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Meldungen zur Arbeitssicherheit 2016

August 2016
Maßnahmen für einen sicheren Arbeitsplatz 
Arbeiten mit tragbaren Gasmessgeräten 
Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen in abwassertechnischen Anlagen  
„Sicher im Kanal, statt mit einem Fuß im Kriminal“ 
Stärkere Kontrollen für Persönliche Schutzausrüstung 
Sicher ist sicher – Mehrgaswarngeräte 
Gaswarngeräte im täglichen Einsatz  
Juni 2016
Die wichtigsten Neuregelungen der Betriebssicherheitsverordnung  
DWA-Fachausschuss „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“  
Gefahrstoffverordnung auch bei neuer Kennzeichnung sicher anwenden 
Januar 2016
Einflüsse auf die Arbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit 

Maßnahmen für einen sicheren Arbeitsplatz

Die Abwasseranlage Nürtingen in Baden-Württemberg mit ihren über 50 Sonderbauwerken birgt eine Vielzahl an Störungsmöglichkeiten in den Kanälen und Schächten. Unsere Mitarbeiter sind daher regelmäßig im Einsatz, um Störungen zu verhindern oder notfalls zu beseitigen. Da es sich hierbei um einen sehr gefährlichen Arbeitsbereich handelt, müssen die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen strikt eingehalten werden.
Bei Arbeiten in einem umschlossenen Raum können verschiedenste Gefährdungen eintreten. Durch Sauerstoffmangel, Vergiftungen oder sogar durch eine Explosion können die Mitarbeiter in ihrer Gesundheit gefährdet werden. Die gefährlichen Gase in diesem Arbeitsbereich sind sehr heimtückisch. Manche von ihnen kann man nicht riechen, da sie geruchslos sind. Ein Teil von ihnen ist schwerer als Sauerstoff, andere wiederum sind leichter. Sogar leicht brennbare und explosionsgefährliche Gase befinden sich darunter. Dank moderner Messtechnik sind die Überwachungsgeräte heutzutage sehr klein geworden. Kaum größer als ein Handy ..

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http://klaerwerk.info/DWA-Informationen/KA-Betriebs-Infos
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2016

Autor
Mathias Thiele, Betriebsleiter
Klärwerk Nürtingen, Deutschland
E-Mail: Thiele@klaeranlage-nt.de

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Arbeiten mit tragbaren Gasmessgeräten

Die Sachkunde für Freimessungen
Bei Arbeiten in umschlossenen Räumen, die in Kontakt mit Ab- wasser stehen, ist die Benutzung von Gasmessgeräten zwin-gend geboten. Ob in Schächten, Kanälen, überdachten Regen- becken, Silos und dergleichen, überall können sich dort Gase entwickeln, die für Menschen höchst gefährlich sind. Doch ohne die notwendigen Kenntnisse ist der Einsatz der Messgeräte äußerst unsicher. Werden tragbare Gasmessgeräte für Freimessungen verwendet, ist daher eine Sachkunde nach DGUV-R103-004 (BGR 126) dringend erforderlich. Dabei ist es zwingend geboten, die persönliche Schutzausrüs- tung zu benutzen. Durch regelmäßige Unterweisungen (Abbildung 1) mit praxisnahen Übungen vor Ort sowie durch die Schulung ei-ner fac hgerechten Anwendung der Ausrüstung wird sichergestellt, dass Unfälle weitestgehend vermieden werden können. Dazu gehören, dass vor der Benutzung von Gasmessgeräten Sichtkontrollen und Anzeigetests durchgeführt werden. Kennt- nisse über die Eigenschaften der Gefahrstoffe nach Anhang 4 der DGUV-R 103-004 (BGR 126) – H2S, CO2, CH4, Benzindämpfe – und Sauerstoffmangelkönnen beim Freimessen lebenswichtig sein. Denn das Einwirken der Gase kann…
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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2016

Autor
Andreas Wanjek
GfU GmbH, Potsdam, Deutschland
E-Mail: wanjek@gfu-potsdam.de

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Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen in abwassertechnischen Anlagen

Handlungsempfehlung des DWA-Fachausschusses BIZ-4 „Arbeits-und Gesundheitsschutz“ zur Umsetzung von DGUV-Grundsatz 313-002 (bisher: BGG/GUV-G 970) „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV-Regel 113-004“ (bisher: BGR/GUV-R 117-1) Vorbemerkung Im Mai 2012 wurde der oben genannte DGUV-Grundsatz „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen …“ (DGUV Grundsatz 313-002) veröffentlicht. Seither herrscht unter Betreibern abwassertechnischer Anlagen eine gewisse Verunsicherung, in welchem Umfang hier Qualifizierungsmaßnahmen für das eingesetzte Personal notwendig werden. Der DWA-Fachausschuss BIZ-4 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ hat nach Abstimmung mit dem Sachgebiet Abwasser, bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine Handlungsempfehlung zum Thema „Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen in abwassertechnischen Anlagen“ erarbeitet. Ziel ist es, den Betreibern abwassertechnischer Anlagen eine praxisnahe Handlungshilfe bei der Erfüllung …

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2016

DWA-Fachausschuss BIZ-4 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“
Obmann Dipl.-Ing. Wolfgang Schlesinger
E-Mail: wolfgang.schlesinger@duesseldorf.de

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„Sicher im Kanal, statt mit einem Fuß im Kriminal“

Gerinnen etc. ist grundsätzlich gefährlich. Zum Schutz der Arbeit-/ Dienstnehmer sind deshalb in Österreich gesetzliche Regelungen festgelegt, die verbindlich einzuhalten sind. Vor allem das ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) sowie die Bedienstetenschutzgesetze, die eine Evaluierungsverpflichtung des Arbeit-/Dienstgebers festlegen, sowie der Stand der Technik gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60079-29-1 und Teil-2 sind hier einschlägig.
Infolge der Evaluierung der Gefahren und Belastungen sind vom Arbeit- bzw. Dienstgeber bestimmte Maßnahmen festzulegen. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von mobilen und stationären Gaswarnanlagen. Stationäre Gasmess- und Gaswarnanlagen werden in der Regel …

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2016

Autoren
Ing. Klaus Mario Kopia, AUVA (Allgemeine Unfallversicherungs- anstalt) Wien
Dr.-Ing. Wolfgang Scherz, Geschäftsführer AWV Wiener Neustadt-Süd DI (FH)
Dieter Schmidt, Geschäftsführer AWV Schwechat
DI Anita Schürrer-Wizani, Geschäftsführerin RHV Steyr

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Stärkere Kontrollen für Persönliche Schutzausrüstung

Neue PSA-Verordnung der EU richtet sich vor allem an Hersteller
Am 20. April 2016 trat die neue PSA-Verordnung*) der Europä-ischen Union in Kraft. Sie ersetzt die PSA-Richtlinie 89/686/ EWG und richtet sich in erster Linie an die Hersteller von Per- sönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Es gilt eine Übergangs-zeit von zwei Jahren. In dieser Zeit haben Hersteller, Behörden und Zertifizierungsstellen Gelegenheit, sich auf die Änderun-gen vorzubereiten. Die wichtigsten Neuerungen aus Sicht des Arbeitsschutzes im Überblick: • Einige wesentliche Änderungen ergeben sich aus einer ver-änderten Einstufung von Produkten als PSA. Es gibt drei Ka- tegorien, denen unterschiedliche Prüfanforderungen zuge- ordnet sind. Produkte wie Gehörschutz, Rettungswesten oder PSA zum Schutz gegen Kettensägenschnitte fallen künf- tig – neu – unter die Kategorie III. Damit unterliegen sie ei- ner Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle. • Aus der veränderten Einstufung von PSA ergibt sich auch eine Konsequenz für die Anwender von PSA. Für Schutz- ausrüstung der Kategorie III gilt in Deutschland die Pflicht zu einer praktischen Unterweisung der Beschäftigten. „Hier sind die Unternehmen gefragt, ihre Unterweisungen ent- sprechend anzupassen“, sagt Dr. Walter Eichendorf

Weiterführende Informationen
www.dguv.de/fb-psa www.dguv.de/ifa/psa

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Sicher ist sicher – Mehrgaswarngeräte

Auf unseren Großklärwerken München Gut Großlappen und Gut Marienhof sowie dem Kanalbetrieb begegnen uns viele Situationen, bei denen ein kleiner Helfer immer unser Begleiter sein sollte, das Mehrgaswarngerät. Sei es der Einstig in einen Schacht, das Reini¬gen eines Tanks und der Regenrückhaltebecken oder das Begehen eines umschlossenen, nicht belüfteten Raumes. Bei all diesen Arbeiten setzen wir uns einer unsichtbaren Gefahr aus – Gase. Diese Gase haben verschiedenste Eigenschaften. Manche erkennt man an ihrem charakteristischen Geruch, andere wiederum sind völlig geruchlos und nicht wahrnehmbar. Manche sind leichter als Luft, andere schwerer und verdrängen dadurch den lebenswichtigen Sauerstoff und manch anderes Gas ist schon in geringster Konzentrationen tödlich. Es kann durch zu lange Verweilzeiten…

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2016

Autor
Dominic Laugier,
Abwassermeister
Schlammbereich im Klärwerk Gut Marienhof
Hauptstraße 30,
85386 Eching,
Deutschland

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Gaswarngeräte im täglichen Einsatz

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim (ESP) hat zwei Betriebsbereiche, die Gaswarngeräte einsetzen. Mitarbeiter der Kläranlage (elektro- und maschinentechnische Betreuung) und Mitarbeiter des Kanalbetriebs (Instandhaltung, Reinigung, Kontrollen) arbeiten in Regenwasserbehandlungsanlagen, in Pumpstationen und in Schachtbauwerken der Kanalisation, wo regelmäßig Freimessungen mit Gaswarngeräten durchgeführt werden müssen. Unser Kanalnetz mit einer Länge von 520 km hat etwa 14 000 Schachtbauwerke, 65 Regenwasserbehandlungsanla-gen, sieben Hochwasserrückhaltebecken, sechs Pumpstationen und zehn Bauwerke mit sonstigen Funktionen (Düker, Stollen, Messstellen). Die Kläranlage hat eine Ausbaugröße von 250 000 Einwohnerwerten. Im Jahr 2010 hatten sich die beiden Betriebsbereiche mit etwa 50 Mitarbeitern entschieden, die in die Jahre gekomme-nen Gaswarngeräte zu ersetzen.Um allen einsteigenden Ar¬beitskolonnen ein Gaswarngerät zur Verfügung zu stellen, sind acht tragbareGeräte …

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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2016

Autor
Alexander Augustin
Betriebsleiter Kanalnetz und Bauwerke
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim
Hohwiesenweg 45, 75175 Pforzheim, Deutschland
E-Mail: alexander.augustin@stadt-pforzheim.de

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Die wichtigsten Neuregelungen der Betriebssicherheitsverordnung

Am 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)in Kraft getreten. Nach 13 Jahren wurde die Betr- SichV nicht nur einfach überabeitet, sondern hat eine neue Struktur bekommen. Damit soll die Verordnung den geänderten Anforderungen an moderne Arbeitsschutzkonzepte gerecht werden. Zu den wichtigen Änderungen der neuen BetrSichV gehören:…

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2016

Autorin
Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Bettina Ehrhardt
DVGW – Sicherheitstechnischer Dienst der Versorgungswirtschaft
GmbH
Büro Dassendorf
Rotdornweg 24, 21521 Dassendorf, Deutschland
Tel. +49 (0)228/91 88-9 31 11
E-Mail: ehrhardt@dvgw-sdv.de
www.dvgw-sdv.de

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DWA-Fachausschuss „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“

Aufgrund eines Beschlusses des DWA-Hauptausschusses „Bildung und Internationale Zusammenarbeit“ (BIZ) wurde 2007 der Fachausschuss BIZ 4 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ gegründet. Unter der Leitung von Dipl.-Ing. Wolfgang Schlesinger arbeiten in dem Ausschuss zwölf Mitglieder aus den verschiedensten Sparten. Vertreten sind sowohl kommunale und private Anlagenbetreiber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner wie auch Aufsichtsbehörden und Ingenieurbüros. Die Deregulierungsprozesse im Arbeitsschutz, …

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft1-2016

So finden Sie den Fachausschuss „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“:

Im Internet
DWA-Homepage, Themen „Arbeits- und Gesundheitsschutz“
http://de.dwa.de/arbeits-und-gesundheitsschutz.html

Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen zum Thema „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“
sind enthalten im DWA-Veranstaltungsprogramm
bzw. online über den DWA-Veranstaltungskalender:
http://de.dwa.de/veranstaltungen.html

Kontakt
Dipl.-Ing. Wolfgang Schlesinger
Obmann des DWA-Fachausschusses BIZ-4 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“
Landeshauptstadt Düsseldorf
Dezernat 04 – Technische Arbeitssicherheit
Auf’m Hennekamp 76-78, 40255 Düsseldorf, Deutschland

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Gefahrstoffverordnung auch bei neuer Kennzeichnung sicher anwenden

BAuA-Handlungshilfe übersetzt „altes Recht“ in CLP-Verordnung
Dortmund – Seit dem 1. Juni 2015 löst die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) die bis dahin geltenden Richtlinien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien vollständig ab. Allerdings bezieht sich die derzeit gültige Gefahrstoffverordnung an einigen Stellen noch auf die alten Richtlinien. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat darum in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt eine Handlungshilfe veröffentlicht. Sie hilft bei der Anwendung der Gefahrstoffverordnung, wenn Stoffe oder Gemische nach CLP eingestuft sind.

Die Handlungshilfe der BAuA ermöglicht dem Anwender, schnell und unkompliziert zu prüfen, ob die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches nach den Vorgaben der CLP-Verordnung Rechtsfolgen für ihn hat. Darüber hinaus weist die Handlungshilfe auf einige weitere Konsequenzen hin, die sich aus der Umstellung von alter zu neuer Einstufung und Kennzeichnung ergeben.

Die Handlungshilfe „Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind“ gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/Gefahrstoffverordnung.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz

http://www.baua.de/de/Presse/Pressemitteilungen/2016/01/pm002-16.html

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Einflüsse auf die Arbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Berlin – Kommunikation, Engagement und gezieltes Handeln sind Erfolgsfaktoren für die Arbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und einen wirksamen Arbeitsschutz in Unternehmen und Betrieben. Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt ein Gutachten, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten „Betriebliche und überbetriebliche Einflussgrößen auf die Tätigkeit und Wirksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit“ beruht auf den Daten zweier unterschiedlicher Studien. Die anhand der identifizierten Einflussgrößen abgeleiteten Handlungsempfehlungen runden die Ergebnisse des jetzt veröffentlichten Gutachtens ab.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Organisation, die Führungskräfte und die Mitarbeiter in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Das Gutachten untersucht anhand der Sifa-Langzeitstudie und der GDA-Betriebsbefragung 2011 die betrieblichen und überbetrieblichen Einflussgrößen auf die Tätigkeit und Wirksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Um aus beiden Studien gemeinsame Parameter und Indikatoren für eine Untersuchung zu ermitteln, wurde eigens dafür ein Drei-Ebenen-Modell ermittelt.

Die Zusammenfassung der Befunde zeigt, dass die Sicherheits- und Gesundheitskultur eines Betriebes sowie die betriebliche Regelung des Arbeitsschutzes die Handlungsbedingungen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen beeinflussen. Auch der Zugang zur Unternehmensleitung ist eine identifizierte Einflussgröße. Je besser dieser ist, desto erfolgstreibender ist die Wirksamkeit der eingesetzten Fachkräfte. Systeme des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements haben ebenfalls einen positiven Einfluss. Es konnten Unterschiede zwischen den Betreuungsmodellen hinsichtlich der formalen betrieblichen Regelung und den Arbeitsweisen von Fachkräften festgestellt werden.

Die in der Zusammenschau analysierten formalen und kulturellen betrieblichen Aspekte bieten erste beziehungsweise pragmatische Anknüpfungspunkte unter anderem für das Aufsichtspersonal, um die Handlungsbedingungen des betrieblichen Arbeitsschutzes zu verbessern: zum Beispiel die Schulung von Führungskräften als Elemente der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation einfordern oder die Integration von Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen in vorhandene betriebliche Kommunikationsstrukturen unterstützen.

„Betriebliche und überbetriebliche Einflussgrößen auf die Tätigkeit und Wirksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ergebnisse der Sifa-Langzeitstudie und der GDA-Betriebsbefragung 2011 (Gutachten)“; Werner Hamacher, Clarissa Eickholt, Sebastian Riebe; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2015; ISBN: 978-3-88261-164-9; 314 Seiten. Das Gutachten gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/publikationen.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de

Weitere Informationen:
http://www.baua.de/dok/7478422 Direkter Link zum Bericht „Betriebliche und überbetriebliche Einflussgrößen auf die Tätigkeit und Wirksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ergebnisse der Sifa-Langzeitstudie und der GDA-Betriebsbefragung 2011 (Gutachten)“.

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