Am 1. Juli 2009 ist das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) in Kraft getreten. Damit gelten für alle neuen Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. In den nächsten vier Jahren wollen Bund und Länder gemeinsam etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investieren, wobei der Bund rund 212 Millionen Euro übernimmt. Nach neuem Recht haben jetzt alle Antragssteller einen Anspruch auf die Förderung einer Aufstiegsfortbildung. Damit können erstmals auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, für mindestens eine weitere Maßnahme unterstützt werden. Wer seine Fortbildung besteht, erhält rund 48 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat. Bisher lag die Obergrenze bei 30,5 Prozent.