In der Abwasserverordnung (AbwV) wird der Parameter CSB übergangsweise parallel zu dem Parameter TOC beibehalten. Der Bundesrat hat am Freitag, der Achten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (AbwV) nach Maßgabe einer entsprechenden Änderung zugestimmt. Die parallele Beibehaltung sei bis zur Novellierung des Abwasserabgabengesetztes (AbwAG) aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit der Parameter CSB notwendig, um künftig eine Ermäßigung der Abwasserabgabe zu gewährleisten, begründet der Bundesrat den Beschluss.
Grundsätzlich sollte dem Beschluss des Bundesrats …mehr:
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