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Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) unterstützt die ondux-Idee des interkommunalen Austauschs von Leistungsbeschreibungen

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) kooperiert mit der ondux GmbH und unterstützt die seitens der ondux GmbH verfolgte Idee, Leistungsbeschreibungen austauschen zu können. Grund ist, dass auf diese Weise Synergien genutzt werden können und das Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich vereinfacht werden kann. Durch Rückgriff auf die Struktur und die rechtlichen und technischen Vorüberlegungen von Vorlagen können die mit der Erstellung von Leistungsbeschreibungen betrauten Mitarbeiter entlastet und die Dokumentenerstellung insgesamt beschleunigt werden. Daneben kann die Qualität von Leistungsbeschreibungen gesteigert werden, da Fehler bei der Erstellung der Dokumente durch einen Vergleich mit ähnlichen Unterlagen reduziert werden können. Dies verringert die Gefahr von Nachforderungen und erhöht auch die Vergleichbarkeit der Angebote und damit den Beschaffungserfolg.
Die ondux-Plattform wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre der Universität Würzburg entwickelt und steht unter der fachlichen Beratung durch den Lehrstuhlinhaber, Herrn Professor Dr. Ronald Bogaschewsky. Das ondux-Netzwerk hat im Jahr 2008 den Preis „Innovation schafft Vorsprung“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sowie des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) gewonnen.
Unter der Internetadresse www.ondux.de haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Ausschreibungsdokumente auszutauschen. Die Plattform ist vollständig internetbasiert und kann über einen Standard-Webbrowser bedient werden, so das keine Softwareinstallationen auf Nutzerseite notwendig sind und auf die Plattform von jedem Arbeitsplatz mit Internetausschluss aus zugegriffen werden kann. Die Dokumente, die auf der Plattform ausgetauscht werden, werden in für Ausschreibungsprozesse gängigen Formaten (Word, Exel, PDF, GAEB) vorgehalten, so dass eine sofortige elektronische Weiterverarbeitung gewährleistet ist.

Quelle:
Weitere Einzelheiten, insbesondere auch zu den Nutzungsbedingungen, finden Sie im Internet unter www.ondux.de.

Kleine Anfragen: Uran in der Umwelt und in Düngemitteln sowie Bodenschutz

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Auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die überschrieben ist „Uran in Phosphatdüngemitteln – Uran im Düngemittel-, Bodenschutz- und Wasserrecht“ (Bundestags-Drucksache 16/10968 vom 13. November 2008) liegt die Antwort vor (Bundestags-Drucksache 16/11539 vom 5. Januar 2009). Danach beträgt der mittlere Urangehalt in Phosphatdüngemitteln 283 mg U je kg P2O5. Diesem Wert zugrunde liegen Messungen an 78 Proben. Der jährliche Eintrag in landwirtschaftliche Nutzflächen kann bis zu 15 g Uran pro Hektar betragen. Die kumulative Anreicherung von Uran im Boden in 50 Jahren wird mit 0,185 mg Uran pro Hektar beziffert. Die Forderung nach Einführung von Prüf- und Maßnahmewerten für Uran in die Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung erscheint der Bundesregierung als unverhältnismäßig. Ebenso sieht die Regierung keinen Bedarf für Prüf- und Maßnahmewerte in die genannten Verordnungen aus toxikologischer Sicht.

Am 5. Dezember 2008 stellten die Grünen eine weitere Kleine Anfrage „Ziele und Maßnahmen des Bodenschutzes“, die 98 Einzelfragen umfasst (Bundestags-Drucksache 16/11328). Die Antwort der Bundesregierung trägt das Datum 5. Januar 2009 (Bundestags-Drucksache 16/11547). Dabei schreibt die Regierung unter anderem, es sei ihr Ziel, den Entwurf für eine Änderung der Klärschlammverordnung im Jahr 2009 dem Bundesrat zur Zustimmung zuzuleiten. Spezifische Maßnahmen zur Verminderung des Eintrages von Arzneimitteln in die Umwelt seien im Rahmen der Neufassung der Klärschlammverordnung nicht vorgesehen. Und zu Schwermetallgrenzwerten heißt es wörtlich: „Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern in den nächsten Jahren die Zweckmäßigkeit der Vereinheitlichung von Schwermetallgrenzwerten … beraten.“

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611539.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611547.pdf

Verleihung des CSR-Siegels an die Stadtentwässerung Hannover

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Stadtentwässerung Hannover übernimmt gesellschaftliche Verantwortung

Die Stadtentwässerung Hannover erhielt am Mittwoch, 28. Januar 2009 von
Regionspräsident Hauke Jagau das CSR-Siegel. Corporate Social
Responsibility (CSR) steht für die freiwillige Übernahme gesellschaftliche
Verantwortung durch Unternehmen und Betriebe.

Öffentlichen Betrieben und Einrichtungen wie der Stadtentwässerung
Hannover erwächst eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft,
insbesondere im elementaren Bereich der Daseinsvorsorge. Eine
verantwortungsbewusste Betriebsführung sowie das nachhaltige Wirtschaften
im Interesse der Gesamtgesellschaft bilden die tragenden Säulen dieser
Verantwortung. Ökologische, ökonomische, rechtliche und soziale Aspekte
sind in der Balance zu halten, daneben muss ein kommunales Unternehmen
wie die Stadtentwässerung stets auch die individuellen örtlichen
Besonderheiten im Auge behalten. Die Stadtentwässerung Hannover ist sich
dieser besonderen Verantwortung bewusst und hat nach bestem Wissen und
Gewissen alle Vorkehrungen (Leitbild, Arbeitsorganisation, Mitarbeitermotivation,
Förderung einer entsprechenden Betriebskultur) getroffen, ihr
gerecht zu werden. Auch künftig wird die Stadtentwässerung Hannover mit
allen Mitteln stetig daran arbeiten, diese besondere gesellschaftliche
Verantwortung wahrzunehmen und auszufüllen

Die Stadtentwässerung Hannover erhält das CSR-Siegel für eine Vielzahl von
Aktivitäten, die zeigen, dass die Stadtentwässerung gesellschaftliche
Verantwortung übernimmt. Dazu gehört eine gezielte Personalentwicklung,
eine umfangreiche Gesundheitsfürsorge, die Umsetzung von flexiblen
Arbeitszeitmodellen sowie eine intensive Berufsausbildung für junge
Menschen.

Des Weiteren engagiert sich die Stadtentwässerung Hannover besonders im
Bereich des Umweltschutzes durch selbst gesteckte Umweltziele, die über die
gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Dazu zählen die naturnahe Gestaltung
und Bewirtschaftung der für die Niederschlagsentwässerung benötigten
Vorfluter, ein umweltfreundlicher Fahrzeugpark, eine vorbildliche Abfallentsorgung,
energieverbrauchsreduzierende Maßnahmen und eine umweltfreundliche
Energieproduktion durch Klärgasnutzung sowie die Erweiterung
vorhandener Photovoltaikanlagen.

Quelle: Stadtentwässerung Hannover

Wenn der Arbeitgeber kündigt: Nur jeder achte klagt

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Wenn Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden, läuft das für sie zumeist relativ konfliktarm und ohne hohe Kosten ab, zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Nur 16 Prozent der vom Arbeitgeber Gekündigten erhalten eine Abfindung, lediglich gegen 12 Prozent der Kündigungen durch Arbeitgeber wird geklagt. Die Untersuchung bestätigt vorhergehende Forschungsergebnisse, wonach der Kündigungsschutz für Rechtsfrieden in den Arbeitsbeziehungen sorgt, ohne dem Arbeitsmarkt seine Dynamik zu nehmen.

Wie werden in Deutschland Arbeitsverhältnisse beendet? Wer kündigt und wie läuft das Verfahren? Gibt es Streit um Geld oder geht man eher friedlich auseinander? Antworten suchte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung erneut mit einer aktuellen Untersuchung. Die Untersuchung einer Forscherinnengruppe um die Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Heide Pfarr knüpft an mehrere große repräsentative Befragungen an: 2001 befragte das WSI erstmals Betroffene zur Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse. Personalleiter kamen 2003 in einer repräsentativen Befragung zur betrieblichen Personalpolitik zu Wort.

Als Folgeuntersuchung hat TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des WSI im Frühjahr 2008 rund 2.500 Personen befragt, die innerhalb des vergangenen Jahres ein Arbeitsverhältnis beendet hatten. Zentrale Erkenntnis: Die Befragungsergebnisse sind stabil. Und vor allem: Arbeitgeberkündigungen verlaufen nach wie vor weitgehend konfliktfrei. Lediglich bei einem geringen Teil der beendeten Arbeitsverhältnisse fließt eine Abfindung.

Kritiker des Kündigungsschutzgesetzes wollen die Schutzrechte für Arbeitnehmer weiter einschränken. Zuletzt lockerte der Gesetzgeber den Kündigungsschutz Ende 2004, indem er Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten davon ausnahm. Erklärtes Ziel waren mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Flexibilität, um Hindernisse für Neueinstellungen abzubauen – allerdings ohne ersichtlichen Erfolg. Und zahlreiche empirische Studien aus den vergangenen zehn Jahren konnten keinen wesentlichen Einfluss des Kündigungsschutzes auf die Schaffung neuer Beschäftigung zeigen. Obwohl seitdem der Kündigungsschutz gelockert wurde, bestätigte die neue Untersuchung weitgehend die früheren Ergebnisse:

Arbeitnehmerkündigungen sind weiterhin der häufigste Grund, ein Arbeitsverhältnis zu beenden: Im Jahr 2001 gaben dies 39 Prozent der Befragten an, 2008 noch 31 Prozent. Arbeitgeberkündigungen nannten 2001 32 Prozent, in diesem Jahr 28 Prozent. Im Zeitvergleich gestiegen ist der Anteil einvernehmlicher Auflösungen und auslaufender Befristungen.

Kündigt der Arbeitgeber, kann der Betriebs- oder Personalrat dem widersprechen. Dies stärkt die Stellung des Gekündigten während eines möglichen Kündigungsschutzprozesses. Im Vergleich zu 2001 ist der Anteil der Widersprüche gestiegen, von 10 auf 18 Prozent.

Die Klagequote hat sich bei Arbeitgeberkündigungen kaum geändert: In der Untersuchung 2001 betrug sie 11 Prozent, 2008 ein Prozent mehr. Auch die WSI-Befragung der Personalleiter zur betrieblichen Personalpolitik brachte ein ähnliches Ergebnis: Hier ergab sich für die Jahre 1998 bis 2003 eine Klagequote von 15 Prozent.

Nur konstant zehn Prozent bekamen bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung. Unter allen vom Arbeitgeber Gekündigten erhielten lediglich 16 Prozent eine Abfindung. Hinter diesem Gesamtwert stehen natürlich verschiedene Konstellationen, in denen die Chance auf eine Abfindung unterschiedlich groß ist: Erfolgte die Kündigung im Rahmen eines Sozialplans, gab es in 61 Prozent der Fälle eine Abfindung. In der kleinen Gruppe derer, die gegen eine Kündigung geklagt haben, erhielten 57 Prozent eine Abfindung. Bei Kündigungen, für die kein Sozialplan bestand und gegen die nicht geklagt wurde, floss in sieben Prozent eine Abfindung.

„Trotz intensiver Diskussionen um den Kündigungsschutz und um Abfindungen sind die Klage- und Abfindungszahlen erstaunlich stabil“, so die zusammenfassenden Ergebnisse der Studie. Die Gesetzesänderung im Jahr 2004 habe bei den betroffenen Kleinstbetrieben keinen Niederschlag in deren Einstellungs- oder Entlassungsverhalten gefunden.

Nur 10,5 Prozent der Personalleiter hatte in den vergangenen drei Jahren wegen des Kündigungsschutzgesetzes auf Kündigungen verzichtet, ergab auch eine repräsentative Befragung der Universität Hamburg 2007, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung. Gut 16 Prozent der Befragten gab an, wegen des Gesetzes von Einstellungen abgesehen zu haben. „Im Vordergrund stehen bei Neueinstellungen und Entlassungen wirtschaftliche Erwägungen, nicht juristische Hemmnisse“, resümierten seinerzeit die Leiter des Projekts, Prof. Dr. Ulrich Zachert und Prof. Dr. Florian Schramm.

„Die stabilen Daten über die Jahre belegen, dass der geltende Kündigungsschutz wirksame Verhaltenshinweise gibt und Rechtsfrieden herstellt“, folgern nun WSI und TNS Infratest. Mit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes könne keine effektive Beschäftigungspolitik gemacht werden.

Weitere Informationen:

http://www.boeckler.de/320_94295.html – PM mit Ansprechpartnern

http://www.boeckler.de/32014_93464.html – Artikel mit Infografiken im Böckler Impuls 19/2008

http://www.boeckler-boxen.de/2191.htm – Mehr Forschungsergebnisse zum Kündigungsschutz in einer „Böckler Box“

Rainer Jung, Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

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Reform mit Folgen: Die Umweltverwaltung ist geschwächt

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Öko-Institut untersucht Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreformen in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen / Umweltrecht braucht starke Umsetzer

Eine funktionierende Umweltverwaltung ist essentiell, wenn gesetzliche Vorgaben im Umweltschutz effektiv umgesetzt werden sollen. In fast allen Bundesländern haben die Landesregierungen in den letzten Jahren allerdings umfassende Strukturreformen der Umweltverwaltungen durchgesetzt mit dem Ziel, Kosten zu sparen und das Verwaltungshandeln zu optimieren. Der damit einhergehende Personalabbau lässt sich in den Haushaltsbilanzen zurückverfolgen. Doch arbeiten die Verwaltungen jetzt auch effektiver, wie von der Politik versprochen? Eine Frage, die sich bisher nicht ohne weiteres beantworten ließ.

Im Auftrag der Stiftung Zukunftserbe hat das Öko-Institut daher beispielhaft untersucht, wie sich die Rahmenbedingungen für die Umweltverwaltungen durch die Strukturreformen verändert haben und wie Verwaltungsangehörige damit umgehen. Im Fokus waren die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen.

„Die Wirksamkeit von Umweltgesetzen hängt ganz entscheidend davon ab, wie gut sie vollzogen werden. Dabei spielen die Umweltverwaltungen eine wichtige Rolle. Die wird allerdings häufig verkannt. Umweltverwaltungen sind der zentrale Akteur zwischen politischen Vorgaben, deren gesetzlicher Umsetzung und dem Vollzug dieser Gesetze“, erläutert Falk Schulze, Umweltjurist am Öko-Institut. „Unsere Studie zeigt jedoch, dass die Umweltverwaltungen in den betrachteten Bundesländern durch die Strukturreformen zum Teil deutlich geschwächt worden sind.“

So wurden in Baden-Württemberg zum Beispiel zahlreiche Aufgaben aus der Gewerbeaufsicht und dem Gewässerschutz auf die Kommunen verlagert, in Niedersachsen betraf es unter anderem die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Das hat einerseits zu einer hohen Belastung der Landkreise und der kreisfreien Städte geführt. Andererseits haben sich bestehende Experten-Netzwerke aufgelöst. Dadurch ist nicht mehr gewährleistet, dass die Verwaltung Umweltstandards umfassend überwachen kann und Einbußen in der Umweltqualität sind zu befürchten. In Hessen ist eine sinnvolle Bündelung von Expertise in der Verwaltung dagegen noch gewährleistet. Der Grund: Dort haben die Regierungspräsidien als starke Mittelebene viele Zuständigkeiten behalten.

Dringender Handlungsbedarf besteht in allen drei Bundesländern im Hinblick auf die Personalpolitik. „Eine bessere personelle Ausstattung ist elementar, sowohl für die Motivation der MitarbeiterInnen als auch für die Umwelt“, betont Franziska Wolff, Governance-Expertin am Öko-Institut. „Solange die Politik dieser Einsicht nicht nachkommt, sehen wir zumindest Möglichkeiten, das Los der Umweltverwaltungen – und mithin die Qualität ihrer Arbeit – zu verbessern“.

So kann eine Priorisierung von Verwaltungsaufgaben nach einem schlüssigen Konzept die MitarbeiterInnen entlasten. Außerdem empfehlen die ExpertInnen, in denjenigen Bundesländern, in denen Zuständigkeiten auf die Kommunen verlagert wurden, regionale Kooperationen zwischen den Landkreisen einzugehen. „So könnten Fachkenntnisse genutzt und gleichzeitig Kosten gespart werden“, sagt Falk Schulze.

Die WissenschaftlerInnen weisen zudem darauf hin, dass es den Reformprozessen in den betrachteten Bundesländern an einer konstruktiven und kritischen Evaluation mangelt. Aus diesem Grund werden wichtige Nachjustierungen nicht vorgenommen, obwohl sie sich oft mit geringem Aufwand realisieren ließen.

„Noch so strenge Umweltgesetze nützen uns nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden. Die Umweltverwaltungen müssen deshalb gestärkt werden“, fordert Franziska Wolff. „Wir haben dafür konkrete Vorschläge erarbeitet.“ Das Projektteam wird daher das Gespräch mit Landtagsabgeordneten und weiteren politischen Vertretern suchen, um die Untersuchungsergebnisse zu diskutieren und in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.

Die Studie „Umweltrecht ohne Umsetzer – Die Strukturreformen in den Umweltverwaltungen ausgewählter Bundesländer und ihre Herausforderungen“ können Sie hier kostenlos aus dem Internet herunterladen: http://www.oeko.de/oekodoc/813/2008-256-de.pdf

Der daraus abgeleitete Handlungsbedarf und zusätzliche Handlungsempfehlungen sind in einem Policy-Paper zusammengefasst: http://www.oeko.de/oekodoc/811/2008-255-de.pdf

Ansprechpartner:

Falk Schulze, Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt; Institutsbereich Umweltrecht & Governance; Tel. 06151 / 81 91 – 15, f.schulze(at)oeko.de

Die Stiftung Zukunftserbe versteht sich als „Vordenkerin“ zukunftsorientierter Lösungen und will gesellschaftliche Innovationen ankurbeln, die sich mit den strukturellen Problemen des 21. Jahrhunderts befassen. Vorrangige Ziele sind dabei die Förderung von Umweltschutz und einer nachhaltigen, zukunftsverträglichen Entwicklung. Die Stiftung Zukunftserbe wurde im Jahr 2000 vom Öko-Institut gegründet. http://www.zukunftserbe.de

Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.

Interesse, Mitglied zu werden? Mehr unter http://www.oeko.de/mitmachen
Christiane Rathmann, Öffentlichkeit und Kommunikation
Öko-Institut e. V. – Institut für angewandte Ökologie

Gorbatschow startet Wasserinitiative

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Der ehemalige sowjetische Präsident Gorbatschow startete gestern (12. Februar 2009) eine Wasserinitiative im Europaparlament, bei der er dazu aufrief, Angelegenheiten, die  Wasser betreffen, in die UN-Verhandlungen über den Nachfolger des Kyoto-Protokolls zum Klimawandel, das im Dezember in Kopenhagen unterzeichnet werden soll, mit einzubeziehen.
Während er dem Europaparlament ein „Memorandum für ein Welt-Wasserprotokoll“ vorstellte, sagte Mikhail Gorbatschow, dass die Einbeziehung von Wasser in globale Klimaverhandlungen höchste Priorität haben solle.
Wasser sei ohne Zweifel ein politisches Problem,  sagte Gorbatschow. Unterdessen könne die derzeitige globale Wirtschaftskrise in der Tat als Katalysator für eine Neuordnung dienen, die in der Lage sei, das alte untragbare Model der Entwicklung zu ersetzen.
Gorbatschow verlangte eindeutige politische Maßnahmen und rief Regierungen dazu auf,  die Vereinten …mehr unter:

http://www.euractiv.com/de/nachhaltige-entwicklung/gorbatschow-startet-wasserinitiative/article-179437

Anforderungsprofil für Schlauchliner überarbeitet

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Einheitliche Rahmenbedingungen für Auftraggeber und Anwender

Die Arbeitsgruppe süddeutscher Kommunen – eine Kooperation der Stadtentwässerung Augsburg, der Stadtentwässerung Karlsruhe, des Entwässerungsbetriebes Mainz, des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Mannheim, der Münchner Stadtentwässerung, der Stadtentwässerung Nürnberg und der Stadtentwässerung Stuttgart – hat das „Anforderungsprofil für Schlauchliner-Kanalsanierun­gen“ gemeinsam mit dem RSV – Rohrleitungssanierungsverband e. V. aktualisiert. Damit tragen die Beteiligten des Arbeitskreises den hohen Anforderungen des Marktes in Bezug auf Material und Technik des Sanierungsverfahrens Rechnung. Mit der nun erschienenen „3. Auflage“ erhalten Auftraggeber und ausführende Untenehmen eine verlässliche Grundlage für Ausschreibung, Planung und Bau, die dem heutigen Stand der Technik angepasst ist.

2004 erstmals aufgelegt

Große Qualitätsunterschiede bei ausgeführten Schlauchliningmaßnahmen und der damit verbundene Imageverlust der Industrie bei den Auftraggebern bewog im Jahr 2003 sieben Stadtentwässerungsbetriebe des süddeutschen Raumes, Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation zu ergreifen. Als Ergebnis der Arbeitsgruppe entstand 2004 die erste Auflage eines Anforderungsprofils in Form von Vorbemerkungen für die Ausschreibung und ein dazugehöriges Qualitätssicherungskonzept, das durch Checklisten und Besprechungsniederschriften als Arbeitshilfsmittel ergänzt wird. Dieses Anforderungsprofil ermöglicht eine relativ schnelle Einarbeitung in die Thematik und die Durchführung von Kanalsanierungen mit vor Ort aushärtenden Schlauchlinern gerade für den Regelanwender. Nachdem die unterschiedlichen Interessen der Industrie und der Auftraggeber in einer gemeinsamen Überarbeitung zusammen mit dem RSV-Rohrleitungssanierungsverband e.V. vor zwei Jahren abgeglichen worden war, ist nun die dritte Auflage erarbeitet worden.

Gleicher Wissensstand für beide Seiten

„Das Anforderungsprofil wird von den ausschreibenden Stellen zunehmend genutzt“, stellt RSV-Geschäftsführer Horst Zech fest. „Es ist ein geeignetes Instrument für Auftraggeber und ausführende Unternehmen, eine effiziente und sichere Abwicklung einer Schlauchlinermaßnahme durchzuführen und bietet die Möglichkeit, die ökonomischen Vorteile des Schlauchliningverfahrens zu nutzen und das Risiko minderer Qualität aufgrund schlechter Ausführung zu minimieren.“ Ein Umstand, von dem sowohl die Kanalnetzbetreiber als auch die Anbieter profitieren.

Die dritte Auflage des Anforderungsprofils steht unter www.rsv-ev.de oder www.relining.nuernberg.de zum kostenlosen Download bereit.

Kontakt:

RSV-Rohrleitungssanierungsverband e.V.

Eidechsenweg 2

49811 Lingen (Ems)

Tel.: 0 59 63 – 9 81 08 77

Fax: 0 59 63 – 9 81 08 78

E-Mail: RSV-ev@t-online.de

Internet: www.rsv-ev.de

Neue Wege in der Abwasserbehandlung

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Autor
Betriebsleiter Thomas Wolf
Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Pirmasens
Rehmühle 5
66954 Pirmasens

Die Kläranlage Felsalbe im Bundesland Rheinland-Pfalz
ist für 30 000 EW ausgelegt. Sie wird vom Abwasserbeseitigungsbetrieb
der Stadt Pirmasens betrieben. Die
Anlage kann mit Vorklärung, Belebungsstufe und Faulbehälter
als klassische Reinigungsanlage beschrieben
werden und entspricht den „allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Soweit wäre alles in Ordnung, wenn nicht die Stadt
Pirmasens beabsichtigte, zusätzlich 8 000 EW anzuschließen.
Ziel dabei sollte es sein, die Verfahrens- und Energietechnik
für die bestehende Kläranlage so weit zu optimieren,
dass die Mehrbelastung ohne bauliche Maßnahmen
aufgenommen werden kann. Ein ehrgeiziges Vorhaben,
doch wie sollte das möglich sein?
Neuer Verfahrensbetrieb
Es war klar, dass eine derartige Optimierung nicht mehr
mit dem gegebenen Stand der Anlagentechnik zu erreichen
war. Voraussetzung waren lückenlose Messdaten, um alle
Belastungsschwankungen frühzeitig zu erkennen, sowie
eine digitale Verarbeitung dieser Daten, um schnell und
bedarfsgerecht reagieren zu können. Das bedeutete, dass
folgende betriebliche Einrichtungen vorhanden sein mussten
(Abbildung 2):
– PLS (Prozessleitsystem),
– SPS (speicherprogrammierbare Steuerung),
– Online-Sauerstoffmessung,

Mehr unter:
http://www.dwa-st.de/fachbas/kan/Binfo_1_2007_Internet.pdf

Schlammabtrieb? Nein, danke!

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Autor
Abwassermeister Waldemar Herzberg
Betriebsleiter der Kläranlage Meldorf
Siebenbrückenweg
D-25704 Meldorf

In den Jahren 1995 bis 1998 wurde
die Kläranlage Meldorf (Schleswig-
Holstein) komplett umgebaut und die
Abwasserreinigung auf Stickstoffelimination
(Nitrifikation, Denitrifikation)
ausgelegt (siehe KA-Betriebs-Info 2
und 3/2001). Aus den vorhandenen
sogenannten Hamburg-Becken (Belebungs-
und Nachklärbecken in einem
Block) wurden drei Umlaufbelebungsbecken,
so dass zwei neue Nachklärbecken
(Längsbecken) gebaut werden
mussten. Die Tiefe der alten Nachklärbecken
lag nur bei etwa 1,5 bis 2 m.
Die neuen Nachklärbecken wurden
dagegen auf eine Wassertiefe von 4,5
m ausgelegt. Wir hatten daher die
berechtigte Hoffnung, dass das Thema
Schlammabtrieb für immer erledigtsei und es jetzt keine Probleme mehr
geben wird. Doch weit gefehlt – es war
jetzt schlimmer als vorher!
Wir haben nun viele betriebliche Möglichkeiten mehr unter:

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info_4-07.pdf