Umgang mit Baggergut gemäß der Regelung des § 32 Abs. 1 S. 2 WHG
Zusammenfassung
Nach § 32 des am 1. März 2010 in Kraft getretenen neuen Wasserhaushaltsgesetzes
darf Sediment, das einem Gewässer entnommen
wurde, wieder in ein oberirdisches Gewässer eingebracht
werden. In dem Beitrag wird erörtert, ob der vom Gesetzgeber
gewählt Begriff des „Sediments“ die in der amtlichen Begründung
des Gesetzes angesprochenen Fälle korrekt erfasst. Die
Diskussion zeigt, dass für den künftigen Vollzug des Gesetzes der
Begriff „Sediment“ durch den Begriff „Baggergut“ zu ersetzen
ist.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 4-2010 ab Seite 369
Autor
Rechtsanwalt Michael Scheier
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Stammheimer Straße 17
50735 Köln