
Es gelten dann einheitliche Anforderungen für die Sanierung von Schäden an der Umwelt, die durch Unfälle entstanden sind. Umweltverbände haben zukünftig das Recht Sanierungsmaßnahmen vor Gericht durchsetzen zu können, was bisher nur Privatpersonen möglich war. Mit dem neuen Gesetz wird die EG-Richtlinie über die Umwelthaftung ein deutsches Recht umgesetzt.
In der Richtlinie werden beispielsweise Tätigkeiten, die durch Unfälle die Umwelt beeinträchtigt können im Einzelnen festgelegt. Beispiele sind
– der Betrieb von Chemiefabriken
– Gefahrgutbeförderung auf der Straße und dem Wasser
– Verwendung gentechnisch veränderter Organismen
Entstandener Umweltschaden muss vom Schadensverursacher beseitigt werden.
Eine besondere Verantwortung, die im Tatbestand “ Erhebliche Schädigung von Lebensräumen und Arten “ besteht besagt, dass derjenige haftet, der durch eigenes Verschulden den Schaden durch eine berufliche Aktivität verursacht hat.
