Freitag, November 7, 2025
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Meldungen zu Klärschlamm 2008

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Grünes Licht für beispielgebendes Vorhaben zur thermischen Klärschlammverwertung im Zollernalbkreis 
Klärschlammverwertung in Ingelheim 
Förste :Forschungsprojekt für optimierte Schlammbehandlung 
Eibelshausen: Einweihung der Klärschlammvererdungsanlage  
•  Dresden: Faul-Eier helfen Klima schützen 
Kläranlagenbetreiber müssen sich auf Änderungen bei Schlammentsorgung einstellen 
Klärschlammentsorgung: Interessante Projektaktivitäten 
•  Mintraching: Kläranlage Herzogmühle 
Stromerzeugung aus Klärgas in Baden-Württemberg um mehr als 6 Prozent gestiegen 
Innovatives Verfahren für die umwelt- und klimafreundliche Entsorgung von Klärschlamm 
Klärschlamm auf Felder kann schwere Hypothek werden – Bayern für Ausbringungsverbot 
Phosphorrecycling durch MAP-Fällung im kommunalen Faulschlamm 
Verfahren für eine zukünftige Klärschlammbehandlung 
Kommunale Kläranlage Bottrop der Emschergenossenschaft 
Spatenstich für das ATZ-Verfahren zur thermischen Klärschlammverwertung 
•  Preis für neues Verfahren der Klärschlammbehandlung 
•  Klärschlammvererdungsanlage Gimbsheim 
Report Klärschlamm 
•  Neue Technologie zur Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm 
•  Verschärfung beim Klärschlamm gefordert 
•  Untersuchungen zur Rückgewinnung von Phosphat aus Überschussschlamm von Kläranlagen mit vermehrter biologische Phosphat Elimination 
•  Perspektiven der Klärschlammverwertung – Ziele und Inhalte der Novelle der Klärschlammverordnung 
•  Vorschläge für eine Novelle der Klärschlammverordnung 
•  Klärschlamm: CO2- neutraler Brennstoff 
•  Kreis Esslingen verzichtet auf Klärschlammdüngung 
•  Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm 

Grünes Licht für beispielgebendes Vorhaben zur thermischen Klärschlammverwertung im Zollernalbkreis

Land fördert interkommunale und kreisübergreifende Klärschlammtrocknung auf der Kläranlage Ebingen mit 630.000 Euro
Umweltministerin Tanja Gönner und Regierungspräsident Hermann Strampfer geben heute (8. Dezember 2008) grünes Licht für eine interkommunale und kreisübergreifende Klärschlammtrocknungsanlage auf der Kläranlage Ebingen der Stadt Albstadt Zollernalbkreis). Träger des Vorhabens ist die Klärschlammverwertung Albstadt GmbH, zu der sich sechs Städte und Gemeinden sowie vier Abwasserzweckverbände mit weiteren sieben Städten und Gemeinden zusammengeschlossen haben. Von den insgesamt 13 beteiligten Städten und Gemeinden gehören sechs zum Zollernalbkreis und sieben zum Landkreis Sigmaringen. Das Vorhaben ist ein Leuchtturmprojekt für eine gelungene interkommunale und kreisübergreifende Kooperation, erklärten die Umweltministerin und der Regierungspräsident.

Die Klärschlammtrocknungsanlage nehme den Klärschlamm von insgesamt zehn Kläranlagen mit einer jährlich anfallenden Menge von rund 3.500 Tonnen Trockenmasse auf. Die Kosten der Trocknungsanlage würden sich auf rund drei Millionen Euro belaufen, wovon das Land rund 630.000 Euro beisteuere. Die Mittel sind gut angelegt, betonte Gönner. Da die Anlage dem Ziel des Landes entspreche, Klärschlamm thermische zu verwerten und nicht die Schadstoffe in der Landschaft zu verteilen. Denn was mit viel Aufwand aus Abwässern an Schadstoffen entfernt wird, gehört nicht wieder auf Äcker und Böden. Mit der kommunalen Lösung werde eine hohe Entsorgungssicherheit gewährleistet. Durch den dezentralen regionalen Lösungsansatz in Kombination mit dem Biomasse-Heizkraftwerk sowie den künftig kürzeren Transportwegen werde darüber hinaus eine Kohlendioxideinsparung von rund 4.500 Tonnen pro Jahr möglich sein. Das kommt dem Klimaschutz zugute, freute sich die Ministerin.

Das Gesamtprojekt mit einer Investitionssumme von rund 7,1 Millionen Euro erhalte außerdem eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums in Höhe von 2,09 Millionen Euro. Das Projekt zeige beispielgebend die Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie auf. Mit dem patentierten innovativen Projektansatz aus der Kombination marktgängiger Techniken werden Effizienz- und Synergieeffekte optimal genutzt, so Strampfer.

Information für die Medien:

Die Klärschlammtrocknungsanlage wird als Niedertemperaturtrocknung in Kombination mit einem Biomasse-Heizkraftwerk erstellt. Als Brennstoff liefern die beteiligten Kommunen naturbelassenes Holz, wie es beispielsweise als Waldholzhackschnitzel oder als Strauchschnitzel im Rahmen von Pflegemaßnahmen anfällt. Der vom Heizkraftwerk produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Die ebenfalls erzeugte Wärme wird als Niedertemperatur-Abwärme für die Trocknung des Klärschlamms auf einen Trockensubstanzgehalt von 65 bis 90 Prozent genutzt.
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

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Klärschlammverwertung in Ingelheim

Neustadt an der Weinstraße/Ingelheim – Wie der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt, Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz, mitteilte, bewilligt das Land Rheinland-Pfalz dem Abwasserzweckverband „Untere Selz“ Ingelheim als Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro. Der Abwasserzweckverband wird die Mittel für Forschungsvorhaben zur dezentralen thermischen Klärschlammverwertung verwenden.
Auf dem Gelände der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz“(AVUS) wird zur Zeit eine Versuchsanlage zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen  betrieben. Das von der Arbeitsgemeinschaft Klärschlammpyrolyse entwickelte innovative Verfahren ermöglicht die thermische Verwertung von Klärschlämmen ohne den Einsatz fossiler Energieträger.
Die Anlage ist dafür ausgelegt, den Klärschlamm von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße bis circa 20.000 Einwohnerwerten (EW) vollständig thermisch zu verwerten. Die Konzeption der Anlage ermöglicht einen einfachen und sicheren Dauerbetrieb mit geringstem Personalaufwand. Mit der anstehenden Novellierung der Klärschlammverordnung insbesondere hinsichtlich des Hygienisierungsgebotes, stellt diese Anlagetechnik eine Lösung für die steigenden Anforderungen an die Klärschlammentsorgung für einen Großteil der Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz dar. Die Verwertung der Klärschlämme wird mit der Anlage in der Hand der Anlagenbetreiber belassen und führt zu einer Entlastung der Entsorgungskosten und damit der Abwasserbeseitigungsgebühren.
Im Zuge der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wurde die Einordnung einer derartigen Anlage in das bestehende Genehmigungsrecht mit den zuständigen Genehmigungsbehörden diskutiert. Für die weitergehende Fortführung des Genehmigungsverfahrens bis zu einer Dauergenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist die umfassende Bilanzierung der in dem Prozess vorhandenen Massenströme erforderlich. Dazu gehört die Analyse der in dem Ausgangsstoff „Klärschlamm“ im Rauchgas sowie im Reststoff der Asche enthaltenen Parameter.
Ziel ist insbesondere, die weitere Verwertung des durch das Pyrolyseverfahren hygienisierten Klärschlamms, das heißt den Pyrolysereststoff zu prüfen. Dazu gehört der Einsatz als Dünger, die Rückgewinnung es enthaltenen Phosphors oder auch im ungünstigen Fall die Möglichkeit der Ablagerungen auf Deponien. Mit der erfolgsversprechenden Weiterentwicklung des Verfahrens und der Klärung der Frage nach dem Einsatz beziehungsweise Verbleib der Reststoffe aus der Pyrolyse könnten in Zukunft derartige Anlagen durch eine langfristige Stabilisierung der Entsorgungskosten den Gebührenhaushalt entlasten.
Pressemitteilungen > Klärschlammverwertung in Ingelheim

Quelle: http://www.sgdsued.rlp.de

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Förste :Forschungsprojekt für optimierte Schlammbehandlung  

Kläranlage in Förste will Schlamm-Kontrolle verbessern
Bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen fällt Klärschlamm an. Schwankende Qualitäten des Klärschlammes können problematisch sein, denn sie führen zu einer Beeinträchtigung des Entwässerungsverhaltens, des Geruchs und der Pflanzenverträglichkeit. 
Auch auf der Abwasserreinigungsanlage in Förste bestand dieses Problem. Eine starke Belastung der Kläranlage machte häufig die Einleitung von nicht ausreichend stabilisiertem Klärschlamm auf die daran seit 2003 angeschlossene Klärschlamm-Vererdungsanlage notwendig. Dies wirkte sich zeitweilig sichtbar auf den Schilfbestand in den Vererdungsbeeten aus. Mittlerweile wurde die Situation verbessert.

Kläranlage in Förste beteiligt sich praktisch
In der kürzlich stattgefunden Sitzung des Werksausschusses der Samtgemeindewerke Bad Grund (Harz) wurde von dem Vertreter der Firma EKO-PLANT GmbH, Herrn Dipl.-Ing. Stefan Rehfus berichtet, dass für eine Verbesserung der Kontrolle der Stabilität bei der Schlammbehandlung auf Kläranlagen  jetzt ein neues Verfahren entwickelt wurde, an der sich auch die Kläranlage in Förste beteiligt. Die auf die Klärschlammbehandlung spezialisierte Firma EKO-PLANT GmbH (die auch die Klärschlammvererdungs-Anlage in Förste errichtete) entwickelte mit dem Stabilomat® ein innovatives Messverfahren der Schlammstabilisierung auf Kläranlagen. Die Samtgemeindewerke Bad Grund als Kläranlagenbetreiber beteiligen sich an diesem umfassenden Forschungsvorhaben und werden das System in der Praxis auf Herz und Nieren testen. Die Kläranlage Förste verspricht sich vom kostenlos bereitgestellten Stabilomat® eine weitere Verbesserung der Betriebsparameter der Kläranlage wie Belüftungszeiten, -intensität und -taktung. Diese Optimierung kann zu einer Senkung des Energieverbrauchs der Kläranlage und damit auch im Sinne von Gebührenzahler und Umwelt beitragen.

Das insgesamt auf einen Zeitraum von 18 Monaten angelegte Forschungsvorhaben beläuft sich auf ein Gesamtvolumen von rund 130.000 €. Das Projekt wird von der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto v. Guericke e.V“ (AiF) mit 47.000 € gefördert. Die Restsumme wird von der EKO-PLANT GmbH und dem Kaufunger EDV-Unternehmen Eiling & Lody GbR finanziert bzw. in Eigenleistung erbracht. Neben der Kläranlage in Förste sind auch zwei weitere Kläranlagen in Hessen und Norddeutschland beteiligt. Die Mitglieder der Werksausschusses konnten zur Kenntnis nehmen, dass abgesehen vom zeitlichen Engagement des Personals keine Kosten für die Samtgemeindewerke entstehen werden.

Quelle: http://www.eco-plant.at

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Eibelshausen: Einweihung der Klärschlammvererdungsanlage  

Am Mittwoch, den 8. Oktober 2008 wurde die neue Klärschlammvererdungsanlage des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze in Eschenburg-Eibelshausen eingeweiht.
Anwesend waren dabei neben den Verantwortlichen der ausführenden Firma EKO-PLANT GmbH die Vertreter des Verbandes sowie interessierte Gäste aus China, die eine lange Reise angetreten haben, um sich das Verfahren der Klärschlammvererdung auch für ihr Land näher bringen zu lassen.

Drei mit rund 26.000 Schilfpflanzen bepflanzte Beete wurden bei der Kläranlage in Eibelshausen errichtet. Pro Jahr werden in die bepflanzten und abgedichteten Becken rund 8.000 Kubikmeter Klärschlamm eingeleitet. Der flüssige Schlamm verteilt sich in den Beeten und sickert dabei langsam durch die Wurzelschicht, über der die Feststoffanteile zurückgehalten werden. Durch Sonneneinstrahlung und die Verdunstungsleistung des Schilfs wird dieser Entwässerungsvorgang zusätzlich gesteigert. Gleichzeitig versorgt das Schilf die Boden-Organismen mit Sauerstoff, die den Schlamm langsam zu Klärschlammerde umbauen.

Diese sehr effiziente und Energie sparende EKO-PLANT Technik ist durch den hohen Nutzungsgrad natürlicher Ressourcen (Sonnenenergie und Schilfpflanzen) ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Ein ökologischer Vorteil, der inzwischen rund 60 Städte und Gemeinden mit mehr als 1 Million angeschlossenen Einwohnern zugute kommt und die CO2-Emissionen reduziert. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht kann Vererdung punkten, denn die Jahreskosten für den Betrieb der Anlage sind deutlich geringer als früher.

Mit diesem umweltfreundlichen und wirtschaftlich sinnvollen Verfahren kann den politischen Entwicklungen zu Rahmenbedingungen um die Behandlung und Nutzung von Klärschlamm gelassen entgegen gesehen werden. Ein großer Vorteil, auch im Sinne der Verbraucher!

Das im Raum Göttingen/Kassel ansässige Unternehmen EKO-PLANT GmbH hat die Anlage als Komplettlösung geplant und bautechnisch realisiert. Auch in den kommenden Jahren steht die EKO-PLANT GmbH dem Abwasserverband Obere Dietzhölze im Rahmen einer betriebsbegleitenden Betreuung unterstützend zur Verfügung.

Quelle: http://www.eco-plant.at

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Dresden: Faul-Eier helfen Klima schützen

Frank Kupfer, Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, setzte am 2.12.2008 den Grundstein für eine 36 Millionen Euro-Anlage zur Faulgasgewinnung

Der sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer und der Dresdner Wirtschaftsbürgermeister Dirk Hilbert setzten am 2.12.2008 auf der Kläranlage Dresden-Kaditz den Grundstein für eine zukunftsweisende Technologie. In den kommenden zwei Jahren errichtet die Stadtentwässerung Dresden eine Schlammbehandlungsanlage, deren markantes Wahrzeichen zwei 35 Meter hohe eiförmige Faultürme sind, jeder mit einem Fassungsvermögen von 10.500 Kubikmetern.

2010, rechtzeitig zum 100. Jubiläum der zentralen Dresdner Kläranlage, soll das erste Gas strömen, Ergebnis der anaeroben (sauerstofffreien) Vergärung von organischen Bestandteilen des Klärschlamms. Dieser wird in den zwei riesigen Türmen von Bakterien zersetzt, wobei ein energiereiches Gasgemisch entsteht. Es kann ähnlich wie Erdgas verwendet werden.

Die Gewinnung von Biogas aus Klärschlamm wird vom Freistaat Sachsen ausdrücklich begrüßt und gefördert, da sie zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und zur Schonung fossiler Brennstoffe beiträgt. „Die Umwandlung von Klärschlamm in Energie ist eine sehr intelligente Form der Abfallverwertung. Weil das Klärgas im Wesentlichen aus Methan besteht, wird so die im Abfall enthaltende Energie nutzbar und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, sagte Umweltminister Frank Kupfer heute bei der Grundsteinlegung in Dresden.

„Die Stadtentwässerung Dresden hat mit anderen bereits realisierten Projekten ihr Gespür für energiewirtschaftliche Lösungen bewiesen, und setzt mit dem Neubau der Faulgas-Anlage wieder einmal ein innovatives Zeichen“, sagte Wirtschaftsbürgermeister Dirk Hilbert.

So ist im Auslauf der Kläranlage zur Elbe eine Turbine installiert, die den Höhenunterschied von rund fünf Metern zur Energiegewinnung nutzt. Bei einer Nennleistung von 138 Kilowatt werden so zirka 650 Megawattstunden pro Jahr erzeugt. Zusätzlich befindet sich auf der Dachfläche des Regenüberlaufbeckens eine Fotovoltaikanlage mit einem Jahresertrag von rund 180 Megawattstunden. Die Stadtentwässerung Dresden betreibt damit die größte dieser Art in Dresden. So können schon heute 3,5 % des Gesamtenergieverbrauchs der Kläranlage durch regenerative Energiequellen gedeckt werden.

Johannes Pohl, Technischer Geschäftsführer der Stadtentwässerung Dresden GmbH, erläutert die technologischen und ökonomischen Vorteile für sein Unternehmen: „Wir behandeln hier das Abwasser von rund 650.000 Menschen, dabei fallen täglich fünf Millionen Liter Klärschlamm an (5.000 Kubikmeter/Tag). Bisher trocknen wir diese Mengen sehr aufwendig unter Verwendung von teurem Erdgas. Künftig wollen wir auf die Trocknung verzichten und zusätzlich sogar Energie aus dem Klärschlamm gewinnen. Unsere Prognosen gehen davon aus, dass wir etwa die Hälfte des Elektro-Energie-Bedarfs der Kläranlage und zusätzlich den gesamten Wärmebedarf der Schlammbehandlung abdecken können. Die Investition amortisiert sich in weniger als 20 Jahren. Immerhin kostete uns allein im Jahr 2007 der Bezug von Elektroenergie 2,8 Millionen Euro und der von Erdgas 1,7 Millionen Euro.“

Die Kosten für die neue Schlammfaulung inklusive Faulgas-Verwertung belaufen sich auf 36,5 Millionen Euro. Entstehen soll sie auf dem so genannten Baufeld B der Kläranlage Dresden-Kaditz, nördlich der Autobahn A 4 und südlich der Elb-Flutrinne. Ist die volle Leistung erreicht, erzeugt die Stadtentwässerung Dresden jedes Jahr Faulgas mit einer äquivalenten Energiemenge von 33.573 Megawattstunden.

Zur Faulungsanlage gehören:
zwei 35 Meter hohe Faultürme in so genannter Ei-Form mit einem Fassungsvermögen von je 10.500 Kubikmeter
ein Erschließungs- und Aufzugsturm mit ca. 39 Meter Höhe
ein Gasbehälter mit 5.000 Kubikmeter Inhalt
(2. Gasbehälter/im 2. Bauabschnitt vorgesehen)
eine Faulgasreinigungs- und -verdichtungsanlage
Im Maschinengebäude befinden sich:
die maschinelle Überschussschlamm-Eindickung
eine Fremdstoffannahme für fettreiche Schlämme
die Schlammwärme-Übertrager-Station
die Elektro- und MSR-Anlagen
die Chemikalienlager für den Faulprozess sowie Pumpenaggregate und Belüftungsanlagen zur Abluftbehandlung
Begleitend müssen bestehende Anlagen angepasst werden. Das betrifft im Wesentlichen den Umbau:
der vorhandenen Überschuss-Schlamm-Eindicker zu statischen Primär-Schlamm-Eindickern
der vorhandenen Primär-Schlamm-Eindicker zu Konditionierungsbecken.
Parallel zu diesem Vorhaben ist eine neue Klärschlamm-Verladung als Ersatz für das inzwischen 13 Jahre alte Provisorium geplant. Deren Fertigstellung ist mit der Inbetriebnahme der Faulung und Faulgas-Verwertung vorgesehen.

http://www.stadtentwaesserung-dresden.de

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Kläranlagenbetreiber müssen sich auf Änderungen bei Schlammentsorgung einstellen

Viele Kläranlagen, die bisher ihren Klärschlamm landwirtschaftlich verwertet haben, werden in Zukunft Schwierigkeiten haben, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die Kombination der Grenzwerte der aktuellen Entwürfe der Klärschlamm- und der Düngemittelverordnung würden dazu führen, dass 41,2 Prozent der bislang stofflich verwertenden Kläranlagen ihren Klärschlamm nicht der Düngung zuführen könnten, sagte Rainer Könemann von der hanseWasser Bremen GmbH gestern auf der Bundestagung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in Mannheim.
(19.09.08)

Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html

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Klärschlammentsorgung: Interessante Projektaktivitäten

15 Kommunen in der Region Pfattertal (Bayern) haben sich zu einem europaweit einzigartigen Projekt zusammengeschlossen, um eine gemeinsame, autarke Klärschlammentsorgung zu verwirklichen. Das Konzept basiert auf der thermokatalytischen Niedertemperaturkonvertierung (NTK) von Klärschlamm aus 8 umliegenden Kläranlagen mit einer Kapazität von 65.000 EW. Im Rahmen des Projektes wird ein NTK-Anlagen-Prototyp für die Konvertierung von jährlich 1.400 to getrockneten Klärschlamm (90% TS) gebaut, in dem bei einer Temperatur von ca. 400 °C unter Sauerstoffabschluss wertvolle, weiterverwertbare Endprodukte, hauptsächlich NTK-Kohle, -Öl und -Gas erzeugt werden.

Die NTK-Kohle wird in der Ziegelindustrie als wertvolles Zuschlagmittel für die Porosierung eingesetzt, während die Energie aus dem NTK-Öl und -Gas zur Wärmegewinnung für die integrierte Klärschlammtrocknungsanlage genutzt wird.

Die Projektaktivitäten teilen sich auf in

  • Analyse der projektspezifischen Klärschlammcharakteristik und vorbereitende Tests, um die optimalen NTK-Parameter zu bestimmen.
  • Entwurfsplanung des NTK-Anlagen-Prototyps unter Berücksichtigung der standortspezifischen Bedingungen und der aus den vorbereitenden Tests und der Forschungsarbeit im Vorfeld gewonnenen Erfahrungen.
  • Projektierung und Bau des Anlagenprototyps
  • Inbetriebnahme und Probelauf
  • Kontinuierlicher Betrieb der Anlage unter Nennlast und Optimierung der Betriebsparameter
  • Durchführung von begleitenden Untersuchungen und Tests für die weitere Nutzung der NTK-Endprodukte
  • Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse an Interessenten in ganz Europa
  • Projektmanagement und Berichtswesen für die EU

Quelle: http://www.lotecotec.eu/de

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Mintraching: Kläranlage Herzogmühle

Am Freitag, den 15. August, wird die LOTECOTEC-Anlage in Mintraching als „Ausgewählter Ort 2008“ im „Land der Ideen“ ausgezeichnet. Das Projekt der VBA Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal ist damit Preisträger im bundesweit ausgetragenen Innovationswettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“. Aus diesem Anlass findet auf dem Gelände der Kläranlage Herzogmühlevon 10 bis 17 Uhr ein Tag der offenen Tür statt.

LOTECOTEC – Low Temperature Conversion Technique: Dahinter verbirgt sich ein zukunfts­weisendes Projekt zur Energiegewinnung aus Klärschlamm. Mittels Niedertemperaturkonvertierung (NTK) wird das permanent und in großen Mengen anfallende menschliche Abfallprodukt in Kohle, Öl und Gas umgewandelt. Der bislang teuer zu entsorgende Klärschlamm wird zu einem Rohstoff. In Zeiten der Energieknappheit und der zunehmenden Abhängigkeit von Energielieferungen aus dem Ausland ist diese Tatsache gar nicht hoch genug einzuschätzen.

In der LOTECOTEC-Anlage wird voraussichtlich jährlich eine Energiemenge von rund drei Millionen Kilowattstunden erzeugt. Durch die dezentrale Verwertung können überdies alljährlich mindestens 45000 LKW-Kilometer für Klärschlammtransporte zu den zentralen Verbrennungs­anlagen sowie zusätzlich 1000 Tonnen CO2-Ausstoß durch den Ersatz fossiler Brennstoffe einge­spart werden.

Die Bedeutung dieses Ansatzes in ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht wurde bereits auf verschiedenen Ebenen erkannt: Die Europäische Union wählte LOTECOTEC im September 2006 unter 456 Anträgen als innovativsten Vorschlag aus und investiert im Rahmen des „LIFE Umwelt­programms 2006“ 1,16 Millionen Euro in die Errichtung und den Betrieb der Demonstrations­anlage, die seit April 2008 läuft.

Im April wurde das Projekt vom Umweltcluster Bayern zum „Leuchtturmprojekt“ ernannt. Der Um­weltcluster zeichnet jedes Jahr einige wenige Projekte aus, die im Bereich des angewandten Um­weltschutzes richtungweisen sind und Vorbildcharakter haben. Mit LOTECOTEC mache die Entwicklung der Umwelttechnologie in Bayern einen weiteren Schritt nach vorne, so die Be­gründung für die Auszeichnung.

Am 15. August nun wird Jürgen Heldmann von der Deutschen Bank den Pokal für die Auszeich­nung „Ausgewählter Ort“ im Land der Ideen überreichen. Der Wettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“ ist ein gemeinsames Projekt der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Standortinitiative „Deutschland – Land der Ideen“. Schirmherr dieser Initiative ist Bundesprä­sident Horst Köhler. Der Wettbewerb wird seit 2006 in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank durchgeführt. Im Rahmen dieser größten Veranstaltungsreihe Deutschlands präsentiert sich an je­dem Tag im Jahr ein Unternehmen, ein Projekt oder eine Institution als „Ausgewählter Ort“ der Öf­fentlichkeit und stellt damit neben Ideenvielfalt und Kreativität auch das Engagement der Menschen in Deutschland unter Beweis. In diesem Jahr setzte sich LOTECOTEC unter 1500 Bewerbungen durch.

Der „Tag der offenen Tür“ beginnt um 10 Uhr mit der Begrüßung durch Hubert Achhammer, den Vorsitzenden des Abwasserzweckverbandes und Verwaltungsratsvorsitzenden der VBA. An­schließend folgen Grußworte von Landrat Herbert Mirbeth, der Landtagsabgeordneten Sylvia Stier­storfer, dem Mintrachinger Bürgermeister Kurt Senft und dem Vorsitzenden des Oberpfälzer Ge­meindetags, Bürgermeister Albert Höchstetter. Um 11 Uhr hält Jürgen Heldmann von der Deut­schen Bank die Laudatio auf den „Ausgewählten Ort“ und überreicht Pokal und Urkunde. Um 11.15 Uhr hält Professor Dr. Ernst Stadlbauer von der Fachhochschule Gießen-Friedberg einen Vortrag zum Thema „Neue Energien und Rohstoffe aus Klärschlamm“. Stadlbauer begleitet das LOTECO­TEC-Projekt wissenschaftlich.

Nach dem Fototermin um 11.45 Uhr finden stündlich Führungen durch die Anlage statt. Auch die nach modernsten Standards neu gebaute Kläranlage und die benachbarte Biogasanlage sind zu besichtigen. Im Rahmenprogramm werden die Funktionsweise einer Rapspresse und diverse Filme vorgeführt. Bei einer bayerischen Brotzeit besteht die Möglichkeit zu zwanglosen Gesprächen.

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Stromerzeugung aus Klärgas in Baden-Württemberg um mehr als 6 Prozent gestiegen

Kläranlagen verbrauchen 91 Prozent des Stroms selbst
Im Jahr 2007 wurden in den Kläranlagen Baden-Württembergs rund 108 Millionen Kubikmeter Klärgas (Rohgas) gewonnen und für die Energieerzeugung verwendet. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden damit in den Stromerzeugungsanlagen der Klärwerke mehr als 126 Mill. Kilowattstunden (Mill. kWh) Strom erzeugt. Dies waren 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Kläranlagen mit eigener Stromerzeugung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und lag auch im Jahr 2007 mit 195 Anlagen erneut über dem Vorjahreswert (192).
In 69 Klärwerken wird das gewonnene Klärgas ausschließlich zur Wärmeerzeugung eingesetzt. Die Wärme wird vor allem für die Faulanlage sowie für die Beheizung der Büro- und Betriebsgebäude genutzt. Auch der Strom wird überwiegend (91 Prozent) in den Kläranlagen selbst verbraucht. Nur 14 Klärwerke (7,2 Prozent) haben den selbst erzeugten Strom (5,8 Prozent) komplett in das Elektrizitätsnetz der allgemeinen Versorgung eingespeist.
Stuttgart, 17. Juli 2008 – Nr. 222/2008
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de

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Innovatives Verfahren für die umwelt- und klimafreundliche Entsorgung von Klärschlamm

Über 2 Millionen Euro aus der Klimaschutzinitiative für Pilotprojekt in Baden-Württemberg

Für ein Pilotprojekt in Baden-Württemberg zur umwelt- und klimafreundlichen Entsorgung von Klärschlamm stellt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel über 2 Millionen Euro zur Verfügung. Am Standort Albstadt wird mit der geplanten Anlage ein neuer Entsorgungspfad für Klärschlamm aus elf Kläranlagen im Zollern-Alb-Kreis aufgezeigt. Zugleich soll die Energieeffizienz steigen und der klimaschädliche CO2-Ausstoß der Klärschlammentsorgung um über 6.000 Tonnen pro Jahr sinken. Die Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm ist Teil der BMU-Klimaschutzinitiative, die aus dem CO2-Emissionshandel finanziert wird.
Gabriel: „Dieses Gemeinschaftsprojekt hat nicht nur wegen seiner innovativen und besonders wirtschaftlichen Lösung Modellcharakter für ganz Deutschland. Wir brauchen umweltgerechte Alternativen zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, besonders für belastete Klärschlämme und Regionen, in denen eine Verwertung in der Agrarwirtschaft nicht möglich ist. Dafür kann das Projekt in Albstadt Vorbild sein.“
In dem Pilotprojekt wird ein neues Verfahren angewandt, bei dem der Klärschlamm mit Niedertemperaturwärme aus einem holzbefeuerten Kraftwerk trocknet. Damit lässt er sich als Ersatzbrennstoff für Kraftwerke und Zementwerke einsetzen und ersetzt dort fossile Brennstoffe. Die im Klärschlamm enthaltenen Schadstoffe werden sicher gebunden. Als Brennstoff für das Trocknungsverfahren kommt ausschließlich naturbelassenes Holz aus der Landschaftspflege zum Einsatz. Neben der zur Trocknung erforderlichen Wärme wird durch Kraft-Wärme-Kopplung auch Strom produziert, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Weitere Infos unter:
https://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/41917.php

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Klärschlamm auf Felder kann schwere Hypothek werden – Bayern für Ausbringungsverbot

Die Klärschlammdüngung birgt für Landwirte und Lebensmittelproduzenten weitaus mehr Risiken als Chancen und stellt langfristig eine schwere Hypothek dar. Bayern fordert deshalb zum einen ein Ausbringungsverbot und zeigt gleichzeitig alternative Verwertungsmöglichkeiten auf. Dies erklärte Umweltminister Otmar Bernhard heute beim Internationalen Klärschlammsymposium in Fürstenfeldbruck. Bernhard: ‚Die 16 Jahre alte deutsche Verordnung deckt längst nicht mehr das gesamte Risikopotenzial des Klärschlamms ab. Was hilft’s, wenn die Schwermetallgehalte ordentlich gemessen und die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, im Klärschlamm enthaltene organische Schadstoffe wie Weichmacher, Tenside und Desinfektionsmittel hingegen nach Gesetz gar nicht analysiert werden müssen?‘ Daher gehe auch die vom Bund geplante Novelle der deutschen Klärschlammverordnung nicht weit genug. Denn sie erlaubt weiterhin die Ausbringung, wenn auch mit schärferen Grenzwerten. Bernhard: ‚Verbraucher wollen keine Lebensmittel von Klärschlamm gedüngten Äckern‘. Bernhard hat daher EU-Umweltkommissar Dimas aufgefordert, die Klärschlammaufbringung europaweit zu verbieten oder zumindest den einzelnen EU-Staaten eine nationale Verbots-Möglichkeit einzuräumen. Zudem forciert Bayern den Ausbau der thermischen Klärschlamm-Verwertung, um Kommunen Alternativen zum ‚Schlamm gedüngten Acker‘ aufzuzeigen.
In Bayern wird Klärschlamm bereits in sechs Müllheizkraftwerken, einem Kohlekraftwerk und vier Monoverbrennungsanlagen energetisch verwertet. So konnte die landwirtschaftliche Verwertung von 55 Prozent im Jahr 1997 auf heute rund 20 Prozent zurückgeführt werden. Durch den Bau von Kleinverbrennungsanlagen bei bestehenden Kläranlagen kann dem Minister zufolge diese Quote weiter gesenkt werden. Zudem wird ein langer Transportweg vermieden und die entstehende Wärme sinnvoll zum Trocknen des Schlamms genutzt. Klärschlamm ist nach den Worten Bernhards auch eine wichtige Rohstoffquelle: Er ist mit jährlich rund 60.000 Tonnen Phosphor die größte Sekundärressource Deutschlands. ‚Methoden, den wertvollen Phosphor aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen, gibt es‘, so Bernhard. Der Bund sollte daher eine Strategie zur nachhaltigen Nutzung aller Sekundärphosphorressourcen in Deutschland entwickeln.
Weitere Informationen: http://www.abfall.bayern.de

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Phosphorrecycling durch MAP-Fällung im kommunalen Faulschlamm

Bericht für das Umweltbundesamt Berlin 2007
Dipl.-Ing. Daniel Stumpf Technische Universität Berlin, FG Verfahrenstechnik,
Prof. Kraume in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben und dem Umweltbundesamt

Kommunaler Faulschlamm aus Kläranlagen mit Biologischer Phosphatelimination stellt einen reichhaltigen Pool für Phosphor dar. Eine mögliche Rückgewinnung des Phosphors in wieder verwertbarer Form ist die Kristallisation und Fällung als Magnesiumammoniumphosphat (MAP) aus dem Faulschlamm und aus Schlammwasser. Dafür wird z.B. nach einem bei den Berliner Wasserbetrieben angewandten Verfahren der Faulschlamm belüftet, um, durch die dadurch erreichte CO2-Strippung, den pH-Wert zu erhöhen und bei gleichzeitiger Zugabe von Magnesiumchlorid das MAP auszufällen [3]. Nach einer entsprechenden Aufbereitung kann es so als Düngemittel zur Verfügung stehen. Das Verfahren der Berliner Wasserbetriebe soll optimiert und wissenschaftlich begleitet werden. Eine Aufgabe war es, innerhalb einer Vorstudie ein dazu entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Die wissenschaftlichen Arbeiten laufen unter dem Thema: „Gezielte Phosphorausfällung aus kommunalem Faulschlamm zur Wiederverwendung als Magnesiumammoniumphosphat (MAP) für Düngemittel“. Innerhalb der Vorstudie …
Den ganzen Bericht lesen Sie unter: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3471.pdf

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Verfahren für eine zukünftige Klärschlammbehandlung

Klärschlammkonditionierung und Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche. So lautet die Dissertation von Christian A. Schaum vom Institut WAR der TU Darmstadt.
In der Dissertation wurden 15 Aschen aus Monoklärschlammverbrennungsanlagen aus Deutschland und von zwei Anlagen aus dem Europäischen Ausland untersucht.
Die Untersuchung ist als Band 185 der WAR -Schriftenreihe erschienen.
Bestellnummer ISBN 3 – 932518 – 81 – 0

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Kommunale Kläranlage Bottrop der Emschergenossenschaft

Die Aufgabe
Die Kläranlage Bottrop reinigt mit einer Kapazität von 1,34 Mio. Einwohnerwerten das Abwasser von ca. 650.000 Einwohnern und eine gleich große Menge an Industrieabwasser. Im Einzugsgebiet der Kläranlage liegen zahlreiche industrielle Einleiter im Gebiet der Städte Bottrop, Bochum, Essen, Gelsenkirchen und Gladbeck. Es fallen dort bis zu 1200m³/h Überschussschlamm an, die für die weitere Behandlung in den Faultürmen einzudicken sind.

Die Lösung
Die installierte Mikroflotationsanlage arbeitet mit der AQUATECTOR® – Microfloat® – Technologie und dient zur Behandlung einer Teilmenge von Überschußschlamm aus der biologischen Reinigungsstufe der Kläranlage. Sie nimmt den Überschussschlamm des Nitrifikationsbecken der 2. bzw. 3. Kaskade der Belebungsbecken auf. In der Flotation wird der Überschußschlamm mit Hilfe von Treibwasser, das dem Ablauf der Nachklärbecken entnommen wird, mikroflotiert. Das Treibwasser wird zu diesem Zweck im Drucksättigungssystem AQUATECTOR® mit Druckluft bei etwa 3,5 bar gesättigt.
Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.enviplan.de

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Spatenstich für das ATZ-Verfahren zur thermischen Klärschlammverwertung

Gemeinsam mit der Hans Huber AG (Berching) wird das unter dem Namen sludge2energy® bekannte Verfahren zur dezentralen thermischen Klärschlammverwertung an der Kläranlage Straubing zum ersten Mal in den industriellen Maßstab umgesetzt.

Nach 7 Jahren Entwicklungsarbeit am ATZ Entwicklungszentrum steht die Realisierung der ersten industriellen Anlage kurz bevor. In einem durch die EU Kommission gefördertem Projekt (EU Life) werden zukünftig die Schlämme der Stadt Straubing und der Gemeinden des Straubinger Modells energieautark thermisch verwertet.
….wurde der Hans Huber AG als Betreiber der Anlage durch Dr. Bernhard der Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid übergeben. Die Anlageninbetriebnahme ist für das erste Quartal 2009 geplant.
Lesen Sie den ganzen Artikel unter: http://www.atz.de

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Preis für neues Verfahren der Klärschlammbehandlung

Christian Schaum wird für seine Arbeit am 28. April dem Willy-Hager-Preis anlässlich der Tagung „Wasser 2008“ in Trier ausgezeichnet. Den mit 6.000 Euro dotierten Preis teilt er sich mit Dr.-Ing. Thomas Glauner, Waldbronn .
Es hat sich gezeigt, dass eine chemische Klärschlammbehandlung, und zwar eine Kombination einer sauer-oxidativen Klärschlammkonditionierung mit einer pH-Wert-Absenkung und Zugabe von Wasserstoffperoxid, insbesondere bei eisenreichen Klärschlämmen, die Entwässerbarkeit in Pressen und Dekantern deutlich verbessert. mehr

http://idw-online.de/pages/de/news255968

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Klärschlammvererdungsanlage Gimbsheim

Die Klärschlammvererdungsanlage Gimbsheim der Verbandsgemeinde Eich wird in diesem Jahr gebaut werden. Der Baubeginn wird für Ende März vorgesehen, so dass im Spätsommer 2008 die Inbetriebnahme der Anlage erfolgen kann.
Mehr unter : http://www.antec-gaf.de/html/aktuelles_gimbsheim.html

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Report Klärschlamm

Ist eine Sonderpublikation des Fachinformationsdienstes euwid Wasser und Abwasser. Er beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Punkten:

– wie ist es um die Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung bestellt?

– welche Auswirkungen haben die geplanten Grenzwertverschärfungen?

– gehört die Zukunft der thermischen Entsorgung?

– welche Positionen vertreten die Bundesländer und die Europäische Union?

Der Bericht kann für € 39,- bei euwid (www.euwid-wasser.de). bestellt werden.

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Neue Technologie zur Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm

4 Millionen Euro für neue Technologie zur Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm- weltweit erste Anlage in Gifhorn

Pressemitteilung Nr. 121/2007
HANNOVER/GIFHORN. Der weltweit erste großtechnischen Einsatz einer neuen innovativen Technologie zur Klärschlammbehandlung nimmt heute in Gifhorn den Betrieb auf, erklärte Umweltstaatssekretär Christian Eberl heute bei der Einweihung der neuen Klärschlammbehandlungsanlage des Abwasser- und Straßenreinigungsbetriebs.
Bislang gab es nur eine kleine Pilotanlage in Schleswig-Holstein, deren Erfahrungswerte nun in Gifhorn für den großtechnischen Bereich umgesetzt wurden. Die umweltgerechte Entsorgung von Klärschlamm nach dem sogenannten Seaborne- Verfahren wurde vom Niedersächsischen Umweltministerium seit 2003 mit fast vier Millionen Euro gefördert. Das Verfahren dient vorrangig der Rückgewinnung der endlichen Ressource Phosphor. Gegenwärtig können bis zu 140 Kubikmeter Klärschlamm pro Tag behandelt werden. „Niedersachsen hat in Anbetracht der absehbaren Verknappung von Phosphor sehr großes Interesse an der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms“, so Eberl. Durch gezielte chemische Reaktionen werden die Inhaltsstoffe getrennt. In Niedersachsen liegt der Entsorgungsgrad von Klärschlamm mit 70 Prozent fast doppelt so hoch, wie im Bundesdurchschnitt mit nur 40 Prozent. Die Schwermetalle werden ausgesondert und der Wertstoff Phosphor kann in der Landwirtschaft wieder als Düngemittel verwendet werden. „Diesen ressourcenschonenden Umgang befürworten wir und freuen uns über neue Entsorgungstechnik“, lobte der Umweltstaatssekretär. Das Projekt wurde wissenschaftlich von den Universitäten Hannover und Braunschweig begleitet

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Verschärfung beim Klärschlamm gefordert

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin forderte schärfere Grenzwerte für schädliche Stoffe im Klärschlamm und fordert die Bundesregierung auf, die 15 Jahre alten Anforderungen  der Verordnung zu überarbeiten. Die Landesregierung Rheinland -Pfalz verfolgt eine dualen Strategie, das besagt dass qualitativ hochwertige Schlämme direkt zur Nutzung der enthaltenen Nährstoffe auch weiterhin bedarfsgerecht in die Landwirtschaft gehen können. Die energetische Verwertung sollte allerdings an Bedeutung gewinnen, was besonders bei höher belasteten Schlämmen sinnvoll ist.

Deshalb wurde die TU Kaiserslautern beauftragt den Status quo der Verwertung in Rheinland Pfalz darzustellen und Alternativen zu prüfen.

Die Studie der TU Kaiserslautern kam man im Internet abrufen unter

www.mufv.rlp.de unter Abfall-Infomaterial

Br 10-07

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Untersuchungen zur Rückgewinnung von Phosphat aus Überschussschlamm von Kläranlagen mit vermehrter biologische Phosphat Elimination

Als Band 18 der Schriftenreihe des Lehrstuhls Abfallwirtschaft und des Lehrstuhls Siedlungswasserwirtschaft der Bauhaus-Universität Weimar ist die Dissertation von Jana von Horn erschienen (Betreuer: Prof. Dr.-Ing. Jörg Londong.

Unter ISBN 978 – 3 – 938807 – 40 – 8 kann der Band (210 Seiten) zum Preis von 24,80€ bezogen werden.

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Perspektiven der Klärschlammverwertung – Ziele und Inhalte der Novelle der Klärschlammverordnung

 Zum Auftakt der aktuellen Novellierung der Klärschlammverordnung hat das Bundesumweltministerium eine Expertentagung durchgeführt, um mit Ländern, Kommunen, Verbänden und der Wissenschaft die Perspektiven der landwirtschaftlichen Verwertung zu diskutieren. Ziel der Tagung war, die aktuellen Erkenntnisse zur landwirtschaftlichen Verwertung zu bündeln. In Fachvorträgen stellten Experten die Wirkung der Schlämme als Nährstoff- und Humus – Lieferant, Aspekte der Hygiene sowie der Bodenbelastung durch Schwermetalle und organische Schadstoffe vor. Daneben wurden Entsorgungskosten und alternative Verwertungswege erörtert.

Der Tagungsband enthält die Beiträge der Experten sowie die Stellungnahmen, die das Bundesministerium zum Nachgang zur Tagung erhalten hat. Der Herausgeber, das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft hat den Band als KTBL-Schrift 11453, 2007 herausgegeben. Der Preis beträgt 26 €, die Bestellnummer ISBN 978 -3-939371-23-6

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Vorschläge für eine Novelle der Klärschlammverordnung

Vorbemerkung:

Das Bundesumweltministerium hat in einem Eckpunktepapier und anlässlich einer Expertentagung am 6. und 7.12.2006 Vorschläge unterbreitet, mit denen einerseits die Weichen für eine langfristig angelegte Klärschlammverwertung gestellt, andererseits aber auch die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes berücksichtigt werden sollen. Um sowohl den Belangen der Kreislaufwirtschaft als auch den Bodenschutzbelangen zu entsprechen, schlägt das Bundesumweltministerium eine deutliche Absenkung von  Schadstoffgrenzwerten vor. Die Vorschläge des „Eckpunktepapieres“ orientieren sich daher eng an dem, was in qualitativer Hinsicht bei den Klärschlammbelastungen derzeit realisierbar ist. Durch die beabsichtigten Grenzwerte soll auch der Anreiz zur weiteren Schadstoffminderung bestehen bleiben. Daneben soll die Eigenverantwortung der Klärschlammabgeber durch vertrauensbildende Massnahmen (Anreize für Entsorgungsfachbetriebe und Güte-/Qualitätssicherung) gestärkt werden.

Ursprünglich sollte die Neufassung der Klärschlammverordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Novelle der EG-Klärschlammrichtlinie erfolgen; bedauerlicherweise wurde die Richtliniennovelle mehrfach verschoben. Grund war zunächst die vorgezogene Bearbeitung der „Thematischen Strategie Bodenschutz“, deren Ziele konsequenterweise auch mit den Regelungen einer novellierten Klärschlammrichtlinie (und einer eventuellen Bioabfallrichtlinie) abzugleichen sind.

Im Rahmen der Beratungen zur Novelle der Abfallrahmenrichtlinie wurde von der Kommission erneut angekündigt, nunmehr alsbald einen Vorschlag für die Neufassung der Klärschlammrichtlinie vorzustellen.  

I. Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung

In Deutschland fielen in 2004 rd. 2,2 Mio. Tonnen (Trockensubstanz) Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen an. Hiervon wurden rd. 60 %  in der Landwirtschaft (ca 30%) und im Landschaftsbau zu Düngezwecken eingesetzt und damit stofflich verwertet. Grund für den Klärschlammeinsatz in der Landwirtschaft und dem Landschaftsbau sind insbesondere die Phosphorgehalte des Klärschlammes. Die insgesamt in kommunalen Klärschlämmen enthaltenen Phosphate könnten rechnerisch 15-20 % des Phosphatbedarfs der Landwirtschaft abdecken.

Quelle: Bericht des BMU an die EG-Kommission gem. Richtlinie 86/278/EWG  vom 29.10.2004

Die Schwermetallgehalte der Klärschlämme sind seit Anfang der 80er Jahre z. T um über 90 % gesunken; ebenso konnten die Gehalte bei relevanten organischen Schadstoffen deutlich reduziert werden.

II. Aktuelle Überlegungen zur Neufassung der Klärschlammverordnung

Seit dem 1. Juli 1992 gilt die derzeitige Fassung der Klärschlammverordnung – also seit mittlerweile fast 15 Jahren. Bei verschiedenen Bestimmungen der Verordnung hat sich Änderungsbedarf aufgestaut, dem nunmehr entsprochen werden soll.

Bundesumweltminister Gabriel hat entschieden, dass die Anforderungen zu überprüfen und zu verschärfen sind.

Mit der beabsichtigten Novelle der Verordnung soll eine sowohl den aktuellen Belangen des Bodenschutzes als auch den Belangen der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung entsprechende Regelung  in Kraft gesetzt werden.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit den Preiskapriolen bei verschiedenen Rohstoffen lehren, dass wir auch mit der Ressource Phosphor sparsam umgehen sollten – Verknappungen sind kurzfristig nicht zu erwarten, längerfristig aber auch nicht auszuschließen. Gerade die  Phosphate mit geringen Schadstoffgehalten (Cadmium) dürften in vergleichsweise kurzer Zeit zur Neige gehen.

Klärschlämme kommunaler Herkunft stellen daher eine Phosphorreserve dar, auf die wir nicht leichtfertig verzichten sollten.

Die bislang vorliegenden Ergebnisse der gemeinsamen Förderinitiative des Bundesforschungs- und des Bundesumweltministeriums zur Phosphorrückgewinnung zeigen, dass dieser Weg gegenwärtig noch keine ökonomisch sinnvolle Alternative zum Einsatz von Rohphosphat ist. Die direkte Nutzung der Klärschlämme als Phosphorreserve stellt demnach den wirtschaftlicheren Weg zur Nutzung der Nährstoffressource Phosphor dar. Andererseits geben die Schadstoffgehalte im Klärschlamm nach wie vor Anlass für eine kritische und permanente Überwachung.

 Die nachfolgenden Vorschläge für eine grundlegende Überarbeitung der Klärschlammverordnung liegen auf der Linie des Bundesratsbeschlusses 313/02 vom 26.4.2002 über die „Zukunft der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm“. Die Länder forderten darin die Bundesregierung u.a. auf, die Schadstoffgrenzwerte angemessen zu senken, aber auch Technologien zur Rückgewinnung schadstoffarmer Phosphate aus Abwasser/Klärschlamm zu fördern. Das Bundesumweltministerium hat die wesentlichen Vorschläge für eine Änderung der Klärschlammverordnung in einem „Eckpunktepapier“ (Neufassung der Klärschlammverordnung – Ressourcen nutzen, Böden schonen) mit Datum vom 21.11.2006 veröffentlicht und u.a. auf der BMU-Homepage eingestellt (www.bmu.de). Die Eckpunkte wurden u.a. im Rahmen einer Expertenanhörung am 6. und 7.12. zur Diskussion gestellt.

Das BMU hält eine Klärschlammverwertung demnach unter den folgenden Rahmenbedingungen für vertretbar;

1. Grundsätzliches Festhalten an dem umweltpolitischen Ziel, dass es längerfristig zu keiner (wesentlichen)  Schadstoffanreicherung in Böden u.a. durch Düngemaßnahmen, also auch durch Klärschlammdüngung, kommt. Die Durchsetzung dieses Ziels bei der Klärschlammverwertung sollte schrittweise in Anpassung an den Stand der Technik erfolgen. Mit den vorgeschlagenen Grenzwerten erfolgt bereits der entscheidende Schritt in Richtung des langfristig angestrebten Zieles.

2. Die Parameter Kupfer und Zink, die gleichzeitig auch essentielle Spurennährstoffe für Pflanzen sind, wären gesondert zu bewerten, sofern es keine Anhaltspunkte für ein Übermaß und damit erhebliche Bodenanreicherungen sowie toxische Wirkungen auf Mikroorganismen gibt.

3. Einführung eines (Schlamm-)Grenzwertes für Benz-a-Pyren von 1mg/kg TS. Prüfung der Einführung eines (Schlamm-)Grenzwertes für die polyzyklischen Moschusverbindungen „Tonalid“, „Galaxolid“ (HHCB, AHTN ) und für Organozinnverbindungen ( MBT , DBT; nicht TBT) sowie DEHP. (Hinweis: Analysevorschriften für Moschusverbindungen und für zinnorganische Verbindungen werden derzeit durch CEN erarbeitet.)

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse bei sog. „Bioabfallgemischen“ und bei aus dem Ausland importierten Klärschlämmen wird zudem geprüft, ob für PFT ein Grenzwert festzulegen ist oder ergänzende Nachweispflichten erforderlich sind.

4. Schaffung von Vereinfachungsmöglichkeiten (u.a. vereinheitlichte Datenerhebung über Umweltstatistikgesetz (UStatG) und AbfKlärV).

5. Schaffung der Möglichkeit zur Teilnahme der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlagen an einer anerkannten Gütesicherung
(Maßstab für die Anerkennung von Güte-/Qualitätssicherungsinstitutionen wären die entsprechenden Anforderungen, die in dem Bund/Länder-Papier „Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung“ niedergelegt sind).
Bei Teilnahme an Systemen der Güte/Qualitätssicherung könnte auf regelmässige Dioxin- und PCB- Untersuchungen verzichtet werden. Voraussetzung: Besonders niedrige Belastungen in den vergangenen 10 Jahren.
Zudem: Befreiung von Voranzeige der Klärschlammaufbringung und Verzicht auf (Wiederholungs-) Bodenuntersuchungen.

6. Prüfung der Einführung von Anforderungen an die Material“hygiene“ (Salmonellen) oder erweiterte Auflagen an Einarbeitung /Anbaueinschränkungen.    

7. Harmonisierung der Boden(grenz)werte für Schwermetalle mit der Bundesbodenschutzverordnung und der Bioabfallverordnung.

8. Redaktionelle Klarstellungen
(u.a. Definition Klärschlammkompost, Gartenbau; Einbeziehung der Kalkgehalte bei der Ermittlung der Schadstoffbelastungen);

9. Erweiterung des Anwendungsbereiches der qualitativen Anforderungen der Klärschlammverordnung auch auf Flächen ausserhalb von Landwirtschaft und Gartenbau.

Grenzwertregelungen für Nonylphenol und Lineare Alkylbenzolsulfonate [LAS] werden aus fachlicher Sicht nicht für zwingend gehalten, da diese Verbindungen entweder im Boden sehr schnell abgebaut werden oder sich die bereits erreichten  Reduzierungen der Klärschlammbelastungen aufgrund von Anwendungsbeschränkungen dieser Stoffe  weiter fortsetzen werden. Zu prüfen ist die Eignung von Biotestverfahren, um die Relevanz von Klärschlammzufuhr auf Mikroorganismen zu bewerten.

Parallel zur Fortführung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung von Klärschlämmen guter Qualität wird auch weiterhin die gemeinsam von BMBF, BMU und BMELV getragene „Förderinitiative Kreislaufwirtschaft für Pflanzennährstoffe, insbesondere Phosphor“ unterstützt. Ziel der Initiative ist es, Impulse für die Nutzbarmachung der in organischen Materialien (Klärschlämme, aber auch tierische Nebenprodukte, wie Knochen und Tiermehle) enthaltenen Pflanzennährstoffe als Ausgangsstoff für Düngemittel und für innovative Verfahren zu geben.

III     Klärschlammentschädigungsfonds

Rechtsklarheit besteht mittlerweile hinsichtlich der Frage, ob die Regelungen der Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung verfassungsgemäss sind. Mit seinem am 10.08.2004 bekannt gegebenen Beschluss vom 18.Mai 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden von zwei Abwasseranlagenbetreibern und vier Kommunen, die sich gegen die Einrichtung eines abgabenfinanzierten Entschädigungsfonds für Schäden, die durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehen könnten, als unbegründet zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds nicht in verfassungswidriger Weise in Grundrechte eingreift. § 9 Düngemittelgesetz und die Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung verstoßen auch nicht gegen die Gewährleistung der gemeindlichen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs.2 Grundgesetz. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Position des Bundes  bestätigt, der immer von der Verfassungsmäßigkeit des Klärschlamm-Entschädigungsfonds ausgegangen ist.

Ein Beleg dafür, dass die Klärschlammverwertung zu keinen akuten Schäden führt, ist die Tatsache, dass weder der lange bestehende freiwillige Entschädigungsfonds noch der seit 1999 existierende gesetzliche Entschädigungsfonds bisher Schadenersatzleistungen leisten musste.

IV. Grenzwertüberlegungen auf der EU-Ebene

Von Verzögerungen geprägt sind  die Arbeiten an der Novellierung der aus dem Jahr 1986 stammenden EU-Klärschlammrichtlinie. Bereits 1999 wurden erste Arbeitsentwürfe besprochen, es soll 2007 nunmehr der erste Richtlinienvorschlag vorgelegt werden. Dieser war zwischenzeitlich  als Bestandteil der „Thematischen Strategie Bodenschutz“ vorgesehen.

Die wesentlichen Eckpunkte in einem nach wie vor aktuellen Arbeitspapier aus dem Jahr 2000  sind folgende:

–     Zunächst soll der Anwendungsbereich der Richtlinie künftig auch auf sonstige Flächen (Landschaftsbau, Parkflächen etc.) ausgeweitet werden.

–     Für Klärschlämme sieht das EU-Papier ein zeitlich gestaffeltes Stufenkonzept für die zulässigen Schadstoffgehalte vor (vgl. Anhangtabelle 1). Dabei waren bereits für 2005 Höchstgehalte vorgesehen, die deutlich unter den derzeit noch  zulässigen Werten  der 1986-er Richtlinie liegen. Die auf lange Sicht (ca. 2025) vorgesehenen Werte werden in der Bundesrepublik Deutschland schon jetzt weitgehend eingehalten.

–     Die EU-Vorstellungen für die Richtlinien-Novelle beinhalten auch Überlegungen für Grenzwerte für organische Schadstoffe. Neben den in Deutschland geregelten Dioxinen/Furanen, PCB und AOX sollen ggf. auch zusätzlich LAS, DEHP, Nonylphenol und PAKs geregelt werden. Dies würde – auch für Deutschland – eine deutliche Verschärfung der Bestimmungen für die Klärschlammverwertung bedeuten (vgl. Anhangtabelle  2).

–     Daneben soll die Häufigkeit der Schadstoffuntersuchungen in Abhängigkeit von den seitens der jeweiligen Kläranlage zur Aufbringung vorgesehenen Menge gestaffelt werden.

Zusätzlich hierzu hat die EG-Kommission in einer Ende 2003 veröffentlichten Unterlage die Erwartung geäußert, dass die Qualität der Klärschlämme künftig so verbessert wird, dass prinzipiell 75% der Schlämme für eine Verwertung in Frage kommen.

Die Beratungen über eine aktualisierte  EG-Klärschlammricht­linie sollen nunmehr 2007 auf der Grundlage eines Richtlinienentwurfes wieder aufgenommen und die novellierte Richtlinie könnte im Jahr 2008 oder 2009  in Kraft gesetzt werden.

V. Ausblick

Hinsichtlich der Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung kann derzeit die Aussage getroffen werden, dass sich die Anforderungen künftig erheblich verschärfen werden – aktuell insbesondere auf Grund nationaler Vorgaben. Akute Gefährdungen von Böden durch Klärschlämme bestehen nicht, so dass die rechtlichen Neuregelungen ohne zeitlichen Druck erarbeitet werden können.

Offensichtlich hat es auch die EG-Kommission mit der Novelle der Klärschlammrichtlinie nicht besonders eilig, obwohl die bisherigen Grenzwerte noch erheblich über den in Deutschland gültigen Werten liegen und diese –  zumindest nach dem aktuellen Stand der Abwassertechnik – auf längere Sicht  als nicht vertretbar anzusehen sind.

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Klärschlamm: CO2- neutraler Brennstoff

Die Firma IST- Anlagenbau GmbH berichtet, dass getrockneter Klärschlamm als kostengünstiger Braunkohleersatz CO2 -neutral verbrannt werden kann, wenn für die Verdunstung des Wassers weniger Energie aufgebracht werden muss als der Brennstoff in getrocknetem Zustand beim Verbrennen wieder abgibt.

In der Praxis habe sich das Trocknungsverfahren “ WendeWolf “ bereits bewährt, seit Sommer 2006 betreibt das Unternehmen auf der Kläranlage Miltenberg am Main (90.000 EW) die größte Solar -Klärschlamm- Trocknungsanlage Deutschlands. Die  anfallenden 4.000 t /a werden in Kohlekraftwerken verbrannt. Das Verfahren ist weltweit auf 52 Anlagen im Einsatz, in Deutschland arbeiten 8 Anlagen.

Weitere Informationen unter www.ist-anlagenbau.de

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Kreis Esslingen verzichtet auf Klärschlammdüngung

 Der Landkreis steigt weitgehend aus der landwirtschaftliche Klärschlamm Verwertung aus. Von 34 Kläranlagen werden 30 Anlagen ihren Klärschlamm künftig verbrennen lassen, das gab das Landratsamt bekannt. Entsprechende Entsorgungsverträge seien bereits abgeschlossen. Bisher entsorgten nahezu alle Kläranlagen ihren Klärschlamm landbaulich. Eine Arbeitsgruppe hat seit März 2004 die Grundlagen für einen kreisweiten Ausstieg erarbeitet. Dazu wurde die Entwässerung, der Transport und die Verbrennung der jährlich anfallenden 2 3700t entwässerten Klärschlamms europaweit ausgeschrieben. Der Kreis berichtete, dass sich nur deutsche Firmen um die Aufträge beworben haben.
Mit dieser Entscheidung folgt der Kreis einer von der baden- württembergischen Landesregierung ausgesprochenen Empfehlung, auf die Klärschlammdüngung zu verzichten.

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Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm

Die österreichische Firma ASH DEC Umwelt AG aus Wien hat ein Verfahren zur thermo-chemischen Phosphor-Rückgewinnung entwickelt. „Phoskraft“ heißt das Endprodukt, ein Düngemittelkorn, das auf Felder aufgebracht werden kann. Nach der Behandlung mit dem neuen Verfahren liegen rund 90% der Klärschlammasche in Form eines Granulats vor. Es enthält einen 18%-tigen Anteil von P2O5, also vollständig pflanzenverfügbaren Phosphaten. Das Granulat wird mit zusätzlichen Nährstoffen wie Stickstoff, Kalium und Schwefel angereichert.

Im ersten Halbjahr 2007 sollte die erste Produktionsanlage in Betrieb gehen. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben die Zulassung des Produktes in der Schweiz und die Feststellung der Eignung der thermischen behandelten Asche als Düngerrohstoff in Deutschland beantragt. Außerdem wird die Aufnahme des Produkts als zulässigen Rohstoff zur Düngerproduktion in die Positivliste der Europäischen Düngemittelverordnung angestrebt.

Weitere Informationen unter www.ashdec.com

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Meldungen zu Energie- und E-Technik 2013

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September 2013
21.09.2013 Einige schaffen es sicher: Der Weg zur energieautarken Kläranlage 
21.09.2013 Molkereiabwasser elektrochemisch reinigen – und dabei Strom erzeugen 
21.09.2013 Die energieautarke Kläranlage
April 2013
22.04.2013 Energieanalyse auf der ARA Au St. Gallen 
März 2013
10.03.2013 Durchbruch für neuartige Stromspeicher: Große und leistungsfähige Redox-Flow-Batterie
03.03.2013 Energieeinsparung: Maßnahmen für mehr Effizienz müssen kontinuierlich überprüft werden 


Einige schaffen es sicher: Der Weg zur energieautarken Kläranlage

Interview: Prof. Hartmut Eckstädt über den Weg zur energieautarken Kläranlage

❯❯❯ Herr Professor Eckstädt, Kläranlagen zählen zu den größten kommunalen Energieverbrauchern. Daher wird seit einiger Zeit über energieautarke Kläranlagen diskutiert und die Betriebsoptimierung forciert. Welches Potenzial steckt tatsächlich in Abwasserreinigungsanlagen?
Das größte Potenzial für Energieeinsparungen gibt es in der Planungsphase von Anlagen. Aber auch in bestehenden Anlagen werden die Möglichkeiten bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Schätzungen besagen, dass in deutschen Kläranlagen lediglich ein Fünftel der Energie selbst erzeugt wird.

❯❯❯ Welche Möglichkeiten sehen Sie, um diesen Anteil deutlich zu steigern?
Nutzt man etwa die Faulgasenergie in einer Kraft-Wärme-Kopplung, erhöht dies den Wirkungsgrad gegenüber einer rein thermischen Verwertung. Es gibt Anlagen, die auf diese Weise bereits Energieautarkie erreicht haben, allerdings werden dort nicht nur die Schlämme aus der Kläranlage zur Faulung gebracht.
Es gibt aber auch viele andere Wege wie die Nutzung von Wasserkraft in Kläranlagen, Abwasserwärme, Geothermie oder Windkraft. Man kann auch vorhandene Flächen in der Kläranlage für Photovoltaik nutzen. Natürlich spielen im Hinblick auf eine möglichst hohe Eigenversorgung aber auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle.

❯❯❯ Ist Energiesparen erst ab einer gewissen Anlagengröße sinnvoll?
Grundsätzlich hat jeder Betreiber die Aufgabe, Potenziale für Energieeinsparungen zu erkennen und zu nutzen. Untersuchungen der Universität Rostock zeigen, dass insbesondere auch in ländlichen Regionen bei kleinen und mittleren Kläranlagen durch schrittweise Anpassung an den aktuellen Bedarf nennenswerte Einsparungen möglich sind. In großen Anlagen sind diese Potenziale prinzipiell größer, wenngleich diese in der Regel zielgenauer geplant und bedarfsgerechter gefahren werden. Kleinere Kläranlagen müssen robuster ausgestattet werden, um gegen Störungen besser gewappnet zu sein.

❯❯❯ Wo wird in Kläranlagen die meiste Energie verbraucht?
Der Energieverbrauch wird in erster Linie durch die in der Praxis auftretende Belastung bestimmt, hängt aber auch vom Reinigungsverfahren, den topografischen Gegebenheiten und nicht zuletzt von den Reinigungsanforderungen ab. Im Allgemeinen sind die Belüftungssysteme die größten Energieverbraucher. Man rechnet mit bis zu 50 Prozent des Gesamtverbrauchs bei Anlagen mit Schlammfaulung; bei aerober Schlammstabilisierung sind Werte bis zu 80 Prozent möglich.

Die weiteren Plätze beim Energieverbrauch belegen kontinuierlich betriebene Pumpen und Rührwerke. Teilweise Überdimensionierung von Anlagen, unterschiedliche Regelungs- und Schaltkonzepte sowie Wirkungsgrade unterhalb der Optima bewirken, dass mehr Energie verbraucht wird, als theoretisch erforderlich ist. Besonders deutlich wird die Notwendigkeit von Energiesparmaßnahmen dort, wo weitergehende, oft energieintensive Reinigungsverfahren wie Membranbelebungsverfahren, Ozonisierung oder KV-Behandlung eingesetzt werden.

❯❯❯ Welche Betriebsprozesse sollte man bezüglich Energieeinsparung besonders genau unter die Lupe nehmen?
Schon Grobanalysen mit Ist-Werten und Vergleichsdaten können erste Aufschlüsse liefern. Zweckmäßig für Feinanalysen sind Zulaufpumpwerk und mechanische Vorreinigung, mechanisch-biologische Abwasserreinigung, Eindickung, Stabilisierung und Entwässerung des Schlamms.

❯❯❯ Welche Maßnahmen halten Sie für besonders geeignet, um den Energieverbrauch zu senken und die Anteile der Eigenerzeugung zu steigern?
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und differenzierte Wertung würde ich nennen: Planung beim Neubau, Maßnahmen im Belüftungssystem und bei den Rührwerken sowie bei der Regelung der Rücklaufschlammströme, Schlammbehandlung, Energieverbrauchsmanagement zur Vermeidung von Spitzenbelastungen, Steuerungsveränderungen bei ständig laufenden Aggregaten, Austausch von Aggregaten (zum Beispiel Pumpen) mit ungünstigem Wirkungsgrad, Nutzung der Abwasserwärme und Bau von Gasspeichern zur Entkopplung von Klärgasanfall und -verbrauch.

❯❯❯ Was kann konkret bei der Schlammbehandlung getan werden?
Ziel muss die Optimierung durch das Steigern der Gasproduktion sein. Eine Möglichkeit dazu ist die Klärschlammdesintegration, zum Beispiel durch Ultraschallverfahren. Durch Schlammeindickung lässt sich die Verweilzeit im Faulturm vergrößern und der Energieeinsatz beim Aufwärmen verringern. Dabei ist jedoch die Rückbelastung des Abwassers im Hauptprozess zu beachten. Auch die Co-Fermentation mit geeigneten Substraten ist eine Variante.

❯❯❯ Wie wird die Entwicklung in punkto Energieautarkie weitergehen?
Nicht jede Kläranlage wird Energieautarkie erreichen können, aber dazu fällt mir ein Spruch eines meiner Lehrer ein: „Man muss Unmögliches fordern, damit Mögliches geleistet wird!“ Manche Kläranlage wird in Zukunft sicher sogar überschüssige Energie ins Netz einspeisen können. Höhere Energiepreise, bessere technische Möglichkeiten, Fortschritte der Wissenschaft und die Kreativität aller beruflich mit dem Abwasser Befassten werden dies für einige Kläranlagen möglich machen.
Planer, Betreiber und Mitarbeiter von Verwaltungen tragen dabei eine große Verantwortung. Für ihre Aus- und Weiterbildung ist daher Sorge zu tragen, denn ihre Motivation entscheidet über den Erfolg der Bemühungen. Bei all diesen Überlegungen und Maßnahmen darf das Hauptziel der Abwasserreinigung – nämlich der Schutz der Gewässer – nicht außer Acht gelassen werden. Wenn dabei gleichzeitig weniger Energie verbraucht wird, ist der Umwelt doppelt geholfen.

Quelle: http://www.vta.cc/de/laubfrosch_archiv.html?newsid=159

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Molkereiabwasser elektrochemisch reinigen – und dabei Strom erzeugen

Fraunhofer IGB
Ein modulares System, um Molkereiabwasser elektrochemisch zu reinigen, entwickelt das Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB in Stuttgart gemeinsam mit Partnern aus Forschung und Industrie in einem von der EU geförderten Projekt. Mit einer integrierten Brennstoffzelle soll der bei der elektrochemischen Behandlung entstehende Wasserstoff für die Stromversorgung des Systems genutzt werden.

Die Abwässer bei der Herstellung von Milchprodukten wie Käse, Quark und Joghurt enthalten typischerweise organische Verunreinigungen wie Milchzucker, Proteine und Milchfette, dazu Tenside und Desinfektionsmittel aus der Reinigung der Produktionsanlagen. Bei der Käseherstellung entsteht zudem Molke, eine wässrige Lösung, die neben Milchproteinen vor allem Milchzucker enthält. Aufgrund des hohen chemischen und biologischen Sauerstoffbedarfs bereiten große Molkereibetriebe ihr Abwasser mit biologischen Klärstufen auf. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe können die Investitionen in derartige großtechnische Lösungen nicht leisten.

In dem von der EU geförderten Projekt REWAGEN entwickelt ein europäisches Projektkonsortium aus Forschung und Wirtschaft unter Leitung des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB in Stuttgart nun ein mehrstufiges Verfahren zur effizienten elektrochemischen Behandlung von Molkereiabwasser und Molke. Durch eine modulare Bauweise soll das System flexibel auf die Abwassermengen auch kleinerer Molkereien angepasst werden können. »Die einzelnen Verfahrensschritte werden dabei zu einem geschlossenen Prozess kombiniert und integriert. Ziel ist es, dass jeder Prozessschritt einen Stoffstrom liefert, der weiter aufgearbeitet oder ins System zurückgeführt werden kann«, erläutert Alexander Karos, Projektleiter am Fraunhofer IGB. Das gereinigte Wasser kann direkt wiedergenutzt werden, beispielsweise für die Reinigung der Anlagen.
Der bei der elektrochemischen Behandlung des Wassers als Nebenprodukt entstehende Wasserstoff soll ebenfalls genutzt werden. »Den Wasserstoff wollen wir zurückführen und reinigen, so dass wir ihn mittels einer Brennstoffzelle zur Energieversorgung des Systems nutzen können«, verdeutlicht Karos den neuartigen Ansatz.

»Für die Reinigung des Abwassers setzen wir auf elektrochemische Verfahren, weil wir so auf die Zudosierung von Chemikalien und die damit verbundene Aufsalzung des Wassers verzichten können«, führt Karos aus. Hierzu wollen die Forscher vier verschiedene elektrochemische Verfahren kombinieren. In einem ersten Schritt sollen Öle und Fette mit dem Verfahren der gepulsten Elektrokoaleszenz abgetrennt werden: Fein dispergierte Öltröpfchen bewegen sich im elektrischen Wechselfeld aufgrund ihrer Oberflächenladung und fließen zu größeren Öltropfen zusammen, die mechanisch abgetrennt werden können. Partikuläre Verunreinigungen werden in einem nachfolgenden Schritt mittels Elektroflockung abgetrennt. »Hier setzen wir Eisenelektroden ein. Sie geben Eisenionen ins Wasser ab, die zu Eisenhydroxidflocken reagieren. Mit diesen Flocken adsorbieren und fällen wir organische Feststoffe«, konkretisiert Karos. In einer dritten elektrochemischen Zelle werden mittels elektrooxidativer Prozesse, beispielsweise über eine Diamantelektrode, gelöste organische Bestandteile abgebaut. Und schließlich werden in einer vierten Stufe mit kapazitiver Deionisation auch gelöste Salze entfernt, indem sie an einer entsprechend geladenen Elektrode aufkonzentriert und abgeschieden werden.

Das Projekt REWAGEN »Electrochemical WAter treatment system in the dairy industry with hydroGEN REcovery and electricity production« wird seit Juni 2012 für vier Jahre im 7. Forschungsrahmenprogramm unter dem Förderkennzeichen 283018 gefördert. Forschungspartner neben dem Fraunhofer IGB ist Leitat (Spanien). Beteiligte KMU sind HyGear (Niederlande), Aqon (Deutschland), Idropan Dell Orto Depuratori (Italien), Productes El Canadell (Spanien), C-Tech Innovation (Großbritannien), ISA – Intelligent Sensing Anywhere (Portugal), Eilenburger Elektrolyse- und Umwelttechnik (Deutschland) und Knowledge Innovation Market (Spanien).

Weitere Informationen:
www.rewagen.eu

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Die energieautarke Kläranlage

Einleitung
Kläranlagen haben die Aufgabe, Abwasser nach den gesetzlichen Anforderungen zu reinigen. Dieses Ziel muss im Betrieb immer oberste Priorität haben, immerhin wurden Millionen von Euro investiert, um unsere Gewässer sauber zu halten. Angesichts der derzeit geführten intensiven Diskussionen über Maßnahmen zur Energieeinsparung kann man teilweise den Eindruck gewinnen, dass dieser Grundsatz etwas in den Hintergrund getreten ist. Doch die Abwasserreinigung funktioniert nicht ohne permanente Zufuhr von Energie, in welcher Form auch immer. Um einen störungsfreien Betrieb der Abwasseranlagen zu sichern, wird wohl eine ständige Anbindung an öffentliche Versorgungsnetze fast immer notwendig sein. Unter dieser Prämisse ist eine energieautarke Kläranlage eher „Wunschtraum“. Es ist aber möglich, eine Kläranlage unter bestimmten Voraussetzungen so zu betreiben, dass sie „unterm Strich“ (über ein ganzes Jahr bilanziert) mit dem aus dem anfallenden Faulgas erzeugten elektrischen Strom betrieben werden kann, also energieautark arbeitet. Allerdings ist vor allem in Schwachlastzeiten Zusatzenergie notwendig, während in Hochlastzeiten…mehr:

Folge 3/2013 (http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={bc36124d-d33c-4dfe-8b22-695fd5546871})

Autor
Ing. Stefan Keil
RV Wolfgangsee – Ischl
Rettenbach 258,
4820 Bad Ischl,
Österreich
Tel. +43 (0)61 32/2 61 49-0
E-Mail: keil@reinhalteverband.at

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Energieanalyse auf der ARA Au St. Gallen

Situation
Die Abwasserbetriebe sind ein Teil der Entsorgung St Gallen, die die fachgerechte Entsorgung der festen und flüssigen Abfälle in der Region sicherstellen. Sie sind für zwei Kläranlagen (mit zusammen rund 140 000 EW) sowie für den Kanalunterhalt mit diversen Pumpwerken, Regenbecken und rund 300 km Kanalnetz verantwortlich. Sicherlich war Energie schon früher ein Thema. So entstand 1914 das erste mit Abwasser betriebene Kraftwerk, das bis heute noch läuft. Bei Sanierungsmaßnahmen auf den Kläranlagen wurde darauf geachtet, energiesparende Belüftungseinrichtungen oder sparsamere Verfahren zu wählen. Mit den Ergebnissen der unter Abschnitt 2 beschriebenen Masterarbeit steht uns nun ein Instrumentarium zur Verfügung, das uns die größten Einsparpotenziale auf der Ebene der Aggregate und Verfahren aufzeigt. Somit können wir nach Kosten/Nutzen-Überlegungen künftige Ersatzinvestitionen sinnvoll planen und finanzieren. Wir haben zurzeit einen elektrischen Eigendeckungsgrad von 80 % und einen Wärmedeckungsgrad von nahezu 100 % erreicht (ohne Co-Vergärung). Mit der Energieanalyse kommen wir nun den „Kleinsündern“ auf die Spur, ganz nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist. Mithilfe der Analyse ist es möglich, Anlagen im Hinblick auf einen energieeffizienten Betrieb und auf Verringerungen des CO2-Ausstoßes viel transparenter zu betrachten. Das Ergebnis ist die detaillierte Darstellung aller vorhandenen Energieströme aus Primär- (extern bezogen wie Wärme, Strom, Heizöl, Erdgas), Sekundär- (durch Umwandlungsprozesse auf der ARA entstanden, zum Beispiel Faulgas) und Nutzenergie (Verbrauch an Strom und Wärme). Hierdurch können dem Anlagenbetreiber Möglichkeiten für Energieeinsparungen aufgezeigt und…mehr:

http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={42c2b8f2-f058-483f-a8e1-4ca29c31774d}

Autoren
Fabian Rygula,  Projektingenieur
Hans-Peter Bauer,
Betriebsleiter der Abwasserbetriebe Entsorgung St. Gallen
Rechenwaldstrasse 32
9014 St Gallen,
Schweiz
E-Mail: hanspeter.bauer@stadt.sg.ch  

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Durchbruch für neuartige Stromspeicher: Große und leistungsfähige Redox-Flow-Batterie

Sonne und Wind liefern immer mehr Strom – allerdings unregelmäßig. Leistungsfähige elektrische Energiespeicher sollen das künftig ausgleichen. Fraunhofer-Forschern ist nun ein wichtiger Durchbruch gelungen: Sie haben eine Redox-Flow-Batterie mit einer Zellgröße von 0,5 Quadratmeter entwickelt, was einer Stackleistung von 25 kW entspricht. Das ist achtmal größer als die bisherigen DIN-A4-Blatt großen Systeme. Auf der Hannover Messe stellen sie den neuartigen Stromspeicher erstmals vor (8. bis 12. April).

http://www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2013/Maerz/Durchbruch-fuer-neuartige-Stromspeicher-Redox-Flow.html

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Energieeinsparung: Maßnahmen für mehr Effizienz müssen kontinuierlich überprüft werden

Die Erhöhung der Energieeffizienz ist ein entscheidender Baustein, um nationale und EU-weite Energieeinsparziele zu erreichen. Um die vorhandenen Einsparpotenziale stärker auszuschöpfen, sind ehrgeizige und effiziente Politikinstrumente notwendig, die jedoch kontinuierlich überprüft und angepasst werden müssen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI hat im EU-Projekt „ODYSSEE-MURE“ Analysetools entwickelt, die politische Entscheider dabei unterstützen können, die Ziele mit der Realität abzugleichen, die bereits eingesetzten Instrumente zu verbessern und neue Maßnahmen umzusetzen.

Deutschland hat sich mit dem im Herbst 2010 vorgelegten Energiekonzept und den Beschlüssen zur Beschleunigung der Energiewende vom Sommer 2011 ambitionierte Energieeinsparziele gesetzt. Auf EU-Ebene fordert die im Oktober 2012 beschlossene Energieeffizienzrichtlinie von den Mitgliedstaaten eine erhebliche Forcierung der Anstrengungen, das EU-weite Energieeinsparziel von 20 Prozent bis 2020 tatsächlich zu erreichen. Um diese Ziele zu verwirklichen, sind sowohl in Deutschland als auch in den anderen Mitgliedstaaten der Ausbau und die Verbesserung energiepolitischer Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden, in der Industrie und im Bereich der Mobilität erforderlich. Zudem braucht es Instrumente für eine effektive Zielverfolgung.
Eine umfassende Informationsgrundlage zum regelmäßigen Monitoring von Energieeffizienzzielen liefert „ODYSSEE-MURE“. Das Fraunhofer ISI ist hier unter Federführung der französischen Energieagentur ADEME für das Monitoring der europäischen Energieeffizienzpolitiken verantwortlich. Das Forschungsprojekt wird im Intelligent Energy Europe (IEE)-Programm der EU und dessen Vorläuferprogramm SAVE seit nunmehr 20 Jahren gefördert. Weitere Projektpartner sind 28 Energieagenturen und Forschungsinstitute in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Kroatien und Norwegen.
„ODYSSEE“ ist eine umfassende Datenbank zur zeitlichen Entwicklung des Energieverbrauchs. „Mit Hilfe von detaillierten Energieeffizienzindikatoren werden die Ursachen für die Veränderungen beim Energieverbrauch analysiert. Damit lassen sich Abweichungen vom Zielpfad schnell erkennen und die Maßnahmen zügig anpassen“, erklärt Projektleiter Dr. Wolfgang Eichhammer vom Fraunhofer ISI.
„MURE“ kategorisiert und beschreibt in einer frei zugänglichen Online-Datenbank die relevanten politischen Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in der EU selbst sowie in allen Mitgliedstaaten, Kroatien und Norwegen. „Auch die mögliche und tatsächliche Einsparwirkung werden erfasst, so dass sich mit diesem Tool Lücken in der Energieeffizienzpolitik eines Landes schnell aufdecken lassen und zügig in Vorschläge zur Verbesserung von Maßnahmen oder für neue Instrumente umgesetzt werden können“, so Eichhammer.
Beide Datenbanken werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert, so dass alle Informationen zeitnah zur Verfügung stehen.
Für Deutschland weist die „ODYSSEE“-Datenbank für die Zeit von 1991 bis 2010 eine jährliche Verbesserung der Energieeffizienz um durchschnittlich 1,2 Prozent aus. Seit dem Jahr 2000 ist allerdings eine Verlangsamung dieser Entwicklung zu beobachten, die 2009 und 2010 sogar in eine Verschlechterung mündete. Diese Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Energieeffizienzverbesserung war in erster Linie auf die gegenüber den 1990er Jahren nur noch geringen Effizienzfortschritte in der Industrie zurückzuführen, insbesondere in energieintensiven Bereichen wie der Stahl- oder Papierherstellung. Dieser Trend wurde durch die Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 bis 2010 verstärkt, da die Unternehmen weniger in Energieeffizienz investierten und die schwache Kapazitätsauslastung die Produktivität des Energieeinsatzes verschlechterte. Erst 2011 kehrte sich dieser Trend wieder um, da im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs auch die Investitionen in Energieeffizienz wieder zunahmen.
Diese Entwicklung zeigt, dass in Deutschland bei der Energieeffizienz in Zukunft noch wesentliche Anstrengungen notwendig sind, um die Einsparziele des Energiekonzepts und die gesamteuropäischen Ziele zu erreichen. Die höchsten Einsparpotenziale gibt es im Gebäudesektor, aber auch in den Bereichen Industrie und Mobilität können ehrgeizige und effiziente Politikinstrumente die Ausschöpfung der Effizienzpotenziale verbessern. Damit würde ein großer Beitrag zur Erreichung nationaler und europäischer Effizienzziele geleistet, zudem vermindert sich der nachteilige Einfluss hoher und voraussichtlich weiter steigender Energie- und Strompreise auf das Budget der privaten Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöht sich.
Nähere Informationen sowie das Gutachten zum Download finden Sie unter www.isi.fraunhofer.de/isi-de/x/projekte/odyssee-mure_31-463-3.php.

http://isi.fraunhofer.de/isi-de/service/presseinfos/2013/pri13-03_odyssee-mure-energieeffizienz.php

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Meldungen zur Nutzung von Abwärme 2012

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September 2012
11.09.2012 Abwasserwärmenutzung noch weitgehend unbekannt 
August 2012
17.08.2012 Mitglied des Cluster-Arbeitskreises Abwasserwärmenutzung mit Cramer-Klett Preis 2012 ausgezeichnet
12.08.2012 Wärme aus Abwasser in Industrieanwendungen – endlich sinnvolle Nutzung möglich 
Mai 2012
30.05.2012 Wärmerückgewinnung aus Abwasser 
Februar 2012
27.02.2012 Abwärmenutzung im Betrieb: Klima schützen – Kosten senken 

Abwasserwärmenutzung noch weitgehend unbekannt

Eine aktuelle Umfrage bei deutschen Kommunen zeigt: Die Nutzung der Wärme aus Abwasser ist weitestgehend unbekannt Was Sie schon immer Über Wärme aus Abwasser wissen wollten, das erfahren Sie hier!

• Wärme aus Abwasser? Ja, aber wie?
http://www.systemtechnik.net/fileadmin/pdf/publikationen/abwasserwaerme/awn-waerme_aus_abwasser-aber_wie.pdf
• Ist Abwasser als Wärmequelle für meine Belange nutzbar?
http://www.systemtechnik.net/fileadmin/pdf/publikationen/abwasserwaerme/awn-abwasserwaerme-nutzbar_oder_nicht.pdf
• ….mehr unter:

Quelle: http://www.systemtechnik.net/aktuell/aktuelles/artikel/abwasserwaermenutzung-noch-weitgehend-unbekannt/

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Mitglied des Cluster-Arbeitskreises Abwasserwärmenutzung mit Cramer-Klett Preis 2012 ausgezeichnet

Christian Frommann, Mitarbeiter der HUBER SE und Mitglied im Cluster-Arbeitskreis Abwasserwärmenutzung, wurde für sein herausragende Leistung auf dem Gebiet der Abwasserwärmerückgewinnung mit dem Thoedor-von Cramer-Klett-Preis ausgezeichnet.
Der Theodor-von Cramer-Klett-Preis wird im zweijährigen Turnus vom VDI Bayern Nordost an herausragende Nachwuchswissenschaftler und Ingenieure verliehen. Namensgeber des Preises ist der Nürnberger Unternehmer Theodor von Cramer-Klett, der in der Zeit von 1817 – 1884 lebte und zu den herausragenden Persönlichkeiten der damaligen Zeit zählt. Mit seinem unternehmerischen Weitblick initiierte er zahlreiche Projekte und Unternehmen und legte auch den Grundstein für das heute international bekannte Unternehmen MAN. Aufgrund dieser historischen Zusammenhänge ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass die Preisverleihung traditionell auf dem Werksgelände der MAN in Nürnberg stattfindet. Nach einer kurzen Begrüßung der anwesenden Gäste würdigte Herr Volker Thomas in seiner Funktion als Vorsitzender des VDI Bayern Nordost in seiner Laudatio die herausragende Leistung von Herrn Christian Frommann auf dem Gebiet der Abwasserwärmerückgewinnung.

Abwasser, wie es in der Kanalisation fließt, hat meist das ganze Jahr über eine Temperatur von mind. 10-12 Grad Celsius. Berücksichtigt man dann noch die enormen Mengen, welche hier fließen, so stellt man fest, dass sich unter unseren Füssen ein enormer Energiestrom befindet, der – die richtige Technologie vorausgesetzt – für die Beheizung von Gebäuden benutzt werden kann. Herr Frommann hat sich dieser Herausforderung gestellt und in seiner Funktion als Geschäftsbereichsleiter der HUBER SE für das Unternehmen ein neues zukunftsträchtiges Geschäftsfeld erschlossen. Kernstück der innovativen Technik ist der HUBER Abwasserwärmetauscher RoWin, der ganz speziell für diese Anwendung mit Abwasser konzipiert wurde. Mittels des einzigartigen und auch patentierten Wärmetauscher wird nun in Kombination mit einer Wärmepumpe dem Abwasser thermische Energie entzogen und diese Wärme dann für die Beheizung eines Gebäudes zur Verfügung gestellt. Das Abwasser kühlt sich dabei nur um wenige Grad ab. Interessant ist hier auch, dass dieses Prinzip auch für die Kühlung von Gebäuden verwendet werden kann. In diesem Fall wird über die Wärmepumpe dem Gebäude thermische Energie entzogen und diese Wärme über den Abwasserwärmetauscher an das Abwasser übertragen.

Im Lichte der aktuellen Diskussion um das Ende der fossilen Brennstoffe, dem drohnenden Klimawandel und der Energiewende gilt diese Technoligie als absolut nachhaltig und zukunftsorientiert.

Durch die Abwasserwärmenutzung werden die mit konventioneller Heizung notwendigen Brennstoffe wie Öl oder Gas überflüssig und die CO2-Emissionen werden deutlich gesenkt.

Kommunales Abwasser wird zum Heizen und Kühlen eines Bürogebäudes mit ca. 22.000 m2 genutzt

In einem Vortrag erläuterte Herr Fromman dann auch seine gesamten HUBER-Entwicklungsaktivitäten der Abwasserwärmerückgewinnung von den Anfängen 2006 bis zum heutigen Tage. Anhand zahlreicher Bilder und Beispiele erklärte er den interessierten Anwesenden, welche Hindernisse es zu überwinden galt und welche technischen und verfahrenstechnischen Herausforderungen zu meistern waren, bis aus der ersten Idee ein funktionierendes und marktfähiges Verfahren entstand – und vorallem dann auch die ersten Aufträge an Land gezogen werden konnten.

Im Anschluss an den Vortrag folgte nun die Preisverleihung. Herr Volker Thomas übergab zunächst die Urkunde „Cramer-Klett-Preis 2012″ und lüftete dann das Geheimnis des „Überraschungs-Sachpreises“: Herr Frommann und seine Frau werden eingeladen zu einem Luxus-Wochenende in Dresden mit 2-Übernachtungen, speziellen Besichtigungen inklusive Tickets für die berühmte Semper-Oper.

Der Preisverleihung folgte dann eine interessante Werksführung durch die Motorenfertigung der MAN und abschließend lud der Hausherr und Gastgeber Herr Dr.-Ing. Ulrich Dilling (Direktor MAN Truck&Bus AG) zum festlichen Mittagessen, womit die Preisverleihung einen würdigen Abschluss fand.

http://www.umweltcluster.net/de/news/296-mitglied-des-cluster-arbeitskreises-abwasserwaermenutzung-mit-cramer-klett-preis-2012-ausgezeichnet

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Wärme aus Abwasser in Industrieanwendungen – endlich sinnvolle Nutzung möglich

In vielen Unternehmen sind Produktionsprozesse anzutreffen, bei denen Abwärme im Abwasser auf einem niedrigen Temperaturniveau entsteht oder Kälte benötigt wird. Sehr häufig finden sich für diese Temperaturniveaus zwischen -10 °C und 40 °C keine sinnvollen industriellen Nutzungsmöglichkeiten.

Die Firma thermea. aus Freital bei Dresden hat ein Wärmepumpenkonzept für Industrieunternehmen entwickelt, bei dem Kälte bis – 10 °C erzeugt werden kann und die anfallende Abwärme auf hohem Temperaturniveau auf bis 90 °C als Prozesswärme nutzbar wird. Damit kann die Abwasserwärme als ideale Energiequelle genutzt werden.

Mit der Entwicklung der Hochtemperaturwärmepumpen und Kältemaschinen für den industriellen Einsatz hat thermea in nur 2 Jahren eine absolute Weltneuheit auf den Markt gebracht. Anlagen dieser Baugröße mit CO2 als natürlichem Arbeitsstoff waren bisher am Markt nicht verfügbar.

„Damit können wir Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz mit hohen Vorlauftemperaturen bis 90 °C verbinden“, sagt Geschäftsführer Steffen Oberländer (47). So benötigen diese Wärmepumpen für das Aufheizen von Wasser, Luft und anderen Fluiden prozessbedingt weniger Antriebsenergie als herkömmliche Wärmepumpen mit Arbeitsstoffen auf Fluorkohlenwasserstoff-Basis. Die innovative Technik wurde vom deutschen Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) mit dem Kältepreis ausgezeichnet.

Die Anlagen sind in Baureihen bis 1000 kW verfügbar und wurden speziell für Industrieunternehmen entwickelt, die einen großen Bedarf an Heiz- und Prozesswärme und/oder Prozesskälte haben.

Besonders effizient ist die Anwendung bei gleichzeitigem Wärme- und Kältebedarf. Auch Einsatzfälle in der Gebäudewirtschaft und in Nahwärmenetzen sind denkbar.
http://www.thermea.de/waermepumpen/alleinstellungsmerkmal
http://www.waerme-aus-abwasser.de/index.php?ID=102&action=article&articles_ID=10

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Wärmerückgewinnung aus Abwasser

Für manchen überraschend: Der Schlauchliner kann nicht nur Abwasser ableiten, sondern ist durchaus ein Multitalent, wie Dipl.-Ing. Joachim Schulte, Stadtwerke Schwerte GmbH, zeigte. Er thematisierte einerseits die keineswegs völlig neue Rolle des Abwasserkanals als „Leerrohr“ für Glasfaser-Datenleitungen und präsentierte noch einmal den status quo in dieser Frage. Sehr viel Bewegung ist derzeit in einer anderen technologischen Sonderentwicklung, nämlich der Wärmerückgewinnung aus Abwasser – und auch hier spielt Schlauchliner-Technik ihre innovative Rolle. Schulte stellte ein Pilotprojekt in Hamburg vor, bei dem eine Wärmetauschermatte in Verbindung mit einem Glasfaser-Schlauchliner in einen Abwasserkanal …mehr:

http://www.this-magazin.de/artikel/tis_Kanalsanierung_im_Zeichen_des_Adlers__1313576.html

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Abwärmenutzung im Betrieb: Klima schützen – Kosten senken

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine Publikation zum Thema Abwärmenutzung im Betrieb veröffentlicht. Der Leitfaden informiert mittels unterschiedlicher Schwerpunkte über eine Abwärmenutzung und stellt typische Beispiele für Unternehmen dar (Quelle: LfU).

http://www.izu.bayern.de/aktuelles/detail_aktuelles.php?pid=01030101001987

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Beiträge zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

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2021
EEG 2021 in Kraft getreten
2017
Geplante EEG-Umlage gefährdet hocheffiziente Klärgas-KWK 
2014
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 und seine Auswirkungen 
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Die Politik unterschätzt die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung und begibt sich auf verfassungsrechtlich kritisches Terrain
Ein Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Gebühren bringt Stromkunden keine Entlastung!  
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Energiewende braucht mehr dezentrale Versorgungsstrukturen 
„Wasser und Energie“ das Motto des Weltwassertags 2014 droht in Deutschland unterzugehen 
2011
Energiewende fordert Anstrengungen von allen Beteiligten
Bundesrat verabschiedet EEG 2012 
Stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – fordert AöW
2010
Netz- und Speicherausbau dringend erforderlich 
2009
Bundeskabinett verabschiedet zwei EEG-Verordnungen 
Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen 
2008
EEG 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht 
Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. erwartet neuen Aufschwung in der Biogasbranche 
BEE zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Auch Kläranlagen können Energie erzeugen
Solarenergieforscher unterstützen die Weiterentwicklung des EEG 
Parlamentarisches Verfahren zum EEG beginnt 
Lackmann: Kommissionsentwurf schafft Grundlage für 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020 
2007
Stellungnahme der AöW zum EEG-Entwurf 
Handlungsempfehlungen zur EEG-Novelle bieten keine Perspektive für Biogasbranche
Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 

EEG 2021 in Kraft getreten

Zum 1. Januar 2021 ist das novellierte EEG in Kraft getreten. Unter anderem gibt es für die Eigenversorgung Änderungen im EEG 2021. Die Bagatellgrenze für eigenverbrauchten Strom aus kleinen Anlagen wird angehoben und orientiert sich dabei an den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union. Die Bagatellgrenze wird von 10 auf 30 Kilowatt für die installierte Leistung privilegierter Anlagen angehoben und es wird ein Verbrauch von 30 Megawattstunden im Jahr von der EEG-Umlage befreit. Geht der Verbrauch über die 30 Megawattstunden hinaus oder sind mehr als 30 Kilowatt Leistung installiert, werden wie gehabt 40 Prozent der EEG-Umlage auf den gesamten Eigenverbrauch fällig. Die Ausweitung der Bagatellgrenze gilt dabei sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen (§ 100 Abs. 2 Nr. 14a). Somit ist die Eigenversorgung mit ausgeförderten Anlagen kleiner 30 Kilowatt ebenfalls vollständig von der EEG-Umlage befreit.

Quelle und weitere Informationen:
Blog Erneuerbare Energien.NRW, EEG 2021: Die wichtigsten Änderungen, Stand 18.12.2020

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Geplante EEG-Umlage gefährdet hocheffiziente Klärgas-KWK

BDEW setzt sich für Bestandsschutz der KWK-Anlagen und Investitionssicherheit ein
Der BDEW fordert von der Bundesregierung, Pläne für die massive Mehrbelastung der Abwasserentsorgungsunternehmen bei der Nutzung von Klärgas in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ad acta zu legen. „Wir sehen die Gefahr, dass mit der geplanten Einführung der EEG-Umlage viele hocheffiziente KWK-Anlagen der Abwasserunternehmen unrentabel werden könnten. Der Gesetzgeber würde mit dieser Neuregelung bereits getätigte Investitionen entwerten und falsche Signale senden: Anstatt das bei der Klärschlammaufbereitung anfallende Klärgas wie bisher umweltschonend und energieeffizient in KWK-Anlagen einzusetzen und zur Eigenstromversorgung zu nutzen, wäre der Anreiz groß, das Klärgas wieder abzufackeln. Zudem würde der Gesetzgeber immense CO2-Einsparpotenziale verschenken. Das wäre ein Schildbürgerstreich“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, mit Blick auf die Diskussionen zum KWKG-/EEG-Änderungsgesetz.
Kläranlagen haben einen hohen Stromverbrauch. Durch den Einsatz von Klärgas in KWK-Anlagen können sie ihren Strom- und Wärmebedarf zum Teil selbst decken. „Die geplante Abgabenbelastung würde auch den Weg zu einer energieautarken Kläranlage verbauen“, so Weyand.

Der aktuelle Entwurf für das KWKG-/EEG-Änderungsgesetz sieht vor, dass KWK-Anlagen mit Klärgas-Nutzung, bei denen Maßnahmen zur Erneuerung bzw. Austausch von Komponenten durchgeführt werden, künftig mit 20 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Bei Erweiterung der Kapazität sollen laut Gesetzentwurf sogar 40 Prozent EEG-Umlage anfallen.

https://www.bdew.de/internet.nsf/id/20161129-pi-geplante-eeg-umlage-gefaehrdet-hocheffiziente-klaergas-kwk-de

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 und seine Auswirkungen

Zusammenfassung
Zum 1. August 2014 trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) in Kraft. Die Gesetzesnovelle bringt viele auch für die Wasserwirtschaft bedeutende Neuerungen mit sich.
Dies betrifft zum einen die allgemeine Fördersystematik des Gesetzes, zum anderen die künftige Belastung der Eigenversorgung mit Strom mit der EEG-Umlage.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 9-2014 ab Seite 802

Autor
Rechtsanwalt Julian Heß, LL. M.
Becker Büttner Held
Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater | Partnerschaft
KAP am Südkai
Agrippinawerft 26-30
50678 Köln
E-Mail: julian.hess@bbh-online.de

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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Die Politik unterschätzt die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung und begibt sich auf verfassungsrechtlich kritisches Terrain

Berlin, Parlamentarischer Abend B.KWK, BDH: EEG-Umlage auf die Eigenstromerzeugung verstößt gegen das Grundgesetz

„Die Einbeziehung der Eigenerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ist verfassungsrechtlich nicht vereinbar, zudem verstößt die jetzige Bagatellgrenze gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz“, so kritisiert Prof. Dr. Maslaton, Vize-Präsident des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK ) das Vorhaben der Bundesregierung, den aktuellen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2014.

Dies ist auch die Quintessenz aus einem Gutachten, das der B.KWK auf dem heutigen Parlamentarischen Abend zusammen mit dem Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V (BDH) vorgestellt hat. Gegenstand des Gutachtens ist die verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Die Novelle des Erneuerbaren-Energien Gesetzes soll zum 01. August 2014 in Kraft treten, doch durch die Neuregelung wird die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen nachhaltig beeinträchtig und ein weiterer Zubau von dezentraler und bürgernaher Energieversorgungseinrichtungen wird massiv erschwert.
„Dabei trägt die Kraft – Wärme – Kopplung mit ihrem netzdienlichen Verhalten viel zur Stabilität unserer Stromnetze bei und verringert zudem den Ausbaubedarf bei großen Überlandleitungen!“ so Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK. Dieses netzdienliche Verhalten lässt sich wissenschaftlich und wirtschaftlich belegen und wird von der Politik aktuell glatt übersehen. Zu diesem Schluss kommt auch die Unternehmensberatung bofestConsult. Eine neue Studie der Unternehmensberatung, die einen Blick auf diesen konkreten Zusatznutzen der KWK wirft, wurde ebenfalls im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Öffentlichkeit in der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt vorgestellt.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. befürchtet vom Entwurf des EEG 2014 in derzeitiger Fassung negative Wirkungen in größerem Ausmaß für den Ausbau der KWK und besonders im Hinblick auf das Ausbauziel 25% KWK im Jahr 2020. „Wir werden auch nicht müde, in Erinnerung zu rufen, dass die wahre Energiewende am Wärmemarkt vollzogen werden muss“, gibt zudem Hagen Fuhl, Vize-Präsident des B.KWK, zu bedenken, „hier sind die großen Effizienzpotenziale zu heben. Dies wurde auf EU-Ebene schon erkannt, aber wir warten in Deutschland noch immer auf die Umsetzung der EU Effizienzrichtlinie.“
Obwohl die KWK die geborene Partnerin der fluktuierenden Erneuerbaren Energien ist und dem bereits gefürchteten Netzausbau durch mehr Dezentralität viel von seinem Schrecken nehmen kann, hat die Politik die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt und versucht, mit verfassungsrechtlich fragwürdiger Gesetzgebung der KWK zusätzlich Steine in den Weg zu rollen. „Dies wird mit viel Kopfschütteln in der Branche quittiert“, sagt Heinz Ullrich Brosziewski, Vize-Präsident des B.KWK, „denn die KWK ist bereits ein Stück vollendete und gelebte Energiewende!“
• Rechtsgutachten „ Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenstromversorgung im EEG 2014″, Untersuchung im Auftrag des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK); erstellt von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH
• Kurzstudie „Beitrag von zentralen und dezentralen KWK-Anlagen zur Netzstützung“, Untersuchung im Auftrag des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK); erstellt von bofest consult GmbH
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.

http://www.bkwk.de/presse_oeffentlichkeit/pressemitteilungen/detail/artikel/die-politik-unterschaetzt-die-bedeutung-der-kraft-waerme-kopplung-und-begibt-sich-auf-verfassungsrec/

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Ein Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Gebühren bringt Stromkunden keine Entlastung!

– Eigenversorgung im § 58 EEG-E 2014
Brief der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

Sehr geehrter Herr Becker,
im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (BT-Drs. 18/1304; nachfolgend „EEG-E 2014″) soll in § 58 EEG-E 2014 erstmals eine Regelung aufgenommen werden, nach der von einem Eigenversorger selbst erzeugter und verbrauchter Strom grundsätzlich mit der EEG-Umlage belastet wird und nur für begrenzte Ausnahmefälle ist eine vollständige oder teilweise Entlastung vorgesehen.
Problemstellung
In der Abwasserwirtschaft werden in erheblichem Umfang Erzeugungsanlagen zur Eigenversorgung z.B. von Kläranlagen betrieben, in denen das bei der Faulung des anfallenden Klärschlammes entstehende Faulgas (ein erneuerbarer Energieträger) als Brennstoff eingesetzt wird. Diese Erzeugungsanlagen sollen künftig mit der EEG-Umlage (teil)belastet werden. Auch bereits errichtete Bestandsanlagen müssen künftig unter bestimmten Voraussetzungen für eigenerzeugten und -verbrauchten Strom EEG-Umlage zahlen (z.B. bei Erneuerung von Anlagen).
Wir sehen daher im Gesetzesverfahren noch Änderungsbedarf
§ 58 EEG-E 2014 muss dahingehend angepasst werden, dass der Strom, der in mit erneuerbaren Energien betriebenen Erzeugungsanlagen auf Kläranlagen erzeugt und vor Ort selbst verbraucht wird, nicht mit der EEG-Umlage (teil)belastet wird.

Unsere Argumente
• Mit dem bei der Abwasserreinigung anfallenden, erneuerbaren Energieträger Faulgas werden hocheffiziente KWK-Anlagen zur Versorgung der Kläranlagen mit Strom und Wärme betrieben. Diese Energieerzeugung ist einerseits besonders energieeffizient (Betrieb als KWK-Anlagen) und andererseits ressourcenschonend und vermeidet Treibhausgasemissionen (gekoppelte Erzeugung). Dies sind alles gesetzliche Ziele (vgl. KWKG, TEHG, usw.), zu denen die EEG-Umlage auf Eigenstromverbrauch im Widerspruch stehen würde.

• Bei Bestandsanlagen ist für Abwasserbetriebe bei Modernisierungs- und Effizienzsteige-rungsmaßnahmen der nach § 58 Abs. 2 EEG-E 2014 vorgesehene räumliche Zusammenhang sehr problematisch. Kläranlagen eines Abwasserbetriebes werden nicht nur auf einem einzigen Betriebsgelände betrieben, sondern sind nach Gesichtspunkten einer technisch und wirtschaftlich sinnvollen Ableitung des Abwassers bei möglichst geringer Geruchsbelastung der Einwohner auf das Areal einer Kommune oder eines Zweckverbandes verteilt, manchmal sogar auch außerhalb des Gemeindegebiets. Alle Anlagen dienen der Aufgabe einer hygienisch einwandfreien Abwasserentsorgung. Durch die vorgesehene enge Fassung des Bestandsschutzes würden zügige Modernisierungs-maßnahmen mit größtmöglichem Nutzen für die Gebührenzahler erschwert.

• Auf ca. 1.000 Kläranlagen werden in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang derzeit je rund 1,1 TWh Strom und Wärme aus Faulgas insbesondere in KWK-Anlagen selbst erzeugt (rund 1/4, bzw. 1/3 des Gesamtbedarfs an Strom bzw. Wärme). Durch Modernisierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen und durch Neubau von KWK-Anlagen auf kleineren Kläranlagen besteht erhebliches Potenzial, die Stromerzeugung auf 3 TWh pro Jahr zu erhöhen und damit diese ressourcen- und umweltschonende Erzeugung auszubauen. Unter den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist das allerdings nur mit einer EEG-umlagefreien Eigenerzeugung wirtschaftlich umsetzbar. Die geplanten Änderungen im § 58 Abs. 6 EEG-E 2014 erschweren somit die Hebung weiterer Energiepotenziale in der Wasser-wirtschaft.

• Die novellierte Abwasserverordnung (BRat Drs. 162/14 vom 11.04.2014) sieht vor, dass Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und benutzt werden sollen, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird, wobei die bei der Abwasserbeseitigung entstehenden Energiepotenziale genutzt werden sollen. Gerade durch den Betrieb von hocheffizienten KWK-Anlagen zur Eigenerzeugung auf Kläranlagen können erhebliche Energiepotenziale erschlossen werden. Eine Belastung mit der EEG-Umlage würde diesem in der Abwasserverordnung formulierten Ziel allerdings zuwiderlaufen.

• Die auf Kläranlagen mit dem erneuerbaren Energieträger Klärgas (= Faulgas) betriebenen Erzeugungsanlagen erhalten regelmäßig keine Förderung durch das EEG, verursachen also keine Förderkosten. Auf der anderen Seite sollen gerade diese Anlagen nun aber mit der EEG-Umlage (teil)belastet werden. Das EEG – das Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern – würde insoweit ins Gegenteil verkehrt – faulgasbetriebene Anlagen erhalten keine Förderung, sondern werden sogar belastet. Das EEG wäre insoweit ein Gesetz zur Belastung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

• Nach § 58 Abs. 4 wird der Kraftwerkseigenverbrauch, der in Neben- und Hilfsanlagen verbraucht wird, gänzlich von der EEG-Umlage ausgenommen. Die Erzeugung von Strom für den Eigenverbrauch zum Beispiel aus Klärgas entsteht in Kläranlagen im Abwasserreinigungsprozess und ist integrierter Bestandteil zwangsläufig ablaufender Prozesse. Er wird auch in den Kläranlagen in Neben- und Hilfsanlagen genutzt, zum Beispiel für die Klärschlammtrocknung oder Pumpen und Rührwerke. Der Eigenstromverbrauch in Anlagen der Wasserwirtschaft sollte dem Kraftwerkseigenverbrauch gleichgestellt werden.

• Durch die Ausweitung der EEG-Umlage sollen die Kosten der Stromkunden reduziert werden. Die Stromkunden würden mit der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Kläranlagen aber über die Abwassergebühren indirekt doch wieder belastet werden. Genau betrachtet, würde die EEG-Umlage nur verschoben werden.

Aus der Tagesordnung für die Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 2. Juni 2014 können wir ersehen, dass im Themenblock 3 kein Vertreter aus unserer Branche angehört wird. Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, uns bzw. einen Vertreter der öffentlichen Kläranlagenbetreiber dazu zu laden.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Hecht
Geschäftsführerin

AöW
Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a
10117 Berlin
Tel.: 030 397436-06
Fax: 030 397436-83
www.aoew.de

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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Energiewende braucht mehr dezentrale Versorgungsstrukturen

KWK-Branche und Energiedienstleister sehen sich durch EEG-Novellierung ausgebremst

„Kraft-Wärme-Kopplung ist der ‚Enabler‘ für die notwendige Transformation des Energieversorgungssystems im Rahmen der Energiewende“, so charakterisiert Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V., die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung. „Durch die geplanten Belastungen im aktuellen Entwurf des EEG 2014 kann das Know-how der Hersteller von Anlagen für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) sowie der Energiedienstleister allerdings nur noch sehr begrenzt zum Einsatz kommen“, sieht Müller-Urlaub drastische Auswirkungen der Energiepolitik auf die Branche zukommen. Wir betrachten den aktuellen Entwurf des EEG 2014 als verfassungsrechtlich kritisch, untauglich als Strompreisbremse und kontraproduktiv für die Energiewende“, urteilt Müller-Urlaub.

Marcus Bort, Vorstandsvorsitzender des ESCO Forum im ZVEI sieht mit dem neuen EEG 2014 eine schlechte Tradition fortgesetzt: „Die im ESCO Forum organisierten Energiedienstleister (Contractoren) beklagen, dass wir immer noch nicht auf dem Weg zu einer ‚Energiepolitik aus einem Guss‘ sind. Die Förderung hocheffizienter KWK durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) und die EEG-Umlage sind nicht aufeinander angestimmt. Was das KWK-G gibt, nimmt die EEG-Umlage. Daher
sprechen wir von einem ‚Fördermittel-Kreislauf-Gesetz‘, das es endlich zu durchbrechen gilt.“ Bort erwartet von der Politik auch, dass bei Effizienzsteigerungsmaßnahmen die Eigentümerlösung mit der Dienstleistungslösung gleichgestellt wird, um Wettbewerbsneutralität zu schaffen und dass für den Betrieb von KWK-Anlagen Betreiberneutralität hergestellt wird.

Auch Müller-Urlaub kritisiert massiv die mangelnde Planungssicherheit für Investitionen in KWK. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das EEG 2014 sieht z.B. vor, dass der jährliche Ausbau der KWK-Stromerzeugung im Biomassebereich auf maximal 100 MW begrenzt wird bei Streichung sämtlicher Boni und bei einer Konzentration auf die Verwertung von Abfall- und Reststoffen.
Für den Ausbau der KWK mit fossilen Einsatzstoffen erwartet Müller-Urlaub weitaus größere negative Auswirkungen. Denn im EEG 2014 geplant ist eine Belastung des von Eigenerzeugern selbst verbrauchten Stroms bei neu zugebauten Anlagen.

Eines steht für Müller-Urlaub jetzt schon fest: Die geplante Neuregelung für die EEG-Umlage würde die Zielsetzungen eines anderen Gesetzes konterkarieren. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz von 2012 zielt auf eine Erhöhung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung auf 25 % im Jahr 2020 ab. Dieses Ziel wird unter den aktuellen Umständen verfehlt werden.

Die „Strompreisbremse“ funktioniert nicht – bremst aber den KWK-Zubau aus
Auch hinsichtlich der Kostendämpfungswirkung des EEG 2014 kann Müller-Urlaub nicht die erwartete Wirkung erkennen. Die geplante Belastung der KWK-Eigenerzeugung mit einer EEG-Umlage ist definitiv ein Schritt in die falsche Richtung. Ein merklicher Beitrag zur Entlastung der Stromkunden lässt sich auf diesem Wege keinesfalls erreichen. Die vorgesehene Regelung für Neuanlagen könnte allenfalls einen marginalen Beitrag zu der politisch gewollten Verlangsamung des Anstiegs der EEG-Umlage bringen. Allerdings würde die Belastung von Neuanlagen in vielen Bereichen den Anreiz für Neuinvestitionen in KWK-Anlagen stark vermindern. Vor allem im Bereich kleiner Leistung müsste in der Folge mit einem drastischen Rückgang des Zubaus gerechnet werden.

Dr. Jobst Klien, ebenfalls Vorstandsvorsitzender des ESCO Forum im ZVEI, stellt trotz der Widrigkeiten durch die politischen Rahmenbedingungen für das Contracting-Geschäft fest, dass die Entwicklung des Energiedienstleistungs-Markts weiterhin dynamisch ist. „Seit Mitte der neunziger Jahre verzeichnet die Branche zumeist zweistellige Wachstumsraten. Bei einem Marktvolumen von etwa vier Milliarden Euro werden über 100.000 Contracting-Verträge in Deutschland gemanagt.“ Und Klien bewertet die Ergebnisse einer ZVEI-Umfrage zu Energiekennzahlen der Elektroindustrie im Jahr 2013 als einen Beleg, dass die Contractoren ihre bisherige Marktnische verlassen haben. „Jetzt schon betreiben mehr als 25 Prozent der Unternehmen in der Elektroindustrie Effizienzprojekte mit Contractoren oder stehen darüber in Verhandlungen.“

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 560 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.

http://www.bkwk.de/presse_oeffentlichkeit/pressemitteilungen/detail/artikel/energiewende-

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„Wasser und Energie“ das Motto des Weltwassertags 2014 droht in Deutschland unterzugehen

Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes macht die bereits erreichte Nutzung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft zunichte. Eine Belastung der Eigenversorgung mit Strom in Kläranlagen mit der EEG-Umlage verlagert diese Kosten auf die Gebührenzahler.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. betont als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und der verbandlichen Wasserwirtschaft in Deutschland, dass ihre Mitgliedsunternehmen in der Steigerung der Energieeffizienz und der Hebung der Energiepotenziale im Wasser in den vergangenen Jahren viel erreicht haben. Energieautarke Kläranlagen sind mittlerweile nicht nur Vision, sondern schon möglich. Um diese Potenziale weiter nutzen und ausbauen zu können, sind entsprechende Rahmenbedingungen erforderlich.

Dem Motto des Weltwassertages 2014 – Wasser und Energie – steht die geplante Novelle des EEG diametral gegenüber. Von einigen geplanten Änderungen des EEG befürchtet die AöW negative Auswirkungen auf die öffentlichen Unternehmen und Betriebe in der Wasserwirtschaft, obwohl sie nicht Teil der Probleme sind, die mit einer Reform des EEG behoben werden sollen.
Bei Unternehmen in öffentlicher Hand kommt bisher die Energiewende direkt den Bürgern und übrigen Nutzern zugute und entlastet sie nachhaltig von höheren Preisen/Gebühren, weil mit diesen Leistungen keine Gewinne erzielt werden, und sie dem Gemeinwohl dienen.

Die zwei wichtigsten Kritikpunkte der AöW sind:
1. Geplante EEG-Umlage auf Eigenversorgung
Besonders betroffen von einer EEG-Umlage auf Eigenversorgung wären die öffentlichen Abwasserbetriebe. Sie sind bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe auf elektrischen Strom angewiesen (der Eigenbedarf ergibt sich somit aus der Pflichtaufgabe). Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§60 WHG) muss das aus der Abwasserreinigung anfallende Klärgas verwertet werden. Der Gesamtwirkungsgrad aus Strom- und Wärmenutzung ist besonders hoch, da Wärme- und Strombedarf, anders als bei vielen anderen Stromerzeugern, zeitlich und mengenmäßig enger mit der Bereitstellung der Prozessgase aus der Klärschlammverwertung verknüpft sind.
Die Erzeugung von Klärgas aus Faulschlamm und die Nutzung für den elektrischen Eigenverbrauch ist integrierter Prozess aller größeren Kläranlagen und ökologisch sinnvoll im Sinne der nachhaltigen Nutzung von Abwasser als Rohstoff. Damit werden die Energieressourcen aus dem Abwasser genutzt und die CO2-Emmission einer ansonsten externen Stromversorgung vermieden. Die dezentrale Stromerzeugung aus Klärgas kann gegenüber Sonnen- und Windenergie Bestandteil der kontinuierlichen Grundversorgung sein. Durch die Eigenverwertung des Stroms entfallen auch die Aufwendungen für den Transport des Stroms.

Die Stromkunden und Gebührenzahler hätten von der EEG-Umlage auf Eigenversorgung in Kläranlagen keinen Nutzen, denn aufgrund des gebührenrechtlichen Kostendeckungsprinzips müssten die höheren Kosten ohnehin auf die Nutzer durchgereicht werden. Den Gebührenschuldnern werden mit der Belastung des Eigenstromverbrauchs in Kläranlagen mit der EEG-Umlage Kosten aufgebürdet und belegt die Abwasserkunden verursacherfremd mit Kosten, die nicht in der Abwasserreinigung begründet sind. Sie leistet auch keinen Beitrag zur Entlastung des Bürgers, sondern verschiebt Lasten der Grünstromsubventionierung auf die Abwasserkunden. Indirekt würde dadurch für Stromvielverbraucher ein Teil der Kosten zulasten von Abwassergebühren in den Kommunen verlagert.

Die AöW fordert, die Eigenversorgung für den Eigenbedarf bei Anlagen der öffentlichen Wasserwirtschaft von einer EEG-Umlage freizustellen.
2. EEG-Vergütung für Klärgas im Verhältnis zu Biogas

Die Nutzung von Klärgas wird nach wie vor im Verhältnis zur Biogasnutzung schlechter gestellt, was sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Eine höhere EEG-Vergütung von Klärgas würde hingegen weitere Vorteile mit sich bringen.

Es würden bessere Möglichkeiten zur Mitverwertung von Bioabfallstoffen in der thermischen Klärschlammverwertung geschaffen werden (Umverteilung der Stoffströme). Da der in der Kläranlage erzeugte Eigenstrom selbst verbraucht wird, kann Strom z.B. aus Braunkohle und importiertem Erdöl und Erdgas ersetzt werden. Gleichzeitig wird die erzeugte Prozesswärme selbst genutzt und anders als bei Biogasanlagen wird keine landwirtschaftliche Fläche verbraucht.

Es werden keine belastenden Gärreste erzeugt. Boden und Gewässer werden nicht durch Pestizide, organisch problematische Verbindungen und Überdüngung geschädigt und die Böden nicht versauert. Durch neue Verfahren erfolgt die Verwertung des Klärschlamms zukünftig sogar nahezu rückstandsfrei (Stickstoff- und Phosphorelimination). Aus den Faulresten in den Kläranlagen können auch die Inhaltsstoffe wieder zu hochwertigem Dünger verarbeitet werden. Der technische Standard, die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Klärgasverwertung sind nach Auffassung der AöW zudem oft höher als die Biogasbewirtschaftung landwirtschaftlicher Anlagen.

Die AöW fordert daher, die EEG-Vergütung von Klärgas zu erhöhen.

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Energiewende fordert Anstrengungen von allen Beteiligten

Heute haben die Betreiber der Stromübertragungsnetze die Höhe der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage) für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar 2012 beträgt die EEG-Umlage 3,592 Cent pro Kilowattstunde.

Die jährliche Anpassung der Umlage sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Das Gesetz schafft Marktanreize für eine nachhaltige Energieversorgung, indem es Mindestpreise festlegt, die für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt werden. Finanziert wird diese Förderung über die so genannte EEG-Umlage, die beim Endverbraucher erhoben wird. Trotz aller Versuche der Politik, die Umlage klein zu halten, ließ sich ein Anstieg der EEG-Umlage, gerade auch wegen des fortgeschrittenen Ausbaus der erneuerbaren Energien, nicht vermeiden.

Dazu Hans-Joachim Reck, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Die Stadtwerke unterstützen den Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Wenn und Aber. Er fordert erhebliche Anstrengungen und Beiträge – auch in finanzieller Hinsicht – von allen Beteiligten.“ Die EEG-Umlage wird weder von den Stadtwerken festgelegt, noch profitieren sie davon. Die Umlage wird direkt an die Betreiber der Übertragungsnetze weitergegeben.

Stromanbieter werden in den kommenden Monaten prüfen, ob sie ihre Strompreise anpassen müssen. Reck gibt zu bedenken, dass die Energiewende von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müsse und diese daher nicht über Gebühr belastet werden sollten: „Obwohl wir die mit dem Ausbau der Erneuerbaren verbundenen Ziele des Klima- und Umweltschutzes mit Nachdruck unterstützen, appellieren wir dennoch an die Bundesregierung, in den kommenden Jahren bei der Umlage mit Augenmaß zu handeln und für eine effiziente Ausgestaltung der Umlagesystematik zu sorgen. Insbesondere bei der Vermarktung der erneuerbaren Energien an der Börse gibt es Nachbesserungsbedarf.“

Die Stadtwerke verstehen sich als strategische Partner bei der Energiewende. Sie setzen vor allem auf die erneuerbaren Energien, auf Gas als Brückentechnologie und auf die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Derzeit sind mehr 3.000 Megawatt an Erzeugungsanlagen im Bau oder im konkreten Genehmigungsverfahren. Davon entfällt ein Drittel auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Insgesamt wenden die kommunalen Versorger bereits 6,7 Milliarden Euro auf, und weitere Milliardeninvestitionen werden dazu kommen.

Quelle: VKU

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Bundesrat verabschiedet EEG 2012

+++ Nun herrscht Klarheit für Biogasbranche +++ EEG 2012 mit einigen Fehlern
behaftet +++ Biogaszubau wird auf niedrigerem Niveau weitergehen +++

Berlin. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Energiewendepaket einschließlich
des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2012 verabschiedet. „Für die Biogasfirmen in
Deutschland sowie für all diejenigen, die nach dem 31.12.2011 in Biogasanlagen investieren
möchten, herrscht nun Klarheit über die Bedingungen ab 2012″, kommentiert Dr. Claudius da
Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, das Ergebnis.
Insgesamt stellt der Fachverband Biogas e.V. fest, dass weder die Bundesministerien und
Bundestagsabgeordneten noch die Länder genügend Zeit hatten, das EEG mit der
notwenigen Sorgfalt zu überarbeiten. „Resultat ist ein EEG 2012, das eine weitere
Entwicklung der Biogasbranche zulässt, den Neuanlagenzubau jedoch spürbar verringern
wird“, so da Costa Gomez. Viele Formulierungen seien nicht präzise, daher gehe es jetzt
darum, diese Auslegungsfragen zu klären. Der Fachverband Biogas wird in den kommenden
Wochen, wie schon im Jahr 2008, eine EEG-Tour durchführen. In einer Reihe von
Infoveranstaltungen werden die neuen Rahmenbedingungen des EEG 2012 erläutert und
diskutiert. Ein Terminplan dazu wird noch veröffentlicht.
Weiterhin kritisch sieht der Fachverband die Vorgaben zur Wärmenutzung im EEG 2012 mit
der überzogenen Strafsanktion des Vergütungswegfalls bei Nichteinhaltung von 60 Prozent
Wärmenutzung. „Ein Wert von 50 Prozent und eine Vergütungskürzung um drei Cent pro
Kilowattstunde, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme bei Unterschreitung der
Wärmenutzungsvorgabe gefordert hatte, hätten auch ausgereicht, um den nötigen Druck zur
Wärmenutzung aufzubauen“, kritisiert der Geschäftsführer. Jetzt müsse man mit Hilfe der
KWK-Positivliste bewerten, wie Wärmekonzepte entwickelt werden können, die die
Finanzierung von Biogasprojekten gewährleisten.
Ebenso ist die Regelung, dass zukünftig Substrate mit tierischen Bestandteilen auch in
landwirtschaftlichen Anlagen mit Energiepflanzen (NawaRo-Anlagen) eingesetzt werden
können, nicht nachvollziehbar. „Damit werden den bestehenden reststoffvergärenden
Biogasanlagen die Einsatzstoffe entzogen, weil Neuanlagen für die gleichen Substrate eine
deutlich höhere Vergütung erhalten können“, macht da Costa Gomez deutlich. So würden
Altanlagen in ihrer Existenz gefährdet und die EEG-Umlage unnötig erhöht.
Neben weiteren Kritikpunkten wertet der Fachverband Biogas die Regelung für
standortangepasste kleinere Biogasanlagen auf Güllebasis positiv. „Über landwirtschaftliche
Gülle-Biogasanlagen werden klimaschädliche Methanemissionen aus der Güllelagerung und
Geruchsbelästigungen bei der Gülleausbringung vermieden“, erklärt da Costa Gomez.
Ebenfalls zu begrüßen sei die Einführung der so genannten Flexibilitätsprämie, die es
Biogasanlagenbetreibern ermögliche in Gasspeicher und zusätzliche Motorkapazität zu
investieren, um den Strom bedarfsgerecht in das Stromnetz einzuspeisen. Leider gilt diese
Regelung nur für Anlagen, die in die Marktprämie wechseln.
Mit der Bundesratsverabschiedung haben Biogasunternehmen und potenzielle Investoren
nun sechs Monate Zeit, sich auf die neuen EEG-Regelungen einzustellen. Für die weitere
Branchen- und Arbeitsplatzentwicklung ist diese Vorlaufzeit ein wichtiger Faktor.
Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit rund 4.400 Mitgliedern Europas größte Interessenvertretung
der Biogas-Branche. Er vertritt bundesweit Hersteller, Anlagenbauer und
landwirtschaftliche wie industrielle Biogasanlagenbetreiber. Die Biogas-Branche hat
inzwischen über 40.000 Arbeitsplätze zumeist in ländlichen Regionen geschaffen.
www.biogas.org

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Stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – fordert AöW

Die AöW hat auf den vom BMU eingebrachten Referentenentwurf zum EEG innerhalb der relativ kurzen Frist von wenigen Tagen ihre Stellungnahme abgegeben. Die AöW fordert im EEG eine stärkere Berücksichtigung folgender Punkte:

1. Die Förderung von Biomasse bei nachhaltiger Auswirkung auf den Gewässerschutz,
2. die Förderung von Kläranlagen, in deren Faultürmen auch Biomasse verwendet werden kann,
3. die Förderung von Strom aus Klärgas und
4. die Förderung von Strom aus Wasserkraft.

Die Förderung von Energiepotenzialen in der Wasserwirtschaft muss im Rahmen des EEG stärker im Vordergrund stehen. Energie aus der Wasserwirtschaft steht ohne große Schwankungen konstant zur Verfügung und kann einen Anteil an der Grundlast übernehmen. Bei einer gleich hohen Förderung von Klärgas und Biogas wäre die Wirtschaftlichkeit von energieoptimierten Anlagen in der Wasserwirtschaft schneller gegeben, und die Gebührenzahler könnten als Abwasserkunden an anderer Stelle wieder entlastet werden. Hierdurch wären bundesweit energieautarke Kläranlagen praktisch erreichbar. Die effektive Nutzung und der Ausbau vorhandener Ressourcen und Netze der Wasserwirtschaft kann die Errichtung neuer Biogasanlagen mit weit höheren Kosten vermeiden helfen, ebenso die mittlerweile erheblichen Umweltbelastungen durch die Biomasseproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen verringern. Bei der Wasserwirtschaft und der Nutzung von biogenem Abfall- und Reststoffen (Klärschlamm) gibt es auch keine Nutzungskonkurrenzen wie beim Anbau von Energiepflanzen, da Wasser und Abwasser als Teil der Daseinsvorsorge ohnehin gefördert, verteilt, gesammelt und behandelt werden muss.

Quellen und weitere Informationen:
Der Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien v. 17.5.2011 ist auf der Internetseite www.clearingstelle-eeg.de abrufbar unter:
http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand

Die AöW-Stellungnahme v. 23.5.2011 zum Referentenentwurf […]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/Aktuelles/AoeW%20Stellungnahme%20EEG%202011_05_23.pdf
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 6.6.2011 (BT-Drs. 17/6071)
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706071.pdf

Quelle: http://www.aoew.de/

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Netz- und Speicherausbau dringend erforderlich

Vernünftiger Energiemix aus regenerativer und konventioneller Erzeugung notwendig

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) grundsätzlich ein Erfolg. Auch mit Hilfe des EEG seien aus einer Vision anwendungsfähige Technologien geworden, die zusammen mit konventioneller Erzeugung eine echte Perspektive für das Industrieland Deutschland bieten. „Jetzt stehen wir an einem Wendepunkt: Das große Thema der letzten zehn Jahre war, den Erneuerbaren Energien den entscheidenden Entwicklungsschub zu geben. Das große Thema der nächsten zehn Jahre wird der dringend notwendige Ausbau der Stromnetze und der Ausbau und die Erforschung von neuen Speichertechnologien sein“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über das zehnjährige Bestehen des EEG.

Ohne neue Stromautobahnen werde es zum Beispiel nicht möglich sein, den vor allem im Norden produzierten Windstrom in die Verbrauchszentren in West- und Süddeutschland zu transportieren. Auch in den Verteilungsnetzen, also in Nieder-, Mittel- und Hochspannung, sei an immer mehr Orten ein verstärkter Netzausbau zum Transport von Photovoltaik-, Biomasse- oder Windstrom nötig. „Wir brauchen außerdem neue Speicherkapazitäten und neue Speichertechnologien, ohne die es nicht gelingen wird, den wachsenden Anteil der stark wetterabhängigen Einspeisung von Ökostrom sicher in die Energieversorgung Deutschlands zu integrieren“, betonte Müller.

Das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 einen Anteil der Erneuerbaren von 30 Prozent zu erreichen, sei ambitioniert, aber machbar. „Wir bekennen uns klar zum Klimaschutz. Es muss aber allen klar sein: Allein mit Erneuerbaren werden wir auf sehr lange Sicht nicht klarkommen. Wir können uns nicht den Luxus leisten, nur die Zukunft einiger weniger Erzeugungsarten zu diskutieren. Die Kombination aus Erneuerbaren Energien und effizienter konventioneller Erzeugung – das ist der Weg“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Ein wichtiger Aspekt dürfe zudem nicht übersehen werden: Die Verbraucher in Deutschland hätten seit dem Inkrafttreten des EEG eine Menge Geld gezahlt, um den Erneuerbaren zum Durchbruch zu verhelfen. Allein im Jahr 2009 betrugen die Mehrkosten durch Ökostrom rund 4,9 Milliarden Euro, für 2010 ist mit Mehrkosten von 8,2 Milliarden Euro zu rechnen. „Es kommt jetzt darauf an, die Erneuerbaren marktfähig zu machen: Schritt für Schritt sollten die Erneuerbaren aus dem derzeitigen Subventionsmodell in den Wettbewerbsmarkt integriert werden“, so Müller.

Weitere Informationen

Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1162
E-Mail presse@bdew.de

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Bundeskabinett verabschiedet zwei EEG-Verordnungen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll auch in Zukunft die Stabilität der Elektrizitätsnetze nicht beeinträchtigen und so effizient wie möglich vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet: Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen und die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG. „Beide Verordnungen werden dafür sorgen, dass sich die erneuerbaren Energien im Strombereich weiter dynamisch entwickeln“, so Gabriel. Die Systemdienstleistungsverordnung regelt technische Anforderungen für Windenergieanlagen, die verstärkt Kraftwerkseigenschaften wahrnehmen sollen. Mit der Verordnung über den Ausgleichsmechanismus wird die bisher physikalische auf eine finanzielle Wälzung umgestellt.

(Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von EUWID Neue Energien.)

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Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen

Antrag der Beschwerdeführer gegen § 19 EEG vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Anlagensplitting“ begrüßt. Die Richter hatten heute den Eilantrag eines großen Biogasanlagenparks zurückgewiesen, der die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig hielt. „Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese genau prüfen“, sagte Gabriel.
Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat klargestellt, dass das „Anlagensplitting“ unzulässig ist – und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Gegen diese Regelung wandten sich die Beschwerdeführer mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Nach Auffassung der Bundesregierung war das „Anlagensplitting“ bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich deutlich gemacht.

https://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43213.php

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EEG 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG 2009) am 25. Oktober 2008 unterschrieben. Es ist heute, 31.10.2008, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2074.pdf

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Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. erwartet neuen Aufschwung in der Biogasbranche

Freising. Der Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. begrüßt die Beschlüsse
des neuen EEG, wie sie zum 1. Januar 2009 in Kraft treten werden.
Die Mitglieder des Firmenbeirates freuen sich über das positive Ergebnis der
intensiven und konstruktiven Gespräche der vergangenen Wochen, die mit
vielen Wahlkreisabgeordneten und Interessenvertretern geführt worden sind.
Das EEG gibt viele neue Impulse, um die Biogasbranche in Deutschland
nachhaltig zu beeinflussen.
Aufgrund der Gesetzesfestlegung im Juni hat sich die Nachfrage bisher deutlich
belebt, wobei durchaus noch eine Verunsicherung am Markt zu spüren
ist. Zu bedauern ist hier insbesondere, dass ein gesundes Grundvertrauen
des Marktes in das EEG durch das lange Tauziehen in Mitleidenschaft gezogen
worden ist. Besonders wichtig ist es deshalb jetzt, den NawaRo-
Preisschock des vergangenen Jahres zügig zu überwinden, wofür die Novelle
zweifelsohne eine Reihe geeigneter Instrumente bereithält.
Um dieses Ziel schnellstmöglich umzusetzen, müssen die neuen Regelungen
des EEG wie beispielsweise der Gülle-, Landschaftspflege und
Luftreinhaltebonus im Detail geklärt und auch kommuniziert werden. Nur so
lässt sich die noch bestehende Diskrepanz zwischen dem hohen Nachfrageaufkommen
einerseits und der zugleich erkennbaren Zurückhaltung bei der
Umsetzung andererseits, überwinden. Der Firmenbeirat begrüßt daher die
konsequente Aufklärungsarbeit des Fachverbandes Biogas durch bundesweite
EEG Informationsveranstaltungen und erwartet, dass die noch fehlende
Investitionsbereitschaft damit überwunden wird.
Des weiteren erwartet der Fachverband Biogas, dass insbesondere landwirtschaftlich
integrierte Hofanlagen bis 150 kWel die Triebkraft der mittelfristigen
Marktentwicklung darstellen werden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem
Leistungsbereich die stärkste Nachfrage erfolgen wird. Gerade veredelungsintensive
Betriebe können trotz der weiterhin bestehenden Unsicherheit
durch die Rohstoffpreise wirtschaftlich ertragreiche Biogasprojekte realisieren.
Parallel wird aufgrund der Gasnetzzugangsverordnung, des ebenfalls verabschiedeten
Wärmegesetztes und der nun geklärten Bedingungen im EEG
auch die Gaseinspeisung weiter an Bedeutung gewinnen.
Als grundsätzliche Tendenz ist zu erwarten, dass sich das Auftragsvolumen
der gesamten Branche nun auf viele kleinere Projekte verteilen wird und hierdurch
ebenso mit einem steigenden Personalaufwand zu rechnen ist. Inwieweit
diese Entwicklungen Auswirkungen auf die Preisgestaltung der Hofanlagen
haben werden oder ob Kostensenkungseffekte durch Serienproduktion
diese kompensieren können, bleibt zunächst abzuwarten.
In der Summe der ersten Reaktionen kommt der Firmenbeirat des Fachverbandes
Biogas deshalb zu dem Schluss, dass nach anfänglichen Informationsdefiziten
der Markt sich erholen wird. Das volle Potenzial wird sich jedoch
erst im Jahr 2009 entfalten, mit einem neuen Bau-Boom ist allerdings nicht zu
rechnen. Insgesamt wird nach den Einbrüchen im Jahr 2008 erwartet, dass
sich das zukünftige Gesamtvolumen des Marktes eher auf einem mit 2007
vergleichbaren Niveau weiter entwickeln wird. Äußere Markteinflüsse wie Ölpreisentwicklung
und Klimaschutzanreize könnten die Marktentwicklung positiv
beeinflussen.

Kontakt:
Andrea Horbelt Hendrik Becker
Pressesprecherin Sprecher Firmenbeirat
Geschäftsstelle Freising PlanET GmbH
Tel.: 0 81 61 /98 46 63 Tel.: 0 25 64 / 39 50 0
E-Mail: ho@biogas.org E-Mail: info@planet-biogas.com

Der Fachverband Biogas e.V. ist mit über 3.000 Mitgliedern die größte deutsche Interessenvertretung
der Biogas-Branche. Er vereint Betreiber, Planer und Anlagenbauer.

http://www.biogas.org/

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BEE zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Wachstum Erneuerbarer Energien kommt mit Verzögerung

Berlin, 06. Juni 2008 Die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht den Weg frei für weiteres Wachstum der Erneuerbaren Energien in Deutschland. „Mit dem neuen EEG hat die Erneuerbare-Energien-Branche klare Investitionsbedingungen. Der Ausbau der klimafreundlichen Stromversorgung kann weiter gehen“, freut sich Dietmar Schütz, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) über das Gesamtergebnis der EEG-Debatte. Das EEG legt neue Vergütungssätze für Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Bioenergie und Geothermie fest. Leichte Erhöhungen für Windstrom und Biomasse sollen die massiven Preissteigerungen auf den Rohstoffmärkten teilweise kompensieren. Diese hatten sich zuletzt als Wachstumsbremse erwiesen.

„Leider konnte sich die Koalition nicht darauf verständigen, die dringend notwendigen Verbesserungen sofort wirksam werden zu lassen“, kritisiert Dietmar Schütz. Das Gesetz wird erst zum 01. Januar 2009 in Kraft treten. Nun ist zu befürchten, dass insbesondere viele Biogasanlagen bis zum Jahresende in große wirtschaftliche Probleme geraten. In allen Teilbranchen, für die Verbesserungen beschlossen worden sind, droht ein Aufschub der Investitionen auf das nächste Jahr. Entsprechend verschiebt sich mit dem Wachstum dieser Branchen auch ihr Beitrag zu den deutschen Klimaschutzzielen.

Neues EEG entlastet Verbraucher
Das EEG und der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien ermöglichen dem Stromverbraucher einen Weg aus der Kostenfalle der Stromproduktion auf Basis fossiler Brennstoffe. Zudem vermindern sie die Importabhängigkeit von diesen Rohstoffen. Heute beträgt die EEG-Umlage etwa 0,7 Cent pro Kilowattstunde. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt damit nicht mehr als 2 Euro pro Monat für die Förderung Erneuerbarer Energien. Der Anteil an der Stromrechnung beträgt damit nur etwa 3 Prozent. Die EEG-Umlage gibt die Differenzkosten zwischen EEG-Vergütung und übrigen Strombezugskosten an die Verbraucher weiter. Nach Berechnungen des BEE wird sie nicht über das heutige Niveau steigen und bereits ab 2012 wieder absinken. Grund sind die ständig steigenden Marktpreise für konventionellen Strom, während auch das neue EEG jährlich sinkende Vergütungssätze vorschreibt. Zuletzt hatte mit E.ON der größte deutsche Energieversorger zugegeben, dass er die Energiepreisexplosion in keinem seiner Szenarien berücksichtigt habe. Aus demselben Grund sind viele Abschätzungen der EEG-Umlage, die in den letzten Tagen kursierten, völlig überhöht. Tatsächlich wird der Mix aus Erneuerbaren Energien bereits deutlich vor dem Jahr 2020 günstiger sein als Strom aus konventionellen Quellen.

Pressekontakt:
Björn Klusmann, BEE-Geschäftsführer
030-27 58 17 00
presse@bee-ev.de

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Auch Kläranlagen können Energie erzeugen

Erste Aufgabe von Kläranlagen ist die Reinigung von Abwasser. Daneben leisten Kläranlagen schon seit vielen Jahrzehnten einen Beitrag zur Stromerzeugung durch Verstromung des bei der Klärschlammbehandlung anfallenden Klärgases. Auf diese Weise waren die Kläranlagen im Jahr 2006 mit 1,3 Prozent an der Stromerzeugung aus regenerativen Energien beteiligt. Über Blockheizkraftwerke tragen Kläranlagen aber auch zur Wärmeerzeugung bei. Der gesamte Wärmebedarf in Deutschland wird auf das etwa Dreifache des Stromverbrauchs beziffert.
Durch Ausrüstung aller 2 200 großen Kläranlagen (größer als 10 000 Einwohnerwerte) mit Blockheizkraftwerken und durch Verbesserung der bestehenden Anlagen ließe sich die Stromproduktion aus Klärgas verdoppeln. Hierzu müssten allerdings staatlicherseits Anreize geschaffen werden. Die aktuellen Entwürfe zum Erneuerbare-Energien-Gesetz sehen weiterhin eine Schlechterstellung von „Klärgas-“ gegenüber „Biogasstrom“ vor, worauf die DWA bereits im Dezember 2007 in einer an die Bundesregierung gerichteten Stellungnahme aufmerksam gemacht hat. Andererseits sind Kläranlagen die größten kommunalen Energieverbraucher. Ihr Stromverbrauch liegt bei 4,4 TWh pro Jahr (zum Vergleich: Schulen 3 TWh jährlich, Straßenbeleuchtung 3,4 TWh jährlich). Es wird geschätzt, dass durch Energiesparmaßnahmen und Optimierung des Betriebes bis zu 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs von Kläranlagen eingespart werden können. Bei verbesserten Rahmenbedingungen könnten auch in Faulbehältern auf Kläranlagen zusätzlich geeignete Bioabfälle behandelt werden (Co-Fermentation). Die Stromerzeugung aus den entstehenden Gasen könnte so um mehr als 25 Prozent gesteigert werden, ohne dass wesentliche bautechnische Erweiterungen auf den Kläranlagen erfolgen müssten. Weitere Argumente für die verstärkte Verwertung von Bioabfällen auf Kläranlagen sind die hohen Sicherheitsstandards und die gesicherte Reststoff- und Abwasserentsorgung.
Quelle: Korrespondenz Abwasser Heft 6/08

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Solarenergieforscher unterstützen die Weiterentwicklung des EEG

Am 5. Mai werden im Bundestag Interessengruppen und Sachverständige angehört zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Anpassung seiner Vergütungssätze. Für die Solarenergieforscher nimmt Prof. Dr. Eicke Weber als Sprecher des ForschungsVerbunds Sonnenenergie (FVS) Stellung: „Der FVS unterstützt eine Weiterentwicklung des EEG, insbesondere die aus dem Erfahrungsbericht des Bundesumweltministeriums resultierenden Vorschläge zur Novellierung. Durch die vorgesehene Neuregelung des EEG werden sowohl den Marktteilnehmern als auch der Forschung die richtigen Signale gegeben, um Kostensenkung und Innovation voranzutreiben.“ Weber gibt aber zu bedenken: „Die Anpassung der Vergütungsstruktur des …
Lesen Sie weiter unter:
http://idw-online.de/pages/de/news257811

Weitere Informationen im Internet unter
http://www.FV-Sonnenenergie.de.

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Parlamentarisches Verfahren zum EEG beginnt

Am Donnerstag, den 21.2.2008 berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Die erste Lesung dient lediglich der Überweisung an die zuständigen Bundestagsausschüsse und einer ersten inhaltlichen Diskussion von Grundsatzfragen. Die inhaltliche Arbeit findet in den kommenden Wochen nach der ersten Lesung in den Ausschüssen, federführend durch den Umweltausschuss, statt. In den Ausschüssen wird der Gesetzentwurf von Fachpolitikern aller Fraktionen überprüft. Änderungen und Vorschläge werden in der zweiten Lesung behandelt.
Lesen Sie HIER die aktuelle Stellungnahme des Fachverband Biogas e.V.
www.biogas.org/datenbank/file/notmember/fach/FvB-Kurzstellungnahme_EEG-190208.pdf

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Lackmann: Kommissionsentwurf schafft Grundlage für 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020

Die EU-Kommission hat heute den Richtlinienentwurf zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa vorgelegt. Danach soll sich der Anteil Erneuerbarer Energien am deutschen Endenergieverbrauch auf mindestens 18 Prozent im Jahre 2020 verdoppeln. „Der heutige Richtlinienentwurf der EU-Kommission bietet eine gute Grundlage, um 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020 in der Europäischen Union zu erreichen. In den jetzt anstehenden Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament müssen allerdings einige Details präzisiert und verbessert werden„, sagte Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie. „Die vorgeschlagenen Regelungen erlauben es, Erneuerbare Energien im Strom-, Wärme und Kraftstoffbereich EU-weit auszubauen. Die deutsche Gesetzgebung muss nun mit der EEG-Novelle, dem Erneuerbaren Wärmegesetz und der Biokraftstoffförderung den richtigen Rahmen setzen, damit Deutschland die wirtschaftlich und technisch problemlos zu erreichenden Ziele auch schafft.“

Im Vorfeld des heutigen Richtlinienvorschlags drohte Deutschland ein verpflichtender Zertifikate-Handel für Erneuerbare Energien. Dieser hätte das weltweit in über 40 Staaten übernommene För-dersystem Deutschlands für Erneuerbare Energien (EEG) ausgehöhlt, ihren Ausbau in Europa gebremst und deutlich zu Lasten der Verbraucher verteuert. „Es ist insbesondere dem Engagement des Bundesumweltministers zu verdanken, dass die EU-Kommission von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen hat“, so Lackmann.

Der heute von der EU-Kommission ebenfalls vorgestellte Vergleich europäischer Fördersysteme Erneuerbarer Energien betont die Überlegenheit der Einspeisesysteme. Als besonders effizient und wirksam hat sich das deutsche EEG erwiesen. Bereits knapp ein Fünftel der Erneuerbaren Energien in der EU kommen aus Deutschland. „Der heutige Richtlinienentwurf garantiert das erfolgreiche Modell der Einspeisevergütung, das in den meisten EU-Staaten inzwischen angewendet wird. So kann die Branche der Erneuerbaren Energien in Europa weiterhin Vorreiter für innovative Technolo-gien und Klimaschutz bleiben. Wenn in den nächsten Jahren über ein einheitliches Fördersystem in der EU entschieden wird, kann dies nur ein EU-weites Einspeisesystem sein“, betonte Lackmann.

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Stellungnahme der AöW zum EEG-Entwurf

Das Ministerium begründet die Neufassung damit, dass es „ …effizienter und einfacher (wird). Die bewährten Grundstrukturen bleiben erhalten. Gerade weil das EEG so erfolgreich ist, sind jedoch Anpassungen notwendig geworden. Die Effizienz wird gesteigert, indem die einzelnen Erneuerbaren zielgenauer gefördert werden“.Die öffentliche Wasserwirtschaft will mit der verstärkten Nutzung von Klärgas einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Damit dies gelingt, fordert die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. die Bundesregierung auf, die Potentiale zur Gewinnung von Energie aus Kläranlagen stärker zu fördern und energetisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu treffen. Leider verschlechtert sich die Förderung bei Klärgas erheblich, so dass durch den aktuellen Gesetzesentwurf eher mit einem Rückgang der energetischen Nutzung von Klärgas zu rechnen ist. Dies ist umso bedauerlicher, als dass in Deutschland erhebliche Klärgaspotenziale noch nicht genutzt werden. Die Potenziale der Klärgasnutzung könnten gesteigert werden:

  • Derzeit sind nur bei den großen Kläranlagen Blockheizkraftwerke vorhanden. Die meisten Anlagen sind bereits mehrere Jahre im Einsatz, so dass die elektrischen Wirkungsgrade im Mittel bei 30% liegen. Moderne Blockheizkraftwerke können jedoch einen Wirkungsgrad von 35 % bis 40% erreichen.
  • Kleinere Kläranlagen mit Ausbaugröße von 10.000 bis 100.000 Einwohnerwerten verfügen in der Regel nicht über ein Blockheizkraftwerk, da bei der heutigen Fördermöglichkeit eine Investition in die Anlagen nicht wirtschaftlich ist.
  • Ein weiteres erhebliches Potenzial besteht in den Faulraumkapazitäten vieler Kläranlagen. Die vorhandenen Anlagen können im Rahmen der bestehenden Prozesse weitere organische Abfälle aufnehmen (z. B. Bioabfälle, Fette etc.). Das dadurch anfallende höhere Gasaufkommen von bis zu 100% ließe sich kurzfristig energetisch nutzen.

Um diese zusätzlichen Potenziale wirtschaftlich nutzen zu können, müsste das Gesetz einige Voraussetzungen schaffen. Klärgasgewinnung aus nach hohen Umweltstandards errichteten Anlagen ist ökologisch höher zu bewerten als der Bau zusätzlicher Anlagen. Es nicht nachzuvollziehen, warum ausgerechnet die Nutzung von Klärgas gewonnen aus Siedlungsabwässern wesentlich schlechter vergütet wird als die Verwertung von Gülle oder nachwachsenden Rohstoffen. Zur Gleichbehandlung des Gases aus Kläranlagen sind daher

  • die Einspeisevergütungen in § 29 an die in § 31 anzupassen,
  • auch bei Klärgasnutzung eine zusätzliche Förderung bei Kraftwärmekopplung analog § 31 (4) und
  • die gleiche Degression der Vergütungssätze in Höhe von 1% gemäß § 24 vorzusehen.

Die Förderung erneuerbarer Energien darf nicht nur davon abhängen, ob die gewonnene Energie in Netze eingespeist wird. Damit werden mit der Überleitung verbundene Leitungsverluste gefördert. Der Entwurf sieht vor, Strom erzeugt auf Klärgasbasis mit 7,11 ct/kWh (bis 500 kW) beziehungsweise 6,16 ct/kWh (zwischen 500 kW und 5 MW) zu vergüten. Werden von diesen Vergütungssätzen bei Selbstnutzung 18 ct/kWh allerdings abgezogen, ist jegliche Förderung für Strom aus klärgasbetriebenen Energieerzeugungsanlagen ausgeschlossen.

Durch die vorgelegte Definition des Anlagebegriffes in § 22 würden die selbständigen BHKW-Module zusammen gerechnet und somit die Vergütungssätze reduziert werden. Größere Anlagen fallen komplett aus der Förderung. Gerade im Bereich der klärgasbetriebenen EEG-Anlagen gibt es allerdings häufig mehrere BHKW-Module, die in einem Klärwerk betrieben werden.

Gemäß § 19 (1) erfolgt ein Anspruch auf EEG-Vergütung nur bei ausschließlicher Verwendung von erneuerbaren Energien. Diese Ausschließlichkeitsbedingung wird den Anforderungen der Praxis nicht gerecht. Für den Fall von Klärgasmangel, bei erhöhtem Wärmebedarf oder Stromausfall müssen viele Anlagen so ausgerichtet sein, dass ein zweiter Energieträger verwendet werden kann. Diese notwendige zusätzliche Sicherheit für den Betrieb darf nicht zu einem generellen Ausschluss der Förderung führen, da hierdurch innovative Erzeugungskonzepte mit hoher Versorgungssicherheit verhindert werden.

Die in § 20 vorgesehene ausschließliche Lieferung an den Netzbetreiber bzw. die Verpflichtung zur Vorankündigung einer Veräußerung an Dritte zum 30.09. des Vorjahres behindern massiv die Förderung von erneuerbaren Energien. Dort, wo Erneuerbare Energien einen günstigen Marktpreis erzielen, wird durch diese Regelung zu Gunsten der Netzbetreiber die Veräußerung zu Marktpreisen verhindert.

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Handlungsempfehlungen zur EEG-Novelle bieten keine Perspektive für Biogasbranche

Die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten
Handlungsempfehlungen zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) sind eine Enttäuschung für die deutsche Biogasbranche. „Mit einem Plus
von einem Cent beim Bonus für Nachwachsende Rohstoffe und bei der
Grundvergütung für Kleinanlagen sowie einem Cent bei einem Gülleeinsatz von
mindestens 30 % ist der Branche nicht geholfen. Dabei handelt es sich wohl eher
um Symbolpolitik als um den ernsthaften Versuch, der in der schwersten Krise
seit ihrem Bestehen steckenden Biogasbranche eine Zukunftsperspektive
aufzuzeigen,“ kommentierte der Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., Josef
Pellmeyer, die Empfehlungen zur Überarbeitung des EEG.

Wichtig sei, dass der Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) die Kosten für den Anbau oder Einkauf dieser Einsatzstoffe abdecke. Dies sei am einfachsten und gerechtesten mit der vom Fachverband Biogas e.V. vorgeschlagenen Einführung einer Biomassemarktkomponente möglich.
Diese Marktkomponente zeichnet für die Höhe des NawaRo-Bonus in
abgeschwächter und geglätteter Form die Entwicklung des
Erzeugerpreisdurchschnitts für pflanzliche Produkte nach. Die jährliche
automatische Anpassung würde der Biogasbranche Investitionssicherheit geben
und Verwerfungen innerhalb der Landwirtschaft vermeiden, weil sich die
Konkurrenzfähigkeit der Biogasanlagen gegenüber Vieh haltenden Betrieben
nicht erhöhen würde. Darüber hinaus müsse die Gülleverwendung in kleinen,
Standort angepassten Biogasanlagen reizvoller werden. Pellmeyer machte ganz
deutlich, „wenn das erneuerbare Multitalent Biogas in Deutschland politisch
weiterhin gewollt ist, dann müssen die Empfehlungen deutlich nach oben
korrigiert werden“.

7.11.2007.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Andrea Horbelt
Tel.: 08161/984663
E-Mail: ho@biogas.org
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit knapp 3.000 Mitgliedern die größte deutsche
Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vereint Betreiber, Planer und Anlagenbauer.
Fachverband Biogas e.V. Angerbrunnenstr. 12 D-85356 Freising
Tel.: +49 (0) 8161 / 98 46 60 Fax: +49 (0) 8161 / 98 46 70 www.biogas.org

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Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

gemäß § 20 EEG
vorzulegen dem Deutschen Bundestag durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
im Einvernehmen mit Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Beschlossen vom Bundeskabinett am 7. November 2007

Einführung zum Bericht:
Angesichts des dynamischen Ausbaus der Erneuerbaren Energien (EE) ist ein regelmäßiges
Monitoring der bestehenden Förderinstrumente notwendig, das im Bedarfsfall in einer
Anpassung der bestehenden Regelungen an die tatsächlichen Entwicklungen mündet. Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein wichtiges und erfolgreiches Instrument zur
Förderung Erneuerbarer Energien und hat dazu geführt, dass im Strombereich eine
besondere Dynamik zu beobachten ist. Nach § 20 EEG vom 21. Juli 2004 ist dem Deutschen
Bundestag durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) bis zum 31.12.2007 (und danach alle vier Jahre) ein Erfahrungsbericht zum EEG
vorzulegen.
Der vorliegende Erfahrungsbericht beschreibt neben den politischen Rahmenbedingungen
die Entwicklung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie die Wirkungen des EEG.
Neben spartenübergreifenden Aspekten werden insbesondere die Entwicklungen der
einzelnen Sparten beschrieben und darauf aufbauend Handlungsempfehlungen formuliert,
die insbesondere die Entwicklung der Stromgestehungskosten in den vergangenen Jahren
sowie wünschenswerte Entwicklungen für die Zukunft berücksichtigen. Mit der Umsetzung
dieser Handlungsempfehlungen im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle sowie durch
flankierende Maßnahmen außerhalb des EEG soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien
im Strombereich weiter optimiert werden.
Ziel des geltenden EEG ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten
Stromversorgung auf mindestens 12,5 % bis 2010 und mindestens 20 % bis 2020 zu
steigern. Diese Ziele sind jetzt fortzuschreiben. Die Fortschreibung des EEG ist auch vor
dem Hintergrund zu sehen, dass der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs im
Frühjahr 2007 unter deutscher Präsidentschaft das verbindliche Ziel beschlossen hat, bis
2020 20 % des gesamten Energieverbrauchs (Strom, Wärme/Kälte, Treibstoffe) der EU mit
Erneuerbaren Energien zu decken.
Entwicklung der Erneuerbaren Energien:
Ziel für 2010 schon vorzeitig erreicht
Seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am
Primärenergieverbrauch von 2,6 % auf rund 5,8 % im Jahr 2006 und am gesamten
Endenergieverbrauch von 3,8 % auf rund 8,0 % im Jahr 2006 mehr als verdoppelt. Fast
verdoppelt hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch:
von 6,3 % im Jahr 2000 auf rund 11,6 % im Jahr 2006. Für 2007 werden über
13 % erwartet, womit das Ausbauziel des EEG bis 2010 bereits 2007 überschritten wird.

Download des ganzen Berichts:
(http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/erfahrungsbericht_eeg_2007.pdf)

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Meldungen zur Aus- und Fortbildung 2012

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2008
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2009
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2010
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2011

Oktober 2012
03.10.2012 „Chance für Fachkräftenachwuchs“ 
September 2012
29.09.2012 Betriebliche Weiterbildung gelingt gemeinsam besser 
August 2012
26.08.2012 Berufseinstiegsbegleitung bleibt erhalten 
17.08.2012 25. Treffen des Ver- und Entsorgerlehrgangs von 1987  
17.08.2012 Ein würdiger Champion  
März 2012
26.03.2012  BIBB-Hauptausschuss fordert Änderungen am geplanten neuen EU-Bildungsprogramm „Erasmus für alle“ 
26.03.2012  Berufsbildungsbericht 2012: BIBB-Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung 
26.03.2012 Jeder dritte Betrieb hat Schwierigkeiten bei der Suche nach Fachkräften und Auszubildenden 
26.03.2012 BMBF und Nachhaltigkeitsrat starten Wettbewerb zur Förderung von Bildungsnetzwerken 
26.03.2012 Migrantinnen sind oft hochqualifiziert – und werden ausgebremst 
26.03.2012 Bundesregierung plant Grundgesetzänderung 
Februar 2012
29.02.2012  Weiterbildung per Fernlernen immer beliebter – Begleitung der Lernprozesse durch Bildungsberatung erforderlich 
29.02.2012  Mit beruflicher Kompetenz im Studium punkten: Initiative ANKOM fördert Übergänge zwischen Beruf und Hochschule 
29.02.2012  Berufsausbildung 
29.02.2012 Jeder 7. Deutsche engagiert sich ehrenamtlich im Bildungsbereich 
Januar 2012
27.01.2012 Präsident Esser: „Demografische Entwicklung wird Beschäftigungschancen Ungelernter nicht verbessern“ 
27.01.2012 Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2011: Azubi-Gehälter legen deutlich zu 
27.01.2012 Im Alter selbstbestimmt leben 
27.01.2012 Sauberes Wasser für China 
27.01.2012 Wer sieht wen über Facebook? 

 


„Chance für Fachkräftenachwuchs“

Neues Sonderprogramm soll ab 2013 junge Menschen aus EU-Staaten unterstützen, eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen

Junge Europäaer am Computer

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet im Januar 2013 gemeinsam mit der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Sonderprogramm, das ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus EU-Staaten eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten soll. Das Programm gliedert sich in zwei Phasen: Zunächst werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrem Herkunftsland in Orientierungs- und Sprachkursen auf eine Ausbildung bzw. Tätigkeit in Deutschland vorbereitet. In einem zweiten Schritt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf entsprechende freie Plätze vermittelt. Um die Sprachbarriere dauerhaft zu überwinden, können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch nach der Vermittlung weiterhin Sprachkurse besuchen. Für das auf zwei Jahre ausgelegte Programm stehen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zu 40 Mio. Euro p.a. zur Verfügung. In Kürze werden Bundesarbeitsministerium, BA und ZAV mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) über die konkreten Umsetzungsschritte sprechen.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen:

Schon heute können jedes Jahr Zehntausende Ausbildungsplätze in Deutschland nicht besetzt werden. Gleichzeitig bekommen im Süden Europas viele junge Menschen trotz guter Abschlüsse in ihrer Region keine Chance. Wir können beide Probleme angehen: Solidarität üben und den jungen Menschen eine berufliche Perspektive bieten und gleichzeitig dem Mangel an qualifizierten Fachkräften hierzulande entgegenwirken. Da auf dem europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Freizügigkeit herrscht, ist die Sprachbarriere das größte Hindernis. Das räumen wir jetzt beiseite.

Während Deutschland weiterhin einen stabilen Arbeitsmarkt und die geringste Arbeitslosenquote unter Jugendlichen in der EU vorweisen kann, sind junge Menschen etwa in Spanien, Griechenland oder Italien weitaus stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. So liegt in Spanien und Griechenland die Arbeitslosenquote junger Menschen unter 25 Jahren bei über 50 Prozent, in Italien liegt sie bei rund 35 Prozent.

In einigen Branchen und Regionen Deutschlands fehlen bereits heute qualifizierte Fachkräfte. Um diesem Trend entgegenzuwirken und den Fachkräftebedarf für den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu sichern, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Fachkräfte-Offensive gestartet.

Weitere Informationen über Initiativen und Maßnahmen im Rahmen der Fachkräfte-Offensive finden Sie unter:

www.fachkraefte-offensive.de

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Betriebliche Weiterbildung gelingt gemeinsam besser

Ziel der Fachtagung vom 27. September 2012 von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zum ESF-Förderprogramm „weiter bilden“ ist es, die Nachhaltigkeit der ersten Programmerfolge langfristig zu sichern und den Transfer in die Unternehmen zu fördern.

Gerd Hoofe, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

„Weiterbildung liegt in erster Linie in der Verantwortung der Betriebe und Beschäftigten selbst. Aber: Die öffentliche Hand kann durch geeignete Anreiz- und Unterstützungsstrukturen gute und erfolgversprechende Rahmenbedingungen schaffen und ein Impulsgeber für die Verankerung einer Kultur des lebenslangen Lernens in Deutschland sein. Hier leistet das Förderprogramm „weiter bilden“ einen wertvollen Beitrag.“

Seit 2009 sind 68 neue Vereinbarungen der Sozialpartner zur Weiterbildung abgeschlossen worden. Nach ersten vorsichtigen Schätzungen werden mehr als 100.000 Beschäftigte und über 2.500 Unternehmen unterstützt. Die zur Förderung ausgewählten 194 Projekte weisen die gewünschte Branchenvielfalt auf und binden auch klein- und mittelständischen Unternehmen gut ein. Die eingeplanten Fördermittel wurden vollständig ausgeschöpft. Mit der Richtlinie ist es dem BMAS erstmalig gemeinsam mit BDA und DGB gelungen, deutschlandweit die Anstrengungen der Sozialpartner zur Stärkung der betrieblichen Weiterbildung mit konkreten Maßnahmen flächendeckend zu unterstützen.

Die Sozialpartner greifen mit ihren Projekten die zentralen Herausforderungen für Unternehmen und Belegschaften auf: demografischer Wandel und Fachkräftesicherung, internationale Wettbewerbsfähigkeit, technischer Fortschritt und Strukturwandel.

Die Beschäftigten profitieren vom Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen, der Ermittlung des branchenspezifischen Qualifizierungsbedarfs sowie dem Aufbau von Netzwerkstrukturen.

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Berufseinstiegsbegleitung bleibt erhalten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung für die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 startenden Jugendlichen.

Lehrer hilft Schüler

Berufseinstiegsbegleiter können auch in den kommenden beiden Schuljahren an den bereits etablierten Modellschulen wieder Jugendliche begleiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung für die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 startenden Jugendlichen.

Die Berufseinstiegsbegleitung wurde in den letzten Jahren in rund 1000 ausgewählten Haupt- und Förderschulen oder vergleichbaren Schulen praktiziert. Mehr als 50.000 Schüler waren involviert. Die Bundesregierung hat sie zum 1. April 2012 als Regelmaßnahme dauerhaft ins Arbeitsförderungsrecht übernommen. Voraussetzung ist jetzt aber erstmals, dass ein Dritter die Maßnahme kofinanziert. Da vielen Bundesländern das kurzfristig nicht möglich war, springt für die kommenden beiden Schuljahre der Bund ein und übernimmt die Finanzierung. Darauf haben sich Bund und Bundesländer verständigt.

Berufseinstiegsbegleiter sollen leistungsschwächere Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab der Vorabgangsklasse bis zum ersten halben Jahr der Berufsausbildung oder – wenn der Übergang nicht unmittelbar klappt – bis zu maximal 24 Monate nach Schulabgang – individuell und kontinuierlich beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung begleiten. Die Kofinanzierungszusage bezieht sich auf die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 beginnenden Maßnahmen und gilt für die gesamte Laufzeit der Begleitung der Jugendlichen. So können pro Schuljahrgang bis zu 10.000 Schülerinnen und Schüler davon profitieren. Das Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung in der Initiative Bildungsketten läuft daneben wie vorgesehen weiter.

Ursula von der Leyen:

Mit der Berufseinstiegsbegleitung haben wir eine intensive Unterstützungsmöglichkeit für Jugendliche an Haupt- und Förderschulen verankert, die auf Hilfe und Begleitung angewiesen sind und diese auch gern annehmen. Ich freue mich sehr, dass wir mit Geldern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine nahtlose Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung an den bereits erprobten Schulen sicherstellen können.

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25. Treffen des Ver- und Entsorgerlehrgangs von 1987

In die Jahre gekommen Gemeinsam weiter… Es ist jetzt 25 Jahre her, dass der 4. ATV-Lehrgang für Ver- und Entsorger in Essen-Heidhausen stattfand. Wir 32 Teilnehmer hatten uns so gut verstanden, dass wir beschlossen, uns regelmäßig zu treffen. Oft bleibt es ja nur bei dem Vorsatz. Nicht so bei unserer Klasse. Auch nach dieser langen Zeit treffen wir uns regelmäßig, wie am Wochenende vom 13. bis 15. April 2012. Da die Altersbandbreite unserer Truppe 50 bis 75 Jahre beträgt, ist mittlerweile der größte Teil schon im verdienten Ruhestand, doch der Zusammenhalt ist geblieben. Zu unserem 25. Klassentreffen hatten wir einen besonderen Ort ausgesucht, nämlich Cochem an der Mosel. Das Treffen war wie jedes Jahr gut organisiert. Zwölf Kollegen mit ihren Partnerinnen waren gekommen (Abbildung 1). Sogar das Wetter spielte mit. Freitags war Treffpunkt im Hotel zur Weinhexe mit Begrüßung und Tanz. Am Samstag war bei strahlendem Sonnenschein die Besichtigung einer historischen Senfmühle, in der auch heute noch wie im Mittelalter Senf hergestellt wird. Anschließend war eine Stadtbesichtigung in Cochem mit dem Mosel- Wein-Express angesagt. Eine Schifffahrt brachte uns nach Beilstein, der Perle an der Mosel mit schönen Fachwerkbauten. Am Abend ging es feucht-fröhlich bis spät in die Nacht weiter. Natürlich wurde dabei auch etwas fachgesimpelt, aber Themen über die Arbeit standen an diesen Tagen nicht so im Vordergrund. Am Sonntag hieß es dann schon wieder Abschied nehmen, aber nicht bevor das nächste Treffen in Berching in Bayern festgelegt wurde. Unsere Geschichte dürfte wohl einmalig sein, doch würden wir uns freuen, wenn es die eine oder andere Truppe geben würde, die uns nacheifert.

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012 Klassensprecher Guido Heil Oberdorfstraße 28, 55262 Heidesheim, Deutschland E-Mail: guido_heil@web.de  

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Ein würdiger Champion

Nach intensiven Nachforschungen unserer Redaktion ist nun klar, dass Hannes Felber (Bayern) mit Viktor Schweizer (Baden- Württemberg) gleichgezogen hat und jetzt seit 35 Jahren als Nachbarschaftslehrer tätig ist. Er ist damit auf dem besten Weg, neuer alleiniger Champion zu werden, denn er macht noch lange nicht Schluss! Sein ganzes Berufsleben hat er sich für die Interessen des Betriebspersonals eingesetzt. Über 160 Klärwärter-Grundkurse hat er geleitet und 15 Jahre als Obmann den DWA-Fachausschuss BIZ-2 „Grundkurse“ geführt. Längst mit der Ehrennadel der DWA ausgezeichnet, galt es für den bayerischen Landesverband im Februar 2012, Hannes Felber für sein Wirken zu danken. Der Landesverbandsvorsitzende Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Günthert und der Leiter der Nachbarschaften, Hardy Loy freuen sich sichtlich mit ihrem Champion.

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012

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BIBB-Hauptausschuss fordert Änderungen am geplanten neuen EU-Bildungsprogramm „Erasmus für alle“

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung am 15. März 2012 in Bonn den Entwurf der EU-Kommission für das neue europäische Bildungsprogramm „Erasmus für alle“ beraten. In seiner ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung verabschiedeten Stellungnahme begrüßt der Hauptausschuss den neuen Programmentwurf im Grundsatz, sieht aber seine Erwartungen insgesamt als „nicht erfüllt“ an. Da weite Teile des Vorschlags konkrete Aussagen zu Ausgestaltung und Umsetzung vermissen ließen, fordert der Hauptausschuss Änderungen am Programmentwurf.

So hält es das auch als „Parlament der Berufsbildung“ bezeichnete oberste BIBB-Gremium „für erforderlich, an den Bildungsbereichen als Gliederungsstruktur des Programms festzuhalten“. Dies müsse auch durch eine angemessene Budgetaufteilung zwischen den Bildungsbereichen sichergestellt werden. So seien mindestens 25 % des Budgets für die berufliche Bildung vorzusehen. Der BIBB-Hauptausschuss plädiert darüber hinaus „mit Nachdruck für eine Öffnung des Programms für die internationale Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU im Bereich der beruflichen Bildung“.

Die neue Programmbezeichnung „Erasmus für alle“ hält das BIBB-Gremium für „nicht geeignet“. Diese habe in der Öffentlichkeit zu großen Missverständnissen geführt. Der Hauptausschuss plädiert vielmehr nachhaltig dafür, die etablierten Markennamen COMENIUS, ERASMUS, LEONARDO DA VINCI, GRUNDTVIG und ERASMUS Mundus für die Aktionen in den jeweiligen Bildungsbereichen beizubehalten.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dem Ausschuss gehören zu gleichen Teilen Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes an.

Zum Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 23. November 2011 den Entwurf für das neue Programm „Erasmus für alle“ für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vorgelegt. Der Vorschlag sieht ein Finanzvolumen von 17,3 Mrd. Euro vor. Das neue Programm soll alle bisherigen Programme strukturell zu einem einzigen großen Bildungsrahmenprogramm zusammenfassen.

Die Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses im Wortlaut
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA_Stellungnahme_EU_Bildungsprogramm.pdf

Quelle: BiBB

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Berufsbildungsbericht 2012: BIBB-Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat am 15. März 2012 in Bonn den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegten Entwurf des Berufsbildungsberichts 2012 beraten. In seiner gemeinsamen Stellungnahme betont das auch als „Parlament der Berufsbildung“ bezeichnete oberste BIBB-Gremium:

„Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) begrüßt den Entwurf des Berufsbildungsberichts und dankt dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem BIBB für die umfassende und detaillierte Information. Die Gruppen im Hauptausschuss nehmen wie folgt zu dem Entwurf Stellung:“

Stellungnahmen der Gruppen im Hauptausschuss zum Berufsbildungsbericht 2012
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/Stellungnahmen_der_Gruppen_im_Hauptausschuss_zum_Berufsbildungsbericht_2012.pdf

Hintergrund:
Der Berufsbildungsbericht 2012 wird im April nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett vom Bundesbildungsministerium veröffentlicht. Gegenstand der Beratungen war der vom BMBF herausgegebene politische Teil des Berufsbildungsberichts, zu dem der BIBB-Hauptausschuss nun Stellung bezog. Ergänzt wird dieser Teil durch einen „Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung“, den das BIBB herausgibt und der parallel zum Berufsbildungsbericht erscheinen wird. Die 2009 erstmals umgesetzte Teilung des Berufsbildungsberichts in einen politischen und einen eigenständigen, Indikatoren gestützten Daten-Teil hat sich nach Auffassung aller Beteiligten „sehr gut bewährt“.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts.

 

Quelle: BiBB

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Jeder dritte Betrieb hat Schwierigkeiten bei der Suche nach Fachkräften und Auszubildenden

Bundesweit hat im Jahr 2010 etwa jeder dritte Betrieb entweder keine oder nicht genügend Bewerberinnen oder Bewerber gefunden, um offene Arbeitsstellen zu besetzen. Besonders häufig betroffen sind dabei Betriebe im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe sowie bei unternehmensnahen Dienstleistungen. Hier fehlen vor allem betrieblich qualifizierte Fachkräfte. Auch die Schwierigkeiten, alternativ zur Einstellung externer Fachkräfte Jugendliche für die eigene Ausbildung zu gewinnen, sind inzwischen immens. Hier berichtet ebenfalls jedes dritte Unternehmen (35 %) über eine fehlende Nachfrage nach seinen Ausbildungsangeboten. Vor allem Betriebe mit personenbezogenen und anderen Dienstleistungen klagen über fehlenden Fachkräftenachwuchs.

Dies sind Ergebnisse einer repräsentativen Betriebsbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmarktsituation in Deutschland. Im Rahmen des so genannten „BIBB-Qualifizierungspanels“ wurden im vergangenen Jahr mehr als 2.000 Betriebsinhaber, Personalverantwortliche und Geschäftsführer zur Aus- und Weiterbildung im eigenen Unternehmen befragt.

Welchen hohen Nutzen Betriebe mit der Ausbildung eigener Fachkräfte verbinden, zeigen die Angaben der befragten Betriebe zur Produktivität ihrer Auszubildenden. Schon im ersten Ausbildungsjahr können sie im Durchschnitt zu 50 % ihrer Zeit produktiv eingesetzt werden und somit den betrieblichen Qualifizierungs- und Fachkräftebedarf decken helfen. Ausbildung geht somit über die Rekrutierungsfunktion hinaus und dient den Betrieben als Instrument zur Fachkräftesicherung. Problematisch ist jedoch, dass eine Mehrheit der befragten Betriebe (58 %) davon ausgeht, dass sich die Schwierigkeiten auf dem Ausbildungsstellenmarkt bei der Suche nach geeigneten Jugendlichen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung weiter verschärfen werden. Etwa 12 % der Betriebe beabsichtigen auch deshalb, die Zahl ihrer derzeitigen Ausbildungsplatzangebote zu reduzieren oder die betriebliche Ausbildung einzustellen.

Zum Hintergrund:
Das „BIBB-Qualifizierungspanel“ ist eine jährliche Befragung zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird und mit der repräsentative Daten zum Qualifizierungsgeschehen von Betrieben in Deutschland erhoben werden. Bei der ersten Erhebungswelle im Frühjahr 2011 nahmen mehr als 2.000 Betriebe teil. Die Auswahl erfolgte anhand einer Zufallsstichprobe aus der Grundgesamtheit aller Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Weitere Informationen unter www.qualifizierungspanel.de

Quelle: BiBB

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BMBF und Nachhaltigkeitsrat starten Wettbewerb zur Förderung von Bildungsnetzwerken

Jeweils bis zu 35.000 Euro für bis zu 30 Preisträger / Bewerben können sich u.a. Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kirchen, Kommunen und NGOs

Was können Schülerinnen und Schüler zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Stadt beitragen? Wie können Unternehmen und Universitäten gemeinsam nachhaltige Mobilität fördern? Wie wird eine Gemeinde zum Vorreiter bei der Energiewende, und was können Bürger, Politik und Verwaltung dabei voneinander lernen?

Bildung ist die Basis für eine nachhaltige Entwicklung. Deshalb haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Rat für Nachhaltige Entwicklung zu einem „Wettbewerb zur Förderung von lokalen Bildungs- und Kompetenznetzwerken für Nachhaltigkeit“ aufgerufen. Bis zu 30 Preisträger werden je mit bis zu 35.000 Euro gefördert.

Um teilzunehmen, müssen sich mindestens vier Partner zu einem lokalen Netzwerk zusammenschließen. Neben klassischen Bildungseinrichtungen können sich auch Kommunen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure wie etwa Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Stadtteilgruppen, Kirchen oder Kulturinitiativen beteiligen. Im Fokus des Wettbewerbs stehen nachhaltige und innovative Technologien.

„Es ist von großer Bedeutung, dass wir verstehen, wie wir mit unserer Umwelt und den vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen können“, so der Parlamentarische Staatssekretär im BMBF, Dr. Helge Braun. „Der Wettbewerb fördert die Bildung von Netzwerken, welche für die Entwicklung neuer Ideen und Innovationen besonders wichtig sind.“

Auch Walter Hirche, Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung und Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission, begrüßt den Wettbewerb: „Wir alle müssen lernen abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf künftige Generationen und Menschen in anderen Ländern auswirkt. Mit dem Wettbewerb sollen innovative Ansätze der Bildung für nachhaltige Entwicklung – formeller und informeller Art – unterstützt werden.“

Die Initiative zu diesem Wettbewerb kam aus dem Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung im Deutschen Bundestag, einem Zusammenschluss von Bundestagsabgeordneten, die sich für soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit einsetzen. Die Parlamentarier wollen damit – anlässlich der im Juni 2012 stattfindenden Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro – für die nachhaltige Entwicklung in Deutschland ein Zeichen setzen.

Die Bewerbungsfrist zur Einreichung von Projektskizzen läuft bis zum 31.05.12. Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt durch eine ehrenamtliche Jury unter Vorsitz von Walter Hirche.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auf der Internetseite des BMBF unter http://www.bmbf.de/foerderungen/18428.php sowie http://www.bmbf.de/de/18448.php

Quelle: BMBF

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Migrantinnen sind oft hochqualifiziert – und werden ausgebremst

Ministerin Schavan weist zum Weltfrauentag auf den Beitrag von Migrantinnen in Wirtschaft und Gesellschaft hin. BMBF-Broschüre zur Arbeitsmarktintegration hochqualifizierter Migrantinnen in Berlin vorgestellt.

Hochqualifizierte Frauen aus dem Ausland wollen in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau berufstätig sein. Allzu häufig sieht die Realität jedoch anders aus. Dies belegt eine Studie, die von der HU Berlin, der TU Hamburg-Harburg und der RWTH Aachen im Rahmen eines von Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Forschungsprojekts erstellt wurde.

Die Studie zeigt, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für hochqualifizierte Migrantinnen mit ausländischen Bildungsabschlüssen bisher schwierig ist: Der Umzug nach Deutschland bedeutete für sie häufig einen Einbruch in der Karriere oder sogar eine Beschäftigung weit unterhalb des Qualifikationsniveaus. Dabei ist unter den im Rahmen der Studie untersuchten Frauen aus den ehemaligen Ostblockstaaten der Anteil an promovierten Natur- und Ingenieurwissenschaftlerinnen deutlich höher als im deutschen und sogar im europäischen Durchschnitt.

„Die Integration hochqualifizierter Migrantinnen bietet eine doppelte Chance“, betonte Bundesbildungsministerin Annette Schavan: „Sie bringt hervorragende Fachkräfte in die naturwissenschaftlich-technischen Bereiche unserer Wirtschaft – was wir in Zeiten des Fachkräftemangels dringend nötig haben. Dieses Potential müssen wir nutzen! Und sie wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit der Betroffenen und ihrer Familien aus. Nicht zuletzt geht es auch darum, die Leistungen der Migrantinnen für unsere Gesellschaft und unseren Wohlstand hier in Deutschland zu würdigen.“

Die Ursache dafür, dass Migrantinnen oft unter ihrem Qualifikationsniveau beschäftigt sind, liegt vor allem darin, dass die im Ausland erworbene Qualifikation in Deutschland bislang nicht anerkannt wird. Dies ändert sich ab dem 1. April mit dem neuen Anerkennungsgesetz, das unter der Federführung des BMBF entstand und zum Ziel hat, Migrantinnen und Migranten besser in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren. (http://www.bmbf.de/de/15644.php)

Darüber hinaus berichten hochqualifizierte Migrantinnen in der Studie auch, dass sie mit ihrer Vorstellung, eine Familie und eine zufriedenstellende Berufstätigkeit gehöre für sie gleichermaßen zu einem erfüllten Leben, in der deutschen Arbeitswelt auf Vorbehalte und Hindernisse gestoßen seien. So würden beispielsweise ein Vollzeitjob und eine zusätzliche Bereitschaft für Überstunden gewissermaßen als Voraussetzung für eine Berufstätigkeit in der Technologiebranche angesehen.

Weitere Ergebnisse des Forschungsprojekts werden in der neuen Broschüre „Arbeitsmarktintegration hochqualifizierter Migrantinnen – Berufsverläufe in Naturwissenschaften und Technik“ vorgestellt. Sie macht die Potenziale von hochqualifizierten Migrantinnen deutlich und zeigt auf, was getan werden muss, damit mehr Frauen mit Migrationshintergrund einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben schaffen und ihre Karriereperspektiven verwirklichen.

Die Broschüre steht ab sofort als Download unter www.bmbf.de/publikationen zur Verfügung. Kostenlose Exemplare können per E-mail an books@bmbf.bund.de, telefonisch unter 01805-262 302 oder per Telefax an 01805-262 303 angefordert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bmbf.de/pub/arbeitsmarktintegration_hochqualifizierter_migrantinnen.pdf

Quelle: BMBF

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Bundesregierung plant Grundgesetzänderung

Universitäten und Fachhochschulen können dann vom Bund auch dauerhaft gefördert werden / Schavan: „Deutliche Stärkung der Hochschulen.“

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat gestern Abend beschlossen, die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich zu erweitern. Eine entsprechende Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes soll noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Künftig sollen Bund und Länder gemeinsam nicht nur „Vorhaben“, sondern – dauerhaft – auch „Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“ fördern können. Bislang können vom Bund Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung nur außerhalb von Hochschulen gefördert werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Bund wesentlich stärker als bisher sowohl Verbindungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als auch zwischen Hochschulen unterstützen kann. Künftig kann er nicht nur – zeitlich und thematisch begrenzte – Projekte wie zum Beispiel die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt fördern, sondern auch dauerhaft Institutionen. „So viel Kooperation war noch nie“, sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. Bund und Länder hätten damit nach einer solchen Grundgesetzänderung mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich als vor der Föderalismusreform 2006.

„Die Grundgesetzänderung bedeutet eine deutliche Stärkung der Hochschulen, die das Herzstück unseres Wissenschaftssystems sind“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. „Damit kommt sie den Studentinnen und Studenten zugute.“ 2017 laufe die Exzellenzinitiative aus, mit der der Bund im Rahmen der bisherigen Möglichkeiten – über Projektmittel – einzelne Vorhaben an Hochschulen fördert. Deshalb stelle sich die Frage nach einer langfristigen, nachhaltigen Finanzierung, so Schavan. „Wir wollen eine stärkere Internationalisierung unseres Wissenschaftssystems und brauchen eine dauerhafte, an den Hochschulen angesiedelte Spitzenforschung, die weltweit wahrnehmbar ist.“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird nun einen Referentenentwurf erarbeiten, der anschließend zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Danach werden die Länder und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden. Die Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag sind für den Herbst geplant. In Kraft treten würde die Grundgesetzänderung nach diesem Zeitplan zum 1. März 2013.

Quelle: BMBF

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Weiterbildung per Fernlernen immer beliebter – Begleitung der Lernprozesse durch Bildungsberatung erforderlich

Neue BIBB-Veröffentlichung mit Beiträgen aus der Bildungsforschung

Während die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland – insgesamt betrachtet – seit Jahren stagniert, belegen gleichzeitig immer mehr Menschen einen Fernlehrgang. Auch die Zahl der Fernstudierenden und die Ausdifferenzierung der Bildungsangebote nimmt zu. Wie aber finden Interessierte das passende Angebot? Wie vereinbart man Fernlernen mit Beruf und Familie – und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bildungsberatung? Diesen und anderen Fragen, die bei Auswahl und Teilnahme an Fernlehrgängen und Fernstudienangeboten auftreten, geht der Sammelband „Bildungsberatung im Fernlernen. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) nach.

Innerhalb der letzten Jahre ist die geschätzte Zahl der Fernlernenden und Fernstudierenden von ca. 265.000 in 2003 auf knapp 400.000 in 2010 gestiegen. Die Mehrzahl der Teilnehmer/-innen bilden dabei Erwerbstätige, die sich berufsbegleitend und weitgehend orts- und zeitunabhängig fortbilden und (anerkannte) Abschlüsse erwerben. Auffallend ist ein hoher Anteil an Fernstudierenden ohne formale Hochschulzulassung – damit leisten diese Bildungsangebote einen wichtigen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen und zur Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.

Neben einem Überblick zur historischen Entwicklung und zu didaktischen Besonderheiten dieser Bildungsmethode umfassen die Buchbeiträge ein breites thematisches Spektrum – von empirisch fundierten Erkenntnissen zur Perspektive der Nachfragenden bis zu Einblicken in die Praxis und zur Erörterung von konzeptionellen, didaktischen und organisatorischen Aspekten aus hochschulischer Sicht.

Beispielhaft seien hier zwei Themen herausgegriffen, die jeweils anhand eines Praxisbeispiels untersucht wurden:

Vorteile und Grenzen von netzgestützter Bildungsberatung:
Forschungsergebnisse des BIBB, die auf einer Befragung von 8.611 Interessierten und Teilnehmenden Ende 2009 beruhen, ermöglichen differenzierte Aussagen zu individuellen Beratungsanliegen und zur Nutzung von Informationsquellen im Vorfeld der Kursbelegung. So zeigt sich beispielsweise zum Thema Internetnutzung, dass internetbasierte Formen der neutralen, d.h. trägerunabhängigen Bildungsberatung bisher kaum etabliert sind – andererseits sind netzgestützte Technologien aus dem Bildungssegment Fernlernen nicht mehr wegzudenken. Dies betrifft sowohl die didaktische Aufbereitung der Lehr- oder Studieninhalte als auch ihre Nutzung für Recherche- oder Beratungszwecke. So ergab die Onlinebefragung, dass mehr als 70% der Befragten eine Suchmaschine im Vorfeld der Belegung eines berufsbildenden Fernlehrgangs oder eines Fernstudiums nutzten. Zugleich waren neutrale Angebote der Bildungsberatung kaum bekannt (ca. 28%) und wurden nur selten genutzt (von ca. 6% der Befragten).
Lernprozessbegleitende Unterstützung:
Zur Vermeidung von Lernabbrüchen bei Fernlehrgängen und Fernstudienangeboten, die mitunter mehrjährige Laufzeiten haben, müssen die Teilnehmer/-innen den schwierigen Spagat zwischen Erwerbstätigkeit, Familienleben, Freizeit und Lernen meistern. Für die Bildungsberatung gilt es, Motivationstiefs entgegenzuwirken und lernprozessbegleitende Unterstützung anzubieten. Wie dies gehen kann, zeigen ein Abriss über die Entwicklung des Tele-Tutoring sowie ein Beitrag zur Praxis eines Fernlehrinstitutes – mit Anregungen zu einer vertiefenden Auseinandersetzung.

Weitere Beiträge beschäftigen sich unter anderem mit der Nutzung von Weiterbildungsdatenbanken und Aspekten der Transparenz von Weiterbildung.

Weiterführende Informationen und Materialien – auch zum BIBB-Forschungsprojekt „Personenbezogene (Weiter-)Bildungsberatung im Fernlernen“ – finden Sie unter www.bibb.de/bildungsberatungfernlernen

Ansprechpartnerin:
Angela Fogolin

Die Veröffentlichung „Bildungsberatung im Fernlernen. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis“ ist in der BIBB-Schriftenreihe „Berichte zur beruflichen Bildung“ (ISBN 978-3-7639-1150-9 erschienen.
Bestellmöglichkeit zum Preis von 27,90 Euro über www.bibb.de/veroeffentlichungen und – mit weiteren Informationen zu den einzelnen Beiträgen – beim W. Bertelsmann Verlag (wbv) über www.wbv.de

Informationen zu Weiterbildungsbeteiligung und Fernunterrichtsstatistik finden Sie im BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011 (S. 285 ff.) unter www.bibb.de/datenreport und im Trendbericht zum Adult Education Survey (AES) 2010 „Weiterbildungsverhalten in Deutschland“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter www.bmbf.de/pub/trendbericht_weiterbildungsverhalten_in_deutschland.pdf

Quelle: BIBB

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Mit beruflicher Kompetenz im Studium punkten: Initiative ANKOM fördert Übergänge zwischen Beruf und Hochschule

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Projektträgerschaft für die neue Phase der Initiative ANKOM „Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung“ übernommen. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Initiative hat das Ziel, den Zugang von beruflich Qualifizierten an die Hochschulen zu fördern. In 20 Projekten wird ermittelt und erprobt, wie die Rahmenbedingungen für die Studienaufnahme von Berufstätigen verbessert werden können. Dazu werden Studienorganisation, Lehrmethoden, Beratung, Coaching sowie Fortbildungen untersucht. Die Projekte laufen bis Ende 2014. Schwerpunktthemen des BIBB im Rahmen von ANKOM sind insbesondere die verbesserte Information und Beratung von interessierten Berufstätigen, die Ermittlung von Möglichkeiten der Verzahnung von beruflichen und hochschulischen Bildungsmaßnahmen sowie die auf die Berufspraxis zugeschnittene Gestaltung dualer Studienangebote.

„Mit der Initiative ANKOM werden stabile Brücken zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung gebaut“, erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. „Wir wollen, dass mehr beruflich Qualifizierte, die studieren wollen, auch studieren können.“ Noch nie waren die Voraussetzungen so gut, beruflich Gelerntes durch Anrechnungsverfahren im Studium geltend zu machen. „Wer gut ausgebildet ist, hat beste Chancen, erfolgreich ein Studium zu absolvieren“, betont Esser. So seien mittlerweile wichtige Schnittmengen zwischen beruflichen Qualifikationen und hochschulischen Anforderungen ermittelt, die auf ein Studium angerechnet werden können.

Positiv ist, dass sich der Anteil von beruflich Qualifizierten an den Studienanfängern nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von knapp 0,5 % im Jahr 2001 auf rund 1,9 % in 2010 fast vervierfacht hat. Mit einem Anteil von nur knapp 1 % aller Studierenden werden die Chancen allerdings immer noch zu wenig genutzt. „Um mehr beruflich Qualifizierte für ein Studium zu gewinnen, müssen die spezifischen Bedürfnisse bereits Berufstätiger im Studium und in der Hochschule berücksichtigt werden“, so Esser. Deshalb sei es wichtig, dass auch die Hochschulen sich hierfür öffnen und Angebote entwickeln, die ein berufsbegleitendes oder berufsintegriertes Studium ermöglichen. Der BIBB-Präsident verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Notwendigkeit, mehr Angebote zum Erlernen von Studiertechniken zu schaffen. „Die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung ist eine wichtige Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung einer Berufsausbildung und damit zur Fachkräftesicherung“, ist Esser überzeugt.

2005 hatte das BMBF die Initiative ANKOM („Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“) gestartet, um die Übergänge zwischen Beruf und Hochschule zu fördern. In der ersten Förderphase ging es vor allem darum, Modelle zu entwickeln, mit denen berufliche Qualifikationen für das Studium – pauschal oder individuell – anerkannt werden. Diese Anrechnungsverfahren sind mittlerweile an einigen Hochschulen eingeführt. Auf dieser Grundlage sollen in der aktuellen Förderphase die Rahmenbedingungen sowie unterstützende Maßnahmen für ein erfolgreiches Studium unter Berücksichtigung der besonderen Lebensumstände bereits Berufstätiger entwickelt werden.

Wissenschaftlich begleitet wird die Initiative vom Institut für Hochschulforschung des Hochschul-Informationssystems (HIS-HF), unter dessen Leitung auch die Auftaktveranstaltung zur neuen Förderphase am 29. Februar in Berlin stattfindet.

Weitere Informationen zu ANKOM finden Sie unter www.bibb.de/ankom und http://ankom.his.de/

Quelle: BIBB

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Berufsausbildung

Erstes Jahr des erneuerten Ausbildungspaktes: Die Ausbildungschancen für junge Menschen haben sich im Jahr 2011 weiter verbessert.

Teilnehmer/-innen der Pressekonferenz zum Ausbildungspakt am 1. Februar 2012 Teilnehmer/-innen der Pressekonferenz zum Ausbildungspakt am 1. Februar 2012: Raimund Becker (Vorstandsmitglied der BA), Martin Wansleben (Hauptgeschäftsführer DIHK), Gerd Hoofe (Staatsekretär im BMAS), Dr. Angelika Hüfner (Stellvertretende Generalsekretärin der Kultusministerkonferenz). Foto: R. Deischl

So kann nach mehr als einem Jahr Paktverlängerung mit zwei neuen Partnern – der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz – erneut eine positive Bilanz der gemeinsamen Paktaktivitäten gezogen werden. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum Stand 30. September 2011 ist gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent auf 570.000 gestiegen (betrieblich: +4,0 Prozent; außerbetrieblich: -25,7 Prozent) – bei gleichzeitigem Bewerberrückgang um 2,5 Prozent. Allerdings hatten Betriebe in manchen Branchen und Regionen zunehmend Schwierigkeiten, passende Bewerber zu finden, und insbesondere schwächeren Jugendlichen fiel der Einstieg in eine Ausbildung nach wie vor schwer. Im Vordergrund der Bemühungen der Paktpartner steht deshalb die Ausschöpfung des gesamten Ausbildungspotenzials.

Mit großem Engagement erfüllen die ausbildenden Unternehmen, Schulen, Paktpartner und die Bundesagentur für Arbeit die Paktzusagen:

o Ausbildungsreife sicherstellen und Berufsorientierung verbessern:

Durch das Arbeitsförderungsrecht und die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ sind an 2.000 Schulen insgesamt 1.900 Berufseinstiegsbegleiter/innen für rund 38.000 Schüler/innen eingesetzt. Das Gesetz ermöglicht ab April die Förderung von Berufseinstiegsbegleitung an weiteren Schulen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Bildungsketten gemeinsam mit den Ländern systematische Potenzialanalysen an über 1.000 Schulen unterstützt. Zudem hat sie weitere 120.000 Schüler/innen ab der 8. Klasse in Berufsorientierungsmaßnahmen gefördert. Darüber hinaus hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011 rund 61 Millionen Euro für Maßnahmen der (erweiterten) vertieften Berufsorientierung eingesetzt.
Die Umsetzung der gemeinsamen Förderstrategie der Länder für leistungsschwächere Schüler/innen setzt Schwerpunkte verstärkt auf die praxisnahe Gestaltung des Unterrichts (z. B. durch die Ausweitung der Berufsorientierung an den Schulen). Zudem werden inzwischen in allen Ländern Verfahren der systematischen Kompetenzprofilerstellung (z. B. Kompetenzpass, Kompetenzportfolio oder Profilpass) als Grundlage für individuelle Förderung eingesetzt.

o Alle Potenziale erschließen:

Jedem Jugendlichen, der zu den Nachvermittlungen von Kammern und Agenturen für Arbeit erschien, wurde mindestens ein Angebot auf Ausbildung oder betriebliche Einstiegsqualifizierung unterbreitet.

Bundesregierung und Wirtschaft starteten die gemeinsame Informationsoffensive „Berufliche Bildungpraktisch unschlagbar“ zur Verdeutlichung der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung führte Ausbildungskonferenzen zur Verbesserung der Eingliederung junger Migrant/innen in Ausbildung durch, u. a. mit dem Schwerpunkt interkultureller Elternkooperation. Auch das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT setzte einen Themenschwerpunkt „Migration.Qualifikation.Integration“.
Mit dem Beschluss zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vom 20. Oktober 2011 öffnet die Kultusministerkonferenz verstärkt auch für Jugendliche mit Behinderungen den Weg in Ausbildung, z. B. durch den Ausbau praxisorientierter Angebote.

o Neue Ausbildungsplätze und neue Ausbildungsbetriebe gewinnen:

71.300 neue Ausbildungsplätze und 43.600 neue Ausbildungsbetriebe wurden von Kammern und Verbänden eingeworben.
Für die Einstiegsqualifizierungen (EQ) stellten Betriebe 25.600 Plätze zur Verfügung, darunter erstmals 4.600 Plätze EQ-Plus speziell für förderungsbedürftige Jugendliche.
Die Ausbildungsquote der Bundesverwaltung lag 2011 mit 7,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über der im Pakt gegebenen Zusage von mindestens 7 Prozent.

Die verbesserten Ausbildungschancen der Jugendlichen spiegeln sich auch in der Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge wider: 2011 sind 2,2 Prozent mehr neue Verträge geschlossen worden als 2003, dem letzten Jahr vor dem Ausbildungspakt, obwohl die Zahl der Schulabgänger deutlich (-6,4 Prozent) abgenommen hat (alte Bundesländer: +8,0 Prozent; neue Bundesländer: -52,6 Prozent). Die Zahl der nicht studienberechtigten Schulabgänger nahm sogar um 21,3 Prozent ab.

Nach der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der zum 30. September 2011 unversorgten Bewerber/innen erneut verringert. Als unversorgt waren – bei 29.700 unbesetzten Ausbildungsplätzen – noch 11.400 Bewerber/innen erfasst, das sind 500 weniger als im Vorjahr. Bis zum Ende der Nachvermittlung konnte diese Zahl auf 5.700 unversorgte Bewerber/innen reduziert werden (Januar 2011: 5.800). Diesen Jugendlichen stehen noch ausreichend Angebote zur Verfügung, darunter 8.500 unbesetzte EQ-Plätze. Die Jugendlichen sind aufgerufen, diese Angebote noch kurzfristig zu nutzen. Die Einstiegsqualifizierung hat sich für unversorgte Ausbildungsbewerber/innen als erfolgreiche Brücke in die betriebliche Berufsausbildung erwiesen.

Die Partner des Ausbildungspaktes

Die Partner im Ausbildungspakt wollen auch die Ausbildungschancen von Bewerbern/innen verbessern, die Ende September einen anderen Weg eingeschlagen haben (z. B. weiterer Schulbesuch) und dennoch ihren Wunsch nach Vermittlung in Ausbildung aufrechthalten. Auch ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 9,9 Prozent verringert. Ebenso wurden die Bemühungen weiter verstärkt, Jugendliche, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in Aussicht hatten, in der Nachvermittlung gezielt anzusprechen. Insgesamt hat sich die Zahl der Bewerber/innen, die Ende September 2011 für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme vorgemerkt waren, um 25,5 Prozent auf 14.000 verringert. Damit leisten die Paktpartner einen Beitrag dazu, dass Jugendliche schneller eine Ausbildung beginnen.

 

Quelle: BMAS

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Jeder 7. Deutsche engagiert sich ehrenamtlich im Bildungsbereich

Bundesweiter Wettbewerb „Ideen für die Bildungsrepublik“ geht in die zweite Runde / 88 Prozent halten außerschulische Angebote für wichtig

Gute Bildung ist unverzichtbar – für unsere Gesellschaft und für jede und jeden Einzelnen. Zugleich ist die Vermittlung von Bildung ein wichtiges Betätigungsfeld für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement. Jeder siebte Deutsche engagiert sich im Bereich Bildung. Von den übrigen ist jeder zweite bereit, ehrenamtlich für Bildungsprojekte tätig zu sein. 88 Prozent halten außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche für wichtig, 77 Prozent wünschen sich hier ein größeres Angebot. Dies ergab eine repräsentative Meinungsumfrage, die zum Auftakt der zweiten Runde des Wettbewerbs „Ideen für die Bildungsrepublik“ durchgeführt wurde.

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich im deutschen Bildungsbereich enorm viel bewegt. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in kleinen und großen Projekten und Initiativen dafür, Kindern und Jugendlichen zusätzliche Chancen zu eröffnen“, kommentierte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Der Wettbewerb „Ideen für die Bildungsrepublik“ hat das Ziel, diese Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement in der Bildung weiter zu stärken und vorbildliche Projekte besser bekannt zu machen. Ausgelobt wird der Wettbewerb, der am 8. Februar in die 2. Runde geht, von der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Vodafone Stiftung Deutschland ist Kooperationspartner.

„Mit dem Wettbewerb suchen wir die Vorreiter einer lebendigen Bildungskultur. Ihre Arbeit wollen wir würdigen“, erläutert Schavan, die gleichzeitig Schirmherrin des Wettbewerbs ist. Prof. Dr. mult. Wassilios E. Fthenakis, Entwicklungspsychologe und Juryvorsitzender des Wettbewerbs, betont die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements und die Ausweitung des außerschulischen Bildungsangebots: „Schule ist längst nicht mehr alleiniger Bildungsort. Ein umfassendes Angebot vor Ort, das allen Kindern von Anfang an ein Höchstmaß an Bildungsqualität bietet, ist einer der wichtigsten Impulse für Bildungsgerechtigkeit.“

Unter http://www.bildungsideen.de können sich bis zum 2. April 2012 Projekte und Initiativen bewerben, die sich nachhaltig für mehr Bildungsgerechtigkeit engagieren. Nach Ende der Bewerbungsfrist wählt eine Expertenjury die 52 besten „Bildungsideen“ aus. Von September an wird Woche für Woche ein Preisträger ausgezeichnet.

Quelle: BMBF

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Präsident Esser: „Demografische Entwicklung wird Beschäftigungschancen Ungelernter nicht verbessern“

BIBB-Analyse zur Situation ungelernter Erwerbstätiger

Ungelernte Erwerbstätige sind im Vergleich zu ausgebildeten Fachkräften deutlich häufiger in geringfügigen und damit zumeist auch in prekären Beschäftigungsverhältnissen anzutreffen. Ihre Erwerbstätigkeit konzentriert sich zudem auf nur wenige Berufsfelder. Dies sind Ergebnisse einer Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Situation ungelernter beziehungsweise geringqualifizierter Erwerbstätiger, die in der neuen Ausgabe von BIBB REPORT, Heft 17/12, veröffentlicht sind. Die Auswertungen lassen erkennen, dass die Erwerbssituation der Ungelernten durch den anhaltenden Abbau von Arbeitsplätzen, auf denen sie überhaupt Beschäftigung finden, zusätzlich verschärft wird. So liegt das Risiko einer Arbeitslosigkeit bei ihnen etwa dreimal so hoch wie bei Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Daran wird sich nach Auffassung von BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser auch durch die demografische Entwicklung grundsätzlich nichts ändern. „Gefragt sind qualifizierte Fachkräfte, die die Anforderungen am Arbeitsplatz erfüllen können. Das Risiko, dass Ungelernte auch in Zukunft keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, bleibt groß.“

Nach den Daten des Mikrozensus aus dem Jahr 2007 gelten rund 5,3 Millionen Menschen als „formal nicht qualifiziert“ – jeweils zur Hälfte Männer (50,8 %) und Frauen (49,2 %). Drei von vier Ungelernten haben einen Haupt- oder Realschulabschluss, rund 12 % eine Studienberechtigung und etwa jeder Sechste verfügt über keinen Schulabschluss. Unter den Ungelernten befinden sich 2,2 Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren, von denen 1,2 Millionen erwerbstätig waren.

Im Vergleich zu jungen Menschen mit Berufsabschluss kommen ungelernte junge Erwerbstätige in nur wenigen Wirtschaftszweigen unter: im Gastgewerbe (11,5 %), im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (11,2 %), im Einzelhandel (10,8 %), in der „Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen“ (9,8 %) oder im Baugewerbe (5,5 %). Auffallend ist dabei die hohe Quote der geringfügig Beschäftigten (17,7 %), während dieser Wert bei „Gelernten“ bei 5,4 % liegt.

Um den künftigen Fachkräftebedarf zu sichern, muss nach den Worten von BIBB-Präsident Esser der Anteil der Ungelernten an der Erwerbsbevölkerung nachhaltig gesenkt werden. „Etwa jeder siebte Erwerbstätige hat keinen beruflichen Abschluss. Hier liegen große Potenziale brach, die es zu fördern gilt. Die Qualifizierung dieser Zielgruppe ist die große Herausforderung für die Aus- und Weiterbildung.“ Es gelte, die vorhandenen beziehungsweise informell erworbenen Kompetenzen von Ungelernten besser zu erfassen und systematische Qualifizierungen darauf aufzubauen.

„Angesichts der Vielfalt und Unterschiedlichkeit dieser Zielgruppe sind flexible Qualifizierungsangebote erforderlich, die einen niedrigschwelligen Einstieg erlauben und bis zu einem anerkannten Berufsabschluss führen können“, so Esser weiter. Hier sollten sich Bildungsanbieter und Betriebe in Zukunft verstärkt engagieren. Notwendig seien Qualifizierungskonzepte „von unten nach oben“. So könnten bislang ungelernte Erwerbstätige durch geeignete – möglichst betriebsnahe – Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu Fachkräften aufsteigen und für Entlastung auf der Fachkräfteebene sorgen.

Hinweis:
Als „Ungelernte“ werden „nicht formal qualifizierte, (erwerbsfähige) Personen“ bezeichnet, die keine duale oder schulische Berufsausbildung beziehungsweise kein Fachhochschul- oder Hochschulstudium abgeschlossen haben. Auch Personen mit einer „Anlernausbildung“, beruflicher Grundbildung oder mit einem Praktikum gelten als „nicht formal qualifiziert“.

Die Ergebnisse der neuen BIBB-Studie sind veröffentlicht in BIBB REPORT, Heft 17/12: „Erwerbstätigkeit ohne Berufsabschluss – Welche Wege stehen offen?“. Die Ausgabe kann unter www.bibb.de/bibbreport kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle: BIBB

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2011: Azubi-Gehälter legen deutlich zu

708 € brutto im Monat verdienten die Auszubildenden 2011 durchschnittlich in Westdeutschland. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen erhöhten sich um 2,9 % und damit stärker als im Jahr 2010 mit 1,3 % (siehe Schaubild 1). In Ostdeutschland stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2011 sogar um 4,9 % auf durchschnittlich 642 € im Monat – und somit ebenfalls deutlich mehr als im Jahr zuvor (2,9 %). Der Abstand zum westlichen Tarifniveau hat sich weiter verringert: Im Osten werden jetzt 91 % der westlichen Vergütungshöhe erreicht (2010: 89 %). Für das gesamte Bundesgebiet lag der tarifliche Vergütungsdurchschnitt 2011 bei 700 € pro Monat und damit um 3,2 % über dem Vorjahreswert von 678 €. Zu diesen Ergebnissen kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2011.

Zwischen den Ausbildungsberufen gibt es jedoch erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe (siehe Schaubild 2). So waren 2011 in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/Maurerin) hohe Ausbildungsvergütungen vor allem in Westdeutschland tariflich vereinbart: Sie lagen dort mit durchschnittlich 943 € pro Monat noch deutlich höher als in Ostdeutschland mit 750 €. Ebenfalls hoch waren die Vergütungen beispielsweise in den Berufen Mechatroniker/Mechatronikerin (West: 868 €, Ost: 847 €) und Industriemechaniker/Industriemechanikerin (West: 865 €, Ost: 826 €); die Ost-West-Abweichungen fielen hier wesentlich geringer aus. Einheitlich hohe Vergütungen in West- und Ostdeutschland waren zum Beispiel in den Berufen Medientechnologe/Medientechnologin Druck mit jeweils 885 € sowie Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen mit jeweils 853 € zu verzeichnen.

Eher niedrige Ausbildungsvergütungen wurden dagegen zum Beispiel in den Berufen Tischler/Tischlerin (West: 543 €, Ost: 433 €), Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (West und Ost: 528 €), Bäcker/Bäckerin (West: 500 €, Ost: 463 €), Florist/Floristin (West: 460 €, Ost: 312 €) und Friseur/Friseurin (West: 456 €, Ost: 269 €) gezahlt.

Bei den ermittelten berufsspezifischen Durchschnittswerten ist jedoch zu beachten, dass häufig auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region erheblich voneinander abweichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Ausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel erheblich niedrigere Vergütungen, die hier nicht mit einbezogen sind.

Insgesamt verteilen sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den untersuchten Berufen im Jahr 2011 wie folgt: In Westdeutschland bewegten sich die Vergütungen für 59 % der Auszubildenden zwischen 500 und 799 €. Weniger als 500 € erhielten 3 % der Auszubildenden, 800 € und mehr gingen an 38 % der Auszubildenden. In Ostdeutschland waren für 51 % der Auszubildenden Vergütungen von 500 bis 799 € zu verzeichnen. Unter 500 € lagen die Vergütungen für 27 % der Auszubildenden, 22 % erhielten eine Vergütung von 800 € und mehr.

Auch zwischen den Ausbildungsbereichen bestanden 2011 in West- und Ostdeutschland deutliche Unterschiede (siehe Schaubild 3). Überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütungen wurden in Industrie und Handel (West: 781 €, Ost: 701 €) und im Öffentlichen Dienst (West und Ost: 760 €) erreicht. Unter dem Gesamtdurchschnitt lagen dagegen die Vergütungen im Handwerk, bei den Freien Berufen und in der Landwirtschaft. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass insbesondere in den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen zwischen den einzelnen Berufen stark differieren.

Das BIBB errechnet auch die Vergütungsdurchschnitte für die weiblichen und männlichen Auszubildenden: Danach kamen 2011 in Westdeutschland die männlichen Auszubildenden auf durchschnittlich 721 €, die weiblichen auf 688 €. In Ostdeutschland betrug der tarifliche Durchschnittswert für männliche Auszubildende 658 € und für weibliche 614 €. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich dadurch, dass junge Frauen häufiger in Berufen mit einer eher niedrigeren Ausbildungsvergütung anzutreffen sind als junge Männer.

Bei allen Beträgen handelt es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten Ausbildungszeit. Für die einzelnen Ausbildungsjahre ergeben sich für 2011 folgende Werte:

In Westdeutschland betrugen die Vergütungen im 1. Ausbildungsjahr durchschnittlich 633 €, im zweiten 703 € und im dritten 785 € pro Monat.
In Ostdeutschland beliefen sich die Ausbildungsvergütungen im 1. Ausbildungsjahr auf durchschnittlich 571 €, im zweiten auf 642 € und im dritten auf 706 € pro Monat.

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/ausbildungsverguetung

Quelle: BIBB

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Im Alter selbstbestimmt leben

AAL-Kongress in Berlin diskutiert technische Lösungen für Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft / Rachel: „Schwerpunkt der Forschungsförderung“

Über 800 Expertinnen und Experten aus Forschung, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft diskutieren auf dem „Ambient Assisted Living“ (AAL)-Kongress heute und morgen in Berlin über technische Lösungen für eine älter werdende Gesellschaft. Unter AAL versteht man Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technologien und soziales Umfeld miteinander verbinden, um die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensabschnitten zu erhöhen.

„Menschen wollen auch im Alter selbstbestimmt leben. Technik kann den Wunsch vieler älterer Menschen nach einem möglichst langen selbstständigen Leben unterstützen – egal ob im Beruf, zu Hause, oder unterwegs. Darum setzen wir hier einen Schwerpunkt in der Forschungsförderung“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Thomas Rachel, bei der Eröffnung des Kongresses, der vom BMBF und vom VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.) veranstaltet wird. Der AAL-Kongress findet in diesem Jahr zum 5. Mal statt.

„Wir wollen die Herausforderungen der alternden Gesellschaft meistern“, sagte der VDE-Vorstandsvorsitzende Hans Heinz Zimmer. „Dazu gehört, Menschen bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und den Alltag komfortabler, sicherer und energieeffizienter zu machen. Es geht um das Zusammenwachsen von Querschnittstechnologien. Wir wollen aber auch wirtschaftliche Potenziale nutzen“, so Zimmer.

In diesem Jahr starten über 20 neue vom BMBF geförderte Forschungsprojekte für altersgerechte Assistenzsysteme. Ein Schwerpunkt lautet: „Mobil bis ins hohe Alter“. Das Projekt ACCESS zum Beispiel entwickelt ein elektronisches Leitsystem zur barrierefreien Routenplanung und Navigation durch Städte und Gebäude für gehbehinderte Senioren. Andere Projekte werden technische Assistenzsysteme für die ambulante Pflege in strukturschwachen Regionen entwickeln.

Der demographische Wandel ist ein Schwerpunkt der Forschungsförderung des BMBF. Die im November 2011 vom Bundeskabinett verabschiedete „Forschungsagenda für den demographischen Wandel: Das Alter hat Zukunft“ benennt dazu sechs Handlungsfelder:

1. Grundsatzfragen einer Gesellschaft des längeren Lebens
2. Kompetenzen und Erfahrungen älterer Menschen für Wirtschaft und Gesellschaft nutzen
3. Älter werden bei guter Gesundheit
4. Gesellschaftliche Teilhabe: Mobil in Verbindung bleiben
5. Sicher und unabhängig Wohnen
6. Mit guter Pflege zu mehr Lebensqualität.

Zur erfolgreichen Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen gehört auch, ältere Menschen direkt einzubinden. Dem engen Dialog von Forschern und Nutzern wird insbesondere der morgige Senioren-Technik-Tag des AAL-Kongresses dienen. Die Teilnehmer werden Exponate aus verschiedenen Forschungsprojekten ausprobieren und bewerten. „Uns ist wichtig, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen“, sagte Rachel. „Wir wollen die wertvollen Fähigkeiten älterer Menschen erhalten, nutzen und ausbauen. Wenn dies gelingt, profitieren hiervon alle Generationen. Das stärkt insgesamt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Informationen zum Kongress finden Sie unter: http://www.aal-kongress.de/

Informationen zur Forschungsagenda finden Sie unter: http://www.bmbf.de/pub/alter_hat_zukunft.pdf

Quelle: BMBF

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Sauberes Wasser für China

Bundesforschungsministerin Schavan startet bei China-Besuch gemeinsames Forschungsprogramm / Schavan: „Nachhaltiger Umgang mit Wasser und Energie auch für schnell wachsende Regionen“

Vom 10. bis 11. Januar besucht Bundesforschungsministerin Annette Schavan China, auf persönliche Einladung des chinesischen Forschungsministers Wan Gang. Ihre Reise nach Schanghai, Wuxi und Guilin steht ganz im Zeichen des Themas „Sauberes Wasser“. An der Tongji Universität in Schanghai haben beide Minister dazu heute ein chinesisch-deutsches Forschungs- und Innovationsprogramm gestartet. Denn Wasser ist eine Ressource, die weltweit sowohl in Qualität als auch in Quantität bedroht ist. Der Schutz des Wassers ist deshalb eine Aufgabe, die keine Ländergrenzen kennen darf. Wissenschaft, Politik und Wirtschaft aus Deutschland und China können dazu gemeinsam beitragen.

„Unser Ziel ist es, die Entwicklung neuer Ideen zu fördern und die maßgeblichen Akteure zusammenzubringen. China ist unser wichtigster Partner in Asien. Wir möchten der Weltöffentlichkeit gemeinsam zeigen, dass nachhaltiger Umgang mit Wasser und Energie auch in schnell wachsenden Regionen möglich ist. Das ist fundamental. Denn ohne Wasser gibt es kein Leben“, erklärte Schavan. „Gerade im Wissenschaftsjahr der Nachhaltigkeit, das am 8. Februar 2012 in Berlin unter dem Motto „Zukunftsprojekt Erde“ eröffnet wird, freue ich mich über diese chinesisch-deutsche Zusammenarbeit.“

Minister Wan betonte: „Wasserressourcen sind für China eine zentrale Herausforderung, die möglicherweise sogar noch wichtiger sein kann als das Thema Energie.“ Beispielhaft soll im Rahmen der Weltgartenbauausstellung 2014 in Qingdao gezeigt werden, wie mit einem semizentralen Ver- und Entsorgungszentrum durch Wiederverwertung bis zu 30 Prozent Trinkwasser eingespart, sekundäre Wertstoffe im Gartenbau verwendet und ein energieautarker Betrieb realisiert werden können. Hierzu unterzeichneten die Präsidenten der Tongji Universität in Schanghai und der Technischen Universität Darmstadt zusammen mit dem Bürgermeister der Stadt Qingdao eine Vereinbarung im Beisein der Minister. Weitere gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die an der Lösung konkreter Probleme orientiert sind, werden vorbereitet.

Forschung, Entwicklung und Implementierung innovativer Wassertechnologien erfordern auch künftig gut ausgebildete Fachkräfte. Deshalb haben die Tongji Universität und die Technische Universität Darmstadt heute die Einrichtung eines gemeinsamen Doktorandenkollegs „Clean Water China“ vereinbart.

Damit wird die gemeinsame Erklärung beider Forschungsministerien zum Thema „Sauberes Wasser“ umgesetzt, die im Rahmen der ersten deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen im Juni letzten Jahres unterzeichnet wurde.

Die deutsch-chinesische Zusammenarbeit zum Thema Wasser hat bereits eine langjährige Tradition: Schon 1988 haben beide Länder mit Unterstützung der jeweiligen Forschungsministerien mit der gemeinsamen Wasserforschung begonnen. Diese Kooperation hat unter anderem dazu beigetragen, dass China in den vergangenen zehn Jahren mehr als 2500 neue, moderne Kläranlagen errichtet hat. Deutsche Experten haben geholfen, das Wassermanagementkonzept des Olympischen Parks in Peking 2008 zu realisieren. Und auf der Weltausstellung EXPO wurde gemeinsam ein semizentrales Ver- und Entsorgungszentrum präsentiert.

Quelle: BMBF

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Wer sieht wen über Facebook?

Informatik-Wettbewerb „Biber“ begeistert Mädchen und Jungen mit Fragen aus dem täglichen Leben/Rekordteilnahme: Mehr als 150.000 Schüler aus rund 1000 Schulen

Wer ist für wen sichtbar in einem sozialen Netzwerk wie Facebook? Nach welchen Prinzipien funktioniert die Datenübertragung im Internet? Wen muss man um Genehmigung bitten, wenn man das Klassenfoto im Internet veröffentlichen möchte? Mit Fragestellungen wie diesen, die zumeist im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden sollen, begeistert der Online-Wettbewerb „Informatik-Biber“ zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen für die Informatik. Im vergangenen Jahr 2011 verzeichnete der seit 2007 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Wettbewerb eine neue Rekordbeteiligung von 150.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus rund 1000 Schulen.

„Die enorme Resonanz des Informatik-Biber hat alle Erwartungen übertroffen“, erklärte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. „Besonders freut mich, dass fast die Hälfte der Teilnehmer Mädchen sind.“

Der Wettbewerb wird in vier Altersstufen durchgeführt. Die Fragen können alleine oder in Teams innerhalb von 40 Minuten online beantworten werden. Dafür sind keine fachlichen Vorkenntnisse nötig, es kommt allein auf strukturiertes und logisches Denken an. Die Fragen geben auf anschauliche Weise Einblicke in den Aufbau und die Arbeitsweise von Computerprogrammen und Internet, machen aber auch darauf aufmerksam, bei welchen Aufgaben Computer heute noch Schwierigkeiten haben und welche rechtlichen Aspekte beispielsweise bei der Nutzung des Internets berücksichtigt werden müssen.

„Schülerinnen und Schüler frühzeitig für Informatik zu begeistern, ihnen die theoretischen Grundlagen moderner Informationstechnologien zu eröffnen und sie zu einem souveränen Umgang mit ihnen zu befähigen, ist ein zentrales Anliegen dieses Wettbewerbs“, betonte Schavan. Die Ministerin unterstrich auch die generelle Bedeutung von Schülerwettbewerben für die Nachwuchsförderung in Deutschland: „Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik und Technik sind von entscheidender Bedeutung für die Innovationsfähigkeit unseres Landes. Deshalb ist es wichtig, junge Menschen möglichst früh an diese Schlüsseltechnologien heranzuführen und ihr Interesse dafür zu wecken.“

Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich im September über ihre Lehrer und Schulen anmelden. Der Wettbewerb ist Bestandteil der vom BMBF geförderten Initiative „Bundesweit Informatiknachwuchs fördern“ (BWINF) von der Gesellschaft für Informatik (GI), des Fraunhofer-Verbunds IuK-Technologie und des Max-Planck-Instituts für Informatik.

Das BMBF unterstützt eine Vielzahl anspruchsvoller nationaler und internationaler Schülerwettbewerbe. Sie haben eine messbare Bedeutung für das bleibende Interesse von Kindern und Jugendlichen an Wissenschaft und Forschung und prägen die Biografien der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.

Weitere Informationen über den Informatik-Biber finden Sie unter: http://www.informatik-biber.de

Eine Übersicht über die BMBF-geförderten nationalen und internationalen Jugendwettbewerbe ist abrufbar unter http://www.bmbf.de/de/432.php

Quelle: BMBF

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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2009

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Januar 2009
Februar 2009
März 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009
Dezember 2010
27.12.2009 Zumeldung: Breymaier zu Schäuble 
19.12.2009 Arbeitgeber vermissen Augenmaß 
19.12.2009 Tarifinfo extra 01/2009:
Bundestarifkommission beschließt Forderungspaket von 5 %
19.12.2009 ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen
04.12.2009 Öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission beschließt Forderung am 15. Dezember
04.12.2009 ver.di im Land für eine Forderung von mindestens 150 Euro mehr Gehalt im öffentlichen Dienst 
04.12.2009 Positionierung zur Tarifrunde 2010 
Oktober 2009
29.10.2009 Die Termine der Tarifrunde 2010 stehen fest 
29.10.2009 Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen 
29.10.2009 Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen: Bundestarifkommission diskutiert Forderungen 
Juli 2009
31.07.2009 Pension mit 67 
Juni 2009
14.06.2009 Verhandlungen zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung am 20. April 2009
April 2009
06.04.2009 Bsirske will „krisenfeste Organisation von Ausbildungsplätzen“ – Altersteilzeitförderung als Beschäftigungsbrücke 
März 2009
19.03.2009 68,8 Prozent der Mitglieder billigen den Länder-Abschluss
04.03.2009 Tarif- und Besoldungsrunder der Länder 
Februar 2009
06.02.2209 Nächste Woche Warnstreiks in ganz Baden-Württemberg 
06.02.2009 Perspektive 50plus: Erfolgreich und gestärkt in die Zukunft 
06.02.2009 Mindestlohn-Gesetze beschlossen
Januar 2009
27.01.2009 Tarif- und Besoldungsrunde Länder ver.di kündigt beim Land Warnstreiks an 
27.01.2009 Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder 
18.01.2009 Mindestlohn für die Abfallwirtschaft vereinbart 
18.01.2009 Zwei neue Wege zu Mindestlöhnen 

Zumeldung: Breymaier zu Schäuble

Zumeldung zur Zurückweisung der ver.di Gehaltsforderung im öffentlichen Dienst durch Finanzminister Schäuble und zu seiner Ankündigung eines Sparpaketes für den Sommer 2010

Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksleiterin in Baden-Württemberg:
„Ich hätte mir Schäubles Veto beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz und nicht beim Entgelt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewünscht. Jede Entgelterhöhung beschleunigt das Wachstum im Land mehr als Steuersenkungen für Wohlhabende.
Das zu Ende gehende Krisenjahr 2009 zeigt, wie wichtig Inlandsnachfrage ist. Das darf im Krisenjahr 2010 von den Verantwortlichen nicht schon wieder verdrängt werden.“

Breymaier kritisiert auch die Ankündigung Schäubles, im Sommer 2010 ein Sparpaket schnüren zu wollen: „Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die Steuersenkungen für die Besserverdienenden werden durch umfangreiche Kürzungen in den öffentlichen Haushalten finanziert. Eine solche Politik fördert den Reichtum Weniger und schafft öffentliche Armut zu Lasten Vieler.“

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: (Verdi.de)

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Arbeitgeber vermissen Augenmaß

Frankfurt am Main. Zu den heute bekannt gewordenen Gewerkschaftsforderungen, die die Gewerkschaften selbst mit einem Gesamtvolumen von 5 Prozent beziffern, sagte VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle:

„Ich vermisse bei den Gewerkschaften Augenmaß. Wir befinden uns in der größten Finanz- und Wirtschaftskrise, die wir je erleben mussten. Die kommunalen Haushalte sind extrem belastet. Der Schuldenstand wird weiter ansteigen. Angesichts dieser Rahmenbedingungen lassen sich Forderungen, die die Kommunen und ihre Unternehmen überschlägig 3,7 Milliarden Euro im Jahr kosten würden, nicht ohne Personalabbau und der Einschränkung öffentlicher Dienstleistungen finanzieren. Beides wollen wir nicht. Wir sollten, gerade in der Krise, die Modernisierung des Tarifrechts vorantreiben und den öffentlichen Dienst zukunftsfähig machen. Die kommunalen Arbeitgeber sehen deshalb den Ausbau der leistungsorientierten Bezahlung als vorrangiges Ziel der Tarifrunde.“

Daten zur Tarifrunde

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen startet am 13. Januar 2010 in Potsdam. Für den 31. Januar/1. Februar sowie den 11. und 12. Februar sind zwei weitere Verhandlungstermine vereinbart.

Die Tarifverhandlungen betreffen die rund 1,9 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Kommunen und ihrer wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie die rund 160.000 Tarifbeschäftigten des Bundes.

Die Schulden der Kommunen betragen derzeit rund 112 Milliarden Euro (Kreditmarktschulden und Kassenkredite). Die kommunalen Steuereinnahmen sanken 2009 um zehn Prozent. Für 2010 wird mit einem weiteren Rückgang von vier Prozent gerechnet.

Der Tarifabschluss 2008 brachte kräftige Lohnerhöhungen im Volumen von 8,65 Prozent. Gleichzeitig ist der öffentliche Dienst einer der wenigen Bereiche, die auch in der Krise keine Massenentlassungen, Kurzarbeit oder Lohnkürzungen drohen.

Ein Prozent der Lohnsumme wird bereits leistungsorientiert ausgeschüttet. Im Tarifvertrag ist festgelegt, dass dieser Anteil auf acht Prozent (ein Monatsgehalt) ansteigen soll.

Quelle: (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA))

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Tarifinfo extra 01/2009: Bundestarifkommission beschließt Forderungspaket von 5 %

Die Bundestarifkommission hat am 15. Dezember ein Forderungspaket für die Tarifrunde 2010 beschlossen. Wie setzt sich das Forderungspaket für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im Personennahverkehr (TV-V), bei der Kommunalen Versorgung (TV-V) sowie für die Beamtinnen und Beamten, zusammen?

Tarifinfo extra vom 15. Dezember 2009 allgemein
http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/materialien/data/Tarifinfo-extra-vom-15.-Dezember-2009-allgemein.pdf

Quelle: (Verdi.de)

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ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute die Forderung für die Tarifrunde 2010 im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beschlossen. Die Mitglieder der Tarifkommission verständigten sich auf ein Forderungspaket mit einem Gesamtvolumen von fünf Prozent – bestehend aus einer spürbaren Gehaltserhöhung (mit einer sozialen Komponente) und verschiedenen qualitativen Tarifverbesserungen. Dazu gehört unter anderem die Forderung nach einer tariflichen Altersteilzeitregelung als Beschäftigungsbrücke für Jüngere. Dies soll mit einer Regelung zur verbindlichen Übernahme von Auszubildenden verbunden werden. Außerdem fordert ver.di, dass die Bewährungsaufstiege wieder in Kraft gesetzt werden. Diese waren mit der Tarifreform 2005 in Erwartung einer zeitnahen Einigung auf eine neue Entgeltordnung ausgesetzt worden. Da es diese neue Entgeltordnung bisher noch nicht gibt, sollen die Bewährungsaufstiege zunächst weiter gelten. Für die neuen Bundesländer soll zudem die Angleichung des Tarifrechts an das Westniveau thematisiert werden.

Hinzu kommen in einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes Sonderentwicklungen, die zusätzliche Forderungen begründen. So ist beispielsweise die Personaldecke in Krankenhäusern so dünn, dass Pflegerinnen und Pfleger ständig aus ihren freien Tagen zurückgerufen werden. Diese kurzfristigen Sondereinsätze sollen künftig höher bewertet werden. Ähnliches gilt für die Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten in Krankenhäusern.

„Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst ist – trotz steigender Belastung für die Beschäftigten – in den vergangenen zehn Jahren hinter der durchschnittlichen Entwicklung aller anderen Branchen zurückgeblieben. Wir wissen allerdings auch um die angespannte Finanzsituationen von Bund und Kommunen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Spürbare Lohnerhöhungen seien aber gerade angesichts der schwachen Binnennachfrage nötig, um die beginnende wirtschaftliche Erholung zu stabilisieren. „Sozial ist, was Kaufkraft schafft“, so Bsirske.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW und der dbb-tarifunion im Deutschen Beamtenbund. Die Verhandlungen für die knapp zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beginnen am 13. Januar 2010.
Herausgeber:

V.i.S.d.P.:
Christoph Schmitz
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.deTarifinfos

Quelle: (Verdi.de)

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Öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission beschließt Forderung am 15. Dezember

Die Tarifforderung zur Tarifrunde 2010 im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wird am 15. Dezember 2009 durch die Bundestarifkommission beschlossen. Darauf weist Achim Meerkamp, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Verhandlungsführer für den öffentlichen Dienst, hin. Derzeit finde ein breiter Meinungsbildungsprozess im Rahmen von Mitgliederdiskussionen statt, die noch bis zum 10. Dezember fortgeführt würden. „Wir werden sehr genau auf die nötige Balance zwischen den berechtigten Interessen der Beschäftigten und den besonderen Anforderungen in der aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Lage achten“, sagte Meerkamp.

Derzeit kommen aus den ver.di-Bezirken unterschiedlichste Forderungsempfehlungen mit einer großen Bandbreite bei Forderungshöhe, Forderungsstrukturen und zur qualitativen Tarifpolitik wie etwa der Altersteilzeit oder dem Eingruppierungsrecht. Es werde die Aufgabe der Bundestarifkommission sein, aus den verschiedenen Komponenten eine Gesamtforderung zu entwickeln, so Meerkamp. Diese Forderung der Bundestarifkommission wird am 15. Dezember im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von ver.di zusammen mit der GEW und der GdP sowie dem Deutschen Beamtenbund offiziell vorgestellt und erläutert.
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V.i.S.d.P.:
Christoph Schmitz
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Quelle: (Verdi.de)

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ver.di im Land für eine Forderung von mindestens 150 Euro mehr Gehalt im öffentlichen Dienst

Fünf Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 150 Euro im Monat als soziale Komponente, soll ver.di in der kommenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen fordern. Diese Empfehlung sprachen heute die Delegierten auf der baden-württembergischen Tarifkonferenz in Stuttgart aus. Die endgültige Forderung beschließt die Bundestarifkommission am 15. Dezember.

„Wir haben im öffentlichen Dienst keinen Grund für Bescheidenheit“, sagt Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg. „Die Beschäftigten schuften in der Krise mehr denn je – dafür wollen wir einen Ausgleich.“ ver.di weist auch auf den einbrechenden privaten Konsum hin: „Steigende Einkommen sind nach wie vor das beste Konjunkturprogramm.“

Neben dem Gehalt soll auch qualitative Tarifpolitik eine große Rolle spielen: Echte Übernahmeperspektiven für die Auszubildenden, der Ausbau unbefristeter Beschäftigung – zur Zeit arbeitet jeder zehnte Beschäftigte befristet – sowie auch kürzere Arbeitszeiten in Form von fünf zusätzlichen freien Tagen.

Ein weiterer Schwerpunkt, so die Einschätzung von ver.di, werden noch vorhandene Ungerechtigkeiten des Tarifvertrags TV ÖD sein.
Schorsch-Brandt: „Wir akzeptieren nicht mehr, dass die Arbeitgeber ihre Zusagen vergessen.“

Pressekontakt: Andreas Henke 0170 / 2212331
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Quelle: (Verdi.de)

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Positionierung zur Tarifrunde 2010

Speyer / Frankfurt am Main. Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst wird unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise stehen. Das machten die kommunalen Arbeitgeber auf ihrer heutigen Mitgliederversammlung in Speyer deutlich.

„Die kommunalen Haushalte sind in einer extrem schwierigen Situation. Die Steuereinnahmen brechen weg, gleichzeitig steigen die Ausgaben für Sozialleistungen“, so Dr. Thomas Böhle, der von der Mitgliederversammlung einstimmig als Präsident der VKA wiedergewählt wurde.

Zur Tarifrunde 2010 sagte Böhle weiter: „Gleichwohl sehen wir Chancen für eine weitere Modernisierung des Tarifrechts. Wir setzen auf die Leistungsorientierung. Hierauf müssen wir uns konzentrieren.“ Entgegen der Privatwirtschaft kennt der öffentliche Dienst üblicherweise keine Kurzarbeit, und das bei einer hohen Arbeitsplatzsicherheit.

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Kommunen beginnt am 13. Januar 2010 in Potsdam. Die Verhandlungen betreffen rund zwei Millionen Beschäftigte der Kommunen und ihrer Betriebe. Hinzu kommen die Beschäftigten des Bundes.

Die Lage der Kommunen in Zahlen

Rückgang der Steuereinnahmen:
• in 2009 um zehn Prozent von 77 Milliarden Euro auf 69,3 Milliarden Euro.
• weitere minus vier Prozent in 2010 auf nur noch 66,5 Milliarden Euro.
• Die Verschuldung der Kommunen beträgt insgesamt 79 Milliarden Euro.
• Zusätzlich sind die Kommunen mit 32,6 Milliarden Euro Kassenkredite verschuldet.

Steigende Ausgaben für Sozialleistungen:
• Die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen seit Ende 2008 um knapp 300 Millionen Euro auf 3,8 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
• Das ist seit ihrer Einführung im Jahr 2003 eine Verdreifachung.

Reallöhne der Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst kräftig gestiegen:
• Der Tarifabschluss 2008 brachte für 2008 und 2009 durchschnittlich 8,65 Prozent Entgeltsteigerung.
• Die Inflationsrate liegt derzeit nahe null.

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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Die Termine der Tarifrunde 2010 stehen fest

Die Termine für die kommende Tarifrunde 2010 stehen fest:
Mittwoch, 13. Januar 2010,
Sonntag und Montag, 31. Januar und 1. Februar 2010,
Donnerstag und Freitag, 11. und 12. Februar 2010.

Verhandlungsort ist wie in der Tarifrunde 2008 Potsdam. Verhandlungspartner sind die VKA und der Bund sowie die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion.

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen

Altersteilzeit und Aufstiege: Die Bringschuld der Arbeitgeber!
In einer Tarifrunde geht es fast nie nur um höhere Einkommen. Sondern es kommen auch die Fragen auf den Tisch, die bislang noch nicht gelöst werden konnten. So war es 2008. Und so wird es auch 2010 sein. Neben der eigentlichen Lohnforderung in dieser Tarifrunde könnten die Altersteilzeit und die noch immer offene Frage der „Aufstiege“ in Zusammenhang mit der zum TVöD stehen.

Zum Tarifinfo 2
https://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/materialien/data/Tarifinfo%20Nr.%202,%20Oktober%202009

Quelle: (Verdi.de)

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Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen: Bundestarifkommission diskutiert Forderungen

Am 7. und 8. Oktober 2009 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die Forderungsdiskussion für die Tarifrunde 2010 begonnen. Gewerkschaftliche Kernforderungen und tarifliche Gestaltungsfelder wurden umfassend diskutiert – die Weichen für die Tarifrunde 2010 bei Bund und Kommunen sind nun gestellt. Neben einer Entgelterhöhung standen Themen wie z. B. die Fortführung der Altersteilzeit oder die Weitergeltung der Zeit- und Bewährungsaufstiege im Mittelpunkt. Einstimmig wurde die Kündigung der Entgeltregelungen beschlossen. Damit ist der Grundstein gelegt für eine breite Mitgliederdiskussion in Nord, Süd, Ost und West, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in kommunalen Verwaltungen oder Bundesverwaltungen, im Nahverkehr oder Ver- und Entsorgungsbereich. Die Beschlussfassung über die Forderungen erfolgt am 15. Dezember 2009. Bis dahin haben alle Mitglieder die Möglichkeit, vor Ort an Regionalkonferenzen und anderen Veranstaltungen teilzunehmen und sich aktiv in die Forderungsdiskussion einzumischen.

Tarifinfo 1 vom Oktober 2009
https://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/materialien/data/Tarifinfo%20Nr%201,%20Oktober%202009

Quelle: (Verdi.de)

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Pension mit 67

Nicht auf unserem Rücken: ver.di lehnt Sonderopfer für Beamte bei der Dienstrechtsreform ab

ver.di fordert, auf Sonderopfer der Landes- und Kommunalbeamtinnen bei der anstehenden Dienstrechtsreform zu verzichten. Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di: „Wer wie die Landesregierung die Pension mit 67 vorziehen will und gleichzeitig die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise schont, lässt die Beamtinnen und Beamten die Zeche zahlen.“ Nicht jeder Beamte sei im höheren Ministerialdienst tätig und könne bis zum 67. Lebensjahr und darüberhinaus arbeiten, so Schorsch-Brandt.

ver.di fordert deshalb insbesondere auf die Anhebung der Sonderaltersgrenzen für Feuerwehrbeamte von 60 auf 62 Jahre zu verzichten, da viele unter 60jährige Feuerwehrbeamte nicht mehr voll einsatzdiensttauglich sind. Feuerwehrleute müssen in regelmäßigen Abständen ihre Atemschutztauglichkeit überprüfen lassen, die mit zunehmendem Alter oft nicht mehr erreicht wird. Eine ausreichende Anzahl an Ersatzarbeitsplätzen bei der Feuerwehr steht nicht zur Verfügung, so dass eine Anhebung der Sonderaltersgrenze einer Pensionskürzung gleichkäme. Schorsch-Brandt: „Wer regelmäßig sein Leben riskiert um andere zu retten, darf nicht durch Pensionskürzungen bestraft werden.“

Darüberhinaus lehnt ver.di ein Leistungsentgelt für Beamte ab. „Statt Nasenprämien einzuführen, wäre die Landesregierung gut beraten, mehr Beförderungsstellen zu schaffen“, so Schorsch-Brandt. „Zum Beispiel sitzen in der Finanzverwaltung viele Beamtinnen und Beamte auf höheren Dienstposten, sie werden aber nur entsprechend ihrem zugewiesenen Amt bezahlt. Ihre Leistungsbereitschaft wird nicht ausreichend gewürdigt.“

Quelle: (Verdi.de)

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Verhandlungen zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung am 20. April 2009

Die gute Nachricht: Arbeitgeber legen Modell vor
Die Schlechte: Rückschritt in jedem Punkt

Nach unserer Kritik an VKA und Bund im September 2007 (!), über kein eigenes Modell für das zukünftige Eingruppierungsrecht zu verfügen, haben die Arbeitgeber nun ein eigenes Modell vorgelegt. Ursprünglich waren zwei Jahre als Zeitrahmen für die Verhandlungen – gerechnet ab dem Jahre 2005 – geplant worden. Die dritte Runde nach dem Neustart im Dezember 2008 gestaltete sich jedoch ausgesprochen zäh.

Erneute Verhandlungen zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung
http://tarif-oed.verdi.de/entgeltordnung/data/2009_04_flugbl_at_ego.pdf

Quelle: (Verdi.de)

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Bsirske will „krisenfeste Organisation von Ausbildungsplätzen“ – Altersteilzeitförderung als Beschäftigungsbrücke

Angesichts der dramatischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske eine „krisenfeste Organisation von Ausbildungsplätzen“ gefordert. „Wenn die Wirtschaft jetzt noch weniger ausbildet, verlieren wir eine ganze Generation“, erklärte der ver.di-Vorsitzende. „Eine Verlängerung der Altersteilzeitförderung als Beschäftigungsbrücke zwischen den Generationen wäre ein wichtiger Hebel zur Schaffung von Ausbildungsplätzen“, sagte Bsirske. Die Förderung der Altersteilzeit bei Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes durch eine Auszubildende oder einen Auszubildenden soll am Jahresende auslaufen. Bsirske rief die CDU auf, ihren Widerstand gegen die Verlängerung der Altersteilzeit aufzugeben. Schon jetzt würden Zweidrittel aller Ausgebildeten nicht übernommen. „Vor dem Hintergrund des Anstiegs der Arbeitslosigkeit ist ein Auslaufen der geförderten Altersteilzeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertretbar“, erklärte der Gewerkschaftschef.

Dem aufgrund des demografischen Wandels drohenden Fachkräftemangel in Deutschland will ver.di das „Grundrecht auf Ausbildung“ entgegen stellen. Um kleinere und mittlere Unternehmen gezielt bei ihrem Ausbildungsengagement zu unterstützen, fordert die Gewerkschaft eine Umlagefinanzierung. Alle Unternehmen sollen dabei in einen Fond einzahlen, aus dem ausbildende Betriebe finanzielle Unterstützung erhalten. „Wir brauchen endlich gesetzliche Regelungen statt leerer Versprechen von Seiten der Wirtschaft“, so Bsirske.

Bereits heute haben rund 1,5 Millionen junge Erwachsene zwischen 20 und 29 Jahren keinen Berufsabschluss. Nach einer DGB-Studie sind fast zwei Drittel der jungen Menschen unter 30 von unsicheren Einkommens- und Arbeitsbedingungen betroffen.

Quelle: (Verdi.de)

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68,8 Prozent der Mitglieder billigen den Länder-Abschluss

Das am 1. März in Potsdam mit den Ländern erreichte Verhandlungsergebnis kann nun zum Tarifvertrag werden: Die betroffenen und vom 3. bis zum 12. März dazu befragten Mitglieder haben es mit 68,8 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Ihrem Votum folgte am 13. März in Berlin auch die ver.di-Bundestarifkommission – bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung.

Zuvor war aus den ver.di-Landesbezirken berichtet worden, wie die Mitglieder das Verhandlungsergebnis aufgenommen haben: „Von A wie Ablehnung bis Z wie Zustimmung“ reichte die Palette, so Roland Wegener aus Hamburg. Wo die Teilnahme an den Warnstreiks stärker war, zeigten die Beschäftigten sich oft weniger zufrieden mit dem Kompromiss als dort, wo nur schwach mobilisiert werden konnte. Schwierige Diskussionen gab’s zum Beispiel bei Straßenmeistereien, Küstenschutz und Theatern; in der allgemeinen Landesverwaltung hingegen herrschte die Ansicht vor, angesichts der Umstände ein gutes Ergebnis erreicht zu haben.

Häufig kritisiert aber wurde dessen Darstellung: Bei der Angabe des durchschnittlichen Anstiegs des Tabellenentgelts um 5,8 Prozent sei der Wegfall der Leistungszulage zu wenig deutlich geworden. Manche Mitglieder hätten aber auch die (nicht wegfallende) Jahressonderzahlung verwechselt mit dem Leistungsentgelt. Vielen sei der Anstieg um 1,2 Prozent im Jahre 2010 zu gering, die zweijährige Laufzeit zu lang. Ein Blick in die Tabelle aber habe manchen positiv überrascht, dessen persönlicher Zuwachs sogar noch höher sei als der im Flugblatt vermittelte Durchschnittswert.

Durchweg viel gebracht habe es während der Befragung, den Mitgliedern das Ergebnis erklären zu können. In der Ruhr-Universität Bochum beispielsweise sei es gelungen, so Reinhard Dudzik, „fast alle Auszubildenden in ver.di aufzunehmen“. Kein Verständnis zeigte die Bundestarifkommission indes gegenüber jenen Nichtmitgliedern, die das Erreichte besonders harsch kritisierten, ohne dafür überhaupt etwas getan zu haben.

Aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland kam die Nachricht, die dortigen Landesregierungen wollten den Tarifabschluss nicht inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, sondern den Sockelbetrag von 40 Euro halbieren. Hier habe die Gewerkschaft noch eine Aufgabe vor sich.

Noch besser als bei ver.di wurde das Verhandlungsergebnis von den Mitgliedern der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aufgenommen: GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad konnte berichten, dass bei ihrer Befragung knapp 84 Prozent zugestimmt hätten.

90 Prozent waren es sogar bei den schriftlich befragten Beamtinnen und Beamten in ver.di – allerdings unter Voraussetzung einer entsprechenden Übertragung des Ergebnisses.

Keine Mitgliederbefragung gab’s hingegen bei der Gewerkschaft der Polizei und bei der dbb tarifunion.

Auf die für ver.di sehr positive Berichterstattung in den Medien verwies Achim Meerkamp. Der ver.di-Verhandlungsführer räumte aber auch ein, dass die interne Kommunikation nicht so optimal geglückt sei. Dennoch sei das Ergebnis der Mitgliederbefragung erfreulich angesichts der Tatsache, dass „wir das erstmals flächendeckend im Länderbereich gemacht haben“. Zwei weitere Flugblätter würden folgen – eines sofort, das zweite nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen.

„Der Wert der Mitgliederbefragung ist unverkennbar“, bilanzierte Frank Bsirske, „denn darüber kommen wir ins Gespräch mit den Mitgliedern“ – vor allem auch mit jenen, die „nicht so gut finden, was wir gemacht haben“. Zugleich betonte der ver.di-Vorsitzende, dass die Gewerkschaft mit diesem Ergebnis ihre Kernziele erreicht habe:

* bei den Einkommen Anschluss gehalten ans Niveau bei Bund und Kommunen,
* die Reallöhne gesteigert,
* die Ausbildungsvergütungen deutlich angehoben,
* die „Doppel-Null“ weggekriegt,
*die Abkoppelung des Ostens vom Westen überwunden,
* Vergütungsgruppenzulagen, Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege gesichert.

Die Bilanz sei also „ziemlich gut“ – allerdings mit „zwei Haken“: nur 1,2 Prozent im Jahre 2010 und der materielle Wegfall der Leistungszulage.

Text: Hermann Schmid

Quelle: (Verdi.de)

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Tarif- und Besoldungsrunde der der Länder

ver.di im Land zum Tarifergebnis: tragfähiger Kompromiss

ver.di Baden-Württemberg bewertet das heute am Morgen in Potsdam erzielte Tarifergebnis in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder als tragfähigen Kompromiss. Die Gehälter der Beschäftigten steigen demnach ab 1. März um einen Sockelbetrag von 40 EUR plus zusätzlich 3 %. Für die ersten zwei Monate des Jahres gibt es zwei Einmalzahlungen von je 20 Euro. Im Gegenzug wird das Leistungsentgelt abgeschafft. 2010 werden die Gehälter im März nochmals um 1,2 % erhöht, die Laufzeit beträgt 24 Monate. Auszubildende erhalten ab 1. März 2009 60 Euro mehr, 2010 ebenfalls 1,2 %.

„Wir machen keine Purzelbäume, im Keller verstecken müssen wir uns
mit diesem Ergebnis aber auch nicht“, so ver.di Landeschefin Leni
Breymaier heute in Potsdam. „Mehr war in diesem schwierigen Umfeld
nicht drin.“
ver.di forderte Ministerpräsident Oettinger auf, nun unverzüglich den
Abschluss zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten im
Land zu übertragen. „Wir vertrauen jetzt auf sein Wort“, so Dagmar
Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di.
„Unsere Warnstreiks haben offenbar Wirkung gezeigt“, so
Schorsch-Brandt weiter. „Nur so konnten wir die soziale Komponente
durchsetzen, die wir in den unteren Entgeltgruppen so dringend
brauchen, und haben für die Laufzeit eine Erhöhung der
Tabellenentgelte um über fünf Prozent erreichen können.“

ver.di wird zum Tarifergebnis von Potsdam in den kommenden Tagen eine
bundesweite Befragung unter allen betroffenen Mitgliedern
durchführen. Ein positives Votum der Mitgliedschaft ist Bedingung für
eine endgültige Zustimmung von ver.di.

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Mehr Infos:

Bericht über die vierte Runde und das Ergebnis
(http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/oed-tarifrunde_laender_2009/verhandlungen/vierte_runde_28._februar_und_1._maerz_in_potsdam)

inform Nr. 5 für Beamtinnen und Beamte
(http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/oed-tarifrunde_laender_2009/materialien/data/beamteninform_5.pdf)

Quelle: (Verdi.de)

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Nächste Woche Warnstreiks in ganz Baden-Württemberg

Tarif- und Besoldungsrunde Länder

In der kommenden Woche plant ver.di im Vorfeld der dritten und vorerst letzten Verhandlungsrunde in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder Warnstreiks im ganzen Land. In vielen Städten im Südwesten werden Beschäftigte aus allen Bereiche des öffentlichen Dienstes der Länder im Ausstand sein: betroffen sind Universitäten und Studentenwerke, Straßenmeistereien, die Zentren für Psychiatrie, Regierungspräsidien, das statistische Landesamt und andere Verwaltungen sowie viele weitere Dienststellen.

„Am 14. und 15. Februar haben wir die letzte Chance in freien
Verhandlungen eine Lösung zu erreichen“, so die stellvertretende
ver.di Landeschefin Dagmar Schorsch-Brandt, „darum werden wir nächste
Woche den Druck auf die Arbeitgeber im Land deutlich erhöhen.“
ver.di fordert 8 % mehr Gehalt, mindestens aber 200 EUR, sowie eine
zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die
Beamtinnen und Beamten der Kommunen und des Landes.

Warnstreiks nächste Woche:
Schwerpunkte sind Freiburg, Ulm, Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart.
Warnstreiks finden unter anderem statt:

Montag, 9. Februar
Freiburg: u.a. Universität und Studentenwerk, Regierungspräsidium,
Feuerwehr, einige Heimsonderschulen. Landesbehörden
Kundgebung um 12. 00 Uhr am Stadthotel Kolpinghaus mit dem ver.di
Verhandlungsführer Achim Meerkamp
Kontakt Reiner Geis: 0171 / 6805000

Emmendingen: Zentrum für Psychiatrie (ZfP)
Kontakt Reiner Geis: 0171 / 6805000

Dienstag, 10. Februar
Ulm: Universität und Hochschule, Kundgebung um 5 vor 12 am Weinhof in
Ulm (Platz vor dem Schwörhaus)
Kontakt Maria Winkler 0171 / 6206030

Mittwoch, 11. Februar
Mannheim/Heidelberg: Warnstreik Universität Mannheim, Hochschule
Mannheim, Studentenwerk und die Länderbeschäftigten der Uniklinik
Heidelberg
mit zentraler Kundgebung in Mannheim (9.30 Uhr im Innenhof der
Hochschule)
Kontakt: Peter Erni 0170 / 9157473

Heidenheim-Oggenhausen: Autobahnmeisterei
Kontakt Maria Winkler 0171 / 6206030

Weinsberg: Klinikum am Weissenhof, Kundgebung um 12.30
Kontakt: Anton-Eugen Schmid 0171 / 7617586

Tübingen: Universität und Fachhochschulen, Kundgebung wahrscheinlich
um 12.30 in der Uhlandstraße
Kontakt: Martin Gross 0151 / 12107133

Zwiefalten: ZfP, Warnstreik zwischen 11 und 15 Uhr Kundgebung 13 Uhr
Kontakt: Klaus Biener 0175 / 1854086

Donnerstag, 12. Februar:
Karlsruhe: Warnstreiks am Donnerstag und Freitag, Streikbetriebe
werden erst am Mittwoch bekanntgegeben, Kundgebung am Donnerstag auf
dem Marktplatz mit ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier um
13.30
Kontakt: Jürgen Ziegler 0171 / 3321585

Konstanz, Warnstreik u.a. Universität und FH, Studentenwerk ,ZfP
Reichenau, Polizei, Lehrer von 12:00 – 16:00 Uhr, Kundgebung auf der
Marktstätte in Konstanz um 12.15 Uhr
Sperrfrist bis 11.2.09 24;00 Uhr
Kontakt: Margrit Zepf 07531 984512

Freitag, 13. Februar
Stuttgart: ganztägige Warnstreiks, Statistisches Landesamt,
Universität Stuttgart und Hohenheim, Landesmuseum, Staatliche Münze,
Wilhelma, Regierungspräsidium, Staatsgalerie und Staatstheater, ZfP
Winnenden
ab 12.00 Demonstration und ca. 13.00 Uhr Kundgebung Schlossplatz
Zur Demonstration sind auch die Landes- und Kommunalbeamten
aufgerufen
Kontakt: Bernd Riexinger 0175 / 2969751

Weissenau und Bad Schussenried: Warnstreik bei den ZfPs
Kontakt Werner Herkert 0170 / 9231102

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
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Quelle: (Verdi.de)

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Perspektive 50plus: Erfolgreich und gestärkt in die Zukunft

BMAS baut Aktivitäten zur Vermittlung älterer Langzeitarbeitsloser aus

Das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verstärkt sein Engagement für das Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ um ältere Langzeitarbeitslose noch besser in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Im laufenden Jahr wird es zu den Schwerpunkt­themen Gesundheit, Mobilität sowie fachliche und soziale Kompetenzen zahlreiche Aktivitäten geben. Zudem werden etablierte Veranstaltungs­reihen ausgebaut, um an die bisherigen Erfolge anzuknüpfen. Die Erfolge sprechen für sich: Seit Beginn der zweiten Programmphase im Januar 2008 konnten 73.808 Langzeit­arbeitslose aktiviert und bis heute 19.386 Frauen und Männer vermittelt werden. Ein Erfolg, der auch auf den Ausbau der Grundsicherungsstellen bei den 62 Beschäftigungspakten in dieser Zeit zurückzuführen ist – von 194 auf nunmehr 237 Arbeits­gemeinschaften.

„Mit dem Ausbau des Bundes­programms setzen wir in der aktuellen Situation ein klares Zeichen für die Zielgruppe der über 50-Jährigen: Wir lassen Sie bei der Arbeitssuche nicht allein“, erklärt Bundesminister Olaf Scholz. Und weiter: „Die Vermittlung älterer Langzeit­arbeitsloser ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Und dank Perspektive 50plus wissen immer mehr Arbeitgeber die Qualitäten dieser Frauen und Männer mit ihrer Berufserfahrung und Loyalität zu schätzen.“

In diesem Jahr konzentriert sich das Programm auf die Förderung von Aspekten rund um die Schwerpunkte Gesundheit, Mobilität sowie fachliche und soziale Kompetenzen. Hiermit sollen die Leistungs- und Beschäfti­gungsfähigkeit der über 50-Jährigen gefördert und der

Vermittlungserfolg gesteigert werden. Ebenfalls seit diesem Jahr
neu sind Botschafterinnen und Botschafter, die von den Pakten eingesetzt werden. Deren Aufgabe ist es, als Multiplikatoren für das Bundesprogramm zu begeistern und alle potenziellen Beteiligten – vom Langzeitarbeitslosen über Unternehmen bis hin zu Institutionen als Netzwerkpartner – zur Partizipation zu motivieren. Zudem wird es noch mehr Veranstaltungen, Workshops und individuelle Hilfestellungen für ältere Langzeitarbeitslose geben.

„Neben dem Ausbau der Maßnahmen, ist es unser Ziel, dass Perspektive50plus bis Ende 2010 flächendeckend agiert“, so Scholz. Hierfür möchte das BMAS noch mehr Grundsiche­rungsstellen einbinden sowie weitere strategische Partner wie Gewerkschaften oder Wohlfahrtsverbände gewinnen. Das Ziel bis zum Ende des Jahres ist, über 86.000 Langzeit­arbeits­lose angesprochen und mehr als 26.000 Frauen und Männer in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu haben.

Zu den geplanten Aktivitäten zählt auch eine länderübergreifende Aktion: Im Frühjahr dieses Jahres wird in der deutschen Botschaft in Wien ein Austausch über Herangehens­weisen und Praxisbeispiele zwischen dem deutschen und dem österreichischen Modell des Programms stattfinden, um voneinander zu lernen und neue Ansätze für Vermittlungsideen zu erhalten.

Über das Bundesprogramm des BMAS

„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es soll die Beschäftigungsfähigkeiten und -chancen älterer Langzeitarbeitsloser verbessern. Das Bundesprogramm basiert auf einem regionalen Ansatz und wird von 62 regionalen Beschäftigungspakten unterstützt. Dieser Ansatz erlaubt es, gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen.

Quelle: (BMAS)

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Mindestlohn-Gesetze beschlossen

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz wurden heute in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen.

„Das ist heute ein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für viele Unternehmerinnen und Unternehmer“, erklärt Bundesminister Olaf Scholz, „die beiden Gesetze sind Teil eines klugen gesetzlichen Rahmens für das Wirtschaftsleben. Die Politik greift dort sozial regulierend ein, wo persönliches Engagement und Leistungswille nicht mehr mit dem Versprechen einhergehen, dass sich Arbeit auch auszahlt. Dass diese Anstrengung sich lohnt, ist für eine soziale Marktwirtschaft unverzichtbar. Gleichzeitig schaffen diese Bedingungen einen unternehmerischen Handlungsrahmen, der fairen Wettbewerb überhaupt erst möglich macht.“

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Durch die Neufassung wird das Gesetz klarer und verständlicher gestaltet.

Sechs weitere Branchen werden mit der heutigen Neuregelung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen:

* Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege)
* Sicherheitsdienstleistungen
* Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
* Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
* Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst)
* Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Insgesamt neun Branchen sind damit über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Mindestlöhne vor Lohndumping geschützt. Zu Beginn dieser Legislatur regelte das Gesetz Mindestlöhne für 700.000 Beschäftigte des Baugewerbes. Im weiteren Verlauf wurden es rund 1,8 Millionen. Jetzt kommen mit den sechs neuen Branchen noch einmal rund 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzu, die durch Mindestlöhne über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschützt sind.

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz hingegen ermöglicht die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten für die Wirtschaftszweige, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber bundesweit weniger als 50 % der unter den Geltungsbereich aller Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen.

Ein dauerhaft einzurichtender Hauptausschuss prüft, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und entscheidet, ob in diesem Wirtschaftszweig Mindestarbeitsentgelte festgesetzt, geändert oder aufgehoben werden. Ein Fachausschuss kann dann die konkrete Höhe des jeweiligen Mindestlohns anhand vorgegebener Kriterien durch Beschluss festlegen. Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann die Bundesregierung die vom Fachausschuss beschlossenen Mindestarbeitsentgelte als Rechtsverordnung erlassen.

Die Mindestarbeitsentgelte sind für alle in- und ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwingend und unabdingbar. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gehen zu einem Stichtag bestehende Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz für die Zeit ihres Bestehens den festgesetzten Mindestarbeitsentgelten vor. Tarifverträge, mit denen die Tarifvertragsparteien diese ablösen, genießen ebenfalls Vorrang.

Die Gesetzentwürfe bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: (BMAS)

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Tarif- und Besoldungsrunde Länder ver.di kündigt beim Land Warnstreiks an

Als „Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“ wertete ver.di, dass die Arbeitgeber heute in Potsdam kein Angebot in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder vorgelegt haben. „So wird es nichts mit der von den Ministerpräsidenten gewünschten kurzen Gehaltsrunde“, so die stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg, Dagmar Schorsch-Brandt, heute in Potsdam. Sie kündigte für die kommenden 14 Tage Warnstreiks in allen betroffenen Bereichen im Land an: „Die Beschäftigten sind nicht mehr bereit, zweiter Klasse bezahlt zu werden. Das werden sie in den nächsten Tagen zeigen“, so Schorsch-Brandt. Die Verhandlungen wurden auf den 14. und 15. Februar vertagt, nachdem heute keinerlei Annäherung beim Entgelt stattgefunden hatte.

ver.di fordert eine Erhöhung der Gehälter um 8 Prozent, mindestens aber 200 Euro. In Baden-Württemberg betrifft dies rund 260.000 Angestellte und Beamte. ver.di legt auf eine Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst wert: „Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten der Länder schlechter bezahlt werden als die von Bund und Kommunen, zum Teil aber sogar, wie in Folge der Flurneuordnung, die gleiche Arbeit haben“, so Schorsch-Brandt. Im öffentlichen Dienst gelten unterschiedliche Tarifverträge. Bei Bund und Kommunen gilt der TVÖD, beim Land der TVL.

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: (Verdi.de)

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Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder

Bsirske: Arbeitgeber müssen Verweigerungshaltung aufgeben

Nach der erneuten Vertagung der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder hat sich der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, verärgert über die „Verweigerungshaltung“ der Länder gezeigt. In den Kernfragen trete man auf der Stelle, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. „Die Beschäftigten sind nicht bereit, sich diese Prozedur teilnahmslos anzusehen,“ erklärte Bsirske. Die Arbeitgeber wollten den Ernst der Lage offenbar nicht verstehen, hieß es nach den Gesprächen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am Montag in Potsdam.

Die Verhandlungen waren in der zweiten Runde ohne Annäherung vertagt worden. Am Rande der Gespräche hatte eine Delegation von Feuerwehrleuten aus allen Bundesländern die Arbeitgeber zum Einlenken aufgefordert.

Die Gewerkschaften fordern in der Tarifrunde mit den Ländern acht Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr Gehalt monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

Die dritte Verhandlungsrunde soll am 14./15. Februar 2009 erneut in Potsdam stattfinden. Wenn es dabei keine Annäherung gäbe, „sind wir auf einem gefährlichen Weg“, sagte Bsirske.
Herausgeber:

V.i.S.d.P.:
Günter Isemeyer
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de

Quelle: (Verdi.de)

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Mindestlohn für die Abfallwirtschaft vereinbart

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeberverbände VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft) haben sich heute auf einen Mindestlohn für die Abfallwirtschaft geeinigt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darüber informiert. Die Einigung konnte in letzter Minute vor der Sitzung des Koalitionsausschusses getroffen werden, der heute Nachmittag über die Aufnahme der Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz entscheiden wird.

„Mit unserer Einigung im Bereich der Abfallwirtschaft ist es gelungen, eine Branche einzubeziehen, die weit über 130.000 Beschäftigte umfasst“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott. „Damit werden zukünftig alle die Beschäftigten vom Mindestlohn profitieren können, deren Arbeitgeber bisher nicht tarifgebunden sind und den Wettbewerb in der Branche bislang mit Dumpinglöhnen betreiben.“ Sobald das Ministerium eine Verordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erlasse, werde fortan allen Beschäftigten in der Entsorgungswirtschaft ein Stundenlohn von mindestens 8,02 Euro zustehen.

„Damit soll es gelingen, die bestehenden Schmuddelecken in der Branche weitestgehend einzudämmen und sicherzustellen, dass Beschäftigte aus der Müllbranche ein Einkommen erhalten, von dem sie sich und ihre Familie ernähren können“, so Ott weiter.
Beschäftigte, die aufgrund Tarifbindung einen höheren Stundenlohn erhalten, würden von der Vereinbarung selbstverständlich unberührt bleiben, erklärte Ott.

Mit dem Tarifvertrag sei es gelungen, weit über 20 Prozent der Beschäftigten in der Branche bessere Löhne zu garantieren. Insbesondere die hohe Zahl der Leiharbeitnehmer, die bislang häufig mit Dumpinglöhnen zwischen vier und sieben Euro abgespeist wurden, würden vom Mindestlohn profitieren. Die Tarifvertragsparteien hätten mit ihrer Vereinbarung, die ab 1. Mai 2009 gelte, ein deutliches Signal gegen einen Wettbewerb zu Dumpinglöhnen gesetzt. Zukünftig müssten insbesondere auch in der privaten Abfallwirtschaft höhere Löhne gezahlt werden.

Für Rückfragen: Ellen Naumann 0175/ 5871637
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Martina Sönnichsen
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Quelle: (Verdi.de)

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Zwei neue Wege zu Mindestlöhnen

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz

Das Bundeskabinett hat am 16. Juli 2008 zwei Gesetzentwürfen zur Regelung von Mindestlöhnen zugestimmt, die Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erarbeitet und vorgelegt hat. Die Entwürfe betreffen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Beide Entwürfe schaffen, wenn sie von Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet sind, keinen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland geltenden einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, wie es ihn in Großbritannien und vielen anderen Staaten gibt.

Mit den am 16. Juli 2008 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwürfen soll es vielmehr erleichtert werden, Mindestlöhne für bestimmte Branchen festzusetzen. Diese Mindestlöhne gelten dann jeweils nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer ganz bestimmten Branche. Sie unterscheiden sich auch in der Höhe.

In Zukunft soll es mithin zwei Wege geben, um zu branchenbezogenen Mindestlöhnen zu kommen. Beide Wege sind nicht leicht zu gehen. Bis es in einer Branche zu Mindestlöhnen kommt, müssen viele Schritte gegangen werden.

Weg 1: Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sorgt seit über zehn Jahren dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen Mindestlöhne erhalten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat. Seit dem 1. Juli 2007 gilt das Gesetz auch für die Gebäudereinigung, seit dem 1. Januar 2008 auch für Briefdienstleister.

Die von der Bundesregierung am 16. Juli 2008 beschlossene Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll es nun weiteren Branchen ermöglichen, Mindestlöhne festzusetzen. Damit können sie für faire Wettbewerbsbedingungen in ihrem Bereich sorgen und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen. Dazu muss zunächst die Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Die Tür steht allen Branchen offen, in denen die Tarifbindung mindestens 50% beträgt.

Für die Branchen, die jetzt schon im Arbeitnehmer-Entsendegesetz stehen – also Bau, Gebäudereinigung und Briefdienstleitungen – bleibt der äußere Ablauf des Verfahrens zum Mindestlohn im Wesentlichen gleich. Sie können wie bisher Mindestlohntarifverträge schließen, und diese können wie bisher auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche erstreckt werden. Für die Branchen, die jetzt neu hinzukommen, gilt eine Besonderheit: Wenn sie erstmals beantragen, dass ein Mindestlohntarifvertrag erstreckt werden soll, wird zunächst der sog. Tarifausschuss mit dem Antrag befasst. Der Tarifausschuss soll die Gelegenheit haben, aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Danach kann das Verfahren in der Regel wie bei den alten Branchen fortgesetzt werden. Schon beim zweiten Antrag aus einer neu hinzugekommenen Branche läuft das Verfahren vollständig wie in den alten Branchen ab.

Der Regierungsentwurf – Arbeitnehmer-Entsendegesetz (PDF)
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/27306/property=pdf/2008__07__16__aentg__entwurf.pdf

Weg 2: Mindestarbeitsbedingungengesetz

Das seit 1952 bestehende Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen war auf die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Nachkriegszeit zugeschnitten. Es sollte den Arbeitnehmern damals ein würdiges Auskommen auch in solchen Wirtschaftszweigen sichern, in denen sich noch keine Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gebildet hatten. Da sich die Tariflandschaft in der Nachkriegszeit zügig entwickelte, ist das Mindestarbeitsbedingungengesetz in der Praxis bisher nicht zur Anwendung gekommen. In den letzten Jahren hat sich die Tariflandschaft gewandelt. Die Koalition hat deshalb beschlossen, das Mindestarbeitsbedingungengesetz zu modernisieren. Am Grundsystem wird festgehalten, jedoch wird das Verfahren entbürokratisiert. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz wird auf die Festlegung von Mindestlöhnen beschränkt. Sonstige Arbeitsbedingungen – wie z.B. Urlaub oder Arbeitszeit – sind mittlerweile Gegenstand besonderer arbeitsrechtlicher Gesetze. Mit der Modernisierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes wird die Festlegung von Mindestlöhnen dort ermöglicht, wo Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sozial verträgliche Arbeitsentgelte nicht gewährleisten können.

Der Regierungsentwurf – Mindestarbeitsbedingungengesetz (PDF)
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/27308/property=pdf/2008__07__16__mia__entwurf.pdf

Informationen zum Mindestlohn

Die Förderung von „guter Arbeit“ ist zentrales Ziel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Begriff „Gute Arbeit“ beschreibt Beschäftigungsverhältnisse, die Mindestanforderungen bei den Arbeitsbedingungen, aber auch an Qualifizierung und Weiterbildung erfüllen. Eine dritte Dimension, die Arbeit zu „guter Arbeit“ macht, ist die faire Entlohnung. Daten und Fakten zum Mindestlohn:

Mindestlöhne – ein zentraler Baustein für mehr „gute Arbeit“ in Deutschland
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/25930/property=pdf/daten__fakten.pdf

Durch zwei Gesetzesvorhaben – die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und die Novellierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiA) – will die Bundesregierung die Grundlage dafür schaffen, dass Unternehmen nicht durch Lohndumping bedroht werden, dass Arbeit anständig bezahlt wird und dass der Staat nicht dauerhaft zum Lohnzahler wird.

Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zum Mindestlohn
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/25932/property=pdf/faq.pdf

Quelle: (BMAS)

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Meldungen zur Aus- und Fortbildung 2009

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Januar 2009
Februar 2009
März 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009
November 2009
22.11.2009 Allen Vorurteilen zum Trotz: Auszubildende wollen ‚richtig mit anpacken‘ 
22.11.2009 Mit dem richtigen Beruf erfolgreich starten 
22.11.2009 Ausbildungspakt auch im Krisenjahr 2009 erfolgreich 
Juli 2009
31.07.2009 BMAS startet Weiterbildungs-Programm mit Sozialpartnern 
31.07.2009 Erfolgreiche Halbzeitbilanz für das Jahr der Kreativität 
31.07.2009 Zusatzqualifikationen und duale Studiengänge sind ‚in‘ – Teilnehmerrekord bei ‚AusbildungPlus‘ 
31.07.2009 Viel Licht – aber auch Schatten: Qualität dualer Berufsausbildung aus Sicht der Auszubildenden 
31.07.2009 AEVO: BIBB-Hauptausschuss beschließt neuen Rahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder/-innen 
Juni 2009
21.06.2009 Das Ansehen zählt: Berufe mit Imageproblemen von Bewerberrückgang besonders hart betroffen 
21.06.2009 Schavan: „Fachkräfte für die Zukunft sichern“ 
21.06.2009 „Mit 20 muss jeder Abitur oder Berufsausbildung haben“ 
14.06.2009 Schavan: „Wichtiger Beitrag für den Ausbildungsstellenmarkt Ost“ 
07.06.2009 BIBB-Datenreport: Neues Standardwerk zur Berufsbildung 
07.06.2009 Storm: „Berufsorientierungsprogramm ist Erfolgsmodell“ 
07.06.2009 „Studieren in Fernost“: Hochschulinitiative Neue Bundesländer prämiert innovative Marketingkonzepte für Studieninteressierte 
07.06.2009 Storm: „Deutschland braucht international qualifizierte Fachkräfte“
07.06.2009 Berufsbildung ohne Grenzen – Mobilitätsberatung für Auszubildende startet 
Mai 2009
17.05.2009 Gute Chancen für Frauen in technischen Berufen verbessern 
17.05.2009 BIBB-Präsident Kremer: ‚Duale Berufsausbildung so wichtig wie nie zuvor‘ – Sieben neue Berufe ab Herbst 2009 
17.05.2009 BIBB-Präsident Manfred Kremer: Es muss keine Krise auf dem Lehrstellenmarkt geben, wenn alle gemeinsam handeln 
17.05.2009 In der Krise nicht nachlassen – Ausbildung für den Fachkräftenachwuchs! 
17.05.2009 Auch in der Krise ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern! 
17.05.2009 Chancen schaffen für junge Menschen 
April 2009
19.04.2009 „Ausbildungsniveau halten!“ 
19.04.2009 Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen 
06.04.2009 Storm: „Motivierte Mitarbeiter entscheiden über Erfolg“
06.04.2009 „Wir haben die Trendwende am Ausbildungsmarkt geschafft“ 
06.04.2009 Ausbilden: Eine Investition für Betriebe, die sich auszahlt! 
06.04.2009 G8 Sozialgipfel in Rom zur weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 
06.04.2009 Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen 
März 2009
19.03.2009 Storm: „99 Tage Bildungsprämie – Weiterbildung ist attraktiver geworden“
19.03.2009 Berufsbildungsbericht 2009: BIBB Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung 
04.03.2009 Ziel von 100.000 zusätzlichen Lehrstellen nur mit verstärkten Anstrengungen erreichbar
04.03.2009 Verfahren zur Hochschulzulassung wird entscheidend verbessert 
04.03.2009 Mehr Flexibilität für den BMBF-Bildungskredit 
04.03.2009 Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspaktes 
Februar 2009
06.02.2009 Größte Langzeitstudie über Bildungsverläufe gestartet 
06.02.2009 Schavan: „Positive Ausbildungsbilanz 2008 – Ausbildungsjahr 2009 mit neuen Herausforderungen“
06.02.2009 Betriebliche Weiterbildung: Fachübergreifende Kompetenzen werden immer wichtiger
06.02.2009 „Abenteuer Ausbildung – auch für behinderte Jugendliche“ 
Januar 2009
27.01.2009 Entschließung des BIBB-Hauptausschusses: Alle Kompetenzniveaus für alle Bildungs- und Karrierewege offen halten 
27.01.2009 Gegen den Trend: Weiterbildungsbranche erwartet positive wirtschaftliche Entwicklung
27.01.2009 Den Schulabschluss nachholen wird einfacher 
18.01.2009 Neue Ausgabe des BMBF-Magazins erschienen 
18.01.2009 Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2008: Anstieg im Osten etwas stärker als im Westen 

Allen Vorurteilen zum Trotz: Auszubildende wollen ‚richtig mit anpacken‘

Mangelnde Leistungsbereitschaft ist ein Vorwurf, mit dem sich junge Menschen in den Medien häufig konfrontiert sehen. Die repräsentative Studie „Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeichnet dagegen ein anderes Bild. Demnach sind Auszubildende durchaus bereit, hohe Leistungen zu erbringen – allerdings erwarten sie dafür im Gegenzug, intensiv in die betrieblichen Geschäftsabläufe eingebunden zu werden und eine Anerkennung ihrer Leistungen. Gerade die Verzahnung von Lern- und Arbeitsprozessen im Betrieb wird von den Jugendlichen sehr geschätzt. Vorgestellt werden diese Ergebnisse und zahlreiche weitere Studien aus Berufsbildungs- und Jugendforschung auf der Fachtagung „Neue Jugend? Neue Ausbildung?“, die das BIBB zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) am 28. und 29. Oktober in Bonn durchführt. Rund 200 Teilnehmende aus Forschung, Politik und Praxis diskutieren darüber, mit welchem Selbstverständnis und welchen Kompetenzen Jugendliche heute ihre Lebenswege beschreiten, wie Übergänge zwischen Schule und Ausbildung angesichts des demografischen Wandels verlaufen und vor welchen Herausforderungen Bildungsverantwortliche in Betrieben und Berufsschulen stehen.

Wenn es um die Frage geht, wodurch sich eine „gute“ duale Berufsausbildung auszeichnet, sind in der Fachöffentlichkeit viele Kriterien im Gespräch. Doch auf welche Ausbildungsbe-dingungen legen die Auszubildenden selbst besonderen Wert? Und wie gut gelingt es den Betrieben und Berufsschulen, den Ansprüchen der Auszubildenden gerecht zu werden? Um diese Fragen zu klären, wurden in der BIBB-Studie rund 6.000 Auszubildende aus 15 dualen Ausbildungsberufen befragt.

Auszubildende wünschen sich intensive Einbindung in das Betriebsgeschehen
Auszubildende legen einen sehr hohen Wert auf ihre betriebliche Einbindung. Sie wollen „echte Arbeit“ für die Betriebe leisten und dabei auch in größere Aufgaben mit einbezogen werden. Dafür sind sie bereit, Belastungen wie Überstunden oder die alleinige Verantwortung für Aufgaben auf sich zu nehmen. Bedingung für diese hohe Leistungsbereitschaft ist allerdings, dass nicht nur eine Integration in die Arbeitsabläufe, sondern gleichzeitig eine gute soziale Integration in den Betrieben erfolgt. Die Auszubildenden wünschen sich, dass sie bei guten Leistungen auch einmal gelobt werden und dass ihre Kolleginnen und Kollegen insgesamt respektvoll mit ihnen umgehen.

Integration gelingt häufig, Zeit- und Leistungsdruck sind oft zu hoch
Bei der Beurteilung der tatsächlichen Ausbildungspraxis bescheinigen die Auszubildenden vielen Betrieben, dass die Integration in die Geschäftsabläufe und in den Kollegenkreis gut gelingt. Über die Hälfte (53 %) bewertet ihre Einbindung mit „(sehr) gut“, rund ein Drittel (33 %) empfindet sie als „befriedigend“, 14 % vergeben allerdings nur noch ein „ausreichend“ bis „ungenügend“. Am besten fühlen sich die angehenden Bankkaufleute und Industriemechaniker/-innen eingebunden. Kritischer beurteilen hingegen die Auszubildenden zum/zur „Anlagenmechaniker/-in für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik“ sowie angehende Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen, Maler/-innen und Lackierer/-innen ihre Integration im Betrieb.

Die Auszubildenden weisen auch auf die Gefahren einer allzu intensiven Einbindung in Arbeitsabläufe hin. Viele Jugendliche berichten davon, dass sie unter starkem Zeitdruck arbeiten müssen, auch bei neuen Aufgaben wenig Zeit zum Ausprobieren bleibt und sie teilweise das Gefühl haben, keine Fehler machen zu dürfen. Der Zeit- und Leistungsdruck, unter dem die Ausbildungen in vielen Betrieben ablaufen, erschwert offenbar die betriebliche Ausbildungsorganisation, die insgesamt nur die Durchschnittsnote 3,9 von den Auszubildenden erhielt. Viele Auszubildende bemängeln, dass ihre Ausbildung relativ ungeplant verläuft und Besprechungen über den Ausbildungsverlauf selten stattfinden.

Feedbackkultur in der Ausbildung fördern
Die BIBB-Studie zeigt, dass der Kerngedanke des dualen Berufsbildungssystems – die möglichst enge Verzahnung von Lern- und Arbeitsprozessen – den Wünschen der Auszubildenden entspricht und von den Betrieben recht gut umgesetzt wird. Allerdings wird auch deutlich, dass diese Verzahnung dazu führen kann, dass Auszubildende überfordert werden, was den Lernprozess gefährden kann. Daher müssen Betriebe darauf achten, sowohl ihren Auszubildenden als auch ihrem Ausbildungspersonal trotz des hohen Zeit- und Leistungsdrucks genügend pädagogische Freiräume zu gewähren. In diesen sollten dann die betrieblichen Arbeitsprozesse mit den Auszubildenden besprochen, die Arbeitsergebnisse der Auszubildenden bewertet und der weitere Ausbildungsverlauf auf den Lernstand der Auszubildenden hin abgestimmt werden. Insbesondere die Stärkung der Feedbackkultur in der Ausbildung kann dazu beitragen, die Qualität der betrieblichen Ausbildung zu fördern. In der seit dem 1. August 2009 wieder eingeführten neuen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wurde diese Anforderung bereits umgesetzt. Im Handlungsfeld 3 „Ausbildung durchführen“ wird die Bedeutung von Feedbackprozessen mit den Auszubildenden betont.

Weitere Ergebnisse der BIBB-Studie „Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden“ unter www.bibb.de/de/wlk29213.htm

Die Ergebnisse der Fachtagung werden in der ersten Novemberhälfte im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/de/15806.htm dokumentiert.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Mit dem richtigen Beruf erfolgreich starten

Bund und Länder starten zweitägige Fachkonferenz zum Thema Berufsorientierung und präsentieren bestehende Programme und Konzepte

Junge Menschen sind mehr denn je gefordert, sich den steigenden Anforderungen der Arbeitswelt zu stellen. Sie müssen Kompetenzen entwickeln, um unterschiedliche berufliche Situationen zu bestehen. In der Qualifizierungsinitiative für Deutschland wird daher die Weiterentwicklung der Berufsorientierung als wesentliches Ziel für einen guten Start in die Ausbildung gesehen. „Wir können es uns im globalen Wettbewerb nicht mehr leisten, Talente links liegen zu lassen. Deshalb ist es wichtig, Jugendlichen eine Orientierung über die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten zu geben. So findet man die Ausbildung, die zu einem passt und erfolgreich absolviert“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan.

Am heutigen Montag starten daher Bund und Länder eine zweitägige gemeinsame Konferenz zur Berufsorientierung in Kiel. Die Fachkonferenz soll einen Überblick über die Vielfalt der bereits umgesetzten Programme und Projekte liefern. Vorgestellt werden die pädagogischen Konzeptionen, die Methoden und Instrumente und die Formen der Kooperation, in denen die Programme und Projekte umgesetzt werden. Dazu werden das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), alle Länder und die Bundesagentur für Arbeit ihre Konzepte und best-practice-Beispiele in Fachforen und auf einem „Markt der Möglichkeiten“ vorstellen und vor Bildungsexperten zur Diskussion stellen. Das Spektrum der Projekte reicht von Konzepten, die die Stärkung der Persönlichkeit und die Entwicklung von Kompetenzen in den Vordergrund rücken, bis zu Projekten, die an der Schulqualität ansetzen.

Vorgestellt werden auch die vom BMBF initiierten und geförderten Projekte und Programme, wie beispielsweise das Berufsorientierungsprogramm (BOP) in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten, ein regionales Übergangsmanagement im Rahmen des Programms „Perspektive Berufsabschluss“, die jährlichen Veranstaltungen zur Erweiterung des Berufsspektrums im Rahmen des Girls‘ Day oder das Studien- und berufsorientierende Praktikum für junge Menschen mit Hochschulreife im Rahmen des „Technikums“.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Ausbildungspakt auch im Krisenjahr 2009 erfolgreich

Weniger unversorgte Bewerber und noch zahlreiche Ausbildungsplatzangebote

Trotz ungünstiger konjunktureller Entwicklung im Jahr 2009 ist eine gute Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildung gelungen. Gleichzeitig lässt sich vor allem demografiebedingt ein spürbarer Bewerberrückgang beobachten. Die Paktpartner stehen auch in diesen schwierigeren Zeiten zu ihrer Paktzusage, jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu machen. Die aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass dies gelingt. Ende September gab es erneut mehr unbesetzte Berufsausbildungsstellen als unversorgte Bewerber. Das starke Engagement der Paktpartner und der Bundesagentur für Arbeit zahlt sich auch in diesem Jahr aus.

Im Berufsberatungsjahr 2008/2009 ist der Rückgang der Bewerber gegenüber dem Vorjahr (-14,0%) stärker ausgefallen als der Rückgang der gemeldeten Berufsausbildungsstellen (-7,1%). Dabei betrug der Rückgang der betrieblichen Berufsausbildungsstellen (-5,6%); die der außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen (-15,1%). Im Ergebnis gab es Ende September noch 17.300 unbesetzte Berufsausbildungsstellen, 2.300 weniger als vor einem Jahr. Ihnen standen noch 9.600 unversorgte Bewerber gegenüber. Das sind 4.900 weniger als im Vorjahr. Nachdem bereits im vergangenen Jahr mehr unbesetzte Berufsausbildungsstellen als unversorgte Bewerber registriert worden waren, hat sich dieser Trend in diesem Jahr noch verstärkt: Das Angebot übersteigt die Nachfrage sogar um 7.700 (2008: 5.000).

Das Zwischenergebnis bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen spiegelt die Aussagen der BA-Statistik wider: In Industrie und Handel wurden 311.825 Ausbildungsverträge, das sind 31.434 (-9,2%) weniger als im Vorjahr, und im Handwerk 143.121 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Damit ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 9.324 (-6,1%) zu verzeichnen. Bei den Freien Berufen wurden 42.501 Verträge abgeschlossen, ein Minus von 873 (-2,0%). Das überaus erfolgreiche Vorjahresergebnis konnte nicht wiederholt werden. Einige Betriebe, die stark von einem Umsatzrückgang betroffen sind, können nicht mehr auf dem hohen Niveau der Vorjahre ausbilden. Auffällig ist zudem, dass in einigen Regionen die Zahl der Bewerber deutlich zurückgegangen ist. Der überregionale Ausgleich der angebotenen Berufsausbildungsstellen mit den Ausbildungsplatz suchenden Bewerbern bleibt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft.

Auch die Situation der Bewerber aus früheren Schulentlassjahren hat sich trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen verbessert. 2008 waren 320.500 Bewerber (von insg. 620.000 Bewerbern) aus früheren Schulentlassjahren gemeldet. Aktuell sind es noch 243.800 (von insg. 533.400 Bewerbern). Damit ist der Anteil der Altbewerber auf 46% in diesem Jahr gesunken. Aufgrund von Veränderungen im Berichtswesen ist ein unmittelbarer Vorjahresvergleich jedoch nicht möglich. Es bleibt weiter eine wichtige Aufgabe der Paktpartner und der Bundesagentur für Arbeit, sich um diese Bewerber zu kümmern.

Die Paktverpflichtungen wurden mit der Einwerbung von 60.000 neuen Ausbildungsplätzen und 37.500 neuen Ausbildungsbetrieben schon jetzt erreicht. 23.200 Stellen für Einstiegsqualifizierungen sind bereits eingeworben. Das Engagement wird fortgesetzt.

Die Perspektiven für die Nachvermittlung sind aus Bewerbersicht gut – es gibt noch zahlreiche offene Ausbildungsangebote: Im Rahmen der Nachvermittlung der noch 9.600 unversorgten Bewerber stehen zum einen noch 17.300 unbesetzte Berufsausbildungsstellen zur Verfügung. Zum anderen kann ein erheblicher Teil der zugesagten 40.000 Plätze für betriebliche Einstiegsqualifizierungen, die eine erfolgreiche Brücke in betriebliche Ausbildung bilden, noch besetzt werden.

Die Aktivitäten zur Nachvermittlung von Arbeitsagenturen, Arbeitsgemeinschaften und Kammern laufen bereits seit Wochen auf Hochtouren: Dazu gehören vor allem Einladungen zur Nachvermittlung, Kompetenzchecks, Last-Minute-Lehrstellenbörsen. Angesichts der noch vorhandenen unbesetzten Berufsausbildungsstellen steht dabei die Vermittlung in betriebliche Berufsausbildung im Vordergrund. Denn die Ausbildung im Betrieb muss Dreh- und Angelpunkt des dualen Systems bleiben.

Wir rufen die Jugendlichen auf, aktiv an ihrem erfolgreichen Berufseinstieg mitzuwirken. Wer regional und auch hinsichtlich des angestrebten Berufs flexibel ist, erhöht seine Chancen. Wir rufen zudem die Betriebe auf, in ihrem Engagement nicht nachzulassen. Sie bieten damit Jugendlichen eine Zukunftschance und sichern den eigenen künftigen Fachkräftenachwuchs.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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BMAS startet Weiterbildungs-Programm mit Sozialpartnern

140 Millionen Euro zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) startet gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ein umfangreiches Programm zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung in Deutschland. In den kommenden Jahren werden für das neu aufgelegte Programm weiter bilden 140 Millionen Euro aus Bundesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit gestellt.

Das Programm „weiter bilden“ ist gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt worden. Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen sowie Vorhaben, die die Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung verbessern sollen. Voraussetzung für eine Beteiligung an dem Programm ist eine Vereinbarung der jeweils zuständigen Sozialpartner. Diese Vereinbarung muss die Prioritäten und Qualifikationsbedarfe für die einzelnen Branchen benennen.

Bund und Länder hatten sich im Oktober letzten Jahres beim Bildungsgipfel in Dresden verständigt, die Weiterbildung zu stärken. Als Ziel war vereinbart worden, die Beteiligung der Erwerbsbevölkerung an Weiterbildung bis zum Jahr 2015 von derzeit 43 auf 50 Prozent zu steigern.

Dazu erklärt Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales: „Unternehmen, Gewerkschaften und Bundesregierung sind sich einig, dass die berufliche Weiterbildung in Deutschland weiter nach vorn gebracht werden muss. Wir müssen stärker in Weiterbildung investieren. Qualifizierte und gut motivierte Belegschaften sind im internationalen Wettbewerb ein wichtiger Standortvorteil für Deutschland. Deshalb brauchen wir neben zeitlich befristeten Sofortmaßnahmen auch Instrumente, die auf eine längerfristige Entwicklungen hin ausgerichtet sind. Der Ansatz dieses Programms stärkt die Rolle der Sozialpartner im Bereich der betrieblichen Weiterbildung.“

Anträge für die erste Auswahlrunde können bis zum 15. August 2009 eingereicht werden. Sie sind zu richten an die Regiestelle Weiterbildung (info@regiestelle-weiterbildung.de) Die nötigen Formulare für die Antragstellung sind unter www.regiestelle-weiterbildung.de abrufbar.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Erfolgreiche Halbzeitbilanz für das Jahr der Kreativität

Schavan: „Bildung ist Schlüssel für Förderung von Kreativität und Innovation“ / BMBF koordiniert die europäische Initiative in Deutschland

Das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation 2009 kann in Deutschland eine erfolgreiche Halbzeitbilanz vorlegen: Rund 200 Veranstaltungen und 60 Dauerprojekte laden hier zum Mitmachen ein. Dabei werden alle Facetten der Kreativität und Innovation von Kunst und Design über Wissenschaft bis hin zur unternehmerischen Kreativität abgedeckt.

Ziel der Initiative ist es, Kreativität und Innovation als wichtige Faktoren für die Entwicklung von persönlichen, beruflichen, sozialen und unternehmerischen Kompetenzen herauszustellen. Die Umsetzung des Europäischen Jahres 2009 in Deutschland wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) koordiniert, unterstützt durch die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan betonte am Donnerstag die wichtige Rolle der Bildung bei der Förderung von Kreativität: „Hier nimmt Bildung eine Schlüsselrolle ein. Durch Bildung kann jeder Einzelne in jedem Lebensabschnitt seine Kreativität erheblich steigern. Davon profitieren alle, denn kreative Menschen tragen entscheidend zur Innovationsleistung und Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft bei. Ich freue mich sehr über die positive Resonanz der Initiative hier in Deutschland. Gerade in der Krise müssen wir verstärkt auf unsere wichtigsten Ressourcen setzen – und dazu gehört eine gute Bildung, die Kreativität schon früh fördert.“

Im europäischen Vergleich hat Deutschland ausgesprochen viele und sehr vielfältige Veranstaltungen im Programm. In den kommenden Wochen werden noch zahlreiche künstlerische Workshops, Ideen- und Musik-Wettbewerbe, wissenschaftliche Konferenzen, Architekturprojekte sowie weitere Aktionen angeboten.
Dazu kommen Aktivitäten der EU-Kommission in Brüssel sowie Veranstaltungen anderer Länder, die auf der Internetseite der Kommission einsehbar sind. Insgesamt sind hier rund 600 Veranstaltungen in ganz Europa aufgelistet. Aus Deutschland wurden durch die Europäische Kommission neun herausragende Projekte ausgewählt, die auf der Website veröffentlicht wurden, zu finden unter „Über das Europäische Jahr / Teilnehmende Länder / Deutschland“. Auf dieser Liste steht auch das vom BMBF geförderte „Haus der kleinen Forscher“, das die Begeisterung für naturwissenschaftliche und technische Phänomenen schon bei Kindergartenkindern auf spielerische Weise fördert und ihren Forscherdrang und ihre Kreativität auf diesem Gebiet stimuliert.

Auf dem Rat der Bildungsminister der Europäischen Union im Mai 2009 wurde die Förderung von Kreativität und Innovation als eines der vier strategischen Ziele festgelegt, die in der europäischen Bildungszusammenarbeit bis 2020 Leitcharakter haben.

Kontakt: Nationale Agentur Bildung für Europa, Franziska Bopp, Tel.: (0228) 107-1670, E-Mail: bopp@bibb.de.

Mehr Informationen zur Umsetzung des Europäischen Jahrs in Deutschland finden Sie im Internet unter http://www.ejki2009.de
und auf der Internetseite der EU unter http://create2009.europa.eu.
Informationen zum Haus der Kleinen Forscher: www.haus-der-kleinen-forscher.de.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Zusatzqualifikationen und duale Studiengänge sind ‚in‘ – Teilnehmerrekord bei ‚AusbildungPlus‘

Immer mehr Auszubildende erwerben ergänzend zu ihrer dualen Berufsausbildung eine Zusatzqualifikation oder beginnen einen dualen Studiengang. Nach einer Auswertung der Datenbank „AusbildungPlus“ nutzen aktuell rund 130.000 Auszubildende und Studierende derartige, unter www.ausbildungplus.de registrierte Angebote. Dies bedeutet eine Steigerung von mehr als 6 % im Vergleich zum Vorjahr. Aktuelle Entwicklungstrends beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und bei den dualen Studiengängen dokumentiert der Bericht „AusbildungPlus in Zahlen 2008/2009“. „AusbildungPlus“ ist ein Projekt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird.

Bei den Zusatzqualifikationen haben die Betriebe ihre Angebote von April 2008 bis April 2009 um 5,7 % ausgeweitet. Die Zahl der Teilnehmer/-innen stieg um 4,3 %. Eine Sonderauswertung für das Handwerk bestätigt den Trend. Hauptanbieter von Zusatzqualifikationen im Handwerk sind Betriebe mit 43 %, gefolgt von den Handwerkskammern mit 21 %. Die verbleibenden 36 % werden von Berufsschulen und sonstigen Anbietern vermittelt. Von den in der Datenbank registrierten 2.253 Zusatzqualifikationen sind 139 speziell für Berufe des Handwerks.

Mit Zusatzqualifikationen können Auszubildende über ihre reguläre Ausbildung hinaus zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. So wird die Ausbildung attraktiver und zugleich eine engere Verzahnung von Aus- und Weiterbildung ermöglicht. Die in-haltlichen Schwerpunkte der in der Datenbank dokumentierten Zusatzqualifikationen liegen in den Bereichen Internationales, Technik, Informationstechnologie und Betriebswirtschaft.

Ungebremst ist auch das Interesse an dualen Studiengängen. Hier wuchs die Zahl der Angebote um 3,6 % auf insgesamt 712 und die der Studierenden um rund 11 %. Erfreulich ist auch das verstärkte Engagement der Betriebe, denn die Zahl der Unternehmen, die duale Studiengänge zur Qualifizierung des Nachwuchses nutzen, stieg um 6,3 %.

Duale Studiengänge fördern die Durchlässigkeit im Bildungsbereich, weil sie eine Berufsausbildung oder berufliche Fortbildung mit einem Studium verbinden. Gelernt wird in der Hochschule, Berufs- oder einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie und im Betrieb. Spitzenreiter bei dualen Studiengängen sind Wirtschaftswissenschaften, Informatik und Maschinenbau.

„AusbildungPlus“ ist mit mehr als 41.000 Ausbildungsangeboten eine der größten Ausbildungsdatenbanken in Deutschland.

Weitere Informationen unter www.ausbildungplus.de

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Viel Licht – aber auch Schatten: Qualität dualer Berufsausbildung aus Sicht der Auszubildenden

Aus der Perspektive der Auszubildenden variiert die Qualität dualer Berufsausbildung in Deutschland beträchtlich. Mehr als die Hälfte der Auszubildenden (53 %) beurteilt die Qualität ihrer Ausbildung als „befriedigend“. Jede/r Vierte (24 %) schätzt die Ausbildung als „gut“ ein, jede/r Fünfte (21 %) dagegen nur als „ausreichend“. Ein Prozent bewertet die Ausbildung als „mangelhaft“. Dies sind Ergebnisse der repräsentativen Studie „Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden“, für die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) rund 6.000 Auszubildende befragt hat. Die Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr aus 15 dualen Ausbildungsberufen beurteilten eine Vielzahl von unterschiedlichen Qualitätsaspekten ihrer Ausbildung. Die Ergebnisse der BIBB-Studie sind veröffentlicht in der neuesten Ausgabe des BIBB REPORT, Heft 9/2009.

Gute betriebliche Ausbilder/-innen – Kooperation der Lernorte verbesserungsbedürftig

Gefragt zu den Ausbildungsbedingungen in den Betrieben beurteilen die Auszubildenden vor allem die Eignung und das Verhalten der Ausbilder und Ausbilderinnen sowie die materiellen Bedingungen (z. B. Ausstattung der Arbeitsplätze) positiv. Weniger günstig schneiden hingegen die inhaltliche und methodische Umsetzung der Ausbildung und das Lernklima im Betrieb ab. Die größten Schwierigkeiten innerhalb der Betriebe sehen die Auszubildenden bei der Ausbildungsorganisation: Relativ selten werde der Ausbildungsverlauf genau geplant und eingehalten, und regelmäßige „Feedback“-Gespräche darüber, wie Auszubildende mit der Ausbildung zurechtkommen, finden nur in wenigen Betrieben statt.

Die Berufsschulen punkten aus Sicht der Auszubildenden vor allem mit einem guten Klassenklima. Problematisch schätzen sie allerdings die materiellen Bedingungen an den Schulen ein. Oftmals würden Werkzeuge und technische Ausstattungen genutzt, die nicht auf dem neuesten Stand seien – die Betriebe schneiden hier viel besser ab. Auch kommt das Lehrpersonal in den Berufsschulen im Hinblick auf ihre fachlichen Qualifikationen sowie ihre Fähigkeit, Lerninhalte verständlich zu erklären, nach Meinung der Auszubildenden nicht an die von betrieblichen Ausbildern und Ausbilderinnen heran.

Von allen untersuchten Qualitätsbereichen schneidet die Kooperation der Lernorte Betrieb und Berufsschule bei den Auszubildenden am schlechtesten ab. Die Arbeiten, die in den Betrieben auszuführen sind, werden nach Wahrnehmung der Auszubildenden „eher selten“ in den Berufsschulen behandelt. Umgekehrt haben die Auszubildenden auch den Eindruck, dass sie die schulischen Lerninhalte oft nicht in den Betrieben anwenden können. Ausbildungsprojekte, die von Betrieben und Berufsschulen gemeinsam durchgeführt werden, stellen eher die Ausnahme dar.

Vergleich von 15 Ausbildungsberufen: Bankkaufleute und Industriemechaniker vorn

Ein Vergleich der 15 untersuchten dualen Ausbildungsberufe von „Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ bis „Medizinische/-r Fachangestellte/-r“ zeigt, dass es keinen Beruf mit durchgängig guten oder schlechten Bewertungen in allen Qualitätsbereichen gibt. Bestimmte Klischeevorstellungen oder Vorurteile gegenüber einzelnen Berufen werden nicht bestätigt. Stattdessen zeigt sich ein buntes Bild mit vielfältigen Abstufungen. Zu den Berufen, deren Ausbildungsbedingungen eher besser bzw. eher schlechter eingeschätzt werden, zählen sowohl kaufmännische als auch gewerblich-technische Berufe.

Die beiden am besten bewerteten Berufe – „Bankkaufmann/-frau“ und „Industriemechaniker/-in“ – sind dem Ausbildungsbereich „Industrie und Handel“ zuzurechnen. Jedoch gibt es in diesem Bereich auch weniger günstig beurteilte Berufe wie zum Beispiel „Fachinformatiker/-in“ und „Industriekaufmann/-frau“. Die Berufe des Handwerks – zum Beispiel „Friseur/-in“, „Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk“ und „Maler/-in und Lackierer/-in“ – liegen im mittleren und unteren Bereich. Positiv ist, dass es keinen Beruf gibt, der von der Gesamtbeurteilung her sehr schlecht abschneidet.

Weiterführende Informationen enthält der neue BIBB REPORT, Heft 9/2009: „Viel Licht – aber auch Schatten. Qualität dualer Berufsausbildung in Deutschland aus Sicht der Auszubildenden“. Die Ausgabe kann im Internetangebot des BIBB kostenlos unter www.bibb.de/bibbreport heruntergeladen werden.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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AEVO: BIBB-Hauptausschuss beschließt neuen Rahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder/-innen

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung Ende Juni 2009 in Bonn den neuen Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) beschlossen und seine Anwendung empfohlen. Damit ist der Novellierungsprozess der AEVO, die zum 1. August 2009 wieder in Kraft tritt, abgeschlossen. Ziel des neuen Rahmenplans ist die Sicherung von bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards bei der Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Ausbildereignung. Mit dem modernisierten Rahmenplan, der unter der Leitung des BIBB von einem Fachbeirat erarbeitet wurde, werden die zukünftigen Ausbilder und Ausbilderinnen besser auf ihre Aufgaben vorbereitet. Dem Fachbeirat gehörten Sachverständige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen an.

Veränderte und vermehrte Aufgaben an die Ausbildung – bedingt durch kürzere Innovationszyklen, neue Formen der Arbeitsorganisation, eine stärkere Ausrichtung auf Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie demografische Veränderungen – machten es erforderlich, die inhaltliche Gestaltung der Lehrgänge zu modernisieren. Mit der novellierten AEVO und dem neuen Rahmenplan werden die Weichen für mehr Qualität in der Ausbildung gesetzt. Sie tragen wesentlich dazu bei, die betriebliche Ausbildung zukunftsfest zu machen. So werden im neuen Rahmenplan die Anforderungen an die berufs- und arbeitspädagogische Eignung der Ausbilder/-innen neu strukturiert, ihr Anforderungsprofil in Form von Kompetenzen beschrieben und ihre Rolle als „Lernprozessbegleiter“ der Auszubildenden stärker hervorgehoben.

Der neue Rahmenplan wurde als Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses verabschiedet. Das Gremium hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Es ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt. Hauptausschuss-Empfehlung und Rahmenplan sind im Internetangebot des BIBB abrufbar unter www.bibb.de/de/32327.htm

Weitere Informationen zur AEVO enthält auch das aktuelle Heft 3, Juni 2009, der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“ im Artikel „Die Ausbilder-Eignungsverordnung 2009 – was ist neu?“. Der Beitrag kann im Internetangebot des BIBB kostenlos unter www.bibb.de/bwp/aevo abgerufen werden.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Das Ansehen zählt: Berufe mit Imageproblemen von Bewerberrückgang besonders hart betroffen

Nicht nur die Wirtschaftskrise und der drohende Lehrstelleneinbruch im kommenden Herbst setzen dem Ausbildungsmarkt momentan zu, sondern mancherorts auch ein Bewerberschwund. Dies gilt vor allem für Ostdeutschland. Ende Mai 2009 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit (BA) dort 27 % weniger Lehrstellenbewerberinnen und -bewerber als im Vorjahresmonat. In fünf der 37 Arbeitsagenturbezirke wurden bereits weniger Bewerber/-innen als betriebliche Ausbildungsstellen registriert. Die rückläufigen Zahlen sind Vorboten eines Problems, das in naher Zukunft ganz Deutschland treffen wird. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden es die Betriebe deutlich schwerer haben, Nachwuchs zu rekrutieren. „Allerdings werden nicht alle Berufe gleich stark davon betroffen sein“, so Manfred Kremer, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). „Maßgeblich ist hier das Image der Berufe, denn das spielt für die zu erwartenden Bewerberzahlen eine wichtige Rolle.“

Ausbildungsberufe wie Gestalter/-in für visuelles Marketing, Mediengestalter/-in Digital und Print, Tierpfleger/-in oder auch Fotograf/-in sind bei den Jugendlichen weiterhin sehr gefragt – und dies wird nach Einschätzung des BIBB auch so bleiben. Große Nachwuchsprobleme haben dagegen bereits heute verschiedene Ausbildungsberufe im gewerblichen Bereich – insbesondere im Reinigungsgewerbe und im Nahrungsmittelhandwerk. Aber auch in den Gastronomieberufen sieht es nicht besonders gut aus. In manchen Berufen entfielen Ende Mai noch nicht einmal 50 Bewerberinnen und Bewerber auf 100 Ausbildungsstellen.

Nur zum Teil hängt die geringe Nachfrage damit zusammen, dass den Jugendlichen das Interesse an den für die Berufe typischen Arbeiten fehlt. Dies ergab eine Befragung des BIBB unter Schülerinnen und Schülern aus den höheren Klassen der allgemeinbildenden Schulen. Eine wichtige Rolle spielt dagegen, wie anerkannt die Berufe aus Sicht der Jugendlichen in unserer Gesellschaft sind.

Nach Meinung der Jugendlichen genießen vor allem jene Berufsinhaberinnen und -inhaber ein hohes Ansehen, die als überdurchschnittlich gebildet, intelligent, einkommensstark und ehrgeizig gelten. Tugenden wie Geschicklichkeit, körperliche Fitness, Fleiß, Kontaktfreudigkeit und auch Selbstlosigkeit spielen dagegen aus Sicht der Jugendlichen für das Ansehen eines Berufes keine große Rolle. Die Folge: Büroberufe mit kreativer Tätigkeit gelten als besonders imageförderlich und sind unter den Jugendlichen dementsprechend begehrt. Berufe, bei denen körperliche Arbeit, manuelles Geschick und soziale Tätigkeiten im Vordergrund stehen, haben das Nachsehen.

Das Grundproblem – die offenbar unzureichende Würdigung der Arbeit in einigen gewerblich-industriellen Berufen – kann durch neue Ausbildungsordnungen bzw. neue Berufsbezeichnungen allerdings nur bedingt gelöst werden. Hier ist ein allgemeiner Bewusstseinswandel erforderlich. Dabei helfen manchmal auch – wie aus früheren Studien bekannt – die Unterhaltungsserien der Fernsehsender. Denn für die Jugendlichen haben Medien eine große Bedeutung, um sich gesellschaftlich zu orientieren. Ist nun z. B. eine praktisch arbeitende Person der Protagonist bzw. die Protagonistin einer beliebten Unterhaltungsserie, kann dies auch das Image des entsprechenden Berufs beeinflussen.

Weitere Informationen zum Thema „Berufe – Entwicklungen und Perspektiven“ enthält das neue Heft 3/2009 der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“. Der entsprechende Artikel zur Bedeutung des Images als Berufswahlkriterium steht unter www.bibb.de/bwp/image als kostenloser Download zur Verfügung.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Schavan: „Fachkräfte für die Zukunft sichern“

BMBF-Programme stärken die berufliche Ausbildung

Mit Blick auf den morgigen Ausbildungspakt-Sondergipfel betonte am Donnerstag Bundesbildungsministerin Annette Schavan die Wichtigkeit der dualen Ausbildung: „Ausbildung ist eine gute Investition – für Auszubildende wie für Unternehmen. Jetzt gilt es, die künftigen Nachwuchskräfte zu sichern, die bei einer anziehenden Konjunktur dringend benötigt werden. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten sind besondere Anstrengungen erforderlich, um jedem Jugendlichen ein adäquates Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot zu machen. Daher appelliere ich an die Unternehmen, ihre Ausbildungsleistungen zu verstärken, um dem absehbaren und in einigen Branchen und Regionen bereits spürbaren Fachkräftemangel zu begegnen.“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat mehrere Programme gestartet, die dabei helfen, Jugendlichen eine Ausbildungsstelle zu vermitteln. „Unser Ziel hat sich aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Lage nicht verändert: Jeder Jugendliche, der ausbildungswillig und -fähig ist, soll eine adäquate Ausbildung erhalten. Daher sind alle Partner des Ausbildungspaktes aufgerufen, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen und diese sogar zu verstärken“, sagte Schavan.

Mit dem Programm „JOBSTARTER“ unterstützt das BMBF besonders kleine und mittlere Betriebe. „Wir fördern bislang 200 Berufsbildungsprojekte in allen 16 Ländern. Die Projekte richten sich vor allem an Unternehmen, die sich bisher gar nicht oder nur unterdurchschnittlich an Ausbildung beteiligt haben“, sagte Schavan. „Wir helfen diesen Unternehmen bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung.“ Die Bilanz ist positiv: Seit 2006 konnten rund 32.000 Ausbildungsplätze akquiriert werden. „JOBSTARTER“ wird mit 125 Millionen Euro aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Nun startet eine neue Förderrunde. Die neue Förderrunde zielt auf Ausbildungsinitiativen in ausgewählte Branchen, auf betriebliche Ausbildungsangebote für ausgewählte Zielgruppen sowie auf die Entwicklung und Stabilisierung regionaler Ausbildungsstrukturen.

„Vielen jungen Menschen gelingt der unmittelbare Einstieg in eine Berufsausbildung nicht Diese Jugendlichen müssen wir gezielt unterstützen. Hier setzt unser neues Programm, JOBSTARTER-Connect‘ an“, erklärte Schavan. Insbesondere Altbewerberinnen und Altbewerber werden erstmals über bundesweit standardisierte Ausbildungsbausteine in bisher 14 Ausbildungsberufen qualifiziert. JOBSTARTER-Connect wird mit 60 Millionen Euro aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Zudem werden in den neuen Ländern 5.000 zusätzliche Ausbildungsplätze mit dem Ausbildungsprogamm Ost 2009/2010 geschaffen.

Um sicher zu stellen, dass alle Jugendliche die Ausbildung erfolgreich abschließen können, startete das BMBF zudem gemeinsam mit dem Senior Experten Service (SES) eine Pilotinitiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen („VerA“). Dabei stehen Ausbildungsbegleiter, so genannte Mentoren, denjenigen Auszubildenden zur Seite, bei denen sich während der Ausbildung berufliche Schwierigkeiten abzeichnen. Bund und Länder haben sich auf dem Bildungsgipfel im Herbst 2008 zum Ziel gesetzt, die Zahl der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss bis zum Jahr 2015 von im Bundesdurchschnitt 17 Prozent auf 8,5 Prozent zu halbieren.

Das BMBF-Programm „Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung“ setzt dagegen bereits in der Schule an. Bislang haben rund 50.000 Schülerinnen und Schüler durch das Programm einen ersten Einblick in verschiedene Berufe erhalten, in dem sie ihre persönlichen Fähigkeiten und Stärken konkret erproben können. „Bis Ende des Jahres werden rund 70.000 Jugendliche von unserem Programm profitiert haben“, so Schavan. Erste Erfolge zeigen sich schon jetzt: Immer mehr Jugendliche treten direkt mit den Betrieben in Kontakt, die sie während der Berufsorientierung kennen gelernt haben, und benötigen nicht mehr den Vermittlungsweg über die Agenturen für Arbeit. Das BMBF finanziert das Programm mit jährlich bis zu 15 Millionen Euro.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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„Mit 20 muss jeder Abitur oder Berufsausbildung haben“

Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz im Interview mit der Bild-Zeitung am 19. Juni 2009

BILD: Herr Arbeitsminister, Sie fordern im Ausbildungspakt von den Unternehmen 2009 mindestens 600 000 Ausbildungsplätze. Aus der Wirtschaft heißt es: In der Krise schaffen wir das nicht. Was nun?

Olaf Scholz: Die meisten Unternehmen sind trotz Krise in der Lage, genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Also meine Bitte an die Chefs: Tut trotz Krise, was ihr könnt!

BILD: Die Zahl der Schulabgänger geht zurück. Reichen da nicht weniger Plätze?

Scholz: Nein. Wir brauchen trotzdem mindestens 600 000 Plätze. Schon heute gibt es fast 1,5 Millionen junge Leute zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss. Die haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Es muss unser Ziel sein, dass jeder mit 20 entweder Abitur hat oder eine Berufsausbildung. Sonst produzieren wir Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel. Das wäre Irrsinn.

BILD: Viele Betriebe leiden aber unter der Krise und haben vielleicht keine Ausbildungskapazitäten…

Scholz: Wir tun viel, um die Betriebe in der Krise zu unterstützen. Darüber kann sich niemand beschweren. Aber: An der Ausbildung dürfen wir nicht sparen. Und der Staat und die Bundesagentur für Arbeit leisten den Betrieben vielfältige Unterstützung, damit sie auch in dieser schwierigen Zeit ausbilden. Wer jetzt nicht ausbildet, ist außerdem sehr kurzsichtig. Denn in wenigen ]ahren fehlen uns Fachkräfte. Unternehmen, die nach der Krise freie Stellen nicht mit qualifizierten Leuten besetzen können, kriegen dann richtig Probleme.

BILD: Die Wirtschaft hält viele Jugendliche nicht für ausbildungsfähig. Ist das übertrieben?

Scholz: Es stimmt, dass viele junge Leute nicht alles mitbringen, was sich ein Ausbildungsbetrieb wünscht. Die Kritik an den Ergebnissen der Schulpolitik ist berechtigt. Dass 80 000 junge Leute jährlich die Schule ohne Abschluss verlassen, ist nicht naturgegeben, sondern Staatsversagen.

Das Gespräch führte Andreas Thewalt.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Schavan: „Wichtiger Beitrag für den Ausbildungsstellenmarkt Ost“

Bund-Länder-Programm finanziert 5.000 zusätzliche Ausbildungsplätze

5.000 zusätzliche Ausbildungsplätze werden in den neuen Bundesländern mit dem Ausbildungsplatzprogramm Ost 2009/2010 geschaffen. Bund und Länder haben heute das Programm unterzeichnet. „Mit der Fortsetzung der Förderung leisten Bund und Länder gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Bundesregierung, dass kein Jugendlicher unter 25 Jahren länger als drei Monate ohne Ausbildung oder Arbeit bleiben soll. Wir wollen damit die Flucht der jungen Generation aus den neuen Bundesländern verhindern“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Unvermittelte Bewerberinnen und Bewerber in den neuen Bundesländern und Berlin bekommen damit die Chance auf einen betriebsnahen oder außerbetrieblichen Ausbildungsplatz.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die beteiligten Länder finanzieren die 5.000 Plätze mit knapp 68 Millionen Euro. Bund und Länder tragen hiervon jeweils die Hälfte. In Sachsen stehen 1.079, in Brandenburg 989, in Sachsen-Anhalt 824, in Mecklenburg-Vorpommern 821, in Berlin 698 und in Thüringen 589 Programmplätze zur Verfügung. Gefördert wird die Berufsausbildung in anerkannten Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung sowie eine schulische Berufsausbildung, die zu einem Abschluss nach Landes- oder Bundesrecht führt.

Annette Schavan: „Die Bundesregierung hat durch die mit den Ländern vereinbarte nationale Qualifizierungsinitiative und die Konjunkturpakete bereits wichtige Weichen für ein weiteres gutes Ausbildungsjahr gestellt. Dennoch sind aufgrund der konjunkturellen Lage besondere Anstrengungen erforderlich, um das Ziel zu erreichen, jedem Jugendlichen, der ausbildungswillig und -fähig ist, eine adäquate Ausbildung anzubieten. Daher appelliere ich an die Unternehmen, ihre Ausbildungsleistungen zu verstärken, um dem absehbaren und in einigen Branchen und Regionen bereits spürbaren Fachkräftemangel jetzt schon zu begegnen.“

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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BIBB-Datenreport: Neues Standardwerk zur Berufsbildung

Welche Berufe waren 2008 die mit den meisten Ausbildungsverträgen bei jungen Männern und Frauen? Wie hoch waren die Einmündungsquoten in eine duale Ausbildung bei den unterschiedlichen Schultypen und wie wird sich die Nachfrage nach einer dualen Berufsausbildung in den nächsten Jahren entwickeln? Antworten auf diese und weitere aktuelle Fragen zur beruflichen Bildung liefert der Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Als Grundlage zum „Berufsbildungsbericht 2009“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bietet der in diesem Jahr erstmals erscheinende Datenreport des BIBB umfassende Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung in Deutschland.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat in der Vergangenheit zum jährlich im April erscheinenden Berufsbildungsbericht des BMBF umfangreiche wissenschaftliche Analysen und Statistiken zugeliefert. Aufgrund einer Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses hat das Bundesbildungsministerium im April 2008 eine Neustrukturierung beschlossen. Ab diesem Jahr erscheint der Berufsbildungsbericht in zwei Teilen: einem politischen Teil, der vom BMBF erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen wird, und einem indikatorengestützten Datenteil, der eigenverantwortlich vom BIBB herausgegeben wird. Dadurch erfolgt eine klare Trennung zwischen der wissenschaftlichen Analyse und den daraus abgeleiteten politischen Bewertungen.

Der Datenreport des BIBB besteht aus vier Kapiteln. Er umfasst ca. 400 Seiten und rund 250 Übersichten, Schaubilder und Tabellen mit aktuellen Daten zur beruflichen Bildung. In den ersten beiden Kapiteln werden zentrale Indikatoren zur beruflichen Ausbildung (Kapitel A) und zur beruflichen Weiterbildung (Kapitel B) dargestellt und Entwicklungen im Zeitverlauf abgebildet. Darüber hinaus greift der Datenreport jeweils unterschiedliche Schwerpunktthemen auf. Schwerpunktthema der diesjährigen Ausgabe sind „Ausbildungsbausteine“ (Kapitel C). Entwicklungen in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung sind Gegenstand des Kapitels D und runden den neuen Datenreport des BIBB ab.

Eine Vorabversion des „Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung“ des BIBB steht in einem pdf-Format unter www.bibb.de/datenreport zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Storm: „Berufsorientierungsprogramm ist Erfolgsmodell“

Staatssekretär begrüßt in Dresden den 50.000. Jugendlichen

„Schülerinnen und Schüler nehmen praxisnahe Angebote zur Berufsorientierung dankbar an: Das zeigt die hohe Resonanz auf unser Berufsorientierungsprogramm“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Bildung und Forschung, Andreas Storm, MdB, am Mittwoch in Dresden. Neben der Übergabe eines Zuwendungsbescheids in Höhe von 60.000 Euro aus dem Berufsorientierungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an die Handwerkskammer Dresden begrüßte Storm außerdem den 50.000sten Teilnehmer des Programms.

Seit dem Start des Programms am 1. April 2008 konnten bereits über 160 Zuwendungen und mehr als 15 Millionen Euro bewilligt werden. „Das ist in der kurzen Laufzeit ein großer Erfolg. Damit verstärken wir im Rahmen der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung die frühzeitige Unterstützung junger Menschen beim schwierigen Übergang von Schule in Ausbildung“, sagte Storm.

Das Pilotprojekt, das bis Ende 2010 läuft, bietet Schülerinnen und Schülern schon während des Schulbesuchs die Möglichkeit, vor allem im handwerklichen Bereich mindestens drei Berufe in einer überbetrieblichen Bildungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung kennen zu lernen. Auf diesem Wege werden erste praktische Erfahrungen vermittelt und Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorbereitet; im günstigsten Fall ist dies sogar der erste Schritt in eine Berufsausbildung.

Das Programm sieht ein 80-stündiges Praktikum vor, das die Möglichkeit bietet, an der Werkbank selbst zu erleben, welcher Beruf Spaß und Freude vermitteln kann, aber auch, welche Anforderungen konkret gestellt werden. Dadurch sollen die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert und die Schulabbrecherquote gesenkt werden. Storm: „Wer von einem Ausbildungsmeister gesagt bekommt, dass er für den von ihm gewünschten Beruf gut rechnen können muss, strengt sich im Mathematikunterricht im eigenen Interesse oft besonders an. Und in der Ausbildung selbst kann durch eine treffgenauere Berufswahl die Abbrecherquote gesenkt werden. Die Jugendlichen erhalten dadurch wertvolle Orientierung für das spätere Berufsleben.“

Die Jugendlichen erhalten nach der Maßnahme ein Zertifikat, das ihnen ihre individuellen Kompetenzen, vor allem ihre Neigungen, Eignungen und Entwicklungspotentiale bescheinigt. Somit können Betriebe nicht nur Zeugnisnoten, sondern auch persönliche Einschätzungen und Beurteilungen von Ausbildern bei der Auswahl von geeigneten Bewerbern für freie Ausbildungsplätze zugrunde legen.

Die Durchführung des Programms sowie die Evaluierung einschließlich der Untersuchung der Auswirkungen auf die Motivation der Jugendlichen erfolgt durch das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB). Nähere Informationen siehe unter www.bibb.de.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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„Studieren in Fernost“: Hochschulinitiative Neue Bundesländer prämiert innovative Marketingkonzepte für Studieninteressierte

Vier ostdeutsche Hochschulen ausgezeichnet/Umfrage unter Schülern legt Vorurteile westdeutscher Jugendlicher offen

Westdeutsche Studienanfänger werden von der Universität Leipzig mit dem Trabi abgeholt und in eine „Abenteuer-WG“ gebracht. Die Technische Universität Dresden wendet sich unter dem Motto „Hilfe, mein Kind hat Abitur!“ direkt an die Eltern von Studieninteressierten. Bereits zugelassene Studierende möchte die Brandenburgische Technische Universität Cottbus mit speziellen Vorkursen frühzeitig überzeugen, sich auch tatsächlich bei ihr einzuschreiben. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg begleitet Studieninteressierte mit einem personalisierten Internetportal Schritt für Schritt bis zur Einschreibung. Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Kultusminister von Sachsen-Anhalt, und Andreas Storm, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), zeichneten am Freitag die Gewinner des Hochschulwettbewerbs „Schneller ins Studium“ der Kampagne „Studieren in Fernost“ aus. Zur Umsetzung der Projekte erhält der erste Sieger 100.000 Euro (Universität Leipzig), der zweite 50.000 Euro (Technische Universität Dresden), der dritte und vierte jeweils 25.000 Euro (Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). Minister Jan-Hendrik Olbertz dazu: „Die Kreativität der eingereichten Konzepte ist beeindruckend. Sie zeigen, wie innovativ die ostdeutschen Hochschulen sind, um auf die Attraktivität ihrer Studienplätze aufmerksam zu machen.“

Insgesamt beteiligten sich 25 ostdeutsche Hochschulen an dem Wettbewerb und reichten umfangreiche Marketingkonzepte ein, die zeigen, wie dem erwarteten Rückgang der Studienanfängerzahlen an ostdeutschen Hochschulen wirkungsvoll begegnet werden kann.
„Hochqualifizierte Menschen sind das Fundament unseres Wohlstands. Mit den zusätzlichen Studienmöglichkeiten, die unser Hochschulpakt schafft, geben wir jungen Menschen eine gute Perspektive und sichern somit den Innovationsstandort Deutschland. Gerade für die neuen Länder bieten sich dank hervorragender Studienbedingungen große Chancen. Doch die Vorzüge eines Studiums in Ostdeutschland sind noch zu wenig bekannt. Dies zu ändern ist Ziel dieser Marketingkampagne, die vom Bundesbildungsministerium mit insgesamt 10 Millionen Euro finanziert wird. Ich bin mir sicher: Das Geld ist gut angelegt. Denn der Hochschulpakt steht für Zukunftssicherung in Deutschland“, sagte Staatssekretär Andreas Storm.

Unter dem Motto „Schneller ins Studium“ waren 44 staatliche Fachhochschulen und Universitäten der ostdeutschen Bundesländer eingeladen, Ideen und Konzepte zur weiteren Verbesserung der Betreuung von Studieninteressierten und Studienanfängern an der jeweiligen Hochschule einzureichen. Mit der Umsetzung der Gewinnerkonzepte werden „Best Practice“-Projekte geschaffen, die für andere ostdeutsche Hochschulen bei der Verbesserung ihrer Marketing- und Servicequalität anregend sein können.

Jährliche Hochschulwettbewerbe wie „Schneller ins Studium“ sind ein zentraler Bestandteil der Kampagne „Studieren in Fernost“, die über die Vorteile eines Studiums in Ostdeutschland informieren und die Vorurteile gegenüber den neuen Bundesländern abbauen soll. „Manch ein Vorurteil gegenüber den neuen Ländern“, so Minister Olbertz, „beruht gar nicht auf eigenen Erfahrungen, sondern wird durch Eltern und Verwandte transportiert. Die Hochschulkampagne soll die jungen Leute auch neugierig machen auf den gefühlsmäßig ,fernen Osten‘ und ermutigen, ihn auf eigene Faust zu entdecken.“

Wie wenig sie mitunter darüber wissen, zeigen die Ergebnisse einer aktuellen, bundesweiten Umfrage der Hochschulinitiative Neue Bundesländer unter Schülerinnen und Schülern zum Thema Hochschulwahl.

Zwanzig Jahre nach dem Mauerfall können sich derzeit nur 5 Prozent der befragten westdeutschen Jugendlichen vorstellen, im Osten Deutschlands zu studieren. Dies liegt nicht daran, dass die Befragten Auslandspläne haben, in der Heimatregion bleiben wollen oder die neuen Bundesländer schlicht nicht kennen. Vielmehr schreiben die größtenteils nach 1989 geborenen Jugendlichen Ostdeutschland am häufigsten Attribute wie „alt“, „heruntergekommen/marode“, „arm“, „grau“, „trist“ und „trostlos“ zu. Auch eine gute Ausstattung und Betreuung wird eher den westdeutschen Hochschulen zugetraut. Diese Einschätzung steht im Kontrast nicht nur zu den tatsächlichen Verhältnissen, sondern auch zur Bewertung durch die Studierenden in Ostdeutschland selbst, die insgesamt zufriedener als ihre westdeutschen Kommilitonen sind, das zeigt eine Studie der HIS Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) zur „Studienqualität in Ost- und Westdeutschland“.

„Die Vorzüge eines Studiums im Osten müssen offensiver bekannt gemacht und kommuniziert werden“, kommentierte Minister Olbertz die Zahlen der Umfrage. „Gerade deswegen müssen wir ungewöhnliche Wege gehen – so wie es die prämierten Projekte tun, um bei den Jugendlichen im Westen auf die Stärken der ostdeutschen Hochschulen aufmerksam zu machen“, sagte Minister Olbertz abschließend.

Die Hochschulinitiative Neue Bundesländer ist ein Projekt der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel ist es, mehr Studieninteressierte für ein Studium in Ostdeutschland zu gewinnen.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Storm: „Deutschland braucht international qualifizierte Fachkräfte“

Auslandsaufenthalte deutscher Auszubildende auf Rekordniveau / Zusatzförderung des BMBF für fast 500 Auszubildende

Angesichts der steigenden Nachfrage nach Auslandsaufenthalten in der beruflichen Erstausbildung stockt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das europäische Berufsbildungsprogramm LEONARDO DA VINCI mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt auf. Mit rund 800.000 Euro können in diesem Jahr fast 500 Auszubildende zusätzlich gefördert werden. Sie haben die Möglichkeit, einen Teil ihrer dualen Ausbildung – zwischen drei Wochen und neun Monaten – in einem ausländischen Betrieb absolvieren. Damit werden in diesem Jahr erstmals mehr als 10.000 Auszubildende aus Deutschland im Rahmen von LEONARDO DA VINCI an einem Ausbildungsaufenthalt im europäischen Ausland teilnehmen.

„Die Auszubildenden verbessern neben ihren fachlichen Kenntnissen insbesondere auch die immer wichtiger werdenden internationalen Qualifikationen und Schlüsselkompetenzen. Sie kommen mit mehr Wissen, gestärktem Selbstbewusstsein und neuen Ideen in ihre Ausbildungsbetriebe zurück. Dies ist nicht nur für ihre persönlichen Karrierechancen wichtig. Die Betriebe profitieren unmittelbar, indem etwa Geschäftskontakte mit ausländischen Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen erstmals oder leichter möglich sind,“ sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMBF, Andreas Storm, MdB, am Mittwoch in Berlin. „Gerade die exportorientierte deutsche Wirtschaft braucht international qualifizierte Fachkräfte. Ein Ausbildungsaufenthalt im Ausland ermöglicht jungen Menschen, internationale Berufskompetenzen zu erwerben und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.“

Mit der Förderung von 500 zusätzlichen Auszubildenden leistet das BMBF einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Empfehlungen des Innovationskreises Berufliche Bildung. Der Innovationskreis hatte sich 2007 in seinen Empfehlungen für die weitere europäische Öffnung der beruflichen Bildung ausgesprochen und eine Verdoppelung der Zahl von Auslandsqualifizierungen bis 2015 gefordert.

Die Zusatzmittel kommen den qualitativ besten LEONARDO DA VINCI-Projekten aus dem dualen Ausbildungssystem zugute und honorieren so auch vorbildliche Vorbereitung und Durchführung von Auslandsaufenthalten. Die Nachfrage von Ausbildungsbetrieben nach einer Förderung aus dem LEONARDO DA VINCI-Programm ist in diesem Jahr überproportional gestiegen.

Das BMBF fördert darüber hinaus bilaterale Austauschprogramme mit Frankreich, Großbritannien, Norwegen und den Niederlanden. Hier erhalten jedes Jahr weitere 2.000 Auszubildende aus Deutschland die Möglichkeit, einen Ausbildungsabschnitt in diesen Ländern zu absolvieren. Im Gegenzug kommen aus diesen Ländern Auszubildende nach Deutschland. Insgesamt nehmen demnach im Jahr 2009 über 12 500 deutsche Auszubildende in 31 europäischen Staaten einen Teil ihrer Ausbildung wahr.

Beispiele guter Projekte können von der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) abgefragt werden. Weitere Informationen: www.na-bibb.de/leonardo_da_vinci_3.html

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Berufsbildung ohne Grenzen – Mobilitätsberatung für Auszubildende startet

Die deutsche Wirtschaft will mit Unterstützung der Bundesregierung Auszubildende verstärkt ins Ausland schicken. Mit einer Fachkonferenz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet das bundesweite Programm zur Beratung von Auszubildenden bei Auslandsaufenthalten.

Detlef Scheele, Staatssekretär im gastgebenden Bundesministerium, Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), und Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gaben den Startschuss.

„Die Qualität der Ausbildung muss gerade auch in diesen Krisenzeiten verbessert werden, um Wettbewerbsvorteile gewinnen zu können. Dazu können Auslandsaufenthalte von Jugendlichen einen wichtigen Beitrag leisten“ sagte Staatssekretär Scheele. „Will Deutschland Exportweltmeister bleiben, brauchen gerade kleine und mittlere Unternehmen mehr Auszubildende mit Auslandserfahrung“, betont DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. „Derzeit absolvieren nur etwa zwei Prozent der Jugendlichen einen Teil ihrer Berufsausbildung oder ein Praktikum im Ausland. Gleichzeitig orientieren sich aber immer mehr Unternehmen auf internationale Märkte oder kooperieren mit weltweit aufgestellten Firmen. Das passt nicht zusammen,“ so Wansleben. Das Mobilitätsberater-Projekt werde dazu beitragen, dass deutlich mehr Auszubildende Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen und auslandsbezogenes Fachwissen erwerben.

Schleyer betonte, dass es auch im Handwerk wachsenden Bedarf an Fachkräften mit internationalem Know-how gibt. „Um dem zu entsprechen, müssen wir eine neue Mobilitätskultur im Rahmen der Aus- und Weiterbildung entwickeln“, sagte er. In diesem Punkt stehe das Handwerk noch am Anfang. „Das liegt nicht zuletzt auch an einem Defizit an entsprechenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“, so Schleyer. Er begrüßte daher ausdrücklich, dass diese Beratungslücke mit dem Mobilitätsberaterprogramm nun geschlossen werde. Staatssekretär Scheele zeigte sich zuversichtlich, dass durch dieses Programm die Zahl der Auslandsaufenthalte von Jugendlichen in den kommenden Jahren verdoppelt werden kann.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit dem DIHK und dem ZDH das Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger ins Leben gerufen. Für 16 Millionen Euro wird in den kommenden Monaten eine bundesweite Beratungsstruktur für Unternehmen aufgebaut. Ein Netzwerk von 40 Mobilitätsberatern in den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern betreut dann die Betriebe vor Ort, um Auszubildenden und Berufsanfängern in größerem Umfang als bisher berufliche Erfahrungen im Ausland zu ermöglichen. Neben der Beratung und Motivation der Unternehmen und Auszubildenden gehört auch die Information über Förderprogramme oder die Unterstützung bei der Organisation der Auslandsaufenthalte zu den Aufgaben. Das Programm wird finanziert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Kammern beteiligen sich mit 20 Prozent an den Kosten.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS))

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Gute Chancen für Frauen in technischen Berufen verbessern

Hohe Erwerbstätigkeit in Ingenieurs- und Naturwissenschaften/ Karriereverläufe von Männern und Frauen sind jedoch unterschiedlich

Absolventinnen und Absolventen von MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) nehmen besonders schnell und zu weit mehr als neunzig Prozent eine Arbeit auf. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) zur „Berufseinmündung und Erwerbstätigkeit in den Ingenieur- und Naturwissenschaften“. „Dies ist ein deutlicher Beleg für den ausgeprägten Fachkräftebedarf bei den Ingenieurwissenschaften, den technischen Berufen und den Naturwissenschaften in Deutschland“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Mittwoch in Berlin.

Das Potenzial der MINT-Absolventinnen, deren Erwerbsquote um ungefähr zehn Prozentpunkte unter der der Männer liegt, wird nicht ausgeschöpft. Frauen aus den MINT-Fächern erreichen seltener eine Leitungsposition; selbst wenn ihnen das gelingt, benötigen sie dafür mehr Zeit als ihre Kollegen. Ein wichtiger Grund für diese Unterschiede im Berufsverlauf sind traditionelle Muster der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung: Die Kindererziehung wird auch in den MINT-Fachrichtungen vor allem von den Frauen übernommen.

Schavan betonte die Chancen, die in den MINT-Berufen liegen: „Wir müssen noch mehr Frauen für Naturwissenschaften und Technik gewinnen. Ein Studium dieser Fächer lohnt sich, weil der Arbeitsmarkt hier sehr gut aufgestellt ist. Wir müssen aber auch bessere Bedingungen für eine dauerhafte Beschäftigung von Frauen in diesen Berufen schaffen. Sie müssen die gleichen Chancen im Erwerbsleben erhalten, vor allem gleiche Verdienstmöglichkeiten und gleiche Aufstiegschancen.“

Während das Brutto-Jahreseinkommen von MINT-Absolventen des Jahrgangs 2001 in der privaten Wirtschaft fünf Jahre nach Studienabschluss bei durchschnittlich rund 54.000 Euro liegt, erhalten Frauen bei gleicher studienfachlicher Qualifikation lediglich 46.400 Euro im Jahr. Dabei lassen sich Einkommensunterschiede bei MINT-Absolventinnen und Absolventen auch innerhalb gleicher Tätigkeitsschwerpunkte feststellen. Insgesamt ist der Jahresverdienst der Frauen mit erfolgreich abgeschlossenem MINT-Studium allerdings höher als der allgemeine durchschnittliche Jahresverdienst der Akademikerinnen. Dieser liegt fünf Jahre nach Studienabschluss bei etwa 42.000 Euro.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) setzt sich mit vielen Maßnahmen und Initiativen für eine höhere Chancengerechtigkeit von Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Berufen ein. Dazu zählt unter anderem der nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen. Das Bündnis mit zahlreichen Partnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und den Medien setzt an den Schnittstellen von Schule und Hochschule sowie Hochschule und Beruf an und versucht, Mädchen und Frauen gezielt für eine naturwissenschaftlich-technische Ausbildung zu gewinnen.

Die Studie ist abrufbar unter: http://www.his.de/pdf/22/MINT_Gesamt_20090512.pdf

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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BIBB-Präsident Kremer: ‚Duale Berufsausbildung so wichtig wie nie zuvor‘ – Sieben neue Berufe ab Herbst 2009

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) setzt die Modernisierung der dualen Berufsausbildung in Deutschland mit Nachdruck fort. Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2009 gehen am 1. August voraussichtlich sieben neue oder modernisierte Ausbildungsberufe an den Start. Manfred Kremer, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), sieht die berufliche Bildung dadurch gestärkt. Aus Anlass des „Tags des Ausbildungsplatzes“ am 14. Mai eklärte er: „Die duale Berufsausbildung ist aktuell und modern. Sie ist gerade in der momentan wirtschaftlich schwierigen Zeit so wichtig wie nie zuvor.“ Seit 1996 habe das BIBB gemeinsam mit von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften benannten Sachverständigen insgesamt 82 Berufe neu entwickelt und weitere 219 modernisiert. „Dies unterstreicht, wie wandlungs-, leistungs- und innovationsfähig die duale Berufsausbildung ist.“

Der BIBB-Präsident hob den hohen Praxisbezug der beruflichen Bildung und die enge Zusammenarbeit mit Bund, Ländern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bei der Gestaltung neuer Berufsbilder hervor. „So entsteht ein praxisnahes, zukunftsträchtiges Angebot für Betriebe und Unternehmen – und nicht zuletzt für die junge Generation.“ Kremer appellierte an die Wirtschaft, in den neuen Ausbildungsberufen auszubilden und gerade jetzt, wo die Situation auf dem Arbeits- und Lehrstellenmarkt schwierig sei, die Ausbildungsbereitschaft insgesamt hoch zu halten: „Denn nur durch eine qualifizierte duale Berufsausbildung sichern die Betriebe auf Dauer ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Damit schaffen sie die Grundlagen, die sie beim nächsten Aufschwung benötigen.“

An die junge Generation gewandt appellierte Manfred Kremer, sich in der Phase der Berufsorientierung umfassend zu informieren, möglichst viele praktische Erfahrungen zu sammeln und Alternativen zum „Traumberuf“ im Blick zu haben. „Denn noch immer“, so Manfred Kremer, „drängen Jahr für Jahr rund ein Drittel der jungen Männer und mehr als die Hälfte der jungen Frauen in die jeweils zehn beliebtesten Berufe. Dadurch bringen sich die jungen Leute um vielfältige Chancen. Es gibt bei rund 350 dualen Ausbildungsberufen oft ähnliche oder verwandte Berufe, in denen die Aussichten besser sind als in den ,Top Ten‘.“

Die sieben neuen bzw. modernisierten Ausbildungsberufe ab 1. August 2009 im Überblick:

* Bergbautechnologe / Bergbautechnologin (neu)
* Industrieelektriker / Industrieelektrikerin (neu)
* Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau (neu)
* Fotograf / Fotografin
* Keramiker / Keramikerin
* Musikfachhändler / Musikfachhändlerin
* Technischer Modellbauer / Technische Modellbauerin

Umfassende Beschreibungen der neuen und modernisierten Ausbildungsberufe 2009 enthält eine gleichnamige Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung. Sie kann im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/berufe heruntergeladen werden.

Weitere Informationen bietet auch der „BIBB-Datenreport: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung“, Kapitel A 5. Die Veröffentlichung kann unter www.bibb.de/datenreport heruntergeladen werden.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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BIBB-Präsident Manfred Kremer: Es muss keine Krise auf dem Lehrstellenmarkt geben, wenn alle gemeinsam handeln

BIBB-Umfrage zur Ausbildungssituation 2009

Trotz der Wirtschaftskrise, die inzwischen auch den Lehrstellenmarkt erreicht hat, unternehmen die Betriebe große Anstrengungen, ihr Ausbildungsengagement aufrechtzuerhalten. So wollen 22 % der Betriebe ihr Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zum letzten Ausbildungsjahr steigern, und weitere 32 % geben an, ihr Engagement auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Allerdings beabsichtigen 25 % der Betriebe, weniger Ausbildungsplätze anzubieten, weitere 20 % konnten sich noch nicht abschließend äußern. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Frühjahr unter rund 1.000 Unternehmen zur Entwicklung der betrieblichen Ausbildungsbereitschaft in diesem Jahr. Trotz der schwierigen Lage ist BIBB-Präsident Manfred Kremer zuversichtlich, dass die Probleme auf dem Lehrstellenmarkt gelöst werden können. „Voraussetzung ist jedoch, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und alle Möglichkeiten zur Stabilisierung des Ausbildungsplatzangebotes genutzt werden.“

Besonders schwierig ist laut BIBB-Befragung die Situation bei Betrieben aus dem Bereich Industrie und Handel. Hierzu zählen viele export- und konsumabhängige Branchen. 31 % der Unternehmen aus diesem Bereich planen eine Verringerung des Ausbildungsplatzangebotes in diesem Jahr, lediglich 15 % wollen ihr Angebot steigern. Demgegenüber ist die Situation im Handwerk positiver. Hier wollen mehr Betriebe (29 %) ihr Ausbildungsengagement im Vergleich zum Vorjahr ausweiten als reduzieren (21 %).

Gefragt nach den Gründen für ein reduziertes Ausbildungsplatzangebot zeigen sich deutliche Spuren der aktuellen Wirtschaftskrise. Fast jeder dritte Betrieb gibt die momentane wirtschaftliche Situation als Grund für seine Zurückhaltung an. Vergleicht man West- und Ostdeutschland miteinander, so zeigt sich, dass es überwiegend Betriebe aus Westdeutschland sind, die ihr Ausbildungsplatzangebot reduzieren wollen.

2009 wird die Lehrstellennachfrage aufgrund der demografischen Entwicklung weiter um etwa 30.000 Bewerber/-innen sinken. Die aktuelle BIBB-Umfrage zeigt laut Präsident Kremer jedoch, dass die Zahl der neuen Ausbildungsverträge im Vergleich zum Vorjahr (rund 616.000) um bis zu 50.000 (-8 %) sinken könnte, wenn Politik und Wirtschaft jetzt nicht durch gezielte und konzertierte Maßnahmen gegensteuern.

Manfred Kremer: „Bei vielen Betrieben ist das deutliche Bemühen zu erkennen, die Ausbildung auf einem hohen Stand zu halten und nicht von einer kurzfristig schwierigen Geschäftslage abhängig zu machen. Diese Bemühungen müssen mit aller Kraft durch die Kammern, Verbände und Arbeitsagenturen bei der Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen unterstützt werden.“ Alle bereits vorhandenen Instrumente, wie zum Beispiel der Ausbildungsbonus für Altbewerber, sollten intensiver beworben und von den Betrieben auch genutzt werden. An Bund und Länder gerichtet appelliert der BIBB-Präsident, alle vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, um die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu stabilisieren.

Laut BIBB-Befragung würde ohne zusätzliche Anstrengungen die Zahl der Ausbildungsverträge 2009 im Bereich Industrie und Handel voraussichtlich deutlich unter Vorjahresniveau liegen (-10 %). Das Handwerk hingegen würde sich voraussichtlich auf dem – allerdings vergleichsweise niedrigen – Vorjahresniveau halten können. Der Rückgang würde in den westlichen Bundesländern mit -9 % mehr als doppelt so hoch ausfallen wie in den östlichen (-4 %). Während Großbetriebe mit über 500 Beschäftigten den Stand des Vorjahres voraussichtlich halten können, ist insbesondere bei Klein- und Mittelbetrieben aus dem Bereich Industrie und Handel mit einem Rückgang des Ausbildungsplatzangebots zu rechnen.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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In der Krise nicht nachlassen – Ausbildung für den Fachkräftenachwuchs!

Die Ausbildungsanstrengungen der Unternehmen dürfen nicht nachlassen. Das gilt auch in Zeiten der Krise! Die Zielmarke von 600.000 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen muss auch für das Jahr 2009 erreicht werden.

Durch geburtenschwache Jahrgänge wird in den kommenden Jahren die Zahl der Schulabgänger und damit der Ausbildungsplatzbewerber zurückgehen. Gleichzeitig gehen ältere Fachkräfte in den Ruhestand. Daher sind die Unternehmen aufgerufen, auch in der Krise in die Ausbildung der jungen Menschen zu investieren.

Der „Tag des Ausbildungsplatzes¿ am 14. Mai 2009 ist dafür ein wichtiger Baustein. Zum 14. Mal in Folge werben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften – vielfach gemeinsam mit den regionalen Kammern und Verbänden – bundesweit mit gezielten Aktionen um Ausbildungsplätze.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordert alle Akteure am Ausbildungsmarkt auf, im Sinne des „Tag des Ausbildungsplatzes¿ aktiv zu werden – Unternehmen genauso wie Verbände, Kammern, Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht ein breites, auf individuelle Unterstützung ausgerichtetes Förderinstrumentarium zur Verfügung. Damit kann sowohl die Aufnahme einer Berufsausbildung gefördert als auch die erfolgreiche Absolvierung der Berufsausbildung unterstützt werden. Exemplarisch hierfür stehen die folgenden Leistungen:

Ausbildungsbonus

Arbeitgeber, die für förderungsbedürftige Ausbildungssuchende aus früheren Schulentlassjahren in ihrem Betrieb zusätzliche Ausbildungsplätze im dualen System schaffen, werden mit einem einmaligen Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro je zusätzlichem Auszubildenden unterstützt.

Mit dem Ausbildungsbonus können auch Arbeitgeber unterstützt werden, die Auszubildenden, die ihre Berufsausbildung in Folge einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung ihres ursprünglichen Ausbildungsbetriebes abbrechen mussten, zusätzlich eine Fortführung ihrer Berufsausbildung ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Vermittlung des Auszubildenden wegen in seiner Person liegenden Umstände erschwert ist.

Auch viele Länder haben Programme, die Insolvenzlehrlingen helfen.

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Benachteiligte Jugendliche können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, ohne die der Ausbildungserfolg gefährdet wäre. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung.

Sozialpädagogische Begleitung während einer Berufsausbildungsvorbereitung

Benachteiligte Jugendliche können auch bereits während einer Berufsausbildungsvorbereitung oder einer Einstiegsqualifizierung sozialpädagogisch begleitet werden.

Organisatorische Unterstützung bei Berufsausbildungsvorbereitung und betrieblicher Berufsausbildung

Klein- und Mittelbetriebe können bei der Administration und Organisation der Durchführung einer betrieblichen Berufsausbildung, einer Berufsausbildungsvorbereitung oder einer Einstiegsqualifizierung benachteiligter Jugendlicher unterstützt werden.

Einstiegsqualifizierung

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 212 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden gefördert werden. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung, die mindestens sechs aber längstens zwölf Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen benachteiligten jungen Menschen und unversorgten Ausbildungsplatzbewerbern den Übergang von allgemein bildenden Schulen in Ausbildung oder Arbeit erleichtern. Neben einer fundierten Eignungsanalyse und einer kontinuierlichen Bildungsbegleitung sind Qualifizierungs- und Fördersequenzen, die je nach individuellem Förderbedarf unterschiedlich lange betriebliche Qualifizierungsanteile und Berufsorientierungs- bzw. Berufswahlelemente enthalten können, fester Bestandteil einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Darüber hinaus kann auch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden. Für junge Menschen ohne Schulabschluss gibt es hierauf seit dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

Für benachteiligte Jugendliche, bei denen eine Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und nach Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nicht erfolgreich ist, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung gefördert werden.

Ab dem 1. August 2009 kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos ist. Der Auszubildende braucht in diesem Fall kein benachteiligter Jugendlicher zu sein. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein.

Des Weiteren kann ab dem 1. August 2009 bis zum 31. Dezember 2010 in begründeten Ausnahmefällen zugunsten von sozial benachteiligten Jugendlichen vom Erfordernis der vorherigen Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten abgesehen werden.

Berufsausbildungsbeihilfe

Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Auszubildende, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet sind oder waren oder mindestens ein Kind haben, können auch BAB erhalten, wenn sie nicht im Elternhaus leben. Darüber hinaus wird einkommensunabhängig die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gefördert.

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Bei der Anbahnung oder Aufnahme einer Berufsausbildung können Ausbildungsuchende aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung umfasst die notwendigen und angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Hierzu kann auch die Übernahme notwendiger Umzugskosten gehören.

Eingliederungstitel

Die Aufstockung der Eingliederungstitel im SGB II und SGB III im Rahmen des Konjunkturpakets II räumt den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende größeren finanziellen Spielraum für individuelle Unterstützung ein.

Kurzarbeit und Auszubildende

Grundsätzlich ist auch für Auszubildende Kurzarbeit möglich. Jedoch sind dem Arbeitergeber besondere Maßnahmen zur Fortsetzung der Berufsausbildung trotz Kurzarbeit im Betrieb zumutbar (z. B. Versetzung der Auszubildenden in andere Abteilungen oder Lehrwerkstatt).

Wenn die Berufsausbildung nicht fortgesetzt werden kann, haben die Auszubildenden einen Vergütungsanspruch nach dem Berufsbildungsgesetz. Solange ein Vergütungsanspruch besteht, kann kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld entstehen, da kein Entgeltausfall vorliegt.

Für Auszubildende, die nach Beendigung ihres Berufsausbildungsverhältnisses eine versicherungspflichtige Beschäftigung bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Auch in der Krise ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern!

Aufruf der Partner des Ausbildungspaktes zum Tag des Ausbildungsplatzes

Ausbildung ist eine gute Investition – auch in der Krise. In den kommenden Jahren wird es kaum möglich sein, jetzt unterlassene Ausbildung nachzuholen. Denn demografiebedingt werden sich immer weniger Jugendliche um Ausbildungsplätze bewerben. Darum sollten sich die Unternehmen bereits in diesem Jahr die künftigen Fachkräfte sichern, die sie bei anziehender Konjunktur dringend benötigen. Die Partner des Ausbildungspakts appellieren daher an alle Unternehmen, trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage möglichst viele Ausbildungsplätze bereitzustellen – im Interesse der Jugendlichen, aber auch im Eigeninteresse.

Auch im Krisenjahr 2009 bekräftigen wir als Paktpartner unser Ziel, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot zu machen. Daher unterstützen die Paktpartner auch in diesem Jahr den „Tag des Ausbildungsplatzes“ der Bundesagentur für Arbeit am 14. Mai 2009. Zum 14. Mal in Folge werben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften – vielfach gemeinsam mit den regionalen Kammern und Verbänden – bundesweit mit gezielten Aktionen um Ausbildungsplätze.

Wir appellieren an Unternehmen, Freiberufler und Behörden: Schaffen Sie auch bei den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen neue Ausbildungsplätze! Bilden Sie möglichst auch über den eigenen Bedarf hinaus aus und melden Sie Ihre Ausbildungsplätze den Agenturen für Arbeit. Und geben Sie auch Jugendlichen mit schwierigen Voraussetzungen eine Chance. Die Ausbildungsberater Ihrer Kammer unterstützen Sie gerne bei allen organisatorischen Fragen rund um die Ausbildung. Nutzen Sie auch die Möglichkeiten einer Verbundausbildung, wenn Ihr Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte eigenständig vermitteln kann. Für die Ausbildung von insbesondere leistungsschwächeren Altbewerbern und Insolvenzlehrlingen steht der Ausbildungsbonus zur Verfügung; zudem können Betriebe mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bei der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher unterstützt werden.

Unser Appell richtet sich gleichzeitig an Jugendliche: Bewerben Sie sich rechtzeitig und intensiv! Gerade in diesem Jahr ist es besonders hilfreich, bei der Suche das breite Berufespektrum und nicht nur einen Wunschberuf im Blick zu haben. Wer flexibel und mobil ist, hat auch im Jahr 2009 gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Dabei sollten auch die Ausbildungsmöglichkeiten in den neuen Ländern genutzt werden. Unterstützung bei der Ausbildungssuche erhalten Sie vor Ort von den Agenturen für Arbeit, den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den Kammern. Dazu kann auch eine finanzielle Unterstützung bei einem notwendigen Umzug gehören. Zudem appellieren wir an Sie, nicht durch Mehrfachzusagen an Betriebe Ausbildungsplätze zu blockieren. In Krisenzeiten ist dies umso mehr ein Gebot der Fairness gegenüber den Jugendlichen, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Aber auch Arbeitgeber sollten möglichst frühzeitig ihre Entscheidung treffen, um den Jugendlichen Klarheit über den Stand ihrer Bewerbung zu geben und sich ihre künftigen Fachkräfte zu sichern.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Chancen schaffen für junge Menschen

Zur Jahreskonferenz des Europäischen Sozialfonds und den Zielen einer besseren Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Jungen Menschen eine Perspektive zu geben und sie zu fördern, das sind die Schwerpunkte der ESF-Jahreskonferenz in der European School of Management and Technology (esmt) in Berlin . Mit Programmen zur Unterstützung beim Schulabschluss, zur Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und zur Unterstützung bei schulischen und sozialen Problemen stehen benachteiligte Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im Fokus.

In der laufenden ESF-Förderperiode wird der Bund rund 600.000 Jugendliche mit Mitteln des ESF bei der Vorbereitung für und der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Die ersten bundesweit anlaufenden Programme zur Förderung junger Menschen haben bislang ein Gesamtvolumen von über 600 Millionen Euro.

„Jungen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen, ist eine Voraussetzung für gerechte Teilhabe – dafür dass jeder sein Leben später selbstbestimmt in die Hand nehmen kann. Wir wollen jedem die gleiche Chance geben, seine Fähigkeiten und Talente zu entwickeln. Keinen zurückzulassen ist ein Gebot sozialer Gerechtigkeit. Es ist aber auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.“ Mit diesen Worten eröffnete Bundesarbeits- und Sozialminister Olaf Scholz die Jahreskonferenz des Europäischen Sozialfonds.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im vergangenen Jahr – gemeinsam mit vier weiteren Ressorts – über 50 ESF-Programme auf den Weg gebracht. Dreieinhalb Milliarden Euro stellt die Europäische Kommission im Rahmen des ESF bis zum Jahr 2013 zur Verfügung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Beschäftigung zu sichern und die soziale Eingliederung voranzutreiben.

Der ESF ist das wichtigste beschäftigungspolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Ergänzend zur nationalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik werden mit ESF-Mitteln zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt, die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt verbessert und die soziale Eingliederung gesellschaftlicher Gruppen über Beschäftigungsimpulse begleitet.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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„Ausbildungsniveau halten!“

Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz im Interview mit der Rheinischen Post

Rheinische Post: Herr Scholz, Sie hatten noch vor Jahresfrist verkündet, Vollbeschäftigung sei möglich. Jetzt drohen fünf Millionen Arbeitslose im Herbst.

Scholz: Ich halte nichts von einem Wettlauf der Horrormeldungen. Und solche Zahlen sind nicht plausibel. Aber: Niemand kann derzeit seriöse Prognosen abgeben.

Rheinische Post: Ist die von der Bundesregierung erwartete Zahl von durchschnittlich 3,6 Millionen Arbeitslosen noch zu halten?

Scholz: Vermutlich nicht ganz. Wir wissen nicht, wie sich die Wirtschaftskrise entwickeln wird. Aber wir wissen, wie sie zustande gekommen ist. Da sind einige Finanzakteure unakzeptable Risiken eingegangen, um übermäßige Renditen zu erzielen. Und jetzt müssen Millionen von Arbeitnehmern in aller Welt ausbaden, was sie hinterlassen haben.

Rheinische Post: Gibt es ein Rezept gegen die Massenarbeitslosigkeit im Herbst?

Scholz: Wir haben die Kurzarbeit massiv ausgeweitet – die hilft. Ich freue mich über jede Meldung, dass die Kurzarbeiterzahl steigt. Denn das bedeutet weniger Kündigungen, weniger Arbeitslose.

Rheinische Post: Reicht das?

Scholz: Ich glaube, es war eine wichtige und wirksame Maßnahme, das Kurzarbeitergeld von sechs auf 18 Monate auszuweiten. Sollte das nicht genügen, können wir auch auf 24 Monate gehen. Aber derzeit steht das nicht zur Debatte.

Rheinische Post: Wenn die Krise andauert, werden viele Mittelständler trotz der großzügigen Kurzarbeiterregelungen entlassen müssen. Dann brennt im Wahljahr die Hütte.

Scholz: Kurzarbeit rechnet sich für viele Betriebe eher als Entlassungen. Wir übernehmen die Hälfte der Sozialbeiträge, bei Qualifikationen den gesamten Satz. Wenn die Unternehmen selber glauben, dass es nach der Krise gut für sie weitergeht, ist Kurzarbeit die bessere Wahl. Panik ist unangebracht.

Rheinische Post: Wann wird es wieder besser?

Scholz: Die Wirtschaft wird sich wieder fangen, unser Konjunkturpaket wirkt fast punktgenau. Spätestens 2010 geht es wieder aufwärts. Vielleicht sind schon in diesem Jahr erste Anzeichen zu spüren.

Rheinische Post: Die Ausbildungssituation könnte sich im Gefolge der Krise drastisch verschlechtern. Haben Sie das bedacht?

Scholz: Ja. Und ich bin ganz besorgt. Die aktuellen Meldungen über eine zurückgehende Ausbildungsbereitschaft müssen jeden alarmieren.

Rheinische Post: Was muss geschehen?

Scholz: Wir brauchen eine neue Runde im Ausbildungspakt mit der Wirtschaft. Jetzt müssen sich alle Beteiligten verpflichten, das bisherige Ausbildungsniveau mindestens zu halten, wenn nicht zu erhöhen. Sonst droht ein schlimmer Fachkräftemangel in der Zukunft. Und vor allem geht es um das Schicksal junger Leute. Das darf uns nicht gleichgültig sein.

Rheinische Post: Wie viele Ausbildungsplätze streben Sie an?

Scholz: Wir müssen mehr als 600 000 Ausbildungsplätze auch in der Krise schaffen. Dazu müssen die Paktmitglieder bald zusammenkommen.

Rheinische Post: In der Krise haben die Kapitalvertreter versagt. Bricht jetzt eine neue Epoche der Arbeitnehmer an?

Scholz: Viele der Schwierigkeiten sind Ergebnis von Fehlentscheidungen der Kapitalseite, ja.

Rheinische Post: Ein Plädoyer für mehr Mitbestimmung?

Scholz: Die Krise ist ausgebrochen in Ländern, in denen die Belegschaften wenig zu sagen haben. Die deutsche Mitbestimmung kann solche Übertreibungen verhindern. Jetzt ist die Stunde der Mitbestimmung. Sie kann zu einem politischen Exportschlager des Exportweltmeisters Deutschland werden.

Rheinische Post: Die Mitbestimmung wurde immer nach Wirtschaftskrisen ausgeweitet. Nach dem Zweiten Weltkrieg, nach der Öl-Krise 1976…

Scholz: …übrigens von einer Regierung aus SPD und FDP…

Rheinische Post: …und jetzt von der großen Koalition?

Scholz: Ich finde es gut, wenn Gewerkschaften jetzt die Ausweitung der Mitbestimmung fordern. Das ist der richtige Weg.

Rheinische Post: Bei Opel haben die Mitarbeiter sogar angekündigt, dass sie sich an einem neuen Unternehmen beteiligen wollen. Ist das auch ein Weg?

Scholz: Warum nicht? Wir müssen dafür sorgen, dass wegen der Schwierigkeiten des US-Mutterkonzerns General Motors nicht ein Unternehmen wie Opel verschwindet.

Rheinische Post: Könnte der Staat zusammen mit den Mitarbeitern Opel retten, bis sich ein Investor findet?

Scholz: Wenn ein Unternehmen verschwunden ist, kommt es nicht wieder. Ich bin dafür, dass sich der Staat alle Möglichkeiten, von der Bürgschaft bis zur direkten Beteiligung, offenhält, um Opel zu erhalten. Es kann doch sein, dass sich ein industrieller Investor nicht schnell genug findet. Wenn der Staat befristet bei Opel einsteigt und später wieder an einen Investor verkauft, wäre das auch eine gute Lösung.

Rheinische Post: Die Kanzlerin und die Unions-Bundestagsfraktion hat die von Ihnen ausgehandelte Neuregelung bei den Jobcentern gekippt. Sind Sie sauer?

Scholz: Dass sich 16 Ministerpräsidenten und die Bundesregierung einig sind und sich dann eine Fraktion querstellt, ist – höflich gesagt – ungewöhnlich. Da haben sich einige aufgeführt, wie der Suppenkasper.

Rheinische Post: Richtet sich Ihr Frust an Ihre Kabinettschefin?

Scholz: Auch. Leadership, Führungsqualität, besteht nicht nur darin, dass man von anderen etwas fordert, sondern, dass man auch den eigenen Leuten etwas abverlangt.

Rheinische Post: Wäre Schröder aus Ihrer Sicht der bessere Krisenkanzler?

Scholz: Auf seine Kraft in einer Krise konnte man sich jedenfalls verlassen. Steinmeier ist auch so.

Rheinische Post: Was machen Sie nach dem 27. September 2009?

Scholz: In der Demokratie entscheiden das die Wähler. Ich will weiter Arbeitsminister sein.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger.

Zum Start des Programms zur Förderung beruflicher Mobilität von jungen Beschäftigten erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger. Mit Gesamtkosten von 16 Mio. Euro wird in den kommenden Monaten eine bundesweite Beratungsstruktur für eine professionelle Mobilitätsberatung aufgebaut.

Ziel ist es, Unternehmen dabei zu beraten, Auszubildenden und Berufsanfängern im weitaus größerem Umfang als bisher berufliche Erfahrungen im Ausland zu ermöglichen. Gegenwärtig machen nur zwei Prozent aller Auszubildenden, etwa 30.000 junge Menschen, beschäftigungsrelevante Erfahrungen im Ausland. Das neue Programm zielt darauf, diese Zahl in den kommenden Jahren deutlich zu steigern.

Bereits im Mai werden bundesweit rund 40 Beraterinnen und Berater von den Kammern eingesetzt, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu informieren, wie ihre Auszubildenden und Berufsanfänger einen längeren Auslandsaufenthalt wahrnehmen können. Davon profitieren auch die Unternehmen, die zunehmend auf die internationalen Märkte und damit auf Fachkräfte mit Fremdsprachenkenntnissen, interkulturellen Kompetenzen und auslandsbezogenem Fachwissen angewiesen sind.

Die Mobilitätsberater unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach Partnerbetrieben im Ausland und helfen bei den konkreten Planungen und Vorbereitungen des Mitarbeiteraustauschs. Sie informieren über Auslandspraktika und über verschiedene Möglichkeiten beruflicher Auslandsaufenthalte und die dafür in Deutschland zur Verfügung stehenden Förderungen.

Das Programm wird unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und hat eine Laufzeit bis 2012.
Die Kammern beteiligen sich mit 20 Prozent an den Kosten. Es unterstützt die Zielsetzungen auf europäischer Ebene zur Erhöhung der grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Storm: „Motivierte Mitarbeiter entscheiden über Erfolg“

Wie Unternehmen ihre Personalpolitik in der Krise meistern

In Zeiten der Wirtschaftskrise steigen auch die Anforderungen an die Unternehmen, eine zukunftsorientierte und nachhaltige Personalpolitik zu betreiben. „Motivierte und kompetente Mitarbeiter entscheiden letztlich über Erfolg oder Misserfolg im globalen Wettbewerb“, sagte Andreas Storm (MdB), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), am Donnerstag in Berlin anlässlich der Eröffnung des 2. Zukunftsforums „Innovationsfähigkeit“ des BMBF. Storm weiter: „Deshalb steht die Stärkung der Innovationskraft von Beschäftigten und Unternehmen ganz oben auf der politischen Agenda. Wenn das gut gelingt, können wir gestärkt aus der Krise hervorgehen.“ Auf dem Zukunftsforum in Berlin werden bis Freitag herausragende Forschungsergebnisse zur Stärkung der Innovationsfähigkeit präsentiert. Grundlage des Zukunftsforums ist die gemeinsame Erkenntnis, dass qualifizierte Fachkräfte und wandlungsfähige Unternehmen gerade in Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise entscheidende Faktoren im Innovationswettbewerb sind.

Zentrale Fragen des Forums sind: Wie kann die Innovationsfähigkeit der Unternehmen angesichts der demografischen Entwicklung gesichert werden? Welchen Beitrag können dafür Unternehmenskultur, innovationsfreundliche Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte, die aktive Beteiligung der Beschäftigten sowie betriebliche Gesundheitsförderung leisten? Welches sind die besten Methoden und Instrumente, um die Wissensarbeitsplätze der Zukunft optimal zu gestalten?

Das BMBF unterstützt die Beantwortung dieser Fragen mit dem Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“. Das Ministerium fördert mit jährlich 22,5 Millionen Euro Projekte, die in enger Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft praxistaugliche Lösungen erarbeiten.

Nationale und internationale Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik präsentieren in Berlin Ergebnisse der Forschungsarbeiten in Plenarveranstaltungen und 14 thematischen Foren. Zudem bietet ein Marktplatz Einblicke in die Projekte und stellt neue Instrumente, Methoden und Anwendungen zum Innovationsmanagement vor, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet sind.

Weitere Informationen gibt es unter www.arbeiten-lernen-kompetenzen-entwickeln.de.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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„Wir haben die Trendwende am Ausbildungsmarkt geschafft“

Ministerin legt im Bundeskabinett Berufsbildungsbericht vor / Schavan: „Unternehmen müssen gerade in der Krise in Fachkräfte investieren“

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat am Mittwoch im Bundeskabinett den Berufsbildungsbericht 2009 vorgelegt. „Die Bilanz für das Jahr 2008 zeigt, dass der Ausbildungspakt von Regierung und Wirtschaft wirkt“, sagte Schavan. „Die Bundesregierung hat mit ihren bildungspolitischen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag geleistet, eine Trendwende am Ausbildungsmarkt zu schaffen.“ Nun komme es darauf an, diesen Trend fortzusetzen. „Gerade in der Krise müssen wir in unsere Zukunft investieren“, sagte die Ministerin. „Hier ist eine vorausschauende Personalpolitik der Unternehmen entscheidend, die bei ihren Ausbildungsleistungen trotz des konjunkturellen Abschwungs nicht nachlassen dürfen. Dieser strategische Aspekt der Personalentwicklung ist der Schlüssel, um den künftigen Fachkräftebedarf zu sichern.“

Im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2008 wurden dem Berufsbildungsbericht zufolge rund 616.000 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies zwar 1,5 Prozent weniger. Die demografische Entwicklung führt jedoch auch zu einer geringeren Nachfrage an Ausbildungsplätzen. Die Lage ist aus Sicht der Jugendlichen damit deutlich besser als noch vor einigen Jahren. Erstmals seit dem Jahr 2001 übertraf Ende September 2008 die Anzahl der noch unbesetzten Ausbildungsplätze (rund 19 500) sogar die Zahl der noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerber (rund 14 500).

Während die Zahl der Ausbildungsverträge in Westdeutschland um 0,3 Prozent stieg, sank die Zahl in Ostdeutschland um neun Prozent. Die Zahl von mehr als 502 000 neuen Ausbildungsverträgen ist für die alten Länder das beste Ergebnis seit 1992. In den neuen Ländern dagegen macht sich die demografische Entwicklung bereits jetzt mit sinkenden Bewerberzahlen auf dem Markt deutlich bemerkbar.

Der Berufsbildungsbericht 2009 erscheint erstmals in einer neuen Form: einem politischen Teil, der vom BMBF erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen wird – und einem Datenreport, der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erstellt wird.

Der Berufsbildungsbericht steht als Download zur Verfügung unter http://www.bmbf.de/pub/bbb_09.pdf.

Der Datenreport zum Bericht ist abrufbar unter www.bibb.de/datenreport.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Ausbilden: Eine Investition für Betriebe, die sich auszahlt!

Die Berufsausbildung lohnt sich für ausbildende Betriebe, auch wenn sie zunächst Kosten verursacht. Dies ist vor allem dem Nutzen der Ausbildung zu verdanken, der durch die Übernahme der Auszubildenden erfolgt: So spart der Betrieb Kosten für die Personalgewinnung ein, und selbst Ausgebildete sind besser mit den betrieblichen Anforderungen vertraut als vom externen Arbeitsmarkt eingestellte Fachkräfte. Nicht zu vernachlässigen sind der Imagegewinn und die Attraktivität des ausbildenden Betriebes als Arbeitgeber. In einer repräsentativen Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), bei der rund 3.000 Betriebe zu Kosten und Nutzen der Ausbildung im Jahr 2007 befragt wurden, gab daher eine große Mehrheit an, dass sie mit dem Verhältnis von Aufwand und Ertrag „sehr zufrieden“ bzw. „zufrieden“ ist. Nur 10 % zeigten sich unzufrieden. Die Ergebnisse der BIBB-Befragung sind veröffentlicht in der neuesten Ausgabe des BIBB REPORT, Heft 8/2009.

Danach entstanden den Betrieben 2007 im Durchschnitt pro Auszubildendem und Jahr Bruttokosten von 15.288 Euro. Davon entfielen 9.490 Euro (61 %) auf die Personalkosten der Auszubildenden und 3.292 Euro (22 %) auf die der Ausbilder. Mit 691 Euro (5 %) schlugen die Anlage- und Sachkosten und mit 1.814 Euro (12 %) die sonstigen Kosten zu Buche. Hierzu gehören zum Beispiel Kammergebühren oder Kosten für externe Lehrgänge und die Ausbildungsverwaltung.

Doch die Auszubildenden verursachen nicht nur Kosten, sie leisten durch ihre Arbeit auch einen Beitrag zur Produktivität des Betriebes. Die produktiven Leistungen in Höhe von durchschnittlich 11.692 Euro müssen von den Bruttokosten abgezogen werden, so dass sich für 2007 für die Betriebe durchschnittliche Nettokosten von 3.596 Euro pro Jahr und Auszubildendem ergeben.

In den neuen Bundesländern betrugen die Nettokosten durchschnittlich 2.557 Euro, während sie in den alten Ländern bei 3.880 Euro lagen. Wesentlicher Grund hierfür ist das unterschiedliche Niveau der Ausbildungsvergütungen sowie der Löhne und Gehälter. Zwischen den Ausbildungsbereichen weichen die Nettokosten stark ab. Die höchsten Nettokosten fielen im Öffentlichen Dienst (7.234 Euro) und in Industrie und Handel (4.607 Euro) an. In der Landwirtschaft (962 Euro) und in den Freien Berufen (268 Euro) waren sie eher gering. Im Handwerk lagen die Nettokosten bei 2.513 Euro.

Den Nettokosten stehen aber auch Einsparungen für die Unternehmen gegenüber. So müssen bei einem Verzicht auf die eigene Ausbildung Kosten für die Personalgewinnung berücksichtigt werden, die anfallen, um externe Fachkräfte vom Arbeitsmarkt einzustellen. Hierfür wendet ein Betrieb laut BIBB-Befragung durchschnittlich 4.214 Euro auf. Als wichtigster Faktor fielen hierbei mit 2.319 Euro die Kosten ins Gewicht, die durch die Leistungsunterschiede zwischen einer neu eingestellten und einer im Betrieb ausgebildeten Fachkraft entstehen, da die externe Fachkraft erst eingearbeitet werden muss. Das Bewerbungsverfahren selbst verursachte Kosten in Höhe von durchschnittlich 1.191 Euro. In die Weiterbildung ihrer neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der notwendigen Einarbeitungszeit investierten die Betriebe darüber hinaus im Durchschnitt 704 Euro. In den neuen Ländern waren die Personalgewinnungskosten mit 3.032 Euro um rund 30 % geringer als in den alten Ländern (4.447 Euro). Ausschlaggebend ist auch hierfür wieder das Lohngefälle.

Durch die Übernahme der Auszubildenden ergeben sich weitere Vorteile für die Betriebe, deren Wert sich aber nicht in Euro und Cent berechnen lässt:

* Laut BIBB-Befragung gibt es auch nach der Einarbeitung noch Leistungsunterschiede zwischen den im eigenen Betrieb Ausgebildeten und den über den Arbeitsmarkt extern eingestellten Fachkräften.
* Das Fehlbesetzungsrisiko und die Fluktuation liegen für die im eigenen Betrieb ausgebildeten Fachkräfte deutlich niedriger als bei Einstellungen über den Arbeitsmarkt.
* Ausfallkosten werden vermieden, die entstehen, wenn der Fachkräftebedarf extern nicht gedeckt werden kann und es zum Beispiel zu Produktionsengpässen kommt oder Leistungen nicht fristgerecht erbracht werden können.
* Der Betrieb erhält durch die Ausbildung einen Imagegewinn in der Öffentlichkeit, bei Kunden und Lieferanten.

Detaillierte Informationen enthält der neue BIBB REPORT, Heft 8/2009: „Betriebliche Berufsausbildung: Eine lohnende Investition für die Betriebe. Ergebnisse der BIBB-Kosten- und Nutzenerhebung 2007“. Die Ausgabe kann im Internetangebot des BIBB kostenlos heruntergeladen werden unter www.bibb.de/bibbreport

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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G8 Sozialgipfel in Rom zur weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Brandner im Gespräch mit US-Arbeitsministerin Hilda Solis Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Brandner im Gespräch mit US-Arbeitsministerin Hilda Solis Gezielte Qualifizierung und Ausbildung, sowie effektive Systeme des Sozialschutzes sind die geeigneten Instrumente, um Menschen in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise in Beschäftigung zu halten – so das Fazit der G8 Arbeits- und Sozialminister auf dem von der italienischen Präsidentschaft vom 29. bis 31. März in Rom ausgerichteten G8 Sozialgipfel. Zuvor hatten die G8 Arbeitsminister mit hochrangigen Vertretern der internationalen Sozialpartner, den Arbeitsministern aus Brasilien, China, Indien, Mexiko, Südafrika und Ägypten, sowie den Chefs von ILO, OECD und IWF intensiv über mögliche Wege aus der Krise diskutiert.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz erwartet nun von den Staatschefs auf dem G20 Weltfinanzgipfel am 2.-3. April in London und dem G8 Gipfel der Staatsschefs vom 8.-10. Juli in la Maddalena entschiedenes Handeln: „Die Krise kam nicht aus dem Nichts, es gibt klare Verantwortlichkeiten. Deshalb müssen die G8 jetzt handeln . Die Arbeitnehmer dürfen nicht die Hauptleidtragenden sein. Staat und Unternehmen müssen Arbeitsplätze soweit wie möglich erhalten. Qualifizieren statt entlassen ist die Devise, um für den Wiederaufschwung gerüstet zu sein.“ Die deutschen Erfahrungen bei der Ausweitung von staatlich geförderter Kurzarbeit und damit gekoppelten Ausbildungsanreizen für die Unternehmen stießen in Rom auf großes Interesse, berichtete der Minister.

Die sozialen Folgen der Krise sollten die gleiche Beachtung finden wie die Risiken für die Finanzmärkte und der Einbruch des Wirtschaftswachstums, darin waren sich die G8 Arbeitsminister und ihre Kollegen aus den großen Schwellenländern einig. Es gehe jetzt darum, sozialpolitische Maßnahmen weltweit richtig einzusetzen. Die Hauptbetroffenen, darunter die ärmsten Menschen in den Entwicklungsländern, können sich nicht selbst helfen, wenn Arbeit und Einkommen unerreichbar werden.

Bundesarbeitsminister Scholz unterstrich:
„Die globale Dimension der Krise erfordert auch global abgestimmte Aktionen. Es liegen gute Ideen zur Neuregelung der Finanzmärkte auf dem Tisch, sie müssen nun rasch umgesetzt werden. Nur dann können Investitionsprogramme und Rettungspakete weiter Arbeitsplätze sichern und Privathaushalten ermöglichen, den Konsum anzukurbeln. Nach den Sofortmaßnahmen ist es jetzt besonders wichtig, auch zu globalen Grundsätzen für ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Wirtschaften zu finden. In diesen kommt der Beschäftigungs- und Sozialpolitik eine entscheidende Bedeutung zu.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Klaus Brandner warnte: „Die Krise darf nicht dazu missbraucht werden, um Arbeits- und Sozialstandards zu senken.“ Er forderte den IWF auf, seine Frühwarnsysteme deutlich zu verbessern und bekräftigte die zentrale Bedeutung internationaler Zusammenarbeit: „Der Global Jobs Pact der ILO zeigt auf, wie auch die Menschen außerhalb der regulären Arbeitsmärkte erreicht werden können.“
Infos und Materialien zum Thema

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger.

Zum Start des Programms zur Förderung beruflicher Mobilität von jungen Beschäftigten erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger. Mit Gesamtkosten von 16 Mio. Euro wird in den kommenden Monaten eine bundesweite Beratungsstruktur für eine professionelle Mobilitätsberatung aufgebaut.

Ziel ist es, Unternehmen dabei zu beraten, Auszubildenden und Berufsanfängern im weitaus größerem Umfang als bisher berufliche Erfahrungen im Ausland zu ermöglichen. Gegenwärtig machen nur zwei Prozent aller Auszubildenden, etwa 30.000 junge Menschen, beschäftigungsrelevante Erfahrungen im Ausland. Das neue Programm zielt darauf, diese Zahl in den kommenden Jahren deutlich zu steigern.

Bereits im Mai werden bundesweit rund 40 Beraterinnen und Berater von den Kammern eingesetzt, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu informieren, wie ihre Auszubildenden und Berufsanfänger einen längeren Auslandsaufenthalt wahrnehmen können. Davon profitieren auch die Unternehmen, die zunehmend auf die internationalen Märkte und damit auf Fachkräfte mit Fremdsprachenkenntnissen, interkulturellen Kompetenzen und auslandsbezogenem Fachwissen angewiesen sind.

Die Mobilitätsberater unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach Partnerbetrieben im Ausland und helfen bei den konkreten Planungen und Vorbereitungen des Mitarbeiteraustauschs. Sie informieren über Auslandspraktika und über verschiedene Möglichkeiten beruflicher Auslandsaufenthalte und die dafür in Deutschland zur Verfügung stehenden Förderungen.

Das Programm wird unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und hat eine Laufzeit bis 2012.
Die Kammern beteiligen sich mit 20 Prozent an den Kosten. Es unterstützt die Zielsetzungen auf europäischer Ebene zur Erhöhung der grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Storm: „99 Tage Bildungsprämie – Weiterbildung ist attraktiver geworden“

Staatssekretär zieht positive Zwischenbilanz anlässlich des Besuchs einer Beratungsstelle zur Bildungsprämie in Hessen

Eine positive Bilanz zur Bildungsprämie konnte Andreas Storm, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, am Montag in Erbach verkünden: „Bereits nach – auf den Tag genau – 99 Tagen stoßen wir auf eine höchst erfreuliche Resonanz: 237 Beratungsstellen sind schon aktiv und können Prämiengutscheine ausgeben, weitere 128 haben sich angemeldet und werden in den nächsten Wochen ihre Arbeit aufnehmen. Damit hat sich bereits ein Großteil der geplanten 600 bundesweiten Beratungsstellen dafür qualifiziert, an dem Programm Bildungsprämie teilzunehmen.“ Anlass war der Besuch des Staatssekretärs an der Volkshochschule Odenwaldkreis im südhessischen Erbach, die seit Januar als Beratungsstelle für die Bildungsprämie tätig ist. Storm verwies zudem darauf, dass in den 99 Tagen schon über 650 Prämiengutscheine ausgegeben wurden: „Das heißt, 650 Menschen kommen in den Genuss einer deutlich verbilligten Bildungsmaßnahme. Sie können Englisch lernen, einen Schweißerkurs machen, ihre EDV-Kenntnisse vertiefen oder sich pädagogisches Know-how aneignen – und wir beteiligen uns an den Kosten.“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im vergangenen Jahr die Bildungsprämie eingeführt, mit der die individuelle berufliche Weiterbildung gefördert wird. Eine wichtige Komponente sind die Prämiengutscheine in Höhe von bis zu 154 Euro zur Ko-Finanzierung der individuellen beruflichen Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Seit dem 01. Dezember 2008 sind diese Prämiengutscheine bei ausgewählten Beratungsstellen erhältlich.

Dem Erhalt eines Prämiengutscheins ist ein Gespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen vorgeschaltet. „Die Beratungsstellen müssen ein strenges Qualitätsprüfungsverfahren durchlaufen, um für die Bildungsprämie beraten und Prämiengutscheine ausstellen zu dürfen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr erfreulich, dass die Anfragen nicht abreißen und immer mehr erfahrene Anbieter von Bildungsorientierung sich für dieses Programm bewerben“, sagte Storm in Erbach.

Insgesamt gibt es allein in Hessen schon 15 Stellen, weitere Bewerbungen liegen vor. „Sollte sich die starke Nachfrage in den nächsten Wochen unverändert fortsetzen, werden wir die geplante Anzahl von 600 Beratungsstellen bundesweit schon sehr bald erreichen. Damit werden wir ein dichtes Beratungsnetzwerk schaffen, so dass alle Menschen, die sich weiterbilden möchten, eine Beratungsstelle in ihrer Nähe haben.“

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und eine Übersicht zu den einzelnen Beratungsstellen finden Sie unter: http://www.bildungspraemie.info/

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Berufsbildungsbericht 2009: BIBB Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat in seiner Frühjahrssitzung am 5. März 2009 in Bonn den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegten Entwurf des Berufsbildungsberichts 2009 beraten. Die Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sowie der Länder beschlossen eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Berufsbildungsberichts. Darüber hinaus brachten die Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils eigene Stellungnahmen ein.

Der Berufsbildungsbericht wird im April nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett vom Bundesbildungsministerium veröffentlicht. Gegenstand der Beratungen im Hauptausschuss war der vom BMBF zu verantwortende politische Teil des Berufsbildungsberichts, zu dem das BIBB-Gremium Stellung bezog. Ergänzt wird dieser Teil durch einen neuen „Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung“, den das BIBB in eigener Verantwortung herausgibt und der ebenfalls im Frühjahr veröffentlicht wird. Die Neustrukturierung des Berichts geht auf eine Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zurück. Die Aufteilung in einen politischen und einen indikatorengestützten Daten-Teil soll die Les- und Nutzbarkeit des Berufsbildungsberichts erhöhen.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts. Der Hauptausschuss ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Ländern sowie des Bundes besetzt.

Die gemeinsame Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses zum Entwurf des Berufsbildungsberichts 2009 sowie die jeweiligen Voten der Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Wortlaut
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pm_9_2009_stellungnahme_ha.pdf

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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BIBB-Präsident Kremer: Ziel von 100.000 zusätzlichen Lehrstellen nur mit verstärkten Anstrengungen erreichbar

BIBB-Befragung zum Ausbildungsbonus: Betriebe reagieren zurückhaltend

Der Ausbildungsbonus soll kurzfristig die beruflichen Integrationschancen von Altbewerberinnen und Altbewerbern auf dem Lehrstellenmarkt verbessern. Bisher haben aber nur rund zwei Prozent der Betriebe den Bonus genutzt, um zusätzliche Ausbildungsangebote für Altbewerberinnen und Altbewerber zu schaffen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) unter mehr als 1.000 Betrieben. Die Auswertungen des BIBB-„Ausbildungsmonitors“ sind in der neuesten Ausgabe der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“, Heft 1/2009, veröffentlicht. Seit Sommer 2008 können Betriebe, die ihr Lehrstellenangebot für förderungsbedürftige Jugendliche ausweiten, einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro pro Jugendlichem beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt hierfür bis 2010 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Einführung des Ausbildungsbonus“, so BIBB-Präsident Manfred Kremer, „kommt bisher nur schleppend voran. Um die angestrebte Zahl von 100.000 versorgten Altbewerberinnen und Altbewerbern bis zum Jahr 2010 noch zu erreichen, muss die Werbetrommel deutlich kräftiger gerührt werden.“ Manfred Kremer appellierte an Sozialpartner, Kammerverbände und Kammern vor Ort, die Arbeitsagenturen dabei tatkräftiger zu unterstützen. Die Unternehmen forderte er auf, den Ausbildungsbonus in der derzeitigen Wirtschaftskrise und mit Blick auf den demografiebedingten Rückgang der Bewerberzahlen als Chance zu nutzen, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Die Altbewerberinnen und Altbewerber haben diese Chance verdient, denn alles in allem sind ihre Schulabschlüsse nicht schlechter als die anderer Bewerberinnen und Bewerber.“

Zwei Prozent der vom BIBB im Herbst 2008 befragten Betriebe hatten einen Antrag auf Bezuschussung ihrer zusätzlichen Ausbildungsstellen für Altbewerberinnen und Altbewerber bei der BA gestellt. Hinzu kommen weitere 2,6 Prozent, die sich zum Befragungszeitpunkt noch nicht endgültig festlegen wollten. Insgesamt würde nach dem Ergebnis des BIBB-„Ausbildungsmonitors“ eine durchschnittliche Aufstockung der betrieblichen Ausbildungsplätze um eine Lehrstelle pro beantragendem Betrieb erfolgen. Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums wurden seit Sommer 2008 insgesamt 11.584 Anträge zur Leistung eines Ausbildungsbonus bewilligt (Stand: 29.01.2009). Rechnerisch entspricht dies ebenfalls knapp zwei Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.

Ein überdurchschnittliches Interesse am Ausbildungsbonus zeigten laut BIBB-Befragung Handwerksbetriebe, die bis Oktober 2008 zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerberinnen und Altbewerber eingerichtet hatten. Hier liegt das Potenzial weiterer Anträge zudem am höchsten. Besonders interessiert zeigten sich Betriebe aus dem Baugewerbe, der Produktionsgüterindustrie, der Land- und Forstwirtschaft und zu einem geringeren Teil aus dem Verkehrs- und Nachrichtengewerbe.

Über den Ausbildungsbonus sollten auch nicht ausbildende Betriebe für die Ausbildung von Jugendlichen gewonnen werden. Die BIBB-Befragung zeigt jedoch, dass bis jetzt fast ausschließlich ausbildende Betriebe den Ausbildungsbonus in Anspruch genommen haben und sich eine Ausweitung ihres Stellenangebots vorstellen konnten. Auch hat sich die Erwartung bislang nicht erfüllt, dass ostdeutsche Betriebe diese Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in besonderer Weise nutzen.

Manfred Kremer: „Die BIBB-Befragung gibt damit auch Hinweise darauf, bei welchen Betrieben es sich besonders lohnen könnte, den Ausbildungsbonus gezielt bekannter zu machen, um die Zahl der Altbewerberinnen und Altbewerber ohne Ausbildungsplatz erheblich zu senken.“

Beim BIBB-„Ausbildungsmonitor“ handelt es sich um eine repräsentative, internetgestützte Mehrfachbefragung von Personal- und Ausbildungsverantwortlichen sowohl in ausbildenden als auch in nicht ausbildenden Betrieben. Das BIBB führt diese Befragungen seit 2007 regelmäßig durch, um Entwicklungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt zeitnah beobachten und analysieren zu können.

* Weitere Informationen unter http://www.bwp-zeitschrift.de/

Den kostenlosen Download des Artikels „Ausbildungsbonus: Ausschöpfung des betrieblichen Ausbildungsstellenpotenzials für Altbewerber/-innen?“ in Heft 1/2009 der BWP finden Sie unter www.bibb.de/bwp/ausbildungsbonus

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Verfahren zur Hochschulzulassung wird entscheidend verbessert

Ministerin Schavan: „Vergabe von Studienplätzen wird übersichtlich und zuverlässig koordiniert, die Autonomie der Hochschulen gewahrt“

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat am Dienstag in Berlin mit Hochschulrektoren aus allen 16 Ländern sowie mit Vertretern der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Zustimmung zu folgender Verabredung erreicht, die das Verfahren der Hochschulzulassung entscheidend verbessern wird.

Schavan sagte: „Wir haben uns im Konsens auf ein Verfahren geeinigt, das transparent und klar das Angebot und die Nachfrage an Studienplätzen in Deutschland regelt. Wir nehmen damit die Autonomie der Hochschulen ernst, und wir schaffen dadurch Transparenz und Ordnung im Sinne der Studierenden. Denn die Studierenden haben Anspruch darauf, dass es ein funktionierendes System der Hochschulzulassung gibt. Wenn dieses System bei uns etabliert ist wird es eines der modernsten überhaupt sein.“

Die beschlossenen Eckpunkte:

1.
Die HRK mit ihren Mitgliedshochschulen setzt sich ebenso wie die KMK unverändert dafür ein, das im Juni 2008 beschlossene dialogorientierte Serviceverfahren für die Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen möglichst bald anwenden zu können. Das Lastenheft, das die Vorstellungen der HRK vollständig berücksichtigt, liegt vor. Die zur technischen Realisierung der notwendigen Software erforderlichen Schritte werden jetzt umgehend eingeleitet.

2.
Die KMK wird darauf hinwirken, dass dieses neue Verfahren flächendeckend genutzt wird.

3.
Die Hochschulen verständigen sich auf einheitliche Termine für die Zulassung ab dem Jahr 2009: 15. Juli Bewerbungsschluss, Mitte August Zulassungsbescheide.

4.
Die Studienplätze, die danach noch frei sind, werden in den ersten Septembertagen über das Internet in einer „Börse“ bekannt gegeben. Studierwillige, die noch keinen Studienplatz erhalten haben, können sich dann unmittelbar bei den jeweiligen Hochschulen um freie Plätze bewerben.

5.
Die KMK und die HRK werden sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass sich alle Hochschulen dieser Vorgehensweise anschließen.

Die endgültige Regelung soll zum Wintersemester 2011/2012 in Kraft treten. Bis dahin wird ein Übergangsverfahren eingerichtet, das wesentliche Elemente des endgültigen Systems beinhaltet. Es startet zum Wintersemester 2009/2010.

Mit dieser Absprache werden Verfahren etabliert, bei denen Dezentralität und der unterstützende Service der ZVS ineinandergreifen. Das gemeinsame Anliegen, den Nachweis eines Studienplatzes und das Auswahlrecht der Hochschulen so zu verbinden, dass für alle Beteiligten gute Bedingungen herrschen, kann erreicht werden, wenn sich möglichst alle Hochschulen daran beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmbf.de/de/2570.php

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Mehr Flexibilität für den BMBF-Bildungskredit

Schavan: „Wir machen die Darlehensvergabe für Auszubildende attraktiver“

Das Bildungskreditprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird zum April dieses Jahres durch neue Regelungen flexibler. Bundesbildungsministerin Annette Schavan sagte dazu in Berlin: „Mit den Änderungen schaffen wir mehr Flexibilität für die Auszubildenden und gehen so besser auf ihre Wünsche und Bedürfnisse ein.“ Die neuen Förderbestimmungen wurden gemeinsam mit dem für die Durchführung des Programms zuständigen Bundesverwaltungsamt und der für die Darlehensvergabe zuständigen KfW-Bankengruppe entwickelt. Es wird in Zukunft leichter, auf einen Darlehensbedarf punktgenau einzugehen. Zielgruppe für den BMBF-Bildungskredit sind Schülerinnen, Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphase. Das Kreditprogramm ist eine Ergänzung zur Förderung nach dem BAföG und kann unabhängig davon beantragt werden.

Bei einer maximalen Kreditsumme von 7.200 Euro pro Ausbildungsabschnitt können Auszubildende künftig bis zu 24 gleich bleibende Monatsraten von 100, 200, oder 300 Euro frei wählen. Zudem können sie – unter Beachtung der maximalen Darlehenssumme von 7200 Euro – stattdessen oder daneben eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro beantragen, wenn sie glaubhaft machen, dass sie die Einmalzahlung etwa für besondere Ausbildungszwecke benötigen. Die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer können den Bildungskredit jederzeit zum Ende eines Monats kündigen. Die Rückzahlungspflicht beginnt vier Jahre nach dem Tag, an dem die Auszahlung der ersten Kreditrate fällig wurde.

Weitere Informationen zum Bildungskreditprogramm finden Sie im Internet unter:
http://www.das-neue-bafoeg.de/

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspaktes

Am 2. Februar 2009 fand die Sitzung des Pakt-Lenkungsausschusses mit anschließender Pressekonferenz statt. Verabschiedet wurden neben der Pakt-Bilanz die Papiere „Potenziale erschließen, Integration fördern – Mehr Bildung und Ausbildung für Jugendliche aus Zuwandererfamilien!“ und „Berufswegeplanung ist Lebensplanung – Partnerschaft für eine kompetente Berufsorientierung von und mit Jugendlichen“. Die Papiere finden Sie nachstehend zum Download.
Infos und Materialien zum Thema

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Größte Langzeitstudie über Bildungsverläufe gestartet

BMBF eröffnet heute in Bamberg Nationales Bildungspanel / 150 Wissenschaftler untersuchen 60.000 Bildungsbiografien

Wie entwickeln sich Kompetenzen im Lauf eines Lebens, welche Faktoren spielen für den Bildungserfolg eine Rolle? Und welchen Einfluss haben Bildungseinrichtungen auf diese Entwicklung? Diese und andere Fragen der Bildungsforschung wird das Nationale Bildungspanel untersuchen und analysieren. Mit einer Auftaktveranstaltung in Bamberg startet Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Dienstag die langfristig angelegte Untersuchung. 60000 Bürgerinnen und Bürger verschiedenen Alters werden über mehrere Jahre hinweg begleitet, um den Verlauf ihrer Bildungswege nachzuvollziehen. Mehr als 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den besten Forschungsinstituten Deutschlands sind dabei vertreten.

Schavan betonte: „Deutschland erhält mit dem Nationalen Bildungspanel einen neuen Leuchtturm in der Bildungsforschung, der auch im internationalen Vergleich Maßstäbe setzt.“ So hat es ein internationales Gutachtergremium, das durch die DFG einberufen wurde, bestätigt. „Die Längsschnittstudie wird der Bildungsforschung umfassende Grundlagendaten liefern, die uns bei der Umsetzung unserer Bildungskonzepte helfen“, sagte die Ministerin. Schavan wies auch auf die Bedeutung der Studie in Zeiten der Krise hin: „Der Start des nationalen Bildungspanels ein guter und wichtiger Schritt. Denn Investitionen in Bildung und Forschung sichern unsere Zukunft. Sie tragen dazu bei, dass wir gestärkt aus dieser Wirtschaftskrise hervorgehen.“

Das Nationale Bildungspanel für die Bundesrepublik Deutschland (National Educational Panel Study, NEPS) misst die Kompetenzentwicklung im Lebenslauf und wird Antworten auf zentrale bildungspolitische Fragen geben. So kann beispielsweise erstmalig beobachtet werden, wie sich Kinder aus gleichen Herkunftsfamilien und mit gleichen Kompetenzen in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen entwickeln, welche Faktoren positive Entwicklungen begünstigen, mit welchen Einflüssen Scheitern verbunden ist und wie so genannte „Risikofälle“ aufgefangen werden können.

Das Panel wird von einem interdisziplinär zusammengesetzten Forschungsnetzwerk unter der Leitung des Bamberger Soziologen Prof. Hans-Peter Blossfeld organisiert. Das Bundesbildungsministerium finanziert die Arbeit in 2009 mit rund 7,5 Millionen Euro. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen bis 2013 kontinuierlich auf gut 16 Millionen Euro jährlich steigen. Das Land Bayern und die Universität Bamberg unterstützen das nationale Bildungspanel ebenfalls erheblich.

Das Besondere des Nationalen Bildungspanels ist die Längsschnittperspektive der Studie, vergleichbar mit einem Dokumentarfilm: Dieselben Menschen werden über längere Zeiträume regelmäßig befragt und gestestet. So lässt sich nachvollziehen, wie sich Kompetenzen im Lebenslauf entfalten, wie Kompetenzen Entscheidungen an den Übergängen der Bildungskarriere beeinflussen und wie stark sie von der Familie sowie den Bildungseinrichtungen geprägt werden. Schavan: „Genau hierin liegt der große Fortschritt beispielsweise im Vergleich zu den internationalen Querschnittstudien PISA und IGLU, die – ähnlich einer Fotografie – immer nur Momentaufnahmen der Situation zum jeweiligen Untersuchungszeitpunkt liefern können.“

Das Nationale Bildungspanel wird außerdem wichtige Datengrundlagen liefern für die Umsetzung der von Bund und Ländern beschlossenen Strategie zum lebenslangen Lernen und den sich ergebenen Anforderungen an den Einzelnen und an das Bildungssystem.

Olbertz erklärte dazu: „Ich sehe in dem Ansatz des Nationalen Bildungspanels, individuelle Lebens- und Bildungswege von Schülerinnen und Schülern bis in das Erwachsenenalter zu verfolgen, eine außerordentlich gute Möglichkeit, sich über neue Förderstrategien, über notwendige Schritte der Öffnung des Bildungssystems und über die Gestaltung seiner Übergänge und Anschlüsse Gewissheit zu verschaffen.“ Die Panel-Daten sollen der Wissenschaft breit zugänglich gemacht werden. Sie werden umfangreiches Material für verschiedene an Bildungs- und Ausbildungsprozessen interessierte Disziplinen bieten und die Grundlagen für eine verbesserte Bildungsberichterstattung und Politikberatung in Deutschland schaffen. Das Nationale Bildungspanel wird erheblich zur strukturellen Weiterentwicklung der Bildungsforschung in Deutschland sowie zu deren internationaler Vernetzung und zur Nachwuchsentwicklung beitragen.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Schavan: „Positive Ausbildungsbilanz 2008 – Ausbildungsjahr 2009 mit neuen Herausforderungen“

Ausbildungsbegleiter stehen Jugendlichen mit Schwierigkeiten zur Seite

„Die Bundesregierung will sich im neuen Ausbildungsjahr noch stärker um diejenigen Jugendlichen kümmern, die es schwer haben auf dem Ausbildungsmarkt“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan am Montag in Berlin anlässlich des Gipfeltreffens von Bundesregierung und Wirtschaft zum Ausbildungspakt. „Das ist nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch ökonomisch wichtig. Denn wir werden aufgrund der demografischen Entwicklung schon sehr bald auf jeden jungen Menschen im Land angewiesen sein.“

Die Bundesregierung startet daher mit den Ländern eine bundesweite Initiative „Abschluss und Anschluss“, um gemeinsam mit der Wirtschaft die Ausbildungsvorbereitung und den Übergang in die Berufsausbildung zu verbessern.
Das Übergangssystem soll zu einem Einstiegssystem werden, das anschluss- und anrechnungsfähig zur betrieblichen Ausbildung ist.
Gemeinsam mit den Ländern soll erreicht werden, dass die Schülerinnen und Schüler vor dem Schulabschluss systematisch ein Kompetenzprofil erstellen können. Damit wird es für sie leichter, nach der Schule in die berufliche Ausbildung zu wechseln.
Mit der erfolgreich angelaufenen Initiative des BMBF zur Berufsorientierung können pro Jahr rund 50.000 Schüler und Schülerinnen praxisnah Ausbildungsberufe kennenlernen und ihre Fähigkeiten erproben.
Mit „JOBSTARTER CONNECT“, einem neuen BMBF-Programm im Rahmen der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung, werden bundeseinheitliche Ausbildungsbausteine eingesetzt, damit junge Menschen frühzeitig in die duale Ausbildung integriert werden oder Berufsabschlüsse nachholen können.

Das BMBF hat außerdem in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Pilotinitiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen („VerA“) gestartet. Sie stellt Auszubildenden, bei denen sich während der Ausbildungszeit berufliche Schwierigkeiten abzeichnen, einen Ausbildungsbegleiter zur Seite. Die Begleiter arbeiten ehrenamtlich und werden aus den Experten des Senior Experten Service (SES) gewonnen. Sie sind als unabhängige Mentoren für diese Aufgabe besonders geeignet, weil sie langjährige wirtschaftliche Erfahrung und soziale Kompetenz mitbringen und über ausreichend Zeit verfügen, sich den Jugendlichen intensiv zu widmen.

Das Ausbildungsjahr 2009 stellt alle Akteure aufgrund der Konjunkturlage vor besondere Herausforderungen. Deshalb sind in diesem Jahr besondere Anstrengungen erforderlich, um das Ziel zu erreichen, jedem eine adäquate Ausbildung anzubieten. „An die Unternehmen appelliere ich, ihre Ausbildungsleistungen schon aus ökonomischem Eigennutz fortzusetzen und zu verstärken, um dem absehbaren und zum Teil bereits spürbaren demografiebedingten Fachkräftemangel jetzt zu begegnen“, so die Ministerin.

Im Rahmen des Bildungsgipfels haben Bund und Länder sich auf das Ziel verständigt, die Zahl der ausbildungsfähigen jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss bis zum Jahr 2015 im Bundesdurchschnitt von 17 Prozent auf 8,5 Prozent zu halbieren. Für 2008 wurde bereits eine erfolgreiche Ausbildungsbilanz erreicht. Allein mit den beiden BMBF-Programmen „Ausbildungsplatzentwickler Ost“ und „JOBSTARTER“ wurden insgesamt 27.000 neue Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen (7.000 und 20.000).

Weitere Informationen zu dem Projekt „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ finden Sie auf der Seite www.ses-bonn.de

Informationen zum Programm „Verbesserung der Beruforientierung gibt es unter www.bibb.de/berufsorientierung

Zu dem Jobstarter Projekt können Sie sich auf folgender Seite informieren: http://www.jobstarter.de/de/1208.php

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Betriebliche Weiterbildung: Fachübergreifende Kompetenzen werden immer wichtiger

Der Stellenwert fachübergreifender Kompetenzen („soft skills“) in der betrieblichen Weiterbildung nimmt deutlich zu. Laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) steigt der Anteil der Unternehmen, die bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sozialkompetenzen für besonders wichtig halten, von gegenwärtig 30 auf künftig 40 % an. Bei den personalen Kompetenzen ist ein Anstieg von 20 auf 26 % zu verzeichnen und bei den Methodenkompetenzen von 13 auf 19 %. Unangefochten auf Platz 1 stehen aber weiterhin die Fachkompetenzen mit gegenwärtig 77 %. Ihre Bedeutung in der betrieblichen Weiterbildung wird jedoch nach Einschätzung der befragten Unternehmen in Zukunft leicht (auf 75 %) abnehmen. Veröffentlicht sind die Ergebnisse der BIBB-Studie in der neuesten Ausgabe des BIBB REPORT, Heft 7/2009.

Erstmals wurden in der BIBB-Untersuchung auch Daten darüber erhoben, welche der in den Unternehmen angebotenen Lernformen in der betrieblichen Weiterbildung die fachübergreifenden Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am besten fördern. Demnach werden personale Kompetenzen nach Auffassung der Betriebe am stärksten durch „interne Lehrveranstaltungen“ gefördert. Sozialkompetenzen lassen sich am stärksten durch „Job-Rotation“ und/oder „Austauschprogramme“ fördern, und zur Verbesserung der Methodenkompetenz schätzen die Unternehmen die Lernformen „Lern- und/oder Qualitätszirkel“, „Job-Rotation“ und „Unterweisung und/oder Einarbeitung“ am meisten.

Die aktuellen Ergebnisse der mit finanzieller Unterstützung des Bundesbildungsministeriums durchgeführten nationalen Zusatzerhebung des BIBB unter mehr als 300 Unternehmen stärken frühere Erkenntnisse europäischer Studien über die betriebliche Weiterbildung in Unternehmen (CVTS = Continuing Vocational Training Survey). Ein Vergleich der europäischen Haupterhebungen aus den Jahren 1999 und 2005 durch das BIBB bestätigt die zunehmende Bedeutung von „soft skills“ in der betrieblichen Weiterbildung sowohl in Deutschland als auch in allen anderen west- und nordeuropäischen Ländern. So stieg der Anteil der Teilnahmestunden im Bereich „Persönlichkeitsentwicklung, Qualitätsmanagement, Arbeitstechniken, Kooperationstraining und Gesprächsführung“ von 12 % auf 16 %. Gleichzeitig sank im selben Zeitraum die Teilnahme an Schulungen zum Thema „EDV, Informationstechnik und Computerbedienung“ im europäischen Durchschnitt von 17 auf 11 %.

Die neueste Ausgabe des BIBB REPORT, Heft 7/2009, zur betrieblichen Weiterbildung in Deutschland kann im Internetangebot des BIBB kostenlos heruntergeladen werden unter www.bibb.de/bibbreport

Inhaltliche Auskünfte im BIBB erteilt:

* Dick Moraal, Tel.: 0228 / 107-2602

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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„Abenteuer Ausbildung – auch für behinderte Jugendliche“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke führt in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 02. März 2009 im Neuen Rathaus in Leipzig die Veranstaltung „Abenteuer Ausbildung – auch für behinderte Jugendliche!“ durch.

Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit zur Information und Diskussion. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir uns der Frage, inwieweit das im Rahmen der Initiative »job – Jobs ohne Barrieren« gesetzte Ziel der Förderung behinderter Jugendlicher in den letzten vier Jahren umgesetzt wurde und richten unsere Aufmerksamkeit darauf, wie die berufliche Situation von jungen Menschen mit Behinderung weiter verbessert werden kann.

Hierzu können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Arbeitnehmer- und Schwerbehindertenvertrauensperson oder als Vertreter von Organisationen, Institutionen und Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben einen wichtigen Beitrag leisten.

Wir freuen uns, Sie am Montag, den 02. März 2009, in Leipzig begrüßen zu dürfen.
Anmeldeverfahren

* Sie können sich mit der beigefügten Anmeldekarte per FAX oder auch gerne online anmelden.
* Zur Online-Anmeldung gelangen Sie über diesen Link: http://www.anmeldung.bmas.de
* Mit dem Passwort „Abenteuer“ können Sie Ihre Online-Anmeldung durchführen.

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Entschließung des BIBB-Hauptausschusses: Alle Kompetenzniveaus für alle Bildungs- und Karrierewege offen halten

Einjährige Erprobungsphase zur Gestaltung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sieht in einem bildungsbereichsübergreifenden Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ein wichtiges Instrument für eine Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung. Um die Praxistauglichkeit eines DQR zu prüfen, unterstützt der Hauptausschuss eine einjährige Erprobungsphase im Jahr 2009. Die Erprobungsphase solle Bildungspolitik und -praxis Aufschluss darüber geben, ob die ausgewählten Deskriptoren die gewünschte Zuordnung von Qualifikationen ermöglichten und die Anschlussfähigkeit zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) gewährleistet sei. Insbesondere, so die Forderung des BIBB-Hauptausschusses, sei in der Erprobungsphase sicherzustellen, dass „grundsätzlich alle Kompetenzniveaus des DQR auf schulischen, betrieblichen, hochschulischen und beruflichen Bildungs- und Karrierewegen erreichbar“ und „prinzipiell keine Reservierungen bestimmter Niveaus für bestimmte Qualifikationen möglich sind“.

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für das Bildungs- und Beschäftigungssystem empfiehlt der Hauptausschuss der Bundesregierung, die Umsetzung des DQR ressortübergreifend anzulegen. Gleichzeitig fordert das höchste Beschlussorgan des Bundesinstituts für Berufsbildung die Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Ausschusses in die jetzt anstehenden Beschlüsse zum DQR aufzunehmen und seine Gremien kontinuierlich in die weitere Entwicklung einzubinden.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.

Die Entschließung des BIBB-Hauptausschusses zur Gestaltung einer Erprobungsphase für den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) im Wortlaut

TIPP: Alle Beschlüsse und Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): www.bibb.de/beschluesse (auch als RSS-Feed abonnierbar)

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Gegen den Trend: Weiterbildungsbranche erwartet positive wirtschaftliche Entwicklung

Trotz Wirtschafts- und Finanzkrise: Mit 42 Punkten auf einer Skala von -100 bis +100 signalisiert der wbmonitor Klimaindex für das Jahr 2008 eine ausgeprägt positive wirtschaftliche Stimmung in der Weiterbildungsbranche in Deutschland. Erhoben wurden diese Daten allerdings im Mai 2008 – als der Konjunkturmotor noch lief. Jedoch: Während der ifo Geschäftsklimaindex für das Dienstleistungsgewerbe in der Zeit von Mai 2007 bis Mai 2008 bereits von 27 auf 19 Punkte sank, stieg der wbmonitor Klimaindex in derselben Zeitspanne von 30 auf 42 Punkte an und erreichte eine neue Höchstmarke. Die Weiterbildungsanbieter in Deutschland schätzen demnach ihre aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation deutlich positiver ein als das übrige Dienstleistungsgewerbe. Dies ist das Ergebnis der wbmonitor Umfrage 2008 unter mehr als 1.800 Anbietern beruflicher und allgemeiner Weiterbildung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE) ermitteln hieraus den wbmonitor Klimaindex

Große Mehrheit der Weiterbildungsanbieter aktiv in der Personalentwicklung

Personalentwicklung war ein weiterer Schwerpunkt der wbmonitor Umfrage. Demnach unterstützt eine Mehrheit der Anbieter die Weiterbildung ihrer Lehrenden – insbesondere die größeren Anbieter liegen hier vorn. In erster Linie geschieht dies durch die Bereitstellung von Fachpublikationen, von der alle Lehrendengruppen bei der Mehrzahl der Einrichtungen profitieren. Die fest angestellten Lehrkräfte, die in dieser Branche jedoch in der Minderheit sind, werden darüber hinaus bei der Teilnahme an Fachtagungen, Vorträgen oder Bildungsmessen durch Freistellung und/oder Kostenbeteiligung unterstützt. Auch die Durchführung interner Weiterbildungen und die Anrechnung von Seminarteilnahmen als Arbeitszeit haben einen hohen Stellenwert.

Weiterbildungsbedarf sieht jeder zweite Anbieter beim Thema „Erfolgreich lehren“ – der Kernaufgabe von pädagogisch Tätigen. Hier dürften sich neue methodisch-didaktische Anforderungen zum Beispiel durch den Einsatz neuer (Selbstlern-)Medien niederschlagen. Fortbildungen zur besseren Marktpositionierung der eigenen Einrichtung stehen bei den Weiterbildungsanbietern ebenfalls ganz oben auf der Agenda.

Erstmals liefert die wbmonitor Umfrage von BIBB und DIE empirische Daten zu den Anforderungen an die Kompetenzen des leitenden Weiterbildungspersonals. Für diese Beschäftigten werden vor allem personale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Kreativität und Durchsetzungsstärke als wichtig erachtet. Berufserfahrungen und Abschlüsse bestimmter Studienrichtungen spielen dagegen für die Weiterbildungsanbieter bei der Einstellung von Leitungskräften eine unterschiedlich bedeutsame Rolle. Der pädagogische Hochschulabschluss wird hier am häufigsten genannt.

Weitere Informationen zur wbmonitor Umfrage 2008 von BIBB und DIE unter www.wbmonitor.de und www.bibb.de/wbmonitor

Inhaltliche Auskünfte im BIBB erteilen:

* Dr. Gisela Feller, Tel.: 0228 / 107-1124
* Hans Joachim Schade, Tel.: 0228 / 107-1117

Pressemitteilung als pdf-Datei mit vergrößerten Schaubildern
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pressemitteilung_3_2009.pdf

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Den Schulabschluss nachholen wird einfacher

Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen startet neues Online-Angebot

Wer einen Hauptschulabschluss nachholen möchte, erhält jetzt zusätzliche Unterstützung. Das Lernportal „ich-will-lernen.de“ des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV) wird um eine wesentliche Funktion erweitert: In dem Bereich „Förderung der Abschluss- und Beschäftigungsfähigkeit“ finden Interessierte ab sofort Hilfe bei der Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss. „Wir wollen Wege aufzeigen, wie sich ein Schulabschluss einfacher nachholen lässt“, sagte Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). „Das neue Angebot hilft jungen Menschen, ihre zweite Chance auf einen Schulabschluss zu nutzen und sich damit auch für eine Berufsausbildung zu qualifizieren.“ Das vom BMBF geförderte Lernportal „ich-will-lernen.de“ bietet kostenlos interaktive Lernmaterialien an – Schwerpunkte sind Deutsch, Mathematik und Englisch.

Die Bundesregierung hat als Beitrag zur Weltalphabetisierungsdekade einen eigenen Förderschwerpunkt zu diesem Thema eingerichtet. Dabei geht es um Forschungs- und Entwicklungsaufgaben bei der Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen. Im Zeitraum von 2007 bis 2012 unterstützt das BMBF 27 Verbundvorhaben mit mehr als 100 Einzelprojekten mit insgesamt mehr als 30 Millionen Euro. In diesen Projekten haben sich Einrichtungen aus der Wissenschaft und der Weiterbildungspraxis zusammengeschlossen, um gemeinsam neue Wege bei der Arbeit für die Grundbildung von Erwachsenen zu gehen.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Neue Ausgabe des BMBF-Magazins erschienen

Schwerpunktthema: Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung

Im Mittelpunkt der neuen Ausgabe des Magazins des Bundesministeriums für Bildung und Forschung steht die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Das Magazin präsentiert die Programme und Projekte der Qualifizierungsinitiative und stellt wichtige Initiativen vor, die das gemeinsame Ziel verfolgen, allen Menschen in Deutschland Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen. Mit der Qualifizierungsinitiative bündelt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen, um die Bildungschancen aller zu stärken, die Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erhöhen und innovative Impulse zu unterstützen. Die Qualifizierungsinitiative umfasst Aktivitäten zur Förderung und Unterstützung über den gesamten Lebensweg von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung im Beruf. Im Interview erläutert Ministerin Dr. Annette Schavan die wichtigsten Programme und Zielsetzungen.

Darüber hinaus stellt die aktuelle Magazinausgabe das Wissenschaftsjahr 2009 vor, beleuchtet die Erkenntnisse der deutschen Nobelpreisträger Peter Grünberg (Physik) und Harald zur Hausen (Medizin) und informiert über neue Projekte der Spitzenforschung in den neuen Bundesländern.

Das Magazin kann kostenlos bestellt werden unter:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postfach 30 02 35
53182 Bonn
Tel.: 01805 – 262 302
Fax: 01805 – 262 303 (jeweils 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail: impuls@bmbf.bund.de

Zum Download steht das Magazin bereit unter: http://www.bmbf.de/publikationen/4167.php

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2008: Anstieg im Osten etwas stärker als im Westen

Pressemitteilung als pdf-Datei mit vergrößerten Schaubildern

657 € brutto im Monat verdienten die Auszubildenden 2008 durchschnittlich in Westdeutschland. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen erhöhten sich im Durchschnitt um 2,0 % und damit etwas weniger als im vorangegangenen Jahr mit 2,4 % (siehe Schaubild 1). In Ostdeutschland stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2008 um 2,9 % auf durchschnittlich 567 € im Monat – und somit etwa gleich stark wie im Jahr zuvor (2,8 %). Der Abstand zum westlichen Tarifniveau hat sich nicht verändert: Wie im Vorjahr wurden auch 2008 im Osten 86 % der westlichen Vergütungshöhe erreicht. Für das gesamte Bundesgebiet lag der tarifliche Vergütungsdurchschnitt 2008 bei 642 € pro Monat und damit um 2,2 % über dem Vorjahreswert von 628 €. Zu diesen Ergebnissen kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2008.

Ermittelt wurden die durchschnittlichen Vergütungen für 185 Berufe in West- und 152 Berufe in Ostdeutschland. In diesen Berufen werden 89 % der Auszubildenden ausgebildet. Die in ungefähr 5 % der Tarifverträge vereinbarten erhöhten Beträge für Auszubildende ab 18 Jahren wurden jeweils eingerechnet.

Erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe gibt es zwischen den Ausbildungsberufen (siehe Schaubild 2). Die mit Abstand höchsten Ausbildungsvergütungen wurden in West- und Ostdeutschland im Beruf Binnenschiffer/Binnenschifferin mit jeweils 925 € pro Monat erzielt. Hohe Vergütungen sind seit langem auch in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/Maurerin) tariflich vereinbart: sie betrugen 2008 in Westdeutschland durchschnittlich 873 € und in Ostdeutschland 679 € pro Monat. Ebenfalls hoch waren die Vergütungen in West- und Ostdeutschland mit durchschnittlich jeweils 815 € im Beruf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen.

Eher niedrige Ausbildungsvergütungen wurden dagegen zum Beispiel in den Berufen Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (West: 409 €, Ost: 376 €), Florist/Floristin (West: 424 €, Ost: 312 €), Friseur/Friseurin (West: 438 €, Ost: 269 €) und Bäcker/Bäckerin (West: 478 €, Ost: 390 €) gezahlt.

Bei den ermittelten berufsspezifischen Durchschnittswerten ist zu beachten, dass häufig auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Region und Wirtschaftszweig erheblich voneinander abweichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Ausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel erheblich niedrigere Vergütungen, die hier nicht mit einbezogen sind.

Insgesamt verteilen sich die Ausbildungsvergütungen in den untersuchten Berufen im Jahr 2008 wie folgt: In Westdeutschland bewegten sich die Vergütungen für 55 % der Auszubildenden zwischen 500 und 749 €. Weniger als 500 € erhielten 10 % der Auszubildenden, wobei Vergütungen unter 400 € selten waren; 750 € und mehr gingen an 35 % der Auszubildenden. In Ostdeutschland waren für 38 % der Auszubildenden Vergütungen von 500 bis 749 € zu verzeichnen. Unter 500 € lagen die Vergütungen für 45 % der Auszubildenden, für 15 % sogar unter 400 €. 17 % der Auszubildenden erhielten eine Vergütung von 750 € und mehr.

Das BIBB errechnete auch die Vergütungsdurchschnitte für die weiblichen und männlichen Auszubildenden: Danach kamen in Westdeutschland die männlichen Auszubildenden auf durchschnittlich 672 €, die weiblichen auf 635 €. In Ostdeutschland betrug der Durchschnitt für männliche Auszubildende 577 € und für weibliche 548 €. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich dadurch, dass junge Frauen häufiger in Berufen mit einer niedrigeren Ausbildungsvergütung anzutreffen sind als junge Männer.

Auch zwischen den Ausbildungsbereichen bestanden 2008 in West- und Ostdeutschland deutliche Unterschiede im Vergütungsniveau (siehe Schaubild 3). Überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütungen wurden in Industrie und Handel (West: 730 €, Ost: 632 €) und im Öffentlichen Dienst (West: 724 €, Ost: 719 €) erreicht. Unter dem jeweiligen Gesamtdurchschnitt lagen dagegen die Vergütungen im Handwerk, bei den Freien Berufen und in der Landwirtschaft. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass insbesondere in den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen in den einzelnen Berufen sehr stark differieren.

Bei allen Beträgen handelt es sich jeweils um die durchschnittlichen Vergütungen während der gesamten Ausbildungszeit. Für die einzelnen Ausbildungsjahre ergeben sich für 2008 folgende Werte:

* In Westdeutschland betrugen die Vergütungen im 1. Lehrjahr durchschnittlich 584 €, im zweiten 652 € und im dritten 728 € pro Monat.
* In Ostdeutschland beliefen sich die Ausbildungsvergütungen im 1. Lehrjahr auf durchschnittlich 503 €, im zweiten auf 570 € und im dritten auf 630 € pro Monat.

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter: www.bibb.de/ausbildungsverguetung

Pressemitteilung als pdf-Datei mit vergrößerten Schaubildern
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pressemitteilung_1_2009.pdf

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Meldungen zur Schlammbehandlung 2009

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Dezember 2009
05.12.2009 Lumda: Neue Klärschlammvererdungsanlage steht kurz vor der Inbetriebnahme 
November 2009
29.11.2009 In Bothel läuft die dritte Klärschlammvererdungsanlage auf Landkreisgebiet  
29.11.2009 Forschungsprojekt für optimierte Schlammbehandlung Kläranlage in Förste will Schlamm-Kontrolle verbessern  
15.11.2009 Balingen: Vertrag zur Erweiterung der Klärschlammvergasungsanlage unterzeichnet 
Oktober 2009
04.10.2009 Schilfbeete entwässern Klärschlamm ganz natürlich 
September 2009
08.09.2009 Vorschlag: Neuen Grenzwert in der Abwasserverordnung und der Klärschlammverordnung für PFC einführen 
August 2009
12.08.2009 Überarbeitung der EU-Klärschlammrichtlinie 
Juni 2009
21.06.2009 Dietz Automation GmbH entwickelt energieeffiziente Anlage zur Rohstoff- und Wertstoffgewinnung 
12.06.2009 (Nichts) Neues zur EG-Klärschlammrichtlinie 
Mai 2009
26.05.2009 Einigkeit über Bedeutung der Phosphorrückgwinnung 
09.05.2009 Klärschlämme in Schleswig-Holstein überwiegend gering belastet 
März 2009
26.03.2009 EUWID-Internet-Umfrage zur Klärschlammentsorgung: 
14.03.2009 Dezentrale Klärschlammverwertung wird an Bedeutung gewinnen
Januar 2009
16.01.2009 Durchmischung, das Stiefkind der Schlammfaulung?

Lumda: Neue Klärschlammvererdungsanlage steht kurz vor der Inbetriebnahme

Bepflanzung als letzten Schritt durchgeführt
Bereits im Jahr 2007 wurde die Entscheidung gefällt, die Klärschlammbehandlung der Kläranlage Lumda des Abwasserverbandes Ohm-Seenbach zu modernisieren. Sie ist für die Grünberger Stadtteile Lumda – Stangenrod und Beltershain sowie für den Mücker Ortsteil Atzenhain zuständig.
Der Grund für diese langfristige Investition waren die steigenden Anforderungen bei der Klärschlammbehandlung und -verwertung, insbesondere im Hinblick auf Kostenstabilität und Verwertungssicherheit vor dem Hintergrund der Diskussion über die Zukunft der landwirtschaftlichen Ausbringung von Klärschlamm. Mit dem sowohl umweltfreundlichen als auch wirtschaftlichen Verfahren der Klärschlammvererdung wurde letztendlich die passende Lösung für die Zukunft gefunden.

Am 19. Juni 2009 erfolgte nun als eine der letzten notwendigen Maßnahmen vor Inbetriebnahme der neuen Anlage der Beginn der Bepflanzung der drei 0,75 ha großen Beete. Der Vorsteher des Abwasserverbandes Ohm-Seenbach Herr Bürgermeister Weitzel der Gemeinde Mücke sowie dessen Stellvertreter Herr Bürgermeister Ide der Stadt Grünberg haben an diesem Tag mit Unterstützung von Sabine Bork, der Geschäftsführerin des Abwasserverbandes, Projektsteuerer Armin Uhrig und Karl-Toni Zöller von der ausführenden Firma Eko-Plant symbolisch die ersten Pflanzen gesetzt.

Die Vorgeschichte

Bei der Reinigung von Abwasser entsteht Klärschlamm mit einem hohen Wasseranteil. Seit 2006 fielen in der Kläranlage Lumda im Schnitt 2.200 m³ dieses Nassschlamms mit einem Wassergehalt von 94-98% an. Durch das geringe Lagervolumen der vorhandenen Behälter war es nicht möglich, die gesamte Schlammmenge landwirtschaftlich in nasser Form auszubringen. Deshalb musste rund die Hälfte des anfallenden Schlamms zum Pressen nach Nieder-Ohmen transportiert werden. Der so entwässerte Schlamm wurde wiederum in der Landwirtschaft verwertet.  Die gesamten Bruttokosten für dieses Verfahren betrug im Jahre 2007 32.344,13 Euro. Davon entfielen 19.072,13 Euro auf die Verwertung von 1.100 m³  Nassschlamm in der Landwirtschaft, 9.654,40 Euro auf den Transport von 1.228 m³ Nass-schlamm nach Nieder-Ohmen und 3.617,60 Euro auf dessen Weiterverarbeitung und Verwertung in der Landwirtschaft.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Abwasserverband Ohm-Seenbach bereit 2005 entschlossen, sich über eine Studie Möglichkeiten aufzeigen zu lassen, die zu einem kostengünstigeren und verwertungssichereren Weg für die Zukunft führen. Dazu wurden einerseits durch das Ingenieurbüro Olsen verschiedene Möglichkeiten berechnet, mehr Schlamm landwirtschaftlich zu verwerten, um den Transport nach Nieder-Ohmen zu minimieren. Andererseits hat die Firma Eko-Plant den konventionellen Schlammbehandlungsmethoden den Bau einer Klärschlammvererdungsanlage gegenübergestellt. Nachdem die Verbandver-sammlung im April 2007 zwei Referenzanlagen besichtigt hat, stimmte sie im Mai 2007 der Systematik „Klärschlammvererdung“ zu. Mit Hilfe eines Projektsteuerers, der Ingenieurgesellschaft Müller aus Schöneck, sowie einer angesehenen Anwaltskanzlei wurde das komplizierte Vergabeverfahren durchgeführt und der Auftrag im Oktober 2008 letztendlich an die Firma Eko-Plant für einen Pauschalbetrag von 583.100 Euro vergeben, nachdem im Mai 2008 nach der Genehmigungsplanung durch das Ingenieurbüro Infu der Landrat des Kreises Gießen die Baugenehmigung erteilt hatte.

Ab Mitte 2009 wird nun der Klärschlamm der Kläranlage Lumda in die bepflanzten Schilfbeete eingeleitet statt wie bislang direkt landwirtschaftlich ausgebracht. Für diesen Entwässerungsprozess werden natürliche Kräfte genutzt, die auch bei einer Kompostierung wirken. Die Vorgänge laufen jedoch in großem Maßstab und technisch gesteuert ab.
Der flüssige Schlamm verteilt sich in den Beeten und sickert dabei langsam durch die Wurzelschicht, über der die Feststoffanteile zurückgehalten werden. Durch Sonneneinstrahlung und die Verdunstungsleistung des Schilfs wird der Entwässerungsvorgang zusätzlich gesteigert. Gleichzeitig versorgt das Schilf die Bodenorganismen mit Sauerstoff, die den Schlamm langsam zu Klärschlammerde umbauen. Durch den Abbau von organischen Anteilen im Klärschlamm weist dieses Verfahren eine im Vergleich zu anderen Schlammbehandlungsverfahren deutlich verringerte Restmenge auf. Darüber hinaus ist Klärschlammerde geruchsneutral und bietet höchstmögliche Verwertungssicherheit für den Betreiber.

Quelle:  http://www.eko-plant.com/cms/content/view/142/106/lang,de/


In Bothel läuft die dritte Klärschlammvererdungsanlage auf Landkreisgebiet

16000 Helfer haben viel Hunger
Bothel (woe) Nach gut sechsmonatiger Bauzeit hat die Klärschlammvererdungsanlage Bothel am Klärwerk offiziell ihren Betrieb aufgenommen. Die ersten Minuten verfolgten Samtgemeindebürgermeister Rüdiger Woltmann, Bauamtsleiter Volker Löber und Andreas Denell, Betriebsleiter der Kläranlage, und von der ausführenden Firma Eko-Plant waren die Vertriebsingenieurin Tomma Freesemann und Harald Best als Bauleiter der Anlage vertreten.
Die offizielle Einweihung erfolgt allerdings erst im Frühjahr des nächsten Jahres. Drei bepflanzte Schilfbeete wurden seit Mai 2008 direkt an der Kläranlage Bothel errichtet. Jedes Beet ist etwa 2450 Quadratmeter groß. Damit bieten sie genug Raum für die erforderlichen rund 16000 Schilfpflanzen.

Pro Jahr werden in die bepflanzten und abgedichteten Becken nun 7500 Kubikmeter Klärschlamm eingeleitet. Bei der Reinigung von Abwasser entsteht Klärschlamm mit einem hohen Wasseranteil. Bei der Schlammbehandlung in Schilfbeeten werden für die nötige Entwässerung natürliche Kräfte genutzt, die auch bei einer Kompostierung wirken. Diese Vorgänge laufen jedoch in großem Maßstab und technisch gesteuert ab. Der flüssige Schlamm verteilt sich in den Beeten und sickert dabei langsam durch die Wurzelschicht. Dadurch werden die Feststoffanteile zurückgehalten. Das dabei abgetrennte und auch gereinigte Filtratwasser wird wieder dem Reinigungsprozess der Kläranlage zugeführt. Durch …mehr unter:
http://www.eko-plant.com/cms/content/view/138/106/lang,de/

Quelle: Kreiszeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2008

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Forschungsprojekt für optimierte Schlammbehandlung  Kläranlage in Förste will Schlamm-Kontrolle verbessern

Bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen fällt Klärschlamm an. Schwankende Qualitäten des Klärschlammes können problematisch sein, denn sie führen zu einer Beeinträchtigung des Entwässerungsverhaltens, des Geruchs und der Pflanzenverträglichkeit.
Auch auf der Abwasserreinigungsanlage in Förste bestand dieses Problem. Eine starke Belastung der Kläranlage machte häufig die Einleitung von nicht ausreichend stabilisiertem Klärschlamm auf die daran seit 2003 angeschlossene Klärschlamm-Vererdungsanlage notwendig. Dies wirkte sich zeitweilig sichtbar auf den Schilfbestand in den Vererdungsbeeten aus. Mittlerweile wurde die Situation verbessert.

Kläranlage in Förste beteiligt sich praktisch
In der kürzlich stattgefunden Sitzung des Werksausschusses der Samtgemeindewerke Bad Grund (Harz) wurde von dem Vertreter der Firma EKO-PLANT GmbH, Herrn Dipl.-Ing. Stefan Rehfus berichtet, dass für eine Verbesserung der Kontrolle der Stabilität bei der Schlammbehandlung auf Kläranlagen  jetzt ein neues Verfahren entwickelt wurde, an der sich auch die Kläranlage in Förste beteiligt. Die auf die Klärschlammbehandlung spezialisierte Firma EKO-PLANT GmbH (die auch die Klärschlammvererdungs-Anlage in Förste errichtete) entwickelte mit dem Stabilomat® ein innovatives Messverfahren der Schlammstabilisierung auf Kläranlagen. Die Samtgemeindewerke Bad Grund als Kläranlagenbetreiber beteiligen sich an diesem umfassenden Forschungsvorhaben und werden das System in der Praxis auf Herz und Nieren testen. Die Kläranlage Förste verspricht sich vom kostenlos bereitgestellten Stabilomat® eine weitere Verbesserung der Betriebsparameter der Kläranlage wie Belüftungszeiten, -intensität und -taktung. Diese Optimierung kann zu einer Senkung des Energieverbrauchs der Kläranlage und damit auch im Sinne von Gebührenzahler und Umwelt beitragen.

Das insgesamt auf einen Zeitraum von 18 Monaten angelegte Forschungsvorhaben beläuft sich auf ein Gesamtvolumen von rund 130.000 €. Das Projekt wird von der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto v. Guericke e.V“ (AiF) mit 47.000 € gefördert. Die Restsumme wird von der EKO-PLANT GmbH und dem Kaufunger EDV-Unternehmen Eiling & Lody GbR finanziert bzw. in Eigenleistung erbracht. Neben der Kläranlage in Förste sind auch zwei weitere Kläranlagen in Hessen und Norddeutschland beteiligt. Die Mitglieder der Werksausschusses konnten zur Kenntnis nehmen, dass abgesehen vom zeitlichen Engagement des Personals keine Kosten für die Samtgemeindewerke entstehen werden.

Quelle: http://www.eko-plant.com/cms/content/view/137/106/lang,de/

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Balingen: Vertrag zur Erweiterung der Klärschlammvergasungsanlage unterzeichnet

Am 15.10.2009 unterzeichneten der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Abwasserreinigung Balingen, Oberbürgermeister Helmut Reitemann sowie die Geschäftsführer der Kopf Klärschlammverwertungs-GmbH & Co. KG, Dietmar Anders und Christian Burgbacher, den Vertrag zur Erweiterung der Balinger Klärschlammvergasungsanlage. Ende 2010 sollen durch die Erweiterung der Anlage insgesamt 2.200 Mg getrockneter Klärschlamm bzw. 6.700 Mg Presschlamm pro Jahr verwertet werden.
Die Erweiterung Klärschlammvergasungsanlage ist Teil des vom Ingenieurbüro Dr.-Ing. W. Götzelmann & Partner GmbH entwickleten Projektes zur gemeinsamen Klärschlammverwertung für die Mittelbereiche Balingen und Hechingen, bei dem auch die Städte Hechingen, Bisingen, Geislingen, Rosenfeld und der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal beteiligt sind. Eine Schlüsselkomponente des Verfahrens ist der Vergasungsreaktor, in dem in einer stationären Wirbelschicht bei Temperaturen von bis zu 900°C aus dem getrockneten Klärschlamm ein brennbares Gas entsteht. Es wird in der Rohgasquenche abgekühlt und dann durch Filtern und Trocknen weiter aufbereitet. Aus diesem Gas werden in einem Blockheizkraftwerk Strom und Wärme erzeugt, welche wiederum direkt zu Klärschlammtrocknung verwendet werden kann. Nach einer Verweilzeit von etwa 30 Minuten im Reaktor verbleibt vom Klärschlamm nur noch ein inertes Granulat. Es hat einen hohen Gehalt an wertvollem Phosphor, der mit neuen Verfahren extrahiert und anschließend zu Düngemittel verarbeitet werden kann. Das Balinger Endprodukt wird deshalb auch in einer Monodeponie eingelagert, um diese wertvolle Phosphorrückgewinnung zukünftig zu ermöglichen. Letztlich übrig bleibt ein Mineralgranulat, das als Zuschlagstoff zur Herstellung von Asphalt und als Verfüllmaterial im Straßen- und Tiefbau hervorragende Einsatzmöglichkeiten bietet. Das Verfahren stellt deshalb eine nachhaltige und zugleich wirtschaftlich sinnvolle und umweltverträgliche Verwertungsmöglichkeit von Klärschlamm dar.
Entwickelt wurde das Verfahren von der Firma Kopf aus Sulz und fand im Rahmen eines bundesweiten Pilotprojektes im Jahre 2002 erstmals seine Verwendung auf der Kläranlage Balingen. Die in den vergangenen Jahren gesammelten Daten und Erfahrungen waren wichtiger Grundstein für die weitere Entwicklung der Klärschlammvergasungsanlage. Derzeit wird eine weitere Anlage in Mannheim gebaut. Noch zwei weitere Anlagen befinden sich im Genehmigungsverfahren, davon eine im Ausland. Für dieses Verfahren besteht weltweit Interesse. So waren bereits viele Besucher aus allen Kontinenten auf der Anlage in Balingen. Die Firma Kopf unterhält in Balingen einen Fertigungsstandort, in dem alle wesentlichen Komponenten gefertigt werden.
Der Zusammenschluss der Kläranlagenbetreiber und die Verwertungsart fanden auch beim Land Baden-Württemberg …mehr unter:

http://www.klaeranlage-balingen.de/index.php?key=wir_aktuelles

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Schilfbeete entwässern Klärschlamm ganz natürlich

Das Schilf in den Beeten wiegt sich sacht im Wind.
Der Stoff, der hier auf natürliche Weise bearbeitet wird, ist dazwischen kaum zu sehen.
Erst beim genauen Blick entdeckt man den Klärschlamm. „Der Probebetrieb ist erfolgreich
verlaufen, heute nehmen wir die Vererdungsanlage offiziell in Betrieb“
, erklärt
Verbandsvorsteher Hans-Hermann Baas den Hintergrund des Ortstermins am 1. September
in Soßmar. Dazu hat der Verband Gäste eingeladen: Bürgermeister Erwig,
Ortsbürgermeister Könnecker, Mitglieder des Ortsrates sowie Vertreter der Baufirmen
machen sich selbst ein Bild von der neuen Anlage.
Moderne Klärschlammbehandlung ist ein Muss
Klärschlamm ist ein Abfallprodukt, aber eines mit Potential! Er ist ein wertvoller Dünger für
die Landwirtschaft und wichtiger Phosphor-Träger. Er kann die Bodenqualität auf den Äckern
verbessern. Viel zu schade zum Verbrennen – auch das eine seiner Verwendungen. „Moderne
Verfahren wie die Trocknung oder die Vererdung sind heutzutage zwingend notwendig –
und vereinen zugleich mehrere Vorteile“, erklärt Henning Schaare, Technischer Leiter des
Wasserverbandes Peine. „Die effektive Behandlung des Klärschlamms ist positiv für den
Stoffkreislauf, spart Folgekosten bei der Entsorgung und eröffnet zudem verschiedene Verwertungsmöglichkeiten.“
Drei Becken mit rund 6.400 Quadratmetern Behandlungsfläche
Die Vererdung benötigt im Vergleich zur Klärschlammtrocknung mehr Platz – rund 10.500
Quadratmeter sind in Soßmar in der Nähe der Kläranlage dafür eingeplant worden. Der Bau
begann im Oktober 2008, im Mai 2009 wurden die spezialisierten Schilfpflanzen in die Beete
eingesetzt, ab Ende Mai konnte der Probebetrieb starten.
Der natürliche Abbauprozess läuft in den drei jeweils rund 2100 Quadratmeter großen Schilfbeeten
ab. Sie werden abwechselnd mit Klärschlamm beschickt. Dieser enthält zunächst
noch einen hohen Wasseranteil, lediglich etwa zwei Prozent sind Trockensubstanz (TS).
Durch Verdunstung und die Mikroorganismen wird der Klärschlamm umgebaut und sein
Volumen reduziert. Das durch den Boden absinkende Filtratwasser wird über unterirdische
Leitungen zur Kläranlage zurückgeführt. Durch die Volumenreduktion werden aus über
10.000 Kubikmetern statisch eingedicktem Klärschlamm rund 210 Tonnen Klärschlammerde
pro Jahr.
Runde 875.000 Euro investiert der Wasserverband Peine in diese moderne Anlage. „Gut
angelegtes Geld“, betont Schaare, „denn die Behandlung von Klärschlamm ist heutzutage
einfach zwingend notwendig. Mit der Klärschlammerde aus dieser Vererdungsanlage steht
ein vielseitig einsetzbares Endprodukt zur Verfügung.“ Es kann in der Landwirtschaft, im
Gartenbau, für Abdeckungen und die Verbrennung genutzt werden.
Bereits vierte Vererdungsanlage des Wasserverbandes
Die Vererdung ist eine erprobte und effektive Variante der Behandlung von Klärschlamm.
Die Anlage in Soßmar ist bereits die vierte des Wasserverbandes Peine nach dem patentierten
Verfahren von Eko-Plant. „Mit den spezialisierten Pflanzen in dieser natürlichen
Schilfbeet-Methode haben wir bereits gute Erfolge in Uetze, Hänigsen und Baddeckenstedt
gemacht“, so Schaare. Langlebigkeit, ganzjährige Nutzung und geringe Betriebskosten
zeichnen diese Anlagen aus.

Weitere Informationen durch:
Wasserverband Peine, Sandra Ramdohr, Öffentlichkeitsarbeit
Horst 6, 31226 Peine, Tel. 05171 956 – 317, Fax 05171 956 – 254
E-Mail: ramdohr@wasserverband.de, www.wasserverband.de

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Vorschlag: Neuen Grenzwert in der Abwasserverordnung und der Klärschlammverordnung für PFC einführen

Per- und polyfluorierte Chemikalien: Einträge vermeiden – Umwelt schützen

Umweltbundesamt empfiehlt Grenzwerte zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
Die Meldungen über per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt reißen nicht ab. Neue Messungen in Kläranlagen, Gewässern, im Trinkwasser, in der Innenraumluft und vor allem im menschlichen Blut halten die Diskussion in Gang.
Zwar werden toxikologisch kritische Konzentrationen nur in einzelnen Fällen erreicht, aber: „Perfluorierte Chemikalien in Umwelt, Trinkwasser und Blut sind bedenklich, auch weil wir sie oft an entlegenen Orten finden, fernab der Produkte, die mit perfluorierten Chemikalien behandelt sind. Diese Fremdstoffe gehören eindeutig nicht in die Umwelt und schon gar nicht ins Blut von Menschen“, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) anlässlich der Veröffentlichung „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit empfehlen das UBA und die Trinkwasserkommission (TWK) die Einhaltung eines lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwertes von 0,3 Mikrogramm PFC pro Liter Wasser. Als Vorsorgewert schlagen die Expertinnen und Experten einen Jahresmittelwert von maximal 0,1 Mikrogramm PFC pro Liter vor.
Wegen ihrer wasser-, schmutz- oder fettabweisenden Eigenschaften kommen verschiedene PFC in Bekleidung und anderen Textilien, Kochgeschirr, Papier oder vielen anderen Verbraucher¬produkten zum Einsatz. Neue Studien zeigen: Flüchtige PFC können aus Verbraucherprodukten entweichen und eingeatmet werden. Der Körper wandelt diese Vorläuferverbindungen dann zu langlebigen PFC um. Weltweit finden sich perfluorierte Chemikalien aus verschiedenen Quellen im Blut der Menschen, werden nur langsam wieder ausgeschieden und reichern sich so im Laufe der Zeit dort an. PFOS, ein prominenter Vertreter der PFC, wurde deshalb jüngst in die Verbotsliste der Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) aufgenommen.
PFC gelangen auch über das Abwasser aus Haushalten und der Industrie in die Klärwerke. Da die meisten PFC chemisch sehr stabil sind, werden sie nicht abgebaut. Wasserlösliche PFC werden so in Flüsse, Seen und das Meer eingetragen. PFC reichern sich auch im Klärschlamm an. Wird derart kontaminierter Klärschlamm dann landwirtschaftlich verwertet, könnten perfluorierte Chemikalien auch in Boden, Oberflächen- oder Grundwasser gelangen.
Dass PFC auf diese Weise auch ins Trinkwasser für den Menschen gelangen können, zeigte sich im Jahr 2006 am Möhnestausee in Nordrhein-Westfalen: Landwirte setzten Bodenver¬besserer in der Nähe dieses Trinkwasserspeichers ein, die – für sie unerkannt – mit stark PFC-haltigen als Bioabfallgemisch deklariertem Klärschlamm versetzt waren. In der Folge gelangten die PFC bis ins Trinkwasser – und dann auch ins Blut der Bevölkerung. Obwohl dies ein Einzelfall war, steht er doch beispielhaft für die Herausforderungen der landwirtschaftlichen Klärschlamm-Verwertung: Da Klärschlamm eine universelle Schadstoffsenke ist, besteht die Gefahr, dass auch bei Einhaltung aktuell gültiger Grenzwerte und sonstiger Beschränkungen neue, bislang nicht bekannte und geregelte Schadstoffe in unbekannter Menge in Wasser und Böden gelangen.
Um die negativen Eigenschaften der PFC bereits an der Wurzel zu packen, schlägt das UBA rechtlich verbindliche Qualitätsstandards und Minderungsziele für Gewässer, Abwasser, Klärschlamm und Böden vor. In der Düngemittelverordnung wurde bereits ein Grenzwert von 100 Mikrogramm pro Kilogramm Trockensubstanz aufgenommen. Ergänzend sollten zum Beispiel in die Abwasserverordnung und die Klärschlammverordnung abgestimmte PFC-Grenzwerte aufgenommen werden. Für industrielle Prozesse, etwa in der Textil- oder Papierindustrie, setzt sich das UBA für geschlossene Wasserkreisläufe ein. Außerdem sollten Länderbehörden Gewässer, Abwasser und Klärschlämme routinemäßig auf PFC untersuchen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau überlegen, ob schmutz-, fett- und wasserabweisende Eigenschaften in alltäglichen Produkten wie Textilien wirklich notwendig sind. „Perfluorierte Chemikalien begegnen uns täglich und die Segnungen der Fluorchemie sind unbestritten. Doch wie immer gilt: Weniger ist manchmal mehr und unbehandelte Haushaltsprodukte und -textilien sind für viele Zwecke völlig ausreichend“, so UBA-Vizepräsident Holzmann.
Das neue Hintergrundpapier „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3812.pdf kostenlos zum Download bereit.
Die Trinkwasserkommission ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die beim UBA angesiedelt ist. Sie berät beide Behörden in den Fragen der Trinkwasserhygiene. Das BMG beruft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für drei Jahre: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/trinkwasserkommission.htm

Martin Ittershagen, Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

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Überarbeitung der EU-Klärschlammrichtlinie

Die EU-Klärschlammrichtlinie wird überarbeitet. Dabei soll die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung im Mittelpunkt stehen. Für September 2009 wird eine Online-Konsultation erwartet. Bis Jahresende 2009 könnte eine Folgenabschätzung und 2010 ein Richtlinienvorschlag vorliegen. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird 2012 gerechnet. Diesen Zeitplan nennt der Europa-Abgeordnete Dr. Karsten Hoppenstedt (EVP-ED/CDU) in dem von ihm herausgegebenen

Informationsdienst EUKommunal

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Dietz Automation GmbH entwickelt energieeffiziente Anlage zur Rohstoff- und Wertstoffgewinnung

Die Dietz Automation GmbH aus Neukirchen-
Riebelsdorf entwickelt eine energieeffiziente Trocknungsanlage für
recycelbare Wertstoffe wie Holzabfälle, Gärreste, Grünschnitt und
Klärschlamm auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage in Bad
Wildungen. In der Anlage wird die energieeffiziente Nutzung
verschiedener alternativer Energiequellen am Beispiel der Trocknung
aufgezeigt und erprobt.
Getrocknete Stoffe wie Holzabfälle, Gärreste, Grünschnitt und Klärschlamm
werden pelletiert und stehen als lagerbare Energieträger oder Dünger zur
Verfügung. Dadurch können fossile Brennstoffe eingespart und kostengünstige
Naturdünger gewonnen werden. Die für den Betrieb notwendige Wärmeenergie
wird mit Biogas, Solartechnologie oder aus den Trocknungsprodukten selber
gewonnen. In der Trocknungsanlage werden rund 10.000 Tonnen Feuchtgüter im
Jahr getrocknet. Dabei sind die deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs
gegenüber herkömmlichen Trocknern und die daraus resultierende Verbesserung
der Energieeffizienz das Ziel der Anlage.
In einer zweiten Entwicklungsstufe wird die Rückgewinnung von anderen
Rohstoffen, wie etwa Phosphor untersucht und realisiert. Phosphor gehört neben
Stickstoff und Kalium zu den wichtigsten Düngemitteln, aber auch zu den zuerst
erschöpften Ressourcen der Erde.
Die Dietz Automation GmbH hat die Brache der ehemaligen Kläranlage kürzlich
gekauft. Drei neue Mitarbeiter sind bereits eingestellt, weitere hochqualifizierte
Arbeitsplätze werden bis zur Fertigstellung der Anlage geschaffen.
Speziell für den ländlichen Raum in Kombination mit Kläranlagen oder
Biogasanlagen hat die Anlage Modellcharakter. Sie leistet einen wesentlichen
Beitrag zur effizienten Energiegewinnung durch erneuerbare Energien und
soll die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen signifikant verbessern.
Dietz Automation GmbH:
Die Dietz Automation GmbH aus Neukirchen Riebelsdorf ist seit 1997
Dienstleister für die Automatisierungs- und Netzwerktechnik. Angesichts der
weltweiten Energieverknappung beschäftigt sie sich mit der Entwicklung
alternativer Energiekonzepte für die Wirtschaft. Zurzeit sind 15 Mitarbeiter bei
der Dietz Automation GmbH angestellt.

Kontakt:
Norbert Dietz
Dietz Automation GmbH, Gilsarteich 3, 34537 Bad Wildungen
Tel. +49 (0) 6694-919101
info@dietz-automation.de, www.dietz-automation.de
http://www.dietz-energie.de/index.php?option=com_content&view=article&id=3

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(Nichts) Neues zur EG-Klärschlammrichtlinie

Keine konkreten Fortschritte scheint es zu geben bei der Novellierung der EG-Klärschlammrichtlinie. Dies geht jedenfalls aus dem „Bericht der Bundesregierung über die Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik“ vom 6. Mai 2009 hervor (Bundestags-Drucksache 16/12890). Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Nunmehr hat die Kommission verlauten lassen, dass sie derzeit eine Abschätzung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen einer Revision der Richtlinie vornehme und mögliche Regelungsvorschläge vorbereite. Hierzu würden auch die bereits vorliegenden Arbeitspapiere und Vorschläge aus den Jahren 1999 bis 2003 sowie weiterführende Studien ausgewertet. Zudem werde bald eine Studie zur Bewertung der Risiken der Klärschlammverwertung erarbeitet.“ Und weiter: „Alternativ sei jedoch auch denkbar, dass sich die Vorschläge der Kommission nur auf grundlegende Qualitätsbestimmungen beschränken könnten und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Festlegung weiterer Vorgaben in Abhängigkeit von der Beschaffenheit ihrer Böden eingeräumt würde.“
Zu Bioabfällen wird in dem Papier gesagt, die EU-Kommission plane, „bis Ende 2009 Vorschläge für eine EU-Strategie über die Bewirtschaftung von Bioabfällen vorzulegen.“
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612890.pdf

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Einigkeit über Bedeutung der Phosphorrückgwinnung

Der Nutzung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors soll unter Kreislaufwirtschafts- und Ressourcenaspekten in Zukunft eine verstärkte Bedeutung zukommen. Darüber sind sich, wie Gespräche über das Thema Klärschlamm als Dünger kürzlich gezeigt hätten, die Bundesministerien für Umwelt und für Landwirtschaft, die Bundesländer sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) einig…
mehr unter
http://www.euwid-wasser.de/

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Klärschlämme in Schleswig-Holstein überwiegend gering belastet

Die Schadstoffbelastung schleswig-holsteinischer Klärschlämme ist überwiegend gering, so dass eine landwirtschaftliche Verwertung weiterhin möglich ist. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Ergebnis eines Untersuchungsprogramms in der vergangenen Woche mit.

Mehr unter:
http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html Heft 15/09 

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EUWID-Internet-Umfrage zur Klärschlammentsorgung:

Direkt online abstimmen unter:

http://www.euwid-wasser.de/umfrage.html

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Dezentrale Klärschlammverwertung wird an Bedeutung gewinnen

Für die dezentrale Verbrennung von Klärschlämmen in Deutschland und Österreich besteht neben dem aktuellen Bedarf ein „solides Marktpotenzial“. Darauf verwies Ulrich Jacobs von dem Unternehmen EcoSystemsInternational im Rahmen der Waste to energy in Bremen. Jacobs erwartet vor allem eine zunehmende Bedeutung thermischer Verfahren in kleineren Anlagen, für die seitens der Kommunen und Abwasserverbänden eine erhöhte Nachfrage bestehe.
…mehr unter: http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html?&tx_ttnews[pointer]=2&cHash=02d6932cad

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Durchmischung, das Stiefkind der Schlammfaulung?

In Zeiten stetig steigender Strompreise wird ein Plädoyer für mehr Durchmischung
des Faulschlamms vielleicht zu einem Stirnrunzeln bei so manchem
Anlagenbetreiber führen. Aber ist es wirklich der richtige Weg, Störungen, wie
etwa ein regelmäßiges Überschäumen des Faulturmes, zu riskieren, nur um etwas
Strom zu sparen? Es ist zwar allgemein anerkannt, dass eine ausreichende
Durchmischung bei der Faulung wichtig ist, aber leider wird diese Tatsache in
der Praxis viel zu wenig beachtet., mehr unter:

http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0308/wl08_durchmischung.pdf

Autor:
Dipl.-Ing. Bianka Muckenschnabl
UAS Messtechnik GmbH
Verfahrenstechnik, Wasser-,
Abwasserbehandlung
Prof.-Hermann-Staudinger-Str. 4
D-94227 Zwiesel
Tel.: +49 (0)9922 500943-13
Fax: +49 (0)9922 500943-10
em@il: info@uas.de
www.uas.de

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Meldungen zu Biogas 2009

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv

Meldungen zu Biogas 2008

Januar 2009
Februar 2009
März 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009

November 2009
22.11.2009 Aktuelle Branchenzahlen dokumentieren positive Entwicklung für Biogasnutzung 
06.11.2009 Tagung Dezentrale Energieversorgung: Bioenergie-Partnerschaften 
August 2009
08.08.2009 Fachverband Biogas fordert neue Anreize für Wettbewerb im Gassektor 
08.08.2009 Fachverband Biogas fordert Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz 
08.08.2009 Fachverband Biogas hebt große Bedeutung des EEG für Landwirtschaft hervor 
08.08.2009 Fachkongress „Biogas in der Landwirtschaft – Stand und Perspektiven“ 
08.08.2009 DVD stellt mustergültige Biogasanlagen vor 
Juli 2009
20.07.2009 Forum Nachhaltige Biogaserzeugung in Baden-Württemberg 
Juni 2009
06.06.2009 Biogasbranche über Verhandlungsergebnis der Koalition zur besseren Netzintegration Erneuerbarer enttäuscht 
Mai 2009
11.05.2009 Erneuerbare Energien: ThyssenKrupp Nirosta liefert Material für eine der größten Biogasanlagen der Welt 
März 2009
26.03.2009 Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen 
Januar2009
16.01.2009 Energiepflanzen und Gewässerschutz 

 


Aktuelle Branchenzahlen dokumentieren positive Entwicklung für Biogasnutzung

Fachverband Biogas stellt neu aufgelegte Broschüre „Multitalent Biogas“ vor
Freising. Die Biogasbranche nimmt nach zwei schwierigen Jahren wieder Fahrt auf. Laut
aktueller Erhebung des Fachverbandes Biogas e.V. sind derzeit in Deutschland 4.344
Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.597 Megawatt elektrisch in Betrieb. Das
entspricht einem Zuwachs von gut 450 Anlagen und einer Zunahme der Leistung um 220
Megawatt im Vergleich zu Ende 2008. Die meisten Biogasanlagen stehen nach wie vor in
Bayern (rund 1.500), die größte installierte Gesamtleistung kann Niedersachsen mit 365 MW
vorweisen.
Bis zum Jahresende prognostiziert der Fachverband Biogas e.V. einen Anlagenbestand von
rund 4.500 und eine Gesamtleistung von über 1.650 Megawatt. „Mit rund 600 Neuanlagen
bis Ende 2009 können wir mehr als zufrieden sein“, freut sich der Präsident des
Fachverbandes Biogas, Josef Pellmeyer. „Trotz Wirtschaftskrise und immer komplexeren
und längeren Genehmigungsverfahren kann die Branche in diesem Jahr endlich wieder
deutlich zulegen.“
Basis für die aktuelle Entwicklung sind die seit dem 1. Januar 2009 geltenden Bedingungen
des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009). Allerdings hat das Gesetz
aufgrund seiner Komplexität und vieler auslegungsbedürftiger Regelungen später gegriffen
als erwartet. Zudem mussten die geplanten Anlagen erst die zunehmenden bürokratischen
Genehmigungsschritte durchlaufen. „Für viele Firmen war es allerhöchste Zeit, dass die
lange Durststrecke zu Ende ging. Nun, im letzten Quartal 2009, ist ein spürbarer Bauboom
zu registrieren“, so Pellmeyer.
Dies bestätigt auch eine Umfrage unter den Mitgliedsfirmen im Fachverband Biogas e.V., die
für das Jahr 2009 einen Umsatzzuwachs von durchschnittlich 30 Prozent erwarten. Bei der
Mitarbeiterzahl ist eine Zunahme um rund zehn Prozent zu erwarten. Hier wird die Prognose
des Fachverbandes Biogas aus 2008 von gut 11.000 Beschäftigten in der Biogasbranche
erreicht werden. 70 Prozent der befragten Unternehmen beurteilen das Jahr 2009 besser als
das Jahr 2008. Allerdings sagen auch 19 Prozent, dass es in diesem Jahr schlechter lief. Für
manche Firmen war die Krisenzeit mit den Jahren 2007, 2008 und den ersten sechs bis
neuen Monaten in 2009 zu lang.
Doch bei vielen zeigt sich jetzt eine Trendwende. Zahlreiche Unternehmen können sich
derzeit über volle Auftragsbücher freuen. Es sind vor allem die kleineren Anlagen bis 250
Kilowatt (kW) elektrischer Leistung, die stark nachgefragt sind. Hier hat sich der Güllebonus
als neues Instrument des EEG 2009 bewährt. Vor allem in Veredlungsgebieten werden
Biogasanlagen gebaut. Das zusätzliche Standbein Biogas schafft eine
Einkommensdiversifizierung und hilft Viehhaltungsbetriebe in Zeiten schlechter Milch- oder
Fleischpreise sich zu stabilisieren.

Fachverband Biogas e.V.
Angerbrunnenstraße 12
85356 Freising
Telefon +49(0)81 61/98 46 60
Telefax +49(0)81 61/98 46 70
E-Mail info@biogas.org

Mehr als die Hälfte der deutschen Biogasanlagen liegt im Leistungsbereich 151 – 500 kW,
nur drei Prozent bei mehr als einem Megawatt. Es sind vor allem die Gaseinspeiseanlagen,
die im Megawatt-Bereich produzieren. Zu den derzeit gut 20 Einspeiseanlagen werden im
Jahr 2010 voraussichtlich mehr als 30 neue hinzukommen. Um die Biogaseinspeisung ins
Erdgasnetz auf eine breitere Basis zu stellen, fordert der Fachverband Biogas nach dem
Vorbild des EEG ein Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE).
Einen guten Überblick über die aktuelle Situation der Biogasanlagen in Deutschland
vermittelt die druckfrisch erschienene Branchenübersicht „Multitalent Biogas“, die der
Fachverband Biogas e.V. in Kooperation mit der Solarpraxis AG produziert hat. Bereits in
zweiter Auflage verschafft das Heft einen fundierten Überblick über die Funktionsweise einer
Biogasanlage, die vielfältigen Nutzungsformen dieses regenerativen Energieträgers, die
Effizienz der Anlagen und die ökonomischen Chancen für den ländlichen Raum. „Die
überarbeitete Auflage des „Multitalent Biogas“ dokumentiert die hohe Effizienz der modernen
Biogasanlagen“, sagt der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V., Dr. Claudius da
Costa Gomez. „Leistungsfähige Wärmenetze, Satelliten-BHKW und modernste Rühr- und
Verstromungstechniken sind nur einige Beispiele der konsequenten Weiterentwicklung in der
Branche.“
Im zweiten Teil der Broschüre stellen sich mehr als 100 namhafte Unternehmen der
Biogasbranche vom Komplettanlagen- und Komponentenhersteller bis hin zum Planer,
Berater und Betreiber vor.
Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit rund 3.500 Mitgliedern die größte deutsche und
europäische Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vertritt bundesweit Hersteller,
Anlagenbauer und landwirtschaftliche wie industrielle Biogasanlagenbetreiber. Die Biogas-
Branche hat in den vergangenen Jahren ca. 11.000 krisensichere Arbeitsplätze zumeist in
ländlichen Regionen geschaffen. Weitere Informationen unter www.biogas.org
19. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas unter dem Motto „Biogas – die Energie
künftiger Generationen“ mit großer Biogas-Fachmesse, Workshops und Lehrfahrt vom
2.-4.02.2010 im Congress Center Leipzig. Infos unter: www.biogastagung.org 

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Tagung Dezentrale Energieversorgung: Bioenergie-Partnerschaften

Kooperation zwischen Land-/Forstwirtschaft und Stadtwerken

8./9. Dezember 2009 Kassel

Die DLG e.V. veranstaltet gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Fachverband Power Systems des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA Power Systems) eine Tagung, um den Erfahrungsaustausch zwischen Land- und Forstwirten, Anlagenherstellern sowie Stadtwerken und Kommunen bei dezentralen Bioenergielösungen zu fördern.

Ziel der Veranstaltung ist es aufzuzeigen, wie die Land- und Forstwirte mit Stadtwerken langfristig und erfolgreich kooperieren können. Im Mittelpunkt der Tagung sollen daher mögliche Kooperationsformen sowie die Finanzierung von Bioenergieanlagen stehen.

Von der Erzeugung von Biogas und Holzhackschnitzeln sowie den systembedingten Problemen bis zu Qualitätsunterschieden bei den Substraten, Lieferschwierigkeiten sowie technischen Einschränkungen und Akzeptanzproblemen in der Gesellschaft werden nahezu alle Themen angesprochen. Darüber hinaus werden auch Kooperationsmodelle zwischen Stadtwerken und Land- und Forstwirten erläutert.

Die Tagung richtet sich an Land- und Forstwirte sowie an Stadtwerke und Kommunen in Deutschland, die sich für das Themenfeld Bioenergie interessieren, bereits eine Bioenergieanlage
betreiben oder Investitionen planen. Auch freiberufliche und kommunale Energieberater sind angesprochen, aktuelle Entwicklungen kennenzulernen und Erfahrungen mit anderen Teilnehmern auszutauschen. Der Programmablauf sieht ausreichend Zeit für Gespräche der Teilnehmer untereinander vor.

Kontakt/Anmeldung:
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Christiane Zeidler
Hausvogteiplatz 3 – 4
10117 Berlin
Fax: 030/58580-180
E-Mail: zeidler@vku.de

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Fachverband Biogas fordert neue Anreize für Wettbewerb im Gassektor

BGH-Urteil gegen Gaspreis-Erhöhung greift zu kurz – Erneuerbares-Gas-
Einspeisegesetz als Motor für Wettbewerb, Transparenz und Versorgungssicherheit

Berlin. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Gaspreis-Rechtsprechung
wird nach Ansicht des Fachverbandes Biogas e.V. kaum Auswirkungen auf die Anpassung
der Endkundenpreise für Gas haben. Damit bekräftigt der Fachverband, der als größte
deutsche und europäische Interessenvertretung für die Nutzung von Biogas eintritt, die
Einschätzung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vom Vortag. „Erst wenn der
Wettbewerb auf dem Gasmarkt in Gang kommt, werden auch die Gaskunden in den Genuss
von Wettbewerbspreisen kommen“, fasst Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes
Biogas, die Situation im Gassektor zusammen.

Die bisherigen Regelungen zur Öffnung des Gasnetzes haben nicht dazu beigetragen, die
starren Strukturen auf dem Gasmarkt, der von wenigen Netzbetreibern und Versorgern geprägt
wird, zu erneuern. Die öffentliche Debatte um die – nur teilweise bzw. verzögert stattfindende
– Weitergabe von gesunkenen Weltmarktpreisen an die Gaskunden in den vergangenen
Jahren unterstreicht dies. Auch die ehrgeizigen Pläne der Bundesregierung, bis
2020 sechs Milliarden Kubikmeter Biomethan pro Jahr in das Erdgasnetz einzuspeisen, sind
in Gefahr, da mangels Investitionssicherheit für die Biogas-Branche Ende 2008 erst
0,7 Prozent erreicht waren (Quelle: Bundesnetzagentur). Aus diesen Gründen forderte der
Fachverband Biogas e.V. jüngst ein eigenständiges Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz
(EGE), das nach den Erfolgsprinzipien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gestaltet
sein soll.

„Wir müssen den Erfolg des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom Stromsektor auf den
Gasmarkt übertragen“, sagt Josef Pellmeyer. Innerhalb von neun Jahren hat das EEG dafür
gesorgt, dass bereits 18 Prozent des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien
gedeckt wird. Weltweit wurden Festvergütungssysteme nach dem Vorbild des deutschen
EEG in über 40 Ländern eingeführt. Zudem ist in Deutschland eine stark wachsende,
dezentral aufgestellte Industriebranche entstanden, die aktuell über 285.000 Menschen
krisensichere Jobs gibt. Die Biogas-Branche will mit dem Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetz
an diese Erfolgsgeschichte anknüpfen und bis 2030 mindestens 10 Prozent des
deutschen Gasverbrauchs in Form von „erneuerbarem“ Biomethan in das Erdgasnetz
einspeisen.
Nach Einschätzung des Fachverbandes Biogas e.V. wird das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz
bis 2020 Investitionen von mindestens zehn Milliarden Euro auslösen, neue
Arbeitsplätze – vor allem in strukturschwachen ländlichen Regionen – schaffen und die klimaschädlichen
CO2-Emissionen deutlich reduzieren. Zu den bisherigen ca. 11.000 Arbeitsplätzen
in der Biogasbranche werden bis 2020 rund 10.000 Stellen neu hinzukommen.
Der Fachverband Biogas e.V. versteht das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz als
innovative und notwendige Maßnahme des Gesetzgebers, um die Gasnetze auch für
kleine und mittelständische Produzenten zu öffnen. „Von einem Erneuerbaren-Gas-
Einspeisegesetz wird das ganze Land profitieren“, sagt Josef Pellmeyer. „Mehr Wettbewerb
beim Gas sorgt für günstigere und transparente Preise. Mehr Biogas im Erdgasnetz senkt
unsere wirtschaftliche Abhängigkeit von Erdgas-Importen aus anderen Ländern.“ Die aktuelle
Debatte um die Zementierung von Abhängigkeiten durch das Nord Stream- und Nabucco-
Projekt zeigen dies deutlich.

Hintergrundinformation Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE)
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, den Anteil Erneuerbarer Energie im Gasnetz zu steigern
und die Verwertungsoptionen von Biogas über das Erdgasnetz zu erweitern. Damit sollen die
enormen wirtschaftlichen Potenziale von Biogas gezielt erschlossen werden. Biogas wird
bisher vor allem zur Stromerzeugung und gleichzeitigen Bereitstellung von Wärmeenergie
am Ort der Biogasanlage genutzt. Zukünftig soll es über das Erdgasnetz neben der
Erschließung neuer Wärmeabnehmer in der Kraft-Wärme-Kopplung verstärkt auch als
Grundstoff in der chemischen Industrie und als Kraftstoff in Erdgasfahrzeugen eingesetzt
werden. Vor dem Transport durch das Erdgasnetz wird das Biogas zu Biomethan aufbereitet,
das die gleiche Qualität hat wie das Erdgas in dem Gasnetz, in das eingespeist wird. Nach
der Forderung des Fachverbandes Biogas sollen die Eckpfeiler des EEG im Grundsatz in
das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz übernommen werden. Das sind im Wesentlichen die
Anschluss- und Abnahmepflicht sowie feste Vergütungssätze für Biogas und andere
erneuerbare Gase. Zur Vermeidung eines Investitionsstaus sollen Biogaseinspeiseprojekte,
die im Vorfeld der Gültigkeit des Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetzes realisiert wurden, das
Wahlrecht zum Eintritt in die zukünftige gesetzliche Regelung erhalten. Dieses Wahlrecht soll
auch für Neuanlagen gelten. Das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz wird so gestaltet sein,
dass es sich sinnvoll mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ergänzt und die besonders
klimaeffiziente Nutzung von Biomethan in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) attraktiv
bleibt. Ein interessengerechter Wälzungsmechanismus soll die Umlagekosten so gering
halten, dass der Energieträger Gas gegenüber Öl nicht an Wettbewerbsfähigkeit verliert. 

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Fachverband Biogas fordert Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz

Erfolg des EEG soll auf Gas-Sektor übertragen werden – 10.000 neue
Arbeitsplätze und 10 Mrd. Euro Investitionen bis 2020

Berlin. Der Anteil Erneuerbarer Energien im Stromnetz wächst trotz der anhaltenden Wirtschafts-
und Finanzkrise weiterhin deutlich. Aktuell werden rund 18 Prozent des bundesweiten
Strombedarfs durch klimafreundliche Energien, wie Wind, Sonne, Wasser und
Biogas, gedeckt. Maßgeblicher Motor für den enormen Aufschwung dieser Branche – mit
mittlerweile 285.000 Arbeitsplätzen in Deutschland – ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG).

Mit dem Anteil Erneuerbarer Energie im Gasnetz sieht es dagegen ganz anders aus. Nach
den Plänen der Bundesregierung sollen bis 2020 sechs Milliarden Kubikmeter Biomethan pro
Jahr in das Erdgasnetz eingespeist werden. Davon waren Ende 2008 nach Auskunft der
Bundesnetzagentur erst 0,7 Prozent erreicht. Trotz der seit dem 1. April 2008 geltenden
positiven Regelungen für Biogas in der Gasnetzzugangsverordnung sind Biogaseinspeiseprojekte
sehr schwierig zu realisieren. „Wir liegen mit der Biogaseinspeisung weit hinter dem,
was möglich und politisch gewollt ist“, sagt Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes
Biogas. Daher fordert der Fachverband Biogas e.V. nun ein eigenständiges Erneuerbares-
Gas-Einspeisegesetz (EGE), das nach den Erfolgsprinzipien des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes gestaltet sein soll.

Ein Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz kann jetzt die nötige Investitionssicherheit für
Anlagenhersteller und -betreiber bieten und somit die Grundlage für einen neuen
Wachstumsmarkt schaffen. „Mit einem effizienten Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetz kann
die Biogas-Branche bis zum Jahr 2030 mindestens zehn Milliarden Kubikmeter Biomethan
jährlich – das sind zehn Prozent des derzeitigen deutschen Erdgasverbrauchs – in das
deutsche Erdgasnetz einspeisen“, sagt Pellmeyer. Damit werden die Technologieentwicklung
im Bereich Biogasaufbereitung und -einspeisung beschleunigt und Kostensenkungen
erzielt. So sind auch viele Biogaseinspeiseanlagen kleiner und mittlerer Größe
deutlich schneller realisierbar.
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, den Anteil Erneuerbarer Energie im Gasnetz zu steigern
und die Verwertungsoptionen von Biogas über das Erdgasnetz zu erweitern. Damit sollen die
enormen wirtschaftlichen Potenziale von Biogas gezielt erschlossen werden. Biogas wird
bisher vor allem zur Stromerzeugung und gleichzeitigen Bereitstellung von Wärmeenergie
am Ort der Biogasanlage genutzt. Zukünftig soll es über das Erdgasnetz neben der
Erschließung neuer Wärmeabnehmer in der Kraft-Wärme-Kopplung verstärkt auch als
Grundstoff in der chemischen Industrie und als Kraftstoff in Erdgasfahrzeugen eingesetzt
werden. Vor dem Transport durch das Erdgasnetz wird das Biogas zu Biomethan aufbereitet,
das die gleiche Qualität hat wie das Erdgas in dem Gasnetz, in das eingespeist wird.
Nach Einschätzung des Fachverbandes Biogas e.V. wird das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz
bis 2020 Investitionen von mindestens zehn Milliarden Euro auslösen, neue Arbeitsplätze
– vor allem in strukturschwachen ländlichen Regionen – schaffen und die klimaschädlichen
CO2-Emissionen deutlich reduzieren. Zu den bisherigen ca. 11.000 Arbeitsplätzen
in der Biogasbranche werden bis 2020 rund 10.000 Stellen neu hinzukommen.
„Mit dem EGE kann Deutschland die Erfolgsgeschichte der erneuerbaren Stromerzeugung
auf den Gassektor übertragen. Unsere Abhängigkeit von Erdgas-Importen aus Krisenregionen
können wir damit deutlich verringern“, so Präsident Josef Pellmeyer. Erst Anfang
Juli war das Stichwort Gaskrise in Verbindung mit Russland und der Ukraine wieder einmal
in den Medien präsent.

Der Fachverband Biogas versteht das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz (EGE), gemeinsam
mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, als innovative Doppelstrategie, um den nachhaltigen
und klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung in Deutschland voranzubringen. Derzeit
erstellt der Verband einen ersten Entwurf als Grundlage für die Ausarbeitung des EGE.
Eckpfeiler des Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetzes (EGE).

Nach der Forderung des Fachverbandes Biogas sollen die Eckpfeiler des EEG im Grundsatz
in das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz übernommen werden. Das sind im Wesentlichen
die Anschluss- und Abnahmepflicht sowie feste Vergütungssätze für Biogas und andere
erneuerbare Gase. Zur Vermeidung eines Investitionsstaus sollen Biogaseinspeiseprojekte,
die im Vorfeld der Gültigkeit des Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetzes realisiert wurden, das
Wahlrecht zum Eintritt in die zukünftige gesetzliche Regelung erhalten. Das Erneuerbare-
Gas-Einspeisegesetz wird so gestaltet sein, dass es sich sinnvoll mit dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz ergänzt und die besonders klimaeffiziente Nutzung von Biomethan in Kraft-
Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) attraktiv bleibt. Ein interessengerechter Wälzungsmechanismus
soll die Umlagekosten so gering halten, dass der Energieträger Gas
gegenüber Öl nicht an Wettbewerbsfähigkeit verliert. 

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Fachverband Biogas hebt große Bedeutung des EEG für Landwirtschaft hervor

Negative Äußerungen zum NawaRo-Bonus schädlich für Bauern und ländlichen Raum
Berlin. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG) bietet große Diversifizierungs- und
auch Spezialisierungschancen für Vieh haltende Landwirtschaftsbetriebe. „Mit dem neu
eingeführten Güllebonus und dem NawaRo-Bonus ist es insbesondere für Viehhalter eine
interessante Option, mit dem Betriebszweig Biogas die niedrigen Milch- und Fleischpreise zu
kompensieren“, macht Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., deutlich.
Vor allem der dritte Grassschnitt und die großen Güllemengen stellen in viehstarken
Regionen ein großes und leicht erschließbares Inputpotenzial für landwirtschaftliche
Biogasanlagen dar. Die energetische Verwertungsmöglichkeit von landwirtschaftlichen
Produkten trägt als flexibles Ventil zur Preisstabilisierung bei. Insofern hilft das EEG 2009 mit
seinen Biogasvergütungen landwirtschaftlichen Betrieben.

Die Biogasproduktion ist keineswegs verantwortlich dafür, dass Landwirtschaftsbetriebe in
Schwierigkeiten geraten. Ganz im Gegenteil: Der Betriebszweig Biogas stützt die Milch- und
Fleischproduktion in Zeiten ruinöser Erzeugerpreise. Deshalb bietet Biogas als zweites oder
drittes Standbein eine gute Zukunftsperspektive und Chancen für die weitere betriebliche
Entwicklung von Viehhaltern. Auch für Betriebe ohne Biogasanlage ergeben sich aufgrund
verbesserter Vermarktungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Biomasse oft wirtschaftliche
Vorteile. Viele Beispiele zeigen, dass Milchvieh- wie Schweinehalter mit Hilfe ihrer
Biogasanlagen die Niedrigpreisperioden im Milch- und Fleischmarkt besser überstehen
konnten. „Es geht uns um das Miteinander, um die Nutzung der Synergien von Viehhaltung
und Biogaserzeugung, die überwiegend bestens funktioniert und damit die gesamte
Landwirtschaft stärkt“, appelliert Josef Pellmeyer an die Bauernschaft und Politik.

Der Ruf nach Kürzung oder gar Abschaffung des NawaRo-Bonus im EEG, der von einzelnen
CDU-Agrarpolitikern in den vergangenen Tagen erhoben wurde, ist daher nicht
nachvollziehbar und schädlich für die Landwirtschaft. Eine unnötige Debatte um EEGVergütungshöhen
würde das Vertrauen in die Verlässlichkeit der deutschen Politik weiter
schmälern. Wie andere Wirtschaftszweige braucht auch die Biogasbranche und die
Landwirtschaft verlässliche Rahmenbedingung für Investitionen in neue Anlagen, neue
Technologien und Produktionsstätten. Mit Aussagen über eine notwendige Senkung der
EEG-Vergütungen zum jetzigen Zeitpunkt werden ohne Not Arbeitsplätze gefährdet, vor
allem in ländlichen, strukturschwachen Räumen, in welchen erneuerbare Energien aus
Biogas bereits heute ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor sind. 

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Fachkongress „Biogas in der Landwirtschaft – Stand und Perspektiven“

Biogas hat sich in den letzten Jahren als Energieträger etabliert – mehr als 4.000 realisierte Anlagen in Deutschland zeugen davon. Heute erweitern neue Technologien von der Brennstoffzelle bis zur Biogasaufbereitung als Kraftstoff oder Erdgassubstitut das Verwertungsspektrum. Dies sowie die ökonomischen Rahmenbedingungen und höhere Umweltanforderungen lassen die Anforderungen an die Biogaserzeugung und -nutzung wachsen.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) nehmen dies zum Anlass, den Fachkongress „Biogas in der Landwirtschaft – Stand und Perspektiven“ auszurichten.

Der von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) als ideellem Partner unterstützte Kongress findet am 15. und 16. September 2009 in Weimar im Congress Centrum in der neuen Weimarhalle statt und widmet sich den aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis sowie den Fortschritten und Entwicklungspotenzialen der Biogaserzeugung und -nutzung. Begleitend dazu werden aktuelle Forschungsergebnisse im Rahmen einer Posterausstellung vorgestellt und die Möglichkeit zur Besichtigung zweier Biogasanlagen geboten. Die Veranstaltung wendet sich vornehmlich an Vertreter aus Beratung, Planung, Wissenschaft, Verwaltung und Politik sowie an Biogasanlagenbetreiber und solche, die es werden wollen.

Programm, weitere Informationen und Anmeldungsmöglichkeiten finden Sie auf
www.fnr.de/biogaskongress .

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DVD stellt mustergültige Biogasanlagen vor

Der aid Infodienst veröffentlicht DVD mit Ergebnissen des Wettbewerbs „Musterlösungen zukunftsfähiger Biogasanlagen“

Fünf Kurzfilme und dazugehörige Kurzbeschreibungen portraitieren die auf der Fachmesse Eurotier 2008 gekürten Preisträger des Bundeswettbewerbs „Musterlösungen zukunftsfähiger Biogasanlagen“. Wer Hintergrundinformationen zum Bundeswettbewerb und die Kennzahlen der Preisträgerbetriebe sucht, wird auf der DVD ebenfalls fündig. Literaturhinweise und Internetlinks komplettieren das Angebot.

Der Bundeswettbewerb „Musterlösungen zukunftsfähiger Biogasanlagen“ wurde 2008 bereits zum 2. Mal vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), durchgeführt und ist mit jeweils 2.500 Euro Preisgeld für insgesamt 5 Preisträger dotiert.

Ein weiteres Highlight auf der DVD ist der 30-minütige Dokumentarfilm „Vom Landwirt zum Energiewirt“ aus dem Jahr 2004. Ein Jahr lang hat die Regisseurin Cornelia Wiese und die Produktionsfirma fechnerMEDIA den Energiewirt Hans-Walter Körber-Harriehausen bei der Errichtung einer eigenen Biogasanlage begleitet.

Die DVD kann nun, unter dem Stichwort „FNR“ zum Vorzugspreis von 34,00 Euro beim aid unter folgender Adresse bestellt werden: c.weinert@aid-mail.de

Weitere Infos zur DVD siehe www.aid-medienshop.de

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Forum Nachhaltige Biogaserzeugung in Baden-Württemberg

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2008 das „Forum Nachhaltige Biogaserzeugung in Baden-Württemberg“, das sich aus Vertretern verschiedener Ministerien, Behörden und Verbände zusammensetzt, gegründet. Die Landesregierung beabsichtigt damit, Instrumente zum nachhaltigen Ausbau und zur Weiterentwicklung der Biogasnutzung in Baden-Württemberg zu schaffen. Dabei soll auch der Gewässerschutz Berücksichtigung finden. Bei der Erzeugung erneuerbarer Energien sind Produktionstechniken anzuwenden, die die Umwelt schützen, Energie sparen und Ressourcen schonen. Als Folge der bislang festzustellenden Zuwachsraten bei der Biogaserzeugung und des damit verbundenen Flächenbedarfs sowie sonstiger Auswirkungen auf die Umwelt wurden bislang Fragen der Rentabilität und der CO2-Bilanz vermehrt diskutiert. Die Interessen der Wasserversorger spielten dabei eher eine untergeordnete Rolle. Das TZW befasste sich in mehreren DVGW-Forschungsvorhaben mit den Auswirkungen der Biogasproduktion auf die Gewässer, insbesondere wurden die möglichen Folgen der Gärresteverwertung in der Landwirtschaft auf das Grundwasser betrachtet. Gärreste können vor allem bei Verwendung von Abfällen in der Biogasanlage mit Schwermetallen oder organischen Schadstoffen belastet sein. Diese Erkenntnisse werden in eine Arbeitsgruppe des Forums eingebracht, die sich der Bereitstellung von Gärsubstraten und der Gärresteverwertung widmet. Dabei stehen Fragen zur Schadstoffproblematik und zur Qualitätssicherung der Substrate und Gärreste im Fokus der Betrachtungen. Durch seine Mitarbeit trägt das TZW zur Stärkung des Gewässerschutzes vor Emissionen aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Gärresten bei.

Dipl.-Geol. J. Kiefer

Quelle: TZW Technologiezentrum Wasser
Karlsruher Straße 84
D-76139 Karlsruhe
Tel.: (0721) 9678-0
Fax: (0721) 9678-101
Mail: info@tzw.de
Web: http://www.tzw.de

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Biogasbranche über Verhandlungsergebnis der Koalition zur besseren Netzintegration Erneuerbarer enttäuscht

Entwicklung von Speichertechnologien wird gebremst

Gestern sind die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen um ein Instrument zur verbesserten Netz- und Marktintegration von Erneuerbaren Energien (EE) vorerst gescheitert. Beide Regierungsparteien waren sich zwar einig, dass mit dem so genannten Kombikraftwerksmodell Speichertechnologien sowie die intelligente Zusammenschaltung von Windkraftanlagen mit größeren Stromverbrauchern oder mehrerer Erneuerbaren Energien-Anlagen untereinander etabliert werden. Es bietet die notwendige Investitionssicherheit für diese Technologieentwicklung. So wird eine bedarfsgerechte und an der Auslastung des Stromnetzes orientierte Einspeisung von Strom aus EE ermöglicht
Quelle:
http://www.biogas.org/

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Erneuerbare Energien: ThyssenKrupp Nirosta liefert Material für eine der größten Biogasanlagen der Welt

Erik Walner, Öffentlichkeitsarbeit und Vorstandsbüro
ThyssenKrupp Stainless AG

Eine der größten Biogasanlagen der Welt entsteht derzeit in Sachsen-Anhalt. Im August sollen die ersten Aggregate in Betrieb gehen. Der 13 Hektar große Biogas-Park wird in der
8000-Einwohner-Stadt Könnern bei Halle von der Firma WELtec BioPower errichtet. Besonderheit dieses umweltschonenden Projekts ist die innovative Gasaufbereitung, die eine Direkteinspeisung in das Erdgasnetz ermöglicht. Das Herz einer Biogasanlage ist der sogenannte Fermenter, in dem die biologischen Abläufe stattfinden. Da die bei der Entstehung sehr aggressive Gaszusammensetzung viele Werkstoffe angreift, setzt WELtec BioPower im Bereich Behälter und Einbauten auf nichtrostenden Edelstahl. Das Material für die Kernelemente der umweltschonenden Anlage, die 16 Fermenter, lieferte die ThyssenKrupp Nirosta.

Natur trifft Technologie: Rund 120.000 Tonnen Gülle und Mais, von 30 Landwirten aus der Umgebung angeliefert, wird der neue Biogas-Park nach der vollständigen Inbetriebnahme im Jahr 2009 verarbeiten. Dabei kommen spezielle Bakterien zum Einsatz. Daraus entstehen rund 30 Millionen Kubikmeter Bio-Rohgas pro Jahr. Dies wird in einem innovativen Verfahren zu ca. 15 Millionen Kubikmetern Biomethan aufbereitet und dann in das Erdgasnetz eingespeist. Genug Heizwärme, um etwa 10.000 Haushalte ein Jahr lang zu versorgen. So wird die im Methan gespeicherte Energie optimal genutzt. Bei der Biomethangewinnung wird zudem CO2-neutral gearbeitet, was die Umwelt zusätzlich schont. Der andere Teil des Biogases wird energetisch umgewandelt und daraus Strom gewonnen.

Die zentralen Elemente der Anlage sind die 16 Fermenter (lat. Fermentum = Sauerteig). Diese riesigen Behälter sind 6,30 Meter hoch und haben einen Durchmesser von 25 Metern. Bei der Biogasherstellung entstehen stets auch unerwünschte Bestandteile wie Schwefel oder Ammoniak. „Diese Zusätze sind sehr korrosiv. An das Material für die Fermenter werden daher höchste Ansprüche gestellt. Aus diesem Grund setzen wir bei unseren Anlagen ganzheitlich auf Edelstahl“, erklärt Hajo Schierhold, Leiter Vertrieb und Marketing WELtec BioPower. „Vergleichbare Lösungen aus Beton oder emaillebeschichteten Blechen sind entweder zu korrosionsanfällig oder wesentlich teurer.“

Exklusiver Edelstahl-Zulieferer der WELtec BioPower ist die ThyssenKrupp Nirosta. In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt rund 1.500 Tonnen Material für verschiedene Projekte des Anlagenbauers aus Vechta geliefert. Dabei handelt es sich je nach Beanspruchung um unterschiedliche Edelstahl-Güten, z. B. für die Behälterwände im Bereich der Flüssigkeit oder der Gasphase. „Den Großteil der Lieferung machen Bleche unseres auf den Anwendungsfall otpimierten Standardwerkstoffs Nirosta 4301 aus“, berichtet Martin Stöckl vom Vertrieb der ThyssenKrupp Nirosta. „Besonders wichtig für WELtec BioPower ist der kaltverfestigte Zustand 2H. Mit dieser Ausführungsart können dünnere Bleche beim Bau der Fermenter verwendet werden und das bei gleichbleibender Stabilität. Dies bringt auch eine deutliche Kostenersparnis mit sich.“ Ein weiterer Vorteil: die äußerst glatte Oberfläche. „Der Nirosta 4301 2H gibt aggressiven Bestandteilen durch die verdichtete Oberfläche keine Angriffsmöglichkeit“, so Schierhold. „Bakterien finden keinen Halt, um sich festzusetzen und einzunisten. Korrosion wird so direkt im Keim erstickt. Ein wichtiger Faktor für Langlebigkeit und Effizienz“, betont der Vertriebs-Chef von WELtec BioPower.

Die Zahl umweltschonender Biogasanlagen wird im Zuge des neuen Erneuerbare Energien Gesetzes, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, weiter steigen. So rechnet der Fachverband Biogas in diesem Jahr mit einem Zuwachs von weiteren 780 Biogasanlagen mit einer elektrischen Leistung von mindestens 200 Megawatt. Insgesamt wären dann 4.780 Anlagen in Betrieb, die drei Millionen Haushalte rund um die Uhr mit Strom versorgen könnten.

Die ThyssenKrupp Nirosta GmbH, das größte Einzelunternehmen der ThyssenKrupp Stainless, gehört zu den weltweit führenden Herstellern von nichtrostenden Edelstahl-Flacherzeugnissen mit Werken in Krefeld, Bochum, Düsseldorf-Benrath und Dillenburg. Im Geschäftsjahr 2007/08 erwirtschafteten die rund 4700 Mitarbeiter einen Umsatz von etwa 3,2 Milliarden Euro.
Die WELtec BioPower GmbH wurde 2001 durch ihre Muttergesellschaften Stallkamp und WEDA gegründet. Seitdem plant und produziert das Unternehmen aus Vechta Biogas-Komplettanlagen aus Edelstahl und ist in diesem Bereich einer der Weltmarktführer: Mit rund 50 Mitarbeitern wurden bereits mehr als 200 Anlagen in Europa, den USA, Japan und auf Zypern realisiert.

ThyssenKrupp Stainless AG
Erik Walner
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 203 52 – 45130, Fax: – 45132
E-Mail: erik.walner@thyssenkrupp.com

(Quelle: Informationsdienst Wissenschaft)

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Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen

Antrag der Beschwerdeführer gegen § 19 EEG vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Anlagensplitting“ begrüßt. Die Richter hatten heute den Eilantrag eines großen Biogasanlagenparks zurückgewiesen, der die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig hielt. „Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese genau prüfen“, sagte Gabriel.
Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat klargestellt, dass das „Anlagensplitting“ unzulässig ist – und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Gegen diese Regelung wandten sich die Beschwerdeführer mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Nach Auffassung der Bundesregierung war das „Anlagensplitting“ bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich deutlich gemacht.
https://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43213.php 

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Energiepflanzen und Gewässerschutz

Kein spezieller Regelungsbedarf beim Anbau von Energiepflanzen, aber Lücken bei Regelungen für Gärreste
Der Anbau von Energiepflanzen und die Produktion von Biogas erleben seit wenigen Jahren einen Boom. Welche Auswirkungen dies auf den Gewässerschutz hat, wurde bisher kaum untersucht. Eine vom Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) veröffentlichte Studie beleuchtet jetzt diese Aspekte.

Die Studie „Aspekte des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung beim Anbau von Energiepflanzen“ wurde im vTI-Institut für Ländliche Räume in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU) erstellt. Die Autoren bewerten nicht nur, welche Auswirkungen die energetische Nutzung von landwirtschaftlicher Biomasse auf die Gewässer haben kann, sie stellen auch Möglichkeiten des gewässerschonenden Anbaus, wie ein Anbau von Zwischenfrüchten oder eine reduzierte Stickstoffdüngung, vor. Literaturanalysen und statistische Auswertungen wurden durch die Ergebnisse schriftlicher und telefonischer Expertenbefragungen ergänzt.

Handlungsbedarf wurde vor allem bei der Lagerung und Ausbringung von Gärresten, der Überwachung von Nährstoffströmen im Zusammenhang mit Biogasanlagen und beim Grünlandschutz ausgemacht sowie – unabhängig vom Verwendungszweck des Aufwuchses – bei der Verbreitung gewässerschonender Anbaupraktiken. In diesem Zusammenhang nimmt der Bericht bestehende Förder- und Steuerinstrumente aus Agrar-, Umwelt- und Energiepolitik unter die Lupe und diskutiert, welche Möglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen sie bieten. „Es besteht kein Bedarf an spezifischen Regelungen für den Anbau von Energiepflanzen“, betont Heike Nitsch vom Johann Heinrich von Thünen-Institut. Handlungsbedarf sieht sie aber bei der Lagerung und düngerechtlich relevanten Anrechnung von Gärresten: „Hier sollten die Auflagen an die bestehenden Standards für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft angeglichen werden.“ Dies betrifft beispielsweise eine Mindestlagerdauer von sechs Monaten oder die Anrechnung auch der pflanzlichen Anteile von Gärrückständen auf die maximale Ausbringungsmenge für organischen Stickstoff mit Wirtschaftsdünger sowie konkrete Vorgaben zur Berücksichtigung von Gärrückständen im Nährstoffvergleich in der Düngeverordnung.

Um den Vollzug wasserrechtlicher Auflagen zu unterstützen, schlagen die Autoren vor, bei der Überprüfung von Biogasanlagen, die im Rahmen der Stromeinspeisevergütung durchgeführt werden muss, Standards bezüglich der Lagerung von Gärsubstraten und -rückständen einzubeziehen. Ferner regen sie eine verpflichtende Nährstoffbuchführung an.

Die Studie kann von der Homepage des Institutes in der Rubrik „Publikationen“ unter „Downloads“ herunter geladen werden. „Aspekte des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung beim Anbau von Energiepflanzen“, Arbeitsberichte aus der vTI-Agrarökonomie 3/2008. Braunschweig.
http://www.vti.bund.de/de/institute/lr/publikationen/bereich/ab_03_2008_de.pdf

Dr. Michael Welling, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Pressemitteilung

Weitere Informationen:
http://www.vti.bund.de/de/institute/lr/publikationen/bereich/ab_03_2008_de.pdf – Die Studie im Internet

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news291785

http://idw-online.de/pages/de/news291785

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Meldungen zu Abwasserreingung 2009

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv

Meldungen zur Abwasserreinigung 2008

Januar 2009
Februar 2009
März 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009

 

Dezember 2009
24.12.2009 Intelligentes Abwassermanagement 
24.12.2009 Neue Ergebnisse des PFT-Messprogramms: Werte der Industriechemikalie gehen im Klärschlamm und im Abwasser weiter zurück 
November 2009
29.11.2009 Belüftung mit vor Ort erzeugtem Reinsauerstoff 
September 2009
18.09.2009 Abwassergebührenvergleich: Die Zahlen sind korrekt 
Juli 2009
20.07.2009 Machbarkeitsstudie über die Optimierung von Abwasseranlagen dient der Zukunftssicherung 
10.07.2009 Vorschlag: Neuen Grenzwert in der Abwasserverordnung und der Klärschlammverordnung für PFC einführen 
Juni 2009
12.06.2009 Erste Anzeichen einer Verknappung von Produkten auf dem Fällmittelmarkt 
06.06.2009 Riechst du das auch? 
06.06.2009 Waßmannsdorf: Reinigung von keramischen Belüfterkerzen 
Mai 2009
26.05.2009 Fragen und Antworten zum Thema Splittung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasseranteil 
März 2009
04.03.2009 Entwicklungen auf dem Gebiet der Kleinkläranlagen 
04.03.2009 Neu entwickeltes Verfahren vermindert Schadstoffeintrag von Industriechemikalie um über 87 Prozent 
Januar 2009
16.01.2009 Erfahrungen mit der biologischen Phosphorelimination im Klärwerk Regensburg 
16.01.2009 Kreide im Einsatz auf Kläranlagen 

 


Intelligentes Abwassermanagement

Bei der Weinproduktion fallen große Abwassermengen an, die teilweise hohe Mengen an festen organischen Substanzen enthalten. Da die Produktionsabläufe saisonal ablaufen, können in Hochzeiten Schock-Belastungen der kommunalen Abwasserbehandlungssysteme auftreten.
Dringender Optimierungsbedarf zeigt sich also auch hier.
Im EU-Projekt Sustavino wird eine differenzierte Optimierung entwickelt, um das Abwasser- und Reststoff-Management effizienter zu gestalten. Um die wissenschaftlichen Werte zu ermitteln, wurden auf Weingütern in Spanien, Rumänien, Ungarn und Deutschland Proben entnommen.
Weitere Informationen unter:

http://www.sustavino.eu/uploads/download/2009_DDWB.pdf

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Neue Ergebnisse des PFT-Messprogramms: Werte der Industriechemikalie gehen im Klärschlamm und im Abwasser weiter zurück

Deutlicher Rückgang bei PFOS – Messprogramm wird weitergeführt
Die Situation bei der Durchführung des dritten Messprogramms für Perfluorierte Tenside (PFT) im Frühjahr 2009 hat sich nach den nun vorliegenden Ergebnissen weiter verbessert. Es wurde an 61 Kläranlagen Proben an den Abwasserabläufen und im Klärschlamm genommen, im Jahr 2008 geschah dies an 47 Anlagen. Beim Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe wurden diese Proben auf 18 verschiedene PFT-Verbindungen analysiert, unter anderem auf Perfluorierte Organische Substanzen (PFOS). Bei vier Kläranlagen wurden Gesamt-PFT-Gehalte von mehr als 1.000 Nanogramm pro Liter gefunden. Bei 42 Kläranlagen lag der Wert zwischen 100 und 1.000 und 15 Kläranlagen lagen unter 100 Nanogramm pro Liter. Beim Klärschlamm sind die Verhältnisse vergleichbar. Die Rückgänge bei der von der Chemikalien-Verbotsverordnung erfassten Stoffgruppe der PFOS sind mit fast 80 Prozent deutlich. Dies ist neben Verminderungsmaßnahmen in den Betrieben auch auf den Umstieg auf Ersatzstoffe zurückzuführen.

Bei den Kläranlagen mit höheren Werten wird seitens der Behörden weiterhin nach möglichen Quellen von PFT-Stoffen gesucht, um dann Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen einzuleiten. Das Umweltuntersuchungsprogramm wird weitergeführt. Es sollen die Veränderungen festgestellt werden, damit entsprechend reagiert werden kann. Auch wenn es keine konkrete gesundheitliche Gefährdung gibt, bleibt es das Ziel, eine weitere Verbreitung der Industriechemikalie in der Umwelt und in den Naturkreisläufen vorzubeugen.

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

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Belüftung mit vor Ort erzeugtem Reinsauerstoff

Bei den biologischen Verfahren der Abwasserreinigung spielt der Eintrag von Sauerstoff in
die Belebungsbecken von Kläranlagen eine entscheidende Rolle für den Abbau von unerwün- schten Wasserinhaltsstoffen. Da die Belüftung als größter Einzelenergieverbraucher einer Kläranlage je nach Verfahren zwischen 40 und 80 % des Energieverbrauchs verursacht, wirken sich Innovationen in diesem Bereich besonders stark auf die Gesamtenergiebilanz einer Kläranlage aus.

Ein Ansatz zur Senkung des Energieverbrauchs besteht in der Verwendung von Reinsauer- stoff (technischer Sauerstoff mit einem Sauerstoffanteil von mehr als 90 %), durch dessen Einsatz der spezifische Energieeintrag deutlich reduziert werden kann. Bisherige Systeme zur Reinsauerstoffbelüftung waren im Vergleich zu konventionellen Belüftungssystemen jedoch oft zu aufwändig und für breitere Anwendungen nicht wirtschaftlich, weshalb solche Anlagen nur im industriellen Bereich oder für Sonderanwendungen zu finden sind.

Ein innovatives System auf Vakuumbasis (VSA = Vacuum-Swing-Adsorption) ermöglicht die lieferantenunabhängige Erzeugung von Reinsauerstoff vor Ort. Mit der neuen Technologie ergeben sich in Kombination mit steigenden Energiepreisen auch auf kleineren industriellen und kommunalen Kläranlagen neue Anwendungspotentiale für den Einsatz von Reinsauer- stoff.

Neben Energieeinsparungen können durch die Reinsauerstoffbelüftung weitere Vorteile im Bereich des vorsorgenden Umweltschutzes und bei der Betriebsführung realisiert werden. Der bessere Sauerstoffübergang führt nicht nur zu einer massiven Verringerung des eingesetzten Gasvolumens und damit auch zu einer Emissionsminderung bei austretenden, geruchs- beladenen Gasen und Aerosolen aus dem Belebungsbecken um mehr als 90 %, sondern es lassen sich aufgrund der bis zu fünffach höheren Sauerstoffverfügbarkeit auch deutlich höhere Abbauraten erzielen. Mit der Reduzierung des Anfalls an Überschussschlamm ergibt sich zudem ein verringerter Entsorgungsaufwand.

Durch das von der DBU geförderte Forschungsprojekt soll gemeinsam mit dem Industrie- partner HST Hydro-Systemtechnik GmbH der Einsatz der neuen Technik für die Vor-Ort-Erzeugung von Reinsauerstoff wissenschaftlich untersucht und die für Anlagenbetreiber relevanten technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen …mehr unter:
Quelle: http://www.uni-wh-utm.de/html/de/forschung/reinsauerstoff.html

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Abwassergebührenvergleich: Die Zahlen sind korrekt

Wer hat denn nun Recht? Das mögen sich viele Bonner Bürger fragen. Der Bund der Steuerzahler NRW erklärt, dass ihre Stadt mit den Abwassergebühren Überschüsse erziele, die Stadt dagegen sagt, der Verband arbeite mit falschen Zahlen und unseriösen Berechnungen. Auch die Bürger aus Münster, Bochum und St. Augustin dürften irritiert sein. Klarheit verschafft ein Blick in die Haushaltspläne der genannten Städte.
Bonn
Im Bonner Haushaltsplan 2008/2009 geht es in der so genannten Produktgruppe 1.11.03 um die Kosten für die Entwässerung und Abwasserbeseitigung. Unter Ziffer 4 finden sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Gebühren), die Bonn voraussichtlich einnehmen wird. Für 2009 setzt die Stadt 66,16 Millionen Euro an. Unter Ziffer 17 finden sich die so genannten ordentlichen Aufwendungen. Dies sind unter anderem die Kosten für das Personal, für Sachleistungen und die Abschreibung. Die Summe beträgt: 46,39 Millionen Euro. Hinzu kommt der Aufwand für die so genannten internen Leistungsbeziehungen. Sie finden sich unter Ziffer 28 und betragen 1,678 Millionen Euro. Addiert man diese Aufwendungen, erhält man einen Gesamtaufwand von 48,063 Millionen Euro. 
Genau diese Zahl nennt der Bund der Steuerzahler NRW in seiner Tabelle, in der die Überschüsse einiger Städte dargestellt werden. Subtrahiert man diese Zahl von den Gebühren, die die Stadt nach ihren eigenen Angaben einnehmen wird, ergibt sich der genannte Überschuss von 18,1  Millionen Euro. Und das entspricht 27 Prozent der eingenommenen Gebühren.
Weiter nennt die Stadt bei den statistischen Kennzahlen (Seite 3 des Auszugs aus dem Haushalt) unter Ziffer 1 den voraussichtlichen Deckungsgrad der Kosten für die Abwasserentsorgung. Für 2009 setzt die Stadt ihn bei 167,83 Prozent an. Zur Erklärung: Bei einem Deckungsgrad von 100 Prozent sind die Kosten voll gedeckt. Alles was darüber liegt, ist also Überschuss.
Bochum, Münster, St. Augustin
Die Haushaltspläne der Städte Bochum, Münster und St. Augustin sind fast identisch aufgebaut. Die entscheidenden Zahlen (Entgelte also Gebühren und Aufwendungen) finden sich jeweils unter den Ziffern 4, 17 und 28. Dann ist der Taschenrechner oder Kopfrechnen gefragt: Die Beträge von Ziffer 17 und 18 müssen addiert werden. Beim Ergebnis handelt es sich um den von BdSt genannten Gesamtaufwand. Dieser muss nun noch vom Betrag, der unter Ziffer 4 genannt wird, abgezogen werden und heraus kommt: der Überschuss.
Wie Bonn nennt Bochum übrigens auch den Deckungsgrad für die Abwasserkosten. Er liegt bei 212 Prozent.

http://www.steuerzahler-nrw.de/index.asp?id=1407&action=swtext&la=5001 

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Machbarkeitsstudie über die Optimierung von Abwasseranlagen dient der Zukunftssicherung

Vor dem Hintergrund
der demografischen Entwicklung hat der Geschäftsbereich
Entwässerung des Zweckverbandes
Ostholstein (ZVO) zusammen mit den
Entsorgungsbetrieben Lübeck (EBL) ein
Hochschulprojekt gestartet. Studenten der
Hochschule Bremerhaven sollen in einer
Machbarkeitsstudie untersuchen, ob es möglich
ist, einzelne Klärwerke aus dem Netz zu
nehmen und die Abwässer in andere bestehende
Klärwerke zu reinigen. Im Ergebnis soll
das Projekt sowohl technische als auch betriebswirtschaftliche
Erkenntnisse aufzeigen.
Der ZVO möchte durch die Zusammenarbeit
mit der Hochschule an wissenschaftlichen
Entwicklungen teilhaben und dies möglichst
mit der Praxis verzahnen. Mehr unter:

http://www.zvo.com/content/holding/presseinformation.php

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Vorschlag: Neuen Grenzwert in der Abwasserverordnung und der Klärschlammverordnung für PFC einführen

Per- und polyfluorierte Chemikalien: Einträge vermeiden – Umwelt schützen

Umweltbundesamt empfiehlt Grenzwerte zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
Die Meldungen über per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt reißen nicht ab. Neue Messungen in Kläranlagen, Gewässern, im Trinkwasser, in der Innenraumluft und vor allem im menschlichen Blut halten die Diskussion in Gang.
Zwar werden toxikologisch kritische Konzentrationen nur in einzelnen Fällen erreicht, aber: „Perfluorierte Chemikalien in Umwelt, Trinkwasser und Blut sind bedenklich, auch weil wir sie oft an entlegenen Orten finden, fernab der Produkte, die mit perfluorierten Chemikalien behandelt sind. Diese Fremdstoffe gehören eindeutig nicht in die Umwelt und schon gar nicht ins Blut von Menschen“, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) anlässlich der Veröffentlichung „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit empfehlen das UBA und die Trinkwasserkommission (TWK) die Einhaltung eines lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwertes von 0,3 Mikrogramm PFC pro Liter Wasser. Als Vorsorgewert schlagen die Expertinnen und Experten einen Jahresmittelwert von maximal 0,1 Mikrogramm PFC pro Liter vor.
Wegen ihrer wasser-, schmutz- oder fettabweisenden Eigenschaften kommen verschiedene PFC in Bekleidung und anderen Textilien, Kochgeschirr, Papier oder vielen anderen Verbraucher¬produkten zum Einsatz. Neue Studien zeigen: Flüchtige PFC können aus Verbraucherprodukten entweichen und eingeatmet werden. Der Körper wandelt diese Vorläuferverbindungen dann zu langlebigen PFC um. Weltweit finden sich perfluorierte Chemikalien aus verschiedenen Quellen im Blut der Menschen, werden nur langsam wieder ausgeschieden und reichern sich so im Laufe der Zeit dort an. PFOS, ein prominenter Vertreter der PFC, wurde deshalb jüngst in die Verbotsliste der Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) aufgenommen.
PFC gelangen auch über das Abwasser aus Haushalten und der Industrie in die Klärwerke. Da die meisten PFC chemisch sehr stabil sind, werden sie nicht abgebaut. Wasserlösliche PFC werden so in Flüsse, Seen und das Meer eingetragen. PFC reichern sich auch im Klärschlamm an. Wird derart kontaminierter Klärschlamm dann landwirtschaftlich verwertet, könnten perfluorierte Chemikalien auch in Boden, Oberflächen- oder Grundwasser gelangen.
Dass PFC auf diese Weise auch ins Trinkwasser für den Menschen gelangen können, zeigte sich im Jahr 2006 am Möhnestausee in Nordrhein-Westfalen: Landwirte setzten Bodenver¬besserer in der Nähe dieses Trinkwasserspeichers ein, die – für sie unerkannt – mit stark PFC-haltigen als Bioabfallgemisch deklariertem Klärschlamm versetzt waren. In der Folge gelangten die PFC bis ins Trinkwasser – und dann auch ins Blut der Bevölkerung. Obwohl dies ein Einzelfall war, steht er doch beispielhaft für die Herausforderungen der landwirtschaftlichen Klärschlamm-Verwertung: Da Klärschlamm eine universelle Schadstoffsenke ist, besteht die Gefahr, dass auch bei Einhaltung aktuell gültiger Grenzwerte und sonstiger Beschränkungen neue, bislang nicht bekannte und geregelte Schadstoffe in unbekannter Menge in Wasser und Böden gelangen.
Um die negativen Eigenschaften der PFC bereits an der Wurzel zu packen, schlägt das UBA rechtlich verbindliche Qualitätsstandards und Minderungsziele für Gewässer, Abwasser, Klärschlamm und Böden vor. In der Düngemittelverordnung wurde bereits ein Grenzwert von 100 Mikrogramm pro Kilogramm Trockensubstanz aufgenommen. Ergänzend sollten zum Beispiel in die Abwasserverordnung und die Klärschlammverordnung abgestimmte PFC-Grenzwerte aufgenommen werden. Für industrielle Prozesse, etwa in der Textil- oder Papierindustrie, setzt sich das UBA für geschlossene Wasserkreisläufe ein. Außerdem sollten Länderbehörden Gewässer, Abwasser und Klärschlämme routinemäßig auf PFC untersuchen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau überlegen, ob schmutz-, fett- und wasserabweisende Eigenschaften in alltäglichen Produkten wie Textilien wirklich notwendig sind. „Perfluorierte Chemikalien begegnen uns täglich und die Segnungen der Fluorchemie sind unbestritten. Doch wie immer gilt: Weniger ist manchmal mehr und unbehandelte Haushaltsprodukte und -textilien sind für viele Zwecke völlig ausreichend“, so UBA-Vizepräsident Holzmann.
Das neue Hintergrundpapier „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3812.pdf kostenlos zum Download bereit.
Die Trinkwasserkommission ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die beim UBA angesiedelt ist. Sie berät beide Behörden in den Fragen der Trinkwasserhygiene. Das BMG beruft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für drei Jahre: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/trinkwasserkommission.htm

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news324038
Martin Ittershagen, Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

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Erste Anzeichen einer Verknappung von Produkten auf dem Fällmittelmarkt

Diverse Kläranlagenbetreiber und Aufsichtsbehörden wurden in den letzten Monaten durch europaweit tätige Lieferanten über Engpässe bei der Lieferung von Fällmitteln zur Phosphat-Entfernung (Metallsalze) informiert. Ursachen für diese Entwicklung auf dem Fällmittelmarkt sind einerseits der konjunkturelle Abschwung und andererseits Verschiebungen von Produkten (Metallsalzen) in andere Marktsegmente. Diese Situation führt bei zahlreichen Kläranlagenbetreibern zu einer gewissen Verunsicherung, da sie mit der Frage konfrontiert sind, wie vorzugehen ist, falls die bisher eingesetzten Produkte nicht mehr in gewohnter Menge verfügbar sind.
Den Betreibern wird empfohlen, frühzeitig mit diversen Fällmittellieferanten Verbindung aufzunehmen und auch die Verwendung alternativer Produkte zu prüfen.
In jedem Fall dürfen nur vorregistrierte Produkte eingesetzt werden (siehe REACH-Verordnung). Kann aus betriebstechnischen Gründen nicht auf andere Produkte ausgewichen werden, ist die zuständige Wasserbehörde umgehend über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und das weitere Vorgehen abzusprechen.
DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 „Abwasserreinigung durch Fällung und Flockung“

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Riechst du das auch?

Dynamische Olfaktometrie nach DIN

Auf der Kläranlage stinkt’s“, so oder so ähnlich lautet
der erste Gedanke vieler Leute, wenn es um das
Thema Kläranlage geht. Der typische Geruch, der
bei der Abwasserreinigung auftritt, wird von jedem
Menschen anders wahrgenommen. Manchen wird
übel vom Gestank, andere empfinden ihn als angenehm
und wieder andere riechen ihn nach einiger
Zeit gar nicht mehr. Man könnte sagen, der Geruch
lässt sich nicht objektiv bestimmen. Diese Aussage
ist jedoch laut DIN EN 13725:2003 falsch!
Quelle:

http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0909/riechstdudasauch.pdf

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Waßmannsdorf: Reinigung von keramischen Belüfterkerzen

Im biologisch aktiven Milieu des Belebtschlammbeckens haben Belüfterkerzen
zwangsläufig eine begrenzte Lebensdauer. Wenn Blasenbild und Druckverlust
nicht mehr den geforderten Ansprüchen genügen, war bisher die Erneuerung
der Belüfterkerzen geboten. Nun existiert jedoch mit der Reinigung und Wiederinstandsetzung
der verschmutzten Kerzen eine wirtschaftlich interessante und nachhaltige Alternative.

http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0909/wassmannsdorf.pdf

Ansprechpartner:
E&P Anlagenbau GmbH, Frau John

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Fragen und Antworten zum Thema Splittung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasseranteil

Warum interessiert der Staat sich für Oberflächenwasser?
Ziel der Europäischen Union und damit auch der Bundesrepublik ist die Reduzierung der Flächenversiegelungen um den Grundwasserhaushalt zu stabilisieren, um die durch den Klimawandel und die Menschen verursachten starken Belastungen von Grund- und Oberflächenwässern zu verringern.
Dies geht nur, wenn alle auch jeder einzelne Bürger eingebunden wird.

Wie will man das erreichen?
Unter anderem durch die Trennung von Schmutzwasserleitungen und Niederschlagswasserleitungen bei Bauvorhaben und damit verbunden eine Reduzierung des Aufwandes zur Behandlung von Abwasser (kleinere Anlagen, geringere Kosten).

Warum?
Die Rechtssprechung im Bundesgebiet und damit auch in Thüringen hat sich dafür ausgesprochen, dass eine Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser für die Gebührenzahler gerechter ist.

Beispiel für die Entscheidung: Die Klage eines Eigenheimbesitzers, der es als ungerecht empfunden hatte, dass ein benachbarter Supermarkt bei gleicher bezogener Menge Trinkwasser die gleiche Abwassergebühr zahlen sollte wie er, obwohl der durch die riesigen versiegelten Flächen ein Vielfaches von Niederschlagswasser der Oberflächen eingeleitet hatte und somit einen weit aus höheren Aufwand zur Ableitung und Klärung von Abwässern verursachte.

Bürgerinitiativen und PDS-Landtagsfraktion haben eine gerechtere Verteilung der Gebühren erstritten und nach der Überprüfung des WAZ hat der Verband die Aufteilung der vorhandenen Abwasserkosten in Schmutz- und Niederschlagswasser als zwingende Auflage erhalten. Eine alternative Lösung hat sich nicht ergeben, da eindeutig mehr als 12 % der Kosten der Abwasserbeseitigung auf die Behandlung und Betreibung von Anlagen, resultierend aus Einbringung von Niederschlagswasser, in das öffentliche Abwassersystem entfallen.

Was hat der WAZ davon?
Gar nichts! Keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern nur mehr Aufwand, mehr Kosten und mehr Ärger und letztendlich eine Umschichtung der Kosten, Gerechtigkeit zum Ärger der Menschen im ländlichen Raum, Besitzer großer Gebäude und Flächen und Nutzer von Altbrachen.

Kann der WAZ sich vor der Splittung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser drücken?
Nein. Es ist eine Auflage des Innenministeriums, die zwingend umzusetzen ist! Der WAZ hatte bis zu diesem Zeitpunkt an einer solidarischen Mischwassergebühr festgehalten, in der alle Aufwendungen, bedingt durch den hohen Anteil an Mischabwasser im Verbandsgebiet, in gleichem Maße nach dem Verbrauch an Frischwasser berechnet wurden.
Die u.a. von BIZ und PDS eingeforderte gerechtere Verteilung der Kosten führt zur Aufteilung der bisherigen Abwassergebühr in einen Schmutzwasseranteil, der wie bisher nach dem Verbrauch von Frischwasser gerechnet wird und ca. 1,80 € nach bisheriger Hochrechnung beträgt (für Volleinleiter) und einen Niederschlagswasseranteil, der nach bisherigen Schätzungen 0,60 €/m² nicht übersteigt, dieser wird nach dem Anteil an versiegelter Fläche gerechnet,

Wer hat etwas davon?
Der WAZ nicht und am Ende der Gebührenzahler auch nicht. Nur wenige WAZ-Kunden z.B. Mieter in großen Mietshäusern, kleinste Flächen und nicht versiegelte Flächen, profitieren von der Reduzierung des Schmutzwasserkostenanteils im Abwasser, da sie nur wenig oder gar kein Niederschlagswasser in Kanäle einleiten. Was nicht in das Kanalnetz eingeleitet wird, wird also auch nicht bezahlt.
Welche Auswirkungen kann dies für das Verbandsgebiet haben?
Entsiegelung von Flächen, Versickerung von Niederschlagswasser, bei unsachgemäßer Ableitung Grundwasserschäden im bewohnten Bereichen, Verschlechterung der Qualität der Teiche.

Muss man die Info-Briefe des WAZ zur Erfassung beantworten?
Sie werden darum gebeten, damit die durch die Luftaufnahme bedingten Fehler korrigiert werden können. Bei der gesetzlich zugelassenen Auflösung bei Luftaufnahmen werden im Interesse der Wahrung des Datenschutzes alle Grundflächen exakt erfasst, aber es kann nicht immer sicher entschieden werden, was unter der sich abzeichnenden Fläche befindet und ob diese das Oberflächenwasser einer Versickerung oder einer Einleitung in einen Kanal zuführt.
In Ihrem Interesse bitten wir um Ihre Mitwirkung.

Was passiert, wenn sie diese Infobriefe zurückgesandt haben?
Diese werden ausgewertet und sie erhalten einen Brie£ in dem dann steht wie sich ihre Abwassergebühr in Zukunft berechnet, angepasst an die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten, gemäß der jeweiligen Satzungsregelung.

Was passiert wenn Sie Dachflächen oder befestigte Flächen aus der Entsorgung in eine öffentliche Entsorgungsanlage herausnehmen (Niederschlagswasser nach dem Stand der Technik versickern)?
Bitte informieren Sie umgehend den WAZ, damit dieser auf Grund der neuen Bedingungen ihren Leistungsbescheid (ihre Abrechnung) korrigieren, d.h. reduzieren kann. Bitte prüfen Sie aber vorher, ob die Kosten für solche Vorhaben sich für Sie auch langfristig lohnen.

Gibt es eine Anpassung der Gebühren, wenn es gravierende Änderungen gibt?
Wie immer wird der WAZ auch in diesem Fall aufgefordert Überprüfungen der Gebühren durchzuführen und bei Änderungen diese der tatsächlichen Situation anpassen.
Der WAZ ist verpflichtet kostendeckend, den tatsächlichen Aufwendungen entsprechend und nicht gewinnerwirtschaftend zu arbeiten.

An wen kann man sich wenden, wenn man Hilfe möchte?
Jeder Verbandsrat (in der Regel die Bürgermeister der Gemeinden, die von Amts wegen diese im WAZ zu vertreten haben).
Die zuständigen Mitarbeiter im WAZ (z.B. Herr Bloß, Herr Gerstenberger).
Die Firma TRIGIS, die die Auswertung der Aufnahmen macht

gez. Steinwachs
Verbandsvorsitzender

http://www.zv-waz.de/data/aktuelles.php?id=71530

WAZ-Werke Zeulenroda

Erläuterung und Musterrechnung zur Berücksichtigung von Auffangbehältern bei der Berechnung der Flächen zur Abrechnung der Niederschlagswassergebühr

Eigenbetrieb des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda

Nach § 14 a der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung –

Einleitungsgebühr (Mengengebühr) Niederschlagswasserentsorgung – Absatz 4, gilt:

Wenn auf dem Grundstück Niederschlagswasser, das von bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen nach Absatz

1 abfließt, in einer Regenwasserrückhalteanlage (z.B. einer Zisterne) oder einer Brauchwasseranlage gesammelt wird, die mit

einem (Not-)Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und deren Rückhaltevolumen eine Mindestgröße

von 30 Litern Niederschlagswasser pro qm dieser bebauten oder künstlich befestigten Grundstücksflächen aufweist, werden auf

Antrag des Gebührenpflichtigen nur 50 % dieser Grundstücksflächen als gebührenpflichtig veranlagt.

Voraussetzung für die Anwendung der vorgenannten Regelung ist, dass das Speichervolumen der Anlage mindestens 3 Kubikmeter

beträgt. Befinden sich auf dem Grundstück des Gebührenpflichtigen mehrere Anlagen, sind die jeweiligen Speichervolumina

Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungswerke
Zeulenroda
Eigenbetrieb des Zweckverbandes Wasser / Abwasser Zeulenroda
Alleestraße 9
07937 Zeulenroda
Fon: 036628/88-0
Fax: 036628/88-299
info@zv-waz.de

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Entwicklungen auf dem Gebiet der Kleinkläranlagen

Mit großem Erfolg verteidigte Dipl.-Ing. Andrea Straub aus dem Fachbereich Architektur/ Bauingenieurwesen/ Versorgungstechnik der Hochschule Lausitz (FH) in Cottbus an der Fakultät für Umweltwissenschaften und Verfahrenstechnik der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ihre Dissertation „Einfache Messmethoden zur Charakterisierung sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit biologischer Kleinkläranlagen“.
Die Gutachter, Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Koch von der BTU Cottbus sowie Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch von der TU Berlin, waren sich mit den anwesenden Vertretern von Unternehmen und Kommunen darin einig, dass die Betriebsführung bestehender Anlagen wie auch die Konzeption der Anlagen durch diese Arbeit praktisch relevante sowie theoretisch begründete Impulse erhält.

Die Ergebnisse zu den Kleinkläranlagen haben ihr weit über die Region hinaus in Verbänden, öffentlichen Institutionen sowie bei Firmen eine bemerkenswerte Aufmerksamkeit und Anerkennung verschafft. Ausdruck dessen sind Anfragen zu Vorträgen, Veröffentlichungen und Gutachten. Mit Vorlesungsreihen an der BTU Cottbus und gemeinsamen Projekten hält sie seit mehreren Jahren eine für den Fachbereich Architektur/ Bauingenieurwesen/ Versorgungstechnik wichtige enge Partnerschaft in Lehre und Forschung und leistet einen beispielhaften Beitrag zur Bündelung der fachlichen Kompetenzen von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz.

Weitere Informationen:
http://www.hs-lausitz.de/versorgungstechnik.html – Internetseiten des Studiengangs Versorgungstechnik

Ralf-Peter Witzmann, Pressse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Lausitz (FH)

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news302380

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Neu entwickeltes Verfahren vermindert Schadstoffeintrag von Industriechemikalie um über 87 Prozent

Tanja Gönner lobt mitwirkendes Unternehmen Hansgrohe: Beispielhaftes Umweltengagement
Ein neu entwickeltes Verfahren zur Reinigung von Industrieabwässern reduziert den Eintrag der umwelt- und gesundheitsgefährdenden Industriechemikalie Perfluoroctylsulfonat (PFOS) um über 87 Prozent. Dies ist nach heutiger Mitteilung (20. Februar 2009) des Umweltministeriums in Stuttgart das Ergebnis eines bei der Firma Hansgrohe AG in Schiltach (Landkreis Rottweil) durchgeführten Pilotprojekts. „Die gemeinsam mit dem Unternehmen gewonnenen Erkenntnisse können uns beim vorbeugenden Gewässer- und Umweltschutz einen wichtigen Schritt voranbringen“, erklärte Umweltministerin Tanja Gönner bei der Vorstellung des Projektberichts.

PFOS wird unter anderem in der metallverarbeitenden Industrie eingesetzt und zählt zur Chemikaliengruppe der perfluorierten Tenside (PFT). Nachdem vor zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen erhöhte Konzentrationen dieser Chemikalien in Gewässern festgestellt wurden, startete das Umweltministerium ein landesweites Messprogramm: In jeder fünften der gezielt untersuchten Klärschlammproben wurden erhöhte PFT-Werte festgestellt. In der kommunalen Kläranlage in Schiltach wurden erstmals im Frühjahr 2007 erhöhte PFOS-Werte gefunden, bei denen ein Zusammenhang mit dem Abwasser des Produktionsbetriebs der Hansgrohe AG möglich erschien. Für Industrieabwasser gibt es bislang noch keine verbindlichen PFT-Grenzwerte.

Umweltministerin Tanja Gönner lobte das Umweltengagement des Bad- und Sanitärspezialisten Hansgrohe. „Das Unternehmen hat offensiv und dabei ohne rechtliche Verpflichtung die Herausforderung aufgegriffen, die Schadstoffbelastung zu senken.“ Für einen wirksamen Schutz der Umwelt sei es entscheidend, dass es gelinge, an der Quelle der Schadstoffeinleitung anzusetzen, so Gönner. In dem neuen Verfahren wird die Industriechemikalie über eine zweistufige Aktivkohlefilteranlage aus dem Abwasser abgetrennt. Vorausgegangenen waren eingehende Analysen der Abwasser- und Spülströme des gesamten Produktionsprozesses. Die konstruktive Zusammenarbeit der Hansgrohe AG mit den Umweltbehörden sei beispielhaft, so Gönner. „Ich setze darauf, dass auch andere Unternehmen mit PFT-belastetem Abwasser, Interesse an dem neuen Verfahren zeigen.“ Das Projekt wurde vom Umweltministerium mit 150.000 Euro gefördert.

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

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Erfahrungen mit der biologischen Phosphorelimination im Klärwerk Regensburg

Nach der umfangreichen Erweiterung der Kläranlage in den Jahren 1999-2002 konnte erstmals eine biologische Phosphor-Elimination durchgeführt werden. Es traten jedoch erhebliche unerwünschte Begleiterscheinungen wie stark erhöhter Schlammindex, Schaumbildung und Probleme beim Betrieb des Faulturms auf, die den gesamten Anlagenbetrieb behinderten. Erst durch die Reduzierung der biologischen P-Elimination und gezielten Fällmitteleinsatz konnten die Problemewieder beseitigt werden. Schlussfolgerung Am Ende bleiben jedoch die Vorteile eines stabileren Betriebes der Biologie. Damit verbunden ist jedoch auch deutlich weniger „man power“ erforderlich, die man zur Bekämpfung der unangenehmen Begleiterscheinungen der Bio-P einbringen muss. Es stellt sich also abschließend die Frage …

Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0308/wl08_praktiker.pdf

Autor:
Johann Nuber
Klärwerk Regensburg
Am Kreuzhof 2
93055 Regensburg
Tel.: +49 (0)941-5071831
Fax: +49 (0)9410941-5071849
em@il: Nuber.Johann.Amt65@regensburg.de 

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Kreide im Einsatz auf Kläranlagen

Ein Naturprodukt als Trägermaterial für die Belebungs-Biologie Die Mikrostruktur der Kreide zeigt heute ihre Vorteile bei dem Einsatz in Kläranlagen. Zum einen besitzen die Partikel von Natur aus eine Teilchengröße von wenigen Mikrometern, zum anderen ist damit eine für Calciumcarbonate außergewöhnlich große Oberfläche von bis zu 6 m2/g verbunden. Das natürliche Produkt Kreide hat sich als gut suspendierbarer Stoff für den Einsatz in der biologischen Abwasserbehandlung bewährt. Kreide eignet sich hervorragend zur Bildung eines Kalk-Kohlensäure- Gleichgewichtes. Es löst sich gerade soviel der Kreide, wie zur Bindung der aggressiven Kohlensäure notwendig ist. CaCO3 + CO2 = Ca(HCO3)2 Der nicht gelöste Anteil stützt die Flockenstruktur der Biologie und bietet den Bakterien eine ideales Gerüst zum Aufwachsen. Viele Betreiber von Kläranlagen kennen die Probleme, die starke Regenfälle besonders im Herbst oder Frühjahr mit sich bringen. Die erhöhten Wassermassen bringen für so manchen Kläranlagenmeister ernsthafte Probleme mit sich. Aufgrund der hydraulischen Belastung kommt es schnell zu Abtrieb von Suspensa. Handelt es sich dann noch um sehr weiches Wasser, fehlt die Säurekapazität, um eine ausreichende Nitrifikation zu erzielen. Schnell läuft man Gefahr, die Ablaufwerte nicht einhalten zu können und bis Gegenmaßnahmen wirken, kann es manchmal schon zu spät sein. Kommt dann noch mit dem Temperaturwechsel im Frühjahr verstärktes Fadenwachstum dazu, lässt sich der ordnungsgemäße Betrieb der Kläranlage meist nur noch mit einem hohen Aufwand an Additiven und Arbeitszeit gewährleisten. Als Beispiel für den Einsatz von Kreide sollen hier zwei Kläranlagen genannt werden…

Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0308/wl08_kreide.pdf

Wolfgang Kallen Abwassertechnologie & EDV
Dirk Kosemund Vereinigte Kreidewerke Dammann KG

Kontakt:
Vereinigte Kreidewerke Dammann KG
Hildesheimer Straße 3
31185 Söhlde

Andrea Ermer Tel.: +49 (5129) 78204
Dirk Kosemund Tel.: +49 (5129) 78221

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