Sonntag, September 24, 2023
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Energieautarke Kläranlagen

Unter dem Schlagwort „energieautarke Kläranlage“ wird nicht verstanden, dass einer Kläranlage keinerlei Energie zugeführt wird, wie dies bei einer wörtlichen Auslegung des Begriffes (autark = selbständig) verstanden werden könnte. Von einer energieautarken Kläranlage wird vielmehr dann gesprochen, wenn auf der Kläranlage im Jahresmittel gleich viel oder mehr Energie erzeugt wird als benötigt.
Dabei müssen zwei Kategorien von Energieautarkie unterschieden werden:

• Kläranlagen, die den mittleren jährlichen Energiebedarf ausschließlich mit der im Abwasser enthaltenen Energie durch Verstromung des gewonnenen Faulgases (nur Klärschlamm) abdecken können. Diese Kläranlagen werden als abwasserbürtig energieautarke Kläranlagen bezeichnet. Dazu können nur Kläranlagen mit Faulgasnutzung mittels Blockheizkraftwerk zählen.

• Kläranlagen, die den mittleren jährlichen Energiebedarf mithilfe von auf der Kläranlage betriebenen Anlagen, inklusive erneuerbarer Energieformen wie Photovoltaik, Windkraft, Biomasse oder zusätzliche Gasproduktion durch Substanzen (z.B. Fette, Speisereste) die dem Klärschlamm zugeführt werden, abdecken können.

Grundlagenpapier – Energieautarke Kläranlagen
Das Grundlagenpapier – Energieautarke Kläranlagen (siehe unter Downloads) definiert das Schlagwort „energieautarke Kläranlage“ und beschreibt, mehr:

http://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Abwasser/Abwasser_Energieautarke_Klaeranlagen.wai.html