2026
OVG Münster fällt Urteil zu Regelungen für Starkverschmutzerzuschläge
Langjähriges Verfahren zur Abwassergebührenveranlagung abgeschlossen
Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt mit Urteil vom 27. November 2025 die grundsätzliche Zulässigkeit verschmutzungsbasierter Starkverschmutzerzuschläge in der kommunalen Abwassergebührenveranlagung. Das Gericht erkennt ein fracht- und parameterbasiertes Gebührenmodell als sachgerechte Ausprägung des Äquivalenz- und Verursacherprinzips an. Bestätigt wurden insbesondere Parameterwahl, Kostenverteilung, stichprobenbasierte Messwerte und die Berechnungslogik. Beanstandet wurde allein die fehlende satzungsrechtliche Präzisierung des Zeitpunkts der Probenahme, wodurch der einschlägige Paragraf aufgehoben wurde. Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit für differenzierte Gebührenmodelle, begründet aber auch neue Anforderungen an die Bestimmtheit kommunaler Satzungen. Es ist aber noch nichts rechtskräftig.
Den ganzen Artikel lesen sie in Heft 04 2026 ab Seite 300
