Auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die überschrieben ist „Uran in Phosphatdüngemitteln – Uran im Düngemittel-, Bodenschutz- und Wasserrecht“ (Bundestags-Drucksache 16/10968 vom 13. November 2008) liegt die Antwort vor (Bundestags-Drucksache 16/11539 vom 5. Januar 2009). Danach beträgt der mittlere Urangehalt in Phosphatdüngemitteln 283 mg U je kg P2O5. Diesem Wert zugrunde liegen Messungen an 78 Proben. Der jährliche Eintrag in landwirtschaftliche Nutzflächen kann bis zu 15 g Uran pro Hektar betragen. Die kumulative Anreicherung von Uran im Boden in 50 Jahren wird mit 0,185 mg Uran pro Hektar beziffert. Die Forderung nach Einführung von Prüf- und Maßnahmewerten für Uran in die Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung erscheint der Bundesregierung als unverhältnismäßig. Ebenso sieht die Regierung keinen Bedarf für Prüf- und Maßnahmewerte in die genannten Verordnungen aus toxikologischer Sicht.
Am 5. Dezember 2008 stellten die Grünen eine weitere Kleine Anfrage „Ziele und Maßnahmen des Bodenschutzes“, die 98 Einzelfragen umfasst (Bundestags-Drucksache 16/11328). Die Antwort der Bundesregierung trägt das Datum 5. Januar 2009 (Bundestags-Drucksache 16/11547). Dabei schreibt die Regierung unter anderem, es sei ihr Ziel, den Entwurf für eine Änderung der Klärschlammverordnung im Jahr 2009 dem Bundesrat zur Zustimmung zuzuleiten. Spezifische Maßnahmen zur Verminderung des Eintrages von Arzneimitteln in die Umwelt seien im Rahmen der Neufassung der Klärschlammverordnung nicht vorgesehen. Und zu Schwermetallgrenzwerten heißt es wörtlich: „Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern in den nächsten Jahren die Zweckmäßigkeit der Vereinheitlichung von Schwermetallgrenzwerten … beraten.“
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611539.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611547.pdf