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Referenten gesucht – DWA Landesverbandstagung 2017

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Nach dem Erfolg bei der Landesverbandstagung 2015 möchte der DWA Landesverband Sachsen/Thüringen auch bei der Landesverbandstagung am 17. Mai 2017 in Weimar ein einstündiges Innovationsforum durchführen. Im Rahmen von Kurzbeiträgen soll der Kern der Innovationen vorgetragen werden. Ein schriftlicher Beitrag und die Möglichkeit zur Posterpräsentation dienen der ausführlichen Erläuterung. Ziel ist es, einen breiten Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu aktivieren. Deshalb sollen die Beiträge sowohl aus der Wissenschaft und Forschung als auch von Betreibern, Planern, Aufsichtsbehörden, Ausrüstern und Herstellern eingereicht werden.

Der Call for Abstracts ist im Internet unter www.dwa-st.de (Menüpunkt „Veranstaltungen Landesverbandstagung“) veröffentlicht. Einsendeschluss für die Einreichung ist der 30. April 2016.

Industrieausstellung
Eine Industrieausstellung, auf der 80 Fachunternehmen der Branchen Abwasser- und Abfalltechnik sowie des Wasserbaus und der Gewässerunterhaltung ihre Produkte, Leistungen und Neuentwicklungen präsentieren, begleitet die Tagung. Informationen zur Industrieausstellung sowie das Anmeldeformular sind im Internet veröffentlicht.

Bei Anmeldung bis 12. August 2016 wird die Ausstellerfirma im Tagungsprogramm aufgeführt.
www.dwa-st.de, Menüpunkt „Veranstaltungen, Landesverbandstagung“

DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen
Niedersedlitzer Platz 13,
01259 Dresden
Tel. 03 51/2 03 20 25
E-Mail: info@dwa-st.de  

 

JPI Oceans startet internationale Forschung zu Mikroplastik in Europa: einheitliche Messmethoden, Verbleib und Giftigkeit im Fokus

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Zum Start von vier internationalen Verbundprojekten unter dem Dach von JPI OCEANS, die die Auswirkungen von Mikroplastik im Meer erforschen, treffen sich Wissenschaftler  in Madrid. Ziel ist eine einheitliche Messmethodik zu Mikroplastik. In den Projekten untersuchen die Forscher außerdem, wie sich die winzigen Plastikpartikel auf marine Ökosysteme auswirken.

Mikroplastik-Proben der Chespepeake Bay, der größten Flussmündung der USA, die in den Atlantischen Ozean fließt.
Mikroplastik bezeichnet Plastikteilchen, die weniger als fünf Millimeter groß sind. Diese Teilchen entstehen, wenn Plastikmüll im Meer von Wellen und von der UV-Strahlung immer weiter zerkleinert wird, bis er mit bloßem Auge kaum noch zu erkennen ist. Doch nicht nur Plastiktüten und sonstiger Kunststoffabfall sind Ursache für die große Menge an Mikroplastik im Meer: Auch Plastikkügelchen, die in Peeling-Cremes und in Zahnpasta vorkommen, werden von Kläranlagen nicht herausgefiltert und gelangen mit dem Abwasser ins Meer. Das Gleiche gilt für winzige Kunststofffasern, die bei jedem Waschgang aus synthetischer Kleidung gelöst werden.

Das winzig kleine Mikroplastik ist so beständig, dass es in Form immer kleinerer Partikel über Jahrzehnte fortbesteht und sich im Wasser ansammelt. Dort geben die Plastikteilchen giftige Schadstoffe wie Flammschutzmittel und Weichmacher in die Umwelt ab. Im Meer wird das Mikroplastik dann von Meerestieren und Vögeln mit der Nahrung aufgenommen und gelangt so in die Nahrungskette. Bisher ist jedoch unklar, wie gefährlich die Plastikteilchen für die Natur und schließlich auch für den Menschen sind.

Eine internationale Förderinitiative von zehn Ländern, in der Deutschland durch das Bundesforschungsministerium (BMBF) vertreten wird, soll das ändern. Das BMBF betont, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen ist, da es sich bei der Verschmutzung durch Mikroplastik um ein grenzüberschreitendes Problem handele. Eingebettet ist die Ausschreibung zu Mikroplastik in marinen Systemen in die zwischenstaatliche Koordinierungsinitiative Joint Programming Initiative Healthy and Productive Seas and Oceans (JPI Oceans). Beim Kick-off-Meeting in Madrid stellen die Forscher heute ihre Forschungsvorhaben vor und diskutieren, wie ihre Ergebnisse letztendlich in die europäische und weltweite Gesetzgebung einfließen können.

Ein erster Schritt zur Erforschung von Mikroplastik ist die Entwicklung von international einheitlichen Messmethoden, um Ergebnisse aus verschiedenen Regionen miteinander vergleichen zu können. Diesem Ziel widmet sich das Verbundprojekt BASEMAN. Koordiniert wird das Projekt von Dr. Gunnar Gerdts, der die winzigen Plastikteilchen gemeinsam mit dem Chemiker Dr. Sebastian Primpke am Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven erforscht. „Was die Aufbereitung von Mikroplastik-Proben angeht, sind die von unterschiedlichen Laboren verwendeten Methoden schwer vergleichbar. Wir wollen für die Methoden, mit denen die Proben aufgearbeitet und anschließend gemessen werden, ein standardisiertes Verfahren entwickeln, um die Art und Menge von Plastikteilchen, die sich im Meer befinden, vergleichbar zu bestimmen“, beschreibt Primpke das Ziel ihrer Forschung. „BASEMAN soll einen Vorschlag machen, was die besten Methoden sind, Mikroplastik aus den verschiedenen Arten von Proben herauszutrennen, um es dann in verschiedenen Laboren mit höchster Vergleichbarkeit vermessen zu können.“

Da es sich bei Mikroplastik um ganz verschiedene Kunststoffe handelt und die Teilchengröße von fünf Millimeter bis zu wenigen Nanometer rangiert, sind unterschiedliche Methoden zur Analyse notwendig. Hinzu kommt, dass sowohl Wasser- als auch Bodenproben sowie Gewebeproben von Meerestieren untersucht werden müssen.
Im Projekt WEATHER-MIC soll erforscht werden, was langfristig mit dem Mikroplastik in der marinen Umwelt geschieht. Dabei wird nicht nur der Zerfall in immer kleinere Teilchen unter die Lupe genommen und welche Umweltfaktoren ihn hauptsächlich beeinflussen. Auch welche Auswirkungen die Verwitterung auf Verbleib und Effekte von Plastikpartikeln hat, wird im Rahmen von WEATHER-MIC geklärt. Koordiniert wird das Projekt von Dr. Annika Jahnke vom Leipziger Helmholtz Zentrum für Umweltforschung: „Vom Treffen in Madrid erhoffe ich mir, dass wir Synergien zwischen den Projekten finden, sodass sich die verschiedenen Partner optimal ergänzen können. Ich bin zum Beispiel schon angefragt worden, wie wir die Verwitterung von Plastik simulieren. Im Labor beschleunigen wir den Prozess, weil es sonst viele Jahre dauern würde. Wenn wir in den verschiedenen Projekten die gleichen Materialien und Methoden anwenden, können wir eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellen.“

Ein weiteres Gebiet, das in den kommenden drei Jahren untersucht wird, betrifft die Giftigkeit von Mikroplastik. Die beiden Projekte PLASTOX und EPHEMARE, die sich mit den ökotoxikologischen Auswirkungen von Mikroplastik auf marine Ökosysteme beschäftigen, werden von norwegischen und spanischen Wissenschaftlern koordiniert. Untersucht werden soll beispielsweise, wie viel Mikroplastik von Tieren aufgenommen wird und ob es giftige Stoffe in den Körper der Tiere abgibt. Erhoben wird auch, ob Rückstände von Plastik im Körper verbleiben und in der Nahrungskette aufsteigen, wenn die Tiere gefressen werden. Erst dann kann die von Mikroplastik ausgehende Gefahr für Mensch und Natur in vollem Umfang eingeschätzt werden.

Da Kunststoff erst seit etwa 60 Jahren weltweit in riesigen Mengen produziert wird, handelt es sich bei Mikroplastik um eine relativ neue Umweltverschmutzung. Dementsprechend gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Herstellung, Nutzung und Entsorgung. Die gemeinsame Initiative soll nun die Grundlage für den weiteren Umgang mit Mikroplastik bilden.

http://jpi-oceans.eu/ecological-aspects-microplastics
 

 

Stadt Münster nutzt Regenwasser für Straßenreinigung

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Seit Anfang Januar werden die Großkehrmaschinen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) für die Reinigung der Straßen nicht mehr mit Trinkwasser…

http://www.euwid-wasser.de/news/wirtschaft/einzelansicht/Artikel/stadt-muenster-nutzt-regenwasser-fuer-strassenreinigung.html
 

 

Die Neuerfindung der Toilette

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Mit viel Geld verfolgt die Gates-Stiftung den Plan, eine neuartige Toilette zu entwickeln. Die Technik soll Millionen Leben retten.

Jeder dritte Mensch auf der Erde hat nur eine verdreckte oder gar keine Toilette zur Verfügung: das sind 2,5 Milliarden. Besonders schlecht ist die Lage in Indien und den Ländern südlich der Sahara. Dort ..mehr:

http://www.sueddeutsche.de/wissen/hygiene-die-neuerfindung-der-toilette-1.2840108

 

 

 

SüwV Abwasser Teil I – Konsequenzen für den Kanalbetrieb

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Autor: Bernd Mehlig,
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), Düsseldorf
DWA-Landestagung NRW 27. August 2015

Am 27. August 2015 fand die NRW Landestagung und Mitgliederversammlung unter dem Motto „Weichenstellung in der Wasserwirtschaft in NRW“ im Ruhrfestspielhaus in Recklinghausen statt

http://www.dwa-nrw.de/tl_files/_media/content/PDFs/LV_Nordrhein-Westfalen/Landestagung/Text-Mehlig.pdf

Im November 2013 ist die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) in Kraft getreten. Diese Verordnung enthält im Teil 1 Bestimmungen für die Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (ehemals in der SüwV Kan vom 16.01.1995 geregelt) und im Teil 2 Bestimmungen für die Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen.
Der Teil 1 gilt für die Selbstüberwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung sowie für die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen (Niederschlagswasser und Schmutzwasser), die größer als drei Hektar sind, und der Einleitung von Abwasser aus Entlastungsbauwerken dieser Kanalisationsnetze.
Der Betreiber eines Kanalisationsnetzes hat die Kanalisationsnetze auf Zustand und Funktionsfähigkeit selbst zu überwachen und hierfür eine Anweisung für die Selbstüberwachung aufzustellen, wobei die zu beobachtenden Einrichtungen, der Prüfungsumfang und die Häufigkeit der Prüfung konkret benannt sind.
Für die Bauwerke der Kanalisation ist eine Anweisung über die Durchführung der Selbstüberwachung zu fertigen, dies betrifft insbesondere Regenüberlaufbecken und Stauraumkanäle, Regenüberläufe und Regenklärbecken sowie Kanäle, Druckleitungen, Schächte und Düker. Auch Retentionsbodenfilter sind in diesem Sinne Bauwerke

Verwaltungsgericht Aachen zur Sanierungs-Anordnung

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Das VG Aachen hat mit Beschluss vom 02.11.2015 (Az. 6 L 696/15, abrufbar unter www.nrwe.de) die Sanierungsanordnung einer Stadt bezogen auf eine private Grundstücksanschlussleitung als rechtmäßig erachtet. Die Grundstücksanschlussleitung war nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt kein Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage, so dass der Grundstückseigentümer – so das VG Aachen – verpflichtet war diese defekte, private Abwasserleitung zu erneuern (§§ 60, 61 WHG). Die Stadt war auch berechtigt, die Sanierung gegenüber dem Grundstückseigentümer anzuordnen. Rechtsgrundlage hierfür sei – so das VG Aachen – die Anstaltsgewalt der Stadt als Betreiberin der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2002 – Az. 15 B 1355/02).

Das VG Aachen sah die Sanierungsverfügung der Stadt auch nicht als unangemessen an. Die Frage nach der (Un)Zumutbarkeit von Kosten für den Anschluss an den öffentlichen Kanal sei nach ständiger Rechtsprechung des OVG NRW bezogen auf das jeweilige Grundstück zu beantworten. Dabei sei maßgeblich darauf abzustellen, ob die Aufwendungen für den herzustellenden Anschluss noch in einem tragbaren Verhältnis zum Verkehrswert des Grundstücks stünden (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17.12.2014 – Az. 15 A 982/14- und 08.01.2013 – Az. 15 A 2596/12- sowie 08.10.2013 – Az. 15 A 1319/13, wonach im letzten Fall Anschlusskosten in Höhe von 25.000,- Euro als verhältnismäßig eingestuft worden sind).

Nach dem VG Aachen sind diese für die Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasserkanalisation aufgestellten Grundsätze auch auf die Sanierungskosten, d.h. auf die Sanierung einer privaten Abwasserleitung, übertragbar, weil die Interessenlage vergleichbar sei. Gemessen an diesen Grundsätzen seien die voraussichtlichen Sanierungskosten von bis zu 20.000,- Euro zwar hoch, stünden aber – so das VG Aachen – nach lebensnaher Würdigung nicht außer dem Verhältnis zum Verkehrswert des Grundstücks.

Schlussendlich weist das VG Aachen darauf hin, dass es für die Sanierungspflicht des Grundstückseigentümers auch unerheblich sei, wodurch oder durch wen die Schäden an seiner privaten Grundstücksanschlussleitung verursacht worden seien. Maßgeblich für das „Ob“ der Sanierungspflicht und die Person des Sanierungspflichtigen seien allein die Schwere der Schäden und die Aufgabenverteilung nach der Abwasserbeseitigungssatzung. Worauf die Sanierungsbedürftigkeit der privaten Grundstücksanschlussleitung letztlich zurückzuführen sei, sei allenfalls eine Schadensersatzfrage, die aber im Zusammenhang mit der Frage, wer die akuten Mängel an der Anschlussleitung zu beheben habe, keine Rolle spiele (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2002 – Az. 15 B 1355/02-, VG Düsseldorf – Urteil vom 25.02.2014 – Az. 5 K 5805/13).
Az.: 24.1.1 qu

http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/vg-aachen-zur-sanierungs-anordnung.html?cHash=6db05eab04871c881a2c23cb08cd82d4

 

 

Vergabekammer Westfalen zur Ausschreibung einer Kanalreinigung

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Die Vergabekammer Westfalen (Münster) hat mit Beschluss vom 05.08.2015 festgestellt, dass die Kanalunterhaltungsreinigung nach VOL/A ausgeschrieben werden muss. Die Anwendung der VOB/A kommt in derartigen Fällen nicht in Betracht. Gegen den Beschluss hatte die im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer unterlegene Antragsgegnerin sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf erhoben. Die sofortige Beschwerde wurde zwischenzeitlich zurückgenommen, so dass der Beschluss der VK nunmehr bestandskräftig ist.

Die VK Westfalen hatte im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens eines mittelständischen Entsorgungsunternehmens gegen eine Kommune deutlich gemacht, dass Kanalunterhaltungsreinigungsleistungen nach VOL/A ausgeschrieben werden müssen und im von ihr zu beurteilenden Fall vergaberechtswidrig die VOB/A zugrunde gelegt worden war.

Das Entsorgungsunternehmen wandte sich schlussendlich erfolgreich gegen die insoweit vergaberechtswidrige Vorgehensweise der Vergabestelle. Reine Instandhaltungsmaßnahmen wie Reinigung, Pflege, Wartung oder die Beseitigung von Verschleißerscheinungen beziehungsweise kleineren Schäden werden nach allgemeinem Verständnis aufgrund ihrer nicht oder nur sehr geringfügig in die Substanz eingreifenden Wirkung nicht als Bauleistung qualifiziert. Maßgebend für die Einordnung als Bauarbeiten wird daher immer sein, inwieweit in nennenswertem Umfang in die Bauwerkssubstanz eingegriffen wird.

Wenn die wesentlichen, die Ausschreibung charakterisierenden Tätigkeiten in Spülungen und Absaugen von Abwasserkanälen, Pumpen und Regenbecken bestehen, liegt regelmäßig eine Substanzeinwirkung nicht vor. Die damit auch angestrebte Sicherung der Funktionalität und der baulichen Integrität der Bauwerke kann für sich genommen keine Bauleistung begründen. Im vorliegenden Fall hätte die Leistung demnach nicht nach VOB/A (Abschnitt 1) vergeben werden dürfen.

Vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Entscheidung der VK Westfalen ist darauf hinzuweisen, dass einschlägige Merkblätter (zum Beispiel DWA-Merkblätter), die (noch) von einer Anwendbarkeit der VOB/A ausgehen, unbeachtlich sind. Derartige Merkblätter führen nicht zu einer Anwendbarkeit der VOB/A und somit zu einer Außerkraftsetzung der zwingend zu beachtenden vergaberechtlichen Vorgaben. Betroffenen Städten und Gemeinden ist somit anzuraten, in jedem konkreten Einzelfall eine sorgfältige Prüfung des Leistungsumfangs vorzunehmen und klar abzugrenzen, ob es sich um eine schlichte Dienstleistung oder aber um eine Bauleistung handelt, welche regelmäßig einen Substanzeingriff mit sich bringt.
Az.: 21.1.1.7-002/001

Quelle: http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/vk-westfalen-kanalreinigung-muss-nach-vola-ausgeschrieben-werden.html?cHash=1e433ed4d850f7e27f99250743c7509e

 

 

 

Flensburg: Auch vor der Kläranlage wurden sie schon gesichtet

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Delfine vor Flensburg: Große Sprünge in der Ostsee

Es sind erstaunliche Szenen, die sich vor Flensburg abspielen: Zwei Große Tümmler springen neben Schiffen und Surfern aus dem Wasser, schwimmen mit Tauchern. „Selfie“ und „Delfie“ scheinen sich wohlzufühlen. Doch anfassen sollte man die Delfine besser nicht.
Die beiden Tiere locken derzeit Schaulustige und Wassersportler an die Flensburger Förde. „Sie sind unheimlich schnell, umkreisen einen und tauchen dann wieder …mehr:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/delfine-vor-flensburg-in-der-ostsee-a-1078151.html

http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/delfine-in-der-flensburger-foerde-gesichtet-id12676141.html

 

 

Energiewende bringt Licht und Schatten für Kläranlagen (Teil 2)

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Es geht eine Faszination von der Möglichkeit aus, den Energiebedarf für die Abwasserreinigung allein aus dem Abwasser bzw. dem Energiegehalt der Schmutzstoffe zu decken.

Autor: Dr.-Ing. Gerhard Seibert-Erling

 

In Ausgabe 10/2015 der wwt können Sie den ersten Teil des Fachbeitrags nachlesen. Neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellt der Autor die EEG-Novelle 2014 vor, behandelt die energetische Einordnung der Kläranlagen und gibt einen Einblick in das aktuelle Energierecht im Jahr 2015.

Energieautarke Kläranlage als Optimierungsziel
Die energieautarke Kläranlage ist seit Jahren ein Traumziel der Kläranlagenbetreiber. Mit einer „schwarzen Null“ auf der Stromrechnung lässt sich die kaufmännische Leitung begeistern, und das Betriebspersonal kann das unglaubliche Kunststück präsentieren, aus nichts als dem zufließenden Abwasser so viel Strom erzeugt zu haben, dass …mehr:

http://www.wwt-online.de/sites/default/files/fachartikel/wwt111215-seibert-erling-teil2.pdf