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Per Anhalter durch die Wassersäule

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Bakterien, so klein sie auch sind, bilden die Hauptlebensform biologischer Vielfalt. In Gewässern nehmen sie wichtige Funktionen ein und tragen wesentlich zum Stoffumsatz und daher zur Selbstreinigung von Seen bei. Doch wie bewegen sich die Winzlinge zwischen Wasserschichten, die für sie alleine unüberwindbar sind? Forscher des Leibniz-Institutes für Gewässerökologie und Binnenfischerei haben in Kooperation mit Kollegen vom Virginia Institute of Marine Science eine Studie in der Ausgabe vom 29. Juni in PNAS (Vol. 107: 26: 11959-11964) veröffentlicht, in der sie ihre „Förderband-Hypothese“ belegen: Bakterien benutzen kleine Wassertiere (Zooplankton) aktiv als Transportgelegenheit, um in Wasserschichten zu gelangen, die für sie alleine unerreichbar sind.
Tiefe Seen weisen meist Zonen mit unterschiedlichen Lebensbedingungen auf. So finden sich nahe der Wasseroberfläche Bereiche mit erhöhten Konzentrationen von Sauerstoff und organischem Material (beispielsweise von Algen), während in der Tiefe anorganische Nährstoffe in höherer Konzentration vorliegen. Die meisten größeren Lebewesen im Gewässer können sich je nach ihren Bedürfnissen in der Wassersäule bewegen, nicht so Kleinlebewesen, z.B. Bakterien. Für Mikroorganismen sind viele Grenzschichten im Gewässer, die sich beispielsweise entlang von Temperatur- oder Salzgradienten bzw. von chemischen Gradienten ausbilden, ohne fremde Hilfe unüberwindbar.
Forscher der Arbeitsgruppe von Hans-Peter Grossart vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei haben in so genannten Migrationssäulen untersucht, wie Gewässerbakterien durch -für sie alleine unüberwindbare Grenzschichten- gelangen können, indem sie Wasserflohkrebse (Daphnia magna) aktiv als Transportmittel nutzen.
Die Forscher isolierten drei unterschiedliche Bakterienarten …mehr:

http://www.fv-berlin.de/pm_archiv/2010/34-Per_Anhalter.html

„Ressource Wasser: Klimaanpassung und Energieeffizienz“

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Die Dokumentation zeigt, dass durch eine Transformation der
siedlungswasserwirtschaftlichen Infrastruktur ein wichtiger Beitrag zur
Anpassung an den Klimawandel geleistet werden kann.

Berlin, Frankfurt/Main und Hamburg. Das Thema der Zukunft der
Siedlungswasserwirtschaft stand lange Zeit im Schatten der
Energiediskussion. Dabei ist Abwasser eine wertvolle Ressource, die
erhebliche Möglichkeiten der Energierückgewinnung bietet. Durch
entsprechende Infrastrukturplanung unter Nutzung neuartiger
Sanitärsysteme lassen sich erhebliche Effizienz- und
Klimaschutzpotenziale heben. Das zeigt eine soeben gemeinsam von IBA
Hamburg und Forschungsverbund netWORKS veröffentlichte Dokumentation des
gleichnamigen IBA-Labors. Am Beispiel des geplanten Stadtquartiers
„Klimahäuser Haulander Weg“ werden innovative Wege des künftigen Umgangs
mit Wasser diskutiert.

Ein Download der Dokumentation steht auf den Internetauftritten des
Forschungsverbundes netWORKS

http://www.networks-group.de/veroeffentlichungen

„Ressource Wasser: Klimaanpassung und Energieeffizienz“

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Die Dokumentation zeigt, dass durch eine Transformation der
siedlungswasserwirtschaftlichen Infrastruktur ein wichtiger Beitrag zur
Anpassung an den Klimawandel geleistet werden kann.

Berlin, Frankfurt/Main und Hamburg. Das Thema der Zukunft der
Siedlungswasserwirtschaft stand lange Zeit im Schatten der
Energiediskussion. Dabei ist Abwasser eine wertvolle Ressource, die
erhebliche Möglichkeiten der Energierückgewinnung bietet. Durch
entsprechende Infrastrukturplanung unter Nutzung neuartiger
Sanitärsysteme lassen sich erhebliche Effizienz- und
Klimaschutzpotenziale heben. Das zeigt eine soeben gemeinsam von IBA
Hamburg und Forschungsverbund netWORKS veröffentlichte Dokumentation des
gleichnamigen IBA-Labors. Am Beispiel des geplanten Stadtquartiers
„Klimahäuser Haulander Weg“ werden innovative Wege des künftigen Umgangs
mit Wasser diskutiert.

Ein Download der Dokumentation steht auf den Internetauftritten des
Forschungsverbundes netWORKS

http://www.networks-group.de/veroeffentlichungen

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Weser: großer Handlungsbedarf

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Landwirtschaft im Einzugsgebiet der Weser müsste 25 000 t Stickstoff jährlich reduzieren
Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die Europäische Union ein Instrument geschaffen, um die Qualität von Grund- und Oberflächenwasser im Einzugsbereich von Flüssen europaweit zu verbessern. Welche Anstrengungen seitens der Landwirtschaft nötig sind, damit die Wasserqualität der Weser den Vorgaben der EU-Richtlinie genügt, zeigt eine aktuelle Studie des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI) in Braunschweig.

Um die Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der Weser zu erfüllen, sind erhebliche Anstrengungen nötig, vor allem im Bereich der Landwirtschaft, auch wenn diese ihre Stickstoffüberschüsse in den letzten Jahren deutlich reduzieren konnte. Unter anderem müsste der Stickstoffeintrag in die Weser um jährlich rund 25 000 t reduziert werden. „Dies würde jährliche Kosten von über 100 Millionen Euro zusätzlich zu bisherigen Agrarumweltmaßnahmen verursachen, wenn die Beratungskosten hinzugerechnet werden“, erklärt Peter Kreins, Projektleiter am vTI. Diese Ergebnisse basieren auf Berechnungen des Projektes „AGRUM Weser“, die jetzt vom vTI veröffentlicht worden sind.

„Das Pilotprojekt AGRUM Weser bietet erstmals einen übergreifenden Ansatz, um Wirkungen und Kosten von der Landwirtschaft bis hin zu Einträgen in die Gewässer bis 2015 für die Weser zu quantifizieren“, bestätigt Dr. Werner Ambros aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das länderübergreifende Forschungsprojekt AGRUM Weser (Analyse von Agrar- und Umweltmaßnahmen im Bereich des landwirtschaftlichen Gewässerschutzes vor dem Hintergrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie) untersuchte das gesamte Einzugsgebiet der Weser mithilfe eines Modellverbundes aus einem agrarökonomischen und zwei hydrologischen Modellen. Dadurch ist es erstmals möglich geworden, die Wechselbeziehungen zwischen landwirtschaftlichen Einträgen in die Gewässer und ihren Pfadabhängigkeiten sowie die Wirkung und Kosten von möglichen Maßnahmen im landwirtschaftlichen Gewässerschutz umfassend abzubilden und eine verbesserte Berechnung zu Umsetzungsmöglichkeiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorzunehmen.

Um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 zu erfüllen, schlagen die vTI-Wissenschaftler in der Studie eine erste Maßnahmenkombination für die Landwirtschaft vor, die sich auf rund 1,3 Millionen Hektar bezieht und insgesamt über 100 Millionen Euro pro Jahr kosten würde. Dabei wurden die Maßnahmen Zwischenfruchtanbau, keine Ausbringung von Wirtschaftsdünger nach der Ernte, grundwasserschonende Ausbringungstechnik von Gülle und Festmist, Extensivierung von Grünland, Förderung von Extensivkulturen, Reduzierung der Mineraldüngung bei Getreide sowie der Anbau von Winterrübsen in Betracht gezogen. In rund 7 Prozent der Regionen konnte jedoch auch mit diesen Maßnahmen die Zielsetzung nicht erreicht werden, sodass weitere landwirtschaftliche oder wasserwirtschaftliche Maßnahmen notwendig sind.

Die Ergebnisse basieren auf einer dreijährigen Zusammenarbeit der Wissenschaftler des vTI, des Forschungszentrums Jülich (FZJ) und des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) sowie Diskussionen mit Experten aus den Landesministerien der beteiligten Bundesländer und der Flussgebietsgemeinschaft Weser. Der Abschlussbericht des AGRUM Weser Projekts wurde als Sonderheft 336 der Fachzeitschrift Landbauforschung veröffentlicht und kann ab sofort von den Internetseiten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts als PDF heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
http://www.vti.bund.de/de/institute/lr/publikationen/lbf/lbf_sh336_de.pdf – Sonderheft 336 der „Landbauforschung“

Dr. Michael Welling, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Die Bedeutung des Schwellenwerts für die Verrechnung der Abwasserabgabe mit Investitionskosten

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Ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Betreiber von Kläranlagen ist die Verrechnung der Abwasserabgabe. Nach den Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 AbwAG ist eine Verrechnung von Investitionskosten für Kläranlagen möglich, wenn die dort geforderten Voraussetzungen, insbesondere die 20-%ige Minderung der Schadstofffracht durch den Betrieb der neu errichteten Anlage oder Anlageteile erwartet werden kann. Die Verrechnung der Abwasserabgabe ist aber nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG ausgeschlossen, wenn die Abgabe nach § 4 Abs. 4 AbwAG erhöht wurde. In einem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall stellte sich die grundsätzliche Rechtsfrage zur Auslegung der Vorschrift der Erhöhung der Abwasserabgabe (§ 4 Abs. 4 AbwAG). Nach dieser Bestimmung erhöht sich die Zahl der Schadeinheiten und damit die Abwasserabgabe, sofern der Überwachungswert gemäß Bescheid nicht eingehalten wird. In dem Rechtsstreit stellte sich die Frage, ob die Verrechnung der Abgabe, hier für den Parameter Nickel, jedenfalls in Höhe des Schwellenwerts gemäß Anlage zu § 3 AbwAG zulässig ist, wenn der Überwachungswert gemäß Einleitungsbescheid identisch ist mit dem Schwellenwert gemäß Anlage zu § 3 AbwAG. Der Betreiber der Kläranlage vertrat die Auffassung, die Abgabe sei jedenfalls in Höhe dieses „Sockelbetrages“ verrechenbar. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, das Oberverwaltungsgericht gab ihr statt, weil der erhöhte Teil der Abgabe i. S. § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG nicht den so genannten Sockelbetrag erfasse, der sich aus dem mit dem Schwellenwert identischen Überwachungswert ergebe. Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Februar 2010 – Az. 7 C 11.09) wies die Klage in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Verwaltungsgericht ab, und zwar aus folgenden Gründen: „Die Beteiligten streiten über die Verrechnung einer für das Jahr 2001 geschuldeten Abwasserabgabe mit Aufwendungen für die Erweiterung einer Abwasserbehandlungsanlage nach § 10 Abs. 3 AbwAG. Der Kläger betreibt u. a. die Kläranlage I. Aus dieser wird behandeltes Schmutzwasser in einen Bach einge leitet. Der diese Einleitung erlaubende Bescheid der Wasserrechtsbehörde setzt u. a. den Überwachungswert für Nickel auf 50 μg/l fest. Die Beklagte setzte für das Veranlagungsjahr 2001 mit Bescheid vom 23. Oktober 2003 eine Abwasserabgabe in Höhe von insgesamt 288 262,26 € fest. Dabei errechnete sie für Nickel wegen Überschreitung des Überwachungswerts eine Abgabe von insgesamt 17 947,24 €. Ohne diese Überschreitung hätte sie für Nickel nach § 3 Abs. 1 Satz 2 AbwAG keine Abgabe festgesetzt, weil der Überwachungswert von 50 μg/l den in der Anlage zu § 3 AbwAG Nr. 5.4 angegebenen Schwellenwert von ebenfalls 50 μg/l nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Abgabe ermittelte sie zunächst die Zahl der Schadeinheiten, die sich ausgehend von dem Schwellenwert ergibt. Die daraus resultierenden 456 Schadeinheiten und der darauf beruhende Teil der Abgabe werden von den Beteiligten als ‚Sockelbetrag’ bezeichnet. Die 456 Schadeinheiten erhöhte die Beklagte gemäß § 4 Abs. 4 Satz 3 AbwAG wegen Überschreitung des festgesetzten Überwachungswerts um 120 % und damit um 547,2 Schadeinheiten. Für Nickel setzte sie deshalb insgesamt 1003,2 Schadeinheiten…

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 8-2010 ab Seite 800

Autor:
Rechtsanwalt
Reinhart Piens (Essen)

 

GWP-Auftragnehmergruppe: erhält Zuschlag für Neubau einer Kläranlage in der zukünftigen Olympiastadt Sotschi, Russland

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Erster Projekterfolg des neuen Länderforums Russland von German Water Partnership (GWP): Vertragsabschluss zur Lieferung und Chefmontage der maschinentechnischen Ausrüstung unter Beteiligung von fünf GWPMitgliedsunternehmen

Am 30.04.2010 erfolgte zwischen dem russischen Auftraggeber, dem Baukonzern „Vektor 2000 GmbH“ und dem Auftragnehmer und GWP-Mitglied „beton & rohrbau C.-F. Thymian GmbH & Co. KG“ aus Berlin die Unterzeichnung des Vertrages zur maschinentechnischen Ausrüstung der neu zu bauenden Kläranlage im Bezirk „Adler“ in Sotschi. Zu den weiteren Auftragnehmern gehören die German Water Partnership- Mitglieder HST-WKS Hydrosystemtechnik GmbH (Dresden), Ingenieurbüro Regierungsbaumeister Schlegel GmbH & Co. KG (München), der Pumpenhersteller KSB AG (Frankenthal) und die Huber SE (Berching). Nach Angaben der Auftragnehmergruppe von GWP wird die eingesetzte Technik zu 85 Prozent „Made in Germany“ sein. Die Leistung umfasst die Lieferung einschließlich der Chefmontage der technischen Ausrüstung der Kläranlage für eine Bemessungsgröße von 289.000 EW. Der Investor des Vorhabens ist die staatliche Institution „SC Olimpstroy“, die für die bauliche Vorbereitung der Olympischen Winterspiele 2014 zuständig ist. Die Gesamtfertigstellung des Vorhabens ist für März 2011 geplant. Sotschi gehört neben Moskau und St. Petersburg zu den Zielregionen innerhalb Russlands für die konzentrierten Aktivitäten des Länderforums von GWP. Das Länderforum ist eines von 15 nach ausgewählten Ländern und Regionen gebildeten Arbeitsgruppen der exportorientierten Dachorganisation von Unternehmen und Wissenschaft im Wasserbereich mit Unterstützung der Bundespolitik. Bei einer Konferenz in Moskau zum Thema „Reines Wasser“ im letzten Herbst konnte German Water Partnership mit der Russischen Wasserwerksunion eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnen. Im Oktober 2010 veranstaltet GWP gemeinsam mit der politisch orientierten Organisation Russische Gesellschaft für Wasser eine Konferenz in St. Petersburg, auf der eine weitere Vereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit getroffen wird. Informationen über German Water Partnership finden Sie unter:

http://www.germanwaterpartnership.de/images/pdf/presse/PMs_gwp/gwp_pm_07_2010.pdf

Wasser mit ultravioletten LED umweltfreundlich reinigen

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Eine kostengünstige und sichere Methode, Trinkwasser lokal zu entkeimen, könnte den
Zugang zu sauberem Trinkwasser in vielen Regionen der Welt erleichtern. Eine
Forschergruppe am Ferdinand-Braun-Institut, Leibniz-Institut für Höchstfrequenztechnik
und der TU Berlin arbeitet daran, Wasser umweltfreundlicher und unkomplizierter als
bisher mit ultravioletten Leuchtdioden (UV-LEDs) zu desinfizieren. Die Bestrahlung mit
UV-Licht zerstört das Erbgut von Bakterien, Viren und Sporen und verhindert dadurch die
Vermehrung der Organismen. Insbesondere Licht im Wellenlängenbereich zwischen 200
und 300 Nanometern (nm) mit einem ausgeprägten Maximum bei circa 265 nm eignet
sich dafür. Die optimale Wellenlänge kann je nach Mikroorganismus leicht variieren. Nach
Untersuchungen an stehendem Wasser waren nun erste Tests mit langsam fließendem
Wasser erfolgreich. Die Arbeiten erfolgten in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum
Wasser Berlin und wurden von der Europäischen Union im Rahmen des FP6
TECHNEAU Projekt und Veolia Water unterstützt.

Testreihen mit stehendem und fließendem Wasser
Das UV-Licht wird mit halbleiterbasierten InAlGaN-Leuchtdioden erzeugt. Durch die
Legierung von Galliumnitrid (GaN) mit Aluminiumnitrid (AlN) lassen sich deren Emissionswellenlängen
bis in den fernen UV-Bereich verschieben. So kann die Emissionswellenlänge
an die verschieden Zielorganismen angepasst werden.
Für erste statische Desinfektionstests haben die Wissenschaftler ein UV-LED-Modul mit
einer Emissionswellenlänge von 268 nm entwickelt. Deionisiertes Wasser, Leitungs- und
geklärtes Abwasser wurde mit Sporen des Bakteriums Bacillus Subtilis versetzt und mit
unterschiedlichen UV-C-Lichtdosen bestrahlt. Die anschließende Untersuchung zeigte,
dass die Bacillus-Subtilis-Sporen mit UV-C-LEDs mindestens so effizient deaktiviert
werden wie mit herkömmlichen Niederdruck-Quecksilberdampflampen.

Das kompaktere Modul der zweiten Generation nutzt UV-LEDs mit einer
Emissionswellenlänge bei 282 nm, die konzentrisch angeordnet sind. Zusätzlich ist es mit
einem Durchflussaufsatz ausgestattet, einem UV-reflektierenden Aluminiumblock, in den
schneckenförmig Wasserkanäle eingefräst sind. Nach einer UV-Bestrahlungsdosis von
400 J/m², das entspricht einer Zeit von knapp fünf Minuten, wurde damit die für die
Wasserentkeimung erforderliche Reduktion der Sporenanzahl um vier Größenordnungen
erreicht. Die Durchflusstests zeigten, dass die Inaktivierung der Bacillus-Subtilis-Sporen
etwas geringer ist als bei den statischen Tests. Dennoch konnte die erforderliche Reduktion
der Sporen um drei Größenordnungen bei Durchflussraten von knapp 11 ml/min.
erreicht werden. Die generelle Eignung von UV-C-LEDs im Bereich der Wasserdesinfektion
wurde somit für kleine Wassermengen nachgewiesen.

Die Wissenschaftler arbeiten nun daran, die Leistungen und die Effizienzen der UV-LEDs
zu steigern. Derzeit liegen die Effizienzen noch bei wenigen Prozent und die Ausgangsleistungen
im Milliwatt-Bereich. Gelingt dies, stünde künftig eine vielversprechende
Alternative zu herkömmlichen Quecksilberdampflampen zur Verfügung. UV-LEDs
benötigen keine Aufwärmphase, sind langlebig, sehr kompakt und nicht giftig. Sie können
außerdem mit geringen Gleichspannungen betrieben werden, sodass sie ohne größeren
Aufwand in autarken, solarbetriebenen Anlagen einsetzbar sind. Damit wären komplett
neue Lösungen zur Trinkwasserentkeimung möglich, die sowohl in Flugzeugen zur
mobilen Wasseraufbereitung eingesetzt werden könnten, als auch in Regionen, die
bislang von der Versorgung mit sauberem Wasser abgeschnitten sind.

Weitere Informationen
Petra Immerz, M.A.
Referentin Kommunikation & Public Relations
Ferdinand-Braun-Institut
Leibniz-Institut für Höchstfrequenztechnik
Gustav-Kirchhoff-Straße 4
12489 Berlin

Hintergrundinformationen – das FBH
Das Ferdinand-Braun-Institut, Leibniz-Institut für Höchstfrequenztechnik (FBH) ist eines der weltweit
führenden Institute für anwendungsorientierte und industrienahe Forschung in der Mikrowellentechnik
und Optoelektronik. Es erforscht elektronische und optische Komponenten, Module
und Systeme auf der Basis von Verbindungshalbleitern. Diese sind Schlüsselbausteine für Innovationen
in den gesellschaftlichen Bedarfsfeldern Kommunikation, Energie, Gesundheit und
Mobilität. Leistungsstarke und hochbrillante Diodenlaser, UV-Leuchtdioden und hybride Lasersysteme
entwickelt das Institut vom sichtbaren bis zum ultravioletten Spektralbereich. Die Anwendungsfelder
reichen von der Medizintechnik, Präzisionsmesstechnik und Sensorik bis hin zur
optischen Satellitenkommunikation. In der Mikrowellentechnik realisiert das FBH hocheffiziente,
multifunktionale Verstärker und Schaltungen, unter anderem für energieeffiziente Mobilfunksysteme
und Komponenten zur Erhöhung der Kfz-Fahrsicherheit. Kompakte atmosphärische
Mikrowellenplasmaquellen mit Niederspannungsversorgung entwickelt es für medizinische
Anwendungen, etwa zur Behandlung von Hauterkrankungen. Die enge Zusammenarbeit des FBH
mit Industriepartnern und Forschungseinrichtungen garantiert die schnelle Umsetzung der Ergebnisse
in praktische Anwendungen. Das Institut beschäftigt 230 Mitarbeiter und hat einen Etat von
21 Millionen Euro. Es gehört zum Forschungsverbund Berlin e.V. und ist Mitglied der Leibniz-
Gemeinschaft.

www.fbh-berlin.de
Tel. 030.6392-2626
Fax 030.6392-2602
E-Mail petra.immerz@fbh-berlin.de
Web www.fbh-berlin.de

Drei neue Bärtierchenarten

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Biologen der Uni Stuttgart identifizieren drei neue Bärtierchenarten – Vom Norden Alaskas bis zum Pazifik

Tardigraden, auch Bärtierchen genannt, sind Überlebenskünstler. Sie besitzen die bemerkenswerte Fähigkeit, vollständige Austrocknung oder Gefrieren zu überleben – ohne jeglichen Schaden! Von den 0,2 bis 1,0 Millimeter großen Organismen, die vor allem im Süßwasser und in Lebensräumen wie Moospolstern und feuchten Böden vorkommen, waren bisher rund 1.000 Arten bekannt. Dr. Ralph Schill vom Biologischen Institut der Universität Stuttgart und Kollegen von der Uni Würzburg entdeckten dank einer neuen Methode nun drei weitere Arten und publizierten ihre Arbeit im Journal „Organisms, Diversity & Evolution“.*)
Die drei „neuen“ Bärtierchen stammen von der tropischen Inselgruppe Palau im Indopazifik, aus dem kalten Norden Alaskas, sowie aus Kenia und heißen dementsprechend Paramacriobiotus palaui, Paramacriobiotus fairbanksi und Paramacriobiotus kenianus. Sie wurden schon seit einiger Zeit als kryptische Arten angesehen, die sich jedoch so ähnlich sahen, dass es nicht möglich war, sie auseinander zu halten. Daher wendeten die Forscher – erstmals bei den Bärtierchen – die so genannte CBC-Methode (Compensatory Base Change) an. Mit molekurlarbiologischen und bioinformatischen Techniken wird dabei ein Teil der ribosomalen Gene (rDNA) vervielfältigt, sequenziert, in ihre natürliche Struktur gefaltet und dann auf Basenaustausche hin untersucht. Mit einer 93-prozentigen Wahrscheinlichkeit lassen sich so neue Arten anhand ihres Erbgutes identifizieren, die mit herkömmlichen Sequenzen nicht ausreichend unterscheidbar sind. Zusammen mit weiteren molekularbiologischen, biochemischen und physikalischen Markern haben die Stuttgarter Forscher Gewissheit bekommen, dass sie es wirklich mit drei verschiedenen Arten zu tun haben.
Bärtierchen, die das Austrocknen und Gefrieren perfekt beherrschen, stellen ein ideales Modellsystem dar, um diese Überlebensmechanismen zu untersuchen. „Ein besseres Verständnis dieser Prozesse wird zu der Entwicklung neuer Methoden führen, die es ermöglichen, Zellen und ganze Organismen ohne Schäden zu konservieren. Dies wäre ein großer Vorteil für viele Gebiete im biomedizinischen Bereich und im Lebensmittelbereich“, betont Schill.

Tardigraden wurden das erste Mal von dem Pastor Johann August Ephraim Goeze als „kleine Wasserbären“ literarisch erwähnt. Er schrieb „…Seltsam ist dieses Thierchen, weil der ganze Bau seines Körpers ausserordentlich und seltsam ist, und weil es in seiner äusserlichen Gestalte, dem ersten Anblicke nach, die größte Ähnlichkeit mit einem Bäre im Kleinen hat. Dies hat mich auch bewogen, ihm den Namen des kleinen Wasserbärs zu geben“.

*) Ralph O. Schill & Frank Förster & Thomas Dandekar & Matthias Wolf (2010). Using compensatory base change analysis of internal transcribed spacer 2 secondary structures to identify three new species in Paramacrobiotus (Tardigrada). Organisms, Diversity & Evolution. DOI 10.1007/s13127-010-0025-z
http://www.springerlink.com/content/121594/?Content+Status=Accepted

Andrea Mayer-Grenu, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Stuttgart

Kontakt und weitere Informationen bei Dr. Ralph Schill, Biologisches Institut der Universität Stuttgart, Tel. 0172/7304726 , e-mail: ralph.schill@bio.uni-stuttgart.de

Wasserhaushaltsgesetz und Kanalisation

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Vortrag zum download

Welche Bedeutung hat das neue Wasserhaushaltgesetz für die Kanalnetzbetreiber? Ist die Mischkanalisation in Gefahr? Wird die Eigenkontrolle für private Leitungen nun bundesweit geregelt? Bestehen noch Handlungsspielräume? Bei Beantwortung dieser Fragen sind Besonnenheit und Augenmaß gefragt.

Zu finden unter:
http://www.bi-fachzeitschriften.de/ub/archivub.php

Für CBL-Verträge zu Abwasseranlagen besteht Informationszugangsanspruch

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Für Cross-Border-Leasing-Verträge über kommunale Anlagen besteht ein Informati-onszugangsanspruch. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss festgestellt, der sich mit CBL-Verträgen befasst, die die Abwasseranlagen einer Stadt zum Inhalt haben.

…mehr unter:
http://www.euwid-wasser.de/