Jeder fünfte Beschäftigte hat zu kurze Ruhezeiten
Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Beschäftigte mit verkürzten Ruhezeiten haben häufiger gesundheitliche Beschwerden und eine schlechtere Work-Life-Balance. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Studie zeigt ebenso, dass das Risiko größer ist, die Ruhezeiten nicht einzuhalten, je länger die Tages- beziehungsweise Wochenarbeitszeiten der Beschäftigten sind. Die Publikation baua: Bericht kompakt „Verkürzte Ruhezeiten: Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work-Life-Balance“ fasst diese und weitere Forschungsergebnisse übersichtlich zusammen.
Das deutsche Arbeitszeitgesetz legt die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer für Arbeitsunterbrechungen fest. In der Regel haben Beschäftigte demnach Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Das Gesetz lässt jedoch Verkürzungen in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder beim Rundfunk zu. Zudem können abweichende Regelungen tarifvertraglich getroffen werden.
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung von 2017 wurden die Beschäftigten erstmals dazu befragt, ob sie die Mindestruhezeiten einhalten. Rund 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten geben an, dass sie mindestens einmal im Monat von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind. Am höchsten ist der Anteil im Gesundheitswesen: hier berichten 39 Prozent der dort Beschäftigten, dass sie mindestens einmal im Monat von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind.
Die Auswertung zeigt: Insgesamt haben Beschäftigte mit verkürzten Ruhezeiten mehr psychosomatische Beschwerden als Beschäftigte mit mindestens elfstündigen Ruhezeiten. Dazu zählen zum Beispiel Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder emotionale Erschöpfung. Auch die Work-Life-Balance verschlechtert sich signifikant.
Die Studie der BAuA macht deutlich, dass Mindestruhezeiten nach wie vor ein wichtiges und sinnvolles Instrument des Arbeitsschutzes sind. Die Autoren empfehlen, geltende Mindeststandards auch in Zukunft beizubehalten und vor allem die Länge der Ruhezeiten beziehungsweise die Ausnahmeregelungen und Abweichungen noch stärker in den Blick zu nehmen.
„Verkürzte Ruhezeiten: Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work-Life- Balance“; Leon Ratermann, Nils Backhaus, Corinna Brauner, Anita Tisch; Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2019; 1. Auflage; 2 Seiten; doi: 10.21934/baua:berichtkompakt20191030
Den baua: Bericht kompakt gibt es im PDF-Format zum Herunterladen im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/dok/8825610.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.
http://www.baua.de
BAuA aktualisiert und erweitert Angebot zur Gefährdungsbeurteilung
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Internetangebot aktualisiert. Zudem steht jetzt in der Rubrik Gefährdungsfaktoren eine neue PDF-on-Demand-Funktion zur Verfügung. Mit der Handlungshilfe „Gefährdungsbeurteilung: Handbuch – Gefährdungsfaktoren“ unterstützt die BAuA Praktiker bei der Gefährdungsbeurteilung. Die aktualisierten Internetseiten enthalten die notwendigen Informationen, um eine Gefährdung sicher beurteilen zu können. Das Internetangebot lässt sich durch seine PDF-on-Demand-Funktion komplett oder in Teilen ausdrucken. Die Informationen zu den einzelnen Gefährdungen werden laufend aktualisiert. Die Handlungshilfe gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de.
Partikelfiltrierende Halbmasken Teil 1: Anforderungen*)
Einleitung
Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren und Gesundheitsschäden schützen sollen. Hierzu gehören auch die partikelfiltrierenden Halbmasken als vollständiges Atemschutzgerät. Sie gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III, gegen hohe Risiken. Der Begriff „Atemschutzgerät“ mutet zwar in Anbetracht des „einfachen“ Aufbaus der Atemschutzmaske als etwas überzogen an. Er wird jedoch in der DGUV 112-190 [1] und in der Norm als Oberbegriff für Atemschutz verwendet, der als PSA vor dem Einatmen von Schadstoffen schützt. Für die Benennung zur Klassifizierung der Schutzwirkung von partikelfiltrierenden Halbmasken, wird die aus dem Englischen stammende Abkürzung „FFP“ (filtering face piece) verwendet. Wenn bei Tätigkeiten mit Staub- oder Aerosolbelastungen zu rechnen ist, werden solche Atemschutzgeräte häufig eingesetzt. Auch bei dieser PSA bietet der Markt eine große Bandbreite unterschiedlicher Produkte mit unterschiedlichen Schutzwirkungen an…
Den ganzen Artikel lesen sie unter:
http://klaerwerk.info/DWA-Informationen/KA-Betriebs-Info
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2019 ab Seite 2808
Autor
Andreas Stengel
Leitender Sicherheitsingenieur
Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin, Deutschland
E-Mail: andreas.stengel@bwb.de
Hohe Arbeitsintensität stellt Gesundheitsrisiko dar
Dortmund – Immer mehr Beschäftigte in Deutschland fühlen sich durch eine hohe Arbeitsintensität belastet. Während beispielsweise im Jahr 2006 noch 43 Prozent der Beschäftigten angaben, sich durch sehr schnelles Arbeiten belastet zu fühlen, stieg der Anteil im Jahr 2018 auf 51 Prozent. Das zeigen Ergebnisse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen aus den Jahren 2006, 2012 und 2018. Das jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Faktenblatt „Zeitdruck und Co – Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?“ vergleicht die Ergebnisse unter dem Aspekt der Arbeitsintensität. Die Auswertung der Befragungen, an denen jeweils über 17.000 abhängig Beschäftigte teilgenommen hatten, zeigt jedoch auch, dass die Arbeitsintensität über die Zeit nicht zugenommen hat und teilweise sogar rückläufig ist.
Im vergangenen Jahr gaben sechs von zehn Befragten an, häufig Verschiedenes gleichzeitig bearbeiten zu müssen. Etwa die Hälfte der Befragten sagte, dass sie häufig unter starkem Termin-/Leistungsdruck arbeiten (48 Prozent) oder bei der Arbeit gestört werden (46 Prozent). Insgesamt 34 Prozent der Befragten gaben an, häufig sehr schnell arbeiten zu müssen und 16 Prozent gehen häufig bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit bei der Arbeit.
Während die meisten Angaben im Zeitvergleich nahezu konstant blieben, ging die Zahl der Beschäftigten, die angab, unter starkem Termin- oder Leistungsdruck oder auch sehr schnell zu arbeiten, hingegen zurück. Insgesamt lässt sich hier ein Rückgang von bis zu 11 Prozentpunkten beobachten.
Inwieweit diese Arbeitsbedingungen nun als Belastung empfunden werden, ist sehr unterschiedlich. Beispielsweise empfand es 2018 rund ein Drittel der Betroffenen als belastend, gleichzeitig verschiedene Aufgaben zu bearbeiten. Hingegen erlebten mehr als drei Viertel das häufige Arbeiten an der Grenze der Leistungsfähigkeit als Belastung. Und während die Arbeitsintensität durch schnelles Arbeiten signifikant gesunken ist, nahm dies im vergangenen Jahr mehr als jeder zweite Betroffene als Belastung war.
Bei den Erwerbstätigenbefragungen wurden insgesamt fünf verschiedene Arbeitsbedingungen als Indikatoren für Arbeitsintensität erfragt. Es zeigt sich, dass in der Gruppe der Beschäftigten, die all diesen Bedingungen häufig ausgesetzt ist, fast die Hälfte von Erschöpfung berichtet (49 Prozent). In der Gruppe der Beschäftigten, die keine der fünf Bedingungen häufig erleben, geben nur 7 Prozent an, erschöpft zu sein.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine hohe Arbeitsintensität mit Erschöpfung der Beschäftigten einhergeht und damit ein gesundheitliches Risiko darstellen kann. Das BAuA-Faktenblatt empfiehlt, aktiv das Stresspotenzial zu senken. Beispielsweise sollten Führungskräfte ihren Beschäftigten einen angemessenen Handlungsspielraum über Geschwindigkeit, Inhalt und Anordnung ihrer Aufgaben geben. Dies könne den negativen Effekten einer hohen Arbeitsintensität entgegenwirken.
baua: Fakten „Zeitdruck und Co – Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?“ gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach psychischer Erkrankung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, langfristig Erkrankten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz ein BEM anzubieten.
Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber dazu, längerfristig erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dazu zählen alle Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen – entweder ununterbrochen oder wiederholt – arbeitsunfähig sind. Das bedeutet: Der Betrieb hat mit Zustimmung und Beteiligung des Betroffenen zu klären,
wie sie Arbeitsunfähigkeit möglichst überwinden,
mit welchen Leistungen oder Hilfen sie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und
den Arbeitsplatz erhalten können.
Die Rechtsgrundlage dazu liefert § 167 Absatz 2 des Neunten Sozialgesetzbuchs. Vorgeschrieben ist ebenso, dass – sofern der Beschäftigte zustimmt – die Mitarbeitervertretung, bei schwerhinderten Arbeitnehmern die Schwerbehindertenvertretung, zu beteiligen ist. Sofern erforderlich ist ebenso der Betriebs- oder Werksarzt hinzuziehen. Vorgaben, wie die besagte Klärung aber konkret auszusehen hat, liefert der Gesetzestext nicht. Jeder Betrieb kann gemeinsam mit dem erkrankten Beschäftigten individuelle Lösungen finden.
Zunahme psychischer Erkrankungen
Eine häufige Ursache für Arbeitsunfähigkeit sind Muskel-Skelett- und Atemwegserkrankungen. Aber schon lange führen auch psychische Erkrankungen die Fehlzeitenstatistiken der gesetzlichen Krankenkassen an. So zeigt beispielsweise der AOK-Fehlzeitenreport von 2017 einen konstanten Anstieg der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in den vergangenen zehn Jahren um 79,3 Prozent. Darüber hinaus führen sie zu langen Ausfallzeiten – oftmals doppelt so lange, wie bei anderen Erkrankungen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt an, dass hierzulande jedes Jahr mehrere hunderttausend Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen für lange Zeit oder gar für immer aus ihrem Job ausscheiden. Die Ursache dafür liege zunehmend in psychischen Erkrankungen.
Herausforderungen bei der Wiedereingliederung
Physikalische Faktoren am Arbeitsplatz
Licht, Lärm, Klima: die Arbeitsumgebung sicher gestalten
Dortmund – „Physikalische Faktoren am Arbeitsplatz“. So lautet der Titel der jetzt erschienenen baua: Aktuell. Die aktuelle Ausgabe der amtlichen Mitteilungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) befasst sich mit den Auswirkungen physikalischer Faktoren wie Licht, Lärm oder Klima. Dabei zeigt sich, dass diese Faktoren nicht nur auf die physische, sondern auch auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten großen Einfluss nehmen können. So können eine ungünstige Beleuchtung oder Lärm, selbst wenn er unterhalb der gehörschädigenden Schwelle liegt, als Stressoren wirken. Die verschiedenen Beiträge befassen sich mit den aktuellen Forschungsergebnissen und gehen zudem auf konkrete Gestaltungshinweise für die betriebliche Praxis ein.
Nach wie vor gehören physikalische Faktoren zu den wesentlichen Elementen, die es bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung zu berücksichtigen gilt. Lärm, Licht oder Klima wirken sich entscheidend auf die Gesundheit, die Sicherheit und auf das Wohlbefinden der Beschäftigten aus. In verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten befasst sich die BAuA mit unterschiedlichen Faktoren. Dazu gehört beispielsweise die UV-Strahlenbelastung beim Schweißen. Auf Grundlage ihrer Analyseergebnisse hat die BAuA Berechnungs- und Bewertungsverfahren entwickelt, um die Gefährdung durch optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz besser einschätzen zu können. Zudem befasst sich diese Ausgabe mit der akustischen Gestaltung von Büroräumen sowie mit den Auswirkungen von Licht auf den Schlaf-Wach-Rhythmus des Menschen.
Ihre Forschungsergebnisse setzt die BAuA in verschiedenen Handlungshilfen und Leitfäden für die Praxis um. Ihr Ziel ist es, Gestaltungswissen bereits frühzeitig in die Planung und Gestaltung von Bauvorhaben sowie in die Anschaffung von Maschinen einzubringen. So befasst sich ein Beitrag mit dem Einkauf leiser Maschinen. Neben dem Schwerpunktthema informiert die baua: Aktuell über Termine der BAuA und berichtet über Veranstaltungen sowie laufende Projekte. Leser erhalten außerdem einen Einblick in die Ausstellung „TeamPlay“.
Die aktuelle Ausgabe gibt es – ebenso wie alle seit 2005 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2018/01/pm002-18.html;jsessionid=C8F49F5004E7982A3389D53E26E4582D.s1t2
BAuA-Bericht: Fachkräfte für Arbeitssicherheit benötigen viele Kompetenzen
In einem Forschungsprojekt hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht, ob sowohl gegenwärtig als auch künftig ausreichend Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung stehen. Zudem ging das Projekt der Frage nach, inwieweit die Fachkräfte über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Der Bericht „Bedarf an Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland“ fasst die Ergebnisse zusammen. Dabei zeigt sich, dass die Fachkräfte den zeitlichen Betreuungsbedarf mit hoher Wahrscheinlichkeit decken. Zugleich wird deutlich, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit über ein zunehmendes Maß an Kompetenzen verfügen müssen.
Die Betreuung von Betrieben durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit regeln das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2. Auf Grundlage der nach der DGUV Vorschrift 2 möglichen Formen der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung hat die BAuA verschiedene Bedarfsszenarien angenommen. Im Rahmen einer Soll-Ist-Bilanzierung wurde anhand dieser Modelle der minimale sowie der maximale Betreuungsbedarf ermittelt. Dabei zeigt sich, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gegenwärtig aber auch in Zukunft den zeitlichen Betreuungsbedarf in den Betrieben mit hoher Wahrscheinlichkeit decken werden.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben ein umfangreiches und anspruchsvolles Aufgaben- und Tätigkeitspektrum. Um dieses umzusetzen, benötigen sie neben fachlichen Kompetenzen eine Vielzahl weiterer Fähigkeiten. Um zu ermitteln, über welche Kompetenzen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen, untersuchte die BAuA, welcher Kompetenzerwerb aus der Ausgangsqualifikation, der Ausbildung zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde sowie der Fortbildung und aber auch über informelles Lernen und Erfahrung möglich ist. Neben einer intensiven Literaturstudie führte sie dazu ergänzende Experteninterviews, Datenabfragen und eine Onlinebefragung durch.
Bisher legt die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit einen Schwerpunkt vor allem auf die fachlichen Kompetenzen. Im Zuge des Wandels der Arbeit nehmen immer mehr Faktoren Einfluss auf die Arbeit der Beschäftigten und auch der Betreuungsbedarf wird vielfältiger werden und sich dynamisch weiterentwickeln. Anforderungen an Lernbereitschaft sowie Kooperations- und Beratungskompetenzen im Zusammenwirken mit verschiedenen Professionen und Akteuren im Betrieb werden für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiter wachsen. Kontinuierliche, systematische Kompetenzentwicklung und Fortbildung werden zwingend erforderlich.
„Bedarf an Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland“; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; doi:10.21934/baua:bericht20170921; 286 Seiten. Den baua: Bericht gibt es im Internet unter http://www.baua.de/publikationen.
Eine Kurzfassung ist als baua: Bericht kompakt erschienen und steht ebenfalls im Internet zur Verfügung.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de
Weitere Informationen:
http://www.baua.de/dok/8730194 Direkter Link zum Bericht „Bedarf an Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland“ im Internetangebot der BAuA.
BAuA untersuchte Bedarf und Kapazität sicherheitstechnischer Betreuung
Dortmund – Für die sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben sind in Deutschland vor allem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zuständig. In einem Forschungsprojekt hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht, ob sowohl gegenwärtig als auch künftig ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Zudem ging das Projekt der Frage nach, inwieweit die Fachkräfte über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Der nun veröffentlichte baua: Bericht „Bedarf an Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland“ fasst die Ergebnisse zusammen. Dabei zeigt sich, dass die Fachkräfte den zeitlichen Betreuungsbedarf mit hoher Wahrscheinlichkeit decken. Zugleich wird deutlich, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit über ein zunehmendes Maß an Kompetenzen verfügen müssen.
Die Betreuung von Betrieben durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit regeln das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2. Auf Grundlage der nach der DGUV Vorschrift 2 möglichen Formen der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung hat die BAuA verschiedene Bedarfsszenarien angenommen. Im Rahmen einer Soll-Ist-Bilanzierung wurde anhand dieser Modelle der minimale sowie der maximale Betreuungsbedarf ermittelt. Dabei zeigt sich, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gegenwärtig aber auch in Zukunft den zeitlichen Betreuungsbedarf in den Betrieben mit hoher Wahrscheinlichkeit decken werden.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben ein umfangreiches und anspruchsvolles Aufgaben- und Tätigkeitspektrum. Um dieses umzusetzen, benötigen sie neben fachlichen Kompetenzen eine Vielzahl weiterer Fähigkeiten. Um zu ermitteln, über welche Kompetenzen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen, untersuchte die BAuA, welcher Kompetenzerwerb aus der Ausgangsqualifikation, der Ausbildung zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde sowie der Fortbildung aber auch über informelles Lernen und Erfahrung möglich ist. Neben einer intensiven Literaturstudie führte sie dazu ergänzende Experteninterviews, Datenabfragen und eine Onlinebefragung durch.
Bisher legt die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit einen Schwerpunkt vor allem auf die fachlichen Kompetenzen. Im Zuge des Wandels der Arbeit nehmen immer mehr Faktoren Einfluss auf die Arbeit der Beschäftigten und auch der Betreuungsbedarf wird vielfältiger werden und sich dynamisch weiterentwickeln. Anforderungen an Lernbereitschaft sowie Kooperations- und Beratungskompetenzen im Zusammenwirken mit verschiedenen Professionen und Akteuren im Betrieb werden für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiter wachsen. Kontinuierliche, systematische Kompetenzentwicklung und Fortbildung werden zwingend erforderlich.
„Bedarf an Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland“; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; doi:10.21934/baua:bericht20170921; 286 Seiten. Den baua: Bericht gibt es im Internet unter www.baua.de/publikationen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2017/12/pm051-17.html;jsessionid=0C225E7C3CF203A795E0ABA461363B16.s2t1