Freitag, Oktober 11, 2024
StartAblageMeldungen zur Arbeitssicherheit 2011

Meldungen zur Arbeitssicherheit 2011

Dezember 2011
11.12.2011 Burnout: Kaum ein Unternehmen handelt 
11.12.2011 Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier 
11.12.2011 Forschung: Kontrast zwischen täglichem Handeln und Arbeitsschutzwissen
11.12.2011 Forschung: Nanopartikel bleiben meist in Gemeinschaft 
11.12.2011 Forschung: Ergonomisch am Bildschirm in Leitwarten arbeiten 
November 2011
03.11.2011 Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit rückt den Blickpunkt auf sichere Instandhaltung 
03.11.2011 Neue Wissensdatenbank für Maschinensicherheit 
03.11.2011 Fakten: Fachkraft für Arbeitssicherheit wandelt sich zum Sicherheitsmanager 
03.11.2011 Handlungshilfe: Einfaches Maßnahmenkonzept in aktueller Version 2.2 
03.11.2011 Memocard: Handliche Hilfe erklärt Gefahrensymbole 
03.11.2011 Broschüre: „Bildschirmarbeit in der Produktion“ erschienen 
September 2011
21.09.2011 Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen: GESTIS-Stoffmanager hilft bei Gefährdungsbeurteilung 
21.09.2011 Staat und Unfallversicherungsträger beschließen neues Leitlinienpapier 
21.09.2011 Verstehen Sie Arbeitssicherheit? 
21.09.2011 September 2011: Neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung 
21.09.2011 Die EU-OSHA leitet ein wegweisendes Projekt ein, um die Risikobewertung in kleinen Unternehmen in Europa zu erleichtern 
21.09.2011 Gesund im Job bis 67? 
21.09.2011 Forschung: Nichtionisierende Strahlung in Arbeit und Umwelt 
21.09.2011 Veranstaltung: Künftige Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Diskussion 
21.09.2011 Aktuell: BAuA weitet Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit aus 
21.09.2011 Aktuell: Deutschland will Information über gefährliche Stoffe in Erzeugnissen verbessern
August 2011
04.08.2011 Mehr Arbeit – mehr Unfälle 
04.08.2011 Beschäftigte aus dem Ausland aktiv in den Arbeitsschutz einbeziehen 
04.08.2011 Fakten: Mehr Klarheit auch bei technischen Produkten 
04.08.2011 BAuA Aktuell: Herausforderungen des demografischen Wandels erfolgreich meistern
04.08.2011 Veranstaltung: Biomonitoring in der Praxis 
Juni 2011
12.06.2011 Bester Unterrichtsfilm kommt von der gesetzlichen Unfallversicherung 
12.06.2011 Veranstaltung: Fachleute beraten über internationales Lärm-Label für Maschinen und Geräte 
12.06.2011 Neue Botschafter aus führenden europäischen Unternehmen und Organisationen für die Kampagne zur sicheren Instandhaltung
05.06.2011 Rezessionen sind Gift für den Arbeitsschutz 
05.06.2011 Geistige Fitness im Beruf erhalten 
Mai 2011
30.05.2011 Mit ihrem dritten Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“ setzt die EU-OSHA erneut sichere und gesunde Arbeitsplätze in Szene 
30.05.2011 Für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb 
30.05.2011 Fakten: Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten einfacher gemacht 
30.05.2011 Studie: Reden hilft gegen Rückenschmerzen 
30.05.2011 Augen schonen am PC: Arbeitgeber zahlt Bildschirmbrille 
30.05.2011 Risiko raus! beim Be- und Entladen von Fahrzeugen 
30.05.2011 Junge Kollegen, alte Kollegen: Gleichberechtigt gelingt der Mix am besten 
25.05.2011 Kanalarbeiter weggespült 
April 2011
28.04.2011 Unterweisungsfilm erhält Goldmedaille 
28.04.2011 Den eigenen Hörschaden vorausberechnen: IFA-Software errechnet und demonstriert Folgen von Freizeit- und Arbeitslärm 
28.04.2011 Messsystem für körperliche Aktivität bei der Arbeit entwickelt 
12.04.2011 Kostenfreie Arbeitsschutz-Comics zum Download 
März 2011
28.03.2011 Bewegung hilft gegen Rückenschmerzen 
28.03.2011 Aktuell: Über 300 Antworten zu REACH und CLP veröffentlicht 
28.03.2011 Lexikon der Arbeitssicherheit – jetzt noch umfangreicher 
28.03.2011 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Hinweise aus der Praxis gesucht 
28.03.2011 Cartoon: Arbeitssicherheit in kleinen Betrieben 
Februar 2011
24.02.2011 Fakten: Zahl der Arbeitsunfälle auf neuem Tiefstand – Anstieg bei Berufskrankheiten 
24.02.2011 Fachveranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsstättenrecht 
24.02.2011 Seminar: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz kompakt 
24.02.2011 Hygiene: Händewaschen am Arbeitsplatz noch wichtiger als gedacht 
09.02.2011 Film wirbt für Prävention durch Persönliche Schutzausrüstung 
09.02.2011 Unterweisung mit Unterhaltungswert 
09.02.2011 Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz in Europa auf dem Vormarsch
09.02.2011 Was macht ein Betriebsarzt? 
09.02.2011 Veranstaltung: Welche Auswirkungen hat die REACH-Kandidatenliste? 
Januar 2011
28.01.2011 Aktuell: Deutschland Spitzenreiter bei den CLP-Meldungen 
28.01.2011 Neues Poster zur Gefahrstoffkennzeichnung veröffentlicht 
28.01.2011 Fünf Praxistipps für die sichere Instandhaltung 
28.01.2011 Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert 
02.01.2011 Tag der Arbeitssicherheit 2011 in Fellbach 
02.01.2011 Langes Arbeiten schadet Gesundheit und Sozialleben 
02.01.2011 Schulungsvideo: Sichere Instandsetzung von Maschinen 

Burnout: Kaum ein Unternehmen handelt

burnout Betrachtet man den Schaden, den Burnout nicht nur Betroffenen, sondern auch den Firmen und der deutschen Wirtschaft verursacht, stellt sich die Frage, warum nicht aktiver gegen die stressbedingte Erkrankung vorgegangen wird. Ein möglicher Grund: Es gibt zu wenig Therapeuten!

Burnout verursacht jährlich hohe Kosten
30,4 Arbeitstage pro Jahr fehlt ein Mitarbeiter, wenn er unter Burnout leidet. Das geht aus einer Berechnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hervor. Geht man, wie Experten laut des Internetmagazins Spiegel Online, von etwa neun Millionen Betroffenen in Deutschland aus, lässt sich der volkswirtschaftliche Schaden erahnen. In einer Studie der Betriebskrankenkassen von 2009 werden die Kosten genau beziffert: 6,3 Milliarden Euro. Laut der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-Osha) sind es mittlerweile 20 Milliarden Euro.

Gefahr erkannt, aber nicht gebannt

Da stellt sich die Frage, warum nicht aktiver gegen die psychische Belastung angegangen wird, und zwar dort wo sie ursächlich entsteht: am Arbeitsplatz. Denn für Burnout machen Experten schließlich schlechte Arbeitsbedingungen verantwortlich. Doch die Resonanz ist gering. Einer Studie der EU-Osha zufolge sind zwar vier von fünf europäischen Managern besorgt angesichts des steigenden Stressaufkommens in den Unternehmen. Dagegen unternehmen tun aber nur weniger als ein Drittel der Firmen. Im europaweiten Vergleich schneidet Deutschland schlechter ab. Nur etwa 15 Prozent der Firmen sind in Sachen Burnout aktiv, in Europa immerhin 26 Prozent im Schnitt.

Es gibt keine adequate Burnout-Patienten-Versorgung

Laut eines Artikels aus der Stuttgarter Zeitung ist auch eine inadequate Versorgung von Burnout-Betroffenen eine Ursache für die hohen Kosten. Diese entstehen, weil Patienten zu »spät oder nicht richtig« behandelt werden, so ein Sprecher der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung. Die Wartezeit für ein therapeutisches Vorabgespräch betrage im Schnitt 12,5 Wochen, die Dauer bis zur ersten psychotherapeutischen Behandlung betrage sogar durchschnittlich 23,3 Wochen. Es gibt folglich sowohl in Städten als auch in ländlichen Gegenden zu wenige Psychotherapeuten.

Therapeutenbedarf basiert auf alten Zahlen

Dass sich etwas an den langen Wartezeiten und auch an der Unterversorgung von Burnout-Betroffenen ändert, dafür soll das neue Versorgungsstrukturgesetz sorgen, das im Januar 2012 in Kraft tritt. Die Regierung möchte damit dem Ärztemangel vor allem in ländlichen Regionen entgegenwirken. Doch das Gesetz basiert auf Zahlen aus dem Jahr 1999, und damals, so bemängeln deutsche Psychotherapeuten, war das Verhältnis zwischen Einwohner und Psychotherapeuten noch anders als heute. Sie fordern, dass die Zahl kassenärztlicher Praxen an der Häufigkeit der Erkrankungen bemessen wird und nicht an der Einwohnerzahl.

Unternehmen stehen in der Pflicht

Unterdessen empfiehlt die Prüfgesellschaft Dekra, dass Unternehmen stärker gegen eine stressbedingte Belastung am Arbeitsplatz vorgehen. Denn das Krankheitsbild de Burnouts entwickle sich zunehmend zum »modernen Arbeitsunfall«. Betriebe schenkten der Gesundheitsprävention ihrer Angestellten einfach zu wenig Aufmerksamkeit.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier

Während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Unternehmensleitung oder deren Beauftragter die Feier veranstaltet und fördert sowie an der Feier selbst teilnimmt. Zeit und Ort der Feier spielen für den Versicherungsschutz keine Rolle, die Teilnahme an der Feier muss allerdings allen Angehörigen des Unternehmens offen stehen. Für nicht im Unternehmen beschäftigte Gäste oder Familienangehörige besteht hingegen kein Versicherungsschutz.
Versichert sind auch die Wege von und zur Weihnachtsfeier nach denselben Voraussetzungen, die auch für die Wege von und zur Arbeit gelten. Während der Feier besteht Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten, die dem Gemeinschaftszweck der Veranstaltung entsprechen, wie zum Beispiel Essen, sportliche Betätigungen, Spiele und Tanzen. Ebenso sind auch die direkt mit der Veranstaltung zusammenhängenden vorbereitenden Tätigkeiten versichert. Wenn die Unternehmensleitung oder ihr Beauftragter die Veranstaltung für beendet erklärt, endet auch der Versicherungsschutz.

Quelle: VBG

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Forschung: Kontrast zwischen täglichem Handeln und Arbeitsschutzwissen

Umfrage zu Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kleinunternehmen

Berlin – Kleine Unternehmen weisen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine hohe Bedeutung zu. Das zeigt eine repräsentative Befragung von rund 1.000 geschäftsführenden Personen, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin (BAuA) in Auftrag gegeben hat. Untersucht wurden Kenntnisstand und betriebliches Handeln im Arbeitsschutz der Arbeitgeber. Die Ergebnisse liegen jetzt als Bericht „Kenntnisstand von Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU“ vor. Sie verdeutlichen den Kontrast zwischen dem Wissen über Arbeitschutz und dem täglichen Handeln im Betrieb.

„Ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt zum Erfolg eines Unternehmens bei“ – so lautet die fast durchgängige Einschätzung der Befragten. Mehrheitlich vertreten wird aber auch die Meinung: „Hauptsache wir verstoßen nicht gegen Gesetze“. Trotzdem ist das Wissen um gesetzliche Regelungen und Standards eher gering ausgeprägt, wie die Ergebnisse der Befragung zeigen. Nur in 38 Prozent der Kleinbetriebe finden zudem Gefährdungsbeurteilungen statt, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Andererseits berichten neun von zehn Unternehmen, die das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung angeben, dass sie sich auf andere Art und Weise einen Überblick über die Gefährdungen verschaffen und daraus Schutzmaßnahmen ableiten.

Weiteres Ergebnis: Die Befragten setzen eher selten auf den Rat externer Experten, etwa einer sicherheitstechnischen oder arbeitsmedizinischen Betreuung. In vielen Unternehmen ist deshalb die wichtige Betreuung durch den Betriebsarzt oder bei sicherheitstechnischen Problemen unklar. So handeln kleine Unternehmen im Arbeitsschutz im günstigsten Fall auf der Grundlage eines begrenzten Basiswissens und greifen nur bei Bedarf auf externe Fachkräfte zurück. Das ist aber nicht der Normalfall, denn es gibt auch solche, die über ein begrenztes oder sehr geringes Arbeitsschutzwissen verfügen, die kaum bis gar nicht handeln und auch keinen weiteren Informationsbedarf sehen.

So stellt sich die Frage, wie Arbeitsschutzwissen künftig besser zugänglich gemacht werden kann, um Mindeststandards in kleinen Betrieben sicherzustellen. Unternehmer orientieren sich auch im Arbeitsschutz an der guten betrieblichen Praxis. „Am besten lerne ich von anderen Betrieben. Wenn ich sehe, wie die das gemacht haben, dann kann ich mir auch vorstellen, ob das bei uns klappt – schön praktisch und nicht so theoretisch“, erklärte ein Befragter.

Aus Sicht der BAuA reicht das aber nicht, um Mindest- und Qualitätsstandards im Arbeits- und Gesundheitsschutz dauerhaft sicherzustellen. Besser sei die Zusammenarbeit mit arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkräften, stellen die Forscher im BAuA-Bericht fest. Das zeigt sich etwa darin, dass Geschäftsführungen, die sich für ein Betreuungsmodell entschieden hätten, häufiger Besprechungen zu Gesundheits- und Unfallgefahren auf die Tagesordnung setzen. Überdies beteiligen vier von fünf Unternehmen, die nach eigenen Angaben Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei externe Fachkräfte.

Fazit: Eine Strategie für bessere Arbeitsschutzstandards in kleinen Unternehmen beruht auf einem praxisnahen Handlungs- und Erfahrungswissen von Unternehmern für Unternehmer. Damit das Wissen für den Ausbau der Zusammenarbeit mit externen Fachkräften genutzt werden kann, muss es jedoch fachgerecht aufbereitet werden. Diese Strategie könnte ein bedarfsorientiertes Handeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz kleiner Unternehmen erfolgreicher als bisher machen und die Beschäftigten zum Mitmachen motivieren.

Kenntnisstand von Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU; Cordula Sczesny, Sophie Keindorf, Patrick Droß; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2011; ISBN 978-3-88261-132-8; 112 Seiten. Der Bericht kann auch kostenlos im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden.

Hintergrund zur Gefährdungsbeurteilung: www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung

Quelle: BAuA

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Forschung: Nanopartikel bleiben meist in Gemeinschaft

Ein Nanopartikel kommt selten allein

Dortmund – Nanomaterialien liegen in der Regel nicht als einzelne Partikel vor, sondern bestehen aus größeren Einheiten in Form von Agglomeraten oder Aggregaten. Zu diesem Ergebnis kommt der englischsprachige Bericht „Dispersion and Retention of Dusts Consisting of Ultrafine Primary Particles in Lungs“ (Dispersion und Retention von Ultrafeinstaub/Nanopartikeln in der Lunge), den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Im Auftrag der BAuA untersuchte das Fraunhofer Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin das Verhalten von Stäuben, die aus Nanopartikeln bestanden, in der Lunge und in Zellkultur. Die Experimente zeigen, dass die untersuchten Nanomaterialien nicht in ihre Einzelbestandteile zerfallen – ein Nanopartikel kommt selten allein.

Im Mittelpunkt des Projektes stand die Frage, ob die Agglomerate oder Aggregate der Nanopartikel in der Lunge wieder in einzelne Partikel zerfallen, nachdem sie eingeatmet wurden. Dazu untersuchten die Forscher unterschiedliche Nanomaterialien in verschiedenen Testsystemen. Sie führten sowohl Versuche mit Zellkulturen als auch mit Ratten durch. In den Analysen und elektronenmikroskopischen Untersuchungen ließ sich kein relevanter Zerfall der größeren Einheiten in einzelne Nanopartikel feststellen. Gleichwohl änderte sich die Größe der Agglomerate oder Aggregate nach Kontakt mit biologischem Material. Ein deutlicher Zerfall in mehrheitlich kleinteilige Einheiten mit Durchmessern unter 100 Nanometern ließ sich bei den untersuchten Nanomaterialien jedoch nicht beobachten. Zudem zeigten Studien mit Ratten für ein aus Europium(III)oxid bestehendes Nanomaterial, dass nur sehr geringe Mengen des eingeatmeten Materials über die Lunge hinaus in andere Organe des Körpers gelangten. Aufgenommen wurde etwa ein Prozent der in der Lunge vorhandenen Stoffmenge. Dabei war die durchschnittliche Größe der Agglomerate oder Aggregate im Aerosol allerdings mit rund 1300 Nanometern relativ groß.

Ein Zerfall der Aggregate oder Agglomerate in mehrheitlich einzelne Nanopartikel, die sich eventuell frei im Körper bewegen können, wurde mit den untersuchten Materialien nicht beobachtet. Deshalb kann die Lunge als primärer Wirkort der Nanomaterialien betrachtet werden.

F 2133 „Dispersion and retention of dusts consisting of ultrafine primary particles in lungs“; O. Creutzenberg; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2011; 141 Seiten; PDF. Der Bericht in englischer Sprache befindet als PDF-Datei unter www.baua.de/publikationen im Internet.

Quelle: BAuA

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Forschung: Ergonomisch am Bildschirm in Leitwarten arbeiten

Checkliste bei Workshop „Bildschirmarbeit in Leitwarten“ präsentiert

Dortmund – In Deutschland gibt es schätzungsweise rund vier Millionen Bildschirmarbeitsplätze außerhalb von Büros. Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigten weit verbreitete Mängel bei der Bildschirmarbeit im sogenannten Non-Office-Bereich auf. Bei einem Workshop in der BAuA wurden Ende Oktober erste Ergebnisse der Projekte zur Bildschirmarbeit in Leitwarten präsentiert. Dabei stellte die Projektgruppe unter anderem eine Checkliste vor, mit der sich bestehende und geplante Leitwarten bezüglich der Bildschirmarbeit prüfen und verbessern lassen.

Leitwarten finden sich in einer Vielzahl von Anlagen wie beispielsweise Kraftwerken, Chemieanlagen oder im Bereich der Verkehrssteuerung. In der Regel müssen die Beschäftigten in modernen Leitwarten mehrere Bildschirm-Rechner-Einheiten mit verschiedenen Eingabeeinheiten wie Tastaturen oder Mäusen bedienen. In der Praxis können Leitwarten folgende Gestaltungsmängel aufweisen: Es finden sich mit Informationen überladene Bildschirmanzeigen oder schlecht angeordnete Bildschirmgeräte, die zudem noch unterschiedlich bedient werden müssen. Darüber hinaus gibt es Defizite in Bezug auf die Gestaltung des Mobiliars sowie auf die Platzierung von Monitoren und Tastaturen. Die Beleuchtung ist oft mangelhaft, Spiegelungen und Blendungen auf Monitoren sind häufige Probleme. Auch die Aufgabengestaltung für die Arbeit in Leitwarten ist eine aktuelle Herausforderung. Es muss eine Balance zwischen Über- und Unterforderung gefunden werden. Neue Automatisierungsmöglichkeiten führen hier nicht immer zu Verbesserungen. Durch fehlerhaft gestaltete Arbeit entsteht aber zum einen Stress für die Beschäftigten, zum anderen steigen die Risiken, Fehler mit weitreichenden Konsequenzen zu begehen.

Im Rahmen des BAuA-Projektes wurde eine Checkliste erarbeitet, mit der Experten Bildschirmarbeitsplätze in Leitwarten überprüfen können. Während des Workshops erprobten die Teilnehmenden die Checkliste anhand von drei Fallbeispielen, um Positives, Defizite, Handlungserfordernisse und Hemmnisse zu ermitteln. Im Ergebnis wurde die Checkliste, die mit dem Projektbericht im kommenden Jahr veröffentlicht wird, nicht nur als hilfreich für die Prüfung, sondern auch für die Planung von Leitwarten angesehen. Nach wie vor wirft die Frage nach der Anwendung der Bildschirmarbeitsverordnung Fragen in der Praxis auf. Hier sollte der Anwendungsbereich außerhalb der Büros deutlicher geklärt werden, wünschten sich die Teilnehmer des Workshops.

Quelle: BAuA

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Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit rückt den Blickpunkt auf sichere Instandhaltung

Die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit wird sich auf sichere Instandhaltung konzentrieren und dieses Jahr von 24. bis 28. Oktober stattfinden. Es wird eine Reihe von Sensibilisierungskampagnen mit Workshops, Seminaren und Ausstellungen geben. Die Europäische Woche ist Teil der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“, die von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zusammen mit ihren Partnern in ganz Europa und darüber hinaus organisiert wird.

„Die Kampagne für sichere Instandhaltung verzeichnet eine Rekordhöhe bei der Anzahl der Beteiligten unseres europaweiten Netzes von Focalpoints und mehr als 50 Unternehmen und Organisationen, die als offizielle Partner der Kampagne beigetreten sind“, erklärt Dr. Christa Sedlatschek, Direktorin der EU-OSHA. „Seit April 2010 hat die Kampagne, durch mehr als Hundert Partnerschaftstreffen und eine Reihe von Medienaktivitäten, einige Zehntausend Menschen mobilisiert, um sichere Instandhaltung ins Blickfeld zu rücken. Organisationen ziehen insofern einen Nutzen aus der Kampagne, als dass sich ihre Angestellten mehr engagieren (43 %) und sich ihre Netzwerkaktivitäten verbessern (64 %)“, fährt sie fort.

Die Europäische Woche wird zur Konsolidierung dieser Aktivitäten beitragen, und viele der Veranstaltungen im Rahmen der Kampagne für gesunde Arbeitsplätze werden sich um diese Woche drehen.

Die neue Zeitschrift zur sicheren Instandhaltung enthält Beiträge zu einer Vielzahl von Themen, die mit Instandhaltung in Verbindung stehen und Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz haben, darunter Organisation und Planung der Instandhaltung, die Gefährdungsbeurteilung, menschliches Verhalten, chemische Sicherheit, Gestaltung, Unterauftragsvergabe, Kommunikation und die Inspektion persönlicher Schutzausrüstungen.

Eine breite Palette von Materialien zur Kampagne kann in 24 Sprachen von der Website zur Kampagne Gesunde Arbeitsplätze heruntergeladen

Quelle: OHSA

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Neue Wissensdatenbank für Maschinensicherheit

Wissensdatenbank Maschinensicherheit Sie haben Fragen zur Maschinensicherheit? Eine neue Online-Plattform soll bei Fachfragen mit qualifizierten Antworten helfen. arbeitssicherheit.de stellt Ihnen das neue Wissenstool vor.

Gewusst wie: Datenbank gibt Antworten zur Maschinensicherheit
Kennen Sie das: Sie haben eine gebrauchte Maschine erstanden und wünschen sich Tipps eines Experten, der Antworten auf Ihre Fragen hat. Etwa, ob eine Aktualisierung der Maschine oder ihrer Bauteile auf den neuesten Stand erforderlich ist oder ob eine Altmaschine nach dem Retrofit gemäß der Maschinenrichtlinie CE zertifiziert werden muss.

Im World Wide Web finden Wissensdurstige unter www.wissen-maschinensicherheit.de ab sofort Unterstützung. Eine neue Datenbank zum Thema Maschinensicherheit soll ihnen künftig die Möglichkeit bieten, individuelle Antworten auf Fragen zu erhalten. Geliefert werden diese von Fachleuten aus dem Hause Pilz, einem Anbieter von Automatisierungstechnik mit Sitz in Ostfildern, der die Datenbank ins Netz gestellt hat.

Nutzer fragen, Experten antworten
Alle Fragen und Antworten werden auf der Online-Plattform veröffentlicht, sodass Interessierte vorab auch dort recherchieren können. War eine Antwort hilfreich, lässt sich die Qualität durch das Anklicken von Noten – von vollkommen überflüssig bis sehr wertvoll – bewerten. Änderungsdaten unter den Schriftstücken informieren über die Aktualität eines Eintrags.

Die Wissensbank richtet sich laut des Datenbankbetreibers an Konstrukteure, Entwickler, Systemintegratoren und Produktions- und Instandhaltungsleiter sowie Sicherheitsbeauftrage. Der Fokus der Datenbank soll auf den praktischen Nutzen ausgerichtet sein.

Maschinensicherheit: Lesen Sie auch »Sichere Maschinen – Gesetze und Bestimmungen im Überblick«
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/635/Retrofit—Maschinensicherheit—Gesetze/

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Fakten: Fachkraft für Arbeitssicherheit wandelt sich zum Sicherheitsmanager

Veranstaltung „Quo vadis Sifa?“ in Dortmund

Dortmund – Über die künftige Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) diskutierten die Teilnehmenden der Veranstaltung „Quo vadis Sifa?“, die Mitte Oktober in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund stattfand. Vorträge und Diskussionen machten deutlich, dass sich die veränderten Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Regelwerk bereits jetzt konkret auf die Arbeit der Sifas auswirken. Das Themenfeld Sicherheit wird sich für die Sifas voraussichtlich erweitern. Zudem kommen immer mehr Managementaufgaben auf die Fachkräfte zu.

Dr. Ralf Brauksiepe, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), ging zu Beginn der Veranstaltung auf die europäische Strategie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ein. Hier will die Europäische Union die Zahl der Unfälle um ein Viertel senken und bis 2020 in allen EU-Staaten ein einheitlich hohes Schutzniveau erreicht haben. Zudem werden die Maßnahmen gegen arbeitsbedingte Erkrankungen verstärkt. Dabei will man nicht auf Gesetze setzen sondern auf strategischen Arbeitsschutz auf nationaler Ebene. Darunter verstünde man, so Brauksiepe, Deregulierung, die Abschaffung von Detailregelungen und die Verpflichtung zur Übernahme von Eigenverantwortung bei den Unternehmen einerseits sowie stärkere Kontrolle durch die staatlichen Aufsichtsbehörden andererseits. Dazu lieferte Elke Lins, Referentin beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Zahlen für Nordrhein-Westfalen. Hier fanden in 2010 rund 8000 unangekündigte Kontrollen statt. Keinen Anlass zu Beanstandungen gab nur jeder zweite Betrieb, während jeder fünfte Betrieb gravierende Mängel aufwies.

Mehr Spielraum für die eigenverantwortliche Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz räumt die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ein. Im Kontext dieser Entwicklung ist die neue Sifa-Ausbildung zu sehen, die von Wieland Wettberg, BAuA, vorgestellt wurde. Das Ausbildungsmodell steht und die Umsetzung wird geplant. Voraussichtlich sei mit der Einführung in 2014 zu rechnen, so Wettberg.

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen sei auch die Stellung der Sifa in Stabsfunktion in Frage zu stellen, erklärte Dr. Klaus Große, Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI). Große brach eine Lanze für den Wandel der Fachkraft zum Manager für Sicherheit und Gesundheit. Diese Perspektive unterstützte Dr. Ulrich Winterfeld, ehemaliger Projektleiter und Initiator der Langzeitstudie über die Wirksamkeit der Sifa-Tätigkeit. Nur kommunikativ und kooperativ eingestellte Sifas, die von ihrer Mission überzeugt und vom Management unterstützt würden, hätten eine gute Chance, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Betrieb wirkungsvoll umzusetzen.

Die Sichtweise der International Security Academy (ISA) geht noch darüber hinaus. Sicherheit im Unternehmen sei ganzheitlich für alle Ressorts koordiniert umsetzen, so ISA-Vorstand Michael Sigesmund. Dies schlösse Bereiche wie den Umwelt-, Brand- oder Objektschutz in den Aufgabenbereich ein. Nur so ließen sich Risiken wirtschaftlich und effizient verringern. Bereits heute gäbe es laut einer Umfrage der ISA nur noch wenige Sifa in Stabsfunktion. So habe die Sifa durchschnittlich drei Zusatzaufgaben und sei als „Einzelkämpfer“ oft überlastet oder schon längst zum Manager geworden. Sigesmund forderte deshalb dazu auf, über sinnvolle Varianten der Sifa-Position in Unternehmen nachzudenken.

„Quo vadis Sifa?“ wurde von der BAuA, der ISA, dem VDSI, der Bergischen Universität Wuppertal und der Hochschule Bochum gemeinsam veranstaltet. Die Ergebnisse machten die veränderten Anforderungen der Praxis noch einmal deutlich. Angesichts der positiven Resonanz ist eine weitere Veranstaltung in 2012 geplant.

Quelle: BAuA

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Handlungshilfe: Einfaches Maßnahmenkonzept in aktueller Version 2.2

Änderungen im technischen Regelwerk zeitnah integriert

Dortmund – Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung, dass der Arbeitgeber Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten abschätzt. Diese Gefährdungsbeurteilung stellt viele Betriebe vor Probleme. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) entwickelt. Mit dieser Handlungsanleitung lassen sich potenzielle Gefährdungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen schnell und sicher erkennen. Jetzt ist die Version 2.2 erschienen, die aktuelle Änderungen im technischen Regelwerk berücksichtigt. Dabei wurde das EMKG an die Neufassung der Gefahrstoffverordnung von 2010 und an die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ angepasst. Die Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG ist minimal.

Das EMKG wendet sich in erster Linie an fachkundige Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Beratungsdienste. Mit Hilfe des EMKG lassen sich Problemfelder aufdecken und entsprechende Handlungsschwerpunkte setzen. Dazu benötigen die Anwender keine tiefgehenden Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht, sondern leicht zugängliche Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen.

Auch mit der aktuellen Version lässt sich der Handlungsbedarf in wenigen Schritten ableiten. Er umfasst den Schutz, der beim Einatmen von Gefahrstoffen oder bei Hautkontakt notwendig ist. Darüber hinaus lässt sich das EMKG als geeignete Beurteilungsmethode im Sinne der Gefahrstoffverordnung anwenden, um die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Arbeitsplatzmessungen sind dann häufig nicht mehr erforderlich.

Das EMKG 2.2 befindet sich im Internetangebot der BAuA unter der Adresse www.baua.de/emkg.

Quelle: BAuA

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Memocard: Handliche Hilfe erklärt Gefahrensymbole

GHS-Memocard stellt neue Kennzeichnung von Chemikalien vor

Dortmund – Mit dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) sollen Chemikalien jetzt weltweit einheitlich gekennzeichnet werden. Dabei ändern sich in Europa die bisher bewährten Gefahrensymbole erheblich. Hilfestellung für den Umstieg gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit der neuen GHS-Memocard „Gefahrstoffe kompakt“. Die handliche Übersicht im Brieftaschenformat stellt die neuen Gefahrensymbole vor und erläutert kurz und verständlich deren Bedeutung. Praxisnahe Verhaltensregeln ergänzen die Angaben. Die GHS-Memocard wird erstmals auf der Messe A+A vorgestellt, die vom 18. bis zum 21. Oktober in Düsseldorf stattfindet.

Die Einführung des GHS-Systems für die Einstufung und Kennzeichnung der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, bringt eine Reihe von offensichtlichen Veränderungen mit sich. Dies gilt insbesondere für die Etiketten von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Auf den ersten Blick fallen die veränderten Piktogramme auf. Aus den orangefarbenen Quadraten mit schwarzen Symbolen werden schwarze Zeichen in gleichseitigen weißen Rauten, die auf der Spitze stehen und einen roten Rand haben. Die neuen Symbole stehen auch für neue Inhalte. Dabei gibt es nicht für alle bekannten Zeichen eine Entsprechung. So entfällt das Andreaskreuz, während ein stilisierter Torso und ein Ausrufezeichen hinzukommen.

Die GHS-Memocard „Gefahrstoffe kompakt“ der BAuA erläutert kurz und auch für Laien verständlich die neuen GHS-Piktogramme. In klaren Worten beschreibt sie das Ausmaß und die Bedeutung der Gefahren, vor denen die Symbole warnen. Hinweise auf die jeweils angezeigten Verhaltensmaßregeln ergänzen diese Angaben praxisnah. Durch ihr handliches Format passt die GHS-Memocard in jede Tasche. Ihre robuste Ausführung hält sie auch bei häufigem Gebrauch in Form. So ist die Karte hervorragend geeignet als täglicher Begleiter und immer schnell zur Hand, wenn sie gebraucht wird.

Die GHS-Memocard wird bei Bestellung in 10er-Paketen abgegeben. Bis zu fünf Pakete (entspricht 50 Karten) sind kostenlos und über die Adresse www.baua.de/publikationen (Stichwort GHS-Memocard) zu bestellen.

Bei größeren Mengen wird eine Gebühr erhoben, die von der Bestellmenge abhängt. Anfragen und Bestellungen bearbeitet das

Informationszentrum der BAuA
Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund
Telefon: 0231 9071-2971
Fax: 0231 9071-2679
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Quelle: BAuA

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Broschüre: „Bildschirmarbeit in der Produktion“ erschienen

Arbeit am Bildschirm in Werkhallen lässt sich verbessern

Dortmund – In einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wies fast jeder der 172 Bildschirmarbeitsplätze in der Industrieproduktion gravierende Mängel auf. Grund: Bisher existiert kaum ein Bewusstsein dafür, dass mittlerweile eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der Produktion unter den Geltungsbereich der Bildschirmarbeitsverordnung fällt. Mit der neuen Broschüre „Bildschirmarbeit in der Produktion“ gibt die BAuA Tipps und macht Vorschläge zur gesundheitsgerechten Arbeit am Bildschirm in der Produktion.

Auf rund 50 Seiten zeigt die Broschüre, wie sich Bildschirmarbeit auch in der Industrieproduktion ergonomisch gestalten lässt. Dazu hat die BAuA vier Typen von Bildschirmarbeit mit verschiedenen Handlungsabläufen und Charakteristika aufgelistet. Ein gut gestalteter Arbeitsplatz muss mehrere Kriterien erfüllen. Deshalb zeigt die Broschüre sechs Handlungsfelder auf, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Diese reichen von der Fläche des Arbeitsplatzes über das Klima bis hin zu konkreten Arbeitsabläufen. Hierzu werden die Anforderungen an das jeweilige Handlungsfeld vorgestellt und konkrete Probleme angesprochen, die in der Werkhalle bei der Umsetzung genannter Anforderungen auftreten können. Zu jedem Handlungsfeld gibt es übersichtliche Checklisten und Leitfäden zu Vorschriften und Verordnungen, damit die Umsetzung der Lösungsmodelle leichter fällt.

Die Inhalte der Broschüre beruhen zum großen Teil auf einer gleichnamigen Studie, die die BAuA in Zusammenarbeit mit der ABOVE GmbH und der Fachhochschule Gießen-Friedberg realisiert hat. Dazu wurden Arbeitsplätze in Unternehmen unterschiedlicher Betriebsgrößen und Branchen (Automobilbau, Elektroindustrie, Maschinenbau, Metallverarbeitung sowie Pharmazie und Lebensmittelindustrie) untersucht, von denen keiner den Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung vollständig entsprach. Oft waren die Tischflächen zu klein und die Sehabstände zum Monitor zu gering. Als problematisch stellte sich außerdem die zu schwache Beleuchtung der Arbeitsplätze heraus sowie die Überlagerung des Bewegungsraums mit Verkehrswegen.

Die Untersuchungen zeigten noch viele weitere Gestaltungsdefizite auf, für die Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt wurden. So sollten bei der Gestaltung von Arbeitssystemen in der industriellen Produktion die Kriterien ergonomischer Arbeit an Bildschirmen berücksichtigt werden. Wer gute Leistungen erwartet, muss in gute Ausrüstung investieren. Diese Devise gilt im Sport wie auch in der Arbeitswelt. Von den Verbesserungen profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern das ganze Unternehmen. Denn mit den Bedingungen verbessert sich auch die Produktivität.

Die Broschüre „Bildschirmarbeit in der Produktion“ kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, bezogen werden. Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.

Quelle: BAuA

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Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen: GESTIS-Stoffmanager hilft bei Gefährdungsbeurteilung

Neues kostenloses Internetangebot des IFA jetzt online

Chemische Risiken am Arbeitsplatz auch mit wenig Erfahrung beurteilen, das ermöglicht der neue GESTIS-Stoffmanager des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Die kostenlose Onlinehilfe ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Das Programm führt durch die Gefährdungsbeurteilung, schätzt die Gefahrstoffbelastung für Atemwege und Haut ab und hilft bei der Auswahl von Maßnahmen, um gefährliche Belastungen wirksam zu mindern. Gleichzeitig erhält der Nutzer einen dokumentierbaren Bericht zur Gefährdungsbeurteilung. Der GESTIS-Stoffmanager basiert auf der Software „Stoffenmanager“ des niederländischen Instituts TNO. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki empfiehlt den Stoffenmanager für die Expositionsabschätzung gemäß Europäischer Chemikalienverordnung REACH.

Für die Beurteilung chemischer Gefährdungen am Arbeitsplatz sind zwei Fragen entscheidend: Welche Eigenschaften hat ein Stoff, ist er beispielsweise ätzend oder giftig? Und: Wie hoch ist die Belastung für den Arbeitnehmer in der jeweiligen Arbeitssituation? In kleinen und mittleren Betrieben fehlen vielfach Know-how und Routine, um dies ohne Hilfe externer Experten zu beurteilen. Der GESTIS-Stoffmanager des IFA will das ändern: Er leitet den Nutzer Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung, von der Eingabe der Stoff- und Produktdaten bis zur Beschreibung der Arbeitssituation. Am Ende ergibt sich eine Gefährdungskategorie, die eindeutig erkennen lässt, ob Verbesserungsmaßnahmen notwendig sind. In diesem Fall schlägt das System einen Katalog von Maßnahmen zur Belastungsminderung vor und berechnet deren Wirksamkeit für die jeweilige Situation. Dabei unterscheidet der Stoffmanager zwischen Belastungen der Atemwege und Hautgefährdungen. Alle einmal erfassten Daten und ermittelten Szenarien bleiben im System erhalten. Auf Knopfdruck lässt sich hieraus der Bericht zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erstellen, aber auch Listen der verwendeten Produkte und der ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Für alle, die genauere Informationen zur Höhe der Belastung durch einatembare Stäube und Dämpfe benötigen, gibt es ein zusätzliches Berechungsmodul. Es ermittelt für die jeweilige Arbeitsplatzsituation zum Beispiel den Schichtmittelwert eines speziellen Einzelstoffes; dieser lässt sich dann mit geltenden Grenzwerten oder anderen Empfehlungen zur Arbeitsplatzbelastung vergleichen.

Quelle: DGUV

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Staat und Unfallversicherungsträger beschließen neues Leitlinienpapier

Das neue Regelwerk im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz verhilft den Anwendern zu mehr Transparenz im Dschungel der vielen Vorschriften und Verordnungen.

Im Rahmen des 6. Arbeitsschutzforums unterzeichneten die Träger der »Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie« (GDA) und die Sozialpartner ein Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz.

Ziel dieses von Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsam erarbeiteten Leitlinienpapiers ist das Schaffen eines einheitlichen und konsistenten Regelungssystems aus staatlichen Vorschriften und autonomer Rechtssetzung. Die vielen Vorschriften und Regelungen im Arbeitsschutz sollen für den Anwender überschaubarer und praxisgerechter werden. Dabei gilt es vorrangig mit dem neuen Papier Doppelregelungen zu vermeiden

Mit der »Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie« wurde die Optimierung des Vorschriften- und Regelwerks als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern 2008 auch gesetzlich verankert.

Das Leitlinienpapier sorgt für Klarheit und Orientierung und setzt den Rahmen für in sich konsistente und vor allem für die Anwender leicht handhabbare und aus sich heraus verständliche Vorschriften und Regeln im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz
Auszüge aus dem Leitlinienpapier:

Staatliche Vorschriften sowie das Regelwerk staatlicher Ausschüsse sind vorrangige Instrumente zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Unfallverhütungsvorschriften sind nur dann anwendbar, wenn es keine staatlichen Vorschriften gibt, diese nicht geeignet sind oder sich eine Unfallverhütungsvorschrift als das zweckmäßigere Regelungsinstrument erweist.
Arbeitgeber, die ihre Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend den Inhalten staatlicher Regeln gestalten bzw. umsetzen, können sich sicher sein, dass sie damit die Anforderung der jeweiligen Verordnung rechtssicher erfüllen.
Die DGUV/LSV-Regeln ergänzen sich und sind fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit.

Eine ausführliche Übersicht über die neuen Leitlinien erhalten Sie hier >>
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/leitlinien-arbeitsschutz.pdf;jsessionid=945FAF4C9FC7FDD8CB70F8E4F8B27D97?__blob=publicationFile

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Redaktion arbeitssicherheit.de

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Verstehen Sie Arbeitssicherheit?

Verstehen Sie Arbeitssicherheit? »Wo steht das kraftbetriebene Mitgänger-Fahrzeug?« Fachkräfte für Arbeitssicherheit verwenden eine ganz eigene Sprache. Damit trotzdem jeder Mitarbeiter Betriebsanweisungen verstehen kann, arbeiten zwei Firmen aus Ostwestfalen an einem cleveren Projekt.

»Wer benutzt gerade das kraftgetriebene Mitgänger-Fahrzeug?« »Ach, Sie meinen bestimmt den batteriebetriebenen Gabelstapler!» »Wie bitte?«

Verantwortliche der Arbeitssicherheit verwenden manchmal eine ganz eigene Sprache, die nicht unbedingt jeder versteht. Vor allem für Mitarbeiter mit migrationsbedingten Sprachschwierigkeiten fällt das Verstehen von Betriebsanweisungen nicht immer einfach. Doch damit ist jetzt Schluss, zumindest in Ostwestfalen.

Zwei, dort ansässige Betriebe (Teckentrup GmbH, Paul Hettich GmbH) wollen bis Ende 2011 insgesamt 15 eigenen Betriebsanweisungen vereinfachen, und zwar so, dass sie für jedermann verständlich sind. Dass die Inhalte der Schriften trotzdem korrekt und fachrichtig wiedergegeben werden, dafür sorgt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, die das Projekt der beiden Unternehmen begleitet.

Maßnahmen die zur Vereinfachung ergriffen werden:

Das Verständnis der alten Betriebsanweisungen wird mithilfe von Fragebögen ermittelt.
In den Anweisungen sollen künftig Gefahren und präventive Maßnahmen nicht mehr getrennt voneinander, sondern zusammen aufgeführt werden.
Erklärende Piktogramme sollen Präventionsmaßnahmen erklärend ergänzen.
Nominalisierungen sollen entfernt werden.
Statt unpersönlicher Formulierungen soll der Leser häufiger direkt angesprochen werden.
Sätze sollen weniger komplex ausgedrückt werden.

Text: Redaktion arbeitssicherheit.de

Arbeitssicherheit: Lesen Sie auch »BGI 578 – Sicherheit durch Betriebsanweisungen« >>
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/desktop/BGI%20578%20Sicherheit%20durch%20Betriebsanweisungen,%202010

Quelle: arbeitssicherheit.de

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September 2011: Neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung Am 1. September ist mit der Veröffentlichung der »Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen« eine neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung in Kraft getreten. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Werden in einem Unternehmen gefährliche Güter transportiert, ist es die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten gute Möglichkeiten zu finden, um die Vorschriften zum Transport von Gefahrgütern einzuhalten. Die betreffende Person muss dafür speziell geschult und geprüft werden.

Die Änderungen, der neu gefassten Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) umfassen vor allem die Bereiche Schulung und Prüfung.

Die bisher geltende Schulungspflicht gilt in Zukunft nicht mehr für den Luftverkehr. Der Grund: In der Luftfahrt bestehen bereits umfangreiche Schulungs- und Prüfungspflichten. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich.
In bestimmten Bereichen passen sich die Regelungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung an internationales Recht (Transportvorschriften ADR, RID, ADN) an. Betroffen sind davon die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten, der Unfallbericht sowie die Schulungsinhalte.
Die Regelungen über »beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen« entfallen.
Der Jahresbericht muss in Zukunft auch Angaben dazu machen, ob ein Betrieb am Transport von gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial teilnimmt.
Wird eine Schulung nicht verordnungsgemäß durchgeführt, handelt ab sofort auch der Veranstalter ordnungswidrig.
Im Rahmen der Prüfung entfällt die Unterteilung in einen allgemeinen und einen besonderen Teil.
Die Prüfung kann auf Antrag auch in englischer Sprache abgelegt werden.
Die Prüfung dauert fortan 100 Minuten und nicht wie bislang 90 Minuten.
Bisher wurden Gefahrgutbeauftragte nach der Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung (PO Gb) geprüft. Diese verliert ab dem 1. September ihre Gültigkeit.

Abgesehen von den Änderungen im Bereich Schulung und Prüfung bleiben die Rechte und Pflichten der Gefahrgutbeauftragten sowie der sie bestellenden Betriebe im Wesentlichen unverändert.

Text: IHK Stuttgart, Redaktion arbeitssicherheit.de

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Die EU-OSHA leitet ein wegweisendes Projekt ein, um die Risikobewertung in kleinen Unternehmen in Europa zu erleichtern

Das OiRA-Projekt wurde heute auf dem XIX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Istanbul offiziell eingeleitet und ist die erste Initiative auf EU-Ebene zur Erleichterung der Risikobewertung am Arbeitsplatz. Das innovative Tool wurde von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) entwickelt und wird die 20 Millionen Kleinst- und Kleinunternehmen in Europa dabei unterstützen, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeiter zu verbessern, indem die Risiken mithilfe einer einfachen und kostenlosen Web-Anwendung bewertet werden.

„Die Erfahrung zeigt, dass eine richtig durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen der Schlüssel für wirklich sichere und gesunde Arbeitsplätze ist“ erklärt Dr. Jukka Takala, Direktor der EU-OSHA. „Insbesondere für kleine Unternehmen sind Risikobewertungen allerdings eine Herausforderung, da es ihnen an angemessenen Mitteln fehlt, um diese wirksam durchzuführen. Gründe dafür, warum Unternehmen keine Kontrollen durchführen, sind mangelnde Fachkompetenz (41 %) bzw. die Auffassung, dass Risikobewertungen zu teuer sind oder zu viel Zeit in Anspruch nehmen (38 %). Mit OiRA kann die EU-OSHA mit Stolz ein kostenfreies Online-Tool anbieten, um diese Herausforderungen zu bewältigen. OiRA trägt zu Beseitigung oder Reduzierung der 168 000 arbeitsbedingten Todesfälle, der 7 Millionen Unfälle und 20 Millionen Fälle arbeitsbedingter Krankheiten pro Jahr in der EU-27 bei“ sagt Dr. Takala.

Ziel des wegweisendes Projekts der EU-OSHA ist die Unterstützung kleiner Unternehmen bei der schrittweisen Umsetzung des Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung – von der Ermittlung und Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz, über die Findung von Entscheidungen für vorbeugende Maßnahmen, Ermittlung angemessener Maßnahmen bis hin zur ständigen Überwachung und Berichterstattung. Ziel ist die Verringerung der Belastung für kleine Unternehmen, sodass sie in die Lage versetzt werden, ihre Risikobewertung einfach und schnell durchzuführen, ohne an Genauigkeit einzubüßen.

„Die EU-OSHA arbeitet eng mit Behörden und Sozialpartnern auf EU- und nationaler Ebene zusammen, um ihnen den Generator für das Tool zur Verfügung zu stellen“, fährt Jukka Takala fort. „Im Gegenzug entwickeln diese Partner ihre eigenen sektorspezifischen und auf ihre Bedürfnisse zuschneidbaren OiRA-Tools und stellen sie den kleinen Unternehmen kostenfrei zur Verfügung.“

Die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ermuntert zum allgemeinen Einsatz und zur Verwendung des Tools auf Unternehmensebene und führt zur Entwicklung der OiRA-Gemeinschaft zum Austausch von Wissen und Erfahrungen. Für das endgültige Tool stellt die EU-OSHA den Entwicklern Unterstützung und umfassende Beratung zur Verfügung.

Die OiRA-Projekte wurden sowohl auf EU-Ebene wie auch auf Ebene der Mitgliedstaaten (Zypern, Belgien und Frankreich) eingeleitet, die die Entwicklung und das Verbreitungsmodell anführen und Bereiche wie Friseurdiente und das Transportwesen abdecken.

Auf der Grundlage des Bewertungsinstruments „Dutch Risk Inventory“ & will das OiRA-Tool an diesen Erfolg in ganz Europa anknüpfen. Seit seiner Errichtung haben insgesamt 1,6 Millionen Besucher die Website des niederländischen Online-Tools (www.rie.nl) besucht: eine enorme Anzahl, betrachtet man die Größe die Niederlande mit gerade einmal rund 800 000 Unternehmen. Das Tool wird pro Monat durchschnittlich 5000 Mal heruntergeladen.

OiRA beim Weltkongress für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
http://osha.europa.eu/de/topics/riskassessment/OiRA-Online-Risk-Assessment

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projekts OiRA: http://www.oiraproject.eu/about

1. Die Aufgabe der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) besteht darin, dazu beizutragen, dass die Arbeitsplätze in Europa sicherer, gesünder und produktiver werden. Die Agentur untersucht, entwickelt und verbreitet verlässliche, ausgewogene und unparteiische Informationen über Sicherheit und Gesundheit und organisiert europaweite Kampagnen zur Sensibilisierung. Die Agentur wurde 1996 von der Europäischen Union gegründet und hat ihren Sitz in Bilbao, Spanien. Sie bringt nicht nur Vertreter der Europäischen Kommission, der Regierungen der Mitgliedstaaten, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sondern auch führende Sachverständige zusammen – und dies in jedem der 27 EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus.

http://osha.europa.eu

Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Gesund im Job bis 67?

Neue Folge des Internet-TV-Gesundheitsmagazins der VBG

Die Gesellschaft steht vor der Herausforderung des steigenden Durchschnittsalters. Auch Unternehmen können sich dem demographischen Wandel nicht entziehen. Laut Bundesagentur für Arbeit gehören bereits heute 26 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland der Generation 50plus an. In den nächsten zehn Jahren wird ihr Anteil auf 34 Prozent steigen.

Welche Vorbereitungen Unternehmen treffen können, um für die demografische Entwicklung gewappnet zu sein, veranschaulicht die vierte Folge des VBG-Gesundheitsmagazins mit dem Titel „Demographischer Wandel in der Praxis – wie Unternehmen heute die Zukunft meistern“.

Es gibt keine Universallösung, doch der Film zeigt, dass jedes Unternehmen eigene Maßnahmen aus vorhandenen Strukturen und Instrumenten ableiten kann: Der Glasproduzent Pilkington begegnet dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel und setzt auf ein langfristig angelegtes Präventionsprojekt um die Mitarbeiter, egal ob jung oder alt, fit im Betrieb zu halten. Dass Alt und Jung gemeinsam besser sind, hat der Labor- und Prozesstechnologiehersteller Sartorius erkannt. In Lernpartnerschaften trifft Erfahrungswissen auf frische Ideen. So bleibt wertvolles Know-how erhalten – wovon natürlich auch die Firma profitiert.

Die Beiträge zeigen, welche Bedeutung Gesundheitsförderung, Motivation der Beschäftigten und passgenaue Weiterbildung haben. „Unternehmen, die hier investieren, werden in Zukunft definitiv einen Vorsprung haben“, verspricht VBG-Präventionsexpertin Jasmine Kix.

Das neue VBG-Gesundheitsmagazin steht auf www.vbg.de (Suchwort: „Gesundheitsmagazin Folge 4″) bereit.

Außerdem können Mitgliedsunternehmen die Folge über www.vbg.de/downloads, Suchwort: „VBG-Gesundheitsmagazin Folge 4″, als DVD bestellen.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio.Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Quelle: VBG

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Forschung: Nichtionisierende Strahlung in Arbeit und Umwelt

43. Jahrestagung des Deutsch-Schweizerischen Fachverbandes für Strahlenschutz

Dortmund – Über 200 Experten nehmen an der „NIR2011: Nichtionisierende Strahlung in Arbeit und Umwelt“ teil, die bis Mittwoch, 21. September, in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund stattfindet. Dabei gibt der Deutsch-Schweizerische Fachverband für Strahlenschutz e.V. Einblicke in die derzeit aktuellen Themen der nichtionisierenden Strahlung (NIR). Das Themengebiet umfasst den Bereich der elektromagnetischen Felder und optischen Strahlung. Dabei stehen biologische Wirkungen, Messung, Bewertung und Schutzmaßnahmen sowie Vorschriften und Regelungen im Mittelpunkt der Tagung. Eine zentrale Bedeutung kommt der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu. Die insgesamt 72 Beiträge des Tagungsbandes geben einen umfassenden Einblick in den aktuellen Stand von Forschung und Technik sowie von Vorschriften- und Regelsetzung.

Nichtionisierende Strahlung betrifft sowohl Beschäftigte am Arbeitsplatz als auch die Allgemeinbevölkerung. Dabei hat sich die Technik seit der letzten Tagung im Jahr 2004 rasant entwickelt. Durch immer leistungsstärkere Laser, Leuchtdioden und Entwicklungen bei der Energieübertragung und Kommunikation sind neue Anwendungen hinzugekommen. Auch zeichnen sich weitere Anwendungsgebiete ab. Zudem hat das Regelwerk zu nichtionisierender Strahlung in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene und in der nationalen Umsetzung deutliche Veränderungen erfahren. „Regelungen und Vorschriften beispielsweise für die UV-Strahlung in Solarien oder beim Umgang mit Lasern aber auch bei elektromagnetischen Feldern schaffen mehr Sicherheit für Verbraucher und Beschäftigte“, sagte Tagungspräsident Hans-Dieter Reidenbach, der den Arbeitskreis Nichtionisierende Strahlung (AKNIR) im Fachverband für Strahlenschutz leitet. „Hier leistet der Arbeitskreis eine wichtige Arbeit, wenn es um Schutzkonzepte, Handlungsanleitungen, Normen und Regelungen geht.“

Inhaltlich fasst die Tagung unter anderem noch einmal den Kenntnisstand zur Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen zusammen. Durch den Bau neuer Hochspannungsleitungen bekommt die Wirkung niederfrequenter Felder eine größere öffentliche Aufmerksamkeit. Die Experten des AKNIR sehen deutlichen Handlungsbedarf, um Beschäftigte und Bevölkerung vor den schädlichen Wirkungen der Sonnenstrahlung zu schützen. Auch die immer leistungsstärkeren, aber kostengünstigen Laser wurden im Zusammenhang mit Gefährdungen des Flug-, Schienen- und Straßenverkehrs thematisiert. Leuchtdioden haben in den vergangenen Jahren stark an Leistung zugelegt. Insbesondere ihr Einsatz in Taschenlampen kann zu Netzhautschäden führen, wenn damit über längere Zeit direkt in die Augen geleuchtet wird.

Die vom AKNIR im Fachverband Strahlenschutz organisierte Tagung wird nicht nur durch die BAuA unterstützt, sondern gemeinsam mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, der Nederlandse Vereniging voor Stralingshygiëne, der österreichischen Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, dem Bundesamt für Strahlenschutz und der Fachhochschule Köln ausgerichtet.

Insgesamt zeigen sich Veranstalter und Teilnehmer mit dem Verlauf der Tagung sehr zufrieden. Die Fachbeiträge und Diskussionen geben wichtige Impulse für die weitere Arbeit. Die Tagung wird durch eine Fortbildungsveranstaltung „Messen und Bewerten nichtionisierender Strahlungsquellen“ am Donnerstag ergänzt.

Quelle: DGUV

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Veranstaltung: Künftige Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Diskussion

„Quo vadis Sifa?“ am 12. Oktober in Dortmund

Dortmund – Bleibt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) weiter beratend mit diversen Zusatzaufgaben im Stab tätig, wird sie demnächst „Sicherheitsmanager“ oder übernimmt sie eine Führungsaufgabe in der Linie und betreibt Arbeitsschutz nur als Nebenjob? Um diese Fragen geht es auf der Fachveranstaltung „Quo vadis Sifa?“ am 12. Oktober 2011 von 10 bis 17 Uhr in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund.

Veranstalter sind die ISA International Security Academy, Hattingen, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Bergische Universität Wuppertal, die Hochschule Bochum und der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI).

Eigentlich sind die Aufgaben der Sifa im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt: Danach ist die Sifa seit 1973 Berater des Arbeitgebers in Stabsfunktion. Das entspricht heute aber nicht mehr der Realität. Fast jede Sifa hat zusätzliche Aufgaben und Beauftragten-Tätigkeiten in unterschiedlichen Schutz- und Sicherheits-Ressorts übernommen. Auf der Tagung soll diskutiert werden, wo Vor- und Nachteile unterschiedlicher Tätigkeitsformen liegen und wie sich vor dem Hintergrund europäischer und nationaler Entwicklungen Stellung und Aufgabenbereiche der Sifa in Zukunft verändern werden.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen und Behörden sowie Betriebssicherheitsmanager. Die Teilnehmerzahl ist auf 80 begrenzt.

Veranstaltungsort ist die DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund. Die Teilnahmegebühr inklusive Mittagessen beträgt 285 Euro. Ausführliches Programm mit Referenten unter www.baua.de/termine bzw. www.isaev.de/kongresse.htm. Anmeldungen bei Horst Grulke, BAuA, unter veranstaltungen@baua.bund.de oder per Fax: 0231 9071-2299.

Quelle: DGUV

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Aktuell: BAuA weitet Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit aus

Bundestagsabgeordnete informierte sich über Arbeit der BAuA

Dortmund – Die Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn, Mitglied des Haushaltsausschusses informierte sich am Montag, 5. September 2011, in Dortmund über die Aufgaben und Schwerpunkte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Im Gespräch mit BAuA-Präsidentin Isabel Rothe nahmen die gesetzlichen Aufgaben der BAuA im Rahmen des europäischen Chemikalienrechts einen Schwerpunkt ein. Für Deutschland übernimmt die BAuA die zentrale Rolle in den Melde- und Zulassungsverfahren, berät Unternehmen, identifiziert Risikostoffe und arbeitet an sicheren Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene.

Als Berichterstatterin für Arbeit und Soziales im Haushaltsausschuss machte sich Hagedorn ein Bild über die Arbeit der Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide und der Bewertungsstelle Arbeitsschutz, die bei der BAuA angesiedelt sind. „Für den starken Chemiestandort Deutschland ist es ebenso wichtig, dass er seinen Verpflichtungen den europäischen Gremien gegenüber nachkommen kann, wie die Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Chemikalienrechts und der Schutz vor gefährlichen Stoffen“, sagte die Abgeordnete aus Eutin. Dazu benötige die BAuA ausreichende Ressourcen.

BAuA-Präsidentin Rothe gab konkrete Beispiele: „Allein in Deutschland befinden sich 30.000 Biozide wie Holzschutzmittel, Insektizide oder Desinfektionsmittel am Markt, die im Rahmen des neuen Verfahrens zugelassen werden müssen. Neben den Biozid-Verfahren bringt auch das europäische Chemikalienrecht REACH neue Melde- und Informationspflichten für Produzenten und Händler mit sich. Mit Beratung und Handlungshilfen unterstützt der REACH-CLP-Helpdesk als nationale Auskunftsstelle bei der BAuA deren Umsetzung.“

Weiterhin ist der Schutz vor gefährlichen Stoffen ein wichtiges Handlungsfeld der BAuA, das in enger Zusammenarbeit mit der europäischen Chemikalienagentur ECHA bearbeitet wird. So sollen bestimmte künstliche Mineralfasern, die eine dem Asbest vergleichbare krebserzeugende Wirkungsstärke haben, durch ungefährliche Stoffe ersetzt werden.

Im Rahmen ihrer Forschungsstrategie richtet die BAuA aber auch den Blick nach vorn. So untersucht sie nicht nur die Potenziale neuer Technologien wie der Nanotechnologie, sondern auch potenzielle Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Insgesamt befassen sich etwa 100 Beschäftigte in der BAuA mit dem Thema Chemikaliensicherheit.

Im Gespräch wurde die zentrale Bedeutung der BAuA für die Chemikaliensicherheit deutlich, die nicht weniger als den Handel und die Anwendung chemischer Substanzen möglichst sicher machen will. Davon profitieren Beschäftigte, Verbraucher, Umwelt und nicht zuletzt auch die deutschen Unternehmen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Hintergrundinformationen

Was ist REACH?

REACH – das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).
Diese neue EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können.

Was ist CLP?

CLP – das steht für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung genannt (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU), ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.

Was sind Biozide?

Biozide sind Substanzen, die Schädlinge oder Mikroorganismen vernichten. Von ihnen können aber auch Gefahren für Beschäftigte, Verbraucher und die Umwelt ausgehen. Um sicherzustellen, dass zukünftig nur Biozid-Produkte auf dem Markt sind, die einerseits gegen Schadorganismen wirken, andererseits keine Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen, unterliegen Biozid-Produkte einer Vorvermarktungskontrolle. Sie dürfen nur dann vertrieben werden, wenn sie zugelassen worden sind. Ausnahmen sind noch für eine Übergangszeit möglich. Die Pflichten für die Antragsteller im Zulassungsverfahren sind sehr komplex. Die BAuA ist die deutsche Zulassungsstelle für Biozide.
Mehr zu Bioziden und zum Zulassungsverfahren unter www.biozid-portal.de oder www.zulassungsstelle-biozide.de.
Service der BAuA

REACH-CLP Helpdesk

Der REACH-CLP Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert im Internet über Verordnungen, Leitlinien und Fristen zu REACH, CLP und GHS. Auch werden hier schon häufig gestellte Fragen beantwortet. Und ein Online-Tool hilft bei der Antwort auf die Frage „Was geht mich REACH an?“. Es hilft Produzenten, Importeuren und verarbeitendem Gewerbe festzustellen, wie sie sich verhalten müssen.
www.reach-clp-helpdesk.de

Quelle: DGUV

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Aktuell: Deutschland will Information über gefährliche Stoffe in Erzeugnissen verbessern

Kurzinfo „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“

Dortmund – Das europäische Chemikalienrecht REACH sieht für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) besondere Informations- und Meldepflichten vor. Eine Kurzinformation des REACH-CLP-Helpdesks, der nationalen Auskunftsstelle der Bundesbehörden, gibt Produzenten und Importeuren Hilfestellung, um diese Pflichten zu erfüllen. Mehr Transparenz entlang der Lieferkette, so die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtete Auskunftsstelle, kann die Beschäftigten, Umwelt und Verbraucher vor diesen risikobehafteten Stoffen schützen. Gemeinsam mit anderen europäischen Staaten vertritt Deutschland dabei den Standpunkt, dass ein Erzeugnis auch dann ein Erzeugnis bleibt, wenn es in ein anderes Erzeugnis eingebaut wird.

REACH sieht für bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe ein Zulassungsverfahren vor, weil von ihnen hohe Risiken ausgehen. Etwa weil sie Krebs erregen, die Umwelt gefährden oder sich schlecht biologisch abbauen lassen. Auf Antrag von Mitgliedstaaten werden SVHC, zu denen beispielsweise bestimmte Weichmacher oder Flammschutzmittel gehören, auf eine Kandidatenliste für dieses Zulassungsverfahren gesetzt, die die europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht. Dadurch entstehen für Hersteller, Importeure und Händler Informations- und Meldepflichten. Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines Stoffes von der Kandidatenliste, müssen Kunden auf Verlangen darüber informiert werden. Zudem ergeben sich Meldepflichten gegenüber der ECHA, die jedoch von den produzierten Mengen abhängen.

Während sich die Mitgliedstaaten bezüglich der Definition eines Erzeugnisses und der Meldepflichten einig sind, gibt es hinsichtlich der Ermittlung des Anteils von SVHC in zusammengesetzten Erzeugnissen unterschiedliche Standpunkte. Deutschland setzt sich gemeinsam mit Österreich, Belgien, Frankreich, Schweden, Dänemark und Norwegen dafür ein, dass ein Erzeugnis seinen Status beibehält, wenn es in einem anderen Erzeugnis verbaut ist. Dies hat Konsequenzen für die Informationspflichten des Händlers.

Das Beispiel eines Fahrradgriffes, der einen Weichmacher von der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthält, macht es deutlich: Hier muss der Händler nach deutscher Sicht immer Auskunft über den Stoff geben. Bezieht man Anteile des gefährlichen Stoffes auf das gesamte Fahrrad, würden sie jedoch die 0,1 Prozent Marke unterschreiten. Damit entfiele die Informationspflicht. In der Praxis möchten viele Einzelhändler bereits heute nur Erzeugnisse auf den Markt bringen, die keine SVHC enthalten.

Der in der Kurzinfo des REACH-CLP-Helpdesks vorgestellte Ansatz kommt dem Wunsch vieler Händler und Verbraucher nach mehr Transparenz und Handlungssicherheit nach. Die Kurzinfo stellt anhand von Beispielen Lösungsansätze vor und erläutert die praktische Umsetzung. Hersteller und Importeure erhalten somit eine konkrete Hilfestellung. Damit kommt die REACH-Verordnung der Umsetzung eines ihrer Ziele näher: Risiken, die von besonders besorgniserregende Stoffen ausgehen, zu beherrschen.

Die Kurzinfo befindet sich im Internetangebot des REACH-CLP-Helpdesks www.reach-clp-helpdesk.de in der Rubrik Aktuelles.

Quelle: DGUV

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Mehr Arbeit – mehr Unfälle

Gesetzliche Unfallversicherung muss mehr für Heilbehandlung und Rehabilitation aufwenden

Mehr Unternehmen, mehr Beschäftigte, mehr Arbeitsstunden, aber auch mehr Arbeitsunfälle: Die Eckdaten der gesetzlichen Unfallversicherung für 2010 spiegeln die sich erholende deutsche Wirtschaftsleistung wider. Parallel zu dieser Entwicklung ist das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, leicht gestiegen. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute in Berlin vorgelegt hat. Danach hat sich das Risiko von 24,3 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter auf 25,8 Unfälle erhöht. Trotz dieser Erhöhung liegen die Unfallzahlen aber immer noch unter dem Niveau des Jahres 2008 (26,8 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter).

In absoluten Zahlen bedeutet das: Die gesetzliche Unfallversicherung bot 2010 75,5 Millionen Menschen Versicherungsschutz – darunter Schüler, ehrenamtlich Tätige und Arbeitnehmer. Das sind 0,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Parallel hat sich die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden erhöht: um 3,2 Prozent auf 59,106 Milliarden Stunden. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2010 um 7,7 Prozent auf 954.459 gestiegen. 519 Arbeitsunfälle endeten tödlich, das sind 63 mehr als im Vorjahr.

„Wenn die Wirtschaft brummt, dann lässt das leider nicht nur die Kasse klingeln“, sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Ein höheres Arbeitstempo lässt auch das Unfallrisiko steigen.“ Als Gegenmittel empfehle die gesetzliche Unfallversicherung Investitionen in den Arbeitsschutz, vor allem die Integration des Arbeitsschutzes in alle Betriebsabläufe. „Gerade kleinere und mittlere Betriebe tun gut daran, auf die kostenfreien Angebote der Unfallversicherung in der Prävention zurückzugreifen. Sonst geht der Aufschwung auf Kosten der Gesundheit und damit auch zu Lasten des langfristigen Unternehmenserfolgs.“

Ein weiterer Grund für den Anstieg der Unfallzahlen war der schnee- und eisglatte Winter zu Beginn und Ende des vergangenen Jahres. Gerade Branchen wie die Logistik und Verkehrswirtschaft, aber auch Postboten oder Zeitungsträger waren stark betroffen. Auch die deutliche Zunahme der Wegeunfälle auf dem Weg von und zur Arbeit erklärt sich durch die winterliche Rutsch- und Sturzgefahr. Ihre Zahl stieg 2010 um 25,4 Prozent auf 223.973. 367 Wegeunfälle endeten tödlich, das sind fünf Fälle mehr als 2009.

Berufskrankheiten
Die Zahl der bestätigten Berufskrankheiten ist signifikant gestiegen – und zwar um 22,1 Prozent. Der Grund dafür liege in einer veränderten Verwaltungspraxis, so Breuer. „Bei einem Großteil der bestätigten Berufskrankheiten handelt es sich um Hautkrankheiten. Bislang wurden erfolgreich behandelte Hautkrankheitsfälle als abgelehnte Berufskrankheiten gezählt. Diese Praxis wurde jetzt korrigiert.“ Bei einer bestätigten Berufskrankheit ist die berufliche Verursachung zwar festgestellt, es fehlen aber die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine Anerkennung – zum Beispiel die Aufgabe des Berufs. Die Betroffenen erhalten jedoch Leistungen zur Heilbehandlung und Individualprävention.

Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist Voraussetzung für die Zahlung einer Rente. Eine Rente wird ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent gezahlt. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ging 2010 auf 15.461 leicht zurück (um 3,8 Prozent). 6.123 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund einer Berufskrankheit. 2.486 Menschen verloren infolge einer Berufskrankheit ihr Leben. Das sind 10,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Der größte Teil der gemeldeten Todesfälle (2.092) wurde durch anorganische Stäube, insbesondere Asbest verursacht.
Rehabilitation und Renten

Die gesetzliche Unfallversicherung hat 2010 3,676 Milliarden Euro für die Heilbehandlung und Rehabilitation ihrer Versicherten ausgegeben. Das sind 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Aufwendungen für finanzielle Entschädigungen stiegen um ein Prozent auf 5,628 Milliarden Euro. Für Prävention wendete die gesetzliche Unfallversicherung rund 911 Mio. Euro auf.

In der gewerblichen Wirtschaft mussten die Arbeitgeber 2010 9,8 Milliarden Euro für das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften aufbringen. Das sind 352 Mio. Euro (3,7 Prozent) mehr als im Vorjahr. Hintergrund dieses Anstiegs sind die höheren Aufwendungen für Heilbehandlung und Rehabilitation. Als Konsequenz daraus hat sich für die Unternehmen der durchschnittliche Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften im Jahr 2010 von 1,31 auf 1,32 Prozent je 100 Euro beitragspflichtiges Entgelt erhöht.

Der Umlagebeitrag der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ist leicht gestiegen (+1,3 %) und liegt bei 1,238 Milliarden Euro.

Schüler-Unfallversicherung
17,123 Millionen Kita-Kinder, Schüler und Studierende waren 2010 in der Schüler-Unfallversicherung versichert. Die dafür zuständigen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände verzeichneten 1.307.348 meldepflichtige Schulunfälle in Kitas, Schulen und Universitäten. Das entspricht einem Anstieg von 4,5 Prozent. Die Quote liegt bei 76,4 Schulunfällen je 1.000 Schüler (Vorjahr: 73,3). Im Jahr 2010 ereigneten sich sechs tödliche Schulunfälle, acht weniger als im Vorjahr. Die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle stieg um 7,8 Prozent auf 124.572 Fälle. Tödlich endeten 50 Schulwegunfälle, das sind fünf mehr als 2009.

Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.

Quelle: DGUV

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Beschäftigte aus dem Ausland aktiv in den Arbeitsschutz einbeziehen

Wie kann das gelingen? – Tipps der gesetzlichen Unfallversicherung

In Deutschland fehlen bereits heute in vielen Branchen Arbeits- und Fachkräfte. Um diese Lücke zu schließen, werden Unternehmen in Zukunft auch vermehrt Beschäftigte aus dem Ausland einstellen müssen. Um die Qualität im Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter zu garantieren, sollten die Betriebe auf diesen Wandel in den Belegschaften reagieren. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.

Vordringlich ist die Frage der Sprachkompetenz der Mitarbeiter, das hat eine Umfrage des Instituts für Arbeit- und Gesundheit der DGUV (IAG) unter Präventionsexperten der Unfallversicherung ergeben. Sind die Beschäftigten in der Lage, wichtige Unterweisungen zu Sicherheitsvorkehrungen und zur richtigen Schutzkleidung überhaupt zu verstehen? „Da ist es wichtig nachzuhaken“, sagt Katrin Boege vom IAG. „Manchen Mitarbeitern ist es peinlich, dass sie nicht ausreichend Deutsch sprechen. Sie melden sich dann nicht, obwohl sie nur wenig verstanden haben.“ Hinzu komme, dass viele Migranten in ihrem Heimatland keine oder nur wenig praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Arbeitsschutz gemacht hätten.

Die Befragung ergab auch: In der Regel sind es nicht die gut ausgebildeten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Migrationshintergrund, die eine Herausforderung für die Prävention darstellen. Vielmehr bedürfen die schlecht ausgebildeten Migranten mit geringer Sprachkenntnis einer speziellen Ansprache, um sie für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren. Denn gerade diese Migranten arbeiten häufig in Branchen und an Orten, an denen sie besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss Arbeitschutz für fremdsprachige Beschäftigte berücksichtigen?

Bei fehlenden Sprachkenntnissen helfen mehrsprachige Broschüren oder bildgestützte Anweisungen (Filme, Schilder) die Inhalte zu vermitteln.
Es sollte – wie auch bei deutschen Mitarbeitern – kontrolliert werden, ob die Unterweisungsinhalte so verstanden wurden, dass sie in kritischen Situationen auch umgesetzt werden können.
Schon bei der Personalauswahl sollte auf die Sprachkompetenz des Bewerbers geachtet werden. Fehlt sie, sollte bereits zu Beginn der Beschäftigung Maßnahmen vereinbart werden, um die Defizite zu beseitigen.
Führungskräfte sollten für das Thema Unterweisung von fremdsprachigen Mitarbeitern sensibilisiert werden.
Bewährt haben sich auch so genannte Peersysteme: Wenn in einem Betrieb mehrere Beschäftigte einer Nationalität arbeiten, kann es sinnvoll sein, einen Vertreter dieser Gruppe der beide Sprachen spricht, für diese Gruppe zum Ansprechpartner in Fragen des Arbeitsschutzes zu machen.

Langfristig ist es wichtig, Beschäftigte mit Migrationshintergrund aktiv in Fragen der Prävention einzubeziehen. So werden sie nicht zu bloßen „Empfängern“ von Dienstleistungen, sondern können sich persönlich mit einbringen.

Quelle: DGUV

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Fakten: Mehr Klarheit auch bei technischen Produkten

Produktsicherheitsportal der BAuA im Internet

Dortmund – Was für mangelhafte Lebensmittel seit einigen Tagen die neue Beschwerdeplattform „Lebensmittelklarheit“ des Bundesministeriums für Verbraucherschutz ist, existiert bereits seit geraumer Zeit auch bei den für die Überwachung technischer Produkte zuständigen Marktüberwachungsbehörden: Das internetbasierte Computersystem der Marktüberwachung – kurz: ICSMS – bietet eine zentrale Möglichkeit, den hierfür zuständigen Behörden verdächtige oder gefährliche Produkte zu melden, teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund mit.

Ob bei der Arbeit oder in der Freizeit, im Job oder beim Heimwerken, bei Sport oder Spiel – vom mangelhaften Billigspielzeug bis hin zum geliehenen Betonmischer aus dem Baumarkt können mit Hilfe eines einfachen Formulars Auffälligkeiten oder gar Vorfälle mit den verwendeten Produkten, die allesamt dem deutschen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und seinen Einzelverordnungen wie zum Beispiel für Maschinen unterliegen, angezeigt werden. Die Hinweise werden von den jeweils örtlich zuständigen Landesbehörden geprüft, die dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen den verantwortlichen Hersteller, Importeur oder Händler ergreifen können. Darüber hinaus erhält die BAuA aus den Mitteilungen wertvolle Hinweise über die bei einzelnen Produktgruppen vorhandenen besonderen Risiken, die wiederum für die zukünftige Marktüberwachung wichtige Erkenntnisse bringen können.

Wer sich hierüber und über weitere Hinweise zur technischen Produktsicherheit oder auch über Rückrufe näher informieren will, dem gibt das Produktsicherheitsportal der BAuA im Internet weitere Auskunft.
Internet:

https://www.icsms.org/icsms/App/pubConsumer.jsp?P_LANGU=DE
www.produktsicherheitsportal.de

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: baua

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BAuA Aktuell: Herausforderungen des demografischen Wandels erfolgreich meistern

Neue Ausgabe mit Schwerpunkt Arbeitsgestaltung und Prävention

Dortmund – Beim Blick in die Zukunft kommt die deutsche Arbeitswelt am Demografischen Wandel nicht vorbei. Dabei stehen oft mögliche negative Auswirkungen durch Fachkräftemangel oder längere Lebensarbeitszeiten im Fokus der Berichterstattung. Doch älter werdende Belegschaften eröffnen Unternehmen auch neue Chancen und Perspektiven. Schon heute gibt es viele Maßnahmen zur alternsgerechten Arbeitsgestaltung. In der neuesten Ausgabe der „baua: Aktuell“ – die vierteljährlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben wird – liegt der Schwerpunkt auf Konzepten, mit denen der demografische Wandel erfolgreich gemeistert kann.

So stellt BAuA-Präsidentin Isabel Rothe im Interview fest, dass das Rad nicht neu erfunden werden müsse. „Viele Maßnahmen müssen nur konsequenter umgesetzt und nachgehalten werden.“ So leisteten viele Unternehmen hinsichtlich ihrer Arbeitsgestaltung und Personalpolitik schon sehr gute Arbeit. „Soziale Einbindung und Unterstützung am Arbeitsplatz sowie eine anforderungsgerechte, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Arbeit können zur körperlichen und geistigen Fitness des Menschen erheblich beitragen.“ Und: Nur wer in seiner Arbeitssituation immer wieder Neues dazulerne, werde auch in späteren Berufsjahren in der Lage sein, sich auf veränderte Anforderungen einzustellen.

Weiterhin veröffentlicht die baua: Aktuell zwölf Thesen für eine alternsgerechte Arbeitswelt und zeigt, welche Aspekte bei der Erforschung alternsgerechter Maßnahmen beachten sollte. Strategien für eine demografiefeste Personalpolitik werden ebenso behandelt wie die Anforderungen an Arbeitssysteme für jedes Alter. Zusätzlich zum Schwerpunktthema „Demografischer Wandel“ informiert die Ausgabe 2/2011 über Veranstaltungen und neue Publikationen und liefert Informationen aus BAuA und DASA Arbeitswelt Ausstellung.

Die aktuelle Ausgabe kann – ebenso wie alle seit 2001 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter: www.baua.de/publikationen. Über das Infozentrum der BAuA lässt sich auch die Printausgabe anfordern – einzeln oder im Abonnement: Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070 oder E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: baua

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Veranstaltung: Biomonitoring in der Praxis

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz vor Gefahrstoffen

Berlin – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet an ihrem Standort Berlin (Nöldnerstraße 40/42) am 23. November 2011 den Workshop „Biomonitoring in der Praxis“ an. Fachleute stellen hier aktuelle Tendenzen im Biomonitoring vor und verdeutlichen an Beispielen die Aufgabe und Anwendung des Biomonitorings in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und beim Schutz vor Gefahrstoffen.

Die Veranstaltung richtet sich an Arbeits- und Betriebsmediziner, Gewerbeärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtsbeamte sowie Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften. Vor allem Ärzte in der Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin bekommen mit diesem Workshop einen guten Einblick in das Thema Biomonitoring. Neben Vorträgen zu einzelnen Stoffen geht es um die diagnostische Funktion und Leistungsfähigkeit des Biomonitorings. Auch werden die hohen Standards und umfangreichen Maßnahmen der Qualitätssicherung dargestellt. Weiterhin sind Einsatzmöglichkeiten von Biomonitoring bei Aufnahme von Stoffen durch die Haut Thema ebenso wie die besonderen Aspekte bei der Beurteilung von krebserzeugenden Gefahrstoffen.

Das gesamte Programm steht unter www.baua.de/termine im Internet, Anmeldeschluss ist der 16. November. Die Veranstaltung ist mit sechs Punkten von der Ärztekammer Berlin für die ärztliche Fortbildung zertifiziert. Der Teilnahmebeitrag beträgt 125 Euro, für Studenten und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin 80 Euro. Anmeldung bei Heidemarie Teubner, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nöldnerstraße 40/42, 10317 Berlin, Fax: 030 51548-4743, E-Mail: teubner.heidemarie@baua.bund.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: baua

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Bester Unterrichtsfilm kommt von der gesetzlichen Unfallversicherung

Beim internationalen Film- und Videofestival „WorldMediaFestival“ im Mai 2011 in Hamburg wurde die Produktion „ALLTAGSHELDEN“ gleich doppelt ausgezeichnet.

Die Produktion erhielt als bester Film in der Kategorie „EDUCATION“ die Auszeichnung intermedia-globe GRAND AWARD sowie als Qualitäts-Auszeichnung intermedia-globe Gold. Am Wettbewerb nahmen über 300 Einsender (Produktionsfirmen, Agenturen und Auftraggeber) aus 35 Ländern teil, darunter so bekannte Namen wie ARTE, ORF, University of Tokio oder NATO Headquarters.

Der Film „ALLTAGSHELDEN“ wurde im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) produziert und ist das Leitmedium der Aktion „Jugend will sich-er-leben“, die seit Herbst 2010 bundesweit in Berufsschulen und vielen metallverarbeitenden Betrieben eingesetzt wird. Aufgabe des Films ist es, junge Auszubildende zu motivieren, sich mit Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr und auch in der Freizeit auseinanderzusetzen. Hierzu wurden ergänzend zu dem Film Unterrichtsmaterialien erarbeitet, die den Lehrern bzw. Ausbildern Hinweise geben, wie der Film im Dialog mit den jungen Berufseinsteigern einzusetzen ist.

Produzent, Drehbuchautor und Regisseur ist Thomas Plonsker, plonsker media gmbh. Auftraggeber ist der Landesverband Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Das WorldMediaFestival ist das größte in Deutschland stattfindende internationale Industriefilmfestival. Es findet jedes Jahr in Hamburg statt.

Quelle: DGUV

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Veranstaltung: Fachleute beraten über internationales Lärm-Label für Maschinen und Geräte

Symposium „Buy Quiet – Leises kaufen“ Anfang Juli in Paris

Dortmund – „Buy Quiet – Leises kaufen“ – unter diesem Motto treffen sich vom 5. bis 6. Juli in Paris internationale Lärm-Experten. Gemeinsam organisieren die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das europäische Institut für Lärmminderung (INCE/Europe), und das französische Informations- und Dokumentationszentrum über den Lärm (CIDB) die Veranstaltung. Partner der Konferenz „Buy Quiet 2011“ ist der Weltverband der Akademien der technischen Wissenschaften.

„A“, „A+“ oder „A++“ – mit den bunten Aufklebern auf der Waschmaschine oder dem Staubsauger, die Auskunft über den Energieverbrauch geben, wissen inzwischen die meisten Menschen etwas anzufangen. Nicht selten spielt die Energieeffizienzklasse des Geräts eine große Rolle bei der Kaufentscheidung. Für den von Maschinen und Geräten erzeugten Lärm gibt es zwar auch eine in europäischen Richtlinien festgelegte Verpflichtung zur Information der Käufer und Benutzer, die dabei verwendeten Kenngrößen werden aber nur von Fachleuten verstanden und daher kaum als Entscheidungshilfe für den Einkauf benutzt. Das hat zur Folge, dass immer noch laute Maschinen verkauft werden, die den Arbeitsplatz, die Umwelt und das Zuhause mit Lärm belasten. Lärm ist gesundheitsschädlich. Deshalb ist eine einfache für Laien verständliche Darstellung erforderlich, um den Maschinenmarkt transparenter zu machen und Anbietern von vergleichsweise leiseren Produkten bessere Chancen am Markt zu eröffnen. Denn je weniger Lärm durch Maschinen und Geräte desto weniger Lärmstress!

Die Konferenz „Buy Quiet – Leises kaufen“ soll Wege zu einem internationalen Lärm-Label für Geräte und Maschinen ausloten. Maßgeblich an der Planung beteiligt ist der Akustik-Experte der BAuA, Dr. Patrick Kurtz. „Lärmminderung fängt an der Quelle an“, sagt Kurtz. „Am besten lässt sich Lärm deshalb durch den Einkauf leiser Maschinen und Geräte verringern.“ Kurtz und seine Kollegen wollen auf dem Symposium daher über ein einheitliches und verständliches System der Kennzeichnung beraten. Ein weiteres Thema sind gezielte Vermarktungskonzepte, die das Problembewusstsein für das Thema Lärm bei Herstellern und Kunden schärfen und eine allgemeine „buy quiet“-Mentalität schaffen sollen.

Informationen zum Symposium und die Anmeldung zur Teilnahme unter www.bruit.fr/buyquiet
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Neue Botschafter aus führenden europäischen Unternehmen und Organisationen für die Kampagne zur sicheren Instandhaltung

Im zweiten Jahr des Bestehens von „Gesunde Arbeitsplätze – Eine Kampagne zur sicheren Instandhaltung“ der EU-OSHA ist die Anzahl der offiziellen Kampagnenpartner nun auf 52 gestiegen. Die folgenden sieben europaweiten Organisationen und multinationalen Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen und privaten Sektors nehmen jetzt am Programm teil: AEIP, CPME, DuPont, ECTA, EORNA, Golder Associates und UEPG.

In Europa stehen 20 % aller Arbeitsunfälle mit Instandhaltung in Verbindung, und Organisationen auf dem ganzen Kontinent werden sich immer mehr bewusst, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Gefahren in diesem Zusammenhang zu bekämpfen. Vor diesem Hintergrund hat auch über ein Viertel (26,8 %) der Partner sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Hauptgrund für die Teilnahme an der Kampagne angegeben. Weitere Gründe für die Teilnahme waren ihren Angaben nach: der Wunsch, die eigenen Arbeitnehmer und/oder Mitglieder in das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz einzubeziehen (16,01 %), oder der Austausch bewährter Praktiken (5,39 %). Andere Partner sahen ihre Beteiligung als Möglichkeit zur engen Zusammenarbeit mit anderen gleich gesinnten Organisationen (14,4 %).

Jukka Takala, Direktor der EU-OSHA, meinte dazu: „Renommierte Unternehmen, Organisationen und Verbände aus ganz unterschiedlichen Bereichen wie der chemischen Industrie, der Pharmabranche, dem Gesundheitswesen sowie der Fertigungs- und Bauindustrie sind unserer Kampagne beigetreten. Wir freuen uns, dass das Thema sichere Instandhaltung fester Bestandteil der Branchen und Arbeitsplätze in Europa geworden ist und so dazu beiträgt, den Arbeitsalltag von Arbeitnehmern zu verbessern. Ich heiße unsere sieben neuen Botschafter herzlich willkommen und freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihnen während des restlichen Verlaufs der Kampagne.“

Seit Einführung der Kampagne am 28. April 2010 sind bewährte Verfahren für die sichere Instandhaltung von allen Partnern in ganz Europa im Rahmen verschiedener Aktivitäten vorgestellt worden. Die vielen Seminaren und Konferenzen in ganz Europa umfassen bestimmte Themen, wie die neuesten verfügbaren Arbeitsschutz – Produkte und Dienstleistungen zur Verbesserung der Bedingungen am Arbeitsplatz auf dem gesamten Kontinent. Einer der Partner entwickelte außerdem ein Programm, das die Qualifikationen von Personal, das für die Installation und Wartung von Ausrüstung in gefährlichen Bereichen zuständig ist, fördert, bewertet und zertifiziert. Heute wird dieses Instrument nicht nur innerhalb der EU, sondern sogar weltweit eingesetzt.

Die neuen offiziellen Kampagnenpartner werden auf einer Feier am 22. und 23. November in Bilbao offiziell begrüßt und vorgestellt. Im Rahmen dieser Feier findet auch die Abschlussveranstaltung zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze 2010/11″ zur sicheren Instandhaltung statt.

Weitere Informationen über die Kampagnenpartner und ihre Tätigkeitsbereiche sowie eine Vielzahl von Informationsquellen zum Thema sichere Instandhaltung sind auf der offiziellen Website der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze 2010/11″ zu finden:
http://hw.osha.europa.eu
http://hw.osha.europa.eu/partners/eu-partners

Offizielle Kampagnenpartner:
AEIP (Europäischer Verband Paritätischer Einrichtungen); Air Liquide Welding; Baxter; BUSINESSEUROPE; CEEP (Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft); CEFIC (Europäischer Rat der Verbände der Chemischen Industrie); CEOC International; CEPI (Verband der Europäischen Papierindustrie); EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund); CSEE-ETUCE (Europäisches Gewerkschaftskomitee für Bildung und Wissenschaft); CPME (Ständiger Ausschuss der europäischen Ärzte), Delphi; DuPont Sustainable Solutions; EAEF (Europäisches Mitarbeiterberatungsforum); EBC (Vertretung für Handwerker und KMU des Bauwesens); ECTA (Europäischer Verband zur Beförderung chemischer Stoffe); EEMUA (Verband von Anwendern von Engineering-Systemen); EFBH (Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter); EFNMS (Europäische Vereinigung nationaler Instandhaltungsorganisationen); EFFAT (Europäische Gewerkschaftsförderation für den Landwirtschafts-, Nahrungsmittel- und Tourismussektor); European Network FOCUS; EMCEF (Europäische Föderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften); EORNA (Europäische Krankenpflegevereinigung für den OP-Dienst); EWF (Europäischer Verband für Schweiß-, Verbinde- und Schneidarbeiten); ETPIS (Europäische Technologie-Plattform zur industriellen Sicherheit); ETF (Europäischer Verband von Arbeitnehmern im Verkehrswesen); EuroCop (Dachverband europäischer Polizeigewerkschaften); EPSC (Europäisches Zentrum für Prozesssicherheit); ESF (Europäischer Sicherheitsverband); ETSA (Europäischer Verband für Textiliendienstleistungen); ETSC (Europäischer Rat für Verkehrssicherheit); EU-VRI (Europäisches virtuelles Institut für integriertes Risikomanagement); FEES (Verband der europäischen Gesellschaften für Ergonomie); FERMA (Verband europäischer Risikomanagementvereinigungen); FIEC (Verband der Europäischen Bauwirtschaft); FOHNEU (Verband von Betriebskrankenpflegern der Europäischen Union); Gamesa Corporación Tecnológica; General Electric Energy; Golder Associates; Granite Service International; Ideal Standard International; IMA-Europe (Europäische Vereinigung für industrielle Mineralien); IIRSM (Internationales Institut für Risiko- und Sicherheitsmanagement); Intel International B.V.; ISHCOO (Internationale Organisation für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination); Medicover; Pirelli Tyre S.p.A.; SYNDEX; TMHE (Toyota Material Handling Europe AB); UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe); UEPG (Europäischer Gesteinsverband); UNI Europa.

Quelle: OSHA

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Rezessionen sind Gift für den Arbeitsschutz

Aus Angst um ihren Job neigen Arbeitnehmer in wirtschaftlich schlechten Zeiten dazu, Arbeitsunfälle zu verschweigen. In der Folge investieren Unternehmen zu wenig in den Arbeitsschutz. Darauf weist eine Studie hin, die heute beim Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn erschienen ist. Die Autoren fordern einen besseren Kündigungsschutz für Unfallopfer.
Nach Angaben der Europäischen Kommission versuchen Arbeitsunfälle allein in den Staaten der EU-15 jährlich rund 140 Millionen Fehltage. Daraus ergibt sich ein wirtschaftlicher Schaden von 55 Milliarden Euro. Auffällig ist, dass die Unfallzahlen in konjunkturellen Schwächephasen deutlich zurückgehen. Die Ursachen analysierte jetzt ein Forscherteam aus den Niederlanden und der Schweiz anhand von detaillierten Daten der österreichischen sozialen Unfallversicherung.

Dass die Unfallzahlen in Krisenzeiten schlicht deshalb sinken, weil die Arbeitsauslastung geringer ist, können die Autoren als Erklärung ausschließen. Denn die Zahl der in jedem Fall meldepflichtigen tödlichen Arbeitsunfälle ist keinen nennenswerten Schwankungen unterworfen. Die Ökonomen vermuten daher, dass weniger schwere Unfälle bei schlechter Konjunktur seltener gemeldet werden, weil die Betroffenen um ihren Arbeitsplatz fürchten. Tatsächlich zeigt die Analyse, dass sich das persönliche Entlassungsrisiko durch die Meldung eines Arbeitsunfalls um 20 Prozent erhöht.

Aufgrund der vermeintlich sinkenden Unfallhäufigkeit investieren die Unternehmen laut Studie zu wenig in Arbeitsschutzmaßnahmen, wodurch auf lange Sicht das Unfallrisiko steigt. „Der Gesetzgeber könnte hier sinnvoll gegensteuern, indem er Betroffene von Arbeitsunfällen unter besonderen Kündigungsschutz stellt“, sagt Jan van Ours von der Universität Tilburg.

Die englischsprachige Studie ist über die IZA-Homepage abrufbar:

Jan Boone, Jan C. van Ours, Jean-Philippe Wuellrich, Josef Zweimüller:
Recessions Are Bad for Workplace Safety
IZA Discussion Paper No. 5688
http://ftp.iza.org/dp5688.pdf Mark Fallak

Quelle: IZA

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Geistige Fitness im Beruf erhalten

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung

Dortmund – Geistige Fitness der Beschäftigten gehört zu den wichtigen Fähigkeiten in der komplexen Arbeitswelt von heute. Angesichts immer älterer Belegschaften gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen des von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Initiative Neue Qualität der Arbeit initiierten Projekts PFIFF wurde ein Programm zur Förderung intellektueller Fähigkeiten für ältere Beschäftigte entwickelt und umgesetzt. Die Ergebnisse wurden jetzt beim Abschluss-Symposium PFIFF 2 im Leibniz-Institut für Arbeitsforschung (IfADo) in Dortmund vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass Maßnahmen zum kognitiven Training die geistige Fitness von Beschäftigten erhalten und verbessern können. Sie wirken nachhaltig, wenn sie von Unternehmen in die betriebliche Gesundheitsförderung integriert werden.

Manche geistigen Fähigkeiten können im Alter nachlassen. Dabei können Faktoren wie einseitige Arbeit, ungünstige Arbeitsbedingungen, aber auch falsche Ernährung und mangelnde Bewegung eine Rolle spielen. Die Ergebnisse des ersten PFIFF-Projektes fasst die Broschüre „Geistig fit im Beruf“ zusammen, die über www.inqa.de bezogen werden kann.

Beim Projekt PFIFF 2 stand die wissenschaftliche Bewertung von Maßnahmen im Vordergrund, die das Training geistiger Basisfähigkeiten auf breiter Ebene fördern. Für das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Projekt, das von der BAuA fachlich unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Gabriele Freude begleitet wurde, hatten sich verschiedene Projektpartner zusammengeschlossen. Dazu gehörten neben der Adam Opel AG das IfADo mit dem Projektleiter Prof. Dr. Michael Falkenstein, die Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Joachim Zülch), die Rehabilitationspsychologie der TU Dortmund (Dr. Maibritt Witte) sowie „Kopf hoch“ (Rita Pfeiffer), das die mentalen Trainings durchführte.

Insgesamt lieferte PFIFF grundlegende Erkenntnisse über Möglichkeiten, mit denen sich die geistigen Fähigkeiten älterer Beschäftigter erhalten und verbessern lassen. Daraus lassen sich Ansätze zur Arbeitsgestaltung ableiten, die dem demografischen Wandel Rechnung tragen und den Einsatz älterer Arbeitnehmer in Produktionsbetrieben fördern. Dabei haben die Ergebnisse nicht nur Relevanz für den gesamten Fahrzeugbau, sondern auch für andere Industriebetriebe, die in Großserien fertigen. Kurzvorträge von Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und Wirtschaft zum Thema „Arbeit, Alter und Gesundheit“ unterstrichen die Bedeutung des Erhalts der geistigen Fitness Älterer, um den demografischen Wandel erfolgreich zu bewältigen.

„PFIFF ist ein gutes Beispiel für die Entwicklung innovativer betrieblicher Maßnahmen, mit denen sich die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten erhalten lassen“, bilanziert Dr. Gabriele Freude, BAuA. „Die Kombination der Faktoren betriebliche Praxis, innovatives Maßnahmenkonzept und gesicherte Forschung hat zu einem guten Ergebnis geführt. Die wissenschaftliche Bewertung hat die Wirksamkeit des Interventionskonzept bestätigt.“

Einen Ausblick auf die weiteren Schritte bei der Umsetzung gab Prof. Dr. Falkenstein: „Da nachweislich auch Sport und Bewegung die geistige Fitness verbessern, sollen in Zukunft Trainings für den Geist, für den Körper und zur Stressbewältigung zu einem festen Programm verbunden werden. Vor allem aber mahnt die Studie, nicht immer die gleichen Arbeitsinhalte beizubehalten. Beschäftigte sollten häufiger ihren Arbeitsplatz wechseln und rotieren, innerhalb eines Bereichs und im Betrieb.“

Fachlicher Kontakt
Dr. Gabriele Freude, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), freude.gabriele@baua.bund.de
Prof. Dr. Michael Falkenstein, IfADo – Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund, falkenstein@ifado.de

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de

IfADo
Das IfADo – Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund erforscht die Potenziale und Risiken moderner Arbeit auf lebens- und verhaltenswissenschaftlicher Grundlage. Aus den Ergebnissen werden Prinzipien der leistungs- und gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitswelt abgeleitet.
http://www.ifado.de

Weitere Informationen:
http://www.pfiffprojekt.de Homepage des PFIFF-Projekts

Quelle: BAuA

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Mit ihrem dritten Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“ setzt die EU-OSHA erneut sichere und gesunde Arbeitsplätze in Szene

Im dritten Jahr in Folge richtet die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) mit ihrem Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“ den Scheinwerfer auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Beiträge können ab sofort eingereicht werden. Mit dem Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“, der mit 8 000 EUR dotiert ist, werden die besten Dokumentarfilme über arbeitsbezogene Themen ausgezeichnet. Der Gewinner wird im Rahmen des Internationalen Leipziger Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm (DOK Leipzig) im Oktober bekanntgegeben.

„Durch das Sponsoring des Filmpreises möchte die EU-OSHA Denkanstöße geben, um europaweit für die Bedeutung sicherer und gesunder Arbeitsplätze zu werben“, erklärt Jukka Takala, der Direktor der EU-OSHA. „Indem wir Filmemacher auffordern und bestärken, Dokumentarfilme über dieses Thema zu drehen und zu präsentieren, vermitteln wir durch ein informatives und zugleich phantasievolles Medium diese Schlüsselbotschaften einem breiten Publikum. Durch die Dokumentation von Erfahrungen aus dem wirklichen Leben zeigen die Filme die Bedeutung der Sicherheit am Arbeitsplatz auf.“

Frühere Beiträge haben eine Vielzahl arbeitsbezogener Themen behandelt, darunter die physischen, psychischen und wirtschaftlichen Folgen ungünstiger Arbeitsbedingungen. Der Gewinner des Filmpreises 2010 war der tschechische Regisseur Tomáš Kudrna mit seinem Film über eine Goldmine in Kirgisistan, All That Glitters. Bei der Überreichung des Preises sagte Tomáš Kudrna: „Der Film zeigt, wie unter Verwendung von gefährlichen Chemikalien in großer Höhe Gold aus dem Fels extrahiert wird, und unterstreicht so, wie wichtig dabei strenge Sicherheitsbestimmungen sind. Diesen Preis verliehen zu bekommen, war mir eine große Ehre und ermöglichte es mir, dieses Thema ins Blickfeld zu rücken.“

Der Filmpreis ist Teil der europaweiten Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ der EU-OSHA und ist mit einem Preisgeld von 8 000 EUR dotiert. Zusätzlich wird die EU-OSHA 1 000 Kopien des Gewinnerfilms in 22 EU-Sprachen sowie auf Norwegisch und Isländisch produzieren und in ganz Europa verleihen.

Regisseure sind aufgerufen, ihre Filme bis zum 10. Juli 2011(*) einzureichen, um ihre Chance auf den Filmpreis zu wahren. Der Siegerfilm wird von einer aus führenden Filmfachleuten und Sachverständigen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit bestehenden internationalen Jury während des DOK Leipzig Festivals ausgewählt.

Weitere Informationen über den Filmpreis, die Kriterien für die Einreichung sowie das Einreichungsverfahren finden Sie in dem entsprechenden Bereich unserer Website oder unter http://www.dok-leipzig.de.

Quelle: OSHA

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Für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb

Bundeskabinett beschließt neues Produktsicherheitsgesetz

Kinderspielzeug, Fernsehgeräte, Dampfkochtöpfe und Industrieroboter – viele der Gegenstände, die uns zuhause und im Beruf begleiten, müssen vor allem eines sein: sicher. Damit dies bei in Deutschland verkauften Geräten und Produkten auch in Zukunft auf hohem Niveau gewährleistet ist, hat das Kabinett heute den „Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll.

Schwerpunkte der Neufassung:

Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte – und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei.
Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage „geprüfte Sicherheit“ beeinflusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei.

Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Es leistet einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Infos und Materialien zum Thema

Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
http://www.bmas.de/portal/51832/2011__05__25__produktsicherheit__gesetzentwurf.html

Quelle: BMAS

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Fakten: Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten einfacher gemacht

Über 300 Gäste berieten in Dortmund über sichere Arbeitsstätten

Dortmund – Über 300 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik tauschten sich am 9. Mai in Dortmund über das neue Konzept der Arbeitsstättenverordnung aus. Eingeladen zur Veranstaltung „Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten?“ hatten die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). „Ziel ist es, die modernisierte Arbeitstättenverordnung durch ein anwenderorientiertes technisches Regelwerk zu konkretisieren“, sagte Prof. Dr. Rainer Schlegel, Leiter der Abteilung „Arbeitsrecht/Arbeitsschutz“ im BMAS. „Die technische Weiterentwicklung in der Wirtschaft und der Wandel in der Arbeitswelt müssen vom Verordnungsgeber in Form eines aktuellen Vorschriften- und Regelwerks zeitnah mitvollzogen werden.“ Die Verordnung legt fest, wie Arbeitsstätten eingerichtet und betrieben werden müssen. Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren die Forderungen der Verordnung für die betriebliche Praxis.

Die Veranstaltung von BAuA und BMAS bot den gesellschaftlich beteiligten Gruppen die Möglichkeit, sich auf kurzem Wege über Ideen und Vorschläge auszutauschen, um auch künftig mithilfe der Arbeitsstättenregeln gesunde und sichere Arbeitsbedingungen zu garantieren. Grundlage der Regeln ist die Arbeitsstättenverordnung, die die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten festlegt und Schutzziele beschreibt. Dabei berücksichtigt sie zwingende europäische Ziele. Im Jahr 2004 wurde die Verordnung im Zuge der Deregulierungsdebatte reformiert – mit der Absicht, sie zu vereinfachen und den Betrieben mehr alltagstaugliche Gestaltungsspielräume zu gewähren.

Diese Flexibilisierung führte jedoch auch zu Verunsicherung von Unternehmern, Architekten und Baufachleuten bei der Frage, ob ihre individuelle Gestaltung von Arbeitsstätten noch von der eher allgemein formulierten Arbeitsstättenverordnung abgedeckt werde. Gestaltungsanforderungen für Arbeitsstätten sind zum Beispiel Vorgaben für Raumabmessungen oder Arbeitsplatzbeleuchtung, Sicherheitsaspekte in Arbeitsstätten sind der Brandschutz oder Fluchtwege und Notausgänge.

BAuA-Präsidentin Isabel Rothe stellte dazu in ihrer Eröffnungsrede fest, dass die allgemeinen Regelungen des Arbeitsstättenrechts einer konkreten Untersetzung bedürfen. „Wie konkret diese Regelungen jedoch definiert werden sollten, ist eine der zentralen Aufgaben für den Ausschuss für Arbeitsstätten, der seit 2004 im Auftrag des BMAS neue Maßstäbe für das Gebiet der Arbeitsstätten erarbeitet. Dahinter steckt nicht weniger als die zentrale Frage eines angemessenen Verhältnisses zwischen betrieblicher Verantwortung und unternehmens- bisweilen auch arbeitnehmerspezifischen Lösungen und kollektiver Steuerungsnotwendigkeit.“

Um die Vorteile von flexibler Anpassung an den Arbeitsalltag mit Rechtssicherheit zu kombinieren, erarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) neue Arbeitsstättenregeln, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Insgesamt 18 ASR sind geplant, die alle vormals 30 Arbeitsstätten-Richtlinien ablösen. Bislang wurden neun neue ASR erarbeitet. Zwei zuletzt fertig gestellte zu Beleuchtung und Feuerlöschern treten in Kürze in Kraft. Die Regeln haben eine so genannte „Vermutungswirkung“, was bedeutet, dass Unternehmer rechtssicher handeln, wenn sie die Forderungen der ASR berücksichtigen. Zudem entfallen in vielen Bereichen Doppelregelungen, die Unternehmen bislang berücksichtigen mussten.

Die Palette der in den ASR angebotenen Maßnahmen eignet sich für einen Großteil der Arbeitsstätten. Individuelle Lösungen sind nach wie vor möglich, wenn sie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen. Hierzu gibt die Gefährdungsbeurteilung den Unternehmen Anhaltspunkte. Dazu wurde vor kurzem eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.

Weitere Informationen:
www.baua.de/asr
www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung

Quelle: BAuA

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Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht

Neuregelungen in die Praxis umsetzen

Dortmund – Vieles hat sich geändert im deutschen Gefahrstoffrecht, nicht zuletzt durch das europäische Chemikalienrecht REACH und CLP. Mit dem Seminar „Aktuelles zum Gefahrstoffrecht“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die aktuellen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis vor. Das Seminar findet am 8. Juni von 9 bis 17 Uhr in der BAuA Dortmund statt.

Nicht immer lassen sich die konkreten Auswirkungen des geänderten Rechts auf die betriebliche Praxis eindeutig erkennen. Mit dem Seminar bietet die BAuA vor allem klein- und mittelständischen Betrieben Hilfestellung bei der Anwendung und Umsetzung an. Neben einem Überblick über die bisherigen Entwicklungen unter REACH thematisieren die Experten der BAuA die Weiterentwicklung der Gefahrstoffverordnung und neue Technische Regeln. Weitere Inhalte sind Arbeitsschutz in der Nanotechnologie und Biomonitoring.

Das gesamte Programm befindet sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für das Seminar, das sich insbesondere an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Aufsichtspersonen, Betriebsräte und Führungskräfte richtet, wird eine Teilnahmegebühr von 150 Euro erhoben. Anmeldungen und Rückfragen sind bei Erhard Kirschke möglich, Telefon: 0231 9071-2219, Fax: 0231 9071-2299, E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Studie: Reden hilft gegen Rückenschmerzen

Rückenschmerzen Schmerzen im unteren Rückenbereich? Dann reden Sie drüber! Denn schon das Gespräch über Probleme und Hindernisse im Job kann zu einer Linderung beitragen. Das belegt eine aktuelle Studie.

Reden über Rückenschmerzen hilft!
Psychologische Beratungen können Schmerzen im unteren Rückenbereich bei Arbeitnehmern reduzieren. Bereits zwei Sitzungen reichen aus, um positive Wirkungen zu spüren und die körperliche Aktivität zu steigern. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im medizinischen Online-Portal »Occupational and Environmental Medicine« veröffentlicht wurde.

Die Untersuchung ergab, dass Gespräche mit dem Betriebsarzt über Probleme und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einen »erheblichen Effekt« auf Patienten haben. Das Reden führe zu einer Schmerzlinderung bei Rückenleiden und zu einer Steigerung der körperlichen Fitness.

Volkskrankheit Rückenleiden
Rückenschmerzen sind die mit Abstand die häufigste Volkskrankheit. Durch Krankschreibungen wegen Rückenschmerzen gehen jährlich mehrere Hunderttausend Erwerbstätigkeitsjahre verloren. Eine Ursache dafür ist die körperlich Inaktivität: Jeder zweite Berufstätige sitzt den ganzen Tag am Computer und bewegt sich zu wenig.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Augen schonen am PC: Arbeitgeber zahlt Bildschirmbrille

Bildschirmbrille Für den Augen schonenden Blick auf den Computer-Bildschirm sind spezielle Sehhilfen erforderlich. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das sind die Einzelheiten.

Bildschirmbrillen gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung
Wer täglich viel am Computer arbeitet und etwa Probleme mit der Scharfsicht hat, kann sich vom Augenarzt eine Bildschirmbrille verschreiben lassen. Darauf verweist die Bildschirmarbeitsverordnung. Eine Bildschirmbrille ermöglicht das scharfe Sehen auf eine Entfernung von mindestens 50 Zentimeter und ist auf die individuelle Arbeitsaufgabe abgestimmt.

Bildschirmbrillen zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung. Dabei ist der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, seinen Angestellten für die Tätigkeit am PC geeignete Sehhilfen zur Verfügung zu stellen. Vorausgesetzt, dass eine Augenuntersuchung nach § 5/Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ergeben hat, dass die Brille notwendig ist und eine übliche Brille nicht ausreicht. Dann muss er die Kosten für die Gläser und das Gestell übernehmen.

Wer bezahlt, besitzt die Brille
Der Arbeitgeber bezahlt alles, was der Augenarzt im Brillenrezept verschrieben hat. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass er der Eigentümer der Brille ist, schreibt KomNet, das Experten-Forum rund um die Themen gesünder Arbeiten, Arbeitsgestaltung und Qualifikation. Er darf folglich das Gestell vorgeben.

Wählt hingegen der Angestellte – zum Beispiel aus Geschmacksgründen – ein anderes Gestell als das vom Arbeitgeber genehmigte, so hat er die Möglichkeit, sich an den Kosten zu beteiligen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Nutzung der Sehhilfe in der Freizeit freistellen. Üblicherweise ist die Nutzung von Bildschirmbrillen, die der Arbeitgeber voll finanziert hat, nur am PC-Arbeitsplatz gestattet.

Weiterführende Literatur
BGI 742 – Arbeiten an Bildschirmgeräten
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-db106d1e814042c38d8f10507345f4de
BGI 786 – Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-db106d1e814042c38d8f10507345f4de
BGI 5092 – Auswahl und Benutzung von Laser-Schutz- und Justierbrillen
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-f1a818cb0ce743d581537ab9734d2bf0

Quelle: Redaktion Arbeitssicherheit.de

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Risiko raus! beim Be- und Entladen von Fahrzeugen

75.112 Arbeitsunfälle im Jahr 2009 – 34 davon tödlich

Viele Unfälle in der Logistik passieren beim Ein- und Ausladen an der Laderampe – und wären durch Schutzvorrichtungen und eine bessere Arbeitsorganisation vermeidbar gewesen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Risiko raus!“ hin.

„Schreckliche Unfälle können passieren, wenn nicht hinreichend kommuniziert wird, oder die Sichtverhältnisse an der Laderampe ungenügend sind. Bei den tödlichen Arbeitsunfällen sind Abstürze und das Angefahren werden von LKWs die häufigsten Todesursachen“, erklärt Dr. Hans-Peter Kany, vom Fachausschusses „Förder- und Lagertechnik“ der gesetzlichen Unfallversicherung. „Besonders beim Anfahren an die Ladestelle, beim Andocken und dann beim Lösen des Fahrzeuges von der Ladestelle können Mitarbeiter im Lager gefährdet werden, wenn es bei der Arbeitsorganisation mangelt, oder schlechte Sichtverhältnisse herrschen“, so Kany weiter.

Im Jahr 2009 wurden 75.112 Arbeitsunfälle beim Be- und Entladen registriert, darunter 34 die tödliche Verletzungen zur Folge hatten. Um die Arbeitssicherheit zu erhöhen, empfiehlt die Präventionskampagne „Risiko raus!“ folgende Maßnahmen:

Überschaubarkeit der Verkehrswege und des Andockbereichs verbessern, zum Beispiel durch ein Kamera-Monitorsystem am, bzw. im Fahrzeug, oder durch Rückspiegel, die den gefährdeten Bereich einsehbar machen.
Fahrer einweisen – von einem sicheren Standplatz aus kann der Einweiser mit standardisierten Handzeichen mit dem Fahrer kommunizieren.
Ladestellen nummerieren und die Wege zur Ladestelle kennzeichnen oder abgrenzen, zum Beispiel durch mechanische Leiteinrichtungen.
Verkehrswege für Fußgänger vom Fahrzeugverkehr trennen, oder durch Hinweis- und Verbotsschilder und Unterweisungen der Mitarbeiter auf die Gefahren aufmerksam machen.
Quetschgefahr im Ladebereich mindern, indem bauliche Maßnahmen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen getroffen werden. Der Einbau von Rahmenvorsprüngen verhindert, dass sich die Fahrzeuge auf weniger als einen halben Meter nähern.

Befindet sich ein Fahrzeug an einer Ladestelle, muss sicher gestellt werden, dass es sich nicht unbeabsichtigt bewegt, oder dass der Fahrer sich nicht vorzeitig von der Ladestelle entfernt. Dabei helfen schon einfache Maßnahmen wie die Benutzung der Handbremse oder das Platzieren von Keilen unter den Reifen. Das vorzeitige Entfernen kann zum Beispiel durch Festhaltesysteme für das Fahrzeug verhindert werden.

„Bei allem, was man zur Verbesserung der Arbeitssicherheit im Ladebereich tun kann, sollte man aber immer die betrieblichen Verhältnisse im Auge behalten“, so Kany. Am besten gehe das mittels einer Gefährdungsbeurteilung, auf deren Grundlage der Betrieb dann die geeigneten Maßnahmen ergreifen kann.
Hintergrund „Risiko raus!“

In der Präventionskampagne „Risiko raus!“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern. Weitere Informationen unter www.risiko-raus.de.

Quelle:DGUV

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Junge Kollegen, alte Kollegen: Gleichberechtigt gelingt der Mix am besten.

Repräsentative Umfrage der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) unter 2000 Beschäftigten – Die besten Noten bekommen kleine Unternehmen

Teamarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Arbeitswelt: Über 70 Prozent der Deutschen arbeiten regelmäßig im Team – nahezu 60 Prozent von ihnen mit Kolleginnen und Kollegen unterschiedlichen Alters. Wenn Beschäftigte Altersunterschiede in ihrem Team stark wahrnehmen und Diskriminierung erleben, hat das negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Das hat eine Analyse des iga-Barometers – einer repräsentativen Telefonbefragung der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) unter 2.000 Beschäftigten – ergeben.

Bei der Umfrage haben Beschäftigte unterschiedlicher Betriebsgrößen teilgenommen. Hier hatten die kleinen Unternehmen die Nase vorn. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten weniger häufig von Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen aufgrund des Alters als die in größeren Unternehmen. Sie weisen im Durchschnitt auch einen besseren Gesundheitszustand auf als die Beschäftigten in mittelständischen und Großunternehmen.

Die meisten Vorurteile gegenüber Älteren zeigen sich in der Gruppe der jüngeren Mitarbeiter (unter 20 bis 40 Jahre alt). Mit zunehmendem Alter verändert sich die Einschätzung von altersgemischten Teams: Die Wertschätzung nimmt zu. Frauen nehmen diese Unterschiede weniger stark wahr als Männer. Sie haben weniger Vorurteile und sehen eher die positiven Effekte altersgemischter Gruppen.

Unternehmen sollten also die Zusammenarbeit in altergemischten Teams nicht dem Zufall überlassen. Sie können dafür sorgen, dass Mitarbeiter aller Altersstufen sich wohl fühlen und konstruktiv zusammen arbeiten.

Der Schlüssel liegt in einer guten Führung und kontinuierlichen Begleitung der Teams. Die Autoren des iga-Barometers haben dazu folgende Empfehlungen aus den Ergebnissen ihrer Befragung herausgefiltert: Es ist wichtig:

die Bedeutung von Altersunterschieden im Team zu verringern, zum Beispiel durch eine gleichmäßige Besetzung über alle Altersspannen hinweg
allgemeinen Vorurteilen durch ehrliche Kommunikation über die Veränderung der Leistungsfähigkeit im Alter entgegenzuwirken
Diskriminierungen aufgrund des Alters nicht zuzulassen, sondern junge und ältere Mitarbeiter zum Beispiel bei Fortbildungen und in ihrer persönlichen Weiterentwicklung gleich zu behandeln
darauf zu achten, dass das Arbeitsumfeld gesundheitsförderlich gestaltet ist. Das ist für jüngere und ältere Mitarbeiter wichtig, denn es beeinflusst Motivation und Gesundheit
grundsätzlich eine Wertschätzung der Kompetenzen jedes Alters zu vermitteln.

In Zeiten des demografischen Wandels ist es für jeden Betrieb entscheidend, das Miteinander aller Generationen am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass es möglichst wenig Reibungsverluste gibt. Altersgemischte Teams bieten viele Chancen für eine fruchtbare Zusammenarbeit, müssen jedoch gut organisiert sein.

Friedrichs, M., Jungmann, F., Liebermann, S., Lück, P., Schmidt, K.H., Wegge, J. & Wolters, J. (2011). iga-Barometer 3. Welle 2010. Einschätzungen der Erwerbsbevölkerung zum Stellenwert der Arbeit, zum Gesundheitsverhalten, zum subjektiven Gesundheitszustand und zu der Zusammenarbeit in altersgemischten Teams. iga-Report 21.

Sie finden die Studie unter www.iga-info.de.
Initiative Gesundheit und Arbeit

In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) kooperieren gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Ziel der Initiative ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. Getragen wird iga vom BKK Bundesverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek).

Quelle:DGUV

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Kanalarbeiter weggespült

Geesthacht – Abwasserwelle riss 45-Jährigen 300 Meter mit. Passanten alarmierten Retter. Spektakulärer Unfall mit glücklichem Ausgang in der Kanalisation: Ein Arbeiter (45) ist gestern in Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) von einer Abwasserwelle mitgerissen worden, als er im unterirdischen Rohrnetz arbeitete.

300 Meter weit wurde er weitergetrieben, bevor ihn die Feuerwehr retten konnte.
Gegen 9.20 Uhr war Volker Fleßner in die Kanalisation gestiegen, um dort nach einer Rohrsanierung im vergangenen Jahr nun letzte Arbeiten zu erledigen. Um sich in dem Rohr bewegen zu können, legte er sich auf ein Rollbrett, das ein Kollege auf der Straße an einer Leine halten sollte. Mit einem aufblasbaren Ballon – einem sogenannten Kanal-Ei – hatten die Männer zuvor das Rohr abgedichtet und das Abwasser dahinter aufgestaut. So war der eigentliche Kontrollbereich trockengelegt.

„Plötzlich ist das Kanal-Ei geplatzt – und die dahinter aufgestaute Flutwelle hat mich mitgerissen“, berichtet Fleßner später. 300 Meter weit spülte ihn das Abwasser durch die Kanalisation von der Lauenburger Straße bis in die Marktstraße. Fleßner: „Das war deutlich schneller als ich Fahrrad fahre.“ An einem Kanalschacht konnte er sich festklammern. Unter ihm rauschte das Abwasser vorbei. „Ich hab nur noch gedacht, ich muss mich irgendwo festhalten und bremsen“, sagt Fleßner. Andernfalls wäre er weiter bis in die Pumpstation am Elbufer gerutscht.

Passanten informierten über den Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt und Polizei. Die Retter suchten die Schächte in der Umgebung der Unglücksstelle fieberhaft ab und konnten Fleßner lokalisieren. Sie retteten ihn und holten den Arbeiter aus dem moderigen Untergrund zurück ans Tageslicht. Bei seiner rasanten Fahrt durch den Abwasserkanal zerfetzte sich Fleßner seinen Schutzanzug und die Kleidung darunter. An den Armen zog er sich etliche Schürfwunden zu. Sein Kollege, der die Sicherungsleine aus Nylon halten sollte, musste ebenfalls vom Rettungsdienst behandelt werden, weil er sich – als die Flutwelle den Rollwagen fortspülte – beim Versuch das Seil zu halten, blutige Schnittwunden zugezogen hatte.

Quelle: Lübecker Nachrichten
http://www.ln-online.de/nachrichten/3105834/Kanalarbeiter__weggesp%C3%BClt

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Unterweisungsfilm erhält Goldmedaille

Unterweisungsfilm ausgezeichnet In »Der Moment der Wahrheit« durchlebt Vorarbeiter Dario Di Pietro den tödlichen Arbeitsunfall eines jungen Kollegen ein zweites Mal. Die Tragik: Er selbst ist für das Unglück verantwortlich. Auf den New York Festivals wurde der Präventionsfilm mit einem begehrten Preis ausgezeichnet.

Es ist eine hohe Auszeichnung: »Der Moment der Wahrheit« hat bei den New York Festivals 2011 in der Kategorie Public Information die begehrte Goldmedaille erhalten.

Sturz in die Tiefe

Der Film zeigt, wie der Vorarbeiter Dario Di Pietro einen schlimmen Augenblick in seinem Leben ein zweites Mal durchlebt: den tödlich verlaufenden Arbeitsunfall eines jungen Kollegen. Die Erkenntnis trifft ihn hart: Auch wenn weitere Baustellenarbeiter den Unfall möglicherweise hätten verhindern können – ihn trifft als Vorarbeiter auf der Unglücksbaustelle die Hauptverantwortung für den Tod des Arbeiters. Hätte er die Sicherheit des Fassadengerüsts überprüft, wäre der junge Arbeiter nicht von einem Umschlagpodest in die Tiefe gestürzt.

Auf eindringliche Weise macht der Film deutlich, wie wichtig die Arbeitssicherheit auf Baustellen ist. Das Geschehen wird durch die Perspektive des Vorarbeiters erzählt, so kann sich der Zuschauer unmittelbar in dessen Lage versetzen. Die Botschaft des Films: Das Tolerieren von Sicherheitsmängeln wird zur tödlichen Gefahr.
Film eignet sich für Unterweisung

»Der Moment der Wahrheit« eignet sich für die betriebliche Unterweisung, den Berufschulunterricht sowie das Einarbeiten neuer Mitarbeiter im Baugewerbe. Einziger Nachteil: Im Film wird Schweizer Deutsch gesprochen. Somit ist er nicht für jeden leicht verständlich. In Auftrag gegeben wurde der Film von der Unfallversicherung in der Schweiz.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Den eigenen Hörschaden vorausberechnen: IFA-Software errechnet und demonstriert Folgen von Freizeit- und Arbeitslärm

Seit mehr als 15 Jahren sinkt die Zahl angezeigter Gehörschäden durch Lärmbelastung am Arbeitsplatz. Gleichzeitig klagen Ärzte und Arbeitgeber über einen deutlichen Anstieg lärmschwerhöriger Berufsanfänger. Der Grund: Hohe Lärmpegel in der Freizeit durch Musikhören über MP3-Player und durch Diskobesuche. Dass ein nur zweistündiger Diskobesuch am Wochenende einen bis zu zehnmal höheren Anteil am Entstehen eines späteren Gehörschadens haben kann als eine komplette Arbeitswoche im Lärm, zeigt ein einfacher

Lärmbelastungsrechner,
http://www.dguv.de/ifa/de/pra/softwa/laermbelastungsrechner/index.jsp

den das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) kostenlos im Internet anbietet. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene können sich hier darstellen lassen, wo die Schwerpunkte ihrer individuellen Lärmbelastung liegen und wann sich aus dieser Belastung möglicherweise ein Hörverlust entwickelt. Zusätzlich veranschaulichen Musik- und Sprachbeispiele, wie sich dieser Hörverlust tatsächlich einmal anhören könnte.

Am Arbeitsplatz ist der Schutz des Gehörs vor schädlicher Lärmeinwirkung klar geregelt: Schon ab einem Lärmpegel von 85 dB(A) müssen Beschäftigte Gehörschutz tragen und an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Zum Vergleich der Freizeitlärm, für den solche Regelungen fehlen: Der MP3-Player schafft es locker auf 90 dB(A) – vor allem, wenn er bei Hintergrundgeräuschen wie in der U-Bahn aufgedreht wird. Ein Livekonzert oder ein Diskobesuch bringt es gar auf über 100 dB(A). Wer da meint, die wenigen Dezibel mehr könnten dem Gehör nicht ernsthaft schaden, muss wissen: Ein Unterschied von 3dB wird vom Menschen zwar kaum wahrgenommen; tatsächlich bedeuten nur 3dB mehr aber bereits eine Verdopplung der Schallenergie.

„Der Grundstein für gravierende Hörschäden im Alter wird in der Jugend gelegt.“, sagt Dr. Martin Liedtke, Lärmschutzexperte im IFA. Sein Lärmbelastungsrechner und der Lärmverlust-Demonstrator des University College London seien geeignete Instrumente, um für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren und für einen maßvollen Umgang mit Freizeitlärm zu werben.

Quelle:DGUV

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Messsystem für körperliche Aktivität bei der Arbeit entwickelt

IFA-Report : System ermöglicht genaue Analyse von Bewegung und Energieverbrauch

Bewegungsarmut und eine einseitige Belastung des Bewegungsapparates gehören zu den Risiken der modernen Arbeitswelt. Beides trägt zu einer unausgewogenen Bilanz von Energiezufuhr und Energieverbrauch bei und wirkt sich nachteilig auf die Gesundheit aus.

Ein Ziel des Arbeitsschutzes ist es deshalb, die Wechselwirkungen zwischen Bewegung und Gesundheit besser zu verstehen. Dazu ist es wichtig, Bewegungsabläufe genau abbilden und in Beziehung zum Energieverbrauch setzen zu können. Bislang existierte jedoch kein allgemein anerkanntes Verfahren zur objektiven und differenzierten Aktivitätsanalyse. Ein neuer Report des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) stellt jetzt ein Messsystem vor, das diese wissenschaftliche Lücke schließt.

Die Autorin der Studie, Britta Weber, hat ein mobiles Messsystem (CUELA-Activity-System) entwickelt, das die Aktivitäten von Personen mit sieben miniaturisierten Bewegungssensoren erfasst. Die Software des Systems identifiziert automatisch Körperhaltungen, Tätigkeiten und bestimmt die Bewegungsintensität für einzelne Körperregionen sowie für den gesamten Körper. Die Angaben zur Aktivitätsart und Intensität, kombiniert mit zuvor erfassten Personendaten, werden dazu genutzt, den Energieumsatz mit Hilfe eines Vorhersagemodells abzuschätzen.

In vier Laborstudien mit jeweils 8 bis 12 Probanden hat Weber verschiedene Bewegungsarten nachgemessen und den Energieumsatz der Testpersonen ermittelt. Ihr Ergebnis: „Das System hat unsere Erwartungen voll erfüllt. Wir konnten objektive Daten gewinnen, die die Aktivität der Probanden genau abgebildet haben. Diese Untersuchungsmethode eignet sich vor allem für Studien, in denen eine genaue Quantifizierung von Bewegung erforderlich ist.“

Eingesetzt wurde das neue Messsystem zum Beispiel auch, um betriebliche Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Bewegungsarmut an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen zu evaluieren. Es eignete sich sehr gut, um die Aktivität und den Energieumsatz vor und nach den Präventionsmaßnahmen darzustellen.

Link zum IFA-Report 2/2011
http://www.dguv.de/ifa/de/pub/rep/reports2011/ifa0211/index.jsp

Quelle:DGUV

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Kostenfreie Arbeitsschutz-Comics zum Download

Unter www.schutzengelsoftware.de stehen zahlreiche Arbeitsschutz-Comics zum kostenfreien Download zur Verfügung. Entwickelt wurden die Motive vom Rheinberger Software-Hersteller HNC-Datentechnik GmbH. In einzelnen prägnanten Bildern mit einem treffsicheren Reim werden hier verschiedenste Gefährdungen humorvoll und eindringlich thematisiert.

Ob Bildschirmarbeit, Leitern, Gerüste, Explosionsgefahr, Umgang mit Gasflaschen, Gefahrstoffe, Hautschutz, Brandgefahr, Absturzgefährdungen, Metallarbeit oder Heben und Tragen – um nur einige zu nennen – mit wenigen Worten und einfachen Strichgrafiken werden die häufigsten Gefahrenquellen und die Folgen unachtsamen Verhaltens schonungslos auf den Punkt gebracht. Das Motiv-Angebot ist dabei so vielfältig wie die Einsatzmöglichkeiten. Jedes Motiv kann als Bilddatei und als PDF in den Größen DIN A6, DIN A4 und DIN A3 heruntergeladen und zu Präventionszwecken kostenfrei verwendet werden. Die Dateien eignen sich für den Versand per E-Mail an Kollegen, für die Einbindung in Präsentationen, Vorträgen oder Unterweisungen und für den Ausdruck als Poster.

Die Nachfrage ist enorm: Zur A+A 2009 wurden die ersten Comics im Rahmen einer Messeaktion auf Kalender und Postkarten gedruckt. Über 6.000 Karten waren am Ende der Messe vergriffen. Seitdem wächst die Motivsammlung kontinuierlich weiter und auch die steigenden Zugriffszahlen im Internet sprechen für das Angebot. Jüngst erhielt das Unternehmen eine Anfrage von einem bekannten Pharmahersteller, der neun ausgewählte Motive nun über den firmeninternen TV-Kanal sendet, um seine Mitarbeiter für die Gefahren am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.

Mehr dazu unter: www.schutzengelsoftware.de

Über HNC-Datentechnik GmbH
Die HNC-Datentechnik GmbH aus Rheinberg entwickelt seit über 20 Jahren Software-Lösungen rund um den Arbeitsschutz. Das Spektrum umfasst Programme für das Arbeitsschutz-Management, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen.

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Bewegung hilft gegen Rückenschmerzen

Die VBG informiert zum „10. Tag der Rückengesundheit“ am 15.03.2011

Ständiges Sitzen beeinträchtigt den Bewegungsapparat und kann Rückenschmerzen verursachen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG zum Tag der Rückengesundheit am 15.03.2011 hin. Immer mehr Menschen verbringen die meiste Zeit des Tages sitzend am Arbeitsplatz und das hinterlässt gesundheitliche Spuren. Muskeln verkürzen sich, durch eine gleichbleibende Haltung entstehen Verspannungen, welche insbesondere im gesamten Bereich des Rückens zu Schmerzen führen. „Der Mensch ist für die Bewegung geschaffen und nicht für das Sitzen“, erklärt VBG-Arbeitsmediziner Dr. Jens Petersen das Problem.

Abhilfe schaffen ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz und Bewegung. „Wenn ich mich im Büro bewege, aktiv sitze und häufig aufstehe, ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung; aber dennoch ist Ausgleichssport unerlässlich“, betont Dr. Petersen und ergänzt: „Den Einstieg in einen bewegungsreichen Arbeitstag erleichtern Übungen, die schon beim Arbeiten ausgeführt werden können.“

Wie Beschäftige mit einfachen Übungen am Arbeitsplatz drohenden Rückenschmerzen entgegentreten können, ist im VBG-Faltblatt „Gymnastik im Büro – Fit durch den Tag“ in Bildern dargestellt. Diesen finden Interessierte auf www.vbg.de unter dem Suchwort „Gymnastik im Büro“.

Quelle:VBG

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Aktuell: Über 300 Antworten zu REACH und CLP veröffentlicht

Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA erweitert

Dortmund – Mittlerweile mehr als 300 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen europäischen Chemikalienrecht hält der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereit. Die Antworten liegen in Rubriken wie „Nachgeschalteter Anwender“, „Registrierung“, „Einstufung und Kennzeichnung“ oder „Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis“ vor. Zudem können sie in zwei Dokumenten vom Internetangebot des Helpdesks www.reach-clp-helpdesk.de heruntergeladen werden.

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Chemikalien (REACH-Verordnung) und die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) bringen viele Veränderungen im Chemikalienrecht mit sich. Beim REACH-CLP Helpdesk, der nationale Auskunftsstelle zu den Verfahren ist, gehen viele Fragen zur Umsetzung der Verordnungen ein. Die aktuellsten CLP-Frage-Antwort Dialoge befassen sich mit Themen wie den Übergangsfristen für die Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung, der Durchführung einer Meldung unter CLP oder Hinweisen zur Gestaltung des Etiketts und der Piktogramme.

Zu häufig gestellten Fragen oder englisch „frequently asked questions“ (FAQ) veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Antworten, die auf europäischer Ebene zwischen den Helpdesks der Mitgliedstaaten abgestimmt sind. Neben eigenen Antworten nutzt der REACH-CLP Helpdesk auch diese Antworten in deutscher Übersetzung.

Für betroffene Unternehmen stellt das Internetangebot des REACH-CLP Helpdesks mit den Bereichen „Häufig gestellte Fragen zu REACH“ und „Häufig gestellte Fragen zu CLP“ eine schnelle, präzise und wichtige Informationsquelle zur Verfügung, die sich jederzeit abrufen lässt. Sollten Antworten dennoch offen bleiben, ist der Helpdesk unter der Servicetelefonnummer 0231 9071-2971 und per E-Mail reach-clp@baua.bund.de zu erreichen.

Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, die bei der BAuA eingerichtet wurde. Ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt den Helpdesk, indem es spezifische Informationen zu REACH und CLP bereit stellt. Internet: www.reach-clp-helpdesk.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: baua

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Lexikon der Arbeitssicherheit – jetzt noch umfangreicher

Lexikon arbeitssicherheit.de Mehr Begriffe, detaillierte Erklärungen und weiterführende Querverweise, das sind die Neuerungen, die das arbeitssicherheit.lexikon ab sofort noch besser machen.

Was hat Lastenhandhabung mit Unterweisung zu tun und wie hängt das Thema Kennzeichnungspflicht mit dem Bereich Gefahrstoffe zusammen? Das arbeitssicherheit.lexikon hilft nicht nur bei der inhaltlichen Klärung dieser Fragen, sondern macht das Recherchieren von Zusammenhängen jetzt noch schneller und effektiver. Denn zum einen enthält das Nachschlagewerk rund 70 neue Begriffe. Zum anderen sind die Einträge der einzelnen Schlagworte untereinander verlinkt. So ergibt sich ein großes Netz von Querverweisen. Nerviges Herumklicken und zeitfressendes Suchen nach Worten im Übersichtsalphabet gehören damit der Vergangenheit an.

Ein Beispiel: Unter dem Eintrag »Lastenhandhabung« erfährt der Nutzer, dass es sich bei dieser Tätigkeit um »das Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft« handelt und der Arbeitgeber für die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel verantwortlich ist. Außerdem muss dieser »die körperliche Eignung des Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung nach § 12 ArbSchG […] berücksichtigen«. Und was genau eine Unterweisung ist, erfährt der Suchende durch Klick auf das verlinkte Wort »Unterweisung«. Kurzum: Die Suche führt einfach und ohne Umweg über das Alphabet zum Ergebnis.

Probieren Sie’s aus! Hier geht’s zum arbeitssicherheit.lexikon >>
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/lexikon

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Technische Regeln für Gefahrstoffe: Hinweise aus der Praxis gesucht

Technische Regeln für Gefahrstoffe Der Ausschuss für Gefahrstoffe möchte die Technischen Regeln für Gefahrstoffe noch besser machen und setzt dabei auf Hinweise aus der Praxis. Betriebliche Anwender können ihre Verbesserungsvorschläge ab sofort einreichen.

Empfehlungen aus der Praxis

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ruft betriebliche Anwender dazu auf, ihre Praxistipps und Empfehlungen einzusenden. Die Ratschläge sollen in die Optimierung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einfließen und diese noch sicherer machen. Bei den Technischen Regeln, die überprüft werden sollen, handelt es sich um die:

TRGS 517 »Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=dd219949e9af406c9b962058408ae29a_p

TRGS 519 »Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=eee241b1504f4e8f8be899d195b9e8fc_p&q=TRGS+519

TRGS 551 »Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=a10e3d4b8ac541f481af8af5386ad240_p&q=TRGS+519

TRGS 552 »N-Nitrosamine«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=baea08c384a6451fb4d006494f388208_p&q=TRGS+519

TRGS 617 »Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=659e5450ffce43b5a9441ebbf03c3a91_p&q=TRGS+519

TRGS 619 »Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle«
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=eb716bbeb9664bbaab8f8c57f3fb6f05_p&q=TRGS+519

Sicherheitsingenieure oder -beauftragte können ihre Vorschläge bis zum 15. Mai 2011 einsenden. Entweder per Fax unter der Nummer +49 231 9071 26 11 oder per E-Mail an ags@baua.bund.de. Wer sich für den Postweg entscheidet, schickt seine Hinweise an folgende Adresse:

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Geschäftsführung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund

Hilfestellung bei der Einhaltung von Gesetzen

Zur Info: Technische Regeln unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Als Praxishilfen dienen sie Unternehmen als Empfehlungen, wie sich gesetzliche Vorgaben, technische Abläufe so umsetzen lassen, dass ein Arbeitgeber im Fall eines Unfalls nachweisen kann, dass seine Anlagen dem Stand der Technik entsprechen und korrekt betrieben wurden. Um die Qualität und Aktualität sicherzustellen überprüft der AGS regelmäßig den Stand der Regeln – gerne auch unter Berücksichtigung von Tipps und Hinweisen aus der Praxis.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Cartoon: Arbeitssicherheit in kleinen Betrieben

Die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben auch eine lustige Seite: Für arbeitssicherheit.de hat der Cartoonist Götz Wiedenroth diese Themen in Zeichnungen umgesetzt. Diese Kleinkunstwerke wollen wir unseren Nutzern nicht vorenthalten.

http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/246/Cartoon-Archiv/ 

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Fakten: Zahl der Arbeitsunfälle auf neuem Tiefstand – Anstieg bei Berufskrankheiten

Dortmund – Die seit Jahren rückläufige Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle sank 2009 auf einen neuen Tiefstand. Insgesamt starben 622 Beschäftigte durch Unfälle bei der Arbeit. Ebenso sank die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahr auf rund 975.000. Damit erreichte die Unfallquote mit 26 je 1.000 Vollarbeiter den niedrigsten Stand seit Bestehen der Bundesrepublik. Durch Arbeitsunfähigkeit fielen nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2009 insgesamt 1,3 Millionen Erwerbsjahre aus. Dies führte zu einem Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von etwa 43 Milliarden Euro. Durch Verlust an Arbeitsproduktivität gingen damit der deutschen Volkswirtschaft rund 75 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung verloren.

Diese Zahlen nennt der statistische Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SUGA, früher Unfallverhütungsbericht Arbeit), den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt und der – wie in diesem Jahr – alle vier Jahre in einer ausführlichen Fassung erscheint. Als klassische Indikatoren für die Güte von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit führt der Bericht die Unfallentwicklung und die Anzahl der Berufserkrankungen auf. Der SUGA zeichnet ein präzises Bild der Entwicklungen des Arbeitslebens in Deutschland im Zeitraum 2006 bis 2009.

Die Gesamtzahl der Arbeitsunfähigkeitstage steigt seit einigen Jahren wieder. Dies zeigt sich insbesondere in der Anzahl der Fälle pro 100 Versicherte, die sich von 98,4 im Jahr 2006 auf 114,3 in 2009 erhöht hat. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit blieb über den Vierjahreszeitraum nahezu konstant, sowohl 2006 als auch 2009 lag sie bei 12,0 Tagen.

Etwa jeder fünfte Fehltag (22,8 Prozent) geht auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurück. Erkrankungen des Atmungssystems sowie Unfälle und Verletzungen folgen mit 14,8 Prozent und 12,2 Prozent auf dem zweiten und dritten Rang der Statistik. Der Anteil der Fehlzeiten aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen stieg auf 11,4 Prozent.

Im Jahr 2009 starben 2.803 Menschen an den Folgen einer Berufskrankheit. Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2008 eine Zunahme um 373 Fälle. Auch lange nach dem Asbestverbot gehen fast die Hälfte (49,1 Prozent) der Todesfälle auf Erkrankungen zurück, die das gefährliche Mineral verursacht hat.

Die Zahl der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stieg 2009 im Vergleich zu 2006 um insgesamt 8,1 Prozent. Auffällig ist vor allem die deutliche Zunahme bei psychischen und Verhaltensstörungen. Betrug der Anteil dieser Diagnosegruppe
am gesamten Neuverrentungsgeschehen 2006 noch 32,5 Prozent, lag er im Jahr 2009 bei 37,7 Prozent. Bei Frauen liegt der Anteil psychischer Erkrankungen als Grund für die Frührente mit 43,9 Prozent besonders hoch. Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes hingegen sind verglichen mit 2006 sogar leicht rückläufig – sowohl die absolute Zahl der Verrentungen (minus ein Prozent), als auch den Anteil an Neuverrentungen aufgrund dieser Diagnose (2006: 16,7 Prozent; 2009: 15,3 Prozent) betreffend.

Der SUGA erscheint alle vier Jahre in einer ausführlichen Version. Die aktuelle Fassung enthält daher neben den statistischen Kennzahlen zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und zum Arbeitsunfähigkeitsgeschehen einen detaillierten Überblick der Entwicklungen des Arbeitsschutzes im Zeitraum 2006 bis 2009. In diesem Zusammenhang stellt der Bericht die neu entstandene Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) vor, die den Arbeitsschutz bereits maßgeblich beeinflusst hat. Ein weiteres Kapitel handelt von den europäischen Entwicklungen im Arbeitsschutz, Aktivitäten im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und dem Modellprogramm des BMAS zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen. Weiter werden Entwicklungen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung, bei der Gefährdungsbeurteilung und Produktsicherheit sowie Neuerungen im Gefahrstoffrecht (neue Kennzeichnungspflichten, REACH, Biozide) dargestellt. Ergänzt wird der Abschnitt durch einen Artikel über Nanotechnologie.

Darüber hinaus beschäftigt sich der Bericht mit den ökonomischen Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Neben einem Artikel zu Wirtschaftlichkeit und Prävention werden aus den Arbeitsunfähigkeitsdaten Schätzungen zu volkswirtschaftlichen Ausfallkosten vorgenommen und die Kosten der Unfallversicherungsträger dargestellt. Weitere Themen sind Veränderungen des staatlichen Rechts und des Rechts der Unfallversicherungsträger, Aufgaben, Projekte und Schwerpunkte der Arbeitsschutzaufsichtsbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger, ausgewählten Maßnahmen anderer Arbeitsschutzakteure und Projekte und Aktionen der Schülerunfallversicherung sowie eine Beschreibung des Schülerunfallgeschehens.

Für den jährlichen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Unfallverhütungsbericht Arbeit“ (SUGA) wertet die BAuA Informationen über das Arbeits- und Wegeunfallgeschehen sowie über Berufskrankheiten von allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung aus. Ebenfalls nutzt die BAuA Informationen des Statistischen Bundesamtes, der Krankenkassen, der Gewerbeaufsicht und der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung, um die Belastungen und Arbeitsunfähigkeit darzustellen. Aufgrund dieser umfassenden Berichterstattung liegt das Berichtsjahr immer mehr als ein Jahr zurück.

Ab sofort steht der SUGA 2009 als PDF-Datei (4 MB) unter der Adresse www.baua.de/suga zur Verfügung. Die gedruckte Fassung des SUGA 2009 kann ab Mitte März kostenlos über das Informationszentrum der BAuA angefordert werden, telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder per E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de.

Quelle: BAuA

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Fachveranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsstättenrecht

Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten?

Dortmund – Neue Regelungen im Arbeitsstättenrecht stehen im Mittelpunkt der Fachveranstaltung „Arbeitsstätten – Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten?“, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam ausrichten. Die Veranstaltung findet am 9. Mai 2011 von 10:30 bis 17 Uhr in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund statt.

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten haben, wenn sie Arbeitsstätten einrichten und betreiben. Viele der Anforderungen an Räume, Beleuchtung oder Belüftung lassen sich idealerweise schon bei der Planung und beim Bau von Gebäuden berücksichtigen. Die Veranstaltung informiert über aktuelle Themen und Fragestellungen und leistet Hilfestellung bei der Umsetzung. Außerdem stellen Referenten praxisbezogene Maßnahmenkonzepte zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vor. Fachkundige Vertreter aller betroffenen Kreise und Interessengruppen kommen mit Vorträgen zu Wort und stellen sich der Diskussion.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure sowie Arbeitsschutzakteure der Sozialpartner, der Wissenschaft, der Unfallversicherungsträger und der Arbeitsschutzbehörden.

Anmeldeschluss ist der 15. April 2011. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ist mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten bewertet.

Das gesamte Programm befindet sich unter www.baua.de/termine im Internet. Hier ist auch eine Anmeldung möglich. Weitere Informationen und Anmeldung bei Hildegard Simon, Tel.: 0231 9071-2255 oder E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de

Quelle: BAuA

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Seminar: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz kompakt

Informationen über Pflichten für Hersteller, Lieferer und Verwender

Dortmund – Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) regelt die technischen Anforderungen an die Sicherheit von Produkten und die Überwachungsmöglichkeiten der Behörden. Einen kompakten Überblick über die wesentlichen Regelungen, die für neue und gebrauchte technische Arbeitsmittel und Produkte gelten, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 30. März 2011. Das Seminar „Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG): Inhalte – Ziele – praktische Umsetzung – Haftung“ findet von 9 bis 17 Uhr in Dortmund statt. Es wendet sich an Fachleute aus allen Bereichen der Lieferkette.

Das Seminar verdeutlicht Herstellern, Lieferanten und Verwendern ihre Pflichten aus dem GPSG. So wird ihnen auch zukünftig Handlungssicherheit ermöglicht. Darüber hinaus wird das ICSMS – ein internetgestütztes, europäisches Informationssystem der Behörden – vorgestellt, das über mangelhafte technische Arbeitsmittel und Produkte informiert. In einer Übersicht werden auch weiterführende Verordnungen zum GPSG angesprochen und wesentliche Inhalte dargelegt wie die Kennzeichnung von Produkten oder die Produkthaftung.

Das gesamte Programm befindet sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für das Seminar wird eine Teilnahmegebühr von 150 Euro inklusive Tagungspauschale und Mittagsimbiss erhoben. Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke unter 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2299 oder E-Mail: veranstaltungen@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Hygiene: Händewaschen am Arbeitsplatz noch wichtiger als gedacht

Händewaschen Händewaschen mit Seife gilt als einfachstes Mittel, um Infektionskrankheiten zu vermeiden. Eine Studie hat untersucht, wie sich der Schutz weiter verbessern lässt. Das Ergebnis überraschte selbst die Fachwelt.

Die Bedeutung der Handhygiene ist seit dem 19. Jahrhundert bekannt
Die Bedeutung einer sorgfältigen Desinfektion der Hände als Schutz vor Infektionen ist bekannt. Spätestens seit der Veröffentlichung der Studie zur Handhygiene des ungarischen Arztes Dr. Ignaz Philipp Semmelweis (1818-1865) wissen Mediziner um die Wichtigkeit des Händewaschens für ärztliche Untersuchungen und Operationen. Doch was Wissenschaftler der Uni Greifswald herausfanden, überraschte selbst die Fachwelt.

Für eine Studie zur Handhygiene am Arbeitsplatz waren Personen in zwei Gruppen aufgeteilt worden. Die eine Hälfte (Kontrollgruppe) benutzte keinerlei Händedesinfektionsmittel, während die andere Hälfte (Interventionsgruppe) sich mindestens fünf Mal pro Tag die Hände mit einem alkoholhaltigen Mittel desinfizierte. Ein ganzes Jahr lang mussten alle Teilnehmer ihre Erkrankungen und Beschwerden monatlich in einem Fragebogen dokumentieren.

Mehr Hygiene lässt krankheitsbedingte Ausfallzeiten sinken
Der Befund nach der Auswertung von mehr als 1.200 Datensätzen: Die Teilnehmer der Interventionsgruppe hatten weniger mit Erkältungen, Fieber und Husten zu kämpfen. Die Zahl der Krankmeldungen und Ausfalltage war in dieser Gruppe deutlich geringer. Außergewöhnlich stark war der Rückgang der Arbeitszeitausfälle aufgrund von Durchfallerkrankungen. Das Ausmaß der Unterschiede zwischen den beiden Untersuchungsgruppen war in dieser Deutlichkeit nicht erwartet worden. Und das durch eine einfache und in jedem Betrieb leicht umsetzbare Maßnahme.

Gesundheitsverantwortliche in Unternehmen aller Branchen können von diesen Erkenntnissen profitieren: Durch Unterweisungen in Handhygiene und das Aufstellen von Desinfektionsspendern können sie Krankmeldungen, Ausfalltage und verringerte Produktivität positiv beeinflussen. Effizienter als es die Greifswalder Ergebnisse andeuten, kann eine Möglichkeit der betrieblichen Gesundheitsförderung kaum sein.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Film wirbt für Prävention durch Persönliche Schutzausrüstung

Film wirbt für Persönliche Schutzausrüstung »Glück kommt nicht von ungefähr« unter diesem Titel wirbt ein neuer Film der BG Rohstoffe und chemische Industrie für das konsequente Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung.

Elf Minuten werben für Persönliche Schutzausrüstung
Oft ist in Unternehmen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorhanden, Mitarbeiter benutzen sie aber aus verschiedenen Gründen nicht. Zu diesem Thema hat die BG Rohstoffe und chemische Industrie einen Film in Auftrag gegeben. In den insgesamt elf Minuten plus kürzeren Film-Clip geht es um die Spätfolgen davon, wie man im Beruf mit Risiken für die eigene Gesundheit umgeht.

Die DVD ist insofern bemerkenswert, als sie nicht mit Appellen arbeitet und auf Vorschriften verweist. Worte wie Gefährdungsbeurteilung oder Schutzmaßnahme kommen überhaupt nicht vor. Stattdessen nähert sich der Film dem Thema Sicherheit und Gesundheit von der Frage nach dem persönlichen Glück im Alter. In Szenen aus der privaten Freizeitgestaltung eines Paares wird klar, welche Folgen Unfälle oder Schädigungen von zum Beispiel Auge, Gehör oder Bewegungsapparat für die Lebensqualität haben können.

Der Film regt zum Nachdenken an

Die Botschaft lautet: PSA betrifft nicht nur den Betrieb, denn Gesundheit im Alter ist nicht selbstverständlich. Schäden, die man sich am Arbeitsplatz zuzieht, können auch das spätere Privatleben massiv beeinträchtigen. Das Tragen von PSA ist nicht als eine vom Betrieb aufgestellte Forderung zu sehen, sondern wirkt auf das eigene Lebensglück im Alter.

Es mag aus der Sicht von Menschen mit körperlichen Einschränkungen etwas gewagt sein, »Glück« so direkt mit dem Fehlen von körperlichen Gebrechen gleichzusetzen. Im Sinne erfolgreicher Prävention ist diese Herangehensweise nachvollziehbar. Und der Film macht auf jeden Fall nachdenklich. Er ist als Einstieg für Schulungen oder Diskussionen zum Arbeitsschutz eine interessante Alternative zu Medien, die mit erhobenem Zeigefinger arbeiten.
Zusatzmaterial bietet Tipps und Leitfäden

Die DVD enthält zudem weitere nützliche Materialien wie Tipps zum Verwenden von Filmen für Unterweisungen, einen Leitfaden zum Anregen und Führen von Diskussionen sowie Beurteilungsbögen für PSA. Auch ein Filmplakat zum Aushang im Betriebsschaukasten oder am Schwarzen Brett fehlt nicht.

»Glück kommt nicht von ungefähr« – den Motivationsfilm der BG RCI zum Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung können Sie unter diesen Link aufrufen: http://www.stbg.de/site.aspx?url=/medien/video/glueck_dvd.html

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Unterweisung mit Unterhaltungswert

Deutscher Arbeitsschutzpreis 2011 Die Unterweisung in Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz muss keine dröge Lehrveranstaltung sein. Der Trick ist: Filmzitate oder Kinofilme zu nutzen, die Inhalte aus dem Bereich Arbeitssicherheit aufgreifen. Prominentes Beispiel: Charlie Chaplins »Moderne Zeiten«. Die US-amerikanische Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation NIOSH bietet in ihrem Blog eine Sammlung von über 80 Filmtiteln – Ergänzungen sind erwünscht.

Das Kino als Inspirationsquelle für die Unterweisung
Wer je den Weg von Charlie Chaplin durch die Zahnräder seiner Maschine in »Moderne Zeiten« (1936) verfolgt hat, hat eines der eindruckvollsten Bilder zum »fremdbestimmten Arbeiten« im Kopf. Weitere Beispiele: Gewalt am Arbeitsplatz, von der nicht nur die Psychiatrie-Patienten, sondern auch die Pfleger in »Einer flog über das Kuckucksnest« (1975) betroffen sind. Oder der Coppola-Klassiker »Apocalypse Now« (1979), bei dessen Produktion der Regisseur und einer der Schauspieler der Legende nach vor Stress Herzinfarkte erlitten.

Storytelling – moderne Methode für Unterweisungen
Das Thema Kommunikation gehört – neben stets aktuellem Fachwissen – zu den wichtigsten Inhalten im Arbeitsalltag von Sicherheitsexperten. Um den Unterhaltungswert von Unterweisungen zu erhöhen und damit die Aufmerksamkeit zu steigern, haben sich moderne Methoden wie das Storytelling bewährt. Wichtig dabei: Bilder im Kopf schaffen, die der Zuhörer mit der Unterweisung verknüpft. Dafür eignen sich Filmzitate und Bilder hervorragend.

Jeder darf mitsuchen und posten
Die US-amerikanische Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation NIOSH rief auf ihren Blogseiten Leser dazu auf, Beispiele für berühmte Kinofilme mit Bezug zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz zu posten. Mittlerweile ist ein Ranking von über 80 Filmtitel mit kurzen Beschreibungen zusammen gekommen. Ein Blick in die Auswahl lohnt sich.

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz in Europa auf dem Vormarsch

Dass Gewalt, Mobbing und Belästigungen an vielen Arbeitsplätzen in Europa zunehmend üblich sind, geht aus einem neuen Bericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hervor. Die Reaktion von Unternehmen und nationalen Regierungen darauf wird aber vielfach als unangemessen empfunden.

Abhängig von Land, Wirtschaftszweig und Untersuchungsmethode leiden zwischen 5 und 20 % der europäischen Arbeitnehmer unter Gewalt durch Dritte. Der Bericht „Workplace Violence and Harassment: a European Picture“ (Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz: die Situation in Europa) stellt internationale Statistiken bereit, die von der zur EU-OSHA gehörigen Europäischen Beobachtungsstellen für arbeitsbedingte Risiken erhoben wurden. Wie ihre kürzlich durchgeführte europaübergreifende Arbeitsplatzumfrage ESENER zeigt, sind 40 % der europäischen Führungskräfte mit Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz konfrontiert, doch haben von ihnen nur etwa 25 % – und in vielen EU-Ländern gerade einmal 10 % – Verfahren eingeführt, um diesem Problem zu begegnen. Noch dringlicher ist dieses Problem im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, wo es von mehr als 50 % der Führungskräfte als Problem für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz eingestuft wird.

„Auch wenn nicht alle Fälle registriert werden, bedrohen Gewalt und Belästigungen die Sicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer in Europa ganz erheblich“, erläutert Jukka Takala, Direktor der Agentur. „Gewalt, verbale Aggressionen oder Bedrohungen von Arbeitnehmern durch Kunden oder Patienten sind kritische Probleme des Bereiches Sicherheit und Gesundheitsschutz. Und die psychologischen Folgen sind manchmal noch gefährlicher als körperliche Verletzungen. So können Belästigungen am Arbeitsplatz zu Stress, langfristiger Arbeitsunfähigkeit und gar zu Selbstmord führen. Wirtschaftliche Folgen sind verminderte Produktivität, erhöhte krankheitsbedingte Fehlzeiten, stärkere Mitarbeiterfluktuation und behinderungsbedingte Frühberentung, oft schon in jüngerem Alter.“

Der Bericht zeigt außerdem, dass Gewalt am Arbeitsplatz in vielen europäischen Ländern noch nicht genug Beachtung findet, und dass sich nur sehr wenige spezifische Initiativen mit dieser Problematik befassen. Auf nationaler Ebene und bei einzelnen Unternehmen besteht somit Sensibilisierungsbedarf, und es müssen Strategien und Verfahren eingeführt werden, um Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz einzudämmen und zu verhindern.

Die EU-OSHA hat politische Entscheidungsträger, Forscher sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in einem zweitägigen Seminar zusammengebracht, um die Herausforderungen zu diskutieren, die mit einer wirksamen Eindämmung der Gewalt am Arbeitsplatz verbunden sind, und um konkrete neue Vorgehensweisen zum Schutz von Gesundheit und Wohlergehen der Arbeitnehmer aufzuzeigen, die auf die spezifischen Erfordernisse von Ländern und Unternehmen zugeschnitten sind.

Links

Der vollständige Bericht „Workplace Violence and Harassment: a European Picture“ (in englischer Sprache)
http://osha.europa.eu/en/publications/reports/violence-harassment-TERO09010ENC/view

Lesen Sie eine Zusammenfassung des Seminars.
http://osha.europa.eu/en/seminars/seminar-on-violence-and-harrassment-at-work

Europäische Unternehmensumfrage über neue und aufkommende Risiken (ESENER)
http://osha.europa.eu/de/riskobservatory/enterprise-survey/enterprise-survey-esener

Stress bei der Arbeit
http://osha.europa.eu/de/topics/stress

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat den Auftrag, die Arbeitsplätze in Europa sicherer, gesünder und produktiver zu gestalten. Gegründet von der Europäischen Union, soll die EU-OSHA einen Beitrag zur Deckung des Informationsbedarfs im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz leisten. Die Agentur hat ihren Sitz in Bilbao, Spanien, und verfolgt das Ziel, die Lebenssituation der Menschen am Arbeitsplatz zu verbessern, indem sie den Fluss technischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Informationen zwischen allen denjenigen anregt, die von Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit betroffen sind.

Quelle: EU-OSHA

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Was macht ein Betriebsarzt?

Gesund bei der Arbeit

Jedes Unternehmen braucht einen Betriebsarzt. Aber welchen Nutzen haben die Unternehmen und ihre Beschäftigten vom Betriebsarzt? Die Hauptaufgabe ist es, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erhalten und zu fördern. So unterstützt der Betriebsarzt den Arbeitgeber nicht nur bei einer gesundheitsfördernden und ergonomischen Ausstattung von Arbeitsplätzen, er kann auch Vermittler zwischen Beschäftigten und dem Arbeitgeber bei Konflikten und Suchterkrankungen im Betrieb sein.

„Der Betriebsarzt steht nicht nur dem Arbeitgeber und den Beschäftigten mit seinem medizinischen Sachverstand für sichere und gesunde Arbeitsverhältnisse zur Seite, er kümmert sich auch um die Beratung chronisch Kranker oder in ihrer Arbeitsleistung eingeschränkter Beschäftigte“, erläutert Arbeitsmediziner Dr. Jens Petersen von der gesetzlichen Unfallversicherung VBG.

Genau wie jeder andere Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt dabei der ärztlichen Schweigepflicht. Was Beschäftigte mit dem Arzt besprechen, bleibt geheim.

Aber auch bei betrieblichen Gesundheitsaktionen ist der Betriebsarzt gefragt.
„Nicht selten initiieren die Betriebsärzte Vorsorgeprogramme und Gesundheitstage“, schildert Dr. Jens Petersen. „Und, was viele nicht wissen, der Betriebsarzt betreut auch die Beschäftigten, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden.“

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.vbg.de/downloads kostenfrei zur Verfügung stehen (Suchwort: Betriebsarzt. Genaue Informationen zu den Einsatzzeiten sind unter dem Stichwort Vorschrift 2 zu finden).

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 900.000 Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Quelle: VBG

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Veranstaltung: Welche Auswirkungen hat die REACH-Kandidatenliste?

Schutz vor besonders besorgniserregenden Stoffen

Dortmund – Das neue europäische Chemikalienrecht REACH will Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser schützen. Chemikalien mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften sollen künftig unter REACH einer Zulassungspflicht unterliegen. Diese Stoffe werden zunächst in eine Kandidatenliste aufgenommen. Sie stellt zwar keine Verbotsliste dar, führt aber zu Informationspflichten für den Handel. Mit der Veranstaltung „Auswirkungen der Kandidatenliste – Aufwand und Nutzen“ informiert der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über Verpflichtungen und Auswirkungen durch die neue Regelsetzung. Die Veranstaltung findet am 11. April zwischen 10.30 und 16 Uhr in Dortmund statt.

Referenten aus der BAuA, dem Bundesumweltministerium, der Industrie, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, dem Einzelhandel und dem Recyclingverband befassen sich insbesondere mit den Informationspflichten, die entlang der Lieferkette bestehen. Angesichts des Spannungsfelds zwischen Schutz von Verbrauchern und Umwelt auf der einen Seite und Kostenaufwand für die Industrie auf der anderen Seite werden Erfahrungen und Hinweise zur praktischen Umsetzung ausgetauscht und diskutiert.

Das gesamte Programm und eine Anmeldemöglichkeit befinden sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 50 Euro erhoben. Anmeldeschluss ist der 25. März. Informationen und Anmeldung auch bei Martina Michels-Kalina unter 0231 9071-2323 oder E-Mail: reach-clp@baua.bund.de.

Aktuelle Informationen zum neuen Europäischen Chemikalienrecht bietet der REACH-CLP Helpdesk der BAuA auf der Internetseite www.reach-clp-helpdesk.de. Zudem beantwortet der REACH-CLP Helpdesk Anfragen telefonisch unter 0231 9071-2971, per Fax unter 0231 9071-2679 oder per E-Mail: reach-clp@baua.bund.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Aktuell: Deutschland Spitzenreiter bei den CLP-Meldungen

Deutschland ist Spitzenreiter bei den Meldungen nach der europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung. Hier lief die Frist für die Meldung von bestimmten Stoffen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis am 3. Januar 2011 ab. Bis dahin gingen rund 3,1 Millionen Meldungen für etwa 24.500 Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki ein. Mit rund 800.000 Meldungen liegen Firmen aus Deutschland vorn. Es folgen Unternehmen aus Großbritannien und Frankreich. Insgesamt meldeten mehr als 6.600 Unternehmen aus der europäischen Union mindestens einen Stoff.

Die ECHA veröffentlicht Informationen zu den notifizierten Stoffen im Internet:
http://echa.europa.eu/news/pr/201101/pr_11_01_clp_deadline_20110104_en.asp

Da auch nach Ablauf der Frist die Verpflichtungen zur Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis weiterbestehen, stellt die ECHA Informationen für Unternehmen zur Verfügung:
http://echa.europa.eu/clp/info_clp_companies_en.asp

Diese neuen Fragen und Antworten zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis hat der REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ins Deutsche übersetzt. Sie befinden sich auf der Internetseite der nationalen Auskunftsstelle:
www.reach-clp-helpdesk.de/de/Aktuelles/Aktuelles.html

Hintergrund:
Nach der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung müssen Hersteller und Importeure bestimmte Stoffe, die vermarktet werden, an die ECHA melden. Hier lief die Frist für Hersteller und Importeure von bestimmten Stoffen und Gemischen am 3. Januar 2011 ab. Zu melden waren die folgenden in Verkehr gebrachten Stoffe, und zwar alle registrierungspflichtigen Stoffe, alle Stoffe, die zwar nicht registrierungspflichtig, aber gefährliche Eigenschaften haben, unabhängig von der Menge, und alle Stoffe in Gemischen, sofern diese zu einer Einstufung des Gemischs führen.

Weiterhin sind seit dem 1. Dezember 2010 alle Stoffe, die die genannten Kriterien erfüllen, spätestens einen Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden. Wurde bereits ein Registrierungsdossier für einen Stoff zum 1. Dezember 2010 eingereicht, das die entsprechenden Informationen enthält, so ist diese Meldung nicht mehr notwendig.
Was ist CLP?

CLP – das steht für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung genannt (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU), ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Neues Poster zur Gefahrstoffkennzeichnung veröffentlicht

Poster Gefahrstoffkennzeichnung Umwandlungshilfe die Vierte: Erneut legt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Poster mit der neuen Gefahrstoffkennzeichnung vor. Das Plakat kann kostenlos bestellt werden.

Um Unternehmen und Dienstleister, die chemische Stoffe produzieren, importieren oder weiterverarbeiten, bei der Umstellung auf die neue Gefahrstoffkennzeichnung nach dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) zu unterstützen, hat die BAuA ein Poster mit dem Titel »Umwandlungshilfe – Physikalische Gefahren, Umweltgefahren« veröffentlicht.

Die insgesamt vierte Übersicht ordnet für physikalische Gefahren und Umweltgefahren die Kategorien der neuen CLP-Verordnung in Tabellenform den Kennzeichnungen der bisherigen Stoffrichtlinien zu. Praktisch ist auch die Gegenüberstellung der alten und der neuen Gefahrenhinweise inklusive Kodierung und Wortlaut. Neuerungen beziehungsweise Änderungen lassen sich auf diese Weise leicht identifizieren.

Gegenüberstellung von alt und neu
Um die Änderungen bei den physikalischen Gefahren deutlich machen zu können, bietet das Bildmaterial grafische Übersichten zur Umstufung an. Bei den Umweltgefahren sind die Neuerungen in einer Tabelle zusammengefasst. Für die Gefährdung der Ozonschicht sind bereits neue Kennzeichnungselemente abgebildet. Eine Änderung der CLP-Verordnung in diesem Bereich ist für die Zukunft geplant.

Bereits Anfang Dezember begann die Übergangszeit zur Umstellung auf die neue europäische CLP-Verordnung. CLP ist das Kürzel für „Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures“ und bedeutet übersetzt „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“. Ziel der Verordnung ist ein verbesserter Schutz für Mensch und Umwelt durch einen strenger kontrollierten Umgang mit Gefahrgütern.

Kostenlose Bestellung möglich
Das Poster im DIN A1-Format kann in kleinen Mengen gratis bestellt werden. Interessenten wenden sich in diesem Fall ans:

Informationszentrum der BAuA
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund
Tel.: 0231 9071 – 2071
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Fünf Praxistipps für die sichere Instandhaltung

Sichere Instandhaltung Diese Handlungsanweisungen helfen Unternehmen dabei, das Unfall- und Verletzungsrisiko bei Instandhaltungsarbeiten zu minimieren.

Mangelnde Instandhaltung kann zu Ausfällen in der Produktion führen. Doch Arbeiten, die Maschinen und Anlagen sicherer machen, bergen oft selbst hohe Risiken. Diese fünf Praxistipps basieren auf Informationen der Berufsgenossenschaften und helfen bei der gefahrfreien Instandhaltung.

Tipp 1
Von Anfang an für eine umfassende Planung sorgen und alle Beteiligten einbeziehen.

Tipp 2
Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchführen und entsprechende Maßnahmen festlegen.

Tipp 3
Geeignete Einrichtungen, Hilfsmittel und Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen.

Tipp 4
Alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen (zum Beispiel Unterweisung, Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Befahrerlaubnis, Abbruch- und Montageanweisungen).

Tipp 5
Nur fachlich geeignete Personen (§ 41 BGV A 1) beauftragen, deren Erfahrungen und Kenntnisse der Instandhaltungsaufgabe gerecht werden (zum Beispiel Kenntnisse über neue Einrichtungen, Betriebsanleitungen, Gefahrstoffe, Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen).

Quelle: arbeitssicherheit.de

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Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert

Broschüre mit Hinweisen zum Versicherungsschutz erschienen

Gehen Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit vorübergehend ins Ausland, so sind sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Auslandsaufenthalte von Auszubildenden können auf verschiedene Arten organisiert werden. Versicherungsschutz besteht entweder über den Ausbildungsbetrieb oder über die Berufsschule. Entscheidend ist, dass der Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses darstellt und dem Ausbildungsziel dient. Der Ausbildungsbetrieb oder die Bildungsstätte müssen den Aufenthalt im Ausland befürworten. Das heißt, der Auszubildende muss weiterhin den Weisungen des inländischen Ausbildungsbetriebes unterliegen. Halten sich Auszubildende aus schulischem Anlass im Ausland auf, und ist der Auslandsaufenthalt von der Bildungseinrichtung organisiert, besteht ebenfalls Unfallversicherungsschutz.

Versichert sind dann alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Besuch der ausländischen Bildungseinrichtung oder der praktischen Tätigkeit liegen. Dies schließt die jeweilige An- und Abreise mit ein. Nicht versichert während der Zeit im Ausland sind alle Freizeitaktivitäten und privaten Besorgungen.

Alle wichtigen Informationen rund ums Thema enthält die neue Broschüre „Sicher im Ausland – Auszubildende“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, die Art der versicherten Tätigkeiten und Hinweise dazu, was zu tun ist, wenn im Ausland ein Unfall passiert. Sie richtet sich an Auszubildende und ihre Ausbilder in betrieblichen oder schulischen Ausbildungsstätten. Die Broschüre kann über den zuständigen Unfallversicherungsträger bestellt werden. Bei Bezug über die DGUV kann die Broschüre als PDF heruntergeladen oder unter www.dguv.de/publikationen bestellt werden.

Quelle: DGUV

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Tag der Arbeitssicherheit 2011 in Fellbach

In der Schwabenlandhalle in Fellbach findet am 23. und 24. März 2011 der Tag der Arbeitssicherheit des Landesverbandes Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung statt.

Auf dem Programm stehen aktuelle und praxisnahe Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Insbesondere werden die Novellierung der Gefahrstoffverordnung, die neue DGUV Vorschrift 2 und die Betriebliche Gesundheitsförderung behandelt. Daneben werden die GDA und einzelne Arbeitsprogramme, wie zum Beispiel „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten“, „Sicher fahren und transportieren“ und „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“ Schwerpunkte der zweitägigen Veranstaltung sein. Eine Ausstellung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz begleitet die Fachtagung.

Weitere Informationen:
Anmeldung ab Januar 2011: www.tag-der-arbeitssicherheit.de
E-Mail-Kontakt: Christina Schlegel, cschlegel@hinte-messe.de

Quelle: HINTE GmbH

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Langes Arbeiten schadet Gesundheit und Sozialleben

Vorteil von Arbeitszeitflexibilisierung kann sich ins Gegenteil verkehren

Der Anteil von Beschäftigten, die über gesundheitliche Beschwerden klagen, nimmt mit der Dauer der geleisteten Arbeitszeit zu. Auch die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit wird durch steigendes Arbeitspensum eingeschränkt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Bei der Auswertung von vier unabhängigen Befragungen ließ sich ein direkter Zusammenhang zwischen der Dauer der wöchentlich geleisteten Arbeitszeit und dem Auftreten gesundheitlicher Beschwerden wie Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden nachweisen. Faktoren wie Schichtarbeit, variable Arbeitszeiten und Arbeitsschwere wirken sich verstärkend aus.

Die Arbeitszeiten in Deutschland werden immer flexibler, immer häufiger wird im Schichtbetrieb, abends und nachts gearbeitet. Seit längerem vermuten Arbeitswissenschaftler einen Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und gesundheitlichen Beschwerden. Die BAuA führte deshalb eine systematische Untersuchung durch, die sich auf eine Stichprobe von über 50.000 Befragten stützt. Die jetzt veröffentlichte Studie zeigt beispielhaft den Zusammenhang zwischen der wöchentlichen Arbeitsdauer und drei gesundheitlichen Symptomen – Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden – auf. Zusammengefasst heißt das: Je länger die Arbeitszeit, desto häufiger treten gesundheitliche Beschwerden auf.

Zwei Untersuchungen aus Deutschland zeigen: Jeder zehnte Befragte in Teilzeit (weniger als 19 Wochenarbeitsstunden) klagt über Schlafstörungen, bei Beschäftigten in Vollzeit (zwischen 35 und 44 Wochenarbeitsstunden) ist es bereit jeder fünfte. Im Bereich der Beschäftigten mit deutlich überlangen Arbeitszeiten von mehr als 60 Stunden pro Woche leidet nach eigenen Angaben sogar etwa jeder vierte unter Schlafbeschwerden. Faktoren wie Schichtarbeit, variable Arbeitszeiten, Arbeit an Wochenenden oder schlechte Planbarkeit der Arbeitszeit wirken sich noch verstärkend auf gesundheitliche Beeinträchtigungen aus.

Doch nicht nur das gesundheitliche Wohlbefinden hängt von der Dauer und Lage der Arbeitszeit ab. Auch die Einschätzung über das eigene Sozialleben wird von der Arbeitszeitgestaltung beeinflusst. In der Studie wurden die Auswirkungen der Arbeitsdauer auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf Freizeitaktivitäten untersucht. Aus allen untersuchten Stichproben ging hervor, dass die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit eng mit der subjektiven Einschätzung von Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit sowie Familie zusammenhängt.

Besonders in den beiden untersuchten europäischen Umfragen wurde außerdem deutlich, dass die Arbeit zu sozial ungünstigen Zeiten wie an Wochenenden oder nachts ebenso wie Schichtarbeit eine Verschlechterung der Vereinbarkeit bewirken kann.

Daher ist es wenig überraschend, dass auch das Fazit zum Thema Arbeitszeit und Vereinbarkeit zu ähnlichen Ergebnissen kommt wie Arbeitszeit und Gesundheit. Mit langen Arbeitszeiten werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auch das Freizeitverhalten deutlich eingeschränkt. Auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, beispielsweise durch Gleitzeitmodelle, mildert die aufgezeigten negativen sozialen und gesundheitlichen Effekte langer Arbeitszeiten nur wenig ab.

Längere Arbeitszeiten erhöhen also das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigung und erschweren das Leben jenseits der Arbeit. Dass sich lange tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten negativ auf das Unfallrisiko auswirken, ist bereits seit einiger Zeit bekannt. Nimmt man nun die gesundheitlichen und psychischen Risiken von Verlängerungen der Arbeitszeit in die Diskussion um weitere Arbeitszeitverlängerungen mit auf, sollte nicht nur die wirtschaftliche Komponente berücksichtigt werden. Auch gesundheitliche und soziale Effekte müssen Beachtung finden. Denn auf längere Sicht könnten Arbeitszeitverlängerungen und -flexibilisierungen das Gegenteil dessen bewirken, weshalb sie eigentlich eingeführt wurden: höhere Lohnkosten durch steigende Krankenstände und sinkende Produktivität.

Gesundheitliche und soziale Folgen langer Arbeitszeiten; Dr. phil. Dipl.-Psych. Anna Wirtz; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2010; ISBN 978-3-88261-124-3; 267 Seiten; PDF-Datei. Der Bericht kann auf der Internetseite der BAuA www.baua.de im Bereich Publikationen in der Rubrik Fachbeiträge kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Quelle: BAuA

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Schulungsvideo: Sichere Instandsetzung von Maschinen

Sichere Instandhaltung von Maschinen Ein unfallfreier Betrieb ist keine Glückssache, sondern das Ergebnis gezielten Arbeitsschutzes. Das gilt vor allem für die Instandhaltung von Maschinen. Dieser Film zeigt, welche Sicherheitsmaßnahmen für die Wartung und Reinigung von Geräten wichtig sind.

Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Maschinen ist wichtig, um eine dauerhafte Nutzung zu gewährleisten und die Geräte dauerhaft sicher und verlässlich zu machen. Betriebe, die es mit den Kontrollen nicht so genau nehmen, laufen Gefahr, die Produktion, aber auch das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter unnötig zu gefährden.
15 bis 20 Prozent der Arbeitsunfälle passieren bei Wartungsarbeiten

Doch auch das Instandhalten selbst birgt Risikopotenzial. Schätzungen der OSHA zufolge passieren 15 bis 20 Prozent der Arbeitsunfälle bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten. Welche grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen Instandhalter bei der Wartung einer Maschine beachten sollten, um ihren Job sicher zu machen und auch andere Mitarbeiter nicht zu gefährden, zeigt das anschauliche Schulungsvideo der britischen Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive. Über ihr Internetportal kann das vollständige Videomaterial auch käuflich erworben werden.

Quelle: www.arbeitssicherheit.de

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