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Meldungen zu Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm 2022

 

Amphore-Projekt zu Phosphorrecycling startet in zweite Phase

Die Multifunktionshalle, in der später die Phosphor-Rückgewinnungsanlage errichtet werden soll, ist bereits im Bau.

9. November 2022 | Die Umsetzungsphase für das Forschungsprojekt „Regionales Klärschlamm- und Aschen-Management zum Phosphorrecycling für einen Ballungsraum“ (AMPHORE) ist gestartet: Am Betriebsstandort der Emschergenossenschaft in Bottrop wird eine großtechnische Versuchsanlage errichtet. In der Anlage soll die so genannte Parforce-Technologie zur Rückgewinnung des in den Klärschlammaschen gebundenen Phosphors angewandt werden.
Am 21. Oktober 2022 fand auf dem Gelände der Kläranlage Bottrop die Unterzeichnung der Verträge statt, mit denen die Parforce-Technology Cooperation (PTC) aus Marl beauftragt wird, am Betriebsstandort der Emschergenossenschaft in Bottrop eine großtechnische Versuchsanlage zu errichten.

Zur Vertragsunterzeichnung trafen sich die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft PhosRec GmbH (Prof. Dr. Torsten Frehmann und Dr. Yvonne Schneider) sowie die Vertreter der PTC (Jürgen Waller und Jürgen Eschment) in Bottrop. Die Bau- und Betriebsgenehmigung der Anlage wird noch im Jahr 2022 erwartet, sodass der voraussichtliche Montagebeginn vor Ort im Frühjahr 2023 starten kann. Die Anlage ist auf einen theoretischen Durchsatz von 1.000 Tonnen Klärschlammasche pro Jahr dimensioniert und wird im sogenannten Kampagnenbetrieb aus Aschen unterschiedlichster Zusammensetzung im vollautomatischen Betrieb Phosphorsäure erzeugen.

Phosphor aus Klärschlammasche zurückgewinnen
Bereits seit Mitte 2020 arbeiten die Beteiligten am AMPHORE-Projekt, darunter fünf Wasserwirtschaftsverbände aus NRW sowie Forschungsinstitute, Ingenieurgesellschaften und weitere Institutionen, an der Entwicklung neuer, tragfähiger Konzepte zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammaschen. Das Projekt ist über insgesamt fünf Jahre angelegt und wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zunächst für zwei Jahre gefördert. Im Juli 2022 wurden die Zuwendung für die drei anschließenden Projektjahre bewilligt. Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt rund 8,7 Millionen Euro.

Während der Bau der großtechnischen Versuchsanlage in Bottrop voranschreitet, werden die bereits erarbeiteten Varianten zum Klärschlamm- und Asche-Management und die Bewertungsmethodiken unter den gegebenen regionalen Randbedingungen von dem Konsortium weiterentwickelt.

Geplant sind fünf Verbrennungsanlagen
Die Ergebnisse bilden die Basis für die konkreten Vorzugsvarianten des AMPHORE-Konzepts zur langfristigen Phosphorrückgewinnung aus den bis zu 120.000 Tonnen Asche, die 2029 voraussichtlich in den dann fünf Verbrennungsanlagen innerhalb des Projektgebiets entstehen werden. Auch Aspekte wie die Verwertung der Produkte und Nebenprodukte, die Entsorgung der Reststoffe, logistische Fragestellungen und rechtlich-organisatorische Rahmenbedingungen für ein geplantes Scale-Up und Roll-Out müssen dabei berücksichtigt werden.

Das Verbundprojekt AMPHORE wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) innerhalb der Fördermaßnahme „Regionales Phosphor-Recycling“ (RePhoR)“ unterstützt. RePhoR ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3). Zu dem Projektkonsortium gehören die fünf Wasserverbände Ruhrverband, Wupperverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG), Emschergenossenschaft und Lippeverband sowie das ISA der RWTH Aachen, das Fraunhofer ISI, das ifeu Institut Heidelberg, die Emscher Wassertechnik GmbH und die Wupperverbandsgesellschaft für integrale Wasserwirtschaft mbH sowie die PhosRec GmbH.

https://gwf-wasser.de/forschung-und-entwicklung/amphore-projekt-zu-phosphorrecycling-startet-in-zweite-phase/

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Deutsche-Phosphor-Plattform: Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm

Aktuelle Rechtslage
Gemäß § 3 Abs. 1 AbfKlärV hat der Klärschlammerzeuger den in seiner Abwasserbehandlungsanlage anfallenden Klärschlamm möglichst hochwertig zu verwerten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (S. 1). Dabei sind die Phosphorrückgewinnung und die Rückführung des gewonnenen Phosphors anzustreben (S. 2).
Es besteht derzeit keine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung. Eine bodenbezogene Verwertung ist für alle Kläranlagen Ausbaugrößen möglich.
Rechtslage ab 2029/2032
Ab dem 01. Januar 2029 findet § 3 AbfKlärV in einer geänderten Fassung Anwendung. Ab 2029 sind grundsätzlich alle Betreiber von kommunalen Abwasserbehandlungsanlage unabhängig von der jeweiligen Ausbaugröße zu einer Phosphorrückgewinnung verpflichtet, wenn die Klärschlamm-Trockenmasse einen Phosphorgehalt ≥ 2 % aufweist (die Phosphorrückgewinnung richtet sich dann nach § 3 a Abs. AbfKlärV n. F.). Bezüglich der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung gelten dann folgende Regelungen:

Der Klärschlammerzeuger hat den anfallenden Klärschlamm entweder:
• einer Phosphorrückgewinnung zuzuführen oder
• einer thermischen Vorbehandlung in einer Klärschlamm(mit)verbrennungsanlage zuzuführen (vgl. Art. 5 § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 11a und b AbfKlärV).
Die Betreiber einer solchen Anlage haben in der Folge die Klärschlammverbrennungsasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand, die im Rahmen der genannten Vorbehandlung anfallen, (nach § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV n. F.) entweder:
– einer Phosphorrückgewinnung zuzuführen oder
– einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (nach Maßgabe des § 3 b Abs. 1 AbfKlärV n. F.).
Abweichen von der Phosphorrückgewinnungsflicht (nach § 3 Abs.1 Nr. 1 und Nr. 2 AbfKlärV n. F.) dürfen Klärschlammerzeuger, die eine Abwasserbehandlungsanlage mit einer genehmigten Ausbaugröße von bis zu 100.000 EW (bis 31.12.2031) oder bis zu 50.000 EW betreibt, (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 AbfKlärV n. F.) den in der Anlage anfallenden Klärschlamm UNABHÄNGIG vom Phosphorgehalt (nach Maßgabe v. Anlage 2 und 3) entweder:
• bodenbezogen verwerten oder
• nach Zustimmung der zuständigen Behörde einer anderen Abfallverwertung im Sinne des KrWG zuführen.

Die Regelungen sind in Tabelle 1 nach Jahren und Kläranlagenausbaugrößen differenziert dargestellt.
Tabelle 1: Regelungen zur P-Rückgewinnung nach der novellierten Klärschlammverordnung (Quelle: Vortrag Andrea Roskosch
DPP-FORUM, 2020)…den ganzen Artikel lesen sie unter:

https://www.deutsche-phosphor-plattform.de/wp-content/uploads/2020/11/DPP_PRueck_Rechtslage.pdf

Kontakt:
Deutsche Phosphor-Plattform DPP e.V.
Tabea Knickel
Mobil: + 49 (0) 171 226 9953
info@deutsche-phosphor-plattform.de
www.deutsche-phosphor-plattform.de

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Phosphorrecycling: Wasserbände suchen strategischen Partner

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) und der Erftverband (EV) haben zur Entsorgung ihrer Klärschlämme im September letzten Jahres die Klärschlamm Kooperation Rheinland GmbH (KKR) gegründet. Nun sind sie auf der Suche nach einem strategischen Partner für die Errichtung und den Betrieb einer Monoverbrennungsanlage.
Aus der Asche des verbrannten Klärschlamms soll anschließend Phosphor zurückgewonnen werden, Zurzeit wird eine Ausschreibung vorbereitet, durch die ein Partner gefunden werden soll, der einen möglichen Standort für die zu bauende Monoverbrennungsanlage sowie Erfahrungen im Betrieb von vergleichbaren Verbrennungsanlagen mit sich bringt. Gemeinsam mit diesem Partner wird die Gründung eines Tochterunternehmens angestrebt, um eine Anlage zu bauen und zu betreiben.Mehr:

https://gwf-wasser.de/branche/phosphorrecycling-wasserbaende-suchen-strategischen-partner/

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