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Neue Bücher-Kanal-und-Entwässerung

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Bücher zur Kanalisation und zur Entwässerung 
Neuerscheinung: Handlungsempfehlung „Messeinrichtungen für Regenüberlaufbecken“ Baden-Württemberg  
Neuer Themenband „Abflusssteuerung in Kanalnetzen – Anwendungsbeispiel“  
Neuer Leitfaden: Regenbecken im Mischsystem – Messen, Bewerten und Optimieren  
DIN-Taschenbuch Abwassertechnik 4 
DIN-Taschenbuch Abwassertechnik 5 
DIN-Taschenbuch 171: Rohre aus Reaktionsharzformstoffen 
Neuauflage Broschüre „Private Abwasserleitungen“ 
Abwasserrecycling und Regenwassernutzung 
Bücher Entscheidungssammlung Wasserversorgung/ Kanalisation 
Schächte für Abwasserleitungen und -kanäle  
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung  
Grundstücksentwässerung auf einen Blick 
Rohrleitungserneuerung mit Berstverfahren 2. Auflage mit CD  
Leitfaden für die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässe­rungsanlagen  
Die bestehende Kanalisation als Wissensgrundlage für die Sanierung von Entwässerungssystemen inklusive der statischen Grundlagen 
GSTT Information Nr. 24: Offensive für alternative Bauverfahren im Leitungsbau 
6. Auflage Fachbuch „Grundlagen für den Betrieb von Kanalisationen“ 
Auflage Fachbuch „Grundlagen für den Betrieb von Kanalisationen“ 
Leitfaden zu Anforderungen bei der Einbindung privater Dienstleister in der Abwasserbeseitigung und zur Kontrolle der Leistungserfüllung 
ZKS-Fachbuch 
DIN-Taschenbuch 13/2 
Abwasserableitung 
Prozesse des Rückhaltes und Umsatzes von Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen in Retentionsbodenfiltern zur Mischwasserbehandlung 
Wertermittlung von Abwassernetzen 
Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Entwässerungsgegenstände 
Leitfaden für die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen 
Sulfid-Praxishandbuch der Abwassertechnik 
IKT-Handbuch SCHACHT 2007 
Die Geschichte der Stadtentwässerung Dresden 
Instandhaltung von Kanälen 
Fremdwasser 
Kommentar zum Merkblatt DWA-M 115, Teile 1 bis 3 
Kanalinstandhaltung – ein neues Buch 
„Undichte Kanäle – (k)ein Risiko?“

 


Neuerscheinung: Handlungsempfehlung „Messeinrichtungen für Regenüberlaufbecken“ Baden-Württemberg

Der DWA-Landesverband Baden-Württemberg betreibt seit 2015 als Gemeinschaftsinitiative mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg das Projekt „RÜB Baden-Württemberg“. Das Ziel ist die „Optimierung des Betriebs von Regenüberlaufbecken“, da der ordnungsgemäße Betrieb von Regenüberlaufbecken einen wichtigen Baustein im Gewässerschutz darstellt.
Das Umweltministerium hat mit Schreiben vom 2. Juli 2018 zum „Messen an RÜB“ festgelegt, dass bis Ende 2020 alle ausstehenden Konzeptionen für die Nachrüstung in Betrieb befindlicher Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen zur Erfassung des Überlauf- und Einstauverhaltens abgeschlossen sein müssen. Die Konzeptionen sollen die Prüfung der Funktion vorhandener Messeinrichtungen ebenfalls berücksichtigen. Alle Regenüberlaufbecken sollen dann stufenweise bis zum 31. Dezember 2024 mit Messeinrichtungen nachgerüstet werden.
Um die reibungslose Umsetzung dieser Anforderungen zu gewährleisten, hat der DWA-Landesverband mit seiner Plattform „RÜB Baden-Württemberg“ die Handlungsempfehlung „Messeinrichtungen für Regenüberlaufbecken – Konzeptionen für die Nachrüstung und Prüfung der Funktion vorhandener Messeinrichtungen“ für Betreiber, Ingenieurbüros und Aufsichtsbehörden veröffentlicht. Die Handlungsempfehlung setzt sich aus Hinweisen zum Vorgehen, einer Musterkonzeption, sechs Fallbeispielen sowie einem Zeit- und Kostenplan zusammen und soll Betreibern, Ingenieurbüros und Aufsichtsbehörden als Hilfsmittel dienen. Sie kann über den Landesverband Baden-Württemberg bezogen werden.

W. Lieb: Handlungsempfehlung „Messeinrichtungen für Regenüberlaufbecken – Konzeptionen für die Nachrüstung und Prüfung der Funktion vorhandener Messeinrichtungen“ 1. Aufl., 2019, 32 S., DIN A4 ISBN 978-3-88721-925-3 25 Euro zzgl. Versandkosten www.dwa-bw.de

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Neuer Themenband „Abflusssteuerung in Kanalnetzen – Anwendungsbeispiel“

Die DWA hat den Themenband „Abflusssteuerung in Kanalnetzen – Anwendungsbeispiel“ (T1/2018) veröffentlicht.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert in Artikel 4 „Umweltziele“ den guten Zustand der Gewässer.Dies impliziert einen ganzheitlichen, ökologischen Ansatz bei der Bewirtschaftung von Gewässern. Eine Abkehr von der bisherigen zumeist punktuellen hin zu einer linienförmigen Betrachtungsweise mit der Bezugsgröße Gewässerabschnitt bedarf deshalb eines aufeinander abgestimmten Betriebskonzepts.Mit den heute zumeist statisch wirkenden (ungesteuerten) Entwässerungstechniken lassen sich die zukünftigen Forderungen nicht ohne Weiteres widerspruchsfrei erfüllen.Gerade vor dem Hintergrund von Ressourcenschonung und technischer Innovation bietet sich die integrale Abflusssteuerung (iAST) als eine Planungsvariante an.

Der Themenband liefert ein Anwendungsbeispiel für die Planung einer integralen Abflusssteuerung und orientiert sich dabei am Merkblatt DWA-M 180 „Handlungsrahmen zur Planung der Abflusssteuerung in Kanalnetzen“. Das Beispiel beruht auf einem fiktiven Kanalnetz in einer Stadt namens Astlingen, das eine Vielzahl von Randbedingungen aufweist, die für reale Kanalnetze charakteristisch sind und die Planung einer integralen Abflusssteuerung bestimmen.Das Beispiel soll eine Hilfestellung für Interessierte bieten, um auch bei abweichenden Randbedingungen eine systematische und erfolgversprechende Planung zu ermöglichen.

Der Themenband richtet sich an Abwasserbeseitigungsbetriebe und deren Auftragnehmer, die das Bewirtschaftungspotenzial von Entwässerungssystemen zur Verbesserung von Gewässerschutz und betrieblicher Effizienz nutzen wollen.

Am 26.März 2019 kann man diesen Themenband direkt praktisch anwenden: Im DWA-Seminar „Abflusssteuerung – Ein Beispiel aus der Wasserwirtschaft 4.0″ in Duisburg erläutern die Autoren aus der Arbeitsgruppe ES-2.4 „Integrale Abflusssteuerung“ den Themenband, und die Teilnehmer bearbeiten verschiedene Aufgaben zu dem aufgezeigten Beispiel. Zudem wird den Teilnehmern des Seminars der Themenband kostenlos zur Verfügung gestellt Themenband:

DWA-Themen T1/2018 „Abflusssteuerung in Kanalnetzen – Anwendungsbeispiel“, November 2018 49 Seiten, DIN A4 ISBN 978-3-88721-697-9 Ladenpreis: 75,00 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 60,00 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Neuer Leitfaden: Regenbecken im Mischsystem – Messen, Bewerten und Optimieren

Bei der Regenwasserbehandlung spielen Regenüberlaufbecken, mit ihren zum Teil erheblichen Schmutzfrachtausträgen, eine zentrale Rolle. Für die Verantwortlichen der Regenwasserbehandlungsanlagen besteht die große Herausforderung darin, ihre Anlagen auf den Stand der heutigen konstruktiven und technischen Anforderungen zu bringen. Der neue Leitfaden des DWA-Landesverbandes Baden-Württemberg bietet weiterführende Informationen für Betreiber, Kommunen und Ingenieurbüros zum Thema „Messen an Regenbecken“, veranschaulicht anhand von Praxisbeispielen. Es werden Grundlagen zur messtechnischen Ausstattung, zur richtigen Anbringung der Messgeräte sowie zur Speicherung und Übertragung der Daten vermittelt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Messdaten-Auswertung zur Funktionsprüfung der apparativen Technik und der Durchführung von Routinekontrollen, auf der Bewertung der gemessenen Überlaufaktivität sowie dem Aufzeigen von Lösungsansätzen zur Optimierung von Regenbecken. Ziel ist es, den Betreibern von Regenüberlaufbecken ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie Messungen am Becken selbstständig vornehmen und auswerten können und zudem genügend Know-how für Verhandlungen bei Ausschreibungen erhalten. Auf 80 Seiten bietet der neue Praxisleitfaden „Regenbecken im Mischsystem“ eine gute Grundlage, um das Wissen im Bereich der Regenbecken sinnvoll zu ergänzen und zu erweitern. Die Broschüre kann für 30,00 € (20 % Rabatt für fördernde DWA-Mitglieder) beim DWA-Landesverband Baden-Württemberg erworben werden:

www.dwa-bw.de
E-Mail: info@dwa-bw.de

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DIN-Taschenbuch Abwassertechnik 4

Die aktualisierte zehnte Auflage der Normensammlung Abwassertechnik 4 enthält die wichtigsten Normen, die für Planung, Berechnung, Verlegung, Betrieb und Sanierung von Abwasserkanälen und erdverlegten Abwasserleitungen erforderlich sind, so z. B. DIN EN 752 (Entwässerungs-systeme außerhalb von Gebäuden), DIN EN 1295-1 (Statik), DIN EN 1610 (Verlegung) und DIN EN 15885 (Klassifizierung und Eigenschaften von Techniken für die Renovierung und Reparatur von Abwasserkanälen und -leitungen) .

DIN-Taschenbuch 13/4: Abwassertechnik
4, 10. Auflage, 664 Seiten, 160 Euro Beuth Verlag, Berlin
www.beuth.de
ISBN 978-3410250760

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DIN-Taschenbuch Abwassertechnik 5

Das DIN-Taschenbuch 13/5 Abwasser-technik 5 bietet eine Auswahl der wichtigsten Normen für Rohre, Formstücke und Rohrverbindungen, einschließlich der Dichtmittel für erdverlegte Abwasserleitungen der Grundstücksentwässerung und für Abwasserkanäle des öffentlichen Bereichs. Es umfasst die Bereiche, Rohre und Formstücke aus Beton, Stahl-faserbeton und Stahlbeton, Steinzeugrohrsysteme für Abwasserleitungen und -kanäle, Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen, Kunststoff-Rohrleitungssysteme für Abwasserleitungen und -kanäle mit oder ohne Druck sowie Elastomer-Dichtungen – Werkstoff-Anforderungen für Rohrleitungs-Dichtungen . Gegenüber der Vorauflage wurden zahlreiche Dokumente geändert oder neu aufgenommen.

DIN-Taschenbuch 13/5: Abwassertechnik
5, 5. Auflage, 714 Seiten, 172 Euro Beuth-Verlag, Berlin
www.beuth.de
ISBN 978-3-410-22543-0

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DIN-Taschenbuch 171: Rohre aus Reaktionsharzformstoffen

Das DIN-Taschenbuch 171 enthält die ak-tuell gültigen normativen Anforderun-gen an Rohre, Rohrleitungsteile und Rohrverbindungen aus Reaktionsharz-formstoffen . Neben den Produktnormen wurden in der Neuauflage auch die Prüf-normen für Rohre und Rohrleitungsteile aus glasfaserverstärkten duroplastischen Kunststoffen aufgenommen . Das Ta-schenbuch richtet sich an Hersteller, Zu-lieferer und Einkäufer von Rohren, Rohr-leitungsteilen und Rohrverbindungen aus Reaktionsharzformstoffen und ist da-rüber hinaus auch für Rohstoffhersteller und Prüfstellen ein nützliches Nach-schlagewerk . In die aktuelle 5 . Auflage wurden verschiedene Normen neu aufgenommen oder verändert, unter an-derem die DIN 16869:2014-12, die DIN EN 1796:2013, sowie die DIN EN 14364:2013 .

DIN-Taschenbuch 171: Rohre aus
Reaktionsharzformstoffen, 5. Auflage
446 Seiten, 117 Euro
Beuth Verlag, Berlin, www.beuth.de
ISBN 978-3-410-25198-9

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Neuauflage Broschüre „Private Abwasserleitungen“

Im Auftrag der OFD Hannover haben wir bereits 2011 die Broschüre „Private Abwasserleitungen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (heute BMVI) erstellt. Auf 20 Seiten werden für die Grundstückseigentümer, aber auch für beteiligte Fachleute die wichtigsten Grundlagen zur Prüfung und Sanierung der Grundstücksentwässerung vermittelt und z. B. in Form von Checklisten entsprechende Hilfestellungen gegeben.
Die Broschüre erfreut sich regen Zuspruchs und wurde deshalb in aktualisierter Fassung neu aufgelegt. Sie kann auf der Homepage des Bundesinstitus für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Broschüren z. B. durch Städte und Gemeinden zu Informationszwecken kostenfrei bestellt werden.

http://www.fischer-teamplan.de/unternehmen/aktuelles/nachrichten/details/bundesbroschuere/
 
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Abwasserrecycling und Regenwassernutzung

Um die Wertstoff- und Energierückgewinnung in der betrieblichen Wasserwirtschaft geht es in dem Buch „Abwasserrecycling und Regenwassernutzung“. Der Autor Rolf Stiefel stellt die Grundlagen und Prinzipien des Produktionsintegrierten Umweltschutzes, stellt Konzepte zur Autarkie der betrieblichen Prozesswässer mit Energierückgewinnung vor und analysiert Wege zur Problemvermeidung anhand von Beispielen aus der Praxis. Das Buch wendet sich an Umweltbeauftragte sowie Entscheidungsträger in Industriebetrieben mit Direkt- und Indirekteinleitung.

Rolf Stiefel: Abwasserrecycling und Regenwassernutzung, Taschenbuch 176 Seiten, 39,99 Euro, Springer Vieweg Auflage: 2014 (31. Dezember 2013) ISBN-13 978-3658010393  

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Bücher Entscheidungssammlung Wasserversorgung/ Kanalisation

Eine umfassende Übersicht über die Rechtspraxis in der Wasser- und Abwasserwirtschaft bietet die „Entscheidungssammlung zum Recht der Wasserversorgung/ Kanalisation“. In der knapp 7000 Seiten umfassenden Loseblattsammlung ist jedem Problemfeld eine nach den einzelnen Gerichten unterteilte Leitsatzübersicht vorangestellt. Der Benutzer kann dadurch sofort feststellen, welche Entscheidung das für ihn zuständige Gericht zu einem bestimmten Thema getroffen hat. Zusätzlich zu den amtlichen Leitsätzen haben die Autoren die weiteren wesentlichen Aussagen der einzelnen Entscheidungen herausgearbeitet.

Michael Baumann, Jürgen Wölfl (Hrsg.):
Entscheidungssammlung zum Recht der Wasserversorgung/Kanalisation Loseblattsammlung, 6 860 Seiten 98,00 Euro, Richard Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 978-3-415-01040-6  

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Schächte für Abwasserleitungen und -kanäle

Planung, Verlegung, Betrieb und falls erforderlich die Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen müssen äußerst sorgfältig durchgeführt werden, um langfristig Risiken zu minimieren. Dieses Ziel kann durch die Verwendung genormter Bauteile für erdverlegte Abwasserleitungen erreicht werden. Das DIN-Taschenbuch 13/6 „Abwassertechnik 6 – Schächte für Abwasserleitungen und -kanäle“ enthält Normen, die für Schächte für Abwasserleitungen und -kanäle und zugehörige Bauteile sowie Straßenentwässerungsgegenstände im Normenausschuss Wasserwesen erarbeitet wurden.  

DIN-Taschenbuch 13/6: Abwassertechnik
6 – Schächte für Abwasserleitungen
und -kanäle, 2. Auflage, 661 Seiten
163 Euro, ISBN 978-3-410-22546-1
Beuth Verlag GmbH, Berlin
www.beuth.de
 
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Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung

Die Beuth-Verlag GmbH, Berlin, hat den Kommentar zur DIN 1986-30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ veröffentlicht. Der von Franz-Josef-Heinrichs, Bernd Rickmann, Klaus-Dieter Sondergeld, Karl-Heinz Störrlein und Robert Thoma verfasste Kommentar bietet Antworten auf Fragen der Schadensbeurteilung und bei der Sanierung. Die Verfasser kommentieren ausführlich die einzelnen Abschnitte der Norm und beschreiben die dazugehörigen Gerätetechniken und Sanierungsverfahren.

Beuth-Kommentar „DIN 1986-30 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“
1. Auflage 2012, 182 Seiten,
A4 broschiert, 68,00 Euro  

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Grundstücksentwässerung auf einen Blick

Als Ratgeber für Kommunen und Eigentümer bebauter Grundstücke hat Michael Scheffler das Buch „Grundstücksentwässerung auf einen Blick“ verfasst. Der Ratgeber bietet eine Einführung in die Grundstücksentwässerung und zeigt den rechtlichen Rahmen auf, in dem sich Eigentümer und Kommunen bewegen. Auch die technischen Aspekte der Grundstücksentwässerung sind Bestandteil des Ratgebers. So beschreibt Scheffler sowohl typische Schadensbilder als auch die möglichen Techniken zur Sanierung und Instandhaltung der Anlagen.

Scheffler, M.:
Grundstücksentwässerung auf einen Blick,
gebunden,
171 Seiten
25,00 Euro,
Fraunhofer IRB Verlag Stuttgart,
SBN 978-3-8167-8448-7  

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Rohrleitungserneuerung mit Berstverfahren 2. Auflage mit CD 

Das Buch gibt einen aktuellen, umfassenden Überblick über die Techniken der Erneuerung von Rohrleitungen der Ver- und Entsorgung mittels Bersten. Neben der ausführlichen Beschreibung der Gerätetechnik und der unterschiedlichen Rohrleitungsmaterialien, die es zu bersten gilt bzw. die als Neurohr eingezogen werden, werden dem Leser, ob Planer, Auftraggeber oder ausführendes Bauunternehmen, auf der beiliegenden DVD in ca. 100 Praxisbeispielen die Variantenvielfalt und die Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt. Die zweite, überarbeitete Auflage dieses Standardwerkes gibt zudem viele Hinweise und praxisrelevante Tipps für die richtige Planung und Ausführung von Baumaßnahmen zur Erneuerung von Rohrleitungen mittels Berstverfahren. Autor / Hrsg.: Meinolf Rameil

Verlag: Vulkan Verlag
Bibliographie: 2. Auflage 2010, 376 Seiten, DIN A5, broschiert
ISBN-Nr.: 978-3-8027-2765-8

Preis: 68.00 €
inkl. 7% MwSt.

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Leitfaden für die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässe­rungsanlagen 

Die öffentliche Kanalisation wurde inzwischen weitgehend untersucht und wird bereits systematisch saniert. Für Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) gelten mit dem § 18 WHG die gleichen wasserrechtlichen Anforderungen wie für die öffentliche Kanalisation. Bereits durchgeführte Untersuchungen zeigen einen hohen Anteil an undichten und schadhaften Abwasserleitungen auf Grundstücken und damit einen erheblichen Sanierungsbedarf. Undichte Abwasserleitungen haben Auswirkungen auf die Umwelt. Für Betrieb, Unterhalt und Sanierung der GEA ist der Eigentümer verantwortlich. Eigentümer von privat genutzten Wohngebäuden kennen üblicherweise die wasserrechtliche Verpflichtung und die Anforderungen an die fachgerechte, technische Umsetzung nicht. Hierfür ist umfangreiches Fachwissen erforderlich. Fehlendes Fachwissen bei Eigentümern und Dienstleistern kann zu unwirtschaftlichen und falschen Lösungen führen. Um neutralen Sachverstand für diese Aufgabe zu gewinnen, sind kommunal unterstützte Beratungsund Kooperationsmodelle ein zunehmend praktiziertes Mittel. Gegenstand des Leitfadens sind die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von GEA. Zur GEA gehören alle Bauwerke und technischen Anlagen auf einem Grundstück innerhalb und außerhalb des Gebäudes, die der Ableitung, Speicherung und Behandlung von Abwasser dienen. Der auf öffentlichem Grund liegende Kanalanschluss kann satzungsabhängig der GEA zugeordnet sein. Betrachtet werden im Leitfaden die erdüberdeckten Leitungen für häusliches und gewerbliches Abwasser bis zum Innenrohrdurchmesser von 200 mm. Der Leitfaden kann für GEA mit größeren Rohrdimensionen sinngemäß angewendet werden. Die Merkblattreihe DWA-M 143 ist für die öffentliche Kanalisation konzipiert und kann in Teilen auch für die außerhalb vom Gebäude liegenden Leitungen von GEA angewendet werden. Die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Abwasserfall- und Sammelleitungen im Gebäude, haustechnischen Anlagen (z. B. Rückstausicherungen, Hebeanlagen), Speicheranlagen und Abwasserbehandlungsanlagen (z. B. Abscheideranlagen, Kleinkläranlagen, Abwassersammelgruben) sowie Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung sind nicht Gegenstand des Leitfadens. Sie sind aber in ein sinnvolles Sanierungskonzept einzubeziehen. Der Leitfaden zeigt die rechtlichen und technischen Grundlagen sowie organisatorische Lösungsansätze auf. Schwerpunkt sind der Vollzug, die Organisation und technische Durchführung der Inspektion, Beurteilung und Sanierung. Er richtet sich besonders an die Fachleute in Wasser- und Umweltbehörden, kommunalen Entwässerungsorganisationen, an Betreiber und an Sachverständige. Der Leitfaden richtet sich auch an Architekten und Ingenieure, Wohnungs(bau)gesellschaften, gewerbliche Fachdienstleistungsunternehmen des Inspektions-, Sanierungs- und des Sanitärhandwerkes.

Autor / Hrsg.: DWA
Verlag: DWA
Bibliographie: Auflage 9,2009; DIN A 4, 65 Seiten
ISBN-Nr.: 978-3-941089-68-6

Preis: 62.00 €
inkl. 7% MwSt.

http://www.nodig-bau.de/index.cfm?cmd=shop&rubrikID=0&bookID=140
 
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Die bestehende Kanalisation als Wissensgrundlage für die Sanierung von Entwässerungssystemen inklusive der statischen Grundlagen

ZKS-Fachbuch

Bernhard Falter, Hans-Joachim Purde
2011, 149 Seiten, 124 Bilder, 23 Tabellen, DIN A4
ISBN 978-3-940173-29-4
Einzelpreis EUR 62,00
Das Fachbuch ist ein Kompendium, das den sich mit Kanalsanierung befassenden Fachpersonen eine schnell zugängliche und im Allgemeinen ausreichende Grundlage zur Beurteilung eines bestehenden Kanalsystems und den Umgang mit Normen und technischen Regeln gibt. Nach einem kurzen historischen Abriss und einem Überblick über das in Deutschland installierte Abwasserkanalnetz werden die rechtlichen Grundlagen erläutert. Die konstruktiven Grundlagen des Kanalbaus werden ebenso behandelt wie die Beanspruchung durch Belastung, Betrieb und Unterhalt. Weitere Themen sind die Nachweise und Dokumente zu Funktion und Lebensdauer, der Systemverbrauch infolge Bauweise und Alterung sowie die Beeinflussung eines Rohrleitungssystems durch Sanierungsmaßnahmen. Ein umfangreiches Kapitel ist der statischen Berechnung sowie dem Nachweis der Standsicherheit erdgebetteter Rohre gewidmet. Diese bisweilen recht komplex e Materie wird anhand von praktischen Beispielen anschaulich dargestellt

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GSTT Information Nr. 24: Offensive für alternative Bauverfahren im Leitungsbau

Autor / Hrsg.: GSTT
Verlag: GSTT
Bibliographie: 1. Auflage, November 2010
ISBN-Nr.:
Preis: 5.00 €
inkl. 7% MwSt.

Beim Bau von unterirdischer Infrastruktur werden Gelände und Boden durchörtert, d.h. der gewachsene Boden wird durch Herstellung von Baugruben und Rohrgräben in seiner Beschaffenheit gestört. Derartige innerstädtische und innerörtliche Baumaßnahmen finden zumeist dort statt, wo bereits Infrastruktur in Form von bestehenden Leitungen, Kabeln, Rohren oder Kanalbauwerken im Boden vorhanden sind. Durch Darstellung und Vergleich der alternativen Bauverfahren mit der herkömmlichen, offenen Bauweise, wird ein realistisches Bild der aktuellen und tatsächlichen Bausituation aufgezeigt. In dieser Informationsschrift sind umfangreiche Fakten, Informationen und Zahlen zusammengetragen, die eindeutig für unsere Offensive für alternative Bauverfahren im Leitungsbau sprechen, da sich diese als grabenlose, kostengünstige, wirtschaftliche und sichere Varianten erweisen.

— Lieferung erfolgt als PDF-Datei. —

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6. Auflage Fachbuch „Grundlagen für den Betrieb von Kanalisationen“

DWA-Landesverband Baden-Württemberg 2010
Das Fachbuch Grundlagen für den Betrieb von Kanalisationen wurde mit der 6. Auflage neu überarbeitet. Es beschreibt in 16 Kapiteln die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Abwasserableitung, die Überwachung und Reinigung von Kanalisationseinrichtungen sowie das Feld der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Das Buch richtet sich nicht nur an das Personal für den Kanalisationsbetrieb und dessen Vorgesetzte, sondern darüber hinaus an alle Fachkolleginnen und -kollegen, die Informationen zur Praxis der Abwasserableitung benötigen. Außerdem wird es als sinnvolle Ergänzung des Lehrmaterials betrachtet, das bei der Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik verwendet wird. Preis: € 38,00 zzgl. Versandkosten

Kontakt und Infos:
DWA-Landesverband Baden-Württemberg
Rennstr. 8, 70499 Stuttgart
Tel.: 0711 89 66 31-0, Fax: 0711 89 66 31-11
E-Mail: info@dwa-bw.de
Internet: www.dwa-bw.de

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Auflage Fachbuch „Grundlagen für den Betrieb von Kanalisationen“

DWA-Landesverband Baden-Württemberg 2010
Das Fachbuch Grundlagen für den Betrieb von Kanalisationen wurde mit der 6. Auflage neu überarbeitet. Es beschreibt in 16 Kapiteln die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Abwasserableitung, die Überwachung und Reinigung von Kanalisationseinrichtungen sowie das Feld der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Das Buch richtet sich nicht nur an das Personal für den Kanalisationsbetrieb und dessen Vorgesetzte, sondern darüber hinaus an alle Fachkolleginnen und -kollegen, die Informationen zur Praxis der Abwasserableitung benötigen. Außerdem wird es als sinnvolle Ergänzung des Lehrmaterials betrachtet, das bei der Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik verwendet wird.
Erscheinungstermin: ab November beim DWA-Landesverband Baden-Württemberg.
Preis: € 35,00 zzgl. Versandkosten
Das Fachbuch kann über www.dwa-bw.de online bestellt werden.

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Leitfaden zu Anforderungen bei der Einbindung privater Dienstleister in der Abwasserbeseitigung und zur Kontrolle der Leistungserfüllung

März 2010, 51 Seiten, 3 Bilder, 3 Tabellen, DIN A4
ISBN 978-3-941897-07-6
Einzelpreis: EUR 44,00 / Preis für fördernde DWA-Mitglieder: EUR 35,20

Das Thema „Leistungsübertragung auf Dritte“ ist viel diskutiert und bereits einige Male Wirklichkeit geworden. Da die teilweise oder gänzliche Verlagerung des operativen Geschäfts der Abwasserbeseitigung auf Private nicht nur Chancen, sondern auch Risiken birgt, fragen immer mehr Kommunen nach den Auswirkungen, die mit der Einbindung Privater verbunden sind. Gegenüber dem Bürger bleiben die Kommunen letztlich stets verantwortlich für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Die DWA möchte mit dem vorliegenden Leitfaden Hinweise als Hilfe und Handreichung, vor allem zu der Vertragsgestaltung und der Aufgabenabwicklung bei der Einbindung privater Dienstleister im Bereich der Abwasserableitung und Abwasserreinigung bieten. Dabei wird nicht für oder gegen die Privatisierung Partei ergriffen. Vielmehr werden für den Fall einer erfolgten Entscheidung zur Privatisierung Regelungshinweise zur sachgerechten Vertragsgestaltung einschließlich des erforderlichen Controllings gegeben.

Weitere Informationen und Bestellung:
http://www.dwa.de/

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ZKS-Fachbuch

Inspektion, Zustandsbeurteilung sowie Kanalsanierung aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht
Andreas Benstem, Volker Hülshorst, Martin Keding, Michael Schmitt-Schönenberg, Martin Wolf
2010, 184 Seiten, 65 Bilder, 12 Tabellen, DIN A4
ISBN 978-3-940173-40-9
Einzelpreis: EUR 68,00 / Preis für fördernde DWA-Mitglieder: EUR 54,40

Das ZKS-Fachbuch behandelt in komprimierter Form den Weg von der Erfassung der Zustandsdaten und der dazu notwendigen Technik über die gängigen Kodiersysteme und Datenaustauschformate bis zur Zustandsbeurteilung. Ein Anwendungsbeispiel erläutert die Zustandsklassifizierung und -bewertung. Die Kanalsanierung im Rahmen des Wasserrechts und der allgemeinen Rechtsvorschriften für Anlagenbetreiber wird im zweiten Teil behandelt. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Kanalsanierungsmaßnahmen wird im dritten Teil die dynamische Kostenvergleichsrechnung (KVR) im Überblick dargestellt und auf der Grundlage eines Beispiels veranschaulicht. Es handelt sich nicht um ein Werk, das alle notwendigen Schritte ausführlich beschreibt, sondern um eine Übersicht über derzeit gängige Verfahren bzw. Wege.

Weitere Informationen und Bestellung:
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=5277

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DIN-Taschenbuch 13/2

Abwassertechnik 2
Rohre und Formstücke für die Gebäudeentwässerung
10. Auflage 2010, 656 Seiten, DIN A5
ISBN 978-3-410-17527-8, Beuth Verlag
Einzelpreis: EUR 151,00

Das DIN-Taschenbuch enthält die relevanten Normen für Rohre, Formstücke und Rohrverbindungen (einschließlich der Dichtmittel) für Abwasserleitungen, die in der Gebäudeentwässerung für Anschluss- und Sammelleitungen sowie Regenwasserfallleitungen verwendet werden. Diese sind unverzichtbar für Planung, Ausschreibung und Ausführung von Entwässerungsanlagen für Gebäude, die nach DIN 1986-100 geplant und ausgeführt wurden. Die Verwendung genormter und damit auch austauschbarer Bauteile, deren Normenkonformität ständig durch ein Güteüberwachungsverfahren mit Eigen- und Fremdüberwachung des Produktes gesichert wird, bildet die Grundlage für dauerhafte und standfeste Abwasserleitungen.

http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=5388

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Abwasserableitung

Bemessungsgrundlagen, Regenwasserbewirtschaftung, Fremdwasser, Netzsanierung, Grundstücksentwässerung

Weiterbildendes Studium „Wasser und Umwelt“, Bauhaus-Universität Weimar
2., unveränderte Auflage Dezember 2009, 414 Seiten, 296 Abbildungen, 92 Tabellen, broschiert, DIN A4
ISBN 978-3-86068-283-8, Universitätsverlag Weimar
Ladenpreis: EUR 57,00

Entwässerungssysteme in Siedlungen sind wesentliche Bestandteile einer zentralen Abwasserentsorgung. Sie sind überwiegend als geschlossene Kanalsysteme konzipiert und dienen der Sammlung und dem Transport des anfallenden Abwassers zur Behandlungsanlage. Das Fachbuch behandelt die Planung, den Bau und den Betrieb von Netzen der Abwasserableitung. Ausgehend von den ingenieurtheoretischen Grundlagen werden die Berechnungsmodelle für Kanalsysteme behandelt. Nach Ausführungen zur Regenwasserbewirtschaftung werden die verschiedenen Entwässerungsverfahren vorgestellt und das Fremdwasserproblem erörtert. Ein gesondertes Kapitel befasst sich mit der Sanierung von Kanalnetzen.

Weitere Informationen und Bestellung:
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=5344

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Prozesse des Rückhaltes und Umsatzes von Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen in Retentionsbodenfiltern zur Mischwasserbehandlung.

Dittmer, Ulrich;
Retentionsbodenfilter dienen der weitergehenden Behandlung von Entlastungsabflüssen konventioneller Regenüberlaufbecken. Sie kommen zum Einsatz, wenn der Schutz des betroffenen Gewässers eine Reduzierung der Belastung durch Mischwassereinleitungen erfordert. Verschiedene Untersuchungen an Pilotanlagen belegen zwar grundsätzlich eine hohe Reinigungsleistung der Filterpassage, eine gesicherte Prognose der Wirksamkeit und eine Optimierung des Verfahrens erfordern jedoch eine Weiterentwicklung des vorhandenen Kenntnisstandes. Die Arbeit liefert einen Beitrag zu einem besseren Verständnis der bei der Filterpassage in RBF ablaufenden Reinigungsprozesse. Im Vordergrund stehen dabei Rückhalt und Umsatz organischer Kohlenstoffverbindungen und Stickstoffverbindungen. An einer großtechnischen Anlage wurden über zwei mehrmonatige Messphasen zu- und abfließende Stoffströme erfasst. Durch die gezielte Beeinflussung des Beschickungsverhaltens wurde ein breites Spektrum unterschiedlicher Belastungszustände realisiert. Ergänzend hierzu wurden bodenkundliche Versuche durchgeführt, die der Untersuchung des Stoffumsatzes während der Trockenphasen zwischen den Beschickungsereignissen dienten. In Laborversuchen wurden darüber hinaus einzelne Teilprozesse des Stoffrückhaltes isoliert und unter definierten Randbedingungen betrachtet. Die Ergebnisse belegen, dass die Reinigungswirkung von Retentionsbodenfiltern in Bezug auf NH tief 4 überwiegend auf einem zweistufigen Prozess beruht. Während der Durchströmung wird NH tief 4 im Filterkörper sorbiert, um in der anschließenden Trockenphase nitrifiziert zu werden. Dauerhafte Beschickungen, wie sie unter starkem Fremdwassereinfluss auftreten, können zu einem Durchbruch der NH tief 4-Konzentration führen. Unmittelbar nach dem Ende der Durchströmung setzt mit der Wiederbelüftung des Filterkörpers eine intensive Nitrifikation ein. Das Sorptionsvermögen regeneriert sich innerhalb weniger Tage annähernd vollständig. Bei der Prognose der Wirksamkeit von Retentionsbodenfilter mit Hilfe von Simulationsmodellen kann der NH tief 4-Rückhaltes vereinfacht als Speicher dargestellt werden. Organische Kohlenstoffverbindungen – repräsentiert durch den CSB – weisen ein weniger eindeutiges Verhalten auf. Die partikuläre Fraktion wird während des Betriebs weitgehend an der Filteroberfläche zurückgehalten und in den Trockenphasen mineralisiert. Diese Wirkung kann als unbegrenzter Speicher modelliert werden. Hinsichtlich der gelösten Anteile konnte nicht eindeutig ermittelt werden, ob der unmittelbare Abbau während der Durchströmung dominiert oder ob auch diese Anteile wie das NH tief 4 zunächst sorbiert werden. Die Wirkung der Filterpassage auf die gelösten und feindispersen Anteile des CSB kann annähernd durch einen konstanten Wirkungsgrad beschrieben werden.
Buch; Dissertation; Online Ressource
TU Kaiserslautern, Fachbereich Architektur, Raum- und Umweltplanung, Bauingenieurwesen -ARUBI- (Herausgeber);

Kaiserslautern (Deutschland, Bundesrepublik)
Selbstverlag
2006,193 S.
tech.Diss.; TU Kaiserslautern 2006

Mehr unter: http://www.baufachinformation.de/literatur.jsp?dis=2007069017103

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Wertermittlung von Abwassernetzen

Robert Stein, Shuan Ghaderi
2009,131 S., zahlr. Abb. und Tab., Kartoniert
ISBN 978-3-8167-7938-4 | Fraunhofer IRB Verlag

EUR 59.00 (* inkl. MwSt.)

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Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Entwässerungsgegenstände

DIN-Taschenbuch 13/1
Abwassertechnik 1

15. Auflage 2009, 674 Seiten, DIN A5
ISBN 978-3-410-16731-0, Beuth Verlag
Einzelpreis: EUR 155,00

Das Taschenbuch enthält die relevanten Normen für Planung, Berechnung und Bau sowie Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. Besonders interessant für Normenanwender ist die überarbeitete DIN 1986-100, die in Verbindung mit der Normenreihe DIN EN 12056 die für Deutschland notwendige Vorgehensweise konkretisiert. Ergänzt wird dieser Band durch Normen zu Leistungsanforderungen und Konformitätsbewertung für wichtige Entwässerungsgegenstände.

Weitere Informationen und Bestellung:
www.dwa.de

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Leitfaden für die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Juli 2009, 65 Seiten, 7 Bilder, 11 Tabellen, 3 Ausklappseiten, DIN A4
ISBN 978-3-941089-68-6
Einzelpreis: EUR 62,00 / Preis für fördernde DWA-Mitglieder: EUR 49,60

Untersuchungen zeigen einen hohen Anteil an undichten und schadhaften Abwasserleitungen auf Grundstücken und damit einen erheblichen Sanierungsbedarf. Der Leitfaden fasst den Stand der Technik zur Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen als Arbeitshilfe und Informationsquelle für die fachlich Beteiligten zusammen. Er soll dazu beitragen, dass Grundstücksentwässerungsanlagen fachgerecht und wirtschaftlich instand gehalten werden. Daher werden die rechtlichen und technischen Grundlagen sowie organisatorische Lösungsansätze aufgezeigt. Schwerpunkt sind der Vollzug, die Organisation und technische Durchführung der Inspektion, Beurteilung und Sanierung. Er unterstützt die fachlich Beteiligten bei der Auswahl und Anwendung der geeigneten Techniken und Verfahren. Besonders aber sollen den für die öffentliche Kanalisation Verantwortlichen Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung ihrer Bürger gegeben werden.

Quelle:www.dwa.de/

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Sulfid-Praxishandbuch der Abwassertechnik.

Biogene Korrosion, Geruch, Gefahr verhindern und beherrschen.

Die Herausgeber Dieter Weismann und Manfred Lohse beschäftigen sich in dem neu erschienen Handbuch mit einem Problem, das immer mehr zunimmt.
Es werden die Ursachen unter verschiedenen Gesichtspunkten untersucht und analysiert. Lösungsansätze und Möglichkeit zur Verhinderung und Bekämpfung werden an Praxisbeispielen und wissenschaftlichen Untersuchungsreihen erläutert.

Eine Besprechung findet man in der KA, Korrespondenz Abwasser, Abfall Heft 3 / 2008 ab Seite 283.
Die DWA hat den Mitvertrieb übernommen, unter ISBN 978 -3- 8027 – 2845 -7 kann das Buch unter Telefon 02242 – 87233 oder per E-Mail bestellt werden. kundenzentrum@dwa oder beim Vulkan Verlag für 98,00 €

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IKT-Handbuch SCHACHT 2007

DIN A5 broschiert
303 Seiten mit zahlreichen Abbildungen, Tabellen und Grafiken
Erscheinungsdatum: Januar 2007
Rund zehn Millionen Abwasserschächte gibt es im deutschen Kanalnetz. Grund genug, dass sich IKT-Forscher seit elf Jahren mit diesem Thema beschäftigen.
Darauf aufbauend hat das IKT das IKT-Handbuch SCHACHT 2007 veröffentlicht. Es richtet sich vorrangig an die für die Erstellung und Unterhaltung von Abwasserschächten verantwortlichen Ingenieure oder Techniker.
Hintergrundtexte in Verbund mit umfassenden Produktübersichten unterstützen bei der Auswahl von Schachtsystemen, Inspektions- und Managementsystemen sowie geeigneten Sanierungssystemen. Darüber hinaus dient das Handbuch als Nachschlagewerk über die derzeit aktuellen Richtlinien, Informationsschriften und Sachstandsberichte. Der umfangreiche Zustandsbildkatalog erleichtert die Zustandserfassung.

Teil I: Schachtbauwerke und Zubehör
Betonfertigteilschächte
Mauerwerkschächte
Kunststoffschächte (PE, PP, PVC)
Schächte aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK)
Polymerbetonschächte (PRC)
Steinzeugschächte
Dichtungssysteme für Betonfertigteilschächte
Steigtechnik
Schachtabdeckungen
Teil II: Schachtinspektion, -bewertung und -management
Inspektion von Schachtbauwerken
Schachtbewertung und -management
Zustandsbildkatalog
Teil III: Schachtsanierung
Schachtkopfsanierung
Ausbesserung von Schachtkörper und -unterteil
Abdichtung von Schachtkörper und -unterteil
Beschichtung
Auskleidung
Teil IV: Marktübersichten
Schachtbauwerke
Inspektion, Bewertung und Management
Schachtsanierung (Produkte und Dienstleister)

Schutzgebühr:
für Mitglieder der IKT-Födervereine: 19,95 EUR
für andere Besteller: 39,95 EUR

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Die Geschichte der Stadtentwässerung Dresden

Heißt ein interessantes Buch, von dem gerade die dritte Auflage erschienen ist. Es wendet sich an Fachleute, Hobby-Historiker, Lehrer und Schüler und spannt einen Bogen von den Anfängen der Wasserver- und Entsorgung in der Antike über den Beginn der modernen Abwasserentsorgung in Dresden. Neben den Fachinformationen kommen auch Anekdoten mit Lokalkolorit nicht zu kurz.

Es ist im Herbst 2007 erschienen und kann für 19,80€ (einschließlich Versand) im Internet unter

www.stadtentwaesserung-dresden.de bestellt werden.

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Instandhaltung von Kanälen

Von dem Titel „Kanalinstandhaltung – Von der Zustandserfassung zur nachhaltigen Sanierung von Entwässerungssystemen

ist die zweite Auflage erschienen.

Es gibt einen Überblick über Zusammenhänge der Instandhaltung und informiert über die Erfordernisse des Kanalbetriebs und die Anforderungen an die Zustandserfassung. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung des Planungs- und Ausführungsprozesses und deren Zusammenhänge. Zusätzlich werden auch die aktuelle Qualitätsprobleme und ihre Ursachen besprochen.

Das Buch ist unter ISBN 13: 978 – 3 – 8169 – 2544 – 6 zum Preis von 39,00€ im Expert Verlag, Renningen erschienenen

Br 20-07

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Fremdwasser

In vielen Projekten haben sich der Ruhrverband und seine Tochtergesellschaft Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft GmbH  intensiv mit der Fremdwasser-Thematik und -Problematik auseinandergesetzt.

In dem gerade erschienenen Buch “ Fremdwasser „ werden die Zusammenarbeit mit Kommunen und Behörden genauso dargestellt wie die Erarbeitung von Maßnahmen und deren Umsetzung..

Es werden technische, organisatorische, kaufmännische, betriebliche und juristische Aspekte, die sich im Zuge der unterschiedlichen Projekte ergaben, dargestellt.

Das Buch enthält Bilder, Grafiken und Tabellen. Und ist unter ISBN 978 – 3 – 930264 – 60 – 5 zum Preis von 39,80 € im Buchhandel oder direkt über die RWG, Kronprinzenstrasse 37 in 45128 Essen erhältlich.

Br 10-07

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Kommentar zum Merkblatt DWA-M 115, Teile 1 bis 3

Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers
Dr. Andrea Poppe; Dr. Friedrich Reinhold
September 2007, 121 Seiten, 4 Abbildungen, 5 Tabellen, DIN A4
ISBN 978-3-940173-07-2
Ladenpreis: EUR 112,00 / Fördernde DWA-Mitglieder: EUR 89,60

In den drei Teilen „Rechtsgrundlagen“, „Anforderungen“ und „Praxis der
Indirekteinleiterüberwachung“ der Merkblattreihe DWA-M 115 werden
zahlreiche praktische Hinweise zur Erfassung, Bewertung und Überwachung von
Indirekteinleitungen aus Industrie, Gewerbe und damit vergleichbaren
Dienstleistungsunternehmen zur Festlegung der Einleitungsbedingungen
gegeben. Neben den notwendigen Anpassungen an die aktuellen rechtlichen,
technischen und formalen Rahmenbedingungen zielte die Neufassung der
Merkblätter vor allem darauf ab, die Verantwortung und die Möglichkeiten
des Satzungsgebers für eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste
Ausgestaltung der Benutzungsbedingungen für die öffentliche Abwasseranlage
stärker als bisher zu betonen. Der Kommentar soll diese Absicht ergänzend
unterstützen, indem er die rechtlichen und
technisch-naturwissenschaftlichen Hintergründe der Anleitungen näher erläutert und wertvolles
Erfahrungswissen aus der Praxis weitergibt.

Die Merkblätter DWA-M 115, Teile 1 bis 3 sind im Kommentar im
Originaltext in synoptischer Darstellung mit abgedruckt.

Weitere Informationen und Bestellung:
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=3440

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Kanalinstandhaltung – ein neues Buch

von Markus Vogel erscheint im Expert Verlag, Renningen. Von der Zustandserfassung bis zur Sanierung von Entwässerungssystemen werden aus der Sicht eines Praktikers die Themen praxisnah behandelt. Der Schwerpunkt liegt in dem Planungs- und Ausführungsprozess, die gängigen Sanierungsverfahren werden in einer Übersicht vorgestellt.

Zielgruppe sind die kommunalen Kanalnetzbetreiber und Abwasserverbände, Ingenieurbüros und die Bauabteilung von Industriebetrieben.

Das Buch kann unter ISBN 3- 8169- 2544 -8 im Buchhandel bestellt werden.

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„Undichte Kanäle – (k)ein Risiko?“

Heißt der Titel eines DWA- Tagungsbandes mit vielen Tipps und Trends beim Umgang mit schadhaften Kanälen. In ihm sind die Ergebnisse einer Gemeinschaftstagung zusammengefasst. Es finden sich Informationen zu rechtlichen und technischen Vorgaben, aber auch physikalische, chemische und biologische Prozesse zur Schadstoffminderung werden behandelt.

Unter ISBN 978 – 3 – 939057 – 60- 4 kann der Band zum Preis von € 51,- im Buchhandel bestellt werden.

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Neue Bücher-Abwasserreinigung

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Ukrainische Ausgabe des Klärwärter-Taschenbuchs erschienen
CIT Sonderband: Neue Entwicklungen in der Membrantechnik 
2. Auflage: Phosphorelimination – Optimierung auf Kläranlagen 
Phosphorelimination und -rückgewinnung – weltweite Entwicklungen  
Hartinger Handbuch Abwasser-und Recyclingtechnik  
Neuauflage des Imhoff-Taschenbuchs: ein äußerst nützliches Nachschlagewerk 
Abwasserrecycling: Technologien und Prozesswassermanagement  
Mengen und Trockenrückstand von Rechengut kommunaler Kläranlagen  
Grundlagenwerke der Abwassertechnik für das Betriebspersonal  
Betrieb von Kläranlagen-Grundkurs  
Sandfang-Leitfaden  
Ermittlung einer vollständigen Kohlenstoffbilanz hinsichtlich des energieautarken Betriebes des Klärwerkes Wuppertal-Buchenhofen : Interdisziplinärer Ansatz unter Berücksichtigung rechtswissenschaftlicher und nachhaltiger Aspekte 
Dissertationen Stickstoffelimination aus Schlammwasser
Standardbuch über Ozonung von Wässern  
Das neue Standard-Fachbuch zur Adsorption  
Normgerechte Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten 
Verhalten von Fetten im Abwasser und Abfall  
Abwasserreinigung: Umweltrechtliche und verfahrenstechnische Betrachtungen  
Dichte Flocken: Mikrosand für eine intensive Abwasserklärung auf kleinstem Raum 
Simulation biochemischer Prozesse in der Siedlungswasserwirtschaft 
Grundlagen für den Betrieb von Belebungsanlagen mit gezielter Stickstoff- und Phosphorelimination 3. Auflage 
VEOLIA Handbuch Wasser 
Mathematische Simulation biochemischer Prozesse in der Siedlungswasserwirtschaft
Biologie der Abwasserreinigung 
Das Klärwärter-Taschenbuch in der 16. Auflage 
Ozonisierung in der Wasser- und Abwasserbehandlung 
Industrieabwasserbehandlung 
Klärwärter-Taschenbuch 
Kommunale Kläranlagen- Bemessung Erweiterung, Optimierung, Betrieb und Kosten 
DIN-Taschenbuch 152 
DIN Fachbericht CEN/TR 12566-5 – Januar 2009 
Umweltschutztechnik 
Praxisleitfaden: Funktionsstörungen auf Kläranlagen 
Behandlung von Industrie- und Gewerbeabwasser 
Bewertung von Verfahrensstufen zur Abwasseraufbereitung für die Wiederverwendung 
Unternehmensbenchmarking als Bestandteil der Modernisierungsstrategie – Kennzahlen und Auswertungsgrundsätze 
Bewertung von Verfahrensstufen zur Abwasseraufbereitung für die Wiederverwendung 
Rechengutbehandlung an Gewässern 
Perfluorierte Tenside in Abwasser und Abfällen 
Betriebstagebuch für Kläranlagen 
Fortschrittliche Abwasser- und Schlammbehandlungsanlagen verbessern das Betriebsergebnis
Betriebsstörungen auf Kläranlagen
Contracting im Prozesswassermanagement
Industrieabwasserbehandlung
„Neue Maschinen- und verfahrenstechnische Möglichkeiten zur Einsparung von Betriebskosten bei der Abwasserbehandlung“ 
Technische, ökologische und soziale Aspekte moderner Abwasserbehandlung
Neu: Der Imhoff
Blähschlamm, Schwimmschlamm, biologische Zusatzstoffe
Betriebsoptimierung von Belebungsanlagen
Der Tagungsband Karlsruher Flockungstage 2006

Ukrainische Ausgabe des Klärwärter-Taschenbuchs erschienen

Seit über 20 Jahren gibt es das beim Bay­erischen Landesamt für Umwelt angesie­delte Netzwerk Technologietransfer Was­ser (TTW). Es bietet eine Plattform für den internationalen Erfahrungsaus­tausch in den Bereichen Wasserwirt­schaft und Bodenschutz. Arbeitsschwer­punkte sind der bilaterale fachtechnische Austausch mit Staaten, zu denen Part­nerschaftsabkommen bestehen. Hierzu werden zahlreiche Aktivitäten angebo­ten, darunter auch, Fachliteratur in der Sprache des Partnerlandes zur Verfügung zu stellen. Aktuelles Beispiel hierfür ist die ukrainische Auflage des Klärwärter- Taschenbuchs, das in Deutschland eine wesentliche Grundlage für die Informati­on und Fortbildung des Betriebsperso­nals von Abwasseranlagen darstellt.

Mit der ukrainischen Ausgabe möch­te das TTW dem zunehmenden Interesse an Qualifizierungsprogrammen aus der Ukraine nachkommen. Im ersten Schritt sollen Grundkurse für das im Abwasser­bereich eingesetzte Betriebspersonal an­geboten werden. In der Folge sind mehr­tägige Kurse in verschiedenen Pilotregio­nen der Ukraine, aber auch der Aufent­halt von ukrainischen „Schlüsselexper­ten“ in Bayern geplant. Dazu werden derzeit in Abstimmung mit den ukraini­schen Partnerinstitutionen Konzepte er­arbeitet. Wer Interesse an einer Mitwir­kung als Dozent hat oder sich als Be­suchsort im Rahmen dieses Programms anbieten möchte, kann sich wenden an:

E-Mail: ttw@lfu.bayern.de

Matthias Worst Bayerisches Landesamt für Umwelt Dienststelle Hof, Technologietransfer Wasser – TTW, Hans-Högn-Straße 12 95030 Hof/Saale

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CIT Sonderband: Neue Entwicklungen in der Membrantechnik

Die DGMT veranstaltete im Februar 2019 eine Tagung zum Thema „Neue Entwicklungen in der Membrantechnik“. Die Langfassung aller Beiträge der Tagung wurden nun in einem Sonderband der Zeitschrift Chemie, Ingenieur, Technik des Verlag WILEY-VCH GmbH & Co. KGaA veröffentlicht: Mehr:

http://www.dgmt.org/index.php/start.html

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2. Auflage: Phosphorelimination – Optimierung auf Kläranlagen

Die Bedeutung von Phosphor für den Schutz der Gewässer ist im Land Baden-Württemberg schon lange bekannt. Bereits heute verfügt der Großteil der kommunalen Kläranlagen im Land über eine gezielte Phosphorelimination. 2010 wurden in Baden-Württemberg Maßnahmen zur Phosphorelimination in kommunalen Kläranlagen festgelegt, die über die Anforderungen der Abwasserverordnung hinausgehen.

Darüber hinaus hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg eine landesweite Studie zur Ermittlung von weiteren erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass weitere Maßnahmen an kommunalen Kläranlagen erforderlich sind.

Mit Leitfaden „Phosphorelimination – Optimierung auf Kläranlagen“ soll Betreibern, Behörden und Planungsbüros ein Hilfsmittel zur Auslegung und den Betrieb der gezielten Phosphorelimination aus Abwasser gegeben werden, um die aktuellen und zukünftigen Anforderungen auf den Kläranlagen wirtschaftlich und betriebsstabil zu erreichen. Zugleich soll das Betriebspersonal mit der technischen Umsetzung und den fachlichen Anforderungen vertraut gemacht werden.

Phosphorelimination – Optimierung auf Kläranlagen, 2. Aufl., Juni 2019 ca. 104 Seiten, DIN A4 ISBN 978-3-88721-815-7 59 Euro, zzgl. Versandkosten DWA-Landesverband Baden-Württemberg, Rennstraße 8, 70499 Stuttgart Tel. 07 11/89 66 31-175 E-Mail: info@dwa-bw.de

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Phosphorelimination und -rückgewinnung – weltweite Entwicklungen

Das Fachbuch „Phosphorus: Polluter and Resource of the Future – Removal and Recovery from Wastewater“, herausgegeben von Christian Schaum (Universität der Bundeswehr München, Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik), wurde im Juni 2018 bei IWA Publishing veröffentlicht. Die Neuerscheinung basiert teilweise auf dem im Jahr 2004 erschienenen Buch „Environmental Technology – Principles and Application“, herausgegeben von Eugina Valsami-Jones, und entstand durch die Zusammenarbeit von internationalen Experten im Themenbereich Phosphor. Das Buch beschäftigt sich auf 564 Seiten vertieft mit den Aspekten der Phosphorelimination und -rückgewinnung und fasst die aktuellsten, weltweiten Entwicklungen der Technologien zusammen.
Phosphor ist sowohl Fluch als auch Segen. Auf der einen Seite ist Phosphor essentiell für das Leben und kann durch keinen anderen Stoff ersetzt werden. Auf der anderen Seite ist der Nährstoff mitverantwortlich für die Eutrophierung von Gewässern, weshalb Abwasserbehandlungsanlagen Phosphor eliminieren.Abwasser und Klärschlamm werden damit zu einer Quelle für eine Phosphorrückgewinnung, die es gilt zukünftig verstärkt zu nutzen. Das Buch führt beide Aspekte zusammen: Von der Phosphorelimination bis hin zur Phosphorrückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm.
Aufgeteilt in fünf Hauptkapitel gehen im ersten Kapitel die Hauptautoren Paul J.A.Withers, A.M.Farmer und Kai M.Udert der Frage nach, ob „Phosphorus – A special element?“ ist. „The possibilities and limitations of the elimination of phosphorus from wastewater“ betrachtet im Kapitel zwei die Autorenschaft (Hauptautoren) bestehend aus Steffen Krause, John Bratby, Matthias Barjenbruch, Julia B.Kopp, Maike Beier, Peter Baumann und Damien J.Batstone. Aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Rückgewinnung von Phosphor zeigen die Hauptautoren Christian Adam, Korneel Rabaey, Samuel Jeyanayagam, Masaki Takaoka und Ludwig Hermann auf, gefolgt von diversen „Case Studies“ von Technologien zur Phosphorrückgewinnung. Die Hauptautoren Lukas Egle, Willem Schipper und Till Ansmann führen in Kapitel vier „Assessment“ verschiedene Aspekte der Bewertung zusammen. Abschließend gibt Christian Schaum in Kapitel fünf „Outlook“ einen Ausblick für eine zukünftige Abwasserbehandlung.

C. Schaum (Hrsg.): Phosphorus: Polluter and Resource of the Future – Removal and Recovery from Wastewater IWA Publishing, London, 2018, 564 S. geb., 181 €, ISBN 978-1-78040-835-4
https://www.iwapublishing.com/ books/9781780408354/phosphorus-polluter-and-resource-future-removal-and-recovery-wastewater

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Hartinger Handbuch Abwasser-und Recyclingtechnik

Günter Dietrich hat die 3.vollständig überarbeitete Auflage des „Hartinger Handbuchs Abwasser- und Recyclingtechnik“ veröffentlicht. Das Handbuch umfasst neue Ausrüstungen, Technologien und Verfahren zur Abwasserbehandlung sowie die Elektrotechnik für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen mit Steuerungs- und Regelungstechnik, Kommunikationssystemen und Instandhaltung. Des Weiteren enthält es eine detaillierte Beschreibung der mathematischen Grundlagen der Prozessberechnung, die für eine präzise Anlagenplanung unerlässlich ist. Abgerundet wird das Handbuch durch konkrete Handlungsanweisungen zur Auswahl der erforderlichen Verfahren, zur Bemessung der Ausrüstungen und zur Organisation der Anlagensteuerung. Auch die veränderten gesetzlichen Bestimmungen nach EU-Recht sind Bestandteil des Handbuchs.Bewährte Inhalte, wie chemische Grundlagen und prinzipielle Wirkungsweisen der einzelnen Anlagen und Ausrüstungen, sind erhalten geblieben und werden angereichert mit praktischen Informationen über Zusammenhänge und Entscheidungskriterien.

Günter Dietrich: Hartinger Handbuch Abwasser- und Recylingtechnik 638 Seiten, 200 ¤ Carl Hanser Verlag, München www.hanser-fachbuch.de ISBN-13: 978-3446431706

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Neuauflage des Imhoff-Taschenbuchs: ein äußerst nützliches Nachschlagewerk

Dieses weltweit bekannte auch als Imhoff-Taschenbuch bezeichnete Fachbuch hat seinen 100. Geburtstag bereits weit hinter sich, erfreut sich aber immer noch zunehmender Verbreitung bei allen Fachleuten, die sich weltweit mit Wassertechnologie und -management befassen. Die nun vorliegende 32. verbesserte Auflage ist in mehrfacher Hinsicht auffallend und vielfach verbessert, sodass es eigentlich fast selbstverständlich erscheint, sich diese neue Auflage auch zu besorgen.

Schon das äußere Aussehen ist ganz neu. Die Tasche für das Taschenbuch muss in Zukunft zwar etwas größer sein als bisher, dafür wird man aber reichlich belohnt, wenn es um den Inhalt geht. Noch bevor man also zu blättern begonnen hat, wird offenbar, dass es sich um eine vergleichsweise radikal neue Ausgabe handelt. Schon beim Lesen des Vorwortes von Herausgeber Professor Dr.- Ing. Norbert Jardin, Vorstand Technik und Flussgebietsmanagement des Ruhr verbands, wird klar, dass zumindest in etwa 35 Kapiteln des Buches eine Überarbeitung und Anpassung an den Stand der Technik stattgefunden hat, die von 18 langjährig bewährten, aber auch neu eingebunden Fachleuten als Mitautoren vorgenommen worden sind. In dieser Auflage wurde auch berücksichtigt, dass das Buch nicht nur für deutsche oder europäische Verhältnisse, sondern auch für andere Klimazonen und andere Länder mit anderem Entwicklungsstand, also weltweit anwendbar sein soll.

Neben dem Format hat sich auch die Darstellung des Inhaltes geändert. Die neue Auflage enthält insgesamt fast 2500 Literaturzitate. Während bei der letzten Auflage diese Zitate direkt bei den Texten in den Kapiteln angeführt waren, sind sie in der neuen Ausgabe im Text nur mehr über Zahlen angegeben, unter denen man die Zitate im Literaturverzeichnis am Ende des Buches leicht finden kann. Für mich hat sich die Lesbarkeit der einzelnen Kapitel dadurch wesentlich verbessert. Nachdem die Literaturzitate alphabetisch geordnet sind, findet man sie auch leichter wieder, wenn man sie nachschlagen möchte.

Als Abwasserfachmann fällt einem natürlich sehr rasch auf, dass die neue Auflage einige ganz aktuelle Entwicklungen bereits berücksichtigt hat. So zum Beispiel ist die vor kurzem fertiggestellte Neufassung des Arbeitsblattes DWA-A 131, in der die Bemessung von Belebungsanlagen auf Basis des CSB als Parameter für die organische Belastung des Abwassers erfolgt, voll intergiert, was auch den Bezug zu den mathematischen Modellen erleichtert. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Regenwasserbehandlung sowohl im Trenn-wie auch im Mischsystem werden im Buch ausführlich erläutert. Hierbei haben es die Autoren geschafft, die anspruchsvollen Anforderungen an die Niederschlagswasserbehandlung aus Emissions- und Immissionssicht in prägnanter Form zu beschreiben. Die Auswirkungen der neuen deutschen Gesetzeslage für die Klärschlammentsorgung sind sehr klar ausgeführt in das Taschenbuch aufgenommen worden. Die im Bereich der Klärschlammbehandlung wichtigen Themen wie die Desintegration und die neuen Erkenntnisse zur Eindickung und Entwässerung wurden ebenfalls ergänzt. Die überarbeiteten Kapitel über den Gewässerschutz enthalten deutlich mehr Information über gesetzliche Regelungen auf EU-Ebene (prioritäre Stoffe) wie auch ihre Umsetzung in Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand der Fließgewässer in Deutschland. Überall merkt man in diesem Buch, dass viel Arbeit in Aktualisierung und Verbesserung gesteckt worden ist.

Auch wenn die Entwicklung von der 31. zur 32. Auflage des Buches einen geradezu revolutionären Charakter aufweist, hat sich die grundlegende Zielvorstellung der Autoren nicht verändert: Man findet rasch und meines Erachtens nun auch noch übersichtlicher als bei der letzten Ausgabe, wonach man sucht, und wird mit einer geradezu einzigartigen Literaturliste versorgt, die bei vielen Problemen der Praxis weiter Aufschluss und Hilfe bietet. Das Imhoff-Taschenbuch wendet sich immer noch an Fachleute und ist kein Lehrbuch geworden. Das macht wohl auch seine große weltweite Verbreitung aus. Für Wasserfachleute in der Praxis stellt das Buch eine rasche und umfangreiche Hilfestellung bei der Lösung tagtäglicher Problemstellungen dar. Aber auch für den Forscher und Entwickler von Technologien und Konzepten ist es ein äußerst nützliches Nachschlagewerk.

Man kann dem Team, das die neue Auflage so umfangreich erneuert hat, wirklich gratulieren und gleichzeitig hoffen, dass die Fachwelt sich als Resonanzkörper für die Weiterentwicklung der Wassergütewirtschaft und des Taschenbuchs der Stadtentwässerung versteht.

K. Imhoff, K. R. Imhoff, N. Jardin: Taschenbuch der Stadtentwässerung 32. verbesserte Aufl., Deutscher Industrieverlag, München, 2018, 644 S. geb., 69 Euro, ISBN 978-3835673144

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Abwasserrecycling: Technologien und Prozesswassermanagement

Rolf Stiefel beschreibt in seinem Buch „Abwasserrecycling: Technologien und Prozesswassermanagement – Das Konzept Prozesswasserautarkie“ Verfahren und Möglichkeiten, den Wasserverbrauch in technischen bzw. industriellen Anlagen zu reduzieren. Aus der Vielzahl der Prozesse sind Beispiele aus Industriezweigen mit besonders hohem Prozesswasserverbrauch aufgegriffen, anhand derer dem Leser die Prinzipien und Lösungsansätze erläutert werden.

Rolf Stiefel: Abwasserrecycling:
Technologien und Prozesswassermanagement – Das Konzept Prozesswasserautarkie,
226 Seiten, 39,99 Euro
Verlag Springer Vieweg, Wiesbaden
www.springer-vieweg.de
ISBN-13: 978-3658139919

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Mengen und Trockenrückstand von Rechengut kommunaler Kläranlagen

Zum Schutz der nachfolgenden Anlagenteile wird auf kommunalen Kläranlagen zum Beginn des Reinigungsprozesses das Rechengut vom Abwasserstrom separiert. Die dabei anfallende Rechengutmasse und deren Trockenrückstand sind Gegenstand der Dissertation von Michael Kuhn. Die aus der Literatur zum Rechengut bekannten Daten zur Rechengutmenge und zum Trockenrückstand sind nicht mehr aktuell. Auch die beschriebenen Entwässerungseigenschaften bedürfen einer Überprüfung, weil sich durch das geänderte Verbraucherverhalten wie auch durch die modernen Reinigungsverfahren sehr viele Randparameter im Laufe der letzten Jahre sehr stark geändert haben. Zu Beginn der Arbeit wurden Rechengutmenge und Trockenrückstand aus der Literatur zusammengestellt. Zur Darstellung des aktuellen Stands der Technik wurden weiterhin Maschinen zur Entnahme und Behandlung von Rechengut vorgestellt. Den ersten Schwerpunkt der Arbeit bildet die Zusammenstellung aktueller Daten zur Rechengutmasse. Dabei wird insbesondere die für Vergleichszwecke wichtige spezifische Rechengutmasse betrachtet. Es zeigt sich, dass die bisher häufig verwendete Mengenangabe von 5–15 L/(EEW x a) heute nicht mehr zutreffend ist. Aus den verschiedenen Quellen kann stattdessen die aktuelle Rechengutmasse von 1,1–4,0 kg/(EEW x a) ermittelt werden. Anhand der aufgezeichneten Daten zur Rechengutmasse einer Kläranlage wird in dieser Studie dargelegt, dass die Reduzierung der Spaltweite den Rechengutanfall deutlich erhöht und die Rechengutmasse durch den Einbau einer Rechengutwaschpresse halbiert werden kann. Die vorliegende Arbeit zeigt, dass der Rechengutanfall von Parametern wie der Größe der Kläranlage oder der Spaltweite abhängig ist. Allerdings sind die vorliegenden Daten nicht fundiert genug…mehr:

Mengen und Trockenrückstand von Rechengut kommunaler Kläranlagen Dissertation von Michael Kuhn
Gutachter: Prof. Dr.-Ing. habil. Hartmut
Eckstädt (Universität Rostock)
Prof. Dr.-Ing. habil. Hansjörg Brombach
(Universität Stuttgart)
Prof. Dr.-Ing. habil. Uwe Janoske
(Universität Wuppertal), erschienen als
Band 48 der Schriftenreihe Umweltingenieurwesen
der Agrar- und
Umweltwissenschaftlichen Fakultät der
Universität Rostock
ISBN 978-3-86009-415-0

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Grundlagenwerke der Abwassertechnik für das Betriebspersonal

Nahezu zeitgleich sind in Deutschland und in Österreich die Grundlagenwerke für den Einsteiger in die Abwassertechnik in neuer Auflage erschienen. Das Klärwärter-Taschenbuch – eine Erfolgsgeschichte Vor über 50 Jahren fand der erste Klärwärter- Grundkurs der ATV in Deutschland statt. Aus den Vortragsunterlagen der Lehrer entstand nach und nach ein einheitliches Manuskript und schließlich 1969 das erste Klärwärter-Taschenbuch. Mit einer Gesamtauflage von 80 000 ist es das erfolgreichste Werk auf dem Fachgebiet der Abwassertechnik überhaupt. 2014 ist nun die 17. Auflage erschienen. Die Autoren Hannes Felber und Manfred Fischer haben es wiederum verstanden, ein attraktives Werk zu fertigen und die neuesten technischen Erkenntnisse einzuarbeiten. Auch wurde die neue Auflage wesentlich anschaulicher gestaltet. So hat sich die Anzahl der Farbbilder von 98 auf 202 mehr als verdoppelt. Dies kam vor allem der Darstellung der Diagramme zugute, die dadurch deutlich aussagekräftiger geworden sind. Das Klärwärter-Taschenbuch wird damit mehr denn je seinem Ruf gerecht, für den Einsteiger eine unentbehrliche Lektüre zu sein. Durch seine umfassende Beschreibung der gesamten Abwassertechnik bietet das Taschenbuch aber auch dem Fachmann wertvolle Ratschläge.

H. Felber, M. Fischer: Klärwärter-Taschenbuch, 17. Auflage 442 S., 42 Euro, durchgehend farbig ISBN 978-3-921288-09-2 F. Hirthammer Verlag – DWA www.dwa.de/shop

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Betrieb von Kläranlagen-Grundkurs

Als Arbeitsunterlage für die dreiwöchigen Grundkurse der Klärwärter/innen im Rahmen der Klärfacharbeiterausbildung in Österreich ist nunmehr die 2. Auflage als Band 202 der Wiener Mitteilungen erschienen. Die Neuauflage war notwendig, da seit der ersten Auflage dieses Bandes im Jahre 2007 zwischenzeitlich viele neue Erkenntnisse beim Bau und Betrieb von Abwasserreinigungsanlagen gewonnen wurden. Ebenso war es erforderlich, die Rechtsgrundlagen sowie die fachspezifischen Richtlinien und Arbeitsgrundlagen auf den neuesten Stand zu bringen. Zusätzlich erfolgten inhaltlich einige Korrekturen. Allen, die sich in der Praxis mit der Abwasserreinigung beschäftigen, wird diese umfangreiche Publikation sicherlich als unverzichtbare Arbeitsunterlage und Nachschlagewerk nützlich sein!

Wiener Mitteilungen, Bd. 202: Betrieb von Kläranlagen – Grundkurs 2. Auflage, 628 S., 80 Euro ISBN 978-3-85234-123-1 Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft der TU Wien

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Sandfang-Leitfaden

In diesem Leitfaden werden Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Sandfängen beschrieben. Viele Sandfänge haben nach Auffassung des Autors ein sehr großes nicht ausgeschöpftes Potenzial. Teil 1 des Buchs betrifft bestehende, Teil 2 geplante Sandfänge, Teil 3 stellt eine Möglichkeit zur Überprüfung der Abscheideleistung eines Sandfangs vor. Die einzeln beschriebenen Effizienzsteigerungen betreffen im Einzelfall: Sandabscheidung, Fettabscheidung, Energie, Lufteintrag, Räumerbetrieb, Ablagerungsfreiheit, Wartungsaufwand, Betriebssicherheit und Wirkungsgrad. Alle Typen von bestehenden Sandfängen können dem Autor zufolge mit der von ihm beschriebenen, einfachen Prüfmethode gemessen werden. Die Maßgaben dieses Buchs folgert der Autor aus den im Literaturverzeichnis genannten Forschungen. Zugrunde liegt die Berechnung von über 100 geometrischen und betrieblichen Sandfangvarianten. Nach Ansicht des Autors kann man im bestehenden Sand- und Fettfang wesentlich mehr Sand abscheiden, mehr Fett abscheiden, Energie sparen, Betriebszeiten reduzieren, den Wirkungsgrad des Sandfangs messen und den Wirkungsgrad der Sandfanganlage messen. Dies erfordere nur geringfügige Maßnahmen: Der Einlauf wird umgelenkt. Das Fettfangteil wird durch Trennwände unterteilt. Die Belüftung wird reduziert oder entfällt.

Bertram Botsch: Sandfang – Leitfaden
für Betreiber und Planer – Effizienz-Steigerung,
erweiterte Anwendungen und
Prüfmethode, Vulkan-Verlag, Essen
2013, 116 S., brosch., 34 Euro
ISBN 978-3-8027-2565-4

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Ermittlung einer vollständigen Kohlenstoffbilanz hinsichtlich des energieautarken Betriebes des Klärwerkes Wuppertal-Buchenhofen : Interdisziplinärer Ansatz unter Berücksichtigung rechtswissenschaftlicher und nachhaltiger Aspekte

AUTOR: Beilmann, Sandra Dorothee
Stuttgart : Fraunhofer Verlag, 2014

(Schriftenreihe Umweltwissenschaften). Zugl.: Hagen, Fernuniv., Master Thesis, 2014
ISBN 3-8396-0682-9 ISBN 978-3-8396-0682-7

http://fhgonline.fhg.de/server?institutsliste&umsicht

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Dissertationen Stickstoffelimination aus Schlammwasser

Die stoffverändernden Prozessschritte der Schlammbehandlung bewirken umfangreiche Nährstofffreisetzungen. In einem mehrstufigen Abbauprozess werden während der Schlammstabilisierung bis zu 50 % des organischen Stickstoffs als Ammonium freigesetzt. Die Rückführung der Schlammwässer in den Hauptstrom der Kläranlage bewirkt eine Stickstoffrückbelastung, die etwa 1,5 g N/(EW d) bzw. 15 – 25 % bezogen auf den Gesamtstickstoff im Zulauf zur biologischen Stufe beträgt. So entstehen ungünstige Auswirkungen auf den Betriebsmittelbedarf, den Schlammanfall und die Kreislaufführung. Aus verfahrenstechnischen aber auch wirtschaftlichen Gründen schätzen Betreiber von weitgehend ausgelasteten Kläranlagen eine separate Behandlung der Schlammwässer im Teilstrom vermehrt als sinnvolle Alternative zu einer Anlagenerweiterung bzw. einer Zugabe externer Kohlenstoffträger und/oder erhöhten Kreislaufführung ein. In den letzten zehn bis zwanzig Jahren hat die getrennte Schlammwasserbehandlung zur Entlastung der Belebungsstufe eine breite Bedeutung in der Praxis erfahren. Eine großtechnische Umsetzung erfolgt mit teils unterschiedlichen Erfolgen in Prozessvarianten der biologischen und physikalischen Schlammwasserbehandlung. Die biologischen Verfahren haben gemein, dass Ammonium-Stickstoff zu molekularem Stickstoff oxidiert wird, der dann zu großen Teilen als Luftstickstoff in die Atmosphäre entweicht. Für eine zielgerichtete Rückgewinnung steht dieser Stickstoff somit nicht zur Verfügung. Bei der Schlammwasserbehandlung wird eine Stickstoffrückgewinnung nur in den Luft- und Dampfstrippanlagen zur physikalischen Ammoniumausschleusung erreicht, wobei teilweise sehr hohe Energie- und Betriebsmittelbedarfe anfallen. Vor diesem Hintergrund stellen vor allem neuartige Verfahren, die neben einer Stickstoffentfernung auch eine Rückgewinnung des Stickstoffs bewirken, eine wesentliche Fortentwicklung der separaten Schlammwasserbehandlung dar. Zu diesem Thema hat Tobias Morck am Institut für Wasser und Gewässerentwicklung (IWG) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) seine Dissertation „Stickstoffelimination aus Schlammwasser mittels Ionenaustausch und Elektrodialyse“ angefertigt. Im Rahmen dieser Arbeit wird eine neuartige Verfahrenstechnik zur Stickstoffreduktion im Teilstrom erprobt, um das Rückgewinnungspotenzial von Stickstoff aus Schlammwasser zu nutzen. Die Verfahrenstechnik besteht aus einer Hybridlösung aus Ionenaustausch und Elektrodialyse. In einem ersten Schritt werden die Ammoniumionen zunächst von einem natürlichen Zeolith der Kombination Phillipsit/Chabasit (PC-Zeolith) sorbiert. Nach Erreichen der Aufnahmekapazität wird der Austauscher im elektrischen Feld elektrodialytisch regeneriert. Die rückgetauschten Ammoniumionen werden als Ammoniumsulfat in einer Konzentratlösung angereichert. Die Untersuchungen befassen sich zunächst mit der detaillierten Beschreibung des Sorptionsverhaltens von Ammonium an PC-Zeolith. Im Einzelstoffsystem werden nahezu alle möglichen Austauschplätze mit Ammonium belegt. Die ermittelten maximalen Beladungen mit Ammonium betragen dabei 150–160 meq/ 100g. Mit Hilfe einer dimensionslosen Isothermenanpassung nach Langmuir konnte nachgewiesen werden, dass ein für die Sorption günstiges Gleichgewicht vorliegt. In Anwesenheit von Konkurrenzkationen erfährt Ammonium durch Kalium eine stärkere Konkurrenz als durch Natrium, Calcium und Magnesium. Zusätzlich zeigt die Bestimmung pHabhängiger Beladungswerte von Ammonium an PC-Zeolith, dass die Ionenaustauschreaktion bevorzugt im neutralen pH-Wertbereich abläuft. Mit zunehmender Komplexität der Abwasserzusammensetzung verändert sich das Sorptionsverhalten von Ammonium an PC-Zeolith. Im Mehrstoffsystem Schlammwasser ist mit steigender Kationenstärke in der flüssigen Phase ein Rückgang der Ammoniumaufnahme von PC-Zeolith zu beobachten. Mit einer Partikelgrößenfraktion _ 63 μm werden Beladungswerte von 76,2 – 87,4 meq/100g erzielt. Bei der Sorption im Festbett kann für das Durchbruchsverhalten eine Abhängigkeit bezüglich der Sorbenskorngröße und des Volumenstroms nachgewiesen werden. Im Festbett wird mit kleinerem Partikeldurchmesser bzw. geringerem Volumenstrom eine höhere Belegung mit Ammonium erzielt. Im Verlauf des Filterexperiments mit filtriertem Schlammwasser wird beobachtet, dass zunächst sorbierte Kaliumkationen durch Ammoniumkationen verdrängt werden. Ammonium kann dadurch aufgrund seines äquivalenten Überschusses als das von PC-Zeolith bevorzugtere Ion identifiziert werden. Somit kann mit dem verwendeten Zeolith der Kombination Phillipsit/Chabasit eine effektive und selektive Elimination des Ammoniums aus der betrachteten Abwassermatrix Schlammwasser erreicht werden. Bei der elektrodialytischen Regeneration erfolgt die Regenerierung des PC-Zeolithen durch Ionenaustausch im elektrischen Feld. In einem modifizierten Elektrodialysemodul wird die elektrodialytische Regeneration in diskontinuierlicher Betriebsweise durchgeführt. Der Transport des elektrischen Stroms erfolgt durch die feuchte Schüttung in der Ionenaustauscherkammer. Dabei können verschiedene Einflussfaktoren auf den Regenerationserfolg ausgemacht werden: (I) Eine höhere Stromdichte führt zu höheren Natriumüberschüssen in der Flüssigphase der Ionenaustauscherkammer. Damit steigt der Regenerationsgrad. (II) Befinden sich kleinere Sorbenskörner in der Ionenaustauscherkammer, steigt die Anfangsbeladung zu Beginn der elektrodialytischen Regeneration. Mit der Anfangsbeladung steigt die überführte Masse an Ammonium in den Konzentratkreislauf; zusätzlich sinkt der spezifische Energiebedarf. (III) Über das Schlammwasser werden neben Ammonium weitere Kationen in das System eingebracht. Dadurch steigt der Regenerationsgrad etwas langsamer und die erzielten Stromausbeuten sind etwas geringer. Die im halbtechnischen Versuch produzierte Ammoniumsulfatlösung könnte einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Nach den Vorgaben der Düngemittelverordnung würde die Produktlösung eine Deklaration als Bodenhilfsstoff erhalten. Eine Kennzeichnungspflicht für Nebenbestandteile fällt nicht an. Im Rahmen der erzielten Verfahrensperformance wird damit eine abwasserfreie Regenerationstechnik realisiert. Stickstoffelimination aus Schlammwasser mittels Ionenaustausch und Elektrodialyse, Dissertation von Tobias Morck.

Erschienen als Band 140 der Schriftenreihe SWW. Institut für Wasser und Gewässerentwicklung,
Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft,
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
ISBN 978-3-9813069-3-4
E-Mail: irmtraud.kaupa@kit.edu

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Standardbuch über Ozonung von Wässern

Seit ungefähr 100 Jahren ist die Ozonung verschiedener Wässer eine bekannte Aufbereitungstechnologie, angefangen mit der ersten Ozondesinfektionsanlage 1906 in Nizza, Frankreich. Die Entdeckung von Ozon in der Chemie stammt aus dem Jahre 1839, als Schönbein darüber berichtete. Aufgrund des starken Geruchs nannte er es Ozon nach dem griechischen Word „Ozein“. Seitdem haben zahlreiche Forscher ihr ganzes Augenmerk auf die Reaktionsfähigkeit von Ozon in organischen Flüssigkeiten und in Wasser gerichtet. Das neue Buch über die Chemie der Ozons in der Wasseraufbereitung und der Abwasserreinigung stammt von zwei herausragenden Forschern auf dem Gebiet des Ozons und der davon induzierten radikalischen Reaktionen im Wasser, Clemens von Sonntag (Deutschland) und Urs von Gunten (Schweiz). Beide Autoren haben Hunderte von exzellenten Artikeln in Fachzeitschriften veröffentlicht (sowohl zu Grundlagen wie zur praxisnahen Anwendung). Das neu verfasste Standardwerk widmet sich den chemischen Aspekten der Ozonung für die Aufbereitung von Trinkwasser und Abwasser und deren anorganischen und organischen Inhaltsstoffen mit natürlicher und anthropogener Herkunft. Das Buch fasst die umfangreichen Forschungsergebnisse der Autoren und anderes detailliertes Wissen zusammen, einschließlich der Studien zur Reaktionskinetik und Reaktionstechnik ebenso wie zu den praktischen Aspekten der Ozonung in realen Anwendungsfällen. Die 14 Kapitel sind sehr gut gegliedert und beinhalten die Geschichte des Ozons, seine Eigenschaften, die komplexe Kinetik der Ozonreaktionen, die Desinfektion, die Toxikologie der Produkte und die Integration der Ozonung in Aufbereitungstechniken. Der größte Anteil befasst sich mit den Reaktionen verschiedener Klassen von organischen und anorganischen Substanzen. Da Ozon wichtige und bedeutende radikalische Reaktionen induziert bzw. dafür verwendet werden kann, beschäftigen sich die letzten zwei Kapitel mit freien Hydroxyl- und Peroxyl-Radikalen. Das Buch endet mit der umfangreichsten Literaturliste (ca. 900 Zitate) der ich je bei Oxidationsbüchern begegnet bin, und mit einem sehr guten und ausführlichen Index auf 15 Seiten, den ich bereits zur erfolgreichen Suche nach Methoden, Reaktionen und Kinetikkonstanten benutzt habe. Der neuesten Forschung auf dem Gebiet der Ozonung von organischen Spurenstoffen (emerging pollutants) im Wasser und häuslichem Abwasser wurde im Buch spezielle Aufmerksamkeit gewidmet. Es ist ja bekannt, dass Ozon und Hydroxyl- Radikale Spurenstoffe chemisch transformieren, aber zur Mineralisation kommt es in der Regel nicht, allenfalls bei sehr hohen Oxidationsmitteldosierungen. Deshalb müssen die Oxidationsprodukte mit Blick auf ihre Eigenschaften und toxikologische Bedeutung analysiert werden. Dieses Ozonbuch ist definitiv das neue Standardtextbuch für die kommenden Jahrzehnte, passend für Vorlesungen und für Forscher und Praktiker, die über Ozon und ozonbasierten „Advanced Oxidation Processes“ (AOP) arbeiten. Die Fülle der Informationen ist überragend. Als ich es für verschiedene Fragen benutzte, fand ich immer eine Antwort in dem Buch. Jedoch sollte man schon ein gewisses chemisches Hintergrundwissen haben, um die detaillierten Reaktionswege und die kinetische Komplexität von Ozon zu verstehen.

Clemens von Sonntag, Urs von Gunten:
Chemistry of Ozone in Water and Wastewater Treatment – From Basic Principles to Applications
IWA Publishing, London 2012,
302 S., geb.,
133,65 Euro (Studenten: 79,65 Euro)
ISBN 978 843 393 139, eBook 77,22 £, ISBN 978 178 040 0839
Prof. Dr.-Ing. Martin Jekel (TU Berlin, Fachgebiet Wasserreinhaltung)

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Das neue Standard-Fachbuch zur Adsorption

Etwa 25 Jahre nach dem letzten Standardwerk zur Adsorptionstechnik in der Wasseraufbereitung von Sontheimer, Crittenden und Summers hat Prof. Eckhard Worch, TU Dresden, ein neues, umfassendes Fachbuch zu den Grundlagen und der Anwendung der Adsorptionstechnologie in der Wasseraufbereitung verfasst. Der Untertitel „Fundamentals, processes, and modeling“ verrät bereits die inhaltliche Breite des Buches für eines der wichtigsten Verfahren der Wasserreinigung, vor allem zur Entfernung von gelösten organischen Stoffen mittels Aktivkohle. Es werden aber auch andere Adsorptionsprozesse behandelt, wie der Einsatz von oxidischen/ hydroxidischen Adsorbentien für anorganische Zielstoffe und die Geosorption im Untergrund an natürlichen Substraten. Prof. Worch ist ein seit Jahrzehnten sehr ausgewiesener Fachmann für Adsorptionsprozesse und hat ein umfassendes Fachbuch verfasst. In neun Kapiteln werden alle relevanten Aspekte der Adsorption behandelt: Die Einführung zum Thema und Grunddefinitionen; die Adsorbentien und ihre detaillierte chemische und physikalische Charakterisierung; die Adsorptionsgleichgewichte für Einzel- und Mehrstoffsysteme (mit der konkurrierenden Adsorption); die Adsorptionskinetik mit äußerem und inneren Stofftransport; die Adsorptionsdynamik in den viel verwendeten Festbettadsorbern, das verfahrenstechnische Design der Adsorberkolonnen für unterschiedliche Aufgaben (durch integrierte Modellierung mit mehreren Varianten unterschiedlicher Komplexität) und die Desorption und Reaktivierung bei Aktivkohle. Die wohl schwierigste Aufgabe der Aktivkohleadsorption in Festbettkolonnen ist die Beschreibung der simultanen Entfernung von organischem Hintergrund (DOC mit Fraktionen unterschiedlicher Adsorbierbarkeit, im mg/l-Bereich) und der vielfältigen organischen Spurenstoffe (im Bereich von ng/l bis μg/l). Hier hat der Autor erhebliche Fortschritte erreicht, die umfassend beschrieben sind und für die aktuelle Anwendung von Aktivkohle als Pulver oder als Granulat im Filter in der weitergehenden Abwasserreinigung genutzt werden können. Er weist weiterhin auf die kombinierte Adsorption mit biologischem Abbau hin, die als biologische Aktivkohlefiltration bekannt ist. Das letzte Hauptkapitel befasst sich mit der Geosorption in der Wasseraufbereitung (zum Beispiel in der Uferfiltration oder Grundwasseranreicherung). Hierbei werden ebenfalls geeignete Modelle entwickelt und erfolgreich eingesetzt. In einem Appendix werden drei Teilthemen noch extra behandelt. Die hier besonders wichtige Nomenklatur, die Literaturliste und der gut strukturierte Index runden das Werk ab. Das englischsprachige Werk ist sehr verständlich und sorgfältig geschrieben. Die didaktische Qualität, vor allem bei den graphischen Darstellungen ist außerordentlich gut. Die Ableitungen der Modellansätze sind nachvollziehbar. Es ist damit auch ein überzeugendes Lehr- und Handbuch für die universitäre Ausbildung und die Adsorptionsforschung. Manche theoretischen Ableitungen und umfangreichen Modellierungen sind für einen Praktiker auf den ersten Blick eventuell nicht immer geläufig, zeigen jedoch, dass es ein breites Fundament in der Wissenschaft der Adsorption gibt. Dies betrifft speziell die Aktivkohle, die man ja als „schwarzes Wundermaterial“ oder „schwarze Kunst“ bezeichnet (Zitat aus einer US-amerikanischen Arbeit der späten 1970er-Jahre: „The old black magic works again“). Eckhard Worch hat das Standard- Fachbuch zur Adsorption verfasst, an dem sich andere Autoren messen lassen müssen und das für Forscher wie Anwender nachdrücklich empfohlen wird. Es ist nicht zu viel versprochen, aber es wird über Jahrzehnte das Referenzbuch zur Adsorption sein, wie es das Vorgängerbuch war, das eingangs erwähnt wurde.

Eckhard Worch: Adsorption Technology in Water Treatment,
De Gruyter Berlin/Boston,
2012, 332 S., geb.
89,95 Euro,
ISBN 978-3-11-024022-1
Prof. Dr.-Ing. Martin Jekel (TU Berlin, Fachgebiet Wasserreinhaltung)

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Normgerechte Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

In seinem Buch „Normgerechte Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten“ beschreibt Jürgen Hinrichsen typische Mängel von Abscheideranlagen und zeigt konkrete Lösungen zur Behebung auf. Weiter schildert Hinrichsen die technischen Anforderungen an Bau, Betrieb und Wartung von normgerechten Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und geht auf verwendete Werkstoffe ein. Des Weiteren enthält das Buch eine Darstellung der Generalinspektion sowie der erforderlichen Qualifikation und der sachgerechten Ausrüstung. Ein Überblick über aktuell verfügbare Maschinentypen rundet den Inhalt ab.

Jürgen Hinrichsen:
Normgerechte Abscheideranlagen – Funktion, Betrieb, Wartung, Inspektion
2012,
254 Seiten, broschiert,
42,00 Euro
Beuth, Berlin,
ISBN 978-3-410-21270-6

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Verhalten von Fetten im Abwasser und Abfall

Als Leitfaden für den problemorientierten Umgang mit Fetten in abwassertechnischen Anlagen hat der Deutsche Industrieverlag, München, das Buch „Verhalten von Fetten im Abwasser und Abfall“ veröffentlicht. Im Buch werden die physikalischen und chemischen Eigenschaften natürlicher Fette erläutert und Gewerbe- und Industriebetriebe benannt, in denen entsprechenden Fette anfallen. Zudem geht das Buch detailliert auf die Auswirkungen von Fetten auf die Effektivität kommunaler Kläranlagen ein. Abgerundet wird das Buch durch eine Darstellung verschiedener Verfahren zur Behandlung fetthaltiger Abwässer sowie durch Übersicht über die Möglichkeiten der Co-Vergärung.

Günter Sbieschni, Heiko Lesche:
Verhalten von Fetten im Abwasser und Abfall, 2012,
248 Seiten, gebunden
74,00 Euro,
ISBN 9783802725647 Deutscher Industrieverlag, München

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Abwasserreinigung: Umweltrechtliche und verfahrenstechnische Betrachtungen

Praxishilfen zur Anwendung wasserrechtlicher Vorschriften und verfahrenstechnischen Optimierung einer Kaskadendenitrifikation verspricht das von Achim Hamann verfasste Buch „Abwasserreinigung: Umweltrechtliche und verfahrenstechnische Betrachtungen“. Das im Oldenburg Industrieverlag erschienene Buch schildert im ersten Teil die umweltrechtlichen Aspekte in Bezug auf die Abwasserreinigung. Den Schwerpunkt legt der Autor auf verfahrenstechnische Aspekte zur vorhandenen Kaskadendenitrifikation. Das behandelte Spektrum reicht hier von den relevanten technischen Regelwerken über die Wahl der Bemessungsmethode bis zur Bemessung der Belebungsstufe. Einen wichtigen Aspekt bildet dabei die Auswertung von Betriebstagebüchern. Vorschläge zur Anlagenoptimierung runden das Buch ab.

Hamann, A.: Abwasserreinigung: Umweltrechtliche und verfahrenstechnische Betrachtungen
160 Seiten,
64,90 Euro
Oldenbourg Industrie verlag,
München
ISBN 978-3-8356-3248-6

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Dichte Flocken: Mikrosand für eine intensive Abwasserklärung auf kleinstem Raum

Weltweit haben Kommunen und Industrieunternehmen ähnliche Herausforderungen zu meistern: Sie müssen einerseits frisches Wasser für die Bevölkerung aufbereiten und andererseits das anfallende Abwasser behandeln. Der Einsatz von Mikrosand kann hierbei zu deutlichen Verfahrensvorteilen insbesondere bei der Abwasserreinigung führen.
Die Aufbereitung und Behandlung von Wasser ist eine der zentralen Aufgaben von Kommunen und industriellen Unternehmen, besonders dann, wenn nur geringe Wassermengen zum Gebrauch zur Verfügung stehen. Es gilt, Qualität und Quantität des aufbereiteten Wassers zu erhöhen und das bei begrenzten Platzverhältnissen. Zu den verbreiteten Klärverfahren zählen Techniken, welche die klassischen Schritte Fällung, Flockung und Sedimentation beinhalten. Das von Veolia Water Solutions & Technologies entwickelte Actiflo-Verfahren ist grundsätzlich ein Wasseraufbereitungsverfahren mit Koagulation, Flockung und Sedimentation. Dabei kommen Flockungsmittel zur Destabilisierung der Trübstoffe sowie ein Flockungshilfsmittelpolymer zum Binden der Mikroflocken und Schwebstoffe zum Einsatz…

Unternehmen, Behörden + Verbände: Veolia Water Solutions & Technologies, Krüger WABAG GmbH / ELGA Berkefeld GmbH
Autorenhinweis: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Probst, Kartonfabrik Moritz J. Weig, Dr.-Ing. Jürgen Barthel, Krüger Wabag / VWS Deutschland, Dipl.-Ing. Michael Witt, Aquantis

Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Mai/Juni 2011 (Mai 2011)
Seiten: 4
Preis: € 8,00
Autor: Diplom-Ingenieur (FH) Andreas Probst
Dr. Jürgen Barthel
Michael Witt

Quelle: http://www.ask-eu.de/Default.asp?Menue=139&Bereich=4&SubBereich=9&KW=62&ArtikelPPV=20379

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Simulation biochemischer Prozesse in der Siedlungswasserwirtschaft

Prof. Dr.-Ing. Marc Wichern
2010, 208 Seiten, 24,8 x 17,4 cm, gebunden
ISBN 978-3-8356-3179-3, Oldenbourg Industrieverlag
Einzelpreis: EUR 50,00
Ziel des Lehrbuches ist es, dem Leser die praktische Anwendung und den Nutzen mathematischer Modelle nahe zu bringen, die sinnvollerweise auch im Rahmen der Entwicklung nachhaltiger, angepasster Reinigungskonzepte eingesetzt werden sollten. Das Buch gibt sowohl dem Anfänger als auch dem erfahrenen Ingenieur wertvolle Hinweise, wie bei der Modellierung prinzipiell vorzugehen ist und wie dieses Werkzeug in der Praxis zur Anlagenoptimierung eingesetzt werden kann. Beschrieben werden zudem international anerkannte Ansätze wie die Activated-Sludge-Modelle ASM1-3 und das Anaerobic Digestion Model No. 1 (ADM 1), die sich als technischer Standard in Deutschland und weltweit durchgesetzt haben. Für den interessierten Leser werden verschiedene Verfahren näher betrachtet, zu denen so bekannte Techniken wie das Belebungsverfahren, aber auch neuere, forschungsrelevante Themen wie die Industrieabwasserreinigung mit aeroben Granula, die Abwasserbehandlung in Sand-/Bodenfiltern, die Gewässergütesimulation oder die Anaerobtechnik gehören.

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Grundlagen für den Betrieb von Belebungsanlagen mit gezielter Stickstoff- und Phosphorelimination 3. Auflage

Kläranlagen mit gezielter Stickstoff- und Phosphorelimination stellen hohe Ansprüche an das Betriebspersonal. Die empfindlichen Reinigungsprozesse müssen nicht nur ständig an die sich verändernden Bedingungen angepasst und optimiert werden, es gilt auch, Funktionsstörungen aller Art vorzubeugen und bei eingetretenen Störungen schnell und richtig zu reagieren. Gleichzeitig sollen die Kosten des laufenden Betriebes und die Abwasserabgabe möglichst gering gehalten werden. Das vorliegende Buch richtet sich nicht nur an das interessierte Betriebspersonal. Es bietet sich auch als Ergänzung des Lehrmaterials bei der Ausbildung zur UT-Fachkraft für Abwassertechnik an. Außerdem zielt es auf die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ingenieurbereich ab, die sich näher mit der betrieblichen Seite der Stickstoff- und Phosphorelimination befassen wollen. Erscheinungstermin: ab Dezember beim DWA-Landesverband Baden-Württemberg. Preis: € 30,00 zzgl. Versandkosten

Kontakt und Infos:
DWA-Landesverband Baden-Württemberg
Rennstr. 8, 70499 Stuttgart
Tel.: 0711 89 66 31-0, Fax: 0711 89 66 31-11
E-Mail: info@dwa-bw.de
Internet: www.dwa-bw.de

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VEOLIA Handbuch Wasser

Verfahrentechnologien der Aufbereitung. Herausgegeben von Veolia Water Solutions & Technologies
Hrsg.: VA TECH WABAG GmbH, Kulmbach;
10. Aufl.
2010 XXI, 429 S. m. Abb. 21,5 cm, Gebunden
ISBN 978-3-8027-2539-5 | Vulkan

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Mathematische Simulation biochemischer Prozesse in der Siedlungswasserwirtschaft

Die Siedlungswasserwirtschaft ist ein äußerst komplexes Arbeitsfeld, in das praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Bereichen der Ingenieurwissenschaften, der Biologie, der Hydrologie und der Informatik einfließen. Sie umfasst die Bereiche der Trinkwasseraufbereitung, Wasserversorgung, Abwasserableitung, Abwasserreinigung und zum Teil die Gewässergüte. In vielen Fällen gibt es Überschneidungen und Schnittmengen zwischen einzelnen Aufgabenfeldern. Hydrologische Belange spielen bei der Wasserversorgung, Abwasserableitung und -reinigung sowie der Gewässergüte eine wichtige Rolle. Biologische Umsatzprozesse sind Grundlage der Reinigungsprozesse sowohl im Gewässer als auch bei den technisierten Verfahren der Abwasserreinigung.
Ziel des Buches ist, dem Anwender nach einer Einführung in die Thematik der dynamischen Simulation biochemischer Prozesse konkrete Hinweise für die Modellierung unterschiedlicher Systeme zu geben. Das Buch legt den Schwerpunkt dabei auf Belebungs-anlagen, Gewässer, aerobe Granula und die anaerobe Vergärung nachwachsender Rohstoffe. Aktuelle, international anerkannte Modelle wie das Activated Sludge Model No. 3 oder das Anaerobic Digestion Model No. 1 werden ausführlich in Ihrer Anwendung und Kalibrierung beschrieben. Das Buch ist ausgehend von der Habilitation von Herrn Wichern an der TU München bei den Professoren Horn, Rosenwinkel, Wilderer und Rank entstanden und wird im Oldenbourg-Industrieverlag unter dem Titel „Mathematische Simulation biochemischer Prozesse in der Siedlungswasserwirtschaft“ (ISBN 978-3-8356-3179-3) erscheinen.

Quelle: http://www.ruhr-uni-bochum.de/siwawi/

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Biologie der Abwasserreinigung

Klaus Mudrack, Sabine Kunst
2009 Nachdr. d. 5. Aufl. 2003. 2009. IX, 205 S. m. zahlr. Abb. 24,5 cm, Gebunden
ISBN 978-3-8274-2576-8 | Spektrum Akademischer Verlag

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Das Klärwärter-Taschenbuch in der 16. Auflage

Mehr als nur eine neue Auflage Dieses Standardwerk der Abwassertechnik hat sich nicht nur optisch durch ein harmonisches Umweltgrün verändert, es wurde auch inhaltlich völlig neu bearbeitet. Über ein halbes Jahr haben die Autoren Hannes Felber und Manfred Fischer recherchiert und die neuesten technischen Erkenntnisse in das Werk eingearbeitet. Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 wurde ebenso berücksichtigt wie Anmerkungen zum Benchmarking; selbst der neueste Wissensstand zum Verhalten gegenüber der Schweinegrippe, in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, wurde aufgenommen. Das Bildmaterial wurde um mehrals 60 % erweitert. Die eigentliche Neuerung aber ist, dass zum ersten Mal die Abbildungen farbig sind. Durch die bunte Darstellung ist es dem Leser möglich, sich leichter der Materie zu nähern. Auch das Stichwortverzeichnis wurde deutlich erweitert. Das Klärwärter-Taschenbuch wird damit mehr denn je seinem Ruf gerecht, mehr:

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info1-2010.pdf

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Ozonisierung in der Wasser- und Abwasserbehandlung

Dieser Band befasst sich mit chemischen
Grundlagen, technischen Anwendungen
und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
des Ozons, wobei der Schwerpunkt auf
der Behandlung von Wasser und Abwasser
durch Ozonisierung liegt. Der erste
Hauptteil des Buches befasst sich mit
dem Ozon, seiner Toxikologie, seinen Reaktionsmechanismen und seinen Anwendungsmöglichkeiten
in der Wasser und
Abwassertechnik. Der zweite Abschnitt
stellt die Wasser- und Abwasserbehandlung
mittels Ozonisierung dar,
wobei hier auf die Modellierung der
Ozonisierungsprozesse, Massebilanzen,
Analysemethoden, Reaktionskinetik sowie
die Anwendung der Ozonisierung in
kombinierten Prozessen eingegangen
wird.

C. Gottschalk, J. A. Libra, A. Saupe:
Ozonation of Water and Waste Water –
A Practical Guide to Understanding
Ozone and its Applications
zweite, vollständig überarbeitete
und aktualisierte Auflage, 2009
362 Seiten, Hardcover, 89,90 Euro,
Wiley-VCH, Weinheim,
ISBN-10: 3-527-31962-X

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Industrieabwasserbehandlung

Rechtliche Grundlagen, Verfahrenstechnik, Abwasserbehandlung ausgewählter Industriebranchen, Produktionsintegrierter Umweltschutz
Weiterbildendes Studium „Wasser und Umwelt“, Bauhaus-Universität Weimar – Leibniz Universität Hannover
November 2009, 2. überarbeitete Auflage, 256 Seiten, 168 Abbildungen, 91 Tabellen, broschiert, DIN A4
ISBN 978-3-86068-321-7, Verlag der Bauhaus-Universität Weimar
Einzelpreis: EUR 50,00

Das Reinigen der Abwässer aus industriellen Produktions- und Verarbeitungsprozessen unterliegt besonderen Anforderungen. Herkunft und Zusammensetzung dieser Abwässer erfordern in der Regel eine Vorbehandlung, bevor diese in eine öffentliche Kläranlage eingeleitet werden dürfen, bzw. ist bei Direkteinleitung der Einsatz spezieller Reinigungsverfahren erforderlich. Dieses Buch gibt einen Überblick über mögliche Verfahrenstechniken der Industrieabwasserbehandlung und deren Einsatz in ausgewählten Industriebranchen. Ausgehend von den rechtlichen Anforderungen werden wichtige Planungsgrundlagen zur Integration von Umweltschutzmaßnahmen in industrielle Prozesse vermittelt. In den folgenden Kapiteln wird auf die verschiedenen Behandlungsverfahren näher eingegangen. Der letzte Teil des Buches widmet sich ausgewählten Industriebranchen und den Verfahrenstechniken zu deren Abwasserbehandlung.

Weitere Informationen und Bestellung:
http://www.dwa.de

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Klärwärter-Taschenbuch

Hannes Felber / Manfred Fischer
16. Auflage 2010, 438 Seiten, über 160 Abbildungen und farbige Fotos, 17,2 x 12,3 cm
ISBN 978-3-921288-09-2, F. Hirthammer Verlag
Einzelpreis: EUR 42,00

Im Klärwärter-Taschenbuch ist das gesamte Grundwissen der Fachrichtung Abwasser allgemeinverständlich dargelegt. Es ist das Standardlehrbuch in Deutschland und gehört zur unerlässlichen Ausstattung jeder Kläranlage. Auch die technischen Leiter in den Verwaltungen, die Fachbüros und die Behörden suchen sich dort Rat. So ist es nicht verwunderlich, dass dieses Fachbuch zum erfolgreichsten deutschsprachigen Werk auf dem Gebiet der Abwasserbehandlung geworden ist. In jede Auflage fließen neue Erfahrungen und Erkenntnisse ein, so dass sich das Buch ständig weiterentwickelt. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar, denn die Abwassertechnik ist im Fluss und die Anpassung daran ist auch die Stärke dieses Buches. Das Buch wurde auch ins Französische, Polnische, Russische und Chinesische übersetzt.

Weitere Informationen und Bestellung:
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=5098

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Kommunale Kläranlagen- Bemessung Erweiterung, Optimierung, Betrieb und Kosten

Viele Kläranlagen müssen aufgrund der
Mindestanforderungen umgebaut oder
wegen zunehmender Belastung oder erhöhter
Anforderungen an den Gewässerschutz
erweitert werden. Durch betriebliche
Optimierungsmaßnahmen können
zudem Erweiterungsmaßnahmen reduziert
beziehungsweise die Leistung der
Abwasserbehandlung erhöht werden.
Inhalt: Stand und Anforderungen an
die Abwasserbehandlung – Biologische
Abwasserbehandlungsverfahren: Grundlagen
und Vergleiche – Absetzbecken,
Vor- und Nachklärung: Bemessung und
Überprüfung bestehender Becken – Bemessungsspielräume
bei Belebungsanlagen
nach ATV-DVWK-A 131 – Dynamische
Simulation von Belebungsanlagen
zur Verfahrensoptimierung – SBR-Anlagen:
Bemessung und Verfahrensvergleich
– Stickstoffelimination mit Tropfkörper-
Anlagen – Prozesswasserbehandlung –
Spezifische Kosten der Abwasserbehandlung
zur Ermittlung der wirtschaftlichsten
Variante – Online-Messungen und
Automatisierung des Kläranlagenbetriebes
– Praktische Erfahrungen bezüglich
Kläranlagenkonzeption und -op timierung
– Membranverfahren in der kommunalen
Abwasserbehandlung.

F. W. Günthert (und zwölf Mitautoren):
Kommunale Kläranlagen – Bemessung
Erweiterung, Optimierung, Betrieb und Kosten, 3., völlig neu bearbeitet Auflage
2009, 214 Seiten, kartoniert, 46,00
Euro, expert-Verlag, Renningen
ISBN-13: 978-3-8169-2863-8

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DIN-Taschenbuch 152

Titel: Abwassertechnik 4: Abwasserkanäle, erdverlegte Abwasserleitungen, Planung, Verlegung, Berieb, Sanierung, Normen, 8. Aufl. 2009
Ausgabe: 2009
Verlag: Beuth Verlag
ISBN: 978-3-410-17064-8
Format: DIN A5
Seitenzahl: 615
Preis: 148,80 €

Die allgemeinen Anforderungen an die statische Berechnung erdverlegter Rohrleitungen, die Verlegung und Prüfung von Abwasserkanälen und -leitungen und die Europäische Norm für Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden bilden einen zentralen Abschnitt in dem in 8. Auflage erschienenen DIN-Taschenbuch 152. Es wurde aktualisiert und enthält die wichtigsten 20 Normen, die für den Bau von Abwasserkanälen und erdverlegten Abwasserleitungen erforderlich sind. Die Einhaltung dieser Normen zu Planung, Berechnung, Verlegung, Betrieb und Sanierung dient der langfristigen Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Abwasser. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert das Auffinden der gesuchten Festlegungen.

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DIN Fachbericht CEN/TR 12566-5 – Januar 2009

Titel Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW – Teil 5: Filtrationsanlagen für vorbehandeltes häusliches Schmutzwasser
Ausgabe: Januar 2009
Verlag: Beuth Verlag
Format: DIN A4
Seitenzahl: 39
Preis: 104,00 €

Der Fachbericht beschreibt Filtrationsanlagen, die für den Einsatz von solchen für ein einzelnes Haus bis zu solchen für bis zu 50 EW reichen. Die Filtrationsanlagen nehmen häusliches Schmutzwasser aus Faulgruben auf, die entsprechend den Anforderungen der EN 12566-1 und EN 12566-4 hergestellt wurden. Er ist ein Leitfaden und enthält Ausführungsparameter, Einzelheiten zur Konstruktion sowie Anforderungen an den Einbau und die Bauteile von Sandfiltern und unterirdisch durchströmten Schilfbeeten mit Sand oder Kies.

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Umweltschutztechnik

Autor: Ulrich Förstener

Die völlig überarbeitete 7. Auflage ist soeben erschienen. Man kann es ohne Übertreibungen als ein Standardtext zum Thema “ Umweltschutztechnik “ bezeichnen. Förster hat mit der ersten Ausgabe des Buches in den 1980er Jahren eine große Lücke geschlossen. Denn neben dem „Taschenbuch der Stadtentwässerung“ von Imhoff gab es kein Buch, das ein sich so schnell entwickelndes Fachgebiet zusammenfasste. Fast 20 Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage hat der Autor ein wesentlich umfangreicheres, aktualisiertes Werk vorgelegt.

Das Buch ist im Springer Verlag Heidelberg erschienen und ist unter ISBN 978 – 3 – 540- 77882 – 0 zum Preis von 59,95 € erhältlich.

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Praxisleitfaden: Funktionsstörungen auf Kläranlagen

Funktionsstörungen auf Abwasserreinigungsanlagen haben häufig die Überschreitung von Überwachungswerten zur Folge und können dadurch zu strafrechtlichen wie abgaberechtlichen Konsequenzen für den Betreiber führen. Eine frühzeitige Information und die Einbindung aller Beteiligten (Dienstvorgesetzte, Wasserbehörde etc. gemäß Alarmplan) bei relevanten Störungen kann helfen, die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Gewässer und die Konsequenzen für den Anlagenbetreiber zu minimieren.

In diesem Leitfaden werden Empfehlungen für das Betriebspersonal von Abwasserreinigungsanlagen und für die zuständige Wasserbehörde bei Unfällen (Abwehr einer unmittelbaren Gefahr) und im Rahmen der amtlichen Überwachung gegeben, mit deren Hilfe auf Abwasserreinigungsanlagen ein systematisches Vorgehen zur Ermittlung und Behebung von Funktionsstörungen möglich wird. Das Vorgehen orientiert sich an den Symptomen und ermöglicht so einen raschen Einstieg in die Lösungsfindung mit dem Ziel, im Zuge der Fehlerbehebung Zeit und Kosten zu sparen.

Das 140 Seiten umfassende DIN A4-Buch ist beim DWA-Landesverband Baden-Württemberg zum Preis von 35,00 Euro (fördernde DWA-Mitglieder: 28,00 Euro), zzgl. Versandkosten, unter der ISBN-Nr. 978-3-940173-46-1 erhältlich

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Behandlung von Industrie- und Gewerbeabwasser

WasserWirtschafts-Kurse M/5

März 2008 in Kassel, 408 Seiten, 128 Abbildungen, 61 Tabellen, broschiert, DIN A5
ISBN 978-3-940173-58-4
Ladenpreis: EUR 52,00 / Fördernde DWA-Mitglieder: EUR 41,60

Nach einem Überblick über den neuesten Stand der rechtlichen Vorgaben zur Behandlung von Industrie- und Gewerbeabwasser werden im Berichtsband die wichtigsten Verfahren einschließlich Anaerobtechniken, SBR-Verfahren und Membranverfahren zur Industrieabwasserbehandlung vorgestellt. Anhand branchenspezifischer Probleme und Lösungen werden die verschiedenen Verfahren in der Ernährungs- und Getränkeindustrie, der Metalloberflächenveredelung, der Fleischverarbeitung, der Tierkörperbeseitigung sowie der Textilveredelungsindustrie erläutert. Behandelt werden auch die Geruchsbelastung aus industriellen Abwässern sowie die Gebühren für industrielle und gewerbliche Einleiter. Der Stand der Umsetzung der REACH-Verordnung sowie Fragen der Qualitätssicherung bei der Probennahme und Analytik runden das Thema ab.

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Bewertung von Verfahrensstufen zur Abwasseraufbereitung für die Wiederverwendung

Mai 2008, 31 Seiten, 1 Tabelle, DIN A4
ISBN 978-3-940173-69-0
Ladenpreis: EUR 20,00 / Fördernde DWA-Mitglieder: EUR 16,00
Dateigröße: 860 KB

Die Aufbereitung von Abwasser für die Wiederverwendung ist weltweit verbreitete Praxis in der Wasserwirtschaft – und in zahlreichen Ländern bereits heute unentbehrliche Notwendigkeit. Um einen Überblick und Unterstützung bei der Auswahl von passenden Behandlungstechnologien für die Wiederverwendung zu geben, wurde von der DWA eine Matrix mit den verschiedenen Verfahren der Abwasserbehandlung erarbeitet. Für jede Verfahrensstufe wurden diverse Aspekte wie Ablaufqualität, Kosten, Energieverbrauch, Wartungsaufwand usw. dargestellt und bewertet. Ziel des Themenbandes und der Bewertungsmatrix ist es, grundlegende Informationen über Anwendungsmöglichkeiten, -kriterien und -voraussetzungen für die verschiedenen Behandlungstechnologien zu geben. Der Themenband konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und innerstädtische Zwecke als Bewässerungs-, Lösch- und Brauchwasser.

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Unternehmensbenchmarking als Bestandteil der Modernisierungsstrategie – Kennzahlen und Auswertungsgrundsätze

Ausgabe: April 2008
Verlag: DWA
ISBN: 978-3-940173-64-5
Format: DIN A4
Seitenzahl: 72
Preis: 49,00 € *

Die DWA schafft mit dem vorliegenden Themenband einen gemeinsamen Rahmen für das Benchmarking in der Abwasserbeseitigung in Form von Anforderungen an die wesentlichen Hauptkennzahlen. Hierdurch wird einerseits die Kompatibilität der Kennzahlensysteme unterstützt und andererseits bleibt Flexibilität und Vielfalt der Benchmarkingsysteme erhalten. Dies dient letztendlich der Unterstützung des freiwilligen Benchmarkings. Das resultierende Beispielkennzahlensystem beschreibt eine Möglichkeit, Kennzahlen im Sinne der DWA zu gestalten. Dabei orientiert sich die Struktur an den Zielen der deutschen Wasserwirtschaft, nämlich • langfristige Ver- und Entsorgungssicherheit, • hohe Trinkwasserqualität bzw. ein hoher Abwasserbeseitigungsstandard, • hohe wirtschaftliche Effizienz, • hohe Kundenzufriedenheit und • Nachhaltigkeit. Diese so genannten fünf Säulen stellen die Merkmale zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung dar. Das im vorliegenden Themenband vorgeschlagene Beispielkennzahlensystem ist bereits jetzt Grundlage von flächendeckenden Benchmarkinginitiativen in den DWA-Landesverbänden Baden-Württemberg, Bayern und NRW und wird auch im Landesverband Nord in 2008 umgesetzt.

* Fördernde DWA-Mitglieder erhalten auf den Ladenpreis 20% Rabatt.

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Bewertung von Verfahrensstufen zur Abwasseraufbereitung für die Wiederverwendung

Ausgabe: Mai 2008
Verlag: DWA
ISBN: 978-3-940173-69-0
Format: DIN A4
Seitenzahl: 31
Preis: 20,00 € *

Die Aufbereitung von Abwasser für die Wiederverwendung ist weltweit verbreitete Praxis in der Wasserwirtschaft – und in zahlreichen Ländern bereits heute unentbehrliche Notwendigkeit. Aufgrund des steigenden Wasserbedarfs wird die Bedeutung der Wasserwiederverwendung als wesentlicher Bestandteil von nachhaltigem Wasserressourcenmanagement weiter zunehmen. Die Abwasserbehandlung für die Wasserwiederverwendung stellt dabei eine komplexe Aufgabenstellung dar, bei der neben nationalen und internationalen Regelungen und Standards zu Wasserqualität und Verfahrenstechnik auch die von Land zu Land unterschiedlichen Randbedingungen, wie die Art der Wassernutzung, die finanziellen Ressourcen und das Ausbildungsniveau des örtlichen Betriebspersonals, zu berücksichtigen sind. Um einen Überblick und Unterstützung bei der Auswahl von passenden Behandlungstechnologien für die Wiederverwendung zu geben, wurde von der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-11.4 „Wasserwiederverwendung“ eine Matrix mit den verschiedenen Verfahren der Abwasserbehandlung erarbeitet. Für jede Verfahrensstufe wurden diverse Aspekte wie Ablaufqualität, Kosten, Energieverbrauch, Wartungsaufwand usw. dargestellt und bewertet. Ziel des Themenbandes und der Bewertungsmatrix ist es, grundlegende Informationen über Anwendungsmöglichkeiten, -kriterien und -voraussetzungen für die verschiedenen Behandlungstechnologien zu geben. Der Themenband konzentriert sich in der vorliegenden Fassung dabei schwerpunktmäßig auf die Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und innerstädtische Zwecke als Bewässerungs-, Lösch- und Brauchwasser.

* Fördernde DWA-Mitglieder erhalten auf den Ladenpreis 20% Rabatt.

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Rechengutbehandlung an Gewässern

April 2008, 24 Seiten, 7 Bilder, DIN A4
ISBN 978-3-940173-61-4
Ladenpreis: EUR 19,00 / Fördernde DWA-Mitglieder: EUR 15,20

In den letzten Jahren wird intensiv über die menschlichen Beeinflussungen der Gewässer diskutiert, wobei dieser Prozess durch die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und anderer Rahmenvorgaben noch verstärkt wurde. In den vom Menschen über Jahrhunderte geprägten Kulturlandschaften gilt es, einen ausgewogenen Weg zur Nutzung dieser natürlichen Ressource zu finden. Seit Mitte der 1980er Jahre wurde im Zusammenhang mit der Wasserentnahme vor allem aus Fließgewässern immer wieder die Frage aufgeworfen, wie unter Kosten- und Nutzenaspekten am sinnvollsten mit dem anfallenden Rechengut umgegangen werden soll.

Nachdem diese Fragestellung auch in wasserrechtlichen Gestattungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wasserkraftanlagen von Bedeutung ist und in einigen extremen Fällen sogar gerichtliche Verfahren anhängig wurden, hat die DWA diese Thematik fachlich aufgearbeitet und im vorliegenden Themenband insbesondere hinsichtlich der naturräumlichen und rechtlichen Aspekte sowie der technisch und wirtschaftlich sinnvollen Lösungsansätze dargestellt.

Weitere Informationen und Bestellung:
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=3822

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Perfluorierte Tenside in Abwasser und Abfällen

Am 11. Dezember 2007 fand unter Leitung der DWA eine Tagung zu diesem aktuellen Thema statt. Über 100 Experten aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft und betroffenen Anlagenbetreibern beschäftigten sich mit dieser Problematik.
Die Referenten waren unter anderem
-Eckhard Uhlenberg, Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein Westfalen
– Dr. Claus Bergs vom Bundesumweltministerium
– Dr. Thomas Lange vom DVGW-Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe
– Professor Harro Bode vom Ruhrverband
– Dr. Dietmar Barkowski vom Institut für Umweltanalyse in Bielefeld
– Professor Martin Exner vom Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Universität Bonn
– Dr. Andrea Poppe vom Abwasserinstitut der Stadtentwässerungsbetriebe Köln
– Dr. Emanuel Grün von Emschergenossenschaft /Lippeverband
– Dr. Günter Kämpf Fa. Deyon GmbH, Burgkirchen
– Diplombiologe Klaus Döhmen , Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr
– Diplom Ingenieur Herbert Breidenbach, Fa. Enthone GmbH Langenfeld
Die Leitung hatte Herrn Prof. Pinnekamp. Aachen.

Zwischenzeitlich ist der Tagungsband erschienen und kann für € 39,- (Mitglieder) bzw. € 47,- zuzüglich Porto und Mehrwertsteuer bei der DWA Geschäftsstelle, Telefon 02242 872181 bestellt werden.

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Mitvertrieb: Betriebstagebuch für Kläranlagen

Erwin Stier / Hannes Felber / Manfred Fischer
DWA-Landesverband Bayern in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft
19. überarbeitete Auflage 2007, 79 x 30 cm
ISBN 978-3-921288-51-1, F. Hirthammer Verlag
Ladenpreis: EUR 119,00

Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Einleitung von Abwässern in Gewässer sicher zu dokumentieren, müssen die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen ihre Betriebsdaten täglich erfassen. Mittlerweile in 19. Auflage ist im Hirthammer Verlag das „Betriebstagebuch für Kläranlagen“ erschienen. Es nimmt für kleine und mittlere Kläranlagen alle notwendigen Aufzeichnungen auf und zeigt bei großen Anlagen die Auswahl der wichtigsten Werte in der Zusammenfassung. Außerdem ermöglicht es den vorgeschriebenen Vergleich der gemessenen Werte mit den zugelassenen Grenzwerten. Ein Buch reicht für zwei Jahre.

Weitere Informationen und Bestellung:
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=3667

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Fortschrittliche Abwasser- und Schlammbehandlungsanlagen verbessern das Betriebsergebnis

Reststoffoptimierte Abwasser- und Schlammbehandlung stand im Mittelpunkt der 9. Tagung des  VDMA (Verband deutscher Maschinen und Anlagenbau) im November 2006 unter Leitung von Prof. Günther, Neubiberg.

Der Tagungsband (170 Seiten) mit sämtlichen Vorträgen ist zum Preis von 80€ bei Hans Birle erhältlich.
E-mail an hans.birle@vdma.org

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Betriebsstörungen auf Kläranlagen

Vorbeugung, Vorsorge, Ursachen, Erkennung, und Bekämpfung von Betriebsstörungen auf mechanisch-biologischen Kläranlagen
Dr. Volkmar Neitzel, Dr. Edgar Tschech
2007, 657 Seiten, 112 Abbildungen, 86 Tabellen, broschiert, DIN A5
ISBN 978-3-939057-85-7
Ladenpreis: EUR 69,00 / Fördernde DWA-Mitglieder: EUR 55,20

Das Fachbuch behandelt das Thema Betriebsstörungen unter verschiedenen Blickwinkeln, insbesondere der Technik, der Betriebsorganisation und der juristischen Vorgaben. Die verschiedenen Arten von Betriebsstörungen, deren Ursachen und Folgen, die Möglichkeiten zur Erkennung, die Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Störungen sowie die Maßnahmen zur Vorbeugung und Vorsorge gegen Betriebsstörungen werden behandelt. Den häufig vorkommenden Betriebsproblemen durch Blähschlamm, Schwimmschlamm und Schaum ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Ein weiterer wichtiger Themenschwerpunkt sind rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Betriebsstörungen. Insbesondere werden die Pflichten der Betreiber zur Vorbeugung und Vorsorge sowie die Rechtsfolgen im Fall einer ablaufrelevanten Betriebsstörung dargestellt.

Das Buch wendet sich an das Betriebspersonal auf mechanisch-biologischen Kläranlagen und ist insbesondere auch für die verantwortlichen Führungskräfte in den Abwasserbetrieben von hohem Nutzen.

Weitere Informationen und Bestellung:
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=3536

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Contracting im Prozesswassermanagement

Die Effizienz-Agentur NRW hat 2004 das Projekt “ Contacting im Prozesswassermangement “ gestartet. Es soll Unternehmen bei der Erweiterung der Produktion oder bei neuen Vorgaben der Abwassertechnik Hilfestellung geben und vor allem mittelständischen Unternehmen bei der strategischen Planung helfen. Erfahrungen die aus der Textil-, Metall -und Lebensmittelindustrie stammen, wurden im Mai 2007 in Duisburg auf einem Infoforum vorgestellt. Gerade ist eine Zusammenfassung der Veranstaltung in Papierform erschienen.

Unter www.efanrw.de kann die Dokumentation für € 15,- bestellt werden.

BR 11-07

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Industrieabwasserbehandlung

Rechtliche Grundlagen, Verfahrenstechnik, Abwasserbehandlung ausgewählter Industriebranchen, Produktionsintegrierter Umweltschutz, Weiterbildendes Studium  „Wasser und Umwelt „, Bauhaus-Universität Weimar Leibniz- Universität Hannover.

Unter diesem Titel ist ein Buch erschienen, das einen Überblick über mögliche Verfahrenstechnik der Industrie- Abwasserbehandlung und deren Einsatz in ausgewählten Industriebranchen gibt.

Das Buch wurde in fachliche Kooperation des weiterbildenden Studiums „Wasser und Umwelt“ der Universität Weimar und der DWA herausgegeben.

ISBN 978-3-86068-312-7 zum Preis von 50€

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„Neue Maschinen- und verfahrenstechnische Möglichkeiten zur Einsparung von Betriebskosten bei der Abwasserbehandlung“

Der Tagungsband des 78. Darmstädter Seminars vom 2. November 2006 ist jetzt erhältlich.
Er kann beim Institut WAR bestellt werden.
Entweder an E-Mail s.doose@iwar.tu-darmstadt.de oder per Fax unter der Nummer 06151 – 163758

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Technische, ökologische und soziale Aspekte moderner Abwasserbehandlung

Unter dieser im Titel ist Band 5 der Schriftenreihe „Magdeburger wasserwirtschaftliche Hefte “ erschienen. Schwerpunkte sind Abwassertechnische Themen mit einem Bezug auf kleinenräumige,  mittlere und große Abwasserbehandlungsanlagen.

– Reaktivierung von Belebtschlamm nach Belüftungsausfall
– Verhalten von Arzneimitteln und deren Metaboliten in einer Laborversuchsanlage
– MAP- Ablagerungen in großtechnischen Abwasserreinigungsanlagen
– Aufnahme von Sauerstoffprofilen in Belebungsbecken
– Stand naturnaher Abwasserbehandlungsverfahren z.B. Bodefiltern

Der Band unter ISBN 978- 3- 8322-5598 -5  zum Preis von 49,80€ erhältlich

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Neu: Der Imhoff

Die 30. Auflage des unverzichtbaren Taschenbuchs ist gerade im Oldenbourg Industrieverlag erschienen. Einhundert Jahre nach dem ersten Erscheinen wurde in die 30. Auflage ein Faksimiledruck der Ausgabe von 1907 eingebunden.

Alle drei Jahre erscheint im Schnitt eine neue Ausgabe, dadurch hat man immer ein genaues Abbild des aktuellen Stands von Wissen und Technik der Siedlungswasserwirtschaft zur Hand. Die Begriffe Retentionsbodenfilter, Nitifikation, Pflanzenbeet, aber auch Membrantechnologie oder Kleinkläranlagen sind in der 30. Auflage ins Zentrum gerückt.

Das Buch kostet € 35,- und kann unter ISBN 978 – 3- 8356 -3094-9 bestellt werden.

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Blähschlamm, Schwimmschlamm, biologische Zusatzstoffe

So heißt die DWA-Arbeitsgruppe KA-6.1, die in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Bayern, der Universität der Bundeswehr München und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt einen Workshop im Oktober 2006 ausrichtete.

Klärschlammprobleme in hoch belasteten Anlagen sind schon seit über 30 Jahren Forschungsobjekt, dass es auch heute noch für viele Kläranlagenbetreiber ein wichtiges Thema ist zeigt die Teilnahme von über 100 Kläranlagenbetreiber. Die KA Abfall Wasser Abfall berichtet in der Ausgabe 5 – 07 von dem Workshop, bei dem in 10 Beiträgen interessante Grundlagen zum Erfahrungsaustausch
(in drei Modulen )erarbeitet worden:

– Identifizierung und Charakterisierung von Fadenorganismen aus Blähschlamm und Schaum
– praktische Erfahrungen bei der Bekämpfung von Blähschlamm und Schaum
– aktuelle Probleme bei der Schlammbehandlung

Wer sich für die Beiträge der Referenten interessiert kann sich an den Oldenbourg Industrieverlag wenden, unter  Heft 98 “ Mitteilungen des Instituts für Wasserwesen der Universität der Bundeswehr München “ werden sie veröffentlicht. Zu beziehen unter

Telefon 0201 – 8200214 oder als E-Mail s.spies@vulkan-verlag.de

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Betriebsoptimierung von Belebungsanlagen

Unter diesem Motto stand das 81. Siedlungswasserwirtschaftliche Kolloquium der Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft. Am 12. Oktober 2006 fand diese Veranstaltung mit 133 Fachleuten aus dem Bereich Wasserwirtschaftsverwaltung, Planung und Kläranlagenbetrieb unter der wissenschaftlichen Leitung der Professoren Dr. Rott und Dr. Krampe statt.

Alle Vorträge sind als Band 186 der Stuttgarter Berichte zur Siedlungswasserwirtschaft erschienen.

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Der Tagungsband Karlsruher Flockungstage 2006

ist ab sofort erhältlich. Die ausführlichen Beiträge sind in Band 123 der Schriftenreihe SWW- Karlsruhe zusammengefasst.

Ausführliche Informationen unter www.iwg.uni-karlsruhe.de

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Neue Bücher-Schlammbehandlung

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Neue Bücher zur Schlammbehandlung und zu Klärschlamm 
DWA-Themen T 1/2015: Schlammfaulung oder gemeinsame aerobe Stabilisierung bei Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe 
Xylem: „Handbuch der Schlammförderung“  
Konstruktionsmethodische Entwicklung und Prozessoptimierung eines Roboters zur Biomasse- und Klärschlammbehandlung 
Organische Schadstoffe in Klärschlämmen und anderen Düngemitteln 
Report Klärschlamm 
Maßnahmen zur Minderung des Schäumens in Faulbehältern unter besonderer Berücksichtigung der Klärschlammdesintegration 
Schlammbehandlung, -verwertung und -beseitigung 
Anlage zum Betriebstagebuch für Kläranlagen mit Faulbehälter 
Fortschrittliche Abwasser- und Schlammbehandlungsanlagen verbessern das Betriebsergebnis 
Tagungsband der 5. DWA-Klärschlammtage 
Untersuchungen zur Rückgewinnung von Phosphat aus Überschussschlamm von Kläranlagen mit vermehrter biologische Phosphat Elimination 
„Beeinflussung der Grundwasserqualität durch problematische Stoffe im Klärschlamm, Kompost und Gülle– Grundlagen“ 
Perspektiven der Klärschlammverwertung – Ziele und Inhalte der Novelle der Klärschlammverordnung 

 


DWA-Themen T 1/2015: Schlammfaulung oder gemeinsame aerobe Stabilisierung bei Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe

Februar 2015, 90 Seiten, DIN A4
ISBN 978-3-88721-211-7
Einzelpreis: EUR 94,50 / Preis für fördernde DWA-Mitglieder: EUR 75,60

Der neue Themenband soll bei der Überprüfung des Schlammbehandlungskonzeptes unterstützen. Er soll erkennen helfen, ob und wann ein Systemwechsel von einer gemeinsamen aeroben zu einer getrennten anaeroben Stabilisierung möglich und sinnvoll ist. Aktuelle Entwicklungen der Bau- und Verfahrenstechnik von Schlammfaulungsanlagen werden berücksichtigt. Ausgewählte Fallbeispiele illustrieren, wie Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe energetisch und wirtschaftlich optimiert werden können.

Zielgruppe:
Betreiber und Planer von Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe (ca. 5.000 bis 50.000 Einwohnerwerte)
 
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Xylem: „Handbuch der Schlammförderung“

Das Unternehmen Xylem, unter anderem Hersteller von Trocken- und Tauchmotorpumpen der Marke Flygt, gab im Oktober 2012 das „Handbuch der Schlammförderung“ auf Deutsch heraus. Bisher war das umfangreiche Werk unter dem Titel „Handbook of Sludge Pumping“ nur in englischer Sprache erhältlich. Auf insgesamt rund 150 Seiten sind im „Handbuch der Schlammförderung“ die Eigenschaften von Schlamm und seine Behandlung erläutert. Themenschwerpunkte sind dabei geeignete Pumpentechnologien für unterschiedlichste Anforderungen und Schwierigkeitsstufen bei der Schlammförderung sowie Besonderheiten bei der Gestaltung von Schlammpumpsystemen. Die nötige Ausrüstung zur Schlammförderung wird ebenfalls vorgestellt. Konkrete Anwendungsbeispiele aus der Praxis und ein Anhang zur Pumpentheorie mit Formeln und Grafiken runden die Publikation ab.

Das Nach schlagewerk ist auf Anfrage bei Xylem erhältlich:
E-Mail: marketing.service@xyleminc  

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Konstruktionsmethodische Entwicklung und Prozessoptimierung eines Roboters zur Biomasse- und Klärschlammbehandlung

Dissertation
Solare und solarunterstützte Trocknungsverfahren
haben sich als technisch und
wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu
den konventionellen Trocknungsverfahren
für kommunale Klärschlämme etabliert.
Erhebliches Potenzial besteht jedoch
in der solarunterstützten Trocknung
weiterer biogener Reststoffe, wie
zum Beispiel Bioabfällen, Holzhackschnitzeln,
Gärresten oder Abfällen aus
der Lebensmittelproduktion. Durch die
Novellierung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes ab 2009 wird dieser Bereich der
Biomassetrocknung an Bedeutung gewinnen.
Für eine vollautomatische Beschickung,
Verteilung und Entleerung sowie
für das Durchmischen und Rückmischen
dieser Biomassen wurde im Rahmen
der Dissertation von Nikica Starčević
ein neuartiger, kosteneffizienter Mischund
Förderroboter entwickelt und in Praxisversuchen
getestet. Im Gegensatz zu
bestehenden Systemen sollte der Roboter
in der Lage sein, verschiedene Arten biogener
Reststoffe weitgehend autonom zu
verarbeiten.
Da aber gegenwärtig speziell für die
Biomasse-Verfahrenstechnik keine verbindlichen
Produktentwicklungs- und
Optimierungsmethoden existieren, wurden
bestehende allgemeine Entwicklungsmethoden
für den Einsatz in der
Biomasse-Verfahrenstechnik optimiert
bzw. eigene Konstruktions- und Optimierungsmethoden
entwickelt. Mittels dieser
Methoden wurde der Misch- und Förderroboter
konzipiert, konstruiert, simuliert
und als erster Prototyp gefertigt. In
großtechnischen Versuchen wurde dasFörderverhalten dieses ersten Prototyps
unter verschiedenen prozesstechnischen
Einstellungen vermessen und anschließend
modelliert.
Die dabei ermittelten Kenngrößen
dienten als Grundlage für die Entwicklung
von verschiedenen, miteinander
konkurrierenden Bewegungsstrategien
des Roboters. Diese wurden simuliert
und bewertet, sodass die prozesstechnisch
beste Strategie für die Bewegungssteuerung
des Roboters gewählt werden
konnte. Eine optimierte Version des Roboters
wurde gefertigt und für die Vorserienproduktion
und den Markteintritt
empfohlen.
Der in dieser Arbeit präsentierte Methoden-
Mix führte bei kurzen Entwicklungs-
und Optimierungszeiten zu einer
innovativen und kosteneffizienten technischen
Lösung. Dabei wurde die gesamte
Produktentstehungsphase von der Definition
der Anforderungen bis zur Bereitstellung
aller notwendigen Fertigungsinformationen
methodisch erarbeitet
und dokumentiert.
Im Gegensatz zu herkömmlichen
Konstruktionsmethoden schloss diese
Arbeit auch die Prozesse ein, die der
rein mechanischen Entwicklung nachgeschaltet
sind. So wurden in besonderem
Maße die Optimierung vor der Serienproduktion
wie auch das methodische
Erarbeiten von steuerungs- und prozesstechnisch
relevanten Kenngrößen berücksichtigt.
Die Ergebnisse dieser Arbeit sind dabei
generell anwendbar auf die Entwicklung,
Simulation und Optimierung
von Aggregaten zur Behandlung von
Biomasse, wie sie zum Beispiel bei der
Bioabfall- und Restmüllaufbereitung
oder in der Abwasserreinigung eingesetzt
werden. Die vorgeschlagenen und
dargestellten Entwicklungsschritte berücksichtigen
dabei auch allgemeine
Stressbedingungen wie Kosten- und
Termindruck oder die Erfüllung spezieller
Qualitätskriterien. Sie sind als methodisches
Hilfsmittel für die Konstruktionspraxis
des Entwicklungsingenieurs
geeignet.
Mit der Entwicklung des Misch- und
Förderroboters wurde ein herausragender
Beitrag zur vollständigen Prozessautomatisierung
der solaren und solarunterstützten
Trocknungsverfahren geleistet.
Zudem wird nun eine Anlagentechnik
bereitgestellt, die im industriellen
Maßstab weitere zukunftsträchtige Energieträger
wie zum Beispiel Gärreste oder
Bioabfall-Mischungen verarbeiten und
somit einen weiteren Anwendungsbereich
erschließen kann.

Systematic design and process optimisation
of a robot for treatment of biomass in
solar dryers, Dissertation von Nikica
Starčević, Betreuer: Prof. Dr.-Ing. Martin
Kranert, Institut für Siedlungswasserbau,
Wassergüte- und Abfallwirtschaft der
Universität Stuttgart, Prof. Dr. Joachim
Müller, Institut für Agrartechnik der
Universität Hohenheim. Erschienen im
Oldenbourg Industrieverlag München,
2009. Reihe „Stuttgarter Berichte zur
Abfallwirtschaft“, Band 95, 150 S.,
38,50 €, ISBN 978-3-8356-3186-1.

Quelle:Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2010 (57) · Nr. 1

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Organische Schadstoffe in Klärschlämmen und anderen Düngemitteln

September 2008, 71 Seiten, 1 Abbildung, 16 Tabellen, 6 Anlagen, DIN A4
ISBN 978-3-941089-26-6
Ladenpreis: EUR 42,00 / Fördernde DWA-Mitglieder: EUR 33,60

Bei der Verwertung von Klärschlämmen und anderen Sekundärrohstoffdüngern tritt zunehmend die Besorgnis über organische Schadstoffe in den Vordergrund. Dabei reichen die Positionen von einer pauschalen Entwarnung bis zur Forderung nach weitreichenden Verboten für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen, Komposten oder Gärrückständen. Die DWA-Themen informieren zusammenfassend zur Frage der organischen Schadstoffe in Klärschlämmen und anderen Düngemitteln. Weiterhin machen sie die Position der DWA in dieser Frage deutlich. Die Autoren nehmen auch zu aktuellen und häufig zitierten Studien aus Sicht der DWA Stellung. Der Themenband vermittelt damit allen Akteuren, die mit der Verwertung von Sekundärrohstoffdüngern befasst sind, ein solides Basiswissen zu der komplexen Thematik der organischen Schadstoffe und gibt eine Grundlage für die weitere Diskussion.

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Report Klärschlamm

Ist eine Sonderpublikation des Fachinformationsdienstes euwid Wasser und Abwasser. Er beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Punkten:

– wie ist es um die Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung bestellt?

– welche Auswirkungen haben die geplanten Grenzwertverschärfungen?

– gehört die Zukunft der thermischen Entsorgung?

– welche Positionen vertreten die Bundesländer und die Europäische Union?

Der Bericht kann für € 39,- bei euwid (www.euwid-wasser.de). bestellt werden.

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Maßnahmen zur Minderung des Schäumens in Faulbehältern unter besonderer Berücksichtigung der Klärschlammdesintegration

Unter diesem Titel legt Ole Kopplow von der Universität Rostock, Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft seine Dissertation vor.

Sie ist in der Reihe “ Veröffentlichungen des Instituts für Umweltingenieurwesen der Universität Rostock „, 2006 (€ 20,-) erschienen.

Eine kurze Besprechung findet man in der KA Korrespondenz Abwasser, Abfall Heft 3 /2008 ab Seite 282.

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Schlammbehandlung, -verwertung und -beseitigung

WasserWirtschafts-Kurse M/4
Oktober 2007 in Kassel, 409 Seiten, 139 Abbildungen, 64 Tabellen, broschiert, DIN A5
ISBN 978-3-940173-33-1
Ladenpreis: EUR 52,00 / Fördernde DWA-Mitglieder: EUR 41,60

Nach wie vor steht die geregelte Klärschlammentsorgung in einem Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Regelungen, der Relevanz von schädlichen Inhaltsstoffen sowie Nährstoffen, den gegebenen technischen Möglichkeiten und ökonomischen Gesichtspunkten. Die Einengung der Entsorgungswege infolge der gesetzlichen Vorgaben soll für die Bundesrepublik Deutschland durch verschärfte Grenzwerte für die landwirtschaftliche Verwertung weitergehen. Demgegenüber gilt es, insbesondere im Hinblick auf einen nachhaltigen Umgang mit Klärschlamm für die Zukunft vermehrte Möglichkeiten zur Nährstoffrückgewinnung zu realisieren. In diesem Kontext bietet der Tagungsband neben den klassischen Themen der Schlammbehandlung, -verwertung und -beseitigung vor allem auch die Möglichkeit, sich über neueste Entwicklungen zu informieren.

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Mitvertrieb: Anlage zum Betriebstagebuch für Kläranlagen mit Faulbehälter

Hannes Felber / Manfred Fischer
DIN A3, ISBN 978-3-921128-63-4, F. Hirthammer Verlag
Ladenpreis: EUR 69,00
Komplettpaket mit Betriebstagebuch für Kläranlagen: EUR 169,00

Das Buch ermöglicht erweiterte Betriebsaufzeichnungen für Kläranlagen mit Faulbehälter und ist eine Ergänzung zum Betriebstagebuch für Kläranlagen zur Dokumentation der Schlammdaten. Es dient zu Aufzeichnungen zu Schlammanfall, -behandlung und -verbleib sowie Gasanfall und -verwertung. Das Buch enthält 2 mal 12 Monatsberichte mit Durchschrift und 2 mal 4 Jahresberichte, sowie Deckblatt mit Anlagendaten und Adressen und reicht für zwei Jahre.

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Fortschrittliche Abwasser- und Schlammbehandlungsanlagen verbessern das Betriebsergebnis

Reststoffoptimierte Abwasser- und Schlammbehandlung stand im Mittelpunkt der 9. Tagung des  VDMA (Verband deutscher Maschinen und Anlagenbau) im November 2006 unter Leitung von Prof. Günther, Neubiberg.

Der Tagungsband (170 Seiten) mit sämtlichen Vorträgen ist zum Preis von 80€ bei Hans Birle erhältlich.
E-mail an hans.birle@vdma.org

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Tagungsband der 5. DWA-Klärschlammtage

Vom 21. bis 23. Mai 2007 fand in Hildesheim diese Veranstaltung statt bei der sich über 200 Teilnehmer in 35 Vorträgen zu den Schwerpunktthemen
– aktuelle rechtliche Entwicklung zur Klärschlamm Verwertung
– Techniken der Klärschlamm Behandlung
– thermische Behandlung und Ordnung von Klärschlammen
informierten. Inzwischen liegt der Tagungsband mit den hochinteressanten Vorträgen vor und kann bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle bestellt werden.
Der Preis beträgt 47 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten (39 € für fördernde Mitglieder)
Bestellen richtet man an die E-Mail-Adresse kirstein@dwa.de

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Untersuchungen zur Rückgewinnung von Phosphat aus Überschussschlamm von Kläranlagen mit vermehrter biologische Phosphat Elimination

Als Band 18 der Schriftenreihe des Lehrstuhls Abfallwirtschaft und des Lehrstuhls Siedlungswasserwirtschaft der Bauhaus-Universität Weimar ist die Dissertation von Jana von Horn erschienen (Betreuer: Prof. Dr.-Ing. Jörg Londong).

Unter ISBN 978 – 3 – 938807 – 40 – 8 kann der Band (210 Seiten) zum Preis von 24,80€ bezogen werden.

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„Beeinflussung der Grundwasserqualität durch problematische Stoffe im Klärschlamm, Kompost und Gülle– Grundlagen“

In der Reihe “ DWA-Themen “ ist dieser Band neu erschienen, es werden die Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Bezug auf die Ausbringung von organischen Düngemitteln auf das Grundwasser dargestellt. Außerdem wurde untersucht, ob bestehende Anwendungsempfehlungen für Sekundärrohstoffdünger und Wirtschaftsdünger noch angemessen sind.

Das Buch ist über die DWA oder den Buchhandel (ISBN 978 – 3 – 939075 – 83 – 3) für 54 € erhältlich.

kundenzentrum@dwa.de

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Perspektiven der Klärschlammverwertung – Ziele und Inhalte der Novelle der Klärschlammverordnung

Zum Auftakt der aktuellen Novellierung der Klärschlammverordnung hat das Bundesumweltministerium eine Expertentagung durchgeführt, um mit Ländern, Kommunen, Verbänden und der Wissenschaft die Perspektiven der landwirtschaftlichen Verwertung zu diskutieren. Ziel der Tagung war, die aktuellen Erkenntnisse zur landwirtschaftlichen Verwertung zu bündeln. In Fachvorträgen stellten Experten die Wirkung der Schlämme als Nährstoff- und Humus – Lieferant, Aspekte der Hygiene sowie der Bodenbelastung durch Schwermetalle und organische Schadstoffe vor. Daneben wurden Entsorgungskosten und alternative Verwertungswege erörtert.

Der Tagungsband enthält die Beiträge der Experten sowie die Stellungnahmen, die das Bundesministerium zum Nachgang zur Tagung erhalten hat. Der Herausgeber, das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft hat den Band als KTBL-Schrift 11453, 2007 herausgegeben. Der Preis beträgt 26 €, die Bestellnummer ISBN 978 -3-939371-23-6

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Neue Bücher Erneuerbare Energie und Biogas

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Neue Bücher zu Biogas,  Energie und Klima 
Wärmerückgewinnung aus Abwassersystemen  
Energetische Nutzung von Regenwasser  
Neu erschienen: erweiterte Neuauflage des Praxisleitfadens „Senkung des Stromverbrauchs“ 
MBA Vergärung und Biogaserzeugung auf europäischer Ebene 
Kompendium AbwasserwärmenutzungNachschlagewerk Kompendium Abwasserwärmenutzung 
Stromgewinnung mit Klärgas  
Nachhaltige Immobilienwirtschaft am Beispiel der Abwasserwärmenutzung 
Kompendium Abwasserwärmenutzung  
Abwasserentsorgung und Energierecht 
Energiepotenziale in der deutschen Wasserwirtschaft – Schwerpunkt Abwasser 
Energieeffizienz auf Kläranlagen – Potenziale und Handlungsfelder 
Wege zur energieautarken Kläranlage 
Strom und Wärme vor Ort erzeugen  
Senkung des Stromverbrauchs auf Kläranlagen 
Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen im Erich Schmidt Verlag erschienen 
Senkung des Stromverbrauches auf Kläranlagen 
Abwasserentsorgung und Energierecht 
Biogas: Effizienter durch Messen, Steuern und Regeln 
Fachbibliothek Umwelt des Umweltbundesamtes 
Studie „Klimawandel in Bayern“ zeigt Anpassungsstrategien auf und legt Wissensdefizite offen 
Broschüre erklärt Klimawandel 
„Erneuerbare Energien in Kommunen optimal nutzen“ / Ratgeber und Tagung 
Veranstaltungs- Band von Biomasse-Tagung 

 


Wärmerückgewinnung aus Abwassersystemen

Ob Wärmetauscher, Wärmepumpe oder Verbundsystem, auf knapp 170 Seiten informiert Wolfram Stodtmeister in seinem neuen Buch „Wärmerückgewinnung aus Abwassersystemen“ über alle Facetten der Wärmerückgewinnung durch die direkte und indirekte Nutzung von Abwasser und Luft. Der Inhalt reicht vom grundlegenden Potenzialbetrachtungen über die Darstellung der einzelnen Systeme und Anwendungen bis zu den Verwendungsmöglichkeiten von kombinierten Systemen. Auch die Abwärmenutzung in Gasräumen von Abwasserleitungen und anderen unterirdischen Schächten wird diskutiert.  

Wolfram Stodtmeister (Hrsg.):
Wärmerückgewinnung aus Abwassersystemen,
168 Seiten, 48 Euro,
PP Publico Publications, Essen,
ISBN 9783934736344
 
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Energetische Nutzung von Regenwasser

Die Steigerung der Energieeffizienz bei der Kühlung mit Regenwasser steht im Mittelpunkt des von der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung herausgegebenen Buches „Energetische Nutzung von Regenwasser“. Das Themenspektrum des Buches reicht von der effizienten Gebäudekühlung über den Stand der Technik bei der Regenwassernutzung für Rückkühlsysteme bis zu Erfahrungen bei der Kühlung mit Regenwasser im Produktionsbetrieb. Des Weiteren gehen die Autoren detailliert auf den Komplex der Bauwerksbegrünung zur Entlastung der Kanalisation und der Verbesserung des Kleinklimas ein.  

Fachvereinigung Betriebs- und
Regenwassernutzung (Hrsg.):
Energetische Nutzung von Regenwasser
Schriftenreihe fbr 16, 148 Seiten
20 Euro, ISBN 978-3-9811727-5-1
www.fbr.de
 
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Neu erschienen: erweiterte Neuauflage des Praxisleitfadens „Senkung des Stromverbrauchs“

Der Leitfaden „Senkung des Stromverbrauchs“ wurde mit der 3. Auflage neu überarbeitet und befasst sich in zehn Kapiteln insbesondere mit folgenden Themen:
●● Bewertung des Gesamtstromverbrauchs einer Kläranlage mit überarbeiteten Ziel- und Toleranzwerten, ●● Orientierungswerte für den Strombedarf einzelner Verbrauchsstellen,
●● Möglichkeiten zur Erfassung des Stromverbrauchs einzelner Antriebe,
●● Grenzen der Einflussnahme durch das Betriebspersonal,
●● Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauches im laufenden Betrieb,
●● Detailgestaltung im Zuge von Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen mit Schwerpunkt der Belüftung, ●● Energiemanagementsysteme,
●● Energetische Kennzahlen für Pumpwerke im Kanalnetz. Der Schwerpunkt der Inhalte liegt auf der Verbrauchsseite – dem Stromverbrauch. Durch die ausführlichen Anleitungen, Erläuterungen und Hintergrundinformationen, die in diesem Leitfaden gegeben werden, soll jeder Betriebsleiter in die Lage versetzt werden, schrittweise und systematisch
●● den Gesamtstromverbrauch seiner Anlage zu bewerten und das theoretische Einsparpotenzial insgesamt grob abzuschätzen,
●● die energetischen Schwachstellen im Betrieb durch vergleichende Betrachtungen bzw. durch einfache Kontrollen und Messungen aufzuspüren sowie
●● die erkannten Schwachstellen mit den dazu vorgeschlagenen Mitteln soweit wie möglich selbst zu beheben oder aber die erforderlichen Maßnahmen dem Dienstvorgesetzten gegenüber sachlich zu begründen, damit diese möglichst zügig in die Wege geleitet werden. Auf die Grenzen der Einflussnahme durch das Betriebspersonal wird ebenso wie auf die Erfordernisse und Möglichkeiten einer energiebewussten Planung und Detailgestaltung abwassertechnischer Einrichtungen als auch auf die Einführung von Energiemanagementsystemen in kurzer Form hingewiesen.
Die 3. Auflage kann für 38,00 Euro (20 % Rabatt für fördernde Mitglieder) über den Landesverband Baden-Württemberg bezogen werden: www.dwa-bw.de/publikationen.html  

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MBA Vergärung und Biogaserzeugung auf europäischer Ebene

Die mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA), ursprünglich vor allem in Deutschland und Österreich entwickelt, hat mittlerweile eine weite Verbreitung in Europa und darüber hinaus erfahren. Dabei ist MBA nicht als eine bestimmte Verfahrenstechnik zu sehen sondern vielmehr als übergeordneter Verfahrensansatz, bei dem verschiedene Abfallbehandlungstechniken und -verfahren kombiniert werden, um ein bestimmtes Behandlungsziel zu erreichen. MBA kann sowohl zur Behandlung von Gesamtabfall (keine oder nur geringe vorgeschaltete Abtrennung von Recyclingstoffen) als auch für Restabfall (umfangreiche, vorgeschaltete Recyclingmaßnahmen) eingesetzt werden.
Neben der mechanischen Aufbereitung erfolgt in einer weiteren Stufe eine biologische Behandlung der Abfälle. Diese kann sowohl in einer Rotte (aerob) als auch unter anaeroben Bedingungen durch Vergärung erfolgen. Auf diese Weise können – abhängig von der Zielstellung – stabilisierte Materialien als auch Biogas und kompostähnliche Produkte hergestellt werden. Dementsprechend gibt es verschiedene Verfahrenskomponenten, die je nach den Rahmenbedingungen und Verfahrenszielen unterschiedlich kombiniert werden können.
2 Stand der Abfallbehandlung in der EU27
Die Abfallwirtschaft in der EU wird maßgeblich von gesetzlichen Grundlagen wie beispielsweise der EU Deponieverordnung oder Zielen wie die Klimaschutzziele 2020 bestimmt. Der Stand der Umsetzung der Inhalte der Verordnungen bzw. die Zielerfüllung der Klimaschutzziele 2020 sind in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich. So haben beispielsweise die Ziele der EU Deponierichtlinie für 2016 8 Mitgliedsstaaten im Jahr 2006 schon erreicht. Für die Klimaschutzziele besteht für alle Mitgliedsstaaten noch Handlungsbedarf, allerdings in unterschiedlichem Ausmaße. Auf der Basis von 2008 besteht unter anderem großer Handlungsbedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020 für die EU-Staaten Vereinigtes Königreich, Irland, Luxemburg, Malta und den Niederlanden. Wohingegen in Österreich, Rumänien und Schweden weniger als 6% Steigerung bis 2020 zwingend erforderlich sind (Eurostat 2011).

Copyright: © TU Dresden, Institut für Abfallwirtschaft und Altlasten
Quelle:
8. Biogastagung: Biogas aus festen Abfällen und Reststoffen (September 2011)
Seiten: 20
Preis: € 10,00
Autoren: Irene Schneider
Dr. Wolfgang Müller
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Anke Bockreis

Quelle: http://www.forumz.de/default.asp?Menue=20&Jahrgang=809&Ausgabe=2129&ArtikelPPV=21196&AnbieterID=14

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Kompendium AbwasserwärmenutzungNachschlagewerk Kompendium Abwasserwärmenutzung

Mit dem Trialog-Verlag hat e.qua einen eigenen Verlag im Haus. Ziel ist es, Fachpublikationen wie z.B. das Kompendium
AbwasserwärmenutzungNachschlagewerk Kompendium Abwasserwärmenutzung zu initiieren bzw. mit zu gestalten und damit den Dialog zum Thema Energie in der Wasserwirtschaft anzutreiben. Aber auch Publikationsprojekte von Mitgliedern und Partnern des Netzwerks unterstützt der Verlag aktiv mit. Mehr:

http://www.e-qua.de/geschaeftsbereiche/information-marketing.html

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Stromgewinnung mit Klärgas

Mit dem Untertitel „Erste Untersuchungen zum großtechnischen Einsatz eines leistungsstarken Stirling-Motors zur Verstromung von Klärgas als Vertreter für in der Industrie anfallende problematische Brenngase“ haben Karin und Steffen Heinrich das Buch Stromgewinnung mit Klärgas. Das Stirling-Kraftwerk herausgegeben. Darin wird über den Aufbau und den seit dem Jahr 2010 laufenden Betrieb eines Stirling-Motor- Blockheizkraftwerks (BHKW) auf der Kläranlage in Niederfrohna/Sachsen mit einer Kapazität für 40 000 Einwohnerwerte berichtet. Ziel der Erprobung dieses Kraftwerkstyps ist es, aus dem bei der Schlammfaulung anfallenden Klärgas Strom zu erzeugen und dabei ohne aufwendige Gasreinigung, besonderen Wartungsaufwand sowie Reparaturen auszukommen. Damit wäre dies auch für viele kleine und mittelgroße Klärwerke in Deutschland überlegenswert. Die Autoren geben einen Überblick über die verfügbare Technik und beschreiben das errichtete Stirling-Motor- BHKW mit Angabe aller maßgebenden technischen Daten und der im laufenden Betrieb festgestellten Messergebnisse.

Karin Heinrich, Steffen Heinrich:
Stromgewinnung mit Klärgas. Das Stirling-Kraftwerk,
Mironde Niederfrohna, 2012, geb., 58 S.
29 Euro,
ISBN 978-3-937654-71-3  

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Nachhaltige Immobilienwirtschaft am Beispiel der Abwasserwärmenutzung

In der Energiegewinnung geht die politisch vorgegebene Richtung weg von den nicht nachwachsenden Rohstoffen Erdöl und Erdgas und hin zu alternativen Nutzungsformen. Dies manifestiert sich zum Beispiel im Erneuerbare-Energien-Wärme- Gesetz (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Verstärkt setzt man in Deutschland dabei auf Solarenergie, Windkraft und Biomasse als erneuerbare Energien. Weniger bekannt ist hierzulande die energetische Nutzung der Abwasserwärme, die in der Schweiz und den skandinavischen Ländern schon seit über 20 Jahren erfolgreich zum Heizen und Kühlen von Gebäuden genutzt wird. Langsam kommt dieser Trend auch in Deutschland an. Das Fachbuch ist ein umfassendes, wissenschaftliches Grundlagenwerk zur wirtschaftlichen Nutzung von Abwasserwärme. Es informiert ausführlich über die technischen Grundlagen, gesetzlichen Vorgaben und rechtlichen Möglichkeiten der Abwasserwärmenutzung. Nachhaltige Immobilienwirtschaft am Beispiel der Abwasserwärmenutzung Technische Grundlagen Sachstand in Deutschland und wirtschaftliche Vergleiche unter Berücksichtigung der Anforderungen des EEWärmeG und der EnEV

Achim Hamann, 1. Auflage 2012
254 Seiten, broschiert, DIN A4
Oldenbourg Industrieverlag GmbH
54,90 Euro,
ISBN 978-3-8356-3336-0  

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Kompendium Abwasserwärmenutzung

Von der Historie bis zur aktuellen Nutzung, von den rechtlichen Grundlagen bis zu den technischen Möglichkeiten, von der Planung über die Umsetzung bis zum Betrieb; das unter der Schirmherrschaft des Abwasserwärmenutzungsnetzwerks e.qua als ständige Blattsammlung erschienene „Kompendium Abwasserwärmenutzung“ bietet als Fachbuch und Nachschlagewerk eine umfassende Übersicht über alle Aspekte der Nutzung der im Abwasser enthaltenden Wärme. Eine Herstellerübersicht sowie eine Auflistung der wichtigsten Abwasserwärmenutzungsprojekte in Deutschland mit den wesentlichen technischen Daten runden das Kompendium ab. Die Autoren – Jürgen Lang und Andreas Koschorreck vom Netzwerk e.qua sowie Thomas Schöninger von der Stadtentwässerung Dresden – wollen mit dem Kompendium auf der einen Seite Neugierige, die bislang noch wenig Berührung mit dem Thema hatten, ansprechen. Andererseits soll das Kompendium aber auch als Nachschlagewerk für Fachleute der Abwasserwärmenutzung dienen. Dementsprechend wenden sich die Autoren sowohl an Planungs- und Ingenieurbüros als auch an Kommunen, Netzbetreiber, Industriebetriebe und Behörden.

Kompendium Abwasserwärmenutzung ständig aktualisierte Blattsammlung
Jürgen Lang, Andreas Koschorreck Thomas Schöninger
Ringordner, 160 Seiten,
373,43 Euro
Trialog Verlag, Berlin
ISBN 978-3-00-036357-3  

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Abwasserentsorgung und Energierecht

2. überarbeitete Auflage, Oktober 2010, 84 Seiten, 14 Bilder, DIN A4
ISBN 978-3-941897-40-3
Einzelpreis: EUR 62,00 / Preis für fördernde Mitglieder: EUR 49,60
Der Themenband gibt Kläranlagenbetreiber eine grundlegende Hilfe im verzweigten Geflecht gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen. Er stellt die Grundstrukturen des Energierechts aus Sicht der Abwasserentsorgung dar. Nach einem Überblick über Struktur und Inhalte energierechtlicher Rechtsquellen erläutert er rechtliche Einzelaspekte. Im Detail werden die Erzeugung von Strom und der Ersatzstrombezug nach dem erneuerbaren Energiengesetz behandelt. Bei der Neuauflage wurden die Novellen des EEG sowie des KWK von 2009, das neue EEWärmeG sowie die Änderung der GasNVZ hinsichtlich des Gasabtausches und der Biogaseinspeisung eingearbeitet. Außerdem wurden die dargestellten Themenkreise von 49 auf 55 Einzelbereiche erhöht, da diese dem Anwender in besonders leichter Weise den Zugang zu den Einzelthemen und deren praktische Anwendung eröffnen.

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Energiepotenziale in der deutschen Wasserwirtschaft – Schwerpunkt Abwasser

April 2010, 146 Seiten, 32 Bilder, 15 Tabellen, 5 Anhänge mit 8 Ausklappseiten, DIN A4
ISBN 978-3-940173-91-1
Einzelpreis: EUR 79,00 / Preis für fördernde DWA-Mitglieder: EUR 63,20

Welchen Beitrag die deutsche Wasserwirtschaft zur nachhaltigen Energieversorgung leisten kann, hat die DWA in einer umfassenden Studie für die Bereiche Energieeinsparung, Erhöhung der Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien mit dem Schwerpunkt Abwasser untersucht. Das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Projekt wurde in drei Stufen umgesetzt: Nach der Ermittlung des Status Quo und möglicher Potenziale im Rahmen einer Literaturstudie wurden die ermittelten Daten verifiziert und bewertet sowie eine Umfrage zu innovativen Lösungen bei der Energieoptimierung von Kläranlagen durchgeführt. Schließlich wurden die verallgemeinerbaren Verfahren und Techniken zum Ressourcen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Energie im Bereich der Abwasserbehandlung in Steckbriefen dokumentiert und erläutert sowie zusammenfassend dargestellt. Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass die Wasserwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leistet u nd wesentliche Ausbauoptionen bestehen.

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Energieeffizienz auf Kläranlagen – Potenziale und Handlungsfelder

Der Beitrag fasst die Ergebnisse eines vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) geförderten Vorhabens zur Energieeffizienz auf Kläranlagen zusammen. Dabei werden zunächst die potenziellen Energiequellen und -senken auf Kläranlagen identifiziert und der Ist-Zustand bayerischer Kläranlagen dargestellt. Abschließend werden verschiedene Handlungsfelder auf ihre Eignung zur Verbesserung der Energieeffizienz auf Kläranlagen untersucht und bewertet.

Copyright: © Vieweg+Teubner Verlag
Quelle: Wasser und Abfall 06/2009 (Juni 2009)
Seiten: 6
Preis: € 10,90
Autor: Rolf Jung
Dr.-Ing. Matthias Franke
Dipl.-Ing. Andreas Weger
Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich

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Wege zur energieautarken Kläranlage

Neben Energieeinsparung ist die weitgehende Nutzung der im Abwasser vorhandenen Energiequellen von erheblicher Bedeutung zur Verringerung des Energiebezugs einer Kläranlage. Projekte in Rheinland-Pfalz haben zum Ziel, Kläranlagen in den nächsten Jahren zur energieautarken Kläranlage zu entwickeln.

Copyright: © Vieweg+Teubner Verlag
Quelle: Wasser und Abfall 06/2009 (Juni 2009)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dipl. Ing. für Umweltschutz Reiner Kunz

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Strom und Wärme vor Ort erzeugen 

Neues BINE-Informationspaket „Blockheizkraftwerke“ erschienen
In Blockheizkraftwerken (BHKW) Strom und Wärme zusammen zu erzeugen, hat grundsätzlich ökologisch, ökonomisch und technisch viele Vorteile. Bislang haben diese effizienten Klein-Kraftwerke aber in der Praxis ihr Marktpotenzial bei weitem noch nicht ausschöpfen können. Noch immer müssen Betreiber mancherlei Hürden auf dem Weg zum eigenen Kraftwerk überwinden. Das aktualisierte Buch „Blockheizkraftwerke – Ein Leitfaden für den Anwender“ aus der Reihe der BINE-Informationspakete rückt Technik, Betriebskonzepte, Wirtschaftlichkeit und organisatorische Fragen in den Mittelpunkt.

Die aktualisierte Neuauflage konzentriert sich auf die praktische Anwendung von Blockheizkraftwerken. Ein Schwerpunkt beschäftigt sich mit den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den öffentlichen Förderprogrammen. Besonders durch das Impulsprogramm „Mini-KWK-Anlagen“ wird eine starke Marktbelebung erwartet. Der Technik und dem Entwicklungsstand dieser Mini-BHKW, die auch in Mehrfamilienhäusern und vergleichbaren Gebäuden eingesetzt werden können, ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Hier werden kleine dampfgetriebene Kolbenmotoren, Stirling-Motoren, Brennstoffzellen sowie die kombinierte Kälteerzeugung aus KWK- und Absorptionskälteanlage vorgestellt.

Autor dieses BINE-Informationspakets ist Wolfgang Suttor. Er arbeitet seit mehr als 30 Jahren als freier Berater schwerpunktmäßig im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung. In diesem Fachgebiet hat Herr Suttor eine Reihe von Büchern publiziert und er ist Herausgeber des Loseblattwerkes „Praxis Kraft-Wärme-Kopplung“.

Blockheizkraftwerke – Ein Leitfaden für Anwender
Wolfgang Suttor
7., vollständig überarbeitete Auflage 2009
Preis: 24,80 Euro zzgl. Versandkosten
ISBN 978-3-934595-99-6
160 Seiten, durchgehend farbig

http://www.bine.info
Rüdiger Mack, Stabsabteilung Kommunikation
Fachinformationszentrum Karlsruhe

BINE ist ein Informationsdienst von FIZ Karlsruhe und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert. FIZ Karlsruhe ist Dienstleister und Servicepartner für das Informationsmanagement und den Wissenstransfer in Wissenschaft und Wirtschaft. Schwerpunkte sind die weltweit einzigartige Datenbankkollektion von STN International und die Entwicklung von e-Science-Lösungen. Weitere Informationen unter http://www.fiz-karlsruhe.de

Weitere Informationen:
http://www.bine.info/topnavigation/presse/pressemitteilung/strom-und-waerme-vor-… – Presse-Downloadmöglichkeit zum BINE-Informationspaket „Blockheizkraftwerke – Ein Leitfaden für Anwender“
http://www.bine.info – Homepage BINE-Information

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Senkung des Stromverbrauchs auf Kläranlagen

2. Auflage

Der vorliegende Leitfaden wurde mit der 2. Auflage neu überarbeitet und befasst sich in 10 Kapiteln mit insgesamt 143 Seiten insbesondere mit folgenden Themen:

– Bewertung des Gesamtstromverbrauchs einer Kläranlage
– Orientierungswerte für den Strombedarf einzelner Verbrauchsstellen
– Möglichkeiten zur Erfassung des Stromverbrauchs einzelner Antriebe
– Grenzen der Einflussnahme durch das Betriebspersonal
– Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauches im laufenden Betrieb
– Detailgestaltung im Zuge von Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen
– Energiemanagementsysteme.

Das Buch im Format DIN A5 ist beim DWA-Landesverband Baden-Württemberg zum Preis von 30,00 Euro (fördernde DWA-Mitglieder: 24,00 Euro), zzgl. Versandkosten, unter der ISBN 978-3-94017-47-8 erhältlich (siehe Kontaktadresse).

Kontakt
DWA-Landesverband Baden-Württemberg
Rennstr. 8
70499 Stuttgart
Tel.: 0711 896631-0
Fax: 0711 896631-11
E-Mail: info@dwa-bw.de
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=4624

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Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen im Erich Schmidt Verlag erschienen

„Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels“, so nennt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sein gerade als Buch im Erich Schmidt Verlag erschienenes Umweltgutachten. Die Wechselbeziehungen zwischen Natur-, Wald- und Bodenschutz und der Klimadebatte werden genauso thematisiert wie die Klimaverträglichkeit der Landnutzungen. Die immer wieder behaupteten Widersprüche zwischen Ökonomie und Ökologie werden überzeugend aufgelöst.
Unter dem Motto: „Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels“ steht das Umweltgutachten 2008, das auf 597 Seiten eine Gesamtschau der deutschen und europäischen Umweltpolitik bietet. Das Werk ist nunmehr im Buchhandel (79,00 Euro, ISBN 9783503 110919) erhältlich.

Trotz einer drohenden weltweiten Rezession dürfen keine Abstriche an Klima-, Natur- und Gesundheitsschutz gemacht werden. Das weltweite Wachstum des Konsums macht die Forderung nach effizientem Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen dringender denn je. „Entweder lösen wir die ökologischen, ökonomischen und sozialen Probleme gleichermaßen oder wir werden sie überhaupt nicht lösen“, so die Auffassung des Ratsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Faulstich in einem ZEIT-Interview vom 12.11.2008.
Der SRU sieht insbesondere eine innovationsorientierte Umweltpolitik als Chance, den scheinbaren Widerspruch zwischen Ökonomie und Ökologie aufzubrechen. Wer zuerst die Lösungen für eine Welt mit hohen Energiepreisen und geringen Treibhausgasemissionen anbieten kann, profitiert auch von den erwartbaren Marktentwicklungen. Voraussetzung ist jedoch eine entschiedene Umweltpolitik, ohne die die Marktdurchdringung mit innovativen Umwelttechnologien keine Chance hat.

Auch die Wechselbeziehungen zwischen Natur-, Wald- und Bodenschutz und der Klimadebatte werden in dem Gutachten umfassend dargestellt. Der SRU macht deutlich, dass erfolgreicher Naturschutz ein Beitrag zum Klimaschutz ist und umgekehrt.

Das Umweltgutachten 2008 wird im Deutschen Bundestag diskutiert und ist unverzichtbare Referenz der deutschen Umweltdebatte.

Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik. Die interdisziplinäre Zusammensetzung des Rates aus sieben Universitätsprofessorinnen und -professoren gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher, politikwissenschaftlicher und ethischer Perspektive.
Pressemitteilung
Christian Simon, Pressestelle
Sachverständigenrat für Umweltfragen

Weitere Informationen:
http://www.umweltrat.de
http://www.esv.info

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news289597

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Senkung des Stromverbrauches auf Kläranlagen

Leitfaden für das Betriebspersonal – September 2008
Titel: Senkung des Stromverbrauches auf Kläranlagen
Autor: Baumann, Peter; Roth, Manfred
Ausgabe: September 2008
Verlag: DWA
ISBN: 978-3-940173-47-8
Format: DIN A5
Seitenzahl: 143
Preis: 30,00 € *

* Fördernde DWA-Mitglieder erhalten auf den Ladenpreis 20% Rabatt.

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Abwasserentsorgung und Energierecht

Die Entsorgung von Abwasser ist einerseits sehr energieintensiv, andererseits enthält das Abwasser nutzbare Wärme, und bei der Abwasserentsorgung fällt der Energieträger Klärschlamm an. Voraussetzung für eine Energieoptimierung der Abwasserentsorgung ist neben der Erschließung technische Möglichkeiten für Energieeinsparung die umfassende Kenntnis des Energierechts, der Verflechtungen seiner Normen und mögliche Kosteneinsparungen, die diese auf verschiedenen Ebenen bieten. Diese Kenntnisse vermittelt der von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, dem Erftverband, der LINEG und dem Wasserverband Eifer-Rur unter Federführung des Niersverbandes in Auftrag gegebene DWA-Themenband „Abwasserentsorgung und Energierecht „.
Der Themenband enthält eine CD-ROM und ist unter ISBN 978 – 3 – 940173 – 91 – 1 für etwa € 76,- erhältlich.
Fördernde DWA- Mitglieder erhalten 20 Prozent Rabatt. Der Band ist in Vorbereitung und kann unter E-Mail: Kundenzentrum@dwa.de vorbestellt werden.

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Biogas: Effizienter durch Messen, Steuern und Regeln

Gülzower Fachgespräche, Band 27: „Messen, Steuern, Regeln bei der Biogaserzeugung“
Im November vergangenen Jahres stellten Experten auf Einladung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) den aktuellen Entwicklungsstand im Bereich der Mess-, Steuerungs- und Regelungs-Technik (MSR-Technik) bei Biogasanlagen vor und diskutierten über den zukünftigen Forschungsbedarf. Die Vorträge sind jetzt im Band 27 der Reihe „Gülzower Fachgespräche“ veröffentlicht. Das Buch kann kostenlos …
Mehr unter www.fnr.de

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Fachbibliothek Umwelt des Umweltbundesamtes

Die größte Umweltbibliothek in der deutschsprachigen Welt an den Standorten Dessau-Roßlau, Berlin, Bad Elster und Langen bietet etwa 390.000 Bücher, nahezu 1.000 Zeitschriften sowie andere Informationsmedien (u.a. ca. 170.000 amerikanische Forschungsberichte auf Mikrofiche).

Die Bibliothek ist eine Freihandbibliothek, deren Bestände für den Bedarf der Mitarbeiter des Amtes bereitgehalten werden, darüber hinaus aber an den Standorten Dessau-Roßlau, Berlin und Bad Elster auch für die Öffentlichkeit zugänglich und ausleihbar sind.

Neuzugänge, die ab sofort über den Deutschen Leihverkehr oder direkt vor Ort aus der Bibliothek ausgeliehen bzw. dort eingesehen werden können, finden Sie bei den Neuerwerbungen (Auswahl).

Öffnungszeiten:

Mo – Mi 9.00 – 15.30 Uhr
Do 9.00 – 17.00 Uhr
Fr 9.00 – 15.00 Uhr

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info/d-fabib.htm

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Studie „Klimawandel in Bayern“ zeigt Anpassungsstrategien auf und legt Wissensdefizite offen 

Eine unter Federführung Bayreuther Forscher vorgelegte Studie „Klimawandel in Bayern“, an der Wissenschaftler mehrere bayerischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mitwirkten, analysiert die Klimaentwicklung im Freistaat und wie Ökosysteme und wichtige Bereiche der Gesellschaft auf die Veränderungen reagieren werden. Zudem zeigt sie Anpassungsstrategien in verschiedenen Bereichen auf, legt Wissensdefizite offen und entwickelt Forschungsstrategien.
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Er wird sich unvermeidlich in vielen Gebieten auswirken; das Spektrum reicht von der menschlichen Gesundheit über die Nahrungsmittelproduktion, die Ökosysteme bis zur politischen Stabilität. Über die Bemühungen zur deutlichen Senkung klimaschädlicher Emissionen hinaus ist es notwendig, Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des sich ändernden Klimas zu konzipieren. Durch präventives Handeln können die nachteiligen Folgen des Klimawandels eingegrenzt werden.
In der Studie „Klimawandel in Bayern“ wird für den Freistaat Bayern aufgearbeitet und analysiert, wie sich das Klima entwickeln wird und wie Ökosysteme und wichtige Bereiche der Gesellschaft auf die Veränderungen reagieren werden. Eine Vielzahl von Experten verschiedenster Einrichtungen, Universitäten, Forschungszentren und Behörden haben dabei mitgewirkt. Ziel der Studie ist es, geeignete Maßnahmen zur Eingrenzung negativer Konsequenzen frühzeitig aufzuzeigen und aus dem heutigen Kenntnisstand heraus Konzepte zur Lenkung der Entwicklung abzuleiten. Darüber hinaus werden Wissensdefizite offen gelegt und Forschungsstrategien entwickelt.
Die Studie entstand unter Federführung des Bayreuther Biogeografen Professor Dr. Carl Beierkuhnlein und des Mikrometeorologen Professor Dr. Thomas Foken mit Beteiligung von Wissenschaftlern der Universitäten Bayreuth (Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung – BayCEER), Augsburg, Würzburg und TU München. Sie kann bestellt werden unter
http://www.bayceer.uni-bayreuth.de
Carl Beierkuhnlein, Thomas Foken
KLIMAWANDEL IN BAYERN
Auswirkungen und Anpassungsmaßnahmen
Band 113 im Bayreuther Forum Ökologie
501 S., 99 Abbildungen, broschiert, 2008, 25.- €
ISSN 0944-4122
Jürgen Abel M. A., Pressestelle
Universität Bayreuth
 
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Broschüre erklärt Klimawandel

Dr. Peter Wittmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Geographie (DGfG)
17.10.2007
Eine von Geographen und Meteorologen gemeinsam verfasste Broschüre informiert in verständlich geschriebenen Beiträgen über Hintergründe, Zusammenhänge und Auswirkungen des Klimawandels.
Der Klimawandel ist real und durch Aktivitäten des Menschen verursacht. Das haben die Forschungsergebnisse der vergangenen Jahre nachdrücklich bestätigt. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass ein ungebremster Klimawandel gefährliche Folgen haben würde und dass seine Beherrschung die vielleicht größte umweltpolitische Herausforderung des 21. Jahrhunderts darstellt.

Geographen und Meteorologen aus Deutschland und der Schweiz haben sich deshalb zusammengetan, um in einer Broschüre den aktuellen Forschungsstand zu dokumentieren. In verständlich geschriebenen Beiträgen erklären namhafte Forscher, wie Klima funktioniert, welchen Schwankungen es in der Vergangenheit unterworfen war und worauf wir uns zukünftig einstellen müssen. Im Schlusskapitel „Das Unbeherrschbare vermeiden und das Unvermeidbare beherrschen“ werden schließlich Strategien gegen die gefährlichen Auswirkungen des Klimawandels aufgezeigt.

Die Broschüre mit vielen Farbfotos und -grafiken ist ausdrücklich für die Verwendung im Erdkundeunterricht konzipiert, denn künftige Generationen werden von den Auswirkungen des Klimawandels noch viel stärker betroffen sein als wir heute. Angesprochen sind aber grundsätzlich alle, die sich rasch und dennoch fundiert auf den aktuellen Stand des Wissens bringen wollen.

Die Broschüre „Der Klimawandel – Einblicke, Rückblicke und Ausblicke“ wurde anlässlich des diesjährigen Deutschen Geographentags im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Geographie (DGfG), des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und der Humboldt-Universität Berlin von Prof. Wilfried Endlicher (Berlin) und Prof. Friedrich-Wilhelm Gerstengarbe (Potsdam) herausgegeben. Die Broschüre hat 131 Seiten und kostet fünf Euro (zzgl. Versand; Rabatte für größere Abnahmemengen). Zu beziehen ist sie über die Bundesgeschäftsstelle des Verbandes der Geographen an Deutschen Hochschulen in Bonn, E-Mail: vgdh@giub.uni-bonn.de. Die einzelnen Beiträge stehen zudem auf dem Dokumentenserver der Humboldt-Universität Berlin unter http://edoc.hu-berlin.de/miscellanies/klimawandel/ zum Herunterladen zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Prof. Dr. Wilfried Endlicher
Humboldt-Universität Berlin
Tel. +49 (0)30 2093 6808
wilfried.endlicher@geo.hu-berlin.de

Weitere Informationen:
http://www.geographie.de (Publikationen)

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news230921

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„Erneuerbare Energien in Kommunen optimal nutzen“ / Ratgeber und Tagung

Ratgeber bestellen:
Die kostenlose Broschüre „Erneuerbare Energien in Kommunen optimal nutzen“ kann unter der E-Mail-Adresse skep@izt.de bestellt werden.

Am 24. Oktober sind kommunale Praktiker aus Politik und Verwaltung zu einer Tagung nach Berlin eingeladen. Titel der Fachveranstaltung und der gleichnamigen, an diesem Tag erscheinenden Broschüre: „Erneuerbare Energien in Kommunen optimal nutzen“. Die Veranstaltung wird vom Bundesumweltministerium gefördert. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Viele Kommunen können Einzelprojekte zu Erneuerbaren Energien vorweisen. Doch nur in seltenen Fällen gelingt es Städten und Gemeinden bisher, ihre energiepolitischen Maßnahmen in eine strategisch angelegte Gesamtplanung einzubetten. Dadurch werden zum einen die Potenziale der Erneuerbaren Energien nicht optimal genutzt, zum anderen schöpfen die Kommunen ihre energiepolitischen Handlungsmöglichkeiten nicht voll aus.

Wissenschaftler des IZT haben zwei Jahre lang die Energiepolitik in zahlreichen Kommunen näher untersucht und Best-Practise-Beispiele zusammengetragen. Entstanden ist ein Ratgeber für kommunale Praktiker aus Politik und Verwaltung – mit dem Titel: „Erneuerbare Energien in Kommunen optimal nutzen“. Das Werk wird am 24. Oktober 2007 auf einer gleichnamigen Fachveranstaltung in Berlin vorgestellt.

Anmeldung
Das Bundesumweltministerium fördert das Forschungsvorhaben und die Präsentation der Ergebnisse. Die Veranstaltung ist daher kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich – unter: skep@izt.de

Kontakt für Interessierte:
Katrin Nolting, E-Mail: k.nolting@izt.de, 030-803088-35
Timon Wehnert, E-Mail: t.wehnert@izt.de, 030-803088-13

Zum Programm der ganztägigen Veranstaltung:
http://www.izt.de/skep/aktuelles/
Zur Projekthomepage:
http://www.izt.de/skep

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Veranstaltungs- Band von Biomasse-Tagung

Anfang November 2006 fand die 6. Biomasse -Tagung Rheinland Pfalz statt. Das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement hat die 25 Beiträge in ihrer IfaS-Schriften-Reihe( Band 5) nun veröffentlicht.

Themen waren unter anderem die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz, Verölung von Biomasse und Reststoffen, der Stand der bundesweiten Klärschlammentsorgung und-Verwertung.

Der Band kann unter ISBN 978 – 3 – 932986 – 23- 9 für ein € 19,95 bei P+H Wissenschaftlicher Verlag unter Telefon 030 – 757043034 bestellt werden.

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Neue Bücher Labor

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Neue Bücher aus dem Laborbereich 
Die Probenahme von Wasser 
Handbuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen 
Blick durchs Mikroskop 

 


Die Probenahme von Wasser

Vor 20 Jahren ist die erste Auflage des Handbuches für die Praxis „Die Probenahme von Wasser“ erschienen. Eine verbesserte Systematik, die aktualisierten Anforderungen aus Normung und Gesetzen sowie neue Erkenntnisse kennzeichnen die jetzt erschienene zweite Auflage. Es werden die verschiedenen wasserartenspezifischen Probenahmen – beginnend bei der Planung über die konkrete Durchführung bis hin zur Qualitätssicherung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse – behandelt. Im Detail werden die Probenahme von Grundwasser, Roh- und Trinkwasser, Mineral- und Heilwasser, aus fließenden Gewässern, aus stehenden Gewässern, aus Badegewässern, von Meer- und Brackwässern, von Niederschlägen, von Kühl- und Abwasser beschrieben.

Klaus-Dieter Selent, Albert Grupe: Die Probenahme von Wasser, 488 Seiten 89,00 €, DIV Deutscher Industrie Verlag Essen, www.di-verlag.de ISBN 9-783-8356-7310-6
Quelle: Korrespondenz Abwasser Heft 2-2019

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Handbuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen

Das Handbuch unterstützt das Betriebspersonal bei einer qualitätsgesicherten analytischen Überwachung gemäß Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“. Neu- und Quereinsteigern soll ein schneller Zugang zu den gebräuchlichsten Messmethoden bei der Überwachung der Abwasserreinigung und der Schlammbehandlung ermöglicht werden. Eine richtige, gewissenhafte und nachvollziehbare Arbeitsweise ist eine zentrale Voraussetzung, um qualitätsgesicherte Messergebnisse zu erhalten, die auch von übergeordneten Stellen anerkannt werden. Die verschiedenen Mess- und Bestimmungsmethoden wurden in den vergangenen Jahren soweit perfektioniert, dass das Betriebspersonal der Kläranlagen bei der richtigen Durchführung und Anwendung der einschlägigen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Vergleich mit den Referenzlaboren nicht zu scheuen braucht. Das Buch soll das Betriebspersonal von Kläranlagen motivieren, eine sachkundige und selbstbewusste Eigenkontrolle durchzuführen. Diese ist einerseits für den Betrieb der Abwasser- und Schlammbehandlungsanlagen unabdingbar, andererseits werden damit aber auch die großen Anstrengungen und Erfolge der Abwasserreinigung für den Gewässerschutz nach außen, gegenüber Aufsichtsbehörden und Bürgern, gleichermaßen dokumentiert.  

Autoren:
B. Cybulski, G. Schwentner: Handbuch
zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen
1. Aufl., 2010, 105 Seiten, DIN A5
Spiralbindung
ISBN 978-3-921288-24-5
Einzelpreis 39,80 Euro
 
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Blick durchs Mikroskop

Etwas ganz Besonderes für Leute, die mehr über das Leben im Wassertropfen wissen möchten, findet man in PROTOZOOLOGICAL MONOGRAPHS Band 3. Die Autoren Professor Dr. Wilhelm Foissner und Martin Kreutz beschreiben 656 Arten von Bakterien, Protisten und Mikrometazoen welche im Simmelried auftreten, einem drei Hektar großen Moorgebiet im Süden Deutschlands in der Nähe von Konstanz. Jede beschriebene Art wird in durchschnittlich 2 farbigen Mikrofotografien dargestellt. Außerdem werden die Oberflächenstrukturen der meisten beschriebenen Gruppen und von vielen Ciliaten mit dem Rasterelektronenmikroskop dargestellt. Das Simmelried entstand nach der letzten Eiszeit (Würm) vor ca. 15000 Jahren. Über 1000 ausgezeichnete farbige Mikrofotos von Bakterien bis zu Insektenlarven.

Das Buch hat 274 Seiten und kostet 29,50€, die Bestellnummer ist ISBN 978-3-8322-2544-5

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Neue Bücher DWA

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Neue Bücher von der DWA
DWA-Themenband „Auswirkungen von landwirtschaft­lichen Maßnahmen auf die Beschaffenheit des Sicker- und Grundwassers“
DWA-Themenband zu Folgewirkungen des Klimawandels für den Zustand der Fließgewässer veröffentlicht
DWA-Themenband „Methodi­sche Grundlagen zur standört­lichen Evaluierung des Fisch­schutzes und Fischabstiegs“
DWA-Themenband „Technische Maßnahmen zur Behandlung von erhöhten Mischwasserabflüssen in der Kläranlage“  
Broschüre „Kläranlagen- und Kanal-Nachbarschaften Baden-Württemberg 2016″  
Arbeitsblatt DWA-A 143-1: Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen 
Gemeinschaftspublikation DIN EN 14654-2 / DWA-A 143-1: Management und Überwachung von betrieblichen Maßnahmen in Abwasserleitungen und -kanälen – Teil 2: Sanierung/Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen  
Broschüre Kläranlagen- und Kanal-Nachbarschaften Baden-Württemberg 2011 
Aktuelle Kläranlagennachbarschaftsbücher erschienen ! 
Tagungsband IFAT 2008
Tagungsband der 5. DWA-Klärschlammtage
Neues DWA- Fachwörterbuch 
DWA veröffentlicht Jahrbuch

DWA-Themenband „Auswirkungen von landwirtschaft­lichen Maßnahmen auf die Beschaffenheit des Sicker- und Grundwassers“

Die DWA hat den Themenband „Auswir­kungen von landwirtschaftlichen Maß­nahmen auf die Beschaffenheit des Sicker-und Grundwassers“ (T1/2021) veröffentlicht.

Seit ca. 30 Jahren werden in vielen Bereichen Deutschlands, insbesondere in Wasserschutzgebieten, Maßnahmen zur Verminderung von Stickstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Bewirt­schaftung ins Grundwasser durchge­führt. Diese werden entweder zentral durch die Erhebung von Wasserentnah­megebühren bzw. über Agrarumweltpro­gramme finanziert oder direkt von den Wasserversorgungsunternehmen durch Gründung von landwirtschaftlichen Ko­operationen gefördert. Auch im Rahmen der Maßnahmenprogramme zur Wasser­rahmenrichtlinie werden seit einigen Jahren in einzelnen Regionen Bewirt­schaftungsmaßnahmen der Landwirt­schaft gefördert. Als Maßnahmen kom­men dabei sowohl strukturelle betriebli­che Änderungen (z. B. Verminderung des Viehbesatzes, Umstellung auf Ökoland­bau), Änderungen beim Düngemanage­ment (z. B. Verlagerung der Ausbrin­gungszeiten für Wirtschaftsdünger, Opti­mierung der Gerätetechnik) oder flä­chenbezogene ackerbauliche Maßnah­men (z. B. Umwandlung von Ackerland in Grünland, Zwischenfruchtanbau) in­frage. Neben der Akzeptanz durch die Landwirte und der konsequenten Einhal­tung der erforderlichen Maßnahmen für eine grundwasserschonende Landbewirt­schaftung ist der Nachweis der Auswir­kungen der landbaulichen Maßnahmen von großer Bedeutung für die Wasser­wirtschaft.

Der vorliegende Band der DWA-The­men ergänzt das Merkblatt DWA-M 911 „Möglichkeiten der Effizienzkontrolle von Maßnahmen zur grundwasserschonen­den Bodennutzung am Beispiel des Stick­stoffs“ mit einer bundesweiten Beispiel­sammlung für den Einsatz von Maßnah­men, Anbauverfahren und Fruchtfolgen zur Reduzierung des Stickstoffaustrags in der Landwirtschaft. Die vorgestellten Bei­spiele umfassen einerseits betriebliche Maßnahmen und Verfahren zur Steue­rung des Stickstoffaustrags. Andererseits werden Maßnahmen auf der Ebene von Einzugsgebieten im regionalen Maßstab vorgestellt und schließlich Landespro­gramme zur Umsetzung der Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Die Zusammenstellung der Maßnah­men und Programme gibt einen Über­blick über teils jahrzehntelange Erfah­rungen mit dem Einsatz von Maßnah­men Verfahren und umfassenden Be­wirtschaftungsformen zur Steuerung der Stoffflüsse in der Landbewirtschaftung mit dem Ziel, den Nitrataustrag in die Gewässer zu minimieren. Die Autoren­beiträge bieten einen breiten regionalen Querschnitt über die eingesetzten Tech­niken und deren Wirkungen in den ver­schiedenen Landschaften in Deutsch­land.

Der Themenband wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-6.1 „Effizienz­kontrolle von Verfahren zur Stickstoffeli­minierung“ (Sprecher: Dipl.-Geol. Roland Schindler) im Auftrag des DWA-Haupt­ausschusses „Gewässer und Boden“ (HA GB) im DWA-Fachausschuss GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in Ge­wässer“ gemeinsam mit dem DVGW erar­beitet und richtet sich an Landwirte und landwirtschaftliche Berater, an Wasser­wirtschaftler und Manager in Büros, Ver­waltungen und Betrieben, die den Ein­satz geeigneter Mittel für die Steuerung der Nährstoffflüsse in der Umwelt in gleicher Weise unter betrieblichen, als auch unter regionalplanerischen Aspek­ten verantworten.

Der Themenband erscheint inhalts­gleich beim DVGW als DVGW-Information Wasser 109.

Themenband T1/2021 „Auswirkungen von landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die Beschaffenheit des Sicker- und Grundwassers“, August 2021, 162 Seiten ISBN 978-3-96862-104-3 Ladenpreis 160,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 128,40 Euro

Herausgeber und Vertrieb:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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DWA-Themenband zu Folgewirkungen des Klimawandels für den Zustand der Fließgewässer veröffentlicht

Die DWA hat den Themenband „Folge­wirkungen des Klimawandels für den Zu­stand der Fließgewässer – Bedeutung für Bewertung und Management vor dem Hintergrund der Europäischen Wasser­rahmenrichtlinie“ (T3/2021) veröffent­licht.

Der Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen für unsere Gesell­schaft – bedingt durch direkte Wirkun­gen auf den Menschen, aber auch auf die natürlichen und technischen Systeme. Die Wasserwirtschaft leistet einen wich­tigen Beitrag zum Klimaschutz durch Re­duzierung von klimarelevanten Emissio­nen sowie Erhalt und naturnahe Ent­wicklung von Gewässern und Auen als natürliche Senken von Treibhausgasen („Mitigation“).

Derzeit geht es in der Wasserwirt­schaft vordringlich darum, Anpassungs­strategien und -maßnahmen zu entwi­ckeln, die eine weitere Nutzung von Wasser und Gewässern sicherstellen bzw. deren Qualität erhalten sollen („Adapta­tion“). Wasserwirtschaft muss im Zei­chen des Klimawandels unter veränder­ten Rahmenbedingungen und Vorgaben stattfinden. Dabei gilt es zunächst zu er­kennen, wie sich Klimawandel auf die Systeme der Wasserwirtschaft einschließ­lich der natürlichen Systeme auswirkt, um gezielte Strategien und Maßnahmen umsetzen zu können.

Nach nahezu allen derzeitigen Ergeb­nissen der Klimaforschung werden sich die meteorologischen und damit auch die hydrologischen Bedingungen durch anthropogene Einflüsse verändern – und das in einer deutlich höheren Verände­rungsgeschwindigkeit als bisher erlebt. Mit höheren Luft-, Boden- und Wasser­temperaturen, längeren Hitze-, Niedrig­wasser- und Trockenperioden, Verschie­bungen der Niederschläge und der Tem­peraturganglinie im Jahresverlauf, stär­keren Extrema beim Niederschlag mit häufigeren Starkregenereignissen.

Der vorliegende vom DWA-Fachaus­schuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ (Obmann: Prof. Dr.- Ing. Thomas Grünebaum) erarbeitete Themenband greift die Diskussion um Klimawandel und Wasserwirtschaft der vergangenen Jahre auf, soll Impulse ge­ben und die weitere Diskussion und Ent­wicklungen anregen. Dabei wird die Form eines Themenbands gewählt, um die vielen offenen Fragestellungen zu verdeutlichen, die einer Veröffentlichung als Regelwerkspublikation (Arbeits- oder Merkblatt) derzeit noch entgegenstehen. Auch sollen hiermit die Offenheit und Vielfältigkeit der derzeitigen Diskussion zum Ausdruck kommen, die verbindliche Festlegungen und Vorgaben noch nicht zulassen. Verfügbare Regelwerkspublika­tionen der DWA mit Bezug zum Thema Klimawandel und Wasserwirtschaft sind dem Anhang zu entnehmen.

Der Themenband fokussiert insbeson­dere auf den Zustand der Oberflächenge­wässer, der viele Merkmale integriert und eine wesentliche Grundlage für Be­wertung, Nutzungen und Maßnahmen darstellt. Hierbei kommt den Verände­rungen in den Einzugsgebieten bzw. in der Landschaft vor allem mit ihren Aus­wirkungen auf die Abflussbildung, die Abflüsse und hydromorphologischen Prozesse ebenfalls eine große Bedeutung zu. Schließlich gehören zum Manage­ment auch Verhaltensänderungen bei Nutzergruppen und Zivilgesellschaft wie zum Beispiel beim Einsatz von Pflanzen­schutzmitteln in der Landwirtschaft und von Arzneimitteln der Bevölkerung, bei der Freizeitnutzung etc.. Auch sind Pla­nungs- und Managemententscheidungen der Aufgabenträger in den Bereichen Bauen, Arbeiten, Gesundheit, Mobilität und Kommunikation, Freizeit und Erho­lung etc. zu beachten.

Themenband T3/2021 „Folgewirkungen des Klimawandels für den Zustand der Fließgewässer – Bedeutung für Bewertung und Management vor dem Hintergrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie“, September 2021, 33 Seiten 978-3-96862-139-5 Ladenpreis 46,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 37,20 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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DWA-Themenband „Methodi­sche Grundlagen zur standört­lichen Evaluierung des Fisch­schutzes und Fischabstiegs“

Die DWA hat den Themenband „Metho­dische Grundlagen zur standörtlichen Evaluierung des Fischschutzes und Fisch­abstiegs“ (T2/2021) veröffentlicht.

Die Überprüfung der Funktion von technischen Anlagen und der Effizienz von Verfahren zur Sicherstellung einer gefahrlosen, stromab gerichteten Wande­rung und zum Schutz der Fischfauna ist Grundlage für die Bewertung vorhande­ner Technologien und deren Weiterent­wicklung.

Für das Erreichen der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind fast im ge­samten bundesdeutschen Fließgewässer­netz Maßnahmen zur Herstellung der flussauf- und flussabwärts gerichteten Durchgängigkeit für Fische durchzufüh­ren, die die anthropogen bedingten Defi­zite in der longitudinalen Passierbarkeit zum Beispiel infolge von Wehren zur Wasserkraftnutzung oder Wasserentnah­men beheben oder zumindest minimie­ren. Dies erfordert ein gemeinsames, nach Möglichkeit bundesweit einheitli­ches Verständnis darüber, welcher Stand von Wissenschaft und Technik den Maß­nahmen zur Herstellung der Durchgän­gigkeit zugrunde zu legen ist.

Insbesondere der Fischschutz und der Fischabstieg werden zwischen und inner­halb der einzelnen Fachdisziplinen sowie den Entscheidungsträgern kontrovers diskutiert. Die Kontroversen resultieren aus unterschiedlichen Wertvorstellun­gen, Interessen und Rechtsauffassungen, Wissensdefiziten und fehlenden allge­mein gültigen Standards.

Untersuchungen und Bewertungen von Fischschutz- und Fischabstiegsanla­gen sind oft mit einem hohen Aufwand verbunden. Umso wichtiger ist eine ein­heitliche Herangehensweise bei der Wahl der Untersuchungsmethode, die eine Vergleichbarkeit von Untersuchungser­gebnissen, aussagekräftige Bewertungen sowie deren Übertragbarkeit auf andere Standorte und Sachverhalte ermöglicht.

Der vorliegende von der DWA-Ar­beitsgruppe WW-7.2 „Funktionskontrolle von Fischaufstiegs- und Fischabstiegsan­lagen“ (Sprecher: Dipl.-Fischereiing. Jens Görlach) erarbeitete Themenband gibt einen Überblick über die verfügbaren Untersuchungsmethoden für vergleich­bare und aussagekräftige Studien zur Be­wertung von Fischschutz- und Fischab­stiegsanlagen. Schwerpunkt ist die standortbezogene Durchgängigkeit für stromabwärts wandernde Fische. In die­sem Kontext werden unter dem Begriff „Fisch“ innerhalb des Themenbands die Fische und Rundmäuler vereinfachend zusammengefasst. Mit der vorliegenden Arbeit sollen Grundlagen für eine objek­tive Erfassung der Schädigung von Fi­schen und der Effizienz von Fischschutz-und Fischabstiegsanlagen bereitgestellt werden. Das adäquate Untersuchungsde­sign ermöglicht reproduzierbare Ergeb­nisse, um den wissenschaftlichen Kennt­nisstand zu verbessern und standörtliche Lösungen zu evaluieren.

Die beschriebenen methodischen Grundlagen sollen für alle Fischarten an­wendbar sein. Im vorliegenden Themen­band erfolgt keine Beschränkung der Me­thode auf einzelne Zielarten. Es wird dargestellt, wie die Untersuchungsme­thode abgeleitet werden sollte und wel­che Aspekte dabei zu berücksichtigen sind. Zur Evaluierung des Fischschutzes und Fischabstiegs werden quantitative Bewertungsparameter vorgegeben und erläutert. Weiterhin erfolgt die Beschrei­bung eines breiten Spektrums in Frage kommender Untersuchungsmethoden und -technologien, deren Einsatzmög­lichkeiten sowie Eignung zur Quantifi­zierung der Bewertungsparameter.

Der vorliegende Themenband ent­stand durch Fortschreibung und Ergän­zung des Gutachtens „Arbeitshilfe zur standörtlichen Evaluierung des Fisch­schutzes und Fischabstieges“ (Schmalz et al., 2015), das im Auftrag des Umwelt­bundesamts im Rahmen des Forums Fischschutz erstellt wurde.

DWA-Themen, T2/2021 „Methodische Grundlagen zur standörtlichen Evaluierung des Fischschutzes und Fischabstiegs“, August 2021, 239 Seiten ISBN 978-3-96862-128-9 Ladenpreis: 145,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 116,40 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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DWA-Themenband „Technische Maßnahmen zur Behandlung von erhöhten Mischwasserabflüssen in der Kläranlage“

Die DWA hat den Themenband 3/2016 „Technische Maßnahmen zur Behandlung von erhöhten Mischwasserabflüssen in der Kläranlage“ veröffentlicht. Der Mischwasserzufluss zur Kläranlage ist eine maßgebende Schnittstelle zwischen der Mischwasserbehandlung und der Abwasserreinigung und beeinflusst in starkem Maße das erforderliche Volumen für die Mischwasserbehandlung im Netz aber auch die Größe der Bauwerke, die einer hydraulischen Dimensionierung unterliegen. Als einen wesentlichen Schwerpunkt enthält der Themenband eine Übersicht über technische Maßnahmen zur Mischwasserbehandlung im Bereich der Kläranlage. Diese ergänzen die bekannten Maßnahmen im Kanalnetz, wie z. B. Speicherung in Regenüberlaufbecken, Abflusssteuerung, etc. und stellen vor dem Hintergrund der Ausnutzung vorhandener bzw. der Erweiterung von Kapazitäten zur Behandlung von Mischwasser auf der Kläranlage eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der Gesamtemissionen aus Kanalnetz und Kläranlage dar. Ziel des vorliegenden Themenbandes ist es, bei gleichbleibenden oder verringerten Gesamtemissionen im Einzugsgebiet einer Kläranlage:
●● technische Maßnahmen zur erhöhten Behandlung von Mischwasser auf Kläranlagen (kontinuierlich durchflossene einstufige Belebungsanlagen) aufzuzeigen,
●● die Leistungsfähigkeit und Anwendungsgrenzen dieser Maßnahmen darzustellen und
●● Möglichkeiten zur Nachweisführung für die praktische Umsetzung der Maßnahmen zu erläutern. Für die Einschätzung möglicher Maßnahmen wurden deren Leistungsfähigkeit, vorliegende Betriebserfahrungen und falls verfügbar, potenzielle Möglichkeiten zum Nachweis der Wirksamkeit der Verfahren für die praktische Umsetzung zusammengestellt. Zielgruppe des Themenbandes sind Entscheidungsträger, Betreiber und Ingenieurbüros.

DWA-Themenband T3/2016 „Technische Maßnahmen zur Behandlung von erhöhten Mischwasserabflüssen in der Kläranlage“
August 2016, 46 Seiten
ISBN 978-3-88721-284-1
Ladenpreis: 66,00 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 52,80 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop  

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Broschüre „Kläranlagen- und Kanal-Nachbarschaften Baden-Württemberg 2016“

erschienen Anfang Juli 2016 ist die aktuelle Ausgabe des Nachbarschaftsbuches Baden- Württemberg erschienen. Darin enthalten sind der aktuelle Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen sowie Fachartikel zu „Inkrustationen auf Kläranlagen“ und zur „Sanierung mittels Innenmanschetten und Kurzliner“. In diesem Jahr ist zum ersten Mal die neu gegründete Sonder-Nachbarschaft Regenüberlaufbecken mit einem eigenen Themenblock in dem Buch dargestellt. Mit Beiträgen zum „Nachbarschaftsmodell RÜB in Baden- Württemberg“ sowie zur korrekten „Planung und Einbau der messtechnischen Ausstattung von Regenüberlaufbecken“. Die aktuellen Daten der Nachbarschaften und wichtiger Ansprechpartner im Land runden den Inhalt ab. Interessenten können die Broschüre (55 €, fördernde Mitglieder 44 €) bestellen bei:

DWA-Landesverband Baden-Württemberg
www.dwa-bw.de/publikationen.html
E-Mail: info@dwa-bw.de  

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Arbeitsblatt DWA-A 143-1: Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen

Februar 2015, 23 Seiten, DIN A4
ISBN 978-3-944328-92-8
Einzelpreis: EUR 32,50 / Preis für fördernde DWA-Mitglieder: EUR 26,00
Dieses Arbeitsblatt gilt in Verbindung mit DIN EN 14654-2 und DIN EN 752. Es nimmt Bezug auf alle relevanten Planungsaspekte (Hydraulik, Betrieb, Bauzustand sowie Umweltrelevanz) der Netzunterhaltung und -entwicklung. Für die Prozessschritte der Maßnahmenplanung und der Maßnahmenumsetzung wird der Fokus auf den Teilaspekt der baulichen Sanierung gelegt.

Zielgruppe:
Alle im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen.
Das Arbeitsblatt ersetzt das Merkblatt ATV-DVWK-M 143-1 vom August 2004 sowie den Arbeitsblattentwurf vom Oktober 2013

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Gemeinschaftspublikation DIN EN 14654-2 / DWA-A 143-1: Management und Überwachung von betrieblichen Maßnahmen in Abwasserleitungen und -kanälen – Teil 2: Sanierung/Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen

Februar 2015, 51 Seiten, DIN A4
ISBN 978-3-944328-93-5
Einzelpreis: EUR 109,00 / Preis für fördernde DWA-Mitglieder: EUR 87,20
In dieser Gemeinschaftspublikation werden beide Texte – DIN EN 14654-2 und das Arbeitsblatt DWA-A 143-1 – vollständig zur Verfügung gestellt. Durch die synoptische Zusammenfassung der Texte nach Abschnitten wird Ihnen die Lesbarkeit somit deutlich erleichtert.

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Broschüre Kläranlagen- und Kanal-Nachbarschaften Baden-Württemberg 2011

Der DWA-Landesverband Baden-Württemberg veröffentlicht im Juni seine aktuelle Broschüre DWA-Kläranlagen- und Kanal-Nachbarschaften. Neben dem 37. Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen, finden Sie verschiedene Fachbeiträge, u.a. über das geanetz Baden-Württemberg sowie die Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle.
Weitere Themen:
• Effektives Produkt- und Leistungsverzeichnis zum raschen Auffinden geeigneter Lieferanten und Kundendienststellen
• Nachbarschaftsliste der Kläranlagen, Alphabetische Listen der Kläranlagenstandorte und -betreiber
• Betreiberliste der Kanal-Nachbarschaften
• Arbeitshilfe: Öffentlichkeitsarbeit bei Abwasserentsorgungsbetrieben
• Technisches Sicherheitsmanagement
• Benchmarking – Kennzahlenvergleich Abwasser u.v.m.
Preis: € 50,00 zzgl. Versandkosten
Ca. 500 Seiten
Bestellungen unter www.dwa-bw.de

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Aktuelle Kläranlagennachbarschaftsbücher erschienen !

Lieferbar sind: Ausgabe Bayern 2008 zu 50,00 €
Ausgabe Nordrhein-Westfalen 2007/2008 zu 48,00 €
Ausgabe Baden-Württemberg 2007 zu 45,00 € –
in Kürze Ausgabe 2008 Ausgabe Nord-Ost 2007/2008 zu 40,00 €
Ausgabe Nord 2008 zu 41,00 €
Ausgabe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zu 50,00 €
Ausgabe Sachsen/Thüringen zu 41,00 €

F.Hirthammer Verlag GmbH

Raiffeisenallee 10
D-82041 Oberhaching / München
Tel.: 089/3233360
Fax: 089/3241728
eMail: info@hirthammerverlag.de
Pressemitteilung :15.05.2008

Sitz der Gesellschaft: Oberhaching / München
Verlagsleitung: Peter Zebold
Geschäftsführer: Wolfgang Fitz
Eingetragen im Registergericht München HRB 6916
UST-ID-Nr.: DE 129343611

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Tagungsband IFAT 2008

Titel:
14. Europäisches Wasser-, Abwasser- und Abfall-Symposium/14th European Water, Wastewater und Solid Waste Symposium Proceedings Workshops No.2 mit CD-ROM
Ausgabe: Mai 2008
Verlag: DWA
ISBN: 978-3-940173-17-1
Format: DIN A4
Seitenzahl: 65
Preis: 20,00 €

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Tagungsband der 5. DWA-Klärschlammtage

Vom 21. bis 23. Mai 2007 fand in Hildesheim diese Veranstaltung statt bei der sich über 200 Teilnehmer in 35 Vorträgen zu den Schwerpunktthemen
– aktuelle rechtliche Entwicklung zur Klärschlamm Verwertung
– Techniken der Klärschlamm Behandlung
– thermische Behandlung und Ordnung von Klärschlammen
informierten. Inzwischen liegt der Tagungsband mit den hochinteressanten Vorträgen vor und kann bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle bestellt werden.
Der Preis beträgt 47 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten (39 € für fördernde Mitglieder)
Bestellen richtet man an die E-Mail-Adresse kirstein@dwa.de

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Neues DWA- Fachwörterbuch

Eine große Hilfe stellt das neue Wörterbuch „Deutsch-Englisch / Englisch-Deutsch für die Wasserwirtschaft“ dar. Es ist spezialisiert auf die Übersetzung von Begriffen aus dem Bereich Umwelt, speziell Wasser, Abwasser und Abfall. Es werden vorzugsweise die britischen Begriffe benutzt, aber auch nordamerikanische werden erwähnt.

Das “ Fachwörterbuch Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall “ kann man unter ISBN- 13: 978 – 3939057680 oder über www.dwa.de bestellen.

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DWA veröffentlicht Jahrbuch

Die Beständigkeit des Wandels

Hennef, 27. März 2007 – Soeben erschienen ist das Jahrbuch 2007 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA). Die informativ gestaltete Broschüre enthält auf über 100 Seiten unter anderem den Tätigkeitsbericht 2006 sowie viele weitere wissenswerte Fakten über die rund 14 000 Mitglieder zählende Vereinigung.

Aus der Praxis für die Praxis

Unter dem Motto „Die Beständigkeit des Wandels“ führen der DWA-Präsident Otto Schaaf und der DWA-Geschäftsführer Johannes Lohaus die Leser des Jahrbuchs in die Arbeit der auf diesem Gebiet mitgliederstärksten Vereinigung in Europa ein. Es wird eine positive Bilanz gezogen über die elfjährige Präsidentschaft von Hermann H. Hahn sowie ein Blick auf die kommenden Aufgabenfelder der Vereinigung geworfen. Hier sind vor allem die Bereiche Klimawandel und erneuerbare Energien sowie die demografische Entwicklung zu nennen. Das Fazit für die Zukunft der Vereinigung ist ebenso einfach wie prägnant: „Aus der Praxis für die Praxis wird bei allem Wandel der Grundsatz der DWA-Arbeit bleiben.“

Inhalte des DWA-Jahrbuchs

Erfolgreich durch das Jahr:

  • aus der Bundesgeschäftstelle,
  • Berichte aus den sieben DWA-Landesverbänden,
  • Berichte aus den DWA-Fachgremien der Bereiche Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall,
  • Zahlen und Fakten unter anderem zu Finanzen, Mitgliederentwicklung, Zertifizierung und Ökobilanz
    einschließlich eines Überblicks über das DWA-Regelwerk,
  • Übersichten zu den Organen und Ansprechpartnern der DWA in der Bundesgeschäftsstelle und den Landesverbänden sowie
  • eine Übersicht über die personelle Zusammensetzung der ehrenamtlichen Fachgremien.

Weitere Informationen / Bestellung

Das DWA-Jahrbuch wird an interessierte Mitglieder der Vereinigung verschickt. Alle weiteren Interessenten können das Jahrbuch von der DWA-Homepage (www.dwa.de), Rubrik „Wir über uns“,  herunterladen bzw. kostenlos ein Exemplar bei der Bundesgeschäftstelle in Hennef bestellen:

DWA-Bundesgeschäftstelle
Kundenzentrum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-333, Fax 872-100
E-Mail: kundenzentrum@dwa.de

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Neue Bücher-Arbeitssicherheit

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Bücher zur Arbeitssicherheit und Gesundheit 
BAuA informiert über Arbeitsstättenverordnung 
Bildschirmarbeit in Leitwarten 
BAuA-Handlungshilfe: Sicherheit bei der Arbeit mit Chemikalien 
Arbeitsmedizinische Vorsorge in sechs Ländern der Europäischen Union 
Arbeitswelt im Wandel: Zahlen – Daten – Fakten 
Mit Sicherheit mehr Gewinn – Wirtschaftlichkeit von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit 
Gefahrstoffe richtig lagern 
Neue Broschüre: Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen  
„Arbeitsschutzkonzept für Abwassertechnische Anlagen“ 

 


BAuA informiert über Arbeitsstättenverordnung

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Dresden – Ab sofort ist das Buch „Arbeitsstätten“, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgibt, in überarbeiteter Auflage erhältlich. Es enthält die Arbeitsstättenverordnung und die aktuellen Arbeitsstättenregeln (ASR), die die Verordnung konkretisieren. Diese Technischen Regeln erarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten, um Betrieben die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern. Überarbeitete und neu hinzugekommene Regeln machten eine Aktualisierung des BAuA-Buchs erforderlich. Zudem verloren die alten Arbeitsstätten-Richtlinien zum 31. Dezember 2012 ihre Gültigkeit und die restlichen noch im Buch enthaltenen Richtlinien mussten entfernt werden.

Die aktuellsten ASR stammen aus dem Jahr 2013. So wurden beispielsweise die ASR A1.2 „Raumabmessungen“, ASR A1.5/1,2 „Fußböden“, ASR A1.3 „Sicherheitskennzeichnung“ und ASR A4.1 „Sanitärräume“ neu beschlossen. Weitere Regeln wurden aktualisiert und erweitert, darunter zum Beispiel die ASR A3.6 „Lüftung“ und ASR A4.3 „Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“.

Die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung und der ASR garantiert laut BAuA gesunde und sichere Arbeitsbedingungen. Die Verordnung von 2004 setzt europäische Vorgaben um und nimmt Arbeitgeber in die Pflicht, für ausreichenden Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen. Hierfür enthält die Verordnung allgemeine Anforderungen und Schutzzielbestimmungen. Gestaltungsregeln für Arbeitsplätze sind beispielsweise Vorgaben für die Raumabmessung, Fluchtwege oder Arbeitsplatzbeleuchtung. Die Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung für die betriebliche Praxis und sind für den größten Teil Arbeitsstätten geeignet. Dabei orientieren sie sich am aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene.

„Arbeitsstätten. Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten“; 2. Auflage; Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013; 344 Seiten; ISBN 978-3-88261-011-6. Das Buch kann zum Preis von 19,50 Euro über die Adresse http://www.baua.de/publikationen bezogen werden.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de

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Bildschirmarbeit in Leitwarten

Die Führung von Produktions- oder Dienstleistungsprozessen mithilfe rechnergestützter Prozessleitsysteme hat in den letzten Jahren beachtlich zugenommen. Da diese Prozessleitsysteme im Wesentlichen über Rechner-Bildschirm-Systeme überwacht und gesteuert werden, haben damit auch der Anteil und die Bedeutung der Bildschirmarbeit in den Leitwarten zur Steuerung solcher Prozesse erheblich zugenommen. Zu fragen war daher, inwieweit auch in diesem Bereich die Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung in der Zwischenzeit umgesetzt werden. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der Umsetzung der Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung sollten daher Gestaltungsempfehlungen für die Gestaltung der Bildschirmarbeit und der Bildschirmarbeitsplätze in Leitwarten entwickelt werden.

Die Ergebnisse der detaillierten Analyse der Arbeitsbedingungen an 27 unterschiedlichen Arbeitsplätzen – die insgesamt 144 Arbeitsplätze in den untersuchten 24 Leitwarten repräsentieren – in Leitwarten aus unterschiedlichen Produktions- und Dienstleistungsbereichen mithilfe einer eigens für diese Untersuchung entwickelten Checkliste (mit 274 Items) zeigten, dass bei der Umsetzung der Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung in diesem Anwendungsbereich noch ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Nur ca. zwei Drittel der aus der Bildschirmarbeitsverordnung abgeleiteten Anforderungen an die Gestaltung des Wartenraums, des Arbeitsplatzes, der Arbeitsmittel, der Mensch-Maschine-Schnittstelle, der Arbeitsumgebungsbedingungen und der Arbeitsorganisation konnten als erfüllt klassifiziert werden, wobei die größten Defizite in den Bereichen Mensch-Maschine-Schnittstelle und Arbeitsorganisation gefunden wurden. Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen, wobei allerdings keiner der untersuchten Arbeitsplätze alle Anforderungen erfüllte.

Als Konsequenz aus den erhaltenen Ergebnissen werden kontextbezogene Gestaltungsempfehlungen beschrieben, die eine Umsetzung der Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung auch in diesem Bereich ermöglichen sollen.

M. Bockelmann, F. Nachreiner, P. Nickel:
Bildschirmarbeit in Leitwarten.
Handlungshilfen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen nach der Bildschirmarbeitsverordnung
1. Auflage. Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012.
ISBN: 978-3-88261-721-4,
402 Seiten,
Projektnummer: F 2249, Papier,

PDF-Datei: http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2249.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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BAuA-Handlungshilfe: Sicherheit bei der Arbeit mit Chemikalien

Wenn Beschäftigte mit gefährlichen Stoffen arbeiten, brauchen sie einen ausreichenden Schutz. Dazu müssen Risiken erkannt und Maßnahmen ergriffen werden. Mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine praxisnahe Handlungshilfe entwickelt. Mit dieser Anleitung lassen sich Gefährdungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen schnell und sicher erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten. Die aktuelle Version 2.2 gibt es jetzt auch als Broschüre. Die Version 2.2 enthält die aktuellsten Regelungen aus der Neufassung der Gefahrstoffverordnung von 2010 und die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“. Mit Hilfe des EMKG lassen sich Problemfelder im Betrieb finden und entsprechende Handlungsschwerpunkte setzen.

A. Kahl, A. Wilmes, C. Guhe, R. Packroff G. Lotz, M. Tischer:
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) Version 2.2,
Eine Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung für Sicherheitsfachkräfte und andere fachkundige Personen,
1. Aufl., Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Dortmund, 2012,
kostenloser Download: www.baua.de/de/Publikationen/ Fachbeitraege/Gd64.html www.baua.de/emkg

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Arbeitsmedizinische Vorsorge in sechs Ländern der Europäischen Union

Im Mittelpunkt der Studie steht der Vergleich zwischen sechs europäischen Ländern (Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und die Niederlande) hinsichtlich ihrer rechtlichen Regelungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (AMVU), der Gewichtung von AMVU als Instrument der Prävention in der Arbeitswelt durch die jeweiligen nationalen Fachleute sowie der tatsächlichen Bedeutung von AMVU in der Praxis des jeweiligen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems. Darüber hinaus werden angrenzende Fragestellungen – wie etwa die an der Durchführung von AMVU beteiligten Berufsgruppen und deren Qualifikationen oder die Dokumentation und Verwendung der im Rahmen der Untersuchungen erhobenen Daten – thematisiert.

Ziel der Untersuchung ist es, aus der vergleichenden Analyse des rechtlichen und praktischen Stellenwerts von AMVU in anderen EU-Ländern Hinweise auf neuartige Konzepte der Individualprävention sowie alternative Regelungs- und Steuerungsansätze zu gewinnen. Die Untersuchung steht somit im Kontext einer Diskussion über die Zukunftsperspektiven der arbeitsmedizinischen Vorsorge insgesamt sowie speziell der Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland.

Auf der Basis von Literaturrecherchen und Interviews mit Experten und Praktikern aus den einzelnen Ländern wird die rechtliche und praktische Situation bzgl. AMVU in den sechs Ländern dargestellt. Im Rahmen eines Workshops mit deutschen Stakeholdern des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wurden die unterschiedlichen nationalen AMVU-Systeme bewertet und Schlussfolgerungen für Deutschland abgeleitet.

H.-D. Nolting, D. Niemann, St. Loos, N. Will:
Arbeitsmedizinische Vorsorge in sechs Ländern der Europäischen Union
1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH 2007. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 1093),
ISBN: 978-3-86509-757-6, 259 Seiten, Preis: 23,00 EUR, Projektnummer: F 1906, Papier

Wirtschaftsverlag NW
Verlag für neue Wissenschaft GmbH
Bürgermeister-Smidt-Straße 74-76
27568 Bremerhaven

Tel. 0471 94544-0
Fax 0471 94544-77
vertrieb@nw-verlag.de
http://www.nw-verlag.de

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Arbeitswelt im Wandel: Zahlen – Daten – Fakten

Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit soll mit diesem kleinen Heft zum Nachschlagen nicht auf Zahlen und Kurven reduziert werden. Doch bieten Zahlen, Daten und Fakten einen schnellen Einstieg in viele Themen: Man erkennt Trends, sieht Schwerpunkte und stellt Zusammenhänge her. Mit „Arbeitswelt im Wandel“ werden in kompakter Weise wichtige Aspekte unserer heutigen Arbeitswelt fokussiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfolgt damit verschiedene Ziele. Für die Praktiker des Arbeitsschutzes werden Fakten und Entwicklungen kurz und knapp nachgezeichnet. Das hilft bei der schnellen Suche nach überzeugenden Argumenten ebenso wie beim Nachdenken über zukünftige Entwicklungen im eigenen Betrieb. Für die interessierte Öffentlichkeit bietet diese Broschüre viel Wissenswertes über das inzwischen recht weite Feld des Arbeitsschutzes.

Zwar gilt es nach wie vor, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, doch ist der Ansatz des Arbeitsschutzes in den letzten Jahren deutlich breiter geworden. Die Zusammenhänge zwischen den Arbeitsbedingungen und moderner Technik werden ebenso betrachtet wie das soziale Zusammenleben der Menschen im Betrieb oder die ökonomische Seite sicherer Arbeit. Wir wissen: Themen wie der demografische Wandel der Gesellschaft haben unmittelbare Auswirkungen auf unsere Arbeit und fordern uns zum Handeln heraus. Blickpunkt Arbeitswelt versucht, schlaglichtartig einige dieser Phänomene zu beleuchten und will insofern Anregungen liefern, sich mit Trends zu Sicherheit und Gesundheit in unserer Arbeitswelt intensiver zu beschäftigen.

Arbeitswelt im Wandel: Zahlen – Daten – Fakten. Ausgabe 2007
Dortmund, 2007. 84 Seiten, Papier, PDF-Datei

Link zum Volltext (PDF-Datei, 1 MB)
http://www.baua.de/nn_21604/de/Publikationen/Broschueren/A57,xv=vt.pdf

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Informationszentrum
Postfach 17 02 02
44061  Dortmund

Tel. 0231 9071-2071
Fax 0231 9071-2070
info-zentrum@baua.bund.de

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Mit Sicherheit mehr Gewinn – Wirtschaftlichkeit von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit

Die vorliegende Broschüre widmet sich der wirtschaftlichen Komponente des Themas Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit als Mittel zur langfristigen Sicherung von Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf kleine und mittelständische Unternehmen gelegt.

Die Broschüre soll den positiven Zusammenhang zwischen mitarbeiterorientierten Maßnahmen zur Steigerung von Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft und dem Unternehmenserfolg aufzeigen. Zudem werden einfache – auch für kleine Unternehmen anwendbare – Verfahren vorgeschlagen, die einen Überblick über Kosten und Nutzen von Gesundheit und Sicherheit ermöglichen.

Mit Sicherheit mehr Gewinn – Wirtschaftlichkeit von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit
3. Auflage. Dortmund, 2007. (Quartbroschüre: Allgemein),
ISBN: 978-3-88261-538-8, 49 Seiten, Papier, PDF-Datei

Link zum Volltext (PDF-Datei, 823 KB)
http://www.baua.de/nn_21604/de/Publikationen/Broschueren/A14,xv=vt.pdf

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Informationszentrum
Postfach 17 02 02
44061  Dortmund

Tel. 0231 9071-2071
Fax 0231 9071-2070
info-zentrum@baua.bund.de

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Gefahrstoffe richtig lagern

Viele praktische Tipps, Checklisten und technische Lösungen findet man in der Broschüre „Fach Informationen zur Gefahrstofflagerung „. Hinweise zu gesetzlichen Vorschriften, den sicheren Transport, Ab- und Umfüllung von Gefahrstoffen vervollständigen den Überblick.

Die Broschüre kann über info@asecos.com kostenlos angefordert werden

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Neue Broschüre: Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen

Als Führungskraft im Abwasserbereich tragen Sie Verantwortung für die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter. Die Broschüre
gibt Ihnen hierzu Hinweise und Hilfestellungen, um den Aufgaben und
Pflichten des Arbeitsschutzes nachzukommen. Hierzu wird ein
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen vorgestellt, nach welchem sich die
Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz mit den dazugehörigen
Verordnungen, den Unfallverhütungsvorschriften und den Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz praxisgerecht umsetzen lassen.

Die beispielhafte Gliederung des Konzeptes mit Erläuterungen ermöglicht
die Übertragung auf die unterschiedlichsten Abwasserbetriebe. Dem
Konzept liegt der Standard zur Organisation des Arbeitsschutzes in
Abwasserbetrieben nach dem Merkblatt „Anforderungen an die Qualifikation und
die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen (DWA – M 1000)“
zugrunde, welcher für eine Bestätigung nach dem Technischen
Sicherheitsmanagement (TSM) Voraussetzung ist.

Preis: EUR 10,00 – zzgl. Versandkosten.

Bestellung über die Homepage des DWA LV Baden-Württemberg

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„Arbeitsschutzkonzept für Abwassertechnische Anlagen“

Diese neue Informations- Broschüre wurde vom DWA – Landesverband Baden Württemberg erstellt.

Zielgruppe sind kleinere bis mittlere Anlagenbetreiber, die dort praxisorientierte Hilfe finden. Beispielsweise wird erläutert wer für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter im Einzelnen verantwortlich ist oder man findet Unterstützung beim Erstellen einer Gliederung für ein Arbeitsschutzkonzept.

Bestellen kann man die Broschüre über den DWA Landesverband Baden Württemberg Telefon 0711 – 8966310 zum Preis von € 10,- zuzüglich Versandkosten.

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Gabriel und Bsirske wollen Umweltdienstleistungen stärken und fordern faire und angemessene Entlohnung

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Umweltschutz ist ohne umweltbezogene Dienstleistungen nicht vorstellbar. Umgekehrt bietet Umweltschutz Menschen Arbeit, Ausbildung und Perspektiven. Das betonten Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske zum Auftakt einer gemeinsamen Konferenz zum Thema „Umwelt. Dienstleistungen. Gute Arbeit für die Zukunft.“ Von den mehr als 1,5 Millionen Menschen, die in Deutschland im Umweltsektor arbeiten, sind zwei Drittel im Dienstleistungsbereich tätig.

Bundesumweltminister Gabriel: „Der Stellenwert von Umweltdienstleistungen wird in Zukunft noch zunehmen. Die grünen Zukunftsmärkte, ob Energieeffizienz, Recycling oder Wasserwirtschaft, sind Wachstumsmärkte. Um effizienter mit Energie und Rohstoffen umzugehen, brauchen wir nicht nur neue Technologien, sondern auch hochwertige, intelligente Dienstleistungen. Wir wollen gemeinsam daran arbeiten, ‚Umweltservice – made in Germany‘ zum Exportschlager zu machen. Das kommt nicht nur der Umwelt und den Arbeitsplätzen zugute, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.“

ver.di-Chef Bsirske: „Nur gute Arbeit ist in der Lage, eine gute Umwelt zu schaffen. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens für gute Arbeitsbedingungen im Umweltbereich. Gelingt dies, wird Deutschland seine weltweite Führungsrolle in diesem Schlüsselbereich auch in Zukunft verteidigen und ausbauen können.“

Gabriel und Bsirske sprachen sich für tariflich abgesicherte Standards bei den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung im Bereich der Umweltdienstleistungen aus sowie für vernünftige Arbeitszeiten, gute Ausbildung und Mitbestimmung.

„Sozial ist, was gute und existenzsichernde Arbeit schafft. ‚Gute Arbeit für gute Umwelt‘, das heißt qualifizierte, existenzsichernde Beschäftigung muss zum Leitmotiv in der Umweltwirtschaft werden“, heißt es in einem von ver.di und dem Umweltministerium gemeinsam vorgelegten Papier. Arbeiter und Dienstleister müssten fair und angemessen entlohnt werden. „Deshalb brauchen wir auch in diesem Bereich einen gesicherten Mindestlohn.“

Hinweis: Das gemeinsame Papier von Bundesumweltministerium und ver.di „Umweltdienstleistungen. Gute Arbeit für die Zukunft“ kann unter https://intra.verdi.de/politik_von_a_bis_z/umweltpoltik/data/bmu_verdi_gem_papier.pdf
(PDF, 85 kb) abgerufen werden.

Herausgeber:

V.i.S.d.P.: Harald Reutter
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de

Aus der EU-EU

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Europäische Kommission: neue Strategie für größere Wasserversorgungssicherheit für Mensch, Wirtschaft und Umwelt

Die Europäische Kommission hat heute die Europäische Wasserresilienzstrategie angenommen, deren Ziel darin besteht, den Wasserkreislauf wiederherzustellen und zu schützen, sauberes und erschwingliches Wasser für alle zu gewährleisten und eine nachhaltige, resiliente, intelligente und wettbewerbsfähige Wasserwirtschaft in Europa zu schaffen.

Mit dieser umfassenden Strategie werden die Mitgliedstaaten durch die Umsetzung der geltenden wasserrechtlichen Vorschriften der EU und im Rahmen von mehr als 30 Maßnahmen bei der effizienteren Wasserbewirtschaftung unterstützt. Die Mitgliedstaaten, Regionen und Gemeinden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind beim Thema Wasserresilienz die wichtigsten Akteure.

mehr: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1404

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EU-Kommission stellt Wasserresilienzstrategie vor

Angesichts wachsender Klimarisiken – von Dürren über Überschwemmungen bis hin zu Wassermangel – soll die Europäische Wasserresilienzstrategie Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, Wasser besser zu managen.

Die Europäische Kommission hat am 4. Juni 2025 ihre Europäische Wasserresilienzstrategie vorgestellt. Ziel ist es, den Wasserkreislauf zu schützen und wiederherzustellen, sauberes und bezahlbares Wasser für alle sicherzustellen und den Aufbau einer nachhaltigen, resilienten und wettbewerbsfähigen Wasserwirtschaft in Europa voranzutreiben.

Fünf der zehn größten globalen Geschäftsrisiken sind laut EU-Kommission wasserbezogen. Vor diesem Hintergrund, betont die Kommission, dass Unternehmen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Strategie spielen. Sie sollen nicht nur effizienter mit Wasser umgehen, sondern auch von neuen Wachstums- und Innovationschancen profitieren. Immerhin hält Europa bereits rund 40 % der weltweiten Patente im Bereich Wassertechnologien.

Die Strategie zielt auf die Entwicklung einer „wasserintelligenten Wirtschaft“, die auf nachhaltigem Wassermanagement, Investitionen in moderne Infrastruktur und die Integration digitaler Lösungen wie KI und Smart Metering basiert.

mehr: https://www.dihk.de/de/eu-kommission-stellt-wasserresilienzstrategie-vor-134222

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Wasserversorgung für alle sichern: Kommission legt EU-Strategie zur Wasserresilienz vor

Mit einer Europäischen Strategie zur Wasserresilienz will die Europäische Kommission den Wasserkreislauf wiederherstellen und schützen, sauberes und erschwingliches Wasser für alle sichern und zu einer widerstandsfähigen Wasserwirtschaft in Europa beitragen. Die Strategie richtet sich an Mitgliedstaaten, Regionen und Gemeinden, aber auch an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Sie konzentriert sich sowohl auf die Umsetzung bestehender Vorgaben und schlägt 30 neue Maßnahmen vor.

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, erklärte: „Schon heute sind jedes Jahr 30 Prozent der europäischen Landfläche von Wasserknappheit betroffen. Wasser ist eine gemeinsame Ressource und daher auch eine gemeinsame Verantwortung. Wir alle müssen anfangen, Wasser effizienter zu nutzen. Mit der EU-Strategie zur Wasserresilienz geben wir den Mitgliedstaaten das notwendige Instrumentarium an die Hand, um unseren kaputten Wasserkreislauf zu reparieren, eine wasserbewusste Wirtschaft zu schaffen und sauberes und erschwingliches Wasser für alle zu gewährleisten. Unsere Zukunft hängt davon ab, wie gut wir heute mit unserem Wasser umgehen.“

mehr: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/wasserversorgung-fur-alle-sichern-kommission-legt-eu-strategie-zur-wasserresilienz-vor-2025-06-04_de

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Italien, Frankreich und Österreich: 392 Millionen Euro für den Wiederaufbau nach Überschwemmungen

Die Kommission hat 392,2 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) ausgezahlt, um Italien, Frankreich und Österreich bei der Bewältigung der durch die verheerenden Überschwemmungen im vergangenen Jahr verursachten Schäden zu unterstützen. Italien erhielt 351,9 Millionen Euro für die Überschwemmungen in den Regionen Emilia-Romagna (Mai 2023) und Toskana (Oktober und November 2023), Frankreich 35 Millionen Euro für die Überschwemmungen in Nord-Pas-de-Calais (November 2023) und Österreich 5,2 Millionen Euro für die Überschwemmungen im Süden des Landes (August 2023). Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) ist eines der wichtigsten EU-Instrumente für den Wiederaufbau nach Katastrophen. Er unterstützt Mitgliedstaaten und Beitrittsländer durch einen finanziellen Beitrag nach schweren Katastrophen und seit 2020 auch bei schweren gesundheitlichen Notlagen.

mehr: https://www.gfa-news.de/news/italien-frankreich-und-oesterreich-392-millionen-euro-fuer-den-wiederaufbau-nach-ueberschwemmungen

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EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Pharmaindustrie bereitet Klage gegen die EU-Kommission vor

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht die durch die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie geplante Lastenverteilung der Kosten für die erweiterte Abwasseraufbereitung als unausgewogen an. Deshalb hat der BPI-Vorstand entschieden, gerichtlich gegen die aktuelle Fassung der Richtlinie vorzugehen. Die Rechtsschutzmöglichkeiten einer Klage vor den europäischen Gerichten (EuGH) werden geprüft, teilte der BPI im November 2024 mit.

„Wir kritisieren, dass die geplante Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung die Pharmaindustrie zu großen Teilen für die Kosten der neuen Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen in die Pflicht nehmen will“, erklärt der BPI-Vorsitzende Oliver Kirst. „Die pharmazeutische Industrie sieht die medizinische Versorgung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und fordert daher, dass auch die Kosten der Umweltmaßnahmen solidarisch von allen Verursachern getragen werden.“

In seiner Klage wird sich der BPI auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio stützen, das bereits seit 2021 vorliegt, so der BPI. Di Fabio hebe hervor, dass eine einseitige Umweltabgabe verfassungsrechtlich bedenklich sei und dem Grundsatz einer gerechten Lastenverteilung widerspreche. Er betone, dass die Kostenverantwortung nicht einseitig auf die pharmazeutische Industrie übertragen werden dürfe und fordere eine umfassende Berücksichtigung aller Verursachergruppen.

Zusätzlich weist der BPI auf wissenschaftliche Gutachten hin, die die Berechnungsgrundlage der EU-Kommission in Frage stellen. Unabhängige Studien zeigen, so der BPI, dass der Anteil von Arzneimitteln an den Mikroverunreinigungen deutlich geringer ist als die von der EU-Kommission veranschlagten 66 Prozent. Die fehlende Berücksichtigung wesentlicher Studien und anderer Schadstoffquellen habe zu einer verzerrten Bewertung geführt, die eine faire Kostenaufteilung erschwere.

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Politische Schwerpunkte in der neuen Legislaturperiode

Nach der Europawahl zeichnet sich ab, welche Richtung die politischen Schwerpunkte der EU-Kommission in der neuen Legislaturperiode einschlagen werden. Im Fokus steht die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, die nun mehr mit dem Klimaschutz und dem Ziel der Dekarbonisierung verzahnt werden soll.
Besetzung der nächsten EU-Kommission: Abstimmung im EU-Parlament

Nach der Europawahl zeichnet sich nun mehr ab, worauf die EU-Kommission ihren politischen Fokus in der neuen Legislaturperiode legen wird. Am 17. September 2024 hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre 26 designierten Kommissionsmitglieder sowie deren Zuständigkeiten bekannt gegeben. Die sogenannten „Mission Letters“ für die Nominierten, welche die politischen Prioritäten von der Leyens für die neue Legislatur aufgreifen, zeigen die Richtung und Schwerpunkte der neuen EU-Kommission auf. Gleiches gilt für den kurz zuvor veröffentlichten Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU (Kurzfassung hier) des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten und EZB-Präsidenten Mario Draghi, auf den die Briefe verweisen. In einer Übersicht, die hier im Mitgliederbereich aufgerufen werden kann, sind die für die Kommunalwirtschaft wesentlichen politischen Prioritäten zusammen mit den zentralen designierten Kommissionsmitgliedern sowie die Kernpunkte des Draghi-Berichts zusammengefasst.

Wettbewerbsfähigkeit als roter Faden
Schon seit einigen Monaten hatte sich ein Kurswechsel auf EU-Ebene abgezeichnet: Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit sollen stärker miteinander verzahnt werden. Das fordern auch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Laut Präsidentin von der Leyen seien alle Kommissionsmitglieder der Wettbewerbsfähigkeit verpflichtet. Nachdem in der vergangenen Legislatur alle Gesetze vor dem Hintergrund des Green Deal auf den Prüfstand gestellt wurden, soll nun im Fokus stehen, wie Europa im globalen Vergleich wettbewerbsfähiger werden kann. Zusätzlich zu neuen Initiativen soll insgesamt ein stärkerer Fokus auf der Umsetzung von Gesetzen liegen.

Die Ziele des Green Deal sollen mit Pragmatismus weiterverfolgt werden. Am 2030- und 2050-Klimaziel wird festgehalten, zusätzlich soll für 2040 ein 90-Prozent-Ziel im EU-Klimagesetz verankert werden. Innerhalb der ersten 100 Tage will die neue Kommission einen Clean Industrial Deal vorlegen. Das Vergaberecht soll überarbeitet werden und künftig dazu beitragen, dass europäische Produkte in strategischen Bereichen bevorzugt werden. Um im internationalen Wettbewerb mit China und den USA konkurrenzfähig zu sein, soll die Integration des Binnenmarktes vorangetrieben werden. Dazu sollen große Player gefördert werden, etwa im Bereich Telekommunikation. Der Digital Networks Act, der zu Beginn des Jahres im Weißbuch vorgelegt wurde, wird nochmals bekräftigt. Auch die Initiativen mit Relevanz für die Wasser-, Abwasser- und Kreislaufwirtschaft folgen dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit, von der wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft bis zur Wasserresilienzstrategie. Beides wird erstmals im Titel der neuen designierten Umweltkommissarin aufgegriffen.

Nächste Schritte
Nach derzeitigem Stand werden die designierten Kommissionsmitglieder Anfang November in den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments angehört. Sobald alle Mitglieder bestätigt worden sind, steht die Zustimmung der gesamten EU-Kommission durch das Europäische Parlament an, gefolgt von der formellen Ernennung durch den Europäischen Rat. Derzeit ist unklar, ob zum 1. Dezember damit zu rechnen ist, da der Zeitplan mehrfach verschoben wurde.
https://www.vku.de/themen/europa/artikel/politische-schwerpunkte-in-der-neuen-legislaturperiode/

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Daten zu Europas Flüssen und wo man sie findet

Ein neuer Katalog und eine Datenbank zu über 17’000 europäischen Einzugsgebieten von Flüssen erleichtert die Arbeit der Forschenden im Bereich Hydrologie. Das an der Eawag realisierte Projekt namens EStreams liefert hydrologische und meteorologische Daten, sowie Informationen zur Landschaft der entsprechenden Flussregionen. Die Aufzeichnungen reichen bis zu 120 Jahre zurück.
Heute geht in der hydrologischen Forschung oft viel Zeit verloren, um Daten aus verschiedenen Ländern zusammenzusuchen. Häufig erweisen sich dabei die Landessprachen und die unterschiedlichen Zugänge zu den Daten als grosse Barrieren. «Bei EStreams geht es um die Abflussdaten von Europas Flüssen und wo man diese Daten findet», erklärt Thiago Nascimento, Doktorand an der Eawag: «Mit EStreams haben wir einen Katalog erarbeitet, der für die europäischen Länder Informationen enthält, wo man die Abflussdaten findet und wie man sie herunterladen kann. Damit füllen wir eine Lücke.»
In mühsamer Kleinarbeit durchsuchten Nascimento und Julia Rudlang, eine Kollegin der niederländischen, technischen Universität Delft, das Internet, kontaktierten Kollegen und Behörden überall in Europa, um herauszufinden, wer hydrologische Daten zur Verfügung stellt. Auf diese Weise sammelten sie von mehr als 50 verschiedenen Datenlieferanten in insgesamt 41 Ländern tägliche Abflussdaten aus 17’130 europäischen Flusseinzugsgebieten. Der Datensatz erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 120 Jahren. Obwohl diese Daten kostenlos zur Verfügung stehen, können sie aus rechtlichen Gründen nicht direkt im Rahmen von EStreams publiziert werden. Doch von Nascimento erarbeitete Python-Skripts erlauben den Interessierten einen einfachen Zugang zu den Daten-Providern in den meisten Ländern. Wo dies nicht möglich ist, hilft eine E-Mail-Adresse weiter. Das spart viel Zeit.Mehr:
https://www.eawag.ch/de/info/portal/aktuelles/news/daten-zu-europas-fluessen-und-wo-man-sie-findet/

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Europäische Kommission – Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

Übersicht nach Politikfeldern
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.
Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission werden im Folgenden nach Politikfeldern geordnet vorgestellt. Die Kommission hat zudem beschlossen, 72 Verfahren einzustellen, in denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind.
Für nähere Informationen über den Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren siehe die Seite mit allen Fragen & Antworten. Weitere Informationen zum Werdegang der einzelnen Fälle sind im Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren zu finden.

  1. Umwelt
    (Weitere Informationen: Adalbert Jahnz – Tel. +32 229-53156; Maëlys Dreux – Tel.: +32 229-54673)
    Aufforderungsschreiben
    Kommission fordert die NIEDERLANDE, ÖSTERREICH und SLOWENIEN zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie auf
    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande (INFR(2022)2161), Österreich (INFR(2024)2162) und Slowenien (INFR(2024)2170) einzuleiten, weil die Länder die Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) nicht einhalten. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, für jede Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm festzulegen, um einen guten Zustand europäischer Gewässer wie Flüsse und Seen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen in die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete aufgenommen werden, die alle sechs Jahre zu erstellen und der Kommission zu übermitteln sind. Jedes Maßnahmenprogramm muss grundlegende Maßnahmen zur Begrenzung der Entnahme und Aufstauung verschiedener Arten von Wasser, der Einleitung aus Punktquellen und diffusen Quellen, die Verschmutzung verursachen können, sowie sonstiger erheblicher negativer Auswirkungen auf die Wasserqualität enthalten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Begrenzungen und die hierfür erteilten Genehmigungen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung ist ein Kernelement des
    europäischen Grünen Deals. In den Niederlanden können Genehmigungen für die Entnahme von Wasser oder für Einleitungen in Gewässer auf unbegrenzte Dauer erteilt werden, ohne dass eine regelmäßige Überprüfung erforderlich ist. Wenn Genehmigungen nach allgemeinen Vorschriften erteilt werden, findet darüber hinaus keine regelmäßige Überprüfung statt. In Österreich wird vor der Verlängerung oder Erteilung einer neuen Genehmigung, die 25 Jahre bei Entnahmen für Bewässerungszwecke und bis zu 90 Jahre für andere Zwecke gelten kann, eine Bewertung durchgeführt. Dieser Zeitraum ist zu lang, um den Anforderungen an eine regelmäßige Überprüfung gerecht zu werden, und entspricht somit nicht den Zielen der Richtlinie. Im slowenischen Recht sind keine klaren Vorschriften für die regelmäßige Überprüfung von Genehmigungen oder Konzessionen für die Wasserentnahme, vorherige Genehmigungen für Einleitungen aus Punktquellen und keine allgemeinen Vorschriften für Einleitungen aus diffusen Quellen festgelegt. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an die Niederlande, Österreich und Slowenien, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission festgestellten Mängel beheben müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu richten. Kommission fordert die NIEDERLANDE zum besseren Schutz der Uferschnepfe auf.
    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande (INFR(2024)4014) einzuleiten, weil das Land die Maßnahmen zur Erhaltung der Uferschnepfe gemäß der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) nicht hinreichend umgesetzt hat. Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wird darauf hingewiesen, dass der Verlust an biologischer Vielfalt in der EU unbedingt gestoppt werden muss, indem die Artenvielfalt geschützt und wiederhergestellt wird. Die Vogelschutzrichtlinie ist für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von entscheidender Bedeutung, da sie dem Schutz der 500 wild lebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der EU dient. In den Niederlanden geht der Bestand vieler Feldvogelarten seit Jahrzehnten stetig zurück, was in erster Linie auf den Verlust von Lebensräumen und andere Bedrohungen wie Störungen während der Brutzeit zurückzuführen ist. Mit freiwilligen Regelungen wie Subventionen konnte der anhaltende Rückgang des Bestands der Uferschnepfe – eines bekannten Feldvogels – nicht gestoppt werden. Die Behörden müssen wirksamere Maßnahmen ergreifen, wie die Klassifizierung und Bewirtschaftung von Brutgebieten dieser Vogelart. Solche Maßnahmen werden wahrscheinlich auch anderen Feldvogelarten wie dem Kiebitz oder dem Austernfischer zugutekommen, deren Bestände ebenfalls rückläufig sind. Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an die Niederlande, die nun binnen zwei Monaten auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen reagieren müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

    Kommission fordert SLOWENIEN auf, einen umfassenden Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zu gewährleisten
    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Slowenien (INFR(2024)2051) einzuleiten, weil das Land die Anforderungen des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Übereinkommen von Aarhus) nicht vollständig umgesetzt hat. Die nationalen Rechtsvorschriften müssen hinsichtlich der Möglichkeit, Umweltrechtsakte vor Gericht anzufechten, klar und präzise sein. Die Kommission setzt sich dafür ein, die Umweltvorschriften zu
    fördern und dafür zu sorgen, dass sie weithin verstanden, eingehalten und durchgesetzt werden. Ein sehr wichtiges Element besteht darin sicherzustellen, dass die Bürger/innen und die Zivilgesellschaft die nationalen Gerichte ersuchen können, die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu überprüfen. Die slowenischen Rechtsvorschriften stellen nicht sicher, dass Entscheidungen oder Unterlassungen nationaler Behörden in den folgenden umweltpolitischen Bereichen vor Gericht angefochten werden können: Naturschutz, Luftqualität, Abfallwirtschaft und Wasserwirtschaft. Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an Slowenien, das nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission beanstandeten Mängel beheben muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Kommission fordert ITALIEN zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie auf.

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien (INFR(2024)2097) einzuleiten, weil das Land die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in der durch die Richtlinie (EU) 2018/851 geänderten Fassung) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Bei der Abfallrahmenrichtlinie handelt es sich um Rahmenvorschriften der EU, die darauf abzielen, die Erzeugung von Abfällen zu vermeiden oder zu verringern, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. Dies ist unverzichtbar für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und die Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Union. In der geänderten Richtlinie werden verbindliche Zielwerte für das Recycling und die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Siedlungsabfällen festgelegt. Ferner werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Abfallbewirtschaftungssysteme und die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. Die Mitgliedstaaten mussten die geänderte Richtlinie bis zum 5. Juli 2020 in nationales Recht umsetzen. Die Kommission hat bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn andere Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Estland, Frankreich, Zypern, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal und Rumänien) eingeleitet. Sie hat festgestellt, dass Italien mehrere Bestimmungen der geänderten Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, unter anderem in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung, die Gewährleistung eines hochwertigen Recyclings, die getrennte Sammlung gefährlicher Abfälle und die Einführung eines elektronischen Rückverfolgbarkeitssystems. Die Kommission übermittelt daher ein Aufforderungsschreiben an Italien, das nun zwei Monate Zeit hat, um auf die vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Zielvorgaben für die Sammlung und das Recycling von Abfällen einzuhalten
    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben
    Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien (INFR(2024)2121), Bulgarien (INFR(2024)2128), Tschechien (INFR(2024)2137), Dänemark (INFR(2024)2138), Deutschland (INFR(2024)2122), Estland (INFR(2024)2123), Irland (INFR(2024)2130), Griechenland (INFR(2024)2132), Spanien (INFR(2024)2147), Frankreich (INFR(2024)2141), Kroatien (INFR(2024)2133), Italien (INFR(2024)2142), Zypern (INFR(2024)2131), Lettland (INFR(2024)2144), Litauen (INFR(2024)2143), Luxemburg (INFR(2024)2124), Ungarn (INFR(2024)2134), Malta (INFR(2024)2135), die Niederlande (INFR(2024)2125), Österreich (INFR(2024)2120), Polen (INFR(2024)2126), Portugal (INFR(2024)2145), Rumänien (INFR(2024)2136), Slowenien (INFR(2024)2127), die Slowakei (INFR(2024)2129), Finnland (INFR(2024)2140) und Schweden (INFR(2024)2146) einzuleiten, weil die Länder die Zielvorgaben für die Sammlung und das Recycling von Abfällen nicht einhalten. Auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Daten der Mitgliedstaaten haben alle Mitgliedstaaten mehrere Zielvorgaben des geltenden EU-Abfallrechts für die Sammlung und das Recycling von Abfällen nicht erreicht. In der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/851) sind rechtsverbindliche Ziele für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen festgelegt. Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Finnland und Schweden haben für 2020 das Ziel von 50 % in Bezug auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen (wie Papier, Metall, Kunststoff und Glas) nicht erreicht. Parallel dazu gilt die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2018/852 geänderten Fassung) für alle auf dem europäischen Markt vertriebenen Verpackungen und alle daraus resultierenden Verpackungsabfälle, unabhängig davon, wo sie verwendet werden. Bis zum 31. Dezember 2008 mussten zwischen 55 % und 80 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Es wurden Recyclingziele für verschiedene Materialien festgelegt, z. B. 60 % für Glas, 60 % für Papier und Karton, 50 % für Metalle, 22,5 % für Kunststoffe und 15 % für Holz, doch viele dieser Zielvorgaben wurden nicht eingehalten. Darüber hinaus schreibt die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) (Richtlinie 2012/19/EU in der durch die Richtlinie (EU) 2024/884 geänderten Fassung) die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor und legt Ziele für deren Sammlung, Verwertung und Recycling fest. Die jährlich zu erreichende Mindestsammelquote je Mitgliedstaat beträgt 65 % des Durchschnittsgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren im betreffenden Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurden, oder alternativ dazu 85 % der auf dem Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat es versäumt, genügend Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt zu sammeln, sodass das EU- Sammelziel verfehlt wurde. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Umsetzungsbemühungen intensivieren, um den oben genannten Verpflichtungen nachzukommen. Hierzu könnten sich die Mitgliedstaaten auf die länderspezifischen Empfehlungen des Abfall Frühwarnberichts 2023 stützen. Dies wird den Mitgliedstaaten auch dabei helfen, die künftigen Ziele für 2025, 2030 und 2035 zu erreichen, die mit den jüngsten Änderungen der EU-Abfallvorschriften festgelegt wurden. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an die 27 Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission festgestellten Mängel beheben müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu richten.

  2. Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 260 AEUV
    Kommission fordert UNGARN zur Einhaltung der Luftqualitätsnormen auf
    Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben nach Artikel 260 AEUV an Ungarn (INFR(2008)2193) zu richten, weil das Land dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Februar 2021 (Rechtssache C-637/18) nicht nachkommt. In diesem Urteil hatte der Gerichtshof festgestellt, dass Ungarn gegen die Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG) verstößt. Im europäischen Grünen Deal mit seinem Null-Schadstoff-Ziel wird die vollständige Umsetzung der Luftqualitätsstandards gefordert, um die menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt wirksam zu schützen. Gemäß der Luftqualitätsrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten bei den Konzentrationen einiger Schadstoffe in der Luft wie PM10, die erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben, bestimmte Grenzwerte einhalten. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. Im Februar 2021 befand der Gerichtshof, dass Ungarn den Tagesgrenzwert für PM10 seit 2005 in drei Luftqualitätsgebieten systematisch und andauernd überschritten und keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hatte, um sicherzustellen, dass der Zeitraum der Überschreitungen so kurz wie möglich gehalten wurde. Seit dem Urteil hat Ungarn einige Fortschritte bei der Behebung der Missstände erzielt, und nur in einem Gebiet, dem Sajó-Tal, wurden die Grenzwerte 2022 nach wie vor nicht eingehalten. Mit der Einhaltung wird jedoch frühestens bis 2025 gerechnet; damit wird der im Urteil herausgestellten Schwere des Problems nicht Rechnung getragen. Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an Ungarn, das nun zwei Monate Zeit hat, um zu reagieren und die Mängel zu beheben. Andernfalls kann die Kommission beschließen, Ungarn an den Gerichtshof der Europäischen Union zurückzuverweisen, und die Verhängung von Geldbußen beantragen.
    Mit Gründen versehene Stellungnahmen Kommission fordert die SLOWAKEI auf, für eine ordnungsgemäße Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser zu sorgen
    Die Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Slowakei (INFR (2021)2147) zu richten, weil das Land die Verpflichtungen aus der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie 91/271/EWG des Rates) nicht erfüllt. Die Richtlinie zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem vorgeschrieben wird, dass kommunales Abwasser vor der Einleitung in die Umwelt gesammelt und behandelt wird. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die notwendige Infrastruktur für die Sammlung und Behandlung ihres kommunalen Abwassers zu schaffen. Nicht gesammeltes oder unbehandeltes Abwasser kann die menschliche Gesundheit gefährden und Seen, Flüsse, Böden sowie Küstengewässer und das Grundwasser verunreinigen. In der Slowakei gibt es in sechs Gemeinden keine Kanalisation bzw. es wurde nicht für eine angemessene Behandlung des in die Kanalisation eingeleiteten kommunalen Abwassers gesorgt. Die Frist für alle diese Gemeinden lief am 3. Dezember 2015 ab. Die Kommission hatte der Slowakei im Dezember 2021 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Die slowakischen Behörden reagierten auf die geäußerten Bedenken und verminderten die Zahl der nicht konformen Gemeinden von 19 auf sechs. Allerdings wurden nicht alle Bedenken vollständig ausgeräumt. Daher hat die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten, das nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
    Kommission fordert ÖSTERREICH zur ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Vorschriften über mittelgroße Feuerungsanlagen auf
    Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich (INFR(2021)2088) zu richten, weil das Land die Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (Richtlinie (EU) 2015/2193) nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat. Ziel dieser Richtlinie ist es, die
    Luftverschmutzung durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Emissionen von Schadstoffen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen zu verringern. Diese Feuerungsanlagen werden für viele verschiedene Anwendungen eingesetzt (wie Stromerzeugung, Heizung und Kühlung von Haushalten/Wohnungen, Wärme-/Dampferzeugung für industrielle Prozesse). Sie sind eine Hauptquelle für die Verschmutzung der Luft mit Schwefeldioxid, Stickstoffoxid und Staub. Ein Schwerpunkt des europäischen Grünen Deals mit seinem Null-Schadstoff-Ziel ist die Verringerung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, die zu den Hauptfaktoren mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zählt. Die Einhaltung der im EU-Recht festgelegten Emissionsgrenzwerte und Luftqualitätsstandards ist eine entscheidende Voraussetzung für den wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Die Kommission hatte im September 2021 beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Österreich zu übermitteln. Seitdem hat Österreich Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Richtlinie erlassen. Trotz der erzielten Fortschritte sind einige regionale Vorschriften jedoch noch immer nicht vollständig mit der Richtlinie vereinbar. Die verbleibenden Beschwerdepunkte betreffen insbesondere die Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Definition des Begriffs „Betreiber“, die Anforderung, dass keine neue mittelgroße Feuerungsanlage ohne Genehmigung oder Registrierung betrieben wird, und die Anforderung, dass der Betrieb von Anlagen ausgesetzt wird, wenn die Nichteinhaltung der Anforderungen zu einer erheblichen Verschlechterung der Luftqualität vor Ort führt. Daher hat die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten, das nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen. Kommission fordert RUMÄNIEN auf, seine Abfallbehandlung zu verbessern Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Rumänien (INFR(2020)2355) zu richten, weil das Land die Richtlinie über Abfalldeponien (Richtlinie 1999/31/EG) und die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2018/851 geänderten Fassung) nicht ordnungsgemäß anwendet. In der Deponierichtlinie sind Normen für Deponien festgelegt, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Wasser, Boden und Luft zu verhüten. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass nur behandelte Abfälle deponiert werden. In der Abfallrahmenrichtlinie ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Abfälle in einer Weise verwerten und entsorgen, die die öffentliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet, und Maßnahmen
    ergreifen, um eine unkontrollierte Ablagerung oder Ableitung von Abfällen und deren unkontrollierte
    Beseitigung zu verhindern. Die Kommission hatte im November 2021 wegen Mängeln in fünf
    Deponien und wegen des Versäumnisses Rumäniens, ein integriertes und angemessenes Netz von
    Abfallbewirtschaftungsanlagen unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken
    aufzubauen, ein Aufforderungsschreiben an Rumänien gerichtet. Nach Prüfung der Antwort der
    rumänischen Behörden und auf der Grundlage der jüngsten Daten ist die Kommission zu dem
    Schluss gelangt, dass drei Deponien, darunter eine Deponie in Bukarest, nach wie vor nicht den
    Anforderungen entsprechen und dass die Kapazitäten der rumänischen Anlagen für die Behandlung
    von gemischten Siedlungs- und Bioabfällen vor der Deponierung nicht ausreichen. Die Kommission
    hat daher beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Rumänien zu richten, das nun
    binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss. Andernfalls kann
    die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
    Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union
    Kommission beschließt, BELGIEN wegen unzureichender Maßnahmen gegen Verunreinigung
    durch Nitrat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen
    Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Belgien (INFR(2022)2051) vor dem
    Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil es keine ausreichenden Maßnahmen zur
    Bekämpfung der Nitratbelastung in der Flämischen Region gemäß der Nitratrichtlinie
    (Richtlinie 91/676/EWG des Rates) ergriffen hat. Ziel der Richtlinie ist es, Oberflächen- und
    Grundwasser vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen. In den
    letzten Jahren hat sich die Verschmutzung von Grund- und Oberflächengewässern in der flämischen
    Region erheblich verschlimmert, sodass diese zu den am stärksten verschmutzten Gewässern in der
    Europäischen Union gehören. Aus Berichten der flämischen Behörden geht eindeutig hervor, dass die
    aufeinanderfolgenden flämischen Nitrat-Aktionsprogramme nicht zu Ergebnissen geführt haben und
    dass die Verschmutzung auch weiterhin übermäßig hoch ist, was eine Gefahr für Mensch und Umwelt
    darstellt. Im Februar 2023 hatte die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Belgien gerichtet
    und die flämischen Behörden aufgefordert, dringend Maßnahmen gegen die Nitratbelastung zu
    ergreifen. Auf dieses Schreiben folgte im September 2023 eine mit Gründen versehene
    Stellungnahme. Fast fünf Jahre nachdem die belgischen Behörden erstmals anerkannt hatten, dass
    dringender Handlungsbedarf besteht, hat die flämische Region die erforderlichen Maßnahmen noch
    immer nicht ergriffen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen der
    belgischen Behörden unzureichend waren, und verklagt Belgien folglich vor dem Gerichtshof der
    Europäischen Union. Weitere Informationen hierzu in der Pressemitteilung.
    Kommission beschließt, GRIECHENLAND wegen mangelnder Sammlung und Behandlung
    von kommunalem Abwasser vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen
    Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Griechenland (INFR(2020)2021) wegen
    Nichteinhaltung der in der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie
    91/271/EWG) festgelegten Verpflichtungen zur Sammlung und Behandlung von Abwasser vor dem
    Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Richtlinie zielt darauf ab, die menschliche
    Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem vorgeschrieben wird, dass kommunales Abwasser
    vor der Einleitung in die Umwelt gesammelt und behandelt wird. Städte und Gemeinden müssen die
    notwendige Infrastruktur für die Sammlung und Behandlung ihres kommunalen Abwassers schaffen.
    Im Mai 2020 hatte die Kommission Griechenland ein Aufforderungsschreiben übermittelt, auf das im
    Dezember 2021 eine mit Gründen versehene Stellungnahme folgte. Trotz einiger Fortschritte haben
    die griechischen Behörden die Missstände noch nicht vollständig behoben. Die Kommission ist der
    Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der griechischen Behörden unzureichend waren, und
    verklagt Griechenland daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Weitere Informationen
    hierzu in der Pressemitteilung.
    Kommission beschließt, FRANKREICH wegen Nichteinhaltung der Trinkwasserrichtlinie vor
    dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen
    Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Frankreich (INFR(2020)2273) vor dem
    Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land die in der Trinkwasserrichtlinie
    (Richtlinie (EU) 2020/2184) festgelegte maximale Nitratkonzentration im Trinkwasser nicht einhält.
    Die Trinkwasserrichtlinie zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit vor den schädlichen
    Auswirkungen von verunreinigtem Trinkwasser zu schützen. In Frankreich lag die Nitratkonzentration
    im Trinkwasser, mit dem ein Teil der Bevölkerung versorgt wird, lange Zeit über dem Maximalwert.
    Dies betrifft 107 Wasserversorgungsgebiete in sieben Regionen. Die Kommission hatte Frankreich im
    Oktober 2020 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Auf dieses Schreiben folgte im Februar 2023
    eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die Kommission ist der Ansicht, dass die bisherigen
    Bemühungen der französischen Behörden zur vollständigen Behebung der Missstände unzureichend
    waren, und verklagt Frankreich daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Weitere
    Informationen hierzu in der Pressemitteilung.
    Kommission beschließt, FRANKREICH wegen unzureichender Lärmaktionspläne vor dem
    Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen
    Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Frankreich (INFR(2013)2006) vor dem
    Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil es keine ausreichenden Lärmaktionspläne für
    alle Gemeinden und Hauptverkehrsstraßen gemäß der Lärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG)
    angenommen hat. Darin werden Lärmpegel und die erforderlichen zu veranlassenden
    Gegenmaßnahmen festgelegt, wie z. B. geeignete Stadtplanungs- und Lärmschutzmaßnahmen. Die
    Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Lärmkarten zu erstellen, die die Lärmbelastung in
    Ballungsräumen, entlang wichtiger Eisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen und im Umfeld
    großer Flughäfen darstellen. Diese Karten dienen als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen
    zur Verringerung der Lärmbelastung in den Lärmaktionsplänen. Sie sind von entscheidender
    Bedeutung, um die Bürgerinnen und Bürger über die Lärmbelastung zu informieren, der sie
    ausgesetzt sind, damit sie selbst überprüfen können, ob ihre Behörden ausreichende Maßnahmen
    ergreifen. Im Mai 2013 übermittelte die Kommission Frankreich ein Aufforderungsschreiben, im
    Dezember 2017 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben und im September 2023 eine mit Gründen
    versehene Stellungnahme. Trotz einiger Fortschritte haben die französischen Behörden die
    Missstände nicht vollständig behoben. Die Kommission ist der Ansicht, dass die bisherigen
    Bemühungen der französischen Behörden unzureichend waren, und verklagt Frankreich daher vor
    dem Gerichtshof der Europäischen Union. Weitere Informationen hierzu in der Pressemitteilung.
    Mehr: https://europa.eu/newsroom/ecpc-failover/pdf/inf-24-3228_de.pdf

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Nachweisliche Verbesserung der Gewässerqualität durch Kläranlagenausbau in der EU

In ihrem 10. Bericht über die Umsetzung der EU-Kommunal-Abwasserrichtlinie 91/271/EWG zeigt die Europäische Kommission die Fortschritte bei der Verbesserung der Gewässerqualität auf.
Die EU-Kommunal-Abwasserrichtlinie ist eine der Maßnahmen, mit deren Hilfe das im Europäischen Grünen Deal vereinbarte „Null-Schadstoff-Ziel“ im Abwasser erreicht werden soll. Im 10. Umsetzungsbericht zur Richtlinie fasst die EU-Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung und die Investitionsprogramme aller Mitgliedsstaaten zusammen.
Der Bericht bildet das Jahr 2016 ab, in dem EU-weit in ca. 23.600 Siedlungsgebieten ab 2.000 Einwohnern eine Abwasser-Gesamtbelastung verursacht wurde, die 612 Millionen Einwohnerwerten (EW) entspricht. 52% davon fiel in Großstädten an.
Bei der Sammlung und Behandlung von Abwasser konnten weitere Verbesserungen erzielt werden. 2016 wurde 95% des Abwassers gesammelt, 88% wurde biologisch behandelt, bei 86% wurde Stickstoff und Phosphor entfernt. Trotzdem wurde immer noch ein Abwasseranteil, der 6,6 Millionen Einwohnerwerten (EW) entspricht, nicht gesammelt, ein Abwasseranteil entsprechend 37 Millionen Einwohnerwerten (EW) blieb unbehandelt.
Österreich ist laut 10. Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung der EU-Kommunal-Abwasserrichtlinie 91/271/EWG einer von vier EU-Staaten, der sämtliche Vorgaben der Richtlinie zu 100% erfüllt, einschließlich der Vorgaben betreffend erweiterter Abwasserbehandlung zur Entfernung von Stickstoff und Phosphor.
Die großen Herausforderungen am Abwassersektor bleiben die Planung und Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen. Die nötigen Investitionskosten aller EU-Mitgliedsstaaten zur Ziel-Erreichung der Richtlinie werden auf 229 Milliarden Euro geschätzt.
Die Daten für diesen Umsetzungsbericht wurden ebenfalls zur Evaluierung der EU-Kommunal-Abwasserrichtlinie verwendet. Die Ergebnisse der Evaluierung wurden bereits 2019 veröffentlicht und führten zu einer Folgenabschätzung mit dem Ziel, die Richtlinie fit für die Zukunft zu machen.
Der 10. Umsetzungsbericht besteht aus den folgenden Teilen, die über den unten angeführten Link von der Homepage der Europäischen Kommission heruntergeladen werden können:
• 10. Umsetzungsbericht – eine Zusammenfassung der EK
• Anhang zum Bericht – mit Details zu den einzelnen Mitgliedstaaten und ihren Hauptstädten; ausgewiesenen empfindlichen Gebieten, Erläuterungen zum Beitrag der Abwasserbehandlung; Vertragsverletzungsverfahren

Die aktuellsten österreichischen Berichtsdaten inklusive verschiedenster Auswertungen und Kartendarstellungen stehen unter dem unten genannten Link zur Verfügung:
https://info.bml.gv.at/themen/wasser/wasser-eu-international/europaeische-und-internationale-wasserwirtschaft/berichte/nachweisl_Verbesserung_10_umsetzungsbericht_ka.html

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Für einen grünen und gerechten Wandel in Europa

Empfehlungen für die Umwelt- und Klimapolitik der EU in den kommenden Jahren
Die neue Europäische Kommission sollte eine ehrgeizige Politik verfolgen, die darauf abzielt, sowohl die Treibhausgasemissionen als auch die Umweltverschmutzung zu reduzieren, auch wenn sich die Prioritäten auf Sicherheit und Verteidigung verlagern. In diesem Scientific Opinion Paper finden Sie Empfehlungen des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠) und des Bundesamtes für Naturschutz (⁠BfN⁠), um der ⁠Klima⁠-, Umwelt- und Naturschutzpolitik neue Impulse zu geben.

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Aktualisierung der EU-Wasserschadstoffliste rückt näher

Vor neun Monaten hat die die EU vorgeschlagen, die Normen für Wasserschadstoffe zu verschärfen und die Liste der prioritären Schadstoffe und die Umweltqualitätsnormen für Oberflächen- und Grundwasser zu aktualisieren. In der vergangenen Woche hat sich der Europäische Rat auf ein Verhandlungsmandat für die Richtlinie geeinigt, so dass die Gespräche mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Text beginnen können.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen unter anderem neue Umweltqualitätsnormen für die Summe von 24 PFAS sowie für mehrere Arzneimittel und für nicht relevante Metabolite von Pestiziden. Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag wurden mehrere Punkte abgeschwächt, was von den Umweltverbänden beklagt wird.
http://www.oekotoxzentrum.ch/news-publikationen/news/aktualisierung-der-eu-wasserschadstoffliste-rueckt-naeher

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Abwasser auf unserem Gemüse – So riskant ist diese EU-Idee wirklich

Eine neue EU-Verordnung erlaubt, dass Landwirte mit gereinigtem Abwasser ihre Felder bewässern dürfen. Kritiker warnen, dass Kläranlagen dafür nicht ausgerüstet sind – und giftige Stoffe ins Gemüse sowie Grundwasser gelangen. Und es gibt noch mehr Probleme. Mehr:
https://www.welt.de/wissenschaft/plus252811038/Abwasser-auf-Gemuese-So-riskant-ist-diese-neue-EU-Verordnung-wirklich.html

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Oberflächengewässer und Grundwasser: Rat einigt sich auf Verhandlungsmandat zur Aktualisierung der Liste der Schadstoffe

Der Rat hat heute sein Verhandlungsmandat für die Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen festgelegt. Mit dem Vorschlag werden prioritäre Stoffe und Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer und das Grundwasser aktualisiert.
Das Mandat des Rates schafft ein Gleichgewicht zwischen der Beibehaltung ehrgeiziger Ziele für die Wasserpolitik der EU und der Gewährung von Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der wasserrechtlichen Vorschriften, wobei gleiche Wettbewerbsbedingungen gewahrt bleiben und der Verwaltungsaufwand verringert wird.
Der Rat hat heute einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Wasserqualität in Europa unternommen. Die Verringerung von Schadstoffen und die Ausweitung der Überwachung auf neue Stoffe wie ewige Chemikalien oder Arzneimittel in Oberflächengewässern und im Grundwasser sind für den Schutz der menschlichen Gesundheit und unserer Ökosysteme von entscheidender Bedeutung.
Alain Maron, Minister der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt für klimabedingten Wandel, Umwelt, Energie und partizipative Demokratie

Aktualisierte Liste der Wasserschadstoffe
Mit dem Vorschlag wird die Liste der Wasserschadstoffe aktualisiert, indem neue Schadstoffe und damit zusammenhängende Qualitätsnormen für einige per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Arzneimittel und Pestizide aufgenommen werden.
Ewige Chemikalien (PFAS)
PFAS sind eine große Gruppe von „ewigen Chemikalien“, die in Kochgeschirr, Bekleidung und Möbeln, Feuerlöschschaum und Körperpflegeprodukten verwendet werden. Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, den Vorschlag der Kommission zur Festlegung von Umweltqualitätsnormen für insgesamt 24 PFAS in Oberflächengewässern beizubehalten.

Pestizide
Der Vorschlag der Kommission, Qualitätsnormen für nicht relevante Metaboliten von Pestiziden hinzuzufügen, wurde vereinfacht. Der Rat fügte auch die Verpflichtung hinzu, dass die Kommission eine Liste bekannter Pestizide erstellt, in der angegeben werden soll, ob diese relevant sind oder nicht.

Arzneimittel
Die Mitgliedstaaten kamen überein, den Vorschlag der Kommission für die Auflistung einzelner Arzneimittel, die als Schmerzmittel und entzündungshemmende Medikamente sowie Antibiotika verwendet werden, beizubehalten. Das Verhandlungsmandat sieht einen schrittweisen Ansatz vor, wenn es offensichtlich ist, dass zum Schutz des Ökosystems strengere Qualitätsnormen festgelegt werden müssen.

Überwachung und Berichterstattung
Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten ihre Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete vorlegen und über den Zustand der Wasserkörper in ihren Ländern Bericht erstatten. Zu diesem Zweck wird in der derzeitigen Wasserrahmenrichtlinie ein „One out-all-out“-Grundsatz angewandt. Dies bedeutet, dass alle ökologischen und chemischen Indikatoren den in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Qualitätsnormen entsprechen sollten.
Dieser Grundsatz macht es schwierig, Fortschritte insgesamt zu veranschaulichen. Daher sind die Mitgliedstaaten übereingekommen, dass die Kommission auf EU-Ebene Indikatoren festlegen wird, mit denen die Fortschritte einheitlich gemessen werden können, auch in Situationen, in denen nicht alle Qualitätsnormen eingehalten werden.
Um den Mitgliedstaaten bei ihren Aufgaben zu helfen, sieht das Verhandlungsmandat eine Zwischenberichterstattung, neue Überwachungstechniken einschließlich Fernerkundung und die Möglichkeit, eine EU-weite Überwachungsfazilität einzurichten, vor.
Die Mitgliedstaaten haben auch das Konzept der Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers präzisiert: Kurzfristige Auswirkungen von Tätigkeiten ohne dauerhafte Folgen oder bereits bestehende örtliche Verlagerungen von Verschmutzung innerhalb oder zwischen Wasserkörpern gelten nicht als Verschlechterung, solange sie nicht zu einem Anstieg der Verschmutzung insgesamt führen.

Grundwasserschadstoffe
In Bezug auf Grundwasserstoffe, die als Stoffe von nationaler Bedeutung eingestuft werden, schränkt das Verhandlungsmandat den Anwendungsbereich ein und legt nur für synthetische Stoffe EU-weite Werte fest. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten bis 2039 Zeit, um einen guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erreichen.
Da Grundwasser in vielen Mitgliedstaaten die wichtigste Trinkwasserquelle ist, wird mit dem Verhandlungsmandat die PFAS-Anforderung in Bezug auf das Grundwasser an die Trinkwasserrichtlinie angeglichen, in der Qualitätsnormen für 20 PFAS festgelegt sind. Es enthält auch Qualitätsnormen für die vier problematischsten PFAS.
Mit dem Verhandlungsmandat wird ein obligatorischer „Beobachtungslistenmechanismus“ für Grundwasser eingeführt, ähnlich wie der bereits bestehende Mechanismus für Oberflächengewässer. Der Rat stellte klar, dass Mikroplastik und Gene, die antimikrobielle Resistenz verleihen, erst dann in die Beobachtungsliste aufgenommen werden, wenn harmonisierte Überwachungs- und Bewertungsnormen vorhanden sind.

Künftige Überprüfungen und Umsetzung
In ihrem Verhandlungsmandat betonten die Mitgliedstaaten, dass die Liste der einschlägigen Schadstoffe für Oberflächengewässer und das Grundwasser durch Rechtsakte aktualisiert werden muss, die nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu erlassen sind, anstatt sie durch delegierte Rechtsakte der Kommission zu ändern, wie es im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen war.
Das Verhandlungsmandat gestattet es den Mitgliedstaaten, die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren anstelle von 18 Monaten umzusetzen, wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen.

Nächste Schritte
Nach dieser Einigung über das Verhandlungsmandat des Rates kann der Ratsvorsitz Gespräche mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Text aufnehmen. Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt am 24. April 2024 festgelegt.

Hintergrund
Die Belastung von Oberflächengewässern und des Grundwassers durch chemische Schadstoffe stellt eine Gefahr sowohl für die aquatische Umwelt, die zu akuter und chronischer Toxizität in Wasserorganismen, zur Akkumulation von Schadstoffen in den Ökosystemen, zur Zerstörung von Lebensräumen und zur Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt führen kann, als auch für die menschliche Gesundheit dar.
Dieser Vorschlag befasst sich mit der rechtlichen Verpflichtung der EU, die Listen der Schadstoffe, die die Oberflächengewässer und das Grundwasser gefährden, regelmäßig zu überprüfen. Die Festlegung von Umweltnormen trägt zum Null-Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals bei, wonach die Umwelt bis 2050 frei von Schadstoffen sein soll.
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/06/19/surface-water-and-groundwater-council-agrees-negotiating-mandate-to-update-list-of-pollutants/

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EU-Programm „LIFE für Umwelt und Klimaschutz“

571 Millionen Euro für neue Projekte
Die Europäische Kommission sammelt Projektvorschläge im Rahmen des EU-Programms „LIFE für Umwelt und Klimaschutz“. Insgesamt stehen 571 Millionen Euro Förderung zur Verfügung. Vorschläge können unter anderem in folgenden Kategorien eingereicht werden, für die die folgenden Summen zur Verfügung stehen: Natur und biologische Vielfalt (155 Millionen Euro), Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität (65 Millionen Euro), Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (61,98 Millionen Euro), Energiewende (4 Millionen Euro), Neues Europäisches Bauhaus (8 Millionen Euro), Umweltgovernance (10 Millionen Euro).
Website zur Einreichung von Vorschlägen 2024:
https://cinea.ec.europa.eu/programmes/life/2024-life-calls-proposals_en

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G7-Treffen in Italien G7 will Wasserknappheit bekämpfen

Die G7-Staaten haben in Turin vereinbart, gemeinsam gegen den weltweiten Wassermangel und die Wasserverschmutzung vorzugehen. Die Länder sehen sich verantwortlich für einen großen Teil der Umweltprobleme und setzen sich weitere ambitionierte Ziele.
Das Treffen der Minister für Klima, Energie und Umwelt der G7-Staaten war selten so ambitioniert, wie in diesem Jahr. Neben dem Schutz der weltweiten Wasserversorgung vereinbarten die sieben führenden Industriestaaten den Kohleausstieg bis spätestens 2035. Mit einem Plastikabkommen soll außerdem die weltweite Plastikverschmutzung auf Null reduziert werden.
„Einmal mehr zeigen die G7, dass sie bereit sind, die drei existentiellen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise, das Artenaussterben und die Verschmutzungskrise – entschlossen anzugehen. Die G7-Staaten tragen bei der Lösung dieser Krisen eine besondere Verantwortung, weil sie einen großen Teil des weltweiten Ressourcenverbrauchs und die damit verbundenen Schäden an Klima und Umwelt verursachen,“ sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke zum Abschluss des Treffens.
Wasser zukunftsfähig managen
Mit dem Vorsatz eine Wasserkoalition zu gründen, wollen die G7 ihr gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen die globale Wasserkrise besser abstimmen. Um der weltweiten Verschmutzung des Wassers und dem Wassermangel entgegenzutreten, will die Koalition Strategien und Maßnahmen für ein integriertes Wassermanagement entwickeln. Damit soll der nun anlaufende Vorbereitungsprozess zur UN-Wasserkonferenz 2026 begleitet werden.
Ministerin Lemke hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die G7-Staaten das 2023 vereinbarte UN-Abkommen zum Schutz der Hohen See (BBNJ-Abkommen) bald umsetzen soll. „Die G7 haben heute historische Beschlüsse gefasst, die zeigen, dass wir es ernst meinen, mit der Bekämpfung der globalen Umwelt- und Klimakrisen,“ freut sich Lemke.

Plastikverschmutzung global begegnen
Auch gegen die weltweite Plastikverschmutzung wollen sich die G7 stark machen und stehen zu einem abgestimmten Vorgehen gegen die weltweite Plastikverschmutzung – vor allem auch der Meere. Die Staaten streben den Abschluss der Verhandlungen für ein globales, rechtlich verbindliches Plastikabkommen bis Ende des Jahres an. Zugleich unterstreichen sie ihr eigenes Ziel aus dem Vorjahr, jegliche zusätzliche Plastikverschmutzung bis 2040 sogar auf Null zu reduzieren.
Als Industrieländer tragen die G7 eine besondere Verantwortung durch ihre starke Nachfrage nach natürlichen Ressourcen aus der gesamten Welt. Denn der Abbau und die Verarbeitung dieser Ressourcen benötigt zumeist viel Wasser und verschmutzt die Umwelt. Vor allem die fossilen Energiequellen haben zur globalen Klimaerwärmung beigetragen. Viele Maßnahmen, mit denen die dadurch bedingten Umweltbelastungen reduziert und schließlich ganz beendet werden sollen, gibt es auch schon. Doch vielfach fehlt es an koordiniertem Vorgehen.

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Neue Regeln zur EU-Trinkwasser-Richtlinie

Die neuen EU- Anforderungen betreffen die komplette Bandbreite an Produkten im Sanitär- bzw. Trinkwasserbereich wie etwa Rohrleitungen, Ventile, Pumpen, Wasserzähler oder Armaturen. – © Commission Delegated Regulation (EU) 2024/371, Annex
Nachdem Anfang 2021 die Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten ist, wurde diese nun um weitere Regelungen ergänzt. Betroffen von den neuen Vorgaben sind ab 2027 sämtliche Produkte und Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Ziel des Regelpakets der Europäischen Union ist eine Anpassung der Mindesthygieneanforderungen im gesamten EU-Binnenraum.

Ab 2027 werden demnach für Produkte, die für die Neuerrichtung oder Instandsetzung von Trinkwasserversorgungsanlagen verwendet werden, EU-weit strenge Hygieneanforderungen …mehr:
https://www.si-shk.de/neue-regeln-zur-eu-trinkwasser-richtlinie-216226/

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EU Parlament verabschiedet die Kommunalabwasser-Richtlinie

Es ist geschafft! Nach jahrelanger Vorbereitung hat das Europäische Parlament am 10. April 2024 die neue Kommunalabwasser-Richtlinie verabschiedet. Der Erftverband unterstützt diese seit langem notwenige Modernisierung der bisherigen über 30 Jahre alten Abwasserrichtlinie. Sie ist die wichtigste europäische Richtlinie über die Reinigung von Abwasser in der Europäischen Union und wird, nachdem sie etwa im Jahr 2025 und 2026 in deutsches Recht umgesetzt ist, auch für den Erftverband zu neuen Anforderungen an den Betrieb von Kläranlagen und Sonderbauwerken führen. Das gilt für zum Beispiel für schärfere Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlagen, aber auch für den Umfang der zu überwachenden Parameter. Für den Vollzug der neuen Bestimmungen ist noch manches unklar: Da gilt unter anderem für die Forderung, dass Kläranlagenbetreiber den notwendigen Strom möglichst selbst erzeugen sollen wie für die Beteiligung der Arzneimittel herstellenden Wirtschaft an den Kosten der 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen.

Der Erftverband wird seine Mitglieder über die neue Richtlinie unterrichten. Mehr:
https://www.erftverband.de/eu-parlament-verabschiedet-die-kommunalabwasser-richtlinie/

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Europas Gewässerqualität: Besser, aber nicht gut genug

Ein internationales Forschungsteam unter Leitung der Senckenberg-Wissenschaftler Dr. James Sinclair und Prof. Dr. Peter Haase hat Fließgewässer 23 europäischer Länder untersucht. Anhand wirbelloser Tiere von 1.365 Standorten zeigen sie erstmals in ihrer heute im Fachjournal „Nature Ecology & Evolution“ erschienenen Studie die jährliche Veränderung der ökologischen Qualität der Flüsse seit den 1990er Jahren. Während diese insgesamt zugenommen hat, kam die positive Entwicklung um 2010 zum Erliegen. Die Forschenden warnen, dass der erforderliche „gute“ ökologische Zustand im Durchschnitt in den Fließgewässern nicht erreicht wurde.
Flussbegradigungen, eingeschleppte Tier- und Pflanzenarten, der globale Klimawandel und Verschmutzungen – der Mensch beeinflusst die Ökosysteme von Fließgewässern massiv. „Entsprechend haben derzeit rund 60 Prozent der Flüsse Europas keinen guten ökologischen Zustand. In Deutschland sind es sogar rund 90 Prozent. Die seit 2000 geltende EU-Wasserrahmenrichtlinie sollte hier Abhilfe schaffen, jedoch gab es bislang keine belastbaren Daten zum zeitlichen Verlauf von Änderungen in der ökologischen Qualität von Flüssen“, erklärt Prof. Dr. Peter Haase vom Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum Frankfurt.

Haase hat gemeinsam mit seinem Kollege Dr. James Sinclair und einem internationalen Forschungsteam die Daten wirbelloser, in Flüssen lebender Tiere von 1.365 Standorten in 23 europäischen Ländern ausgewertet, um die zeitlichen Trends anthropogener Einflüsse zu untersuchen. „Basierend auf diesem einmaligen Datensatz konnten wir die Veränderung der ökologischen Qualität in Flüssen seit Anfang der 1990er Jahre jährlich auflösen“, erläutert Sinclair. Haase ergänzt: „Um die menschengemachten Auswirkungen zu bewerten, haben wir zunächst – im Untersuchungszeitraum 1992 bis 2019 – geschaut, wie sich die Lebensgemeinschaften im Vergleich zu ihren Ausgangsbedingungen verändert haben. So können wir eine Bewertung langfristiger Trends zur ökologischen Qualität auf europäischer Ebene geben.“

Erstautor Sinclair führt weiter aus: „Wir haben festgestellt, dass die ökologische Qualität von den 1990er Jahren bis 2010 generell zugenommen hat, ebenso die Anzahl empfindlicher Taxa, was auf geringere anthropogene Einflüsse hinweist – dieser positive Trend kommt aber um 2010 zum Erliegen. Auch der notwendige – in der EU-Wasserrahmenrichtlinie festgehalten – ‚gute‘ ökologische Zustand wurde im Durchschnitt noch nicht erreicht. Die bessere Wasserqualität ist wahrscheinlich auf europäische Maßnahmen zurückzuführen, die verstärkt ab den 1980er Jahren eingeführt wurden, wie beispielsweise eine verbesserte Abwasserbehandlung.“

In ihrer erstmalig für Europa zusammengestellten Übersicht zur ökologischen Wasserqualität zeigen die Forschenden, dass deren Verbesserung nach den 2010er Jahren stagniert. Als wahrscheinliche Ursachen nennen die Wissenschaftler*innen neue und bestehende Stressfaktoren wie Verschmutzung und Lebensraumveränderung, zunehmende negative Effekte wie den Klimawandel und neu auftretende Probleme wie den Eintrag von neuartigen Pestiziden oder Arzneimitteln.
In einem zweiten Schritt setzen die Forschenden die ermittelte ökologische Qualität in Beziehung zu gängigen Kennzahlen, wie der Häufigkeit oder Vielfalt von Arten oder der Zusammensetzung von Faunengemeinschaften, sowie zu gängigen Biomonitoring-Indizes, die das Vorkommen sensibler Taxa widerspiegeln.

„Hintergrund unserer Arbeit ist, dass es zahlreiche Studien gibt, die über zum Teil widersprüchliche Veränderungen der biologischen Vielfalt berichten, also mal Verbesserung, mal Verschlechterung. Dies hängt damit zusammen, dass sich einige dieser Studien nur auf einzelne Biomonitoring-Indizes beschränken, bislang aber unklar war, ob diese Indizes überhaupt den ökologischen Zustand hinreichend abbilden“, erläutert Haase.

„Deutlich wird zudem, dass Lebensgemeinschaften in Abhängigkeit zur räumlichen Skala unterschiedliche Reaktionen auf anthropogene Einflüsse zeigen. So können beispielsweise negative Einwirkungen lokal zu einem Rückgang der Häufigkeit oder des Artenreichtums führen. Regional ist aber keine Gesamtveränderung zu verzeichnen, weil die Verluste durch Zuwächse an anderen Orten ausgeglichen werden. Oder es kann sogar zu einer Zunahme der Artenzahl kommen, wenn sich – den Veränderungen gegenüber tolerante – Arten vermehren“, so die Gelnhäuser Wissenschaftler.

Laut der neu erschienenen Studie können folglich die in vielen Untersuchungen festgestellten unterschiedlichen Trends bei der biologischen Vielfalt das Ergebnis unterschiedlicher Raumskalen – lokal, regional, kontinental – oder unterschiedlicher Biomonitoring-Indizes sein. Eine weitere Komplikation bestehe darin, dass den meisten Studien zur biologischen Vielfalt die Ausgangsdaten vor der Beeinflussung durch den Menschen fehlten. „Ohne Basisdaten ist es aber schwierig festzustellen, ob die Veränderungen der biologischen Vielfalt auf anthropogene Einflüsse oder auf natürliche Schwankungen zurückzuführen sind“, so Sinclair.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass ohne ausreichende Daten über einen längeren Zeitraum und eine sorgfältige Auswahl der Metriken biologische Trends und anthropogene Einflüsse nicht zuverlässig wiedergegeben werden können. Bei den bislang genutzten Indikatoren ist einzig die Artenvielfalt ein recht zuverlässiger Anzeiger für eine Veränderung der ökologischen Wasserqualität. Dies sollte bei zukünftigen Bewertungen unbedingt berücksichtigt werden“, schließt Haase.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Peter Haase
Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum Frankfurt
Telefon 06051 61954 3114
peter.haase@senckenberg.de

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Kommunalabwasserrichtlinie auf der Zielgeraden Erste Informationen über die vorläufige politische Einigung

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen gestern auf die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt. Der VKU hat wesentliche Ergebnisse in einer Übersicht (PDF; 1,23MB) zusammengestellt. Die neue Richtlinie ist für die kommunale Abwasserwirtschaft wegen zahlreicher neuer Vorgaben eine Herausforderung.
Im Ergebnis konnte der VKU jedoch im mehrjährigen Gesetzgebungsprozess maßgeblich eine praxistauglichere Ausgestaltung erreichen. Vor allem mit der Verankerung einer starken Herstellerverantwortung mit Vollkostenansatz wird ein überfälliger Paradigmenwechsel vollzogen. Die Vorgaben über die Energieneutralität wurden mit der Einigung nun praktikabler ausgestaltet. Der Einigungstext wird momentan noch konsolidiert. Danach werden wir ausführlicher über die neuen Regelungen informieren. Die Verabschiedung der neuen Richtlinie wird aufgrund der Europawahl bis Ende April erwartet.
https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/kommunalabwasserrichtlinie-auf-der-zielgeraden/

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Hersteller tragen Verantwortung Pharmafirmen sollen in Europa für sauberes Wasser sorgen

Pharma- und Kosmetikfirmen seien mitverantwortlich für die Qualität des Wassers, findet die EU. Daher sollen sie an der Reinigung von Abwasser beteiligt werden. Aber auch die Kläranlagen selbst nehmen die EU-Staaten in den Blick. Dabei geht es aber nicht um Wasser.
Pharma- und Kosmetikfirmen sollen sich nach dem Willen der EU-Länder an den Kosten für die Abwasserreinigung beteiligen. Die Umweltminister der Staaten einigten sich bei einem Treffen in Luxemburg darauf, dass die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung für jedes Produkt gelten soll, das in einem beliebigen Land auf den Markt gebracht wurde. Darüber hinaus sollen kommunale Kläranlagen nach dem Willen der Länder bis 2045 die Energie erzeugen müssen, die sie verbrauchen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Energie könne vor Ort oder auch außerhalb des Standorts erzeugt werden. Bis zu 30 Prozent könne von externen Quellen bezogen werden.
Des Weiteren wären Mitgliedstaaten den neuen Regeln zufolge zur Überwachung von Gesundheitsparametern im kommunalen Abwasser verpflichtet. So sollen Krankheitserreger ermittelt werden, die für Pandemien …mehr:
https://www.n-tv.de/politik/Pharmafirmen-sollen-in-Europa-fuer-sauberes-Wasser-sorgen-article24468587.html

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Umweltrat und Europäisches Parlament positionieren sich zur Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie Wichtige Verbesserungen für eine praxistaugliche Ausgestaltung vorgesehen

Mit der Positionierung von Ministerrat und Europäischem Parlament zur Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie wurde im Oktober ein Meilenstein auf EU-Ebene erreicht. Beide Institutionen sehen wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag vor, die zentrale Forderungen der kommunalen Abwasserwirtschaft aufgreifen.
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie sieht eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie sowie eine weitreichende Ausweitung des Anwendungsbereichs vor und ist für die kommunale Abwasserwirtschaft in Deutschland von zentraler Relevanz. Deswegen hat sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit einer umfassenden Stellungnahme und eigenen Änderungsvorschlägen in die Beratungen auf europäischer und nationaler Ebene eingebracht. Das Europäische Parlament hat sich am 5. Oktober und der Ministerrat am 16. Oktober positioniert. Beide sehen wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag vor und greifen zentrale Forderungen des VKU auf.
Erfreulich ist, dass die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung sowohl im Parlament fraktionsübergreifend als auch von den Mitgliedstaaten mitgetragen wird. Besonders zu begrüßen ist, dass der Ministerrat den Vorschlag der EU-Kommission weitestgehend aufgegriffen hat. Hierfür hatte der VKU intensiv geworben und ein detailliertes Argumentationspapier zur Unterstützung des Kommissionsvorschlags erarbeitet, dem sich die deutschen kommunalen Spitzenverbände, der Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) sowie die Schwesterverbände aus Frankreich, Polen und Schweden angeschlossen hatten.
Bei der entscheidenden Plenarabstimmung ist es außerdem insbesondere beim Thema Energieneutralität zu einer Mehrheit für zentrale Verbesserungen gekommen. Auch die Mitgliedstaaten sprechen sich für eine praxistauglichere Ausgestaltung der Vorgaben für die Energieneutralität des Abwassersektors aus.
Eine detailliertere Zusammenfassung der aktuellen Diskussion entlang der Kernthemen können Sie im Mitgliederbereich (siehe Kachel oben auf dieser Seite) aufrufen.

Nächste Schritte
Nach der Positionierung von Europäischem Parlament und Ministerrat werden die Kompromissverhandlungen zwischen den EU-Institutionen aufgenommen, die mehrere Monate in Anspruch nehmen können. Ziel ist es nach derzeitiger Planung, dass die überarbeitete Kommunalabwasserrichtlinie noch vor der Europawahl 2024 verabschiedet werden kann. Der VKU wird intensiv für die jeweiligen Verbesserungen werben, um zu bestmöglichen Kompromissen für die kommunale Abwasserwirtschaft beizutragen.
https://www.vku.de/themen/europa/artikel/umweltrat-und-europaeisches-parlament-positionieren-sich-zur-ueberarbeitung-der-kommunalabwasserrichtlinie/

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Industrie soll für Abwasserreinigung zahlen

Die EU erwägt, die Pharma- und die Kosmetikbranche an den Kosten der Abwasserreinigung zu beteiligen. Damit weniger gefährliche Produktreste in Flüssen und Meeren landen, sollen sie die Nachrüstung von Kläranlagen mitfinanzieren.
0 Prozent der problematischen Stoffe in Gewässern stammen laut EU-Kommission aus kosmetischen und pharmazeutischen Produkten. Sie können in Kläranlagen nur in geringem Umfang aus dem Abwasser entfernt werden. Daher werden sie tonnenweise in Gewässer eingeleitet und schädigen dort die Ökosysteme. Das soll sich mit der aktuellen Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie ändern.

Nachrüstung der Kläranlagen geplant
Die EU-Kommission plant, dass bis Ende 2035 alle Kläranlagen, die das Abwasser von mehr als 100.000 Menschen reinigen, mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden müssen. Bisher verfügen die meisten Kläranlagen nur über zwei bis drei Reinigungsstufen. Bis 2040 sollen dann alle Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern verpflichtet werden, ihre Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszustatten.
So möchte die EU-Kommission ihr Ziel umsetzen, bis 2050 Schadstoffe in Gewässern so zu verringern, dass Ökosysteme nicht mehr geschädigt werden. Die Nachrüstung der Kläranlagen wird nach Schätzungen der EU-Kommission jährlich etwa 3,8 Milliarden Euro kosten. Eine Milliarde Euro pro Jahr sollen nach dem Vorschlag der EU-Kommission die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten übernehmen.

Verband der Arzneimittelhersteller lehnt Vorschlag ab
Der Verband der Arzneimittelhersteller, BAH, kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission als völlig unausgegoren, da er zu viel zu hohen Kosten für die Arzneimittelhersteller führe. Ein großer Teil der hergestellten Medikamente seien Generika. Der Gesamtmarkt aller Generika-Hersteller mache laut BAH in Deutschland lediglich zwei Milliarden Euro aus. Es sei daher unmöglich, gemeinsam mit den Kosmetikherstellern eine Milliarde Euro für die Kläranlagen aufzubringen.
Außerdem sei es unfair, nur die Hersteller von Humanpharmaka und Kosmetikhersteller an den Kosten zu beteiligen, obwohl die vierte Reinigungsstufe auch problematische Stoffe aus anderen Branchen entferne. Um diesem Problem zu begegnen, hat der Umweltausschuss im Europäischen Parlament am 21. September ein Monitoring vorgeschlagen: Alle fünf Jahre solle überprüft werden, für welche weiteren Stoffe sich Hersteller an der Abwasserreinigung beteiligen müssen.
https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/diclofenac-gewaesser-100.html

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EU-Parlament unterstützt Herstellerverantwortung: Ein Meilenstein für die Abwasserbewirtschaftung

Das EU-Parlament hat seine Position zur Kommunalen Abwasserrichtlinie verabschiedet, die während der Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission vertreten wird. Besonders hervorzuheben ist die Unterstützung des Parlaments für die Einführung einer Herstellerverantwortung, ein wichtiger Schritt für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung.
Am 05. Oktober 2023 hat das Plenum des EU-Parlaments seine Haltung zur Kommunalen Abwasserrichtlinie festgelegt. Diese Position wird das Parlament in den bevorstehenden Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission vertreten und den endgültigen Wortlaut der Richtlinie beeinflussen.

EU-Parlament unterstützt die Einführung einer Herstellerverantwortung
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, äußert sich dazu wie folgt: „Die Parlamentsposition deckt sich in vielen zentralen Punkten mit der der Wasserwirtschaft. Besonders erfreulich ist, dass das EU-Parlament die Einführung einer Herstellerverantwortung unterstützt.”
Des Weiteren meint Herr Weyand, dass die Einführung dieses Instruments einen ökonomischen und ökologischen Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte darstellen würde. Er betont, dass das Verursacherprinzip rechtskräftig umgesetzt würde und Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt würden.

Ein Blick auf die Zukunft der Abwasserbewirtschaftung
Herr Weyand fügt hinzu, dass gleichzeitig Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen würden, um zukünftig kritische Einträge von vornherein zu vermindern und zu vermeiden. Er sieht die Herstellerverantwortung als zentralen Baustein der Richtlinie. Jedoch wird der Vorschlag kritisch betrachtet, dass ergänzend zur Herstellerverantwortung nationale Finanzierungsprogramme bis zu 20 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe zusätzlich decken sollen. Eine vollumfängliche Kostenübernahme der vierten Reinigungsstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung wäre sinnvoller, um das Verursacherprinzip angemessen umzusetzen.
Martin Weyand merkt an, dass die vorgesehenen Fristen zur Einführung der vierten Reinigungsstufe aus Sicht des BDEW nicht ausreichend sind und nicht die Realitäten der Unternehmen widerspiegeln. Hier gilt, in den Trilogverhandlungen nachzubessern. Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität der Branche unterstützt er das Ziel des EU-Parlaments. Dabei muss allerdings den Besonderheiten der Branche Rechnung getragen werden.
Er stimmt zu, dass ein Zukauf von Erneuerbaren Energien aus externen Quellen von bis zu 40 Prozent, wie das EU-Parlament vorschlägt, die Zielerreichung maßgeblich unterstützen wird. Er erwartet die Annahme der Ratsposition für Mitte dieses Monats und betont, dass dann zügig die Trilogverhandlungen beginnen müssen, um sicherzustellen, dass der Rechtsakt noch in dieser Legislatur formal verabschiedet werden kann.
https://gwf-wasser.de/branche/eu-parlament-unterstuetzt-herstellerverantwortung-ein-meilenstein-fuer-die-abwasserbewirtschaftung/

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VKU stellt Positionen zur Abwasserwiederverwendung vor

Seit Juni gilt dazu eine EU-Verordnung. Sie muss noch in deutsches Recht eingefügt werden.
Nicht nur in den südlichen Ländern Europas, sondern auch in einigen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren der Druck auf die Wasserressourcen in den heißen Sommermonaten gestiegen. Um dieser Entwicklung gerade in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat die EU in 2020 die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung verabschiedet.

Nach einer zweijährigen Frist gilt die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung seit Juni 2023…mehr:
https://www.zfk.de/wasser-abwasser/abwasser/vku-stellt-positionen-zur-abwasserwiederverwendung-vor

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Eindämmung der chemischen Verschmutzung in EU-Gewässern

• Besserer Schutz der menschlichen Gesundheit und natürlicher Ökosysteme vor giftigen Schadstoffen
• Aktualisierte Listen chemischer Schadstoffe, die überwacht und kontrolliert werden müssen
• Neue Gesetzgebung ist Teil des EU-Null-Schadstoff-Ziels für 2050
Am Dienstag hat das Parlament seine Position zur Senkung der Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächengewässern in der EU und zur Verbesserung der EU-Wasserqualitätsnormen angenommen.
Die Abgeordneten wollen, dass die EU-Beobachtungslisten – die Stoffe enthalten, die ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen – regelmäßig aktualisiert werden, um mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen Chemikalien Schritt zu halten. Sie möchten auch, dass eine Untergruppe bestimmter PFAS (poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen, auch als „ewige Chemikalien“ bekannt) sowie der Wert „PFAS insgesamt“ (Parameter, der die Gesamtheit der PFAS mit einer maximalen Konzentration umfasst) zu den Listen für Schadstoffe in Grundwasser und Oberflächengewässern hinzugefügt werden. Mehrere andere Stoffe, einschließlich Mikroplastik und antimikrobiell resistente Mikroorganismen, sollten ebenfalls zu diesen Listen hinzugefügt werden, sobald geeignete Überwachungsmethoden identifiziert sind.
Der angenommene Bericht enthält auch strengere Standards für mehrere Pestizide (einschließlich Glyphosat und Atrazin) und Arzneimittel.
Hersteller, die Produkte verkaufen, die chemische Schadstoffe enthalten, sollten sich an den Überwachungskosten beteiligen, eine Tätigkeit, die derzeit nur von den Mitgliedstaaten finanziert wird.
Die Abgeordneten nahmen den Bericht mit 495 gegen 12 Stimmen an, bei 124 Enthaltungen.

Zitat
Nach der Abstimmung erklärte Berichterstatter Milan Brglez (S&D, SI): „Die Überarbeitung des EU-Wasserrechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie und ihrer beiden Tochterrichtlinien, ist eines der wichtigsten politischen Instrumente zur Umsetzung unserer Verpflichtungen im Rahmen des Null-Schadstoff-Aktionsplans. Ein verbesserter Schutz der EU-Gewässer ist äußerst wichtig, insbesondere vor dem Hintergrund der immer drängenderen Auswirkungen des Klimawandels – in Verbindung mit der industriellen und landwirtschaftlichen Verschmutzung – auf unsere Süßwasserressourcen.“
Nächste Schritte
Die Abgeordneten sind bereit, die Gespräche über die endgültige Form der Gesetzgebung zu beginnen, sobald der Rat seine Position festgelegt hat.

Hintergrund
Im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals legte die Kommission im Oktober 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Listen der Schadstoffe in Grundwasser und Oberflächengewässern vor, die überwacht und kontrolliert werden müssen, um die Süßwasserkörper der EU zu schützen. Mit den neuen Rechtsvorschriften werden die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (Oberflächenwasserrichtlinie) aktualisiert.
Mit der Annahme dieses Berichts kommt das Parlament den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der Ökosysteme und die Beseitigung der Umweltverschmutzung nach, wie sie in den Vorschlägen 2 Absätze 4 und 7 der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20230911IPR04917/eindammung-der-chemischen-verschmutzung-in-eu-gewassern

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Rückstände in Gewässern Industrie soll für Abwasserreinigung zahlen

Die EU erwägt, die Pharma- und die Kosmetikbranche an den Kosten der Abwasserreinigung zu beteiligen. Damit weniger gefährliche Produktreste in Flüssen und Meeren landen, sollen sie die Nachrüstung von Kläranlagen mitfinanzieren.
Von Alexa Höber, NDR
80 Prozent der problematischen Stoffe in Gewässern stammen laut EU-Kommission aus kosmetischen und pharmazeutischen Produkten. Sie können in Kläranlagen nur in geringem Umfang aus dem Abwasser entfernt werden. Daher werden sie tonnenweise in Gewässer eingeleitet und schädigen dort die Ökosysteme. Das soll sich mit der aktuellen Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie ändern.

Nachrüstung der Kläranlagen geplant
Die EU-Kommission plant, dass bis Ende 2035 alle Kläranlagen, die das Abwasser von mehr als 100.000 Menschen reinigen, mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden müssen. Bisher verfügen die meisten Kläranlagen nur über zwei bis drei Reinigungsstufen. Bis 2040 sollen dann alle Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern verpflichtet werden, ihre Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszustatten.
So möchte die EU-Kommission ihr Ziel umsetzen, bis 2050 Schadstoffe in Gewässern so zu verringern, dass Ökosysteme
https://ard.social/@tagesschau/111132058716715519

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EU-Projekt ZeroF will Ersatz für PFAS in Lebensmittelverpackungen und Textilien schaffen

Pizzakartons schützen sie gegen das Durchfetten, Outdoor-Bekleidung machen sie wetterfest und im Grundwasser und im menschlichen Körper findet man sie auch schon: Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, kurz PFAS. Die Europäische Union will nun eine Reihe kritischer PFAS verbieten und fördert in vier großen Verbundprojekten die Entwicklung von Ersatzmaterialien für PFAS, z. B. im EU-Projekt ZeroF. In diesem Projekt entwickelt das Fraunhofer-Institut für Silicatforschung ISC im Verbund mit Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen Lösungen für PFAS-freie Lebensmittelverpackungen und Textilien.
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen – kurz PFAS – sind industriell hergestellte Chemikalien mit einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl an Zusammensetzungen. Sie sind so etwas wie Universaltalente in der Chemie: verhältnismäßig günstig herzustellen und überall da einsetzbar, wo es um besonders widerstandsfähige, glatte, öl- und wasserabweisende Oberflächen und Vollmaterialien geht. Sie sind temperatur- und chemikalienbeständig, werden als Hilfsmittel in der Produktion eingesetzt und sind selbst Bestandteil vieler Produkte – z. B. in Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Textilien, Imprägnierungsmitteln und Löschschäumen. In die Umwelt gelangen sie durch Abwässer, als Abrieb oder Aerosol, sowie über die Ackerböden ins Grundwasser und in die Nahrungskette. Dort bleiben sie bestehen – als „Ewigkeits-Chemikalien“ können sie nicht auf natürlichem Wege abgebaut werden. In der EU ließen sich PFAS in mehr als 70 % der Grundwasser-Messtellen nachweisen . Der „Nordische Ministerrat“, ein Zusammenschluss v. a. skandinavischer Länder, hat 2019 eine Studie zu den sozioökonomischen Auswirkungen von PFAS vorgestellt. Die Studie schätzt allein die Gesundheitskosten durch PFAS-bedingte Erkrankungen auf mindestens 50 Milliarden Euro in der EU und bringt rund 12 000 Todesfälle in den direkten Zusammenhang mit PFAS.

Verbot der kritischen Substanzen – woher einen Ersatz nehmen?
Das Verbot von besonders kritischen Vertretern aus der PFAS-Familie, das für 2023 von der EU-Kommission geplant ist, kommt also nicht unerwartet. Doch es stellt die Industrie auch vor erhebliche Schwierigkeiten, denn so einfach lassen sich PFAS aufgrund ihrer Eigenschaftsprofile und deren Bandbreite nicht ersetzen. Für besonders relevante Bereiche (Arzneimittel, Pflanzenschutz) sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, außerdem gelten die üblichen Übergangsfristen. Doch die Umstellung auf eine PFAS-freie Produkte ist für die Industrie nicht zuletzt deshalb notwendig, weil bereits PFAS-Produzenten signalisieren, sich in naher Zukunft komplett vom europäischen Markt zurückziehen zu wollen. Um den umweltfreundlichen Ersatz von PFAS voranzubringen, fördert die EU derzeit in vier großen Verbundforschungsprojekten die Entwicklung von unschädlichen PFAS-Alternativen in ihren jeweiligen Hauptanwendungsfeldern.

ZeroF – umweltfreundliche Beschichtungen für die Verpackungs- und Textilindustrie
Eines dieser vier Schlüsselprojekte ist das Projekt ZeroF, das sich mit PFAS-Alternativen für Lebensmittelverpackungen und Textilien beschäftigt. Das Fraunhofer ISC ist in ZeroF maßgeblich an der Entwicklung von omniphoben (öl- und wasserabweisenden) und abriebbeständigen Beschichtungen für Textilien beteiligt. Mit der Stoffklasse der ORMOCER®-Lacke stellt das Fraunhofer ISC ein sehr vielseitiges Basismaterial zur Verfügung, das mit den vom Projektpartner VTT hergestellten cellulosebasierten Materialien kombiniert werden soll. »Die Herausforderung für uns besteht vor allem darin eine wasserabweisende Beschichtung für Textilien herzustellen, die gleichzeitig als wasserbasierte Lösung appliziert werden kann, da dies eine Vorgabe der Textilindustrie ist,« erklärt Dr. Claudia Stauch, Projektleiterin am Fraunhofer ISC. »Das ORMOCER® als hybrides Material erlaubt es uns, anorganische und organische Materialeigenschaften zu kombinieren und so unendlich viele Stellschrauben für diese komplexe Fragestellung zu generieren.« Dabei kommt den Projektbeteiligten zugute, dass ORMOCER®-Beschichtungen sehr gute Verarbeitungs-, Oberflächen- und Barriereeigenschaften mitbringen, was sie bereits in einer Reihe von Industrieprodukten unter Beweis stellen konnten.

Unterstützung für betroffene Unternehmen
Der Einsatz der neu entwickelten ZeroF Materialien hängt jedoch nicht alleine von deren Eigenschaftsprofil, sondern auch von der Akzeptanz in der Industrie ab. Um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden, dürfen die Unternehmen, die jetzt PFAS einsetzen, nicht mit dem Verbot und seinen Folgen allein gelassen werden. »Nicht immer wird der volle Funktionsumfang von PFAS auch wirklich benötigt. Für manche der jetzigen Anwendungsfelder, in denen es nur um ein oder zwei Schlüsseleigenschaften aus dem ganzen PFAS-Spektrum geht, gibt es bereits jetzt gute und kurzfristig einsetzbare Lösungen,« erklärt die Wissenschaftlerin.
Aktuell beraten die Forscherinnen und Forscher vom Fraunhofer ISC bereits Unternehmen, um diese bei der schnellen Umsetzung von umweltfreundlichen und wirtschaftlichen PFAS-Alternativen zu unterstützen.

Projektinformationen:
ZeroF – Development of verified safe and sustainable PFAS-free coatings for food packaging and upholstery textile applications
Grant agreement ID: 101092164

TEKNOLOGIAN TUTKIMUSKESKUS VTT OY (Koordination), Finnland
FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR SILICATFORSCHUNG ISC, Deutschland
ASSOCIACIO AGRUPACIO D’EMPRESES INNOVADORES TEXTILS (AEI), Spanien
E.CIMA SA, Spanien
IDEAconsult, Bulgarien
KEMIRA OYJ, Finnland
ACONDICIONAMIENTO TARRASENSE ASSOCIACION (LEITAT), Spanien
LGI SUSTAINABLE INNOVATION, Frankreich
LUXEMBOURG INSTITUTE OF SCIENCE AND TECHNOLOGY LIST, Luxemburg
TEMAS Solutions, Schweiz
Università di Bologna, Italien
YANGI, Schweden

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Das Fraunhofer ISC im Profil
Das Fraunhofer-Institut für Silicatforschung ISC (Leitung Prof. Dr. Gerhard Sextl) ist eines der führenden FuE-Zentren für materialbasierte Forschung und Entwicklung in den Bereichen Ressourceneffizienz, Energie, Umwelt und Gesundheit. Mit rund 400 Wissenschaftlern und Technikern arbeitet das Institut daran, innovative Funktionsmaterialien und Technologien für nachhaltigere Produkte mit weniger Ressourceneinsatz zu entwickeln und wesentliche Beiträge zur Lösung der großen globalen Fragen und Herausforderungen der Zukunft zu leisten. Mit dem Mutterinstitut und dem Fraunhofer-Translationszentrum für Regenerative Therapien in Würzburg sowie dem Zentrum für Hochtemperaturwerkstoffe und -design HTL in Bayreuth verbindet das Fraunhofer ISC erstklassige materialwissenschaftliche Kompetenz mit langjähriger Erfahrung in der Materialverarbeitung, der industriellen Anwendung und dem Upscaling von Produktions- und Prozesstechnologien in den Pilotmaßstab sowie in der Materialanalytik und -charakterisierung. Mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit ist das Institut ein starker F&E-Partner für Industriepartner und unterstützt mit seinen Entwicklungen weniger Ressourcenverbrauch und verantwortungsvolle Produktion.
Dipl.-Geophys. Marie-Luise Righi PR und Kommunikation
Fraunhofer-Institut für Silicatforschung ISC
https://idw-online.de/de/news821437

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Europäisches Parlament stimmt für stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen

Das Europäische Parlament hat sich am 12. September 2023 dafür ausgesprochen, den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen im Einklang mit dem Grünen Deal und dem REPowerEU-Plan voranzubringen. Dank der Aktualisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, auf die sich Parlament und Rat bereits geeinigt haben, soll der Anteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Endenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 % steigen. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, den Anteil auf 45 % zu steigern.
Durch die Vorschriften werden auch die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für neue Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Solaranlagen oder Windkraftwerke oder für die Anpassung bestehender Anlagen beschleunigt. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten nicht länger als zwölf Monate für die Genehmigung neuer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen benötigen, wenn sich diese Anlagen in sogenannten Vorranggebieten für erneuerbare Energiequellen befinden. Außerhalb solcher Gebiete sollte das Verfahren nicht länger als 24 Monate dauern.
Die Vorschriften müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, um in Kraftreten zu können.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0303_DE.html

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Kein Rechtsakt bzgl. Mikroplastik?

Kein Rechtsakt bzgl. Mikroplastik?
Das EU-Parlament schwächt den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden ab, die Umweltqualitätsnormen die Grundwasserrichtlinie sind auf dem Weg zur Abstimmung und die Kommission streicht die Legislativvorschläge für unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

In EurEau sind die nationale Trink- und Abwasserdienstleister aus 29 Ländern zusammengeschlossen. Der Newsletter von EurEau berichtet über die wasserpolitischen Entwicklungen in Europa. Der VSA ist Mitglied von EurEau und informiert seine Mitglieder über relevante Entwicklungen in Europa.

Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden: ein verlorener Kompromiss?
Das EU-Parlament hat die Verhandlungen über die Kompromissänderungsanträge aufgenommen. Derzeit konzentrieren sich die Diskussionen auf die Wartung von Geräten und das Sprühen aus der Luft. Viele Abgeordnete schwächen die Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden so weit wie möglich ab, indem sie viele vorgesehene Anforderungen freiwillig machen.
Umweltqualitätsnormen und zur Grundwasserrichtlinie: auf dem Weg zur Abstimmung
Das Europäische Parlament arbeitet an den Kompromissänderungsanträgen zur Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und zur Grundwasserrichtlinie. EurEau steht diesbezüglich mit dem Parlament in Kontakt und hat ein Positionspapier veröffentlicht.

Mikroplastik: Kommission streicht Rechtsakt von der Agenda
Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen. Während die REACH-Beschränkung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik verabschiedet wurde, stehen die Legislativvorschläge der Kommission für unbeabsichtigt freigesetzte Partikel, nicht mehr auf der Agenda der Kommission. Sie sollten ursprünglich Reifen, Textilien, Kunststoffpellets und andere Emissionsquellen regeln. Unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik kann über verschiedene Quellen in die aquatische Umwelt gelangen und Trinkwasserressourcen verunreinigen.

https://www.aquaetgas.ch/25901
https://www.aquaetgas.ch/agenda-de/webinar-stickstoff-im-abwasser-elimination-und-r%C3%BCckgewinnung/

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EU-Gewässermission: Innovative Partnerschaften für eine nachhaltige blaue Wirtschaft

Eine Mission für die europäischen Gewässer: Ein guter ökologischer Zustands und eine CO2-neutrale Nutzung bis 2030 sind die Ziele aller EU-Mitgliedsstaaten. Daher unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Umsetzung der EU-Mission „Restore our Ocean and Waters by 2030“ mit nationalen Forschungsbeiträgen.

„Wir vernetzen uns noch besser in Europa, um die Meeresforschung noch stärker zu nutzen und die großen Krisen zu bewältigen.“ Mit diesen Worten begrüßte Judith Pirscher, Staatssekretärin im BMBF, die hochrangigen Gäste aus Europa anlässlich des EU-Lighthouse-Events am 25. und 26. April 2023 in Hamburg. Pirscher betonte, die deutsche Meeresforschung trage gemeinsam mit Partnern aus Europa und der maritimen Wirtschaft schon jetzt zu den Zielen der EU-Mission bei: zur Vermeidung der Gewässerverschmutzung, zum Erhalt der marinen Artenvielfalt und zur Entwicklung von Innovationen für die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Damit übernehme Deutschland weiterhin Verantwortung, so Pirscher.

Neue innovative Partnerschaften für eine nachhaltige blaue Wirtschaft – so lautete das Ziel des Events. Auf Einladung der Europäischen Kommission und des BMBF trafen sich vielfältige Akteure für die Ostsee- und Nordseeregion aus Politik, Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem politischen Committment der Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Anrainerstaaten aus Nord- und Ostsee und durch Unternehmen und Akteure aus der Gesellschaft sendet Deutschland ein klares Signal für die Umsetzung der EU-Mission „Restore our Ocean and Waters by 2030“. Das Memorandum verabredet gemeinsame Aktivitäten aus Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft.

Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung der Ostsee und Nordsee

Während der zweitätigen Veranstaltung präsentierten sich erfolgreiche Forschungsvorhaben zum Schutz und für die nachhaltige Nutzung der Ostsee- und Nordseeregion. Wie partizipative Zusammenarbeit gelingt, zeigten erfolgreiche Praxisbeispiele aus der maritimen Wirtschaft. Dekarbonisierungstrategien von Häfen oder regionale Strategien zum Wassermanagement zeigten, wie der Transfer von neuem Wissen für den EU Green Deal gelingen kann.

Das Event gilt als Auftakt für konkrete Maßnahmen in den kommenden Jahren. Die EU Kommission hat dafür aus dem Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa substanzielle Fördermittel zur Verfügung gestellt und eine Struktur über Begleitmaßnamen aufgebaut. Für das Ostsee und Nordsee Lighthouse wird das Projekt BlueMissionBANOS  die Aufgabe haben, alle wichtigen Akteure zusammenzubringen, zu inspirieren und innovative Ideen in die Realität umzusetzen. PtJ ist Projektpartner und für das Arbeitspaket Governance zuständig.

Plastikpiraten macht SchülerInnen zu Meeresforschern

Den Ozean in Öffentlichkeit bringen – mit diesem Ziel würdigt das BMBF den „deutschen Exportschlager für Bürgerwissen“, die Plastikpiraten. Für die nächsten drei Jahre sicherte Staatssekretärin Pirscher der Kampagne die weitere Co-Finanzierung über 600.000 Euro zu. Hamburger Schülerinnen und Schüler präsentierten das Citizen-Science-Projekt während des Events, in dem junge Bürgerinnen und Bürger seit 2016 bundesweit Plastikmüll an deutschen Flüssen sammeln und analysieren. Seit 2022 beteiligen sich unter der EU-Gewässermission weitere elf europäische Partnerländer und forschen in Zukunft auch an deutschen und europäischen Küsten. Die Plastikpiraten waren Teil der Ausstellung, auf der auch eine Künstlerin aus Finnland ihre beeindruckenden Kreationen aus Makroalgen und eine Wissenschaftlerin der Universität Oldenburg ein interaktives Spiel zur maritimen Raumplanung präsentierten.

https://www.fona.de/de/eu-gewaessermission-partnerschaften-fuer-eine-nachhaltige-blaue-wirtschaft

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Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserentsorgung nach ausgewählten europäischen Ländern im Jahr 2020

Abwasserentsorgung – Anschlussgrad nach Ländern Europas 2020
Die Statistik zeigt den Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserentsorgung nach ausgewählten europäischen Ländern im Jahr 2020. Im Jahr 2020 waren in Polen rund 75 Prozent der Bevölkerung an kommunale Kläranlagen angeschlossen.
Der Anschluss an Kläranlagen bezieht sich hier auf alle Arten der Abwasserbehandlung (Primär- und Tertiärbehandlung) in kommunalen Kläranlagen, die von Behörden oder privaten Unternehmen betrieben werden und hauptsächlich der Abwasserbehandlung dienen. Mehr:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165429/umfrage/anschlussgrad-an-die-oeffentliche-abwasserentsorgung-in-europa-2007/

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Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland und 19 andere EU-Staaten müssen Trinkwasserrichtlinie umsetzen

Deutschland und 19 andere EU-Staaten haben der Europäischen Kommission nicht fristgemäß mitgeteilt, wie sie die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Sie erhalten deshalb ein sogenanntes Aufforderungsschreiben. Das ist die erste Stufe in einem höchstens dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie enthält unter anderem aktualisierte Sicherheitsnormen und verpflichtet die EU-Staaten, den Zugang zu Trinkwasser für alle sicherzustellen. Die EU-Staaten hätten sie bis zum 12. Januar 2023 in ihr nationales Recht umsetzen und der Kommission ihre jeweiligen Umsetzungsmaßnahmen mitteilen müssen.

Neben Deutschland haben bislang Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie nicht fristgerecht mitgeteilt.

Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie
Sauberes Trinkwasser ist von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Die Qualitätsstandards für Trinkwasser der Europäischen Union zählen zu den weltweit höchsten, dank der in den vergangenen gut 30 Jahren festgelegten Unionsmaßnahmen und -vorschriften im Bereich Trinkwasser.

Die Kommission hat die Richtlinie (EU) 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie) überarbeitet. Sie enthält nun aktualisierte Sicherheitsnormen, eine Methodik zur Ermittlung und Bewältigung von Qualitätsrisiken in der gesamten Wasserversorgungskette, eine Beobachtungsliste für neu auftretende Stoffe sowie Konformitätsbestimmungen für Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen.

Mit der neuen Richtlinie wird gegen Wasserverluste vorgegangen, da derzeit durchschnittlich 23 Prozent des Trinkwassers während der Verteilung in der EU verloren gehen. Die Richtlinie enthält außerdem neue Bestimmungen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Trinkwasser für alle und insbesondere für benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft zu verbessern und aufrechtzuerhalten.

Nächste Schritte
Die betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Insgesamt hat die Kommission heute gegen 25 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Umwelt, Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Migration, Inneres, Sicherheitsunion und Justiz eingeleitet

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vertragsverletzungsverfahren-deutschland-und-19-andere-eu-staaten-mussen-trinkwasserrichtlinie-2023-03-27_de

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Rat der EU einigt sich über die Revision der Industrieemissionsrichtlinie – BDE warnt vor Änderung der Deponieregelungen

Mitgliedstaaten schließen sich größtenteils dem Kommissionsvorschlag an
Vor dem Hintergrund der Einigung des Rates der Europäischen Union zur Revision der Industrieemissionsrichtline hat der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft seine Bedenken geäußert. So moniert der Verband besonders die im Rahmen dieses Revisionsvorschlages geplante Änderung der Deponierichtlinie. Zugleich begrüßte er die Einigung hinsichtlich einiger Regelungen zu Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten und forderte zudem Anpassungen für mehr Tempo bei Genehmigungserteilungen.

„Eine Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie ist im Sinne der Umsetzung des EU-Green Deal richtig und wünschenswert. Soweit sich dabei Änderungen aber auf die Deponierichtlinie beziehen, kann ich nur vor einem drohenden Regelungswirrwarr warnen“, erklärte BDE -Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Der Umweltrat der EU hatte sich am 16. März in Brüssel über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Industrieemissionsrichtlinie geeinigt. Ziel des Revisionsvorschlags ist, das Regelwerk den Anforderungen des European Green Deal an eine nachhaltige EU-Wirtschaft anzupassen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Insbesondere geht es um die Vermeidung der Umweltverschmutzung in der EU und um die Angleichung der Umweltstandards in den Mitgliedsländern.

Bei der Industrieemissionsrichtlinie handelt es sich um das zentrale europäische Regelwerk für die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen. Die Europäische Kommission hatte am 5. April 2022 einen Vorschlag zur Revision dieser Richtlinie veröffentlicht, den der Rat in diesem März behandelt hatte.

Auf deutliche Kritik des Verbandes stößt dabei der Vorschlag der Kommission, die Regelung der technischen Anforderungen an den Betrieb von Abfalldeponien aus der Deponierichtlinie herauszunehmen, in die Industrieemissionsrichtlinie zu übernehmen und in Merkblättern der besten verfügbaren Techniken zu regeln.

Der BDE spricht sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines dringend notwendigen Verbotes der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle gegen diese Änderung aus. Aus Verbandssicht ist es ein falsches Signal, neue technische Anforderungen an den Betrieb von Siedlungsabfalldeponien zu bestimmen, wenn das Ziel ein europaweit geltendes Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle sein sollte. Zudem würde eine solche Änderung zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, da ein zentraler Baustein der Deponierichtlinie gestrichen ist, die Vorschriften der Deponierichtlinie im Übrigen jedoch nicht geändert werden. Auf eine entsprechende Änderung dieses Kommissionsvorschlages hatte sich der Rat bedauerlicherweise nicht geeinigt.

Positiv bewertet der BDE hingegen, dass sich der Rat auf Änderungen in Bezug auf die deutlich zu weit gehenden Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten aus dem Kommissionsvorschlag einigen konnte. Insbesondere sollen Anlagenbetreiber entgegen dem Kommissionsvorschlag nicht zur Veröffentlichung jeder Genehmigung der Industrieemissionsrichtlinie und ergänzender Unterlagen im Internet verpflichtet werden. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Schaffung eines fairen Wettbewerbs innerhalb der EU und zum Schutz des Industriestandortes Europa zu begrüßen, da derartige Veröffentlichungspflichten zur Preisgabe sensibler Daten und Betriebsgeheimnisse führen würden.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Verband und ich persönlich begrüßen ausdrücklich die Pläne der Europäischen Kommission, die Industrieemissionsrichtlinie an die Anforderungen des European Green Deal anzupassen. Der nun präsentierte Vorschlag verfehlt dies jedoch. Mit seiner Vorlage ist es dem Rat leider nur teilweise gelungen, Unstimmigkeiten insbesondere hinsichtlich der Regelungen zur Deponierung und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren aufzulösen. Diesen Neuregelungen stehen die Ziele nach mehr Umweltschutz und Verfahrensbeschleunigung entgegen. Hier kann daher auch nur ein generelles Verbot der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle innerhalb der EU Klarheit schaffen. Unser Verband vertritt seit Jahren diese Forderung und verleiht ihr aktuell erneut Nachdruck. In Sachen Verfahrensbeschleunigung könnte eine Orientierung am kürzlich veröffentlichten Kommissionsvorschlag für die Verordnung zu kritischen Rohstoffen mit Vorschlägen zur drastischen Verkürzung von Genehmigungsverfahren sinnvoll sein.

https://www.bde.de/presse/eu-einigt-sich-ueber-die-revision-der-industrieemissionsrichtlinie/

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Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie: Umsetzung in nationales Recht bis 12.1.2023

Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16.12.2020; kurz RL 2020/2184) ist am 12. Januar 2021 in Kraft getreten und muss bis 12. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung wird aller Voraussicht über eine umfassende Novelle der Trinkwasserverordnung unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums erfolgen. In diesem Zusammenhang sind auch die Übergangsfristen z. B. des Artikel 25 RL 2020/2184 zu beachten. Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 ist hier abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32020L2184

A. Anwendungsbereich
B. Allgemeine Verpflichtungen, Qualitätsstandards, Stelle der Einhaltung
C. Neuer Risikobasierter Ansatz: Entnahmestellen; Versorgungssystem; Hausinstallation
D. Neue Mindestanforderungen an Materialien, Werkstoffe, Chemikalien etc.
E. Überwachung, Beobachtungsliste; Abweichungen
F. Zugang zu Wasser für menschlichen Gebrauch
G. Umsetzung, Übergangsfristen und Aufhebung
H. Weitere Informationen

Insgesamt wird ein neuer Risikobasierter Ansatz für die Messung in Entnahmestellen, Versorgungssysteme und Hausinstallationen eingeführt, sowie neue Parameter zugrundgelegt. Zudem werden neue Mindestanforderungen an bestimmte Materialien, Werkstoffe, Chemikalien etc. gestellt, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, sowie der Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch normiert. Darüber hinaus wird eine Beobachtungsliste erstellt werden, für Stoffe oder Verbindungen, die aus Sicht der Öffentlichkeit oder der Wissenschaftsgemeinschaft gesundheitlich bedenklich sind, wie z. B. Arzneimittel, Stoffe mit endokriner Wirkung und Mikroplastik. Zudem plant die EU-Kommission bis 12.1.2024 technische Leitlinien bezüglich der Analyseverfahren zur Überwachung von PFAS festzulegen sowie die Richtlinien durch die Festlegung einer Methodik zur Messung von Mikroplastik zu ergänzen.

Die Richtlinie (EU) 2020/2184 richtet sich an die EU-Mitgliedstaaten. Neue Pflichten für Unternehmen können sich durch die Umsetzung in die nationale Trinkwasserverordnung bis spätestens 12.1.2023 ergeben.

A. Anwendungsbereich

I. Anwendungsbereich und Ausnahmen

Diese Richtlinie betrifft gemäß Artikel 1 Abs. 1 RL 2020/2184 „die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle in der Union“.

Ziele dieser Richtlinie sind es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben,

durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie
den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern.

Die Richtlinie (EU) 2020/2184 findet nach Artikel 3 RL 2020/2184 keine Anwendung auf

natürliche Mineralwässer, die von der zuständigen Behörde gemäß der Richtlinie 2009/54/EG als solche anerkannt werden; oder
Wässer, die Arzneimittel im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG sind.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Erzeuger von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllt wird, die Artikel 1 bis 5 RL 2020/2184 und Anhang I Teile A und B RL 2020/2184 einhalten. Die Mindestanforderungen gemäß Anhang I Teil A RL 2020/2184 gelten jedoch nicht für Quellwasser im Sinne der Richtlinie 2009/54/EG.

Darüber hinaus können gemäß Artikel 3 RL 2020/2184 bestimmte einzelne Ausnahmen zugelassen werden für z. B.

Wasser, das ausschließlich für Zwecke bestimmt ist, hinsichtlich deren die zuständigen Behörden überzeugt sind, dass die Wasserqualität keinerlei direkten oder indirekten Einfluss auf die Gesundheit der betreffenden Verbraucher hat;
Wasser für den menschlichen Gebrauch, das aus einer individuellen Versorgungsanlage stammt, aus der im Durchschnitt weniger als 10 m3 pro Tag entnommen oder mit der weniger als 50 Personen versorgt werden, sofern die Wasserbereitstellung nicht im Rahmen einer gewerblichen oder einer öffentlichen Tätigkeit erfolgt;
Lebensmittelunternehmer in Bezug auf das für die besonderen Zwecke des Lebensmittelunternehmens verwendete Wasser, wenn sich die zuständigen nationalen Behörden davon überzeugt haben, dass die Qualität dieses Wassers die Sicherheit des Enderzeugnisses nicht beeinflussen kann, und wenn die Wasserversorgung dieser Lebensmittelunternehmer die einschlägigen Verpflichtungen — insbesondere jene gemäß den Verfahren entsprechend den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte — erfüllt und den in den einschlägigen Rechtsvorschriften des Lebensmittelrechts der Union festgelegten Abhilfemaßnahmen entspricht.

Die Ausnahmeregelungen für bestimmt Seeschiffe ergeben sich aus Artikel 3 Abs. 2 RL 2020/2184.

Weitere Informationen ergeben sich aus der RL 2020/2184.

II. Begriffsbestimmungen

Die Begriffsbestimmungen zur RL 2020/2184 sind in Artikel 2 RL 2020/2184 normiert.

Gemäß Artikel 2 Nr. 1 RL 2020/2184 umfasst „Wasser für den menschlichen Gebrauch“

„a) alles Wasser, sei es im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das sowohl in öffentlichen als auch in privaten Örtlichkeiten zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist, und zwar ungeachtet seiner Herkunft und ungeachtet dessen, ob es aus einem Verteilungsnetz oder in Tankfahrzeugen bereitgestellt oder in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllt wird, einschließlich Quellwasser,

b) alles Wasser, das in einem Lebensmittelunternehmen für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von für den menschlichen Gebrauch bestimmten Erzeugnissen oder Substanzen verwendet wird,“

Nach Artikel 2 Nr. 2 RL 2020/2184 ist eine  „Hausinstallation“

„Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen den Zapfstellen, die normalerweise sowohl in öffentlichen als auch in privaten Örtlichkeiten für Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden, und dem Verteilungsnetz befinden, sofern sie nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften nicht in die Zuständigkeit des Wasserversorgers in seiner Eigenschaft als Wasserversorger fallen“

„Wasserversorger“ ist gemäß Artikel 2 Nr. 3 RL 2020/2184 eine „Einheit, die Wasser für den menschlichen Gebrauch bereitstellt“.

Gemäß Artikel 2 Nr. 4 RL 2020/2184 sind „prioritäre Örtlichkeiten“ „große Räumlichkeiten und Gelände, bei denen es sich nicht um einen Haushalt handelt und in denen viele Nutzer potenziell wasserassoziierten Risiken ausgesetzt sind, insbesondere große, öffentlich genutzte Örtlichkeiten, wie von den Mitgliedstaaten festgelegt,“ „Lebensmittelunternehmen“ ist gemäß Artikel 2 Nr. 4 RL 2020/2184 „ ein Lebensmittelunternehmen im Sinne von Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002,“

Weitere Definitionen ergeben sich aus Artikel 2 RL 2020/2184.

B. Allgemeine Verpflichtungen, Qualitätsstandards, Stelle der Einhaltung

I. Allgemeine Verpflichtungen, Artikel 4 RL 2020/2184

Im Sinne der Mindestanforderungen dieser Richtlinie ist Wasser gemäß Artikel 4 Abs. 1 RL 2020/2184 für den menschlichen Gebrauch genusstauglich und rein, wenn es jede der folgenden Bedingungen erfüllt:

Das Wasser enthält keine Mikroorganismen, Parasiten und Stoffe jedweder Art, die, in einer gewissen Anzahl bzw. Konzentration, eine mögliche Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen;
das Wasser entspricht den in Anhang I Teile A (= Mikrobiologische Parameter), B (= Chemische Parameter) und D (= für Risikobewertung von Hausinstallationen relevante Parameter) RL 2020/2184 festgelegten Mindestanforderungen;
die Mitgliedstaaten haben alle anderen erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Artikel 5 bis 14 RL 2020/2184 einzuhalten.

Weitere Pflichten der Mitgliedstaaten sind u. a.:
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Maßnahmen zur Durchführung der vorliegenden Richtlinie auf dem Vorsorgeprinzip beruhen und weder direkt noch indirekt zur Folge haben, dass sich die derzeitige Qualität des Wassers für
den menschlichen Gebrauch in irgendeiner Weise verschlechtert oder sich die Verschmutzung der für die Gewinnung von Wasser für den menschlichen Gebrauch bestimmten Gewässer erhöht.

Die Mitgliedstaaten stellen nach Maßgabe der Richtlinie 2000/60/EG sicher, dass eine Bewertung der Höhe der Wasserverluste in ihrem Hoheitsgebiet und der Möglichkeiten für Verbesserungen bei der Reduzierung der Wasserverluste
anhand der Bewertungsmethode des Infrastruktur-Wasserverlustindex (infrastructural leakage index — ILI) oder einer anderen geeigneten Methode durchgeführt wird. Bei der Bewertung werden relevante Aspekte im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit sowie ökologische, technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt und mindestens Wasserversorger, die mindestens 10 000 m3 pro Tag bereitstellen oder mindestens 50 000 Personen versorgen, einbezogen. Die Ergebnisse der Bewertung werden der Kommission bis zum 12. Januar 2026 übermittelt.

Weitere Vorgaben ergeben sich direkt aus Artikel 4 RL 2020/2184.

II. Qualitätsstandards, Artikel 5 RL 2020/2184

Die Mitgliedstaaten setzen gemäß Artikel 5 Abs. 1 RL 2020/2184 die für Wasser für den menschlichen Gebrauch geltenden Werte für die Parameter in Anhang I RL 2020/2184 fest.

Anhang I RL 2020/2184 umfasst in

Teil A: Mikrobiologisch Parameter, wie z. B. Intestinale Enterokokken
Teil B: Chemische Parameter, wie z. B. Arsen, Bisphenol A, Chrom, Blei, Quecksilber, Pestizide, Nitrit, PFAS, Uran etc.
Teil C: Indikatorparameter, wie z. B. Aluminium, Färbung, Trübung etc.
Teil D: Für die Risikobewertung von Hausinstallationen relevante Parameter, wie z. B. Blei

Dabei gilt für die umzusetzenden Mitgliedstaaten:

Die gemäß Artikel 5 Abs. 1 RL 2020/2184 festgelegten Parameterwerte dürfen dabei nicht weniger streng sein als die in Anhang I Teile A, B, C und D RL 2020/2184 angegebenen Parameterwerte.
Für die Parameter in Anhang I Teil C RL 2020/2184 gilt, dass die Werte ausschließlich zu Überwachungszwecken festgelegt werden sowie um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Artikels 14 RL 2020/2184 erfüllt werden.
Die Mitgliedstaaten setzen Werte für zusätzliche, in Anhang I RL 2020/2184 nicht enthaltene Parameter fest, wenn der Schutz der menschlichen Gesundheit in ihrem Hoheitsgebiet oder in einem Teil davon dies erfordert. Die Werte erfüllen zumindest die Anforderungen von Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe a) RL 2020/2184.

Weitere Vorgaben ergeben sich aus Artikel 5 RL 2020/2184.

III. Stelle der Einhaltung, Artikel 6 RL 2020/2184

Die nach Artikel 5 RL 2020/2184  festgelegten Parameterwerte für die in Anhang I Teile A und B RL 2020/2184 genannten Parameter sind gemäß Artikel 6 Abs. 1 RL 2020/2184 einzuhalten:

a) bei Wasser für den menschlichen Gebrauch, das aus einem Verteilungsnetz stammt, am Austritt aus denjenigen Zapfstellen in Örtlichkeiten oder in Einrichtungen, die normalerweise für Wasser für den menschlichen Gebrauch

verwendet werden;

b) bei Wasser für den menschlichen Gebrauch aus Tankfahrzeugen an der Stelle, an der das Wasser aus dem Tankfahrzeug austritt;

c) bei Wasser für den menschlichen Gebrauch, das in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllt wird, am Punkt der Abfüllung;

d) bei in einem Lebensmittelunternehmen verwendetem Wasser für den menschlichen Gebrauch an der Stelle der Verwendung des Wassers in diesem Unternehmen.

Weitere Vorgaben ergeben sich aus Artikel 6 RL 2020/2184.

C. Neuer Risikobasierter Ansatz: Entnahmestellen; Versorgungssystem; Hausinstallation

I. Risikobasierter Ansatz für sicheres Wasser, Artikel 7 RL 2020/2184

Der risikobasierte Ansatz für sicheres Wasser ist in Artikel 7 RL 2020/2184 geregelt.

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 RL 2020/2184 tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass für die

Versorgung,
Aufbereitung und
Verteilung
von Wasser für den menschlichen Gebrauch ein risikobasierter Ansatz angewendet wird, der sich auf die gesamte Versorgungskette

vom Einzugsgebiet
über die Entnahme,
Aufbereitung und
Speicherung
bis zur Verteilung des Wassers an der Stelle der Einhaltung gemäß Artikel 6 RL 2020/2184
erstreckt.

Der risikobasierte Ansatz umfasst Folgendes:

a) Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch gemäß Artikel 8 RL 2020/2184;

b) Risikobewertung und Risikomanagement für jedes Versorgungssystem, das die Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch durch die Wasserversorger bis zur Übergabestelle gemäß Artikel 9 RL 2020/2184  umfasst; und

c) Risikobewertung der Hausinstallationen gemäß Artikel 10 RL 2020/2184.

Dabei gelten folgende Fristen:

Die Risikobewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch sind gemäß Artikel 7 Abs. 4 RL 2020/2184 bis zum 12. Juli 2027 das erste Mal durchzuführen. Diese Risikobewertung und dieses Risikomanagement werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des Artikels 7 der Richtlinie 2000/60/EG regelmäßig in Abständen von höchstens sechs Jahren überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Die Risikobewertung und das Risikomanagement des Versorgungssystems sind gemäß Artikel 7 Abs. 5 RL 2020/2184 bis zum 12. Januar 2029 das erste Mal durchzuführen. Diese Risikobewertung und dieses Risikomanagement werden regelmäßig in Abständen von höchstens sechs Jahren überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Die Risikobewertung der Hausinstallation ist gemäß Artikel 7 Abs. 6 RL 2020/2184 bis zum 12. Januar 2029 das erste Mal durchzuführen. Diese Risikobewertung wird alle sechs Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Weitere Vorgaben ergeben sich aus Artikel 7 RL 2020/2184.

II. Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen, Artikel 8 RL 2020/2184

Die Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch ist in Artikel 8 RL 2020/2184 geregelt:

Unbeschadet der Artikel 4 bis 8 der Richtlinie 2000/60/EG tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass die Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch einer Risikobewertung und einem

Risikomanagement unterzogen werden. Die Risikobewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch bis zum 12. Juli 2027 das erste Mal durchzuführen; Artikel 7 Abs. 4 RL 2020/2184. Diese Risikobewertung und dieses Risikomanagement werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des Artikels 7 der Richtlinie 2000/60/EG regelmäßig in Abständen von höchstens sechs Jahren überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Die Mitgliedstaaten stellen dabei gemäß Artikel 8 Abs. 2 RL 2020/2184 sicher, dass die Risikobewertung Folgendes umfasst:

a) Charakterisierung der Einzugsgebiete von Entnahmestellen einschließlich

Angabe und Kartierung der Einzugsgebiete von Entnahmestellen;
Kartierung der Schutzgebiete, soweit Schutzgebiete gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG festgelegt wurden;
Georeferenzierung aller Entnahmestellen in den Einzugsgebieten; da es sich bei diesen Daten möglicherweise um sensible Daten handelt, insbesondere im Kontext der öffentlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit,
stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass solche Daten geschützt und nur an die zuständigen Behörden und Wasserversorger übermittelt werden;

Beschreibung der Flächennutzungs-, Abfluss- und Anreicherungsprozesse in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen.

b) Identifizierung der Gefährdungen und Gefährdungsereignisse in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen sowie Bewertung deren möglicher Risiken für die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch; bei dieser Bewertung werden mögliche Risiken bewertet, die eine Verschlechterung der Wasserqualität in einem Ausmaß bewirken könnten, das ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen könnte;

c) geeignete Überwachung des Oberflächenwassers oder Grundwassers oder von beidem in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen oder des Rohwassers auf relevante Parameter, Stoffe oder Schadstoffe, die auszuwählen sind aus:

den Parametern in Anhang I Teile A und B RL 2020/2184 oder gemäß Artikel 5 Abs. 3 RL 2020/2184 festgelegte Parameter;
den Grundwasserschadstoffen in Anhang I der Richtlinie 2006/118/EG sowie Schadstoffe und Verschmutzungsindikatoren, für die die Mitgliedstaaten gemäß Anhang II der genannten Richtlinie Schwellenwerte festgesetzt haben;
den prioritären Stoffen und bestimmten anderen Schadstoffen in Anhang I der Richtlinie 2008/105/EG;
den einzugsgebietsspezifischen Schadstoffen, die die Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 2000/60/EG festgelegt haben;
anderen für Wasser für den menschlichen Gebrauch relevanten Schadstoffen, die die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der gemäß Buchstabe b des vorliegenden Unterabsatzes gesammelten Informationen festgelegt
haben; natürlich vorkommenden Stoffen, die durch die Verwendung von Wasser für den menschlichen Gebrauch eine mögliche Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten;
Stoffen und Verbindungen auf der gemäß Artikel 13 Abs. 8 RL 2020/2184 erstellten Beobachtungsliste.

Wasserversorger, die in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen oder in Rohwasser Überwachungsmaßnahmen durchführen, sind gemäß Artikel 8 Abs. 3 RL 2020/2184 verpflichtet, die zuständigen Behörden über Trends und eine ungewöhnliche Anzahl oder Konzentration der überwachten Parameter, Stoffe oder Schadstoffe zu informieren. „Wasserversorger“ ist dabei gemäß Artikel 2 Nr. 3 RL 2020/2184 …mehr:

https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/umwelt/wasser/wasser-aktuell/die-neue-eu-trinkwasserrichtlinie-umsetzung-in-5297336

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EU-Kommission: Mehr Anstrengungen nötig, um Umweltverschmutzung wie vereinbart zu senken

Wenn die Umweltverschmutzung in der EU bis 2030 wie vereinbart zurückgehen soll, braucht es sowohl neue Rechtsvor­schriften als auch eine bessere Umset­zung bereits bestehender Regeln.Das zeigen zwei Berichte der Europäischen Kommission: zum einen der erste Bericht zum Monitoring der Null-Schadstoffzie­le, zum anderen der dritte Bericht zur Luftqualität in der EU.

Aus den Berichten geht hervor, dass die EU-Politik zu besserer Luft und weni­ger Pestiziden beigetragen hat.Die Ver­schmutzung ist jedoch immer noch zu hoch, so die Kommission.In anderen Be­reichen wie Lärm, Nährstoffbelastung oder dem Aufkommen von Siedlungsab­fällen seien die Fortschritte ins Stocken geraten.Die Ergebnisse zeigen nach An­sicht der EU, dass insgesamt viel stärke­re Maßnahmen erforderlich sind, wenn die EU ihre Ziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung bis 2030 errei­chen will.

Die Fortschritte bei der Verwirkli­chung sechs Null-Schadstoff-Ziele sind gemischt.Die Verschmutzung durch Pes­tizide, antimikrobielle Mittel und Abfälle im Meer nimmt ab.Bei der Lärm-, Nähr­stoff- und Abfallverschmutzung wurden kaum Fortschritte erzielt.Auf der ande­ren Seite sind die insgesamt hohen Quo­ten bei der Einhaltung der EU-Standards für die Trinkwasser- und Badegewässer­verschmutzung (mehr als 99 Prozent bzw. 93 Prozent) ermutigend.Für 2030 können die meisten Ziele erreicht wer­den, wenn zusätzliche Anstrengungen unternommen werden.

Die derzeitige Schadstoffbelastung sei jedoch nach wie vor viel zu hoch: über 10 Prozent der vorzeitigen Todesfäl­le in der EU sind jedes Jahr immer noch mit Umweltverschmutzung verbunden.

Download der Berichte:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20221208_004

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Herstellerverantwortung ermöglicht verursachergerechte Finanzierung der Abwasserreinigung

Die EU-Kommission hat am 26. Oktober 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie vorgelegt. Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser gibt hierzu folgendes Statement.
„Seit ihrer Umsetzung hat die kommunale Abwasserrichtlinie bereits zu einer deutlich verbesserten Gewässerqualität in der EU beigetragen. Um auch zukünftig die Zweckmäßigkeit und die Effektivität der Richtlinie zu gewährleisten, ist jedoch eine Aktualisierung notwendig. Es ist gut, dass die EU-Kommission hierfür nun einen Entwurf vorgelegt hat.“

Verursacherprinzip wird umgesetzt
Außerdem sagt Weyand: „Besonders erfreulich ist die geplante Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung. Damit würde das Verursacherprinzip endlich rechtskräftig umgesetzt und Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten verpflichtenden Einführung der vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen ab einer bestimmten Größe bzw. bei einer besonders hohen Spurstoffkonzentration zwingend notwendig. Nur so kann eine nachhaltige Lösung für Verunreinigungen geschaffen werden, die nicht direkt an der Quelle vermieden werden können.“

Laut Weyand setzt sich der BDEW setzt bereits seit langem für eine verursachergerechte Finanzierung der Abwasserreinigung ein und hat bereits 2019 einen Vorschlag für die Einführung eines sogenannten „Fondsmodells“ vorgelegt. Ziel ist es, entsprechend der Schädlichkeit von Stoffen einen Anreiz zu bieten, Stoffeinträge zu vermeiden oder zu reduzieren.

Kontinuierliche Überwachung von Abwasser
Zudem erläutert er: „Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie schlägt die EU-Kommission zudem die Einführung verbindlicher Vorgaben für die dauerhafte Überwachung von Abwasser auf verschieden Gesundheitsparameter vor. Aktuell werden bereits verschiedene Pilotprojekte erfolgreich in Deutschland durchgeführt. Die kontinuierliche Überwachung stellt allerdings eine komplett neue Aufgabe für die kommunale Abwasserentsorgung dar. Die Politik sollte daher zeitnah Vorschläge vorlegen, wie eine dauerhafte Überwachung finanziert werden kann.“

https://gwf-wasser.de/branche/herstellerverantwortung-ermoeglicht-verursachergerechte-finanzierung-der-abwasserreinigung/

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Neue Beobachtungsliste von Stoffen der EU

Die Europäische Kommission hat die Beobachtungsliste von Stoffen für eine unionsweite Überwachung im Bereich der Wasserpolitik aktualisiert:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220915_006

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Neue EU-Vorschriften für Düngemittel in Kraft

Am 16. Juli 2022 ist die neue EU-Verordnung für Düngemittel in Kraft getreten.  Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden. Die Unternehmen hatten drei Jahre Zeit, ihre Herstellungsverfah-
ren anzupassen und die neuen Vorschriften einzuhalten.  Um die Unternehmen darüber hinaus zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln in der EU herausgegeben.  Auf der Grundlage der umfassenden wissenschaftlichen Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU wurden zudem die neuen Vorschriften erweitert,  um das Inverkehrbringen zusätzlicher Düngemittel mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen. Außerdem wurden begleitende Rechtsvorschriften für die sichere Verwendung von Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen erlassen, wie der petrochemischen oder der Metallindustrie.  Die neue EU-Verordnung öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, wie zum Beispiel organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen- Biostimulanzien, Kultursubstrate oder Mischungen; legt gemeinsame Regeln für die Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen für Düngeprodukte fest; führt zum ersten Mal in Düngemitteln Grenzwerte für toxische Stoffe wie Cadmium, Quecksilber oder Arsen ein; erhält die optionale Harmonisierung aufrecht: Da Düngemittel manchmal auf lokaler Ebene hergestellt werden, bleibt es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften der  EU-Länder einhalten wollen, um ihre  Produkte auf den EU-Markt zu bringen.  Unternehmen, die die nationalen Vorschriften anwenden wollen, ohne die CE-Kennzeichnung anzubringen, können ihre Produkte weiterhin in anderen EU-Ländern nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verkaufen.

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EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für Industrieemissionen

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die Richtlinie über Industrieemissionen (IED; 05.04.22) veröffentlicht, eine wichtige Rechtsvorschrift zur Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung. Die aktualisierten Vorschriften werden dazu beitragen, die Investitionen der Industrie zu steuern, die für die Umstellung Europas auf eine schadstofffreie, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 erforderlich sind.
Die Verringerung der Freisetzung potenziell schädlicher Schadstoffe in die Umwelt kommt allen zugute, weshalb sich Eureau für eine Richtlinie über Industrieemissionen einsetzt, die den Schadstoffen gewachsen ist. Sowohl die IED als auch die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser sind eng miteinander verbunden. Wenn wir wissen, mit welchen Schadstoffen wir es konkret zu tun haben, können die Betreiber von Kläranlagen die Umwelt besser schützen.

Die Betreiber von Trink- und Abwasseranlagen wünschen sich mehr Informationen…mehr:
https://gwf-wasser.de/branche/eu-kommission-veroeffentlicht-vorschlag-fuer-industrieemissionen/

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Kommission will Plan zur Überprüfung der EU-Nitratrichtlinie ausarbeiten

Düngemitteleinsatz soll bis 2030 um mindestens 20 Prozent reduziert werden
Die EU-Kommission will 2022 einen Aktionsplan für integriertes Nährstoffmanagement ausarbeiten, um die Einhaltung der Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie zu überprüfen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/1243) …

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/kommission-will-plan-zur-ueberpruefung-der-eu-nitratrichtlinie-ausarbeiten-110422/

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Öffentliche Konsultation der EU zu Mikroplastik

Die EU hat eine öffentliche Konsultation gestartet, wie die Menge des in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks verringert werden kann. Beiträge können bis 17. Mai 2022 eingesendet werden. Im Rahmen der Aktionspläne für die Kreislaufwirtschaft und zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden plant die EU-Kommission eine Initiative, um die Quellen zu kennzeichnen und zu regulieren, die die größten Mengen an Mikroplastik freisetzen. Dazu gehören Kunststoffpellets, synthetische Textilien und Reifen. Weitere Mikroplastik-Quellen wie Farben, Geotextilien und Waschmittelkapseln für Wasch- und Geschirrspülmaschinen werden ebenfalls bewertet.

Website zur Konsultation

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EU-Konsultation zu europäischen Cybersicherheitsvorschriften für digitale Produkte eröffnet

Die EU-Kommission hat Mitte März eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Meinungen und Erfahrungen aller in­teressierten Bürgerinnen und Bürger und Organisationen für die Vorbereitung des geplanten Europäischen Gesetzes über Cyber-Resilienz einzuholen. Mit dem Ge­setz sollen gemeinsame Cybersicher­heitsvorschriften für digitale Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, die in der gesamten Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, festgelegt werden. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in den Gesetzesvor­schlag der Kommission einfließen, der in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet wird. Beiträge können bis zum 25. Mai 2022 eingereicht werden.

Link zur Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220316_002

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EU-Kommission startet Konsultation zu EU-Regeln für Detergenzien

Die EU-Kommission bittet um Meinun­gen zur Überarbeitung der Detergenzien­verordnung und hat dazu eine öffentli­che Konsultation veröffentlicht. Ziel ist es, klare, vereinfachte und aktualisierte Regeln zu schaffen, die innovative Pro­dukte und nachhaltige neue Praktiken ermöglichen, den Aufwand für die Her­steller verringern, die Verbraucher besser informieren und einen optimalen Schutzder menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 25. Mai 2022.

Website zur Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220302_010

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Evaluierung des EU-Life-Programms

Die Europäische Kommission will das LIFE-Programm 2014–2020 evaluieren. Das LIFE-Programm kofinanziert Um­welt- und Klimaschutzprojekte in der EU. Die Evaluierung soll Informationen darü­ber liefern, ob das Programm wie vorge­sehen funktioniert sowie zum Ausmaß, in dem die Ziele des Programms erreicht wurden. Beiträge können bis zum 13. Ap­ril 2022 online abgegeben werden.

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Brüssel startet Konsultation zu EU-Regeln für Detergenzien

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Detergenzienverordnung gestartet. Bis zum 25. Mai 2022 können Interessierte ihre Meinung und ihre Erfahrungen zu der Frage einbringen, wie die geltenden Rechtsvorschriften für Stoffe oder Gemische, die in Reinigungsmitteln und Waschmitteln verwendet werden, verbessert werden können, teilte die Kommission mit. Ziel sei es, klare, vereinfachte und aktualisierte Regeln zu schaffen, die innovative Produkte und nachhaltige neue Praktiken ermöglichen, den Aufwand für die Hersteller verringern, die Verbraucher besser informieren und einen optimalen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten.

Die Konsultation folge auf die jüngste Evaluierung der Detergenzienverordnung und den Fitness-Check der wichtigsten Rechtsvorschriften für Chemikalien mit Ausnahme von REACH, die eine Reihe von Schwachstellen und verbesserungswürdigen Bereichen aufgezeigt hätten. Dazu gehören Überschneidungen mit anderen EU-Chemikalienvorschriften wie der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und der Verordnung zur Einstufung, ….mehr:

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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Neuer Indikator für Pestizidbelastung in europäischen Gewässern

Die Europäische Umweltagentur hat einen neuen Indikator zur Pestizidbelastung in Europas Gewässern veröffentlicht. Dieser zeigt, dass in vielen Oberflächengewässern und auch im Grundwasser zu hohe Pestizidkonzentrationen vorliegen. Auch für Deutschland sind die Ergebnisse hoch. Datengrundlage ist die von den europäischen Ländern gemeldeten Daten zum Zustand der Umwelt.

Warum ein ⁠Indikator⁠?
In der EU werden ⁠Pestizide⁠ auf der Grundlage hoher Schutzziele für die Umwelt und die menschliche Gesundheit reguliert – ihr Einsatz wird nur nach einer umfassenden Risikobewertung genehmigt. Dennoch können Pestizide in Oberflächengewässer und Grundwasser gelangen. Ein Ziel des Europäischen Green Deals ist, das Risiko und die Verwendung von Pestiziden um 50 Prozent zu reduzieren, um die Umwelt einschließlich der aquatischen Ökosysteme zu schützen und wiederherzustellen.

Eine europaweite Übersicht zu Pestiziden in Gewässern lag bislang nicht vor.

Was sind die wesentlichen Ergebnisse
Der neue Indikator zeigt, dass 2019 an einem Viertel aller gemeldeten Messstellen in den europäischen Oberflächengewässern die Konzentrationen von mindestens einem Pestizid die Schwellenwerte oder Umweltnormen überschreiten. Von 2013 bis 2019 betrug dieser Anteil 13 bis 30 Prozent. Beim Grundwasser lag der Anteil der Überschreitungen mit 3 bis 7 Prozent deutlich niedriger.

In Deutschland traten im Zeitraum 2013 bis 2019 an insgesamt 38 Prozent der über 250 berichteten Messstellen Überschreitungen in den Oberflächengewässern auf; im Grundwasser lag dieser Anteil im gleichen Berichtszeitraum bei vier Prozent.

Trinkwasser wird durch den Indikator nicht bewertet. Allerdings wird in Deutschland etwa 30 Prozent des Trinkwassers aus Oberflächen- und 70 Prozent aus Grundwasser gewonnen. Durch die Bodenpassage verbleiben Pestizide und ihre Abbauprodukte im Boden oder werden bei der Trinkwasseraufbereitung entfernt, so dass gesundheitlich relevanten Konzentrationen auszuschließen sind. Mit zunehmenden Belastungen der Gewässer nehmen jedoch auch die Aufbereitungskosten für die Wasserversorgungsunternehmen zu – die sie an ihre Kunden weitergeben.

Welche Daten wurden verwendet?
Für die Entwicklung des Indikators wurden die Daten zum Zustand der Umwelt verwendet, die die europäischen Länder jährlich freiwillig an die Umweltagentur berichten. Dies ist einer der umfangreichsten Datensätze in Europa, der dennoch Lücken aufweist: eine unterschiedliche Anzahl der berichteten Messstellen oder der Anzahl der Substanzen führen auch zu Unsicherheiten in der Interpretation der Ergebnisse. So lässt sich auch noch kein ⁠Trend⁠ über den Berichtszeitraum von 2013 bis 2019 ableiten.

Wie geht es weiter?
Der Indikator wird mit den Daten von 2020 aktualisiert und 2022 erneut veröffentlicht. Damit wird er Teil einer Reihe von gewässerbezogenen Indikatoren der Europäischen Umweltagentur.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/neuer-indikator-fuer-pestizidbelastung-in

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EU-Kommission: Umweltkriminalität nimmt zu

Umweltkriminalität ist der viertgrößte Sektor der Kriminalität (nach Drogen­handel, Menschenhandel und Fälschun­gen, worunter wohl Produktpiraterie zu verstehen ist) und wächst im Jahr um fünf bis sieben Prozent. Das stellt die EU-Kommission in ihrem „Fact sheet ‚Envi­ronmental Crime‘“ fest. In dem Papier kündigen die Kommissare für Umwelt und Recht, Virginijus Sinkevičius bzw. Didier Reynder, an, dass die EU den Kampf gegen Umweltkriminalität ver­stärken wird. Es sei keine Zeit zu verlie­ren. Aus dem Wasserbereich nennt das Fact Sheet die illegale Wasserentnahme mit deutlichen Folgen für die Wasserres­sourcen als eines der Verbrechen an der Umwelt.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211215_002

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Green Deal von höchster Priorität für die EU

Der europäische Green Deal ist eine der Initiativen, deren Umsetzung von der EU höchste Priorität eingeräumt werden soll. Eine entsprechende Erklärung ha­ben der Präsident des Europäischen Par­laments David Sassoli, der slowenische Ministerpräsident Janez Janša im Namen des Ratsvorsitzes und EU-Kommissions­präsidentin Ursula von der Leyen im De­zember 2021 unterzeichnet. Weiter wer­den die Organe der EU verpflichtet, „ein Europa für das digitale Zeitalter und ei­ne Wirtschaft im Dienste der Menschen zu schaffen“, so die Formulierung in ei­ner Pressemitteilung der EU-Kommissi­on. Die drei Organe würden bis Ende 2022 größtmögliche Fortschritte bei den in der Gemeinsamen Erklärung enthalte­nen Initiativen anstreben.

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Kommission startet Aufruf zu EU-Missionen für Gesundheit, Klima und Umwelt

Die EU-Kommission hat im Dezember 2021 19 neue Aufforderungen zur Einrei­chung von Vorschlägen in Höhe von 673 Millionen Euro angekündigt, die der Ein­führung von EU-Missionen dienen sollen. Sie gehören zu den im September 2021 gestarteten fünf neuen Missionen im EU-Forschungsprogramm Horizont Europa. Die im Dezember veröffentlichten Auf­forderungen konzentrieren sich auf meh­rere Bereiche darunter die Unterstützung von Regionen und Gemeinden bei der Anpassung an den Klimawandel, die Wiederherstellung von Meeres- und Süß­wasserökosystemen und der biologi­schen Vielfalt, die Förderung gerechter, nachhaltiger, widerstandsfähiger und kli­maneutraler Städte, die Validierung und Entwicklung von Indikatoren für die Bo­dengesundheit. – Details:

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220107_003

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EU: Abwasserbehandlung in Europa verbessert sich

In Europa werden 90 Prozent des kommunalen Abwassers gesammelt und der Kommunalabwasserrichtlinie entsprechend behandelt. Das teilte die Europäische Umweltbehörde EEA im November 2021 mit. Zeitgleich hat die EEA Länderprofile auf WISE Freshwater, dem europäischen Wasserinformationssystem, veröffentlicht. Danach behandeln vier Länder – Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich – 100 Prozent des kommunalen Abwassers entsprechend der genannten EU-Richtlinie. Und fünf Länder – Bulgarien, Irland, Kroatien, Malta und Rumänien – erfüllen die Richtlinie in weniger als 50 Prozent der Gebiete. Die statistischen Grundlagen von WISE scheinen allerdings unvollständig zu sein, denn im Länderprofil für Deutschland heißt es, dort gebe es 3796 Kläranlagen, und zu Klärschlamm liegen überhaupt keine Daten vor.

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EU-Bericht: Mitgliedstaaten müssen mehr gegen Nitratbelastung in Gewässern tun

In den letzten zehn Jahren konnten nur geringe Fortschritte bei der Verringerung der Nitratkonzentration in den Gewäs­sern der EU erzielt werden. Das geht aus dem im Oktober vorgelegten Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie (auf Grundlage von Da­ten für den Zeitraum 2016–2019) her­vor. Demnach stellt besonders die Über­düngung in vielen Teilen der EU nach wie vor ein Problem dar. Deutschland steht neben einer Reihe anderer Mit­gliedstaaten vor den größten Herausfor­derungen bei der Verringerung der Nähr­stoffbelastung durch die Landwirtschaft. Im Zeitraum 2016–2019 wurde bei 14,1 Prozent des Grundwassers der für Trinkwasser festgelegte Grenzwert für die Nitratkonzentration immer noch überschritten. Den Untersuchungsergeb­nissen zufolge zählen zu den in der EU als eutroph gemeldeten Gewässern 81 Prozent der Meeresgewässer, 31 Prozent der Küstengewässer, 36 Prozent der Flüs­se und 32 Prozent der Seen. Die Kommis­sion teilte mit, sie werde Maßnahmen er­greifen, damit die Anforderungen der Nitrat-Richtlinie besser eingehalten wer­den.

Download des Berichts: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211022_015

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EU-Bericht „Water in the Circular Economy policy development“ veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat den Be­richt „Water in the Circular Economy po­licy development“ veröffentlicht. Der Be­richt beruht auf den Ergebnissen eines gleichamigen Workshops vom März 2021. Darin werden anhand von De­monstrationsfällen aus Horizont 2020 die politischen Implikationen auf die Umsetzung und Übertragbarkeit von Ini­tiativen zur weiteren Schließung von Wasserkreisläufen, zur Wiederverwen­dung von Wasser und zur Rückgewin­nung von Energie und Nährstoffen aus Abwasser untersucht. Der Bericht enthält nicht nur die diskutierten Themen, son­dern auch mehrere Empfehlungen, die aus den Horizont 2020-Projekten abge­leitet wurden.

Download des Berichts: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211022_022

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EU-Kommission: Leitlinien für Investitionen in Infrastruktu­ren infolge des Klimawandels

Die Europäische Kommission hat Leitlini­en dazu veröffentlicht, wie die EU-Klima­ziele und die Auswirkungen des Klima­wandels bei künftigen Investitionen in Infrastrukturprojekte systematisch ein­fließen sollten. Es geht um Projekte vonGebäuden über Netzinfrastrukturen bis zu Systemen und Anlagen in der Finanz­periode 2021–2027. Der Leitfaden orien­tiert sich an dem Ziel, die Treibhausgas­emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu sein. Er erfüllt die Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften für verschiedene EU-Fonds wie InvestEU, die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), den Europäischen Fonds für regionale Entwick­lung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF) und den Fonds für gerechten Übergang (JTF) festgelegt sind. Link zum Leitfaden: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210803_002

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EU-Konsultation zu Regeln über Schadstoffe in Oberflächen- und Grundwasser

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation dazu gestartet, wie die Gesetzgebung zu Schadstoffen in Oberflächen- und Grundwasser geändert werden sollte. Beiträge können bis zum 1. November 2021 online abgegeben werden. Die Überarbeitung der Vorgaben zu chemischen Verunreinigungen und der rechtlichen Verpflichtungen, die Listen mit prioritären Stoffen und Grundwasserschadstoffen regelmäßig zu überprüfen, steht im Kontext des kürzlich verabschiedeten Null-Schadstoff-Aktionsplans im Rahmen des europäischen Grünen Deals. Eine Bewertung („Fitness-Check”) im Dezember 2019 hatte ergeben, dass die EU-Wassergesetzgebung im Großen und Ganzen zweckmäßig ist. Verbesserungsbedarf besteht jedoch bei Aspekten Investitionen, Durchführungsbestimmungen, Einbeziehung von Wasser betreffenden Zielvorgaben in andere Politikbereiche, Verunreinigungen durch Chemikalien, Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung.

https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20210728_001

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EU-Kommission legt Leitfaden für Umweltziele in den nationalen Aufbauplänen vor

Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien für die Umsetzung der Um­weltziele im EU-Aufbauprogramm Next­GenerationEU vorgelegt.Sämtliche In­vestitionen und Reformen der Mitglied­staaten müssen sich am Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchti­gungen“ (do no significant harm) orien­tieren.Die Regierungen müssen also si­cherstellen, dass ihre Aufbaupläne die Verwirklichung von Umweltzielen nicht behindern.Dabei soll sie dieser Leitfaden unterstützen.

Die Aufbau-und Resilienzfazilität, die das Europäische Parlament Anfang Feb­ruar 2021 gebilligt hat, wird 672,5 Milli­arden Euro an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und In­vestitionen in den Mitgliedstaaten bereit­stellen.Der neue Leitfaden soll die Mit­gliedstaaten dabei unterstützen, sicher­zustellen, dass alle Investitionen und Re­formen, die sie zur Finanzierung durch den EU-Aufbaufonds vorschlagen, die Umweltziele der EU im Sinne der Taxo­nomie-Verordnung nicht wesentlich be­einträchtigen.

Download des Leitfadens:
http://www.gfa-news.de/gfa/web­code/20210212_003

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Kommission: Nachhaltige Wassernutzung erfordert Veränderungen in allen Sektoren

Die Europäische Kommission wird das Problem der Regenwasserüberläufe und städtischen Abflüsse bei der Revision der Kommunalabwasserrichtlinie berücksichtigen. Das geht aus der Strategie für die Anpassung an den Klimawandel hervor, die hat die Kommission am Mittwoch vorgestellt hat.

Zudem werde die Kommission dazu beitragen, dass bewährte Praktiken zur Vermeidung von Wasserverschmutzung, die durch Industrieunfälle aufgrund von Überschwemmungen und Dürren verursacht werden, allgemein angewandt werden. Eine intelligente, nachhaltige Wassernutzung erfordere tiefgreifende Veränderungen in allen Sektoren, heißt es in der Strategie.

Die notwendigen tiefgreifenden Veränderungen in allen Sektoren wird die Kommission nach eigenen Angaben durch das verstärkte Engagement für die gemeinsamen Umsetzungsstrategie…

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/kommission-nachhaltige-wassernutzung-erfordert-veraenderungen-in-allen-sektoren.html

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EU-Kommission startet Konsultation zur Umweltkriminalität

Die Europäische Kommission will die EU-Regeln zur Umweltkriminalität überar­beiten und befragt mit einer Konsultati­on im Vorfeld die interessierte Öffent­lichkeit.Die Ergebnisse werden in die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Umweltkriminalität einfließen.Ein Vor­schlag für eine überarbeitete EU-Gesetz­gebung wird bis Ende 2021 erwartet.Ei­ne Bewertung der Richtlinie, die 2019– 2020 durchgeführt wurde, kam zu dem Schluss, dass es noch Raum für Verbesse­rungen gibt, wenn es um die Reduzie­rung von Umweltkriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht.Die Überarbeitung geht auf diese Probleme ein, indem sie die gestärkte Kompetenz der EU im Bereich des Strafrechts nutzt und eine bessere Koordinierung der Vor­schriften mit anderen grünen Initiativen sicherstellt.Die Teilnahme an der öffent­lichen Konsultation ist bis zum 4.Mai 2021 möglich.

Link zur Konsultation:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210208_005

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Öffentliche Konsultation der EU zum Zero Pollution Action Plan

Die Europäische Kommission hat eine öf­fentliche Konsultation zum EU-Aktions­plan „Towards a Zero Pollution Ambition for Air, Water and Soil – Building a Healthier Planet for Healthier People“ gestartet. Dieser Plan ist eine der wich­tigsten Säulen im Europäischen Green Deal. Die Konsultation läuft bis zum 10. Februar 2021.

http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201222_013

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Staatenklage Tschechiens gegen Polen wegen Erweite­rung des Tagebau Turów vor dem Europäischen Gerichtshof

Tschechien hat in seinem Vorgehen ge­gen einen weiteren Ausbau des Braun­kohletagebaus Turów Rückenwind von der Europäischen Union erhalten. Die Europäische Kommission stellte am 17. Dezember 2020 im Vertragsverletzungs­verfahren der Tschechischen Republik gegen die Republik Polen zum Stopp der Erweiterung und Verlängerung des Koh­letagebaus Turów am Dreiländereck bei Zittau fest, dass Polen die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Richtlinie über den Zugang der Öf­fentlichkeit zu Umweltinformationen nicht europarechtskonform umgesetzt hat.

Der Betrieb des erweiterten Tagebaus könnte laut einem Gutachten den Boden eines großen Gebietes der Stadt Zittau weiter um bis zu 1,2 Meter absinken las­sen. Neben schweren Schäden an Gebäu­den im Stadtgebiet würden demnach au­ßerdem große Mengen an durch den Ta­gebau entstehendem saurem Gruben­wasser das ökologische Gleichgewicht der Lausitzer Neiße bedrohen und die umliegenden Schutzgebiete gefährden.

Dem Freistaat Sachsen ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, dem Verfahren als Streithelfer beizutreten. Die Bundesrepublik Deutschland dage­gen könnte die Tschechischen Republik als Streithelfer unterstützen.

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Öffentliche Konsultation zum Null-Schadstoff- Aktionsplan der EU

Die EU-Kommission will verhindern, dass Luft, Wasser und Boden weiter ver­schmutzt werden und bittet in Vorberei­tung ihres „Null-Schadstoff“-Aktions­plans Bürgerinnen und Bürgerinnen und Interessenvertreter bis zum 10. Februar 2021 um ihre Beiträge. Link zur Website der Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/ 20201112_006

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Konsultation zu EU-Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Vor der geplanten Überarbeitung der EU-Leitlinien für Umweltschutz- und Ener­giebeihilfen bittet die Europäische Kom­mission die Öffentlichkeit um ihre Kom­mentare. Die Leitlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Umweltschutz- und Energieprojekte unter bestimmten Be­dingungen staatlich zu unterstützten. Sie sollen sicherstellen, dass öffentliche Bei­hilfen zu gemeinsamen europäischen Zielen wie der Dekarbonisierung beitra­gen, ohne den Wettbewerb im Binnen­markt zu verzerren. Interessierte Kreise können bis zum 7. Januar 2021 an der Konsultation teilnehmen. Link zur Website der Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201112_005

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Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmt für die Einigung zur Trinkwasser-RL und fordert Einhaltung der WRRL

Laut Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 1.12.2020 billigte der Umweltausschuss dem Verhandlungsergebnis über die Trinkwasserrichtlinie zu und nahm eine Entschließung an, in der die konsequente Umsetzung der EU-Gesetzgebung gefordert wird. Die abschließende Abstimmung im Plenum ist für den 15.12.2020 geplant.

Während die Abgeordneten der Einschätzung der Kommission zustimmen, dass die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zweckmäßig ist und nicht überarbeitet werden sollte, bedauern sie stark, dass die Hälfte der Wasserkörper in der EU immer noch nicht in gutem Zustand ist und dass die Ziele der WRRL noch nicht erreicht wurden. Dies sei vor allem auf die unzureichende Finanzierung, die besonders langsame Umsetzung und die unzureichende Durchsetzung zurückzuführen. Das Vorsorge- und das Verursacherprinzip würden nicht richtig umgesetzt, und viele Mitgliedsstaaten nutzten die Ausnahmeregelungen zu weitreichend. Die Ziele der WRRL müssten besser in die sektoralen Politiken integriert werden, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr und Energie, damit sie vollständig mit der WRRL in Einklang stehen und alle Oberflächen- und Grundwasser bis spätestens 2027 einen „guten Zustand“ erreichen. Außerdem werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden zu reduzieren. Zusätzliche Maßnahmen in Bezug auf Chemikalien und Schadstoffe, Wasserpreispolitik, Wasserkraft und die Behandlung von kommunalem Abwasser seien notwendig, so die Abgeordneten.

Quelle und weitere Informationen:
Europäisches Parlament, MEPs approve deal on tap water and demand that EU water legislation be respected, 01.12.2020
https://aoew.de/?mailpoet_router&endpoint=view_in_browser&action=view&data=WzMzLCJjNDYwMDY5OGY0MWQiLDg1MCwicW8xMm1yOTY0ZXNvZ2t3czR3MDBnZ2MwZ3dzNG93bzAiLDcsMF0

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Neue EU-Verordnung: Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft

Die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser kann helfen, Wasserknappheit zu verringern.

Am 26.06.2020 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung – kurz EU-Water Reuse Verordnung – in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 26.06.2023 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und damit auch in Deutschland.

Die Wiederverwendung aufbereiteten Abwassers für die Bewässerung in der Landwirtschaft soll eine Möglichkeit bieten, die mit dem Klimawandel verbundene Wasserknappheit abzumildern. Um einheitliche Standards für eine sichere Anwendung zu schaffen, stellt die Verordnung Mindestanforderungen an die Qualität und die regelmäßige Überwachung des Bewässerungswassers. Beispielsweise ist eine bestimmte Mindestgüteklasse und Bewässerungsweise der unterschiedlichen Anbaukulturen wie Lebensmittel, Futter- oder Energiepflanzen vorgeschrieben. Ein Risikomanagement – angepasst an die Besonderheiten des jeweiligen Standorts – soll Umwelt- und Gesundheitsrisiken minimieren. Die Veröffentlichung der Daten zur Wasserwiederverwendung wiederum dient dazu, die Vorgaben regelmäßig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen und die Umsetzung zu bewerten. Auf diese Weise soll auch die Akzeptanz für die bewässerten Produkte in der Bevölkerung gestärkt werden. Anders als bei Verordnungen üblich, sind zusätzliche Umsetzungsschritte in den Mitgliedstaaten notwendig – beispielsweise zur Ausgestaltung des Risikomanagements und zu weitergehenden Vorgaben. Ferner können die Mitgliedstaaten die Wasserwiederverwendung auf ihrem Gebiet oder Teilen davon ablehnen.

Die Bundesländer müssen nun entscheiden, ob und für welche Gebiete sie die Wasserwiederverwendung einführen möchten. Soweit die Länder die Wasserwiederverwendung ablehnen möchten, müssen sie sich auf einheitliche Kriterien für die Begründung gegenüber der Europäischen Kommission einigen. Über Vorgaben, die bei der Umsetzung der Verordnung über die Mindestanforderungen hinaus deutschlandweit gültig sein sollen, müssen sich die Länder mit dem Bund abstimmen. Gesetzliche Anpassungen könnten nötig werden.

Das UBA steht der EU-Water Reuse Verordnung kritisch gegenüber. Die Mindestanforderungen gewährleisten keinen ausreichenden Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zwar soll das Risikomanagement die Mindestanforderungen um standortspezifische Bestimmungen ergänzen, die Vorgaben der Verordnung sind hierzu jedoch sehr vage und weisen keine eindeutige Verantwortung zu. So kann die Umsetzung hinter dem formulierten Anspruch an das Schutzniveau zurückbleiben. Die weitere Ausgestaltung des Risikomanagements ist daher wichtig. Wir möchten in Deutschland das Risikomanagement im Dialog mit den betroffenen Akteuren einschließlich der Landwirtschaft ausgestalten. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Vereinigung Wasser, Abfall, Abwasser (DWA) soll ein Regelwerk entstehen, das die technischen Anforderungen an die weitere Aufbereitung des Abwassers für die Wasserwiederverwendung spezifiziert. Um die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern, wird das UBA außerdem bei der Erstellung von europäischen Leitlinien mitarbeiten.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-verordnung-wasserwiederverwendung-in-der

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Beobachtungsliste für Chemikalien in Gewässern aktualisiert

Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie zum zweiten Mal seit 2015 angepasst. Diese Liste enthält Chemikalien, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen.

Das Messprogramm dient der EU-weiten Datensammlung und soll die Risikobewertung und das -management für neue prioritäre Stoffe unterstützen.

Die Beobachtungsliste definiert ein EU-weites Messprogramm für Stoffe in der aquatischen Umwelt, für die keine ausreichenden Daten aus der Gewässerüberwachung vorliegen. Ausgewählt werden Stoffe, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten in die Gewässer gelangen können und für die es Probleme bei der Überwachung gibt, z.B. weil die Bestimmungsgrenzen der chemischen Analytik sehr niedrig sind. Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen zusammen mit Angaben zur Überwachungsmatrix (z.B. Wasser oder Sediment), zu Analysemethoden und Nachweisgrenzen. Sie wurde erstmalig 2015 verabschiedet und muss alle 2 Jahre aktualisiert werden. Ein Stoff darf maximal 4 Jahre auf der Liste verbleiben.

In den vergangenen Monaten hat die EU-Kommission die Beobachtungsliste basierend auf den Arbeiten des Joint Research Centre überarbeitet.

Für die hormonell wirksamen Chemikalien 17-alpha-Ethinylöstradiol (EE2), 17-beta-Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte Makrolid-Antibiotika lief 2019 der Überwachungszeitraum von maximal vier Jahren aus. Die nun vorliegenden Messungen für diese Stoffe werden für die Priorisierungsverfahren der WRRL genutzt. In die Beobachtungsliste werden dafür die Antibiotika Sulfamethoxazol und Trimethoprim, das Antidepressivum Venlafaxin und sein Metabolit O-Desmethylvenlafaxin, eine Gruppe von Azolen bestehend aus den Arzneimitteln Clotrimazol, Fluconazol und Miconazol und sieben Pestiziden (Imizalil, Ipconazol, Metconazol, Penconazol, Prochloraz, Tebuconazol, Tetraconazol) aufgenommen. Die Fungizide Famoxadon und Dimoxystrobin werden ebenfalls auf die Beobachtungsliste gesetzt. Das Insektizid Metaflumizon und die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin verbleiben auf der Beobachtungsliste, weil sie noch keine vier Jahre beobachtet werden und noch nicht ausreichend Daten vorliegen.

Die Beobachtungsliste wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161 der Kommission aktualisiert. Innerhalb der nächsten sechs Monate starten die Bundesländer die Überwachung dieser Stoffe an 24 repräsentativen Messtellen und berichten jährlich über das UBA die Daten an das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET).

https://www.umweltbundesamt.de/themen/beobachtungsliste-fuer-chemikalien-in-gewaessern

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Wasserrahmenrichtlinie: kein Änderungsbedarf

Bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt es keinen neuen Regelungsbedarf, son­dern ein Umsetzungs- und Anwendungs­defizit. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičiu sieht daher auch keinen Be­darf für eine Überarbeitung der Richtli­nie, wie er in einem Statement gegen­über der amerikanischen Zeitung Politico äußerte. Bereits am 12. Dezember 2019 hatte der Umweltkommissar erklärt, dass die Tatsache, dass die Ziele der Wasser­rahmenrichtlinie noch nicht vollständig erreicht wurden, weitgehend auf unzu­reichende Finanzierung, langsame Um­setzung und unzureichende Integration von Umweltzielen in die sektoralen Poli­tiken zurückzuführen ist und nicht auf Mängel in der Gesetzgebung.

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EU-Kommission: Initiativen zur beruflichen Bildung angenommen

Die EU-Kommission hat am 30. Septem­ber 2020 zwei Initiativen angenommen, die den Beitrag der allgemeinen und be­ruflichen Bildung zur Erholung der EU nach der Coronavirus-Krise stärken und die Gestaltung eines grünen, digitalen Europas unterstützen sollen. Zum einen hat die Kommission eine Vision für den europäischen Bildungsraum entworfen, die bis 2025 umgesetzt werden soll. Vor­gesehen sind neue Initiativen, umfassen­dere Investitionen und eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, damit Europäerinnen und Europäer aller Altersgruppen das reiche Bildungs- und Berufsbildungsangebot in der EU aus­schöpfen können. Zum anderen hat die Kommission einen neuen Aktionaplan für digitale Bildung angenommen. Darin zieht sie Lehren aus der Coronavirus-Kri­se und skizziert einen Plan für ein leis­tungsfähiges digitales Bildungsökosys­tem mit ausgeprägten Kompetenzen für den digitalen Wandel. Beide Initiativen werden auch in den dritten Europäischen Bildungsgipfel einfließen, den die Kom­mission am 10. Dezember 2020 online ausrichtet. Ministerinnen und Minister sowie Schlüsselakteure werden dort dar­über diskutieren, wie die allgemeine und die berufliche Bildung für das digitale Zeitalter gerüstet werden können.

Download der Dokumente der EU-Kommission:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201001_006

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Zehnter Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie erschienen

Die Sammlung und Behandlung von Ab­wasser in den Klein- und Großstädten Europas hat sich insgesamt verbessert, jedoch in unterschiedlichem Maße in den einzelnen Mitgliedstaaten. Das geht aus dem zehnten Bericht über die Umset­zung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser hervor, den die EU-Kommission am 10. September 2020 veröffentlicht hat. Der Bericht ist Teil der Null-Schadstoff-Bemühungen der Kommission und geht der Nachhal­tigkeitsstrategie für Chemikalien voraus, die in den kommenden Wochen ange­nommen wird.

Der Bericht zeigt, dass die Einhal­tungsquoten der EU-Vorschriften für die Sammlung und Behandlung von Abwas­ser hoch und im Vergleich zum vorange­gangenen Berichtszeitraum noch gestie­gen sind. Dies trägt dazu bei, Umweltbe­lastungen zu vermeiden. Der Trend ist zwar weiterhin positiv, die vollständige Einhaltung der Richtlinie ist allerdings noch nicht erreicht. Finanzierung und Planung sind nach wie vor die größten Herausforderungen für den Wasser­dienstleistungssektor.

Aus dem Bericht geht hervor, dass 95 % des Abwassers in der EU gesam­melt und 88 % biologisch behandelt wer­den. 1 % des kommunalen Abwassers wird noch immer nicht gesammelt, und über 6 % werden nicht ausreichend ge­reinigt, um die Anforderungen an die biologische Zweitbehandlung zu erfül­len. Mehrere Klein- und Großstädte in der EU müssen ihre Infrastruktur für die Abwassersammlung noch aufbauen oder modernisieren sowie moderne Behand­lungsanlagen einrichten.

Der Bericht deckt über 23 500 Klein-und Großstädte in der EU ab, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und in denen Menschen und Industrie mehr als 610 Millionen Einwohnerwerte an Abwasser pro Jahr erzeugen.

Die Kommission hat eine Folgenab­schätzung eingeleitet, um verschiedene politische Optionen zur Aktualisierung der Richtlinie zu bewerten. Unter ande­rem soll nach Möglichkeiten für den Um­gang mit Kontaminanten, die Anlass zur Besorgnis geben (wie Arzneimittel und Mikroplastik), gesucht und die Frage ge­prüft werden, ob eine regelmäßige Ab­wasserüberwachung die EU bei der Be­wältigung der COVID-19-Pandemie oder der Vorsorge für ähnliche Krankheiten unterstützen kann. Diese Folgenabschät­zung wird eine beträchtliche Zahl von Konsultationen mit den einschlägigen In­teressenträgern umfassen.

Download der Originaldokumente:
https://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200910_001

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EU-weites Projekt zur SARS-CoV-2-Überwachung durch Abwasseruntersuchungen

Die Europäische Komission (unter anderem das Joint Research Centre und die EU-Generaldirektion Umwelt) unterstützen eine Gruppe von Forschungseinrichtungen aus den Niederlanden, Spanien, Griechenland und dem Vereinigten Königreich (SEWERS4Covid) und Deutschland (RWTH Aachen) dabei, ein System aufzubauen, mit dem RNA (Erbmaterial) des Coronavirus‘ SARS-CoV-2 im Abwasser nachgewiesen werden kann, um daraus Aussagen zur Zahl infizierter Personen im Einzugsgebiet der jeweils beprobten Abwasseranlage abzuleiten.In einem Projekt in den Niederlanden war es gelungen, entsprechende Korrelationen herzustellen.So können Aussagen möglich sein, wie viele Personen tatsächlich infiziert sind, ohne dass flächendeckende, zeit- und kostenintensive Einzeltests unternommen werden müssen.Weitere Forschungseinrichtungen sind eingeladen, sich an dem Vorhaben zu beteiligen, und sollten sich bei Interesse möglichst umgehend an das Joint Research Centre wenden:
E-Mail: JRC-WATERLAB@ec.europa.eu

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Förderung im Rahmen des LIFE-Programms der EU ausgeschrieben

Die Europäische Kommission hat ihre Ausschreibung zur Förderung von Projekten im Rahmen des LIFE-Programms für 2020 veröffentlicht.In diesem Jahr werden mehr als 450 Millionen Euro für Naturschutz-, Umweltschutz- und Klimaschutzprojekte bereitgestellt.LIFE finanziert Projekte im Rahmen seiner Unterprogramme für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen.Die meisten LIFE-Projekte sind sogenannte traditionelle Projekte, die von jeder in der EU registrierten juristischen Person koordiniert werden können.Viele traditionelle Projekte zeigen Best Practices, führen Pilotvorhaben durch, sensibilisieren die Öffentlichkeit oder zeigen Durchbrüche bei Umweltpraktiken.Bewerbungen werden auch für größere sogenannte integrierte Projekte angenommen.Diese Projekte führen strategische EU-Pläne zu Umwelt und Klima durch und haben tendenziell eine regionale, multiregionale, nationale oder transnationale Dimension.

Details zur Bewerbung:
https://ec.europa.eu/easme/ en/section/life/calls-proposals

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EU-Rat: Neue Vorschriften zur Wiederverwendung von Wasser verabschiedet

Die EU leitet neue Schritte gegen das Risiko von Wasserknappheit bei der landwirtschaftlichen Bewässerung ein.Der Rat hat am 8.April 2020 im schriftlichen Verfahren eine Verordnung angenommen, die die Verwendung von behandeltem kommunalem Abwasser (aufbereitetem Wasser) für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtern soll.
Die Regeln sollen in Europa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entspricht, soll die Verfügbarkeit von Wasser verbessern und Anreize für eine effizientere Wassernutzung schaffen.Wenn sichergestellt wird, dass insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung steht, können Ernteausfälle und Lebensmittelknappheit vermieden werden, so die EU in einer Pressemitteilung.
Da geografische und klimatische Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind, kann ein Mitgliedstaat auch entscheiden, dass der Einsatz von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung in manchen Landesteilen oder im gesamten Land nicht zweckmäßig ist.
Die Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden kann.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200408_001

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Nitrat: vorläufig keine Klage der EU gegen Deutschland

Die Gespräche, die die Bundesministerien für Landwirtschaft und für Umwelt mit der EU-Kommission zur Änderung des Düngerechts geführt haben, sind abgeschlossen. Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am 21. Februar 2020 mit. Der Entwurf der Bundesregierung zum Düngerecht sei fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet worden, nachdem auch die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft ihr Einverständnis erklärt hatten.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter mitteilt, werde es der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hatte bei vielen Landwirten zu Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolge die Ausweisung der Gebiete mit zusätzlichen Auflagen („rote Gebiete“) künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert.
Nun seien die Länder am Zug, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit werde auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten. Die Kommission hätte unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei sie gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten.

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EU-Kommission: Deutschland soll Vorschriften zum Schutz von Oberflächengewässern verbessern

Die EU-Kommission fordert Deutschland nachdrücklich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der durch die Richtlinie 2013/39/EU geänderten Fassung zu korrigieren. Mit der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der Wasserpolitik (2008/105/ EG) soll sichergestellt werden, dass die chemische Verschmutzung von Oberflächengewässern keine Gefahr für die aquatische Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt. Die Kommission hat bei einer Überprüfung der Übereinstimmung der nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie in den Mitgliedstaaten festgestellt, dass Deutsch land die Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt habe. Sie richtete daher ein Aufforderungsschreiben an Deutschland. Das Land hat bis Mitte April Zeit, um Stellung zu nehmen und seine Rechtsvorschriften anzupassen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den deutschen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

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Arzneimittel-Strategie: Umweltausschuss des Europaparlaments ruft EU zum Handeln auf

Die EU sollte Maßnahmen für eine vernünftigere Verwendung und Entsorgung von Arzneimitteln ergreifen, um Risiken für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit zu minimieren. Das erklärt der Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) in einer Entschließung, die er Anfang März mit 64 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen hat. In ihr werden neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltbelastung durch Arzneimittel gefordert. Hintergrund ist die von der Europäischen Kommission vorgelegte Arzneimittel-Strategie (EUWID 12.2019).
Die Strategie sei zu begrüßen, so die Europaabgeordneten. Sie bedauern jedoch die deutliche Verzögerung bei der Erarbeitung der Strategie und der vorgeschlagenen Maßnahmen. Arzneimittel sollten sorgfältig verwendet werden. Zudem müssten umweltfreundlichere Herstellungsverfahren entwickelt und pharmazeutische Abfälle besser bewirtschaftet werden.

Die Abgeordneten betonen, dass die Emissionen pharmazeutischer Erzeugnisse sowohl Ökosysteme schädigen und ihre Wirksamkeit verringern als auch Antibiotikaresistenzen verursachen. Medikamente könnten die Gewässer beeinträchtigen, da sie von den Kläranlagen nicht wirksam

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
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EU setzt Verursacherprinzip nicht ausreichend durch

Beim Schutz der Gewässer vor Mikroverunreinigungen setzt die EU bestehende Rechtsvorgaben nicht ausreichend um. Insbesondere das Verursacherprinzip wird nicht durchgesetzt. Diese klare Aussage trifft eine aktuelle Studie der Beratungsgesellschaft Deloitte über die Verantwortung der Hersteller, das Eindringen von Mikroverunreinigungen in die Umwelt zu verhindern. Die Herstellerverantwortung bezieht sich dabei auf den vollständigen Lebenszyklus und nicht nur auf die Produktion der einzelnen Stoffe. Auftraggeber für die Studie war der Europäische Wasserverband EurEau. Nach Ansicht von Deloitte bietet das Europarecht durch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) klare Möglichkeiten zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Deloitte verweist vor allem auf Artikel 191 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der neben den Grundsätzen der Vorsorge und der Vorbeugung vor allem das Verursacherprinzip betont. Des Weiteren heißt es in Artikel 191 Abs. 2 explizit, dass Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an der Quelle zu bekämpfen sind.

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Europäisches Parlament ruft Klimanotstand aus

Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz COP25 in Madrid im Dezember 2019 hat das europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, mit der es den Klima-und Umweltnotstand ausruft. Es fordert die Kommission zudem auf, dafür zu sorgen, dass alle relevanten Gesetzes- und Haushaltsvorschläge vollständig mit dem Ziel übereinstimmen, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen.

In einer getrennten Entschließung fordert das Parlament die EU nachdrücklich auf, ihre Strategie zur Klimaneutralität im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Klimawandel vorzulegen, die aufzeigen soll, wie die EU Klimaneutralität so bald wie möglich, spätestens aber bis 2050, erreichen will. Die Abgeordneten fordern die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, auf, in den von ihr angekündigten „Green Deal für Europa“ eine Vorgabe von 55 % Emissionsreduzierung bis 2030 aufzunehmen.

Verabschiedeter Text:
https://www.europarl.europa.eu/ plenary/de/texts-adopted.html

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Veröffentlichungen der EU-Kommission

Im Dezember 2019 wurden gleich zwei wesentliche Berichte der EU-Kommission veröffentlicht. Zum einen wurde der Fitness Check der Wasserrahmen-Richtlinie fertiggestellt, zum anderen die Evaluierung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser abgeschlossen. Die Veröffentlichungen werden die europäische Wasserwirtschaft in den nächsten Jahren prägen, da die EU-Kommission ihre weiteren Maßnahmen auf die Erkenntnisse dieser beiden Berichte aufbauen wird. Mehr:

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=386335

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Einigung auf EU-weit einheitliche Regelungen zur Abwasserwiederverwendung

PROJEKT MULTI-REUSE ZEIGT ANWENDUNGSMÖGLICHKEITEN
Die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser gewinnt im Zeichen des Klimawandels zunehmend an Bedeutung. Die EU legt zukünftig einheitliche Vorgaben fest, sofern die Mitgliedstaaten von der Abwasserwiederverwendung Gebrauch machen. Welche Anwendungsmöglichkeiten es gibt, untersucht das Projekt MULTI-ReUse. Die wichtigsten Ergebnisse präsentierte der OOWV mit seinen Partnern im November in Diekmannshausen. Mehr:

https://www.vku.de/themen/europa/einigung-auf-eu-weit-einheitliche-regelungen-zur-abwasserwiederverwendung/

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EU-Kommission begrüßt vorläufige Einigung auf Wiederverwendung von Abwasser

Kommission hat die vorläufige Einigung auf Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft begrüßt. Die neuen Vorschriften, die die Kommission im Mai 2018 vorgeschlagen hatte, sehen harmonisierte Mindestanforderungen an die Wasserqualität für die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung vor.
„Mit dieser vorläufigen Einigung erhält die EU ein wirksames Instrument zur Bewältigung einiger der mit dem Klimawandel …

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen.

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Verstoß gegen EU-Nitratrichtlinie: Nächste Phase im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Kommission hat Ende Juli die nächste Phase im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des anhaltenden Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie eingeleitet. Damit setzt die Kommission ein Zeitfenster von acht Wochen bis Mitte September 2019, um die vereinbarten Maßnahmen endlich umzusetzen. Andernfalls drohen Strafzahlungen von bis zu 859 000 Euro täglich! Die Kommission bemängelt insbesondere die Tatsache, dass von den Bundesländern noch immer nicht flächendeckend sogenannte rote Gebiete ausgewiesen wurden, in denen die Düngung massiv eingeschränkt werden muss. Auch bestehen aus Sicht der Wasserwirtschaft weiterhin Schlupflöcher, die die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen gefährden. So gelten die Reduktionen der Düngemengen bspw. nicht für jede landwirtschaftliche Fläche separat, sondern sollen innerhalb des Betriebs über verschiedene Flächen verrechnet werden können. Dies gefährdet den Gewässerschutz vor Ort. „Die anhaltende Diskussion um eine Neufassung der Düngeverordnung zeigt, dass wir beim Thema Agrarpolitik neu denken müssen. Wir brauchen endlich eine Agrarwende, die einerseits für die Bauern auskömmlich ist, das Höfesterben beendet und ausreichend Nahrungsmittel in hoher Qualität bereitstellt. Andererseits müssen Fragen der Ökologie, der Biodiversität und des Gewässerschutzes endlich einen angemessenen Stellenwert bekommen. Es kann nicht sein, dass wir für den Weltmarkt produzieren, die heimische Natur aber auf der Strecke bleibt!“, so DWA-Präsident Prof. Dr. Uli Paetzel.

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Wiederverwendung von Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung: EU-Rat nimmt allgemeine Ausrichtung an

Die EU leitet derzeit neue Schritte gegen das Risiko von Wasserknappheit bei der landwirtschaftlichen Bewässerung ein. Der EU-Rat hat am 26. Juni 2019 seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einer Verordnung festgelegt, die die Verwendung von kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtert.
„Die neuen Regeln sollen in Europa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Die Verordnung, die vollkommen den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entspricht, wird die Verfügbarkeit von Wasser verbessern und Anreize für eine effizientere Wassernutzung schaffen. Wenn sichergestellt wird, dass insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung steht, können Ernteausfälle und Lebensmittelknappheit vermieden werden“, so die EU in einer Pressemitteilung.
Die jetzt angenommene allgemeine Ausrichtung stellt das Mandat des Rates für künftige Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dar. Die Trilog-Verhandlungen dürften in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 beginnen (Trilog: paritätisch zusammengesetztes Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der EU – Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament).

Download der Originaldokumente:
http://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20190626_001

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EU-Kommission bewertet Fortschritte bei Wasserqualität und Hochwasserrisikomanagement

Die meisten der 130 000 europäischen Gewässer entsprechen nicht den hohen Standards, die das EU-Recht verlangt. Das geht aus einem Bericht der EU-Kommission vom 26. Februar 2019 hervor. Die Kommission hat an dem Tag ihre Bewertung der Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Der halbjährliche Umsetzungsbericht bewertet die Bewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten und die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für den Zeitraum 2015 bis 2021. Der jüngste Sechsjahresbericht zeigt einen deutlich positiven Trend, aber es bedarf noch Verbesserungen, um die vereinbarten Qualitätsstandards termingerecht zu erfüllen.
Die Ergebnisse beinhalten erhebliche Verbesserungen bei der Kenntnis und Berichterstattung über die Wasserrahmenrichtlinie im Vergleich zum vorherigen Berichtszyklus. Weiter werden die Bewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten für die Einzugsgebiete, die von 2015 bis 2021 laufen, bewertet. Der Bericht zeigt, dass sich die Wasserqualität in Europa dank der Behandlung von kommunalem Abwasser, der geringeren Verschmutzung durch die Landwirtschaft und einer größeren Anzahl von Flüssen und Seen, die in einen natürlicheren Zustand zurückkehren, langsam verbessert. In der gesamten EU gibt es jedoch nach wie vor Probleme mit chemischer Verschmutzung und übermäßiger Wasserentnahme, die den natürlichen Flussfluss in Flüsse behindern, mit negativen Folgen für die Wasserqualität.
Die Einhaltung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie verbessert sich allmählich. Obwohl in einer Reihe von Mitgliedstaaten die richtigen politischen Maßnahmen ergriffen und eine Reihe von Investitionen getätigt wurden, wird die Verbesserung der Wasserqualität in vielen Flussgebieten noch einige Zeit dauern. Während eine große Mehrheit der Grundwasserkörper einen guten Zustand erreicht hat, befinden sich weniger als die Hälfte der Oberflächenwasserkörper in einem guten Zustand. Verschiedene EU-Mittel werden diese Umsetzungsbemühungen weiterhin unterstützen.
Für die Hochwasserrichtlinie wurden sehr wichtige Schritte unternommen. Der aktuelle Bericht, der sich auf den ersten Zyklus der Pläne für das Hochwasserrisikomanagement konzentriert, bestätigt, dass alle Mitgliedstaaten das Konzept des Hochwasserrisikomanagements grundsätzlich übernommen haben. Die Qualität der Ergebnisse ist allerdings unterschiedlich, so die EU-Kommission.

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EU-Kommission legt Mitteilung zu Arzneimitteln in der Umwelt vor – gesamten Lebenszyklus betrachten

Die Europäische Kommission hat am 11. März 2019 eine Mitteilung angenommen, in der ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den vielschichtigen Herausforderungen skizziert wird, die durch die Freisetzung von Arzneimitteln in die Umwelt entstehen. Das von der Kommission vorgestellte „Strategische Konzept bezüglich Arzneimitteln in der Umwelt“ legt sechs Handlungsbereiche zu sämtlichen Stadien des Lebenszyklus von Arzneimitteln fest, in denen Verbesserungen erzielt werden können. Der Text deckt sowohl Arzneimittel für den humanmedizinischen als auch für den veterinärmedizinischen Einsatz ab. Die Bereiche betreffen alle Stadien des Arzneimittel-Zyklus von der Entwicklung und Herstellung bis hin zur Entsorgung und Müllbeseitigung – im Einklang mit der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu nachhaltigen Produkten in der Kreislaufwirtschaft. In den sechs Bereichen werden unter anderem Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Förderung einer umsichtigen Nutzung, zu einer besseren Ausbildung und Risikoabschätzung, zur Sammlung von Messdaten, zur Förderung von umweltfreundlichem Design, zu geringeren Emissionen im Herstellungsprozess, Müllvermeidung und einer besseren Abwasseraufbereitung genannt.
Die jetzt vorgestellte Mitteilung legt den Schwerpunkt auf den Austausch vorbildlicher Verfahren, auf die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und auf ein besseres Verständnis der Risiken. Mehrere Maßnahmen in dem strategischen Ansatz sind darauf ausgerichtet, zu den Zielen des Europäischen Aktionsplans zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ beizutragen.

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EU-Kommission veröffentlicht Bericht zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

Die Europäische Kommission hat am 4. März 2019 einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des von ihr im Dezember 2015 angenommenen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. In dem Bericht werden die wichtigsten Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans und die anstehenden Herausforderungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft beschrieben, in der die Belastung der natürlichen Ressourcen, der Süßwasserbestände und der Ökosysteme auf ein Minimum reduziert ist.
Drei Jahre nach seiner Annahme kann nach Ansicht der EU-Kommission der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als in vollem Umfang vollendet betrachtet werden. Seine 54 Aktionen sind nunmehr abgeschlossen oder angelaufen. Den Feststellungen des Berichts zufolge hat die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in Europa schneller vorangebracht, wodurch in der EU neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Im Jahr 2016 waren in für die Kreislaufwirtschaft relevanten Sektoren mehr als vier Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, was einem Anstieg um 6 % gegenüber 2012 entspricht.
Die Kreislaufwirtschaft hat auch neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, zu neuen Geschäftsmodellen geführt und neue Märkte innerhalb und außerhalb der EU erschlossen. Durch kreislaufwirtschaftliche Tätigkeiten wie Reparaturen, Wiederverwendung oder Recycling wurden im Jahr 2016 fast 147 Milliarden Euro an Wertschöpfung generiert und Investitionen im Umfang von rund 17,5 Milliarden Euro getätigt.

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EU-Kommission fordert 15 Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen einzuhalten

Die EU-Kommission hat im Januar 2019 beschlossen, Aufforderungsschreiben an 15 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden und das Vereinigte Königreich) im Zusammenhang mit der Übereinstimmung ihrer nationalen Rechtsvorschriften mit den EU-Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zu richten. Die neuen Vorschriften (Richtlinie 2014/24/EU, Richtlinie 2014/25/ EU und Richtlinie 2014/23/EU) mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Kommission übermittelt die Schreiben, nachdem sie geprüft hat, ob die nationalen Umsetzungsvorschriften mit den EU-Richtlinien in Einklang stehen. Auch bei den übrigen Mitgliedstaaten, die die Umsetzung mit erheblichen Verzögerungen abgeschlossen haben, wird eine solche Prüfung durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

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EU-Parlament billigt Pläne der Kommission zur Wasserwiederverwendung

Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Woche die Pläne der EU-Kommission zur Wasserwiederverwendung gebilligt. Mit der geplanten Verordnung soll die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtert und somit die Wasserknappheit bekämpft werden, teilte das Parlament mit. Der Entwurf wurde in erster Lesung mit 588 Stimmen bei 23 Gegenstimmen und 66 Enthaltungen angenommen. Die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat würden aufgenommen, wenn dieser seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat, erklärte das Parlament.

Nach Darstellung des Europaparlaments definiert die Verordnung Mindestqualitätsstandards für die Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft. Sie enthält zudem Verpflichtungen für Betreiber von Anlagen zur Bereitstellung, Verteilung und Lagerung von Wasser zur Wiederverwendung sowie Maßnahmen zum Risikomanagement. Das aufbereitete kommunale Abwasser soll zur Bewässerung von Agrargütern verwendet werden, die für den Verzehr, zur Weiterverarbeitung von Nahrungsmitteln und nicht für den Verzehr bestimmt sind.
Laut Verordnung muss die Kommission innerhalb von fünf Jahren prüfen, ob Wasser auch in anderen Bereichen wiederverwendet werden kann. Nach Beschluss des Europaparlaments können die EU-Mitgliedstaaten in der Zwischenzeit selbst bestimmen, ob sie den Anwendungsbereich der Wasserwiederverwendung ausdehnen wollen, zum Beispiel in der Industrie oder zur Verbesserung der Infrastruktur und der Umwelt. Voraussetzung hierfür sei, dass die menschliche Gesundheit, Tiere und die Umwelt umfassend geschützt werden.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen.

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EU-Konsultation über die Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Wasserrahmenrichtlinie und zur Hochwasserrichtlinie gestartet. Bis zum 4.März 2019 können online Stellungnahmen zu den beiden Richtlinien abgegeben werden. Ziel der Konsultation ist es, möglichst viele Meinungen darüber einzuholen, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie Änderungen im Hinblick auf ein nachhaltiges Wassermanagement, eine Verbesserung des Zustands der Gewässer bzw. Änderungen der Strategien zur Verringerung der Hochwassergefahr in der gesamten EU bewirkt haben. Im Rahmen der Konsultation werden zu den einzelnen Aspekten der Richtlinien allgemeine Standpunkte der Öffentlichkeit, die ihr Verständnis des Themas Wasser und ihre Beziehung zu diesem betreffen, sowie detailliertere Informationen und Stellungnahmen von nationalen Behörden, Sachverständigen und privaten Stellen, die für die Durchführung zuständig sind, erbeten. Über die reine Durchführung hinaus sollen zudem Meinungen eingeholt werden über die Funktionsweise und das Zusammenwirken der verschiedenen Richtlinien sowie über die Kosten und Nutzen, die die verschiedenen Interessenträger mit ihnen verbinden.

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Neue Stoffe in EU-Beobachtungsliste für Gewässer aufgenommen

Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie aktualisiert.Neu auf der Liste stehen das Insektizid Metaflumizon sowie die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin.Für die Pflanzenschutzmittel Triallat und Oxadiazon, das in Verbraucherprodukten eingesetzte Antioxidans 2,6-Di-tert-butyl-4-methylphenol, den in Sonnencremes eingesetzten UV-Filter 2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat und das Schmerzmittel Diclofenac liegen nach Auffassung der EU-Kommission ausreichend Überwachungsdaten für das Priorisierungsverfahren der Wasserrahmenrichtlinie vor.Sie werden daher von der Liste gestrichen.Auf der ersten Liste fanden sich die hormonell wirksamen Chemikalien 17--Ethinylöstradiol (EE2), 17--Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte (Makrolid-) Antibiotika.Diese Stoffe bleiben auf der Beobachtungsliste.
Die Beobachtungsliste enthält Stoffe, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll.Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen.Das Messprogramm dient der EU-weiten Datensammlung und unterstützt die Risikobewertung zur Ermittlung neuer prioritärer Stoffe.Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen.Sie muss alle zwei Jahre aktualisiert werden.Ein Stoff darf maximal vier Jahre auf der Liste verbleiben.Die aktuelle Änderung der Beobachtungsliste wurde veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 7.Juni 2018, L 141/9.

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Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser läuft

Die EU-Kommission hat Mitte Juli 2018 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/ EWG) gestartet, die bis zum 19.Oktober 2018 läuft.
Zweck der Konsultation ist es, Meinungen darüber einzuholen, was die Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser EU-weit bewirkt hat und wie sie damit den Zustand unserer Gewässer und der Umwelt im Allgemeinen verbessert hat.
Dabei sollen einerseits allgemeine Aussagen der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Einstellung gegenüber Wasser und Abwasser und andererseits detailliertere Informationen und Stellungnahmen von Sachverständigen sowie für die Umsetzung zuständigen öffentlichen und privaten Stellen zu den Besonderheiten der Richtlinie eingeholt werden.
Die Bewertung zielt im Wesentlichen darauf ab festzustellen, ob die Rechtsvorschriften den beabsichtigten Zweck erfüllen, ob ihre Zielsetzungen heute immer noch relevant sind und ob die Kosten, die sich aus den gesetzlichen Anforderungen ergeben, gerechtfertigt sind.
Zur Motivation der Konsultation schreibt die EU-Kommission: „Seit 1991 [dem Jahr der Veröffentlichung der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie, Red.], wurden neue EU-Rechtsvorschriften zum Wasser erlassen.Zum Beispiel wurde im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet, und die Rechtsvorschriften über Trinkwasser und Badegewässer wurde ebenfalls überarbeitet.Bei den Abwasserbehandlungstechniken wurden bedeutende technische Fortschritte gemacht und es wurden neue Schadstoffe identifiziert, die eventuell aus dem Wasser entfernt werden müssen.Seit 1991 wurde die EU von 12 auf 28 Länder erweitert, wodurch sich die Menge an zu sammelndem und zu behandelndem Abwasser ebenfalls erheblich erhöht hat; darüber hinaus weisen die neuen Mitgliedstaaten andere Erfahrungen und Herausforderungen auf (zum Beispiel in Skandinavien, Mittel- und Osteuropa und auf den Mittelmeerinseln).“

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EU-Kommission schlägt Regelung für Wasserwiederverwendung vor

Die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser kann helfen, Wasserknappheit zu verringern. Aber wiederverwendetes Wasser kann Krankheitserreger und Schadstoffe enthalten. Im Mai hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag mit Anforderungen an die Wasserwiederverwendung veröffentlicht, der den Schutz von Gesundheit und Umwelt sicherstellen soll. Das UBA sieht Nachbesserungsbedarf.
Am 28. Mai 2018 hat die Europäische Kommission eine Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung vorgeschlagen (COM(2018)337final). Diese soll einheitliche Mindestanforderungen an die Wasserqualität von aufbereitetem Kommunalabwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung definieren und dadurch einen Beitrag zur Verminderung von Wasserknappheit leisten. Neben den Qualitätsanforderungen enthält der Verordnungsvorschlag einen Risikomanagementansatz und Vorgaben, um die Datentransparenz für Wasserwiederverwendung zu verbessern.
In Deutschland besteht kein flächendeckender Bedarf für die Nutzung von aufbereitetem Abwasser (UBA-Texte 34/2016). Dennoch sind EU-weite Regelungen für Wasserwiederverwendung auch für uns relevant – nicht zuletzt als Verbraucherinnen und Verbraucher von Lebensmitteln aus anderen EU-Ländern.
Um die Verwendung von aufbereitetem Abwasser für Umwelt, Mensch und Tier sicher zu gestalten, bedarf es anspruchsvoller Anforderungen, weitergehender Aufbereitungsverfahren und eines umfassenden Risikomanagements. Dies stellt der Verordnungsvorschlag bisher aber nicht ausreichend sicher.
Welche Anforderungen der Vorschlag an die Wasserwiederverwendung stellt und wo aus unserer Sicht noch Defizite bestehen, erläutern wir in den FAQs zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 28. Mai 2018.

Quelle:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-kommission-schlaegt-regelung-fuer

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Göppingen: EU und Land fördern Versuchsanlage im Klärwerk

Insgesamt 2,2 Millionen Euro Fördermittel erhält der Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SEG) zum Aufbau einer Versuchsanlage zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm. Oberbürgermeister Guido Till sieht in diesem Projekt einen wichtigen Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Rund 40 Prozent des Phosphorbedarfs in Baden-Württemberg könnten durch die Klärwerke im Lande gedeckt werden, erklärt Betriebsleiter Jochen Gugel.

Ende 2016 hatte die SEG den Förderantrag für eine Phosphor-Rückgewinnungsanlage im Klärwerk Göppingen gestellt; kürzlich ist der Förderbescheid eingegangen. Die SEG erhält demnach 1.385.650 Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und 831.390 Euro vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. „Phosphor ist lebenswichtig, daher fördert die Landesregierung innovative Vorhaben, die diese wertvolle Ressource aus den anfallenden Klärresten zurückgewinnen können. Die erste Versuchsanlage im Land auf der Kläranlage in Göppingen haben wir daher gerne mit insgesamt 2,2 Millionen Euro unterstützt, davon 1,4 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und weiteren 800.000 Euro aus Landesmitteln. Damit leistet Göppingen einen wichtigen Beitrag zur Phosphor-Rückgewinnungsstrategie Baden-Württemberg“, lobt Umweltminister Franz Untersteller das Engagement des Eigenbetriebs.

Phosphor ist essentiell für alles Leben. Ohne die Düngung mit diesem Nährstoff gäbe es keine ausreichende landwirtschaftliche Produktion. Dabei ist der Rohstoff in der Landwirtschaft so begehrt wie er auch bezüglich seines natürlichen Vorkommens umstritten ist. In der Natur kommt Phosphor ausschließlich in gebundener Form vor, meist in Form der Phosphate in der Erdkruste. Vier Länder besitzen rund 80 Prozent aller Vorkommen: Marokko und die Westsahara, China, Südafrika und Jordanien. Und derzeit teilen sich fünf Länder, China, USA, Marokko, Russland und Tunesien, rund drei Viertel der Förderung von Phosphatgestein. Politische Unsicherheiten in diesen Ländern und auch die weiter wachsende Weltbevölkerung können zu Engpässen und Preissteigerungen bei Rohphosphaten führen. Europa ist jedoch zu 90 Prozent abhängig von den Importen aus diesen Ländern. Die baden-württembergische Landesregierung verfolgt daher die sogenannte Phosphorstrategie: Der Wachstumsbeschleuniger soll in heimischen Gefilden gefördert werden, dort, wo die größten Vorkommen sind – in den Kläranlagen, und das ökologisch und wirtschaftlich verträglich.

Auch die Bundesregierung wird den Umgang mit Klärschlamm neu regeln. Demnach soll die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft reduziert werden und stattdessen aus den Klärschlämmen Phosphor gewonnen werden. In diesem Zusammenhang soll die Verwertung von Klärschlämmen durch Änderung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) neu ausgerichtet werden. Zukünftig, nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2025, dürfen Klärschlämme aus größeren Kläranlagen nur dann noch einer Mitverbrennung zugeführt werden, wenn der Phosphorgehalt unter 20 Gramm Phosphor pro Kilogramm liegt, das sind zwei Prozent. Da der Phosphorgehalt von Klärschlämmen in der Regel bei mindestens zweieinhalb Prozent liegt, ist eine Mitverbrennung nur nach vorheriger Phosphor-Entfrachtung möglich. Der Göppinger Klärschlamm wird derzeit über Mitverbrennung entsorgt. Um zum einen die Entsorgungssicherheit zu wahren und zum anderen einen Beitrag zum schonenden Umgang mit endlichen Rohstoffen zu leisten, hat sich die SEG diesem wichtigen Zukunftsprojekt gestellt. Die Rückgewinnung von Phosphor ist aufwendig und läuft im günstigsten Fall irgendwann auf ein finanzielles Nullsummenspiel hinaus. Der im Klärschlamm enthaltene Phosphor soll durch eine Kombination von thermischer Desintegration mit dem Airprex-Verfahren in Form von Magnesium-Ammonium-Phosphat (MAP), einem besonders schadstoffarmen Recyclingdünger für die Landwirtschaft, zurückgewonnen werden. Im Sommer 2019 soll die Göppinger Anlage in Betrieb gehen.

Neu ist die Beziehung zwischen Klärwerk und Landwirtschaft nicht. Der Phosphorgehalt des Klärschlammes ist auch der Grund dafür, weshalb dieser in früheren Zeiten direkt auf die Felder ausgebracht wurde. Infolge der zunehmend enthaltenen Schadstoffe nahm man davon jedoch im Laufe der Jahre Abstand. Nicht jede Verunreinigung ist sichtbar, manche Stoffe werden auf erschreckende Weise anders sichtbar. Die Verweiblichung ganzer Tierarten, die im Wasser leben, lässt immer wieder aufhorchen, verursacht durch Hormone im Wasser, die beispielsweise über Pillenreststoffe ins Flusswasser gelangen. Die Zunahme endokriner, das Hormonsystem ändernder Stoffe und Hormone bereitet zunehmend Sorge. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Medikamenten nehme rasant zu, sagt SEG-Betriebsleiter Jochen Gugel, nicht zuletzt aufgrund der älter werdenden Gesellschaft. Doch auch diese Stoffe sollen mittelfristig aus dem Abwasser mittels neuer Techniken herausgefiltert werden. Derzeit wird für die Göppinger Anlage eine Machbarkeitsstudie erstellt, man befindet sich in der Vorplanungsphase. So viel ist allerdings schon klar: Mit einer möglichen Erweiterung werden hohe Investitionen in einer Größenordnung von rund zehn Millionen Euro verbunden sein – Geld, das laut Oberbürgermeister Guido Till in den Umweltschutz und letztendlich in die Gesundheit der Menschen investiert wird. Die Realisierung ist in den nächsten zehn Jahren vorgesehen.

https://www.goeppingen.de/,Lde/start/Unsere+Stadt/Presseartikel.html

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Nitratwerte in Deutschland weiterhin hoch

Die Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen geht zwar zurück.Eine weitere Verminderung des Nitrateintrages ist aber notwendig, hierfür sind vor allem Maßnahmen in der Landwirtschaft notwendig.Dies geht aus dem von der EU-Kommission vorgestellten jährlichen Bericht zur Umsetzung der Nitratrichtlinie hervor.Dem Bericht zufolge wurde in 28 Prozent der Grundwassermessstationen in Deutschland der Durchschnittswert von 50 mg Nitrat pro Liter überschritten.2016 hat die Kommission Deutschland wegen der anhaltenden Verunreinigung der deutschen Gewässer durch Nitrat vor dem Gerichtshof der EU verklagt.Die Nitratrichtlinie, die die EU-Staaten im Jahr 1991 beschlossen haben, hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird.Alle EU-Länder müssen ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht sind.Des Weiteren müssen sie Aktionsprogramme aufstellen, um Nitrat-Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern.In Deutschland ist die Düngeverordnung der wesentliche Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der Richtlinie.

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EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung vor

Neue Vorschriften, um die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung in der EU zu fördern und zu erleichtern, schlägt die EU-Kommission vor.Die neuen Vorschriften werden Landwirte dabei unterstützen, nicht trinkbares Abwasser bestmöglich zu nutzen.Die Vorschriften tragen damit zur Bewältigung des Problems der Wasserknappheit bei und dienen gleichzeitig dem Schutz der Umwelt und der Verbraucher.
Im Einzelnen schlägt die Kommission vor: Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die sich auf mikrobiologische Aspekte (zum Beispiel Konzentration von E-coli-Bakterien) und Anforderungen an die Routine- und die Validierungsüberwachung erstrecken.Diese Mindestanforderungen werden garantieren, dass das nach den neuen Vorschriften erzeugte aufbereitete Wasser sicher ist, sodass es für die Bewässerung genutzt werden kann.Risikomanagement, um etwaige weitere Gefahren zu beseitigen, die der sicheren Wasserwiederverwendung entgegenstehen.Mehr Transparenz: Die Öffentlichkeit wird online Zugang zu Informationen über die Wasserwiederverwendungspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten haben.
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass aufbereitetes Wasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen bestmöglich genutzt wird und eine zuverlässige alternative Möglichkeit der Wasserversorgung bietet.Indem nicht trinkbares Abwasser nutzbar gemacht wird, werden die neuen Vorschriften auch wirtschaftliche und ökologische Kosteneinsparungen gegenüber der Schaffung neuer Wasserversorgungsquellen möglich machen, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.
Der Vorschlag ist Teil des Arbeitsprogramms 2018 der Kommission und eine Folgemaßnahme des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft.Er ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Wasser und Nahrungsmittel.

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Stand der EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

15 Vertragsverletzungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission sind derzeit gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Das antwortete Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter am 29. Dezember 2017 auf eine Frage einer Grünen-Abgeordneten des Deutschen Bundestags (Bundestags-Drucksache 19/370, S. 56). Mit Bezug zu Wasser sieht die EU dabei folgende Richtlinien nicht ordnungsgemäß umgesetzt: Anwendung FFH-Richtlinie sowie fehlerhafte Naturverträglichkeitsprüfung (Sylter Außenriff; Mahnschreiben), Umsetzung und Anwendung von Umweltschutzbestimmungen im Wasserrecht (Werra Weser; Mahnschreiben), Fehlerhafte Umsetzung der FFH-Richtlinie bei der Ausweisung Besonderer Schutzgebiete (Mahnschreiben), Umsetzung und Anwendung der Nitrat-Richtlinie (Klage), Anwendung der FFH-Richtlinie auf regionaler Ebene (Moorburg; Klage und Urteil), Umsetzung UVP-Richtlinie und Industrieemissionsrichtlinie – Verbandsklage im Umweltrecht (Klage und Urteil). Nicht fristgerecht umgesetzt mit Bezug zu Wasser sollen sein: UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (Mahnschreiben), Anhangsänderung Gewässerschutz, Kommissions-RL 2014/80/EU (Mahnschreiben), Prioritäre Stoffe Wasserpolitik RL 2013/39/EU (Mahnschreiben).

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Bericht der EU-Kommission über die Behandlung von kommunalem Abwasser erschienen

Die EU-Kommission hat am 14. Dezember 2017 ihren neunten Bericht über den Stand des Vollzugs und die Vollzugsprogramme der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser veröffentlicht. Wie in der Vergangenheit schon, liegt Deutschland bei der Einhaltung der Anforderungen der EU-Richtlinie im Spitzenfeld.
Trotz des allgemein hohen Umsetzungsniveaus der Abwasserrichtlinie besteht aus Sicht der EU-Kommission jedoch weiterhin eine Reihe von Herausforderungen, die Folgendes erfordern:
weitere Investitionen in die Abwasserwirtschaft mit dem Ziel, den Umsetzungsgrad zu erhalten oder zu erhöhen
Beschaffung weiterer Nachweise für die Funktionsweise von IGS („alternativ genutzte individuelle oder andere geeignete Systeme“)
Verbesserung der Qualität und der Wiedergewinnung von Klärschlamm
Verminderung der Auswirkungen von Regenüberläufen
Verbesserung der Zusammenhänge zwischen den grundlegenden Anforderungen der Abwasserrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie
Ausweitung der Wiederverwendung von behandeltem Abwasser
Optimierung des Energieverbrauchs von Abwassersystemen
Sicherstellung der Erschwinglichkeit von Abwasserdienstleistungen in dem Wissen, dass der Investitionsbedarf im Wassersektor sich nicht auf die Sammlung und Behandlung von Abwasser beschränkt, sondern in einigen Regionen auch die Bereiche Trinkwasser, Hochwasserschutz und Wasserverfügbarkeit betrifft.

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Europäische Kommission: Strategie für Kunststoff vorgestellt

Die EU-Kommission will mit einer neuen Strategie, die sie am 16. Januar 2018 vorgeschlagen hat, die Flut von Plastikabfällen bis 2030 eindämmen und die Umwelt besser schützen. Diese Strategie ist Teil des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft. Sie soll die Umwelt vor der Belastung durch Kunststoffe schützen und gleichzeitig Wachstum und Innovation fördern, sodass eine Herausforderung zur positiven Agenda für die Zukunft Europas wird. Nach den neuen Plänen sollen ab 2030 alle Kunststoffverpackungen auf dem EU-Markt recylingfähig sein; der Verbrauch von Einwegkunststoffen wird reduziert und die absichtliche Verwendung von Mikroplastik beschränkt. Jedes Jahr erzeugen die Europäer 25 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle, jedoch weniger als 30 % werden für das Recycling gesammelt. Weltweit machen Kunststoffe einen Anteil von 85 % der Abfälle an Stränden aus. Die Auswirkungen des Mikroplastiks in Luft, Wasser und Lebensmitteln auf die Gesundheit der Menschen sind bisher unbekannt. Im Rahmen der neuen Strategie will die Europäische Union Recycling zu einem lohnenden Geschäft machen, Kunststoffabfälle eindämmen, die Vermüllung unserer Meere aufhalten, Investitionen und Innovationen mobilisieren, einen Wandel in der ganzen Welt bewirken. Die vorgeschlagene neue Richtlinie wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Gemäß den Anforderungen an eine bessere Rechtsetzung wird die Kommission später im Jahr 2018 einen Vorschlag über Einwegkunststoffe vorlegen.

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EU-Kommission fordert stringentere Umsetzung der Pestizid-Richtlinie

Die EU-Kommission kritisiert die Umsetzung der Pestizid-Richtlinie in den meisten Mitgliedstaaten.Die Richtlinie biete zwar das Potenzial, die mit dem Pestizideinsatz verbundenen Risiken deutlich zu reduzieren.Die Umsetzung der Richt-linie sei aber nach wie vor überwiegend lückenhaft, die erzielten Erfolge der Pestizidreduzierung sind daher nur begrenzt und reichen nicht aus, um die mit der Richtlinie verfolgten Ziele für Umwelt und Gesundheit zu erreichen.Dies betont die EU-Kommission in einem Mitte Oktober verabschiedeten Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zum nachhaltigen Pestizideinsatz.Der Bericht umfasst eine breite Palette von Themen, wie Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen, Information der Öffentlichkeit und Schulung von Fachkräften.

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Über 222 Millionen Euro für Umwelt, Naturschutz und Klima

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für ein Investitionspaket in Höhe von 222 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt gegeben, mit dem im Rahmen des LIFE-Programms für Umwelt und Klimapolitik der Weg Europas in eine nachhaltigere Zukunft mit weniger CO2-Emissionen unterstützt wird.Die EU-Mittel sollen zusätzliche Investitionen anstoßen, sodass nach Angaben der EU-Kommission insgesamt 379 Millionen Euro in 139 neue Projekte in 20 Mitgliedstaaten fließen werden.

181,9 Millionen Euro fließen in Projekte für Umwelt und Ressourceneffizienz, Natur und Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.Im Einklang mit dem Paket zur Kreislaufwirtschaft der Kommission werden die Projekte die Mitgliedstaaten beim Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft unterstützen.Unter den Projekten befinden sich die Herstellung biobasierter Produkte aus Klärschlamm in den Niederlanden sowie die Anwendung einer neuen biologischen Wasserbehandlung zur Entfernung von Pestiziden und Nitraten im Süden Spaniens.

In Bezug auf die Klimapolitik investiert die EU 40,2 Millionen Euro für Projekte, die die Anpassung an den Klimawandel, den Klimaschutz sowie Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich betreffen.
59 LIFE-Projekte für Umwelt und Ressourceneffizienz sollen 134,6 Millionen Euro mobilisieren, wovon die EU 73,0 Millionen Euro beisteuern wird.Diese Projekte betreffen Maßnahmen in den fünf Themenbereichen Luft, Umwelt und Gesundheit, Ressourceneffizienz, Abfall sowie Wasser.

Zwölf LIFE-Projekte für die Anpassung an den Klimawandel sollen 42,6 Millionen Euro mobilisieren, wovon die EU 20,6 Millionen Euro beisteuern wird.Diese maßnahmenbezogenen Finanzhilfen fließen in Projekte in den sechs Themenbereichen ökosystembasierte Anpassung, Gesundheit und Wohlbefinden, Anpassung an den Klimawandel in Berggebieten und Inselregionen mit Schwerpunkt auf dem Agrarsektor, Anpassung/ Planung in Stadtgebieten, Vulnerabilitätsbewertungen/Anpassungsstrategien sowie Wasser (einschließlich Hochwas¬sermanagement, Küstengebiete und Wüstenbildung).

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EU-Bank stellt weiteren Kredit für Emscher-Umbau bereit

Eines der größten Umweltprojekte Europas erhält erneut Unterstützung der Europäischen Investitionsbank (EIB). Die EU-Bank stellt der Emschergenossenschaft einen weiteren Darlehensrahmen in Höhe von 450 Millionen Euro für die umfangreiche Renaturierung des Flusssystems zur Verfügung. Mit dem neuen Kredit ko-finanziert die EIB das Investitionsprogramm der Emschergenossenschaft für die Jahre 2017 bis 2019. Das Darlehen weist neben dem hohen Volumen attraktive Kreditkonditionen auf: Es hat eine Laufzeit von bis zu 45 Jahren und kann trotz des langen Zeitraums festverzinst werden. Dies bietet die Möglichkeit, das aktuell niedrige Zinsniveau langfristig festzuschreiben. Das Darlehen ist nach 2011 und 2013 die dritte Finanzierung von Seiten der EU-Bank für das umfassende Entwicklungsvorhaben. Das gesamte Finanzierungsvolumen der EUBank an die Emschergenossenschaft erreicht damit über 1,3 Milliarden Euro.

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Konsultation der EU-Kommission zu Mikroplastik

Die europäische Kommission hat eine bis zum 16. Oktober 2017 laufende Konsultation gestartet, bei der es um Möglichkeiten zur Reduzierung der Emission von Mikroplastik in die Umwelt geht. Voraussichtlich Ende 2017 will die Kommission als Ergebnis dieser Konsultation einen Bericht zum Thema veröffentlichen, der auch Empfehlungen enthält.

www.eumicroplastics.com  

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Europäisches Parlament stimmt CETA zu

Das Europäische Parlament hat am 15. Februar 2017 dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Damit kann der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten beginnen. Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament erfolgt im nächsten Schritt die gegenseitige Notifzierung. In Deutschland steht zudem noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Die Anträge in zwei Eilverfahren gegen CETA waren vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden. Teile des Freihandelsabkommens – die, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen – treten bereits im April 2017 vorläufig in Kraft. Die EU-Kommission erklärte dazu, die Mitgliedstaaten würden weiterhin die Möglichkeit haben, öffentliche Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu organisieren. Diese und andere Fragen seien in einer Gemeinsamen Auslegungserklärung näher ausgeführt worden. Diese Erklärung werde Rechtskraft haben und klar und unmissverständlich darlegen, worauf sich Kanada und die Europäische Union bei bestimmten CETA- Artikeln geeinigt hätten. In Deutschland könne die Ratifikation von CETA durch den Bundespräsidenten erst nach Inkrafttreten des erforderlichen Vertragsgesetzes erfolgen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 18/11068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Wie es weiter heißt, ist die Prüfung, ob es sich bei dem Vertragsgesetz um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt, noch nicht abgeschlossen.

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EU-Kommission: Deutschland soll Nitratrichtlinie „tiefgreifender“ umsetzen

Deutschland soll effektivere Maßnahmen im Kampf gegen diffuse Verschmutzung aus der Landwirtschaft ergreifen sowie die Nitratrichtlinie „tiefgreifender“ umsetzen. Das sind zwei Empfehlungen im „Bericht zur Umsetzung der Umweltpolitik – Deutschland“, den die EU-Kommission veröffentlicht hat. Über die Situation bezüglich Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung in Deutschland heißt es in dem Bericht zuvor: „Die größte Belastung für die deutschen Gewässer entsteht durch Flussregulierung und morphologische Veränderungen, wovon 79 % der Oberflächengewässer betroffen sind, gefolgt von diffusen Verschmutzungsquellen. … Die Wasserverschmutzung durch Nitrat … gibt Anlass zur Besorgnis.“ Die Richtlinie für eine weitergehende Abwasserbehandlung hingegen werde in Deutschland „vollständig erfüllt“. Generell stellt die EU-Kommission in ihrer Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik, die sie am 6. Februar 2017 angenommen hat, fest, dass im Bereich der Wasserqualität und -bewirtschaftung die meisten Mitgliedstaaten der EU Schwierigkeiten damit hätten, bei der Sammlung und Behandlung kommunaler Abwässer die EU-Vorschriften in vollem Umfang einzuhalten. 13 Mitgliedstaaten müssten deswegen mit rechtlichen Schritten der EU rechnen. In fast allen Mitgliedstaaten bereiten die Nitratkonzentration und die Eutrophierung weiterhin große Probleme. Hierfür gibt es eine Reihe von Ursachen, die mehrere Mitgliedstaaten gemeinsam haben: ineffiziente Koordinierung zwischen den Verwaltungsebenen, unzureichende Kapazitäten sowie fehlende Kenntnisse und Daten. Mit diesem neuen Instrument zur Verbesserung der Umsetzung der europäischen Umweltpolitik und gemeinsam vereinbarter Vorschriften will die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Ursachen der Umsetzungsde fizite angehen und Lösungen finden, bevor sich die Probleme verschärfen. Im Anschluss an die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik werden mit jedem Mitgliedstaat Gespräche geführt, außerdem wird ein Peer-to-Peer Instrument bereitgestellt, mit dem die Mitgliedstaaten einander durch Fachwissen unterstützen können, ferner werden im Rat „Umwelt“ politische Diskussionen zu diesem Thema stattfinden.

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EU-Vertragsverletzungen im Umweltbereich

Gegen Deutschland sind im Umwelt- und Naturschutzbereich aktuell zwölf Vertragsverletzungsverfahren (VVV) wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Richtlinien anhängig. Weitere vier Verfahren beziehen sich auf nicht fristgerechte Umsetzungen von Richtlinien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/10151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Zehn der VVV aufgrund nicht ordnungsgemäßer Umsetzung befinden sich nach Darstellung noch in der vorprozessualen Verfahrensstufe (Mahnschreiben beziehungsweise Begründete Stellungnahme). Im Fall der wasserrechtlichen Genehmigung für das Kohlekraftwerk Hamburg Moorburg hat die Kommission am 10. März 2016 Klage erhoben. Bereits ergangen ist laut Antwort ein Urteil zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Der Europäische Gerichtshof habe am 15. Oktober 2015 festgestellt, dass Teile des Gesetzes gegen die UVP- sowie die Industrieemissions-Richtlinie verstoßen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ein bereits erlassenes Gesetz („Altrip-Gesetz“) sowie einen sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf (Bundestags- Drucksache 18/9525), um die gerügten Mängel zu beheben.

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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Verletzung der Nitratrichtlinie

Deutschland muss sich wegen der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Anfang November hat die EU-Kommission endgültig Klage gegen Deutschland eingereicht. Hintergrund ist die seit Jahren weiter zunehmende Nitratbelastung des Grundwassers. Auf rund 40 Seiten Anklageschrift – belegt mit 1500 Seiten Dokumenten-Anhang – geht die EUKommission nun auf die mangelnde Umsetzung der seit 1991 geltenden Nitratrichtlinie durch die deutsche Umweltpolitik ein. Laut tagesschau.de zeichnet die Klageschrift akribisch nach, wie Deutschland seit Jahren das Problem ignoriert und die EU-Kommission hingehalten hat. Ein zentraler Vorwurf: Es wird weiterhin wesentlich mehr Dünger auf die Äcker gebracht, als die Pflanzen aufnehmen können. Auch die gesetzlichen Düngepausen von maximal drei Monaten stuft die EU-Kommission als viel zu kurz ein. Stand der Wissenschaft seien fünf bis sieben Monate. Mit der Klage der EU-Kommission dürfte in Deutschland vor allem das Agrarministerium in Zugzwang geraten. Denn schärfere Regelungen scheiterten bislang vor allem am Widerstand der Agrarwirtschaft. Mitte Oktober hat sich die Große Koalition zwar überraschend auf eine Reform der entsprechenden Vorschriften geeinigt. Wilhelm Priesmeier, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, bezweifelt laut tagesschau. de allerdings, ob damit die Klage der EU-Kommission hinfällig ist. „Die Klage bezieht sich ja auf die alte Düngeverordnung. Und erst mit Vorlage der neuen Düngeverordnung und der Novelle des Düngegesetzes können letztendlich die Kommission und der EuGH prüfen, ob den Vorgaben der Nitratrichtlinie genüge getan ist oder nicht“, sagt Priesmeier. Er befürchtet zudem, dass die jetzt vorliegende Novelle des Düngegesetzes und auch der Düngeverordnung nicht ausreichend sein wird. Und die Strafen für eine nicht ausreichende Umsetzung der Nitratrichtlinie können drastisch sein. Dies zeigt ein Blick über den Rhein. Auch Frankreich musste sich vor dem Eu- GH verantworten, die Richter gaben der Klage der Kommission statt. Derzeit verhandelt Paris mit Brüssel über das mögliche Strafmaß. In der Diskussion ist unter anderem eine Geldstrafe von bis zu drei Milliarden Euro. Bei einer Verurteilung dürfte auf Deutschland Ähnliches zukommen. Aber selbst eine solche Geldstrafe hält SPD-Agrarexperte Priesmeier nicht für das gravierendste Problem. In dem Urteilsspruch wären letztendlich Dinge enthalten, die wir dann unmittelbar und sofort in Gesetzesform umzusetzen hätten. Das würde natürlich auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken, so Priesmeier. Konkret könne das im Extremfall bedeuten, dass Gerichte in besonders nitratbelasteten Gebieten die Landwirtschaft völlig verbieten.

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Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat

Brüssel, 28. April 2016

Deutschland wegen Wasserverschmutzung und Nitrat vor Gericht.
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Nitrat ist für das Wachstum von Pflanzen von entscheidender Bedeutung und wird häufig als Düngemittel eingesetzt. Allerdings führen überhöhte Mengen zu starken Wasserverunreinigungen – mit entsprechenden Folgen für die menschliche Gesundheit, die Wirtschaft und die Umwelt. Der heutige Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde.

Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee.

Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates). Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Hintergrund
Die Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991) hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht sind. Des Weiteren müssen sie geeignete Aktionsprogramme einrichten, um derartige Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern. Die Richtlinie stellt einen wesentlichen Bestandteil der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) dar und ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor Belastungen durch die Landwirtschaft.

Überhöhte Nitratwerte können das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen, indem sie Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken. Dieser als Eutrophierung bezeichnete Prozess hat eine gravierende Verschlechterung der Wasserqualität und einen Verlust an biologischer Vielfalt zur Folge. Eine Nitratkonzentration von über 50 mg/l kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere auf schwangere Frauen und Kleinkinder, haben. Die Entfernung von Nitrat aus Trinkwasser ist sehr kostspielig; sie wird vor allem durch Haushalte und Behörden finanziert.

Weitere Informationen:
– ausführliche Darstellung der wichtigsten Beschlüsse in Vertragsverletzungsverfahren im April 2016: MEMO/16/1452
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1452_de.htm

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Oldenburg: Hoher Zuschuss für energiesparende Kläranlage

Rund 14 Millionen Euro investiert der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV)
bis zum Jahr 2021 in den Neubau der Faultürme für die Erweiterung der Schlammbehandlung auf der
Kläranlage Oldenburg. Für die Gesamtmaßnahme fließen Mittel in Höhe von einer Million Euro im
Rahmen der EFRE-Förderung zur Energieeinsparung und Energieeffizienz (Europäischer Fonds zur
regionalen Entwicklung). Den entsprechenden Bewilligungsbescheid hat der OOWV nun erhalten. Damit
wird die Baumaßnahme in Oldenburg mit der möglichen Höchstsumme aus diesem Förderprogramm
subventioniert.

„Mit unserem Projekt wird ein wichtiger Beitrag zur CO2-Einsparung realisiert. Schon jetzt versorgt sich
die Kläranlage Oldenburg zu 75 Prozent mit Strom und zu 95 Prozent mit Wärme selbst“, sagt OOWVRegionalleiter
Jens de Boer. Eine energieautarke Kläranlage ist das Ziel der Ausbauplanung.
Die Kläranlage in Oldenburg ist die größte, die der OOWV in seinem Verbandsgebiet betreibt. „Die
vorhandene Technik wird erneuert, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden“, erklärt Jens
de Boer. In einem ersten Bauabschnitt werden zwei neue Faulbehälter gebaut, anschließend erfolgt die
Sanierung der vorhandenen Faultürme.
Der OOWV stellt sich mit der Erweiterung der Klärschlammbehandlung frühzeitig auf neue gesetzliche
Vorgaben ein. Denn der Gesetzgeber will langfristig die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung
beenden.

„Mit der Baumaßnahme sind wir auf die zukünftigen Anforderungen zur Behandlung und Verwertung
des Klärschlamms gut vorbereitet“, sagt Jens de Boer.

http://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/oowv/content_pdf/presse/88-2016_Kl%C3%A4ranlage_Oldenburg_Schlammbehandlung_Zuschuss.pdf

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EU-Kommission: Badegewässer in Europa haben gute Wasserqualität

Die Qualität der Badegewässer in der EU hat sich im Lauf der Zeit kontinuierlich verbessert. Das zeigt der am 25. Mai 2016 veröffentlichte jährliche Bericht über die Qualität der Badegewässer. 96 Prozent der überwachten Badegebiete in der Europäischen Union haben 2015 die Mindestanforderungen an die Wasserqualität erfüllt. Dies belegt nach Mitteilung der Europäischen Umweltagentur EEA den Wert der Rechtsvorschriften und der jahrelangen Investitionen in die Wasserinfrastruktur und anderer Maßnahmen zur Verminderung der Verschmutzung. Die Anstrengungen der Europäischen Union für saubere und gesunde Badegewässer haben vor 40 Jahren mit der Annahme der ersten Badegewässerrichtlinie begonnen. Der jährliche Bericht der EEA und der Europäischen Kommission über die Qualität der Badegewässer enthält eine Bewertung der Badegewässerqualität im Jahr 2015 und gibt Aufschluss darüber, wo diese im Jahr 2016 voraussichtlich gut sein wird. In dem Bericht sind die Analysen von in über 21 000 Küsten- und Binnenbadeorten in der EU, der Schweiz und Albanien entnommenen Wasserproben zusammengefasst, die zeigen, ob die Gewässer Fäkalverschmutzungen durch Abwässer oder tierische Exkremente aufweisen. Während 96 Prozent der Badeorte die Mindestanforderungen erfüllten, wurden über 84 Prozent sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft. Mehrere große touristische Gebiete und Städte wie Blackpool, Kopenhagen und München profitieren nun auch zunehmend von Investitionen in eine bessere Kanalisation, die zu saubereren Badegewässern in Hafengebieten, entlang innerstädtischer Flüsse und an nahe gelegenen Stränden führt. Insgesamt hat sich die Qualität der Badegewässer im Laufe der Zeit verbessert. 1991 entsprachen 56 Prozent der Badegewässer den höchsten Standards. Anhand der Daten von fast 9600 Badegewässern, die seitdem jährlich überwacht werden, stieg dieser Anteil 2015 auf 87 Prozent. Zusammen mit dem Bericht hat die EEA eine interaktive Karte veröffentlicht, die die Ergebnisse für jeden Badeort zeigt. Zusätzliche Informationen, wie etwa die Länderberichte und die Badege wässerrichtlinie, sind auf den Internetseiten der EEA oder der Europäischen Kommission über Badegewässer abrufbar.

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EU-Kommission fordert Estland auf, Nitratbelastung des Wassers zu reduzieren

Die Europäische Kommission hat Estland im Februar 2016 aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nitratbelastung des Wassers zu reduzieren. Nach Dafürhalten der Kommission sieht das estnische nationale Recht noch keine ausreichenden Maßnahmen vor, um die Ziele der Richtlinie 91/676/EWG des Rates (Nitratrichtlinie) zu erreichen, was die Festlegung des Aktionsprogramms für die von der Verunreinigung durch Nitrate gefährdeten Gebiete angeht. Zu den aufgezeigten Mängeln gehören zu kurze Zeiträume, in denen das Ausbringen von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen verboten ist, und das Fehlen einer klar definierten Methodik für das allgemeine Erfordernis ausgewogener Düngeverfahren. Die Kommission hat daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, in der sie Estland auffordert, seine nationalen Rechtsvorschriften in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen.

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EU-Kommission: Deutschland wegen Wasserverschmutzung durch Nitrat vor Gericht

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Der Beschluss der Kommission vom 28. April 2016 folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde. Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee. Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland nach Auffassung der Kommission keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten. Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

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Achter Bericht über die Behandlung von Abwasser

Die EU-Kommission hat am 4. März den achten Bericht über den Stand des Vollzugs und die Vollzugsprogramme der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG – Abwasserrichtlinie) veröffentlicht. Der Gesamtbericht enthält auch Schlussfolgerungen, worin die Wasserwirtschaft insgesamt bewertet wird.
Demnach hat die Abwasserrichtlinie zu einer deutlichen Verringerung der eingeleiteten organischen Stoffe und Nährstofffracht in der EU geführt und ist daher von entscheidender Bedeutung, um in allen Meeres- und Binnengewässern einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Trotz eines erheblichen Investitionsbedarfs und fehlender langfristiger Planung werden nach dem Bericht in den EU-15 (darunter auch Deutschland) hohe Einhaltungsquoten der festgelegten Ziele erreicht. In den EU-13 (dies sind u.a. die neuen Mitgliedstaaten) sei die Einhaltung jedoch nach wie vor lückenhaft, speziell im Bereich der Abwasserbehandlung. Durch verstärkte Maßnahmen und Investitionen müsse darauf hingewirkt werden, innerhalb angemessener Fristen eine vollständige Einhaltung der Vorgaben zu erreichen. Aus den Vollzugsprogrammen der Mitgliedstaaten gehe außerdem hervor, dass dafür bereits umfangreiche Investitionen in den Bau von Abwasserinfrastruktur geplant sind. Zusätzliche Anstrengungen sind laut Bericht auch bei der Qualität und Aktualität im Bereich der gemeldeten Daten erforderlich. Dazu werden von der Kommission in Zusammenarbeit mit der EUA (Europäische Umweltagentur) und den Mitgliedstaaten Verfahren und Instrumente entwickelt.
Abschließend betont die EU-Kommission die Bedeutung der Wasserwirtschaft für Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Investitionen zur Erreichung einer vollständigen Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften seien daher auch mit einem beträchtlichen Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Steigerung des Wachstums verbunden. Auch Investitionen in innovative Technologien seien unverzichtbar für die Erhöhung der Ressourceneffizienz in der Wasserindustrie und würden ebenfalls zur Arbeitsplatzschaffung und zum Wirtschaftswachstum beitragen.
Der Bericht mit den dazugehörigen Annexen ist unter folgendem Link der EU-Kommission (extern) abrufbar: http://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/implementation/implementationreports_en.htm

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EuGH: EU-Kommission hätte Kriterien zu endrokrinschädigenden Stoffen erlassen müssen

Die Kommission hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie keine Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften erlassen hat. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Dezember 2015 in einem Urteil fest (Az. T-521/14). Geklagt hatte Schweden gegen die EU-Kommission. Die genannten Rechtsakte hätte die Kommission bis spätestens 13. Dezember 2013 erlassen müssen. Die Kommission könne sich, so der EuGH nicht darauf stützen, dass die von vorgeschlagenen wissenschaftlichen Kriterien im Sommer 2013 kritisiert worden sind, weil sie wissenschaftlich nicht begründet seien. Die Kommission habe eine klare, genaue und unbedingte Verpflichtung gehabt, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Biozide, die hormonell wirksame Stoffe enthalten, kommen in vielen Alltagsprodukten vor.

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6,3 Prozent der Steuereinnahmen in der EU sind Umweltsteuern

In der Europäischen Union beliefen sich die Umweltsteuern 2013 auf 330,1 Milliarden Euro, nachdem sie 2003 272,1 Milliarden Euro betragen hatten. Das teilt das Statistische Amt der EU, Eurostat, mit. Allerdings ist der Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen in diesem Zehnjahreszeitraum von 6,9 % im Jahr 2003 auf 6,3 % im Jahr 2013 zurückgegangen. Die EU betrachtet den Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen als Gradmesser der Europa-2020-Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“. Angestrebt wird in der EU bis 2020 ein Anteil von mindestens 10 %.

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EU-Parlament kritisiert Kommission bezüglich Menschenrechts auf Wasser

Das EU-Parlament hat Anfang September die Europäische Kommission bezüglich des Umgangs mit der europaweiten Bürgerinitiative „Right2water“ deutlich kritisiert. Der Antwort der Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser – die erste Initiative dieser Art – mangele es an Ehrgeiz, und sie trage den vorgebrachten Forderungen nicht Rechnung, heißt es in einer aktuellen Entschließung des EUParlamentes. Durch eine Europäische Bürgerinitiative können Bürger die Europäische Kommission auffordern, in Bereichen, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen, Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Voraussetzung: Mehr als eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten müssen sich beteiligen. Die Bürgerinitiative ‚Right2Water‘ war mit rund zwei Mio. Unterschriften das erste erfolgreiche Beispiel für dieses Instrument. „Das öffentliche Eigentum und Management der Wasserversorger gehören klar zu den Hauptanliegen der Verbraucher, und können nicht ignoriert werden“, sagte die Berichterstatterin Lynn Boylan (GUE/NGL, IE), deren Bericht mit 363 Stimmen bei 96 Gegenstimmen und 261 Enthaltungen angenommen wurde. Es sei bedauerlich, dass die Kommission keine Gesetzesvorschläge vorgelegt habe, mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt und dementsprechende rechtliche Vorgaben für die gesamte EU gemacht würden, so Boylan weiter. Das EU-Parlament kritisiert, dass sich die EU-Kommission darauf beschränkt, bestehende Zusagen zu bekräftigen. Das Parlament fordert in der Entschließung die Kommission auf, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen, gegebenenfalls über eine mögliche Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR), mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt werden. Zudem unterstreicht das Parlament, dass die Dienstleistungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Bereichen Produktion, Verteilung und Aufbereitung bei jeder künftigen Überarbeitung der Richtlinie über die Konzessionsvergabe von deren Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen. Es betont weiter, dass die Besonderheit dieser Dienstleistungen es zwingend erforderlich macht, dass sie von allen Handelsabkommen ausgenommen werden sollten, die die EU zurzeit aushandelt oder deren Aushandlung sie plant.

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Die neuen EU-Vergaberichtlinien – Fortschritt oder Rückschritt?

Zusammenfassung
Am 28. März 2014 sind die neuen Vergaberichtlinien im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Neben einer Richtlinie zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch klassische öffentliche Auftraggeber und einer zur Auftragsvergabe durch Sektorenauftraggeber ist erstmals auch eine Richtlinie über die Vergabe von Konzessionsverträgen veröffentlicht worden. Diese Richtlinien sind am 17. April 2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb einer Umsetzungsfrist von 24 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Am 5. Mai 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergModG) veröffentlicht. Der Beitrag stellt nachfolgend die wesentlichen Inhalte der neuen EU-Vergaberichtlinien kurz dar.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 7- 2015 ab Seite 632

Autor
Bernd Düsterdiek
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Dezernat Umwelt und Städtebau
August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn
E-Mail: bernd.duesterdiek@dstgb.de

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EU-Kommission: Vierter Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie

Die Europäische Kommission hat Anfang März 2015 ihren Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie in Form einer Mitteilung veröffentlicht. Die Mitteilung wird durch zwei Arbeitsdokumente ergänzt.
Gegenüber Deutschland wird vor allem empfohlen, aktiver gegen Überdüngung von Böden mit Stickstoffen und Phosphaten tätig zu werden. Auch wird empfohlen, die Gesetzgebung zum Pestizideinsatz zu überarbeiten. Es sollten auch stoffspezifische und generelle Maßnahmen ergriffen werden, um Verschmutzungen an bereits ihrer Quelle zu vermeiden.

Die Berichte können hier abgerufen werden:
Mitteilung der EU-Kommission, Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie – Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken, COM(2015) 120 final, 09.03.2015 [Extern | PDF]
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/pdf/4th_report/COM_2015_120_de.pdf
EU-Kommission, Arbeitsdokument: Report on the progress in implementation of the Water Framework Directive Programmes of Measures, SWD(2015) 50 final, 09.03.2015 (relevant sind insbes. Pdf-S. 96ff.) [Extern | PDF]
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/pdf/4th_report/CSWD%20Report%20on%20WFD%20PoMs.pdf
WRc, Assessment of Member States‘ progress in the implementation of Programmes of Measures during the first planning cycle of the Water Framework Directive, Member State Report: Germany (DE), März 2015 [Extern | PDF]
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/pdf/4th_report/country/DE.pdf
Weitere Informationen auf der Internetseite der EU-Kommission Umwelt (Extern):
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/impl_reports.htm

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EU-Kommission verklagt Griechenland wegen Versäumnissen bei der Abwasserbehandlung

Die Europäische Kommission verklagt Griechenland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil das Land nach Auffassung der Kommission nicht dafür sorgt, dass Abwasser ordnungsgemäß behandelt wird. Im Jahr 2010 wurde Griechenland erstmals wegen eines besonderen Falls verwarnt, der Gebiete mit einer Einwohnerzahl zwischen 2000 und 15 000 betrifft. Obwohl viele der ursprünglichen Bedenken zwischenzeitlich ausgeräumt werden konnten, hat die Kommission aufgrund der verbleibenden Probleme nun beschlossen, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.
Griechenland ist bei der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) im Rückstand, und nach den jüngsten Berichten der griechischen Behörden erfolgt in fünf Gemeinden (Prosotsani, Doxato, Eleftheroupoli, Galatista und Vagia) immer noch keine ge-eignete Abwasserbehandlung. Für drei andere Gebiete (Polichronou, Chanioti und Desfina) sind die übermittelten Daten nach Auffassung der Kommission entweder unvollständig oder lassen eine Nichteinhaltung der entsprechenden Normen erkennen.

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EU-Kommission: öffentliche Konsultation zu Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren

Die Europäische Kommission hat eine Online-Konsultation im Hinblick auf die Festlegung von Kriterien für endokrine Disruptoren gemäß den Rechtsvorschriften über Biozide und Pflanzenschutzmittel gestartet. Interessenvertreter und die allgemeine Öffentlichkeit werden eingeladen, sich zu den Optionen für Kriterien und deren Umsetzung zu äußern. Die Konsultation läuft bis zum 16. Januar 2015.

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Öffentliche EU-Konsultation zur Wiederverwendung von Wasser

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation gestartet zur Frage, durch welche Maßnahmen die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser in Europa gefördert werden könnte. Sie möchte erfahren, wie Bürgerinnen und Bürger, Interessenträger, Unternehmen, NGOs und öffentliche Behörden über das Potenzial der Wiederverwendung und mögliche Hürden denken und welche regulatorischen und nichtregulatorischen EU-Maßnahmen diese Bedenken wirksam ausräumen und die gefahrlose Wiederverwendung von Wasser fördern könnten. Die Konsultation läuft bis zum 7. November 2014. Die Ergebnisse werden in eine Folgenabschätzung einfließen, die alle wesentlichen Aspekte der Wasserwiederverwendung, einschließlich landwirtschaftlicher, städtischer und industrieller Verwendung sowie Verwendung zu Freizeitzwecken, umfassen wird. Die Kommission plant, 2015 einen formellen Vorschlag auf der Grundlage dieser Folgenabschätzung vorzulegen.

www.gfa-news.de

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EU: 282,6 Millionen Euro für 225 neue Umwelt- und Klimaschutzprojekte

Die Europäische Kommission hat Ende April 2014 der Förderung von 225 neuen Projekten im Rahmen des Programms Life, des Finanzierungsinstruments der Europäischen Union für die Umwelt, zugestimmt. Ausgewählt wurden Projektvorschläge aus allen 28 Mitgliedstaaten; sie betreffen Maßnahmen in Bereichen wie Naturschutz, Klimawandel, Umweltpolitik oder Information und Kommunikation zu Umweltfragen in der gesamten EU. Der Gesamtbetrag der Finanzmittel für diese Projekte beläuft sich auf rund 589,3 Millionen Euro, davon wird die EU 282,6 Millionen Euro bereitstellen.

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EU-Projekt PROMISE zu Phosphorrecycling startet

Julius Kühn-Institut koordiniert Arbeitspaket zur Herstellung von Recyclingdüngern aus urbanen und landwirtschaftlichen Reststoffen

Wissenschaftlerinnen des Julius Kühn-Institutes (JKI) in Braunschweig leiten in den nächsten drei Jahren ein Arbeitspaket des BONUS-Projektes „PROMISE“, in dem deutsche, finnische und schwedische Forscher auf dem Gebiet des Phosphorrecyclings zusammen arbeiten. Die Fördermittel des kürzlich gestarteten Projektes in Höhe von 486.000 Euro werden zu gleichen Teilen vom Bundesforschungsministerium (BMBF) über den Projektträger Jülich und durch das 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) der EU-Kommission getragen http://www.bonusportal.org/about_bonus

In dem vom JKI koordinierten Arbeitspaket geht es um die Herstellung nachhaltiger Recyclingdünger aus urbanen und landwirtschaftlichen Reststoffen. Dabei sollen so genannte sekundäre Rohstoffquellen wie Gärreste, Klärschlämme und Wirtschaftsdünger auf mögliche Kontaminationen mit ausgewählten Antibiotika, pathogenen Mikroorganismen und Schwermetallen untersucht werden. Zudem wird ermittelt, welchen Einfluss verschiedene Verarbeitungsprozesse auf die Kontaminanten haben.

Information zum Promise-Projekt:
In dem Projekt sollen flächenspezifische, nachhaltige Dünge-Strategien für den Ostseeraum entwickelt werden, mit dem Ziel, den Eintrag schädlicher Stoffe mit der Düngung zu reduzieren. Hierbei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, die die nachhaltige und effiziente Herstellung von Phosphatdüngern durch Phosphorrecycling voraussetzen. Darüber hinaus soll die Entwicklung innovativer Technologien im Bereich des Phosphorrecyclings gefördert werden. Dazu ist die vergleichende Beurteilung bereits bestehender Konzepte zur P-Rückgewinnung aus verschiedenen Stoffströmen nötig. Das Auftakttreffen hat Ende April 2014 im finnischen Jokioinen stattgefunden.http://www.bonusportal.org/bonus_projects/innovation_projects/promise
Dipl.-Biol. Stefanie Hahn Pressestelle
Julius Kühn-Institut

Weitere Informationen:
http://www.bonusportal.org/bonus_projects/innovation_projects/promise – PROMISE-Projekt
http://www.bonusportal.org – zu BONUS

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EU: 50 Millionen Euro für neue Wasser-Forschungsprojekte

Biotechnologie zur Beseitigung der Schwermetallbelastung im Abwasser, neue „Aquaponik“-Systeme, bei denen Aquakultur und Hydroponik in der landwirtschaftlichen Produktion kombiniert werden, und intelligenteres Management der Wasserversorgungsnetze. Dies sind nur drei der elf neuen Projekte, die EU-Forschungsgelder erhalten werden und mit denen innovative Lösungen für die Wasserwirtschaft auf den Weg gebracht werden sollen. An den Projekten wirken 179 Partner aus Forschungseinrichtungen und privaten Unternehmen (darunter mehr als 70 KMU) in 19 verschiedenen europäischen Ländern mit. Die Fördersumme in Höhe von 50 Millionen Euro stammt aus der 2013 veröffentlichten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Themengebiet „Umwelt“ des Siebten Rahmenprogramm der EU für Forschung und technologische Entwicklung (7. RP). Damit beläuft sich der Gesamtbetrag für wasserbezogene Projekte des 7. RP (2007 bis 2013) auf mehr als eine Milliarde Euro. Im Zuge der ersten Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Programms Horizont 2020, die am 11. Dezember 2013 veröffentlicht wurden, werden voraussichtlich rund 165 Millionen Euro in Projekte des Schwerpunktbereichs „Wasser“ fließen. Darüber hinaus wird die effiziente Nutzung von Wasser Thema weiterer Maßnahmen sein, beispielsweise innerhalb der geplanten öffentlich-privaten Partnerschaft für eine nachhaltige Verarbeitungsindustrie (SPIRE).

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EU-Parlament: Wasser aus Konzessionsrichtlinie ausgenommen

Am 15. Januar 2014 hat das Europäische Parlament neue EU-Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und für Konzessionsverträge angenommen. Damit soll die Qualität und das Preis-Leistungs- Verhältnis von Bauarbeiten, Waren oder Dienstleistungen, erworben von öffentlichen Auftraggebern, verbessert werden. Weiterhin soll es für kleine und mittlere Unternehmen einfacher werden, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Die neuen Regeln, die bereits mit dem Rat im Juni 2013 vereinbart wurden, sind eine Neufassung der aktuellen EU-Gesetzgebung für die öffentliche Auftragsvergabe. Sie enthalten erstmalig gemeinsame EU-Standards für Konzessionsverträge. Damit werden neue Zuschlagskriterien eingeführt, die ökologische und soziale Aspekte sowie die Innovation stärker berücksichtigen. Das „Diktat des niedrigsten Preises“ soll so durchbrochen werden. Nach den neuen EU-Bestimmungen für Konzessionsverträge steht es den Mitgliedstaaten offen, zu entscheiden, wer öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausführen soll – die Behörden oder der Privatsektor. Die neue Richtlinie enthält „keinerlei Forderung nach Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen“, steht in dem Text. Des Weiteren bestätigten die Abgeordneten die besondere Eigenschaft von Wasser als öffentliches Gut und akzeptieren den Ausschluss dieses Sektors von den neuen Bestimmungen. Die Richtlinien werden 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Nach diesem Datum haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20140116_004

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EU-Bericht: Nitratbelastungen in Deutschland zu hoch

Aus dem neu vorgestellten Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie geht hervor, dass sich im europäischen Vergleich in Deutschland und Malta die höchsten Nitratkonzentrationen im Grundwasser finden. Zwar seien die Verunreinigungen durch Nitrate in den letzten 20 Jahren zurückgegangen. Nach wie vor würden die Wasserressourcen aber durch landwirtschaftliche Quellen belastet. Als besondere Problembereiche werden dem neuen Bericht zufolge neue Energiepflanzen, die Biogasindustrie, die Intensivierung der tierischen Erzeugung und der Gartenbau ausgemacht. Sie müssten genauer beobachtet werden und würden künftig verstärkte Anstrengungen zur Senkung der Belastungen erfordern.

Quelle und weitere Informationen:
Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 18.10.2013, Umweltschutz: Gewässerbelastung nimmt ab, aber es bleibt noch viel zu tun
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-947_de.htm
EU-Kommission | Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 18.10.2013, Nitratbelastung im deutschen Grundwasser besonders hoch
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11751_de.htm

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Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Zugangs zu Gerichten

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für Beschlüsse, die im Kontext der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Richtlinie über Industrieemissionen gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die ihrer Meinung „im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen“, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten beeinträchtigen könnten. Die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in Deutschland vom November 2012 hält die Kommission für nicht ausreichend.

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EU-Parlament für Revision der UVP-Richtlinie

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 9. Oktober 2013 eine Revision der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten verabschiedet. Durch diese Richtlinie wurden Mindeststandards festgelegt die sicherstellen sollen, dass Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt, Klima und biologische Vielfalt in Entscheidungen und Genehmigungen einbezogen werden. Auch für Fracking-Verfahren zur unkonventionellen Förderung von Kohlenwasserstoffen besteht nun eine UVPPflicht. Wasserverbrauch oder mögliche Chemikalienrückstände in Boden und Grundwasser sollen umfassend analysiert werden und alle Kosten für Gesellschaft und Umwelt in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit mit einfließen.

www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20131009_006

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Unterstützung durch EU für Deutschland nach der Hochwasserkatastrophe

Der EU-Kommissar für Regionalpolitik, Johannes Hahn, hat am 3. Oktober 2013 einen Vorschlag der Europäischen Kommission angekündigt, mit dem nach den schweren Überschwemmungen im späten Frühjahr, Mai und Juni dieses Jahres mehr als 360 Millionen Euro für Deutschland bereitgestellt werden sollen. Die Nachbarländer Österreich und die Tschechische Republik, die in geringerem Maße von direkten Folgeschäden der Überschwemmungen betroffen waren, sollen 21,6 bzw. 15,9 Millionen Euro erhalten. Außerdem wird Rumänien mit mehr als 2,4 Millionen Euro bei der Bewältigung der durch Dürreschäden und Waldbrände im Sommer 2012 entstandenen Kosten unterstützt. Die im Rahmen des Europäischen Solidaritätsfonds bereitzustellende Unterstützung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.

www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20131004_001

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EU-Kommissar: keine zwangsweise Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen

Die EU übt keinen Druck auf Portugal und Griechenland in Richtung einer Privatisierung von Wasserversorgern aus. Das bestätigte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am 26. September 2013 auch im europäischen Parlament noch einmal in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage eines griechischen Parlamentariers. Barnier sagte, der Trinkwassersektor sei ausdrücklich von der EU-Konzessionsrichtlinie ausgenommen worden. Die Entscheidung, ob öffentliche Dienstleistungen privatisiert werden sollen oder nicht, liege ausschließlich bei den zuständigen nationalen Stellen, die die jeweiligen Fälle am besten beurteilen könnten.

www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20131008_002

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EU-Binnenmarktausschuss: Wasser kein Bestandteil der Konzessionsrichtlinie

Was sich vor Monaten bereits stark abgezeichnet hat, wird jetzt auch offiziell. Wasser wird nicht Bestandteil der neuen Konzessionsrichtlinie der EU. Anfang September hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments der Konzessionsrichtlinie und damit die Herausnahme des Wassersektors auch formal bestätigt. Allerdings handelt es sich dabei vorläufig nur um eine Herausnahme auf Zeit. Der Ausschuss hat die EUKommission beauftragt, die Auswirkungen dieser Herausnahme drei Jahre nach der Umsetzung in nationales Recht in den Mitgliedstaaten zu überprüfen. Als nächstes muss nun das Europäische Parlament über die Konzessionsrichtlinie beschließen.

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EU legt Kommunalabwasser- Bericht vor

Die neuesten Zahlen zur Abwasserbehandlung in Europa lassen Verbesserungen bei der Sammlung und Behandlung erkennen, auch wenn es zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin große Unterschiede gibt. Spitzenreiter wie Österreich, Deutschland und die Niederlande erfüllen die EU-Mindeststandards für die Abwasserbehandlung weitgehend, und einige andere Länder liegen dicht dahinter. Neuere Mitgliedstaaten, die von einem niedrigeren Ausgangsniveau starteten, haben – trotz schlechterer Einhaltungsquoten – ebenfalls Verbesserungen bei der Sammlung und Behandlung insgesamt erzielt. Diese Fortschritte gehen mit einer massiven Investitionsförderung durch die EU einher (14,3 Milliarden Euro im Zeitraum 2007 bis 2013). Zu entnehmen ist dies dem Bericht über die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie, den die EU Anfang August 2013 vorgelegt hat. Der Bericht, der den Zeitraum 2009/2010 betrifft, zeigt, dass der überwiegende Teil (91 %) der Schmutzfracht aus den großen Städten in der EU eine weitergehende Behandlung erfährt, was gegenüber der im vorangegangenen Bericht beschriebenen Situation (77 %) eine erhebliche Verbesserung darstellt. 15 Mitgliedstaaten sammeln 100 % ihrer gesamten Schmutzfracht. Die Einhaltungsquoten bei der Zweitbehandlung betrugen 82 %. Die Einhaltungsquoten bei der weitergehenden Behandlung zur Bekämpfung der Eutrophierung oder zur Verringerung der bakteriologischen Verunreinigung lagen insgesamt bei 77 %. In einem Anhang des Berichts, in dem die Situation in 27 europäischen Hauptstädten verglichen wird, wird jedoch warnend darauf hingewiesen, dass von diesen Städten lediglich elf über ein angemessenes Kanalisations- und Behandlungssystem verfügten.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130807_007

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EU unterstützt Infrastrukturentwicklung in Südafrika und der Region

Die Europäische Union hat für Südafrika und die Region ein mit 100 Millionen Euro ausgestattetes Programm zur Unterstützung der Infrastrukturentwicklung durch eine Mischung von Zuschüssen und Krediten verabschiedet. Das „Infrastrukturinvestitionsprogramm für Südafrika“ wird eingesetzt, um Investitionen von Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen in den Bereichen zu mobilisieren, die von dem Land selbst aufgrund eines dringenden Finanzierungsbedarfs ausgewählt wurden. Mit den EU-Zuschüssen wird eine Reihe von Maßnahmen unterstützt, einschließlich technischer Hilfe für die Vorbereitung, Verwaltung und Durchführung von Projekten sowie direkter Zuschüsse zur Kofinanzierung der Investitionsausgaben für Infrastrukturprojekte. Als Bereich, der durch das Programm erfasst wird, wird ausdrücklich auch Wasser/Umwelt genannt.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/ 20130717_004

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Wassersektor wird von der EU-Konzessionsrichtlinie ausgeschlossen

Es wäre „meiner Ansicht nach am besten, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen. … Ich werde dies Präsident Barroso und meinen Kommissionskollegen zur Billigung vorschlagen.“ Das erklärte EU-Kommissar Michel Barnier am 21. Juni 2013 in Luxemburg. Die Kommission werde die weitere Entwicklung im Wassersektor aufmerksam verfolgen. Barnier erklärte weiter, es sei nie Absicht der EUKommission gewesen „durch die Hintertür mittels ihres Vorschlages zur Konzessionsrichtlinie die Wasserversorgung zu privatisieren.“ Es sei der Kommission lediglich darum gegangen, „in einem wirtschaftlich wichtigen Bereich mehr Rechtssicherheit für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in ganz Europa zu schaffen, und … Transparenz und Gleichbehandlung im Binnenmarkt zu gewährleisten.“ Eine Privatisierung der Wasserversorgung sollte weder erzwungen noch gefördert werden. Barnier: „Die Entscheidung darüber, wie öffentliche Dienstleistungen erbracht werden sollen, liegt ganz allein bei den Mitgliedstaaten und ihren Städten und Gemeinden. Und das wird auch so bleiben.“ Parlament und Rat der EU haben den Vorschlag von Barnier am 26. Juni 2013 angenommen. Die vollständige Erklärung von Michel Barnier steht im Internet zum Download bereit:

www.gfa-news.de
Webcode: 20130621_006

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EU: 281,4 Millionen Euro für neue Umweltprojekte

Die Europäische Kommission hat der Förderung von 248 neuen Projekten im Rahmen des LIFE-Programms, dem Umweltfonds der Europäischen Union, zugestimmt. Diese Projekte betreffen Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Klimawandel und Umweltpolitik sowie Information und Kommunikation zu Umweltfragen in allen Mitgliedstaaten. Zusammen entsprechen sie einer Investition von insgesamt 556,4 Millionen Euro, von denen die EU 281,4 Millionen Euro beisteuern wird.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130703_008

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Europäisches Parlament: Umweltausschuss stimmt für Revision der UVP-Richtlinie

Investitionen in der Europäischen Union sollen stärker auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden. Am 11. Juli 2013 hat sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments für eine Revision der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ausgesprochen. Die modernisierte Richtlinie soll die Anforderungen an die Art der zu prüfenden Projekte und den Inhalt der Prüfung klären und verbessern sowie die wichtigsten Verpflichtungen der Projektträger, die Rolle der zuständigen Behörden und die Einbeziehung der betroffenen Öffentlichkeit. Auch die Folgen der Schiefergasförderung mittels Fracking sollen systematisch überprüft werden.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130715_005

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EU-Konsultation zur Verwendung von Phosphor

Die EU-Kommission leitet eine Konsultation zur nachhaltigeren Verwendung von Phosphor ein. Phosphor ist eine Ressource, für die es keine Alternative gibt. Die Vorräte sind begrenzt, die Preise unbeständig, und derzeit wird viel Phosphor verschwendet, so die Kommission, was zu Bedenken hinsichtlich der Kosten und derkünftigen Verfügbarkeit in der EU und weltweit führt. Bei der Konsultation wird gefragt, wie sichergestellt werden kann, dass auch künftigen Generationen Phosphor zur Verfügung steht, und wie unerwünschte Nebeneffekte der Phosphorverwendung auf die Umwelt minimiert werden können. Das Europäische Parlament, der Rat und die anderen europäischen Organe, Bürger, Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen sind gebeten, ihre Standpunkte bis zum 1. Dezember 2013 mitzuteilen. Die Kommission wird die Beiträge im Laufe des Jahres 2014 prüfen. Sie wird die Ergebnisse dieser Prüfung in den einschlägigen Politikbereichen von der Agrarpolitik über die Wasser- und Abfallbestimmungen bis hin den Vorschriften für Rohstoffe einarbeiten.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130709_003

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EU: Fünf Jahre Haft für Cyberangriffe auf „kritische Infrastrukturen“

Sogenannte Cyberkriminelle werden in der EU demnächst härter bestraft, nachdem das Parlament am 4. Juli 2013 entsprechende Vorschriften angenommen hat. Der Richtlinienentwurf, der bereits informell mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, zielt auch darauf ab, die Prävention zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz in diesem Bereich zu verbessern. Der Richtlinienentwurf verpflichtet die EU-Länder, dass sie ihre höchsten Haftstrafen auf mindestens zwei Jahre für jene Verbrechen festlegen, bei denen illegal auf Informationssysteme zugegriffen wurde oder diese gestört wurden, illegal die Datenübertragung gestört wurde, illegal Abhörsysteme für Kommunikation genutzt wurden oder absichtlich Tatwerkzeuge hergestellt und vertrieben wurden, mit denen diese Straftaten begangen werden können. „Leichte Fälle“ sind ausgeschlossen, aber die Mitgliedstaaten können festlegen, was als leichter Fall gilt. Angriffe auf „kritische Infrastrukturen“ können zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe führen. Sobald der Text vom Rat angenommen ist, werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre lang Zeit haben, diese in nationales Recht umzusetzen.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130704_005

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EU-Kommission nimmt Wasser aus geplanter Konzessionsrichtlinie aus

BDEW begrüßt Entscheidung der EU-Kommission
Entscheidung auch Ergebnis intensiver BDEW-Gespräche mit europäischen Institutionen

„Die Entscheidung der Europäischen Kommission können wir nur begrüßen. Wasser bleibt in Deutschland damit in der bewährten Obhut der Kommunen, die vor Ort am besten entscheiden können, wie die Wasserversorgung organisiert sein sollte“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin.
Der BDEW hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten in intensiven Gesprächen in Brüssel und Berlin dafür eingesetzt, dass die bewährten kommunalen Strukturen der Wasserwirtschaft in Deutschland nicht durch diese EU-Richtlinie gefährdet werden. Der BDEW hatte umfangreiche Vorschläge in Form eines „Wasser-Ausnahmepaketes“ in die Diskussion eingebracht, das auch vom EU-Ministerrat und der Bundesregierung aufgegriffen wurde. Offenbar hat die Europäische Kommission auch aufgrund der intensiven Diskussionen erkannt, dass ihr Ansatz zur EU-weiten Regelung der Konzessionsvergabe letztlich nicht zielführend und praktikabel ist und den Strukturen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nicht gerecht wird.

Der BDEW war immer der Auffassung, dass eine Ausnahme der Wasserwirtschaft aus dem Geltungsbereich der Richtlinie letztendlich der beste Weg ist“, so Weyand. Mehr:

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/20130621-pi-bdew-begruesst-entscheidung-der-eu-kommission-de

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EU-Konsultation zum Recycling

Die Europäische Kommission möchte wissen, ob und wie die Recyclingziele des EU-Abfallrechts überprüft werden sollten. Die Ergebnisse der Konsultation werden als Teil einer breiter angelegten Überprüfung der Abfallpolitik im Jahr 2014 in die Erarbeitung eventueller neuer Vorschriften zur Vermeidung von Abfällen und zur Förderung von Wiederverwendung und Recycling einfließen. Bürger, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Behörden und andere Interessenträger sind aufgerufen, bis Mitte September 2013 Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation wird die Kommission die wichtigsten Optionen für die Festlegung der Ziele herausarbeiten. Daraufhin werden der potenzielle Mehrwert sowie die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen dieser Optionen analysiert. 2014 wird dann im Rahmen der Überprüfung der Abfallpolitik gegebenenfalls ein Vorschlag für einen Rechtsakt ausgearbeitet werden. Zusätzlich zu den Zielvorgaben wird auch überprüft, ob es möglicherweise Überschneidungen in den bestehenden Rechtsvorschriften gibt und inwieweit die Rechtsvorschriften vereinfacht werden können, um für mehr Klarheit und Kohärenz zu sorgen.

www.gfa-news.de Webcode: 20130606_008

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EU-Kommission: Breitbandausbau soll bestehende Infrastruktur nutzen

Die Europäische Kommission hat Ende März 2013 einen Vorschlag für neue Rechtsvorschriften vorgelegt, durch die 30 % der Kosten für den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen eingespart werden sollen. Einer der Kernüberpunkte, wie das nach Auffassung der Kommission erreicht werden kann: „Der Zugang zur Infrastruktur, das heißt zu Leitungsrohren, Leerrohren, Einstiegsschächten, Verteilerkästen, Pfählen, Masten, Antennenanlagen, Türmen und anderen Trägerstrukturen, soll zu fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen gewährt werden.“ Bevor die neue Verordnung in Kraft treten kann, müssten das Europäische Parlament und der Rat zustimmen; die Vorschriften wären dann unmittelbar in der EU anwendbar. Der Bundesrat [Bundesrats-Drucksache 240/13 (Beschluss)] hat sich kritisch zu den Plänen der EU geäußert, weil er Mehrbelastungen für kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge befürchtet, und sieht die Gefahr von Eingriffen in die Eigentumsund Nutzungsrechte kommunaler Unternehmen, wenn diese „letztlich dazu gezwungen werden können, auch gegen ihren Willen den Zugang zu ihren ‚physischen Infrastrukturen‘ zu gewähren.“

www.gfa-news.de Webcode: 20130517_001

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EU-Forscher fordern Klärschlammmonitoring

Monitoring statt neuer Grenzwerte. Diese Auffassung vertreten die Forscher des Joint Research Centre (JRC), dem Wissenschaftszentrum der EU-Kommission, auf Basis einer aktuell abgeschlossenen Studie. Das JRZ hat in Zusammenarbeit mit europäischen Kläranlagen 63 Klärschlammproben aus 15 Ländern auf 114 chemische Substanzen untersucht. Pestizide, Health-Care-Produkte, Arzneimittelrückstände, Süßstoffe und ähnliches haben die Forscher zwar in den Klärschlämmen nachgewiesen. Die festgestellten Konzentrationen rechtfertigen nach Einschätzung der Forscher aber keine neuen Grenzwerte in der EU-Klärschlammverordnung, da keine messbaren Gefährdungen von den analysierten organischen Stoffen ausgehen. Die Studienergebnisse hätten keinen wissenschaftlichen Beweis dafür erbracht, dass Regelungen für persistente organische Schadstoffe (POPs) eingeführt werden müssten. Die Wissenschaftler weisen aber auch darauf hin, dass insbesondere bei neuen Schadstoffen die Datenlage sehr dünn ist. Hier regen sie weitere Monitoringmaßnahmen an. Aus dem gleichen Grund soll auch die durchgeführte Studie mit der Beteiligung weiterer Länder wiederholt werden.

http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130416_001/EU-Forscher_fordern_Kl%C3%A4rschlammmonitoring

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EU-Kommission geht erste Schritte für Klima- und Energiepolitik bis 2030

Die Europäische Kommission hat am 27. März 2013 ein Grünbuch angenommen, mit dem eine Konsultation der Öffentlichkeit zum Inhalt des Politikrahmens für die EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030 eingeleitet wurde. Die Konsultation läuft bis zum 2. Juli 2013. Außerdem veröffentlichte sie ein konsultative Mitteilung über die Zukunft der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Europa, die eine Debatte über die Optionen anstoßen sollte, die bestehen, um die zeitige Entwicklung dieser Technologie sicherzustellen. Schließlich nahm die Kommission einen Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer Zielvorgaben bis 2020 auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien sowie Berichte über die Nachhaltigkeit der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe an.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130327_005

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EU-Kommission kündigt Grünbuch zu Phosphor an

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik hat noch für dieses Jahr ein Grünbuch der Kommission zum Thema Phosphor angekündigt. Das Grünbuch soll eine öffentliche Konsultation einleiten und die Debatte über künftig auf europäischer Ebene zu ergreifende Maßnahmen strukturieren. Im Mittelpunkt der zu diskutierenden Regelungen soll der effizientere Einsatz von Phosphor in der Landwirtschaft stehen. Aber auch die Rückgewinnung von Phosphor soll forciert werden. Das größte Potenzial sieht die EU-Kommission diesbezüglich bei Gülle, Abwässern und Bioabfällen. Für die Wasserwirtschaft könnte das laut Potočnik einen Perspektivenwechsel bedeuten. Phosphor müsse als Ressource und nicht nur als zu eliminierender Parameter begriffen werden, betonte Potočnik bei der Vorstellung der Pläne auf der europäischen Konferenz zur nachhaltigen Phosphornutzung Mitte März 2013 in Brüssel.

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EU-Ausschuss der Regionen für Arzneimittel als prioritäre Stoffe

Der Ausschuss der Regionen der EU „begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik auszudehnen, und vertritt die Auffassung, dass es zum Erreichen der im Vorschlag genannten Ziele unbedingt erforderlich ist, Arzneimittelsubstanzen in das Verzeichnis der prioritären Stoffe und der prioritär gefährlichen Stoffe aufzunehmen oder dies zumindest in Erwägung zu ziehen.“ (Amtsblatt der Europäischen Union, C 17/91, vom 19. Januar 2013). Der Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union vertritt.

www.gfa-news.de Webcode: 20130222_

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Beschwerde bei EU gegen deutsche Regeln zum Fracking eingereicht

Die Fraktion der Piraten im schleswigholsteinischen Landtag hat Anfang Februar 2013 bei der EU-Kommission eine Vertragsverletzungsbeschwerde bezüglich Fracking eingereicht. Nach Ansicht der Piraten verstoßen die aktuellen Regelungen in Deutschland gegen die EURichtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie 2011/92/EU), da Fracking in Deutschland generell ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden darf. Die EUKommission muss jetzt entscheiden, ob sie die Beschwerde weiter verfolgt oder nicht.

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EU-Kommission kündigt Grünbuch zu Phosphor an

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik hat noch für dieses Jahr ein Grünbuch der Kommission zum Thema Phosphor angekündigt. Das Grünbuch soll eine öffentliche Konsultation einleiten und die Debatte über künftig auf europäischer Ebene zu ergreifende Maßnahmen strukturieren. Im Mittelpunkt der zu diskutierenden Regelungen soll der effizientere Einsatz von Phosphor in der Landwirtschaft stehen. Aber auch die Rückgewinnung von Phosphor soll forciert werden. Das größte Potenzial sieht die EU-Kommission diesbezüglich bei Gülle, Abwässern und Bioabfällen. Für die Wasserwirtschaft könnte das laut Potocnik einen Perspektivenwechsel bedeuten. Phosphor müsse als Ressource und nicht nur als zu eliminierender Parameter begriffen werden, betonte Potocnik bei der Vorstellung der Pläne auf der europäischen Konferenz zur nachhaltigen Phosphornutzung Mitte März in Brüssel.

Quelle:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130404_002/EU-Kommission_k%C3%BCndigt_Gr%C3%BCnbuch_zu_Phosphor_an

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Forschungsstipendien der EU in Höhe von 227 Millionen Euro

Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Bewerbungen für die letzte Tranche der Marie-Curie-Stipendien im Rahmen des laufenden Siebten Rahmenprogramms für Forschung (RP7, 2007 bis 2013) auf. Dieses Jahr wird der höchste je für Marie-Curie-Maßnahmen bereitgestellte Einzelbetrag, nämlich ca. 227 Millionen Euro, für rund 1000 erfahrene Forscher zur Verfügung gestellt. Bis zum 14. August 2013 können Bewerbungen eingereicht werden. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren:

www.gfa-news.de Webcode: 20130321_006

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Umwelt: 40 Millionen Euro für Innovationen im Wassersektor

Umwelt: 40 Millionen Euro für Innovationen im Wassersektor
Heute wurde ein wichtiger Schritt getan, um Lösungen für die großen Probleme zu entwickeln, mit denen Europa im Sektor Wasserbewirtschaftung konfrontiert ist. Der von der europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Wasser“ unter dem Vorsitz von Umweltkommissar Janez Potočnik angenommene strategische Umsetzungsplan zeigt die Bereiche auf, für die prioritär Lösungen gefunden werden müssen. Aktionsgruppen werden nun Instrumente und Mechanismen entwickeln, um Innovationen in den Bereichen Wasserpolitik und Wassertechnologie zu fördern. Im Jahr 2013 sollen für Projekte, die die Ziele der EIP „Wasser“ fördern, Forschungsgelder in Höhe von 40 Mio. EUR bereitgestellt werden.
Der europäische Umweltkommissar, Janez Potočnik, erklärte hierzu: „Wir brauchen Innovationen, die unsere Wasserprobleme lösen und dazu beitragen, die Ziele des kürzlich angenommenen Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen zu erreichen. Die Innovationspartnerschaft „Wasser“ führt private und öffentliche Akteure zusammen, die in der Lage sind, innovative Ideen zu vermarkten. Die Durchführung des strategischen Umsetzungsplans wird nicht nur gewährleisten, dass genügend Wasser von guter Qualität zur Verfügung steht, um die Bedürfnisse von Bürgern, Wirtschaft und Umwelt zu decken, sondern auch die Position der europäischen Wasserwirtschaft auf den globalen Märkten stärken, deren Umfang sich bis 2030 voraussichtlich verdoppeln wird.“
Die Innovationspartnerschaft führt Akteure aus Sektoren wie Wasserindustrie, KMU, Forschung, Finanzen, Lokalbehörden und Hauptwassernutzer zusammen, um die Entwicklung und Einführung innovativer Lösungen für Wasserprobleme in Europa und darüber hinaus voranzutreiben.
Die europäische Innovationspartnerschaft „Wasser“ wurde geschaffen, um bis 2020 „für zehn große wasserbezogene Probleme innovative Lösungen zu finden, zu erproben, zu verbessern, zu verbreiten und anzuwenden“. Es wurden fünf prioritäre Bereiche identifiziert:

• Wiederverwendung und Wiederaufbereitung von Wasser
• Wasser- und Abwasserbehandlung
• Wasser und Energie
• Risikomanagement im Falle wasserbedingter Extremereignisse
• Ökosystemdienstleistungen

Diese Prioritäten betreffen in erster Linie Herausforderungen/Chancen im Wassersektor und innovative Maßnahmen, die die größte Wirkung zeigen werden. Wasser-Governance, Bewirtschaftungsmodelle, Überwachung und Innovationsfinanzierung wurden als Querschnittsprioritäten herausgearbeitet, die die Rahmenbedingungen beeinflussen, Schnittstellen zwischen den verschiedenen Arbeitsprioritäten fördern und Katalysatoren für alle anderen Maßnahmen sind. Intelligente Technologien sind innerhalb aller anderen prioritären Bereiche ein weiterer Schlüsselfaktor.
Die 40 Millionen Euro aus dem Siebten Forschungsrahmenprogramm sind Projekten gewidmet, die die Ziele der EIP „Wasser“ fördern. Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen läuft; Einreichungsfrist ist der 4. April 2013 (http://cordis.europa.eu/fetch?CALLER=FP7_NEWS&ACTION=D&RCN=34831). Am 15. Januar 2013 wird die GD Forschung und Innovation in Brüssel einen Informationstag für potenzielle Antragsteller organisieren.
Ein an Interessenträger gerichteter Aufruf zur Bekundung von Interesse an den Aktionsgruppen der Innovationspartnerschaft „Wasser“ wurde ebenfalls veröffentlicht: http://ec.europa.eu/environment/water/innovationpartnership/index_en.htm

Die nächsten Schritte
Die Task Force für die Innovationspartnerschaft „Wasser“ wird Anfang 2013 konkrete Ziele und Meilensteine für die Tätigkeiten setzen und im strategischen Umsetzungsplan festschreiben. Die Frist für die Bekundung des Interesses an den Aktionsgruppen wird voraussichtlich im April 2013 ablaufen.

Hintergrund
Der stetig wachsende Weltwassermarkt dürfte 2020 einen Wert von schätzungsweise 1 Billion USD erreichen. Unternehmen der europäischen Wasserwirtschaft arbeiten weltweit an der Entwicklung innovativer Lösungen für Wasserprobleme, sind jedoch oft nicht in der Lage, ihr wirtschaftliches Potenzial voll auszuschöpfen. Die Beseitigung der Hemmnisse für Marktdurchbrüche und die Förderung der komparativen Vorrangstellung Europas in der Innovationswertschöpfungskette wird den Unternehmen helfen, ihre Lösungen auf den Markt zu bringen. Die Erschließung des Innovationspotenzials im Bereich Wasserbewirtschaftung könnte Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig fördern – bei einem 1 %igen Zuwachs der europäischen Wasserindustrie könnten bis zu 20 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die im Rahmen der Europa-2020-Leitinitiative „Innovationsunion“ vorgeschlagenen europäischen Innovationspartnerschaften sollen Innovationen beschleunigen, die zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas verbessern und Beschäftigung sowie Wirtschaftswachstum fördern. Die Innovationspartnerschaften poolen Sachverstand und Ressourcen, indem sie Innovationsangebot und -nachfrage miteinander verbinden und öffentliche und private Akteure auf EU-, nationaler und regionaler Ebene zusammenführen. Die europäische Innovationspartnerschaft „Wasser“ (siehe IP/12/470) konzentriert sich auf die Beseitigung von Innovationshemmnissen, fungiert als Bindeglied zwischen Angebots- und Nachfrageseite, entwickelt Verbreitungsstrategien für bewährte Lösungen und fördert die beschleunigte Markteinführung von Innovationen.
Die europäische Innovationspartnerschaft „Wasser“ ist an die Europa-2020-Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa geknüpft, mit der die Bedeutung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung hervorgehoben wird. Sie wird auf dem Ökoinnovationsaktionsplan aufbauen, dessen Schwerpunkt auf der Förderung von Innovationen liegt, die den Druck auf die Umwelt mindern, und auf der Schließung der Lücke zwischen Innovation und Markt. Innovation wird auch als Schlüsselinstrument zur Förderung der politischen Optionen im Rahmen des Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen gesehen, den die Europäische Kommission im November 2012 als Antwort der EU auf die Gefährdung des empfindlichen Wassermilieus angenommen hat.
Weitere Informationen:
Die Schlussfolgerungen und die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe der europäischen Innovationspartnerschaft „Wasser“ sowie weitere Hintergrundinformationen über die Innovationspartnerschaft finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/environment/water/innovationpartnership/index_en.htm

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EU-Umweltministerrat gibt wasserpolitische Empfehlungen

Das Verursacherprinzip ist im Wassersektor noch nicht konsequent umgesetzt. Die Abstimmung zwischen Agrarpolitik und Gewässerschutz fehlt noch. Diese Punkte – und mehr – nannten die EUUmweltminister am 17. Dezember 2012 in ihren Schlussfolgerungen zum „Blueprint to Safeguard Europe’s Water“, der künftigen europäischen Wasserpolitik. Die Umweltminister sehen die bestehende EU-Rechtsgrundlage im Gewässerschutz als ausreichend an und betonen, dass die Mitgliedstaaten die Mittel, mit denen sie die vorgegebenen Ziele erreichen, weiterhin selbst wählen können. Noch Handlungsbedarf sehen die Minister bei der konsequenten EU-weiten Umsetzung des in der Wasserrahmenrichtlinie verankerten Verursacherprinzips sowie bei der Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen aus der Landwirtschaft beziehungsweise aus diffusen Quellen. Die Umweltminister sprachen sich auch für regional differenzierte Ansätze beim Thema Wassersparen aus.

www.gfa-news.de
Webcode: 20121217_002

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EU-Umweltausschuss erweitert Liste prioritärer Stoffe

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat Ende November 2012 erstmals drei Pharmawirkstoffe auf die Liste der prioritären Stoffe nach Wasserrahmenrichtlinie gesetzt: 17_-Ethinylestradiol, 17_-Estradiol und Diclofenac waren unter den 15 Chemikalien, um die die Abgeordnete die Liste erweitern möchten. Grenzwerte sollen nicht festgesetzt werden, bevor sich die EU-Kommission mit dem Thema auseinandergesetzt hat und mehr Kenntnisse vorliegen. Als nächster Schritt soll sich im April 2013 das EU-Parlament mit der vorgeschlagenen Erweiterung der Liste befassen.

www.gfa-news.de
Webcode: 20121214_009

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EU will PAKs weiter begrenzen

Die EU will die Emission von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) weiter verringern. Angestoßen durch eine deutsche Initiative hat die EU-Kommission auf Grundlage der Chesentlich mikalienverordnung REACh einen Vorschlag zur Verringerung von PAKs vorgelegt. Dieser sieht für Verbraucherprodukte einheitliche Grenzwerte vor, Produkte, die eine Konzentration von mehr als ein mg/kg enthalten, sollen verboten werden. Beim Umweltbundesamt stoßen die Pläne der EU auf Zustimmung. „Während die EU für Autoreifen bereits seit Jahren PAK-Grenzwerte vorschreibt, gelten für Produkte wie Kleidung, Griffe, Spielzeuge oder Kinderartikel bisher keine Grenzwerte. Deshalb begrüßt das Umweltbundesamt den EU-Vorschlag für mehr Umwelt- und Verbrauchersicherheit“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA plädiert grundsätzlich dafür, die Umwelteinträge von Stoffen mit einer derartigen Kombination von Eigenschaften – Persistenz, Bioakkumulationspotenzial und Toxizität – durch gesetzliche Regelungen soweit wie möglich zu minimieren. Um die Öffentlichkeit über die Stoffgruppe der PAKs aufzuklären, hat das UBA zudem ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAKs veröffentlicht. Das Papier „Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar?“ steht im Internet zum Download bereit:

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Webcode: 20121121_001

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EU-Abgeordnete fordern stabilen Rechtsrahmen für Fracking

Die beginnende Exploration von Schieferöl und -gas in einigen EU-Ländern sollte einen stabilen Rechtsrahmen bekommen, forderte das Europäische Parlament in zwei Entschließungen, die es am 21. November 2012 verabschiedete. Mitgliedstaaten sollten in Bezug auf nicht konventionelle fossile Brennstoffe Vorsicht walten lassen, bis die laufende Analyse der EU-Gesetzgebung abgeschlossen ist, sagten die Abgeordneten. In jedem Fall sei ein „stabiler Rechtsrahmen“ für alle Schiefergasaktivitäten nötig, auch für hydraulische Aufbrechverfahren. Umweltfreundliche Verfahren und die besten zur Verfügung stehenden Technologien sollten genutzt werden, um die höchsten Sicherheitsstandards zu erreichen, so die Abgeordneten. Das Parlament lehnte hingegen den Änderungsantrag einer Reihe von Abgeordneten verschiedener Fraktionen ab, die die Mitgliedstaaten dazu drängen wollten, keine neuen Fracking- Aktivitäten in der EU zu genehmigen.

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Webcode: 20121121_008

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EU hat wegen Versalzung von Werra und Weser Vertragsverletzungsverfahren eingereicht

Wegen der Versalzung von Weser und Werra hat die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das bestätigt die Bundesregierung in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/10796) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Regierung wurde nach eigenen Angaben darüber am 22. Juni 2012 informiert. Für die ordnungsgemäße Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie seien allerdings die Länder zuständig. „Ihre Aufgabe ist es auch, die Beanstandungen der Kommission auszuräumen“, heißt es in der Antwort der Regierung. Die Länder seien daher dazu aufgefordert worden, zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen, schreibt die Regierung weiter und erklärt, dass sie davon ausgehe, dass mit der Stellungnahme der Länder die Beanstandungen der Kommission ausgeräumt werden.

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Webcode: 20121026_005

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EU-Kommission will die Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten straffen

Die Europäische Kommission hat am 26. Oktober 2012 neue Vorschläge zur Straffung der Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vorgelegt, die den Verwaltungsaufwand und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtern sollen, ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen. Die UVP-Richtlinie ist vor über 25 Jahren in Kraft getreten. Sie wurde bereits mehrfach geändert. Die Änderungsvorschläge betreffen unter anderem: die Anpassung des Verfahrens, nach dem bestimmt wird, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, die Verschärfung von Vorschriften im Interesse einer besseren Entscheidungsfindung und zur Vermeidung von Umweltschäden, die Straffung der verschiedenen Phasen des UVP-Prozesses durch Festlegung von Zeitrahmen und eines neuen Mechanismus zur Vereinfachung des Prozesses für den Fall, dass mehrere Prüfungen erforderlich und verschiedene Behörden involviert sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Sofern sie angenommen werden, werden sie in der EU rechtsverbindlich.

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Webcode: 20121029_001

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European Water Association legt drittes „Water Manifesto“ vor

Die Umsetzung der EU-Wassergesetzgebung in den Mitgliedstaaten, die Anpassung der Wasserwirtschaft an die Klimaänderung und den demografischen Wandel, der Aufbau einer nachhaltigen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, Hochwasserschutz, effizienter Einsatz von Wasser in der Landwirtschaft, der Themenkreis Wasser und Energie sowie der Umgang mit Spurenstoffen, dies sind die Schwerpunkte des von der EWA European Water Association veröffentlichten dritten „EWA Water Manifesto“. EWA-Präsident Pertti Seuna hat das Manifest Mitte Oktober der EU übergeben.

www.gfa-news.de
Webcode: 20121016_001

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EU-Konsultation zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen

Die Europäische Kommission hat am 8. Oktober 2012 eine Konsultation zur Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen begonnen. Interessierte Kreise haben bis zum 4. Januar 2013 Zeit, gegenüber der EU Stellung zu beziehen. In der Konsultation sind die Sektoren Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft direkt erwähnt. Zum Thema Wasser fragt die EU konkret: „Welche Argumente (soziale, wirtschaftliche, rechtliche etc.) möchten Sie in Zusammenhang mit der Bewertung des ermäßigten MwSt-Satzes für Wasser anführen?“

www.gfa-news.de
Webcode: 20121026_004

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EU: Griechenland soll seine Wasserressourcen vor Nitrat schützen

Die Europäische Kommission hat Griechenland im September 2012 aufgefordert, die Rechtsvorschriften zum Schutz der Gewässer vor der Verunreinigung durch Nitrate zu verbessern. Gemäß EURecht müssen die Mitgliedstaaten nitratgefährdete Zonen ausweisen und Maßnahmen zur Reduzierung und Vorbeugung von Verunreinigungen in diesen Zonen ergreifen. Zu diesen Maßnahmen gehören Vorschriften zu Zeiträumen, in denen das Ausbringen von Dung und chemischen Düngern verboten ist, zu Kapazitäten für die Dunglagerung in diesen Zeiträumen und zum begrenzten Einsatz von Düngemitteln. Nach Auffassung der Kommission muss Griechenland einige seiner gefährdeten Zonen ausweiten und zusätzliche Zonen ausweisen. Obwohl Griechenland sich zur Ausweisung zusätzlicher Zonen verpflichtet hat, wurden bisher keine konkreten Schritte unternommen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Griechenland muss binnen zwei Monaten reagieren.

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EU-Umweltausschuss: Strikte Regeln für Fracking

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 19. September 2012 für strikte Regeln für das Fracking- Bohrverfahren ausgesprochen. Fracking dürfe nur eingesetzt werden, wenn Gefahren für Umwelt und Gesundheit ausgeschlossen sind. Die EU-Staaten sollten vorsichtig sein, gegenwärtig weiterhin Fracking zu genehmigen. Sie sollten eine Studie abwarten, die von der EU-Kommission „bald“ vorgelegt wird. Der Umweltausschuss macht das weitere Vorgehen beim Fracking somit deutlich von den Ergebnissen der Studie abhängig. Schon jetzt sagt der Umweltausschuss, dass Fracking in sensiblen Bereichen wie Trinkwasserschutzgebieten und Bergbaurevieren verboten werden soll. Die Industrie soll verpflichtet werden, nur modernste Technik einzusetzen und für mögliche Unfälle finanziell gewappnet zu sein. Die EU soll für die Forschung und Entwicklung von Erdgas- und Erdölförderung mittels Fracking kein Geld zur Verfügung stellen.

www.gfa-news.de
Webcode: 20120920_007

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Werraversalzung: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Die Einleitung von Salz durch den Düngemittelhersteller K_S in die Werra beschäftigt jetzt auch die Europäische Kommission. Nach Informationen der Werra- Weser-Anrainerkonferenz hat die EUKommission bereits am 22. Juni 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil im Zusammenhang mit der Salzeinleitung in die Werra die Vorschriften der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht beachtet würden. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz bezieht sich bei ihren Ausführungen auf ein Schreiben der EU-Kommission an den Rechtsbeistand der Anrainer-Klagegemeinschaft, dem Kölner Rechtsprofessor Rüdiger Breuer. Die Anrainer der Flussgebietsgemeinschaft Weser hatten sich im Vorfeld in mehreren Beschwerden gegen Genehmigungen für K_S zur Salzeinleitung in die Werra gewandt. Die Beschwerden bezogen sich auf die Salzeinleitung, die Fortschreibung des Härtegrenzwertes in der Werra, die Erlaubnis zur Fortsetzung der Laugenverpressung in den Untergrund sowie auf die Erlaubnis für die Einleitung der Abwässer aus dem Fuldarevier in die Werra. Mit der Aufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens muss Deutschland nun innerhalb von zwei Monaten Position zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie bei der Salzeinleitung beziehen.

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EU plant „watch list“ für prioritäre Stoffe

Eine sogenannte „watch list“ für prioritäre Stoffe wird wahrscheinlicher. Nachdem diese bereits von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, hat sich jetzt auch der österreichische EU-Abgeordnete Richard Seeber (EVP) in seinem Mitte Juli vorgelegten Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN/EQSD) in Bezug auf prioritäre Stoffe für eine solche watch list ausgesprochen. Seebers plant allerdings eine umfangreichere watch list als die Kommission. Nach seinem Vornikunternehmen schlag sollen die 15 zusätzlich vorgeschlagenen Substanzen ebenfalls auf die watch list gesetzt werden. Allerdings zeitlich begrenzt. Seeber schlägt vor, die Gültigkeit dieser Liste auf vier Jahre zu beschränken. So soll verhindert werden, dass die Monitoringpflichten der Substanzen auf der watch list unbefristet gültig bleiben.

www.gfa-news.de Webcode: 20120803_002

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EU gibt im kommenden Jahr 100 Millionen Euro für die Wasserforschung

Wasser spielt bei der Umweltforschung der EU weiterhin eine große Rolle. Im kommenden Jahr will die EU Forschungsprojekte im Bereich Umwelt mit 330 Millionen Euro fördern. Knapp ein Drittel, 98 Millionen Euro, sollen davon in die Förderung von Forschungsvorhaben in den Bereichen Frischwasser und Wasser- ressourcen fließen. Im Verhältnis zum gesamten Forschungsförderprogramm der EU sind diese Beträge allerdings relativ gering. Das Mitte Juli von der EUKommission verabschiedete 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) umfasst insgesamt 8,1 Milliarden Euro für Forschungsprojekte und -ideen. Mit der Veröffentlichung seitens der EU-Kommission können sich nun alle Interessierten – Forschungseinrichtungen, Unternehmen, öffentliche Verwaltung und Verbände – um eine Förderung im Rahmen des 7. FRP bewerben. Insbesondere stehen im Rahmen des Aufrufs „Water-Inno-Demo“ Mittel zur Finanzierung von Demonstrationsstandorten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Wasser zur Verfügung.

www.gfa-news.de Webcode: 20120717_001

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EU-Forschung: 8,1 Milliarden Euro für Forschung und Innovation

Die Europäische Kommission kündigte am 9. Juli 2012 die letzte und zugleich umfangreichste Runde von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen innerhalb des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) an. Insgesamt 8,1 Milliarden Euro werden für Projekte und Ideen bereitgestellt, mit denen Europas Wettbewerbsfähigkeit gesteigert wird, Fragen wie die menschliche Gesundheit und der Umweltschutz angegangen werden und neue Lösungen für die zunehmenden Herausforderungen der Verstädterung und der Abfallbewirtschaftung gesucht werden. Diese Förderung – die Organisationen und Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern offensteht – stellt den Löwenanteil des vorgeschlagenen Forschungshaushalts der EU für 2013 dar, der insgesamt 10,8 Milliarden Euro beträgt.

www.gfa-news.de Webcode: 20120711_006

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Europäische Wasserpolitik Schwerpunkt der neuen EU-Ratspräsidentschaft

BDEW: EU-Wasserpolitik sollte unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten stärker Rechnung tragen

Zypern hat am 1. Juli 2012 turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft von Dänemark übernommen und angekündigt, die Themen Wasser und Klimaveränderung zu wichtigen Schwerpunkten ihrer europapolitischen Agenda zu machen. Zu den zentralen Themen sollen insbesondere die Vorbereitungen zur neuen Wasserstrategie der Europäischen Kommission – dem sogenannten „Blueprint Water“ – gehören. Weiterer Schwerpunkt werden die geplanten europäischen Vorgaben zu Prioritären Substanzen sein. Die Europäische Kommission hatte Ende Januar 2012 einen Richtlinien-Vorschlag zu Prioritären Substanzen vorgelegt. Ziel dieser Initiative ist es, die Belastung der Gewässer in der Europäischen Union mit diesen Stoffen weiter zu verringern.

„Mit dem Schwerpunkt Wasserpolitik unterstreicht die zypriotische Präsidentschaft die Bedeutung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Wasserver- und Abwasserentsorgung in Europa. Die europäische Wasserpolitik muss allerdings die in den EU-Regionen höchst unterschiedlichen Gegebenheiten und Strukturen stärker beachten“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin. „Eine Fokussierung auf eine Strategie des Wassersparens im Rahmen des „Blueprint Water“ reicht nicht aus. Die Ressourcensituation und der Umgang mit Wasser sind in den europäischen Regionen höchst unterschiedlich. Grundsätzlich sollten deshalb auch regional angepasste Regelungen angestrebt werden. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen von Mitgliedstaaten mit Dürreproblemen und Wasserknappheit und Ländern mit ausreichenden Wasserressourcen entsprochen.“ Auch der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments habe sich eindeutig gegen eine allgemeingültige europäische Wassersparpolitik ausgesprochen.

Mit Blick auf die europäische Diskussion zu prioritären Stoffen betonte Weyand, dass die geplante Anpassung und Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe grundsätzlich sinnvoll sei. „Zusätzliche Stoffe sollten allerdings nur dann in die Liste aufgenommen werden, wenn diese relevant und die abgeleiteten Umweltqualitätsnormen (UQN) hinreichend belastbar sind. Wesentliches Ziel sollte grundsätzlich sein, Verschmutzungen am Ursprung der Umweltbeeinträchtigung zu vermeiden und so das Verursacherprinzip konsequent umzusetzen.“ Bei Arzneimitteln seien beispielsweise Maßnahmen bei den Indirekteinleitern wie Krankenhäusern und Spezialkliniken erforderlich. Der BDEW setze sich hier seit Jahren für gesetzliche Regelungen ein.

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/20120702-pi-europaeische-wasserpolitik-schwerpunkt-der-neuen-eu-ratspraesidentschaft——–

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EU verklagt Deutschland wegen Wasserverschwendung

Verbraucher müssen sparen, Unternehmer aber nicht: Nach Ansicht der EU-Kommission tut Deutschland zu wenig, um die Verschwendung von Wasser zu verhindern. Nun droht eine hohe Geldstrafe.
Brüssel – Weil sie angeblich zu wenig gegen Wasserverschwendung tut, bekommt die Bundesregierung Ärger mit der EU-Kommission. Deutschland müsse wegen Verletzung europäischen Rechts vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Sollte die Regierung nicht einlenken, drohen in letzter Konsequenz Geldstrafen.

Zwar würden deutsche Verbraucher und Klärwerke durch angemessen hohe Preise zum Wassersparen angehalten, …mehr:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-verklagt-deutschland-wegen-wasserverschwendung-a-836336.html

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EU und China starten gemeinsames Projekt für Katastrophenrisikomanagement

Kristalina Georgieva, EU-Kommissarin für Internationale Zusammenarbeit, humanitäre manitäre Hilfe und Krisenreaktion, hat am 15. Juni 2012 offiziell den Start eines neuen Projekts angekündigt, mit dem die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und China im Bereich des Katastrophenrisikomanagements konkrete Gestalt annimmt. Das Projekt bietet China die Möglichkeit, bei der Verbesserung seines Katastrophenmanagementsystems auf die Erfahrungen der EU zurückzugreifen, wobei beide Seiten von der Vertiefung des Dialogs und der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet profitieren können. Das Projekt wird den Entscheidungsträgern und zuständigen Behörden in China die Bewältigung der Herausforderungen erleichtern, die sich ihnen in Zusammenhang mit der Katastrophenvorsorge und -nachsorge sowie der Reduzierung des Katastrophenrisikos stellen. So soll ein regelmäßiger Austausch in Echtzeit etabliert werden, um Fragen, die den Kapazitätsausbau sowie Wissenschaft und Technologie einschließlich Frühwarnungs- und Vorhersageinstrumente betreffen, zu erörtern.

www.gfa-news.de Webcode: 20120615_003

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EU-Kommission: Österreich soll auf Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen achten

Die Europäische Kommission ist laut einer Mitteilung vom 21. Juni 2012 darüber besorgt, dass Österreich ihrer Meinung nach den Grundsatz der Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen nicht in vollem Umfang anwendet. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik übermittelt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie Österreich zur Einhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auffordert. Die EU definiert „Wasserdienstleistungen“ als weit gefassten Begriff, der auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Nutzung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen umfasst. Österreich vertritt dagegen den Standpunkt, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten.

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EU-Kommission plant Innovationspartnerschaft zur Lösung von Wasserproblemen

Die Europäische Kommission hat am 14. Mai 2012 vorgeschlagen, durch die Schaffung einer Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für Wasser die Innovation bei der Lösung von Wasserproblemen zu fördern. Mit der Partnerschaft sollen grenz- und sektorübergreifend alle maßgeblichen Akteure wie die Wasserwirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunalverwaltungen, wassernutzende Industrien und der Finanzsektor zusammengebracht werden, damit die Entwichtigen wicklung und Nutzung innovativer Lösungen für Wasserprobleme beschleunigt werden. Mit den wichtigsten Interessenträgern wird ein strategischer Durchführungsplan erarbeitet, um die Schwerpunktbereiche der Maßnahmen festzulegen. Die EIP für Wasser wird versuchen, die Maßnahmen und Ergebnisse bereits bestehender EU-, nationaler und regionaler Maßnahmen untereinander abzustimmen. Die EIP für Wasser dürfte Anfang 2013 vollständig einsatzbereit sein und soll innerhalb eines Jahres erste Ergebnisse vorweisen können. Zuvor wird die Mitteilung zur EIP für Wasser jedoch vom Rat und vom Europäischen Parlament geprüft.

www.gfa-news.de Webcode: 20120514_005

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EU-Projekt „Wirtschaftliches und ökologisches Wassermanagement in der chemischen Industrie in Europa“

Am 1. Mai 2012 startete ein neues Projekt zur Optimierung des Wasserverbrauchs in der chemischen Industrie in Europa. Das E4Water-Projekt soll neue integrierte Methoden für mehr Effizienz und Nachhaltigkeit in industrieller Wasseraufbereitung und Wassermanagement entwickeln. In dem neuen Projekt werden vier Jahre lang 19 internationale Partner, darunter Industrieunternehmen, Forschungseinrichtungen und Anwender, gemeinsam neue Ansätze für eine Senkung des Wasserverbrauchs und der Abwassermengen sowie des Energieverbrauchs in der chemischen Industrie entwickeln. In sechs industriellen Fallstudien sollen dabei 20–40 % Wasser eingespart, 30–70 % weniger Abwasser erzeugt und 15–40 % weniger Energie verbraucht werden; gleichzeitig soll die Wirtschaftlichkeit um bis zu 60 % steigen. Davon soll nicht nur die chemische Industrie profitieren, das Projekt soll auch Ideen für andere Branchen liefern. Die Partner beteiligen sich auch an der Water supply and sanitation Platform WssTP und SusChem, der europäischen Technologieplattform für nachhaltige Chemie. Darüber hinaus arbeiten sie mit den Wasserbehörden verschiedener europäischer Staaten zusammen. www.e4water.eu 

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Europäische Kommission bringt Deutschland vor den Gerichtshof wegen unvollständiger Deckung der Kosten für Wasserdienstleistungen

Die Europäische Kommission hat sich besorgt darüber geäußert, dass Deutschland das Prinzip der Deckung der Kosten für Wasserdienstleistungen nicht in vollem Umfang anwendet. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Wasserpreise so festsetzen, dass ein angemessener Anreiz für eine effiziente Nutzung geboten wird. Während Deutschland der Auffassung ist, dass eine solche Kostendeckung nur für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Aufbereitung von Abwässern gelten sollte, ist die Kommission der Meinung, dass Deutschlands Ausschluss anderer wichtiger Aktivitäten wie der Wasserkraft aus der Definition von Wasserdienstleistungen der vollständigen und korrekten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entgegensteht. Auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik hat die Kommission daher laut Mitteilung vom 31. Mai 2012 entschieden, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Die Kommission hat Deutschland mehrfach aufgefordert, seine Auslegung der Wasserdienstleistungen zu ändern, um eine korrekte Anwendung von Artikel 9 der Richtlinie zu gewährleisten. Dazu wurde den deutschen Behörden im November 2007 ein formelles Aufforderungsschreiben übermittelt, gefolgt von einem weiteren Aufforderungsschreiben im September 2010 und schließlich einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im September 2011. Deutschland habe jedoch die Auslegung der Wasserdienstleistungen bis heute nicht erweitert. Die Kommission untersucht derzeit ähnliche Fälle, die die Wasserdienstleistungen in sieben anderen Mitgliedstaaten — Österreich, Belgien (Region Flandern), Dänemark, Finnland, Ungarn, Niederlande, Schweden — betreffen und wird auch diese Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen, wenn sich keine Lösung findet. Auch gegen Irland ist ein ähnliches Verfahren anhängig, das Land hat jedoch mittlerweile die breite Auslegung der Kommission akzeptiert und zugestimmt, seine Gesetzgebung zu ändern.

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EU: Leitlinien zur Begrenzung der Bodenversiegelung

Die Europäische Kommission hat am 12. April 2012 neue Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung veröffentlicht. Die Leitlinien beinhalten Beispiele für Strategien, Rechtsvorschriften, Finanzierungsmodelle, lokale Planungsinstrumente, Informationskampagnen und zahlreiche andere in der EU angewendete bewährte Praktiken. Zum Schutz der Böden werden in den Leitlinien eine intelligentere Raumplanung und die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien gefordert. Europa ist der am stärksten urbanisierte Kontinent der Welt. Jedes Jahr macht sich der Mensch weitere 1000 km2 (ein Gebiet größer als Berlin) zunutze, wovon ein Großteil versiegelt wird. Wenn sich dieser Trend mit gleicher Geschwindigkeit fortsetzt, wird in 100 Jahren ein Gebiet umgewandelt, das so groß ist wie Frankreich und Spanien zusammen. Die Leitlinien wurden auf der von der Kommission organisierten Konferenz über Bodensanierung und Bodenversiegelung am 10. und 11. Mai 2012 in Brüssel vorgestellt und diskutiert. Im Laufe des Jahres werden sie in einer Reihe von Sprachen verfügbar sein.

www.gfa-news.de Webcode: 20120416_004

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EU-Umweltagentur: Europa muss Wasser effizienter nutzen

Aus einem aktuellen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) geht hervor, dass Europa seine Anstrengungen zur effizienteren Verwendung von Wasser verdoppeln muss, sonst könnte es negative Konsequenzen für die Wirtschaft haben. Der verschwenderische Umgang mit Wasser hat nach Meinung der EEA weitreichende Auswirkungen auf Ressourcen, die sowohl die Ökosysteme als auch der Mensch benötigen. In ihrem Bericht befürwortet die EEA eine integrierte Wasserwirtschaft, wobei in erster Linie die bestehenden Rechtsvorschriften besser angewendet werden sollen. Wasserknappheit habe ernsthafte Konsequenzen für alle Volkswirtschaften, die von Landwirtschaft und Industrie abhängig sind und habe in Teilen Europas schon mehrfach zu Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung geführt. In einigen Teilen Europas verschärft sich die Konkurrenz um die Wasserressourcen zunehmend. In der EU verbraucht die Landwirtschaft im Durchschnitt ein Viertel des Wassers aus der natürlichen Umwelt, in Südeuropa können es sogar bis zu 80 Prozent sein. Darüber hinaus wird durchschnittlich ein Fünftel des Wassers für die öffentliche Wasserversorgung verwendet – über ein Viertel davon allein für Toilettenspülungen. Auch Wasserkraftanlagen verändern die natürliche Struktur und den Fluss von Flüssen und Seen, was sich auf die Ökosysteme auswirkt. Im Laufe dieses Jahres wird die Europäische Kommission ihren „Vorschlag für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ veröffentlichen, der einen Grundstein für die Rechtssetzung in diesem Bereich legen soll. 2012 will auch die EEA „eine Vielzahl von Berichten zum Thema Wasser veröffentlichen und die Chancen und Risiken in dem Bereich aufzeigen.“

www.gfa-news.de
Webcode: 20120322_010

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Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung

Die Nichtanwendung des Umweltrechts kostet die Wirtschaft in der EU jedes Jahr vermutlich etwa 50 Milliarden Euro in Form von Gesundheits- und direkten Umweltkosten. Die Europäische Kommission hat am 7. März 2012 eine Mitteilung über die bessere Anwendung des EU-Umweltrechts veröffentlicht; Ziel ist es, diesen Betrag zu verringern und für Menschen und Unternehmen bessere Umweltbedingungen zu schaffen. In der veröffentlichten Mitteilung werden die positiven Auswirkungen des Umweltrechts hervorgehoben und dargelegt, dass es deutlich weniger kostet, Umweltschäden zu vermeiden, als langfristige Abhilfemaßnahmen zu treffen. Das Umweltrecht kann der Industrie Vorteile bringen: Mit der vollständigen Anwendung des EU-Abfallrechts dürften 400 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und die Nettokosten werden um 72 Milliarden Euro niedriger sein als beim alternativen Szenarium einer Nichtanwendung. Die Mitteilung richtet sich an das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und deren Bürger sowie alle Akteure in den Bereichen Rechtsanwendung und -durchsetzung. Die Ergebnisse der Erörterungen zwischen den drei EU-Organen werden die Grundlage für das siebte Umweltaktionsprogramm schaffen.

www.gfa-news.de
Webcode: 20120319_006

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Neue EU-Verordnung zu Phosphorgrenzwerten für Wasch- und Maschinengeschirrspülmittel

Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Februar 2012 die vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2011 in erster Lesung beschlossene EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln angenommen. Sie wird nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums voraussichtlich im März 2012 in Kraft treten. Die Verordnung sieht zum 30. Juni 2013 eine Begrenzung des Gehalts von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Waschmitteln und zum 1. Januar 2017 in Maschinengeschirrspülmitteln vor. In zwischen sind umweltschonendere Alternativstoffe verfügbar, die die Funktion der Phosphate übernehmen und eine wirksame Reinigung gewährleisten.

www.gfa-news.de
Webcode: 20120214_002

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EU-Kommission schlägt Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe vor

Die europäische Kommission hat am 31. Januar 2012 vorgeschlagen, weitere 15 Chemikalien auf die Liste der 33 Schadstoffe zu setzen, die in den EU-Oberflächengewässern überwacht und kontrolliert werden. Zu den 15 Stoffen gehören Industriechemikalien wie auch Stoffe, die in Bioziden, Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die Aktualisierung erfolgt im Zuge einer Überarbeitung der „Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität“. Für sechs der 15 neuen prioritären Stoffe würde die vorgeschlagene Einstufung bedeuten, dass ihre Emissionen in Gewässer innerhalb von 20 Jahren schrittweise eingestellt werden müssen. Der Vorschlag enthält auch strengere Normen für vier bereits geregelte Stoffe sowie die Auflage, die Emissionen von zwei weiteren, auf der Liste stehenden Stoffen einzustellen. Pharmazeutische Wirkstoffe (darunter das Antirheumatikum und Schmerzmittel Diclofenac) werden zum ersten Mal vorgeschlagen. Darüber hinausschlägt die Kommission eine Verbesserung der Überwachung und der Berichterstattung im Zusammenhang mit chemischen Schadstoffen in Gewässern vor, ebenso wie einen Mechanismus, der für bessere Informationen über die Konzentrationen anderer Schadstoffe sorgt, die gegebenenfalls in der Zukunft EU-weit kontrolliert werden müssten. Dem Kommissionsvorschlag ist ein Bericht an das Europäische Parlament und an den Rat über das Ergebnis der Überprüfung der bestehenden Liste geregelter Stoffe beigefügt. Die Kommission schlägt die überarbeitete Liste als Teil einer Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen vor. Der Vorschlag geht zur Erörterung und anschließenden Annahme an den Rat und an das Parlament.

www.gfa-news.de, Webcode: 20120131_004

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Keine Auskunft zum Vertragsverletzungsverfahren wegen EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Bundesregierung gibt derzeit keine Auskunft über ein Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. „Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei Vertragsverletzungsverfahren unterliegt grundsätzlich der Vertraulichkeit“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags- Drucksache 17/8036) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Derzeit würde innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern eine gemeinsame Position erarbeitet, heißt es in der Antwort weiter. Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung unter anderem die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindere, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werde. Deutschland ist der Meinung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt habe.

http://dipbt.bundestag.de

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EU: Bericht über Umsetzung der Kommunalabwasser-Richtlinie

Im Zeitraum 2007 bis 2013 werden in der EU im Rahmen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Abwasserrichtlinie) rund 14 Milliarden Euro für Infrastrukturen für die Abwassersammlung und -behandlung ausgegeben. Der neueste Bericht über die Durchführung der Richtlinie (2007- 2008) zeigt, dass zwar Fortschritte zu verzeichnen sind, der Konformitätsgrad bei der Sammlung und Behandlung aber noch verbessert werden könnte. Die meisten Mitgliedstaaten, die bereits seit langem der EU angehören (EU-15), weisen nach wie vor hohe Standards bei der Abwasserbehandlung auf und haben bei der Behandlung von empfindlichen Gewässern Verbesserungen erzielt, während die neueren Mitgliedstaaten (EU- 12) die Sammlung und Behandlung insgesamt verbessert haben. Laut dem Bericht sind die meisten Systeme für kommunales Abwasser in der EU-15 hochwirksam und erfassen 99 % des zu reinigenden Wassers. Bei der Durchführung einer weitergehenden Behandlung bestehen weiterhin große Unterschiede.

http://ec.europa.eu/environment/water/ water-urbanwaste/implementation/pdf/

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EU-Parlament beschließt Phosphorverbot in Haushaltswaschmitteln

Ab dem 30. Juni 2013 darf nach dem Willen des europäischen Parlaments eine Standarddosis Waschpulver nicht mehr als 0,5 g Phosphor enthalten. Bei Maschinengeschirrspülmitteln soll ab 1. Januar 2017 eine Grenze von 0,3 g Phosphor pro Standarddosis gelten. Damit diese Regelung EU-Gesetz werden kann, muss noch der Rat zustimmen. Die Kommission hat den Beschluss des Parlaments bereits begrüßt. Die Mitgliedstaaten können die betreffende Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen bereits früher in Kraft treten lassen, und die Kommission wurde beauftragt, den Stand der Dinge bis zum 31. Dezember 2014 zu überprüfen. Mit dieser Verordnung soll die Phosphatmenge in Abwässern verringert und die Wasserqualität verbessert werden. Sie betrifft keine Waschmittel, die von gewerblichen Nutzern verwendet werden, da technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen noch nicht flächendeckend in der EU erhältlich sind. Ferner wird die Kommission die Fortschritte der Industrie bei der Entwicklung technisch und wirtschaftlich tragfähiger Alternativen zu Phosphaten in Maschinengeschirrspülmitteln beobachten, um zu prüfen, ob die Frist des 1. Januar 2017 eingehalten werden kann.

www.europarl.europa.eu/plenary/en/

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Umwelt: Kommission startet neue Initiative zur Unterstützung der Markteinführung innovativer Umwelttechnologien

Die Europäische Kommission hat ein neues Instrument zur Unterstützung von Unternehmen aufgelegt, die innovative Umwelttechnologien entwickeln. Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien (ETV) sieht vor, die Effizienz neuer Umwelttechnologien durch unabhängige Stellen prüfen zu lassen. Die Hersteller können auf diese Weise belegen, dass ihre Leistungsbehauptungen stimmen, und Erwerbern neuer Technologien wird die Wahl innovativer Verfahren, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, erleichtert.
EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: „Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien ist die erste praktische Umsetzung des Aktionsplans für Öko-Innovationen. Investoren brauchen objektive, glaubwürdige Informationen über die Möglichkeiten und Leistung der neuen Technologien, und deshalb kommt dieser Initiative eine wichtige Aufgabe zu. Sie soll wegbereitende Unternehmen im umwelttechnologischen Bereich dabei unterstützen, die Chancen des EU-Binnenmarktes optimal zu nutzen.“
Das ETV-Pilotprogramm ist vollkommen freiwillig und deckt zunächst drei Bereiche ab: Abwasseraufbereitung und -überwachung, Stoffe, Abfall und Ressourcen sowie Energietechnologie. Ziel ist es, Risiken zu mindern und das Vertrauen von Ersterwerbern und Investoren in eine neue Technologie zu stärken, indem zuverlässige, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu ihrer Leistung gemacht werden. Es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, auf die Unternehmen in ihren Geschäftsbeziehungen zurückgreifen können. ETV-Dienste sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen gedacht, die es schwerer haben als größere Hersteller, Beweise für die Leistung ihrer neuen Technologien zu erbringen. Dank ETV dürfte sich die Notwendigkeit, immer wieder neue Demonstrationsstandorte zu schaffen oder Testläufe für verschiedene Märkte zu wiederholen, nicht selten erübrigen. Außerdem sollte die Ausfuhr auf Nicht-EU-Märkte leichter gemacht werden, nach Nordamerika oder Asien etwa, in denen sich das ETV-Konzept zunehmend durchsetzt.

Nächste Schritte
Die Umsetzung des Programms beginnt mit der Akkreditierung der Prüfstellen, die die tatsächliche Leistung der Technologien feststellen. Interessierte Organisationen sind aufgefordert, die Zulassungsstelle des Mitgliedstaats zu kontaktieren, in dem sie niedergelassen sind; ein Verzeichnis aller Stellen kann auf der Website der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung (European Cooperation for Accreditation – siehe unten) aufgerufen werden. In den nächsten Monaten wird im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, um zugelassene Prüfstellen bei der Umsetzung des Pilotprogramms zu unterstützen. Hierzu gehört auch, Herstellern bei der Beantragung von ETV-Überprüfungen zu assistieren.
Nach zwei oder drei Jahren der Anwendung wird die Europäische Kommission das ETV-Pilotprogramm einschließlich Durchführung und Bedeutung für die Vermarktung neuer Technologien bewerten und Schlussfolgerungen über die Zukunft der ETV-Überprüfung in Europa ziehen. Interessierte Kreise können sich im Rahmen eines Beteiligten-Forums, das 2012 eingerichtet wird, zur Umsetzung und Evaluierung des ETV-Pilotprogramms äußern.

Hintergrund
Das ETV-Pilotprogramm wurde in Zusammenarbeit mit sieben Mitgliedstaaten und zahlreichen Akteuren im Bereich der Entwicklung und Bewertung neuer Technologien erstellt. Es ist eine der Aktionen, die in dem neuen, gerade angenommenen Aktionsplan für Öko-Innovationen angekündigt sind (siehe IP/11/1547).

Weitere Auskünfte
ETV webpage on Europa (auf Englisch – Information Note, ETV General Verification Protocol und FAQ sowie das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „The Environmental Technology Verification (ETV) initiative – Helping Eco-Innovations to reach the Market“). Die nationalen Kontaktstellen in teilnehmenden Mitgliedstaaten sind in der Information Note aufgelistet.
Für zusätzliche Informationen richten Sie sich bitte per E-Mail an: env-etv@ec.europa.eu
Aktionsplan für Öko-Innovationen
Gemeinsame Website Forschungs- und Pilotprojekte ETV
European co-operation for Accreditation
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) – Programm „Unternehmerische Initiative und Innovation“

Kontakte :
Joe Hennon (+32 229-53593)
Monica Westeren (+32 229-91830)

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1544&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

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Kommission fordert zwölf Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorschriften auf

Die EU-Kommission hat zwölf Mitgliedstaaten laut einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2011 eine Frist von zwei Monaten für die Umsetzung von EU-Vorschriften über strafrechtliche Sanktionen bei Meeresverschmutzung und anderen Umweltdelikten gesetzt. Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hätte spätestens am 26. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Zehn Mitgliedstaaten – Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern – sind dieser Aufforderung bislang allerdings nicht nachgekommen. Darüber hinaus haben acht Mitgliedstaaten – Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowakei und die Tschechische Republik – einzelne Vorschriften im Zusammenhang mit der Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht oder nur unkorrekt übernommen. Die Richtlinie 2009/123/EG hätte spätestens am 16. November 2010 umgesetzt sein sollen. Wenn die betreffenden Mitgliedstaaten die Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

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27 Millionen Euro EU-Mittel für den Neubau der Niedrigwasserschleuse Magdeburg

Die Europäische Union wird sich mit 27 Millionen Euro an der Fertigstellung der Niedrigwasserschleuse Magdeburg beteiligen. Dies teilte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer, am 24. Mai 2011 mit. Die Niedrigwasserschleuse Magdeburg ist im Rothenseer Verbindungskanal angesiedelt. Mit diesem Projekt wird eine Verbindung der Verkehre auf der Elbe von Hamburg nach Dresden mit dem Mittellandkanal, der den Wasserverkehr von den Niederlanden über Berlin nach Polen führt, geschaffen. Die Niedrigwasserschleuse umfasst ein Schleusenbauwerk einschließlich eines Pumpwerks, zweier Vorhäfen sowie einer Spundwand hin zum Elbufer. Der Einsatz der Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Neubau der Niedrigwasserschleuse Magdeburg ist Bestandteil des EFRE-Bundesprogramms für Verkehrsinfrastruktur. Das Programm fördert im Zeitraum 2007 bis 2015 Investitionen in die Bundesverkehrswege bestimmter Regionen. Dazu gehören die neuen Bundesländer und die Region Lüneburg, die als „Konvergenzregionen“ einen besonderen Förderstatus aufweisen. Das Programm hat ein Finanzvolumen von 2,3 Milliarden Euro. Davon werden 1,5 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Die übrigen Mittel kommen überwiegend aus dem Bundeshaushalt.

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EU-Kommission verklagt vier Mitgliedstaaten wegen fehlender Pläne für Flusseinzugsgebiete

Die Europäische Kommission bringt Belgien, Dänemark, Griechenland und Portugal vor den Europäischen Gerichtshof, da diese Länder keine Pläne für die Bewirtschaftung ihrer Flusseinzugsgebiete vorgelegt und damit gegen die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gewässerschutz verstoßen haben. Diese Pläne hätten spätestens am 22. Dezember 2009 angenommen werden müssen. Auf Empfehlung des Umweltkommissars Janez Potočnik verweist die Kommission die Fälle nun an den Europäischen Gerichtshof.
In Belgien haben die Regionen Brüssel-Hauptstadt und Wallonien erst im Jahr 2011 mit den Anhörungen der Öffentlichkeit begonnen und erwarten, ihre Pläne 2011 bzw. 2012 zu veröffentlichen. Dänemark beabsichtigt, seine Pläne nach Ende der Anhörungen der Öffentlichkeit (April 2011) im September 2011 zu veröffentlichen. Griechenland hat noch nicht mit den Anhörungen der Öffentlichkeit begonnen und wird seine Pläne erst bis März 2012 veröffentlichen. Portugal dürfte die Anhörungen der Öffentlichkeit 2011 beginnen, es ist jedoch noch nicht klar, wann die Pläne angenommen werden könnten.

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EU nimmt Klage gegen Übernahme des Hammer Kanalnetzes durch Lippeverband zurück

Die EU-Kommission hat Ende März 2011 ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Übernahme des Kanalnetzes der Stadt Hamm durch den Lippeverband zurückgezogen. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) begrüßte die Einstellung des Verfahrens. „Die Entscheidung der EU-Kommission schafft Klarheit. Das historisch gewachsene und bundesweit einmalige Verbandsmodell von NRW wird damit rechtlich bestätigt“, erklärte Voigtsberger. Auch die Stadt Hamm und der Lippeverband begrüßten die Entscheidung der Kommission. Der BDE bedauert die Rücknahme der Klage erwartungsgemäß.
Die EU-Kommission hatte auf Grundlage einer Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) die Bundesrepublik wegen Verletzung von Wettbewerbsregeln aus dem EG-Vertrag verklagt. Die EU zeigte sich überzeugt von den in der Klageerwiderung vorgebrachten Argumenten. Gemeinsam mit der Stadt Hamm und dem Lippeverband hatte das Bundeswirtschaftsministerium als Vertreter des Bundes auf die Brüsseler Klage erwidert. Zuvor hatte die EU-Kommission die Auffassung vertreten, dass die Abwasserbeseitigung und damit die Übernahme des Abwassernetzes hätten ausgeschrieben werden müssen, weil private Mitbewerber für die Abwasserbeseitigung in Hamm durch die Direktvergabe benachteiligt worden seien.
Mit der Rücknahme der Klage erkennt Brüssel jetzt an, dass es sich bei der Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Kommune auf einen anderen öffentlich-rechtlichen Träger, nämlich von der Stadt Hamm auf den Lippeverband, um die Delegation einer hoheitlichen Aufgabe handelt. Dieser „staatsorganisatorische Akt“ richte sich nach nationalstaatlichem Recht und unterliege deshalb keiner Ausschreibungspflicht. Mit anderen Worten: Weil nach deutschem Recht eine Übertragung der Abwasserbeseitigung von einem öffentlichen Träger auf den anderen zulässig war, ist eine Ausschreibung nach Europarecht gar nicht gefordert.
Dabei spielt es auch nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums grundsätzlich keine Rolle, dass der Lippeverband neben den Städten und Gemeinden auch private Mitglieder aus Gewerbe, Industrie und Bergbau hat. Denn diese halten keine „Anteile“ am Verband, der als Non-Profit-Institution am Gemeinwohl orientiert ist und keine Gewinne erzielt.

Quelle: DWA

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Europäische Kommission beginnt Konsultation zum Vergaberecht

Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2011 einen Konsultationsprozess zur Frage gestartet, wie sich Vorschriften, Instrumente und Methoden im Bereich des öffentlichen Auftragswesens modernisieren lassen. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen zum vorgelegten Grünbuch ist der 18. April 2011. Als neue Herausforderungen, denen das Vergaberecht begegnen muss, nennt die EU beispielsweise die Notwendigkeit, öffentliche Mittel effizienter einzusetzen, ebenso wie die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange.
Parallel zur Grünbuch-Konsultation führt die Kommission derzeit eine umfassende „Ex-post-Evaluierung“, so der Sprachgebrauch der EU, durch, um Wirksamkeit und Kosteneffizienz der derzeitigen europäischen Vergabevorschriften zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Evaluierung und der am 27. Januar 2011 eingeleiteten Konsultation sollen im Rahmen einer für den 30. Juni 2011 geplanten Konferenz über die Reform des öffentlichen Auftragswesens erörtert werden. All diese Arbeiten sollen schließlich in die Formulierung geeigneter Legislativvorschläge einmünden.
Das Grünbuch steht im Internet zum Download bereit:

http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/consultations/index_en.htm
Weitere Informationen zur Politik der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/index_de.htm
Stellungnahmen können per E-Mail abgegeben werden:
Markt-Consult-PP-Reform@ec.europa.eu

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EU-Kommission: Phosphat-Verbot ab 2013

Das UBA begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, europaweit ein Verbot von Phosphat in Textilwaschmitteln einzuführen. Die europaweite Verwendung phosphatfreier Waschmittel führt zu einer Verringerung der Nährstoffeinträge in die Gewässer und ist ein wichtiger Schritt zu einer grenzüberschreitenden Verbesserung der Wasserqualität. Damit ist nach jahrelangen Diskussionen der richtige Weg beschritten. In Deutschland wurden phosphatfreie Waschmittel bereits in den 80iger Jahren eingeführt. Maschinengeschirrspülmittel enthalten jedoch noch immer Phosphate. Daher wäre eine Regelung auch für Maschinengeschirrspülmittel sinnvoll.

http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/index.htm

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Zwölf EU-Mitgliedsstaaten erhalten Mahnschreiben wegen fehlender Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete

Die Europäische Kommission übermittelt zwölf Mitgliedsstaaten ein erstes Mahnschreiben, weil diese die durch das EU-Wasserrecht vorgeschriebenen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der europäischen Flüsse noch nicht vorgelegt haben. Es handelt sich um folgende Staaten: Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Zypern. Die Pläne hätten bis spätestens 22. Dezember 2009 erstellt werden müssen. In einigen Mitgliedsstaaten hätten noch nicht einmal die öffentlichen Konsultationen begonnen, so die Kommission am 3. Juni 2010. Die Pläne für ein Viertel des EU-Gebiets würden noch ausstehen, dort wohnen etwa 31 % der Bürger. Den Mitgliedsstaaten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um sich in der Angelegenheit zu äußern.
Weitere Angaben zu den laufenden Konsultationen über die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete einschließlich ihres Annahmestatus:

http://ec.europa.eu/environment/water/participation/map_mc/map.htm

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Deutsche Städte europaweit führend bei der Abwasserentsorgung

Deutsche Städte erfüllen die europäischen Umweltvorgaben zur Abwasserentsorgung vorbildlich. Dies belegt der aktuelle Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie. Deutschlandweit werden die Vorgaben der Richtlinie zu 100 Prozent umgesetzt. Der Bericht legt auch die großen Unterschiede in der Umsetzung zwischen den Mitgliedsstaaten offen. Neben Deutschland erfüllen auch die Niederlande, Dänemark und Österreich die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie vollständig. In Frankreich werden dagegen nur für 64 Prozent der Abwässer die europäischen Vorgaben eingehalten, in Portugal nur für 41 Prozent. Nur 18 der 27 Mitgliedstaaten stellten die erforderlichen Daten für den Bericht zur Verfügung. So konnten für einige Länder, darunter Griechenland, Italien und Spanien, keine Angaben gemacht werden. Der Bericht zeigt, dass besonders in den neuen Mitgliedsstaaten weiterhin bedeutende Investitionen erforderlich sind, um den Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie in Zukunft zu genügen.
http://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/implementation/pdf/implementation_report_summary.pdf

Quelle: http://www.dwa.de/

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Ermäßigte Mehrwertsteuer für Wasserdienstleistungen?

Die EU-Kommission hat am 7. Juli 2008 vorgeschlagen, dass der Anwendungsbereich ermäßigter Mehrwertsteuersätze ausgeweitet werden soll. Dies soll gelten für bestimmte lokal erbrachte Dienstleistungen einschließlich arbeitsintensiver Dienstleistungen. Darunter sollen auch fallen „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Straßenreinigung, der Abwasserbehandlung und der Wasseraufbereitung, der Abwasserbeseitigung, der Abfuhr von Hausmüll, der Abfallbehandlung oder der Wiederverwertung und zu einer Wiederverwendung führende Dienstleistungen“ (vorgeschlagen als künftige Nummer 18 des Anhangs III der Richtlinie 2006/112/EG, „Mehrwertsteuer-Richtlinie“). Als Begründung für ihren Vorschlag gibt die Kommission an, die bisherige Nummer 18 sei „viel zu eng definiert, mit der Folge, dass Dienstleistungen sehr ähnlicher Natur in Bezug auf die Steuersätze unterschiedlich behandelt werden.“ Besonders Straßenreinigung und Hausmüllabfuhr einerseits und Abwasserbeseitigung andererseits würden bislang ungleich behandelt – auf die beiden erstgenannten könne ein ermäßigter Satz angewandt werden, auf die Abwasserbeseitigung wie auch die Abfallbehandlung jedoch nicht oder bei derzeitiger Rechtslage nur befristet bis Ende 2010. Der neue Vorschlag der EU-Kommission steht im Internet zum Download bereit:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/COM(2008)428_de.pdf oder „KOMM(2008) 428 endgültig“ in Suchmaschine für das Internet eingeben.

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20 Millionen Europäer ohne sichere Entsorgung

Die Organisation Women in Europe for a Common Future (WECF) wies im Rahmen der World Water Week im August 2008 in Stockholm darauf hin, dass in Europa noch 20 bis 23 Millionen Menschen ohne sichere Abwasserentsorgung leben müssen. Dies betreffe zum Beispiel in Rumänien etwa 40 Prozent der Bevölkerung. WECF stellt dazu umfangreiches Material auf ihrer Website bereit:
www.wecf.eu

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Europäischer Umweltpreis für Unternehmen 2008

04.06.2008 – Zwei deutsche Unternehmen haben den Europäischen Umweltpreis erhalten. Der Preis wird im Rahmen der Grünen Woche in Brüssel von Umweltkommissar Stavros Dimas verliehen. Das deutsche Unternehmen CHOREN GmbH erhielt einen Preis für die Entwicklung und Anwendung eines neuen Produktionsverfahrens. Das Unternehmen wurde ausgewählt, weil es ein Verfahren für die Gewinnung von hochreinem Biotreibstoff aus Biomasse entwickelt hat. Der Biokraftstoff der zweiten Generation, für den keine Nahrungspflanzen verwendet werden, ist schadstoffarm, praktisch CO2-neutral und mit der heutigen und künftigen Dieselmotortechnik kompatibel. Bayer AG wurde nominiert, weil das Unternehmen eine Technik entwickelt hat, mit der bei der Gewinnung von Chlor aus Salzsäure 30 Prozent weniger Strom verbraucht wird. Die Technik kommt bereits in einer Anlage in Deutschland zum Einsatz und wird auch in einer im Bau befindlichen neuen Großanlage in China eingesetzt werden.
Umweltkommissar Dimas erklärte: „Nur durch Ökoinnovation können wir auf lange Sicht unseren Wohlstand sichern und wettbewerbsfähig bleiben. Die ausgezeichneten Unternehmen haben wegweisende Lösungen entwickelt, die als Beispiel für andere Unternehmen wirken und ihren Ertrag erhöhen und stärken. Ich beglückwünsche sie zu Ihrem Einfallsreichtum und zu ihren Leistungen.“
Der Europäische Umweltpreis für Unternehmen wird in vier Kategorien vergeben. Mit ihm werden europäische Unternehmen ausgezeichnet, die durch Innovation, kombiniert mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Umweltbewusstsein, einen besonderen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Von 125 Bewerberunternehmen hat die Jury elf Finalisten ausgewählt.
Weitere Auskünfte über die europäischen Umweltpreise für Unternehmen finden unter
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7823_de.htm

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Studie: Qualifikationsbedarf nimmt zu

In fast allen Berufen steigt die Nachfrage nach Fertigkeiten und Qualifikationen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie zum Qualifikationsbedarf in Europa bis 2015, die das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) heute vorgelegt hat. Hintergrund ist das Wachstum des Dienstleistungssektors und der umwälzende technologische und organisatorische Wandel. Der erhöhte Qualifikationsbedarf betrifft auch so genannte einfache Beschäftigungen. EU-Bildungskommissar Ján Figel‘ begrüßte die Studie, „die uns eine klarere Vorstellung davon vermittelt, welche Qualifikationsdefizite vermutlich in den folgenden Jahren auftreten werden. Mit diesen Informationen können Junge wie Ältere ihre Lernziele neu definieren und ihren Fortbildungs- und Lernbedarf festlegen.“

Bis 2015 werden im primären Sektor schätzungsweise zehn Millionen Arbeitnehmer europaweit beschäftigt sein (12 Millionen im Jahr 2006, 15 Millionen noch 1996), während im verarbeitenden Sektor 34,5 Millionen Menschen arbeiten werden (35 Millionen 2006, 38 Millionen 1996). Das eigentliche Wachstum betrifft aber den Dienstleistungssektor. Die Wirtschaft insgesamt wird bis 2015 mehr als 13 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen. Transport und Verteilung, einschließlich Fremdenverkehr, werden allein 3,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, während Unternehmen und verschiedene Dienstleistungen mittelfristig die besten Beschäftigungsaussichten bieten: Bis 2015 werden dort neun Millionen neue Arbeitsplätze entstehen. Weitere drei Millionen zusätzliche Stellen werden in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales geschaffen.

Die Nachfrage nach hohen Qualifikationen hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Heute sind 80 von 210 Millionen europäischen Arbeitnehmern in hoch qualifizierten, nicht manuellen Tätigkeiten beschäftigt. Von 2006 bis 2015 wird Europa 12,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze auf höchstem Qualifikationsniveau und 9,5 Stellen auf mittlerem Niveau (insbesondere berufliche Qualifikationen) hinzugewinnen. Arbeitsplätze für Beschäftigte mit niedrigen Qualifikationen werden dagegen um 8,5 Millionen zurückgehen. Selbst Arbeitsplätze für ungelernte Arbeiter erfordern mehr Qualifikationen, während ausgebildete Facharbeiter in erhöhtem Maß mittlere Qualifikationen hinzugewinnen müssen. Dies wirkt sich auf die Beschäftigungslage aus: Zurückgehende Bevölkerungszahlen bedeuten eine dauernde Notwendigkeit, Arbeitnehmer zu ersetzen, auch in schrumpfenden Sektoren und Beschäftigungsfeldern. Die Qualifikationsanforderungen steigen dagegen dramatisch an, die neuen Arbeitnehmer benötigen höhere Qualifikationen, um „denselben Job zu machen“.

18.02.2008 –

Die vollständige Studie gibt es auf der Seite von Cedefop.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission.

http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7609_de.htm

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Wasserstoff kann Erdölverbrauch reduzieren

Der Erölverbrauch im Straßenverkehr könnte durch die Nutzung von Wasserstoff bis zum Jahr 2050 um 40 Prozent verringert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der EU gefördertes Forschungsprojekt. Zunächst müssen jedoch erhebliche wirtschaftliche, technische und institutionelle Hemmnisse rasch überwunden werden. Der Bericht wurde zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, da die Zustimmung der Mitgliedstaaten zu einer neuen, mit 940 Millionen Euro dotierten öffentlich-privaten Forschungspartnerschaft für die Entwicklung der Wasserstoff- und der Brennstoffzellentechnik ansteht.
Die Kosten der Wasserstoffanwendungen, insbesondere im Straßenverkehr, müssen erheblich gesenkt werden, um diese wettbewerbsfähig zu machen. Aus im Rahmen des Projekts durchgeführten Simulationen ging hervor, dass die Rentabilitätsschwelle aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen 2025 und 2035 erreicht wird. Im HyWays-Fahrplan wird geschätzt, dass es 2030 16 Millionen Wasserstofffahrzeuge geben wird und dass die Investitionen für den Infrastrukturaufbau insgesamt 60 Milliarden Euro betragen werden.
Das Projekt HyWays führt Industrie, Forschungsinstitute und Regierungsstellen aus zehn europäischen Ländern zusammen. Ausgehend von einer länderspezifischen Analyse der Lage in Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich wurde ein Fahrplan zusammen mit einem Aktionsplan erarbeitet, in dem die für eine stärkere Nutzung von Wasserstoff erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden. So setzt seine Nutzung allmähliche Veränderungen in der gesamten Energiewirtschaft und daher in diesem frühen Stadium eine sorgfältige Planung voraus. Die Übergangsphase bietet Europa die Chance, bei der Entwicklung und Anwendung der Wasserstoff- und der Brennstoffzellentechnik eine führende Rolle zu spielen.
Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister der 27 Mitgliedstaaten werden heute voraussichtlich einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine öffentlich-private Forschungspartnerschaft für die Entwicklung der Brennstoffzellen- und der Wasserstofftechnik erörtern und billigen. Dieses von der Industrie geleitete integrierte Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration wird in den nächsten sechs Jahren 470 Millionen Euro dem EU-Forschungsprogramm erhalten, wobei der private Sektor den gleichen Betrag aufbringen wird.
EU_Pressemitteilung:
25.02.2008 –
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7625_de.htm

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Gemeinsames Europäisches Umweltinformationssystem

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Umweltinformationssystems (SEIS) vorgelegt. Ziel des neuen Systems ist es, die derzeitigen Datensammlungs- und Informationsflüsse mit Hilfe von Internet und Satellitentechnologie besser zu verknüpfen. Zeitnahe, zuverlässige und zweckdienliche Daten zum Zustand der Umwelt sind eine entscheidende Voraussetzung für sinnvolle Maßnahmen. Hierzu zählen auch Informationen darüber, wie sich das Klima verändert, ob sich die Qualität der europäischen Gewässer verbessert oder wie die Natur auf Umweltverschmutzung und geänderte Landnutzung reagiert. Solche Informationen sollten jedem in leicht verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden.

Hierzu erklärte Umweltkommissar Stavros Dimas: „Zeitnahe, zweckdienliche und zuverlässige Informationen über die Umwelt sind absolut unverzichtbar, wenn Entscheidungsträger auf die Umweltprobleme unserer Zeit reagieren sollen. Aber es geht nicht nur darum. Auch unsere Bürger haben das Recht zu wissen, wie die Luft- und Wasserqualität an ihrem Wohnort beschaffen ist, oder ob ihr Eigentum und ihre Lebensgrundlage durch Überschwemmungen, Dürre oder Umweltverschmutzung gefährdet sind. Deshalb müssen wir die Art und Weise verbessern, wie die Informationen über unsere Umwelt gesammelt, analysiert und vermittelt werden.“

Von den Hunderten Umweltschutzvorschriften, die in der EU in Kraft sind, enthalten über siebzig eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, über bestimmte Aspekte der Umwelt in ihrem Hoheitsgebiet zu berichten. Auf diese Weise wird EU-weit auf verschiedenen Verwaltungsebenen eine große Zahl von Umweltdaten gesammelt.

Diese Daten werden ausgewertet, um Entwicklungen und Belastungen der Umwelt zu untersuchen, und sie sind unverzichtbar, wenn Vorschriften erarbeitet werden sollen oder festgestellt werden soll, ob bestimmte Maßnahmen Wirkung zeigen oder vorschriftsmäßig angewandt werden. Gegenwärtig wird diese Fülle an Informationen weder zeitnah noch in einer Form, die Entscheidungsträger und Bürger ohne weiteres verstehen und anwenden können, bereitgestellt. Gründe hierfür sind Hindernisse rechtlicher, finanzieller, technischer und verfahrensspezifischer Art.

Mit dem Gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) sollen umweltrelevante Daten und Informationen EU-weit in Umweltdatenbanken gespeichert, virtuell verknüpft und untereinander kompatibel gemacht werden. Das SEIS ist in seiner vorgeschlagenen Form ein dezentrales, aber integriertes, internetgestütztes Informationssystem auf Basis eines Netzes von Anbietern öffentlicher Informationen, die Umweltdaten und -informationen untereinander austauschen.

Im Laufe des Jahres 2008 wird ein genauer Plan zur Einführung des SEIS vorgelegt. Dabei wird auf die bisherigen Bemühungen in Europa zum Schaffung integrierter Informationssysteme aufgebaut. Zu nennen sind hier insbesondere das Wasserinformationssystem für Europa (WISE), das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) und die INSPIRE-Richtlinie von 2007 über den Zugang und die Interoperabilität von Raumdaten und die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) für satellitengestützte Erdbeobachtungsdaten. Bislang gibt es jedoch noch keine integrierte Plattform, die alle diese Initiativen zu einem gemeinsamen, allgemein zugänglichen System verknüpft. Diese Lücke soll jetzt mit dem SEIS geschlossen werden.

Die finanzielle Unterstützung der EU, mit der die nationalen und regionalen Mittel zum Aufbau des SEIS ergänzt werden, erfolgt durch die Forschungsrahmenprogramme, das Finanzierungsinstrument der Gemeinschaft für die Umwelt (LIFE), das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und die Strukturfonds.

05.02.2008 –

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Arbeitsmedizinische Vorsorge in sechs Ländern der Europäischen Union

Im Mittelpunkt der Studie steht der Vergleich zwischen sechs europäischen Ländern (Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und die Niederlande) hinsichtlich ihrer rechtlichen Regelungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (AMVU), der Gewichtung von AMVU als Instrument der Prävention in der Arbeitswelt durch die jeweiligen nationalen Fachleute sowie der tatsächlichen Bedeutung von AMVU in der Praxis des jeweiligen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems. Darüber hinaus werden angrenzende Fragestellungen – wie etwa die an der Durchführung von AMVU beteiligten Berufsgruppen und deren Qualifikationen oder die Dokumentation und Verwendung der im Rahmen der Untersuchungen erhobenen Daten – thematisiert.

Ziel der Untersuchung ist es, aus der vergleichenden Analyse des rechtlichen und praktischen Stellenwerts von AMVU in anderen EU-Ländern Hinweise auf neuartige Konzepte der Individualprävention sowie alternative Regelungs- und Steuerungsansätze zu gewinnen. Die Untersuchung steht somit im Kontext einer Diskussion über die Zukunftsperspektiven der arbeitsmedizinischen Vorsorge insgesamt sowie speziell der Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland.

Auf der Basis von Literaturrecherchen und Interviews mit Experten und Praktikern aus den einzelnen Ländern wird die rechtliche und praktische Situation bzgl. AMVU in den sechs Ländern dargestellt. Im Rahmen eines Workshops mit deutschen Stakeholdern des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wurden die unterschiedlichen nationalen AMVU-Systeme bewertet und Schlussfolgerungen für Deutschland abgeleitet.

H.-D. Nolting, D. Niemann, St. Loos, N. Will:
Arbeitsmedizinische Vorsorge in sechs Ländern der Europäischen Union
1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH 2007. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 1093),
ISBN: 978-3-86509-757-6, 259 Seiten, Preis: 23,00 EUR, Projektnummer: F 1906, Papier

Wirtschaftsverlag NW
Verlag für neue Wissenschaft GmbH
Bürgermeister-Smidt-Straße 74-76
27568 Bremerhaven

Tel. 0471 94544-0
Fax 0471 94544-77
vertrieb@nw-verlag.de
http://www.nw-verlag.de

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Forum für Hydrologie und Wasserbewirtschaftung Heft 22/2007

Die neue EU-Hochwasserrichtlinie – Wohin geht die Reise beim europäischen Hochwasserschutz?
Beiträge zum Seminar am 19./20. November 2007 in Koblenz Herausgeber: Heribert Nacken
2007, 122 Seiten, 34 Abbildungen, 10 Tabellen, broschiert, DIN A4
ISBN 978-3-940173-44-7
Ladenpreis: EUR 48,00 / Mitglieder der FgHW: EUR 38,40
Preis der digitalen Fassung auf CD-ROM: EUR 29,00 / Mitglieder der FgHW: EUR 23,20

In der von der EU-Kommission im Jahr 2000 eingeführten EU-Wasserrahmenrichtlinie waren die Belange des Hochwassers mit all seinen Auswirklungen und Implikationen nicht integriert. Dieses Manko ist zwischenzeitlich durch die Einführung einer eigenständigen EU-Hochwasserrichtlinie behoben worden, die sich eng an die zeitlichen und organisatorischen Vorgaben der EU-WRRL angliedert und die spezifischen Hochwasseraspekte der Wasserwirtschaft thematisiert. Neu dabei ist speziell der durchgehende Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Im vorliegenden Tagungsband wird aufgezeigt, wohin die Reise beim europäischen Hochwasserschutz geht, was Neues auf uns zu kommen wird und welche Aufgaben auf uns warten, aber auch, was bereits in der heutigen Praxis konform zur neuen Richtlinie umgesetzt wurde.

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Europäisches Parlament setzt Nichtständigen Ausschuss zum Klimawandel ein

 

Das Europäische Parlament hat am 25. April 2007 beschlossen, einen Nichtständigen Ausschuss zum Klimawandel einzusetzen. Dieser soll unter anderem Vorschläge für die künftige EU-Politik zum Klimawandel ausarbeiten, die aktuelle Lage analysieren und bewerten sowie geeignete Maßnahmen auf allen Ebenen vorlegen, einschließlich der Bewertung der finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen und der Kosten, die bei Untätigkeit entstehen würden. Die 60 Mitglieder des Ausschusses wurden am 10. Mai 2007 festgelegt; dies war auch der Beginn des zwölfmonatigen Zeitraums, die das Gremium zunächst bestehen soll. Vorsitzender ist der italienische Sozialdemokrat Guido Sacconi , eine der Stellvertreterinnen die deutsche Grüne Rebecca Harms , Berichterstatter der deutsche Christdemokrat Karl-Heinz Florenz . Die erste reguläre Arbeitssitzung ist für den 7. Juni 2007 geplant.

www.europarl.europa.eu , dort: Tätigkeiten, Arbeiten des Parlaments, Ausschüsse, CLM

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Selbstverwaltung der Kommunen auf EU-Ebene gestärkt

Zu den Ergebnissen des EU-Gipfels, der Ende Juni in Brüssel stattfand gehört der Beschluss, die kommunale Selbstverwaltung und die Gestaltungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Daseinsvorsorge auf EU-Ebene zu stärken. Das bedeutet, dass die Bestimmungen zur Daseinsvorsorge den künftigen EU-Verträgen über die Europäische Union und die Arbeitsweise der Union, die den bisherigen Verfassungsentwurf ersetzen, durch ein Zusatzprotokoll “ über Dienste von allgemeinem Interesse “ beigefügt werden.

Dadurch bekräftigt die Union den weiten Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erbringen, in Auftrag zu geben und zu organisieren sind.

Der Verband kommunaler Unternehmen bewertete die Ergebnisse des Gipfels positiv.  „Das ist ein wichtiges Ergebnis für die kommunalen Unternehmen. Die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für Leistungen der Daseinsvorsorge wird anerkannt ebenso wie die kommunale Organisationsfreiheit „, sagte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des VKU und weiter “ das deutliche Votums des EU-Gipfels muss sich jetzt aber auch in der Arbeit der Europäischen Kommission niederschlagen „. So prüfe die Kommission derzeit, ob sie einen Regelungsvorschlag für die Erteilung von Dienstleistungskonzessionen vorlege. “ Dadurch darf die kommunale Organisationsfreiheit nicht erneut beschnitten werden „, so Schöneich.

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Grüne Technologien für Europa

Anlässlich des informellen EU-Umweltministertreffens vom 1. bis zum 3. Juni in Essen findet die ECOTEC statt. Die Bundesregierung  verbindet damit das Ziel, Umwelttechnologien für jedermann sichtbar zu machen.  Man findet die gesamte Breite umwelttechnischer Neuerungen und alles was Energie und Ressourcen spart und Schadstoffe oder Treibhausgase vermindert oder verhindert. Gezeigt wird auch wie die Nutzung erneuerbarer Energien oder sauberer Kraftwerkstechnologien aussehen kann, Möglichkeiten zur effizienten Energie- und Ressourcennutzung, aber auch technische Anwendungen aus der Biologie und verwandten Wissenschaften.

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EU erstellt Nährstoffatlas

Erstmals kann man sich einen genauen Überblick über die Belastung von Ökosystemen mit Nährstoffen in Europa verschaffen. Dazu wurden die Gebiete mit der höchsten Belastung ermittelt, auffallend sind weite Teile der Niederlande, Belgiens, Dänemarks, Frankreichs, Irland und Italiens. Ein Ziel der Erhebung war, die Umweltauswirkungen von Nährstoffen, wie zum Beispiel Agrochemikalien zu ermitteln.

Die Ergebnisse des Projekts dienen auch als Grundlage zukünftiger Rechtsvorschriften.

Weitere Informationen unter http://ies.jrc.ec.europa.eu

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Wasser ist keine übliche Handelsware

Daseinsvorsorge braucht Entscheidungsfreiheit der Kommunen/
Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaft nicht nach Brüssel delegieren

Berlin, 28. November 2007 – „Wasser ist ein wertvolles Lebensmittel und ein wichtiges Umweltgut für die menschliche Gesellschaft. Die Wasserwirtschaft darf deshalb nicht zum ordnungspolitischen Experimentierfeld der europäischen Politik werden.“ Das erklärte Peter Rebohle, Vizepräsident des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, in einer ersten Stellungnahme zu Plänen der Europäischen Kommission, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den wirtschaftlichen Bereich der Daseinsvorsorge einzuordnen.

Die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind Dienstleistungen von nicht-wirtschaftlichem Interesse, erläuterte der BDEW. Für diesen wichtigen Bereich müssten weiterhin die Mitgliedstaaten und in Deutschland die Kommunen zuständig bleiben. Die Zuständigkeiten dürften nicht nach Brüssel delegiert werden. „Ein europäischer Super-Regulierer für die Wasserwirtschaft ist überflüssig“, betonte Rebohle.

Die deutsche Wasserwirtschaft habe in dem bestehenden Ordnungsrah-men eine vorbildliche Qualität erreicht, die mit hohen Investitionen stetig verbessert werde. „So konnten beispielsweise die Wasserverluste in den deutschen Netzen auf weniger als sieben Prozent vermindert werden“, erklärte Rebohle. In vergleichbaren Ländern wie England und Wales oder Frankreich lägen diese Verluste bei 19 bis 27 Prozent.

Der Europäische Rat hätte erst kürzlich im Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Reformvertrag die Rolle der Mitgliedstaaten, der Regionen und Gemeinden gestärkt. Das bewerte der BDEW positiv. Rebohle: „Die deutsche Wasserwirtschaft fordert die Europäische Kommission eindringlich auf, das Zusatzprotokoll im Rahmen der geplanten Regelungen für institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaften und Ausschreibungen zu berücksichtigen, damit die kommunale Entscheidungshoheit erhalten bleibt.“

Weitere Informationen

Patricia Nicolai
Pressesprecherin
Telefon 0 30 / 72 61 330/331
E-Mail presse@bdew.de

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Erdwärme rettet Kirchen vor Schimmel und der Betriebskostenfalle

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Pressemitteilung von: Stoltenberg Energie GmbH

PR Agentur: Stoltenberg Energie GmbH
(openPR) – In immer mehr Innenräumen von Kirchen und damit auch von Orgeln siedeln sich Schimmelpilze an. Die Ursachen sind vielfältig. Gerade veraltete Heizungsanlagen und das durch die Kostensteigerung für Öl und Gas resultierende geänderte Heizverhalten sind die vornehmlichen Tatverdächtigen. Die Erdwärmespezialisten der Stoltenberg Energie GmbH raten den Kirchenoberen zum Ausstieg aus der Energiepreisspirale. Gerade bei konstantem Heizen mit Niedertemperatur lässt die Erdwärmeheizung Schimmelbefall und Kostenfalle schnell vergessen und ein Zittern der Kirchgänger ist wohl nur noch der Predigt zuschulden.

Schimmelbefall von Orgeln, die Jahrhunderte überdauerten, ist ein Phänomen, das in jüngster Zeit verstärkt in Deutschland beobachtet wird. Bundesweit existiert hierüber noch keine Statistik, doch eine Häufung von Schimmelbefall in den oftmals unschätzbar wertvollen Instrumenten wird immer deutlicher. Ein verregneter Sommer, der viel Feuchtigkeit in die Kirchen trägt, setzt oftmals einen Prozess in Gang, der schnell den Fortbestand der Instrumente bedroht und nach kurzer Zeit nur noch durch kostenintensive Restaurationsmaßnahmen zu stoppen ist. Wenn Schimmel die Orgel befällt, ist es für bestimmte Teile gefährlich. Er kann das Holz, die Lederteile oder die Pfeifen angreifen, so dass es zu Defekten kommt. Und auch der Altar und andere Teile der Kirche kann der Schimmel befallen. Und das kann letztlich auch für Menschen gefährlich sein, denn teilweise sind die Sporen giftig oder sogar Krebserregend. Die größte Konzentration dieser Sporen findet man häufig in den staubigen Kanälen der Heizungsanlage. Eine Überprüfung des Wärmeabgabesystems ist deshalb erster Schritt der Problemverortung. Die genauen Ursachen offenbaren sich jedoch erst beim genaueren Hinschauen.

Der Rat, in Kirchen einfach nicht mehr zu heizen, ist hinsichtlich einer Reduzierung der Schimmelgefahr sicherlich technisch folgerichtig, da mittelalterliche Kirchen mit ihren dicken kalten Steinwänden nicht für Heizungen in unserem Sinne gebaut wurden. Dieser erscheint jedoch gleichwohl als Hohn gegenüber denen, die das Haus Gottes für Stunden der Besinnung nutzen wollen und nicht, um vor Kälte zu bibbern. Aus diesem Dissens und der angespannten finanziellen Situation vieler Gemeinden, resultiert der Malus, dass nur noch kurz vorm Gottesdienst für mollig warme Temperaturen gesorgt wird und danach die Anlage sofort wieder heruntergedreht wird. Das hat fatale Folgen, weil der Taupunkt unterschritten wird. Der Taupunkt ist die Temperatur, bei der die in warmer Innenluft enthaltene Luftfeuchtigkeit auf den noch kalten Oberflächen in der Kirche kondensiert, also auch auf dem kalten Holz und Metall der Orgel. Wassertröpfchen bilden sich. Jeder Kirchenbesucher gibt im Schnitt pro Stunde etwa 40 Gramm Wasser ab – über die Atmung und die Haut. Hinzu kommt Feuchtigkeit durch nasse Kleidung oder Schuhe. Die warme Luft einer rasch aufgeheizten Kirche kann diese Feuchtigkeit speichern, doch an den kalten Wänden schlägt sie sich nieder. Wird nach dem Gottesdienst nicht gelüftet, bleibt die Feuchtigkeit in der Kirche. Und wenn dann noch die Heizung abgedreht wird, sinkt die Temperatur der Luft rapide, die darin enthaltene Feuchtigkeit kondensiert erneut: Der ideale Nährboden für Schimmelpilze, die sich durch ihre Sporen immer weiter in der Kirche ausbreiten.

„Um den baulichen Bedingungen der Kirche gerecht zu werden, sollte für eine konstante Grundtemperatur gesorgt werden, damit die Mauern nicht auskühlen. Diese kann je nach Nutzung 16°C bis 18°C betragen“, sagt Herrmann Stoltenberg, Gründer des Geothermieunternehmens Stoltenberg Energie GmbH. Diese niedrige Grundtemperatur, so Stoltenberg, kann am Besten durch eine erdwärmegekoppelte Wärmepumpe erzeugt werden. Die Wärmepumpe entnimmt dem Erdreich bis zu 10°C und „pumpt“ diese auf das benötigte Temperaturniveau hoch. Diese Technologie, die in Neu- und Altbauten zu Kosteneinsparungen von 50% bis 60% führt, kann in einer Kirche aufgrund der niedrigen Temperaturanforderungen noch effizienter zum Einsatz gebracht werden. Da die Wärmepumpe nur zu einem Viertel mit Strom betrieben wird, ist neben dem Kosteneffekt auch eine hohe Unabhängigkeit von steigenden Stromkosten gegeben. Die Energiepreisspirale, die nicht nur bei Öl, Gas und Strom sondern auch bei Holzpellets vorherrscht, kann somit durchbrochen werden, da sich Preissteigerungen immer nur zu 25% bemerkbar machen.

Den vielen Kirchen im Land, die unter den hohen Energiepreisen leiden und bisher zu unkonventionellen Maßnahmen auf Kosten des Bauwerks und dessen Nutzung gezwungen wurden, kann nun geholfen werden. Eine Erdwärmeheizung ist problemlos installierbar und ob der aufgezeigten Vorteile eine wirklich segensreiche Chance für den Fortbestand vieler Gotteshäuser in Deutschland.

Stoltenberg Energie GmbH
fon S-H 04344-4110-0
fon HH 040-70384923
info@stoltenberg-energie.de
www.stoltenberg-energie.de

Stoltenberg Energie GmbH – Ihr Spezialist in nachhaltiger Wärme- und Stromerzeugung

Wir sind Anbieter von oberflächennahen Erdwärmeheizsystemen und pflanzenölbetriebener Blockheizkraftwerke und blicken als Pionier der regenerativen Energiebranche auf eine über 10-jährige Erfahrung zurück. Zu unseren Kunden zählen unter anderem Hausbesitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Träger kommunaler Einrichtungen, Industriebetriebe, Gewerbetreibende und Landwirte.
Durch unser Know How, kundenspezifische Heizsysteme zu implementieren, schaffen wir eine langfristige und nachhaltige Wärmeversorgung, die sowohl umweltfreundlich als auch preiswert ist. Damit stehen wir in Tradition unseres Unternehmens, das bereits auf eine mehr als hundertjährige Geschichte zurückblickt.
Neben oberflächennaher Geothermie, bieten wir Tiefe Erdwärmesonden für Großkunden an und engagieren uns auf dem Zukunftsmarkt hydrothermaler Strom- und Wärmegeneration. Es ist unser Anspruch, zu den Besten zu gehören. Deshalb setzen wir bei der Energieoptimierung Maßstäbe in Ingenieurleistung, Innovation und Effizienz. Und bei allem, was wir tun, orientieren wir uns konsequent an den Bedürfnissen unserer Kunden, und dem Willen, Gutes immer weiter zu verbessern.
Getreu unserem Motto: „Kein Gas, Kein Öl, Kein CO2 – Mit Erdwärme heizen“ freuen wir uns, Sie bei der Senkung Ihrer Energiekosten und bei einem Beitrag zum Klimaschutz zu unterstützen.