StartAktuellesHerstellerverantwortung nach KARL: Generalanwältin beim EuGH plädiert für Nichtigkeit

Herstellerverantwortung nach KARL: Generalanwältin beim EuGH plädiert für Nichtigkeit

In ihrem Schlussantrag hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Herstellerverantwortung für die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) abgelehnt. Während die Pharmaindustrie von einem »Meilenstein« spricht, sehen die Kommunen darin ein »enttäuschendes Signal«. Sie warnen, dass die Einführung der vierten Reinigungsstufe ohne eine »verursachergerechte Finanzierung« kaum möglich sein wird.

Gemäß der Kommunalabwasserrichtlinie muss in Klärwerken eine vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen eingeführt werden. Die Finanzierung dieser Stufe soll über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der Pharma- und Kosmetikindustrie erfolgen. Konkret sollen diese mindestens 80 Prozent der Kosten für den Bau und den Betrieb der vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen tragen.

Die besagte Abwasserrichtlinie ist bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Dennoch hatte im März 2025 Polen gegen diese erweiterte Herstellerverantwortung Klage eingereicht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat hätten demnach mit der Regelung gegen das Verursacherprinzip und den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.

Nun schlägt auch Juliane Kokott, deutsche Juristin und Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, vor, die Herstellerverantwortung für nichtig zu erklären. Eine Generalanwältin ist ein unabhängiges Mitglied des Gerichts und unterstützt die Richter durch rechtliche Gutachten und Entscheidungsempfehlungen. Zwar hat ihr Beschluss für die Richter keine Bindungswirkung, jedoch wird in der Mehrheit der Fälle der Empfehlung der Generalanwälte gefolgt.

mehr: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2025/C-0193-25-00000000RD-01-P-01/CONCL/325980-DE-1-html
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eugh-generalanwaeltin-lehnt-pharma-verantwortung-ab-168082/