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Meldungen zur Arbeitssicherheit 2017

September 2017
Sprühanwendungen gegen Eichenprozessionsspinner bewerten 
Arbeitsschutz zum Ausbildungsstart 
Arbeitsbedingte Unfälle und Verletzungen kosten die EU jedes Jahr 476 Mrd. EUR aktuellen weltweiten Schätzungen zufolge 
Arbeitsschutz im Rohbau – kompakt und verständlich 
Juni 2017
Explosionsgefahr in der Kläranlage  
Führen von Teleskopstapler/lader

Sprühanwendungen gegen Eichenprozessionsspinner bewerten

Dortmund – Die Raupe des Eichenprozessionsspinners produziert in ihren Brennhaaren ein starkes Nesselgift. Daher müssen die Larven dieses Schmetterlings oft bekämpft werden, wenn sie Eichen in Wohngebieten oder öffentlich zugänglichen Bereichen befallen. Dies kann durch das Versprühen entsprechender Mittel erfolgen. Jedoch standen bislang keine Daten für diese biozide Anwendung zur Verfügung, um Risiken für die Beschäftigten und unbeteiligte Dritte abschätzen zu können. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schloss diese Lücke. In Feldstudien untersuchte sie, wie stark Beschäftigte oder unbeteiligte Dritte bei Sprühanwendungen den verwendeten Wirkstoffen ausgesetzt sind. Der Bericht „Vergleichende Untersuchung zur Exposition von Arbeitnehmern und Dritten bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Sprühanwendungen“ ist jetzt erschienen. Während unbeteiligte Dritte bei ausreichendem Abstand vergleichsweise gering exponiert sind, sind die Anwender besonders dann stärker belastet, wenn sie das Mittel handgeführt statt mit einer Sprühkanone versprühen. Anhand der Daten wurde ein zuverlässiges Modell entwickelt, das bei der Zulassung von Biozidprodukten eingesetzt wird.

Der Eichenprozessionsspinner befällt Eichen, die sich auch in der Nähe von Wohngebieten und öffentlichen Bereichen wie Parks oder Alleen befinden können. Ab dem dritten Larvenstadium entwickeln seine Raupen Brennhaare, die das starke Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Der Kontakt mit den Brennhaaren führt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Hautirritationen, Atembeschwerden oder pseudoallergischen Reaktionen. Vor dem dritten Larvenstadium können die Raupen per Sprühanwendung mit Insektiziden bekämpft werden.

Erfolgt die Bekämpfung des Spinners mit Insektiziden zum Schutz des Menschen, greift die europäische Biozidverordnung. Dabei dürfen in der Europäischen Union zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nur Biozidprodukte verwendet werden, wenn ihre sichere Verwendung geprüft und sie zugelassen wurden. Im Zulassungsverfahren für Biozidprodukte erfolgt deshalb eine Risikobewertung, die auf einer Expositionsabschätzung beruht. Das BAuA-Projekt schloss eine Datenlücke, da Expositionsdaten im Bereich der bioziden Anwendung bislang fehlten. Dazu begleitete die BAuA drei schädlingsbekämpfende Firmen und führte Messungen bei der Ausbringung der Mittel durch. Die Sprühanwendung erfolgte dabei mit handgeführten Motorsprühgeräten oder mit Sprühkanonen. Die Messungen erfassten, wie stark die Beschäftigten dem Wirkstoff über die Haut und die Atemwege ausgesetzt waren. Sie berücksichtigten alle mit den Anwendungen zusammenhängenden Tätigkeiten, die von der Zubereitung der Sprühbrühe über die Anwendung bis hin zur Reinigung der Geräte reichen.

Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Beschäftigten bei der Arbeit mit einem Motorsprühgerät stärker dem Sprühnebel ausgesetzt sind als bei der Arbeit mit einer Sprühkanone, bei der sie sich während der Ausbringung in der Fahrerkabine befinden. Bei beiden Anwendungsverfahren kommen die Anwender jedoch schon während des Ansetzens der Sprühbrühe und dem Befüllen des Tanks mit dem Wirkstoff in Berührung. Unbeteiligte Dritte sind im Vergleich zu Anwendern deutlich niedriger belastet, wenn sie sich in einem Abstand von mehr als fünf Metern zum Sprühnebel befinden.

Durch systematische Auswertung der Messergebnisse wurde eine Datenbasis geschaffen, mit der die Risiken von Beschäftigten und unbeteiligten Dritten bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch Sprühanwendungen bewertet werden können. Dies ist eine wichtige Voraussetzung sowohl für die Zulassung von Biozidprodukten als auch für die Festlegung passgerechter Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und unbeteiligter Dritter.

„Vergleichende Untersuchung zur Exposition von Arbeitnehmern und Dritten bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Sprühanwendungen“; Anja Schäferhenrich, Anja Baumgärtel, Michael Roitzsch, Frank Burgmann, Katrin Ludwig-Fischer, Claudia Großkopf, Thomas Göen, Ralf Hebisch, Urs Schlüter; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; 176 Seiten; DOI: 10.21934/baua:bericht2017071. Den Bericht gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen. Aufgrund seiner Bedeutung für die Risikobewertung im europäischen Biozidverfahren wurde auch eine englische Fassung veröffentlicht.

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Arbeitsschutz zum Ausbildungsstart

Berufseinsteiger bei der Einweisung

Zu Beginn der Berufsausbildung sollten Betriebe sich dem Arbeitsschutz speziell für Berufseinsteiger widmen. Denn: Junge Beschäftigte sind besonders unfallgefährdet.

Junge Beschäftigte erleiden jedes Jahr zahlreiche Arbeits- und Wegeunfälle. Allein in der Branche Holz und Metall nimmt die Altersgruppe 18- bis 25-Jährigen 20 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle ein. Besondere Gefahren für junge Erwachsene bestehen im Straßenverkehr. Weitere Unfallschwerpunkte verzeichnet die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) beispielsweise durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen sowie Arbeiten an Maschinen.

Oftmals sind es mangelnde Kenntnisse, Erfahrungen und Stress durch viele neue Aufgaben, die in jedem Alter in den ersten Tagen an neuem Arbeitsplatz zu Unfällen führen können, weiß Ulrich Zilz, Präventionsexperte der BGHM. Junge Beschäftigte seien zunächst einfach Berufsanfänger. Zudem testen Jugendliche ihre Grenzen aus – ihre Bereitschaft Risiken einzugehen sei höher. Und: Die Übergangsphase vom Schüler zum Auszubildenden ist mit vielen Unsicherheiten verbunden.

Betriebe können Unfällen vorbeugen. »Zahlreiche Verantwortliche, Ausbilder und junge Beschäftigte machen seit vielen Jahren vieles richtig und tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern«, sagt Zilz. Sein Tipp für Personen, denen Azubis erstmalig anvertraut werden: die Kontaktaufnahme zu erfahrenen Kollegen. Es sei wichtig, Berufseinsteiger eng zu begleiten. Darüber hinaus rät der Präventionsexperte dazu, den Arbeitseinsatz gut vorzubereiten und eine angemessene Einarbeitungszeit einzuplanen. Wichtig dabei: der richtige und sichere Umgang mit Arbeitsmitteln.

Um Auszubildende für Unfallgefahren zu sensibilisieren, sollten Beschäftigte spüren, dass Betriebe Arbeitsschutz leben und dieser Teil der Kultur im Betrieb ist. Darüber hinaus: »Vorbildliche Betriebe stellen Azubis hierzu einen Paten oder Mentor zur Seite. Das können Sicherheitsbeauftragte oder ältere Azubis sein«, so Zilz.

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Arbeitsbedingte Unfälle und Verletzungen kosten die EU jedes Jahr 476 Mrd. EUR aktuellen weltweiten Schätzungen zufolge

Auf dem XXI. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Singapur vom 3.-6. September wird die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zusammen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) neue Schätzungen der Kosten eines niedrigen Niveaus von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorstellen. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass weltweit arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zu einer 3,9-prozentigen Einbuße beim BIP zu Kosten von jährlich etwa 2 680 Mrd. EUR führen [1].
Arbeitsbedingte Erkrankungen und Verletzungen kosten die Europäische Union 3,3 % ihres BIP. Das sind 476 Mrd. EUR, die jedes Jahr durch geeignete Strategien, Maßnahmen und Praktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eingespart werden könnten.

Die Schätzungen stammen aus einem groß angelegten Projekt über Kosten und Nutzen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das Projekt wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), dem finnischen Ministerium für Soziales und Gesundheit, dem finnischen Institut für Gesundheit bei der Arbeit (FIOH), dem WSH-Institut in Singapur, der Internationalen Kommission für Gesundheit bei der Arbeit (ICOH) und der EU-OSHA durchgeführt.

Im Vorfeld des Weltkongresses sagte die Direktorin der EU-OSHA Dr. Christa Sedlatschek: „Eine sichere und gesunde Arbeit ist zwar ein fundamentales Menschenrecht, jedoch zeigen diese aktuellen Schätzungen der Kosten unzureichender oder fehlender Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, dass die wirtschaftlichen Argumente für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nie stärker waren. Arbeitsbedingte Erkrankungen und Verletzungen kosten die Europäische Union 3,3 % ihres BIP. Das sind 476 Mrd. EUR, die jedes Jahr durch geeignete Strategien, Maßnahmen und Praktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eingespart werden könnten.“

Gute praktische Lösungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit können Unternehmen produktiver, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger machen und die Kosten für die Gesundheitsversorgung und andere Belastungen für die Gesellschaft reduzieren. Die Kosten eines niedrigen Niveaus von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind hoch – für den Einzelnen, die Unternehmen und die Gesellschaft. Mit dem Projekt über Kosten und Nutzen hat die EU-OSHA begonnen, die in der EU und weltweit verfügbaren Daten zu ermitteln und auszuwerten, um präzise und aktuelle Schätzungen der Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen und Verletzungen vorzunehmen.

Weitere Ergebnisse, die auf dem Weltkongress vorgestellt werden, lauten u. a. wie folgt:
Arbeitsbedingte Erkrankungen machen 86 % aller arbeitsbedingten Todesfälle weltweit und 98 % in der EU aus.
123,3 Millionen DALY (um den Invaliditätsfaktor bereinigte Lebensjahre) gehen weltweit (7,1 Millionen in der EU) aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen verloren. Davon entfallen 67,8 Millionen (3,4 Millionen in der EU) auf Todesfälle und 55,5 Millionen (3,7 Million in der EU) auf Invalidität.
In den meisten europäischen Ländern verursachen arbeitsbedingte Krebserkrankungen die höchsten Kosten (119,5 Mrd. EUR bzw. 0,81 % des BIP), Muskel-Skelett-Erkrankungen die zweithöchsten.

Ein neues Datenvisualisierungs-Tool, das von der EU-OSHA im Rahmen des Projekts entwickelt wurde, wird ebenfalls auf dem Weltkongress vorgestellt. Es zeigt auf anschauliche Weise die weltweiten Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfälle. Wichtige Ergebnisse werden als Infografiken angezeigt und erlauben Wissenschaftlern und politischen Entscheidungsträgern einen raschen und einfachen Zugriff auf die Informationen. Das Visualisierungs-Tool bietet auch ein Glossar häufig benutzter Begriffe sowie eine Darstellung der verwendeten Methoden und ist daher transparent und benutzerfreundlich.

Der Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, das weltweit größte Treffen von Fachleuten und Praktikern aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, bietet eine ideale Gelegenheit, die neuen Forschungsergebnisse zu verbreiten. Die EU-OSHA ist eine der unterstützenden Organisationen des Kongresses und wird während der vier Tage bei verschiedenen Veranstaltungen präsent sein, Redner stellen, an Workshops teilnehmen und einen Ausstellungsstand betreiben. Insbesondere ist die EU-OSHA Koorganisatorin zweier Symposien. Eines davon behandelt das Kosten-Nutzen-Projekt, das andere beschäftigt sich mit faktengestützten guten praktischen Lösungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Kleinst- und Kleinunternehmen und verweist auf die Arbeit der EU-OSHA auf diesem Gebiet sowie ihr OiRA (Online interactive Risk Assessment)-Projekt.

Links:
Mehr über den wirtschaftlichen Nutzen guter praktischer Lösungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erfahren
Das neue Datenvisualisierungs-Tool kennenlernen
Die Beteiligung der EU-OSHA am XXI. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verfolgen

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Arbeitsschutz im Rohbau – kompakt und verständlich

Neue Branchenregel „Rohbau“ bündelt Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für Verantwortliche auf Baustellen

Vom Einfamilienhaus bis hin zur großen Liegenschaft – wer auf einer Baustelle tätig ist, hat es mit zahlreichen unterschiedlichen Gewerken, Arbeitsmitteln und Maschinen zu tun. Mit der neuen Branchenregel 101-601 „Rohbau“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, erhalten Verantwortliche einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen, mögliche Gefährdungen und entsprechende Präventionsmaßnahmen für Arbeiten im Rohbau.

Handlungsanweisungen für die sichere Baustelle
Wer ist für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verantwortlich, wenn mehrere Unternehmen am Bau beteiligt sind? Was sind neben Abstürzen die häufigsten Gefahren im Rohbau und wie kann man diese vermeiden? Welche Maßnahmen sind notwendig, um Beschäftigte vor Schadstoffen, Lärm oder zu großer körperlicher Belastung zu schützen? Auf Fragen wie diese gibt die Branchenregel verständliche Antworten und praxisbezogene Handlungsanweisungen. Verantwortliche erfahren darin das Wichtigste zur Verwendung von Arbeitsmitteln wie Leitern und Gerüsten, zum Einsatz von Maschinen oder auch zu verschiedenen Tätigkeiten des Rohbaus wie beispielsweise Mauer- oder Zimmerarbeiten.

Übersichtliches Arbeitsschutzkompendium für den Rohbau
Im Rohbau muss aufgrund der verschiedenen Gewerke ein sehr umfangreiches Vorschriften- und Regelwerk aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen und Quellen beachtet werden. „Die neue Branchenregel bündelt all diese rechtlichen Vorgaben, potenziellen Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen übersichtlich in einer einzigen Publikation. Das erleichtert Verantwortlichen die praktische Umsetzung oder die Delegation der Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Leiter des Sachgebiets Hochbau im DGUV-Fachbereich Bauwesen. An der Erarbeitung der Branchenregel waren neben Fachexperten der Unfallversicherung insbesondere Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft beteiligt. „Aufgrund der engen Zusammenarbeit liegt uns nun ein Arbeitsschutzkompendium für den Rohbau vor, das von allen Partnern mitgetragen und genutzt wird.“

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Die über 100-seitige Branchenregel „Rohbau“ ist die erste Publikation dieser Art für das Bauwesen. Sie dient Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Interessierte können die DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen oder dort als gedrucktes Exemplar bestellen. Der Bezug der Informationsschrift ist für die Mitgliedsunternehmen der BG BAU im Beitrag inbegriffen.

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Explosionsgefahr in der Kläranlage

Freitagabend um halb acht: Bei der Limbacher und Penzendorfer Feuerwehr in Schwabach geht ein Notruf ein. Im Faulbehälter der Kläranlage ist ein Feuer ausgebrochen, und es werden fünf Personen vermisst. Es wird die höchste Alarmierungsstufe ausgerufen, denn der Hochdruckgasbehälter mit einem Fassungsvermögen von 200 000 Liter hochexplosivem Methangas droht zu explodieren. Sieben Drehleiterfahrzeuge kommen rasend schnell an den Schwabacher Wasserberg, besetzt mit etwa 50 Feuerwehrmännern und -frauen sowie 15 Jugendlichen. Was so dramatisch klingt, ist zum Glück nur das Szenario einer Großübung .

Den ganzen Artikel lesen sie unter: http://klaerwerk.info/DWA-Informationen/KA-Betriebs-Infos Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 2-2017

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Führen von Teleskopstapler/lader

In den Kläranlagen, Kanalwerken und Betriebshöfen wurden schon immer Gabelstapler benutzt. Zunehmend werden aber auch sogenannte Teleskoplader (Abbildung 1) eingesetzt. Jeder Betrieb, der mobile Arbeitsmittel betreibt, muss über Fahrerinnen und Fahrer verfügen, die mit diesen Geräten sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Innerhalb des DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.) ist durch den DGUV-Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (bisher BGG 925) der sogenannte Gabelstaplerführerschein vorgegeben.
Dies ist unter anderem auch in der DGUV-Vorschrift 68…
Quelle: DGUV

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