Umsetzung der Anforderungen zur Selbstüberwachung von Misch- und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen nach § 3 SüwVO NRW
Handlungsempfehlung für Betreiber und Aufsichtsbehörden BeschreibungUmsetzung der Anforderungen zur Selbstüberwachung von Misch- und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen nach § 3 SüwVO NRW Bereits seit 1995 sind Kanalnetzbetreiber aufgrund des jeweiligen § 3 SüwVO Abw verpflichtet, kontinuierlich Messdaten aufzuzeigen, auszuwerten und zu dokumentieren, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Regenbecken bei der Misch- und Niederschlagswasserbeseitigung sicherzustellen und nachweisen zu können.