Neuregelung des Urlaubsanspruchs

Potsdam. Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben einen Tarifabschluss ohne weiteren Arbeitskampf erzielt. Das Ergebnis: 3,5 Prozent Lohnerhöhung ab März 2012, 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weitere 1,4 Prozent ab August 2013. Ein von den Gewerkschaften geforderter Mindestbetrag, der insbesondere für die kommunalen Arbeitgeber schädliche Auswirkungen gehabt hätte, wurde nicht vereinbart.

„Die Pluspunkte des Abschlusses sind für die Arbeitgeber die relativ lange Laufzeit, die Stückelung der Tariferhöhungen und dass es uns gelungen ist, die Forderung nach einem Mindestbetrag abzuwehren“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Bei der linearen Steigerung gehen die kommunalen Arbeitgeber an ihre Schmerzgrenze. In der Gesamtbetrachtung ist der Abschluss aber vertretbar, auch weil wir den Bürgerinnen und Bürgern mit diesem Abschluss die Belastungen eines Flächenstreiks ersparen.“

Die Kosten der linearen Erhöhung liegen für die kommunalen Arbeitgeber im Jahr 2012 bei rund 2,2 Milliarden Euro, im Jahr 2013 bei rund 4,3 Milliarden Euro. Die Gewerkschaften hatten Gehaltssteigerungen von 6,5 Prozent und mindestens 200 Euro gefordert, was eine Kostenbelastung in Höhe von sechs Milliarden Euro allein für zwölf Monate bedeutet hätte.
„Es ist ein gutes Zeichen für das Funktionieren der Tarifautonomie im öffentlichen Dienst, dass wir die Tarifrunde ohne Schlichtungsverfahren und ohne Streik zum Abschluss bringen konnten“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Wichtig für die kommunalen Arbeitgeber ist zudem, dass wir eine Neuregelung des Urlaubsanspruches vereinbaren konnten. Künftig erhalten alle Beschäftigten 29 Urlaubstage, über 55-Jährige 30 Tage und Auszubildende 27 Tage.“ Das Bundesarbeitsgericht hatte die bisherige Staffelung in der vergangenen Woche verworfen. Es stand die flächendeckende Anpassung des Anspruchs auf 30 Tage für alle Beschäftigten im Raum. Mit der Neuregelung haben die Tarifvertragsparteien nun Rechtssicherheit geschaffen.

Eckpunkte des Tarifabschlusses:

Entgelt: 3,5 Prozent ab März 2012, weitere 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weitere 1,4 Prozent ab August 2013.
Auszubildende: ab März 2012: 50 Euro; ab August 2013: 40 Euro.
Übernahme von Auszubildenden für die Dauer von 12 Monaten bei dienstlichem/betrieb¬lichem Bedarf; Entfristung, wenn sich der Auszubildende bewährt hat; Regelungen zur Fahrtkostenerstattung.
Gesonderte Regelungen, jedoch nicht bezogen auf die Entgeltentwicklung, für die Versorgungsbetriebe, die Flughäfen und die Theater und Bühnen.
Neuregelung des Urlaubsanspruchs auf 29 Tage; 30 Tage für über 55-Jährige; 27 Tage für Auszubildende. Vorhandene Beschäftigte über 40 Jahre behalten den bisherigen Anspruch auf 30 Tage.

Quelle: VKA

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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Gehaltserhöhung von insgesamt 6,3 Prozent – deutlich verbesserte Übernahme von Auszubildenden

Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen haben in der dritten Verhandlungsrunde ein Ergebnis gebracht. Danach sollen die Löhne und Gehälter zum 1. März 2012 um 3,5 Prozent steigen, ab 1. Januar 2013 um 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 Prozent. Damit haben die Beschäftigten nach zehn Monaten 4,9 Prozent mehr Gehalt und nach 18 Monaten eine dauerhafte tabellenwirksame Gehaltssteigerung um 6,3 Prozent (mit Zinseszins 6,42 Prozent). „Das ist ein beachtliches Ergebnis, das sich vor allem der großen Entschlossenheit der Streikenden der letzten Wochen verdankt“, sagte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, in der Nacht zu Samstag in Potsdam.

Die Auszubildenden haben bei bedarfsgerechter Ausbildung einen Anspruch auf eine unbefristete Anstellung, wenn sie sich im ersten Jahr nach dem Ausbildungsende bewährt haben. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2013 um weitere 40 Euro. Bei den Fahrtkosten für Auszubildende zu auswärtigen Berufsschulen übernehmen die Arbeitgeber künftig die Kosten oberhalb eines Eigenanteils.

„Die kategorische Weigerung der Arbeitgeber, einem Mindestbetrag zuzustimmen, ist außerordentlich bedauerlich, weil gerade untere Einkommensgruppen durch Preissteigerungen stärker belastet wurden. Allerdings ist es mit dem Abschluss gelungen, die Reallöhne für 2012 und 2013 nachhaltig zu sichern“, betonte Bsirske. So steigen die Gehälter in der untersten Entgeltgruppe über die Laufzeit um rund 100 Euro. Eine Erzieherin im fünften Berufsjahr hat dann 154 Euro monatlich mehr.

Weiter wurde vereinbart, dass die Beschäftigten an Flughäfen mit mindestens fünf Millionen Passagieren 2012 eine Sonderzahlung von 600 Euro erhalten (bei weniger Passagieren: 200 Euro). Verhandlungen über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen ab 2013 werden 2012 geführt. Weitere Verbesserungen gab es auch für die Beschäftigten im Bereich der Versorgungsbetriebe (TV-V). Zudem wurde die Urlaubsregelung aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angepasst. Danach erhalten ab 2013 alle Beschäftigten einheitlich 29 Tage Urlaub (ab 55 Jahre: 30 Tage). Wer nach der bisherigen Regelung schon jetzt Anspruch auf 30 Tage Urlaub hatte oder ihn 2012 erlangt, behält diesen Anspruch auch künftig (Besitzstand).

Die ver.di-Bundestarifkommission hat den Mitgliedern die Annahme des Ergebnisses empfohlen. Die endgültige Entscheidung über die Einigung treffen jetzt die ver.di-Mitglieder in einer Mitgliederbefragung.

Tarifinfo extra 5/2012 zum Tarifkompromiss vom 31.3.2012
https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/tarifrunde-oed-2012/++co++6f6eb018-7b0a-11e1-42fa-0019b9e321cd/Tarifinformation-extra-5-2012-zur-Tarifeinigung-im-ffentlichen-Dienst-vom-31.3.2012.pdf

Quelle: ver.di

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Öffentlicher Dienst: Jetzt laufen die Verhandlungen

Am heutigen Mittwoch, dem 28. März, gingen die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen in die dritte Runde. ver.di hatte den Druck auf die Arbeitgeber in der zweiten Warnstreikwelle noch einmal erhöht: Rund 215.000 Beschäftigte zeigten der Arbeitgeberseite, dass sie 6,5 Prozent mehr Geld – mindestens aber 200 Euro monatlich mehr – wert sind. Die ver.di-Jugend hat darüber hinaus im ganzen Land deutlich gemacht, dass sie die unbefristete Übernahme der Auszubildenden fordert.

Wie die Arbeitgeber auf das eindeutige Zeichen aus den Betrieben reagieren, wird diese dritte Verhandlungsrunde zeigen.

Quelle: VKA

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Kommunale Arbeitgeber wollen Einigung in der kommenden Woche

VKA: „Wir müssen uns aufeinander zubewegen“ / „Andauernde Warnstreiks sind weder zielführend noch angebracht“ / Nächste Verhandlungsrunde am 28./29. März

Frankfurt am Main. Die kommunalen Arbeitgeber fordern im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes Kompromissbereitschaft und Einigungswillen. „Wir wollen beim nächsten Verhandlungstermin zu einer Einigung kommen. Das setzt Kompromissbereitschaft auf allen Seiten voraus“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Die Arbeitgeber hatten in der zweiten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, wonach es Entgeltsteigerungen von 3,3 Prozent in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 24 Monaten sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro geben soll. Die Gewerkschaften beharren auf ihren Ausgangsforderungen vom 9. Februar – Gehaltssteigerungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro.

„Bei den Verhandlungen in der kommenden Woche müssen wir uns aufeinander zubewegen. Die Arbeitgeber sind dazu bereit“, so Hoffmann. „Die andauernden Warnstreiks sind weder zielführend noch in irgendeiner Form angebracht. Die Arbeitgeber haben in dieser Tarifrunde von Anfang an Entgegenkommen signalisiert. Die Gewerkschaften müssen nun ihrerseits auf Kompromissbereitschaft umschalten.“

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 28./29. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: VKA

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Urteil zum Urlaubsanspruch: Teure Auswirkungen befürchtet

Arbeitgeber müssen mit beträchtlichen Kosten rechnen / Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst bis zu zwei Wochen über dem gesetzlichen Mindestanspruch

Frankfurt am Main. Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit der altersabhängigen Staffelung des Urlaubsanspruchs dürfte massive Auswirkungen für die kommunalen Arbeitgeber haben.

In einer ersten Stellungnahme sagte der Hauptgeschäftsführer der VKA, Manfred Hoffmann: „Das Urteil bedeutet eine weitere beträchtliche Belastung für die kommunalen Arbeitgeber. Es ergeben sich zusätzliche Kosten und insbesondere der Verlust von Arbeitszeit. Die genauen Auswirkungen und den sich daraus ergebenden tarifpolitischen Handlungsbedarf haben wir jetzt zu prüfen.“ Und weiter: „Wir rechnen damit, dass eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs für alle Beschäftigten auf 30 Tage bei den kommunalen Arbeitgebern zu einem Verlust von 1,6 Millionen Arbeitstagen pro Jahr führt. Dies bedeutet Mehrkosten von rund 250 Millionen Euro jährlich.“

Seit über 60 Jahren kennt das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes eine Staffelung des Ur-laubsanspruchs nach Alter. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der im Jahr 2005 in Kraft trat, sieht wie auch das frühere Tarifrecht einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen (bis zum 30. Lebensjahr), 29 Tage (bis zum 40. Lebensjahr) und 30 Tage (ab 40. Lebensjahr) vor. Für alle Beschäftigten liegt der Urlaubsanspruch damit nach dem TVöD über dem gesetzlichen Anspruch von 24 Werktagen. Das BAG hat heute entschieden, dass die Altersstaffelung eine Benachteiligung von Beschäftigten sei, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Urlaubsansprüche:

Gesetzlicher Anspruch nach dem BUrlG: 24 Werktage in einer 6-Tage-Woche (= 4 Wochen)
TVöD, bis zum vollendeten 30. Lebensjahr: 26 Arbeitstage in einer 5-Tage-Woche
TVöD, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr: 29 Tage in einer 5-Tage-Woche
TVöD, nach dem vollendeten 40. Lebensjahr: 30 Tage in einer 5-Tage-Woche (= 6 Wochen)

Quelle: VKA

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Warnstreiks im öffentlichen Dienst im Saarland am 27. März 2012

ver.di ruft für Dienstag, 27. März 2012, die Beschäftigten der Kommunen, des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit, der Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Rentenversicherung im Saarland zu ganztägigen Warnstreiks auf.

In den kommunalen Krankenhäusern und Knappschaftskrankenhäusern, mit ihren Servicegesellschaften, wird es lediglich eine Notversorgung geben. Unter anderem werden Kitas in Saarbrücken, Neunkirchen, Bous, Saarlouis, Völklingen und Bexbach geschlossen bleiben. Auch die Müllabfuhr wird u. a. in Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis und Neunkirchen bestreikt. Betroffen sind auch Stadt- und Gemeindewerke, der Entsorgungsverband sowie Bürgerämter, Bau- und Friedhöfe und die Müllverbrennungsanlage Velsen.

Um 12:00 Uhr ist in Saarbrücken eine Kundgebung auf dem Tbilisser Platz u. a. mit dem ver.di-Bundesvorsitzenden Frank Bsirske und dem 2. Vorsitzenden der dbb tarifunion, Willi Russ, geplant. Am Vormittag wird es mehrere Demonstrationszüge durch Saarbrücken geben, die zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen werden.

ver.di will auch im Saarland vor der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam, am 28. und 29. März 2012, den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Staudt bezeichnete das Angebot der Arbeitgeber aus der zweiten Verhandlungsrunde als eine Provokation. Die Arbeitgeberofferte bedeutet eine durchschnittliche Erhöhung von 1,77 %, unter Berücksichtigung der Laufzeit. Damit wollen die Arbeitgeber den Beschäftigten Reallohnverluste auch in Zukunft zumuten. Deshalb werden die Beschäftigten am Dienstag im Saarland hierauf die passende Antwort geben.

ver.di fordert in den Tarifverhandlungen 6,5 %, mindestens 200 Euro, außerdem die unbefristete Übernahme der Auszubildenden sowie eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.

Die Entgelttabellen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Bereich der Kommunen und des Bundes wurden zum 29. Februar 2012 gekündigt. Im Saarland sind hiervon ca. 50.000 Beschäftigte betroffen.

Für Staudt sind deutliche Entgelterhöhungen nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, sondern angesichts der Rezession in weiten Teilen Europas auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. Der Export boome im Gegensatz zur Binnenkonjunktur. Deshalb sei auch eine Stärkung der Kaufkraft notwendig. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben in den vergangenen Jahren Reallohnverluste hinnehmen müssen. Der Einkommensabstand zur Privatwirtschaft hat sich vergrößert. Das muss ein Ende haben.

Abschließend bat Staudt die Eltern, sich in ihren Kindertageseinrichtungen im Vorfeld zu informieren und die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die streikbedingten Beeinträchtigungen am kommenden Dienstag.

Quelle: ver.di

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2.000 Streikende in Freiburg

Höhepunkt der Warnstreiks am kommenden Montag

Die Warnstreiks im öffentlichen Dienst wurden heute in Südbaden und Karlsruhe fortgesetzt. An einer gemeinsamen Kundgebung in Freiburg auf dem Rathausplatz nahmen laut ver.di und Polizei 2.000 Streikende teil – doppelt so viele wie im Vorfeld erwartet wurden. Gestreikt wurde in Freiburg heute unter anderem im Nahverkehr, bei der Müllentsorgung, der Verwaltung, in Rehakliniken, Kindertagesstätten und vielen anderen Dienststellen. Aus Karlsruhe kamen Streikende aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes sowie des KIT und weiterer Gemeinden.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin: „Die Preise für die Waren des täglichen Bedarfs steigen rasant. Die realen Einkommen sinken seit Jahren. Deshalb brauchen gerade Beschäftigte mit unteren und mittleren Einkommen ein deutliches Plus in der Lohntüte.“
Um dies auszugleichen fordert ver.di 6,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 200 Euro.
„Wenn Spitzenmanager Gehaltssteigerungen von bis zu 100 Prozent bekommen, auch und gerade in Unternehmen, die in der Krise massiv mit Steuern unterstützt wurden, dann dürfen die, die den Laden am Laufen halten, nicht mit Reallohnverlusten abgespeist werden“, so Schorsch-Brandt.

Am Montag ist der Höhepunkt der zweiten Streikwelle im Land. In Stuttgart findet um 12 Uhr eine zentrale Kundgebung mit Streikenden aus vielen Regionen Baden-Württembergs mit dem ver.di Vorsitzenden Frank Bsirske statt, der bereits um 8:30 Uhr in Mannheim an einer Streikkundgebung teilnimmt. In Ulm spricht die ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier auf dem Münsterplatz.

Quelle: ver.di

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„Für die Warnstreiks kann es kein Verständnis geben“

Arbeitgeber fordern Gewerkschaften zu Kompromissbereitschaft auf / Nächste Verhandlungsrunde am 28./29. März

Frankfurt am Main. Die kommunalen Arbeitgeber kritisieren die neuerlichen Warnstreiks in allen Bundesländern: „Die Streiks richten sich wieder gegen die Bürgerinnen und Bürger. Die Einschränkungen betreffen unter anderem den Nahverkehr, Kindertagesstätten, Krankenhäuser und weitere kommunale Leistungen für die Bürger. Ein Verständnis hierfür kann es nicht geben“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann.

In aktuellen Verlautbarungen postulieren die Gewerkschaften, es werde keine vierte Verhandlungsrunde und keine Schlichtung geben. Hierzu VKA-Hauptgeschäftsführer Hoffmann: „Wir rufen die Gewerkschaften zur Kompromissbereitschaft am Verhandlungstisch auf. Ziel der Arbeitgeber ist eine Einigung in der dritten Verhandlungsrunde, wobei der Tarifabschluss für die kommunalen Arbeitgeber finanzierbar sein muss. An diesem Ziel halten wir fest.“ Hoffmann weiter: „Wir streben ein Ergebnis ohne Schlichtung an. Wenn es zur Vermeidung eines Flächenstreiks notwendig wäre, würden wir aber auf eine Schlichtung setzen. Unser Ziel ist das nicht.“

Die Gewerkschaften beharren nach wie vor auf ihren Maximalforderungen vom 9. Februar – Gehaltssteigerungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro. Die Arbeitgeber haben in der zweiten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, wonach es Entgeltsteigerungen von 3,3 Prozent in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 24 Monaten sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro geben soll.

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 28./29. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: VKA

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Mehr als 20.000 Beschäftigte beteiligen sich am Ausstand zu Beginn der zweiten Warnstreikwelle

In der Tarifauseinandersetzung für die zwei Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen sind zum Auftakt der zweiten Warnstreikwelle mehr als 20.000 Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen und Bremen dem Aufruf der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gefolgt. „Wir rechnen mit weiteren klaren und starken Signalen aus den Betrieben“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. „Die Arbeitgeber müssen ihre Haltung grundlegend ändern. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit sowie der Ernsthaftigkeit und Wertschätzung gegenüber der Arbeit und Leistung von Millionen von Krankenschwestern, Erzieherinnen, Berufsfeuerwehrleuten, Müllwerkern und vielen, vielen anderen im öffentlichen Dienst“, unterstrich Bsirske.

Die Warnstreiks werden bundesweit in allen Ländern bis unmittelbar vor Beginn der dritten Verhandlungsrunde am 28. und 29. März fortgesetzt. Am morgigen Dienstag wird der Schwerpunkt in Bayern, Hessen und Teilen Baden-Württembergs liegen, am Mittwoch folgen Warnstreiks in Nordrhein-Westfalen. Aufgerufen sind Beschäftigte aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, u.a. in Verwaltungen, Nahverkehr, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Kitas, kommunalen Krankenhäusern, Theatern, Jobcentern, Sparkassen, aber auch in Einrichtungen der Bundeswehr sowie bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. „Nach Jahren des Reallohnverlustes haben die Beschäftigten einen Anspruch darauf, dass sich der Wert ihrer Arbeit auch durch ein echtes Plus in den Portemon-naies widerspiegelt“, sagte Bsirske.

ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen 6,5 Prozent mehr Gehalt. Zur Stärkung unterer und mittlerer Einkommen soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Weiterhin will ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro monatlich sowie eine Übernahme der Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen durch die Arbeitgeber erreichen. Die Verhandlungen werden am 28. und 29. März in Potsdam fortgesetzt.

Quelle: ver.di

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Öffentlicher Dienst: Zweite Warnstreikwelle beginnt am Montag

Mit einer zweiten Welle von Warnstreiks wollen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen für spürbar mehr Geld kämpfen: „Ob in Kitas, bei der Müllabfuhr, in Stadtwerken oder kommunalen Krankenhäusern – die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes fühlen sich vom Angebot der Arbeitgeber provoziert. Zwei weitere Jahre mit Reallohnverlusten sind nicht hinnehmbar. Die Antwort auf diese Zumutung kommt jetzt aus den Betrieben“, sagte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am Freitag.

Der Warnstreikauftakt mit ganztägigen Arbeitsniederlegungen findet in Niedersachsen und Bremen statt. Am Dienstag rollt die Warnstreikwelle in den Süden: In Bayern sind praktisch alle Regionen von Arbeitsnieder-legungen betroffen. In München wird unter anderen der ver.di-Vorsitzende Bsirske auf einer Streikkundgebung sprechen. In Baden-Württemberg wird am gleichen Tag Heilbronn im Mittelpunkt der Warnstreiks stehen. Außerdem wird in Hessen landesweit in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes gestreikt. Am Mittwoch wird der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen ganztägig bestreikt. Für die Hauptstadt werden die Warnstreiks in der kommenden Woche zurzeit vorbereitet. Am Donnerstag gerät der Osten Deutschlands in den Fokus unter anderem mit einer Aktion in Potsdam. Gestreikt wird zudem in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am Montag, den 26. März 2012, wird der Schwerpunkt der Warnstreiks in Baden-Württemberg liegen.

ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen Gehalts- und Besoldungssteigerungen von 6,5 Prozent. Als soziale Komponente soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem verlangt ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro monatlich.

Quelle: ver.di

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Arbeitgeber rufen zu Kompromissbereitschaft auf

VKA: „Angebot bietet gute Grundlage für zügige Einigung“ / Nächste Verhandlungsrunde am 28./29. März

Potsdam. In der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die kommunalen Arbeitgeber am Ende der zweiten Verhandlungsrunde die Gewerkschaften zu Kompromissbereitschaft aufgerufen. „Wir bieten mit unserem Angebot ein Plus in Höhe von 3,3 Prozent. Wir erwarten von den Gewerkschaften, dass sie sich nun ihrerseits bewegen und nicht weiter auf Eskalation setzen“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Wir bleiben dabei, dass wir eine zügige Tarifrunde mit einem Ergebnis noch im März und ohne Schlichtung erreichen wollen. Unser Angebot bietet hierfür eine gute Grundlage.“

Die VKA kritisiert, dass die Gewerkschaften bereits vor der zweiten Verhandlungsrunde neue Warnstreiks geplant haben: „Es ist nicht die Zeit für weitere Eskalation, sondern für Kompromissbereitschaft am Verhandlungstisch“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Warnstreiks ändern an der Finanzsituation der Kommunen nichts. Sie erweitern nicht unsere Spielräume.“

Die Arbeitgeber haben bereits im ersten Verhandlungstermin deutlich gemacht, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben sollen, trotz der schwierigen Finanzsituation der Kommunen. Zu Beginn der zweiten Verhandlungsrunde haben VKA und Bund ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Demnach soll es Entgeltsteigerungen von 3,3 Prozent (2,1 Prozent ab Mai 2012, weitere 1,2 Prozent ab März 2013, Laufzeit insgesamt: 24 Monate) und eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro geben.

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 28./29. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: VKA

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Zweite Warnstreikwelle steht bevor

In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen steht eine zweite Warnstreikwelle bevor. „Mit ihrer Weigerung, in den Tarifverhandlungen ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, provozieren die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eine Antwort aus den Betrieben“, erklärte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Dienstag in Potsdam. Zuvor war die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen betroffenen Beschäftigten ohne Ergebnis vertagt worden.

Das bislang vorliegende Angebot der Arbeitgeber sei weder in der Höhe, der Laufzeit noch in der Struktur akzeptabel. „Nach einem Jahrzehnt der Reallohnverluste wollen die öffentlichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten weitere zwei Jahre Einkommenseinbußen zumuten“, sagte Bsirske. Gerade im Hinblick auf die Sicherung der Einkommen sei das Arbeitgeberangebot selbst bei zwölfmonatiger Laufzeit absolut unzureichend. Bsirske kritisierte zudem, dass es die Arbeitgeber ablehnten, die Auszubildenden im öffentlichen Dienst selbst bei Bedarf unbefristet zu übernehmen.

„Wie in den Kitas, auf den Flughäfen, bei Nahverkehrsunternehmen oder in kommunalen Krankenhäusern über das Arbeitgeberangebot gedacht wird, werden die Beschäftigten in den nächsten Tagen zum Ausdruck bringen“, betonte Bsirske. Nachdem bereits in der vergangenen Woche rund 130.000 Beschäftigte dem ver.di-Aufruf zu Warnstreiks gefolgt waren, rechnet Bsirske für die zweite Warnstreikwelle mit einer „Intensivierung“.

Die dritte Runde der Tarifverhandlungen wird am 28. März 2012 um 14 Uhr in Potsdam fortgesetzt.
ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen Gehalts- und Besoldungssteigerungen von 6,5 Prozent. Als soziale Komponente soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem verlangt ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro monatlich.

Quelle: ver.di

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Arbeitgeber bieten 3,3 Prozent mehr

VKA: „Die Beschäftigten an der allgemeinen Lohnentwicklung beteiligen“ / Tarifverhandlungen werden heute und morgen in Potsdam fortgesetzt

Potsdam. In der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. VKA und Bund bieten 3,3 Prozent Entgeltsteigerung sowie weitere Verbesserungen.

„Wir halten damit an unserer Aussage fest, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben sollen. Mit Gehaltssteigerungen von 3,3 Prozent wird dies voll erfüllt“, so der Präsident und Verhandlungsführer der VKA, Dr. Thomas Böhle. „Wir fordern die Gewerkschaften auf, sich konstruktiv an der Kompromisssuche zu beteiligen und nicht weiter auf Eskalation zu setzen.“

Die Eckpunkte des Angebots:

3,3 Prozent Entgeltsteigerungen, verteilt auf zwei Stufen: 2,1 Prozent ab 1. Mai 2012, weitere 1,2 Prozent ab 1. März 2013 (gleiche Erhöhungen für Auszubildenden und Praktikanten).
Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro (Auszubildende: 40 Euro).
Verbindliche Regelungen zur Übernahme nach der Ausbildung (bei entsprechendem dienstlichem/betrieblichem Bedarf für die Dauer von 12 Monaten sowie mindestens der Abschlussnote „befriedigend“).
Regelungen zur teilweisen Fahrtkostenerstattung für Auszubildende bei Berufsschulblockunterricht.
Laufzeit: 24 Monate.

„Mit diesem Angebot kommen wir den Gewerkschaften weit entgegen, gerade vor dem Hintergrund, dass die finanziellen Spielräume der Kommunen außerordentlich begrenzt sind“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Der Schuldenstand der Kommunen liegt derzeit bei 128,7 Milliarden Euro und damit so hoch wie nie zuvor.
Die Tarifverhandlungen werden heute und morgen in Potsdam fortgesetzt.

Quelle: VKA

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Arbeitgeber legen Angebot vor

In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber ein Angebot gemacht. „Ein Angebot, das weder in der Höhe, noch in der Laufzeit, noch in der Struktur akzeptabel ist“, sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

„Nicht akzeptabel ist auch, dass das Angebot der Arbeitgeber keine soziale Komponente enthält.“
Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender

„Es ist ein Angebot, dass die Situation der Beschäftigten nicht verbessern würde.“ Linear 3,3 Prozent mehr Lohn mit einer Laufzeit von 24 Monaten bieten die Arbeitgeber, also ab Mai diesen Jahres 2,1 Prozent und dann nochmal 1,2 Prozent ab März 2013. „Nicht akzeptabel ist auch, dass das Angebot der Arbeitgeber keine soziale Komponente enthält“, so Bsirske weiter. ver.di fordert 6,5 Prozent mehr Gehalt, aber mindestens 200 Euro mehr pro Monat. Die Arbeitgeber bieten als soziale Komponenten eine Einmalzahlung von 200 Euro an. Frank Bsirske macht an einem Rechenbeispiel deutlich, wie schlecht das Angebot ist: „Ein Beschäftigter, der nach 14 Jahre in der Entgeltgruppe 5, Stufe 6 ist, würde im Jahr 2012 nach diesem Angebot 50,80 Euro monatlich mehr bekommen und 2013 nur 20,69 Euro. Dass das Angebot der Arbeitgeber selbst bei einer Laufzeit von 12 Monaten nicht akzeptabel ist, werden wir den Arbeitgebern jetzt in den Verhandlungen deutlich machen.“

Quelle: ver.di

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Rund 130.000 Teilnehmer bei Warnstreiks: ver.di erwartet verhandlungsfähiges Angebot der öffentlichen Arbeitgeber

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat an die Arbeitgeber von Bund und Kommunen appelliert, zur zweiten Verhandlungsrunde Anfang kommender Woche ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. „Die Beschäftigten haben eindrucksvoll deutlich gemacht, dass sie sich von den Arbeitgebern nicht hinhalten lassen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Freitag in Berlin. „Ich kann nur hoffen, dass die Arbeitgeber das Signal aus den Verwaltungen und Betrieben verstanden haben.“

In dieser Woche waren bundesweit rund 130.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen den ver.di-Aufrufen zu Warnstreiks gefolgt. Dabei legten sie unter anderem in Stadtverwaltungen, Stadtwerken, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Nahverkehrsbetrieben, Kitas, kommunalen Krankenhäusern, Bundeswehreinrichtungen, Wasser- und Schifffahrtsämtern und Jobcentern jeweils tageweise die Arbeit nieder. Am Freitag waren Beschäftigte in Niedersachsen und Baden-Württemberg im Ausstand.

„Die Kolleginnen und Kollegen sind nicht länger bereit, Reallohnverluste hinzunehmen“, betonte Bsirske. Die Beschäftigten seien sich bewusst, dass sie zentrale öffentliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbrächten und einen entscheidenden Beitrag für die Daseinsvorsorge sowie den Zusammenhalt und das Funktionieren der Gesellschaft leisteten. „Sie können deshalb selbstbewusst sagen: Wir sind es wert!“, unterstrich Bsirske. Angesichts der Milliarden, die in kürzester Zeit für die Rettung von Banken und zur Stützung der Wirtschaft mobilisiert worden seien, gebe es in den öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben jetzt die klare Erwartung: „Die nächsten Milliarden sind für uns.“

Die Verhandlungen werden am kommenden Montag und Dienstag, 12. und 13. März 2012, in Potsdam fortgesetzt. ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen eine Entgelt- und Besoldungserhöhung von 6,5 Prozent. Zur Stärkung insbesondere unterer und mittlerer Einkommen soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem sollen Auszubildende unbefristet übernommen und die Ausbildungsvergütungen um 100 Euro erhöht werden.

Quelle: ver.di

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10.000 beteiligen sich am Warnstreik

10.000 Beschäftigte von Bund und Kommunen folgten heute dem Warnstreikaufruf von ver.di. Allein im Raum Stuttgart beteiligten sich rund 7.000 Erzieherinnen, Bus- und Stadtbahnfahrer, Pflegekräfte der Kliniken, Angestellte der Verwaltungen, Müllwerker, Schleusenwärter und viele andere Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes am ganztägigen Arbeitskampf.

Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksleiterin, sagte heute Mittag auf der Kundgebung am Stuttgarter Marktplatz: „Heute fehlt ein wichtiger Service für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Aber heute merken wir auch deutlich, dass unser öffentlicher Dienst viel mehr ist als nur ein Kostenfaktor: Ohne ihn läuft nichts.“ Die gewerkschaftliche Forderung nach einem Mindestbetrag von 200 Euro begründete Breymaier auch mit der Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern, die am morgigen Weltfrauentag von allen Seiten beklagt werde. Tarifverhandlungen seien ein wichtiger Ort, diese Benachteiligung zu verringern.
Erfreut zeigte sich Breymaier über die starke Beteiligung.

Weitere Warnstreiks fanden heute in Karlsruhe, wo unter anderem alle kommunalen Kitas geschlossen blieben und alle Busse und Straßenbahnen im Depot, sowie in Esslingen, Göppingen, Geislingen, in Ulm und Schwäbisch Gmünd und in Konstanz und Friedrichshafen statt.
Mehrere Einrichtungen der Diakonie Württemberg haben sich in einem Partizipationsstreik den Warnstreiks angeschlossen. Damit wurde erstmals bei einem kirchlichen Arbeitgeber in Stuttgart für mehr Gehalt gestreikt.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin, sagte heute bei einer Kundgebung in Esslingen: „Nächsten Montag erwarten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, was sie mehr als verdient haben: Ein verhandlungsfähiges Angebot.“

Quelle: ver.di

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Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst erreicht Baden-Württemberg

weitere Arbeitsniederlegungen angekündigt

Die erste Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst hat heute am späten Vormittag Baden-Württemberg erreicht. Im Laufe des Tages werden sich rund 1.000 Beschäftigte an den ersten mehrstündigen Warnstreiks überwiegend im Süden des Landes beteiligen. Aufgerufen sind heute Beschäftigte unter anderem in Lörrach, Offenburg, Waldshut, Bad Säckingen und Sigmaringen. In Radolfzell und Ummendorf sowie bei den SLK Kliniken in Heilbronn haben die Streiks bereits begonnen. Der Schwerpunkt der ersten Streikwelle im Land ist am morgigen Mittwoch in Stuttgart, Karlsruhe, Esslingen, Ulm und vielen weiteren Städten. Betroffen sind dann von den meist ganztägigen Arbeitsniederlegungen alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, zum Teil auch der Nahverkehr, Kliniken und Kindertagesstätten. Für Ende der Woche hat ver.di heute weitere Arbeitsniederlegungen angekündigt.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Die Botschaft der Warnstreiks in dieser Woche aus den Dienststellen ist eindeutig: Wir meinen es ernst mit unseren Forderungen.“

ver.di fordert 6,5 Prozent Entgelterhöhung. Zur Stärkung der unteren Einkommen soll die Steigerung mindestens 200 Euro betragen. Außerdem fordert ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden sowie eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.

Warnstreiks gegliedert nach ver.di Bezirken und Datum:

Mittwoch, 7. März

Stuttgart:
Ganztägiger Warnstreik: u.a. Nahverkehr, Müll, Kitas, Klinikum, Stadtverwaltung in Stuttgart, weitere Kommunen und Landratsämter aus der Region, Wasser- und Schifffahrtsamt, Arbeitsagentur, Sparkasse Ludwigsburg
In Stuttgart ab 9:30 Uhr Streikversammlung DGB Haus,
Ab 11 Uhr Demo, 12 Uhr Kundgebung Marktplatz u.a. mit ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier und ver.di Bezirksgeschäftsführer Bernd Riexinger

Mittelbaden-Nordschwarzwald:
Ganztägiger Warnstreik und Kundgebung in Karlsruhe auf dem Marktplatz am Vormittag, die meisten Bereiche inklusive Nahverkehr; weitere Streiks in Gaggenau und Rastatt.

Fils-Neckar-Alb:
Ganztägiger Warnstreik in Esslingen, 11.30 Uhr Demo ab Gewerkschaftshaus, 12.30 Uhr Kundgebung vor dem Alten Rathaus, betroffen sind vor allem die Stadtverwaltung, Klinikum, SVE (Omnibusse)
Göppingen: Ganztägiger Warnstreik in mehreren Dienststellen, auch in Eislingen
Stadtverwaltung Geislingen: Ganztägiger Warnstreik

Ostwürttemberg-Ulm:
Zum Teil ganztägiger Warnstreik in Ulm sowie Schwäbisch Gmünd in allen Bereichen, Kundgebung in Schwäbisch Gmünd, öffentliche Streikversammlung in Ulm

Oberschwaben:
Einstündiger Warnstreik Baubetriebsamt Friedrichshafen

Schwarzwald-Bodensee:
Ab 6.00 Uhr Warnstreik bei EBK und TBK Konstanz
11.00 – 12.30 Uhr Warnstreik und Kundgebung in Konstanz auf der Marktstätte, mit EBK und TBK, Stadtverwaltung Konstanz, dem Krankenhaus Konstanz, Landratsamt, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter.

Donnerstag, 8. März

Schwarzwald-Bodensee:
11.00 – 12.30 Uhr Warnstreik und Kundgebung in Villingen-Schwenningen
Betroffen in den Landkreisen Villingen-Schwenningen und Rottweil alle Landratsämter, Bundesagentur für Arbeit, Technische Betriebe und Stadtwerke aus dem Raum Villingen-Schwenningen/Rottweil
Kliniken Landkreis Tuttlingen, Ganztägig von 8:00 Uhr an, 8:45 Uhr Kleine Kundgebung vor dem Klinikum mit Schülern, 10 Uhr Abfahrt zur Kundgebung nach VS

Oberschwaben
Kundgebung beim Städtischen Krankenhaus Friedrichshafen um 14 Uhr.

Freitag, 9. März

Rhein-Neckar:
Ganztägiger Warnstreik in Mannheim, alle Bereiche mit Demo am Vormittag

Fils-Neckar-Alb:
Ganztägige Warnstreiks in Reutlingen und Tübingen, Demo ab Franz K. um 11.30 Uhr, Kundgebung auf dem Reutlinger Marktplatz um 12 Uhr mit Dagmar Schorsch-Brandt, stellv. ver.di Landesbezirksleiterin. Betroffen sind die Kreissparkasse Tübingen, Stadtverwaltung Tübingen und Reutlingen mit technischen Betrieben, Stadtwerke Reutlingen, Klinikum Reutlingen.

Schwarzwald-Bodensee:
10.00 – 12.00 Warnstreik und Kundgebung in Singen, betroffen sind die Stadtverwaltung Singen und die Stadtwerke Singen

Quelle: ver.di

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Scharfe Kritik an den Warnstreiks

Kommunale Arbeitgeber verurteilen Eskalation auf dem Rücken der Bürger / Gewerkschaften streiken länger als sie bisher verhandelt haben

Frankfurt am Main. Die kommunalen Arbeitgeber verurteilen die von den Gewerkschaften veranstalteten Warnstreiks in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst. „Eine derartige Eskalation der gerade begonnenen Tarifverhandlungen ist in keiner Weise gerechtfertigt“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Nach nur vier Stunden Verhandlungen rufen die Gewerkschaften zu einem ganztägigen Streik auf. Damit streiken sie länger als sie bislang verhandelt haben. Das ist absurd.“

„Die Warnstreiks in den Kommunen und kommunalen Unternehmen, unter anderem im Nahverkehr und Kindertagesstätten, sind Stimmungsmache auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ohne jeglichen Bezug zum Verhandlungsstand“, so Hoffmann weiter. Die Arbeitgeber wären bereits in der Auftaktrunde der Tarifverhandlungen zu einem Angebot bereit gewesen. Das ist an den unrealistischen Forderungen der Gewerkschaften gescheitert. Hoffmann: „Wir wollen angemessene Entgelterhöhungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen. Zu den Forderungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro führt jedoch kein Weg.“

Gehaltssteigerungen in der Größenordnung der Gewerkschaftsforderungen hätten unweigerlich Leistungskürzungen für die Bürger, Personalabbau und den Abbau von Ausbildungsplätzen zur Folge. Die kommunalen Arbeitgeber fordern die Gewerkschaften auf, sich an einer konstruktiven Kompromisssuche in den Verhandlungen zu beteiligen und nicht auf Eskalation zu setzen.

Die Auftaktveranstaltung der Tarifrunde fand am 1. März 2012 in Potsdam statt. Zwei weitere Verhandlungsrunden für den 12./13. März und den 28./29. März 2012 sind bereits vereinbart.

Quelle: VKA

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Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst angelaufen

Die Warnstreiks im öffentlichen Dienst, zu denen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für diese Woche aufgerufen hat, sind am heutigen Montag in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland angelaufen. Insgesamt waren mehr als 10.000 Beschäftigte an den Aktionen beteiligt. Die Warnstreiks bildeten den Auftakt einer Protestwoche, die morgen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg Vorpommern, Baden-Württemberg und Hamburg fortgesetzt wird.

Regionale Schwerpunkte waren heute in Rheinland-Pfalz beispielsweise Mainz und Ludwigshafen mit Warnstreiks in Kindertagesstätten, insgesamt betrafen die Aktionen jedoch den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes. Das gleiche gilt auch für Hessen, hier lag ein Schwerpunkt in Frankfurt/Main, wo nahezu der gesamte Straßen- und U-Bahnverkehr vom Warnstreik betroffen war. Im Saarland bildete die Stadt Saarbrücken einen besonderen Schwerpunkt, hier blieben alle Bürgerämter geschlossen.

ver.di hatte zu den Warnstreiks aufgerufen, weil die Arbeitgeber von Bund und Kommunen in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst am 1. März kein Angebot vorgelegt hatten. Sie verlangten stattdessen von der Gewerkschaft, ihre Forderungen herunterzuschrauben.

„Die Streiks sind eine Reaktion auf die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber, die von den Beschäftigten als gezielte Provokation empfunden wird“, betont der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Er hoffe, dass die Arbeitgeber das Signal verstehen und in der zweiten Runde ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen würden.

ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen eine Entgelt- und Besoldungserhöhung von 6,5 Prozent. Als soziale Komponente soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem sollen Auszubildende unbefristet übernommen und die Ausbildungsvergütungen um 100 Euro erhöht werden. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 12. und 13. März in Potsdam statt.

Quelle: ver.di

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Ab Dienstag Warnstreik

Nachdem die Arbeitgeber gestern in Potsdam kein Angebot für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Gemeinden vorgelegt haben, kündigte ver.di Warnstreiks in ganz Baden-Württemberg an. Ab kommenden Dienstag wird es deshalb in vielen Städten im Land zu erheblichen Behinderungen kommen. Der Schwerpunkt der zum Teil ganztägigen Warnstreiks liegt am Mittwoch. Aufgerufen sind alle Bereiche des öffentlichen Dienstes. Im Ausstand sind unter anderem Beschäftigte der kommunalen Kliniken, der Verwaltungen, der Kindertagesstätten und der Müllabfuhr. In einigen Städten werden auch Busse und Straßenbahnen in den Depots bleiben. Im Bereich des Bundes streiken unter anderem Arbeitsagenturen und die Bundeswehr sowie Beschäftigte im Bereich der Wasserschifffahrt.

ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier: „Für die Verursacher der Krise gibt es Milliarden im Wochentakt, für die, die den Karren wieder aus dem Dreck ziehen müssen, gestern nicht einmal ein Angebot. Wir werden nächste Woche ein erstes klares Zeichen setzen, wer in diesem Land wirklich dafür sorgt, dass der Laden läuft.“

ver.di fordert 6,5 Prozent Entgelterhöhung. Zur Stärkung der unteren Einkommen soll die Steigerung mindestens 200 Euro betragen. Außerdem fordert ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden sowie eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.

Warnstreiks gegliedert nach ver.di Bezirken und Datum:

Dienstag, 6. März

Südbaden:
Truckaktion mit mehrstündigen Warnstreiks in Lörrach mit Betrieben auch aus Waldshut, Kundgebung um 12.30 Uhr vor dem Rathaus Lörrach
Truckaktion in Offenburg am Busbahnhof, dort um 17.30 Uhr Demo mit Beschäftigten aus der Ortenau, anschließend Kundgebung vor dem Rathaus in Offenburg

Oberschwaben:
Mehrstündiger Warnstreik bei der Bundeswehr in Ummendorf, Aktion des Landratsamtes Sigmaringen mit anschließendem Demozug durch die Stadt Sigmaringen (Beginn 15.30 Uhr vor dem Landratsamt Sigmaringen)

Schwarzwald-Bodensee:
11.00 – 12.30 Uhr mehrstündiger Warnstreik und Kundgebung in Radolfzell, betroffen sind die Stadtverwaltung Radolfzell, das Krankenhaus, die Stadtwerke Radolfzell, das Versorgungsamt

Mittwoch, 7. März

Stuttgart:
Ganztägiger Warnstreik: u.a. Nahverkehr, Müll, Kitas, Klinikum, Stadtverwaltung in Stuttgart, weitere Kommunen und Landratsämter aus der Region, Wasser- und Schifffahrtsamt, Arbeitsagentur, Sparkasse Ludwigsburg
Ab 9:30 Uhr Streikversammlung DGB Haus,
Ab 11 Uhr Demo, 12 Uhr Kundgebung Marktplatz u.a. mit ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier und ver.di Bezirksgeschäftsführer Bernd Riexinger

Mittelbaden-Nordschwarzwald:
Ganztägiger Warnstreik und Kundgebung in Karlsruhe auf dem Marktplatz am Vormittag, die meisten Bereiche inklusive Nahverkehr; weitere Streiks in Gaggenau, Rastatt und Pforzheim.

Fils-Neckar-Alb:
Ganztägiger Warnstreik in Esslingen, 11 Uhr Demo ab Gewerkschaftshaus, 12 Uhr Kundgebung vor dem Alten Rathaus, betroffen sind vor allem die Stadtverwaltung, das Klinikum, SVE (Omnibusse), Kitas, Stiftung Jugendhilfe Aktiv Esslingen
Göppingen: Ganztägiger Warnstreik in mehreren Dienststellen, auch in Eislingen
Stadtverwaltung Geislingen: Ganztägiger Warnstreik

Quelle: ver.di

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„Abwegige Forderungen bieten keine Grundlage für ein Angebot“

Arbeitgeber stellen Eckpunkte für die weiteren Verhandlungen vor / „Zu den Forderungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro führt kein Weg“

Potsdam. Die erste Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist ohne Ergebnis vertagt worden. Die Arbeitgeber haben – entgegen ihrer ursprünglichen Planung – kein förmliches Angebot abgegeben, sondern Eckpunkte für die weiteren Verhandlungen vorgestellt.

„Die vollkommen abwegigen Forderungen der Gewerkschaften bieten keine Grundlage für ein förmliches Angebot. Wir haben die Gewerkschaften deshalb heute dazu aufgefordert, ihre Forderungen auf ein realistisches Maß zu reduzieren. Dazu sind sie nicht bereit gewesen“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Die Gewerkschaften blenden bei ihren Forderungen alle maßgeblichen Faktoren aus. Nichts rechtfertigt Lohnerhöhungen in der geförderten Höhe oder ermöglicht die Finanzierung derartiger Personalkostensteigerungen – weder die erwartete Inflation, noch die allgemeine Lohnentwicklung, noch die wirtschaftliche Lage der Kommunen und der kommunalen Unternehmen.“

In den Verhandlungen haben die Arbeitgeber erklärt, bei Vorlage einer verhandlungsfähigen Forderung folge die kurzfristige Abgabe eines verhandlungsfähigen förmlichen Angebotes. Grundlage sind die folgenden Punkte:
– Angemessene Entgelterhöhung, keine Nullrunde
– Gleiche lineare Erhöhung für alle Beschäftigten, kein Mindest- oder Sockelbetrag
– Verbesserungen für die Auszubildenden
– Keine gesonderte Erhöhung bei den Versorgungsbetrieben

„Wir wollen angemessene Entgelterhöhungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen. Zu den Forderungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro führt jedoch kein Weg“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Unser Ziel bleibt eine zügige Tarifrunde, ohne Schlichtung.“

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 12. und 13. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: VKA

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Öffentlicher Dienst: Kein Arbeitgeberangebot – ver.di ruft zu Warnstreiks auf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Haltung der Arbeitgeber von Bund und Kommunen scharf kritisiert, in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot vorzulegen. „Statt konstruktiv zu verhandeln, erwarten die Arbeitgeber als Vorbedingung eine Demutsgeste der Gewerkschaften. Dies ist kein Signal für die Wertschätzung der Beschäftigten“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag in Potsdam. Die Antwort auf diese Verweigerungshaltung der Arbeitgeber würden die Beschäftigten jetzt in den Betrieben geben. „Wir werden in der kommenden Woche in allen Bundesländern zu Warnstreiks im öffentlichen Dienst aufrufen“, so Bsirske.

„Wenn die Beschäftigten morgens in den Nachrichten lesen und hören, dass der Bundespräsident für 20 Monate Amtszeit 199.000 Euro Ehrensold bekommt und dass die Europäische Zentralbank innerhalb weniger Wochen über eine Billion Euro ohne jede Bedingung und Gegenleistung für ein Prozent Zinssatz an die privaten Banken verteilt, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst kein Geld da sein soll“, betonte Bsirske. Jetzt sei es Zeit für einen „Ehrensold für Krankenschwestern, Müllmänner, Erzieherinnen, Berufsfeuerwehrleute und alle anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst“. Sie leisteten mit ihrer Arbeit tagtäglich einen entscheidenden Beitrag für den Zusammenhalt und das Funktionieren der Gesellschaft. Keinesfalls dürften sich die deutlichen Reallohnverluste der letzten Jahre fortsetzen. Nötig seien spürbare Gehaltserhöhungen, auch um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft zu sichern.

ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen eine Entgelt- und Besoldungserhöhung von 6,5 Prozent. Als soziale Komponente soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem sollen Auszubildende unbefristet übernommen und die Ausbildungsvergütungen um 100 Euro erhöht werden. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 12. und 13. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: ver.di

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„Unser Ziel ist ein Abschluss mit Augenmaß“

Start der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst / Deutliche Kritik an Gewerkschaftsforderungen

Frankfurt am Main. Morgen beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen in Potsdam. Hierzu der Präsident und Verhandlungsführer der kommunalen Arbeitgeber, Dr. Thomas Böhle: „Unser Ziel ist ein Abschluss mit Augenmaß. Das vermissen wir bei den Gewerkschaften derzeit noch. Gehaltssteigerungen in der Größenordnung der Gewerkschaftsforderungen hätten unweigerlich Leistungskürzungen für die Bürger, Personalabbau und den Abbau von Ausbildungsplätzen zur Folge. Das kann nicht in unserem Interesse liegen und wir lehnen die Forderungen deshalb ab.“

Die Gewerkschaften fordern „6,5 Prozent, mindestens 200 Euro“ und somit eine durchschnittliche Erhöhung von acht Prozent.

Die kommunalen Arbeitgeber wenden sich insbesondere gegen den geforderten Mindestbetrag, der zu überproportionalen Steigerungen in den unteren und mittleren Entgeltgruppen führt. Das betrifft vor allem kommunale Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, zum Beispiel im Nahverkehr, in der Entsorgungswirtschaft oder bei den Bodenabfertigungsdiensten der Flughäfen. „Die Anstrengun¬gen der kommunalen Arbeitgeber, diese Unternehmensbereiche in der öffentlichen Tarifbindung zu halten, würden mit einem Mindestbetrag zunichte gemacht“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Für die Forderungen gilt insgesamt: „Die Gewerkschaften fordern ausgerechnet in jenen Bereichen überproportionale Steigerungen, in denen die Bezahlung im öffentlichen Dienst ohnehin über der Privatwirtschaft liegt: Im Bereich der unteren Entgeltgruppen, bei kommunalen Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, und bei den Auszubildenden.“

Zur VKA-Pressemappe zur Tarifrunde
http://www.vka.de/site/home/vka/presse/pressemappe_der_vka/

Quelle: VKA

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Kommunale Arbeitgeber: Forderungen sind illusorisch

VKA: „Keine Erwartungen wecken, die wir nicht erfüllen können“ / Verschuldung der Kommunen so hoch wie noch nie / Tarifrunde startet am 1. März

„Die von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen sind angesichts der Rekordverschuldung der Kommunen vollkommen illusorisch und inakzeptabel – bei allem Verständnis für den Wunsch nach mehr Geld“, so der Präsident und Verhandlungsführer der VKA, Dr. Thomas Böhle, zu den heute veröffentlichten Gewerkschaftsforderungen in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

„Die Forderungshöhe der Gewerkschaften ist völlig aus der Luft gegriffen. Sie steht in keinem Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen“, so Böhle weiter. „Unser Ziel für die Tarifrunde ist, in dem außerordentlich begrenzten Rahmen einen Kompromiss zu finden, der die Belange der Beschäftigten angemessen berücksichtigt. Jedoch sollten wir keine Erwartungen wecken, die wir nicht erfüllen können.“

Die Gewerkschaftsforderungen – 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro – würden die Kommunen insgesamt gut sechs Milliarden Euro kosten. Durch den geforderten Mindestbetrag von 200 Euro liegt das Gesamtvolumen bei 8 Prozent und somit noch höher als die Tarifforderung in der Metall- und Elektroindustrie. Dabei haben die Kommunen im vergangenen Jahr keine Gewinnsteigerungen verzeichnen können. Ihre „Finanzkrise“ besteht unverändert fort. Der Schuldenstand der Kommunen hat 2011 einen neuen Rekord von 128,7 Milliarden Euro erreicht.

Die Darstellung der Gewerkschaften, es bestehe ein Nachholbedarf im öffentlichen Dienst weisen die Arbeitgeber als sachlich falsch zurück: „Ein Nachholbedarf würde bedeuten, dass die Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst geringer waren als in der Gesamtwirtschaft und dass nun genügend Geld da sei, einen Nachschlag zu finanzieren. Beides trifft nicht zu“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Seit Einführung des Tarifvertrages TVöD 2005 stiegen die Gehälter der Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst um 10,2 Prozent, in den unteren Gehaltsgruppen war der Anstieg noch stärker (bis zu 12,66 Prozent). Zusätzlich gab es seit 2005 Einmalzahlungen in Höhe von 1.365 Euro. Die Bruttolöhne und gehälter je Arbeitnehmer sind nach dem Statistischen Bundesamt im gleichen Zeitraum um 9,6 Prozent gestiegen.

Quelle: VKA

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Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst – Forderungen werden an die Verhandlungspartner im Arbeitgeberverband überbracht

Am 09. Februar 2012 beschloss die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die Tarifforderungen für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen.

Noch am gleichen Tag startete in Berlin der ver.di-Truck mit der Botschaft „Wir sind es wert“ seine Deutschland-Tour durch zahlreiche Städte der Republik.

Im ver.di-Bezirk Leipzig-Nordsachsen wird der Truck am 23. Februar 2012 vor dem Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, der Stadtreinigung, in der Geithainer Straße 60, um 14.30 Uhr Station machen.

Eingeladen dazu ist auch der Vertreter in der Verhandlungskommission der Arbeitgeberseite, Herr Frank Pörner.

„Herr Pörner ist hauptberuflich Personalamtsleiter in der Stadtverwaltung Leipzig. Von daher ist er ganz nah dran an den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und kann ihre Leistungsbereitschaft sicher mit am besten einschätzen“, meint Ines Jahn vom ver.di-Bezirk Leipzig-Nordsachsen.

Die Beschäftigten der Stadtreinigung wollen nach ihrer Frühschicht den Truck in Empfang nehmen und eine Botschaft an Herrn Pörner auf den Weg bringen.

Quelle: ver.di

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Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2012

Im März 2012 beginnen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Die Bundestarifkommission (BTK) hat am 9. Februar ihre Forderungen für die Beschäftigten unter dem Motto „Wir sind es wert“ in Berlin bekannt gegeben. ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten eine Entgelterhöhung von 6,5 Prozent. Für untere Einkommen soll die Steigerung mindestens 200 Euro betragen. Die erste Verhandlungsrunde wird am 1. März in Potsdam stattfinden.

Zur Pressemitteilung vom 9. Februar 2012 (Forderungsaufstellung)
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++de858a48-531f-11e1-4491-0019b9e321cd

Daten und Fakten zum öff. Dienst
http://www.verdi.de/presse/aktuelle-themen/++co++359d7e38-377f-11e1-7888-0019b9e321cd/Daten-und-Fakten-zum-ff.-Dienst.pdf

Quelle: ver.di

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Tarifrunde 2012 Bund und Kommunen

Die Vorbereitungen für die Tarifrunde 2012 für Bund und Kommunen laufen bereits. Die neue Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK) hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 26./27. Oktober 2011 die Kündigung der Entgelttabellen zum 29. Februar 2012 beschlossen. Die Forderungen für die Tarif- und Besoldungsrunde 2012 werden am 9. Februar 2012 von der BTK aufgestellt. Basis dafür sind die Forderungsvorschläge, die in Betrieben und Regionalkonferenzen bis dahin diskutiert werden. Doch schon jetzt sind sich die Mitglieder der Bundestarifkommission einig: WIR SIND ES WERT. Wir leisten gute Arbeit und gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden!
Bundestarifkommission ö.D. stellt die Weichen für die Tarifrunde 2012: Deutliche Einkommenszuwächse erforderlich!

Quelle: ver.di

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Zulage für IT-Fachkräfte bei kommunalen Arbeitgebern

Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik kann ab sofort angewendet werden

Auf dem Arbeitsmarkt gibt es eine erheblich gestiegene Nachfrage nach Fachkräften im IT-Bereich. Um bei der Gewinnung und der Bindung von IT-Fachkräften marktfähig zu sein und mit anderen Arbeitgebern konkurrieren zu können, bedarf es nach Tätigkeiten und Regionen unterschiedlicher Anreize, die mit den tariflichen Arbeitsbedingungen nicht immer abzubilden sind.

Die Mitgliederversammlung der VKA hat deshalb in ihrer Sitzung am 11. November 2011 eine „Arbeitgeberrichtlinie zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik (IT-RL)“ beschlossen. Die IT-Fachkräftezulage kann bis zu 1.000 Euro monatlich betragen und für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren gewährt werden.

Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von IT-Fachkräften im begründeten Einzelfall notwendig ist, können kommunale Arbeitgeber ab sofort die Regelungen dieser Arbeitgeberrichtlinie für den Geltungsbereich des TVöD und des TV-V anwenden. Die Richtlinie bezieht sich auf die in den Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppierten IT-Fachkräfte mit einschlägiger Fachhochschul- oder Hochschulausbildung und Beschäftigte mit gleichwertigen Kenntnissen sowie auf Fachinformatiker.

Hinweise zur Anwendung der Richtlinie erhalten kommunale Arbeitgeber bei ihrem kommunalen Arbeitgeberverband.

Die Richtlinie als Download: http://www.vka.de/media/exe/18/e9a37a0a5a6bc5da9e3f5c10f86b6568/it-richtlinie_2011.pdf

Quelle: VKA

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Meldungen zu Abwasserreingung 2010

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv

Meldungen zur Abwasserreinigung 2008
Meldungen zur Abwasserreinigung 2009

Mai 2010
03.05.2010 Ozon zur Reinigung von Abwässern aus Produktionen ohne Altpapiereinsatz 
April 2010
10.04.2010 Aktivkohle aus dem Wasserwerk in der Abwasserbehandlung 
07.04.2010 Thema Abwasser binational betrachtet 
März 2010
27.03.2010 Engelsbrand: Optimierung der Energieeffizienz der Gemeinde Engelsbrand 
Februar 2010
26.02.2010 Effektive Behandlung von Nanofiltrationsretentaten in der ARA 
Januar 2010
08.01.2010 Praxistest eines Pflanzen-Bodenfilters 

 


Ozon zur Reinigung von Abwässern aus Produktionen ohne Altpapiereinsatz

Ziel des Forschungsvorhabens IGF 15372 war die Bewertung der Wirkung von Ozon auf relevante Abwasserparameter (CSB, BSB5, Färbung, Toxizität, etc.) aus Papierproduktionen mit überwiegendem Frischfasereinsatz.
Ferner sollten die Kriterien für eine Ozonbehandlung dieser Abwässer als effiziente weitergehende Abwasserreinigungsmaßnahme ermittelt werden. Hierzu zählen neben dem Einfluss von Ozon auf die Abwassereigenschaften auch die Ermittlung der benötigten Ozonmenge und Aufenthaltszeit.
Die untersuchten Abwässer waren gut bis sehr gut zur Ozonbehandlung mit anschließender biologischer Behandlung als weitergehende Reinigung geeignet, wenn zuvor ein vollständiger biologischer Abbau stattgefunden hat. Durch Ozonbehandlung und nachfolgende biologische Behandlung lassen sich die CSB-Konzentrationen im Gesamtabwasser um bis zu 80 % reduzieren. Dabei wird der Erfolg der Ozonbehandlung ausschließlich von der Ozondosis bestimmt. Die hydraulische Verweilzeit hat im untersuchten Rahmen keine Auswirkung auf den Reinigungserfolg.
Durch Ozonbehandlung war bei den Versuchen eine Reduzierung der Substanzen, die zum AOX beitragen, um bis zu 70 % möglich. Bei den durchgeführten Versuchen konnten keine toxischen Wirkungen des behandelten Abwassers auf aquatische Organismen nachgewiesen werden.
Mit zunehmender CSB-Elimination steigen jedoch auch die Behandlungskosten, so dass bei einer Anlagenerweiterung die Wirksamkeit gegenüber der Wirtschaftlichkeit abgewogen werden muss. Die Betriebsmittelkosten für eine weitergehende Abwasserreinigung mit Ozon und nachgeschaltetem Biofilter betragen in einem beispielhaft betrachteten Fall 0,17 – 0,39 €/m³ Abwasser.
Das Forschungsvorhaben IGF 15372N der AiF-Forschungsvereinigung PTS wurde im Programm zur Förderung der „Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über die AiF finanziert. Dafür sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Unser Dank gilt außerdem den beteiligten Firmen der Papier- und Zellstoffindustrie für die Unterstützung der Arbeiten.

Quelle: http://www.ptspaper.de/news_archiv.html?status=details&news_id=784
 
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Aktivkohle aus dem Wasserwerk in der Abwasserbehandlung

Erschöpfte Aktivkohlen aus der Trinkwasseraufbereitung werden zur weitergehenden Abwasserbehandlung eingesetzt

Die Adsorption mittels Kornaktivkohle dient in zahlreichen Wasserwerken der Entfernung organischer Spurenstoffe bzw. als Sicherheitsstufe, um einer bestehenden Gefährdung des Rohwassers begegnen zu können. Früher wurden Aktivkohlen nach Erschöpfung meist einer thermischen Reaktivierung unterzogen und danach als Reaktivate erneut eingesetzt. Aus betriebswirtschaftlichen bzw. technischen Gründen entfällt heute in den meisten Fällen eine Reaktivierung beladener Wasserreinigungskohlen, sodass im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nach entsprechenden Verwertungsmöglichkeiten gesucht wurde. Eine Option wird darin gesehen, erschöpfte Aktivkohlen aus Trinkwasseraufbereitung zur weitergehenden Abwasserreinigung zu nutzen.
Nach der Theorie zur Adsorption erhöht sich die Beladungskapazität von Aktivkohlen mit zunehmender Rohwasserbelastung. Da in Abwässern vergleichsweise deutlich höhere Spurenstoffkonzentrationen vorliegenden wurde im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Vorhabens die Eignung des Einsatzes erschöpfter Aktivkohlen aus der Trinkwasseraufbereitung zur weitergehenden Abwasserbehandlung untersucht.
Nach Festlegung der verfahrenstechnischen Kenngrößen zur Vorgehensweise beim Mahlprozess der Kornaktivkohle wurden mit der konditionierten Pulverkohle adsorptionstechnische Untersuchungen im Labormaßstab durchgeführt.
Dazu wurden Aktivkohlen verschiedener Wasserwerke aus adsorptionstechnischer Sicht bezüglich der Entfernung pharmazeutische Wirkstoffe, Röntgenkontrastmittel und Korrosionsschutzmittel bewertet. Abhängig vom Beladungsgrad und der Aktivkohlesorte ergeben sich unterschiedliche Leistungsdaten der erschöpften Wasserreinigungskohlen nach der Mahlung.
Nach den bislang vorliegenden Resultaten erscheint eine Verwertung erschöpfter Aktivkohlen aus der Trinkwasseraufbereitung zur weitergehenden Abwasserbehandlung Ziel führend. Auf kommunalen Kläranlagen können damit nicht biologisch abbaubare Spurenstoffe adsorptiv eliminiert und somit aus Oberflächenwässern, die als Rohwasserressource für die Trinkwassergewinnung dienen, ferngehalten werden.
Die Untersuchungen werden unter praxisnahen Bedingungen durchgeführt, mit dem Ziel, die Erkenntnisse im Rahmen eines konkreten Projektes großtechnisch umzusetzen. Dazu werden im weiteren Projektverlauf auch …mehr:

http://www.tzw.de/de/abteilungen/technologie/aktivkohle_aus_dem_wasserwerk-259/

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Thema Abwasser binational betrachtet

Nahezu in allen Grenzgebieten Deutschlands gibt es beim
Thema Gewässerschutz Kontakte mit den Nachbarn. Über die
DWA-Nachbarschaften findet ein reger Erfahrungsaustausch
statt. Wir informieren Sie, liebe Leser, immer wieder gernedarüber.
Die gemeinsamen Interessen beim Gewässerschutz auf
beiden Seiten des Rheins standen im Mittelpunkt des ersten
deutsch-französischen Nachbarschaftstags des Betriebspersonals.
Zu diesem hatte der DWA-Landesverband Baden-
Württemberg auf Initiative des Landratsamtes Breisgau-
Hochschwarzwald nach Neuenburg und Chalampé eingeladen.
Dabei ging es um einen Einblick in die Abwasser- und
Klärtechnik sowie um die Arbeit der Aufsichtsbehörden.
Außerdem besichtigten die Teilnehmer die Kläranlage von
Chalampé.
Die badischen und die elsässischen Kläranlagen benutzen
für die Einleitung ihrer gereinigten Abwässer den Rhein als
Gewässer. Beide Seiten sind schon aus diesem Grund an einem
wirksamen Gewässerschutz interessiert. Der hohe Wirkungsgrad
kommunaler Kläranlagen ist nicht nur ein Ergebnis
der Investitionen in die Abwassertechnik, sondern
auch das Resultat regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen
für das Betriebspersonal. Deswegen hatte die DWA bereits
vor mehr als 30 Jahren die Kläranlagen-Nachbarschaften
gegründet.
Das Treffen in Neuenburg und Chalampé war die erste grenzüberschreitende
Veranstaltung dieser Art. Im Rahmen dieses
Treffens erläuterten Arno Schlecht vom Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald und Georges Walter vom Conseil
Général Haut Rhin die Arbeit der Aufsichtsbehörden.
Die rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinbarten
für 2010 ein zweites deutsch-französisches Kläranlagen-
Nachbarschaftstreffen. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch
soll zu optimierten Planungs- und Genehmigungsverfahren
beiderseits des Rheins beitragen. Die Verantwortlichen
in den Verwaltungen erhoffen sich dadurch
Kosteneinsparungen bei Bau und Unterhalt von Kläranlagen

Auszugsweise aus Oberbadisches Volksblatt,
26. November 2009, Pressemitteilung des Landratsamts
Breisgau-Hochschwarzwald

Quelle: http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info2-2010.pdf

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Engelsbrand: Optimierung der Energieeffizienz der Gemeinde Engelsbrand 

Nachhaltige Energiepolitik ist ein Thema, das nur mit gesamtgesellschaftlichem Engagement umgesetzt werden kann. Die Gemeinde hat sich im letzten Jahr dazu entschlossen, ihrer Verantwortung auf kommunaler Ebene durch die Teilnahme am European Energy Award gezielt und langfristig nachzukommen. Zur Unterstützung dieses Vorhabens hat man sich die Hochschule Pforzheim als kompetenten Partner zur Seite gestellt.

Unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Guy Fournier haben sich der Wirtschaftsingenieurwesen-Student Dominik Bischoff  und die Maschinenbau-Studierenden Julian Wahl, Michael Kuntzer und Matthias Schwarz im Rahmen eines interdisziplinären Projekts mit der Wasserversorgung und Wasserentsorgung  in Engelsbrand im Hinblick auf deren Energie- und CO2 -Effizienz beschäftigt. Konkret geht es dabei um die sanierungsbedürftige Kläranlage der Gemeinde.

Bei ihrer Projektpräsentation in der Alten Turnhalle Grunbach stellten die Studierenden gestern ihre ökologisch wie ökonomisch effiziente Alternative zu einer Sanierung vor. Das innovative Konzept besteht darin, die Kläranlage in Engelsbrand zu schließen und stattdessen die vorhandene Klärkapazität der Stadt Neuenbürg zu nutzen. Aufgrund der geographischen Lage wäre es möglich, das Engelsbrander Abwasser auf der Gefällstrecke nach Neuenbürg durch eine Turbine zu leiten und dadurch emissionsfrei Strom zu erzeugen. Darüber hinaus könnte das im Klärprozess frei werdende Methan durch den in Neuenbürg vorhandenen Faulturm als Biogas zur Energiegewinnung genutzt werden. Ein derartiges Projekt wurde in Deutschland bisher noch nicht umgesetzt, würde jedoch die Energie- und CO2-Bilanz der Wasserversorgung erheblich verbessern.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Studentengruppe konnten schließlich deutlich zeigen, dass ökologische Ziele auch einen wirtschaftlichen Nutzen bringen können. Neben der beträchtlichen Einsparung von CO2 und der emissionsfreien Stromerzeugung kann das Klärwerk Neuenbürg durch die Zuführung des Engelsbrander Abwassers deutlich effizienter eingesetzt werden und dadurch zum finanziellem Nutzen für beide Gemeinden beitragen.

Ob die Vorschläge der Pforzheimer Studentengruppe in der Gemeinde Engelsbrand umgesetzt werden, entscheidet der Gemeinderat. Das große Interesse der Bürger an der öffentlichen Projektpräsentation und die intensive Diskussion an diesem Abend haben gezeigt, dass das Interesse an ökologisch sinnvollen Energiekonzepten in jedem Fall vorhanden ist.

http://www.fh-pforzheim.de/De-de/Technik/Wirtschaftsingenieurwesen/nachrichten/Seiten/Klimaschutzkonzeptf%C3%BCrdieGemeindeEngelsbrand.aspx

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Effektive Behandlung von Nanofiltrationsretentaten in der ARA

Im Rahmen dieses Projektes wurden Behandlungsmethoden identifiziert, mit denen die speziellen NF-Konzentrate aus der weitergehenden Abwasserbehandlung gleichzeitig wirtschaftlich und effektiv behandelt werden können, so dass sie bei der Rückführung in die biologische Stufe keine Störungen hinsichtlich der Ablaufqualität des Abwassers hervorrufen.
Im Rahmen dieses Projektes wurden Behandlungsmethoden identifiziert, mit denen die speziellen NF-Konzentrate aus der weitergehenden Abwasserbehandlung gleichzeitig wirtschaftlich und effektiv behandelt werden können, so dass sie bei der Rückführung in die biologische Stufe keine Störungen hinsichtlich der Ablaufqualität des Abwassers hervorrufen.

Die im Konzentrat enthaltenen Stoffe sind biologisch inert, d.h. biologisch nicht weiter abbaubar. Dies würde bei einer einfachen Rückführung zu einer Aufkonzentrierung in der biologischen Stufe führen. Im Rahmen des Projektes wurden zur Lösung dieses Problems zwei Ansätze verfolgt:

Die unmittelbare Entfernung von Schadstoffen durch Flockung/Fällung:
1. Bis zu 50 % des CSB können so entfernt werden. Der restliche Anteil verbleibt im Konzentrat, wodurch sich dieses Verfahren v. a. eignet wenn die NF nur für einen Teilstrom eingesetzt wird und nur geringe Konzentratvolumina anfallen.
2. Die Crackung der refraktären CSB-Verbindungen durch oxidative Verfahren, verbunden mit einem nachfolgenden biologischen Abbau der wieder bioverfügbaren Moleküle: In der Summe aus direkter Oxidation und nachfolgendem anaeroben/aeroben Abbau können so, abhängig von den aufzuwendenden Betriebskosten, 40 – 80 % des CSB ohne Anfall von Reststoffen eliminiert werden.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über alle Versuchsergebnisse:

Zur Behandlung der untersuchten Konzentrate sind verschiedene Verfahren prinzipiell verfügbar und geeignet. Bei den oxidativen Verfahren ist die Wirksamkeit v. a. von den akzeptierten Betriebskosten abhängig. Die Simulation zeigte, dass für kleine Teilströme u. U. sogar eine Rückführung des unbehandelten Teilstromes unkritisch sein kann.

Das Forschungsvorhaben IGF 15290N der Forschungsvereinigung PTS wurde im Programm zur Förderung der „Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über die AiF finanziert. Dafür sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Unser Dank gilt außerdem den beteiligten Firmen der Papier- und Zulieferindustrie für die Unterstützung der Arbeiten.

Quelle: http://www.ptspaper.de/news_archiv.html?status=details&news_id=779

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Praxistest eines Pflanzen-Bodenfilters

In Hamburg-Volksdorf wurde ein mehrjähriger Praxistest eines Hochleistungs-Pflanzen-Bodenfilters durchgeführt. Neben den obligatorischen Standardparametern wurden in das umfassende Untersuchungsprogramm auch prioritäre Substanzen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen. Weitere Informationen enthält das Internet:

www.umweltpilot.de  

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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2013

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März 2013
12.03.2013 ver.di plädiert für Umlagefinanzierung: Wer nicht ausbildet, muss zahlen

ver.di plädiert für Umlagefinanzierung: Wer nicht ausbildet, muss zahlen

„Nicht ausbilden zu wollen und sich gleichzeitig über einen Fachkräftemangel beschweren, das passt für uns nicht zusammen“, betont Beate Mensch, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Die aktuellen Zahlen belegen, dass es keine ausreichenden Anreize für Unternehmen gibt, um auszubilden – trotz des oft beklagten Fachkräftemangels. Hier muss dringend nachgesteuert werden.“

Hintergrund ist eine Veröffentlichung im Handelsblatt vom heutigen Dienstag, nach dem das Ausbildungsplatzangebot 2012 um insgesamt 2,4 Prozent zurückgegangen ist. Für 2013 erwarte das Bundesbildungsministerium danach erneut einen Rückgang um weitere drei Prozent. Die veröffentlichten Zahlen bestätigen eine Entwicklung, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bereits im Herbst 2012 hervorgehoben hatte. Bereits damals wurde auf einen Abbau von 10.000 betrieblichen Ausbildungsplätzen hingewiesen. Das entspräche einem Minus von 1,8 Prozent.

Die für den Bereich Jugend in ver.di zuständige Gewerkschafterin bekräftigte die Forderung nach einer Ausbildungsumlagefinanzierung: Alle Unternehmen, die nicht ausbilden, sollen in einen gemeinsamen Topf einzahlen, aus dem ausbildende Unternehmen finanzielle Unterstützung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten. „Wer nicht ausbildet, muss zahlen“, fasst das Bundesvorstandsmitglied die Forderung der ver.di-Jugend zusammen.

Trotz öffentlicher Diskussion um einen drohenden Fachkräftemangel sei die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland weiter zurückgegangen. „Nur noch knapp 22 Prozent aller deutschen Betriebe bilden aus“, kritisierte die Gewerkschafterin. ver.di mache sich daher für gesetzliche Regelungen zur Schaffung zusätzlicher, qualitativ hochwertiger Ausbildungsplätze stark und fordere finanzielle Anreize für ausbildungswillige Unternehmen, so Beate Mensch weiter.

Sie kritisierte, dass sich Unternehmen immer mehr aus gesellschaftlichen Verantwortungsbereichen wie der Ausbildung von Nachwuchskräften zurückzögen. Diese Tendenz der letzten Jahre führe auch zu einer Gefährdung des sozialen Friedens in Europa. Die Politik sei gefordert, für eine andere Form des Wirtschaftens einzutreten. Aus diesem Grund beteilige sich die ver.di-Jugend an den Aktionstagen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) unter dem Motto „Gemeinsam für eine bessere Zukunft: Nein zum Spardiktat“ am 13. und 14. März 2013 im Vorfeld des geplanten EU-Gipfels.

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Meldungen zur Schlammbehandlung 2012

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November 2012
24.11.2012 EU-Kommission: Beim 10%-Ziel wird Klärschlamm mehrfach bewertet 
Oktober 2012
21.10.2012 Video Mainz: Von Schmutz zu Strom 
21.10.2012 Novelle der Klärschlammverordnung und neue Verordnung zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm
August 2012
17.08.2012 Energie von Mikroben für Klärschlammtrocknung 
17.08.2012 Wirkungsvolle Konditionierungshilfe zur Schlammentwässerung 
17.08.2012 Klärschlamm gehört nicht auf Äcker 
17.08.2012 BDE: Klärschlamm bleibt wichtiger Phosphor-Lieferant für die Landwirtschaft 
14.08.2012 Lingener gewinnen Kohle aus Klärschlamm 
Juli 2012
17.07.2012 Bericht „Schlammfaulung statt aerober Stabilisierung?“
Juni 2012
17.06.2012 Klärschlamm auf dem Acker – Multiresistentes Restrisiko 
07.06.2012 Energieeffiziente Klaeranlagen – Hochlastfaulung für Klärschlamm 
07.06.2012 Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen -Co-Vergärung in Faulbehältern
Mai 2012
19.05.2012 Großen Bedarf an Kapazität der Klärschlammverbrennung in Europa
Februar 2012
25.02.2012 Mannheim: Klärschlammvergasungsanlage auf Video  
25.02.2012 Komplettentleerung der Faulbehälter hielt manche Überraschung bereit 
25.02.2012 Schaum im Faulbehälter war einmal… 
25.02.2012 Inspektion und Grundreinigung eines Faulbehälters 
25.02.2012 Kalkmilchherstellung: Eine saubere Sache dank Automatisierung

EU-Kommission: Beim 10%-Ziel wird Klärschlamm mehrfach bewertet

Das Ziel der EU, bis 2020 einen Anteil von 10 % des Energieverbrauchs im Verkehrssektor durch erneuerbare Energien zu erreichen, soll durch neue RL-Vorschläge der EU-Kommission modifiziert werden. Sie schlägt vor, dass der Anteil von Biokraftstoffen der ersten Generation (zum Beispiel aus Pflanzen wie Mais oder Raps) auf 5 % begrenzt wird. Die Lücke der restlichen 5 % zur Erreichung des Ziels soll durch Biokraftstoffe der zweiten Generation geschlossen werden. Hierzu zählen zum Beispiel Pflanzenabfälle oder aber auch Klärschlamm. Dabei soll z.B. Kraftstoff, gewonnen aus Klärschlamm, bei der Anrechnung auf das 10-Prozent-Ziel 4-fach gezählt werden.
Aus dieser Wertung kann hergeleitet werden, dass Klärschlamm als Energieträger im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele einen höheren Stellenwert hat als beispielsweise nachwachsende Rohstoffe, die direkt zur Energieerzeugung verwendet werden. Dies bestätigt auch die bisherige Forderung der AöW, im Rahmen der EEG-Vergütung, Energie aus Klärgas mindestens mit der Vergütung von Biogas gleichzustellen.

Quelle und weitere Informationen:
Europäische Kommission, Energie, Erneuerbare Energie, Biokraftstoffe – Landnutzungsänderungen (externer Link)
http://ec.europa.eu/energy/renewables/biofuels/land_use_change_de.htm

Quelle: http://www.allianz-wasserwirtschaft.de

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Video Mainz: Von Schmutz zu Strom

BESCHREIBUNG:
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz zeigt in seiner Ausstellung, auf welche Weise Klärschlamm weiter verwendet werden kann. In naher Zukunft wird man aus dem Abfallprodukt Energie gewinnen und Dünger herstellen können.
Die vorrangigen Themen dieses Videos sind Toni Müller, Klärschlamm und Umwelt. Zudem werden die Themen Wirtschaftsbetrieb, Lokal und Abfall behandelt. Einige weitere Hintergründe wie Ausstellung, Energie und Strom werden betrachtet. Mehr:

http://www.newsplay.de/video/allgemeine-zeitung/Rheinland-Pfalz/Vermischtes/video-Mainz-Von-Schmutz-zu-Strom-Toni-M%C3%BCller-Kl%C3%A4rschlamm-Umwelt-Wirtschaftsbetrieb-395810.html

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Novelle der Klärschlammverordnung und neue Verordnung zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm

Im Laufe des Herbstes 2012 will das Bundesumweltministerium den neuen Entwurf der Klärschlammverordnung vorlegen. Das kündigte der Leiter der Abteilung „Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz“ im Bundesumweltministerium, MinDir Dr. Helge Wendenburg, auf der DWA-Bundestagung in Magdeburg am 26. September 2012 an. Im Wesentlichen soll der neue Entwurf dem zweiten Arbeitsentwurf vom August 2010 entsprechen. Das Konzept der Verordnung bleibe erhalten, insbesondere die Grenzwerte würden gegenüber dem älteren Entwurf nicht geändert. Sollten für die Landwirtschaft und den Umweltbereich unterschiedliche Anforderungen an die Klärschlammverwertung bestehen, sollten künftig die Grenzwerte der Landwirtschaft allgemein gelten. Kernstück der Novelle der Klärschlammverordnung sei die Qualitätssicherung mit 13 Paragrafen. Die Novelle werde auch der Einstieg in Regelungen zur „technischen Phosphorrückgewinnung“ sein. Hierzu sei eine „Verordnung zur Nutzung wertgebender Bestandteile von Klärschlämmen bei nicht bodenbezogener Verwertung“ (vorläufiger Titel) (Phosphatgewinnungsverordnung – AbfPhosV) in Vorbereitung. Danach soll die Rückgewinnung von Pflanzennährstoffen Vorrang haben. Konkret bedeutet dies, dass keine Mitverbrennung von Klärschlämmen, die bestimmte Nährstoffgehalte überschreiten, mehr stattfinden soll. Das „Verbrennungsverbot“ solle nicht für Schlämme gelten, die in Monoverbrennungsanlagen eingesetzt werden. Hier soll eine Pflicht zur Separatlagerung der Aschen eingeführt werden.

http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20121002_002/Novelle%20der%20Kl%C3%A4rschlammverordnung%20und%20neue%20Verordnung%20zur%20R%C3%BCckgewinnung%20von%20Phosphor%20aus%20Kl%C3%A4rschlamm

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Energie von Mikroben für Klärschlammtrocknung

Ein neues Biotrocknungsverfahren von Siemens verwertet Klärschlamm energiesparend und schnell. So getrocknet kann Schlamm aus der Abwasseraufbereitung als Dünger verwertet, deponiert oder verbrannt werden. Die neue mechanisch unterstützte Biotrocknung MEB (Mechanically Enhanced Biodrying) benötigt dabei keine von außen zugeführte Wärme wie thermische Trocknungsverfahren, sondern nutzt die von den Mikroben des Schlamms produzierte Energie. So spart sie im Vergleich zu thermischen Trocknungsverfahren 30 Prozent an Betriebskosten ein.

Das Verfahren soll erstmals in einer großen Abwasseraufbereitungsanlage im chinesischen Shenyang eingesetzt werden. Ab Herbst 2012 wird sie 1.000 Tonnen Nassschlamm pro Tag trocknen. Sie wird die größte Klärschlammbehandlungsanlage der Welt sein, die mit einem nicht-thermischen Verfahren arbeitet.

Bei der Abwasserreinigung fallen große Mengen an dünnflüssigem Klärschlamm mit geringem Feststoffanteil an. Für Weiterverwertung, Deponierung oder Verbrennung muss dieser meist erst entwässert werden, was häufig durch Pressen geschieht. So kann ein Feststoffgehalt von etwa 20 Prozent erreicht werden. In manchen Ländern wird dieser stichfeste Schlamm als Dünger auf Felder ausgebracht oder deponiert. In einigen Ländern ist dazu aber ein Feststoffgehalt von mindestens 60 Prozent vorgeschrieben, wie auch in China kürzlich per Gesetz festgelegt. Um diesen hohen Feststoffgehalt zu erreichen, muss der Schlamm getrocknet werden. Das funktioniert mit thermischen Verfahren sehr schnell, aber mit großem Energieaufwand, oder mit Hilfe der Sonne, was aber bis zu zwei Monate dauern kann.

Die Siemens-Lösung erhöht innerhalb von etwa 22 Tagen den Feststoffgehalt des Klärschlamms von 20 auf 65 Prozent, sodass das Produkt als Dünger oder Brennstoff dienen oder in Deponien entsorgt werden kann. Die für die Trocknung nötige Wärme erzeugen biologische Prozesse. Mikroben bauen Nährstoffe im Schlamm ab und erzeugen dabei Wärme. Allein mechanische Energie für Belüftung und Durchmischung des Schlamms ist noch notwendig, um die biologischen Prozesse in Gang zu halten. Ein sechsmonatiger Pilottest auf einer Kompostieranlage in Merrimack im US-Bundesstaat New Hampshire hat gezeigt, dass dieses Verfahren selbst bei Umgebungstemperaturen von bis zu minus zehn Grad Celsius funktioniert. Der Klärschlamm wird in dem kontrollierten Prozess automatisch belüftet und durchmischt. Das System ist eingehaust, sodass etwaige Gerüche durch einen Biofilter abgefangen werden können. Besonders geeignet ist das neue Verfahren für Entwicklungsländer, in denen Energie rar, aber dafür viel Fläche vorhanden ist.

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Wirkungsvolle Konditionierungshilfe zur Schlammentwässerung

Einleitung und Ausgangssituation
Unsere Kläranlage Goslar hat eine Ausbaugröße von 98 000 EW; sie liegt am Rande des Naturparks Harz im südlichen Niedersachsen. Um die Wirtschaftlichkeit unserer Anlage zu verbessern, interessieren wir uns für das Thema einer energieautarken Kläranlage. „Ist das möglich?“, fragten wir uns. Wir wollten der Sache auf den Grund gehen und gaben 2008 eine Studie in Auftrag. Mit den gefundenen Erkenntnissen wollten wir zumindest den Energiebedarf so gering wie möglich halten. Bei den Überlegungen zur Energieoptimierung wurden in der Studie auch die verfahrenstechnischen Schritte unserer Kläranlage durchleuchtet. Dies hatte zur Folge, dass daraufhin einige Veränderungen an der Kläranlage Goslar vorgenommen wurden, die heute schon zu deutlichen Energieeinsparungen führen. Ein wesentlicher Schritt bei der Umsetzung war der Bau einer Co-Substrat-Annahmestation. Hier werden leicht vergärbare Stoffe, wie zum Beispiel Fette, angenommen und in den bestehenden Faulbehälter zudosiert. Doch durch diese Zugabe befürchteten wir Nachteile bei der Schlammentwässerung. Um dem entgegenzuwirken, interessierten wir uns für eine Konditionierung mit der Zumischung über einen FlocFormer, der von der Firma aquen aqua-engineering GmbH (Langelsheim) angeboten wird. Aber auch für den Betrieb ohne Co-Vergärung erhofften wir uns eine wesentliche Verbesserung des Entwässerungsverhaltens. Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012 Zusammenfassung Die Investition in den Flockenformer (FlocFormer) als Konditionierungshilfe hat sich für uns gelohnt. Durch die Einsparungen in den Entsorgungskosten, bedingt durch die Erhöhung des TSGehalts, durch die Erzeugung einer feinkrümeligen Struktur und durch die Polymereinsparungen, wird sich das Gerät in wenigen Jahren amortisieren. Auch der problemlose Einbau und die Integration in die bestehende Entwässerungsschiene haben uns überzeugt. Da das Gerät in verschiedenen Größen lieferbar ist, ist auch ein Einsatz in der mobilen Schlammentwässerung angedacht. Sogar für die Schlammeindickung kann es genutzt werden. Inzwischen haben wir den Flockenformer auch für andere Klärwerke angeschafft.

Autor
Jörg Hinke Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH Niederlassung Goslar Halberstädter Straße 23, 38644 Goslar Tel. ++49 (0)53 21 3376 28 E-Mail: j.hinke@eurawasser.de

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Klärschlamm gehört nicht auf Äcker

Klärschlamm enthält zwar für Pflanzen wertvolle Nährstoffe, wie etwa Phosphor. Doch selbst scharfe Kontrollen und strenge Grenzwerte für einige Schadstoffe können nicht verhindern, dass mit der Ausbringung des Schlamms auf Äckern für Umwelt und Gesundheit bedenkliche Substanzen, wie Kohlenwasserstoffe und Arzneimittel-Wirkstoffe, in den Boden und von dort ins Grundwasser gelangen können. Das UBA spricht sich deshalb aus Vorsorgegründen dafür aus, binnen 10 bis 20 Jahren vollständig auf die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm zu verzichten. Gleichzeitig müssen dann die Monoklärschlammverbrennung (Verbrennungsanlagen, die ausschließlich Klärschlamm verbrennen) ausgebaut und dabei Verfahren zur Phosphorrückgewinnung weiterentwickelt und etabliert werden.

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/46373.php

http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4280.pdf

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BDE: Klärschlamm bleibt wichtiger Phosphor-Lieferant für die Landwirtschaft

Das Umweltbundesamt (UBA) und das Land Baden-Württemberg haben sich in den vergangenen Tagen gegen die Verwendung von Klärschlamm als Dünger auf Ackerflächen ausgesprochen. Stattdessen soll Klärschlamm nach Ansicht des UBA und Baden-Württembergs künftig ausschließlich verbrannt werden.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. teilt diese Auffassung nicht. BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir setzen uns dafür ein, die landwirtschaftliche und landbauliche Verwertung unbedenklicher Klärschlämme weiter auszubauen und damit den im Klärschlamm vorhandenen Phosphor umfassender zu nutzen.“
Der BDE sieht sich in seiner Einschätzung auf einer Linie mit der Bundesregierung und dem von ihr beschlossenen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess). Laut ProgRess stecken die größten heimischen Phosphorrückgewinnungspotenziale in einer gezielten Abwasseraufbereitung und in den bisher nicht unmittelbar zur Düngung verwendeten Klärschlämmen.
Phosphor ist ein wichtiger Bestandteil des Klärschlamms. Er ist ein für das Wachstum von Pflanzen unentbehrlicher Nährstoff. Darüber hinaus wird Phosphor für diverse industrielle Prozesse benötigt.
Die weltweite Rohphosphat-Förderung konzentriert sich derzeit im Wesentlichen auf fünf Länder: China, USA, Marokko, Russland und Tunesien. Wirtschaftlich abbaubare Phosphorvorkommen gehen zurück und auch die Qualität der abgebauten Rohphosphate nimmt ab, so dass es langfristig zu einer Verknappung von Phosphor auf dem Weltmarkt kommt. Umso wichtiger ist es aus Sicht des BDE, heimische Phosphate – wie etwa im Klärschlamm vorhanden – noch stärker als bisher zu nutzen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „In Deutschland fallen jährlich fast zwei Millionen Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse an, darin sind rund 73 600 Tonnen Phosphat enthalten. Das entspricht etwa einem Viertel des derzeit von der Landwirtschaft eingesetzten mineralischen Phosphat-Düngers. Momentan wird weniger als die Hälfte des Klärschlamms auf Ackerflächen oder für Rekultivierungsmaßnahmen eingesetzt. Somit wird ein großer Teil dieser wertvollen Ressource verschenkt. Hier muss umgesteuert werden.“

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Lingener gewinnen Kohle aus Klärschlamm

Was früher Millionen von Jahre, Unmengen an Holz, hoher Temperaturen und viel Druck (bar) bedurfte, kann heute binnen weniger Stunden im Zeitraffertempo Realität werden: die Entstehung von Kohle. Und zwar nicht aus Holz, sondern aus Klärschlamm der Lingener Kläranlage. Das einzige Manko: Der Prozess lässt sich noch nicht wirtschaftlich darstellen – noch nicht. Mehr:

http://www.noz.de/lokales/63848219/lingener-gewinnen-kohle-aus-klaerschlamm 

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Bericht „Schlammfaulung statt aerober Stabilisierung?“

Die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH erarbeitete zusammen mit der TU Kaiserslautern, tectraa/FG Siedlungswasserwirtschaft und der Universität Luxemburg – Campus Kirchberg Siedlungswasserwirtschaft und Wasserbau einen Projektbericht über das Thema „Schlammfaulung statt aerober Stabilisierung“. Der Bericht erschien in der wwt, Ausgabe 3/2012. Ein Tagungsband zum Thema ist in der Schriftenreihe des FG Siedlungswasserwirtschaft der TU Kaiserslautern als Band 30 erschienen. Er kann zu einem Preis von 20,00 € erworben werden.

http://www.siekmann-ingenieure.de/index.php?id=news&language=de&item=71

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Klärschlamm auf dem Acker – Multiresistentes Restrisiko

Ein Streit ist darüber entbrannt, ob Klärschlamm weiterhin als Düngemittel auf Äckern ausgebracht werden darf. Ob diese Praxis ungefährlich ist, weiß man nicht.
VON KATHRIN BURGER

Ein Jahr ist es jetzt her, dass die Ehec-Epidemie Deutschland in Atem hielt und mehr als 50 Menschen das Leben kostete. Wochenlang stocherten die Behörden im Dunkeln, wie sich die Betroffenen mit dem Escherichia-coli-Bakterium O104:H4 angesteckt haben könnten.
Wochenlang verzichtete die Hälfte der deutschen Verbraucher auf Salat…mehr:

http://www.taz.de/!93124/

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Energieeffiziente Klaeranlagen – Hochlastfaulung für Klärschlamm

Stellt eine intelligente Alternative dar und verbessert die Energieeffizienz kommunaler Kläranlagen deutlich.
Präsentation am Beispiel: Kläranlage Schwerzen.
Auch für kleinere Kläranlagen…mehr unter:

http://www.igb.fraunhofer.de/content/dam/igb/de/documents/broschueren/Energieeffiziente_Klaeranlagen__Hochlastfaulung_fuer_Klaerschlamm.pdf

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Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen

• Co-Vergärung in Faulbehältern

Faulbehälter von Kläranlagen sind häufig nur zu 50 % ausgelastet. Durch die Mitbehandlung von Co-Substraten und eine Optimierung des Faulbehälterbetriebs kann die Gasgewinnung und die Stromerzeugung erheblich gesteigert werden.

In dem Merkblatt DWA-M 380 vom Juni 2009 werden die Möglichkeiten und die Rahmenbedingungen einer Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen beschrieben.

Für die Zulassung einer Co-Vergärung in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen ist es zweckmäßig, die im Einzelfall zu beachtenden technischen und rechtlichen Randbedingungen, die Zulässigkeit bezüglich bestimmter Substrate, das Prüfverfahren und das Zulassungsverfahren konkreter zu beschreiben sowie die zuständigen Behörden zu nennen. Daher wurde eine Arbeitshilfe erstellt, die sich an die Anlagenbetreiber und Vollzugsbehörden in Hessen richtet. Diese Arbeitshilfe kann als Grundlage für die Zulassung von Faulbehältern zur Co-Vergärung herangezogen werden.

Durch eine umfassende Analyse der Energieeffizienz einer Kläranlage und die Durchführung der notwendigen Maßnahmen, lassen sich in vielen Fällen Energieeinsparungen bzw. eine höhere Energieeffizienz erzielen. Wie die Praxis zeigt, können diese Analysen und die Durchführung der Maßnahmen, z. B. einer besseren verfahrenstechnischen Steuerung, auch einen Beitrag dazu liefern, die Betriebsstabilität der Anlagen und damit die Reinigungsleistung zu verbessern.
Die als Download verfügbare Arbeitshilfe richtet sich an die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen und deren Berater und soll die Vorbereitung, Beauftragung und Durchführung von Energieeffizienzanalysen unterstützen.
Die Orientierung an einheitlichen Standards kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Beauftragung zu vereinfachen und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.

Die Erstellung von Energieanalysen wird vom Land Hessen finanziell gefördert. Anträge auf die Gewährung einer Zuwendung sind an die zuständige Wasserbehörde zu richten. Die „Verwaltungsvorschrift für die Förderung der Erstellung von Energieanalysen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen“, vom 14. September 2011 wurde im Staatsanzeiger vom 26. September 2011 (StAnz. 39 S. 1200)veröffentlicht.
Die Antragsvordrucke auf Gewährung einer Zuwendung und der Vordruck für den Verwendungsnachweis stehen auch als Download zur Verfügung

http://www.hmuelv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=354ea2231fb6d6b53ed54b3d4766ad39

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Großen Bedarf an Kapazität der Klärschlammverbrennung in Europa

Mit dem Titel „Entwicklung der Klärschlammentsorgung in Europa“, Falko Lehrmann, der Direktor des Innovatherm in Lünen (D) gab ein Plädoyer für eine Erhöhung der Kapazität der Klärschlammverbrennung in Europa.
Und mehr insbesondere für neue Mono-Klärschlammverbrennung in Kombination mit Phosphat-Rückgewinnung. Er tat dies während der jüngsten Klärschlamm-Konferenz in Bergisch Gladbach (D) am 28. und 29. Februar. Er hat auch festgestellt, dass in diesem Moment Phosphat Erholung…mehr:

http://www.phosphaterecovery.com/files/Nieuws/Internet/Hoher_bedarf_an_Kapazitateten_zur_Klaerschlammverbrennung_in_Europa_2012.pdf

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Mannheim: Klärschlammvergasungsanlage auf Video

Die Stadtentwässerung Mannheim (EBS) informiert über ein innovatives Projekt im Bereich erneuerbare Energien. Die Klärschlammvergasungsanlage der Firma Kopf, die europaweit erstmals im großtechnischen Maßstab betrieben wird.
Das VIDEO finden Sie unter:

http://www.mannheim.de/mediathek/beitrag/klaerschlammvergasungsanlage

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Komplettentleerung der Faulbehälter hielt manche Überraschung bereit

Alte Zöpfe abgeschnitten
Die Kläranlage der Stadt Schwabach in Mittelfranken ist seit
16 Jahren in Betrieb. Zwei Faulbehälter mit einem Fassungsvolumen
von je 2000 Kubikmetern, in Reihe geschaltet, sind
zu etwa 70 Prozent ausgelastet. Die Behälter werden per
Gaseinpresslanzen umgewälzt.
Meine Mitarbeiter und ich hatten schon seit einiger Zeit
durch das Schaufenster beobachten können, dass die Umwälzung
in einem Turm recht gut aussah, während sie beim
anderen eher dürftig war. So stellte sich uns die Frage, ob
die Gaseinpresslanzen (Abbildung 1) noch in einem voll
funktionsfähigen Zustand sind.
Weil eine Taucherfirma in unserer Nachbarkläranlage im
Einsatz war, nutzten wir die Gelegenheit, uns vor Ort ein
Bild über deren Arbeitsweise zu machen. Wir sahen, wie
die Reinigung der beiden Türme während des Betriebs erfolgte.
Diese Vorgehensweise wirkte auf mich sehr überzeugend,
sodass ich die Taucher einlud, einen Kontrolltauchgang
in unserer Schwabacher Kläranlage zu unternehmen.
An einem Samstag bei minus 18 Grad Celsius Außentemperatur
stiegen die Taucher dann in unsere beiden Faulbehälter
ein. Sie nahmen von jedem Turm eine Probe aus dem abgesetzten
Schlammgemisch, einer Art Sand-Zopf-Mischung.
Das anschließende Angebot der Firma zur Reinigung der
Behälter lag in einem sechsstelligen Bereich. Darin waren
alle nötigen Tauchgänge enthalten. Offen blieben aber die…

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2012

Autorin
Abwassermeisterin Michaela Jilg
Leiterin des Städtischen Klärwerks Schwabach
Lehrerin der Kläranlagen-Nachbarschaften in Bayern
Tel. ++49 (0)91 22/7 60 16
E-Mail: michaela.jilg@schwabach.de

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Schaum im Faulbehälter war einmal…

Ausgangslage
Unsere Kläranlage Bachwis-Fällanden liegt
in der Schweiz im Kanton Zürich; die Anlage verfügt über
eine Kapazität von 45 000 Einwohnerwerten. Es handelt sich
um eine ganzjährig nitrifizierende und voll denitrifizierende
Anlage mit Phosphatfällung und einem nachgeschalteten
Raumfilter. Weiter ist die Kläranlage mit einer zweistufigen
Faulungsanlage ausgerüstet. Zurzeit wird das Abwasser von
35 000 natürlichen Einwohnern und von diversen maßgeblichen
industriellen und gewerblichen Betrieben (Lebensmittel,
Kosmetik, Bau, Metallverarbeitung, Einkaufszentrum,
total ca. 10 000 EGW) gereinigt. Jeden Herbst standen wir vor der Situation, dass der Vorfaulraum
zu schäumen begann. Kurzfristig konnten wir
durch Absenken des Schlammniveaus im Faulraum und das
Einbringen von Entschäumungsmitteln verhindern, dass
Schaum in die Flammenrückschlagfilter und in die Gasleitung
gelangte.
Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, musste jeweils
über den Zeitraum …

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2012

Autor
Martin Moos
Betriebsleiter ARA Bachwis
Industriestrasse 50, 8117 Fällanden/Schweiz
Tel. ++41 (0)43 355 33 33

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Inspektion und Grundreinigung eines Faulbehälters

Die Kläranlage Ebersbach in der Oberlausitz wurde 1997
fertiggestellt und behandelt das kommunale Abwasser der
Stadt Ebersbach-Neugersdorf. Die Ausbaugröße der Anlage
beträgt 33 000 EW, und der Auslastungsgrad liegt bei 60 %.
Zusätzlich werden Fettabscheiderabfälle und Fäkalien über
eine separate Annahmestation angenommen.
Nach fast dreizehnjährigem Betrieb mit Schaumproblemen
in den Übergangszeiten im Herbst und Frühjahr war es für
uns an der Zeit, den Faulbehälter zu inspizieren.
Technische Daten des Faulbehälters:
Der Faulbehälter …

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2012

Autor
Abwassermeister Felix Heumer
Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH

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Kalkmilchherstellung: Eine saubere Sache dank Automatisierung (Teil 2)*)

Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Florstadt nach der Automatisierung
Die Herausforderung bestand darin, die Herstellung der Kalkmilch so zu optimieren, dass eine konstante Kalkmilchqualität mit minimalem personellem Aufwand und gleichbleibender Konzentration hergestellt wird.
4.1Änderungen im Prozessweg des Schlamms
Der Überschussschlamm wird nach dem Abzug mithilfe eines Bandeindickers voreingedickt und in einem der zweiehemaligen Voreindicker gesammelt. Nach dem Voreindickerwerden die Flockungschemikalien im Reaktionsmischer zudosiert und anschließend in den Reaktionseindicker gefördert. Die Mengenkontrolle der Flockungschemikalien erfolgt für Kalkmilch über einen Coriolis-Massen-Durchflussmesser(CMD) und für Eisen(III)-chlorid über einen magnetisch-induktiven Durchflussmesser (MID).Aus dem Reaktionseindicker (Vorlage) wird über die Kugelmembranpumpe die Kammerfilterpresse mit dem vorbehandelten Schlamm beschickt.

Zur Senkung des spezifischen Chemikalienverbrauchs wird der Überschussschlamm mittels Bandeindicker auf ca. 6 %TS voreingedickt. Höhere TS-Gehalte wären möglich, doch ist die nachgeschaltete Kolbenmembranpumpe der …
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011

Autoren
Winfried Jost Kläranlage Florstadt Basaltstraße 10061197 Florstadt

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Meldungen zur Schlammbehandlung 2011

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Dezember 2011
10.12.2011 Mit Mut voran, Kommunen beschreiten neue Wege 
10.12.2011 Ein interessantes Verfahren für kleine Kläranlagen – Klärschlammtrocknung mit geringem Energieeinsatz 
September 2011
28.09.2011 Wetteraukreis: Vom Spülen aufs Feld: Gütesiegel für Wetterauer Klärschlamm 
28.09.2011 1. Internationale Konferenz für Biogas-Mikrobiologie konnte Teilnehmer aus 30 Ländern begrüßen 
August 2011
11.08.2011 Flüssiger Klärschlamm muss sofort eingearbeitet werden 
Juli 2011
25.07.2011 Goetzelmann: Klärschlammverwertung 
Juni 2011
15.06.2011 Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: Einsatz synthetischer Polymere weiterhin möglich 
März 2011
21.03.2011 DWA bezieht Position zu anthropogenen Spurenstoffen und zur Klärschlammentsorgung 
Februar 2011
03.02.2011 RWE: Vom Versuch zum Dauerbetrieb 

Mit Mut voran, Kommunen beschreiten neue Wege

Wohin mit dem Klärschlamm?

Einführung Die Entsorgungswege für den Klär-schlamm sind in den letzten Jahren immer unsicherer geworden. Die Depo-nierung ist seit 2005 nicht mehr zuläs-sig, und die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung steht nichtgerade in einem guten Ruf. Immer wieder wird vor dem Eintrag von Schadstoffen in Boden und Pflanzen und nicht zuletzt in die Nahrungskettegewarnt. Einzelne Bundesländer stre-ben deshalb aus Gründen eines vorbeu-genden Umwelt- und Verbraucher-schutzes mittelfristig eine Beendigung der landwirtschaftlichen Verwertung an. So stellt sich also für viele Kommunen die Frage, wie es weitergehen soll. Welcher Entsorgungsweg ist langfristig gesichert und dabei auch umwelt-gerecht? Denn nur eine für Boden, Ge-wässer und Luft möglichst unschädli-che Entsorgung hat eine gesicherte Zukunft…..

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2011

Autor Jürgen Hübne rKSV – Die regionale Klärschlammverwertungs GmbH

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Ein interessantes Verfahren für kleine Kläranlagen – Klärschlammtrocknung mit geringem Energieeinsatz.

Einleitung
Die Entsorgung von Überschussschlämmen aus kleinen kommunalen Kläranlagen verursacht oft einen Aufwand, der im Verhältnis zu den dort anfallenden Mengen recht hoch ist.Darum haben wir in unserem Verband im Oktober 2009 ei-nen Versuch gestartet, und zwar mit einer Technologie, dieseit Jahrzehnten in vielen Bereichen von Industrie undHandwerk zur kostengünstigen Entwässerung von Schlämmen eingesetzt wird. Erstaunlicherweise hat sie aber bislangim kommunalen Bereich kaum Beachtung gefunden. Ichspreche vom Einsatz der Filtersäcke zur Schlammtrocknung.Angaben zufolge soll die Effektivität von Filtersäcken hin-sichtlich der erzielbaren Durchsatzleistungen und Trock-nungsergebnisse durchaus beachtlich sein. Investitions- undBetriebskosten, verbunden mit einfachem Handling, machendeshalb dieses Verfahren auch für den kommunalen Bereichinteressant.

Das Verfahren
Das unter der Markenbezeichnung Drainbag (Firma Pan-holzer Draintec) von uns getestete System arbeitet generell zweistufig. Im ersten Schritt wird dem Schlamm, nach der Zugabe von Flockungsmittel, durch Filtration unter Ausnutzung der Schwerkraft das freie Wasser entzogen). Nach dem Abtropfen werden …

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2011

Autor Mirko Rechner Abwasserzweckverband „Goldene Aue“

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Wetteraukreis: Vom Spülen aufs Feld: Gütesiegel für Wetterauer Klärschlamm

(kai). Wir produzieren ihn selbst. Jeder auf seine Weise: Beim Waschen, beim Spülen, bei jedem Toilettengang fließt Abwasser zu den Wetterauer Kläranlagen. Schon seit mehr als 25 Jahren gibt es das Wetterauer Modell für den Umgang mit Klärschlamm.

Das Abfallprodukt aus den Kläranlagen gelangt als Dünger zurück auf die Äcker. Das hilft, Ressourcen zu schützen. Dass dieses Modell etwas Besonderes ist, wissen Fachleute schon seit Jahren. Nun gibt’s auch den Beweis: Die Kläranlagen und die Oberhessischen Recyclingdienste (ORD) erhielten am Freitag im Kreishaus das RAL-Gütezeichen 247 »AS Düngung«.

Diese Qualitätsauszeichnung soll belegen, dass der Prozess von der Kläranlage bis zum Feld unter optimalen Bedingungen läuft. Erste Gratulanten zur Zertifizierung waren Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich, Landrat Joachim Arnold und Peter Voss-Fels, der Generalsekretär des Hessischen Bauernverbands.

»Das ist eine besondere Auszeichnung für das Wetterauer Modell«, lobte Puttrich. Normalerweise sei Klärschlamm ein Thema, »bei dem die Nase …mehr: Den Klärschlamm im Kreislauf zu halten, sei wichtig, dadurch …

http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Friedberg/Artikel,-Vom-Spuelen-aufs-Feld-Guetesiegel-fuer-Wetterauer-Klaerschlamm-_arid,280211_regid,3_puid,1_pageid,80.html

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1. Internationale Konferenz für Biogas-Mikrobiologie konnte Teilnehmer aus 30 Ländern begrüßen

Mehr als 200 internationale Experten aus dem Bereich der anaeroben Vergärung diskutierten auf der Veranstaltung vom 14. bis zum 16. September 2011 über den Forschungsstand im Sektor der mikrobiellen Prozesse, die hinter der Biogasproduktion stehen. In neun Plenarvorträgen stellten Wissenschaftler aus Europa und den USA aktuelle Erkenntnisse zur Mikrobiologie der anaeroben
Vergärung vor. In acht Fachforen wurden dann detailliert einzelne Fragestellungen diskutiert, zum Beispiel die Hemmung bzw. die Stabilisierung von Prozessen und neue Methoden zur Prozessüberwachung oder zur Substratvorbehandlung.
Hierbei wurde deutlich, dass die Einbeziehung aktueller mikrobiologischer Erkenntnisse entscheidend zur Prozessoptimierung und zur Erschließung neuer Stoffströme für die effiziente Biogasproduktion beitragen kann. Diskutiert wurde auch die Übertragbarkeit von Erkenntnissen aus natürlichen Systemen, in denen Biomasse zu Methan abgebaut wird, z.B. in aneroben Sedimenten und tierischen Verdauungssystemen.

„Wir freuen uns, dass wir mit dieser Konferenz auch international Akzente setzen und zeigen konnten, dass der interdisziplinäre und praxisorientierte Erfahrungsaustausch hier auf ein großes Interesse stößt. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren Gäste aus Universitäten und Forschungsinstituten, aber auch aus der Industrie und aus Ingenieurbüros“, erklärten die Organisatoren vom Deutschen BiomasseForschungsZentrum und vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. „Für neue Netzwerke zur zukünftigen gemeinsamen Forschung zur Effizienzsteigerung der Biogasproduktion wurde damit eine neue Plattform geschaffen“, ergänzten sie.

Die Tagung wurde vom Deutschen BiomasseForschungsZentrum (DBFZ) und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ ausgerichtet, die gemeinsam selbst intensive Forschung auf diesem Sektor betreiben. Mehr Informationen findet man unter: http://www.ufz.de/biogas-microbiology

Kontakt: Antje Sauerland, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0341/2434-119, E-Mail: antje.sauerland@dbfz.de, web: http://www.dbfz.de

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Tilo Arnhold, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0341-235-1269, E-Mail: tilo.arnhold@ufz.de
Antje Sauerland

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Flüssiger Klärschlamm muss sofort eingearbeitet werden

Flüssige Klärschlämme und andere ammoniakhaltigen Düngemittel müssen spätestens vier Stunden nach ihrer Ausbringung eingearbeitet werden. Darauf haben sich die Bundesländer in einer Konkretisierung der Regeln für die Gülleausbringung geeinigt, wie das rheinland-pfälzische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Ende Juli mitteilte. Neben flüssigen Klärschlämmen sind ab sofort Gülle, …mehr:
http://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/fluessiger-klaerschlamm-muss-sofort-eingearbeitet-werden.html

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Goetzelmann: Klärschlammverwertung

Mit dem Ziel einer nachhaltigen Klärschlammverwertung in Verbindung mit dem Vorhaben, eine energieautarke Kläranlage zu betreiben, errichtete der Zweckverband Abwasserreinigung Balingen 2002 eine Pilotanlage zur Klärschlammvergasung.

Nachdem sich die weiteren Projektpartner
• Stadt Hechingen
• Gemeinde Bisingen
• Stadt Rosenfeld
• Verwaltungsverband Oberes Schlichemtal-Schömberg und die
• Stadt Geislingen (für die Teilorte Erlaheim und Binsdorf)
zur gemeinsamen Klärschlammverwertung entschlossen haben, wurde die Kapazität der bisherigen Pilotanlage verdoppelt und um eine thermische Trocknung erweitert. Mit der Monodeponierung der Schlacke wird zugleich eine spätere Phosphorrückgewinnung durch externe Unternehmen ermöglicht. Diese gemeinsame Anlage zur Klärschlammmineralisierung ging im April 2011 in den Probebetrieb.

Die Energetische Klärschlammverwertungsanlage (EKVA) ist eine Anlage zur Trocknung und Mineralisierung von stabilisierten Klärschlämmen. Der entwässerte Schlamm des Verbandes und der Partnergemeinden wird mit der Wärmeenergie der Vergasungsanlage ¹ in einem Bandtrockner ² bei Temperaturstufen von 120° C/~ 70° C getrocknet, um dann bei ~ 800° C in einer Wirbelschicht vergast zu werden. Das entstandene Produktgas wird aufbereitet und ist für eine motorische Verwertung geeignet und erzeugt Strom und Wärme. Die bei der Trocknung entstehende Abluft wird über einen Wärmetauscher gekühlt und mittels Biofilter behandelt.

Mit der monodeponierten Schlacke steht zu einem späteren Zeitpunkt eine „heimische“ Phosphorquelle zur Verfügung.

Die EKVA stellt mit den Strom- und Wärmequellen einen weiteren Beitrag zur energetischen Autarkie der Kläranlage dar und leistet durch vermindertes Transportaufkommen einen Klimaschutzbeitrag.

¹ Kopf SynGas, Sulz (Baden-Württemberg)
² Huber, Berching (Bayern)

Quelle:
http://www.goetzelmann-partner.de/index.php?lang=deutsch&key=news
Hier können Sie auch die schematische Darstellung der EKVA herunterladen.

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Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: Einsatz synthetischer Polymere weiterhin möglich

Auf den 7. DWA-Klärschlammtagen Ende März 2011 informierte der Vorsitzende des DWA-Hauptausschusses Abfall/Klärschlamm, Prof. Dr.-Ing. E. h. Armin Melsa, unter anderem zu einem wesentlichen Aspekt hinsichtlich der vorgesehenen gesetzlichen Einschränkungen zum Einsatz von synthetischen Polymeren: Es sei damit zu rechnen, dass die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Einschränkungen von bisher 2014 auf den Jahresbeginn 2017 verschoben werde.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2011 ab Seite
530

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DWA bezieht Position zu anthropogenen Spurenstoffen und zur Klärschlammentsorgung

Seit mehreren Jahren schon formuliert die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) ihre Standpunkte zur Umweltpolitik in Politikmemoranden. Zur Vertiefung einzelner Themen hat die Vereinigung, die politisch und wirtschaftlich unabhängig ist, jetzt die Publikationsreihe „DWA-Position“ begonnen. Die ersten zwei dieser Positionen – „Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer“ und „Klärschlammentsorgung“ – wurden am 7. Februar 2011 bei dem politischen Workshop „Anthropogene Spurenstoffe im Wasserkreislauf“ in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund in Berlin veröffentlicht.
Die Positionspapiere können in wenigen Kernsätzen zusammengefasst werden:

Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer
Bei den anthropogenen Spurenstoffen kommt es darauf an, die Risiken, die von den Stoffen ausgehen, nach wissenschaftlichen Kriterien zu bewerten. Maßnahmen, die als nötig eingestuft werden, sollten mit Augenmaß getroffen werden. Bislang gibt es eine Vielzahl an Regelungen auf europäischer wie auch deutscher Ebene. Die Chemikalien- und die Gewässerpolitik sollten daher harmonisiert werden. Vorrangig muss es darum gehen, den Anfall und den Eintrag der Stoffe zu vermeiden. Sind technische Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung oder Trinkwasseraufbereitung nötig, müssen die technischen Grenzen berücksichtigt werden. Die Trinkwasseraufbereitung muss als Barriere gegen Schadstoffe gesichert werden.

Phosphat aus Klärschlämmen nutzen
Klärschlamm, der bei der Abwasserreinigung auf Kläranlagen anfällt, macht als Rohschlamm zwar nur ein Prozent der behandelten Abwassermenge aus, verursacht aber rund 30 Prozent der Abwasserbehandlungskosten und 90 Prozent der Probleme, so eine gängige Einschätzung unter Abwasserfachleuten. Gleichzeitig enthält Klärschlamm das für das Wachstum von Pflanzen wichtige Phosphat, sodass durch Kreislaufführung von Nährstoffen die natürlichen Ressourcen geschont werden können. Daher sollte die landwirtschaftliche Verwertung geeigneter Klärschlämme dort, wo die Rahmenbedingungen es zulassen, fortgesetzt werden. Dazu sind Systeme zur Qualitätssicherung zu etablieren. Auch die thermische Behandlung (Verbrennung) sollte als Entsorgungsoption genutzt werden. Dabei verbleibt das Phosphat in der Asche. Verfahren zur Phosphorrückgewinnung müssen daher weiterentwickelt werden. Insgesamt muss darauf geachtet werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen praxistauglich zu gestalten. Hierzu ist unter anderem eine Abstimmung der Anforderungen mit dem Düngerecht dringend erforderlich.
Download im Internet

Die Positionspapiere der DWA stehen im Internet zum Download bereit: www.dwa.de

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RWE: Vom Versuch zum Dauerbetrieb

RWE will die Versuchsgenehmigungen, mit denen bisher in Hürth und Frechen Abfall in Kraftwerken verbrannt wurde, in dauerhafte Genehmigungen umwandeln. Die Anwohner sorgen sich um ihre Gesundheit und sind dagegen.

In den Fabriken Ville-Berrenrath und Wachtberg in Frechen werden schon seit Jahren Klärschlämme und Abfälle mitverbrannt. RWE Power hat jetzt beantragt, die Versuchsgenehmigungen, mit denen bisher größere Mengen verbrannt wurden, in dauerhafte Genehmigungen umzuwandeln. Doch die Anwohner sorgen sich um ihre Gesundheit. Sie fürchten den vermehrten Austritt von Schadstoffen. Kritiker befürchten zudem, dass dort preiswert Müll verbrannt wird, unter Umgehung der dafür strengen Auflagen. In den Kraftwerken der Fabriken wird Dampf und Strom für die Produktion von Briketts, Koks und Braunkohlenstaub erzeugt.

Schlamm und Altholz
In Ville-Berrenrath wird seit 1994 Klärschlamm mit in den Ofen geschoben. 1998 kam Altholz dazu. Auch in der Frechener Brikettfabrik Wachtberg wird seit Ende der 90er Jahre Klärschlamm verbrannt. Und auch hier wird seit einiger Zeit versuchsweise Altholz nachgelegt. In Berrenrath habe man damit gute Erfahrungen gemacht, sagt Power-Sprecher André Bauguitte. Jetzt gehe es darum, den Betrieb dauerhaft mit einem Anteil an Schlamm und Holz zu fahren. Konkret hat RWE Power bei der Bergaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg einen „Antrag auf einen Rahmenbetriebsplan zur Mitverbrennung im Industriekraftwerk Berrenrath“ eingereicht. Danach sollen dauerhaft 60 statt 40 Tonnen Klärschlamm pro Stunde zusammen mit der Braunkohle verbrannt werden. Ebenso will das Unternehmen dauerhaft statt zehn nun 20 Tonnen Sekundärbrennstoffe, so genannte biogene Fraktionen, eine Mischung aus Abfallholz, aufbereitetem Haus- und Sperrmüll sowie Gewerbeabfällen aus dem Kreis mit verheizen. RWE Power hat dazu in den Rathäusern der Städte Hürth, Frechen und Erftstadt entsprechende Informationen ausgelegt. Die Menge erhöhe sich nicht, so der Sprecher, denn im Rahmen der bisherigen Versuchsgenehmigung hätten die genannten Mengen bereits verfeuert werden können.
Ob die Behörde in Arnsberg das auch so sieht, ist noch nicht entschieden. Sicher ist aber, dass bereits Einsprüche gegen die Genehmigung vorliegen. Hauptkritikpunkte der Bürger: Der Anteil der Zusatzbrennstoffe steige damit von früher 25 auf annähernd und dauerhaft 50 Prozent. Und dafür reiche die Verbrennungstemperatur in den Kesseln nicht aus. Vor allem der Anteil der Salzsäure in den Abgasen steige um ein Vielfaches, wie ein Gutachten des TÜV belege. Damit würden die Anlagen unter die 17. Bundesimmissionsschutzverordnung fallen. Danach aber seien die Schadstoffwerte, insbesondere Anteile von frei gesetzter Salzsäure viel zu hoch.

60 Tonnen pro Stunde
Eine dauerhafte Zunahme der Verbrennung anderer Stoffe befürchten Kritiker aber auch in der Frechener Fabrik Wachtberg. Auch hier gibt es bereits eine Versuchsgenehmigung. Derzeit dürfen dort 60 Tonnen Klärschlamm pro Stunde mitverbrannt werden. Und auch mit so genanntem biogenem Abfall à la Berrenrath, also Holz sowie Haus- und Gewerbemüll, wird in einer Größenordnung von 15 Tonnen pro Stunde experimentiert. Aufbauend auf den guten Erfahrungen von Berrenrath, heißt es aus Essen. Wann die Genehmigung des Dauerbetriebs beantragt wird, scheint nur eine Frage der Zeit zu sein. Denn RWE Power investiert derzeit in Frechen zwischen zehn und 15 Millionen Euro in eine Anlage zur Lagerung und Aufbereitung der angelieferten Abfälle.
Das Unternehmen betont, dass …

http://www.ksta.de/html/artikel/1288741458607.shtml

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Meldungen zu Energie- und E-Technik 2011

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Dezember 2011
22.12.2011 Wiener Projekt: Kläranlage soll Strom erzeugen 
14.12.2011 Energieeinsparung auch ohne Ingenieurberatung möglich! 
14.12.2011 Kalkmilchherstellung Eine saubere Sache dank Automatisierung (Teil 1) 
November 2011
04.11.2011 Energiewende fordert Anstrengungen von allen Beteiligten 
Oktober 2011
31.10.2011 Uni Kassel entwickelt Simulationsmodell für den Vergleich von Biogasausbau-Szenarien 
31.10.2011 EU-Projekt: Verstärkte Integration der Erneuerbaren verlangt länderübergreifende Strategie
23.10.2011 „Energie Aktuell“ – den Energiebereich im Blick 
September 2011
07.09.2011 Umweltfreundliche Energieversorgung im Fussballstadion swissporarena 
August 2011
11.08.2011 Energie- und Ressourcenbewirtschaftung der Zukunft 
05.08.2011 Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung stellt neue Anforderungen an Strom- und Gasinfrastruktur in Europa
05.08.2011 Kühl durch den Sommer – auch ohne Klimaanlage 
Juli 2011
02.07.2011 Kläranlagen: Vom Energiefresser zum Kraftwerk 
Juni 2011
13.06.2011 Energie in der Abwasserentsorgung 
13.06.2011 Möglichkeiten zur Verbesserung der Energiebilanz einer Kläranlage am Beispiel der Kläranlage Rheda-Wiedenbrück 
13.06.2011 Die Methodik der Ökobilanz zur ganzheitlichen Erfassung des Energieverbrauchs in der Abwasserreinigung
13.06.2011 Reduzierung des Energieverbrauchs großtechnischer Membranbelebungsanlagen 
13.06.2011 Energieinfrastruktur und Energiemanagement auf dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck 
April 2011
27.04.2011 Das DWA-Informationssystem „DIEnergie“ jetzt online 
27.04.2011 Gasverwertung auch auf mittleren und kleineren Kläranlagen 
Februar 2011
12.02.2011 UBA hält aktuelle Strompreiserhöhungen für überzogen 
Januar 2011
30.01.2011 Energiesteuer: Erhalt der Steuerbefreiung für Klär- und Deponiegas 
30.01.2011 Auf bestem Weg zur energieautarken Kläranlage 

Wiener Projekt: Kläranlage soll Strom erzeugen

Eine neue Schlammbehandlung wird Wiens Kläranlage mit eigener Energie versorgen. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 200 Mio. Euro.
Wien/Kaz. Ab 2020 wird die „Ebswien Hauptkläranlage“ vollkommen energieautark betrieben werden. Dies kündigten Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) und Umweltstadträtin Ulli Sima (SP) am Dienstag im Pressegespräch in der Ebswien Hauptkläranlage (Simmering) an. Die beiden Stadtpolitikerinnen präsentierten ihr rot-grünes Klimaschutzprojekt EOS – Energie Optimierung Schlammbehandlung. Sechs neue Faulbehälter und ein eigenes Blockheizkraftwerk werden die Wiener Hauptkläranlage vom Energieverbraucher in einen Energieerzeuger umwandeln. Durch die Nutzung von Klärgas, das als vollwertiger erneuerbarer Energieträger anerkannt ist, wird die Ebswien Hauptkläranlage einen Strom- und Wärmeüberschuss produzieren, und somit ihren Anteil an erneuerbaren Energiequellen auf mehr als 100Prozent steigern können.

Langes Bauvorhaben
Das behördliche Genehmigungsverfahren ist für das kommende Jahr angesetzt, 2014 soll das…mehr:
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/706958/Wiener-Projekt_Klaeranlage-soll-Strom-erzeugen

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Energieeinsparung auch ohne Ingenieurberatung möglich!

Einführung Es ist schon faszinierend, wie viele Angebote mit dem Hin-weis ins Haus kommen, dass man gewaltig an Energie ein-sparen kann. Ich muss mich dabei immer nur wundern! Of-fenbar denken einige wirklich, dass wir Abwassermeister inden letzten Jahren geschlafen haben! Dass wir die Energiezum Fenster raus geworfen haben.Natürlich ist unser Hauptauftrag, Abwasser zu reinigen, aberdabei kann man sehr wohl darauf achten, Energie zu spa-ren. Nach diesem Motto haben wir auch in den vergangenenJahren gearbeitet. Ich bin dabei der festen Überzeugung,dass das Betriebspersonal sehr viel davon allein bewerkstel-ligen kann und keinen Dritten von außen braucht.Schließlich gibt es die Abwassermeister-Weiterbildung derDWA und nicht zuletzt auch den Erfahrungsaustausch in denKläranlagen-Nachbarschaften! Aber ich sage auch ganz of-fen, dass dabei einige Voraussetzungen stimmen müssen.Diese wären1.Mut, um etwas Neues auszuprobieren,2.eine Anlage, an der verschiedene Verfahrensschritte bzw.Steuerungen leicht verändert werden können,3.einen Vorgesetzten, der einem freie Hand für Verände-rungen lässt,4.ein motiviertes Team, das bei Neuerungen auch mit-macht.Diese Voraussetzungen müssen stimmen, und schon kannein Abwassermeister, nicht nur gute Ablaufwerte erzielen,sondern auch Energie sparen. Wir haben in

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2011

Autorin
Michaela Jilg, Abwassermeisterin Leiterin des Städtischen Klärwerks

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Kalkmilchherstellung Eine saubere Sache dank Automatisierung (Teil 1)

Einleitung: Kalkmilch wird auf Kläranlagen seit langem vielfältig ge-nutzt. Angefangen von der Anwendung im Bereich der Schlammentwässerung bei Kammerfilterpressen, über dieNachkonditionierung und Hygienisierung mäßig entwässer-ter Klärschlämme bis hin zur Einstellung des Kalk-Kohlen-säure-Gleichgewichts zur Vermeidung von Betonkorrosionsowie zur Unterstützung und Beschleunigung der biologi-schen Prozesse. Auch auf der Kläranlage Florstadt wird Kalkmilch eingesetzt.Die Anlage liegt ca. 30 km nordöstlich von Frankfurt amMain und ist auf 30 000 EW ausgelegt (Abbildung 1). An-geschlossen sind ca. 25 500 Einwohner. Auf der Anlage fal-len pro Jahr ca. 38 500 m³ voreingedickter, aerob stabili-sierter Klärschlamm mit einem TS-Gehalt von 6-7 % an.Die Entwässerung erfolgt maschinell im Mittel auf 33 % TSmittels

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2011

Autor
Winfried Jost Kläranlage Florstadt

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Energiewende fordert Anstrengungen von allen Beteiligten

Heute haben die Betreiber der Stromübertragungsnetze die Höhe der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage) für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar 2012 beträgt die EEG-Umlage 3,592 Cent pro Kilowattstunde.

Die jährliche Anpassung der Umlage sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Das Gesetz schafft Marktanreize für eine nachhaltige Energieversorgung, indem es Mindestpreise festlegt, die für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt werden. Finanziert wird diese Förderung über die so genannte EEG-Umlage, die beim Endverbraucher erhoben wird. Trotz aller Versuche der Politik, die Umlage klein zu halten, ließ sich ein Anstieg der EEG-Umlage, gerade auch wegen des fortgeschrittenen Ausbaus der erneuerbaren Energien, nicht vermeiden.

Dazu Hans-Joachim Reck, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Die Stadtwerke unterstützen den Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Wenn und Aber. Er fordert erhebliche Anstrengungen und Beiträge – auch in finanzieller Hinsicht – von allen Beteiligten.“ Die EEG-Umlage wird weder von den Stadtwerken festgelegt, noch profitieren sie davon. Die Umlage wird direkt an die Betreiber der Übertragungsnetze weitergegeben.

Stromanbieter werden in den kommenden Monaten prüfen, ob sie ihre Strompreise anpassen müssen. Reck gibt zu bedenken, dass die Energiewende von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müsse und diese daher nicht über Gebühr belastet werden sollten: „Obwohl wir die mit dem Ausbau der Erneuerbaren verbundenen Ziele des Klima- und Umweltschutzes mit Nachdruck unterstützen, appellieren wir dennoch an die Bundesregierung, in den kommenden Jahren bei der Umlage mit Augenmaß zu handeln und für eine effiziente Ausgestaltung der Umlagesystematik zu sorgen. Insbesondere bei der Vermarktung der erneuerbaren Energien an der Börse gibt es Nachbesserungsbedarf.“

Die Stadtwerke verstehen sich als strategische Partner bei der Energiewende. Sie setzen vor allem auf die erneuerbaren Energien, auf Gas als Brückentechnologie und auf die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Derzeit sind mehr 3.000 Megawatt an Erzeugungsanlagen im Bau oder im konkreten Genehmigungsverfahren. Davon entfällt ein Drittel auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Insgesamt wenden die kommunalen Versorger bereits 6,7 Milliarden Euro auf, und weitere Milliardeninvestitionen werden dazu kommen.

Quelle: VKU

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Uni Kassel entwickelt Simulationsmodell für den Vergleich von Biogasausbau-Szenarien

Flexible Biogasproduktion ist schon heute möglich und sinnvoll

Die Universität Kassel hat ein Simulationsmodell entwickelt, mit dem sich verschiedene Biogas-Ausbaupfade unter den Aspekten Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz vergleichen lassen. Unter diesen Gesichtspunkten untersuchten die Wissenschaftler auch, in welcher Form die Biogasproduktion am besten in die Gesamtstruktur der hiesigen Energieversorgung zu integrieren ist. Ergebnisse sind: Zentrale Biogasanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen effizienter, wirtschaftlicher und klimafreundlicher arbeiten als dezentrale Anlagen. Und: Auch mit den heutigen vornehmlich dezentralen Anlagen im mittleren Leistungsbereich ist eine flexible Stromproduktion möglich und sinnvoll.
Gefördert wurde das Vorhaben vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über dessen Projektträger, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

Mit Hilfe des Modells wurden drei Haupt-Ausbaupfade einander gegenüber gestellt:

„Status Quo“: Die heutige durchschnittliche Anlagenleistung von 343 kWel bleibt auch beim Ausbau bestehen
A: Der Anlagenausbau erfolgt ausschließlich mit zentralen 2-MWel-Anlagen
B: Beim Ausbau kommen nur dezentrale 150 kWel-Hofanlagen zum Einsatz

Im Ergebnis schneidet Szenario A im Hinblick auf die untersuchten Parameter am besten ab: Es wird pro Rohstoff-Input mehr Strom zu einem günstigeren Kilowattstundenpreis erzeugt und es werden mehr CO2-Äquivalente pro Kilowattstunde eingespart. Szenario ‚Status Quo‘ liegt in der Mitte und Szenario B brachte die schlechtesten Resultate.

Wichtige Ergebnisse der Simulationen zur Biogas-Eingliederung in die Gesamtenergieversorgung waren:

Erfolgt die Energieerzeugung aus Biogas so wie derzeit, also nicht an tages- und jahreszeitliche Nachfrageschwankungen angepasst, wird Grundlast erzeugt. Damit könnten ca. 6 abgeschaltete Kernkraftwerke ersetzt werden.
Mit dem heutigen Biogas-Anlagenpark ist es bereits möglich, flexibel Mittellast zu erzeugen. Damit käme eine gezielte Substitution von Kohlekraftwerken in Frage, diese Option hätte hohe CO2-Einsparungen zur Folge.
In Regionen mit vielen Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen könnten Biogasanlagen zum Ausgleich dieser stark schwankenden Energieerzeuger eingesetzt werden. In der Folge würde Grundlast durch ein regeneratives Kombikraftwerk erzeugt, die CO2-Einsparungen wären jedoch geringer als beim Ersatz von Kohlekraft.

Weitere Detail-Ergebnisse:

Der Transportaufwand der Rohstoffe ist von relativ geringem Einfluss auf das ökologische Gesamtergebnis.
Die Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung ist in Bezug auf die betrachteten Kriterien günstiger als die Nutzung im Verkehr und sehr viel günstiger als die alleinige Nutzung zur Wärmeerzeugung.
Die Erzeugung von Bioerdgas unter Nutzung der vorhandenen Erdgasspeicher ist optimal geeignet für die Windenergieintegration und für das Erreichen möglichst hoher thermischer Nutzungsgrade.

Der Abschlussbericht des Projektes steht auf www.fnr.de im Menü Projekte & Förderung unter dem Förderkennzeichen 22008307 zum Download bereit.

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EU-Projekt: Verstärkte Integration der Erneuerbaren verlangt länderübergreifende Strategie

Ein europäisches Konsortium von Forschungsinstituten, Universitäten und Beratungsunternehmen hat zum Abschluss seiner rund dreijährigen Untersuchungen den EU-Ländern empfohlen, eine gemeinsame Strategie für die Entwicklung der europäischen Energieinfrastruktur zu entwickeln. Dies sei eine Grundvoraussetzung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und zum Schutz des Klimas über 2020 hinaus, betonten die Teilnehmer des von der EU-Kommission geförderten Projekts SUSPLAN (PLANning for SUStainability).

Im SUSPLAN-Projekt wurde untersucht, welche Herausforderungen die Integration großer Mengen von erneuerbaren Energien europaweit im Zeitraum von 2030 bis 2050 mit sich bringt. Dabei wurden vier Szenarien mit jeweils unterschiedlicher Entwicklung der Erneuerbaren vorausgesetzt. Das ambitionierteste Szenario geht davon aus, dass die Erneuerbaren bis 2050 über 50 Prozent des Endenergiebedarfs und rund 70 Prozent der Stromerzeugung in Europa decken.

Am Beispiel von neun europäischen Regionen wurde im Rahmen des SUSPLAN-Projekts analysiert, wie sich die Erzeugungs- und Bedarfsstruktur verändern wird und wie die Strom- und Gasnetze sich daran anpassen müssen. Zu den Modellregionen gehören der Rhein-Neckar-Raum, Österreich, Spanien, Italien, Serbien, Rumänien, Norwegen, der Verwaltungsbezirk Pommern in Polen sowie die schottische Inselgruppe der Äußeren Hebriden. Jede Region wird ihre eigene Erzeugungsstruktur mit einem wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien entwickeln, abhängig von ihren natürlichen Ressourcen. Dabei werden die Regionen auch zunehmend auf den Austausch von Strom und Gas mit Nachbarregionen angewiesen sein. Einige Regionen werden in großem Ausmaß Strom aus erneuerbaren Energien exportieren, andere werden mehr importieren.

Die Untersuchung der transnationalen Herausforderungen für die europäische Energieinfrastruktur ließ erkennen, dass vor allem zwischen Südwest- und Zentraleuropa und zwischen Nord- und Südeuropa die Stromübertragungskapazitäten erweitert werden müssen. Für die Gasversorgung Europas werden Italien, Spanien, die Türkei und der Balkan in den kommenden Jahrzehnten als Transitregionen an Bedeutung gewinnen.

Das Projekt wurde von SINTEF Energy Research aus Norwegen koordiniert. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist einer von 16 europäischen SUSPLAN-Projektpartnern aus 12 Ländern. SUSPLAN wurde unter dem siebten Forschungsrahmenprogramm der europäischen Kommission initiiert und von der Generaldirektion Energie gefördert. Zur abschließenden Präsentation und Diskussion der Ergebnisse fand am 7. Oktober 2011 in Brüssel eine internationale Konferenz statt.

Eine Zusammenfassung der SUSPLAN-Ergebnisse (als Broschüre und als interaktive Präsentation) sowie weitere Informationen zum Projekt stehen im Internet unter www.susplan.eu zur Verfügung.

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„Energie Aktuell“ – den Energiebereich im Blick

Der neue Newsletter des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht künftig unter dem Namen „Energie Aktuell“ monatlich einen Newsletter zu den wichtigsten Nachrichten aus dem Bereich Energie.

Eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene sowie langfristig sichere Energieversorgung ist für Deutschland von herausragender Bedeutung. Zur Erreichung der ehrgeizigen nationalen und europäischen Energiesparziele ist das BAFA im Rahmen des Energiekonzeptes der Bundesregierung mit der Durchführung verschiedener Aufgaben beispielsweise in den Bereichen Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt, und Kraft-Wärme-Kopplung beauftragt. Auch die Bundesstelle für Energieeffizienz ist beim BAFA angesiedelt. Im Zusammenhang mit dem Energieeffizienzfonds wird das BAFA mit einer Reihe neuer Aufgaben betraut werden. Beispiele sind die Förderung von Impulsgesprächen für Kleine und Mittlere Unternehmen mit dem Ziel der Information über Energieeinsparmöglichkeiten oder die Mittelbereitstellung für eine Informationskampagne PKW-Kennzeichnung, ähnlich der bereits bei Elektrogeräten bekannten Systematik.

„Energie Aktuell“ berichtet damit aus erster Hand zu aktuellen Themen aus dem Energiebereich und liefert Endverbrauchern, Fachverbänden und -industrie sowie allen übrigen Interessenten wertvolle Hinweise und Informationen zur Verwaltungspraxis des BAFA. Der Newsletter erscheint monatlich jeweils zum Monatsanfang. Hierdurch ist gesichert, dass die Nachrichten zeitnah veröffentlicht werden.

Sichern Sie sich den Newsletter durch Registrierung auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de (Newsletter, Bereich „Energie“). Die einzelnen Ausgaben sind dort auch unter Energie, „Energie aktuell“ abrufbar.

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Umweltfreundliche Energieversorgung im Fussballstadion swissporarena

Die swissporarena, das neue Fussballstadion auf der Allmend Luzern, nutzt für die Heizung Energie aus Grundwasser, Abwasser und Abwärme. ewz sorgt mit dem Energie-Contracting nicht nur für heisses Duschwasser in den Garderoben, sondern dank der Rasenheizung auch für ein optimales Spielfeld während des ganzen Jahres.
Dank der Nutzung der Energie aus erneuerbaren Quellen, mit der die swissporarena, die beiden Wohnhochhäuser und das Sportgebäude geheizt und gekühlt werden, reduziert sich der CO2-Austoss um 620 Tonnen pro Jahr. ewz, das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, stellt mit dem Energie-Contracting die Wärme- und Kältelieferung für die swissporarena sicher. Nach der Fertigstellung des angrenzenden Sportgebäudes im Sommer 2012 und der beiden Wohnhochhäuser im Herbst 2012 wird ewz die benötigte Wärme und Kälte auch für diese beiden Objekte liefern.
Wärme: zu rund 80 Prozent über Wärmepumpe geliefert
Die Energiezentrale, die sich im Untergeschoss des Sportgebäudes befindet, heizt in der swissporarena unter anderem den Rasen und die Verpflegungsstände und kühlt den Business-Bereich. Die benötige Wärme wird zu rund 80 % über eine Wärmepumpe geliefert. Diese nutzt Abwasser, Grundwasser und Abwärme als Energiequellen. Gleichzeitig wird die Wärmepumpe …mehr:
http://www.ee-news.ch/de/article/22761/umweltfreundliche-energieversorgung-im-fussballstadion-swissporarena

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Energie- und Ressourcenbewirtschaftung der Zukunft

Wieder einmal war die DWA-Landestagung NRW vom 30.06.2011 eine höchst interessante und innovative Fachtagung!

Sie interessieren sich für das Thema der „Energie- und Ressourcenbewirtschaftung der Zukunft“ – waren vielleicht sogar als Teilnehmer bei der Tagung? Hier erhalten Sie den von Prof. Dr.-Ing. Markus Schröder gehaltenen Festvortrag in digitaler Form als PDF-Download:

http://www.tuttahs-meyer.de/tum_de/aktuelles/view.php?id=75

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Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung stellt neue Anforderungen an Strom- und Gasinfrastruktur in Europa

EU-Studie zeigt Entwicklungspfade für die europäische Strom- und Gasinfrastruktur bis 2050

Die zukünftige Entwicklung der Strom- und Gasinfrastruktur in Europa wird stark vom Ausbau der erneuerbaren Energien beeinflusst werden. Bis 2050 ist in Europa eine Erhöhung des regenerativen Anteils an der Stromerzeugung auf rund 70 Prozent möglich. Dies würde vor allem zu einem erheblichen Bedarf an neuer Strominfrastruktur führen. Um den zusätzlichen erneuerbaren Strom ins europäische Stromnetz zu integrieren, müsste es zwischen 2030 und 2050 um eine Übertragungskapazität von rund 200.000 MW ausgebaut werden. Die Entwicklung der Gasinfrastruktur wird insbesondere in den Transitregionen Italien, Spanien, Türkei und dem Balkan erheblich an Bedeutung gewinnen. Dies sind beispielhafte Ergebnisse einer länderübergreifenden Studie des Projekts SUSPLAN, die im Auftrag der Europäischen Union und mit Beteiligung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) erstellt wurde.

Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit, die zukünftige europäische Strom- und Gasinfrastruktur zusammenhängend und vorausschauend zu planen. Daher werden im EU-Projekt SUSPLAN (PLANning for SUStainability) integrierte Szenarien für Strom- und Gasinfrastruktur für verschiedene Entwicklungspfade für den Zeitraum 2030 bis 2050 erarbeitet. Denn um bis 2050 möglichst viele erneuerbare Ressourcen integrieren zu können, ist es bereits heute notwendig, den Umbau der Energiesysteme einzuleiten und die sich ergebenden Infrastrukturanforderungen ins Kalkül zu nehmen.

Im Rahmen der zweiten internationalen SUSPLAN-Konferenz am 7. Oktober 2011 in Brüssel werden Strategien und Wege zur Gestaltung der europäischen Energieinfrastruktur der Zukunft vorgestellt und diskutiert. Nähere Informationen zur Konferenz und zu den SUSPLAN-Ergebnissen finden sich unter www.susplan.eu

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist einer von 16 europäischen SUSPLAN-Projektpartnern aus 12 Ländern. SUSPLAN wurde unter dem siebten Forschungsrahmenprogramm der europäischen Kommission initiiert und wird von der Generaldirektion Energie gefördert.

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Kühl durch den Sommer – auch ohne Klimaanlage

Studie zeigt Einsparmöglichkeiten bei der Gebäudekühlung

In Zukunft könnten Gebäude mit deutlich weniger Strom gekühlt werden. Bis zum Jahr 2030 ist eine Einsparung um 38 Prozent möglich. Das ist das Ergebnis einer vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebenen Studie. „Es gibt schon heute zahlreiche bewährte Maßnahmen, die verhindern, dass sich ein Gebäude aufheizt. Und in vielen Fällen ist gar keine aktive Kühlung mit einer Klimaanlage nötig.“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Zu diesem Ziel führen Kombinationen aus unterschiedlichen Maßnahmen, die den Kühlbedarf senken, erneuerbare Energien einbinden und den verbleibenden Strombedarf möglichst effizient decken. Jede damit eingesparte Kilowattstunde Strom verringert die CO2-Emissionen, schont das Klima und den Geldbeutel.

Der Stromverbrauch für die Kühlung von Gebäuden beträgt derzeit etwa 21 Terawattstunden (TWh). Das sind rund vier Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland. Bis zum Jahr 2030 könnte der Verbrauch entweder bis auf 29 TWh steigen oder aber auf 13 TWh sinken, wenn stromsparende Maßnahmen konsequent umgesetzt würden. Selbst bei einem unwahrscheinlich heißen Klima wäre es möglich, den Stromverbrauch für Gebäudekühlung leicht zu verringern.

Um das zu erreichen, sollte der Einbau einer Kühlung nicht gleich an erster Stelle stehen. Zunächst muss der Bedarf an Kühlung verringert werden: durch den Verzicht auf großflächige Verglasung, außenliegenden Sonnenschutz oder eine intensive Nachtlüftung zur Nachtauskühlung und eine gute Wärmespeicherfähigkeit der Wände und Decken. Hinzu kommen solare Kühlung oder Erdkälte für die Kühlung der Luft, der Böden oder der Decken. Erst wenn das nicht ausreicht, sollten effiziente Kältemaschinen in Kombination mit Flächenkühlung genutzt werden. Das könnte beispielsweise mit sogenannten Kühlsegeln passieren – abgehängte Teilbereiche der Decken, die mit Wasser kühlen. In der Regel sind individuelle Konzepte, die Maßnahmenbündel für Lüftung, Heizung und Kühlung umfassen, unabdingbar. Einfluss auf den Stromverbrauch hat auch das Verbraucherverhalten: Wenn etwas höhere Raumtemperaturen ohne Kühlung akzeptiert werden, kann dies deutlich zur Senkung des Strombedarfs beitragen.

Die Untersuchungen erstreckten sich nicht nur darauf, den Stromverbrauch zu verringern, sondern auch auf die entstehenden Kosten: Sonnenschutz nachzurüsten ist bei Bürogebäuden mit großen Fensterflächen meist wirtschaftlich. Die Kühlung mit Erdsonden von Wärmepumpen, die im Winter der Wärmeerzeugung dienen, hat sich in den untersuchten Fällen als rentabel erwiesen. Solare Kühlung ist dagegen teuer. Wirtschaftlich vertretbar ist der Einbau einer Lüftungsanlage für die Nachtauskühlung, die gleichzeitig die Raumluftqualität verbessert und im Winter Heizenergie einspart.

Die Studie „Klimaschutz durch Reduzierung des Energiebedarfs für Gebäudekühlung“ können Sie unter

http://www.uba.de/uba-info-medien/3979.html herunterladen.

Weiterführende Literatur:

BINE Themeninfo I/2007: Thermoaktive Bauteilsysteme – Nichtwohnungsbauten energieeffizient heizen und kühlen auf hohem Komfortniveau (http://www.bine.info/hauptnavigation/publikationen/publikation/thermoaktive-bauteilsysteme/)

Eicke-Henning Werner, Glasarchitektur – Lehren aus einem Großversuch, 2006 (http://www.energiesparaktion.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=5093)

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Kläranlagen: Vom Energiefresser zum Kraftwerk

Radiosendung auch zum anhören

Unser Abwasser zu reinigen, braucht viel Energie: Kläranlagen benötigen etwa gleich viel Strom wie die gesamte öffentliche Beleuchtung. Andererseits produzieren Kläranlagen mit ihrem Biogas auch Strom – und zwar zweieinhalb mal mehr als alle Solaranlagen in der Schweiz. Noch reicht die Stromproduktion aber nicht aus, um den eigenen Bedarf zu decken.
Bis Kläranlagen gleich viel Strom produzieren, wie sie verbrauchen, könne es noch 20 bis 30 Jahre dauern, sagt Ernst A. Müller, Leiter des nationalen Programms «EnergieSchweiz für Infrastrukturanlagen». Viele Kläranlagen könnten ihren Energieverbrauch aber gut um 20 bis 40 Prozent senken und bei der Stromproduktion zulegen, sagt Müller.
Wie sich eine Kläranlage in ein Kraftwerk verwandelt, zeigt das Beispiel der ARA Morgenthal in der Region Arbon am Bodensee. Wer wissen will, wie die Energiebilanz der Kläranlage am eigenen Wohnort aussieht, findet möglicherweise Angaben im Geschäftsbericht, andernfalls kann man nachfragen.
Die Sendung vom 20.5.2011 können Sie unter

http://www.drs3.ch/www/de/drs3/sendungen/espresso/2649.bt10179681.html

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Energie in der Abwasserentsorgung

Rückschau und Ausblick

Zusammenfassung
Das Thema „Energie in der Abwasserentsorgung“ wurde in den
letzten Jahren aufgrund steigender Energiekosten, verstärkter
Diskussionen über die Energieversorgung der Zukunft und wegen
des unter anderem durch die Nutzung fossiler Primärenergieträger
verursachten Klimawandels hoch aktuell. Aber bereits
vor Jahrzehnten hat sich die Abwasserfachwelt mit dieser Problematik
beschäftigt und Möglichkeiten zum Beispiel zur Optimierung
von Energieverbrauch und Energieerzeugung auf Kläranlagen
oder zur Abwasserwärmenutzung in der Kanalisation
verfolgt. Diese Möglichkeiten wurden jedoch seinerzeit nicht
ausgeschöpft, der Energiebedarf der Kläranlagen stieg vielmehr
bis in die Mitte der 1990er-Jahre kontinuierlich und stagniert
seitdem auf hohem Niveau. Auch die Energieerzeugung auf
Kläranlagen weist noch hohe, bisher nicht genutzte Potenziale
auf. Nur wenn diese Potenziale erschlossen werden, ist das Ziel
einer energieautarken K läranlage zukünftig erreichbar.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2011 ab Seite
536

Autoren
Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann
FiW an der RWTH Aachen
Prof. Dr.-Ing. Markus Schröder
Tuttahs & Meyer
Ingenieurgesellschaft für Wasser-, Abwasserund
Energiewirtschaft mbH

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Möglichkeiten zur Verbesserung der Energiebilanz einer Kläranlage am Beispiel der Kläranlage Rheda-Wiedenbrück

Zusammenfassung
Die Energieströme auf einer Kläranlage lassen sich mittels einer
CSB-Bilanz analysieren. Für konventionelle Kläranlagen mit
anaerober Faulung kann ca. zwei Drittel der erforderlichen elektrischen
Energie auf den Kläranlagen selbst erzeugt werden. Ein
energieautarker Betrieb wird nur mit weitgehender anaerober
Verwertung der im Abwasserzulauf enthaltenen Energie (zum
Beispiel Vorfällung, Anaerobanlage) oder der im ausgefaulten
Schlamm enthaltenen Restenergie möglich. Durch die Zuführung
von Co-Fermentaten in den Faulbehälter als externe Energieträger
kann der Gasertrag soweit gesteigert werden, dass der
Strombedarf der Kläranlage vollständig gedeckt wird. Für die
Stickstoffelimination ist dabei wichtig, dass hochbelastete Teilströme
separat behandelt werden und dafür keine Kohlenstoffquellen
benutzt werden, für die Elimination empfiehlt sich dazu
die anaerobe Ammoniumoxidation.
Im Fallbeispiel der Kläranlage Rheda-Wiedenbrück wird das Co-
Fermentat aus der auf der kommunalen Kläranlage installierten
Abwasservorbehandlungsanlage eines Schlachthofs erzeugt und
damit eine Energieautarkie erreicht. Dies gelingt unter anderem
bereits mit der ersten Ausbaustufe mit Nitritation/Denitritation
und wird mit der Umwandlung in eine anaerobe Ammoniumoxidation
weiter verbessert.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2011 ab Seite
558

Autoren
Dr.-Ing. Peter Hartwig
aqua consult Ingenieur GmbH
30177 Hannover
Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel
Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik
Leibniz-Universität Hannover

Ausblick
Die im kommunalen Abwasser gebundene Energie reicht für
konventionell betriebene Belebungsanlagen für einen energieautarken
Betrieb der Abwasserbehandlung nur aus, wenn
eine anaerobe Faulung durchgeführt wird, die Anlage weitestgehend
energieoptimiert betrieben wird (zum Beispiel gute
Wirkungsgrade in der Vorklärung, verfahrenstechnische und
maschinentechnische Optimierung) und die nach einer Faulung
noch verbliebenen organischen Reststoffe (Faulschlamm)
energetisch vollständig verwertet werden könnten (zum Beispiel
Verfahren wie Vergasung, hydrothermale Carbonisierung
etc.).
Als Alternative für die noch wenig erprobte Nutzung des
Restenergieanteils aus dem Faulschlamm kann über die Nutzung
von Co-Substraten die Klärgasmenge soweit erhöht werden,
dass ein energieautarker Betrieb erreicht wird. Wenn
stickstoffhaltige Co-Substrate zum Einsatz kommen, stehen erprobte
biologische Verfahrenstechniken zur Verfügung, um die
Stickstofffrachten im Schlammwasser aus der Faulschlammentwässerung
effizient und wirtschaftlich zu eliminieren.
Durch eine Co-Fermentation werden die für eine anaerobe
Faulschlammbehandlung erforderlichen Komponenten besser
ausgenutzt, insofern kann durch Co-Fermentation neben der
Energieautarkie auch die Gesamtwirtschaftlichkeit erhöht werden

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Die Methodik der Ökobilanz zur ganzheitlichen Erfassung des Energieverbrauchs in der Abwasserreinigung

Zusammenfassung
Bisherige Analysen des Energieverbrauchs in der Abwasserreinigung
beschränken sich oft auf die naheliegende Erfassung des
Stromverbrauchs. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung
sollten aber auch andere Formen der Energie erfasst werden, wie
zum Beispiel für die Herstellung von benötigten Chemikalien wie
Flockungs- und Flockungshilfsmittel, beim Transport des zu entsorgenden
Schlamms oder für zusätzliche Brennstoffe bei der
Klärschlammtrocknung. Dafür ist die Erweiterung der Grenzen
des zu betrachtenden Systems auf vor- und nachgelagerte Prozesse
notwendig, um alle relevanten Beiträge zum Energieverbrauch
zu berücksichtigen. Zudem können so auch die verschiedenen
Sekundärprodukte der Abwasserreinigung erfasst werden:
die Stromproduktion aus Faulgas, die Rückführung von
Nährstoffen und Wasser in die Landwirtschaft oder die Substitution
von fossilen Brennstoffen in der thermischen Klärschlammentsorgung.
Ein geeignetes Instrument für diese Betrachtungsweise
ist die Methodik der Ökobilanz nach ISO 14040/44. Mit
dieser Methodik lassen sich alle unterschiedlichen Energieformen
und Sekundärfunktionen abbilden und in einheitlichen Indikatoren
darstellen, ergänzt durch weitere Umweltwirkungen
wie den Treibhauseffekt.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2011 ab Seite
572

Autoren
Dr.-Ing. Christian Remy
Dipl.-Ing. Boris Lesjean
Dipl.-Ing. Andreas Hartmann
Kompetenzzentrum Wasser Berlin GmbH

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Reduzierung des Energieverbrauchs großtechnischer Membranbelebungsanlagen

Zusammenfassung
Den zahlreichen Vorteilen von Membranbioreaktoren steht ihr
erhöhter Energieverbrauch entgegen. Optimierungsmaßnahmen
müssen die besonderen verfahrenstechnischen Gegebenheiten berücksichtigen
und dürfen die Betriebssicherheit nicht gefährden.
Die energieintensiven Membrangebläse zur Deckschichtkontrolle
stehen als Hauptverbraucher im Mittelpunkt des Interesses.
Die von ihnen erzeugte Cross-Flow-Strömung sollte durch den
Betrieb mit hohen Filtratflüssen bestmöglich ausgenutzt werden.
Des Weiteren sind die Membrangebläse nicht zum primären
Zweck des Sauerstoffeintrags zu aktivieren, und die Funktion
der Durchmischung der Membrankammern ist weitgehend
durch andere Maßnahmen sicherzustellen. Rührwerke und
Rezirkulationspumpen sind weitere Verbraucher, denen im energieoptimierten
Betrieb eines Membranbioreaktors besondere
Berücksichtigung gebührt. Der Bericht stellt Möglichkeiten der
Energieoptimierung vor und nennt Ergebnisse bereits durchgeführter
großtechnischer Maßnahmen.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2011 ab Seite
566

Autoren
Dipl.-Ing. Katrin Veltmann
Dr.-Ing. Laurence Palmowski
Univ.-Prof. Dr .-Ing. Johannes Pinnekamp
Institut für Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen

Fazit
Der Energieverbrauch von MBR ist gegenüber konventionellen
Kläranlagen erhöht. Durch gezielte Optimierungsmaßnahmen,
die bei den verfahrenstechnischen Unterschieden ansetzen,
kann die Differenz jedoch reduziert werden. Hierzu gibt es erfolgreiche
Beispiele, die den Energiebedarf einzelner Anlagen
bereits wesentlich senken konnten. Maßnahmen im Bereich
der Membrangebläse zur Deckschichtkontrolle, der Rührwerke
und Rezirkulationspumpen erwiesen sich hierbei als besonders
vielversprechend. Die Übertragbarkeit dieser Maßnahmen auf
andere Anlagen ist zu überprüfen.
Die Optimierungen dürfen die Betriebssicherheit, den Zustand
der kostspieligen Membranen und die Ablaufwerte nicht
gefährden, da gerade diese der entscheidende Vorteil von MBR
sind. Vor dem Hintergrund zunehmender Langzeiterfahrungen
mit der Technologie werden sich die Energiekennzahlen von
MBR, wenn im Einzelfall von den Randbedingungen möglich,
denen von konventionellen Anlagen annähern.

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Energieinfrastruktur und Energiemanagement auf dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck

Zusammenfassung
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) betreiben im Stadtgebiet
Lübeck eine Vielzahl von Anlagen der Abwasserentsorgung und
Abfallbeseitigung. Dem jährlichen Strombedarf des Unternehmens
von ca. 20 Millionen kWh steht eine Eigenerzeugung von
Strom aus regenerativen Energieträgern in etwa gleichem Umfang
gegenüber. Neben dem Strom kommt der Wärmeversorgung
eine häufig unterschätzte Bedeutung zu, insbesondere weil
Kläranlagen großen Wärmebedarf haben und weil beim Betrieb
von Blockheizkraftwerken naturgemäß die Produktion von
Strom und Wärme gleichzeitig erfolgt. Aus technischen Gründen
sowie aufgrund der jeweiligen Erzeuger-/Abnehmersituation ist
die weitgehende Eigennutzung sowohl des Stroms als auch der
Wärme am Standort häufig nur bedingt möglich. Sie ist jedoch
gerade bei der Elektrizität wegen der in den letzten Jahren stark
gestiegenen Diskrepanz zwischen Bezugs- und Erlöspreisen wirtschaftlich
hoch interessant. Hier konnten in Lübeck verschiedene
Ansätze zur Optimierung erfolgreich umgesetzt werden. Am
Beispiel des Zentralklärwerks als größtem einzelnen Erzeuger
und Verbraucher werden die im Rahmen eines integrierten Masterplanes
realisierten Maßnahmen vorgestellt. Parallel zu den
technischen Entwicklungen konnte zu Beginn des Jahres 2011
ein maßgebender positiver Schritt beim Thema Strombeschaffung
getan werden. Die EBL haben sowohl ihre Erzeugungs- als
auch die Abnahmestellen in einem Bilanzkreis zusammengefasst.
Eine entscheidende Besonderheit liegt in der Struktur des
Bilanzkreises mit einem Gesamtanteil an erzeugtem Strom aus
erneuerbaren Energien von über 50 %, wodurch die Pflicht zur
Abgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz durch den Endverbraucher
entfällt.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2011 ab Seite
551

Autoren
Dipl.-Biol. Enno Thyen
Dr. Jan-Dirk Verwey
Entsorgungsbetriebe Lübeck
Dipl.-Ing. Friedrich Klare
Dipl.-Ing. (FH) Stephan Spreckelmeyer
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Sergej Naschilevski
KLT-Consult GmbH

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Das DWA-Informationssystem „DIEnergie“ jetzt online

Die DWA-Koordinierungsgruppe „Energie in der Wasser-, Abwasser und Abfallwirtschaft“ (KG Energie) hat für die DWA-Mitglieder, die Aktiven in den DWA-Fachgremien und alle am Thema Interessierten im Internet ein Informationssystem Energie – DIEnergie – eingerichtet. In diesem System sind alle DWA-Fachgremien, die zu Themen mit energetischem Bezug arbeiten, mit ihren aktuellen und geplanten Projekten systematisch aufgelistet. Innerhalb ihres Aufgabengebietes möchte die DWA das Thema Energie umfassend betrachten, bearbeiten und die Kenntnisse der Fachwelt einbeziehen. Die DWA bietet über DIEnergie:
1. Eine systematische Darstellung ihrer Aktivitäten im Bereich „Energie in der Wasser-, Abwasser und Abfallwirtschaft“,
2. Informationen über bestehende Regelwerke mit Bezug zum Thema Energie,
3. Informationen zu geplanten Vorhaben in den Gremien der DWA mit Bezug zum Thema Energie. Sie können über DIEnergie:
● Informationen über die Aktivitäten der DWA im Bereich Energie erhalten.
● Nach Fachausschüssen suchen und erfahren, ob und zu welchen Projekten mit Energiebezug gearbeitet wird.
● Kontakt mit der DWA aufnehmen, um detaillierte Informationen über einzelne Themen und Fachgremien zu erhalten.
● Expertise einbringen, Hinweise geben, selbst Themen entwickeln und aktiv mit gestalten.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen, Vorschlägen und Wünschen direkt an Dipl.-Ing. Anett Baum E-Mail: baum@dwa.de
Sie erreichen DIEnergie im Internet unter www.dwa.de, Auswahl „Fachthemen“, Auswahl „Koordinierungsgruppe Energie“.

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Gasverwertung auch auf mittleren und kleineren Kläranlagen

-Leserforum-
Die Wirtschaftlichkeit der Gasverwertung auf Kläranlagen mit mittlerer und kleiner Ausbaugröße ist aktuell ein kontrovers diskutiertes Thema. Es geht dabei um die Umstellung von aerober auf anaerobe Schlammstabilisierung und um die Nachrüstung von Blockheizkraftwerken auf Anlagen, die bisher ihr Faulgas lediglich zu Heizzwecken verwenden und ansonsten abfackeln. Wolfgang Grägel kommt in seinem Beitrag „Wirtschaftlichkeit der Gasverwertung auf kommunalen Kläranlagen“ (KA 12/2010, S. 1221–1225) zu dem Schluss, dass sich für Anlagen mit 50 000 EW Amortisationszeiten von ca. vier Jahren und für Anlagen mit 10 000 EW von 29 Jahren ergeben. Abgesehen davon, dass diese pauschale Schlussfolgerung lediglich althergebrachte Weisheiten bestätigt, ist sie ebenso undifferenziert wie die Annahmen, die der Autor für deren Herleitung getroffen hat. Deshalb darf diese für viele Kläranlagenbetreiber entscheidende Kernaussage auch nicht unwidersprochen im Raum stehen bleiben. Zu kritisieren ist zuallererst, dass eine „konventionelle Bauweise“ vorausgesetzt wird und darauf basierend die Kosten ermittelt werden. Zudem wird für kleinere Ausbaugrößen von höheren spezifischen Kosten ausgegangen. Dass diese äußerst konservative Betrachtungsweise zu unwirtschaftlichen Ergebnissen führt, hätte keines expliziten rechnerischen Nachweises bedurft; hier hätte ein Blick in die neuere Fachliteratur ausgereicht. Von einem aktuellen Beitrag hätte man erwarten können, dass er die neuen technischen Möglichkeiten (Faulbehälter in Stahlbauweise, Membrangasbehälter, Schlamm- und Gasmanagement), organisatorische Lösungsansätze (semizentrale Schlammbehandlungsanlagen) und besonders für kleinere Kläranlagen attraktiven finan ziellen Fördermöglichkeiten (hohe KWK-Zulage bis 50 kW) einbezieht. Darüber hinaus wäre auch die Betrachtung aus der Sicht des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit für unterschiedliche Lösungsansätze ein wichtiges Thema gewesen. Der Autor hat sich die Auseinandersetzung mit diesen inhaltlich nicht einfachen und teilweise sensiblen Fragestellungen leider erspart. Die Betreiber mittlerer und kleiner Kläranlagen, die sich bereits intensiv mit alternativen Lösungen auseinandersetzen, sollten sich durch den vorliegenden Aufsatz nicht entmutigen lassen. Viele der eingeschlagenen Wege werden durch die technische Entwicklung einerseits und steigende Strompreise andererseits zu wirtschaftlichen Lösungen bei der Schlammbehandlung und Gasverwertung auch bei kleineren Kläranlagen führen.

Dr.-Ing. Gerhard Seibert-Erling,
Geschäftsführer der setacon GmbH,
Frechen  Quelle: Korrespondenz Abwasser Heft 4-2011

Und hier die Antwort auf den Artikel aus dem Leserforum:
– Differenzierte Beurteilung im Einzelfall erforderlich

Der Leserbrief geht von „einer Umstellung von aerobe auf anaerobe Schlammstabilisierung und die Nachrüstung von Blockheizkraftwerken auf Anlagen, die Faulgas bisher zu Heizzwecken nutzten“, aus. Im Artikel wurde jedoch der komplette Neubau einer aeroben Schlammstabilisierung mit einer anaeroben Anlage einschließlich energetischer Gasverwertung gegenübergestellt. Im Leserbrief werden vor allem die Themen Ausbaustandard und zusätzliche Fördermöglichkeiten angesprochen. Die für die Investitionskostenermittlung zugrunde gelegte Bauweise beinhaltet eine bewährte Anlagenausrüstung, insbesondere hinsichtlich Lebensdauer, Störungsanfälligkeit und Anlagensicherheit. Berücksichtigt wurden dabei auch die im Leserbrief angesprochenen Trockengas- Membranbehälter. Grundsätzlich sind, wie auch in der Veröffentlichung bereits erwähnt, Kosteneinsparungen möglich. Der Autor hält es dabei für erforderlich, im sicherheitsrelevanten Gasbereich keine Risiken einzugehen. Für eine Berücksichtigung der Förderungsmöglichkeiten nach Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz ist die Art der Abwärmenutzung zu beachten. Eine Nutzung als Prozesswärme (zum Beispiel Aufheizung des Faulturmes) wird dabei nicht anerkannt. KWK-Strom (Strom und Nutzwärme) wird mit einer Stromkenn-zahl (Faktor ca. 0,70 bis 0,80) und der Nutzwärmemenge errechnet. Für eine Ausbaugröße von 10 000 EW und 20 000 EW wird mit einer Anlagengröße bis 50 kW der erzeugte KWK-Strom (Strom- und Nutzwärme) mit 0,0511 €/ kWh für die Laufzeit von zehn Jahren gefördert. Bei Annahme einer für Kläranlagen üblicherweise möglichen Wärmenutzung ergeben sich Verkürzungen der Amortisationszeiten auf ca. 16 Jahre für 10 000 EW und ca. acht Jahre für 20 000 EW. Für die Anlagen von 30 000 EW bis 50 000 EW wird eine Verkürzung der Amortisation ca. ein Jahr betragen. Strom, der nach Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) vergütet wird, kann durch das KWK-Gesetz nicht vergütet werden. Genauere Aussagen über die Möglichkeiten der KWK-Förderung sind abhängig von Art und Umfang der Wärmenutzung. Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Leserbrief besteht im Bestreben, vorhandene Ressourcen bestmöglich zu nutzen, ohne jedoch die Erfordernisse hinsichtlich Ausführungsstandards und insbesondere hinsichtlich Anlagensicherheit zu vernachlässigen. Der Artikel soll keineswegs die Betreiber von kleineren oder mittleren Anlagen von einer Faulgasverwertung entmutigen. Eine Berücksichtigung von zusätzlichen Fördermöglichkeiten und auch unserer Einschätzung nach weiter steigende Energiepreise führen zu einer weiteren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die vom Leserbriefautor angesprochenen Umbaumaßnahmen als Nachrüstung einer Faulungsanlage bedürfen einer genaueren Betrachtung im Einzelfall. Gegenüber dem Artikel entfallen hierbei vor allem die Vorteile eines geringeren Belebungsbeckenvolumens, das bei gleichbleibender Ausbaugröße einer anderen Nutzung zugeführt werden müsste.

Dipl.-Ing. Wolfgang Grägel (München)
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall
• 2011 (58)
• Nr. 4

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UBA hält aktuelle Strompreiserhöhungen für überzogen

Energieversorger nutzen EEG-Umlage als Vorwand

Eine Analyse des Umweltbundesamtes zeigt: Rund 85 Prozent der Strompreissteigerungen zwischen 2000 und 2010 sind auf andere Faktoren als die EEG-Umlage zurückzuführen. Die aktuellen Aufschläge bei den Strompreisen lassen sich nicht mit der EEG-Umlage begründen, denn der Erhöhung der Umlage stehen erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüber. Zu verdanken ist dies auch dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der zu einem Rückgang der Preise an der Strombörse führte. „Das EEG ist nicht nur wichtig und notwendig für den Klimaschutz, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Wer bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nur auf einzelwirtschaftliche Kosten schaut, blendet wesentliche Aspekte aus: Gesamtwirtschaftlich gesehen, verringern die erneuerbaren Energien Umwelt- und Gesundheitsschäden in Milliardenhöhe. Wegen der steigenden Preise fossiler Energien wird die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien mittelfristig am Markt sogar günstiger sein“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth.

Während die EEG-Umlage bis zum Jahr 2009 relativ konstant war, stieg sie in den letzten beiden Jahren stark an. Ein Großteil dieses Anstiegs geht auf die gesunkenen Beschaffungskosten für konventionellen Strom zurück. Sinken die Beschaffungskosten für Strom an der Strombörse, nimmt der Abstand zu den gewährten Einspeisevergütungen zu. Dies erhöht unmittelbar die EEG-Umlage. Paradoxerweise tragen auch die erneuerbaren Energien zu niedrigeren Preisen an der Strombörse und damit zur Erhöhung der EEG-Umlage bei. Denn sie verdrängen die teuersten konventionellen Stromanbieter vom Markt. In der Folge sinkt der Börsenpreis. Somit sind die tatsächlichen Zusatzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien niedriger als die EEG-Umlage.

Ein weiterer Grund für den Anstieg der EEG-Umlage liegt in dem überraschend starken Preisverfall bei der Photovoltaik – allein von Anfang 2009 bis Anfang 2010 fielen zum Beispiel die Großhandelspreise der Photovoltaik-Module um bis zu 34,5 Prozent. Diese Entwicklung war nicht prognostiziert worden und führte damit zu einer überhöhten Förderung der Photovoltaik und einem sehr starken Wachstum der installierten Kapazitäten. Die bereits geplante vorzeitige Kürzung der Einspeisevergütung für die Photovoltaik ist deshalb richtig.

Die Erhöhung der EEG-Umlage diente vielen Stromversorgungsunternehmen als Begründung, ihre Preise Anfang dieses Jahres zu erhöhen. Angesichts der stark gesunkenen Preise an der Strombörse ist diese Argumentation jedoch nicht stichhaltig, zumal auch die Umlage für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung leicht sank. Viele Stromversorger reichten diese Kosteneinsparungen nicht an die Stromverbraucher weiter. Dies zeigt, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt für Endkunden nur unzureichend funktioniert und Maßnahmen erforderlich sind, die den Wettbewerb stärken.

Verbraucher und Verbraucherinnen können den ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen begegnen, indem sie den Stromversorger wechseln. Das erzeugt Wettbewerbsdruck. Durch einen Wechsel lassen sich derzeit bis zu 200 Euro pro Jahr einsparen. Auch Angebote von Ökostromanbietern können zu erheblichen Kostensenkungen führen.

Insgesamt ist die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG sehr erfolgreich. Sie trägt wesentlich zum Klimaschutz bei, weil es durch den Ausbau der erneuerbaren Energien möglich war, anspruchsvollere Emissionsobergrenzen beim Emissionshandel festzulegen. Im europäischen und internationalen Vergleich schneidet das deutsche EEG zudem sehr gut ab.

Im Gegensatz zu anderen Formen der Stromerzeugung ist die Förderung der Erneuerbaren Energien für die Öffentlichkeit transparent. So ist die Kernenergie nur deshalb einzelwirtschaftlich rentabel, weil sie in Milliardenhöhe direkte und indirekte Subventionen erhält. Außerdem wird die konventionelle Stromerzeugung durch die mangelnde Anlastung der Umweltkosten begünstigt. Ohne diese Wettbewerbsverzerrungen wären viele Techniken zur Nutzung der erneuerbaren Energien schon heute wettbewerbsfähig und der Förderbedarf für die erneuerbaren Energien deutlich geringer.

Eine ausführliche Analyse zur EEG-Umlage und ihrem Einfluss auf die Stromkosten finden Sie im aktuellen Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes unter: http://www.uba.de/uba-info-medien/4067.html

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Energiesteuer: Erhalt der Steuerbefreiung für Klär- und Deponiegas

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes verabschiedet. Durch das Gesetz wird nunmehr klargestellt, dass Klär- und auch Deponiegas weiterhin nach § 28 Abs. 1 EnergieStG von der Energiesteuer befreit sind. Damit ist der Bundestag den Forderungen des VKU nachgekommen.
Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf vorgesehen, dass das Steuerprivileg des § 28 EnergieStG nur noch für gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe gelten soll. Für die Definition wurde auf die BiomasseVO verwiesen, die ausdrücklich klarstellt, dass Deponie- und Klärgas nicht als Biomasse anerkannt wird.
Entsprechend der VKU-Forderung wurde der Gesetzentwurf an dieser Stelle korrigiert. Andernfalls wäre klaren umweltpolitischen Zielsetzungen widersprochen worden. Denn letztlich wäre – ohne Steuerbefreiung – in vielen Fällen das Abfackeln des Gases wirtschaftlicher als die Investition in ein Blockheizkraftwerk, in dem das gewonnene Klär- oder Deponiegas zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden kann. Da die so erzeugte Energie zu einem großen Teil unmittelbar wieder innerhalb der Anlage zur Abfall-/ Abwasserbeseitigung eingesetzt wird, zeigen bisher insbesondere die Klärschlammbehandlungs- und -entsorgungswege eine positive CO2-Bilanz auf. Die frei werdenden Energiepotentiale bei Abwasser- und Entsorgungsunternehmen werden auf diese Weise im Sinne einer ökologisch effizienten Verwertung genutzt.
Die während des Gesetzgebungsverfahrens geführte Diskussion hat gezeigt, dass für die Definition nicht zwingend auf die Festlegungen der BiomasseVO verwiesen werden muss. Der VKU hatte zu Recht darauf hingewiesen, dass die BiomasseVO lediglich regelt, was für die Vergütung nach dem Energieeinspeisegesetz (EEG) als Biomasse anzusehen ist. Dabei wurden gesetzgeberische Wertungsentscheidungen im Hinblick darauf, welche Stoffe einer finanziellen Unterstützung bedürfen, um ihre Nutzung zur Energieerzeugung weiter voran zu treiben, umgesetzt. Im Übrigen findet auch im EEG ein weiterer Biomassebegriff Anwendung, der den europäischen Vorgaben entspricht und lediglich fossile Energieträger ausschließt.
Auch zukünftig kann damit die Steuerbefreiung nach § 28 EnergieStG zur Grundlage investiver Maßnahmen in diesem Bereich gemacht werden.
Ihre VKU-Ansprechpartnerin: Dr. Susanne Weber

http://www.vku.de/wasser/ordnungspolitik/steuerfragen/energiesteuer-erhalt-der-steuerbefreiung-fuer-klaer-und-deponiegas.html

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Auf bestem Weg zur energieautarken Kläranlage

Seit dem 3. Dezember 2010 ist auf dem Gelände der Kläranlage Cottbus das Produktions- und Servicezentrum (PSZ) Biogas der GICON offiziell in Betrieb. Bestandteil des PSZ ist eine Biogaserzeugung nach dem GICON-Verfahren mit einer Biogasleistung von ca. 900 kW (thermisch). Das entstehende Biogas wird über eine gesonderte Gasleitung einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zugeführt, das der Eurawasser gehört und sich auf dem Gelände der Kläranlage befindet.

„Es ist unsere gemeinsam Vision“, hob Jens-Erik Wegner, Geschäftsführer der LWG Cottbuser Wasser GmbH & Co. KG, bei der offiziellen Inbetriebnahme hervor, „auf dem Gelände unserer Kläranlage Cottbus ein Kommunales Entsorgungszentrum zu schaffen, in dem einmal sämtliche biogene Abfälle von Cottbus und des Umlandes entsorgt und verarbeitet werden können. Mit der Integration des GICON-Biogassystems in die Energie-Infrastruktur der Kläranlage Cottbus haben wir dafür einen weiteren wichtigen Schritt getan.“ Sie sei eine hervorragende Ergänzung zu den schon realisierten LWG-Maßnahmen auf dem Weg zu einer energieautarken Kläranlage. So werden z.B. bereits heute biogene Reststoffe, wie z.B. Fette, mittels Co-Vergärung in den zu großen Faultürmen zur Gewinnung von Energie und Wärme genutzt, um die Energiebezugskosten zu senken.

Auch Lothar Nicht, Beigeordneter für Ordnung, Sicherheit, Umwelt und Bürgerservice der Stadt Cottbus, würdigte die Bedeutung der neuen Anlage und die Weitsicht ihres Ideengebers, dem ehemaligen Geschäftsführer der LWG Jens Meier-Klodt. Im September 2006 hatte dieser den Ausspruch geprägt „Dieses Projekt ist kein technischer Gag“. Nun sei die Anlage Wirklichkeit geworden und „ein kleiner, aber sehr wichtiger Beitrag für den Umbau der Energieregion Lausitz, der sich gegenwärtig vollzieht“, so Lothar Nicht. Er wünsche sich noch viele solcher Projekte, um den Einsatz der Erneuerbaren Energien in Cottbus und Umgebung noch weiter zu entwickeln. „Die hier entstandene Anlage und deren Integration in die Kläranlage Cottbus ist eine phantastische Lösung, wie man vorhandene Baulichkeiten und gutes Personal effektiv für die Umsetzung neuer Ideen nutzen kann.“

Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann, Geschäftsführender Gesellschafter der GICON GmbH, konnte seinerseits stolz darüber berichten, dass die neuartige – gemeinsam von GICON und der BTU Cottbus entwickelte – Biogastechnologie zukünftig auch in China, Korea und Nordamerika zum Einsatz kommen wird. „Wir haben es geschafft und von Cottbus aus unsere Technologie in die Welt getragen!“ Die Inbetriebnahme des Produktions- und Servicezentrums (PSZ) Biogas sei ein weiterer Meilenstein der Entwicklung der GICON als komplexer Anbieter und Dienstleister für Biogasanlagen. Gemeinsam mit Eurawasser und der LWG wolle man sich zukünftig verstärkt der Entwicklung von Kläranlagen zu energieeffizienten Abwasser- und Abfallentsorgungszentren widmen.

http://www.lausitzer-wasser.de/de/aktuelles-aktuelles/GICON_Biogasanlage_Eroeffnung.html?PHPSESSID=3csh3rsi3bstpsi094k6a77tg2

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Meldungen zur Arbeitssicherheit 2012

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November 2012
04.11.2012 Online-Instrument für die Gefährdungsbeurteilung entwickelt sich immer besser
04.11.2012 Stress durch ständige Erreichbarkeit: Es fehlt an klaren Absprachen 
04.11.2012 Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Betriebssicherheitsmanagement 
04.11.2012 Kompendium: Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert 
04.11.2012 Seminar: Das neue Produktsicherheitsgesetz 
04.11.2012 Belastungen im öffentlichen Dienst 
September 2012
29.09.2012 Aktuell: Fachleute diskutierten Entwicklungen bei Probenahme und Analytik
29.09.2012 Buch: BAuA informiert über Arbeitsstättenverordnung 
29.09.2012 Bewältigung psychosozialer Risiken: Erfolgsfaktoren und Hindernisse
29.09.2012 Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2012 gesunken 
August 2012
22.08.2012 Verbraucheranfrage 
19.08.2012 Neue IFA-Gefahrstoffliste erschienen 
19.08.2012 Leitfaden Maschinenrichtlinie vollständig auf deutsch 
19.08.2012 Fakten: Charakterisierung von Nanomaterialien 
19.08.2012 Forschung: Software berechnet Belastung durch Sprühnebel 
16.08.2012 Der schwimmende Ponton Ein sicherer Arbeitsplatz 
Juli 2012
29.07.2012 Kontrollen des Arbeitsschutzes in Deutschland nur noch selten 
29.07.2012 Aktuelle Gefahrstoffinformationen mit der neuen GESTIS-App
29.07.2012 Ruhe- und Pausenzeiten sind wichtig für Prävention und Produktivität 
29.07.2012 Versichert auf dem Weg zur Arbeit – auch mit dem Fahrrad 
29.07.2012 Sicherheit und Gesundheitsschutz zahlen sich aus, auch in schwierigen Zeiten: Jahresbericht 2011 der EU-OSHA 
29.07.2012 BAuA Aktuell: Psychische Belastung – was tun? 
29.07.2012 Aktuell: Gesunde Arbeitsplätze durch Partnerschaft für Prävention 
29.07.2012 Fakten: Bundesstelle bei der BAuA bilanziert fünf Jahre REACH 
29.07.2012 Forschung: Risiken richtig beurteilen 
Juni 2012
07.06.2012 Leserbrief zum Beitrag „Tragische Arbeitsunfälle“ in Folge 4/2011
Mai 2012
30.05.2012 In der Praxis angekommen 
30.05.2012 31. Mai – Weltnichtrauchertag 2012: EU-OSHA startet Kampagne für rauchfreie Arbeitsplätze 
30.05.2012 Neue Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“: Aufruf an Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Zusammenarbeit 
30.05.2012 Broschüre: Aktualisierter Leitfaden für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz erschienen
30.05.2012 Fakten: Ausgabe 2012 von „Arbeitswelt im Wandel“ 
30.05.2012 BAuA-Veranstaltung: Mit gesunder Gestaltung zum Erfolg
30.05.2012 Seminar: Stress am Arbeitsplatz analysieren und wirksam bekämpfen 
März 2012
25.03.2012 Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match 
25.03.2012 Arbeitgeber stellen Persönliche Schutzausrüstung 
25.03.2012 Betriebsärzte: Starke Partner im Kampf gegen Stress und Burnout 
25.03.2012 Forschung: BAuA-Bericht schlägt Geräuschklassen vor
25.03.2012 Broschüre: „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ erschienen 
25.03.2012 Aktuell: ECHA veröffentlicht Aktionsplan bis 2014 
Februar 2012
26.02.2012 Tragische Arbeitsunfälle
26.02.2012 Informationen für Beschäftigte im Abwasserbereich – EHEC im Abwasser 
Januar 2012
24.01.2012 Richtiger Umgang mit stark beanspruchten Händen 
24.01.2012 Neu: Unfalldatenbank für Hubarbeitsbühnen 
24.01.2012 Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match 
24.01.2012 Auch bei der Arbeit gilt: Bewegung tut gut! 
24.01.2012 Mobiles Arbeiten will gelernt sein 
24.01.2012 Veranstaltung: Informationen zum neuen Produktsicherheitsgesetz

Online-Instrument für die Gefährdungsbeurteilung entwickelt sich immer besser

Eine von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) entwickelte frei zugängliche Online-Software versetzt Klein- und Kleinstunternehmen in ganz Europa in die Lage, Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen einfach und kostengünstig durchzuführen.

„Die Gefährdungsbeurteilung ist der Grundpfeiler für Gesundheitsschutz und Sicherheitsmanagement. Mit OiRA, der Online-Software für die interaktive Gefährdungsbeurteilung, geben wir europäischen Unternehmen die Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchzuführen. Die Entwicklung von OiRA weist uns den Weg für ein besseres Arbeiten in Europa und für eine erhöhte Sicherheit unserer Arbeitsplätze.“

Diese Botschaft vermittelte die Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Christa Sedlatschek auf einer Veranstaltung, die unter der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft im Rahmen der Kampagne der EU-OSHA für gesunde Arbeitsplätze „Partnerschaft für Prävention“ organisiert worden war. Die in der zyprischen Stadt Nicosia abgehaltene Konferenz „Working together for the future of occupational safety and health in Europe“ (Zusammenarbeit für die Zukunft von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Europa) beleuchtete die Herausforderungen, denen sich politische Entscheidungsträger, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Verbesserung von Gesundheitsschutz und Sicherheitsstandards stellen müssen.

Nach Ansicht von Christa Sedlatschek setzt OiRA genau hier an, um europäischen Unternehmen das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit näher zu bringen. OiRA wird von der Agentur kostenlos online zur Verfügung gestellt und unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen in Europa, die möglicherweise nicht über die nötigen Ressourcen und das nötige Know-how verfügen, ihre Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, die Vorschriften der Gefährdungsbeurteilung einzuhalten sowie die Gefahren am Arbeitsplatz zu bewerten und zu kontrollieren, um Verletzungen und Gesundheitsschäden zu vermeiden. OiRA bietet Unternehmen einen einfachen Leitfaden, der sie Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung führt, zu einem besseren Verständnis dieses Verfahrens beiträgt und ein Risikomanagement ermöglicht.

Eines der ersten OiRA-Instrumente wurde in Zypern selbst entwickelt: ein sektorspezifisches Instrument für die Friseurbranche, die durch einen hohen Prozentsatz berufsbedingter Hautkrankheiten sowie Muskel- und Skeletterkrankungen geprägt ist. Weitere Instrumente werden in Zypern (Büroarbeitsplätze), Frankreich (Straßenverkehr) und auf EU-Ebene (Leder- und Gerbereiindustrie) veröffentlicht.

Zu den neuen, in Entwicklung befindlichen und in Kürze verfügbaren OiRA-Instrumenten zählen ein Instrument für Friseure in Belgien, ein generisches Instrument und ein Instrument für die Büroarbeit in Slowenien, ein Instrument für Fleischer in Griechenland sowie ein Instrument für Tankstellenbesitzer in Litauen. Weitere europäische Länder haben Absichtserklärungen in Bezug auf die Entwicklung von OiRA-Instrumenten unterzeichnet, entwickeln gerade neue OiRA-Instrumente oder nehmen an Pilotprojekten teil: Belgien, Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Slowenien, die Tschechische Republik und Zypern. Weitere Arbeiten werden vom Institut national de recherche et de sécurité (INRS) in Frankreich und den Sozialpartnern im Sektor der privaten Sicherheitsdienste in Europa ausgeführt.

Links

OiRA-Projektseite
http://www.oiraproject.eu/

Verfügbare Instrumente
http://www.oiraproject.eu/available-tools/#mainContent

Fallstudie Zypern
http://osha.europa.eu/en/publications/promotional-material/oira-case-study-at-the-cutting-edge-of-risk-assessment/view

Häufig gestellte Fragen zu OiRA
http://osha.europa.eu/en/publications/promotional-material/oira-frequently-asked-questions-faqs/view

Partnerschaft für Prävention
http://www.healthy-workplaces.eu/de/

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Stress durch ständige Erreichbarkeit: Es fehlt an klaren Absprachen

Untersuchung der gesetzlichen Unfallversicherung zur Belastung durch Kommunikation

Fehlende Absprachen könnten einer der Gründe dafür sein, warum viele Menschen auch am Feierabend dienstlich erreichbar sind. Diesen Schluss legt eine Untersuchung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) in Dresden nahe. Danach gehen zwar viele Mitarbeiter davon aus, dass ihre Vorgesetzten Erreichbarkeit von ihnen erwarten. Ausdrückliche Anweisungen hierzu gibt es jedoch nur selten. Eine Möglichkeit, den Stress durch Kommunikation zu verringern, wären demzufolge mehr klare Absprachen.

Für die Studie befragte das IAG in Kooperation mit der Unfallkasse Hessen 430 Personen. Über zwei Drittel der Befragten gaben an, oft oder immer erreichbar zu sein, wenn sie während der Arbeitszeit auf Dienstreise oder im Außendienst sind. In der Freizeit waren immerhin noch 40 Prozent oft oder immer für dienstliche Belange erreichbar. Nie nach Dienstschluss erreichbar waren nur 10 Prozent.

„Die meisten der Befragten fühlten sich durch die ständige Erreichbarkeit nicht oder wenig belastet“, sagt Studienautorin und IAG-Psychologin Dr. Hiltraut Paridon. Allerdings habe rund jeder Siebte angegeben, sich durch die ständige Erreichbarkeit stark oder sehr stark belastet zu fühlen. „Diese Teilnehmer gaben an, dass sie auch in ihrer Freizeit nicht abschalten können und das Gefühl hätten, dass ihnen alles zu viel wird.“ Das Ausmaß der Belastung ist übrigens in der Arbeitszeit genauso wie in der Freizeit.

Als Grund für Erreichbarkeit nannten die Befragten häufig, dass der Vorgesetzte dies erwarte. „Wenn man diese Menschen allerdings fragt, woher sie das wissen, kommt häufig die Antwort: Ich habe das Gefühl, dass es erwartet wird. Eine ausdrückliche Anweisung liegt nur bei einer Minderheit vor“, so Paridon. „Eine klare Abmachung mit dem Vorgesetzten, wann wer im Team erreichbar zu sein hat und wann nicht, sehen daher auch viele als eine Möglichkeit an, Stress durch Erreichbarkeit zu verringern.“ Die Vereinbarungen sollten die Beteiligten sowohl für die Arbeitszeit als auch für die Freizeit treffen.

Außerdem könne man sich ein Beispiel an denen nehmen, die bewusst selten erreichbar sind. Paridon: „Nach den Gründen befragt antworteten diese Teilnehmer, dass sie auch mal abschalten können müssen. Außerdem vertrauen sie darauf, dass ihre Kollegen auch ohne sie die richtigen Entscheidungen treffen.“

Die Studie „Ständige Erreichbarkeit: Wie belastet sind wir?“ ist in der DGUV-Publikationsdatenbank verfügbar.
http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=25901

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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Betriebssicherheitsmanagement

Sifa-Erfahrungsaustausch in der BAuA

Dortmund – Wer Gefahren in einem Unternehmen bewerten will, der muss einen Überblick haben. Deshalb kann es sinnvoll sein, der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) die Verantwortung für alle Schutz- und Sicherheitsaufgaben im Unternehmen zu übertragen. Mit der Umsetzung eines solchen Vorhabens beschäftigt sich die Veranstaltung „Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Betriebssicherheitsmanagement“. Sie findet am Donnerstag, 8. November, von 9 bis 17 Uhr in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Dortmund statt.

Jeder Betrieb muss sich mit unterschiedlichen Problemen auseinandersetzen. Daraus resultieren auch verschiedene Sicherheitsrisiken. Voraussetzung für die richtige Einschätzung dieser Gefahren ist, dass jedes Unternehmen seine speziellen Schutz- und Sicherheitsziele definiert. Die Idee, aus der Sifa einen „Betriebssicherheitsmanager“ zu machen, kam schon bei der Veranstaltung „Quo vadis, Sifa?“ im Oktober 2011 auf. Die nun folgende Veranstaltung soll im Detail auf Organisationsfragen und Erfahrungen eingehen.

So informieren unter anderem Prof. Dr. Bernd-Jürgen Vorath von der Bergischen Universität Wuppertal und Dr. Harald Olschock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft, über alle mit dem Betriebssicherheitsmanagement verbundenen Probleme. Dazu gehen die Referenten auf Themen wie die Struktur- und Ablauforganisation, Verantwortung/Haftung sowie die Aus- und Weiterbildung ein. Außerdem teilen Unternehmen, die bereits ein integriertes Betriebssicherheitsmanagement verwirklicht haben, ihre Erfahrungen mit.

Die International Security Academy (ISA) und die BAuA führen diese Veranstaltung gemeinsam durch. Zudem beteiligen sich der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI), die Bergische Universität Wuppertal, die Hochschule Bochum (HBO), der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Für die Teilnahme an der Veranstaltung vergibt der VDSI Weiterbildungspunkte.

Das gesamte Programm der Veranstaltung „Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Betriebssicherheitsmanagement“ steht auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/termine. Es wird eine Teilnahmegebühr von 198 Euro erhoben. Weitere Informationen und Anmeldung bei Horst Grulke, Tel:: 0231 9071-2325, Fax: 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.

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Kompendium: Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert

Mit branchenunabhängiger Handlungshilfe Risiken vermindern

Dortmund/Augsburg – Arbeitsschutz ist Chefsache, denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit dem aktualisierten Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachleuten das nötige Rüstzeug an die Hand, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Das 544 Seiten starke Kompendium ist als Loseblattsammlung konzipiert, damit der Ratgeber immer wieder aktualisiert werden kann. Die ersten druckfrischen Exemplare wurden jetzt auf der Messe „Arbeitsschutz Aktuell 2012“ in Augsburg am BAuA-Stand in Halle 1 der Fachwelt vorgestellt.

Seit Jahren gehört die mehrfach aktualisierte Publikation zu den Standardwerken der BAuA, wenn es um Gefährdungsbeurteilung geht. Der branchenunabhängig angelegte Ratgeber richtet sich in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz, die die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen. Dazu vermittelt er Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für die Durchführung an.

Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 enthält Hinweise, um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes zu planen und durchzuführen. Im zweiten Teil werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, psychische Belastungen oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Zu jedem Gefährdungsfaktor informiert der Ratgeber über Art und Wirkung, gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an und führt Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf. Zudem benennt das Kompendium die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur. Mit Textbausteinen, die allen Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3 enthält Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüft werden kann, ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke oder ein Stichwortverzeichnis.

Die BAuA passt den Ratgeber nach Bedarf an Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerk, aber auch an neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse an. Aktualisierte Kapitel können bis zum Erscheinen der nächsten Auflage unter www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung heruntergeladen werden. Nutzer können die überarbeiteten Kapitel ausdrucken, um ihren Ratgeber auf den neuesten Stand zu bringen.

Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl finden. Zudem ist in der Rubrik „Expertenwissen“ der komplette zweite Teil des Ratgebers als Online-Fassung hinterlegt. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute; 1. Auflage; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund; 544 Seiten; Loseblattsammlung; ISBN 978-3-88261-717-7. Das Buch kann zum Preis von 49,80 Euro über den Webshop des Bonifatiusverlags unter www.bonifatius.de/druckerei/baua/publikationen/fachbuchreihe/ bezogen werden.

Weitere Informationen: www.baua.de/publikationen.

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Seminar: Das neue Produktsicherheitsgesetz

Informationen für Industrie und Handel

Berlin – Am 1. Dezember 2011 löste das neue „Produktsicherheitsgesetz“ (ProdSG) ohne Übergangsfrist das „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ (GPSG) ab. In einem Seminar zum neuen Gesetz gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die wichtigsten Neuregelungen bekannt. Die Veranstaltung findet am 7. November 2012 von 9 bis 17 Uhr in der BAuA Berlin statt.

Deutschland setzte mit dem Produktsicherheitsgesetz entscheidende Veränderungen des europäischen Rechts um, das durch klarere Regelungen Beschäftigte und Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten schützen will. Einzelne Beiträge des Seminars gehen auf die Auswirkungen auf verschiedene Interessengruppen wie Hersteller, Händler oder Verbraucher ein. Außerdem erfahren die Teilnehmer, was sich im ProdSG gegenüber dem GPSG genau geändert hat.

Das Seminar richtet sich an: Führungskräfte, Einkäufer, Planer, Konstrukteure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Betriebs- und Personalräte. Das gesamte Programm befindet sich unter www.baua.de/termine im Internet. Für die Veranstaltung erhebt die BAuA einen Teilnahmebeitrag von 125 Euro. Weitere Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke, Telefon 0231 9071-2219, E-Mail: seminare@baua.bund.de.

Informationen zum Produktsicherheitsgesetz, Gesetzestext und Links zu den europäischen Informationssystemen gibt es im Internet unter der Adresse www.produktsicherheitsportal.de.

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Belastungen im öffentlichen Dienst

Geänderte Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Verwaltung

Dortmund – Rund viereinhalb Millionen Menschen in Deutschland arbeiten im öffentlichen Dienst, der ein breites Aufgabenspektrum hat. Besonders in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen oder Polizei sind sie spezifischen Belastungen ausgesetzt. In der neusten Ausgabe der „baua: Aktuell“, den vierteljährlichen Mitteilungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), ist der öffentliche Dienst ein Schwerpunktthema. Die Ausgabe schildert die derzeitige Arbeitssituation der Beschäftigten und gibt Hinweise, was für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz getan werden kann.

Die Rahmen- und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst haben sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Umstrukturierungen und Stellenkürzungen bestimmen häufig das Bild. Dies führt zu Beschwerden wie Stress, Nervosität, Kopfschmerzen oder Schlaflosigkeit – also Beschwerden, die oft mit psychischen Belastungen einhergehen. Die baua: Aktuell stellt Handlungshilfen mit Tipps vor, wie mit dem demografischen Wandel umgegangen werden kann oder wie ein Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten ist. Denn gute Arbeitsbedingungen verringern die Belastungen für die Beschäftigten.

Außerdem wirft die baua: Aktuell einen Blick auf die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 und Projekte zum demografischen Wandel. Zusätzlich zum Schwerpunktthema „Öffentlicher Dienst“ informiert die Ausgabe 03/2012 über Veranstaltungen sowie neue Publikationen und bietet Informationen aus der DASA Arbeitswelt Ausstellung.

Die aktuelle Ausgabe kann – ebenso wie alle seit 2001 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter www.baua.de/publikationen. Über das Informationszentrum der BAuA lässt sich auch die Printausgabe anfordern – einzeln oder im Abonnement: Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070 oder E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

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Aktuell: Fachleute diskutierten Entwicklungen bei Probenahme und Analytik

3. Symposium „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“

Dortmund – Ohne Messungen am Arbeitsplatz lassen sich die Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen nicht verringern. Entsprechend standen geeignete Messverfahren und Messstrategien sowie die Güte von Verfahren, die auf Modellen beruhen, im Mittelpunkt des dritten Symposiums „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“, das am 24. und 25. September 2012 in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stattfand. Fast 200 Fachleute aus dem deutschsprachigen Raum informierten sich über aktuelle Entwicklungen bei Probenahme, Analytik und Beurteilung.

Eingeladen hatten die Arbeitsgemeinschaft Analytik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Federführung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), der Arbeitskreis „Luftanalysen“ der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die BAuA. Das Fachpublikum bestand aus Vertretern von Messstellen und analytischen Laboratorien, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Aufsichtspersonen der Länder und Berufsgenossenschaften.

Das Symposium griff praktische Aspekte der Messung von Gefahrstoffen und der Qualitätssicherung auf. Zudem wurden konkrete Beispiele und Probleme der Gefahrstoffmessung und deren Beurteilung diskutiert. Wenn Messungen am Arbeitsplatz vorgenommen werden, dann müssen sie valide (gültig) sein. Das Symposium zeigte Fehlermöglichkeiten auf und beschäftigte sich mit der Validierung von Analyseverfahren. Dabei kamen auch die Messung von Partikel-Dampf-Gemischen wie sie beispielsweise beim Lackieren entstehen und die Bewertung von Kohlenwasserstoffgemischen zur Sprache. Weitere Vorträge befassten sich mit den Problemen bei der Umsetzung des neuen Staubgrenzwertes und der Erfassung von Hautbelastungen durch Teeröl bei der Imprägnierung von Bahnschwellen.

Mittlerweile gibt es Verfahren, die Gefährdungen ohne Messtechnik ermitteln, wie beispielsweise das von der BAuA entwickelte einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG). Durch Messungen am Arbeitsplatz lassen sich sowohl die Güte dieser Verfahren als auch die Wirksamkeit der auf ihnen beruhenden Maßnahmen beurteilen. Verschiedene Vorträge stellten die praxisnahen Verfahren vor.

„Ohne Messungen am Arbeitsplatz geht es nicht“, bilanziert Dr. Ralph Hebisch, BAuA, das Symposium. „Die verschiedenen Vorträge verdeutlichten, dass die Wahl der verwendeten Messverfahren und Messstrategien von maßgeblicher Bedeutung sind, um den Schutz der Beschäftigten vor Gefahrstoffen zu verbessern. Zudem tragen Messung und Analytik entscheidend dazu bei, dass praxisnahe Verfahren entwickelt werden können, die sich sicher ohne Arbeitsplatzmessungen anwenden lassen.“

Die Vorträge des 3. Symposiums „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Probenahme – Analytik – Beurteilung“ werden zeitnah unter www.bgrci.de ins Internet gestellt.

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Buch: BAuA informiert über Arbeitsstättenverordnung

Wie sehen sichere Arbeitsplätze aus?

Dortmund – Ab sofort ist das Buch „Arbeitsstätten“, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgibt, in neuer, überarbeiteter Auflage erhältlich. Es enthält die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenregeln (ASR), die die Verordnung konkretisieren. Diese Technischen Regeln erarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten, um Betrieben bei der Umsetzung der Verordnung zu helfen. Neue ASR, die seit der ersten Veröffentlichung hinzukamen, machten nun eine Überarbeitung des BAuA-Buchs erforderlich.

Die aktuellsten ASR stammen aus dem Jahr 2012. So wurde die ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ Anfang des Jahres veröffentlicht. Sie legt beispielsweise fest, dass bodentiefe Fenster bruchsicher sein müssen oder Fensterflügel keine Verkehrswege im Betrieb behindern dürfen. Ebenfalls aus 2012 ist die ASR A3.6 „Lüftung“. Sie enthält Bestimmungen, ab welcher CO2-Konzentration in der Luft Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen muss.

Die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung und der ASR garantiert gesunde und sichere Arbeitsbedingungen. Die Verordnung stammt aus dem Jahr 2004 und setzt europäische Vorgaben um. Sie nimmt Arbeitgeber in die Pflicht, für ausreichenden Schutz ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen. Hierfür enthält die Verordnung allgemeine Anforderungen und Schutzzielbestimmungen. Gestaltungsregeln für Arbeitsplätze sind beispielsweise Vorgaben für die Raumabmessung oder Arbeitsplatzbeleuchtung, die Fluchtwege oder Notausgänge. Die Arbeitsstättenregeln orientieren sich stets am Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene. Sie konkretisieren die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung für die betriebliche Praxis und sind für nahezu alle Arbeitsstätten geeignet.

„Arbeitsstätten – Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten“; 1. überarbeitete, aktualisierte und ergänzte Auflage; 2012; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; Dortmund; 246 Seiten; ISBN 978-3-88261-703-0. Das Buch kann zum Preis von 18,50 Euro über den Webshop des Bonifatiusverlags unter www.bonifatius.de/druckerei/baua/publikationen/fachbuchreihe/ bezogen werden.

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Bewältigung psychosozialer Risiken: Erfolgsfaktoren und Hindernisse

Die meisten europäischen Unternehmen haben noch keine Verfahren zur Bewältigung von Stress und anderen psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz eingeführt, obwohl die Arbeitnehmer Europas zunehmend Gefährdungen dieser Art ausgesetzt sind. Mit diesem Sachverhalt befassen sich zwei neue Berichte der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Sie gehen der Frage nach, weshalb 74 % der europäischen Unternehmen noch keine Bewältigungsstrategien verfolgen, obwohl Stress am Arbeitsplatz von 79 % und Belästigung bzw. Gewalt am Arbeitsplatz von 40 % aller Manager in der EU als besorgniserregend eingeschätzt wird.

Die Berichte erscheinen unter Verhältnissen, in denen immer mehr europäische Arbeitnehmer über stressbedingte Probleme klagen und, wie eine aktuelle Meinungsumfrage zeigt, 80 % der Arbeitnehmer in der EU für die kommenden fünf Jahre von einer zunehmenden Stressbelastung ausgehen. Obwohl die durch Stress und andere psychosoziale Risiken bedingten Gesundheitsprobleme durchaus bekannt sind, tun sich offenbar viele europäische Unternehmen mit der Prävention schwer.

Wie die Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER) ergab, gehen nur 3 % der Unternehmen psychosoziale Risiken mit wirklich ganzheitlichen Konzepten systematisch an, während 12 % keine einzige der Maßnahmen ergriffen haben, die in der Umfrage als wesentlich für das Management psychosozialer Risiken erhoben wurden.

In den Berichten wird aufgezeigt, welche Faktoren die Bewältigung dieser Probleme in Unternehmen begünstigen, beispielsweise das unmittelbare Vortragen von Beanstandungen durch die Beschäftigten selbst und das Bewusstsein, dass es sich betriebswirtschaftlich auszahlt, dieses Thema ernst zu nehmen: Man geht davon aus, dass derzeit etwa 50-60 % aller verlorenen Arbeitstage mit psychosozialen Risiken zusammenhängen und dass psychische Störungen in der EU jährlich Kosten in Höhe von 240 Mrd. EUR verursachen. Unternehmen, die den engen Zusammenhang zwischen psychosozialen Risiken und hohen Fehlzeiten kennen, bemühen sich mit weitaus größerer Wahrscheinlichkeit ernsthaft um ein entsprechendes Risikomanagement.

Die Berichte benennen zugleich die Hindernisse, auf die viele Unternehmen stoßen, wenn sie sich um das Management psychosozialer Risiken bemühen, beispielsweise das Fehlen fachlicher Unterstützung und Beratung sowie der Mangel an Ressourcen.

Die Direktorin der EU-OSHA, Christa Sedlatschek, stellt dazu fest, dass „psychosoziale Risiken von den politisch Verantwortlichen zwar allmählich als wesentliche Herausforderung erkannt werden, beim Umgang mit diesen Risiken auf Unternehmensebene Politik und Praxis jedoch offenbar auseinanderklaffen. 40 % der Unternehmen geben an, dass sie zur Bewältigung psychosozialer Risiken mehr Informationen und größere Unterstützung benötigen. Wir müssen also mehr tun, um über die Beschaffenheit dieser Risiken aufzuklären und Unternehmen zu helfen, sie durch bessere Gefährdungsbeurteilungen, Änderungen der Arbeitsorganisation, Schulungen und andere Maßnahmen in den Griff zu bekommen.“

Die beiden Berichte der EU-OSHA, „Management of psychosocial risks at work“ („Management psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz“) und „Drivers and barriers for psychosocial risk management“ („Begünstigende und hemmende Faktoren für das Management psychosozialer Risiken“) knüpfen an die Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER) der EU-OSHA an. Diese groß angelegte Studie bietet eine Momentaufnahme des derzeitigen Umgangs von Managern und Arbeitnehmervertretern mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken an den Arbeitsplätzen Europas unter besonderer Berücksichtigung der psychosozialen Risiken, die zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Im Rahmen der für 2014-2015 vorgesehenen Kampagne „Sichere Arbeitsplätze“ wird die EU-OSHA praktische Instrumente für die Bewältigung psychosozialer Risiken zur Verfügung stellen.

Links:
– Eine Zusammenfassung von vier Sekundäranalyse-Berichten: Verständnis des Managements von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, psychosozialer Risiken und der Arbeitnehmerbeteiligung durch ESENER – verfügbar in 24 Sprachen
http://osha.europa.eu/de/publications/reports/esener-summary/view

Drivers and barriers for psychosocial risk management: An analysis of the findings of the ESENER (Begünstigende und hemmende Faktoren für das Management psychosozialer Risiken: Eine Analyse der ESENER-Ergebnisse) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/drivers-barriers-psychosocial-risk-management-esener/view

Management of psychosocial risks at work: An analysis of the findings of the ESENER (Management psychosozialer Risiken bei der Arbeit: Eine Analyse der ESENER-Ergebnisse) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/management-psychosocial-risks-esener/view

Worker representation and consultation on health and safety: An analysis of the findings of the ESENER (Vertretung und Konsultation der Arbeitnehmer im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit: Eine Analyse ESENER-Ergebnisse) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/esener_workers-involvement/view

Management of occupational safety and health: An analysis of the findings of the ESENER (Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Eine Analyse ESENER-Ergebnisse) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/management-of-occupational-safety-and-health-analysis-of-data-from-the-esener/view

European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks – Managing safety and health at work (Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken – Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/esener1_osh_management/view

Kurzes Video über die wichtigsten Ergebnisse von ESENER
http://www.youtube.com/watch?v=srixyhUFu1U&feature=youtu.be

Das ESENER-Projekt im Überblick
http://osha.europa.eu/de/esener-enterprise-survey

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Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2012 gesunken

Vorläufige Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im ersten Halbjahr 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Das geht aus einer vorläufigen Statistik der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging ebenfalls zurück. Auch die Schüler-Unfallversicherung verzeichnete weniger Schul- und Schulwegunfälle.

Insgesamt ereigneten sich in den ersten sechs Monaten des Jahres 450.689 Arbeitsunfälle. Das sind rund 2 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2011. 7.304 Versicherte erhielten erstmalig eine Arbeitsunfallrente – ein leichter Rückgang gegenüber 2011. 226 Menschen verloren bei einem Arbeitsunfall ihr Leben – 25 mehr als im Vergleichszeitraum.

„Auch wenn die Zahl der Arbeitsunfälle insgesamt sinkt, dürfen wird deshalb in unseren Präventionsbemühungen nicht nachlassen“, kommentierte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die Zahlen. „Dazu brauchen wir die Mitarbeit von Versicherten und Arbeitgebern. Nur gemeinsam können wir Arbeitsplätze gesund und sicher machen.“

Um über 14 Prozent ging die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle zurück. Sie belief sich auf 86.585. Grund hierfür war ersten Einschätzungen zufolge der im Vergleich zum Vorjahr milde Winter. 2.584 Versicherte erhielten erstmalig eine Wegeunfallrente. 166 Unfälle auf dem Weg zur Arbeit endeten tödlich.

Die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, verzeichneten insgesamt 614.495 Schulunfälle. Dies entspricht einem Rückgang um mehr als 12 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2011. 51.914 Unfälle ereigneten sich auf dem Schulweg – ein Rückgang um 16 Prozent. 459 Versicherte erhielten erstmalig eine Unfallrente – 60 mehr als im Vorjahreszeitraum. 31 Versicherte verloren bei einem Unfall ihr Leben – die Mehrzahl davon auf dem Schulweg.

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Verbraucheranfrage

Ab sofort hilft Ihnen dieser Strichcode weiter. Mittels der Produktnummer können Sie sich jetzt über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und das Umweltbundesamt haben ein Online-Formular entwickelt, welches automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller für Sie erstellt. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

http://reach-info.de/verbraucheranfrage.htm

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Neue IFA-Gefahrstoffliste erschienen

Bewährtes Nachschlagewerk jetzt in aktueller Fassung

Eine aktualisierte Fassung der bewährten IFA-Gefahrstoffliste hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) heute veröffentlicht, die Sie hier herunterladen oder bestellen können.

Das kostenlose Nachschlagewerk richtet sich an Betriebe, Aufsichtsbehörden, Arbeitsmediziner und andere, die sich mit Gefahrstoffen und Gesundheitsschutz befassen. Es enthält alle wichtigen Informationen, um Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe zu beurteilen.

Vorschriften und Regeln zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind zahlreich. Ebenso zahlreich sind die Änderungen, die sich auf diesem Gebiet immer wieder ergeben. Die IFA-Gefahrstoffliste hilft dem Arbeitsschutzpraktiker, den Überblick zu behalten. Sie hält ihn durch regelmäßige Aktualisierungen auf dem Laufenden: Die Liste enthält die aktuellen Luftgrenzwerte und biologischen Grenzwerte und informiert über Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Sie geht aber auch auf ärztliche und medizinische Vorgaben ein, beschreibt Messverfahren und verweist auf geltende deutsche Verordnungen, Richtlinien und Regeln für Gefahrstoffe.

Die Gefahrstoffliste ist ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber laut Gefahrstoffverordnung in seinem Betrieb durchführen muss.

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Leitfaden Maschinenrichtlinie vollständig auf deutsch

Das BMAS hat die vollständige deutsche Übersetzung des „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – 2. Auflage Juni 2010“ freigegeben.

Am 24. Juli 2012 wurde die mit Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung weitergeleitet. Damit liegt erstmals eine vollständige deutsche Version des Leitfadens vor.

Nachdem der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ in Teilen bereits auf deutsch veröffentlicht wurde (Teile „Erwägungsgründe“ und „Artikel“) ist nun die inhaltliche Prüfung und Korrektur des von der Europäischen Kommission vorgelegten deutschen Übersetzungsentwurfes durch das BMAS auch für die „Anhänge“ abgeschlossen. Der mit Österreich und der Schweiz abgestimmte vollständige Text des Leitfadens steht ab sofort zum Download bereit.

Der Leitfaden soll eine Hilfestellung bei der europaweit einheitlichen Auslegung und Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geben. Er ist an alle Kreise gerichtet, die mit der Anwendung der Richtlinie befasst sind, wie z.B. Hersteller, Händler, Importeure von Maschinen, Marktüberwachungsbehörden, Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften oder Prüfstellen.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine überarbeitete Fassung der Maschinenrichtlinie, deren erste Version im Jahr 1989 angenommen worden war. Die neue Maschinenrichtlinie ist seit dem 29. Dezember 2009 anzuwenden. In Deutschland ist sie durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in nationales Recht umgesetzt.
Mit der Richtlinie soll der freie Verkehr von Maschinen im EU-Markt gewährleistet werden. Dazu sind die Anforderungen harmonisiert worden, denen Maschinen im Hinblick auf ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz genügen müssen.
Mit der überarbeiteten Maschinenrichtlinie wurden gegenüber früheren Versionen keine tiefgreifenden Veränderungen eingeführt. Die Bestimmungen der Richtlinie wurden klargestellt und zusammengeführt, mit dem Ziel, ihre praktische Anwendung zu verbessern. Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ leistet hierzu eine wichtige Unterstützung.

Weitere Informationen
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – 2. Auflage Juni 2010
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/leitfaden-maschinenrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile

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Fakten: Charakterisierung von Nanomaterialien

REACH-CLP Helpdesk bei der BAuA informiert über Registrierung

Dortmund – Im Mai 2013 endet die zweite große Registrierungsphase unter der REACH-Verordnung, dem Chemikalienrecht der Europäischen Union. In dieser zweiten Phase müssen Stoffe, die in Mengen ab 100 Jahrestonnen in Verkehr gebracht werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. In der ersten Phase hat sich gezeigt, dass bei Unternehmen Unsicherheiten bestehen, wie sie Nanomaterialien registrieren. Da sich die Rechtslage voraussichtlich bis Mai 2013 nicht ändern wird, hat die Nationale Auskunftsstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien erarbeitet.

Die in Deutsch und Englisch vorliegende Kurzinfo soll Unternehmen beim Registrieren von Nanomaterialien unterstützen. Ein Schwerpunkt ist der besonderen Situation gewidmet, dass diese Materialien zurzeit nicht unter der REACH-Verordnung geregelt sind und somit auch keine spezifischen Anforderungen an die Registrierungsdossiers gestellt werden können. Dies hatte bislang zur Folge, dass die Dossiers sehr uneinheitlich waren. Die Nationale Auskunftsstelle schafft nun mit der Kurzinfo eine Basis für alle potenziellen Registranten von Nanomaterialien, um die Stoffe ausreichend charakterisieren zu können. Dies ist Grundlage für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien, um einen effektiven Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Jedoch kann die Kurzinfo nur Ansätze für das Vorgehen zur Charakterisierung von Nanomaterialien bieten. In vielen Fällen werden Fragen offen bleiben. Von REACH betroffene Unternehmen, die Nanomaterialien herstellen, importieren oder verwenden, können sich deshalb unter der Servicetelefonnummer 0231 9071-2971 und per E-Mail reach-clp@baua.bund.de an die Nationale Auskunftsstelle wenden.

Die Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien kann im Internet heruntergeladen werden.
www.reach-clp-helpdesk.de

Hintergrund
Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, die bei der BAuA eingerichtet wurde. Ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt den Helpdesk, indem es spezifische Informationen zu REACH und CLP bereit stellt.
www.reach-clp-helpdesk.de

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Forschung: Software berechnet Belastung durch Sprühnebel

Wissenschaftler des ITEM entwickeln mit BAuA-Unterstützung ein Tool zur Risikobewertung

Dortmund – Wer Chemikalien aufsprüht – beispielsweise Desinfektionsmittel auf Oberflächen oder Insektizide im Bereich des Vorratsschutzes – setzt sich der Gefahr aus, diese Stoffe einzuatmen oder sie über die Haut aufzunehmen. Um die Gefährdungen bei solchen Arbeiten zu bestimmen, haben Wissenschaftler des Fraunhofer Instituts für Toxikologie und Experimentelle Medizin in Hannover (ITEM) im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Softwaretool „SprayExpo“ entwickelt. Es berechnet, wie hoch die Belastung ist und hilft, das Risiko bei der Freisetzung von Sprühnebeln am Arbeitsplatz zu beurteilen.

Produzenten und Importeure sind durch die Biozid-Richtlinie und die REACH-Verordnung dazu verpflichtet, eine Risikobewertung ihrer vertriebenen Stoffe durchzuführen, einschließlich einer Abschätzung oder Messung der Exposition. Arbeitsplatzmessungen sind jedoch technisch und personell aufwendig und daher zeitintensiv und teuer. Einfacher lässt sich die ungefähre Belastung mit dem Softwaretool SprayExpo berechnen, das als anwenderfreundliches Arbeitsblatt für die Software Excel programmiert wurde. Übersichtliche Menüs und Hilfetexte für alle wichtigen Parameter, aus denen das Modell die Gefährdung berechnet, sorgen dafür, dass die Software leicht zu bedienen ist. Zudem erzeugt SpayExpo eine 3D-Darstellung des Sprühweges. Der Anwender hat damit eine genaue Vorstellung, wie der Stoff im Raum versprüht wird. Drei vorprogrammierte Standardszenarien erleichtern zusätzlich die Eingabe der benötigten Daten.

Obwohl die Software sehr benutzerfreundlich programmiert wurde, weist BAuA-Chemiker Martin Tischer darauf hin, dass ein gewisses Hintergrundwissen nötig sei, um die richtigen Daten in SprayExpo einzugeben und somit möglichst realistische Ergebnisse zu erhalten. „Gute Kenntnisse über die Arbeitsbedingungen sind unerlässlich. Dann kann sich der Anwender aber auch darauf verlassen, dass die Software realistische Ergebnisse liefert, die die betriebliche Wirklichkeit abbilden.“ Dafür habe das ITEM im Auftrag der BAuA überprüft, wie gut die Ergebnisse der Software mit den realen Daten einer Arbeitsplatzmessung übereinstimmen. „Die Ergebnisse sind tendenziell richtig und für viele Fälle in der Praxis ausreichend genau. Damit erleichterten sie eine zuverlässige Expositionsabschätzung“, so Tischer.

Validation of an EDP assisted model for assessing inhalation exposure and dermal exposure during spraying processes; Wolfgang Koch, Wolfgang Behnke, Edith Berger-Preiß, Heiko Kock, Susanne Gerling, Stefan Hahn, Katrin Schröder, 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 115 Seiten. Der Bericht steht als PDF unter www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.

Die Software steht zur Verfügung unter www.baua.de/dok/3053520.

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Der schwimmende Ponton Ein sicherer Arbeitsplatz

Die Verbandsgemeinde Rhaunen liegt im schönen Hunsrück nahe Frankfurt am Main. Als zuständiger Abwassermeister bin ich nicht nur für die beiden Kläranlagen Kläranlage Hausen (15 000 EW) und Bundenbach (3 000 EW) verantwortlich, wir betreuen auch das ganze Kanalnetz der Verbandsgemeinde. Das schließt auch die Hausanschlüsse, Gruben und Regenrückhaltebecken sowie die Betreuung mehrerer Pflanzenkläranlagen mit ein. Wir führen den größten Teil der notwendigen Wartungsund Reparaturarbeiten selbst durch. Das schließt natürlich auch die Reinigungs-, Kontroll- und Prüfarbeiten mit ein. Bei diesen vielfältigen Arbeiten mache ich mir natürlich auch Gedanken, wie wir diese Aufgaben optimieren, aber auch gleichzeitig die Arbeitssicherheit verbessern können. In diesem Zusammenhang hatte ich die Idee, den Arbeitsschutz bei den Arbeiten an den Räumerbrücken an den verschiedenen Becken dadurch zu verbessern, dass wir eine Arbeitsbühne an den Brücken frei beweglich anbauen. Diese Gedanken scheiterten aber schnell an den zu hohen Investitionskosten. Aber ich gab nicht auf. Man müsste eine Arbeitsbühne entwickeln, die universell für alle Becken und Anlagen einsetzbar ist, überlegte ich. Auch müsste diese zusätzlich noch schwimmen. Mit dieser Idee recherchierte ich im Internet nach Lösungsmöglichkeiten. Und siehe da, ich wurde fündig. Ich stieß auf die Fa. Kiebitzberg, die im Yacht- und Schiffbau tätig ist. Sie ist in der Lage, schwimmende Arbeitsbühnen anzufertigen. Doch bevor ich mich konkret

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012

Autor
Martin Bonn,
Abwassermeister
Verbandsgemeinde Rhaunen
Zum Idar 21–23
55624 Rhaunen,
Deutschland
E-Mail: klaeranlage-hausen@gmx.net  

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Kontrollen des Arbeitsschutzes in Deutschland nur noch selten

Arbeitsschutzkontrollen in Betrieben sind wichtig Personalmangel ist der Grund, warum in Deutschland immer seltener Unternehmen von der stattlichen Arbeitsschutzaufsicht unter die Lupe genommen werden. In den vergangenen sieben Jahren haben die Kontrollbehörden kräftig Stellen abgebaut. Die IG Metall ist alarmiert – und warnt vor den Folgen.

Kontrollen des Arbeitsschutzes in deutschen Betrieben stark gesunken
Wie die Online-Zeitung derwesten.de mit Verweis auf »alarmierende« Daten der Bundesregierung in einem Artikel vom 17. Juli 2012 schreibt, ist die Zahl der zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder bei Betrieben stark gesunken: um 25 Prozent im Zeitraum 2005 bis 2010. Nur noch 4,9 Prozent der Unternehmen wurden 2010 überprüft, wobei sich die Häufigkeit der Arbeitsschutzkontrollen offenbar nach der Betriebsgröße richtet. Laut derwesten.de seien von den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten jeder zweite geprüft worden. Verantwortlich für diese abnehmende Tendenz sei ein drastischer Stellenabbau: die Zahl der Angestellten in den Kontrollbehörden verringerte sich um 17 Prozent – auf zuletzt 3.200 Mitarbeiter.

Besorgniserregender Stellenabbau in der Gewerbeaufsicht
Besorgniserregend« findet IG-Metall-Vorstand Hans-Jürgen Urban den Personalabbau. Aus seiner Sicht könne man bereits von einem Notstand reden, sagte er gegenüber derwesten.de. Leidtragende seien die Arbeitnehmer: »Für die Beschäftigten bedeutet das: Ihnen werden gesetzliche Rechte vorenthalten. Und Skandale wegen fehlendem Arbeitsschutz mit gefährlichen Folgen für die Arbeitnehmer werden wahrscheinlicher, weil die Aufsicht zu spät oder gar nicht mehr auf Missstände aufmerksam wird.«

Nach eigenen Angaben schätzt auch die Bundesregierung die Lage kritisch ein. In einem Schreiben heißt es »Die Bundesregierung beobachtet den Personalabbau bei der Arbeitschutzaufsicht der Länder nicht ohne Sorge.«

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Aktuelle Gefahrstoffinformationen mit der neuen GESTIS-App

IFA-Gefahrstoffdatenbank jetzt auch als App

Ob zuhause oder am Arbeitsplatz: Stoffe begegnen uns auf Schritt und Tritt. Doch oft wissen nur Fachleute, was hinter den komplizierten Namen der Chemikalien steckt und wie die Substanzen wirken können. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) stellt deshalb seine bewährte Stoffdatenbank GESTIS nun auch als kostenlose App für Apple- und Android-Geräte zur Verfügung. Damit lässt sich jederzeit und überall recherchieren, was es mit einem Stoff auf sich hat. Einzelheiten zur App finden sich auf der Internetseite des IFA.

Das Angebot richtet sich vor allem an die, die mit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun haben. Hilfreich ist die App aber auch für ganz andere Zielgruppen: zum Beispiel für den Anwohner, den der verunglückte Gefahrguttransporter beunruhigt, für den Schüler auf der Suche nach chemischen Formeln, für den Journalisten bei der Recherche zu einem wissenschaftlichen Artikel oder für die Ärztin bei der Diagnose einer vielleicht durch Gefahrstoffe hervorgerufenen Erkrankung.
Seit 1999 bietet das IFA Informationen zu inzwischen mehr als 8500 Stoffen in einer kostenfreien Online-Datenbank an. Die funktioniert nun eins zu eins auch als App. Sie enthält aktuelle Hinweise zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, zu deren Wirkung auf den Menschen, zu Schutzmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen und vieles mehr.

Quelle: DGUV

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Ruhe- und Pausenzeiten sind wichtig für Prävention und Produktivität

Offlinezeiten sind wichtig für das seelische und körperliche Wohlbefinden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Handy-Stress am Feierabend hin. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Freizeit, sondern auch für die Arbeit, wenn komplexe Aufgaben erfüllt werden müssten. Häufige Unterbrechungen beeinträchtigen sowohl die Arbeitszufriedenheit als auch die Produktivität.

„Ohne Ruheinseln im Alltag sind weder gute Leistungen noch Erholung möglich“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Frage der Erreichbarkeit und die Vielzahl der Kommunikationskanäle seien hier zweifellos eine Herausforderung, der sich Unternehmen und Beschäftigte stellen müssten. „Unternehmen sollten deutlich machen, dass die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen zur Dauer der Arbeitszeit sowie zu den Ruhe- und Pausenzeiten einzuhalten sind.“ Sinnvolle und eindeutige Regelungen zur Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit helfen deutlich zu machen, dass Beschäftigte nicht unter Druck geraten, ständig erreichbar zu sein.

Dabei geht es nicht nur darum, Erholungszeiten für die Regeneration und damit langfristig die Gesundheit zu erhalten. „Phasen ohne Störungen sind gerade auch bei der Arbeit wichtig. Wer sich nicht ausreichend auf seine Aufgaben konzentrieren kann, bei dem leiden Produktivität und Arbeitszufriedenheit.“ Innerbetriebliche Vereinbarungen zur Kommunikation seien daher auch für die Arbeitszeit von Vorteil.

Im Übrigen sei nicht nur der Arbeitgeber bei der Vermeidung von Kommunikationsstress gefordert, so Eichendorf. „Wer im Büro arbeitet, hat heute neben dem Diensttelefon und dienstlichen E-Mailpostfach häufig noch ein privates Handy dabei. Möglicherweise ein Smartphone, auf dem er in sozialen Medien unterwegs ist.“ Es liege auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, abzuschalten und sich gezielt einer Aufgabe zuzuwenden.

Ob neue gesetzliche Regelungen eine Verbesserung bringen, bezweifelt Eichendorf. „Die Erfahrung zeigt, dass starre Regelungen in der Praxis ignoriert werden, wenn sie zu wenig Raum für individuelle Lösungen lassen.“ Kundendienstmitarbeiter oder Mitglieder von internationalen Teams brauchen zum Beispiel andere Regelungen als Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag. Die gesetzliche Unfallversicherung setze daher im Arbeitsschutz schon seit einiger Zeit auf flexible Lösungen, zum Beispiel im Rahmen der DGUV Vorschrift 2, die die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regele.

Quelle: DGUV

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Versichert auf dem Weg zur Arbeit – auch mit dem Fahrrad

Es macht Spaß, man muss nicht lange nach einem Parkplatz suchen und es fördert die eigene Fitness – mit Beginn der warmen Jahreszeit fahren wieder vermehrt Arbeitnehmer mit dem Fahrrad zur Arbeit. Arbeitnehmer stehen auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen dabei nicht unbedingt den kürzesten Weg wählen. Fahrradfahrer sind auch versichert, wenn sie aus Gründen der Sicherheit einen längeren als den direkten Weg zur Arbeit wählen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Fahrräder haben weder Airbag noch Knautschzone und das Verletzungsrisiko bei einem Unfall ist hoch. In den vergangenen fünf Jahren verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung im Schnitt weit über 18.000 Dienst- und Wegeunfälle mit dem Fahrrad. Mehr als 10 Fahrradfahrer verunglückten jedes Jahr tödlich. „Die Zahl der Wegeunfälle mit Fahrradfahrern ist immer noch viel zu hoch. Unser Ziel ist ‚Vision Zero‘. Das heißt, niemand soll im Straßenverkehr getötet oder so schwer verletzt werden, dass er unheilbare gesundheitliche Schäden davonträgt,“ so Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV und Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).

Zur eigenen Sicherheit sollten Fahrradfahrer einen Fahrradhelm und gut sichtbare Kleidung tragen und die vorhandenen Radwege nutzen. Neben dem Tragen von Fahrradhelmen ist auch der Zustand des Fahrrads von Bedeutung. Ein verkehrssicheres Fahrrad hilft, das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern.

Das wichtigste auch am Fahrrad sind gut gewartete und leicht zu bedienende Bremsen. Nur mit funktionierenden Scheinwerfern, Rückleuchten sowie Reflektoren vorne, hinten aber auch zur Seite kann man selbst besser sehen beziehungsweise in der Dämmerung besser gesehen werden. Die Gangschaltung sollte regelmäßig gewartet werden und alle Schraubverbindungen überprüft werden. Aber auch die Transportbehälter wie Satteltaschen oder Fahrradkörbe müssen ausreichend fest sitzen.

Weitere Informationen über die gesetzlichen Anforderungen, die Tipps für ein sicheres Fahrrad sowie einer ausführlichen Checkliste, erhalten Sie in der Broschüre „Das sichere Fahrrad“.
http://www.risiko-raus.de/files/899/Ansichts_pdf_Fahrradbroschuere_web_gross.pdf

Quelle: DGUV

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Sicherheit und Gesundheitsschutz zahlen sich aus, auch in schwierigen Zeiten: Jahresbericht 2011 der EU-OSHA

In ihrem jüngsten Jahresbericht setzt sich die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter für Investitionen in die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit ein und weist darauf hin, dass dafür sowohl wirtschaftliche als auch ethische Gründe sprechen.

„Jetzt müssen wir mehr denn je für ein positives Engagement für sichere und gesunde Arbeitsplätze werben“, erklärt die Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). In ihrem ersten Jahresbericht als Direktorin der Agentur beschreibt Dr. Christa Sedlatschek die gegenwärtigen Zwänge, die in einem raueren Wirtschaftsklima im Hinblick auf Kürzungen von Investitionen in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit herrschen, „denn für viele Unternehmen geht es mittlerweile einfach vor allem darum zu überleben. Die Unternehmen müssen jedoch daran denken, dass solide Sicherheit und guter Gesundheitsschutz bei der Arbeit von entscheidender Bedeutung sind, und zwar nicht nur aus ethischen Gründen sondern auch wegen der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit.“

Wie aus dem Jahresbericht eindeutig hervorgeht, hat die EU-OSHA auch im Jahr 2011 versucht, neue Zielgruppen zu erreichen und diese über die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu informieren. Zudem betonte die Agentur noch einmal, dass der Einsatz von Zeit und Ressourcen in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit selbst in schwierigen Zeiten keinen Kostenfaktor, sondern vielmehr eine Investition darstellt und dass gute Leistungen bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein Gewinn für die Unternehmen sind.

Zu den Höhepunkten des Jahres gehören die Entwicklungen bei dem zentralen Projekt der Agentur, dem Foresight-Projekt, dass dazu dienen soll, längerfristige Risiken am Arbeitsplatz abzusehen (ursprünglich im Zusammenhang mit „grünen“ Arbeitsplätzen), und das politische Entscheidungsträger darin unterstützen soll, Maßnahmen zur Risikoprävention zu ergreifen.

Ein weiteres Hauptprojekt war die Europäische Unternehmensumfrage über neu aufkommende Risiken (ESENER), die erstmals in Echtzeit ein Bild über den Umgang mit einigen wichtigen Arbeitsplatzrisiken in Europa vermittelt. Im Jahr 2011 begann die Sekundäranalyse der im Rahmen der Umfrage gesammelten Daten.

2011 ging das interaktive Online-Tool für die Gefährdungsbeurteilung (Online interactive Risk Assessment tool, OiRA) an den Start, ein Vermächtnis der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ zum Thema Gefährdungsbeurteilung aus den Jahren 2008/2009. Der von der Agentur frei zur Verfügung gestellte OiRA-Tool-Generator wird kleinen Unternehmen in der gesamten EU dabei helfen, Gefährdungsbeurteilungen auf einfache und kostengünstige Weise durchzuführen.

Die Agentur erarbeitete darüber hinaus eine Reihe von Veröffentlichungen über gute praktische Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Straßentransportsektor.

Und schließlich war 2011 das zweite und letzte Jahr der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ zum Thema sichere Instandhaltung. Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ ist inzwischen die größte ihrer Art auf der ganzen Welt. Die jüngste Kampagne, deren Ziel es war, für die Bedeutung der Instandhaltung im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern sowie für die Notwendigkeit der sicheren Ausführung von Instandhaltungsarbeiten zu sensibilisieren, konnte eine Rekordbeteiligung verzeichnen.

Zudem wurden die Diskussionen über die Ausarbeitung der nächsten Strategie der Agentur aufgenommen, die 2013 verabschiedet werden soll.

Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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BAuA Aktuell: Psychische Belastung – was tun?

Risiken und Chancen der modernen Arbeitswelt

Dortmund – „Aktuell besteht ein großer Bedarf an Handlungshilfen, wie die psychische Belastung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist“, berichtet Prof. Dr. Martin Schütte im Interview in der neuesten Ausgabe der „baua: Aktuell“ (02/2012), die vierteljährlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben wird. Die Ausgabe legt ihren Schwerpunkt auf das Thema „Psychische Belastung“. Martin Schütte, wissenschaftlicher Leiter des BAuA-Fachbereiches Arbeit und Gesundheit, weist darauf hin, dass die BAuA zurzeit ein entsprechendes Handbuch vorbereitet.

Angesichts dynamischer Entwicklungen und Veränderungen wird die psychische Belastung auch künftig ein wichtiges Thema bleiben. In ihrem Schwerpunkt wirft die baua: Aktuell Schlaglichter auf Risiken und Chancen der modernen Arbeitswelt. Unter der Überschrift „Psychische Belastung – was tun?“ wird die Bedeutung der Arbeitsgestaltung im Rahmen der Vorbeugung hervorgehoben. Weiterhin beschreiben die Wissenschaftler der BAuA den richtigen Umgang mit Arbeitsunterbrechungen und Multitasking und berichten über Stress und Herz-Kreislauferkrankungen.

Außerdem wirft baua: Aktuell einen Blick auf den Workshop „Psychosoziales Risikomanagement der EU“ und das neue Arbeitsprogramm der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) 2013 bis 2018 (Psychischer Belastung und Muskel-Skelett-Erkrankung vorbeugen). Zusätzlich zum Schwerpunktthema „Psychische Belastung“ informiert die Ausgabe 02/2012 über Veranstaltungen sowie neue Publikationen und bietet Informationen aus der DASA Arbeitswelt Ausstellung.

Die aktuelle Ausgabe kann – ebenso wie alle seit 2001 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter: www.baua.de/publikationen. Über das Infozentrum der BAuA lässt sich auch die Printausgabe anfordern – einzeln oder im Abonnement: Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070 oder E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Quelle: bAuA

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Aktuell: Gesunde Arbeitsplätze durch Partnerschaft für Prävention

Kampagne der europäischen Arbeitsschutzagentur bis 2013

Dortmund/Bilbao – Die Beschäftigten und Arbeitgeber stehen im Mittelpunkt der Kampagne „Partnerschaft für Prävention“, die die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), Bilbao (Spanien), in den Jahren 2012 und 2013 durchführt. Mitarbeiterführung und Arbeitnehmerbeteiligung haben einen großen Einfluss auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, so die Agentur. Die Anfang April eröffnete Kampagne will aufklären und sensibilisieren. Dazu stellt die Agentur Informationsmaterial zur Verfügung und führt einen Wettbewerb für gute praktische Lösungen durch.

„Ganz unabhängig von der Größe eines Unternehmens sind die Führung durch die Unternehmensleitung und die aktive Beteiligung der Beschäftigten entscheidend, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erfolgreich zu managen. Aus diesem Grund lade ich alle großen und kleinen, öffentlichen und privaten Unternehmen aller Branchen dazu ein, an der Kampagne teilzunehmen“, erklärt Christa Sedlatschek, Direktorin der EU-OSHA. Hinweise zur Beteiligung an der Kampagne und am Wettbewerb gibt es auf der deutschen Seite der Europäischen Arbeitsschutzagentur (http://osha.europa.eu/fop/germany/de) sowie auf der Kampagnenseite „Gesunde Arbeitsplätze“ (www.healthy-workplaces.eu).

Zudem hat die Agentur Informationsmaterialien in Form von einem Poster und Faltblättern hergestellt, die auch in größerer Menge über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, oder per E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, angefordert werden können.

Quelle: bAuA

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Fakten: Bundesstelle bei der BAuA bilanziert fünf Jahre REACH

Mehr Transparenz für mehr Sicherheit im Umgang mit Chemikalien

Dortmund – Einen Gewinn für die Chemikaliensicherheit sieht die „Bundesstelle Chemikalien“ bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der europäischen Chemikalienverordnung REACH. Vor fünf Jahren trat die Verordnung mit dem Ziel in Kraft, Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser vor schädlichen Wirkungen durch Chemikalien zu schützen. Kernelemente von REACH sind die Registrierung, Evaluation (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung und Beschränkung) von Chemikalien.

Weiterhin verbessert REACH den Informationsfluss, damit Anwender und Nutzer, aber auch die Umwelt vor möglichen Gefährdungen durch Chemikalien geschützt werden. Zugleich nimmt REACH die Industrie bei der sicheren Verwendung von Chemikalien in die Verantwortung. Dazu müssen jedoch Informationen über die Eigenschaften der Chemikalien bekannt sein.

Fast jedes vierte Dossier kam aus Deutschland
Der erste Meilenstein der Verordnung war die Registrierungsfrist zum 1. Dezember 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Stoffe mit einer hohen Tonnage oder mit umweltgefährlichen oder krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden (CMR) Eigenschaften bei der neu gegründeten zentralen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Insgesamt wurden zu 4.400 Stoffen mehr als 25.000 Registrierungsdossiers eingereicht. Deutsche Unternehmen deckten mit etwa 23 Prozent den größten Anteil der eingereichten Registrierungsdossiers in der EU ab.

Mit diesen Dossiers musste die Industrie Informationen zum toxikologischen und ökotoxikologischen Verhalten der Stoffe vorlegen. Um unnötige Tierversuche zu vermeiden, muss nun die Industrie Versuchsvorschläge einreichen, über deren Durchführung die ECHA entscheidet. Neben der Bewertung der Versuchsvorschläge wird von der ECHA auch die Qualität der Dossiers überprüft und, falls erforderlich, von den Registranten eine Nachbesserung verlangt.

84 besonders besorgniserregende Stoffe gelistet
Zusätzlich wurden Stoffe, die besonders besorgniserregende Eigenschaften wie CMR oder umweltgefährlich aufweisen, identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Zurzeit befinden sich 84 Stoffe auf dieser Liste, die ständig erweitert wird. Durch ihre Aufnahme in diese Liste ergeben sich Informationspflichten innerhalb der Lieferkette und Meldepflichten an die ECHA. Außerdem sind diese Stoffe Kandidaten für die Aufnahme in den Anhang XIV (Zulassung).

Durch Informationspflichten innerhalb der Lieferkette ist das neu eingeführte Verbraucherauskunftsrecht über Chemikalien in Erzeugnissen gestärkt worden. Dieses Auskunftsrecht wird stetig ausgeweitet, indem immer mehr Stoffe mit solchen besorgniserregenden Eigenschaften identifiziert werden.

Informationen über Chemikalien und REACH
Mit der Registrierung stellen die Unternehmen auch Hinweise zur Verfügung, wie mit dem Stoff umgegangen werden muss, damit weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährdet werden. Für zurzeit etwa 4.400 Stoffe besteht ein öffentlicher Zugang zu Informationen. Dabei werden zusammengefasste Daten wie zum Beispiel die Einstufung und Kennzeichnung, die Verwendung des Stoffes oder Informationen über das toxikologische Verhalten bereit gestellt. Dadurch haben alle Beteiligten, auch Verbraucher, jetzt die Möglichkeit, sich selbst ein Bild über die Risiken von Chemikalien zu machen und dies bei Kaufentscheidungen zu berücksichtigen.

Seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung hat jeder Mitgliedstaat Auskunftsstellen eingerichtet. Der deutsche REACH-CLP Helpdesk ist im BAuA-Fachbereich „Bundesstelle Chemikalien“ in Dortmund angesiedelt. Diese Auskunftsstelle informiert über die REACH-Verordnung und beantwortet Fragen von Industrie, Behörden und Privatpersonen. Zudem veröffentlicht sie Informationsmaterialien und betreibt die Internetseite www.reach-clp-helpdesk.de, die Informationen, Rechtstexte, aber auch „Häufig gestellte Fragen“ zu aktuellen Themenschwerpunkten enthält.

Quelle: bAuA

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Forschung: Risiken richtig beurteilen

BAuA-Bericht erläutert Verfahren im Maschinenbau

Dresden – Bei der Entwicklung neuer Maschinen muss die Sicherheit eine zentrale Rolle spielen. Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert von Herstellern die Durchführung einer Risikobeurteilung. Die Unternehmen betrauen zumeist die Konstrukteure mit dieser Aufgabe. Der jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Bericht „Risikobeurteilung im Maschinenbau“ gibt konkrete Hilfestellungen. Dabei beleuchtet er nicht nur verschiedene Verfahren, die Konstrukteure anwenden können, sondern gibt auch Empfehlungen für die Einbindung der Risikobeurteilung in den Konstruktionsprozess.

Der Bericht „Risikobeurteilung im Maschinenbau“ unterstützt Konstrukteure zum einen dadurch, dass er den Ablauf der Risikobeurteilung und -minderung erläutert. Die BAuA-Experten geben Hinweise auf Verfahren, die sich bei der Analyse der Gefährdungen sowie bei der Risikoeinschätzung und Risikobewertung anwenden lassen. Der Bericht stellt Möglichkeiten vor, mit denen sich das akzeptable Grenzrisiko ermitteln lässt, beispielsweise durch Vergleich mit Normen oder mit Risikokennzahlen. Zudem stellt der Bericht die Schritte der Risikominderung unter Berücksichtigung verschiedener Benutzergruppen vor.

Im Bericht sind die Phasen der Risikobeurteilung und Risikominderung den einzelnen Phasen des Konstruktionsprozesses gegenübergestellt. Hier zeigen die BAuA-Experten Anknüpfungspunkte auf und geben Hinweise, wie sich die Risikobeurteilung effizient in den Konstruktionsprozess integrieren lässt. Der umfangreiche Anhang zum Forschungsbericht enthält eine Reihe von Verfahren für die Risikoeinschätzung. Er erläutert deren Anwendungsbereiche und ausführlich deren Ablauf. Somit gibt er Konstrukteuren Anregungen, ein geeignetes Verfahren auszuwählen.

Risikobeurteilung im Maschinenbau; Thomas Mössner; 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 96 Seiten. ISBN: 978-3-88261-145-8. Der Bericht steht als PDF unter www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.

Quelle: bAuA

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Leserbrief zum Beitrag „Tragische Arbeitsunfälle“ in Folge 4/2011

Manfred Fischer berichtet von Arbeitsunfällen, die meist selbstverschuldet sind. Leider beruhen viele dieser Unfälle aus meiner Sicht auf einer falschen Vorschrift der Berufsgenossenschaft und des Gemeindeunfallversicherungsverbands: „Gasgefährdete Räume sind vor dem Betreten zu belüften“! Und das bei Faulgasen, die immer schwerer als Luft sind, also sich auf dem Boden sammeln. Wie kann ich durch Einblasen eines leichteren Mediums das schwerere nach oben bringen? Das kann nicht gelingen. Ich mische nur und das schwerere Faulgas bleibt unten. Diese Vorschrift sollte geändert werden auf: „Absaugen des Raumes an seiner tiefsten …

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2012

Johann Hofmann
Scharfenbergerstraße 24
92289 Ursensollen

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In der Praxis angekommen

Zwischenbilanz: Ein Jahr DGUV Vorschrift 2

„Erste Umfragen und Rückmeldungen zeigen, dass die DGUV Vorschrift 2 im betrieblichen Alltag angekommen ist.“ Diese Zwischenbilanz zieht Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gut ein Jahr nach Inkrafttreten der reformierten Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen. Sie markiert einen Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz. Zuvor war die Betreuung der Betriebe durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über pauschale Einsatzzeitvorgaben geregelt. Diese starren Vorgaben boten kaum die Möglichkeit, den Betreuungsbedarf an die unterschiedlichen Gegebenheiten der Unternehmen anzupassen. Hier geht die DGUV Vorschrift 2 einen anderen Weg. Mit ihrer Differenzierung zwischen Grund- und betriebsspezifischer Betreuung bietet sie den Unternehmen und Verwaltungen mehr Handlungsspielraum. Gleichzeitig garantiert sie die Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe und fördert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz beteiligten Kräfte im Unternehmen.

Eine repräsentative Mitgliederbefragung des Verbandes der Sicherheitsingenieure im Herbst 2011 ergab: Die Hälfte aller befragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreut Betriebe bereits nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. 30 Prozent der Befragten gaben an, die neue Vorschrift stärke die betriebliche Präventionsarbeit. Knapp 50 Prozent sahen keine qualitativen Veränderungen.

Positiv angemerkt wurde von den Betrieben, dass sich durch die DGUV Vorschrift 2 der Dialog zwischen Arbeitsmedizinern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Geschäftleitung und Betriebsrat intensiviert hat. Dr Walter Eichendorf: „Aus einer Kommunalverwaltung kam zum Beispiel die Nachricht, dass die Vorschrift das Bewusstsein der Beschäftigten für die Wichtigkeit der Arbeitssicherheit deutlich gestärkt habe. Das ist für uns ein besonders ermutigendes Signal.“

Es gab aber auch kritische Rückmeldung der Anwender. Moniert wurden die Komplexität des neuen Regelwerkes und der damit verbundene Kosten- und Ressourcenaufwand. „Alle Rückmeldungen fließen in die Evaluation der neuen Vorschrift ein“, versichert Eichendorf. „Unser Ziel ist es, die DGUV Vorschrift 2 nach einer ersten Erprobungsphase weiter zu optimieren und sie auf die Bedürfnisse der Anwender zuzuschneiden.“ Allerdings, so Eichendorf, dürfe man keine ganz einfachen Lösungen erwarten. „Es geht ja darum, den Arbeitsschutz an die Erfordernisse der jeweiligen Branche und des jeweiligen Unternehmens anzupassen. Lösungen von der Stange würden dieses Ziel ins Gegenteil verkehren.“

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben branchenspezifische Handlungshilfen herausgegeben, die den Unternehmen den Umgang mit der DGUV Vorschrift 2 erleichtern sollen. Auch die DGUV stellt auf ihren Internetseiten umfangreiches Material zur Verfügung.

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31. Mai – Weltnichtrauchertag 2012: EU-OSHA startet Kampagne für rauchfreie Arbeitsplätze

Dieses Jahr beteiligt sich die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) am Weltnichtrauchertag, auf dem sie auch ihre Sensibilisierungskampagne „Smoke-Free Workplaces“ für rauchfreie Arbeitsplätze startet. Die Kampagne ruft Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu auf, Tabakrauch in der Umgebungsluft an Arbeitsplätzen in ganz Europa zu beseitigen. Sie begleitet die europaweite Kampagne „Ex-Raucher sind nicht zu stoppen“ der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission.

Schätzungen zufolge sind in der Europäischen Union (EU) mehr als eine halbe Million Todesfälle pro Jahr auf das Rauchen zurückzuführen; davon werden rund 79 000 Fälle allein der Ursache Tabakrauch in der Umgebungsluft zugeschrieben. In den meisten EU-Ländern gibt es derzeit bereits gesetzliche Regelungen zur Rauchfreiheit bzw. Rauchverbote für geschlossene öffentliche Räume; der Umfang dieser Regelungen variiert jedoch von Land zu Land.(1) Es gibt also immer noch Plätze, an denen Arbeitnehmer Tabakrauch in der Umgebungsluft ausgesetzt sind.

Mit der Kampagne „Smoke-Free Workplaces“ der EU-OSHA sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Schaffung rauchfreier Arbeitsplätze unterstützt werden, unabhängig von den gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zur Verwirklichung dieses Ziels wurden drei Broschüren in 24 Sprachen, ein Videoclip mit der Animationsfigur Napo, „Dicke Luft“, sowie sonstiges Informationsmaterial erstellt (http://osha.europa.eu/de/topics/whp/index_html#tabs-1).

Mit der Kampagne klärt die EU-OSHA über „falsche Fakten“ zum Rauchen am Arbeitsplatz auf. Entgegen gängiger Meinung schafft es kein Lüftungssystem, den Rauch vollständig zu beseitigen, und Raucherbereiche innerhalb von Gebäuden beeinträchtigen immer die Luft in Nichtraucherräumen. Zudem führt die Platzierung von Raucherbereichen in der Nähe von Türen, Fenstern oder Lüftungsöffnungen von Gebäuden häufig dazu, dass Tabakrauch durch Zugluft in die Umgebungsluft gelangt. Die EU-OSHA weist nachdrücklich darauf hin, dass Raucherräume die Gefahren des Passivrauchens von Arbeitnehmern nicht beseitigen, denn Reinigungspersonal, das diese Räumlichkeiten säubert, atmet die durch Rauch verunreinigte Luft ein.

Die Broschüre Advice for employers to create a healthy working environment (Ratgeber für Arbeitgeber zur Schaffung einer gesundheitsförderlichen Arbeitsumgebung) gibt Arbeitgebern praktische Tipps zur Raucherentwöhnung am Arbeitsplatz. Ferner enthält die Broschüre grundlegende Informationen zu gesundheitlichen und wirtschaftlichen Aspekten des Rauchens am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer finden in der Broschüre Smoke-free workplaces for smokers and non-smokers (Rauchfreie Arbeitsplätze für Raucher und Nichtraucher) Rat und Hilfestellung. Beide Broschüren ermuntern Arbeitnehmer, das Thema intern anzuschneiden und die Arbeitgeber dazu zu bewegen, sich aktiv an der Problemlösung zu beteiligen.

(1) Einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2009 zufolge sollten alle EU-Länder den vollständigen Schutz der EU-Bürger vor Tabakrauch in der Umgebungsluft in geschlossenen öffentlichen Räumen, an Arbeitsplätzen und im öffentlichen Verkehr bis zu diesem Jahr (2012) durch entsprechende Vorschriften gesetzlich regeln. Es haben jedoch nur Belgien, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, die Slowakei, Spanien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern ein absolutes Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen erlassen; Bulgarien zieht zum 1. Juni 2012 nach (http://ec.europa.eu/health/tobacco/law/free_environments/index_en.htm).

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Neue Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“: Aufruf an Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Zusammenarbeit

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) stellt ihre neue zweijährige Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ zum Thema „Partnerschaft für Prävention“ vor. Noch nie stand es in der EU so gut um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit wie im Moment. Dennoch gibt es jedes Jahr 6,9 Mio. Arbeitsunfälle und noch weit mehr arbeitsbedingte Erkrankungen. Wie viel menschliches Leid mangelnde Sicherheit und schlechter Gesundheitsschutz verursachen, ist nicht messbar, wohl aber die wirtschaftlichen Kosten: Diese belaufen sich auf 490 Mrd. EUR im Jahr – mehr als die Hälfte der derzeitigen Kosten des EU-Notfallfonds für die Finanzkrise. Die neue Kampagne der EU-OSHA rückt die Bedeutung der Managementführung und der Arbeitnehmerbeteiligung bei der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den Blickpunkt.

Zum Start der Kampagne in Brüssel forderten der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, László Andor, die Direktorin der EU-OSHA, Dr. Christa Sedlatschek und der Staatssekretär des dänischen Arbeitsministeriums, Bo Smith, Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu auf, gemeinsam die Grundsteine für eine nachhaltigere Risikoprävention in Europa zu legen.

EU-Kommissar László Andor erklärte: „Europa hat in den letzten zehn Jahren große Fortschritte im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit erzielt. Wir müssen unsere Anstrengungen auf diesem Gebiet jedoch weiter fortsetzen. Bei der Verwirklichung unseres Ziels des aktiven Alterns im Rahmen des Europäischen Jahres 2012 spielt diese Strategie eine Schlüsselrolle. Es spricht alles dafür, dass die Priorisierung von Gesundheit und Sicherheit nicht einfach nur der richtige Schritt ist, sondern dass davon auch die Unternehmen profitieren. Die Vorteile sind: sinkende Kosten bei mehr Produktivität, eine zufriedenere und produktivere Belegschaft, weniger Fehlzeiten und eine geringere Personalfluktuation, weniger Arbeitsunfälle, eine bessere Position bei Lieferanten und Partnern, ein größeres Bewusstsein für die Gefährdungen am Arbeitsplatz und deren Kontrolle sowie ein höheres Ansehen in Bezug auf Nachhaltigkeit bei Investoren, Kunden und Gemeinschaften.“

„Die wirksamstem Ergebnisse werden dann erzielt, wenn Arbeitnehmer und Manager zusammenarbeiten“, fügt Dr. Christa Sedlatschek hinzu. „Die Kampagne zielt daher konkret darauf ab, auf der einen Seite Geschäftsführer und leitende Manager aufzufordern, Führungsstärke zu zeigen, indem sie sich aktiv an der Risikominderung beteiligen, und auf der anderen Seite Arbeitnehmer, deren Vertreter und andere Interessengruppen zu ermutigen, zur Minderung der Risiken mit den Managern zusammenzuarbeiten. Es gibt noch viel zu tun, und dabei spielt unsere Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ eine wichtige Rolle, da sie einfache und praktische Leitlinien für die Zusammenarbeit bietet.“

Die Ergebnisse der vor kurzem von der EU-OSHA durchgeführten Gesamteuropäischen Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit geben in Bezug auf den Erfolg der Kampagne Anlass zu Optimismus. Die Umfrage zeigt, dass die meisten Arbeitnehmer in der EU (74 %) davon überzeugt sind, dass Maßnahmen ergriffen werden, wenn sie ein arbeitsplatzbezogenes Sicherheits- oder Gesundheitsproblem bei einem Vorgesetzten ansprechen; außerdem halten sich die Europäer im Allgemeinen (67 %) für gut informiert, was Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit angeht. Es gibt jedoch immense Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Daher ist es ein zentrales Ziel der Kampagne, gute praktische Lösungen auszutauschen, um die Risikoprävention in Unternehmen aller Größen, in allen Wirtschaftszweigen und überall in der EU zu stärken.

Untersuchungen zeigen, dass ganz unabhängig von der Größe eines Unternehmens die Führung durch die Unternehmensleitung und die aktive Beteiligung der Arbeitnehmer entscheidend für ein erfolgreiches Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz sind. Die Europäische Unternehmensumfrage über neu aufkommende Risiken (ESENER) zeigt, dass die Beteiligung von Arbeitnehmern in Kombination mit dem Engagement des Managements zu einer weitaus besseren Leistung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit führt. So ist in Unternehmen mit einer hohen Beteiligung der Arbeitnehmer und gleichzeitigem großen Engagement des Managements die Wahrscheinlichkeit, dass eine dokumentierte Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit besteht, zehnmal höher als anderswo. Dazu kommt, dass diese Maßnahmen als wirksamer empfunden werden.

Die Kampagne umfasst eine Reihe von Aktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene, darunter auch der 11. Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen („Good Practice Awards“). Der Wettbewerb, dessen Gewinner im April 2013 verkündet werden, rückt die besten Beispiele für die Zusammenarbeit von Managern und Mitarbeitern bei der Risikoprävention in den Blickpunkt. Für den Wettbewerb, der von der EU-OSHA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den amtierenden EU-Ratspräsidentschaften ausgerichtet wird, können nun offiziell über das Netz der EU-OSHA der nationalen Focal Points (http://osha.europa.eu/de/campaigns/competitions/good-practice-award_2012-2013/) Vorschläge eingereicht werden.

Die Kampagne wird auf nationaler Ebene von den nationalen Focal Points der EU-OSHA und offiziellen Kampagnenpartnern geleitet. Den offiziellen Kampagnenleitfaden und weitere Materialien zur Kampagne (Präsentationen, Veröffentlichungen und Werbematerial in 24 Sprachen) können Sie von der Website zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2012-2013 herunterladen. Dort finden Sie auch Informationen zu Veranstaltungen der Kampagne in ganz Europa: www.healthy-workplaces.eu

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Broschüre: Aktualisierter Leitfaden für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz erschienen

Gemeinsame Pressemitteilung der BAuA und des VCI

Dortmund/Frankfurt – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben ihre Empfehlungen von 2007 für den richtigen Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz überarbeitet. Die Empfehlungen beruhen auf den Grundprinzipien des Arbeitsschutzes im Sinne der Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung bieten. In die überarbeitete Fassung des „Leitfadens für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ sind beispielsweise neue Erkenntnisse zu Messverfahren und -strategien aufgenommen. Außerdem findet sich darin ein übersichtliches und leicht verständliches Ablaufschema zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, bei dem der Anwender durch die Beantwortung von Ja-/Nein-Fragen eine Anleitung zur Vorgehensweise erhält.

Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise, welche Verfahren für einen guten Arbeitsschutz anzuwenden sind. Statt pulverförmiger, staubender Stoffe lassen sich beispielsweise Dispersionen, Pasten oder Compounds einsetzen. Aufgrund der Struktur der Anlagen können oftmals nicht alle Tätigkeiten in einer vollständig geschlossenen Anlage stattfinden. Deshalb empfiehlt der Leitfaden, dort besonders auf den Schutz der Arbeitnehmer durch ergänzende organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie eine entsprechende Schulung der Beschäftigten zu achten.

Die Broschüre erläutert weiter, in welchem Ausmaß Beschäftigte von einem Kontakt mit Nanomaterialien betroffen sein können. Dies hängt von der Freisetzungswahrscheinlichkeit, der Emissionsrate, dem Staubungsverhalten und den eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen vor Ort ab. Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind beim Umgang mit Nanomaterialien zum Schutz der Beschäftigten eine Informationsermittlung, eine Gefährdungsbeurteilung, eine Festlegung der Schutzmaßnahmen, eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie eine Dokumentation nötig.

Der „Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ kann unter der Adresse www.baua.de/publikationen von der Homepage der BAuA heruntergeladen werden. Der VCI stellt den Leitfaden unter der Adresse www.vci.de, Thema Chemikaliensicherheit, Nanomaterialien, in seinem Internetangebot bereit.

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Fakten: Ausgabe 2012 von „Arbeitswelt im Wandel“

BAuA veröffentlicht neue Ausgabe der handlichen Broschüre

Dortmund – Wer Zahlen oder Statistiken zur Arbeitswelt in Deutschland sucht, der wird sie hier finden: in der Neuauflage der Broschüre „Arbeitswelt im Wandel – Zahlen – Daten – Fakten“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Auf 87 Seiten informiert die Ausgabe 2012 über Entwicklungen und den aktuellen Stand im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In dem handlichen Heft stehen alle wichtigen Zahlen zu Erwerbstätigkeit, Unfällen, Berufskrankheiten, Arbeitsbedingungen oder dem demografischen Wandel. Ein Schwerpunkt liegt auf der Betrachtung der Zeitarbeit.

So zeigt die BAuA-Broschüre „Arbeitswelt im Wandel“, dass die Zahl der Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2010 auf 40,5 Millionen anstieg. Im Berichtszeitraum gestiegen ist auch die Wegeunfallquote, allerdings nur leicht im Vergleich zu 2009. Schuld daran ist vermutlich der strenge Winter. Positiv ist die Nachricht, dass sich immer weniger tödliche Wegeunfälle ereignen. Die Zahl der Arbeitsunfälle hingegen – auch die der tödlichen Arbeitsunfälle – ist in 2010 höher als in 2009. Je 1000 Vollarbeiter kam es zu 27,4 meldepflichtigen Arbeitsunfällen. „Arbeitswelt im Wandel“ bietet außerdem genaue Zahlen zu verschiedenen Berufskrankheiten, zu Belastungen der Beschäftigten, zu psychischen Arbeitsbedingungen und zur Arbeitszeitgestaltung.

Ein eigenes Kapitel widmet die aktuelle Ausgabe der BAuA-Broschüre „Arbeitswelt im Wandel“ der Zeitarbeit, die immer mehr Erwerbstätige betrifft. Vor allem Männer arbeiten in Zeitarbeit. Der Frauenanteil liegt bei nur 29 Prozent. Außerdem zeigen die Zahlen, dass insbesondere schlechter ausgebildetes Personal mit Zeitarbeitsverträgen beschäftigt wird.

Darüber hinaus bietet „Arbeitswelt im Wandel“ der BAuA noch eine Fülle an weiteren Informationen und eignet sich somit besonders gut für Praktiker, die einen guten Überblick über die verschiedenen Aspekte der deutschen Arbeitswelt brauchen. Trends und Schwerpunkte sind leicht zu erkennen. Doch auch für alle anderen Interessenten bietet die Broschüre viel Wissenswertes aus dem Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die Broschüre „Arbeitswelt im Wandel: Zahlen – Daten – Fakten (2012)“ kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de. Auf der BAuA-Homepage befindet sich eine Version im PDF-Format (2 MB) zum Herunterladen unter www.baua.de/publikationen.

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BAuA-Veranstaltung: Mit gesunder Gestaltung zum Erfolg

Herausforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt bewältigen

Wolfsburg – Zukunftsfähige Arbeit lässt sich so gestalten, dass sie sich positiv auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit auswirkt. Rund 250 Teilnehmende beschäftigen sich auf der Tagung „Erfolgsfaktor Gesundheit“ noch bis zum 10. Mai 2012 mit einer Arbeitsgestaltung, die die Gesundheit fördert und die Ressourcen stärkt. Die zweitägige Fachtagung im MobileLifeCampus in Wolfsburg wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit dem Gesundheitswesen der Volkswagen AG und dem DLR-Projektträger Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen veranstaltet. Die Bedeutung des Themas unterstrich Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen in ihrem Grußwort.

Die Arbeitswelt entwickelt sich rasant. Das einzig Beständige bleibt der Wandel. Dabei verschieben sich Anforderung und Belastungsstrukturen. So hat sich beispielsweise der Übergang von der Industrie zur Dienstleistungsgesellschaft innerhalb der Europäischen Union längst vollzogen. Insgesamt klagen Erwerbstätige über Leistungsverdichtung und geforderte Flexibilität. Rasante technische Innovationen in Bereichen wie Biotechnologie, Umgebungsintelligenz oder Nanotechnologie fordern den Arbeitsschutz heraus. Angesichts einer steigenden Lebensarbeitszeit bekommt die Gesundheit der Beschäftigten eine Schlüsselrolle unter den Erfolgsfaktoren für Unternehmen.

Zukunftsfähige Arbeit lasse sich nur in nachhaltigen Arbeitssystemen umsetzen, erklärte Prof. Klaus J. Zink, Technische Universität Kaiserslautern, zu Beginn der Veranstaltung. Dazu müssten jedoch die Ressourcen der Beschäftigten gestärkt und langfristige, dynamische Effizienzen angestrebt werden. Statt kurzfristig auf den Shareholder Value zu blicken, komme es darauf an, die Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder zufrieden zu stellen. Ganzheitliche Arbeitsgestaltung beispielsweise in Gruppen- oder Teamarbeit sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Notwendigkeit eines Wandels der Arbeitsgestaltung unterstreichen auch die Ergebnisse der 5. Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen, über die in Wolfsburg berichtet wurde. Danach haben unter anderem psychische und soziale Belastungen der Beschäftigten zugenommen. Die zunehmende Flexibilität kann neben größerem Handlungsspielraum auch stärkere Unsicherheit bringen. Jedoch lassen sich die Ressourcen der Erwerbstätigen, mit denen sie diese Herausforderungen bewältigen können, durch Gestaltung stärken.

Hier kann die betriebliche Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle spielen. Auf der Tagung wurden Erfolgsfaktoren vorgestellt. Zudem lässt sich der wirtschaftliche Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung beziffern. Nach Untersuchungen des BKK Bundesverbandes liegt er bei mindestens 2,30 Euro für jeden investierten Euro und kann je nach Zielgröße auf bis zu zehn Euro steigen. Am zweiten Tag werden sich drei parallel laufende Foren mit den Themenfeldern Unternehmenskultur und Gesundheitsförderung, Arbeitsgestaltung sowie psychische Gesundheit im Unternehmen beschäftigen.

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Seminar: Stress am Arbeitsplatz analysieren und wirksam bekämpfen

BAuA informiert über psychische Belastungen

Dortmund – Das Thema psychische Belastungen gewinnt in den Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Eine praxisnahe Einführung in das Thema vermittelt das Seminar „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund veranstaltet. Das Seminar dauert von Dienstag, 12. Juni, 9 Uhr bis Mittwoch, 13. Juni, 17 Uhr und befasst sich auch mit verschiedenen Maßnahmen zur Analyse und Prävention am Arbeitsplatz.

Viele Beschäftigte klagen heute über zu hohen Zeit- und Leistungsdruck, zuviel Arbeit, über die doppelte Belastung von Job und Familie oder über die Angst, ihre Arbeit zu verlieren. Manchmal kommen noch Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen hinzu. All diese Faktoren können die Psyche über Gebühr belasten und zu Erkrankungen führen. Der wirtschaftliche Schaden durch die stressbedingten Krankheiten ist enorm. Dabei lassen sich viele Auslöser für die hohe psychische Belastung leicht bekämpfen. Dazu gehören beispielsweise eine bessere Organisation der Arbeit und eine belastungsgünstige Arbeitsgestaltung. Hier gibt das BAuA-Seminar „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ konkrete Gestaltungsempfehlungen für den Arbeitsalltag.

Das detaillierte Programm des Seminars „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ befindet sich auf der BAuA-Homepage unter www.baua.de/termine. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 280 Euro, einschließlich Tagungspauschale und Mittagsimbiss, erhoben. Weitere Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke, Telefon 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2363 oder E-Mail: seminare@baua.bund.de.

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Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match

Um Ihnen zwischendurch kleine Durchschnauf-Pausen zu bieten, gibt es auf arbeitssicherheit.de ab sofort das Spiel Safety-Match. Wie beim klassischen Gesellschaftsspiel »Memory« geht es darum, paarweise Motive aufzudecken. Und zwar so schnell wie möglich: Sie spielen gegen die Zeit.

Wer das Spiel erfolgreich beendet, kann sich mit einem kreativen Usernamen in Highscore-Liste verewigen und versuchen, den ersten Platz zu erspielen.

Abwechselung im Arbeitsalltag: Kennen Sie schon unsere »Arbeitssicherheit Cartoons«? »
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/246/Cartoon-Archiv/

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Arbeitgeber stellen Persönliche Schutzausrüstung

Das gilt auch für Mini-Jobber und andere „atypische Beschäftigte“

Schutzhelme, Arbeitshandschuhe, Warnwesten und mehr – Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen helfen, arbeitsbedingte Risiken für die Beschäftigten zu minimieren. Die Kosten für die jeweilige Ausrüstung übernimmt der Unternehmer im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten. Dies gilt auch für Mitarbeiter in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Egal ob sie als Ein-Euro-Jobber tätig sind, in einem Mini-Job oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, der Arbeitgeber oder Maßnahmenträger muss allen Mitarbeitern die PSA zur Verfügung stellen, die ihrem jeweiligen Tätigkeitsprofil entspricht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Welche Bedingungen muss PSA erfüllen?

Auch Zeitarbeitnehmer dürfen ihren Einsatz nicht ohne Persönliche Schutzausrüstung beginnen. Ob das Verleihunternehmen oder der Einsatzbetrieb dafür aufkommt, ist Verhandlungssache. Üblich ist heute, dass der Verleiher Sicherheitsschuhe, Helm, Brille und Schutzhandschuhe bereit stellt. Speziellere PSA wird vom Einsatzbetrieb gestellt.

„Die Persönliche Schutzausrüstung ist ein unverzichtbarer Baustein der betrieblichen Prävention“, betont Joachim Berger von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu übernehmen. Das gilt auch für die PSA. Anders verhält es sich allerdings mit den Kosten für Berufskleidung ohne Schutzfunktion, die können an die Beschäftigten weitergegeben werden.“

Damit eine Persönliche Schutzausrüstung ihre Funktion auch erfüllen kann, muss sie bestimmten Kriterien genügen:

Sie muss funktionsbereit sein und dem Stand der Technik entsprechen.
Sie sollte ergonomische Aspekte wie Passform, Gewicht und Handhabbarkeit berücksichtigen.
Sie muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Diese belegt, dass die PSA den Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien genügt.
Für jeden Mitarbeiter muss eine seiner Arbeit entsprechende Persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz vorhanden sein.

Gerade für Mitarbeiter, die neu im Betrieb sind und die Abläufe und Gefährdungen noch nicht kennen, ist eine Einweisung in den richtigen Gebrauch der PSA wichtig. Darüber hinaus sollte jeder Beschäftigte seine PSA vor der alltäglichen Nutzung selbst auf möglicherweise aufgetretene Mängel prüfen.

Weiter führende Informationen zu PSA.
Bilder finden Sie in der DGUV Bilddatenbank, Suchbegriff: PSA

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Betriebsärzte: Starke Partner im Kampf gegen Stress und Burnout

Seminar der VBG für Betriebsärzte in München-Unterföhring

Betriebsärzte stehen Unternehmern beratend zur Seite um die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erhalten und zu fördern. Dass dabei die psychische und physische Fitness der Führungskräfte ein entscheidender Faktor für die Zukunftssicherung eines Unternehmens ist, vertiefte das heutige Betriebsärzteseminar im MACE Konferenzzentrum in München-Unterföhring. Die Teilnehmer lernten neue Vorgehensweisen aus der Praxis kennen, wie Vorgesetzte für die Stärkung der eigenen Gesundheit sensibilisiert werden und besonders auf das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten Einfluss nehmen können.

Die Veranstaltung der gesetzlichen Unfallversicherung VBG stieß auf große Resonanz bei den Betriebsärzten rund um München. „Der interkollegiale Austausch ist mir sehr wichtig. Ich erhalte hier von den Referenten und auch von anderen Betriebsärzten konkrete Handlungsansätze und Beispiele, die mir bei der Umsetzung des Themas im eigenen Betrieb helfen“, sagt Dr. Sabina Härtl, Betriebsärztin der Versicherungskammer Bayern in München.

Drei Vorträge aus Wissenschaft und Wirtschaft zeigten, dass das Seminarthema „Führung und psychische Gesundheit“ zunehmend einen großen Teil der Arbeit eines Betriebsarztes ausmacht. Wege zur betrieblichen Umsetzung einer Burnout-Früherkennung und Frühintervention standen ebenso auf der Tagesordnung, wie die Möglichkeiten zur Stressbewältigung von Führungskräften und welche Grenzen es beim Zusammenspiel von Mitarbeiterführung und dem Erhalt der psychischen Gesundheit der Belegschaft gibt.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Weitere Informationen: www.vbg.de

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Forschung: BAuA-Bericht schlägt Geräuschklassen vor

Geräusche von IT-Produkten können Büroalltag stören

Dortmund – Computer, Drucker, Faxgeräte und andere IT-Produkte machen störende Geräusche. Eine eindeutige Klassifizierung solcher Geräte und ihrer Geräuschemission kann ihren Vergleich erleichtern. Der Bericht „Entwicklung von Geräuschklassen für IT-Produkte“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat, schlägt ein System vor, das mit den Energieklassen von „A“ bis „G“ bei Haushaltsgeräten vergleichbar ist. Denn auch wenn von den Geräuschen der IT-Produkte bei dauerhafter Beschallung keine Gefahr für das menschliche Gehör ausgeht, so zeigte doch schon im Jahr 2002 eine Studie der BAuA mit dem Titel „Bildschirmarbeit und Geräusche“, dass Lärm ein wichtiger Störfaktor im Büro ist, der die Leistungsfähigkeit senkt und auf Dauer krank macht.

Wer kennt es nicht, das kreischende Geräusch alter Nadeldrucker? Kaum jemand wird es nicht als störend empfinden. Heutzutage sind solche Drucker nur noch an wenigen Arbeitsplätzen zu finden, doch dafür umgeben uns viele andere IT-Produkte, deren Geräuschentwicklung zwar dem Gehör nicht schadet, jedoch auf Dauer – besonders wo hohe Konzentration gefordert ist – stören kann. Während der PC leise summt, klappert die Tastatur des Büronachbarn und rauscht der Drucker. Schon heute – so zeigt der Bericht der BAuA – machen viele Hersteller in ihren Unterlagen Angaben zur Geräuschemission. Doch die sind schwer zu entdecken und teilweise sogar beim selben Hersteller nicht vergleichbar. Auch entsprechende Vorschriften zu den Geräuschen von IT-Produkten gibt es, doch für die Praxis sind diese viel zu kompliziert.

Deshalb schlägt der Forschungsbericht der BAuA ein System vor, das aus den drei Kenngrößen Schallleistung, Impulszuschlag und Tonzuschlag einen sogenannten „Overall Noise Level“ ermittelt und diesem sieben Geräuschklassen von A bis G zuordnet. Diese sollen unterschiedlich definiert werden, das heißt für die oft sehr leisen Laptops liegen die Geräuschgrenzen niedriger als für Drucker. Ziel ist es, dass innerhalb einer Produktgruppe Geräte miteinander verglichen werden können. Außerdem soll auch der technische Fortschritt schon mitgedacht werden, sodass die Klasse A nur für Geräte mit kaum hörbarem Betriebsgeräusch vergeben wird. So wird verhindert, dass in Zukunft – wie bei den Haushaltsgeräten geschehen – weitere Klassen wie A+ oder A++ hinzugefügt werden müssen.

Die Klassifizierung soll einen Anreiz geben, sich über die Geräuschemissionen von IT-Produkten zu informieren, ohne dass eine intensive Auseinandersetzung mit den uneinheitlichen Dezibel-Angaben der Hersteller erforderlich wird. Das kann helfen, die Geräuschbelastung am Arbeitsplatz weiter zu senken und trägt zu einer besseren Arbeitsatmosphäre bei.

Entwicklung von Geräuschklassen für IT-Produkte, G. Feneberg; 1. Auflage; Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012. 63 Seiten. Der Bericht lässt sich als PDF unter der Adresse www.baua.de/publikationen herunterladen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Broschüre: „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ erschienen

BAuA hilft beim Zulassungsantrag für Industriechemikalien

Dortmund – Die zehnte Broschüre der Reihe „REACH-Info“ beschäftigt sich mit dem Zulassungsverfahren von Industriechemikalien im europäischen Chemikalienrecht REACH. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, besonders Besorgnis erregende Stoffe durch weniger problematische Stoffe oder Verfahren zu ersetzen. Der Schwerpunkt von „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ liegt auf dem Zulassungsantrag selbst. Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegebene Broschüre gibt eine allgemeinverständliche Hilfestellung für die Antragstellung. Zudem zeigt sie auch auf, wie Einfluss auf das Auswahlverfahren zulassungspflichtiger Stoffe genommen werden kann.

Mit zahlreichen Tipps, Definitionen und Beispielen erleichtert „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ die Antragstellung für Unternehmen. Auf rund 44 Seiten stellt die BAuA-Broschüre anschaulich dar, warum ein Stoff zulassungspflichtig ist und welche Verpflichtungen dadurch entstehen. Schaubilder erläutern detailliert das Zulassungsverfahren.

Mit den Verordnungen der EU-Kommission vom 17. Februar 2011 und 14. Februar 2012 wurden die ersten Stoffe in den Anhang XIV, der auch in der Broschüre abgedruckt ist, aufgenommen. Dieser enthält die relevanten Informationen wie den Namen der Stoffe, deren Eigenschaften, Übergangsregelungen und Verwendungskategorien. In dieser Liste stehen chemische Stoffe, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften besitzen, besonders gefährlich für die Umwelt (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) oder ähnlich Besorgnis erregend sein können. Solche Substanzen können von einem Mitgliedstaat oder von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Auftrag der Kommission vorgeschlagen werden.

Steht ein Stoff auf der Liste, ergeben sich für Lieferanten, Produzenten und Importeure verschiedene Rechtsfolgen. Die REACH-Verordnung regelt dann, unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung erteilt werden kann. Ein Unternehmen erhält eine Zulassung zum Beispiel dann, wenn es in seinem Antrag nachweisen kann, dass die Risiken für Mensch oder Umwelt angemessen beherrscht werden können. Eine Zulassung wird andernfalls nur erteilt, wenn der sozioökonomische Nutzen der Verwendung die Risiken überwiegt und es keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien gibt.

Die Broschüre richtet sich an Hersteller zulassungspflichtiger Stoffe, aber auch an nachgeschaltete Anwender, die selbst beabsichtigen, einen Zulassungsantrag zu stellen oder sich über die eigenen Pflichten informieren möchten.

Die in kleinen Mengen kostenlose Broschüre „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ kann über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, bezogen werden. Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Aktuell: ECHA veröffentlicht Aktionsplan bis 2014

BAuA koordiniert ergebnisoffene Stoffbewertung in REACH

Dortmund – Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki hat jetzt ihren ersten Aktionsplan für chemische Stoffe veröffentlicht, die bis 2014 im Verfahren der Stoffbewertung unter der Chemikalienverordnung REACH bewertet werden sollen. In Deutschland koordiniert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Bundesstelle für Chemikalien das Verfahren und übermittelt das Ergebnis der Stoffbewertung an die ECHA. Der Aktionsplan listet 90 Stoffe auf, von denen im laufenden Jahr 36 Stoffe bewertet werden. Für 2013 sind 23 Stoffbewertungen geplant, 31 für 2014. Nach der REACH-Verordnung obliegt die Bewertung der einzelnen Stoffe jeweils einem der EU-Mitgliedstaaten. Deutschland bewertet in diesem Jahr die Stoffe N-1-Naphthylanilin, n-Hexan, 2,2′-Iminodiethanol, 4,4′-Isopropylidenediphenol und Polyhaloalken.

Der Aktionsplan der ECHA – auch als CoRAP (Community Rolling Action Plan) bezeichnet – wird jährlich aktualisiert und enthält Stoffe, bei denen ein Verdacht auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. So wird für N-1-Naphthylanilin vermutet, dass es in der Umwelt persistent ist sowie bioakkumulierende und toxische Eigenschaften hat. Gleichzeitig wird die Verwendung dieses Stoffes – wie auch von 2,2´-Iminodiethanol – in Kühlschmiermitteln mit der Bildung krebsauslösender Nitrosamine in Verbindung gebracht.

Bei der Verwendung von n-Hexan als Lösemittel können neurotoxische Eigenschaften ein Problem für Arbeitnehmer darstellen. Durch die Bewertung von 4,4′ Isopropylidenediphenol – besser bekannt unter dem Namen Bisphenol A – soll geprüft werden, ob dessen Eintrag in die Umwelt in den Registrierungsdossiers hinreichend berücksichtigt wurde und ob der Stoff in Wasserorganismen schädliche Wirkungen auf das Hormonsystem hat. Polyhaloalken soll als Ersatz für ein klimaschädigendes Kältemittel in neuen Pkw-Klimaanlagen eingesetzt werden. Die Verwendung dieses unter der technischen Bezeichnung R1234yf bekannten Stoffes wird kontrovers diskutiert.

Die Stoffbewertung durch die Experten der beteiligten Behörden ist ergebnisoffen. In Deutschland bewerten das Umweltbundesamt das Risiko für die Umwelt, das Bundesinstitut für Risikobewertung Gesundheitsgefahren und das Verbraucherrisiko und die BAuA das Risiko am Arbeitsplatz. Zudem koordiniert die BAuA die Arbeit der drei Behörden und übermittelt das Ergebnis der Stoffbewertung an die ECHA. Alle Stoffe werden auf ihren Anfangsverdacht hin bewertet, aber auch Datenlücken und andere Risiken werden in die Stoffbewertung einbezogen. Grundlage für die Stoffbewertung sind neben den Registrierungsunterlagen, die Hersteller und Importeure für ihre Chemikalien bei der ECHA in einem formalen Verfahren vorgelegt haben, zusätzlich verfügbare Informationen.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Bewertung innerhalb eines Jahres abgeschlossen haben. Im einfachsten Fall bestätigt sich der Ausgangsverdacht nicht und weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bestätigt sich der Verdacht jedoch, prüft der Mitgliedstaat im Anschluss, ob ein Beschränkungs- oder Zulassungsverfahren in Betracht kommt. Kann eine Stoffbewertung nicht fertig gestellt werden, weil die Unterlagen nicht ausreichend sind, sammelt der Mitgliedstaat weitere Informationen und schließt die Stoffbewertung nach deren Beurteilung ab.

Nach der REACH-Verordnung liegt die Verantwortung für die sichere Herstellung und Verwendung von Chemikalien in erster Linie bei den Herstellern, Importeuren und deren nachgeschalteten Anwendern. Die Bewertung einzelner Stoffe durch unabhängige staatliche Stellen ergänzt dieses System und erhöht die Glaubwürdigkeit und die Transparenz für die Öffentlichkeit.

Informationen zu REACH: www.baua.de/reach
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Tragische Arbeitsunfälle

Leider müssen wir Ihnen berichten, dass sich in jüngster Zeit wieder Arbeitsunfälle ereigneten, die mehrere Menschenleben gekostet haben. So in Beilstein (Baden-Württemberg) am 3. Mai. Ein Mitarbeiter der Kläranlage war damit beschäftigt, mit einem Hochdruckschlauch einen Kanal zu reinigen. Der unter Druck stehende Schlauch geriet dabei außer Kontrolle und in rotierende Bewegung. Die mit Düsen ausgestattete Schlauchspitze prallte mit voller Wucht gegen den Kopf des Mannes und verletzte ihn so schwer, dass er verstarb .Im Südtiroler Sterzing waren am 10. Juni zwei Arbeiter dabei, eine Klärgrube zu entleeren und zu reinigen. Durch Ablagerungen hatten sich Faulgase entwickelt, deren Konzentrationen so hoch waren, dass der Eingestiegene sein Bewusstsein verlor und auf den Boden der Grube stürzte. Der Zweite wollte vermutlich helfen und stieg in die Grube; er verlor ebenfalls das Bewusstsein. Für beide kam jede Hilfe zu spät, sie waren an den hohen Konzentrationen der Faulgase erstickt. In Baden-Württemberg liegt die Ortschaft Niedernhall. Auf der mit zwei Personen besetzten Kläranlage wurden, wie in der Vergangenheit schon häufiger geschehen, Wartungsarbeiten in einem Schlammschacht durchgeführt. Offensichtlich haben sich im Schacht während dieser Zeit Faulgase entwickelt, die dazu führten, dass die eingestiegenen Personen das Bewusstsein verloren haben. Trotz schwerer Verletzungen gelang es jedoch einem Klärwärter, die Feuerwehr zualarmieren. Der noch im Schacht zurückgebliebene 36-jährigeKollege konnte allerdings nur noch tot geborgen werden…

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011

Autor: Manfred Fischer

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Informationen für Beschäftigte im Abwasserbereich – EHEC im Abwasser

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Ende Juli den Ausbruch der gefährlichen EHEC- Darmbakterien in Deutschland für beendet erklärt. Der letzte Beginn einer Erkrankung in Verbindung mit den Keimen war drei Wochen zuvor gemeldet worden, teilte das Institut mit. Schlagartig haben nach die-ser Nachricht bei uns die Anfragen von besorgten Beschäftigten im Abwasserbereich aufgehört. Doch zur Aufarbeitung dieser Epidemie gehört es, unseren Leserkreis über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren, soweit sie für die Beschäftigten im Abwasserbereich von Bedeutung sind. Beim EHEC- Erreger handelt sich um einen besonderen Stamm coliformer Bakterien, die jedes fäkalien…

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011

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Richtiger Umgang mit stark beanspruchten Händen

Hautschutz Warm eingekleidet, können wir frostigen Temperaturen weitestgehend trotzen. Nicht so unsere Haut, die leidet bei Kälte unter Trockenheit. Wenn sie beruflich bedingt dann auch noch viel mit Wasser in Kontakt kommt, fängt sie aus Protest an zu reißen und zu jucken. Im schlimmsten Fall bilden sich Ekzeme. Höchste Zeit für ein Haut-Schutzprogramm, warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Häufiges Händewaschen trocknet Hände aus
Es gibt viele Einflüsse, die unsere Haut austrocknen und rissig machen: zu wenig Luftfeuchtigkeit, ultraviolette Strahlung oder der Kontakt mit zu viel Wasser, Chemikalien oder rauen Materialien. Besonders schutzbedürftig sind daher Hände von Arbeitnehmern aus der Gesundheits-, Pflege- und Beauty-Branche, sagt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW). Häufiges Händewaschen steht dort auf der Tagesordnung. Regelmäßiges Eincremen ist ein Muss. Sonst entstehen schnell gerötete Hautstellen, weil der natürliche Säureschutzmantel der Haut beschädigt ist.

Ohne die richtige Behandlung wandeln sich gereizte Hautstellen in Ekzeme. Diese Art von Hautausschlag verläuft immer nach dem gleichen Muster: der Hautrötung folgen Bläschen, Nässe und Krustenbildung. Zum Schluss kommen die Schuppen.

Hilfe gegen Ekzem-Entstehung
Begünstigt wird die Ekzem-Entstehung durch kalte Temperaturen und trockene Raumluft. Daher empfiehlt Dr. Verena Kagel von der BGW besonders auf den Hautschutz zu achten, zum Beispiel »indem man die Hände häufiger und mit stärker rückfettenden Präparaten pflegt.« Zusätzlichen Schutz im Freien bieten Handschuhe.

Beim Auftreten eines Ekzems hilft nur noch ein Hautarzt. Bei juckenden Stellen, Trockenheits- und Spannungsgefühle oder Ähnlichem genügt möglicherweise das Auftragen von Hautschutzcremes bzw. das Tragen von Schutzhandschuhen bei hautbelastenden Tätigkeiten.

Tipps für den richtigen Umgang mit Händen

Außerdem sollten Hände nur mit körperwarmem Wasser gewaschen werden. Die ideale Temperatur liegt laut Stiftung Warentest zwischen 32 und 35 Grad Celsius.

Bei der Verwendung von Reinigungsmittel nicht zu dick auftragen und die Seife gründlich wieder abwaschen.

Trockene Hautstellen nach dem Wasserkontakt eincremen. Gut sind stark rückfettende Cremes.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Neu: Unfalldatenbank für Hubarbeitsbühnen

Unfalldatenbank Hubarbeitsbühne Die systematische Erfassung von weltweiten Daten über Unfälle soll die Sicherheit beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen erhöhen. Aus vorangegangenen Fehlern und Versäumnissen könnten Hersteller, Vermieter und Bauunternehmer lernen. Eine neue Datenbank sammelt die Angaben.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Allein in den Jahren 1999 bis 2003 ereigneten sich nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 2.177 Unfälle, 17 davon endeten tödlich. Die genauen Umstände der Stürze aus der Höhe sind dabei meist nicht bekannt.

Nun möchten Experten für den sicheren Betrieb von Arbeitsbühnen aus den Fehlern vorangegangener Unfälle lernen, indem sie Daten zu den Vorkommnissen sammeln, auswerten und Gegenmaßnahmen entwickeln. Sie fordern alle Anwender von Hubarbeitsbühnen auf, Unfälle mit hydraulisch betriebenen Arbeitsbühnen über ein Standardformular zu melden (erhältlich unter ipaf.org/accident).

In einer ersten Phase sollen vor allem Unfallberichte über bekannte schwere Unfälle und Unfälle mit Todesfolge erfasst werden, die sich in der ganzen Welt ereignet haben.

Die Unfalldatenbank ist eine Initiative der International Powered Access Federation (Ipaf) mit Sitz in Crooklands, Großbritannien.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match

Um Ihnen zwischendurch kleine Durchschnauf-Pausen zu bieten, gibt es auf arbeitssicherheit.de ab sofort das Spiel Safety-Match. Wie beim klassischen Gesellschaftsspiel »Memory« geht es darum, paarweise Motive aufzudecken. Und zwar so schnell wie möglich: Sie spielen gegen die Zeit.

Wer das Spiel erfolgreich beendet, kann sich mit einem kreativen Usernamen in Highscore-Liste verewigen und versuchen, den ersten Platz zu erspielen.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Auch bei der Arbeit gilt: Bewegung tut gut!

Fünf gute Gründe für Unternehmen, in die Fitness ihrer Beschäftigten zu investieren

Betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht nur etwas für Großunternehmen. Auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen lohnt es sich, die Beschäftigten zu einem aktiven Lebensstil zu motivieren. Dazu können Betriebssportgruppen gehören oder Kurse, die mit Kooperationspartnern oder vom Kollegenkreis organisiert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG rät den Arbeitgebern, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen: flexible Arbeitszeiten gehören dazu, ebenso wie die nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion von Führungskräften und Unternehmern. Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Entscheidend dafür ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Er sollte sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes beschränken, regelmäßig stattfinden und unternehmensbezogen organisiert werden. Etwa, wenn das Unternehmen feste Zeiten vorgibt oder die Sportstätten und -geräte zur Verfügung stellt.

Fünf gute Gründe für ein aktiveres Leben:

Bewegung nimmt Einfluss auf den Gesundheitszustand und kann damit Fehlzeiten verringern.
Bewegung mindert die Reizbarkeit: Eine unterschätzte Ressource, um das Betriebsklima zu verbessern.
Bewegung reduziert Ängste und Stress. Ein wichtiger Puffer und Schutzfaktor für stark belastete Beschäftigte.
Bewegung steigert die Leistungsfähigkeit und damit das Betriebsergebnis, denn sie verbessert die Aufmerksamkeit sowie Lern-, Planungs- und Entscheidungsfähigkeit von Beschäftigten.
Sport verändert den Hirnstoffwechsel. Bewegung ist die einzige bekannte Möglichkeit, die mechanischen Abbauprozesse im Gehirn im Alter zu verlangsamen oder zu stoppen.

Weitere Tipps und Strategien für mehr Bewegung im (Arbeits-)Alltag liefert die Broschüre „Move – Wege zu einer aktiven Lebensweise“ auf www.cconsult.info, einem Beratungsangebot der VBG für Führungskräfte.

Das Lern- und Informationsprogramm „Rückenprävention oder Mein Schweinehund und ich“ kann zur Gesundheitsförderung im Betrieb eingesetzt werden und steht auf www.vbg.de, Suchwort „Schweinehund“, zur interaktiven Nutzung bereit.

Quelle: VBG

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Mobiles Arbeiten will gelernt sein

VBG gibt Tipps zum Selbstmanagement und den betrieblichen Voraussetzungen für die Arbeit von unterwegs

Am heimischen Frühstückstisch die E-Mails checken, auf der Zugfahrt zum Kundengespräch die Präsentation am Laptop fertig stellen und sich noch schnell mit dem Chef am Telefon abstimmen – immer mehr Beschäftigte arbeiten mobil. Der aktuelle Sicherheitsreport, das Magazin der gesetzlichen Unfallversicherung VBG, setzt seinen Schwerpunkt auf Informationen und Empfehlungen rund um die Arbeit von unterwegs.

Ist die nahezu ständige Erreichbarkeit für Kunden und Vorgesetzte ein klarer Wettbewerbsvorteil des Unternehmens, kann sie für den mobil Arbeitenden zur Belastung werden. Überforderung durch Zeitdruck und kaum planbarer Pausen; körperliche Beschwerden infolge unergonomischer Bedingungen während langer Fahrten oder die fehlende soziale Einbindung im Betrieb sind nur einige der Auswirkungen.

Die VBG hält Tipps für Unternehmen parat, wie diese ihre Beschäftigten bei der mobilen Arbeit unterstützen können. So kann der Betrieb die Organisation einer Dienstreise erleichtern indem er die Ticketbuchung einschließlich der Platzreservierung übernimmt oder auf ergonomische und sicherheitsgerechte Ausstattung der Dienstfahrzeuge achtet. Regelmäßige Mitarbeitermeetings im Unternehmen wirken einer Isolation der mobil Arbeitenden entgegen. Um Stress und psychischem Druck vorzubeugen helfen klare Zielvorgaben und regelmäßige Schulungen zu Kommunikation und Organisation.

Mobilarbeitern rät die VBG sich eine Checkliste zum Selbstmanagement anzufertigen, um den Überblick im Arbeitsalltag zu behalten. Ganz bewusst sollten auch Freizeitunternehmungen und Entspannungsphasen, wie spazieren gehen oder Musik hören, eingeplant werden, die helfen abzuschalten. Sich öfters mit den Kollegen auszutauschen stärkt die Zugehörigkeit zum Unternehmen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die unterwegs arbeiten, sollten selbst auch Gespräche mit den Vorgesetzten vereinbaren, um auf Belastungen aufmerksam zu machen oder Optimierungsvorschläge einzubringen.

Anregungen zur Gestaltung mobiler Bildschirmarbeit bietet die Broschüre „Mobil arbeiten mit Notebook und Co.“, zum Download auf www.vbg.de, Suchwort „mobil arbeiten“.

Zehn Tipps für Mobilarbeiter zum Selbstmanagement stehen im neuen Sicherheitsreport online auf www.vbg.de/sirepo0112/index.html#/10/ zum Nachlesen bereit.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Weitere Informationen: www.vbg.de

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Veranstaltung: Informationen zum neuen Produktsicherheitsgesetz

Auswirkungen auf Händler und Verbraucher

Dortmund – Am 1. Dezember 2011 trat das Produktsicherheitsgesetz in Kraft. In einer Informationsveranstaltung zum neuen Gesetz vermittelt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die wichtigsten Neuregelungen. Die Veranstaltung findet am 1. Februar 2012 von 10 bis 16 Uhr in der BAuA Dortmund statt.

Am 1. Dezember 2011 wurde das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ohne Übergangsfrist vom Produktsicherheitsgesetz abgelöst. Damit setzte Deutschland entscheidende Veränderungen des europäischen Rechts um, das durch klarere Regelungen Beschäftigte und Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten schützen will. Die Tagung stellt das Gesetz und seine wichtigsten Änderungen vor. Einzelne Beiträge gehen auf die Auswirkungen auf die verschiedenen Interessengruppen wie Hersteller, Händler oder Verbraucher ein. Das gesamte Programm befindet sich unter www.baua.de/termine im Internet.

Die Informationsveranstaltung richtet sich an die Vertreter von Vollzugsbehörden, an die Industrie und den Handel sowie an Arbeitnehmer und Verbraucher. Für die Veranstaltung erhebt die BAuA einen Teilnahmebeitrag von 125 Euro. Darin sind Tagungsunterlagen und ein Mittagsimbiss enthalten.

Weitere Informationen und Anmeldung bei Tanja Wybierek, Telefon 0231 9071-2849, E-Mail wybierek.tanja@baua.bund.de.

Informationen zum Produktsicherheitsgesetz, Gesetzestext und Links zu den europäischen Informationssystemen gibt es im Internet unter der Adresse www.produktsicherheitsportal.de.

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Meldungen zur Schlammbehandlung 2010

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November 2010
28.11.2010 Platten: Klärschlammtrocknungsanlage – Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hebt Genehmigung für die Anlage auf 
24.11.2010 Elektrokinetische Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammasche – EPHOS
Mai 2010
14.05.2010 Alternative Klärschlammbehandlung 
Februar 2010
06.02.2010 Thermische Entsorgung von Klärschlamm hat zugenommen
Januar 2010
15.01.2010 Konstruktionsmethodische Entwicklung und Prozessoptimierung eines Roboters zur Biomasse- und Klärschlammbehandlung 
15.01.2010 Balingen: Energetische Klärschlammverwertung

Platten: Klärschlammtrocknungsanlage – Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hebt Genehmigung für die Anlage auf

Da das Geruchsproblem aus baurechtlichen Gründen nicht durch einen neuen Abluftkamin gelöst werden kann, muss die Anlage endgültig stillgelegt werden.
Seit ihrer Inbetriebnahme im Jahr 2009 führte eine Klärschlammtrocknungsanlage in Platten immer wieder zu Geruchsbeschwerden aus der Nachbarschaft. Wie ein Anfang dieses Jahres erstelltes Gutachten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zeigte, liegt die Ursache hierfür in den besonderen klimatischen Verhältnissen im Umfeld des Anlagenstandorts. Dort bildet sich in ca. 25 % der Nächte eines Jahres ein bis zu 80 Meter hoher Kaltluftsee, in dem die geruchsbeladene Abluft der Anlage gefangen bleibt. Bei der Auflösung dieses Kaltluftsees am Tag verfrachten Luftströmungen den Geruch dann in Richtung der bebauten Ortslage.
Die Anlagenbetreiberin wollte das Problem durch den Bau eines 61 m hohen Abluftkamins lösen, der die geruchsbeladene Abluft über den Kaltluftsee hinaus befördern sollte. Wie sich im Genehmigungsverfahren jedoch herausstellte, würde der Bau eines solchen Kamins die vorherige Änderung des für den Anlagenstandort geltenden Bebauungsplans voraussetzen. Die Ortsgemeinde Platten als Trägerin der kommunalen Planungshoheit war dazu jedoch nicht bereit. Sie verwies in ihrer Stellungnahme insbesondere auf die Auswirkungen des Kamins …mehr:

http://sgdnord.rlp.de/no_cache/einzelansicht_6831/archive/2010/september/article/klaerschlammtrocknungsanlage-platten-struktur-und-genehmigungsdirektion-nord-hebt-genehmigung-fuer/?Fsize=0&cHash=f8bb431a12

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Elektrokinetische Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammasche – EPHOS

Abschlussbericht liegt zum download bereit.

Beschreibung:
Begrenzte Phosphorreserven, eine steigende Nachfrage und nachlassende Qualität der abgebauten Phosphaterze machen eine Phosphorgewinnung aus Sekundärrohstoffquellen, wie zum Beispiel aus Klärschlamm, interessant.

In dem Verbundvorhaben EPHOS des Bayerischen Landesamts für Umwelt und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche mittels elektrokinetischer Verfahren untersucht. An ein wassergesättigtes Klärschlammaschesubstrat wird mit Gleichstrom ein elektrisches Feld gebildet. Darin wandern Phosphatanionen entgegen der Bewegungsrichtung der meisten Schwermetalle zur Anode und können somit selektiv aus der Asche gelöst werden kann.

Einsatzmöglichkeiten und Grenzen dieses Verfahrens werden in Laborversuchen (Maßstab 40 l) detailliert untersucht. Ziel ist es, unter Optimierung verschiedener Prozessparameter den Phosphor möglichst schwermetallarm und energieeffizient aus der Asche zu lösen. Ausgehend von den Laboruntersuchungen ist ein Scale-Up um den Faktor 50 vorgesehen, um die Eignung des Verfahrens im Großmaßstab zu prüfen. Ergänzend zur physikalisch-chemischen Analytik wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt.

Download Abschlußbericht:
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/70216/elektrokinetische_phosphorrueckgewinnung.pdf?command=downloadContent&filename=elektrokinetische_phosphorrueckgewinnung.pdf

Quelle: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/70216/

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Alternative Klärschlammbehandlung

Ergebnisse einer Fallstudie für das untere Fils- und Körschtal

Zusammenfassung
Unter Federführung der Stadt Wernau haben sieben Städte und
Gemeinden aus den Landkreisen Esslingen und Göppingen zwei
Ingenieurbüros aus Stuttgart mit einer Studie zur „Alternativen
Klärschlammbehandlung im unteren Fils- und Körschtal“ beauftragt.
Grundgedanke des neuartigen Entsorgungskonzeptes ist
es, die Klärschlammbehandlung mehrerer Kläranlagen so zu
zentralisieren, dass eine umweltgerechte und wirtschaftliche
Entsorgung des Klärschlamms unter Ausnutzung seiner Energieund
Wertstoffinhalte auf Dauer gewährleistet werden kann. Dazu
soll eine insgesamt ca. 25 km lange Klärschlammdruckleitung
die einzelnen Kläranlagen mit einer zentralen Klärschlammbehandlungsanlage
verbinden. Diese Grundidee wurde
in fünf Varianten untersucht.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 5-2010 ab Seite 452

Autoren
Dipl.-Ing. Klaus Hofmann

Dipl.-Ing. Horst Klinger, Dr.-Ing. Jan Butz
Ingenieurbüro Klinger und Partner GmbH

Dr.-Ing. Werner Maier
Dipl.-Ing. Dietmar Wacker

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Thermische Entsorgung von Klärschlamm hat zugenommen

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 22. Dezember 2009 mitteilte, wurde im Jahr 2008 mehr als die Hälfte (52,5 %) des bei der biologischen Abwasserbehandlung auf kommunalen Kläranlagen entstehenden Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt. Im Vorjahr betrug die Quote 49,4 %.
Der Trend zur Verbrennung von Klärschlamm ging auf Kosten der stofflichen Verwertung (Anteil 2008: 47,4 %). Dabei wurde der Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft (28,6 %) sowie bei der Kompostierung und im Landschaftsbau bei der Rekultivierung von Bergbauhalden und industriellen Altstandorten (16,1 %) eingesetzt. Auf die sonstige stoffliche Verwertung entfielen 2,7 % des Klärschlamms. Die Deponierung von Klärschlamm ist nur noch mit Sondergenehmigungen zulässig, der Deponierungsanteil betrug 2008 lediglich 0,1 %.
Insgesamt wurden im Jahr 2008 in Deutschland rund 2,1 Millionen Tonnen Klärschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung auf kommunalen Kläranlagen entsorgt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Menge des entsorgten Klärschlamms damit geringfügig um 0,1 % gesunken. Die Angaben beziehen sich auf die Trockenmasse des Klärschlamms.
www.destatis.de

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Konstruktionsmethodische Entwicklung und Prozessoptimierung eines Roboters zur Biomasse- und Klärschlammbehandlung

Dissertation

Solare und solarunterstützte Trocknungsverfahren haben sich als technisch und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu den konventionellen Trocknungsverfahren für kommunale Klärschlämme etabliert. Erhebliches Potenzial besteht jedoch in der solarunterstützten Trocknung weiterer biogener Reststoffe, wie zum Beispiel Bioabfällen, Holzhackschnitzeln, Gärresten oder Abfällen aus der Lebensmittelproduktion. Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes ab 2009 wird dieser Bereich der Biomassetrocknung an Bedeutung gewinnen. Für eine vollautomatische Beschickung, Verteilung und Entleerung sowie für das Durchmischen und Rückmischen dieser Biomassen wurde im Rahmen der Dissertation von Nikica Starčević ein neuartiger, kosteneffizienter Mischund Förderroboter entwickelt und in Praxisversuchen getestet. Im Gegensatz zu bestehenden Systemen sollte der Roboter in der Lage sein, verschiedene Arten biogener Reststoffe weitgehend autonom zu verarbeiten. Da aber gegenwärtig speziell für die Biomasse-Verfahrenstechnik keine verbindlichen Produktentwicklungs- und Optimierungsmethoden existieren, wurden bestehende allgemeine Entwicklungsmethoden für den Einsatz in der Biomasse-Verfahrenstechnik optimiert bzw. eigene Konstruktions- und Optimierungsmethoden entwickelt. Mittels dieser Methoden wurde der Misch- und Förderroboter konzipiert, konstruiert, simuliert und als erster Prototyp gefertigt. In großtechnischen Versuchen wurde dasFörderverhalten dieses ersten Prototyps unter verschiedenen prozesstechnischen Einstellungen vermessen und anschließend modelliert. Die dabei ermittelten Kenngrößen dienten als Grundlage für die Entwicklung von verschiedenen, miteinander konkurrierenden Bewegungsstrategien des Roboters. Diese wurden simuliert und bewertet, sodass die prozesstechnisch beste Strategie für die Bewegungssteuerung des Roboters gewählt werden konnte. Eine optimierte Version des Roboters wurde gefertigt und für die Vorserienproduktion und den Markteintritt empfohlen. Der in dieser Arbeit präsentierte Methoden- Mix führte bei kurzen Entwicklungs- und Optimierungszeiten zu einer innovativen und kosteneffizienten technischen Lösung. Dabei wurde die gesamte Produktentstehungsphase von der Definition der Anforderungen bis zur Bereitstellung aller notwendigen Fertigungsinformationen methodisch erarbeitet und dokumentiert. Im Gegensatz zu herkömmlichen Konstruktionsmethoden schloss diese Arbeit auch die Prozesse ein, die der rein mechanischen Entwicklung nachgeschaltet sind. So wurden in besonderem Maße die Optimierung vor der Serienproduktion wie auch das methodische Erarbeiten von steuerungs- und prozesstechnisch relevanten Kenngrößen berücksichtigt. Die Ergebnisse dieser Arbeit sind dabei generell anwendbar auf die Entwicklung, Simulation und Optimierung von Aggregaten zur Behandlung von Biomasse, wie sie zum Beispiel bei der Bioabfall- und Restmüllaufbereitung oder in der Abwasserreinigung eingesetzt werden. Die vorgeschlagenen und dargestellten Entwicklungsschritte berücksichtigen dabei auch allgemeine Stressbedingungen wie Kosten- und Termindruck oder die Erfüllung spezieller Qualitätskriterien. Sie sind als methodisches Hilfsmittel für die Konstruktionspraxis des Entwicklungsingenieurs geeignet. Mit der Entwicklung des Misch- und Förderroboters wurde ein herausragender Beitrag zur vollständigen Prozessautomatisierung der solaren und solarunterstützten Trocknungsverfahren geleistet. Zudem wird nun eine Anlagentechnik bereitgestellt, die im industriellen Maßstab weitere zukunftsträchtige Energieträger wie zum Beispiel Gärreste oder Bioabfall-Mischungen verarbeiten und somit einen weiteren Anwendungsbereich erschließen kann.

Systematic design and process optimisation
of a robot for treatment of biomass in
solar dryers, Dissertation von Nikica
Starčević, Betreuer: Prof. Dr.-Ing. Martin
Kranert, Institut für Siedlungswasserbau,
Wassergüte- und Abfallwirtschaft der
Universität Stuttgart, Prof. Dr. Joachim
Müller, Institut für Agrartechnik der
Universität Hohenheim. Erschienen im
Oldenbourg Industrieverlag München,
2009. Reihe „Stuttgarter Berichte zur
Abfallwirtschaft“, Band 95, 150 S.,
38,50 €, ISBN 978-3-8356-3186-1.

Quelle:Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2010 (57) · Nr. 1

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Balingen: Energetische Klärschlammverwertung

Auf dem Weg zur energieautarken Kläranlage
Pilotprojekt

Gründe für das Pilotprojekt
Durch steigende Klärschlammentsorgungskosten, die einen wesentlichen Anteil der Betriebskosten der Kläranlage darstellen, wurde als Maßnahme zur Kostenreduzierung eine energetische Klärschlammverwertungsanlage gebaut. Diese stellt eine konsequente Fortführung des Konzeptes der „Solaren Schlammtrocknung“ für die Kläranlage dar. Da eine vergleichbare Anlage in dieser relativ geringen Größe noch nicht realisiert wurde, war diese Maßnahme im Rahmen des Modellprojektes „Weitergehende Energie- und Stoffverwertung auf der Kläranlage“ vom Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg gefördert.

Projektbeschreibung
Klärschlammverwertungsanlage Mit dem Ziel, eine energieautarke Kläranlage zu betreiben, erstellt der Zweckverband Abwasserreinigung Balingen im Jahre 1999 eine energetische Klärschlammverwertungsanlage auf dem Kläranlagengelände. Bei der Wirbelschichtvergasung des Klärschlammes entsteht ein Produktgas, das in einem Blockheizkraftwerk (BHKW)(s.11.“Gasbehälter“) energetisch verwertet wird. Die durch das Blockheizkraftwerk erzeugte elektrische Energie sowie die Wärme wird in das Verbrauchsnetz der Kläranlage eingespeist. Es ist geplant, die Kläranlage Balingen durch die Produktgasverwertung energieautark zu betreiben. Außerdem wird die Reststoffentsorgungsmenge (getrockneter Klärschlamm) weitestgehend reduziert.

Zur Klärschlammproblematik
Bei der Reinigung kommunaler und industrieller Abwässer in mechanisch-biologischen Kläranlagen fallen neben den gereinigten Abwässern als Restprodukt große Mengen Klärschlamm an. In Baden-Württemberg sind derzeit ca. 280.000 to /a Klärschlammtrockensubstanz (TS) aus der kommunalen Abwasserreinigung zu entsorgen, von denen ca. 25 % landwirtschaftlich und landbaulich verwertet, ca. 68 % verbrannt und 7 % auf Deponien abgelagert werden (Stand: 2006). Durch immer striktere Auflagen der Abwasserrichtlinien ist zukünftig von einer weiteren Intensivierung der Klärprozesse auszugehen, so dass mittel- und langfristig die anfallenden Klärschlammmengen weiter zunehmen werden.
Aufgrund der Anforderungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi), die eine weitgehende Mineralisierung des Klärschlamms fordert und der modifizierten Richtlinien des Düngemittelgesetzes für Klärschlämme (Einordnung des Klärschlamms als Sekundärrohstoffdünger) ist seit dem Jahre 2005 eine direkte Ablagerung von unbehandelten Klärschlämmen auf Deponien und die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung nicht mehr oder nur noch in einem sehr eingeschränktem Maße zulässig. Hinzu kommt bei der landwirtschaftlichen Verwertung eine zunehmende mangelnde Akzeptanz in der Öffentlichkeit.
Die anfallenden Klärschlämme müssen daher stofflich und/oder thermisch behandelt werden. Um zukünftig eine Entsorgungssicherheit für Klärschlämme gewährleisten zu können, ist die Verwertung von Klärschlamm in einer Wirbelschichtvergasungsanlage aktuell geworden, da die Wirbelschichtvergasung eine motorische Strom- und Wärmeerzeugung Blockheizkraftwerk (BHKW)(s.11.“Gasbehälter“) erlaubt.
Damit kann die im Klärschlamm enthaltene Energie am Anfallort verwertet und teure, umweltschädliche Klärschlammtransporte (Fremdentsorgung) vermieden werden.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausgangssituation und der zukünftigen Tendenzen bei der Klärschlammentsorgung ist für den Zweckverband Abwasserreinigung Balingen, aber auch für Kläranlagenbetreiber im Allgemeinen, die dezentrale stoffliche Verwertung des Klärschlamms durch gleichzeitige Energieausnutzung zur Minimierung des Eigenenergieverbrauchs von besonderem Interesse.

Anlagenkonzeption
Beim Prozess der energetischen Klärschlammverwertung durch Wirbelschichtvergasung wird der Brennstoff (Klärschlamm) unterstöchiometrisch „verbrannt“ und so ein Gas erzeugt, welches selbst brennbar ist. Mit diesem Gas wird nach entsprechender Reinigung und Aufbereitung ein Gasmotor (BHKW, Kraft- und Wärmekopplung) betrieben.
Die hier vorgestellte Anlage stellt mit einer thermischen Leistung von ca. 140 kWth und einer maximal einsetzbaren Klärschlammenge von 220 kg/h eine komplette Neuentwicklung dar.
Wesentliche Prämisse des innovativen Anlagenkonzeptes ist die Erzeugung eines motorentauglichen Gases.
Eine technische Schlüsselstellung nimmt dabei der Wirbelschichtvergaser ein, der durch entsprechende Auslegung ein ausreichend hohes Temperaturniveau (880°C) und hohe Verweilzeiten ermöglicht. Dabei wird eine möglichst vollständige thermische Spaltung der Teere bewerkstelligt.
Die Anlage wird über ein Gebläse mit Frischluft versorgt.Die Frischluft wird über einen Rekuperator-Wärmeaustauscher gegen das Rohgas auf eine Temperatur von 350°C vorgewärmt.
Die Höhe der Feststoffschüttung wird über eine Differenzdruckmessung erfasst und geregelt. Das aus dem Vergaser kommende Gas wird im Wärmeaustauscher vorgekühlt.
Das Rohgas wird in der Rohgasquenche durch die Eindüsung von Wasser und die Wärmeabgabe an den zugeführten, getrockneten Klärschlamm abgekühlt. Durch die Wahl des Temperaturniveaus wird die Kondensation von Wasser aus dem Rohgas sicher vermieden. Organische Bestandteile, z. B. Teere, sollen am Klärschlamm abgeschieden und in den unteren Bereich des Vergasers zurückgefördert werden. Es ist bekannt, dass Teerverbindungen bei höheren Temperaturen und in Anwesenheit von Kohlenstoff gespalten werden können. Rohgas und Klärschlamm durchströmen den Apparat im Gleichstrom von oben nach unten, wo das Gas ausgeschleust und zum Staubfilter weitergeleitet wird. Hinter den Staubfiltern, die aus Gründen der Verfügbarkeit redundant ausgeführt werden, wird das Rohgas partiell abgekühlt und kondensiert. Durch die so erfolgte Teiltrocknung wird die Gasqualität gesteigert. Das auskondensierte Wasser wird mittels eines Aktivkohlefilters gereinigt und der Rohgasquenche wieder zugeführt. Zum Ausgleich des Wasserhaushalts kann Frischwasser zugeführt bzw. Überschusswasser ausgeschleust werden (nicht im Fließbild dargestellt). Das Rohgas wird dem Gasmotor zugeführt. Wahlweise kann Erdgas oder Faulgas zugemischt werden.
Zum An- bzw. Abfahren der Anlage besteht die Möglichkeit, das erzeugte Rohgas bis zum Erreichen einer konstanten Gasqualität über eine Nachbrenneinrichtung zu verbrennen.

Quelle: http://www.klaeranlage-balingen.de/index.php?key=pilot_ksv

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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2010

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September 2010
07.09.2010 Neue Studie zur Leistungsmotivation älterer Arbeitnehmer 
August 2010
05.08.2010 „Gute Gründe, mit Optimismus in den Herbst zu gehen“ 
05.08.2010 „Gute Fachkräfte haben gute Chancen“ 
Juni 2010
03.06.2010 „Arbeitslosigkeit ist kein fester Block, der Markt ist ständig in Bewegung“ 
März 2010
20.03.2010 75,4 Prozent Zustimmung zum Tarifergebnis öffentlicher Dienst
03.03.2010 Bundestarifkommission votiert für Annahme des Tarifergebnisses
01.03.2010 Informationen zum Tarifabschluss vom 27. Februar 2010 
Februar 2010
28.02.2010 „Tarifeinigung mit Licht und Schatten“ 
28.02.2010 Durchbruch: Tarifergebnis für Beschäftigte im öffentlichen Dienst 
26.02.2010 Schlichtungsempfehlung liegt vor  (Schlichterspruch als pdf)
25.02.2010 Einstimmiger Schlichterspruch im öffentlichen Dienst 
25.02.2010 Starkes Signal für einen Abschluss 
17.02.2010 Schlichtung im öffentlichen Dienst – ver.di im Land nennt Positionierung der Arbeitgeber Nullnummer 
17.02.2010 Tarifparteien rufen gemeinsam die Schlichtung an 
06.02.2010 10.000 Streikende im Südwesten
06.02.2010 Die zweite Verhandlungsrunde // Ausbau der Leistungsbezahlung  
01.02.2010 Bsirske: Arbeitgeber provozieren Beschäftigte 
01.02.2010 ver.di streikt ab Mittwoch im öffentlichen Dienst 
Januar 2010
24.01.2010 Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst 2010 haben begonnen 
14.01.2010 Auftakt der Tarifrunde – Erster Schlagabtausch ohne Ergebnisse 
14.01.2010 1. Verhandlungsrunde am 13. Januar 2010 in Potsdam
13.01.2010 ver.di fordert fünf Prozent statt Steuersenkungen für Besserverdienende 

Neue Studie zur Leistungsmotivation älterer Arbeitnehmer

Bayreuth (UBT). „Ältere Arbeitnehmer sind unmotiviert“, lautet ein Vorurteil, das in Deutschland weit verbreitet ist. Aber ist es gerechtfertigt? Dr. Tanja Rabl, Wirtschaftswissenschaftlerin an der Universität Bayreuth, kommt in einer neuen Studie zu einem anderen Ergebnis: Das Lebensalter von Arbeitnehmern steht in keinem bedeutsamen Zusammenhang mit ihrer Motivation, im Unternehmen tatkräftig mitzuarbeiten. Älter zu sein, ist – für sich genommen – keine Ursache dafür, dass die Leistungsbereitschaft nachlässt und der Wille zum Erfolg erlahmt.
Allerdings lässt sich ein indirekter Zusammenhang zwischen Lebensalter und Motivation nachweisen: Wenn ältere Arbeitnehmer im Firmenalltag wiederholt erleben, dass sie allein wegen ihres Alters benachteiligt oder geringgeschätzt werden, verfestigt sich der Eindruck, dass die Unternehmensleitung ihrer Arbeit wenig Rückhalt und Verständnis entgegenbringt. So wächst die Neigung, Misserfolge eigener Initiativen für wahrscheinlich zu halten und zu fürchten. Dies, und nicht allein das Lebensalter, kann den leistungsorientierten Einsatz für das Unternehmen schwächen.

Eine empirische Studie auf dem aktuellen Stand der Forschung

Im Rahmen ihrer Studie hat Rabl, Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Personalwesen und Führungslehre, rund 1.250 Arbeitnehmer in sechs großen Unternehmen in Deutschland befragt. Ungefähr die Hälfte gehörte der Gruppe der älteren Arbeitnehmer an (50 bis 64 Jahre), die andere Hälfte einer deutlich jüngeren Altersgruppe (30 bis 40 Jahre). Für die Befragung wurden Unternehmen aus sehr verschiedenartigen Branchen ausgewählt: Mitarbeiter aus der Automobilzulieferindustrie, der Elektroindustrie und der Versicherungswirtschaft nahmen ebenso daran teil wie Arbeitnehmer aus den Bereichen IT-Dienstleistungen, Handel und Abfallwirtschaft.

Im Vorfeld ihrer Untersuchung hat Rabl sich intensiv mit der internationalen Forschungsliteratur auseinandergesetzt. Denn weltweit werden heute Verfahren entwickelt, um die Motivation von Arbeitnehmern möglichst differenziert zu erfassen. Mit Blick auf diese Diskussion hat die Bayreuther Betriebswissenschaftlerin und Psychologin ein eigenes Strukturmodell erarbeitet, in dem sie die folgenden Aspekte systematisch aufeinander bezieht:
– das Lebensalter der Befragten
– ihre persönlichen Erfahrungen mit Altersdiskriminierung
– die Unterstützung, die sie seitens ihrer Unternehmen erfahren
– die Leistungsmotive der Befragten, insbesondere Hoffnung auf Erfolg und Furcht vor Misserfolg

Die Zeitschrift „Personnel Review“ hat das Design und die Ergebnisse der Studie unter dem Titel „Age, discrimination, and achievement motives. A study of German employees“ in ihrer jüngsten Ausgabe veröffentlicht.

Wie Vorurteile die Motivation älterer Arbeitnehmer schwächen

Es geschieht keineswegs zwangsläufig, dass ältere Arbeitnehmer den Eindruck gewinnen, ihr Unternehmen sei kaum noch am Erfolg ihrer Arbeit und an ihrer beruflichen Zufriedenheit interessiert. Im Gegenteil, die langfristige Mitarbeit im Unternehmen kann durchaus das Selbstwertgefühl stärken. Zudem haben ältere Mitarbeiter – im Vergleich mit jüngeren Kollegen – oft ein realistischeres Bild von der Zuwendung, die sie von ihrem Unternehmen erwarten können, und werden seltener enttäuscht. Ältere Arbeitnehmer haben also durchaus das Potenzial, eine vergleichsweise hohe Arbeitszufriedenheit zu entwickeln, die dann auch ihre Leistungsmotivation stärkt.

Aber diese Chance bleibt ungenutzt, wenn Arbeitnehmer meinen, sie würden aufgrund ihres Alters geringgeschätzt und benachteiligt. Je älter die Arbeitnehmer sind, desto öfter haben sie den Eindruck, wegen ihres Alters diskriminiert zu werden. Sie glauben dann, dass man ihnen nichts mehr zutraut, und scheuen ein offensives, erfolgsorientiertes Verhalten. Unter diesen Umständen aber kann sich eine Abwärtsspirale in Gang setzen: Die wahrgenommene Altersdiskriminierung lässt die Bereitschaft zur tatkräftigen Mitarbeit schwinden; dadurch wiederum sinkt die Wertschätzung, die ältere Mitarbeiter im Unternehmen erleben; und so wird deren Leistungsmotivation noch schwächer. Das Vorurteil „Ältere Arbeitnehmer sind unmotiviert“ wird zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung.

Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung stärken die Wettbewerbsposition

Schon heute zeichnet sich ab, dass Unternehmen in Deutschland zunehmend ältere Arbeitnehmer beschäftigen müssen, um der demographischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel zu begegnen. „Deshalb sind die Betriebe gut beraten, wenn sie rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Motivation dieser Mitarbeiter aufrecht zu erhalten,“ erklärt Rabl. „Die Studie macht deutlich, wie wichtig es in diesem Zusammenhang ist, offensiv gegen Altersdiskriminierung vorzugehen. Je seltener ältere Mitarbeiter mit dem Vorurteil konfrontiert werden, dass sie weniger leisten können und weniger leisten wollen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich mit unverminderter Leistungsorientierung für ihr Unternehmen einsetzen. Nachhaltige Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung sind daher ein nicht zu unterschätzendes Instrument, mit dem Unternehmen ihre Position im Wettbewerb verbessern können.“

Veröffentlichung:

Tanja Rabl:
Age, discrimination, and achievement motives. A study of German employees
in: Personnel Review (2010), Vol. 39, Issue 4, pp. 448 – 467.

Kontakt für weitere Informationen:

Dr. Tanja Rabl
Lehrstuhl für Personalwesen und Führungslehre
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universität Bayreuth
95440 Bayreuth
E-Mail: tanja.rabl@uni-bayreuth.de

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„Gute Gründe, mit Optimismus in den Herbst zu gehen“

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen kommentiert die Juli-Arbeitsmarktzahlen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:

Vom Arbeitsmarkt kommen im Juli wiederum gute Nachrichten. Das Quartalsende und die Ferienzeit bringen zwar auch diesmal wie üblich einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen. Aber der ist in diesem Juli mit plus 38.500 sehr verhalten. Diesen Effekt herausgerechnet sind sogar 20.000 Menschen weniger arbeitslos als im Juni. Bei dieser Entwicklung hilft nach wie vor die Kurzarbeit. Sie spielt eine geringere, aber weiter wichtige Rolle.

Besonders ermutigend: Trotz des leichten Anstiegs der Arbeitslosenzahlen insgesamt sinkt die Zahl der Langzeitarbeitslosen. Im Ausgang der Krise haben also auch zunehmend die Menschen bessere Chancen, die schon längere Zeit nicht mehr in Beschäftigung waren.

Gute Gründe, mit Optimismus in den Herbst zu gehen, liefern auch die Daten zur Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Juni: 124.000 Erwerbstätige und rund 204.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mehr als vor einem Jahr zeigen: Die Einstellungsbereitschaft wächst; die Unternehmen bauen Beschäftigung auf.

Trotz dieser ermutigenden Signale gibt es aber keinen Grund für Übermut. Es gibt nach wie vor konjunkturelle Risiken. Wir sind noch nicht vollends aus der Krise heraus. Knapp 600.000 Beschäftigte sind noch in Kurzarbeit. Weil die Betriebe vielfach an Stamm- und Fachkräften festgehalten haben, ist der Spielraum für Neueinstellungen in diesem Bereich begrenzt.

Wir dürfen nicht den Fehler machen, die Krise mit ihren Folgen für den Arbeitsmarkt für beendet zu erklären. Und wir müssen uns neben der auslaufenden Krisenbewältigung stärker der großen, langfristigen Herausforderung annehmen: Menschen besser für den Arbeitsmarkt qualifizieren; Alleinerziehende, Migranten und Ältere stärker in qualifizierte Arbeit bringen und dort halten; den Wandel der Arbeitswelt erkennen und gestalten.

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„Gute Fachkräfte haben gute Chancen“

Rund 640 ehemalige Karmann-Beschäftigte durch EGF-Projekt in Arbeit vermittelt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Förderprojekt zugunsten ehemaliger Beschäftigter des insolventen Autozulieferers Karmann erfolgreich abgeschlossen. „Die Investition von 6,2 Millionen Euro aus Brüssel und zusätzlichen Bundesmitteln hat sich gelohnt“, sagte der zuständige Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gerd Hoofe:

„Ich freue mich sehr, dass rund 640 ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Karmann mit Unterstützung des Europäischen Globalisierungsfonds erfolgreich in neue Jobs vermittelt werden konnten. Das zeigt: Gute Fachkräfte haben auch in wirtschaftlich schwieriger Zeit gute Chancen. Wir erwarten, dass die Vermittlungsquote in den kommenden drei Monaten noch deutlich steigt. Die Unterstützung aus Brüssel hat den Standort Osnabrück gestärkt. Das Ergebnis zeigt aber auch, dass eine enge Vernetzung der Akteure in Qualifizierung, Vermittlung und Beratung ein Garant für eine nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist.“

Die Bundesregierung hatte Mitte August 2009 für rund 1.800 ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Karmann bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Unterstützung aus dem Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) gestellt. Die Mittel aus dem EGF sind zusätzlich mit Bundesmitteln auf 9,5 Millionen Euro aufgestockt worden. Damit konnte die Qualifizierung und Betreuung der entlassenen Mitarbeiter deutlich vertieft und um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2010 ausgeweitet werden. Zwischen Dezember 2008 und Juli 2009 hatte das Unternehmen Karmann rund 2.500 Beschäftigte an den Standorten Osnabrück und Rheine entlassen. Knapp 1800 waren daraufhin in eine Transfergesellschaft gewechselt.

Den Betroffenen konnten Qualifizierungen und Umschulungen angeboten werden. Neben klassischen Weiterbildungen wie zum Beispiel zum Finanz- und Lohnbuchhalter, Fernfahrer, Schweißer, Dreher oder Fräser wurden auch Energietechniker und -manager ausgebildet. Einigen konnte der Aufstieg zum Techniker oder zur Meisterschule eröffnet werden. Die in Osnabrück und Rheine durchgeführten EGF-Maßnahmen konzentrierten sich auf die Beschäftigten ohne Berufsabschluss. Bis jetzt haben über ein Drittel (38 Prozent) der Arbeitsuchenden direkt aus der Transfergesellschaft den Wiedereinstieg in Arbeit geschafft.

Hintergrund EGF

Mit dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) steht den EU-Mitgliedstaaten seit 2007 ein Kriseninterventionsinstrument zur Verfügung, das EU-weit jährlich 500 Millionen Euro bereitstellt. Bei globalisierungsbedingten größeren Entlassungen werden den Betroffenen Maßnahmen angeboten, die den beruflichen Wiedereinstieg unterstützen sollen. Seit Juni 2009 gelten erleichterte Förderbedingungen, um Beschäftigten zu helfen, die infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Mehr Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=326&langId=de

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„Arbeitslosigkeit ist kein fester Block, der Markt ist ständig in Bewegung“

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen kommentiert die Mai-Arbeitsmarktzahlen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:

„In diesen schwierigen Zeiten kommt der Arbeitsmarkt mit guten Nachrichten. Auch im Monat Mai ist der Rückgang der Arbeitslosigkeit erfreulich hoch – sowohl in absoluten Zahlen als auch saisonbereinigt. Die gute Entwicklung bei der Erwerbstätigkeit und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stimmt zuversichtlich, dass die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt weiterhin begrenzt bleiben. Trotz der insgesamt besseren Lage spielt Kurzarbeit auf dem Arbeitsmarkt immer noch eine große Rolle. Im März 2010 waren knapp 700.000 Arbeitnehmer in konjunktureller Kurzarbeit. Da der durchschnittliche Arbeitszeitausfall bei einem Drittel lag, wurden durch konjunkturelle Kurzarbeit in der Krise ca. 226.000 Vollzeitarbeitsplätze gesichert. Das betrifft vor allem den Maschinenbau, die Metallbearbeitung und -produktion sowie die Automobil- und Textilindustrie.

Dass Arbeitslosigkeit auch in Krisenzeiten kein fester Block, sondern unter der Oberfläche viel in Bewegung ist, zeigen andere Daten: In den vergangenen 12 Monaten (Juni 2009 – Mai 2010) haben sich 9,22 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Im gleichen Zeitraum haben 9,38 Millionen ihre Arbeitslosigkeit wieder beendet. Allein im Mai gab es knapp 700.000 Zugänge in und rund 860.000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit. Die stabile Lage am Arbeitsmarkt ist also kein Selbstläufer, der Strukturwandel schreitet unabhängig von der wirtschaftlichen Lage fort. Um diese Riesenaufgabe zu bewältigen, brauchen wir auch künftig eine leistungsfähige und effiziente Arbeitsvermittlung.“

Infos und Materialien zum Thema:

* Bundesagentur für Arbeit – Arbeitsmarktzahlen Mai 2010
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27030/zentraler-Content/Pressemeldungen/2010/Presse-10-029.html

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75,4 Prozent Zustimmung zum Tarifergebnis öffentlicher Dienst

Das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist jetzt endgültig unter Dach und Fach. In einer Befragung unter den Mitgliedern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat sich eine Mehrheit von 75,4 Prozent für den Tarifabschluss ausgesprochen.

Am heutigen Freitag folgte die Bundestarifkommission von ver.di auf ihrer Sitzung in Berlin dem Mitgliedervotum und stimmte dem Verhandlungsergebnis vom 27. Februar 2010 mit großer Mehrheit zu. Von den 79 anwesenden Mitgliedern des Gremiums stimmten für die Annahme 62, sechs enthielten sich, elf stimmten dagegen.

Herausgeber:

V.i.S.d.P.:
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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Bundestarifkommission votiert für Annahme des Tarifergebnisses

Die Mehrheit war deutlich: Die Bundestarifkommission hat am 27. Februar 2010 in Potsdam klar für die Annahme des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen votiert. Mit Blick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sei es gelungen, die realen Einkommen im öffentlichen Dienst zu sichern, sagte ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske. Ein Gesamtpaket im Volumen von etwa 3,5 Prozent konnte vereinbart werden. Die endgültige Entscheidung über das Tarifergebnis treffen jetzt in den nächsten Tagen die Mitglieder in einer Mitgliederbefragung.

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Informationen zum Tarifabschluss vom 27. Februar 2010

Das Tarifinfo der VKA Ausgabe 5/2010 zum Tarifabschluss vom 27. Februar 2010 zum Herunterladen.
http://www.vka.de/media/exe/10/e6212a4d312e2ccc4d335e68202bd544/2010_5_tarifinfo-der-vka.pdf

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„Tarifeinigung mit Licht und Schatten“

Potsdam. Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen übernehmen den Schlichterspruch vom Donnerstag (25. Februar) als Tarifabschluss. Somit erhalten die Beschäftigten stufenweise Lohnerhöhungen von insgesamt 2,3 Prozent über eine Laufzeit von 26 Monaten. Gleichzeitig wird die leistungsorientierte Bezahlung dauerhaft ausgebaut.

„Die Tarifeinigung ist ein gerade noch tragbarer Kompromiss. Er beinhaltet für die Kommunen und ihre Unternehmen Licht und Schatten. Die Lage der kommunalen Haushalte ist so schlecht wie noch nie, da schmerzt jeder Prozentpunkt an Personalkostensteigerung. Dennoch sollen auch die kommunalen Beschäftigten von der Tariflohnentwicklung nicht abgekoppelt werden“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Ein gutes Signal ist der dauerhafte Ausbau der leistungsorientierten Bezahlung. Ebenso positiv sehen wir die vergleichsweise lange Laufzeit von 26 Monaten, die den Arbeitgebern Planungssicherheit gibt.“

Der Tarifabschluss kostet die Kommunen und ihre Unternehmen für das Jahr 2010 rund 1,1 Milliarden Euro; hinzu kommen für 2011 rund 1,3 Milliarden Euro. „Unser Grundproblem bleibt die Unterfinanzierung der Kommunen, die immer mehr zerrieben werden zwischen steigenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen. Mit dem Tarifabschluss gehen wir vor diesem Hintergrund an unsere Grenzen“, so Böhle weiter.

Der Tarifabschluss im Einzelnen:
• Entgelt: 1,2 Prozent ab 1.1.2010, 0,6 Prozent ab 1.1.2011 und weitere 0,5 Prozent ab 1.08.2011. Einmalzahlung von 240 Euro (Auszubildende: 50 Euro) im Januar 2011.
• Leistungsentgelt: Stufenweise Erhöhung der leistungsorientierten Bezahlung von derzeit 1 Prozent der Monatsentgelte auf 1,25 Prozent in 2010, auf 1,5 Prozent in 2011, auf 1,75 Prozent in 2012 und auf 2 Prozent in 2013.
• Auszubildende, die ihre Ausbildung mit mindestens „befriedigend“ abschließen, werden bei dienstlichem/betrieblichem Bedarf grundsätzlich für die Dauer von mindestens zwölf Monaten weiterbeschäftigt.
• Altersteilzeit bleibt für über 60-Jährige grundsätzlich möglich. Die Aufstockung beträgt 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Zusätzlich wird älteren Beschäftigten ein gleitender Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Teilhabe am Berufsleben ermöglicht.
• Prozessvereinbarung zur Einführung einer Entgeltordnung zum TVöD.
• Gesonderte Regelungen für Krankenhäuser, Versorgungs- und Nahverkehrsbetriebe.

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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Durchbruch: Tarifergebnis für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit deutlicher Mehrheit die Annahme des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen empfohlen. “ Das ist kein Ergebnis, das Jubelstürme auslöst“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske nach den Schlussverhandlungen am Samstag in Potsdam. „Es ist zwar mehr, als nach der Festlegung der Arbeitgeber in den Verhandlungen zu erwarten war, aber es ist weniger, als viele erhofft hatten und was auch notwendig gewesen wäre.“ Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sei es gelungen, die realen Einkommen im öffentlichen Dienst zu sichern.

So konnte ein Gesamtpaket im Volumen von etwa 3,5 Prozent vereinbart werden. Die geplanten Einkommenserhöhungen von 1,2 Prozent zum 1. Januar 2010, weiteren 0,6 Prozent zum 1. Januar 2011 und 0,5 Prozent zum 1. August 2011 ermöglichten einen spürbaren Kaufkraftimpuls von über zwei Milliarden Euro. Dies sei auch wichtig für die Stabilisierung der konjunkturellen Erholung. Es sei aber bedauerlich, dass die für den 1. Januar 2011 beschlossene Einmalzahlung von 240 Euro keine nachhaltige soziale Komponente sei.

„Es ist ein Erfolg, dass wir die Übernahme von Auszubildenden für 12 Monate verbindlich geregelt haben, sofern für den Bedarf ausgebildet wurde“, sagte Bsirske. Dies sei ein wichtiges Signal für bessere Arbeitsmarktchancen junger Menschen. Daneben sei es gelungen, die tarifliche Altersteilzeit zu verlängern. Für die seit Einführung des TVöD vorenthaltenen Aufstiegsmöglichkeiten wurde ein Nachteilsausgleich in Höhe von 250 Euro vereinbart. Im Laufe des Jahres sind weitere Schritte zu einer neuen Entgeltordnung verabredet.

Auch für die Bereiche Krankenhäuser und Nahverkehr sei es gelungen, das vereinbarte Gesamtvolumen durch spartenspezifische Regelungen zu übertragen und weitere Verbesserungen für die Beschäftigten in Krankenhäusern und im Nahverkehr zu erreichen. Wegen der guten Ertragslage im Bereich der Ver- und Entsorgung erhalten die Beschäftigten dort Entgelterhöhungen von 2,1 Prozent zum 1. Januar 2010 und weitere 1,6 Prozent zum 1. Januar 2011. Die Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro wird ebenfalls 2011 ausgezahlt.

„Die endgültige Entscheidung über das Tarifergebnis haben jetzt die Beschäftigten selbst“, so Bsirske. ver.di wird dazu in den nächsten Wochen eine ‚Mitgliederbefragung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen durchführen.
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Jan Jurczyk
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Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Öffentlicher Dienst 2010: Schlichtungsempfehlung liegt vor

Am 25. Februar hat sich die Schlichtungskommission auf eine einvernehmliche Empfehlung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten von Bund und Kommunen verständigt. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten nach dem Scheitern der 3. Verhandlungsrunde gemeinsam die Schlichtung angerufen. Die Bundestarifkommission tritt nun am Freitag, den 26. Februar zusammen, um das Schlichtungsergebnis und letztlich das Verhandlungsergebnis zu bewerten.

Zum Schlichtungsspruch
http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/schlichtung/schlichtungsspruch/data/Einigungsempfehlung.pdf

Weitere Informationen zur Tarifrunde öffentlicher Dienst 2010
http://tarif-oed.verdi.de/-/zCA

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Einstimmiger Schlichterspruch im öffentlichen Dienst

Donnerstag, den 25. Februar 2010

Velen/Kreis Borken. Nach knapp einwöchiger Schlichtung in den Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen haben die beiden Schlichter, Prof. Georg Milbradt und Dr. Herbert Schmalstieg, heute ihre Einigungsempfehlung vorgestellt. Diese enthält lineare Entgeltsteigerungen in Höhe von 2,3 Prozent über eine Laufzeit von 26 Monaten sowie den Ausbau der leistungsorientierten Bezahlung. Der Schlichterspruch wurde von der Schlichtungskommission, in der die Tarifvertragsparteien paritätisch vertreten sind, einstimmig verabschiedet.

Der Schlichterspruch im Einzelnen:
2,3 Prozent Lohnerhöhung für eine Laufzeit von 26 Monaten: 1,2 Prozent in 2010, 0,6 Prozent ab 1.1.2011 und weitere 0,5 Prozent ab 1.08.2011.
• Stufenweise Erhöhung der leistungsorientierten Bezahlung von derzeit 1 Prozent in 0,25er-Prozent-Schritten in 2010, 2011, 2012 und 2013.
Einmalzahlung von 240 Euro im Januar 2011.
• Weitere Regelungen, unter anderem zur Altersteilzeit, zur Übernahme von Auszubildenden und eine Prozessvereinbarung zur Einführung einer Entgeltordnung zum TVöD.
• Noch zu vereinbarende gesonderte Regelungen für Krankenhäuser, Versorgungs- und Nahverkehrsbetriebe.

Die Mitgliederversammlung der VKA wird nun über die Einigungsempfehlung beraten. Am Samstag, 27. Februar 2010, werden die Tarifverhandlungen in Potsdam wiederaufgenommen. Die Tatsache, dass ein einvernehmlicher Schlichterspruch erreicht werden konnte, ist ein Indiz dafür, dass die Tarifverhandlungen am Wochenende erfolgreich zum Abschluss gebracht werden könnten.

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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Starkes Signal für einen Abschluss

25.02.2010

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die dbb tarifunion sehen in der Einvernehmlichkeit der Schlichtungsempfehlung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein starkes Signal, dass der Weg frei gemacht ist für einen Abschluss.

Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen werden – wie nach der Schlichtungsordnung vorgesehen – am Wochenende in Potsdam mit den Beratungen über die Schlichtungsempfehlung wieder aufgenommen.
Herausgeber:

V.i.S.d.P.:
Christoph Schmitz
ver.di-Bundesvorstand
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Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Schlichtung im öffentlichen Dienst – ver.di im Land nennt Positionierung der Arbeitgeber Nullnummer

Als „Nullnummer“ hat ver.di Baden-Württemberg die heute in Potsdam vorgelegte Positionierung der Arbeitgeber in der Tarifrunde im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen bezeichnet. Die Bundestarifkommission von ver.di hat inzwischen das Scheitern der Verhandlungen erklärt und die Schlichtung angerufen.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg: „Sie bieten uns so gut wie nichts, verteilt auf 24 Monate, das meiste davon auch noch als Leistungsentgelt für wenige. Was wir brauchen ist das genaue Gegenteil: Ordentliche Gehaltssteigerungen für alle mit einer starken sozialen Komponente.“

Die Arbeitgeber hatten sich heute in Potsdam positioniert, ein offizielles Angebot wurde nicht abgegeben. Vorgeschlagen wurde ein Gesamtvolumen von 1,5 %, ein Prozent für 2010, 0,5 % für 2011. In diesem Volumen ist ein Prozent für das Leistungsentgelt vorgesehen sowie strukturelle Verbesserungen: So solle über die Übernahme der Auszubildenden, eine Altersteilzeitregelung, wo Stellenabbau stattfindet, Bewährungsaufstiege und spartenspezifische Verbesserungen verhandelt werden. Diese qualitativen Verbesserungen wollen die Arbeitgeber auch auf das Gesamtvolumen anrechnen, sodass faktisch kein Cent übrig bliebe für eine Erhöhung der Entgelte, so ver.di.

Schorsch-Brandt: „Wenn die Arbeitgeber glauben, unseren Mitgliedern und der Öffentlichkeit mit ihren Rechentricks Sand in die Augen streuen zu können, dann haben sie sich getäuscht.“

Mit einem Schlichtungsspruch ist Ende Februar zu rechnen. Anschließend müssen die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht.

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Tarifparteien rufen gemeinsam die Schlichtung an

Potsdam. Trotz Bewegung auf beiden Seiten sind die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst heute gescheitert. Die Tarifparteien haben gemeinsam die Schlichtung angerufen. „Wir haben uns aufeinander zubewegt, aber es reicht noch nicht“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle im Anschluss an die dritte Verhandlungsrunde in Potsdam.

VKA und Bund haben am zweiten Verhandlungstag eine „Positionierung der Arbeitgeberseite“ vorgelegt. Hierin heißt es wörtlich: „Die wirtschaftliche Situation und die Lage der öffentlichen Haushalte ist so schlecht wie noch nie. Die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich sicher, was in dieser Zeit einen großen Wert darstellt.“ Die Arbeitgeberseite nennen dann Eckpunkte für eine mögliche Tarifeinigung. Demnach soll der Abschluss ein Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwei Jahren umfassen. Darin sind enthalten: Aufstockung der leistungsorientierten Bezahlung um 1 Prozentpunkt, Einmalbeträge als soziale Komponente, ggf. lineare Entgelterhöhung sowie weitere struktu-relle Verbesserungen u.a. zur Flexibilisierung des Übergangs in die Rente und zur Beschäftigung nach Ausbildung.

Weiter heißt es: „Da auf dieser Basis ein einvernehmliches Ergebnis nicht zu erzielen war, erklärten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite die Tarifverhandlungen für gescheitert. Beide Seiten rufen gemeinsam die Schlichtung an. Die Arbeitgeberseite verbindet damit die Erwartung, dass beide Seiten an einem Schlichterspruch so mitwirken, dass die Annahme der Schlichtungsempfehlung für beide Seiten möglich wird.“

Die Arbeitgeber haben als Schlichter Prof. Dr. Georg Milbradt, Ministerpräsident Sachsen a.D., benannt; die Gewerkschaften Dr. h.c. Herbert Schmalstieg, Oberbürgermeister Hannover a.D. Die Schlichtung soll am kommenden Donnerstag, 18. Februar 2010 beginnen. Die Wiederaufnahmeverhandlungen sind für 27. Februar 2010 in Potsdam vorgesehen.

Untenstehende Materialien:
– Tarifinfo 4/2010 der VKA vom 11. Februar 2010
http://www.vka.de/media/exe/10/549f29a699526d15227bc81cb47dc01a/2010_4_tarifinfo-der-vka.pdf
– Positionierung der Arbeitgeber
http://www.vka.de/media/exe/8/bd6d6f9b26e7bea004bd911be821f53a/100211_positionierung_arbeitgeber.pdf

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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10.000 Streikende im Südwesten

10.000 Beschäftigte beteiligten sich an den heutigen Warnstreiks in der Tarifrunde im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen in Baden-Württemberg. Busse und Straßenbahnen blieben in den Depots, Kindertagesstätten waren geschlossen, Müll blieb liegen, Notdienst in Kliniken, geschlossene Bürgerbüros: So sah es am Donnerstag in vielen Städten in Baden-Württemberg aus.

Allein in der Region Stuttgart beteiligten sich 5.000 Beschäftigte am Streik. Dort waren neben dem Nahverkehr und der Verwaltung vor allem die Kliniken sowie die Kindertagesstätten betroffen. Nach einem Demonstrationszug durch die Innenstadt versammelten sich die Beschäftigten mittags zu einer gemeinsamen Kundgebung am Schlossplatz, an der auch Streikende aus ganz Baden-Württemberg teilnahmen.
Am frühen Morgen hatte der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske die Streikenden der Stuttgarter Nahverkehrsunternehmen und der Müllabfuhr besucht.

Außer in Stuttgart blieben die Busse und Straßenbahnen auch in Freiburg, Ulm, Baden-Baden, Karlsruhe, Pforzheim, Heilbronn, Konstanz und Esslingen stehen. Beschäftigte in Hunderten von Dienststellen im ganzen Land beteiligten sich am Warnstreik.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di-Landesbezirksleiterin, bewertete die Streiks als großen Erfolg: „Falls die Arbeitgeber dachten, sie könnten die Beschäftigten dieses Jahr kampflos über den Tisch ziehen, haben wir sie heute eines besseren belehrt.“

Leni Breymaier, ver.di-Landesbezirksleiterin, sagte auf der Kundgebung in Heilbronn: „Andere setzen in diesem Land ihre Interessen durch, indem sie an bestimmte Parteien spenden. Das ist nicht unser Stil. Unser Mittel ist der Streik.“ Sie wies darauf hin, dass die Erfüllung der gesamten ver.di Forderung rund vier Milliarden Euro kosten würde, das sei nur ein Hundertstel der Summe, die den Banken als Bürgschaften zur Verfügung gestellt worden sind. Breymaier: „Den Verursachern der Krise wirft man das Geld hinterher, die Zeche zahlen sollen die Beschäftigten.“

Der Donnerstag bildete den vorläufigen Abschluss der Aktionen in Baden-Württemberg. Am kommenden Mittwoch gehen die Verhandlungen in Potsdam in die dritte und letzte Runde.

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
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Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Die zweite Verhandlungsrunde // Ausbau der Leistungsbezahlung

Die zweite Runde in den Ta-rifverhandlungen für den öffentlichen Dienst ist am Montag (1. Februar) in Potsdam ergebnislos zu Ende gegangen.
Die Gewerkschaften waren auch in der zweiten Verhand-lungsrunde nicht in der Lage, ihr Forderungspaket, das aus verschiedenen Komponenten besteht, und nach eigenen Angaben fünf Prozent Lohn-steigerung bedeutet, aufzu-schlüsseln.
Hierzu VKA-Präsident Dr. Tho-mas Böhle: „Eine fünf-Prozent-Forderung geht mit der katastrophalen Haushaltslage der Kommunen nicht zusammen, da führt kein Weg hin. Für ein Arbeitgeber-Angebot gibt es so derzeit keine Basis.“

mehr unter: http://www.vka.de/media/exe/10/643205cc88e0ab2dd051855593ec2739/2010_3_tarifinfo-der-vka.pdf

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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Bsirske: Arbeitgeber provozieren Beschäftigte

Mit Verärgerung und Unverständnis hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Verlauf der zweiten Runde der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aufgenommen. „Dass die Arbeitgeber erneut jedes Angebot verweigern, ist eine Provokation der Beschäftigten“, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Bsirske nach Abschluss der Gespräche in Potsdam. „Die Kolleginnen und Kollegen werden es nicht hinnehmen, dass die Arbeitgeber mit Null-Angeboten Schleifen drehen. Jetzt ist es Zeit, in den Betrieben und Verwaltungen klare Zeichen zu setzen, wie wichtig der öffentliche Dienst ist. Wir werden in den nächsten Tagen in allen Bundesländern zu Warnstreiks aufrufen.“

Zuvor waren die Tarifverhandlungen erneut ohne Ergebnis und ohne eine Annäherung in den wichtigen Verhandlungspunkten vertagt worden. So haben die Arbeitgeber bislang spürbare Entgelterhöhungen einschließlich einer sozialen Komponente ebenso verweigert wie die Wiedereinführung von Aufstiegsmöglichkeiten. Diese sogenannten Bewährungsaufstiege waren mit der Einführung des TVöD 2005 ausgesetzt worden, allerdings mit der Maßgabe, dass innerhalb von zwei Jahren zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften eine neue Entgeltordnung verabredet wird. Dies ist bisher nicht geschehen. „Wir werden nicht länger zulassen, dass die Arbeitgeber einseitige Vorteile aus diesem Zeitverzug ziehen“, betonte Bsirske. Auch eine Regelung zur tariflichen Altersteilzeit als Beschäftigungsbrücke – verbunden mit einer verbindlichen Übernahme von Auszubildenden – lehnen die Arbeitgeber ab. Ebenso wenig ist bislang eine Einigung für die Stadtwerke, den Krankenhaussektor oder den Nahverkehr in Sicht. Die Bundestarifkommission von ver.di hatte Mitte Dezember ein Forderungspaket aus qualitativen und quantitativen Elementen im Gesamtvolumen von 5 Prozent beschlossen.

Die Verhandlungen werden am 10./11. und 12. Februar 2010 in Potsdam fortgesetzt.
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Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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ver.di streikt ab Mittwoch im öffentlichen Dienst

Nachdem die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen am heutigen Montag auf den 10. Februar vertagt worden sind, hat die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eintägige Warnstreiks im Land angekündigt. ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier: „Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie die Arbeitgeber sich in die Schlichtung zu retten versuchen.

Am Mittwoch erreicht die erste Streikwelle in der diesjährigen Tarifrunde im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen Baden-Württemberg. In Mannheim und Heidelberg sind Beschäftigte in allen betroffenen Bereichen zum Warnstreik aufgerufen. Im Ausstand sind unter anderem Beschäftigte der kommunalen Kliniken, der Verwaltung und der Müllabfuhr. Auch Kindertagesstätten bleiben geschlossen. Der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske wird am Mittwoch in Mannheim an den Warnstreiks teilnehmen. Mit den Warnstreiks will ver.di die Arbeitgeber zwingen, in der dritten Runde in der kommenden Woche endlich ernsthaft zu verhandeln.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretenden Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg: „Wenn diese Regierung ernsthaft überlegt, auf die auf Schweizer Konten liegenden Millionen Euro aus Steuerhinterziehungen verzichten zu können, dann sollte sie auch Geld für die anständige Bezahlung der ehrlich Steuern zahlenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst übrig haben.“

Warnstreiks am Mittwoch:
Mannheim und Heidelberg, u.a. Kliniken, Kitas, Abfallwirtschaft, Stadtverwaltung, Arbeitsagenturen
Kundgebung mit Frank Bsirske zwischen 10 und 11.30 Uhr vor dem Klinikum in Mannheim, Kontakt Peter Erni 0170 / 9157473

Weitere Warnstreiks sind für den Donnerstag geplant.
Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst 2010 haben begonnen

Am 13. Januar 2010 fand die erste Runde für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2010 für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen statt. Einig waren sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nur in einem Punkt: Die Positionen liegen weit auseinander. Die Arbeitgeber legten bisher kein Angebot vor. Am 31. Januar und 1. Februar gehen die Verhandlungen weiter.

* Zum Ergebnis der 1. Verhandlungsrunde
http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/verhandlungen/die-erste-verhandlungsrunde
* Weitere Informationen zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst 2010
http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Auftakt der Tarifrunde – Erster Schlagabtausch ohne Ergebnisse

Donnerstag, den 14. Januar 2010

Das Tarifinfo der VKA informiert über die erste Verhandlungsrunde bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst.

Start der Tarifrunde 2010 für die über zwei Millionen Beschäftigten von Kommu-nen, kommunalen Unter-nehmen und Bund: Die ers-te Verhandlungsrunde am 13. Januar 2010 in Potsdam brachte keine Annäherung.

Position der Arbeitgeber
Die kommunalen Arbeitgeber haben deutlich gemacht, dass angesichts der gegen-wärtigen dramatischen Haus-haltssituation der Kommunen nicht die Zeit für die geforder-ten Gehaltssprünge ist. Schon die von den Gewerk-schaften mit fünf Prozent be-zifferten Forderungen würden die kommunalen Arbeitgeber mit Mehrkosten von 3,7 Milli-arden Euro jährlich belasten. Tatsächlich gehen…

mehr unter: http://www.vka.de/media/exe/10/cd5ff88417f50a29ca7be1f77091faef/2010_1_tarifinfo-der-vka.pdf

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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1. Verhandlungsrunde am 13. Januar 2010 in Potsdam

Arbeitgeber legen kein Angebot vor

Positionen liegen weit auseinander

Einig waren sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nach der ersten Tarifverhandlungsrunde für die Beschäftigten bei Bund und Gemeinden nur in einem Punkt: Die Positionen liegen weit auseinander.

Insgesamt sprach man rund vier Stunden. ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske fasste vor der Presse die erste Runde so zusammen: Die Arbeitgeber hätten auf die schlechte Finanzlage der Kommunen und des Bundes hingewiesen. Keine Antwort hätten sie auf den gewerkschaftlichen Hinweis gegeben, dass ein Lohnzuwachs für rund 2 Millionen Beschäftigte ein kräftiger Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage sei. Hier hätte der Bundesinnenminster auf die Steuererleichterungen für reiche Erben, Hotelbetreiber im Rahmen des „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ sowie die bereits von der schwarz-roten Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen verwiesen. Die kommunalen Arbeitgeber hätten erklärt, dass kein Geld für lineare Lohnzuwächse da sei. Wenn etwas erhöht werden müsste, dann seien es die Leistungsentgelte. Die kommunalen Arbeitgeber, so Bsirske, wollen also das nicht vorhandene Geld an einige wenige verteilen. Das sei für die Gewerkschaften nicht nachvollziehbar.

Der ver.di Vorsitzende machte deutlich, dass die Gewerkschaften endlich einen Fortschritt bei der Entgeldordnung haben wollen. Bis zum Abschluss einer neuen Entgeltordnung müssten die Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege wieder eingeführt werden.

Zudem sei eine Beschäftigungsbrücke für junge Nachwuchskräfte notwendig. Dies könne gemacht werden, in dem die Altersteilzeitregelung weiter bestehen bliebe. Zur Übernahme von Auszubildenden verwies Bsirske auf Regelungen in anderen Branchen, wo dies den Tarifvertragsparteien gelungen sei. Bund und Kommunen sollten sich diese Regelungen mal anschauen.

Die Tarifverhandlungen gehen Ende Januar/Anfang Februar in die nächste Runde. Bis dahin muss es Bewegung geben.

* Bericht: Arbeitgeber legen kein Angebot vor
http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/verhandlungen/die-erste-verhandlungsrunde
* Weitere Informationen zur Tarifrunde 2010 im öffentlichen Dienst
http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen
* Internetseite: Sozial ist, was Kaufkraft schafft
http://www.kaufkraft-staerken.de/
* Zum Live-Bericht
https://tarif-oed.verdi.de/-/IYr

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ver.di fordert fünf Prozent statt Steuersenkungen für Besserverdienende

Die Verhandlungen für die zwei Millionen Beschäftigten in den Kommunen und beim Bund beginnen heute Mittag in Potsdam. ver.di geht mit Forderungen im Gesamtvolumen von fünf Prozent in die Tarifrunde mit Kommunen und Bund und hält die Forderung trotz der Krise für finanzierbar.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin in Baden-Württemberg: „Allein das Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlastet Unternehmen, Hotels und Erben jährlich zusätzlich um über drei Milliarden Euro. Wenn der Staat dies finanzieren kann, dürfte eine Erfüllung unserer Forderungen im Volumen von fünf Prozent kein Problem sein.“ Die bundesweiten Kosten für die Umsetzung der Tarifforderung für Bund und Kommunen beziffert ver.di auf etwa vier Milliarden Euro.
„Wir sind nicht bereit durch Lohnverzicht die Steuersenkungspläne der FDP zu finanzieren“, so die ver.di-Landeschefin Leni Breymaier. Die Beschäftigten in Baden-Württemberg werden deshalb, wenn nötig, für ihre Forderungen kämpfen, so ver.di.

Im Forderungspaket im Gesamtvolumen von fünf Prozent enthalten ist eine Gehaltserhöhung mit einer nachhaltigen sozialen Komponente, eine 24-monatige Übernahme sowie 100 Euro mehr für die Auszubildenden und eine Verlängerung der Altersteilzeitregelungen. ver.di begründet die Forderung unter anderem mit den um fünf Prozent stärker gestiegenen Einkommen der Privatwirtschaft seit dem Jahr 2000 im Vergleich zum öffentlichen Dienst.

Unmittelbar betroffen von den Verhandlungen sind im Land 172.000 Beschäftigte der Kommunen und rund 9.000 Beschäftigte beim Bund. ver.di fordert, die Ergebnisse zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen.
Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

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