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Flasche oder Hahn – Leitungswasser vs. Mineralwasser

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Das Institut für empirische Sozial- und Kommunikationsforschung, Neuss stellt Datenreport ins Netz:
http://www.iesk.de/trinkwasser_formular1.php

Auszug aus der Studie:
Trinkwasser ist eine Frage der Qualität

Oscar Wilde wird der Satz zugeschrieben: „Heute kennen die Leute vor allem den Preis und nicht den Wert“. In den Ergebnissen der vorliegenden Studie zeigt sich im Bereich Trinkwasser ein völlig anderes Bild.
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Kaum ein anderer Bestandteil der Nahrung wird so regelmäßig und häufig kontrolliert. Dennoch ist das Thema schneller in den Schlagzeilen als die meisten anderen Lebensmittel. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Aspekte Preise, Vorfälle bei der Produktion, Stoffe im Wasser oder auch bei der Debatte um die Organisationsformen der Unternehmen der Wasserwirtschaft. Trinkwasser ist ein emotional aufgeladenes Thema. Die Empfindlichkeit und das Bewusstsein für reines Trinkwasser ist offensichtlich bei den Verbrauchern und in den Medien gleichermaßen sehr hoch.
Mit dem vorliegenden Datenreport sollen einige zentrale Aspekteeiner umfassenden Studie zum Image und zur Qualitätswahrnehmung von Trinkwasser, zur Preiswahrnehmung und zur Beurteilung der Trinkwasserversorger vorgestellt werden. werden. Als Methode der Studie wurde eine Onlinebefragung gewählt, um eine hohe Zahl von Befragten und eine breite Abbildung von Regionen und Versorgungsgebieten zu ermöglichen. Zudem wurde die Befragung als Langzeitstudie angelegt.

Die Folgen einer ungenügenden Rechengutentfernung

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Die Gemeinde Albertshofen liegt in Unterfranken; sie errichtete
bereits 1969 eine Stabilisierungsanlage für 7200
EW. Entsprechend den seinerzeitigen Erkenntnissen wurde
ein Stabrechen mit 25 mm Spaltweite eingebaut. Wie wir
jetzt wissen, lässt dieser Rechen viel zu viel Rechengut durch.
Da es keine Vorklärung gibt, gelangen diese Grobstoffe unmittelbar
in die biologische Stufe. Im Laufe der Jahre ergaben
sich zwangsläufig immer häufiger Betriebsstörungen.
Ich habe drei Reinigungsaktionen fotografiert und möchte
sie nachfolgend kurz beschreiben.
Im Herbst 1997 bemerkte ich, dass der Notüberlauf am
Mittelbauwerk des Nachklärbeckens ständig lief. Schnell
wurde uns klar, was dies bedeutete. Hier ging es um etwas
Größeres. Um die Ursachen zu ergründen, mussten wir das
Nachklärbecken entleeren. Nach der Entleerung wurde der
Grund für das Überlaufen auch deutlich sichtbar. Sieben der
acht vorhandenen Verteilerrohre (Durchmesser 125 mm)
waren völlig mit Rechengut verstopft (Abbildung 1). Beim
achten Rohr war nur noch eine Handbreit frei.
Ein Wunder, dass überhaupt noch belebter Schlamm ins
Nachklärbecken transportiert wurde. Von einer gleichmäßigen
Verteilung konnte sicher schon lange nicht mehr die
Rede sein. Aber das war noch nicht alles. Es fehlten auch
einige der Stützräder des Bodenräumschildes, sie waren…mehr:

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info2-2010.pdf

Autor
Hermann Uhl
Obmann der Nachbarschaft Kitzingen/West
Hindenburgstraße 2
97320 Albertshofen
Tel. ++49 (0)93 21/3 68 57

Erfindung zur Intensivierung und Stabilisierung von Belebungsanlagen

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Über ein Patent (Patentnummer
100 01 181) mit der Bezeichnung „Verfahren
und Anlage zur Sedimentation
und Denitrifikation von Abwasser nach
dem Belebtschlammverfahren“ berichtet
Dipl.-Ing. Siegfried Kelm (Falkensee).
Das Patent wurde bislang nur einmal
angewendet. Im Folgenden wird
über Betriebserfahrungen berichtet.

Nach zehnjähriger Betriebserfahrung auf
einer Kläranlage (31 000 EW) wurden im
Sommer- und Winterbetrieb sehr gute
und stabile Ablaufwerte erreicht. Durch
zeitlich veränderbare Reaktionszeiten
der Nitrifikation, Deammonifikation, Denitrifikation
und Sedimentation kann
man einen hohen Schlammgehalt (9-15
g TS/l ) bei einem intermittierenden Betrieb
des Belebungsbeckens erreichen.
Mit einer Selektion des belebten
Schlamms mithilfe einer einfachen Sedimentation
werden die leichtabsetzbaren
kompakten Flocken (mit oder ohne Aufwuchsträger)
im System erhalten, und
die schwer absetzbaren Flocken (zum
Beispiel fadenbildende Bakterien) werden
ausgekreist.
Die Bemessung erfolgte nach der
tiefsten gemessenen…mehr:

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 4-2010 ab Seite 375

Autor:
Dipl.-Ing. Siegfried Kelm

Kläranlagen Stiefenhofen

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Vorstellung der drei Klärwerke Stiefenhofen:

Daten zur Kläranlage Stiefenhofen / Oberthalhofen:

Anschrift: Oberthalhofen 5 / 88167 Stiefenhofen
Einwohnerwerte: 1900 EW
Abwassermenge pro Tag bei Trockenwetter:  302 m³
Wirkungsweise z.B. Schreiber-Anlage: Belebung (anaerob)
Baujahr: 1985
Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem): Trennsystem
Länge Kanalnetz: 7 km
Zulaufmenge CSB: 167 kg/d
Zulaufmenge Pges: 4 kg/d
Zulaufmenge TKN: 10 kg/d
Einzuhaltende Ablaufwerte: CSB 60 / BSB 20 / Stickst. 15 / P 1,5
Verwertung des Klärschlamms: Pressen in der KA Schönau
Vorfluter: Pufferbecken 250m³

Bilder zur Kläranlage Stiefenhofen / Oberthalhofen:

Bild KA-KAOTH.jpg
Bild KA-KAOTH1.jpg
Bild KA-KAOTH2.jpg

Daten zur Kläranlage Wolfsried:

Anschrift: Wolfsried
Einwohnerwerte: 500 EW
Abwassermenge pro Tag bei Trockenwetter: 75 m³
Wirkungsweise z.B. Schreiber-Anlage: Schreiber Tropfkörperanlage
Baujahr: 1962
Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem):  
Länge Kanalnetz: 1,5 km
Zulaufmenge CSB:  
Zulaufmenge Pges:  
Zulaufmenge TKN:  
Einzuhaltende Ablaufwerte: CSB 35 / BSB 15 / Stickst. 20 / P 2,5
Verwertung des Klärschlamms: Zugabe zur Anlage AV Rothach
Vorfluter: keinen

Bilder zur Kläranlage Stiefenhofen / Oberthalhofen:

Bild KA-KAW.jpg
Bild KA-KAW1.jpg
Bild KA-KAW2.jpg

Daten zur Kläranlage Balzhofen

Anschrift: Balzhofen
Einwohnerwerte: 500 EW
Abwassermenge pro Tag bei Trockenwetter:  
Wirkungsweise z.B. Schreiber-Anlage: Klärteiche
Baujahr: 1998
Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem): Trennsystem
Länge Kanalnetz: 1 km
Zulaufmenge CSB:  
Zulaufmenge Pges:  
Zulaufmenge TKN:  
Einzuhaltende Ablaufwerte: CSB 120 / BSB 60 / Stickst. 40 / P 8,0
Verwertung des Klärschlamms:  
Vorfluter: keinen


 

Bürger wollen Urteil anfechten

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Die Verbandsgemeinde Manderscheid hat im Streit um Beiträge für Wasser- und Abwasserleitungen in Großlittgen vorm Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Die Bürger, die geklagt haben, wollen das Urteil nicht akzeptieren.

Koblenz/Großlittgen. Unterschiedlicher als im Fall Großlittgen können die Einschätzungen nach einem Urteil des höchsten Gerichts im Land wohl kaum ausfallen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat gestern bekanntgegeben, dass die VG Manderscheid in Großlittgen zurecht Beiträge für die erstmalige Herstellung von Wasser- und Abwasserleitungen erhoben hat, auch wenn das betroffene Baugebiet bereits einige Jahrzehnte alt ist.

Verwaltungschef Wolfgang Schmitz meinte dazu: „Das Urteil freut mich sehr, der Beitragsgerechtigkeit ist damit Rechnung getragen worden.“ Auch alle anderen Großlittger hätten Beiträge für die erstmalige Herstellung gezahlt.

Auf Seiten der elf Kläger sagte Alois Debald zum Ausgang des Musterprozesses: „Das ist ein Skandalurteil! Wir wundern uns über die Tatsachenverdrehung. Das lassen wir so nicht stehen.“ Der Trierer Rechtsanwalt Christian Wolff, der die Kläger vertritt, ergänzte: „Wir prüfen, ob wir gegen das Urteil vorgehen können. Gewisse Dinge wurden einseitig von der Verbandsgemeinde übernommen, ohne dass unsere Gegenargumente geprüft wurden.“

Da das Gericht die Revision nicht zugelassen hat, können die Kläger lediglich gegen diese Nicht-Zulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Doch das wird schwer. In der Regel beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht nur mit Bundesrecht.

Gestritten wurde aktuell um Beiträge für Arbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen in der Großlittger Gartenstraße, die 2007 abgeschlossen wurden. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Verwaltung. Im Fall der Wasserleitungen hatte sie von einer auf 25 Jahre angelegten Neukonzeption des Wassernetzes gesprochen.

Erstmalige Herstellung kontra Erneuerung

Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts war demnach beschlossen worden, die 1959 nur teilweise verlegten Leitungen gegen größere Rohre auszutauschen. Zudem wurde die Wasserversorgung auf einen neuen Hochbehälter umgestellt.

Im Fall des Abwasserkanals wurden laut Verwaltung 2007 die vorhandenen Leitungen …mehr:

http://www.volksfreund.de/totallokal/mosel/aktuell/Heute-in-der-Mosel-Zeitung-aufm-Koblenz-Gro-223-littgen-Manderscheid-geb-252-hren-urteil-ovg-Beitr-228-ge;art671,2380978

Gemeinden können für durch Regen unterspülte und dadurch Schaden verursachende Gullydeckel haften

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OLG Karlsruhe 1.2.2010, 1 U 137/09

Wird ein Gullydeckel unterspült, angehoben, von einem darüber fahrenden Fahrzeug beschädigt, hoch geschleudert und verletzt den Fahrer eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs, so können diesem Ansprüche gegen die Gemeinde als Inhaberin einer Rohrleitungsanlage aus § 2 Abs. 2 i.V.m. § 6 HPflG zustehen. In solchen Fällen steht das Unfallgeschehen in engem räumlichen und zeitlichen Ursachenzusammenhang mit den Wirkungen des Wassers.

Sachverhalt:
Der Kläger ist ein heute 29-jähriger Lkw-Fahrer. Er war im Sommer 2005 mit einem Sattellastzug bei Dämmerung und starkem Regen eine Tour gefahren. Er bewegte sich schließlich zwischen zwei Feuerwehrautos, die sich im Einsatz unter Sondersignal befanden. Das vor ihm fahrende Fahrzeug, ein Lkw Unimog, überfuhr einen Kanaldeckel, der vom starken Regen unterspült und aus seiner Fassung gehoben worden war. Der Kanaldeckel zerbrach und ein Teil des gusseisernen Kranzes mit einem Gewicht von etwa vier Kilogramm schleuderte gegen die Windschutzscheibe des 30 Meter dahinter fahrenden Klägerfahrzeugs.

Der Kläger konnte den Sattelzug von 52 km/h auf 48 km/h abbremsen. Das Kanaldeckelstück zerschlug die Windschutzscheibe und traf auf sein Gesicht. Der Kläger wurde daraufhin zwei Wochen stationär behandelt und musste sich mehreren gesichtschirurgischen und zahntechnischen Eingriffen unterziehen. Die Haftpflichtversicherung der beklagten Gemeinde hatte außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 9.000 € an den Kläger gezahlt. Der Kläger verlangte allerdings weitere 56.000 €.
Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie war der Ansicht, den Kläger träfe ein hälftiges Mitverschulden. Der Unfall sei so nur geschehen, weil der Kläger zum einen seiner Pflicht nicht nachgekommen sei, das hinter ihm fahrende Tanklöschfahrzeug vorbeifahren zu lassen. Zum anderen sei er mit einer Geschwindigkeit von 17 bis 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit deutlich zu schnell gewesen.

Das LG gab der Klage i.H.v. weiteren 31.000 € statt. Die hiergegen gerichteten Berufungen blieben vor dem OLG erfolglos. Die Revision vor dem BGH wurde nicht zugelassen.

Gründe:
Die beklagte Stadt ist dem Kläger gem. § 2 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 6 HaftPflG zum Ersatz des entstandenen materiellen und immateriellen Schadens verpflichtet.
Ein Kanalisationsnetz zählt zu den unter § 2 HaftpflG fallenden Rohrleitungsanlagen. Die Haftung hängt nicht davon ab, ob die Anlage unter Druck steht. Der Gesetzgeber hat im Interesse eines umfassenden Schutzes der Betroffenen auch die Fälle in die Haftung einbezogen, in denen – wie bei einem Kanalisationssystem – Flüssigkeiten lediglich unter Ausnutzung des Gefälles in Rohrleitungsanlagen transportiert werden.

Die mit der Ableitung des Wassers grundsätzlich verbundene Betriebsgefahr hatte sich dadurch verwirklicht, dass die Anlage der Belastung nicht standhielt und nicht mehr in der Lage war, das Wasser zu „leiten“. Nichts anderes gilt, wenn ein Kanaldeckel durch Oberflächenwasser unterspült und angehoben wird. Dass der Schaden mechanisch weiter dadurch mit verursacht wurde, dass der Kanaldeckel zerbrach, ein Stück durch das vorausfahrende Feuerwehrauto aufgewirbelt und durch die Windschutzscheibe geschleudert wurde, änderte nichts an der Erfüllung des Haftungstatbestandes. Denn das Unfallgeschehen stand in engem räumlichen und zeitlichen Ursachenzusammenhang mit den Wirkungen des Wassers.

Der Kläger musste sich weder ein Mitverschulden nach § 4 HaftPflG i.V.m. § 254 BGB noch die Betriebsgefahr des von ihm geführten Sattelschleppers nach § 254 BGB i.V.m. § 17 Abs. 4 StVG anrechnen lassen. Laut Sachverständigem wären die Verletzungen des Klägers auch entstanden, wenn dieser eine Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten hätte. Auch ein etwaiger Verstoß des Klägers gegen das Gebot, Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz überholen zu lassen, war nicht als Mitverschulden zu werten. Diese Sorgfaltspflicht bezweckt nur, dass die Feuerwehrfahrzeuge möglichst schnell an den Einsatzort kommen. Sie soll aber nicht verhindern, dass ein Fahrzeug weiter hinter einem anderen herfahren kann und dort den Gefahren, die von einem vorausfahrenden Fahrzeug ausgehen, ausgesetzt ist.

Linkhinweis:
Den Volltext der Entscheidung finden Sie auf den Webseiten der Landesrechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg.

Quelle: http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_zivilverfahrensrecht/news_16282.html

Was bringt das neue Wasserhaushaltsgesetz?

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Umgang mit Baggergut gemäß der Regelung des § 32 Abs. 1 S. 2 WHG

Zusammenfassung
Nach § 32 des am 1. März 2010 in Kraft getretenen neuen Wasserhaushaltsgesetzes
darf Sediment, das einem Gewässer entnommen
wurde, wieder in ein oberirdisches Gewässer eingebracht
werden. In dem Beitrag wird erörtert, ob der vom Gesetzgeber
gewählt Begriff des „Sediments“ die in der amtlichen Begründung
des Gesetzes angesprochenen Fälle korrekt erfasst. Die
Diskussion zeigt, dass für den künftigen Vollzug des Gesetzes der
Begriff „Sediment“ durch den Begriff „Baggergut“ zu ersetzen
ist.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 4-2010 ab Seite 369

Autor
Rechtsanwalt Michael Scheier
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Stammheimer Straße 17
50735 Köln

Die Elimination perfluorierter Tenside(PFT) bei der Abwasserreinigung unter Einsatz weitergehender physikalisch-chemischer Verfahren

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Zusammenfassung
Chemische, physikalische und physikalisch-chemische Verfahren
werden zur Entfernung und/oder Zerstörung von den im biologischen
Klärprozess persistenten, perfluorierten Tensiden (PFT)
eingesetzt. Neben adsorptiven Verfahren und dem Einsatz von
Membranen werden oxidative Prozesse – Ozonbehandlung (O3)
bzw. AOP-Verfahren (advanced oxidation processes) – und die
Bestrahlung mit energiereichem UV-Licht als Behandlungsverfahren
verwendet. Ihre Effizienz zur Elimination bzw. Zerstörung
der Molekülstruktur der persistenten PFT wird miteinander
verglichen. Erfolgversprechend erwiesen sich die Aktivkohleadsorption
und Membranverfahren, wobei die Entsorgung der
Konzentrate unberücksichtigt blieb. O3 und einige AOP-Verfahren
versagten. Neben den Fenton-Prozessen erwies sich die Bestrahlung
mit UV-Licht(_ _ 200 nm) als eine effektive Behandlungsmethode,
die zur Elimination durch Zerstörung der Molekülstruktur
oder sogar zu einer Mineralisation führte.
Schlagwörter: Abwasserentsorgung, kommunal, Spurenstoff

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 4-2010 ab Seite 350

Autoren
Prof. Dr. Horst Friedrich Schröder
Dr. Wilhelm Gebhardt
Prof. Dr.-Ing. Johannes Pinnekamp
Institut für Siedlungswasserwirtschaft
der RWTH Aachen
Templergraben 55, 52056 Aachen
Dr. Daiyu Hayashi, Dipl.-Phys. Uwe Chittka
Philips Technologie GmbH
Forschungslaboratorien
Weisshausstraße 2, 52066 Aachen
E-Mail: schroeder@isa.rwth-aachen.de

Autoren
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Drechsel
h_da, Hochschule Darmstadt
Fachbereich Bauingenieurwesen
Schöfferstraße 3, 64289 Darmstadt
Dr.-Ing. Thomas Kraus, Dipl.-Ing. Ralf Rausch
Brandt-Gerdes-Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH
Pfungstädter Straße 20, 64297 Darmstadt
Dipl.-Ing. Edgar Waldmann, Dipl.-Ing. Gabriele Wanwitz
Wirtschaftsbetrieb Mainz – Anstalt des öffentlichen Rechts

Mit Süßstoff Löcher finden

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….lassen sich daher zukünftig selbst sehr geringe Abwassereinflüsse, sei es direkt durch undichte Abwassersammler oder indirekt durch Infiltration von abwasserbeeinflusstem Oberflächenwasser usw. feststellen.
Lesen Sie dazu den Bericht des TZW, Karlsruhe

Süßstoffe im Wasserkreislauf

Künstliche Süßstoffe kommen als Zuckerersatzstoffe in zahlreichen Getränken und Lebensmitteln vor. Sie sind ausführlich untersucht und gelten als gesundheitlich unbedenklich. Aufgrund ihrer Verwendung kann davon ausgegangen werden, dass sie über kommunale Abwässer in den Wasserkreislauf eingetragen werden und daher sehr gut als Indikatoren für kommunales Abwasser dienen.
Am TZW wurde daher eine neue spurenanalytische Methode zur Bestimmung von sieben künstlichen Süßstoffen in Wasser entwickelt. Über die Ergebnisse der ersten Messungen in zwei kommunalen Kläranlagen sowie verschiedenen Oberflächengewässern informieren folgende Fachartikel: M. Scheurer, H.-J. Brauch, F.T. Lange: Analysis and occurrence of seven artificial sweetener in German waste water and surface water, Analytical & Bioanalytical Chemistry 394, 1585-1594, 2009 und M. Scheurer, H.-J. Brauch, F.T. Lange: Die süße Seite der Wasseranalytik, GIT Labor-Fachzeitschrift 10, 660-663 (2009). Der Artikel kann aus dem nebenstehenden Fenster herunter geladen werden.
Von den sieben untersuchten Süßstoffen waren die vier Stoffe Acesulfam, Cyclamat, Saccharin und Sucralose in allen untersuchten Abwasser- und in Oberflächenwasserproben nachweisbar. Die Kläranlagenzuläufe enthalten einzelne Süßstoffe in Konzentrationen von mehreren Zehn µg/L bis zu 190 µg/L für Cyclamat. Während Cyclamat und Saccharin in den untersuchten Kläranlagen zu über 94% eliminiert werden, werden Acesulfam und Sucralose nur unvollständig entfernt.
Acesulfam kommt von allen untersuchten Süßstoffen in den höchsten Konzentrationen in den Kläranlagenabläufen und in den untersuchten Oberflächenwässern (Rhein, Main, Donau, Neckar, bis zu 2,7 µg/L) vor. Wegen der vergleichsweise hohen Acesulfam-Konzentrationen in den Kläranlagenabläufen und seiner Spezifität für kommunales Abwasser ist es ein besserer Tracer als z.B. pharmazeutische Wirkstoffe wie Carbamazepin. Über Acesulfam-Rückstände lassen sich daher zukünftig selbst sehr geringe Abwassereinflüsse, sei es direkt durch undichte Abwassersammler oder indirekt durch Infiltration von abwasserbeeinflusstem Oberflächenwasser usw. feststellen.
Nachdem erste Ergebnisse aufgrund mehrerer nationaler und internationaler Forschungsarbeiten bekannt geworden sind, wurden am TZW verschiedene Untersuchungen zum Vorkommen und Verhalten der Süßstoffe in der Trinkwasseraufbereitung begonnen. Aufgrund der sehr guten Wasserlöslichkeit der Süßstoffe und der Persistenz einzelner dieser Verbindungen, ist zu erwarten, dass sich aufgrund der hohen Analysenempfindlichkeit auch Spuren in oberflächenwasser-beeinflussten Trinkwässern nachweisen lassen werden. Das mögliche Auftreten von Spurenkonzentrationen im Trinkwasser kann ein Akzeptanzproblem für die Verbraucher darstellen, was offensiv diskutiert werden muss.
Schon heute wird dieses Thema in der Fachpresse diskutiert. Es ist damit zu rechnen, dass die Süßstoffe ähnlich wie andere Spurenstoffe Anlass zu einer öffentlichen Diskussion geben werden. Darauf sollten wir fachlich vorbereitet und mit entsprechenden Daten zum Vorkommen gerüstet sein.

Quelle: http://www.tzw.de/index.php?content_id=238

Invasion der Karpfen

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Das Weiße Haus ist alarmiert: Große asiatische Karpfen erobern die Gewässer der USA. Sie verdrängen nicht nur einheimische Fische, sondern hechten aus dem Wasser und verletzen Menschen.

Ein Fisch beschäftigt das Weiße Haus, die US-Armee, mehrere Gouverneure amerikanischer Bundesstaaten und das Verfassungsgericht in Washington. Es geht um asiatische Karpfen, importiert in den 1970er Jahren von Fischfarmern im Süden der USA. Die Tiere, Marmor- und Silberkarpfen, sollten Zuchtteiche von Algen befreien, indem sie diese fraßen. Die Fische erfüllten die Aufgabe vorbildlich. Doch in den 1990er Jahren entkamen einige Exemplare wahrscheinlich durch Überschwemmungen aus den Aquakulturen in den Mississippi. Dort vermehrten sie sich rasant und begannen, nach Norden zu schwimmen.

Damit nahm eine schleichende Katastrophe ihren Anfang. Die Fische können bis 1,2 Meter lang und 40 Kilo schwer werden. Täglich verzehren sie gut 40 Prozent ihres Gewichts an Plankton, Nahrung, die einheimischen Fischen verlorengeht. Weil sie dort keine natürlichen Feinde haben, sind die Karpfen in vielen Flüssen der USA längst zur dominanten Art geworden. Im Illinois River etwa machen sie nach Gewicht bereits 90 Prozent der gesamten …mehr:

http://www.sueddeutsche.de/wissen/172/505373/text/