Start Blog Seite 199

Sauber: Gemüsebetrieb produziert beim Waschen von Kohl und Karotten Strom

0

BU unterstützt Pilotprojekt mit knapp 300.000 Euro – Geschlossener Wasserkreislauf
Hille/Twistringen. Damit Gemüse knackig aussieht und Dreck oder Keime keine Chance haben, muss es vor dem Essen gründlich gewaschen werden. Dies gilt nicht nur für den privaten Genuss, sondern auch für die Gemüseverarbeitung in großem Maßstab. Viel Wasser wird so in Großbetrieben verbraucht und mit organischen Reststoffen belastet. Limno Tec aus Hille hat nun ein neues Verfahren entwickelt, das nicht nur den Wasserkreislauf bei der Gemüsewäsche geschlossen hält, sondern aus den anfallenden Verarbeitungsresten auch noch Energie zur Strom- und Wärmeerzeugung gewinnt. Etwa 4.500 Tonnen des klimaschädlichen Kohlendioxyds sollen sich damit in einer Pilotanlage des Verarbeitungsbetriebes Gemüse Meyer in Twistringen in einem Jahr einsparen lassen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) unterstützte das Projekt in Twistringen mit rund 300.000 Euro.

Rund 60.000 Tonnen Kartoffeln, Karotten, Kohl und anderes Gemüse werden bei Gemüse Meyer pro Jahr bearbeitet, erklärt der Geschäftsführer der Limno Tec, Niels Christian Holm. Dabei würden bis zu 100.000 Liter Wasser pro Tag gebraucht. Nach dem Schälen und Waschen des Gemüses sei das Abwasser sehr hoch mit organischen Bestandteilen wie Stärke und Schälresten belastet. „Zusätzlichen fallen täglich bis zu 45 Tonnen organischer Abfälle an, die bisher nicht weiter genutzt werden konnten“, so Holm. Entweder seien die Reste verfüttert oder zur örtlichen Biogasanlage gebracht worden, die mit diesen Mengen jedoch überlastet gewesen sei.

Dabei seien die Reststoffe wahre Energiequellen, die das Unternehmen nicht abzugeben brauche, so Holm. Das belastete Abwasser werde in dem Verfahren zunächst zwischengespeichert. Die festen und durch einen hohen organischen Anteil gekennzeichneten Bestandteile würden später mit dem Abwasser vermischt und zerkleinert. Diese Mischung produziere anschließend bei bestimmten Temperaturen in Fermentern – das sind Behälter, in denen etwa Bakterien biologische Materialien zersetzen, – das wirkungsvolle Biogas. „Bis zu 85 Prozent der Bioreststoffe werden in das Gas umgewandelt, das wir für die Stromgewinnung im Blockheizkraftwerk nutzen“, fährt er fort. Der Strombedarf für die Anlage inklusive nachfolgender Abwasseraufbereitung beträgt dabei weniger als zehn Prozent. Die restlichen 90 Prozent werden in das Stromnetz eingespeist. Die Blockheizkraftwerke produzieren zudem Abwärme, die zu einem Teil zum Erwärmen der Fermenter genutzt wird. Zum anderen Teil werden die Produktionshallen damit geheizt.

In einer weiteren, speziellen Kläranlage folge die Endreinigung des Wassers unter Luftzufuhr sowie nachfolgenden Membranstufen. „Das Abwasser erreicht bei diesem Schritt Trinkwasserqualität“, so Holm. Das saubere Wasser könne im Anschluss wieder zum Gemüsereinigen verwendet werden, der Kreis schließt sich. 80 Prozent des verwendeten Reinigungswassers könne Gemüse Meyer wieder in den Wasserkreislauf einleiten. „So wird nicht nur das Firmenbudget, sondern auch die Umwelt geschont“, betonte Dr. Fritz Brickwedde, Generalsekretär der DBU.

Was bei der Reinigung jedoch nicht geschont wird, sind Bakterien und Viren der Input-Substrate: durch den langen Aufenthalt des Abwassers und der organischen Abfälle bei hohen Temperaturen in Fermentern und Zwischenbehältern würden die mikroskopischen Lebewesen weitestgehend abgetötet. Dies bedeute, man könne die Gärreste auch wieder auf die Felder ausbringen, ohne die Ernte zu gefährden oder die kommunale Kläranlage zu belasten.

„Für die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelindustrie ist das neue Verfahren ein wichtiger Schritt, ihrer ökologischen Verantwortung gerecht zu werden“, sagte Brickwedde. Man müsse die Landwirtschaft dabei unterstützen, sichere und gesunde Lebensmittel zu produzieren und den Zustand der landwirtschaftlich genutzten Gebiete und ihren Artenreichtum zu schützen.

Franz-Georg Elpers, Pressestelle
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
09.12.2008
Weitere Informationen:
http://www.dbu.de/123artikel28364_335.html

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news292930

Die ersten nachweisbaren Wasserklosetts in Dresden

0

von Dr. Rudolph Böhm
Anlässlich des jährlichen Welttoilettentages am 19. November

Die ersten nachweisbaren Wasserklosetts in Dresden befanden sich in der Villa Stockhausen (Baujahr 1850 bis 1853) und dem Schloss Albrechtsberg (Baujahr 1852 bis 1854). Diese beiden Gebäudekomplexe wurden nach Entwürfen des Königlich-Preußischen Land-Baumeisters Lohse zu Berlin auf den Loschwitzer Elbhängen im Auftrag Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen errichtet.
 
Die zirka 20 Wasserklosetts dieser beiden Schlösser sowie der dazugehörigen Häuser zur Unterbringung der Bediensteten stellten nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand die ersten funktionstüchtigen Wasserklosetts in Dresden dar, d. h. mit Druckwasserspülung und Geruchsverschluss gegenüber der Abwassereinleitung. Ermöglicht wurde die Bereitstellung von ausreichendem Wasserdruck in diesen Gebäuden durch die geschickte Nutzung der Wässer des Gute-Born-Baches und des Mordgrund-Baches, bereits 20 Jahre vor der Inbetriebnahme der zentralen Wasserversorgung in der Stadt Dresden durch das Wasserwerk Saloppe (1875).
 
An beiden Bächen wurden in der Dresdner Heide in ausreichender Höhenlage über dem Niveau der Schlossanlagen Wasserfassungen und Wasserspeicher errichtet, von denen aus das Wasser mittels Rohrleitungen in das Schlossareal geleitet wird. Hier diente es vor allem zum Betrieb der kunstvollen Wasserspiele in den Gartenanlagen (Fontänen, Wasser fälle etc.), aber auch zum Küchen- und Hausgebrauch (Bad, Toilette, Bidet, Heizung). Zur Trinkwasserversorgung bestand ein eigener  Brunnen in Elbnähe. Die Wasserspiele werden auch heute noch mit Bachwasser betrieben, nur die Trink- und Sanitärwasserversorgung ist an die zentrale Wasserversorgung der Stadt Dresden angeschlossen worden. Die zuerst errichtete Villa Stockhausen erhält ihre Wasserzufuhr aus dem Gute-Born-Bach, das Schloss Albrechtsberg aus dem Mordgrund-Bach. Auf den Dachböden beider Gebäude befand sich ein Bottich, der durch eine im Gebäude aufsteigende Leitung nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren mit Bachwasser gefüllt wurde.
 
Die Zuführungsleitung am Bottich wurde, wenn derselbe mit Wasser gefüllt war, mittels eines Schwimmerventils geschlossen, analog den heutigen Klosettspülkästen. Bei Wasserentnahme aus dem Bottich infolge Wasserverbrauchs im Gebäude sank der Wasserspiegel im Bottich und das Schwimmerventil öffnete sich wieder, wodurch Bachwasser bis zur Wiederauffüllung des Bottichs nachströmen konnte. Für den Havariefall – Verklemmen des Schwimmerventils infolge im Bachwasser enthaltener Festkörper – bestand ein Notüberlauf am Bottich, um Überschwemmungen im Gebäude zu verhindern. Von der Idee her auch heute noch höchster Sicherheitsstandard.
 
Von diesem Hochbehälter aus wurde das Wasser im Gebäude zu den einzelnen Verbrauchern geleitet. Neben einigen kleineren Fontänen im Inneren der Gebäude, Spülbecken in den Küchen, Wasserhähnen zur Entnahme von Reinigungswasser, diente es vor allem als Spülwasser für die in den vier Etagen aufgestellten Wasserklosetts mit und ohne Bidetschale, die Badeeinrichtungen mit Warmwassererzeugung sowie die Warmwasserheizung der Räumlichkeiten. Die Bidetschalen konnten sowohl mit kaltem als auch mit warmem Wasser benutzt werden. Die Wasserklosettanlagen bezogen das erforderliche kalte Spülwasser aus dem Bottich auf dem Dachboden durch eine Rohrleitung mittels Abzweigungen, in denen Regulierungs- bzw. Absperrventile eingebaut waren. Das verunreinigte Spülwasser der Klosetts gelangte in separaten Fallrohren in den Keller. Hier befand sich ein zentraler hydraulischer Verschluss (Siphon) als Geruchsverschluss gegen – über den folgenden Abwasseranlagen.
 
Nach dem Siphon floss das Toilettenabwasser in ein gekapseltes, zylindrisches Gefäß mit eingehängtem Drahtkorb zum Zurückhalten des in dem Toilettenabwasser enthaltenen Papiers. Das Papier verlor nach längerer Wassereinwirkung seine Festigkeit und konnte in kleineren Partikeln in breiartigem Zustand durch die Maschen des Drahtkorbes hindurchgedrückt werden. Somit waren im Abfluss keine wahrnehmbaren groben Partikel vorhanden. Anschließend floss das Abwasser aus den WCs gemeinsam mit den Küchen- und Badewässern in einem zentralen Kanal über den Elbhang in die Elbe. Diese Anlagen waren vermutlich bis zum Anschluss der Elbhangschlösser an die zentrale Wasserversorgung (ca. 1920 bis 1930) in Betrieb.

Quelle: http://www.stadtentwaesserung-dresden.de

Ziel dieser Untersuchungen war es, grundlegende Fragestellungen für die Weiterentwicklung der Membrantechnik in der kommunalen Abwasserreinigung näher zu beleuchten

0

In der Rubrik „Wissenschaftliche Berichte“ findet man vertiefende Untersuchungen zu unterschiedlichen Fachfragen/Themen, die in hier regelmäßig vorgestellt werden.

Dipl.-Ing. Kirsten Kubin aus Braunschweig hat eine Doktorarbeit mit dem Thema
Einfluss unterschiedlicher Verfahrenskonzepte auf Substratabbau und Nährstoffverwertung in Membranbelebungsanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung
geschrieben.

Den Link zum Artikel finden Sie unter
https://klaerwerk.info/Abwasserreinigung/Wissenschaftliche-Berichte-zur-Abwasserreinigung

Nachstehend ein Auszug aus dem Fazit. 

Um die Auswirkungen verfahrenstechnischer Einflussparameter auf die unterschiedlichen
Teilschritte des Membranverfahrens zu erarbeiten, wurden Versuche an zwei Anlagen
verschiedenen Maßstabes durchgeführt.

…wurde vor einigen Jahren noch der Standpunkt vertreten, Membranbioreaktoren seien bis zu einem Trockensubstanzgehalt von bis zu 25 g/L problemlos (Krauth 1997) bzw. bis zu 30 g/L sicher betreibbar (Engelhardt et al. 1997), so wird momentan die Konzentration der
Biomasse eher geringer gehalten, da ein hoher TS- Gehalt u.a. zu höheren Betriebskosten
aufgrund des verschlechterten Stoffübergangs führt. Werte von 12 g/L (Cornel et al. 2001)
bzw. 8 g/L (Coté 2001) werden heute als üblich bezeichnet. So ist der Auslegung der
großtechnischen Membranbelebungsanlage in Markranstädt ebenfalls ein
Trockensubstanzgehalt von 12 g/L zugrunde gelegt worden (Stein et al. 2001).
Betrachtungen des Energieverbrauchs zeigten hierbei, dass im Vergleich zu einem Betrieb in
einem Bereich von 15 – 21 g/L TS bei einem Betrieb der Anlage im Bereich von 9 – 12 g/L
TS nur ein Drittel der spezifischen Energie benötigt wird (1 kWh/m³ im Vergleich zu 3
kWh/m³) (Stein et al. 2001). Anlagen, welche sich momentan in der Planungsphase
befinden, werden zum Teil mit deutlich niedrigeren TS-Gehalten ausgelegt (6 g/L (Frechen
2001) bzw. 10 g/L (Moos 2001) ), um eine wirtschaftliche Belüftung zu ermöglichen.
Im Rahmen dieser Untersuchungen haben sich zeitweise sehr hohe Trockensubstanzkonzentrationen im Belebungsbecken von bis zu 34 g/L eingestellt. Bereits
bei Konzentrationen um 25 g/L konnte jedoch kein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet
werden.

Menschen mit normalen Cholesterinwerten sollten auf den Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen verzichten

0

Stellungnahme Nr. 042/2008 des BfR

Auf dem deutschen Markt werden Lebensmittel wie beispielsweise Margarine, Milch, Joghurt-Drinks oder Brot angeboten, denen Pflanzensterine zugesetzt sind. Diese Lebensmittel wurden entsprechend den Vorschriften der Novel-Foods-Verordnung gesundheitlich bewer-tet. Aus der Bewertung ist bekannt, dass die maximale Senkung des Plasmacholesterinspie-gels im Allgemeinen durch 1-2 g Pflanzensterine täglich erreicht wird und dass eine Erhö-hung dieser Dosis den Effekt nicht mehr wesentlich steigert. Der tägliche Verzehr wirksamer Mengen an Pflanzensterinen hemmt außerdem die Aufnahme bestimmter Carotinoide und fettlöslicher Vitamine aus der Nahrung und führt zu einer Erhöhung der Pflanzensterinspiegel im Blutplasma. Da noch nicht sicher abgeschätzt werden kann, ob aus beiden Effekten lang-fristig unerwünschte gesundheitliche Beeinträchtigungen resultieren, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlen, den täglichen Verzehr von Pflan-zensterinen auf drei Gramm zu begrenzen.
Geringe Mengen an Pflanzensterinen kommen in allen fetthaltigen pflanzlichen Lebensmit-teln wie Ölen, Nüssen, Samen und Getreide sowie daraus hergestellten Produkten vor. Für den Menschen sind sie nicht essentiell und werden im menschlichen Stoffwechsel praktisch nicht genutzt.
Tierexperimentelle Forschungsergebnisse aus dem Jahr 2006 weisen darauf hin, dass der Verzehr von hohen Mengen an Pflanzensterinen möglicherweise negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Ergeb-nisse hinsichtlich ihrer Bedeutung für das gesundheitliche Risiko durch zugesetzte Phytoste-rine in Lebensmitteln bewertet. Nach Ansicht des Instituts ergeben sich bezüglich der Phy-tosterine keine grundsätzlich neuen Risiken. Die Arbeiten zeigen jedoch zum ersten Mal, dass Versuchstiere bei Verzehr großer Mengen an Pflanzensterinen innerhalb einiger Wo-chen Anzeichen von Gefäßschäden entwickeln. Die Ableitung von Dosis- Wirkungsbezie-hungen hinsichtlich der Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen durch eine erhöhte Auf-nahme von Pflanzensterinen ist auf Basis der verfügbaren Studien nicht möglich. Auch sind die zugrundeliegenden Wirkmechanismen nicht bekannt.
Aus Vorsorgegründen empfiehlt das BfR weiterhin, Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz nur bei nachweislich erhöhtem Cholesterinspiegel zu verzehren.

Gegenstand der Bewertung
In verschiedenen Zeitschriften und wissenschaftlichen Artikeln wurde über mögliche negative Auswirkungen der Nahrungsmittelzutat Phytosterin auf die menschliche Gesundheit berich-tet1. Im Besonderen wurde berichtet, dass …

Die ganze Informationen finden Sie unter

http://www.bfr.bund.de

Arbeitshilfen Abwasser

0

In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wurden die Arbeitshilfen Abwasser fortgeschrieben und stehen als aktuelle Fassung mit der letzten Aktualisierung vom 10. Oktober 2008 im Internet zur Verfügung. Unter anderem wurden Aktualisierungen im Bereich der Definitionen, des „Anhangs A-10.3 „Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten“ sowie eine allgemeine Anpassung zwecks der Verwendung von ISYBAU-Austauschformaten vorgenommen.

www.arbeitshilfen-abwasser.de

Fast 42 Milliarden Euro Subventionen schaden dem Umweltschutz

0

In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. Die UBA-Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen.
Der vollständige Bericht „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“ kann unter www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3659.pdf heruntergeladen werden.

Einsatz von Chemikalien in Abwasseranlagen / (Reach-Info)

0

Hinweise von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2:

Die europäische Chemikaliengesetzgebung hat mit der Verordnung EG 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 – bekannt unter dem Namen REACH-Verordnung – Auswirkungen auf die Anwendung von Chemikalien in Abwasseranlagen (Kanalisation, Kläranlage usw.). Alle Stoffe, von denen über eine Tonne pro Jahr und Unternehmen hergestellt (oder auch in die EU importiert) werden, müssen seit dem 1. Juni 2008 bis zum 30. November 2008 bei der europäischen Chemikalien-Agentur (EChA) in Helsinki vorregistriert werden. Ziel ist die Gewährleistung der sicheren Verwendung von Chemikalien, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie ein hohes Maß an Transparenz. Daraus ergeben sich in der Praxis Verpflichtungen für alle, die mit Chemikalien zu tun haben.
Betreiber von Abwasseranlagen, die Chemikalien einsetzen, werden gemäß dieser Gesetzgebung als „nachgeschaltete Anwender“ bezeichnet. Der Anwender hat sich zu versichern, dass von ihm eingesetzte und verwendete Chemikalien vorregistriert worden sind. Ab dem 1. Januar 2009 dürfen ohne Vorregistrierung keine Chemikalien ausgeliefert oder eingesetzt werden. Anwender sollten sich daher aktuell über den Status der Vorregistrierung informieren, indem sie Kontakt zu dem verantwortlichen Chemikalienlieferanten aufnehmen.
Die am häufigsten eingesetzten Chemikalien in kommunalen Kläranlagen sind:
Metallsalze (anorganische Fällmittel: Al- und Fe-Salze; Lösungen zur Bindung von Gerüchen und zur Sulfidelimination),
Polymere (organische Polymere als Flockungs- und Flockungshilfsmittel),
Kalkprodukte [CaO oder Ca(OH)2 als Zuschlagstoff in Schlamm bzw. Abwasser],
C-Quellen (Methanol, Ethanol, Essigsäure, Glycerin, Zuckerlösung und Zubereitungen),
Salzsäure (Reinigungsmittel für Kammerfilterpressen),
Bleichlauge (Reinigungsmittel auf Basis NaClO für Membranen).
Die Anwender haben darüber hinaus ihre Chemikalienlieferanten über die An- und Verwendung von deren Produkten und chemischen Stoffen zu informieren. Diese Anwendungshinweise sind im Hinblick auf die endgültige Registrierung und den Inhalt der nachfolgend zu erstellenden Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH von Bedeutung. Die liefernden Unternehmen haben für den Informationsaustausch mit dem Anwender eigens REACH-Beauftragte zu benennen.

Hinweise vom REACH-Helpdesk:
Zusätzlich zu diesen Hinweisen, die die DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 (Abwasserreinigung durch Fällung und Flockung) am 14. November 2008 gegeben hat, teilte der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelte REACH-Helpdesk nach einer Anfrage durch den Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie am 11. November 2008 mit, dass die Herstellung von Kalkmilch [Ca(OH)2] aus Kalk (CaO) ein Herstellungsprozess sei, so dass das entstehende Ca(OH)2 vorregistriert werden müsse, um verlängerte Registrierungsfristen nutzen zu können (und zwar – nach derzeitigem Stand – von jeder Kläranlage, die jährlich mehr als eine Tonne festen Kalk in Wasser löst).

Anmerkung der Redaktion:
Nach der Begründung der BAuA für die Registrierungspflicht des Auflösens von Kalk in Wasser zu Kalkmilch – beim Auflösen von Kalk in Wasser würden Oxidanionen mit Wasser zu Hydroxidanionen reagieren – scheint es nicht ausgeschlossen, dass auch Fällungsvorgänge als Herstellungsprozesse im Sinne der REACH-Verordnung eingestuft werden und damit einer Registrierung bedürfen, soweit pro Abwasseranlage mehr als eine Tonne Fällungsprodukt pro Jahr erzeugt wird. Denkbar erscheint dies auch für die Behandlung und Konditionierung von Klärschlamm. (Selbst für Kerzen beispielsweise wird von offizieller Seite eine Vorregistrierungspflicht nicht ausgeschlossen – denn Kerzen seien „eine Zubereitung auf einem Trägermaterial“.)
Wer für sein Produkt eine Vorregistrierung versäumt hat, darf ab dem 1. Dezember 2008 diese Stoffe nicht mehr herstellen oder importieren, so jedenfalls die DEKRA in einer Pressmitteilung. Er muss stattdessen sofort ein umfangreiches Registrierungsdossier erarbeiten. Erst wenn dieses von der EChA akzeptiert wurde, dürfen die Herstellung oder der Import wieder aufgenommen werden. Herstellung oder Import von Stoffen ohne (Vor-)Registrierung sind im Chemikaliengesetz als Straftatbestand aufgenommen.

Europäische Chemikalienagentur:
www.echa.europa.eu/home_de.asp
Nationale Auskunftsstelle der Bundesbehörden:
www.reach-helpdesk.de
E-Mail: REACH-info@baua.bund.de

Erholung ist eine wesentliche Grundlage für hohe Arbeitsleistung

0

Dissertation von Dr. Carmen Binnewies mit dem Südwestmetall-Förderpreis ausgezeichnet

Erholung in der Freizeit ist eine ganz wesentliche Grundlage für eine hohe Arbeitsleistung im Beruf. Erholung ist damit nicht nur eine angenehme Erfahrung für jeden Einzelnen, sondern sie ist letztlich auch Faktor ein wichtiger für den Leistungserhalt von Organisationen. Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Carmen Binnewies in ihrer Dissertation „The Power of Recovery: Recovery from Work-Related Stress as a Predictor of Fluctuations in Individual Job Performance.“ Binnewies, seit Oktober 2008 Mitarbeiterin am Institut für Psychologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, ist für ihre an der Universität Konstanz verfasste Doktorarbeit mit dem Südwestmetall-Förderpreis 2008 ausgezeichnet worden. Der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg vergibt die mit jeweils 5000 Euro dotierten Förderpreise für herausragende wissenschaftliche Arbeiten an junge Akademiker des Landes Baden-Württemberg.

Um den Zusammenhang zwischen Erholung in der Freizeit und Arbeitsleistung aufzudecken, hat Binnewies zwischen 2005 und 2007 in drei Untersuchungen insgesamt über 600 Berufstätige nach ihrem Freizeitverhalten, ihrem Wohlbefinden und ihrer Arbeitsleistung befragt. „Die Studienteilnehmer kamen aus unterschiedlichen Berufen in der öffentlichen Verwaltung, in kleineren und mittelständischen Betrieben und aus der Behindertenarbeit“, erläutert Binnewies. Mit einem Pocket-PC konnten die Beteiligten beispielsweise am Morgen ihr Erholungsgefühl nach der Nachtruhe und am Abend ihre Leistung nach dem Arbeitstag erfassen. In der Auswertung zeigte sich, dass der Grad des subjektiven Erholungsgefühls Schwankungen in der Arbeitsleistung vorhersagen kann. „Sind Mitarbeiter besser erholt, zeigen sie nachfolgend eine bessere Aufgabenleistung, mehr Eigeninitiative und mehr Hilfeverhalten gegenüber ihren Kollegen“, so die Psychologin. Für die Erholtheit wiederum ist ein guter Schlaf, das Abschalten und Entspannung von der Arbeit während der Freizeit sowie das Meistern von Herausforderungen beispielsweise beim Sport oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten förderlich.

Allerdings gibt es kein Patentrezept: „Beim Schlaf ist es nicht so wichtig, wie viel jemand schläft, sondern die Qualität des Schlafs ist entscheidend, und bei den Freizeitaktivitäten kommt es nicht so sehr darauf an, was man macht oder wie lange, sondern wie positiv diese Tätigkeit erlebt wird und ob die Arbeit dabei vergessen werden kann.“ Entscheidend ist, so Binnewies weiter, dass jeder seinen eigenen Weg findet, sich optimal zu erholen, und da können bei unterschiedlichen Berufsgruppen ganz unterschiedlich Bedürfnisse vorherrschen. Sport allerdings, so scheint es, tut in der Regel immer gut.

Bei ihren künftigen Arbeiten an der Universität Mainz wird Binnewies, Mitarbeiterin in der Abteilung Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Christian Dormann, insbesondere die Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz auf das Privatleben untersuchen, um festzustellen, wie Berufstätige in verschiedenen Arbeitsfeldern mit den verschiedenen Anforderungen umgehen und wie sich dies unter Umständen im Familienleben bemerkbar macht.

Kontakt und Informationen:
Dr. Dipl.-Psych. Carmen Binnewies
Psychologisches Institut
Abt. Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Tel. 06131 39-25123
Fax 06131 39-22483
E-Mail: carmen.binnewies@uni-mainz.de
Petra Giegerich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Weitere Informationen:

http://psycho.sowi.uni-mainz.de/abteil/aow

http://www.uni-konstanz.de/erholung

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news289318

TU Wien startet Großkläranlagen-Versuch zur Zerstörung von Schadstoffspuren aus Medikamenten und Körperpflegemittel

0

Projekt „KomOzon“ in der Hauptkläranlage Wien

Wien (RK). „Die im Jahr 2005 eröffnete erweiterte Hauptkläranlage (HKA) Wien reinigt das Abwasser der Wienerinnen und Wiener auf technisch höchstem Niveau, alle an die neue Anlage gestellten Erwartungen wurden erfüllt oder sogar übertroffen“, betonte Umweltstadträtin Mag.a Ulli Sima bei der Vorstellung des Projektes KomOzon auf dem Gelände der Hauptkläranlage in Wien- Simmering: „Die zweite biologische Reinigungsstufe sorgt dafür, dass neben den organischen Schmutzstoffen auch Stickstoff und Phosphor weitestgehend aus dem Abwasser entfernt werden und nicht in die Wiener Gewässer gelangen.“ Univ.-Prof. Dr. Helmut Kroiss von der TU Wien bestätigte: „Die HKA Wien ist heute weltweit eine der effizientesten Großkläranlagen. Diese Technologie ist heute Stand der Technik.“****

Dennoch gelte, so Umweltstadträtin Sima: „Wir wollen die bestmögliche Wasserqualität für Wien erreichen. Das gilt auch für Substanzen, deren Entfernung aus dem Abwasser nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher kooperieren die EbS als Betreiber der Hauptkläranlage Wien mit der TU Wien im Projekt KomOzon bei der Erforschung neuer Methoden, wie wir auch diesen Schadstoffspuren künftig zu Leibe rücken können.“ Denn nach der erfolgreichen Entfernung von organischen Schmutzstoffen, Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser sind nun neue Substanzen in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt: Kommunales Abwasser enthält auch Spuren menschlicher Hormone, Rückstände von Medikamenten und Körperpflegemittel. „Zahnpasta, Deos, Duschgels, Sonnencreme oder Shampoos beinhalten eine Vielzahl von chemischen Verbindungen, die beim Duschen oder Baden ins Abwasser gelangen und biologisch in den Kläranlagen schlecht oder unter Umständen gar nicht abgebaut werden“, erklärte Professor Kroiss. Diese Substanzen gelangen nur in sehr geringen Mengen – vergleichbar einem Zuckerwürfel in 1.000 bis 10.000 Tankwagen – in die Gewässer. In der HKA Wien führt die TU Wien nun mit dem Projekt KomOzon den ersten, umfangreichen Großkläranlagen-Versuch zur Zerstörung dieser Schadstoffspuren durch.

Zwtl.: Ozon „knackt“ Schadstoffe

Im Labor ergab die Anwendung von Ozon, das diese Substanzen zerstört und selbst im Wasser zu ungefährlichem Sauerstoff zerfällt, die überzeugendsten Ansätze. Prof. Kroiss: „Ozon ,knackt‘ biologisch nicht oder schwer abbaubare Substanzen und zerlegt sie – oxidiert sie – in kleinere, einfachere Teile, die im Optimalfall von den Bakterien weiter biologisch abgebaut werden können. Die chemische Struktur der Schadstoffe wird jedenfalls zerstört, so dass Gewässerorganismen nicht mehr belastet werden.“

Den ganzen Artikel lesen Sie unter:

http://www.wien.gv.at/vtx/rk?SEITE=020081023020

Nanotechnologie im Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

0

Rund 200 Teilnehmer beim sechsten BfR-Forum Verbraucherschutz

In welchen Lebensmitteln und Produkten werden Nanopartikel eingesetzt? Auf welchen Wegen kommen Verbraucher mit Nanopartikeln in Kontakt? Entstehen dadurch gesundheitliche Risiken? Wie können diese bewertet werden? Welche Informationen benötigen Verbraucher über Nanotechnologien? Die Liste der Fragen war lang auf dem sechsten BfR-Forum Verbraucherschutz im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen diskutierten unter dem Motto „Nanotechnologie im Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ mögliche Antworten. Einig waren sich die Anwesenden darüber, dass großer Forschungsbedarf besteht. Dringend notwendig sei eine einheitliche Definition für Nanotechnologie. Allerdings werde auch mit einer solchen Definition keine allgemeingültige Risikobewertung möglich sein. „Die Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken durch Nanopartikel oder -materialien ist derzeit nur im Einzelfall möglich“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.
Wie Umfragen des BfR ergeben haben, versprechen sich Verbraucherinnen und Verbraucher von Nanotechnologien Erleichterungen im Alltag. Dabei haben sie vor allem Reinigungs- und Imprägniermittel im Sinn sowie Funktionstextilien. Nanopartikeln in Lebensmitteln stehen sie hingegen eher skeptisch gegenüber. Nach Aussagen der Lebensmittelindustrie auf dem BfR-Forum werden in Deutschland in Lebensmitteln bisher keine Nanopartikel eingesetzt. Zukünftig könnten „intelligente“ Lebensmittelverpackungen durch Nanotechnologien beispielsweise anzeigen, wie lange ein Lebensmittel schon darin verpackt ist und ob bei der Lagerung die vorgeschriebene Temperatur überschritten worden ist. Ob und in welcher Menge Nanopartikel aus solchen Verpackungen in Lebensmittel übergehen können und was mit ihnen beim Recycling passiert, ist derzeit noch nicht geklärt. Damit die Hersteller solcher Verpackungen ihrer Verpflichtung nachkommen können, sichere Produkte auf den Markt zu bringen, müssen hier Forschungslücken geschlossen werden.
Vergleichsweise gut erforscht ist die Wirkung von Substanzen in Nanopartikel-Größe auf die menschliche Haut. Gesunde Haut können die winzigen Teilchen nicht durchdringen – ein Grund dafür, dass ihr Einsatz in UV-Filtern für Sonnenschutzmittel zulässig ist. Unzureichend ist die Datenlage hingegen, wenn es um die Wirkung von Nanopartikeln im Magen-Darm-Trakt geht. So ist nicht geklärt, ob Nanopartikel von dort in das Blut und in andere Organe übergehen und Effekte auslösen können. Dass Nanopartikel über die Atemwege auch in tiefe Regionen der Lunge gelangen können, ist bekannt. Wie sie dort wirken, muss allerdings für jeden Stoff einzeln erforscht werden.
Ohnehin kann es keine wissenschaftliche Risikobewertung von Nanotechnologien in ihrer Gesamtheit geben. Zu vielfältig sind die Strukturen und die Materialien, in denen sie eingesetzt werden. So können sich zum Beispiel Nanopartikel, wenn sie in Materialien oder Stoffgemischen verarbeitet werden, darin mit anderen Molekülen zusammenlagern und würden schließlich nicht mehr in Nanopartikel-Größe an Verbraucher gelangen.
Auch die Lebensmittel- und Produktüberwachung wird durch Nanopartikel in verbrauchernahen Produkten vor große Herausforderungen gestellt: Standardisierte Prüfmethoden, die entsprechenden Geräte und das Personal, das sie bedienen kann, werden benötigt, um die Sicherheit solcher Produkte überwachen zu können.
Für begrüßenswert hielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Initiativen wie die BfR-Verbraucherkonferenz zu Nanotechnologie. Denn einig waren sie sich darüber, dass die Öffentlichkeit über Chancen und Risiken der Nanotechnologie informiert werden muss, damit Verbraucherinnen und Verbraucher verantwortungsbewusste Kaufentscheidungen treffen können. Vor allem vor diesem Hintergrund ist eine einheitliche Definition wichtig, die festlegt, was unter Nanotechnologie verstanden wird.
Quelle: http://www.bfr.bund.de