Mittwoch, Dezember 11, 2024
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Meldungen der DWA 2017

Dezember 2017
Wasserbetriebe und Amsterdam Waternet beschließen Kooperation  
EU-Kommission fordert stringentere Umsetzung der Pestizid-Richtlinie 
Raumordnungsbericht vorgelegt: auch an dezentrale Lösungen denken  
Verringerung der Schadstoffeinleitung nicht alleiniges Kriterium 
Förderung zu Wasserressourcen und Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ausgeschrieben  
Baden-Württemberg: fast flächendeckende Gebühr für entsorgtes Niederschlagswasser  
BMBF legt umfassendes Forschungsprogramm zu Plastik in der Umwelt auf  
Baden-Württemberg: Umweltpreis für Unternehmen 2018 ausgeschrieben  
Auslegungshilfe des BMUB zur Klärschlammverordnung veröffentlicht  
Sachsen: Abwasserentsorgung zu 98 Prozent nach dem Stand der Technik  
Wasserwirtschaft bedarf weltweit Investitionen von 255 Milliarden Euro 
Schleswig-Holstein: Kampagne zur Risikovorsorge gegen Elementargefahren gestartet  
Plastik in Binnengewässern: Verbundprojekt „PLASTRAT“ gestartet 
Daten zu den SDG-Indikatoren für Deutschland  
Pilotprojekt zur Phosphor- Rückgewinnung aus Klärschlamm in Hamburg  
Richtfest der Ozonungsanlage auf der Kläranlage Soers 
Sächsischer Umweltpreis für hydrograv  
November 2017
Weltweit anwendbare Bemessungsansätze für Kläranlagen als Ergänzung des DWA-Regelwerks  
Praxisleitfaden „Qualitätsabhängige Kanalnetzsteuerung“  
Willy-Hager-Preis ausgeschrieben  
TSM Abwasser für Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR  
Ressourcenschonende Infrastruktur – Ergebnisse eines Forschungsprojekts 
Projekt zu Fehleinleitungen in die Kanalisation  
FENASAN und IFAT schließen Partnerschaft  
EU: über 222 Millionen Euro für Umwelt, Naturschutz und Klima  
Aussteller für IFAT-Mediendialog 2018 gesucht 
Änderung der Klärschlammverordnung veröffentlicht 
BMBF-Förderrichtlinie „Internationales Katastrophen- und Risikomanagement – IKARIM“ veröffentlicht  
Bayern: neues Sonderförderprogramm für Kommunen gegen Sturzfluten aufgelegt  
Durchlässige Bodenbeläge haben größte Akzeptanz  
Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wasserrechts vorgelegt  
Oktober 2017
Wasserqualität in Sachsen-Anhalt  
Umsätze in der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft 2015 um 3,8 % gesunken 
Spurenstoffe: beschleunigte Elektronen sollen bei der Abwasserreinigung helfen 
Kaulquappen als Indikator für hormonaktive Substanzen 
Innovative Niederschlagsmodelle für den Überflutungsschutz 
Infektionsrisiken in Überschwemmungsgebieten in Deutschland: Risiko meist überschätzt  
Umwelt- und Technikrecht: Michael-Kloepfer-Preis ausgeschrieben  
BMWi: Förderung für Digitalisierung der Wasserwirtschaft  
Ballastwasserübereinkommen in Kraft  
Baden-Württemberg: Landesweit PFC-Einträge durch Kompost und Klärschlamm untersucht  
2016: 52 % weniger wassergefährdende Stoffe bei Unfällen freigesetzt als 2015  
Vierte Reinigungsstufen im Hessischen Ried 
Klimawandel verschiebt Zeitpunkt der Hochwässer  
UBA: Wasserwiederverwendung birgt Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit  
September 2017
Wirtschaftsfaktor Umweltschutz – 66 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2015 
Verwertung von Klärschlamm auf kleinen Kläranlagen  
Trockenheit in Deutschland – keine negative Entwicklung  
GreenTec Awards: Bewerbungsphase läuft  
Optimierte Prozesse und verbessertes Schnittstellenmanagement  
Hochwasserschutzgesetz II veröffentlicht  
Novellierung der Umweltverträglichkeitsprüfung 
Niedersachsen: 18,5 Millionen Euro für Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen  
Neue Wasserstrategie des BMZ in Kraft gesetzt  
Neue AwSV in Kraft getreten  
Legionellen: Verordnung über Verdunstungskühlanlagen veröffentlicht  
IFWW-Förderpreis 2018 ausgeschrieben
Bestimmung des Wasserfußabdrucks von Unternehmen  
Gutachten: Folgen für Umwelt durch Versenkung von Salzabwässern aus Kaliindustrie derzeit nicht berechenbar
Design biologisch abbaubarer Medikamente  
Anbieter klimarelevanter Technologien gesucht  
Branchenstandard „IT Sicherheit Wasser/Abwasser“ offiziell anerkannt 
1450 Gigawattstunden Strom aus Klärgas im Jahr 2016 erzeugt  
„Klärschlamm“ zum Geburtstagskaffee  
Eine Institution geht in Pension  
Licht am Horizont? 
August 2017
DVWK-Merkblatt zur Wasserwirtschaft Heft 215/1990 „Dichtungselemente im Wasserbau“ und DVWK-Merkblatt zur Wasserwirtschaft Heft 225/1992 „Anwendung von Kunststoffdichtungsbahnen im Wasserbau und für den Grundwasserschutz“ (Teil Wasserbau) zurückgezogen  
26. Magdeburger Abwassertag  
Zustand deutscher Wasserkörper  
Wassernutzung in Deutschland  
Vergleich von Kosten der Abwasserentsorgung schwierig  
Unterirdischer Vortrieb des Abwasserkanals Emscher fertig gestellt  
Stadtentwässerung Hildesheim erhält TSM Abwasser 
„Promotionspreis auf dem Gebiet der Wasserchemie“ ausgeschrieben  
Kommunaler Klimaschutz: Kommunalrichtlinie öffnet neues Antragsfenster  
Ludwig-Bölkow-Technologiepreis 2017 ausgelobt  
Lippeverband: Pilotprojekt für Phosphorrecycling aus Abwasser  
„Leuchtturm 2018″ des Umweltcluster Bayern ausgeschrieben  
Empfehlungen des Stakeholder- Dialogs „Spurenstoffstrategie des Bundes“ übergeben 
WHO/UNICEF: 2,1 Milliarden Menschen ohne Trinkwasser, 4,5 Milliarden ohne Abwasserentsorgung  
Konsultation der EU-Kommission zu Mikroplastik  
Erste thermische Klärschlammverwertungsanlage Mecklenburg- Vorpommerns auf Rügen in Betrieb genommen
Einweihung der ExtraPhos®- Pilotanlage zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm 
Eignungsfeststellung des Branchenstandards IT-Sicherheit Wasser/Abwasser liegt vor  
EU-Bank stellt weiteren Kredit für Emscher-Umbau bereit  
Korrekturen im Arbeitsblatt DWA-A 161 „Statische Berechnung von Vortriebsrohren“  
Abwasserkanal der Stadt Aachen wird Wärmequelle für Wohnhäuser  
Bundestag beschließt Hochwasserschutzgesetz II  
Bundesregierung beschließt ersten Stickstoffbericht  
Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien  
Bewertung der Wirkung von Glyphosat
Baden-Württemberg: 13 Millionen Euro Förderung für Phosphorrückgewinnung 
Baden in der Ruhr nach 46 Jahren wieder möglich  
Karl-Imhoff-Preis 2018 ausgeschrieben  
Eingriffsregelung und Kompensation bei der Umsetzung von EG-WRRL-Maßnahmen  
Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm jetzt auch in Schleswig-Holstein!  
Einladung zur 70. DWA-Mitgliederversammlung  
Baden-Württemberg 7. Stuttgarter Runde 2017 – regional stark  
Juli 2017
Nachhaltiger Umgang mit Klärschlamm in der Ostseeregion  
Neue Studie: Kläranlagen scheiden Mikrofasern ab 
Nitrat: UBA warnt vor deutlich steigenden Trinkwasserpreisen  
Joseph-von-Fraunhofer-Preis für Membranverfahren zur Abwasserreinigung 
Schweiz stimmt für freiwillige Maßnahmen gegen Mikroverunreinigungen 
Stockholm Water Prize ausgeschrieben  
Umfrage zum Thema Ökosystemleistungen
Juni 2017
Bundesrat verabschiedet Neuordnung der Klärschlammverwertung 
Bundestag beschließt Mantelverordnung  
Klärwerk Hamburg soll „urbane Rohstoff-Mine“ werden  
Neuerscheinung: Arbeitsblatt DWA-A 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“ 
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: neue AwSV veröffentlicht  
DWA: Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung ist keine Verbesserung des Status quo 
Export deutscher Wassertechnik knapp unter einer Milliarde Euro  
Mehr Klagerechte für Umweltverbände  
Neue Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser  
Niedersachsen: Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasser und Naturschutzrechts  
Investitionen in die Abwasserentsorgung 2015 stark rückläufig 
Rückstausicherung für Hausbesitzer – neuer Kurzfilm des Erftverbands  
TSM Abwasser für Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH  
Junge Wasserprofis gehen bei WorldSkills in Abu Dhabi an den Start  
Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm jetzt auch in Schleswig-Holstein!  
Eingriffsregelung und Kompensation bei der Umsetzung von EG-WRRL-Maßnahmen 
Mai 2017
UVP-Gesetz wird novelliert  
Bund regelt Umgang mit Dünger und wassergefährdenden Stoffen neu  
Sächsischer Umweltpreis 2017 ausgeschrieben  
Achter Weltwasserbericht: Abwasser als Ressource  
Bundestags-Umweltausschuss: Debatte über den Hochwasserschutz  
Karl-Imhoff-Preis 2018 ausgeschrieben  
Klärwerk Waßmannsdorf: 275 Millionen Euro für Ausbau  
Zertifizierung nach ISO 27001 als Nachweis gemäß § 8a (3) BSI-KritisV nicht ausreichend  
Als „Kackhaufen“ verkleidete Demonstranten in der Dresdner Innenstadt  
Baden-Württemberg: 121 Millionen Euro für Förderprogramm Wasserwirtschaft und Altlasten  
Bundesregierung verabschiedet Legionellenverordnung  
Wasserverband Eifel-Rur erhält TSM Abwasser  
BMUB-Exportinitiative Umwelttechnologien geht in die nächste Runde  
Geprüfte Kläranlagen-Fachkraft“ – ein erstes Fazit  
April 2017
Neuerscheinung DWA-Themen 3/2017 – Behandlung von Haushaltsabfällen: mechanisch-biologische (Rest)-Abfallbehandlung  
Neu erschienen DWA-Themen 2/2017: Niederschlagserfassung durch Radar und Anwendung in der Wasserwirtschaft  
TH Köln: zwei Wasserprojekte gefördert 
Verringerung von Röntgenkontrastmitteln im Wasser 
Kläranlage Bottrop auf dem Weg in die Energieautarkie 
Bau einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage in Saerbeck beantragt 
Deutscher Nachhaltigkeitspreis Forschung für Wasser-Projekte ausgeschrieben 
Neue Adsorptionsmaterialien zur Entfernung von Mikroschadstoffen aus Abwasser 
Fracking: Deutlich mehr Leckagen als bisher angenommen 
Glyphosat: nicht krebserregend, aber giftig für das Wasser-Ökosystem 
Mehr Hochwasserschutz am Niederrhein 
Neue BMBF-Fördermaßnahme zur Wasserwiederverwendung 
Neue Klärschlammverordnung vom Bundestag beschlossen 
Stiftungspreis „Jugend baut Europa“ ausgeschrieben 
Wasserrahmenrichtlinie: effektbasierte Methoden statt Einzelstoffprüfung 
Zwei neue Faulbehälter für Kläranlage in Oldenburg 
März 2017
NRW sieht Programm „Reine Ruhr“ auf gutem Weg 
Bundeskabinett beschließt Novelle der Klärschlammverordnung  
Bundesregierung: Reform der Düngeverordnung beschlossen 
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Energierecht – wichtige Steuerbefreiungen bleiben erhalten  
Deutscher Innovationspreis für Klima und Umwelt 2017 ausgeschrieben 
Nitrat: regional stark steigende Wasserpreise?  
Düngemittelverordnung: Klärschlammentwässerung mithilfe von Stärke und Chitin zulässig?  
DWA und Welthungerhilfe vereinbaren Fortsetzung ihrer Kooperation  
EU-Kommission: Deutschland soll Nitratrichtlinie „tiefgreifender“ umsetzen 
Europäisches Parlament stimmt CETA zu  
„Exportinitiative Umwelttechnologien“ wird fortgesetzt  
Neuer Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes II vom Bundeskabinett verabschiedet 
Nordrhein-Westfalen: Förderwettbewerb „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ gestartet  
Novelle des Raumordnungsgesetzes – mehr Kompetenzen des Bundes beim Hochwasserschutz?  
Schleswig-Holstein: Umweltministerium startet Informationskampagne zur Entsorgung von Arzneimitteln  
Mehrkosten für Abwasserentsorger und Bürger, wenn Stromsteuerbefreiung gestrichen wird  
Brandenburg hat Vorsitz der Umweltministerkonferenz übernommen 
Eckpunkte für neue Düngeverordnung stehen 
Technisches Referendariat als dringend benötigte Qualifizierung  
Bundeskartellamt startet Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle  
DFG-Forschergruppe zu extremen Hochwässern 
Förderrichtlinie für Klimaschutz mit Kälte- und Klimaanlagen erneuert und ausgeweitet  
Nordrhein-Westfalen: Kabinett hat Starkregenkonzept beschlossen  
Bundesregierung: Schäden durch Feuchttücher nicht bezifferbar  
Mehr Wissen über die Oberflächengewässer der Erde: neue interaktive Anwendung  
64 Prozent des Klärschlamms wurden 2015 verbrannt  
Bundeskabinett: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 beschlossen  
Extremwetter: Neuer Leitfaden Wassersensible Stadt- und Freiraumplanung veröffentlicht  
Nitratbericht 2016: Keine Entwarnung bei Gewässerbelastung  
Verlängerung des Moratoriums der Niederlande für die Gewinnung von Schiefergas 
Weniger Mikroplastik in Kosmetika  
Januar 2017
Förderprogramm zum Technologietransfer im technologischen Ressourcenschutz ausgeschrieben  
IKSO: 20 Jahre Kooperation im Einzugsgebiet Oder  
CUTEC-Institut wird in die TU Clausthal überführt  
Rheinland-Pfalz: Thermische Verwertung von Klärschlamm gewinnt an Bedeutung  
Geodaten: Handlungsempfehlung hilft Ver- und Entsorgungsunternehmen bei Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie
Kabel im Kanal: DigiNetzG verkündet – Telekommunikationsgesetz geändert  
Rheinland-Pfalz: Land stützt Kommunen bei 600 wasserwirtschaftlichen Projekten 
Umweltministerkonferenz beschließt gemeinsames Vorgehen gegen PFC  
Cyber-Sicherheitsstrategie 2016 vorgelegt  
Baden-Württemberg: 5. Umwelttechnikpreis ausgeschrieben  
EU-Kommission verklagt Italien erneut vor Gericht und schlägt ein Zwangsgeld vor  
Bayern fördert DWA-Hochwasseraudit mit 75 Prozent  
Bayern: Abwasser-Innovationspreis für wegweisende kommunale Projekte verliehen 
Graduiertenkolleg zu Seeökosystemen und der Wirksamkeit von Renaturierungsmaßnahmen  
NEW AG erhält TSM Abwasser  
Niedersachsen novelliert Wassergesetz  
Spanien wegen Verletzung der Abwasserrichtlinie erneut vor dem EuGH  
Rheinland-Pfalz: Umweltministerium und Wetterdienst erstellen Starkregen-Karten
Weser-Stadion gegen Hochwasser geschützt

Wasserbetriebe und Amsterdam Waternet beschließen Kooperation

Die Berliner Wasserbetriebe und der Amsterdamer Wasserversorger Waternet wollen auf den Gebieten Regenwasserbewirtschaftung, Spurenstoffentfernung und Forschungsförderung künftig enger zusammenarbeiten.Dies haben beide Unternehmen am Rande der Amsterdam International Water Week Anfang November 2017 bekannt gegeben.Beide Unternehmen sind als integrierte Wasserver- und Abwasserentsorger die jeweils größten ihres Landes, Waternet das einzige Unternehmen dieser Art in den Niederlanden.

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EU-Kommission fordert stringentere Umsetzung der Pestizid-Richtlinie

Die EU-Kommission kritisiert die Umsetzung der Pestizid-Richtlinie in den meisten Mitgliedstaaten.Die Richtlinie biete zwar das Potenzial, die mit dem Pestizideinsatz verbundenen Risiken deutlich zu reduzieren.Die Umsetzung der Richtlinie sei aber nach wie vor überwiegend lückenhaft, die erzielten Erfolge der Pestizidreduzierung sind daher nur begrenzt und reichen nicht aus, um die mit der Richtlinie verfolgten Ziele für Umwelt und Gesundheit zu erreichen.Dies betont die EU-Kommission in einem Mitte Oktober verabschiedeten Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zum nachhaltigen Pestizideinsatz.Der Bericht umfasst eine breite Palette von Themen, wie Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen, Information der Öffentlichkeit und Schulung von Fachkräften.

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Raumordnungsbericht vorgelegt: auch an dezentrale Lösungen denken

„In ländlichen Räumen, im Außenbereich und bei Einzelgehöften sollen auch dezentrale Lösungen in Betracht gezogen werden.“ So heißt es zum Thema Abwasserentsorgung im neuen Raumordnungsbericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR), den das Bundeskabinett verabschiedet hat.Der Bericht befasst sich mit der Frage, wie die Daseinsvorsorge in Stadt und Land gesichert werden kann.Hierfür werten die Autoren zahlreiche Daten aus, geben aber auch Handlungsempfehlungen.
Zwischen 2005 und 2015 sind 1,4 Millionen Menschen in die Großstädte gekommen, während die Einwohnerzahl vor allem in Kleinstädten und Landge¬meinden zurückgeht.„Bund, Länder und Kommunen müssen insbesondere das Thema Mobilität und Daseinsfürsorge genauer in den Fokus nehmen, um bei Abwanderungstendenzen frühzeitig ge-genzusteuern und Mindestversorgungen zu sichern“, sagt BBSR-Präsidentin Petra Wesseler.

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Verringerung der Schadstoffeinleitung nicht alleiniges Kriterium

In einem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren darf bei der Prüfung, ob die Verbesserung eines Gewässers durch eine Benutzung gefährdet wird, nicht allein auf eine Verringerung der Schadstoffeinleitung abgestellt werden.Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang November bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Kraftwerk Staudinger entschieden (BVerwG 7 C 25.15 – Urteil vom 2.November 2017).Eine anerkannte Umweltvereinigung, hatte gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für Steinkohle- und Erdgaskraftwerks Staudinger bei Hanau geklagt, da durch diese die Ent-nahme von Kühl- und Spülwasser aus dem Main sowie die Einleitung von Abwasser in den Main zugelassen wird.Nach Ablauf einer bis Ende 2012 erteilten bestandskräftigen Erlaubnis war eine Interimserlaubnis bis Ende 2015 und daran anschließend eine weitere Erlaubnis bis Ende 2028 erteilt worden.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen.Einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Öffentlichkeitsbeteiligung habe es wegen des immissionsschutzrechtlich bestandskräftig genehmigten Betriebs des Kraftwerks nicht bedurft, hatte der Ver-waltungsgerichtshof entschieden.Für die wasserrechtlichen Erlaubnisse selbst bestehe keine UVP-Pflicht.Menge und Schädlichkeit des Abwassers, insbesondere im Hinblick auf die Quecksilberbelastung, seien in den Erlaubnissen so ge-ring gehalten worden, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und nach den einschlägigen Vorschriften erforderlich sei.Durch Nebenbestimmungen werde hinreichend sichergestellt, dass es weder zu einer Verschlechterung des Gewässerzustandes komme noch eine Verbesserung verhindert werde, hatten die Verwaltungsrichter weiter ausgeführt.Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision des Klägers das Verfahren gegen die bis 2028 geltende Erlaubnis an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.Zwar bedarf es auch laut dem BVerwG für die isolierte Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis im Anschluss an eine zuvor abgelaufene Erlaubnis für eine immissionsschutzrechtlich bestandskräftig genehmigte und unverändert betriebene Anlage keiner erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung und auch keiner zusätzlichen Öffentlichkeitsbeteiligung.Auch hat der Verwal-tungsgerichtshof eine Verschlechterung des Gewässerzustandes mit zutreffender Begründung verneint.Bei der Prüfung, ob durch die erlaubte Gewässerbenutzung die anzustrebende Verbesserung des Gewässerzustandes gefährdet wird, kann nach Ansicht des BVerwG aber nicht allein auf die Reduzierung der Einleitungen abgestellt werden.Es muss vielmehr von der tatsächlichen Schadstoffbelastung ausgegangen werden, zu der es weiterer Feststellungen durch den Verwaltungsgerichtshof bedarf.

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Förderung zu Wasserressourcen und Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsvorhaben innerhalb der Joint Programming Initiative „Water Challenges for a Changing World“ (JPI Water) auf dem Gebiet „Wasserressourcen-Management zur Un¬terstützung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen“ veröffentlicht (Bundesanzeiger vom 9.November 2017).
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung gefördert, die ein hohes Maß an gesellschaftlicher Relevanz, transnationaler Arbeitsteilung, Innovation und wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko aufweisen.Gefördert werden ausgewählte Verbundvorhaben in den folgenden zwei Themenfeldern:
a) Multipler Nutzungsdruck auf Ökosysteme und Ökosystemleistungen sowie effektive Minderungsinsbesonmaßnahmen – Anpassungs- und Bewertungsinstrumente zur Implementierung der wasserbezogenen Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen,
b) Entwicklung anwendbarer Lösungen zum Wasserqualitätsmanag#ment, um das SDG 6 sowie damit verknüpfte Nachhaltigkeitsziele zu adressieren.
Vorlagefrist für Projektskizzen beim Call Sekretariat (Übertragung ins elektronische Antragssystem) ist der 11. Dezember 2017, 17 Uhr MEZ.In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundkoordinatoren von positiv bewerteten Projektskizzen vom Call Sekretariat zur Erstellung von Vollanträgen („Full proposals“) in Abstimmung mit den Verbundpartnern aufgefordert.
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1458.html

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Baden-Württemberg: fast flächendeckende Gebühr für entsorgtes Niederschlagswasser

Zu den aktuellen Wasser- und Abwassergebühren stehen im Internetangebot des Statistischen Landesamts Baden-Würt-temberg interaktive Gemeindekarten zum Abruf bereit.Die Karten zur Trink¬wassergebühr, Schmutz- und Nieder-schlagswassergebühr sowie zur Grundgebühr zeigen auf einen Blick die deutlichen Unterschiede in der Gebührenhöhe zwischen den Gemeinden auf.Die Trinkwassergebühr schließt die Mehrwertsteuer auf die öffentliche Wasserversorgung mit ein; ausgewiesen sind die jeweiligen Tarife für die Haushaltskunden.

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamts weisen die Karten zur Abwassergebühr darüber hinaus auch auf Unterschiede in der Gebührenstruktur hin (Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr).Während die Abwassergebühr in aktuell 29 von den 1101 Gemeinden des Landes als Einheitsgebühr allein auf Grundlage des Trinkwasserverbrauchs ermittelt wird, kommt es in den übrigen 1072 Gemeinden zur Trennung in eine Schmutz- und eine Ni-derschlagswassergebühr.

Aus der Karte zur Grundgebühr für Wasser und Abwasser wird deutlich, dass im Land zusätzlich zur verbrauchs- und flächenabhängigen Gebühr in fast allen Gemeinden eine monatliche oder jährliche Grundgebühr erhoben wird.In 1078 Gemeinden fällt eine Grundgebühr für die Trinkwasserversorgung an, die in 55 Gemeinden mit einer Grundgebühr für die Abwasserentsorgung ergänzt wird.

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BMBF legt umfassendes Forschungsprogramm zu Plastik in der Umwelt auf

Welches Ausmaß hat gegenwärtig die weltweite Plastikverschmutzung, was sind ihre Ursachen und Wirkungen? Diesen Fragen geht der neue Forschungsschwerpunkt Plastik in der Umwelt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach.18 Verbundprojekte mit rund 100 Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbände, Kommunen und Praxis wollen ein Gesamtbild zeichnen, wie Kunststoffe produziert, eingesetzt, genutzt, gehandelt und entsorgt werden.Insgesamt stellt das BMBF 35 Millionen Euro zur Verfügung, eines der weltweit größten Forschungsprogramme zum Thema Plastik bisher.

Insbesondere in Gewässern ist Plastik ein großes Umweltproblem.So beschäftigt sich etwa das von der Technischen Universität Berlin koordinierte Vorhaben „Reifenabrieb in der Umwelt“ damit, den Eintrag von Mikroplastik aus Reifenabrieb im Abflusswasser der Straßen mengenmäßig zu erfassen.Allein in Deutschland fallen pro Jahr schätzungsweise 60 000 bis 100 000 Tonnen Abrieb an.

Ein weiteres Vorhaben zielt darauf ab, die Belastung durch Mikroplastikpartikel zu reduzieren, die Textilien aus Synthesefasern bei der Haushaltswäsche freisetzen.Projektpartner sind acht Organisationen aus Industrie, Forschung und Umweltschutz, darunter der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e. V.
als Koordinator, die Hochschule Niederrhein und der WWF Deutschland.

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Baden-Württemberg: Umweltpreis für Unternehmen 2018 ausgeschrieben

Unternehmen und Selbständige aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung mit einem Unternehmensstandort in Baden-Württemberg können sich für den baden-württembergischen Umweltpreis bewerben.Die Bewerbungsfrist endet am 31.Januar 2018.Der Preis wird in den Kategorien „Handel und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrie- Unternehmen bis 250 Mitarbeiter“ sowie „Industrie-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“ vergeben.Zusätzlich wird der Jurypreis „Förderung und Erhalt der biologischen Vielfalt“ ausgelobt.Darüber hinaus vergibt das Land zum zweiten Mal ein Preisgeld für Organisationen aus dem Non-Profit-Bereich, die unternehmensähnliche Strukturen auf-weisen.Die Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 10 000 Euro, das für Maßnahmen im Umweltschutz einzusetzen ist.Die Preisverleihung wird am 4.Dezember 2018 in Stuttgart stattfinden.

www.umweltpreis.baden-wuerttemberg.de

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Auslegungshilfe des BMUB zur Klärschlammverordnung veröffentlicht

Das Bundesumweltministerium hat eine Auslegungshilfe zu § 15 Abs. 4 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) veröf-fentlicht.Diese Passage der Verordnung sieht ein Verwertungsverbot von Klärschlämmen, Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten auf oder in landwirtschaftlich genutzten Böden vor, sofern der Klärschlamm bei der Behand-lung von Abwasser aus der industriellen Kartoffelverarbeitung anfällt.Hintergrund der Regelung ist es, die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten – insbesondere von Kartoffelkrebs und Kartoffelzystennematoden – einzudämmen bzw.diesen vorzubeugen.Mit der Auslegungshilfe soll ein Überblick über den Hintergrund, den Inhalt und den Anwendungsbereich des Verwertungsverbots nach § 15 Abs. 4 AbfKlärV aus Sicht des Bundesumweltministeriums gegeben werden.Die Auslegungshilfe greift die praxisrelevanten Fragen auf.Sie ist mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmt.

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Sachsen: Abwasserentsorgung zu 98 Prozent nach dem Stand der Technik

Ende 2016 wurde das Abwasser von fast 98 Prozent der Einwohner Sachsens nach dem Stand der Technik gereinigt.Diese Zahl nannte Landesumweltminister Tho¬mas Schmidt bei der jährlichen Landes¬konferenz „Kommunale Abwasserbeseiti¬gung“ am 8.November 2017 in der Dresdner Dreikönigskirche.Der Minister verwies auf die beeindruckende Entwicklung bei der Abwasserentsorgung.„Sieben Milliarden Euro an Investitionen waren in den vergangenen 27 Jahren dafür notwendig.Der Freistaat Sachsen hat sie mit mehr als vier Milliarden Euro unterstützt.Bau bzw.Umrüstung von rund 79 000 Kleinkläranlagen wurden mit 140 Millionen Euro gefördert.“
Für die verbleibenden 2,4 Prozent der Einwohner, deren Abwasserentsorgung noch nicht dem Stand der Technik ent-spricht, ist der ordnungsgemäße Zustand noch über den Anschluss an öffentliche Anlagen bzw.über die Nachrüstung, den Neubau von Kleinkläranlagen oder deren Umrüstung zu abflusslosen Gruben herzustellen.Neben etwa 14 000 Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben ohne Stand der Technik, die noch durch öffentliche Erschließung abgelöst werden, gibt es noch weitere circa 20 000 Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben, die nicht dem Stand der Technik entsprechen und dauerhaft als dezentraler Bestand bestehen bleiben werden.Hier seine die privaten Betreiber in der Pflicht, die erforderlichen Umrüstungen vorzunehmen.

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Wasserwirtschaft bedarf weltweit Investitionen von 255 Milliarden Euro

In die globale Wasserwirtschaft müssen in den nächsten Jahren erhebliche Mittel investiert werden.Der Weltwasserrat (World Water Council, WWC) schätzt die notwendigen Investitionen bis 2030 auf 255 Milliarden Euro.100 Milliarden Euro entfallen dabei auf die Modernisierung und den Ausbau der Wasserinfrastruktur, 155 Milliarden Euro sind für die Anpassung an den Klimawandel und die Eindämmung der globalen Erwärmung notwendig.Grundsätzlich fordert der Weltwasserrat Regierungen, Investmentbanken und Fonds auf, weltweit der Finanzierung für die Anpassung der Was-serinfrastruktur Vorrang zu geben, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen.Der WWC umfasst über 300 Mitgliedsorganisationen weltweit, die gemeinsam den globalen Dialog und die internationale Zusammenarbeit führen, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wassersicherheit einzudämmen.Der Rat konzentriert sich auf die politischen Dimensionen der Wassersicherheit, Anpassung und Nachhaltigkeit und arbeitet daran, Wasser an die Spitze der globalen politischen Agenden zu bringen.Der WWC mit Hauptsitz in Marseille, Frankreich, wurde 1996 gegründet.

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Schleswig-Holstein: Kampagne zur Risikovorsorge gegen Elementargefahren gestartet

Damit Hauseigentümer künftig besser vor den Folgen von Extremwettern geschützt sind, haben der Umweltminister Robert Habeck und Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack aus Schleswig Anfang November 2017 die Initiative „Naturgefahren – Der echte Norden sorgt vor!“ gestartet.Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein, den Industrie- und Handelskammern (IHK) Flensburg und Kiel, dem Bauernverband Schleswig-Holstein, Haus und Grund Schleswig-Holstein sowie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wollen die Ministerien für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen dieser Kampagne die Schleswig-Holsteiner über die Risiken für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Unternehmen durch Naturgefahren aufklären und zur Vorsorge raten.
Video zur Elementarschadenkampagne von Schleswig-Holstein:

https://youtu.be/uBvHtG_j_8w

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Plastik in Binnengewässern: Verbundprojekt „PLASTRAT“ gestartet

Mikroplastik in Binnengewässern steht im Mittelpunkt eines neuen Forschungsprojekts unter Koordination der Universität der Bundeswehr München.Während Plastikmüll und Mikroplastik in den Meeren schon seit längerer Zeit er-forscht werden, ist über die Funde in Binnengewässern noch wenig bekannt.Wie erfolgt der Eintrag von Mikroplastik in die Gewässer und welche Bedeutung hat dabei die Siedlungswasserwirtschaft? Welchen Einfluss können Mikroplastikpartikel auf Mensch und Umwelt haben? Welchen Einfluss haben Hersteller und Verbraucher und wie kann freigesetztes Mikroplastik wieder sicher, effektiv und effizient entfernt werden? Auf diese Fragen wollen die Beteiligten des Verbundprojekts „PLASTRAT“ Antworten finden.Das dreijährige Vorhaben läuft seit September 2017 und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit rund drei Millionen Euro im Forschungsschwerpunkt „Plastik in der Umwelt – Quellen, Senken, Lösungsansätze“ gefördert.
Am Projekt PLASTRAT (Lösungsstrategien zur Verminderung von Einträgen von urbanem Plastik in limnische Systeme) sind zehn Partner aus Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen beteiligt.Zusätzlich unterstützt wird es von zwölf assoziierten Partnern und Unterauftragnehmern, vor allem Betreibern von Abwasserbehandlungsanlagen, Her-stellern und Vertreibern von Kunststoffen sowie Fachverbänden.Mehrere Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten arbeiten bei der Forschung interdisziplinär zusammen.Ziel ist es, ein gemeinsames Bewertungssystem zur Umweltverträglichkeit von unterschiedlichen Kunststofftypen zu erarbeiten.Darauf aufbauend wollen die Forscher ein Gütesiegel für die Praxis schaffen, dass es ermöglicht, Kunststoffe bzw.Produkte anhand des individuellen Risikos – etwa Toxizität, Verbreitung oder Eliminationsmöglichkeiten – zu bewerten.

www.plastrat.de

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Daten zu den SDG-Indikatoren für Deutschland

Das Statistische Bundesamt hat eine aktualisierte und um eine Vielzahl an Zeitreihen erweiterte Publikation zu den In-dikatoren der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, den SDGs, herausgegeben.Deutschland gehört damit zu den Vorreitern hinsichtlich der Publikation von statistischen Daten zu den vielfältigen SDG-Themen wie beispielsweise Armut (SDG 1), Klima-und Umweltschutz (unter anderem SDG 6, 7, 12, 13, 14, 15) sowie Wirtschaftswachstum (SDG 8).

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Pilotprojekt zur Phosphor- Rückgewinnung aus Klärschlamm in Hamburg

Mit einem Pilotprojekt der Hamburger VERA Klärschlammverbrennung GmbH zur Rückgewinnung von Phosphor aus der Klärschlammverbrennung sollen jedes Jahr ca.1600 Tonnen Phosphor aus Klärschlammasche zurückgewonnen werden.Das Bundesumweltministerium fördert dieses Projekt mit mehr als drei Millionen Euro aus seinem Umweltinno-vationsprogramm.In der Verbrennungsanlage des Unternehmens werden etwa 125 000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr verbrannt.Mit Hilfe des TetraPhos®- Verfahrens wird der Phosphor bei VERA zukünftig in mehreren Prozessschritten durch Zugabe von Säure aus der Verbrennungsasche herausgelöst.Gleichzeitig werden die Störstoffe abgetrennt.Als Abnehmer des rückgewonnenen Phosphors kommen neben der Düngemittel¬industrie auch Unternehmen der Automobil-, Galvanik- und Baustoffbranche in Betracht.Die im Volumen deutlich reduzierte Rest-Asche wird auf Deponien abgelagert.

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Richtfest der Ozonungsanlage auf der Kläranlage Soers

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) baut auf der Kläranlage Aachen-Soers (Nordrhein-Westfalen) eine zusätzliche Reinigungsstufe, um Spurenstoffe aus dem Abwasser zu eliminieren.Dazu wird eine Ozonungsanlage in die bestehende Abwasserreinigung eingefügt werden.Am 23.Oktober 2017 fand zur Fertigstellung des Rohbaus das Richtfest statt.
Der WVER wird zukünftig im Rahmen seines vom Land Nordrhein-Westfalen hoch geförderten Projekts „DemO3AC“ (Demonstrationsvorhaben Ozonung des Abwassers auf der Kläranlage Aachen-Soers) den kompletten Abwasserstrom der Großkläranlage einer Behandlung in einer großtechnischen Ozonungsanlage unterziehen.Sie wird die größte ihrer Art in der Europäischen Union sein.Dabei will der Verband untersuchen, ob eine Reduzierung der anthropogenen Gewässerbelastung sich positiv auf das aquatische Leben, die Biozönose, auswirkt, und ob sich die Gewässerqualität messbar verbessert.Die Kläranlage Soers bietet sich für die Errichtung einer Ozonungsanlage an, weil ihr Ablauf einen hohen Anteil der Wasserführung der Wurm ausmacht, bei Trockenwetter bis zu 70 Prozent.Zur Evaluierung möglicher Effekte wird der durch den Eintrag aus der Kläranlage belastete Fluss in multidisziplinärer Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen sowohl bereits geraume Zeit vor als auch nach Inbetriebnahme der Ozonung überwacht.Neben der Messung von Spurenstoffen und Standardparametern zur Feststellung der Gewässerbeschaffenheit wurden und werden umfassende biologische Testverfahren an ein- und mehrzelligen Lebewesen durchgeführt, um mögliche Wirkungen zu erkennen.Ein weiteres Ziel des Großversuchs ist es, zusammen mit den Erkenntnissen aus einer bisher bereits beim Verband eingesetzten, kleineren Versuchsanlagen die Errichtung von Ozonungsanlagen auf kommunalen Kläran¬lagen optimal bemessen zu können, sollte dieses Verfahren letztendlich zum Einsatz kommen. Die Ozonungsanlage wird in der Regel den Trockenwetterabfluss von bis zu 1200 l/s behandeln.Damit sind 95 Prozent aller tatsächlichen Zuflüsse abgedeckt.Die maximal mögliche Wassermenge, die in der Anlage behandelt werden kann, liegt bei einem Zufluss von ca.3000 l/s, was der maximal möglichen Aufnahmekapazität der Kläranlage etwa bei Niederschlagsereignissen entspricht.Pro Jahr werden in der Ozonungsanlage ca.25 Millionen Kubikmeter Abwasser behandelt.

Zur Bereitstellung des notwendigen Ozons erzeugen drei Ozongeneratoren maximal 34 kg Ozon in der Stunde.Das Abwasser strömt in zwei Becken mit einem Volumen von je 1080 m³ und einer Breite von 10 m, einer Länge von 20 m und einer Höhe von 6 m.Das Ozon wird von unten über jeweils 55 tellerförmige Keramik-Belüfter mit dem Abwasser in Kontakt gebracht.Zur Anlage gehört auch eine Restozonvernichtung.Ebenso wird der Ablauf der Ozonungsanlage fortlaufend überwacht, um sicherzustellen, dass kein gelöstes Ozon mehr im ablaufenden Abwasserstrom verbleibt.
Zur Gewinnung des Ozons steht ein Sauerstofftank mit 50 t reinem Sauerstoff zur Verfügung, der dann unter Zu-hilfenahme von elektrischer Energie in Ozon umgewandelt wird.

Der Bau der Anlage begann im März 2017.Bis zum Beginn des Probebetriebs im Dezember 2017 werden die weiteren technischen Installationen vorgenom¬men.Der Beginn des Regelbetriebs der Anlage ist für März 2018 vorgesehen.
Die gesamten Baukosten belaufen sich auf ca.zwölf Millionen Euro; davon werden 70 Prozent durch die NRW-Bank über das Land Nordrhein-Westfalen als Förderzuschuss getragen.

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Sächsischer Umweltpreis für hydrograv

Die hydrograv GmbH (Dresden) wurde für ihr Projekt „Systematische, simulati¬onsgestützte Effizienzsteigerung abwas-sertechnischer Anlagen durch Computational Fluid Dynamics (CFD) – von Bits und Bytes über die Unterstützung von Planern bis zur nachhaltig wirkenden Technologie“ mit dem Sächsischen Umweltpreis ausgezeichnet.Der mit 9000 Euro dotierte Preis wurde hydrograv am 28.Oktober 2017 in der Kategorie I „Umweltfreundliche Technologien und Pro-duktionsverfahren“ verliehen.Zur Begründung schreibt das sächsische Umweltministerium: „Die hydrograv GmbH simuliert die Strömungsoptimierung in Abwasseranlagen mit einem computergestützten Verfahren.Damit kann eine 20-prozentige Steigerung der Leistung erreicht werden.Klärbecken mit einem geringeren Durchmesser und damit ein-hergehend einem geringeren Energie-und Wasserverbrauch erhöhen die Effizienz der Anlagen entscheidend.Dadurch werden auch Investitionen für weitere Nachklärbecken und für neue Filteranlagen gespart.Der Praxistest ist bereits be-standen: Sechs Nachklärbecken der Kläranlage Dresden-Kaditz sind mit strömungsoptimierten höhenvariablen Ei-laufbauwerken ‚hydrograv adapt‘ ausgerüstet worden.Diese reagieren flexibel auf Lastschwankungen der Abwassermenge und -verschmutzung.Dadurch wird die Elbe unterhalb von Dresden künftig pro Jahr um 6,5 Tonnen Phosphor entlastet, was der Umwelt zu Gute kommt.“ hydrograv ist besonders bekannt für die Entwicklung von höhenvariablen Einlaufbauwerken zur Verbesserung der Ablaufwerte und somit Effizienzsteigerung von Nachklärbecken.

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Weltweit anwendbare Bemessungsansätze für Kläranlagen als Ergänzung des DWA-Regelwerks

Wegen abweichender Abwassertemperaturen, erhöhten Salzgehalten oder anderen Ablaufanforderungen sind die im DWA-Regelwerk dokumentierten deutschen Bemessungsregeln für Abwasser-und Schlammbehandlungsanlagen im Ausland oftmals nicht direkt anwendbar oder können zu unwirtschaftlichen Ergebnissen führen. Als Ergänzung zum DWA-Regelwerk werden daher mit dem Themenband T4/2016 „Bemessung von Kläranlagen in warmen und kalten Klimazonen“ neue Bemessungsansätze für weltweite Anwendungsfälle zur Verfügung gestellt. Dessen Erarbeitung erfolgte maßgeblich über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Expoval-Verbundprojekt. Der Themenband deckt die im Ausland gängigen Verfahren der kommunalen Abwasserreinigung ab, wie Belebungs-, Tropfkörper-, Anaerobverfahren (UASB) und Abwasserteiche. Daneben werden Auslegungshinweise zu Belüftungssystemen, zur Schlammfaulung, zur solaren Schlammtrocknung sowie zur Entfernung von Helmintheneiern gegeben. Zu allen Verfahren werden praxisnahe Berechnungsbeispiele dargestellt. Die rund 300 Seiten starke deutsche Fassung des Themenbandes wird aufgrund einer BMBF-Förderung derzeit kostenfrei vertrieben. Eine englische Übersetzung ist seitens der DWA für Anfang 2018 in Vorbereitung.

Am 21./22. November 2017 werden die neuen Bemessungsansätze bei einem DWA-Anwenderseminar in Duisburg von den Autoren vorgestellt und anhand von Beispielberechnungen erläutert.

Kostenfreier Bezug des Themenbandes T4/2016 über den Expoval-Koordinator Emscher Wassertechnik GmbH, Essen:
E-Mail: info@ewlw.de, PDF-Fassung über www.expoval.de/dwa-themenband

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Praxisleitfaden „Qualitätsabhängige Kanalnetzsteuerung“

Das Forschungsprojekt SAMUWA „Die Stadt als hydrologisches System im Wandel.Schritte zu einem anpassungsfähi-gen Management des urbanen Wasserhaushalts“ hat als ein Ergebnis den Praxisleitfaden „Qualitätsabhängige Kanal-netzsteuerung“ vorgestellt.Der Leitfaden fasst die Ergebnisse des Teilprojekts zur Entwicklung einer qualitätsabhängigen Verbundsteuerung in Wuppertal zusammen.Basierend auf einer umfangreichen Literaturrecherche ist der Stand des Wissens zum Thema „Online-Qualitätsmessungen in Kanalnetzen“ beschrieben.Das Forschungsprojekt SA¬MUWA wurde als Verbundforschungsvorhaben innerhalb der BMBF-Fördermaßnahme „Intelligente und multifunktionelle Infrastruktursysteme für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ (BMBF-INIS) durchgeführt.Der Fokus dieses Projekts lag in der Flexibilisierung und Überarbeitung von bestehenden Systemen.Der zukünftige Wandel der städtischen Wasserinfrastruktur wird, bedingt durch allgemeine Entwicklungen wie den demo-grafischen und klimatischen Wandel, von stadtspezifischen Entwicklungen wie zum Beispiel der Veränderung der Stadtstrukturen sowie sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Entwicklungen überlagert.Das Teilprojekt B1 „Qua-litätsabhängige Steuerung“ legte den Arbeitsschwerpunkt auf die Verbesserung des Bestandes durch technische Maß-nahmen und wurde von der WSW Energie und Wasser AG sowie der Dr.Pecher AG (Erkrath) bearbeitet.Anspruch war es hierbei, das System intensiv zu analysieren und Verbesserungen hinsichtlich der Steuerung abzuleiten, die mit geringen Ertüchtigungsmaßnahmen möglich sind.Messkampagnen haben dabei gezeigt, dass Abflussverschmutzungen vielfach eine hohe zeitliche und räumliche Variabilität aufweisen (zum Beispiel Spülstöße) und selten eine Korrelation mit hydraulischen Daten besteht.Kanalnetzsteuerungen, die nur auf Wasserstands- und Abflussmessungen beruhen, können diese Effekte daher nicht berücksichtigen.Nur Online-Messungen der Verschmutzung können heute die dynamischen Prozesse abbilden und stellen damit eine sichere Steuerungsgrundlage dar.Der Leitfaden steht auf der Projekthomepage zur Verfügung:

www.samuwa.de

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Willy-Hager-Preis ausgeschrieben

Im Namen und Auftrag der Willy-Hager- Stiftung mit Sitz in Stuttgart schreiben die DECHEMA Gesellschaft für Chemi-sche Technik und Biotechnologie und die Fachgruppe „Wasserchemische Gesellschaft“ der Gesellschaft Deutscher Che-miker (GDCh) zum 25.Mal den Willy- Hager-Preis aus.
Mit dem Willy-Hager-Preis werden jüngere Wissenschaftler/-innen für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik der (industriellen) Wasser- oder Abwasseraufbereitung ausgezeichnet.Bei den Arbeiten soll in der Regel die verfahrenstechnische Problemlösung im Vordergrund stehen.Es können auch Gemeinschaftsarbeiten mehrerer Wissenschaftler/-innen eingereicht werden.Die Arbeiten sollten nicht länger als drei Jahre zurückliegen und an einer deutschen Hochschule durchgeführt worden sein.Der Willy-Hager-Preis ist mit 6000 € dotiert.Dieser Betrag wird je zur Hälfte zwischen dem/der Preisträger/-in und dem Hochschulinstitut, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden, geteilt.Bewerbungen sind bis zum 20.November 2017 über die jeweilige Leitung des Hochschulinstitutes bei der DECHEMA einzureichen.

http://dechema.de/ehrungen.html

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TSM Abwasser für Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR

Die Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR verfügt über ein sehr gutes technisches Sicherheitsmanagement.Dies be-stätigte Ende August der DWA-Landesverbandsvorsitzende Peter Lubenau bei der Übergabe des TSM Abwasser an die Stadtentwässerung.Die Stadtentwässerung sieht die Auszeichnung durch die DWA auch als Beleg dafür, dass die Um-wandlung des Eigenbetriebes zur Anstalt des öffentlichen Rechts vor über zwei Jahren sehr gut umgesetzt worden ist.Genau dieser Einschnitt sei auch der Anlass für die Stadtentwässerung gewesen, sich der TSM-Prüfung zu unterziehen, meinte Jörg Zimmermann, stellvertretender Vorstand der Stadtentwässerung.Unter seiner Federführung hatte sich die Stadtentwässerung den Herausforderungen gestellt, die die Überprüfung der Bereiche Planung, Bau und Betrieb der abwassertechnischen Anlagen sowie die ordnungsgemäße Organisation und Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften und der entsprechenden Abläufe umfasste.Dazu wurden an zwei Tagen stichprobenartig nahezu 300 Aufgaben-und Themengebiete abgeprüft und die ordnungsgemäße Umsetzung auch vor Ort auf einzelnen Pumpstationen, dem Labor, unseren Werkstätten und der Kläranlage begutachtet.Ein Schwerpunkt lag hierbei darauf, inwieweit die organisatorischen Regelungen und eingeführten Maßnahmen auch geeignet sind, die Si-cherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten und die vorhandenen Gefährdungen zu minimieren.
Das technische Sicherheitsmanagement, kurz TSM, ist ein Verfahren zur Selbstüberprüfung von Unternehmen hinsichtlich der Qualifikation und Organisation des technischen Bereiches.Es hilft, Organisationsdefizite zu erkennen und Schwachstellen zu beseitigen, damit Haftungsfolgen von vornherein vermieden werden.

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Ressourcenschonende Infrastruktur – Ergebnisse eines Forschungsprojekts

In einem Forschungsprojekt wurde untersucht, wie technische Infrastrukturen möglichst zukunftsfähig und nachhaltig gestaltet werden können.Im Abschlussbericht „Ressourcenleichte zukunftsfähige Infrastrukturen – umweltschonend, robust, demografiefest“ sind die Ergebnisse dieses Projekts detailliert dargestellt.Zusätzlich hat das Umweltbundesamt die Broschüre „Ressourcenleichte Infrastrukturen in Stadt und Region“ erstellt.Sie richtet sich vor allem an die kommunalen und regionalen Akteure der Planung und Gestaltung von Infrastrukturen.Sie enthält Handlungsempfehlungen für eine ressourcenleichte Gestaltung von technischen Infrastrukturen sowie geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung der Empfehlungen.

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Projekt zu Fehleinleitungen in die Kanalisation

An einer Methodik, wie man in der Kanalisation Fehleinleitungen entdeckt – genauer gesagt, wo Schmutzwasser in das Netz für Regenwasser fließt – arbeitet das Team um Prof.Dr.Helmut Grüning an der FH Münster im Rahmen des Pro-jekts DETEK-T.Dazu sollen Glasfaserkabel eingesetzt werden.DETEK-T ist die Kurzbezeichnung für „Detektion von Fehleinleitungen in Trennsystemen und Reduktion der resultierenden Gewässerbelastung“.

Ausgenutzt wird dabei die Tatsache, dass die Umgebungsluft im Kanal und das Regenwasser zumeist kühler als Schmutzwasser sind.Die Glasfaserkabel sollen bei gemessenen Temperaturunterschieden im Kanal das eingebrachte Laserlicht in veränderter Wellenlänge an das Auswertegerät zurückstrahlen.Theoretisch lasse sich so genau analysieren, an welchen Stellen es wärmer ist im Regenwasserkanal – wo also Schmutzwasser hinzukommt und wo womöglich eine Abwasserleitung eines Haushalts falsch angeschlossen ist.

Bevor es in großen Kanälen der Projektstädte Warendorf und Wuppertal losgeht mit den Messungen, muss das Team noch das optimale Kabel finden.Außerdem wird eine Methode entwickelt, wie man Glasfaserkabel praktisch verlegen kann.Aktuell wird untersucht, wie man das Kabel in 200 bis 500 Meter lange Stücke unterteilen und verlegen kann.Außerdem laufen die ersten Umgebungsanalysen in den Projektstädten und eine NRW-weite Umfrage bei den Kommunen.Mit im Boot bei DETEK-T ist außerdem die Dr.Pecher AG.Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen (MULNV) fördert das Projekt, das bis Mitte 2019 läuft.

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FENASAN und IFAT schließen Partnerschaft

Die IFAT, Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, baut ihr internationales Netzwerk weiter aus.Ab 2018 wird sie strategischer Partner der FENASAN in São Paulo, Brasiliens größter Fachmesse für Wassertechnologien, die jährlich im Herbst im Expo Center Norte stattfindet.Fachliche Beratung bildet den Schwerpunkt der Vereinbarung.So wird die IFAT, zusammen mit ihren zahlreichen Partnerverbänden, unter anderem eine Podiumsdiskussion auf der FENASAN 2018 organisieren und bei der inhaltlichen Gestaltung des parallel stattfindenden Kongresses unterstützen.Auch die Internationalisierung der Veranstaltung ist Ziel der Kooperation.Mit fünf Tochterveranstaltungen ist die IFAT bereits in China, Indien, Südafrika und der Türkei vertreten und bildet das weltweit größte Netzwerk für Umwelttechnologien.Die Kooperation mit der FENASAN ist für die IFAT der erste Schritt in den südamerikanischen Markt.

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EU: über 222 Millionen Euro für Umwelt, Naturschutz und Klima

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für ein Investitionspaket in Höhe von 222 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt gegeben, mit dem im Rahmen des LIFE-Programms für Umwelt und Klimapolitik der Weg Europas in eine nachhaltigere Zukunft mit weniger CO2-Emis¬sionen unterstützt wird.Die EU-Mittel sollen zusätzliche Investitionen anstoßen, sodass nach Angaben der EU-Kom-mission insgesamt 379 Millionen Euro in 139 neue Projekte in 20 Mitgliedstaaten fließen werden.

181,9 Millionen Euro fließen in Projekte für Umwelt und Ressourceneffizienz, Natur und Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und Information im Um¬weltbereich.Im Einklang mit dem Paket zur Kreislaufwirtschaft der Kommission werden die Projekte die Mitgliedstaaten beim Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft unterstützen.Unter den Projekten befinden sich die Herstellung biobasierter Produkte aus Klärschlamm in den Niederlanden sowie die Anwendung einer neuen biologischen Wasserbehandlung zur Entfernung von Pestiziden und Nitraten im Süden Spaniens.

In Bezug auf die Klimapolitik investiert die EU 40,2 Millionen Euro für Projekte, die die Anpassung an den Klimawandel, den Klimaschutz sowie Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich betreffen.
59 LIFE-Projekte für Umwelt und Ressourceneffizienz sollen 134,6 Millionen Euro mobilisieren, wovon die EU 73,0 Millionen Euro beisteuern wird.Diese Projekte betreffen Maßnahmen in den fünf Themenbereichen Luft, Umwelt und Gesundheit, Ressourceneffizienz, Abfall sowie Wasser.

Zwölf LIFE-Projekte für die Anpassung an den Klimawandel sollen 42,6 Millionen Euro mobilisieren, wovon die EU 20,6 Millionen Euro beisteuern wird.Diese maßnahmenbezogenen Finanzhilfen fließen in Projekte in den sechs Themenbereichen ökosystembasierte Anpassung, Gesundheit und Wohlbefinden, Anpassung an den Klimawandel in Berggebieten und Inselregionen mit Schwerpunkt auf dem Agrarsektor, Anpassung/ Planung in Stadtgebieten, Vulnerabilitätsbewertungen/Anpassungsstrategien sowie Wasser (einschließlich Hochwassermanagement, Küstengebiete und Wüstenbildung).

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Aussteller für IFAT-Mediendialog 2018 gesucht

Aussteller auf der IFAT 2018 in München, die sich und ihre Produkte und Dienstleistungen bereits vorab der Fachpresse präsentieren wollen, können sich bis zum 20.Dezember 2017 zum IFAT-Mediendialog anmelden.Der IFAT-Mediendialog findet am 23.und 24.Januar 2018 in München statt.Die Messe München hat hierzu ca.100 Fachjournalisten aus über 35 Ländern eingeladen, die sich im Rahmen von „Tischgesprächen“ über Unternehmen und Produktneuheiten informieren.Das Networking zwischen Fachpresse und Unternehmen kann im Rahmen eines Abend- Events vertieft werden.Diese „Messe vor der Messe“ wird seit 2014 sehr erfolgreich durchgeführt.

www.ifat.de/presse/events/mediendialog/ index.html

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Änderung der Klärschlammverordnung veröffentlicht

Die Novellierung der Klärschlammverordnung ist abgeschlossen: Am 2.Oktober 2017 wurde die „Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung“, die auch die Klärschlammverordnung ändert, veröffentlicht (BGBl. I, Nr.65, 3465-3512).Teile der Verordnung sind unverzüglich in Kraft getreten, für weitere Artikel werden Termine für das Inkrafttreten von 2023 bis 2032 genannt.Die wichtigsten Änderungen für die landwirtschaftliche Verwertung, die ohne Übergangsfrist gelten, sind:
Jede reguläre Klärschlammuntersuchung muss nun die Parameter Arsen, Thallium, Eisen und Chrom(VI) umfassen.Die Untersuchung muss je angefangene 250 t TR Klärschlamm erfolgen (sofern keine Ausnahme für qualitätsgesicherten Klärschlamm genehmigt wurde), mindestens jedoch alle drei Monate und maximal monatlich (§ 5 Abs.1).
Der Grenzwert für AOX beträgt 400 mg/kg TM (§ 8 in Verbindung mit Anlage 1).
Die Untersuchungsergebnisse des Klärschlamms müssen bei der zuständigen Behörde innerhalb von vier Wo-chen eingereicht werden (§ 5 Abs.4).
Klärschlamm darf nicht mehr in Wasserschutzgebieten (alle Zonen I-III) aufgebracht werden (§ 15 Abs.6).
Die Ausbringung von Klärschlämmen aus Kläranlagen, die Abwässer aus industrieller Kartoffelverarbeitung mit¬behandeln, ist verboten (§ 15 Abs.4).
Der Klärschlamm darf längstens eine Woche vor der Aufbringung am Feldrand bereitgestellt werden (§ 13).
Bei den Bodenuntersuchungen muss nun auch die Bodenart bestimmt werden (§ 4 Abs.1).
Nach dem 3.April 2018 müssen die Bodenanalysen auch die Parameter PCB und Benzo[a]pyren enthalten (§ 4 Abs.2).
Die Anzeige der beabsichtigten Klärschlamm-, Klärschlammkompost oder -gemischaufbringung hat nun mindestens drei Wochen vorher bei den Behörden zu erfolgen (§ 16).
Das Lieferscheinverfahren gem.§§ 17 und 18 ist einzuhalten, die Lieferscheine nach Anlage 3 sind zu ver-wenden.

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BMBF-Förderrichtlinie „Internationales Katastrophen- und Risikomanagement – IKARIM“ veröffentlicht

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 6.Oktober 2017 die Förderrichtlinie „Internationales Katastrophen- und Risikomanagement – IKARIM“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ veröffentlicht.Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit ausgewählten Partnerländern in Afrika und Asien.Die Vorhaben sollen konkrete Herausforderungen aufgreifen und gemeinschaftlich eng am Bedarf orientierte, innovative Lösungsansätze in der Katastrophenprävention und -bewältigung entwickeln und implementieren.Ziel ist die Stärkung der Resilienz der Partnerländer gegenüber Naturrisiken und technischen Katastrophen.

Im Sinne einer erfolgreichen Implementierung müssen die geförderten Vorhaben über relevante Schnittstellen zu umsetzungsorientierten Akteuren und Anwendern in den jeweiligen Partnerländern verfügen und lokale Rahmenbedin-gungen berücksichtigen.Zur Vorbereitung und Anbahnung der FuE-Vorhaben vor Ort besteht die Möglichkeit, im Vorfeld Definitionsprojekte durchzuführen.Sie sollen Handlungsbedarfe verdeutlichen und die konkreten Forschungsakti-vitäten festlegen.Definitionsprojekte können bis zum 15.Dezember 2017, Projektskizzen für FuE-Vorhaben bis zum 15.Dezember 2018 eingereicht werden.

Bewerben können sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftsein-richtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen.

https://www.bmbf.de/foerderungen/ bekanntmachung-1416.html

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Bayern: neues Sonderförderprogramm für Kommunen gegen Sturzfluten aufgelegt

Mit einem neuen Sonderförderprogramm unterstützt das bayerische Umweltministerium zukünftig die Kommu¬nen in Bayern bei der lokalen Vorsorge gegen Sturzfluten.Drei Millionen Euro sind für das Risikomanagement vor Ort aktuell vorgesehen.Mit dem neuen Sonderförderprogramm soll es den Kommunen ermöglicht werden, individuelle Konzepte zu erstellen, um sich gegen die Gefahren von Sturzfluten zu wappnen.Das Sonderförderprogramm richtet sich insbesondere an kleinere Kommunen, für die Sturzfluten eine existenzielle Bedrohung sein können.Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, die Hochwassergefahren nicht nur von kleinen Gewässern, sondern auch von wild abfließendem Wasser in einer Kommune zu erkennen.Darauf aufbauend werden individuelle Handlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen für die Kommunen sowie für die Betroffenen vor Ort aufgezeigt.Nicht nur die klassischen Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch Elemente wie die Hochwasservorsorge bei der Flächennutzung oder Bauleitplanung werden dabei beleuchtet.

Der Fördersatz für das jeweils entwickelte kommunale Konzept beträgt 75 Prozent.Die maximale Zuwendung beträgt 150 000 Euro pro Kommune.Das neue Sonderprogramm ergänzt das bestehende Förderangebot zur ökologischen Gewässerbewirtschaftung und zum Hochwasserschutz an den Gewässern dritter Ordnung.

www.stmuv.bayern.de/themen/ wasserwirtschaft/foerderung/index.htm

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Durchlässige Bodenbeläge haben größte Akzeptanz

Durchlässige Bodenbeläge sind bei der Regenwasserbewirtschaftung am be kanntesten und werden bei der Bevölkerung am positivsten eingeschätzt.Auch Gründächer werden im Allgemeinen als sehr positiv bewertet, insbesondere aus ökologischen und ästhetischen Gründen.Private Versickerungsmaßnahmen finden dagegen nur sehr wenig Zustimmung in der Bevölkerung.Zu diesen Ergebnissen kommen Wissenschaftler der Universität Freiburg auf Basis einer breit angelegten Umfrage in den Städten Münster, Freiburg und Hannover im Rahmen des ReWaM-Projektes WaSiG (Wasserhaushalt siedlungsgeprägter Gewässer).Die Wissenschaftler fragten dabei auch nach der Motivation für die Errichtung von Regenwasseranlagen.Sowohl ökologische als auch finanzielle Aspekte stehen diesbezüglich klar im Vordergrund.Deutlich wurde bei der Umfrage auch ein erhebliches Informationsdefizit.So sprachen sich drei Viertel der Befragten für eine Erläuterung der Funktion von Versickerungsanlagen auf Hinweisschildern aus.

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Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wasserrechts vorgelegt

Die Thüringer Landesregierung hat am 26.September 2017 die Novelle des Thüringer Wassergesetzes beraten.Der Entwurf steckt den gesetzlichen Rahmen neu ab für saubere Gewässer, flächendeckende Abwasserreinigung und besseren Hochwasserschutz.Das Thüringer Wasserrecht wird damit das erste Mal seit 1994 grundlegend reformiert.Dem ersten Kabinettsdurchgang folgt jetzt die Verbändeanhörung.Die Änderungen im Einzelnen:
An allen oberirdischen Gewässern wird ein zehn Meter breiter Schutzstreifen eingeführt.In Ortslagen soll der Randstreifen fünf Meter breit sein.Bun¬desweit einmalig ist das neue Optionsmodell, das Gewässerschutz und land-wirtschaftliche Nutzung kombiniert.Der Landwirt kann auch wählen, ob er den gesamten Zehn-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet.Oder ob er die ersten fünf Meter dauerhaft begrünt und dafür die anderen fünf Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet.

Zukünftig soll die Pflege der Gewässer bei 13 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen.Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihrem Anteil am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband.Hier werden Fach-planer und Flussarbeiter die kleinen und mittleren Gewässer für starken Hochwasser- und Gewässerschutz pflegen.Damit hört der Hochwasserschutz nicht mehr an der Gemeindegrenze auf.Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit zehn Millionen Euro.Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als sieben Millionen Euro jährlich direkt an die Verbände gehen.
Eine neue Lösung plant das Umweltministerium bei der Abwasserbehandlung im ländlichen Raum.Zukünftig sol¬len die Abwasserzweckverbände mit Ein¬verständnis des Eigentümers öffentliche Kleinkläranlagen auf Privatgrund bauen und betreiben.Dies betrifft vor allem Ortschaften und Ortsteile im ländlichen Raum, wo Kleinkläranlagen per Abwas-serbeseitigungskonzept vorgesehen sind.Optional kann der Grundstückseigentümer weiter auf seine private Kleinkläranlage setzen.

Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen: Fracking wird es in Thüringen nicht geben. Dazu enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die deutlich über die Bestimmungen im Bundesrecht hinausgehen. Sie verhindern die dort vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden. Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen.Diese kleinen Talsperren sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen.Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft.Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Mengen an Starkregen aufnehmen müssen. Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) die Sanierung oder den Abbruch der Speicher übernehmen.Dabei be¬kennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht.Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben.Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

Der jetzt vorgelegte Thüringer Gesetzentwurf berücksichtigt schon jetzt die Regelungen des neuen Hochwasser-schutzgesetzes II des Bundes, das am 5.Januar 2018 in Kraft tritt.Er enthält die dann notwendigen Anpassungen, um den Hochwasserschutz in Thüringen weiter zu verbessern. Im Fokus steht ein besserer Schutz der Überschwemmungsgebiete, unter anderem durch ein grundsätzliches Verbot für Heizölanlagen im Überschwemmungsgebiet sowie Nachrüstungsfristen für bestehende Anlagen.

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Wasserqualität in Sachsen-Anhalt

Fünf Fließgewässer-Wasserkörper und elf Seen in Sachsen-Anhalt befinden sich gegenwärtig in einem guten ökologischen Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Einen sehr guten Zustand erreicht kein Wasserkörper in dem Bundesland. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/13168) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. 71 Fließgewässer-Wasserkörper und sechs Seen sind demnach in einem mäßigen, 142 Fließgewässer-Wasserkörper und drei Seen in einem unbefriedigenden sowie 82 Fließgewässer-Wasserkörper und fünf Seen in einem schlechten ökologischen Zustand. Vier Fließgewässer- Wasserkörper und sechs Seen wurden nicht bewertet.

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Umsätze in der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft 2015 um 3,8 % gesunken

Im Jahr 2015 haben die Unternehmen der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft in Deutschland mit 20 und mehr Beschäftigten einen Umsatz von 565,6 Milliarden Euro erzielt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das ein Minus von nominal 3,8 % gegenüber 2014. Damit ist der Umsatz das dritte Jahr in Folge gesunken. Allerdings lag der Umsatz 2015 immer noch um 11,3 % höher als 2011. Die Entwicklung in den einzelnen Branchen dieses Wirtschaftsabschnitts verlief sehr unterschiedlich. So sanken die Umsätze in der Elektrizitätsversorgung, in der 2015 über 80 % der Gesamtumsätze in der Energie-, Wasserund Entsorgungswirtschaft erzielt wurden, um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr. In der Gasversorgung, die mit einem Anteil von rund 9 % am Gesamtumsatz die zweitstärkste Branche darstellt, sanken die Umsätze um 1,7 %. Den höchsten Umsatzrückgang mit einem Minus von 8,2 % gab es im Bereich Sammlung von Abfällen. Starke Umsatzzuwächse verzeichneten hingegen die Branchen Abfallbehandlung und -beseitigung ( 14,8 %) und Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstiger Entsorgung ( 14,1 %). Zusammen haben beide Branchen einen Anteil von unter 2 % am Gesamtumsatz, sodass diese Zuwächse die allgemeine Umsatzentwicklung nur geringfügig beeinflussten. Die Zahl der Beschäftigten in der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft ist im Jahr 2015 mit rund 427 000 nahezu konstant geblieben: Gegenüber 2014 sank der Wert lediglich um 0,1 %. Fast jeder zweite Beschäftigte war im Jahr 2015 in der Elektrizitätsversorgung tätig (46 %). In der Gasversorgung arbeiteten 3 % der Beschäftigten. Auf den Bereich Sammlung von Abfällen entfielen 15 % der beschäftigten Personen. Jeder zehnte Beschäftigte war in der Abfallbehandlung und -beseitigung tätig (11 %).

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Spurenstoffe: beschleunigte Elektronen sollen bei der Abwasserreinigung helfen

Niederenergetische Elektronen möchten Wissenschaftler vom Fraunhofer-Institut für Organische Elektronik, Elektronenstrahl- und Plasmatechnik FEP (Dresden) zur Abtötung von Keimen sowie zum Abbau von Hormon- und Pharmarückständen im Abwasser einsetzen. Sie arbeiten dabei mit dem Institut IPEN aus Brasilien zusammen. Frank-Holm Rögner, Leiter der Abteilung Elektronenstrahlprozesse am Fraunhofer FEP, meint, die Verfahren seien „nicht nur wirtschaftlich, sondern in Bezug auf ihren Energie- und Ressourceneinsatz anderen Verfahren meist deutlich überlegen.“ Die Forscher vom Fraunhofer FEP haben bereits Erfahrungen auf dem Gebiet der effektiven Befen handlung von kleinen Flüssigkeitsmengen im Labormaßstab und wollen nun das Verfahren für größere Abwassermengen optimieren. Sie konzentrieren sich zunächst auf kompakte Lösungen für die Behandlung kleiner Flüssigkeitsmengen nah am Verursacher der Kontamination. Zum Entwicklungskonzept gehört auch die Erarbeitung neuer, kompakter Elektronenbeschleuniger im Mittelenergie- Bereich bis 600 Kiloelektronenvolt. Das brasilianische Partnerinstitut IPEN hat bereits gute Erfahrungen in der Abwasserbehandlung mit Hochenergie sammeln können (10 MeV). Am 6. und 7. November 2017 veranstalten beide Institute dazu gemeinsam den Workshop „AcEL – Accelerated Electrons for Life“ in São Paulo.

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Kaulquappen als Indikator für hormonaktive Substanzen

Die Schweizer Stadt Lausanne setzt auf genetisch veränderte Kaulquappen, um hormonaktive Substanzen im Gewässer frühzeitig zu erkennen. Eingesetzt wird das Verfahren sowohl im Wasserwerk der Stadt als auch im Ablauf der Kläranlage. Die gentechnisch veränderten Kaulquappen fluoreszieren in Abhängigkeit von der Hormonkonzentration mehr oder weniger stark. Entwickelt hat das System das französische Start-up-Unternehmen WatchFrog S. A., das Biomonitoring-Tool wird unter dem Namen Frogbox vertrieben.

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Innovative Niederschlagsmodelle für den Überflutungsschutz

Wie muss ein Kanalisationsnetz ausgelegt sein? In welchen Regionen ist mit welchen Niederschlagsszenarien zu rechnen? Das BMBF-geförderte Verbundvorhaben SYNOPSE II unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Uwe Haberlandt (Institut für Hydrologie und Wasserwirtschaft der Universität Hannover) entwickelt Modelle zur optimalen Planung und zum Betrieb von Stadtentwässerungssystemen. Ziel ist es, aussagekräftige Niederschlagsmodelle für ganz Deutschland zu entwickeln – als Basis für die Planung und den Betrieb von Kanalisationssystemen. Das am 1. Juli 2017 gestartete Verbundvorhaben „Synthetische Niederschlagsreihen für die optimale Planung und den Betrieb von Stadtentwässerungssystemen (SYNOPSE II)“ folgt auf das Projekt SYNOPSE I (2013 bis 2016). Im Vorgängerprojekt wurden als erster Schritt in Richtung einer bundesweit übertragbaren Datengenerierungsmethode die Bundesländer Niedersachsen und Baden-Württemberg sowie die Städte Hamburg, Braunschweig und Freiburg i. Br. als Modellgebiete betrachtet. Für diese Regionen wurden erste Modelle entwickelt. Nun sollen diese so weiterentwickelt werden, dass mit einer Software Niederschläge für jeden beliebigen Standort in Deutschland mit beliebiger Zeitreihenlänge berechnet werden können. Neben dem Institut für Hydrologie und Wasserwirtschaft der Leibniz Universität Hannover sind an SYNOPSE II die Universität Stuttgart (Institut für Wasser- und Umweltsystemmodellierung), das Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie Hannover GmbH, Dr.-Ing. Pecher und Partner Ingenieurgesellschaft mbH sowie Hamburg Wasser beteiligt.

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Infektionsrisiken in Überschwemmungsgebieten in Deutschland: Risiko meist überschätzt

Das Risiko von Ausbrüchen von Infektionskrankheiten durch Überschwemmungen wird in der Öffentlichkeit meist überschätzt, gerade bei Überschwemmungen in Industrieländern. Das stellt das Robert-Koch-Institut (RKI), das nach eigener Beschreibung „nationale Public- Health-Institut für Deutschland“, fest. Grundsätzlich könnten aber über fäkal kontaminiertes Wasser (zum Beispiel Überflutung von Abwassersystemen) bestimmte mit dem Stuhl ausgeschiedene Erreger übertragen werden und zu Magen- Darm-Erkrankungen oder Hepatitis A führen. In der Vergangenheit habe es bei Überschwemmungen in Deutschland keine Hinweise auf außergewöhnliche Infektionsgeschehen gegeben. In der Stadt Halle wurden allerdings im August 2013 insgesamt 24 Fälle von Kryptosporidiose, einem sich im menschlichen Darm ansiedelnden Parasit, gemeldet. Generell empfiehlt das RKI in von Überschwemmungen betroffenen Gebieten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionsrisiken. Nach den Erfahrungen bei früheren massiven Hochwasser-Ereignissen in Deutschland und anderen europäischen Ländern sei eine allgemeine Impfung der Betroffenen gegen Hepatitis A in der Regel nicht erforderlich. Für Kanalisations- und Klärwerksarbeiter gibt es unabhängig von Überschwemmungsgeschehen eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut für eine Hepatitis A-Impfung. Eine solche Impfung kann auch für die Einsatzhelfer sinnvoll sein. In überschwemmten Gebieten sind auch Leptospirose-Infektionen (Ansteckung zum Beispiel über kleine Hautwunden in direktem Kontakt mit dem Wasser) denkbar, jedoch sind diese Erkrankungen in Deutschland selten, und der Verdünnungseffekt reduziert das Infektionsrisiko. Hygienische Probleme ergeben sich vor allem nach dem Ende der Überschwemmung, wenn die Bewohner bei Aufräumarbeiten in ihren Häusern, Kellern und Gärten intensiven Kontakt zu möglicherweise mit Fäkalien kontaminiertem Wasser haben. Gegen die fäkaloral übertragbaren Krankheiten schützt man sich am besten durch strikte Händehygiene und den Verzehr von ausschließlich hygienisch unbedenklichen Lebensmitteln, vor allem von sauberem Trinkwasser.

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Umwelt- und Technikrecht: Michael-Kloepfer-Preis ausgeschrieben

Das Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier (IUTR) hat für das Jahr 2018 den Michael-Kloepfer- Preis ausgeschrieben. Mit diesem Preis werden deutschsprachige rechtswissenschaftliche Monographien, die das Umwelt- und Technikrecht wegweisend fortentwickeln, ausgezeichnet. Zugleich soll die Auszeichnung der Förderung fachübergreifender Zusammenarbeit dienen. Das Preisgeld beträgt 4000 €. Die Verleihung erfolgt im Rahmen des 33. Trierer Kolloquiums zum Umwelt- und Technikrecht im September 2018. Für den Preis können deutschsprachige Monographien vorgeschlagen werden, die sich aus nationaler, europäischer oder internationaler Perspektive mit Problemen des Umwelt- und Technikrechts auseinandersetzen und von herausragender wissenschaftlicher Qualität sind. Es werden nur solche Monographien in das Auswahlverfahren einbezogen, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017 publiziert wurden. Vorschläge, die sich auf selbst verfasste Arbeiten beziehen, bleiben unberücksichtigt. Vorschlagsberechtigt sind alle auf dem Gebiet des Umwelt- und Technikrechts tätigen Juristinnen und Juristen.

Vorschläge können bis zum 31. März 2018 eingereicht werden:
Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier,
Campus II
54286 Trier,
www.iutr.de

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BMWi: Förderung für Digitalisierung der Wasserwirtschaft

Wie stark die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland bereits digitalisiert ist, soll das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geförderte Projekt „Kommunal 4.0“ untersuchen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister Dirk Wiese sagte beim offiziellen Start der Studie bei der HST Systemtechnik in Meschede: „Stark schwankende Wetterlagen und Niederschlagsmengen stellen die Betriebe der kommunalen Wasserwirtschaft vor große Herausforderungen. … Dabei ist es wichtig, dass benachbarte Wasserbetriebe koordiniert vorgehen. Digitale Lösungen, die das in Echtzeit ermöglichen würden, werden aber noch zu selten angewendet. Zwar erfassen die einzelnen Betriebe viele Daten, diese sind aber häufig nur intern verfügbar.“ „Kommunal 4.0“ soll die Wasserwirtschaft dabei unterstützen, die Potenziale der Digitalisierung besser zu nutzen und sich übergreifend zu vernetzen. Wasser- und Abwasseranlagen sollen so zukünftig vorausschauender und kostengünstiger betrieben und geplant werden. Die Folgen von Unwettern sollen so gemildert werden. Im Rahmen des Projekts „Kommunal 4.0“ wird eine branchenspezifische digitale Daten- und Service-Plattform entwickelt. Auf ihr sollen die vielmals vorhan- Stofdenen Datenbestände einzelner Wasserbetriebe verknüpft und übergreifend zugänglich gemacht werden. Im Rahmen der jetzt gestarteten Studie werden zunächst die Anforderungen der Wasserund Abwasserbetriebe an die neue Plattform erfasst. Außerdem wird untersucht, wie stark die Betriebe schon heute digitalisiert sind. Das Projekt „Kommunal 4.0“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen mit rund drei Millionen Euro gefördert. Neben der HST Systemtechnik arbeiten die Pegasys GmbH (Meschede), Südwasser GmbH (Erlangen) sowie die drei Wissenschaftspartner ifak e. V. (Magdeburg), GECOC der Technischen Hochschule Köln sowie die IEEM gGmbH (Witten-Herdecke) an dem Projekt mit. Eine Erprobung der Plattform ist unter anderem in den Städten und Kommunen Siegen, Schwäbisch- Gmünd, Ingolstadt, Öhringen und Heeseberg geplant.

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Ballastwasserübereinkommen in Kraft

Am 8. September 2017 ist das Internationale Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen, das sogenannte Ballastwasser-Übereinkommen, in Kraft getreten. Schiffe sind verpflichtet, künftig an Bord Anlagen zur Behandlung von Ballastwasser zu installieren, die die weltweite Verschleppung invasiver Tier- und Pflanzenarten verhindern. Ballastwasser wird in Seeschiffen mitgeführt, um ihnen die notwendige Stabilität zu verleihen. Bei der Aufnahme von Ballastwasser kommen regelmäßig Organismen, zum Beispiel kleine Fische, Benthos- und Planktonorganismen oder auch pathogene Keime, mit an Bord. Diese werden wieder freigesetzt, wenn das Ballastwasser an anderer Stelle abgelassen wird, um stattdessen Ladung aufzunehmen. Durch den zunehmenden und immer schneller werdenden Schiffsverkehr wächst die Wahrscheinlichkeit, dass die Organismen die Passage im Ballastwasser überleben. Einige von ihnen können invasive Arten sein, die die Ökosysteme in ihrer neuen Umgebung empfindlich beeinflussen können. Das Ballastwasser an Bord von Schiffen muss vor der Abgabe in die Meeresumwelt so behandelt werden, dass ein in dem Übereinkommen vorgeschriebener Standard (Norm D-2) erreicht wird. Für eine Übergangszeit erlaubt das Übereinkommen unter bestimmten Voraussetzungen den Austausch von Ballastwasser (sogenannte Norm D-1), langfristig wird aber der strengere D-2-Standard gelten, der Qualitätsanforderungen an das abzugebende Ballastwasser stellt. Neubauten müssen den strengeren Standard sofort erfüllen. In Deutschland ist das Ballastwasser- Übereinkommen mit dem Ballastwasser- Gesetz und der See-Umweltverhaltensverordnung umgesetzt worden.

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Baden-Württemberg: Landesweit PFC-Einträge durch Kompost und Klärschlamm untersucht

Die seit 2013 bekannten PFC-Belastungen von Äckern in den Gebieten Rastatt, Baden-Baden und Mannheim wurden vermutlich durch Komposte verursacht, denen Papierschlämme zugesetzt worden waren. Um einen landesweiten Überblick über die mögliche Belastungssituation auf kompostbeaufschlagten Flächen zu erhalten, hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in den Jahren 2015 und 2016 landesweit Stichproben entsprechend gedüngter Böden entnommen und auf Belastungen mit 20 verschiedenen per- und polyfluorierten Verbindungen (PFC) untersucht. PFC-Belastungen wie in Mittel- und Nordbaden wurden an keiner anderen Stelle im Land gefunden, erklärte Burkhard Schneider, stellvertretender Präsident der LUBW anlässlich der Veröffentlichung des Ergebnisberichts am 28. August 2017. Ergänzend hat die LUBW Ackerflächen im Land auf PFC untersucht, auf denen in der Vergangenheit Klärschlamm ausgebracht wurde. Darunter waren gezielt auch solche Flächen, die nach den Ergebnissen des landesweiten PFC-Untersuchungsprogramms von 2007 und 2008 mit überdurchschnittlich PFC-belasteten Klärschlämmen beaufschlagt wurden. Auch diese Flächen zeigten in der aktuellen Untersuchung keine Auffälligkeiten bei den PFC-Werten. Die LUBW sieht diese Ergebnisse als ein weiteres Indiz dafür, dass die Ausbringung von Klärschlämmen nicht die maßgebliche Ursache der PFC-Schadensfälle in Mittel- und Nordbaden ist. In allen untersuchten Böden wurden sehr geringe Hintergrundkonzentrationen von PFC gefunden. Die PFC-Gehalte in den untersuchten wässrigen Eluaten lagen bei allen Bodenproben in der gleichen Größenordnung und zeigten ein ähnliches Verteilungsmuster. Dies gilt unabhängig von der Region, von den aufgebrachten Kompostmengen sowie vom liefernden Kompostwerk und auch unabhängig davon, ob das Kompostwerk vorwiegend Biogut (aus der Biotonne) oder Grüngut (von Grüngutsammelplätzen) verarbeitet hat. Die Ergebnisse weisen daher auf einen sehr geringen flächigen, wahrscheinlich depositionsbedingten Hintergrundgehalt an PFC in Böden hin.

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2016: 52 % weniger wassergefährdende Stoffe bei Unfällen freigesetzt als 2015

Im Jahr 2016 wurden 2721 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert, 121 mehr als 2015. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traten dabei fast 7,5 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe unkontrolliert in die Umwelt aus. Das waren 8,0 Millionen Liter oder knapp 52 % weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2015 waren vier große Unfälle registriert worden, bei denen zusammen allein 8,4 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe freigesetzt wurden. Dabei hatte es sich insbesondere um Jauche, Gülle und Silagesickersaft sowie vergleichbare in der Landwirtschaft anfallende Stoffe (JGS) gehandelt. Die Unfälle im Jahr 2016 ereigneten sich beim Transport sowie in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) oder zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) und bei der innerbetrieblichen Beförderung von wassergefährdenden Stoffen. Von den insgesamt freigesetzten Schadstoffen konnten rund 3,7 Millionen Liter (49 %) nicht wiedergewonnen werden. Rund 3,8 Millionen Liter wurden zum Beispiel durch Umpumpen oder Umladen in andere Behälter zum Schutz der Umwelt zurückgewonnen. Bei der nicht wiedergewonnenen Menge handelte es sich zu 71 % (rund 2,6 Millionen Liter) um JGS, die nach der seit August 2017 geltenden Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwsV) als „allgemein wassergefährdend“ eingestuft werden. 856 Unfälle gab es in Anlagen beim Umgang mit wassergefährdenden Stofdenen Befen. Hier traten 6,7 Millionen Liter aus. Fast die Hälfte der Menge (3,2 Millionen Liter) wurde bei Unfällen in Biogasanlagen freigesetzt. Knapp 56 % dieser betroffenen Anlagen unterliegen keiner wiederkehrenden Prüfpflicht. Die Hauptursache der Unfälle ist auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Beim Transport wassergefährdender Stoffe kam es zu 1865 Unfällen. 95 % dieser Unfälle (1770) ereigneten sich mit Straßenfahrzeugen. Insgesamt wurden beim Transport rund 723 000 Liter wassergefährdende Stoffe freigesetzt, darunter knapp 175 000 Liter JGS. Fast die Hälfte aller ausgetretenen Schadstoffe (352 000 Liter) konnte wiedergewonnen werden und stand einer anschließenden Nutzung zur Verfügung oder wurde einer geordneten Entsorgung zugeführt.

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Vierte Reinigungsstufen im Hessischen Ried

Der Abwasserverband Bickenbach-Seeheim- Jugenheim bekommt vom Land Hessen über 2,7 Millionen Euro zum Bau einer vierten Reinigungsstufe auf der Verbandskläranlage Bickenbach. Damit finanziert das Land Hessen 55 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit diesem Pilotprojekt wird „erstmals in Hessen ein innovatives Reinigungsverfahren zur vorsorglichen Beseitigung von Spurenstoffen aus dem Abwasser begonnen“, wie Landesumweltministerin Priska Hinz sagte. Neben Bickenbach wird auch in Büttelborn der Bau einer vierten Reinigungsstufe auf Kläranlagen im Hessischen Ried gefördert. Das Hessische Ried ist besonders sensibel, da die Oberflächengewässer bis zu 80 bis 100 Prozent durch Kläranlageneinleitungen gespeist und 50 bis 60 Prozent des Trinkwassers für den Ballungsraum Rhein-Main hier gewonnen werden. Gleichzeitig gelangen im Hessischen Ried aufgrund der geologischen Bedingungen die Oberflächengewässer in Teilbereichen durch Infiltration in das Grundwasser. Die Hessische Landesregierung lässt derzeit eine Spurenstoffstrategie für das Hessische Ried bis Ende 2017 entwickeln. Die Strategie soll sich an die „Empfehlungen des Stakeholder-Dialogs zu einer Spurenstoffstrategie des Bundes“ anlehnen, mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen zur Vermeidung und zur Verminderung der Einträge von relevanten Spurenstoffen in die Oberflächengewässer und das Grundwasser im Ried vorzulegen. Hierbei sollen neben der teuren nachgeschalteten Abwasserbehandlung vor allem auch Maßnahmen an der Quelle und der Anwendung der relevanten Stoffe betrachtet werden.

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Klimawandel verschiebt Zeitpunkt der Hochwässer

Der Zeitpunkt der Hochwässer verschiebt sich dramatisch. Zu diesem Schluss kommen Forscher der Technischen Universität Wien nach der Auswertung von Datensätzen aus 50 Jahren von über 4000 hydrometrischen Stationen aus 38 europäischen Ländern. Erkennen lässt sich das am besten daran, dass sich das Auftreten der Hochwässer über die Jahre zeitlich verschiebt. Je nach Ursache der Hochwasserereignisse treten Hochwässer in manchen Regionen immer früher auf, in anderen immer später. Grundsätzlich sind die Zeiten mit ausgeprägter Hochwassergefahr sehr unterschiedlich. So treten etwa in England und im Mittelmeerraum Hochwässer eher im Winter auf, weil dann die Verdunstung gering ist und die Niederschläge intensiv sind. In Österreich hingegen sind Hochwässer im Sommer häufig, nach heftigem Starkregen. In Nordosteuropa wiederum ist zur Zeit der Schneeschmelze im Frühling die Hochwassergefahr am höchsten. Der Zeitpunkt, an dem das Hochwasser auftritt, hat mit dem Klima viel unmittelbarer zu tun als die absolute Höhe des Hochwasserereignisses. Die Wissenschaftler haben vor diesem Hintergrund Hochwasserdaten aus ganz Europa aufbereitet und mit Hilfe von Modellrechnungen analysiert. Dabei zeigte sich, dass sich die Hochwässer in Europa in den letzten 50 Jahren zeitlich ganz deutlich verschoben haben. Im Nordosten Europas, in Schweden, Finnland und im Baltikum kommen die Hochwässer heute um einen Monat früher als in den 60er und 70er Jahren. Damals traten sie durchschnittlich im April auf, heute im März. Das liegt daran, dass der Schnee heute bereits früher schmilzt als damals. In England und Norddeutschland hingegen kommt das Hochwasser heute um etwa zwei Wochen später als damals. Der Klimawandel ändert den Luftdruckgradienten, das führt dort zu später auftretenden Winterstürmen. An den Atlantikküsten Westeuropas führt der Klimawandel dazu, dass früher im Jahr das Maximum an Bodenfeuchte erreicht ist, und in Teilen der Mittelmeerküste führt die Erwärmung des Mittelmeers dazu, dass die Hochwasserereignisse immer später auftreten. Publiziert haben die Wissenschaftler die Studie „Changing climate shifts timing of European floods“ in der Fachzeitschrift „Science“ (DOI: 10.1126/ science.aan2506).

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UBA: Wasserwiederverwendung birgt Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit

Die Europäische Kommission plant, die Verwendung von behandeltem Kommunalabwasser zu fördern. Im Aktionsplan des Europäischen Kreislaufwirtschaftspakets formuliert sie dazu konkrete Aktivitäten. Allerdings geht nach Ansicht des deutschen Umweltbundesamts (UBA) die Wasserwiederverwendung mit möglichen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit einher. Das betreffe auch Produkte aus dem EU-Ausland, die dort mit behandeltem Abwasser erzeugt wurden. Die Europäische Kommission strebt EU-weite Mindestanforderungen zur Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung und Grundwasseranreicherung an. Bis Ende 2017 legt sie dazu voraussichtlich einen Legislativvorschlag vor. Die bisher berücksichtigten Anforderungen reichen aus Sicht des UBA jedoch nicht, um Gesundheit und Umwelt ausreichend zu schützen. Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (JRC, Joint Research Centre) wurde von der EU-Kommission mit der Erstellung eines technischen Berichts zur Wasserwiederverwendung beauftragt. Auf dieser Grundlage soll ein Regelungsvorschlag für EU-Mindestanforderungen erstellt werden. Die bisher in dem Bericht des JRC vorgelegten Anforderungen (letzte Entwurfsversion 3.2, Dezember 2016), so das UBA, gehen kaum über die geltende EU-Gesetzgebung hinaus und bleiben meist zu unkonkret, um ein harmonisiertes Vorgehen und ein einheitliches Risikoniveau innerhalb der EU zu etablieren. Qualitätsanforderungen sollten auf einem vorsorgenden, systematischen und umfassenden Risikomanagementsystem aufbauen. Neben Krankheitserregern, Nährstoffen, anorganischen und organischen Schadstoffen seien explizit auch Mikroverunreinigungen, Antibiotikaresistenzen und Desinfektionsnebenprodukte zu berücksichtigten. Viele dieser Stoffe würden in der kon ventionellen Abwasserbehandlung nicht effizient entfernt. Für eine sichere Nutzung von behandeltem Abwasser bedürfe es daher weitergehender Aufbereitungsschritte. Dies sollte in den geplanten EU-Mindestanforderungen deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Als Instrument für die Festschreibung von Qualitätsanforderungen für die Wasserwiederverwendung empfiehlt das UBA eine unverbindliche Leitlinie (Guidance) anstelle der von der EUKommission favorisierten Verordnung. Zu einer kritischen Einschätzung des Entwurfs Version 3.2. des JRC gelangten auch die Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA und des Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks SCHEER, deren Berichte ebenso wie UBA-Empfehlungen zur Wasserwiederverwendung im Internet veröffentlicht wurden.

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Wirtschaftsfaktor Umweltschutz – 66 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2015

Die Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors in Deutschland erwirtschafteten im Jahr 2015 66,0 Milliarden Umsatz mit Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Die höchsten Umsätze wurden mit 37,9 Milliarden Euro im Bereich Klimaschutz erzielt. Zu den wichtigsten wirtschaftlichen Säulen zählten dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie (19,8 Milliarden Euro) sowie Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (16,5 Milliarden Euro). Die Umweltschutzwirtschaft in Deutschland ist überwiegend auf den Inlandsmarkt ausgerichtet. So wurden im Jahr 2015 mit 41,4 Milliarden Euro fast zwei Drittel der Umsätze für den Umweltschutz (62,7 %) im Inland erwirtschaftet. Lediglich 24,6 Milliarden Euro entfielen auf den Export von Waren, Bauund Dienstleistungen für den Umweltschutz. Nur wenige Maßnahmen für den Umweltschutz wiesen einen höheren Anteil der Umsätze mit Exporten auf. Dazu zählten beispielsweise Güter und Leistungen für Wasserkraft und Meeresenergie: 87,5 % der Umsätze machten hier Exporte aus. Die Produktion von Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz generiert auch Beschäftigungseffekte und ist damit ein wichtiger Faktor für den Arbeitsmarkt. So waren im Jahr 2015 in Deutschland knapp 260 000 Beschäftigte in der Umweltschutzwirtschaft tätig. Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten für den Umweltschutz (174 000) arbeiteten in Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes. Im Baugewerbe waren gut 45 000, im Dienstleistungssektor rund 37 000 Beschäftigte für den Umweltschutz tätig, in den übrigen Wirtschaftsbereichen waren es 2000.

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Verwertung von Klärschlamm auf kleinen Kläranlagen

Wissenschaftler des Forschungsschwerpunkts Energie der Hochschule Landshut untersuchen gemeinsam mit tschechischen Partnern, wie vor allem kleine Kläranlagen in ländlichen Regionen Klärschlamm optimal verwerten können. Das Projekt läuft bis Ende 2019 und wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Die Forscher fokussieren sich auf den Landkreis Tirschenreuth im Osten Bayerns und die benachbarte Region Tachau/Cheb in Tschedels chien. Geprüft wird unter anderem, wie sich Phosphor, Stickstoff und Spurenelemente wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll aus Abwasser und Klärschlamm zurückgewinnen lassen. Die tschechischen Partner unterstützen bei den chemischen Analysen. Sie messen nicht nur den Phosphorgehalt, sondern auch seine Qualität als Dünger. Getestet werden soll auch, ob und welche Kläranlagen Solarenergie zur Trocknung einsetzen könnten und ob es für die Anlagenbetreiber Sinn macht, Schlamm aus verschiedenen Kommunen in zentralen Anlagen gemeinsam zu trocknen. Zum Ende des Projekts sollen Handlungsempfehlungen stehen, wie die teilnehmenden Gemeinden in Deutschland und Tschechien grenzübergreifend gemeinsam Klärschlamm ökologisch und ökonomisch sinnvoll nutzen.

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Trockenheit in Deutschland – keine negative Entwicklung

Bei der Mengenentwicklung der Grundwasser ist nach Darstellung der Bundesregierung keine „negative Entwicklung“ festzustellen. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf einen Vergleich der ersten und zweiten Bewirtschaftungspläne nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Weitere Informationen zu lokalen Grundwasserständen lägen ihr nicht vor, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 18/13055) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Trockenheit in weiten Teilen Deutschlands“.

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GreenTec Awards: Bewerbungsphase läuft

Bis zum 10. Oktober 2017 läuft die Bewerbungsphase für die GreenTec Awards 2018. Bewerben kann sich jeder mit einer innovativen Idee: ob Großkonzern oder Start-up, Privatperson oder Institution, ob national oder international. Im Anschluss an die Bewerbungsphase entscheiden die Kategorie-Paten über die Top 10. Im Dezember startet anschließend das öffentliche Online-Voting, bei dem das breite Publikum einen der Top 3 bestimmen darf, die anderen beiden werden durch die interdisziplinäre Jury der GreenTec Awards bestimmt. Für den Wettbewerb 2018 kann man sich unter anderem in den Kategorien Energie, Ressourcen & Recycling, Sustainable Development, Start-Up sowie Wasser & Abwasser bewerben. In der Kategorie Wasser & Abwasser ist die DWA der Pate. Ausgezeichnet werden die Gewinner am 13. Mai 2018 in München im Rahmen der Eröffnung der IFAT, der Weltleitmesse für Umwelttechnologie. www.greentec-awards.com  

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Optimierte Prozesse und verbessertes Schnittstellenmanagement

Die Optimierung der Prozesse, Vernetzung der Daten und ein verbessertes Schnittstellenmanagement, dies sind laut einer aktuellen Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) die wesentlichen Chancen, die die Digitalisierung für die Wasserwirtschaft bietet. Aber auch die Kundenkommunikation sowie die Erweiterung der Geschäftsmodelle und des Leistungsportfolios zählen laut der Umfrage zu den erwarteten positiven Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung. Diesen Chancen stehen aber auch Herausforderungen für die Unternehmen und die Branche entgegen. Insbesondere in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz sehen die Umfrageteilnehmer wesentliche Herausforderungen. Und auch die Qualifikation der Mitarbeiter für die neuen Herausforderungen steht hoch auf der Agenda. Mehr zu der Umfrage sowie weitere Informationen rund um das Thema Digitalisierung stellt der VKU im Internet zur Verfügung:

www.vku.de/Digital

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Hochwasserschutzgesetz II veröffentlicht

Das „Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)“ wurde veröffentlicht: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, 5. Juli 2017, Seite 2193–2198).

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Novellierung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung verabschiedet. Das Gesetz dient der Anpassung des Bundesrechts an die Vorgaben der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Die Änderungen betreffen unter anderem die Bestimmungen über die Durchführung der UVP-Vorprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung des Flächenschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Energieeffizienz und von Unfall- und Katastrophenrisiken. Neue und detailliertere Vorgaben, die der Umsetzung in das deutsche Recht bedürfen, enthält die UVP-Änderungsrichtlinie ferner für die Erstellung des UVP-Berichts Klimawanund für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur Information der Öffentlichkeit sollen zukünftig verstärkt elektronische Instrumente eingesetzt und zentrale Internetportale eingerichtet werden. Die Änderungen, die zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Baugesetzbuch erforderlich sind, erfolgen in einem gesonderten Gesetz. Die europarechtlich bedingte Novelle hat die Bundesregierung zum Anlass genommen, die Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung insgesamt zu harmonisieren. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften, nach denen sich bestimmt, ob für ein Vorhaben eine UVPPflicht besteht. Diese bislang sehr offen gefassten Bestimmungen sollen unter Einbeziehung der aktuellen UVP-Rechtsprechung klarere Konturen erhalten. Damit kommt der Gesetzentwurf einem dringenden Bedürfnis der Praxis nach, so die Bundesregierung.

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Niedersachsen: 18,5 Millionen Euro für Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen

Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in Niedersachsen im Jahr 2017 mit etwa 18,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Das teilte das niedersächsische Umweltministerium mit. Gegenstand der Förderung sind zum Beispiel energetische Optimierungsmaßnahmen, wie die Umstellung auf energieeffizientere Aggregate, oder die Umrüstung auf Schlammfaulung. Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in den Landkreisen Harburg, Cuxhaven, Stade, Rotenburg (Wümme), Osterholz, Uelzen, Cloppenburg, Aurich, Osnabrück, Nienburg/Weser, Leer, Schaumburg, Hildesheim, Diepholz, Emsland, Northeim, in den Städten Wilhelmshaven, Hildesheim und Barsinghausen sowie in der Region Hannover gefördert. Für eine Förderung kommen nur Maßnahmen in Betracht, die dem eigentlichen Zweck der Abwasserreinigung – dem Gewässerschutz – nicht entgegenstehen.

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Neue Wasserstrategie des BMZ in Kraft gesetzt

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat eine neue Wasserstrategie in Kraft gesetzt. Diese Strategie leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 sowie des Klimaabkommens. Sie dient als verbindliche Grundlage für Maßnahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und definiert Lösungsbeiträge für alle diese Ziele. Sie enthält klare Anforderungen für Vorhaben im Wasserbereich für die Umsetzung der Menschenrechte auf Zugang zu sicherem Wasser und nachhaltiger Sanitärversorgung. Auch die Bezüge im Bereich Wasser zur Minderung und Anpassung an den Klimawandel sowie die Themenbereiche Frieden und Flucht sind Teil der Strategie. Auch die Entwicklungszusammenarbeit in anderen Sektoren muss, wenn sie Wasserfragen berührt, im Einklang mit dieser Sektorstrategie stehen. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen (Sustainable Development Goals, SDG) kann nur dann umgesetzt werden, wenn auch Querbezüge ausreichend beachtet werden. In diesem Kontext steht auch die besondere Betonung der Prinzipien des Integrierten Wasserressourcenmanagements (IWRM) und des Nexus Wasser – Energie – Ernährungssicherheit in der Strategie.

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Neue AwSV in Kraft getreten

Am 1. August 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I, Nr. 22, 21. April 2017, Seite 905–955). Die Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen. Damit werden die bisher geltenden entsprechenden Verordnungen der Länder (VAwS) abgelöst. Die AwSV enthält eine Reihe von neuen rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Einstufung wassergefährdender Stoffe und Gemische, die Überwachung und Dokumentation sowie technischen Voraussetzungen an den Umgang mit solchen Stoffen und Gemischen. Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährden den Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen. Informationen über die wesentlichen Eckpunkte und bestimmte ausgewählte einzelne Aspekte der AwSV gibt es im Internet.

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Legionellen: Verordnung über Verdunstungskühlanlagen veröffentlicht

Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Bundes-Immissionsschutzverordnung) ist am 19. Juli 2017 veröffentlicht worden (Bundesgesetzblatt I, Nr. 47, 2379–2390) und wird am 19. August 2017 in Kraft treten. Die Anzeigepflichten (§ 13 der 42. BImSchV) werden zwölf Monate nach Verkündung in Kraft treten. Verdunstungskühlanlagen sind in den vergangenen Jahren mehr und mehr als Legionellenreservoirs in den Fokus gerückt und spielten auch im Zusammenhang mit Legionellenfunden in Abwasseranlagen eine Rolle.

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IFWW-Förderpreis 2018 ausgeschrieben

Das Institut zur Förderung der Wassergüte- und Wassermengenwirtschaft e. V. (IFWW) lobt auch für 2018 wieder einen Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus. Es werden Arbeiten ausgezeichnet, die sich mit innovativen Methoden oder Verfahren bzw. neu en Erkenntnissen in den Bereichen Trinkwasser, Grundwasser, Gewässerschutz, Flussgebietsmanagement, Abwasser und Abfall/Altlasten befassen. Der Förderpreis wird für zwei Kategorien ausgeschrieben: Promotionen sowie Diplomoder Masterarbeiten. Die Bewerberinnen und Bewerber können die Arbeiten an Universitäten/Hochschulen, Fachhochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen in Deutschland angefertigt haben. Zugelassen sind auch Gemeinschaftsarbeiten. Die Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen abgeschlossen sein. Der Förderpreis ist mit insgesamt 4000 € dotiert und wird auf der 51. Essener Tagung für Wasser- und Abfallwirtschaft im März 2018 verliehen. Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 30. November 2017.

Die Bewerbungsunterlagen sind über das Internet und die IFWW-Geschäftsstelle zu beziehen:
IFWW,
c/o Niersverband
Am Niersverband 10,
41747 Viersen
E-Mail: wilfried.manheller@ifww-nrw.de
www.ifww-nrw.de

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Bestimmung des Wasserfußabdrucks von Unternehmen

Den gesamten Wasserfußabdrucks eines Unternehmens zu bestimmen und Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserknappheit an lokalen Hotspots in globalen Wertschöpfungsketten einzuleiten, das ist das Ziel des Verbundprojekts „Wasserfußabdruck für Unternehmen – lokale Maßnahmen in globalen Wertschöpfungsketten (WELLE)“. Bislang messen und managen Unternehmen ihren Wasserverbrauch in der Regel an ihren Produktionsstandorten – obwohl der relevantere Wasserverbrauch oftmals bei Zulieferern sowie in Energie- und Materialvorketten, zum Großteil im Ausland, liegt. Das Forschungsvorhaben WELLE wurde von Prof. Dr. Matthias Finkbeiner, Fachgebiet Sustainable Engineering der TU Berlin, auf den Weg gebracht. Es hat zunächst das Ziel, eine Methode zur Bestimmung des Wasserfußabdrucks von Unternehmen zu entwickeln, welche die lokalen Umweltauswirkungen innerhalb der globalen Wertschöpfungsketten erkennbar macht. Im zweiten Teil des Projekts werden an Hotspots in den Lieferketten der Industriepartner Water Stewardship Prozesse eingeleitet. Diese bestehen aus gezielten Maßnahmen zur Reduzierung der lokalen Wasserknappheit, die in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren wie unter anderem Zulieferern, lokaler Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen sowie anderen Unternehmen vor Ort erarbeitet werden. Mitglieder des Projektverbunds WELLE sind das Deutsche Kupferinstitut e. V., Evonik Nutrition and Care GmbH, Neoperl GmbH, Thinkstep AG und Volkswagen AG. Das Verbundprojekt „Wasserfußabdruck für Unternehmen – lokale Maßnahmen in globalen Wertschöpfungsketten (WELLE)“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Fördermaßnahme „Globale Ressource Wasser“ (GROW) von 2017 bis 2020 gefördert.

Dr. Markus Berger,
TU Berlin
Fachgebiet Sustainable Engineering
E-Mail: markus.berger@tu-berlin.de
Tel. 030/314-25084

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Gutachten: Folgen für Umwelt durch Versenkung von Salzabwässern aus Kaliindustrie derzeit nicht berechenbar

Das Thüringer Umweltministerium hat ein Gutachten zum 3-D-Grundwassermodell von K+S zu Auswirkungen der Versenkung aus dem Kaliabbau erstellen lassen. Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund informierte über dessen Ergebnis: „Das Gutachten hat bestätigt, dass mit dem von K+S in 2016 fortentwickelten 3-D-Grundwassermodell nach wie vor die Ausbreitung des versenkten Salzabwassers im Untergrund nicht hinreichend prognostiziert und nachvollzogen werden kann. Das Risiko der Schädigung weiterer Grundwasserschichten und insbesondere eine Gefährdung des Trinkwassers kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse bestätigen unsere Sicht, dass eine weitere Genehmigung zur Versenkung nicht hätte erteilt werden dürfen. Zum Schutz der Menschen und der Umwelt müssen kurzfristig weitere Alternativen zur Versenkung geprüft und im gemeinsamen Gespräch ernsthaft und offen diskutiert werden, damit deutlich weniger Salzabwasser versenkt werden. Aktuelle Zeitpläne stehen für mich jetzt einmal mehr zur Diskussion.“ Ministerin Siegesmund bezieht sich dabei auf die im vergangenen Dezember durch das Regierungspräsidium Kassel erteilte Versenkerlaubnis bis Ende 2021. Aus Thüringer Sicht wurden mögliche verhältnismäßige Alternativen zur Fortführung der Versenkung bisher unzureichend betrachtet. Auch enthielte der maßgeblich unter Federführung Thüringens erstellte Masterplan Salz der Flussgebietsgemeinschaft Werra/Weser klare Maßgaben.

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Design biologisch abbaubarer Medikamente

Das Institut für nachhaltige Chemie und Umweltchemie der Leuphana Universität forscht an einer Methode, die es möglich macht, dass Antibiotika und andere Pharmawirkstoffe von Bakterien in der Umwelt abgebaut werden, nachdem sie den Körper des Patienten verlassen haben. Auf diese Weise erschließt das Verfahren neue Wege, um beispielsweise Antibiotikaresistenzen einzudämmen. Mithilfe von 3D-Modellen und computergestützten Verfahren erstellen die Wissenschaftler passende Molekülvarianten, die anschließend hergestellt und getestet werden. Die Leuphana Universität Lüneburg ist dafür im bundesweiten Innovationswettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen 2017“ erneut unter mehr als 1000 Bewerbern als einer von 100 Preisträgern ausgewählt worden. Leiter des Projekts „Nachhaltiges Medikamentendesign“ in Lüneburg ist Prof. Dr. Klaus Kümmerer. Kümmerer ist für seine Forschungen in der Vergangenheit schon mehrfach ausgezeichnet worden. Unter anderem erhielt er 2015 den Wasser-Ressourcenpreis der Kurt-Rüdiger-Bode Stiftung.

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Anbieter klimarelevanter Technologien gesucht

Die Nationale Kontaktstelle (National Designated Entity – NDE) für Klima- und Umwelttechnologietransfer sucht Unternehmen und andere Einrichtungen, die sich für Angebote im Bereich klimarelevante Technologien registrieren wollen. Die deutsche Kontaktstelle, verankert im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ist Teil des Technologiemechanismus der Klimarahmenkonvention und soll die Arbeit des Climate Technology Centre & Network (CTCN) der Vereinten Nationen auf nationaler Ebene unterstützen. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für alle Anfragen aus dem CTCN bzw. anderer nationaler Kontaktstellen nach klimarelevanten Technologien, Programmen der Bundesregierung, Dienstleistungen oder möglichen Forschungskooperationen im Zusammenhang mit dem Technologiemechanismus, für Anfragen nach Technologiekooperationen mit deut deutschen Unternehmen, Forschungsstellen und öffentlichen Stellen, für Anfragen deutscher Unternehmen und Investoren. Zu den klimarelevanten Technologien zählen Technologien zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Beobachtung der Auswirkungen des Klimawanund Tschedels sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Je nach Bedarf werden Angebote aus Deutschland (Forschungsvorhaben, Technologieangebote etc.) koordiniert und an das CTCN weitergegeben bzw. Anfragen des CTCN und aus Entwicklungs- und Schwellenländern gebündelt und weitergeleitet.

https://www.nde-germany.de
E-Mail: info@nde-germany.de  

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Branchenstandard „IT Sicherheit Wasser/Abwasser“ offiziell anerkannt

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat erstmals einen Eignungsbescheid für den Branchenstandard einer kritischen Infrastruktur im Sinne des § 8a (2) BSI-Gesetz erteilt. Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen haben damit die Möglichkeit, die neuen gesetzlichen Verpflichtungen durch die Implementierung des Branchenstandards, genannt B3S, zu erfüllen. Am 31. Juli 2017 nahmen der Vorstandsvorsitzende des DVGW, Prof. Dr. Gerald Linke, und der Präsident der DWA, Otto Schaaf, das Zertifikat in Bonn entgegen. „Die Finalisierung des Branchenstandards IT-Sicherheit Wasser/Abwasser ist ein großer Schritt nach vorne. Denn Unternehmen der Branche bekommen damit ein hilfreiches Instrument an die Hand, um ihre IT-Infrastruktur gesetzeskonform zu schützen. Angesichts steigender Hackeraktivitäten wird es zukünftig immer wichtiger, das Risiko eines Ausfalls durch Cyber-Angriffe zu minimieren. Der DVGW unterstützt die Branche, ihre Infrastruktur innovativ aufzustellen“, sagte Linke. BSI-Präsident Arne Schönbohm erklärte hierzu: „Als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde treiben wir die Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes erfolgreich voran. Der branchenspezifische Sicherheitsstandard Wasser/Abwasser ist die Grundlage für mehr Cyber- Sicherheit in diesem für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft lebenswichtigen Versorgungsbereich. Wie wichtig das notwendige Maß an IT-Sicherheit in der Digitalisierung ist, haben Cyber-Angriffe wie WannaCry oder Petya/NotPetya gezeigt, bei denen auch Unternehmen in Deutschland erhebliche Schäden erlitten haben.“ Schaaf unterstrich die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und dem BSI sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK. „Dass eine technische Regel von einer Behörde vor Veröffentlichung anerkannt werden muss, war für die regelsetzenden Verbände ein Novum. Umso wichtiger war die enge Einbindung der beiden Bundesbehörden BSI und BBK bei der Erarbeitung des Branchenstandards. Die reibungslose Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass der Wassersektor die erste Branche ist, die die Eignungsfeststellung bescheinigt bekommt.“ Der Branchenstandard besteht aus dem Merkblatt DVGW W 1060 bzw. DWA-M 1060 „IT-Sicherheit – Branchenstandard Wasser/Abwasser“ und einer Web-Applikation, dem „IT-Sicherheitsleitfaden“. Mit dessen Hilfe können Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen ermitteln, welche Sicherheitsmaßnahmen einzuführen sind, um ihre IT-Infrastruktur gemäß dem Stand der Technik zu schützen. Dabei wurde der Branchenstandard so konzipiert, dass er einerseits die Grundlage vorgibt, damit die betroffenen Unternehmen die Anforderungen des BSI-Gesetzes erfüllen können und andererseits kleinen und mittleren Unternehmen eine einfache Möglichkeit bietet, die sicherheits-technischen Schwachstellen ihrer IT-Infrastruktur zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen gegen Hacker-Aktivitäten zu ergreifen. Zudem wird zurzeit an dem Nachweisverfahren für den Branchenstandard gearbeitet, mit dem die Unternehmen dem BSI gegenüber belegen können, dass die implementierten Schutzmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 8a (1) BSI-Gesetz entsprechen.

Das Merkblatt und der IT-Sicherheitsleitfaden können ab Ende August 2017 entweder bei der DWA,
Tel. 0 22 42/872- 333,
E-Mail: info@dwa.de,
oder der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH,
Tel. 02 28/91 91-40,
EMail: info@wvgw.de,
bezogen werden.

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1450 Gigawattstunden Strom aus Klärgas im Jahr 2016 erzeugt

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 1450 Gigawattstunden Strom aus Klärgas in Kläranlagen erzeugt. Gegenüber 2015 war das ein Plus von 3,9 %. Das teilt das Statistische Bundesamt mit. Das Klärgas hatte im Jahr 2016 einen Anteil von rund 1 % an der gesamten Strombereitstellung aus erneuerbaren Energien. Mit dieser Strommenge könnte bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Stromverbrauch von rund 1900 Kilowattstunden eine Großstadt wie Frankfurt am Main ein Jahr lang mit Strom versorgt werden. In den Kläranlagen wurden 92 % des erzeugten Stroms selbst verbraucht und 8 % in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist. Insgesamt wurden im Jahr 2016 in Kläranlagen rund 6093 Gigawattstunden Klärgas gewonnen und damit 1,7 % mehr als 2015. Der überwiegende Teil des gewonnenen Klärgases (90 %) wurde in den Kläranlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt. In Deutschland gab es über 10 000 Kläranlagen, in 1258 Kläranlagen wurde im Rahmen der Klärschlammfaulung Klärgas gewonnen.

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„Klärschlamm“ zum Geburtstagskaffee

Jede Berufsbranche hat ihre eigenen Tätigkeitsmerkmale, die auch die Beschäftigten entsprechend prägen. Besonders bei Jubiläen oder ähnlichen Anlässen ist das zu beobachten. Wo fröhlich gefeiert und manche Anekdote erzählt wird, können Außenstehende oft gar nicht lachen. Natürlich ist es kaum verwunderlich, dass dies besonders auf die „Abwasserbranche“ zutrifft. Zu meiner beruflichen Tätigkeit gehört, dass ich jährlich die in meiner Zuständigkeit liegenden Kläranlagen besuche und den ordnungsgemäßen Betrieb überprüfe. Auch die Schlammbehandlung und -entwässerung gehört zum Prüfumfang. Gelegentlich nehme ich dabei auch einen wenig entwässerten Klärschlamm in die Hand und halte…

Den ganzen Artikel lesen sie unter: https://klaerwerk.info/DWA-Informationen/KA-Betriebs-Infos
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2017

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Eine Institution geht in Pension

25 Jahre Bereichsleiter Abwasserwirtschaft im ÖWAV
Die österreichischen Leserinnen und Leser wissen sicher gleich, von wem die Rede ist. Ja – es ist Magister Franz Lehner, der Ende Mai 2017 den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband in Richtung wohlverdienten Ruhestand verlassen hat. Nach seinem Studium der Chemie an der Universität Wien wurde er 1992 als Referent Abwassertechnik und Gewässerschutz im ÖWAV eingestellt. Arbeitsschwerpunkte waren von Anfang an die Betreuung der fachbezogenen Ausschüsse. Auch die Entstehung, den Aufbau und die Betreuung der Kläranlagen- Nachbarschaften und später auch der Kanal-Nachbarschaften…

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2017

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Licht am Horizont?

Eine neue Faser für Feuchttücher
Kläranlagen auf der ganzen Welt kämpfen mit massiven (Verstopfungs-) Problemen aufgrund fälschlich via Toilette entsorgter Materialien. Ein großes Problem dabei sind Feuchttücher, die sich wachsender Beliebtheit beim Verbraucher erfreuen. Dass sie auf diesem Weg in die Kanalisation gelangen, ist oft auf eine unklare Klassifizierung der verschiedenen Tücher zurückzuführen: So ist auf den Verpackungen der Hinweis zur richtigen Entsorgung häufig sehr klein und auf der Rückseite angebracht. Dabei gibt es auf der Herstellerseite längst Bemühungen, der veränderten Situation gerecht zu werden. Tatsächlich beschäftigen sich die europäischen und amerikanischen…

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2017

Autor
Horst Wörner
Kelheim Fibres GmbH
Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, Deutschland
E-Mail: horst.woerner@kelheim-fibres.com

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DVWK-Merkblatt zur Wasserwirtschaft Heft 215/1990 „Dichtungselemente im Wasserbau“ und DVWK-Merkblatt zur Wasserwirtschaft Heft 225/1992 „Anwendung von Kunststoffdichtungsbahnen im Wasserbau und für den Grundwasserschutz“ (Teil Wasserbau) zurückgezogen

Die DWA hat das DVWK-Merkblatt zur Wasserwirtschaft Heft 215/1990 „Dichtungselemente im Wasserbau“ und das DVWK-Merkblatt zur Wasserwirtschaft Heft 225/1992 „Anwendung von Kunststoffdichtungsbahnen im Wasserbau und für den Grundwasserschutz“ (Teil Wasserbau) zurückgezogen. Dichtungen haben im Bereich des Wasserbaus eine zentrale Bedeutung. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, Wasserverluste beispielsweise aus Speicherbecken oder Kanälen zu verhindern bzw. zu begrenzen und die Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Wasserbauwerken zu gewäDabei ist zu beachten, dass die Wirksamkeit einer Dichtung nicht nur vom Dichtungsmaterial selbst, sondern entscheidend auch durch die Ausbildung der Anschlüsse, Fugen und Nähte sowie Überlappungen bestimmt wird. Eine qualifizierte Planung und Bauausführung von Dichtungen im Wasserbau sowie eine sorgfältige Bauüberwachung (Qualitätssicherung) sind von entscheidender Bedeutung. Durch die technische Weiter- und Neuentwicklung von Bauprodukten und Bauweisen war eine Überarbeitung der oben genannten DVWK-Merkblätter erforderlich. Hierzu wurde im Juli 2002 der Fachausschuss/Arbeitskreis „Dichtungssysteme im Wasserbau“ unter kooperativer Obmannschaft als Fachausschuss WW-7 in der DWA bzw. als Arbeitskreis AK-5.4 in der DGGT (Deutsche Gesellschaft für Geotechnik) mit paralleler Anbindung an die Arbeitsgremien der HTG (Hafentechnische Gesellschaft e. V.) gegründet. Hierdurch wurde den sich bei diesem Thema überschneidenden Arbeitsfeldern von DWA, DGGT und HTG Rechnung getragen. Die DVWK-Merkblätter Heft 215/1990 und Heft 225/1992 werden durch das Merkblatt DWA-M 512-2 „Dichtungssysteme im Wasserbau – Teil 2: Flächenhafte Dichtungen an Massivbauwerken“ (Dezember 2016) ersetzt.

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26. Magdeburger Abwassertag

Die traditionsreiche Veranstaltungsreihe der „Magdeburger Abwassertage“ wird durch den DWA-Landesverband Nord- Ost fortgeführt. Im September 2014 veranstaltete Hach Lange GmbH die 25. Magdeburger Abwassertage. Seitdem ruht diese Veranstaltungsreihe. Der Landesverband Nord-Ost lädt nun zum 26. Magdeburger Abwassertag am 13. September 2017 in das  Hotel Magdeburg ein. Die Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert, wird ein Grußwort an die Teilnehmer richten. Neben dem fachlichen Austausch werden Themen aus der wasserrechtlichen und der betrieblichen Praxis wie zum Beispiel Klärschlammverordnung, Phosphorrecycling, anaerobe Stabilisierung, Sielhautuntersuchungen und Genauigkeit von Online- Messungen präsentiert. Das Seminar ist für Mitarbeiter von Aufgabenträgern und Betreibern, Behörden und Hochschulen sowie Ingenieurbüros und Laboren konzipiert.

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Zustand deutscher Wasserkörper

Die Wasserkörper in Deutschland verfehlen überwiegend die Zielvorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nur 765 von 9804 Wasserkörpern befinden sich in dem geforderten guten beziehungsweise sehr guten ökologischen Zustand. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/12692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach befinden sich 3528 in einem mäßigen, 3309 in einem unbefriedigenden und 1886 Wasserkörper in einem schlechten ökologischen Zustand. 314 Wasserkörper wurden nicht bewertet.

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Wassernutzung in Deutschland

Im Jahr 2013 sind in Deutschland 13,3 Prozent der erneuerbaren Wasserressourcen entnommen worden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/12915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach steht in Deutschland im Mittel ein potenzielles Wasserdargebot von 188 Milliarden Kubikmeter zur Verfügung. 2013 wurden davon 25,1 Milliarden Kubikmeter entnommen. Laut Bundesregierung entfielen 13,6 Milliarden Kubikmeter der Wasserentnahme auf die Energieversorger, knapp fünf Milliarden Kubikmeter auf die öffentliche Wasserversorgung. Auf Bergbau und verarbeitendes Gewerbe entfielen 6,1 Milliarden und auf landwirtschaftliche Beregnung 0,3 Milliarden Kubikmeter.

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Vergleich von Kosten der Abwasserentsorgung schwierig

„Auch größere Unterschiede bei den Abwasserentgelten in Deutschland werden sich nicht völlig vermeiden lassen. Wichtig ist vor allem, dass die Abwasserentgelte der Abwasserentsorgung zugutekommen.“ So kommentierte DWA-Präsident Otto Schaaf das „Abwassergebührenranking 2017“, in dem die IW Consult GmbH im Auftrag von Haus & Grund Deutschland die Abwassergebühren der 100 größten deutschen Städte untereinander verglichen hat. Jedes Jahr zur Sommerzeit wird über das Thema Abwasser und Kosten der Abwasserentsorgung berichtet. Dann häufen sich Berichte und Studien über die sehr unterschiedliche Höhe der Abwasserentgelte, und der Bürger wundert oder ärgert sich, dass sein Nachbar oder Arbeitskollege, nur wenige Kilometer weiter, deutlich weniger für die Entsorgung seines Abwassers bezahlen muss. Dabei haben sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen Einfluss auf die Gebührenhöhe, sodass einfache Rankings wenig aussagekräftig sind. Eine große Rolle spielen die hohen Vorhaltekosten für die wasserwirtschaftliche Infrastruktur, die auch anfallen, wenn wenig Abwasser durch die Kanäle fließt und in den Kläranlagen gereinigt wird. Die kalkulatorischen Kosten, wie Abschreibungen und Zinsen, machen etwa die Hälfte der Gesamtkosten aus, manchmal auch deutlich mehr. Hier kommen 16 unterschiedliche Kommunalabgabengesetze der Bundesländer ins Spiel, die den gesetzlichen Rahmen für die ansatzfähigen Kosten unterschiedlich vorgeben. Die Abwasserentgelte in Deutschland werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben, sodass alle ansatzfähigen Kosten über die Gebühren, gegebenenfalls auch über einmalige – in manchen Bundesländern wiederkehrende – Beiträge auf die Nutzer der Anlagen umgelegt werden. Nach welchem Maßstab dies geschieht, ist in den Kommunen wiederum unterschiedlich. Zunehmend wird eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Regenwasser erhoben, selten mit einer Grundgebühr, häufiger werden daneben Beiträge verlangt. Ein Vergleich von Abwasserentgelten hat kaum Aussagekraft, wenn nicht alle Bestandteile mitbetrachtet werden. Häufig wird bei Rankings von Abwassergebühren ein Musterhaushalt zugrunde gelegt. Dies ist statistisch gesehen probat, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es dabei immer Gewinner und Verlierer gibt und die Aussagekraft begrenzt ist. Bei der Erhebung nach Musterhaushalt gehören Regionen mit einem sehr geringen durchschnittlichen Wasserverbrauch zu den Verlierern, denn die hohen Vorhaltekosten werden dort in der Praxis auf geringere Abwassermengen umgelegt, was zu einem höheren Entgelt pro Kubikmeter Abwasser führt. Legt man dann einen Musterver brauch zu Grunde, der deutlich höher ist, schneidet diese Kommune besonders teuer ab. In den östlichen Bundesländern liegen die Wasserverbräuche zum Beispiel durchschnittlich deutlich unter dem für Gesamtdeutschland ermittelten Durchschnittsverbrauch von 122 Litern pro Tag, manchmal bei nur 85 Litern durchschnittlich. Es gibt darüber hinaus zahlreiche weitere Faktoren, die Vergleiche von Abwassergebühren schwierig machen. Dazu zählen unter anderem die Bevölkerungsdichte und die Dichte der Bebauung in den Entsorgungsgebieten im Hinblick auf die Leitungslängen, die Topografie in Bezug auf zum Beispiel die Anzahl der benötigten Pumpen oder das Alter der Abwasseranlagen. Betrachtet man die Entwicklung der Abwasserentgelte in den letzten 15 Jahren, liegt die Steigerung der durchschnittlichen Entgelte regelmäßig unterhalb der Inflationsrate. Der Bürger muss für die Abwasserentsorgung täglich nicht mehr ausgeben als für ein Brötchen. Die Fachleute gehen davon aus, dass in vielen Betrieben erhebliche Re-Investitionen in die langlebigen Anlagen anstehen. Dies ist notwendig, um die wertvolle, oft unterirdisch verborgene Infrastruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Infrastruktur und die Leistungen, die mit ihr im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden, dürfen nicht allein am Preis gemessen werden. Beiträge zum Umweltschutz oder auch zu dem in Zeiten des Klimawandels wichtiger werdenden Hochwasser- bzw. Überflutungsschutz sollten nicht durch eine oft einseitige Entgeltbetrachtung erschwert werden. Dabei muss ein möglichst hohes Maß an Transparenz für die Nutzer erreicht werden, und es ist sicherzustellen, dass die Abwasserentgelte vollständig der Abwasserentsorgung zugutekommen.

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Unterirdischer Vortrieb des Abwasserkanals Emscher fertig gestellt

Es ist einer der wichtigsten Momente in der Geschichte des Emscher-Umbaus: Mit dem Durchstich der beiden Tunnelbohrmaschinen in ihre finale Zielgrube hat die Emschergenossenschaft am 12. Juni 2017 die unterirdischen Vortriebsarbeiten für den Abwasserkanal Emscher (AKE) für beendet erklärt. Gestartet war der Kanalbau für die künftige abwassertechnische Hauptschlagader des Reviers im September 2012 in Dortmund-Mengede. Die Ankunft im Zielschacht erfolgte nun in Oberhausen in rund 40 Metern Tiefe – drei Meter unterhalb des Meeresspiegels. Der Abwasserkanal Emscher ist insgesamt 51 Kilometer lang und reicht von Dortmund bis Dinslaken. Aktuell wurden bis heute knapp 47 Kilometer verlegt – die Restdistanz bis zum Klärwerk Emschermündung wird in offener Bauweise und relativ oberflächennah gebaut. Der Abwasserkanal Emscher hat ein Gefälle von 1,5 Promille. Wäre er von Dortmund aus komplett durchgelaufen, würde er in Dinslaken in rund 80 Metern Tiefe ankommen – zu tief, um das Abwasser direkt in das benachbarte Klärwerk einleiten zu können. Also muss es auf der Strecke gen Westen mehrfach gehoben werden. Diese Funktion erfüllen drei Pumpwerke der Emschergenossenschaft: Die Anlagen in Gelsenkirchen und Bottrop sind bereits im Bau und werden beide in diesem Herbst fertig gestellt.

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Stadtentwässerung Hildesheim erhält TSM Abwasser

Der Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) ist Mitte Juni von der DWA das Qualitätssiegel Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) in der Sparte Abwasser überreicht worden. Jürgen Wahlich, TSM-Verantwortlicher bei SEHi, betonte bei der Übergabe: „Es war ein anstrengender und langer, aber erfolgreicher Weg hin zu diesem Qualitätssiegel. Insbesondere kam es, nach der Neuausrichtung der SEHi zu einer Anstalt des öffentlichen Rechtes, zu einer intensiven Berücksichtigung von neuen strukturellen und wirtschaftlichen Erfordernissen.“ Die TSM-Bestätigung bescheinigt der SEHi die sichere, wirtschaftliche, nachhaltige und umweltfreundliche Abwasserentsorgung. Dazu musste sich das Unternehmen im August 2016 einer zweitägigen, freiwilligen Überprüfung durch ein unabhängiges DWA-Expertenteam stellen. Geprüft wurden die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die organisatorischen Strukturen des Unternehmens. Die DWAExperten kontrollierten zudem den technischen Zustand der Anlagen, das Störungsmanagement und die Beachtung der Sicherheitsbestimmungen. Grundlage für die Überprüfung des technischen Sicherheitsmanagements ist das Arbeitsblatt DWA-M 1000 Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen. Die SEHi stellte sich der Überprüfung zum ersten Mal.

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„Promotionspreis auf dem Gebiet der Wasserchemie“ ausgeschrieben

Die Wasserchemische Gesellschaft, eine Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker, schreibt wieder den mit 1500 Euro dotierten Promotionspreis auf dem Gebiet der Wasserchemie aus, der auf der kommenden Jahrestagung „Wasser 2018“ im Mai 2018 in Papenburg verliehen wird. Der Promotionspreis auf dem Gebiet der Wasserchemie – gefördert von der Walter-Kölle-Stiftung – wird für herausragende Dissertationen auf den in der Fachgruppe vertretenen wissenschaftlichen Gebieten verliehen, die eine besondere Leistung für die Weiterentwicklung des Fachgebiets darstellen. Vorschläge für die Verleihung können bis zum 30. November 2017 (in der Regel durch den Betreuer der Arbeit) an den Vorstandsvorsitzenden der Wasserchemischen Gesellschaft gerichtet werden. Voraussetzungen:
●● Die Arbeit muss mindestens mit der Gesamtnote sehr gut bewertet worden sein.
●● Das Promotionsverfahren muss abgeschlossen sein und die Prüfung darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
●● Ausdrücklich ausgeschlossen sind Eigenbewerbungen.

www.wasserchemische-gesellschaft.de/de/die-walter-koelle-stiftung  

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Kommunaler Klimaschutz: Kommunalrichtlinie öffnet neues Antragsfenster

Vom 1. Juli bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die Kommunalrichtlinie Anträge zur Förderung von Vorhaben im Bereich Klimaschutz stellen. Förderfähig sind Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Unterstützt werden unter anderem:
●● Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle
●● Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten
●● Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie
●● die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen, wie zum Beispiel die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT. Anträge können beim Projektträger Jülich gestellt werden. Auskunft und telefonische Beratung:

Service- und Kompetenzzentrum
„Kommunaler Klimaschutz“
Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin
Tel. 030/3 90 01-170
E-Mail: skkk@klimaschutz.de
www.klimaschutz.de/kommunen
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

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Ludwig-Bölkow-Technologiepreis 2017 ausgelobt

Bis zum 15. September 2017 sind Bewerbungen für den Ludwig-Bölkow- Technologiepreis 2017 möglich. Mit dem Preis gewürdigt werden Unternehmen und wissenschaftlich ausgebildete Einzelpersonen oder auch Personengruppen von Forschungseinrichtungen, die sich um die erfolgreiche Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus Mecklenburg-Vorpommern in ein konkretes wirtschaftliches Produkt, ein Verfahren oder eine technologische Dienstleistung besonders verdient gemacht haben. Ausgelobt wird der Preis vom Wirtschaftsministerium und den drei Industrie- und Handelskammern des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Für den „Ludwig-Bölkow- Technologiepreis MV 2017“ stehen insgesamt 10 000 Euro Preisgeld zur Verfügung.

www.boelkowpreis.de  

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Lippeverband: Pilotprojekt für Phosphorrecycling aus Abwasser

Die Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser steht im Mittelpunkt des Projekts „Phos4You“, bei dem der Lippeverband (Essen) zusammen mit elf Partnern aus sieben europäischen Ländern innovative Verfahren erprobt, um den Bedarf an diesem wichtigen Rohstoff so weit wie möglich ohne Importe zu decken. Das Gesamtbudget in Höhe von 10,8 Millionen Euro des bis 2020 geplanten Projekts wird von der EU mit etwa 6,5 Millionen Euro aus dem Programm INTERREG V B Nordwesteuropa gefördert. Phos4You soll demonstrieren, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser machbar ist. Darüber hinaus soll die Düngemittelindustrie in die Lage versetzt werden, den rückgewonnenen Rohstoff auch zu nutzen. Dazu dienen als wesentliche Projektbausteine der Bau von Demonstrationsanlagen für die Rückgewinnung unter Realbedingungen, die Umsetzung innovativer Rückgewinnungstechnologien für häusliches Abwasser, die Herstellung von neuen Düngemittel-Produkten aus Phosphorrecycling, die Erarbeitung eines EU-weiten Standards zur Qualitätsbewertung von neuen Produkten und schließlich mehr gesellschaftliche Akzeptanz von Düngemitteln aus Abwasser. Dabei spielt die Phosphor-Gewinnung aus Klärschlamm und aus Klärschlamm-Asche die Hauptrolle. Im Pilotprojekt untersucht der Lippeverband die Frage, wie sich die aus eigenen Kläranlagen gewonnene Klärschlamm- Asche nach entsprechender Behandlung im industriellen Maßstab bei der Produktion von Dünger nutzen lässt. Die Emschergenossenschaft befasst sich in einem Pilotprojekt mit der Herstellung einer speziellen Asche, die nach einer zweistufigen Verbrennung direkt als Dünger verwertbar ist. Diese Asche soll in einer Pilotanlage auf dem beim Klärwerk Emschermündung in Dinslaken angesiedelten Technikum der Emschergenossenschaft produziert werden. Offizieller Auftakt des Projekts wird eine dreitägige Konferenz vom 18. bis 20. Oktober 2017 in Basel sein, die der Lippeverband gemeinsam mit der europäischen Phosphorplattform ESPP, der deutschen Phosphorplattform DPP, der Fachhochschule Nordwestschweiz und BaselArea.swiss ausrichtet.

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„Leuchtturm 2018“ des Umweltcluster Bayern ausgeschrieben

Der Umweltcluster Bayern sucht wieder Projekte mit Visionen, innovativen neuen Ideen und Produkte mit Potenzial, die einen vorbildlichen Beitrag zur Entwicklung der Umwelttechnologie leisten. Bis zum 30. September 2017 können sich bayerische Umwelttechnologie-Projekte mit Signalwirkung beim Cluster für den „Leuchtturm 2018“ bewerben. Die ausgezeichneten Projekte profitieren vom Marketing durch den Cluster (zum Beispiel auf Messen und Veranstaltungen)und werden durch eigens erstellte Werbematerialien und Veröffentlichungen in Fach- und Printmedien bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Gesucht werden Bewerbungen aus den Bereichen: Wasser und Abwasser, Abfall und Recycling, Alternative Energiegewinnung aus Reststoffen oder Abwasser, Luftreinhaltung, Ressourceneffizienz und Stoffstrommanagement sowie Boden- und Gewässersanierung.

www.umweltcluster.net/leuchtturm

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Empfehlungen des Stakeholder- Dialogs „Spurenstoffstrategie des Bundes“ übergeben

Staatssekretär Jochen Flasbarth (Bundesumweltministerium) hat am 27. Juni 2017 Empfehlungen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern entgegengenommen. Diese Empfehlungen wurden im Rahmen eines Dialogs des Bundesumweltministeriums mit den betroffenen Stakeholdern erarbeitet. Eine Schlüsselstellung nimmt der Vorschlag der Strategie ein, eine branchenbezogene Liste gewässerrelevanter Spurenstoffe zu erarbeiten. Wichtig ist auch eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, wie sie in der Strategie empfohlen wird. Die Strategie stellt zudem klar heraus, dass die vierte Reinigungsstufe bei Kläranlagen Spurenstoffe nur verringert, sie jedoch nie ganz vermeidet oder gar entfernt. Deswegen sollten Bund und Länder die Empfehlung umsetzen, zur weitergehenden Abwasserbehandlung einen bundesweit einheitlichen Orientierungsrahmen vorzulegen. Wenn es im Einzelfall trotzdem notwendig wird, eine End-of-Pipe-Lösung (Abwasserbehandlung im Klärwerk) zu finden, dann müssen die Verursacher an den Kosten für die Abwasserbehandlung angemessen beteiligt werden, so die Empfehlung des Stakeholder- Dialogs.

www.bmub.bund.de/N54267

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WHO/UNICEF: 2,1 Milliarden Menschen ohne Trinkwasser, 4,5 Milliarden ohne Abwasserentsorgung

Nach einem neuen Bericht der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Kinderhilfswerks UNICEF haben drei von zehn Menschen, 2,1 Milliarden, keinen Zugang zu einer sicheren Versorgung mit Trinkwasser, und bei sechs von zehn, 4,5 Milliarden, fehlt eine geordnete, sichere Sanitärentsorgung. Seit dem Jahr 2000 hätten zwar Milliarden Menschen Zugang zu einfachen Trinkwasserversorgungen und Abwasserentsorgungen bekommen, aber diese seien nicht notwendigerweise sicher und zuverlässig. Vielen Häusern, Gesundheitseinrichtungen und Schulen mangele es außerdem an Seife und Wasser zum Händewaschen. Als Folge würden jährlich 361 000 Kinder unter fünf Jahren an Durchfall sterben.

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Konsultation der EU-Kommission zu Mikroplastik

Die europäische Kommission hat eine bis zum 16. Oktober 2017 laufende Konsultation gestartet, bei der es um Möglichkeiten zur Reduzierung der Emission von Mikroplastik in die Umwelt geht. Voraussichtlich Ende 2017 will die Kommission als Ergebnis dieser Konsultation einen Bericht zum Thema veröffentlichen, der auch Empfehlungen enthält.

www.eumicroplastics.com

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Erste thermische Klärschlammverwertungsanlage Mecklenburg- Vorpommerns auf Rügen in Betrieb genommen

Die erste thermische Klärschlammverwertungsanlage Mecklenburg-Vorpommerns hat am 14. Juni 2017 ihren Betrieb aufgenommen. Die Anlage wird vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) betrieben. Sie wurde für einen Klärschlammanfall von rund 2500 t TR/a konzipiert und in knapp zweijähriger Bauzeit nahe der Kläranlage Bergen (92 000 EW) in Generalunternehmerschaft der Dr. Born und Dr. Ermel Ingenieure aus Achim errichtet. Die kombinierte Schlammbehandlungsanlage besteht aus vorgeschalteter Schlammfaulung (Faulturm mit einem Volumen von 3000 m3) mit Gasspeicher (1500 m3 Fassungsvermögen), der Schlammentwässerung und -trocknung, der Verbrennung im zweistufigen Wirbelschichtverfahren und der Abgasreinigung. Das Faulgas wird in einem BHKW in Strom (330 kWel., ca. 2900 MWh/a) und Wärme (360 kWth., ca. 2900 MWh/a), zur Nutzung für die Anlage selbst sowie für die Kläranlage, umgewandelt. Mithin splittet sich die Energiebilanz in 39 % Strom, 43 % Nutzwärme und 18 % Abgas/Abwärme. Durch den Einsatz der bei der thermischen Behandlung entstehenden Wärme zur Trocknung des Klärschlamms wird die Verbrennung zum autothermen Prozess. Die Reststoffe aus der Abgasreinigung werden extern entsorgt, die Asche steht für ein mögliches späteres Phosphor-Recycling zur Verfügung. In der Anlage werden die Klärschlämme aller 38 Kläranlagen des Zweckverbands verwertet. Darüber hinaus beinhaltet die Anlagengenehmigung die Mitverbrennung von bis zu 7 % Biomasse aus Strandgut. Damit erhalten die Ostseebäder im Verbandsgebiet erstmals die Option einer inselbezogenen und umweltgerechten Entsorgung der für den Tourismus problematischen Strandanspülungen. Die Anlage soll rund um die Uhr ca. elf Monate im Jahr laufen; hierzu sind vier Mitarbeiter vorgesehen. Nicht nur die Bauzeit, auch die Baukosten blieben mit 12,15 Millionen Euro (netto) nach Mitteilung des ZWAR im vorgesehenen Rahmen.

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Einweihung der ExtraPhos®- Pilotanlage zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm

Nach knapp eineinhalbjähriger Bau- und gut dreijähriger Planungsphase wurde am 13. Juni 2017 die ExtraPhos®- Pilotanlage auf dem Gelände des Wirtschaftsbetriebs Mainz-Mombach eingeweiht. Im ExtraPhos®-Verfahren löst sich der Phosphor von den Klärschlammpartikeln über die Zugabe von Kohlenstoffdioxid und die dadurch bedingte Absenkung des pH-Werts. Das Verfahren funktioniert ohne zusätzliche Chemikalien oder den Einsatz thermischer Energie. Das kurzfristig hinzugefügte Kohlenstoffdioxid kann rückgeführt werden und bleibt dem Prozesskreislauf erhalten. Der mobilisierte Phosphor wird in diesem Verfahren mit Kalkmilch ausgefällt. Kläranlagen gewinnen so ein bioverfügbares Dicalciumphosphat, das in der Landwirtschaft als Düngemittel Einsatz findet. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat den Bau der Pilotanlage mit rund 175 000 Euro gefördert.

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Eignungsfeststellung des Branchenstandards IT-Sicherheit Wasser/Abwasser liegt vor

Die Eignungsfeststellung des Branchenstandards IT-Sicherheit Wasser/Abwasser liegt vor. Der in gemeinsamer Gremienarbeit durch die DWA und den DVGW erstellte Branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) wird damit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannt, sodass Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 8a (1) BSI-Gesetz erfüllen, wenn diese den B3S umsetzen. Beide Regelsetzer haben gehofft, schon sehr viel früher die Anerkennung des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards zu erhalten, denn von Beginn an wurden die nachgeordneten Behörden des Innenministeriums, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), intensiv in die Erarbeitung miteingebunden. Dennoch gab es bis ins zweite Quartal dieses Jahres hinein immer wieder Klärungsbedarf und Änderungswünsche, die erhebliche Zeitverzögerungen nach sich zogen. Nun sind die Arbeiten abgeschlossen und der Branchenstandard IT-Sicherheit Wasser/Abwasser kann veröffentlicht werden. Nachdem die eingereichten Entwürfe vom BSI zur Eignung festgestellt worden sind, wird das Merkblatt DWAM 1060 (IT-Sicherheit – Branchenstandard Wasser/Abwasser), inhaltsgleich mit dem DVGW Hinweis 1060, zur Drucklegung vorbereitet. Der IT-Sicherheitsleitfaden, das Kernstück des Branchenspezifischen Standards, ist ein webbasiertes Tool und kann nun fertig programmiert werden. Es wird dann zusammen mit dem Merkblatt vertrieben. Das Web-Tool wird in einem auf den Internetseiten der Vereinigungen zur Verfügung gestellten Handbuch dokumentiert und erläutert. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind vom Gesetzgeber als kritische Infrastrukturen eingestuft worden. Aufgrund dessen wurde der Branchenstandard IT-Sicherheit Wasser/Abwasser von den ehrenamtlichen Experten und Expertinnen so geschrieben, dass sowohl große als auch kleine Betreiber diesen anwenden können. Damit können die Betreiber durch seine Umsetzung eine Sicherung ihrer IT-Infrastruktur erreichen, die dem Stand der Technik entspricht, unabhängig davon ob sie unter die BSIKritis Verordnung fallen oder nicht. Denn, so die Überzeugung der Expert/innen, jeder sollte seine IT-Sicherheit prüfen und das Risiko vor Angriffen minimieren.

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EU-Bank stellt weiteren Kredit für Emscher-Umbau bereit

Eines der größten Umweltprojekte Europas erhält erneut Unterstützung der Europäischen Investitionsbank (EIB). Die EU-Bank stellt der Emschergenossenschaft einen weiteren Darlehensrahmen in Höhe von 450 Millionen Euro für die umfangreiche Renaturierung des Flusssystems zur Verfügung. Mit dem neuen Kredit ko-finanziert die EIB das Investitionsprogramm der Emschergenossenschaft für die Jahre 2017 bis 2019. Das Darlehen weist neben dem hohen Volumen attraktive Kreditkonditionen auf: Es hat eine Laufzeit von bis zu 45 Jahren und kann trotz des langen Zeitraums festverzinst werden. Dies bietet die Möglichkeit, das aktuell niedrige Zinsniveau langfristig festzuschreiben. Das Darlehen ist nach 2011 und 2013 die dritte Finanzierung von Seiten der EU-Bank für das umfassende Entwicklungsvorhaben. Das gesamte Finanzierungsvolumen der EUBank an die Emschergenossenschaft erreicht damit über 1,3 Milliarden Euro.

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Korrekturen im Arbeitsblatt DWA-A 161 „Statische Berechnung von Vortriebsrohren“

Arbeitsblatt DWA-A 161 „Statische Berechnung von Vortriebsrohren“ bedarf einiger Korrekturen. Die nötigen Änderungen sind im Folgenden jeweils eingekreist.

Mehr: Tabelle inKorrespondenz Abwasser, Abfall · 2017 (64) · Nr. 6 Seite 538

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Abwasserkanal der Stadt Aachen wird Wärmequelle für Wohnhäuser

Die Wohnungsgesellschaft gewoge AG und die STAWAG Energie GmbH, eine Tochter der Aachener Stadtwerke wollen Wärme aus der Kanalisation zum Heizen nutzen: Mit Förderung des Umweltinnovationsprogramms rüsteten sie fünf Wohngebäude um und ersetzten die Gasetagenheizungen durch eine zentrale Wärme- und Warmwasserversorgung mittels Abwärme aus Abwasser und Abluft. Hierzu wurden vier dezentrale Abluftwärmepumpen installiert sowie zwei zentrale Abwasserwärmepumpen, die dem Hauptsammler des Abwasserkanals der Stadt Aachen Wärme entziehen und damit das Wasser für die Wohnblöcke erwärmen. Das Messprogramm zur Erfolgskontrolle ist nun abgeschlossen. Bis auf wenige Ausnahmen wurden die erforderlichen Temperaturen kontinuierlich in Sommer- wie in Wintermonaten erreicht. In Spitzenlastzeiten können zwei bereits vorhandene Niedertemperaturgaskessel unterstützend zugeschaltet werden. Aufgrund der Abwärmenutzung können jährlich Treibhausgase mit einer Klimawirkung von fast 200 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Projektergebnisse sind vor allem für Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaften mit großen Wohneinheiten interessant. Allerdings müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, die im Abschlussbericht zum Projekt näher beschrieben sind.

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Bundestag beschließt Hochwasserschutzgesetz II

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai 2017 den Entwurf eines zweiten Hochwasserschutzgesetzes (HWG II) beschlossen. Planungen für Hochwasserschutzanlagen sollen dadurch genauso vereinfacht werden wie deren Genehmigung und Bau. Klageverfahren gegen solche Anlagen sollen beschleunigt und neue Heizölanlagen in Hochwasser-Risikogebieten verboten werden. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, bedarf aber nicht der Zustimmung durch die Länderkammer. Das Gesetz schreibt vor, die Hochwasservorsorge in sogenannten Hochwasser- Risikogebieten zu verstärken. Hochwasser- Risikogebiete umfassen auch solche Flächen, die im Fall eines Deichbruchs überflutet werden können. Dass es auch hinter Schutzbauten keine absolute Sicherheit vor Hochwasser geben kann, zeigen die Extremhochwasser der vergangenen Jahre: Die meisten Schäden traten bei den Hochwasser-Ereignissen 2013, 2006 und 2002 in Hochwasser-Risikogebieten auf. In den Risikogebieten sollen daher die Kommunen Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen können, um künftige Schäden zu vermeiden. Hierzu wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert. In Gebieten ohne Bebauungsplan soll der Bauherr die allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung des Hochwasserrisikos und der Lage seines Grundstücks beim hochwasserangepassten Bauen beachten. Hochwasserangepasstes Bauen kann je nach Lage sehr unterschiedliche Maßnahmen umfassen (zum Beispiel höhere Türschwellen, Sicherung von technischen Einrichtungen usw.) Anders als im sog. Überschwemmungsgebiet, das statistisch einmal in einhundert Jahren eintritt und daher dringend als Rückhalteraum für den Fluss benötigt wird, gelten in Risikogebieten aber keine Bau- und Planungsbeschränkungen. Da sich fast Dreiviertel der Sachschäden an Gebäuden auf ausgetretenes Heizöl zurückführen lassen, sieht das Gesetz in Überschwemmungsgebieten und anderen hochwassergefährdeten Gebieten auch ein Verbot von neuen Ölheizungsanlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen innerhalb angemessener Fristen (in Überschwemmungsgebieten fünf Jahre, in anderen Risikogebieten 15 Jahre). Wo ein Ersatz nicht möglich ist, müssen die Öltanks hochwasserfest gemacht werden.

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Bundesregierung beschließt ersten Stickstoffbericht

Einen Bericht zum Stickstoffeintrag in die Umwelt hat das Bundeskabinett am 31. Mai 2017 beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, durch einen sektorenübergreifenden Ansatz Stickstoff auf ein umwelt- und gesundheitsverträgliches Maß zu reduzieren. In ihrem Bericht kündigt die Bundesregierung die Entwicklung eines Aktionsprogramms zur konkreten Stickstoffminderung an. Das Programm soll dazu beitragen, Synergien zwischen den diversen Programmen der Bundesregierung besser zu identifizieren und zu stärken. Zudem soll die Anwendung des Verursacherprinzips präzisiert und überprüft werden, ob es rechtliche oder finanzielle Rahmenbedingungen gibt, die einer Minderung von Stickstoffeinträgen entgegenstehen. Derzeit werden nach Angabe der Regierung jährlich noch ca. 1,6 Millionen Tonnen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umwelt eingetragen. Die Hauptverursacherbereiche für Stickstoff-Emissionen sind der Verkehr (13 %), die Industrie-/ Energiewirtschaft (15 %), Abwasserbehandlung und Oberflächenablauf (9 %) sowie die Landwirtschaft (63 %).

Der Stickstoff-Bericht steht zum Download bereit: www.bmub.bund.de/N54185

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Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien

Brandenburg wird künftig die Reduzierung von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen auf Deponien unterstützen. Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat eine entsprechende Richtlinie unterzeichnet. Demnach können bei der Investitionsbank des Landes (ILB) Zuwendungen für Maßnahmen beantragt werden, die zu weniger Treibhausgasen auf Deponien und zur Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Energiegewinnung dienen. Grundlage für die nun verabschiedete Richtlinie ist das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020. Das Programm sieht die Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft vor. Für die jetzt vom Minister in Kraft gesetzte Richtlinie stehen 20 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Gefördert werden kann die Neueinrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas, einschließlich erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme Oberflächenabdichtungssysteme. Förderfähig sind auch die Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation sowie Maßnahmen zur Ausgestaltung einer Deponieoberfläche als technische Funktionsschicht für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Zuwendungsempfänger können Kommunen, Zweckverbände oder Unternehmen der öffentlichen Hand sein. Das Umweltministerium führt heute in Potsdam eine Informationsveranstaltung für Fachleute zur neuen Förderrichtlinie durch. Anträge auf Förderung können ab Juli online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

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Bewertung der Wirkung von Glyphosat

Internationale und nationale Organisationen teilen anders als die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) nicht die Annahme einer krebserregenden Wirkung von Glyphosat. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags- Drucksache 18/12489) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor. Danach kämen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA), der gemeinsame Ausschuss für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO) sowie die Fachbehörden der USA, Japans, Neuseelands, Australiens und Kanadas zu dem Ergebnis, dass es keine Anhaltspunkte für eine krebserregende Wirkung von Glyphosat gebe. Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Unkrautbekämpfungsmitteln, der zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau verwendet wird.

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Baden-Württemberg: 13 Millionen Euro Förderung für Phosphorrückgewinnung

Die dritte Runde im Förderprogramm zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen und Klärschlammasche in Baden-Württemberg hat begonnen. Bis zum 13. Oktober 2017 können sich privat-gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften einschließlich deren Eigenbetriebe und öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften wieder um Fördermittel für die Entwicklung und den Bau von Versuchsanlagen und großtechnische Pilotanlares gen zur Phosphorrückgewinnung bewerben. Der Förderaufruf richtet sich gleichermaßen an kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent. Im Rahmen des dritten Förderaufrufs sind Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 50 000 Einwohnerwerten oder dem entsprechenden Klärschlammanfall antragsberechtigt. Erstmals wird auch die Erstellung von Projektskizzen kommunaler Einrichtungen gefördert. Insgesamt stehen in dem Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) acht Millionen Euro zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg ergänzt diese Mittel durch bis zu 4,8 Millionen Euro.

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Baden in der Ruhr nach 46 Jahren wieder möglich

In der Ruhr kann wieder gebadet werden. Nach 46 Jahren wurde am 23. Mai 2017 die erste Badestelle am Seaside Beach Baldeney in Essen eröffnet. Die Ruhr steht exemplarisch für die Entwicklung der Stadt Essen. Von einem Fluss, an dem nur wenige Mühlen und Handwerksbetriebe siedelten, wurde das Fließgewässer zu einem Transportweg für Kohle und Entsorgungsort für Industrieabwässer. Durch Investitionen in Millionenhöhe in die Abwasserbeseitigung seit den 1980er-Jahren hat sich die Ruhr zu einem blauen und sauberen Gewässer entwickelt. Unter dem Projektnamen „Sichere Ruhr“ wurden 2012 die Rahmenbedingungen für ein siche- Pilotanlares und rechtskonformes Baden und ein Frühwarnsystem erarbeitet, das die innerhalb der EU geltenden hygienischen Standards für Badegewässer berücksichtigt. Dieses System sagt Schwankungen der Wasserqualität voraus. Nur nach Starkregenereignissen, in deren Folge eine Entlastung der Regenbecken erfolgen muss, wird eine Sperrung des Badebereiches notwendig. Die Badestelle am Seaside Beach Baldeney erstreckt sich über eine Uferlänge von 50 Metern und reicht 15 Meter in den See hinein. Ob und wann weitere Badestellen umgesetzt werden, wird nach Angaben der Stadt Essen vor allem davon abhängen, wie die Pilotbadestelle und das Frühwarnsystem am Seaside Beach Baldeney angenommen werden.

www.essen.de/badeninderruhr

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Karl-Imhoff-Preis 2018 ausgeschrieben

Die DWA hat den Karl-Imhoff-Preis 2018, ihren Umweltpreis, ausgeschrieben. Der Karl-Imhoff-Preis dient der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf den Arbeitsgebieten der Vereinigung und wird für hervorragende Forschungsarbeiten, Dissertationen oder sehr gute Prüfungsarbeiten vergeben. Er wurde gestiftet in Würdigung der großen Verdienste, die sich Dr.-Ing. Karl Imhoff (1876–1965), ein deutscher Pionier der Abwassertechnik, um die deutsche und internationale Wasser- und Abwasserwirtschaft erworben hat, und zur bleibenden Erinnerung an sein Wirken. Der Karl-Imhoff-Preis ist mit 10 000 Euro dotiert. Außerdem können Belobigungen ausgesprochen werden.

Der Preis wird aufgrund von Bewerbungen verliehen. Die Bewerbungen müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2017 bei der Bundesgeschäftsstelle der DWA eingegangen sein. Beizufügen sind in sechsfacher Ausfertigung:
●● Angaben über Name, Geburtsdatum, Ausbildungsgang
●● (Lebenslauf) und Anschrift des Bewerbers,
●● die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit,
●● bei Prüfungsarbeiten die Note,
●● eine Versicherung an Eides Statt, dass die eingereichte Arbeit
●● von dem Bewerber selbst angefertigt ist,
●● Kurzfassung/Zusammenfassung. Die Preisverleihung soll auf der DWABundestagung 2018 erfolgen.

Vollständige Bewerbungsunterlagen an: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Anne Maria Schumacher Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-111 Fax 0 22 42/872-8250 E-Mail: schumacher@dwa.de

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Eingriffsregelung und Kompensation bei der Umsetzung von EG-WRRL-Maßnahmen

Hintergrund
Naturschutz und Wasserwirtschaft haben beide Aufgabenbereiche von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Das sind in der Wasserwirtschaft beispielsweise Wasserversorgung, Gewässerausbau und -unterhaltung sowie Hochwasserschutz und im Naturschutz die Erhaltung der Biologischen Vielfalt, Landschaftspflege, Gewässerschutz und Erholung in der Natur. Berührungspunkte zwischen beiden Bereichen gab es schon immer. Zu nennen wären hier der Gewässer- und Auenschutz, die Wassergüte oder die Gewässerstrukturgüte. Bei der Wassergüte ist in den letzten Jahrzehnten eine erhebliche Verbesserung erreicht worden. In Bezug auf die Struktur, den Nährstoffeintrag und die Biologische Vielfalt bleibt jedoch noch einiges zu tun. Seit Inkrafttreten der EG-WRRL und der daraus folgenden Änderung der deutschen Wassergesetzgebung haben die Berührungspunkte zwischen den Aufgabenbereichen deutlich zugenommen. Der gute ökologische Zustand der Gewässer ist seither ein neues Bewirtschaftungsziel in der Wasserwirtschaft. Als einer der wesentlichen Gradmesser dafür wird die Besiedlung der Gewässer mit heimischen Pflanzen und Tieren herangezogen. Sie hat sich zudem über den Gewässerschlauch hinaus stärker an Einzugsgebieten zu orientieren. Damit ist die Tätigkeit der Wasserwirtschaft stärker als zuvor von ökologischen Zusammenhängen bestimmt und ihr Einfluss auf den dem Naturschutz zufallenden Arten- und Biotopschutz im Gewässerund Auenbereich nimmt zu. Der gute mengenmäßige Zustand des Grundwassers als Ziel der WRRL und der davon abhängige Zustand von naturschutzrelevanten Landökosystemen gibt ebenfalls Anlass zu gemeinsamem Handeln. In Natura 2000-Gebieten ist die Wasserwirtschaft nun mitverantwortlich für den Zustand der Gebiete, soweit es dabei um die Wassermenge und -dynamik und die Verbindung zum Grundwasser geht. Natürlich bleiben auch potenzielle Konfliktfelder weiter bestehen, so beim Umgang mit dem Gewässerausbau und dem technischen Hochwasserschutz. Ein Gewässerausbau ist regelmäßig als Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG einzustufen. Der Tatbestand einer Veränderung der Gestalt einer Grundfläche ist regelmäßig gegeben, die auch erhebliche beeinträchtigende Wirkungen mindestens während der Bauphase nach sich ziehen kann. Daher bedarf es bei Maßnahmen des Gewässerausbaus….

Aufruf
Zu dem Expertengespräch „Eingriffsregelung und Kompensation bei Umsetzung EG-WRRL-Maßnahmen“ sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Das Expertengespräch ist geplant für: Dienstag, den 19. September 2017, 10.30 bis ca. 15.30 Uhr, in Wiesbaden. Angesprochen sind insbesondere Vertreter aus Wasserwirtschaft und Naturschutz von Maßnahmenträgern, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros, Verbänden und einschlägigen wissenschaftlichen Institutionen.

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Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm jetzt auch in Schleswig-Holstein!

In Schleswig-Holstein werden derzeit ca. 65 % der anfallenden Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet. Mit Inkraftreten der neuen Klärschlammverordnung (derzeit noch als Entwurf vorliegend), die je nach Anlagengröße ab 2030 ein Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung vorsieht, wird dieser Anteil deutlich zurückgehen. Bereits jetzt ist die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung in vielen Regionen in Norddeutschland erschwert. Kurzfristig wird dieser Entsorgungsweg, bedingt durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Konkurrenz durch andere Stoffströme, weiter abnehmen. Viele Betreiber von Kläranlagen stehen daher schon heute unter einem hohen Handlungsdruck, zukunftsfähige Lösungen für die sichere Klärschlammentsorgung zu finden. Neue Klärschlammentsorgungskonzepte, die langfristig belastbar sind, müssen erstellt und notwendige Investitionen angeschoben werden. Kooperationen von Anlagenbetreibern wird dabei eine zentrale Rolle zukommen.

Fragestellungen, die im Rahmen des Norddeutschen Netzwerkes Klärschlamm behandelt werden:
●● Wie werden sich in den einzelnen Regionen Schleswig-Holsteins die zu erwartenden Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Klärschlammentsorgung auswirken?
●● Welche Entsorgungswege wird es – abhängig von der regionalen Struktur und der Größe der Kläranlagen – in Zukunft für Klärschlamm geben?
●● Welche geeigneten technischen Verfahren stehen zur Verfügung?
●● Welche Kapazitäten werden die unterschiedlichen Entsorgungswege haben?
●● Welche Änderungen sind dadurch bei der Vorbehandlung von Klärschlamm erforderlich?
●● Was ändert sich bezüglich erforderlicher Lagerkapazitäten? Wie werden sich die zukünftigen Rahmenbedingungen auf die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Entsorgungskonzepte auswirken?
●● Wie können durch Nutzung regional vorhandener Infrastrukturen Behandlungs-, Lagerungs- und Transportaufwand minimiert werden?
●● Welche Kooperationsmöglichkeiten von Kläranlagenbetreibern bestehen bzw. können aufgebaut werden?

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Einladung zur 70. DWA-Mitgliederversammlung

An alle Mitglieder der DWA
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, hiermit lade ich Sie herzlich zur 70. Mitgliederversammlung der DWA am Dienstag, 26. September 2017, um 14:00 Uhr ein. Die Versammlung findet im Rahmen der diesjährigen Bundestagung in Berlin statt. Für den Einlass ist die Vorlage des DWA-Mitgliedsausweises oder einer schriftlichen Vollmacht erforderlich.

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Baden-Württemberg 7. Stuttgarter Runde 2017 – regional stark

Das Thema Kanalinstandhaltung bleibt aktuell.
Anlässlich der 7. Stuttgarter Runde am 6. April 2017 trafen sich 130 Teilnehmer und 25 Aussteller im Kursaal Stuttgart Bad-Cannstatt, um sich zu informieren, zu diskutieren und Fachkolleginnen und -kollegen zu treffen. Der traditionelle Vorabendtreff der Aussteller, Teilnehmer und Referenten fand am 5. April im historischen Restaurant Ackerbürger statt, wo man in gemütlicher Runde bis in die späten Abendstunden fachsimpelte. Das Vortragsprogramm am 6. April war wie immer ein Mix aus Neuem und Bewährtem, um die Fragen und den Informationsbedarf rund um die stetige Weiterentwicklung der Kanalsanierungsbranche zu erläutern und zu diskutieren. Der Eingangsvortrag informierte über die unterschiedlichen Themen im Umweltministerium, die mit der Kanalsanierung zusammenhängen. Ein weiterer widmete sich der Frage, ob heutzutage ein Bauen ohne Anwälte möglich ist. Anschließend erfuhren die Zuhörer vieles zu den besonderen Anforderungen bei industriellen Grundstücksentwässerungsanlagen und wurden anschaulich über die speziellen Lösungen zu zwei sehr anspruchsvollen Sanierungsbaustellen informiert. Die anderen Themenblöcke lieferten Informationen zum Regelwerk bezüglich der Umweltrelevanz des baulichen Zustands oder zeigten in Beispielen aus der Sanierungspraxis einige Mängel bei der Abnahme auf – mit Lösungsansätzen. Das sinnvolle Vorgehen bei der Auswertung von Inspektionen (Vier-Augen-Prinzip) wurde in einem weiteren Beitrag ausführlich diskutiert. Im Marktplatz der Aussteller hatten sechs Firmen die Gelegenheit, ihr Unternehmen, Produkte oder Projekte in Kurzvorträgen vorzustellen und dies mit interessierten Teilnehmern in der anschließenden Pause zu vertiefen.

Die 8. Stuttgarter Runde findet statt am 21. März 2018 im Kursaal Stuttgart Bad-Cannstatt. Ausgerichtet wird die Stuttgarter Runde gemeinschaftlich vom DWA-Landesverband Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart und dem Ingenieurbüro Dörschel.

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Nachhaltiger Umgang mit Klärschlamm in der Ostseeregion

Im März 2017 trat die „Recommendation on sewage sludge handling“ im Rahmen des Helsinki-Übereinkommens zum Schutz der Ostsee in Kraft. Sie stellt Grundsätze für den nachhaltigen Umgang mit Klärschlamm in der Ostseeregion auf. Die „Recommendation 38/1 on sewage sludge handling“ wurde seit 2012 von Deutschland und Schweden federführend erarbeitet, unter Beteiligung des Umweltbundesamts. Im März 2017 stimmten alle Vertragsstaaten des Helsinki- Übereinkommens auf dem jährlichen Treffen der Kommission der Ostsee- Anrainerstaaten für den Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum (HELCOM) zu. Hauptziele der Empfehlung sind: das gezielte Recycling der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe, insbesondere Phosphor, die nachhaltige landwirtschaftliche und energetische Klärschlammnutzung und die Reduktion von Einträgen umweltgefährdender und pathogener Stoffe aus Klärschlamm in die Umwelt. Neben Maßnahmen zur Klärschlammbehandlung und -nutzung werden Ausbringungsbeschränkungen für den Klärschlammeinsatz zu Düngezwecken dargelegt sowie die Weiterentwicklung kosteneffizienter Lösungen und der Wissensaustausch in der Region angeregt. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens müssen im Zuge der Empfehlungen künftig egelmäßig zum Umgang mit Klärschlamm, zu dessen Qualität und zur Phosphorrückgewinnung berichten.

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Neue Studie: Kläranlagen scheiden Mikrofasern ab

Kläranlagen scheinen Mikrofasern, die über Waschmaschinen ins Abwasser gelangen, fast vollständig aus dem Abwasser zu entfernen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Auftrag gegeben hat. Experten des Instituts für Umweltsystemforschung der Universität Osnabrück untersuchten den Eintrag von Mikrofasern aus dem Waschen von Textilien ins Haushaltsabwasser. Betrachtet wurden unter anderem gebrauchte und neuwertige Sportbekleidung, Fleece-Jacken, Mützen Schals und Decken aus den synthetischen Materialien Polyester, Polyamid und Polyacrylnitril. Hintergrund ist der Schutz der Tierund Pflanzenwelt in Flüssen und Meeren. In der Studie wurden im Abwasser von Waschmaschinen erhebliche Mengen an Mikrofasern festgestellt. Der Eintrag von Polyamid und Polyester aus Sportbekleidung mit glatter Oberfläche lag im Durchschnitt bei 18 mg pro kg Wäsche, während Rückstandsmengen von Polyester oder Polyacrylnitril aus Textilien mit rauer Oberfläche (Fleece-Jacken, Wohn- Decken, Schals, Mützen, Strickjacken) im Durchschnitt 89 mg pro kg Wäsche betrugen. Die ausgewaschenen Mengen waren so groß, dass die Fasern nicht mehr gezählt, sondern nur gewogen werden konnten. Hochrechnungen der Daten ergeben, dass bei einem durchschnittlichen Waschverhalten der tägliche Eintrag bei etwa 85 000 synthetischen Mikrofasern pro Person liegt und der tägliche Gesamteintrag einer Stadt von 100 000 Einwohnern bei 1,71 kg. Auf der Kläranlage in Osnabrück konnte allerdings gezeigt werden, dass diese Mikrofasern in der Abwasserreinigung fast gänzlich (98 Prozent) zurückgehalten werden. Geklärt werden muss nun der Verbleib der Fasern im Klärschlamm und ob diese über den Umweg der landwirtschaftlichen Nutzung doch noch in die Umwelt gelangen.
Universität Osnabrück Institut für Umweltsystemforschung
Jörg Klasmeier
E-Mail: jklasmei@uni-osnabrueck.de

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Nitrat: UBA warnt vor deutlich steigenden Trinkwasserpreisen

Das Umweltbundesamt warnt im Zusammenhang mit der Nitratproblematik vor deutlich höheren Trinkwasserpreisen. Über 27 Prozent der Grundwasserkörper überschreiten derzeit den Grenzwert von 50 mg/l. Wenn die Nitrateinträge dort nicht bald sinken, müssen betroffene Wasserversorger zu teuren Aufbereitungsmethoden greifen, um das Rohwasser von Nitrat zu reinigen. Einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zufolge kann dies die Trinkwasserkosten um 55 bis 76 Cent pro Kubikmeter erhöhen. Das entspricht einer Preissteigerung von 32 bis 45 Prozent. Eine vierköpfige Familie müsste dann bis zu 134 € im Jahr mehr bezahlen. Gerade in Gebieten mit landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen ist das Grundwasser häufig durch zu viel Stickstoff belastet. Grund sind die auf den Feldern aufgebrachten Gülle und Mist aus der intensiven Tierhaltung oder Mineraldünger für beispielsweise Obst- und Gemüseanbau. Wasserversorger versuchen bereits heute, das Wasser mit unterschiedlichen Maßnahmen zu schützen, indem sie die darüber liegenden Flächen selbst pachten, Brunnen verlagern oder belastetes mit unbelastetem Wasser mischen. Auch diese Kosten fließen bereits heute in den Trinkwasserpreis mit ein. Doch derartige Maßnahmen werden nach Einschätzung des UBA in Zukunft in hochbelasteten Regionen nicht ausreichen, um den Nitratwert im Trinkwasser niedrig zu halten. Die UBA-Studie hat dies mit Daten von und in Kooperation mit drei großen Wasserversorgern untersucht: OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband), Rheinenergie und RWW (Rheinisch- Westfälische Wasserwerksgesellschaft). Ergebnis: In einigen Gebieten könnte bald der Fall eintreten, dass das Wasser zusätzlich gereinigt werden muss. Dazu gibt es unterschiedliche Verfahren: Elektrodialyse, Umkehrosmose, biologische Denitrifikation oder das CARIX- Verfahren. Welches Verfahren zur Anwendung kommen kann, wird durch lokale Faktoren wie der Wasserhärte oder der notwendigen Vor- oder Nachbehandlung des Wassers bestimmt. Die Gesamtkosten für die Reinigung hängen neben der Art des Verfahrens auch noch ab von der konkreten Belastungssituation vor Ort, dem zu erreichenden Nitratwert, bis zu dem die Verunreinigungen gemindert werden sollen (Zielwert), und der Menge des aufzubereitenden Wassers. In jedem Falle bedeuten die Verfahren mögliche berechnete Mehrkosten von bis zu 76 Cent pro Kubikmeter für die Wasserkunden: diese müssen also für die Überdüngung in ihrer Region bezahlen. Die Studie rechnet zudem aus, wieviel die Reinigung von mit Nitrat belastetem Grundwasser in Deutschland insgesamt kosten kann: zwischen 580 und 767 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung kosten laut Bundeslandwirtschaftsministerium die Landwirtschaft bis zu 111,7 Millionen Euro pro Jahr, also nur einen Bruchteil dessen, den die betroffenen Trinkwasserkunden zu bezahlen hätten. Dies zeigt erneut: Vorsorge ist billiger als Reparatur. Diese Maßnahmen helfen nicht nur, Nitrateinträge zu reduzieren und die Kosten für die Aufbereitung zu senken. Daneben haben sie sogar noch viele weitere positive Auswirkungen auf die Umwelt, wie den Erhalt der Artenvielfalt.

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Joseph-von-Fraunhofer-Preis für Membranverfahren zur Abwasserreinigung

Forscher vom Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme (IKTS) in Hermsdorf konnten die Trenngrenze keramischer Membranen deutlich herabsetzen und erstmals auch gelöste organische Moleküle mit einer Molaren Masse von nur 200 Dalton zuverlässig abfiltrieren. So lassen sich selbst Industrie- Abwässer effizient reinigen. Bislang konnten nur Moleküle mit einer Größe ab 450 Dalton abgetrennt werden. Für die Entwicklung der keramischen Nanofiltrationsmembran erhalten Dr. Ingolf Voigt, Dr.-Ing. Hannes Richter und Dipl.- Chem. Petra Puhlfürß den diesjährigen Joseph-von-Fraunhofer-Preis. Die Jury begründet die Preisvergabe unter anderem mit „der erstmaligen Umsetzung für Filtrationsanwendungen im Rahmen dieser Materialklasse“. Im Auftrag von Shell wurde von der Firma Andreas Junghans – Anlagenbau und Edelstahlbearbeitung GmbH & Co. KG (Frankenberg) eine im kanadischen Alberta eine Pilotanlage gebaut. Diese reinigt seit 2016 erfolgreich Abwasser, das bei der Förderung von Öl aus Ölsand verwendet wird. Derzeit planen die Forscher eine erste Produktionsanlage mit einer Membranfläche von mehr als 5000 Quadratmetern.

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Schweiz stimmt für freiwillige Maßnahmen gegen Mikroverunreinigungen

Der Schweizer Bundesrat hat sich Mitte Juni für weiterführende freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Gewässer vor Mikroverunreinigungen ausgesprochen. Der Beschluss basiert auf dem Bericht „Maßnahmen an der Quelle zur Reduktion von Mikroverunreinigungen in den Gewässern“ des Ständerates Claude Hêche. Der Bericht zeigt, welche Verbesserungen bereits erzielt worden sind und stellt Möglichkeiten für zusätzliche Schritte vor. Vor allem sollen die heute bestehenden Regelungen konsequenter umgesetzt werden. Zudem soll die umweltschonende Anwendung und Entsorgung von Produkten wie z. B. Arzneimittel oder Pestizide im bestehenden Rahmen weiter gefördert werden. Ebenso begrüßt der Bundesrat Bestrebungen der Privatwirtschaft und der Verbände zur Weiterentwicklung umweltrelevanter Informationen zu Produkten. Der Gewässerschutz soll dabei auch bei branchen- und verbandsinternen Aus- und Weiterbildungen von Fachpersonal stärker berücksichtigt werden. Das Wissen zu Stoffeinträgen aus Gesundheitsbetrieben sowie Industrie und Gewerbe soll verbessert und allfällige Maßnahmen sollen geprüft werden. Dazu sollen insbesondere laufende Aktivitäten der Fachverbände genutzt werden. Der Bundesrat hat die betroffenen Departemente damit beauftragt, die entsprechenden Anstrengungen im Rahmen der bestehenden Mittel zu verstärken.

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Stockholm Water Prize ausgeschrieben

Bis zum 29. September 2017 können Nominierungen für den Stockholm Water Prize 2018 abgegeben werden. www.siwi.org/prizes

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Umfrage zum Thema Ökosystemleistungen

Das Projekt RESI führt eine Umfrage zum Thema Ökosystemleistungen durch. Ziel ist es, abzufragen, ob das Konzept der Ökosystemleistungen in Behörden und der wasserwirtschaftlichen Praxis bereits angewandt wird und wie ein mögliches Instrument zur Darstellung und zum Vergleich verschiedener Ökosystemleistungen ausgestaltet sein müsste. Hintergrund sind die vielfältigen Interessenskonflikte, wenn es um die Nutzung von Flüssen und ihre Auen geht. In dieser Situation stehen Behörden und andere Akteure vor der Herausforderung, zwischen den diversen gesellschaftlichen Nutzungsansprüchen abzuwägen, um gesetzliche Vorgaben oder nachhaltige Nutzungskonzepte umzusetzen. Szenarien auf Basis der Ökosystemleistungen könnten helfen die Gestaltung und Bewirtschaftung von Flusslandschaften transparenter darzustellen als bisher. Das Verbundforschungsprojekt „River Ecosystem Service Index“ (RESI) ist eines von 15 Verbundprojekten des BMBF-Förderprogramms „Regionales Wasserressourcen- Management für den nachhaltigen Gewässerschutz in Deutschland“ (ReWaM).

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Bundesrat verabschiedet Neuordnung der Klärschlammverwertung

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 die Neuordnung der Klärschlammverwertung unter Maßgabe der Umsetzung der Ausschussempfehlungen beschlossen. Die Verordnung dürfte hiermit die entscheidende Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen haben. Die vom Bundesrat empfohlenen Änderungen sind noch durch das Kabinett und den Bundestag zu bestätigen. Es wird erwartet, dass die neue Verordnung bis August in Kraft treten kann. Nach fast zwei Jahrzehnte währenden Diskussionen wird damit die bisherige Verordnung aus dem Jahre 1992 abgelöst, und die Vorgaben für den Umgang mit Klärschlämmen werden grundlegend geändert. Die neue Verordnung regelt insbesondere den Einstieg in ein umfassendes Phosphorrecycling und beendet langfristig die bodenbezogene Verwertung von Schlämmen aus großen Kläranlagen. So werden die Betreiber von Kläranlagen und auch von Verbrennungsanlagen ab 2029 grundsätzlich verpflichtet, Maßnahmen für ein weitgehendes P-Recycling umzusetzen. Gleichzeitig wird die bodenbezogene Verwertung ab 2029 für Schlämme aus Kläranlagen über 100 000 EW untersagt. Ab 2032 wird diese Grenze auf 50 000 EW herabgesetzt. Die Übergangsfristen sollen den Betreibern den notwendigen zeitlichen Vorlauf zur Planung und Umsetzung der erforderlichen umfassenden Änderungen ihrer Entsorgungskonzepte geben und Planung und Bau neuer Anlagentechnik ermöglichen. Die Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau bleibt für kleine Kläranlagen (50 000 EW) unbefristet möglich. Durch eine weitgehende Harmonisierung mit der Düngemittelverordnung werden für die bodenbezogene Verwertung im Wesentlichen die bisher bestehenden Grenzwerte fortgeführt. Als neues Element definiert die Verordnung Anforderungen an freiwillige Qualitätssicherungssysteme. Im Zuge der Bundesratsbefassung wurden „in letzter Minute“ noch zahlreiche Detailregelungen des Regierungsentwurfs geändert, die auch in der Praxis spürbare Auswirkungen haben werden. Unter anderem wurden für die bodenbezogene Verwertung die Untersuchungspflichten der Bodenproben um die Parameter PCB oder Benzo[a]pyren erweitert, die zulässige Dauer einer Feldrandlagerung von zwei auf eine Woche verkürzt und das Ausbringungsverbot in Wasserschutzgebieten auch auf Zone 3 ausgedehnt. Diese Anforderungen gelten sofort nach Inkrafttreten der Verordnung. Für P-Rückgewinnungsverfahren aus Klärschlämmen wurden die Vorgaben abgemildert. Für solche Verfahren genügt es, einen Gehalt unter 20 g P/kg TM im Schlamm oder eine Reduzierung des PGehalts um 50 % zu erreichen (zuvor mussten beiden Kriterien erfüllt werden). Bei der Mitverbrennung von Klärschlamm wurde die Anforderung fallen gelassen, dass nur aschearme Kohlen eingesetzt werden dürfen. Es besteht aber weiterhin ab 2029 die Pflicht, den in der Asche enthaltenen Phosphor zu recyceln. Für Rückgewinnungsverfahren aus Aschen ist dabei ein Wirkungsgrad von 80 % einzuhalten. Die neue Klärschlammverordnung wird erhebliche Veränderungen bringen. Hiervon sind zum Beispiel Kläranlagen betroffen, die Abwasser aus industrieller Kartoffelverarbeitung mitbehandeln. Dieser Klärschlamm darf mit Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr landwirtschaftlich verwertet werden. Es wird insgesamt eine deutliche Reduzierung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und eine weitere Zunahme der thermischen Behandlung erwartet. Da die P-Rückgewinnung aus den Aschen der Monoverbrennung als besonders effizient eingeschätzt wird, wird voraussichtlich die thermische Vorbehandlung in Monoverbrennungsanlagen an Bedeutung gewinnen. Zu all diesen Entwicklungen bietet die DWA aktuelle Informationen auf den 10. DWA-Klärschlammtagen, die vom 20. bis 22. Juni 2017 in Würzburg stattfinden. Interessenten können sich anmelden bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Barbara Sundermeyer-Kirstein E-Mail: sundermeyer-kirstein@dwa.de

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Bundestag beschließt Mantelverordnung

Das Bundeskabinett hat Anfang Mai den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Das von Bundesumweltministerium vorgeschlagene Verordnungspaket schafft erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle und deren Einsatz in technischen Bauwerken. Außerdem werden die Umweltstandards für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen bundesweit geregelt. Kernstück der Mantelverordnung ist zum einen die neu geschaffene Ersatzbaustoffverordnung. Sie regelt die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen über ein System der Güteüberwachung. Der Einbau dieser Materialien in technische Bauwerke vor allem im Tiefbau richtet sich nach spezifischen Anforderungen, die die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes wahren. Zum anderen wird mit der Mantelverordnung die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals umfassend novelliert. Sie wird künftig auch regeln, welche Materialien zur Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen genutzt werden dürfen und für welche Materialien andere Verwertungsund Entsorgungswege gefunden werden müssen. Außerdem gibt es weitere Verbesserungen im vorsorgenden Bodenschutz, z. B. durch die Möglichkeit der Anordnung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei größeren Vorhaben. Die Mantelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.

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Klärwerk Hamburg soll „urbane Rohstoff-Mine“ werden

Auf dem Klärwerk Hamburg soll die weltweit größte und effizienteste Phosphorrecylinganlage entstehen. Auch die Energieerzeugung soll ausgebaut werden. Das kündigte der Sprecher Geschäftsführung von Hamburg Wasser, Michael Beckereit, im Rahmen einer Pressekonferenz an. Beckereit sprach in diesem Zusammenhang von einer „urbanen Rohstoffmine“. Zwei Jahre lang wurde auf dem Klärwerk Hamburg das von der Firma Remondis entwickelte TetraPhos®- Verfahren zur Rückgewinnung getestet. Jetzt soll es im großen Maßstab realisiert werden. Der Bau der Anlage soll 2018 beginnen, die Aufnahme des Regelbetriebs startet ein Jahr später. Dann können jährlich rund 20 000 Tonnen Klärschlammasche genutzt werden, um daraus das Industrieprodukt Phosphorsäure zu gewinnen. Weiter will Hamburg Wasser eine weitere Anlage zur Klärgasaufbereitung bauen. So soll ab 2019 noch mehr überschüssiges Methan in das städtische Erdgasnetz eingespeist werden können. Im Ergebnis will das Unternehmen seine Produktion städtischen Bio-Klärgases um 70 Prozent auf dann 41 Millionen Kilowattstunden steigern.

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Neuerscheinung: Arbeitsblatt DWA-A 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“

Mit den in dem neuen Arbeitsblatt DWA-A 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“ empfohlenen Bemessungswerten lassen sich für kommunales Abwasser mit einstufigen Belebungsanlagen die Mindestanforderungen auf nationaler Ebene einhalten bzw. unterschreiten. Im Gegensatz zu früheren Ausgaben, in denen der Bemessungsgang für nitrifizierende und denitrifizierende Belebungsanlagen auf der gemessenen BSB5-Fracht aufbaute, wird nun die Bemessung ausschließlich auf den CSB aufgebaut. Das Arbeitsblatt befasst sich mit
• der Beschreibung des Verfahrens,
• dem Ablauf der Bemessung und den Bemessungsgrundlagen,
• der Berechnung der Schlammmasse und
• der Bemessung der Nachklärung und Belebung. Zusätzlich wird auf planerische und betriebliche Aspekte eingegangen, und die Möglichkeiten der Simulation

Den ganzen Artikel lesen sie unter: https://klaerwerk.info/DWA-Informationen/KA-Betriebs-Infos
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 2-2017 Seite 2604

Herausgeber und Vertrieb Arbeitsblatt DWA-A 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“, Juni 2016, 68 Seiten, ISBN 978-3-88721-331-2, Ladenpreis: 81,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 65,20 Euro DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop Das Arbeitsblatt DWA-A 131 ist Teil der zeitgleich neu erschienenen Version Belebungs-Expert 3.0. Ausführliche Informationen, neue Preise, Download der Demoversion sowie anschauliche Screenshots gibt es im Internet: www.dwa.de/software  

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: neue AwSV veröffentlicht

Die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ vom 18. April 2017 wurde veröffentlicht: Bundesgesetzblatt I, Nr. 22, 21. April 2017, Seite 905–955.

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DWA: Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung ist keine Verbesserung des Status quo

Keine Verbesserung des Status quo sieht die DWA in dem Entwurf der Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb (Stoffstrombilanzverordnung), den das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im April 2017 vorgelegt hat. Zwar wird eine „Stoffstrombilanz“ eingeführt, die in ihrer Berechnungsmethodik auf der bisher als „Hoftorbilanz“ bezeichneten Bilanzierungsform basiert. Doch legen die Regelungen des Entwurfs überwiegend Vorgehensweisen fest, die ähnlich bereits praktiziert werden und sich fachlich nicht bewährt haben. Stattdessen sollte der Stickstoffüberschuss als betriebliche Gesamtbilanz einschließlich der gasförmigen Verluste ausgewiesen und bewertet werden. Nach Meinung der DWA fehlen Anreize für landwirtschaftliche Betriebe, gasförmige Verluste zu reduzieren. Gasförmige Verluste schlagen sich aber an anderer Stelle, in der Regel sogar in unmittelbarer Nähe des Emittenten, nieder und führen zu einem entsprechenden Eintrag auf der Fläche und damit auch zu einer Stickstoffbelastung der Gewässer. Weiter kritisiert die DWA die zu hohe Toleranz, die den Betrieben zugestanden wird: Laut dem Entwurf können 20 Prozent des abgegebenen Stickstoffs als „Messungenauigkeit“ auf den Kontrollwert aufgeschlagen werden. In Summe lehnt die DWA den Referentenentwurf in der vorliegenden Fassung ab und erwartet vom BMEL eine zeitnahe deutliche Überarbeitung im Interesse des Gewässerschutzes. Bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland sollte es nicht wieder zu Verzögerungen kommen. Mit der Verordnung soll die gute fachliche Praxis des Umgangs mit Nährstoffen im Betrieb im Zusammenhang mit der Novellierung des Düngerechts konkretisiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe sollen so zur Ermittlung der zugeführten und abgegebenen Nährstoffe (Wirtschaftsdünger und pflanzliche Erzeugnisse), zur Bilanzierung und der anschließenden Bewertung verpflichtet werden. Hintergrund ist unter anderem, dass die Europäische Union, aber auch Fachkreise, etwa die Wasserwirtschaft, seit längerem kritisieren, dass Deutsch- Wasserrahmenrichtliland zu wenig gegen Einträge von Nitrat in die Umwelt unternimmt. Die EU-Kommission hat deshalb ein Verfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengt. Die Stellungnahme, die das DWA am 5. Mai 2017 an das BMEL gesandt hat, und der Entwurf der Verordnung stehen im Internet zum Download bereit: www.gfa-news.de/gfa/

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Export deutscher Wassertechnik knapp unter einer Milliarde Euro

Der Export deutscher Wassertechnik – Komponenten und Systemen zur Wasseraufbereitung, Abwasser- und Schlammbehandlung – blieb 2016 nahezu konstant. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Exporterlöse minimal um 0,1 Prozent von 977,2 Millionen Euro auf 967,7 Millionen Euro. Diese Zahlen gab der VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau Ende April auf seiner 14. Wasser- und Abwassertagung bekannt. Positiv entwickelten sich 2016 besonders der Absatzmarkt innerhalb der EU sowie der russische Markt. Wichtigster einzelner Absatzmarkt bleibt aber nach wie vor China, trotz eines Absatzrückgangs um 10,7 Prozent auf nun 88,5 Millionen Euro. Dicht dahinter folgt jetzt aber bereits Russland mit einem Absatzvolumen von 69,4 Millionen Euro (plus 63 Prozent). Russland hat damit Frankreich (61,9 Millionen Euro, plus 0,7 Prozent) und die USA (54,5 Millionen Euro, minus 18,1 Prozent) von den Spitzenplätzen verdrängt. Insgesamt bleibt aber der EURaum von herausragender Bedeutung für die deutschen Wassertechnikunternehmen. Die Exporte in die EU-28-Staaten legten 2016 um 3,5 Millionen Euro auf 412 Millionen Euro zu, der Anteil der Exporte in EU-Staaten beläuft sich damit derzeit auf 42,5 Prozent. Es folgt der asiatische Markt (201,9 Millionen Euro, minus 5,2 Prozent) sowie die Nicht-EU- 28-Staaten in Europa (141,6 Millionen Euro, plus 12,2 Prozent). Einen deutlichen Rückgang musste die Branche in den ehemaligen Boom-Staaten im Nahen und Mittleren Osten verzeichnen, hier reduzierten sich die Exporterlöse für Wassertechnik um 29,2 Prozent auf 45,7 Millionen Euro. Aufgrund eines deutlichen Zuwachses von 16,6 Prozent liegt der afrikanische Kontinent mit 45 Millionen Euro jetzt fast gleichauf.

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Mehr Klagerechte für Umweltverbände

Der Deutsche Bundestag hat Ende April die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften verabschiedet. Das Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts im Bereich des umweltrechtlichen Rechtsschutzes um. Mit der Novelle stehen Umweltverbänden mehr Klagerechte zur Verfügung. Behörden, Vorhabenund Planungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen in welcher Form und in welcher Frist gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen. Außerdem entfällt bei Rechtsbehelfen gegen Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Vorhaben und bestimmte Industrieanlagen die „materielle Präklusion“. Einwendungen vor Gericht, die nicht schon im Genehmigungsverfahren vorgebracht worden waren, dürfen nicht mehr ausgeschlossen werden. Möglich bleibt ein Ausschluss von Einwendungen aber dann, wenn deren erstmalige Geltendmachung im Gerichtsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

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Neue Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat eine gegenüber dem Stand 2004 aktualisierte Fassung des Berichts „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser“ herausgegeben. Rechtliche Änderungen durch EU und Bund sowie neue fachliche Erkenntnisse hatten eine Überprüfung und Aktualisierung der Werte erforderlich gemacht. Insbesondere die europäischen Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe mussten einbezogen werden. Die nunmehr für 91 Stoffe beziehungsweise Stoffgruppen vorliegenden Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFSWerte) sind nach einheitlicher Systematik abgeleitet und sind sowohl öko- als auch humantoxikologisch – insbesondere gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung – begründet. Dadurch kommt es bei 15 Stoffen zur Absenk GFS-Werte, in anderen acht Fällen kommt es zu einer fachlich begründeten Anhebung. Vier Stoffe wurden neu aufgenommen. Die Geringfügigkeitsschwellenwerte bilden die nachvollziehbaren und einheitlichen Bewertungskriterien zur bundeseinheitlichen Bewertung von Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit, erläuterte der Vorsitzende der LAWA, Peter Fuhrmann vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Die Geringfügigkeitsschwelle (GFS) wird definiert als Konzentration, bei der trotz Erhöhung der Stoffgehalte gegenüber regionalen Hintergrundwerten keine relevanten ökotoxikologischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter Werte eingehalten werden. Ziel für das Grundwasser ist der Erhalt der Nutzbarkeit als Trinkwasser und der Erhalt des Lebensraumes sowie der im Zusammenhang stehenden Oberflächengewässer und Landökosysteme. Der gesamte Bericht einschließlich der ausführlichen Datenblätter ist als kostenpflichtige Veröffentlichung beim Kulturbuchverlag zu beziehen: kbvinfo@kulturbuch-verlag.de

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Niedersachsen: Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasser und Naturschutzrechts

Die niedersächsische Landesregierung hat in am 9. Mai 2017 beschlossen, die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und zur Änderung und Aufhebung anderer Gesetze und Verordnungen in den Landtag einzubringen. Ziel der Gesetzentwürfe ist die Verbesserung der Wasserqualität von Grundwasser und Oberflächengewässern und der Erhalt der Artenvielfalt. Die beiden Novellen bilden Bausteine für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtliland Instnie und der Naturschutzstrategie des Landes. An allen Gewässern soll es künftig einen Gewässerschutzstreifen in einer Breite von fünf Metern geben. Für Nährstoffe soll künftig allein das kürzlich auf Bundesebene novellierte Fachrecht gelten. Hier sind vier Meter Abstand vorgeschrieben, auf hängigem Gelände fünf Meter. Bei Verwendung von Geräten, die über eine Grenzstreueinrichtung verfügen, können die Abstände reduziert werden. Auf mindestens einem Meter Abstand zum Gewässer soll ein Grünstreifen vorgehalten werden, der in jedem Fall unbehandelt bleibt. Auf den ursprünglich verfolgten Ansatz, die Ausbringung von Nährstoffen auf dem Schutzstreifen generell zu verbieten wurde zugunsten der Anwendung des neuen Fachrechts verzichtet. Die Wasserbehörde kann im Gewässerrandstreifen zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verminderung von Stoffeinträgen anordnen oder Ausnahmen zulassen. Für den Grundwasserschutz sollen die wasserrechtlichen Instrumentarien verbessert werden. Die Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr sollen zielgerichteter eingesetzt werden, um die Trinkwasserquellen nachhaltiger schützen zu können. Die Anforderungen an die Zwischenlagerung von Silage und Mist auf landwirtschaftlichen Flächen sollen zukünftig per Verordnung festgeschrieben werden. Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerstruktur werden ebenfalls verbessert. Durch Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) werden die Vorschriften zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes gestärkt. Als Beitrag zur Verbesserung des Naturschutzes sei namentlich die Stärkung der Eingriffsregelung hervorzuheben, sagte Minister Stefan Wenzel. Für die Verwaltungspraxis der Wasserbehörden sind eine Reihe von Erleichterungen vorgesehen. Kontrollen erfolgen im Rahmen der Gewässerschauen oder im Rahmen der Aufgaben zum Schutz von Überschwemmungsgebieten. Zudem ist zur Überprüfung eine stichprobenartige Nutzung von Geoinformationssystemen vorgesehen. Die Auflagen zum Dünge- und Pflanzenschutzrecht werden durch die neu strukturierte Düngebehörde kontrolliert. Verstöße können nach dem neuen Fachrecht zudem deutlich teurer werden als bislang. Betriebskontrollen in Gebieten mit hohen Nitratwerten werden fortgesetzt. Auf Anpassungen an das geplante neue Hochwasserrecht des Bundes wurde verzichtet, weil die Novellierung noch nicht abgeschlossen ist. Unklar bleibt, ob mit dem neuen Düngerecht das laufende Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden kann. Gegebenenfalls müssen weitere gesetzliche Maßnahmen vorgesehen werden.

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Investitionen in die Abwasserentsorgung 2015 stark rückläufig

Deutlich rückläufige Investitionen in die Abwasserentsorgung meldet das Statistische Bundesamt für das Jahr 2015. Gegenüber 2014 reduzierten sich die Investitionen der Branche um 17,3 Prozent auf 1,798 Milliarden Euro. Und auch in der Wasserversorgung gingen die Investitionen laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes deutlich zurück, um 4,6 Prozent auf 1,353 Milliarden Euro. Damit zusammenhängend reduzierte sich auch der Anteil der Wasserwirtschaft an den Investitionen des vom Statistischen Bundesamt zusammengefassten Sektors „Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft“. Zusammen kamen Abwasserent- und Wasserversorgung 2015 auf einen Anteil an den Gesamtinvestitionen des Sektors von 20,7 Prozent (Abwasserentsorgung 11,8 Prozent, Wasserversorgung 8,9 Prozent). Wasser und Abwasser entwickelten sich 2015 damit deutlich schlechter als der Gesamtsektor. Vor allem aufgrund stark gestiegener Investitionen der Elektrizitätsversorgung – plus 9,6 Prozent auf 9,392 Milliarden Euro – legte der Gesamtsektor um 2,6 Prozent auf 15,244 Milliarden Euro zu.

Atlas zur kommunalen Wasserwirtschaft in Europa
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Übersicht über die Wasserbewirtschaftung in Städten, den „Atlas zur kommunalen Wasserwirtschaft in Europa“ vorgelegt. In diesem Atlas – dem ersten seiner Art – wird dargestellt, wie die verschiedenen Methoden der Wasserbewirtschaftung sowie andere Faktoren wie Abfallbewirtschaftung, Klimawandel und sogar Nahrungsmittelpräferenzen die langfristige Nachhaltigkeit der Wassernutzung in Städten beeinflussen. In detaillierten Informationsblättern stellt der Atlas den Stand der Wasserbewirtschaftung in mehr als 40 europäischen Städten und Regionen vor und liefert zudem eine Reihe von überseeischen Beispielen. Der Atlas enthält zwei Online-Tools, die von den Städten genutzt werden können, um eine nachhaltigere Wasserbewirtschaftung zu gewährleisten. City Blueprint ist ein interaktives Instrument, mit dem die strategische Entscheidungsfindung unterstützt wird. Mit dem Instnierument City Amberprint werden die Fortschritte, die die Städte im Hinblick auf eine intelligente und nachhaltige Wasserbewirtschaftung erzielen, gemessen.

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Rückstausicherung für Hausbesitzer – neuer Kurzfilm des Erftverbands

Wie Hausbesitzer ihr Eigentum wirksam gegen Starkregen schützen können, zeigt ein neuer, knapp zehnminütiger Kurzfilm zum Thema „Rückstausicherung und Überflutungsschutz“ auf der Website des Erftverbands.

http://www.erftverband.de/rueckstausicherung-und-ueberflutungsschutzfilm/

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TSM Abwasser für Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH

Die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH (MWA) hat eine Überprüfung und Bestätigung des technischen Sicherheitsmanagements in den Bereichen Wasser und Abwasser erfolgreich gemeistert. Nach der Erstüberprüfung im Jahr 2006 und der Wiederholungsprüfung 2011 war nun im vergangenen Jahr eine erneute, im Abstand von fünf Jahren vorgesehene Überprüfung erforderlich. Die MWA konnte dabei gegenüber den Experten der DWA (Bereich Abwasser) und des DVGW (Bereich Trinkwasser) die Einhaltungen der Anforderungen des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) nachweisen. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf aufgrund rechtlicher und technischer Vorschriften und Regelwerke sowie weiterentwickelter interner Organisation und Prozesse wurde dabei im Rahmen der Überprüfung vorgenommen.

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Junge Wasserprofis gehen bei WorldSkills in Abu Dhabi an den Start

Der Wassersektor wird auch bei den diesjährigen WorldSkills vom 14. bis 19. Oktober 2017 in Abu Dhabi mit einem Präsentationswettbewerb vertreten sein. Erstmals hatten sich die Ausbildungsberufe „Fachkraft für Wasserversorgungstechnik“ und „Fachkraft für Abwassertechnik“ bei der Weltmeisterschaft der Berufe 2013 in Deutschland dem Publikum vorgestellt. Während in Leipzig jedoch nur deutsche Teams aus dem Wasserfach am Start waren, werden dieses Mal Trink- und Abwasserbetriebe aus fünf Ländern die besten Nachwuchskräfte der Branche zum Demo-Wettwettbewerb in die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate schicken. Zwölf teilnehmende Länder sind nötig, damit der Wassersektor als offizielle Wettkampf- Disziplin „Water Technology“ anerkannt wird. Während des viertägigen Wettbewerbs werden die Auszubildenden und Nachwuchskräfte für Wassertechnik den Wettbewerbsbesuchern ihre Tätigkeitsbereiche vorführen. Dazu gehören virtuelle Kontrollrundgänge über eine Kläranlage, Laborarbeiten, die Wartung einer Rohrleitung, die Reparatur einer Pumpe sowie der Aufbau und die Inbetriebnahme von regelungstechnischen Versuchsanlagen. Für die Wasserbranche wird Patrick Gundert (19) aus Rheinland-Pfalz in Abu Dhabi antreten. Der Auszubildende der Servicebetriebe Neuwied ist einer von insgesamt 42 Fachkräften des deutschen Teams, das sich aus verschiedenen Berufen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung zusammensetzt. Gundert hatte sich im vergangenen Jahr beim Vorentscheid für die Weltmeisterschaft der Berufe auf der Münchener Industriemesse IFAT qualifiziert und in einem anschließenden Auswahlverfahren, an dem alle drei Gewinnerteams der „Offenen Deutschen Meisterschaft in der Abwassertechnik“ teilgenommen hatten, als Bester durchgesetzt. Die erste Etablierung des Skills Water Technology bei WorldSkills International und die Teilnahme in Abu Dhabi wurde durch die erfolgreiche Zusammenarbeit der DWA, Festo Didactic und WorldSkills Germany ermöglicht. Die DWA übernimmt die Patenschaft für den deutschen Vertreter und seinen fachlichen Begleiter.

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Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm jetzt auch in Schleswig-Holstein!

In Schleswig-Holstein werden derzeit ca. 65 % der anfallenden Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet. Mit Inkraftreten der neuen Klärschlammverordnung (derzeit noch als Entwurf vorliegend), die je nach Anlagengröße ab 2030 ein Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung vorsieht, wird dieser Anteil deutlich zurückgehen. Bereits jetzt ist die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung in vielen Regionen in Norddeutschland erschwert. Kurzfristig wird dieser Entsorgungsweg, bedingt durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Konkurrenz durch andere Stoffströme, weiter abnehmen. Viele Betreiber von Kläranlagen stehen daher schon heute unter einem hohen Handlungsdruck, zukunftsfähige Lösungen für die sichere Klärschlammentsorgung zu finden. Neue Klärschlammentsorgungskonzepte, die langfristig belastbar sind, müssen erstellt und notwendige Investitionen angeschoben werden. Kooperationen von Anlagenbetreibern wird dabei eine zentrale Rolle zukommen. Fragestellungen, die im Rahmen des Norddeutschen Netzwerkes Klärschlamm behandelt werden:
●● Wie werden sich in den einzelnen Regionen Schleswig-Holsteins die zu erwartenden Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Klärschlammentsorgung auswirken?
●● Welche Entsorgungswege wird es – abhängig von der regionalen Struktur und der Größe der Kläranlagen – in Zukunft für Klärschlamm geben?
●● Welche geeigneten technischen Verfahren stehen zur Verfügung?
●● Welche Kapazitäten werden die unterschiedlichen Entsorgungswege haben?
●● Welche Änderungen sind dadurch bei der Vorbehandlung von Klärschlamm erforderlich?
●● Was ändert sich bezüglich erforderlicher Lagerkapazitäten? Wie werden sich die zukünftigen Rahmenbedingungen auf die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Entsorgungskonzepte auswirken?
●● Wie können durch Nutzung regional vorhandener Infrastrukturen Behandlungs-, Lagerungs- und Transportaufwand minimiert werden?
●● Welche Kooperationsmöglichkeiten von Kläranlagenbetreibern bestehen bzw. können aufgebaut werden?

Informationsveranstaltung „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“ für Betreiber von Abwasseranlagen
Am 28. Juni 2017 findet in Rendsburg eine Informationsveranstaltung „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“ für Betreiber von Abwasseranlagen statt. In dieser Veranstaltung wird über die Organisation und Durchführung des Netzwerkes in Schleswig-Holstein sowie von den Erfahrungen aus dem Bundesland Niedersachsen berichtet. Schwerpunkt ist die Zielsetzung und Themenfindung für das Netzwerk Klärschlamm in Schleswig-Holstein durch die Teilnehmer.

Informationen
DWA-Landesverband Nord
Am Flugplatz 16, 31137 Hildesheim
Tel. 0 51 21/50 98 05
E-Mail: vonderheide@dwa-nord.de

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Eingriffsregelung und Kompensation bei der Umsetzung von EG-WRRL-Maßnahmen

Hintergrund
Naturschutz und Wasserwirtschaft haben beide Aufgabenbereiche von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Das sind in der Wasserwirtschaft beispielsweise Wasserversorgung, Gewässerausbau und -unterhaltung sowie Hochwasserschutz und im Naturschutz die Erhaltung der Biologischen Vielfalt, Landschaftspflege, Gewässerschutz und Erholung in der Natur. Berührungspunkte zwischen beiden Bereichen gab es schon immer. Zu nennen wären hier der Gewässer- und Auenschutz, die Wassergüte oder die Gewässerstrukturgüte. Bei der Wassergüte ist in den letzten Jahrzehnten eine erhebliche Verbesserung erreicht worden. In Bezug auf die Struktur, den Nährstoffeintrag und die Biologische Vielfalt bleibt jedoch noch einiges zu tun. Seit Inkrafttreten der EG-WRRL und der daraus folgenden Änderung der deutschen Wassergesetzgebung haben die Berührungspunkte zwischen den Aufgabenbereichen deutlich zugenommen. Der gute ökologische Zustand der Gewässer ist seither ein neues Bewirtschaftungsziel in der Wasserwirtschaft. Als einer der wesentlichen Gradmesser dafür wird die Besiedlung der Gewässer mit heimischen Pflanzen und Tieren herangezogen. Sie hat sich zudem über den Gewässerschlauch hinaus stärker an Einzugsgebieten zu orientieren. Damit ist die Tätigkeit der Wasserwirtschaft stärker als zuvor von ökologischen Zusammenhängen bestimmt und ihr Einfluss auf den dem Naturschutz zufallenden Arten- und Biotopschutz im Gewässerund Auenbereich nimmt zu. Der gute mengenmäßige Zustand des Grundwassers als Ziel der WRRL und der davon abhängige Zustand von naturschutzrelevanten Landökosystemen gibt ebenfalls Anlass zu gemeinsamem Handeln. In Natura 2000-Gebieten ist die Wasserwirtschaft nun mitverantwortlich für den Zustand der Gebiete, soweit es dabei um die Wassermenge und -dynamik und die Verbindung zum Grundwasser geht. Natürlich bleiben auch potenzielle Konfliktfelder weiter bestehen, so beim Umgang mit dem Gewässerausbau und dem technischen Hochwasserschutz. Ein Gewässerausbau ist regelmäßig als Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG einzustufen. Der Tatbestand einer Veränderung der Gestalt einer Grundfläche ist regelmäßig gegeben, die auch erhebliche beeinträchtigende Wirkungen mindestens während der Bauphase nach sich ziehen kann. Daher bedarf es bei Maßnahmen des Gewässerausbaus….

Aufruf
Zu dem Expertengespräch „Eingriffsregelung und Kompensation bei Umsetzung EG-WRRL-Maßnahmen“ sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Das Expertengespräch ist geplant für: Dienstag, den 19. September 2017, 10.30 bis ca. 15.30 Uhr, in Wiesbaden. Angesprochen sind insbesondere Vertreter aus Wasserwirtschaft und Naturschutz von Maßnahmenträgern, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros, Verbänden und einschlägigen wissenschaftlichen Institutionen.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2017 Seite 542

Das genaue Programm wird zwei Wochen vor dem Expertengespräch per EMail oder Post versendet. Vorgesehen sind u. a. Impulsreferate zur Einordnung des Themas aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz, zu den Anforderungen und methodischen sowie verfahrensrechtlichen Aspekten, Darlegung aus Sicht der Wasserwirtschaftsverwaltung, Beispiele. Interessenten werden gebeten, sich unter untenstehender Adresse (gerne per E-Mail) bis spätestens 15. August 2017 anzumelden. Hier werden auch nähere Auskünfte gegeben. Eine Teilnahmegebühr für den Workshop wird nicht erhoben.

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg J. A. Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-210
Fax 02242/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
www.dwa.de

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UVP-Gesetz wird novelliert

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) soll umfassend novelliert werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/11499) sieht vor, die gesetzliche Grundlage an europäische Vorgaben anzupassen. Darüber hinaus soll die Novelle zum Anlass genommen werden, das Bundesrecht „zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten“, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Europarechtlicher Anpassungsbedarf besteht, da die UVP-Änderungsrichtlinie (2014/52/EU, 16. April 2014) in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie sieht vor, den Bereich der Schutzgüter, wozu auch Wasser zählt, zu erweitern. Künftig sollen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beispielsweise auch der Fläc Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken betrachtet werden. Die Öffentlichkeit der UVP soll durch ein zentrales Internetportal gestärkt werden. Wesentlicher Anpassungsbedarf im UVPG ergibt sich aus der Richtlinie laut Begründung bei der Ausgestaltung der Verfahrensschritte einer UVP. Ein weiterer Regelungsschwerpunkt sind laut Bundesregierung die Vorschriften zur Feststellung der UVP-Pflicht. Hier bestehe Anpassungsbedarf aus „praktischen Bedürfnissen“. Vorgesehen ist etwa, dass der Vorhabenträger künftig eine freiwillige UVP beantragen kann. Die verwaltungsseitige Vorprüfung, ob eine UVP-Pflicht besteht, soll mit dem Entwurf klarer und detaillierter geregelt werden. Ergebnis und Begründung der Vorprüfungen sollen zudem künftig öffentlich gemacht werden. In Umsetzung des „Irland-Urteils“ des Europäischen Gerichtshofs (C-392/96) und eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts diesbezüglich soll außerdem sichergestellt werden, dass die „Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nicht durch eine Aufsplitterung der Vorhaben umgangen wird“, schreibt die Bundesregierung.

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Bund regelt Umgang mit Dünger und wassergefährdenden Stoffen neu

Der Bundesrat hat am 31. März 2017 der Novelle der Düngeverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zugestimmt. Die Verordnungen enthalten wichtige umweltpolitische Weiterentwicklungen der guten fachlichen Praxis beim Düngen sowie der Anforderungen an die Sicherheit der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben müssen nun von der Bundesregierung bestätigt werden. Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 kg/ha) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässer insbesondere durch Phosphor zu stark belastet sind. Auch der Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gingen langwierige und intensive Verhandlungen voraus. Hauptstreitpunkt waren bis zuletzt die Regelungen zu den Gülle- und Dunglagerbehältern.

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Sächsischer Umweltpreis 2017 ausgeschrieben

Bis zum 22. Mai 2017 können sich Träger von innovativen Umweltschutzprojekten aus ganz Sachsen um den mit insgesamt 50 000 Euro dotierten Sächsischen Umweltpreis bewerben. Angesprochen sind Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe und der Landund Forstwirtschaft, aber auch Organisationen, Verbände, Vereine und private Personen. Möglich sind Eigenbewerbungen oder Vorschläge durch Dritte. Gesucht werden Preisträger in den Kategorien „umweltfreundliche Produkte“, „umweltfreundliche Technologien“, „innovative Leistungen im Umwelt- und Naturschutz“ und „kooperative Lösungen in der Umweltbildung“. Die Preisverleihung findet am 28. Oktober 2017 im Rahmen einer Festveranstaltung in Dresden statt.

www.smul.sachsen.de/umweltpreis

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Achter Weltwasserbericht: Abwasser als Ressource

Der Weltwasserbericht 2017, den die UNESCO am 22. März 2017 vorgestellt hat, spricht sich für einen Paradigmenwechsel aus: Statt Abwasser aus Privathaushalten, Landwirtschaft und Industrie als Problem zu betrachten, sollte es als Quelle von Rohstoffen genutzt werden. Der Bericht „Abwasser – die ungenutzte Ressource“ zeigt, wie Abwasser angesichts der steigenden Wassernachfrage als alternative Quelle der Wasser-, Energie- und Rohstoffversorgung an Bedeutung gewinnt. Zwei Drittel der Weltbevölkerung leben in Gebieten, die mindestens einen Monat pro Jahr von Wasserknappheit betroffen sind. Die Nachfrage nach Wasser wächst weltweit und damit auch die Menge und Schadstoffbelastung von Abwasser. Wird Abwasser ohne angemessene Behandlung in die Umwelt abgeleitet, schädigt dies die Gesundheit, die Wirtschaftskraft, die Qualität der natürlichen Süßwasservorkommen und die Ökosysteme, so die UNESCO. Im weltweiten Schnitt werden Schätzungen zufolge weniger als 20 Prozent des Abwassers in irgendeiner Form behandelt. In Ländern mit geringem Einkommen sind es nur acht Prozent, in Ländern mit Einkommen im unteren Durchschnittsbereich 28 Prozent, in solchen mit Einkommen im oberen Durchschnittsbereich 38 Prozent. Lediglich Länder mit hohem Pro-Kopf-Einkommen behandeln im Schnitt etwa 70 Prozent ihres kommunalen und industriellen Abwassers. Die zu behandelnden Abwassermengen werden in Zukunft deutlich zunehmen, insbesondere in schnell wachsenden urbanen Räumen in Entwicklungsländern. Noch haben 2,4 Milliarden Menschen keinen Zugang zu angemessenen Sanitäranlagen. Wasser kann mehrfach genutzt werden, in der Industrie beispielsweise zum Kühlen oder Wärmen. Bis 2020 wird der Markt für industrielle Abwassernutzung Schätzungen zufolge um 50 Prozent wachsen. Behandeltes Wasser kann auch zur Versorgung mit Trinkwasser dienen. Die Stadt Windhoek in Namibia behandelt beispielsweise bis zu 35 Prozent des Abwassers für eine Wiederverwendung als Trinkwasser. Oft ist dazu Aufklärung der Öffentlichkeit über die Unbedenklichkeit nötig. Astronauten der Internationalen Raumstation ISS nutzen beispielsweise seit 16 Jahren dasselbe, immer wieder aufbereitete Wasser. Abwasser kann auch als Quelle von Rohstoffen genutzt werden. Beispielsweise kann in Schmutzwasser und Klärschlamm enthaltenes Phosphat und Nitrat in Düngemittel verwandelt werden. Etwa 22 Prozent des derzeit weltweit benötigten Phosphors – eine endliche Ressource – könnten aus menschlichem Urin und Exkrementen gewonnen werden. Der Weltwasserbericht der Vereinten Nationen wird jährlich für UN-Water durch die UNESCO und deren World Water Assessment Programme (WWAP) erstellt. Dazu arbeiten 31 UN-Organisationen mit der UNESCO zusammen. Von 2003 bis 2012 erschien der Bericht alle drei Jahre. Seit 2014 wird er jährlich mit einem Themenschwerpunkt herausgegeben.

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Bundestags-Umweltausschuss: Debatte über den Hochwasserschutz

Die Einführung neuer Gebietskategorien im Bereich des Hochwasserschutzes stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. Dies wurde am 20. März 2017 bei einer Sachverständigen-Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags deutlich. Die Gebietskategorien „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ sowie „Hochwasserentstehungsgebiete“ sind Teil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur „Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ (Bundestags- Drucksache 18/10879). In „Risikogebieten“ sollen unter anderem Neuregelungen für ein „hochwasserangepasstes Bauen“ sowie ein Verbot neuer Heizölverbrauchsanlagen gelten. Für Hochwasserentstehungsgebiete legt der Entwurf neue Genehmigungsauflagen für Bauvorhaben fest. Die Gesetzesnovelle zielt darauf ab, die Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu erleichtern und zu beschleunigen. So soll etwa für Grundstücke, die für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden, ein Vorkaufsrecht für die Länder eingeführt werden. Zudem sollen Gerichtsverfahren gegen genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden, indem die erste Instanz der Verwaltungsgerichte wegfällt. Gerhard Spilok vom baden-württembergischen Umweltministerium kritisierte, dass der Entwurf sogenannte „Abwägungsbelange“ außerhalb der Risikogebiete vorsehe. Dadurch könnten in einem Genehmigungsverfahren gefährdungsrelevante Punkte wie etwa nachteilige Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger „weggewogen“ werden. Zudem bemängelte Spilok eine Bevorzugung von Infrastrukturprojekten gegenüber privaten Bauvorhaben. Während beim Häuserbau ein Ausgleich für die verbaute Fläche garantiert werden müsse (Retentionsausgleich), sei dies für Straßen und Bahndämme nicht vorgesehen. Die Juristin Miriam Vollmer warf die Frage auf, „ob sich die grundsätzlich wünschenswerten Änderungen negativ auf den Städtebau auswirken“. Das Risikogebiet sei nicht hinreichend abgegrenzt, sagte sie und verwies auf die Restriktionen für Bauleitplanung und Bauweise in dieser Gebietskategorie. Sie forderte, zwischen Gebieten mit hohem und geringem Hochwasserrisiko zu differenzieren, um Kosten für Bauvorhaben zu reduzieren. Problematisch sei auch, dass die Gebietskategorie „Hochwasserentstehungsgebiet“ von den Ländern definiert würde. Eine „Rechtszersplitterung“ und Rechtsunsicherheit sei zu befürchten, sagte Vollmer. Sinnvoller als die geplanten Hochwasserentstehungsgebiete seien gezielte Regenwasserrückhaltemaßnahmen in den Kommunen, kritisierte Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband. Er betonte, dass die Auflagen für Risikogebiete für bereits bestehende landwirtschaftliche Anlagen kaum umsetzbar seien. „Sie wären nur durch eine Umdeichung der Betriebe oder Warften möglich“, sagte er. Ein Vorkaufsrecht der Länder für Grundstücke in Überschwemmungsgebieten lehnte er ab. Er forderte, dass Landwirte stärker einbezogen und auch in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bewirtschaftungsmöglichkeiten haben. Die Geographin Mareile Evers (Universität Bonn) empfahl, Hochwasserrückhaltemaßnahmen stärker in den Blick zu nehmen. Ziel der Novelle sei es, den Flüssen mehr Raum zu geben. Letztendlich ziele sie aber vor allem auf Hochwassersschutzanlagen ab, sagte Evers. Zudem seien Starkregen und urbane Sturzfluten nicht hinreichend beachtet. Da die Abflusswege der Gewässer bekannt seien, könnten Starkregenkarten zur Risikominderung beitragen. Evers begrüßte die vorgesehenen Bauvorschriften für Risikogebiete. Im Hinblick auf die Schäden, die Heizölanlagen in Ökosystemen und Gebäuden verursachen können, sei ein Verbot beziehungsweise eine Nachrüstpflicht sinnvoll. „Es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz“, betonte Ulrich Kraus vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Die Einführung von Risikogebieten und Hochwasserentstehungsgebiete in der sächsischen Gesetzgebung hätten sich aber bewährt. Der Jurist Kurt Faßbender (Universität Leipzig) sagte, dass baurechtliche Vorgaben in Hochwassergebieten in der Praxis häufig nicht beachtet würden. Er hoffe, dass die Novelle dieses Vollzugsdefizit beende. Otto Huter vom Deutschen Städtetag sagte, dass die Gesetzesnovelle den Vorsorgegedanken im Bereich des Hochwasserschutzes stärke. Zudem erlaube sie den Kommunen, langfristige Lösungen umzusetzen.

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Karl-Imhoff-Preis 2018 ausgeschrieben

Die DWA hat den Karl-Imhoff-Preis 2018, ihren Umweltpreis, ausgeschrieben. Der Karl-Imhoff-Preis dient der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf den Arbeitsgebieten der Vereinigung und wird für hervorragende Forschungsarbeiten, Dissertationen oder sehr gute Prüfungsarbeiten vergeben. Er wurde gestiftet in Würdigung der großen Verdienste, die sich Dr.-Ing. Karl Imhoff (1876–1965), ein deutscher Pionier der Abwassertechnik, um die deutsche und internationale Wasser- und Abwasserwirtschaft erworben hat, und zur bleibenden Erinnerung an sein Wirken. Der Karl-Imhoff-Preis ist mit 10 000 Euro dotiert. Außerdem können Belobigungen ausgesprochen werden. Der Preis wird aufgrund von Bewerbungen verliehen. Die Bewerbungen müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2017 bei der Bundesgeschäftsstelle der DWA eingegangen sein. Beizufügen sind in sechsfacher Ausfertigung:
●● Angaben über Name, Geburtsdatum, Ausbildungsgang
●● (Lebenslauf) und Anschrift des Bewerbers,
●● die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit,
●● bei Prüfungsarbeiten die Note,
●● eine Versicherung an Eides Statt, dass die eingereichte Arbeit
●● von dem Bewerber selbst angefertigt ist,
●● Kurzfassung/Zusammenfassung.

Die Preisverleihung soll auf der DWABundestagung 2018 erfolgen. Vollständige Bewerbungsunterlagen an:

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
Anne Maria Schumacher
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-111
Fax 0 22 42/872-8250
E-Mail: schumacher@dwa.de

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Klärwerk Waßmannsdorf: 275 Millionen Euro für Ausbau

Die Berliner Wasserbetriebe starten den Ausbau ihrer Klärwerke um eine vierte Reinigungsstufe. Die erste, eine Flockungsfiltration zur weitergehenden Phosphorreduzierung, erhält das Klärwerk Waßmannsdorf. Um die steigenden Abwassermengen der wachsenden Region aufzufangen, entstehen zwei zusätzliche Reinigungslinien und ein Mischwasserspeicher. Insgesamt werden für all das an der südlichen Landesgrenze Berlins bis 2024 rund 275 Millionen Euro investiert. Der symbolische erste Spatenstich fand Ende März 2017 statt. Nach den Worten von Jörg Simon, Vorstandsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe, sollen alle Klärwerke des Unternehmens bis 2027 mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet würden. In Waßmannsdorf wird das Abwasser von rund 1,2 Millionen Berlinern und 120 000 Brandenburgern gereinigt.

www.bwb.de/wassmannsdorf  

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Zertifizierung nach ISO 27001 als Nachweis gemäß § 8a (3) BSI-KritisV nicht ausreichend

Die am 3. Mai 2016 in Kraft getretene BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) legt fest, welche Abwasserentsorger als Betreiber Kritischer Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes (BSIG) gelten und gemäß § 8a (1) BSIG organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse treffen müssen. Die Branchen haben die Möglichkeit, gemäß § 8a (2) einen Branchenstandard zu definieren, bei dessen Einführung der Betreiber Kritischer Infrastruktur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Für den Bereich Wasser und Abwasser haben DVGW und DWA den Branchenspezifischen Standard entwickelt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) waren von Beginn an in die Erarbeitung eingebunden. Nach einer umfänglichen Vorabprüfung des BSI im vergangenen Jahr wurde der Branchenspezifische Standard Anfang März 2017 beim BSI zwecks Eignungsprüfung gemäß § 8a (2) eingereicht. Die offizielle Anerkennung wird, laut Aussage des BSI, in Kürze erwartet. Das BSI weist in der Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a (3) BSIG darauf hin, dass eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 nicht ausreicht, um den geforderten Nachweis zu erbringen. Ergänzend zu einer ISO/IEC-27001-Zertifizierung muss nachgewiesen werden, dass Scope und Maßnahmen geeignet sind, die kritischen Dienstleistungen ausreichend zu schützen. Im Unterschied zur ISO/IEC 27001 berücksichtigt der Branchenstandard IT-Sicherheit Wasser/ Abwasser diese Vorgaben. Fazit: Einen sicheren Nachweis im Sinne des § 8a (3) BSIG erbringen Wasserversorger und Abwasserentsorger über den von DVGW und DWA entwickelten Branchenstandard.

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Als „Kackhaufen“ verkleidete Demonstranten in der Dresdner Innenstadt

Flashmob in der Dresdner Innenstadt: Als „Kackhaufen“ verkleidete Demonstranten protestierten am 21. März 2017 auf der Prager Straße in Dresden lautstark gegen Müll in Toiletten. Mit dieser Aktion machte die Stadtentwässerung Dresden (SEDD) auf die immer größere Müllmenge im Dresdner Abwasser aufmerksam, die nicht nur zu erhöhten Entsorgungs- und Betriebskosten führt, sondern auch die Umwelt belastet. Die Kackhaufen riefen den verdutzten Passanten Losungen zu, die forderten, das Klo nicht als Mülleimer zu missbrau chen. Die Sprüche waren eine Auswahl der besten Reime des „Reimscheißer- Wettbewerbs“, zu dem die Stadtentwässerung Dresden Ende Januar 2017 aufgerufen hatte. Fast 400 Sprüche gingen bis zum 17. März ein. SEDD-Geschäftsführerin Gunda Röstel: „Wir sind mit unserer frechen Kampagne sehr zufrieden. Sie war ein wunderbarer Türöffner bei den Medien, die dadurch häufig über dieses eigentlich sehr ernste Problem berichteten. Unter den immerhin 400 Reimen waren sowohl sehr kräftige als auch poetische Verse.“

www.kein-muell-ins-klo.de

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Baden-Württemberg: 121 Millionen Euro für Förderprogramm Wasserwirtschaft und Altlasten

Das Umweltministerium von Baden- Württemberg stellt den Städten und Gemeinden des Landes mit dem Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten“ dieses Jahr rund 121 Millionen Euro bereit. Die Mittel stünden unter anderem für die Abwasserbeseitigung, die Trinkwasserversorgung und den Hochwasserschutz zur Verfügung, teilte das Ministerium Ende März mit. Einen Schwerpunkt des Programmes stellt dieses Jahr die Abwasserbeseitigung dar. Fast 50 Millionen Euro stehen bereit, damit Kommunen ihr Abwasser künftig moderner und umweltschonender beseitigen können. Maßnahmen der Kommunen im Bereich Wasserbau und Gewässerökologie unterstützt das Land mit 40 Millionen Euro, 23 Millionen Euro stehen für den Bereich Trinkwasser zur Verfügung. Für die Sanierung kommunaler Altlasten sind Fördermittel in Höhe von fast acht Millionen Euro eingeplant. Welche größeren Maßnahmen gefördert werden sollen, wird von einem Verteilungsausschuss Mitte des Jahres bewertet und entschieden.

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Bundesregierung verabschiedet Legionellenverordnung

Das Bundeskabinett hat am 22. März 2017 einer neuen Verordnung zugestimmt, die eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht. Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Dadurch sollen Gesundheitsrisiken durch Legionellen vermieden werden. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider wurden mehrfach als Quelle größerer Legionellen- Ausbrüche identifiziert. In deren Folge kam es zu mindestens zehn Todesfällen. Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit, bevor es zu einem Ausbruchsgeschehen kommt. Die Verordnung sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

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Wasserverband Eifel-Rur erhält TSM Abwasser

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ist Ende März 2017 von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) erstmals mit dem Qualitätssiegel Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) in der Sparte Abwasser ausgezeichnet worden. Die Bestätigung wurde dem scheidenden Vorstand Professor Dr. Wolfgang Firk und dem Technischen Leiter des Verbands Thomas Rolfs von DWA-Präsident Otto Schaaf und DWA-Bundesgeschäftsführer Johannes Lohaus während der Wasserwirtschaftsmesse Wasser Berlin International überreicht. Der WVER hatte sich Ende letzten Jahres der TSM-Prüfung Abwasser unterzogen. Für die Sparten Stauanlagen und Gewässer erhielt er bereits 2012 die TSM-Bestätigung. Schaaf sagte: „Die Belegschaft, aber auch die Kunden können sich freuen, denn die TSM-Bestätigung belegt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Job verstehen. Die gesetzlichen und technischen Vorgaben werden eingehalten. Ein Höchstmaß an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit ist damit gewährleistet.“ Die TSM-Bestätigung bescheinigt dem WVER eine sichere und wirtschaftliche, aber auch eine nachhaltige und umweltfreundliche Abwasserentsorgung. Dazu musste sich der Verband einer zweitägigen Überprüfung durch unabhängige DWA-Gutachter stellen. Geprüft wurden die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die organisatorischen Strukturen des Unternehmens. Die DWA-Experten kontrollierten zudem den technischen Zustand der Anlagen, das Störungsmanagement und die Beachtung der Sicherheitsbestimmungen. Grundlage für die Überprüfung des technischen Sicherheitsmanagements ist das Arbeitsblatt DWA-M 1000 Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen. Die TSM-Bestätigung gilt für fünf Jahre.

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BMUB-Exportinitiative Umwelttechnologien geht in die nächste Runde

Das Bundesumweltministerium (BMUB) führt seine 2016 ins Leben gerufene „Exportinitiative Umwelttechnologien“ auch in den nächsten Jahren fort. Deutsche Unternehmen und Institutionen können bis zum 15. Mai 2017 ihre Projektideen zur Verbreitung von Umweltwissen, Umweltbewusstsein und technischem Knowhow in anderen Ländern einreichen. Die geförderten Projekte sollen darauf abzielen, in Ländern mit Unterstützungsbedarf die notwendigen Rahmenbedingun- gen und Strukturen für Umwelttechnologien zu entwickeln. Dies geschieht durch Know-how-Transfer, Qualifizierung, Beratung und Konzeptentwicklung oder die Sensibilisierung für Umweltprobleme. Die Unternehmen erhalten so die Chance, Umwelttechnologien einzuführen und ausländische Märkte zu erschließen. Gefördert werden können Projekte in den Kompetenzfeldern des BMUB, beispielsweise im Bereich Wasser- und Abwasserversorgung, Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz, nachhaltiges Bauen, Stadtentwicklung und umweltfreundliche Mobilität. Fördervoraussetzungen sind der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Zielland, die Einbindung von Partnern vor Ort sowie ein vorhandenes Exportpotenzial der Produkte. Förderbekanntmachung:
www.bmub.bund.de/N54121  

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Geprüfte Kläranlagen-Fachkraft“ – ein erstes Fazit

Unter der Leitung von Dipl.-Phys. Norbert Lucke (Dresden, Deutschland), dem erfahrenen Lehrer der Kläranlagen-Nachbarschaft Görlitz, startete die Modulkursreihe „Geprüfte Kläranlagen- Fachkraft“. Die ersten Teilnehmer erhielten nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung am 4. November 2016 das Zertifikat dieser Zusatzqualifikation.
Die Kursreihe gliedert sich in die Module:
Kurs 1 – Aufbaukurs: Phosphor- und Stickstoffelimination
Kurs 2/3 – Laborkurs: Umsetzung der Eigenkontrollverordnung
Kurs 4 – Aufbaukurs: Klärschlammbehandlung
Kurs 5 – Aufbaukurs: Funktionsstörungen und Betriebsführung
Kurs 6 – Aufbaukurs: Automatisierung und Energieoptimierung

Von besonderem Interesse für im Kläranlagenbetrieb beschäftigtes Kläranlagenpersonal ist der Laborkurs zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung. Auf der Grundlage des neu überarbeiteten Arbeitsblattes DWA-A 704 (veröffentlicht im April 2016) wird die Durchführung der Betriebsanalytik …

Informationen
DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen
Peggy Philipp-Wohs
Tel. ++49 (0)3 51/3 3 94 80 86
E-Mail: wohs@dwa-st.de
www.dwa-st/kurse.html

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Neuerscheinung DWA-Themen 3/2017 – Behandlung von Haushaltsabfällen: mechanisch-biologische (Rest)-Abfallbehandlung

Die DWA hat den Themenband „Stoffspezifische Behandlung von Haushaltsabfällen in der Praxis – Status Quo und Entwicklungstendenzen der Mechanisch- Biologischen-(Rest)-Abfallbehandlung (MBA)“ veröffentlicht. Der DWA-Fachausschuss KEK-14 „Behandlung biogener Abfälle“ hat mit seinen zugeordneten Arbeitsgruppen in den zurückliegenden Jahren mehrere technische Regelwerke zu den relevanten Verfahren der biologischen und mechanischbiologischen Abfallbehandlung herausgegeben. Darin werden spezifisch insbesondere die Verfahren zur Co-Vergärung (DWA-M 380), Trockenvergärung (DWAM 389) und mechanisch-biologischen Behandlung von biogenen Abfällen und Restabfällen (DWA-M 388) betrachtet. Mit diesen Merkblättern sind die biologisch ausgerichteten Verfahrenstechniken umfassend beschrieben. Mit dem nun von der Arbeitsgruppe KEK-14.3 „Mechanisch-biologische und stoffspezifische Restabfallbehandlung“ vorgelegten Themenband wird die Einbindung dieser Techniken in die Gesamtverfahrensketten der Abfallbehandlung beschrieben. Der neue Themenband stellt hierzu die Techniken der Abfallbehandlung zur Wertstoffgewinnung aus Haushaltsabfällen dar. Er gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, Strategien und Technologien der stoffspezifischen Abfallbehandlung, Wertstoff- sowie Ersatzbrennstoffgewinnung durch mechanischbiologische Abfallbehandlung (MBA), mechanisch-biologische Stabilisierung (MBS) und mechanisch- physikalische Stabilisierung (MPS). Es werden die relevanten Stoffströme, die Wege der Abfalltrennung und verfügbare Abfallaufbereitungstechniken beschrieben. Anhand ausgewählter Anlagen werden mögliche Wege und Techniken der Wertstoffgenerierung exemplarisch dargestellt sowie Trends beschrieben, mit denen sich Anlagen mit MBA-Technologie auch zukünftig am Markt behaupten können. Der Themenband richtet sich insbesondere an Planer und Betreiber die Überlegungen über bestimmte Behandlungsziele und verfügbare Technologien anstellen. Praxiserfahrungen und Standortbeispiele zeigen die Bandbreite der Möglichkeiten auf und sollen helfen, eigene Bewertungen anzustellen.

DWA-Themen 3/2017 „Stoffspezifische Behandlung von Haushaltsabfällen in der Praxis – Status Quo und Entwicklungstendenzen der Mechanisch-Biologischen-( Rest)-Abfallbehandlung  (MBA)“,
März 2017
ISBN (Print) 978-3-88721-439-5
ISBN (E-Book) 978-3-88721-465-4
43 Seiten, Ladenpreis 66 Euro
fördernde DWA-Mitglieder 52,80 Euro

Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Neu erschienen DWA-Themen 2/2017: Niederschlagserfassung durch Radar und Anwendung in der Wasserwirtschaft

Die DWA hat den Themenband 2/2017 „Niederschlagserfassung durch Radar und Anwendung in der Wasserwirtschaft“ veröffentlicht. Für die Bearbeitung von wasserwirtschaftlichen Fragestellungen sind zuverlässige Niederschlagsdaten von zentraler Bedeutung. Nur wenn das Regengeschehen zeitlich und räumlich detailliert über längere Zeiträume erfasst wird, können Niederschlagsbelastungen beispielsweise für die hydrologische, hydraulische oder siedlungswasserwirtschaftliche Modelltechnik bereitgestellt werden. Dies stellt eine Grundvoraussetzung in der wasserwirtschaftlichen Bemessungspraxis dar. Die Messung des Niederschlags ist eine der ältesten meteorologischen Messungen, die bereits seit über 2300 Jahren betrieben wird. Das Messprinzip ist über diesen langen Zeitraum praktisch durchgängig gleich geblieben. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind neue Techniken, insbesondere Fernerkundungsverfahren, in der Meteorologie hinzugekommen. Seit den 1990er-Jahren hat insbesondere das Angebot an Radarniederschlagsprodukten stetig zugenommen. Dazu haben nicht nur die technischen Entwicklungen, sondern auch die zunehmenden Anforderungen der Nutzer beigetragen. In zahlreichen Projekten wurden bis heute gute Grundlagen für Vorsorgemaßnahmen und Handlungsoptionen für die Stadt- und Raumplanung, den Bevölkerungsschutz, die Wasserwirtschaft, die Energiewirtschaft und die Landwirtschaft entwickelt, um durch Starkregen besonders gefährdete Gebiete zu identifizieren und Grundlagen für deren Entwicklung bereitzustellen. Damit stellen Radarniederschlagsprodukte einen wesentlichen Baustein zur gesellschaftlichen Daseinsvorsorge dar. Im vorliegenden Band der DWA-Themen wird der aktuelle Stand der Radarprodukte des Deutschen Wetterdienstes für die Niederschlagserfassung umfassend vorgestellt. Dabei werden die Möglichkeiten und Grenzen von mit Radar erfassten Niederschlagsinformationen bewertet und erläutert. Eine aktuelle Übersicht der Anwendungen dieser Produkte in der Wasserwirtschaft rundet das Heft ab. Der Themenband wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-1.1 „Niederschlag“ (Sprecherin: Dipl.-Geogr. Angela Pfister) im DWA-Fachausschuss HW-1 „Hydrologie“ erstellt.

DWA Themen 2/2017 „Niederschlagserfassung durch Radar und Anwendung in der Wasserwirtschaft“,
März 2017
ISBN Print 978-3-88721-478-4
ISBN E-Book 978-3-88721-447-0
99 Seiten, Ladenpreis 99,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder 79,60 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop

Zum Thema „Abflussmessungen an Gewässern“finden am 25./26. April 2017 ein DWA-Seminar in Hennef sowie am
27./28. Juni 2017 die 16. Regenwasser-Tage in Bad Kissingen statt.

Informationen und Anmeldung:
Angelika Schiffbauer
Tel. 0 22 42/872-156
E-Mail: schiffbauer@dwa.de

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TH Köln: zwei Wasserprojekte gefördert

Um Wassermanagement in Afrika und um Trinkwassersicherheit geht in es drei Projekten der TH Köln, die ab Mitte 2017 durch das Programm „FH Zeit für Forschung“ des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Im Projekt „WaterSec“ entwickelt Prof. Dr. Lars Ribbe, Leiter des Instituts für Technologie- und Ressourcenmana-gement in den Tropen und Subtropen (ITT), Vorhersagemodelle für besonders von Wasserknappheit betroffene Länder unter Einbeziehung von Fernerkun dungsdaten. In zwei Pilotregionen in Afrika – dem Nileinzugsgebiet und der Sahelzone – werden zusammen mit Forschungspartnern, lokalen Anwendern und Unternehmen Informationssysteme zur Erhebung und Auswertung von Daten zu Wasserverfügbarkeit, -bedarf und -nutzung erstellt. Die daraus resultieren-den Wasserbilanzen, Szenarien und Prognosen sollen den Regierungen vor Ort bessere Entscheidungen im Hinblick auf die Wasserressourcensicherheit ermöglichen.
Prof. Dr. Thomas Bartz-Beielstein von der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften am Campus Gummersbach entwickelt im Projekt „OWOS“ (OpenWater – OpenSource) neue Anwendungen zur Überwachung, Analyse und Optimierung von Trinkwassernetzen. OWOS basiert auf dem Verständnis von Open Innovation und soll mit einer Sammlung von Tools unter anderem Antworten geben auf die Fragen: Wie kann bei der Zunahme von Extremwetterlagen die Trinkwasserhygiene sichergestellt werden? Wie können Trinkwasserversorger ihre Prozesse energie- und ressourceneffizient steuern? Wie können Verbraucher vor den Auswirkungen von Umweltkatastrophen oder Terroranschlägen geschützt werden?
Die geförderten Forschungsprojekte werden über drei Jahre mit jeweils mehr als 300 000 Euro unterstützt. Die TH Köln mit rund 25 000 Studenten wurde 1971 als Fachhochschule Köln gegründet.

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Verringerung von Röntgenkontrastmitteln im Wasser

Die Verringerung von Röntgenkontrast-mitteln im Wasserkreislauf, dies ist das Ziel des Anfang März gestarteten Modell-projektes „MERK´MAL“. Im Fokus stehen dabei Patienten, die bei radiologischen Untersuchungen Röntgenkontrastmittel einnehmen. Sie sollen in einer Testphase von Juli bis Oktober nach der Untersuchung Urinbeutel verwenden, in denen ein spezielles Mittel den Urin verfestigt . Die Beutel können anschließend im normalen Hausmüll entsorgt werden – die Kontrastmittel gelangen dann nicht mehr ins Abwasser. Die DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert das Projekt fachlich sowie finanziell mit knapp 299 000 Euro. Röntgenkontrastmittel sind ein ubiquitäres Problem in der aquatischen Umwel . Bis zu 500 Tonnen Röntgenkontrastmittel werden pro Jahr bei radiolo-gischen Untersuchungen in Deutschland eingesetzt. Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft haben Röntgenkontrastmittel zwar keine schädliche Wirkung auf Mensch oder Umwelt. Sie sind weder toxisch noch konnte ausreichend nachgewiesen werden, dass sie sich in Lebewesen dauerhaft anreichern. Allerdings werden Röntgenkontrastmittel durch Wasser gut transportiert. Sie sind ein Beispiel für menschengemachte Chemikalien, die im Wasser auch aufgrund ihrer Langlebigkeit nahezu überall gefunden werden. In Spuren sogar im Trinkwasser, worüber sie auch in Nahrungsmittel gelangen können. Besonders hier sind sie unerwünscht und stören die Wasserversorger, die Verbraucher und die Öffentlichkeit. Hinter dem Projekt MERK´MAL stehen das Mülheimer IWW Zentrum Wasser sowie der regionale Wasserversorger RWW. Als medizinische Partner nehmen zwei Krankenhäuser sowie eine radiologische Gemeinschaftspraxis in Mülheim teil. Dort erhalten die Patienten bei der Untersuchung alle erforderlichen Informationen und bekommen auch die Urinbeutel ausgehändigt.

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Kläranlage Bottrop auf dem Weg in die Energieautarkie

Bereits seit langem erzeugt die Kläranlage Bottrop der Emschergenossenschaft den Großteil der benötigten Energie selbst, rund 80 Prozent der auf der Anlage benötigten elektrischen Energie erzeugt die Emschergenossenschaft bereits vor Or . Nun geht der Wasserwirtschaftsverband einen weiteren Schritt in Richtung Energieautarkie. Ende Februar hat der Verband auf der Kläranlage vier neue Blockheizkraftwerk-Module sowie eine Photovoltaikanlage offiziell in Betrieb genommen. Rund fünf Millionen Euro investierte die Emschergenossenschaft dafür. Die Kläranlage Bottrop ist mit einer Ausbaugröße von 1,34 Millionen Einwohnerwerten eine der größten Kläranlagen deutschlandweit. Die Anlage verbraucht jährlich rund 32 Millionen Kilowattstunden elektrischer Energie, die zukünftig vollständig auf dem Gelände der Kläranlage selbst erzeugt werden sollen. Dafür werden in Bottrop fünf erneuerba-e Energieträger an einem Standort zu einem Hybridkraftwerk kombiniert. Eine Windenergieanlage mit 3,1 MW Leistung (seit April 2016 in Betrieb), vier neue
BHKW Module mit jeweils etwa 1,2 MW Leistung (aktuell in Betrieb genommen), eine Photovoltaikanlage auf einer Dachfläche von ca. 500 m² (ebenfalls aktuell in Betrieb genommen), eine Wasserkraftschnecke im Ablauf der Kläranlage mit ca. 80 kW Leistung (in Planung) sowie eine neue Dampfturbine mit mindestens 4 MW Leistung als Teil der ansässigen Klärschlammverbrennung (in Planung). Abgerundet werden soll das Projekt durch den Bau einer thermosolaren Klärschlammtrocknung und somit den Verzicht auf die Zugabe von Kohle zur Klärschlammkonditionierung sowie die Nutzung der Niedertemperaturwärme aus der Klärschlammverbrennung. Damit wäre das Hybridkraftwerk Emscher ab 2018 in der Lage, eine bilanzielle 100%ige Deckung durch Eigenstromerzeugung zu erreichen.

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Bau einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage in Saerbeck beantragt

In Saerbeck, einer Gemeinde mit 7200 Einwohnern im nördlichen Münsterland
(Nordrhein-Westfalen), soll eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage gebaut werden. Eine entsprechende Genehmigung hat die Firma MaXXcon Saerbeck GmbH & Co. KG beim Regierungspräsidium Münster beantrag . Die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Anlage soll 6,8 Megawatt thermisch betragen. Der Dampferzeuger ist für eine Dauerleistung von 6,4 t/h Heißdampf ausgelegt. In dem nachgeschaltetem Turbosatz wird die thermische Energie des Heißdampfes in elektrische Energie umgewandelt, bei einer elektrischen Leistung des Generators von etwa 0,5 Megawatt. In der Verbrennungsanlage sollen ausschließlich Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser eingesetzt werden.

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Deutscher Nachhaltigkeitspreis Forschung für Wasser-Projekte ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) lobt den 6. Deutschen Nachhaltigkeitspreis Forschung für Projekte zum Thema Wasser aus. Gesucht werden anwendungsnahe Forschungsprojekte für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser. Bis zum 5. Mai 2017 können sich Forscherinnen und Forscher aus deutschen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen bewerben. Die Auszeichnung soll für die praktische Umsetzung der Ideen werben. Der Preis wird am 8 . Dezember 2017 anlässlich des 10. Deutschen Nachhaltigkeitstages in Düsseldorf verliehen.

Bis zum 28 . April 2017 können Unternehmen sich um den Deutschen Nachhaltigkeitspreis bewerben. In drei Größenklassen werden Unternehmen prämiert, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen besonders erfolgreich ökologische und soziale Herausforderungen annehmen und Nachhaltigkeit als wirtschaftliche Chance nutzen. Gesucht sind herausragende Leistungen, die den Wandel hin zu nachhaltigem Leben und Wirtschaften in Deutschland in besonderer Weise voranbringen. Sonderpreise zeichnen Unternehmen für besondere Ressourceneffizienz und nachhaltige Markenführung aus.
www.nachhaltigkeitspreis.de

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Neue Adsorptionsmaterialien zur Entfernung von Mikroschadstoffen aus Abwasser

Adsorptionsmaterialien aus nachwachsenden Ausgangsstoffen, etwa Kokos-nussschalen, die ortsnah regeneriert werden und in kommunalen und industriel-len Kläranlagen implementiert werden können, will Fraunhofer UMSICHT im Verbundprojekt „ZeroTrace“ entwickeln. Das Projekt steht unter Leitung des Wupperverbands und ist am 27. Februar 2017 offiziell mit einem Auftakttreffen der sieben Projektpartner an der Kläranlage Wuppertal-Buchenhofen gestartet. Gefördert wird das auf drei Jahre angelegte Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Projektträger Jülich.
Der Lösungsweg umfasst entlang der kompletten Wertschöpfungskette zunächst die Entwicklung von Aktivkohle als Komposit, das von der Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung modifiziert und von Evers Wassertechnik und Anthrazitveredlung für die spätere Anwendung konfektioniert wird. Gemeinsam mit EnviroChemie wird Fraunhofer UMSICHT ein Verfahren auf Basis der „Electric Field Swing Adsorption“ (EFSA) entwickeln, mit dem sich Aktivkohlen vor Ort regenerieren lassen. Das neue Verfahren soll die Wärme zum Ausbrennen der Aktivkohle elektrisch erzeugen, weshalb den Aktivkohlen elektrisch leitende Materialien wie Graphit zugegeben werden. Der gesamte Prozess soll schließlich von EnviroChemie anlagentechnisch umgesetzt und auf zwei Kläranlagen des Wupperverbands unter rea-len Bedingungen demonstriert werden. Zudem betrachtet inter3 erstmalig die Entwicklung neuer Aktivkohlematerialien und -verfahren im Rahmen einer Multi-Kriterien-Analyse.

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Fracking: Deutlich mehr Leckagen als bisher angenommen

Fracking verursacht in den USA deutlich mehr Umweltschäden als bisher angenommen. Dies zeigt eine aktuelle Studie von Forschern der Duke University, North Carolina (USA). Für ihre Studie werteten sie alle in den letzten zehn Jahren gemeldeten Austritte der 30 000 Fracking-Standorte in den vier US-Bundesstaaten Colorado, North Dakota, Pennsylvania und New Mexico aus. Das Ergebnis: Mehr als 6600 Leckagen und Austritte unterschiedlicher Größe wurden allein in diesen vier Bundesstaaten gemeldet. Zwischen zwei und 16 Prozent der Fracking-Anlagen haben den Meldedaten zufolge mindestens einmal potenziell umweltschädliche Flüssigkeiten in die Umwelt freigesetzt. Und diese Berichtszahl dürfte die Zahl der realen Austritte noch deutlich unterschreiten. Die Vorschriften, ab welcher Größe ein Leck gemeldet werden muss, unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesstaaten deutlich. In North Carolina sind bereits 42 in die Umwelt freigesetzte Gallonen (159 Liter) meldepflichtig, in New Mexi-co dagegen erst Austritte von mehr als 120 Gallonen (454 Liter) Flüssigkeit. Kleinere Lecks fallen in einigen Bundesstaaten schlicht durch das Raster . Die Zahl der Fracking-Leckagen ist damit deutlich höher als es die US-Umweltbehörde EPA bisher kalkulierte. Diese ging nur von 457 Lecks in sechs Jahren aus. Der Grund dafür: Die EPA berücksichtigt nur die Lecks beim Fracken selbst, nicht aber den gesamten Ablauf der unkonventionellen Öl- und Gasförderung. Tatsächlich ergaben die Auswertungen, dass die meisten Austritte nicht bei der Gas- und Ölförderung selbst, sondern durch undichte Speichertanks oder Lecks in Leitungen verursacht wurden. Längst nicht immer war daran das Material oder die Geräte schuld: Bei immerhin rund 700 Fällen handelte es sich um menschliches Versagen. Bei rund 4000 weiteren Fällen allerdings ist die genaue Ursache bis heute ungeklärt. Unter den freigesetzten Substanzen waren neben Wasser vor allem Fracking-Flüssigkeit, Erdöl und eine Mischung aus Öl und Salzwasser, wie die Auswertung erga . Aber auch verschiedene Chemikalien sowie Diesel und Öle, die zum Betreiben der Pumpen und Maschinen benötigt wurden, traten bei den Leckagen häufig aus. In vielen Fällen kam es dabei zur Verunreinigung von Gewässern oder dem Grundwasser. Die wesentlichen Ergebnisse hat die Wissenschaftsseite www.scinexx.de vorgestellt, die Forscher haben die Studie im Fach-magazin Environmental Science & Techno-logy veröffentlicht (DOI: 10.1021/acs.est.05749).

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Glyphosat: nicht krebserregend, aber giftig für das Wasser-Ökosystem

Glyphosat ist nicht krebserregend, aber giftig für das Wasserökosystem. Zu dieser Bewertung kommt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), Helsinki, in einem neuen Gutachten über das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Bewertung seitens ECHA war mit Spannung erwartet worden, da die weitere Zulassung der Chemikalie durch die EU auf dem Gutachten basieren soll. Laut ECHA erfüllt das Unkrautvernichtungsmittel nicht die Kriterien, als „Karzinogen, Mutagen oder schädlich für die Fortpflanzung“ eingestuft zu werden. Unstrittig sind aber nach wie vor massive negative Einflüsse der Chemikalie auf die Artenvielfalt. Glyphosat ruft laut ECHA schwere Augenschädigungen hervor und ist giftig für das Wasser-Ökosystem „mit lang anhaltenden Folgen“. Für die Beurteilung hat ECHA keine eigenen Untersuchungen durchgeführt. Die Beurteilung basiert auf einer Auswertung vorliegender Studien.

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Mehr Hochwasserschutz am Niederrhein

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund bauen den Hochwasserschutz am Niederrhein weiter aus. Durch eine Deichrückverlegung in Duisburg-Mündelheim am Niederrhein sollen bei Hochwasser 600 000 Menschen besser vor Hochwasser geschützt sein, teilten das Bundesumweltministerium und das nordrhein-westfälische Umweltministerium Ende Februar mit. Die sogenannte Verbundmaßnahme Monheim-Mündel-heim-Orsoy nahe der Stadt Duisburg ist Teil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Das letzte Teilprojekt „Mündelheim“ wird im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms finanziert. Im Fall eines Rhein-Hochwassers stehen durch die Verbundmaßnahme dann insgesamt 480 Hektar an zusätzlicher Überflutungsfläche zur Verfügung. Das Ende der Hauptbauarbeiten ist für 2021 geplant. Baubeginn war Mai 2015. Von den Gesamtkosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro trägt der Bund etwa 42 Millionen Euro über den Sonderrahmenplan. Die genannten Deichrückverlegungen sind Teil des nordrhein-westfälischen Hochwasserschutzkonzepts.

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Neue BMBF-Fördermaßnahme zur Wasserwiederverwendung

Bei WavE, einer neuen Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), stellen sich Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis in 13 Verbundprojekten der Herausforderung, neue Lösungen für eine nachhaltige Wasserversorgung von Haushalten, Industrie und Landwirtschaft zu entwickeln: Innovative Verfahren und Konzepte sollen die Verwertung von kommunalen Abwässern und optimierte industrielle Wasserkreisläufe möglich machen – bei nutzungsgerechter Wasserqualität und ausreichender Verfügbarkeit.
Die BMBF-Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Technologien und Konzepte zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit durch Wasserwiederverwendung und Entsalzung“ (WavE) hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung von Regionen im In- und Ausland zu leisten . Die Ent wicklung innovativer Technologien und Konzepte soll die Position deutscher Unternehmen am nationalen und internati-onalen Markt stärken.
Die für drei Jahre geförderten Verbundprojekte sind verschiedenen Themenfeldern zugeordnet: „Wasserwieder-verwendung durch Nutzung von behan-deltem kommunalem Abwasser“, „Kreislaufführung von industriell genutztem Wasser“ und „Aufbereitung von salzhaltigem Grund- und Oberflächenwasser“.
Die DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. unterstützt mit dem wissenschaftlichen Begleitvorhaben TransWavE die BMBF-Fördermaßnahme. Die Aufgabe von TransWavE ist es, den Austausch zwischen den beteiligten Verbundprojekten zu fördern. Die Ergebnisse von WavE werden gebündelt und den Anwendern zur Verfügung gestellt. Ziel der Förderung ist, deutsche Unternehmen und Dienstleister am internationalen Wasser-technikmarkt zu stärken. Auch das wis-senschaftliche Begleitvorhaben Trans-WavE wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

www.bmbf-wave.de

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Neue Klärschlammverordnung vom Bundestag beschlossen

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verknappung der weltweiten Phosphor-Vorräte hat der Deutsche Bundestag am 9 . März 2017 eine neue Klärschlammverordnung beschlossen. Sie verpflichtet dazu, mehr als bisher den in Klärschlämmen enthaltenen Phosphoranteil zurück-zugewinnen. Außerdem werden die Anforderungen an die Klärschlämme, die in geringem Umfang noch für Düngezwecke verwendet werden können, weiter verschärft.
Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm leitet einen Paradigmenwechsel hin zu einer hochwertigen Verwertung ein, der langfristig zur Versorgungssicherheit mit Phosphor und der Schonung natürlicher Rohstoffreserven beitragen soll.
Künftig werden nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Schadstoffanteilen auf dem Acker genutzt werden können . Diese Regelungen haben insgesamt zur Folge, dass mittelfristig die meisten Klärschlämme nicht mehr als Düngemittel verwendet werden dürfen. Auch die bisherige Lücke der Verordnung für die Verwertung von Klärschlämmen im Land-schaftsbau wird geschlossen.
Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass je nach Kläranlagengröße nach einer Übergangsfrist von 12 bis 15 Jahren Phosphor aus dem Klärschlamm, dem Abwasser oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss. Der vom Bundestag beschlossene Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

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Stiftungspreis „Jugend baut Europa“ ausgeschrieben

Bis zum 31 . Dezember 2017 läuft die Bewerbungsfrist für den Preis „Jugend baut Europa“ der Stiftung Prof. Joachim Lenz. Ausgezeichnet werden soll ein herausragendes Projekt für innereuropäische und ingenieurtechnische Zusammenarbeit. Zum Wettbewerb zugelassen sind Projekte, die mit den Ressourcen Energie und/ oder Wasser bzw. Abwasser verbunden sind, eine Zusammenarbeit zwischen Deutschland und mindestens einem Nachbarland beinhalten, klaren Praxisbezug haben oder bereits praktisch bewährt sind bzw. von herausragendem theoretischem Ansatz sind. Formale Voraussetzung einer Bewerbung ist eine Antragsstellung in deutscher oder englischer Sprache. Die Preisverleihung ist für Herbst 2018 in Bratislava geplant. Das Preisgeld in Höhe von 10 000 Euro soll in das ausgezeichnete Projekt fließen.

www.stiftung-proflenz.de  

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Wasserrahmenrichtlinie: effektbasierte Methoden statt Einzelstoffprüfung

Unter Federführung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) hat ein internationales Forscherteam (Forschungsnetzwerk NORMAN) Empfehlungen für die Überwachung, Bewertung und das Management von Schadstoffen entwickelt. Hintergrund ist die geplante Überarbeitung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bis 2019. Die Forscher haben dafür im Projekt SOLUTIONS die aktuel-len Schwächen unter die Lupe genommen. Eines der Kernprobleme: 45 Schadstoffe sind derzeit in der Wasserrahmenrichtlinie als prioritäre Schadstoffe gelistet, demgegenüber stehen allerdings mehr als 100 000 verschiedene chemische Substanzen, die wir täglich benutzen und die in unsere Umwelt und Ge-wässer gelangen. Die Forscher kommen daher zu dem Schluss, dass das auf einzelne Schadstoffe orientierte Monitoring zu teuer ist und den größten Teil der Schadstoffe ignoriert. Zudem läuft es den eigentlichen Problemen hinterher, da die meisten Schadstoffe längst vom Markt und durch andere sehr ähnlich wirkende Substanzen ersetzt worden sind. Neue Stoffe auf die Liste zu bekommen, ist aber ein langwieriger politischer Prozess. Außerdem beschränkt sich die Wasserrahmenrichtlinie bislang nur auf die Prüfung von Einzelstoffen. Schadstoffe wirken in der Umwelt aber nicht einzeln, sondern zusammen und können sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. „Nicht das Vorkommen eines Schadstoffes ist ausschlaggebend, sondern seine Wirkung im Gewässer“, heißt es dazu von den Forschern. Die Wissenschaftler plädieren daher für den Einsatz effektbasierter Methoden wie etwa biologische Wirkungstests. So würden alle Stoffe mit derselben Wirkung erfasst, auch Stoffgemische. Und teure chemische Analytik wäre nur noch erforderlich, falls bestimmte Wirkschwellen überschritten werden.
Überarbeitungsbedarf sehen die Forscher auch bei der Bewertung der Gewässerqualität. Bislang ist immer die schlechteste Teilkomponente maßgeblich dafür, ob ein Gewässer in einen guten chemischen oder ökologischen Zustand eingestuft wird – selbst wenn diese wie im Falle von Schadstoffen aus Verbrennungsprozessen durch das Gewässermanagement kaum zu beeinflussen ist. Das führt dazu, dass viele Gewässer auch bei signifikanten Verbesserungen wesentlicher Komponenten die Bewirtschaftungsziele nicht erreichen können. Das Forscherteam schlägt hingegen vor, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität künftig durch eine differenziertere Bewertung belohnt werden. Das schließt auch die Schaffung von Anreizen für gutes Monitoring ein. Denn derzeit scheitern viele Mitgliedsländer bereits daran, Schadstoffe regelmäßig zu messen und zu analysieren, deren Überwachung eigentlich vorgeschrieben ist. Und sie werden dafür noch belohnt, denn je weniger sie messen, je seltener sie messen, je schlechter die Analytik ist, desto geringer ist das abgeleitete Risiko und damit der Handlungsbedarf für Reduzierungsmaßnahmen. Die Wissenschaftler schlagen für die neue Wasserrahmenrichtlinie deshalb eine umgekehrte Beweisführung vor: Dort, wo durch unzureichendes Monitoring keine Daten erhoben werden, könnten für die Gewässerbewertung Modellwerte herangezogen werden. So müssten die „Säumigen“ dann mit Messungen nachweisen, dass der tatsächliche Gewässerzustand besser ist als der Vorhergesagte.
Grundsätzlich plädiert das Forscherteam für ein stärker lösungsorientiertes Gewässermanagement, bei dem Überwa-chung, Bewertung und mögliche Maßnahmen von Anfang an viel enger miteinander verzahnt sein sollten, als dies heute der Fall ist. Ein Ansatzpunkt hierfür stellen Kläranlagen dar. Bei Kläranlagenabläufen handelt es sich um eine wichtige und vergleichsweise vorhersagbare Quelle von Belastungen, die zur Überschreitung von Wirkschwellen führen können. Die Forscher schlagen daher vor, in einem ersten Schritt zu prüfen, inwieweit eine gefundene Schadwirkung des Flusswassers dem entspricht, was aufgrund des Abwasseranteils und des Reinigungsgrades zu erwarten ist. Dann ist eine verbesserte Abwasserbehandlung in der Kläranlage das Mittel der Wahl, um Qualitätsziele zu erreiche . Die Untersuchungen im EU-Projekt SOLUTIONS zeigen weiter, dass die Verbesserung der Wasserqualität in manchen Fällen auch eine Harmonisierung der vielen Regelwerke zur Umweltqualität und Chemikaliensicherheit auf europäischer und nationaler Ebene mit der Wasserrahmenrichtlinie erfordert.
Das EU-Projekt SOLUTIONS vereinigt 39 Partner aus weltweit 17 Ländern. Es wird bis zum Jahr 2018 mit insgesamt zwölf Millionen Euro von der Europäi-schen Union gefördert. Ziel ist es, Werkzeuge und Modelle zu entwickeln, um den Chemikaliencocktail in Gewässern hinsichtlich seines Risikos zu bewerten.
Veröffentlicht wurden die Ergebnisse in der Studie „Towards the review of the European Union Water Framework Directive: Recommendations for more efficient assessment and management of chemical contamination in European surface water resources“ in der Zeitschrift „Science of the Total Environment“
(doi .org/10 .1016/j.scitotenv.2016.10.104).

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Zwei neue Faulbehälter für Kläranlage in Oldenburg

Die Oldenburger Kläranlage bekommt zwei neue Faulbehälter. Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) investiert in dieses Vorhaben auf der größten Kläranlage in seinem Verbandsgebiet 14 Millionen Euro. Der symbolische erste Spatenstich fand am 7. März 2017 statt. Für das Vorhaben erhält der OOWV Fördermittel aus dem Euro-päischen Fonds für regionale Entwick-lung (EFRE) in Höhe von einer Million Euro. In den vergangenen 15 Jahren hat der OOWV mehr als 115 Millionen Euro in die Ertüchtigung der Kläranlage und in das Kanalnetz in Oldenburg (Oldb.) investiert. Ende 2018 sollen die neuen Faulbehälter in Betrieb genommen wer-den. Danach erfolgt die Sanierung der beiden vorhandenen Behälter.
Die neuen Faulbehälter werden 23 Meter hoch sein. Ihr Durchmesser beträgt 18,5 Meter, das Fassungsvermögen je 5000 Kubikmeter. 158 Betonpfähle wurden bereits zwölf Meter tief in den Untergrund getrieben, um für die nötige Standsicherheit zu sorgen. Aktuell beträgt das Faulraumvolumen auf der Kläranlage in Oldenburg rund 9300 Kubik-meter. Nach der Erweiterung steigt das Volumen auf 16 300 Kubikmeter. In den Faulbehältern wird die Schlammmenge innerhalb von rund 20 Tagen um 30 Pro-zent abgebaut. Das entstehende Klärgas wird in einem BHKW zu Strom und Wärme verwertet und deckt zu 80 Prozent den Strombedarf und zu 95 Prozent den Wärmebedarf der Kläranlage.

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NRW sieht Programm „Reine Ruhr“ auf gutem Weg

Das Programm „Reine Ruhr“ befindet sich nach Einschätzung des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. Rund 150 Millionen Euro von insgesamt veranschlagten 300 Millionen Euro haben die Wasserversorger in der Region bereits investiert. Das Land hatte das Programm 2008 ins Leben gerufen. „Reine Ruhr“ beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Vermeidung von Mikroschadstoffen und zur Verminderung von Einträgen an der Quelle der Industrieeinleitung als auch die Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen. Obwohl die Vermeidung von Schadstoffeinträgen an der Quelle vorrangiges Ziel des Programms ist, müssen in einer dichtbesiedelten Region wie dem Ruhrgebiet aber auch immer wieder Restbelastungen behandelt werden. Daher ist bei dem Programm die Ertüchtigung der Wasseraufbereitungsanlagen in den Wasserwerken an der Ruhr ebenfalls von großer Bedeutung. Zurzeit werden zwölf Wasserwerke an der Ruhr mit weitergehender Aufbereitungstechnik betrieben – sie erfüllen bereits die Anforderungen an eine nachhaltige und langfristig zuverlässige Wasserversorgung. Bei sieben verbleibenden, noch zu ertüchtigenden Wasserwerken wird die vorsorglich geforderte Aufbereitungstechnik voraussichtlich bis spätestens Ende 2020 in Betrieb gehen. Durch effizienzsteigernde Maßnahmen und das Ausnutzen von Synergieeffekten wurden zudem weitere sieben Wasserwerke, für die sich eine Ertüchtigung aus wirtschaftlichen Gründen nicht gerechnet hätte, stillgelegt. So kann entlang der Ruhr auch langfristig eine sichere und gleichzeitig bezahlbare Trinkwasserversorgungssituation geschaffen werden.

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Bundeskabinett beschließt Novelle der Klärschlammverordnung

Das Bundeskabinett hat am 18. Januar 2017 den Entwurf der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) beschlossen. Dieser regelt, wie Phosphor aus Klärschlämmen zurückgewonnen und Schadstoffe gleichzeitig reduziert werden können. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach Ablauf angemessener Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss. Nennenswerte Mengen an Phosphor werden heute noch nicht zurückgewonnen. Die Verfahrensentwicklung und die Dauer der Genehmigungsverfahren machen daher lange Übergangsfristen sinnvoll. Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor greift gemäß dem Regierungsentwurf daher erst zwölf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100 000 Einwohnerwerten und 15 Jahre nach Inkrafttreten für Anlagen mit einer Größe ab 50 000 Einwohnerwerten. Dabei gibt die Verordnung keine bestimmte Technologie zur Phosphorrückgewinnung vor, sondern lässt genügend Spielraum für Einsatz oder Entwicklung innovativer Verfahren. Es wird damit möglich sein, Phosphor aus Klärschlammaschen, direkt aus dem anfallenden Schlamm oder dem Abwasser zurückzugewinnen. Ausnahmen bestehen für Klärschlämme mit besonders niedrigen Phosphorgehalten. Für kleinere Abwasserbehandlungsanlagen, die für weniger als 50 000 Einwohner ausgelegt sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, kommunale Klärschlämme unmittelbar zu Düngezwecken einzusetzen. Dies trägt den Besonderheiten ländlich geprägter Regionen Rechnung. Für Klärschlamm, der in Zukunft noch bodenbezogen verwertet wird, werden zudem Regelungen für eine Qualitätssicherung geschaffen, die die behördliche Überwachung flankiert. Der Regierungsentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag (Bundestags- Drucksache 18/10884) und Bundesrat.

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Bundesregierung: Reform der Düngeverordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 eine Reform der Düngeverordnung beschlossen. Damit soll die Überdüngung drastisch reduziert und die Nitrat-Belastung des Grundwassers begrenzt werden. Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässer insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind. Zum Regelungspaket unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums gehört auch ein novelliertes Düngegesetz, das der Bundestag am 16. Februar 2017 verabschiedet hat (Bundestags- Drucksache 18/7557). Es stellt einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicher. Kern der Novelle des Düngegesetzes ist eine Stoffstrombilanz, die auf Betreiben des Bundesumweltministeriums neu eingeführt werden soll. Auf diese Weise bilanzieren die Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nähr stoffmengen. Die Dünger und Tierfuttermengen werden dabei mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dadurch lässt sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen. Zum Redaktionsschluss hieß es seitens der Bundesregierung, das Düngegesetz solle am 10. März 2017 im Bundesrat, die darauffolgende Novelle der Düngeverordnung am 31. März 2017 im Bundesrat verabschiedet werden.

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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Energierecht – wichtige Steuerbefreiungen bleiben erhalten

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Die für die Abwasserbetriebe wichtigen Stromsteuerbefreiungen in § 9 Abs. 1 (Nr. 1 grüner Strom aus grünen Netzen und Nr. 3 dezentrale Stromversorgung mit Anlagen bis zu 2 MW elektrisch) werden demnach nicht geändert. Die EUKommission nimmt aber eine Prüfung wegen der Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht vor. Besonders zu beachten und zu prüfen ist § 28 des Entwurfs (Seite 10, kein steuerfreies Verheizen von Faulgas mehr – Verwendung in Stromerzeugungsanlagen bleibt steuerfrei).

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Deutscher Innovationspreis für Klima und Umwelt 2017 ausgeschrieben

Die Bewerbungsphase für den Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) läuft. Bis zum 31. Mai 2017 können sich deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit herausragenden Innovationen im Bereich Klima- und Umweltschutz um den bereits zum sechsten Mal ausgeschriebenen Preis bewerben. Mit insgesamt 125 000 Euro werden innovative Prozesse, Produkte und Dienstleistungen prämiert sowie klimaund umweltfreundliche Technologietransferlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer. Das Bundesumweltministerium (BMUB) und der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) vergeben den Innovationspreis für Klima und Umwelt gemeinsam. Auf Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung wählt eine hochrangige Jury in fünf Kategorien die innovativsten Projekte des Landes aus. Die Gewinner werden im Rahmen einer Preisverleihung im Februar 2018 geehrt. Der IKU wird mit Mitteln aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.

www.iku-innovationspreis.de

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Nitrat: regional stark steigende Wasserpreise?

Wenn sich die gängige Düngepraxis jetzt nicht ändert, könnten nach Berechnungen eines Gutachtens, das der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Auftrag gegeben hat, erhebliche Mehrkosten auf die Verbraucher zukommen. Wenn die bisherigen Maßnahmen der Wasserversorger nicht mehr ausreichen, wird laut Gutachten in belasteten Regionen der Einsatz einer Denitrifikationsanlage erforderlich. Die Berechnungen der Gutachter zeigen: Diese Nitratentfernung könnte die Jahreswasserrechnung um bis zu 62 Prozent erhöhen. Bei den betrachteten Wasserversorgern würde die durchschnittliche Jahresrechnung eines 3-Personen-Haus halts (6-Familienhaus) von aktuell 217 Euro auf 352 Euro steigen. Als Ausweg fordert der BDEW, Düngegesetz und die Düngeverordnung so zu verschärfen, dass die Nitratbelastung aus der Landwirtschaft nachhaltig reduziert wird. Das Gutachten zeigt am Beispiel von Dänemark, wie die konsequente Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie zu einer nachhaltigen Entlastung von Böden und Grundwasser führen kann: Unter anderem durch die Einführung umfassender Meldepflichten und Kontrollen für die Düngung konnten die Stickstoffüberschüsse von landwirtschaftlich genutzten Flächen um 43 Prozent reduziert werden. Bei Phosphor wurde ein Rückgang um 80 Prozent erreicht.

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Düngemittelverordnung: Klärschlammentwässerung mithilfe von Stärke und Chitin zulässig?

Eventuell können künftig Stärken und Chitin bei der Entwässerung von Klärschlamm eingesetzt werden, ohne dass die so behandelten Klärschlämme durch die Düngemittelverordnung von einer Verwertung in der Landwirtschaft ausgeschlossen werden: Dies sieht der aktuell vorliegende Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung (Bundesrats-Drucksache 128/17) vor – neben einer Neuregelung der Verwendung von herkömmlichen synthetischen Polymeren. Der Verordnungsentwurf wurde dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt und dort zunächst den Ausschüssen für Landwirtschaft und Umwelt zugewiesen.

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DWA und Welthungerhilfe vereinbaren Fortsetzung ihrer Kooperation

Die DWA und die Welthungerhilfe haben die Fortsetzung ihrer im Jahr 2010 begonnenen Partnerschaft besiegelt. Kernthemen der um drei Jahre verlängerten Kooperation sind die Bereiche nachhaltige Wasserwirtschaft und sanitäre Grundversorgung in der Entwicklungszusammenarbeit. Gemeinsames Ziel ist die Bekämpfung von Hunger und Armut, insbesondere durch die Unterstützung von Menschen in Not durch eine verbesserte Versorgung mit Wasser und Sanitäranlagen. Die Kooperation beruht auf zwei Säulen: Spendenpartnerschaft und fachliche Vernetzung. Die DWA will die Welthungerhilfe weiterhin mit ihrer umfassenden Kompetenz im Wassersektor unterstützen und ihre Mitglieder um Spenden für die Umsetzung der Projekte der Welthungerhilfe bitten. Die Spenden aus dem Bereich der DWA fließen in die Wasserinitiative der Welthungerhilfe, die Projekte aus allen Bereichen des WASH-Sektors unterstützt. Im WASH-Netzwerk haben sich 20 deutsche Nichtregierungsorganisationen aus der humanitären Not- und Übergangshilfe und der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zusammengeschlossen. WASH steht für Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene. Im Rahmen der fachlichen Vernetzung ist geplant, Erfahrungen und Wissen im Wasser- und Sanitärbereich in der Entwicklungszusammenarbeit auszutauschen. Beide Organisationen wollen sich insbesondere bei der fachlichen Netzwerkarbeit unterstützen. Eine sichere Wasserversorgung und geordnete Entsorgung ist eines der größten Probleme des 21. Jahrhunderts: Nach wie vor müssen etwa 750 Millionen Menschen weltweit ohne Zugang zu sicherem Wasser und 2,4 Milliarden, darunter viele Kinder, ohne sanitäre Grundversorgung auskommen. Dieser Zustand ist unannehmbar.

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EU-Kommission: Deutschland soll Nitratrichtlinie „tiefgreifender“ umsetzen

Deutschland soll effektivere Maßnahmen im Kampf gegen diffuse Verschmutzung aus der Landwirtschaft ergreifen sowie die Nitratrichtlinie „tiefgreifender“ umsetzen. Das sind zwei Empfehlungen im „Bericht zur Umsetzung der Umweltpolitik – Deutschland“, den die EU-Kommission veröffentlicht hat. Über die Situation bezüglich Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung in Deutschland heißt es in dem Bericht zuvor: „Die größte Belastung für die deutschen Gewässer entsteht durch Flussregulierung und morphologische Veränderungen, wovon 79 % der Oberflächengewässer betroffen sind, gefolgt von diffusen Verschmutzungsquellen. … Die Wasserverschmutzung durch Nitrat … gibt Anlass zur Besorgnis.“ Die Richtlinie für eine weitergehende Abwasserbehandlung hingegen werde in Deutschland „vollständig erfüllt“. Generell stellt die EU-Kommission in ihrer Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik, die sie am 6. Februar 2017 angenommen hat, fest, dass im Bereich der Wasserqualität und -bewirtschaftung die meisten Mitgliedstaaten der EU Schwierigkeiten damit hätten, bei der Sammlung und Behandlung kommunaler Abwässer die EU-Vorschriften in vollem Umfang einzuhalten. 13 Mitgliedstaaten müssten deswegen mit rechtlichen Schritten der EU rechnen. In fast allen Mitgliedstaaten bereiten die Nitratkonzentration und die Eutrophierung weiterhin große Probleme. Hierfür gibt es eine Reihe von Ursachen, die mehrere Mitgliedstaaten gemeinsam haben: ineffiziente Koordinierung zwischen den Verwaltungsebenen, unzureichende Kapazitäten sowie fehlende Kenntnisse und Daten. Mit diesem neuen Instrument zur Verbesserung der Umsetzung der europäischen Umweltpolitik und gemeinsam vereinbarter Vorschriften will die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Ursachen der Umsetzungsde fizite angehen und Lösungen finden, bevor sich die Probleme verschärfen. Im Anschluss an die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik werden mit jedem Mitgliedstaat Gespräche geführt, außerdem wird ein Peer-to-Peer Instrument bereitgestellt, mit dem die Mitgliedstaaten einander durch Fachwissen unterstützen können, ferner werden im Rat „Umwelt“ politische Diskussionen zu diesem Thema stattfinden.

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Europäisches Parlament stimmt CETA zu

Das Europäische Parlament hat am 15. Februar 2017 dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Damit kann der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten beginnen. Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament erfolgt im nächsten Schritt die gegenseitige Notifzierung. In Deutschland steht zudem noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Die Anträge in zwei Eilverfahren gegen CETA waren vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden. Teile des Freihandelsabkommens – die, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen – treten bereits im April 2017 vorläufig in Kraft. Die EU-Kommission erklärte dazu, die Mitgliedstaaten würden weiterhin die Möglichkeit haben, öffentliche Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu organisieren. Diese und andere Fragen seien in einer Gemeinsamen Auslegungserklärung näher ausgeführt worden. Diese Erklärung werde Rechtskraft haben und klar und unmissverständlich darlegen, worauf sich Kanada und die Europäische Union bei bestimmten CETA- Artikeln geeinigt hätten. In Deutschland könne die Ratifikation von CETA durch den Bundespräsidenten erst nach Inkrafttreten des erforderlichen Vertragsgesetzes erfolgen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 18/11068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Wie es weiter heißt, ist die Prüfung, ob es sich bei dem Vertragsgesetz um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt, noch nicht abgeschlossen.

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„Exportinitiative Umwelttechnologien“ wird fortgesetzt

Der Export deutscher Umweltschutztechnik durch das Bundesumweltministerium (BMUB) soll dauerhaft fortgesetzt werden. Das sagte Staatssekretär Gunther Adler aus dem BMUB am 3. Februar 2017 zur Eröffnung einer Fachkonferenz mit Vertretern und Experten der Umwelttechnik-Branche. Auf der Konferenz ging es um die Auswertung der einjährigen Pilotphase und künftige Schwerpunkte der „Exportinitiative Umwelttechnologien“. Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ fördert Projekte deutscher Unternehmen und Institutionen mit dem Ziel, Umweltwissen, Umweltbewusstsein und technisches Knowhow in anderen Ländern zu verbreiten. Die Initiative soll außerdem dazu beitragen, die Vermittlung und Anwendung global einheitlicher Umweltstandards zu befördern. Im Fokus steht nicht der Produktverkauf, sondern sondern es geht darum, in Ländern mit Unterstützungsbedarf die notwendigen Rahmenbedingungen und Strukturen für Umwelttechnologien zu schaffen. In der Pilotphase wurde deutlich, dass es insbesondere in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie der Wasser- und Abwasserversorgung oder der Abfallwirtschaft international Handlungsbedarf gibt. Die neue Förderbekanntmachung für 2017 wird auf der Internetseite des BMUB veröffentlicht.

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Neuer Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes II vom Bundeskabinett verabschiedet

Die Bundesregierung hat den neuen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) verabschiedet (Bundestags-Drucksache 18/10879). Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Weitere Änderungen sind im Baugesetzbuch, im Bundesnaturschutzgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen. Der Entwurf wurde dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt. Im WHG sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor, die unter anderem die Berücksichtigung von hochwasserschutzbezogenen Aspekten in bauleitplanerischen Abwägungen stärken sollen. Zudem wird die Kategorie des „Hochwasserentstehungsgebietes“ eingeführt. Dadurch soll es möglich sein, in diesen Gebieten Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltemöglichkeiten zu verbessern. Um die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern, sollen im WHG zudem ein Vorkaufsrecht der Länder für bestimmte hochwasserschutzrelevante Grundstücke eingeführt werden. Auch Regelungen zur Enteignung und vorzeitigen Besitzeinweisung sieht der Entwurf vor. Zudem soll nach Willen der Bundesregierung der Gerichtsweg durch eine Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung verkürzt werden. Gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen soll nur ein zweistufiges Rechtsschutzverfahren gelten. In seiner Stellungnahme machte der Bundesrat zahlreiche Änderungsvorschläge im Detail. So schlägt die Länderkammer unter anderem vor, die Regelung zu „Hochwasserentstehungsgebieten“ zu streichen. Dieses Instrument sei ungeeignet und führe zu „enormen Vollzugsaufwand bei den Behörden sowie Aufwand und Kosten bei Planungsträgern und Bürgern“, schreibt der Bundesrat zur Begründung. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung eine Streichung indes ab, schlägt aber eine Modifizierung vor.

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Nordrhein-Westfalen: Förderwettbewerb „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ gestartet

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium fordert kleine und mittlere produzierende Unternehmen auf, sich um Fördermittel zu bewerben, wenn sie mit innovativen Maßnahmen im Ressourcenschutz Vorreiter sein wollen. Im Rahmen des Aufrufs „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ können neue Ideen in diesem Themenfeld mithilfe von EU-Fördermitteln bei der praktischen Umsetzung unterstützt werden. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens ab und beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Fragen zur fördertechnischen Seite des Aufrufs: www.lanuv.nrw.de E-Mail: ressource.nrw@lanuv.nrw.de

Fachliche Fragen: ressource@efanrw.de Tel. 02 03 / 3 78 79-35
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Novelle des Raumordnungsgesetzes – mehr Kompetenzen des Bundes beim Hochwasserschutz?

Die Bundesregierung will das Raumordnungsgesetz novellieren. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (Bundestags- Drucksache 18/10883) sieht unter anderem vor, die Regelungen über das Raumordnungsverfahren um eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und um eine Alternativenprüfung zu erweitern. Außerdem soll dem Bund durch die Neuregelung die Kompetenz eingeräumt werden, einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen, sofern dies unter nationalen oder europäischen Gesichtspunkten erforderlich ist. Mit dem Gesetzentwurf soll nach Angaben der Regierung auch die EU-Richtlinie „zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung“ (MRO-Richtlinie) umgesetzt werden. Das im Koalitionsvertrag aufgeführte Ziel, die Umwelt und im konkreten Fall den Hochwasserschutz zu verbessern, könne durch die Neureglung ebenfalls erreicht werden, urteilt die Bundesregierung. Die Raumordnung könne dazu beitragen, dem Klimawandel und anderen aktuellen Herausforderungen von nationaler oder europäischer Dimension besser begegnen zu können. Daher solle dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, bei Bedarf einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen, heißt es in der Vorlage. Erreicht werden soll durch die Novelle auch mehr Rechtsklarheit im Hinblick auf die „Beachtlichkeit von raumordnerischen Festlegungen im Rahmen von bergrechtlichen Zulassungen“. Mit dem Gesetz werde klarstellend geregelt, dass in Raumordnungsplänen festgelegte Ziele der Raumordnung auch bei bergrechtlichen Vorhaben beachtet werden müssen, heißt es. Dies stehe zugleich im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, den Gewässerschutz unter anderem dadurch zu verbessern, dass die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung geschaffen werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme mehrere Änderungen an dem Gesetzentwurf gefordert, die die Bundesregierung ausweislich ihrer Gegenäußerung überwiegend ablehnt. So hatte die Länderkammer unter anderem moniert, dass für die vorgesehene neue Zuständigkeit des Bundes für die Aufstellung länderübergreifender Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz keine Erforderlichkeit bestehe, sie sogar eher kontraproduktiv sei. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, da ein Flussgebiet nicht an den Landesgrenzen haltmache, sei ein länderübergreifend geltender Raumordnungsplan des Bundes ein geeignetes Mittel.

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Schleswig-Holstein: Umweltministerium startet Informationskampagne zur Entsorgung von Arzneimitteln

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hat gemeinsam mit der Ärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer eine Informationskampagne zur richtigen Entsorgung von Arzneimitteln gestartet. „Medikamente gehören nicht in die Toilette und nicht in die Spüle, sondern in den Abfall. Sonst landen die Stoffe über das Abwasser in den Gewässern und schaden Tieren und Pflanzen“, sagte Habeck am 15. Februar 2017 in Kiel, wo er gemeinsam mit den Kammern einen Informationsflyer sowie Poster vorstellte. Nicht mehr benötigte Medika mente sollten in den Flaschen oder Blistern bleiben und dann über den im Flyer angegebenen Weg entsorgt werden. Die rund 110 000 Flyer und rund 4400 Poster sollen in den kommenden Wochen bei Ärzten, Tierärzten und in Apotheken aufgehängt und ausgelegt werden. Zudem wird das Land exemplarisch Kläranlagen untersuchen, um zu prüfen wie die Reinigungsleistung der Kläranlagen in Schleswig Holstein ist und welche Arzneistoffe in welchem Umfang bereits aus dem Wasser entfernt werden können. Basierend auf den Untersuchungen soll eine Strategie entwickelt werden, ob und wie Kläranlagen optimiert werden können.

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Mehrkosten für Abwasserentsorger und Bürger, wenn Stromsteuerbefreiung gestrichen wird

Mitte Dezember 2016 hat der Bundestag Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie Eigenversorgungsregelungen des Erneuerbare- Energien-Gesetzes 2017 (EEG) beschlossen. Die Änderungen (Bundesgesetzblatt I, 2016, Nr. 65 vom 28. Dezember 2016, Seite 3106–3146) sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Zwar gibt es Verbesserungen gegenüber den Ausgangsentwürfen, insgesamt bedeuten die Änderungen aber Mehrbelastungen für die Abwasserbetriebe mit Eigenversorgungskonzepten. Der Hauptausschuss Wirtschaft der DWA hatte dies intensiv diskutiert und dabei auch die Pläne zur Abschaffung von Steuerbefreiungen im Energie- und Stromsteuergesetz mit betrachtet. Würden auch diese weiterverfolgt, bedeutete dies erhebliche Nachteile für die Unternehmen der Wasserwirtschaft. Die Bundesregierung und hier federführend das Bundesfinanzministerium hat seit April 2016 keinen neuen Entwurf vorgelegt. Am Ende der Legislaturperiode könnte das Verfahren jedoch kurzfristig fortgesetzt werden. Dies sollte nach Ansicht der DWA unbedingt verhindert werden. Die DWA hat hierzu ein einseitiges Statement mit Argumenten und Forderungen entwickelt. Darin heißt es: „Nach den bekannten Überlegungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) soll die Stromsteuerbefreiung weitgehend gestrichen werden. Dies gilt nach den Vorschlägen des Referentenentwurfs für Stromerzeugungsanlagen ab 1 MW elektrisch unter anderem, weil Faulgas und Klärschlamm entgegen der bisherigen Gesetzeslage und entgegen der EU-Energiesteuerrichtlinie nicht mehr als erneuerbare Energieträger im Sinne des Stromsteuergesetzes anerkannt werden sollen. Künftig wäre demnach dann je kWh 2,05 ct Steuer zu bezahlen. Für eine Großstadt bedeutet dies hohe sechsstellige Summen pro Jahr an Steuerlast zusätzlich. Hinzu kommen die finanziellen Auswirkungen durch die geplante EEG-Umlage auf selbsterzeugten Strom. Die dadurch von den Betrieben zu schulternden finanziellen Lasten müssen ganz überwiegend über die Gebühren auf die Bürger und angeschlossenen Gewerbe umgelegt werden und stellen somit versteckte Steuererhöhungen dar. Durch diese Überlegungen und rechtlichen Vorschläge werden die Klimaschutzbemühungen der Kommunen und Verbände, durch die effiziente Nutzung des ohnehin anfallenden Klärgases auf erneuerbarer Grundlage einen sinnvollen ökonomischen und ökologischen Beitrag zu leisten, konterkariert. Der bisherige Stromsteuerbefreiungstatbestand (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Nr. 7 StromStG) sollte nicht geändert werden, sondern unverändert fortgelten. Die Regelung war Grundlage für Investitionsentscheidungen, ihre Abschaffung (insbesondere ohne Übergangsfrist) läuft einem sachgerechten Vertrauensschutz zuwider. Durch Verweis auf den Biomassebegriff der Energiesteuerrichtlinie sollte klargestellt werden, dass Klärschlamm Biomasse ist (dies entspricht der finanzgerichtlichen Rechtsprechung). Insbesondere müssen Klärgas und Deponiegas per Definition stromsteuerrechtlich weiterhin erneuerbare Energieträger sein.“

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Brandenburg hat Vorsitz der Umweltministerkonferenz übernommen

Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat mit Beginn des Jahres 2017 den Vorsitz der Umweltministerkonferenz (UMK) übernommen. Vogelsänger wird dazu die Chefs der Umweltressorts der Länder und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vom 3. bis 5. Mai nach Bad Saarow und vom 15. bis 17. November 2017 nach Potsdam einladen. Auf der Tagesordnung des Brandenburger UMK-Vorsitzes steht außerdem ein Treffen mit den Vertretern der Umweltverbände und der kommuna len Spitzenverbände am 5. Juli 2017 in Potsdam. Schwerpunkthemen der UMK im laufenden Jahr sollen sein die Energieeinsparung bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens, die Abfallvermeidung und die bessere Abfallverwertung als Basis einer nachhaltigen Abfallpolitik sowie die Umsetzung des Artenschutzes. Den Vorsitz der UMK hatte im Jahr 2016 Berlin. Nach Brandenburg folgt 2018 Bremen.

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Eckpunkte für neue Düngeverordnung stehen

Der Gesetzgeber scheint Mitte Januar 2017 auf dem Weg zu einer neuen Düngeverordnung einen großen und wichtigen Schritt weitergekommen zu sein. Die Regierungskoalition sowie Bund und Länder scheinen sich auf wesentliche Punkte verständige zu haben. Nach Ansicht des Bundesumweltministeriums stellt das vereinbarte Regelungspaket einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicher. Nach der Vereinbarung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert und die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 kg/ha) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern zu stark belastet sind. Kern der Novelle des Düngegesetzes ist eine Stoffstrombilanz, die auf Betreiben des Bundesumweltministeriums neu eingeführt werden soll. Auf diese Weise bilanzieren die Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nährstoffmengen. Die Dünger oder Tierfuttervermengen werden dabei mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dadurch lässt sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen. Für den Stickstoffüberschuss muss künftig ein Grenzwert eingehalten werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will jetzt unter Beteiligung des Bundesumweltministeriums zeitnah einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorlegen. Das Düngegesetz soll noch im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden, sodass der Bundesrat Ende März 2017 das Gesamtpaket mit Gesetz und Verordnung beschließen kann.

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Technisches Referendariat als dringend benötigte Qualifizierung

Das technische Referendariat ist in der Verwaltung wie auch in der Wirtschaft eine dringend benötigte Qualifizierung, die in der Projektführung durch interdisziplinäre Führungskompetenzen Qualität sichert. Daran erinnert das Oberprüfungsamt im Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur. Der Titel „Assessor“ ergänzt inhaltlich sinnvoll einen Masterabschluss in dreizehn technischen Fachrichtungen: Architektur, Bahnwesen, Geodäsie und Geoinformation, Landespflege, Luftfahrttechnik, Stadtbauwesen, Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung, Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen, Städtebau, Straßenwesen, Umwelttechnik, Wasserwesen und Wehrtechnik. Das technische Referendariat ist in der letzten Zeit eingehend reformiert worden. Seine Bedeutung zeigt auch eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIfU).

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Bundeskartellamt startet Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle

Das Bundeskartellamt hat mit den Ermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle begonnen. Gegenstand der Untersuchung sind die Wettbewerbsverhältnisse auf den regionalen Märkten für die Sammlung und den Transport von Haushaltsabfällen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Wir beobachten seit einiger Zeit eine wachsende Konzentration auf den Entsorgungsmärkten und in vielen Regionen eine rückläufige Beteiligung an den Ausschreibungen für Entsorgungsaufträge. Gerade mittelständische Betriebe scheinen hier immer zurückhaltender zu sein. Mit der Sektoruntersuchung werden wir insbesondere den Wettbewerb bei Ausschreibungen der dualen Systeme und der Kommunen untersuchen und Anhaltspunkten für mögliche Wettbewerbsbeschränkungen nachgehen.“ Die Untersuchungsergebnisse werden nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht. Das Bundeskartellamt kann eine Sektoruntersuchung durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist. Es handelt sich dabei um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen.

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DFG-Forschergruppe zu extremen Hochwässern

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) richtet sieben neue Forschergruppen ein, eine davon zu extremen Hochwässern. Die Forschergruppe „Space- Time Dynamics of Extreme Floods ( SPATE)“ befasst sich mit der Frage „Wie entsteht extremes Hochwasser in Flüssen und wie entwickelt es sich räumlich und zeitlich?“ Dazu werden erstmals systematisch die hydrologischen und meteorologischen Datenbestände von sechs großen Flussgebieten in Deutschland und Österreich analysiert. Die Forscherinnen und Forscher untersuchen dabei die vier Themenfelder Ereignisverlauf, räumliche und zeitliche Schwankungen sowie die resultierende Vorhersagbarkeit von extremem Hochwasser. Sprecher ist Prof. Dr. Andreas H. Schumann, Lehrstuhl für Hydrologie, Wasserwirtschaft und Umwelttechnik der Ruhr-Universität Bochum. Die maximale Förderdauer von Forschergruppen beträgt zweimal drei Jahre.

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Förderrichtlinie für Klimaschutz mit Kälte- und Klimaanlagen erneuert und ausgeweitet

Die Bundesregierung aktualisiert die Förderrichtlinie für Maßnahmen an Kälteund Klimaanlagen und weitet die Förderbereiche aus. Mit Beginn des neuen Jahres wird die Förderung für Klimaschutzprojekte an Kälte- und Klimaanlagen auf eine Festbetragsförderung umgestellt, deren Höhe von der Kälteleistung und der Anlagenart abhängt. Die Leistungsbereiche für förderfähige Kompressionsanlagen werden teilweise auf das Doppelte heraufgesetzt. Neu ist, dass auch kleine Kompressionsanlagen im Bereich zwei bis fünf Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme bezuschusst werden, wie sie zur Wärmeabfuhr elektrischer Schaltschränke zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Basisförderung kann die Neuerrichtung von Anlagen, die Vollsanierung sowie erstmalig auch die Teilsanierung von Anlagen gefördert werden. Die Anforderungen an die eingesetzten Kältemittel werden dabei erhöht. Soll darüber hinaus die energetische Effizienz des Gesamtsystems verbessert werden, kann zusätzlich eine Bonusförderung in Anspruch genommen werden. Dies gilt beispielsweise für den Einsatz von Kälte- und Wärmespeichern, Wärmepumpen und Freikühlern. Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 1. Januar 2017 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren.

Informationen zur Richtlinie: www.klimaschutz.de

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Nordrhein-Westfalen: Kabinett hat Starkregenkonzept beschlossen

Das Kabinett des Landes Nordrhein- Westfalen hat im Dezember 2016 ein „Konzept Starkregen“ verabschiedet. In dem neuen Konzept werden alle Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von Starkregenereignissen gebündelt. Es soll unter anderem Regionen und Kommunen helfen, einen Überblick über die rechtlichen Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten zu bekommen, um sich gezielt mit dem Thema Klimawandel und Starkregen auseinanderzusetzen und präventive Maßnahmen ergreifen zu können. So sollen Kommunen widerstandfähiger gegen Extremwetterereignisse werden. Aktuell betreibt das Land gemeinsam mit der Verbraucherzentrale und der Versicherungswirtschaft eine Kampagne, um Bevölkerung, Unternehmen und Landwirtinnen und Landwirte für das Thema Versicherung gegen Elementarschäden Elementarschäden zu sensibilisieren und zu informieren. Laut Auswertungen des LANUV im Rahmen des Klimafolgenmonitorings haben sich die Jahresdurchschnittstemperaturen seit 1881 in Nordrhein-Westfalen bereits um 1,4 °C erhöht – besonders stark in den letzten 60 Jahren. Die jährliche Niederschlagsmenge ist im gleichen Zeitraum um fast 14 % gestiegen, mit einer deutlichen saisonalen Ausprägung im Winter. In den vergangenen zehn Jahren haben größere Starkregenereignisse, wie etwa während des Orkans Kyrill im Januar 2007 oder im Zuge des Tiefdruckgebiets Ela im Juni 2014, Menschenleben gekostet und Schäden in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro allein in Nordrhein-Westfalen verursacht.

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Bundesregierung: Schäden durch Feuchttücher nicht bezifferbar

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Entsorgung von Feuchttüchern über Toiletten sind laut Bundesregierung nicht schätzbar. Es fehle an Informationen zu den „bundesweiten Kosten oder den durchschnittlichen Kostensteigerungen, die bei der Abwasserbeseitigung entstehen können, wenn Feuchttücher über die Toilette entsorgt werden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Bundestags- Drucksache 18/10761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag. Die unsachgemäße Entsorgung von Feuchttüchern über die Toilette könne im Betrieb der Abwasseranlagen zu Problemen führen. Grundsätzlich sollen Verbraucher mit Öffentlichkeitsarbeit für die Problematik sensibilisiert werden. Rechtliche Maßnahmen oder ein Verbot bestimmter Feuchttucharten sieht die Bundesregierung nicht vor. Von den Linken ebenfalls erfragte Auswirkungen auf die Umwelt durch die Inhaltsstoffe der Feuchttücher sieht die Bundesregierung hingegen weniger kritisch. Diese Stoffe seien biologisch abbaubar. „Es kann davon ausgegangen werden, dass sie bei der Abwasserbehandlung abgebaut werden“, heißt es in der Antwort.

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Mehr Wissen über die Oberflächengewässer der Erde: neue interaktive Anwendung

Die Europäische Kommission hat an der Entwicklung einer neuen interaktiven Anwendung mitgewirkt, die aus drei Millionen Satellitenaufnahmen aus den letzten 32 Jahren besteht. Entstanden ist der Global Surface Water Explorer als allgemein zugängliche neue Online-Anwendung mit interaktiven Karten, durch die europäische und internationale Strategien, etwa zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Wasserwirtschaft, verbessert werden sollen. Auf den von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission und Google Earth Engine entwickelten Karten können Veränderungen der Oberflächengewässer der Erde in den letzten 32 Jahren abgelesen werden. Die Karten zeigen, dass die Oberflächenwasserressourcen in einigen Regionen Asiens erheblich zurückgegangen sind, obwohl sie weltweit insgesamt zugenommen haben. Aus den Karten geht auch hervor, dass viele dieser Veränderungen mit menschlichen Tätigkeiten wie der Errichtung von Staudämmen, Flussbettverlagerungen und einer unregulierten Wassernutzung in Zusammenhang stehen. Andere Veränderungen sind durch Auswirkungen des Klimawandels wie Dürren oder das beschleunigte Schmelzen von Schnee und Gletschern durch gestiegene Temperaturen und stärkere Niederschläge bedingt. Die in den Karten enthaltenen Informationen werden politischen Entscheidungsträgern dabei helfen, bessere Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung von Überschwemmungen, Wasserknappheit und Dürren, die in einigen Teilen der EU immer häufiger auftreten, zu entwickeln und zu überwachen. Sie können darüber hinaus auch Teil des Beitrags der EU zu multilateralen Umwelt- abkommen wie dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen sein oder zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen. 2018 will die EU-Kommission die Entwicklung eines öffentlich zugänglichen weltweiten Meeresdaten-Netzwerkes vorschlagen, bei dem die vorhandenen soliden EU-Netzwerke als Grundlage dienen werden.

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64 Prozent des Klärschlamms wurden 2015 verbrannt

Im Jahr 2015 wurde deutschlandweit mit mehr als 1,1 Millionen Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) der überwiegende Teil des Klärschlamms von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen verbrannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) im Dezember 2016 weiter mitteilt, entspricht dies einer Steigerung um 6 % im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden damit gut 64 % der Gesamtmenge des direkt entsorgten Klärschlamms von rund 1,8 Millionen Tonnen thermisch entsorgt. Von der thermisch entsorgten Klärschlammmenge gingen gut 432 500 Tonnen (38 %) in die Monoverbrennung und knapp 446 900 Tonnen (39 %) in die Mitverbrennung. Für die übrigen knapp 269 300 Tonnen (23 %) liegen keine Informationen über die Art der Verbrennung vor. Über die vergangenen Jahre zeigte sich ein Trend hin zur thermischen Entsorgung von Klärschlamm. Der entsprechende Anteil stieg von 2012 (55 %) bis 2015 um 9 Prozentpunkte. Der Anteil des in der Landwirtschaft, beim Landschaftsbau sowie bei sonstiger stofflicher Verwertung verwerteten Klärschlamms verringerte sich von 40 % im Jahr 2014 auf 36 % im Jahr 2015. So wurden noch rund 24 % des Klärschlamms in der Landwirtschaft (428 000 Tonnen) und gut 11 % im Landschaftsbau (190 000 Tonnen) eingesetzt. Die übrigen Mengen wurden einer sonstigen stofflichen Verwertung zugeführt.

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Bundeskabinett: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 die ressortübergreifende „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ beschlossen. Die Nachhaltigkeitsstrategie steht im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung. Für die Neuauflage wurden alle 17 globalen UN-Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) konkretisiert. Die Strategie umfasst ein ambitioniertes Bündel an messbaren politischen Maßnahmen. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt fest, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung den Nachhaltigkeitszielen der 2030-Agenda gerecht wird. Bei der Neuauflage der gemeinsamen Ressortstrategie konnten wichtige umweltund stadtentwicklungspolitische Ziele verankert werden. In den kommenden 15 Jahren soll unter anderem die Qualität von Fließ- und Küstengewässern verbessert, Luftbelastungen vermindert oder auch das Angebot von nachhaltigen Produkten gesteigert werden. Die Strategie verfestigt zudem die Nachhaltigkeitspolitik innerhalb der Bundesregierung und die Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie.de

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Extremwetter: Neuer Leitfaden Wassersensible Stadt- und Freiraumplanung veröffentlicht

Mit Abschluss des INIS-Projekts SAMUWA im Dezember 2016 wurde der Leitfaden „Wassersensible Stadt- und Freiraumplanung Handlungsstrategien und Maßnahmenkonzepte zur Anpassung an Klimatrends und Extremwetter“ veröffentlicht. Der Leitfaden ist das Produkt des Teilprojekts C.1 „Freiraumplanerische Gestaltungsstrategien“ des BMBF-Forschungsprojekts „Die Stadt als hydrologisches System im Wandel – Schritte zu einem anpassungsfähigen Management des urbanen Wasserhaushalts“ (SAMUWA). Er soll einen Prozess zur Erstellung eines „Wasserplans“ als Leitbild einer wasserbezogenen Stadtentwicklung aufzeigen, der die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen ermöglicht. Dabei wird je nach Fragestellung das siedlungswasserwirtschaftliche Simulationstool WABILA (Fokus auf eine ausgeglichene Wasserbilanz) oder DYNA/GeoCPM (Fokus Überflutungsvorsorge) für die Entwicklung integrierter Strategien und konkreter Maßnahmenkonzepte genutzt. Diese wurden für verschiedene Fokusgebiete in den Städten Gelsenkirchen und Wuppertal erarbeitet und im Leitfaden beschrieben. Konkrete Hinweise zu stadtgebietsweiten Überflutungsberechnungen und Modellen werden derzeit in dem DBUProjekt KLAS II in Bremen erarbeitet. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist in diesem Projekt für Sommer 2017 vorgesehen.

Download des Leitfadens: www.samuwa.de/publikationen
Projekt KLAS II: www.klas-bremen.de

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Nitratbericht 2016: Keine Entwarnung bei Gewässerbelastung

Düngemittel in der Landwirtschaft beeinträchtigen nach wie vor die Gewässerqualität in Deutschland. Das zeigen die Ergebnisse des aktuellen Nitratberichts, der Anfang 2017 vorgelegt wurde und vorwiegend Messdaten aus landwirtschaftlich genutzten Flächen erfasst. Hauptproblem bleibt der übermäßige Einsatz von Stickstoffdüngern. Nitrat belastet vor allem das Grundwasser. Die Bundesregierung legt den Bericht alle vier Jahre der Europäischen Kommission vor. Fast ein Drittel der Messstellen für die Grundwasserqualität wiesen zwischen 2012 und 2014 zu hohe Nitratwerte auf. Auch an den Küsten der Nord- und Ostsee gibt es kaum Anzeichen für eine Verbesserung. Die zu hohen Phosphor- und Stickstoffeinträge führen hier zu übermäßigem Algenwachstum. Bei Seen und Flüssen gehen die Einträge leicht zurück. Der Grundwasserzustand hat sich in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verbessert. Gegenüber den Messungen von 2008 bis 2011 ist der Anteil der unbelasteten oder nur gering belasteten Grundwassermessstellen zwischen 2012 bis 2014 kaum gestiegen – prognostiziert worden war hingegen eine deutliche Verbesserung. 28 Prozent der Messstellen weisen zudem Konzentrationen auf, die den Zielwert von 50 Milligramm pro Liter überschreiten. An Flüssen und Seen wird dieser Wert flächendeckend unterschritten. Der Nitratbericht wertet erstmals auch die Einträge von Phosphor in Seen, Flüsse und Küstengewässer aus, der ebenfalls durch Düngemaßnahmen in die Umwelt gelangt. Wie Nitrat löst auch Phosphor in Gewässern ein übermäßiges, schädliches Pflanzenwachstum aus, das die Ökologie der Gewässer verändert und sie auch verlanden lassen kann. Die Phosphoreinträge sind zwischen 2012 und 2014 deutlicher zurückgegangen. Der angestrebte Zielwert – hier existieren je nach Gewässertyp unterschiedliche Vorgaben – wird jedoch an circa 65 Prozent der Messstellen an Oberflächengewässern überschritten. Dies wirkt sich vor allem auf die deutschen Nordseeund Ostseeküsten aus. In den Küstengewässern kommt es aufgrund der hohen Nährstoffeinträge aus den Flüssen zu einem vermehrten Algenwachstum.

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Verlängerung des Moratoriums der Niederlande für die Gewinnung von Schiefergas

Die niederländische Regierung hat beschlossen, bis 2023 keine Erkundung und Gewinnung von Schiefergas vorzunehmen und dies in ihrem aktuelle Entwurf der sogenannten Strukturvision Untergrund hervorgehoben. Der tiefe Untergrund wird auch in den Niederlanden immer intensiver genutzt, beispielsweise zur Grundwassergewinnung, Öl- und Gasgewinnung oder zur Gewinnung von Erdwärme. Der Entwurf für das Strukturleitbild für den Untergrund der niederländischen Regierung beschreibt die Möglichkeiten für Aktivitäten im tiefen Untergrund. Der Entwurf dieses Leitbildes legt die Abwägung des Staates zwischen den nationalen Interessen der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung dar und beschreibt, wie dabei anderen Interessen Rechnung getragen wird. Überdies wird darin aufgeführt, wo Unternehmen Genehmigungen für Aktivitäten im Untergrund beantragen können und wo nicht. Außerdem gibt das Strukturleitbild Überlegungen für standortspezifische Abwägungen mit auf den Weg. Die niederländischen Minister werden die Stellungnahmen interessierter Bürgerinnen und Bürger in das endgültige Strukturleitbild für den Untergrund einbeziehen. Das endgültige Strukturleitbild wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017 fertiggestellt sein. Ihm wird ein Antwortpapier beigefügt, in dem auf alle eingereichten Stellungnahmen eingegangen wird.

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Weniger Mikroplastik in Kosmetika

Die Menge fester Kunststoffpartikel in abzuspülenden kosmetischen Produkten ist zwischen 2012 und 2015 laut Herstellern um 70 Prozent gesunken. Zahnpasta ist frei von Mikroplastik. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/10740) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf eine Auskunft des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel, die auf einer Umfrage unter Herstellern durch den Verband CosmeticsEurope beruht.

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Förderprogramm zum Technologietransfer im technologischen Ressourcenschutz ausgeschrieben

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat ein Programm zur Förderung innovativer Projekte zum Technologietransfer im technologischen Ressourcenschutz ausgeschrieben. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Forschungsbereich noch schneller in wirtschaftliche Wertschöpfung zu übertragen und bislang ungenutzte Innovationspotenziale im Mittelstand zu erschließen, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Für das Förderprogramm stehen insgesamt Mittel in Höhe von maximal 500 000 Euro bis zum 31. Dezember 2017 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen verfügten häufig nicht über die Möglichkeiten, systematisch aktuelle Entwicklungen in der Forschung zu verfolgen und deren Ergebnisse zu bewerten. Dem soll das Programm abhelfen.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen  

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IKSO: 20 Jahre Kooperation im Einzugsgebiet Oder

Das Bundesumweltministerium hat Ende November die mittlerweile 20-jährige Kooperation zwischen Deutschland, Polen und Tschechien im Einzugsgebiet der Oder gewürdigt. Für den guten Zustand der Gewässer seien unter anderem zahlreiche Kläranlagen und Fischpässe gebaut worden. Das wichtigste Forum der Zusammenarbeit bilde die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO), so das BMUB. Diese wurde 1996 gegründet. Die Hochwasserkatastrophe im Jahre 1997 führte dazu, dass auch der Hochwasserschutz ein gemeinsames Thema wurde. Mittlerweile dient die IKSO auch als Plattform für die internationale Koordinierung der Umsetzung flussgebietsbezogener EURichtlinien, zum Beispiel der Wasserrahmenrichtlinie, mit dem Ziel eines guten Zustandes der Gewässer im Oder-Einzugsgebiet. Ein gemeinsames Anliegen: die Oder und ihre Nebenflüsse sollen wieder durchgängig für Wanderfische werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Auswirkungen bei Unfällen hat die IKSO einen gemeinsamen Warnund Alarmplan für die Oder vereinbart, der regelmäßig auf seine Funktionsfähigkeit getestet wird. Im nächsten Jahr wird eine grenzüberschreitende Übung stattfinden, um die Zusammenarbeit im Katastrophenfall zu trainieren. Beim Festakt zum Jubiläum im polnischen Wrocław hat Deutschland nach der dreijährigen deutschen Präsidentschaft der IKSO den Staffelstab an Polen weitergereicht.

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CUTEC-Institut wird in die TU Clausthal überführt

Das Clausthaler Umwelttechnik-Institut (CUTEC) wird als eigenständiges Forschungszentrum in die TU Clausthal überführt. Diese Entscheidung hat die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić, am 18. November 2016 in Clausthal-Zellerfeld als Konsequenz aus dem Bericht der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen zur Evaluation des CUTEC und des Energieforschungszentrums Niedersachsen (EFZN) in Clausthal-Zellerfeld bekannt gegeben. „Die Region Clausthal/Goslar hat in der Energieforschung und Umwelttechnik ein erhebliches Potenzial, das wir durch eine gemeinsame Weiterentwicklich lung der vorhandenen Forschungskompetenzen am Standort deutlich steigern wollen. Die strukturelle und personelle Zusammenführung der Forschungskompetenzen birgt die große Chance, wissenschaftliche Synergien freizusetzen“, sagte die Ministerin. Die Kommission hatte das CUTEC für sich alleine betrachtet kritisch bewertet: Für eine wissenschaftlich und wirtschaftlich erfolgreiche Einrichtung würden zu wenig Drittmittel eingeworben. Der kleine Anteil an promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird als wesentliche Ursache für die geringe wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Sichtbarkeit des CUTEC-Instituts gesehen. Der Start des neuen CUTEC-Institutes ist im Sommer 2017 vorgesehen. Der Geschäftsführer des CUTEC-Instituts, Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich, plant, das Institut im neuen Jahr zu verlassen, um in Hamburg eine neue Fraunhofer-Einrichtung aufzubauen.

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Rheinland-Pfalz: Thermische Verwertung von Klärschlamm gewinnt an Bedeutung

Bei der Abwasserreinigung in kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz fielen im Jahr 2015 rund 90 400 Tonnen Klärschlamm an (gemessen als Trockenmasse). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund zwei Prozent mehr als im Jahr 2014 (88 600 Tonnen). Rund 29 Prozent oder 26 200 Tonnen der gesamten Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt. Eine größere Menge, die thermisch entsorgt wurde, war bisher noch nicht registriert worden. Der wichtigste Entsorgungsweg ist nach wie vor die Aufbringung auf landwirtschaftliche Flächen. Gut zwei Drittel des angefallenen Klärschlamms (rund 60 000 Tonnen) wurde landwirtschaftlich verwertet. Die übrige Menge wurde zum Beispiel im Landschaftsbau oder in Vererdungsanlagen genutzt. Bundesweit wurden im Jahr 2014 – das Bundesergebnis für 2015 liegt noch nicht vor – rund 60 Prozent des angefallenen Klärschlamms verbrannt und 26 Prozent in der Landwirtschaft verwendet.

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Geodaten: Handlungsempfehlung hilft Ver- und Entsorgungsunternehmen bei Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie

BDEW, DVGW, DWA und VDE|FNN haben mit Vertretern von BMI, GDI-DE, BBK unter Leitung der Geschäftsstelle der GIW-Kommission eine Handlungsempfehlung zur Bereitstellung von Metadaten im Rahmen der Umsetzung der INSPIRE- Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die Handlungsempfehlung richtet sich an Versorgungsnetzbetreiber und beschreibt das Verfahren zur Bereitstellung von Metadaten zu INSPIRE-relevanten Geodatenbeständen von Ver- und Entsorgungsunternehmen. Damit sollen einheitliche Vorgehensweisen bei der INSPIRE-Umsetzung erreicht werden. Für die betroffenen Unternehmen wird der erforderliche Aufwand damit auf das notwendige Maß beschränkt. Die Ver- und Entsorgungsunternehmen verfügen zum Teil über Geodaten mit sensiblem Charakter, insbesondere dann, wenn es sich um Teile der Kritischen Infrastrukturen handelt. Die Transparenzziele und -auflagen der INSPIRERichtlinie dürfen daher nicht in Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen stehen. Die zu berücksichtigenden Sicherheitsaspekte sind in der Handlungs empfehlung thematisiert. Fragen zur Bewertung der Sensibilität und Kritikalität oder Bereitstellung der von der INSPIRERichtlinie betroffenen Geodaten Kritischer Infrastrukturen über Darstellungsund Downloaddienste sind im weiteren Prozess mit den Verbänden und Behörden zu behandeln. Länderübergreifend tätigen Netzbetreibern der Infrastrukturen Energie (Strom, Gas, Fernwärme) und Wasser (Wasser, Abwasser) sowie Akteuren der Abfallwirtschaft ermöglicht die Handlungsempfehlung die Bereitstellung der Metadaten auf einer einheitlichen Basis. Sie erläutert wie Metadaten von Versorgungsstrukturen im Rahmen der Metadatenkataloge der nationalen Geodateninfrastruktur (GDI-DE) zu erfassen sind und definiert einheitliche Angaben zu Versorgungsunternehmen. Damit wird Klarheit geschaffen hinsichtlich eines einheitlichen Verfahrens, um die wirtschaftliche und rechtskonforme Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie durch Verund Entsorgungsunternehmen sicherzustellen. INSPIRE (INnfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) steht für eine Initiative der Europäischen Kommission mit dem Ziel, Geodienste und -daten einheitlich in ganz Europa online über das Internet bereitzustellen. INSPIRE zielt ausschließlich auf digitale Datenbestände ab, die entweder bereits vorhanden sind oder aber aus anderen Gründen neu erstellt werden. Die Richtlinie übt keinen Zwang zur Digitalisierung aus.

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Kabel im Kanal: DigiNetzG verkündet – Telekommunikationsgesetz geändert

Das „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (DigiNetzG) ist veröffentlicht worden und direkt in Kraft getreten: Bundesgesetzblatt I, Nr. 52 vom 9. November 2016, Seiten 2473–2487. Das DigiNetzG ist ein Artikelgesetz das unter anderem das Telekommunikationsgesetz (TKG) so ändert, dass Abwasserinfrastrukturen künftig einfacher für Zwecke der Betreiber von Telekommunikationsnetzen genutzt werden können. „Physische Infrastrukturen zur Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie die Kanalisationssysteme“ zählen jetzt zu den „öffentlichen Versorgungsnetzen“ (§ 3 TKG, Nummer 16b). „Fernleitungen, Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Kontrollkammern, Einstiegsschächte, Verteilerkästen …“ gelten nun als „passive Netzinfrastrukturen“ (§ 3 TKG, Nummer 17b). Die Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze, die Ablehnung der Mitnutzung und weitere Details sind in den §§ 77 ff. TKG geregelt. Außerdem ist der Bund befugt, auch öffentliche Gewässer „für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen“ (§ 68 TKG). In § 74 TKG heißt es immerhin „Die Telekommunikationslinien sind so auszuführen, dass sie vorhandene besondere Anlagen (… Kanalisations-, Wasser-, Gasleitungen …) nicht störend beeinflussen.“

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Rheinland-Pfalz: Land stützt Kommunen bei 600 wasserwirtschaftlichen Projekten

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen im Land in diesem Jahr bei rund 600 wasserwirtschaftlichen Projekten. Mit 115 Millionen werden die Projekte gefördert. Das Geld fließt unter anderem in die Sanierung von Kanälen, in neue Verbundleitungen der Wasserversorgung, Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder Projekte zur Gewässerrenaturierung im Rahmen der „Aktion Blau Plus“. Anspruchsvolle und wichtige Ziele setzt auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie. In Rheinland- Pfalz sind deren Ziele nach den Worten von Umweltministerin Ulrike Höfken erst bei 30 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht.

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Umweltministerkonferenz beschließt gemeinsames Vorgehen gegen PFC

Die Landesumweltminister wollen künftig gemeinsam mit dem Bund daran arbeiten, die Belastung von Böden und Wasser durch per- und polyfluorierte Verbindungen (PFC) zu erforschen und zu minimieren. Auf Initiative Baden- Württembergs und Bayerns fasste die Umweltministerkonferenz Anfang Dezember 2016 einen entsprechenden Beschluss. Mit dem Beschluss fordert der Umweltminister den Bund auf, bei der nächsten Umweltministerkonferenz über die Dimension der Umweltbelastung durch PFC zu berichten und Lösungswege aufzuzeigen, wie der Eintrag von PFC in die Umwelt minimiert werden kann. Gemeinsam sollen Bund und Länder dann einheitliche Vorgaben für die Bewertung und Sanierung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFC-haltiger Materialien erarbeiten.

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Cyber-Sicherheitsstrategie 2016 vorgelegt

Die „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016“ ist Gegenstand einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/10395). Wie daraus hervorgeht, schreibt die Cyber- Sicherheitsstrategie 2016 die von der Bundesregierung im Februar 2011 beschlossene Cyber-Sicherheitsstrategie fort und „bildet den ressortübergreifenden strategischen Rahmen für die Aktivitäten der Bundesregierung mit Bezügen zur Cyber-Sicherheit“. Die strategischen Ansätze und Ziele der Cyber-Sicherheitsstrategie 2011 hätten im Wesentlichen auch heute noch Bestand, heißt es in der Vorlage. Die sich stetig ändernden Rahmenbedingungen machten es aber erforderlich, sie zu ergänzen und in einer neuen, ressortübergreifenden Strategie zu bündeln, „die der Relevanz und Querschnittlichkeit des Themas Cyber-Sicherheit angemessen Rechnung trägt und dieses ganzheitlich erfasst“. Wie die Regierung feststellt, gilt den Betreibern kritischer Infrastrukturen besonderes Augenmerk. Dem Schutz der IT kritischer Infrastrukturen komme besondere Bedeutung zu. Betont werden kooperative Ansätze zwischen Staat und Wirtschaft „unter anderem im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft des UP KRITIS“.

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Baden-Württemberg: 5. Umwelttechnikpreis ausgeschrieben

Das Umweltministerium von Baden- Württemberg hat den 5. Umwelttechnikpreis Baden-Württemberg ausgeschrieben. Mit dem Preis unterstützt die Landesregierung Unternehmen dabei, neuartige Technologien bekannter zu machen, die bei der Herstellung und Anwendung das Klima und die Umwelt schonen. Der Preis ist in vier Kategorien gegliedert: „Energieeffizienz“, „Materialeffizienz“ sowie „Emissionsminderung, Aufbereitung und Abtrennung“, „Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Industrie 4.0“. Darüber hinaus wird an ein Produkt innerhalb dieser Kategorien der Sonderpreis der Jury vergeben. Der Preis ist mit insgesamt 100 000 Euro dotiert. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2017. Ausschreibungsunterlagen:

www.umwelttechnikpreis.de

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EU-Kommission verklagt Italien erneut vor Gericht und schlägt ein Zwangsgeld vor

Die Europäische Kommission bringt Italien erneut vor den Gerichtshof der Europäischen Union, da das Land ihrer Auffassung nach dem Urteil des Gerichtshofs von 2012 bisher nur zum Teil nachgekommen ist. Die italienischen Behörden müssten in immer noch landesweit 80 Ballungsräumen (von den 109 des ersten Urteils) sicherstellen, dass kommunale Abwässer sachgemäß gesammelt und behandelt werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in seinem Urteil vom 19. Juli 2012 (Rechtssache C-565/10) entschieden, dass Italien wegen unsachgemäßer Sammlung und Behandlung der kommunalen Abwässer von 109 Kommunen (Klein- und Großstädte, Siedlungen) gegen das EU-Recht verstößt. Auch nach vier Jahren ist das Problem in 80 Ballungsräumen, in denen über sechs Millionen Menschen leben, noch nicht gelöst. Betroffen sind Ballungsräume folgender sieben Regionen Italiens: Abruzzen (1), Kalabrien (13), Kampanien (7), Friaul-Julisch-Venezien (2), Ligurien (3), Apulien (3) und Sizilien (51). Die Kommission beantragt beim EU- Gerichtshof die Verhängung eines Pauschalbetrags in Höhe von 62 699 421,40 Euro. Des Weiteren schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 346 922,40 Euro vor, wenn bis zum Erlass des Urteils noch keine vollständige Einhaltung erreicht ist. Die endgültige Entscheidung über die Verhängung des Zwangsgelds trifft der Gerichtshof der Europäischen Union.

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Bayern fördert DWA-Hochwasseraudit mit 75 Prozent

Bayerische Kommunen können ihre Hochwasservorsorge seit Anfang November äußerst günstig optimieren. Das bayerische Umweltministerium fördert Kommunen, die zur Verbesserung der Hochwasservorsorge das DWA-Audit Hochwasser „Überflutungen und Starkregen“ nutzen, mit einem Fördersatz von 75 Prozent. Bayern plant, das DWA-Audit zur Hochwasservorsorge zu einem Kernelement des Hochwasserrisikomanagements zu machen.

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Bayern: Abwasser-Innovationspreis für wegweisende kommunale Projekte verliehen

Das bayerische Umweltministerium hat die Abwasser-Innovationspreise 2016 verliehen. Mit der Preisverleihung ist eine Zusage für eine finanzielle Förderung der Projekte mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Ministerium verbunden. Die Fördersummen orientieren sich prozentual an den geschätzten Investitionskosten. In diesem Jahr wurden vier Projekte ausgezeichnet. Die Gemeinde Theres und die Stadt Neuburg a. d. Donau teilen sich den 1. Preis. 1. Preis: Die Gemeinde Theres plant den Bau eines zweistufigen Rohabwasserfilters mit integrierter Mischwasserbehandlung und setzt damit erstmals ein neuartiges naturnahes Verfahren großtechnisch um. Für das kostengünstige Projekt mit Pilotcharakter für den ländlichen Raum stellt der Freistaat rund 370 000 Euro zur Verfügung. 1. Preis: Die Stadt Neuburg a. d. Donau plant den Bau einer Kristallisationsanlage für die Phosphorrückgewinnung aus Zentratwasser. Dieses Verfahren wird erstmalig großtechnisch umgesetzt und verbraucht wenig Energie und Chemikalien. Diese innovative Idee wird mit 530 000 Euro unterstützt. 3. Preis: Der AVZ Obere Schwabach erhält 450 000 Euro Fördermittel für den Bau eines modernen Durchlaufbeckens. Durch die Verwendung von vorgefertigten Komponenten können Bauzeit und Baukosten gespart werden. 4. Preis: Die Stadt Creußen baut ein Mischsystem zu einem Trennsystem durch ein neuartiges Rohr-in-Rohr-System um. Dieses innovative Konzept fördert der Freistaat mit 630 000 Euro. Prämien in Höhe von jeweils 10 000 Euro bekommen zudem die Stadt Hersbruck für eine neuartige Prozesswasserbehandlung sowie die Stadt Neumarkt St. Veit für den Bau einer Hochlastbelebung in der Kläranlage. Die Ergebnisse der Projekte werden anderen bayerischen Kommunen als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe bei Investitionen in die Abwasserentsorgung zur Verfügung gestellt.

www.wasser.bayern.de

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Graduiertenkolleg zu Seeökosystemen und der Wirksamkeit von Renaturierungsmaßnahmen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat das Graduiertenkolleg „R3 – Reaktionen auf biotische und abiotische Veränderungen, Resilienz und Reversibilität von Seeökosystemen“ eingerichtet. Das Graduiertenkolleg will am Beispiel des Bodensees die Reaktionen von Seeökosystemen auf Umweltveränderungen besser verstehen wie auch deren Resilienz (die Widerstandsfähigkeit eines Ökosystems gegenüber Störungen) und ihre Reversibilität, also die Fähigkeit, nach einer Störung zum Ausgangszustand zurückzukehren. Sprecherhochschule ist die Universität Konstanz, Sprecher: Prof. Dr. Frank Peeters. Das Kolleg wird 2017 seine Arbeit aufnehmen. Die Einrichtung wird zunächst viereinhalb Jahre lang gefördert. Insgesamt fördert die DFG zurzeit 206 Graduiertenkollegs, darunter 41 Internationale Graduiertenkollegs.

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NEW AG erhält TSM Abwasser

Auch nach der vollständigen Umstrukturierung setzt das Mönchengladbacher Ver- und Entsorgungsunternehmen NEW AG auf die Qualitätskontrolle der DWA. Im Juni 2016 hat sich das Unternehmen der Prüfung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) im Bereich Abwasser unterzogen. Dabei konnte NEW sowohl in Bezug auf die Qualität der technischen Ausstattung als auch in Bezug auf die Qualifikation der Mita Anforderungen erfüllen. Die umfangreiche Prüfung habe ergeben, dass NEW in den Bereichen Gewässerschutz, Planung, Bau und Betrieb von Abwasseranlagen technisch, personell und organisatorisch sehr gut aufgestellt sei, betonte NEWVorstand Armin Marx Ende November bei der Überreichung des TSM-Zertifikats durch die DWA. NEW setzt damit die Tradition ihres Vorgängerunternehmens NVV Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG fort, auch die NVV AG hatte ihre Abwassersparte von der DWA nach dem TSM Abwasser zertifizieren lassen.

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Niedersachsen novelliert Wassergesetz

Niedersachsen will die Systemdienstleistungen der Natur besser schützen und für nachfolgende Generationen bewahren. Aus diesem Grund will das Land das Naturschutzrecht und das Wassergesetz entsprechend ändern. Der Schwerpunkt der geplanten Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes liegt auf Änderungen der Regelungen zur Reinhaltung und Entwicklung der Gewässer. So sollen die Rahmenbedingungen für eine eigendynamische Entwicklung der Gewässer verbessert und auch an kleineren Gewässern künftig die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung sollen künftig stärker ökologisch ausgerichtet werden. Außerdem soll der Grundwasserschutz verbessert werden. Schließlich werden das Niedersächsische Wassergesetz sowie weitere Gesetze und Verordnungen an Änderungen im Bundesrecht angepasst. Die Entwürfe für die Novellierungen hat das federführende niedersächsische Umweltministerium Ende November 2016 zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

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Spanien wegen Verletzung der Abwasserrichtlinie erneut vor dem EuGH

Spanien drohen wegen Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie Strafzahlungen in Millionenhöhe. Konkret geht es um die Verzögerung geeigneter Maßnahmen in 17 städtischen Ballungsräumen. Der Europäische Gerichtshof (Eu- GH) hatte bereits in seinem Urteil vom 14. April 2011 (Rechtssache C-343/10) entschieden, dass Spanien wegen unsachgemäßer Sammlung und Behandlung des kommunalen Abwassers von 37 Ballungsräumen (Klein- und Großstädte, Siedlungen) gegen das EU-Recht verstößt. Fünf Jahre später bleibt diese Angelegenheit in 17 Ballungsräumen weiterhin ungelöst. Darüber hinaus sind mehr als 15 Jahre nach Ablauf der Frist des 31. Dezember 2000 für die Umsetzung der geltenden EU-Vorschriften (Richtlinie 91/271/EWG des Rates) die Aussichten auf eine vollständige Einhaltung in allen diesen Ballungsräumen nach wie vor unklar. Die Kommission hat daher beim EuGH die Verhängung eines Pauschalbetrags in Höhe von 46,5 Millionen Euro für die Richtlinienverletzung in der Vergangenheit beantragt. Des Weiteren schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 171 217 € vor, wenn zum Zeitpunkt des zweiten Gerichtsurteils noch keine vollständige Einhaltung erreicht sein sollte. Die endgültige Entscheidung über die Verhängung des Zwangsgelds trifft der Gerichtshof der Europäischen Union.

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Rheinland-Pfalz: Umweltministerium und Wetterdienst erstellen Starkregen-Karten

Das Umweltministerium von Rheinland- Pfalz und der Deutsche Wetterdienst wollen Starkregen-Karten mit besonders gefährdeten Gebieten in Rheinland-Pfalz erstellen. Das ist eine der Konsequenzen aus den Starkregenereignissen im Frühsommer des Jahres 2016. Umweltministerin Ulrike Höfken und der Vizepräsident des Deutschen Wetterdienstes Paul Becker unterzeichneten dazu am 22. November 2016 in Mainz eine Kooperationsvereinbarung. Die Ergebnisse der Kooperation sollen eine gezieltere Vorbereitung ermöglichen. Um Niederschläge und auch Starkregen gezielt zu erfassen, betreibt der Deutsche Wetterdienst ein Messnetz aus 17 Radargeräten, die das Wettergeschehen in Deutschland flächendeckend aufzeichnen. Die Daten werden für den Zeitraum von 2001 bis heute aufbereitet und ausgewertet. Hinzu kommen die Werte aus dem Bodenmessnetz des Deutschen Wetterdienstes. Rheinland-Pfalz unterstützt diese Arbeit durch die Bereitstellung von Niederschlagsdaten aus den Messnetzen des Landes. Diese Daten bilden die Grundlage für die Starkregenkarten. Dazu werden hydrologische Analysen des Landes hinzugezogen, also Untersuchungen der Auswirkungen von Niederschlägen zum Beispiel auf den Wasserstand in Flüssen oder die Aufnahmefähigkeit des Bodens. So wird es mög Weiterentwicklich, Regionen in Rheinland-Pfalz zu erfassen, die als gefährdet angesehen werden.

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Weser-Stadion gegen Hochwasser geschützt

Der technische Hochwasserschutz für das Weser-Stadion und das Stadionbad ist fertiggestellt. Die mobilen Hochwasserschutzwände wurden am 8. Dezember 2016 von Bremens Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner, das erste Mal hochgefahren. Im vergangenen halben Jahr wurden um das Stadion herum Spundwände errichtet und der Sommerdeich an der Weser auf eine durchgehende Höhe von 6,50 Meter über Normalnull ertüchtigt. Sämtliche vorgesehene Brunnen zur Regulierung des Grundwassers bei Sturmflut wurden errichtet, mit Hochleistungspumpen versehen und mit einem Rohrleitungsnetz verbunden, das das Grundwasser ab einem festgelegten Gefahrenstand in die Weser ableitet. Im Gefahrenfall wird der Aufbau der mobilen Hochwasserschutzwand von der Geschäftsführung der Bremer Weser-Stadion GmbH (BWS) veranlasst. Die Kosten für den technischen Hochwasserschutz einschließlich der Kosten für die Verlegung der Tennisplätze liegen bei 5,645 Millionen Euro. Diese werden von der BWS finanziert.

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