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Moderne Anlage der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE) erzeugt zukünftig in Lorsch Strom und Wärme aus Biogas

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„Die hier entstehende Anlage ist ein hervorragendes Beispiel für eine effiziente Nutzung und Vernetzung regionaler Biomassepotenziale. Das Vorhaben dient unmittelbar der Einsparung fossiler Primärenergie und der CO2-Minderung und leistet einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung“, erklärte heute der Hessische Umweltminister, Wilhelm Dietzel, bei der Übergabe des Förderbescheids an die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) des Landes Hessen in Lorsch.

Zukünftig werden in der Biogasanlage der HSE in Lorsch Einsatzstoffe wie landwirtschaftlicher Wirtschaftsdünger (Rindergülle) und nachwachsende Rohstoffe (vorwiegend Maissilage) in einem Fermenter zu Biogas vergoren, welches in einem Blockheizkraftwerk in Strom und Wärme umgewandelt wird. Der erzeugte Strom soll in das örtliche Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden. Die bei der Verstromung des Biogases anfallende Abwärme soll nahezu vollständig genutzt werden. Hierfür ist die Errichtung eines insgesamt etwa 1,2 km langen Nahwärmenetzes erforderlich. Ein Teil der Wärme wird dann für die Beheizung der Fermenter verwendet. Weiter soll eine benachbarte Gärtnerei und die direkt angrenzende örtliche Kläranlage mit Wärme beliefert werden.

Besonders erfreut zeigte sich der Minister darüber, dass die Energie der Anlage zukünftig auf Basis nachwachsender, regional erzeugter Rohstoffe gewonnen werden soll. „Dies steigere die Möglichkeiten der Landwirte, am Wertschöpfungsprozess teilzunehmen“, betonte Minister Dietzel. Nach der Biogasgewinnung finden Mist und Gülle auf den Feldern als hochwertiger und – im Gegensatz zum Ausgangsstoff – geruchsarmer Dünger Verwendung.

„Die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung ist ein Schwerpunkt der hessischen Umweltpolitik“, erklärte der Hessische Umweltminister und weiter: „Die Energieerzeugung aus Biorohstoffen leisten einen erheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärkung des ländlichen Raumes. Wertschöpfung in der Region durch neue Investitionen wie beispielsweise Biogasanlagen stärken die Wirtschaftskreisläufe und geben wirtschaftliche Impulse in Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel und vor allem der Land- und Forstwirtschaft neue Geschäftsfelder und damit Einkommensalternativen für die Landwirte.“

Die hier geplante Anlage soll künftig mit einer Leistung von rund 364 Kilowattstunden arbeiten. Mit der Anlage werden dann jährlich 2,5 Millionen Kilowattstunden Strom produziert und in das Netz eingespeist. „Somit können durchschnittlich etwa 550 4-Personen Haushalte jährlich mit Energie versorgt werden. Auch der Umwelt bringt die Biogasnutzung große Vorteile. Durch die Erzeugung von Biogas zur gekoppelten Strom- und Wärmenutzung wird ein Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emmissionen und zur Einsparung von fossiler Primärenergie geleistet. Mit dieser Anlage werden dann jährlich rund 216.000 Liter Heizöl und 1.380 Tonnen CO2 eingespart werden!“, hob der Minister abschließend hervor.

Die Biogasnutzung sei eine rundum sinnvolle Sache, fand der Hessische Umweltminister und stellte abschließend fest: „Die Strom- und Wärmegewinnung mit Biogas und damit aus einem nachwachsenden Rohstoff stellt eine zukunftsgerichtete Energieversorgung dar. Aus diesem Grund unterstützt das Land Hessen den Bau der rund 1,9 Millionen Euro teuren Anlage mit 75.000 Euro Fördermitteln sowie weiteren 100.000 Euro für das Nahwärmenetz.“ 

Pressestelle: Umweltministerium
Pressesprecher: Torsten Volkert
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
E-Mail: pressestelle@hmulv.hessen.de

25.08.2008 – Pressemitteilung

Altanschließer siegten vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald

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Zweckverband muß Beitragsbescheide bei 220 VDGN-Mitgliedern aus Teterow und Umgebung zurücknehmen

220 Grundstückseigentümer aus Teterow und Umgebung siegten jetzt vor dem für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald in einem Prozeß um Herstellungsbeiträge für Anschlüsse an die Kanalisation, die schon zu DDR-Zeiten geschaffen worden sind. Die Greifswalder Richter wiesen mit einer Entscheidung vom 27. August die Zulassung einer Berufung ab, die der zuständige Zweckverband Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz beantragt hatte. Damit sind die Beitragsbescheide, die den 220 Mitgliedern des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) Ende des Jahres 2004 für ihre Altanschlüsse zugestellt worden waren, rechtswidrig und müssen aufgehoben werden.

Vier Jahre lang hatten die betroffenen Altanschließer mit Unterstützung des VDGN gegen die Beitragsbescheide gekämpft. Der jetzigen Greifswalder Entscheidung waren zwei Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin vorausgegangen, in denen der Zweckverband unterlag und seine Satzung für nichtig erklärt wurde.

VDGN-Präsident Eckhart Beleites erklärt zum Ausgang dieses Prozesses:

„Dieser Erfolg vor dem OVG Greifswald ist ein wichtiger Markstein im Kampf gegen Altanschließerbeiträge. Wir werten ihn als Signal, im Kampf gegen Altanschließer- und horrende Wasser-/Abwasserbeiträge nicht nachzulassen. Das gilt für Mecklenburg-Vorpommern wie für Brandenburg.

Es zeigt sich hier, daß es sich auch bei Beiträgen für Altanschlüsse lohnt, die Satzungen und Verfahrensweisen der Zweckverbände und anderen auf diesem Gebiet tätigen Körperschaften juristsich überprüfen zu lassen. Mit dem Zusammenschluß der Betroffenen in einer Klägergemeinschaft, die sich auf die Kompetenz und jahrelange Erfahrung des VDGN in verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen stützen kann, haben wir den richtigen Weg beschritten. Das mindert das Kostenrisiko für den Einzelnen erheblich, und es stärkt die Solidarität. Denn bei ungerechtfertigten Forderungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände heißt es: Gemeinsam gegenhalten!“

Die Grundstückseigentümer aus Teterow und Umgebung wurden in dem Verfahren von VDGN-Vertaruensanwalt Dr. Volker Hennig (Berlin) vertreten.

 Quelle: http://www.vdgnev.de/menue/info/presse/presse020908.html

Pressemitteilung vom 2. September 2008 Verband deutscher Grundstücknutzer

 

 

Symposium mit Al Gore : Eine Welt – unser Wasser

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AÖW Symposium 2008: Zwei Nobelpreisträger zur Wasserwirtschaft im Spannungsfeld globaler Veränderungen

Gleich zwei Nobelpreisträger diskutieren über die Auswirkungen der weltweiten Megatrends auf Demographie, Klima und Wasserhaushalt: Al Gore und Prof. Joseph Stiglitz kommen zum AöW-Symposium nach München.

„Die Entwicklungen einer immer enger zusammenrückenden Welt stellen uns vor neue Herausforderungen. Wir wollen diese Megatrends rechtzeitig erkennen und analysieren. Mit dem AÖW-Symposium 2008 schaffen wir eine dynamische Wissens- und Kontaktplattform für unsere Branche“, so Dr. Jochen Stemplewski, Präsident der AÖW.

Am 11. September 2008 und am 17. Oktober treffen sich auf dem AÖW-Symposium internationale Wissenschaftler, Praktiker und Politiker um über die Megatrends zu diskutieren. Das Symposium wird eröffnet durch den Wirtschafts-Nobelpreisträger Prof. Joseph Stiglitz. Der erste Tag widmet sich vor allem den Herausforderungen in einer globalisierten Welt durch den Klimawandel, das zunehmende Bevölkerungs¬wachstum und die wachsende Rohstoffverknappung. Weitere Referenten werden unter anderem die amerikanische Soziologieprofessorin Saskia Sassen und der Klimaspezialist Thomas Loster sein.

Am zweiten Tag des Symposiums am 17. Oktober werden Friedensnobelpreisträger Al Gore gemeinsam mit Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sowie dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München und Präsident des Deutschen Städtetags Christian Ude über ökologische Strategien für das 21. Jahrhundert sprechen.

Das AÖW Symposium 2008 wendet sich vor allem an Entscheider in der öffentlichen und privaten Wasserwirtschaft, auf Bundes- und Länderebene, in Kommunen und Gemeinden, sowie an Fachleute und Entscheidungsträger aus Industrie, Bauunternehmen für das Wasserwesen, Behörden und Planungsstellen.

Kombitickets für beide Tages des AÖW Symposium 2008, 11. September 2008 und 17. Oktober 2008, einschließlich der Tickets für die abendlichen Get Together sind zum Preis von 2.000,00 Euro (zzgl. Mwst.) ab sofort unter www.aoew-symposium.de erhältlich. Ermäßigungen erhalten Beschäftigte von Unternehmen, die Mitglied der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. sind und Beschäftigte in Kommunen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Mehr Informationen unter www.aoew.de und www.aoew-symposium.de.

Quelle: http://www.aoew.de/

 

 

 

Pilotprojekt für Klärschlammverbrennung

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Für ein Pilotprojekt in Baden-Württemberg zur umwelt- und klimafreundlichen Entsorgung von Klärschlamm stellt das Bundesumweltministerium (BMU) über zwei Millionen Euro zur Verfügung. Am Standort Albstadt wird mit der geplanten Anlage ein neuer Entsorgungspfad für Klärschlamm aus elf Kläranlagen im Zollern-Alb-Kreis aufgezeigt. Zugleich sollen die Energieeffizienz steigen und der CO2-Ausstoß der Klärschlammentsorgung um über 6000 Tonnen pro Jahr sinken. Die Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm ist Teil der BMU-Klimaschutzinitiative, die aus dem CO2-Emissionshandel finanziert wird. In dem Pilotprojekt wird ein neues Verfahren angewandt, bei dem der Klärschlamm mit Niedertemperaturwärme aus einem holzbefeuerten Kraftwerk getrocknet wird. Damit lässt er sich als Ersatzbrennstoff für Kraftwerke und Zementwerke einsetzen und ersetzt dort fossile Brennstoffe. Die im Klärschlamm enthaltenen Schadstoffe werden sicher gebunden. Als Brennstoff für das Trocknungsverfahren kommt ausschließlich naturbelassenes Holz aus der Landschaftspflege zum Einsatz. Neben der zur Trocknung erforderlichen Wärme wird durch Kraft-Wärme-Kopplung auch Strom produziert, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.
www.bmu.de/foerderprogramme/pilotprojekte_inland/doc/2330.php

Klärschlamm auf Feldern als „schwere Hypothek“

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Die Klärschlammdüngung birgt nach Meinung des bayerischen Umweltministeriums für Landwirte und Lebensmittelproduzenten „weitaus mehr Risiken als Chancen und stellt langfristig eine schwere Hypothek dar.“ Bayern fordert deshalb zum einen ein Ausbringungsverbot und zeigt gleichzeitig alternative Verwertungsmöglichkeiten auf. Dies erklärte der bayerische Umweltminister Otmar Bernhard am 30. Juni 2008 beim Internationalen Klärschlammsymposium, das sein Ministerium gemeinsam mit einer Reihe weiterer Partner in Fürstenfeldbruck ausgerichtet hat. Bernhard: „Die 16 Jahre alte deutsche Verordnung deckt längst nicht mehr das gesamte Risikopotenzial des Klärschlamms ab. Was hilft‘s, wenn die Schwermetallgehalte ordentlich gemessen und die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, im Klärschlamm enthaltene organische Schadstoffe wie Weichmacher, Tenside und Desinfektionsmittel hingegen nach Gesetz gar nicht analysiert werden müssen?“ Daher gehe auch die vom Bund geplante Novelle der deutschen Klärschlammverordnung nicht weit genug. Denn sie erlaubt weiterhin die Ausbringung, wenn auch mit schärferen Grenzwerten. Bernhard hat daher EU-Umweltkommissar Dimas aufgefordert, die Klärschlammaufbringung europaweit zu verbieten oder zumindest den einzelnen EU-Staaten eine nationale Verbots-Möglichkeit einzuräumen. Zudem forciert Bayern den Ausbau der thermischen Klärschlamm-Verwertung, um Kommunen Alternativen zum „Schlamm gedüngten Acker“ aufzuzeigen.

In Bayern wird Klärschlamm bereits in sechs Müllheizkraftwerken, einem Kohlekraftwerk und vier Monoverbrennungsanlagen energetisch verwertet. So konnte die landwirtschaftliche Verwertung von 55 Prozent im Jahr 1997 auf heute rund 20 Prozent zurückgeführt werden. Durch den Bau von Kleinverbrennungsanlagen bei bestehenden Kläranlagen kann dem Minister zufolge diese Quote weiter gesenkt werden.
http://www.umweltpakt.bayern.de

Neue Ergebnisse des PFT-Untersuchungsprogramms: Trotz Verbesserungen weist immer noch jede fünfte Klärschlammprobe erhöhte Werte der Industriechemikalien auf

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Gönner sieht sich bestätigt: Was mit viel Aufwand aus Abwässern an Schadstoffen entfernt wird, gehört nicht auf Äcker und Böden

Umweltministerin Gönner sieht sich im Werben für einen Ausstieg aus der so genannten Klärschlammdüngung durch die aktuellen Ergebnisse eines vor zwei Jahren in Baden-Württemberg angelaufenen Umweltuntersuchungsprogramms bestätigt: Von in diesem Jahr insgesamt untersuchten 300 Klärschlämmen wurden in 64 Fällen erhöhte Konzentrationen der Industriechemikalie PFT (Perfluorierte Tenside) ermittelt. Aus Gründen des vorbeugenden Boden- und Gesundheitsschutzes ist in Baden-Württemberg bei Werten von mehr als 100 Mikrogramm (ein zehntausendstel Gramm) der gesundheitsschädlichen Industriechemikalien pro Kilogramm Klärschlamm im Trockengewicht die Ausbringung des Klärschlamms auf Böden untersagt, so Gönner.

Die Situation habe sich gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich verbessert, erläuterte Gönner. Im Vorjahr war noch in jeder dritten von seinerzeit 157 untersuchten Klärschlammproben eine zu hohe PFT-Belastung gefunden worden. „Vor allem bei den im vergangenen Jahr gemessenen Spitzenbelastungen von über 5.000 Mikrogramm PFT sind die Werte zurückgegangen.“ Vereinzelt sei jedoch auch ein Anstieg der PFT-Werte zu verzeichnen gewesen. „Die Tendenz weist in die Richtung einer verringerten Belastung. Es gibt jedoch kein einheitliches Bild.“ Deshalb müsse auch künftig der thermischen Verwertung der Klärschlämme der Vorrang vor einer Ausbringung in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau gegeben werden. „Schadstoffe, die mit viel Aufwand aus Abwässern entfernt werden, gehören danach nicht auf Äcker und auch nicht auf sonstige Böden“, so Gönner.

Entwarnung für das Grundwasser – PFT-Quellen identifiziert:

Entwarnung könne weiterhin für das Grundwasser gegeben werden. Dort sei PFT zwar erneut vereinzelt gefunden worden, jedoch seien PFT kein flächen-deckendes Problem für das Grundwasser. Die punktuellen Belastungen würden weiter beobachtet und den möglichen Ursachen nachgegangen, kündigte Gönner an. „Durch die Erstuntersuchungen im vergangenen Jahr konnten bereits in einigen Fällen die Quellen der Schadstoffeinleitung identifiziert werden“, so Gönner. Dadurch sei es gelungen den PFT-Eintrag im Abwasser gezielt anzugehen. Die betroffenen Betriebe wie auch die Kommunen als Kläranlagenbetreiber zeigten sich kooperativ und wirkten meist konstruktiv an Alternativen zur Vermeidung von PFT-Einleitungen mit, lobte Gönner. „Erste Erfolge sind erkennbar. Jetzt ist es wichtig, weiter dran zu bleiben und Möglichkeiten zu finden, den Schadstoffeintrag weiter zu vermindern.“ Die örtlichen Umweltbehörden seien dazu im Kontakt mit den Unternehmen, die PFT in Produktionsprozessen vor allem in der Papier- und der Metallindustrie einsetzten. In einem Galvanikbetrieb (Firma Hansgrohe AG Schiltach) laufe außerdem derzeit mit Unterstützung des Umweltministeriums ein Pilotprojekt zur weiteren Verringerung des Eintrags der Chemikalien. „Es ist zu begrüßen, dass das Unternehmen sich so engagiert einbringt“, so Gönner.

Untersuchungsprogramm wird fortgeführt:

Die gesamte Situation sei nicht dramatisch, betonte Umweltministerin Gönner. „Die weite Verbreitung der Industriechemikalie in der Umwelt war jedoch auch für die Fachleute unerwartet.“ Das Umweltuntersuchungsprogramm werde deshalb weiter fortgeführt. „Es geht darum etwaige Veränderungen feststellen und entsprechend reagieren zu können. Auch wenn es noch keine konkrete Gefährdung gibt, ist es das Ziel, einer weiteren Verbreitung der Industriechemikalie in der Umwelt und in den Naturkreisläufen vorzubeugen“, so Gönner.

Der Umweltuntersuchungsbericht Perfluorierte Tenside im Klärschlamm – August 2008 ist im Internet als Anhang zur Pressemitteilung eingestellt: www.um.baden-wuerttemberg.de

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

 

Bärtierchen überleben Spaziergang im All

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Stuttgarter Biologen lassen Bärtierchen in den Weltraum fliegen – „Current Biology“ berichtet über Ergebnisse

Können Tiere unter den extremen Bedingungen im Weltraum wie extremer Kälte, dem Vakuum, ionisierender und kosmischer Strahlung überleben?
Um diese Frage ging es bei der FOTON-M3 Mission im September 2007. Als Versuchstiere hatten sich der Zoologe Dr. Ralph O. Schill von der Universität Stuttgart und sein schwedischer Kollege Dr. Ingemar Jönsson zwei Arten von Bärtierchen ausgesucht. Das von der Europäischen Weltraumagentur ESA zur Verfügung gestellte BIOPAN-6-Modul transportierte die nur ein Millimeter großen Überlebenskünstler ins All. An dem Weltraumexperiment waren auch Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln sowie der Universität in Stockholm beteiligt. Inzwischen liegen die Untersuchungsergebnisse vor, die am 9. September erstmals in der Zeitschrift „Current Biology“ vorgestellt werden*).
Schlechte Umweltbedingungen auf der Erde wie Kälte oder Trockenheit überstehen die Winzlinge ohne Schaden, indem sie den Stoffwechsel einstellen und tonnenförmig einschrumpfen. Sobald die Umweltbedingungen besser werden, können die Tiere innerhalb einer halben Stunde zum aktiven Leben übergehen. Im getrockneten Zustand, der so genannten Kryptobiose, umkreisten die Tierchen zehn Tage lang in einer Höhe von rund 270 Kilometern die Erde und waren direkt dem Vakuum und je nach Experiment verschiedenen Strahlungen ausgesetzt.

Wie halten Bärtierchen die Weltraumstrahlung aus?
Beide Bärtierchenarten, Richtersius coronifer aus Schweden und Milnesium tardigradum aus der Zoologie an der Universität Stuttgart, überlebten das Vakuum im Weltraum ohne bedeutsame Verluste im Vergleich zur Kontrollgruppe. Mussten die Tiere zusätzliche Strahlung aushalten, gab es jedoch je nach Strahlungszusammensetzung und auch zwischen den beiden Arten deutliche Unterschiede in der Überlebensrate. Die lebensfeindliche Gesamtstrahlung im Weltraum, die sich aus dem kompletten UV-Spektrum, ionisierender Strahlung und kosmischer Strahlung zusammensetzt, scheint auch an den Bärtierchen nicht spurlos vorüber zu gehen. Trotz hoher Verluste überlebten dennoch über zwei Prozent aller Bärtierchen der Art Milnesium tardigradum aus der Stuttgarter Zoologie. Damit haben erstmals lebende Tiere einen Weltraumspaziergang überlebt. Bisher ist es nur von Flechten und Bakterien bekannt, dass sie das Vakuum und ionisierende sowie kosmische Strahlung überleben können. Wie die Bärtierchen in der Lage sind, solch hohe Strahlungsdosen über einen Zeitraum von zehn Tagen auszuhalten, bleibt aber bis jetzt noch ihr Geheimnis.

Nachwuchs ohne Schäden
Die Bärtierchen, die im Vakuum nur der UV-A und UV-B Strahlung ausgesetzt waren, überlebten um einiges besser. Kaum auf der Erde zurück, den Körper mit Wasser versorgt, zeigten weit über die Hälfte aller Tiere, dass sie das Weltraumabenteuer überlebt haben. In den darauffolgenden Tagen starben noch einige der Winzlinge, die verbleibenden gingen jedoch sofort der Nahrungsaufnahme nach und legten Eier. Aus diesen entwickelten sich ganz normale Bärtierchen – ohne Hinweise auf Schäden durch den Weltraumausflug der Eltern.

Anwendungen in Medizin und Industrie
Ralph Schill kennt das Leben der Moos- und Wasserbewohner schon recht gut. Im Rahmen eines vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekt beschäftigt sich seine Stuttgarter Arbeitsgruppe mit den dynamischen Prozessen, die den zähen Winzlingen das Überleben ermöglicht. Von den im Lauf der Jahrtausende optimal an ihren Lebensraum angepassten Bärtierchen und ihren Fähigkeiten können wir viel über die Natur des Lebens lernen“, berichtet der Biologe, „und wir erwarten spannende Erkenntnisse darüber, wie die Tiere ihre Zellen und Zellbestandteile schützen und auch reparieren.“ Diese Mechanismen zu verstehen und nachzuvollziehen wird die Forscher noch eine Weile beschäftigen. „Auf der Basis dieser Erkenntnisse lassen sich dann neue Methoden entwickeln, um Makromoleküle, Zellen und ganze Organismen besser zu konservieren“., erwartet Schill.

*) K. Ingemar Jönsson, Elke Rabbow, Ralph O. Schill, Mats Harms-Ringdahl, Petra Rettberg: Tardigrades survive exposure to space in low Earth orbit, in: Current Biology (Vol 18, No 17) vom 9. September 2008

Weitere Informationen bei
Dr. Ralph O. Schill, Biologisches Institut, Abt. Zoologie, Tel. 0172/7304726,
e-mail: ralph.schill@bio.uni-stuttgart.de,
http://www.funcrypta.de
Pressemitteilung
Ursula Zitzler, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Stuttgart
04.09.2008

Gebäudefassaden als Quelle für Gewässerverschmutzung

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Wurden in Bächen und Flüssen Pestizide gefunden, galt lange die Landwirtschaft als Sündenbock. Jetzt zeigen Untersuchungen der Eawag und der Empa, dass solche Stoffe zu einem beträchtlichen Anteil auch aus dem Siedlungsgebiet stammen, wo sie unter anderem aus Fassadenfarben und Putzen ausgewaschen werden und mit dem Regenwasser in die Umwelt gelangen. Dort können sie toxisch auf Organismen wirken. In Zusammenarbeit mit Herstellern, kantonalen Fachstellen und weiteren Partnern haben die Forscher die Prozesse der Fassadenauswaschung untersucht und diskutieren nun Lösungen für das Problem.

Routinemässig untersucht das zürcherische Amt für Wasser, Energie und Luft (Awel) Gewässer auf Pestizide. Regelmässig werden in einzelnen Fliessgewässern zu hohe Pestizidkonzentrationen gefunden. Neue Messungen am Furtbach (bei Würenlos) und an der Glatt haben 26 Wirkstoffe nachgewiesen. Bei 22 Verbindungen wurde die Qualitätsanforderung der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (maximal 0.1 μg/l) überschritten, teils um ein Mehrfaches. Nicht alle dieser Stoffe können aus der Landwirtschaft stammen. Denn einzelne Substanzen sind für landwirtschaftliche Anwendungen verboten oder die Konzentrationen zeigen keinen typischen saisonalen Verlauf, wie er für Mittel üblich ist, die auf den Feldern eingesetzt werden. Sie müssen also anderswo herkommen. Dieser Befund wird durch Studien des Wasserforschungsinstituts Eawag im Ausfluss von Abwasserreinigungsanlagen und im abfliessenden Regenwasser im Einzugsgebiet des Greifensees bestätigt. Sie zeigen klar auf, dass auch nicht-landwirtschaftliche Quellen via Siedlungsentwässerung massgeblich zur Gewässerbelastung beitragen.

Bis zu 300 Tonnen Biozide jährlich

Für mehrere Substanzen hat nun die Eawag im Rahmen des Forschungsprojekts „Urbic“ zusammen mit Empa-Materialforschern im Labor und unter realen Bedingungen nachgewiesen, dass sie aus Gebäudefassaden ausgewaschen werden. Dort sind sie zum Schutz vor Algen- und Pilzbefall heute standardmässig in kunststoffgebundene Farben und Putze für Aussenwärmedämmungen eingebaut. Für die Schweiz wird der jährliche Biozidverbrauch für solche Anwendungen auf 60 bis 300 Tonnen geschätzt. Stark zugenommen hat der Biozideinsatz mit der verbesserten Dämmung von Gebäuden sowie einer Architektur ohne oder mit (zu) geringem Dachvorsprung.

Spitzenwerte beim ersten Regen

Um die Auswaschung zu beziffern, wurden im Labor Fassadenelemente künstlich beregnet, mit UV-Licht bestrahlt und verschiedenen Temperaturen ausgesetzt. An einem eigens gebauten kleinen Haus (Bild) konnte bei realen Wetterbedingungen im Freien getestet werden. Und schliesslich haben die Forscher auch an mehreren Neubauten in der Region Zürich Experimente durchgeführt. Sie fanden dabei heraus, dass vor allem in den ersten Fassadenabflüssen bei frisch verputzten oder gestrichenen Häusern die Biozidkonzentrationen enorm hoch sind. Vom Wirkstoff Diuron (Herbizid/Algizid) etwa wurden im ersten Liter Fassadenabfluss 7000 µg/L gemessen. In einen Bach geleitet müsste dieser Liter 70’000mal verdünnt werden, damit die Anforderung der Gewässerschutzverordnung nicht überschritten würde. Das zeigt, dass die Versickerung von Fassadenwasser und Einleitung aus dem Siedlungsbereich in kleine Gewässer problematisch ist. Die Konzentrationen nehmen dann allerdings sowohl bei längeren Regenfällen, als auch mit weiteren Regenereignisse rasch ab. Abhängig sind die Auswaschungsraten nicht nur von der Löslichkeit des jeweiligen Wirkstoffs, sondern auch vom photochemischen Abbau der Stoffe sowie von der Beschaffenheit der Putze und Farben.

In kleinsten Konzentrationen wirksam

Die im Fassadenablauf gemessenen und zusätzlich mit einem Computermodell abgeschätzten Biozidkonzentrationen wirken laut der Studie zweifellos giftig auf Algen, Wasserpflanzen und Gewässerlebewesen. Denn verschmutztes Fassadenwasser kann via Drainagen oder Regenwasserentlastungskanäle direkt in Bäche gelangen. Was an der Fassade das Algenwachstum hemmt, übernimmt diese Funktion auch im Gewässer – auch bei starker Verdünnung. Von einzelnen Wirkstoffen ist bekannt, dass bereits wenige Nanogramm pro Liter einen toxischen Effekt zur Folge haben; dazu zählt das aus Schiffsanstrichen bekannte Cybutryn (Synonym Irgarol®1051). Es gilt also nicht nur das pauschale Qualitätsziel des Gesetzes im Auge zu behalten, sondern auch zu differenzieren, welche Stoffe ökotoxikologisch besonders heikel sind. Ausserdem besteht nach wie vor grosser Forschungsbedarf, weil unklar ist, wie die auftretenden „Stoffcocktails“ in der Umwelt wirken.

Mit der Praxis Lösungen erarbeiten

Für Michael Burkhardt, der das Projekt „Urbic“ koordiniert hat, ist klar, dass die Biozidprodukteverordnung bei diesen Materialschutzmitteln eine Bewertungslücke aufweist, da der direkte Eintrag ab Fassaden ins Gewässer heute nicht berücksichtigt wird. Generell müsse bei der Regenwasserentsorgung aus dem Siedlungsgebiet den eingesetzten Baumaterialien und der Wasserqualität mehr Beachtung geschenkt werden, fordert Burkhardt. Doch auch die Frage müsse erlaubt sein, ob wirklich überall Biozide eingebaut werden müssen. Denn längst nicht überall ist Algen- und Pilzbefall zu erwarten. Und viele Probleme an Fassaden liessen sich vermeiden: Architekten könnten einen konstruktiven Feuchteschutz einplanen. Oder Hausbesitzer sollten mit Pflegemassnahmen, wie Fassadenreinigung oder Zurückschneiden von Bäumen, mehr Eigenverantwortung übernehmen, statt auf Garantieleistungen zu pochen. Gerade die Garantien zwingen nämlich die Hersteller von Kunststoffputzen und Fassadenfarben zum vermehrten Einbau von Bioziden. Zusammen mit Herstellern diskutiert die Forschergruppe aber auch innovative Einbettungsverfahren für die Wirkstoffe, die Nutzung weniger problematischer Wirkstoffe oder biozidfreier Beschichtungen und fördert einen intensiven Dialog zwischen Wissenschaft, Industrie und Behörden.

Stichwort Additive

Additive sind Zusatzstoffe, die Produkten in geringen Mengen zugesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern. Dieser Sammelbegriff umfasst z.B. Antioxidantien, UV-Filter und Flammschutzmittel. Auch Biozide gehören zu den Additiven, unterliegen auf Grund ihrer spezifischen Wirkung gegen Organismen aber der Biozidprodukteverordnung (VBP). Diese reguliert das Zulassungsverfahren, den Einsatz in Produkten und die Produktdeklaration. Die Schweizer VBP ist seit 2005 in Kraft und deckt sich mit der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG der EU. Zum Schutz von Fassaden gegen Pilze und Algen steht eine relativ kleine Anzahl von Bioziden zur Verfügung, die in kunstharzgebundenen Putzen und Fassadenfarben als Mischungen kombiniert eingesetzt werden. Teilweise enthalten sie Wirkstoffe, die auch in der Landwirtschaft eingesetzt werden, z.B. die auch als Algizid wirkenden Herbizide Diuron und Isoproturon. Einzelne Stoffe sind für die landwirtschaftliche Anwendung nicht mehr zugelassen (z.B. Terbutryn, in der EU verboten, Zulassung in der Schweiz läuft aus) oder aus anderen Gebieten bekannt – etwa das Algizid Cybutryn, das in Schiffsfarben zum Einsatz kommt.

Weitere Auskünfte

Dr. Michael Burkhardt, Eawag, Abteilung Siedlungswasserwirtschaft, 044 823 5332; michael.burkhardt@eawag.ch / Projektinformationen auf: www.eawag.ch/urbic

Dr. Peter Schmid, Empa, Abteilung Analytische Chemie, 044 823 4651; peter.schmid@empa.ch

http://www.eawag.ch/media/20080826/index

Hocheffizient: Strom und Wärme aus Holzgas in Senden

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Erste Anlage im Praxismaßstab in Deutschland
Mit knapp 6,6 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium den Bau eines Holzvergasungsheizkraftwerkes in Senden, ein Projekt der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU), das in Sachen Wirkungsgrad und Effizienz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit Biomasse neue Maßstäbe setzen wird.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftministerium Dr. Gerd Müller, überreichte heute den Zuwendungsbescheid an den technischen Geschäftsführer der SWU Energie GmbH, Jürgen Schäffner.

Die geplante Anlage wird Strom und Wärme mit einem Gesamtwirkungsgrad von rund 80 Prozent erzeugen, das übertrifft die Werte herkömmlicher Biomassekraft- und -heizkraftwerke deutlich. Gleichzeitig ist das Vorhaben mit einer Gesamtenergieleistung von gut 15 MW die erste Holzvergasungsanlage in Deutschland in diesem Maßstab.
„Wir erhoffen uns von dieser Anlage nichts weniger als einen Durchbruch bei der dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse. Die Holzvergasung gilt als Schlüsseltechnologie – mit der geplanten Demonstrationsanlage, der ersten in dieser für den dezentralen Bereich wichtigen Größe in Deutschland, wollen wir zeigen, dass sie marktreif ist,“ erklärte Müller.
Biomasse kann durch kombinierte Erzeugung von Wärme und Strom energetisch besonders effektiv genutzt werden. „Der effizienteste Weg zur Erzeugung von Strom und Wärme aus fester Biomasse im dezentralen Bereich ist die thermochemische Vergasung mit anschließender Kraft-Wärme-Kopplung,“ so der Parlamentarische Staatssekretär.

Die Sendener Anlage stellt eine Weiterentwicklung des Holz-Heizkraftwerkes (HKW) mit Holzvergasung im österreichischen Güssing dar. Das Sendener Biomasse-HKW muss nun zeigen, dass es im Versorgungsalltag eines Stadtwerkes bestehen kann. Mit immerhin 7.200 Volllaststunden im Jahr soll die Anlage Produktgas erzeugen und die daraus gewonnene Wärme ins Fernwärmenetz der Stadt einspeisen. Der Strom, ausreichend zur Versorgung von rund 10.000 Haushalten, wird ins Stromnetz geleitet und gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet.

Den Rohstoff Holz wandeln die Sendener mit hoher Effizienz um: Den elektrischen Wirkungsgrad erhöhen die Betreiber durch die zusätzliche Nutzung eines Organic-Rankine-Cycle- (ORC-) Prozesses auf gut 33 Prozent, der Gesamtwirkungsgrad beträgt rund 80 Prozent. Als Brennstoff kommen Holzhackschnitzel aus der Region zum Einsatz, geplant sind außerdem Versuche mit anderen Biomassen wie Grünschnitt und Kleie.

Das Sendener Biomasse-Heizkraftwerk stellt den Sprung in ein neues technologisches Zeitalter der Bioenergieproduktion dar, zum Nulltarif ist der jedoch nicht zu haben. Das HKW wird rund 20 Millionen Euro teurer sein als ein vergleichbares Erdgas-HKW. Für die Demonstration dieser Technologie ist eine Anschubfinanzierung durch das BMELV unabdingbar. Der große Stellenwert, den die Holzvergasungstechnologie auf dem Weg zu einer immer effizienteren Bioenergienutzung hat, rechtfertigt die hohe Fördersumme jedoch. Zumal die Technik, einmal am Markt etabliert, aufgrund ihres hohen Wirkungsgrades auch wirtschaftliche Vorteile sowie eine nachhaltige dezentrale Energieversorgung verspricht.

Quelle: http://www.bmelv.de/cln_044/nn_751694/DE/12-Presse/Pressemitteilungen/2008/137-Holzvergasungsheizkraftwerk.html__nnn=true

Preis für Trink- und Abwasser 2008 um 7 Cent gestiegen

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Kubikmetergebühr in Baden-Württemberg aktuell bei 4,02 Euro

Verbraucher in Baden-Württemberg bezahlten aktuell durchschnittlich 4,02 Euro (Stand 1. Januar 2008) für einen Kubikmeter (m3) Trink- und Abwasser. Damit ist der Preis im Vergleich zum Vorjahr um 7 Cent gestiegen. Dies ergab die vom Statistischen Landesamt im Auftrag des Umweltministeriums durchgeführte Erhebung der Trink- und Abwassergebühren. Gegenüber den 90er-Jahren hat sich die jährliche Preissteigerung jedoch deutlich verlangsamt. Zwischen 1988 und 1998 ist die Kubikmetergebühr im Durchschnitt noch um 15 Cent pro Jahr gestiegen. Grund dafür waren vor allem die erhöhten Anforderungen an den Gewässerschutz.

Neben der verbrauchsabhängigen Kubikmetergebühr erheben 1 079 der insgesamt 1 109 Gemeinden eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr für Trink- und Abwasser von durchschnittlich 2,47 Euro im Monat. Diese deckt in der Regel die Bereitstellungskosten für die Wasserzähler. In den einzelnen Gemeinden weichen die Trink- und Abwasserpreise zum Teil erheblich vom Landesmittelwert ab. Die Gebühren liegen zwischen 1,82 Euro und 8,20 Euro je m3 Trink- und Abwasser. Die Spanne der Grundgebühren in den Gemeinden Baden-Württembergs liegt sogar zwischen 0,21 und 17,28 Euro pro Monat. Grund dafür sind vor allem die unterschiedlichen naturräumlichen Standortbedingungen der Gemeinden, die den Aufwand und damit die Kosten der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung bestimmen.

Gesplittete Abwassergebühr nur langsam im Kommen

Nahezu alle Städte und Gemeinden Baden-Württembergs decken die Kosten der Abwasserentsorgung über eine Einheitsgebühr von durchschnittlich 2,18 Euro pro m3. Dieser Preis bezieht sich auf den Frischwasserverbrauch und deckt sowohl die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung als auch die der Regenwasserbeseitigung. Nur wenige Gemeinden erheben statt dieser Einheitsgebühr eine gesplittete Abwassergebühr (27 von 1 109 Gemeinden). Ihr Anteil ist in den letzten zehn Jahren nur leicht von 0,6 auf 2,5 Prozent gestiegen. Dieser Gebührenmaßstab splittet die Kosten der Abwasserbeseitigung in eine Kubikmetergebühr nach Frischwassermaßstab und eine Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter (m2) versiegelter Fläche. Dadurch wird berücksichtigt, dass die Kosten der Regenwasserentsorgung nicht über den Frischwasserverbrauch eines Verbrauchers bestimmt werden können. Von versiegelten Flächen werden die Niederschläge über das Kanalnetz abgeleitet und in Kläranlagen mitbehandelt. Je mehr Regenwasser über ein Grundstück in eine Kläranlage gelangt, um so höher ist die Abwasserrechnung. Besitzt ein Grundstück viele Grünflächen, auf denen der Regen versickern kann, sind die Niederschlagswassergebühren entsprechend niedriger. Es wird also ein Anreiz zur Flächenentsiegelung geschaffen, der sich positiv auf die Grundwasserneubildung aus Niederschlägen auswirkt. Der Kubikmeterpreis einer gesplitteten Abwassergebühr ist daher immer geringer als der einer Einheitsgebühr, da diese die Niederschlagswassergebühr nicht einzeln ausweist.

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Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg