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Kosten für Niederschlagswasserkanal mit Abwasserabgabe verrechenbar

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Bei Trennsystemen können auch die investiven Kosten für den Niederschlagswasserkanal mit der Abwasserabgabe der jeweiligen Einleitstelle verrechnet werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2008 hervor (Az. 7 C 2.08). Das schriftliche begründete Urteil erwartet die Sozietät KMS Krauß Mäckler Schöffel (Zwickau), die die Kläger, den Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau und die Wasserwerke Zwickau, vertritt, im Laufe des August 2008. Hintergrund des Verfahrens war nach Mitteilung der Kläger und ihrer Anwälte die Frage, inwieweit Investitionen in das Abwassernetz gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Abwasserabgabengesetz mit der zu entrichtenden Abwasserabgabe verrechnet werden können. Der Freistaat Sachsen vertrat dabei die Auffassung, dass nur der investive Eigenanteil des Schmutzwasserkanals verrechenbar ist, da dieser das Schmutzwasser der zentralen Kläranlage zuführt und somit die geforderte Verringerung der Schadstoffeinheiten, die in das Gewässer eingeleitet werden, ermöglicht. Die Kläger hingegen meinen, dass bei einem Trennsystem das Gesamtsystem aus Schmutzwasserkanal und Niederschlagswasserkanal zusammengehören und auch zusammen berücksichtigt werden müssen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte erstinstanzlich gegen die Kläger entschieden, aufgrund der bundesweiten Bedeutung aber eine „Sprungrevision“ – Umgehung der zweiten Instanz Oberverwaltungsgericht – an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass der Anlagenbegriff des Abwasserabgabengesetzes weit auszulegen ist, weshalb der im vorliegenden Fall errichtete Niederschlagswasserkanal zusammen mit dem neu errichteten Schmutzwasserkanal eine Anlage darstellt, so die Anwälte in einer Mitteilung.

RA Thomas Will, RA Thomas Feiler
E-Mail: rae.krauss@kms-kanzlei.de

Allergien durch Einatmen von Duftstoffen?

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Verbraucher sollten besser über den Einsatz von Duftstoffen in öffentlichen Räumen informiert werden

Duftstoffe werden in vielen Produkten eingesetzt, mit denen Verbraucher in Kontakt kommen, darunter kosmetische Mittel, Wasch- und Reinigungsmittel. Einige Duftstoffe können zu Allergien führen, wenn sie mit der Haut in Kontakt kommen. Ob Duftstoffe auch allergische Reaktionen auslösen können, wenn sie über die Atemwege aufgenommen werden, diskutierten Experten am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Ein Ergebnis des Gesprächs: Es sind keine Fälle bekannt, in denen das Einatmen bekanntermaßen problematischer Duftstoffe die Ursache für allergische Reaktionen war. Jedoch können diese Stoffe bei einer bereits bestehenden Allergie der Haut die Symptome verstärken, wenn sie über die Atemluft aufgenommen werden. „Verbraucher sollten deswegen besser informiert werden, in welchen Produkten und in welchen Räumen Duftstoffe eingesetzt werden“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR.

Im Bad duftet es nach Pfirsichblüten, in der U-Bahn-Station nach Croissants und im Kaufhaus nach frisch gewaschener Wäsche. Was viele nicht wissen: die Düfte sind nicht echt, sondern es werden synthetische Duftstoffe eingesetzt, um unangenehme Gerüche zu überlagern oder den Appetit zu wecken. Duftstoffe werden zunehmend nicht nur in Privathaushalten eingesetzt sondern auch in öffentlichen Räumen. Welche Wirkung sie auf die Atemwege haben, diskutierten Experten nationaler und internationaler Forschungseinrichtungen am BfR. Das Expertengespräch am BfR fand im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Allergien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) statt.

Dass einige Duftstoffe allergische Reaktionen der Haut auslösen können (so genannte Kontaktallergien), ist bekannt. Bei kosmetischen Mitteln müssen sie deswegen auf Verpackungen angegeben werden, wenn sie bestimmte Konzentrationen im Produkt überschreiten. Den Teilnehmern des Expertengesprächs waren jedoch keine Fälle bekannt, in denen Duftstoffe die Ursache für allergische Reaktionen gewesen sind, wenn sie über die Atemwege aufgenommen wurden. Möglicherweise besteht aber für Menschen, die bereits eine Kontaktallergie auf bestimmte Duftstoffe entwickelt haben, ein erhöhtes Risiko, dass diese Stoffe allergische Symptome der Haut verstärken oder Reizungen der Atemwege hervorrufen, wenn sie eingeatmet werden.

Aus diesem Grund sollten Verbraucher darüber informiert werden, wenn Duftstoffe in öffentlichen Räumen, etwa über die Klimaanlage, eingesetzt werden. Hersteller solcher „Duftmarketing“-Verfahren sollten außerdem auf Duftstoffe verzichten, die bekanntermaßen Allergien auslösen können. Darüber hinaus sollten die Inhaltsstoffe von Sprays verstärkt auf mögliche Reaktionen der Atemwege getestet werden.

14/2008, 05.08.2008

http://www.bfr.bund.de

Technische Informationen zur Schaltung von Anzeigen auf www.klaerwerk.info

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Wo: Die Werbeeinträge werden in den Rubriken auf der rechten Seite platziert. Es sind ein Bild, eine Überschrift und ein Text möglich. Der Eintrag wird zu einer (Firmenhomepage) Seite verlinkt werden.

Es sind alle Rubriken in den folgenden Pull-Down-Menüs möglich:
Fachwissen, z.B. Abwasserreingung
Berufliches
Kläranlagen
Nützliches
Fachfirmen, z.B. Firmennachrichten

Die Werbeeinträge erfolgen in 3 Rubriken Ihrer Wahl pro Anzeigenschaltung.

Eine Anzeige kostet 42 Euro für die Dauer von 3 Monaten plus MwSt. Dieser Preis beinhaltet die Schaltung einer Anzeige an 3 verschiedenen Stellen auf www.klärwerk.info. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich im Voraus auf Rechnung.
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Wie: Einfach eine Mail an schweizer@klaerwerk.info schreiben.

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Bei Fragen senden Sie eine kurze E-Mail an schweizer@klaerwerk.info.
Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Ihr Team von klaerwerk.info

Studie zu Spurenstoffen in der Ruhr vorgelegt

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In einer umfangreichen Studie haben das IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung in Mülheim an der Ruhr und das Institut für Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen im Auftrag des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums die Belastungen in der Ruhr durch Spurenstoffe und die Möglichkeiten zur Senkung des Eintrags von Spurenstoffen in die Ruhr durch Maßnahmen auf Kläranlagen untersucht. Die Studie bestätigt, dass ein akuter Handlungsbedarf an den Kläranlagen im Ruhreinzugsgebiet selbst nicht besteht. Zugleich kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass mittel- bis langfristig Handlungsbedarf an einzelnen Kläranlagen nicht ausgeschlossen werden kann; die genaue Festlegung bedarf jedoch weiterer Untersuchungen. Im Rahmen des Programms „Reine Ruhr“ wird das Umweltministerium dennoch das Ziel weiterverfolgen, auch die langfristigen Zielwerte des Umweltbundesamtes im Trinkwasser einzuhalten.
Die Studie hat sich mit vier zentralen Fragen befasst:

1. Wie werden die heutigen Belastungen der Ruhr mit Spurenstoffen wissenschaftlich eingeschätzt?

2. Gibt es geeignete Behandlungsverfahren, deren zusätzlicher Einsatz auf kommunalen Kläranlagen denkbar wäre?

3. Wie würde sich der Einsatz dieser Verfahren für die Spurenstoff-Konzentrationen in der Ruhr auswirken?

4. Welche zusätzlichen Kosten würden entstehen?

Der Ruhrverband beabsichtigt vor diesem Hintergrund, so das Umweltministerium, zusätzliche Verfahrenstechniken zur Reinigung von Abwasser wie Ozonung und Aktivkohleadsorption im großtechnischen Maßstab zu untersuchen. Dazu soll großtechnisch die gezielte Behandlung von Spurenstoffen erprobt werden.
www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/abschlussbericht_ruhr.pdf
www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/anhaenge_ruhr.pdf

 

Ausbildungen und Fortbildungen im Bereich Umweltschutz

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Zugang zu Fachhochschulen für Meister

Seit der Hochschulreform 2006 haben bereits die besten 20 Prozent eines Prüfungsjahrgangs bei Meistern die Möglichkeit, einen direkten fachgebundenen Fachhochschulzugang zu erhalten. Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung sollen dieses Recht künftig alle Absolventen bekommen und ohne Einschränkungen die Fachhochschulen im Freistaat besuchen dürfen. Das sieht die aktuelle Novelle des bayerischen Hochschulgesetzes vor, die das Kabinett am 12. Februar 2008 auf den Weg gebracht hat.

Hier finden Sie eine Liste mit Studienangeboten sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Umwelttechnik und -management, Energie- und Ressourceneffizienz, Regenerative Energien sowie Corporate Social Responsibility (CSR).

Studienangebote

Neben den hier aufgeführten „reinen“ umweltbezogenen Studienangeboten gibt es auch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Vielzahl von wirtschaftswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Studiengängen auf einzelne Umweltbereiche zu spezialisieren (z. B. Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Umwelt – und Ressourcenökonomie).

Abschlüsse

Die Studiengänge unterscheiden sich in ihren Abschlüssen: neben den neuen, europaweit einheitlichen, Abschlüssen Bachelor und Master werden meist auch noch Diplom-Studiengänge angeboten. Vorteile der Umstellung im Rahmen des sogeannten Bologna-Prozesses (angestrebtes Ende der Angleichung: 2010) ist die bessere internationale Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse. Durch das in der Regel 6 Semester dauerende Bachelor-Studium soll ein erster berufsqualifizierender Abschluss verliehen und somit ein schnellerer Berufseinstieg ermöglicht werden. Die Abschlüsse unterscheiden sich dabei je nach Fachrichtung in Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder Bachelor of Laws (LL.B.).

Das Master-Studium kann sich unmittelbar an den Bachelor anschließen und vertiefen somit das bisher erworbene Wissen. Die Bezeichungen des Mastergrades entsprechen den Fachrichtungen beim Bachelor (Master of Arts (M.A.), usw.). Neben diesen „gestuften“ Masterabschlüssen gibt es auch MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration), die der beruflichen Weiterbildung dienen.

aktuelle Novelle des bayerischen Hochschulgesetzes vor, die das Kabinett am 12. Februar 2008 auf den Weg gebracht hat.

Fachhochschulen (FH)

FH Amberg-Weiden

FH Ansbach

FH Augsburg

FH München

FH Weihenstephan

Universitäten

Universität Bayreuth

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Technische Universität (TU) München

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl umweltspezifischer Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei Kammern und Verbänden. Daneben bieten speziell die Industrie- und Handwerkskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) in Bayern fachübergreifende Fortbildungsmöglichkeiten an, die Umweltgesichtspunkte einschließen.

Kammern und Verbände

IHK-Fortbildungen

HWK-Fortbildungen

Weitere Anbieter

Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ)

TÜV Süd

Landesgewerbeanstalt (LGA)/TÜV Rheinland

DEKRA-Akademie

Bauzentrum München

Bitte beachten Sie:
Der Schwerpunkt liegt auf den Angeboten aus Bayern. Die Liste ist nicht abschließend. Weitere Angebote nehmen wir gerne auf.

Infozentrum UmweltWirtschaft

http://www.izu.bayern.de/praxis/detail_praxis.php?pid=0213010100268

Umweltpreis ausgeschrieben

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Der mit 10000 Euro dotierte Umweltpreis der Sparkasse Pforzheim Calw ist ausgeschrieben. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben, die nächste Verleihung ist für 2009 vorgesehen. Bewerbungen sind bis zum 15. August 2008 möglich:

Sparkasse Pforzheim Calw
Stiftung Umweltpreis
Markstraße 7-11, 75365 Calw
Tel. (0 70 51) 93 21-90 20, Fax 93 21-90 21
E-Mail: stiftung.umweltpreis@cw-net.de
www.sparkasse-pforzheim-calw.de/stiftungen

ERSTER TEIL DES KLIMAPAKETS PASSIERT BUNDESRAT

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Gute Bedingungen für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Anerkennend äußerte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zu den heute im Bundesrat beschlossenen Gesetzen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Energieerzeugung und zum Einsatz Erneuerbarer Energien. „Die Bundesregierung hat die große Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz erkannt und mit dem neuen KWK-Gesetz gute Bedingungen für den weiteren Ausbau der KWK und der Fernwärme geschaffen“, stellte VKU-Präsident Stephan Weil fest. „Wir gehen davon aus, dass die Stadtwerke in ähnlichem Umfang in die Modernisierung und den Bau von KWK-Anlagen investieren werden wie in den zurückliegenden Jahren. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen.“

Pressemitteilung 15/08

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.
Hausvogteiplatz 3-4
10117 Berlin
Telefon: ++49(0)30/58 58-0
FAX: ++49(0)30/58 58 0-100
E-Mail: info@vku.de
Internet: http://www.vku.de/

Jeder kann von Hochwasser und Überflutungen betroffen sein!

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Hochwassernotgemeinschaft Rhein veranstaltet Fotowettbewerb

Das haben die Unwetterereignisse der letzten Tage gezeigt. Nicht mehr nur Menschen an großen Flüssen sind von Hochwasser und Überflutungen bedroht. Starkregenereignisse lassen zunehmend auch kleine Flüsse und harmlos erscheinende Bäche innerhalb kürzester Zeit zu reißenden Fluten werden. Am Eigentum entstehen zum Teil Existenz bedrohende Schäden und auch Todesopfer sind zu beklagen. Der Alltag der Betroffenen wird auf den Kopf gestellt.

Mit ihrem Fotowettbewerb „Menschen und Hochwasser“ will die Hochwassernotgemeinschaft Rhein (HWNG) erreichen, dass die Menschen die Hochwassergefahr nicht verdrängen. Nur wer sich der Gefahren bewusst ist, wird langfristige Vorsorge treffen, um sich vor schlimmeren Schäden zu schützen.

Wie Menschen eine Hochwasserkatastrophe bewältigen, die Probleme meistern und gemeinsam anpacken, vielleicht den Schwierigkeiten sogar mit Gelassenheit oder Humor begegnen, das sollen die Beiträge zum bundesweiten, nicht auf den Rhein beschränkten Fotowettbewerb „Menschen und Hochwasser“ der Hochwassernotgemeinschaft Rhein zeigen. Wir, die StEB Köln, unterstützen als Mitglied der HWNG den Fotowettbewerb als wichtiges Mittel der Sensibilisierung für Hochwassergefahren.

Bis 15. August 2008 können Beiträge eingesendet werden. Den Siegern des Wettbewerbs winken ansehnliche Prämien und die Siegerfotos werden in einem Bildkalender für 2009 veröffentlicht.

Weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen finden Sie unter:

www.hochwassernotgemeinschaft-rhein.de.

Die Ausschreibung kann über

Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V.
Deutschhausplatz 1 · 55116 Mainz
Mobil: 0172/6993047
Tel.: 06131/2398184 · Fax: 06131/2398139
E-Mail: hwngr@gstbrp.de

abgerufen oder der Beitrag gleich an die genannte Adresse gesendet werden.

http://www.steb-koeln.de/presse.html?&no_cache=1&cmd=pressDetail&pressDetail[uid]=99&cHash=585fc12da9

Abfallverbrennung ist kein Gegner der Abfallvermeidung

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Neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes
Die Abfallverbrennung steht einer Vermeidung der Abfälle nicht entgegen. Zu diesem Schluss kommt das Umweltbundesamt (UBA) in einem neuen Hintergrundpapier. „Das Prinzip der Vermeidung hat weiterhin Vorrang vor der Verwertung und Beseitigung des Abfalls“, sagt der Präsident des UBA, Prof. Dr. Andreas Troge. „Die thermische Nutzung der Abfälle ist gleichwohl unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. Denn Abfallverbrennungsanlagen (MVA) leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Schonung natürlicher Ressourcen.“ Dies ergaben Untersuchungen des UBA und verschiedener Umweltforschungsinstitute.

Da in einer Konsumgütergesellschaft auch weiterhin Abfälle anfallen werden, bleibt die thermische Behandlung der Abfälle, die nicht anderweitig verwertbar sind, auch künftig notwendig und sinnvoll. Der europäische Vergleich zeigt, dass Länder mit einer fortschrittlichen Abfallwirtschaft sowohl einen hohen Anteil der Abfallverbrennung als auch hohe Quoten der stofflichen Verwertung vorweisen – etwa Dänemark und die Niederlande. Demnach steht die Abfallverbrennung hohen Recyclingquoten nicht im Weg.
Die Abfallverbrennung ist eine umweltverträgliche Möglichkeit der Abfallentsorgung, soweit die Abfälle nicht anderweitig verwertbar sind. Mit der in MVA erzeugten Energie lassen sich fossile Energieträger – wie Kohle oder Öl – ersetzen. Das spart jährlich etwa 9,75 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) in Deutschland. Die Nettoentlastung vermiedenen Kohlendioxids liegt – wegen des fossilen Anteils im Abfall und des Fremdenergiebezugs – bei knapp 4 Millionen Tonnen CO2. Diese Menge entspricht den CO2-Jahresemissionen von etwa 1,6 Millionen Pkw.

Vorrangiges Ziel ist und bleibt es jedoch, Abfall soweit wie möglich zu vermeiden. Dafür bedarf es vor allem einer höheren Materialeffizienz bei der Herstellung der Produkte: Je weniger Material bei der Produktion nötig ist, desto geringer sind die Abfallmengen. Insbesondere ist allerdings ein Umdenken der Konsumentinnen und Konsumenten erforderlich: Es gibt eine Reihe Möglichkeiten, Waren und Dienstleistungen intensiver zu nutzen und damit Abfall zu vermeiden – etwa selten genutzte Geräte auszuleihen statt zu kaufen, Fahrzeuge gemeinsam zu nutzen, die Spülmaschine zu reparieren statt eine neue anzuschaffen sowie aufgearbeitete Möbel oder Computer statt neue zu kaufen.
Das Hintergrundpapier „Abfallverbrennung ist kein Gegner der Abfallvermeidung“ enthält eine Sachstandsanalyse mit 10 Argumentationspunkten. Es steht unter

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/chronologisch.htm zum Download bereit.

Martin Ittershagen, Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

 

Publikationen zum Thema Arbeitsrecht

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•  Mehr „Perspektive 50plus“ in regionaler Arbeitsmarktpolitik 
•  Altersteilzeit 
Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone 
Teilzeit – alles, was Recht ist 
Leistungen an Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen. 
Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II: Fragen und Antworten
Kündigungsschutz 
Zusätzliche Altersvorsorge 
Erwerbsminderungsrente 
Altersteilzeit
Mitbestimmung – Eine gute Sache. 
Arbeitsrecht 

    


Mehr „Perspektive 50plus“ in regionaler Arbeitsmarktpolitik

Aus Anlass des fünften Jahrestreffens des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“ erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Seit Jahresbeginn läuft die zweite Programmphase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“. Am 25. und 26. Mai findet im BMAS in Berlin das fünfte Jahrestreffen von „Perspektive 50plus“ statt. Neben dem Fachaustausch stehen Aktivitäten im Vordergrund, die die Beschäftigungspakte noch stärker in der regionalen Arbeitsmarktpolitik verankern.

Dabei trifft Bundesarbeitsminister Olaf Scholz Vertreter der 62 Beschäftigungspakte und zeichnet ehrenamtliche Perspektive 50plus-Botschafter aus. Darüber hinaus bietet das Treffen zwischen Mitgliedern des Deutschen Bundestags (MdB) und Vertretern der Regionalpakte die Gelegenheit, mehr über die Arbeit der einzelnen Pakte zu erfahren und die Netzwerkarbeit zu verstärken.

Seit Beginn der zweiten Programmphase am 1. Januar 2008 konnte bereits fast 27.000 langzeitarbeitslosen älteren Frauen und Männer ein neuer Arbeitsplatz vermittelt werden. Wenn man die Erfolge der ersten Programmphase hinzuzählt, sind es in den letzten knapp vier Jahren sogar fast 50.000 Menschen, die einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden haben und hierdurch ihre Langzeitarbeitslosigkeit überwunden haben.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz: „Wir wollen und werden die Beschäftigungspakte in den Regionen weiter stärken – beispielsweise durch eine Ausweitung der Programmregionen zur Jahresmitte und eine nochmalige Erhöhung der Aktivierungs- und Vermittlungszahlen.“

Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Aktivitäten für die Paktregionen ausgebaut. Denn durch den Ausbau dieser Arbeit wird das Interesse bei potenziellen Arbeitgebern und älteren Arbeitssuchenden gesteigert. So werden zur Festigung des Bundesprogramms in den Regionen während des zweitägigen Jahrestreffens die Frauen und Männer gewürdigt, die sich ehrenamtlich einsetzen: Perspektive 50plus-Botschafter machen sich für das Programm stark und werben unter anderem in Unternehmen dafür, ältere Langzeitarbeitslose einzustellen. In einer zentralen Festveranstaltung ehrt der Bundesarbeitsminister 27 Frauen und Männer aus den Regionen für ihr nachhaltiges Engagement. Mit der Ehrung sollen auch andere Interessierte ermutigt werden, Botschafter zu werden.

Auch auf regional-politischer Ebene wird das Programm gestärkt. Unter dem Motto „Pakte treffen Politik“ kommen Bundestagsabgeordnete aus den am Bundesprogramm beteiligten Regionen zum Abendempfang am 25. Mai mit Paktvertretern zusammen. An Informationsständen können die Abgeordneten mehr über die Arbeit in ihrem Wahlkreis erfahren und sich austauschen. Auf diese Weise werden die MdB für das Bundesprogramm sensibilisiert, um sich innerhalb ihres Mandats intensiver für Perspektive 50plus einzusetzen.

Das Jahrestreffen dient ebenfalls dazu, europäische Nachbarn über die Arbeit der Beschäftigungspakte zu informieren. So erhalten arbeitsmarktpolitische Akteure aus Österreich und der Schweiz Einblicke in die Arbeit der deutschen Kollegen, um eine Zusammenarbeit im Länderdreieck „Österreich – Schweiz – Deutschland“ zu intensivieren. Hierbei werden grenznahe Pakte wie 50plus Oberrhein und Unternehmenspatenschaft 50+ in Oberbayern und die ZAV eingebunden.
Über das Bundesprogramm des BMAS

„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seit 2005. Es soll die Beschäftigungsfähigkeiten und -chancen älterer Langzeitarbeitsloser verbessern. Das Bundesprogramm basiert auf einem regionalen Ansatz und wird von 62 regionalen Beschäftigungspakten unterstützt. Dieser Ansatz erlaubt es, gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Altersteilzeit

* Stand: Juni 2009
* Verfügbarkeit: verfügbar
* Art.-Nr.: A145

Deckblatt: Broschüre Altersteilzeit

Die Broschüre erklärt den Weg zum gleitenden Übergang in den Ruhestand, die Förderung der Agentur für Arbeit, die Bedingung für die Wiederbesetzung, die Umstellung der Altersrenten auch anhand von Beispielen. Die Teilrente, den Weg von der Altersteilzeitarbeit in die Teilrente und die Höhe der Teilrente. Außerdem ist das Altersteilzeitgesetz abgedruckt.

http://www.bmas.de/coremedia/generator/1804/property=pdf/a145__altersteilzeit__broschuere.pdf

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone

Die Broschüre informiert über die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung und in der Gleitzone. Zur Illustration sind Beispiele über die Auswirkungen der Neuregelung hinzugefügt.

Im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit kann man gezielt nach geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) suchen.

Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone – Download PDF, 817 KB
(http://www.bmas.de/coremedia/generator/3636/property=pdf/geringfuegige__beschaeftigung__433.pdf)

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Teilzeit – alles, was Recht ist 

Die kostenlose Broschüre „Teilzeit“ des BMAS informiert über die rechtlichen Bedingungen, in Teilzeit zu arbeiten. Dabei werden auch die Themenbereiche „Arbeitsrecht“, „Arbeitsverhältnis“, „Betriebliche Mitbestimmung“, „Sozialversicherungsrecht“, „Geringfügige Beschäftigung“, „Teilrente“, „Altersteilzeit“ und „Elternzeit“ angesprochen. Umfangreich ist die Darstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils – also Unfall-, Kranken-, Pflege- Arbeitslosen- und Rentenversicherung. 

Download der Broschüre:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/1426/property=pdf/teilzeit__alles__was__recht__ist.pdf 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Leistungen an Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen.

Die Broschüre informiert vor allem über die Leistungen an Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit, die Integrationsämter und anderer Rehabilitationsträger, wenn behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausgebildet oder beschäftigt werden. Hierbei werden auch die Ländersonderprogramme vorgestellt. Daneben wird in der Broschüre auch die Initiative „job-Jobs ohne Barrieren“ vorgestellt und zu jedem Schwerpunkt der Initiative ein Projektbeispiel präsentiert.

Die Publikation ist derzeit vergriffen und wird schnellstmöglich wieder neu aufgelegt. Sie können aber weiterhin Bestellungen aufgeben. Sobald die Publikation wieder verfügbar ist, wird Sie Ihnen zugestellt. Bitte nutzen Sie in der Zwischenzeit den kostenlosen PDF-Download.

Download der Broschüre:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/2746/property=pdf/leistungen__an__arbeitgeber__die__790.pdf

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II: Fragen und Antworten

Die Broschüre erläutert die wesentlichen Begriffe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Außerdem werden im Kapitel „Fragen und Antworten“ die wichtigsten Fragestellungen aufgegriffen. Beispielrechnungen ermöglichen einen Überblick über die Leistungen nach dem SGB II. Der Text des Sozialgesetzbuches II ist abgedruckt. 

Download der Broschüre:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/1760/property=pdf/grundsicherung__fuer__arbeitsuchende__sgb__ii.pdf

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Kündigungsschutz

Die Broschüre informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die ordentliche und außerordentliche Kündigung, die Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen, zeigt auf, für wen das Kündigungsschutzgesetzgilt und wie es wirkt, erklärt anzeigepflichtige Entlassungen, die Kündigungsfristen und im Anhang ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) komplett wiedergegeben.

Download der Broschüre:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/1774/property=pdf/kuendigungsschutz.pdf 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Zusätzliche Altersvorsorge 

Die zusätzliche Altersvorsorge – ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung – wird immer wichtiger und staatlich gefördert. Sie ist das größte Programm zum Aufbau von Alterseinkommen in der Geschichte der Bundesrepublik. Damit noch mehr Menschen die Vorteile der geförderten Zusatzrente nutzen, sind die Bestimmungen für die Riester-Rente weiter vereinfacht worden.

Wer über die gesetzliche Rente hinaus für das Alter vorsorgen will, hat die freie Wahl. Zusätzliche Alterssicherung ist über den Betrieb und privat möglich. Beide Wege fördert der Gesetzgeber in erheblichem Umfang.

* In dieser Broschüre werden beide Möglichkeiten zum Aufbau einer ergänzenden Rente ausführlich erläutert. Unter anderem stehen dabei folgende Fragen im Vordergrund:
* Wer wird gefördert?
* Was wird gefördert?
* Wie funktioniert die staatliche Förderung im Einzelnen?
* Für wen eignet sich die betriebliche, für wen die private Altersvorsorge besonders?
* Was genau hat sich geändert ab 2005?
* Wo kann man sich beraten lassen und weitere Informationen erhalten?

Die Broschüre ist ein praktischer Ratgeber auf dem Weg zu einem finanziell gesicherten Ruhestand.

Download der Broschüre:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/21214/property=pdf/zusaetzliche__altersvorsorge.pdf

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Erwerbsminderungsrente

Fast 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Verminderte Erwerbsfähigkeit, oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, ist ein harter Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Doch in dieser schwierigen Situation stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ungeschützt da – durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung haben sie auch einen umfassenden Schutz gegen den vorzeitigen Verlust ihrer Arbeitskraft erworben. Diese Broschüre informiert Sie über Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Download der Broschüre:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/3624/property=pdf/erwerbsminderungsrente__767.pdf

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Altersteilzeit

Die Broschüre erklärt den Weg zum gleitenden Übergang in den Ruhestand, die Förderung der Agentur für Arbeit, die Bedingung für die Wiederbesetzung, die Umstellung der Altersrenten auch anhand von Beispielen. Die Teilrente, den Weg von der Altersteilzeitarbeit in die Teilrente und die Höhe der Teilrente. Außerdem ist das Altersteilzeitgesetz abgedruckt.

Download der Broschüre: http://www.bmas.de/coremedia/generator/1804/property=pdf/altersteilzeit__broschuere.pdf 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Mitbestimmung – Eine gute Sache.

Das Buch gibt einen kurzen historischen Rückblick und informiert anschließend über das Betriebsverfassungsgesetz incl. der Reform von 2001. Detailliert wird außerdem der rechtliche Rahmen der Mitbestimmung dargelegt und die europäische Mitbestimmung erklärt.

Der Abdruck des Betriebsverfassungsgesetzes, des Sprecherausschussgesetzes, des Montan-Mitbestimmungsgesetzes, des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes, des Drittelbeteiligungsgesetzes, des Mitbestimmungsgesetzes, des Gesetzes über Europäische Betriebsräte, des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft, des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft und des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung schließen das Buch ab.

Download der Broschüre:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/1910/property=pdf/mitbestimmung__ein__gutes__unternehmen.pdf

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Arbeitsrecht

Die Broschüre ist unterteilt in fünf Kapitel.
Im ersten Kapitel wird die Arbeitsvermittlung, die Stellenausschreibung, die Beteiligung des Betriebsrates, usw. behandelt.

Im zweiten Kapitel steht der Abschluss des Arbeitsvertrages im Vordergrund, hier geht es um Formvorschriften, die Freiheit bei der Arbeitsvertragsgestaltung und die Probearbeit.

Im dritten Kapitel sind die Pflichten des Arbeitnehmers aufgelistet, die Arbeitspflicht, die zeitweilige Befreiung hiervon und die Nebenpflichten.

Im vierten Kapitel finden sich die Pflichten des Arbeitsgeber, z.B. die Entgeltzahlung, der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Betriebsänderung.

Im letzten Kapitel geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also die Kündigung, der Kündigungsschutz, Rechte und Pflichten hieraus.

Download der Broschüre:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/1424/property=pdf/arbeitsrecht.pdf

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

(nach oben)