Im Herbst 2007 wird eine Hochtemperatur-Brennstoffzelle der Firma CD FC Solutions, Ottobrunn auf der bayrischen Kläranlage in Betrieb genommen. Wie der Hersteller mitteilt, soll das so genannte “ HotModule „ aus Klärgas Strom und Wärme erzeugen. Die Zelle habe eine thermische Leistung von 170 Kilowatt und eine Nutzleistung von bis zu 245 Kilowatt. Mit einem Wirkungsgrad von etwa 47 Prozent kann die Kläranlage nicht nur ihren eigenen Bedarf decken, sondern auch überschüssigen Strom verkaufen. Die erzeugte Wärme wird zur Trocknung von Schlamm verwendet, dabei wird die Abluft in einen Thermalöl-Kreislauf eingespeist, der den Klärschlammtrockner unterhält. Wie der Hersteller mitteilt, eignet sich das “ Hot Module “ für eine dauerhafte Strom- und Wärmeversorgung.
Aktuelles aus dem Hauptausschuss Recht
Aus Sicht des Hauptausschusses „Recht“, der sich mit der Rechtsentwicklung auf Landes-, Bundes- und Europaebene befasst, war das Jahr 2006 ereignisreich. Eine Weichenstellung für den Bereich des Umweltrechts hat mit der Föderalismusreform stattgefunden. Der Weg für ein einheitliches und umfassendes Umweltgesetzbuch des Bundes ist damit frei geworden. An der sich anschließenden Debatte über die Gestaltung dieses umfangreichen Vorhabens beteiligt sich der DWA-Hauptausschuss „Recht“ intensiv. Zu diesem Zweck ist eine neue Ad-hoc-Arbeitsgruppe RE-00.2 „UGB“ zusammengetreten, die diesen Rechtssetzungsprozess, u. a. auf Grundlage des DWA-Politikmemorandums, begleitet. Die breite Zustimmung für eine Novellierung des Rechts der Abwasserabgabe, die auf dem DWA-Workshop „25 Jahre Abwasserabgabe in der Praxis“ Ende 2005 zu erkennen war, hat der HA RE zum Anlass genommen, die gewonnenen Erfahrungen praktisch umzusetzen. Im Frühjahr 2006 hat sich die Ad-hoc-Arbeitsgruppe RE-00.1 „Abwasserabgabe“ konstituiert um ein Positionspapier zu erarbeiten, das dem Reformbedarf unter Beachtung der Lenkungswirkung des Abwasserabgabenrechts Rechnung trägt. Durch die letzte Satzungsänderung waren auch geringfügige Änderungen des DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des ATV-DVWKRegelwerkes“ notwendig, die in der Oktoberausgabe der KA dargestellt wurden. Die überarbeitete Fassung wird voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.
Im Mai 2006 haben in Kassel unter der Leitung des HA RE die ersten „DWA-Rechtstage“ stattgefunden. Bei der Tagung für interessierte Fachleute waren neben den aktuellen Entwicklungen aus dem Bereich Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Bodenschutzrecht auch die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die Umwelthaftungsrichtlinie mit ihren Inhalten und Umsetzungsfragen Thema. Es gab an abendlichen Thementischen Gelegenheit zu intensiven Diskussionen.
Ein weiterer Punkt der Arbeit des Hauptausschusses war die Befassung mit dem neuen Umwelt-Rechtsbehelfegesetz. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG und ist Bestandteil des Regelungsbereichs des sog. „Aarhus-Übereinkommen“. Als wesentliche Neuerung enthält das Gesetz die erweiterte Einführung einer Verbandsklage für anerkannte inländische und ausländische Vereinigungen.
Ökobilanz von Energieprodukten – ökologische Bewertung von Biotreibstoffen
“ Die energetische Effizienz und die dadurch erzielte Treibhausgasreduktion können nicht die alleinigen Kriterien für eine ökologische Gesamtbewertung von Biotreibstoffen sein “ sagte der Wissenschaftler Rainer Zah bei der Vorstellung einer schweizerischen Studie, die von den Bundesämtern für Energie, Umwelt und Landwirtschaft in Auftrag gegeben wurde. Ziel war die Beurteilung der Umweltauswirkungen der gesamten Produktionskette von den in der Schweiz genutzten Treibstoffen aus Biomasse. Dazu wurde eine ökologische Bewertung verschiedener alternativer Treibstoffe – Bioethanol, Biomethanol. Biodiesel und Biomethan- vom Anbau der Rohstoffe über die Herstellung bis zur Nutzung der Biotreibstoffe durchgeführt.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich ein Zielkonflikt zwischen Treibhausgasemissionen und einer positiven ökologischen Gesamtbilanz ergibt.
Weitere Informationen kostenlos unter www.empa.ch
Verbesserte Filtermembranen gegen Biofilme
Auf der “ Woche der Umwelt “ in Berlin wurde das Gemeinschaftsprojekt des Karl-Winnacker- Instituts, der Dechema, Frankfurt und des Rheinisch-westfälischen Instituts für Wasserforschung, Müllheim an Ruhr vorgestellt. Beschichtungen aus leitfähigen Polymeren für Filtermembranen für die chemische Industrie und Wasseraufbereitung können die Bildung von Biofilmen verringern oder gebildete wieder ablösen.
Das “ Geheimnis “ liegt in einem leitfähigen Polymer das in dünnen Schichten auf die Membran aufgebracht wird.“ Dabei kann das Polymer durch den Einbau verschiedener Ionen-z.B. Sulfat– so verändert werden, dass die Eigenschaften wie Permeabilität oder Permselektivität nicht negativ beeinflusst werden „, erläutert die Projektverantwortliche Claudia Weidlich. Die Polarisation hemme dann die Ausbildung von Biofilmen und verstärke die Wirkung von Bioziden. Die leitfähige Membranen- Beschichtung ermögliche eine Verlängerung der Betriebszeiten, da geringere oder gar keine des Infektionsmaßnahmen mehr nötig seien. Das führt auch zu weniger und geringer belastetem Abwasser bei der Reinigung. Das neue Verfahren wurde bereits zum Patent angemeldet, das Projekt läuft noch bis September und eine Verlängerung ist bereits beantragt worden.
Weitere Informationen über www.dechema.de
Membranverfahren in der kommunalen Abwasserbehandlung
In den letzten anderthalb Jahrzehnten hat eine eindrucksvolle Entwicklung der
Membranverfahren bei der Abwasserreinigung stattgefunden. Wurden Membranverfahren
in den 80iger Jahren noch ausschließlich für die Behandlung stark verunreinigter
Abwässer, z.B. Deponiesickerwasser oder produktionsspezifische Abwässer,
eingesetzt, so hat sich das Membranbelebungsverfahren ausgehend von ersten
Versuchen im Labormaßstab Anfang der 90iger Jahre hin zu einer konkurrenzfähigen
und zukunftsweisenden Abwasserreinigungstechnologie entwickelt. Die Anwendung
der Membrantechnik erstreckt sich dabei nicht nur auf kleine Anlagen; vielmehr
zeigen neue Projekte im Bereich der Abwasserreinigung…
Kompletter Bericht zu Membranverfahren in der Abwasserreinigung
Vorschläge für eine Novelle der Klärschlammverordnung
Vorbemerkung:
Das Bundesumweltministerium hat in einem Eckpunktepapier und anlässlich einer Expertentagung am 6. und 7.12.2006 Vorschläge unterbreitet, mit denen einerseits die Weichen für eine langfristig angelegte Klärschlammverwertung gestellt, andererseits aber auch die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes berücksichtigt werden sollen. Um sowohl den Belangen der Kreislaufwirtschaft als auch den Bodenschutzbelangen zu entsprechen, schlägt das Bundesumweltministerium eine deutliche Absenkung von Schadstoffgrenzwerten vor. Die Vorschläge des „Eckpunktepapieres“ orientieren sich daher eng an dem, was in qualitativer Hinsicht bei den Klärschlammbelastungen derzeit realisierbar ist. Durch die beabsichtigten Grenzwerte soll auch der Anreiz zur weiteren Schadstoffminderung bestehen bleiben. Daneben soll die Eigenverantwortung der Klärschlammabgeber durch vertrauensbildende Massnahmen (Anreize für Entsorgungsfachbetriebe und Güte-/Qualitätssicherung) gestärkt werden.
Ursprünglich sollte die Neufassung der Klärschlammverordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Novelle der EG-Klärschlammrichtlinie erfolgen; bedauerlicherweise wurde die Richtliniennovelle mehrfach verschoben. Grund war zunächst die vorgezogene Bearbeitung der „Thematischen Strategie Bodenschutz“, deren Ziele konsequenterweise auch mit den Regelungen einer novellierten Klärschlammrichtlinie (und einer eventuellen Bioabfallrichtlinie) abzugleichen sind.
Im Rahmen der Beratungen zur Novelle der Abfallrahmenrichtlinie wurde von der Kommission erneut angekündigt, nunmehr alsbald einen Vorschlag für die Neufassung der Klärschlammrichtlinie vorzustellen.
I. Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung
In Deutschland fielen in 2004 rd. 2,2 Mio. Tonnen (Trockensubstanz) Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen an. Hiervon wurden rd. 60 % in der Landwirtschaft (ca 30%) und im Landschaftsbau zu Düngezwecken eingesetzt und damit stofflich verwertet. Grund für den Klärschlammeinsatz in der Landwirtschaft und dem Landschaftsbau sind insbesondere die Phosphorgehalte des Klärschlammes. Die insgesamt in kommunalen Klärschlämmen enthaltenen Phosphate könnten rechnerisch 15-20 % des Phosphatbedarfs der Landwirtschaft abdecken.
Quelle: Bericht des BMU an die EG-Kommission gem. Richtlinie 86/278/EWG vom 29.10.2004
Die Schwermetallgehalte der Klärschlämme sind seit Anfang der 80er Jahre z. T um über 90 % gesunken; ebenso konnten die Gehalte bei relevanten organischen Schadstoffen deutlich reduziert werden.
II. Aktuelle Überlegungen zur Neufassung der Klärschlammverordnung
Seit dem 1. Juli 1992 gilt die derzeitige Fassung der Klärschlammverordnung – also seit mittlerweile fast 15 Jahren. Bei verschiedenen Bestimmungen der Verordnung hat sich Änderungsbedarf aufgestaut, dem nunmehr entsprochen werden soll.
Bundesumweltminister Gabriel hat entschieden, dass die Anforderungen zu überprüfen und zu verschärfen sind.
Mit der beabsichtigten Novelle der Verordnung soll eine sowohl den aktuellen Belangen des Bodenschutzes als auch den Belangen der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung entsprechende Regelung in Kraft gesetzt werden.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit den Preiskapriolen bei verschiedenen Rohstoffen lehren, dass wir auch mit der Ressource Phosphor sparsam umgehen sollten – Verknappungen sind kurzfristig nicht zu erwarten, längerfristig aber auch nicht auszuschließen. Gerade die Phosphate mit geringen Schadstoffgehalten (Cadmium) dürften in vergleichsweise kurzer Zeit zur Neige gehen.
Klärschlämme kommunaler Herkunft stellen daher eine Phosphorreserve dar, auf die wir nicht leichtfertig verzichten sollten.
Die bislang vorliegenden Ergebnisse der gemeinsamen Förderinitiative des Bundesforschungs- und des Bundesumweltministeriums zur Phosphorrückgewinnung zeigen, dass dieser Weg gegenwärtig noch keine ökonomisch sinnvolle Alternative zum Einsatz von Rohphosphat ist. Die direkte Nutzung der Klärschlämme als Phosphorreserve stellt demnach den wirtschaftlicheren Weg zur Nutzung der Nährstoffressource Phosphor dar. Andererseits geben die Schadstoffgehalte im Klärschlamm nach wie vor Anlass für eine kritische und permanente Überwachung.
Die nachfolgenden Vorschläge für eine grundlegende Überarbeitung der Klärschlammverordnung liegen auf der Linie des Bundesratsbeschlusses 313/02 vom 26.4.2002 über die „Zukunft der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm“. Die Länder forderten darin die Bundesregierung u.a. auf, die Schadstoffgrenzwerte angemessen zu senken, aber auch Technologien zur Rückgewinnung schadstoffarmer Phosphate aus Abwasser/Klärschlamm zu fördern. Das Bundesumweltministerium hat die wesentlichen Vorschläge für eine Änderung der Klärschlammverordnung in einem „Eckpunktepapier“ (Neufassung der Klärschlammverordnung – Ressourcen nutzen, Böden schonen) mit Datum vom 21.11.2006 veröffentlicht und u.a. auf der BMU-Homepage eingestellt (www.bmu.de). Die Eckpunkte wurden u.a. im Rahmen einer Expertenanhörung am 6. und 7.12. zur Diskussion gestellt.
Das BMU hält eine Klärschlammverwertung demnach unter den folgenden Rahmenbedingungen für vertretbar;
1. Grundsätzliches Festhalten an dem umweltpolitischen Ziel, dass es längerfristig zu keiner (wesentlichen) Schadstoffanreicherung in Böden u.a. durch Düngemaßnahmen, also auch durch Klärschlammdüngung, kommt. Die Durchsetzung dieses Ziels bei der Klärschlammverwertung sollte schrittweise in Anpassung an den Stand der Technik erfolgen. Mit den vorgeschlagenen Grenzwerten erfolgt bereits der entscheidende Schritt in Richtung des langfristig angestrebten Zieles.
Grenzwertvorschläge – Schwermetalle (in mg/kg TS)
|
Parameter |
Blei |
Cadm. |
Chrom |
Kupfer |
Nickel |
Quecks. |
Zink |
|
|
Vorschlag |
Novelle 2007 |
100 |
2 |
80 |
(600) |
60 |
1,4 |
(1.500) |
|
Geltende AbfKlärV |
900 |
10 |
900 |
800 |
200 |
8 |
2500 |
|
|
„ „Gute Qualität und sichere Erträge“, Juni 2002, Bodenart „Lehm“ |
60 |
0,9 |
45 |
70 |
45 |
0,5 |
390 |
|
2. Die Parameter Kupfer und Zink, die gleichzeitig auch essentielle Spurennährstoffe für Pflanzen sind, wären gesondert zu bewerten, sofern es keine Anhaltspunkte für ein Übermaß und damit erhebliche Bodenanreicherungen sowie toxische Wirkungen auf Mikroorganismen gibt.
3. Einführung eines (Schlamm-)Grenzwertes für Benz-a-Pyren von 1mg/kg TS. Prüfung der Einführung eines (Schlamm-)Grenzwertes für die polyzyklischen Moschusverbindungen „Tonalid“, „Galaxolid“ (HHCB, AHTN ) und für Organozinnverbindungen ( MBT , DBT; nicht TBT) sowie DEHP. (Hinweis: Analysevorschriften für Moschusverbindungen und für zinnorganische Verbindungen werden derzeit durch CEN erarbeitet.)
Grenzwertvorschläge – organische Schadstoffe ( in mg/kg TS; Dioxine = ng/kg TS)
|
Parameter |
PCB |
Dioxine |
AOX |
B(a)P |
DEHP |
Moschus |
MBT + |
|
|
Vorschlag Novelle |
|
0,1 je Kongener |
30ng |
400 |
1 |
100? |
15? 10? |
0,6? |
|
AbfKlärV |
0,2 je K. |
100ng |
500 |
– |
|
– |
– |
|
Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse bei sog. „Bioabfallgemischen“ und bei aus dem Ausland importierten Klärschlämmen wird zudem geprüft, ob für PFT ein Grenzwert festzulegen ist oder ergänzende Nachweispflichten erforderlich sind.
4. Schaffung von Vereinfachungsmöglichkeiten (u.a. vereinheitlichte Datenerhebung über Umweltstatistikgesetz (UStatG) und AbfKlärV).
5. Schaffung der Möglichkeit zur Teilnahme der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlagen an einer anerkannten Gütesicherung
(Maßstab für die Anerkennung von Güte-/Qualitätssicherungsinstitutionen wären die entsprechenden Anforderungen, die in dem Bund/Länder-Papier „Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung“ niedergelegt sind).
Bei Teilnahme an Systemen der Güte/Qualitätssicherung könnte auf regelmässige Dioxin- und PCB- Untersuchungen verzichtet werden. Voraussetzung: Besonders niedrige Belastungen in den vergangenen 10 Jahren.
Zudem: Befreiung von Voranzeige der Klärschlammaufbringung und Verzicht auf (Wiederholungs-) Bodenuntersuchungen.
6. Prüfung der Einführung von Anforderungen an die Material“hygiene“ (Salmonellen) oder erweiterte Auflagen an Einarbeitung /Anbaueinschränkungen.
7. Harmonisierung der Boden(grenz)werte für Schwermetalle mit der Bundesbodenschutzverordnung und der Bioabfallverordnung.
8. Redaktionelle Klarstellungen
(u.a. Definition Klärschlammkompost, Gartenbau; Einbeziehung der Kalkgehalte bei der Ermittlung der Schadstoffbelastungen);
9. Erweiterung des Anwendungsbereiches der qualitativen Anforderungen der Klärschlammverordnung auch auf Flächen ausserhalb von Landwirtschaft und Gartenbau.
Grenzwertregelungen für Nonylphenol und Lineare Alkylbenzolsulfonate [LAS] werden aus fachlicher Sicht nicht für zwingend gehalten, da diese Verbindungen entweder im Boden sehr schnell abgebaut werden oder sich die bereits erreichten Reduzierungen der Klärschlammbelastungen aufgrund von Anwendungsbeschränkungen dieser Stoffe weiter fortsetzen werden. Zu prüfen ist die Eignung von Biotestverfahren, um die Relevanz von Klärschlammzufuhr auf Mikroorganismen zu bewerten.
Parallel zur Fortführung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung von Klärschlämmen guter Qualität wird auch weiterhin die gemeinsam von BMBF, BMU und BMELV getragene „Förderinitiative Kreislaufwirtschaft für Pflanzennährstoffe, insbesondere Phosphor“ unterstützt. Ziel der Initiative ist es, Impulse für die Nutzbarmachung der in organischen Materialien (Klärschlämme, aber auch tierische Nebenprodukte, wie Knochen und Tiermehle) enthaltenen Pflanzennährstoffe als Ausgangsstoff für Düngemittel und für innovative Verfahren zu geben.
III Klärschlammentschädigungsfonds
Rechtsklarheit besteht mittlerweile hinsichtlich der Frage, ob die Regelungen der Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung verfassungsgemäss sind. Mit seinem am 10.08.2004 bekannt gegebenen Beschluss vom 18.Mai 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden von zwei Abwasseranlagenbetreibern und vier Kommunen, die sich gegen die Einrichtung eines abgabenfinanzierten Entschädigungsfonds für Schäden, die durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehen könnten, als unbegründet zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds nicht in verfassungswidriger Weise in Grundrechte eingreift. § 9 Düngemittelgesetz und die Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung verstoßen auch nicht gegen die Gewährleistung der gemeindlichen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs.2 Grundgesetz. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Position des Bundes bestätigt, der immer von der Verfassungsmäßigkeit des Klärschlamm-Entschädigungsfonds ausgegangen ist.
Ein Beleg dafür, dass die Klärschlammverwertung zu keinen akuten Schäden führt, ist die Tatsache, dass weder der lange bestehende freiwillige Entschädigungsfonds noch der seit 1999 existierende gesetzliche Entschädigungsfonds bisher Schadenersatzleistungen leisten musste.
IV. Grenzwertüberlegungen auf der EU-Ebene
Von Verzögerungen geprägt sind die Arbeiten an der Novellierung der aus dem Jahr 1986 stammenden EU-Klärschlammrichtlinie. Bereits 1999 wurden erste Arbeitsentwürfe besprochen, es soll 2007 nunmehr der erste Richtlinienvorschlag vorgelegt werden. Dieser war zwischenzeitlich als Bestandteil der „Thematischen Strategie Bodenschutz“ vorgesehen.
Die wesentlichen Eckpunkte in einem nach wie vor aktuellen Arbeitspapier aus dem Jahr 2000 sind folgende:
– Zunächst soll der Anwendungsbereich der Richtlinie künftig auch auf sonstige Flächen (Landschaftsbau, Parkflächen etc.) ausgeweitet werden.
– Für Klärschlämme sieht das EU-Papier ein zeitlich gestaffeltes Stufenkonzept für die zulässigen Schadstoffgehalte vor (vgl. Anhangtabelle 1). Dabei waren bereits für 2005 Höchstgehalte vorgesehen, die deutlich unter den derzeit noch zulässigen Werten der 1986-er Richtlinie liegen. Die auf lange Sicht (ca. 2025) vorgesehenen Werte werden in der Bundesrepublik Deutschland schon jetzt weitgehend eingehalten.
– Die EU-Vorstellungen für die Richtlinien-Novelle beinhalten auch Überlegungen für Grenzwerte für organische Schadstoffe. Neben den in Deutschland geregelten Dioxinen/Furanen, PCB und AOX sollen ggf. auch zusätzlich LAS, DEHP, Nonylphenol und PAKs geregelt werden. Dies würde – auch für Deutschland – eine deutliche Verschärfung der Bestimmungen für die Klärschlammverwertung bedeuten (vgl. Anhangtabelle 2).
– Daneben soll die Häufigkeit der Schadstoffuntersuchungen in Abhängigkeit von den seitens der jeweiligen Kläranlage zur Aufbringung vorgesehenen Menge gestaffelt werden.
Zusätzlich hierzu hat die EG-Kommission in einer Ende 2003 veröffentlichten Unterlage die Erwartung geäußert, dass die Qualität der Klärschlämme künftig so verbessert wird, dass prinzipiell 75% der Schlämme für eine Verwertung in Frage kommen.
Die Beratungen über eine aktualisierte EG-Klärschlammrichtlinie sollen nunmehr 2007 auf der Grundlage eines Richtlinienentwurfes wieder aufgenommen und die novellierte Richtlinie könnte im Jahr 2008 oder 2009 in Kraft gesetzt werden.
V. Ausblick
Hinsichtlich der Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung kann derzeit die Aussage getroffen werden, dass sich die Anforderungen künftig erheblich verschärfen werden – aktuell insbesondere auf Grund nationaler Vorgaben. Akute Gefährdungen von Böden durch Klärschlämme bestehen nicht, so dass die rechtlichen Neuregelungen ohne zeitlichen Druck erarbeitet werden können.
Offensichtlich hat es auch die EG-Kommission mit der Novelle der Klärschlammrichtlinie nicht besonders eilig, obwohl die bisherigen Grenzwerte noch erheblich über den in Deutschland gültigen Werten liegen und diese – zumindest nach dem aktuellen Stand der Abwassertechnik – auf längere Sicht als nicht vertretbar anzusehen sind.
Anhangtabelle 1:
Grenzwertvorschläge (EG)
für Schwermetalle im Klärschlamm zur landwirtschaftlichen Verwertunga)
(Grenzwerte können alternativ auf Trockenrückstand oder auf Phosphorgehalt
bezogen werden)
|
Schwermetall |
Grenzwerte (mg/kg TS) |
Zielwerte1) |
||
|
|
Richtlinie 86/278/EWG |
Vorschlag |
Mittelfristig (ca.2015) |
Langfristig (ca.2025) |
|
Kadmium |
20-40 |
10(250) |
5 |
2 |
|
Kupfer |
1000-1750 |
1000(25000) |
800 |
600 |
|
Quecksilber |
16-25 |
10(250) |
5 |
2 |
|
Nickel |
300-400 |
300(7500) |
200 |
100 |
|
Blei |
750-1200 |
750(18750) |
500 |
200 |
|
Zink |
2500-4000 |
2500(62500) |
2000 |
1500 |
|
Chrom |
– |
1000(25000) |
800 |
600 |
a) Stand: Arbeitspapier der EU vom 27.04.2000
1) 90% der Schlämme, die landwirtschaftlich verwertet werden, sollen mittel- bzw. langfristig die „Ziel-werte“ unterschreiten.
In Klammern: Auf den Phosphorgehalt bezogene Grenzwerte
Anhangtabelle 2:
EU-Diskussionswerte
für organische Schadstoffe im Klärschlamm
bei landwirtschaftlicher Verwertunga)
|
Schadstoff |
(mg/kg TS) |
|
AOX |
500 |
|
AS |
2600 |
|
DEHP |
100 |
|
Nonylphenol1) |
50 |
|
PAK (9) |
6 |
|
PCB (7)2) |
0,8 |
|
PCDD/-F (TE) |
100 ng |
a) Stand: Arbeitspapier der EU vom 27.04.2000
1) Nonylphenol und Nonylphenoletoxylat
2) Summe der PCB-Kongenere 28, 52, 101, 118, 138, 153 und 180.
Autor: vom BMU
Diamantring im Kanal
Aus der Kanalisation der Stadt Olympia im Bundesstaat Washington haben die Arbeiter den Ring einer 98-jährigen Frau geborgen. Den mit einem 1,6 Karat großen Diamanten besetzte Ring, hatte die Besitzerin versehentlich die Toilette hinunter gespült. Mit ihrem Hilferuf an die Stadt hatte die alte Dame Erfolg. Die Suche in den Kanälen mit einer Kamera blieb erfolglos, deshalb wurde der Hauptkanal geflutet und alle festen Gegenstände über ein Feinkiesfilter geführt. Mit Erfolg, in der stinkenden Masse fand sich auch der Ring.
Pilotprojekt zur Klärschlammmineralisierung
Das Bundesumweltministerium stellt € 2,5 Millionen für ein Pilotprojekt in Dinkelsbühl zur Verfügung, dessen Ziel es ist Klärschlamm durch thermische Zersetzung zu mineralisieren und damit verwertbar zu machen. Das entstehende Schwelgas wird zur Trocknung von Holz für das Blockheizkraftwerk verwendet. Die Abwärme aus dem Kraftwerk wird zur Trocknung des Klärschlamms genutzt. Geplant ist, bis zu 22.000 t Klärschlamm aus 27 baden -württembergischen und bayerischen Gemeinden zu behandeln.
Weitere Informationen unter
www.bmu.de/foerderprogramme/pilotprojekte_inland/doc/39259.php
Wohin mit der Klärschlammasche?
Auf der Fachtagung “ thermische Abfallbehandlung „, berichtete Prof. Martin Faulstich vom ATZ-Entwicklungszentrum Sulzbach, dass in Deutschland etwa 242.000 t Rückstände aus der Klärschlammverbrennung anfallen. Als Dünger ist diese Asche in der Regel nicht zu verwenden, da die Grenzwerte für mit Schwermetalle meist überschritten werden. Deshalb werden sie in der Regel im Bergversatz oder als Bergbaumörtel im Untertagebau verwendet. Der Rückgewinnungsmöglichkeit von Phosphor aus dem Klärschlamm gibt der Referent jedoch eine Zukunft, bis jedoch ein ökonomisches Verfahren entwickelt sein wird, bedarf es weiterer Forschung.
Wasserstoff von der Kläranlage
Aus Klärgas will die Kläranlage Bottrop zukünftig Wasserstoff produzieren. Ziel ist es, die Entwicklung der Wasserstoffinfrastruktur voranzutreiben, sagte die nordrhein- westfälische Wirtschaftsministerin zu Baubeginn. “ Dies ist ein weiterer Meilenstein beim Aufbau einer dezentralen Wasserstoffinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen von der Erzeugung des Wasserstoffs bis zu seiner energetischen Nutzung “ und weiter “ der Standort Kläranlage kann als wichtiger Wegbereiter zur Einführung einer regenerativen Wasserstoffinfrastruktur
fungieren „.
Weitere Informationen unter www.emschergenossenschaft.de

