Der Begriff „Sonderurlaub“ bezeichnet die Befreiung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht zur Erbringung von Arbeitsleistung außerhalb des ordentlichen Jahresurlaubs.
Dies kann bei voller Bezahlung oder entgeltlos geschehen. Entfällt das Recht auf Lohnfortzahlung für den Arbeitnehmer während dieser Zeit, spricht der Anwalt vom Sonderurlaub im Rechtssinne. Dieser ist nicht im Arbeitsrecht gesichert. Der Arbeitnehmer handelt ihn einzelvertraglich mit seinem Arbeitgeber aus, sofern er nicht durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt ist.
Sonderurlaub bei vollem Lohnausgleich
Unter bestimmten Bedingungen steht Ihnen Sonderurlaub bei voller Lohnfortzahlung zu. Die Voraussetzungen hierzu sind in § 616 BGB geregelt und lauten wie folgt: Der Arbeitnehmer muss für nicht wesentliche Zeit durch Gründe an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert werden, an denen ihn keine Schuld trifft und die in seiner Person liegen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, hat der Arbeitgeber ihn bei voller Lohnfortzahlung von der Arbeit freizustellen. Er ist nach § 616 Satz 2 BGB dazu berechtigt, dem Arbeitnehmer angefallene Unkosten durch Kranken- oder Unfallversicherungen in Rechnung zu stellen. Anerkannte Gründe für den bezahlten Sonder-Urlaub Typische Gründe, die einen Anspruch auf bezahlten (http://www.anwaltarbeitsrecht.com/thema/urlaubsanspruch) Sonderurlaub rechtfertigen, sind die Geburt eines eigenen Kindes sowie seine Pflege im Krankheitsfall. Es gibt noch einige weitere Gründe wie ein Todesfall oder die Beerdigung eines nahen Verwandten. Ebenso viele Ausnahmefälle existieren. Die Länge der Beurlaubung ist gesetzlich nicht geregelt und der Anspruch auf Sonderurlaub im Allgemeinen nach § 616 BGB dispositiv, das heißt, durch einen Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zu umgehen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitgeber zu befragen. Unter www.anwaltarbeitsrecht.com finden Sie außerdem viele weitere Tipps zum Arbeitsrecht.
Autorin:
Marlene Keller
http://www.anwaltarbeitsrecht.com/