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Gerichtsentscheide 2023

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2023


Kein Wasseranschlussbeitrag für Photovoltaik-Freiflächenanlage

Die Eigentümer eines Grundstücks im Tecklenburger Land, auf dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet worden ist, sind nicht verpflichtet, für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, einen Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu zahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.
Die Eigentümer sind vom Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land zu einem Anschlussbeitrag in Höhe von rund 46.000 Euro für eine vor ihrem Grundstück verlaufende Frischwasserleitung herangezogen worden. Nach dem Bebauungsplan darf auf dem Grundstück nur eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Die Eigentümer hielten den Heranziehungsbescheid für rechtswidrig. Insbesondere machten sie geltend, die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, vermittle ihnen keinen wirtschaftlichen Vorteil, wie er für die Beitragserhebung erforderlich sei. Für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bestehe kein Bedarf an einer (leitungsgebundenen) Wasserversorgung. Der Wasserversorgungsverband vertrat demgegenüber die Ansicht, jedenfalls für die von Zeit zu Zeit erforderliche Reinigung der Solarpanele sowie unter Brandschutzgesichtspunkten sei eine Wasserversorgung nützlich bzw. notwendig. Das Verwaltungsgericht Münster hat auf die Klage der Eigentümer den Beitragsbescheid aufgehoben. Die dagegen gerichtete Berufung des Wasserversorgungsverbands hatte nun beim Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg.
Zur Begründung hat der 15. Senat ausgeführt: Ein Wasseranschluss ist für die Grundstücksnutzung mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage regelmäßig nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden. Ein wirtschaftlicher Vorteil liegt vor, wenn die Wasserversorgung die bauliche Nutzung des Grundstücks erst ermöglicht oder sie zumindest verbessert. Bei einer allein zulässigen Bebauung mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ist dies typischerweise nicht der Fall. Die Bereitstellung von Löschwasser ist in der Regel so auch hier – nicht Aufgabe des Grundstückseigentümers. Die Möglichkeit, für die Reinigung der Solarpanele auf das Leitungswasser zurückzugreifen, ist ebenfalls kein beitragsrelevanter Vorteil. Zwar wird durch die Reinigung, die typischerweise in einem zeitlichen Abstand zwischen einem und mehreren Jahren sinnvoll ist, die Effektivität der Anlage gewährleistet und auch ihre Lebensdauer günstig beeinflusst. Dies ist hier aber ausnahmsweise kein beitragsrelevanter Vorteil. Denn der Eigentümer der Anlage kann den seltenen Bedarf an Reinigungswasser auch durch gleichwertige private Vorkehrungen decken, die für ihn in der Regel ökonomisch sinnvoller sind. An eine Gleichwertigkeit von Wasserversorgungs- und entsorgungsalternativen gegenüber entsprechenden Leistungen öffentlich-rechtlicher Einrichtungen sind zwar sehr strenge Anforderungen zu stellen. Jedoch stehen einer Reinigung der Solarpanele durch Unternehmen, die das hierfür erforderliche Wasser etwa im Tank heranschaffen, weder öffentliche noch private Belange entgegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Reinigungsbedarf für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur sehr selten besteht und typischerweise langfristig planbar ist, so dass eine ständig verfügbare Wasserleitung keinen erkennbaren Vorteil bietet. Der öffentlich-rechtliche Versorgungsträger hat zwar grundsätzlich die Möglichkeit, satzungsrechtlich einen Anschluss- und Benutzungszwang für sein Leitungsnetz anzuordnen, was die Berufung auf die alternative Gebrauchsmöglichkeit ausschließen würde. Vorliegend sieht die Satzung des beklagten Wasserversorgungsverbandes eine Anschluss- und Benutzungspflicht jedoch nur für Grundstücke vor, auf denen regelmäßig Wasser verbraucht wird. Gerade das ist aufgrund des zu erwartenden größeren zeitlichen Abstands zwischen den einzelnen Reinigungen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht der Fall.
Der Senat hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Hiergegen kann der Beklagte Beschwerde einlegen.
Aktenzeichen: 15 A 3204/20 (I. Instanz: VG Münster 3 K 1634/18)
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/46_230829/index.php

(nach oben)

Landkreis Augsburg: So bereitet sich der Landkreis auf die afrikanische Schweinepest vor

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Ausgerechnet Kläranlagen spielen bei der Eindämmung der afrikanischen Schweinepest eine besondere Rolle. Warum das so ist, erklärt das Landratsamt.
Immer wieder tauchen in Deutschland Schweine auf, die sich mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert haben, erst jetzt wieder in Hessen. Die schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt…mehr:
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/landkreis-augsburg-so-bereitet-sich-der-landkreis-auf-die-afrikanische-schweinepest-vor-102996839

Potenziale der Abwasserbehandlung nutzen

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Vom Klärwerk zum Kraftwerk
Kraftwerke sind bekannt als Energielieferant, Pumpspeicherkraftwerke übernehmen zudem die Rolle als Stromspeicher. Genau diese beiden Funktionen können bei entsprechender Anlagentechnik und optimierter Betriebsführung Kläranlagen übernehmen.
Auf den ersten Blick erscheint diese Einschätzung utopisch und realitätsfremd. Kläranlagen sind oft die größten kommunalen Stromverbraucher. Wie soll aus so einem Kostenfaktor plötzlich eine profitab le Infrastruktur werden? In Kempten im Allgäu entsteht gerade ein außerordentliches Pilotprojekt. Mit einer Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Investiven Kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte von ca. 10 Mio. Euro werden bestehende Effizienzmaßnahmen….mehr:
https://www.avke.de/download/anlagentechnik_klaeranlage.pdf

Auszeichnung für KI-Leuchtturmprojekte

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Im Rahmen des Vernetzungstreffens der Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ hat Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, 13 KI-Leuchtturmprojekte gewürdigt. Die Projekte gehören zu insgesamt 53 Vorhaben, die das Bundesumweltministerium mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 70 Millionen Euro in ihrer Arbeit unterstützt. Zu den 13 KI-Leuchttürmen, deren Förderung nach dreijähriger Laufzeit abgelaufen ist, haben zwei einen direkten Bezug zur Wasserwirtschaft: I4C – Intelligence for Cities: KI-basierte Anpassung von Städten an den Klimawandel – von Daten über Prädiktion zu Entscheidungen, NiMo – Nitrat-Monitoring 4.0 – Intelligente Systeme zur nachhaltigen Reduzierung von Nitrat im Grundwasser.
Die Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ ist ein Beitrag zur Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung. Mit der Förderinitiative werden KI-Anwendungen gefördert, die dazu beitragen das große Potenzial der KI für die Umwelt zu erforschen, zu nutzen, auf breiter Basis in die Anwendung zu bringen sowie den gesellschaftlichen Diskurs zu stärken und um Beispiele zu bereichern.
Website der Förderinitiative: www.gfa-news.de/

Abwasserwiederverwendung: Projekt des Wasserverbands Gardelegen zur Stabilisierung  des Grundwasserhaushalts

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Der Wasserverband Gardelegen (Sachsen-Anhalt) will mit Unterstützung des Landesumweltministeriums in einem Pilotprojekt gereinigtes Abwasser verstärkt dafür nutzen, den Gebietswasserhaushalt zu stabilisieren. Umweltminister Armin Willingmann hat am 3. Juli einen Förderbescheid über 780000 Euro an den Verband überreicht.
Neben einem Wasserwerk betreibt der Wasserverband in Gardelegen bereits heute eine Abwasserreinigungsanlage.
Das gereinigte Wasser soll künftig nicht mehr nur in Flüsse eingeleitet, sondern auch verrieselt werden, um Grundwasserpegel außerhalb von Wasserschutzgebieten zu stabilisieren. Um die Unbedenklichkeit eines solchen Vorhabens zu untersuchen, soll die Kläranlage Gardelegen durch eine Versuchsanlage im Pilotmaßstab erweitert werden. Die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojekts übernimmt die Hochschule Magdeburg-Stendal.

Mit intelligent gesteuerten Kanälen auf den Klimawandel reagieren

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Für die Entwicklung intelligenter digitaler Lösungen zur Steuerung des Kanalnetzes in Jena wurde das Projekt InSchuKA 4.0 mit dem NachhaltigkeitsAWARD der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in der Kategorie Digitalisierung ausgezeichnet.
Die in InSchuKA 4.0 entwickelten digitalen Lösungen machen Infrastrukturen flexibler im Hinblick auf zunehmende Extremwettereignisse. Im Rahmen des Projektes soll bis Ende des Jahres Jenas Abwasser-Hauptsammler mit flexiblen, KI-gesteuerten Kanalklappen ausgestattet werden. Diese regulieren vollautomatisch das Transportvolumen in dem etwa acht Kilometer langen Kanal – basierend auf aktuellen Kanalmesswerten und Wetterprognosen. So werden im Falle von Starkregen Kanal-Überflutungen verhindert und bei anhaltender Trockenheit übelriechende Ablagerungen reduziert.
Aktuell arbeitet das Projektteam daran, die digitale Plattform mit einer Datengrundlage zu „füttern“. Dafür wurden u.a. Drohnenaufnahmen vom Abwasser-Hauptsammler gemacht und anhand von Infratotmesswerten ein dreidimensionaler „digitaler Zwilling“ des Kanals und seiner Nebenanlagen erstellt. Dieser ist nun Grundlage für Berechnungen und Simulationen. Aufbauend auf diesen Werten wurde die nötige Anzahl und mögliche Standorte für die flexiblen Absperrklappen ermittelt.
Vorgesehen ist, zunächst zwei Absperrklappen zu installieren: Eine direkt am Ende des Hauptsammlers kurz vor dem Zufluss zur Zentralkläranlage in Zwätzen und eine etwa in der Mitte, im Bereich der sogenannten Landfeste. Für den Kauf und Einbau der Kanalklappen läuft aktuell die Projektierung und Produktion, im Spätsommer soll der Einbau starten.
Im Projekt InSchuKa 4.0 („Kombinierter Infrastruktur- und Umwelt-Schutz durch KI-basierte Kanalnetzbewirtschaftung“) arbeitet der Zweckverband JenaWasser mit den Hochschulen Hof und Magdeburg-Stendal zusammen. Weiterhin sind an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der Maßnahme Wasser-Extremereignisse (WaX) geförderten Vorhaben mit der HST Systemtechnik GmbH, der Pegasys GmbH und der Nivus GmbH drei Unternehmen aus den Bereichen Messtechnik, Automatisierung und Digitalisierung beteiligt.
 
https://www.fona.de/de/mit-intelligent-gesteuerten-kanaelen-auf-den-klimawandel-reagieren

Phosphor und Stickstoff: Verbände missbilligen deutschen Sonderweg

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Die Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtllinie sollte zu einer Vereinheitlichung der Probennahme in der EU genutzt werden – auch im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit.
Die Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht unter anderem neue und anspruchsvollere Vorgaben für die Elimination von Stickstoff und Phosphor vor, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Im Zentrum der Kritik mehrerer Verbände steht nun, dass die europarechtlich vorgegebene Überwachung 24h-Mischproben auf Basis von Jahresmittelwerten vorsieht. Das heißt, dass einzig Deutschland eine von den europarechtlichen Regelungen abweichende Überwachung auf Basis der qualifizierten Stichprobe bzw. eine 2h-Mischprobe auf Basis einer 4-aus-5-Regel nutzt.

Breites Interessenbündnis
Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Anforderungen in Europa, zur Angleichung der Anforderungen an die Vorgaben im Gewässerschutz und zur Vereinfachung der behördlichen Überwachung sollte die Überwachungsmethodik zur Einhaltung der Vorgaben für Stickstoff und Phosphor vereinheitlicht werden, fordert ein breites Verbändebündnis in einer gemeinsamen Erklärung.
Dazu gehören AÖW, BDEW, DBVW, Deutscher Landkreistag, DStGB, Deutscher Städtetag, DWA und VKU.

Die Begründung des Positionspapiers
Als Begründung führen die Verbände unter anderem an, dass die in Deutschland übliche qualifizierte Stichprobe nicht zu mehr Gewässerschutz führe. Denn entscheidend dafür sei die eutrophierungsrelevante Nährstoffbelastung im Mittel eines längeren Zeitraums.
Die deutsche Überwachung mithilfe von Kurzzeitproben und einem stark sanktionierenden ordnungs- und strafrechtlichen Überwachungssystem habe sowohl bei der Auslegung von biologischen Reinigungsstufen (z. B. höheres Beckenvolumen) wie auch im Betrieb (z. B. höherer Strom- und Fällmittelbedarf und gewässerbelastende Salzfracht) einen deutlich erhöhten finanziellen Aufwand und mehr Ressourcenverbrauch zurfolge.
Außerdem bringe die Überwachung durch behördliche Probenahme vor Ort einen erheblichen Personalaufwand mit sich, der in Zeiten des Fachkräftemangels nur begrenzt dauerhaft sichergestellt werden könne. Mit der 1:1-Übernahme der europäischen Überwachungsmethodik könnte bei geringerem personellen Ressourceneinsatz bei den Überwachungsbehörden ein Optimum für den Gewässerschutz erreicht werden, resümieren die Verbände in ihrem Positionspapier. (hp)
https://www.zfk.de/wasser-abwasser/abwasser/phosphor-und-stickstoff-verbaende-missbilligen-deutschen-sonderweg

Virale Artenvielfalt im Abwasser

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Umfassende Metagenom-Sequenzierungen des Berliner Abwassers über 17 Monate zeigen, dass man so die Ausbreitung von Krankheitserregern überwachen und Ausbrüche vorhersagen kann. Wie das Team um Markus Landthaler in „Environmental International“ schreibt, haben sie zudem Tausende neuer Viren entdeckt.

Dass Gesundheitsbehörden das städtische Abwasser überwachen, um bestimmte Mikroben wie Polioviren oder SARS-CoV-2 aufzuspüren, ist nicht neu. Eine umfassende Surveillance, die zusätzlich auf bislang unentdeckte und somit unbekannte Viren abzielt, ist dagegen in den meisten Orten der Welt nicht die Norm.
Das könnte sich in der Zukunft ändern. Denn Abwasser ist eine wahre Fundgrube für Daten zu Viren in unserer unmittelbaren Umgebung, zeigt eine Studie der Arbeitsgruppe „RNA-Biologie und posttranskriptionale Regulation“ von Professor Markus Landthaler am Max Delbrück Center. Die Wissenschaftler*innen analysierten Proben aus einer Berliner Kläranlage mithilfe der Shotgun-Metagenom-Sequenzierung. Dank dieser Technologie konnten sie alle Viren im Wasser umfassend untersuchen: von der Bestimmung von Virusvarianten bis hin zur Nachverfolgung einzelner Buchstabenänderungen im Erbgut. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 betrifft nicht nur die Atemwege, sondern den ganzen Körper – und es gibt noch viel zu erforschen. Das Max Delbrück Center trägt dazu bei, dass wir in Zukunft besser mit dem Coronavirus umgehen können.

Die Verbreitung der Virusvarianten nachvollziehen
Der Virenstammbaum zeigt die Verwandtschaftsverhältnisse der bekannten Virengruppen in verschiedenen Farben; die neu im Abwasser entdeckten Viren sind leuchtend hellblau dargestellt. Alle nach außen weisenden Linien stehen für ein virales Genom. Die neu entdeckten Viren mischen sich in die bekannten Gruppen (unterer Teil), bilden aber auch eigenständige neue Gruppen.
Sie fanden dabei zuverlässig alltägliche Viren wie RSV oder Grippe und konnten die saisonale Ausbreitung der Virusvarianten nachvollziehen. Je nach Jahreszeit wiesen sie außerdem typische Besucher im Abwasser nach: Viren, die Spargel infizieren, tauchten im Frühjahr auf, Weintrauben-Viren im Herbst und solche, die es auf Wassermelonen oder die Berliner Mücken abgesehen haben, im Sommer.

Die weit verbreiteten Astroviren, die beim Menschen den Magen-Darm-Trakt befallen, schauten sich die Wissenschaftler*innen genauer an. Sie verglichen, welche Mutationen im viralen Genom im Berliner Abwasser vorkamen und welche anderswo gefunden worden waren. So konnten sie die weltweite Ausbreitung einzelner Stämme nachverfolgen. In angereicherten Proben detektierten und sequenzierten sie außerdem etwa 70 menschliche Pathogene, die seltener zu finden sind. Sie entdeckten Tausende neuartiger Viren und erweiterten so unser Wissen um die virale Artenvielfalt. Doch ihre Analyse machte nicht bei den Viren halt. Die Daten brachten Hunderte Enzyme namens TnpB-Endonukleasen ans Licht, die potenziell in der Biotechnologie nützlich sein können. Das Team veröffentlichte die Studie in „Environment International“.

„Die Überwachung des Abwassers hat meines Erachtens ungeheures Potenzial. Denn Sequenzierungen werden billiger“, sagt Landthaler. „Und mit den Maschinen werden sich auch die Bioinformatik-Werkzeuge verbessern, die wir für die Analyse dieser Daten brauchen.“

Nach bislang unbekannten Viren suchen
Die Wissenschaftlerinnen filtrieren die bräunliche Brühe, reichern die Viruspartikel an, die sie dabei finden, isolieren und sequenzieren das Erbgut der Viren. Die Forschung an den Abwasserproben hatte während der Coronapandemie begonnen. Dank einer Kooperation mit den Berliner Wasserbetrieben hatte die Arbeitsgruppe von Markus Landthaler Proben aus einer Berliner Kläranlage bekommen. So konnten das Team die Verbreitung und die Wellen der SARS-CoV-2-Varianten verfolgen. Als die Pandemie allmählich abebbte, beschlossen die Wissenschaftlerinnen die zwischen März 2021 bis Juli 2022 gesammelten Proben erneut zu untersuchen. „Wir waren neugierig, was da noch zu finden ist“, sagt Dr. Emanuel Wyler, Postdoktorand in der Arbeitsgruppe von Landthaler und Erstautor der Studie. „Wir hatten hier ja ein sehr umfassendes Set an Daten, das in seiner Tiefe und Zeitspanne einzigartig ist.“
Die Forscher*innen extrahierten RNA aus den Proben und generierten 116 Bibliotheken komplementärer DNA. Sie speisten die Bibliotheken in einen Sequenzierer ein – und das Ergebnis waren Millionen Messwerte. „Diese Daten zu analysieren, ist eine Herausforderung“, sagt Dr. Chris Lauber, ein auf Bioinformatik spezialisierter Virologe von TWINCORE, dem Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI). „Genomische Daten in die großen Virenfamilien einzusortieren, ist vergleichsweise einfach. Aber eine tiefgehende Analyse, die nach Varianten oder ganz neuen Viren sucht, kann sehr anspruchsvoll sein.“
Dies alles zeige, welches Potenzial die Überwachung des Abwassers hat – um die Evolution pathogener Viren zu untersuchen und im Hinblick auf Public Health und damit für die Gesundheit der Bevölkerung, sagt Landthaler. „Die Analyse des Metagenoms von Abwasser an möglichst vielen Standorten weltweit sollte Priorität haben“, sagt er.
https://www.mdc-berlin.de/de/news/press/virale-artenvielfalt-im-abwasser

Aus Thailand

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Thailand: Das Meerwasser in Pattaya ist nicht durch Ölteppiche, sondern durch Abwasser geschwärzt

PATTAYA. Die Behörden von Pattaya erklärten, die Verfärbung des Meerwassers sei durch einen vorübergehenden Überlauf einer Kläranlage verursacht worden und nicht durch eine Ölpest.
Diese Anlage wurde am Sonntag um 17 Uhr wegen Reparaturarbeiten geschlossen, nachdem eine Abwasserleitung plötzlich zusammengebrochen war. Die Reparaturarbeiten wurden gestern Abend um 23 Uhr abgeschlossen, danach nahm die Kläranlage wieder ihren normalen Betrieb.
Die Verschmutzung des Meerwassers sei nicht auf eine Ölpest zurückzuführen, betonte er.

https://thailandtip.info/2024/06/18/das-meerwasser-in-pattaya-ist-nicht-durch-oelteppiche-sondern-durch-abwasser-geschwaerzt/

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Positionspapier: Neue Abwasserüberwachung für Phosphor und Stickstoff

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Phosphor sieht die Richtlinie Konzentrationswerte von 0,5 mg/l Pges für Anlagen größer 150.000 EW (oder eine Eliminationsrate von 90%) und 0,7 mg/l Pges für Anlagen größer 10.000 EW (oder eine Eliminationsrate von 87,5%) vor. Nach der Abwasserverordnung sind bislang von Kläranlagen der Größenklasse vier 2 mg/l Pges und von Anlagen der Größenklasse fünf 1mg/l Pges einzuhalten. Europarechtlich geregelte Eliminationsraten finden in Deutschland keine Anwendung. Für Stickstoff sieht die Richtlinie Konzentrationswerte von 8 mg/l Nges für Anlagen größer 150.000 EW und 10 mg/l Nges für Anlagen größer 10.000 EW (oder eine Eliminationsrate von 80%) vor.
https://gwf-wasser.de/branche/positionspapier-neue-abwasserueberwachung-fuer-phosphor-und-stickstoff/