Freitag, Oktober 11, 2024
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Meldungen zur Arbeitssicherheit 2012

November 2012
04.11.2012 Online-Instrument für die Gefährdungsbeurteilung entwickelt sich immer besser
04.11.2012 Stress durch ständige Erreichbarkeit: Es fehlt an klaren Absprachen 
04.11.2012 Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Betriebssicherheitsmanagement 
04.11.2012 Kompendium: Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert 
04.11.2012 Seminar: Das neue Produktsicherheitsgesetz 
04.11.2012 Belastungen im öffentlichen Dienst 
September 2012
29.09.2012 Aktuell: Fachleute diskutierten Entwicklungen bei Probenahme und Analytik
29.09.2012 Buch: BAuA informiert über Arbeitsstättenverordnung 
29.09.2012 Bewältigung psychosozialer Risiken: Erfolgsfaktoren und Hindernisse
29.09.2012 Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2012 gesunken 
August 2012
22.08.2012 Verbraucheranfrage 
19.08.2012 Neue IFA-Gefahrstoffliste erschienen 
19.08.2012 Leitfaden Maschinenrichtlinie vollständig auf deutsch 
19.08.2012 Fakten: Charakterisierung von Nanomaterialien 
19.08.2012 Forschung: Software berechnet Belastung durch Sprühnebel 
16.08.2012 Der schwimmende Ponton Ein sicherer Arbeitsplatz 
Juli 2012
29.07.2012 Kontrollen des Arbeitsschutzes in Deutschland nur noch selten 
29.07.2012 Aktuelle Gefahrstoffinformationen mit der neuen GESTIS-App
29.07.2012 Ruhe- und Pausenzeiten sind wichtig für Prävention und Produktivität 
29.07.2012 Versichert auf dem Weg zur Arbeit – auch mit dem Fahrrad 
29.07.2012 Sicherheit und Gesundheitsschutz zahlen sich aus, auch in schwierigen Zeiten: Jahresbericht 2011 der EU-OSHA 
29.07.2012 BAuA Aktuell: Psychische Belastung – was tun? 
29.07.2012 Aktuell: Gesunde Arbeitsplätze durch Partnerschaft für Prävention 
29.07.2012 Fakten: Bundesstelle bei der BAuA bilanziert fünf Jahre REACH 
29.07.2012 Forschung: Risiken richtig beurteilen 
Juni 2012
07.06.2012 Leserbrief zum Beitrag „Tragische Arbeitsunfälle“ in Folge 4/2011
Mai 2012
30.05.2012 In der Praxis angekommen 
30.05.2012 31. Mai – Weltnichtrauchertag 2012: EU-OSHA startet Kampagne für rauchfreie Arbeitsplätze 
30.05.2012 Neue Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“: Aufruf an Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Zusammenarbeit 
30.05.2012 Broschüre: Aktualisierter Leitfaden für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz erschienen
30.05.2012 Fakten: Ausgabe 2012 von „Arbeitswelt im Wandel“ 
30.05.2012 BAuA-Veranstaltung: Mit gesunder Gestaltung zum Erfolg
30.05.2012 Seminar: Stress am Arbeitsplatz analysieren und wirksam bekämpfen 
März 2012
25.03.2012 Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match 
25.03.2012 Arbeitgeber stellen Persönliche Schutzausrüstung 
25.03.2012 Betriebsärzte: Starke Partner im Kampf gegen Stress und Burnout 
25.03.2012 Forschung: BAuA-Bericht schlägt Geräuschklassen vor
25.03.2012 Broschüre: „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ erschienen 
25.03.2012 Aktuell: ECHA veröffentlicht Aktionsplan bis 2014 
Februar 2012
26.02.2012 Tragische Arbeitsunfälle
26.02.2012 Informationen für Beschäftigte im Abwasserbereich – EHEC im Abwasser 
Januar 2012
24.01.2012 Richtiger Umgang mit stark beanspruchten Händen 
24.01.2012 Neu: Unfalldatenbank für Hubarbeitsbühnen 
24.01.2012 Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match 
24.01.2012 Auch bei der Arbeit gilt: Bewegung tut gut! 
24.01.2012 Mobiles Arbeiten will gelernt sein 
24.01.2012 Veranstaltung: Informationen zum neuen Produktsicherheitsgesetz

Online-Instrument für die Gefährdungsbeurteilung entwickelt sich immer besser

Eine von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) entwickelte frei zugängliche Online-Software versetzt Klein- und Kleinstunternehmen in ganz Europa in die Lage, Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen einfach und kostengünstig durchzuführen.

„Die Gefährdungsbeurteilung ist der Grundpfeiler für Gesundheitsschutz und Sicherheitsmanagement. Mit OiRA, der Online-Software für die interaktive Gefährdungsbeurteilung, geben wir europäischen Unternehmen die Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchzuführen. Die Entwicklung von OiRA weist uns den Weg für ein besseres Arbeiten in Europa und für eine erhöhte Sicherheit unserer Arbeitsplätze.“

Diese Botschaft vermittelte die Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Christa Sedlatschek auf einer Veranstaltung, die unter der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft im Rahmen der Kampagne der EU-OSHA für gesunde Arbeitsplätze „Partnerschaft für Prävention“ organisiert worden war. Die in der zyprischen Stadt Nicosia abgehaltene Konferenz „Working together for the future of occupational safety and health in Europe“ (Zusammenarbeit für die Zukunft von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Europa) beleuchtete die Herausforderungen, denen sich politische Entscheidungsträger, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Verbesserung von Gesundheitsschutz und Sicherheitsstandards stellen müssen.

Nach Ansicht von Christa Sedlatschek setzt OiRA genau hier an, um europäischen Unternehmen das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit näher zu bringen. OiRA wird von der Agentur kostenlos online zur Verfügung gestellt und unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen in Europa, die möglicherweise nicht über die nötigen Ressourcen und das nötige Know-how verfügen, ihre Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, die Vorschriften der Gefährdungsbeurteilung einzuhalten sowie die Gefahren am Arbeitsplatz zu bewerten und zu kontrollieren, um Verletzungen und Gesundheitsschäden zu vermeiden. OiRA bietet Unternehmen einen einfachen Leitfaden, der sie Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung führt, zu einem besseren Verständnis dieses Verfahrens beiträgt und ein Risikomanagement ermöglicht.

Eines der ersten OiRA-Instrumente wurde in Zypern selbst entwickelt: ein sektorspezifisches Instrument für die Friseurbranche, die durch einen hohen Prozentsatz berufsbedingter Hautkrankheiten sowie Muskel- und Skeletterkrankungen geprägt ist. Weitere Instrumente werden in Zypern (Büroarbeitsplätze), Frankreich (Straßenverkehr) und auf EU-Ebene (Leder- und Gerbereiindustrie) veröffentlicht.

Zu den neuen, in Entwicklung befindlichen und in Kürze verfügbaren OiRA-Instrumenten zählen ein Instrument für Friseure in Belgien, ein generisches Instrument und ein Instrument für die Büroarbeit in Slowenien, ein Instrument für Fleischer in Griechenland sowie ein Instrument für Tankstellenbesitzer in Litauen. Weitere europäische Länder haben Absichtserklärungen in Bezug auf die Entwicklung von OiRA-Instrumenten unterzeichnet, entwickeln gerade neue OiRA-Instrumente oder nehmen an Pilotprojekten teil: Belgien, Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Slowenien, die Tschechische Republik und Zypern. Weitere Arbeiten werden vom Institut national de recherche et de sécurité (INRS) in Frankreich und den Sozialpartnern im Sektor der privaten Sicherheitsdienste in Europa ausgeführt.

Links

OiRA-Projektseite
http://www.oiraproject.eu/

Verfügbare Instrumente
http://www.oiraproject.eu/available-tools/#mainContent

Fallstudie Zypern
http://osha.europa.eu/en/publications/promotional-material/oira-case-study-at-the-cutting-edge-of-risk-assessment/view

Häufig gestellte Fragen zu OiRA
http://osha.europa.eu/en/publications/promotional-material/oira-frequently-asked-questions-faqs/view

Partnerschaft für Prävention
http://www.healthy-workplaces.eu/de/

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Stress durch ständige Erreichbarkeit: Es fehlt an klaren Absprachen

Untersuchung der gesetzlichen Unfallversicherung zur Belastung durch Kommunikation

Fehlende Absprachen könnten einer der Gründe dafür sein, warum viele Menschen auch am Feierabend dienstlich erreichbar sind. Diesen Schluss legt eine Untersuchung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) in Dresden nahe. Danach gehen zwar viele Mitarbeiter davon aus, dass ihre Vorgesetzten Erreichbarkeit von ihnen erwarten. Ausdrückliche Anweisungen hierzu gibt es jedoch nur selten. Eine Möglichkeit, den Stress durch Kommunikation zu verringern, wären demzufolge mehr klare Absprachen.

Für die Studie befragte das IAG in Kooperation mit der Unfallkasse Hessen 430 Personen. Über zwei Drittel der Befragten gaben an, oft oder immer erreichbar zu sein, wenn sie während der Arbeitszeit auf Dienstreise oder im Außendienst sind. In der Freizeit waren immerhin noch 40 Prozent oft oder immer für dienstliche Belange erreichbar. Nie nach Dienstschluss erreichbar waren nur 10 Prozent.

„Die meisten der Befragten fühlten sich durch die ständige Erreichbarkeit nicht oder wenig belastet“, sagt Studienautorin und IAG-Psychologin Dr. Hiltraut Paridon. Allerdings habe rund jeder Siebte angegeben, sich durch die ständige Erreichbarkeit stark oder sehr stark belastet zu fühlen. „Diese Teilnehmer gaben an, dass sie auch in ihrer Freizeit nicht abschalten können und das Gefühl hätten, dass ihnen alles zu viel wird.“ Das Ausmaß der Belastung ist übrigens in der Arbeitszeit genauso wie in der Freizeit.

Als Grund für Erreichbarkeit nannten die Befragten häufig, dass der Vorgesetzte dies erwarte. „Wenn man diese Menschen allerdings fragt, woher sie das wissen, kommt häufig die Antwort: Ich habe das Gefühl, dass es erwartet wird. Eine ausdrückliche Anweisung liegt nur bei einer Minderheit vor“, so Paridon. „Eine klare Abmachung mit dem Vorgesetzten, wann wer im Team erreichbar zu sein hat und wann nicht, sehen daher auch viele als eine Möglichkeit an, Stress durch Erreichbarkeit zu verringern.“ Die Vereinbarungen sollten die Beteiligten sowohl für die Arbeitszeit als auch für die Freizeit treffen.

Außerdem könne man sich ein Beispiel an denen nehmen, die bewusst selten erreichbar sind. Paridon: „Nach den Gründen befragt antworteten diese Teilnehmer, dass sie auch mal abschalten können müssen. Außerdem vertrauen sie darauf, dass ihre Kollegen auch ohne sie die richtigen Entscheidungen treffen.“

Die Studie „Ständige Erreichbarkeit: Wie belastet sind wir?“ ist in der DGUV-Publikationsdatenbank verfügbar.
http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=25901

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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Betriebssicherheitsmanagement

Sifa-Erfahrungsaustausch in der BAuA

Dortmund – Wer Gefahren in einem Unternehmen bewerten will, der muss einen Überblick haben. Deshalb kann es sinnvoll sein, der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) die Verantwortung für alle Schutz- und Sicherheitsaufgaben im Unternehmen zu übertragen. Mit der Umsetzung eines solchen Vorhabens beschäftigt sich die Veranstaltung „Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Betriebssicherheitsmanagement“. Sie findet am Donnerstag, 8. November, von 9 bis 17 Uhr in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Dortmund statt.

Jeder Betrieb muss sich mit unterschiedlichen Problemen auseinandersetzen. Daraus resultieren auch verschiedene Sicherheitsrisiken. Voraussetzung für die richtige Einschätzung dieser Gefahren ist, dass jedes Unternehmen seine speziellen Schutz- und Sicherheitsziele definiert. Die Idee, aus der Sifa einen „Betriebssicherheitsmanager“ zu machen, kam schon bei der Veranstaltung „Quo vadis, Sifa?“ im Oktober 2011 auf. Die nun folgende Veranstaltung soll im Detail auf Organisationsfragen und Erfahrungen eingehen.

So informieren unter anderem Prof. Dr. Bernd-Jürgen Vorath von der Bergischen Universität Wuppertal und Dr. Harald Olschock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft, über alle mit dem Betriebssicherheitsmanagement verbundenen Probleme. Dazu gehen die Referenten auf Themen wie die Struktur- und Ablauforganisation, Verantwortung/Haftung sowie die Aus- und Weiterbildung ein. Außerdem teilen Unternehmen, die bereits ein integriertes Betriebssicherheitsmanagement verwirklicht haben, ihre Erfahrungen mit.

Die International Security Academy (ISA) und die BAuA führen diese Veranstaltung gemeinsam durch. Zudem beteiligen sich der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI), die Bergische Universität Wuppertal, die Hochschule Bochum (HBO), der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Für die Teilnahme an der Veranstaltung vergibt der VDSI Weiterbildungspunkte.

Das gesamte Programm der Veranstaltung „Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Betriebssicherheitsmanagement“ steht auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/termine. Es wird eine Teilnahmegebühr von 198 Euro erhoben. Weitere Informationen und Anmeldung bei Horst Grulke, Tel:: 0231 9071-2325, Fax: 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.

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Kompendium: Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert

Mit branchenunabhängiger Handlungshilfe Risiken vermindern

Dortmund/Augsburg – Arbeitsschutz ist Chefsache, denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit dem aktualisierten Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachleuten das nötige Rüstzeug an die Hand, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Das 544 Seiten starke Kompendium ist als Loseblattsammlung konzipiert, damit der Ratgeber immer wieder aktualisiert werden kann. Die ersten druckfrischen Exemplare wurden jetzt auf der Messe „Arbeitsschutz Aktuell 2012“ in Augsburg am BAuA-Stand in Halle 1 der Fachwelt vorgestellt.

Seit Jahren gehört die mehrfach aktualisierte Publikation zu den Standardwerken der BAuA, wenn es um Gefährdungsbeurteilung geht. Der branchenunabhängig angelegte Ratgeber richtet sich in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz, die die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen. Dazu vermittelt er Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für die Durchführung an.

Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 enthält Hinweise, um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes zu planen und durchzuführen. Im zweiten Teil werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, psychische Belastungen oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Zu jedem Gefährdungsfaktor informiert der Ratgeber über Art und Wirkung, gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an und führt Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf. Zudem benennt das Kompendium die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur. Mit Textbausteinen, die allen Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3 enthält Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüft werden kann, ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke oder ein Stichwortverzeichnis.

Die BAuA passt den Ratgeber nach Bedarf an Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerk, aber auch an neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse an. Aktualisierte Kapitel können bis zum Erscheinen der nächsten Auflage unter www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung heruntergeladen werden. Nutzer können die überarbeiteten Kapitel ausdrucken, um ihren Ratgeber auf den neuesten Stand zu bringen.

Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl finden. Zudem ist in der Rubrik „Expertenwissen“ der komplette zweite Teil des Ratgebers als Online-Fassung hinterlegt. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute; 1. Auflage; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund; 544 Seiten; Loseblattsammlung; ISBN 978-3-88261-717-7. Das Buch kann zum Preis von 49,80 Euro über den Webshop des Bonifatiusverlags unter www.bonifatius.de/druckerei/baua/publikationen/fachbuchreihe/ bezogen werden.

Weitere Informationen: www.baua.de/publikationen.

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Seminar: Das neue Produktsicherheitsgesetz

Informationen für Industrie und Handel

Berlin – Am 1. Dezember 2011 löste das neue „Produktsicherheitsgesetz“ (ProdSG) ohne Übergangsfrist das „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ (GPSG) ab. In einem Seminar zum neuen Gesetz gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die wichtigsten Neuregelungen bekannt. Die Veranstaltung findet am 7. November 2012 von 9 bis 17 Uhr in der BAuA Berlin statt.

Deutschland setzte mit dem Produktsicherheitsgesetz entscheidende Veränderungen des europäischen Rechts um, das durch klarere Regelungen Beschäftigte und Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten schützen will. Einzelne Beiträge des Seminars gehen auf die Auswirkungen auf verschiedene Interessengruppen wie Hersteller, Händler oder Verbraucher ein. Außerdem erfahren die Teilnehmer, was sich im ProdSG gegenüber dem GPSG genau geändert hat.

Das Seminar richtet sich an: Führungskräfte, Einkäufer, Planer, Konstrukteure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Betriebs- und Personalräte. Das gesamte Programm befindet sich unter www.baua.de/termine im Internet. Für die Veranstaltung erhebt die BAuA einen Teilnahmebeitrag von 125 Euro. Weitere Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke, Telefon 0231 9071-2219, E-Mail: seminare@baua.bund.de.

Informationen zum Produktsicherheitsgesetz, Gesetzestext und Links zu den europäischen Informationssystemen gibt es im Internet unter der Adresse www.produktsicherheitsportal.de.

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Belastungen im öffentlichen Dienst

Geänderte Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Verwaltung

Dortmund – Rund viereinhalb Millionen Menschen in Deutschland arbeiten im öffentlichen Dienst, der ein breites Aufgabenspektrum hat. Besonders in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen oder Polizei sind sie spezifischen Belastungen ausgesetzt. In der neusten Ausgabe der „baua: Aktuell“, den vierteljährlichen Mitteilungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), ist der öffentliche Dienst ein Schwerpunktthema. Die Ausgabe schildert die derzeitige Arbeitssituation der Beschäftigten und gibt Hinweise, was für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz getan werden kann.

Die Rahmen- und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst haben sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Umstrukturierungen und Stellenkürzungen bestimmen häufig das Bild. Dies führt zu Beschwerden wie Stress, Nervosität, Kopfschmerzen oder Schlaflosigkeit – also Beschwerden, die oft mit psychischen Belastungen einhergehen. Die baua: Aktuell stellt Handlungshilfen mit Tipps vor, wie mit dem demografischen Wandel umgegangen werden kann oder wie ein Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten ist. Denn gute Arbeitsbedingungen verringern die Belastungen für die Beschäftigten.

Außerdem wirft die baua: Aktuell einen Blick auf die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 und Projekte zum demografischen Wandel. Zusätzlich zum Schwerpunktthema „Öffentlicher Dienst“ informiert die Ausgabe 03/2012 über Veranstaltungen sowie neue Publikationen und bietet Informationen aus der DASA Arbeitswelt Ausstellung.

Die aktuelle Ausgabe kann – ebenso wie alle seit 2001 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter www.baua.de/publikationen. Über das Informationszentrum der BAuA lässt sich auch die Printausgabe anfordern – einzeln oder im Abonnement: Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070 oder E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

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Aktuell: Fachleute diskutierten Entwicklungen bei Probenahme und Analytik

3. Symposium „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“

Dortmund – Ohne Messungen am Arbeitsplatz lassen sich die Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen nicht verringern. Entsprechend standen geeignete Messverfahren und Messstrategien sowie die Güte von Verfahren, die auf Modellen beruhen, im Mittelpunkt des dritten Symposiums „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“, das am 24. und 25. September 2012 in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stattfand. Fast 200 Fachleute aus dem deutschsprachigen Raum informierten sich über aktuelle Entwicklungen bei Probenahme, Analytik und Beurteilung.

Eingeladen hatten die Arbeitsgemeinschaft Analytik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Federführung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), der Arbeitskreis „Luftanalysen“ der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die BAuA. Das Fachpublikum bestand aus Vertretern von Messstellen und analytischen Laboratorien, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Aufsichtspersonen der Länder und Berufsgenossenschaften.

Das Symposium griff praktische Aspekte der Messung von Gefahrstoffen und der Qualitätssicherung auf. Zudem wurden konkrete Beispiele und Probleme der Gefahrstoffmessung und deren Beurteilung diskutiert. Wenn Messungen am Arbeitsplatz vorgenommen werden, dann müssen sie valide (gültig) sein. Das Symposium zeigte Fehlermöglichkeiten auf und beschäftigte sich mit der Validierung von Analyseverfahren. Dabei kamen auch die Messung von Partikel-Dampf-Gemischen wie sie beispielsweise beim Lackieren entstehen und die Bewertung von Kohlenwasserstoffgemischen zur Sprache. Weitere Vorträge befassten sich mit den Problemen bei der Umsetzung des neuen Staubgrenzwertes und der Erfassung von Hautbelastungen durch Teeröl bei der Imprägnierung von Bahnschwellen.

Mittlerweile gibt es Verfahren, die Gefährdungen ohne Messtechnik ermitteln, wie beispielsweise das von der BAuA entwickelte einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG). Durch Messungen am Arbeitsplatz lassen sich sowohl die Güte dieser Verfahren als auch die Wirksamkeit der auf ihnen beruhenden Maßnahmen beurteilen. Verschiedene Vorträge stellten die praxisnahen Verfahren vor.

„Ohne Messungen am Arbeitsplatz geht es nicht“, bilanziert Dr. Ralph Hebisch, BAuA, das Symposium. „Die verschiedenen Vorträge verdeutlichten, dass die Wahl der verwendeten Messverfahren und Messstrategien von maßgeblicher Bedeutung sind, um den Schutz der Beschäftigten vor Gefahrstoffen zu verbessern. Zudem tragen Messung und Analytik entscheidend dazu bei, dass praxisnahe Verfahren entwickelt werden können, die sich sicher ohne Arbeitsplatzmessungen anwenden lassen.“

Die Vorträge des 3. Symposiums „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Probenahme – Analytik – Beurteilung“ werden zeitnah unter www.bgrci.de ins Internet gestellt.

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Buch: BAuA informiert über Arbeitsstättenverordnung

Wie sehen sichere Arbeitsplätze aus?

Dortmund – Ab sofort ist das Buch „Arbeitsstätten“, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgibt, in neuer, überarbeiteter Auflage erhältlich. Es enthält die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenregeln (ASR), die die Verordnung konkretisieren. Diese Technischen Regeln erarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten, um Betrieben bei der Umsetzung der Verordnung zu helfen. Neue ASR, die seit der ersten Veröffentlichung hinzukamen, machten nun eine Überarbeitung des BAuA-Buchs erforderlich.

Die aktuellsten ASR stammen aus dem Jahr 2012. So wurde die ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ Anfang des Jahres veröffentlicht. Sie legt beispielsweise fest, dass bodentiefe Fenster bruchsicher sein müssen oder Fensterflügel keine Verkehrswege im Betrieb behindern dürfen. Ebenfalls aus 2012 ist die ASR A3.6 „Lüftung“. Sie enthält Bestimmungen, ab welcher CO2-Konzentration in der Luft Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen muss.

Die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung und der ASR garantiert gesunde und sichere Arbeitsbedingungen. Die Verordnung stammt aus dem Jahr 2004 und setzt europäische Vorgaben um. Sie nimmt Arbeitgeber in die Pflicht, für ausreichenden Schutz ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen. Hierfür enthält die Verordnung allgemeine Anforderungen und Schutzzielbestimmungen. Gestaltungsregeln für Arbeitsplätze sind beispielsweise Vorgaben für die Raumabmessung oder Arbeitsplatzbeleuchtung, die Fluchtwege oder Notausgänge. Die Arbeitsstättenregeln orientieren sich stets am Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene. Sie konkretisieren die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung für die betriebliche Praxis und sind für nahezu alle Arbeitsstätten geeignet.

„Arbeitsstätten – Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten“; 1. überarbeitete, aktualisierte und ergänzte Auflage; 2012; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; Dortmund; 246 Seiten; ISBN 978-3-88261-703-0. Das Buch kann zum Preis von 18,50 Euro über den Webshop des Bonifatiusverlags unter www.bonifatius.de/druckerei/baua/publikationen/fachbuchreihe/ bezogen werden.

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Bewältigung psychosozialer Risiken: Erfolgsfaktoren und Hindernisse

Die meisten europäischen Unternehmen haben noch keine Verfahren zur Bewältigung von Stress und anderen psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz eingeführt, obwohl die Arbeitnehmer Europas zunehmend Gefährdungen dieser Art ausgesetzt sind. Mit diesem Sachverhalt befassen sich zwei neue Berichte der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Sie gehen der Frage nach, weshalb 74 % der europäischen Unternehmen noch keine Bewältigungsstrategien verfolgen, obwohl Stress am Arbeitsplatz von 79 % und Belästigung bzw. Gewalt am Arbeitsplatz von 40 % aller Manager in der EU als besorgniserregend eingeschätzt wird.

Die Berichte erscheinen unter Verhältnissen, in denen immer mehr europäische Arbeitnehmer über stressbedingte Probleme klagen und, wie eine aktuelle Meinungsumfrage zeigt, 80 % der Arbeitnehmer in der EU für die kommenden fünf Jahre von einer zunehmenden Stressbelastung ausgehen. Obwohl die durch Stress und andere psychosoziale Risiken bedingten Gesundheitsprobleme durchaus bekannt sind, tun sich offenbar viele europäische Unternehmen mit der Prävention schwer.

Wie die Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER) ergab, gehen nur 3 % der Unternehmen psychosoziale Risiken mit wirklich ganzheitlichen Konzepten systematisch an, während 12 % keine einzige der Maßnahmen ergriffen haben, die in der Umfrage als wesentlich für das Management psychosozialer Risiken erhoben wurden.

In den Berichten wird aufgezeigt, welche Faktoren die Bewältigung dieser Probleme in Unternehmen begünstigen, beispielsweise das unmittelbare Vortragen von Beanstandungen durch die Beschäftigten selbst und das Bewusstsein, dass es sich betriebswirtschaftlich auszahlt, dieses Thema ernst zu nehmen: Man geht davon aus, dass derzeit etwa 50-60 % aller verlorenen Arbeitstage mit psychosozialen Risiken zusammenhängen und dass psychische Störungen in der EU jährlich Kosten in Höhe von 240 Mrd. EUR verursachen. Unternehmen, die den engen Zusammenhang zwischen psychosozialen Risiken und hohen Fehlzeiten kennen, bemühen sich mit weitaus größerer Wahrscheinlichkeit ernsthaft um ein entsprechendes Risikomanagement.

Die Berichte benennen zugleich die Hindernisse, auf die viele Unternehmen stoßen, wenn sie sich um das Management psychosozialer Risiken bemühen, beispielsweise das Fehlen fachlicher Unterstützung und Beratung sowie der Mangel an Ressourcen.

Die Direktorin der EU-OSHA, Christa Sedlatschek, stellt dazu fest, dass „psychosoziale Risiken von den politisch Verantwortlichen zwar allmählich als wesentliche Herausforderung erkannt werden, beim Umgang mit diesen Risiken auf Unternehmensebene Politik und Praxis jedoch offenbar auseinanderklaffen. 40 % der Unternehmen geben an, dass sie zur Bewältigung psychosozialer Risiken mehr Informationen und größere Unterstützung benötigen. Wir müssen also mehr tun, um über die Beschaffenheit dieser Risiken aufzuklären und Unternehmen zu helfen, sie durch bessere Gefährdungsbeurteilungen, Änderungen der Arbeitsorganisation, Schulungen und andere Maßnahmen in den Griff zu bekommen.“

Die beiden Berichte der EU-OSHA, „Management of psychosocial risks at work“ („Management psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz“) und „Drivers and barriers for psychosocial risk management“ („Begünstigende und hemmende Faktoren für das Management psychosozialer Risiken“) knüpfen an die Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER) der EU-OSHA an. Diese groß angelegte Studie bietet eine Momentaufnahme des derzeitigen Umgangs von Managern und Arbeitnehmervertretern mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken an den Arbeitsplätzen Europas unter besonderer Berücksichtigung der psychosozialen Risiken, die zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Im Rahmen der für 2014-2015 vorgesehenen Kampagne „Sichere Arbeitsplätze“ wird die EU-OSHA praktische Instrumente für die Bewältigung psychosozialer Risiken zur Verfügung stellen.

Links:
– Eine Zusammenfassung von vier Sekundäranalyse-Berichten: Verständnis des Managements von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, psychosozialer Risiken und der Arbeitnehmerbeteiligung durch ESENER – verfügbar in 24 Sprachen
http://osha.europa.eu/de/publications/reports/esener-summary/view

Drivers and barriers for psychosocial risk management: An analysis of the findings of the ESENER (Begünstigende und hemmende Faktoren für das Management psychosozialer Risiken: Eine Analyse der ESENER-Ergebnisse) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/drivers-barriers-psychosocial-risk-management-esener/view

Management of psychosocial risks at work: An analysis of the findings of the ESENER (Management psychosozialer Risiken bei der Arbeit: Eine Analyse der ESENER-Ergebnisse) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/management-psychosocial-risks-esener/view

Worker representation and consultation on health and safety: An analysis of the findings of the ESENER (Vertretung und Konsultation der Arbeitnehmer im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit: Eine Analyse ESENER-Ergebnisse) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/esener_workers-involvement/view

Management of occupational safety and health: An analysis of the findings of the ESENER (Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Eine Analyse ESENER-Ergebnisse) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/management-of-occupational-safety-and-health-analysis-of-data-from-the-esener/view

European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks – Managing safety and health at work (Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken – Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit) – verfügbar in Englisch
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/esener1_osh_management/view

Kurzes Video über die wichtigsten Ergebnisse von ESENER
http://www.youtube.com/watch?v=srixyhUFu1U&feature=youtu.be

Das ESENER-Projekt im Überblick
http://osha.europa.eu/de/esener-enterprise-survey

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Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2012 gesunken

Vorläufige Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im ersten Halbjahr 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Das geht aus einer vorläufigen Statistik der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging ebenfalls zurück. Auch die Schüler-Unfallversicherung verzeichnete weniger Schul- und Schulwegunfälle.

Insgesamt ereigneten sich in den ersten sechs Monaten des Jahres 450.689 Arbeitsunfälle. Das sind rund 2 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2011. 7.304 Versicherte erhielten erstmalig eine Arbeitsunfallrente – ein leichter Rückgang gegenüber 2011. 226 Menschen verloren bei einem Arbeitsunfall ihr Leben – 25 mehr als im Vergleichszeitraum.

„Auch wenn die Zahl der Arbeitsunfälle insgesamt sinkt, dürfen wird deshalb in unseren Präventionsbemühungen nicht nachlassen“, kommentierte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die Zahlen. „Dazu brauchen wir die Mitarbeit von Versicherten und Arbeitgebern. Nur gemeinsam können wir Arbeitsplätze gesund und sicher machen.“

Um über 14 Prozent ging die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle zurück. Sie belief sich auf 86.585. Grund hierfür war ersten Einschätzungen zufolge der im Vergleich zum Vorjahr milde Winter. 2.584 Versicherte erhielten erstmalig eine Wegeunfallrente. 166 Unfälle auf dem Weg zur Arbeit endeten tödlich.

Die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, verzeichneten insgesamt 614.495 Schulunfälle. Dies entspricht einem Rückgang um mehr als 12 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2011. 51.914 Unfälle ereigneten sich auf dem Schulweg – ein Rückgang um 16 Prozent. 459 Versicherte erhielten erstmalig eine Unfallrente – 60 mehr als im Vorjahreszeitraum. 31 Versicherte verloren bei einem Unfall ihr Leben – die Mehrzahl davon auf dem Schulweg.

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Verbraucheranfrage

Ab sofort hilft Ihnen dieser Strichcode weiter. Mittels der Produktnummer können Sie sich jetzt über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und das Umweltbundesamt haben ein Online-Formular entwickelt, welches automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller für Sie erstellt. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

http://reach-info.de/verbraucheranfrage.htm

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Neue IFA-Gefahrstoffliste erschienen

Bewährtes Nachschlagewerk jetzt in aktueller Fassung

Eine aktualisierte Fassung der bewährten IFA-Gefahrstoffliste hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) heute veröffentlicht, die Sie hier herunterladen oder bestellen können.

Das kostenlose Nachschlagewerk richtet sich an Betriebe, Aufsichtsbehörden, Arbeitsmediziner und andere, die sich mit Gefahrstoffen und Gesundheitsschutz befassen. Es enthält alle wichtigen Informationen, um Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe zu beurteilen.

Vorschriften und Regeln zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind zahlreich. Ebenso zahlreich sind die Änderungen, die sich auf diesem Gebiet immer wieder ergeben. Die IFA-Gefahrstoffliste hilft dem Arbeitsschutzpraktiker, den Überblick zu behalten. Sie hält ihn durch regelmäßige Aktualisierungen auf dem Laufenden: Die Liste enthält die aktuellen Luftgrenzwerte und biologischen Grenzwerte und informiert über Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Sie geht aber auch auf ärztliche und medizinische Vorgaben ein, beschreibt Messverfahren und verweist auf geltende deutsche Verordnungen, Richtlinien und Regeln für Gefahrstoffe.

Die Gefahrstoffliste ist ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber laut Gefahrstoffverordnung in seinem Betrieb durchführen muss.

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Leitfaden Maschinenrichtlinie vollständig auf deutsch

Das BMAS hat die vollständige deutsche Übersetzung des „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – 2. Auflage Juni 2010“ freigegeben.

Am 24. Juli 2012 wurde die mit Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung weitergeleitet. Damit liegt erstmals eine vollständige deutsche Version des Leitfadens vor.

Nachdem der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ in Teilen bereits auf deutsch veröffentlicht wurde (Teile „Erwägungsgründe“ und „Artikel“) ist nun die inhaltliche Prüfung und Korrektur des von der Europäischen Kommission vorgelegten deutschen Übersetzungsentwurfes durch das BMAS auch für die „Anhänge“ abgeschlossen. Der mit Österreich und der Schweiz abgestimmte vollständige Text des Leitfadens steht ab sofort zum Download bereit.

Der Leitfaden soll eine Hilfestellung bei der europaweit einheitlichen Auslegung und Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geben. Er ist an alle Kreise gerichtet, die mit der Anwendung der Richtlinie befasst sind, wie z.B. Hersteller, Händler, Importeure von Maschinen, Marktüberwachungsbehörden, Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften oder Prüfstellen.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine überarbeitete Fassung der Maschinenrichtlinie, deren erste Version im Jahr 1989 angenommen worden war. Die neue Maschinenrichtlinie ist seit dem 29. Dezember 2009 anzuwenden. In Deutschland ist sie durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in nationales Recht umgesetzt.
Mit der Richtlinie soll der freie Verkehr von Maschinen im EU-Markt gewährleistet werden. Dazu sind die Anforderungen harmonisiert worden, denen Maschinen im Hinblick auf ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz genügen müssen.
Mit der überarbeiteten Maschinenrichtlinie wurden gegenüber früheren Versionen keine tiefgreifenden Veränderungen eingeführt. Die Bestimmungen der Richtlinie wurden klargestellt und zusammengeführt, mit dem Ziel, ihre praktische Anwendung zu verbessern. Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ leistet hierzu eine wichtige Unterstützung.

Weitere Informationen
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – 2. Auflage Juni 2010
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/leitfaden-maschinenrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile

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Fakten: Charakterisierung von Nanomaterialien

REACH-CLP Helpdesk bei der BAuA informiert über Registrierung

Dortmund – Im Mai 2013 endet die zweite große Registrierungsphase unter der REACH-Verordnung, dem Chemikalienrecht der Europäischen Union. In dieser zweiten Phase müssen Stoffe, die in Mengen ab 100 Jahrestonnen in Verkehr gebracht werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. In der ersten Phase hat sich gezeigt, dass bei Unternehmen Unsicherheiten bestehen, wie sie Nanomaterialien registrieren. Da sich die Rechtslage voraussichtlich bis Mai 2013 nicht ändern wird, hat die Nationale Auskunftsstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien erarbeitet.

Die in Deutsch und Englisch vorliegende Kurzinfo soll Unternehmen beim Registrieren von Nanomaterialien unterstützen. Ein Schwerpunkt ist der besonderen Situation gewidmet, dass diese Materialien zurzeit nicht unter der REACH-Verordnung geregelt sind und somit auch keine spezifischen Anforderungen an die Registrierungsdossiers gestellt werden können. Dies hatte bislang zur Folge, dass die Dossiers sehr uneinheitlich waren. Die Nationale Auskunftsstelle schafft nun mit der Kurzinfo eine Basis für alle potenziellen Registranten von Nanomaterialien, um die Stoffe ausreichend charakterisieren zu können. Dies ist Grundlage für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien, um einen effektiven Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Jedoch kann die Kurzinfo nur Ansätze für das Vorgehen zur Charakterisierung von Nanomaterialien bieten. In vielen Fällen werden Fragen offen bleiben. Von REACH betroffene Unternehmen, die Nanomaterialien herstellen, importieren oder verwenden, können sich deshalb unter der Servicetelefonnummer 0231 9071-2971 und per E-Mail reach-clp@baua.bund.de an die Nationale Auskunftsstelle wenden.

Die Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien kann im Internet heruntergeladen werden.
www.reach-clp-helpdesk.de

Hintergrund
Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, die bei der BAuA eingerichtet wurde. Ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt den Helpdesk, indem es spezifische Informationen zu REACH und CLP bereit stellt.
www.reach-clp-helpdesk.de

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Forschung: Software berechnet Belastung durch Sprühnebel

Wissenschaftler des ITEM entwickeln mit BAuA-Unterstützung ein Tool zur Risikobewertung

Dortmund – Wer Chemikalien aufsprüht – beispielsweise Desinfektionsmittel auf Oberflächen oder Insektizide im Bereich des Vorratsschutzes – setzt sich der Gefahr aus, diese Stoffe einzuatmen oder sie über die Haut aufzunehmen. Um die Gefährdungen bei solchen Arbeiten zu bestimmen, haben Wissenschaftler des Fraunhofer Instituts für Toxikologie und Experimentelle Medizin in Hannover (ITEM) im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Softwaretool „SprayExpo“ entwickelt. Es berechnet, wie hoch die Belastung ist und hilft, das Risiko bei der Freisetzung von Sprühnebeln am Arbeitsplatz zu beurteilen.

Produzenten und Importeure sind durch die Biozid-Richtlinie und die REACH-Verordnung dazu verpflichtet, eine Risikobewertung ihrer vertriebenen Stoffe durchzuführen, einschließlich einer Abschätzung oder Messung der Exposition. Arbeitsplatzmessungen sind jedoch technisch und personell aufwendig und daher zeitintensiv und teuer. Einfacher lässt sich die ungefähre Belastung mit dem Softwaretool SprayExpo berechnen, das als anwenderfreundliches Arbeitsblatt für die Software Excel programmiert wurde. Übersichtliche Menüs und Hilfetexte für alle wichtigen Parameter, aus denen das Modell die Gefährdung berechnet, sorgen dafür, dass die Software leicht zu bedienen ist. Zudem erzeugt SpayExpo eine 3D-Darstellung des Sprühweges. Der Anwender hat damit eine genaue Vorstellung, wie der Stoff im Raum versprüht wird. Drei vorprogrammierte Standardszenarien erleichtern zusätzlich die Eingabe der benötigten Daten.

Obwohl die Software sehr benutzerfreundlich programmiert wurde, weist BAuA-Chemiker Martin Tischer darauf hin, dass ein gewisses Hintergrundwissen nötig sei, um die richtigen Daten in SprayExpo einzugeben und somit möglichst realistische Ergebnisse zu erhalten. „Gute Kenntnisse über die Arbeitsbedingungen sind unerlässlich. Dann kann sich der Anwender aber auch darauf verlassen, dass die Software realistische Ergebnisse liefert, die die betriebliche Wirklichkeit abbilden.“ Dafür habe das ITEM im Auftrag der BAuA überprüft, wie gut die Ergebnisse der Software mit den realen Daten einer Arbeitsplatzmessung übereinstimmen. „Die Ergebnisse sind tendenziell richtig und für viele Fälle in der Praxis ausreichend genau. Damit erleichterten sie eine zuverlässige Expositionsabschätzung“, so Tischer.

Validation of an EDP assisted model for assessing inhalation exposure and dermal exposure during spraying processes; Wolfgang Koch, Wolfgang Behnke, Edith Berger-Preiß, Heiko Kock, Susanne Gerling, Stefan Hahn, Katrin Schröder, 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 115 Seiten. Der Bericht steht als PDF unter www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.

Die Software steht zur Verfügung unter www.baua.de/dok/3053520.

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Der schwimmende Ponton Ein sicherer Arbeitsplatz

Die Verbandsgemeinde Rhaunen liegt im schönen Hunsrück nahe Frankfurt am Main. Als zuständiger Abwassermeister bin ich nicht nur für die beiden Kläranlagen Kläranlage Hausen (15 000 EW) und Bundenbach (3 000 EW) verantwortlich, wir betreuen auch das ganze Kanalnetz der Verbandsgemeinde. Das schließt auch die Hausanschlüsse, Gruben und Regenrückhaltebecken sowie die Betreuung mehrerer Pflanzenkläranlagen mit ein. Wir führen den größten Teil der notwendigen Wartungsund Reparaturarbeiten selbst durch. Das schließt natürlich auch die Reinigungs-, Kontroll- und Prüfarbeiten mit ein. Bei diesen vielfältigen Arbeiten mache ich mir natürlich auch Gedanken, wie wir diese Aufgaben optimieren, aber auch gleichzeitig die Arbeitssicherheit verbessern können. In diesem Zusammenhang hatte ich die Idee, den Arbeitsschutz bei den Arbeiten an den Räumerbrücken an den verschiedenen Becken dadurch zu verbessern, dass wir eine Arbeitsbühne an den Brücken frei beweglich anbauen. Diese Gedanken scheiterten aber schnell an den zu hohen Investitionskosten. Aber ich gab nicht auf. Man müsste eine Arbeitsbühne entwickeln, die universell für alle Becken und Anlagen einsetzbar ist, überlegte ich. Auch müsste diese zusätzlich noch schwimmen. Mit dieser Idee recherchierte ich im Internet nach Lösungsmöglichkeiten. Und siehe da, ich wurde fündig. Ich stieß auf die Fa. Kiebitzberg, die im Yacht- und Schiffbau tätig ist. Sie ist in der Lage, schwimmende Arbeitsbühnen anzufertigen. Doch bevor ich mich konkret

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012

Autor
Martin Bonn,
Abwassermeister
Verbandsgemeinde Rhaunen
Zum Idar 21–23
55624 Rhaunen,
Deutschland
E-Mail: klaeranlage-hausen@gmx.net  

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Kontrollen des Arbeitsschutzes in Deutschland nur noch selten

Arbeitsschutzkontrollen in Betrieben sind wichtig Personalmangel ist der Grund, warum in Deutschland immer seltener Unternehmen von der stattlichen Arbeitsschutzaufsicht unter die Lupe genommen werden. In den vergangenen sieben Jahren haben die Kontrollbehörden kräftig Stellen abgebaut. Die IG Metall ist alarmiert – und warnt vor den Folgen.

Kontrollen des Arbeitsschutzes in deutschen Betrieben stark gesunken
Wie die Online-Zeitung derwesten.de mit Verweis auf »alarmierende« Daten der Bundesregierung in einem Artikel vom 17. Juli 2012 schreibt, ist die Zahl der zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder bei Betrieben stark gesunken: um 25 Prozent im Zeitraum 2005 bis 2010. Nur noch 4,9 Prozent der Unternehmen wurden 2010 überprüft, wobei sich die Häufigkeit der Arbeitsschutzkontrollen offenbar nach der Betriebsgröße richtet. Laut derwesten.de seien von den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten jeder zweite geprüft worden. Verantwortlich für diese abnehmende Tendenz sei ein drastischer Stellenabbau: die Zahl der Angestellten in den Kontrollbehörden verringerte sich um 17 Prozent – auf zuletzt 3.200 Mitarbeiter.

Besorgniserregender Stellenabbau in der Gewerbeaufsicht
Besorgniserregend« findet IG-Metall-Vorstand Hans-Jürgen Urban den Personalabbau. Aus seiner Sicht könne man bereits von einem Notstand reden, sagte er gegenüber derwesten.de. Leidtragende seien die Arbeitnehmer: »Für die Beschäftigten bedeutet das: Ihnen werden gesetzliche Rechte vorenthalten. Und Skandale wegen fehlendem Arbeitsschutz mit gefährlichen Folgen für die Arbeitnehmer werden wahrscheinlicher, weil die Aufsicht zu spät oder gar nicht mehr auf Missstände aufmerksam wird.«

Nach eigenen Angaben schätzt auch die Bundesregierung die Lage kritisch ein. In einem Schreiben heißt es »Die Bundesregierung beobachtet den Personalabbau bei der Arbeitschutzaufsicht der Länder nicht ohne Sorge.«

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Aktuelle Gefahrstoffinformationen mit der neuen GESTIS-App

IFA-Gefahrstoffdatenbank jetzt auch als App

Ob zuhause oder am Arbeitsplatz: Stoffe begegnen uns auf Schritt und Tritt. Doch oft wissen nur Fachleute, was hinter den komplizierten Namen der Chemikalien steckt und wie die Substanzen wirken können. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) stellt deshalb seine bewährte Stoffdatenbank GESTIS nun auch als kostenlose App für Apple- und Android-Geräte zur Verfügung. Damit lässt sich jederzeit und überall recherchieren, was es mit einem Stoff auf sich hat. Einzelheiten zur App finden sich auf der Internetseite des IFA.

Das Angebot richtet sich vor allem an die, die mit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun haben. Hilfreich ist die App aber auch für ganz andere Zielgruppen: zum Beispiel für den Anwohner, den der verunglückte Gefahrguttransporter beunruhigt, für den Schüler auf der Suche nach chemischen Formeln, für den Journalisten bei der Recherche zu einem wissenschaftlichen Artikel oder für die Ärztin bei der Diagnose einer vielleicht durch Gefahrstoffe hervorgerufenen Erkrankung.
Seit 1999 bietet das IFA Informationen zu inzwischen mehr als 8500 Stoffen in einer kostenfreien Online-Datenbank an. Die funktioniert nun eins zu eins auch als App. Sie enthält aktuelle Hinweise zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, zu deren Wirkung auf den Menschen, zu Schutzmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen und vieles mehr.

Quelle: DGUV

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Ruhe- und Pausenzeiten sind wichtig für Prävention und Produktivität

Offlinezeiten sind wichtig für das seelische und körperliche Wohlbefinden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Handy-Stress am Feierabend hin. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Freizeit, sondern auch für die Arbeit, wenn komplexe Aufgaben erfüllt werden müssten. Häufige Unterbrechungen beeinträchtigen sowohl die Arbeitszufriedenheit als auch die Produktivität.

„Ohne Ruheinseln im Alltag sind weder gute Leistungen noch Erholung möglich“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Frage der Erreichbarkeit und die Vielzahl der Kommunikationskanäle seien hier zweifellos eine Herausforderung, der sich Unternehmen und Beschäftigte stellen müssten. „Unternehmen sollten deutlich machen, dass die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen zur Dauer der Arbeitszeit sowie zu den Ruhe- und Pausenzeiten einzuhalten sind.“ Sinnvolle und eindeutige Regelungen zur Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit helfen deutlich zu machen, dass Beschäftigte nicht unter Druck geraten, ständig erreichbar zu sein.

Dabei geht es nicht nur darum, Erholungszeiten für die Regeneration und damit langfristig die Gesundheit zu erhalten. „Phasen ohne Störungen sind gerade auch bei der Arbeit wichtig. Wer sich nicht ausreichend auf seine Aufgaben konzentrieren kann, bei dem leiden Produktivität und Arbeitszufriedenheit.“ Innerbetriebliche Vereinbarungen zur Kommunikation seien daher auch für die Arbeitszeit von Vorteil.

Im Übrigen sei nicht nur der Arbeitgeber bei der Vermeidung von Kommunikationsstress gefordert, so Eichendorf. „Wer im Büro arbeitet, hat heute neben dem Diensttelefon und dienstlichen E-Mailpostfach häufig noch ein privates Handy dabei. Möglicherweise ein Smartphone, auf dem er in sozialen Medien unterwegs ist.“ Es liege auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, abzuschalten und sich gezielt einer Aufgabe zuzuwenden.

Ob neue gesetzliche Regelungen eine Verbesserung bringen, bezweifelt Eichendorf. „Die Erfahrung zeigt, dass starre Regelungen in der Praxis ignoriert werden, wenn sie zu wenig Raum für individuelle Lösungen lassen.“ Kundendienstmitarbeiter oder Mitglieder von internationalen Teams brauchen zum Beispiel andere Regelungen als Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag. Die gesetzliche Unfallversicherung setze daher im Arbeitsschutz schon seit einiger Zeit auf flexible Lösungen, zum Beispiel im Rahmen der DGUV Vorschrift 2, die die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regele.

Quelle: DGUV

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Versichert auf dem Weg zur Arbeit – auch mit dem Fahrrad

Es macht Spaß, man muss nicht lange nach einem Parkplatz suchen und es fördert die eigene Fitness – mit Beginn der warmen Jahreszeit fahren wieder vermehrt Arbeitnehmer mit dem Fahrrad zur Arbeit. Arbeitnehmer stehen auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen dabei nicht unbedingt den kürzesten Weg wählen. Fahrradfahrer sind auch versichert, wenn sie aus Gründen der Sicherheit einen längeren als den direkten Weg zur Arbeit wählen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Fahrräder haben weder Airbag noch Knautschzone und das Verletzungsrisiko bei einem Unfall ist hoch. In den vergangenen fünf Jahren verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung im Schnitt weit über 18.000 Dienst- und Wegeunfälle mit dem Fahrrad. Mehr als 10 Fahrradfahrer verunglückten jedes Jahr tödlich. „Die Zahl der Wegeunfälle mit Fahrradfahrern ist immer noch viel zu hoch. Unser Ziel ist ‚Vision Zero‘. Das heißt, niemand soll im Straßenverkehr getötet oder so schwer verletzt werden, dass er unheilbare gesundheitliche Schäden davonträgt,“ so Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV und Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).

Zur eigenen Sicherheit sollten Fahrradfahrer einen Fahrradhelm und gut sichtbare Kleidung tragen und die vorhandenen Radwege nutzen. Neben dem Tragen von Fahrradhelmen ist auch der Zustand des Fahrrads von Bedeutung. Ein verkehrssicheres Fahrrad hilft, das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern.

Das wichtigste auch am Fahrrad sind gut gewartete und leicht zu bedienende Bremsen. Nur mit funktionierenden Scheinwerfern, Rückleuchten sowie Reflektoren vorne, hinten aber auch zur Seite kann man selbst besser sehen beziehungsweise in der Dämmerung besser gesehen werden. Die Gangschaltung sollte regelmäßig gewartet werden und alle Schraubverbindungen überprüft werden. Aber auch die Transportbehälter wie Satteltaschen oder Fahrradkörbe müssen ausreichend fest sitzen.

Weitere Informationen über die gesetzlichen Anforderungen, die Tipps für ein sicheres Fahrrad sowie einer ausführlichen Checkliste, erhalten Sie in der Broschüre „Das sichere Fahrrad“.
http://www.risiko-raus.de/files/899/Ansichts_pdf_Fahrradbroschuere_web_gross.pdf

Quelle: DGUV

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Sicherheit und Gesundheitsschutz zahlen sich aus, auch in schwierigen Zeiten: Jahresbericht 2011 der EU-OSHA

In ihrem jüngsten Jahresbericht setzt sich die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter für Investitionen in die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit ein und weist darauf hin, dass dafür sowohl wirtschaftliche als auch ethische Gründe sprechen.

„Jetzt müssen wir mehr denn je für ein positives Engagement für sichere und gesunde Arbeitsplätze werben“, erklärt die Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). In ihrem ersten Jahresbericht als Direktorin der Agentur beschreibt Dr. Christa Sedlatschek die gegenwärtigen Zwänge, die in einem raueren Wirtschaftsklima im Hinblick auf Kürzungen von Investitionen in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit herrschen, „denn für viele Unternehmen geht es mittlerweile einfach vor allem darum zu überleben. Die Unternehmen müssen jedoch daran denken, dass solide Sicherheit und guter Gesundheitsschutz bei der Arbeit von entscheidender Bedeutung sind, und zwar nicht nur aus ethischen Gründen sondern auch wegen der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit.“

Wie aus dem Jahresbericht eindeutig hervorgeht, hat die EU-OSHA auch im Jahr 2011 versucht, neue Zielgruppen zu erreichen und diese über die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu informieren. Zudem betonte die Agentur noch einmal, dass der Einsatz von Zeit und Ressourcen in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit selbst in schwierigen Zeiten keinen Kostenfaktor, sondern vielmehr eine Investition darstellt und dass gute Leistungen bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein Gewinn für die Unternehmen sind.

Zu den Höhepunkten des Jahres gehören die Entwicklungen bei dem zentralen Projekt der Agentur, dem Foresight-Projekt, dass dazu dienen soll, längerfristige Risiken am Arbeitsplatz abzusehen (ursprünglich im Zusammenhang mit „grünen“ Arbeitsplätzen), und das politische Entscheidungsträger darin unterstützen soll, Maßnahmen zur Risikoprävention zu ergreifen.

Ein weiteres Hauptprojekt war die Europäische Unternehmensumfrage über neu aufkommende Risiken (ESENER), die erstmals in Echtzeit ein Bild über den Umgang mit einigen wichtigen Arbeitsplatzrisiken in Europa vermittelt. Im Jahr 2011 begann die Sekundäranalyse der im Rahmen der Umfrage gesammelten Daten.

2011 ging das interaktive Online-Tool für die Gefährdungsbeurteilung (Online interactive Risk Assessment tool, OiRA) an den Start, ein Vermächtnis der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ zum Thema Gefährdungsbeurteilung aus den Jahren 2008/2009. Der von der Agentur frei zur Verfügung gestellte OiRA-Tool-Generator wird kleinen Unternehmen in der gesamten EU dabei helfen, Gefährdungsbeurteilungen auf einfache und kostengünstige Weise durchzuführen.

Die Agentur erarbeitete darüber hinaus eine Reihe von Veröffentlichungen über gute praktische Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Straßentransportsektor.

Und schließlich war 2011 das zweite und letzte Jahr der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ zum Thema sichere Instandhaltung. Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ ist inzwischen die größte ihrer Art auf der ganzen Welt. Die jüngste Kampagne, deren Ziel es war, für die Bedeutung der Instandhaltung im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern sowie für die Notwendigkeit der sicheren Ausführung von Instandhaltungsarbeiten zu sensibilisieren, konnte eine Rekordbeteiligung verzeichnen.

Zudem wurden die Diskussionen über die Ausarbeitung der nächsten Strategie der Agentur aufgenommen, die 2013 verabschiedet werden soll.

Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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BAuA Aktuell: Psychische Belastung – was tun?

Risiken und Chancen der modernen Arbeitswelt

Dortmund – „Aktuell besteht ein großer Bedarf an Handlungshilfen, wie die psychische Belastung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist“, berichtet Prof. Dr. Martin Schütte im Interview in der neuesten Ausgabe der „baua: Aktuell“ (02/2012), die vierteljährlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben wird. Die Ausgabe legt ihren Schwerpunkt auf das Thema „Psychische Belastung“. Martin Schütte, wissenschaftlicher Leiter des BAuA-Fachbereiches Arbeit und Gesundheit, weist darauf hin, dass die BAuA zurzeit ein entsprechendes Handbuch vorbereitet.

Angesichts dynamischer Entwicklungen und Veränderungen wird die psychische Belastung auch künftig ein wichtiges Thema bleiben. In ihrem Schwerpunkt wirft die baua: Aktuell Schlaglichter auf Risiken und Chancen der modernen Arbeitswelt. Unter der Überschrift „Psychische Belastung – was tun?“ wird die Bedeutung der Arbeitsgestaltung im Rahmen der Vorbeugung hervorgehoben. Weiterhin beschreiben die Wissenschaftler der BAuA den richtigen Umgang mit Arbeitsunterbrechungen und Multitasking und berichten über Stress und Herz-Kreislauferkrankungen.

Außerdem wirft baua: Aktuell einen Blick auf den Workshop „Psychosoziales Risikomanagement der EU“ und das neue Arbeitsprogramm der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) 2013 bis 2018 (Psychischer Belastung und Muskel-Skelett-Erkrankung vorbeugen). Zusätzlich zum Schwerpunktthema „Psychische Belastung“ informiert die Ausgabe 02/2012 über Veranstaltungen sowie neue Publikationen und bietet Informationen aus der DASA Arbeitswelt Ausstellung.

Die aktuelle Ausgabe kann – ebenso wie alle seit 2001 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter: www.baua.de/publikationen. Über das Infozentrum der BAuA lässt sich auch die Printausgabe anfordern – einzeln oder im Abonnement: Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070 oder E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Quelle: bAuA

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Aktuell: Gesunde Arbeitsplätze durch Partnerschaft für Prävention

Kampagne der europäischen Arbeitsschutzagentur bis 2013

Dortmund/Bilbao – Die Beschäftigten und Arbeitgeber stehen im Mittelpunkt der Kampagne „Partnerschaft für Prävention“, die die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), Bilbao (Spanien), in den Jahren 2012 und 2013 durchführt. Mitarbeiterführung und Arbeitnehmerbeteiligung haben einen großen Einfluss auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, so die Agentur. Die Anfang April eröffnete Kampagne will aufklären und sensibilisieren. Dazu stellt die Agentur Informationsmaterial zur Verfügung und führt einen Wettbewerb für gute praktische Lösungen durch.

„Ganz unabhängig von der Größe eines Unternehmens sind die Führung durch die Unternehmensleitung und die aktive Beteiligung der Beschäftigten entscheidend, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erfolgreich zu managen. Aus diesem Grund lade ich alle großen und kleinen, öffentlichen und privaten Unternehmen aller Branchen dazu ein, an der Kampagne teilzunehmen“, erklärt Christa Sedlatschek, Direktorin der EU-OSHA. Hinweise zur Beteiligung an der Kampagne und am Wettbewerb gibt es auf der deutschen Seite der Europäischen Arbeitsschutzagentur (http://osha.europa.eu/fop/germany/de) sowie auf der Kampagnenseite „Gesunde Arbeitsplätze“ (www.healthy-workplaces.eu).

Zudem hat die Agentur Informationsmaterialien in Form von einem Poster und Faltblättern hergestellt, die auch in größerer Menge über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, oder per E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, angefordert werden können.

Quelle: bAuA

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Fakten: Bundesstelle bei der BAuA bilanziert fünf Jahre REACH

Mehr Transparenz für mehr Sicherheit im Umgang mit Chemikalien

Dortmund – Einen Gewinn für die Chemikaliensicherheit sieht die „Bundesstelle Chemikalien“ bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der europäischen Chemikalienverordnung REACH. Vor fünf Jahren trat die Verordnung mit dem Ziel in Kraft, Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser vor schädlichen Wirkungen durch Chemikalien zu schützen. Kernelemente von REACH sind die Registrierung, Evaluation (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung und Beschränkung) von Chemikalien.

Weiterhin verbessert REACH den Informationsfluss, damit Anwender und Nutzer, aber auch die Umwelt vor möglichen Gefährdungen durch Chemikalien geschützt werden. Zugleich nimmt REACH die Industrie bei der sicheren Verwendung von Chemikalien in die Verantwortung. Dazu müssen jedoch Informationen über die Eigenschaften der Chemikalien bekannt sein.

Fast jedes vierte Dossier kam aus Deutschland
Der erste Meilenstein der Verordnung war die Registrierungsfrist zum 1. Dezember 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Stoffe mit einer hohen Tonnage oder mit umweltgefährlichen oder krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden (CMR) Eigenschaften bei der neu gegründeten zentralen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Insgesamt wurden zu 4.400 Stoffen mehr als 25.000 Registrierungsdossiers eingereicht. Deutsche Unternehmen deckten mit etwa 23 Prozent den größten Anteil der eingereichten Registrierungsdossiers in der EU ab.

Mit diesen Dossiers musste die Industrie Informationen zum toxikologischen und ökotoxikologischen Verhalten der Stoffe vorlegen. Um unnötige Tierversuche zu vermeiden, muss nun die Industrie Versuchsvorschläge einreichen, über deren Durchführung die ECHA entscheidet. Neben der Bewertung der Versuchsvorschläge wird von der ECHA auch die Qualität der Dossiers überprüft und, falls erforderlich, von den Registranten eine Nachbesserung verlangt.

84 besonders besorgniserregende Stoffe gelistet
Zusätzlich wurden Stoffe, die besonders besorgniserregende Eigenschaften wie CMR oder umweltgefährlich aufweisen, identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Zurzeit befinden sich 84 Stoffe auf dieser Liste, die ständig erweitert wird. Durch ihre Aufnahme in diese Liste ergeben sich Informationspflichten innerhalb der Lieferkette und Meldepflichten an die ECHA. Außerdem sind diese Stoffe Kandidaten für die Aufnahme in den Anhang XIV (Zulassung).

Durch Informationspflichten innerhalb der Lieferkette ist das neu eingeführte Verbraucherauskunftsrecht über Chemikalien in Erzeugnissen gestärkt worden. Dieses Auskunftsrecht wird stetig ausgeweitet, indem immer mehr Stoffe mit solchen besorgniserregenden Eigenschaften identifiziert werden.

Informationen über Chemikalien und REACH
Mit der Registrierung stellen die Unternehmen auch Hinweise zur Verfügung, wie mit dem Stoff umgegangen werden muss, damit weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährdet werden. Für zurzeit etwa 4.400 Stoffe besteht ein öffentlicher Zugang zu Informationen. Dabei werden zusammengefasste Daten wie zum Beispiel die Einstufung und Kennzeichnung, die Verwendung des Stoffes oder Informationen über das toxikologische Verhalten bereit gestellt. Dadurch haben alle Beteiligten, auch Verbraucher, jetzt die Möglichkeit, sich selbst ein Bild über die Risiken von Chemikalien zu machen und dies bei Kaufentscheidungen zu berücksichtigen.

Seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung hat jeder Mitgliedstaat Auskunftsstellen eingerichtet. Der deutsche REACH-CLP Helpdesk ist im BAuA-Fachbereich „Bundesstelle Chemikalien“ in Dortmund angesiedelt. Diese Auskunftsstelle informiert über die REACH-Verordnung und beantwortet Fragen von Industrie, Behörden und Privatpersonen. Zudem veröffentlicht sie Informationsmaterialien und betreibt die Internetseite www.reach-clp-helpdesk.de, die Informationen, Rechtstexte, aber auch „Häufig gestellte Fragen“ zu aktuellen Themenschwerpunkten enthält.

Quelle: bAuA

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Forschung: Risiken richtig beurteilen

BAuA-Bericht erläutert Verfahren im Maschinenbau

Dresden – Bei der Entwicklung neuer Maschinen muss die Sicherheit eine zentrale Rolle spielen. Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert von Herstellern die Durchführung einer Risikobeurteilung. Die Unternehmen betrauen zumeist die Konstrukteure mit dieser Aufgabe. Der jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Bericht „Risikobeurteilung im Maschinenbau“ gibt konkrete Hilfestellungen. Dabei beleuchtet er nicht nur verschiedene Verfahren, die Konstrukteure anwenden können, sondern gibt auch Empfehlungen für die Einbindung der Risikobeurteilung in den Konstruktionsprozess.

Der Bericht „Risikobeurteilung im Maschinenbau“ unterstützt Konstrukteure zum einen dadurch, dass er den Ablauf der Risikobeurteilung und -minderung erläutert. Die BAuA-Experten geben Hinweise auf Verfahren, die sich bei der Analyse der Gefährdungen sowie bei der Risikoeinschätzung und Risikobewertung anwenden lassen. Der Bericht stellt Möglichkeiten vor, mit denen sich das akzeptable Grenzrisiko ermitteln lässt, beispielsweise durch Vergleich mit Normen oder mit Risikokennzahlen. Zudem stellt der Bericht die Schritte der Risikominderung unter Berücksichtigung verschiedener Benutzergruppen vor.

Im Bericht sind die Phasen der Risikobeurteilung und Risikominderung den einzelnen Phasen des Konstruktionsprozesses gegenübergestellt. Hier zeigen die BAuA-Experten Anknüpfungspunkte auf und geben Hinweise, wie sich die Risikobeurteilung effizient in den Konstruktionsprozess integrieren lässt. Der umfangreiche Anhang zum Forschungsbericht enthält eine Reihe von Verfahren für die Risikoeinschätzung. Er erläutert deren Anwendungsbereiche und ausführlich deren Ablauf. Somit gibt er Konstrukteuren Anregungen, ein geeignetes Verfahren auszuwählen.

Risikobeurteilung im Maschinenbau; Thomas Mössner; 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 96 Seiten. ISBN: 978-3-88261-145-8. Der Bericht steht als PDF unter www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.

Quelle: bAuA

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Leserbrief zum Beitrag „Tragische Arbeitsunfälle“ in Folge 4/2011

Manfred Fischer berichtet von Arbeitsunfällen, die meist selbstverschuldet sind. Leider beruhen viele dieser Unfälle aus meiner Sicht auf einer falschen Vorschrift der Berufsgenossenschaft und des Gemeindeunfallversicherungsverbands: „Gasgefährdete Räume sind vor dem Betreten zu belüften“! Und das bei Faulgasen, die immer schwerer als Luft sind, also sich auf dem Boden sammeln. Wie kann ich durch Einblasen eines leichteren Mediums das schwerere nach oben bringen? Das kann nicht gelingen. Ich mische nur und das schwerere Faulgas bleibt unten. Diese Vorschrift sollte geändert werden auf: „Absaugen des Raumes an seiner tiefsten …

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2012

Johann Hofmann
Scharfenbergerstraße 24
92289 Ursensollen

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In der Praxis angekommen

Zwischenbilanz: Ein Jahr DGUV Vorschrift 2

„Erste Umfragen und Rückmeldungen zeigen, dass die DGUV Vorschrift 2 im betrieblichen Alltag angekommen ist.“ Diese Zwischenbilanz zieht Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gut ein Jahr nach Inkrafttreten der reformierten Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen. Sie markiert einen Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz. Zuvor war die Betreuung der Betriebe durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über pauschale Einsatzzeitvorgaben geregelt. Diese starren Vorgaben boten kaum die Möglichkeit, den Betreuungsbedarf an die unterschiedlichen Gegebenheiten der Unternehmen anzupassen. Hier geht die DGUV Vorschrift 2 einen anderen Weg. Mit ihrer Differenzierung zwischen Grund- und betriebsspezifischer Betreuung bietet sie den Unternehmen und Verwaltungen mehr Handlungsspielraum. Gleichzeitig garantiert sie die Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe und fördert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz beteiligten Kräfte im Unternehmen.

Eine repräsentative Mitgliederbefragung des Verbandes der Sicherheitsingenieure im Herbst 2011 ergab: Die Hälfte aller befragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreut Betriebe bereits nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. 30 Prozent der Befragten gaben an, die neue Vorschrift stärke die betriebliche Präventionsarbeit. Knapp 50 Prozent sahen keine qualitativen Veränderungen.

Positiv angemerkt wurde von den Betrieben, dass sich durch die DGUV Vorschrift 2 der Dialog zwischen Arbeitsmedizinern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Geschäftleitung und Betriebsrat intensiviert hat. Dr Walter Eichendorf: „Aus einer Kommunalverwaltung kam zum Beispiel die Nachricht, dass die Vorschrift das Bewusstsein der Beschäftigten für die Wichtigkeit der Arbeitssicherheit deutlich gestärkt habe. Das ist für uns ein besonders ermutigendes Signal.“

Es gab aber auch kritische Rückmeldung der Anwender. Moniert wurden die Komplexität des neuen Regelwerkes und der damit verbundene Kosten- und Ressourcenaufwand. „Alle Rückmeldungen fließen in die Evaluation der neuen Vorschrift ein“, versichert Eichendorf. „Unser Ziel ist es, die DGUV Vorschrift 2 nach einer ersten Erprobungsphase weiter zu optimieren und sie auf die Bedürfnisse der Anwender zuzuschneiden.“ Allerdings, so Eichendorf, dürfe man keine ganz einfachen Lösungen erwarten. „Es geht ja darum, den Arbeitsschutz an die Erfordernisse der jeweiligen Branche und des jeweiligen Unternehmens anzupassen. Lösungen von der Stange würden dieses Ziel ins Gegenteil verkehren.“

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben branchenspezifische Handlungshilfen herausgegeben, die den Unternehmen den Umgang mit der DGUV Vorschrift 2 erleichtern sollen. Auch die DGUV stellt auf ihren Internetseiten umfangreiches Material zur Verfügung.

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31. Mai – Weltnichtrauchertag 2012: EU-OSHA startet Kampagne für rauchfreie Arbeitsplätze

Dieses Jahr beteiligt sich die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) am Weltnichtrauchertag, auf dem sie auch ihre Sensibilisierungskampagne „Smoke-Free Workplaces“ für rauchfreie Arbeitsplätze startet. Die Kampagne ruft Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu auf, Tabakrauch in der Umgebungsluft an Arbeitsplätzen in ganz Europa zu beseitigen. Sie begleitet die europaweite Kampagne „Ex-Raucher sind nicht zu stoppen“ der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission.

Schätzungen zufolge sind in der Europäischen Union (EU) mehr als eine halbe Million Todesfälle pro Jahr auf das Rauchen zurückzuführen; davon werden rund 79 000 Fälle allein der Ursache Tabakrauch in der Umgebungsluft zugeschrieben. In den meisten EU-Ländern gibt es derzeit bereits gesetzliche Regelungen zur Rauchfreiheit bzw. Rauchverbote für geschlossene öffentliche Räume; der Umfang dieser Regelungen variiert jedoch von Land zu Land.(1) Es gibt also immer noch Plätze, an denen Arbeitnehmer Tabakrauch in der Umgebungsluft ausgesetzt sind.

Mit der Kampagne „Smoke-Free Workplaces“ der EU-OSHA sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Schaffung rauchfreier Arbeitsplätze unterstützt werden, unabhängig von den gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zur Verwirklichung dieses Ziels wurden drei Broschüren in 24 Sprachen, ein Videoclip mit der Animationsfigur Napo, „Dicke Luft“, sowie sonstiges Informationsmaterial erstellt (http://osha.europa.eu/de/topics/whp/index_html#tabs-1).

Mit der Kampagne klärt die EU-OSHA über „falsche Fakten“ zum Rauchen am Arbeitsplatz auf. Entgegen gängiger Meinung schafft es kein Lüftungssystem, den Rauch vollständig zu beseitigen, und Raucherbereiche innerhalb von Gebäuden beeinträchtigen immer die Luft in Nichtraucherräumen. Zudem führt die Platzierung von Raucherbereichen in der Nähe von Türen, Fenstern oder Lüftungsöffnungen von Gebäuden häufig dazu, dass Tabakrauch durch Zugluft in die Umgebungsluft gelangt. Die EU-OSHA weist nachdrücklich darauf hin, dass Raucherräume die Gefahren des Passivrauchens von Arbeitnehmern nicht beseitigen, denn Reinigungspersonal, das diese Räumlichkeiten säubert, atmet die durch Rauch verunreinigte Luft ein.

Die Broschüre Advice for employers to create a healthy working environment (Ratgeber für Arbeitgeber zur Schaffung einer gesundheitsförderlichen Arbeitsumgebung) gibt Arbeitgebern praktische Tipps zur Raucherentwöhnung am Arbeitsplatz. Ferner enthält die Broschüre grundlegende Informationen zu gesundheitlichen und wirtschaftlichen Aspekten des Rauchens am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer finden in der Broschüre Smoke-free workplaces for smokers and non-smokers (Rauchfreie Arbeitsplätze für Raucher und Nichtraucher) Rat und Hilfestellung. Beide Broschüren ermuntern Arbeitnehmer, das Thema intern anzuschneiden und die Arbeitgeber dazu zu bewegen, sich aktiv an der Problemlösung zu beteiligen.

(1) Einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2009 zufolge sollten alle EU-Länder den vollständigen Schutz der EU-Bürger vor Tabakrauch in der Umgebungsluft in geschlossenen öffentlichen Räumen, an Arbeitsplätzen und im öffentlichen Verkehr bis zu diesem Jahr (2012) durch entsprechende Vorschriften gesetzlich regeln. Es haben jedoch nur Belgien, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, die Slowakei, Spanien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern ein absolutes Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen erlassen; Bulgarien zieht zum 1. Juni 2012 nach (http://ec.europa.eu/health/tobacco/law/free_environments/index_en.htm).

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Neue Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“: Aufruf an Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Zusammenarbeit

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) stellt ihre neue zweijährige Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ zum Thema „Partnerschaft für Prävention“ vor. Noch nie stand es in der EU so gut um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit wie im Moment. Dennoch gibt es jedes Jahr 6,9 Mio. Arbeitsunfälle und noch weit mehr arbeitsbedingte Erkrankungen. Wie viel menschliches Leid mangelnde Sicherheit und schlechter Gesundheitsschutz verursachen, ist nicht messbar, wohl aber die wirtschaftlichen Kosten: Diese belaufen sich auf 490 Mrd. EUR im Jahr – mehr als die Hälfte der derzeitigen Kosten des EU-Notfallfonds für die Finanzkrise. Die neue Kampagne der EU-OSHA rückt die Bedeutung der Managementführung und der Arbeitnehmerbeteiligung bei der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den Blickpunkt.

Zum Start der Kampagne in Brüssel forderten der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, László Andor, die Direktorin der EU-OSHA, Dr. Christa Sedlatschek und der Staatssekretär des dänischen Arbeitsministeriums, Bo Smith, Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu auf, gemeinsam die Grundsteine für eine nachhaltigere Risikoprävention in Europa zu legen.

EU-Kommissar László Andor erklärte: „Europa hat in den letzten zehn Jahren große Fortschritte im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit erzielt. Wir müssen unsere Anstrengungen auf diesem Gebiet jedoch weiter fortsetzen. Bei der Verwirklichung unseres Ziels des aktiven Alterns im Rahmen des Europäischen Jahres 2012 spielt diese Strategie eine Schlüsselrolle. Es spricht alles dafür, dass die Priorisierung von Gesundheit und Sicherheit nicht einfach nur der richtige Schritt ist, sondern dass davon auch die Unternehmen profitieren. Die Vorteile sind: sinkende Kosten bei mehr Produktivität, eine zufriedenere und produktivere Belegschaft, weniger Fehlzeiten und eine geringere Personalfluktuation, weniger Arbeitsunfälle, eine bessere Position bei Lieferanten und Partnern, ein größeres Bewusstsein für die Gefährdungen am Arbeitsplatz und deren Kontrolle sowie ein höheres Ansehen in Bezug auf Nachhaltigkeit bei Investoren, Kunden und Gemeinschaften.“

„Die wirksamstem Ergebnisse werden dann erzielt, wenn Arbeitnehmer und Manager zusammenarbeiten“, fügt Dr. Christa Sedlatschek hinzu. „Die Kampagne zielt daher konkret darauf ab, auf der einen Seite Geschäftsführer und leitende Manager aufzufordern, Führungsstärke zu zeigen, indem sie sich aktiv an der Risikominderung beteiligen, und auf der anderen Seite Arbeitnehmer, deren Vertreter und andere Interessengruppen zu ermutigen, zur Minderung der Risiken mit den Managern zusammenzuarbeiten. Es gibt noch viel zu tun, und dabei spielt unsere Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ eine wichtige Rolle, da sie einfache und praktische Leitlinien für die Zusammenarbeit bietet.“

Die Ergebnisse der vor kurzem von der EU-OSHA durchgeführten Gesamteuropäischen Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit geben in Bezug auf den Erfolg der Kampagne Anlass zu Optimismus. Die Umfrage zeigt, dass die meisten Arbeitnehmer in der EU (74 %) davon überzeugt sind, dass Maßnahmen ergriffen werden, wenn sie ein arbeitsplatzbezogenes Sicherheits- oder Gesundheitsproblem bei einem Vorgesetzten ansprechen; außerdem halten sich die Europäer im Allgemeinen (67 %) für gut informiert, was Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit angeht. Es gibt jedoch immense Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Daher ist es ein zentrales Ziel der Kampagne, gute praktische Lösungen auszutauschen, um die Risikoprävention in Unternehmen aller Größen, in allen Wirtschaftszweigen und überall in der EU zu stärken.

Untersuchungen zeigen, dass ganz unabhängig von der Größe eines Unternehmens die Führung durch die Unternehmensleitung und die aktive Beteiligung der Arbeitnehmer entscheidend für ein erfolgreiches Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz sind. Die Europäische Unternehmensumfrage über neu aufkommende Risiken (ESENER) zeigt, dass die Beteiligung von Arbeitnehmern in Kombination mit dem Engagement des Managements zu einer weitaus besseren Leistung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit führt. So ist in Unternehmen mit einer hohen Beteiligung der Arbeitnehmer und gleichzeitigem großen Engagement des Managements die Wahrscheinlichkeit, dass eine dokumentierte Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit besteht, zehnmal höher als anderswo. Dazu kommt, dass diese Maßnahmen als wirksamer empfunden werden.

Die Kampagne umfasst eine Reihe von Aktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene, darunter auch der 11. Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen („Good Practice Awards“). Der Wettbewerb, dessen Gewinner im April 2013 verkündet werden, rückt die besten Beispiele für die Zusammenarbeit von Managern und Mitarbeitern bei der Risikoprävention in den Blickpunkt. Für den Wettbewerb, der von der EU-OSHA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den amtierenden EU-Ratspräsidentschaften ausgerichtet wird, können nun offiziell über das Netz der EU-OSHA der nationalen Focal Points (http://osha.europa.eu/de/campaigns/competitions/good-practice-award_2012-2013/) Vorschläge eingereicht werden.

Die Kampagne wird auf nationaler Ebene von den nationalen Focal Points der EU-OSHA und offiziellen Kampagnenpartnern geleitet. Den offiziellen Kampagnenleitfaden und weitere Materialien zur Kampagne (Präsentationen, Veröffentlichungen und Werbematerial in 24 Sprachen) können Sie von der Website zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2012-2013 herunterladen. Dort finden Sie auch Informationen zu Veranstaltungen der Kampagne in ganz Europa: www.healthy-workplaces.eu

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Broschüre: Aktualisierter Leitfaden für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz erschienen

Gemeinsame Pressemitteilung der BAuA und des VCI

Dortmund/Frankfurt – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben ihre Empfehlungen von 2007 für den richtigen Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz überarbeitet. Die Empfehlungen beruhen auf den Grundprinzipien des Arbeitsschutzes im Sinne der Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung bieten. In die überarbeitete Fassung des „Leitfadens für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ sind beispielsweise neue Erkenntnisse zu Messverfahren und -strategien aufgenommen. Außerdem findet sich darin ein übersichtliches und leicht verständliches Ablaufschema zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, bei dem der Anwender durch die Beantwortung von Ja-/Nein-Fragen eine Anleitung zur Vorgehensweise erhält.

Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise, welche Verfahren für einen guten Arbeitsschutz anzuwenden sind. Statt pulverförmiger, staubender Stoffe lassen sich beispielsweise Dispersionen, Pasten oder Compounds einsetzen. Aufgrund der Struktur der Anlagen können oftmals nicht alle Tätigkeiten in einer vollständig geschlossenen Anlage stattfinden. Deshalb empfiehlt der Leitfaden, dort besonders auf den Schutz der Arbeitnehmer durch ergänzende organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie eine entsprechende Schulung der Beschäftigten zu achten.

Die Broschüre erläutert weiter, in welchem Ausmaß Beschäftigte von einem Kontakt mit Nanomaterialien betroffen sein können. Dies hängt von der Freisetzungswahrscheinlichkeit, der Emissionsrate, dem Staubungsverhalten und den eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen vor Ort ab. Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind beim Umgang mit Nanomaterialien zum Schutz der Beschäftigten eine Informationsermittlung, eine Gefährdungsbeurteilung, eine Festlegung der Schutzmaßnahmen, eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie eine Dokumentation nötig.

Der „Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ kann unter der Adresse www.baua.de/publikationen von der Homepage der BAuA heruntergeladen werden. Der VCI stellt den Leitfaden unter der Adresse www.vci.de, Thema Chemikaliensicherheit, Nanomaterialien, in seinem Internetangebot bereit.

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Fakten: Ausgabe 2012 von „Arbeitswelt im Wandel“

BAuA veröffentlicht neue Ausgabe der handlichen Broschüre

Dortmund – Wer Zahlen oder Statistiken zur Arbeitswelt in Deutschland sucht, der wird sie hier finden: in der Neuauflage der Broschüre „Arbeitswelt im Wandel – Zahlen – Daten – Fakten“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Auf 87 Seiten informiert die Ausgabe 2012 über Entwicklungen und den aktuellen Stand im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In dem handlichen Heft stehen alle wichtigen Zahlen zu Erwerbstätigkeit, Unfällen, Berufskrankheiten, Arbeitsbedingungen oder dem demografischen Wandel. Ein Schwerpunkt liegt auf der Betrachtung der Zeitarbeit.

So zeigt die BAuA-Broschüre „Arbeitswelt im Wandel“, dass die Zahl der Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2010 auf 40,5 Millionen anstieg. Im Berichtszeitraum gestiegen ist auch die Wegeunfallquote, allerdings nur leicht im Vergleich zu 2009. Schuld daran ist vermutlich der strenge Winter. Positiv ist die Nachricht, dass sich immer weniger tödliche Wegeunfälle ereignen. Die Zahl der Arbeitsunfälle hingegen – auch die der tödlichen Arbeitsunfälle – ist in 2010 höher als in 2009. Je 1000 Vollarbeiter kam es zu 27,4 meldepflichtigen Arbeitsunfällen. „Arbeitswelt im Wandel“ bietet außerdem genaue Zahlen zu verschiedenen Berufskrankheiten, zu Belastungen der Beschäftigten, zu psychischen Arbeitsbedingungen und zur Arbeitszeitgestaltung.

Ein eigenes Kapitel widmet die aktuelle Ausgabe der BAuA-Broschüre „Arbeitswelt im Wandel“ der Zeitarbeit, die immer mehr Erwerbstätige betrifft. Vor allem Männer arbeiten in Zeitarbeit. Der Frauenanteil liegt bei nur 29 Prozent. Außerdem zeigen die Zahlen, dass insbesondere schlechter ausgebildetes Personal mit Zeitarbeitsverträgen beschäftigt wird.

Darüber hinaus bietet „Arbeitswelt im Wandel“ der BAuA noch eine Fülle an weiteren Informationen und eignet sich somit besonders gut für Praktiker, die einen guten Überblick über die verschiedenen Aspekte der deutschen Arbeitswelt brauchen. Trends und Schwerpunkte sind leicht zu erkennen. Doch auch für alle anderen Interessenten bietet die Broschüre viel Wissenswertes aus dem Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die Broschüre „Arbeitswelt im Wandel: Zahlen – Daten – Fakten (2012)“ kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de. Auf der BAuA-Homepage befindet sich eine Version im PDF-Format (2 MB) zum Herunterladen unter www.baua.de/publikationen.

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BAuA-Veranstaltung: Mit gesunder Gestaltung zum Erfolg

Herausforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt bewältigen

Wolfsburg – Zukunftsfähige Arbeit lässt sich so gestalten, dass sie sich positiv auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit auswirkt. Rund 250 Teilnehmende beschäftigen sich auf der Tagung „Erfolgsfaktor Gesundheit“ noch bis zum 10. Mai 2012 mit einer Arbeitsgestaltung, die die Gesundheit fördert und die Ressourcen stärkt. Die zweitägige Fachtagung im MobileLifeCampus in Wolfsburg wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit dem Gesundheitswesen der Volkswagen AG und dem DLR-Projektträger Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen veranstaltet. Die Bedeutung des Themas unterstrich Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen in ihrem Grußwort.

Die Arbeitswelt entwickelt sich rasant. Das einzig Beständige bleibt der Wandel. Dabei verschieben sich Anforderung und Belastungsstrukturen. So hat sich beispielsweise der Übergang von der Industrie zur Dienstleistungsgesellschaft innerhalb der Europäischen Union längst vollzogen. Insgesamt klagen Erwerbstätige über Leistungsverdichtung und geforderte Flexibilität. Rasante technische Innovationen in Bereichen wie Biotechnologie, Umgebungsintelligenz oder Nanotechnologie fordern den Arbeitsschutz heraus. Angesichts einer steigenden Lebensarbeitszeit bekommt die Gesundheit der Beschäftigten eine Schlüsselrolle unter den Erfolgsfaktoren für Unternehmen.

Zukunftsfähige Arbeit lasse sich nur in nachhaltigen Arbeitssystemen umsetzen, erklärte Prof. Klaus J. Zink, Technische Universität Kaiserslautern, zu Beginn der Veranstaltung. Dazu müssten jedoch die Ressourcen der Beschäftigten gestärkt und langfristige, dynamische Effizienzen angestrebt werden. Statt kurzfristig auf den Shareholder Value zu blicken, komme es darauf an, die Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder zufrieden zu stellen. Ganzheitliche Arbeitsgestaltung beispielsweise in Gruppen- oder Teamarbeit sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Notwendigkeit eines Wandels der Arbeitsgestaltung unterstreichen auch die Ergebnisse der 5. Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen, über die in Wolfsburg berichtet wurde. Danach haben unter anderem psychische und soziale Belastungen der Beschäftigten zugenommen. Die zunehmende Flexibilität kann neben größerem Handlungsspielraum auch stärkere Unsicherheit bringen. Jedoch lassen sich die Ressourcen der Erwerbstätigen, mit denen sie diese Herausforderungen bewältigen können, durch Gestaltung stärken.

Hier kann die betriebliche Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle spielen. Auf der Tagung wurden Erfolgsfaktoren vorgestellt. Zudem lässt sich der wirtschaftliche Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung beziffern. Nach Untersuchungen des BKK Bundesverbandes liegt er bei mindestens 2,30 Euro für jeden investierten Euro und kann je nach Zielgröße auf bis zu zehn Euro steigen. Am zweiten Tag werden sich drei parallel laufende Foren mit den Themenfeldern Unternehmenskultur und Gesundheitsförderung, Arbeitsgestaltung sowie psychische Gesundheit im Unternehmen beschäftigen.

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Seminar: Stress am Arbeitsplatz analysieren und wirksam bekämpfen

BAuA informiert über psychische Belastungen

Dortmund – Das Thema psychische Belastungen gewinnt in den Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Eine praxisnahe Einführung in das Thema vermittelt das Seminar „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund veranstaltet. Das Seminar dauert von Dienstag, 12. Juni, 9 Uhr bis Mittwoch, 13. Juni, 17 Uhr und befasst sich auch mit verschiedenen Maßnahmen zur Analyse und Prävention am Arbeitsplatz.

Viele Beschäftigte klagen heute über zu hohen Zeit- und Leistungsdruck, zuviel Arbeit, über die doppelte Belastung von Job und Familie oder über die Angst, ihre Arbeit zu verlieren. Manchmal kommen noch Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen hinzu. All diese Faktoren können die Psyche über Gebühr belasten und zu Erkrankungen führen. Der wirtschaftliche Schaden durch die stressbedingten Krankheiten ist enorm. Dabei lassen sich viele Auslöser für die hohe psychische Belastung leicht bekämpfen. Dazu gehören beispielsweise eine bessere Organisation der Arbeit und eine belastungsgünstige Arbeitsgestaltung. Hier gibt das BAuA-Seminar „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ konkrete Gestaltungsempfehlungen für den Arbeitsalltag.

Das detaillierte Programm des Seminars „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ befindet sich auf der BAuA-Homepage unter www.baua.de/termine. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 280 Euro, einschließlich Tagungspauschale und Mittagsimbiss, erhoben. Weitere Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke, Telefon 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2363 oder E-Mail: seminare@baua.bund.de.

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Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match

Um Ihnen zwischendurch kleine Durchschnauf-Pausen zu bieten, gibt es auf arbeitssicherheit.de ab sofort das Spiel Safety-Match. Wie beim klassischen Gesellschaftsspiel »Memory« geht es darum, paarweise Motive aufzudecken. Und zwar so schnell wie möglich: Sie spielen gegen die Zeit.

Wer das Spiel erfolgreich beendet, kann sich mit einem kreativen Usernamen in Highscore-Liste verewigen und versuchen, den ersten Platz zu erspielen.

Abwechselung im Arbeitsalltag: Kennen Sie schon unsere »Arbeitssicherheit Cartoons«? »
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/246/Cartoon-Archiv/

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Arbeitgeber stellen Persönliche Schutzausrüstung

Das gilt auch für Mini-Jobber und andere „atypische Beschäftigte“

Schutzhelme, Arbeitshandschuhe, Warnwesten und mehr – Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen helfen, arbeitsbedingte Risiken für die Beschäftigten zu minimieren. Die Kosten für die jeweilige Ausrüstung übernimmt der Unternehmer im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten. Dies gilt auch für Mitarbeiter in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Egal ob sie als Ein-Euro-Jobber tätig sind, in einem Mini-Job oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, der Arbeitgeber oder Maßnahmenträger muss allen Mitarbeitern die PSA zur Verfügung stellen, die ihrem jeweiligen Tätigkeitsprofil entspricht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Welche Bedingungen muss PSA erfüllen?

Auch Zeitarbeitnehmer dürfen ihren Einsatz nicht ohne Persönliche Schutzausrüstung beginnen. Ob das Verleihunternehmen oder der Einsatzbetrieb dafür aufkommt, ist Verhandlungssache. Üblich ist heute, dass der Verleiher Sicherheitsschuhe, Helm, Brille und Schutzhandschuhe bereit stellt. Speziellere PSA wird vom Einsatzbetrieb gestellt.

„Die Persönliche Schutzausrüstung ist ein unverzichtbarer Baustein der betrieblichen Prävention“, betont Joachim Berger von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu übernehmen. Das gilt auch für die PSA. Anders verhält es sich allerdings mit den Kosten für Berufskleidung ohne Schutzfunktion, die können an die Beschäftigten weitergegeben werden.“

Damit eine Persönliche Schutzausrüstung ihre Funktion auch erfüllen kann, muss sie bestimmten Kriterien genügen:

Sie muss funktionsbereit sein und dem Stand der Technik entsprechen.
Sie sollte ergonomische Aspekte wie Passform, Gewicht und Handhabbarkeit berücksichtigen.
Sie muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Diese belegt, dass die PSA den Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien genügt.
Für jeden Mitarbeiter muss eine seiner Arbeit entsprechende Persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz vorhanden sein.

Gerade für Mitarbeiter, die neu im Betrieb sind und die Abläufe und Gefährdungen noch nicht kennen, ist eine Einweisung in den richtigen Gebrauch der PSA wichtig. Darüber hinaus sollte jeder Beschäftigte seine PSA vor der alltäglichen Nutzung selbst auf möglicherweise aufgetretene Mängel prüfen.

Weiter führende Informationen zu PSA.
Bilder finden Sie in der DGUV Bilddatenbank, Suchbegriff: PSA

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Betriebsärzte: Starke Partner im Kampf gegen Stress und Burnout

Seminar der VBG für Betriebsärzte in München-Unterföhring

Betriebsärzte stehen Unternehmern beratend zur Seite um die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erhalten und zu fördern. Dass dabei die psychische und physische Fitness der Führungskräfte ein entscheidender Faktor für die Zukunftssicherung eines Unternehmens ist, vertiefte das heutige Betriebsärzteseminar im MACE Konferenzzentrum in München-Unterföhring. Die Teilnehmer lernten neue Vorgehensweisen aus der Praxis kennen, wie Vorgesetzte für die Stärkung der eigenen Gesundheit sensibilisiert werden und besonders auf das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten Einfluss nehmen können.

Die Veranstaltung der gesetzlichen Unfallversicherung VBG stieß auf große Resonanz bei den Betriebsärzten rund um München. „Der interkollegiale Austausch ist mir sehr wichtig. Ich erhalte hier von den Referenten und auch von anderen Betriebsärzten konkrete Handlungsansätze und Beispiele, die mir bei der Umsetzung des Themas im eigenen Betrieb helfen“, sagt Dr. Sabina Härtl, Betriebsärztin der Versicherungskammer Bayern in München.

Drei Vorträge aus Wissenschaft und Wirtschaft zeigten, dass das Seminarthema „Führung und psychische Gesundheit“ zunehmend einen großen Teil der Arbeit eines Betriebsarztes ausmacht. Wege zur betrieblichen Umsetzung einer Burnout-Früherkennung und Frühintervention standen ebenso auf der Tagesordnung, wie die Möglichkeiten zur Stressbewältigung von Führungskräften und welche Grenzen es beim Zusammenspiel von Mitarbeiterführung und dem Erhalt der psychischen Gesundheit der Belegschaft gibt.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Weitere Informationen: www.vbg.de

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Forschung: BAuA-Bericht schlägt Geräuschklassen vor

Geräusche von IT-Produkten können Büroalltag stören

Dortmund – Computer, Drucker, Faxgeräte und andere IT-Produkte machen störende Geräusche. Eine eindeutige Klassifizierung solcher Geräte und ihrer Geräuschemission kann ihren Vergleich erleichtern. Der Bericht „Entwicklung von Geräuschklassen für IT-Produkte“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat, schlägt ein System vor, das mit den Energieklassen von „A“ bis „G“ bei Haushaltsgeräten vergleichbar ist. Denn auch wenn von den Geräuschen der IT-Produkte bei dauerhafter Beschallung keine Gefahr für das menschliche Gehör ausgeht, so zeigte doch schon im Jahr 2002 eine Studie der BAuA mit dem Titel „Bildschirmarbeit und Geräusche“, dass Lärm ein wichtiger Störfaktor im Büro ist, der die Leistungsfähigkeit senkt und auf Dauer krank macht.

Wer kennt es nicht, das kreischende Geräusch alter Nadeldrucker? Kaum jemand wird es nicht als störend empfinden. Heutzutage sind solche Drucker nur noch an wenigen Arbeitsplätzen zu finden, doch dafür umgeben uns viele andere IT-Produkte, deren Geräuschentwicklung zwar dem Gehör nicht schadet, jedoch auf Dauer – besonders wo hohe Konzentration gefordert ist – stören kann. Während der PC leise summt, klappert die Tastatur des Büronachbarn und rauscht der Drucker. Schon heute – so zeigt der Bericht der BAuA – machen viele Hersteller in ihren Unterlagen Angaben zur Geräuschemission. Doch die sind schwer zu entdecken und teilweise sogar beim selben Hersteller nicht vergleichbar. Auch entsprechende Vorschriften zu den Geräuschen von IT-Produkten gibt es, doch für die Praxis sind diese viel zu kompliziert.

Deshalb schlägt der Forschungsbericht der BAuA ein System vor, das aus den drei Kenngrößen Schallleistung, Impulszuschlag und Tonzuschlag einen sogenannten „Overall Noise Level“ ermittelt und diesem sieben Geräuschklassen von A bis G zuordnet. Diese sollen unterschiedlich definiert werden, das heißt für die oft sehr leisen Laptops liegen die Geräuschgrenzen niedriger als für Drucker. Ziel ist es, dass innerhalb einer Produktgruppe Geräte miteinander verglichen werden können. Außerdem soll auch der technische Fortschritt schon mitgedacht werden, sodass die Klasse A nur für Geräte mit kaum hörbarem Betriebsgeräusch vergeben wird. So wird verhindert, dass in Zukunft – wie bei den Haushaltsgeräten geschehen – weitere Klassen wie A+ oder A++ hinzugefügt werden müssen.

Die Klassifizierung soll einen Anreiz geben, sich über die Geräuschemissionen von IT-Produkten zu informieren, ohne dass eine intensive Auseinandersetzung mit den uneinheitlichen Dezibel-Angaben der Hersteller erforderlich wird. Das kann helfen, die Geräuschbelastung am Arbeitsplatz weiter zu senken und trägt zu einer besseren Arbeitsatmosphäre bei.

Entwicklung von Geräuschklassen für IT-Produkte, G. Feneberg; 1. Auflage; Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012. 63 Seiten. Der Bericht lässt sich als PDF unter der Adresse www.baua.de/publikationen herunterladen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Broschüre: „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ erschienen

BAuA hilft beim Zulassungsantrag für Industriechemikalien

Dortmund – Die zehnte Broschüre der Reihe „REACH-Info“ beschäftigt sich mit dem Zulassungsverfahren von Industriechemikalien im europäischen Chemikalienrecht REACH. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, besonders Besorgnis erregende Stoffe durch weniger problematische Stoffe oder Verfahren zu ersetzen. Der Schwerpunkt von „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ liegt auf dem Zulassungsantrag selbst. Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegebene Broschüre gibt eine allgemeinverständliche Hilfestellung für die Antragstellung. Zudem zeigt sie auch auf, wie Einfluss auf das Auswahlverfahren zulassungspflichtiger Stoffe genommen werden kann.

Mit zahlreichen Tipps, Definitionen und Beispielen erleichtert „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ die Antragstellung für Unternehmen. Auf rund 44 Seiten stellt die BAuA-Broschüre anschaulich dar, warum ein Stoff zulassungspflichtig ist und welche Verpflichtungen dadurch entstehen. Schaubilder erläutern detailliert das Zulassungsverfahren.

Mit den Verordnungen der EU-Kommission vom 17. Februar 2011 und 14. Februar 2012 wurden die ersten Stoffe in den Anhang XIV, der auch in der Broschüre abgedruckt ist, aufgenommen. Dieser enthält die relevanten Informationen wie den Namen der Stoffe, deren Eigenschaften, Übergangsregelungen und Verwendungskategorien. In dieser Liste stehen chemische Stoffe, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften besitzen, besonders gefährlich für die Umwelt (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) oder ähnlich Besorgnis erregend sein können. Solche Substanzen können von einem Mitgliedstaat oder von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Auftrag der Kommission vorgeschlagen werden.

Steht ein Stoff auf der Liste, ergeben sich für Lieferanten, Produzenten und Importeure verschiedene Rechtsfolgen. Die REACH-Verordnung regelt dann, unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung erteilt werden kann. Ein Unternehmen erhält eine Zulassung zum Beispiel dann, wenn es in seinem Antrag nachweisen kann, dass die Risiken für Mensch oder Umwelt angemessen beherrscht werden können. Eine Zulassung wird andernfalls nur erteilt, wenn der sozioökonomische Nutzen der Verwendung die Risiken überwiegt und es keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien gibt.

Die Broschüre richtet sich an Hersteller zulassungspflichtiger Stoffe, aber auch an nachgeschaltete Anwender, die selbst beabsichtigen, einen Zulassungsantrag zu stellen oder sich über die eigenen Pflichten informieren möchten.

Die in kleinen Mengen kostenlose Broschüre „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ kann über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, bezogen werden. Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Aktuell: ECHA veröffentlicht Aktionsplan bis 2014

BAuA koordiniert ergebnisoffene Stoffbewertung in REACH

Dortmund – Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki hat jetzt ihren ersten Aktionsplan für chemische Stoffe veröffentlicht, die bis 2014 im Verfahren der Stoffbewertung unter der Chemikalienverordnung REACH bewertet werden sollen. In Deutschland koordiniert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Bundesstelle für Chemikalien das Verfahren und übermittelt das Ergebnis der Stoffbewertung an die ECHA. Der Aktionsplan listet 90 Stoffe auf, von denen im laufenden Jahr 36 Stoffe bewertet werden. Für 2013 sind 23 Stoffbewertungen geplant, 31 für 2014. Nach der REACH-Verordnung obliegt die Bewertung der einzelnen Stoffe jeweils einem der EU-Mitgliedstaaten. Deutschland bewertet in diesem Jahr die Stoffe N-1-Naphthylanilin, n-Hexan, 2,2′-Iminodiethanol, 4,4′-Isopropylidenediphenol und Polyhaloalken.

Der Aktionsplan der ECHA – auch als CoRAP (Community Rolling Action Plan) bezeichnet – wird jährlich aktualisiert und enthält Stoffe, bei denen ein Verdacht auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. So wird für N-1-Naphthylanilin vermutet, dass es in der Umwelt persistent ist sowie bioakkumulierende und toxische Eigenschaften hat. Gleichzeitig wird die Verwendung dieses Stoffes – wie auch von 2,2´-Iminodiethanol – in Kühlschmiermitteln mit der Bildung krebsauslösender Nitrosamine in Verbindung gebracht.

Bei der Verwendung von n-Hexan als Lösemittel können neurotoxische Eigenschaften ein Problem für Arbeitnehmer darstellen. Durch die Bewertung von 4,4′ Isopropylidenediphenol – besser bekannt unter dem Namen Bisphenol A – soll geprüft werden, ob dessen Eintrag in die Umwelt in den Registrierungsdossiers hinreichend berücksichtigt wurde und ob der Stoff in Wasserorganismen schädliche Wirkungen auf das Hormonsystem hat. Polyhaloalken soll als Ersatz für ein klimaschädigendes Kältemittel in neuen Pkw-Klimaanlagen eingesetzt werden. Die Verwendung dieses unter der technischen Bezeichnung R1234yf bekannten Stoffes wird kontrovers diskutiert.

Die Stoffbewertung durch die Experten der beteiligten Behörden ist ergebnisoffen. In Deutschland bewerten das Umweltbundesamt das Risiko für die Umwelt, das Bundesinstitut für Risikobewertung Gesundheitsgefahren und das Verbraucherrisiko und die BAuA das Risiko am Arbeitsplatz. Zudem koordiniert die BAuA die Arbeit der drei Behörden und übermittelt das Ergebnis der Stoffbewertung an die ECHA. Alle Stoffe werden auf ihren Anfangsverdacht hin bewertet, aber auch Datenlücken und andere Risiken werden in die Stoffbewertung einbezogen. Grundlage für die Stoffbewertung sind neben den Registrierungsunterlagen, die Hersteller und Importeure für ihre Chemikalien bei der ECHA in einem formalen Verfahren vorgelegt haben, zusätzlich verfügbare Informationen.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Bewertung innerhalb eines Jahres abgeschlossen haben. Im einfachsten Fall bestätigt sich der Ausgangsverdacht nicht und weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bestätigt sich der Verdacht jedoch, prüft der Mitgliedstaat im Anschluss, ob ein Beschränkungs- oder Zulassungsverfahren in Betracht kommt. Kann eine Stoffbewertung nicht fertig gestellt werden, weil die Unterlagen nicht ausreichend sind, sammelt der Mitgliedstaat weitere Informationen und schließt die Stoffbewertung nach deren Beurteilung ab.

Nach der REACH-Verordnung liegt die Verantwortung für die sichere Herstellung und Verwendung von Chemikalien in erster Linie bei den Herstellern, Importeuren und deren nachgeschalteten Anwendern. Die Bewertung einzelner Stoffe durch unabhängige staatliche Stellen ergänzt dieses System und erhöht die Glaubwürdigkeit und die Transparenz für die Öffentlichkeit.

Informationen zu REACH: www.baua.de/reach
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Tragische Arbeitsunfälle

Leider müssen wir Ihnen berichten, dass sich in jüngster Zeit wieder Arbeitsunfälle ereigneten, die mehrere Menschenleben gekostet haben. So in Beilstein (Baden-Württemberg) am 3. Mai. Ein Mitarbeiter der Kläranlage war damit beschäftigt, mit einem Hochdruckschlauch einen Kanal zu reinigen. Der unter Druck stehende Schlauch geriet dabei außer Kontrolle und in rotierende Bewegung. Die mit Düsen ausgestattete Schlauchspitze prallte mit voller Wucht gegen den Kopf des Mannes und verletzte ihn so schwer, dass er verstarb .Im Südtiroler Sterzing waren am 10. Juni zwei Arbeiter dabei, eine Klärgrube zu entleeren und zu reinigen. Durch Ablagerungen hatten sich Faulgase entwickelt, deren Konzentrationen so hoch waren, dass der Eingestiegene sein Bewusstsein verlor und auf den Boden der Grube stürzte. Der Zweite wollte vermutlich helfen und stieg in die Grube; er verlor ebenfalls das Bewusstsein. Für beide kam jede Hilfe zu spät, sie waren an den hohen Konzentrationen der Faulgase erstickt. In Baden-Württemberg liegt die Ortschaft Niedernhall. Auf der mit zwei Personen besetzten Kläranlage wurden, wie in der Vergangenheit schon häufiger geschehen, Wartungsarbeiten in einem Schlammschacht durchgeführt. Offensichtlich haben sich im Schacht während dieser Zeit Faulgase entwickelt, die dazu führten, dass die eingestiegenen Personen das Bewusstsein verloren haben. Trotz schwerer Verletzungen gelang es jedoch einem Klärwärter, die Feuerwehr zualarmieren. Der noch im Schacht zurückgebliebene 36-jährigeKollege konnte allerdings nur noch tot geborgen werden…

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011

Autor: Manfred Fischer

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Informationen für Beschäftigte im Abwasserbereich – EHEC im Abwasser

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Ende Juli den Ausbruch der gefährlichen EHEC- Darmbakterien in Deutschland für beendet erklärt. Der letzte Beginn einer Erkrankung in Verbindung mit den Keimen war drei Wochen zuvor gemeldet worden, teilte das Institut mit. Schlagartig haben nach die-ser Nachricht bei uns die Anfragen von besorgten Beschäftigten im Abwasserbereich aufgehört. Doch zur Aufarbeitung dieser Epidemie gehört es, unseren Leserkreis über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren, soweit sie für die Beschäftigten im Abwasserbereich von Bedeutung sind. Beim EHEC- Erreger handelt sich um einen besonderen Stamm coliformer Bakterien, die jedes fäkalien…

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011

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Richtiger Umgang mit stark beanspruchten Händen

Hautschutz Warm eingekleidet, können wir frostigen Temperaturen weitestgehend trotzen. Nicht so unsere Haut, die leidet bei Kälte unter Trockenheit. Wenn sie beruflich bedingt dann auch noch viel mit Wasser in Kontakt kommt, fängt sie aus Protest an zu reißen und zu jucken. Im schlimmsten Fall bilden sich Ekzeme. Höchste Zeit für ein Haut-Schutzprogramm, warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Häufiges Händewaschen trocknet Hände aus
Es gibt viele Einflüsse, die unsere Haut austrocknen und rissig machen: zu wenig Luftfeuchtigkeit, ultraviolette Strahlung oder der Kontakt mit zu viel Wasser, Chemikalien oder rauen Materialien. Besonders schutzbedürftig sind daher Hände von Arbeitnehmern aus der Gesundheits-, Pflege- und Beauty-Branche, sagt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW). Häufiges Händewaschen steht dort auf der Tagesordnung. Regelmäßiges Eincremen ist ein Muss. Sonst entstehen schnell gerötete Hautstellen, weil der natürliche Säureschutzmantel der Haut beschädigt ist.

Ohne die richtige Behandlung wandeln sich gereizte Hautstellen in Ekzeme. Diese Art von Hautausschlag verläuft immer nach dem gleichen Muster: der Hautrötung folgen Bläschen, Nässe und Krustenbildung. Zum Schluss kommen die Schuppen.

Hilfe gegen Ekzem-Entstehung
Begünstigt wird die Ekzem-Entstehung durch kalte Temperaturen und trockene Raumluft. Daher empfiehlt Dr. Verena Kagel von der BGW besonders auf den Hautschutz zu achten, zum Beispiel »indem man die Hände häufiger und mit stärker rückfettenden Präparaten pflegt.« Zusätzlichen Schutz im Freien bieten Handschuhe.

Beim Auftreten eines Ekzems hilft nur noch ein Hautarzt. Bei juckenden Stellen, Trockenheits- und Spannungsgefühle oder Ähnlichem genügt möglicherweise das Auftragen von Hautschutzcremes bzw. das Tragen von Schutzhandschuhen bei hautbelastenden Tätigkeiten.

Tipps für den richtigen Umgang mit Händen

Außerdem sollten Hände nur mit körperwarmem Wasser gewaschen werden. Die ideale Temperatur liegt laut Stiftung Warentest zwischen 32 und 35 Grad Celsius.

Bei der Verwendung von Reinigungsmittel nicht zu dick auftragen und die Seife gründlich wieder abwaschen.

Trockene Hautstellen nach dem Wasserkontakt eincremen. Gut sind stark rückfettende Cremes.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Neu: Unfalldatenbank für Hubarbeitsbühnen

Unfalldatenbank Hubarbeitsbühne Die systematische Erfassung von weltweiten Daten über Unfälle soll die Sicherheit beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen erhöhen. Aus vorangegangenen Fehlern und Versäumnissen könnten Hersteller, Vermieter und Bauunternehmer lernen. Eine neue Datenbank sammelt die Angaben.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Allein in den Jahren 1999 bis 2003 ereigneten sich nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 2.177 Unfälle, 17 davon endeten tödlich. Die genauen Umstände der Stürze aus der Höhe sind dabei meist nicht bekannt.

Nun möchten Experten für den sicheren Betrieb von Arbeitsbühnen aus den Fehlern vorangegangener Unfälle lernen, indem sie Daten zu den Vorkommnissen sammeln, auswerten und Gegenmaßnahmen entwickeln. Sie fordern alle Anwender von Hubarbeitsbühnen auf, Unfälle mit hydraulisch betriebenen Arbeitsbühnen über ein Standardformular zu melden (erhältlich unter ipaf.org/accident).

In einer ersten Phase sollen vor allem Unfallberichte über bekannte schwere Unfälle und Unfälle mit Todesfolge erfasst werden, die sich in der ganzen Welt ereignet haben.

Die Unfalldatenbank ist eine Initiative der International Powered Access Federation (Ipaf) mit Sitz in Crooklands, Großbritannien.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match

Um Ihnen zwischendurch kleine Durchschnauf-Pausen zu bieten, gibt es auf arbeitssicherheit.de ab sofort das Spiel Safety-Match. Wie beim klassischen Gesellschaftsspiel »Memory« geht es darum, paarweise Motive aufzudecken. Und zwar so schnell wie möglich: Sie spielen gegen die Zeit.

Wer das Spiel erfolgreich beendet, kann sich mit einem kreativen Usernamen in Highscore-Liste verewigen und versuchen, den ersten Platz zu erspielen.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Auch bei der Arbeit gilt: Bewegung tut gut!

Fünf gute Gründe für Unternehmen, in die Fitness ihrer Beschäftigten zu investieren

Betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht nur etwas für Großunternehmen. Auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen lohnt es sich, die Beschäftigten zu einem aktiven Lebensstil zu motivieren. Dazu können Betriebssportgruppen gehören oder Kurse, die mit Kooperationspartnern oder vom Kollegenkreis organisiert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG rät den Arbeitgebern, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen: flexible Arbeitszeiten gehören dazu, ebenso wie die nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion von Führungskräften und Unternehmern. Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Entscheidend dafür ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Er sollte sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes beschränken, regelmäßig stattfinden und unternehmensbezogen organisiert werden. Etwa, wenn das Unternehmen feste Zeiten vorgibt oder die Sportstätten und -geräte zur Verfügung stellt.

Fünf gute Gründe für ein aktiveres Leben:

Bewegung nimmt Einfluss auf den Gesundheitszustand und kann damit Fehlzeiten verringern.
Bewegung mindert die Reizbarkeit: Eine unterschätzte Ressource, um das Betriebsklima zu verbessern.
Bewegung reduziert Ängste und Stress. Ein wichtiger Puffer und Schutzfaktor für stark belastete Beschäftigte.
Bewegung steigert die Leistungsfähigkeit und damit das Betriebsergebnis, denn sie verbessert die Aufmerksamkeit sowie Lern-, Planungs- und Entscheidungsfähigkeit von Beschäftigten.
Sport verändert den Hirnstoffwechsel. Bewegung ist die einzige bekannte Möglichkeit, die mechanischen Abbauprozesse im Gehirn im Alter zu verlangsamen oder zu stoppen.

Weitere Tipps und Strategien für mehr Bewegung im (Arbeits-)Alltag liefert die Broschüre „Move – Wege zu einer aktiven Lebensweise“ auf www.cconsult.info, einem Beratungsangebot der VBG für Führungskräfte.

Das Lern- und Informationsprogramm „Rückenprävention oder Mein Schweinehund und ich“ kann zur Gesundheitsförderung im Betrieb eingesetzt werden und steht auf www.vbg.de, Suchwort „Schweinehund“, zur interaktiven Nutzung bereit.

Quelle: VBG

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Mobiles Arbeiten will gelernt sein

VBG gibt Tipps zum Selbstmanagement und den betrieblichen Voraussetzungen für die Arbeit von unterwegs

Am heimischen Frühstückstisch die E-Mails checken, auf der Zugfahrt zum Kundengespräch die Präsentation am Laptop fertig stellen und sich noch schnell mit dem Chef am Telefon abstimmen – immer mehr Beschäftigte arbeiten mobil. Der aktuelle Sicherheitsreport, das Magazin der gesetzlichen Unfallversicherung VBG, setzt seinen Schwerpunkt auf Informationen und Empfehlungen rund um die Arbeit von unterwegs.

Ist die nahezu ständige Erreichbarkeit für Kunden und Vorgesetzte ein klarer Wettbewerbsvorteil des Unternehmens, kann sie für den mobil Arbeitenden zur Belastung werden. Überforderung durch Zeitdruck und kaum planbarer Pausen; körperliche Beschwerden infolge unergonomischer Bedingungen während langer Fahrten oder die fehlende soziale Einbindung im Betrieb sind nur einige der Auswirkungen.

Die VBG hält Tipps für Unternehmen parat, wie diese ihre Beschäftigten bei der mobilen Arbeit unterstützen können. So kann der Betrieb die Organisation einer Dienstreise erleichtern indem er die Ticketbuchung einschließlich der Platzreservierung übernimmt oder auf ergonomische und sicherheitsgerechte Ausstattung der Dienstfahrzeuge achtet. Regelmäßige Mitarbeitermeetings im Unternehmen wirken einer Isolation der mobil Arbeitenden entgegen. Um Stress und psychischem Druck vorzubeugen helfen klare Zielvorgaben und regelmäßige Schulungen zu Kommunikation und Organisation.

Mobilarbeitern rät die VBG sich eine Checkliste zum Selbstmanagement anzufertigen, um den Überblick im Arbeitsalltag zu behalten. Ganz bewusst sollten auch Freizeitunternehmungen und Entspannungsphasen, wie spazieren gehen oder Musik hören, eingeplant werden, die helfen abzuschalten. Sich öfters mit den Kollegen auszutauschen stärkt die Zugehörigkeit zum Unternehmen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die unterwegs arbeiten, sollten selbst auch Gespräche mit den Vorgesetzten vereinbaren, um auf Belastungen aufmerksam zu machen oder Optimierungsvorschläge einzubringen.

Anregungen zur Gestaltung mobiler Bildschirmarbeit bietet die Broschüre „Mobil arbeiten mit Notebook und Co.“, zum Download auf www.vbg.de, Suchwort „mobil arbeiten“.

Zehn Tipps für Mobilarbeiter zum Selbstmanagement stehen im neuen Sicherheitsreport online auf www.vbg.de/sirepo0112/index.html#/10/ zum Nachlesen bereit.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Weitere Informationen: www.vbg.de

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Veranstaltung: Informationen zum neuen Produktsicherheitsgesetz

Auswirkungen auf Händler und Verbraucher

Dortmund – Am 1. Dezember 2011 trat das Produktsicherheitsgesetz in Kraft. In einer Informationsveranstaltung zum neuen Gesetz vermittelt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die wichtigsten Neuregelungen. Die Veranstaltung findet am 1. Februar 2012 von 10 bis 16 Uhr in der BAuA Dortmund statt.

Am 1. Dezember 2011 wurde das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ohne Übergangsfrist vom Produktsicherheitsgesetz abgelöst. Damit setzte Deutschland entscheidende Veränderungen des europäischen Rechts um, das durch klarere Regelungen Beschäftigte und Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten schützen will. Die Tagung stellt das Gesetz und seine wichtigsten Änderungen vor. Einzelne Beiträge gehen auf die Auswirkungen auf die verschiedenen Interessengruppen wie Hersteller, Händler oder Verbraucher ein. Das gesamte Programm befindet sich unter www.baua.de/termine im Internet.

Die Informationsveranstaltung richtet sich an die Vertreter von Vollzugsbehörden, an die Industrie und den Handel sowie an Arbeitnehmer und Verbraucher. Für die Veranstaltung erhebt die BAuA einen Teilnahmebeitrag von 125 Euro. Darin sind Tagungsunterlagen und ein Mittagsimbiss enthalten.

Weitere Informationen und Anmeldung bei Tanja Wybierek, Telefon 0231 9071-2849, E-Mail wybierek.tanja@baua.bund.de.

Informationen zum Produktsicherheitsgesetz, Gesetzestext und Links zu den europäischen Informationssystemen gibt es im Internet unter der Adresse www.produktsicherheitsportal.de.

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