Donnerstag, Oktober 30, 2025
Start Blog Seite 197

Einsatz von Chemikalien in Abwasseranlagen / (Reach-Info)

0

Hinweise von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2:

Die europäische Chemikaliengesetzgebung hat mit der Verordnung EG 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 – bekannt unter dem Namen REACH-Verordnung – Auswirkungen auf die Anwendung von Chemikalien in Abwasseranlagen (Kanalisation, Kläranlage usw.). Alle Stoffe, von denen über eine Tonne pro Jahr und Unternehmen hergestellt (oder auch in die EU importiert) werden, müssen seit dem 1. Juni 2008 bis zum 30. November 2008 bei der europäischen Chemikalien-Agentur (EChA) in Helsinki vorregistriert werden. Ziel ist die Gewährleistung der sicheren Verwendung von Chemikalien, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie ein hohes Maß an Transparenz. Daraus ergeben sich in der Praxis Verpflichtungen für alle, die mit Chemikalien zu tun haben.
Betreiber von Abwasseranlagen, die Chemikalien einsetzen, werden gemäß dieser Gesetzgebung als „nachgeschaltete Anwender“ bezeichnet. Der Anwender hat sich zu versichern, dass von ihm eingesetzte und verwendete Chemikalien vorregistriert worden sind. Ab dem 1. Januar 2009 dürfen ohne Vorregistrierung keine Chemikalien ausgeliefert oder eingesetzt werden. Anwender sollten sich daher aktuell über den Status der Vorregistrierung informieren, indem sie Kontakt zu dem verantwortlichen Chemikalienlieferanten aufnehmen.
Die am häufigsten eingesetzten Chemikalien in kommunalen Kläranlagen sind:
Metallsalze (anorganische Fällmittel: Al- und Fe-Salze; Lösungen zur Bindung von Gerüchen und zur Sulfidelimination),
Polymere (organische Polymere als Flockungs- und Flockungshilfsmittel),
Kalkprodukte [CaO oder Ca(OH)2 als Zuschlagstoff in Schlamm bzw. Abwasser],
C-Quellen (Methanol, Ethanol, Essigsäure, Glycerin, Zuckerlösung und Zubereitungen),
Salzsäure (Reinigungsmittel für Kammerfilterpressen),
Bleichlauge (Reinigungsmittel auf Basis NaClO für Membranen).
Die Anwender haben darüber hinaus ihre Chemikalienlieferanten über die An- und Verwendung von deren Produkten und chemischen Stoffen zu informieren. Diese Anwendungshinweise sind im Hinblick auf die endgültige Registrierung und den Inhalt der nachfolgend zu erstellenden Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH von Bedeutung. Die liefernden Unternehmen haben für den Informationsaustausch mit dem Anwender eigens REACH-Beauftragte zu benennen.

Hinweise vom REACH-Helpdesk:
Zusätzlich zu diesen Hinweisen, die die DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 (Abwasserreinigung durch Fällung und Flockung) am 14. November 2008 gegeben hat, teilte der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelte REACH-Helpdesk nach einer Anfrage durch den Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie am 11. November 2008 mit, dass die Herstellung von Kalkmilch [Ca(OH)2] aus Kalk (CaO) ein Herstellungsprozess sei, so dass das entstehende Ca(OH)2 vorregistriert werden müsse, um verlängerte Registrierungsfristen nutzen zu können (und zwar – nach derzeitigem Stand – von jeder Kläranlage, die jährlich mehr als eine Tonne festen Kalk in Wasser löst).

Anmerkung der Redaktion:
Nach der Begründung der BAuA für die Registrierungspflicht des Auflösens von Kalk in Wasser zu Kalkmilch – beim Auflösen von Kalk in Wasser würden Oxidanionen mit Wasser zu Hydroxidanionen reagieren – scheint es nicht ausgeschlossen, dass auch Fällungsvorgänge als Herstellungsprozesse im Sinne der REACH-Verordnung eingestuft werden und damit einer Registrierung bedürfen, soweit pro Abwasseranlage mehr als eine Tonne Fällungsprodukt pro Jahr erzeugt wird. Denkbar erscheint dies auch für die Behandlung und Konditionierung von Klärschlamm. (Selbst für Kerzen beispielsweise wird von offizieller Seite eine Vorregistrierungspflicht nicht ausgeschlossen – denn Kerzen seien „eine Zubereitung auf einem Trägermaterial“.)
Wer für sein Produkt eine Vorregistrierung versäumt hat, darf ab dem 1. Dezember 2008 diese Stoffe nicht mehr herstellen oder importieren, so jedenfalls die DEKRA in einer Pressmitteilung. Er muss stattdessen sofort ein umfangreiches Registrierungsdossier erarbeiten. Erst wenn dieses von der EChA akzeptiert wurde, dürfen die Herstellung oder der Import wieder aufgenommen werden. Herstellung oder Import von Stoffen ohne (Vor-)Registrierung sind im Chemikaliengesetz als Straftatbestand aufgenommen.

Europäische Chemikalienagentur:
www.echa.europa.eu/home_de.asp
Nationale Auskunftsstelle der Bundesbehörden:
www.reach-helpdesk.de
E-Mail: REACH-info@baua.bund.de

Erholung ist eine wesentliche Grundlage für hohe Arbeitsleistung

0

Dissertation von Dr. Carmen Binnewies mit dem Südwestmetall-Förderpreis ausgezeichnet

Erholung in der Freizeit ist eine ganz wesentliche Grundlage für eine hohe Arbeitsleistung im Beruf. Erholung ist damit nicht nur eine angenehme Erfahrung für jeden Einzelnen, sondern sie ist letztlich auch Faktor ein wichtiger für den Leistungserhalt von Organisationen. Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Carmen Binnewies in ihrer Dissertation „The Power of Recovery: Recovery from Work-Related Stress as a Predictor of Fluctuations in Individual Job Performance.“ Binnewies, seit Oktober 2008 Mitarbeiterin am Institut für Psychologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, ist für ihre an der Universität Konstanz verfasste Doktorarbeit mit dem Südwestmetall-Förderpreis 2008 ausgezeichnet worden. Der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg vergibt die mit jeweils 5000 Euro dotierten Förderpreise für herausragende wissenschaftliche Arbeiten an junge Akademiker des Landes Baden-Württemberg.

Um den Zusammenhang zwischen Erholung in der Freizeit und Arbeitsleistung aufzudecken, hat Binnewies zwischen 2005 und 2007 in drei Untersuchungen insgesamt über 600 Berufstätige nach ihrem Freizeitverhalten, ihrem Wohlbefinden und ihrer Arbeitsleistung befragt. „Die Studienteilnehmer kamen aus unterschiedlichen Berufen in der öffentlichen Verwaltung, in kleineren und mittelständischen Betrieben und aus der Behindertenarbeit“, erläutert Binnewies. Mit einem Pocket-PC konnten die Beteiligten beispielsweise am Morgen ihr Erholungsgefühl nach der Nachtruhe und am Abend ihre Leistung nach dem Arbeitstag erfassen. In der Auswertung zeigte sich, dass der Grad des subjektiven Erholungsgefühls Schwankungen in der Arbeitsleistung vorhersagen kann. „Sind Mitarbeiter besser erholt, zeigen sie nachfolgend eine bessere Aufgabenleistung, mehr Eigeninitiative und mehr Hilfeverhalten gegenüber ihren Kollegen“, so die Psychologin. Für die Erholtheit wiederum ist ein guter Schlaf, das Abschalten und Entspannung von der Arbeit während der Freizeit sowie das Meistern von Herausforderungen beispielsweise beim Sport oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten förderlich.

Allerdings gibt es kein Patentrezept: „Beim Schlaf ist es nicht so wichtig, wie viel jemand schläft, sondern die Qualität des Schlafs ist entscheidend, und bei den Freizeitaktivitäten kommt es nicht so sehr darauf an, was man macht oder wie lange, sondern wie positiv diese Tätigkeit erlebt wird und ob die Arbeit dabei vergessen werden kann.“ Entscheidend ist, so Binnewies weiter, dass jeder seinen eigenen Weg findet, sich optimal zu erholen, und da können bei unterschiedlichen Berufsgruppen ganz unterschiedlich Bedürfnisse vorherrschen. Sport allerdings, so scheint es, tut in der Regel immer gut.

Bei ihren künftigen Arbeiten an der Universität Mainz wird Binnewies, Mitarbeiterin in der Abteilung Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Christian Dormann, insbesondere die Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz auf das Privatleben untersuchen, um festzustellen, wie Berufstätige in verschiedenen Arbeitsfeldern mit den verschiedenen Anforderungen umgehen und wie sich dies unter Umständen im Familienleben bemerkbar macht.

Kontakt und Informationen:
Dr. Dipl.-Psych. Carmen Binnewies
Psychologisches Institut
Abt. Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Tel. 06131 39-25123
Fax 06131 39-22483
E-Mail: carmen.binnewies@uni-mainz.de
Petra Giegerich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Weitere Informationen:

http://psycho.sowi.uni-mainz.de/abteil/aow

http://www.uni-konstanz.de/erholung

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news289318

TU Wien startet Großkläranlagen-Versuch zur Zerstörung von Schadstoffspuren aus Medikamenten und Körperpflegemittel

0

Projekt „KomOzon“ in der Hauptkläranlage Wien

Wien (RK). „Die im Jahr 2005 eröffnete erweiterte Hauptkläranlage (HKA) Wien reinigt das Abwasser der Wienerinnen und Wiener auf technisch höchstem Niveau, alle an die neue Anlage gestellten Erwartungen wurden erfüllt oder sogar übertroffen“, betonte Umweltstadträtin Mag.a Ulli Sima bei der Vorstellung des Projektes KomOzon auf dem Gelände der Hauptkläranlage in Wien- Simmering: „Die zweite biologische Reinigungsstufe sorgt dafür, dass neben den organischen Schmutzstoffen auch Stickstoff und Phosphor weitestgehend aus dem Abwasser entfernt werden und nicht in die Wiener Gewässer gelangen.“ Univ.-Prof. Dr. Helmut Kroiss von der TU Wien bestätigte: „Die HKA Wien ist heute weltweit eine der effizientesten Großkläranlagen. Diese Technologie ist heute Stand der Technik.“****

Dennoch gelte, so Umweltstadträtin Sima: „Wir wollen die bestmögliche Wasserqualität für Wien erreichen. Das gilt auch für Substanzen, deren Entfernung aus dem Abwasser nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher kooperieren die EbS als Betreiber der Hauptkläranlage Wien mit der TU Wien im Projekt KomOzon bei der Erforschung neuer Methoden, wie wir auch diesen Schadstoffspuren künftig zu Leibe rücken können.“ Denn nach der erfolgreichen Entfernung von organischen Schmutzstoffen, Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser sind nun neue Substanzen in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt: Kommunales Abwasser enthält auch Spuren menschlicher Hormone, Rückstände von Medikamenten und Körperpflegemittel. „Zahnpasta, Deos, Duschgels, Sonnencreme oder Shampoos beinhalten eine Vielzahl von chemischen Verbindungen, die beim Duschen oder Baden ins Abwasser gelangen und biologisch in den Kläranlagen schlecht oder unter Umständen gar nicht abgebaut werden“, erklärte Professor Kroiss. Diese Substanzen gelangen nur in sehr geringen Mengen – vergleichbar einem Zuckerwürfel in 1.000 bis 10.000 Tankwagen – in die Gewässer. In der HKA Wien führt die TU Wien nun mit dem Projekt KomOzon den ersten, umfangreichen Großkläranlagen-Versuch zur Zerstörung dieser Schadstoffspuren durch.

Zwtl.: Ozon „knackt“ Schadstoffe

Im Labor ergab die Anwendung von Ozon, das diese Substanzen zerstört und selbst im Wasser zu ungefährlichem Sauerstoff zerfällt, die überzeugendsten Ansätze. Prof. Kroiss: „Ozon ,knackt‘ biologisch nicht oder schwer abbaubare Substanzen und zerlegt sie – oxidiert sie – in kleinere, einfachere Teile, die im Optimalfall von den Bakterien weiter biologisch abgebaut werden können. Die chemische Struktur der Schadstoffe wird jedenfalls zerstört, so dass Gewässerorganismen nicht mehr belastet werden.“

Den ganzen Artikel lesen Sie unter:

http://www.wien.gv.at/vtx/rk?SEITE=020081023020

Nanotechnologie im Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

0

Rund 200 Teilnehmer beim sechsten BfR-Forum Verbraucherschutz

In welchen Lebensmitteln und Produkten werden Nanopartikel eingesetzt? Auf welchen Wegen kommen Verbraucher mit Nanopartikeln in Kontakt? Entstehen dadurch gesundheitliche Risiken? Wie können diese bewertet werden? Welche Informationen benötigen Verbraucher über Nanotechnologien? Die Liste der Fragen war lang auf dem sechsten BfR-Forum Verbraucherschutz im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen diskutierten unter dem Motto „Nanotechnologie im Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ mögliche Antworten. Einig waren sich die Anwesenden darüber, dass großer Forschungsbedarf besteht. Dringend notwendig sei eine einheitliche Definition für Nanotechnologie. Allerdings werde auch mit einer solchen Definition keine allgemeingültige Risikobewertung möglich sein. „Die Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken durch Nanopartikel oder -materialien ist derzeit nur im Einzelfall möglich“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.
Wie Umfragen des BfR ergeben haben, versprechen sich Verbraucherinnen und Verbraucher von Nanotechnologien Erleichterungen im Alltag. Dabei haben sie vor allem Reinigungs- und Imprägniermittel im Sinn sowie Funktionstextilien. Nanopartikeln in Lebensmitteln stehen sie hingegen eher skeptisch gegenüber. Nach Aussagen der Lebensmittelindustrie auf dem BfR-Forum werden in Deutschland in Lebensmitteln bisher keine Nanopartikel eingesetzt. Zukünftig könnten „intelligente“ Lebensmittelverpackungen durch Nanotechnologien beispielsweise anzeigen, wie lange ein Lebensmittel schon darin verpackt ist und ob bei der Lagerung die vorgeschriebene Temperatur überschritten worden ist. Ob und in welcher Menge Nanopartikel aus solchen Verpackungen in Lebensmittel übergehen können und was mit ihnen beim Recycling passiert, ist derzeit noch nicht geklärt. Damit die Hersteller solcher Verpackungen ihrer Verpflichtung nachkommen können, sichere Produkte auf den Markt zu bringen, müssen hier Forschungslücken geschlossen werden.
Vergleichsweise gut erforscht ist die Wirkung von Substanzen in Nanopartikel-Größe auf die menschliche Haut. Gesunde Haut können die winzigen Teilchen nicht durchdringen – ein Grund dafür, dass ihr Einsatz in UV-Filtern für Sonnenschutzmittel zulässig ist. Unzureichend ist die Datenlage hingegen, wenn es um die Wirkung von Nanopartikeln im Magen-Darm-Trakt geht. So ist nicht geklärt, ob Nanopartikel von dort in das Blut und in andere Organe übergehen und Effekte auslösen können. Dass Nanopartikel über die Atemwege auch in tiefe Regionen der Lunge gelangen können, ist bekannt. Wie sie dort wirken, muss allerdings für jeden Stoff einzeln erforscht werden.
Ohnehin kann es keine wissenschaftliche Risikobewertung von Nanotechnologien in ihrer Gesamtheit geben. Zu vielfältig sind die Strukturen und die Materialien, in denen sie eingesetzt werden. So können sich zum Beispiel Nanopartikel, wenn sie in Materialien oder Stoffgemischen verarbeitet werden, darin mit anderen Molekülen zusammenlagern und würden schließlich nicht mehr in Nanopartikel-Größe an Verbraucher gelangen.
Auch die Lebensmittel- und Produktüberwachung wird durch Nanopartikel in verbrauchernahen Produkten vor große Herausforderungen gestellt: Standardisierte Prüfmethoden, die entsprechenden Geräte und das Personal, das sie bedienen kann, werden benötigt, um die Sicherheit solcher Produkte überwachen zu können.
Für begrüßenswert hielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Initiativen wie die BfR-Verbraucherkonferenz zu Nanotechnologie. Denn einig waren sie sich darüber, dass die Öffentlichkeit über Chancen und Risiken der Nanotechnologie informiert werden muss, damit Verbraucherinnen und Verbraucher verantwortungsbewusste Kaufentscheidungen treffen können. Vor allem vor diesem Hintergrund ist eine einheitliche Definition wichtig, die festlegt, was unter Nanotechnologie verstanden wird.
Quelle: http://www.bfr.bund.de

Saubere Abwässer durch Diamantelektroden

0

Mit einem neu entwickelten Verfahren können organische Inhaltsstoffe im Abwasser zu Kohlendioxid und Wasser abgebaut werden.
Lipophile Stoffe wie Öle und Fette aus Gemischen und Emulsionen verschmutzen unsere Abwässer. Im Rahmen des FFG-Bridge-Projekts „Alternative Behandlungsverfahren für den Abbau von Öl-Wasser-Gemischen/Emulsionen“ arbeiten Wissenschafter des Instituts für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben an einem neuen Verfahren. Als Industriepartner ist die Saubermacher Dienstleistungs AG am Projekt beteiligt.

Diamantelektroden als Lösung
„Um die Abwässer zu reinigen haben wir auf Diamantelektroden zurückgegriffen“, erklärt Dipl.-Ing. Hannes Menapace vom Institut. Die Anodische Oxidation zählt zu den elektrochemischen Oxidationsverfahren. In einem Durchflussreaktor werden dazu katalytisch aktive Anoden (Diamantelektroden) installiert. Beim Durchfließen des Abwassers (ist gleichzeitig auch Elektrolyt) durch den Reaktor kommt es zur in-situ Erzeugung von Oxidationsmitteln. „An unserem Versuchsstand werden entsprechende Versuche zur Beurteilung der Abbauleistung für Öle und Fette durchgeführt“, erklärt Menapace weiter. Die im Reaktor eingebauten Diamantelektroden werden mit Gleichstrom betrieben. Die Energiezufuhr erfolgt über Kontaktierungselektroden. Diese am Markt erhältlichen Elektroden werden im Labormaßstab auf Ihre Eignung (Haltbarkeit) hin untersucht. Weiters wird an einem zweiten Versuchsstand das Langzeitverhalten (Leistungskurve) der eingesetzten Diamantelektroden unter möglichst realitätsnahen Betriebsbedingungen untersucht. „Die Elektrodentests sollen Aussagen über die praktische Einsetzbarkeit dieser liefern“, so Menapace.

Technische Machbarkeit für Großanlagen
Ein Ziel des Projektes stellt die Implementierung dieses Verfahrensschritts bei chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlagen dar. Im Technikumsmaßstab werden mit der Anodischen Oxidation im Rahmen eines noch laufenden Vorprojektes auf einer kommunalen Kläranlage bereits sehr erfolgversprechende Untersuchungen durchgeführt. So konnten bei der Behandlung von Arzneimittelrückständen Abbauraten von über 99% erreicht werden. Man will sich nun in diesem Projekt auch die Behandlungsmöglichkeiten bei speziellen Abfallströmen ansehen Bei einer entsprechender Effizienz der Anlage in der Produktion der Oxidationsmittel, können im Idealfall die gesamten organischen Inhaltstoffe im Abwasser zu Kohlendioxid und Wasser abgebaut werden. „Wichtig ist für uns, dass neben den ökologischen auch ökonomische Aspekte mit einfließen“, resümiert Menapace. Anhand der erzielten Ergebnisse sollen daher auch Vergleiche mit anderen Behandlungsmethoden durchgeführt werden. Auch die HTL Kapfenberg ist in das Projekt eingebunden und leistet unterstützende Arbeit.

Weitere Informationen
Dipl.-Ing. Hannes Menapace
Institut für Nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik – Montanuniversität Leoben
E-Mail: hannes.menapace@unileoben.ac.at Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Tel.: 03842/402-5105

http://www.unileoben.ac.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1194&Itemid=897 

Kein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Verwertung von Bioabfällen

0

Berufung der Stadt St. Wendel erfolgreich

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat auf die Berufung der Stadt St. Wendel durch Urteil vom 30. September 2008 – 1 A 2/08 -, das den Beteiligten nunmehr zugestellt wurde, entschieden, dass die saarländischen Gemeinden nicht verpflichtet sind, dem Entsorgungsverband Saar die in ihrem Gebiet anfallenden Bioabfälle zur Verwertung zu überlassen, wenn sie hinsichtlich des Einsammelns, des Beförderns und der Verwertung der Bioabfälle aus dem Entsorgungsverband ausscheiden. Die Stadt St. Wendel war mit Wirkung ab dem 1.1.2000 hinsichtlich des Einsammelns und Beförderns von Restmüll und Bioabfällen aus dem Entsorgungsverband ausgeschieden und hatte diesem im Jahr 2005 mitgeteilt, dass sie die von ihr eingesammelten Bioabfälle ab 2006 nicht mehr anliefern, sondern selbst einer Verwertung zuführen werde. Der beklagte Verband widersprach diesem Vorhaben und vertrat die Auffassung, dass die Gemeinden nach der Gesetzeslage hinsichtlich der Verwertung von Bioabfällen ebenso wie hinsichtlich der Entsorgung des Restmülls einem Anschluss- und Benutzungszwang unterlägen. Auf die hieraufhin zur Klärung der Rechtslage seitens der Stadt St. Wendel erhobene – in erster Instanz erfolglos gebliebene – Feststellungsklage hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nunmehr entschieden, dass die Verwertung von Bioabfällen – nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes – zu den Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung gehöre. Den saarländischen Gemeinden sei daher die Möglichkeit eröffnet, selbst eingesammelte verwertbare Bioabfälle eigenverantwortlich einer Verwertung zuzuführen, wenn sie insoweit aus dem beklagten Verband ausschieden. Allerdings dürften die Gemeinden zu dem Zweck der Bioabfallverwertung keine eigenen Bioabfallbehandlungsanlagen errichten und betreiben, sondern seien nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, die Verwertung im Wege der Auftragsvergabe durch einen Bioabfallbehandler durchführen zu lassen.
 
Quelle: http://www.ovg.saarland.de/10711_10786.htm

Anhang „Niederschlagswasser“ in Vorbereitung

0

Von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anforderungen an Niederschlagswasser“ wurde der Entwurf für einen Anhang „Niederschlagswasser“ zur Abwasserverordnung erarbeitet. Seine Anwendung wird auf Neuerschließungen begrenzt. Damit soll der Stand der Technik für die Einleitung von Niederschlagswasser, das in gemeindlichen Siedlungsgebieten, gewerblichen und industriellen Flächen in entwässerungstechnisch neu zu erschließenden Gebieten sowie auf außerörtlichen Straßen anfällt, rechtsverbindlich festgelegt werden.

Der Entwurf sieht eine Kategorisierung der Belastung des Niederschlagswassers nach Herkunftsflächen vor. Soweit sich die Erfordernis einer Behandlung für die Einleitung in Grundwasser oder oberirdische Gewässer ergibt, soll diese in bauaufsichtlich zugelassenen bzw. nach dem Stand der Technik bemessenen Anlagen erfolgen. Eine Überwachung der Emissionswerte im Betrieb ist demnach nicht vorgesehen.
Als allgemeine Anforderungen werden der weitgehende Erhalt des örtlichen Wasserhaushalts, die weitgehende Vermeidung der Verschmutzung des Niederschlagswassers genannt. Zur Begrenzung der Schadstofffracht soll die Vermischung von gering und mäßig belastetem Niederschlagswasser mit hoch belastetem Niederschlagswasser und mit anderem behandlungsbedürftigem Abwasser unterbleiben, was einer Abkehr vom Mischverfahren bei Neuerschließungen gleichkäme.

Der vorliegende Entwurf soll jetzt unter Einbeziehung betroffener Fachverbände in einer erweiterten Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter bearbeitet werden. Als Vertreter der DWA wurde Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt (TU Kaiserslautern) als Obmann des Fachausschusses ES-2 entsandt.

Neuenkirchen: Abwassergebühren- Rechtsstreit

0

32 Prozent des Abwassers, das im Klärwerk am Düsterbach ankommt, stammt von zwei Großeinleitern. Sie sollen in Zukunft stärker zur Kasse gebeten werden, für die kleinen Gebührenzahler wird’s billiger.

 

Die Gebührenzahler in Neuenkirchen werden ungerecht behandelt. Zu dieser Einschätzung kommt das Oberverwaltungsgericht Münster – und bestätigt damit die Einschätzung von UWG-Ratsherr August Möllering. Der hatte vor über zehn Jahren gegen seinen Abwasser-Gebührenbescheid geklagt. Seine Begründung: Die Firmen Hecking-Deotexis und Naarmann werden als Großeinleiter ins Kanalnetz genauso behandelt wie jeder kleine Gebührenzahler auch. „Das ist ungerecht“ – meint auch das Gericht. Jetzt muss die Verwaltung eine neue Gebührensatzung aufstellen.

Wer die Klospülung zieht, schickt sein Abwasser durch das Kanalnetz ins Klärwerk am Düsterbach. Dafür zahlt er Gebühren, sein Abwasser wird gereinigt. Soweit alles normal. Die großen Firmen Hecking-Deotexis und Naarmann nutzen Kanal und Klärwerk genauso, ihr Anteil macht 32 Prozent aus. Der Unterschied: Ihr Industrieabwasser ist viel stärker und vor allem anders verschmutzt als das Klowasser eines Privathaushaltes. Deshalb gibt es im Klärwerk für jeden dieser „Großeinleiter“ ein Vorklärbecken; hier werden die Industrieabwässer vorbehandelt, bevor sie ins „normale“ Klärbecken kommen, wo die Klospülung des Privathaushalts direkt landet. Klärtechnisch ist das in Ordnung; aber für diesen höheren Aufwand zahlen die beiden Großeinleiter im Wesentlichen das gleiche wie die Privathaushalte. „Das ist ungerecht“, meinte das Gericht.

Den ganzen Artikel lesen Sie unter:

http://www.mv-online.de/lokales/kreis_steinfurt/neuenkirchen/740938_Abwassergebuehren_August_Moellering_gewinnt_Rechtsstreit_gegen_die_Gemeinde.html

Straßenbaulastträger müssen in die Abwassergebührensatzung aufgenommen werden

0

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfiehlt den Kommunen, in die Abwassergebührensatzungen für die Niederschlagswassergebühr nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch zusätzlich die Straßenbaulastträger als Gebührenschuldner aufzunehmen. Der Städte- und Gemeindebund bezieht sich bei dieser Empfehlung auf ein Urteil es Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes aus dem September des letzten Jahres (Az.: 1 A 43 und 44/07). Urteile der Verwaltungsgerichte NRW zu dem Themenfeld liegen laut dem StGB nicht vor.

Den ganzen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des EUWID Wasser und Abwasser.)
http://www.euwid-wasser.de/

Gutachten: Beitragsnachforderungen für Altanschließer überwiegend verjährt

0

Altanschließer können für Beitragsnachzahlungen für die Zeit vor 2004 nicht mehr herangezogen werden. Eventuelle Forderungen sind verjährt. Das ist die Hauptaussage des Rechtsgutachtens, das Prof. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., im Auftrag des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) erstellt hat. Für nach dem Jahr 2004 getätigte Investitionen könnten …

Den ganzen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des EUWID Wasser und Abwasser.) (30.10.08)

http://www.euwid-wasser.de/nachrichten_single.html?&tx_ttnews[tt_news]=273&tx_ttnews[backPid]=13&cHash=5b0ebd499a