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Oktober 2019 | |
Fachverband Biogas: Bestehende Regelungen können Gewässerschutz sicherstellen |
Fachverband Biogas: Bestehende Regelungen können Gewässerschutz sicherstellen
Der Fachverband Biogas hat die Forderung des Umweltbundesamtes (UBA) nach einer Biogasanlagen-Verordnung abgelehnt. Das Hintergrundpapier des UBA zu Biogasanlagen, in dem diese Forderung aus Gründen des Gewässerschutzes erhoben wird, sei keine seriöse Erkenntnisquelle, teilte der Verband Ende Mai mit. Die freigesetzten Mengen an allgemein wassergefährdenden Stoffen gingen auf wenige Einzelereignisse an Anlagen mit typischerweise großen Volumen zurück, heißt es in der Stellungnahme des Fachverbandes Biogas zu der Publikation des UBA.
Dies stelle auch das Statistische Bundesamt in seinen Jahresberichten seit Einführung der gesonderten Ausweisung von Unfällen mit Jauche, Gülle und Silagesickersäfte sowie Gärsubstrate (JGS) fest. Die Betrachtung der von 2001 bis 2017 erfassten Daten aller JGS/Biogas-Unfälle zeige, dass die jährlich freigesetzten Mengen keinen Trend aufzeigten. Auch zwischen der Anzahl von Unfällen und der jährlich freigesetzten Menge bestehe quasi kein Zusammenhang. Aus lediglich zwei Zahlen – von 2016 und 2017 – eine „bedenkliche Entwicklung“ abzuleiten, sei nicht seriös.
Spätestens ab 2021 nach AwSV Umwallung vorgeschrieben
Daneben lasse das Umweltbundesamt auch den der Anteil der freigesetzten Gesamtmenge, der wieder aufgenommen werden und somit keinen Schaden außerhalb der Biogasanlage anrichten konnte, außer acht. Vor dem Hintergrund der in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) enthaltenen Pflicht, alle bestehende Anlagen – soweit noch nicht geschehen – nachträglich bis spätestens 2021 zu umwallen, dürfte sich dieser Anteil an zurückgehaltenen Mengen in den kommenden Jahren noch deutlich erhöhen.
Auch Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft müssten sehr wohl über eine Rückhaltung bzw. Umwallung verfügen. Das UBA hatte für diese Anlagen festgestellt, dass ihnen wesentliche Erleichterungen gegenüber den allgemeinen Anforderungen der AwSV eingeräumt würden.
„Technische Regeln wassergefährdender Stoffe der DWA sind anerkanntes Regelwerk“
Der Verband widerspricht der Aussage des UBA, dass die in § 37 AwSV formulierten Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft nicht ausreichend seien – genannt werden in dem Paragrafen u. a. Leckageerkennungssysteme, und Umwallungen Anlagen, bei denen Leckagen oberhalb der Geländeoberkante auftreten können. Mit der Kritik, dass die AwSV „nur“ Anforderungen auf dem Niveau der allgemein anerkannten Regeln der Technik setze, stellt das UBA nach Auffassung des Verbandes das Niveau des anlagenbezogenen Gewässerschutzes in Deutschland grundsätzlich in Frage. Denn die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) der DWA stellten ein kontinuierlich weiterentwickeltes und anerkanntes Regelwerk dar, das seit Jahrzehnten ein – auch im internationalen Vergleich – sehr hohes Anforderungsniveau für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sicherstelle.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.