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Urteil beschert Filderstadt Geldsegen

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Artikel aus der Filder-Zeitung

Der Ausgang eines Rechtsstreits mit dem Flughafen erbringt 3,26 Millionen Euro für Filderstadt
Von Otto-H. Häusser

Seit gestern ist die Sache, die jahrelang strittig war, entschieden: Der Flughafen zieht im Streit mit Filderstadt um Wasser- und Abwasserbeiträge den Kürzeren. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits vor drei Jahren entschieden hatte, dass die Stadt die Beiträge für das Luftfrachtzentrum zu Recht erhoben hat, wurde dieses Urteil nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Berufung des Flughafens wurde damit abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Der Betrag, der von Filderstadt für den Anschluss des Frachtzentrums an das Wasserleitungs- und Kanalnetz verlangt wurde, belief sich auf 3,26 Millionen Euro. Neben dem Flughafen wurden auch zwei andere Betreiber des Frachtzentrums belangt. Stellvertretend für alle Schuldner hatte der Flughafen gegen die Bescheide prozessiert.

Das Verfahren wurde auf einen Teil der Schulden beschränkt. Der Streitwert belief sich auf 124 000 Euro, damit die Prozesskosten möglichst gering ausfallen sollten. Der Flughafen machte im Verfahren geltend, dass die Erschließungsbeiträge bereits von den amerikanischen Streitkräften erbracht worden seien. Diese hatten das Gelände vor dem Bau des Frachtzentrums genutzt.

Im Vergleich zu damals habe der Flughafen nun keinen Nutzungsvorteil, so die Argumentation. Tatsächlich falle beispielsweise auf dem Gelände heute weniger Abwasser an als zu Zeiten, in denen sich dort Wohnungen von Soldaten befanden. Letztlich habe die Stadt deshalb auch keine erhöhten Kosten – sprich: Das Kanalnetz und die Kläranlage müssten wegen des Luftfrachtzentrums nicht erweitert werden. Dem hielt die Stadt entgegen, dass es gar nicht auf die tatsächliche Nutzung ankomme. Dafür würden Gebühren und keine Beiträge erhoben, argumentierte sie. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses für das Frachtzentrum gebe es auf jeden Fall einen Nutzungsvorteil. Schließlich habe man nun weitaus größere Gebäude erstellen können als zu früheren Zeiten.

Dieser Argumentation der Stadt sind nicht nur die Richter der ersten, sondern offenbar auch die der zweiten Instanz gefolgt. Der Tenor der beiden Urteile weist die Klage des Flughafens ab. Eine Begründung des Berufungsurteils liegt allerdings noch nicht vor.

Der Filderstädter Rechtsreferent …mehr:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2281055_0_9223_-urteil-beschert-filderstadt-geldsegen.html

Stand der Überarbeitung der IVU-Richtlinie

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Nachdem die IVU-Richtlinie (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) 2007 kodifiziert wurde, arbeiten der Europäische Rat und das Europäische Parlament derzeit an einer Neufassung der Richtlinie.

Hintergrund

Am 24.09.1996 wurde die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) erlassen. Ziel des integrierten Konzeptes ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern. Damit soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht werden. Außerdem sollen die Formalien für Genehmigungsverfahren auf europäischer Ebene für umweltrelevante Industrieanlagen harmonisiert werden.

Die IVU-Richtlinie setzt dabei auf das Konzept der besten verfügbaren Techniken (BVT). Das BVT-Konzept entspricht dem in Deutschland traditionell verwendeten Konzept des Standes der Technik. Die besten verfügbaren Techniken werden für jede betroffene Branche in einem Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, Industrie und Umweltverbänden erarbeitet und in BVT-Merkblättern festgelegt.

Aktueller Stand der Neufassung

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2008 eine Überarbeitung der bestehenden IVU-Richtlinie vorgeschlagen. Den Kern des Kommissionsvorschlages bildet neben der eigentlichen Überarbeitung der IVU-Richtlinie deren Zusammenfassung mit sechs weiteren Richtlinien zum Schutz vor besonderen Schadstoffen. Es handelt sich dabei um folgende Richtlinien:

  • VOC-Richtlinie (Lösemittel)
  • Abfallverbrennungsrichtlinie
  • Großfeuerungsanlagenrichtlinie
  • drei Titanoxid-Richtlinien

Das Europäische Parlament hat am 10. März 2009 dem Kommissionsvorschlag mit Änderungen in erster Lesung zugestimmt. Allerdings forderte das Parlament ein „Europäisches Sicherheitsnetz“, das EU-weite Grenzwerte festlegt, die auf keinen Fall überschritten werden dürfen.

Die anschließende Beratung im Umweltministerrat am 25. Juni 2009 ergab eine mehrheitliche Ablehnung des Sicherheitsnetzes. Weitere Änderungsvorschläge der Umweltminister beziehen sich auf die nach BVT angepassten Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen. Sie sollen erst 2021 verbindlich werden und nicht schon 2016, wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen. Für die Zeit zwischen 2016 und 2021 sollen noch nationale Abweichungen von den Grenzwerten für bestimmte Schadstoffe, wie NOx, SO2 und/oder Feinstaub, möglich sein.

Wie geht es weiter?

Für April 2010 ist eine erneute Abstimmung im Umweltausschuss des Europäschen Parlaments vorgesehen. Im Mai 2010 sollen dann die zweite Lesung und im Juni 2010 die Abstimmung im Plenum des Parlaments stattfinden.

Quelle:

http://www.izu.bayern.de/aktuelles/detail_aktuelles.php?pid=01090101001392

Sanierung des Eibachs: Firmen müssen Kosten des THW erstatten

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Für die dem THW entstandenen Kosten der Sanierung des durch Haftkleber verunreinigten Eibachs müssen sowohl die Eigentümerin des Tankwagens als auch die Baufirma, die den Kleber verwendet hat, einstehen. Dies geht aus zwei heute verkündeten Urteilen des Verwaltungsgerichts hervor.
Das Bauunternehmen hatte Straßenbauarbeiten an der Kreisstraße K 39 ausgeführt. Hierbei wurde Haftkleber (Bitumen) verwendet, welchen die Herstellerfirma in einem ihr gehörenden Tankwagen zur Baustelle in Erfweiler/Dahn anlieferte. In der Nacht öffnete ein Unbekannter zwei Ventile des Tankwagens, so dass ca. 1.000 Liter des wassergefährdenden Stoffes in den Eibach liefen. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz veranlasste noch am selben Tag die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und beauftragte u. a. das THW, welches mehrere Tage im Einsatz war.
Die Behörde zog beide Firmen durch Kostenbescheid zum Ersatz der dem THW entstandenen Sanierungskosten in Höhe von ca. 47.000 € heran.
Hiergegen erhoben die Betroffenen Klage beim Verwaltungsgericht und machten geltend, dass der Anspruch des THW bereits verjährt sei, die Kreisverwaltung deswegen nicht mehr an das THW zahlen müsse und daher die Kosten auch von ihnen nicht zu zahlen seien.
Das Gericht hat die Klagen heute abgewiesen. Der Vorsitzende gab in der mündlichen Verhandlung hierzu folgende Begründung: Zwischen dem beklagten Landkreis und dem THW bestehe ein Amtshilfeverhältnis. In diesem Verhältnis könne der Landkreis eine Verjährung der Kostenerstattungsansprüche des THW wegen der dort bestehenden Vertrauenstatbestände nicht geltend machen. Deshalb sei der Landkreis mit den Kosten des THW belastet und könne diese von den verantwortlichen Firmen ersetzt verlangen.
Näheres wird den schriftlichen Urteilsbegründungen zu entnehmen sein.
Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteile vom 18. Januar 2010 – 4 K 803/09.NW und 4 K 808/09.NW
Die Entscheidungen können per E-Mail: poststelle@vgnw.jm.rlp.de beim Verwaltungsgericht Neustadt angefordert werden.

Herausgeber: Verwaltungsgericht Neustadt
http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/613/613ee68f-b59c-11d4-a73a-0050045687ab,edc101c8-eda1-4621-58c1-492177fe9e30,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser darf nicht mehr allein nach Wasserverbrauch berechnet werden

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Kurzbeschreibung: Die Gemeinden dürfen bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrundelegen.

Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem heute verkündeten Urteil entschieden und damit der Klage eines Grundstückseigentümers (Kläger) gegen einen Gebührenbescheid stattgegeben.
Die beklagte Gemeinde sieht in ihrer Abwassersatzung wie in kleineren Gemeinden in Baden-Württemberg bislang üblich vor, dass die Abwassergebühr für die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser nach der Abwassermenge bemessen wird, die auf den an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücken anfällt. Dabei gilt als angefallene Abwassermenge der für das Grundstück ermittelte Wasserverbrauch. Gegen einen auf dieser Grundlage erlassenen Gebührenbescheid wandte sich der Kläger, weil auch bei kleineren Gemeinden mit einer relativ homogenen Siedlungsstruktur der Frischwasserbezug einen Rückschluss auf die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers nicht zulasse. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers hatte nun Erfolg.

Nach Auffassung des VGH verstößt die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitssatz sowie das Äquivalenzprinzip. An seiner bisherigen abweichenden Rechtsprechung hält der VGH nicht mehr fest.

Der einheitliche Frischwassermaßstab beruht, so der VGH, auf der Annahme, dass die auf einem Grundstück bezogene Frischwassermenge im Regelfall in einem ungefähr gleichen Verhältnis zur Menge des anfallenden Abwassers steht. Diese Annahme treffe beim Schmutzwasser zu, weil die Menge des Frischwassers jedenfalls typischerweise weitgehend der in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermenge entspreche. Beim Niederschlagswasser gebe es einen solchen Zusammenhang aber zumindest im Regelfall nicht. Der Frischwasserverbrauch lasse nämlich keinen verlässlichen Rückschluss darauf zu, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück in die öffentlichen Abwasseranlage gelange. Der Frischwasserverbrauch sei regelmäßig bei Wohnbebauung personen- und bei Gewerbegrundstücken produktionsabhängig, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers im Wesentlichen durch die Größe der versiegelten Grundstücksflächen bestimmt werde.

Selbst bei Einfamilienhausgrundstücken sei der Frischwassermaßstab kein tauglicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Denn nach allgemeiner Lebenserfahrung wiesen auch diese eine derart uneinheitliche Haushaltsgröße und daraus folgend einen derart unterschiedlichen Wasserverbrauch auf, dass – unter den hiesigen modernen Lebensverhältnissen – nicht mehr von einer annähernd vergleichbaren Relation zwischen Frischwasserverbrauch und Niederschlagswassermenge ausgegangen werden könne. Die Streuung der Haushaltsgrößen und der damit einhergehende stark unterschiedliche Frischwasserverbrauch würde bereits im Bereich der Einfamilienhäuser dazu führen, dass etwa Familien mit Kindern gegenüber Einzelpersonen/Kleinhaushalten zu erheblich höheren Gebühren herangezogen würden, obwohl die zu beseitigende Niederschlagswassermenge in etwa gleich sei.

Da der Anteil der Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung auch nicht als geringfügig anzusehen sei, müsse die Gemeinde nun statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben (sog. gesplittete Abwassergebühr) erheben.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az: 2 S 2938/08).

http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1251755/index.html?ROOT=1153033

Übersicht der Techniken und Erfahrungen in der Kanalsanierung

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Übersicht der Techniken und Erfahrungen in der Kanalsanierung

Im historischen Rückblick wurden Entwässerungssysteme ursprünglich eingerichtet, um verunreinigtes Wasser zu entfernen und so Krankheiten oder Seuchen zu vermeiden. Bis heute sind weitere Schutzziele hinzugekommen. So dienen die Kanäle mittlerweile auch der gezielten und sicheren Ableitung von Abwasser zum Schutz von Wasser und Boden sowie der gezielten Zuführung zu einer Aufbereitungsanlage. Mehr unter:

http://www.rsv-ev.de/index.cfm?menuID=83

Monitoring von Mischwasserüberläufen

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Praxisphase von Projekt MIA-SCO angelaufen
In der innerstädtischen sogenannten Mischwasserkanalisation läuft
bei sehr starken Regenfällen ein Gemisch aus Regenwasser und Abwasser
aus dem Kanal über und direkt in die Gewässer. Dies führt
dann zu immer noch sehr schwer prognostizierbaren BeeinträchtigungenderGewässerqualität
und somit der Flora und Fauna.
Bei der Planung und Gestaltung von technischen Rückhaltemaßnahmen
steht man immer vor einer zentralen Frage: Wie beeinflussen
real stattfindende Überlaufereignisse die Gewässerqualität tatsächlich
und mit welchen Parametern kann dies im Gewässer quantifiziert werden?
Das gemeinsam von KWBmit BWB, der Berliner Umweltverwaltung
und Veolia durchgeführte Forschungsvorhaben MIA-CSO soll hier
mehr Licht ins Dunkel bringen. Ein gerade installierter Messcontainer sammelt umfangreiche Daten zu Qualität und
Menge von Mischwasserüberläufen an einem
Mischwasserkanal in Berlin-Charlottenburg. Parallel
wird an mehreren Stellen in der Spree ein
Gewässermonitoring durchgeführt, das auf dem
vorhandenen Messnetz der Berliner Umweltverwaltung
aufbaut. Die Daten dienen zur Entwicklung
eines numerischen Modells, das später in
Berlin als Werkzeug bei der Planung von Maßnahmen
im Mischwassermanagement eingesetzt
werden soll. Mehr unter:

http://www.kompetenzwasser.de/fileadmin/user_upload/pdf/newsletter/deutsch/KWB_NL25_deu.pdf
Kontakt:
pascale.rouault@kompetenz-wasser.de

Berstlining mit Schutzmantelrohren mit kathodischem Korrosionsschutz

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Rostschutz mit Strom? Was für den Laien ungewöhnlich klingt, ist für Gasversorger langjährige Praxis. Metallische Gasrohre werden unter Spannung gesetzt und es fließt ein geringer Strom, der die Oxidation deutlich verringert. Doch die Sache hat einen Haken: Wenn die alten Metallleitung durch neue Kunststoffrohre ersetzt werden, wird der schützende Stromkreislauf unterbrochen. Der Rohrhersteller egeplast hat zusammen mit den Stadtwerken Herne eine Lösung entwickelt, die auch das Berstlining-Verfahren übersteht…mehr:

http://www.rsv-ev.de/index.cfm?menuID=83

Ratten im Kanal – warum nur?

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Ratten werden immer häufiger gesichtet. Auf der Suche nach Nahrung machen die krankheitsübertragenden Nager selbst vor Toiletten nicht halt. Angelockt durch Speisereste, die über die Toilette „entsorgt“ werden, klettern die Ratten auch senkrechte Rohre hinauf.

Und: Ratten „buchen“ bei uns „all inclusive“ und finden stets einen reich gedeckten Tisch! Was Sie über Ratten wissen sollten!

Wir unterscheiden zwei Arten:
Die Wanderratte (Rattus norvegius) und die Hausratte (Rattus rattus). Die Wanderratte hat inzwischen bei uns die Hausratte weitestgehend verdrängt.

Der Begriff „Wanderratte“ ist irreführend, denn die Tiere sind wahre „Lokalpatrioten“ und besiedeln gern das Umfeld von Menschen. Sie können daher überall angetroffen werden. Die Wanderratte lebt heute bevorzugt in der Nähe von Abwasserkanälen in unseren Ortschaften, wo sie genügend Abfälle findet, die als Nahrungsgrundlage dienen.

Die Wanderratte hat ca. 3 Würfe mit ungefähr 8 Jungen im Jahr. Die Jungtiere sind bereits im 3. Lebensmonat fortpflanzungsfähig; das bedeutet, dass ein Rattenpaar theoretisch 1.000 Nachkommen pro Jahr haben kann. Die Wanderratte ist ein Allesfresser, ein großer Teil ihrer Nahrung ist tierischer Herkunft. Sie springt, schwimmt und taucht gut und kann daher nahezu überall eindringen. Ratten leben im Rudel und erkennen sich am Geruch.

Ein Auftreten an freien, offenen Plätzen deutet auf einen sehr starken Befall hin. Ratten laufen meist an Wänden und Mauern entlang. Diese Wege werden immer wieder benutzt, was Sie sich in der Bekämpfung zunutze machen können.

Vorbeugen hilft!
Sicherlich gibt es die Möglichkeit einer gezielten Rattenbekämpfung durch Auslegung von Giftködern. Dies ist allerdings mit einem großen personellen wie auch finanziellen Aufwand verbunden. Ein Aspekt ist bei der Rattenbekämpfung nicht außer Acht zu lassen, nämlich der ethische, denn die vergifteten Ratten verenden langsam und qualvoll. Es ist deshalb besser, nicht die Symptome zu bekämpfen, sondern die Ursache!
Und diese ist hausgemacht.

Warum nur, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen. Die Antwort liegt nahe:
Weil wir den Ratten durch die Entsorgung von Speiseresten über die Kanalisation ideale Lebensbedingungen schaffen!

Die Kanalisation ist kein Müllschlucker! Essensreste gehören in den Bio- bzw. Restmüll.

Mehr:
Quelle: http://www.abwasserverband-matheide.de/50.html

Betriebliche Probleme durch Inkrustation nehmen zu – Gründe und Abhilfemöglichkeiten

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Zusammenfassung generell
Bei der Behandlung von kommunalem Faulschlamm
entstehen fast nur Ablagerungen aus Ca, Fe oder Mg –
Verbindungen.
Ausgelöst werden Kristallisationen durch die pH –
Erhöhung, hervorgerufen durch die Verschiebung des
Puffergleichgewichtes (NH4HCO3).
Das Puffersystem wird u.a. beeinflusst durch
Druckdifferenzen (Strippeffekt) und durch
Temperaturveränderung.

Zusammenfassung Kalkablagerungen
Inkrustationen bedingt durch CaCO3 treten fast nie bei
hohen PO4 – Gehalten auf (Bio-P – Elimination).
Es sind rel. hohe Ca2
+ – Konzentrationen und/oder pHWerte
erforderlich.
CaCO3-Ablagerungen lassen sich relativ einfach
verhindern durch Inhibitoren oder Dispergiermittel.
Bei schwerwiegenden Problemen kann eine gezielte
Fällung eine Lösung herbeiführen.

Den ganzen Bericht lesen Sie unter:

http://www.pcs-consult.de/Kristallisationen.pdf

Erste Deutsch-Jordanische Forschungs- und Demonstrationsanlage für dezentrale Abwassertechnologien in Jordanien eröffnet

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Forscher entwickeln neue Konzepte einer dezentralen Wasserwirtschaft für den Nahen Osten

Amman/Leipzig. Auch Jordanien setzt auf dezentrale Abwasserbehandlungstechnologien. Ein Vertreter der Deutschen Botschaft übergab am Donnerstag im Ort Fuheis bei Amman/Jordanien die erste Demonstrationsanlage für eine dezentrale Abwasserwirtschaft offiziell an die Technische Universität Al-Balqa (TU). Der Standort wurde vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Zusammenarbeit mit dem Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung e.V. (BDZ) in Leipzig konzipiert und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt. Hier werden dezentrale Abwasserbehandlungstechnologien entwickelt und an die ariden Standortbedingungen adaptiert. Das Netzwerk, bestehend aus dem Jordanischen Wasserministerium, UFZ, BDZ, TU Al Balqa und den deutschen und jordanischen Unternehmen Huber SE, ATB Umwelttechnologien GmbH, Ecoconsult und NAW, hat das Ziel, die Entwicklungsarbeiten in den nächsten Jahren auf größere Einzugsregionen zu erweitern. Damit dient das Vorhaben auch als Modell für andere aride Länder.

Jordanien zählt zu den trockensten Ländern der Erde und deckt seinen Wasserbedarf bisher größtenteils aus Grundwasser. Die Übernutzung der Ressourcen und die stark wachsende Bevölkerung bedrohen jedoch langfristig die Wasserversorgung. Der Großteil des Wassers wird für Bewässerung in der Landwirtschaft verwendet.

Die Wasserstrategie Jordaniens von 2009 sieht vor, die Menge des wiederverwendeten Abwassers bis 2022 auf 256 Millionen Kubikmeter pro Jahr zu steigern und damit mehr als zu vervierfachen. Jordanien zählt zu den trockensten Ländern der Erde und deckt seinen Wasserbedarf bisher größtenteils aus Grundwasser. Die Übernutzung der Ressourcen und die stark wachsende Bevölkerung bedrohen jedoch langfristig die Wasserversorgung. So sinkt beispielsweise der Wasserspiegel des Toten Meeres jedes Jahr um einen Meter. Der Großteil des Wassers wird für Bewässerung in der Landwirtschaft verwendet. Die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser könnte dagegen Schätzungen zufolge die Grundwasserressourcen um etwa ein Fünftel entlasten. Von der Demonstrationsanlage erhoffen sich die Forscher auch ein positives Vorbild für die Nachbarländer mit schnell wachsenden Bevölkerungen. Denn nach Schätzungen der Vereinten Nationen wird bereits im Jahre 2025 die Wasserversorgung für zwei Drittel der Weltbevölkerung kritisch sein.

Die jetzt eröffnete Demonstrationsanlage in Fuheis ist Teil des internationalen Forschungsprojektes SMART (Sustainable Management of Available Water Resources with Innovative Technologies). Israelische, palästinensische, jordanische und deutsche Forscher, Ministerien und Unternehmen arbeiten dabei zusammen, um ein integriertes Wasserressourcenmanagement für das Einzugsgebiet des Jordans zu erarbeiten, das sich auf mehrere Länder des Nahen Osten erstreckt. Der hohe Wasserbedarf und die geringen Wassermengen erfordern dabei, alle verfügbaren Ressourcen einzubeziehen: Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser, Brackwasser und Regenwasser. Die Wiederverwendung von Abwasser gehört daher genauso zum Konzept wie der Schutz der Ressourcen vor Verschmutzung, eine künstliche Grundwasseranreicherung und einer Bedarfssteuerung durch eine angepasste Preispolitik.
„Die Erfahrungen aus den Arbeiten in Fuheis helfen uns, die Betriebskosten und die Stabilität der Abwassertechnischen Pilotanlagen im arabisch-ariden Klima zu optimieren. Als nächstes wollen wir das Know-how auf einen größeren Maßstab übertragen“, erläutert Projektleiter Dr. Roland A. Müller vom UFZ. Im Moment planen die Leipziger Forscher, in Zusammenarbeit mit dem Jordanischen Wasserministerium und dem Forschungsteam dezentrale Abwasserbehandlungstechnologien und das dazugehörige Betreiberkonzept exemplarisch auf ein Modelldorf Jordaniens zu übertragen. Insgesamt sollen später in Zusammenarbeit mit Entwicklungsbanken größere Gebiete dezentral erschlossen werden und dadurch zusätzliche Wasserressourcen zur Wiederverwertung bereitgestellt werden. Damit unterstützen die Aktivitäten ein nachhaltiges Management der begrenzten Wasserressourcen in dieser sensiblen Region.

Weitere fachliche Informationen:

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
Dr. Roland Arno Müller, Dr. Manfred van Afferden
Tel. 0341-235-1275, -1229, -1848
Dr. Khaja Rahman, Jaime Cardona
Tel. 0341-235-1848
http://www.ufz.de/index.php?de=19158