StartAktuellesDritter Branchendialog Phosphor: Ziel 2029 bekräftigt – Offene Fragen

Dritter Branchendialog Phosphor: Ziel 2029 bekräftigt – Offene Fragen

Die Frage nach einer rechtssicheren Übergangslösung für die Phosphorrückgewinnung ab 2029 ist nach dem dritten Branchendialog des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) weiterhin offen.

Die Betreiber von Kläranlagen und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen müssen die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm beziehungsweise der Klärschlammasche sicherstellen. Das regelt die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV), die im Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Am 08.10.2026 fand der diesjährige dritte Branchendialog „Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm“ statt.

Aktueller Stand und Bewertung der Vorschläge:
– Deponiesteuer: Das Ministerium hält eine Deponiesteuer nach juristischen Prüfungen für verfassungswidrig. Ein Modell, bei dem Aschen direkt deponiert würden, anstatt sie für eine spätere Rückgewinnung zu lagern, ist damit vom Tisch.
– Fondsmodell: Eine Sonderabgabe oder ein Fondsmodell, durch dessen Zahlung sich Betreiber von der direkten Rückgewinnungspflicht freikaufen könnten, wird ebenfalls als nicht zielführend eingestuft.
– Lagerung von Aschen: Intensiv diskutiert wird die Zwischenlagerung von Klärschlammverbrennungsaschen. Hier herrschen weiter Unklarheiten über:
• Die genaue Verteilung von Verantwortlichkeiten
• Die konkreten Verpflichtungen zur späteren Rückholung des Phosphors
• Die Finanzierung der Lagerung

mehr Infos:
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/nach-branchendialog-uebergangsloesung-fuer-phosphorrueckgewinnung-ab-2029-weiter-offen-191026/
https://www.deutsche-phosphor-plattform.de/rueckblick-auf-den-3-branchendialog-phosphor/