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Kitzbüheler Wasserpreis 2013

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VTA leistet einen Beitrag zur Förderung junger Wissenschaftler und lobt zu diesem Zweck bereits zum dritten Mal den „Kitzbüheler Wasserpreis“ aus. Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert.

Teilnahmebedingungen

Ausschreibungsbereich: Der Kitzbüheler Wasserpreis wird europaweit ausgeschrieben.

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind Verfasser von Studienarbeiten (Doktor-, Diplom-, Masterarbeiten), die sich mit den Themenschwerpunkten Abwasser, Klärschlamm und/oder Energie beschäftigen.

Nähere Definition der Themenbereiche: Abwasserbehandlung, Optimierung der Energieeffizienz in Abwasserentsorgungsanlagen, Entwicklung innovativer Steuerungssysteme für die Abwasserbehandlung, Optimierung des Schlammfaulungsprozesses, Steigerung der Energieausbeute, Optimierung der Schlammentwässerung, Zentratwasserbehandlung.
Die Bewertung der Studienarbeiten erfolgt anhand von Kriterien, die u. a. den Fortschritt für Wissenschaft und Technik, die praktische Relevanz bzw. Umsetzbarkeit, den Innovationsgrad, den Beitrag für Umwelt und Gesellschaft sowie technische Vorteile betreffen.

Zeitrahmen: Zugelassen für den 2013 zu vergebenden Kitzbüheler Wasserpreis sind Studienarbeiten, die im Zeitraum von März 2012 bis März 2013 fertiggestellt wurden.

Zusätzliche Informationen sind der allgemeinen „Satzung zur Stiftung des Kitzbüheler Wasserpreises“ zu entnehmen. (http://www.vta.cc/userupload/editorupload/files/files/Satzung_Wasserpreis_Stand_2013-03_neu.pdf)
Bewerber erkennen die Teilnahmebedingungen sowie die Bestimmungen der Satzung vollinhaltlich an.

Bewerbungen sind bis 15. Mai 2013 möglich. Mehr:
http://www.vta.cc/de/wasserpreis2013.html

 

 

Benzotriazole als Silberschutz in Geschirrspülreinigern können die Kläranlagen nur ungenügend entfernen

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VSR-Gewässerschutz fordert ein Verbot für diese Stoffe in Spülmaschinentabs

Spülmaschinentabs sind dafür ausgelegt, dass man möglichst alles Geschirr und Besteck in der Geschirrspülmaschine reinigen lassen kann. Um auch bei Silberbesteck ein gutes Spülergebnis zu erhalten werden den Spülmitteln Benzotriazole als Silberanlaufschutz zugesetzt. Diese sind nicht nur in den Multitabs enthalten, sondern auch in Tabs bei denen noch Salz und Glarspüler zugesetzt werden muss. „Die meisten Haushalte benutzen im Alltag kein Silber. Daher ist es völlig unnötig, wenn gängige Geschirrspülreiniger Benzotriazole enthalten.“ so die Dipl.-Oecotrophologin Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz.

In allen Flüssen in Deutschland sind diese Korrosionsschutzmittel inzwischen zu finden. Dazu tragen industrielle und kommunale Einleitungen bei. In kommunalen Kläranlagen stammen diese hauptsächlich vom Silberanlaufschutz aus Spülmaschinenreinigern. Bei der Abwasserreinigung können die Stoffe bisher nur ungenügend entfernt werden und gelangen so in die Flüsse. Benzotriazole sind als wassergefährdend, fischgiftig und langfristig schädlich für Wasserorganismen eingestuft. Schwer abbaubare Stoffe wie Benzotriazol erschweren im Unterlauf des Rheins die Produktion von Trinkwasser aus Rheinwasser.“ so die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), in der Vertreter des Verkehrsministerium und des Umweltministerium mitarbeiten. Wenn es erst mal in den Wasserkreislauf gelangt ist, kann es nur sehr kostenaufwendig aus dem Trinkwasser entfernt werden. Die gängige Trinkwasserreinigung reicht für solche Mikroverunreinigungen nicht mehr aus.

Der VSR-Gewässerschutz fordert, dass Benzotriazole in den Spülmaschinentabs verboten werden. Anstatt dessen sollen sie im Bedarfsfall, wenn wirklich größere Mengen an Silber gespült werden müssen, extra zudosiert werden können. Bei kleineren Mengen rät Susanne Bareiß-Gülzow das Silberbesteck von Hand zu spülen. Die meisten anderen Bestecke brauchen kein Korrosionsschutzmittel, da sie aus Edelstahl bestehen. Die Korrosionsbeständigkeit des Edelstahls wird dadurch erreicht, dass sich auf seiner Oberfläche eine sehr dünne Schicht Chromoxid bildet, die nicht mit dem Auge erkennbar ist.

Der VSR-Gewässerschutz kritisiert, dass der Verbraucher bei vielen Spülmaschinentabs noch nicht mal erkennen kann, dass Benzotriazole zugesetzt werden. Viele Anbieter, die ihr Produkt mit Silberschutz ausweisen, geben die verwendeten Stoffe nicht bei den Inhaltsstoffen an. Die Politik ist gefordert Gefahren für die Umwelt, die der Verbraucher nicht erkennen kann abzuwenden.

Quelle: www.VSR-Gewässerschutz.de

 

 

Benzotriazole als Silberschutz in Geschirrspülreinigern können die Kläranlagen nur ungenügend entfernen

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VSR-Gewässerschutz fordert ein Verbot für diese Stoffe in Spülmaschinentabs

Spülmaschinentabs sind dafür ausgelegt, dass man möglichst alles Geschirr und Besteck in der Geschirrspülmaschine reinigen lassen kann. Um auch bei Silberbesteck ein gutes Spülergebnis zu erhalten werden den Spülmitteln Benzotriazole als Silberanlaufschutz zugesetzt. Diese sind nicht nur in den Multitabs enthalten, sondern auch in Tabs bei denen noch Salz und Glarspüler zugesetzt werden muss. „Die meisten Haushalte benutzen im Alltag kein Silber. Daher ist es völlig unnötig, wenn gängige Geschirrspülreiniger Benzotriazole enthalten.“ so die Dipl.-Oecotrophologin Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz.

In allen Flüssen in Deutschland sind diese Korrosionsschutzmittel inzwischen zu finden. Dazu tragen industrielle und kommunale Einleitungen bei. In kommunalen Kläranlagen stammen diese hauptsächlich vom Silberanlaufschutz aus Spülmaschinenreinigern. Bei der Abwasserreinigung können die Stoffe bisher nur ungenügend entfernt werden und gelangen so in die Flüsse. Benzotriazole sind als wassergefährdend, fischgiftig und langfristig schädlich für Wasserorganismen eingestuft. Schwer abbaubare Stoffe wie Benzotriazol erschweren im Unterlauf des Rheins die Produktion von Trinkwasser aus Rheinwasser.“ so die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), in der Vertreter des Verkehrsministerium und des Umweltministerium mitarbeiten. Wenn es erst mal in den Wasserkreislauf gelangt ist, kann es nur sehr kostenaufwendig aus dem Trinkwasser entfernt werden. Die gängige Trinkwasserreinigung reicht für solche Mikroverunreinigungen nicht mehr aus.

Der VSR-Gewässerschutz fordert, dass Benzotriazole in den Spülmaschinentabs verboten werden. Anstatt dessen sollen sie im Bedarfsfall, wenn wirklich größere Mengen an Silber gespült werden müssen, extra zudosiert werden können. Bei kleineren Mengen rät Susanne Bareiß-Gülzow das Silberbesteck von Hand zu spülen. Die meisten anderen Bestecke brauchen kein Korrosionsschutzmittel, da sie aus Edelstahl bestehen. Die Korrosionsbeständigkeit des Edelstahls wird dadurch erreicht, dass sich auf seiner Oberfläche eine sehr dünne Schicht Chromoxid bildet, die nicht mit dem Auge erkennbar ist.

Der VSR-Gewässerschutz kritisiert, dass der Verbraucher bei vielen Spülmaschinentabs noch nicht mal erkennen kann, dass Benzotriazole zugesetzt werden. Viele Anbieter, die ihr Produkt mit Silberschutz ausweisen, geben die verwendeten Stoffe nicht bei den Inhaltsstoffen an. Die Politik ist gefordert Gefahren für die Umwelt, die der Verbraucher nicht erkennen kann abzuwenden.

Quelle: www.VSR-Gewässerschutz.de

 

 

Forscher suchen Drogen im Abwasser

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Ein Mal zur kollektiven Urinprobe bitte: Ein neues EU-Projekt will das Abwasser in bestimmten Regionen Europas auf Drogen untersuchen. Mit dabei ist auch ein Wissenschaftler der Homburger Uniklinik.

Bei Verdacht auf Drogenkonsum, ab zum Urintest: So sieht es in der Praxis bisher aus. Der behördliche Klogang muss natürlich aus einem bestimmten Grund angeordnet werden. Außerdem ist die Person, die „Wasser lässt“, identifizierbar. ebenso wie die Rückstände von Abbauprodukten bestimmter Drogen. Die Europäische Union arbeitet nun aber an einem Projekt mit anonymen Tests, von denen die „Spender“ gar nichts merken. Sie wollen im Abwasser bestimmter europäischer Regionen nach Drogenrückständen fischen. Am Projekt beteiligen sich auch Wissenschaftler der Universitätsklinik Homburg…mehr:

http://www.sr-online.de/sronline/wissen/Drogen_suchen_Abwasser100.html

 

Die vergaberechtliche Angebotswertung im Falle des Fehlens einer unwesentlichen Preisposition gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VOB/A und deren bauvertragsrechtliche Auswirkungen

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Zusammenfassung

Von der VOB/A 2009 wird neuerdings die Möglichkeit eröffnet, ein Angebot trotz des Fehlens eines Preises unter bestimmten tatbestandlichen Voraussetzungen ausnahmsweise zu werten. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Neuregelung werden nicht näher beschrieben, auch nicht in den Materialien des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen. Eine abschließende Klärung des Inhalts muss daher der Rechtsprechung überlassen bleiben. Mit diesem Beitrag werden daher zunächst einige Anhaltspunkte für die Praxis gegeben, wie diese Neuregelung mit ihren tatbestandlichen Voraussetzungen möglichst rechtssicher gehandhabt werden kann, bis eine solche abschließende Klärung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen erfolgt sein wird. Nachfolgend werden dann die mindestens ebenso praxisrelevanten Auswirkungen dieser Neuregelung auf die spätere Bauvertragsabwicklung ausgeleuchtet.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 3 -2013 ab Seite 216  

Autor
Rechtsanwalt Eckhard Brieskorn
Emschergenossenschaft/Lippeverband
Geschäftsbereich Unternehmensstrategie
Abteilung Recht/Versicherungen
Kronprinzenstraße 24
45128 Essen
 

 

Positionspapier „Forderungen zur Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft“

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Gemeinsam mit dem Österreichischen Städtebund, dem Österreichischen Gemeindebund, der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sowie der ÖVGW hat der ÖWAV ein Positionspapier „Forderungen zur Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft“ erstellt.

Dieses Papier soll die für die Finanzierung und Qualitätssicherung notwendige Bundesförderung einfordern sowie auf die auf die Notwendigkeit des Ausbaues und der Erhaltung der siedlungswasserwirtschaftlichen Infrastruktur hinweisen. Adressat sind politische VertreterInnen auf Bundes- und Landesebene. Der ÖWAV bedankt sich bei allen Partnern sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit.

http://www.oewav.at/Page.aspx?target=161050&

 

 

Neuer Ansatz zur Wasserdesinfektion in Entwicklungsländern ausgezeichnet

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Der Prototyp eines mobilen Systems zur Desinfektion von Trinkwasser arbeitet mit speziellen LEDs. Werden diese technisch weiterentwickelt, ist es dem üblichen Desinfektionsverfahren mit Quecksilber-Dampflampen weit überlegen. Für diesen neuen Ansatz ist Michael Sift, Absolvent des Bachelor-Studiengang Medizintechnik der Hochschule Ulm, von der Carl-Duisberg-Gesellschaft mit einem zweiten Preis für herausragende Abschlussarbeiten ausgezeichnet worden, die sich mit den Problemen von Entwicklungsländern unter Nachhaltigkeitsaspekten auseinandersetzen.

Motivation für die Arbeit von Michael Sift waren die Schätzungen der UNESCO, dass in den Entwicklungsländern mehr Kinder an verseuchtem Trinkwasser sterben als an AIDS, Malaria und Tuberkulose zusammengenommen. Krankmachende Keime lassen sich jedoch mit UV-Licht zerstören. Überlicherweise werden hierfür Quecksilberdampf-Lampen verwendet. Der Preisträger entwickelte ein mobiles Wasserdesinfektionssystem, das gegenüber dem bisherigen folgende Vorteile vereint: Als UV-Quelle dienen spezielle LEDs, sodass das System frei von giftigem Quecksilber ist. Die Peak-Wellenlänge des UV-Lichts von 290 nm garantiert, dass alle Mikroorganismen abgetötet werden. Eine optoelektronische Durchflussüberwachung kontrolliert die LED-Leistung und passt sie an die Wassertrübung an, um den Desinfektionserfolg zu sichern. Der geringe Energiebedarf des Systems lässt sich über Kleinsolaranlagen decken.

Getestet wurde das Desinfektionssystem an dem Darmbakterium Escherichia coli, das gegenüber UV-Licht ähnlich sensibel ist wie Legionellen oder Cholera-Bakterien, die in Entwicklungsländern häufig Durchfallerkrankungen auslösen. Mittelfristig werden dem neuen System sehr gute Chancen eingeräumt, das herkömmliche Desinfektionsverfahren zu ersetzen. Diesem ist es prinzipiell hinsichtlich Effizienz, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit weit überlegen. Hierzu müssen allerdings die LEDs technisch optimiert und kostengünstiger werden.

Die sozioökonomischen Potentiale von Entwicklungsländern zu erkennen und Impulse zu setzen, die deren wirtschaftliche Perspektiven unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verbessern, ist ein Anliegen der Carl-Duisberg-Gesellschaft. Dass hierzu Abschlussarbeiten aus den baden-württembergischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften einen wichtigen Beitrag leisten können, zeigte sich erneut bei der diesjährigen Verleihung des Carl-Duisberg-Preises. Neben Michael Sift wurde auch die Arbeit von Verena Maurer, Hochschule für Technik Stuttgart mit einem zweiten Preis gewürdigt. Sie beschäftigte sich mit dem Einsatz von Energieträgern mit geringer CO2 -Belastung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung in Malaysia. Der erste Preis ging an Benjamin Seckinger, Hochschule Ulm, der in Mozambique für das Ulmer Unternehmen Fosera eine Produktionsstätte für Kleinsolaranlagen auf der Basis des Drei-Säulen-Modells für nachhaltige Entwicklung plante und realisierte.

http://www.hs-ulm.de/Aktuelles/Pressemitteilungen/_pressemitteilungen//2012_37B_CDG-Preis_Sift/default.dbx

 

 

Aus der EU-Polen

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VKU schließt Kooperation mit polnischem Wasserverband IGWP

Die Wasserwirtschaft in Europa steht vor großen und oftmals ähnlichen Herausforderungen. Der länderübergreifende Austausch zu gefundenen Lösungsansätzen, Praxiserfahrungen und Handlungsinstrumenten kann wertvolle Einblicke liefern. Um diesen Austausch zu stärken und insbesondere die gemeinsame Arbeit auf europäischer Ebene zu vertiefen, hat der VKU im Rahmen der WOD-KAN in Bydgoszcz mit der Wirtschaftskammer der polnischen Wasserbetriebe (Izba Gospodarcza „Wodociagi Polskie“ IGWP) eine Kooperationsvereinbarung getroffen.
Diese rückt insbesondere die Zusammenarbeit in europapolitischen Themen sowie den Austausch zu Fachthemen in den Mittelpunkt.
IGWP wurde 1992 gegründet. Zu ihren Mitgliedern zählen 490 der größten Wasserver- und Abwasserentsorger des Landes. IGWP ist sowohl Interessenvertreter als auch Fachverband, der sich um den Austausch zwischen seinen Mitgliedern und ihre Information über aktuelle Entwicklungen kümmert. Jährlich organisiert IGWP eine bedeutende Fachmesse mit umfangreichem Kongressprogramm, die unter dem Namen WODKAN bekannt ist.
Der Kontakt zur IGWP entstand im Rahmen der letztjährigen IFAT. Erster Anlass dafür waren die Hilfsaktivitäten, die in beiden Verbänden für die ukrainische Wasserwirtschaft angestoßen wurden. Seit der IFAT hat der regelmäßige digitale Austausch auf Fachebene den Eindruck bestätigt, dass eine stärkere Vernetzung interessante Anknüpfungspunkte für die Arbeit beider Verbände liefert. Als Auftakt für die gemeinsame Kooperation hat der VKU im Rahmen der WODKAN-Konferenz im Mai dieses Jahres in Bydgoszcz zur Wasserpreisgestaltung in Deutschland berichtet, ein Thema, das die polnische Seite aufgrund strenger Vorgaben ihrer Regulierungsbehörden stark beschäftigt. Ein weiteres aktuelles Thema für den fachlichen Austausch und die gemeinsame Zusammenarbeit ist die laufende Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie auf europäischer Ebene.
https://www.vku.de/themen/daseinsvorsorge/artikel/vku-schliesst-kooperation-mit-polnischem-wasserverband-igwp/

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Parlament verabschiedet Gesetz zum Ausbau der Oder

Polens Parlament hat einem Gesetz zugestimmt, das Investitionen von umgerechnet 250 Millionen Euro in die Oder vorsieht. Bei der Abstimmung am Donnerstagabend stimmten 235 Abgeordnete dafür, 218 waren dagegen, wie die polnische Nachrichtenagentur PAP meldete. Nach dem Sondergesetz zur Revitalisierung der Oder sollen 123 Kläranlagen entlang des Fluss neu gebaut, ausgebaut oder modernisiert werden. Auch eine Modernisierung der Staustufen ist vorgesehen. Zudem soll eine neue Kontrollbehörde die Abwässer kontrollieren. Die Strafen für Verstöße gegen die Abwasserordnung wurden drastisch angehoben.
Polen reagiert mit dem Gesetz auf das massenhafte Fischsterben in der Oder, zu dem es im vergangenen Sommer gekommen war. Experten in Deutschland und Polen kamen zu dem Schluss, dass höchstwahrscheinlich die toxische Wirkung einer Blüte der giftigen Goldalge Prymnesium parvum den Tod der Fische verursacht hatte.
Polnische Umweltorganisationen weisen allerdings darauf hin, dass die vorgeschlagenen Lösungen, statt das Ökosystem wiederherzustellen, den Fluss zunehmend regulieren und ausbauen. So fehlten beispielsweise Instrumente für ein effektives Monitoring und die Verschärfung des Wasserrechts.
Von den mehr als 150 im Gesetz vorgeschlagenen Investitionen hat nur eine einzige …meehr:
https://www.rtl.de/cms/polens-parlament-verabschiedet-gesetz-zum-ausbau-der-oder-db302b83-909b-5944-a708-21688e48d943.html

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EU-Kommission verklagt Polen wegen Wasserverunreinigung durch Nitrat

Die Europäische Kommission verklagt Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, da es nicht dafür Sorge trage, dass wirksam gegen die Wasserverunreinigung durch Nitrat vorgegangen werde. Polen habe keine ausreichende Zahl von Gebieten ausgewiesen, die durch Nitratverunreinigung gefährdet sind, und es wurden keine Maßnahmen erlassen, um die Wasserverunreinigung durch Nitrat in solchen Gebieten wirksam zu bekämpfen. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik verklagt die Kommission Polen daher jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Nahezu alle Gewässer Polens entwässern in die ohnehin durch Nitrat stark belastete Ostsee. Internationale Daten lassen erkennen, dass Polen erheblich zum Gesamteintrag von Nitrat in die Ostsee beiträgt und dass der größte Teil davon aus der Landwirtschaft stammt.

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Kohlendioxid wird zum wertvollen Rohstoff

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Wissenschaftler der RWTH Aachen sind an zwei vom BMBF geförderten Innovationsinitiativen für die industrielle Biotechnologie beteiligt.

Fossile Brennstoffe sind endlich. Daher unterstützt die Bundesregierung den Umbau der Wirtschaft von einer erdöl- zu einer biobasierten Industrie mit der „Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie“. Hier kooperieren federführend Industrieunternehmen mit einigen akademischen Forschungseinrichtungen. Bei zwei der drei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jüngst ausgewählten strategischen Allianzen ist die Aachener Biologie und Biotechnologie (ABBt) dabei. Beteiligt seitens der RWTH Aachen sind Prof. Dr. Ulrich Schwaneberg vom Institut für Biotechnologie, Prof. Dr.-Ing. Lars Blank vom Institut für Angewandte Mikrobiologie sowie der Chemiker Prof. Dr. Alexander Böker vom DWI an der RWTH Aachen e.V. und vom Lehrstuhl für Makromolekulare Materialien und Oberflächen. Sie erhalten für die bewilligten Projekte 2,5 Millionen Euro Fördermittel insgesamt in den nächsten Jahren.

Von Lacken bis zu Kosmetikprodukten
Die Allianz „Zero Carbon Footprint“ verfolgt das Ziel, kohlenstoffreiche Abfälle wie Klärschlämme, Abwässer oder Rauchgas biotechnologisch so zu veredeln, dass sie wieder als werthaltige Rohstoffe in der Industrie eingesetzt werden können. Zu den 21 Partnern gehört die RWE Power AG, die Stromerzeugungstochter des RWE-Konzerns. Für den Energieversorger bietet die Kooperation die Möglichkeit, gemeinsam beispielsweise mit der Zwingenberger Brain AG oder dem RWTH-Institut für Angewandte Mikrobiologie an der biotechnologischen Veredelung des klimaschädlichen CO2 zu forschen. Das Know-how der Analyse von mikrobiellen Stoffwechselleistungen kommt aus Aachen: „Als Verwerter von Kohlendioxid eignen sich bestimmte Mikroorganismen. Diese verändern wir durch das so genannte Metabolic Engineering, so dass sie das klimaschädliche Kohlendioxid in hochwertige Bausteine für vielfältige Materialien umbauen“, berichtet Lars Blank. Darunter befinden sich Bausteine für Grundchemikalien, die in der Industrie unter anderem zur Herstellung von Automobil- und Industrielacken, Klebstoffen sowie Körper- und Haarpflegeprodukten verwendet werden.

Flüssige Teflonschicht“ für funktionelle Textilbekleidung
Die zweite Allianz mit RWTH-Beteiligung trägt den Titel „Funktionalisierung von Polymeren“. In dieser Forschungskooperation beschäftigen sich die Wissenschaftler unter anderem mit der Frage, wie synthetische Fasern in Sport- oder Outdoorbekleidung für ihre jeweilige Funktion optimiert werden können. „So können durch bestimmte Proteine, die wir auf das Textilgewebe aufbringen, Pigmente oder Kapseln an die Faser gebunden werden. Sie expandieren nach dem Nähvorgang und dichten so die Nähte permanent ab. Andere Pigmente sorgen im Waschvorgang dafür, dass die Textilien farbecht bleiben“, so Ulrich Schwaneberg. Auf diese Weise lassen sich Nähte von Kleidung und Schuhen ohne lösemittelhaltige Chemikalien wasserundurchlässig machen oder Textilien dauerhaft ausrüsten. Einen weiteren Vorteil gegenüber der chemischen Imprägnierung sieht der Biologe im äußerst umweltfreundlichen Herstellungsverfahren: „Die Protein-Hybride werden wie flüssiges Teflon durch einfaches Eintauchen der Garne in einem Wasserbad bei Raumtemperatur aufgezogen“, erklärt Schwaneberg. Momentan werden nach Aussagen des Lehrstuhlinhabers bei der industriellen Herstellung von einem Kilo Faden etwa zehn Kilogramm Kohlendioxid freigesetzt. Insbesondere das Einfärben und die chemische Funktionalisierung der Garne seien äußerst energie- und wasserintensiv, betont Schwaneberg: „Daher ist es von großer wirtschaftlicher und umweltpolitischer Bedeutung, biotechnologische Verfahren zu entwickeln, die beim Färben und Veredeln der Textilien ohne hohe Temperaturen auskommen.“

Aachener Biologie und Biotechnologie (ABBt):
Biologie und Biotechnologie spielen in einer biobasierten Wirtschaft eine Schlüsselrolle für große gesellschaftlichen Herausforderungen in der Gesundheitswirtschaft, Energieversorgung (Biobasierte Treibstoffe), Chemie-, Nahrungsmittel-, Waschmittel-, Leder- und Papierindustrie. In den letzten drei Jahren hat sich die Aachen Biologie und Biotechnologie (ABBt) über sechs Berufungen neu aufgestellt mit Forschungsschwerpunkten in der Sicherung von Biomasse, der mikrobiellen und molekularen Transformation und im Bereich der Zoologie-/Bionikforschung. Zudem ist die ABBt an verschiedenen Forschungsverbünden wie etwa dem Bioeconomy Science Center oder an den DFG-Graduiertenschulen SeleCa und BioNoCo beteiligt.

Informationen:

Initiative „Zero Carbon Footprint“:
Prof. Dr.-Ing. Lars Blank, Lehrstuhl für Angewandte Mikrobiologie,
E-Mail: Lars.Blank@rwth-aachen.de, Tel. 0241 80 26600

Initiative „Funktionalisierung von Polymeren“:
Prof. Dr. Ulrich Schwaneberg, Lehrstuhl für Biotechnologie,
E-Mail: u.schwaneberg@biotec.rwth-aachen.de, Tel. 0241 80 24170

 

 

Neubewertung von Abwasserreinigungsanlagen mit anaerober Schlammbehandlung vor dem Hintergrund der energetischen Rahmenbedingungen und der abwassertechnischen Situation in Rheinland-Pfalz (NAwaS)

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Projektbeschreibung
Abwasser und der bei der Abwasserbehandlung anfallende Klärschlamm stellen in vielen Fällen ein noch ungenutztes Energiepotenzial dar. Die Wirtschaftlichkeit abwassertechnischer Anlagen wird wesentlich von der Energieeffizienz und den Klärschlammverwertungs- bzw. -entsorgungskosten beeinflusst. Ein wirksames Stoffstrommanagement auf der Kläranlage ist daher gefordert, um die energetischen Res-sourcen des Abwassers bzw. des Klärschlammes zu nutzen und die zu entsorgenden Klärschlammmen-gen zu reduzieren, ohne jedoch die Ablaufqualität des behandelten Abwassers negativ zu beeinflussen. Der hierfür entscheidende Verfahrensschritt in kommunalen Abwasserreinigungsanlagen ist die Stabilisierung des Klärschlamms. Hier unterscheidet man im Wesentlichen zwei grundsätzliche Möglichkeiten: Bei der simultanen aeroben Schlammstabilisierung erfolgt die Stabilisierung im Verlauf der Abwas-serreinigung. Den Belebtschlammorganismen wird durch die Bemessung der Belebungsbecken auf ein hohes Schlammalter (t = 25 d) sowie eine geringe Schlammbelastung (<=0,05 kg BSB5/kg TS/d) nur wenig Nahrung in Form von BSB zur Verfügung gestellt. Die Belebtschlammorganismen veratmen zum Überleben ihre eigene Zellsubstanz. Die organische Substanz im Klärschlamm wird aufgezehrt und der resultierende Schlamm weist nach der Stabilisierung eine organische Trockensubstanz oTS von ca. 50 bis 55 % auf. Bei Bemessung der Anla-gen auf eine gemeinsame aerobe Stabilisierung sind große spezifische Beckenvolumina (i. d. R. 300 l/E) erforderlich. Das Verfahren der anaeroben Schlammstabilisierung (Faulung) beruht hingegen darauf, dass den Belebtschlammorganismen durch die Bemessung der Anlagen auf ein Schlammalter von ca. 10 bis 12 d resp. eine Schlammbelastung von 0,15 kg BSB5/kg TS/d relativ viel organische Substanz als Nahrung zugeführt wird. Hierdurch enthält der abgezogene Überschussschlamm noch einen hohen Anteil an organischer Substanz; in der Regel ca. 70 %. Der abgezogene Überschussschlamm wird dann (meist nach einer Voreindickung) zusammen mit dem Schlamm aus der Vorklärung (Primärschlamm) einem Faulbe-hälter zugeführt. Hier entsteht in einem 4-stufigen Prozess Biogas (Faulgas). Dieses kann dann z. B. über ein Blockheizkraftwerk mit einem elektrischen Wirkungsgrad von 30 bis 35 % verstromt werden. Die hie-raus resultierende Wärme kann z. B. zur Aufheizung des Schlammes und des Faulturms genutzt werden. In der Ingenieurpraxis gab es in der Vergangenheit relativ klare Grenzen, wann das Verfahren der aeroben Schlammstabilisierung und wann eine Schlammfaulung zu realisieren ist. Diese Grenzen ergaben sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wobei hierbei aufgrund der in der Vergangenheit niedrigen Energiekosten vorwiegend die Investitionskosten, sowie verfahrenstechnische Aspekten betrachtet wur-den. Der Einsatzbereich der anaeroben Schlammstabilisierung in Abhängigkeit von der Anschlussgröße kann Bild 1 entnommen werden. Die Abbildung verdeutlicht, dass bei Anlagengrößen von < 20 000 EW in der Vergangenheit fast aus-schließlich Anlagen mit simultaner aerober Schlammstabilisierung konzipiert wurden, während der Einsatzbereich für Faulungsanlagen erst bei Ausbaugrößen von mehr als 30 000 EW begann. Die in den vergangenen Jahren eingetretenen Entwicklungen - insbesondere die steigenden Energiepreise, veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie technische Neuentwicklungen im Zusammenhang mit Biogasanlagen - haben zu einer Verschiebung dieser vorge-nannten Grenzen geführt und machen somit eine Neubewertung der Einsatzbereiche für die Schlamm-faulung erforderlich. Dies gilt insbesondere für Rheinland-Pfalz, wo ca. 681 Kläranlagen mit Anschluss-größen < 30 000 EW betrieben werden, davon liegen 440 Anlagen bei einer Anschlussgröße von mehr als 1 000 EW. Hierbei ist auch die Fragestellung zu behandeln, wie Anlagen mit Klärschlammfaulung inkl. der erforderlichen Infrastruktur wie Faulbehälter, Gasspeicher, gegebenenfalls Prozesswasserbehandlung usw. im Bereich einer Ausbaugröße von 10 000 bis 30 000 EW kostengünstig, aber dennoch betriebssicher, um-gesetzt werden können. Ziel dieser Studie ist es, das in Rheinland-Pfalz tatsächlich vorhandene und nutzbare Optimierungspotenzial bei Umstellung von Kläranlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung auf Anlagen mit anaerober Schlammfaulung im Sinne eines integrativen Ansatzes betreffend Energieeffizienz, Wasser-wirtschaft / Gewässerschutz (Ablaufqualität), Abfallwirtschaft (Klärschlammmenge) und Wirtschaftlichkeit aufzuzeigen. Das Projekt besteht aus zwei Modulen. Der vorliegende Bericht umfasst Modul 1, das grundlegende Untersuchungen beinhaltet. Modul 2 widmet sich anschließend weitergehenden Untersuchungen, die u. a. eine Analyse und Beschreibung unterschiedlicher Bau- und Betriebsformen, eine Konzeptentwicklung zur Umstellung auf Faulungsbetrieb, eine Prüfungsmethodik zur Umstellung sowie die Untersuchung einer Modellanlage umfassen.

Finanzierende Institution(en):
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz

Partner-Institution(en):
Universität Luxemburg, Siedlungswasserwirtschaft und Wasserbau, Prof. Dr.-Ing. Jo Hansen,
Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann & Partner GmbH

Literaturliste:
Schriftenreihe Nr. 30 siwawi, Schlammfaulung statt aerober Stabilisierung – Trend der Zukunft?
vgl. Rubrik Publikationen

Mehr unter:
http://gandalf.arubi.uni-kl.de/index2.php?link=projekte&parea=2&pid=0156
Projektlaufzeit: 01/2010-10/2011

Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Oliver Gretzschel und Projektpartner (s. u.)