Hörsystem Bonebridge: Überbrückung der Stille
Ricarda Wessinghage
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a. M.
Die Bonebridge ist ein teilimplantierbares aktives Knochenleitungs-Implantatsystem, welches aus einem extern getragenen Audioprozessor und einem chirurgisch unter der Haut positionierten Implantat besteht.
Das Frankfurter Uniklinikum ist das erste Krankenhaus in Hessen und dem Rhein-Main-Gebiet, in dem Patienten mit der revolutionären Bonebridge versorgt wurden. Diese neue Technologie ermöglicht es Menschen, denen herkömmliche Hörgeräte nicht helfen, wieder zuverlässig zu hören – und das auf ganz schonende Weise.
Seit diesem Sommer bietet die Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde am Uniklinikum Frankfurt die zukunftsweisende Technologie Bonebridge an. Die Technik wurde von der Firma Med-El entwickelt. Es handelt sich um das weltweit erste aktive Knochenleitungsimplantat. Die Technologie verschafft den Trägern eine deutlich erhöhte Lebensqualität. In einigen Fällen handelt es sich um die erste Methode, die den betroffenen Menschen wirklich weiterhilft.
Wie funktioniert die Technologie?
Die Bonebridge kann dann eingesetzt werden, wenn der natürliche Weg in das Innenohr versperrt ist – beim sogenannten Schallleitungshörverlust. Verursacht werden diese Schallleitungsstörungen häufig durch Fehlbildungen des Ohrs oder schwere Mittelohrinfektionen. Bislang wurden in solchen Fällen knochenverankerte Hörgeräte verwendet, die im Schädelknochen angeschraubt sind und durch die Kopfhaut nach außen ragen. Diese Technologie ist häufig mit Komplikationen bei der Operation und auch in der Folge verbunden. Außerdem sind die am Kopf deutlich sichtbaren Hörgeräte optisch nicht vorteilhaft und die Handhabung für die Patienten kompliziert. Die Bonebridge kann dagegen schonend implantiert und einfach benutzt werden. Sie besteht aus zwei Elementen. Der eine Teil der Technologie wird operativ unter der Kopfhaut am Felsenbein – einem Knochen, der das Innenohr umgibt – verankert. Der zweite Teil wird auf der Kopfhaut getragen und mittels Magneten genau über dem Implantat gehalten. Das äußere Element wandelt Klang in elektrische Signale und gibt sie durch die Haut an das Implantat weiter. Das Implantat wiederum macht aus diesen Signalen mechanische Schwingungen, die es über den Schädelknochen ans Innenohr sendet. Die mechanischen Schwingungen werden dann auf natürlichem Wege im Innenohr in Nervensignale umgewandelt und über den Hörnerv an das Gehirn weitergeleitet, wo sie als Klang wahrgenommen werden.
Die Vorteile der Bonebridge
Der entscheidende Vorteil ergibt sich aufgrund des sogenannten Intact-Skin-Designs. Durch die zwei getrennten Elemente bleibt die Schutzfunktion der Haut erhalten und Komplikationen sowie Hautirritationen werden vermieden. Ästhetisch ist das Gerät vorteilhaft, weil der äußere Teil unauffällig unter dem Haar getragen werden kann. Die Bonebridge bietet außerdem ein sehr gutes Hörergebnis aufgrund aktuellster Signalverarbeitungstechnologie. Auch langfristig bleibt der Patient auf dem neusten Stand, denn der externe Audioprozessor kann problemlos ausgetauscht werden.
Prof. Timo Stöver, Direktor der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, ist sehr zufrieden mit der neuen Technologie: „Wir konnten bei den ersten Behandlungen mit diesem Gerät erstaunliche Erfolge erzielen. Einige Patienten sind nach vielen Jahren erstmalig wieder in der Lage, richtig zu hören. Für diese Menschen bedeutet die Bonebridge einen enormen Zugewinn an Lebensqualität.“
Noch mal gut gegangen
Unfallhergang
Im Bereich der Schlammrinne eines unserer Nachklärbecken (Längsbecken) waren drei Mitarbeiter mit Reparaturarbeiten an einem Schieber (mit Handrad) beschäftigt. Dabei mussten zwei Mitarbeiter ein Lichtgitter mit einer Fläche von ca. 1 m² betreten. Während sie Reparaturarbeiten durchführten, brach das Lichtgitter gleichzeitig auf allen Seiten nach unten durch. Geistesgegenwärtig hielten sich die zwei Mitarbeiter am Betonrand bzw. am Schieber fest. Gemeinsam mit dem dritten Kollegen konnten sie sich aus ihrer misslichen Lage befreien. Beide Mitarbeiter zogen sich leichte Abschürfungen zu, die gleich von unserer Betriebsärztin fachgerecht versorgt wurden. Diese Schlammrinne befindet sich am Ende des Nachklärbeckens, von wo aus der Schlamm über ein geschlossenes Gerinne mithilfe von zwei Schnecken im Kreislauf zurück in das Belebungsbecken befördert wird. Hätten sich die zwei Mitarbeiter nicht selbst festhalten können, wären sie vermutlich mitgerissen worden und es hätte viel Schlimmeres passieren können.
Ursache
Die Lichtgitter bei den Schlammrinnen – es gibt für jedes unserer vier Nachklärbecken eines – wurden schon vor Jahren durch Gitter aus Edelstahl ausgetauscht. Auch die Halterungen der Lichtgitter, die im Beton befestigt wurden, sind aus Edelstahl. Allerdings waren die Befestigungsschrauben nicht aus Edelstahl! Diese Schrauben waren teilweise stark korrodiert und brachen aufgrund der Gewichtsbelastung gleichzeitig durch. Zwar werden die Gitterroste vom Betriebspersonal in periodischen Abständen (dreimonatlich) einer Sichtkontrolle und Prüfung auf Wirksamkeit hin unterzogen, doch bei einer Sichtkontrolle kann diese Beschädigung nicht erkannt werden! Das müssen wir unbedingt ändern.
Autor
Oliver Bürger
Wasserverband Gratkorn
Brucker Straße 21
8101 Gratkorn,
Steiermark, Österreich
Versichert bei Hilfeleistung im Katastrophengebiet
Helfer und Helferinnen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
In etlichen Landkreisen im Süden und Südosten Deutschlands herrscht Katastrophenalarm. Ansonsten beschauliche Flüsse steigen über die Ufer und überspülen ganze Ortschaften. Überall sind deshalb freiwillige und hauptberufliche Helfer unterwegs, um Dämme zu bauen und Menschen aus ihren überfluteten Häusern zu retten. Dieser Einsatz ist nicht ungefährlich, deshalb ist es gut, dass alle Helfer und Helferinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind. Das betrifft:
hauptamtlich Beschäftigte wie Sanitäter, Polizisten oder Ärzte
ehrenamtlich Tätige im Hilfswesen und im Zivilschutz wie zum Beispiel Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder Helfer des Roten Kreuzes
Menschen, die ehrenamtlich tätig sind im Dienst von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
alle Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten. Dazu zählt auch der Einsatz bei Naturkatastrophen.
Erleidet ein Helfer oder eine Helferin bei ihrem Einsatz einen Unfall, ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem der Einsatz stattfindet, für die weitere Heilbehandlung und etwaige Folgekosten zuständig. Die Betroffenen sollten deshalb nach dem Unfall baldmöglichst einen D-Arzt aufsuchen.
Adressensuche unter: http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/d_arzt/index.jsp
Quelle: DGUV
Buch: Zeit- und Leistungsdruck in der modernen Arbeitswelt
Ergebnisse der BAuA-Tagung „Immer schneller, immer mehr“ veröffentlicht
Berlin – Die Arbeitswelt verändert sich und damit auch die Anforderungen an die Erwerbstätigen. Mit dem Buch „Immer schneller, immer mehr – Psychische Belastung bei Wissens- und Dienstleistungsarbeit“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema „Psychische Belastung in einer sich wandelnden Arbeitswelt“ vor.
Beschäftigte haben immer mehr Möglichkeiten, ihre Arbeit selbst zu gestalten. Jedoch können steigender Zeit- und Leistungsdruck sowie verschwindende Grenzen zwischen Beruf und Privatleben zum Problem werden. Kommunikationswege werden dank neuer Informations- und Kommunikationstechnik schneller und vernetzter. Dem stehen Gefahren der Informationsüberflutung und zunehmender Arbeitsunterbrechungen gegenüber. Moderne Arbeitsbedingungen haben somit Vor- und Nachteile, positive wie negative Auswirkungen, die es genauer zu betrachten gilt.
Das jetzt im Springer-Verlag erschienene Buch vermittelt neue Erkenntnisse, wirft aber auch Forschungsfragen auf. Im Fokus steht der Dienstleistungssektor, ein stark wachsender Bereich, in dem immer mehr Menschen tätig sind: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2011 insgesamt drei von vier Erwerbstätigen in Deutschland im Dienstleistungssektor beschäftigt.
Der Band ist das Ergebnis einer fachwissenschaftlichen Veranstaltung von 2011 zum Thema Zeit- und Leistungsdruck in der modernen Arbeitswelt. Forschungsstand und Ergebnisse empirischer Studien zur Thematik werden aus dem Blickwinkel namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Soziologie und Psychologie reflektiert.
Die verschiedenen Expertenbeiträge im Buch zielen auch auf zukunftsorientierte Lösungsansätze für Betriebe und Beschäftigte ab: „Angesichts veränderter Belastungskonstellationen bedarf es neuer Gestaltungskonzepte, um die ihnen innewohnenden Chancen zu nutzen und den Gesundheitsrisiken zu begegnen“, so die Herausgeberinnen Dr. Gisa Junghanns, wissenschaftliche Mitarbeiterin der BAuA-Fachgruppe „Psychische Belastungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement“ und Dr. Martina Morschhäuser, Leiterin der Fachgruppe.
Immer schneller, immer mehr – Psychische Belastung bei Wissens- und Dienstleistungsarbeit; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Gisa Junghanns, Martina Morschhäuser (Hrsg.); ISBN-13 978-3658014445; 1. Auflage; Wiesbaden, Springer VS 2013; 228 Seiten; 39,99 Euro.
Quelle: BAuA
Achtung: Neue Sicherheitsschilder anbringen!
Neue Sicherheitskennzeichnungen beachten Seit März 2013 gilt in Europa ein einheitlicher Standard für die Sicherheitskennzeichnung an Arbeitsstätten. Firmen, die noch nicht auf die neue Beschilderung umgestellt haben, riskieren ihren Versicherungsschutz.
Mit dem Ziel, europaweit die sichtbaren wie auch die hörbaren Warnzeichen und die Gestaltung der dazugehörigen Flucht- und Rettungswegpläne zu vereinheitlichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR 1.3) veröffentlicht.
Neue Regeln gelten schon
Obwohl die BMAS nach eigenen Angaben bereits 2012 die Brandschutzbeauftragten in den Unternehmen über die Neuerungen bei den Sicherheitssymbolen informiert hat, sind noch immer viele Unternehmen kenntnislos. Die Regeln gelten bereits, eine Übergangsfrist für die Umstellung auf neue Schilder ist in der ASR 1.3 nicht vorgesehen. Daher der Rat des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe: schnell handeln und die alten gegen die neuen Schilder austauschen. Zusätzlich sind die Mitarbeiter umgehend zu unterweisen…
Quelle: arbeitssicherheit.de
„Gemeinsames Projekt aller Beteiligten“
Im Mittelpunkt des BioStoffTags 2013 stehen die neue Biostoffverordnung und aktuelle Änderungen des damit verbundenen Technischen Regelwerks für Biologische Arbeitsstoffe.
Zum BioStoffTag unter dem Motto „Der ABAS im Dialog mit Beschäftigten“, der am 23.4.2013 in Berlin stattfindet, erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Mit der gemeinsamen Veranstaltung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), des BMAS und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird erstmals der öffentliche Dialog zwischen Regelsetzern und Beschäftigten geführt.
Im Mittelpunkt des BioStoffTags 2013 stehen die neue Biostoffverordnung und aktuelle Änderungen des damit verbundenen Technischen Regelwerks für Biologische Arbeitsstoffe. Unter Beteiligung der Gewerkschaften wurde eine europäische Rahmenvereinbarung ausgehandelt, um Verletzungen der Beschäftigten im Krankenhaus und Gesundheitssektor durch scharfe oder spitze Instrumente zu vermeiden. Die Umsetzung der daraus entstandenen EU-Richtlinie erfolgt zurzeit mit der Neufassung der Biostoffverordnung.
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe richten sich mit ihren Arbeitsschutzmaßnahmen an Arbeitgeber. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten auch mit dem Anspruch, dass diese Maßnahmen von den Beschäftigten angenommen und gelebt werden. In seinem Grußwort sagte Staatsekretär Gerd Hoofe, BMAS: „Besonders hervorzuheben ist dabei der Grundsatz, dass Arbeitssicherheit nur als gemeinsames Projekt aller Beteiligten – insbesondere der Beschäftigten und ihrer Vertretungen – erfolgreich gelebt werden kann.“
Über die rechtlichen Gegebenheiten der Biostoffverordnung hinaus werden Erfahrungen mit dem Technischen Regelwerk und aus Sicht der Beschäftigten aus den Bereichen Entsorgungswirtschaft und Gesundheitswesen präsentiert. Dass die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle für die Ermittlung von Arbeitsschutzmaßnahmen spielt, wird anhand der Arbeiten zur neuen Handlungsanleitung TRBA 400 konkretisiert. Die Dialogveranstaltung bietet den Beschäftigten daher zusammen mit dem Veranstaltungspartner ver.di die Möglichkeit, direkt in Kontakt mit Arbeitsschützern zu treten und auch über ihre Praxiserfahrungen zu berichten beziehungsweise Impulse für die zukünftigen Arbeiten des ABAS zu geben.
Der ABAS ist ein Beratungsgremium des BMAS. Der Ausschuss erarbeitet Empfehlungen und Regelungen zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Geschäftsstelle ist bei der BAuA angesiedelt.
Quelle: BMAS
Zur Steigerung des Erfolgs einer Organisation ist es unumgänglich, dass auf die Erfordernisse von kulturell vielfältigen Belegschaften eingegangen wird.
Wird die kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz berücksichtigt, so kann sich dies in erheblichem Maße auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit auswirken – zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA).
Aus dem Bericht „Diverse cultures at work: ensuring safety and health through leadership and participation“ (Unterschiedliche Kulturen bei der Arbeit: durch Führung und Beteiligung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz), der diesen Monat veröffentlicht wurde, geht hervor, dass die Nichtbeachtung kultureller Unterschiede ernsthafte Folgen mit sich bringen kann. Organisationen haben jedoch auch die Möglichkeit, integrativer zu werden und Vielfalt als Chance für positive Auswirkungen sowie als Mittel zum Lernen, zur Veränderung und zur Erneuerung zu nutzen.
Dr. Christa Sedlatschek, Direktorin der EU-OSHA, unterstreicht die Bedeutung solcher Praktiken: „Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg sind gesunde und motivierte Mitarbeiter, vor allem in Zeiten zunehmenden Wettbewerbsdrucks. Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund stehen besonderen Sprach- und Kulturbarrieren gegenüber, die sich auch in höheren Unfallraten und mehr krankheitsbedingten Fehlzeiten als bei den einheimischen Arbeitnehmern widerspiegeln.“
Da der Migrantenanteil der Erwerbsbevölkerung in der EU zunimmt, werden viele Arbeitsplätze in der EU kulturell immer vielfältiger. Infolge kultureller Unterschiede kann es zu mangelhafter Kommunikation und Missverständnissen kommen, die Spannungen und Stress auslösen und mit einer geringeren Arbeitszufriedenheit und einer höheren Personalfluktuation einhergehen können. Gegebenenfalls liegt ein erhöhtes Risiko in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor, das teils dadurch begründet ist, dass die einzelnen Auffassungen von Sicherheit in einem multikulturellen Arbeitsumfeld variieren können. Untersuchungen haben außerdem ergeben, dass Fehlkommunikation infolge kultureller Unterschiede in 70-80 % aller Unfälle auf See eine Rolle spielte.
Besonderes Augenmerk wird auf eine Fallstudie zum Automobilhersteller BMW in München gelegt. BMW hat eine neue Initiative zur Einbindung von Mitarbeitern aus unterschiedlichen Herkunftsländern umgesetzt. Im Rahmen dieser Initiative wurde das Führungspersonal im Umgang mit kultureller Vielfalt geschult. Zudem wurden sogenannte Gesundheitsbotschafter eingeführt. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter (viele davon selbst Migranten), die im Bereich der Gesundheitsförderung geschult wurden und bei ihren Kollegen eine wichtige Mittlerrolle einnehmen. Auf diese Weise konnten typische Sprachbarrieren und soziale Hindernisse von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund überwunden werden, die die Gesundheitsangebote des Unternehmens oft nicht nutzen.
Die Empfehlung des Berichts lautet, ein konstruktives Sicherheitsklima zu schaffen, an dem sich alle Arbeitnehmer in einem multikulturellen Arbeitsumfeld beteiligen. Im Bericht werden kulturübergreifende Theorien auf den Arbeitsplatz angewendet. Des Weiteren wird aufgezeigt, dass Führung und Arbeitnehmerbeteiligung bei der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz an kulturell vielfältigen Arbeitsplätzen maßgebliche Bedeutung zukommt. Es wird empfohlen, dass Führungskräfte ihren Führungsstil anpassen, Sprachbarrieren in Angriff nehmen, ihre Mitarbeiter wirksam im Umgang mit kulturellen Schwierigkeiten schulen und eine integrative Arbeitsumgebung fördern.
Der Bericht wird ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz in kulturell vielfältigen Organisationen darstellen und trägt so zur Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ der EU-OSHA zum Thema „Partnerschaft für Prävention“ bei. Der Bericht knüpft an den Geist der Zusammenarbeit der Kampagne an und weist darauf hin, dass das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in einer kulturell vielfältigen Umgebung einen Ansatz erfordert, der die Belange mehrerer Gruppen einbezieht.
Links
Bericht „Diverse cultures at work: ensuring safety and health through leadership and participation“ (in englischer Sprache)
https://osha.europa.eu/en/publications/reports/diverse-cultures-at-work-ensuring-safety-and-health-through-leadership-and-participation/view
Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“: „Partnerschaft für Prävention“
http://healthy-workplaces.eu/de/
Wanderarbeitnehmer (Überblick)
https://osha.europa.eu/de/priority_groups/migrant_workers
Quelle: OSHA
Neue Umfrage zeigt, dass Arbeitsplatzunsicherheit und umstrukturierung als häufigste Ursache für arbeitsbedingten Stress gelten
Die Hälfte der Arbeitnehmer in Europa ist der Ansicht, dass arbeitsbedingter Stress verbreitet ist, und vier von zehn Arbeitnehmern meinen, dass an ihrem Arbeitsplatz nicht gut damit umgegangen wird.
Arbeitsplatzunsicherheit und umstrukturierung gelten als häufigste Ursache für arbeitsbedingten Stress in Europa.
Programme und Strategien, die es Arbeitnehmern erleichtern, bis zum Rentenalter oder darüber hinaus weiterzuarbeiten, sind nur wenig bekannt, obwohl die Mehrheit der Arbeitnehmer ihre Einführung befürworten.
Das sind die wichtigsten Ergebnisse der dritten gesamteuropäischen Meinungsumfrage, die Ipsos MORI im Namen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) durchgeführt hat.
Arbeitsbedingter Stress
Nach der Umfrage ist etwa die Hälfte der Arbeitnehmer in ganz Europa (51 %) der Ansicht, dass arbeitsbedingter Stress an ihrem Arbeitsplatz häufig vorkommt, wobei 16 % angeben, dass er „sehr häufig“ vorkommt. Arbeitnehmerinnen geben häufiger als ihre männlichen Kollegen an, dass arbeitsbedingter Stress verbreitet ist (54 % im Vergleich zu 49 %), und Arbeitnehmer der Altersgruppe 18 bis 54 Jahre (53 %) häufiger als Arbeitnehmer der Altersgruppe ab 55 Jahre (44 %). Die Wahrnehmung des arbeitsbedingten Stresses ist auch nach Branchen unterschiedlich: Dabei äußern Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich am häufigsten, dass Fälle von arbeitsbedingtem Stress verbreitet sind (61 %, wobei 21 % angeben, dass diese Fälle „sehr häufig“ sind).
Christa Sedlatschek, Direktorin der EU-OSHA erläutert: „41 % der Arbeitnehmer in Europa geben an, dass an ihrem Arbeitsplatz mit arbeitsbedingtem Stress nicht gut umgegangen wird, dabei sagen 15 %, dass „überhaupt nicht gut“ damit umgegangen wird. Die Bekämpfung psychosozialer Probleme, wie z. B. Stress, am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt für uns. Im nächsten Jahr starten wir die Kampagne ,Stressbewältigung‘ im Rahmen unserer Kampagnen für gesunde Arbeitsplätze. Die Botschaft, die wir europäischen Unternehmen aller Größen und Branchen vermitteln müssen, lautet, dass psychosoziale Risiken in der gleichen logischen und systematischen Weise bekämpft werden können wie andere Probleme im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.“
Es besteht eine Verbindung zwischen dem Anteil der Arbeitnehmer, die angeben, dass arbeitsbedingter Stress an ihrem Arbeitsplatz verbreitet ist, und dem Anteil der Arbeitnehmer, die angeben, dass arbeitsbedingter Stress nicht gut bekämpft wird. Sieben von zehn Arbeitnehmern (72 %) in Europa, die angeben, dass arbeitsbedingter Stress an ihrem Arbeitsplatz selten ist, sagen auch, dass er gut bekämpft wird; dagegen meinen sechs von zehn Arbeitnehmern (58 %), die angeben, dass arbeitsbedingter Stress an ihrem Arbeitsplatz verbreitet ist, auch, dass er nicht gut bekämpft wird.
Arbeitsplatzunsicherheit und umstrukturierung werden als häufigste Ursache für arbeitsbedingten Stress wahrgenommen (72 %), gefolgt von Arbeitszeit und Arbeitsbelastung (66 %). Unter den jüngeren Beschäftigten in der Altersgruppe 18 bis 34 Jahre liegen diese beiden Ursachen jedoch gemeinsam an erster Stelle (je 69 %). Zudem nennen Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich häufiger die Arbeitszeit/Arbeitsbelastung (77 %) als Ursache.
In Ländern mit einer höheren Staatsverschuldung geben die Arbeitnehmer häufiger Arbeitsplatzunsicherheit oder umstrukturierung als wahrgenommene Ursache für arbeitsbedingten Stress an: 73 % der Arbeitnehmer in Ländern mit einer Staatsverschuldung von mehr als 90 % des BIP nennen Arbeitsplatzunsicherheit oder umstrukturierung als häufige Ursache für arbeitsbedingten Stress, dagegen nur 66 % der Arbeitnehmer in Ländern mit einer Staatsverschuldung von 60 % des BIP oder weniger[1].
Sechs von zehn Arbeitnehmern (59 %) geben inakzeptable Verhaltensformen wie Mobbing und Schikanen oder Belästigung als häufige Ursachen von arbeitsbedingtem Stress an. Ein geringerer Anteil von Arbeitnehmern nennt eine fehlende Unterstützung von Kollegen oder Vorgesetzten (57 %), eine mangelnde Klarheit der Rollen und Aufgaben (52 %) oder die eingeschränkte Möglichkeit der Gestaltung von Arbeitsmustern (46 %) als häufige Ursachen von arbeitsbedingtem Stress.
Aktives Altern
Die Hälfte der Befragten (52 %) in ganz Europa erwartet, dass der Anteil von Arbeitnehmern in der Altersgruppe ab 60 Jahre an ihrem Arbeitsplatz bis 2020 zunehmen wird (43 % der Befragten halten dies für unwahrscheinlich). Die Ansicht, dass es im Jahr 2020 einen höheren Anteil von Beschäftigten der Altersgruppe ab 60 Jahre an ihrem Arbeitsplatz geben wird, ist unter Arbeitnehmern der Altersgruppe ab 55 Jahre stärker verbreitet (59 %) als unter Arbeitnehmern der Altersgruppe 35 bis 54 Jahre (54 %) und jüngeren Arbeitnehmern der Altersgruppe 18 bis 34 Jahre (45 %).
Einem von acht Arbeitnehmern (12 %) sind Strategien und Programme bekannt, die es älteren Arbeitnehmern erleichtern, bis zum Rentenalter oder darüber hinaus weiterzuarbeiten. Der Bekanntheitsgrad solcher Strategien nimmt mit der Unternehmensgröße zu und reicht von 7 % in den kleinsten Unternehmen (1-10 Beschäftigte) bis zu 19 % in den größten Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte). 61 % der Befragten, denen solche Programme und Strategien nicht bekannt sind, befürworten ihre Einführung. Zu den Gruppen, die diese Strategien tendenziell befürworten, zählen Frauen, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sowie Beschäftigte in größeren Unternehmen. Die Unterstützung für solche Strategien ist bei älteren Arbeitnehmern der Altersgruppe ab 55 Jahre nur wenig stärker ausgeprägt als bei jüngeren Arbeitnehmern (64 % im Vergleich zu 61 % der Arbeitnehmer der Altersgruppe 35 bis 54 Jahre bzw. 60 % der Arbeitnehmer der Arbeitsgruppe 18 bis 34 Jahre).
Die Frage, ob sie der Ansicht waren, dass ältere Arbeitnehmer in der Altersgruppe ab 60 Jahren häufiger als andere Arbeitnehmer bestimmte Verhaltensweisen zeigen, ergab folgende Antworten:
Nur zwei von zehn Arbeitnehmern (22 %) sind der Ansicht, dass ältere Arbeitnehmer mehr Unfälle am Arbeitsplatz als andere Arbeitnehmer erleiden (diese Größenordnung ist für die meisten Gruppen konsistent, obwohl Arbeiter diese Ansicht etwas häufiger vertreten);
etwa drei von zehn Befragten (28 %) meinen, dass ältere Arbeitnehmer in der Altersgruppe ab 60 Jahre bei der Arbeit weniger produktiv sind als andere Arbeitnehmer;
vier von zehn Befragten (42 %) sind der Ansicht, dass ältere Arbeitnehmer tendenziell häufiger unter arbeitsbedingtem Stress leiden als andere Arbeitnehmer, während ein etwas größerer Anteil der Arbeitnehmer (48 %) die gegenteilige Ansicht vertritt; und
sechs von zehn Arbeitnehmern (60 %) meinen, dass Arbeitnehmer in der Altersgruppe ab 60 Jahre nicht so gut in der Lage sind, sich auf Änderungen bei der Arbeit einzustellen, wie andere Arbeitnehmer, und diese Wahrnehmung wird von der Hälfte (49 %) der älteren Arbeitnehmer in der Altersgruppe ab 55 Jahre geteilt (obwohl anzumerken ist, dass einer von drei Arbeitnehmern (33 %) der Ansicht ist, dass es andere Arbeitnehmer sind, die sich schlechter auf Änderungen bei der Arbeit einstellen können).
[1] Die Daten für die Staatsverschuldung als prozentualer Anteil des BIP für das zweite Vierteljahr 2012 stammen von Eurostat. Länder mit einer Staatsverschuldung von mehr als 90 % des BIP sind Griechenland, Italien, Belgien, Irland, Portugal, Frankreich und Island. Länder mit einer Staatsverschuldung von 60 % des BIP oder weniger sind Polen, Finnland, Lettland, Dänemark, die Slowakei, Schweden, die Tschechische Republik, Litauen, Slowenien, Rumänien, Luxemburg, Bulgarien, Estland, die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.
Links
Vollständige EU- und Länder-Ergebnisse
https://osha.europa.eu/de/safety-health-in-figures/index_html#tabs-2
Überblicksbericht (auf Englisch)
https://osha.europa.eu/en/safety-health-in-figures/eu-poll-press-kit-2013.pdf
Quelle: OSHA
Aktuell: Ausschuss für Betriebssicherheit zieht Bilanz
Gemeinsame Pressemitteilung des ABS und der BAuA
Berlin – Seit zehn Jahren engagiert sich der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Aus Anlass des Jubiläums kamen am 16. Mai rund 160 Fachleute zur Veranstaltung „Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) – Engagement für Sicherheit und Gesundheitsschutz – Bilanz und Ausblick“ in das Bundespresseamt in Berlin.
Mit der Fachveranstaltung informierte der ABS über aktuelle Themenstellungen. So reicht sein Aufgabenspektrum von der Verwendung von Arbeitsmitteln wie Werkzeugen und Maschinen bis hin zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. In sein Tätigkeitsfeld gehören auch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung sowie die zukünftige Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern.
Die Vortragenden griffen Themen auf wie die Gefährdungsbeurteilung bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, die Bedeutung von Prüfungen, den demografischen Wandel sowie Ergonomie und Produktsicherheit als Voraussetzung für sichere Arbeitsmittel. Zudem ging es um den aktuellen Stand und den Weiterentwicklungsbedarf des Technischen Regelwerkes zur Betriebssicherheitsverordnung.
Über die Vorträge fand im Rahmen einer Podiumsdiskussion ein intensiver fachlicher Austausch mit Mitgliedern des Ausschusses und dessen Unterausschüssen statt. Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, sich an Informationsständen über die Arbeit des Ausschusses für Betriebssicherheit zu informieren.
Der ABS ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Ausschuss erarbeitet technische Regeln und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheitsverordnung sowie zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung. Die Geschäftsstelle ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelt.
Eine Dokumentation der Veranstaltung wird im Internet unter www.baua.de/abs veröffentlicht.
Quelle: BAuA
Aktuell: Arbeitsstätten – Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt
Gemeinsame Pressemitteilung des BMAS und der BAuA
Dortmund – Den Dialog von Experten für Arbeitssicherheit und Praktikern aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Politik suchten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 13. Mai in Dortmund. Rund 300 Fachleute kamen zur Veranstaltung „Arbeitsstätten – Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt“, um über die sachgerechte Gestaltung von Arbeitsstätten zu diskutieren.
Auf der Veranstaltung referierten Fachleute des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) und Vertreter des BMAS. Der ASTA berät das Bundesarbeitsministerium in Fragen der praxisgerechten Gestaltung von Arbeitsstätten. Die Vorgaben für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten stehen in der Arbeitsstättenverordnung. Dort sind die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit in Arbeitsstätten festgelegt. Wie die Arbeitsstättenverordnung auszulegen ist, wird in den praxisorientierten Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erläutert, die der ASTA erarbeitet.
Auf der Fachveranstaltung wurden die aktuell vorgeschlagenen Änderungen zur Arbeitsstättenverordnung, insbesondere die inhaltliche Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung, erläutert. Des Weiteren wurde über die Anwendbarkeit der ASR in der betrieblichen Praxis vorgetragen und diskutiert. So wurden ausgewählte Inhalte der ASR und die darin enthaltenen Gestaltungsanforderungen für Arbeitsstätten behandelt – wie beispielsweise erforderliche Bewegungsflächen am Arbeitsplatz und Maße für Arbeitsräume, Lage und Bemessung von Verkehrswegen, geeignete Fußböden sowie Türen und Tore.
Das Ziel der Veranstaltung, „anwenderorientiert“ über das Arbeitsstättenregelwerk zu informieren, wurde erreicht, sagte Rainer Schlegel, Leiter der Abteilung „Arbeitsrecht/Arbeitsschutz“ im BMAS. Er hält den Dialog mit den Praktikern für sehr wichtig, damit deren Erfahrungen in die Rechtsetzung einfließen können. Dr. Karl-Ernst Poppendick, Leiter Fachbereich „Produkte und Arbeitssysteme“ der BAuA, hob zudem hervor, dass es der BAuA ein besonderes Anliegen ist, die Betriebe über ihr Internetangebot www.baua.de aktuell zu informieren. Nicht nur Betriebe sondern auch Architekten und Planer finden dort umfassend die Regelungen zur Gestaltung von Arbeitsstätten.
Weitere Informationen über die Fachveranstaltung und zum Thema „Sichere und Gesunde Arbeitsplätze“ gibt es auf den Internetseiten der BAuA unter www.baua.de/arbeitsstaetten und des BMAS unter www.bmas.de (Stichwort: Arbeitsstätten).
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Quelle: BAuA
Kabinett beschließt Neufassung der Biostoffverordnung
Die Verordnung wurde am 24.04.2013 von Bundeskabinett beschlossen und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Mit der Neufassung der Biostoffverordnung erfolgen die nationale Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU sowie Anpassungen an den Stand der Technik. Zudem wird mit der Artikelverordnung die Gefahrstoffverordnung geändert.Die Verordnung wurde am 24.04.2013 von Bundeskabinett beschlossen und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Mit der Neufassung der Biostoffverordnung erfolgen die nationale Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU sowie Anpassungen an den Stand der Technik. Zudem wird mit der Artikelverordnung die Gefahrstoffverordnung geändert.
Anlass für die Neufassung der Biostoffverordnung ist die EU-Richtlinie 2010/32/EU vom 10. Mai 2010. Sie enthält Regelungen zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor und ist bis Mai 2013 in nationales Recht umzusetzen. Mit der Neufassung wird die Biostoffverordnung auch an wissenschaftliche und technische Weiterentwicklungen angepasst, strukturell und sprachlich verbessert und mit anderen Arbeitsschutzverordnungen harmonisiert.
Im Rahmen der Artikelverordnung erfolgt auch eine Änderung der Gefahrstoffverordnung.Artikel 1 des Verordnungsentwurfs dient insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU und wird zu einer Verbesserung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes führen.
Zusätzlich werden Erleichterungen bei der Gefährdungsbeurteilung geschaffen für Tätigkeiten, bei denen die Infektionsgefährdung nachrangig ist und die Gefährdung ausschließlich bzw. vorrangig auf der sensibilisierenden bzw. toxischen Wirkung der Biostoffe beruht. Diese Tätigkeitsbereiche werden von den formalen Anforderungen zur Klassifizierung der Infektionsgefährdung (Schutzstufenzuordnung) befreit. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten in der Landwirtschaft, der Abfall- und Abwasserbehandlung, der Kompostierung und dem Sanierungsgewerbe.
Weiterhin werden die Fachkundeanforderungen konkretisiert. Dabei wird berücksichtigt, dass in Abhängigkeit von der Tätigkeit, der auszuübenden Funktion und der Höhe der Infektionsgefährdung unterschiedliche Anforderungen an das Qualifikationsniveau bestehen. Für Tätigkeiten mit hochpathogenen Krankheitserregern wird aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials zusätzlich die Benennung einer fachkundigen Person mit Beratungs- und Unterstützungsfunktion gefordert.
Das bestehende Anzeigeverfahren wird für Tätigkeiten mit hochpathogenen Krankheitserregern in ein Erlaubnisverfahren umgewandelt. Damit erfolgt eine Angleichung an das Gentechnikrecht in dem vergleichbare Genehmigungsverfahren bereits seit Langem bestehen und sich bewährt haben. Das Erlaubnisverfahren ermöglicht eine vorgeschaltete staatliche Begleitung der Entwicklung von Sicherheitskonzepten sowie der Planung baulich/technischer Sicherheitsmaßnahmen und kann kostspielige Fehlplanungen frühzeitig verhindern. Vorgesehen ist, dass andere gleichwertige behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse, die Erlaubnis nach Biostoffverordnung ersetzen können. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber und Behörden auf das notwendige Maß reduziert. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits angezeigte Tätigkeiten bedürfen keiner Erlaubnis.
Mit Artikel 2 der Verordnung erfolgt eine Änderung der Gefahrstoffverordnung, die im Wesentlichen in der Konkretisierung der Regelungen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen sowie in der Aufnahme eines neuen Anhangs mit Regelungen zu Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie zu organischen Peroxiden besteht. Mit diesem Anhang werden die Regelungen aus zehn Unfallverhütungsvorschriften aktualisiert und in staatliches Recht überführt.
Weitere Informationen
Verordnungsentwurf zur Neufassung der Biostoffverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/neufassung-biostoffverordnung.pdf?__blob=publicationFile
Quelle: BMAS
Ständige Erreichbarkeit: Experten raten zu klaren Regeln
iga.Report 23 mit Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer und Unternehmen erschienen
Um Mitarbeiter vor Überlastung durch ständige Erreichbarkeit zu schützen, sollten Unternehmen klare Regeln zum Umgang mit Handys und Computern schaffen. Eine permanente Verfügbarkeit wirkt sich negativ auf Erholung und Wohlbefinden der Betroffenen aus. Dies ergab eine Auswertung der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga), die im Rahmen des iga.Reports 23 vorgestellt wird. Durch die Analyse von wissenschaftlichen Studien, Experteninterviews und eine Unternehmensbefragung wurden vorhandene Erkenntnisse zusammengetragen und konkrete Handlungsempfehlungen für einen gesunden Umgang mit ständiger Erreichbarkeit identifiziert.
Ständige Erreichbarkeit – wie können wir gesund damit umgehen? Um diese Frage zu beantworten, wurden von der iga vorhandene Studien ausgewertet. 16 wissenschaftliche Experten und 12 größere Unternehmen sind telefonisch befragt worden. Aus den Antworten lässt sich ablesen, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verschwimmen. Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet permanente Erreichbarkeit über Smartphone und Tablet-Computer eine deutliche Beeinträchtigung ihrer Erholungszeiten – Freizeit ist schwerer planbar. Helfen können transparente Regeln für Zeiten der Erreichbarkeit bzw. Nicht-Erreichbarkeit und zu Reaktionszeiten. Arbeitnehmer sollten zudem einen vernünftigen Umgang mit den neuen Techniken lernen und wissen, dass nicht immer sofort auf einen Anruf oder eine eingehende E-Mail reagiert werden muss.
Auch die Erreichbarkeit für private Anrufe und Nachrichten am Arbeitsplatz könnte in solchen Regeln thematisiert werden, da diese ebenfalls Stress erzeugen können.
Die Auswertung zeigt jedoch auch, dass mit den neuen technischen Möglichkeiten durchaus positive Auswirkungen verbunden sein können. Von den Beschäftigten werden insbesondere Flexibilitäts- und Mobilitätsgewinne begrüßt. Diese können jedoch nur genutzt werden, wenn die Mitarbeiter – zumindest teilweise – über eigene Spielräume bei der Ausgestaltung verfügen.
Gründe für die Zunahme des Phänomens sind laut den Experten die zunehmende Arbeitsverdichtung, die allgemeine Beschleunigung des Arbeitslebens, eine grundlegende Flexibilisierung und Entgrenzung von Arbeitsverhältnissen und die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft. Besonders betroffen von permanenter Erreichbarkeit sind Führungskräfte, Außendienstmitarbeiter und IT-Spezialisten.
Die Auswertung zeigt aber auch, dass ein Bedarf an belastbaren Studien zum tatsächlichen Ausmaß der Verbreitung von ständiger Erreichbarkeit besteht. Die Initiative Gesundheit und Arbeit arbeitet in einem Nachfolgeprojekt daran, Forschungslücken in Bezug auf das Thema zu schließen. Dafür werden Unternehmen gesucht, die einen guten Umgang mit ständiger Erreichbarkeit etablieren wollen. Sie sollten über einen relevanten Anteil von Beschäftigten mit einem Diensthandy verfügen. Weitere Informationen sind unter www.iga-info.de abrufbar.
Download: Der iga.Report 23: Auswirkungen von ständiger Erreichbarkeit und Präventionsmöglichkeiten; Überblick über den Stand der Wissenschaft und Empfehlungen für einen guten Umgang in der Praxis kann unter www.iga-info.de abgerufen werden.
Quelle: DGUV
Arbeitsmedizinische Vorsorge wird gestärkt
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Bundesregierung hat am 24.04.2013 die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) weiter gestärkt. Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sind die Experten zur Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge sollte nicht nur bei den klassischen Gesundheitsgefährdungen wie Gefahrstoff- oder Lärmexpositionen genutzt werden. Auch wenn Beschäftigte beispielsweise einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung und ihrer Arbeit vermuten, ist der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin für sie eine erste Anlaufstelle. Wichtig ist, dass Betriebsärzte und Betriebsärztinnen das Vertrauen der Beschäftigten genießen. Mit der Änderungsverordnung wird daher über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen besser als bisher verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der Eignung für berufliche Anforderungen geht und dass es keinen Untersuchungszwang gibt. Im Vordergrund stehen individuelle Aufklärung und Beratung, auch zu Fragen des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit. Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und der notwendige Datenschutz sind zu achten.
Die Verordnung enthält darüber hinaus Aktualisierungen im Anhang der ArbMedVV. Dadurch wird die arbeitsmedizinische Vorsorge an den Stand der Wissenschaft angepasst. Auf diese Weise soll der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten verbessert werden.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates (BR-Drucksache 327/13).
Weitere Informationen
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/2013_04_24_verordnung_aenderung_ArbMedVV.pdf?__blob=publicationFile
Synopse zur Änderung der ArbMedVV
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/2013_04_24_Synopse_ArbMedVV.pdf?__blob=publicationFile
Quelle: BMAS
Messsystem Gefährdungsermittlung der UV-Träger
Das Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger dient dazu, bewertbare Expositionsmessdaten und zugehörige Betriebsdaten für Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe und Lärm am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine aktuelle Broschüre des IFA beschreibt das System. Sie kann über ifa-info@dguv.de kostenlos bestellt werden.
Quelle: DGUV
Dermale Belastung durch 2-Naphthylamin in Schmierfetten
Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat den Gehalt an kanzerogenem 2-Naphthylamin in Ölen und Schmierfetten untersucht. Die Ergebnisse sind in einem Artikel in der Zeitschrift „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“ erschienen, der über ifa-info@dguv.de kostenlos bestellt werden kann.
http://www.dguv.de/ifa/de/pub/grl/pdf/2013_121.pdf
Quelle: DGUV
Denk an mich. Dein Rücken: Sieben von zehn Menschen plagt laut Umfrage der Rücken
Auch junge Menschen mehrheitlich betroffen
Ein großer Teil der Bevölkerung hatte in seinem Leben schon Rückenbeschwerden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“. Danach gaben fast drei Viertel der Befragten an, bereits Rückenschmerzen gehabt zu haben. Nicht mal zwei Drittel aller Befragten werden jedoch für die Gesundheit ihres Rückens aktiv. Bei denen, die etwas zur Vorbeugung tun, stehen mehr Bewegung im Alltag und Sport hoch im Kurs.
Ein dauerhaft schmerzfreier Rücken ist der Umfrage zufolge eher selten. Nur 28 Prozent der Teilnehmer antworteten auf die Frage, ob sie jemals Rückenbeschwerden hatten, mit nein. 72 Prozent dagegen hatten schon mal Rückenschmerzen, viele davon auch in den vergangenen zwölf Monaten.
Überraschend: Schon die jungen Befragten klagen mehrheitlich über Rückenschmerzen. Allerdings liegt der Anteil der 14- bis 29-Jährigen, die bereits Rückenbeschwerden hatten, mit 63 Prozent deutlich niedriger als in den anderen Altersgruppen. Den Höchstwert erreicht mit 80 Prozent die Gruppe der 50- bis 59-Jährigen. Frauen berichten etwas häufiger als Männer von Rückenbeschwerden.
„Häufig sind Rückenbeschwerden harmlos und gehen vorüber“, kommentiert Dr. Johanna Stranzinger, Arbeitsmedizinerin bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die Zahlen. „Sie können aber auch schwerwiegender sein und das private wie berufliche Leben erheblich beeinträchtigen.“ Zu den Ursachen von Rückenproblemen gehört neben Überlastungen unter anderem auch Bewegungsmangel bei der Arbeit und in der Freizeit. „Sowohl Über- als auch Unterforderung ist für das Muskel-Skelett-System ungünstig“, erklärt die Fachärztin für Arbeitsmedizin.
Immerhin: Mehr als zwei Drittel derjenigen, die schon Rückenschmerzen hatten, unternehmen etwas dagegen. Seltener aktiv wird, wer noch keine Schmerzen hatte: Von diesen Befragten antworteten lediglich 43 Prozent, Vorsorge zu betreiben. Das Mittel der Wahl ist dabei vor allem körperliche Aktivität – in Form von Sport oder mehr Bewegung im Alltag.
„Bewegung ist das eine“, sagt Arbeitsmedizinerin Stranzinger. „Wer seinem Rücken etwas Gutes tun will, sollte aber zudem seine Arbeitsweise und Arbeitsbedingungen überprüfen: Zum Beispiel kann auch das Heben schwerer Lasten oder das Arbeiten in Zwangshaltungen zu Rückenproblemen beitragen.“ Weitere Informationen hierzu stellt die Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ unter www.deinruecken.de bereit.
Hintergrund „Denk an mich. Dein Rücken“
In der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.
Weitere Informationen unter www.deinruecken.de
Quelle: DGUV
Ohrstöpsel rein, Stress raus
IFA empfiehlt Komfort-Gehörschutz für mehr Lebensqualität
Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, ob selbst gewählt oder aufgezwungen: Lärm ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. In vielen Fällen erreicht dieser Lärm allerdings nicht die gehörschädigende Lautstärke von 85 Dezibel dB(A) oder mehr. Und doch kann er das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden nachhaltig mindern. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) rät daher anlässlich des internationalen Tags gegen den Lärm am 24. April 2013, ruhig auch dann zum Gehörschutz zu greifen, wenn der Gehörschaden noch nicht droht, wohl aber Stress und Leistungsminderung.
Nicht jedes Geräusch ist Lärm. Erst wenn uns Geräusche stören oder belästigen oder wenn sie uns schaden, spricht man von Lärm. Die gehörschädigende Wirkung von Lärm ist klar definiert: Sie beginnt ab einem Lärmpegel von 85 dB(A), der täglich über acht Stunden anhält. Am Arbeitsplatz müssen Beschäftigte dann Gehörschutz tragen und an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
Neben einem Gehörschaden kann Lärm aber schon bei sehr niedrigen Pegeln auch andere körperliche und psychische Folgen haben: Antrieb, Stimmung und Motivation sinken. Die geistige Leistungsfähigkeit nimmt ab. Herzschlag, Atmung, Muskelspannung und Blutdruck verändern sich. Lärm, selbst in gehörunschädlicher Dosis, wird so zum negativen Stressfaktor für viele Menschen.
„Auch wenn keine Gehörschädigung droht, kann Gehörschutz ein echter Gewinn für mehr Lebensqualität sein“, sagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte beim IFA. „Sofern es die Aufgabe zulässt, drehen Sie der stressigen Umwelt einfach mal den Ton ab, schonen Körper und Geist und sind außerdem deutlich leistungsfähiger.“ Das gelte vor allem für Arbeitsplätze mit dauerhafter Lärmbelästigung unterhalb der Schädigungsgrenze – zum Beispiel in Großraumbüros oder während der Geschäftsreise im Großraumabteil.
Allerdings gibt es Grenzen. Liedtke: „Wo ich hören muss, um gefährliche Situationen rechtzeitig zu erkennen, ist Komfortgehörschutz tabu. Auch wenn es um Grundbedürfnisse geht, wenn zum Beispiel Nachtschlaf auf Dauer nur mit Gehörschutz möglich ist, ist das kein Fall für Komfortgehörschutz. Hier muss die Politik handeln.“
Als Komfort-Gehörschutz eignen sich alle herkömmlichen Gehörschutzmittel. Für diesen Zweck besonders günstig und diskret sind zum Beispiel Ohrstöpsel aus Schaumstoff, die inzwischen auch im Supermarkt erhältlich sind. Weitere Informationen zum Thema Lärm und Gehörschutz, inklusive einer kostenfreien Software zur Auswahl von Gehörschutz gibt es auf den IFA-Internetseiten: www.dguv.de, Webcode d4682.
Aktuell: Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen an der Schnittstelle von Regelwerk und Beschäftigten
Gemeinsame Pressemitteilung des BMAS und der BAuA zum BioStoffTag 2013
Berlin – Zum BioStoffTag unter dem Motto „Der ABAS im Dialog mit Beschäftigten“, der heute in Berlin stattfindet, erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Mit der gemeinsamen Veranstaltung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), des BMAS und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird erstmals der öffentliche Dialog zwischen Regelsetzern und Beschäftigten geführt.
Im Mittelpunkt des BioStoffTags 2013 stehen die neue Biostoffverordnung und aktuelle Änderungen des damit verbundenen Technischen Regelwerks für Biologische Arbeitsstoffe. Unter Beteiligung der Gewerkschaften wurde eine europäische Rahmenvereinbarung ausgehandelt, um Verletzungen der Beschäftigten im Krankenhaus und Gesundheitssektor durch scharfe oder spitze Instrumente zu vermeiden. Die Umsetzung der daraus entstandenen EU-Richtlinie erfolgt zurzeit mit der Neufassung der Biostoffverordnung.
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe richten sich mit ihren Arbeitsschutzmaßnahmen an Arbeitgeber. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten auch mit dem Anspruch, dass diese Maßnahmen von den Beschäftigten angenommen und gelebt werden. In seinem Grußwort sagte Staatsekretär Gerd Hoofe, BMAS: „Besonders hervorzuheben ist dabei der Grundsatz, dass Arbeitssicherheit nur als gemeinsames Projekt aller Beteiligten – insbesondere der Beschäftigten und ihrer Vertretungen – erfolgreich gelebt werden kann.“
Über die rechtlichen Gegebenheiten der Biostoffverordnung hinaus werden Erfahrungen mit dem Technischen Regelwerk und aus Sicht der Beschäftigten aus den Bereichen Entsorgungswirtschaft und Gesundheitswesen präsentiert. Dass die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle für die Ermittlung von Arbeitsschutzmaßnahmen spielt, wird anhand der Arbeiten zur neuen Handlungsanleitung TRBA 400 konkretisiert. Die Dialogveranstaltung bietet den Beschäftigten daher zusammen mit dem Veranstaltungspartner ver.di die Möglichkeit, direkt in Kontakt mit Arbeitsschützern zu treten und auch über ihre Praxiserfahrungen zu berichten beziehungsweise Impulse für die zukünftigen Arbeiten des ABAS zu geben.
Der ABAS ist ein Beratungsgremium des BMAS. Der Ausschuss erarbeitet Empfehlungen und Regelungen zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Geschäftsstelle ist bei der BAuA angesiedelt.
Eine Dokumentation dieser Veranstaltung wird im Internet unter www.baua.de/abas veröffentlicht.
Forschung: Wer seine Interessen am Arbeitsplatz berücksichtigt sieht, fühlt sich besser
BAuA-Umfrage zu Arbeit und Gesundheit abgeschlossen
Berlin/Bochum – 15.000 Bochumer Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 und 65 Jahren haben zum Jahreswechsel 2011/2012 einen Fragebogen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Gesundheit erhalten. Die BAuA wollte damit nicht nur die körperlichen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ermitteln, sondern auch erfassen, wie Abläufe im Unternehmen und Veränderungen in der Arbeitswelt von den Beschäftigten wahrgenommen werden und wie diese Arbeitsbedingungen mit der Gesundheit und weiteren berufsbezogenen Kriterien zusammenhängen.
Die Ergebnisse der Umfrage liegen nun vor. 3565 von den Angeschriebenen haben sich beteiligt, darunter 2931 Erwerbstätige. Laut den Ergebnissen schätzen die erwerbstätigen Männer und Frauen ihren Gesundheitszustand besser ein als die nicht arbeitenden: 29 Prozent der erwerbstätigen Männer und 24 Prozent der erwerbstätigen Frauen geben an, ihr Gesundheitszustand sei „ausgezeichnet“ oder „sehr gut“. Bei denjenigen, die derzeit nicht arbeiten, ist dieser Anteil mit 18 Prozent für die Männer beziehungsweise 17 Prozent für die Frauen deutlich geringer. Unter den Nichterwerbstätigen ist der Anteil von Personen mit „weniger gutem“ beziehungsweise „schlechtem“ Gesundheitszustand sehr hoch. Er beträgt mehr als 50 Prozent bei den Männern und gut 40 Prozent bei den Frauen.
Die Wissenschaftler der BAuA stellten weiterhin einen Zusammenhang zwischen organisatorischen Arbeitsbedingungen und der Gesundheit fest. So berichten Beschäftigte, die ihre Interessen bei der Umsetzung von Veränderungen im Unternehmen berücksichtigt sehen, über weniger Arbeitsunfähigkeitstage und weniger depressive Symptome.
Auch bekannte Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Gesundheit finden sich in den Ergebnissen der Umfrage: Berichten Erwerbstätige über hohe quantitative Arbeitsanforderungen, so fühlen sie sich stärker erschöpft von der Arbeit. Dass die Wahrnehmung einer hohen Unsicherheit des Arbeitsplatzes mit schlechterer Gesundheit einhergeht, kann mit den Daten ebenfalls gezeigt werden: Schätzen die Erwerbstätigen ihren Arbeitsplatz als unsicher ein, berichten sie häufiger über depressive Symptome.
Auch mit Konflikten zwischen dem Arbeits- und Privatleben beschäftigte sich die BAuA-Umfrage: Erleben die Erwerbstätigen einen solchen Konflikt, fühlen sie sich stärker erschöpft von der Arbeit und berichten mehr Beschwerden, so die Ergebnisse.
Internationales Projekt JCQ
Die Umfrage in Bochum war Teil eines seit über sechs Jahren laufenden internationalen Projekts mit Projektpartnern aus den USA, Asien, Europa und Australien, an dem die BAuA seit 2010 beteiligt ist. Ziel ist es, den weltweit etablierten Fragenbogen „Job Content Questionnaire“ (JCQ) zu erweitern. Kern des JCQ ist das so genannte „Demand-Control Modell“, das von Professor Robert Karasek von der University of Massachusetts at Lowell in den USA in den 70er und 80er Jahren entwickelt wurde. Es liefert Erklärungsmuster für Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen auf der einen Seite und der Gesundheit der Beschäftigten auf der anderen Seite.
Seit einigen Jahren diskutieren Arbeitswissenschaftler weltweit, in welchem Maße die bisherigen theoretischen Konzepte und daraus resultierende Modelle auch noch für die heutige Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten Gültigkeit haben. Ziel des JCQ-Projekts ist es, ein breiteres Bild der Arbeitswelt vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Arbeitsbedingungen zu erheben und Zusammenhänge zwischen den so erfassten Arbeitsbedingungen und der Gesundheit aufzuzeigen.
Link zur Zusammenfassung der Ergebnisse: www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/artikel40.html
BAuA Aktuell: Arbeit und Gesundheit
Gesund bis ins hohe Alter arbeiten – aber wie?
Dortmund – Fehltage wegen Krankheit führten 2011 in Deutschland zu volkswirtschaftlichen Verlusten in Höhe von rund 80 Milliarden Euro. Gesundheit wirkt sich so direkt auf Produktivität und wirtschaftliche Leistung aus. Dabei kommt der Arbeit und ihrer Gestaltung eine Schlüsselrolle zu. Sie können den Gesundheitszustand beeinflussen, sowohl positiv als auch negativ. Die neueste Ausgabe der „baua: Aktuell“, den vierteljährlichen Mitteilungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit. Das Schwerpunktthema der Ausgabe liefert aktuelle Zahlen und Fakten zum Thema arbeitsbedingte Erkrankungen und gibt Hinweise für die Prävention.
Aufgrund der engen Verflechtung von Gesundheit und Arbeit ist das Thema Gesundheit im Arbeitsschutz verankert. „Das Arbeitsschutzgesetz spricht von der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, also ist Aufgabe des Arbeitsschutzes, Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten aktiv zu fördern“, stellt Prof. Dr. Hans Martin Hasselhorn im Interview mit baua: Aktuell fest. Der Leiter des Fachbereiches „Arbeit und Gesundheit“ der BAuA betont, dass es hierbei nicht nur um den Schutz gesunder Beschäftigter geht. Auch bereits erkrankte Beschäftigte sollen gefördert werden, um weiterhin aktiv am Erwerbsleben teilzunehmen.
Ein weiteres aktuelles Thema ist die psychische Belastung. Hier stellt die neue Ausgabe den Stressreport 2012 vor. Außerdem wirft baua: Aktuell einen Blick auf den Zusammenhang zwischen Alter, Beruf, Geschlecht und Gesundheit sowie die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zusätzlich zum Schwerpunktthema informiert die Ausgabe 01/2013 über Veranstaltungen sowie neue Publikationen und bietet Informationen aus der DASA Arbeitswelt Ausstellung.
Die aktuelle Ausgabe kann – ebenso wie alle seit 2001 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter www.baua.de/publikationen. Über das Informationszentrum der BAuA lässt sich auch die Printausgabe anfordern – einzeln oder im Abonnement: Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070 oder E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.
Seminar: Rechtssicherheit im Arbeitsschutz
BAuA-Veranstaltung befasst sich mit Rechtsfragen des Arbeitsschutzes
Dortmund – Die rechtlichen Vorschriften im Bereich des Arbeitsschutzes sind umfangreich und komplex. Die Gesetze und Vorschriften in die betriebliche Praxis umzusetzen, kann sich durchaus als schwierig erweisen. Hilfe bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit dem Seminar „Rechtsfragen des Arbeitsschutzes“ an. Vom 1. bis 3. Juli befasst sich der Jurist Prof. Dr. Stefan Mensler mit arbeitsschutzrechtlichen Pflichten und den Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung.
Im Verlauf des Seminars lernen die Teilnehmer die praxisnahe Anwendung von relevanten Rechtsgrundlagen und erhalten Einblick in die Schwierigkeiten von Haftung und Verantwortung. Weiterhin werden Folgen von etwaigen Pflichtverletzungen für die Beschäftigten erörtert. Weitere Themen sind die Grundlagen des Arbeitsschutzrechts, Informationen zum Arbeitsschutzgesetz und anderer Gesetze und Vorschriften, grundlegende Arbeitgeberpflichten und straf-, zivil- und unfallversicherungsrechtliche Folgen von Pflichtverstößen.
Zielgruppe des Seminars sind Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Führungskräfte sowie Betriebs- und Personalräte.
Das Seminar „Rechtsfragen des Arbeitsschutzes“ findet vom 1. bis 3. Juli in Dortmund statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 385 Euro inklusive Tagungspauschale und Mittagsimbiss. Anmeldungen nimmt Erhard Kirschke entgegen, Tel.: 0231 9071-2219, Fax: 0231 9071-2363,
E-Mail: seminare@baua.bund.de, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund.
Mehr Informationen: www.baua.de/termine.
Sind „grüne Arbeitsplätze“ sicher?
Aufgrund der dringenden Notwendigkeit zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen und der Reduzierung von Abfällen sowie zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils an erneuerbaren Energien ist in der EU mit einem raschen Wachstum der Anzahl „grüner Arbeitsplätze „zu rechnen – Arbeitsplätze, die dazu beitragen sollen, die Umwelt zu schützen oder wiederherzustellen. Doch welche Auswirkungen haben die neuen Technologien und Prozesse, die in der „grünen Wirtschaft“ eingeführt werden, auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer? Mit der Veröffentlichung eines neuen Foresight-Berichts lenkt die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) die Aufmerksamkeit auf die Risiken in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an „grünen Arbeitsplätzen“.
https://osha.europa.eu/de/press/press-releases/green-jobs
Epidemiologie arbeitsbedingter Infektionskrankheiten
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt es unter anderem zu ermitteln, ob eine Infektionsgefährdung für die Beschäftigten vorliegt. Hinweise hierfür gibt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) bzw. die diese konkretisierenden Technischen Regeln Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Diese wie auch das bei den Ländern oder den Unfallversicherungsträgern verfügbare Material decken jedoch nicht alle Expositionsszenarien ab. Während in der Regel ausreichend Informationen zu Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und dem verwandten Bereich der Biotechnologie oder in Tätigkeitsfeldern mit großen Beschäftigtengruppen oder augenfälligem Gefährdungspotential (z. B. Gesundheitsdienst, Entsorgungswirtschaft, Landwirtschaft) zu finden sind, fehlen diese für eher selten vorkommende Tätigkeiten bzw. Erreger von Infektionskrankheiten. Insbesondere fehlt es für die Gefährdungsbeurteilung häufig an Informationen im Hinblick auf ein möglicherweise beruflich bedingt erhöhtes Infektionsrisiko bei nicht gezielten Tätigkeiten außerhalb von Laboratorien. Entsprechend lag der Fokus bei der im Forschungsprojekt durchgeführten Literaturrecherche und Literaturbewertung auf dieser Fragestellung.
Ausgehend von der Liste von Infektionserregern im Anhang 3 der Richtlinie EU/2000/54 wurde zunächst eine Auswahl interessierender Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten getroffen. Danach erfolgte eine standardisierte Literatursuche in internationalen Datenbanken. Zusätzlich wurden offizielle nationale und internationale Veröffentlichungen ausgewertet. Die Ergebnisse der Literaturrecherche wurden in Abhängigkeit von der Zahl der verwertbaren Literaturstellen in Erreger-spezifischen Kurz- oder Langberichten zusammengefasst. Für einige Erreger, bei denen bereits sehr viele Veröffentlichungen zur Epidemiologie tätigkeitsbedingter Infektionen vorliegen, wurde auf die Erstellung eines Berichts verzichtet (z. B. Hepatitis-B-Virus).
Eine Literaturrecherche wurde für 256 Krankheitserreger durchgeführt. Aus der Zusammenstellung von Kasuistiken und epidemiologischen Befunden wurde bei 17 Erregern weiterer Handlungsbedarf ermittelt in dem Sinne, dass Forschungsprojekte angezeigt scheinen.
Mit dem gewählten Vorgehen konnten bisher nicht in diesem Maße bekannte beruflich bedingt erhöhte Infektionsrisiken für ausgewählte Tätigkeiten bzw. Expositionsszenarien aufgedeckt und die Datenbasis für bereits bekannte Infektionsrisiken erweitert werden. Die Ergebnisse des Projektes liefern damit eine wichtige Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit möglicher Infektionsgefährdung. In Abhängigkeit von den das Infektionsrisiko beeinflussenden Faktoren kann im Einzelfall eine vom Ergebnis der Literaturrecherche abweichende Beurteilung erforderlich sein.
I. Fischer, St. Schurer, R. Jäckel, M. A. Rieger:
Epidemiologie arbeitsbedingter Infektionskrankheiten.
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013. 425 Seiten, Projektnummer: F 5198/A91, PDF-Datei
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F5198.html
Jährliche praktische Unterweisung für den Kanalbetrieb
Jeder weiß es, kaum einer macht es! Die jährliche, praktische Unterweisung für den Einsatz im Ernstfall (Abbildung 1). Theoretisch weiß jeder, wie man seinen Selbstretter und die Arbeitsgeräte zu bedienen hat, aber funktioniert das auch im Ernstfall? Es geht nicht nur um die theoretische Unterweisung. Sie wird ja in den meisten Fällen durchgeführt. Nach dem Arbeitsschutzgesetz wird aber auch eine praktische Unterweisung verlangt. Wie und welche Themen angesprochen werden, ist im Einzelnen nicht vorgeschrieben. Es liegt auf der Hand, dass man möglichst alles Wichtige von der Kläranlage und vom Kanal ansprechen sollte. Aber kann mir jemand sagen, was nicht wichtig ist? Alles ist wichtig! Gasmessen vor dem Einstieg in den Kanal, persönliche Schutzausrüstung (PSA), Hygiene, das richtige Bedienen einer Motorsense, Alarmplan, Ex-Zonenplan, Ladungssicherung, Beschilderungsplan, das richtige Bedienen von allen möglichen Arbeitsmitteln … Was ist hier nicht wichtig? Falls dann etwas passiert, bekommt man ganz sicher den Vorwurf, seinen Unterweisungsschwerpunkt falsch gesetzt zu haben. Die theoretische Unterweisung sollte nicht zu lange dauern. Bekanntlich ist der Mensch nur über eine bestimmte Zeitspanne aufnahmefähig. Bei manchen geschieht das etwas früher, bei anderen etwas später. Eins ist aber sicher, der Punkt, an dem die Aufnahmefähigkeit nachlässt oder ganz schwindet, kommt relativ schnell. Jedes Jahr versuchen wir, etwas Abwechslung, in die Unterweisung zu bringen. Sei es in der Themenwahl oder auch bei der Vortragsweise. Aus Sicherheitsgründen mache ich die Unterweisung immer….mehr:
Folge 1/2013 (http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={42c2b8f2-f058-483f-a8e1-4ca29c31774d})
Autorin
Abwassermeisterin Michaela Jilg
Leiterin des Klärwerks der Stadt Schwabach
Lehrerin in den Kläranlagen-Nachbarschaften Bayern
Wasserberg 20, 91126 Schwabach, Deutschland
Tel. +49 (0)91 22/7 60 16
E-Mail: michaela.jilg@schwabach.de
Schulungen und Seminare zum Thema „Sicherheitsdatenblätter“
Das Sicherheitsdatenblatt muss von einer fachkundigen Person erstellt werden. Diese Person sollte bei der Erstellung auch die besonderen Erfordernisse des Verwenders (z. B. Pflichten als Arbeitgeber) berücksichtigen. Um die Fachkunde zu erlangen, ist im Allgemeinen eine entsprechende Ausbildung (Schulung) sowie eine praktische Tätigkeit/Erfahrung erforderlich. Die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern sollten ihr Wissen regelmäßig aktualisieren und auffrischen. Bei Kontrollen der Behörden kann der Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung hilfreich sein.
(Anmerkung: Die REACH-Verordnung spricht von einer „sachkundigen Person“.)
Auch für Zwecke des firmeninternen Gefahrstoffmanagements sind Kenntnisse über Rechtsstellung, Aussagekraft und Anwendung der Sicherheitsdatenblätter hilfreich.
In der unten stehenden Liste finden Sie Adressen von Unternehmen, die diesbezüglich Dienstleistungen anbieten.
Hierzu sind jedoch die folgenden wichtigen Hinweise zu beachten:
• Durch die Aufnahme in die Liste wird keine Empfehlung des Veranstalters oder der Veranstaltung vorgenommen. Die Angaben dienen nur einem ersten Kontakt zwischen Kunden und Anbieter.
• Die aufgeführten Lehrgangsanbieter und Lehrgangsinhalte wurden hinsichtlich ihrer Qualität, Eignung, Leistungskapazität u. a. m. nicht geprüft.
• Die Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen der Lehrgangsanbieter. Hierfür und für die Angaben auf den verlinkten Internetseiten übernehmen wir keine Verantwortung.
• Die Liste ist nicht abschließend und damit offen für weitere Unternehmen, die auf Wunsch aufgenommen werden können.
• Die Anbieter sind nach Postleitzahlen sortiert. Die Reihenfolge bedeutet keine Wertung.
• Falls Sie selbst in die Liste aufgenommen werden möchten oder feststellen, dass Adressen nicht mehr zum Ziel führen, informieren Sie bitte Frau Büdeker.
Ansprechpartnerin
Elke Büdeker
Gruppe 4.6 „Gefahrstoffmanagement“
Tel. 0231 9071-2322
sek4.6@baua.bund.de
Eigene Rettungsübungsstrecke
Arbeiten in abwassertechnischen Bereichen stellen heute hohe Anforderungen an uns Mitarbeiter. Dabei sollte die Arbeitssicherheit immer im Vordergrund stehen. Es ist uns aber noch sehr gut die Zeit in Erinnerung, in der die Sicherheit wenig beachtet wurde. Man stieg in Abwasserschächte ein, ohne jegliche persönliche Schutzausrüstung. Das Gaswarngerät – wenn man eins hatte – blieb meistens sauber im Betriebsgebäude stehen. Leider kam und kommt es auch heute noch immer wieder durch Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit und falsches Verhalten bei Rettungsversuchen zu tragischen Unfällen. Um solche Unfälle zu vermeiden und auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, haben wir eine Übungsstrecke eingerichtet (Abbildung 1). Mit dieser Einrichtung möchten wir mithelfen, dass Rettungseinsätze geübt werden können. Neben zahlreichen jährlichen Unterweisungen ist auch eine Rettungsübung aus abwassertechnischen Anlagen mindestens einmal jährlich durchzuführen. So ist es gemäß BGR 126 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ (Hrsg. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin, 2008) vorgeschrieben. Bei Übungen im Kanalnetz ist das aber nicht so einfach, sie sind mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden. Der Straßenverkehr, die Einhaltung der Hygienevorschriften, Einhaltung der Regeln zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoff…mehr unter:
Ansprechpartner
Sven Kuhlmann
Tel. +49 (0)52 23/18 46 02
E-Mail: S.Kuhlmann@buende.de
Autoren
Guido Strathmann (Abteilungsleiter)
Uwe Schubert (Betriebsleiter)
Sven Kuhlmann (Leiter Atemschutz)
Kommunalbetriebe Bünde AöR
Grabenstraße 88, 32257 Bünde, Deutschland
Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Lieferkette
Unternehmen lagern immer mehr Tätigkeiten und Prozesse aus. Doch welche Auswirkungen hat die wachsende Bedeutung von Lieferketten auf die Arbeitsbedingungen? Ein neuer Bericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) beleuchtet das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit innerhalb dieser komplexen Netzwerke von Lieferanten und Diensteanbietern.
Der Bericht „Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit über die Lieferkette“ analysiert die vorhandene Literatur zum Thema sowie Regierungsstrategien und Fallstudien und gibt einen Überblick darüber, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit über die Lieferkette verwaltet und gefördert werden können und welche Anreize und Instrumente Unternehmen zur Verfügung stehen, damit ihre Lieferanten und Auftragnehmer sich gute praktische Lösungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit aneignen.
Die Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit über die Lieferkette ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Sicherheit von Arbeitnehmern gewährleistet werden kann, wenn Organisationen zusammenarbeiten – dies ist auch das Thema der derzeitigen Kampagne der EU-OSHA für gesunde Arbeitsplätze.
Die Direktorin der EU-OSHA, Christa Sedlatschek, sagte dazu: „Unsere Kampagne ‚Partnerschaft für Prävention‘ basiert auf der Idee, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit nicht nur in den Verantwortungsbereich einiger Personen am Arbeitsplatz fallen, sondern dass die sichersten Arbeitsbedingungen dann entstehen, wenn alle Beteiligten einbezogen werden. Nichts veranschaulicht dies besser als Unternehmen, die mit allen an ihren Lieferketten Beteiligten zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.“
Der Bericht zeigt, dass Unternehmen in vielerlei Hinsicht gezwungen sind, mit den an ihren Lieferketten Beteiligten zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu verbessern: Neben marktabhängigen geschäftlichen Überlegungen sowie Programmen für Nachhaltigkeit und soziale Unternehmensverantwortung spielen auch äußere Faktoren, wie rechtliche Vorgaben und die Bedenken von Interessengruppen, Verbrauchergruppen und anderen Beteiligten, eine Rolle. Trotz der erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren und Unternehmen verschiedener Größe geht aus dem Bericht hervor, dass Unternehmen oft nur dann erfolgreich dazu motiviert werden können, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit über die Lieferkette zu fördern, wenn eine Mischung aus Regelungen und marktabhängigen Maßnahmen und Initiativen angewendet wird.
Unternehmen, die bestrebt sind, ihre Lieferanten zur Einhaltung strenger Vorgaben in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu verpflichten, müssen an verschiedenen Phasen der Auftragsabwicklung beteiligt sein, von der Auswahl eines Auftragnehmers mit hohen Sicherheitsstandards in der Phase vor dem Vertragsabschluss über die Überwachung der durchgeführten Arbeiten bis hin zur Überprüfung der Leistungen der Auftragnehmer in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit, wenn der Vertrag endet. Der Bericht zeigt, dass die erfolgreichsten Initiativen auf einer Kombination von Ansätzen beruhen, bei denen umweltfreundliches und sozialverantwortliches Verhalten eindeutig honoriert werden.
Der Bericht hebt die Bedeutung von Sicherheitszertifizierungssystemen hervor, insbesondere als Möglichkeit zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in der Lieferkette: Die auf nationaler Ebene für die verschiedenen Systeme zuständigen Behörden untersuchen derzeit die Möglichkeiten zur Anwendung eines gemeinsamen, EU-weiten Ansatzes, mit dem die Zusammenarbeit mit nicht-europäischen Auftragnehmern vereinfacht werden kann.
Neben Beschaffungsstrategien und Sicherheitszertifizierungssystemen betrachtet der Bericht auch weitere Ansätze, mit denen sich die Zahl der arbeitsbezogenen Unfälle und Erkrankungen in der Lieferkette reduzieren ließe und die in Europa breitere Anwendung finden könnten. Im Mittelpunkt dieser Ansätze stehen u. a. die Verdeutlichung von vertraglichen Verpflichtungen, die Verbesserung von Kommunikation, Zusammenarbeit und Schulungen sowie die Einführung von Kontrollverfahren.
Bericht „Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit über die Lieferkette“
https://osha.europa.eu/en/publications/literature_reviews/promoting-occupational-safety-and-health-through-the-supply-chain/view
Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“: „Partnerschaft für Prävention“
http://healthy-workplaces.eu/de
Quelle: EU-OSHA
Denk an mich. Dein Rücken: Richtiges Heben und Tragen
Schnell noch das schwere Werkstück zur Werkbank getragen oder den Zementsack vom Transporter gehoben. Ob am Bau, im Handwerk oder in der Produktion – noch immer müssen viele Beschäftigte bei der Arbeit schwere Lasten bewegen.
Sind Bewegungen oder der Umgang mit Lasten zu einseitig und extrem, können dabei hohe Belastungen für Rücken und Gelenke entstehen.
Um Überbeanspruchungen und daraus resultierende Gesundheitsschäden zu vermeiden, empfehlen die Träger der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ daher:
Hilfsmittel verwenden: Immer, wenn es möglich ist, Hilfsmittel wie Hebehilfen, Tragegurte, Tischwagen oder Hubkarren zum Transportieren schwerer Lasten verwenden.
Schwere Lasten vermeiden: Die eigene Kraft nicht überschätzen und Lasten lieber aufteilen und in mehreren Teilen transportieren. Nicht teilbare schwere Lasten zu zweit tragen.
Ergonomische Körperhaltung beachten:
Beim Heben von schweren Lasten: Befindet sich die Last auf dem Boden, mit geradem Rücken von vorn möglichst dicht an die Last herantreten, beim Bücken das Gesäß nach hinten schieben und die Knie nicht weiter als 90 Grad beugen. Die Last nicht ruckartig, sondern mit gleichem Tempo durch Streckung der Hüft- und Kniegelenke körpernah anheben. Beim Anheben, Umsetzen und Absetzen von Lasten die Wirbelsäule nicht verdrehen; Richtungsänderungen durch Umsetzen der Füße mit dem ganzen Körper vornehmen.
Beim Tragen von Lasten: Eine aufrechte Körperhaltung einnehmen und nicht ins Hohlkreuz fallen und die Last so dicht wie möglich am Körper tragen. Beide Körperseiten gleichmäßig belasten und nach Möglichkeit Hilfsmittel wie Sack- oder Schubkarren oder Tragegurte verwenden.
Körperliche Fitness: Die körperliche Verfassung spielt eine große Rolle bei der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Regelmäßige Bewegung wie Gymnastik und Dehnübungen sowie Spaziergänge helfen, den Körper fit zu halten. Nicht zuletzt kann eine gesunde und ausgewogene Ernährung die eigene Gesundheit unterstützen.
Hintergrund „Denk an mich. Dein Rücken“
In der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.
Weitere Informationen unter www.deinruecken.de
Quelle: DGUV
Neue IFA-Datenbank hilft bei Gefahrstoffbeurteilung
DNEL-Werte im Online-Überblick
Die europäische REACH-Verordnung will den Umgang mit Chemikalien sicherer machen. Diesem Zweck dienen unter anderem neue Werte zur Beurteilung chemischer Stoffe, so genannte DNEL-Werte. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) stellt DNEL-Werte ab sofort in einer Datenbank kostenlos zur Verfügung: www.dguv.de. Betriebe, Behörden und andere Interessierte können so schnell und einfach danach suchen, um das Gefahrenpotenzial von Stoffen am Arbeitsplatz zu bewerten. Das betrifft vor allem Chemikalien, für die nationale Arbeitsplatzgrenzwerte fehlen.
DNEL-Werte, vom englischen Derived No-Effect Level, beschreiben die Konzentration eines chemischen Stoffes, der ein Mensch maximal ausgesetzt sein sollte. DNEL-Werte sind damit eine wichtige Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Sie helfen insbesondere beim Umgang mit Stoffen, für die in Deutschland keine verbindlichen Grenzwerte gelten.
DNEL-Werte werden von den Herstellern oder Importeuren der Chemikalien aufgestellt. Die Werte stehen auf den Internetseiten der Europäischen Chemikalienagentur ECHA öffentlich zur Verfügung. Die Suche danach ist jedoch aufwändig; eine systematische Zusammenstellung fehlte bisher. Die neue GESTIS-DNEL-Datenbank beim IFA schafft Abhilfe und bietet einen schnellen Zugang zum gesuchten Wert.
Zurzeit enthält die IFA-Datenbank DNEL-Werte zu circa 1.000 Stoffen, Tendenz steigend. Sie beziehen sich, wie vorhandene deutsche Grenzwerte, auf die inhalative Langzeitexposition, also auf eine umgebungsluftbedingte Belastung über ein ganzes Arbeitsleben. Dabei wird unterschieden zwischen einem DNEL für die Stoffwirkung am Ort der Aufnahme und einem Wert für die Wirkung auf andere Organe im Körper.
Hintergrund:
Die Europäische Verordnung zu Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, kurz REACH, garantiert seit Juni 2007, dass Hersteller und Importeure von Chemikalien ihre Produkte nur dann in Europa vermarkten können, wenn ausreichend Informationen über die schädliche Wirkung der Stoffe auf lebende Organismen vorliegen, also auch auf den Menschen. Eine Voraussetzung für die Ermittlung eines DNEL ist ein abgesicherter Zusammenhang zwischen Dosis und Wirkung.
Quelle: DGUV
Störfälle durch ergonomische Arbeitsgestaltung vermeiden
BAuA präsentiert Checkliste für Leitwarten
Dortmund – Die Arbeitsbedingungen in Leitwarten lassen sich laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erheblich verbessern. Wo Beschäftigte an Rechner-Bildschirm-Systemen Prozesse überwachen und steuern müssen, mangelt es oft an der Umsetzung ergonomischer Vorgaben. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht „Bildschirmarbeit in Leitwarten – Handlungshilfen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen nach der Bildschirmarbeitsverordnung“, der unter anderem mit einer Checkliste Wege zur sicheren und menschengerechten Gestaltung aufzeigt.
Kraftwerke, Straßenverkehr, Walzstraßen oder Schleusen immer mehr Prozesse in Produktion, Infrastruktur und Dienstleistung werden von Menschen in Leitwarten über große Rechner-Bildschirm-Systeme überwacht und gesteuert. Im Forschungsprojekt der BAuA überprüften die Wissenschaftler die Arbeitsbedingungen an unterschiedlichen Arbeitsplätzen in 24 Leitwarten. Dabei betrachteten sie auch die Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung, die Vorgaben zur Gestaltung der Arbeit mit Rechner-Bildschirm-Systemen macht. Dazu zählen unter anderem die Gestaltung des Wartenraums, des Arbeitsplatzes, der Arbeitsmittel, der Mensch-Maschine-Schnittstelle, der Bedingungen der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation.
Nur etwa zwei Drittel dieser Anforderungen seien in die Praxis umgesetzt worden, heißt es im Bericht der BAuA. Keiner der 27 untersuchten Arbeitsplätze in Leitwarten aus unterschiedlichen Produktions- und Dienstleistungsbereichen habe alle Anforderungen erfüllt. Die größten Defizite fanden sich in den Bereichen Mensch-Maschine-Schnittstelle und Arbeitsorganisation. Dazu gehört unter anderem, dass die Beleuchtung teilweise nicht angemessen ist und nicht auf ausreichende Arbeitspausen geachtet wird. Dies seien jedoch keine Luxus-Anforderungen, sondern Mindestbedingungen an Arbeitsplätze, schreiben die Autoren. Sie beeinflussen kurz- oder langfristig die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass sich ungünstige Arbeitsbedingungen in Leitwarten auch mittelbar auf die Sicherheit auswirken. Kommt es zu einem Störfall, oft von menschlichem Versagen gesprochen, obwohl sich Ursachen auch in einer mangelhaften Arbeitsgestaltung finden lassen.
Der Bericht gibt Hinweise und Tipps zur ergonomischen Gestaltung von Leitwarten. Im Anhang der Studie befindet sich darüber hinaus eine Checkliste, mit der sich die Arbeitsbedingungen in Leitwarten überprüfen lassen.
„Bildschirmarbeit in Leitwarten – Handlungshilfen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen nach der Bildschirmarbeitsverordnung“, Martina Bockelmann, Friedhelm Nachreiner und Peter Nickel; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; ISBN: 978-3-88261-721-4; 402 Seiten. Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.
Quelle: baua
ECHA präsentiert neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP
Internet erleichtert Absprache und vereinheitlicht Kennzeichnung
Dortmund – Die richtige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist die wichtigste Grundlage für ihre sichere Verwendung – sowohl für Hersteller und Lieferanten als auch für Beschäftigte und Verbraucher. Um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu vereinheitlichen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) jetzt eine neue Kommunikationsplattform im Internet bereitgestellt. Dies teilt die Bundesstelle Chemikalien über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.
Die ECHA unterhält ein öffentliches Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis für Chemikalien in Europa. Es bietet für viele Stoffe jedoch eine große Bandbreite unterschiedlicher Informationen. Die neue Internetplattform steht den Anmeldern der jeweiligen Stoffe zur Verfügung und soll helfen, unterschiedliche Angaben zu vereinheitlichen. Im internetbasierten Diskussionsforum können Hersteller und Importeure, die denselben Stoff bei der ECHA angemeldet haben, miteinander in Kontakt treten, sich über ihn austauschen und sich auf eine gemeinsame Einstufung und Kennzeichnung einigen. Die neue einvernehmliche Fassung wird dann von den Anmeldern im öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aktualisiert. So stehen für denselben Stoff die gleichen eindeutigen Informationen sowohl für Lieferanten als auch Beschäftigte und Verbraucher bereit.
Ein reger Austausch von Anmeldern und Registranten der Chemikalien beschleunigt nicht nur die Vereinheitlichung der Informationen, sondern sorgt gleichzeitig für eine kontinuierlich verbesserte Qualität der bereits veröffentlichten Daten. Zusätzlich lassen sich über die Plattform Hinweise auf mögliche Gefährdungen durch Chemikalien in der Lieferkette einheitlich verbreiten. Dadurch leistet das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis eine wichtige Hilfestellung für alle Lieferanten zur sicheren Verwendung von Stoffen und Gemischen – auch für Klein- und Mittelbetriebe.
Weitere Informationen zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gibt es unter der Adresse http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/cl-inventory der ECHA und unter der Adresse www.reach-clp-helpdesk.de/de/Themen/Einstufungs-und-Kennzeichnungsverzeichnis/Einstufungs-und-Kennzeichnungsverzeichnis.html des REACH-CLP Helpdesks der BAuA.
Quelle: baua
Explosionsschutz – international
Es werden die Theorie und die Grundlagen zu den Richtlinien des Explosionsschutzes anschaulich an messgerätetechnischen Beispielen erläutert. Dabei wird insbesondere auch auf die Unterschiede von internationalen Richtlinien in den verschiedenen Regionen hingewiesen.
Der Inhalt:
In dieser ca. 1,5 stündigen Lerneinheit werden Ihnen die Theorie und die Grundlagen zu den Richtlinien des Explosionsschutzes anschaulich an messgerätetechnischen Beispielen erläutert. Dabei wird insbesondere auch auf die Unterschiede von internationalen Richtlinien in den verschiedenen Regionen hingewiesen.
Das Lernziel:
Sie lernen die Grundlagen und die Zusammenhänge des Explosionsschutzes anhand von praxisnahen messtechnischen Beispielen kennen. Dabei erkennen Sie auch die Besonderheiten und Unterschiede in den verschiedenen internationalen Weltregionen.
Die Zielgruppe:
Dieses Thema ist auch für bereits erfahrene Messtechniker eine willkommene Auffrischung der Kenntnisse zum Explosionsschutz.
Netto-Lernzeit: 60min
EUR 69,00
Alle Preisangaben inkl. 19% MwSt. (Deutschland).
Gegebenenfalls sind je nach Region andere Steuern/Steuersätze gegeben
Analyseverfahren zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Marietta Fuhrmann-Koch
Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Um krankmachende psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz aufzuspüren und ihnen entgegenzuwirken, haben Heidelberger Wissenschaftler ein Verfahren entwickelt, das bereits von zahlreichen namhaften Unternehmen in Deutschland angewendet wird. Anders als bei Befragungen zur Erfassung psychischer Belastungen, die sich auf die subjektive Einschätzung von Mitarbeitern und Führungskräften beziehen, liegt mit dem an der Ruperto Carola entwickelten Verfahren ein Instrument vor, das objektivierbare Belastungsfaktoren misst. Genutzt wird es von Vertretern des betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Human Ressource-Managements.
Forscher entwickeln neues Analyseverfahren zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Wirtschaft zeigt großes Interesse am Instrument der Heidelberger Arbeits- und Organisationspsychologen
Um krankmachende psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz aufzuspüren und ihnen entgegenzuwirken, haben Heidelberger Wissenschaftler ein Verfahren entwickelt, das bereits von zahlreichen namhaften Unternehmen in Deutschland angewendet wird. Anders als bei Befragungen zur Erfassung psychischer Belastungen, die sich auf die subjektive Einschätzung von Mitarbeitern und Führungskräften beziehen, liegt mit dem in der Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie der Ruperto Carola entwickelten Verfahren ein Instrument vor, das objektivierbare Belastungsfaktoren misst. Genutzt wird es von Vertretern des betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Human Ressource-Managements, unter anderem in der Automobilindustrie, in der chemisch-pharmazeutischen Industrie, der Stahlindustrie, der Touristik und der Logistik.
„Ausgangspunkt war die empirisch belegbare Zunahme psychischer Belastungen am Arbeitsplatz vor dem Hintergrund vielfältiger technologischer und organisatorischer Veränderungen“, erklärt der Leiter der Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie, Prof. Dr. Karlheinz Sonntag. Neben den individuellen Folgen für den Mitarbeiter betrifft dies durch die Zunahme von Arbeitsunfällen, krankheitsbedingten Fehlzeiten und Fluktuation auch den Arbeitgeber. „Deshalb sollte es im Eigeninteresse des Unternehmens und in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu vermeiden.“
Das „Instrument zur Analyse psychischer Belastungen“ (IAPB) berücksichtigt sowohl aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Erfassung psychischer Belastungen als auch praxisbezogene Erfordernisse und die konkrete Situation in der Organisation. Die Wissenschaftler gehen dabei in mehreren Schritten vor. In einer ersten Entwicklungsphase werden die Inhalte des Instruments in Abstimmung mit Unternehmensvertretern wie Arbeitsmedizinern, dem Betriebsrat und Fachvorgesetzten an den spezifischen Kontext angepasst. Danach werden die einzelnen Arbeitsplätze von Analyseteams begangen, die zuvor in der Anwendung des Instruments geschult wurden. Analysiert werden einzelne Belastungsdimensionen, wie zum Beispiel Arbeitskomplexität, Arbeitsunterbrechungen, Kooperationserfordernisse, Verantwortungsumfang und Handlungsspielraum. Die Entscheidung, welche Einflussfaktoren psychischer Belastungen als relevant betrachtet werden und mit welcher Ausprägung diese am Arbeitsplatz auftreten, muss dabei im Konsens fallen. Die Heidelberger Wissenschaftler gehen dabei davon aus, dass sich Belastungen nicht, wie in gängigen Modellen üblich, auf eine Dimension reduzieren lassen. Sie ermitteln darum kritische Belastungskombinationen, die ein erhöhtes Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder negativer Beanspruchungsfolgen wie Stress, Ermüdungsgefühl, Erschöpfung, Gereiztheit und ähnliche Symptome mit sich bringen.
Fallen beispielsweise ein niedriger Handlungsspielraum und eine hohe Kundenorientierung zusammen, kann dies dazu führen, dass den Mitarbeitern kein Spielraum zur Verfügung steht, um von vorgeschriebenen Standards abzuweichen und situationsbezogen zu reagieren. Die Mitarbeiter können so in einen Zwiespalt zwischen individuellen Gestaltungswünschen und vereinbarten Regeln geraten. In einem konkreten Fall, der die Mitarbeiter in Beratung und Verkauf eines Unternehmens betraf, haben die Heidelberger Wissenschaftler in Abstimmung mit den Mitarbeitern und den Unternehmensvertretern ein flexibles Beratungssystem eingeführt, das es erlaubt, Zeitspielräume zu definieren und auf individuelle Kundenwünsche einzugehen.
„Nur durch eine sorgfältige Diagnostik können geeignete und differenzierte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abgeleitet werden, die neben dem gesundheitlichen Wohlbefinden auch die Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter erhalten und fördern sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens verbessern“, erläutert Karlheinz Sonntag. „Die Attraktivität des Verfahrens liegt in seiner aufwandsökonomischen Durchführung, der objektiven Beurteilung durch ein Analyseteam und in seiner konsensorientierten Beurteilung. Die Relevanz und Aktualität einer fundierten Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz zeigt sich in der medialen, aber vor allem realen Präsenz dieses Themas.“
Kontakt:
Prof. Dr. Karlheinz Sonntag
Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie
Telefon (06221) 54-7320
Karlheinz.Sonntag@psychologie.uni-heidelberg.de
Schon gehört: Geocaching?
Ein lebensgefährliches Spiel in der Kanalisation und in verrohrten Bachläufen
Bei einem Kontrollgang im Entlastungskanal eines Regenüberlaufbeckens staunte unser Betriebspersonal nicht schlecht – hing doch da an der Kanalwand ein kleiner Kunststoffbehälter, der einen Stift und einen Notizzettel enthielt. Es ist leider nichts Besonderes mehr, dass in Abwasserkanälen und Regenüberlaufbecken Graffitis gesprüht werden. Was aber dieses Kunststoffröhrchen enthielt, verwunderte unsere Leute doch sehr. Auf die Frage „Was ist denn das?“ kam die Antwort einer Kollegin „Na das ist ein Geocache“.
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2012
Autoren
M. Sc. Kirstin Claußen
Abwasserverband Oberer Rheingau
Eurawasser Aufbereitungs- und Entsorgungs GmbH
Tel. +49 (0)61 23/7 02 78 40
E-Mail: kirstin.claussen@rheingauwasser.de
Abwassermeister Thomas Berger
Abwasserverband Oberer Rheingau
65344 Eltville, Deutschland
Tel. +49 (0)67 23/38 10
E-Mail: thomas.berger@rheingauwasser.de