Sonntag, September 24, 2023

Urteil zur „4-von-5-Regelung“

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung der Erhöhung der Abwasserabgabe die
4-von-5-Regelung nicht greift. Mit dem Urteil wird eine oft diskutierte Frage bei der Berechnung der Abwasserabgabe beantwortet:
„Kann ein Messwert, der aufgrund der 4-von-5-Regelung einmal als kein Überschreiten des Überwachungswertes bewertet worden ist, später zur Berechnung der Erhöhung Abwasserabgabe bei einem wiederholten Überschreiten des Überwachungswertes herangezogen werden oder nicht?“

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil (BVerwG 7 C 5.06) so entschieden:
Der Wert kann und muss bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Damit scheitern die Wasserwerke Leipzig mit einer Klage gegen eine Erhöhung der Abgabe um über 100.000 DM.