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2025
- Mikroplastik im Rhein – Untersuchungsbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK)
- Breite europäische Allianz für konsequente Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung
- Pharmafirmen sollen auch rückwirkend für Kläranlagen-Aufrüstung zahlen
Mikroplastik im Rhein – Untersuchungsbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK)
Bericht der Landesregierung: Primäres Mikroplastik im Abwasser industrieller Einleiter – eine Pilotstudie am Rhein – Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK)
Vorbemerkung
Bezüglich Mikroplastik im Rhein wurde der Landtag zuletzt mit der Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/57081) vom 01.09.2023 auf die Kleinen Anfrage 2210 vom 28.07.2023 „Was unternimmt die Landesregierung gegen Mikroplastik im Rhein?“ informiert. Der nun vorgelegte Bericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) mit dem Titel „Primäres Mikroplastik im Abwasser industrieller Einleiter – eine Pilotstudie am Rhein“ wurde dort bereits angekündigt.
mehr: https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-4097.pdf
Breite europäische Allianz für konsequente Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung
Mit der Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) soll das Verursacherprinzip europaweit verbindlich umgesetzt werden: Hersteller von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten sollen künftig an den Kosten der sogenannten Viertbehandlung in Kläranlagen beteiligt werden – also an der Entfernung von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser. Ein bedeutender Fortschritt für den Gewässerschutz und ein gerechter Beitrag der Industrie zur Finanzierung von Milliardeninvestitionen. Seit 1. Januar 2025 ist die Richtlinie in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht läuft. Dennoch sind auf europäischer Ebene zunehmend Stimmen wahrzunehmen, die an einer konsequenten Umsetzung der Herstellerverantwortung Zweifel aufkommen lassen.
Der VKU hat deshalb in den vergangenen Wochen seine Aktivitäten auf europäischer Ebene nochmals intensiviert, um sich für den Erhalt der erweiterten Herstellerverantwortung starkzumachen. Gemeinsam mit 14 Verbänden aus zehn EU-Mitgliedstaaten (darunter Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und Tschechien) setzt sich der VKU für eine zügige Umsetzung der Richtlinie ein. Die Allianz vertritt kommunale und regionale Behörden sowie Abwasserentsorger und spricht sich klar gegen Versuche aus, die Herstellerverantwortung im Rahmen eines sogenannten Umwelt-Omnibusverfahrens auszuhebeln oder abzuschwächen.
Pharmafirmen sollen auch rückwirkend für Kläranlagen-Aufrüstung zahlen
Nach landläufiger Meinung sind die Taschen der Industrie nicht nur tief sondern auch unerschöpflich. Was die mittelständischen Arzneimittelhersteller dementieren: Immer weitere Belastungen im Kontext der europäischen Umweltpolitik seien inakzeptabel.
Der Industrieverband „Pharma Deutschland“ befürchtet neue, unvorhergesehene Kostenbelastungen für Arzneimittelhersteller. Abwasserbetriebe hätten jetzt gefordert, heißt es, für 52 bereits fertiggestellte und auch schon mit einer 4. Reinigungsstufe ausgerüstete Kläranlagen diese vierte Stufe rückwirkend durch Pharma- und Kosmetikproduzenten finanzieren zu lassen. Laut heutiger Mitteilung soll sich bei einer Fachtagung der EU-Kommission Ende Januar das Umweltbundesamt gleichlautend geäußert haben.
