Dienstag, Oktober 28, 2025
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Mehr Internationalität: englische EXI-Webseite verfügbar

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Im März wurde die englische Webseite der Exportinitiative Umweltschutz freigeschaltet. Damit konnte ein wichtiger Baustein für mehr Internationalität in der EXI-Kommunikation umgesetzt werden.

Die Exportinitiative Umweltschutz richtet sich an Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Deutschland, die geförderten Projekte werden aber weltweit umgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird es zunehmend wichtig, Informationen auch auf Englisch bereitzustellen. Seit der Liveschaltung der englischen EXI-Webseite stehen Informationen zur Verfügung, die insbesondere für internationale Besuchende interessant sind.
Zu finden sind jetzt neben ausgewählten Meldungen, Videos und Publikationen umfassende Informationen zum Förderprogramm, den regionalen EXI-Aktivitäten und den Partnerorganisationen.
Einer der zentralen Bestandteile ist der Überblick über abgeschlossene und laufende Projekte. Hierfür wurde die Projektdatenbank der deutschen Webseite angepasst und es wurden 86 Projektbeschreibungen übersetzt. Damit können nicht-deutschsprachige Besuchende der Webseite einen umfassenden Eindruck der globalen Aktivitäten der EXI-Projekte gewinnen und Projekte nach spezifischen Kriterien filtern.
https://www.exportinitiative-umweltschutz.de/aktuelles/news/artikel/mehr-internationalitaet-englische-exi-webseite-verfuegbar/
https://www.exportinitiative-umweltschutz.de/en/

Antibiotikaresistenzen entlang der gesamten Donau: Wissenschaftsteam identifiziert Biofilm im Fluss als mögliches Reservoir für Resistenzen

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Neue Erkenntnisse zu Antibiotikaresistenzen (ABR) und fäkaler Verschmutzung im gesamten Flusslauf der Donau publiziert. Forschende der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften und dem ICC Water & Health* federführend.

Zwei neue, wissenschaftliche Studien zum Verständnis der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen (ABR, Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika) entlang der Donau lassen mit wichtigen Kernaussagen aufhorchen: Für den Eintrag von antibiotikaresistenten Bakterien aus klinischen Einrichtungen und Abwässern könnten die im Fluss vorhandenen Biofilme bessere Indikatoren sein als das Wasser selbst. Weiters wurde durch ein neues Konzept an Untersuchungen – die Kombination molekulargenetischer Methoden zur Bestimmung der ABR mit moderner Diagnostik für fäkale Verunreinigung und wichtigen Umwelt- und chemischen Parametern – gezeigt, dass die humane fäkale Verschmutzung über den gesamten Flusslauf der Donau die Hauptquelle für ABR ist. Mit dem neuen Konzept können die raumzeitlichen Dynamiken von ABR in Flüssen erfasst, Hotspots identifiziert und die Haupttreiber der ABR bestimmt werden.

Jedes Jahr sterben in Europa Tausende von Menschen an den Folgen einer Infektion mit antibiotikaresistenten Bakterien. Dies sind alarmierende Zahlen, die unter anderem auf die Entwicklung von Resistenzen durch den übermäßigen Einsatz von Antibiotika in der Medizin und Landwirtschaft zurückzuführen sind. Weltweit gilt das „klinische Umfeld“ (z.B. Krankenhäuser) als Haupt-Hotspot für die Verbreitung und Entwicklung von ABR, da hier antibiotikaresistente Bakterien oder deren Gene zwischen Patientinnen und Patienten ausgetauscht werden. Klinische Abwässer gelangen über Kläranlagen in natürliche aquatische Ökosysteme, wodurch ABR Bakterien in Flüsse und Seen kommen. Dort finden sie sich nicht nur im Wasser selbst, sondern auch in Biofilmen – Gemeinschaften von Mikroorganismen, die an festen Oberflächen im Gewässer wie Steinen, Pflanzen oder Sedimenten haften, eine gemeinsame Schleimschicht (extrazelluläre Matrix) produzieren und so einen stabilen „Film“ bilden.

RESISTENZMUSTER VON E. COLI IN PROBEN VON MENSCH UND FLUSS
In einer der aktuellen Studien analysierte das Forschungsteam mit Partnerinnen und Partnern des Universitätsklinikums St. Pölten (Prim. Dr. Barbara Ströbele, Dr. Ildiko Pap), Lehr- und Forschungsstandort der KL Krems, und der Medizinischen Universität Graz (Doz. Dr. Gernot Zarfel) die Resistenzmuster des Bakteriums Escherichia coli in menschlichen Isolaten und von Umweltproben aus der Donau (Wasser und Biofilm). Prof. Andreas Farnleitner, Leiter des ICC Water and Health* an der KL Krems und der TU Wien, erklärt: „E. coli ist dafür ein sehr gut geeigneter Modellorganismus: Er ist als Haupterreger von Harnwegsinfekten weit verbreitet, besiedelt oft auch undichte Harnkatheter von Klinikpatientinnen und -patienten, wird in Gewässern als Indikator für ABR verwendet und von der WHO als Anzeiger für Antibiotikaresistenz empfohlen. Insgesamt haben wir 697 Patienten-, 489 Wasser- und 440 Biofilm-Isolate auf ihre Empfindlichkeit gegenüber 20 Antibiotika untersucht und haben so Resistenzmuster erhalten.“ In Summe wiesen die Ergebnisse auf eine eher moderate Resistenzsituation in Österreich hin: Trotz signifikant höherer Resistenzniveaus der humanen Isolate im Vergleich zu den Proben aus dem Fluss wurden nur wenige Resistenzen gegen gängige Reserveantibiotika wie Meropenem und Tigecyclin – Medikamente, die erst zum Einsatz kommen, wenn die Erstlinientherapie wirkungslos ist – gefunden. Obwohl es keine großen Unterschiede in der Resistenz zwischen Wasser- und Biofilmproben gab, wurden im Biofilm doch einige Bakterienisolate gefunden, die gegen bestimmte kritische Antibiotika resistent waren und sogar ESBL-Gene trugen. ESBL steht dabei für „Extended-Spectrum Beta-Lactamase“ und bedeutet, dass diese Bakterien Enzyme produzieren, die gegen viele Beta-Lactam-Antibiotika resistent sind, was die Behandlung von Infektionen erschwert. Somit ist möglicherweise der Biofilm ein besserer Indikator für den Einfluss klinischer Umgebungen auf die ABR in Flüssen als das Wasser selbst.

UMFASSENDES VERSTÄNDNIS DER ABR AUF 2.300 KM DONAULÄNGE
Für die globale Verbreitung von ABR in der Umwelt sind große Flüsse besonders kritische Ökosysteme, weil sie stark von Abwasserbelastungen betroffen sein können und gleichzeitig Lebensadern darstellen, die verschiedene menschliche Bedürfnisse erfüllen. Ein umfassendes Verständnis für das Vorkommen, die Verbreitung und die Haupttreiber von ABR entlang ganzer Flussläufe fehlte bisher aber weitgehend – ein Umstand, dem sich die Forschenden in der anderen Studie für die Donau annahmen. Dafür wählten sie einen ganzheitlichen Ansatz, indem raumzeitliche Muster und Hotspots antibiotikaresistenter Gene (ARGs) entlang von 2.311 km des schiffbaren Donauflusses untersucht und eine longitudinale und zeitliche Überwachungskampagne kombiniert wurden. Prof. Alexander Kirschner, Forscher an der MedUni Wien, der Karl Landsteiner Privatuniversität Krems sowie stellvertretender Leiter des ICC dazu: „Das so gewonnene umfassende Verständnis bildet die Grundlage für ein gezieltes Management zur Reduzierung der Verbreitung von ABR in Flussgebieten. Wir präsentieren den ersten umfassenden ARG-Datensatz entlang der Donau, der dazu beitragen wird, zukünftige Trends zu bewerten.“ Um das Verständnis für die Verbreitung und Dynamik von ABR zu verbessern, sollten ABR auch in anderen Umweltkompartimenten – wie zum Beispiel in Flussbiofilmen oder Sedimenten – untersucht werden, da diese als langfristige Reservoire dienen könnten.

Originalpublikationen: A comparative study on antibiotic resistant Escherichia coli isolates from Austrian patients and wastewater-influenced Danube River water and biofilms. International Journal of Hygiene and Environmental Health 258 (2024) 114361. Melanie Leopold, Angelika Kabicher, Ildiko-Julia Pap, Barbara Ströbele, Gernot Zarfel, Andreas H. Farnleitner, Alexander K.T. Kirschner. https://kris.kl.ac.at/de/publications/a-comparative-study-on-antibiotic-resistant-escherichia-coli-isol

Linking antibiotic resistance gene patterns with advanced faecal pollution assessment and environmental key parameters along 2300 km of the Danube River. Water Research 252 (2024) 121244. Iris Schachner-Groehs, Michael Koller, Melanie Leopold, Claudia Kolm, Rita B Link, Stefan Jakwerth, Stoimir Kolarevi, Margareta Kracun-Kolarevic, Wolfgang Kandler, Michael Sulyok, Julia Vierheilig, Marwene Toumi, Rozsa Farkas, Erika Toth, Clemens Kittinger, Gernot Zarfel, Andreas H Farnleitner, A.K.T. Kirschner. https://kris.kl.ac.at/de/publications/linking-antibiotic-resistance-gene-patterns-with-advanced-faecal-

Beitrag zur PhD Ausbildung: Im Zuge dieser Studien- und Forschungskooperation zwischen der KL Krems, der TU Wien und der MedUni Wien werden Melanie Leopold und Iris Schachner-Groehs ihre Phd-Abschlüsse erlangen.

Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (Stand 05/2024)
Die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL Krems) ist eine europaweit anerkannte Bildungs- und Forschungseinrichtung am Campus Krems. Die KL Krems bietet eine moderne, bedarfsorientierte Aus- und Weiterbildung in der Medizin und Psychologie sowie ein PhD-Programm im Bereich Mental Health and Neuroscience an. Das flexible Bildungsangebot ist auf die Bedürfnisse der Studierenden, die Anforderungen des Arbeitsmarkts sowie auf die Herausforderungen der Wissenschaft abgestimmt. Die drei Universitätskliniken in Krems, St. Pölten und Tulln sowie das Ionentherapie- und Forschungszentrum MedAustron in Wiener Neustadt gewährleisten eine klinische Lehre und Forschung auf höchstem Qualitätsniveau. In der Forschung konzentriert sich die KL auf interdisziplinäre Felder mit hoher gesundheitspolitischer Relevanz – u.a. der Biomechanik, der molekularen Onkologie, der mentalen Gesundheit und den Neurowissenschaften sowie dem Thema Wasserqualität und den damit verbundenen gesundheitlichen Aspekten. Die KL wurde 2013 gegründet und von der Österreichischen Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (AQ Austria) akkreditiert. www.kl.ac.at

*Das ICC Water & Health (Deutsch: Interuniversitäre Kooperationszentrum Wasser und Gesundheit) ist eine Kooperation der Technischen Universität Wien, der Medizinischen Universität Wien und der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (www.waterandhealth.at). Das ICC W&H versteht sich als international sichtbar agierende wissenschaftliche Plattform und kompetenter Partner in Fragen der Wasserqualität und deren Auswirkung auf die menschliche Gesundheit. Das ICC W&H widmet sich der Entwicklung innovativer Konzepte zur Beurteilung der Wasserqualität, neuer mikrobiologischer und molekularbiologischer Methoden, der Wirksamkeitsprüfung physikalischer und chemischer Aufbereitungsmethoden sowie numerischer Modelle zur Abschätzung des Infektions- und Krankheitsrisikos bei der Wassernutzung. Die gewonnenen Erkenntnisse werden zur Ableitung effektiver und nachhaltiger Managementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit verwendet. Das ICC wurde dank kompetitiver Forschungsförderungsmittel durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) nachhaltig etabliert. Im Jahr 2017 wurde das ICC Water & Health um die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL) erweitert.

Wissenschaftlicher Kontakt
Prof. Andreas Farnleitner
Prof. Alexander Kirschner
Fachbereich Wasserqualität und Gesundheit
Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems an der Donau / Österreich
T +43 664 605 88 22 44
+43 2732 72090 394
E andreas.farnleitner@kl.ac.at,
alexander.kirschner@kl.ac.at
W www.kl.ac.at/, www.waterandhealth.at

Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
Eva-Maria Gruber
Kommunikation, PR & Marketing
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems / Österreich
T +43 2732 72090 231
M +43 664 5056211
E evamaria.gruber@kl.ac.at
W www.kl.ac.at/

„Wir brauchen mehr Kontrolle“ CSU will Cannabis-Konsum im Abwasser messen

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Wie viel wird in Deutschland gekifft? Diese Frage möchte die CSU nach der Cannabis-Legalisierung mit einem bundesweiten Monitoring des Abwassers beantworten. Gleichzeitig will die Partei auch noch auf verschiedenen Wegen gegen das Gesetz vorgehen.
Die CSU fordert ein bundesweites Abwassermonitoring, um das Cannabis-Konsumverhalten nach der geplanten Legalisierung zu überwachen. „Wir brauchen mehr Kontrolle, damit Deutschland nicht zur Kiffer-Nation Europas wird“, sagte der Fraktionschef der CSU im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). In der Vergangenheit sei über das Abwasser schon ein erhöhter Drogenkonsum in europäischen Städten nachgewiesen worden. Auch in Deutschland sei das Instrument des Abwassermonitorings sehr gut ausgebaut…mehr:
https://www.n-tv.de/politik/CSU-will-Cannabis-Konsum-im-Abwasser-messen-article24795530.html

Vorsicht bei der Urlaubsplanung: Die dreckigsten Strände Europas

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Verschmutztes Gewässer, Fäkalien und Verunreinigung durch Bakterien. Wer bereits den Sommerurlaub am Meer plant, sollte diese Strände lieber meiden.
Blauer Himmel, ein breiter Sandstrand und klares Wasser. Das sind die Dinge, die einen perfekten Strandurlaub ausmachen. An einigen Orten in Europa scheint es allerdings am klaren Wasser zu scheitern. Die britische Zeitung The Thelegraph hat sich vor kurzem Europas Strände etwas genauer angesehen. Mithilfe offizieller Daten der Europäischen Umweltagentur (EUA), die die Badegewässerqualität an mehr als 21.000 Standorten überwacht, hat man die am stärksten verschmutzten Gewässer aufgelistet. Dabei wurde man auch an den beliebtesten europäischen Urlaubsdestinationen fündig.

Während die meisten Strände an der Côte d‘Azur laut der EUA eine ausgezeichnete Wasserqualität aufweisen, wird der Abschnitt um Cap d‘Antibes als schlecht eingestuft. Der Grund: Das Wasser ist von einer Felswand umschlossen und kann somit nur schlecht zirkulieren. Wie derstandard.at berichtet, mussten die französischen Behörden im Juni 2023 das Baden am Ferienort verbieten, weil das Wasser einen hohen Anteil an Enterokokkenbakterien enthielt.

https://www.az-online.de/ratgeber/reise/straende-europas-bakterien-wasser-vorischt-urlaubsplanung-dreckigsten-zr-93036246.html

Bottrop: Bringt das die Energiewende voran? Kläranlage soll grünes Methanol produzieren

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Power-to-Methanol-Demonstrationsanlage
Kläranlagen dienen traditionell der Abwasserreinigung. Dass sich dort auch grünes Methanol produzieren lässt, soll eine Demonstrationsanlage in Bottrop beweisen. Grünes Methanol ist eine klimafreundliche Alternative zu fossilen Kraftstoffen und könnte so einen Beitrag zur Klimawende leisten. Forscherinnen und Forscher, unter anderem der OWI Science for Fuels gGmbH Aachen, wollen nun mit dem Aufbau einer Demonstrationsanlage auf der Kläranlage Bottrop zeigen, dass die Produktion von Methanol auf Kläranlagen dezentral, ökologisch …mehr:

Was ist geplant?
Wie bereits geschrieben, ist in Bottrop der Bau einer Demonstrationsanlage für die umweltfreundliche Methanolproduktion geplant. Es handelt sich dabei um eine Power-to-Methanol-Anlage (PtM). Sie soll den gesamten Produktionsprozess…mehr:

https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/synergien-nutzen-klaeranlage-soll-gruenes-methanol-produzieren/

Fachworkshop in Brasilien beleuchtete innovative Wasserstoffproduktion in Kläranlagen

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Am 15. Dezember 2023 fand in Curitiba im Rahmen des EXI-Projekts der AHK Brasilien ein Workshop zu grüner Wasserstoffproduktion in Kläranlagen statt. Dabei lag ein Fokus auf technischen und wirtschaftlichen Aspekten.
Nilgün Parker, Leiterin des Referats „Nachhaltige Finanzpolitik, Umwelt und Außenwirtschaftsförderung“ im Bundesumweltministerium, eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort. Dabei würdigte sie die erfolgreiche Zusammenarbeit der Partner*innen und bezeichnete das Projekt der AHK Brasilien als wegweisend mit großem Potenzial zur Skalierung und hoher Innovationskraft für moderne Abwasserbehandlung. Weiterhin zeigte sie sich erfreut über das Interesse von staatlichen und privaten Akteuren im Wasserstoffsektor sowie der brasilianischen Öffentlichkeit an den Projektergebnissen. Zum Schluss plädierte sie für eine verstärkte, grenzübergreifende Zusammenarbeit, um den globalen Markt für grünen Wasserstoff zu stärken.
Neben der Vorstellung moderner Technologien stand die Entwicklung eines Geschäftsmodells zur Modernisierung der Grundversorgung im Paraná und zur Förderung des Wasserstoffmarktes in ganz Brasilien im Mittelpunkt. In den ersten beiden Panels wurden anschließend technologische Prozesse zur Wasserstoffproduktion in Kläranlagen sowie regulatorische Fortschritte beleuchtet. Unternehmen wie CIBiogás, Hytron NEA, UFPR und die Graforce GmbH präsentierten ihre Perspektiven und gestalteten damit ein abwechslungsreiches Programm. Das dritte Panel betonte die Zusammenarbeit bei dezentralisierten Wasserstoffprojekten in Brasilien und Deutschland. Die Projektpartner von der NOW GmbH, Sanepar und CIBiogás sowie die BlueMove Consultoria stellten hierzu innovative Strategien der Abwasserbehandlung und -bewirtschaftung vor.

Der Workshop markiert einen bedeutenden Fortschritt für nachhaltige Lösungen in der Abwasserbehandlung und Wasserstoffproduktion in Brasilien. Die Teilnehmenden äußerten sich optimistisch über das Potenzial des Projekts, einen positiven Einfluss auf den Sektor der Grundversorgung zu haben und zur Dekarbonisierung der brasilianischen Energiematrix beizutragen. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit der AHK Brasilien, Sanepar und CIBiogás im Rahmen des Projekt AHK Brasilien 4 der Exportinitiative Umweltschutz durchgeführt.

Weitere Informationen
Der Workshop markiert einen bedeutenden Fortschritt für nachhaltige Lösungen in der Abwasserbehandlung und Wasserstoffproduktion in Brasilien. Die Teilnehmenden äußerten sich optimistisch über das Potenzial des Projekts, einen positiven Einfluss auf den Sektor der Grundversorgung zu haben und zur Dekarbonisierung der brasilianischen Energiematrix beizutragen. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit der AHK Brasilien, Sanepar und CIBiogás im Rahmen des Projekt AHK Brasilien 4 der Exportinitiative Umweltschutz durchgeführt.
https://www.exportinitiative-umweltschutz.de/aktuelles/news/artikel/fachworkshop-in-brasilien-beleuchtete-innovative-wasserstoffproduktion-in-klaeranlagen/

UBA: Abwasserwärme

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Die Nutzungspotenziale von Abwasserkanälen für die Wärmeversorgung von Gebäuden oder als Wärmequelle für die leitungsgebundene Wärmeversorgung sind gerade in urbanen Räumen groß. In der Analyse werden Möglichkeiten aufgezeigt, den Informationszugang insbesondere für Dritte zu verbessern. Das umfasst Anspruchsregelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder. Duldungsansprüche bzw. Gestattungen für die Abwasserwärmenutzung können die Abwasserwärmenutzung erleichtern. Das Papier schließt mit Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen.

1 Einführung
Es gibt erst wenige Projekte, bei denen Abwasserkanäle als Wärmequelle für die Wärmeversorgung von Gebäuden oder Quartieren genutzt werden. Beispiele findet man z. B. in Stuttgart1, Winnenden2, Bamberg3 oder Rheine4 (eine Liste weiterer Projekte findet sich in Fritz & Pehnt (2018)5). Dabei ist Abwasserwärme des Kanalsystems oder am Auslauf von Kläranlagen ein gutes Wärmereservoir für den Betrieb von Wärmepumpen. Dies liegt vor allem an dem über das Jahr hinweg relativ konstantem Temperaturniveau, das insbesondere in den Wintermonaten höher ist als die Temperatur der Umgebungsluft und des Grundwassers. Nach Fritz & Pehnt (2018) beträgt das deutschlandweite Nutzwärmepotenzial der Wärmeentnahme aus Abwasserkanälen bis zu 33 TWh/a.
Für die flächendeckende Nutzung der Wärme aus Abwasserkanälen gibt es nach wie vor einige Barrieren. Neben Informationsdefiziten ist der mangelnde Informationszugang ein zentrales Hemmnis. Es fehlt dabei an leicht zugänglichen Informationen zu Lage (digitale Karten/ GIS) und relevanten weiteren Parametern wie Kanaldurchmesser, Durchflussmengen und Temperatur des Abwassers. Fokus der vorliegenden Analyse ist daher die Frage, wie Informationen leichter und besser zugänglich gemacht werden können. Durch die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung ist zu erwarten, dass Informationen zukünftig leichter zugänglich sind, da der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes eine Berechtigung vorsieht, relevante Informationen zu Abwasserkanälen zu erfassen. Hierzu zählen nach dem Gesetzesentwurf vom 21.07.2023 für Kanäle mit einer Mindestnennweite von DN 800 (80 cm Innendurchmesser) die Lage, die Nennweite in Metern, das Jahr der Inbetriebnahme und der Trockenwetterabfluss (jeweils straßenbezogen). Allerdings adressiert der Entwurf des Wärmplanungsgesetztes in erster Linie die Länder und die für die Wärmeplanung verantwortlichen Stellen. Dritte wie Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen, die die Abwasserwärme nutzen möchten, dürften auch in Zukunft nicht immer einfach an die relevanten Informationen kommen. Wie insbesondere der Zugang zu Informationen von Dritten verbessert werden kann, ist die zentrale Frage dieser Analyse und wird in Kapitel 3 detailliert betrachtet. Dabei werden auch weitere rechtliche Fragen beleuchtet, die sich mit der Nutzung der Wärme aus Abwasserkanälen verbinden wie die Duldung der Nutzung des Abwasserkanals für die Wärmeentnahme und die Erhebung von Gebühren.
Neben dem schwierigen Informationszugang gibt es weitere Barrieren für die Nutzung von Abwasserwärme. Dazu gehören z. B. Wissenslücken bei vielen kommunalen Akteuren und Projektentwicklern, welche sich auch in Bedenken der Betreibenden von Kanalnetzen und Kläranlagen zeigen. Beispielsweise bestehen Vorbehalte im Hinblick auf die sichere Funktionsfähigkeit von Kläranlagen, sollte Wärme aus dem Kanalnetz entzogen werden.
Entsprechende Temperaturanforderungen in den Kläranlagen müssen in der Planung von Abwasserwärme-Projekten berücksichtigt werden (s. auch unten). Bei umgesetzten Projekten sind keine Probleme hinsichtlich der Funktionsfähigkeit von Kläranlagen bekannt Projektentwickler berichten darüber hinaus von der Herausforderung, dass Genehmigungsprozesse bislang nicht standardisiert sind. Diese Standardisierung kann auf Erfahrungen aus erfolgreichen Projekten aufbauen. Erste Ansätze hierzu gibt es von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) mit dem
1 https://www.stadtwerke-stuttgart.de/partner-der-energiewende/neckarpark/
2 https://www.zvw.de/lokales/winnenden/das-gerberviertel-plus-entsteht-in-winnenden-derabwasserkanal-hats-in-sich_arid-409670
3 https://www.stadtwerke-bamberg.de/zukunftba/lagarde
4 https://www.mv-online.de/sonderthemen/stadtwerke/heizt-rheine-bald-teils-mit-abwasser-384719.html
5 Fritz, S.; Pehnt, M. (2018): Kommunale Abwässer als Potenzial für die Wärmewende? Kurzstudie im Auftrag des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Abgerufen am 30.07.2023 unter https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/ifeu-bmu_Abwaermepotenzial_Abwasser_final_update.pdf

Merkblatt M-114, das eine Grundlage für entsprechende Standardisierungsprozesse (z. B. hinsichtlich Genehmigungsabläufen, Gebührenordnung) sein könnte. Einen Schritt in diese Richtung ist man in Baden-Württemberg gegangen. Um Genehmigungsprozesse zu vereinheitlichen und damit zu beschleunigen, hat die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg einen Mustervertrag für die Abwärme-Nutzung in Abwasserkanälen und Kläranlagen erstellt, der auf Anfrage verfügbar ist.
Für die Abwasserwärmenutzung gibt es im Kern drei Optionen:
► die Nutzung nicht gereinigter Abwässer vor der Kläranlage im Abwasserkanal,
► die direkte Nutzung in der Kläranlage,
► die Nutzung des gereinigten Abwassers im Auslauf der Kläranlage.
Die vorliegende Analyse fokussiert auf die Nutzung der Abwasserkanäle, also die Nutzung des nicht gereinigten Abwassers vor der Kläranlage. Der Vorteil ist, dass Abwasserkanäle überall in Kommunen zu finden sind und damit nah an potenziellen Wärmeabnehmern liegen. Allerdings ist nicht jeder Kanal für die Abwasserwärmenutzung geeignet. Eine Grundvoraussetzung ist ein ausreichender Innendurchmesser der Abwasserkanäle, um einen Wärmeübertrager im Kanal installieren zu können. Nach Fritz & Pehnt (2018) können Wärmeübertrager ab einem Durchmesser von DN 400 installiert werden, wobei ein Durchmesser von mindestens DN 800 empfohlen wird7. Der Trockenwetterabfluss in dem Kanalabschnitt, in dem ein Wärmetauscher eingebaut wird, sollte bei mindestens 15 l/s liegen. Entsprechende Abwassermengen sind in Gemeinden ab ca. 3.000 bis 5.000 Einwohnern*Einwohnerinnen zu erwarten. Kanal-Wärmetauscher können Längen von mehreren hundert Metern erreichen, um die benötigte Leistung bereitzustellen. Eine Alternative sind Bypass-Wärmetauscher, bei denen ein Teilstrom des Abwassers aus dem Kanal entnommen und über einen Platten- oder Doppelrohrwärmeübertrager geleitet wird. Die Anforderungen an den Kanal(durchmesser) sind für diese Variante geringer, allerdings sind auch die Investitionskosten höher.
Im Zuge des Wärmeentzugs ist eine Verringerung der Temperatur des Abwassers um drei bis vier Kelvin praktikabel, womit eine Wärmeentzugsleistung von zwei bis vier kW/m² Wärmeübertrager-Oberfläche erreicht werden kann. Bei der Nutzung ist stets sicherzustellen, dass die Temperatur im Zulauf einer Kläranlage nicht zu weit sinkt, da sonst der Betrieb der Kläranlage nicht gewährleistet ist. Die Temperatur im Zulauf der Kläranlage sollte nicht unter 10 °C fallen.
https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal?no_cache=1#c6594%20_top
Energie in Infrastrukturanlagen (2004): Wärmenutzung aus Abwasser. Verfügbar unter https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Energieeffizienz/Abwasserwaermenutzung/Leitfaden_RatgeberLeitfaden_Waerme_aus_Abwasser.pdf

2 Existierende Informationsinstrumente und Informationsbedarfe
Für die Planung und Durchführung von Projekten zur Abwasserwärmenutzung aus Abwasserkanälen benötigen Planende Informationen über das existierende Kanalnetz. Insbesondere Informationen zu Dimensionen, Abflussdaten und Temperatur sind wichtig, um die (Nutzungs-)Potenziale abschätzen und Projekte entwickeln zu können. Die entsprechenden Informationen sind aktuell nicht flächendeckend zugänglich. Zwar haben einige Kommunen damit begonnen, diese Daten zu digitalisieren und frei zugänglich zu machen, oftmals stehen Interessierte aber vor dem Problem, dass Zuständigkeiten unklar sind und die Informationsbereitstellung keine Priorität hat. Im aktuellen Entwurf des Wärmeplanungsgesetztes (s. oben) ist verankert, dass für die Wärmeplanung verantwortliche Stellen diese Daten erheben können. Es ist also davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren deutlich mehr abwassernutzungsrelevante Informationen digital verfügbar sein werden.
Fraglich bleibt, ob die damit verbundene Detailtiefe z. B. für Projektentwickler ausreicht. Hierfür wäre eine flächendeckende Darstellung der Potenziale z. B. in Wärmekatastern oder Potenzialkarten hilfreich. In einigen Gebieten gibt es bereits entsprechende Potenzialkartierungen, u. a. in Hamburg-Bergedorf, Hamburg-Wilhelmsburg, Stuttgart, Oldenburg, Berlin (im Aufbau) und entlang des Emscher-Kanals (Nordrhein-Westfalen). Eine Ausweitung dieserart Aktivitäten könnte der Nutzung von Wärme aus Abwasserkanälen einen Schub geben. Alternativ könnte eine Verpflichtung der Kanalnetzbetreiber zur Informationsbereitstellung die Informationslage verbessern (s. Kapitel 3).
Für zentrale Abwasserwärmequellen ist die Informationslage deutlich besser. So stellt die Bayerische Staatsregierung in einem Potenzialkataster Informationen zu allen Kläranlagen in Bayern zur Verfügung und hat einen Leitfaden zur Abwasserwärmenutzung im Kanal und im Auslauf von Kläranlagen veröffentlicht. Auch in Baden-Württemberg wurden die Standorte für die Abwasserwärmenutzung aus dem Auslauf von Kläranlagen identifiziert und analysiert und ein Informationsportal etabliert (s. unten).
Darüber hinaus gibt es auf Länderebene einzelne Anlaufstellen für Interessierte (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
► Bayern: Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. – Cluster-Arbeitskreis Abwasserwärmenutzung
► Baden-Württemberg: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Landesverband Baden-Württemberg (DWA); Klimaschutz- und Energieagentur (KEA) – Initialberatung
► Rheinland-Pfalz: Energieagentur Rheinland-Pfalz – Initialberatung
https://www.karten.energieatlas.bayern.de/
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2013). Energie aus Abwasser – Ein Leitfaden für Kommunen. Verfügbar unter
https://www.dwa-bw.de/files/_media/content/PDFs/LV_Baden-Wuerttemberg/Homepage/BW-Dokumente/Homepage%202013/Service/Fachdatenbank/Leitfaden%20Energie%20aus%20Abwasser.pdf
https://www.abwasserwaerme-bw.de/cms/content/media/Abschlussbericht_Abwasserwaermenutzung-BW_komprimiert.pdf

3 Ansätze zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Informationen / Rechtliche Fragen
Für potenzielle Investoren, die eine Nutzung der Abwasserwärme für den Betrieb von Wärmepumpen erwägen, aber auch für Betreiber von Abwasseranlagen und für Kommunen, die sich dem Thema in der Wärmeplanung widmen wollen, stellen sich rechtliche Fragen in Bezug auf die Zugangsmöglichkeiten zu den Kanälen, auf die Verfügbarkeit von für die Planung nötigen Informationen und (für den Fall der Nutzung) um die jeweiligen Nutzungsentgelte. Nachfolgend sollen die betreffenden rechtlichen Fragestellungen einer Klärung zugeführt werden. Dabei ergeben sich drei Fragenkomplexe mit verschiedenen Unterfragen:

  1. Komplex 1: Zu den Verfügungsmöglichkeiten über die Abwasserwärme: Wer hat welche Rechtsstellung im Hinblick auf die Abwasserwärme bzw. deren Nutzung? Wie kann eine Nutzungsmöglichkeit rechtlich bewirkt/sichergestellt werden?
  2. Komplex 2: Zur Entgeltlichkeit der Nutzung von Abwasserwärme: Wie kann die Nutzung entgolten werden? Wie ist die Nutzung derzeit gebühren-/entgeltrechtlich einzuordnen?
  3. Komplex 3: Zu den Gesetzgebungskompetenzen für spezielle rechtliche Bestimmungen:
    Durch wen (Bund, Länder, Gemeinden?) können Regelungen geschaffen werden über
    a) Informationsansprüche Dritter,
    b) Duldungsansprüche bzw. Gestattungen für die Nutzung der Abwasserwärme,
    c) Gebühren/Entgelte für die Gestattung der Nutzung?
    3.1 Verfügungsmöglichkeiten über die Abwasserwärme
    Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)11 sind nur „Sachen“ eigentumsfähig (siehe § 903 BGB). Die Abwasserwärme ist als solche keine „Sache“ im Sinne des BGB (siehe dort § 90 zum Sachbegriff), da es sich bei der Wärme nicht um einen körperlichen bzw. körperlich begrenzten Gegenstand handelt.
    Die Nutzung der Abwasserwärme erfordert jedoch einen Zugriff auf den jeweiligen Kanal und auf das darin befindliche Abwasser. Beides (Kanal und Abwasser) sind „Sachen“. Außerdem muss für den Anschluss an den Kanal der Boden bewegt, also das Grundstück in Anspruch genommen werden.
    Verfügungsberechtigt über eine Sache ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer (§ 903 BGB), sofern dieser das Verfügungsrecht nicht an Dritte weitergegeben hat (durch Vertrag) oder sich aus sonstigen gesetzlichen Regelungen etwas anderes ergibt. Für den Zugriff auf die Abwasserwärme durch Dritte bedarf es folglich mehrerer Gestattungen. Das ist unproblematisch, wenn die Verfügungsberechtigten über das Abwasser, den Kanal und den Boden an der Zugriffsstelle identisch sind. Dann bedarf es nur eines Gestattungsvertrages. Anders liegt es, wenn diese jeweils unterschiedlichen Rechtspersonen verfügungsberechtigt sind. In diesem Fall besteht das Risiko, dass es insgesamt zu einer Ablehnung der Abwasserwärmenutzung kommt, sobald eine verfügungsberechtigte Person einen Vertragsschluss ablehnt.
    Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt
    durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 72) geändert worden ist.

    Hinsichtlich des Abwassers bestimmt § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)12: „Abwasser ist von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind (Abwasserbeseitigungspflichtige). Die Länder können bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Abwasserbeseitigung anderen als den in Satz 1 genannten Abwasserbeseitigungspflichtigen obliegt. Die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.“
    Die nach Landesrecht zur Abwasserbeseitigung verpflichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind in der Regel die Gemeinden, denn die Abwasserbeseitigung gilt als Teil der den Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 GG obliegenden örtlichen Daseinsvorsorge. Hiervon ausgehend kann es sich aber auch um den jeweiligen Landkreis, um einen Verbund von
    Gemeinden (Zweckverband) oder einen Verbund von Gemeinden und Dritten (Abwasserverband) handeln (siehe beispielhaft § 37 des Hessischen Wassergesetzes13). Außerdem kann es unter Anwendung des jeweiligen Landesrechts in Einzelfällen vorkommen, dass die Aufgabe einem Privatunternehmen übertragen worden ist (was aber selten ist). Wenn die Abwasserbeseitigung praktisch in der Hand eines gemeindlichen Stadtwerks (bzw. eines kommunalen Abwasserbeseitigungsunternehmens) liegt, kann es entweder sein, dass diesem die Aufgabe als solche übertragen worden ist (was nur möglich ist, wenn es selbst rechtsfähig ist, z. B. als AöR oder GmbH) oder dass diesem lediglich die Durchführung der Aufgabe überlassen wurde.
    Hinsichtlich des Zugriffs auf das Kanalnetz und den Boden kommt es darauf an, an welcher Stelle des Kanalnetzes der Zugriff erfolgt und wer an der Zugriffsstelle jeweils Eigentümer des Grundstücks und Eigentümer des Kanals ist. Zu beachten ist dabei, dass fest mit dem jeweiligen Boden verbundene Sachen (wie Abwasserkanäle) nach § 94 BGB eigentumsrechtlich grundsätzlich als Bestandteile der Grundstücke gelten, auf denen (bzw. in oder unter denen) sie sich befinden. Daraus können sich unter Umständen Zuordnungsprobleme ergeben.
    Der typische Fall dürfte der Zugriff auf einen Abwassersammelkanal sein. Hier ergibt sich folgende Ausgangssituation:
  4. Die Sammelkanäle befinden sich üblicherweise unter öffentlichem (gemeindlichem) Boden (Straßenland). Wenn es um den Zugriff auf einen Sammelkanal geht und die Gemeinde zugleich – so der Regelfall – Betreiberin des Kanalnetzes ist, wirft die Zuordnung nach § 94 BGB keine Probleme auf, denn dann handelt es sich bei den Verfügungsberechtigten über den Kanal, über den Boden und über das Abwasser um dieselbe Rechtsperson: die Gemeinde. Es ist folglich nur ein Vertrag mit der Gemeinde erforderlich.
  5. Wenn die Gemeinde die Aufgabe der Abwasserbeseitigung oder deren Durchführung jedoch einer anderen Rechtsperson übertragen hat (z. B. einem Zweckverband, einem Abwasserverband, einem eigenen Stadtwerk als AöR bzw. als GmbH oder auch einem privaten Drittunternehmen), dann muss aus dem zur Übertragung oder zur Durchführung der Aufgabe geschlossenen Vertrag abgeleitet werden, ob die Gemeinde damit auch das Eigentum am Kanalnetz übertragen hat – was im Einzelfall unterschiedlich sein kann. Im Regelfall dürfte davon auszugehen sein, dass das Eigentum am Kanalnetz mit übertragen werden sollte, so dass die Kanäle dann anders als von § 94 BGB angenommen nur „Scheinbestandteile“ der Grundstücke sind. Dann gehören die Kanäle dem Netzbetreiber,
    der Grund und Boden jedoch der Gemeinde. Ob das Eigentum am Kanalnetz übertragen wurde, muss im Einzelfall geprüft werden
  6. Für die unter (2) beschriebene spezielle Situation ist zu ergründen, ob für den Zugang zum Kanal nicht zwei Verträge geschlossen werden müssten, zum einen mit dem Netzbetreiber und zum anderen mit der Gemeinde – da für den Anschluss der Wärmepumpe in den Boden eingegriffen werden muss. Auch insoweit kommt es auf die Vertragslage an. Zwar dürfte im Regelfall davon auszugehen sein, dass nach der Vertragslage der Kanalnetzbetreiber selbst für den Zugang zu den Kanalanlagen in den Grund und Boden eingreifen darf. Aber für die Inanspruchnahme des Bodens durch Dritte kann das nicht als selbstverständlich angenommen werden. Deshalb spricht viel dafür, dass in Fällen, in denen die Gemeinde die Aufgabe oder die Durchführung der Abwasserbeseitigung einer anderen Rechtsperson übertragen hat, jedenfalls für die nötigen Arbeiten im Boden zusätzlich eine Gestattung durch die Gemeinde als Grundstückseigentümerin eingeholt werden muss.
    Sofern auf den Auslauf des Klärwerks zugegriffen werden soll (bzw. der Zugriff auf dem Klärwerksgrundstück erfolgen soll), gelten die vorstehenden Erwägungen entsprechend: Es kommt darauf an, wem die Verfügungsberechtigung über die jeweilige Zugriffsstelle am Auslauf zusteht. Gehört das betreffende Grundstück an dieser Stelle dem Klärwerksbetreiber, dann muss nur mit diesem ein Vertrag geschlossen werden. Ist das nicht der Fall, so kommt es darauf an, ob auf Grundlage des jeweiligen Vertrages zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Klärwerksbetreiber davon ausgegangen werden kann, dass der Klärwerksbetreiber über seine technische Infrastruktur sowie über den Boden im Bereich der Zugriffsstelle verfügen können soll oder nicht.

    3.2 Entgeltlichkeit der Nutzung von Abwasserwärme
    Die Beseitigung der (privaten) Abwässer ist eine entgeltfähige Leistung des Betreibers der Kanalisation gegenüber den angeschlossenen Grundstückseigentümern. Letztere sind üblicherweise nach kommunalrechtlichen Satzungen (die auf Grund Landesrechts erlassen wurden) anschluss- und benutzungspflichtig. Das ändert aber nichts daran, dass sie mit der Abwasserbeseitigung eine entgeltfähige Leistung in Anspruch nehmen. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass eine öffentlich rechtliche Nutzungsbeziehung besteht (siehe § 56 WHG), denn die Abwasserentsorgung ist eine hoheitliche Aufgabe öffentlich- rechtlicher Aufgabenträger, soweit nicht (nach Landesrecht) im Einzelfall eine Aufgabenprivatisierung erfolgt ist oder die Gemeinde ein eigenes Unternehmen in Privatrechtsform (z. B. ein als GmbH konstruiertes Stadtwerk) mit der Durchführung der Leistung (dritt-)beauftragt hat.
    Handelt es ich bei dem Betreiber des Kanalnetzes um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft/ Rechtsperson (Gemeinde – ggf. einschl. Eigenbetrieb -, Anstalt öffentlichen Rechts, Zweckverband, Abwasserverband), so werden für die Entsorgungsleistung Gebühren erhoben. Geregelt ist dies in der von dem jeweiligen Träger aufgestellten Abwassersatzung bzw. der betreffenden Gebührensatzung. Handelt es sich ausnahmsweise um ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen (GmbH der Gemeinde, Privatunternehmen), so kann dieses auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen privatrechtliche Entgelte erheben. Soll Abwasser durch einen Dritten zum Zwecke der Wärmegewinnung genutzt werden, so erbringt der Betreiber des Kanalnetzes dem Dritten gegenüber ebenfalls eine Leistung: Er gestattet ihm die Nutzung des Abwassers für die Wärmepumpe. Auch diese Art der Leistung ist grundsätzlich gebühren- bzw. entgeltfähig. Allerdings ist diese Leistung bisher üblicherweise nicht Gegenstand der jeweiligen Abwasser-/ Abwassergebührensatzungen (bei öffentlich- rechtlichen Nutzungsbeziehungen) bzw. der allgemeinen Geschäftsbedingungen (bei
    privatrechtlichen Nutzungsbeziehungen), da diese Leistung bisher noch nicht verbreitet ist.
    Fraglich ist, ob die Benutzung des Abwassers für Zwecke der Wärmeentnahme bzw. deren Gestattung gegenüber Dritten im Falle einer hoheitlichen Abwasserbeseitigung an dessen hoheitlichem Charakter teilhat, so dass es möglich ist, Satzungsbestimmungen zu erlassen, nach denen dafür Gebühren erhoben werden. Gegen diese Annahme lässt sich anführen, dass die Nutzung zum Zwecke der Wärmeentnahme nicht zu dem historisch gewachsenen Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge zählt. Dafür spricht jedoch, dass ein enger sachlicher Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung besteht. Über diese Frage könnten Streitigkeiten entstehen, sofern keine übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen darüber geschaffen werden sollten.
    Sofern nicht von einer hoheitlichen Leistung auszugehen sein sollte oder sich der Betreiber des Kanalnetzes trotz eines angenommenen hoheitlichen Charakters dazu entschließt, keine Gebührenregelungen in einer Satzung zu treffen, bleibt in jedem Falle die Möglichkeit der vertraglichen Vereinbarung eines Entgelts für die Abwassernutzung im Einzelfall. Sofern ein (seltener) Einzelfall vorliegen sollte, in dem zusätzlich auch eine Gestattung des Grundstückseigentümers erforderlich ist (siehe oben unter 3.1), erbringt auch der Grundstückseigentümer eine Leistung, für die in dem jeweiligen Fall ein vertragliches Entgelt auszuhandeln wäre.
    Im Falle einer Zuordnung der Leistung zum hoheitlichen Aufgabenbereich (zum Beispiel für Informationsbereitstellung, Reinigungsarbeiten und Inspektionen der Wärmeübertrager), wenn also Gebühren erhoben werden, gelten hinsichtlich der Höhe der ggf. erhobenen Gebühren die allgemeinen Grundsätze des Gebührenrechts. Das bedeutet, dass hier das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip zum Tragen kommen. Die Gebühren können daher in jedem Falle kostendeckend ausgestaltet werden. Sie können diese Größenordnung jedoch überschreiten, soweit sie zum Wert der erbrachten Leistung (des zugewandten Vorteils) in einem äquivalenten Verhältnis stehen. Bei allgemein vorgegebenen Entgelten privatrechtlicher Unternehmen sowie im Falle einzelvertraglicher Vereinbarungen gibt es keine vergleichbaren Bindungen bzw. Grundsätze.

    3.3 Gesetzgebungskompetenzen für spezielle rechtliche Bestimmungen
    Die Frage, wem (Bund, Länder, Kommunen) für spezielle Regelungen über die Nutzung von Abwasserwärme die Rechtsetzungskompetenz zusteht, interessiert im vorliegenden Kontext für drei Regelungsrichtungen:
    a) die Informationsansprüche Dritter (am Anschluss einer Wärmepumpe Interessierter),
    b) die Regelungen über Duldungsansprüche bzw. Gestattungen für die Nutzung der Abwasserwärme durch Dritte,
    c) die Erhebung von Gebühren bzw. Entgelten für die Gestattung der Anschlüsse und Nutzungen.

    3.3.1 Grundlagen
    Nach Art. 70 Abs. 1 GG haben die Länder das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Soweit dem Bund für ein Rechtsgebiet eine „konkurrierende“ Gesetzgebungsbefugnis für eine der im Katalog des Art. 74 Abs. 1 GG bezeichneten Materien zukommt, steht den Ländern die Gesetzgebung zu, solange und soweider Bund von ihr nicht Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG).
    Für die hier betrachteten Regelungen können aus den Titeln des Artikels 74 Absatz 1 GG folgende in Betracht kommen:
    ► Nr. 11: „Recht der Wirtschaft“ (insbesondere „Energiewirtschaft“),
    ► Nr. 24: „Luftreinhaltung“ (hier zugeordnet: Klimaschutz),
    Nicht einschlägig dürfte demgegenüber eindeutig Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 GG (Wasserhaushalt) sein, denn es geht zwar um einen Anspruch gegenüber den zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Körperschaften bzw. Einrichtungen/Unternehmen, aber die Wärmenutzung selbst dient nicht dem Wasserhaushalt.
    Zu beachten ist, dass in diesem Katalog das Kommunalrecht nicht aufgeführt ist und zu den Rechtsmaterien zählt, für die von einer (originären) Gesetzgebungskompetenz der Länder auszugehen ist.
    Sofern Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG einschlägig sein sollte, ist zu ergänzen, dass der Bund das Gesetzgebungsrecht nur hat, „wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht“ (Art. 72 Abs. 2 GG). Für Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG gilt das nicht.
    Zu beachten ist außerdem, dass das Grundgesetz zwischen den Gesetzgebungskompetenzen für das materielle Recht (vereinfachend: „über die Sache“) und für das behördliche Verfahrensrecht (Recht des Verwaltungsvollzugs) unterscheidet. Für Letztere sind die Gesetzgebungskompetenzen in Art. 84 GG gesondert geregelt. Dort ist grundsätzlich von der Länderzuständigkeit auszugehen.

    3.3.2 Informationsansprüche Dritter
    Um die Möglichkeiten der Nutzung von Abwasser für Wärmezwecke konkret einschätzen zu können, benötigen die jeweils Interessierten bestimmte Informationen über die Lage der jeweiligen Kanäle, ihre Größenmerkmale, die Abwasserfrachten und Temperaturverhältnisse etc. Diese Informationen können sie nur über die jeweiligen Betreiber der Abwasserkanäle (Netze) erhalten. Dabei handelt es sich – wie bereits erwähnt – fast immer um öffentlich- rechtliche Körperschaften oder Einrichtungen und auch in den Fällen, in denen die betreffenden Einrichtungen privatrechtlich organisiert werden, um solche, denen die Aufgabe der Abwasserbeseitigung als Hoheitsaufgabe übertragen wurde.
    Je nach Rechtslage kann unter Umständen in dem jeweiligen Bundesland bzw. in der jeweiligen Kommune bereits heute ein Rechtsanspruch auf Erhalt der betreffenden Informationen bestehen. Denn in der Mehrzahl der Bundesländer existieren für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Land geltende Informationsfreiheitsgesetze, die einen Anspruch von Privatpersonen auf amtliche Informationen vermitteln, ohne dass ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden muss. Lediglich in Niedersachsen und Sachsen gibt es derzeit noch überhaupt keine Bestimmungen zur Informationsfreiheit. In Bayern ist der betreffende Auskunftsanspruch allerdings an das Vorliegen eines berechtigten Interesses gebunden (siehe § 39 Abs. 1 des insoweit einschlägigen BayDSG).17 Aber auch ansonsten ist die Rechtslage in den Einzelheiten und hierbei insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs uneinheitlich. In Vgl. Kment, in: Jarass/Pieroth, GG, Art. 70 Rn. 17 ff. m.w.N. Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230, BayRS 204-1-I), das durch § 6 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 301) geändert worden ist.

    https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/uba_ad_hoc_papier_abwasserwaerme.pdf

Positionspapier veröffentlicht: „Auswahl und Vereinheitlichung eines Abfallschlüssels für Trockentoilettenhinhalte“

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Rechtliche Anpassungen sind dringend nötig, um Nährstoffe aus menschlichen Ausscheidungen in Form von Recyclingdüngern in den Kreislauf zu bringen. Unser drittes Positionspapier zeigt, wie wir das deutsche Abfallrecht vorübergehend nutzen und langfristig anpassen können, um Recyclingdünger auch in Deutschland nutzbar zu machen.

Die Ausgangslage
Trocken- respektive Trenntoiletten sind eine Schlüsseltechnologie um die Ziele des deutschen Ressourceneffizienzprogramm III (2020-2023) der Bundesregierung zu erreichen. Sie ermöglichen es, die nährstoffreichen menschlichen Ausscheidungen getrennt von Abwasser zu erfassen und diese effizient zu Recyclingdüngern für die schadlose landwirtschaftliche Nutzung aufzubereiten. Für diese Sanitär- und Nährstoffwende sind aber rechtliche Anpassungen essentiell. Ebenso wichtig: Orientierung und Einheitlichkeit zu schaffen, wo Trocken- und Trenntoiletten bereits im Einsatz sind. Denn aktuell ordnen unterschiedliche Entsorgende oder deren Träger*innen den Trockentoiletteninhalten jeweils unterschiedliche Abfallschlüsselnummern zu.

Der Lösungsweg
Das vorliegende Positionspapier erläutert kurz das Prüfschema, das gemäß Europäischem Abfallverzeichnis (EAV) und der deutschen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) bei der Auswahl einer Abfallschlüsselnummer verwendet werden muss. Ausgehend von den Ergebnissen einer Umfrage unter Praktiker*innen sowie von Erfahrungen aus dem zirkulierBAR Reallabor in Eberswalde listen wir praxisübliche Abfallschlüsselnummern auf und prüfen deren Sachmäßigkeit.

Das Ergebnis:
Abfallschlüsselnummern mit Bezug zur Abwasserentsorgung beziehungsweise zur Land- und Forstwirtschaft sowie Nahrungsmittelproduktion sind unsachgemäß.

Die Handlungsempfehlungen
Das zirkulierBAR-Konsortium empfiehlt Entsorgenden und deren Träger*innen, temporär den Abfallschlüssel 20 03 99 “Siedlungsabfälle a. n. g.” zu verwenden. Um den Aufbau ressourcen-orientierter, zirkulärer Wertschöpfung im Sinne der Kreislaufwirtschafts- und Reallabor-Strategien der Bundesregierung zu beschleunigen, empfiehlt das Konsortium auch die Abstimmung und Schaffung eines bundeseinheitlichen Abfallschlüssels für Trockentoiletteninhalte.

Positionspapier:
Adam R, Jung E, Schröder C, Beneker C, Calmet A, Kirsten C, Krause A (2024). Auswahl und Vereinheitlichung eines Abfallschlüssels für Trockentoilettenhinhalte. Berlin, Eberswalde, Großbeeren, Leipzig. Verfügbar unter http://www.zirkulierbar.de/

Über das Projekt
zirkulierBAR ist ein von zehn Konsortiums-Partner*innen getragenes inter- und transdisziplinäres Forschungsprojekt unter der Leitung von Dr. Ariane Krause vom Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ). Im Rahmen der Fördermaßnahme „REGION.innovativ – Kreislaufwirtschaft“ hat es 2021 eine dreijährige Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von 2,4 Mio. Euro erhalten. Im zirkulierBAR-Reallabor werden Inhalte aus Trockentoiletten zu qualitätsgesicherten Recyclingdüngern veredelt und die Produktion der Dünger wissenschaftlich begleitet.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Ariane Krause, Projektkoordinatorin zirkulierBAR | E-Mail krause@igzev.de | Tel. +49 (0) 33 701 78 254

Weitere Informationen:
https://zirkulierbar.de/wp-content/uploads/2024/03/PP3_Abfallschluesselnummer.pd… Positionspapier
http://www.zirkulierbar.de/ Projektwebseite zirkulierBAR

Biozide in der Umwelt“ – Neue Datenbank für Umweltmonitoring

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Antibakterielle Putzmittel, Holzschutzmittel, Mückenspray, Ameisengift: Biozidprodukte werden an vielen Stellen eingesetzt. Immer häufiger finden sich die Substanzen in unserer Umwelt. In der neuen Datenbank „Biozide in der Umwelt“ (BiU) werden Daten zu Biozid-Wirkstoffen in Gewässern, Böden oder Lebewesen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengestellt und sind frei abrufbar.

Biozidprodukte bekämpfen tierische Schädlinge und Lästlinge, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien. Sie werden in vielen Bereichen in privaten Haushalten eingesetzt. Auch bei technischen Anwendungen, wie zum Beispiel der Papierherstellung, als Schiffsanstrich gegen Biofouling oder in Fassadenfarben werden biozide Wirkstoffe verwendet. Nicht wenige der enthaltenen Wirkstoffe sind jedoch aufgrund ihrer Eigenschaften schädlich für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen und Tieren. Aufgrund des breiten Anwendungsspektrum von Biozidprodukten können verschiedenste Umweltbereiche belastet und in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Doch wie groß ist die Belastung der Umwelt mit Bioziden tatsächlich und sind Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Bioziden in die Umwelt wirkungsvoll?

Die neu entwickelte Datenbank „Biozide in der Umwelt“ (BiU) soll zur Beantwortung dieser Fragen beitragen und ist als eigenständiges Modul in der Datenbank „Informationssystem Chemikalien“ (ChemInfo) des Bundes und der Länder angelegt. Auf der BiU-Webseite können Umweltmonitoringdaten zu Bioziden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz frei zugänglich und kostenlos recherchiert werden. Eine Suchmaske erleichtert die gezielte Suche nach bestimmten Stoffen oder spezifischen Anwendungsbereichen sowie nach ausgewählten Umweltmedien von Abwasser, Boden, Gewässer und Sediment bis hin zu Funden in Organismen.
Die Grundlage für die Datenbank wurde im Rahmen eines Gutachtens „Integration von Biozidmonitoringdaten aus Literaturquellen in eine Datenbank“ (⁠UBA⁠-FB 172 962) geschaffen. Hierbei wurden durch eine intensive Literaturrecherche Umweltmonitoringdaten von bioziden Wirkstoffen und ausgewählten Metaboliten aus wissenschaftlichen Publikationen, Forschungsberichten sowie Datenbanken zusammengetragen.

Initial sind 91 biozide Wirkstoffe mit Datensätzen aus etwa 80.000 Wasser-/Abwasserproben, 380 Boden-/Klärschlammproben sowie 4.500 biotischen Proben recherchierbar. Neben den Monitoringdaten werden auch Informationen zur Zulassung der Wirkstoffe im Rahmen der Biozid-Verordnung sowie physikalisch-chemische Daten bereitgestellt. Das Ziel der Datenbank BiU ist es, einer breiten Interessentengruppe Informationen zu Monitoringdaten zu Bioziden zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können die Daten herangezogen werden, um die Grundlagen für die Umweltrisikobewertung von Bioziden zu unterstützen. So können beispielsweise für die Umwelt sehr problematische Stoffe identifiziert und Maßnahmen zu deren Reduktion erarbeitet werden. Um diese Anforderungen weiterhin aufrecht zu erhalten, wird angestrebt die Datengrundlage und damit die Datenbank regelmäßig zu aktualisieren.
Logo der Datenbank „Biozide in der Umwelt“
Quelle: Umweltbundesamt

Aus der EU-Deutschland

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AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Die AöW kritisiert die Streichung von Klärgas als erneuerbaren Energieträger im Referentenentwurf. Diese Maßnahme belastet Kläranlagenbetreiber und hindert die Nutzung von Energiepotenzialen in der Abwasserwirtschaft. Klärgas spielt eine wichtige Rolle bei der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Förderung der Energiewende. Die Streichung benachteiligt Klärgas im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien und steht im Widerspruch zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie, die die Nutzung von Klärgas unterstützt, um bis 2045 den Energiebedarf von Kläranlagen zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Die AöW fordert daher, Klärgas als erneuerbare Energiequelle im Gesetzesentwurf beizubehalten, um die Ziele des Klimaschutzes und der Energiewende zu erreichen und die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu erhöhen.
https://aoew.de/best-practice/energiepotenziale/aoew-stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-und-zum-buerokratieabbau-im-strom-und-energiesteuerrecht/

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Nitratinitiative fordert Deutschlandtempo beim Wasserschutz: Novelle des Düngegesetzes seit einem Jahr ohne Fortschritt

Vor einem Jahr hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt. Seitdem ist in der Abstimmung im Deutschen Bundestag kein Fortschritt zu verzeichnen.
Allgemeines Ziel des Düngegesetzes ist die deutliche Reduzierung der Nitrateinträge, die Unterstützung umweltfreundlich wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe und die Stärkung des Verursacherprinzips. Hierzu gehört auch das gegenüber der EU-Kommission zugesagte Wirkungsmonitoring der Stoffeinträge. Die Verbände der Nitratinitiative fordern eine zeitnahe Verabschiedung des Düngegesetzes und damit die Einhaltung der Zusage Deutschlands für den Gewässerschutz. Damit würde deutlich, dass sich die Bundesregierung an die gegenüber der EU-Kommission gemachten Zugeständnisse hält und ihre Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Nitrat-Richtlinie ernst nimmt.
Nach wie vor überschreiten 26,7 Prozent der Messstellen des repräsentativen Grundwassermessnetzes in Deutschland im Mittel Konzentrationen größer als 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser. Die Nitrat-Richtlinie der EU fordert hingegen an allen Messstellen Konzentrationen von unter 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Ohne Gesetzesfortschritt verstößt Deutschland mit dem fehlenden Wirkungsmonitoring weiter gegen die EU-Nitrat-Richtlinie.
33 Jahre nach in Kraft treten der Nitrat-Richtlinie ist es nicht nachvollziehbar, dass Deutschland nicht in der Lage ist, deren Vorgaben vollständig einzuhalten und umzusetzen.

Hintergrund
Die Novelle des Gesetzes wäre der erste Schritt, um ein zentrales Versprechen der Vorgängerregierung an die EU-Kommission aus dem Jahr 2020 umzusetzen, mit dem damals Strafzahlungen in Millionenhöhe wegen Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie abgewendet wurden. Da diese Zusage nach vier Jahren immer noch nicht umgesetzt ist, besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Aufgrund der sich über die Jahre summierenden Versäumnisse im Wasserschutz könnte diese Strafzahlung noch höher ausfallen als im letzten Vertragsverletzungsverfahren.

Kontakt
• Patrick Müller, BUND-Agrarexperte, +49 30-27586-473, patrick.mueller(at)bund.net
https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/nitratinitiative-fordert-deutschlandtempo-beim-wasserschutz-novelle-des-duengegesetzes-seit-einem-jahr-ohne-fortschritt/?tx_bundpoolnews_display%5Bfilter%5D%5Btopic%5D=11&cHash=4200ef34ed9f569d640b9a4a5c6fbb61

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Prof. Harald Kunstmann: „Auch in Deutschland wird es zu Problemen bei der Wasserverfügbarkeit kommen“

Der Klimawandel wirkt sich stark auf unsere Gewässer aus. Hitzewellen und Dürren lassen Flüsse und Seen austrocknen, die Grundwasserspiegel sinken. Gleichzeitig kommt es immer häufiger zu starken Niederschlägen und Überschwemmungen. Der Schutz der Ressource Wasser steht im Mittelpunkt des Weltwassertags am Freitag, 22. März, zu dem die Vereinten Nationen seit 1993 jährlich aufrufen.
„Wir müssen uns dringend bewusst machen, dass Wasser eine endliche Ressource ist und sie konsequenter schützen. Das gilt nicht nur für die trockensten Regionen unserer Welt. In Zukunft wird es auch hier in Deutschland – zumindest regional und temporär – zu Problemen mit der Wasserverfügbarkeit kommen“, sagt Professor Harald Kunstmann vom Institut für Meteorologie und Klimaforschung Atmosphärische Umweltforschung, dem Campus Alpin des KIT in Garmisch-Partenkirchen.

Kunstmann untersucht mit Hilfe von Computermodellsimulationen, wie sich beispielsweise Klimaveränderungen auf den regionalen Wasserhaushalt auswirken oder welche langfristigen Entwicklungen zu erwarten sind. „Mit unseren Modellsystemen können wir hydrologische Prozesse im Gesamtsystem abbilden – vom Grundwasser bis zur Atmosphäre“, erklärt der Wissenschaftler. „So können wir etwa untersuchen, wie sich Landnutzungsänderungen oder Hochwasser und Dürren regional auswirken. Das ist zum Beispiel wichtig für das Wassermanagement, das zwischen Wasserangebot und -nachfrage ausgleichen muss.“

Um zu messen, wann es wo wie viel regnet, haben der Hydrologe und sein Team spezielle Messverfahren entwickelt: So können sie mit Hilfe von Mobilfunkdaten hochauflösende Niederschlagskarten erstellen. Das ist vor allem in Ländern des globalen Südens relevant, wo verlässliche Messungen und Vorhersagen für ein angepasstes Wassermanagement fehlen. „Wir haben die Regenmessung bereits erfolgreich in Afrika eingesetzt“, so Kunstmann. „Unsere Forschung lebt vom Transfer in die Praxis. Nur so können wir auch wirklich dabei helfen, unsere Gewässer – und damit unsere wichtigste Lebensgrundlage – zu schützen.“

Für seine herausragenden Leistungen für die Hydrologie im deutschsprachigen Raum erhielt Harald Kunstmann am 20. März 2024 in Berlin den Deutschen Hydrologiepreis 2024 der Deutschen Hydrologischen Gesellschaft.
https://idw-online.de/de/news830707

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Citizen Science-Projekt FLOW zeigt: Kleine Bäche in Deutschland sind in einem schlechten ökologischen Zustand

Ergebnisse im Fachjournal Science of the Total Environment veröffentlicht
Pflanzenschutzmittel sichern Erträge in der Landwirtschaft, indem sie schädliche Insekten, Pilze und Unkräuter bekämpfen. Sie gelangen aber auch in benachbarte Bäche und schädigen dort Lebensgemeinschaften, die für den Erhalt der Artenvielfalt entscheidend sind, Teil des Nahrungsnetzes sind und die Selbstreinigung des Wassers unterstützen. Vor allem für kleine Fließgewässer fehlen jedoch bislang belastbare Daten, die Auskunft darüber geben, wie es um sie wirklich bestellt ist. Im Citizen Science-Projekt FLOW haben 900 Bürgerforschende über drei Jahre lang in ganz Deutschland kleine Fließgewässer auf ihren ökologischen Zustand untersucht. Das Projekt wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und dem Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig durchgeführt. Die Daten zeigen: In der Mehrheit der untersuchten Bäche, die durch eine landwirtschaftlich geprägte Landschaft fließen, ist die Wirbellosenfauna durch Pflanzenschutzmittel gestört, zudem weisen die Fließgewässer eine stark veränderte morphologische Struktur auf. Das Projekt bestätigt darüber hinaus, dass Bürgerforschung auch im Bereich der Gewässerökologie dringend benötigte Daten in hoher Qualität liefern kann.
Auf Flüsse als wertvolle Lebensräume will auch der internationale Tag der Flüsse am 14. März 2024 aufmerksam machen und ruft zu deren Schutz auf.

Pflanzenschutzmittel sind Wirkstoffe, die zum Schutz von Kulturpflanzen vor Schädlingen, Beikräutern oder Krankheiten eingesetzt werden. Diese Stoffe können aber auch andere Pflanzen und Nützlinge wie Wildbienen, Schmetterlinge oder andere Tierarten schädigen. Durch ihren Einsatz in der konventionellen Landwirtschaft gelangen sie in Bäche, Flüsse, Seen und Grundwasser und verschlechtern die Wasserqualität.
Trotz zahlreicher Maßnahmen, die seit dem Jahr 2000 ergriffen wurden, um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen, sind laut Umweltbundesamt nach wie vor etwa 90 Prozent der amtlich untersuchten deutschen Fließgewässer in keinem „guten ökologischen Zustand“. Dabei finden die vielen kleinen Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von unter zehn Quadratkilometern bei der systematischen Überwachung der Behörden bislang kaum Beachtung. Und das, obwohl sie etwa 70 Prozent des deutschen Gewässernetzes ausmachen und somit für den Erhalt der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung sind.
Um einen Überblick über die Belastung von Kleinfließgewässern mit Pflanzenschutzmitteln zu bekommen, hatten Wissenschaftler:innen des UFZ im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) im Pilotprojekt „Kleingewässermonitoring“ zwischen 2019 und 2022 über 100 kleine Bäche in landwirtschaftlichen Gebieten untersucht. Dabei wurde deutlich, dass in 80 Prozent dieser Bäche die staatlichen Pestizid-Grenzwerte, die nach Einschätzung von Wissenschaftler:innen noch viel zu hoch angesetzt sind, überschritten werden.
Um die Datenlage weiter zu verbessern, startete im Jahr 2021 das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt FLOW – ein Citizen Science-Projekt, in dem Bürgerforschende Daten für die Wissenschaft sammeln. Seit drei Jahren in Folge sind geschulte Freiwilligengruppen unterwegs, um die Bäche in ihrer Region egionalen Gruppen im Zeitraum 2021 bis 2023 insgesamt 137 Bäche untersuchen“ berichtet Julia von Gönner, FLOW-Koordinatorin und Doktorandin an UFZ und iDiv. 83 Prozent der Probenahmestellen lagen in landwirtschaftlich geprägten Einzugsgebieten.
Die Freiwilligen bewerteten die Gewässerstruktur, maßen die chemische Wasserqualität und untersuchten die wirbellosen Tiere des Gewässergrunds, das sogenannte Makrozoobenthos. Durch die Bestimmung der Makrozoobenthos-Gemeinschaft zogen sie mithilfe des am UFZ von Prof. Matthias Liess entwickelten Bioindikators „SPEARpesticides“ Rückschlüsse auf die Pestizidbelastung des Gewässers. Die Ergebnisse dieser drei Monitoringjahre haben die Wissenschaftler:innen von UFZ und iDiv nun gemeinsam mit dem BUND im Fachjournal Science of the Total Environment veröffentlicht.
„Die Auswertung unserer Citizen Science-Daten bekräftigt die Ergebnisse des UFZ-Kleingewässermonitorings: Die Wirbellosenfauna ist in rund 60 Prozent der beprobten Bäche in landwirtschaftlichen Einzugsgebieten durch Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln gestört“sagt Julia von Gönner. Diese Probenahmestellen wurden mit den SPEARpesticides-Indikator-Klassen „mäßig“, „unbefriedigend“ oder „schlecht“ bewertet. Hierbei zeigt sich, dass der Zustand der aquatischen Lebensgemeinschaften tendenziell schlechter ausfiel, je stärker das Einzugsgebiet der Probenahmestellen durch Ackerbau geprägt war.
Zusätzlich zur Belastung mit Pflanzenschutzmitteln wurde deutlich, dass in über 60 Prozent der untersuchten Bäche auch die Gewässerstruktur deutlich bis stark verändert ist – etwa durch verbaute Uferstrukturen, fehlende Ufervegetation oder eine verarmte Gewässersohle. Auch das beeinträchtigt die Lebensraumqualität und die Ökosystemfunktionen dieser Bäche stark.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf, die chemische Belastung und die Verbauung der kleinen Fließgewässer zu reduzieren, will man deren ökologischen Zustand, wie in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gefordert, verbessern.
Die Ergebnisse des Citizen Science-Projekts FLOW verdeutlichen aber auch den Wert von Bürgerforschung: „Durch unsere Citizen Science schaffen wir gemeinsam dringend benötigtes Wissen zum Zustand unserer Fließgewässer“, sagt Prof. Aletta Bonn, Leiterin des Departments Biodiversität und Mensch an UFZ und iDiv. „Unsere Auswertungen zeigen, dass die FLOW-Bürgerforschenden valide Daten zum Gewässerzustand erheben, die in hohem Maße mit professionell erhobenen Daten der Wissenschaftler:innen übereinstimmen.
https://www.ufz.de/index.php?de=36336&webc_pm=11/2024

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