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Neuer Modellstandort für Altlastensanierung

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Auf dem Gelände des ehemaligen Hydrierwerks in Zeitz in Sachsen-Anhalt ist eine Pilotanlage zur Grundwassersanierung in Betrieb gegangen. Mit Hilfe von heißem Dampf werden Schadstoffe aus dem Boden gelöst. Wie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung/Magdeburg berichtet, soll Zeitz neuer Modellstandort für den internationalen Forschungs- und Technologietransfer auf dem Gebiet der Altlastenforschung werden.

Das neue Verfahren mit dem Kürzel MOSAM wird erstmalig auf einem ehemaligen Industriestandort getestet. Im Rahmen des Verfahrens werde Dampf erzeugt, der auf einer Fläche von 400 Quadratmetern bis zu 12 m tief in den Boden vordringen.“Die nur gering und sehr langsam löslichen Schadstoffe werden durch das Erhitzen mit Dampf schneller aus dem Untergrund gelöst „, erläutert der Abteilungsleiter Grundwassersanierung das Verfahren. Anschließend werde die Luft über dem Boden abgesaugt und durch einen Katalysator geleitet. Im Vergleich zu anderen Verfahren könnten die Schadstoffe so viel schneller beseitigt werden. Statt mehrer Jahre würde es nur noch wenige Wochen dauern, um eine derartige Fläche zu reinigen. Auch die Universitäten Kiel und Stuttgart sind an dem Projekt beteiligt. Die übergelagerte Plattform des Projekts bildet das internationale Projekt Trans-IT. Das “ Transfer Projekt zur Verwertung von Technologie und Wissen aus nationalen Verbundvorhaben zur Grundwasser- und Bodensanierung in Deutschland und Italien “ wurde 2005 von den Universitäten Kiel und Rom ins Leben gerufen und wird vom Bundesforschungsministerium gefördert.

Weitere Informationen unter www.ufz.de

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Informationen aus Schleswig-Holstein

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Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.

2024


Kabinett verabschiedet Entwurf zu Änderungen des Landeswassergesetzes

Das schleswig holsteinische Kabinett hat den Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) verabschiedet. Mit der Gesetzesnovelle reagiert die Landesregierung insbesondere auf die Zunahme von Extremwetterereignissen im Zuge der Klimakrise und nimmt notwendige gesetzliche Anpassungen nach der schweren Ostseesturmflut vor einem Jahr vor.
Im novellierten LWG lassen sich die Ziele der Klimaanpassung im Wesentlichen auf zwei Säulen aufteilen:
● Regelungen im Bereich Küsten und Hochwasserschutz
● Regelungen zur Klimaanpassung in der Wasserwirtschaft.
Zum Thema „Klimaanpassung im Küsten und Hochwasserschutz“ ist unter an derem Folgendes vorgesehen: Bauten des Küstenschutzes wie Deiche liegen künftig im überragenden öffentlichen Interesse (§ 63) und genießen somit einen entsprechenden Vorrang bei der Abwägung entgegenstehender Belange. Für andere Maßnahmen des Hochwasserschutzes wird das öffentliche Interesse des Hochwasserschutzes gesetzlich verankert. Das schließt vorsorgenden Hochwasserschutz mit ein, etwa die Anlage von Flussauen oder von benötigten Retentionsflächen. Damit zusammenhängend fordert § 57 die Kommunen und Wasser und Bodenverbände auf, kommunale Hochwasserschutzkonzepte zu erstellen. In den Plan und Genehmigungsverfahren von Hochwasserschutzanlagen können künftig Projektmanager eingesetzt werden (§ 84a). Die Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen wird gesetzlich verankert, sodass Menschen in Schleswig Holstein das Überschwemmungsrisiko für ihre Wohnungen und Häuser genau kennen und entsprechend Vorsorgetreffen können (§ 77).
Die Regelungen zur Klimaanpassung in der Wasserwirtschaft betreffen zum Beispiel den Wasserrückhalt in der Fläche als Element der Gewässerunterhaltung (§ 25). In neu bebauten Gebieten – zum Beispiel Wohn oder Industriegebieten – soll Regenwasser nicht abgeleitet werden, sondern vorrangig versickern. Kommunen bekommen die Möglichkeit, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Abwassergebühren einfließen zu lassen. Das können zum Beispiel Kosten für eine Niederschlagswasserversickerung vor Ort sein, die Schaffung von Notwasserwegen oder Kosten für Retentionsflächen. Angesichts künftig zunehmender Dürren sieht § 41 vor, dass Gemeinden verpflichtet werden können, Konzepte zur Sicherstellung der künftigen Wasserversorgung aufzustellen. Ein dritter Bereich des Gesetzes be trifft Verfahrensvereinfachungen. Im Bereich der Abwasserbeseitigung beispielsweise erfolgen in § 45 Erleichterungen für die Gemeinden, die flexibler die Abwasserbeseitigung auf willige Private übertragen können. Nach über zehn Jahren soll im Landeswasserabgabengesetz ein Inflationsausgleich erfolgen. Insgesamt wird ein zusätzliches Abgabenaufkommen von rund sieben Millionen Euro pro Jahr erwartet.
Der Gesetzentwurf wird nun, Stand Anfang November 2024, an den Landtag zur weiteren Befassung übersandt. Das Inkrafttreten wird zum Jahresbeginn 2025 angestrebt.

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Kabinett verabschiedet ersten Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes

Umweltminister Goldschmidt: „Wir machen Schleswig-Holstein klimakrisenfester und ziehen die Lehren aus der Oktobersturmflut“
KIEL. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das Kabinett gestern (23. Juli) den ersten Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) verabschiedet. Mit der Gesetzesnovelle reagiert die Landesregierung auf die Zunahme von Extremwetterereignissen im Zuge der Klimakrise und nimmt notwendige gesetzliche Anpassungen nach der schweren Sturmflut im vergangenen Oktober vor. Außerdem werden verschiedene wasserverkehrsrechtliche Bestimmungen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) überarbeitet.
„Hitze, Dürre, Starkregen: Die Klimakrise stellt Schleswig-Holsteins Wasserwirtschaft vor immer größere Herausforderungen. Das hat die Oktobersturmflut im letzten Jahr schonungslos gezeigt. Mit der Gesetzesnovelle werden wichtige Stellschrauben nachjustiert, damit unsere Küsten besser geschützt und unsere Wasserressourcen besser gemanagt werden können. Wir machen Schleswig-Holstein klimakrisenfester und ziehen die Lehren aus der Oktobersturmflut“, erklärte Umweltminister Tobias Goldschmidt. Gleichzeitig sorge man dafür, dass Schleswig-Holsteins Häfen ihre Bedeutung als wichtige Umschlagplätze für das klimaneutrale Industrieland weiter steigern können.
Der Gesetzentwurf sei eine ausgewogene Novelle. „Wir tun, was im Zuge eines steigenden Meeresspiegelanstiegs getan werden muss, tragen aber auch dem enormen Anpassungsdruck, der auf Wasserwirtschaft, Kommunen und den Küstenregionen lastet, Rechnung“, so Goldschmidt. „Bei allen gesetzlichen Anpassungen war für uns der Schutz von Leib und Leben sowie eine funktionierende Daseinsvorsorge leitend. Wir haben ein paar echte Planungs- und Baubeschleuniger für den Küstenschutz in das Gesetz aufgenommen und versetzen die Kommunen in die Lage, sich besser auf Hochwassersituationen vorzubereiten. Außerdem ermöglichen wir es den Unterhaltungsverbänden, den lokalen Wasserhaushalt so zu organisieren, dass genügend Wasser in Trockenphasen vorhanden ist und Regenwasser zur Grundwasserneubildung genutzt werden kann“, erklärte Goldschmidt. Die Lehren aus der Sturmflut ziehe man, indem Betreiber von Campingplätzen und Sportboothäfen künftig vor den spezifischen Sturmflutgefahren warnen müssen.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und wird danach vom Umweltministerium überarbeitet und erneut im Kabinett behandelt. Anschließend erfolgt die Befassung des Landtags. Das Inkrafttreten wird zum Jahresbeginn 2025 angestrebt.
Wichtige Neuregelungen der LWG-Novelle sind
• die Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses für Bauten des Küstenschutzes sowie das öffentliche Interesse für den Hochwasserschutz, einschließlich des vorsorgenden Hochwasserschutzes; (§ 63);
• die Möglichkeit, zur Verfahrensbeschleunigung Projektmanager in Planfeststellungsverfahre einzusetzen, um beschleunigte Verfahrensabläufe beim Bau von Deichen und Küstenschutzanlagen zu erreichen (§ 84a);

• eine Hinweispflicht für die Betreiber von Campingplätzen und Sportboothäfen. Damit sollen Menschen frühzeitig vor Gefahren gewarnt und Schäden minimiert werden (§ 82a);

• die gesetzliche Verankerung zur Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen, sodass Menschen in Schleswig-Holstein das Überschwemmungsrisiko für ihre Wohnungen und Häuser genau kennen und entsprechend Vorsorge treffen können (§ 77);

• die Möglichkeit für Kommunen, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Abwassergebühren einfließen zu lassen. Dies unterstützt die handelnden Kommunen bei der Finanzierung (§ 44);

• die Nennung des Wasserrückhalts als Element der Gewässerunterhaltung, um sich besser auf die Herausforderungen des Klimawandels für die Wasserwirtschaft einstellen zu können (§ 25);

• der gesetzlich festgeschriebene Vorrang der Niederschlagswasserversickerung. In bebauten Gebieten – z.B. Wohn- oder Industriegebieten – soll Regenwasser nicht abgeleitet werden, sondern versickern. Das bewirkt, dass das Wasser vor Ort bleibt und zur Grundwasserneubildung beiträgt (§ 44);

• eine Verordnungsermächtigung, um von Gemeinden kommunale Wasserversorgungskonzepte zur Sicherstellung der künftigen Wasserversorgung fordern zu können (§ 41);

• eine gesetzliche Verankerung von Hochwasser- und Küstenschutzkonzepten in den Kommunen (§ 57);

• die gesetzliche Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses für Versorgungshäfen für die Inseln und Halligen (§ 94);
eine moderate Nachjustierung des Landeswasserabgabengesetzes zum Zwecke des Inflationsausgleiches.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/Presse/PI/2024/07/240715_Fl%C3%A4chenrecycling_kopie

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Schleswig will sich besser vor Hochwasser schützen

Rückstauklappen und Pumpen sollen dafür sorgen, dass Regenwasser ablaufen kann, wenn die Schlei hoch steht. Bei Extremlagen hilft das aber nur begrenzt.
von Peer-Axel Kroeske
Bei 1,50 Meter läuft das Wasser der Schlei am Schleswiger Hafen (Kreis Schleswig-Flensburg) über die Kante. Das passiert selten. Verheerend war die Sturmflut von 1872. Danach sind nur leichtere Übertritte für 1941, 1954, 1978, 1979 notiert. Nur im Herbst 2023 lag der Pegel wieder deutlich über der Marke – bei 2,30 Meter. Inzwischen haben die Verantwortlichen vor Ort reagiert und erste Maßnahmen ergriffen. Welche das sind und was sie noch planen für einen wirksameren Hochwasserschutz, das hat wurde jetzt vorgestellt.

Wasser drückt aus dem Hinterland
Fast jährlich registriert die Stadt nämlich Situationen, in denen die 1,50 Meter knapp erreicht werden. Die Schlei schwappt dann zwar nur leicht über die Ufer. Doch Regenwasser von Land kann nicht mehr abfließen. Selbst, wenn es nicht regnet,…mehr:
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schleswig-will-sich-besser-vor-Hochwasser-schuetzen,hochwasser6040.html

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Machbarkeitsstudien zur Spurenstoffelimination förderfähig

Machbarkeitsstudien für die vierte Reinigungsstufe von Kläranlagen werden in Schleswig-Holstein jetzt förderfähig. Das Land hat seine „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein“ entsprechend überarbeitet. Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein sechs Millionen Euro zur Verfügung, die aus dem EU Strategieplan der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) stammen. Die neue Förderperiode läuft bis 2027, die Fördermaßnahmen sind bis Ende 2029 umzusetzen. In Schleswig-Holstein gibt es bereits zwei vom Land geförderte Projekte zur Spurenstoffelimination – in Rendsburg und Reinfeld. Die Erkenntnisse daraus können für andere Klärwerksbetreiber und auch Kommunen als Erfahrungsberichte und abwandelbare Blaupause dienen. Zukünftig sind Förderungen von kommunalen Kläranlagen zur Nährstoffeliminierung bis zu einer Ausbaugröße von 500w0 Einwohnern in ganz Schleswig-Holstein möglich. Es wird unter anderem angestrebt, die Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und die Belastung durch Abwassereinleitungen zu reduzieren, so das Landesumweltministerium in einer Pressemitteilung.

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Sechs Millionen Euro für kommunale Kläranlagen

Um die Belastung der Gewässer durch Abwassereinleitungen zu verringern, will die schleswig-holsteinische Landesregierung kommunale Kläranlagen mit sechs Millionen Euro fördern. Die Fördermittel dafür stammen aus dem EU-Strategieplan zur gemeinsamen Agrarpolitik, wie das Umweltministerium in Kiel am Mittwoch mitteilte. Die Gelder sollen genutzt werden, um die Betreiber bei der Planung des zukünftigen Ausbaus von kommunalen Kläranlagen bei der gezielten Beseitigung von Spurenstoffen zu unterstützen.
«Gesunde Gewässer sind die Grundlage für ein gutes Leben», sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Mit der angepassten Förderrichtlinie arbeite die Landesregierung der Gewässerbelastung durch Spurenstoffe und Nährstoffeinträge entgegen. Untersuchungen des Landes hätten gezeigt, dass mit den Abwassereinleitungen neben Nährstoffen auch immer häufiger Rückstände etwa von Medikamente oder Bioziden in die Gewässer gelange. Diese Stoffe sollen zukünftig gezielt aus dem Abwasser entfernt werden können.
«Wir können in Schleswig-Holstein Betreiber von vor allem kleinen Kläranlagen dabei unterstützen, ihre Anlagen im Bereich der Nährstoffeliminierung zu ertüchtigen», so Goldschmidt. Zudem würden Verbesserungen im Bereich der Klärtechnik auch zum Meeresschutz beitragen. «Mit der Fortschreibung der Förderrichtlinie…mehr:
https://www.sat1regional.de/newsticker/sechs-millionen-euro-fuer-kommunale-klaeranlagen/

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Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Wärmeversorgung für 60.000 Haushalte durch Trinkwassernutzung

  • Einsatz von Wärmetauschern im Trinkwassernetz ermöglicht klimafreundliche Erzeugung von Heizenergie
  • Trinkwasserverordnung verhindert jedoch Einsatz der nachhaltigen Technologien
  • VSHEW fordert Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen

    Der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) setzt sich für den Einsatz von Wärmetauschern im Trinkwassernetz zur nachhaltigen Erzeugung von Heizenergie ein und fordert eine Anpassung der Trinkwasserverordnung. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass die Wärmeauskopplung aus Trinkwasser einen signifikanten Beitrag zu einer klimaneutralen und kostengünstigen Wärmeversorgung leisten kann. Derzeit verhindert jedoch die Trinkwasserverordnung den Einsatz dieser klimafreundlichen und sicheren Technologie. Das Prinzip ist einfach: Trinkwasser wird im Leitungsnetz durch den Einsatz von Wärmetauschern abgekühlt und die dabei freiwerdende Wärme in Heizenergie umgewandelt. Bei besonders langen Trinkwasserleitungen kann dieses Prinzip mehrfach wiederholt werden, da sich das Wasser im Leitungsnetz durch die Erdwärme immer wieder erhitzt. Die Wärmetauscher-Technologie ist durch die Nutzung anderer natürlicher Wärmequellen wie Oberflächengewässer, Grundwasser, Untergrund (Geothermie) oder Außenluft hinreichend bekannt und erprobt. Die 47 größten Wasserversorgungsunternehmen in Schleswig-Holstein liefern jährlich 163 Millionen Kubikmeter Wasser, woraus sich eine nutzbare Wärmemenge von knapp einer Terrawattstunde (TWh) pro Jahr ergibt. Damit könnten 60.000 Haushalte im Land beheizt werden.
    Das entspricht in etwa der Zahl der Haushalte im gesamten Kreis Rendsburg-Eckernförde. „In Zeiten der Energieknappheit müssen wir uns von unsinnigen Tabus verabschieden und die gesetzlichen Rahmenbedingungen so anpassen, dass sie den heutigen Gegebenheiten entsprechen und mehr Klimaschutz ermöglichen“, sagt Andreas Wulff, Vorstandsvorsitzender des VSHEW und Geschäftsführer der Stadtwerke Brunsbüttel sowie der Stadtwerke Steinburg. Der VSHEW fordert daher die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Novellierung der Trinkwasserverordnung einzusetzen oder eine entsprechende eigene Landes-Trinkwasserverordnung zu erlassen. „Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie ausgerechnet im Klimaschutzland Schleswig Holstein in großem Stil nachhaltige Energie verschwendet wird“, so Wulff weiter.
    „Trinkwasser bietet ein großes ungenutztes Potenzial für die Wärmeversorgung“, bestätigt Professor Oliver Opel von der Fachhochschule Westküste. „Es wird ohnehin gefördert und eine Wärmeentnahme stellt keine negative Beeinträchtigung dar. Im Gegenteil, die technische Abkühlung des Trinkwassers würde sogar zu einer hygienischen Verbesserung führen“, so Opel weiter.

    Kontakt:
    Verband der Schleswig-Holsteinischen
    Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VSHEW
    Roman Kaak, Geschäftsführer
    Tel.: (040) 727 373-92
    Mobil: (0170) 288 945 8
    E-Mail: kaak@vshew.de

    Zum VSHEW: Der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von rund 50 kommunalen Stadt- und Gemeindewerken sowie Versorgungsbetrieben mit einem Gesamtumsatz von zusammen über einer Milliarde Euro. Die VSHEW-Mitgliedsunternehmen versorgen knapp eine Millionen Schleswig-Holsteiner mit Strom, Gas, Wasser und Kommunikationstechnik und beschäftigen mehr als 2.500 Mensche

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Meldungen Arbeitsicherheit April 2008

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Die Themen im Überblick:

April 2008 
30.04.2008  Wenn Unternehmen den Leistungsstand ihrer Mitarbeiter veröffentlichen, leidet die Qualität der Arbeit 
29.04.2008 Arbeitgeber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten 
16.04.2008 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Bei Änderung Mail 
16.04.2008 Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle 2007 gesunken 
15.04.2008 Ratgeber Unterweisung in der betrieblichen Praxis 
15.04.2008 Bestimmung der Lärmexposition an Arbeitsplätzen 
15.04.2008 Informationen der DGUV zur Umsetzung von REACH 
15.04.2008 Notsignal-Anlagen können bei Alleinarbeit Rettung sicherstellen
15.04.2008  Seminar zur Erkennung und Vermeidung des Burnouts 
15.04.2008  Tag gegen Lärm am 16. April 
11.04.2008  Online-Befragung: Demografischer Wandel in Unternehmen 
09.04.2008 Gehörschäden sind nicht heilbar 
09.04.2008 8. Medienworkshop der BAuA 
08.04.2008 Produktsicherheit steht vor Preis und Funktionalität 
03.04.2008  Sicherheit komplexer Maschinensteuerungen einfach bewerten  

 


Wenn Unternehmen den Leistungsstand ihrer Mitarbeiter veröffentlichen, leidet die Qualität der Arbeit

Leistungsvergleiche zwischen verschiedenen Unternehmenszweigen, aber auch unter Mitarbeitern einer Abteilung sind in der heutigen Wirtschaftswelt an der Tagesordnung. Bei Vertriebsmitarbeitern etwa hängt die Entlohnung oft vom Vergleich ihrer Verkaufszahlen mit denen der Kollegen ab. Auch in anderen Bereichen gibt es „Mitarbeiterrankings“, die regelmäßig betriebsintern veröffentlicht werden, um die Leistungsbereitschaft der Belegschaft anzukurbeln. Dass eine solche Strategie für die Firmen zum Bumerang werden kann, geht aus einer vom Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlichten Studie hervor.
http://ftp.iza.org/dp3440.pdf

Ein wichtiger Bestandteil erfolgreichen Managements ist die Setzung effektiver Leistungsanreize. Zu den gängigen Methoden zählt neben Stück- oder Akkordlöhnen auch die Vergütung im Rahmen so genannter Leistungsturniere, bei denen die Lohnhöhe davon abhängt, wie der Arbeitnehmer im Vergleich zu seinen Kollegen abschneidet.

Gerade bei solchen Leistungsturnieren ist das Wissen der Beschäftigten darüber, wo sie im Vergleich zu ihren Kollegen stehen, unmittelbar verhaltensrelevant. Aus Unternehmenssicht ist dabei entscheidend, ob diese Information zu mehr Leistung anspornt – oder gar das Gegenteil bewirkt. Sieht beispielsweise der „Spitzenkandidat“ während des Turniers, dass er nahezu uneinholbar vor dem übrigen Feld liegt, so wäre es aus seiner Sicht rational, die Leistung auf ein notwendiges Maß zurückzuschrauben. Andere Kandidaten wiederum, die erfahren, dass sie ihre relative Position durch einen moderaten Leistungsschub deutlich verbessern könnten, werden dies in aller Regel als zusätzlichen Ansporn begreifen. Plausibel scheint aber ebenso, dass aussichtslos zurückliegende Mitarbeiter ihren Arbeitseinsatz aus Frustration noch weiter reduzieren.

Welcher dieser möglichen Verhaltenseffekte überwiegt nun in der Praxis? Dieser Frage ist eine Forschergruppe um IZA-Fellow Marie-Claire Villeval (Universität Lyon) nachgegangen. Zusammen mit ihren Kollegen Tor Eriksson (Universität Aarhus) und Anders Poulsen (University of East Anglia) untersuchte sie in einem ökonomischen Experiment, wie sich ein höherer Informationsstand auf das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auswirkt. Dazu wurden die Probanden in einzelne „Abteilungen“ aufgeteilt und mussten innerhalb einer vorgegebenen Zeit möglichst viele Rechenaufgaben lösen. Bezahlt wurden sie in der einen Variante des Experiments mit einem Stücklohn pro richtig gelöster Rechenaufgabe. In der anderen Variante ging der Gesamtgewinn an den produktiveren Mitarbeiter, während sein unterlegener Kollege leer ausging. Über ihren eigenen Punktestand wurden die Teilnehmer während des Experiments laufend informiert. Zur Leistung des Kollegen erhielten sie je nach Spielvariante entweder keinerlei Rückmeldung, einen „Halbzeitstand“ oder kontinuierliche Informationen.

Das Resultat: Entgegen der Theorie hat der Informationsstand über die Produktivität des Kollegen offenbar keinen Einfluss auf den durchschnittlichen Arbeitseinsatz der Probanden. Allerdings sinkt die Qualität der geleisteten Arbeit signifikant, wenn ein Zwischenstand durchgegeben oder der Punktestand des Kollegen laufend aktualisiert wird. Gerade bei den leistungsschwächeren Mitarbeitern ist ein Anstieg der Fehlerhäufigkeit zu beobachten, den die Forscher auf Stress und Unsicherheit zurückführen. Vereinzelt zeigt sich zwar zumindest in der Turniervariante, dass die Veröffentlichung des Leistungsvergleichs den „sportlichen Ehrgeiz“ anregt. Insgesamt reichen diese positiven Effekte aber nicht dazu aus, das Minus an Arbeitsqualität auszugleichen. Die Gesamtproduktivität des Unternehmens wird demnach durch die Bekanntmachung des Leistungsrankings potenziell verringert. Auch wenn sich die unter „Laborbedingungen“ erzielten Ergebnisse nicht unmittelbar in die betriebliche Praxis übertragen lassen, liefern sie doch klare Hinweise darauf, dass offene Leistungsvergleiche innerhalb von Unternehmen als Anreizstrategie nur bedingt geeignet sind.

Der Volltext der englischsprachigen Studie ist kostenlos über die IZA-Homepage abrufbar.

Tor Eriksson/Anders Poulsen/Marie-Claire Villeval: Feedback and Incentives: Experimental Evidence. IZA Discussion Paper No. 3440.
Holger Hinte, Öffentlichkeitsarbeit
Institut zur Zukunft der Arbeit

21.04.2008

Weitere Informationen:

http://ftp.iza.org/dp3440.pdf

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Arbeitgeber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen Bundesrats-Stellungnahme

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen die Stellungnahme, die der Bundesrat am vergangenen Freitag zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) beschlossen hat. Darin lehnt der Bundesrat die Einführung neuer Informationspflichten in der Unfallversicherung ab. Der Grund: Das im Gesetzentwurf vorgesehene Meldeverfahren verursache erhebliche Kosten und bürokratische Lasten für Arbeitgeber, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Eine Mehrheit der Länder sprach sich zudem dagegen aus, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht zu stellen.

„Wir freuen uns, dass der Bundesrat und die Selbstverwaltung der Unfallversicherung an einem Strang ziehen“, sagt Dr. Joachim Breuer, DGUV-Hauptgeschäftsführer. Bereits im Februar hatte die DGUV gewarnt, dass die Neuregelung des Meldeverfahrens enorme Bürokratiekosten zu Lasten der Arbeitgeber zur Folge hätte. Hintergrund ist eine Regelung im Entwurf zum UVMG, die vorsieht, dass Arbeitgeber zukünftig nicht mehr eine Meldung für ihr gesamtes Unternehmen, den Lohnnachweis, abgeben müssen, sondern eine Meldung pro Arbeitnehmer.

„Den Lohnnachweis einfach abzuschaffen und durch arbeitnehmerbezogene Meldungen zu ersetzen, ist ein bürokratischer Schildbürgerstreich“, so Breuer. Die Änderung erzeuge millionenfachen Mehraufwand, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen erzielt werde. „Wir befürworten daher sehr den Vorschlag des Bundesrates, die Selbstverwaltung zu verpflichten, ein effizientes und unbürokratisches Verfahren zu finden, das den Bedürfnissen der Arbeitgeber und der Unfallversicherung gleichermaßen gerecht wird.“

Der DGUV-Hauptgeschäftsführer hofft, dass der Bundestag sich in diesem Punkt der Auffassung des Bundesrats anschließen wird. Das gilt auch für die im UVMG vorgesehene Fachaufsicht des Bundesarbeitsministeriums über die DGUV: „Mit der Fachaufsicht will der Staat seinen Einfluss auf die DGUV ausweiten. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung würden damit massiv an Handlungsfreiheit verlieren.“ Das könne letztlich dem Engagement der Sozialpartner in der Prävention empfindlich schaden.
Das UVMG soll Mitte Mai dem Bundestag zur Beratung zugeleitet werden und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe: Bei Änderung Mail

Neuer BAuA-Service zum Gefahrstoffrecht

Auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden an aktuelle Erkenntnisse angepasst. So trat beispielsweise im März die neue TRGS 400 in Kraft. Für Anwender des Technischen Regelwerkes für Gefahrstoffe hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt einen neuen Service eingerichtet. Ein Newsletter informiert aktuell über die Veröffentlichung neuer TRGS.

Abonnenten des neuen BAuA-Services erhalten eine E-Mail unmittelbar nach der offiziellen Veröffentlichung neuer TRGS. Die aktualisierten Technischen Regeln lassen sich dann kostenfrei auf der BAuA-Homepage einsehen.

Die Aufnahme in den Newsletter ist kostenlos und erfolgt per E-Mail an newsletter_tr@baua.bund.de.

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Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle 2007 gesunken

Vorläufige Zahlen zu Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten

16.04.2008

Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ist 2007 gesunken. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen hervor, die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. Danach ereigneten sich im vergangenen Jahr 630 tödliche Arbeitsunfälle (2006: 711) und 496 tödliche Wegeunfälle (2006: 535). Auch die Zahl der neuen Unfallrenten ging zurück. Insgesamt gab es allerdings mehr meldepflichtige Arbeits- und Schulunfälle sowie mehr bestätigte Berufskrankheiten als 2006.

„Die vorläufigen Ergebnisse für 2007 deuten darauf hin, dass Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die richtigen Angebote in der Prävention machen“, erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. In absoluten Zahlen gesunken ist die Zahl der schweren Arbeitsunfälle. Darauf lässt die Entwicklung bei den neuen Arbeitsunfallrenten schließen. Hier ging die Fallzahl gegenüber 2006 um 7,9 Prozent auf 17.158 zurück. Die Zahl der Unfallrenten, die durch Wegeunfälle verursacht wurden, fiel sogar um 13,6 Prozent auf 6.168.

„Es ist erfreulich, dass diese Rückgänge trotz eines Anstiegs bei der absoluten Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle erreicht wurden“, so Breuer weiter. Insgesamt lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr bei 977.297 und damit um drei Prozent höher als noch 2006. Die Zahl der Wegeunfälle lag bei 167.054, was einem Rückgang von 12,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Der Anstieg der absoluten Zahlen sagt aber nichts darüber aus, ob auch das Risiko gestiegen ist, Opfer eines Arbeitsunfalls zu werden. Bereits 2006 zeigte sich, dass die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle zwar gestiegen war, die Zahl der Unfälle gemessen an den geleisteten Arbeitsstunden jedoch sank. „Das mag paradox erscheinen, erklärt sich allerdings durch den allgemeinen Beschäftigungszuwachs“, sagt Breuer. Mehr Menschen seien in Beschäftigung und arbeiteten durchschnittlich länger, dadurch gebe es absolut gesehen auch mehr Unfälle. „Wir vermuten, dass auch hinter dem Anstieg der aktuellen Unfallzahlen der wirtschaftliche Aufschwung steht“, so der DGUV-Hauptgeschäftsführer. „Sicher können wir allerdings erst im Sommer sagen, ob sich die Sicherheit bei der Arbeit wie auch in den Jahren davor verbessert hat.“ Dann sollen die endgültigen Ergebnisse für das vergangene Jahr vorliegen.

Weniger Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit
Insgesamt erhielten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im vergangenen Jahr 3,3 Prozent mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (63.284). Die Zahl der entschiedenen Fälle belief sich im Jahr 2007 insgesamt auf 60.610. Davon bestätigte sich in 23.817 Fällen der Verdacht auf eine Berufskrankheit, was einem Anteil von 39,3 Prozent an den entschiedenen Fällen entspricht (2006: 37,7 Prozent).

Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ging zurück. Sie fiel um 3,4 Prozent auf 13.666 Fälle. Auch die Zahl der neuen Renten infolge einer Berufskrankheit ist gesunken: um 13,6 Prozent auf 4.126 Fälle. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegt mit 2.296 um 247 Fälle unter dem Wert des Vorjahres.

Mehr Schulunfälle, weniger Schulwegunfälle
Den vorläufigen Zahlen für 2007 zufolge verzeichneten die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, weniger schwere Schulunfälle – also Unfälle an Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen sowie Hochschulen. Die Zahl der neuen Unfallrenten sank hier um 16,5 Prozent auf 853. Die absolute Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle nahm allerdings um 4,7 Prozent auf 1.340.094 zu. „Nach den genauen Gründen hierfür müssen wir suchen“, sagt Breuer. „Wir vermuten allerdings, dass dies mit der Entwicklung der Ganztagsbetreuung zusammenhängt. Hier wird nachmittags beispielsweise häufig Sport angeboten. Und dabei besteht natürlich eine höhere Verletzungsgefahr.“

Meldepflichtige Schulwegunfälle ereigneten sich dagegen seltener als im Vorjahr (119.462 Fälle, Rückgang um 4,3 Prozent). Die Zahl der Wegeunfallrenten sank um 27 auf 363. Beinahe unverändert blieb die Zahl der tödlichen Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung. Im Jahr 2007 gab es 66, einer mehr als 2006. Davon geschahen alleine 59 auf dem Weg zur Schule und nach Hause.

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Ratgeber Unterweisung in der betrieblichen Praxis

Die Broschüre „Unterweisen in der betrieblichen Praxis“ der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) informiert über Gründe und Ziele einer Unterweisung
und wie sie sinnvoll vorbereitet, durchgeführt, dokumentiert und
ausgewertet werden kann.
Zur Broschüre: http://www.bgw-online.de/internet/preview?id=1074

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Bestimmung der Lärmexposition an Arbeitsplätzen

Über Messstrategien und Messunsicherheiten, wie sie die
überarbeitete Internationale Norm ISO 9612 für die Ermittlung
der Lärmexposition an Arbeitsplätzen beschreibt, informiert das BGIA
in einer neuen Publikation. Da aus dem Normentwurf möglicherweise
eine Europäische Norm entsteht, wird ihr Inhalt kurz skizziert
und mit den Festlegungen der heute noch maßgebenden deutschen
Norm DIN 45645-2 verglichen. Der Beitrag „Akustik – Bestimmung der
Lärmexposition am Arbeitsplatz“ kann über bgia-info@dguv.de
kostenlos bestellt werden.

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Informationen der DGUV zur Umsetzung von REACH

Zum Schutz der Beschäftigten bei der beruflichen Verwendung von
Chemikalien verlangt die EU-Chemikalienverordnung REACH vom
Hersteller, für jede Anwendung seines Stoffes Expositionsabschätzungen
und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen anzugeben. Als
Hilfestellung für die Umsetzung von REACH hat das Institut für
Arbeitsschutz (BGIA) die folgenden Publikationen veröffentlicht:
Download der „Hilfestellungen der Unfallversicherungsträger zur
Umsetzung von REACH im Arbeitsschutz“:
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2008_019.pdf
Download der „Expositionsbeschreibungen für REACH-Stoffsicherheitsberichte“:
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2008_018.pdf

REACH und Arbeitsschutz sind auch Thema der aktuellen Ausgabe
der Zeitschrift „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“:
http://www.gefahrstoffe.de/gest/order.php?data[category_id]=221

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Notsignal-Anlagen können bei Alleinarbeit Rettung sicherstellen

Mit einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA) kann sichergestellt
werden, dass alleinarbeitende Mitarbeiter bei Notfällen rechtzeitig
Erste Hilfe erhalten. Bewegt sich ein Alleinarbeitender wegen einer
Verletzung plötzlich nicht mehr, liegt er auf dem Boden oder vergisst er
eine Quittierung, löst ein Signalgeber Alarm aus. Vor dem Einsatz
einer solchen Anlage muss eine Gefährdungsbeurteilung klären,
ob Alleinarbeit überhaupt erlaubt ist.
Informationen der BG Nahrungsmittel:
http://www.bgn.de/webcom/show_facharticle.php/_c-6291/_nr-11/i.html

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Seminar zur Erkennung und Vermeidung des Burnouts

Wer im Beruf eigentlich überlastet ist, seinen Einsatz aber
trotzdem immer weiter erhöht, fühlt sich früher oder später
wie „ausgebrannt“ und wird krank. Vom 07. bis 9. Mai findet im
Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) ein Seminar zu Ursachen
und Symptomen des Burnouts statt. Burnout ist ein schleichender
Prozess, an dessen Ende häufig die Diagnose psychosomatischer
Erkrankungen steht. Lange Fehlzeiten sind die Folge.
Weitere Informationen: http://www.bgag-seminare.de/seminar_details_2007.php?sindex=1523

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Tag gegen Lärm am 16. April

Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist
die DGUV anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Mehr
als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem
Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist
Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland.
Zur Pressemitteilung der DGUV:
http://www.dguv.de/inhalt/presse/2008/Q2/tag_gegen_laerm/index.html
Fachinformationen des BGIA zum Thema Lärm:
http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html
Internetportal zum Tag gegen Lärm:
http://www.tag-gegen-laerm.de

Die BG BAU führt im April und Mai bundesweite Aktionen zum
Thema Lärm durch.
Übersicht der Aktionsorte und Informationen zur Lärmprävention:
http://www.bgbau.de/d/pages/praev/kampagnen/10_tag_gegen_laerm/index.html

Nach Angaben der Unfallkasse Hessen sind auch schon Kinder
lärmgeschädigt. Schätzungsweise jedes dritte Kind habe bei
der Einschulung keine altersgemäße Hörwahrnehmung. Die Geräuschkulisse
durch Spielplatz- oder Kindergartenlärm mache Kinder aggressiv
und nervös. Lärmgestresste Kinder blieben in ihrer Sprachentwicklung und
Konzentrationsfähigkeit häufig hinter denen zurück, die ihre Ruhe
haben dürften. Der Appell an die Eltern: Ruhe-Inseln zu Hause zu
schaffen.
Zur Meldung: http://www.ukh.de/ukh/presse/pressemitteilungen/2008-07/

Zu Hör-Spielen, einem Vorlesebuch und einer Hörspiel-CD zum Thema
sowie zum Ausleihen einer Lärmampel informieren folgende Unfallkassen:
Unfallkasse Nord: http://www.uk-nord.de/index.php?id=43
Unfallkasse Rheinland-Pfalz:
http://www.ukrlp.de/index.php?tblnr=praevention&category=17&artid=2603
Unfallkasse Berlin: http://www.unfallkasse-berlin.de/content/artikel/862.html

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Online-Befragung: Demografischer Wandel in Unternehmen

Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen

In Deutschland stellt der demografische Wandel Unternehmen vor neue Herausforderungen. Zukünftig werden sie ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit mit durchschnittlich älteren Belegschaften erhalten müssen. Doch während bereits viele wissenschaftliche Erkenntnisse zum demografischen Wandel vorliegen, mangelt es an Informationen über die Aktivitäten in Unternehmen. Diese Lücke will die Online-Befragung „Demografischer Wandel – Stand der Auseinandersetzung in deutschen Unternehmen“ schließen.

Die Befragung findet im Rahmen des Modellprojekts „Menschen in altersgerechter Arbeitskultur – Arbeiten dürfen, können und wollen! Bedarfsgerechte Konzeptionen zur Qualifizierung, Motivation und altersgerechten Gestaltung von Arbeit“ (MiaA) statt, das vom Institut für gesundheitliche Prävention, IFGP, durchgeführt wird. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen geförderte Projekt wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich begleitet.

Aus der Umfrage erhoffen sich das IFGP Erkenntnisse über die aktuelle Situation in Unternehmen, um zielgerichtet Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote entwickeln zu können. Die in Kooperation mit der Management Circle AG durchgeführte bundesweite Befragung befindet sich auf der Homepage des IFGP www.ifgp.de.

Bei der Online-Befragung werden die Daten nur zum Zwecke der Gesamtauswertung gespeichert. Zudem erhebt die Befragung unternehmensbezogene Daten nur in groben Kategorien. Weitere Fragen rund um den Datenschutz beantwortet die Datenschutzerklärung.

Teilnehmende Unternehmen erhalten auf Wunsch die Ergebnisse der Gesamtbefragung. Zudem wird auch der aktuelle Stand der Auswertung auf der Projekthomepage veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Projekt MiaA und zu dieser Befragung befinden sich auf der Projekthomepage www.miaa.de im Netz. Fragen beantwortet das IFGP telefonisch unter der Rufnummer 02506 30028-0 oder per E-Mail info@ifgp.de.

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Gehörschäden sind nicht heilbar

Unfallversicherung zum Tag gegen Lärm

9.04.2008
Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Langjährige, hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr zerstören, die sich nicht neu bilden. Auch ein Hörgerät ist bei Lärmschwerhörigkeit kein Allheilmittel, denn es korrigiert den Hörschaden nicht so wie beispielsweise eine Brille eine verminderte Sehleistung. Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit ist deshalb die beste Prävention.

Mehr als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland. Aus diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein strenger Grenzwert von 85 Dezibel (dB(A)) für die zulässige Tagesbelastung. Gefahr für das Gehör ergibt sich allerdings nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus Freizeitlärm. „Und in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm ständig zu“, beklagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der DGUV. Der Experte verweist dabei auf die technische Entwicklung und ihren Einfluss auf das Freizeitverhalten: „Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der Discobesuch, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die Schlagbohrmaschine.“ In allen Fällen kann der Lärm die zulässige Tagesbelastung überschreiten; dies macht Schutzmaßnahmen notwendig.

Dass trotzdem so wenige Menschen darauf achten, erklärt sich der Arbeitsschützer mit zwei Irrtümern: „Zum einen wird schädlicher Freizeitlärm subjektiv oft als weniger laut empfunden, da wir uns dem Geräuschpegel freiwillig aussetzen und ihn mit eher angenehmen Tätigkeiten verbinden.“ Zum anderen glaubten immer noch viele, ein Hörschaden „würde schon wieder“. Ein geschädigtes Hörorgan erholt sich allerdings nicht mehr. Und auch die akustische Wahrnehmung mit einem Hörgerät lässt sich nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen. Deshalb gilt: Das Gehör schützen! Am Arbeitsplatz muss der Unternehmer für Lärm- und Gehörschutz sorgen. Dabei helfen die Unfallversicherungen und das BGIA mit praktischen Informationen und Beratung. Liedtke: „Was dort hilft, kann auch in der Freizeit helfen. Das Ohr macht bei Lärm zwischen Freizeit und Arbeit keinen Unterschied!“

Informationen rund ums Thema Lärm einschließlich Hörbeispielen gibt es auf den Seiten des BGIA.
http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html

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8. Medienworkshop der BAuA

Kommunikation von Prävention

Am 27. Oktober 2008 dreht sich in der DASA in Dortmund alles um den Medieneinsatz für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltet zum achten Mal ihren Medienworkshop.

Sicheres, gesundheitsgerechtes Verhalten bei der Arbeit gehört nicht zu den angeborenen Fähigkeiten des Menschen, es muss erlernt werden. Doch einseitig ausgerichtete Unterweisungen, die sich in der Verlesung von Unfallverhütungsvorschriften erschöpfen, greifen im modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu kurz. Vielmehr sind Dialog und Erfahrungsaustausch gefragt, um das Thema Sicherheit nachhaltig ins Handeln integrieren zu können.

Dabei lässt sich der Prozess des Dialogs durch zahlreiche Medien unterstützen und in Gang setzen. Die Wahl des geeigneten Mediums hängt von Zielgruppe und Botschaft ab. Darüber hinaus ermöglicht es die Schulung der eigenen Kommunikations- und Gesprächsfähigkeit, auch aus weniger guten Medien das Beste herauszuholen. Dazu gehört auch die Souveränität im Umgang mit der Flut von Medien und Informationen, um das für die eigene Arbeit Wichtige herauszufiltern.

Der 8. Medienworkshop, der vom Institut für Schulung und Medienentwicklung Input im Auftrag der BAuA organisiert wird, bietet Vorträge und Workshops zum Umgang mit modernen Medien an. Zudem gibt er Anregungen, wie anhand der eigenen Persönlichkeit und selbst entwickelter Ideen Medien zum Leben erweckt werden können. Unter dem Aspekt einer dauerhaft wirksamen Sicherheitskultur spannt der Workshop einen Bogen vom Redetraining über die Wiederentdeckung altbekannter Mittel wie Flipchart oder Tafel hin zu den multimedialen Anwendungen. Dabei wird auch auf die Entwicklung und Produktion eigener Medien eingegangen. Begleitend findet eine Fachausstellung statt.

Bis zum 30.Mai 2008 können noch Beiträge zum Thema Kommunikation von Sicherheit und Gesundheitsschutz eingereicht werden. Gesucht werden Akteure, die sich mit einem Vortrag oder Workshop beteiligen möchten sowie Unternehmen und Organisationen, die sich auf der Fachausstellung präsentieren möchten. Kontakt unter der Rufnummer 0231 584492-0 oder per E-Mail info@institut-input.de.

Die Teilnahmegebühr für den 8. Medienworkshop beträgt 125 Euro, bei Buchungen bis zum 30. Juli 2008 gibt es einen Frühbucherrabatt von 10 Prozent. Die Teilnahmegebühr schließt Tagungsunterlagen, Verpflegung und Pausengetränke ein. Das Programm befindet sich im Internet unter der Adresse http://www.institut-input.de/medienworkshop08.html. Hier ist auch eine Anmeldung möglich. Weitere Informationen unter der Rufnummer 0231 9071-2325 oder per E-Mail grulke.horst@baua.bund.de.

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Produktsicherheit steht vor Preis und Funktionalität

II. Symposium Ergonomische Produktgestaltung in Remscheid

Billig will ich, dieses Motto stimmt nicht, wenn es um den Kauf von Handmaschinen und Heimwerkergeräten geht. Hier rangiert die Produktsicherheit deutlich vor dem Preis und der Funktionalität. Das ergab eine Befragung von über 1.000 Baumarktkunden im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung, die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführt wurde.

Die Bedeutung der Produktsicherheit lässt sich bei allen Altersgruppen und weitgehend unabhängig von der Berufsausbildung feststellen. Dabei ist die Produktsicherheit für ältere Kundengruppen besonders wichtig. Zudem achten Kunden insbesondere bei konkreten Kaufentscheidungen neben der Sicherheit immer stärker auf einfache Handhabung der Geräte.

Diese und weitere Ergebnisse der Studie „Käuferverhalten von Baumarktkunden unterschiedlichen Alters“ stehen im Mittelpunkt des II. Symposiums Ergonomische Produktgestaltung. Es findet am 16. April 2008 zwischen 13.00 und 16.00 Uhr im Deutschen Werkzeugmuseum in Remscheid statt. Unter der Moderation von Manfred Zöllmer, MdB, beleuchtet das Symposium zudem Qualitätssicherung und Produktsicherheit von Verbraucherprodukten. Dabei kommen auch die Erfahrungen der zentralen Meldestelle für gefährliche Verbraucherprodukte, die sich in der BAuA befindet, zur Sprache.

Das detaillierte Programm mit Anmeldeformular, Anfahrtsbeschreibung sowie weitergehenden Informationen befindet sich unter der Adresse www.institut-aser.de im Internet. Die Teilnahme am Symposium ist kostenfrei, aus organisatorischen Gründen ist jedoch eine Anmeldung bis zum 15. April 2008 erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung unter der Rufnummer 0202 731000 oder per E-Mail info@institut-aser.de.

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Sicherheit komplexer Maschinensteuerungen einfach bewerten

Neuer Report des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) erschienen

Ob eine Maschinensteuerung sicher ist, lässt sich anhand eines neuen Reports des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zukünftig leichter bewerten. Der Report „Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen – Anwendung der DIN EN ISO 13849“ (BGIA-Report 2/2008) dient als praktische Hilfe und richtet sich an Maschinenkonstrukteure, Hersteller von Steuerungen, aber auch Verantwortliche im Betrieb. Er hilft dabei zu entscheiden, wie die Steuerung einer Maschine aufgebaut sein muss, um in der praktischen Anwendung Unfälle an und mit der Maschine zu vermeiden. Am Beispiel von Schaltbildern verschiedener Steuerungsarten wird die Bewertung Schritt für Schritt beschrieben.

Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist mit rund 6.000 Unternehmen und 870.000 Beschäftigten eine der größten Branchen Deutschlands. Ein Welthandelsanteil von fast 19 Prozent macht ihn zum führenden Anbieter von Maschinen weltweit. „Deutsche Maschinenbauer sind vor allem sehr innovativ“, erklärt Dr. Michael Schaefer, Steuerungsexperte im BGIA. „So haben Elektronik, Software und andere neue Technologien in den letzten zehn Jahren auch in die Sicherheitstechnik Einzug gehalten.“ Ein Ergebnis dieser Entwicklung: DIN EN 954-1, die Norm, die regelt, wie Steuerungen sicherheitstechnisch auszulegen und zu beurteilen sind, wurde grundlegend überarbeitet. Die Nachfolgenorm DIN EN ISO 13849-1:2007 führt unter anderem den so genannten Performance Level (PL) als Maß für die Sicherheit einer Steuerung ein. Um ihn festzustellen, sind Berechnungen nötig.

Schaefer: „Mit unserem Report wollen wir die Anwender Schritt für Schritt in die Geheimnisse der neuen Norm einführen und sicherstellen, dass ihre Inhalte verstanden und vor allem auch umgesetzt werden!“ Weitere praktische Hilfen rund um die Norm sind außerdem über ein neues Internetportal unter www.dguv.de/bgia/13849 kostenlos verfügbar. Dazu zählt die Software SISTEMA, die das BGIA auf Initiative des Fachausschusses Druck und Papierverarbeitung entwickelt hat. Eine praktisch handhabbare Drehscheibe, mit der sich der Performance Level bestimmen lässt, ist ebenfalls kostenlos über das Portal zu bestellen.

Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de

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Neue Flyer zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit

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Die DWA hat einige neue Flyer entwi­ckelt, die Abwasserentsorger zur Unter­stützung ihrer Öffentlichkeitsarbeit und zur Information der Bürger und Kunden einsetzen können. Ein individueller An­schriften- und Logoeindruck des Unter­nehmens, das die Flyer verteilt, ist mög­lich.

Flyer „Weg damit! Aber richtig.“
Was in die Toilette kommt, muss auch wieder raus. Kein Problem, wenn es sich dabei um Urin, Fäkalien und Toilettenpa­pier handelt. Was ist aber mit all den Dingen, die dennoch oft in Toiletten lan­den, obwohl sie darin nichts zu suchen haben? Der Flyer stellt drei No-Gos vor und zeigt, wie es richtig geht. Dieser Fly­er ist auch auf Türkisch erhältlich.

Flyer „Hilfe, Feuchttücher & Co.! – Problem für (Ab)Wasser und Kläranlagen“
Feste und zugleich elastische Baby-, Kos­metik- und Reinigungstücher aus Vlies, kurz: Feuchttücher, sind praktisch. Die meisten sind jedoch nicht für die Entsor­gung über die Toilette geeignet, da sie im Abwasser lange feste Klumpen bilden, die Pumpen blockieren. Der Flyer schil­dert kompakt die Problematik der Feuchttücher für die Abwasserentsor­gung und zeigt alternative Beispiele.

Flyer „Kosten sparen. Umwelt schützen! Kleinkläranlagen richtig nutzen“
Benutzer einer Kleinkläranlage wissen es: Mikroorganismen und Kleinlebewe­sen sind ihre wichtigsten „Mitarbeiter“. Doch die sind sehr empfindlich, wenn sie mit den falschen Stoffen in Kontakt kom­men. Die Folgen: Störungen, Reparatu­ren oder sogar eine drohende Stillle­gung. Mit anderen Worten: erhöhte Kos­ten und Schaden für die Umwelt. Der Flyer stellt vor, was keinesfalls in die Kleinkläranlage darf und erklärt, wie es richtig gemacht wird.

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop

https://de.dwa.de/de/oeffentlichkeitsarbeit.html

Beiträge zum DWA-A 704/IQK/Qualitätssicherung

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Analytische Qualitätssicherung leicht gemacht 
Analytische Qualitätssicherung leicht gemacht -Automatische Erstellung einer IQK-Karte 4  
•  Qualitätssicherung in der Prozessmesstechnik 
•  Neue Entwicklungen in der Qualitätssicherung für die Betriebsanalytik 
DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“ – Prüfmittelüberwachung 
•  Handbuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen 
Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik 
•  Durch Vergleiche die Qualität steigern 

 


Analytische Qualitätssicherung leicht gemacht

Automatische Trübungskontrolle
Die Kläranlage Bergen auf Rügen gehört dem
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Rügen (ZWAR) an, der im Juni 1992 gegründet wurde. Dieser
Verband ist verantwortlich für 41 Gemeinden der Inseln Rügen,
Ummanz und Hiddensee mit insgesamt 182 500 EW.
Nach den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung in
Mecklenburg-Vorpommern (SÜVO-M-V) werden auf der Kläranlage
Bergen, an die mehrere einleitende Gebiete angeschlossen
sind, seit 1986 regelmäßig fotometrische Messungen durchgeführt.
Zur Absicherung der Ergebnisse führen wir auch alle erforderlichen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß Arbeitsblatt
DWA-A 704 durch und dokumentieren diese (Abbildung 2).
Eine trotz sorgfältiger Arbeitsweise und Qualitätskontrollen oft
unterschätzte Fehlerquelle in der fotometrischen Wasseranalytik
sind Trübungen. Da feinste Trübungen mit dem Auge nur
schlecht zu erkennen sind, können diese unbemerkt zu erheblichen
Messwertabweichungen von bis zu 30 % führen. Um Anwendern
der fotometrischen Wasseranalytik eine höhere Messwertsicherheit
zu bieten, hat Macherey-Nagel eine automatische
Trübungskontrolle (NTU Check) für Messungen mit Rundküvetten
in die Spektralfotometer integriert.
Diese Trübungskontrolle basiert auf einer 90°-Streulichtmessung
bei 860 nm, nach deren Prinzip auch handelsübliche
Trübungsmessgeräte arbeiten. Bei jeder Messung …mehr unter
http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={42c2b8f2-f058-483f-a8e1-4ca29c31774d}

Autorin
Beate Knorr, Laborantin
ZV Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Rügen
Putbuser Chaussee 1
Kläranlage Bergen
18528 Bergen, Deutschland
E-Mail: labor@zwar.de

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Analytische Qualitätssicherung leicht gemacht -Automatische Erstellung einer IQK-Karte 4

Die Kläranlage Passau-Haibach wurde 1986für eine Belastung von 100 000 EW als einstufige mechanische und biologische Abwasserreinigungsanlage ( Belebungsanlage mit Reinsauerstoffbegasung) ausgebaut. Inder Anlage wird das Abwasser der Stadt Passau gereinigt, aber auch nennenswerte industrielle Betriebe der Lebensmittelindustrie und die ortsansässigen Brauereien sind angeschlossen. Die Bemessung der Kläranlage Passau wurde seit dem Jahre 2001 in einem stufenweisen Ausbau den Anforderungen der weitergehenden Stickstoff- und Phosphor-Eliminationan gepasst. Mit der letzten Baumaßnahme gingen 2008 als Erweiterung der Belebung zwei Denitrifikationsbecken in Betrieb…
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011

Autor
Wolfgang Hanschke Klärwerk Passau-Haibach

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Qualitätssicherung in der Prozessmesstechnik

Prozessmesstechnik Arbeitsblatt DWA-A 704 soll ausgeweitet werden.

Liebe Leser, unsere Erfahrungsberichte zum aktuellen Arbeitsblatt DWA-A 704 „Qualitätssicherung in der Betriebsanalytik“ im KA-Betriebs-Info sind eigentlich abgeschlossen. Trotzdem können wir Ihnen heute einen neuen Beitrag präsentieren, denn die analytische Qualitätssicherung (IQK) macht auch vor der Prozessmesstechnik nicht Halt. Im Kontakt mit den Anwendern kam in der Vergangenheit immer wieder die Frage auf, warum es keine Maßnahmen zur AQS von Prozessmessgeräten gibt. Dieses Thema hat die DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1 aufgegriffen und ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Ziel dabei war es, die IQK-Maßnahmen für die Prozessmessgeräte in die vorhandene Struktur des vorhandenen DWA-A 704 zu integrieren und entweder die vorhandenen Kontrollkarten zu erweitern oderzusätzliche Kontrollkarten zu definieren. In diesem Jahrhaben wir begonnen, Konzept und Kontrollkarten mit An-wendern aus der Praxis auf verschiedenen Veranstaltungender DWA-Landesverbände zu diskutieren, um schon im Vor-feld der Überarbeitung des Arbeitsblatts im Jahr 2012möglichst viele Rückmeldungen zu erhalten. Dazu dient auch dieser …

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2011

Autor
Andreas Fritz Mitglied der DWA-Arbeitsgruppe KA-12.

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Neue Entwicklungen in der Qualitätssicherung für die Betriebsanalytik

Liebe Leserinnen und Leser, Sie kennen das vielleicht von spannenden Fernsehserien:
Sie wünschen sich, dass es immer neue Folgen gibt, weil Sie sich mit den Darstellern identifizieren oder weil Sie deren Schicksal brennend interessiert. So ähnlich ist es Ihnen sicher mit unserer Serie über die IQK-Karten zur Qualitätssicherung in der Betriebsanalytik gegangen. Leider endet heute die Staffel mit meinem Beitrag zur Karte 11. Die Arbeitsgruppe, die für das Arbeitsblatt DWA- A 704 verantwortlich ist (DWA- Arbeitsgruppe KA-12.1) hat aber inzwischen beschlossen, den Bereich der kontinuierlichen Messverfahren (Prozessanalysatoren) in die nächste Version des DWA-A 704 aufzunehmen, sodass ich Ihnen schon jetzt versprechen kann: Nach einer kleinen Pause wird es eine zweite Staffel geben. Ich bin sicher, dass Sie der Qualitätssicherung bis dahin in jedem Fall die Treue halten werden. Bevor ich Ihnen jetzt verrate, wie es in der zweiten Staffel weitergeht, möch- te ich Ihnen gern abschließend die Kar- te 11 ans Herz legen. Die Karte heißt „Abweichungen und Maßnahmen“ und ist ein wenig unser Sorgenkind. Diese Karte dient dazu, alle Auffälligkeiten der anderen Karten zu bündeln. Das heißt, wenn zum Beispiel in Karte 4 ein Qualitätsziel nicht erreicht wurde, dann füllen Sie in Karte 11 ebenfalls eine Zeile aus. Wenn Sie die Ursache identifiziert haben (zum Beispiel defekte Pipette), dann notieren Sie die Ursache und die resultierende Maßnahme (zum Beispiel Reparatur/Austausch der Pipette). Sie sehen schon, worauf das hinaus- läuft: Mit der Karte 11 haben Sie immer den Überblick darüber, wo Probleme auftreten oder sich gar häufen. Wenn sich also – um bei dem Beispiel zu bleiben – Pipettenfehler häufen, dann wäre das der Anlass, den Pipettensatz gegebenenfalls auszutauschen. Die Karte 11 hilft also, Muster zu erkennen und gezielt Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus können Sie anhand der Karte auch jederzeit nachweisen, dass Sie Ihr Labor im Griff haben. Sie können dar- stellen, welche Abweichungen von Qualitätszielen aufgetreten sind und dass Sie in jedem Fall Maßnahmen er- griffen haben. Dennoch ist die Karte als „Spitzelkarte“ verschrien, da der Vorgesetze die Kar- te dazu benutzen kann, Mitarbeiter zu identifizieren, bei denen es häufiger zu Abweichungen kommt als bei anderen. Mit Verlaub gesagt, liegt das Problem in dem Fall eher beim Vorgesetzten als bei der Karte. Also: wenn Sie die Karte 11 wegen verschiedener Vorbehalte bisher nicht genutzt haben, dann fassen Sie sich ein Herz und probieren es einmal. Wenn sie nach einem Jahr nicht einmal halb voll ist, dann freuen Sie sich, dass alles so gut läuft. Wenn Sie nach einem Jahr bereits mehrere Blätter gefüllt haben, dann tun Sie gut daran, die Karte aus- zuwerten, Ursachen zu ermitteln und gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe KA-12.1 haben in den vergangenen Jahren viele positive Rückmeldungen zum DWA-A 704 und zu den IQK-Karten erhalten. Uns sind zahlreiche Beispiele bekannt, wo Tüftler die Vorgaben des DWA-A 704 aufgegriffen und für ihren Betrieb ganz tolle Dokumentationssysteme entwickelt haben. Im April 2010 ist sogar ein Handbuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen erschienen, das die IQK-Karten des DWA-A 704 einbezieht (Hirthammer- Verlag, ISBN-978-3-921288-24-5). Die Qualitätssicherung ist und bleibt die Grundlage für gute Betriebs- analytik. Es ist längst keine Frage mehr, ob, sondern nur noch wie man die ein- zelnen Maßnahmen umsetzt. In diesem Sinne hat die Arbeitsgruppe KA-12.1, wie oben schon angedeutet, sich wieder an die Arbeit gemacht, um auch für die auf Anlagen inzwischen weit verbreteten kontinuierlich messenden Geräte die Grundlagen der Qualitätssicherung zu schaffen.

Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2011
Autor Dr. Klaus Furtmann Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 64 – Labor Düsseldorf
Auf dem Draap 25
40221 Düsseldorf
Tel. ++ 49 (0)211/15 90-23 21
E-Mail: klaus.furtmann@lanuv.nrw.de

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DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“ – Prüfmittelüberwachung

Liebe Leserinnen und Leser, nachdem Sie in den vorausgegangenen Ausgaben schon Einiges über das Arbeitsblatt DWA-A 704 und einzelne IQK-Karten lesen konnten, möchte ich heute die Serie fortführen und mit Ihnen eine weitere IQK-Karte besprechen. Es handelt sich um die IQK-Karte 9 mit dem etwas sperrigen Namen „Prüfmittelüberwachung“. Was sind Prüfmittel? Wozu müssen diese überwacht werden?
Unter Prüfmittel im Sinne von DWA-A 704 sind alle Geräte und Reagenzien zu verstehen, die in der Betriebsanalytik zum Einsatz kommen, beispielsweise Fotometer, Waagen, Kolbenhubpipetten, pH-Meter, Heizgeräte, Kühlschränke oder Küvetten. Alle diese Prüfmittel können auf den ersten Blick zwar „funktionieren“, aber trotzdem – wenn sie nicht regelmäßig überprüft werden – den geforderten oder spezifizierten „Arbeitsbereich“ nicht erfüllen und somit direkt oder indirekt falsche Messwerte erzeugen. Dass nicht ordentlich überprüfte Fotometer und Waagen, nicht regelmäßig kalibrierte pH-Meter oder mit Haltbarkeitsdatum abge-aufene Küvetten das Messergebnis verfälschen können, ist ein leuchtend. Aber auch ein Thermoblock mit zu niedriger Aufschlusstemperatur, ein nicht ausreichend kühlender Kühlschrank oder eine Kolbenhubpipette mit Volumenfehler können zu einem fehlerhaften Messergebnis führen Wie groß dieser Fehler speziell für Kolbenhubpipettensein kann, wurde in einem Beitrag in der Folge 3/2005der KA-Betriebs-Info (J. Singer: „Warum ein geringer Pipettierfehler zu einem großen Messfehler führen kann“)erläutert. Hier wird am Beispiel des kleinen CSB-Küvettentests (Hach-Lange LCK 314, 15-150 mg/l CSB) beschrieben: Ein Pipettenfehler von -5 % (1,9 statt 2,0 ml Probenvolumen) führt zu einem Messfehler von -14,8 %im CSB-Endergebnis. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig eine regelmäßi-ge Prüfmittelüberwachung für die Qualität und Zuverlässigkeit der gemessenen Werte ist. Somit stellt sich die Frage: Wie genau und wie oft sollte ich meine Prüfmittel über-prüfen? Genau da setzt die IQK-Karte 9 an. Sie gibt Empfehlungen und Hinweise zur Häufigkeit der Überprüfung von einzelnen Prüfmitteln sowie zur konkreten Durchfüh-rung. Außerdem werden Hilfen und Vorlagen zur Dokumentation gegeben. Denn die von behördlichen Prüfern gern geäußerte Weisheit „Was nicht dokumentiert wurde, hat auch nicht stattgefunden“ gilt natürlich auch und gerade für diesen Bereich. Den ganzen Artikel lesen Sie in:

Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2010

Autor
Ivan Golubic Mitglied der DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1„Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“Aggerverband Zentrallabor Sonnenstraße 40D-51645 Gummersbach
E-Mail: ivan.golubic@aggerverband.de

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Handbuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen

Das Handbuch unterstützt das Betriebspersonal bei einer qualitätsgesicherten analytischen Überwachung gemäß Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“. Neu- und Quereinsteigern soll ein schneller Zugang zu den gebräuchlichsten Messmethoden bei der Überwachung der Abwasserreinigung und der Schlammbehandlung ermöglicht werden. Eine richtige, gewissenhafte und nachvollziehbare Arbeitsweise ist eine zentrale Voraussetzung, um qualitätsgesicherte Messergebnisse zu erhalten, die auch von übergeordneten Stellen anerkannt werden. Die verschiedenen Mess- und Bestimmungsmethoden wurden in den vergangenen Jahren soweit perfektioniert, dass das Betriebspersonal der Kläranlagen bei der richtigen Durchführung und Anwendung der einschlägigen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Vergleich mit den Referenzlaboren nicht zu scheuen braucht. Das Buch soll das Betriebspersonal von Kläranlagen motivieren, eine sachkundige und selbstbewusste Eigenkontrolle durchzuführen. Diese ist einerseits für den Betrieb der Abwasser- und Schlammbehandlungsanlagen unabdingbar, andererseits werden damit aber auch die großen Anstrengungen und Erfolge der Abwasserreinigung für den Gewässerschutz nach außen, gegenüber Aufsichtsbehörden und Bürgern, gleichermaßen dokumentiert.

Autoren:
B. Cybulski, G. Schwentner: Handbuch
zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen
1. Aufl., 2010, 105 Seiten, DIN A5
Spiralbindung
ISBN 978-3-921288-24-5
Einzelpreis 39,80 Euro

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Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik

IQK-Karte 7 – Parallelmessungen zum Referenzverfahren

Liebe Leserinnen und Leser, aus der Serie der Beiträge über die Qualitätssicherung ist jetzt die IQKKarte 7 „Parallelmessungen zum Referenzverfahren“ an der Reihe. In meinem Beitrag möchte ich weniger auf eine Bewertung der Ergebnisse eingehen. Ich möchte vielmehr Ihr Urteilsvermögen schärfen, wie Abweichungen bei den Parallelmessungen minimiert und besser beurteilt werden können. Seit eh und je hat man sich mit den „Titanen der Analytik“ (damit sind Referenzlabore gemeint) verglichen. Wenn die Ergebnisse der Parallelmessungen zusammengepasst haben, hat das Betriebspersonal der Kläranlagen mit Stolz aufgeatmet – Qualitätsziel erfüllt. Dokumentiert wurde in der Vergangenheit leider nicht viel. Meistens wurden auf den Protokollen der Referenzlabore kommentarlos eigene Werte ohne Bewertung eingetragen. Bis zur Einführung des Arbeitsblatts DWA-A 704 bzw. der IQK-Karte 7 wurden die Abweichungen bei den Parallelmessungen vom Betriebspersonal in zwei Gruppen klassifiziert: 1. harmlose Abweichungen (auch bei 100 oder 200 % Abweichung) – wobei die Werte des Referenzlaborstrotz Abweichungen unter den Überwachungswerten der Kläranlage lagen. Den Abweichungen wurde keine Beachtung geschenkt, und meistens wurden sie kommentarlos akzeptiert. 2. konsequenztragende Abweichungen – Befunde des Referenzlabors lagen über den Überwachungswerten der Kläranlage, Werte des Eigenlabors jedoch darunter. Solche Fälle führten meistens, schon wegen der finanziellen Folgen (Erhöhung der Abwasserabgabe), zur Auseinandersetzungen, die nicht selten vor Gericht endeten. In beiden Fällen führte die Vorgehensweise nicht zur Verbesserung der Qualität der Messergebnisse und somit Minimierung der Abweichungen bei den Parallelmessungen zum Referenzverfahren. Erst das DWA-A 704 hat für Systematik, Vergleichbarkeit und bessere Darstellung der Ergebnisse der Parallelmessungen gesorgt. Die IQKKarte 7 gehört zu den Vorzeigekarten, wenn es um die Qualität der Eigenmessungen des Betriebslabors geht. Denn die Parallelmessungen zum Referenzverfahren ermöglichen den parameterbezogenen Vergleich von Messergebnissen an realen Proben. Bei der Durchführung der Parallelmessung…mehr:

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info2-2010.pdf

Autorin
Dipl.-Ing. Chemie Barbara Cybulski
Mitglied der DWA-Arbeitsgruppe IG-4.3 „Betriebsmethoden
für die Abwasseranalytik“
DWA-Lehrerin für chemisch ausgebildetes Fachpersonal
(BW-EA Nord-Ost)
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim
75175 Pforzheim

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Durch Vergleiche die Qualität steigern

IQK-Karte 6 – Vergleichsmessungen

Liebe Leserinnen und Leser, diesen inzwischen siebten Beitrag zum Arbeitsblatt DWA-A 704 haben wir als Autorenpärchen (B. Cybulski, A. Fritz) verfasst. Wir haben dabei den Wunsch, mit Ihnen die Vorteile der Vergleichsmessungen zu beleuchten. Einerseits möchten wir Ihnen unsere Erfahrungen bei der Durchführung und Auswertung der Qualitätssicherungsmaßnahme aus dem Blickwinkel einer Lehrerin der Kläranlagen- Nachbarschaften weitergeben. Andererseits sollen Sie Einblick in den seit 20 Jahren andauernden Kundenringversuch eines Herstellers von Betriebsmethoden erhalten. Die Vergleichsmessungen mit Betriebsmethoden sind ein wesentlicher Teil der internen Qualitätskontrolle (IQK) (Abschnitt 4.4 des DWA-A 704). Der Vergleich der Messergebnisse aus der Betriebsanalytik mit denen anderer Abwasseranlagen macht es möglich, Fehler bei der Handhabung, in den verwendeten Reagenzien und bei den Messgeräten zu erkennen. Die Vergleichsmessungen werden mit geteilten Proben von _ Standardlösungen oder _ realen Abwasserproben durchgeführt. Es gibt viele Formen der Durchführung von Vergleichsmessungen, zum Beispiel _ im Rahmen eines DWA-Nachbarschaftstags, _ Teilnahme an den Ringversuchen der Hersteller von Betriebsmethoden, _ Vergleichsmessungen nach Terminabsprache mit benachbarten…mehr:

Autoren
Dipl.-Ing. Chemie Barbara Cybulski
DWA-Lehrerin für chemisch ausgebildetes
Fachpersonal
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Pforzheim

Andreas Fritz
Vertriebsleiter Laboranalytik
Hach Lange GmbH

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Meldungen zur Aus- und Fortbildung 2010

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November 2010
13.11.2010 Bessere Chancen für volle berufliche Qualifizierung – Junge Leute profitieren vom demografischen Wandel 
13.11.2010 Ausländische Berufsabschlüsse sollen besser anerkannt werden 
13.11.2010 Ausbildungspakt mit neuer Schwerpunktsetzung verlängert 
07.11.2010 Mehr finanzielle Unterstützung für 361.000 Auszubildende 
September 2010
06.09.2010 Arbeitsmarkt der Zukunft: Arbeitskräftebedarf und -angebot bis 2025 
06.09.2010 Ausbildungsstellenmarkt 2010: BIBB-Präsident Kremer: „Chancen für Jugendliche besser als in den vergangenen Jahren“ 
06.09.2010 BIBB fördert Modellversuche: Fachkräfte für die Zukunft gewinnen – allen Jugendlichen faire Chancen eröffnen 
06.09.2010 Betriebe sehen wachsenden Bedarf bei dualen Studiengängen und Ausbildungsangeboten mit Zusatzqualifikation 
06.09.2010 Frauen in Fernsehserien sind Vorbilder bei der Berufswahl 
06.09.2010 Mit Bildungsketten bis zum Abschluss kommen 
Mai 2010
25.05.2010 Ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern! 
03.05.2010 Daten – Fakten – Analysen: BIBB legt „Datenreport 2010“ zur Entwicklung der beruflichen Bildung vor 
03.05.2010 Von der Ausbildung in den Job: Schulabschluss und Ausbildungsbereich sind wichtigste Einflussfaktoren 
03.05.2010 Rachel: „Raum für Bildungsaufstieg nimmt zu“ 
März 2010
28.03.2010 „Wir werden Ausbildungshemmnisse überwinden“ 
28.03.2010 „Au revoir“ und „Alles Gute“ – Erster Frankreichaustausch von Auszubildenden in Bonner Behörden erfolgreich beendet 
28.03.2010 Volle Kraft „foraus.de“: Neuer Auftritt des BIBB-Internetforums für Ausbilderinnen und Ausbilder in der Berufsbildung 
28.03.2010 Berufsbildungsbericht 2010: BIBB-Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung
Februar 2010
27.02.2010 Ausbildungsverträge 2009: Wenige Berufe dominieren 
27.02.2010 Braun: „Gute Karriereberatung für akademischen Nachwuchs“ 
27.02.2010 Ausbildungspakt wirkt 
Januar 2010
24.01.2010 Annette Schavan: „Niemand darf verloren gehen!“ 
24.01.2010 333.000 Studierende erhalten BAföG-Förderung 
06.01.2010 Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2009: Stärkster Anstieg seit 14 Jahre

Bessere Chancen für volle berufliche Qualifizierung – Junge Leute profitieren vom demografischen Wandel

Immer weniger junge Menschen im Alter von 16 bis 19 Jahren verlassen die Schule, seit 2005 geht ihre Zahl kontinuierlich zurück. Folge: Die Chancen der Jugendlichen auf eine volle berufliche Qualifizierung verbessern sich, die Zahl der Schulabgänger/-innen, die zunächst keinen Ausbildungsplatz finden und als Übergang teilqualifizierende Angebote wahrnehmen, sinkt. Für Bildungspolitik und Bildungsanbieter ist es von wesentlicher Bedeutung, umfassende und transparente Informationen über den genauen Verbleib junger Menschen nach dem Ende der allgemeinbildenden Schulen zu erhalten. Welchen Weg die Jugendlichen in die Arbeits- und Berufswelt einschlagen, und wie viele Jugendliche sich in den vielfältigen Bildungsgängen des Übergangsbereichs befinden, war bislang jedoch unklar. Zudem besteht keine systematische Übersicht über die Angebote an beruflichen Qualifizierungsmöglichkeiten. Erste Ergebnisse zur Schließung dieser Informationslücken liefert nun das Projekt „Integrierte Ausbildungsberichterstattung“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Durch die aktuelle Sonderauswertung von Daten der amtlichen Statistik kann jetzt die Nutzung der beruflichen Angebote besser eingeschätzt werden: Schülerinnen und Schüler treffen nach dem Ende der Sekundarstufe I auf mehr als 700 Bildungsgänge allein an berufsbildenden Schulen und Jugendwerkstätten, hinzu kommen Betriebe und Hochschulen.

In einem ersten Schritt hat das Kooperationsprojekt ein bundeseinheitliches Indikatorensystem entwickelt, das den Verbleib der jungen Menschen nach dem Verlassen der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen systematisch erfassen und abbilden soll.

Die verschiedenen Qualifizierungswege werden in vier Bildungssektoren erfasst:

* Berufsausbildung
* Integration in Ausbildung (Übergangsbereich)
* Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
* Studiengänge

Diese Sektoren beinhalten verschiedene Bildungsgänge: der Sektor „Berufsausbildung“ zum Beispiel die Teilelemente „Ausbildung im dualen System“, „Berufsausbildung an beruflichen Schulen“ sowie „Ausbildungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen“. Durch die Zuordnung der statistischen Landes- und Bundesdaten, die ab jetzt jährlich erfolgen soll, kann der Anteil und der zukünftige Bedarf an ergänzenden und unterstützenden Maßnahmen für Schulabgänger/-innen besser abgeschätzt werden.

So zeigt die Integrierte Ausbildungsberichterstattung, dass 2009 im Vergleich zu 2005 ca. 70.800 Jugendliche weniger in Maßnahmen des Integrations- bzw. Übergangsbereichs einmündeten. Im größten Sektor, der Berufsausbildung, ist die Zahl der Berufsanfänger/-innen seit dem höchsten Stand 2007 mit 788.900 vor allem aus demografischen Gründen um 65.000 zurückgegangen. Andererseits stieg die Zahl der jungen Menschen, die eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, seit 2005 um 71.100. Auch die Zahl der Studienanfänger/-innen hat sich um 61.800 erhöht – der Trend zu höheren Schul- und Bildungsabschlüssen hält also an.

Noch liegen nicht alle Daten für eine vollständige Erfassung des Übergangsverhaltens eines Schulabsolventenjahrgangs vor. Eine Aufgabe des Projekts besteht daher darin, den Sachstand der Länderinformationen aufzugreifen und Datenlage und -zugang, Vergleichbarkeit sowie zeitliche Verfügbarkeit der Daten zu prüfen und zu integrieren.

Weitere Grafiken und Informationen zur Integrierten Ausbildungsberichterstattung unter http://indikatorik.bibb.de
Ergänzende Informationen enthalten auch die Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes und des Hessischen Statistischen Landesamtes zum gleichen Thema.

Ansprechpartner im BIBB:
Dr. Friedel Schier, Tel.: 0228 / 107-1328

Quelle: BIBB

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Ausländische Berufsabschlüsse sollen besser anerkannt werden

BMBF stellt beim Integrationsgipfel zügiges und einheitliches Verfahren vor

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der einheitliche und transparente Kriterien für die Bewertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vorsieht. Auf dem Integrationsgipfel wird Bundesbildungsministerin Annette Schavan diesen Baustein zur Bewältigung des drohenden Fachkräftemangels vorstellen. „Wir erwarten zu Recht von Zuwanderern, dass sie unsere Werte akzeptieren. Aber umgekehrt können Zuwanderer erwarten, dass wir ihre Qualifikationen anerkennen. Integration ist eine Frage des gegenseitigen Respekts“, sagte Schavan am Dienstag.
Geplant ist ein transparentes und zügiges Verfahren. „Wir können es uns im Kontext des Fachkräftemangels nicht leisten, vorhandenes Potenzial nicht optimal zu nutzen. Deshalb sollen alle, die im Ausland gute Berufsqualifikationen erworbenen haben, diese auf dem deutschen Arbeitsmarkt einsetzen können“, betonte Schavan. Die bis dato bestehenden Unterschiede zwischen verschiedenen Berufs- und Personengruppen werden so weit wie möglich aufgelöst und ein nachvollziehbares Verfahren sowohl für den Migranten als auch für die Arbeitgeber und Betriebe geschaffen. „Dieses Gesetz setzt ein Zeichen, dass qualifizierte Fachkräfte in unserem Land willkommen sind.“ Der Entwurf sieht vor, dass die Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen ergehen muss.

Die bereits bestehenden Strukturen im Bereich Anerkennung sollen für das neue Gesetz genutzt werden. Dies bedeutet, dass die für die jeweilige Berufsausbildung und den Berufszugang zuständigen Kammern und Behörden das vorgesehene Verfahren umsetzen werden. Dadurch wird zusätzliche Bürokratie durch den Aufbau neuer Stellen vermieden.

Nach Schätzungen der Bundesregierung könnten bis zu 300.000 Menschen von einer Neuregelung profitieren. Im Fokus stehen vor allen die Medizin- und Erziehungsberufe, der Pflegebereich und die so genannten MINT-Berufe, bei denen bereits jetzt ein Mangel an Fachkräften besteht.

Die ausländischen Qualifikationen müssen sich an den deutschen Standards messen lassen. Das heißt nicht, dass sie absolut inhaltsgleich sind, sie müssen aber im Ergebnis vergleichbar sein. „Maßstab ist und bleibt das Qualitätsniveau der deutschen Abschlüsse. Dabei können nur Inhalt und Qualität der mitgebrachten Qualifikationen ausschlaggebend sein, nicht aber die Staatsangehörigkeit“, erklärte die Ministerin. Wo sich eine Auslandsqualifikation als nicht gleichwertig erweist, werden die Antragsteller über die verschiedenen Nachqualifizierungsmaßnahmen informiert und beraten.

„Es ist allemal einfacher, den versteckten Schatz im eigenen Land zu heben als neue Fachkräfte im Ausland zu suchen. Unser Ziel ist eine Willkommenskultur, die Anerkennung möglich macht“, sagte Schavan. Der Entwurf wird zurzeit von mehreren Ressorts ergänzt, da dort Zuständigkeiten für bestimmte Berufsgruppen liegen. Parallel sind auch die Länder gefordert, die für berufsrechtliche Regelungen zum Beispiel für Lehrer und Erzieher verantwortlich sind.

Quelle: BMBF

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Ausbildungspakt mit neuer Schwerpunktsetzung verlängert

Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspaktes und der Bundesagentur für Arbeit

Der Lenkungsausschuss zum Ausbildungspakt hat in seiner Sitzung vom 26.10.2010 beschlossen, den Ausbildungspakt bis 2014 mit neuen Schwerpunkten fortzusetzen und neue Partner aufzunehmen.

Als neue Partner mit eigenen Beiträgen wirken künftig beim Pakt mit: die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Mit ihrem Beitritt gewinnt der Pakt wertvolle Unterstützung für die Umsetzung der Paktziele und der neuen Schwerpunkte.

Zudem wurde von den bisherigen Paktpartnern eine positive Zwischenbilanz auf dem Ausbildungsmarkt gezogen.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen erklärte:

„Der neu ausgerichtete Ausbildungspakt setzt die richtigen Akzente. Es ist erfreulich, dass sich die Lage am Ausbildungs- und am Arbeitsmarkt entspannt. Wir sind auf einem guten Weg: Allein von 2009 auf 2010 gibt es ein Fünftel weniger unversorgte Bewerberinnen und Bewerber. Die Bundesagentur für Arbeit ist dabei ein Schwergewicht in der deutschen Ausbildungsvermittlung. Aber wir dürfen uns nicht zufrieden zurücklehnen. Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, den Menschen faire Startchancen zu geben, die es etwas schwerer haben, die eine zweite Chance oder besondere Förderung brauchen.“

Im Einzelnen:
Ausbildungspakt mit neuer Schwerpunktsetzung verlängert

Die Rahmenbedingungen auf dem Ausbildungsmarkt haben sich verändert: Seit 2007 ist die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerber um gut ein Viertel zurückgegangen, in den neuen Bundesländern hat sie sich halbiert. Mehr Jugendliche als bisher streben ein Studium an. In verschiedenen Branchen und Regionen besteht daher bereits ein erheblicher Bewerbermangel. Gleichzeitig haben aber zahlreiche Jugendliche Probleme, den Einstieg in Ausbildung zu finden. Zum Teil gibt es ein Ungleichgewicht zwischen den Anforderungen der Unternehmen und den Qualifikationen der Bewerber.

Die Paktpartner und die Bundesagentur für Arbeit wollen daher ihre Anstrengungen künftig stärker darauf ausrichten, die Potenziale auf dem Ausbildungsmarkt besser zu erschließen – sowohl bei leistungsschwächeren wie auch leistungsstärkeren Jugendlichen. Sie bekräftigen das Ziel, allen ausbildungsreifen und -willigen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung zu machen, das zu einem anerkannten Abschluss hinführt. Hierzu gehören auch die Einstiegsqualifizierungen. Dabei hat die Vermittlung in betriebliche Ausbildung Priorität.

Zudem sollen verstärkt solche Jugendliche in den Blick genommen werden, die bisher Schwierigkeiten beim Übergang in Ausbildung hatten (v. a. Altbewerber, Migranten, sozial benachteiligte und lernbeeinträchtige sowie behinderte Jugendliche). Das heißt vor allem: die Ausbildungsreife und Berufsorientierung zu verbessern, schwächere Jugendliche intensiver zu fördern und speziell für förderungsbedürftige Jugendliche Einstiegsqualifizierungen bereitzustellen und mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen (EQ Plus), wie z. B. ausbildungsbegleitenden Hilfen, zu kombinieren. Außerdem sollen auch mehr leistungsstarke Jugendliche für eine betriebliche Berufsausbildung gewonnen werden.

Die Paktpartner und die Bundesagentur für Arbeit haben zu den folgenden Handlungsfeldern Ziele und eigene Beiträge vereinbart: Ausbildungsreife sicherstellen, Berufsorientierung ausbauen und weiterentwickeln, Jugendliche und Betriebe besser zusammenbringen, alle Potenziale erschließen, neue Ausbildungsplätze und neue Ausbildungsbetriebe gewinnen, Übergangssystem neu strukturieren und effizienter gestalten, Datenlage verbessern.

Um die Ausbildungssituation differenzierter zu beleuchten, sollen künftig auch die Jugendlichen verstärkt in den Blick genommen werden, die sich in einer Alternative, wie z.B. in berufsvorbereitenden Maßnahmen, befinden, aber weiterhin einen Ausbildungsplatz suchen.

Zu den zentralen Vereinbarungen des neuen Ausbildungspaktes zählen:

* Die Bundesregierung wird durch die neue Initiative „Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ – ergänzend zur bestehenden Berufseinstiegsbegleitung – eine ganzheitliche Betreuung für bundesweit rund 30.000 förderungsbedürftige Schülerinnen undSchüler ab der 7. Klasse mit 1000 Berufseinstiegsbegleitern bis hinein in die berufliche Ausbildung sicherstellen. Die Bundesregierung baut dabei auch ihre Angebote zur Berufsorientierung deutlich aus. Sie wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft vor allem KMU bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden organisatorisch unterstützen. Sie setzt sich in ihrem Zuständigkeitsbereich das verbindliche Ziel, den Anteil der Ausbildungsplätze auf 7 Prozent der Beschäftigten festzuschreiben und engagiert sich für eine weitere Erhöhung der Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund.
* Die Wirtschaft strebt an, im Durchschnitt pro Jahr 60.000 neue Ausbildungsplätze, 30.000 neue Ausbildungsbetriebe sowie 30.000 betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierungen einzuwerben. Zur Förderung benachteiligter Jugendlicher strebt die Wirtschaft an, zusätzlich 10.000 Einstiegsqualifizierungen mit gezielten Unterstützungsangeboten (EQ Plus) bereit zu stellen. Die Erfüllbarkeit dieser Ziele kann durch die demografische Entwicklung erschwert werden. Auch setzt die Erfüllbarkeit Verbesserungen bei der Ausbildungsreife voraus, damit sich ausreichend ausbildungsreife Jugendliche um Ausbildungsplätze bewerben. Zudem wird die Wirtschaft bestehende Partnerschaften mit Schulen intensivieren und neue aufbauen.
* Die Länder werden systematische Potenzialanalysen im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“ aktiv unterstützen, um den Übergang von der Schule in Ausbildung zu erleichtern und Ausbildungsabbrüche zu reduzieren. Sie werden Maßnahmen vertiefen, die den Leistungsstand von Jugendlichen mit Migrationshintergrund anheben. Um die Berufsorientierung auszubauen und weiter zu entwickeln, werden die Länder an den Schulen aktiv für lokale Partnerschaftsnetzwerke werben und sich dafür einsetzen, dass in jeder weiterführenden Schule ein entsprechender Ansprechpartner zur Verfügung steht. Sie setzen den Beschluss „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ bis zum Ende der Paktlaufzeit um.
* Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird ihr Beratungs- und Vermittlungsangebot weiter gezielt verbessern, um Jugendliche und Betriebe durch den Arbeitgeber-Service, die Berufsberatung und die JOBBÖRSE noch passgenauer zusammen zu bringen. Neben ihrer regulären Berufsorientierung in den Schulen wird sie gemeinsam mit den Ländern die Maßnahmen der erweiterten Berufsorientierung fortführen und bietet an, die regionalen Akteure in der Berufsorientierung stärker zu koordinieren. Die Vermittlung in Ausbildung wird durch ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützt. Maßnahmen der Ausbildungsförderung werden möglichst betriebsnah gestaltet, um den Übergang benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung zu verbessern.

Positive Zwischenbilanz auf dem Ausbildungsmarkt gezogen

Ende September gab es erneut mehr unbesetzte Berufsausbildungsstellen als unversorgte Bewerber. Das starke Engagement der bisherigen Paktpartner und der Bundesagentur für Arbeit zahlt sich auch in diesem Jahr aus.
Im Berufsberatungsjahr 2009/2010 wurden insgesamt 483.500 Ausbildungsplätze gemeldet, das waren 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den betrieblichen Ausbildungsplätzen betrug der Zuwachs 4,2 Prozent. Die Zahl der gemeldeten Bewerber hat sich mit 552.200 gegenüber dem Vorjahr kaum verändert (-0,6 Prozent).

Im Ergebnis gab es Ende September noch 19.600 unbesetzte Berufsausbildungsstellen, 2.400 (+13,6 Prozent) mehr als vor einem Jahr. Ihnen standen noch 12.300 unversorgte Bewerber gegenüber. Das sind 3.400 (-21,8 Prozent) weniger als im Vorjahr. Das Angebot übersteigt damit die Nachfrage um rund 7.300.

Die Perspektive für die Nachvermittlung ist daher sehr gut, denn außer den noch unbesetzt gemeldeten Ausbildungsplätzen steht noch ein Großteil der zugesagten 40.000 Plätze für Einstiegsqualifizierungen zur Verfügung.

Das Zwischenergebnis bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen weist in die gleiche Richtung: In Industrie und Handel wurden 313.856 Ausbildungsverträge abgeschlossen, das sind 2.031 (0,7 Prozent) mehr als im Vorjahr. Im Handwerk wurden 141.551 Ausbildungsverträge abgeschlossen, das sind 101 (0,1 Prozent) mehr als im Vorjahr. Bei den Freien Berufen wurden 42.589 Verträge abgeschlossen, ein Plus von 88 (0,2 Prozent).

Die Paktverpflichtung zur Einwerbung neuer Plätze wurde mit 58.400 neuen Ausbildungsplätzen schon fast erreicht. Mit 36.200 neuen Ausbildungsbetrieben wurde diese Paktverpflichtung bereits übererfüllt. 21.000 Stellen für Einstiegsqualifizierungen sind bereits eingeworben. Das Engagement wird fortgesetzt.

Quelle: BMAS

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Mehr finanzielle Unterstützung für 361.000 Auszubildende

Bedarfssätze und Freibeträge bei Ausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld steigen

Rückwirkend zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2010 bekommen rund 361.000 junge Menschen mehr Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Ausbildungsgeld. Diese Leistungen erhalten Auszubildende, bei denen der eigene Lohn oder das Einkommen der Eltern nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Erhöhung hat ein Gesamtvolumen von 30,7 Millionen Euro.

Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung und bei Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen steigen um zwei Prozent. Die Freibeträge bei der Anrechnung von Ausbildungsvergütung oder Elterneinkommen steigen um drei Prozent. Zusätzlich werden die staatlich geförderten Beiträge zur Riester-Rente vom anzurechnenden Einkommen freigestellt.

Von den 361.000 jungen Menschen sind 125.000 in der klassischen dualen Berufsausbildung und 62.000 in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. 78.000 erhalten Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen, rund 20.000 sind Teilnehmer an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung und rund 77.000 befinden sich in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung. Die Anhebung der Leistungen folgt wie üblich der Anhebung des BAföG, also der Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die BAföG-Anhebung wurde bereits am 21. April 2010 vom Bundeskabinett beschlossen. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hatte am 15. Oktober 2010 auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Quelle: BMAS

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Arbeitsmarkt der Zukunft: Arbeitskräftebedarf und -angebot bis 2025

Neue Modellrechnungen von BIBB und IAB

Wie groß könnte künftig der Bedarf an Arbeitskräften in bestimmten Berufsfeldern sein – und wie hoch wird das Angebot voraussichtlich ausfallen? Das Bonner Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg haben jetzt gemeinsam neue Modellrechnungen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes bis zum Jahr 2025 unter dem Titel „Beruf und Qualifikation in der Zukunft“ als Buch veröffentlicht.
Mit dem Nachzeichnen der Wege zwischen erlerntem und ausgeübtem Beruf (berufliche Flexibilität) betritt die Studie methodisches Neuland. Längerfristige Berufsfeld- und Qualifikationsentwicklungen können nun differenzierter aufgezeigt werden und so frühzeitig auf Handlungsbedarf für eine größere Passgenauigkeit von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt aufmerksam machen. Die Projektionen zeigen unter anderem, in welchen Bereichen ein erheblicher Fachkräftemangel entstehen könnte und welche Qualifikationsebenen besonders von Arbeitslosigkeit bedroht sein werden.
Die jetzt vorgestellte Modellrechnung ist Teil einer langfristig angelegten Kooperation zwischen BIBB und IAB zu Berufsfeld- und Qualifikationsprojektionen.

Insbesondere bei den Fachkräften auf der mittleren Qualifikationsebene droht ein wesentlicher Engpass, da dem nahezu gleichbleibenden Bedarf an Beschäftigten bis 2025 ein zunächst bis 2015 leicht, danach aber rasanter Rückgang der Erwerbspersonen mit entsprechenden Qualifikationen gegenübersteht. Zudem scheidet ab dem Jahr 2020 eine steigende Zahl von Fachkräften aus dem Erwerbsleben aus. So könnte sich bis zum Jahr 2025 ein Mangel in einer Größenordnung von rund 1,8 Millionen Erwerbspersonen ergeben.

Bei den Erwerbstätigen ohne Berufsabschluss wird der Bedarf nach den Projektionen von BIBB und IAB bis zum Jahr 2025 zwar ebenso zurückgehen wie auch das Angebot. Dennoch wird es für diese, insgesamt kleiner werdende Gruppe zunehmend schwieriger werden, eine Beschäftigung zu finden.

„Hier sind massive Nachqualifizierungen notwendig, um einem drohenden Fachkräftemangel bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu sichern“, so Prof. Dr. Reinhold Weiß, stellvertretender Präsident und Forschungsdirektor des BIBB.

Prof. Dr. Ulrich Walwei, Vizedirektor des IAB, betont, dass die Systeme der Berufs- und Hochschulabschlüsse künftig durchlässiger werden müssen. „Bislang sind sie zu sehr gegeneinander abgeschottet. Hier gibt es noch vielfältige ungenutzte Potenziale. In Zukunft können wir es uns keinesfalls mehr erlauben, diese Potenziale zu vergeuden.“

Noch früher und nachhaltiger werden die Engpässe auf der Ebene von Berufsfeldern erkennbar. „Der sich verschärfende Mangel an ausgebildeten Fachkräften wird sich in Gesundheits- und Sozialberufen, aber auch in Rechts-, Management- und wirtschaftswissen-schaftlichen Berufen sehr früh zeigen“, so die Berufs- und Arbeitsmarktforscher und Autoren der Studie Dr. Robert Helmrich (BIBB) und Dr. Gerd Zika (IAB). „Auch in MINT-Berufen, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, wird es zu Engpässen kommen, da gerade diese Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt sehr nachgefragt sind.“

Ein Arbeitskräftemangel wird sich laut Projektion beispielsweise auch bei den Verkehrs-, Lager-, Transport-, Sicherheits- und Wachberufen sowie in der Gastronomie zeigen, wobei sich diese Berufsfelder überwiegend aus fachfremden Arbeitskräften rekrutieren.

Die Entwicklungen, die in den Modellrechnungen von BIBB und IAB ausgewiesen werden, müssen nicht zwangsläufig so eintreten, weil Unternehmen wie auch Arbeitssuchende unterschiedliche Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Die Analysen sollen aber vor allem auf die Bereiche hinweisen, in denen es aus heutiger Sicht Engpässe geben wird und wo mit Ausgleichsproblemen zu rechnen ist.

Ansprechpartner:
Dr. Robert Helmrich (BIBB), Tel.: 0228/107-1132
Dr. Gerd Zika (IAB), Tel.: 0911/179-3072

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.qube-projekt.de

Quelle: BIBB

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Ausbildungsstellenmarkt 2010: BIBB-Präsident Kremer: „Chancen für Jugendliche besser als in den vergangenen Jahren“

„Die Chancen der Jugendlichen, eine Ausbildungsstelle zu finden, sind in diesem Jahr besser als in den vergangenen Jahren. Dies trifft insbesondere auf den Osten Deutschlands zu.“ Dies erklärt Manfred Kremer, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), aus Anlass des am 1. August beginnenden neuen Ausbildungsjahrs. „Die von der Bundesagentur für Arbeit gestern veröffentlichten Daten zeigen, dass die Konjunktur wieder anzieht. Die Erholung auf dem Arbeitsmarkt sowie der demografisch bedingte Rückgang der Bewerberzahlen machen sich auch auf dem Ausbildungsstellenmarkt positiv bemerkbar.“ Allerdings gebe es, so Manfred Kremer, keinen Grund, die „Hände in den Schoß zu legen, denn auch in diesem Jahr wird es wieder Jugendliche geben, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, weil in bestimmten Regionen und Branchen Angebot und Nachfrage nicht übereinstimmen“. Darüber hinaus gelte es, Lösungen für strukturelle Probleme zu finden, zum Beispiel für die oft zu langwierigen Übergänge von der Schule in Ausbildung und Erwerbstätigkeit oder die mangelnde Ausbildungsreife von Jugendlichen.

„Der Ausbildungsstellenmarkt befindet sich im Wandel – Auszubildende werden knapp.“ Angesichts dieser Entwicklung appelliert Manfred Kremer an die Betriebe, gerade auch geringer qualifizierten Jugendlichen eine faire Chance zu geben. „Jugendliche, das zeigen unsere Untersuchungen, blühen jenseits schulischer Lernformen zum Teil auf und brennen geradezu darauf, in der betrieblichen Praxis unter professioneller Anleitung zu zeigen, was in ihnen steckt.“ Bestes Mittel, dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen, sei die eigene Ausbildung, die für die Betriebe zudem eine „lohnende Investition“ darstelle, wie BIBB-Untersuchungen gezeigt hätten. Es führe kein Weg daran vorbei, dass die Betriebe angesichts des Wandels auf dem Ausbildungsstellenmarkt ihre Rekrutierungsstrategien überdächten und sich neuen Zielgruppen unter den Jugendlichen öffneten. „Dies gilt insbesondere für die steigende Zahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.“ Hier lägen Potenziale brach, die es zu nutzen gelte.

Unterdessen setzt das BIBB die Modernisierung der dualen Berufsausbildung fort. Pünktlich zu Beginn des neuen Ausbildungsjahrs gehen elf zum Teil grundlegend überarbeitete Ausbildungsberufe neu an den Start. Damit hat das BIBB seit 1996 insgesamt 82 duale Ausbildungsberufe neu entwickelt und weitere 230 modernisiert.

Für folgende Berufe treten am 1. August neue Ausbildungsregelungen in Kraft:

* Böttcher / Böttcherin
* Büchsenmacher / Büchsenmacherin
* Feinwerkmechaniker / Feinwerkmechanikerin
* Geomatiker / Geomatikerin
* Milchtechnologe / Milchtechnologin
* Papiertechnologe / Papiertechnologin
* Pferdewirt / Pferdewirtin
* Revierjäger / Revierjägerin
* Segelmacher / Segelmacherin
* Technischer Konfektionär / Technische Konfektionärin
* Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin

Quelle: BIBB

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BIBB fördert Modellversuche: Fachkräfte für die Zukunft gewinnen – allen Jugendlichen faire Chancen eröffnen

Angesichts der künftigen demografischen Entwicklung müssen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte aktiv sein. Für die Betriebe ist es eine große Herausforderung, allen Jugendlichen eine faire Chance für eine qualifizierte Ausbildung zu bieten und den Fachkräftebedarf auf hohem Niveau zu sichern.
Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen oder schon in Ausbildung sind, unterscheiden sich z.B. in der Vorbildung, im Alter oder durch einen Migrationshintergrund, in der Ausbildungsreife sowie in spezifischen Kompetenzen und Begabungen. Die Betriebe müssen diese vielfältigen, unterschiedlichen Voraussetzungen stärker berücksichtigen und nutzen. Nur so können sie auch in Zukunft Fachkräfte gewinnen und wettbewerbsfähig bleiben. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) fördert daher aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Modellversuche zum Thema „Neue Wege in die duale Ausbildung – Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung“.

Im neuen Förderschwerpunkt sollen innovative Ansätze von Unternehmen und anderen Akteuren der beruflichen Bildung wissenschaftlich begleitet und modellhaft weiter entwickelt werden, die individuelle Förderung und soziale Orientierung verbinden.
Gefördert werden die Modellversuche in einem zweistufigen Verfahren mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Die Mitwirkung von KMU, auch in Kooperationen, wird ausdrücklich begrüßt. In den Modellversuchsskizzen ist zu berücksichtigen, dass sich Heterogenität in verschiedenen, vorstehend beispielhaft genannten biografischen Merkmalen zeigt. Hier besteht ein besonderer und differenzierter Förderbedarf.
Modellversuchsskizzen können bis zum 3. August eingereicht werden, förmliche Förderanträge sind dann in einem zweiten Schritt zu stellen.
Näheres regeln die Förderrichtlinien, die unter www.bibb.de/modellversuche sowie im Bundesanzeiger (Ausgabe 98 vom 06.07.2010) zu finden sind.
Weitere Informationen zum Thema Heterogenität unter www.agbfn.de/heterogenitaet

Quelle: BIBB

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Betriebe sehen wachsenden Bedarf bei dualen Studiengängen und Ausbildungsangeboten mit Zusatzqualifikation

Betriebe und Unternehmen sehen auch in Zukunft einen hohen Bedarf an attraktiven Ausbildungsangeboten mit Zusatzqualifikation sowie an dualen Studiengängen. Dies ist das Ergebnis einer Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) unter mehr als 400 Unternehmen im Rahmen des Projekts „AusbildungPlus“. Demnach gehen rund 63 % der befragten Betriebe von einem steigenden Bedarf an Ausbildungsangeboten mit Zusatzqualifikation im eigenen Unternehmen aus. Rund 35 % sehen ein gleichbleibendes Interesse und nur 1,5 % meinen, dass der Bedarf sinken wird. Ähnliche Zahlen ermittelte das BIBB für duale Studiengänge: Hier sehen 41 % einen steigenden Bedarf für das eigene Unternehmen, 53 % gehen für die kommenden Jahre von einem gleichbleibenden Interesse aus, rund 5 % prognostizieren einen rückläufigen Bedarf.

Wichtigste Ziele von Ausbildungsangeboten mit Zusatzqualifikation sind nach Ansicht der befragten Unternehmen die Verbesserung der sozialen Kompetenzen der Auszubildenden und deren berufliche Spezialisierung. Darüber hinaus werden auch die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen, die nicht durch die Ausbildungsordnung abgedeckt sind, sowie die Verbesserung der Allgemeinbildung genannt. Darunter ist insbesondere die Erlangung höherer Schulabschlüsse wie Fachabitur oder Abitur zu verstehen. Lücken im Angebot der Zusatzqualifikationen sieht mehr als die Hälfte der befragten Betriebe. Rund ein Drittel verweist auf regional bedingte Defizite; rund ein Viertel wünscht sich inhaltliche Veränderungen wie beispielsweise berufsspezifische Kurse zur Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen oder zur Verbesserung der Sozialkompetenzen.

Die bedeutendsten Aspekte für die Qualität dualer Studiengänge sind nach Meinung der befragten Betriebe die Verzahnung von Ausbildungs- und Studieninhalten, die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Betrieb sowie die Qualifizierung des betrieblichen Ausbildungspersonals. Mehr als die Hälfte schätzt die Berücksichtigung der Praxisphasen, die lernortübergreifende Betreuung der Studierenden sowie die enge Abstimmung der beteiligten Gremien zwischen den Lernorten als „sehr wichtig“ beziehungsweise „eher wichtig“ ein. Lücken im Angebot der dualen Studiengänge erkennt eine Mehrheit der befragten Betriebe nicht. Knapp 30 % sind aber der Meinung, dass es regionale Defizite gibt. Rund 15 % sehen darüber hinaus inhaltliche Lücken – zum Beispiel bei den naturwissenschaftlichen Studiengängen.

„AusbildungPlus“ ist ein Projekt des Bundesinstituts für Berufsbildung und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Herzstück ist eine Datenbank mit zahlreichen Ausbildungs- und Studienangeboten. Diese enthält zurzeit mehr als 2.300 Ausbildungsangebote mit Zusatzqualifikationen und mehr als 800 duale Studiengänge. Bei der jährlichen Umfrage des BIBB wurden Betriebe befragt, die in der Datenbank von „AusbildungPlus“ Ausbildungen mit Zusatzqualifikationen anbieten und/oder sich an dualen Studiengängen beteiligen.

Weitere Informationen unter http://www.ausbildungplus.de

Quelle: BIBB

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Frauen in Fernsehserien sind Vorbilder bei der Berufswahl

Schavan: „.Wir brauchen mehr Ingenieurinnen, Forscherinnen, Naturwissenschaftlerinnen.“

Für die Berufswahl von jungen Frauen spielen Unterhaltungsserien im Fernsehen eine entscheidende Rolle. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die am Montag auf der internationalen Konferenz „MINT und Chancengleichheit in fiktionalen Formaten“ in Berlin vorgestellt wird.

Für die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Umfrage wurden 2457 Jugendliche verschiedener Bildungszweige ein bis zwei Jahre vor dem Schulabschluss gefragt, welche Faktoren bei ihrer Berufswahl eine Rolle gespielt haben. Knapp zwei Drittel der Mädchen gaben an, gelegentlich bis sehr häufig Interessantes über Berufe durch Serien erfahren zu haben und mehr als die Hälfte durch Spielfilme. 23 Prozent der Befragten sind durch Filme und Serien sogar auf ihren späteren Wunschberuf aufmerksam geworden – deutlich mehr als durch Unterricht in der Schule (13 Prozent), die Berufsberatung (17 Prozent) oder durch Infosendungen (20 Prozent).

Frauen sind in vielen fiktionalen Formaten zwar inzwischen selbstverständlich berufstätig. Sie werden aber nur selten über ihre Berufsrolle definiert: Bei 56 Prozent der männlichen, aber nur bei 40 Prozent der weiblichen Haupt- und Nebenrollen steht der Beruf im Zentrum des Handelns. Und: Nur 0,7 Prozent aller Protagonistinnen arbeiten in Forschung und Naturwissenschaft und sogar nur 0,5 Prozent in einem technischen Beruf. In amerikanischen Serienformaten dagegen werden Frauen in MINT – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik – Berufen in Szene gesetzt.

Auch im wirklichen Leben sind Frauen in diesen Berufen in Deutschland nach wie vor unter repräsentiert: Nur jeder fünfte Hochschulabschluss in Ingenieurwissenschaften wird von einer Frau erworben, bei Mathematik und Informatik ist es jeder dritte. „Für mich ist das ein sehr wichtiges Thema“, betonte Bundesministerin Annette Schavan im Vorfeld der Konferenz. „Ich möchte Frauen darin bestärken, sich für Berufe zu entscheiden, die vermeintlich männertypisch sind.“ Das BMBF fördert deshalb unter anderem den „Girls Day“ und das „Haus der kleinen Forscher“, eine Initiative, mit denen Mädchen und Jungen früh mit Technik und Naturwissenschaften in Kontakt kommen. „Gerade im MINT-Bereich wird der Fachkräftemangel zum Problem“, so Schavan weiter. „Deshalb meine Botschaft an alle Mädchen und jungen Frauen: Wir brauchen mehr Ingenieurinnen, Forscherinnen, Naturwissenschaftlerinnen.“

Quelle: BMBF

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Mit Bildungsketten bis zum Abschluss kommen

Schavan: „Wir können es uns nicht leisten, auch nur einen einzigen Jugendlichen ohne Ausbildung zurückzulassen.“

Heute fällt der Startschuss für die Initiative „Bildungsketten bis zum Abschluss“, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit 362 Millionen Euro fördert. Die Initiative hat das Ziel, Schulabbrüche deutlich zu verringern, die Übergänge von der Schule in die Ausbildung und später ins Berufsleben zu verbessern und dadurch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie wird bundesweit an 1000 Hauptschulen durchgeführt. Die wichtigsten Maßnahmen sind dabei Potenzialanalysen von allen Schülern ab der 7. Klasse, der mehrjährige Einsatz von Bildungslotsen bei abschlussgefährdeten Schülern, die individuelle Förderpläne erhalten, und eine frühzeitige, praxisorientierte Berufsorientierung während der Schulzeit.

Heute werden die Stellen für die ersten 500 Bildungslotsen ausgeschrieben. Bewerben können sich insbesondere Bildungsträger, die die Bildungslotsen mehrjährig einstellen. Dabei kommen insbesondere Meister aller Berufsrichtungen und Sozialpädagogen mit Berufserfahrung in Betracht. Die ersten Bildungslotsen sollen ihre Arbeit bis Dezember dieses Jahres aufnehmen. Die 1000 Schulen, an denen die sie eingesetzt werden, wurden von den Ländern nach einem einheitlichen Kriterienkatalog des BMBF bestimmt. Die Zahl der Bildungslotsen wird bis 2013 auf 1000 aufgestockt. Sie wird um bis zu 1000 ehrenamtliche Bildungslotsen ergänzt, die der Senior Expert Service in Ausweitung seiner bisherigen Kooperation mit dem BMBF bereit stellen will.

„Wir können es uns nicht leisten, auch nur einen einzigen Jugendlichen ohne Ausbildung zurückzulassen“, sagte Bundesministerin Annette Schavan zum Start der Initiative. „schon alleine wegen des drohenden Fachkräftemangels nicht.“ Schavan: „Wir werden die Idee der Bildungsketten auch im neuen Ausbildungspakt verankern und gemeinsam mit der Wirtschaft an der weiteren Verbesserung des Übergangs von der Schule in die duale Ausbildung vereinbaren. Das ist besonders für Schüler mit erhöhtem Förderbedarf sehr wichtig.“

Quelle: BMBF

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Ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern!

Aufruf der Partner des Ausbildungspaktes zum Tag des Ausbildungsplatzes 2010

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, des Bundesverbandes der Freien Berufe, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

Die Ausbildungssituation 2009 konnte sich trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage sehen lassen. Auch für das laufende Ausbildungsjahr stellt sich die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt trotz nach wie vor wirtschaftlich schwieriger Situation gut dar: rechnerisch sind die Zahl der Ausbildungsstellen und die Bewerberzahl annähernd ausgeglichen. Die Unternehmen haben mit ihrem großen Ausbildungsengagement gezeigt, wie wichtig es ihnen auch in der Krise ist, mittelfristig den Fachkräftenachwuchs zu sichern.

Dabei haben sie in einzelnen Regionen bzw. Ausbildungsberufen die Erfahrung gemacht, nicht in hinreichendem Maße geeignete Bewerber für ihre Ausbildungsplätze zu finden. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken, denn die Zahl der Schulabgänger geht demografiebedingt weiter zurück. Dennoch gibt es nach wie vor junge Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Partner des Ausbildungspaktes appellieren daher an die Unternehmen, ihr Engagement in der dualen Ausbildung aufrechtzuerhalten und auch 2010 möglichst viele Ausbildungsplätze bereit zu stellen.

Wir bekräftigen als Paktpartner unser gemeinsames Ziel, auch 2010 allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung oder Qualifizierung zu machen. Daher unterstützen die Paktpartner auch in diesem Jahr den „Tag des Ausbildungsplatzes“ der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften am 11. Mai 2010.

Wir appellieren an Unternehmen, Freiberufler und Behörden: Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Fachkräftenachwuchs! Schaffen Sie Ausbildungsplätze! Bilden Sie möglichst über den eigenen Bedarf hinaus aus und melden Sie Ihre Ausbildungsplätze den Agenturen für Arbeit und den Lehrstellenbörsen der Kammern und Verbände. Geben Sie verstärkt auch Jugendlichen mit schwierigen Voraussetzungen eine Chance. Wenn Sie einen benachteiligten Jugendlichen ausbilden, können Sie dabei mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) unterstützt werden.

Arbeitsagenturen, Kammern und Verbände informieren und beraten Sie bei allen Fragen rund um die Ausbildung. Geben Sie Bewerbern möglichst frühzeitig Klarheit über den Stand ihrer Bewerbung. So sichern Sie sich die Jugendlichen, die am besten zu Ihnen passen, und Jugendliche wissen, ob sie ihren Bewerbungsprozess fortsetzen müssen.

Unser Appell richtet sich auch an die Jugendlichen: Bewerben Sie sich rechtzeitig und intensiv! Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist es hilfreich, das breite Spektrum der Berufe und nicht nur einen Wunschberuf im Blick zu haben. Oft lohnt sich auch ein Blick in eine andere als die unmittelbare Heimatregion. Bei der Suche unterstützen Sie die Agenturen für Arbeit, die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Kammern und Verbände.

Wir appellieren zudem an Sie, nicht durch Mehrfachzusagen an Betriebe Ausbildungsplätze zu blockieren. Dies ist ein Gebot der Fairness gegenüber den Jugendlichen, die noch einen Ausbildungsplatz suchen.

Quelle: BMAS

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Daten – Fakten – Analysen: BIBB legt „Datenreport 2010“ zur Entwicklung der beruflichen Bildung vor

Wie haben sich Nachfrage und Angebot auf dem Ausbildungsstellenmarkt in den letzten Jahren entwickelt? Was ist für 2010 zu erwarten? Welche Faktoren sind entscheidend, ob Jugendliche einen Ausbildungsplatz erhalten oder nicht? Antworten auf diese und viele weitere Fragen zur beruflichen Bildung liefert der aktuelle Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Als Ergänzung zum „Berufsbildungsbericht 2010“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der heute vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist, liefert das Standardwerk des BIBB umfassende Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung in Deutschland.

Schwerpunktthema der diesjährigen Ausgabe sind die Übergänge an der sogenannten „Zweiten Schwelle“, also von der Berufsausbildung in die Beschäftigung. Die aktuellen BIBB-Analysen zeigen, dass für einen reibungslosen Übergang in eine vollwertige Beschäftigung insbesondere der Schulabschluss und der gewählte Ausbildungsbereich entscheidend sind (vgl. BIBB-Pressemitteilung Nr. 16/2010 vom 22. April).
Zentrale Indikatoren und Entwicklungen im Zeitverlauf sind Gegenstand der Kapitel zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Dabei wurden im Vergleich zur Vorjahresausgabe insbesondere die Analysen zur beruflichen Weiterbildung ausgeweitet. Neu aufgenommen wurde auch ein umfassender Überblick über die Programme und Aktivitäten von Bund und Ländern zur Förderung der beruflichen Ausbildung. Darüber hinaus wurde die indikatorengestützte Berichterstattung des Datenreports unter Bezug auf internationale Indikatoren und Benchmarks (Maßstäbe) erweitert. Ein ebenfalls neu erstelltes Glossar rundet die diesjährige Ausgabe ab.
Der Datenreport wird seit 2009 vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben. Er ergänzt den politisch ausgerichteten Berufsbildungsbericht der Bundesregierung um einen indikatorengestützten Datenteil. Auf rund 450 Seiten und in mehr als 250 Schaubildern und Tabellen werden aktuelle Daten und Fakten zur Entwicklung der beruflichen Bildung in Deutschland dargestellt.
Eine Vorabversion des Datenreports kann im Internetangebot des BIBB in einem pdf-Format unter www.bibb.de/datenreport kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch einen Link zum „Berufsbildungsbericht 2010“ der Bundesregierung.

Quelle: BiBB

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Von der Ausbildung in den Job: Schulabschluss und Ausbildungsbereich sind wichtigste Einflussfaktoren

Ein reibungsloser Übergang von der beruflichen Ausbildung in die Erwerbstätigkeit ist eine entscheidende Voraussetzung für erfolgreiche Berufsverläufe. Eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auf Basis von Mikrozensusdaten zeigt, dass besonders der erreichte Schulabschluss, aber auch der Ausbildungsbereich die Chance auf vollwertige Beschäftigung erhöht. So sinkt mit höherwertigem Schulabschluss insbesondere der Anteil der Erwerbslosen (18,5 % bei Hauptschulabschluss, 12,3 % bei mittlerer Reife und 7,5 % bei Abitur). Allerdings variieren die Übergänge auch je nach Ausbildungsbereich: In den Berufsfeldern „Elektroberufe“, „Industrie-, Werkzeugmechaniker/-innen“, „Bank-, Versicherungsfachleute“ und „Gesundheitsberufe ohne Approbation“ ist die Chance auf vollwertige Beschäftigung nahezu unabhängig vom erreichten Schulabschluss. Der Anteil vollwertig Beschäftigter ist hier bei allen Schulabgängern überdurchschnittlich hoch.

Insgesamt liegt der Anteil vollwertiger Beschäftigung in den ersten sechs Jahren nach erfolgreichem Abschluss einer dualen Berufsausbildung bei durchschnittlich 60,8 %. 26,2 % befinden sich in einem prekären Beschäftigungsverhältnis, knapp 13 % sind erwerbslos. Als prekär gilt dabei ein Arbeitsverhältnis, wenn die Beschäftigung nicht dauerhaft die Existenz sichert, es sich also um einen befristeten Vertrag handelt oder das Einkommen unter zwei Dritteln des Durchschnittseinkommens des Absolventenjahrgangs liegt. Der jeweilige Anteil an der vollwertigen Beschäftigung steigt dabei deutlich mit der Höhe des Schulabschlusses (Hauptschulabschluss: 55,1 %, mittlere Reife: 60,9 %, Abitur: 68,2 %).

Anders als in den oben genannten Ausbildungsbereichen liegt dagegen in den Berufsfeldern „Bauberufe“, „Holz-, Kunststoffbe- und -verarbeitung“, „Land-, Tier-, Forstwirtschaft, Gartenbau“ und „Berufe in der Körperpflege“ sowie mit Einschränkungen auch bei „Köchen und Köchinnen“ der Anteil der Erwerbslosen immer höher und der Anteil der vollwertig Beschäftigten immer niedriger als der jeweilige Gesamtanteil.

In allen anderen Ausbildungsbereichen ist der erreichte Schulabschluss im Wesentlichen für den beruflichen Status entscheidend, und fast überall gilt: Je höher der allgemeine Schulabschluss, desto höher der Anteil an vollwertiger Beschäftigung und desto geringer der Anteil an den Erwerbslosen unter den dual Ausgebildeten.

Das BIBB stützt seine Analyse auf Mikrozensusdaten des Statistischen Bundesamtes aus den Jahren 2005 bis 2007. Betrachtet werden Erwerbspersonen, die als höchsten beruflichen Abschluss eine duale Ausbildung aufweisen.

Eine Kurzdarstellung der Analyse finden Sie als kostenlosen Download in der aktuellen Ausgabe 2/2010 der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis“ (BWP) unter dem Titel „Chancen auf vollwertige Beschäftigung nach Abschluss einer dualen Ausbildung“ im Internetangebot des BIBB unter http://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/bwp/show/id/6199

Weitere Informationen und Daten enthält zudem die vorläufige Fassung des BIBB-Datenreports 2010, die voraussichtlich ab Ende April über www.bibb.de/datenreport verfügbar sein wird.

Ansprechpartner im BIBB:
Dr. Günter Walden, Tel. 0228/107-1317; E-Mail: walden@bibb.de

Quelle: BiBB

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Rachel: „Raum für Bildungsaufstieg nimmt zu“

Mehr Studierende aus bildungsfernen Schichten an Hochschulen / 19. Sozialerhebung zur Situation der Studierenden

Aus welchen sozialen Schichten kommen die Studierenden in Deutschland und wie finanzieren sie ihr Studium? Diese und andere Fragen beantwortet für das Jahr 2009 die 19. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Studierenden.

„Nach kontinuierlichem Rückgang bis 2006 ist der Anteil der Studierenden aus bildungsfernen Elternhäusern nun erstmals gestiegen. Der Raum für Bildungsaufstieg nimmt damit zu. Gleichwohl müssen wir weiterhin daran arbeiten, Chancengerechtigkeit bei der Bildungsbeteiligung zu erreichen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Thomas Rachel am Freitag in Berlin. „Der Bildungsstand der Eltern darf keine Rolle für den Bildungsaufstieg spielen.“

„Die Ergebnisse zeigen, dass junge Menschen aus bildungsfernen Schichten zunehmend den Weg an die Hochschule wählen“, sagte Rachel. Er bezog sich dabei auf die Zahl der Studierenden aus „mittleren“ bzw. „niedrigen Schichten“, die 2009 gegenüber 2006 um drei Prozentpunkte auf 41 Prozent angestiegen ist.

Eine weitere Erkenntnis der Erhebung ist, dass Studiengebühren keinen spürbaren Einfluss auf die Studienortwahl haben. Die Studierenden orientieren sich vielmehr an attraktiven Studienangeboten. „Eine so genannte Gebührenflucht findet nicht statt“, betonte Rachel. „Die Studie stellt fest, dass diejenigen Studierenden, die in einem der gebührenpflichtigen Länder ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, genauso häufig zum Studium in einem dieser Länder verbleiben wie vor Einführung von Studiengebühren.“

Die wichtigsten Ergebnisse der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks können fünf übergreifenden Themenbereichen zugeordnet werden:

– Studierende und Hochschulentwicklung
– Chancenstrukturen und Beteiligung an Hochschulbildung
– Studienfinanzierung und wirtschaftliche Situation der Studierenden
– Die Zeitstruktur des studentischen Alltags – Studium und Erwerbstätigkeit
– Soziale Infrastruktur für Studierende

Alle Daten der 19. Sozialerhebung sind unter www.sozialerhebung.de veröffentlicht. Die Erhebung wurde im Sommersemester 2009 durchgeführt, 16.370 Studierende an 210 Hochschulen haben sich beteiligt.

Quelle: BMBF

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„Wir werden Ausbildungshemmnisse überwinden“

Ministerin Schavan und Staatsministerin Böhmer starten Ausbildungs-Initiative für junge Migranten / Beginn einer neuen Medienkampagne

„Arbeit bedeutet nicht nur ein geregeltes Einkommen. Genauso wichtig sind die damit verbundene gesellschaftliche Anerkennung und die Teilhabe an der Gesellschaft. Gerade für Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte ist die berufliche Ausbildung ein zentraler Schlüssel für eine dauerhafte Integration. Deshalb müssen wir für diese Gruppe vorhandene Zugangsbarrieren abbauen und deren Ausbildungsbeteiligung deutlich erhöhen“, sagte am Dienstag in Berlin Bundesbildungsministerin Annette Schavan anlässlich eines Treffens mit deutschen und ausländischen Wirtschaftsverbänden sowie mit der Staatsministerin für Integration Maria Böhmer. Die Teilnehmer des Treffens bilden zusammen die Initiative „Aktiv für Ausbildungsplätze“.

Ziel der Initiative ist es, die wachsende Wirtschaftskraft von Betrieben mit Inhabern mit Zuwanderungsgeschichte verstärkt zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze zu nutzen. Denn derzeit gibt es in Deutschland zwar rund 580.000 Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund, aber die Beteiligung an der betrieblichen Ausbildung in diesen Unternehmen liegt mit 14 Prozent deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 25 Prozent. Um dies zu ändern, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nun in 34 Städten Ausbilderseminare für Fachkräfte sowie für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund. Bis Ende 2010 sollen nach erfolgreicher Teilnahme an der Qualifizierung 1.000 zusätzliche Ausbilderinnen und Ausbilder mit Migrationshintergrund das von den Kammern ausgestellte Zertifikat der Ausbildereignung in der Hand halten. Das BMBF finanziert die Kurse mit rund 900.000 Euro. „Mit einer eigenen Ausbildung können die Unternehmen den eigenen Fachkräftenachwuchs sicherstellen und einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen“, sagte Schavan.

„Junge Migranten sind die Fachkräfte von morgen. Das ist eine zentrale Botschaft der Initiative“, betonte Staatsministerin Maria Böhmer. „Schon jetzt bleiben viele Ausbildungsplätze unbesetzt, weil es zu wenige Bewerber gibt. Viele Unternehmen setzen deshalb bereits verstärkt auf die Ausbildung von Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Dabei profitieren die Betriebe von der Mehrsprachigkeit und den kulturellen Erfahrungen vieler Migranten. Vielfalt ist eine Chance! Um noch mehr Betriebe davon überzeugen zu können, führen wir diese Offensive für eine bessere Bildung der Jugendlichen mit ausländischen Wurzeln weiter.“

Ein weiterer Baustein der Initiative ist die neue Medienkampagne „Mittendrin und unsichtbar! Migrantinnen und Migranten in der beruflichen Bildung“. Die Medienkampagne zur beruflichen Bildung von Migrantinnen und Migranten umfasst u. a. einen Nachwuchswettbewerb für Journalisten, eine Medienkonferenz für ausländische Print- und TV-Medien, die Redaktionen in Deutschland haben, sowie eine bundesweite Fachtagung zum Thema „Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund“ und mehrsprachige Publikationen und Fachglossare zur beruflichen Bildung. Das BMBF finanziert die Medienkampagne mit rund 500.000 Euro.

„Die deutsche Wirtschaft wird schon aus demografischen Gründen bald auf jeden jungen Menschen angewiesen sein. Wir werden dies als Chance ergreifen, endlich auch die bislang unterdurchschnittliche Ausbildungsbeteiligung von jungen Menschen sowie von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund zu erhöhen“, sagte Schavan. Während sich deutsche Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren zu 57,6 Prozent an der dualen Ausbildung beteiligen, sind dies bei den ausländischen Jugendlichen nur 23,9 Prozent.

Die Koordinierungsstelle Ausbildung in ausländischen Unternehmen (KAUSA), ein Programmbereich des BMBF-Programms JOBSTARTER, übernimmt die Umsetzung der Maßnahmen. Weitere Informationen sowie Lehrgangsorte und Kontakte der Vorbereitungskurse finden Sie unter www.kausa.de

Quelle: BMBF

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„Au revoir“ und „Alles Gute“ – Erster Frankreichaustausch von Auszubildenden in Bonner Behörden erfolgreich beendet

Was für viele Schülerinnen und Schüler selbstverständlich ist, sollte auch fester Bestandteil der Berufsausbildung werden: durch Auslandsaufenthalte Kompetenzen zu erwerben und Erfahrungen zu sammeln. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher den ersten derartigen Austausch für Auszubildende verschiedener Bonner Institutionen initiiert und nun die 13 französischen Jugendlichen verabschiedet, die vom 8. bis 26. März in Bonn gearbeitet haben. „Derartige internationale Erfahrungen haben für das Berufsleben einen hohen Wert. Grenzüberschreitende Mobilität spielt im zusammenwachsenden Europa eine immer größere Rolle. Wenn man Jugendlichen die Möglichkeit gibt, Mobilität zu erfahren, entwickeln sie nicht nur ihre interkulturellen und beruflichen Kompetenzen weiter, sondern verbessern auch ihre Chancen im Beruf und am Arbeitsmarkt“, würdigte BIBB-Präsident Manfred Kremer die Bereitschaft der insgesamt 26 jungen Leute zum Blick über den Tellerrand beim Abschluss dieses „Pilot-Projektes“ in Anwesenheit von Angelica Maria Kappel, Bonner Bürgermeisterin, Jean-Marie Haas, Leiter der Partnerschule aus Forbach in Lothringen sowie Vertretern der beteiligten deutschen und französischen Institutionen.

Vom 14. September bis 2. Oktober 2009 absolvierten erstmals 13 Auszubildende aus Bonn im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziell geförderten Projekts des Deutsch-Französischen Sekretariats für den Austausch in der beruflichen Bildung (DFS) für drei Wochen kaufmännische Praktika in Partnerinstituten im französischen Forbach. Die französischen Jugendlichen arbeiteten und lernten nun mit ihren „Tandem“-Partnerinnen und -Partnern in den beteiligten Bonner Institutionen (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Eisenbahnbundesamt und BIBB). Der Auslandsaufenthalt der Jugendlichen wird durch den europäischen Bildungspass „europass Mobilität“ bescheinigt. In diesem Zertifikat, das die Europäische Kommission 2005 geschaffen hat, werden erworbene Qualifikationen und Kompetenzen festgehalten und europaweit anerkannt.

Weitere Informationen unter www.bibb.de/de/52596.htm sowie www.europass-info.de
Pressefotos nach der Veranstaltung unter www.bibb.de/pressefotos

Ansprechpartner im BIBB: Hans-Joachim Kissling, Tel.: 0228/107-2002,
E-Mail: kissling@bibb.de

Quelle: BiBB

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Volle Kraft „foraus.de“: Neuer Auftritt des BIBB-Internetforums für Ausbilderinnen und Ausbilder in der Berufsbildung

Mit über 10.000 Mitgliedern ist es die größte Ausbildercommunity Deutschlands in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: das Internetportal „Forum für Ausbilder/-innen“ www.foraus.de des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Nach der jetzt abgeschlossenen kompletten Überarbeitung stehen Ausbilderinnen und Ausbildern vielfältige neue Möglichkeiten für Diskussionen, Recherche und Erfahrungsaustausch zur Verfügung. Zu den innovativen – und kostenlosen – Angeboten gehören unter anderem moderierte Online-Seminare im „virtuellen Klassenzimmer“, ein direkter Zugang zu Weiterbildungsdatenbanken, ein elektronisches Nachrichten-Abonnement, neue Schwerpunktthemen, umfassende Service-Angebote und das neue Themenforum „QualifizierungDigital“ (www.qualifizierungdigital.de).

Mit einem frischen und übersichtlicheren Erscheinungsbild ordnet sich www.foraus.de nun in die große Familie der mehr als 30 BIBB-Internet-Portale mit Angeboten für die berufliche Aus- und Weiterbildung ein. Das seit zehn Jahren bestehende Forum verzeichnet kontinuierlich steigende Mitglieder- und Zugriffszahlen. Es richtet sich in erster Linie an haupt- und nebenberufliche Akteure der Berufsbildung im Bereich der betrieblichen sowie über- und außerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung.

Foraus.de steht für

* Lernen – Bereitstellung von Online-Lernmodulen
* Informieren – Verbreitung aktueller Informationen rund um die Berufsbildung und die Tätigkeiten in der Ausbildung
* Kommunizieren – Erfahrungsaustausch mit Expertinnen und Experten in der Berufsausbildung

Nutzer und Nutzerinnen haben von der Startseite aus einen direkten Zugang zu Weiterbildungsdatenbanken und neuen Informationsangeboten. Lernbausteine können in ein neues, benutzerfreundliches Format, sogenannte Flipbooks, übertragen und wie eine Zeitschrift am Bildschirm durchblättert werden. Aktuelle Links und Hinweise zu ausbildungsrelevanten Dokumenten, Gesetzestexten, Quellen, Förderprogrammen und Publikationen helfen weiter; im „AF-Shop“ können Publikationen zur Ausbildungsförderung bestellt werden.

Weitere Informationen unter www.foraus.de
Ansprechpartner im BIBB: Michael Härtel, Tel.: 0228/107-1013; E-Mail: haertel@bibb.de

Quelle: BiBB

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Berufsbildungsbericht 2010: BIBB-Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Frühjahrstagung am 11. März in Bonn den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegten Entwurf des Berufsbildungsberichts 2010 beraten und mehrheitlich – gegen die Stimmen der Beauftragten der Arbeitgeber – eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Berichts beschlossen. Darüber hinaus brachten die Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder jeweils eigene Stellungnahmen ein.

Der Berufsbildungsbericht wird im April nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett vom Bundesbildungsministerium veröffentlicht. Gegenstand der Beratungen im Hauptausschuss war der vom BMBF zu verantwortende politische Teil des Berufsbildungsberichts, zu dem das BIBB-Gremium nun Stellung bezog. Ergänzt wird dieser politische Teil durch einen „Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2010. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung“, den das BIBB in eigener Verantwortung herausgibt und der ebenfalls im kommenden Monat erscheinen wird. Die 2009 erstmals umgesetzte Aufteilung des Berufsbildungsberichts in einen politischen und einen eigenständigen indikatorengestützten Daten-Teil soll die Les- und Nutzbarkeit beider Berichte erhöhen.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts.

Die mehrheitlich beschlossene gemeinsame Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses zum Entwurf des Berufsbildungsberichts 2010 sowie die jeweiligen Voten der Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im Wortlaut
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pm_7_2010_stellungnahme_ha.pdf

Quelle: BiBB

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Ausbildungsverträge 2009: Wenige Berufe dominieren

349 duale Ausbildungsberufe gibt es zurzeit – von A wie Änderungsschneider/-in bis Z wie Zweiradmechaniker/-in, doch konzentrieren sich seit Jahren die Ausbildungsverhältnisse auf nur wenige Berufe. Dieser Trend hat sich auch 2009 weiter fortgesetzt: Drei Viertel aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (insgesamt 566.004) entfallen auf nur 44 Berufe, was einem Anteil von nur rund 12 % des gesamten Spektrums entspricht. Bei den jungen Frauen ist die Konzentration auf wenige Berufe besonders stark ausgeprägt. Dies ergibt eine Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2009 – veröffentlicht in der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“ (Heft 1/2010).

Kfz-Mechatroniker bei männlichen Auszubildenden auf Platz 1

Betrachtet man die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei den jungen Männern, so zeigt sich ein Bild, das der Gesamtverteilung ähnelt: 25 % aller Abschlüsse entfallen auf sieben Berufe; drei Viertel auf 42 Berufe. Dabei wählen männliche Auszubildende überwiegend die gewerblichen Berufe des Handwerks. Rund zwei Drittel aller Neuabschlüsse entfallen bei ihnen auf sogenannte Fertigungsberufe, ein Drittel auf Dienstleistungsberufe. „Spitzenreiter“ ist der Kfz-Mechatroniker (mit 17.597 Neuabschlüssen), gefolgt vom Einzelhandelskaufmann (13.524), dem Industriemechaniker (13.136) und dem Koch (11.724). Bemerkenswert ist, dass in den „Top 25“ bei den männlichen Auszubildenden 13 Berufe zu finden sind, die zu mehr als 90 % nur von jungen Männern besetzt werden. Zwölf dieser 13 Berufe stammen aus dem Fertigungsbereich.

Bei weiblichen Auszubildenden dominiert der Dienstleistungssektor

Bei den jungen Frauen stellt sich die Konzentration noch wesentlich ausgeprägter dar: Ein Viertel aller neuen Ausbildungsverträge entfällt auf nur vier Berufe, drei Viertel aller Abschlüsse auf lediglich 23 Berufe. „Spitzenreiter“ bei den weiblichen Auszubildenden ist die Einzelhandelskauffrau (mit 17.733 Neuabschlüssen), gefolgt von der Verkäuferin (16.989), der Bürokauffrau (15.345) und der Medizinischen Fachangestellten (14.121).

95 % aller Neuabschlüsse innerhalb der „Top 25“-Berufe bei jungen Frauen kommen aus dem Dienstleistungssektor. Anders ausgedrückt: Unter den 25 von weiblichen Auszubildenden am stärksten besetzten Berufen sind allein 21 Dienstleistungsberufe. Lediglich ein Beruf taucht in der „Hitliste“ der jungen Frauen auf, der stärker technische Ausbildungsinhalte aufweist: die Mediengestalterin Digital und Print – auf dem 21. Platz. In den technischen Berufen sind junge Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“ unter www.bwp-zeitschrift.de
Dort steht Ihnen ein Artikel mit den beiden Übersichten – unterschieden nach männlichen und weiblichen Auszubildenden – der am stärksten besetzten 25 Berufe (Neuabschlüsse 2009) zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Zur Bedeutung des Ansehens eines Berufes als Auswahlkriterium für Jugendliche siehe auch www.bibb.de/bwp/image

Übersicht aller Ausbildungsberufe unter www.bibb.de/berufe

Quelle: BiBB

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Braun: „Gute Karriereberatung für akademischen Nachwuchs“

Parlamentarischer Staatssekretär verleiht auf Berliner Tagung erstmals den KISSWIN-Preis 2010 „Beste Doktormutter, bester Doktorvater“

Im Rahmen der Tagung „Lust auf wissenschaftliche Karriere in Deutschland! Wege, Förderungen und Netzwerke im Überblick“ im BCC, Berlin, wurde am Donnerstag die Weiterentwicklung des Kommunikations- und Informationssystems „Wissenschaftlicher Nachwuchs“, kurz: KISSWIN, vorgestellt und erstmals der KISSWIN-Preis 2010 „Beste Doktormutter, bester Doktorvater“ verliehen.

Zur Eröffnung der Tagung erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Dr. Helge Braun: „Mit dem erweiterten Internetportal und dem Beratungsservice steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem sich alle Interessierten im In- und Ausland schnell und problemlos über die attraktiven Karrierewege und das umfangreiche Förderspektrum in Deutschland umfassend informieren können.“

Dr. Braun machte in seiner Rede auf die vielfältigen Maßnahmen der Nachwuchsförderung durch die Bundesregierung aufmerksam. Er verwies exemplarisch auf die deutliche Erhöhung der Mittel für die Begabtenförderung sowie die Einrichtung von Graduiertenschulen im Rahmen der Exzellenzinitiative. Mit den Alexander von Humboldt-Professuren könnten darüber hinaus starke Forschungsteams mit exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aufgebaut und dauerhafte Strukturen an den Universitäten geschaffen werden.

Als beste Doktormutter Deutschlandlands 2010 wurde Frau Prof. Simone Winko, Fachbereich für deutsche Philologie an der Georg-August-Universität Göttingen, ausgezeichnet. Frau Prof. Winko erhielt zur Unterstützung ihrer professionellen Karriereberatung ein Preisgeld von 5.000 Euro, das wiederum für die Doktoranden ihres Fachbereichs eingesetzt werden soll. Den 2. Platz erhielt Prof. Dr. Malte Brettel vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften für Ingenieure und Naturwissenschaftler an der RWTH Aachen mit einem Preisgeld von 3.000 Euro. Mit dem 3. Platz und einem Preisgeld von 2.000 Euro wurde Prof. Dr. Ing. Michael Wegener vom Institut für Raumplanung an der Universität Dortmund ausgezeichnet.

KISSWIN, das vom Zentrum für Lern- und Wissensmanagement und dem Lehrstuhl für Informationsmanagement im Maschinenbau (ZLW/IMA) der RWTH Aachen betrieben wird, ist die zentrale und unabhängige Anlaufstelle für angehende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. KISSWIN bietet dazu neben einem Internetportal einen Mail- und Telefonservice, der junge Forscher individuell berät und Fragen rund um Karriere und Förderung in der deutschen Forschungslandschaft beantwortet.

Das BMBF fördert das Projekt KISSWIN in seiner Startphase bis Ende Oktober 2010 mit insgesamt 2,6 Millionen Euro.

Weitere Informationen unter www.kisswin.de

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Ausbildungspakt wirkt

Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist besser, als man angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise erwarten konnte. So kann auch für 2009 eine positive Bilanz der gemeinsamen Paktbemühungen gezogen werden: Die Paktzusagen wurden trotz schwierigster wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erneut erfüllt – dank des großen Engagements der ausbildenden Unternehmen, der Paktpartner und der Bundesagentur für Arbeit:

* Jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen konnte ein Angebot auf Ausbildung oder Qualifizierung gemacht werden.
* 72.600 neue Ausbildungsplätze wurden von Kammern und Verbänden einge­worben.
* 46.300 Betriebe konnten erstmalig für Ausbildung gewonnen werden.
* Für die Einstiegsqualifizierungen (EQ) stellten Betriebe 32.360 Plätze zur Verfügung.
* Die Ausbildungsquote der Bundesverwaltung lag 2009 mit 7,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über der im Pakt gegebenen Zusage von 7 Prozent.
* Bund und neue Länder haben das Bund-Länder-Ausbildungsprogramm Ost im Jahr 2009 mit 5.000 Plätzen fortgeführt.
* Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2009 41.000 Eintritte in außerbetriebliche Ausbildung gefördert.

Die Wirtschaftskrise hat sich mit dem stärksten Rückgang des Bruttoinlandprodukts (5 Prozent) in der Nachkriegszeit auch auf dem Ausbildungsmarkt ausgewirkt: So ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 8,2 Prozent bzw. 50.340 auf 566.004 zurückgegangen. Neben der wirtschaftlichen Situation ist dafür auch der demografiebedingte Rückgang der Schulabgängerzahlen (4 Prozent) verantwortlich. Dieser Rückgang hat sich ebenfalls auf die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerber für Berufsausbildungsstellen ausgewirkt, der mit 14 Prozent insgesamt noch höher ausfällt.

Der Bewerberrückgang führte in manchen Regionen u. a. dazu, dass zahlreiche ausbildungswillige Betriebe keine ihren Anforderungen entsprechenden Bewerber/innen finden konnten.

Laut Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der zum 30. September 2009 unversorgten Bewerber erneut verringert. Als unversorgte Bewerber waren in den Agenturen für Arbeit zu diesem Zeitpunkt noch 9.600 Bewerber erfasst, das sind 4.900 weniger als im Vorjahr. Im Zuge der Nachvermittlung konnte diese Zahl um weitere 5.300 auf nunmehr lediglich 4.400 unversorgte Bewerber zum Ende der Nachvermittlung reduziert werden (Januar 2009: 6.000). Diesen noch unversorgten Jugendlichen stehen noch ausreichend Angebote zur Verfügung, darunter 11.100 unbesetzte EQ-Plätze. Die Jugendlichen sind aufgerufen, diese Angebote noch kurzfristig zu nutzen. Die Einstiegsqualifizierungen haben sich als erfolgreiche Brücke in die betriebliche Berufsausbildung erwiesen.

Wie in den Vorjahren konnte jedem Jugendlichen, der zu den Nachvermittlungen von Kammern und Agenturen für Arbeit erschien, mindestens ein Angebot unterbreitet werden. 83 Prozent bekamen dabei einen Ausbildungsplatz oder eine Einstiegsqualifizierung angeboten.
Ausblick auf das Ausbildungsjahr 2010

Aussagekräftige Daten und verlässliche Prognosen zur Entwicklung des Ausbildungsmarkts im Jahr 2010 liegen noch nicht vor. Die Wirtschaftskrise und die Demografie werden aber auch in diesem Jahr die Ausbildungssituation prägen. Die Erfahrungen mit dem Krisenjahr 2009 haben gezeigt, dass die Betriebe trotz schwieriger Geschäftsaussichten und vielfach großer Umsatzrückgänge wegen vorausschauender Personalpolitik versuchen, ihr hohes Ausbildungsengagement aufrechtzuerhalten.

Die Paktpartner werden – wie im vergangenen Jahr auch – die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Ausbildungschancen der Jugendlichen genau beobachten und ggf. ihre Anstrengungen intensivieren. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Jugendlichen aus Betrieben, die für einen hohen Anteil ihrer Belegschaft Kurzarbeit anmelden mussten, und Jugendlichen aus insolventen Betrieben. Mit bewährten Instrumenten, wie z. B. gemeinsamen Vermittlungsaktionen von Kammern und Agenturen für Arbeit, werden sich die Paktpartner und die Bundesagentur für Arbeit dafür einsetzen, dass die von der Krise betroffenen Jugendlichen ihre Ausbildung fortsetzen können.

Der demografiebedingte Bewerberrückgang wird sich auch 2010 auf den Ausbildungsmarkt auswirken. Laut Prognose der Kultusministerkonferenz werden in diesem Jahr rund 25.000 Jugendliche (-3 Prozent) weniger die Schulen verlassen als 2009; bei den Haupt- und Realschülern – den Hauptnachfragern nach Ausbildungsplätzen – beträgt der Rückgang sogar 4 Prozent. Dies kann zwar grundsätzlich für eine Entlastung des Ausbildungsmarktes sorgen. Allerdings wird es für die Unternehmen 2010 abermals schwieriger werden, passende Bewerber zu finden. Insbesondere in den neuen Bundesländern ist zu befürchten, dass viele Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Daher werden die Paktpartner und die Bundesagentur für Arbeit ihre Anstrengungen verstärken, über Beratungen und geeignete Unterstützung von Bewerbern und Betrieben diese Ausbildungsplätze zu besetzen.

Maßgebliche Herausforderungen bleiben damit im Ausbildungsjahr 2010 die passgenaue Vermittlung in Ausbildung, die Verbesserung der Ausbildungsreife der Jugendlichen und die Integration von sozial benachteiligten und lernbeeinträchtigten Jugendlichen in Ausbildung. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei entsprechenden Risikogruppen unter den Altbewerbern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Der Ausbildungspakt hat sich bewährt. Er läuft im Herbst 2010 aus. Die Paktpartner sind sich einig, den erfolgreichen Ausbildungspakt mit der bisherigen Schwerpunktsetzung auf Ausbildung und Fachkräftesicherung fortzusetzen. Dabei wollen sie noch stärker die Jugendlichen in den Blick nehmen, die es bis jetzt noch nicht in Ausbildung geschafft haben. Die Paktpartner werden hierzu – innerhalb der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie – in den nächsten Monaten Gespräche führen mit dem Ziel, die neue Paktvereinbarung im Herbst 2010 zu verabschieden. Dabei stellt sich auch die Frage, inwieweit mögliche neue Paktpartner mit eigenen Beiträgen zum gemeinsamen Erfolg beitragen können.
Die Paktbilanz 2009 im Überblick
Neue Ausbildungsplätze/-betriebe
Zugesagt:

Die Wirtschaft verpflichtet sich, im Jahresdurchschnitt 60.000 neue Ausbildungsplätze und jährlich 30.000 neue Ausbildungsbetriebe einzuwerben.
Umgesetzt:

Bis Ende Dezember 2009 wurden 72.600 neue Ausbildungsplätze und 46.300 neue Ausbildungsbetriebe gewonnen.

Industrie und Handel: 36.500 Plätze; 27.500 Betriebe
Handwerk: 30.000 Plätze; 14.000 Betriebe
Freie Berufe: 6.100 Plätze; 4.800 Betriebe
Einstiegsqualifizierungen (EQ)
Zugesagt:

Die Wirtschaft verpflichtet sich, jährlich 40.000 Plätze für betriebliche Einstiegsqualifizierungen bereitzustellen.
Umgesetzt:

Bis Januar 2010 haben Betriebe 32.360 Plätze für Einstiegsqualifizierungen bereitgestellt. Knapp 18.900 Jugendliche konnten bis Januar 2010 in EQ vermittelt werden. Diese Zahl wird in den kommenden Monaten weiter zunehmen.
Ausbildungsquote
Zugesagt:

Die Bundesregierung wird den Anteil der Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung auf mindestens 7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten festschreiben.
Umgesetzt:

2009 lag die Ausbildungsquote in der Bundesverwaltung wie im Vorjahr bei 7,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Ausbildungsprogramm Ost
Zugesagt:

Bund und Länder haben vereinbart, das Ausbildungsprogramm Ost 2007 bis 2010 mit einem Gesamtvolumen von 22.000 Plätzen fortzusetzen und angesichts der demografischen Entwicklung degressiv auszugestalten.
Umgesetzt:

2009 wurden 5.000 Ausbildungsplätze bereitgestellt. Bund und Länder haben im Frühjahr 2009 ein neues Ausbildungsprogramm Ost aufgelegt. Es beinhaltet die Zusage, 5.000 Ausbildungsplätze in den neuen Ländern zu schaffen (spätester Beginn einschlägiger Maßnahmen: 1.2.2012).
Außerbetriebliche Ausbildung
Zugesagt:

Die Bundesagentur für Arbeit setzt ihre ausbildungsfördernden Maßnahmen auf hohem Niveau fort, insbesondere:

Außerbetriebliche Ausbildung: mindestens auf gleicher Höhe wie im Jahr 2006
Umgesetzt:

Die Bundesagentur für Arbeit hat 2009 insgesamt 41.000 Eintritte in außerbetriebliche Ausbildung gefördert (2006: 36.300 Eintritte).
Nachvermittlung
Zugesagt:

Alle unversorgten Jugendlichen, die der Einladung zur Nachvermittlung folgen, erhalten ein Angebot auf Ausbildung oder adäquate Qualifizierung.
Umgesetzt:

Alle zur Nachvermittlung erschienenen Jugendlichen haben mindestens ein Angebot erhalten, darunter die überwiegende Mehrheit (83 Prozent) einen Ausbildungsplatz oder eine Einstiegsqualifizierung.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Annette Schavan: „Niemand darf verloren gehen!“

Bildungsgerechtigkeit Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode / Starke Forschung als Grundlage der Innovationsfähigkeit des Landes

Bei der ersten Lesung des Haushalts 2010 sagte Bundesbildungs- und Forschungsministerin Annette Schavan am Dienstag im Bundestag: „Das Thema Bildungsgerechtigkeit wird im Vordergrund der Arbeit der Regierungskoalition stehen. Kein Kind darf verloren gehen. Bildung ist ein Bürgerrecht und wir wissen, dass wir dabei noch nicht gut genug sind.“ Schavan nannte dabei die bei den Bildungsgipfeln in Dresden und Berlin beschlossenen Maßnahmen, darunter die Stärkung der frühkindlichen Bildung und die lokalen Bildungsbündnisse ‚Lernen vor Ort‘. Die Beschlüsse der Gipfel seien Meilensteine auf dem Weg zur Bildungsrepublik gewesen, so Schavan. Die Ministerin hob die kontinuierliche Fortentwicklung in der beruflichen Bildung ebenso hervor wie die Weiterbildung: „Die Weiterbildung, das lebensbegleitende Lernen, muss den gleichen Stellenwert wie die berufliche oder die akademische Bildung haben.“ Schavan unterstrich die Bedeutung einer starken Forschung für die Innovationskraft und die Grundlagen künftigen Wohlstands: „Wir wollen Deutschland wieder an die Spitze des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts führen. Dazu werden wir die Innovationskraft unseres Landes nachhaltig stärken.“ So werden die großen Forschungsorganisationen mit knapp vier Milliarden Euro Förderung ein Plus von 3,9 Prozent in diesem Jahr erhalten. Alleine für die Fortsetzung des Hochschulpaktes stehen 2010 insgesamt 508 Millionen Euro zur Verfügung. Nachdem der Bafög-Bedarfssatz 2008 um 10 Prozent erhöht wurde, wird es in diesem Oktober erneut eine Erhöhung um zwei Prozent geben. Bei den Freibeträgen ist eine Erhöhung um 3 Prozent vorgesehen. Der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird in 2010 um 6,9 Prozent angehoben auf 10,9 Milliarden Euro. Damit wird dem Koalitionsvertrag entsprochen, in dem vereinbart wurde, bis 2013 zusätzlich 12 Milliarden Euro in Bildung und Forschung zu investieren. Bis 2015 wollen Bund und Länder dann zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts in diese Bereiche stecken, darunter sieben Prozent in die Bildung. Annette Schavan wies darauf hin, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise noch nicht ausgestanden und Deutschland aufgrund seiner Exportorientierung besonders stark davon betroffen sei. Das beste Rezept, um auf einen stabilen Wachstumspfad zurück zu kommen, sei der Ausbau der Zukunftsinvestitionen. In den nächsten Jahren will das BMBF daher die Hightech-Strategie weiterentwickeln und auf die wichtigsten gesellschaftlichen Bedarfsfelder ausrichten: Gesundheit, Mobilität, Kommunikation, Klima/Energie und Sicherheit.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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333.000 Studierende erhalten BAföG-Förderung

Erneute BAföG-Erhöhung noch in diesem Jahr / Auch strukturelle Verbesserungen

Das Bundeskabinett hat heute den 18. Bericht zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verabschiedet, der die Entwicklung der Ausbildungsförderung in dem Zeitraum 2005 bis 2008 analysiert. Nachdem die Zahl der Geförderten in den Jahren 2006 und 2007 gesunken war, stieg sie im Jahr 2008 auf insgesamt 333.000 an. Zugleich erhöhten sich die durchschnittlichen monatlichen Fördersätze von 375 auf 398 Euro monatlich. Auch der Anteil weiblicher BAföG-Empfänger, der bei Studierenden zuletzt 54 Prozent und bei Schülern sogar 62 Prozent betrug, hat sich vergrößert. Grund für diesen Wandel ist das 22. BAföG-Änderungsgesetz, das zum 01. August 2008 in Kraft getreten ist.

Bundesbildungsministerin Schavan sagte dazu am Mittwoch in Berlin: „Die Zahlen belegen eine Trendwende, die wir mit der erheblichen Anhebung der Bedarfssätze wie der Freibeträge erreicht haben. Zudem haben wir durch strukturelle Maßnahmen deutliche Verbesserungen herbeigeführt. Dies gilt für die Auslandsförderung, die Förderung von Auszubildenden ausländischer Staatsangehörigkeit oder für Förderbedürftige mit Kindern.“

So wurden im Jahr 2008 mehr als 28.000 Auszubildende im Ausland gefördert; dies bedeutet einen Anstieg von über 43 Prozent gegenüber 2005. Zudem wurden mit fast 47.000 Auszubildenden ausländischer Staatsangehörigkeit rund elf Prozent mehr Ausländer gefördert als noch 2005. Den neuen Kinderbetreuungszuschlag haben knapp 30.000 Geförderte mit eigenen betreuungsbedürftigen Kindern bezogen.
Um diese positive Entwicklung weiter voran zu treiben, kündigte Schavan die Vorlage eines Gesetzentwurfs mit erneuten Anpassungen der BAföG-Sätze für den Herbst dieses Jahres an. Dabei sollen die Freibeträge um weitere drei Prozent die Bedarfssätze um zwei Prozent und angehoben werden. Darüber hinaus sind unter anderem folgende strukturelle Änderungen vorgesehen:

Wurde bislang nur bis zum 30 Lebensjahr gefördert, so soll das Eintrittsalter für den Beginn eines Masterstudiums künftig auf 35 Jahre angehoben werden. Damit sollen die Studierenden ermutigt werden, den frühen berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss für den Berufseinstieg zu nutzen, ohne sogleich die Chance auf Förderung eines später aufgenommenen Masterstudiums zu verlieren. Zudem soll künftig der Nachweis von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) auch für das Ausbildungsförderungsrecht genügen. Dadurch wird das bisherige Leistungsnachweisverfahren erheblich vereinfacht.

Die Förderung wird auch nach einem Fachrichtungswechsel verlässlich bleiben und so volle Planungssicherheit auch denjenigen bieten, die ihre ursprüngliche Ausbildungsentscheidung rechtzeitig korrigieren. Künftig soll beim erstmaligen Fachrichtungswechsel durchgängig mit hälftigem Zuschuss und hälftigem Staatsdarlehen gefördert werden. Bislang wird zum Förderungsende hin für die Dauer der aus dem früheren Studium nicht angerechneten Semester auf Bankdarlehen zurückgegriffen.

Um die individuelle Entscheidung für die Familien- und Ausbildungsplanung zu erleichtern, wird für ein Hinausschieben der Altersgrenze wegen Kindererziehungszeiten auf die hierfür bisher geforderte Maximaldauer von drei Jahren zwischen Abitur und Studienbeginn oder Beginn der Kindererziehung („Orientierungszeit“) verzichtet. Mit dem neuen Gesetz soll die Förderungsmöglichkeit auch denjenigen erhalten bleiben, die erst kurz vor Erreichen der BAföG-Altersgrenze ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne zuvor bereits eine förderungsfähige Ausbildung aufgenommen zu haben.

Bildungsministerin Schavan hob hervor, dass das geplante nationale Stipendienprogramm nicht zu Lasten des BAföG gehen wird: „Bei der Förderung der Studierenden setzen wir auf einen Dreiklang aus BAföG, Stipendien und Bildungsdarlehen. Junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien werden sich auch künftig auf ausreichende finanzielle Unterstützung durch das BAföG verlassen können.“

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2009: Stärkster Anstieg seit 14 Jahren

Pressemitteilung als PDF-Datei mit vergrößerten Schaubildern
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pressemitteilung_1_2010.pdf

679 € brutto im Monat verdienten die Auszubildenden 2009 durchschnittlich in Westdeutschland. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen erhöhten sich im Durchschnitt um 3,3 % und damit deutlich mehr als im vorangegangenen Jahr mit 2,0 % (siehe Schaubild 1). In Ostdeutschland stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2009 um 4,9 % auf durchschnittlich 595 € im Monat – und somit wesentlich stärker als im Jahr zuvor (2,9 %). Eine noch stärkere Erhöhung hatte es zuletzt im Jahr 1995 gegeben (West: 3,4 %, Ost: 8,3 % im Vergleich zu 1994). Der Abstand zum westlichen Tarifniveau hat sich 2009 verringert: Im Osten werden jetzt 88 % der westlichen Vergütungshöhe erreicht (2008: 86 %). Für das gesamte Bundesgebiet lag der tarifliche Vergütungsdurchschnitt 2009 bei 666 € pro Monat und damit um 3,7 % über dem Vorjahreswert von 642 €. Zu diesen Ergebnissen kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2009.

Ermittelt wurden die durchschnittlichen Vergütungen für 184 Berufe in West- und 148 Berufe in Ostdeutschland. In diesen Berufen werden 88 % der Auszubildenden ausgebildet.

Erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe gibt es zwischen den Ausbildungsberufen (siehe Schaubild 2). Die mit Abstand höchsten Ausbildungsvergütungen wurden in West- und Ostdeutschland im Beruf Binnenschiffer/Binnenschifferin mit jeweils 949 € pro Monat erzielt. Hohe Vergütungen sind seit langem auch in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/Maurerin) tariflich vereinbart: Sie betrugen 2009 in Westdeutschland durchschnittlich 895 € und in Ostdeutschland 709 € pro Monat. Ebenfalls hoch waren die Vergütungen beispielsweise im Beruf Mechatroniker/Mechatronikerin mit durchschnittlich 842 € im Westen und 821 € im Osten sowie im Beruf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen mit jeweils 831 €.

Eher niedrige Ausbildungsvergütungen wurden dagegen zum Beispiel in den Berufen Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (West: 421 €, Ost: 388 €), Friseur/Friseurin (West: 449 €, Ost: 269 €), Florist/Floristin (West: 460 €, Ost: 312 €) und Bäcker/Bäckerin (West: 478 €, Ost: 390 €) gezahlt.

Bei den ermittelten berufsspezifischen Durchschnittswerten ist zu beachten, dass häufig auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Region und Wirtschaftszweig erheblich voneinander abweichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Ausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel erheblich niedrigere Vergütungen, die hier nicht mit einbezogen sind.

Insgesamt verteilen sich die Ausbildungsvergütungen in den untersuchten Berufen im Jahr 2009 wie folgt: In Westdeutschland bewegten sich die Vergütungen für 52 % der Auszubildenden zwischen 500 und 749 €. Weniger als 500 € erhielten 9 % der Auszubildenden, wobei Vergütungen unter 400 € kaum vorkamen; 750 € und mehr gingen an 39 % der Auszubildenden. In Ostdeutschland waren für rund 40 % der Auszubildenden Vergütungen von 500 bis 749 € zu verzeichnen. Unter 500 € lagen die Vergütungen für weitere 40 % der Auszubildenden, für 10 % sogar unter 400 €. 21 % der Auszubildenden erhielten eine Vergütung von 750 € und mehr.

Das BIBB errechnete auch die Vergütungsdurchschnitte für die weiblichen und männlichen Auszubildenden: Danach kamen in Westdeutschland die männlichen Auszubildenden auf durchschnittlich 692 €, die weiblichen auf 658 €. In Ostdeutschland betrug der Durchschnitt für männliche Auszubildende 610 € und für weibliche 569 €. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich dadurch, dass junge Frauen häufiger in Berufen mit einer niedrigeren Ausbildungsvergütung anzutreffen sind als junge Männer.

Auch zwischen den Ausbildungsbereichen bestanden 2009 in West- und Ostdeutschland deutliche Unterschiede im Vergütungsniveau (siehe Schaubild 3). Überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütungen wurden in Industrie und Handel (West: 751 €, Ost: 656 €) und im Öffentlichen Dienst (West: 739 €, Ost: 740 €) erreicht. Unter dem jeweiligen Gesamtdurchschnitt lagen dagegen die Vergütungen im Handwerk, bei den Freien Berufen und in der Landwirtschaft. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass insbesondere in den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen zwischen den einzelnen Berufen sehr stark differieren.

Bei allen Beträgen handelt es sich jeweils um die durchschnittlichen Vergütungen während der gesamten Ausbildungszeit. Für die einzelnen Ausbildungsjahre ergeben sich für 2009 folgende Werte:

* In Westdeutschland betrugen die Vergütungen im 1. Lehrjahr durchschnittlich 610 €, im zweiten 673 € und im dritten 749 € pro Monat.
* In Ostdeutschland beliefen sich die Ausbildungsvergütungen im 1. Lehrjahr auf durchschnittlich 534 €, im zweiten auf 597 € und im dritten auf 653 € pro Monat.

Quelle: BiBB

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Meldungen zur Abwasserreinigung 2011

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November 2011
22.11.2011 Abwasser kontrolliert reinigen mit UV-Licht 
14.11.2011 Nanotechnologie: Nullwertiges Eisen effektiv bei Abwassereinigung 
Oktober 2011
16.10.2011 Wasserwirtschaft zur Forderung nach einer vierten Reinigungsstufe: Vorsorge statt nachträglicher Reparatur in Kläranlagen 
August 2011
08.08.2011 Projekt „PILLS“:Kläranlage im Gelsenkirchener Marienhospital fertiggestellt 
08.08.2011 Innovation aus München: Neues EU-Forschungsprojekt zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs 
Juli 2011
20.07.2011 Phosphorrecycling: Schlusspräsentation 
Juni 2011
14.06.2011 Reinigung phenolhaltiger Abwässer: Die enorme Kraft winziger Gasblasen dienstbar gemacht
14.06.2011 Kompostplatz – Abwasserbehandlung mit SBR-Vorklärung und Sandfiltern 
14.06.2011 Wissenschaftliche Betreuung des Pilotvorhabens ‚Deammonifikation‘ auf der KA Ingolstadt  
April 2011
27.04.2011 Setacon: Abwärmenutzung 
März 2011
21.03.2011 „Grüne Geschäfte“ im Kleingarten: Neues Abwasserkonzept entsteht 
14.03.2011 Neues Kooperationsprojekt: grenzübergreifende Kooperation NRW – Niederlande beim Thema Spurenstoffe 
Februar 2011
27.02.2011 Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung 
23.02.2011 22. DWA-Leistungsvergleich der kommunalen Kläranlagen 
Januar 2011
30.01.2011 Biohochreaktoren: Abwasserreinigungsanlage 
30.01.2011 „Exportorientierte FuE auf dem Gebiet Abwasser, Kernprojekt A Abwasserbehandlung“ 
20.01.2011 PFT in Oberflächengewässern nach dem Brandfall Rodenbach 
05.01.2011 Treibhausgase in der Abwasserreinigung 

Abwasser kontrolliert reinigen mit UV-Licht

Viele Industrieabwässer enthalten organische Verunreinigungen, die in kommunalen Kläranlagen nicht abgebaut werden können. Forscher am Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB in Stuttgart haben in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern ein automatisiertes Reinigungssystem entwickelt, das die organischen Schadstoffe mittels UV-Licht abbaut und bereits während der Behandlung den Reinigungserfolg kontrolliert.
Ob Steak oder Käse, Karosserieblech oder Kolben, Farben oder Papier: Für den Herstellungsprozess von Lebensmitteln, Metallteilen und Chemikalien sowie die Reinigung von Produktionsanlagen wird Wasser benötigt. Ein Teil dieses Prozesswassers wird dabei mit organischen Verbindungen verunreinigt, die in den kommunalen Kläranlagen nicht oder nur schwer abgebaut werden. In diesen Fällen müssen die Abwässer bereits vor der Einleitung in das Kanalnetz behandelt werden. Derzeitige Verfahren stoßen an ihre Grenzen: Denn gelöste Verunreinigungen können nicht durch Filtration entfernt werden. Membranverfahren konzentrieren die Schadstoffe, bauen sie aber nicht ab und thermische Verfahren verbrauchen generell viel Energie.

Eine Lösung, mit der organische Schadstoffe oxidativ – ohne den Einsatz von Chemikalien – aus dem Wasser entfernt werden, haben Forscher am Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB in dem von der Europäischen Union geförderten Projekt »Light4CleanWater« entwickelt. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern haben sie eine Demonstrationsanlage gebaut, welche die oxidative Behandlung mittels UV-Licht mit einer Echtzeit-Messung des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs (total organic carbon, TOC) als Maß für den Reinigungserfolg und einer vollautomatischen Steuerung kombiniert.

Im Reaktionstank der Anlage strahlt wahlweise eine Mitteldruck- oder ein Vakuum-UV-Lampe energiereiches UV-Licht in das Abwasser. Treffen für das Auge unsichtbare, sehr energiereiche Strahlen von nur 172 Nanometer Wellenlänge auf Wassermoleküle, werden aus diesen hochreaktive Hydroxidionen abgespalten. In einer Kettenreaktion lösen diese die Bildung weiterer Radikale aus. »Treffen diese Radikale auf organische Schadstoffe, werden sie in kleinere, biologisch abbaubare Verbindungen wie kurzkettige organische Säuren zerlegt« erläutert Verfahrensingenieurin Christiane Chaumette die Wirkung der UV-Strahlung.

Um sicherzustellen, dass nur sauberes Wasser die Anlage verlässt, wird während der UV-Behandlung kontinuierlich eine Probe aus dem Reaktionstank gezogen und auf den Gehalt an organischem Kohlenstoff (TOC) analysiert. Ist der zuvor eingestellte Grenzwert erreicht, wird das gereinigte Abwasser automatisch heraus- und weiteres verunreinigtes Wasser in den Reaktionstank hineingepumpt. »100 Liter Abwasser pro Stunde kann der Laborprototyp auf diese Weise behandeln. Im Praxistest wurde der Farbstoff Methylenblau innerhalb nur weniger Minuten vollständig entfernt. Und selbst bei hoch belastetem Abwasser aus der Papierherstellung konnten wir den TOC auf den erforderlichen Grenzwert reduzieren«, so Chaumette.

Der Prototyp steht nun Industriebetrieben zur Verfügung, um den Abbau organischer Verunreinigungen in realem Abwasser zu untersuchen. Denn kein Abwasser gleicht dem anderen. »Kriterien für den Erfolg der Abwasserreinigung sind neben der Art der Verunreinigungen auch deren Konzentration und das anfallende Volumen«, weiß die Verfahrensingenieurin. Letzteres ist wichtig, um den Energieverbrauch abzuschätzen. »Die Daten liefern uns die Grundlage für ein kostengünstiges industrielles System, welches im Betrieb Abwässer effektiv und ohne den Einsatz chemischer Hilfsstoffe behandelt«, ergänzt Abteilungsleiter Siegfried Egner im Hinblick auf geplante Arbeiten.

Das Projekt »Light4CleanWater« wurde im 7. Forschungsrahmenprogramm von der EU gefördert. Projektpartner waren SICO Technology GmbH (Österreich), HECKMANN POLSKA Produkcja Metalowa i Maszyn Sp. z o.o. (Polen), UVASOL Limited (Großbritannien), E.R.S. – Steuerungstechnik – GmbH & Co. KG und LFE Laboratorium für industrielle Forschung GmbH & Co Entwicklungs KG (Deutschland), BAMO Mesures SAS (Frankreich), ADINSA Aditivos industriales y servicios para el agua S.L und VILA Electroquimica, S.A. (Spanien). Als Forschungspartner war neben dem Fraunhofer IGB die spanische ITAV Technologias avanzadas inspiralia SL beteiligt.

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Nanotechnologie: Nullwertiges Eisen effektiv bei Abwassereinigung

Nullwertiges Eisen im Nonomaßstab hat ein großes Potenzial bei der Anwendung in der Abwassereinigung und könnte auch in der Beseitigung von Mikroverunreinigungen …mehr:

http://www.euwid-wasser.de/no_cache/druckversion/news/wirtschaft/einzelansicht/Artikel/nanotechnologie-nullwertiges-eisen-effektiv-bei-abwassereinigung.htm

oder
Projektbeschreibung unter:

http://www.iswa.uni-stuttgart.de/ch/mitarbeiter/ad.html

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Wasserwirtschaft zur Forderung nach einer vierten Reinigungsstufe: Vorsorge statt nachträglicher Reparatur in Kläranlagen

97 Prozent der Abwassermenge in Deutschland werden mit dem höchsten EU-Standard behandelt
Berlin, 30. September 2011 – Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die aktuellen Forderungen nach Einführung einer vierten Reinigungsstufe kritisch. „Wir müssen alles daran setzen, dass bestimmte Stoffe erst gar nicht in das Abwasser gelangen, seien es Stoffe aus Medikamenten oder beispielsweise Dünger. Hier sind in erster Linie die Hersteller solcher Produkte in der Pflicht“, betonte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/ Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich aktueller Forderungen nach der Einführung einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen. Der BDEW sieht bei solchen Forderungen die Gefahr, dass auf die Abwasserentsorgungsunternehmen umfassende und sehr kostenintensive Maßnahmen zukommen, ohne das damit die Probleme an der direkten und unmittelbaren Quelle gemäß dem Verursacherprinzip tatsächlich gelöst werden. Aus Sicht des BDEW dürfen naturfremde, schwer oder gar nicht abbaubare Schadstoffe grundsätzlich nicht in Gewässer eingeleitet werden. Auf der Grundlage des Verursacher- und Vorsorgeprinzips muss an der Quelle der Belastungen angesetzt werden, statt eine nachträgliche Reparatur im Wasserwerk oder in der Kläranlage vorzunehmen. Darüber hinaus habe das UBA selber darauf hingewiesen, dass 99 Prozent der Keime in den Abwasserbehandlungsanlagen eliminiert werden, so Weyand. Das UBA habe zudem eindeutig festgestellt, dass eine Gefahr für das Trinkwasser durch den im Sommer 2011 aufgetretenen EHEC-Ausbruchsstamm ausgeschlossen werden konnte.
„Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bestimmt, dass die Verschmutzer die von ihnen verursachten Kosten zu tragen haben. Generell gilt: Vorsorge ist besser als Reparatur. Vorsorgender Gewässerschutz heißt, für die künftigen Generationen zu handeln“, so Weyand.

Die Standards zur Behandlung von Abwasser in Deutschland sind im europäischen Vergleich sehr hoch: 97 % der Abwassermenge in Deutschland werden mit dem höchsten EU-Standard behandelt, dies ist die biologische Behandlung mit Nährstoffelimination, d. h. die dritte Reinigungsstufe entsprechend der EG-Richtlinie Kommunales Abwasser. Die Daten, die für 18 EU-Länder vorliegen, zeigen, dass Deutschland anders als viele andere Staaten die EU-Vorgaben in vollem Umfang erfüllt und im europäischen Vergleich sehr gut abschneidet (Quelle: EU-Kommission 2009, BMU 2009).

Ziel muss es sein, Verschmutzungen an der direkten Quelle zu vermeiden. Dies wird im Falle der Pestizide durch ein strenges Zulassungsverfahren erreicht. Bei Röntgenkontrastmitteln und Arzneimitteln sind beispielsweise Maßnahmen bei den Indirekteinleitern wie Krankenhäusern und Spezialkliniken erforderlich. Der BDEW setzt sich hier seit Jahren für gesetzliche Regelungen ein. „Wir fordern eine Umweltrisikobewertung für Human- und Tierarzneimittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens“, so Weyand.

Erforderlich sei es darüber hinaus, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu informieren, wie Belastungen der Umwelt durch Stoffspuren vermieden werden können: Hierbei geht es um die Rücknahme und Entsorgung überflüssiger Arzneimittel z. B. durch Hersteller, Apotheker oder andere Verkaufsstellen.

„Die Gewässer zu schützen, ist vordringliche Staatsaufgabe. Ausdrücklich unerwünscht sind naturfremde, schwer oder gar nicht abbaubare Stoffe. Denn diese Stoffe zu entfernen, kostet die Ver- und Entsorgungsunternehmen Geld – und damit die Bürger“, so Weyand.

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_20110930-PI-Wasserwirtschaft-zur-Forderung-nach-einer-vierten-Reinigungsstufe

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Projekt „PILLS“:Kläranlage im Gelsenkirchener Marienhospital fertiggestellt

Unscheinbar wirkt das neue Gebäude im Hinterhof des Marienhospitals an der Virchowstraße. Dabei steckt jede Menge dahinter, oder besser: darin. In rund 20 Monaten Bauzeit hat die Emschergenossenschaft in intereuropäischer Zusammenarbeit eine neue Kläranlage errichtet, die die Abwässer des Krankenhauses von Spurenstoffen aus Medikamenten reinigen soll.
„PILLS“ (Pharmaceutical Input and Elimination from Local Sources) heißt das Projekt passenderweise. Ein Verbotsschild mit Medikamenten-Pillen und einem Wasserlauf ist das Logo, das auch an der Außenfassade des Gebäudes einen Platz gefunden hat. Jetzt wurde die Anlage offiziell in Betrieb genommen. „Das ist ein technischer Sprung für Gelsenkirchen und das Krankenhaus. Wir erhoffen uns immens wichtige Erkenntnisse von dieser Anlage“, erklärt Dr. Jochen Stemplewski, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft.

In Zusammenarbeit mit fünf weiteren europäischen Partnern wurde die Anlage entwickelt. Elf Millionen Euro Finanzvolumen stecken in dem Projekt, das bis Dezember 2011 läuft und zur Hälfte von der EU finanziert worden ist. Allein 2,5 Mio. Euro kostete die Maßnahme am Marienhospital. Eine Investition für nachhaltige Wasserwirtschaft: „Wir wollen hier testen, ob es sinnvoler ist, die Spurenstoffe dezentral zu filtern, oder…

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/Klaeranlage-im-Gelsenkirchener-Marienhospital-fertiggestellt-id4915508.html

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Innovation aus München: Neues EU-Forschungsprojekt zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs

Ziel dieses Projektes ist es, für wasserintensive Industrien wie die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Textilindustrie neue Wasserressourcen zu erschließen, indem die Abwässer aus der Zellstoff-, Papier-, Textil- und Nahrungsmittelindustrie sowie kommunale Abwässer verstärkt gereinigt und wieder genutzt werden

http://www.ptspaper.de/1359.html

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Phosphorrecycling: Schlusspräsentation

Bei Umweltforum Berlin am 14.09.2011
Schlusspräsentation der Projekt-Gesamtergebnisse der BMBF-/BMU-Förderinitiative: „Förderung von Technologien zur Kreislaufwirtschaft für Pflanzennährstoffe, insbesondere Phosphor“
Anmeldung:
Projektträger Wassertechnologie und Entsorgung (PTKA-WTE)
Herrn Dr. Reiner Rudek
Programm unter:
http://www.ptka.kit.edu/wte/146.php

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Reinigung phenolhaltiger Abwässer: Die enorme Kraft winziger Gasblasen dienstbar gemacht

Chemiker der Universität Jena reinigen phenolhaltige Abwässer mit Hilfe der Kavitation
„Chemie ist das, was knallt und stinkt …“, so heißt es im Volksmund. In der Tat fallen in der chemischen Industrie giftige Abwässer an, deren Entsorgung weltweit ein Problem ist. Denn die etablierten Verfahren zur Reinigung der Abwässer sind kompliziert und teuer.
Doch es geht auch anders: Chemiker der Universität Jena um Prof. Dr. Bernd Ondruschka haben jetzt gemeinsam mit Fachkollegen aus Nanjing in China ein Verfahren entwickelt, bei dem sie sich eines Phänomens bedienen, das Bootsbauern regelmäßig Kopfzerbrechen bereitet. Die von Dr. Zhilin Wu geleitete Arbeitsgruppe macht sich die Kavitation zunutze, die Entstehung winziger Gasblasen in Flüssigkeiten. Diese Gasbläschen entstehen zum Beispiel an rotierenden Körpern in Flüssigkeiten. Sie sind ungeheuer energiereich und bergen deshalb ein großes Zerstörungspotenzial in sich. Speziell an Schiffsschrauben kann Kavitation starke Schäden hervorrufen.

Die Gasbläschen implodieren in Bruchteilen von Mikrosekunden wieder und setzen dabei Temperaturen bis zu 5.000 Kelvin frei, das entspricht der Oberflächentemperatur der Sonne. Außerdem wirken enorme Drücke um die 500 bar, was sonst erst in einer Wassertiefe von 5.000 Metern erreicht wird. Im Moment des Kollapses wird das umgebende Wasser homolytisch gespalten und es werden Hydroxylradikale gebildet, die organische Verbindungen oxidieren und abbauen können. Des Weiteren werden durch die extremen Bedingungen Pyrolysereaktionen ausgelöst.

„Diese Energie im Moment des Kollabierens der Gasbläschen nutzen wir aus“, sagt Dr. Wu. Den Jenaer Forschern ist es gelungen, eine phenolhaltige Lösung mit Hilfe der Kavitation zu reinigen. Phenol ist eine umweltbedenkliche Substanz, die bei vielen chemischen Prozessen als Nebenprodukt anfällt. Bei den Versuchen der Arbeitsgruppe Kavitations-Chemie wurde die Reaktionslösung außerdem mit Ozon versetzt. „Durch die Kavitation sind wir in der Lage, das eingeleitete Ozon viel besser zu nutzen. Und das hohe Oxidationspotenzial beschleunigt die Abbaureaktionen deutlich“, sagt Dr. Wu.

Die Kavitation lasse sich auf verschiedenen Wegen in Gang setzen, erklärt Marcus Franke von der Arbeitsgruppe Kavitations-Chemie. Eine Möglichkeit sind Rohrsysteme mit Lochplatten als künstliche Verengungen. An diesen Platten herrschen unterschiedliche Druckverhältnisse, wodurch Kavitation erzeugt wird. Eine andere Quelle für Kavitation stellt der Ultraschall dar. Dadurch können ebenfalls sehr hohe Abbauraten mit guten Energieeffizienzen generiert werden, jedoch ist die Vergrößerung solcher Ultraschallanlagen sehr kompliziert und stellt die Wissenschaftler vor große Herausforderungen.

Prof. Dr. Bernd Ondruschka, der die Arbeitsgruppe Kavitations-Chemie 1997 gegründet hat, verweist auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten des Verfahrens. In Nanjing haben die Chemiker mit Hilfe des neuen Verfahrens eine Methode entwickelt, um Gewässer von Mikroalgen zu befreien. Auf einfachem Weg lassen sich so beispielsweise Stadtseen reinigen, ohne Chemikalien zusetzen zu müssen.

Ihre Ergebnisse haben die Jenaer Chemiker gemeinsam mit den Fachkollegen aus China gerade im „Journal of Hazardous Materials“ veröffentlicht.

Original-Publikation:
Z. Wu et. al.: „Enhanced effect of suction-cavitation on the ozonation of phenol, J. Hazard. Mater. (2011), doi: 10.1016/j.jhazmat.2011.03.054

Kontakt:
Prof. Dr. Bernd Ondruschka
Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Lessingstraße 12, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 948400
E-Mail: bernd.ondruschka@uni-jena.de

Weitere Informationen:
http://www.uni-jena.de

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Kompostplatz – Abwasserbehandlung mit SBR-Vorklärung und Sandfiltern

Mit einer Anlagenkombination aus SBR-Vorklärung (42 m³) und zwei Sandfiltern (je 550 m²) wird seit mehr als zehn Jahren eine Pilotanlage zur Abwasserbehandlung auf einem größeren Kompostplatz in Oberbayern erfolgreich betrieben. Von den dort entstehenden Abwässern werden 7.500 m³ pro Jahr mit guten Abbaugraden für CSB (91 %), Ammonium (97 %), Gesamtstickstoff (73 %) und Phosphor (80 %) gereinigt [gwf-Wasser/Abwasser, 150, (2009) Nr. 9, S.690-695]. Eine Abwasserrückführung sorgt für gleichbleibende hydraulische Belastung auch bei schwankenden Zulaufmengen und Konzentrationen. Das dazu entwickelte Steuerprogramm wurde für Durchsätze zwischen 9 und 38 m³/d optimiert. Eine intermittierende Beschickung der Sandfilter bietet sich besonders für eine zeitlich schubweise gesteuerte Vorklärung an. Die moderat belasteten Sandfilter (10 – 20 gCSB/m³ d) zeigen keine Anzeichen von Kolmation. Für die Abwasserbehandlung sind zurzeit etwa 8 €/m³ Abwasser aufzuwenden. Im Jahresmittel wurde die zulaufende CSB-Fracht etwa zu gleichen Teilen in der Vorklärung und in den Sandfiltern reduziert. Vom zulaufenden Ammonium verringerte die Vorklärung etwa ein Drittel. Zwei Drittel des gesamt zulaufenden Stickstoffs wurde in den Sandfiltern ohne weitere Energiezufuhr nitrifiziert. In der aktivierten Vorklärung betrug die Belüftungszeit 4 Stunden pro Tag. Im Ablauf lagen die 85 % Werte der abwasserrelevanten Stoffe deutlich unter den Grenzwerten. Zur Optimierung des Phosphor-Rückhalts wurde im Jahr 2009 eine Nachfällung in den Rücklauf-Pumpenschacht integriert. Das dabei entstehende Präzipitat gelangt mit dem Abwasserrücklauf zurück in die Vorklärung und wird dort gemeinsam mit dem entstehenden Überschuss-Schlamm entsorgt. Weiterhin ist der Einsatz einer ORP-Sonde in der SBR-Vorklärung vorgesehen, um die Belüftungsphase energetisch günstiger steuern zu können.
Quelle: http://www.wga.bv.tum.de/content/view/128/39/lang,de/

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Wissenschaftliche Betreuung des Pilotvorhabens ‚Deammonifikation‘ auf der KA Ingolstadt

Ziel dieses Projektes ist es, mögliche Prozessstörungen aufzuklären und Regelstrategien für eine stabile Betriebsweise zu entwickeln. Vor allem neue Regelstrategien sollen helfen, schnell in den Prozess einzugreifen, wenn die langsam wachsenden deammonifizierenden Bakterien drohen, aus dem Reaktor ausgeschwemmt zu werden. Dazu werden sowohl Labor- und halbtechnische Versuche am Institut durchgeführt als auch die Inbetriebnahme und Optimierung der großtechnischen Anlage in Ingolstadt mit begleitet. Die Deammonifikation (Nitritation und anaerobe Ammonium Oxidation) wurde vor mehr als 10 Jahren als neues Verfahren zur Behandlung hochstickstoffhaltiger Abwässer (> 500 gNH4-N/L), wie sie z.B. während der Faulschlammentwässerung bei kommunalen Kläranlagen anfallen können, entdeckt. Nach zunächst überwiegend wissenschaftlichen Untersuchungen dieses neuen Prozesses begann vor ca. 5 Jahren auch die großtechnische Entwicklung und Umsetzung von Verfahren zur Deammonifikation. Das Verfahren ist wirtschaftlich sehr interessant, weil die Überschussschlammproduktion sehr gering ist, eine zusätzliche Kohlenstoffquelle zur Stickstoffentfernung wie bei der Denitrifikation nicht nötig ist und zudem Belüftungsenergie eingespart werden kann. Ein zukünftig vermehrter Einsatz der Deammonifikationin der kommunalen Abwasserreinigung ist aufgrund des potentiellen Energiegewinns von Bedeutung, der zum einen dadurch entsteht, dass der organische Kohlenstoff nicht mehr zur Denitrifikation verwendet wird, sondern in einem anaeroben Verfahren fermentiert werden kann. Zum anderen bietet die Deammonifikation zur Behandlung von Prozesswasser auch im direkten Vergleich mit herkömmlichen Verfahren energetische Vorteile. Es existieren bereits einige großtechnische Anlagen zur Deammonifikation, die aber alle mit wiederkehrenden Störungen des Betriebs zu kämpfen haben. Auch sind großtechnische Betriebserfahrungen durchaus noch limitiert. Daher kann einerseits von einer etablierten Verfahrenstechnik gesprochen werden, anderseits sind aber noch nicht alle Unwägbarkeiten dieses attraktiven Verfahrens völlig verstanden.

Quelle: http://www.wga.bv.tum.de/content/view/105/39/lang,de/

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Setacon: Abwärmenutzung

Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt innovative Lösungen im Rahmen des Umweltclusters. Einer der vom Umweltministerium unterstützen Themenschwerpunkte ist die Abwärmenutzung. Die Fa. setacon GmbH arbeitet aktiv in einer Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern, Betreibern, Herstellern und Planern zusammengesetzen Arbeitsgruppe mit. Die im November 2010 herausgegebene Broschüre „Rationelle Abwärmenutzung“ enthält Ideen, Konzepte und Beispielprojekte und soll Anregungen für weitere Projekte geben. Lesen Sie unseren Beitrag „Wärmeverbundsysteme“ auf Seite 30ff. Mehr:
http://www.setacon.de/index.php?option=com_content&view=article&id=92&Itemid=194

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„Grüne Geschäfte“ im Kleingarten: Neues Abwasserkonzept entsteht

Mehr Komfort, Hygiene und Umweltschutz bei Entsorgung von Fäkalien – DBU stiftet 53.000 Euro
Weimar/Leipzig/Osnabrück. Kleingärten sind in Deutschland sehr beliebt – in rund einer Million Gärten verbringen etwa fünf Millionen Menschen ihre Freizeit: Tradition seit über 145 Jahren, in denen technischer Komfort und Nutzeransprüche stetig gewachsen sind. Doch ein Sorgenkind bleibt oft die Abwasserentsorgung: „Kleingärten sind nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Für Abwässer und Fäkalien müssen dann andere Entsorgungswege gefunden werden“, erklärte heute Prof. Dr. Jörg Londong vom Lehrstuhl Siedlungswasserwirtschaft der Bauhaus-Universität Weimar. Gemeinsam mit dem Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung (BDZ) und dem Stadtverband der Kleingärtner (SLK), beide Leipzig, will die Uni neue Wege für den hygienischen und umweltverträglichen Umgang mit Fäkalien aus Kleingärten finden. Für das innovative Projekt hat jetzt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) rund 53.000 Euro Fördermittel zugesagt.

„Im Projekt soll das Kleingartenwesen aber auf keinen Fall gefährdet oder bevormundet werden“, betonte DBU-Generalsekretär Dr.-Ing. E.h. Fritz Brickwedde. Vielmehr handele es sich um ein dialogorientiertes Vorhaben, bei dem gemeinsam mit den Kleingärtnern nach machbaren Sanitärlösungen gesucht werde. Zentrales Ziel sei es, Umweltentlastung und Nutzerbedürfnisse zum Vorteil aller zu verknüpfen, unterstrich Brickwedde.

„Am Beispiel von Kleingartenkolonien in Leipzig werden wir sinnvolle und umsetzbare Veränderungen benennen, Hemmnisse diskutieren und Vorschläge für eine beispielhafte Umsetzung erarbeiten“, umriss Londong das Vorhaben. Zentrale Punkte seien dabei der Vergleich von Anschaffungs- und Betriebskosten, der Wartungsaufwand und Entsorgungskomfort sowie das Umweltentlastungspotenzial.

Bundeseinheitliche Vorgaben, speziell für den Kleingartenbereich, gebe es bis heute nicht, erklärte der BDZ-Vorstandsvorsitzende Wolf-Michael Hirschfeld. Für die Fäkalienentsorgung seien derzeit zwar oft Chemie-, Trocken- oder Humustoiletten im Einsatz. Trotzdem stelle man auch immer wieder problematische Entsorgungen von Toiletteninhalten fest – zum Beispiel unsachgemäßes Kompostieren oder Rasensprengung mit Abwasser. Hygienische Anforderungen und die Nährstoffbilanzen des Bodens würden dabei missachtet. Ein besonderes Problem stellen auch viele Sammelgruben dar, so Hirschfeld. Bis zu 30 Prozent der eingebrachten Stoffe versickerten demnach im Erdreich, erreichten Grundwasser oder nahe Gewässer. Das sei eine beträchtliche Gefahr für den Wasserhaushalt ganzer Gebiete. „Doch trotz der problematischen Aspekte wollen wir niemanden maßregeln, sondern konkrete Hilfestellungen bieten“, betonte der BDZ-Experte.

Auch Robby Müller, SLK-Vorsitzender, begrüßte das Projekt: „Das Image von Kleingärten zu verbessern, heißt auch, die Randbedingungen zu verbessern. Dazu gehören wesentlich die hygienische Situation, der Komfort von Sanitäranlagen und die Umweltentlastung. So können Kleingärten auch für jüngere Menschen wieder deutlich an Attraktivität gewinnen“, so Müller.

Das Kleingarten-Projekt sei zwar auf den Leipziger Raum beschränkt, so Londong. Von den Projektergebnissen sollen aber bundesweit Kleingartenkolonien profitieren können. Daher werde der Abschlussbericht interessierten Vereinen und Personen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen:
https://www.dbu.de/533bild27324_75_31379_106.html

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Neues Kooperationsprojekt: grenzübergreifende Kooperation NRW – Niederlande beim Thema Spurenstoffe

Zur langfristigen Sicherung einer hohen Wasserqualität besteht grundsätzlich Handlungsbedarf zur Reduktion der Einträge von Spurenstoffen in Gewässer und damit zum Schutz der Ressource Wasser. In den letzten Jahren konnten vermehrt Mikroverunreinigungen (wie z.B. organische Spurenstoffe) in der aquatischen Umwelt nachgewiesen werden. Die Spurenschadstoffproblematik liegt darin begründet, dass z.B. vom menschlichen Organismus ausgeschiedene Arzneimittel bzw. deren Metabolite oder Industriechemikalien nur in begrenztem Maße bzw. gar nicht während des biologischen Abwasserreinigungsprozesses auf kommunalen Kläranlagen eliminiert werden können und deshalb im Ablauf der Kläranlagen, im Gewässer und in Teilen auch schon im Rohwasser der Trinkwasseraufbereitung noch nachweisbar sind.

weiterlesen
http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_01.html#Niederlande

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Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung

Für dieses Kooperationsprojekt fand auf der Clusterjahrestagung eine Vorstellung der Ergebnisse der bisherigen Projektarbeit bzw. Forschungsergebnisse statt. Auch zu diesem Thema diskutierten die Veranstaltungsteilnehmer Ideen für mögliche künftige Projekte im Clustercafé. Derzeit wird die Durchführung eines Workshops mit Unternehmen …mehr:

http://www.umweltcluster-nrw.de/data/files/913/02_Rodriguez.pdf

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22. DWA-Leistungsvergleich der kommunalen Kläranlagen

Die bundesweite Auswertung der Messergebnisse 2009 aus der Selbstüberwachung brachte interessante Ergebnisse. Durch die hohe Beteiligung von 91 % aller kommunalen Kläranlagen geben die getroffenen Aussagen ein repräsentatives Bild über die Situation in Deutschland. Beim 22. Leistungsvergleich stand die Auswertung der Phosphorergebnisse im Mittelpunkt. Bemerkenswert ist vor allem, dass auch bei Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 3 im Mittel Abbaugrade von 67 bis 80 % erreicht wurden, obwohl für diese Anlagen kleiner 10 000 EW keine An- forderungswerte in der Abwasserverordnung festgelegt sind. Es zeigt sich aber auch, dass die Phosphorelimination ganz entscheidend von der spezifischen Abwassermenge (Verdünnung) beeinflusst wird. Die mittleren Zulaufkonzentrationen der Bundesländer liegen zwischen 5,6 und 14,0 mg/l Pges. Diese unglaublich große Spanne macht deutlich, wie fragwürdig es ist, mit Literaturwerten zu arbeiten bzw. Anlagen …mehr:
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2011
Und steht im Internet zum Download bereit: www.dwa-st.de/nb/kan/leistungen/lv09-bund.pdf DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 „Kläranlagen-Nachbarschaften“

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Biohochreaktoren: Abwasserreinigungsanlage

Wasser ist ein knappes Gut, und es sauber zu halten, ein hohes Umweltziel. Deshalb wird im Industriepark Höchst die gründliche Reinigung der Abwässer „hoch gehalten“ – etwa zwanzig Meter: So hoch ragen nämlich die beiden Biohochreaktoren empor. In ihren riesigen Tanks von 32 bis 45 Metern Durchmesser werden die Abwässer des Industrieparks biologisch gereinigt. Die markanten Bauwerke sind damit zentraler Bestandteil des umfassenden, hochwirksamen Abwassersystems am Standort Höchst.

Abwasserreinigung auf der Höhe der Zeit

Die ungewöhnliche Hochbauweise ist keine Extravaganz. Sie bringt gegenüber den herkömmlichen, flachen Becken deutliche Vorteile. Das Klärwerk benötigt weniger Fläche, verbraucht weniger Energie und ist leichter zu warten. Der Biohoch-Reaktor ist in vieler Hinsicht eine smarte Einrichtung. So macht er sich natürliche Selbstreinigungskräfte zunutze: In jedem gesunden Gewässer leben Bakterien und Einzeller, die das Wasser von gelösten organischen Stoffen „sauberfressen“. Der Biohoch-Reaktor bietet solchen Mikroorganismen optimale Lebensbedingungen. Am Boden der beiden je 15.000 m³ fassenden Haupttanks, den „Belebungsräumen“, sind spezielle Düsen montiert, aus denen Schwaden von Luftbläschen aufsteigen und sich gleichmäßig im Abwasser verteilen. Hier werden die Mikroorganismen mit Sauerstoff versorgt, damit sie ihr reinigendes Werk tun können. Im oberen Teil schließt eine „Beruhigungszone“ an. Hier trennen sich die Luft- und Kohlendioxidbläschen von den Mikroorganismen. Diese kleinen Organismen sinken in den zwei jeweils 6.000 m³ großen Nachklärbecken, die sich wie ein Ring um den oberen Teil der Behälter legen, zu Boden. Das saubere Wasser fließt in Überlaufrinnen, wird kontrolliert und in den Main geleitet: Zurück bleibt ein Schlamm aus Mikroorganismen, die Biomasse. Sie wird zu 90% in den Belebungstank zurückgeleitet; das überschüssige Zehntel kommt in die Klärschlammverbrennungsanlage. Sollten Problemstoffe im Abwasser auftauchen, die nicht in eine biologische Kläranlage gehören, werden sie sofort in Auffangbecken geleitet und besonders behandelt. Der Biohochreaktor hilft, die Phosphor- und Stickstoff-Fracht des Mains zu senken und damit seine Selbstreinigungskraft zu stärken.

Doch zur positiven Trendwende der Abwassersituation haben auch die Betriebe des Industrieparks viel beigetragen. Unter der Maxime „Wer viel verschmutzt, zahlt viel“ haben die ansässigen Betriebe ihr Abwasseraufkommen systematisch reduziert. Im Laufe der letzten Jahre konnte der Anteil schwer abbaubarer Chemieabwässer zudem deutlich zugunsten leichter zu reinigender Abwässer reduziert werden. Nicht, dass dadurch den Biohochreaktoren der Nachschub abgedreht würde, doch sind nun Kapazitäten frei, z.B. für neu anzusiedelnde Betriebe. Eine Entsorgungssicherheit tut also nicht nur der Umwelt gut, sondern ist für den Industriepark auch ein konkreter Standortvorteil.

Ansprechpartner
Infraserv Höchst
Telefon: 069 305-3333
E-Mail: kommunikation@infraserv.com

Quelle: http://www.ihr-nachbar.de/home/umwelt/abfallentsorgung/um-ma-an/um-ma-an-ara.htm

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„Exportorientierte FuE auf dem Gebiet Abwasser, Kernprojekt A Abwasserbehandlung“

Im Rahmen des Verbundprojektes „Exportorientierte Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Wasserver- und -entsorgung“ betreibt System S&P® in Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft und Umwelttechnik, aktuelle Forschung in der „Demonstration der Leistungsfähigkeit und Flexibilität einer solarbetriebenen Scheibentauchkörperanlage“.

Als Projektträger tritt dabei stellvertretend für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bereich Wassertechnologie und Entsorgung das Forschungszentrum Karlsruhe als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft auf.

In der Zusammenarbeit soll insbesondere die hochwertige Abwasserreinigungsleistung bei gleichzeitig geringem Energiebedarf und möglichen Belastungsschwankungen herausgestellt werden. Diese Anforderungen sollen nun im Rahmen des Forschungsprojektes als Stärken des Scheibentauchkörpers wissenschaftlich verifiziert werden.

Effizienz durch eine hohe Reinigungsleistung per eingesetzter Energieeinheit und Flexibilität durch:
• Abfangen von Belastungsschwankungen
• Erweiterbarkeit in Stufen
• geringen Platzbedarf
• ein hohes Maß an Automation
• simple Prozessführung
• einfache Wartung
• anschließende Wiederverwertung des aufbereiteten Wassers
• eine autarke Energieversorgung mittels Solarpanelen im Inselbetrieb

sind somit das Hauptaugenmerk dieses Forschungsprojektes.

Die wissenschaftliche Auswertung erfolgt in Kooperation mit der Universität Karlsruhe, Institut für Siedlungswasserwirtschaft. Es werden variiert die Parameter für Temperatur (2 – 48 °C), die hydraulische Belastung (Stöße und saisonale Schwankungen), die Abwasserbeschaffenheit (verschiedene Aufstellungsorte in Indien, geplant ist eine Ausweitung des Projektes auch nach Vietnam), sowie die Leistungsaufnahme der Solarpanele (unterschiedliche Klimazonen zu unterschiedlichen Jahreszeiten). In einem weiteren Schritt soll das Zusammenspiel der biologischen Einheit mit der Filtration zur Wasserwiederverwertung untersucht werden.

Mehr:
http://www.sewage-plants.de/funde/feprojekte.php

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PFT in Oberflächengewässern nach dem Brandfall Rodenbach

Workshop „Brandschadensfälle – Umweltgefährdungen durch kontaminierte Löschwässer“

Anlass der Untersuchung: Brand eines Reifenlagers in Rodenbach am 11. 10. 2008

Abfluss PFT-haltiger Löschwässer in das Grundwasser und in Oberflächengewässer: über den Bruchbach, die Mooslauter, die Lauter, den Glan in die Nahe Ziel: Ermittlung der Stoffeinträge in den betroffenen
Fließgewässern Untersuchung betroffener Gewässer, Probenahme im Rahmen der regulären chemischen Messprogramme.

http://www.wasser.rlp.de/servlet/is/8481/

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Treibhausgase in der Abwasserreinigung

FiW und IWW entwickeln Carbon Footprintmodell für die Wasserwirtschaft
Die Ergebnisberichte des International Panel for Climate Change (IPCC) sehen als wesentliche Auslöser des weltweiten Klimawandels den Ausstoß von anthropogenen Treibhausgasen. Im Rahmen des Kyoto-Abkommens wurden weitgehende Maßnahmen zur Minderung des sogenannten Treibhauseffekts, also der globalen Erwärmung und Klimaveränderung festgelegt. Der Carbon Footprint (CF) zeigt hierbei das Treibhauspotential (Global Warming Potential – GWP) eines Landes, eines Unternehmens oder eines einzelnen Produkts während einer festgelegten Zeitspanne auf. In der Regel umfasst der CF die gesamte Lebensdauer – einschließlich der späteren Verwertung oder Entsorgung. Die Ermittlung des CF ist standardisiert nach ISO 14040-14044 und erfolgt mittlerweile weltweit für eine Vielzahl von Prozessen und Produkten. Für Prozesse und Anlagen in der deutschen Wasserwirtschaft wurde bisher jedoch noch keine umfassende CF-Bilanz erstellt – alle bisherigen Angaben sind vorläufige Hochrechnungen. International sind bereits methodische Ansätze in Großbritannien, den Niederlanden und den USA bekannt. Da die Aufbereitung vor und nach der Nutzung, die Bereitstellung, und schadlose Ableitung von Wasser für jede Gesellschaft essenziell ist, ist die Frage nach dem notwendigen Carbon Footprint der Wasserwirtschaft ebenso relevant, wie die Identifikation möglicher Minderungsansätze.
Die Bereitstellung von elektrischer Energie verursacht in den Kohle-, Gas- und Ölkraftwerken einen hohen Ausstoß klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids, dies ist seit langem bekannt. Dieser Tatsache wird in vielen Anlagen der Wasserver- und -entsorgung durch energetische Optimierung, auch aus ökonomischen Gesichtspunkten, entgegengewirkt.

Lange Zeit unberücksichtigt blieb jedoch der Aspekt, dass sich während der anthropogenen Wassernutzung ebenfalls Gase bilden, welche um ein vielfaches klimaschädlicher sind als CO2. Insbesondere die Gase Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O), auch unter dem Trivialnamen Lachgas bekannt, spielen im Wasserkreislauf eine übergeordnete Rolle. CH4 mit dem 25-fachen Treibhauspotential von CO2 bildet sich vor allem in Abwasserkanälen, überlasteten Gewässern aber auch unkontrolliert auf kommunalen Kläranlagen. N2O, 289-mal schädlicher als CO2, kann als natürliches Zwischenprodukt des Stickstoffkreislaufes auftreten, wenn biochemische Prozesse Stickstoffverbindungen umsetzten. Dies geschieht vor allem auf Kläranlagen, aber auch in Abwasserkanälen und Gewässern. Die verfahrenstechnische Steuerung der Anlage hat hier großen Einfluss auf das Bildungspotential dieser Gase.

Erste internationale Untersuchungen gehen sogar davon aus, dass beispielsweise auf Kläranlagen gebildete Treibhausgase über 50 % der gesamten Klimabilanz verursachen und somit einen größeren Einfluss haben als der Verbrauch von elektrischer Energie, Erdgas oder Heizöl.
Um dem heutigen Umweltschutzgedanken Rechnung zu tragen, entwickeln daher das FiW in Zusammenarbeit mit dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wasserforschung (IWW) ein Modellkonzept zur Bilanzierung des Carbon Footprints von Prozessen und Anlagen der Linksreinischen Wasserverbände. Der Carbon Footprint kann zur internen Steuerung sowie zur internen und externen Kommunikation einer klimaschonenden Verbandsentwicklung eingesetzt werden. Durch den Carbon Footprint als objektives Ökobilanzierungskriterium können die Einführung von ressourcen- und energiesparender Technik unterstützt sowie die nachhaltige Entwicklung der Aktivitäten aufgezeigt werden. Anders als bei vielen sonstigen Aktivitäten zur Reduzierung des CO2-Ausstosses besteht hier die Aufgabe und auch die Chance, die mit Energieoptimierung verbundenen sonstigen Klimagase zu bewerten und Maßnahmen entsprechend anzupassen.
Erste Ergebnisse wurden bereits auf der DWA-Bundestagung am 25.11.2010 in Bonn zum Thema „Treibhausgase in der Abwasserreinigung und Klärschlammbehandlung“ vorgestellt und mit Interesse aufgenommen.

Weitere Informationen bei:
Dr.-Ing. Fridrich-Wilhelm Bolle oder Dipl.-Ing. Kristoffer Genzowsky
http://www.fiw.rwth-aachen.de/cms/index.php?id=7

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Meldungen zur Arbeitssicherheit 2011

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Dezember 2011
11.12.2011 Burnout: Kaum ein Unternehmen handelt 
11.12.2011 Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier 
11.12.2011 Forschung: Kontrast zwischen täglichem Handeln und Arbeitsschutzwissen
11.12.2011 Forschung: Nanopartikel bleiben meist in Gemeinschaft 
11.12.2011 Forschung: Ergonomisch am Bildschirm in Leitwarten arbeiten 
November 2011
03.11.2011 Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit rückt den Blickpunkt auf sichere Instandhaltung 
03.11.2011 Neue Wissensdatenbank für Maschinensicherheit 
03.11.2011 Fakten: Fachkraft für Arbeitssicherheit wandelt sich zum Sicherheitsmanager 
03.11.2011 Handlungshilfe: Einfaches Maßnahmenkonzept in aktueller Version 2.2 
03.11.2011 Memocard: Handliche Hilfe erklärt Gefahrensymbole 
03.11.2011 Broschüre: „Bildschirmarbeit in der Produktion“ erschienen 
September 2011
21.09.2011 Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen: GESTIS-Stoffmanager hilft bei Gefährdungsbeurteilung 
21.09.2011 Staat und Unfallversicherungsträger beschließen neues Leitlinienpapier 
21.09.2011 Verstehen Sie Arbeitssicherheit? 
21.09.2011 September 2011: Neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung 
21.09.2011 Die EU-OSHA leitet ein wegweisendes Projekt ein, um die Risikobewertung in kleinen Unternehmen in Europa zu erleichtern 
21.09.2011 Gesund im Job bis 67? 
21.09.2011 Forschung: Nichtionisierende Strahlung in Arbeit und Umwelt 
21.09.2011 Veranstaltung: Künftige Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Diskussion 
21.09.2011 Aktuell: BAuA weitet Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit aus 
21.09.2011 Aktuell: Deutschland will Information über gefährliche Stoffe in Erzeugnissen verbessern
August 2011
04.08.2011 Mehr Arbeit – mehr Unfälle 
04.08.2011 Beschäftigte aus dem Ausland aktiv in den Arbeitsschutz einbeziehen 
04.08.2011 Fakten: Mehr Klarheit auch bei technischen Produkten 
04.08.2011 BAuA Aktuell: Herausforderungen des demografischen Wandels erfolgreich meistern
04.08.2011 Veranstaltung: Biomonitoring in der Praxis 
Juni 2011
12.06.2011 Bester Unterrichtsfilm kommt von der gesetzlichen Unfallversicherung 
12.06.2011 Veranstaltung: Fachleute beraten über internationales Lärm-Label für Maschinen und Geräte 
12.06.2011 Neue Botschafter aus führenden europäischen Unternehmen und Organisationen für die Kampagne zur sicheren Instandhaltung
05.06.2011 Rezessionen sind Gift für den Arbeitsschutz 
05.06.2011 Geistige Fitness im Beruf erhalten 
Mai 2011
30.05.2011 Mit ihrem dritten Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“ setzt die EU-OSHA erneut sichere und gesunde Arbeitsplätze in Szene 
30.05.2011 Für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb 
30.05.2011 Fakten: Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten einfacher gemacht 
30.05.2011 Studie: Reden hilft gegen Rückenschmerzen 
30.05.2011 Augen schonen am PC: Arbeitgeber zahlt Bildschirmbrille 
30.05.2011 Risiko raus! beim Be- und Entladen von Fahrzeugen 
30.05.2011 Junge Kollegen, alte Kollegen: Gleichberechtigt gelingt der Mix am besten 
25.05.2011 Kanalarbeiter weggespült 
April 2011
28.04.2011 Unterweisungsfilm erhält Goldmedaille 
28.04.2011 Den eigenen Hörschaden vorausberechnen: IFA-Software errechnet und demonstriert Folgen von Freizeit- und Arbeitslärm 
28.04.2011 Messsystem für körperliche Aktivität bei der Arbeit entwickelt 
12.04.2011 Kostenfreie Arbeitsschutz-Comics zum Download 
März 2011
28.03.2011 Bewegung hilft gegen Rückenschmerzen 
28.03.2011 Aktuell: Über 300 Antworten zu REACH und CLP veröffentlicht 
28.03.2011 Lexikon der Arbeitssicherheit – jetzt noch umfangreicher 
28.03.2011 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Hinweise aus der Praxis gesucht 
28.03.2011 Cartoon: Arbeitssicherheit in kleinen Betrieben 
Februar 2011
24.02.2011 Fakten: Zahl der Arbeitsunfälle auf neuem Tiefstand – Anstieg bei Berufskrankheiten 
24.02.2011 Fachveranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsstättenrecht 
24.02.2011 Seminar: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz kompakt 
24.02.2011 Hygiene: Händewaschen am Arbeitsplatz noch wichtiger als gedacht 
09.02.2011 Film wirbt für Prävention durch Persönliche Schutzausrüstung 
09.02.2011 Unterweisung mit Unterhaltungswert 
09.02.2011 Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz in Europa auf dem Vormarsch
09.02.2011 Was macht ein Betriebsarzt? 
09.02.2011 Veranstaltung: Welche Auswirkungen hat die REACH-Kandidatenliste? 
Januar 2011
28.01.2011 Aktuell: Deutschland Spitzenreiter bei den CLP-Meldungen 
28.01.2011 Neues Poster zur Gefahrstoffkennzeichnung veröffentlicht 
28.01.2011 Fünf Praxistipps für die sichere Instandhaltung 
28.01.2011 Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert 
02.01.2011 Tag der Arbeitssicherheit 2011 in Fellbach 
02.01.2011 Langes Arbeiten schadet Gesundheit und Sozialleben 
02.01.2011 Schulungsvideo: Sichere Instandsetzung von Maschinen 

Burnout: Kaum ein Unternehmen handelt

burnout Betrachtet man den Schaden, den Burnout nicht nur Betroffenen, sondern auch den Firmen und der deutschen Wirtschaft verursacht, stellt sich die Frage, warum nicht aktiver gegen die stressbedingte Erkrankung vorgegangen wird. Ein möglicher Grund: Es gibt zu wenig Therapeuten!

Burnout verursacht jährlich hohe Kosten
30,4 Arbeitstage pro Jahr fehlt ein Mitarbeiter, wenn er unter Burnout leidet. Das geht aus einer Berechnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hervor. Geht man, wie Experten laut des Internetmagazins Spiegel Online, von etwa neun Millionen Betroffenen in Deutschland aus, lässt sich der volkswirtschaftliche Schaden erahnen. In einer Studie der Betriebskrankenkassen von 2009 werden die Kosten genau beziffert: 6,3 Milliarden Euro. Laut der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-Osha) sind es mittlerweile 20 Milliarden Euro.

Gefahr erkannt, aber nicht gebannt

Da stellt sich die Frage, warum nicht aktiver gegen die psychische Belastung angegangen wird, und zwar dort wo sie ursächlich entsteht: am Arbeitsplatz. Denn für Burnout machen Experten schließlich schlechte Arbeitsbedingungen verantwortlich. Doch die Resonanz ist gering. Einer Studie der EU-Osha zufolge sind zwar vier von fünf europäischen Managern besorgt angesichts des steigenden Stressaufkommens in den Unternehmen. Dagegen unternehmen tun aber nur weniger als ein Drittel der Firmen. Im europaweiten Vergleich schneidet Deutschland schlechter ab. Nur etwa 15 Prozent der Firmen sind in Sachen Burnout aktiv, in Europa immerhin 26 Prozent im Schnitt.

Es gibt keine adequate Burnout-Patienten-Versorgung

Laut eines Artikels aus der Stuttgarter Zeitung ist auch eine inadequate Versorgung von Burnout-Betroffenen eine Ursache für die hohen Kosten. Diese entstehen, weil Patienten zu »spät oder nicht richtig« behandelt werden, so ein Sprecher der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung. Die Wartezeit für ein therapeutisches Vorabgespräch betrage im Schnitt 12,5 Wochen, die Dauer bis zur ersten psychotherapeutischen Behandlung betrage sogar durchschnittlich 23,3 Wochen. Es gibt folglich sowohl in Städten als auch in ländlichen Gegenden zu wenige Psychotherapeuten.

Therapeutenbedarf basiert auf alten Zahlen

Dass sich etwas an den langen Wartezeiten und auch an der Unterversorgung von Burnout-Betroffenen ändert, dafür soll das neue Versorgungsstrukturgesetz sorgen, das im Januar 2012 in Kraft tritt. Die Regierung möchte damit dem Ärztemangel vor allem in ländlichen Regionen entgegenwirken. Doch das Gesetz basiert auf Zahlen aus dem Jahr 1999, und damals, so bemängeln deutsche Psychotherapeuten, war das Verhältnis zwischen Einwohner und Psychotherapeuten noch anders als heute. Sie fordern, dass die Zahl kassenärztlicher Praxen an der Häufigkeit der Erkrankungen bemessen wird und nicht an der Einwohnerzahl.

Unternehmen stehen in der Pflicht

Unterdessen empfiehlt die Prüfgesellschaft Dekra, dass Unternehmen stärker gegen eine stressbedingte Belastung am Arbeitsplatz vorgehen. Denn das Krankheitsbild de Burnouts entwickle sich zunehmend zum »modernen Arbeitsunfall«. Betriebe schenkten der Gesundheitsprävention ihrer Angestellten einfach zu wenig Aufmerksamkeit.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier

Während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Unternehmensleitung oder deren Beauftragter die Feier veranstaltet und fördert sowie an der Feier selbst teilnimmt. Zeit und Ort der Feier spielen für den Versicherungsschutz keine Rolle, die Teilnahme an der Feier muss allerdings allen Angehörigen des Unternehmens offen stehen. Für nicht im Unternehmen beschäftigte Gäste oder Familienangehörige besteht hingegen kein Versicherungsschutz.
Versichert sind auch die Wege von und zur Weihnachtsfeier nach denselben Voraussetzungen, die auch für die Wege von und zur Arbeit gelten. Während der Feier besteht Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten, die dem Gemeinschaftszweck der Veranstaltung entsprechen, wie zum Beispiel Essen, sportliche Betätigungen, Spiele und Tanzen. Ebenso sind auch die direkt mit der Veranstaltung zusammenhängenden vorbereitenden Tätigkeiten versichert. Wenn die Unternehmensleitung oder ihr Beauftragter die Veranstaltung für beendet erklärt, endet auch der Versicherungsschutz.

Quelle: VBG

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Forschung: Kontrast zwischen täglichem Handeln und Arbeitsschutzwissen

Umfrage zu Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kleinunternehmen

Berlin – Kleine Unternehmen weisen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine hohe Bedeutung zu. Das zeigt eine repräsentative Befragung von rund 1.000 geschäftsführenden Personen, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin (BAuA) in Auftrag gegeben hat. Untersucht wurden Kenntnisstand und betriebliches Handeln im Arbeitsschutz der Arbeitgeber. Die Ergebnisse liegen jetzt als Bericht „Kenntnisstand von Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU“ vor. Sie verdeutlichen den Kontrast zwischen dem Wissen über Arbeitschutz und dem täglichen Handeln im Betrieb.

„Ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt zum Erfolg eines Unternehmens bei“ – so lautet die fast durchgängige Einschätzung der Befragten. Mehrheitlich vertreten wird aber auch die Meinung: „Hauptsache wir verstoßen nicht gegen Gesetze“. Trotzdem ist das Wissen um gesetzliche Regelungen und Standards eher gering ausgeprägt, wie die Ergebnisse der Befragung zeigen. Nur in 38 Prozent der Kleinbetriebe finden zudem Gefährdungsbeurteilungen statt, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Andererseits berichten neun von zehn Unternehmen, die das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung angeben, dass sie sich auf andere Art und Weise einen Überblick über die Gefährdungen verschaffen und daraus Schutzmaßnahmen ableiten.

Weiteres Ergebnis: Die Befragten setzen eher selten auf den Rat externer Experten, etwa einer sicherheitstechnischen oder arbeitsmedizinischen Betreuung. In vielen Unternehmen ist deshalb die wichtige Betreuung durch den Betriebsarzt oder bei sicherheitstechnischen Problemen unklar. So handeln kleine Unternehmen im Arbeitsschutz im günstigsten Fall auf der Grundlage eines begrenzten Basiswissens und greifen nur bei Bedarf auf externe Fachkräfte zurück. Das ist aber nicht der Normalfall, denn es gibt auch solche, die über ein begrenztes oder sehr geringes Arbeitsschutzwissen verfügen, die kaum bis gar nicht handeln und auch keinen weiteren Informationsbedarf sehen.

So stellt sich die Frage, wie Arbeitsschutzwissen künftig besser zugänglich gemacht werden kann, um Mindeststandards in kleinen Betrieben sicherzustellen. Unternehmer orientieren sich auch im Arbeitsschutz an der guten betrieblichen Praxis. „Am besten lerne ich von anderen Betrieben. Wenn ich sehe, wie die das gemacht haben, dann kann ich mir auch vorstellen, ob das bei uns klappt – schön praktisch und nicht so theoretisch“, erklärte ein Befragter.

Aus Sicht der BAuA reicht das aber nicht, um Mindest- und Qualitätsstandards im Arbeits- und Gesundheitsschutz dauerhaft sicherzustellen. Besser sei die Zusammenarbeit mit arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkräften, stellen die Forscher im BAuA-Bericht fest. Das zeigt sich etwa darin, dass Geschäftsführungen, die sich für ein Betreuungsmodell entschieden hätten, häufiger Besprechungen zu Gesundheits- und Unfallgefahren auf die Tagesordnung setzen. Überdies beteiligen vier von fünf Unternehmen, die nach eigenen Angaben Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei externe Fachkräfte.

Fazit: Eine Strategie für bessere Arbeitsschutzstandards in kleinen Unternehmen beruht auf einem praxisnahen Handlungs- und Erfahrungswissen von Unternehmern für Unternehmer. Damit das Wissen für den Ausbau der Zusammenarbeit mit externen Fachkräften genutzt werden kann, muss es jedoch fachgerecht aufbereitet werden. Diese Strategie könnte ein bedarfsorientiertes Handeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz kleiner Unternehmen erfolgreicher als bisher machen und die Beschäftigten zum Mitmachen motivieren.

Kenntnisstand von Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU; Cordula Sczesny, Sophie Keindorf, Patrick Droß; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2011; ISBN 978-3-88261-132-8; 112 Seiten. Der Bericht kann auch kostenlos im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden.

Hintergrund zur Gefährdungsbeurteilung: www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung

Quelle: BAuA

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Forschung: Nanopartikel bleiben meist in Gemeinschaft

Ein Nanopartikel kommt selten allein

Dortmund – Nanomaterialien liegen in der Regel nicht als einzelne Partikel vor, sondern bestehen aus größeren Einheiten in Form von Agglomeraten oder Aggregaten. Zu diesem Ergebnis kommt der englischsprachige Bericht „Dispersion and Retention of Dusts Consisting of Ultrafine Primary Particles in Lungs“ (Dispersion und Retention von Ultrafeinstaub/Nanopartikeln in der Lunge), den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Im Auftrag der BAuA untersuchte das Fraunhofer Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin das Verhalten von Stäuben, die aus Nanopartikeln bestanden, in der Lunge und in Zellkultur. Die Experimente zeigen, dass die untersuchten Nanomaterialien nicht in ihre Einzelbestandteile zerfallen – ein Nanopartikel kommt selten allein.

Im Mittelpunkt des Projektes stand die Frage, ob die Agglomerate oder Aggregate der Nanopartikel in der Lunge wieder in einzelne Partikel zerfallen, nachdem sie eingeatmet wurden. Dazu untersuchten die Forscher unterschiedliche Nanomaterialien in verschiedenen Testsystemen. Sie führten sowohl Versuche mit Zellkulturen als auch mit Ratten durch. In den Analysen und elektronenmikroskopischen Untersuchungen ließ sich kein relevanter Zerfall der größeren Einheiten in einzelne Nanopartikel feststellen. Gleichwohl änderte sich die Größe der Agglomerate oder Aggregate nach Kontakt mit biologischem Material. Ein deutlicher Zerfall in mehrheitlich kleinteilige Einheiten mit Durchmessern unter 100 Nanometern ließ sich bei den untersuchten Nanomaterialien jedoch nicht beobachten. Zudem zeigten Studien mit Ratten für ein aus Europium(III)oxid bestehendes Nanomaterial, dass nur sehr geringe Mengen des eingeatmeten Materials über die Lunge hinaus in andere Organe des Körpers gelangten. Aufgenommen wurde etwa ein Prozent der in der Lunge vorhandenen Stoffmenge. Dabei war die durchschnittliche Größe der Agglomerate oder Aggregate im Aerosol allerdings mit rund 1300 Nanometern relativ groß.

Ein Zerfall der Aggregate oder Agglomerate in mehrheitlich einzelne Nanopartikel, die sich eventuell frei im Körper bewegen können, wurde mit den untersuchten Materialien nicht beobachtet. Deshalb kann die Lunge als primärer Wirkort der Nanomaterialien betrachtet werden.

F 2133 „Dispersion and retention of dusts consisting of ultrafine primary particles in lungs“; O. Creutzenberg; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2011; 141 Seiten; PDF. Der Bericht in englischer Sprache befindet als PDF-Datei unter www.baua.de/publikationen im Internet.

Quelle: BAuA

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Forschung: Ergonomisch am Bildschirm in Leitwarten arbeiten

Checkliste bei Workshop „Bildschirmarbeit in Leitwarten“ präsentiert

Dortmund – In Deutschland gibt es schätzungsweise rund vier Millionen Bildschirmarbeitsplätze außerhalb von Büros. Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigten weit verbreitete Mängel bei der Bildschirmarbeit im sogenannten Non-Office-Bereich auf. Bei einem Workshop in der BAuA wurden Ende Oktober erste Ergebnisse der Projekte zur Bildschirmarbeit in Leitwarten präsentiert. Dabei stellte die Projektgruppe unter anderem eine Checkliste vor, mit der sich bestehende und geplante Leitwarten bezüglich der Bildschirmarbeit prüfen und verbessern lassen.

Leitwarten finden sich in einer Vielzahl von Anlagen wie beispielsweise Kraftwerken, Chemieanlagen oder im Bereich der Verkehrssteuerung. In der Regel müssen die Beschäftigten in modernen Leitwarten mehrere Bildschirm-Rechner-Einheiten mit verschiedenen Eingabeeinheiten wie Tastaturen oder Mäusen bedienen. In der Praxis können Leitwarten folgende Gestaltungsmängel aufweisen: Es finden sich mit Informationen überladene Bildschirmanzeigen oder schlecht angeordnete Bildschirmgeräte, die zudem noch unterschiedlich bedient werden müssen. Darüber hinaus gibt es Defizite in Bezug auf die Gestaltung des Mobiliars sowie auf die Platzierung von Monitoren und Tastaturen. Die Beleuchtung ist oft mangelhaft, Spiegelungen und Blendungen auf Monitoren sind häufige Probleme. Auch die Aufgabengestaltung für die Arbeit in Leitwarten ist eine aktuelle Herausforderung. Es muss eine Balance zwischen Über- und Unterforderung gefunden werden. Neue Automatisierungsmöglichkeiten führen hier nicht immer zu Verbesserungen. Durch fehlerhaft gestaltete Arbeit entsteht aber zum einen Stress für die Beschäftigten, zum anderen steigen die Risiken, Fehler mit weitreichenden Konsequenzen zu begehen.

Im Rahmen des BAuA-Projektes wurde eine Checkliste erarbeitet, mit der Experten Bildschirmarbeitsplätze in Leitwarten überprüfen können. Während des Workshops erprobten die Teilnehmenden die Checkliste anhand von drei Fallbeispielen, um Positives, Defizite, Handlungserfordernisse und Hemmnisse zu ermitteln. Im Ergebnis wurde die Checkliste, die mit dem Projektbericht im kommenden Jahr veröffentlicht wird, nicht nur als hilfreich für die Prüfung, sondern auch für die Planung von Leitwarten angesehen. Nach wie vor wirft die Frage nach der Anwendung der Bildschirmarbeitsverordnung Fragen in der Praxis auf. Hier sollte der Anwendungsbereich außerhalb der Büros deutlicher geklärt werden, wünschten sich die Teilnehmer des Workshops.

Quelle: BAuA

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Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit rückt den Blickpunkt auf sichere Instandhaltung

Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit wird sich auf sichere Instandhaltung konzentrieren und dieses Jahr von 24. bis 28. Oktober stattfinden. Es wird eine Reihe von Sensibilisierungskampagnen mit Workshops, Seminaren und Ausstellungen geben. Die Europäische Woche ist Teil der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“, die von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zusammen mit ihren Partnern in ganz Europa und darüber hinaus organisiert wird.

„Die Kampagne für sichere Instandhaltung verzeichnet eine Rekordhöhe bei der Anzahl der Beteiligten unseres europaweiten Netzes von Focalpoints und mehr als 50 Unternehmen und Organisationen, die als offizielle Partner der Kampagne beigetreten sind“, erklärt Dr. Christa Sedlatschek, Direktorin der EU-OSHA. „Seit April 2010 hat die Kampagne, durch mehr als Hundert Partnerschaftstreffen und eine Reihe von Medienaktivitäten, einige Zehntausend Menschen mobilisiert, um sichere Instandhaltung ins Blickfeld zu rücken. Organisationen ziehen insofern einen Nutzen aus der Kampagne, als dass sich ihre Angestellten mehr engagieren (43 %) und sich ihre Netzwerkaktivitäten verbessern (64 %)“, fährt sie fort.

Die Europäische Woche wird zur Konsolidierung dieser Aktivitäten beitragen, und viele der Veranstaltungen im Rahmen der Kampagne für gesunde Arbeitsplätze werden sich um diese Woche drehen.

Die neue Zeitschrift zur sicheren Instandhaltung enthält Beiträge zu einer Vielzahl von Themen, die mit Instandhaltung in Verbindung stehen und Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz haben, darunter Organisation und Planung der Instandhaltung, die Gefährdungsbeurteilung, menschliches Verhalten, chemische Sicherheit, Gestaltung, Unterauftragsvergabe, Kommunikation und die Inspektion persönlicher Schutzausrüstungen.

Eine breite Palette von Materialien zur Kampagne kann in 24 Sprachen von der Website zur Kampagne Gesunde Arbeitsplätze heruntergeladen

Quelle: OHSA

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Neue Wissensdatenbank für Maschinensicherheit

Wissensdatenbank Maschinensicherheit Sie haben Fragen zur Maschinensicherheit? Eine neue Online-Plattform soll bei Fachfragen mit qualifizierten Antworten helfen. arbeitssicherheit.de stellt Ihnen das neue Wissenstool vor.

Gewusst wie: Datenbank gibt Antworten zur Maschinensicherheit
Kennen Sie das: Sie haben eine gebrauchte Maschine erstanden und wünschen sich Tipps eines Experten, der Antworten auf Ihre Fragen hat. Etwa, ob eine Aktualisierung der Maschine oder ihrer Bauteile auf den neuesten Stand erforderlich ist oder ob eine Altmaschine nach dem Retrofit gemäß der Maschinenrichtlinie CE zertifiziert werden muss.

Im World Wide Web finden Wissensdurstige unter www.wissen-maschinensicherheit.de ab sofort Unterstützung. Eine neue Datenbank zum Thema Maschinensicherheit soll ihnen künftig die Möglichkeit bieten, individuelle Antworten auf Fragen zu erhalten. Geliefert werden diese von Fachleuten aus dem Hause Pilz, einem Anbieter von Automatisierungstechnik mit Sitz in Ostfildern, der die Datenbank ins Netz gestellt hat.

Nutzer fragen, Experten antworten
Alle Fragen und Antworten werden auf der Online-Plattform veröffentlicht, sodass Interessierte vorab auch dort recherchieren können. War eine Antwort hilfreich, lässt sich die Qualität durch das Anklicken von Noten – von vollkommen überflüssig bis sehr wertvoll – bewerten. Änderungsdaten unter den Schriftstücken informieren über die Aktualität eines Eintrags.

Die Wissensbank richtet sich laut des Datenbankbetreibers an Konstrukteure, Entwickler, Systemintegratoren und Produktions- und Instandhaltungsleiter sowie Sicherheitsbeauftrage. Der Fokus der Datenbank soll auf den praktischen Nutzen ausgerichtet sein.

Maschinensicherheit: Lesen Sie auch »Sichere Maschinen – Gesetze und Bestimmungen im Überblick«
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/635/Retrofit—Maschinensicherheit—Gesetze/

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Fakten: Fachkraft für Arbeitssicherheit wandelt sich zum Sicherheitsmanager

Veranstaltung „Quo vadis Sifa?“ in Dortmund

Dortmund – Über die künftige Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) diskutierten die Teilnehmenden der Veranstaltung „Quo vadis Sifa?“, die Mitte Oktober in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund stattfand. Vorträge und Diskussionen machten deutlich, dass sich die veränderten Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Regelwerk bereits jetzt konkret auf die Arbeit der Sifas auswirken. Das Themenfeld Sicherheit wird sich für die Sifas voraussichtlich erweitern. Zudem kommen immer mehr Managementaufgaben auf die Fachkräfte zu.

Dr. Ralf Brauksiepe, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), ging zu Beginn der Veranstaltung auf die europäische Strategie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ein. Hier will die Europäische Union die Zahl der Unfälle um ein Viertel senken und bis 2020 in allen EU-Staaten ein einheitlich hohes Schutzniveau erreicht haben. Zudem werden die Maßnahmen gegen arbeitsbedingte Erkrankungen verstärkt. Dabei will man nicht auf Gesetze setzen sondern auf strategischen Arbeitsschutz auf nationaler Ebene. Darunter verstünde man, so Brauksiepe, Deregulierung, die Abschaffung von Detailregelungen und die Verpflichtung zur Übernahme von Eigenverantwortung bei den Unternehmen einerseits sowie stärkere Kontrolle durch die staatlichen Aufsichtsbehörden andererseits. Dazu lieferte Elke Lins, Referentin beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Zahlen für Nordrhein-Westfalen. Hier fanden in 2010 rund 8000 unangekündigte Kontrollen statt. Keinen Anlass zu Beanstandungen gab nur jeder zweite Betrieb, während jeder fünfte Betrieb gravierende Mängel aufwies.

Mehr Spielraum für die eigenverantwortliche Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz räumt die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ein. Im Kontext dieser Entwicklung ist die neue Sifa-Ausbildung zu sehen, die von Wieland Wettberg, BAuA, vorgestellt wurde. Das Ausbildungsmodell steht und die Umsetzung wird geplant. Voraussichtlich sei mit der Einführung in 2014 zu rechnen, so Wettberg.

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen sei auch die Stellung der Sifa in Stabsfunktion in Frage zu stellen, erklärte Dr. Klaus Große, Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI). Große brach eine Lanze für den Wandel der Fachkraft zum Manager für Sicherheit und Gesundheit. Diese Perspektive unterstützte Dr. Ulrich Winterfeld, ehemaliger Projektleiter und Initiator der Langzeitstudie über die Wirksamkeit der Sifa-Tätigkeit. Nur kommunikativ und kooperativ eingestellte Sifas, die von ihrer Mission überzeugt und vom Management unterstützt würden, hätten eine gute Chance, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Betrieb wirkungsvoll umzusetzen.

Die Sichtweise der International Security Academy (ISA) geht noch darüber hinaus. Sicherheit im Unternehmen sei ganzheitlich für alle Ressorts koordiniert umsetzen, so ISA-Vorstand Michael Sigesmund. Dies schlösse Bereiche wie den Umwelt-, Brand- oder Objektschutz in den Aufgabenbereich ein. Nur so ließen sich Risiken wirtschaftlich und effizient verringern. Bereits heute gäbe es laut einer Umfrage der ISA nur noch wenige Sifa in Stabsfunktion. So habe die Sifa durchschnittlich drei Zusatzaufgaben und sei als „Einzelkämpfer“ oft überlastet oder schon längst zum Manager geworden. Sigesmund forderte deshalb dazu auf, über sinnvolle Varianten der Sifa-Position in Unternehmen nachzudenken.

„Quo vadis Sifa?“ wurde von der BAuA, der ISA, dem VDSI, der Bergischen Universität Wuppertal und der Hochschule Bochum gemeinsam veranstaltet. Die Ergebnisse machten die veränderten Anforderungen der Praxis noch einmal deutlich. Angesichts der positiven Resonanz ist eine weitere Veranstaltung in 2012 geplant.

Quelle: BAuA

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Handlungshilfe: Einfaches Maßnahmenkonzept in aktueller Version 2.2

Änderungen im technischen Regelwerk zeitnah integriert

Dortmund – Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung, dass der Arbeitgeber Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten abschätzt. Diese Gefährdungsbeurteilung stellt viele Betriebe vor Probleme. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) entwickelt. Mit dieser Handlungsanleitung lassen sich potenzielle Gefährdungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen schnell und sicher erkennen. Jetzt ist die Version 2.2 erschienen, die aktuelle Änderungen im technischen Regelwerk berücksichtigt. Dabei wurde das EMKG an die Neufassung der Gefahrstoffverordnung von 2010 und an die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ angepasst. Die Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG ist minimal.

Das EMKG wendet sich in erster Linie an fachkundige Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Beratungsdienste. Mit Hilfe des EMKG lassen sich Problemfelder aufdecken und entsprechende Handlungsschwerpunkte setzen. Dazu benötigen die Anwender keine tiefgehenden Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht, sondern leicht zugängliche Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen.

Auch mit der aktuellen Version lässt sich der Handlungsbedarf in wenigen Schritten ableiten. Er umfasst den Schutz, der beim Einatmen von Gefahrstoffen oder bei Hautkontakt notwendig ist. Darüber hinaus lässt sich das EMKG als geeignete Beurteilungsmethode im Sinne der Gefahrstoffverordnung anwenden, um die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Arbeitsplatzmessungen sind dann häufig nicht mehr erforderlich.

Das EMKG 2.2 befindet sich im Internetangebot der BAuA unter der Adresse www.baua.de/emkg.

Quelle: BAuA

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Memocard: Handliche Hilfe erklärt Gefahrensymbole

GHS-Memocard stellt neue Kennzeichnung von Chemikalien vor

Dortmund – Mit dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) sollen Chemikalien jetzt weltweit einheitlich gekennzeichnet werden. Dabei ändern sich in Europa die bisher bewährten Gefahrensymbole erheblich. Hilfestellung für den Umstieg gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit der neuen GHS-Memocard „Gefahrstoffe kompakt“. Die handliche Übersicht im Brieftaschenformat stellt die neuen Gefahrensymbole vor und erläutert kurz und verständlich deren Bedeutung. Praxisnahe Verhaltensregeln ergänzen die Angaben. Die GHS-Memocard wird erstmals auf der Messe A+A vorgestellt, die vom 18. bis zum 21. Oktober in Düsseldorf stattfindet.

Die Einführung des GHS-Systems für die Einstufung und Kennzeichnung der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, bringt eine Reihe von offensichtlichen Veränderungen mit sich. Dies gilt insbesondere für die Etiketten von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Auf den ersten Blick fallen die veränderten Piktogramme auf. Aus den orangefarbenen Quadraten mit schwarzen Symbolen werden schwarze Zeichen in gleichseitigen weißen Rauten, die auf der Spitze stehen und einen roten Rand haben. Die neuen Symbole stehen auch für neue Inhalte. Dabei gibt es nicht für alle bekannten Zeichen eine Entsprechung. So entfällt das Andreaskreuz, während ein stilisierter Torso und ein Ausrufezeichen hinzukommen.

Die GHS-Memocard „Gefahrstoffe kompakt“ der BAuA erläutert kurz und auch für Laien verständlich die neuen GHS-Piktogramme. In klaren Worten beschreibt sie das Ausmaß und die Bedeutung der Gefahren, vor denen die Symbole warnen. Hinweise auf die jeweils angezeigten Verhaltensmaßregeln ergänzen diese Angaben praxisnah. Durch ihr handliches Format passt die GHS-Memocard in jede Tasche. Ihre robuste Ausführung hält sie auch bei häufigem Gebrauch in Form. So ist die Karte hervorragend geeignet als täglicher Begleiter und immer schnell zur Hand, wenn sie gebraucht wird.

Die GHS-Memocard wird bei Bestellung in 10er-Paketen abgegeben. Bis zu fünf Pakete (entspricht 50 Karten) sind kostenlos und über die Adresse www.baua.de/publikationen (Stichwort GHS-Memocard) zu bestellen.

Bei größeren Mengen wird eine Gebühr erhoben, die von der Bestellmenge abhängt. Anfragen und Bestellungen bearbeitet das

Informationszentrum der BAuA
Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund
Telefon: 0231 9071-2971
Fax: 0231 9071-2679
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Quelle: BAuA

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Broschüre: „Bildschirmarbeit in der Produktion“ erschienen

Arbeit am Bildschirm in Werkhallen lässt sich verbessern

Dortmund – In einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wies fast jeder der 172 Bildschirmarbeitsplätze in der Industrieproduktion gravierende Mängel auf. Grund: Bisher existiert kaum ein Bewusstsein dafür, dass mittlerweile eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der Produktion unter den Geltungsbereich der Bildschirmarbeitsverordnung fällt. Mit der neuen Broschüre „Bildschirmarbeit in der Produktion“ gibt die BAuA Tipps und macht Vorschläge zur gesundheitsgerechten Arbeit am Bildschirm in der Produktion.

Auf rund 50 Seiten zeigt die Broschüre, wie sich Bildschirmarbeit auch in der Industrieproduktion ergonomisch gestalten lässt. Dazu hat die BAuA vier Typen von Bildschirmarbeit mit verschiedenen Handlungsabläufen und Charakteristika aufgelistet. Ein gut gestalteter Arbeitsplatz muss mehrere Kriterien erfüllen. Deshalb zeigt die Broschüre sechs Handlungsfelder auf, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Diese reichen von der Fläche des Arbeitsplatzes über das Klima bis hin zu konkreten Arbeitsabläufen. Hierzu werden die Anforderungen an das jeweilige Handlungsfeld vorgestellt und konkrete Probleme angesprochen, die in der Werkhalle bei der Umsetzung genannter Anforderungen auftreten können. Zu jedem Handlungsfeld gibt es übersichtliche Checklisten und Leitfäden zu Vorschriften und Verordnungen, damit die Umsetzung der Lösungsmodelle leichter fällt.

Die Inhalte der Broschüre beruhen zum großen Teil auf einer gleichnamigen Studie, die die BAuA in Zusammenarbeit mit der ABOVE GmbH und der Fachhochschule Gießen-Friedberg realisiert hat. Dazu wurden Arbeitsplätze in Unternehmen unterschiedlicher Betriebsgrößen und Branchen (Automobilbau, Elektroindustrie, Maschinenbau, Metallverarbeitung sowie Pharmazie und Lebensmittelindustrie) untersucht, von denen keiner den Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung vollständig entsprach. Oft waren die Tischflächen zu klein und die Sehabstände zum Monitor zu gering. Als problematisch stellte sich außerdem die zu schwache Beleuchtung der Arbeitsplätze heraus sowie die Überlagerung des Bewegungsraums mit Verkehrswegen.

Die Untersuchungen zeigten noch viele weitere Gestaltungsdefizite auf, für die Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt wurden. So sollten bei der Gestaltung von Arbeitssystemen in der industriellen Produktion die Kriterien ergonomischer Arbeit an Bildschirmen berücksichtigt werden. Wer gute Leistungen erwartet, muss in gute Ausrüstung investieren. Diese Devise gilt im Sport wie auch in der Arbeitswelt. Von den Verbesserungen profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern das ganze Unternehmen. Denn mit den Bedingungen verbessert sich auch die Produktivität.

Die Broschüre „Bildschirmarbeit in der Produktion“ kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, bezogen werden. Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.

Quelle: BAuA

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Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen: GESTIS-Stoffmanager hilft bei Gefährdungsbeurteilung

Neues kostenloses Internetangebot des IFA jetzt online

Chemische Risiken am Arbeitsplatz auch mit wenig Erfahrung beurteilen, das ermöglicht der neue GESTIS-Stoffmanager des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Die kostenlose Onlinehilfe ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Das Programm führt durch die Gefährdungsbeurteilung, schätzt die Gefahrstoffbelastung für Atemwege und Haut ab und hilft bei der Auswahl von Maßnahmen, um gefährliche Belastungen wirksam zu mindern. Gleichzeitig erhält der Nutzer einen dokumentierbaren Bericht zur Gefährdungsbeurteilung. Der GESTIS-Stoffmanager basiert auf der Software „Stoffenmanager“ des niederländischen Instituts TNO. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki empfiehlt den Stoffenmanager für die Expositionsabschätzung gemäß Europäischer Chemikalienverordnung REACH.

Für die Beurteilung chemischer Gefährdungen am Arbeitsplatz sind zwei Fragen entscheidend: Welche Eigenschaften hat ein Stoff, ist er beispielsweise ätzend oder giftig? Und: Wie hoch ist die Belastung für den Arbeitnehmer in der jeweiligen Arbeitssituation? In kleinen und mittleren Betrieben fehlen vielfach Know-how und Routine, um dies ohne Hilfe externer Experten zu beurteilen. Der GESTIS-Stoffmanager des IFA will das ändern: Er leitet den Nutzer Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung, von der Eingabe der Stoff- und Produktdaten bis zur Beschreibung der Arbeitssituation. Am Ende ergibt sich eine Gefährdungskategorie, die eindeutig erkennen lässt, ob Verbesserungsmaßnahmen notwendig sind. In diesem Fall schlägt das System einen Katalog von Maßnahmen zur Belastungsminderung vor und berechnet deren Wirksamkeit für die jeweilige Situation. Dabei unterscheidet der Stoffmanager zwischen Belastungen der Atemwege und Hautgefährdungen. Alle einmal erfassten Daten und ermittelten Szenarien bleiben im System erhalten. Auf Knopfdruck lässt sich hieraus der Bericht zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erstellen, aber auch Listen der verwendeten Produkte und der ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Für alle, die genauere Informationen zur Höhe der Belastung durch einatembare Stäube und Dämpfe benötigen, gibt es ein zusätzliches Berechungsmodul. Es ermittelt für die jeweilige Arbeitsplatzsituation zum Beispiel den Schichtmittelwert eines speziellen Einzelstoffes; dieser lässt sich dann mit geltenden Grenzwerten oder anderen Empfehlungen zur Arbeitsplatzbelastung vergleichen.

Quelle: DGUV

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Staat und Unfallversicherungsträger beschließen neues Leitlinienpapier

Das neue Regelwerk im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz verhilft den Anwendern zu mehr Transparenz im Dschungel der vielen Vorschriften und Verordnungen.

Im Rahmen des 6. Arbeitsschutzforums unterzeichneten die Träger der »Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie« (GDA) und die Sozialpartner ein Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz.

Ziel dieses von Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsam erarbeiteten Leitlinienpapiers ist das Schaffen eines einheitlichen und konsistenten Regelungssystems aus staatlichen Vorschriften und autonomer Rechtssetzung. Die vielen Vorschriften und Regelungen im Arbeitsschutz sollen für den Anwender überschaubarer und praxisgerechter werden. Dabei gilt es vorrangig mit dem neuen Papier Doppelregelungen zu vermeiden

Mit der »Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie« wurde die Optimierung des Vorschriften- und Regelwerks als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern 2008 auch gesetzlich verankert.

Das Leitlinienpapier sorgt für Klarheit und Orientierung und setzt den Rahmen für in sich konsistente und vor allem für die Anwender leicht handhabbare und aus sich heraus verständliche Vorschriften und Regeln im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz
Auszüge aus dem Leitlinienpapier:

Staatliche Vorschriften sowie das Regelwerk staatlicher Ausschüsse sind vorrangige Instrumente zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Unfallverhütungsvorschriften sind nur dann anwendbar, wenn es keine staatlichen Vorschriften gibt, diese nicht geeignet sind oder sich eine Unfallverhütungsvorschrift als das zweckmäßigere Regelungsinstrument erweist.
Arbeitgeber, die ihre Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend den Inhalten staatlicher Regeln gestalten bzw. umsetzen, können sich sicher sein, dass sie damit die Anforderung der jeweiligen Verordnung rechtssicher erfüllen.
Die DGUV/LSV-Regeln ergänzen sich und sind fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit.

Eine ausführliche Übersicht über die neuen Leitlinien erhalten Sie hier >>
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/leitlinien-arbeitsschutz.pdf;jsessionid=945FAF4C9FC7FDD8CB70F8E4F8B27D97?__blob=publicationFile

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Redaktion arbeitssicherheit.de

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Verstehen Sie Arbeitssicherheit?

Verstehen Sie Arbeitssicherheit? »Wo steht das kraftbetriebene Mitgänger-Fahrzeug?« Fachkräfte für Arbeitssicherheit verwenden eine ganz eigene Sprache. Damit trotzdem jeder Mitarbeiter Betriebsanweisungen verstehen kann, arbeiten zwei Firmen aus Ostwestfalen an einem cleveren Projekt.

»Wer benutzt gerade das kraftgetriebene Mitgänger-Fahrzeug?« »Ach, Sie meinen bestimmt den batteriebetriebenen Gabelstapler!» »Wie bitte?«

Verantwortliche der Arbeitssicherheit verwenden manchmal eine ganz eigene Sprache, die nicht unbedingt jeder versteht. Vor allem für Mitarbeiter mit migrationsbedingten Sprachschwierigkeiten fällt das Verstehen von Betriebsanweisungen nicht immer einfach. Doch damit ist jetzt Schluss, zumindest in Ostwestfalen.

Zwei, dort ansässige Betriebe (Teckentrup GmbH, Paul Hettich GmbH) wollen bis Ende 2011 insgesamt 15 eigenen Betriebsanweisungen vereinfachen, und zwar so, dass sie für jedermann verständlich sind. Dass die Inhalte der Schriften trotzdem korrekt und fachrichtig wiedergegeben werden, dafür sorgt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, die das Projekt der beiden Unternehmen begleitet.

Maßnahmen die zur Vereinfachung ergriffen werden:

Das Verständnis der alten Betriebsanweisungen wird mithilfe von Fragebögen ermittelt.
In den Anweisungen sollen künftig Gefahren und präventive Maßnahmen nicht mehr getrennt voneinander, sondern zusammen aufgeführt werden.
Erklärende Piktogramme sollen Präventionsmaßnahmen erklärend ergänzen.
Nominalisierungen sollen entfernt werden.
Statt unpersönlicher Formulierungen soll der Leser häufiger direkt angesprochen werden.
Sätze sollen weniger komplex ausgedrückt werden.

Text: Redaktion arbeitssicherheit.de

Arbeitssicherheit: Lesen Sie auch »BGI 578 – Sicherheit durch Betriebsanweisungen« >>
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/desktop/BGI%20578%20Sicherheit%20durch%20Betriebsanweisungen,%202010

Quelle: arbeitssicherheit.de

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September 2011: Neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung Am 1. September ist mit der Veröffentlichung der »Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen« eine neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung in Kraft getreten. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Werden in einem Unternehmen gefährliche Güter transportiert, ist es die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten gute Möglichkeiten zu finden, um die Vorschriften zum Transport von Gefahrgütern einzuhalten. Die betreffende Person muss dafür speziell geschult und geprüft werden.

Die Änderungen, der neu gefassten Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) umfassen vor allem die Bereiche Schulung und Prüfung.

Die bisher geltende Schulungspflicht gilt in Zukunft nicht mehr für den Luftverkehr. Der Grund: In der Luftfahrt bestehen bereits umfangreiche Schulungs- und Prüfungspflichten. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich.
In bestimmten Bereichen passen sich die Regelungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung an internationales Recht (Transportvorschriften ADR, RID, ADN) an. Betroffen sind davon die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten, der Unfallbericht sowie die Schulungsinhalte.
Die Regelungen über »beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen« entfallen.
Der Jahresbericht muss in Zukunft auch Angaben dazu machen, ob ein Betrieb am Transport von gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial teilnimmt.
Wird eine Schulung nicht verordnungsgemäß durchgeführt, handelt ab sofort auch der Veranstalter ordnungswidrig.
Im Rahmen der Prüfung entfällt die Unterteilung in einen allgemeinen und einen besonderen Teil.
Die Prüfung kann auf Antrag auch in englischer Sprache abgelegt werden.
Die Prüfung dauert fortan 100 Minuten und nicht wie bislang 90 Minuten.
Bisher wurden Gefahrgutbeauftragte nach der Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung (PO Gb) geprüft. Diese verliert ab dem 1. September ihre Gültigkeit.

Abgesehen von den Änderungen im Bereich Schulung und Prüfung bleiben die Rechte und Pflichten der Gefahrgutbeauftragten sowie der sie bestellenden Betriebe im Wesentlichen unverändert.

Text: IHK Stuttgart, Redaktion arbeitssicherheit.de

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Die EU-OSHA leitet ein wegweisendes Projekt ein, um die Risikobewertung in kleinen Unternehmen in Europa zu erleichtern

Das OiRA-Projekt wurde heute auf dem XIX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Istanbul offiziell eingeleitet und ist die erste Initiative auf EU-Ebene zur Erleichterung der Risikobewertung am Arbeitsplatz. Das innovative Tool wurde von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) entwickelt und wird die 20 Millionen Kleinst- und Kleinunternehmen in Europa dabei unterstützen, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeiter zu verbessern, indem die Risiken mithilfe einer einfachen und kostenlosen Web-Anwendung bewertet werden.

„Die Erfahrung zeigt, dass eine richtig durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen der Schlüssel für wirklich sichere und gesunde Arbeitsplätze ist“ erklärt Dr. Jukka Takala, Direktor der EU-OSHA. „Insbesondere für kleine Unternehmen sind Risikobewertungen allerdings eine Herausforderung, da es ihnen an angemessenen Mitteln fehlt, um diese wirksam durchzuführen. Gründe dafür, warum Unternehmen keine Kontrollen durchführen, sind mangelnde Fachkompetenz (41 %) bzw. die Auffassung, dass Risikobewertungen zu teuer sind oder zu viel Zeit in Anspruch nehmen (38 %). Mit OiRA kann die EU-OSHA mit Stolz ein kostenfreies Online-Tool anbieten, um diese Herausforderungen zu bewältigen. OiRA trägt zu Beseitigung oder Reduzierung der 168 000 arbeitsbedingten Todesfälle, der 7 Millionen Unfälle und 20 Millionen Fälle arbeitsbedingter Krankheiten pro Jahr in der EU-27 bei“ sagt Dr. Takala.

Ziel des wegweisendes Projekts der EU-OSHA ist die Unterstützung kleiner Unternehmen bei der schrittweisen Umsetzung des Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung – von der Ermittlung und Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz, über die Findung von Entscheidungen für vorbeugende Maßnahmen, Ermittlung angemessener Maßnahmen bis hin zur ständigen Überwachung und Berichterstattung. Ziel ist die Verringerung der Belastung für kleine Unternehmen, sodass sie in die Lage versetzt werden, ihre Risikobewertung einfach und schnell durchzuführen, ohne an Genauigkeit einzubüßen.

„Die EU-OSHA arbeitet eng mit Behörden und Sozialpartnern auf EU- und nationaler Ebene zusammen, um ihnen den Generator für das Tool zur Verfügung zu stellen“, fährt Jukka Takala fort. „Im Gegenzug entwickeln diese Partner ihre eigenen sektorspezifischen und auf ihre Bedürfnisse zuschneidbaren OiRA-Tools und stellen sie den kleinen Unternehmen kostenfrei zur Verfügung.“

Die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ermuntert zum allgemeinen Einsatz und zur Verwendung des Tools auf Unternehmensebene und führt zur Entwicklung der OiRA-Gemeinschaft zum Austausch von Wissen und Erfahrungen. Für das endgültige Tool stellt die EU-OSHA den Entwicklern Unterstützung und umfassende Beratung zur Verfügung.

Die OiRA-Projekte wurden sowohl auf EU-Ebene wie auch auf Ebene der Mitgliedstaaten (Zypern, Belgien und Frankreich) eingeleitet, die die Entwicklung und das Verbreitungsmodell anführen und Bereiche wie Friseurdiente und das Transportwesen abdecken.

Auf der Grundlage des Bewertungsinstruments „Dutch Risk Inventory“ & will das OiRA-Tool an diesen Erfolg in ganz Europa anknüpfen. Seit seiner Errichtung haben insgesamt 1,6 Millionen Besucher die Website des niederländischen Online-Tools (www.rie.nl) besucht: eine enorme Anzahl, betrachtet man die Größe die Niederlande mit gerade einmal rund 800 000 Unternehmen. Das Tool wird pro Monat durchschnittlich 5000 Mal heruntergeladen.

OiRA beim Weltkongress für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
http://osha.europa.eu/de/topics/riskassessment/OiRA-Online-Risk-Assessment

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projekts OiRA: http://www.oiraproject.eu/about

1. Die Aufgabe der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) besteht darin, dazu beizutragen, dass die Arbeitsplätze in Europa sicherer, gesünder und produktiver werden. Die Agentur untersucht, entwickelt und verbreitet verlässliche, ausgewogene und unparteiische Informationen über Sicherheit und Gesundheit und organisiert europaweite Kampagnen zur Sensibilisierung. Die Agentur wurde 1996 von der Europäischen Union gegründet und hat ihren Sitz in Bilbao, Spanien. Sie bringt nicht nur Vertreter der Europäischen Kommission, der Regierungen der Mitgliedstaaten, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sondern auch führende Sachverständige zusammen – und dies in jedem der 27 EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus.

http://osha.europa.eu

Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Gesund im Job bis 67?

Neue Folge des Internet-TV-Gesundheitsmagazins der VBG

Die Gesellschaft steht vor der Herausforderung des steigenden Durchschnittsalters. Auch Unternehmen können sich dem demographischen Wandel nicht entziehen. Laut Bundesagentur für Arbeit gehören bereits heute 26 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland der Generation 50plus an. In den nächsten zehn Jahren wird ihr Anteil auf 34 Prozent steigen.

Welche Vorbereitungen Unternehmen treffen können, um für die demografische Entwicklung gewappnet zu sein, veranschaulicht die vierte Folge des VBG-Gesundheitsmagazins mit dem Titel „Demographischer Wandel in der Praxis – wie Unternehmen heute die Zukunft meistern“.

Es gibt keine Universallösung, doch der Film zeigt, dass jedes Unternehmen eigene Maßnahmen aus vorhandenen Strukturen und Instrumenten ableiten kann: Der Glasproduzent Pilkington begegnet dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel und setzt auf ein langfristig angelegtes Präventionsprojekt um die Mitarbeiter, egal ob jung oder alt, fit im Betrieb zu halten. Dass Alt und Jung gemeinsam besser sind, hat der Labor- und Prozesstechnologiehersteller Sartorius erkannt. In Lernpartnerschaften trifft Erfahrungswissen auf frische Ideen. So bleibt wertvolles Know-how erhalten – wovon natürlich auch die Firma profitiert.

Die Beiträge zeigen, welche Bedeutung Gesundheitsförderung, Motivation der Beschäftigten und passgenaue Weiterbildung haben. „Unternehmen, die hier investieren, werden in Zukunft definitiv einen Vorsprung haben“, verspricht VBG-Präventionsexpertin Jasmine Kix.

Das neue VBG-Gesundheitsmagazin steht auf www.vbg.de (Suchwort: „Gesundheitsmagazin Folge 4″) bereit.

Außerdem können Mitgliedsunternehmen die Folge über www.vbg.de/downloads, Suchwort: „VBG-Gesundheitsmagazin Folge 4″, als DVD bestellen.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio.Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Quelle: VBG

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Forschung: Nichtionisierende Strahlung in Arbeit und Umwelt

43. Jahrestagung des Deutsch-Schweizerischen Fachverbandes für Strahlenschutz

Dortmund – Über 200 Experten nehmen an der „NIR2011: Nichtionisierende Strahlung in Arbeit und Umwelt“ teil, die bis Mittwoch, 21. September, in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund stattfindet. Dabei gibt der Deutsch-Schweizerische Fachverband für Strahlenschutz e.V. Einblicke in die derzeit aktuellen Themen der nichtionisierenden Strahlung (NIR). Das Themengebiet umfasst den Bereich der elektromagnetischen Felder und optischen Strahlung. Dabei stehen biologische Wirkungen, Messung, Bewertung und Schutzmaßnahmen sowie Vorschriften und Regelungen im Mittelpunkt der Tagung. Eine zentrale Bedeutung kommt der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu. Die insgesamt 72 Beiträge des Tagungsbandes geben einen umfassenden Einblick in den aktuellen Stand von Forschung und Technik sowie von Vorschriften- und Regelsetzung.

Nichtionisierende Strahlung betrifft sowohl Beschäftigte am Arbeitsplatz als auch die Allgemeinbevölkerung. Dabei hat sich die Technik seit der letzten Tagung im Jahr 2004 rasant entwickelt. Durch immer leistungsstärkere Laser, Leuchtdioden und Entwicklungen bei der Energieübertragung und Kommunikation sind neue Anwendungen hinzugekommen. Auch zeichnen sich weitere Anwendungsgebiete ab. Zudem hat das Regelwerk zu nichtionisierender Strahlung in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene und in der nationalen Umsetzung deutliche Veränderungen erfahren. „Regelungen und Vorschriften beispielsweise für die UV-Strahlung in Solarien oder beim Umgang mit Lasern aber auch bei elektromagnetischen Feldern schaffen mehr Sicherheit für Verbraucher und Beschäftigte“, sagte Tagungspräsident Hans-Dieter Reidenbach, der den Arbeitskreis Nichtionisierende Strahlung (AKNIR) im Fachverband für Strahlenschutz leitet. „Hier leistet der Arbeitskreis eine wichtige Arbeit, wenn es um Schutzkonzepte, Handlungsanleitungen, Normen und Regelungen geht.“

Inhaltlich fasst die Tagung unter anderem noch einmal den Kenntnisstand zur Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen zusammen. Durch den Bau neuer Hochspannungsleitungen bekommt die Wirkung niederfrequenter Felder eine größere öffentliche Aufmerksamkeit. Die Experten des AKNIR sehen deutlichen Handlungsbedarf, um Beschäftigte und Bevölkerung vor den schädlichen Wirkungen der Sonnenstrahlung zu schützen. Auch die immer leistungsstärkeren, aber kostengünstigen Laser wurden im Zusammenhang mit Gefährdungen des Flug-, Schienen- und Straßenverkehrs thematisiert. Leuchtdioden haben in den vergangenen Jahren stark an Leistung zugelegt. Insbesondere ihr Einsatz in Taschenlampen kann zu Netzhautschäden führen, wenn damit über längere Zeit direkt in die Augen geleuchtet wird.

Die vom AKNIR im Fachverband Strahlenschutz organisierte Tagung wird nicht nur durch die BAuA unterstützt, sondern gemeinsam mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, der Nederlandse Vereniging voor Stralingshygiëne, der österreichischen Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, dem Bundesamt für Strahlenschutz und der Fachhochschule Köln ausgerichtet.

Insgesamt zeigen sich Veranstalter und Teilnehmer mit dem Verlauf der Tagung sehr zufrieden. Die Fachbeiträge und Diskussionen geben wichtige Impulse für die weitere Arbeit. Die Tagung wird durch eine Fortbildungsveranstaltung „Messen und Bewerten nichtionisierender Strahlungsquellen“ am Donnerstag ergänzt.

Quelle: DGUV

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Veranstaltung: Künftige Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Diskussion

„Quo vadis Sifa?“ am 12. Oktober in Dortmund

Dortmund – Bleibt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) weiter beratend mit diversen Zusatzaufgaben im Stab tätig, wird sie demnächst „Sicherheitsmanager“ oder übernimmt sie eine Führungsaufgabe in der Linie und betreibt Arbeitsschutz nur als Nebenjob? Um diese Fragen geht es auf der Fachveranstaltung „Quo vadis Sifa?“ am 12. Oktober 2011 von 10 bis 17 Uhr in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund.

Veranstalter sind die ISA International Security Academy, Hattingen, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Bergische Universität Wuppertal, die Hochschule Bochum und der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI).

Eigentlich sind die Aufgaben der Sifa im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt: Danach ist die Sifa seit 1973 Berater des Arbeitgebers in Stabsfunktion. Das entspricht heute aber nicht mehr der Realität. Fast jede Sifa hat zusätzliche Aufgaben und Beauftragten-Tätigkeiten in unterschiedlichen Schutz- und Sicherheits-Ressorts übernommen. Auf der Tagung soll diskutiert werden, wo Vor- und Nachteile unterschiedlicher Tätigkeitsformen liegen und wie sich vor dem Hintergrund europäischer und nationaler Entwicklungen Stellung und Aufgabenbereiche der Sifa in Zukunft verändern werden.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen und Behörden sowie Betriebssicherheitsmanager. Die Teilnehmerzahl ist auf 80 begrenzt.

Veranstaltungsort ist die DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund. Die Teilnahmegebühr inklusive Mittagessen beträgt 285 Euro. Ausführliches Programm mit Referenten unter www.baua.de/termine bzw. www.isaev.de/kongresse.htm. Anmeldungen bei Horst Grulke, BAuA, unter veranstaltungen@baua.bund.de oder per Fax: 0231 9071-2299.

Quelle: DGUV

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Aktuell: BAuA weitet Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit aus

Bundestagsabgeordnete informierte sich über Arbeit der BAuA

Dortmund – Die Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn, Mitglied des Haushaltsausschusses informierte sich am Montag, 5. September 2011, in Dortmund über die Aufgaben und Schwerpunkte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Im Gespräch mit BAuA-Präsidentin Isabel Rothe nahmen die gesetzlichen Aufgaben der BAuA im Rahmen des europäischen Chemikalienrechts einen Schwerpunkt ein. Für Deutschland übernimmt die BAuA die zentrale Rolle in den Melde- und Zulassungsverfahren, berät Unternehmen, identifiziert Risikostoffe und arbeitet an sicheren Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene.

Als Berichterstatterin für Arbeit und Soziales im Haushaltsausschuss machte sich Hagedorn ein Bild über die Arbeit der Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide und der Bewertungsstelle Arbeitsschutz, die bei der BAuA angesiedelt sind. „Für den starken Chemiestandort Deutschland ist es ebenso wichtig, dass er seinen Verpflichtungen den europäischen Gremien gegenüber nachkommen kann, wie die Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Chemikalienrechts und der Schutz vor gefährlichen Stoffen“, sagte die Abgeordnete aus Eutin. Dazu benötige die BAuA ausreichende Ressourcen.

BAuA-Präsidentin Rothe gab konkrete Beispiele: „Allein in Deutschland befinden sich 30.000 Biozide wie Holzschutzmittel, Insektizide oder Desinfektionsmittel am Markt, die im Rahmen des neuen Verfahrens zugelassen werden müssen. Neben den Biozid-Verfahren bringt auch das europäische Chemikalienrecht REACH neue Melde- und Informationspflichten für Produzenten und Händler mit sich. Mit Beratung und Handlungshilfen unterstützt der REACH-CLP-Helpdesk als nationale Auskunftsstelle bei der BAuA deren Umsetzung.“

Weiterhin ist der Schutz vor gefährlichen Stoffen ein wichtiges Handlungsfeld der BAuA, das in enger Zusammenarbeit mit der europäischen Chemikalienagentur ECHA bearbeitet wird. So sollen bestimmte künstliche Mineralfasern, die eine dem Asbest vergleichbare krebserzeugende Wirkungsstärke haben, durch ungefährliche Stoffe ersetzt werden.

Im Rahmen ihrer Forschungsstrategie richtet die BAuA aber auch den Blick nach vorn. So untersucht sie nicht nur die Potenziale neuer Technologien wie der Nanotechnologie, sondern auch potenzielle Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Insgesamt befassen sich etwa 100 Beschäftigte in der BAuA mit dem Thema Chemikaliensicherheit.

Im Gespräch wurde die zentrale Bedeutung der BAuA für die Chemikaliensicherheit deutlich, die nicht weniger als den Handel und die Anwendung chemischer Substanzen möglichst sicher machen will. Davon profitieren Beschäftigte, Verbraucher, Umwelt und nicht zuletzt auch die deutschen Unternehmen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Hintergrundinformationen

Was ist REACH?

REACH – das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).
Diese neue EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können.

Was ist CLP?

CLP – das steht für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung genannt (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU), ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.

Was sind Biozide?

Biozide sind Substanzen, die Schädlinge oder Mikroorganismen vernichten. Von ihnen können aber auch Gefahren für Beschäftigte, Verbraucher und die Umwelt ausgehen. Um sicherzustellen, dass zukünftig nur Biozid-Produkte auf dem Markt sind, die einerseits gegen Schadorganismen wirken, andererseits keine Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen, unterliegen Biozid-Produkte einer Vorvermarktungskontrolle. Sie dürfen nur dann vertrieben werden, wenn sie zugelassen worden sind. Ausnahmen sind noch für eine Übergangszeit möglich. Die Pflichten für die Antragsteller im Zulassungsverfahren sind sehr komplex. Die BAuA ist die deutsche Zulassungsstelle für Biozide.
Mehr zu Bioziden und zum Zulassungsverfahren unter www.biozid-portal.de oder www.zulassungsstelle-biozide.de.
Service der BAuA

REACH-CLP Helpdesk

Der REACH-CLP Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert im Internet über Verordnungen, Leitlinien und Fristen zu REACH, CLP und GHS. Auch werden hier schon häufig gestellte Fragen beantwortet. Und ein Online-Tool hilft bei der Antwort auf die Frage „Was geht mich REACH an?“. Es hilft Produzenten, Importeuren und verarbeitendem Gewerbe festzustellen, wie sie sich verhalten müssen.
www.reach-clp-helpdesk.de

Quelle: DGUV

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Aktuell: Deutschland will Information über gefährliche Stoffe in Erzeugnissen verbessern

Kurzinfo „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“

Dortmund – Das europäische Chemikalienrecht REACH sieht für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) besondere Informations- und Meldepflichten vor. Eine Kurzinformation des REACH-CLP-Helpdesks, der nationalen Auskunftsstelle der Bundesbehörden, gibt Produzenten und Importeuren Hilfestellung, um diese Pflichten zu erfüllen. Mehr Transparenz entlang der Lieferkette, so die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtete Auskunftsstelle, kann die Beschäftigten, Umwelt und Verbraucher vor diesen risikobehafteten Stoffen schützen. Gemeinsam mit anderen europäischen Staaten vertritt Deutschland dabei den Standpunkt, dass ein Erzeugnis auch dann ein Erzeugnis bleibt, wenn es in ein anderes Erzeugnis eingebaut wird.

REACH sieht für bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe ein Zulassungsverfahren vor, weil von ihnen hohe Risiken ausgehen. Etwa weil sie Krebs erregen, die Umwelt gefährden oder sich schlecht biologisch abbauen lassen. Auf Antrag von Mitgliedstaaten werden SVHC, zu denen beispielsweise bestimmte Weichmacher oder Flammschutzmittel gehören, auf eine Kandidatenliste für dieses Zulassungsverfahren gesetzt, die die europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht. Dadurch entstehen für Hersteller, Importeure und Händler Informations- und Meldepflichten. Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines Stoffes von der Kandidatenliste, müssen Kunden auf Verlangen darüber informiert werden. Zudem ergeben sich Meldepflichten gegenüber der ECHA, die jedoch von den produzierten Mengen abhängen.

Während sich die Mitgliedstaaten bezüglich der Definition eines Erzeugnisses und der Meldepflichten einig sind, gibt es hinsichtlich der Ermittlung des Anteils von SVHC in zusammengesetzten Erzeugnissen unterschiedliche Standpunkte. Deutschland setzt sich gemeinsam mit Österreich, Belgien, Frankreich, Schweden, Dänemark und Norwegen dafür ein, dass ein Erzeugnis seinen Status beibehält, wenn es in einem anderen Erzeugnis verbaut ist. Dies hat Konsequenzen für die Informationspflichten des Händlers.

Das Beispiel eines Fahrradgriffes, der einen Weichmacher von der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthält, macht es deutlich: Hier muss der Händler nach deutscher Sicht immer Auskunft über den Stoff geben. Bezieht man Anteile des gefährlichen Stoffes auf das gesamte Fahrrad, würden sie jedoch die 0,1 Prozent Marke unterschreiten. Damit entfiele die Informationspflicht. In der Praxis möchten viele Einzelhändler bereits heute nur Erzeugnisse auf den Markt bringen, die keine SVHC enthalten.

Der in der Kurzinfo des REACH-CLP-Helpdesks vorgestellte Ansatz kommt dem Wunsch vieler Händler und Verbraucher nach mehr Transparenz und Handlungssicherheit nach. Die Kurzinfo stellt anhand von Beispielen Lösungsansätze vor und erläutert die praktische Umsetzung. Hersteller und Importeure erhalten somit eine konkrete Hilfestellung. Damit kommt die REACH-Verordnung der Umsetzung eines ihrer Ziele näher: Risiken, die von besonders besorgniserregende Stoffen ausgehen, zu beherrschen.

Die Kurzinfo befindet sich im Internetangebot des REACH-CLP-Helpdesks www.reach-clp-helpdesk.de in der Rubrik Aktuelles.

Quelle: DGUV

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Mehr Arbeit – mehr Unfälle

Gesetzliche Unfallversicherung muss mehr für Heilbehandlung und Rehabilitation aufwenden

Mehr Unternehmen, mehr Beschäftigte, mehr Arbeitsstunden, aber auch mehr Arbeitsunfälle: Die Eckdaten der gesetzlichen Unfallversicherung für 2010 spiegeln die sich erholende deutsche Wirtschaftsleistung wider. Parallel zu dieser Entwicklung ist das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, leicht gestiegen. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute in Berlin vorgelegt hat. Danach hat sich das Risiko von 24,3 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter auf 25,8 Unfälle erhöht. Trotz dieser Erhöhung liegen die Unfallzahlen aber immer noch unter dem Niveau des Jahres 2008 (26,8 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter).

In absoluten Zahlen bedeutet das: Die gesetzliche Unfallversicherung bot 2010 75,5 Millionen Menschen Versicherungsschutz – darunter Schüler, ehrenamtlich Tätige und Arbeitnehmer. Das sind 0,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Parallel hat sich die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden erhöht: um 3,2 Prozent auf 59,106 Milliarden Stunden. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2010 um 7,7 Prozent auf 954.459 gestiegen. 519 Arbeitsunfälle endeten tödlich, das sind 63 mehr als im Vorjahr.

„Wenn die Wirtschaft brummt, dann lässt das leider nicht nur die Kasse klingeln“, sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Ein höheres Arbeitstempo lässt auch das Unfallrisiko steigen.“ Als Gegenmittel empfehle die gesetzliche Unfallversicherung Investitionen in den Arbeitsschutz, vor allem die Integration des Arbeitsschutzes in alle Betriebsabläufe. „Gerade kleinere und mittlere Betriebe tun gut daran, auf die kostenfreien Angebote der Unfallversicherung in der Prävention zurückzugreifen. Sonst geht der Aufschwung auf Kosten der Gesundheit und damit auch zu Lasten des langfristigen Unternehmenserfolgs.“

Ein weiterer Grund für den Anstieg der Unfallzahlen war der schnee- und eisglatte Winter zu Beginn und Ende des vergangenen Jahres. Gerade Branchen wie die Logistik und Verkehrswirtschaft, aber auch Postboten oder Zeitungsträger waren stark betroffen. Auch die deutliche Zunahme der Wegeunfälle auf dem Weg von und zur Arbeit erklärt sich durch die winterliche Rutsch- und Sturzgefahr. Ihre Zahl stieg 2010 um 25,4 Prozent auf 223.973. 367 Wegeunfälle endeten tödlich, das sind fünf Fälle mehr als 2009.

Berufskrankheiten
Die Zahl der bestätigten Berufskrankheiten ist signifikant gestiegen – und zwar um 22,1 Prozent. Der Grund dafür liege in einer veränderten Verwaltungspraxis, so Breuer. „Bei einem Großteil der bestätigten Berufskrankheiten handelt es sich um Hautkrankheiten. Bislang wurden erfolgreich behandelte Hautkrankheitsfälle als abgelehnte Berufskrankheiten gezählt. Diese Praxis wurde jetzt korrigiert.“ Bei einer bestätigten Berufskrankheit ist die berufliche Verursachung zwar festgestellt, es fehlen aber die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine Anerkennung – zum Beispiel die Aufgabe des Berufs. Die Betroffenen erhalten jedoch Leistungen zur Heilbehandlung und Individualprävention.

Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist Voraussetzung für die Zahlung einer Rente. Eine Rente wird ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent gezahlt. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ging 2010 auf 15.461 leicht zurück (um 3,8 Prozent). 6.123 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund einer Berufskrankheit. 2.486 Menschen verloren infolge einer Berufskrankheit ihr Leben. Das sind 10,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Der größte Teil der gemeldeten Todesfälle (2.092) wurde durch anorganische Stäube, insbesondere Asbest verursacht.
Rehabilitation und Renten

Die gesetzliche Unfallversicherung hat 2010 3,676 Milliarden Euro für die Heilbehandlung und Rehabilitation ihrer Versicherten ausgegeben. Das sind 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Aufwendungen für finanzielle Entschädigungen stiegen um ein Prozent auf 5,628 Milliarden Euro. Für Prävention wendete die gesetzliche Unfallversicherung rund 911 Mio. Euro auf.

In der gewerblichen Wirtschaft mussten die Arbeitgeber 2010 9,8 Milliarden Euro für das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften aufbringen. Das sind 352 Mio. Euro (3,7 Prozent) mehr als im Vorjahr. Hintergrund dieses Anstiegs sind die höheren Aufwendungen für Heilbehandlung und Rehabilitation. Als Konsequenz daraus hat sich für die Unternehmen der durchschnittliche Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften im Jahr 2010 von 1,31 auf 1,32 Prozent je 100 Euro beitragspflichtiges Entgelt erhöht.

Der Umlagebeitrag der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ist leicht gestiegen (+1,3 %) und liegt bei 1,238 Milliarden Euro.

Schüler-Unfallversicherung
17,123 Millionen Kita-Kinder, Schüler und Studierende waren 2010 in der Schüler-Unfallversicherung versichert. Die dafür zuständigen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände verzeichneten 1.307.348 meldepflichtige Schulunfälle in Kitas, Schulen und Universitäten. Das entspricht einem Anstieg von 4,5 Prozent. Die Quote liegt bei 76,4 Schulunfällen je 1.000 Schüler (Vorjahr: 73,3). Im Jahr 2010 ereigneten sich sechs tödliche Schulunfälle, acht weniger als im Vorjahr. Die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle stieg um 7,8 Prozent auf 124.572 Fälle. Tödlich endeten 50 Schulwegunfälle, das sind fünf mehr als 2009.

Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.

Quelle: DGUV

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Beschäftigte aus dem Ausland aktiv in den Arbeitsschutz einbeziehen

Wie kann das gelingen? – Tipps der gesetzlichen Unfallversicherung

In Deutschland fehlen bereits heute in vielen Branchen Arbeits- und Fachkräfte. Um diese Lücke zu schließen, werden Unternehmen in Zukunft auch vermehrt Beschäftigte aus dem Ausland einstellen müssen. Um die Qualität im Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter zu garantieren, sollten die Betriebe auf diesen Wandel in den Belegschaften reagieren. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.

Vordringlich ist die Frage der Sprachkompetenz der Mitarbeiter, das hat eine Umfrage des Instituts für Arbeit- und Gesundheit der DGUV (IAG) unter Präventionsexperten der Unfallversicherung ergeben. Sind die Beschäftigten in der Lage, wichtige Unterweisungen zu Sicherheitsvorkehrungen und zur richtigen Schutzkleidung überhaupt zu verstehen? „Da ist es wichtig nachzuhaken“, sagt Katrin Boege vom IAG. „Manchen Mitarbeitern ist es peinlich, dass sie nicht ausreichend Deutsch sprechen. Sie melden sich dann nicht, obwohl sie nur wenig verstanden haben.“ Hinzu komme, dass viele Migranten in ihrem Heimatland keine oder nur wenig praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Arbeitsschutz gemacht hätten.

Die Befragung ergab auch: In der Regel sind es nicht die gut ausgebildeten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Migrationshintergrund, die eine Herausforderung für die Prävention darstellen. Vielmehr bedürfen die schlecht ausgebildeten Migranten mit geringer Sprachkenntnis einer speziellen Ansprache, um sie für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren. Denn gerade diese Migranten arbeiten häufig in Branchen und an Orten, an denen sie besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss Arbeitschutz für fremdsprachige Beschäftigte berücksichtigen?

Bei fehlenden Sprachkenntnissen helfen mehrsprachige Broschüren oder bildgestützte Anweisungen (Filme, Schilder) die Inhalte zu vermitteln.
Es sollte – wie auch bei deutschen Mitarbeitern – kontrolliert werden, ob die Unterweisungsinhalte so verstanden wurden, dass sie in kritischen Situationen auch umgesetzt werden können.
Schon bei der Personalauswahl sollte auf die Sprachkompetenz des Bewerbers geachtet werden. Fehlt sie, sollte bereits zu Beginn der Beschäftigung Maßnahmen vereinbart werden, um die Defizite zu beseitigen.
Führungskräfte sollten für das Thema Unterweisung von fremdsprachigen Mitarbeitern sensibilisiert werden.
Bewährt haben sich auch so genannte Peersysteme: Wenn in einem Betrieb mehrere Beschäftigte einer Nationalität arbeiten, kann es sinnvoll sein, einen Vertreter dieser Gruppe der beide Sprachen spricht, für diese Gruppe zum Ansprechpartner in Fragen des Arbeitsschutzes zu machen.

Langfristig ist es wichtig, Beschäftigte mit Migrationshintergrund aktiv in Fragen der Prävention einzubeziehen. So werden sie nicht zu bloßen „Empfängern“ von Dienstleistungen, sondern können sich persönlich mit einbringen.

Quelle: DGUV

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Fakten: Mehr Klarheit auch bei technischen Produkten

Produktsicherheitsportal der BAuA im Internet

Dortmund – Was für mangelhafte Lebensmittel seit einigen Tagen die neue Beschwerdeplattform „Lebensmittelklarheit“ des Bundesministeriums für Verbraucherschutz ist, existiert bereits seit geraumer Zeit auch bei den für die Überwachung technischer Produkte zuständigen Marktüberwachungsbehörden: Das internetbasierte Computersystem der Marktüberwachung – kurz: ICSMS – bietet eine zentrale Möglichkeit, den hierfür zuständigen Behörden verdächtige oder gefährliche Produkte zu melden, teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund mit.

Ob bei der Arbeit oder in der Freizeit, im Job oder beim Heimwerken, bei Sport oder Spiel – vom mangelhaften Billigspielzeug bis hin zum geliehenen Betonmischer aus dem Baumarkt können mit Hilfe eines einfachen Formulars Auffälligkeiten oder gar Vorfälle mit den verwendeten Produkten, die allesamt dem deutschen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und seinen Einzelverordnungen wie zum Beispiel für Maschinen unterliegen, angezeigt werden. Die Hinweise werden von den jeweils örtlich zuständigen Landesbehörden geprüft, die dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen den verantwortlichen Hersteller, Importeur oder Händler ergreifen können. Darüber hinaus erhält die BAuA aus den Mitteilungen wertvolle Hinweise über die bei einzelnen Produktgruppen vorhandenen besonderen Risiken, die wiederum für die zukünftige Marktüberwachung wichtige Erkenntnisse bringen können.

Wer sich hierüber und über weitere Hinweise zur technischen Produktsicherheit oder auch über Rückrufe näher informieren will, dem gibt das Produktsicherheitsportal der BAuA im Internet weitere Auskunft.
Internet:

https://www.icsms.org/icsms/App/pubConsumer.jsp?P_LANGU=DE
www.produktsicherheitsportal.de

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: baua

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BAuA Aktuell: Herausforderungen des demografischen Wandels erfolgreich meistern

Neue Ausgabe mit Schwerpunkt Arbeitsgestaltung und Prävention

Dortmund – Beim Blick in die Zukunft kommt die deutsche Arbeitswelt am Demografischen Wandel nicht vorbei. Dabei stehen oft mögliche negative Auswirkungen durch Fachkräftemangel oder längere Lebensarbeitszeiten im Fokus der Berichterstattung. Doch älter werdende Belegschaften eröffnen Unternehmen auch neue Chancen und Perspektiven. Schon heute gibt es viele Maßnahmen zur alternsgerechten Arbeitsgestaltung. In der neuesten Ausgabe der „baua: Aktuell“ – die vierteljährlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben wird – liegt der Schwerpunkt auf Konzepten, mit denen der demografische Wandel erfolgreich gemeistert kann.

So stellt BAuA-Präsidentin Isabel Rothe im Interview fest, dass das Rad nicht neu erfunden werden müsse. „Viele Maßnahmen müssen nur konsequenter umgesetzt und nachgehalten werden.“ So leisteten viele Unternehmen hinsichtlich ihrer Arbeitsgestaltung und Personalpolitik schon sehr gute Arbeit. „Soziale Einbindung und Unterstützung am Arbeitsplatz sowie eine anforderungsgerechte, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Arbeit können zur körperlichen und geistigen Fitness des Menschen erheblich beitragen.“ Und: Nur wer in seiner Arbeitssituation immer wieder Neues dazulerne, werde auch in späteren Berufsjahren in der Lage sein, sich auf veränderte Anforderungen einzustellen.

Weiterhin veröffentlicht die baua: Aktuell zwölf Thesen für eine alternsgerechte Arbeitswelt und zeigt, welche Aspekte bei der Erforschung alternsgerechter Maßnahmen beachten sollte. Strategien für eine demografiefeste Personalpolitik werden ebenso behandelt wie die Anforderungen an Arbeitssysteme für jedes Alter. Zusätzlich zum Schwerpunktthema „Demografischer Wandel“ informiert die Ausgabe 2/2011 über Veranstaltungen und neue Publikationen und liefert Informationen aus BAuA und DASA Arbeitswelt Ausstellung.

Die aktuelle Ausgabe kann – ebenso wie alle seit 2001 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter: www.baua.de/publikationen. Über das Infozentrum der BAuA lässt sich auch die Printausgabe anfordern – einzeln oder im Abonnement: Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070 oder E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: baua

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Veranstaltung: Biomonitoring in der Praxis

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz vor Gefahrstoffen

Berlin – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet an ihrem Standort Berlin (Nöldnerstraße 40/42) am 23. November 2011 den Workshop „Biomonitoring in der Praxis“ an. Fachleute stellen hier aktuelle Tendenzen im Biomonitoring vor und verdeutlichen an Beispielen die Aufgabe und Anwendung des Biomonitorings in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und beim Schutz vor Gefahrstoffen.

Die Veranstaltung richtet sich an Arbeits- und Betriebsmediziner, Gewerbeärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtsbeamte sowie Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften. Vor allem Ärzte in der Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin bekommen mit diesem Workshop einen guten Einblick in das Thema Biomonitoring. Neben Vorträgen zu einzelnen Stoffen geht es um die diagnostische Funktion und Leistungsfähigkeit des Biomonitorings. Auch werden die hohen Standards und umfangreichen Maßnahmen der Qualitätssicherung dargestellt. Weiterhin sind Einsatzmöglichkeiten von Biomonitoring bei Aufnahme von Stoffen durch die Haut Thema ebenso wie die besonderen Aspekte bei der Beurteilung von krebserzeugenden Gefahrstoffen.

Das gesamte Programm steht unter www.baua.de/termine im Internet, Anmeldeschluss ist der 16. November. Die Veranstaltung ist mit sechs Punkten von der Ärztekammer Berlin für die ärztliche Fortbildung zertifiziert. Der Teilnahmebeitrag beträgt 125 Euro, für Studenten und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin 80 Euro. Anmeldung bei Heidemarie Teubner, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nöldnerstraße 40/42, 10317 Berlin, Fax: 030 51548-4743, E-Mail: teubner.heidemarie@baua.bund.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: baua

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Bester Unterrichtsfilm kommt von der gesetzlichen Unfallversicherung

Beim internationalen Film- und Videofestival „WorldMediaFestival“ im Mai 2011 in Hamburg wurde die Produktion „ALLTAGSHELDEN“ gleich doppelt ausgezeichnet.

Die Produktion erhielt als bester Film in der Kategorie „EDUCATION“ die Auszeichnung intermedia-globe GRAND AWARD sowie als Qualitäts-Auszeichnung intermedia-globe Gold. Am Wettbewerb nahmen über 300 Einsender (Produktionsfirmen, Agenturen und Auftraggeber) aus 35 Ländern teil, darunter so bekannte Namen wie ARTE, ORF, University of Tokio oder NATO Headquarters.

Der Film „ALLTAGSHELDEN“ wurde im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) produziert und ist das Leitmedium der Aktion „Jugend will sich-er-leben“, die seit Herbst 2010 bundesweit in Berufsschulen und vielen metallverarbeitenden Betrieben eingesetzt wird. Aufgabe des Films ist es, junge Auszubildende zu motivieren, sich mit Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr und auch in der Freizeit auseinanderzusetzen. Hierzu wurden ergänzend zu dem Film Unterrichtsmaterialien erarbeitet, die den Lehrern bzw. Ausbildern Hinweise geben, wie der Film im Dialog mit den jungen Berufseinsteigern einzusetzen ist.

Produzent, Drehbuchautor und Regisseur ist Thomas Plonsker, plonsker media gmbh. Auftraggeber ist der Landesverband Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Das WorldMediaFestival ist das größte in Deutschland stattfindende internationale Industriefilmfestival. Es findet jedes Jahr in Hamburg statt.

Quelle: DGUV

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Veranstaltung: Fachleute beraten über internationales Lärm-Label für Maschinen und Geräte

Symposium „Buy Quiet – Leises kaufen“ Anfang Juli in Paris

Dortmund – „Buy Quiet – Leises kaufen“ – unter diesem Motto treffen sich vom 5. bis 6. Juli in Paris internationale Lärm-Experten. Gemeinsam organisieren die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das europäische Institut für Lärmminderung (INCE/Europe), und das französische Informations- und Dokumentationszentrum über den Lärm (CIDB) die Veranstaltung. Partner der Konferenz „Buy Quiet 2011“ ist der Weltverband der Akademien der technischen Wissenschaften.

„A“, „A+“ oder „A++“ – mit den bunten Aufklebern auf der Waschmaschine oder dem Staubsauger, die Auskunft über den Energieverbrauch geben, wissen inzwischen die meisten Menschen etwas anzufangen. Nicht selten spielt die Energieeffizienzklasse des Geräts eine große Rolle bei der Kaufentscheidung. Für den von Maschinen und Geräten erzeugten Lärm gibt es zwar auch eine in europäischen Richtlinien festgelegte Verpflichtung zur Information der Käufer und Benutzer, die dabei verwendeten Kenngrößen werden aber nur von Fachleuten verstanden und daher kaum als Entscheidungshilfe für den Einkauf benutzt. Das hat zur Folge, dass immer noch laute Maschinen verkauft werden, die den Arbeitsplatz, die Umwelt und das Zuhause mit Lärm belasten. Lärm ist gesundheitsschädlich. Deshalb ist eine einfache für Laien verständliche Darstellung erforderlich, um den Maschinenmarkt transparenter zu machen und Anbietern von vergleichsweise leiseren Produkten bessere Chancen am Markt zu eröffnen. Denn je weniger Lärm durch Maschinen und Geräte desto weniger Lärmstress!

Die Konferenz „Buy Quiet – Leises kaufen“ soll Wege zu einem internationalen Lärm-Label für Geräte und Maschinen ausloten. Maßgeblich an der Planung beteiligt ist der Akustik-Experte der BAuA, Dr. Patrick Kurtz. „Lärmminderung fängt an der Quelle an“, sagt Kurtz. „Am besten lässt sich Lärm deshalb durch den Einkauf leiser Maschinen und Geräte verringern.“ Kurtz und seine Kollegen wollen auf dem Symposium daher über ein einheitliches und verständliches System der Kennzeichnung beraten. Ein weiteres Thema sind gezielte Vermarktungskonzepte, die das Problembewusstsein für das Thema Lärm bei Herstellern und Kunden schärfen und eine allgemeine „buy quiet“-Mentalität schaffen sollen.

Informationen zum Symposium und die Anmeldung zur Teilnahme unter www.bruit.fr/buyquiet
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Neue Botschafter aus führenden europäischen Unternehmen und Organisationen für die Kampagne zur sicheren Instandhaltung

Im zweiten Jahr des Bestehens von „Gesunde Arbeitsplätze – Eine Kampagne zur sicheren Instandhaltung“ der EU-OSHA ist die Anzahl der offiziellen Kampagnenpartner nun auf 52 gestiegen. Die folgenden sieben europaweiten Organisationen und multinationalen Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen und privaten Sektors nehmen jetzt am Programm teil: AEIP, CPME, DuPont, ECTA, EORNA, Golder Associates und UEPG.

In Europa stehen 20 % aller Arbeitsunfälle mit Instandhaltung in Verbindung, und Organisationen auf dem ganzen Kontinent werden sich immer mehr bewusst, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Gefahren in diesem Zusammenhang zu bekämpfen. Vor diesem Hintergrund hat auch über ein Viertel (26,8 %) der Partner sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Hauptgrund für die Teilnahme an der Kampagne angegeben. Weitere Gründe für die Teilnahme waren ihren Angaben nach: der Wunsch, die eigenen Arbeitnehmer und/oder Mitglieder in das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz einzubeziehen (16,01 %), oder der Austausch bewährter Praktiken (5,39 %). Andere Partner sahen ihre Beteiligung als Möglichkeit zur engen Zusammenarbeit mit anderen gleich gesinnten Organisationen (14,4 %).

Jukka Takala, Direktor der EU-OSHA, meinte dazu: „Renommierte Unternehmen, Organisationen und Verbände aus ganz unterschiedlichen Bereichen wie der chemischen Industrie, der Pharmabranche, dem Gesundheitswesen sowie der Fertigungs- und Bauindustrie sind unserer Kampagne beigetreten. Wir freuen uns, dass das Thema sichere Instandhaltung fester Bestandteil der Branchen und Arbeitsplätze in Europa geworden ist und so dazu beiträgt, den Arbeitsalltag von Arbeitnehmern zu verbessern. Ich heiße unsere sieben neuen Botschafter herzlich willkommen und freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihnen während des restlichen Verlaufs der Kampagne.“

Seit Einführung der Kampagne am 28. April 2010 sind bewährte Verfahren für die sichere Instandhaltung von allen Partnern in ganz Europa im Rahmen verschiedener Aktivitäten vorgestellt worden. Die vielen Seminaren und Konferenzen in ganz Europa umfassen bestimmte Themen, wie die neuesten verfügbaren Arbeitsschutz – Produkte und Dienstleistungen zur Verbesserung der Bedingungen am Arbeitsplatz auf dem gesamten Kontinent. Einer der Partner entwickelte außerdem ein Programm, das die Qualifikationen von Personal, das für die Installation und Wartung von Ausrüstung in gefährlichen Bereichen zuständig ist, fördert, bewertet und zertifiziert. Heute wird dieses Instrument nicht nur innerhalb der EU, sondern sogar weltweit eingesetzt.

Die neuen offiziellen Kampagnenpartner werden auf einer Feier am 22. und 23. November in Bilbao offiziell begrüßt und vorgestellt. Im Rahmen dieser Feier findet auch die Abschlussveranstaltung zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze 2010/11″ zur sicheren Instandhaltung statt.

Weitere Informationen über die Kampagnenpartner und ihre Tätigkeitsbereiche sowie eine Vielzahl von Informationsquellen zum Thema sichere Instandhaltung sind auf der offiziellen Website der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze 2010/11″ zu finden:
http://hw.osha.europa.eu
http://hw.osha.europa.eu/partners/eu-partners

Offizielle Kampagnenpartner:
AEIP (Europäischer Verband Paritätischer Einrichtungen); Air Liquide Welding; Baxter; BUSINESSEUROPE; CEEP (Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft); CEFIC (Europäischer Rat der Verbände der Chemischen Industrie); CEOC International; CEPI (Verband der Europäischen Papierindustrie); EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund); CSEE-ETUCE (Europäisches Gewerkschaftskomitee für Bildung und Wissenschaft); CPME (Ständiger Ausschuss der europäischen Ärzte), Delphi; DuPont Sustainable Solutions; EAEF (Europäisches Mitarbeiterberatungsforum); EBC (Vertretung für Handwerker und KMU des Bauwesens); ECTA (Europäischer Verband zur Beförderung chemischer Stoffe); EEMUA (Verband von Anwendern von Engineering-Systemen); EFBH (Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter); EFNMS (Europäische Vereinigung nationaler Instandhaltungsorganisationen); EFFAT (Europäische Gewerkschaftsförderation für den Landwirtschafts-, Nahrungsmittel- und Tourismussektor); European Network FOCUS; EMCEF (Europäische Föderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften); EORNA (Europäische Krankenpflegevereinigung für den OP-Dienst); EWF (Europäischer Verband für Schweiß-, Verbinde- und Schneidarbeiten); ETPIS (Europäische Technologie-Plattform zur industriellen Sicherheit); ETF (Europäischer Verband von Arbeitnehmern im Verkehrswesen); EuroCop (Dachverband europäischer Polizeigewerkschaften); EPSC (Europäisches Zentrum für Prozesssicherheit); ESF (Europäischer Sicherheitsverband); ETSA (Europäischer Verband für Textiliendienstleistungen); ETSC (Europäischer Rat für Verkehrssicherheit); EU-VRI (Europäisches virtuelles Institut für integriertes Risikomanagement); FEES (Verband der europäischen Gesellschaften für Ergonomie); FERMA (Verband europäischer Risikomanagementvereinigungen); FIEC (Verband der Europäischen Bauwirtschaft); FOHNEU (Verband von Betriebskrankenpflegern der Europäischen Union); Gamesa Corporación Tecnológica; General Electric Energy; Golder Associates; Granite Service International; Ideal Standard International; IMA-Europe (Europäische Vereinigung für industrielle Mineralien); IIRSM (Internationales Institut für Risiko- und Sicherheitsmanagement); Intel International B.V.; ISHCOO (Internationale Organisation für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination); Medicover; Pirelli Tyre S.p.A.; SYNDEX; TMHE (Toyota Material Handling Europe AB); UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe); UEPG (Europäischer Gesteinsverband); UNI Europa.

Quelle: OSHA

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Rezessionen sind Gift für den Arbeitsschutz

Aus Angst um ihren Job neigen Arbeitnehmer in wirtschaftlich schlechten Zeiten dazu, Arbeitsunfälle zu verschweigen. In der Folge investieren Unternehmen zu wenig in den Arbeitsschutz. Darauf weist eine Studie hin, die heute beim Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn erschienen ist. Die Autoren fordern einen besseren Kündigungsschutz für Unfallopfer.
Nach Angaben der Europäischen Kommission versuchen Arbeitsunfälle allein in den Staaten der EU-15 jährlich rund 140 Millionen Fehltage. Daraus ergibt sich ein wirtschaftlicher Schaden von 55 Milliarden Euro. Auffällig ist, dass die Unfallzahlen in konjunkturellen Schwächephasen deutlich zurückgehen. Die Ursachen analysierte jetzt ein Forscherteam aus den Niederlanden und der Schweiz anhand von detaillierten Daten der österreichischen sozialen Unfallversicherung.

Dass die Unfallzahlen in Krisenzeiten schlicht deshalb sinken, weil die Arbeitsauslastung geringer ist, können die Autoren als Erklärung ausschließen. Denn die Zahl der in jedem Fall meldepflichtigen tödlichen Arbeitsunfälle ist keinen nennenswerten Schwankungen unterworfen. Die Ökonomen vermuten daher, dass weniger schwere Unfälle bei schlechter Konjunktur seltener gemeldet werden, weil die Betroffenen um ihren Arbeitsplatz fürchten. Tatsächlich zeigt die Analyse, dass sich das persönliche Entlassungsrisiko durch die Meldung eines Arbeitsunfalls um 20 Prozent erhöht.

Aufgrund der vermeintlich sinkenden Unfallhäufigkeit investieren die Unternehmen laut Studie zu wenig in Arbeitsschutzmaßnahmen, wodurch auf lange Sicht das Unfallrisiko steigt. „Der Gesetzgeber könnte hier sinnvoll gegensteuern, indem er Betroffene von Arbeitsunfällen unter besonderen Kündigungsschutz stellt“, sagt Jan van Ours von der Universität Tilburg.

Die englischsprachige Studie ist über die IZA-Homepage abrufbar:

Jan Boone, Jan C. van Ours, Jean-Philippe Wuellrich, Josef Zweimüller:
Recessions Are Bad for Workplace Safety
IZA Discussion Paper No. 5688
http://ftp.iza.org/dp5688.pdf Mark Fallak

Quelle: IZA

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Geistige Fitness im Beruf erhalten

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung

Dortmund – Geistige Fitness der Beschäftigten gehört zu den wichtigen Fähigkeiten in der komplexen Arbeitswelt von heute. Angesichts immer älterer Belegschaften gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen des von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Initiative Neue Qualität der Arbeit initiierten Projekts PFIFF wurde ein Programm zur Förderung intellektueller Fähigkeiten für ältere Beschäftigte entwickelt und umgesetzt. Die Ergebnisse wurden jetzt beim Abschluss-Symposium PFIFF 2 im Leibniz-Institut für Arbeitsforschung (IfADo) in Dortmund vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass Maßnahmen zum kognitiven Training die geistige Fitness von Beschäftigten erhalten und verbessern können. Sie wirken nachhaltig, wenn sie von Unternehmen in die betriebliche Gesundheitsförderung integriert werden.

Manche geistigen Fähigkeiten können im Alter nachlassen. Dabei können Faktoren wie einseitige Arbeit, ungünstige Arbeitsbedingungen, aber auch falsche Ernährung und mangelnde Bewegung eine Rolle spielen. Die Ergebnisse des ersten PFIFF-Projektes fasst die Broschüre „Geistig fit im Beruf“ zusammen, die über www.inqa.de bezogen werden kann.

Beim Projekt PFIFF 2 stand die wissenschaftliche Bewertung von Maßnahmen im Vordergrund, die das Training geistiger Basisfähigkeiten auf breiter Ebene fördern. Für das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Projekt, das von der BAuA fachlich unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Gabriele Freude begleitet wurde, hatten sich verschiedene Projektpartner zusammengeschlossen. Dazu gehörten neben der Adam Opel AG das IfADo mit dem Projektleiter Prof. Dr. Michael Falkenstein, die Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Joachim Zülch), die Rehabilitationspsychologie der TU Dortmund (Dr. Maibritt Witte) sowie „Kopf hoch“ (Rita Pfeiffer), das die mentalen Trainings durchführte.

Insgesamt lieferte PFIFF grundlegende Erkenntnisse über Möglichkeiten, mit denen sich die geistigen Fähigkeiten älterer Beschäftigter erhalten und verbessern lassen. Daraus lassen sich Ansätze zur Arbeitsgestaltung ableiten, die dem demografischen Wandel Rechnung tragen und den Einsatz älterer Arbeitnehmer in Produktionsbetrieben fördern. Dabei haben die Ergebnisse nicht nur Relevanz für den gesamten Fahrzeugbau, sondern auch für andere Industriebetriebe, die in Großserien fertigen. Kurzvorträge von Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und Wirtschaft zum Thema „Arbeit, Alter und Gesundheit“ unterstrichen die Bedeutung des Erhalts der geistigen Fitness Älterer, um den demografischen Wandel erfolgreich zu bewältigen.

„PFIFF ist ein gutes Beispiel für die Entwicklung innovativer betrieblicher Maßnahmen, mit denen sich die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten erhalten lassen“, bilanziert Dr. Gabriele Freude, BAuA. „Die Kombination der Faktoren betriebliche Praxis, innovatives Maßnahmenkonzept und gesicherte Forschung hat zu einem guten Ergebnis geführt. Die wissenschaftliche Bewertung hat die Wirksamkeit des Interventionskonzept bestätigt.“

Einen Ausblick auf die weiteren Schritte bei der Umsetzung gab Prof. Dr. Falkenstein: „Da nachweislich auch Sport und Bewegung die geistige Fitness verbessern, sollen in Zukunft Trainings für den Geist, für den Körper und zur Stressbewältigung zu einem festen Programm verbunden werden. Vor allem aber mahnt die Studie, nicht immer die gleichen Arbeitsinhalte beizubehalten. Beschäftigte sollten häufiger ihren Arbeitsplatz wechseln und rotieren, innerhalb eines Bereichs und im Betrieb.“

Fachlicher Kontakt
Dr. Gabriele Freude, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), freude.gabriele@baua.bund.de
Prof. Dr. Michael Falkenstein, IfADo – Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund, falkenstein@ifado.de

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de

IfADo
Das IfADo – Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund erforscht die Potenziale und Risiken moderner Arbeit auf lebens- und verhaltenswissenschaftlicher Grundlage. Aus den Ergebnissen werden Prinzipien der leistungs- und gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitswelt abgeleitet.
http://www.ifado.de

Weitere Informationen:
http://www.pfiffprojekt.de Homepage des PFIFF-Projekts

Quelle: BAuA

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Mit ihrem dritten Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“ setzt die EU-OSHA erneut sichere und gesunde Arbeitsplätze in Szene

Im dritten Jahr in Folge richtet die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) mit ihrem Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“ den Scheinwerfer auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Beiträge können ab sofort eingereicht werden. Mit dem Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“, der mit 8 000 EUR dotiert ist, werden die besten Dokumentarfilme über arbeitsbezogene Themen ausgezeichnet. Der Gewinner wird im Rahmen des Internationalen Leipziger Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm (DOK Leipzig) im Oktober bekanntgegeben.

„Durch das Sponsoring des Filmpreises möchte die EU-OSHA Denkanstöße geben, um europaweit für die Bedeutung sicherer und gesunder Arbeitsplätze zu werben“, erklärt Jukka Takala, der Direktor der EU-OSHA. „Indem wir Filmemacher auffordern und bestärken, Dokumentarfilme über dieses Thema zu drehen und zu präsentieren, vermitteln wir durch ein informatives und zugleich phantasievolles Medium diese Schlüsselbotschaften einem breiten Publikum. Durch die Dokumentation von Erfahrungen aus dem wirklichen Leben zeigen die Filme die Bedeutung der Sicherheit am Arbeitsplatz auf.“

Frühere Beiträge haben eine Vielzahl arbeitsbezogener Themen behandelt, darunter die physischen, psychischen und wirtschaftlichen Folgen ungünstiger Arbeitsbedingungen. Der Gewinner des Filmpreises 2010 war der tschechische Regisseur Tomáš Kudrna mit seinem Film über eine Goldmine in Kirgisistan, All That Glitters. Bei der Überreichung des Preises sagte Tomáš Kudrna: „Der Film zeigt, wie unter Verwendung von gefährlichen Chemikalien in großer Höhe Gold aus dem Fels extrahiert wird, und unterstreicht so, wie wichtig dabei strenge Sicherheitsbestimmungen sind. Diesen Preis verliehen zu bekommen, war mir eine große Ehre und ermöglichte es mir, dieses Thema ins Blickfeld zu rücken.“

Der Filmpreis ist Teil der europaweiten Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ der EU-OSHA und ist mit einem Preisgeld von 8 000 EUR dotiert. Zusätzlich wird die EU-OSHA 1 000 Kopien des Gewinnerfilms in 22 EU-Sprachen sowie auf Norwegisch und Isländisch produzieren und in ganz Europa verleihen.

Regisseure sind aufgerufen, ihre Filme bis zum 10. Juli 2011(*) einzureichen, um ihre Chance auf den Filmpreis zu wahren. Der Siegerfilm wird von einer aus führenden Filmfachleuten und Sachverständigen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit bestehenden internationalen Jury während des DOK Leipzig Festivals ausgewählt.

Weitere Informationen über den Filmpreis, die Kriterien für die Einreichung sowie das Einreichungsverfahren finden Sie in dem entsprechenden Bereich unserer Website oder unter http://www.dok-leipzig.de.

Quelle: OSHA

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Für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb

Bundeskabinett beschließt neues Produktsicherheitsgesetz

Kinderspielzeug, Fernsehgeräte, Dampfkochtöpfe und Industrieroboter – viele der Gegenstände, die uns zuhause und im Beruf begleiten, müssen vor allem eines sein: sicher. Damit dies bei in Deutschland verkauften Geräten und Produkten auch in Zukunft auf hohem Niveau gewährleistet ist, hat das Kabinett heute den „Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll.

Schwerpunkte der Neufassung:

Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte – und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei.
Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage „geprüfte Sicherheit“ beeinflusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei.

Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Es leistet einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Infos und Materialien zum Thema

Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
http://www.bmas.de/portal/51832/2011__05__25__produktsicherheit__gesetzentwurf.html

Quelle: BMAS

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Fakten: Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten einfacher gemacht

Über 300 Gäste berieten in Dortmund über sichere Arbeitsstätten

Dortmund – Über 300 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik tauschten sich am 9. Mai in Dortmund über das neue Konzept der Arbeitsstättenverordnung aus. Eingeladen zur Veranstaltung „Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten?“ hatten die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). „Ziel ist es, die modernisierte Arbeitstättenverordnung durch ein anwenderorientiertes technisches Regelwerk zu konkretisieren“, sagte Prof. Dr. Rainer Schlegel, Leiter der Abteilung „Arbeitsrecht/Arbeitsschutz“ im BMAS. „Die technische Weiterentwicklung in der Wirtschaft und der Wandel in der Arbeitswelt müssen vom Verordnungsgeber in Form eines aktuellen Vorschriften- und Regelwerks zeitnah mitvollzogen werden.“ Die Verordnung legt fest, wie Arbeitsstätten eingerichtet und betrieben werden müssen. Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren die Forderungen der Verordnung für die betriebliche Praxis.

Die Veranstaltung von BAuA und BMAS bot den gesellschaftlich beteiligten Gruppen die Möglichkeit, sich auf kurzem Wege über Ideen und Vorschläge auszutauschen, um auch künftig mithilfe der Arbeitsstättenregeln gesunde und sichere Arbeitsbedingungen zu garantieren. Grundlage der Regeln ist die Arbeitsstättenverordnung, die die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten festlegt und Schutzziele beschreibt. Dabei berücksichtigt sie zwingende europäische Ziele. Im Jahr 2004 wurde die Verordnung im Zuge der Deregulierungsdebatte reformiert – mit der Absicht, sie zu vereinfachen und den Betrieben mehr alltagstaugliche Gestaltungsspielräume zu gewähren.

Diese Flexibilisierung führte jedoch auch zu Verunsicherung von Unternehmern, Architekten und Baufachleuten bei der Frage, ob ihre individuelle Gestaltung von Arbeitsstätten noch von der eher allgemein formulierten Arbeitsstättenverordnung abgedeckt werde. Gestaltungsanforderungen für Arbeitsstätten sind zum Beispiel Vorgaben für Raumabmessungen oder Arbeitsplatzbeleuchtung, Sicherheitsaspekte in Arbeitsstätten sind der Brandschutz oder Fluchtwege und Notausgänge.

BAuA-Präsidentin Isabel Rothe stellte dazu in ihrer Eröffnungsrede fest, dass die allgemeinen Regelungen des Arbeitsstättenrechts einer konkreten Untersetzung bedürfen. „Wie konkret diese Regelungen jedoch definiert werden sollten, ist eine der zentralen Aufgaben für den Ausschuss für Arbeitsstätten, der seit 2004 im Auftrag des BMAS neue Maßstäbe für das Gebiet der Arbeitsstätten erarbeitet. Dahinter steckt nicht weniger als die zentrale Frage eines angemessenen Verhältnisses zwischen betrieblicher Verantwortung und unternehmens- bisweilen auch arbeitnehmerspezifischen Lösungen und kollektiver Steuerungsnotwendigkeit.“

Um die Vorteile von flexibler Anpassung an den Arbeitsalltag mit Rechtssicherheit zu kombinieren, erarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) neue Arbeitsstättenregeln, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Insgesamt 18 ASR sind geplant, die alle vormals 30 Arbeitsstätten-Richtlinien ablösen. Bislang wurden neun neue ASR erarbeitet. Zwei zuletzt fertig gestellte zu Beleuchtung und Feuerlöschern treten in Kürze in Kraft. Die Regeln haben eine so genannte „Vermutungswirkung“, was bedeutet, dass Unternehmer rechtssicher handeln, wenn sie die Forderungen der ASR berücksichtigen. Zudem entfallen in vielen Bereichen Doppelregelungen, die Unternehmen bislang berücksichtigen mussten.

Die Palette der in den ASR angebotenen Maßnahmen eignet sich für einen Großteil der Arbeitsstätten. Individuelle Lösungen sind nach wie vor möglich, wenn sie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen. Hierzu gibt die Gefährdungsbeurteilung den Unternehmen Anhaltspunkte. Dazu wurde vor kurzem eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.

Weitere Informationen:
www.baua.de/asr
www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung

Quelle: BAuA

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Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht

Neuregelungen in die Praxis umsetzen

Dortmund – Vieles hat sich geändert im deutschen Gefahrstoffrecht, nicht zuletzt durch das europäische Chemikalienrecht REACH und CLP. Mit dem Seminar „Aktuelles zum Gefahrstoffrecht“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die aktuellen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis vor. Das Seminar findet am 8. Juni von 9 bis 17 Uhr in der BAuA Dortmund statt.

Nicht immer lassen sich die konkreten Auswirkungen des geänderten Rechts auf die betriebliche Praxis eindeutig erkennen. Mit dem Seminar bietet die BAuA vor allem klein- und mittelständischen Betrieben Hilfestellung bei der Anwendung und Umsetzung an. Neben einem Überblick über die bisherigen Entwicklungen unter REACH thematisieren die Experten der BAuA die Weiterentwicklung der Gefahrstoffverordnung und neue Technische Regeln. Weitere Inhalte sind Arbeitsschutz in der Nanotechnologie und Biomonitoring.

Das gesamte Programm befindet sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für das Seminar, das sich insbesondere an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Aufsichtspersonen, Betriebsräte und Führungskräfte richtet, wird eine Teilnahmegebühr von 150 Euro erhoben. Anmeldungen und Rückfragen sind bei Erhard Kirschke möglich, Telefon: 0231 9071-2219, Fax: 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Studie: Reden hilft gegen Rückenschmerzen

Rückenschmerzen Schmerzen im unteren Rückenbereich? Dann reden Sie drüber! Denn schon das Gespräch über Probleme und Hindernisse im Job kann zu einer Linderung beitragen. Das belegt eine aktuelle Studie.

Reden über Rückenschmerzen hilft!
Psychologische Beratungen können Schmerzen im unteren Rückenbereich bei Arbeitnehmern reduzieren. Bereits zwei Sitzungen reichen aus, um positive Wirkungen zu spüren und die körperliche Aktivität zu steigern. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im medizinischen Online-Portal »Occupational and Environmental Medicine« veröffentlicht wurde.

Die Untersuchung ergab, dass Gespräche mit dem Betriebsarzt über Probleme und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einen »erheblichen Effekt« auf Patienten haben. Das Reden führe zu einer Schmerzlinderung bei Rückenleiden und zu einer Steigerung der körperlichen Fitness.

Volkskrankheit Rückenleiden
Rückenschmerzen sind die mit Abstand die häufigste Volkskrankheit. Durch Krankschreibungen wegen Rückenschmerzen gehen jährlich mehrere Hunderttausend Erwerbstätigkeitsjahre verloren. Eine Ursache dafür ist die körperlich Inaktivität: Jeder zweite Berufstätige sitzt den ganzen Tag am Computer und bewegt sich zu wenig.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Augen schonen am PC: Arbeitgeber zahlt Bildschirmbrille

Bildschirmbrille Für den Augen schonenden Blick auf den Computer-Bildschirm sind spezielle Sehhilfen erforderlich. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das sind die Einzelheiten.

Bildschirmbrillen gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung
Wer täglich viel am Computer arbeitet und etwa Probleme mit der Scharfsicht hat, kann sich vom Augenarzt eine Bildschirmbrille verschreiben lassen. Darauf verweist die Bildschirmarbeitsverordnung. Eine Bildschirmbrille ermöglicht das scharfe Sehen auf eine Entfernung von mindestens 50 Zentimeter und ist auf die individuelle Arbeitsaufgabe abgestimmt.

Bildschirmbrillen zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung. Dabei ist der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, seinen Angestellten für die Tätigkeit am PC geeignete Sehhilfen zur Verfügung zu stellen. Vorausgesetzt, dass eine Augenuntersuchung nach § 5/Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ergeben hat, dass die Brille notwendig ist und eine übliche Brille nicht ausreicht. Dann muss er die Kosten für die Gläser und das Gestell übernehmen.

Wer bezahlt, besitzt die Brille
Der Arbeitgeber bezahlt alles, was der Augenarzt im Brillenrezept verschrieben hat. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass er der Eigentümer der Brille ist, schreibt KomNet, das Experten-Forum rund um die Themen gesünder Arbeiten, Arbeitsgestaltung und Qualifikation. Er darf folglich das Gestell vorgeben.

Wählt hingegen der Angestellte – zum Beispiel aus Geschmacksgründen – ein anderes Gestell als das vom Arbeitgeber genehmigte, so hat er die Möglichkeit, sich an den Kosten zu beteiligen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Nutzung der Sehhilfe in der Freizeit freistellen. Üblicherweise ist die Nutzung von Bildschirmbrillen, die der Arbeitgeber voll finanziert hat, nur am PC-Arbeitsplatz gestattet.

Weiterführende Literatur
BGI 742 – Arbeiten an Bildschirmgeräten
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-db106d1e814042c38d8f10507345f4de
BGI 786 – Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-db106d1e814042c38d8f10507345f4de
BGI 5092 – Auswahl und Benutzung von Laser-Schutz- und Justierbrillen
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-f1a818cb0ce743d581537ab9734d2bf0

Quelle: Redaktion Arbeitssicherheit.de

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Risiko raus! beim Be- und Entladen von Fahrzeugen

75.112 Arbeitsunfälle im Jahr 2009 – 34 davon tödlich

Viele Unfälle in der Logistik passieren beim Ein- und Ausladen an der Laderampe – und wären durch Schutzvorrichtungen und eine bessere Arbeitsorganisation vermeidbar gewesen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Risiko raus!“ hin.

„Schreckliche Unfälle können passieren, wenn nicht hinreichend kommuniziert wird, oder die Sichtverhältnisse an der Laderampe ungenügend sind. Bei den tödlichen Arbeitsunfällen sind Abstürze und das Angefahren werden von LKWs die häufigsten Todesursachen“, erklärt Dr. Hans-Peter Kany, vom Fachausschusses „Förder- und Lagertechnik“ der gesetzlichen Unfallversicherung. „Besonders beim Anfahren an die Ladestelle, beim Andocken und dann beim Lösen des Fahrzeuges von der Ladestelle können Mitarbeiter im Lager gefährdet werden, wenn es bei der Arbeitsorganisation mangelt, oder schlechte Sichtverhältnisse herrschen“, so Kany weiter.

Im Jahr 2009 wurden 75.112 Arbeitsunfälle beim Be- und Entladen registriert, darunter 34 die tödliche Verletzungen zur Folge hatten. Um die Arbeitssicherheit zu erhöhen, empfiehlt die Präventionskampagne „Risiko raus!“ folgende Maßnahmen:

Überschaubarkeit der Verkehrswege und des Andockbereichs verbessern, zum Beispiel durch ein Kamera-Monitorsystem am, bzw. im Fahrzeug, oder durch Rückspiegel, die den gefährdeten Bereich einsehbar machen.
Fahrer einweisen – von einem sicheren Standplatz aus kann der Einweiser mit standardisierten Handzeichen mit dem Fahrer kommunizieren.
Ladestellen nummerieren und die Wege zur Ladestelle kennzeichnen oder abgrenzen, zum Beispiel durch mechanische Leiteinrichtungen.
Verkehrswege für Fußgänger vom Fahrzeugverkehr trennen, oder durch Hinweis- und Verbotsschilder und Unterweisungen der Mitarbeiter auf die Gefahren aufmerksam machen.
Quetschgefahr im Ladebereich mindern, indem bauliche Maßnahmen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen getroffen werden. Der Einbau von Rahmenvorsprüngen verhindert, dass sich die Fahrzeuge auf weniger als einen halben Meter nähern.

Befindet sich ein Fahrzeug an einer Ladestelle, muss sicher gestellt werden, dass es sich nicht unbeabsichtigt bewegt, oder dass der Fahrer sich nicht vorzeitig von der Ladestelle entfernt. Dabei helfen schon einfache Maßnahmen wie die Benutzung der Handbremse oder das Platzieren von Keilen unter den Reifen. Das vorzeitige Entfernen kann zum Beispiel durch Festhaltesysteme für das Fahrzeug verhindert werden.

„Bei allem, was man zur Verbesserung der Arbeitssicherheit im Ladebereich tun kann, sollte man aber immer die betrieblichen Verhältnisse im Auge behalten“, so Kany. Am besten gehe das mittels einer Gefährdungsbeurteilung, auf deren Grundlage der Betrieb dann die geeigneten Maßnahmen ergreifen kann.
Hintergrund „Risiko raus!“

In der Präventionskampagne „Risiko raus!“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern. Weitere Informationen unter www.risiko-raus.de.

Quelle:DGUV

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Junge Kollegen, alte Kollegen: Gleichberechtigt gelingt der Mix am besten.

Repräsentative Umfrage der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) unter 2000 Beschäftigten – Die besten Noten bekommen kleine Unternehmen

Teamarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Arbeitswelt: Über 70 Prozent der Deutschen arbeiten regelmäßig im Team – nahezu 60 Prozent von ihnen mit Kolleginnen und Kollegen unterschiedlichen Alters. Wenn Beschäftigte Altersunterschiede in ihrem Team stark wahrnehmen und Diskriminierung erleben, hat das negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Das hat eine Analyse des iga-Barometers – einer repräsentativen Telefonbefragung der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) unter 2.000 Beschäftigten – ergeben.

Bei der Umfrage haben Beschäftigte unterschiedlicher Betriebsgrößen teilgenommen. Hier hatten die kleinen Unternehmen die Nase vorn. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten weniger häufig von Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen aufgrund des Alters als die in größeren Unternehmen. Sie weisen im Durchschnitt auch einen besseren Gesundheitszustand auf als die Beschäftigten in mittelständischen und Großunternehmen.

Die meisten Vorurteile gegenüber Älteren zeigen sich in der Gruppe der jüngeren Mitarbeiter (unter 20 bis 40 Jahre alt). Mit zunehmendem Alter verändert sich die Einschätzung von altersgemischten Teams: Die Wertschätzung nimmt zu. Frauen nehmen diese Unterschiede weniger stark wahr als Männer. Sie haben weniger Vorurteile und sehen eher die positiven Effekte altersgemischter Gruppen.

Unternehmen sollten also die Zusammenarbeit in altergemischten Teams nicht dem Zufall überlassen. Sie können dafür sorgen, dass Mitarbeiter aller Altersstufen sich wohl fühlen und konstruktiv zusammen arbeiten.

Der Schlüssel liegt in einer guten Führung und kontinuierlichen Begleitung der Teams. Die Autoren des iga-Barometers haben dazu folgende Empfehlungen aus den Ergebnissen ihrer Befragung herausgefiltert: Es ist wichtig:

die Bedeutung von Altersunterschieden im Team zu verringern, zum Beispiel durch eine gleichmäßige Besetzung über alle Altersspannen hinweg
allgemeinen Vorurteilen durch ehrliche Kommunikation über die Veränderung der Leistungsfähigkeit im Alter entgegenzuwirken
Diskriminierungen aufgrund des Alters nicht zuzulassen, sondern junge und ältere Mitarbeiter zum Beispiel bei Fortbildungen und in ihrer persönlichen Weiterentwicklung gleich zu behandeln
darauf zu achten, dass das Arbeitsumfeld gesundheitsförderlich gestaltet ist. Das ist für jüngere und ältere Mitarbeiter wichtig, denn es beeinflusst Motivation und Gesundheit
grundsätzlich eine Wertschätzung der Kompetenzen jedes Alters zu vermitteln.

In Zeiten des demografischen Wandels ist es für jeden Betrieb entscheidend, das Miteinander aller Generationen am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass es möglichst wenig Reibungsverluste gibt. Altersgemischte Teams bieten viele Chancen für eine fruchtbare Zusammenarbeit, müssen jedoch gut organisiert sein.

Friedrichs, M., Jungmann, F., Liebermann, S., Lück, P., Schmidt, K.H., Wegge, J. & Wolters, J. (2011). iga-Barometer 3. Welle 2010. Einschätzungen der Erwerbsbevölkerung zum Stellenwert der Arbeit, zum Gesundheitsverhalten, zum subjektiven Gesundheitszustand und zu der Zusammenarbeit in altersgemischten Teams. iga-Report 21.

Sie finden die Studie unter www.iga-info.de.
Initiative Gesundheit und Arbeit

In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) kooperieren gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Ziel der Initiative ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. Getragen wird iga vom BKK Bundesverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek).

Quelle:DGUV

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Kanalarbeiter weggespült

Geesthacht – Abwasserwelle riss 45-Jährigen 300 Meter mit. Passanten alarmierten Retter. Spektakulärer Unfall mit glücklichem Ausgang in der Kanalisation: Ein Arbeiter (45) ist gestern in Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) von einer Abwasserwelle mitgerissen worden, als er im unterirdischen Rohrnetz arbeitete.

300 Meter weit wurde er weitergetrieben, bevor ihn die Feuerwehr retten konnte.
Gegen 9.20 Uhr war Volker Fleßner in die Kanalisation gestiegen, um dort nach einer Rohrsanierung im vergangenen Jahr nun letzte Arbeiten zu erledigen. Um sich in dem Rohr bewegen zu können, legte er sich auf ein Rollbrett, das ein Kollege auf der Straße an einer Leine halten sollte. Mit einem aufblasbaren Ballon – einem sogenannten Kanal-Ei – hatten die Männer zuvor das Rohr abgedichtet und das Abwasser dahinter aufgestaut. So war der eigentliche Kontrollbereich trockengelegt.

„Plötzlich ist das Kanal-Ei geplatzt – und die dahinter aufgestaute Flutwelle hat mich mitgerissen“, berichtet Fleßner später. 300 Meter weit spülte ihn das Abwasser durch die Kanalisation von der Lauenburger Straße bis in die Marktstraße. Fleßner: „Das war deutlich schneller als ich Fahrrad fahre.“ An einem Kanalschacht konnte er sich festklammern. Unter ihm rauschte das Abwasser vorbei. „Ich hab nur noch gedacht, ich muss mich irgendwo festhalten und bremsen“, sagt Fleßner. Andernfalls wäre er weiter bis in die Pumpstation am Elbufer gerutscht.

Passanten informierten über den Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt und Polizei. Die Retter suchten die Schächte in der Umgebung der Unglücksstelle fieberhaft ab und konnten Fleßner lokalisieren. Sie retteten ihn und holten den Arbeiter aus dem moderigen Untergrund zurück ans Tageslicht. Bei seiner rasanten Fahrt durch den Abwasserkanal zerfetzte sich Fleßner seinen Schutzanzug und die Kleidung darunter. An den Armen zog er sich etliche Schürfwunden zu. Sein Kollege, der die Sicherungsleine aus Nylon halten sollte, musste ebenfalls vom Rettungsdienst behandelt werden, weil er sich – als die Flutwelle den Rollwagen fortspülte – beim Versuch das Seil zu halten, blutige Schnittwunden zugezogen hatte.

Quelle: Lübecker Nachrichten
http://www.ln-online.de/nachrichten/3105834/Kanalarbeiter__weggesp%C3%BClt

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Unterweisungsfilm erhält Goldmedaille

Unterweisungsfilm ausgezeichnet In »Der Moment der Wahrheit« durchlebt Vorarbeiter Dario Di Pietro den tödlichen Arbeitsunfall eines jungen Kollegen ein zweites Mal. Die Tragik: Er selbst ist für das Unglück verantwortlich. Auf den New York Festivals wurde der Präventionsfilm mit einem begehrten Preis ausgezeichnet.

Es ist eine hohe Auszeichnung: »Der Moment der Wahrheit« hat bei den New York Festivals 2011 in der Kategorie Public Information die begehrte Goldmedaille erhalten.

Sturz in die Tiefe

Der Film zeigt, wie der Vorarbeiter Dario Di Pietro einen schlimmen Augenblick in seinem Leben ein zweites Mal durchlebt: den tödlich verlaufenden Arbeitsunfall eines jungen Kollegen. Die Erkenntnis trifft ihn hart: Auch wenn weitere Baustellenarbeiter den Unfall möglicherweise hätten verhindern können – ihn trifft als Vorarbeiter auf der Unglücksbaustelle die Hauptverantwortung für den Tod des Arbeiters. Hätte er die Sicherheit des Fassadengerüsts überprüft, wäre der junge Arbeiter nicht von einem Umschlagpodest in die Tiefe gestürzt.

Auf eindringliche Weise macht der Film deutlich, wie wichtig die Arbeitssicherheit auf Baustellen ist. Das Geschehen wird durch die Perspektive des Vorarbeiters erzählt, so kann sich der Zuschauer unmittelbar in dessen Lage versetzen. Die Botschaft des Films: Das Tolerieren von Sicherheitsmängeln wird zur tödlichen Gefahr.
Film eignet sich für Unterweisung

»Der Moment der Wahrheit« eignet sich für die betriebliche Unterweisung, den Berufschulunterricht sowie das Einarbeiten neuer Mitarbeiter im Baugewerbe. Einziger Nachteil: Im Film wird Schweizer Deutsch gesprochen. Somit ist er nicht für jeden leicht verständlich. In Auftrag gegeben wurde der Film von der Unfallversicherung in der Schweiz.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Den eigenen Hörschaden vorausberechnen: IFA-Software errechnet und demonstriert Folgen von Freizeit- und Arbeitslärm

Seit mehr als 15 Jahren sinkt die Zahl angezeigter Gehörschäden durch Lärmbelastung am Arbeitsplatz. Gleichzeitig klagen Ärzte und Arbeitgeber über einen deutlichen Anstieg lärmschwerhöriger Berufsanfänger. Der Grund: Hohe Lärmpegel in der Freizeit durch Musikhören über MP3-Player und durch Diskobesuche. Dass ein nur zweistündiger Diskobesuch am Wochenende einen bis zu zehnmal höheren Anteil am Entstehen eines späteren Gehörschadens haben kann als eine komplette Arbeitswoche im Lärm, zeigt ein einfacher

Lärmbelastungsrechner,
http://www.dguv.de/ifa/de/pra/softwa/laermbelastungsrechner/index.jsp

den das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) kostenlos im Internet anbietet. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene können sich hier darstellen lassen, wo die Schwerpunkte ihrer individuellen Lärmbelastung liegen und wann sich aus dieser Belastung möglicherweise ein Hörverlust entwickelt. Zusätzlich veranschaulichen Musik- und Sprachbeispiele, wie sich dieser Hörverlust tatsächlich einmal anhören könnte.

Am Arbeitsplatz ist der Schutz des Gehörs vor schädlicher Lärmeinwirkung klar geregelt: Schon ab einem Lärmpegel von 85 dB(A) müssen Beschäftigte Gehörschutz tragen und an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Zum Vergleich der Freizeitlärm, für den solche Regelungen fehlen: Der MP3-Player schafft es locker auf 90 dB(A) – vor allem, wenn er bei Hintergrundgeräuschen wie in der U-Bahn aufgedreht wird. Ein Livekonzert oder ein Diskobesuch bringt es gar auf über 100 dB(A). Wer da meint, die wenigen Dezibel mehr könnten dem Gehör nicht ernsthaft schaden, muss wissen: Ein Unterschied von 3dB wird vom Menschen zwar kaum wahrgenommen; tatsächlich bedeuten nur 3dB mehr aber bereits eine Verdopplung der Schallenergie.

„Der Grundstein für gravierende Hörschäden im Alter wird in der Jugend gelegt.“, sagt Dr. Martin Liedtke, Lärmschutzexperte im IFA. Sein Lärmbelastungsrechner und der Lärmverlust-Demonstrator des University College London seien geeignete Instrumente, um für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren und für einen maßvollen Umgang mit Freizeitlärm zu werben.

Quelle:DGUV

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Messsystem für körperliche Aktivität bei der Arbeit entwickelt

IFA-Report : System ermöglicht genaue Analyse von Bewegung und Energieverbrauch

Bewegungsarmut und eine einseitige Belastung des Bewegungsapparates gehören zu den Risiken der modernen Arbeitswelt. Beides trägt zu einer unausgewogenen Bilanz von Energiezufuhr und Energieverbrauch bei und wirkt sich nachteilig auf die Gesundheit aus.

Ein Ziel des Arbeitsschutzes ist es deshalb, die Wechselwirkungen zwischen Bewegung und Gesundheit besser zu verstehen. Dazu ist es wichtig, Bewegungsabläufe genau abbilden und in Beziehung zum Energieverbrauch setzen zu können. Bislang existierte jedoch kein allgemein anerkanntes Verfahren zur objektiven und differenzierten Aktivitätsanalyse. Ein neuer Report des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) stellt jetzt ein Messsystem vor, das diese wissenschaftliche Lücke schließt.

Die Autorin der Studie, Britta Weber, hat ein mobiles Messsystem (CUELA-Activity-System) entwickelt, das die Aktivitäten von Personen mit sieben miniaturisierten Bewegungssensoren erfasst. Die Software des Systems identifiziert automatisch Körperhaltungen, Tätigkeiten und bestimmt die Bewegungsintensität für einzelne Körperregionen sowie für den gesamten Körper. Die Angaben zur Aktivitätsart und Intensität, kombiniert mit zuvor erfassten Personendaten, werden dazu genutzt, den Energieumsatz mit Hilfe eines Vorhersagemodells abzuschätzen.

In vier Laborstudien mit jeweils 8 bis 12 Probanden hat Weber verschiedene Bewegungsarten nachgemessen und den Energieumsatz der Testpersonen ermittelt. Ihr Ergebnis: „Das System hat unsere Erwartungen voll erfüllt. Wir konnten objektive Daten gewinnen, die die Aktivität der Probanden genau abgebildet haben. Diese Untersuchungsmethode eignet sich vor allem für Studien, in denen eine genaue Quantifizierung von Bewegung erforderlich ist.“

Eingesetzt wurde das neue Messsystem zum Beispiel auch, um betriebliche Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Bewegungsarmut an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen zu evaluieren. Es eignete sich sehr gut, um die Aktivität und den Energieumsatz vor und nach den Präventionsmaßnahmen darzustellen.

Link zum IFA-Report 2/2011
http://www.dguv.de/ifa/de/pub/rep/reports2011/ifa0211/index.jsp

Quelle:DGUV

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Kostenfreie Arbeitsschutz-Comics zum Download

Unter www.schutzengelsoftware.de stehen zahlreiche Arbeitsschutz-Comics zum kostenfreien Download zur Verfügung. Entwickelt wurden die Motive vom Rheinberger Software-Hersteller HNC-Datentechnik GmbH. In einzelnen prägnanten Bildern mit einem treffsicheren Reim werden hier verschiedenste Gefährdungen humorvoll und eindringlich thematisiert.

Ob Bildschirmarbeit, Leitern, Gerüste, Explosionsgefahr, Umgang mit Gasflaschen, Gefahrstoffe, Hautschutz, Brandgefahr, Absturzgefährdungen, Metallarbeit oder Heben und Tragen – um nur einige zu nennen – mit wenigen Worten und einfachen Strichgrafiken werden die häufigsten Gefahrenquellen und die Folgen unachtsamen Verhaltens schonungslos auf den Punkt gebracht. Das Motiv-Angebot ist dabei so vielfältig wie die Einsatzmöglichkeiten. Jedes Motiv kann als Bilddatei und als PDF in den Größen DIN A6, DIN A4 und DIN A3 heruntergeladen und zu Präventionszwecken kostenfrei verwendet werden. Die Dateien eignen sich für den Versand per E-Mail an Kollegen, für die Einbindung in Präsentationen, Vorträgen oder Unterweisungen und für den Ausdruck als Poster.

Die Nachfrage ist enorm: Zur A+A 2009 wurden die ersten Comics im Rahmen einer Messeaktion auf Kalender und Postkarten gedruckt. Über 6.000 Karten waren am Ende der Messe vergriffen. Seitdem wächst die Motivsammlung kontinuierlich weiter und auch die steigenden Zugriffszahlen im Internet sprechen für das Angebot. Jüngst erhielt das Unternehmen eine Anfrage von einem bekannten Pharmahersteller, der neun ausgewählte Motive nun über den firmeninternen TV-Kanal sendet, um seine Mitarbeiter für die Gefahren am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.

Mehr dazu unter: www.schutzengelsoftware.de

Über HNC-Datentechnik GmbH
Die HNC-Datentechnik GmbH aus Rheinberg entwickelt seit über 20 Jahren Software-Lösungen rund um den Arbeitsschutz. Das Spektrum umfasst Programme für das Arbeitsschutz-Management, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen.

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Bewegung hilft gegen Rückenschmerzen

Die VBG informiert zum „10. Tag der Rückengesundheit“ am 15.03.2011

Ständiges Sitzen beeinträchtigt den Bewegungsapparat und kann Rückenschmerzen verursachen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG zum Tag der Rückengesundheit am 15.03.2011 hin. Immer mehr Menschen verbringen die meiste Zeit des Tages sitzend am Arbeitsplatz und das hinterlässt gesundheitliche Spuren. Muskeln verkürzen sich, durch eine gleichbleibende Haltung entstehen Verspannungen, welche insbesondere im gesamten Bereich des Rückens zu Schmerzen führen. „Der Mensch ist für die Bewegung geschaffen und nicht für das Sitzen“, erklärt VBG-Arbeitsmediziner Dr. Jens Petersen das Problem.

Abhilfe schaffen ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz und Bewegung. „Wenn ich mich im Büro bewege, aktiv sitze und häufig aufstehe, ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung; aber dennoch ist Ausgleichssport unerlässlich“, betont Dr. Petersen und ergänzt: „Den Einstieg in einen bewegungsreichen Arbeitstag erleichtern Übungen, die schon beim Arbeiten ausgeführt werden können.“

Wie Beschäftige mit einfachen Übungen am Arbeitsplatz drohenden Rückenschmerzen entgegentreten können, ist im VBG-Faltblatt „Gymnastik im Büro – Fit durch den Tag“ in Bildern dargestellt. Diesen finden Interessierte auf www.vbg.de unter dem Suchwort „Gymnastik im Büro“.

Quelle:VBG

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Aktuell: Über 300 Antworten zu REACH und CLP veröffentlicht

Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA erweitert

Dortmund – Mittlerweile mehr als 300 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen europäischen Chemikalienrecht hält der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereit. Die Antworten liegen in Rubriken wie „Nachgeschalteter Anwender“, „Registrierung“, „Einstufung und Kennzeichnung“ oder „Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis“ vor. Zudem können sie in zwei Dokumenten vom Internetangebot des Helpdesks www.reach-clp-helpdesk.de heruntergeladen werden.

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Chemikalien (REACH-Verordnung) und die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) bringen viele Veränderungen im Chemikalienrecht mit sich. Beim REACH-CLP Helpdesk, der nationale Auskunftsstelle zu den Verfahren ist, gehen viele Fragen zur Umsetzung der Verordnungen ein. Die aktuellsten CLP-Frage-Antwort Dialoge befassen sich mit Themen wie den Übergangsfristen für die Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung, der Durchführung einer Meldung unter CLP oder Hinweisen zur Gestaltung des Etiketts und der Piktogramme.

Zu häufig gestellten Fragen oder englisch „frequently asked questions“ (FAQ) veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Antworten, die auf europäischer Ebene zwischen den Helpdesks der Mitgliedstaaten abgestimmt sind. Neben eigenen Antworten nutzt der REACH-CLP Helpdesk auch diese Antworten in deutscher Übersetzung.

Für betroffene Unternehmen stellt das Internetangebot des REACH-CLP Helpdesks mit den Bereichen „Häufig gestellte Fragen zu REACH“ und „Häufig gestellte Fragen zu CLP“ eine schnelle, präzise und wichtige Informationsquelle zur Verfügung, die sich jederzeit abrufen lässt. Sollten Antworten dennoch offen bleiben, ist der Helpdesk unter der Servicetelefonnummer 0231 9071-2971 und per E-Mail reach-clp@baua.bund.de zu erreichen.

Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, die bei der BAuA eingerichtet wurde. Ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt den Helpdesk, indem es spezifische Informationen zu REACH und CLP bereit stellt. Internet: www.reach-clp-helpdesk.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: baua

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Lexikon der Arbeitssicherheit – jetzt noch umfangreicher

Lexikon arbeitssicherheit.de Mehr Begriffe, detaillierte Erklärungen und weiterführende Querverweise, das sind die Neuerungen, die das arbeitssicherheit.lexikon ab sofort noch besser machen.

Was hat Lastenhandhabung mit Unterweisung zu tun und wie hängt das Thema Kennzeichnungspflicht mit dem Bereich Gefahrstoffe zusammen? Das arbeitssicherheit.lexikon hilft nicht nur bei der inhaltlichen Klärung dieser Fragen, sondern macht das Recherchieren von Zusammenhängen jetzt noch schneller und effektiver. Denn zum einen enthält das Nachschlagewerk rund 70 neue Begriffe. Zum anderen sind die Einträge der einzelnen Schlagworte untereinander verlinkt. So ergibt sich ein großes Netz von Querverweisen. Nerviges Herumklicken und zeitfressendes Suchen nach Worten im Übersichtsalphabet gehören damit der Vergangenheit an.

Ein Beispiel: Unter dem Eintrag »Lastenhandhabung« erfährt der Nutzer, dass es sich bei dieser Tätigkeit um »das Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft« handelt und der Arbeitgeber für die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel verantwortlich ist. Außerdem muss dieser »die körperliche Eignung des Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung nach § 12 ArbSchG […] berücksichtigen«. Und was genau eine Unterweisung ist, erfährt der Suchende durch Klick auf das verlinkte Wort »Unterweisung«. Kurzum: Die Suche führt einfach und ohne Umweg über das Alphabet zum Ergebnis.

Probieren Sie’s aus! Hier geht’s zum arbeitssicherheit.lexikon >>
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/lexikon

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Technische Regeln für Gefahrstoffe: Hinweise aus der Praxis gesucht

Technische Regeln für Gefahrstoffe Der Ausschuss für Gefahrstoffe möchte die Technischen Regeln für Gefahrstoffe noch besser machen und setzt dabei auf Hinweise aus der Praxis. Betriebliche Anwender können ihre Verbesserungsvorschläge ab sofort einreichen.

Empfehlungen aus der Praxis

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ruft betriebliche Anwender dazu auf, ihre Praxistipps und Empfehlungen einzusenden. Die Ratschläge sollen in die Optimierung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einfließen und diese noch sicherer machen. Bei den Technischen Regeln, die überprüft werden sollen, handelt es sich um die:

TRGS 517 »Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=dd219949e9af406c9b962058408ae29a_p

TRGS 519 »Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=eee241b1504f4e8f8be899d195b9e8fc_p&q=TRGS+519

TRGS 551 »Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=a10e3d4b8ac541f481af8af5386ad240_p&q=TRGS+519

TRGS 552 »N-Nitrosamine«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=baea08c384a6451fb4d006494f388208_p&q=TRGS+519

TRGS 617 »Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=659e5450ffce43b5a9441ebbf03c3a91_p&q=TRGS+519

TRGS 619 »Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=eb716bbeb9664bbaab8f8c57f3fb6f05_p&q=TRGS+519

Sicherheitsingenieure oder -beauftragte können ihre Vorschläge bis zum 15. Mai 2011 einsenden. Entweder per Fax unter der Nummer +49 231 9071 26 11 oder per E-Mail an ags@baua.bund.de. Wer sich für den Postweg entscheidet, schickt seine Hinweise an folgende Adresse:

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Geschäftsführung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund

Hilfestellung bei der Einhaltung von Gesetzen

Zur Info: Technische Regeln unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Als Praxishilfen dienen sie Unternehmen als Empfehlungen, wie sich gesetzliche Vorgaben, technische Abläufe so umsetzen lassen, dass ein Arbeitgeber im Fall eines Unfalls nachweisen kann, dass seine Anlagen dem Stand der Technik entsprechen und korrekt betrieben wurden. Um die Qualität und Aktualität sicherzustellen überprüft der AGS regelmäßig den Stand der Regeln – gerne auch unter Berücksichtigung von Tipps und Hinweisen aus der Praxis.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Cartoon: Arbeitssicherheit in kleinen Betrieben

Die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben auch eine lustige Seite: Für arbeitssicherheit.de hat der Cartoonist Götz Wiedenroth diese Themen in Zeichnungen umgesetzt. Diese Kleinkunstwerke wollen wir unseren Nutzern nicht vorenthalten.

http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/246/Cartoon-Archiv/ 

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Fakten: Zahl der Arbeitsunfälle auf neuem Tiefstand – Anstieg bei Berufskrankheiten

Dortmund – Die seit Jahren rückläufige Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle sank 2009 auf einen neuen Tiefstand. Insgesamt starben 622 Beschäftigte durch Unfälle bei der Arbeit. Ebenso sank die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahr auf rund 975.000. Damit erreichte die Unfallquote mit 26 je 1.000 Vollarbeiter den niedrigsten Stand seit Bestehen der Bundesrepublik. Durch Arbeitsunfähigkeit fielen nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2009 insgesamt 1,3 Millionen Erwerbsjahre aus. Dies führte zu einem Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von etwa 43 Milliarden Euro. Durch Verlust an Arbeitsproduktivität gingen damit der deutschen Volkswirtschaft rund 75 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung verloren.

Diese Zahlen nennt der statistische Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SUGA, früher Unfallverhütungsbericht Arbeit), den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt und der – wie in diesem Jahr – alle vier Jahre in einer ausführlichen Fassung erscheint. Als klassische Indikatoren für die Güte von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit führt der Bericht die Unfallentwicklung und die Anzahl der Berufserkrankungen auf. Der SUGA zeichnet ein präzises Bild der Entwicklungen des Arbeitslebens in Deutschland im Zeitraum 2006 bis 2009.

Die Gesamtzahl der Arbeitsunfähigkeitstage steigt seit einigen Jahren wieder. Dies zeigt sich insbesondere in der Anzahl der Fälle pro 100 Versicherte, die sich von 98,4 im Jahr 2006 auf 114,3 in 2009 erhöht hat. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit blieb über den Vierjahreszeitraum nahezu konstant, sowohl 2006 als auch 2009 lag sie bei 12,0 Tagen.

Etwa jeder fünfte Fehltag (22,8 Prozent) geht auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurück. Erkrankungen des Atmungssystems sowie Unfälle und Verletzungen folgen mit 14,8 Prozent und 12,2 Prozent auf dem zweiten und dritten Rang der Statistik. Der Anteil der Fehlzeiten aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen stieg auf 11,4 Prozent.

Im Jahr 2009 starben 2.803 Menschen an den Folgen einer Berufskrankheit. Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2008 eine Zunahme um 373 Fälle. Auch lange nach dem Asbestverbot gehen fast die Hälfte (49,1 Prozent) der Todesfälle auf Erkrankungen zurück, die das gefährliche Mineral verursacht hat.

Die Zahl der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stieg 2009 im Vergleich zu 2006 um insgesamt 8,1 Prozent. Auffällig ist vor allem die deutliche Zunahme bei psychischen und Verhaltensstörungen. Betrug der Anteil dieser Diagnosegruppe
am gesamten Neuverrentungsgeschehen 2006 noch 32,5 Prozent, lag er im Jahr 2009 bei 37,7 Prozent. Bei Frauen liegt der Anteil psychischer Erkrankungen als Grund für die Frührente mit 43,9 Prozent besonders hoch. Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes hingegen sind verglichen mit 2006 sogar leicht rückläufig – sowohl die absolute Zahl der Verrentungen (minus ein Prozent), als auch den Anteil an Neuverrentungen aufgrund dieser Diagnose (2006: 16,7 Prozent; 2009: 15,3 Prozent) betreffend.

Der SUGA erscheint alle vier Jahre in einer ausführlichen Version. Die aktuelle Fassung enthält daher neben den statistischen Kennzahlen zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und zum Arbeitsunfähigkeitsgeschehen einen detaillierten Überblick der Entwicklungen des Arbeitsschutzes im Zeitraum 2006 bis 2009. In diesem Zusammenhang stellt der Bericht die neu entstandene Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) vor, die den Arbeitsschutz bereits maßgeblich beeinflusst hat. Ein weiteres Kapitel handelt von den europäischen Entwicklungen im Arbeitsschutz, Aktivitäten im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und dem Modellprogramm des BMAS zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen. Weiter werden Entwicklungen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung, bei der Gefährdungsbeurteilung und Produktsicherheit sowie Neuerungen im Gefahrstoffrecht (neue Kennzeichnungspflichten, REACH, Biozide) dargestellt. Ergänzt wird der Abschnitt durch einen Artikel über Nanotechnologie.

Darüber hinaus beschäftigt sich der Bericht mit den ökonomischen Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Neben einem Artikel zu Wirtschaftlichkeit und Prävention werden aus den Arbeitsunfähigkeitsdaten Schätzungen zu volkswirtschaftlichen Ausfallkosten vorgenommen und die Kosten der Unfallversicherungsträger dargestellt. Weitere Themen sind Veränderungen des staatlichen Rechts und des Rechts der Unfallversicherungsträger, Aufgaben, Projekte und Schwerpunkte der Arbeitsschutzaufsichtsbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger, ausgewählten Maßnahmen anderer Arbeitsschutzakteure und Projekte und Aktionen der Schülerunfallversicherung sowie eine Beschreibung des Schülerunfallgeschehens.

Für den jährlichen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Unfallverhütungsbericht Arbeit“ (SUGA) wertet die BAuA Informationen über das Arbeits- und Wegeunfallgeschehen sowie über Berufskrankheiten von allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung aus. Ebenfalls nutzt die BAuA Informationen des Statistischen Bundesamtes, der Krankenkassen, der Gewerbeaufsicht und der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung, um die Belastungen und Arbeitsunfähigkeit darzustellen. Aufgrund dieser umfassenden Berichterstattung liegt das Berichtsjahr immer mehr als ein Jahr zurück.

Ab sofort steht der SUGA 2009 als PDF-Datei (4 MB) unter der Adresse www.baua.de/suga zur Verfügung. Die gedruckte Fassung des SUGA 2009 kann ab Mitte März kostenlos über das Informationszentrum der BAuA angefordert werden, telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder per E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de.

Quelle: BAuA

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Fachveranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsstättenrecht

Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten?

Dortmund – Neue Regelungen im Arbeitsstättenrecht stehen im Mittelpunkt der Fachveranstaltung „Arbeitsstätten – Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten?“, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam ausrichten. Die Veranstaltung findet am 9. Mai 2011 von 10:30 bis 17 Uhr in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund statt.

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten haben, wenn sie Arbeitsstätten einrichten und betreiben. Viele der Anforderungen an Räume, Beleuchtung oder Belüftung lassen sich idealerweise schon bei der Planung und beim Bau von Gebäuden berücksichtigen. Die Veranstaltung informiert über aktuelle Themen und Fragestellungen und leistet Hilfestellung bei der Umsetzung. Außerdem stellen Referenten praxisbezogene Maßnahmenkonzepte zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vor. Fachkundige Vertreter aller betroffenen Kreise und Interessengruppen kommen mit Vorträgen zu Wort und stellen sich der Diskussion.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure sowie Arbeitsschutzakteure der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Unfallversicherungsträger und der Arbeitsschutzbehörden.

Anmeldeschluss ist der 15. April 2011. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ist mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten bewertet.

Das gesamte Programm befindet sich unter www.baua.de/termine im Internet. Hier ist auch eine Anmeldung möglich. Weitere Informationen und Anmeldung bei Hildegard Simon, Tel.: 0231 9071-2255 oder E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de

Quelle: BAuA

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Seminar: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz kompakt

Informationen über Pflichten für Hersteller, Lieferer und Verwender

Dortmund – Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) regelt die technischen Anforderungen an die Sicherheit von Produkten und die Überwachungsmöglichkeiten der Behörden. Einen kompakten Überblick über die wesentlichen Regelungen, die für neue und gebrauchte technische Arbeitsmittel und Produkte gelten, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 30. März 2011. Das Seminar „Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG): Inhalte – Ziele – praktische Umsetzung – Haftung“ findet von 9 bis 17 Uhr in Dortmund statt. Es wendet sich an Fachleute aus allen Bereichen der Lieferkette.

Das Seminar verdeutlicht Herstellern, Lieferanten und Verwendern ihre Pflichten aus dem GPSG. So wird ihnen auch zukünftig Handlungssicherheit ermöglicht. Darüber hinaus wird das ICSMS – ein internetgestütztes, europäisches Informationssystem der Behörden – vorgestellt, das über mangelhafte technische Arbeitsmittel und Produkte informiert. In einer Übersicht werden auch weiterführende Verordnungen zum GPSG angesprochen und wesentliche Inhalte dargelegt wie die Kennzeichnung von Produkten oder die Produkthaftung.

Das gesamte Programm befindet sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für das Seminar wird eine Teilnahmegebühr von 150 Euro inklusive Tagungspauschale und Mittagsimbiss erhoben. Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke unter 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2299 oder E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Hygiene: Händewaschen am Arbeitsplatz noch wichtiger als gedacht

Händewaschen Händewaschen mit Seife gilt als einfachstes Mittel, um Infektionskrankheiten zu vermeiden. Eine Studie hat untersucht, wie sich der Schutz weiter verbessern lässt. Das Ergebnis überraschte selbst die Fachwelt.

Die Bedeutung der Handhygiene ist seit dem 19. Jahrhundert bekannt
Die Bedeutung einer sorgfältigen Desinfektion der Hände als Schutz vor Infektionen ist bekannt. Spätestens seit der Veröffentlichung der Studie zur Handhygiene des ungarischen Arztes Dr. Ignaz Philipp Semmelweis (1818-1865) wissen Mediziner um die Wichtigkeit des Händewaschens für ärztliche Untersuchungen und Operationen. Doch was Wissenschaftler der Uni Greifswald herausfanden, überraschte selbst die Fachwelt.

Für eine Studie zur Handhygiene am Arbeitsplatz waren Personen in zwei Gruppen aufgeteilt worden. Die eine Hälfte (Kontrollgruppe) benutzte keinerlei Händedesinfektionsmittel, während die andere Hälfte (Interventionsgruppe) sich mindestens fünf Mal pro Tag die Hände mit einem alkoholhaltigen Mittel desinfizierte. Ein ganzes Jahr lang mussten alle Teilnehmer ihre Erkrankungen und Beschwerden monatlich in einem Fragebogen dokumentieren.

Mehr Hygiene lässt krankheitsbedingte Ausfallzeiten sinken
Der Befund nach der Auswertung von mehr als 1.200 Datensätzen: Die Teilnehmer der Interventionsgruppe hatten weniger mit Erkältungen, Fieber und Husten zu kämpfen. Die Zahl der Krankmeldungen und Ausfalltage war in dieser Gruppe deutlich geringer. Außergewöhnlich stark war der Rückgang der Arbeitszeitausfälle aufgrund von Durchfallerkrankungen. Das Ausmaß der Unterschiede zwischen den beiden Untersuchungsgruppen war in dieser Deutlichkeit nicht erwartet worden. Und das durch eine einfache und in jedem Betrieb leicht umsetzbare Maßnahme.

Gesundheitsverantwortliche in Unternehmen aller Branchen können von diesen Erkenntnissen profitieren: Durch Unterweisungen in Handhygiene und das Aufstellen von Desinfektionsspendern können sie Krankmeldungen, Ausfalltage und verringerte Produktivität positiv beeinflussen. Effizienter als es die Greifswalder Ergebnisse andeuten, kann eine Möglichkeit der betrieblichen Gesundheitsförderung kaum sein.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Film wirbt für Prävention durch Persönliche Schutzausrüstung

Film wirbt für Persönliche Schutzausrüstung »Glück kommt nicht von ungefähr« unter diesem Titel wirbt ein neuer Film der BG Rohstoffe und chemische Industrie für das konsequente Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung.

Elf Minuten werben für Persönliche Schutzausrüstung
Oft ist in Unternehmen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorhanden, Mitarbeiter benutzen sie aber aus verschiedenen Gründen nicht. Zu diesem Thema hat die BG Rohstoffe und chemische Industrie einen Film in Auftrag gegeben. In den insgesamt elf Minuten plus kürzeren Film-Clip geht es um die Spätfolgen davon, wie man im Beruf mit Risiken für die eigene Gesundheit umgeht.

Die DVD ist insofern bemerkenswert, als sie nicht mit Appellen arbeitet und auf Vorschriften verweist. Worte wie Gefährdungsbeurteilung oder Schutzmaßnahme kommen überhaupt nicht vor. Stattdessen nähert sich der Film dem Thema Sicherheit und Gesundheit von der Frage nach dem persönlichen Glück im Alter. In Szenen aus der privaten Freizeitgestaltung eines Paares wird klar, welche Folgen Unfälle oder Schädigungen von zum Beispiel Auge, Gehör oder Bewegungsapparat für die Lebensqualität haben können.

Der Film regt zum Nachdenken an

Die Botschaft lautet: PSA betrifft nicht nur den Betrieb, denn Gesundheit im Alter ist nicht selbstverständlich. Schäden, die man sich am Arbeitsplatz zuzieht, können auch das spätere Privatleben massiv beeinträchtigen. Das Tragen von PSA ist nicht als eine vom Betrieb aufgestellte Forderung zu sehen, sondern wirkt auf das eigene Lebensglück im Alter.

Es mag aus der Sicht von Menschen mit körperlichen Einschränkungen etwas gewagt sein, »Glück« so direkt mit dem Fehlen von körperlichen Gebrechen gleichzusetzen. Im Sinne erfolgreicher Prävention ist diese Herangehensweise nachvollziehbar. Und der Film macht auf jeden Fall nachdenklich. Er ist als Einstieg für Schulungen oder Diskussionen zum Arbeitsschutz eine interessante Alternative zu Medien, die mit erhobenem Zeigefinger arbeiten.
Zusatzmaterial bietet Tipps und Leitfäden

Die DVD enthält zudem weitere nützliche Materialien wie Tipps zum Verwenden von Filmen für Unterweisungen, einen Leitfaden zum Anregen und Führen von Diskussionen sowie Beurteilungsbögen für PSA. Auch ein Filmplakat zum Aushang im Betriebsschaukasten oder am Schwarzen Brett fehlt nicht.

»Glück kommt nicht von ungefähr« – den Motivationsfilm der BG RCI zum Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung können Sie unter diesen Link aufrufen: http://www.stbg.de/site.aspx?url=/medien/video/glueck_dvd.html

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Unterweisung mit Unterhaltungswert

Deutscher Arbeitsschutzpreis 2011 Die Unterweisung in Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz muss keine dröge Lehrveranstaltung sein. Der Trick ist: Filmzitate oder Kinofilme zu nutzen, die Inhalte aus dem Bereich Arbeitssicherheit aufgreifen. Prominentes Beispiel: Charlie Chaplins »Moderne Zeiten«. Die US-amerikanische Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation NIOSH bietet in ihrem Blog eine Sammlung von über 80 Filmtiteln – Ergänzungen sind erwünscht.

Das Kino als Inspirationsquelle für die Unterweisung
Wer je den Weg von Charlie Chaplin durch die Zahnräder seiner Maschine in »Moderne Zeiten« (1936) verfolgt hat, hat eines der eindruckvollsten Bilder zum »fremdbestimmten Arbeiten« im Kopf. Weitere Beispiele: Gewalt am Arbeitsplatz, von der nicht nur die Psychiatrie-Patienten, sondern auch die Pfleger in »Einer flog über das Kuckucksnest« (1975) betroffen sind. Oder der Coppola-Klassiker »Apocalypse Now« (1979), bei dessen Produktion der Regisseur und einer der Schauspieler der Legende nach vor Stress Herzinfarkte erlitten.

Storytelling – moderne Methode für Unterweisungen
Das Thema Kommunikation gehört – neben stets aktuellem Fachwissen – zu den wichtigsten Inhalten im Arbeitsalltag von Sicherheitsexperten. Um den Unterhaltungswert von Unterweisungen zu erhöhen und damit die Aufmerksamkeit zu steigern, haben sich moderne Methoden wie das Storytelling bewährt. Wichtig dabei: Bilder im Kopf schaffen, die der Zuhörer mit der Unterweisung verknüpft. Dafür eignen sich Filmzitate und Bilder hervorragend.

Jeder darf mitsuchen und posten
Die US-amerikanische Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation NIOSH rief auf ihren Blogseiten Leser dazu auf, Beispiele für berühmte Kinofilme mit Bezug zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz zu posten. Mittlerweile ist ein Ranking von über 80 Filmtitel mit kurzen Beschreibungen zusammen gekommen. Ein Blick in die Auswahl lohnt sich.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz in Europa auf dem Vormarsch

Dass Gewalt, Mobbing und Belästigungen an vielen Arbeitsplätzen in Europa zunehmend üblich sind, geht aus einem neuen Bericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hervor. Die Reaktion von Unternehmen und nationalen Regierungen darauf wird aber vielfach als unangemessen empfunden.

Abhängig von Land, Wirtschaftszweig und Untersuchungsmethode leiden zwischen 5 und 20 % der europäischen Arbeitnehmer unter Gewalt durch Dritte. Der Bericht „Workplace Violence and Harassment: a European Picture“ (Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz: die Situation in Europa) stellt internationale Statistiken bereit, die von der zur EU-OSHA gehörigen Europäischen Beobachtungsstellen für arbeitsbedingte Risiken erhoben wurden. Wie ihre kürzlich durchgeführte europaübergreifende Arbeitsplatzumfrage ESENER zeigt, sind 40 % der europäischen Führungskräfte mit Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz konfrontiert, doch haben von ihnen nur etwa 25 % – und in vielen EU-Ländern gerade einmal 10 % – Verfahren eingeführt, um diesem Problem zu begegnen. Noch dringlicher ist dieses Problem im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, wo es von mehr als 50 % der Führungskräfte als Problem für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz eingestuft wird.

„Auch wenn nicht alle Fälle registriert werden, bedrohen Gewalt und Belästigungen die Sicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer in Europa ganz erheblich“, erläutert Jukka Takala, Direktor der Agentur. „Gewalt, verbale Aggressionen oder Bedrohungen von Arbeitnehmern durch Kunden oder Patienten sind kritische Probleme des Bereiches Sicherheit und Gesundheitsschutz. Und die psychologischen Folgen sind manchmal noch gefährlicher als körperliche Verletzungen. So können Belästigungen am Arbeitsplatz zu Stress, langfristiger Arbeitsunfähigkeit und gar zu Selbstmord führen. Wirtschaftliche Folgen sind verminderte Produktivität, erhöhte krankheitsbedingte Fehlzeiten, stärkere Mitarbeiterfluktuation und behinderungsbedingte Frühberentung, oft schon in jüngerem Alter.“

Der Bericht zeigt außerdem, dass Gewalt am Arbeitsplatz in vielen europäischen Ländern noch nicht genug Beachtung findet, und dass sich nur sehr wenige spezifische Initiativen mit dieser Problematik befassen. Auf nationaler Ebene und bei einzelnen Unternehmen besteht somit Sensibilisierungsbedarf, und es müssen Strategien und Verfahren eingeführt werden, um Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz einzudämmen und zu verhindern.

Die EU-OSHA hat politische Entscheidungsträger, Forscher sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in einem zweitägigen Seminar zusammengebracht, um die Herausforderungen zu diskutieren, die mit einer wirksamen Eindämmung der Gewalt am Arbeitsplatz verbunden sind, und um konkrete neue Vorgehensweisen zum Schutz von Gesundheit und Wohlergehen der Arbeitnehmer aufzuzeigen, die auf die spezifischen Erfordernisse von Ländern und Unternehmen zugeschnitten sind.

Links

Der vollständige Bericht „Workplace Violence and Harassment: a European Picture“ (in englischer Sprache)
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/violence-harassment-TERO09010ENC/view

Lesen Sie eine Zusammenfassung des Seminars.
http://osha.europa.eu/en/seminars/seminar-on-violence-and-harrassment-at-work

Europäische Unternehmensumfrage über neue und aufkommende Risiken (ESENER)
http://osha.europa.eu/de/riskobservatory/enterprise-survey/enterprise-survey-esener

Stress bei der Arbeit
http://osha.europa.eu/de/topics/stress

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat den Auftrag, die Arbeitsplätze in Europa sicherer, gesünder und produktiver zu gestalten. Gegründet von der Europäischen Union, soll die EU-OSHA einen Beitrag zur Deckung des Informationsbedarfs im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz leisten. Die Agentur hat ihren Sitz in Bilbao, Spanien, und verfolgt das Ziel, die Lebenssituation der Menschen am Arbeitsplatz zu verbessern, indem sie den Fluss technischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Informationen zwischen allen denjenigen anregt, die von Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit betroffen sind.

Quelle: EU-OSHA

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Was macht ein Betriebsarzt?

Gesund bei der Arbeit

Jedes Unternehmen braucht einen Betriebsarzt. Aber welchen Nutzen haben die Unternehmen und ihre Beschäftigten vom Betriebsarzt? Die Hauptaufgabe ist es, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erhalten und zu fördern. So unterstützt der Betriebsarzt den Arbeitgeber nicht nur bei einer gesundheitsfördernden und ergonomischen Ausstattung von Arbeitsplätzen, er kann auch Vermittler zwischen Beschäftigten und dem Arbeitgeber bei Konflikten und Suchterkrankungen im Betrieb sein.

„Der Betriebsarzt steht nicht nur dem Arbeitgeber und den Beschäftigten mit seinem medizinischen Sachverstand für sichere und gesunde Arbeitsverhältnisse zur Seite, er kümmert sich auch um die Beratung chronisch Kranker oder in ihrer Arbeitsleistung eingeschränkter Beschäftigte“, erläutert Arbeitsmediziner Dr. Jens Petersen von der gesetzlichen Unfallversicherung VBG.

Genau wie jeder andere Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt dabei der ärztlichen Schweigepflicht. Was Beschäftigte mit dem Arzt besprechen, bleibt geheim.

Aber auch bei betrieblichen Gesundheitsaktionen ist der Betriebsarzt gefragt.
„Nicht selten initiieren die Betriebsärzte Vorsorgeprogramme und Gesundheitstage“, schildert Dr. Jens Petersen. „Und, was viele nicht wissen, der Betriebsarzt betreut auch die Beschäftigten, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden.“

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.vbg.de/downloads kostenfrei zur Verfügung stehen (Suchwort: Betriebsarzt. Genaue Informationen zu den Einsatzzeiten sind unter dem Stichwort Vorschrift 2 zu finden).

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 900.000 Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Quelle: VBG

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Veranstaltung: Welche Auswirkungen hat die REACH-Kandidatenliste?

Schutz vor besonders besorgniserregenden Stoffen

Dortmund – Das neue europäische Chemikalienrecht REACH will Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser schützen. Chemikalien mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften sollen künftig unter REACH einer Zulassungspflicht unterliegen. Diese Stoffe werden zunächst in eine Kandidatenliste aufgenommen. Sie stellt zwar keine Verbotsliste dar, führt aber zu Informationspflichten für den Handel. Mit der Veranstaltung „Auswirkungen der Kandidatenliste – Aufwand und Nutzen“ informiert der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über Verpflichtungen und Auswirkungen durch die neue Regelsetzung. Die Veranstaltung findet am 11. April zwischen 10.30 und 16 Uhr in Dortmund statt.

Referenten aus der BAuA, dem Bundesumweltministerium, der Industrie, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, dem Einzelhandel und dem Recyclingverband befassen sich insbesondere mit den Informationspflichten, die entlang der Lieferkette bestehen. Angesichts des Spannungsfelds zwischen Schutz von Verbrauchern und Umwelt auf der einen Seite und Kostenaufwand für die Industrie auf der anderen Seite werden Erfahrungen und Hinweise zur praktischen Umsetzung ausgetauscht und diskutiert.

Das gesamte Programm und eine Anmeldemöglichkeit befinden sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 50 Euro erhoben. Anmeldeschluss ist der 25. März. Informationen und Anmeldung auch bei Martina Michels-Kalina unter 0231 9071-2323 oder E-Mail: reach-clp@baua.bund.de.

Aktuelle Informationen zum neuen Europäischen Chemikalienrecht bietet der REACH-CLP Helpdesk der BAuA auf der Internetseite www.reach-clp-helpdesk.de. Zudem beantwortet der REACH-CLP Helpdesk Anfragen telefonisch unter 0231 9071-2971, per Fax unter 0231 9071-2679 oder per E-Mail: reach-clp@baua.bund.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Aktuell: Deutschland Spitzenreiter bei den CLP-Meldungen

Deutschland ist Spitzenreiter bei den Meldungen nach der europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung. Hier lief die Frist für die Meldung von bestimmten Stoffen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis am 3. Januar 2011 ab. Bis dahin gingen rund 3,1 Millionen Meldungen für etwa 24.500 Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki ein. Mit rund 800.000 Meldungen liegen Firmen aus Deutschland vorn. Es folgen Unternehmen aus Großbritannien und Frankreich. Insgesamt meldeten mehr als 6.600 Unternehmen aus der europäischen Union mindestens einen Stoff.

Die ECHA veröffentlicht Informationen zu den notifizierten Stoffen im Internet:
http://echa.europa.eu/news/pr/201101/pr_11_01_clp_deadline_20110104_en.asp

Da auch nach Ablauf der Frist die Verpflichtungen zur Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis weiterbestehen, stellt die ECHA Informationen für Unternehmen zur Verfügung:
http://echa.europa.eu/clp/info_clp_companies_en.asp

Diese neuen Fragen und Antworten zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis hat der REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ins Deutsche übersetzt. Sie befinden sich auf der Internetseite der nationalen Auskunftsstelle:
www.reach-clp-helpdesk.de/de/Aktuelles/Aktuelles.html

Hintergrund:
Nach der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung müssen Hersteller und Importeure bestimmte Stoffe, die vermarktet werden, an die ECHA melden. Hier lief die Frist für Hersteller und Importeure von bestimmten Stoffen und Gemischen am 3. Januar 2011 ab. Zu melden waren die folgenden in Verkehr gebrachten Stoffe, und zwar alle registrierungspflichtigen Stoffe, alle Stoffe, die zwar nicht registrierungspflichtig, aber gefährliche Eigenschaften haben, unabhängig von der Menge, und alle Stoffe in Gemischen, sofern diese zu einer Einstufung des Gemischs führen.

Weiterhin sind seit dem 1. Dezember 2010 alle Stoffe, die die genannten Kriterien erfüllen, spätestens einen Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden. Wurde bereits ein Registrierungsdossier für einen Stoff zum 1. Dezember 2010 eingereicht, das die entsprechenden Informationen enthält, so ist diese Meldung nicht mehr notwendig.
Was ist CLP?

CLP – das steht für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung genannt (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU), ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Neues Poster zur Gefahrstoffkennzeichnung veröffentlicht

Poster Gefahrstoffkennzeichnung Umwandlungshilfe die Vierte: Erneut legt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Poster mit der neuen Gefahrstoffkennzeichnung vor. Das Plakat kann kostenlos bestellt werden.

Um Unternehmen und Dienstleister, die chemische Stoffe produzieren, importieren oder weiterverarbeiten, bei der Umstellung auf die neue Gefahrstoffkennzeichnung nach dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) zu unterstützen, hat die BAuA ein Poster mit dem Titel »Umwandlungshilfe – Physikalische Gefahren, Umweltgefahren« veröffentlicht.

Die insgesamt vierte Übersicht ordnet für physikalische Gefahren und Umweltgefahren die Kategorien der neuen CLP-Verordnung in Tabellenform den Kennzeichnungen der bisherigen Stoffrichtlinien zu. Praktisch ist auch die Gegenüberstellung der alten und der neuen Gefahrenhinweise inklusive Kodierung und Wortlaut. Neuerungen beziehungsweise Änderungen lassen sich auf diese Weise leicht identifizieren.

Gegenüberstellung von alt und neu
Um die Änderungen bei den physikalischen Gefahren deutlich machen zu können, bietet das Bildmaterial grafische Übersichten zur Umstufung an. Bei den Umweltgefahren sind die Neuerungen in einer Tabelle zusammengefasst. Für die Gefährdung der Ozonschicht sind bereits neue Kennzeichnungselemente abgebildet. Eine Änderung der CLP-Verordnung in diesem Bereich ist für die Zukunft geplant.

Bereits Anfang Dezember begann die Übergangszeit zur Umstellung auf die neue europäische CLP-Verordnung. CLP ist das Kürzel für „Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures“ und bedeutet übersetzt „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“. Ziel der Verordnung ist ein verbesserter Schutz für Mensch und Umwelt durch einen strenger kontrollierten Umgang mit Gefahrgütern.

Kostenlose Bestellung möglich
Das Poster im DIN A1-Format kann in kleinen Mengen gratis bestellt werden. Interessenten wenden sich in diesem Fall ans:

Informationszentrum der BAuA
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund
Tel.: 0231 9071 – 2071
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Fünf Praxistipps für die sichere Instandhaltung

Sichere Instandhaltung Diese Handlungsanweisungen helfen Unternehmen dabei, das Unfall- und Verletzungsrisiko bei Instandhaltungsarbeiten zu minimieren.

Mangelnde Instandhaltung kann zu Ausfällen in der Produktion führen. Doch Arbeiten, die Maschinen und Anlagen sicherer machen, bergen oft selbst hohe Risiken. Diese fünf Praxistipps basieren auf Informationen der Berufsgenossenschaften und helfen bei der gefahrfreien Instandhaltung.

Tipp 1
Von Anfang an für eine umfassende Planung sorgen und alle Beteiligten einbeziehen.

Tipp 2
Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchführen und entsprechende Maßnahmen festlegen.

Tipp 3
Geeignete Einrichtungen, Hilfsmittel und Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen.

Tipp 4
Alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen (zum Beispiel Unterweisung, Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Befahrerlaubnis, Abbruch- und Montageanweisungen).

Tipp 5
Nur fachlich geeignete Personen (§ 41 BGV A 1) beauftragen, deren Erfahrungen und Kenntnisse der Instandhaltungsaufgabe gerecht werden (zum Beispiel Kenntnisse über neue Einrichtungen, Betriebsanleitungen, Gefahrstoffe, Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen).

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert

Broschüre mit Hinweisen zum Versicherungsschutz erschienen

Gehen Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit vorübergehend ins Ausland, so sind sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Auslandsaufenthalte von Auszubildenden können auf verschiedene Arten organisiert werden. Versicherungsschutz besteht entweder über den Ausbildungsbetrieb oder über die Berufsschule. Entscheidend ist, dass der Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses darstellt und dem Ausbildungsziel dient. Der Ausbildungsbetrieb oder die Bildungsstätte müssen den Aufenthalt im Ausland befürworten. Das heißt, der Auszubildende muss weiterhin den Weisungen des inländischen Ausbildungsbetriebes unterliegen. Halten sich Auszubildende aus schulischem Anlass im Ausland auf, und ist der Auslandsaufenthalt von der Bildungseinrichtung organisiert, besteht ebenfalls Unfallversicherungsschutz.

Versichert sind dann alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Besuch der ausländischen Bildungseinrichtung oder der praktischen Tätigkeit liegen. Dies schließt die jeweilige An- und Abreise mit ein. Nicht versichert während der Zeit im Ausland sind alle Freizeitaktivitäten und privaten Besorgungen.

Alle wichtigen Informationen rund ums Thema enthält die neue Broschüre „Sicher im Ausland – Auszubildende“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, die Art der versicherten Tätigkeiten und Hinweise dazu, was zu tun ist, wenn im Ausland ein Unfall passiert. Sie richtet sich an Auszubildende und ihre Ausbilder in betrieblichen oder schulischen Ausbildungsstätten. Die Broschüre kann über den zuständigen Unfallversicherungsträger bestellt werden. Bei Bezug über die DGUV kann die Broschüre als PDF heruntergeladen oder unter www.dguv.de/publikationen bestellt werden.

Quelle: DGUV

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Tag der Arbeitssicherheit 2011 in Fellbach

In der Schwabenlandhalle in Fellbach findet am 23. und 24. März 2011 der Tag der Arbeitssicherheit des Landesverbandes Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung statt.

Auf dem Programm stehen aktuelle und praxisnahe Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Insbesondere werden die Novellierung der Gefahrstoffverordnung, die neue DGUV Vorschrift 2 und die Betriebliche Gesundheitsförderung behandelt. Daneben werden die GDA und einzelne Arbeitsprogramme, wie zum Beispiel „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten“, „Sicher fahren und transportieren“ und „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“ Schwerpunkte der zweitägigen Veranstaltung sein. Eine Ausstellung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz begleitet die Fachtagung.

Weitere Informationen:
Anmeldung ab Januar 2011: www.tag-der-arbeitssicherheit.de
E-Mail-Kontakt: Christina Schlegel, cschlegel@hinte-messe.de

Quelle: HINTE GmbH

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Langes Arbeiten schadet Gesundheit und Sozialleben

Vorteil von Arbeitszeitflexibilisierung kann sich ins Gegenteil verkehren

Der Anteil von Beschäftigten, die über gesundheitliche Beschwerden klagen, nimmt mit der Dauer der geleisteten Arbeitszeit zu. Auch die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit wird durch steigendes Arbeitspensum eingeschränkt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Bei der Auswertung von vier unabhängigen Befragungen ließ sich ein direkter Zusammenhang zwischen der Dauer der wöchentlich geleisteten Arbeitszeit und dem Auftreten gesundheitlicher Beschwerden wie Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden nachweisen. Faktoren wie Schichtarbeit, variable Arbeitszeiten und Arbeitsschwere wirken sich verstärkend aus.

Die Arbeitszeiten in Deutschland werden immer flexibler, immer häufiger wird im Schichtbetrieb, abends und nachts gearbeitet. Seit längerem vermuten Arbeitswissenschaftler einen Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und gesundheitlichen Beschwerden. Die BAuA führte deshalb eine systematische Untersuchung durch, die sich auf eine Stichprobe von über 50.000 Befragten stützt. Die jetzt veröffentlichte Studie zeigt beispielhaft den Zusammenhang zwischen der wöchentlichen Arbeitsdauer und drei gesundheitlichen Symptomen – Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden – auf. Zusammengefasst heißt das: Je länger die Arbeitszeit, desto häufiger treten gesundheitliche Beschwerden auf.

Zwei Untersuchungen aus Deutschland zeigen: Jeder zehnte Befragte in Teilzeit (weniger als 19 Wochenarbeitsstunden) klagt über Schlafstörungen, bei Beschäftigten in Vollzeit (zwischen 35 und 44 Wochenarbeitsstunden) ist es bereit jeder fünfte. Im Bereich der Beschäftigten mit deutlich überlangen Arbeitszeiten von mehr als 60 Stunden pro Woche leidet nach eigenen Angaben sogar etwa jeder vierte unter Schlafbeschwerden. Faktoren wie Schichtarbeit, variable Arbeitszeiten, Arbeit an Wochenenden oder schlechte Planbarkeit der Arbeitszeit wirken sich noch verstärkend auf gesundheitliche Beeinträchtigungen aus.

Doch nicht nur das gesundheitliche Wohlbefinden hängt von der Dauer und Lage der Arbeitszeit ab. Auch die Einschätzung über das eigene Sozialleben wird von der Arbeitszeitgestaltung beeinflusst. In der Studie wurden die Auswirkungen der Arbeitsdauer auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf Freizeitaktivitäten untersucht. Aus allen untersuchten Stichproben ging hervor, dass die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit eng mit der subjektiven Einschätzung von Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit sowie Familie zusammenhängt.

Besonders in den beiden untersuchten europäischen Umfragen wurde außerdem deutlich, dass die Arbeit zu sozial ungünstigen Zeiten wie an Wochenenden oder nachts ebenso wie Schichtarbeit eine Verschlechterung der Vereinbarkeit bewirken kann.

Daher ist es wenig überraschend, dass auch das Fazit zum Thema Arbeitszeit und Vereinbarkeit zu ähnlichen Ergebnissen kommt wie Arbeitszeit und Gesundheit. Mit langen Arbeitszeiten werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auch das Freizeitverhalten deutlich eingeschränkt. Auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, beispielsweise durch Gleitzeitmodelle, mildert die aufgezeigten negativen sozialen und gesundheitlichen Effekte langer Arbeitszeiten nur wenig ab.

Längere Arbeitszeiten erhöhen also das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigung und erschweren das Leben jenseits der Arbeit. Dass sich lange tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten negativ auf das Unfallrisiko auswirken, ist bereits seit einiger Zeit bekannt. Nimmt man nun die gesundheitlichen und psychischen Risiken von Verlängerungen der Arbeitszeit in die Diskussion um weitere Arbeitszeitverlängerungen mit auf, sollte nicht nur die wirtschaftliche Komponente berücksichtigt werden. Auch gesundheitliche und soziale Effekte müssen Beachtung finden. Denn auf längere Sicht könnten Arbeitszeitverlängerungen und -flexibilisierungen das Gegenteil dessen bewirken, weshalb sie eigentlich eingeführt wurden: höhere Lohnkosten durch steigende Krankenstände und sinkende Produktivität.

Gesundheitliche und soziale Folgen langer Arbeitszeiten; Dr. phil. Dipl.-Psych. Anna Wirtz; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2010; ISBN 978-3-88261-124-3; 267 Seiten; PDF-Datei. Der Bericht kann auf der Internetseite der BAuA www.baua.de im Bereich Publikationen in der Rubrik Fachbeiträge kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Schulungsvideo: Sichere Instandsetzung von Maschinen

Sichere Instandhaltung von Maschinen Ein unfallfreier Betrieb ist keine Glückssache, sondern das Ergebnis gezielten Arbeitsschutzes. Das gilt vor allem für die Instandhaltung von Maschinen. Dieser Film zeigt, welche Sicherheitsmaßnahmen für die Wartung und Reinigung von Geräten wichtig sind.

Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Maschinen ist wichtig, um eine dauerhafte Nutzung zu gewährleisten und die Geräte dauerhaft sicher und verlässlich zu machen. Betriebe, die es mit den Kontrollen nicht so genau nehmen, laufen Gefahr, die Produktion, aber auch das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter unnötig zu gefährden.
15 bis 20 Prozent der Arbeitsunfälle passieren bei Wartungsarbeiten

Doch auch das Instandhalten selbst birgt Risikopotenzial. Schätzungen der OSHA zufolge passieren 15 bis 20 Prozent der Arbeitsunfälle bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten. Welche grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen Instandhalter bei der Wartung einer Maschine beachten sollten, um ihren Job sicher zu machen und auch andere Mitarbeiter nicht zu gefährden, zeigt das anschauliche Schulungsvideo der britischen Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive. Über ihr Internetportal kann das vollständige Videomaterial auch käuflich erworben werden.

Quelle: www.arbeitssicherheit.de

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